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Amtsblatt_2023_09_29_KW39.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 29. September 2023 Nummer 39 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Aktuelle Baumaßnahmen in der Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Nach der Baufeldfreimachung erfolgte der Rückbau von Belägen, Masten sowie Ausstattungs- gegenständen. Dann erfolgte der teilweise Rückbau der Buswartehäuschen. Der Mischwas- serkanal wurde umverlegt und die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Alle Gebäude, die an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen sind, sind somit für den Winter ge- rüstet. Ebenso wurde die Breitbandinfrastruktur um- sowie neu verlegt. Was in den nächsten vier bis sechs Wochen erfolgt: Die Straßenentwässerung für den Kreisverkehr sowie die Küferstraße wird neu verlegt. Die Randeinfassung des Kreisverkehrs wird gebaut sowie die Tragschicht (Asphalt) eingebaut. So kann der Kreisverkehr voraussichtlich Mitte November wieder für den Verkehr freigege- ben werden. Außerdem erfolgt der Rückbau der Küferstraße sowie der Bushaltestellen und damit auch der Neubau der barrierefreien Bushaltestellen. Für die Ersatzbushaltestelle in der Fischerstraße stellt unser Bauhof eine provisorische Überdachung auf. Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Ver- lauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden.Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2@baindt.de. Hochwasserschutz Igel- / Hirschstraße Die Neuanlage des Gewässers für den Hochwasserschutz ist zu 70 Prozent fertiggestellt. Ebenso wurde der Regenwasserkanal für das zukünftige Baugebiet Bühl bereits zu 85 Pro- zent verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Im weiteren Verlauf wird das Durchlassbauwerk in der Sulpacherstraße gebaut. Danach wird in diesem Bereich asphaltiert. Ebenso wird das Regenrückhaltebecken angelegt. Breitbandausbau in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße Bisher wurden Breitbandleerrohre im Zuge der Förderung weißer Flecken in der Schachen- erstraße, Riedsenn, Marsweilerstraße sowie Sulpach bis Mochenwangen verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Die Breitbandinfrastruktur in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße wird gebaut. Die voraussichtliche Fertigstellung ist Ende Oktober geplant. Im Anschluss beginnen Glasfaser- einblasarbeiten zu den jeweiligen Hausanschlüssen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahmen in der Gemeinde steht Ihnen unser Ortsbau- meister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Beeinträchtigungen für unsere Bürgerinnen und Bürger durch die Baustellen lassen sich leider nicht vermeiden. Alle an den Baumaßnahmen beteiligten Personen geben Ihr Bestes, um im Zeitplan zu bleiben und die Maßnahmen schnellstmöglich fertigstellen zu können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstfe- rien vom 30.10. bis 31.10. und vom 02.11 bis 03.11.2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.10.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Herbst und Winter rücken immer näher. Was kann ich tun, um den Erhalt der Biodiversi- tät auch in diesen Jahreszeiten zu gewährleisten? Die Tage werden langsam kürzer und die Temperaturen immer kühler. Der Herbst und Win- ter steht vor der Tür. Während wir bei niedrigen Temperaturen ins gemütlich Warme flüchten, wird es für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt ungemütlich. Mit einigen einfachen Maß- nahmen können wir dafür sorgen, dass unser Garten auch im Winter ein wertvolles Biotop darstellt und die Biodiversität erhalten bleibt. Im Sinne aller Insekten und Kleintiere kann man sich viel Arbeit sparen und den Garten im Herbst nicht allzu sehr aufräumen sowie wilde Ecken zulassen. Heruntergefallenes Laub dient in kalten Jahreszeiten als natürlicher Schutz für Flora und Fauna. Insbesondere flachwurzeln- de Pflanzen wie z.B. Magnolien oder Hortensie können diesen natürlichen Wärmeschutz gut gebrauchen. Büsche, die nicht zurückgeschnitten werden und vor allem hohle Stängel bieten Tieren (z.B. Spinnen oder Käfern) Unterschlupf und Wärme sowie Nahrung. Vögel ernäh- ren sich im Winter von Früchten an Sträuchern und freuen sich, wenn diese über den Winter hängengelassen werden. Am besten sollten Staudenbeete also solange unberührt belassen werden, bis die Temperaturen im Frühjahr wieder konstant steigen und die Tiere somit aus- reichend Nahrung finden können. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort „Tiere lieben faule Gärtner.“ Aufgrund des begrenzten Nahrungsangebots im Winter bietet es sich an, Eichhörnchen mit Nahrung und Trinken zu versorgen. Eichhörnchen fressen am liebsten Hasel -und Walnüsse, Kürbis -und Sonnenblumenkerne sowie Rosinen, Karotten und frische Apfelstücke. Futter- stellen für Eichhörnchen sollten sich möglichst weit vom Haus entfernt und in ungefähr zwei Metern Höhe befinden, damit die Tiere bei Gefahr flüchten können. Ebenso wichtig wie das Futter ist frisches Wasser in einer Wassertränke oder Schale. Ideal ist es, mit den oben beschriebenen Maßnahmen bereits im Herbst anzufangen. Mehr Tipps und Vorschläge zum Erhalt der Biodiversität im Herbst und Winter gibt es unter www.naturvielfalt-rv.de im Reiter „Mitmachen“. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Jugendfeuerwehr Hilfsorganisationstag Die Jugendfeuerwehr Baindt und das Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt veranstalten am 30.09. und 01.10. einen gemeinsamen Hilfsorganisationstag. Hier werden wir mit den Jugendlichen die 24 h Schicht in einer Berufsfeuer- wehr bzw. auf einer Rettungswache simulieren. Dabei wird das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulungen und zum Aufenthalt benutzt. Da wir die Einsätze für die Kinder und Jugendlichen reali- tätsnah planen und abhandeln, werden die Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Bei der Einsatzplanung wurde darauf geachtet, dass es weder zu Verkehrsbehin- derungen noch zu Straßensperrungen kommt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Jugendfeuerwehr und Ihr Jugendrotkreuz Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. September und Sonntag, 1. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. September Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 1. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Dienstag, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Rathaus-Apotheke Oberhofen,Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.: 0751 - 6 52 75 50 Hodrus‘sche Apotheke Altshausen,Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen, Tel.: 07584 - 35 52 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Reiner Wohlrab feierte am 25. September 2023 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Frannziskus Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag BSS Musikverein 25.10. Seniorentreff BSS Bücherei Die Gemeindebücherei ist am Montag, den 02.10.23 und Dienstag, den 03.10.23 geschlossen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Information Hospizdienst Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg Hospiz Ambulant in der Vogteistraße in Weingarten mit neuen Öffnungszeiten Ab Oktober 2023 hat der ambulante Hospizdienst Wein- garten - Baienfurt - Baindt - Berg neue Öffnungszeiten. Diese sind zukünftig Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Zu diesen Zeiten ist sicher jemand von den Koordinato- rinnen zu erreichen, auch ohne Terminvereinbarung. Nach Bedarf können auch andere Termine ausgemacht werden. Sie erreichen uns über folgende Nummern: 0751 18056382 oder 0160 96 20 72 77. Über das mobile Telefon erreichen Sie uns täglich zwi- schen 8 und 17 Uhr, auch am Wochenende. Sollte niemand persönlich ans Telefon gehen, dann spre- chen Sie gerne Ihren Namen und Telefonnummer auf die Mailbox, wir rufen zurück. Stiftung St. Franziskus Besuch im Kindergarten und Familienzentrum „Pinocchio“ Am Donnerstag, 31.08.2023 war es endlich soweit, worauf sich unsere Bewohner schon lange gefreut hatten: Wir machten einen Ausflug zum neuen Kindergarten „Pinocchio“ in Baienfurt. Um 9:30 Uhr wurden zehn reiselustige Bewohner und vier motivierte Betreuer in unsere drei Busse eingela- den. Nachdem unser allzeit hilfsbereiter Haustechniker Arnold Dornhof alle Teilnehmer gut gesichert hatte, fuhr er unentwegt in mehreren Touren alle zum Kindergarten. Nach einer kurzen Fahrt bis Baienfurt, wurden wir schon von der Leiterin Yvonne Giwitsch, ihrem Team und den aufgeregten Kindern erwartet. Welche Generation jetzt wohl neugieriger war? Frau Giwitsch begrüßte uns schon am Eingang und hieß uns herzlich willkommen. Es waren schön gedeckte Tische, Getränke, herrlich duftender Kaffee und lecker-luftiges Zopfbrot für uns hergerichtet. Als alle einen Platz nach Wunsch gefunden hatten, erzählte uns Frau Giwitsch erst mal viel Wissenswertes und Interessantes zum neuen Kindergarten „Pinocchio“. Der Kindergarten feiert 2024, schon sein 50-jähriges Ju- biläum! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 So gab es im alten Kindergarten nur 2 Gruppen à 22 Kinder. Jetzt sind es 5 Gruppen mit insgesamt 100 Kindern! Besonders stolz ist man hier, dass es seit vier Jahren nicht nur Kindergarten, sondern auch ein Kinder- und Famili- enzentrum ist und für Gäste offensteht. Hier gibt es viele Angebote zu den Themen: - Elternbildung und Information - Kulturelle Veranstaltungen - Angebote auch für Kinder, die älter sind als Kindergar- tenalter Die Kinder werden schon ab einem Alter von 1 Jahr auf- genommen und es ist ein kunterbuntes, gemeinsames Miteinander aus 16 Nationen. Wie bei uns, gibt es auch dort ehrenamtliche Mitarbeiter. So z. B. kommen zwei Seniorinnen jeden Monat und le- sen den Kindern Geschichten vor, was diese sehr gerne mögen, da nicht jedes Kind Oma und Opa vor Ort hat. Auch werden, wie bei uns, viele Feste im Jahreslauf ge- feiert. Als nächstes steht am 29. September 2023 das Apfelfest an, sogar mit Wahl zur Apfelkuchenkönigin, bei der eine ausgewählte Jury anwesend ist. Wozu wir direkt auch wieder herzlich eingeladen wurden. Leider mussten wir umgehend absagen, da wir an diesem Tag selber unser Patroziniumsfest feiern.... Man soll die Feste feiern, wie sie fallen! Wir haben aber vereinbart, dass dafür die Kinder zu uns ins Altenzentrum auf Besuch kommen werden, worauf wir uns jetzt schon sehr freuen. Dann gab es für die zehn Kinder (3 - 6 J.), die schon die ganze Zeit in einem anderen Raum aufgeregt zappelnd gewartet hatten, kein Halten mehr. Sie kamen mit 2 Erzie- herinnen herein und zeigten uns mit viel Spaß und noch mehr Schwung den Tanz „Hey Zwerge“ und sangen so- gar noch dazu. Das Temperament und dieser Elan haben uns alle mit- gerissen und unsere Bewohner sahen mit leuchtenden Augen dem quirligen Treiben zu. Anschließend wurde das Ganze sogar noch getoppt mit dem nächsten Tanz „Mambo Number 5“. Dabei hielt es sogar unsere Senioren fast nicht mehr auf den Stühlen. Die Kinder sprühten nur so vor Spaß und Lebensfreude und steckten alle damit an. Unsere Bewohner hatten eine große Freude an den südamerikanischen Rhythmen und tanzenden „Zwergen“ mit ihren leuchteten Augen und dem strahlenden Lachen. Die Kinder bekamen natürlich viel Applaus für diese tolle und gelungene Darbietung! Inzwischen hatten wir uns bei der guten Bewirtung ge- stärkt für die nächste Runde. Nach einer ganz kurzen Pause kamen die Kinder mit verschiedenen Spielen zu uns an die Tische. Jetzt wurde auf beiden Seiten bei „Halli Galli“, „Memory“ und „Mensch-ärgere-dich-nicht“ hart um den Sieg gekämpft. Es war ein wunderbares Miteinander von Jung und Alt, bei dem teilweise sogar versucht wur- de für den Gewinn etwas zu schummeln. Trotzdem hat- ten alle Generationen ihre helle Freude und einen riesen Spaß dabei. Leider ging die Zeit viel zu schnell vorbei und wir konn- ten es gar nicht glauben, als unser Fahrer, Herr Dornhof, schon wieder vor der Türe stand um uns abzuholen. Der Abschied von Frau Giwitsch, ihrem Team und den Kindern fiel nicht leicht, aber wir hoffen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen! Ein ganz herzliches „Vergelt’s Gott“ für diesen tollen Vor- mittag, für den wir uns mit einem bunten und gesunden Obstkorb für die Kinder bedankt haben. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Landratsamt Ravensburg Die Schulden- und Insolvenzberatung im Landkreis Ra- vensburg informiert Die Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen genau die richtige Hilfe, wenn: • Sie nach Abzug der Kosten nicht mehr genügend Geld zum Leben haben • Sie keine weiteren Möglichkeiten haben, um die nächste Miete oder den Strom zu bezahlen • der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin un- erwartet vor der Türe steht. Bei diesen und vielen weiteren finanziellen Schieflagen können Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Be- rater wenden, die Ihnen kostenlos, vertraulich und unter- stützend zur Seite stehen. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir einen Überblick über Ihre finanziellen Verhältnisse. Wir prüfen, ob für Sie Ansprüche auf gesetzliche Sozial- leistungen bestehen und helfen Ihnen bestmöglich bei drohenden Zwangsmaßnahmen. Kontakte zur kostenlosen Schulden- und Insolvenz- beratung: Landratsamt Ravensburg Telefon: 0751/85-3179, 85-3181, 85-3182 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Landratsamt Ravensburg Außenstelle Wangen Telefon: 07522/996-3681 oder 0751/85-3179 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen - mit diesem gemeinsa- men Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Würt- temberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zu- sammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich mög- lichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglich- keiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommu- nalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinde- räte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbands- versammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberech- tigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Men- schen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für poli- tische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestel- le Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmit- telbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort aus- gestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimm- berechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Den umfassenden Text finden Sie auf unserer Home- page www.baindt.de FRAU DICH! Gesucht sind Kandidatinnen für die Kom- munalwahlen 2024 Mehr Frauen für die Kommunalpolitik gewinnen - das ist das Ziel von B-o-R-a-Frauenpolitik, einem überparteili- chen Netzwerk kommunalpolitisch aktiver Frauen. „Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie und doch entscheiden viel zu wenige Frauen über das Geschehen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das soll sich ändern!“ betonen die B-o-R-a Frauen und starten jetzt eine Werbekampagne mit der sie Frauen inspiriere möchten sich auf die Wahllisten der Parteien setzen zu lassen um für den Kreistag oder den Gemeinderat bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr zu kandidie- ren. Mit dem griffigen Slogan „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl, weil Du aus Erfahrung Expertin bist!“ wirbt die breit angelegte Kampagne in den Landkreisen Ravensburg und im Bodenseekreis, die die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der beiden Landkreise und der Städte Friedrichshafen und Ravensburg organisie- ren und die vom Bundeprogramm Demokratie leben! gefördert wird. Gerade in den Kommunalparlamenten haben viele Ent- scheidungen unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von allen Bürgerinnen und Bürgern. „Politik braucht auch die Sichtweise und Erfahrungen von Frauen, um die Politik an den Bedürfnissen von allen aus- zurichten - im Kreistag und in den Kommunen“ betonen die B-o-R-a Frauen. Die Arbeit im Gemeinderat oder Kreis- tag ist vielseitig, spannend, mehrt eigenes Wissen und macht Spaß - eine Chance gerade auch für junge Frauen. Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil Du aus Erfahrung Expertin bist! www.bora-frauenpolitik.de w w w .d -w er k. co m Weitere Informationen und Termine auf www.bora-frauenpolitik.de. Hospizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. Ausstellung zu Fragen über Leben und Sterben Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbe- gleitung immer präsent. Die Herausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trau- er begegnen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. In den letzten Jahren rückte das Thema durch die Pande- mie oder die Kriege der Welt auf eine neue Art nochmals näher an uns alle heran. Wir haben uns erneut den Fragen gestellt, die uns bewe- gen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach mei- nem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Mit den Antworten von jungen Erwachsenen, Senior*innen und ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen gestalteten wir eine ansprechende Ausstellung, die wir nun in der Kapelle des Heilig -Geist-Spitals Ravensburg präsentieren dürfen. Die Ausstellung beginnt am 6. Oktober und dauert bis zum 5. November 2023. Sie ist zu den Öffnungszeiten des Heilig -Geist-Spitals frei zugänglich. Am 6.10. und 20.10.2023 jeweils von 14 - 17 Uhr sind Mit- arbeitende der Hospizbewegung vor Ort und bieten sich zum Gespräch über die Ausstellung und die spannenden, manchmal herausfordernden Fragen an. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patient*innen benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverlet- zungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jeder Typ ist gefragt! Jetzt Blut spen- den! Nächster Termin: Mittwoch, dem 11.10.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks: Vorteile für Spender*innen (1) Nach der ersten Spende wird die Blutgruppe bestimmt. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheits- check: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektions- krankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpfle- gungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der gu- ten Tat. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 07. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im Musikerheim, Steinhau- ser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bereits rund 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per E-Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de Ministerium für Finanzen Kulanzfrist läuft ab Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden ver- sandt Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B ab- gegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzu- reichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist einge- räumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu über- gehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstü- cke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Bei- spielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündi- gung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbe- scheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Der Herr sieht nicht so sehr auf die Größe der Werke. als auf die Liebe, mit der sie getan werden. Teresa von Ávila 30. September - 08. Oktober 2023 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Samstag, 30. September Keine Vorabendmesse Sonntag, 01. Oktober - 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Leana Neb, An- ton Pink, Mona Stiefvater († Martina und Hermann Gindele, Jahrtag: Anna Schmitz) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.30 Uhr Schachen - Taufe von Sophia Dienstag, 03. Oktober - Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Mittwoch, 04. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Gebhard und Klara Sonntag, Elisabeth Da- vis, Baltasar, Werner und Maria Waller, Franz Hummler, Erika und Josef Späth, Maria Graf, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 05. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Isa und Mario Perugino, Margarete und Al- bert Vollmer) Samstag, 07. Oktober 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Carolin Schnez und Patrick Bentele 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Franziska Joachim Noemi Oelhaf, Mateo Oel- haf, Max Schützbach, Johanna Zentner († Maria Ungemach, Klara Merk, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Leokadia und Josef Malsam, Magdale- na und Klemens Braunagel, Theresia, Baptist, Anton und Eugen Elbs, Johann Germann, Mat- hilde Elbs) Sonntag, 08. Oktober - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirche für Kinder Erntedank Sonntag, 01.10.2023 10.00 Uhr Katholische Kirche Baindt Kinder bis zur 2. Klasse sind eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder ger- ne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir marschieren während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Das Kirche für Kinder Team Erstkommunion 2024 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der drit- ten Klassen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Feier der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 14. April 2024 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Dienstag, 07. November um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese bei- den Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2018. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gottesdienstplanung für 2024: Donnerstag, 24. Okto- ber im kath. Gemeindehaus Baienfurt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am um 19.30 Uhr ins Katholische Ge- meindehaus herzlich ein. Bitte vormerken! Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schönstatt-Be- wegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenann- te Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alter- nativangebot mit Impulsen, Führungen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de †††††† Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Lieb- frauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoe- he.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung:Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de +++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Besin- nungswochenende im Advent, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent innezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzubereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharisti- sche Anbetung, Zeit zur persönlichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungsta- ge, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemein- den Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Es gibt auch Gelegenheit, diese beiden Krimis von Herrn Boenke vor Ort zu kaufen und von ihm signieren zu lassen. Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Freitag, 29. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche - „Den Himmel gibt’s Echt“ Samstag, 30. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Oktober Erntedank 09.30 Uhr Baindt Erntedankgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschlie- ßend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 02. Oktober Keine Kirchenchorprobe Mittwoch, 04. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 05. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus mit Pfr. Schöberl Freitag, 06. Oktober 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst im Pfle- geheim St. Barbara Samstag, 07. Oktober 13.00 - Baienfurt Abgabe der Erntedankgaben an 14.00 Uhr der Ev. Kirche Sonntag, 08. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedankgottesdienst mit dem Kindergarten + Vorstellung der Konfi3-Kinder in der Ev. Kirche, anschließend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Heute findet Kinderkirche in der Ev. Kirche statt Gedanken zum Wochenspruch In einem Jahr der Wetterext- reme, auch in unseren Brei- tengraden, wird selbst Men- schen, die nicht in der Landwirtschaft schaffen, klar, dass Trockenperioden auf Dauer kein Grund zum Jubeln übers Badewetter sind und ein Monatsniederschlag an einem einzigen Tag kein an- gemessener Ausgleich für den niedrigen Grundwasser- spiegel sein kann. Ein bescheidenes und nachhaltiges Haushalten mit den Ressourcen ist deshalb unsere Pflicht, in Dankbarkeit für die treue Versorgung mit allem Lebensnotwendigen und im Bemühen darum, dass unser Lebensstil das geniale Gleich- gewicht des Klimas auf dieser Welt nicht achtlos zerstört. Wir machen uns am Erntedankfest deutlich: Wachsen und Gedeihen, das richtige Wetter zur rechten Zeit - das liegt in des Schöpfers Hand - dafür sind wir dankbar. Und dieser Schöpfer hat uns Menschen zum Schützen und Bewahren in die Welt gestellt - wir sind und bleiben ihm und den Generationen, die nach uns kommen für unseren Umgang mit der Erde verantwortlich. Ein gesegnetes Erntedankfest! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, Am Donnerstagabend um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt, 5. Oktober. Der Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ab 09. November geht es dann weiter. Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedankaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- BBaaiieennffuurrtt--//BBaaiinnddtteerr „„KKiirrcchheennkkiinnoo““ Termin zum Vormerken Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche „Faszination Universum - Eine Ent- deckungsreise in ferne Welten“ Faszinierende Bilder immer bes- serer Teleskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjahre entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nö- tig für die Existenz intelligenten Le- bens? Was macht die Erde zu einem be- sonderen Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmologie und Weltanschauung? Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis ab sofort um 18:00 Uhr Liebe Frauen, beim letzten Treffen im September kam der Wunsch bei euch auf, die Treffen auf 18:00 Uhr zu verlegen. Dem komme ich hiermit nach. Wir wollen schauen, ob es für euch angenehmer ist. Also treffen wir uns am Mittwoch, 11. Oktober schon um 18:00 Uhr. Unser Gast, Dorothee Pachler-Seybold wird uns einen Abend „Rund ums Brot“ gestalten. Der Kreative Montag bietet an Oktober: 02.10. E. Duelli „Herbstlandschaft- Acryl“ 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aquarell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Fußballabteilung des SV Baindt am Datum: Freitag, den 13. Oktober 2023 Ort: Vereinsraum Uhrzeit: 19.00 Uhr laden wir die Mitglieder des Fördervereins herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung Vorstand/Kassier 5. Wahlen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 6. Verschiedenes Die Vorstandschaft Drittes Remis in Folge SV Baindt - TSV Harthausen/Scher 1:1 (0:1) Am sechsten Spieltag, gleichzeitig jedoch erst dem vierten Baindter Spiel, durfte der SVB den Mitaufsteiger aus Hart- hausen/Scher auf der Klosterwiese begrüßen, welcher mit einem Sieg in der Tabelle überholt werden konnte. Dieses Ziel wurde jedoch von einer Baindter Mannschaft in An- griff genommen, die in dieser Form noch nie gemeinsam auf dem Platz stand. Unter anderem bedingt durch die Ausfälle der letztjährigen Leistungsträger Kneisl, Michael Brugger, Dischl und Fischer kam es zu einigen Umstel- lungen und auch Dantona lief doch noch ein letztes Mal im Baindter Trikot auf. Die daraus resultierende fehlende Eingespieltheit war Rä- dels Elf im ersten Durchgang zwar anzumerken, jedoch leistete sich der SVB darüber hinaus enorm viele Unkon- zentriertheiten im Spielaufbau, nahm die Zweikampfhärte der Gäste nicht wirklich an und brachte sich so defensiv immer wieder selbst in Bedrängnis. Dennoch hatte der SVB die erste aussichtsreiche Gelegenheit zu verzeichnen, Fink scheiterte mit seinem Abschluss aus kurzer Distanz aber an Kosic. Im Laufe der ersten Halbzeit bestimmte der SVB weiterhin vornehmlich den Ballbesitz, wusste daraus jedoch kein Kapital zu schlagen und musste nach einem Eckstoß das 0:1 hinnehmen (32.). Die Gäste drückten im Anschluss auf das zweite Tor; hier war es vor allem der aufmerksame Bolgert, der mehrmals für die Baindter rettete, wodurch es mit „nur“ einem Tor Rückstand in die Pause ging. Aus dieser kam der Gastgeber deutlich aktiver zurück und besetzte die Räume in Mittelfeld und Angriff nun besser, blieb jedoch bis auf zwei Halbchancen von Walser und Camara ohne größere Möglichkeiten. Während Wetzel auf der Gegenseite zweimal das 0:2 verhinderte, bot sich wenig später gegen den eigentlich sehr tief stehenden TSV nach einem Standard plötzlich die Möglichkeit für einen Baindter Konter an. Der kurz zuvor eingewechselte Nagarasa spitzelte den Ball auf rechts zu Camara durch, welcher überlegt zum 1:1 einschob (81.). In einer spannen- den Schlussphase, in der beide Teams mit offenem Visier agierten, war es am Ende der SVB, welcher die dicke Mög- lichkeit auf den Siegtreffer haben sollte - Boenke jagte die Kugel aus 15 Metern allerdings über den Kasten (86.) Damit bleibt der SVB auch im dritten Spiel in Folge unge- schlagen, der erhoffte Sieg und damit verbundene Sprung aus der Abstiegszone wurde durch die schwache erste Halbzeit aber leider verpasst. Am kommenden Samstag gilt es beim Tabellendritten aus Straßberg bereits ab der ersten Minute aufmerksam ins Spiel zu starten, um den erhofften ersten Sieg einzufahren. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (67. Kisanthan Nagarasa), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (80. Nico Geggier), Daniel Kronenberger (46. Baba Camara), Philipp Boenke, Tobias Fink, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Tore: 0:1 Tim Abt (32.), 1:1 Baba Camara (81.) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:1(3:0) Nach einem bisher enttäuschenden Saisonstart wollte der SVB II am Sonntagmittag gegen die Spielgemeinschaft aus Maierhöfen und Grünenbach unbedingt den ersten Sieg einfahren. Diesen Willen zeigte Geggiers Mannschaft auch ab der ersten Minute, wobei sich die Gäste kaum aus der eignen Hälfte befreien konnte. Den Dosenöffner gab Stürmer Schnez, welcher nach einem langen Ball die Kugel artistisch mit der Hacke auf Linksaußen Krauter weiterleitete, wobei dessen Hereingabe wieder bei Schnez und im Anschluss im Tor landete (15.). In der Folge ließen Keppeler und Schnez gute Chancen aus, jedoch war es wenig später erneut Schnez, welcher einen Eckball von Hecht den Ball über die Linie drückte (39.). Trautwein sorgte noch vor dem Halbzeitpfiff mit einem direkten Freistoß für die Vorentscheidung (44.). Zwar verpatzte der SVB den Start in die zweite Halbzeit, wodurch den Gästen kurz nach Wiederbeginn der Anschlusstreffer ge- lang(47.), der SVB erhöhte in der Folge aber wieder den Druck, wobei Schnez mit seinen Tagestreffern drei (68.) und vier (71.) am Ende den Deckel drauf machte. So fährt der SVB II nach schwierigen Wochen endlich den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 ersten Sieg ein und zeigte sowohl defensiv als auch of- fensiv eine deutliche Leistungssteigerung. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (15. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kaspar (72. Lukas Grabh- herr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Julian Keppeler (66. Rabie Akaiber), Dennis Hecht, Marius Hahn (66. Kevin Fischer), Johannes Schnez (72. Johannes Heisele), David Krauter (81. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (15.), 2:0 Johannes Schnez (39.), 3:0 Tobias Trautwein (44.), 3:1 Raphael Vogel (47.), 4:1 Jo- hannes Schnez (68.), 5:1 Johannes Schnez (71.) Vorschau: Samstag, 30.09. 15.30 Uhr TSV Straßberg 1903 - SV Baindt Sonntag, 01.10. 13.15 Uhr TSV Ratzenried II - SV Baindt II Dienstag, 03.10. 15.00 Uhr SV Baindt - VfB Friedrichshafen F-Jugend - Spieltag Samstag - 1. Spieltag - da gibts für unsere F-Jugendspie- ler*innen kein Halten! Diesmal gings für vier Vereine, dem SV Weissenau, dem SV Oberzell, dem TSB Ravensburg und dem TSV Grünkraut zu uns nach Baindt. Um 9:30 Uhr war Anpfiff. Zum ersten Mal spielte unsere F-rot-Jugend auf große Tore, weil sie sich von den Bambinis verab- schiedet haben. Mit vier Spielern auf dem Feld und einem Torwart ist nun auch für alle Zuschauer klar, in welches Eckige das Runde muss. Unsere Mannschaft war bestens aufgestellt: mit neun Spielern und zwei Trainern kam je- der zum Spielen. Nach fünf hoch motivierten Spielen und der hervorblitzenden Sonne ging gegen 12:30 Uhr ein er- folgreicher Spieltag zu Ende. Vielen Dank an alle Helfer, die sich um die Verpflegung kümmerten. Ein besonde- rer Dank geht an die Firma Dietz aus Baienbach für die neuen Fußballoutfits. Mit dem warmen Hoody waren die Spieler*innen perfekt für den kühlen herbstlichen Morgen ausgestattet. Es spielten: Benjamin, Finja, Emil, Theo, Vin- cent, Tim, Erik, Max und Pauline E-Junioren Die E1 startete am 15.09. mit einem Heimspiel gegen die SG Aulendorf. Die neu gemischte Mannschaft machte ein tolles Spiel und konnte sich über ein 4:4 Unentschie- den freuen. Die Woche darauf war man in Riedhausen zu Gast. Die- ses Spiel ging leider mit 1:5 verloren. Hierbei möchten wir uns bei Markus Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih bedanken, welcher für die Saison einen neuen Trikotsatz gesponsert hat. Vielen Dank! D-Junioren FV Bad Waldsee - SV Baindt 3:5 Am Dienstag, den 19.09.2023 stand für die D-Jugend das erste Punktspiel in Bad Waldsee auf dem Programm. Die Jungs und Mädels waren heiß auf das 1. Punktspiel der Saison und begannen druckvoll und erspielten sich eini- ge gute Chancen, welche jedoch nicht genutzt werden konnten. Wie aus dem nichts kamen die Gastgeber dann in der 11. Minute gefährlich vors Tor und erzielten das 1:0. Die Jungs und Mädels des SV Baindt waren weiterhin die bessere Mannschaft jedoch waren es die Gastgeber, diejenigen, die in der 19. Minute auf 2:0 erhöhten. Kurz vor der Pause konnte dann Giulio A. mit einem Schuss von der Mittellinie der Marke „Tor des Monats“ den verdien- ten Anschluss zum 1:2 erzielen. Mit viel Elan und dem un- bedingten Willen den Ausgleich zu schaffen, kamen die Spieler des SV Baindt aus der Pause und hatten gleich wieder hochkarätige Chancen, die allerdings 2-mal an die Latte und einmal an den Pfosten gingen. So mussten die zahlreich mitgereisten Fans bis zur 45. Minute war- ten, bis Rafael D. nach einem Eckball den hochverdien- ten Ausgleich erzielte. Jetzt wollte die Mannschaft den Sieg und in der 56. Minute war der Bann gebrochen und Felix S. konnte nach schöner Vorarbeit von Lucca B. die 3:2 Führung erzielen. Jetzt musste die Heimmannschaft die Defensive öffnen und so erzielte Anton P. nach einem schönen Solo das 4:2 und 2 Minuten später noch Leon K. das 5:2. In der Nachspielzeit musste man dann noch das 3. Gegentor zum Endstand von 5:3 für unsere D-Jugend hinnehmen. Durch den Willen dieses Spiel zu gewinnen und niemals aufzugeben konnte die Mannschaft dann diesen verdien- ten Sieg feiern! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Lea B., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Giulio A., Michael N., Do- minik W., Felix S., Anton S. SV Baindt- SGM Haisterkirch/Molpertshaus I 2:3 Am Samstag erwarteten unsere Jungs der D-Jugend die SGM Haisterkirch/Molpertshaus zum ersten Heim- spiel. Wie erwartet war es von Beginn an ein enges und interessantes Spiel. Die ersten Chancen des Spiels hatten dann auch unsere Jungs, konnten jedoch nichts Zählba- res daraus machen und so konnten die Gäste mit einem Fernschuss kurz vor der Halbzeit in der 28. Minute das 0:1 erzielen. Nach der Halbzeit kamen die Jungs motiviert aus der Halbzeit, um den Rückstand auszugleichen und so gelang Mo bereits in der 35. Minute nach einem schönen Schuss von der rechten Seite der verdiente Ausgleich zum 1:1. Das Spiel war jetzt sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten, jedoch hatten wieder die Gäste die bes- sere Ausgangssituation und erhöhten in der 42. Minute auf 1:2. Wie beim letzten Spiel gaben die Jungs nicht auf und kämpften weiter. Nach einem schönen Doppelpass zwischen Lucca und Mo konnte Lucca in der 50. Minute den verdienten Ausgleich zum 2:2 erzielen. Jetzt wollte man noch den Siegtreffer erzielen und hatte auch noch 2 bis 3 sehr gute Möglichkeiten, allerdings wollte der Ball nicht ins Tor. So kam es, dass die Gegner in der 57. Minute nach einem Konter und Fernschuss noch das 2:3 erzielten. Leider konnte in den Schlussminuten der Ausgleich nicht mehr erzielt werden und so musste man eine bittere 2:3 Niederlagen hinnehmen! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Dominik W., Felix S., An- ton S., Luis H. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Meckenbeuren/Kehlen/Brochenzell II 21:0 Das durchweg mit Spielerinnen vom jüngeren Jahrgang besetzte Team aus dem Raum Meckenbeuren, war ge- gen das Heimteam fast chancenlos. Ein Neunmeter be- kamen sie bei einem Konter zugesprochen, den dann unsere Torspielerin Margo an den Pfosten lenken konnte. Unterstützt von einer großen Zuschauerkulisse, spielten unsere Mädels sehr gut zusammen und erzielten in der Folgezeit viele schöne Tore. So unterbrach selbst unser Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Damenteam ihr Training auf dem Nebenplatz und schau- ten unseren jüngsten Kickerinnen bei ihrem Spiel zu, tolle Sache ... auch wenn es ihr Trainer Volkher Lins etwas ‚kriti- scher‘ sah, dass seine Spielerinnen ihr Training verkürzten. Es spielten und trafen Melina Feitenheimer (1), Hanaa Alosh (3), Emilia Müllerleile (3), Lea Rimmele (1), Ronja Mayer, Isabella Lang (8), Mia Malsam (1), Frieda Baur, Hanna Busam (3), Margo Hodek (1) und Geburtstagskind Mathilda Nussbaumer. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Horgenzell/Wilhelmsdorf 6:0 Ein interessantes D-Spiel gab es am Samstagnachmittag in Staig zu sehen, mit dem Hintergrund, dass Gästetraine- rin Jasmin Gerber auch zusätzlich als Trainerin unserer SG mithilft und alle Mädels genau kennt. Das Heimteam war spielbestimmend und das Gästeteam lauerte mit ihren gefährlichen Stürmerinnen Melissa und Luisa auf Konter. So war der Halbzeitstand, nach einem Treffer von Lena P. eher glücklich als verdient. Auch in Halbzeit 2 lief das Spiel ähnlich. Das Heimteam nutzte ihre Möglichkeiten und das Gästeteam scheiterte immer wieder an unserer überragenden Torspielerin Philina. Es spielten und trafen Fiona Maier (1), Lena Pfleghaar (2), Taneesha Mahler, Lea Busam, Leonie Ziegler, Haifaa und Hanaa Alosh (2), Philina Ziegler, Lena Alber, Maya Hof- mann und Amelie Metzler (1). B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - TSV Stetten 2:0 Gegen den TSV Stetten war es im ersten Heimspiel der Saison das erwartet unangenehme Spiel, denn der Geg- ner ist hauptsächlich defensiv eingestellt und schlägt viele lange Bälle nach vorne. In der ersten Halbzeit ließen wir uns von dem Spiel auch anstecken und agierten viel zu unstrukturiert und hektisch. Trotzdem hatten wir die ein oder andere Gelegenheit durch Jana und Stella, denen gut durch Marie oder Tabea aufgelegt wurde. In der zwei- ten Halbzeit war es dann wesentlich besser, wir ließen den Ball auch mal hinten herum laufen, bauten über die beiden Außenverteidiger Laura und Julie wieder auf und erarbeiteten uns so einige Torchancen. In der 46. Minute legte Tabea schön auf Stella ab, die mit ihrem Schuss aus 22 Metern der gegnerischen Torfrau keine Chance ließ. Ab und an kamen die Gegnerinnen durch, aber unsere beiden Innenverteidigerinnen Scarlett und Viviane räum- ten alles souverän ab. In der 58. Minute war dann Carla nach Pass von Jana zur Stelle und schoss den Ball zum beruhigenden 2:0 Endstand in die Maschen. Am Ende ein ungefährdeter Sieg unserer B-Juniorinnen gegen einen giftig verteidigenden Gegner. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- viane Wertmann, Julie Acker, Laura Schaz, Sarah Schmid, Nora Mohr, Marie Armenat, Jana Einerle, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Stella Schmid, Carla Schmidt, Nora Lütt- mann, Amelie Gessler Jugendmannschaften starten in ihre 2. Saison TTC-74 Tettnang - SV Baindt I 9:1 Nach der guten Rückrunde der letzten Sai- son darf unsere erste Jugendmannschaft nun eine Klasse höher in der Kreisliga A antreten. Beim ersten Saisonspiel in Tettnang taten sich unsere Jungs aber noch schwer und konnten sich lediglich durch Jona Klein einen Ehrenpunkt erkämpfen. Im ein oder ande- ren Spiel wäre noch ein Satz oder gar ein weiterer Punkt möglich gewesen, leider wurden jedoch fast alle knap- pen Sätze verloren. Macht nichts, weiter geht’s schon am nächsten Wochenende! Es spielten: Jona Klein (1:2), Felix Haller (0:2), Fabian Strie- gel (0:2) und Ricco Haller (0:2) SV Baindt II - TG Bad Waldsee 1:9 Unsere 2. Jugendmannschaft spielt wie letztes Jahr in der Kreisliga B und versucht sich hier möglichst viele Punkte zu erkämpfen. Im ersten Spiel gegen die TG Bad Waldsee gab es einige knappe Sätze und Spiele zu sehen, jedoch schaffte es nur Franz Kreutle, seinen Gegner zu bezwin- gen. Dennoch hätten wir uns bei insgesamt 8 gewonne- nen Sätzen auch einen weiteren Sieg verdient gehabt. Es spielten: Valentin Koch (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (1:1) und Pia Kreutle (0:2) Vorschau: Am kommenden Samstag, 30.09.23 sind alle Baindter Tischtennisspieler*innen im Einsatz: Die Jugendmann- schaften starten beide um 14 Uhr Zuhause gegen Wein- garten und Ailingen, die Herren II beginnen ihre neue Sai- son um 18 Uhr ebenfalls in eigener Halle gegen Altshausen IV und die Herren I spielen um 18 Uhr in Laupheim. Gegen den starken Mitaufsteiger aus dem Bezirk Donau wird eine knappe und spannende Partie erwartet. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen! TC Baindt e.V. Einzelvereinsmeisterschaften 2023 Am 16. September war es wieder mal so weit, der Finaltag der diesjährigen Ver- einsmeisterschaften im Einzel stand an. Ganz besonders gefreut hatten wir uns in diesem Jahr, dass wieder eine Damenkonkurrenz bei den Vereinsmeisterschaften ausgespielt wurde. Nachdem sich in den letzten Jahren die Damen mit der Teilnahme noch etwas zurückgehalten hatten, fanden sich dieses Jahr 5 Spielerinnen, die um den Titel mitspielten wollten. Über die gesamte Saison wurde im Modus Jede-gegen-Jede die Vereinsmeisterin ausgespielt. Am Ende setzte sich Barbara Blattner mit 4 Siegen durch. Lediglich gegen die zweitplatzierte Stefanie Brehm muss- te sie einen Satz abgeben. Die dritte Siegerin war Evelyn Amann. Herzlichen Glückwunsch der Vereinsmeisterin 2023 Barbara Blattner! Mit insgesamt 37 aktiven Teilnehmern war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 40 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Die jeweils Gruppenbesten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Modus ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals, Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Urlaubsbedingt konnte das erste Halbfinale leider nicht gespielt werden, so dass Frank Preußner als Finalist schon frühzeitig feststand. Das zweite Halbfinale war ein hochklassiges und knappes Match, bei dem sich Stefan Boenke gegen Moritz Lang am Ende mit 7:5 6:4 durch- setzen konnte. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Damit kam es am Samstagnachmittag im Finale zum Match zwischen Frank Preußner und Stefan Boenke. Es fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein, um vor allem den Überraschungsfinalisten, Frank Preußner zu unterstützen. Am Ende war aber der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:2 6:0, und konnte somit seinen Titel als Ver- einsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glück- wunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit vielen Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an ers- ter Stelle, die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern, gegen die man sonst nicht oft spielt, war mindestens genau so wichtig. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und hoffen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeister- schaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten der Einzelmeisterschaften Mixed-Vereinsmeisterschaft Am Samstag fand unsere beliebte Mixed-Vereinsmeis- terschaft statt. Bei kühlen 14 Grad und Wolken starteten 6 Paare in 2 Gruppen. Die Gruppenersten und Gruppen- zweiten spielten dann über Kreuz woraus sich dann das Halbfinale und das Finale ergaben. Die Gruppendritten spielten gegeneinander um Platz 5 und 6. So ergaben sich folgenden Duelle: Silvia und Jürgen Auer spielten gegen Marion und Rafael Grabherr um Platz 5. Hier konnten sich Marion und Rafi nach spannendem MTB durchsetzen. Spiel um Platz 3 bestritten Evelyn Amann mit Wolfgang von Bank gegen Cordula Nehls mit Josef Spöri. Diese Partie gewannen Evelyn und Wolfi. Auch im Finale wollten beide Paare (Steffi Brehm und Peter Schmitt gegen Babsi Blattner und Markus Holl) keinen Punkt abschenken. Nach spannenden teils spektakulären Ballwechseln konnten Steffi und Peter den Titel mit nach Hause nehmen. Es war wieder ein gelungener Tag auf unserer Anlage.... danke auch an Marion und Silvi für die Bewirtung. Die Teilnehmer der Mixed-Meisterschaft Bändelesturnier zum Saisonende 2023 Als letztes Event der Sommersaison veranstalten wir am Sonntag, den 8.10.2023 um 13.00 Uhr, unser Bändelestur- nier für alle Tennisbegeisterten. Bunt gemischt wollen wir nochmals zusammen ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison verabschieden. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und jeder Spielklasse recht herzlich einladen. Am Vereinsheim hängt ab 1.10. eine Meldeliste aus. Anmel- deschluss ist am 7.10.23 um 16.00 Uhr. Alle Infos auch auf unserer Homepage unter www.tc-baindt.de Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Das neue Jubiläums-Backbuch an- lässlich 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg ist da! Hierzu laden wir euch am Dienstag, 10.10.2023 zur Vorstellung und einer kleinen Verkostung in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein. Im Anschluß werden wir noch die diesjährige Oberschwabenschau besprechen. Wir sind natürlich wieder auf eure Mithilfe angewiesen und freuen uns über Angebote für Kuchen, Torten oder Flädle. Die Vorstandschaft Voranzeige: Oberschwabenschau vom 18.10. - 22.10.2023, Baindter Landfrauen sind wie bisher am Donnerstag auf der OSS. Hubertusmesse wurde verlegt auf Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Pfarrkirche Baindt Mittwoch, 08.11.2023, Rund ums Brot, mit Verkostung, Re- ferent: Valentin Schmid. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - der Weg des Bluts nach der Blutspende Bei unserem nächsten Dienstabend am 05.10.2023 wird sich alles um das Thema „der Weg des Bluts nach der Blutspende“ drehen. Was passiert mit dem Blut nach ei- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ner Blutspende? Wie wird das Blut untersucht und wem kommt das Blut zu Gute? Zur Beantwortung dieser Fra- gen hat der DRK-Blutspendedienst einen informativen Film zur Verfügung produziert, den wir uns in geselliger Runde gemeinsam ansehen werden. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei ei- nem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baind- terstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interes- se erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt.de“ die Planung. Wir freu- en uns jederzeit über neue Gesichter und Interessier- te. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Informationsveranstaltung mit Norbert Lins MdEP Der Wasser und Bodenverband Föhrenried veranstaltet am 29.09.2023 um 15.30 Uhr in Zusammenarbeit mit den CDU Ortsverbänden eine Infor- mations- und Diskussionsrunde zum Thema: Die Zukunft der Landwirtschaft im Spannungsfeld von Schutzgebieten und EU-Regeln Als Hauptredner konnten wir den Vorsitzenden des Agra- rausschusses im EU-Parlament Norbert Lins gewinnen. Herr Lins steht unseren Landwirten, und gerne allen Per- sonen, die an regional produzierten Lebensmitteln inter- essiert sind, für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung: Kögelhof 1 88284 Mochenwangen Es laden herzlich ein: Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Ihr CDU Ortsverband Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rundwanderung von Hittelkofen nach Os- terhofen Hittelkofen - Hennenbühl - Osterhofen - Hit- telkofen gemeinsam mit der Ortsgruppe Ravensburg Treffpunkt: Sonntag, 08.10.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 4 Stunden, 14 km. Fahrpreis: 6,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften) Einkehr: vorgesehen im Gasthaus Rose in Osterhofen. Sonstiges: Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 03.10.2023 ab 17.00 Uhr bei WF Jürgen Frank, T. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei Seequerung im Boden- see mit dabei Bereits zum zweiten Mal fand am Sams- tag, 8. Juli eine DLRG interne Seequerung durch den Bodensee statt, die durch die Jugend der drei Bezirke Bodenseekreis, Ravensburg und Konstanz organisiert wurde. Bei dem Seeschwimmen gilt es eine ca. 2,5km lan- ge Strecke vom Strandbad Wallhausen nach Überlingen zu schwimmen. Insgesamt 48 Teilnehmer, davon fünf aktiv Schwimmende aus Baienfurt und Bad Waldsee, stellten sich dieser Herausforderung. Bereits um 7:45 Uhr in der Früh ging es am Überlinger Ufer mit den Anmeldungen los. Nachdem sich alle Schwim- mer startklar gemacht haben, wurden diese mithilfe von Booten auf die andere Seite nach Wallhausen gebracht, von wo aus in zwei Gruppen gestaffelt gestartet wurde. Bereits nach 38 Minuten kehrte der erste Schwimmer nach Überlingen zurück und auch der Großteil meisterte die vorgegebene Strecke in unter einer Stunde. Nach ca. 1,5 Stunden waren schließlich alle wieder wohlauf im Ziel und konnten sich mit Butterbrezeln und Bananen stärken. Abgesichert wurde die Veranstaltung durch Einsatzkräf- te aus dem Bodenseekreis, die mithilfe von Booten und Stand-Up-Paddle-Boards die Schwimmer sicher ins Ziel begleiteten. Trotz des leicht regnerischen Wetters und der kühlen Wassertemperaturen hatten alle viel Spaß und freuten sich über die hervorragenden Leistungen. Eure DLRG Jugend Baienfurt Manuel Rothmund, Lea Staudinger (Begleitung), Jusa Kaufmann, Martin Dengler, Andrè Kaufmann, Julia Le- onhard LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren Recycling von Baustoffen schont Ressourcen, Depo- nien und das Klima Beim Rohstoffverbrauch zählt die Bauwirtschaft zu den Spitzenreitern. Deutschlandweit benötigt sie über 70 Pro- zent aller abgebauten nicht-nachwachsenden Rohstoffe, wie Kiese, Sande, Ton und Natursteine. Die Gewinnung dieser Primärrohstoffe bedeutet erhebliche Eingriffe in die Umwelt, hinzu kommt der Energiebedarf beim Abbau und der Weiterverarbeitung. Die Bauwirtschaft hat auch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 einen enormen Deponiebedarf für mineralische Abfälle. Erdaushub und Bauabfälle machen bundesweit 53 Pro- zent des Abfallvolumens aus, in Baden-Württemberg sind es sogar knapp 80 Prozent. Der ökologische Fußabdruck ist entsprechend groß. „Bauverantwortliche können bereits in der Planung be- rücksichtigen, wie sie den ökologischen Fußabdruck ihres Vorhabens verkleinern. Mithilfe der Prinzipien des zirkulä- ren Bauens können sie ihn deutlich verringern und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcen- schutz“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Lan- desanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und ergänzt: „Wir möchten Bauverantwortliche in Baden-Württemberg bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir ge- meinsam mit dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wichtigsten Informationen, Ansprechpartner und Möglichkeiten in dem Leitfaden ‚Ressourcenschonung in der Baubranche‘ zusammengestellt.“ Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klima- neutral sein „Baden-Württemberg strebt bis zum Jahr 2040 Treib- hausgasneutralität an. Unser Klimaschutz- und Klima- wandelanpassungsgesetz legt hierfür Sektorziele fest. Der Bereich Gebäude muss dazu bis zum Jahr 2030 eine Ein- sparung der Treibhausgasemissionen um 49 Prozent ge- genüber 1990 erreichen. Das geht nur im Schulterschluss und mit der Expertise der Bauherren“, so Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Sie betont: „Alle Bauver- antwortlichen müssen zum Thema „Zirkuläres Bauen“ Bescheid wissen, wenn wir das gemeinsame Ziel - mehr Umwelt- und Klimaschutz im Gebäudesektor - erreichen wollen. Dafür haben wir diese Broschüre entwickelt.“ Zirkuläres Bauen Zirkuläres Bauen bedeutet in der Praxis: Umbau und Sa- nierung statt Abriss und Neubau, Bausubstanz wiederver- wenden, Baumaterial mit einem hohen Anteil von recy- celtem Material einsetzen sowie den eigenen Bauaushub sinnvoll auf dem Grundstück einsetzen statt zu deponie- ren. Wer diese Möglichkeiten nutzt, reduziert Abfall, ver- braucht weniger Ressourcen und kann zudem mithilfe der EU-Taxonomie-Verordnung Zugang zu günstigen Finan- zierungskonditionen erhalten. Diese Verordnung enthält Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Ressourcenschonung in der Baubranche Die Broschüre „Ressourcenschonung in der Baubranche“ unterstützt Planer und Bauherren bei diesen Herausfor- derungen. Sie stellt Beispiele vor, weist auf gesetzliche Vorgaben hin und zeigt, wo weiterführende Informationen rund um das Thema zu finden sind. Sie macht deutlich, wie Bauen im Bestand, der Umgang mit Bodenaushub, die Baustoffwahl bei Neubauten und die Grundstücksfläche rund um die Gebäude möglichst umwelt- und ressour- censchonend gestaltet werden können. Aus Gründen der Ressourcenschonung wurde die Bro- schüre nicht gedruckt, sondern kann online als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden über den Link: https://pd.lubw.de/10535 Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen der LUBW. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf die kostenfreie online-Veranstaltun- gen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Wie heizen wir in Zukunft? 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18:00 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den genann- ten Veranstaltungen: https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/ fachtagungen-und-fortbildungen/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neue Auszubildende bei der Arbeitsagentur - Berufseinstieg mit Perspektive Als Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistun- gen lernen sie in den kommenden drei Jahren alle Bereiche einer modernen, weitgehend digitalisier- ten Arbeitsverwaltung kennen. Die operative Ge- schäftsführerin Katja Thönig und die Fachausbilder hießen die neuen Kolleginnen herzlich willkommen. In ihrer Ausbildung werden sie vor allem im professio- nellen Kundenkontakt geschult, sowohl persönlich als auch telefonisch. Auch die Bearbeitung von Anträgen zum Arbeitslosengeld und allen anderen Leistungen der Arbeitsagentur gehört zur Aufgabe der Auszubildenden. Dabei haben sie stets die gesetzlichen Vorgaben im Blick. Auch für 2024 sucht die Agentur für Arbeit Nachwuchs- kräfte für folgende Ausbildungs- und Studiengänge: Fach- angestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Ba- chelor of Arts Arbeitsmarktmanagement und Bachelor of Arts Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung. Nähere Informationen zu Ausbildung und Studium bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei der Fach- kraft Pädagogik Sabine Beutler unter Tel. 0751 805 451. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg „Kluge Köpfe für die Rente“ gefunden Mit der Kampagne »Kluge Köpfe für die Rente» hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg für ihre vier Ausbildungs- und Studiengänge erfolgreich junge Nachwuchskräfte gefunden. 137 junge Menschen begannen ihre Ausbildung bei dem gesetzlichen Renten- versicherungsträger: Am 1. September starteten 50 ange- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 hende Sozialversicherungsfachangestellte, acht Kaufleute für Büromanagement und zehn Studierende zum Bache- lor of Science. Am 18. September konnten weitere 69 Stu- dierende zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart begrüßt werden Bei einem erfolgreichen Abschluss garantiert die DRV Baden-Württemberg allen Nachwuchskräften eine un- befristete Übernahme. Auf die Klugen Köpfe wartet eine vergütete Ausbildung oder ein duales Studium, bei der Praxis und Theorie Hand in Hand gehen. Von den vielen Sozialleistungen eines großen Arbeitgebers im öffentli- chen Dienst können die neuen Mitarbeitenden ebenfalls vom ersten Tag an profitieren. Zur Unternehmenskultur gehören unter anderem eine familiengerechte Personal- politik zertifiziert mit dem audit berufundfamilie, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Unterstützung beim Wieder- einstieg nach der Familienpause und ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement. Derzeit sind 372 Auszubildende bei der DRV Baden-Würt- temberg beschäftigt. Wer mehr über die Ausbildung wis- sen möchte oder mit dem Gedanken spielt, sich um ei- nen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bewerben, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die- rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter „Kluge Köpfe für die Rente“ re- gelmäßig über den Ablauf ihrer Ausbildung und ihre Er- fahrungen als Studierende im Dualen Studium. Landratsamt Ravensburg Auftaktveranstaltung „Schule trifft Politik“ ein voller Erfolg Am Vormittag des 18.09.2023 fand die Auftaktveranstal- tung „Schule trifft Politik“ in den Räumlichkeiten der Hum- pis-Schule und Edith-Stein-Schule in Ravensburg statt. 74 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Ravensbur- ger Schulen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Ver- anstaltung gliederte sich in zwei Teile. Im ersten Teil er- hielten die Jugendlichen grundlegende Informationen zu den Themen Kreispolitik, Kreistag und Kreisverwaltung. Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Jugendlichen dann die Möglichkeit, mit Kreispolitikern/-innen, Landrat Harald Sievers und Mitarbeitenden des Landkreises über Themen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit, Energie- und Klimaschutz, Mobilität sowie zur Jugend- beteiligung auf Landkreisebene zu diskutieren. Die Ju- gendlichen diskutierten engagiert mit den Anwesenden. Landkreisverwaltung und Kreispolitik konnten aus der Ver- anstaltung verschiedenste Ideen und Impulse mitnehmen. Das Format „Schule trifft Politik“ ist ein zweijähriges Projekt des Landkreises und liegt in Federführung des Kreisjugendring Ravensburg e.V. Ziel ist es, mittels vier Veranstaltungen ein mögliches Beteiligungsformat für Jugendliche auf Landkreisebene zu erproben. Kinderkleiderbörse Herbstbörse am Samstag, 21.10.2023 Sirgensteinhalle Vogt, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15 % des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 25.09.2023 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30 - 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Manuela Grathwohl, Tel. 0176 69 73 55 99 (Mo - Fr 9 - 12 Uhr + 14 - 19 Uhr) ACHTUNG NEUE HELFER TEL!! Verkaufen: Kinderbekleidung max. 50 Teile gesamt, d. h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe Kunden -Nr. 01 - 45: Miriam Traunecker (Mo + Di. 9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 Kunden-Nr. 46 - 90: Sylvia Wachter (Mo. - Fr.,16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 - 520: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 - 540: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 - 910: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 - 920: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 - 17:00 Uhr Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Ravensburg Tag der offenen Tür im Haus Am Mehlsack Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack öffnet seine Türen für Besucher. Zu diesem Anlass sind alle Inter- essierten herzlich eingeladen, am Sonntag, den 01.10.2023, von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Seestraße 26-28, 88214 Ra- vensburg, vorbeizukommen. Der Tag der offenen Tür bietet Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, die unlängst renovierte Einrichtung und die vielfältigen Berufsgruppen kennenzulernen. Die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter werden an verschiedenen Stationen ihre Arbeit vorstellen und Ihnen einen umfas- senden Einblick in ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeiten ermöglichen. Detaillierte Informationen zu beruflichen Möglichkeiten im Haus - von Ausbildung bis zur beruflichen Weiterbildung - wird es an verschiedenen Infoständen geben. An den Infoständen haben Sie die Möglichkeit zum Austausch und erhalten Einblicke in die verschiedenen Einstiegs- möglichkeiten. Zusätzlich erwarten Sie spannende Aktivitäten während des Tages der offenen Tür. Sie haben die Möglichkeit, eine kleine Tour mit unserer Rikscha zu unternehmen, und bei den Hausführungen die Einrichtung besser kennenzu- lernen. An den gastronomischen Ständen wird Kaffee, Kuchen und Cocktails serviert. Ein Foodtruck bietet eine Auswahl köstlicher Speisen zum Genießen. Eine besondere Station bietet Ihnen die Möglichkeit eines kleinen Gesundheitschecks. Hier können Sie Ihre Vitalzei- chen messen lassen und nützliche Alltagskniffe für klei- nere Notfälle erlernen. Das Team vom Haus Am Mehlsack freut sich auf Ihren Besuch und darauf, Ihnen die Einrichtung präsentieren zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Mitarbeitenden und ihre Arbeit näher kennenzulernen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 1. Oktober 2023 Gästeführerin: Susanne Wasner Bäume im Herbst Begleiten Sie die Gästeführerin Susanne Wasner auf ei- nem ca. 5 km langem Rundweg über die Blitzenreuter Seenplatte. Erfahren Sie mehr über unserer heimischen Bäume und Sträucher. Es werden einzelne Baumarten vor- gestellt, näher betrachtet und alte Geschichten dazu ge- hört. Nach 2 - 2,5 Stunden kehren wir mit hoffentlich vie- len schönen Eindrücken des herbstlichen Waldes zurück. Für diese Führung ist eine Anmeldung unter 07502 954- 20 bis Freitag, 29.09., 12 Uhr, erforderlich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. September 2023 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminverein- barung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG weist auf Präventionskurse für Seniorinnen und Senioren hin Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Kranken- kasse (LKK) bezuschusst Präventionskurse der Zentra- len Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP bietet Kurse für verschiedene Altersgruppen an, insbesondere auch für Seniorinnen und Senioren. Darauf weist die SVLFG an- lässlich des Tags der älteren Menschen am 1. Oktober hin. Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, bezuschusst die LKK in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Die Datenbank der ZPP hält unter anderem Präventionskur- se für ältere Menschen und deren Bedürfnisse bereit. Alle Kurse, die darin geführt werden, sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Es werden Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressreduk- tion und Sucht angeboten. Mehr Informationen hierzu bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden. Am Tag der älteren Menschen sollen die Leistungen von Seniorinnen und Senioren gewürdigt werden. Es sollen die Belange der älteren Menschen in den Vordergrund gerückt und auf ihre Situation in der Gesellschaft auf- merksam gemacht werden. SVLFG MSC Langnau Neuer Termin - Neue Strecke - Simsonrennen in Well- mutsweiler Nach der witterungsbedingten Absage im vergangenen Jahr, nimmt der MSC Langnau in diesem Jahr einen neu- en Anlauf, das traditionelle Simsonrennen am Sonntag, 1. Oktober in Wellmutsweiler beim Laimnau durchzufüh- ren. Los geht es am Sonntag mit dem Training um 10 Uhr. Die Fahrervorstellung findet um 12.30 Uhr statt. Rennstart ist um 13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gefahren wird auf zwei und drei Rädern in den Klassen Supercup, Nostalgie sowie Gespanne wassergekühlt und luftgekühlt. Auch die Kids, Mofas und Rasentraktoren sind wieder mit dabei. Erstmals kommen Speedcars zum Einsatz. Die Siegerehrungen finden auf der Strecke statt. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Bereits am Samstag, 30. September findet im Zelt an der Rennstrecke ein ge- mütlicher Hock statt, bei dem man fachsimpeln und mit einander ins Gespräch kommen kann. Jeder der Lust hat, kann kommen. Los geht es ab 19 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter www.msclangnau.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 © Wechdorn/DEIKE 762U08U1 So geht es: 1. Schneid das gewaschene und geschälte Gemüse in dünne Scheiben. 2. Gib das Gemüse in die Schüssel, vermenge es mit Salz, den Gewürzen und dem Olivenöl und lass es eine Stunde durchziehen. 3. Verteil die Gemüsescheiben mit einigem Abstand auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech. 4. Heize den Ofen auf 120 Grad Umluft vor und gib das Backblech hinein. 5. Klemm einen Kochlöffel in die Tür, sodass diese nicht ganz schließt. Nun lässt du das Gemüse etwa 30 bis 90 Minuten backen. Achte darauf, dass die Chips nicht schwarz werden! 6. Gib die fertigen Chips in eine Schüssel und salze sie, wenn nötig, noch ein wenig. Das brauchst du: • 1,5 kg Gemüse (z. B. Karotten, Zucchini oder Pastinaken) • 2 bis 3 Esslöffel Olivenöl • Gewürze • Messer oder Gemüsehobel • Backpapier, Schüssel, Kochlöffel, Backblech • 1 bis 2 Teelöffel Salz Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis bleibt von Do., 28.09.23 – Mo., 02.10.23 wegen Abrechnung geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (28.09.23 - 29.09.23) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (28.09.23 - 02.10.23) STELLENANGEBOTE ÄRZTE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de © B ru ch na ls ki /D EI KE 76 2R 06 R5 L ös un g: „ H e, w ar te a uf u ns !“ www.tierheime-helfen.de HIVundAids besiegen – dabei sein! Mit Ihrer Unterstützung! aids-stiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Fahrer*in auf 520-€-Basis für unsere Betreuungsgruppen in Weingarten, Ravenburg und Bavendorf gesucht! 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    Zuletzt geändert: 28.09.2023
    2022_08_02_Bericht.pdf

    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestaltung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstraße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP- Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Interkommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreuungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trägerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kindertagesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbereichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% geschaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsaufgaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den gemeindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Halle, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie eingespart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprüchen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern angepasst. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informationsveranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbeiten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorgesehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild machen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortskerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitberücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushaltestellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des umfangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine Förderung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bushaltestellen) zu erwarten. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leistungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Musterfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landratsamtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anstehende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behördenanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Verkehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pendlerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wurde der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten- Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg die Baulast der geplanten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurchfahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilligung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Festlegungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Planungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzuschlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Personen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wurde erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/ Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rahmen des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiterverfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/ Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Radschnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte ausgearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Landkreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbegleitend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehende Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/ Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marsweilerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreisverkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungsarbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anordnungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfacher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zahlungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Verrechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organisation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Posteingang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP – Archiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Eingangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rechnungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbetrag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscannen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfassung zeitkritischer Sachverhalte (z.B. Skontofristen), Plausibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbeitung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie beispielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektronischen Signatur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivierung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mitarbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Passwort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernahme von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht untergeordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektronischen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfacher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausführungen gemacht.[mehr]

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      Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐ Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 €. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €. Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Umsetzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditätsstand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Gemeinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbeziehen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Allgemeine Finanzwirtschaft - 4.038,40 € - 4.881,80 €[mehr]

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        Elektronische_Abgabe_Steuer_A.pdf

        Stand 30.06.2022 Elektronische Erklärungsabgabe Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über Mein ELSTER Baden-Württemberg - 2 - Einleitung Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihren Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Mein ELSTER führen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits erfolgreich bei Mein Elster registriert haben. Für Grundvermögen gibt es eine separate Anleitung. Viele der im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Formularseiten müssen im Regelfall nicht befüllt werden. Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................... 2 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung ............................................................................... 3 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER ................ 5 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto ................................ 5 Erklärungsformular aufrufen .......................................................... 6 Startseite des Formulars ............................................................. 12 Hauptvordruck (GW1).................................................................. 13 2.4.1 Angaben zur Feststellung ............................................................ 14 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden ................................................................... 15 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens ......... 16 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte ................................................... 17 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung ........................................ 24 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung ....................... 25 2.4.7 Empfangsvollmacht ..................................................................... 26 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung ......................... 27 Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) .................................... 28 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts ........................ 29 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen ......................................... 37 Anlage Tierbestand (GW3A) ....................................................... 38 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung ........................................................ 39 Prüfungsmodus ........................................................................... 40 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden ................................................................................................. 42 - 3 - 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung Einen Großteil der erforderlichen Daten zur vollständigen Erklärungsabgabe haben Sie im Regelfall durch das Informationsschreiben und eine Abfrage im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer in Baden-Württemberg bereits beisammen: • Informationsschreiben o Aktenzeichen o Eigentümer o Lage des Betriebs der Land– und Forstwirtschaft o Gemeinde / Gemarkung /Gemarkungsnummer / Flurstück Bitte beachten Sie: Sofern Sie kein Informationsschreiben erhalten haben oder es Ihnen nicht mehr vorliegt, finden Sie hier Hinweise, wie Sie diese Daten ermitteln können. Falls die Lagebezeichnung/en im Informationsschreiben nicht aktuell sein sollte/n, tragen Sie bitte in der Feststellungserklärung die zutreffende Lagebezeichnung ein. Bitte überprüfen Sie auch die anderen im Informationsschreiben gemachten Angaben zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass in der Aufstellung des Informationsschreibens nicht alle Flurstücke aufgeführt sind, die zu dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Bitte https://anmelden.pbs-bw.de/Finanzaemter,Lde,W-2/Startseite/Grundsteuer-neu/Was+Sie+wissen+muessen#anker9695205 https://grundsteuer-a.landbw.de/ https://grundsteuer-a.landbw.de/ https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Betrieb+der+Land-+und+Forstwirtschaft+_Grundsteuer+A_ - 4 - ergänzen Sie gegebenenfalls die fehlenden Flurstücke in Ihrer Feststellungserklärung. • Abfrage im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer o Flurstücksfläche o Fläche (bei verschiedenen Nutzungen werden Teilflächen der jeweiligen Klassifizierungen oder tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster angegeben) o Ertragsmesszahl, z. B. für Acker und Grünland • Art der Nutzung: Entscheidend ist wie das Flurstück in der Realität genutzt wird (ggf. Pächter fragen), ausführliche Erläuterungen sind in den ELSTER-Hilfetexten enthalten. - 5 - 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto Über den Button „Jetzt einloggen“ melden Sie sich bei Ihrem Mein Elster-Konto an. - 6 - Erklärungsformular aufrufen Nach erfolgreicher Anmeldung gehen Sie auf „Formulare & Leistungen“. - 7 - Die Grundsteuererklärung finden Sie unter „Alle Formulare“ - - 8 - „Grundsteuer“ – „Grundsteuer für Baden- Württemberg“. - 9 - Nach Auswahl des Formulars kommen Sie auf eine Seite mit allgemeinen Informationen. Wenn Sie mit dem Lesen der Informationen fertig sind, klicken Sie hier auf „Weiter“. - 10 - Danach wählen sie „Ohne Datenübernahme fortfahren“. Die Datenübernahme kann hilfreich sein, wenn Sie mehrere Grundsteuererklärungen abgeben müssen. Dann können Sie dies ab der 2. Feststellungs- erklärung nutzen. Dabei werden alle Daten zu Eigentümer und Grundstück kopiert. Die abweichenden Eintragungen müssen Sie dann einzeln anpassen. Bei gleichem Eigentümer lohnt sich dies im Regelfall. - 11 - Nun müssen Sie die Anlagen auswählen. Der Hauptvordruck ist vorbelegt, zusätzlich muss die „Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)“ über einen Klick auf das leere Kästchen ausgewählt werden. Gegebenenfalls benötigen Sie zusätzlich die „Anlage Tierbestand (GW3A)“. Danach Klicken Sie auf weiter. - 12 - Startseite des Formulars Auf der ersten Seite tragen Sie das „Aktenzeichen“ ein. Danach kommen Sie über den Button „nächste Seite“ weiter zum Hauptvordruck. Über diesen Button kommen Sie dann folgend immer zur nächsten Seite des Formulars. Für Erläuterungen zu einzelnen Eintragungen klicken Sie jeweils auf das Fragezeichen . - 13 - Hauptvordruck (GW1) Hier sehen Sie eine Übersicht der möglichen Angaben, über den Button „Nächste Seite“ geht es weiter. - 14 - 2.4.1 Angaben zur Feststellung Das Feld „Hauptfeststellung“ ist vorbelegt. Wählen Sie zusätzlich „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ aus. - 15 - 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden Füllen Sie hier die Lage ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus. Beachten Sie dabei die Hinweise, die bei „?“ zu Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft hinterlegt sind. Wenn Sie nur land- und forstwirtschaftliche Flurstücke in einer Gemeinde haben, müssen Sie hier nichts ankreuzen. Wenn ihr Betrieb sich über mehrere Gemeinden erstreckt bitte das Häkchen setzen. - 16 - 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens Hier sind keine Eingaben vorzunehmen, diese Betreffen nur wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. - 17 - 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte Geben Sie hier die Eigentumsverhältnisse des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an. Erläuterungen zu den Auswahlmöglichkeiten erhalten Sie über das . - 18 - Angaben sind hier nur erforderlich, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum einer der genannten Gemeinschaftsformen ist. - 19 - An dieser Stelle sind alle Eigentümer(innen) / Beteiligte einzeln zu erfassen. Über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ können Sie Personen hinzufügen. - 20 - Füllen Sie hier die Angaben zur Person aus. Die „laufende Nummer des Eigentümer..“ wird automatisch fortlaufend befüllt. - 21 - An dieser Stelle ist die Identifikationsnummer einzutragen, diese finden Sie auf dem Informationsschreiben. Sofern Ihnen die Identifikationsnummer eines Beteiligten nicht bekannt ist, kann dieses Feld auch freigelassen werden. - 22 - Mit dem Button „Eintrag übernehmen“ fügen Sie die Person (Eigentümer(innen) / Beteiligte) der Übersicht hinzu. - 23 - Nachdem alle Eigentümer(innen) / Beteiligte erfasst sind, geht es weiter zur nächsten Seite. - 24 - 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung Wenn Sie für Ihren Betrieb der Land –und Forstwirtschaft eine Grundsteuerbefreiung/- vergünstigung beantragen möchten, setzen Sie hier bitte den Haken. Genauere Angaben zu den Befreiungen sind in der Anlage GW-3 direkt beim Flurstück vorzunehmen. - 25 - 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung An dieser Stelle sind üblicherweise keine Ergänzungen notwendig, relevante Sachverhalte werden im Rahmen der Erklärung abgefragt. - 26 - 2.4.7 Empfangsvollmacht Sofern gewünscht kann an dieser Stelle ein abweichender Empfangsbevoll- mächtigter benannt werden, welcher dann den Bescheid erhält. - 27 - 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung Diese Seite ist im Regelfall nur für Steuerberater relevant. Sofern Angehörige bei Erstellung der Erklärung geholfen haben, ist hier nichts einzutragen. Mit dem Button „Nächste Anlage“ geht es weiter zur „Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW 3). - 28 - Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) Auch hier sehen sie zum Einstieg eine Übersicht der möglichen Angaben. - 29 - 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hier sind die vorhandenen Flurstücke getrennt nach Gemeinde zu erfassen. Dies geschieht über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ für jede Gemeinde in der mindestens ein Flurstück liegt. - 30 - An dieser Stelle ist Baden-Württemberg und die Lagegemeinde auszuwählen. Danach sind die Flurstücke in dieser Gemeinde jeweils einzeln über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ zu erfassen. - 31 - Die laufende Nummer wird automatisch gemeindeübergreifend fortlaufend befüllt. Die weiteren Angaben sind zu befüllen und danach muss die Art der Nutzung über den Button „Weitere Daten hinzufügen“ ausgewählt werden. - 32 - Auf dieser Seite ist die Art der Nutzung über das Aufklappmenü auszuwählen. Durch Klick auf das blaue Fragezeichen kann ein ausführlicher Hilfetext über alle Auswahlmöglichkeiten aufgerufen werden. Daneben ist noch die Fläche dieser Nutzung anzugeben. Weitere Felder sind nur bei entsprechender Nutzung zu befüllen, diese sind in der Feldbeschreibung abschließend aufgeführt. - 33 - Angaben zu Steuerbefreiungen sind im Regelfall nicht notwendig. Über den Button „Eintrag übernehmen“ wird die Nutzung hinzugefügt. - 34 - Da auf einem Flurstück unterschiedliche Nutzungen möglich sind, können auch mehrere Einträge über „+weitere Daten hinzufügen“ hinzugefügt werden. Mit dem Button „Eintrag übernehmen“ wird zum Schluss die Erfassung des Flurstücks abgeschlossen. - 35 - Wurden alle Flurstücke einer Gemeinde erfasst ist die Erfassung dieser Lagegemeinde über den Button „Eintrag übernehmen“ abzuschließen. - 36 - Da sich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf mehrere Gemeinden erstrecken kann, können auch mehrere Einträge über „+weitere Daten hinzufügen“ hinzugefügt werden. Nach Erfassung aller Gemeinden geht es mit der nächsten Seite weiter. - 37 - 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen Auf dieser Seite sind in der Regel keine Eintragungen erforderlich. Über den Button „Alles Prüfen“ beenden Sie die Eingabe und starten den Prüfungsmodus. Hinweis: Sofern Sie die „Anlage Tierbestand (GW3A)“ ausgewählt haben, steht hier der Button „Nächste Anlage“. - 38 - Anlage Tierbestand (GW3A) Wenn sie diese Anlage nicht benötigen, gehen sie direkt weiter zu Kapitel 2.7. Auch diese Anlage beginnt mit einer Übersicht der möglichen Angaben. Folgend wird nur die Seite 1 „Landwirtschaftliche Nutzung“ kurz beschrieben, weitere Hilfestellungen beim Ausfüllen finde Sie in den ELSTER- Hilfetexten. - 39 - 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung Der Maßgebliche Wert auf dieser Seite ist die „selbstbewirtschaftete Fläche“. Deshalb sind hier, abweichend zu den anderen Seiten, nicht nur Flächen im Eigentum anzugeben, sondern auch zugepachtete Flächen. Auf den folgenden 3 Seiten sind die Tierbestände anzugeben. - 40 - Prüfungsmodus Auf dieser Seite sehen Sie alle von Mein Elster erzeugten Hinweise und Fehlermeldungen. Bei einer vollständigen Dateneingabe liegen im Regelfall keine Fehler vor. Sofern Fehler vorliegen, bereinigen Sie diese bitte (siehe folgende Seite). Mit dem Button „Weiter“ gelangen Sie zur Zusammenfassung der Eingaben. - 41 - Sofern Fehler und/oder Hinweise vorhanden sind, können Sie diese über die Menüleiste am linken Rand aufrufen. Die Seite, auf welcher der Eintragungsfehler vorliegt, ist auch angegeben und es kann direkt dorthin gesprungen werden. Hinweise müssen nicht zwingend erledigt werden, zum Beispiel, wenn die Identifikationsnummer eines Miteigentümers nicht bekannt ist. - 42 - Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden Auf dieser Seite sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Eintragungen. Sie können die auf dieser Seite aufgeführten Angaben auch drucken. Über den Button „Absenden“ ganz unten auf der Seite schicken Sie die Erklärung elektronisch an Ihr Finanzamt. - 43 - Des Weiteren wird Ihnen nach dem Absenden ein Übertragungsprotokoll in Ihr Postfach der übermittelten Formulare bei Mein ELSTER eingestellt, dass alle im Formular erfassten Angaben enthält und ebenfalls ausgedruckt werden kann. Deckblatt A.pdf Klickanleitung Grundsteuer A.pdf Einleitung 1 Benötigte Daten im Rahmen der Abgabe der Feststellungserklärung 2 Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER 2.1 Anmeldung im Mein ELSTER-Benutzerkonto 2.2 Erklärungsformular aufrufen 2.3 Startseite des Formulars 2.4 Hauptvordruck (GW1) 2.4.1 Angaben zur Feststellung 2.4.2 Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft / Hebeberechtigte Gemeinden 2.4.3 Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens 2.4.4 Eigentumsverhältnisse / Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen / Eigentümer(innen) / Beteiligte 2.4.5 Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung 2.4.6 Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung 2.4.7 Empfangsvollmacht 2.4.8 Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung 2.5 Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) 2.5.1 Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2.5.2 Angaben zu Grundsteuerbefreiungen 2.6 Anlage Tierbestand (GW3A) 2.6.1 Landwirtschaftliche Nutzung 2.7 Prüfungsmodus 2.8 Zusammenfassung der eingegebenen Daten und Formular absenden[mehr]

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          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            69745-Risiko_verringern__Chancen_nutzen__handeln._Beiträge_aus_dem_Programm_KLIMOPASS.pdf

            Klimawandel als Herausforderung L Risiken verringern, Chancen nutzen, handeln Beiträge aus dem Programm KLIMOPASS Ulm Stuttgart Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Reutlingen Aalen Ravensburg 1900 1950 2000 2050 VORWORT Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. So ist die Durchschnittstemperatur zwischen 1881 und 2015 um 1,3° C gestiegen. Der Klimawandel bringt viele Herausforderungen mit sich. Des- halb ist engagierter Klimaschutz so wichtig, um die Treibhausgase zu begrenzen. Gleichzeitig müssen wir uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Das Klimaschutzgesetz von 2013 hat die beiden Säulen der Klimapolitik im Land verankert. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaschutzziele fest. Gegenüber dem Jahr 1990 sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Das Integrierte Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) zeigt dabei den Weg auf, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Gleichzeitig wurde die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Klimaschutzgesetz verankert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Baden-Württemberg bereits seit den 1990er Jahren im Rahmen verschiedener Forschungs- vorhaben beobachtet. Im Jahr 2011 wurde schließlich das Programm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ (KLIMOPASS) ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Themenspektrums der Klimaanpassung wurde KLIMOPASS als ressortübergreifendes Programm angelegt. Neben praxisnaher For- schung zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Land war die Erprobung erster Anpas- sungsmaßnahmen ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Im Jahr 2016 wurde KLIMOPASS einer Evalu- ierung unterzogen, die die Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem Förderprogramm bildete, das sich seitdem verstärkt mit der Um- setzung von Anpassungsmaßnahmen befasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 über 80 Projekte mit etwa 7,5 Millionen Euro unterstützt. Alle Projekte wurden von einem ressortübergreifenden Projektrat sowie externen Expertinnen und Experten bewertet und ausgewählt und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW fachlich betreut und begleitet. In dieser Broschüre werden die Ergebnisse ausgewählter Projekte dargestellt. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg VORWORT Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) unterstützt seit mehr als acht Jah- ren die über 80 Projekte im Programm KLIMO- PASS bei dessen Konzeption, Organisation und Koordination. In KLIMOPASS wird der Klimawandel mit seinen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden aber auch Möglichkeiten zur Anpassung in den Handlungsfeldern der Anpassungsstrate- gie des Landes erarbeitet. Mit den Projekten sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbeitet werden, so dass die Ergebnisse helfen können, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Beispielweise werden Fragen zur zukünftigen klimawandelgerechten Stadtplanung, zur Tierhaltung in der Landwirt- schaft oder zur Vulnerabilität der Wirtschaft des Landes bearbeitet. Bisher haben sich zahlreiche Partner aus Wissenschaft und Forschung beteiligt. Da sich der Klimawandel insbesondere auch auf der regionalen und lokalen Skala auswirkt und hier Anpassungsmaßnahmen direkt greifen können, spricht KLIMOPASS auch zunehmend die Ak- teurinnen und Akteure vor Ort an, insbesondere Kommunen. Für jedes Förderjahr erstellte die LUBW thematische Ausschreibungen, in deren Rahmen Projektanträge gestellt werden konnten. Hierfür wurde der aktuelle Forschungsstand und For- schungsbedarf von ihr ausgewertet. Zu den förderfähigen Themenfeldern zählten alle neun Handlungsfelder der Anpassungs- strategie. KLIMOPASS war somit sehr breit aufgestellt. Bei Bedarf wurden in Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissen- schaft und Praxis spezielle Schwerpunktthemen benannt. Der KLIMOPASS-Projektrat nahm die Aufgabe wahr, aus den vielen und fachlich teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Projektanträgen geeignete KLIMOPASS-Projekte auszuwählen. Die LUBW organisierte das Verfahren zur Qualitätskontrolle dieser Anträge. Hierfür leitete sie ein Bewertungsverfahren mit externen Gutachterinnen und Gutachtern aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung und legte dem Projektrat die Ergebnisse vor. Die Entscheidung des Projektrats setzte die LUBW verwaltungs- technisch um und begleitete die laufenden Projekte fachlich, z. B. durch die Bereitstellung von Daten oder Unterstützung bei Projekt- veranstaltungen. Die Abschlussberichte der einzelnen Projekte wurden von ihr veröffentlicht und stehen im Publikationsdienst der LUBW zur Verfügung. Nach über acht Jahren KLIMOPASS sollen die Projekte mit dieser Broschüre einem breiteren Publikum kurz und verständlich präsentiert werden. Aus der großen Bandbreite und Vielzahl der Themen haben wir einige Projekte ausge- wählt und stellen Ihnen an dieser Stelle deren Ergebnisse in 24 Beiträgen vor. Für weitergehen- de Informationen möchte ich auf das Interne- tangebot der LUBW verweisen. Dort stehen die Berichte aller abgeschlossenen Projekte zur Verfügung. Eva Bell Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 4 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg 6 Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen 8 Anpassungsstrategie 10 KLIMAFOLGEN / MONITORING Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg 12 Regionale Klimaänderungen und ihre Folgen 14 Klimaanpassung im Naturpark 16 GESUNDHEIT Wie warnt man am besten vor großer Hitze? 18 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen 20 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech mücken 22 STADT- / REGIONALPLANUNG Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt 24 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? 26 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung 28 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots 30 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? 32 Mit Grün gegen den Klimawandel 34 Begrünte Dächer – besseres Klima 36 Klimagerechte Landschaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal 38 INHALT INHALT 5 NATURSCHUTZ / BIODIVERSITÄT Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren 40 WASSERHAUSHALT Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? 42 Wie verwaltet man den Wassermangel? 44 WIRTSCHAFT Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? 46 LANDWIRTSCHAFT Werden wir künftig mehr ernten? 48 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel Von Kirschen und Schweinen 50 52 FORSTWIRTSCHAFT Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht 54 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen 56 Wald im Wandel 58 RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 60 PROJEKTÜBERSICHT 62 IMPRESSUM & BILDNACHWEIS 71 INHALT 6 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg L Der Klimawandel bedeutet nicht nur neue Gefahren. Für einige Bereiche können sich auch Chancen ergeben. Doch welche Entwicklungen sind wahrscheinlich? Mögliche Antworten kann die Klimafolgen forschung geben. Baden-Württemberg hat früh begonnen, die Folgen des Klimawandels zu erforschen. Das bislang letzte Glied in der Kette der program- matischen Klimafolgenforschung ist das Programm KLIMOPASS. Es steht für „Klima- wandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“. Am Beginn der Kette steht das Programm KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“. In KLIWA wird seit 1999 in Kooperation mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem deutschen Wetterdienst gezielt der Wassersektor untersucht. Mit den folgenden Programmen KLARA (Klimawandel – Auswirkungen, Risiken, Anpassung) und „Herausforderung Klimawandel in Baden-Württemberg“ wurde der Blickwinkel auf weitere Handlungsfelder vergrößert. Hierzu zählen u. a. die menschliche Gesundheit, der Tourismus, die Land- und die Forstwirtschaft. Es wurde untersucht, welche klimatischen Ände- rungen zu erwarten sind und welche Verwund- barkeiten je Handlungsfeld eintreten können, beispielsweise die Zunahme an Hitzeereignissen. Für die menschliche Gesundheit bedeutet das die Verschärfung der thermischen Belastung. Eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe sind die älteren Menschen, bei denen das Risiko hitzebedingter Todesfälle ansteigt. WISSENSLÜCKEN SCHLIESSEN Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile vielfach gut einschätzbar. Umso stärker rücken EINFÜHRUNG 7 Fragen nach geeigneten Anpassungsmaßnah- men und ihrer Umsetzung in den Vordergrund. KLIMOPASS wurde ins Leben gerufen, um genau an dieser Stelle anzusetzen. Es sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbei- tet werden, die helfen, gezielt Anpassungsmaß- nahmen zu entwickeln und pilothaft umzuset- zen. Dementsprechend beschäftigen sich die Projekte beispielsweise damit, wie und wo sich unsere Städte aufheizen und was dagegen getan werden kann. Aber auch wie effektiv vor Hitze gewarnt werden kann, ist ein Thema. Möglich ist auch die Analyse positiver Effekte, zum Beispiel auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Auch bei der Entwicklung und pilothaften Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen können Akteurinnen und Akteure unterstützt werden. 81 PROJEKTE VON 2011 - 2016 Zwischen 2011 und 2016 wurden 81 Projekte bewilligt, die sich zehn Handlungsfeldern zu- ordnen lassen. Häufig weisen KLIMOPASS- Projekte Querbezüge auf und können deshalb mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Im Auftrag des Umweltministeriums organisiert und koordiniert die LUBW das Programm und begleitet die einzelnen Projekte fachlich. Die Förderentscheidung trifft ein interministerieller Projektrat. Vorangestellt ist ein Bewertungsver- fahren, das die Qualität der Projektanträge prüft. Das Ministerium stellt jährlich ein Förderbudget von rund einer Million Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt konnte damit bisher fast die Hälfte der beantragten Projekte gefördert werden. EINMALIGES FÖRDERKONZEPT UND POSITIVER AUSBLICK Die thematische Vielfalt und kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen KLIMOPASS auf Län- derebene als bislang einmalig erscheinen. Die hohe Zahl von insgesamt 174 Anträgen unter- streicht sowohl den bestehenden Forschungs- bedarf als auch die Bedeutung des Themas Klimaanpassung im Land. Das Ministerium hat daher beschlossen, KLIMOPASS ab dem Jahr 2018 eine Förderrichtlinie zu geben. Mit der Richtlinie wird das Programm verfestigt und stärker auf die Umsetzung von Anpassungsmaß- nahmen ausgerichtet. Weiterhin soll aber auch bedarfsorientiert eine Begleitforschung erfolgen. EINFÜHRUNG 8 EINFÜHRUNG Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen L Klimaforscherinnen und -forscher nutzen viele unterschiedliche Klima modelle, um das Klima der Zukunft zu berechnen. Jedes Modell besitzt Stärken und Schwächen bei der Simulation des komplexen Klimasystems. Deswegen werden in der Klimaforschung mittlerweile mehrere Modelle in einem „Ensemble“ eingesetzt, um möglichst solide Informationen über das Klima der Zukunft zu erhalten. PROJEKT Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID 201308021 In einem Forschungsprojekt hat die LUBW 29 Simulationen regionaler Klimamodelle für einen nahen Zukunftszeitraum bis 2050 und für einen fernen Zukunftszeitraum bis 2100 ausge wertet. Für insgesamt 28 Klimakennzahlen, wie die Jahresmitteltemperatur, die Anzahl der Frosttage, die Anzahl der Sommertage, die Jah- resniederschlagssumme und die Anzahl der Tage mit Starkniederschlag, wurde die Entwicklung für die Zukunft untersucht. Durch den Einsatz vieler Modelle wird die Bandbreite aufgezeigt, innerhalb der die klimatische Entwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Diese Bandbreite stellt die Leitplanken der zukünftigen Klimaver- änderungen in Baden-Württemberg dar. IN JEDEM FALL Je nach untersuchtem Klimaelement variieren die Ergebnisse unterschiedlich stark, aber mit großer Sicherheit zeigen alle Modelle eine deutliche Wärmezunahme für die Zukunft. Die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg könnte demnach von heute 8,4 °C in der nahen Zukunft (2021 – 2050) um 0,8 °C bis 1,7 °C und EINFÜHRUNG 9 6 7 8 9 10 11 12 Te m pe ra tu r [° C ] Gemessene Werte; 30-jähriger gleitender Mittelwert, nach Daten des DWD berechnet Bandbreite des 30-jährigen Mittelwertes Untere Bandbreite Median Obere Bandbreite 19 00 19 05 19 10 19 15 19 20 19 25 19 30 19 35 19 40 19 45 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 20 20 25 20 30 20 35 20 40 20 45 20 50 20 55 20 60 20 65 20 70 20 75 20 80 20 85 20 90 20 95 21 00 Beobachtete Temperaturentwicklung Zukunftsszenario 2021 – 2050 1901 – 2015 2071 – 2100 AUF DEN PUNKT • Für solide Informationen werden mehrere Klimamodelle in „Ensembles“ eingesetzt. • Die Auswertung eines Ensembles mit 29 Simulationen bestätigt die weitere Erwärmung in Baden- Württemberg. • Bis Ende des Jahrhunderts ist im Landesschnitt ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3,6°C auf 12°C möglich. • Die Anzahl der Sommertage wird deutlich ansteigen und kann sich bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppeln. in der fernen Zukunft (2071 – 2100) um 2,5 °C bis 3,6 °C ansteigen. Anschaulicher wird es, wenn die Zunahme der Sommertage mit mindestens 25 °C betrachtet wird. Heute werden landesweit durchschnittlich 30 Tage gezählt. Für die nahe Zukunft muss im Landesschnitt mit zusätzlichen 4 bis 18 Tagen und in der fernen Zukunft mit 20 bis 44 Tagen gerechnet werden. Belastender für Mensch und Natur könnte die Entwicklung der Heißen Tage mit mindestens 30 °C sein. Diese steigen möglicherweise von heute landesweit durchschnittlich vier Tagen in der nahen Zukunft um einen bis neun Tage an. Bis 2100 wird von einem Anstieg zwischen fünf bis 28 zusätzlichen Tagen ausgegangen. Die Änderungen werden in den einzelnen Landes- regionen jedoch unterschiedlich stark ausfallen. Der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar- Raum werden wohl auch weiterhin die wärmsten Regionen des Landes bleiben. Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis 2015 und Bandbreite der möglichen zukünftigen Entwicklung bis 2100 (Quelle LUBW) EINFÜHRUNG 10 EINFÜHRUNG Anpassungsstrategie L Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat der Landes gesetzgeber auch der Anpassung an den Klimawandel einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die unvermeidbaren Auswirkungen sollen im Rahmen einer landesweiten Strategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. DER WEG ZUR ANPASSUNGS- STRATEGIE Im Juli 2015 hat die Landesregierung eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet, die sich mit den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Natur- schutz, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft befasst. Damit werden zahlreiche Bereiche des menschlichen Handelns und unserer Umwelt angesprochen, die durch den Klimawandel beeinflusst werden. Aufgrund dieser breiten Betroffenheit soll mit der Strategie ein gesamtgesellschaftlicher Anpassungsprozess angestoßen werden. Überflutete Straße mit Warnschild EINFÜHRUNG 11 Von Beginn an wurden Betroffene aus den ver schiedenen Handlungsbereichen in die Erstel lung der Strategie eingebunden. In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den zu- ständigen Ressorts sowie Fachgutachterinnen und -gutachtern die klimainduzierte Verwund- barkeit (Vulnerabilität) der Handlungsbereiche aufge zeigt. Dabei standen Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Auswirkungen hat Hitze auf ältere Menschen? Wie müssen die Städte der Zukunft aussehen? Welche Bäume müssen heute ge- pflanzt werden, die auch noch in 100 Jahren wachsen können? Wie werden sich Extremwet- terereignisse entwickeln und welche Vorkehrun- gen könnten getroffen werden? Weiter wurden Anpassungsziele erarbeitet und Maßnahmenvor- schläge auf einem Kongress diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses sind in der „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ zusam- mengefasst. Für jedes Handlungsfeld werden die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt und bis zu zehn Maßnahmenempfehlungen gegeben. UMSETZUNG In den kommenden Jahren gilt es nun, die Anpassungsstrategie mit Leben zu füllen. Die Umsetzung liegt dabei häufig nicht nur im direkten Handlungsbereich des Landes, sondern auch auf kommunaler und regionaler Ebene. Daneben gibt es Anpassungsmaßnahmen, die von privaten Akteurinnen und Akteuren um- gesetzt werden müssen, die aber vielfach durch staatliche Maßnahmen begleitet und unterstützt werden können. Das Land möchte durch Aus- weisung verschiedener Handlungsschwerpunkte die verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur Anpassung zusammenbringen. Dazu zählen die Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung von Betroffenen. KLIMOPASS konnte dank des anwendungsbetonten Charakters des Programms eine wichtige Brücke von der Wissenschaft zur Praxis schlagen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Monitoring zur Anpassungsstrategie, das mit einem ersten Bericht im Jahr 2017 und danach alle drei Jahre erfolgt. Es soll helfen, die Klimafolgen auf das Land darzustellen und möglichst zeitnah erfolgreiche und weniger erfolgreiche Ansätze in der modellhaften An- passung an den Klimawandel zu identifizieren. Nicht zuletzt wird auch weiterhin ein Schwer- punkt sein, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure durch die Bereitstellung von Informatio- nen oder Fortbildungen zu sensibilisieren. EINFÜHRUNG 12 Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg L Ohne Anpassungsmaßnahmen wird der Klimawandel nicht zu bewältigen sein. Um aber den Erfolg solcher Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls nachjustieren zu können, bedarf es eines gezielten Monitorings. Wie das aussehen kann, zeigt ein Projekt am Beispiel der Modellregion Freiburg. WARUM REGIONALE ANPASSUNGS- STRATEGIEN? Der Klimawandel betrifft die verschiedenen Regionen Deutschlands in unterschiedlichem Maße. Entsprechend müssen Anpassungsmaß- nahmen an die veränderten klimatischen Bedin- gungen auf regionale Erfordernisse zugeschnitten werden. Baden-Württemberg stellt einen sehr vielfältigen Lebensraum dar. Daher ist eine an die jeweilige Region angepasste Strategie er- forderlich, die aus Bausteinen mit Maßnahmen unterschiedlicher Priorität besteht. Diese flexible Strategie muss zudem nachjustiert, also an künftige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen angepasst werden können, die im Zuge des sich dynamisch ent- wickelnden Klimawandels zu erwarten sind. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinu- ierliche Erfassung klimarelevanter Indikatoren sowie ein Prüf- und Kontrollsystem für die vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING PROJEKT 1 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und An- passungsmaßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N12 PROJEKT 2 Etablierung eines regionalspezifi- schen Monitorings von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N13 KLIMAFOLGEN/MONITORING 13 EIN VIELFÄLTIGER MODELLRAUM Wie ein solches Monitoring aussehen könnte, hat eine Arbeitsgruppe der Universität Freiburg untersucht: „Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg“ hieß das Initialprojekt, dem sich ein Folgeprojekt zur Etablierung dieses regionalspezifischen Monitorings im Modell- raum Freiburg / Dreisamtal anschloss. Die ausge- wählte Region reicht vom Gipfel des Feldbergs entlang des Flusses Dreisam bis zur Rheinaue und repräsentiert eine Vielzahl landschaftlich und klimatisch unterschiedlicher Lebensräume. Diese sind einerseits aus Sicht des Naturschutzes und des Tourismus wertvoll, andererseits werden sie wirtschaftlich in vielfältiger Weise genutzt. Die wichtigste Basis für die Entwicklung des Monitoringsystems waren Experteninterviews vor allem mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachbehörden im Regierungs- präsidium Freiburg, in der Stadt Freiburg sowie in den Landratsämtern der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Darüber hinaus gab es Gespräche mit dem Staatlichen Weinbauinstitut, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Schutzgemeinschaft Libellen. GUTES INDIKATORSYSTEM Neun Handlungsfelder haben die Autorinnen und Autoren der Studie bearbeitet, wozu Was- serhaushalt, Land- und Forstwirtschaft ebenso zählen wie Naturschutz und Biodiversität, aber auch innerstädtische Grünflächen, Gesundheit, Bevölkerung und Arbeitsschutz sowie der Tou- rismus. Von einer Vielzahl möglicher Indikatoren wurden bereits 72 in das regionalbezogene Monitoringsystem integriert. 36 Indikatoren wurden bisher verworfen, 184 werden noch geprüft. Dabei gibt es sowohl Einflussindikato- ren, die klimawandelbedingte Veränderungen aufzeigen, als auch Anpassungsindikatoren, mit denen sich die Wirkungen von Anpassungs- maßnahmen des jeweiligen Sektors beschreiben lassen. Im Gesundheitssektor gelten beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage, der Tropennächte sowie der Tage mit schwüler Hitze als Ein- flussfaktoren. Auch Fallzahlen hitzeinduzierter Erkrankungen oder gar Todesfälle gehören dazu. Anpassungsindikatoren sind in diesem Sektor etwa das Funktionieren von Hitze-Frühwarn- systemen oder von baulichen Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Gebäuden. Teilweise bestanden im Untersuchungsgebiet bereits solche Systeme. So gibt es beispielsweise in der Forstwirtschaft ein institutionalisiertes, intensives Monitoring, zu dem auch die Waldzu- standsberichte gehören. Im Gesundheitswesen werden dagegen viele Daten erhoben, diese sind allerdings noch nicht in wünschenswerter Weise räumlich miteinander verknüpft. Im Bereich Wasserhaushalt gilt die Errichtung von Hochwas- serschutzmaßnahmen als Pflicht der Kommune. Als Anpassungsindikator im Rahmen eines Monitorings werden solche Maßnahmen häufig nicht erfasst. Das in Freiburg erarbeitete Monitoringsystem dürfte sich im Hinblick auf das methodische Vorgehen mit entsprechenden Anpassungen und gegebenenfalls weiteren Indikatoren gut auf andere Kommunen übertragen lassen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Erar- beitung dieses Projekts flossen in den ersten Monitoringbericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Teil 1 „Klimafolgen und Anpassung“ 2017 ein. Anpassungsindikator Wasserhaushalt: Stand Ausbau des technischen Hochwasserschutzes AUF DEN PUNKT • Das Fortschreiten des Klimawan- dels sowie der Erfolg von Klima- anpassungsmaßnahmen sollten im Zuge eines regionalen Monitoring- systems überwacht werden. • Ein solches System ist auch erfor- derlich, um gegebenenfalls bei den Maßnahmen nachjustieren zu können. • Das in der Modellregion Freiburg erarbeitete Indikatorsystem mit Einfluss- und Anpassungsindika- toren stellt eine gute Basis für das Monitoring dar. • Die Erkenntnisse lassen sich mit Anpassungen auch auf andere Regionen übertragen. KLIMAFOLGEN/MONITORING 14 ENSEMBLES BRINGEN EINE HÖHERE SICHERHEIT Die Entwicklung des Klimas hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören in jüngster Zeit vor allem die von den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Deren Entwicklung wiederum hängt von der demo- graphischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ab, welche nur innerhalb gewisser plausibler Grenzen und auf dem derzeitigen Wissensstand abschätzbar ist und als Ergebnis sogenannte Klimaszenarien liefert. Daneben gibt es noch weitere, durch den Charakter des Klima- systems bedingte zufällige Faktoren, welche die Entwicklung des Klimas beeinflussen. Um diese Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen zu erfassen, reicht eine Simulation nicht aus, viel- mehr muss eine ganze Reihe von Simulationen durchgeführt werden (ein sogenanntes Ensemble von Simulationen, siehe Beitrag „Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen“). Damit werden Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer vorausgesagten Klimaänderung möglich: Je größer die Ensemblekonsistenz, also die Über- einstimmung der einzelnen Ensemblemitglieder ist, desto sicherer ist die Aussage. Als Faustregel gilt, dass man bei einer Ensemblekonsistenz von über 50 Prozent von einer „wahrscheinlichen Änderung“ sprechen kann. PROJEKT Ensembles hoch aufgelöster regio- naler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Aus- wirkungen Karlsruher Institut für Technolo- gie, Institut für Meteorologie und Klimaforschung LUBW Berichts-ID U41-W03-N13 Regionale Klimaände- rungen und ihre Folgen L Wenn man Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel planen und durchführen will, muss man wissen, welches Klima künftig auf die betreffende Region und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zukommt. Einen solchen Blick in die Zukunft ermöglichen Simulationen mit numerischen Klimamodellen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 15 KLIMASIMULATIONEN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Für das Projekt „Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regio- naler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen“ hat das Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Ensemble von zwölf Simulationen mit der sehr hohen räumlichen Auflösung von 7 km, zugeschnitten auf unsere Region, berechnet. Verwendet wurde das regionale Klimamodell COSMO-CLM, das ein Modell für die Atmo- sphäre mit einem Boden-Vegetationsmodell kombiniert. Simuliert wurde die nahe Zukunft, also die Zeit zwischen 2021 und 2050. Um die Qualität der Simulationen einschätzen zu können, und um einen Vergleich für künftige Klimaentwicklung zu haben, wurde zusätzlich die jüngere Vergangenheit, d. h. der Zeitraum von 1971 bis 2000 gerechnet. WÄRMER UND MEHR STARKREGEN Die regional differenzierten Simulationen zeigen, dass im Land in naher Zukunft sowohl die mittleren Jahrestemperaturen als auch die minimalen und maximalen Tagestemperaturen steigen werden. Für das gesamte Bundesland kann es, jahreszeitlich variierend, zwischen etwa 0,5 und 1,5 °C wärmer werden – wobei die stärkste Zunahme im Spätsommer, Herbst und Winter stattfindet. Dazu passend zeigen die Szenarien mehr heiße und weniger kalte Extreme. Im Sommer und im Frühherbst wird den Berechnungen zufolge die solare Einstrah- lung – eine Kombination aus diffuser und direkter Strahlung – zunehmen und in der Zeit von Dezember bis Mai abnehmen. Die Nieder- schläge werden im Sommer leicht abnehmen, im Winter aber stärker zunehmen, so dass über das ganze Jahr gesehen eine leichte Zunahme zu erwarten ist. Ähnliches gilt auch für die klimati- sche Wasserbilanz. Insgesamt zeichnen sich aber bei Mittelwerten von Parametern wie Nieder- schlag, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit keine großen Änderungen ab. Änderungen fin- den sich dagegen bei extremen Niederschlägen, die in naher Zukunft deutlich häufiger werden können, und auch die Kombination aus heißen und trockenen Extremwetterperioden wird den Menschen verstärkt zu schaffen machen. AUF DEN PUNKT • In Klimaszenarien werden auf Grundlage von Annahmen zur künftigen Entwicklung der Treib- hausgaskonzentration mögliche klimatische Zustände für die Zukunft mit Klimamodellen be rechnet. Bei Ensemble-Berech - nungen wird eine Reihe von Simulationen durchgeführt, um die Bandbreite der möglichen Klimaän- derungen zu erfassen. • Die Qualität der Simulationen wird durch den Vergleich mit den Klimabeobachtungen der jüngeren Vergangenheit (1971 – 2000) überprüft. • Für Baden-Württemberg steht nun ein Ensemble von Klimasimu- lationen mit einer räumlichen Auflösung von 7 Kilometern für die beiden Zeiträume 1971 – 2000 und 2021 – 2050 zur Verfügung. • Die Simulationen zeigen für die nahe Zukunft (2021 – 2050) Zunah- men der Jahresmitteltemperaturen sowie der Tagesmaxima und -minima der Temperatur. • Deutlich häufiger werden extreme Niederschläge sowie, vor allem in tieferen Lagen, die Kombination aus heißen und trockenen Extrem- wetterperioden auftreten. Änderung der mittleren Anzahl von Heißen Tagen pro Jahr (Tagesmaximaltemperatur > = 30°C) zwischen 1971 - 2000 und 2021 - 2050 (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie) Anzahl Tage 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KLIMAFOLGEN/MONITORING 16 Klimaanpassung im Naturpark L Ein Naturpark lebt vom Miteinander von Natur und wirtschaftendem Mensch, der diese Landschaft geprägt hat. Sollen solche Regionen auch in Zeiten des Klimawandels erhalten werden und touristisch attraktiv bleiben, sind Anpassungs- maßnahmen an die sich ändernden Lebensbedingungen unerlässlich. REIZVOLLE LANDSCHAFT Rund 400 000 Hektar Fläche umfasst der Na- turpark Südschwarzwald und ist damit einer der größten Schutzflächen dieser Art in Deutsch- land. Sicher ist, dass sich durch den Klimawan- del auch in dieser Region die Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Tourismus ändern werden. Was aber kann man tun, um trotz der sich bereits abzeich- nenden Veränderungen diese strukturreiche Landschaft mit Wald, extensiv genutzten Weide- flächen und Mähwiesen zu erhalten? Darüber hat sich ein Team aus Forscherinnen und Forschern in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald und sechs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Gedanken gemacht. Erklärtes Ziel war, „Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern Boden, Naturschutz, Wald, Landwirtschaft auf den Naturraum und die dortigen land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe zu übertragen“ (Projektbericht, S. 2) – und darauf aufbauend, eine integrierte Klimaanpas- sungsstrategie für den Naturpark zu entwickeln. PROJEKT Landschaft im Klimawandel – Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. LUBW Berichts-ID U83-W03-N24 KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 17 DAS GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL BEWERTEN Um die Folgen des Klimawandels bewerten zu können, muss man eine ganze Reihe von Fakto- ren heranziehen. Dazu zählen typische klima- tische Parameter wie Durchschnittstemperatur, Spät- und Frühfrostgefahr, Heiße Tage, Stark- regen und Dürreperioden. Aber auch Faktoren wie Bewirtschaftungsweise, Ertrag, Produkt- qualität und die Risiken durch Schädlinge wie Pilze, Insekten und andere Schaderreger, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen der Stand- ort – Höhe, Hangneigung, Beschaffenheit und Speicherfähigkeit der Böden – sowie die mit der Lage verbundenen klimatischen Grundbedin- gungen. Damit ergeben sich für die einzelnen Betriebe ganz individuelle Bewertungen. So sind zum Beispiel im Zuge des Klimawandels bei einem Waldgebiet ein zunehmender Hitze- und Trockenstress für Fichtenbestände im Hoch- sommer und ein damit verbundener erhöhter Befallsdruck, durch Schadinsekten zu erwarten. Bei Grünlandflächen zeichnen sich dagegen neben negativen Folgen auch durchaus posi- tive Effekte ab: So wird die Produktivität durch höhere Temperaturen und eine längere Vege- tationszeit zunehmen. Andererseits wird der Befallsdruck durch Mäuse und Pilze, z. B. Schneeschimmel wachsen, was sich negativ auf Ertrag und Qualität auswirken wird, genauso wie Trockenheit im Sommer und mehr Nässe im Winter. WIE BEDROHT SIND DIE BETRIEBE? Der außergewöhnlich trockene Sommer im Untersuchungszeitraum 2015 hat auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die Folgen des Klima- wandels sensibilisiert. Und das nicht ganz zu unrecht: Über alle Betriebe und Nutzungsarten hinweg zeigt sich für vier von sechs Betrieben eine stärkere Gefährdungstendenz. Die größ- ten Gefahren durch Hitzestress, Sonnenbrand, erhöhtem Schädlingsdruck und anderen Folgen der Klimaerwärmung ergaben sich dabei für den Beeren- und Obstbau. Auch beim Getreidean- bau – außer beim Dinkel – sowie beim Waldbau – Risikofaktor Fichte – wurden Gefährdungs- potenziale festgestellt. Demgegenüber könnten Ackerflächen und Wiesen von verlängerten Vegetationsperioden und höheren Temperaturen profitieren. Auch wenn zu bedenken ist, dass die Studie nur 431 Hektar (0,1 Prozent) der Naturparkfläche ab- deckt, so dürfte sie doch Signalwirkung für den gesamten Naturpark Südschwarzwald haben. Da die Land- und Forstwirtschaft in dieser Kultur- und Naturregion eine prägende Wirkung hat, ist es wichtig, sie zu erhalten – und damit auch die Ertragskraft der Betriebe. Daher geben die Autorinnen und Autoren der Studie zu beden- ken, dass auch in einem Naturpark ertrags- steigernde Bewirtschaftungsformen wichtig werden können. Dazu zählen das Experimen- tieren mit neuen Arten und Sorten, wie mit dem Rhabarberanbau beispielhaft demonstriert werden konnte. Auch die Bewässerung von Wiesen sowie eine partielle Umnutzung von Flächen können eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen. Ihre Schlussfolgerung: „In dem Bestreben, die Betriebe vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken, sollte eine wichtige Komponente der Anpassungsstrategie des Naturparks Südschwarzwald an den Klima- wandel liegen“ (Projektbericht, S. 80). Teil der Untersuchung: Höfe mit Mutterkuhhaltung auf 1.000 m Meereshöhe AUF DEN PUNKT • Der Klimawandel wird auch für den Naturpark Südschwarzwald deutliche Folgen haben. • Für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe ist zumeist eine moderate, in Einzelfällen stärkere Gefährdung zu erkennen. Teilweise gibt es auch Verbesserungen. • Eine gute Ertragskraft der Betriebe ist eine wesentliche Vorausset- zung, um die typische Naturland- schaft Südschwarzwald zu erhalten. • Mögliche ertragssteigernde (Klima- anpassungs-)Maßnahmen sind der Anbau neuer Sorten und Arten und die Bewässerung. KLIMAFOLGEN/MONITORING 18 Hitzefl yer Stuttgart mit Gesundheitstipps und Verhaltenshinweisen bei Hitze (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) Wie warnt man am besten vor großer Hitze? L Durch die Kessellage ist Stuttgart sehr windarm. Zusammen mit der dichten Bebauung führt dies im Sommer häufi g zu großer Hitze belastung. Die Landes- hauptstadt machte sich deshalb schon früh Gedanken, wie man die Bevölkerung am besten vor einer drohenden Hitzewelle warnen kann. Doch dazu muss man die Menschen auch auf den richtigen Wegen erreichen. DER HITZESOMMER 2003 UND DIE FOLGEN Die große Hitzewelle im Jahr 2003 hat auch in Stuttgart zu einem Umdenken geführt: Bei rechtzeitiger Warnung und geeigneten Gegen- maßnahmen hätte es damals vermutlich weniger Hitzetote gegeben. In der Folge entwickelte die Landeshauptstadt als eine der ersten Städte ein Klimawandel-Anpassungskonzept. Besonders wichtig dabei: die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, wenn extrem heiße Tage drohen. Mit dem Projekt „Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS)“ hat die Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamtes GESUNDHEIT PROJEKT Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie LUBW Berichts-ID U50-W03-N11 GESUNDHEIT 19 das bereits bestehende Konzept überprüft und Verbesserungen angeregt. WIE ERREICHT MAN DIE MENSCHEN? Eine Umfrage der Stadtklimatologinnen und -klimatologen ergab, dass Krankenhäuser und Seniorenheime auf Hitzewellen inzwischen recht gut vorbereitet sind. Hingegen gibt es im Schul- bereich keine allgemeinen Richtlinien. Beson- ders problematisch ist dies für ältere allein- stehende Menschen: Sie sind nur schwer zu erreichen, stellen aber eine besondere Risi ko- gruppe dar, die zudem wegen der demographi- schen Entwicklung noch größer werden wird. Auf diesem Gebiet, so ergab das Projekt, sollte in Zukunft mehr getan werden, etwa ein Hitze- telefon für alleinstehende Seniorinnen und Seni- oren organisieren und betreuen. Zudem sind gut bestehende Wärmesysteme wie das Hitze- warnsystem des Deutschen Wetterdienstes in der Bevölkerung noch nicht genügend bekannt. INFORMATION AUF ALLEN KANÄLEN Gedruckte Flyer und Infobroschüren sind ein bewährtes Mittel, Menschen auf Gefahren und Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Vor allem im Hinblick auf die Risikogruppe der – größtenteils nicht internetaffi nen – Älteren wird dieses Kommunikationsmittel auch in Zukunft unerlässlich sein. Andere Bevölkerungsgruppen lassen sich mit CityCards erreichen, die kurze Hitze-Informationen liefern und beispielsweise in Restaurants und Bars ausliegen. Auf elek- tronischem Wege liefert die Hitze-Homepage AUF DEN PUNKT • Zielgruppenspezifi sche Hitze- warnungen auf unterschiedlichen Medienkanälen erreichen viele Menschen. • Schwierig erreichbar sind ins- besondere ältere alleinstehende Menschen. • Ein kommunales Kompetenzteam sowie ein Netzwerk „Hitze“ sind wichtige Voraussetzungen für im Internet (www.stuttgart.de/hitze) aktuelle Informationen. Social Media wie Facebook, Instagram und Twitter wie auch lokal angepasste Hitze-Apps für Smartphones erreichen immer mehr Menschen. Wichtig ist auch das große Display am Pragsattel, einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen in Stuttgart, das alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf gefährliche Hitzetemperaturen aufmerksam macht. OHNE KOMPETENZ-NETZWERK GEHT ES NICHT Eine wichtige Voraussetzung, dass dies alles auch umgesetzt wird und Hitzewarnungen recht zeitig an die Bevölkerung ergehen, ist der Aufbau ei- nes zunächst kommunalen Kompetenzteams und dann eines Netzwerkes „Hitze“. Dazu gehören kommunale und externe Institu tionen, wie etwa der Deutsche Wetterdienst, aber auch Pfl ege- dienste und Stadtteilorganisationen. Allerdings ergab die Untersuchung, dass die Umsetzung manch einer wünschenswerten, aber komplexen Maßnahme, gar nicht so einfach ist, weil sich die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen schwierig gestaltet. Gleichwohl lohnt sich der Aufwand: Schließlich geht es um Menschen- leben. Stuttgart jedenfalls ist gewillt, dies zu tun – und hat aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Liste mit Empfehlungen für andere Städte zusammengestellt. Beson- ders wichtig dabei sei, so die Autorinnen und Autoren der Studie, „Hitzeinformationen und Hitzewarnungen zielgruppenspezifi sch weiterzu- geben“ (Projektbericht, S. 6). Smartphone-App zur Hitzewarnung in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) GESUNDHEIT 20 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen L Die Menschen werden immer älter, mögliche Hitzeperioden wegen der Klimaerwärmung häufiger. Umso wichtiger wird es, dass ältere Menschen zum Beispiel auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei Hitze optimal versorgt werden. Aber wie lässt sich das erreichen? VIER TEILPROJEKTE Klar, bei heißem Wetter zieht man sich luftig an. Und man trinkt viel. Aber machen das ältere Menschen auch tatsächlich? Dieser Frage ging eine Arbeitsgruppe der Robert-Bosch-Gesell- schaft für medizinische Forschung, die am Stutt- garter Robert-Bosch-Krankenhaus tätig ist, nach. Um die individuellen Risikofaktoren bei Hitze herauszufinden, konnten im Sommer 2015 rund 80 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren, die in insgesamt zehn Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, für das Projekt gewonnen werden. Sie wurden nach ihrem Verhalten bei Hitze befragt und in ein medizini- sches Untersuchungsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus sollte das Projekt „Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart“ weitere Erkenntnisse liefern: Wie kann man Seniorenheime klimatisch besser bauen und ausrüsten? Was können die Einrich- tungen bei Hitze tun? Und wie hilfreich sind Kühlwesten? BELASTENDE HITZE Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Insgesamt ist festzustellen, dass die zwei Hitzewellen im Juli PROJEKT Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH LUBW Berichts-ID U50-W03-N13 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 21 und August 2015 die befragten Bewohner des Betreuten Wohnens in Stuttgart sehr belastet haben“ (Projektbericht, S. 41). Offenkundig ist, dass neben direkten gesundheitlichen Beschwerden die älteren Menschen körperlich weniger aktiv sind und die „soziale Teilhabe“ deutlich abnimmt. Schwächere Personen, die durch eine geringere Gehge schwindigkeit iden- tifiziert werden können, sind hier besonders be- troffen (siehe Grafik). Abgeschlagenheit und An- triebslosigkeit – das waren häufige Beschwerden. Trotz der Hitze empfand nicht einmal die Hälfte der Befragten mehr Durst. Und nur etwa ein Drittel nannte vermehrtes Trinken als Maß- nahme gegen Hitze. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige und Betreuungspersonal immer wieder darauf hinweisen, doch bei Hitze mehr zu trinken. Dabei können Trinkprotokolle hilf- reich sein, um die tatsächlich getrunkene Flüssig- keitsmenge zu dokumentieren. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass schwä- chere Personen bei Hitze schwerer von einem Stuhl aufstehen können und mehr Mühe haben, das Gleichgewicht zu halten – womit gerade auch bei Hitze die Sturzgefahr wächst. Interes- sant ist, dass der Blutdruck mit zunehmenden Temperaturen sinkt. Dies stellt aber in vielen Fällen keine Belastung dar. Dabei hat die Studie gezeigt, dass Blutdruck regulierende Medika- mente generell zur Stabilisierung des Blutdrucks auch bei Hitze beitragen. Eine Anpassung der Medikation bei Hitze wird nach Möglichkeit empfohlen. WAS DIE SENIORENHEIME TUN KÖNNEN Inzwischen dürften die meisten Einrichtungen dank der Warnungen des Deutschen Wetter- dienstes sowie kommunaler Institutionen wissen, wenn eine Hitzewelle im Anmarsch ist. Doch die Konsequenzen lassen offenbar noch oft zu wünschen übrig: „Zusammenfassend ist zu vermuten, dass im Betreuten Wohnen kaum strukturierte Handlungspläne für den Umgang mit einer Hitzewelle existieren“, heißt es in der Studie. Damit aber besteht ein „erhebliches Potenzial zur Optimierung“ (Projektbericht, S. 52). Wichtig wäre zum Beispiel, einen Verant- wortlichen zu benennen, der bei einer Warn- meldung einen Aktionsplan in Gang setzt. Dieser sollte auch sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner erreicht wird, beispielsweise über Hauspost. Weiteres Potenzial zur Optimierung der Situation älterer Menschen im Betreuten Wohnen sind bauliche Maß- nahmen. Dazu zählen klimatisierte Räume zur Hitzeentlastung, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner genutzt werden können – die aber nach den vorliegenden Erkenntnissen noch weitgehend fehlen. Hilfreich sind auch Vorrich- tungen, mit denen sich die Wohnräume bei Hitze automatisch beschatten und lüften lassen. HELFEN KÜHLWESTEN? Im Rahmen der Studie wurden versuchsweise 20 Kühlwesten ausgewählten Einrichtungen als Akutmaßnahme zur Verfügung gestellt. Fazit: Die Westen senken die Köpertemperatur um durchschnittlich 0,2 °C, sind also wirksam. Auch die Westenträgerinnen und -träger waren in den meisten Fällen zufrieden, bemängelten allerdings teilweise, dass die Westen zu schwer seien und nicht lange genug kühlen würden. Für viele hitzegeplagte Seniorinnen und Senioren sind die Westen somit bei entsprechender Einweisung eine Möglichkeit, akute Beschwerden zu lindern. Allerdings wirkt diese Maßnahme nur kurzfris- tig und kann im Zweifelsfall eine zusätzliche ärztliche Betreuung nicht ersetzen. AUF DEN PUNKT • Hitze belastet ältere Menschen in vielfältiger Weise. • Oft trinken ältere Menschen nicht genug – auch weil trotz Hitze das Durstgefühl fehlt. • Einrichtungen für Betreutes Wohnen sollten strukturierte Hand - lungspläne bei Hitze entwickeln und umsetzen. • Kühlwesten können bei Hitze in akuten Fällen helfen. 12 14 16 18 S oz ia le T ei lh ab e (W H O -S co re ) alle höhere Geschwindigkeit niedrigere Geschwindigkeit Temperaturbereich (°C) Soziale Teilhabe älterer Menschen und Beziehung zu Gehgeschwindigkeit und Temperatur (Quelle: Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH) 27 GESUNDHEIT 22 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech- mücken L Milde Winter und warme Sommer: So liebt es die Asiatische Tigermücke. Trockene Sommer gefallen der Japanischen Buschmücke sehr. Im Zuge der Klimaerwärmung haben sich beide bereits bei uns eingenistet. Damit aber wächst die Gefahr, dass sie neue Krankheiten übertragen. EXOTISCHE KRANKHEITSÜBERTRÄGER Im Jahr 2000 ist die Japanische Buschmücke (Ochlerotatus japonicus) in Europa angekom- men, höchstwahrscheinlich mit Zierpflanzen oder Blumenvasen aus China. Seither hat sie sich auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ebenfalls auf dem Vormarsch ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die sich inzwi- schen im Land fortgepflanzt und damit etabliert hat. Jedenfalls wurden im Frühjahr 2016 in Freiburg als auch in Heidelberg erstmals Eier gefunden, aus denen Larven geschlüpft sind. Nun sind Stechmücken allein schon wegen der unangenehmen Stiche eine Plage. Bei diesen beiden Moskitoarten aber kommt ein weit größeres Problem hinzu: Sie können gefähr- liche Krankheiten übertragen. So überträgt die Tigermücke Viren, die für Dengue- sowie Chikungunya-Fieber-Ausbrüche auch in Europa verantwortlich gemacht werden – Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt. Die Buschmücke wiederum kann unter anderem das West-Nil-Virus und verschiedene Erreger von Gehirnentzündungen übertragen. PROJEKT 1 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U51-W03-N12 PROJEKT 2 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U50-W03-N15 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 23 DEN STECHMÜCKEN AUF DER SPUR Beide Moskitoarten stellen somit eine bedeu- tende Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar. Grund genug, sich mit ihnen intensiv zu beschäftigen, wie das die Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) tut. „Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos“, heißt das Projekt, dem sich die Studie „Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg“ anschloss. Dabei werden nicht nur die Fundorte der exotischen Mücken kartiert, sondern es wurde auch nach Möglich- keiten gesucht, diese lästigen und potenziell gefährlichen Insekten erfolgreich zu bekämpfen und sie so gut wie möglich in Schach zu halten. FRIEDHÖFE BELIEBT Nachdem früher nur zwei getrennte Populatio- nen des Buschmoskitos in Baden-Württemberg bekannt waren, wurde nun im Rahmen des Projekts eine mittlerweile großflächige Verbreitung im Land nachgewiesen. So ist nun der gesamte Schwarzwald betroffen. Die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit des Moskitos ent- spricht der Geschwindigkeit der Verbreitung in den USA. Allerdings braucht der Buschmoskito nicht unbedingt Wärme. Wichtiger sind offen- bar Veränderungen beim Niederschlag, wobei insbesondere trockene Sommer vorteilhaft für die Buschmücken sind. Zudem gehören ganz offensichtlich Friedhöfe zu den attraktivsten Lebensräumen für diese Mücken – genauer die Wasserbecken sowie die Grabvasen, in die sie bevorzugt ihre Eier ablegen. Im direkten Siedlungsbereichen scheint sich die Mücke aller- dings nicht wohl zu fühlen, stark bebuschte und bewaldete Gebiete sind ihr lieber. Ferner sind auch Regentonnen beliebt, um dort Eier abzule- gen. Sicher ist, dass die Buschmücke inzwischen weite Teile Baden-Württembergs erobert hat – was für die Tigermücke (noch) nicht gilt: Sie ist nämlich, anders als die Buschmücke, auf das milde Klima des Oberrheingrabens angewiesen. DER KAMPF GEGEN DIE MÜCKEN Um den traditionellen Moskitoplagen Herr zu werden, haben die Biologinnen und Biologen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt. Die Japa- nische Buschmücke lässt sich momentan wohl am besten mit Bti-Tabletten, einem bewährten biologischen Abwehrpräparat, in Schach halten, das auf der für Mückenlarven tödlichen Wirkung des Bacillus thuringiensis israelensis beruht. Im Rahmen des Projekts wurde aber noch eine andere interessante Methode erfolgreich getestet: Wenn man Friedhofsvasen mit Kupferspray einsprüht oder einfach Kupfermünzen in die Vase gibt, beispielsweise eine fünf Cent-Münze, haben die dort lebenden Mückenlarven kaum eine Überlebenschance. Und die im Spätsom- mer in Wasserbecken abgelegten Eier lassen sich durch gründliche Reinigung der Behälter vernichten. Teure Aktionen mit organisierten Bekämpfungsteams halten die Expertinnen und Experten derzeit aufgrund der nur geringen Populationsdichten der Buschmücken innerhalb der Siedlungsbereiche nicht für erforderlich. AUF DEN PUNKT • Milde Winter und warme Sommer begünstigen die Ausbreitung exotischer Stechmücken in Baden-Württemberg. • Die Japanische Buschmücke und die Asiatische Tigermücke können gefährliche Krankheiten übertragen und sollten daher frühzeitig be- kämpft werden. • Japanische Buschmücken pflanzen sich vor allem in kleinen Wasser - behältern auf Friedhöfen fort. • Gegen die Buschmücken helfen Bti-Präparate sowie das Besprühen von Grabvasen mit Kupferspray; Wasserbecken sollten im Winter gereinigt und Regenfässer dicht abgedeckt werden. Kupfer in Blumenvasen oder Regentonnen zerstört effektiv die Mückeneier GESUNDHEIT 24 Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt L Immer mehr Menschen leben in Städten. Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energie- bedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst die bestehenden Stadtstrukturen möglichst detailgenau erfasst werden. BELIEBTE STÄDTE Der Trend zur Stadt wird ungebrochen bleiben: Laut Weltklimarat IPCC werden im Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Menschen in Städten wohnen. Sie werden für 75 Prozent des Ener- gieverbrauchs und für 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Ein erheblicher Teil dieser Energie wird für das Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt. Andererseits beeinflussen die Gebäudestruk- turen ganz wesentlich das Stadtklima, für das beispielsweise Wärmeinseln typisch sind. NEUE METHODISCHE ANSÄTZE Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energiebedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst einmal die Zusammenhänge zwischen dem Außen- und Innenraumklima detailgenau erfasst werden. Für die Stadtplanung ist es wichtig, eine Vorstellung zu bekommen, welche Wechselwirkungen zwischen dem künf- tigen Energiebedarf von Gebäuden und dem umgebenden Stadtklima im Wandel verantwort- lich sind und wie diese durch planungsrelevante Entscheidungen beeinflusst werden. Dies ist das übergreifende Ziel des Projekts „Klimawandel, STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechsel- wirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE TU Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen LUBW Berichts-ID U83-W03-N27 STADT-/REGIONALPLANUNG 25 Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wech- selwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE“. Für die ganzheitliche Betrachtung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund eine neue Methode verwendet, die zwei physikalisch basierte Rechenmodelle zusammen mit sta- tistischen Verfahren und räumlich gestützten Techniken kombiniert: Mit dem Stadt-Ener- gie-Balance-Modell TEB lassen sich Änderungen des städtischen Mikroklimas ermitteln und mit dem Gebäude- und Anlagen-Simulations- programm TRNSYS der Energiebedarf von Gebäuden errechnen und damit Aussagen über das Innenraumklima machen. Ferner wurde bei der Verarbeitung der Daten die statistische Versuchsplanung DOE für die Optimierung der untersuchten Stadtstrukturen und Gebäude angewandt. Auch geografische Informationssys- teme kamen, insbesondere bei der planerischen Darstellung der Ergebnisse, zum Einsatz. Am Beispiel der Stadt Stuttgart wurden zunächst die thermischen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet berechnet, die sich durch die städtebauliche Struktur und den Klimawandel ergeben. Dann wurden die Energiekennwerte der einzelnen Gebäude sowie von ganzen Gebäudeblöcken für das Heizen und Kühlen ermittelt. Die Rechnungen wurden sowohl für die klimatischen Randbedingungen von 1991 bis 2000 als auch für die projizierten klimatischen Randbedingungen für den Zeitraum 2041 bis 2050 durchgeführt. STRASSENSCHLUCHTEN HEIZEN SICH AUF Die Mikroklimasimulationen mit TEB zeigen, dass sich die Straßenschluchten im Zeitraum bis 2050 um bis zu 2 °C aufheizen können, wobei der Durchschnitt bei 0,87 °C liegt. Interessant ist, dass die Erwärmung vor allem in den Nacht- stunden spürbar wird, was auf Wärmeinseln hin- weist. Im Gegensatz dazu sind die Stadtcanyons in den Mittagsstunden kühler als die Umgebung, weil die Gebäude Schatten werfen. Bei lockerer und mittlerer Bebauung sind diese Hitze- und Kühleffekte weniger deutlich ausgeprägt. Somit zeigt sich, dass die städtebauliche Dichte das Mikroklima stark beeinflusst – was vor allem in der Stadtplanung zu berücksichtigen ist. Ferner spielt die Abwärme aus dem Verkehr eine wesentliche Rolle bei der Entstehung wärmerer Mikroklimazonen. BESONDERS WICHTIG – DIE QUALITÄT DER WÄRMEDÄMMUNG Die vorliegenden TRNSYS-Berechnungen machen es möglich, den Energiebedarf eines jeden einzelnen Gebäudes für Heizung und Kühlung zu ermitteln. Allerdings wurden die Ergebnisse aus Datenschutzgründen nur auf der Ebene von Baublöcken dargestellt. Aufgrund der Klimaerwärmung wird generell und insbesondere in den dicht bebauten Innen- städten künftig weniger Energie zum Heizen, dafür aber mehr zum Kühlen erforderlich sein. Die Ausprägung ist in den Teilgebieten unter- schiedlich stark. So wird in Stadtrandgebieten der Bedarf für die Heizenergie eher sinken als in innerstädtischen Gebieten, wo ohnehin nicht so viel geheizt werden muss. Bei der Kühlung ist es dagegen umgekehrt. Insgesamt ist für die klimatische Lage von Stuttgart die Qualität der Wärmedämmung am wichtigsten. Dies bedeutet, dass sich bei schlechter Dämmung der Fassade die Tempe- raturschwankungen außerhalb des Gebäudes stärker in den Innenraum fortsetzen und damit der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie wächst. Dabei ist eine gute Dämmung im Hinblick auf eine energiesparende Kühlung noch viel wichtiger als beim Heizen – wobei anzumerken ist, dass der Kühlbedarf als absoluter Wert bisher noch deutlich geringer ist. Für den Bedarf an Heizenergie ist zudem das Gebäudevolumen wichtig. Weitere Faktoren spielen dagegen sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen eine eher untergeordnete Rolle. AUF DEN PUNKT • Die städtebauliche Dichte und die Abwärme aus dem Verkehr spielt eine wichtige Rolle bei der Ent- stehung von warmen Mikroklima- zonen in der Stadt. • In Verbindung mit dem Klimawan- del führt dies zu einem höheren Energiebedarf zum Kühlen. Der Bedarf zum Heizen wird geringer. • Die Wärmedämmung und das Gebäudevolumen sind für den Energiebedarf für Heizen und Kühlen entscheidend. • Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt werden. STADT-/REGIONALPLANUNG 26 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? L In Zukunft werden die Menschen vor allem in den Städten immer stärker unter der sommerlichen Hitze leiden. Wie stark, das haben Meteorologinnen und Meteorologen in Freiburg für fünf baden-württembergische Städte berechnet. Zudem haben sie mit Hilfe von Modellen Vorschläge ausgearbeitet, mit denen sich die Hitzebelastung verringern lässt. EIGENES STADTKLIMA Auf dem Land wirken Wälder im Sommer kühlend, in der Stadt dagegen sorgen Straßen und Gebäude für einen zusätzlichen Hitzeschub. Im Zuge der Klimaerwärmung gewinnt diese alt- bekannte Tatsache für die Stadtbewohnerinnen und -bewohner allerdings an Brisanz: Die Zahl der Heißen Tage sowie der Tage mit Tempera- turen jenseits der 35 oder gar 40 °C wird ebenso zunehmen wie die sogenannten Tropennächte, in denen es auch nachts nicht mehr unter 20 °C abkühlt. Für das Wohlbefinden sind aber nicht nur die Lufttemperaturen entscheidend, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und vor allem die Strahlungstemperatur – also die Wärme, die direkt von der Sonne und von den Gebäuden ausgeht. All diese Faktoren haben für das Temperaturempfinden des Menschen Bedeutung und können Hitzestress erzeugen. Messen lässt sich dies mit soge- nannten thermischen Indizes, wobei hier die Physiologisch-Äquivalente Temperatur (PET) für die Biometeorologie besonders aussagekräftig ist. KLIMAANALYSE FÜR FÜNF STÄDTE Um abschätzen zu können, wie sich in Ba- den-Württemberg das Stadtklima entwickeln wird, hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fünf Städte im Land näher untersucht: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Quantitative Bestimmung des Adap- tions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Meteorologie und Klimatologie LUBW Berichts-ID U41-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 27 AUF DEN PUNKT • In den Städten in Baden-Würt- temberg wird es bis 2035 deutlich wärmer. • Teilweise mehren sich die Stunden mit extremer Hitze über 41 °C erheblich. • Bäume an Straßen und Fassaden- begrünung senken die Tempera - turen. In dem Projekt „Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urba- nen Grünflächen und Räumen auf das thermi- sche Bioklima im 21. Jahrhundert“ haben die Klimatologinnen und Klimatologen zunächst die Messdaten des Zeitraums 1970 – 2000 ausgewer- tet und diesen Istzustand dem Testreferenzjahr 2035 gegenübergestellt. Außerdem wurden in diesen Städten mit teilweise selbst entwickelten Computermodellen die lokalen PET und mikro- klimatischen Verhältnisse simuliert, die im Zuge der Erwärmung zu erwarten sind. KARLSRUHE – EIN BESONDERS HEISSES PFLASTER Das Ergebnis der Klimaanalysen ist eindeutig: Zwar werden sich die Städte in Abhängigkeit von der Region klimatisch unterschiedlich entwickeln, überall offenkundig ist aber die Zu- nahme an Stunden mit Hitzestress. Zudem wer- den auch die Zeiten mit unangenehm heißen Nachtstunden zunehmen. Besonders deutlich wird dies in einem heißen Sommer in Karlsruhe zu spüren sein. Dort steigt dann tagsüber im Zeitraum Juni bis August der Anteil der Tage mit Hitzestress – also mit Physiologisch-Äquiva- lenter Temperatur ab 35 °C – vom Testreferenz- jahr 2010 bis zum Jahr 2035 auf fast 20 Prozent (s. Grafik). Besonders Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass Karlsruhe bereits in etwa 20 Jah- ren in einem heißen Sommer weitaus stärker als heute unter extremem Hitzestress leiden wird: In der PET-Klasse über 41 °C steigt der Anteil der Hitzestunden am Tag von derzeit 1,8 auf 15,8 Prozent. Und auch in der Nacht häufen sich die Stunden, in denen es über 23 °C warm ist. Dabei kann die Wärme lokal besonders dann als sehr belastend empfunden werden, wenn es windstill ist und die Gebäude die Tageshitze bis tief in die Nacht hinein speichern. SCHATTEN UND PFLANZEN HELFEN Welche Lehren sollten nun Stadtplanung und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aus diesen Erkenntnissen ziehen? Die Simulationen der Freiburger Klimaforschung zeigen, dass vor allem Schatten spendende Bäume entlang der Straßen die gefühlt hohen Temperaturen in den Städten spürbar senken können – in den Modellrechnungen um 3,8 °C im Mittel. Nicht ganz so stark hilft die Begrünung von Fassaden, hier sind es nur 1,4 °C weniger. Vergleichsweise angenehm ist es bei Hitze auch in einer Grün- anlage, vor allem wenn dort Bäume stehen. Das Fazit der Freiburger Meteorologinnen und Meteorologen: „Eine weitreichende Verbesse- rung für größere Bereiche kann somit nur durch den flächendeckenden Einsatz von städtischem Grün erreicht werden“ (Projektbericht, S. 7). Entwicklung der Häufigkeit von heißen Sommern in Karlsruhe (Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) 0 20 40 60 80 100 H äu fig ke it (% ) PET (°C) > 41 41 - 35 35 - 29 29 - 23 23 - 18 18 - 13 13 - 8 8 - 4 < 4 HEISSER SOMMER (JUNI – AUGUST) Ø Tag Nacht 2035IST Ø Tag Nacht STADT-/REGIONALPLANUNG 28 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung L In Großstädten wie Stuttgart wird die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Siedlungsflächen nachverdichtet werden sollen. Wie aber lassen sich die Anforderungen für die Anpassung, z. B. Kaltluftschneisen, Grün flächen und gebäudefreie Außenbereiche zu erhalten, möglichst frühzeitig in die Stadtplanung integrieren? KLIMAOPTIMIERTE VERDICHTUNG Eine Hitzewelle wie im Sommer 2003 könnte ab Mitte des Jahrhunderts zum sommerlichen Alltag werden – mit allen gravierenden Nachteilen für das Wohlbefinden der Menschen. Es wird also noch heißer in den Innenstädten. Darauf muss sich die Stadtplanung als weitere Anforderung einstellen – zusätzlich zu der Aufgabe, Frei- flächen im Außenbereich zu erhalten und dafür nicht optimal genutzte Bauflächen im städtischen Innenbereich adäquat zu bebauen. Um all dies zu erreichen, soll zum Beispiel in Stuttgart die bestehende Informationsplattform Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) – damit werden seit 2001 kontinuierlich sämtliche größeren Bauflächenpotenziale erfasst – um einen sogenannten Klimaplanungspass erweitert werden. Hiermit wird dem Klima- belang als ein Kriterium für die Bewertung innerstädtischer Bauflächenpotenziale sowie für stadtplanerische Entscheidungen mehr Gewicht beigemessen. So wie es seit 2011 im STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LUBW Berichts-ID U83-W03-N17 STADT-/REGIONALPLANUNG 29 Baugesetzbuch hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung gefordert wird. Gerade in den dicht bebauten Innenstädten sind die klimatischen Folgen einer baulichen Nutzung besonders hoch. So stellt sich die Frage, wie man an solchen klimasensib- len Stellen bauen kann. Hier sollen die Untersuchungsergebnisse des Projektes „KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart“ weiterhelfen. Es wurde gemeinsam von einem Expertenteam des Stuttgarter Amtes für Stadt- planung und Stadterneuerung, des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz und der Albert-Lud- wigs-Universität Freiburg durchgeführt. Die Aufgabe, innerstädtische Bauflächenpotenziale klimaoptimiert zu nutzen, ist allerdings nur schwer zu lösen – schließlich bringt die damit verbundene Flächenversiegelung zumeist deutli- che stadtklimatologische Nachteile mit sich. URBANE HUMAN-BIOMETEOROLOGIE Lufttemperatur, Strahlungswärme aus der Umgebung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte: All diese meteorologischen Parameter spielen eine Rolle, wenn es um das Wohlbefinden des Menschen geht. Human-biometeorologische Bewertungsverfahren, die auf der Energiebilanz des Menschen basieren, machen es möglich, das thermische Wohlbefinden wie auch eine Hitzebelastung zu beurteilen. Dabei stellt am Tage die vom Menschen absorbierte Strahlungs- wärme den wichtigsten „Wohlfühlfaktor“ dar, noch weit vor der Lufttemperatur. Dann lindert vor allem Beschattung den Hitzestress. In der Nacht dagegen hat eine ausreichende Belüftung durch kühlende bodennahe Windsysteme eine entscheidende Bedeutung. GRÜN MINDERT DIE HITZE DEUTLICH Die human-biometeorologische Bewertung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die kli- maverträgliche Planung von Bauvorhaben geht. Genau dies will das Projekt KlippS leisten, wo- bei für diese Bewertung von den zum Projekt- zeitpunkt ausgewiesenen 360 NBS-Flächen 59 repräsentative Flächen exemplarisch ausgewählt wurden. Davon wurden sieben Flächen inten- siver bearbeitet, indem die Folgen einer unter- schiedlichen Bebauung – derzeitiger Zustand, Asphalt, Grün, Planung mit Grün und Planung ohne Grün – auf den thermischen Komfort für Menschen simuliert wurden. Zwei Szenarien wurden dabei berücksichtigt: ein normaler Som- mertag (23. Juni 2011) sowie ein Hitzewellentag (4. August 2003). Auch wenn die Klimaan- passung nur ein Abwägungsbelang im Baupla- nungsrecht ist, so zeigt diese Untersuchung doch, wie wichtig er ist – und bis zu welchem Ausmaß sich durch Bäume und Grünflächen der zu erwartende verstärkte Hitzestress reduzieren lässt. Ein klarer Hinweis darauf, wie problema- tisch die Nachverdichtung vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung in der Innenstadt werden kann, findet sich auch in der Studie: Demnach besteht schon heute für die NBS-Flächen in Kessellage ein „relativ hoher human-biometeo- rologischer Handlungsbedarf “ (Projektbericht, S. 39). Ausschnitt eines Klimaplanungspasses der NBS-Fläche 818 in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) AUF DEN PUNKT • Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten werden immer wichti- ger, weil Hitzewellen wie 2003 ab Mitte des Jahrhunderts zum Nor- malfall werden könnten. • Bei der Nachverdichtung städti- scher Flächen muss daher die Klimaanpassung ausreichend be rücksichtigt werden – der Klima- planungspass Stuttgart bietet eine Möglichkeit dazu. • Mit Modellrechnungen lassen sich die auf den Menschen bezogenen thermischen Folgen unterschied- licher Planungsvarianten auf diesen Flächen simulieren – und damit die Wirkung von Klima- schutzmaßnahmen aufzeigen. • Modellrechnungen zeigen quantitativ die Wirkungen von Bäumen und Grünflächen auf, die lokalen Auswirkungen von regio nal vorgegebener Hitze auf Menschen abzumildern. STADT-/REGIONALPLANUNG 30 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots L Karlsruhe gilt wegen seiner exponierten Lage im Oberrheingraben als ein Wärmepol Deutschlands. Hinzu kommt der städtische Hitzeinsel-Effekt – die deutlich stärkere Aufheizung von Städten im Vergleich zum Umland. Umso wichtiger ist es für die Stadt, sich proaktiv den Folgen des Klimawandels zu stellen. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger Baustein der Karlsruher Anpassungsstrategie auf Ebene der Stadtplanung. UMFANGREICHER ANSATZ Regelmäßig erreichen bei Hitzewellen die Temperaturen in Karlsruhe bundesweit Spit- zenwerte. So ist es nur konsequent, dass in der badischen Metropole die proaktive Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf dem besten Wege ist, ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung zu werden. Wesentlicher Teil dieser Strategie, mit der insbesondere der für die Gesundheit schädliche Hitzestress gemildert werden soll, war das Doppelprojekt „Städtebau- licher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“. Der erste Teil beschäftigte sich dabei mit einer fundierten Analyse der Siedlungs- struktur, woraus die Ableitung eines Struktur- typenkatalogs sowie die Identifizierung soge- nannter „Hot-Spots“ in Bezug auf Hitzestress erfolgte. Teil zwei hatte experimentelle Testent- würfe zum Thema, entwickelte konkrete Einzel- maßnahmen sowie Maßnahmenpakete für die von Hitzewellen besonders betroffenen Stadt- gebiete und entwarf eine Strategie zur konkreten Umsetzung des Rahmenplans. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKTE Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung für die Stadt Karlsruhe und Anpassung der Siedlungsstruk- tur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt LUBW Berichts-ID U83-W03-N11 LUBW Berichts-ID U83-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 31 Erklärtes Ziel war, den – wie es in der Studie heißt – „Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft“, einen auf Karlsruhe abgestimm- ten Werkzeugkasten bereitzustellen, der eine „klimawandelgerechte Stadtentwicklung und -sanierung“ ermöglicht (Projektbericht, S. 6). Die Erkenntnisse des Rahmenplanes sollen zum einen in Karlsruhe zu strategischen, wie auch konkreten Planungsentscheidungen etwa auf der Ebene der Bauleitplanung führen. Zum ande- ren können die dabei entwickelten Bausteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch auf andere Städte übertragen werden, wobei natür- lich lokalspezifische Anpassungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen. STADTSTRUKTURTYPEN UND HOT-SPOTS Im ersten Teil des Projekts galt es zunächst, Stadtquartiere mit ähnlichen Funktionsweisen aus der Siedlungsstruktur herauszufiltern, etwa im Hinblick auf Bebauungstypologie – beispiels- weise Blockrand, Zeilenbauten oder Hochhäuser – oder Nutzungscharakteristik, wie etwa Orts- kerne oder Gewerbegebiete. Insgesamt wurden 556 Quartiere untersucht und zwölf Stadtstruk- turtypen zugeordnet. Diese bildeten die Basis für den nächsten Schritt: Die Ermittlung von stadtstrukturtypenspezifischen Hot-Spots, also je Stadtstrukturtyp diejenigen Quartiere herauszu- finden, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Dabei wurden nicht nur klimatische Basisdaten berücksichtigt, sondern auch Faktoren wie Sied- lungsstruktur, energetischer Gebäudezustand, Gebäudenutzung, Bevölkerungsdichte, Alters- struktur sowie die Erreichbarkeit, Kapazität und Aufenthaltsqualität der lokalen Grünflächen. Ein gutes Beispiel ist der Strukturtyp „geschlos- sener Blockrand“, der einen hohen Versie- gelungsgrad und oftmals Gewerbebauten im Innenhof aufweist. Hiervon gibt es in Karlsruhe 47 Quartiere. Für diese besteht ein erheblicher Handlungsbedarf: Die Zahl der potenziellen Hot-Spots wird hier von heute 32 auf 45 im Jahr 2050 steigen. Generell sind diese Gebiete bereits heute von einer hohen bioklimatischen Belastung bei Tag und Nacht gekennzeichnet, zudem sind geeignete Grünflächen zur Entlas- tung kaum erreichbar. RAHMENPLAN FÜR DIE KLIMA WANDELANGEPASSTE STADTENTWICKLUNG Im zweiten Teil des Projekts wurden dann für jeweils drei Ebenen – Gesamtstadt, Quartier, Gebäude – insgesamt 19 verschiedene, den Hit- zestress reduzierende und sonstige Anpassungs- maßnahmen genauer betrachtet. Dazu zählen etwa Entsiegelung, grüne Gleistrassen oder Fas- sadenbegrünung, aber auch die Vernetzung von Freiräumen oder erlebbares Wasser im öffent- lichen Raum zur Verdunstungskühlung. Dabei wurde deutlich, dass sich mit dem angewandten „Werkzeugkasten“ die Potenziale für solche Maßnahmen in den einzelnen Quartieren punkt- genau aufzeigen lassen. Hinzu kommt, dass der Gesamtplan sehr konkrete Hinweise zu diesen Potenzialen gibt. Er zeigt, wie und wo sich Quartiere klimagerecht nachverdichten lassen und welche Gebiete zur Ausweisung von kli- maökologischen Sanierung bzw. welche Gebiete für eine klimaökologische Baubeschränkung in Frage kommen. Der Karlsruher Gemein de rat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „ sons tige städte bau li che Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be schlos sen. Er ist damit künftig bei der Abwägung im Rahmen der Bau leit pla nung zu berück sich ti gen. AUF DEN PUNKT • Karlsruhe ist als ein Wärmepol Deutschlands auf eine klimawan- delangepasste Stadtentwicklung besonders angewiesen. • Im Rahmen des Projekts wurden stadtstrukturtypenspezifische Hot-Spots ermittelt, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betrof- fen sind. • Der Rahmenplan macht konkrete Vorschläge für Anpassungsmaß- nahmen, zeigt aber auch Potenziale zur klimagerechten Nachverdich- tung. • Empfehlungen gibt es auch für Gebiete, für die sich aus klimaöko- logischer Sicht Beschränkungen beim Bauen oder die Notwendig- keit zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Erlebbares Wasser am Wasserspielplatz STADT-/REGIONALPLANUNG 32 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? L Der Klimawandel wird das Leben auch in mittelgroßen Städten verändern. Wenn Stadtplanerinnen und -planer die Auswirkungen begrenzen wollen, müssen sie zunächst ermitteln, wie anpassungs fähig eine Stadt ist, sprich: Welche Möglich- keiten es zur Linderung der Klimafolgen gibt. Am Modellfall Ludwigsburg wurde dies durchgespielt. VULNERABILITÄT UND ANPASSUNGS- KAPAZITÄT Die Idee ist gut: Die Folgen des Klimawandels lassen sich durch Anpassungsmaßnahmen mildern – etwa wenn mehr Grünflächen in einer Stadt eingerichtet werden. In der Praxis ist das allerdings meist alles andere als einfach. Zunächst ist es wichtig, die tatsächliche Betrof- fenheit oder „Verletzlichkeit“ einer Stadt – die Vulnerabilität – zu bestimmen und dabei die mögliche Anpassungsfähigkeit einzubeziehen. Darauf aufbauend können dann geeignete stadtplanerische Maßnahmen einen Teil dazu beitragen Gefahren zu mildern, z. B. gesundheit- liche Gefahren durch Hitzewellen. Der Frage, wie sich diese Aufgabe bewerkstel- ligen lässt, wurde im Projekt „Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis“ bearbeitet. Befasst hat sich das Projekt, wie es in der Studie heißt, „mit der konzeptio- nellen Erweiterung respektive Präzisierung des Konzepts der Anpassungskapazität und dessen praktischer Anwendung auf kommunaler Ebene“ (Projektbericht, S. 8). Die Übertragung dieses Konzepts in die Praxis erfolgte für die „Mittel- stadt“ Ludwigsburg. Diese etwa 89 000 Einwoh- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Das Konzept der Anpassungska- pazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger und Utz UG LUBW Berichts-ID U83-W03-N16 STADT-/REGIONALPLANUNG 33 ner zählende Stadt steht dabei stellvertretend für die 87 baden-württembergischen Mittelstädte, in denen etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landes leben. KET – EIN WERKZEUG ZUR KAPAZITÄTENERMITTLUNG Wenn Stadtplanerinnen und -planer wissen möchten, wo und in welchem Umfang auf dem Gemeindegebiet welche Anpassungskapazitä ten vorliegen, dann können sie künftig das so- genannte Kapazitätenermittlungstool (KET) nutzen, das im Rahmen dieses Projekts „von Grund auf neu“ (Projektbericht, S. 45) erarbeitet wurde. Der Ansatz: Flurstücksflächen, Straßenab- schnitte und bauliche Anlagen, die sich beson- ders für mögliche Anpassungen zur Reduzierung thermischer Lasten eignen und damit Anpas- sungskapazitäten aufweisen, werden mittels Daten aus dem kommunalen Geoinformations- system (GIS) ermittelt und in ihrer Relevanz be- wertet. Objekte ohne solche Kapazitäten werden dagegen als nicht geeignet ausselektiert. Mit diesem, so die Entwicklerinnen und Entwickler, „standardisierten und vergleichsweise schnell durchführbaren Verfahren“ (Projektbericht, S. 47) lassen sich für das gesamte Stadtgebiet diejenigen Objekte identifizieren, bei denen sich Anpassungsmaßnahmen sinnvoll verwirklichen lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann die anschließende Einzelfallprüfung vor Ort zielgerichtet und effizient durchgeführt werden. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, AUF DEN PUNKT • Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorzunehmen, muss zunächst die Anpassungs- fähigkeit einer Stadt bestimmt werden. • Als neues Werkzeug zur Ermittlung der Anpassungskapazität kann das Darstellungs- und Simulationspro- gramm KET genutzt werden. • Für Ludwigsburg ergab die Anwen- dung von KET eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Mittelstadt besser für den Klimawandel zu rüsten. Flächen zu entsiegeln und stattdessen zu begrü- nen, Bäume zu pflanzen sowie Wasserflächen anzulegen. LUDWIGSBURG ALS MODELLSTADT Als praktische Anwendung dieses Handwerk- zeugs wurden die Anpassungskapazitäten für Ludwigsburg ermittelt und in Form von Karten dargestellt. Angezeigt werden zum Beispiel Flächen und Gebäude mit Potenzial für eine Begrünung – je nach Eignung farblich abgestuft. Dabei spielt unter anderem auch die Mindest- größe einer Fläche eine Rolle, um beispielsweise bei einer Begrünung einen nennenswerten lokalen Klimaeffekt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Je nach betrachteter Anpassungs- option kommen noch weitere mögliche Ein- schränkungen in Betracht, bei der Dachbe- grünung beispielsweise eine zu steile Dach- neigung. Insgesamt zeigen die Karten, dass in Ludwigsburg eine ganze Reihe von Möglich- keiten bestehen, die Stadt besser für die abseh- baren Folgen des Klimawandels zu rüsten. Bildausschnitt aus dem Kapazitätenermittlungstool (Quelle: Stadt Ludwigsburg) STADT-/REGIONALPLANUNG 34 Mit Grün gegen den Klimawandel L Unter den steigenden Temperaturen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, haben Städte besonders zu leiden. Pflanzen können den Hitzestress dort mindern. Die Baubotanik will mit neuen Wegen mehr Grün in die Städte bringen und dabei auch ästhetische Akzente setzen. PFLANZLICHE FACHWERKSTRUKTUR Bäume sind schön anzusehen, leben lange und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Aber Bäume wachsen nun einmal ziemlich lang- sam. Diesen Nachteil will die Baubotanik aus- gleichen: Hier bietet die sogenannte Pflanzen- addition die Möglichkeit, schnell Gebäude zu begrünen – und zwar so, dass der Bewuchs ebenso dauerhaft und ökologisch wie ein Baum ist. Bei dieser Technik werden junge Pflanzen, die in eigenen Behältern wurzeln, mit Hilfe eines Gerüstes so angeordnet und verbunden, dass sie miteinander verwachsen und dabei eine pflanzliche Fachwerkstruktur bilden. Mit der Zeit wurzelt dieses Pflanzenkonglomerat im Boden. Schließlich ist das Wurzelwerk dort so leistungs- fähig, dass die an verschiedenen Stellen des Gerüsts angebrachten Pflanzbehälter entfernt werden können – und damit auch die Bewässe- rungs- und Düngevorrichtungen entfallen. Dann ist diese Bauwerksbegrünung so robust wie natürlich gewachsene Bäume. „Bauwerke und Bäume fusionieren zu einer vegetationstechnischen und gestalterischen Ein- heit“ (Projektbericht, S. 15), heißt es dazu in der Studie „Klimaaktive baubotanische Siedlungs- strukturen, Bau typologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge“. Darin beschreibt das Projektteam die Möglichkeiten, mit denen die Baubotanikerinnen und -botani- ker nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimaaktive baubotanische Sied- lungsstrukturen, Bautypologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge Universität Stuttgart, Institut Grundlagen Moderner Architektur und Entwerfen (IGMA) LUBW Berichts-ID U83-W03-N15 STADT-/REGIONALPLANUNG 35 AUF DEN PUNKT • Mit baubotanischen Methoden werden dauerhafte Vegetations- strukturen geschaffen, die ähnlich robust und ökologisch wertvoll wie Bäume sind, aber schneller wachsen. • So können einzelne Gebäude- fassaden begrünt und ganze Stadt- quartiere aufgewertet werden. • Fünf Modellprojekte aus Stuttgart zeigen, wie sich die Möglichkeiten der Baubotanik praktisch umsetzen lassen. ganze Stadtviertel mit solchen vegetations- technischen Maßnahmen klimatologisch und ästhetisch aufwerten wollen. Und sie geben konkrete Planungshinweise, wie sich eine solche Stadtbegrünung in die Praxis umsetzen lässt. ANSCHAULICHE MODELLPROJEKTE Mit insgesamt fünf Modellprojekten aus Stuttgart will die Studie das große städtebauliche wie auch ökologische Potenzial aufzeigen, das in der Baubiologie steckt. Wie sich eine umfassende Quartiersanierung umsetzen lässt, wurde am Beispiel des „Baubotanischen Straßentypus Nordbahnhofareal“ gezeigt. Mit ihren Planungen haben die Baubotanikerinnen und -botaniker dort „ein sehr großes Grünvolumen geschaffen, durch das die Gebäude verschattet werden und lokal ein Kühlungseffekt eintritt, während gleich- zeitig durch die lineare Anordnung der Baum- kronen eine gute Durchlüftung des Straßenrau- mes gewährleistet ist“ (Projektbericht, S. 8). Ein weiteres Beispiel sind die „Wohnbäume Hop- penlau“ nordwestlich des Hoppenlaufriedhofs in Stuttgart. Im Zuge der beabsichtigten Nach- verdichtung werden dort Bäume verloren gehen – was sich durch baubotanische Strukturen zu einem gewissen Grad kompensieren ließe. So könnte man zum Beispiel Stege begrünen, die zu den Gebäuden führen. Noch weiter ausgereizt werden die pflanzentech- nischen Möglichkeiten beim Projekt „Baubota- nische Parkbausteine“. Dort geht es darum, neu Baubotanische „Baumwand“ als Lärmschutzwand und Baubotanisches Konzept einer Baumfassade mit Wassermanagementsystem (Quelle: Universität Stuttgart) Baubotanischer Platanenkubus Nagold geschaffene oder durch Baumaßnahmen zerstörte Parkflächen mit einer neuen ökologischen und „sinnlichen“ Qualität zu versehen. Dazu werden beispielsweise Astverzweigungen gezielt so angelegt, dass die Bäume Spielelemente wie etwa Baumhäuser tragen können. Weiterhin will das Modellprojekt „Transformation Gewerbegebiet Birkenkopf“ aufzeigen, dass sich mit Hilfe der Baubotanik stadtnahe Gewerbegebiete so um- wandeln lassen, dass der Transport von Frischluft in die Stadt möglichst wenig behindert wird. ERGRÜNTES PARKHAUS Ein Planungsbeispiel, das sich leicht auf andere Städte übertragen lässt, ist die Projektidee „Park- Haus Züblin“. In diesem Planspiel wurde mit baubotanischen Methoden die unanschauliche Fassade eines älteren Gebäudes aufgewertet. Im Falle einer Umsetzung könnte diese Maßnahme dort positiv auf den aktuellen Hitzeinseleffekt wirken. STADT-/REGIONALPLANUNG 36 Begrünte Dächer – besseres Klima L Pflanzen auf den Dächern wirken ausgleichend: Bei Hitze kühlen sie und im Winter dämmt die Vegetationsschicht gegen Kälte. Zudem wird Niederschlags- wasser gespeichert. Aber nicht alle Pflanzen sind gleich gut für das harte Leben auf einem Dach geeignet. NÜTZLICHES BIOTOP Deutschland dürfte Weltmeister in der Begrü- nung von Dächern sein: Schätzungen gehen da- von aus, dass bereits 15 Prozent aller Flachdächer eine Vegetationsdecke tragen. Allein in Stuttgart gab es laut einer 2012 veröffentlichten Studie mehr als zwei Millionen Quadratmeter begrünte Dächer und Tiefgaragen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich werden Begrünungsmaßnah- men von vielen Kommunen finanziell unter- stützt, weil sie viele Vorteile haben. So wirken sie ausgleichend auf das lokale Mikroklima der Umgebung wie auch auf das Gebäudeklima. Dabei verringern grüne Dächer eine Aufheizung im Sommer allerdings effektiver als Wärmever- luste im Winter. Hinzu kommt, dass bewachsene Dächer Niederschlagswasser speichern, was die Abwassergebühren senkt und bei starkem Regen den Abfluss in die Kanalisation zumindest anfänglich bremst. Und nicht zuletzt stellt ein Biotop auf dem Dach auch einen Lebensraum für Insekten und andere Tiere dar. SYSTEMATISCHE UNTERSUCHUNG Inzwischen gibt es zwar viele Erfahrungen mit der Bepflanzung von Dächern, systematische Untersuchungen, welche Pflanzen sich alleine oder in gemischter Artenzusammensetzung besonders gut für das raue Leben auf dem Dach eignen, sind noch selten. Im Rahmen des Projekts „Untersuchungen zur Kühlwirkung und Niederschlagsretention der extensiven Dachbe- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Untersuchungen zur Kühlwirkung und der Niederschlagsretention der extensiven Dachbegrünungs- vegetation Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N13 STADT-/REGIONALPLANUNG 37 grünungsvegetation“ hat deshalb ein Forscher- team der Universität Hohenheim in Kooperation mit dem Deutschen Dachgärtnerverband (DDV) über ein Jahr hinweg kontinuierlich Messungen an verschiedenen Bepflanzungsvarianten durch- geführt. Bei der praxisnahen Studie ging es um das artspezifische Wasserrückhaltevermögen, die Transpiration sowie die Boden- und Ober- flächentemperaturen der unterschiedlichen Dachbegrünungen. Diese setzten sich aus fünf häufig verwendeten Pflanzenarten zusammen, die zudem unterschiedliche Funktionen erfüllen: Blaues Sandschillergras (Koeleria glauca), die Leguminose Hornklee (Lotus corniculatus), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), der Zwergstrauch Sandthymian (Thymus serpyllum) sowie die sukkulente Goldfetthenne (Phedimus floriferus). Die Pflanzen wurden in Reinkultur oder in unterschiedlichen Mischungen in die Versuchsschalen gesetzt. DIE MISCHUNG MACHT’S Die Messungen zur Wasserretention bestätigten die bisherigen Erfahrungen: Unabhängig von der Artenzusammensetzung hielt die exten- sive Dachbegrünung im Jahresdurchschnitt 30 Prozent des Niederschlagswassers zurück – im Sommerhalbjahr waren es sogar 39 Prozent. Besonders effektiv war die Mischung aus Gras und Leguminose. Wegen ihrer Möglichkeit, Stickstoff aus der Luft zu binden, wirkte die Leguminose zudem wachstumsfördernd, etwa in einer Mischung mit der Fetthenne. Besonders robust war die Mischung aus Gras und Fetthen- ne, während im Sommer beim Thymian und nicht ganz so stark beim Hornklee ein Absterben zu verzeichnen war. Bestätigt wurden auch die bekannten Kühleffekte: Im Mittel waren die bepflanzten Schalen um etwa fünf °C kühler als die unbepflanzten Kontrollbehälter – wobei es nur geringe Unterschiede zwischen den Pflanz- varianten gab. Und schließlich bestätigte sich, dass aus mehreren Arten aufgebaute Systeme bessere Ergebnisse zu Niederschlagsretention und Kühlleistung als einfach aufgebaute Bestän- de ermöglichen. PFLEGE ZAHLT SICH AUS Gutes Wasserrückhaltevermögen, ordentliche Kühlung, attraktives Erscheinungsbild, Lang lebigkeit und eine reichhaltige Biodiversität: All das soll eine gute Dachbegrünung leisten. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sie regelmäßig gepflegt wird. Ansonsten kann die Vegetations- schicht verfilzen und der Bestand verarmen. Das aber ist nicht gut, denn die Untersuchung bestätigte, „dass Systeme mit einer höheren pflanzlichen Biodiversität und Ressourcennut- zung bessere und länger andauernde ökologi- sche Dienstleistungen als einfach aufgebaute Bestände ermöglichen“ (Projektbericht, S. 70). AUF DEN PUNKT • Begrünte Dächer kühlen im Som- mer und isolieren das Gebäude im Winter. • Die Vegetation auf dem Dach hält Niederschlagswasser zurück, wobei eine Mischung aus Gras und Leguminose besonders effektiv ist. • Pflege erhält die Pflanzenvielfalt, und diese ermöglicht eine bessere ökologische Dienstleistung der Dachbegrünung. Durchmischte Dachbegrünung STADT-/REGIONALPLANUNG 38 Klimagerechte Land- schaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal L Hochwasser, Sturzfluten, Hitzebelastung, Trockenheit – die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig und für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr belastend. Daher ist es wichtig, sich mit möglichen Auswirkungen des Klima- wandels zu befassen und Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Entwicklungen in die Landschaftsplanung zu integrieren. KLIMAANPASSUNG AUF KOMMUNALER EBENE Landschaftsplanung, so steht es im Bundesnatur- schutzgesetz, muss unter anderem zur dauerhaf- ten Sicherung der „Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes“ (Projektbericht, S. 15 aus BNatSchG §1 Abs. 1 Nr. 2) als Grundlage des Lebens und der Gesundheit des Menschen beitragen. Dazu muss sie unter anderem Ziele und Maßnahmen „zum Schutz, zur Qualitäts- verbesserung und zur Regeneration“ (Projekt- bericht, S. 15 aus BNatSchG §9 Abs. 3 Nr. 4 e) auch von Luft und Klima vorschlagen. Zudem wirken sich Klimaänderungen auch auf die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft aus. Die Anpassung an den Klimawandel ist mithin eine Aufgabe der Landschaftsplanung, die immer wichtiger wird, wie die Zunahme an extremen Wetterereignissen zeigt. Ein Beispiel, wie dies erfolgen kann, zeigt das Projekt „Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Würt- temberg Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung LUBW Berichts-ID U83-W03-N21 STADT-/REGIONALPLANUNG 39 Modell für Baden-Württemberg“. An der Studie beteiligt waren die Technische Universität Berlin, der Planungsverband Unteres Remstal mit den Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt sowie die Planungsgruppe Land- schaftsarchitektur und Ökologie. Erarbeitet wur- de ein ausführlicher Leitfaden, der basierend auf dem Beispiel Unteres Remstal allen Kommunen Baden-Württembergs sowie deren Planungsbü- ros wichtige Hinweise zur Integration des Klima- wandels in die Landschaftsplanung geben kann. VERWUNDBARE SCHUTZGÜTER Basierend auf einer ersten Grobeinschätzung zeigte sich, dass sich der Klimawandel im Un- teren Remstal vor allem auf folgende Schutz- güter auswirken wird: Boden (Erosion), Wasser (Hoch- und Niedrigwasser, Sturzfluten) und menschliche Gesundheit (Hitzebelastung im Siedlungsbereich). Zu diesen Schutzgütern wurden vertiefende Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landschaftspla- nung auch die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft betrachtet und im Leitfaden thema- tisiert. Basierend auf Datenerhebungen und der genannten Betroffenheitsanalyse wurden konkre- te Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Untere Remstal ent- wickelt. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Karten dargestellt, damit die Übertragung auf andere Kommunen und Räume erleichtert wird. GEFÄHRLICHE STURZFLUTEN Ganz erheblich vom Klimawandel betroffen ist das Schutzgut Wasser: Hochwasserereignisse, Niedrigwasserperioden und urplötzliche Sturz- fluten, wie etwa im Mai 2016 in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, müssen in der Land- schaftsplanung berücksichtigt werden. Insbeson- dere Starkregen ist ein Problem – solche Ereig- nisse sind für etwa die Hälfte aller Überflutungs- schäden in Baden-Württemberg verantwortlich. Um die Gefährdung durch Sturzfluten zu bestimmen, müssen vor allem die Hangneigung sowie die Rauheit der Landnutzung – versiegelte Flächen leiten das Wasser schneller ab – ermit- telt werden. Dieser bisher wenig berücksichtigte Aspekt wurde im Projekt aufgegriffen. So konnte eine erste Einschätzung des Gefahrenpotenzials gegeben werden. Das Fazit des beteiligten Landschaftsplanungs- büros: „Flächennutzungen mit hohen Oberflä- chenabflüssen bedürfen in Zukunft einer be- sonderen Aufmerksamkeit, insbesondere wenn Bodentypen mit hoher Erosionsgefährdung, etwa Lössböden, vorherrschen. Angaben zur Erosionsgefährdung gepaart mit der aktuellen Landnutzung sind in diesem Zusammenhang elementare Informationsgrundlagen“ (Projektbe- richt, S. 88). Diese müssten von den Kommunen und Planungsbüros allerdings häufig gesondert erhoben werden. AUF DEN PUNKT • Landschaftsplanung muss die Folgen des Klimawandels berück- sichtigen. • Besonders betroffen sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und biologische Vielfalt. • Beim Schutzgut Wasser muss die Landschaftsplanung künftig stärker die Gefährdung durch Sturzfluten berücksichtigen. Beispiel für die Integration von Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts in einen Landschaftsplan (Kartenausschnitt) (Quelle: Technische Universität Berlin) STADT-/REGIONALPLANUNG 40 Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren L Die Pflanzen- wie auch die Tierwelt haben sich in den vergangenen Jahr- zehnten deutlich verändert. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, aber klar ist, dass dem Klimawandel eine wachsende Bedeutung zukommt. ZWEI STUDIEN ZUR STADTFLORA UND ZU INSEKTEN In den letzten drei Jahrzehnten sind verstärkt wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten nach Deutschland eingewandert. Die Zunahme von Insekten aus südlichen Gefilden ist ungebrochen und viele thermophile Pflanzenarten breiten sich weiter aus. Doch wenn man genau wissen will, welche Arten zunehmen, dann müssen in regelmäßigen Abständen reproduzierbare Kartierungen und Erhebungen durchgeführt werden. Dazu wurden stellvertretend für das umfassende Themenfeld „Flora und Fauna“ zwei Untersuchungen durchgeführt: das Karls- ruher Institut für Botanik und Landeskunde hat das Projekt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora“ bearbeitet und das Büro Schanowski die „Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Insektenfauna (ausgewählte Arten- gruppen)“ untersucht. Bei Ihren Kartierungen in den fünf Städten Aa- len, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Ulm wur- den zum einen eine spezielle hierfür entwickelte Transektmethode, zum anderen ergänzend ganze NATURSCHUTZ/ BIODIVERSITÄT PROJEKT 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württem- bergs am Beispiel der Stadtflora Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde LUBW Berichts-ID U51-W03-N10 PROJEKT 2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski LUBW Berichts-ID U51-W03-N11 NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 41 Stadtquartiere kartiert. Die Ergebnisse wurden mit einer vergleichbaren Untersuchung aus dem Jahre 2006 sowie mit historischen Daten verglichen. Die Insektenstudie umfasste eine Daten- und Literaturstudie zu jenen Gruppen, die bereits 2005 auf ihre Eignung als Indikatoren für den Klimawandel untersucht worden waren: Schmetterlinge, Käfer, Stechimmen und Libellen. Auch hier dienten historische Daten als weitere Vergleichsgrundlage. WÄRME LIEBENDE PFLANZEN AUF DEM VORMARSCH Bei der Stadtflora ergaben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt keine allzu großen Arten- veränderungen. Allerdings nahm die Häufigkeit insbesondere bei Wärme liebenden Arten wie dem Sommerflieder, dem Kahlen Bruchkraut und dem Florentiner Habichtskraut zu. Erstmals trat das Japanische Liebesgras auch außerhalb der wärmebegünstigten Ober rheinebene auf. Im historischen Vergleich fällt seit etwa 1980 die verstärkte Einwanderung Wärme liebender Arten auf, die ursprünglich nur im Mittelmeer- raum und anderen wärmeren Klimagebieten beheimatet waren. Bemerkenswert ist auch, dass viele Zierpflanzen wie der aus China stammende Sommerflieder zunehmend verwildern. Diese für Schmetterlinge sehr attraktive Pionierpflanze breitet sich vor allem in warmen und „winter- milden“ Regionen aus, wozu etwa das Ober- rheingebiet oder das Bodenseebecken zählen. Und der früher seltene Portulak ist in den Städten des Oberrheingebietes inzwischen eine der häufigsten Pflanzen. „Bei weiterer Klimaer- wärmung ist davon auszugehen, dass es vielen bisher nur angepflanzt in Städten vorkommen- den Baum- und Strauch arten gelingen wird, zu verwildern und Bestandteil der spontanen Wildflora zu werden“ (Projektbericht 1, S. 38), heißt es in der Studie zur Stadtflora. VIELEN INSEKTEN BEKOMMT DER KLIMAWANDEL Auch bei den Tieren bestätigt sich der beobach- tete Trend: Arten, die Wärme lieben, nehmen zu und weiten ihre Besiedelungsgebiete aus, wie etwa die Gelbbindige Furchenbiene oder die Feuerlibelle. Andere wie der Laufkäfer Westlicher Bartläufer sind erst in den letzten Jahren eingewandert. All diesen Arten, die eine Ausdehnung ihres Verbreitungsgebietes zeigen, ist gemeinsam, „dass sie zwar als Wär- me liebend gelten, aber ansonsten keine allzu speziellen Habitatansprüche stellen“ (Projekt- bericht 2, S. 79), wie der Studienautor anmerkt. Sie können schnell ihren Besiedelungsraum ausdehnen, wenn sich die klimatischen Bedin- gungen ändern. Dies gilt allerdings auch für Schädlinge wie den Eichen-Prozessionsspinner und für Krankheiten übertragende Insekten wie die Tigermücke. Allerdings können auch Wärme liebende Schmetterlings- und Wildbienenarten unter dem Klimawandel leiden, etwa unter ausgeprägten Trockenphasen. Und manche Insekten wie der Große Eisvogel zählen zu den Verlierern, da sie kühlere Lebensräume bevor- zugen. AUF DEN PUNKT • Pflanzen- und Tierarten, die Wärme lieben, werden durch den Klimawandel begünstigt. • Es ist eine verstärkte Einwan- derung Wärme liebender Arten zu beobachten. • Es gibt auch Arten, die unter dem Klimawandel leiden. • Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung mancher Schädlings- arten sowie die Neueinwande- rung von Insekten, die Krankheiten übertragen. Ausbreitung der Gelbbindigen Furchenbiene (Quelle: LUBW) NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 42 Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? L Der Klimawandel bringt verstärkt Dürreperioden und Hitzewellen mit sich – und das immer häufiger gleichzeitig. Dies macht der Trinkwasserversorgung zu schaffen, weil Quellen versiegen und gleichzeitig der Wasserbedarf steigt. Im Süd- schwarzwald wurde untersucht, wie Trinkwasserversorger auf diese Herausforderung reagieren können. KOMPLEXE WASSERVERSORGUNG Der Südschwarzwald ist eine wunderbar ab- wechslungsreiche Landschaft: stark zergliedertes Gelände, große Höhenunterschiede, dünne Besiedelung. Was gut ist für den Tourismus, macht die Trinkwasserversorgung kompliziert. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Quellen und kleinen Anlagen zur Aufbereitung und Speicherung des Wassers sowie von langen Transportleitungen. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung für die Wasserversorger: Wenn es länger nicht regnet, können viele Quellen versiegen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall – und das Problem dürfte im Zuge der Klimaerwärmung mit den zu erwartenden häufigeren Dürreperioden noch zunehmen. Hier setzt das Projekt „Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels“ an. Die Erkenntnisse, die das Team vom Karlsruher Technologiezentrum Wasser (TZW) dabei ge- sammelt hat, sind allerdings nicht auf den Süd- schwarzwald begrenzt. Vor allem die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik lässt sich auch auf andere Regionen übertragen, wobei dann unterschiedliche Voraussetzungen, insbeson- dere hinsichtlich Niederschlagshäufigkeit und Geologie, zu berücksichtigen sind. PROJEKT Vulnerabilitätsanalyse von Was- serversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW - Technologiezentrum Wasser LUBW Berichts-ID U83-W03-N14 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 43 MINIMALE RESTSCHÜTTUNG 4240 Quadratkilometer groß ist das Einzugsge- biet, aus dem die 21 untersuchten Gemeinden ihr Trinkwasser beziehen, deren Gemeindefläche sich auf 832 Quadratkilometer summiert. Bei ihren Analysen unterschieden die Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich der genutzten Quellen drei Typen, deren Schüttung, das ist die Wassermenge, die eine Quelle je Zeiteinheit spendet, in Trockenzeiten bereits in der Vergangenheit unterschiedlich stark zurück- ging. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend im Zuge der Klimaerwärmung verstärken wird. Besonders problematisch sind dabei diejenigen Quellen, die heute bei Niedrigwasser weniger als 12,5 Prozent der mittleren Schüttung liefern. Bei einem stark ausgeprägten Klimawandel – einem Worst-Case-Szenario – schrumpft die Wassermenge dann um bis zu 45 Prozent auf eine minimale Restschüttung. Das generelle Hauptproblem bei den Quellen im Südschwarzwald ist, dass die Grundwasser- leiter meist nur eine geringe Speicherkapazität haben. Damit die Quellen schütten, müssen sie also mit Sickerwasser von oben versorgt werden – was schon früher oft ein großes Problem war. Bei einem starken Klimawandel wird die Sickerwasserbildung bis zur Mitte des Sommer- halbjahrs für den Zeitraum 2021 bis 2050 um 35 Prozent und bis Ende des Jahrhunderts um 60 Prozent abnehmen. Größere Niederschlags- mengen im Winterhalbjahr können diesen Effekt wegen der geringen Speicherkapazität des Bodens nicht abmildern. GENAUE ANALYSE ERFORDERLICH Weil es immer wieder Probleme in Trocken- zeiten gab, sind die Wasserversorger im Süd- schwarzwald auf die Folgen des Klimawandels bereits recht gut vorbereitet. So wurden in den Talauen Brunnen gebohrt und das Leitungsnetz in weiten Bereichen zu Verbünden zusammen- geschlossen. Achtsam müssen aber diejenigen Versorger sein, die nach wie vor überwiegend „niedrigwasserproblematische“ Quellen nutzen. Hier sind Messungen der Schüttungsmengen angezeigt – und eventuell die Schaffung eines zweiten Standbeins durch Verbund mit einem Nachbarversorger oder Brunnenbau. Und noch einen wichtigen Hinweis ergab die Studie: Weil im Untersuchungsgebiet überwiegend Quell- wasser genutzt wird, das sich aus oberflächenna- hem Abfluss speist, können Starkregenfälle zu Schwierigkeiten führen. Dies verstärkt das Aus- treten von trübem und mikrobiologisch belaste- tem Quellwasser. Mit diesem Problem werden die Wasserversorger im Zuge des Klimawandels immer häufiger zu kämpfen haben. AUF DEN PUNKT • Im Zuge des Klimawandels wird es häufiger Trockenperioden, Hitzewel len und Starkregenfälle geben, die höhere Ansprüche an die Wasserversorgung stellen. • Besonders problematisch sind Versorgungsgebiete, die aus- schließlich Rohwasser aus flach- gründigen Quellen nutzen. • Aufgrund von früheren Wasser- mangelsituationen sind die Wasserversorger im Südschwarz- wald bereits gut für die kommen- den Herausforderungen gerüstet. • Die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik sowie die im Untersuchungsgebiet von einigen Versorgern erfolgreich umgesetz- ten Maßnahmen lassen sich auf andere Regionen übertragen. 0 20 40 60 80 100 120 A bfl us sb ild un g (m m ) Projektgebiet landesweit Jan Feb Mär Apr Mai DezJun Jul Aug Sep Okt Nov Jahresgang der Sickerwasserbildung (Quelle: DVGW - Technologiezentrum Wasser) WASSERHAUSHALT 44 Wie verwaltet man den Wassermangel? L Ein wasserarmes Land ist Baden-Württemberg bestimmt nicht. Aber im Zuge des Klimawandels wird es mehr Trockenperioden geben – und dann weniger Wasser in den Flüssen fließen. Mithin ist es erfor derlich, sich rechtzeitig mit den Folgen niedriger Wasserstände zu befassen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. WIE SICH VERÄNDERUNGEN MESSEN LASSEN Wärmekraftwerke mit Kühlwasserbedarf, Lauf- wasserkraftwerke, eine intensive Landwirtschaft, die ihre Kulturen bewässern will, zudem Fracht- schiffe, die auf genügend Wasser unter dem Kiel angewiesen sind: Die Fließgewässer im Land werden vielfach genutzt, und wenn sie zu wenig Wasser führen, hat dies schnell wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Niedrigwasserperioden in Folge andauernder Trockenheit stellen eine Belastung des Ökosystems dar und führen zu einer Verminderung der Grundwasserreserven. Kleinere Gewässer drohen ohne regulierende Maßnahmen teilweise ganz auszutrocknen. Die Risiken und drohenden Konflikte werden sich verschärfen, wenn bei längeren Trockenzeiten mehr Energie und Bewässerungswasser benötigt wird, in dieser Zeit aber immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Mit dieser Thematik haben sich zwei unter- schiedliche Projekte beschäftigt. „Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württem- bergische Gewässer als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW)“ heißt die Studie, die von der Karlsruher Ingenieurgesellschaft HYDRON bearbeitet wurde. Und ein Team der Hochschule PROJEKT 1 Operationelle Niedrigwasserklassifi- zierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungsgrund- lage zur Anpassung des Niedrigwas- sermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH LUBW Berichts-ID U61-W03-N11 PROJEKT 2 Regionale Klimafolgen für die Ener- giewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U60-W03-N10 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 45 AUF DEN PUNKT • Thermische Kraftwerke sind durch ihre Kühlwassernutzung und die Landwirtschaft durch ihren Bewäs- serungsbedarf vom Niedrigwasser besonders betroffen. • Am Neckar können die relativ knappen Wasserreserven mitunter ein Risiko darstellen. • Ein Frühwarnsystem für Niedrig- wasser wurde in den Modellre- gionen Bodensee und Rems-Murr erfolgreich erprobt. • Der Kühlbedarf thermischer Kraft- werke wird sich durch den Ausbau der regenerativen Energiequellen verringern. Konstanz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Neustädter Unternehmen UDATA mit den „Re- gionalen Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen“ befasst. EIN FRÜHWARNSYSTEM FÜR NIEDRIGWASSER Hochwasser lässt sich in Baden-Württemberg heute recht gut vorhersagen – dank der bei der LUBW in Karlsruhe ansässigen Hochwasservor- hersagezentrale und dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Analog zur regionalen Hochwasserfrühwarnung, welche schon mehrere Jahre im Betrieb ist, soll nun ein System aufgebaut werden, mit dem frühzeitig vor Niedrigwasserständen im Land gewarnt werden kann. Dazu wurde LARSIM weiterentwickelt und in zwei Modellregionen getestet: Am Bodensee und im Gebiet der Flüsse Rems und Murr. Ziel ist, eine Karte zu erzeugen, auf der ganze Landkreise der Niedrig- wassersituation entsprechend eingefärbt werden können und so Bereiche deutlich werden, denen man besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Insgesamt ergab die Studie, dass ein solches landesweites Modell möglich ist. Die Arbeit in den beiden Projektgebieten zeigte aber, dass bei der Weiterentwicklung einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich sind dabei vor allem punktförmige Quellen wie Karstquellen oder die Abflüsse von Klärwerken, von denen es im Land etwa eintausend gibt. Wie die Erfahrungen im Rems-Murr-Gebiet zeigen, können die Kläranlagen-Abflüsse bei trockenem Wetter mit ausreichender Genauig keit in die landesweite Regionalisierung der Niedrigwas- ser-Kennwerte und die LARSIM-Modelle mit einbezogen werden – wodurch die Niedrigwas- ser-Frühwarnung deutlich besser wird. Ähnliches gilt für bedeutende Karstquellen wie die Radolf- zeller Aach. Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren sind nun die technischen Voraus- setzungen für ein landesweites Niedrigwas- ser-Frühwarnsystem geschaffen. KONKURRIERENDE WASSER- NUTZUNGEN Am Beispiel des Neckars wurden mit Hilfe von Fragebögen der aktuelle und künftige Wasserbe- darf von Landwirtschaft und Kraftwerken erfasst sowie die Kläranlagenbetreiber zu den Auswir- kungen von Trockenzeiten befragt. „Die Ergeb- nisse zeigen, dass die relativ knappen Wasser- reserven im Neckargebiet ein Risiko darstellen“ (Projektbericht 2, S. 5), heißt es dazu im Projekt- bericht. Die durchgeführten Betrachtungen bis zum Jahr 2030 lassen erkennen, dass sich das Risiko in der Landwirtschaft wegen des wach- senden Ausbaus der Bewässerung erhöhen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen zählen eine wassersparende Bewässerungstechnik und trockenresistentere Sorten, ferner eine boden- schonende Bearbeitung sowie die Speicherung von Wasser im regenreichen Frühjahr. Bei den thermischen Kraftwerken ist bis 2030 wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien damit zu rechnen, dass sich der Kühlwasserbedarf halbiert. Andererseits wird die Menge des Abwassers abnehmen, das in den Neckar eingeleitet wird. Dazu merkt die Studie an: „Hier könnten eine Veränderung des Abwassersystems und eine Überleitung und Speicherung von Wässern aus dem Bodensee zusätzliche Wassermengen bei extremen Niedrigwassersituationen bereitstellen“ (Projektbericht 2, S. 5). Einflussfaktoren auf den Niedrigwasserstand am Neckar und Ansprüche an den Fluss; Schwarze Pfeile: Ab- / Zunahme von Wassermengen Graue Pfeile: Mengenverlagerung (Quelle: Hochschule Konstanz) WASSERHAUSHALT 46 Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? L Keine Frage, der Klimawandel trifft auch die heimische Wirtschaft. Die Frage ist nur, wie verletzlich die unterschiedlichen Branchen, vor allem für extreme Wetterereignisse, sind. Und wie sie sich am besten an die Veränderungen anpassen bzw. vor Schäden schützen. DIE ACHILLESFERSEN DER INDUSTRIE Hagelstürme zerstören Anlagen und Produkte, Überschwemmungen setzen Industriebetriebe unter Wasser, Hitze belastet Mitarbeitende und Produktionsanlagen. Diese lokalen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels. Hinzu kommen die vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen, nicht zuletzt mit Zulieferern. Daher haben auch hiesige Betriebe zu leiden, wenn es in anderen Teilen Deutschlands oder gar der Welt zu wetter- oder klimabedingten negativen Auswir- kungen oder Ausfällen kommt. Im Folgenden soll anhand von drei Projekten gezeigt werden, wie und wo die heimische Industrie klimabedingt besonders verwundbar ist – und wie man das ermitteln kann. VULNERABILITÄTSANALYSE „Analyse der industriellen Vulnerabilität gegen über klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg“ heißt das Projekt, mit dem sich ein Team vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befasst hat. Dabei wurde ein indikatorbasierter Ansatz gewählt und auf die Modellregion Stuttgart über- tragen. Allgemeine Indikatoren waren Fläche, Ein woh ner zahl und Industriegebäude der 480 unter suchten Kommunen, ferner Klimafaktoren wie die Zahl der Hitzetage. Zudem wurden struk tur spezifische Daten erfasst, etwa Energie- PROJEKT 1 Analyse der industriellen Vulner- abilität gegenüber klimawandel- induzierten Risiken in Ballungsräu- men in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N18 PROJEKT 2 Sensititvitätsbereiche von bran- chenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg – die „Sensitivitätsampel“ Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N22 PROJEKT 3 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U83-W03-N25 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT 47 verbrauch oder Verflechtungsgrad. Die Analysen ergaben prozentuale Veränderun- gen und damit „Hot-Spots“ der industriellen Vulnerabilität in den einzelnen Kommunen wie auch in der Region. So lässt sich beispielsweise aufzeigen, dass die Wirtschaft rund um Stuttgart besonders unter Hitzetagen zu leiden hat, die auf der Schwäbischen Alb weniger. Insgesamt ergab sich eine vergleichsweise hohe Fragilität der chemischen Industrie, der Wasser- und Ener- gieversorgung sowie spezieller metallverarbei- tenden Industriezweige. Gerade diese aber sind – wie die Automobil- oder die Elektroindustrie – in der Region Stuttgart von besonderer Bedeu- tung. Bemerkenswert ist zudem eine Erfahrung, die sich aus den Experteninterviews ergeben hat: Demnach sagen Risiko- und Logistikmanagerin- nen und -manager, dass für das aktive Manage- ment langfristiger und abstrakter Risiken – wie dem Klimawandel – neben dem operativen Tagesgeschäft keine Zeit bleibe. EINE SENSITIVITÄTSAMPEL Branchenspezifische Klimakenngrößen zu er- mitteln, mit denen sich deren Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel in naher und fer- ner Zukunft ermitteln lässt, das war das Ziel des Projekts „Sensititvitätsbereiche von branchen- spezifischen Klimakenngrößen in Baden-Würt- temberg – die Sensitivitätsampel“. Die Studie, die vom Süddeutschen Klimabüro am KIT durchgeführt wurde, basiert auf der standardi- sierten Befragung von 23 baden-württembergi- schen Kommunen und vertiefenden Gesprächen mit 32 Expertinnen und Experten von Fach- institutionen, Unternehmen und Städten. Das Ergebnis ist für eine Vielzahl von sogenannten Klimakenngrößen – etwa von Frost tagen im Jahr mit günstigen Wetterbedingungen für Eiswein über Hitze- und Trocken perioden bis zum Spazierwetter – in landesweiten Karten darge- stellt. Interessant ist, dass die Sensitivität der Kommunen gegenüber dem Klimawandel erst dann erkannt wird, wenn ein extremes Wetter- ereignis dazu zwingt. Dies zeigt sehr anschaulich die Aussage eines befragten Experten: „Entweder AUF DEN PUNKT • Die Vulnerabilitätsanalyse in der Modellregion Stuttgart ergab eine vergleichsweise hohe Anfällig- keit der chemischen Industrie, der Wasser- und Energieversor- gung sowie mancher metallverar- beitenden Industriezweige. • In Baden-Württemberg wurde die Empfindlichkeit gegenüber klimarelevanten Indikatoren in Karten dargestellt. Die Klimasen- sitivität wird aber oft erst erkannt, wenn ein Extremwetterereignis eingetreten ist. • Die Klimaabhängigkeit von Unter- nehmen, die mit Massengütern umgehen, ist vor allem beim Schiffstransport gegeben. Kleinere Schiffe und größere Lagerkapazi- täten sind effektive Anpassungs- maßnahmen. es ist Not da oder eine Finanzierung, damit in einem Bereich etwas getan wird.“ MASSENTRANSPORT UND KLIMA- WANDEL Besonders vom Klimawandel betroffen sind Unternehmen, die von Massenguttransporten auf Binnenwasserstraßen und in eingeschränk- tem Maße auf der Schiene abhängen. Wie sich hier der Klimawandel auswirkt, zeigt das Projekt „Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Ver- wundbarkeiten und modellhafte Anpassungs- maßnahmen“ auf, das von der Hochschule Konstanz bearbeitet wurde. Basis war eine Befragung von 400 Unternehmen, an der vor allem Firmen aus der Chemie- und Montan- industrie sowie Transporteure von Steinen und Erden teilgenommen haben. Dabei sind sich die Unternehmen zum großen Teil bewusst, dass sie dem Klimawandel gegenüber vulnerabel sind, was insbesondere für Schifftransporte bei Niedrigwasser in den Herbstmonaten September und Oktober gilt sowie in geringerem Maße bei Hochwasser. Allerdings hat erst eine Minderheit bereits Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Das im Zuge des Klimawandels drohende Hauptproblem: Zu große Schiffe mit entspre- chendem Tiefgang und zu geringe Lagerkapa- zitäten. Dies ließe sich vor allem mit kleineren Schiffen und in zweiter Linie mit größeren Lagerkapazitäten lösen – wobei in Zeiten mit guten Fahrrinnentiefen die Schiffe zusätzliche Ladung transportieren könnten, um die Lager wieder aufzufüllen. Mit beiden Anpassungsmaß- nahmen lässt sich die Vulnerabitlität deutlich senken, sie sind allerdings mit höheren Kosten verbunden: Kleinere Schiffe benötigen mehr Personal, größere Lager mehr Platz. Welche Maßnahmenkombination am effektivsten ist und wie sie sich individuell vor Ort umsetzen lässt, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft und berechnet werden. WIRTSCHAFT 48 Werden wir künftig mehr ernten? L Die Temperaturen steigen, die Vegetationsperiode wird länger. Die Pflanzen könnten mithin im Zuge des Klimawandels länger wachsen und mehr Ertrag liefern. Doch die Zusammenhänge sind komplexer. PHÄNOLOGIE UND ERTRAG Phänologie ist die Lehre von den Erschei- nungen. Auf die Landwirtschaft übertragen bedeutet dies die verschiedenen Lebensphasen von Kulturpflanzen, wie etwa der Beginn der Feldbestellung, der Beginn der Gelbreife, also der Verfärbung der Ähren von grün und zu gelb, oder der Erntebeginn. Wie sich dieses Erschei- nungsbild im Rahmen des Klimawandels ändert, hat das Projekt „Lokale, regionale und landes- weite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württem- berg“ untersucht. Grundlage war der Vergleich von exakt 2.090.894 phänologischen Einzelbeob- achtungen in der Zeit zwischen 1951 und 2011 aus den Bereichen Wildpflanzen, landwirtschaft- liche Kulturen, Obstgehölze und Wein. Um den Einfluss klimatischer Änderungen zu quanti- fizieren, müssen möglichst lange Zeiträume untersucht und miteinander verglichen werden. Differenziert wurde deshalb nach den beiden Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2011. In dem Folgeprojekt „Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden“ wurden die Ertragsentwicklungen von vier Getreidearten sowie von Silo- und Körnermais, Zuckerrüben, Kartoffeln und Winterraps untersucht. Auch hier wurden die Daten, die seit 1953 erhoben werden, mit Klimadaten in Beziehung gesetzt. Bearbeitet wurden beide Projekte vom Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Kooperation mit der Uni Hohenheim. PROJEKT 1 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N13 PROJEKT 2 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg – LTZ LUBW Berichts-ID U81-W03-N15 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 49 LÄNGERE VEGETATIONSPERIODE Die höheren Lufttemperaturen spielen die Schlüsselrolle beim früheren Einsetzen vieler phänologischer Phasen. Eine wichtige, soge - nannte echte phänologische Phase, ist die Gelb- reife der Feldfrüchte, weil sie nur von Witterung und Klima beeinflusst ist. Im Gegensatz dazu hängt etwa der Beginn von Feldbestellung und Ernte auch von den Managemententschei dungen ab, wes halb man hier von unechten phänolo- gischen Phasen spricht. Bei der Gelbreife zeigt sich der Klimwandel besonders deutlich: Sie tritt bei Winterweizen, -roggen, -gerste und Hafer seit 1991 etwa zwei Wochen früher als im Zeit- raum 1960 bis 1991 ein. Allerdings werden diese Feldfrüchte nur wenige Tage früher geerntet, so dass die Vegetationszeit vom Erscheinen der ers- ten Blättchen, dem sogenannten Auflaufen, bis zur Ernte insgesamt nur um zwei Tage verkürzt ist. Aufgrund der angewandten Agrarmethoden, ebenso wie aufgrund der angebauten Sorten, wird bei diesen Getreidearten der Vorteil einer potenziell längeren Vegetationszeit bisher kaum genutzt. Hier könnten neue Sorten und Bewirt- schaftungsmethoden Verbesserungen bringen. Winterraps und Zuckerrüben stehen sogar rund eine Woche länger auf dem Feld. Dies dürfte vor allem auf die Einführung neuer Sorten zurück- zuführen sein – was zeigt, dass bei der Phäno- AUF DEN PUNKT • Bei vielen Kulturpflanzen verkürzt sich die Zeit bis zur Reife. • Die Ernte erfolgt insbesondere bei Getreidearten aber meist nur wenige Tage früher, was vor allem auf die agrartechnische Bewirt- schaftung sowie auf die Sorten- wahl zurückzuführen sein dürfte. • Die Vorteile einer längeren Vegeta- tionsperiode werden noch nicht voll ausgeschöpft. • Die höheren Temperaturen haben sich seit 1991 ertragssteigernd ausgewirkt. • Einzelne Hitzetage wirken sich kaum auf den Ertrag aus; erhebliche Einbußen gab es aber durch die starke Hitzewelle im Sommer 2003. logie neben dem Klimawandel auch andere Faktoren in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies wird auch im Vergleich mit Wildpflanzen deutlich, bei denen die phänolo- gischen Veränderungen durch den Klimawandel viel ausgeprägter sind als bei Kulturpflanzen. DIFFERENZIERTE ERTRÄGE Das wichtigste Ergebnis der Ertragsstudie ist, dass sich die höheren Temperaturen offenbar positiv auf die Erträge auswirken. In den meisten Landkreisen waren warme Jahre jedenfalls ertrag- reicher als weniger warme – eine Beobachtung, die vor allem auf die ursprünglich kälteren Land- kreise zutrifft. Dies führt die Autorinnen und Autoren der Studie zu der Annahme, „dass in den kälteren Landkreisen Erträge noch durch Temperatur limitiert werden, höhere Durch- schnittstemperaturen also noch ertragssteigernd wirken“ (Projektbericht 2, S. 116). Die Wasser- versorgung wiederum hat den Ertrag zumindest bisher noch nicht begrenzt. Bei Hitzeperioden tolerieren die Pflanzen offenbar einzelne Tage mit Extremwerten recht gut. Andererseits brachte der Hitzesommer 2003 deutliche Ertragsein- bußen. „Auch wenn derzeit solche Episoden rar sind – die Landwirtschaft tut gut daran, sich über Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig auf solche Extremwetterlagen vorzubereiten“ (Projekt- bericht 2, S. 117), rät die Studie. Veränderung des Hektarertrags bei Zunahme der Durchschnittstemperatur (Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) 20 30 40 50 60 70 80 E rt ra g W in te rw ei ze n (d t/ ha ) Jahresmittel Lufttemperatur Baden-Württemberg (°C) 6 7 8 9 10 11 LANDWIRTSCHAFT 50 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel L Bei Dürre verliert der Boden Wasser, was den Kulturpflanzen nicht gut bekommt. Und bei Starkregen muss der Boden plötzlich viel zu viel Wasser aufnehmen. Zwei Projekte haben untersucht, wie Anpassung daran funktionieren kann. KLIMAWANDEL ÄNDERT BODEN- WASSERGEHALT Im Zuge des Klimawandels werden die Nieder- schläge in der Vegetationsperiode wohl zurück- gehen. Und die höheren Temperaturen sorgen in dieser Zeit dafür, dass mehr Wasser ver- dunstet. Damit aber dürften Trockenperioden zunehmen – verbunden mit der Gefahr von Ertragseinbußen. Dem könnte eine „konservie- rende“ Bodenbearbeitung, bei der mehr Wasser im Boden zurückgehalten wird, entgegenwirken. Andererseits sind bei Starkregenereignissen Maßnahmen gefragt, mit deren Hilfe der Boden mehr Niederschlagswasser aufnehmen kann – und die zudem dazu beitragen, dass weniger Boden erodiert und weggeschwemmt wird. WIE ACKERBODEN WASSER ZURÜCKHÄLT Pflug, Mulchsaat, Direktsaat: Am Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe wurde mit drei unterschiedlichen Messsondentypen die Bodenfeuchte in Ver- suchsfeldern gemessen: „Bodenwasserhaushalt und konservierende Bodenbearbeitung“ hieß das Projekt, das im Zuge von zwei Kampagnen 2011 und 2014 Daten lieferte. Eingebettet waren die Messungen in langjährige Versuche, die unter anderem an Äckern bei Dossenheim und Biberach durchgeführt werden. Mit dem Pflug wird der Boden meist 20 bis 30 Zentimeter tief bearbeitet und dabei gewendet. PROJEKT 1 Bodenwasserhaushalt und konser- vierende Bodenbearbeitung (2 Teile) Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg - LTZ LUBW Berichts-ID U61-W03-N10 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U61-W03-N12 (Teil 2) PROJEKT 2 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / Büro bodengut LUBW Berichts-ID U83-W03-N26 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 51 Bei der Mulchsaat werden nur die oberen 10 bis 15 Zentimeter durchmischt, der Boden aber nicht gewendet. Und bei der Direktsaat erfolgt praktisch gar keine Bodenbearbeitung mehr, die Saat wird nur in einen Schlitz im Boden eingebracht. Mit den beiden letztgenannten Methoden soll das Erosionsrisiko verringert und die Bodenfeuchte erhöht werden – beides mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klima- wandel. Der Einfluss der Bodenbearbeitung zeigte sich 2014 so: Bei der Pflugvariante war der Boden in den oberen 20 Zentimetern trockener als bei Mulch- und Direktsaat. Ab 40 Zentimeter war der Boden dann bei allen drei Saatvarianten gleich feucht. Die bodenphysikalischen Unter- suchungen ergaben, dass unter Pflug die Grob- und Mittelporen weniger Wasser führten als die Varianten mit konservierender Bodenbearbei- tung, so dass die potenziell höhere Speicher- kapazität für pflanzennutzbares Wasser im Ober- boden nicht ausgenutzt werden konnte. Ent- scheidend für die Unterschiede war vermutlich die Mulchdecke aus abgestorbenen Pflanzen- resten, die bei Mulch- und vor allem Direktsaat vorhanden war. Sie konnte dort die Evaporation von Wasser aus den oberen Bodenschichten teilweise verhindern, auf der gepflügten Fläche fehlte jedoch diese „Evaporationsbremse“. Diese Unterschiede können in trockenen Jahren rele- vant werden, liegen doch dann die Erträge der Direktsaat häufig über den anderen Parzellen in AUF DEN PUNKT • Eine geänderte Bodenbearbeitung könnte in Trockenzeiten die Erträge erhöhen. • Wenn der Boden umgepflügt wird, enthält er in der Vegetationspe- riode weniger Bodenfeuchte als bei Mulchsaat sowie vor allem im Vergleich zu Direktsaat. • Die Erosion von Böden bei Starkregenereignissen kann durch eine Reihe von Maßnahmen – etwa durch Ackerrandstreifen – gebremst werden. • Kosten-Nutzen-Rechnungen zeigen, ob sich dies im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt. Dossenheim, während in niederschlagsreicheren Normaljahren die Pflugvarianten die besten Erträge aufweisen. WIE LÄSST SICH EROSION VERHINDERN? Im Einzugsgebiet der Glems, einem Flüsschen westlich von Stuttgart, kam es 2009 und 2010 zu extremen Starkregenereignissen. Probleme bei extremen Niederschlägen sind unter anderem die Erosion und die Abschwämmung von Böden. „Ziel von Anpassungsmaßnahmen sollte es insofern sein, das Wasser möglichst direkt in die Böden der Landschaft infiltrieren zu lassen“ (Projektbericht 2, S. 7), schreibt dazu das Auto- renteam vom Stuttgarter Büro für nachhaltige Bodennutzung, der geomer GmbH in Heidel- berg und der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg in der Studie „Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR)“. Dazu wurden in der Studie Informationen wie etwa Karten zum Oberflächenabfluss und zur Bodenerosion jetzt und in der Zukunft erstellt. Konkret wurden bei Planungsrunden, Feldbe- gehungen und Informationsveranstaltungen mögliche Maßnahmen in Land- und Forst- wirtschaft erörtert sowie ausgewählte Maß- nahmen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren umgesetzt. Zu den 22 vorgestellten Verbesserungsmöglich keiten zählten Acker- randstreifen, Einsaat auf gemulchtem Boden, Zwischenfrüchte, der Rück bau von Wegen oder die Aufforstung von Feldgehölzen. Den Kosten für solche Maßnahmen stehen mögliche Schäden bei Starkregenereignissen gegenüber, wobei ein vollgelaufener Keller beispielswei- se mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung für einen 50-Jahres-Zeitraum zeigt dann, ob sich eine Maßnahme in einem umgrenzten Gebiet lohnt. Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen für ausgewählte Gemeinden wurde ein Maßnah- menkatalog erstellt, der auch für andere Kom- munen im Land als Ratgeber dienen kann. Trockenrisse im Ackerboden LANDWIRTSCHAFT 52 Von Kirschen und Schweinen L Die Ernte von pflanzlichen Produkten sowie die Zucht von Tieren sind die Ertragssäulen der Landwirtschaft. Zwei Projekte zeigen auf, wie sich diese Basis im Zuge des Klimawandels ändern wird – und was die Landwirtschaft dagegen tun kann. FOLIEN SCHÜTZEN SÜSSKIRSCHEN Obstkulturen sind durch extreme Nieder- schläge und hier vor allem durch Hagel stark gefährdet. Beide Ereignisse dürften im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um einem Totalausfall oder erheblichen Ernteeinbußen vorzubeugen, werden zunehmend Hagelnetze und Folien über die Baumkulturen errichtet. Diese Schutzmaßnahmen können aber auch nachteilig sein, etwa weil durch die Beschattung die Reifung der Früchte beeinträchtigt wird. In einem Modellprojekt untersuchte das Ravens- burger Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, wie „Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaver- änderungen“ künftig aussehen können. Hierzu wurden drei Süßkirschpflanzungen mit zwei un- terschiedlichen Schutzfoliensystemen abgedeckt und eine teilautomatisierte Bewässerung einge- baut. Sensoren sollten die mikroklimatischen Verhältnisse in den Parzellen erfassen. Dabei ergab sich, dass die Temperaturunterschie- de geringer ausfallen als erwartet. Die doppella- gige Folie reduzierte außerdem das Strahlungs- angebot um etwa ein Drittel – „ein nicht uner- heblicher Anteil“ (Projektbericht 1, S. 27), wie der Projektleiter urteilt. Dies komme einem stets bedeckten Himmel gleich. Auch Hagelnetze verringern die Strahlung um 15 Prozent bei weißen und 25 Prozent bei schwarzen Netzen. Insgesamt wurde die verfügbare Strahlung unter PROJEKT 1 Geschützte Produktion und nachhal- tiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau- Bodensee LUBW Berichts-ID U81-W03-N14 PROJEKT 2 Teil 1: Entwicklung und Optimie- rung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Teil 2: Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweine- ställe mit Unterflurzuluft zur Reduk- tion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N12 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U81-W03-N16 (Teil 2) LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 53 den Schutzfolien aber noch stärker durch die Art des Baumschnitts – mehr oder weniger lichter Aufbau der Krone – bestimmt. Teilweise war nur noch 16 Prozent der Strahlung verfügbar. Und noch eine wichtige Erkenntnis lieferte die Studie: Einbußen bei der Qualität der Früchte ließen sich in den geschützten Parzellen nicht feststellen. Im Gegenteil verhindern die Folien bei Regen „umfassend“, dass die Früchte aufplat- zen. So bleiben sie länger am Baum und reifen besser. Das führt in Verbindung mit der Tröpf- chenbewässerung zudem zu größeren Kirschen. SCHWEINE KÖNNEN NICHT SCHWITZEN Heiße Sommer bedeuten für Schweine Stress, denn sie können nicht schwitzen bzw. haben keine Schweißdrüsen. Im konventionellen Stall wird es für die Tiere daher an heißen Tagen oft sehr ungemütlich – und im Zuge der Klimaän- derung wird dies immer häufiger der Fall sein. Das aber ist weder im Sinne des Tierwohls noch im wirtschaftlichen Interesse der Züchterin oder des Züchters. Deshalb wurden am Bildungs- und Wissenszent- rum Boxberg als Anpassung an den Klima wan del zwei neue Stallbelüftungs-Strategien ent wickelt und erprobt. Zum einen sogenannte Offen front - ställe, die sich frei durch die Öffnung der Fronten und fakultativ der Rückseiten be lüf ten lassen, was insbesondere an heißen Tagen gut für die Tiere ist. Darüber hinaus spart diese Stallform auch Energie und führt zu geringeren CO2-Emissionen. Zum anderen wurden geschlossene wärmegedämmte Ställe mit dem System „Unterflurzuluft“ belüftet, bei dem der Betonunterbau des Gebäudes als kostengünstige Tauscherfläche eingesetzt wird und zudem als Pufferspeicher wirkt. Damit wird der Tierbereich im Sommer um bis zu 6 °C im Vergleich zur Außentemperatur gekühlt. Inzwischen haben mehrere Zucht- und Mastbetriebe dieses Lüf- tungskonzept übernommen. Um beide Strategien weiter zu optimieren, wurden in Boxberg bzw. auf einem Praxisbetrieb zwei weitere Entwicklungsprojekte durchgeführt. Während im ersten Projekt Regelstrategien und Öffnungstechniken für einen besseren Betrieb der Offenfrontställe entwickelt wurden, diente das zweite Projekt „Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Un- terflurzuluft“ zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf dazu, das System mit Hilfe von unterschiedlichen Belüftungen und Regelungen effizienter und funktionssicherer zu machen. Inzwischen arbeiten beide Systeme so sicher, dass es auch im Winter zu keinen kalten Zug luft- erscheinungen und Kälteeinbrüchen im Tierbe- reich kommen kann – womit die Vorteile der Systeme für die Sommerkühlung nicht konter- kariert werden. „Die Regel- und Steuerungs- strategien sind etabliert bzw. standardisiert und können von weiteren Betrieben übernommen werden“ (Projektbericht 2, Teil 1, S. 36), heißt es abschließend in der Studie. Hagelschutznetze im Kirschenanbau AUF DEN PUNKT • Trotz ihrer schattierenden Wirkung und der damit verbundenen Redu- zierung der Strahlung führen Schutzfolien im Anbau von Süßkir- schen nicht zu einer verminderten Qualität der Früchte. • Im Gegenteil schützen die Folien davor, dass die Früchte bei Regen aufplatzen. So reifen sie besser und werden größer. • Eine innovative Luftzufuhr in Schweineställen – Offenfrontställe oder Unterflurzuluft – vermindert im Sommer den Hitzestress der Tiere. • Eine angepasste Regel- und Steue - rungstechnik sorgt dafür, dass es bei dieser Art der Belüftung auch im Winterhalbjahr zu keinen Temperatureinbrüchen kommt, die das Wohl der Tiere gefährden könnten. LANDWIRTSCHAFT 54 Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht L Der Klimawandel bringt viele Veränderungen für die Forstwirtschaft. Spezielle Veranstaltungen sollen dabei helfen, das Bewusstsein in den zuständigen Fach- kreisen zu schärfen. Darüber hinaus sollen Analysen zur Verletzlichkeit des Waldes besonders kritische Flächen aufzeigen. KATASTROPHEN UND KALAMITÄTEN Die Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten an forstliche Katastrophen und Kalamitäten ge- wöhnt und kann im Schadensfall ganz gut damit umgehen. Klimatisch gesehen gab es in den ver- gangenen 300 Jahren aber kaum Veränderungen. Doch nun kommen neue Herausforderungen auf die Forstwirtschaft zu: Stürme, Trockenstress und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingsbefall werden im Zuge des Klimawan- dels zunehmen, zudem werden sich die Stand- ortbedingungen für viele Baumarten verändern. PROJEKT 1 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U10-W03-N10 PROJEKT 2 Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N10 FORSTWIRTSCHAFT Mit dem Klimawandel sind Veränderungen für den Wald wie auch für die Forstwirtschaft verbunden. KLIMAWANDEL WALD WALD- BESITZER FORSTWIRTSCHAFT 55 DEN BLICK FÜR KLIMARISIKEN SCHÄRFEN Daher ist es unerlässlich, darüber nachzudenken, wie mit dem Faktor Risiko „proaktiv“ umzuge- hen ist. Dies aber erfordert nichts weniger als einen Bewusstseinswandel. Davon jedenfalls ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg überzeugt und hat deshalb das Projekt „Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenma- nagements“ ins Leben gerufen. Ziel war, ein Konzept für ein Seminar mit dem Titel „Klima- folgen und Risikomanagement“ zu entwickeln, das sich an Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer, an Land- und Forstwirtschaftsämter sowie an Umwelt- und Naturschutzbehörden richtet. Danach wurden die entsprechenden Ver- anstaltungen durchgeführt, um so das Risikobe- wusstsein der Fachleute zu schärfen und sie für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren. „Was meinen Sie, übertreiben Wissenschaftler, Politik und Medien die negativen Folgen des Klimawandels?“ So lautete die Eingangsfrage zu Beginn jeder Veranstaltung. Ja, nein, das kann noch niemand sagen – die Antworten, angezeigt in Form farbiger Karten, waren schnell ausge- zählt. Dann folgte der Vortrag, bei dem es um Klimawandel und Risikomanagement ging, aber auch um psychologisches Einfühlungsvermögen: Schließlich ist das Übersehen von Risiken ein sehr verständliches Verhalten, das zu den psychologischen Grundmustern des Menschen gehört. Wenn man dies als Zuhörerin oder Zu- hörer verinnerlicht hat, ist man auch aufgeschlos- sener für mögliche Anpassungsmaßnahmen, zumal wenn sie als sogenannte No-Regret-Maß- nahmen für den Wald ohnehin sinnvoll sind. Offenbar verfehlten die Vorträge ihre beabsich- tigte Wirkung nicht. Wenn am Schluss der Ver- anstaltung die Eingangsfrage nach den negativen Folgen des Klimawandels wiederholt wurde, war fast immer ein „Umdenken“ der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer hin zu „die Darstellungen sind realistisch“ (Projektbericht 1, S. 14) sichtbar, wie es in der Studie heißt. Auch die stets durch- AUF DEN PUNKT • Um die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Risi - ken für die Forstwirtschaft richtig einschätzen zu können, ist ein Bewusstseinswandel erforderlich. • Seminare und Veranstaltungen, die den Klimawandel und das Risikomanagement zum Thema haben, können diesen Bewusst- seinswandel fördern. • Die Verletzlichkeit von Waldbestän- den lässt sich mit einem modell- haften System erfassen, das eine Wahrscheinlichkeitsverteilung in vier Vulnerabilitätsklassen liefert, die in Karten dargestellt werden kann. geführten Evaluationen der Veranstaltungen waren im Regelfall sehr gut bis hervorragend. WIE VERLETZLICH IST DER WALD? Wenn sich Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstexpertinnen und -experten mit den zu erwartenden forstlichen Auswirkungen und Risi- ken des Klimawandels befassen wollen, müssen sie wissen, wie es um „ihren“ Wald bestellt ist. Dies aber erfordert eine detaillierte Analyse der Vulnerabilität, der Verletzlichkeit, und zwar baumartspezifisch und räumlich hoch aufgelöst. Ein Werkzeug zur Lösung dieser Aufgabe hat ein anderes Team der FVA entwickelt. „Entschei- dungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene“ heißt das Projekt, bei dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen: Bayesian Belief Networks (BBN) heißt das Modell, das die Basis für das von den Autoren entwickelte „Entscheidungsunterstützungssystem“ bildet. Das „graphische statistische Modell“ wird beispielsweise in der medizinischen Dia gnostik genutzt, um Zusammenhänge zwischen Sym- ptomen und Krankheiten zu beschreiben und damit die Wahrscheinlichkeit verschiedener Krankheitsursachen abzuschätzen. Auf den Forst bezogen liefert BBN eine Wahrscheinlichkeits- verteilung von vier Vulnerabilitätsklassen. Somit lassen sich mit diesem Modell prinzipiell kriti- sche Areale identifizieren, wie das im Rahmen des Projekts durchgerechnete Beispiel für die Fichte im Raum Rastatt / Baden-Baden zeigt. Interessant ist, dass von den knapp 60 Prozent der Flächen, die derzeit die Vulnerabilitätsklasse „gering“ aufweisen, bei Berücksichtigung des mittleren A2-Klimaszenarios knapp 85 Prozent diesen Status bis zum Jahr 2020 behalten. Bei den restlichen gut 15 Prozent ist künftig von einer „hohen“ Vulnerabilität auszugehen. FORSTWIRTSCHAFT 56 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen L Es ist statistisches Wissen gefragt, wenn man mit Modellen die Folgen des Klimawandels auf die Leistungsfähigkeit von Wäldern prog nos tizieren will – und diese dann verbessern möchte. Zwei Projekte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) haben sich dieser Herausforderung gestellt. DIE WÄLDER VERÄNDERN SICH Die Auswirkungen des Klimawandels werden schneller voranschreiten als die Wälder mit ihrem natürlichen Anpassungspotenzial darauf reagieren können. Das zumindest ist die derzei- tige Ansicht der Forstexpertinnen und -experten. Aus diesem Grund halten sie auch menschliche Eingriffe für erforderlich, um die Klima-Anpas- sungsfähigkeit der Wälder zu erhöhen – und damit auch deren künftige Produktivität zu erhalten. Ein guter Indikator für die Leistungsfä- higkeit eines Standorts hinsichtlich des Wachs- tums einer bestimmten Baumart – die Bonität – ist die mittlere Höhe der dortigen Bäume bei einem bestimmten Alter. Erfahrungsgemäß ist die Baumhöhe im Gegensatz zum Durchmesser kaum von Durchforstungsmaßnahmen abhängig. Erwartet wird zudem, dass sich die Leistungs- fähigkeit der Wälder in den unterschiedlichen Regionen des Landes im Zuge des Klimawandels auch in verschiedene Richtungen entwickeln könnte. In heute schon warmen und trockenen Waldstandorten könnte sich die Produktivität verringern, wogegen feuchtere und kühlere Mittelgebirgslagen vom Klimawandel profitieren dürften. Zudem könnten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Baumarten ergeben. PROJEKT 1 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N14 PROJEKT 2 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaan- passung: Einfluss auf das Zuwachs- verhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg - FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N16 FORSTWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT 57 AUF DEN PUNKT • Die Leistungsfähigkeit eines Waldstandorts – die Bonität – lässt sich mit statistischen Modellen beschreiben. • Tendenziell dürfte die Bonität der Waldstandorte künftig in den niedrigeren Höhenlagen eher absinken und in den höheren Lagen der Mittelgebirge ansteigen. • Die Mischung von Bäumen vielfäl- tiger Dimensionen auf kleiner Fläche erhöht die Wuchskraft von Bäumen und Waldbeständen und fördert damit die Anpassungsfähig- keit von Bergmischwäldern an den Klimawandel. • Diese Strukturvielfalt lässt sich mit waldbaulichen Maßnahmen fördern. PROGNOSE FÜR DIE LEISTUNGS- FÄHIGKEIT Aber lassen sich diese Annahmen auch mit Hilfe statistischer Modelle bestätigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FVA im Rahmen des Projekts „Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel“. Von besonderem Interesse war dabei die Länge der Vegetationszeit, weil diese das Baumwachs- tum maßgeblich beeinflusst – und weil sie sich durch die höheren Temperaturen verlängern wird. Wichtig ist zudem die Summe der Nieder- schläge innerhalb der Vegetationsperiode. Die Datenbasis für die untersuchten sechs Baumar- ten – Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer, Eiche und Buche – lieferten die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführten Waldinventuren. Das Ergebnis der Modellierungen ist in farbigen Karten mit den zu erwartenden Veränderungen dargestellt. Dabei wurden die Bonitäten für un- terschiedliche Klimaszenarien erstellt. Insgesamt könnten bei zwei Szenarien die Bonitäten aller sechs Baumarten in den niedrigeren Höhenlagen absinken und in den höheren Lagen der Mittel- gebirge ansteigen. Tannen- und Eichenbestände könnten künftig auch auf größeren Flächen in niedrigeren Mittelgebirgslagen leistungsfähiger werden. Und im Alpenvorland dürften auch künftig hoch produktive Bedingungen für das Fichtenwachstum vorhanden sein. Die Kiefer wiederum könnte vergleichsweise wenig vom Klimawandel betroffen sein. GUT GERÜSTET: STRUKTURREICHE MISCHWÄLDER Monotone Fichtenkulturen, die per Kahlschlag geerntet werden, sind hierzulande nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern struktur- und artenreiche Wälder. Ob diese auch gegen den Klimawandel besser gerüstet sind, das hat die FVA im Projekt „Erhöhung struktureller Diver- sität als mögliches Instrument zur Klimaanpas- sung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Berg- mischwäldern“ untersucht. Das Projekt befasste sich speziell mit den Bereichen Biodiversität, Re- silienz – also Selbstheilungskraft – sowie Wachs- tumseffizienz an 16 Versuchsorten mit Fichte, Tanne und Buche. Drei waldbauliche Formen wurden untersucht: Plenterwald, also ein sich stetig verjüngernder Hochwald mit kleinen und großen Bäumen in direkter Nachbarschaft, die Überführung zum Plenterwald sowie der Femel- schlag, bei dem der Wald ungleichmäßig ausge- lichtet wird und Bäume gruppen- und horst- weise gefällt werden. Das Ergebnis der Studie für die heimischen nadelholzdominierten Bergmischwälder lässt sich so zusammenfassen: „Auch unter steigenden Temperaturen lässt sich durch eine Erhöhung der Strukturdiversität (Vielfalt der Baumdimen- sionen) das Wachstum von Bäumen und Wald- beständen fördern. Damit können mit waldbauli- chen Maßnahmen die anzunehmenden negati- ven Auswirkungen des Klimawandels teilweise kompensiert werden“ (Projektbericht 2, S. 26). % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 Veränderung der Leistungsfähigkeit der Fichte bis 2040 und bis 2070 (Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 58 Wald im Wandel L Forstexpertinnen und -experten erwarten, dass es der Fichte in Baden-Württemberg an manchen Standorten im Zuge des Klimawandels schlechter gehen könnte. Andererseits wird der Douglasie eine hohe Toleranz gegenüber Trockenheit zugesprochen – was künftig ein Vorteil sein dürfte. Aber ist das wirklich so? WIE MAN VERÄNDERUNGEN MISST Eigentlich ist der Zusammenhang trivial: Um- weltveränderungen führen zu einem veränder- ten Wachstum von Bäumen und Wäldern. Selbstverständlich ist auch, dass eine Baumart in erster Linie robust gegenüber Schadorganis- men sein muss, um als zukunftsfähig zu gelten. Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis nicht so leicht in Wirkung und Ausmaß zu erfassen. Dieser Aufgabe haben sich zwei Projekte gewidmet, die an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg durchgeführt wurden. Untersucht wurden die „Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg“ sowie die „Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht“. Dabei ging es darum, geeignete Methoden für die Bear- beitung der jeweiligen Fragestellung zu finden. Ferner sollten Aussagen über die Entwicklung der beiden Baumarten gemacht werden. WAS WIRD AUS DER FICHTE? Die Bonität eines Standorts beschreibt als Leistungskennwert die integrative Wirkung der für den Zuwachs relevanten Umweltfaktoren, die das Wachstum des dortigen Waldes oder einer dort wachsenden Baumart bestimmen – und damit auch die Produktivität, wobei der Holz- zuwachs wirtschaftlich am wichtigsten ist. Ein wichtiger Indikator ist das Höhenwachstum der Bäume, das weitgehend unabhängig von forstli- chen Maßnahmen ist. Allerdings gibt es Hinwei- se, dass sich das Höhenwachstum an Standorten derselben Bonität in klimatisch unterschiedli- chen Regionen unterscheidet. Um dies zu be- FORSTWIRTSCHAFT PROJEKT 1 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N13 PROJEKT 2 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N15 FORSTWIRTSCHAFT 59 AUF DEN PUNKT • Die Bonität eines Standorts ist nicht konstant, sondern kann sich im Laufe der Zeit verändern. Dies lässt sich am besten anhand der mittleren jährlichen Raten der Bonitätsveränderungen beurteilen. • Die Bonitäten der Fichte stiegen seit Mitte der 1950er Jahre bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seither scheinen sie wieder leicht abzunehmen. • Stellenweise werden Douglasien durch Schadorganismen in Kombi- nation mit anderen Umweltfak- toren deutlich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Momentan kommt die Douglasie damit aber besser zurecht als andere Baumarten. • Wie sich dies im Zuge des Klima- wandels ändern könnte, ist derzeit noch ungewiss. rücksichtigen, wurden verschiedene Höhenmo- delle entwickelt. Problematisch ist aber, dass bei diesen Modellen die Bonität über die betrachte- ten Zeiträume hinweg als konstant angenommen wird. Genau dies aber könnte sich derzeit unter dem Einfluss des Klimawandels ändern – und sollte deshalb im Zuge des Projekts berücksich- tigt werden. Dabei wurden „die mittleren jährli- chen Raten der Bonitätsveränderungen als Basis für die Identifizierung möglicher Veränderungen der Produktivität eines Standorts herangezogen“, beschreibt die Studie das methodisch neue Vor- gehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Bonitäten der Fichte in Südwestdeutschland haben sich in der Vergangenheit erheblich verändert. Waren sie bis Mitte der 1950er Jahr noch relativ stabil, stiegen sie bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seit etwa der Jahrtausendwende scheinen sie aber wieder leicht abzunehmen – wobei noch nicht klar ist, ob dieser Trend längerfristig ist oder nur eine kurz- bis mittelfristige Schwankung darstellt. Deutlich wird auch, das Standorte mit geringerer Ausgangsbonität bei der Produktivität stärker zugelegt haben als bereits gute Standorte. KRÄNKELT DIE DOUGLASIE? Seit die Douglasie in der ersten Hälfte des ver- gangen Jahrhunderts verstärkt angepflanzt wird, gibt es Anzeichen für Verluste ihrer Vitalität. Diese wurden in den vergangenen Jahren an manchen Standorten immer auffälliger und führten teilweise zum Absterben von Bäumen. Als Ursache für die offensichtlichen Nadel- verluste wird derzeit vor allem der Befall mit Schadorganismen vermutet, wobei insbesondere der Schüttepilz Phaeocryptopus gaeumannii in Betracht kommt. Demgegenüber hat die vorliegende Studie nun aufgezeigt, dass in der Regel mehrere unter- schiedliche Faktoren die Douglasien schwächen können. Dabei ist auch der Standort von Bedeu- tung: So scheinen sandige Böden in der Rhein- ebene bei Trockenheit für zusätzlichen Stress zu sorgen, der Bäume für Schadorganismen anfäl- liger macht. Zudem vermuten die Autorinnen und Autoren aufgrund verschiedener Hinweise, „dass zumindest ein Teil der eintretenden Nadelverluste auch der Douglasienwolllaus zuzurechnen sind, die im Zuge verschiedener Formularänderungen im Waldschutzmelde- wesen nicht mehr erfasst wurde“ (Projektbericht 2, S. 67), wie es in der Studie heißt. Welche Aus- wirkungen die aktuell bedeutsamen Schädlinge im Zuge des Klimawandels auf die Douglasien haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht aus- reichend abschätzen. „Momentan scheinen diese aber noch deutlich geringer zu sein als im Ver- gleich mit anderen Baumarten“ (Projektbericht, S. 68), schreiben die Autorinnen und Autoren. -0,2 -2 -0,1 0 0 2 0,1 4 0,2 6 0,3 8 ∆ H B on (m ) ku m ul ie rt e A bw ei ch un ge n (m ) 1920 19701930 19801950 20001940 19901960 Jährliche Abweichungen Kumulierte AbweichungenVeränderung der Oberhöhenbonität der Fichte (Quelle Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 60 RESÜMEE UND WEI- TERENTWICKLUNG Resümee und Weiter- entwicklung L KLIMOPASS hat sich seit 2011 zu einem wichtigen Instrument für die Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg entwickelt. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen KLIMOPASS- Kampagnen wurde das Programm weiterentwickelt und unterstützt nun stärker die Umsetzung der Anpas- sungsstrategie, die seit 2015 einen landesweiten Handlungsrahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aufzeigt. EVALUATION Im Rahmen der Evaluation wurden die KLIMO PASS-Kampagnen der Jahre 2011 bis 2015 genauer betrachtet. In diesem Zeitraum wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 6,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Projekte erstreckten sich über die Handlungsfelder der Anpassungsstrategie. Die Projekte konzentrierten sich stark auf die Großstädte und Ballungsräume Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Aber auch in ländlichen Räumen konnten wichtige Erkenntnisse über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels gewonnen werden. Von den angesprochenen Zielgruppen waren die Forschungseinrichtungen mit 65 Prozent am stärksten vertreten. Der Schwerpunkt lag damit auf der Erarbeitung von Wissensgrundlagen. Die Aktualität und der Anwendungscharakter der Themen zeigen sich insbesondere darin, dass 61 Prozent der Ergebnisse bereits während und unmittelbar nach Projektende Anwendung gefunden haben. Die Kommunen zeigten sich dabei als zentrale Akteure der konkreten Umset- zung von Anpassungsmaßnahmen. Ein starkes Zeichen für den bisherigen Erfolg ist die Zufrie- denheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – 93 Prozent würden wieder einen Projektantrag stellen. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 61 In zwei Expertenworkshops konnten Anreg un- gen für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS gewonnen werden. Vertreterinnen und Ver- treter der beteiligten Ministerien, ehemalige Projektnehmerinnen und Projektteilnehmer, Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Branchenverbänden, der Wissenschaft sowie Regionalverbänden und Kommunen brachten dabei ihre Erfahrungen und Ideen ein. WEITERENTWICKLUNG Die Ergebnisse der Evaluation und die Diskus- sionen in den Workshops dienten als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS. In den vergangenen Jahren konnten bisher durch die zahlreichen Forschungsprojekte eine wertvolle Wissensbasis aufgebaut und wichtige Erfahrungen für die praktische Umsetzung in der Klima- anpassung gewonnen werden. Seit Frühjahr 2018 werden diese Erkenntnisse als Impulsgeber für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen genutzt und das Thema Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels in Baden-Württemberg verstärkt in die Breite getragen. Im Rahmen der neuen KLIMO- PASS Förderrichtlinie werden nun insbesondere kommunale Anpassungsvorhaben vom Einstieg bis zur Umsetzung unterstützt. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 62 Projektübersicht BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Ein Entscheidungsunterstützungssystem basierend auf nutzergenerierten Geodaten zur Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement Universität Heidelberg | Prof. Dr. Alexander Zipf | Berichts-ID U10-W03-N11 | 2019 BIODIVERSITÄT Invasive Arten als Fischnahrung im Bodensee Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg | Dr. Roland Rösch | U81-W03-N11 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora Institut für Botanik und Landschaftskunde | Thomas Breuning | U51-W03-N10 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski | Arno Schanowski | U51-W03-N11 | 2013 Exotische Gehölze und Diversität der Ektomykorrhiza- Pilze im urbanen Grünflächenbereich Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe | Dr. Markus Scholler | U83-W03-N30 | 2017 BODEN Organische Kohlenstoffvorräte der Böden Baden-Württembergs in Abhängigkeit von Bodentyp, Bodenart, Klima und Landnutzung Regierungspräsidium Freiburg | Dr. Frank Waldmann | U72-W03-N11 | 2014 Einfluss des Klimawandels auf die ökologischen Funktionen des Bodens durch Humusabbau – Entwick- lung eines Instruments zur Früherkennung von Humusveränderungen in typischen Böden Baden-Würt- tembergs Universität Hannover | Prof. Dr. Georg Guggenberger | U72-W03-N10 | 2012 Die KLIMOPASS-Projektberichte werden auf der Internetseite der LUBW im Bereich "Publikationen" veröffentlicht. Dort sind die Berichte unter der Berichts-ID zu finden. Die Berichts-ID kann auch für Suchmaschinen im Internet genutzt werden. PROJEKTÜBERSICHT 63 GESUNDHEIT Untersuchungen zum Vorkommen der viszeralen Leishmaniose in Baden-Württemberg Universität Hohenheim, Institut für Zoologie | Prof. Dr. Ute Mackenstedt | U50-W03-N10 | 2012 Raumklima und Befindlichkeit / Wohnzufriedenheit der Bewohner in energetisch teilsanierten Wohnungen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg | Dr. Guido Fischer | U50-W03-N12 | 2013 Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U50-W03-N11 | 2013 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U51-W03-N12 | 2014 Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH | Dr. Ulrich Lindemann | U50-W03-N13 | 2018 Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden sowie Durchführung örtlich orientierter Öffentlichkeitsarbeit Stadt Karlsruhe | Ursula Roth | U50-W03-N14 | 2018 Untersuchungen zur Effektivität von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur integrierten Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N17 | 2018 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N15 | 2019 KLIMAFOLGEN/MONITORING Klimawandel und Luftqualität (KLIMO-LUFT) – Eine Vorstudie für Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 64 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N12 | 2012 Bestandsaufnahme von klimatologischen Messdaten Baden-Württembergs und Erstellung einer Metadatenbank Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Christoph Kottmeier | U41-W03-N10 | 2013 Perspektiven der Luftqualität durch zukünftige anthropogene Emissionen und durch ein sich änderndes Klima in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N11 | 2013 Analyse und statistische Bewertung eines zeitlich und räumlich hochaufgelösten Ensembles regionaler Klimaprojektionen für Baden-Württemberg HYDRON GmbH | Dr. Kai Gerlinger | U41-W03-N11 | 2013 Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klima änderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U41-W03-N13 | 2015 Etablierung eines regionalspezifischen Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs maß nahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N13 | 2015 Landschaft im Klimawandel - Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N24 | 2016 Landschaft im Klimawandel – Neue Schutz- und Nutzkonzepte für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N37 | 2019 Studie zur konsequenteren Umsetzung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U82-W03-N21 | 2019 LANDWIRTSCHAFT Entwicklung und Optimierung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N12 | 2012 Bodenwasserhaushalt bei konservierender Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 65 Regulierung von Schildläusen im Apfelanbau mit Nützlingen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Christian Scheer | U81-W03-N10 | 2012 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie und den Ertrag von Feldfrüchten in Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N13 | 2013 Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Michael Zoth | U81-W03-N14 | 2014 Bodenwasserhaushalt und Konservierende Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N12 | 2014 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N15 | 2014 Automatisierte Zuluftsteuerung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Unterflurzuluft zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N16 | 2015 Einsatz von Plasma zur Dekontamination von Agrarprodukten nach der Ernte Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Manfred Büchele | U81-W03-N17 | 2016 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / bodengut | Dr. Norbert Billen | U83-W03-N26 | 2017 Bewässerungs-Prognose Baden-Württemberg (BeProBW) – Ein interaktives Beratungs- und Planungswerkzeug zur Visualisierung und Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarfs im Klimawandel Geomer GmbH | Dr. André Assmann | U83-W03-N35 | 2018 STADT-/REGIONALPLANUNG Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N11 | 2013 Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitätsbestimmung in der Stadt- und Raumplanung - Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger & Utz UG | Dr. Christoph Hemberger, Jürgen Utz | U83-W03-N16 | 2014 PROJEKTÜBERSICHT 66 Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Andreas Matzarakis | U41-W03-N12 | 2014 Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N12 | 2014 Kühlwirkung der extensiven Dachbegrünungsvegetation – Langzeitmessungen an in Baden-Württem- berg etablierten Gründächern und Experimente mit einzelnen Pflanzenarten und Pflanzenmischungen Universität Hohenheim | Dr. Jürgen Franzaring | U83-W03-N13 | 2015 KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart | Robert Schulze Dieckhoff | U83-W03-N17 | 2015 Klimaaktive baubotanische Siedlungsstrukturen, Bautypologien und städtische und Planungswerkzeuge Infrastrukturen: Modellprojekte Universität Stuttgart | Dr. Ferdinand Ludwig | U83-W03-N15 | 2015 Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechselwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Fazia Ali-Toudert | U83-W03-N27 | 2016 Entwicklung modellhafter Anpassungsstrategien der Regionalen Energie- und Verkehrs infrastruktur in der Region Stuttgart an den Klimawandel Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N28 | 2016 Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Württemberg Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Stefan Heiland | U83-W03-N21 | 2016 KLIBIKOM - Klimaanpassung in der Biodiversitätsstrategie einer Kommune, am Beispiel der Stadt Radolfszell am Bodensee Deutsche Umwelthilfe e. V. | Robert Spreter | U83-W03-N23 | 2016 Planungsempfehlung für eine klimawandelgerechte Entwicklung von Konversionsflächen – Modellvorhaben Heidelberg-Südstadt Stadt Heidelberg | Dr. Raino Winkler | U83-W03-N29 | 2017 Abschätzung der Wirkung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Ballungsraum gebieten Baden-Württembergs Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U83-W03-N32 | 2017 PROJEKTÜBERSICHT 67 Zielkonflikt Klimakomfort – Nachverdichtung: Entwicklung von Lösungsstrategien zur klima- wandelangepassten Siedlungsentwicklung der Stadt Singen Stadt Singen | Markus Zipf | U83-W03-N39 | 2018 Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwick- lung des Geländes der Spinelli Barracks / Grünzug Nordost in Mannheim – KomKlim – Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Regionalwissenschaft | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N38 | 2018 Klimawandel und Klimaanpassung: Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungs- vorsorge in der VVG Bühl-Ottersweier Stadt Bühl | Barbara Thévenot | U83-W03-N33 | 2018 Modellprojekt Quartier- und objektbezogene Verwundbarkeitsanalyse bezüglich Schutzgut mensch- liche Gesundheit am Beispiel der Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen | Reinhard Braxmeier | U83-W03-N40 | 2019 TOURISMUS Zukunftmobilität in der Ferienregion Schwarzwald Steinbeis Beratungszentrum Trossingen | Christian Klaiber | U82-W03-N15 | 2012 Touristischer Handlungsleitfaden Klimawandel ift GmbH | Jan Kobernuss | U83-W03-N31 | 2015 Strategien zum Klimawandel – Risiken in Chancen wandeln: nachhaltige Geschäftsfelder im Schwarzwaldtourismus Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Tatjana Thimm | U83-W03-N36 | 2019 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Wald-Bestandesebene Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N10 | 2012 Umweltveränderungen im Spiegel des Wachstums baden-württembergischer Hauptbaumarten: Extraktion und Analyse des umweltbedingten Wachstumssignals aus langfristigen Messzeitreihen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N12 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 68 Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Abmilderung des Klimawandels – Auswirkungen von Waldbehandlungsstrategien auf die Kohlenstoffspeicherung in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N11 | 2012 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Dr. Christoph Hartebrodt | U10-W03-N10 | 2013 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N13 | 2013 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Arne Nothdurft | U82-W03-N14 | 2014 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U82-W03-N15 | 2015 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaanpassung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N16 | 2015 Kann Trockenstresstoleranz von Buchen über Durchforstungseingriffe erhöht werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N17 | 2016 Weißtanne und Douglasie als Ersatzbaumarten für Fichte: Vergleichende Untersuchungen zur Resilienz entlang eines Höhentransekts vom Rheintal bis in die montanen Lagen des Schwarzwaldes Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N18 | 2016 Modellierung der klimatischen Standorteignung der forstlich relevanten Baumarten Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Klara Dolos | U82-W03-N19 | 2016 Ökologische und waldbauliche Anpassungsstrategien an den Klimawandel zur langfristigen Sicherung der Auwaldökosysteme im NSG Rastatter Rheinaue Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Gregory Egger | U82-W03-N20 | 2018 PROJEKTÜBERSICHT 69 Der Pinienprozessionsspinner in Südwestdeutschland - eine szenarische Risikoanalyse für einen potentiell invasiven Schmetterling, der gleichermaßen die Gesundheit von Baum und Mensch bedroht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U50-W03-N16 | 2018 Sturmgefährdungskarten für Baden-Württembergs Wälder als Grundlage für mittel- und langfristige Planungen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N21 | 2018 Kann über Bodenschutzkalkungen die Trockenheitstoleranz von Fichte und Buche verbessert werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N22 | 2019 WASSERHAUSHALT Auswirkung des Klimawandels auf die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser am Beispiel des Gesamteinzugsgebiets des Langenauer Donaurieds Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH | Dr. Ing. Ulrich Lang | U62-W03-N10 | 2012 Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungs- grundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungs- änderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH | Dr. Ingo Haag-Wanka | U61-W03-N11 | 2013 Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N14 | 2015 Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N34 | 2018 Nutzungskonflikte bei zukünftigen Niedrigwasserzuständen – Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Beispielen Murg und Jagst Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N11 | 2019 PROJEKTÜBERSICHT 70 WIRTSCHAFT Analyse der industriellen Vulnerabilität gegenüber klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Frank Schultmann | U83-W03-N18 | 2014 Energie- und gesamtwirtschaftliche Effekte des Klimawandels in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf Energienachfrage und -angebot und die Ökonomie Universität Stuttgart | Dr. Ulrich Fahl | Bericht Ökonomie: U83-W03-N19; Bericht Verkehr: U83-W03-N20 | 2015 Regionale Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N10 | 2015 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U83-W03-N25 | 2016 Sensititvitätsbereiche von branchenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Hans Schipper | U83-W03-N22 | 2016 PROJEKTÜBERSICHT 71 IMPRESSUM HERAUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 | 70182 Stuttgart | Telefon 0711-126-0 | www.um.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 | 76185 Karlsruhe | Telefon 0721-5600-0 | www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEXT, GESTALTUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dr. Klaus Zintz Aichele & Jackmuth, Büro für Gestaltung REDAKTION Dr. Kai Höpker, Daniel Schulz-Engler, Dr. Harald Gebhardt LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die Broschüre ist klimaneutral auf Recycling papier gedruckt BILDNACHWEIS Titelbild © Aichele & Jackmuth | S. 2 © UM | S. 3 © LUBW | S. 4 und S. 5 © leolintang/shutter- stock.com | S. 6 und S. 7 © NASA images/shutterstock.com | S. 8 und S. 9 © BrunoRosa / shutter- stock.com | S. 10 © Alena Stalmashonak/shutterstock.com | S. 10 © Ueberflutete_Strasse_mit_Warn- schild_Klimawandel_animaflora-Fotolia_97468535_X | S. 11 © Rawpixel.com/shutterstock.com | S. 12 © Simon Dux/shutterstock.com | S. 13 © IBS GmbH, Lersch | S. 14 © Shcherbinator / shutter- stock.com | S. 16 Funny © Solution Studio / shutterstock.com | S. 17 © Naturpark Südschwarzwald | S. 18 2x, S. 19 © Landeshauptstadt Stuttgart und LUBW | S. 20 © Lisa F. Young / shutterstock.com | S. 22 © Wikipedia frei verfügbar | S. 23 © beboy / shutterstock.com | S. 24 © Claudio Divizia / shut- terstock.com | S. 26 © Stadt Karlsruhe, LUBW | S. 28 © Olga Kashubin/shutterstock.com| S. 29 © Landeshauptstadt Stuttgart, LUBW | S. 30 © LUBW | S. 31 © Stadt Karlsruhe | S. 32 © Architec- teur / shutterstock.com | S. 33 © Stadt Ludwigsburg, LUBW | S. 34 und S. 35 2x © LUBW | S. 35 © LUBW | S. 36 © shutternelke / shuttertock.com | S. 37 © Universität Hohenheim | S. 38 Landesme- dienzentrum LMZ451320 | S. 39 © LUBW | S. 40 © Megan Maree owdle / shutterstock.com | S. 42 © Yuri Samsonov / shutterstock.com | S. 44 Umgehungsgewässer als Lebensraum beim Kraftwerk Alb- bruck-Dogern © UM | S. 46 © Worldpics / shutterstock.com | S. 48 © Gunnar Pippel / shutterstock. com | S. 50 © Etablierter Grünstreifen am Unterhang zum Schutz vor Erosion und Abfluss, LUBW | S. 51 © LTZ Augustenberg | S. 52 © LSZ Boxberg, LUBW | S. 53 © Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | S. 54 © FVA Baden-Württemberg | S. 54 © Aichele & Jackmuth | S. 56 © dugdax / shut- terstock.com | S. 58 © Marcus Miranda / shutterstock.com | S. 60 und 61 © DLR Stand: Februar 2019 IMPRESSUM / BILDNACHWEIS[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 9. Juni 2023 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Meisterfeier der Abteilungen Fußball und Tischtennis Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel am vergangenen Sonntag mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und da- mit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabteilung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltet der SV Baindt am kommenden Samstag, den 10. Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Dabei stehen folgende Pro- grammpunkte auf dem Plan: 17:00-18:45 Uhr: letztes Saisonspiel 1.Mannschaft gegen den FC Leutkirch ab 19:00 Uhr: Eröffnung des Festes im Festzelt mit der Musikkapelle Baindt 20:00 Uhr: Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup 22:00 Uhr: Party mit DJ Daniel – Tanzschule Geiger 24:00 Uhr: Ende der Veranstaltung Der SV Baindt würde sich über ein zahlreiches Erscheinen vieler Baindterinnen und Baindter freuen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr SV Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vor- daches und von Resten des abgebrannten Stallge- bäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental - Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbetei- ligung - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrich- tungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Pressemitteilung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Re- gionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadt- see in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplane- rinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Pressekontakt: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Tel.: 0751/36354-0, Fax: 0751/36354-54 info@rvbo.de, www.rvbo.de Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2023: Schlüsselbund mit Anhänger lila Mai 2023: Damenrad silber, Herrenring silber, Kin- der-Smartwatch, Kinderregenjacke blau, Kinder-Spuck- tuch blau/weiß, Sonnenbrille, Fahrradschloss weiß Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Juni und Sonntag, 11. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juni Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 11. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. Mai 2023 feierten die Eheleute Gertrud und Karl Stephan das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Zur Information Landkreis Ravensburg Jahresintensivkurs Deutsch online für Auszubildende, Schüler und Schülerinnen eines vollzeitschulischen be- ruflichen Bildungsgangs Das Amt für Migration und Integration bietet in Koope- ration mit dem CJD Ravensburg ab dem 17. Juli einen Jahresintensivkurs Deutsch online an. Dieser Kurs ist ein Sprachlernangebot für Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung oder vollzeitschulischen beruflichen Bil- dungsgang beginnen. Ziel ist das Sprachniveau B1. Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen die Teilnehmenden über Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 einen erweiterten Wortschatz und erhalten nach erfolg- reicher Sprachprüfung ein Zertifikat. Der Kurs ist kostenlos. Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie unter: www.rv.de/sprachkurse Der Kurs wird gefördert durch den Landkreis Ravensburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integ- ration Baden-Württemberg. CO2-Handabdruck - Wenn der Fuß zur Hand wird Die Kommunikation über die Klimakrise setzt stark auf CO₂-Tonnagen, Tempe- raturvoraussagen und Worst-case-Szenarien. Doch die warnende Unheilrede über zunehmende Katast- rophen lähmt eher, macht passiv, wenn nicht sogar depressiv. Dagegen empfehlen Umweltpädagogen den „CO₂-Handabdruck“. Damit wird vermittelt, dass man dennoch viel gegen den Klimawandel tun kann oder bereits getan hat. Anders als der CO₂-Handabdruck ist der CO₂-Fußabdruck sicherlich vielen bekannt. Genau genommen berechnet er entstehende CO₂-Emissionen in Hektar Waldfläche, die zusätzlich notwendig wäre, um den CO₂-Konzentra- tionsanstieg in der Atmosphäre aufzufangen. Eigentlich wird er aber meistens als CO₂-Bilanz in Tonnen angege- ben, die wir direkt und indirekt durch unsere Lebensweise bzw. Aktivität pro Jahr verursachen. Und dieserBlick auf den eigenen CO₂-Fußabdruck kann schnell frustrieren: 2018 versuchten mehr als 100 Berliner Haushalte ein Jahr lang, so gut es ging, ihren persönlichen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Doch selbst mit bestem Willen und am- bitioniertem Konsumverzicht kam man vom deutschen Durchschnitt, der bei 11,6 t CO₂ pro Kopf und Jahr liegt, nur auf 7 t runter. Der Grund: In unserer hochindustrialisierten und immer noch von fossilen Brennstoffen abhängigen Gesellschaft haben wir auf viele Emissionen keinen Einfluss. Allein durch die Inf- rastruktur – Straßen, Schulen, Verwaltung – entfallen zum Beispiel aufjeden Menschen rund eine Tonne CO₂ im Jahr. Um dieser Hilflosigkeit entgegenzuwirken, haben Wis- senschaftlerInnen eine Alternative zum CO₂-Fußabdruck entwickelt: den ökologischen Handabdruck. Handabdruck. „Der Handabdruck zeigt uns, worauf wir bereits stolz sein können“, erläutert Klimaktiv. Die Tübin- ger Initiative entwickelt für Unternehmen und Privatper- sonen Klimaschutzstrategien. Zum Beispiel in puncti Kon- sum und Finanzen: „Wenn ich bedacht entscheide, kann ich mit dem, was ich aus meiner Hand gebe (Ausgaben und Aufgaben) meinen Handabdruck langfristig wach- sen lassen“, heißt es bei Klimaktiv. Indem man sein Geld beispielsweise in ökologisch nachhaltige Fonds investiert. Etwas gar nicht erst zu kaufen, sei ebenfalls eine Hand- abdruck-Entscheidung. Durch grundsätzliche Umstellungen könne der CO₂-Hand- abdruck jedes Einzelnen automatisch wachsen, ohne dass man jedes Mal abwägen muss – etwa wenn man von nun an immer mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Arbeit fährt. Und wenn der Weg zu weit oder der Bus zu selten kommt, kann man sich mit anderen absprechen, um Fahrten zu teilen. „So gibt es mehr Ruhe und Platz auf den Straßen, das Klima profitiert und die Fahrt wird für alle Beteiligten günstiger“, formuliert die Handprint-Initi- ative positiv. Dasfunktioniert auch in unseren vierWänden. Dort treffen wir Tag für Tag unzählige kleine und große Entscheidun- gen. Für jedes Elektrogerät z.B. werden viele Ressourcen benötigt. „Achten wir auf Qualität und pflegen die Technik, haben wir länger etwas davon und vergrößern unseren Handabdruck quasi von der Couch aus“, so das Argument von Klimaktiv. Der Handabdruck ist also sozusagen der positive Gegenentwurf zum ungleich bekannteren Fuß- abdruck. (tb) • Die Initiative von „klimAktiv“ unter https://www.climate-handprint.de/ • Mit einem Test von Brot für die Welt und Germanwatch lässt sich herausfinden, welche Veränderungen man am ehesten in seiner Umgebung bewirken kann: https://www.handabdruck.eu/ Beispiele für den ökologischen Handabdruck: 1. TueGutes, indem Du drüber sprichst. Aber reden Sie mit anderen lieber über den Nutzen, den Klimaschutz für den Menschen hat – statt mit „Zahlen- geballer“ zu warnen, wie hoch die Temperaturen und der Meeresspiegelsteigen werden, wie knapp das CO₂-Budget und die Zeit zur Umkehr noch sind uswusf; essollte auch weniger damit geworben werden, wie viele Tonnen CO₂ ein Umstieg aufs Elektroauto „einspart“ (eher: vermei- det),sondern damit, dass z.B. eine autofreie Stadt auch gut für die Menschen ist, wenn es keinen Klimawandel gäbe: bessere Luft, weniger Lärm, mehr Platz und Ent- schleunigung für Zufußgehende. 2. Privates Verhalten. Gründen Sie eine Tauschbörse (z.B. für Babykleidung); organisieren Sie eine Biotonne für die Hausgemeinschaft; schrauben Sie aufs eigene Dach eine Solaranlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist; kümmern Sie sich um die Sanierung Ihres Gebäudes oder beraten Sie darüber Nachbarn und Freunde; beraten Sie mit ihnen, wie man gemeinsam die fossile Gasheizung austauschen könnte – vielleicht indem man die Verwal- tung fragt, ob Ökofernwärme eine Option wäre; vielleicht indem man von politischen Parteien einfordert, Klima- schutz ernst zu nehmen. 3. Politisches Engagement. Das kann bedeuten, sich beim Oberbürgermeister oder der Bürgermeisterin für mehr Baumpflanzungen einzusetzen, ein Volksbegehren zu unterschreiben für Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in der Stadt; oder auf Klimademonstrationen zu gehen; setzen Sie sich in einer politischen Organisation oder Partei für mehr Klimaschutz ein. 4. Berufliches Handeln. Setzen Sie sich „auf Arbeit“ für umweltverträgliche Mobilität Ihrer Kolleginnen und Kolle- gen ein. Zeigen Sie, wie man es klimaschonender macht, als allein mit dem Auto anzureisen. Bilden Sie Fahrgemein- schaften; wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, den Öffis oder mit einer Fahrgemeinschaft in die Firma kommt und auf diese Weise keinen Parkplatz braucht, sammelt Punkte; setzen Sie sich in der Firmenkantine für mehr saisonale Gerichte ein oder für mehr vegane oder vegetarische. • Weitere Tipps und Ratschläge zum Klimaschutz mit Handprint gibt die Initiative „klimAktiv“ unter: https://www.climate-handprint.de/ • Materialien für Lehrkräfte: https://www.multivision.info/ onlineseminare/plattform-footprint/ • Mit Big Points den Fußabdruck halbieren: https://nachhaltigerkonsum.info/service/bigpoints Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Das Landwirtschaftsamt informiert Felderbegehung in Mennisweiler als Pflanzen- schutz-Sachkunde Fortbildung Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt Ravens- burg bietet auf dem Betrieb Koch in Bad Waldsee-Men- nisweiler eine 2-stündige Präsenzveranstaltung in Form eines Feldabends an. Die Veranstaltung findet am Mon- tag, 19.06.2023 von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch statt (Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee). Treffpunkt und Parken ist an der Hofstelle, die Felder lie- gen in fußläufiger Entfernung am Ortsrand. In den Kul- turen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais werden aktuelle Themen zum Pflanzenschutz besprochen. Außerdem wird mordernste, abdriftarme Pflanzenschutz- technik gezeigt. Am Ende des Feldabends werden die Teilnahmebescheinigungen für 2 Stunden Pflanzenschutz Sachkunde ausgeteilt. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adres- se und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Grün- den erforderlich und wird bis spätestens 16.06.2023 an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Landratsamt Der Landkreis Ravensburg sucht Verstärkung für seine ehrenamtlichen Fachberater/innen für Hornissen- und Wespenfragen Kreis Ravensburg – Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung ist der zentrale Ansatz für den Schutz von Wespen und Hornissen, da viele Menschen die Lebensweise dieser Insekten gar nicht kennen. Mit über 320 ehrenamtlichen Hornissen- und Wespen-Fachberater/innen verfügt Ba- den-Württemberg über ein einmaliges Netzwerk, das mit Vorurteilen gegen diese Tiere aufräumt und Ratsuchen- den fachlich versiert zur Seite steht. Werden auch Sie Teil dieses Netzwerks! Das erwartet Sie: • Durchführung von Beratungsgesprächen bei Fragen zum Thema Hornissen und Wespen in Gemeinden Ihrer Wahl im Landkreis Ravensburg • Durchführung von Umsiedlungen bei vorhandener Fachkenntnis • Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Teilnahme an ei- ner zweitägigen Fortbildung zum Hornissen- und We- spenschutz im Ehrenamt • Kosten für Fortbildung, Schutzkleidung, Ausrüstung etc. trägt der Landkreis • Aufwandsentschädigung nach Stunden sowie eine Ki- lometerpauschale Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Meldung! Auskunft und Hilfestellung zu Wespen- und Hornissen- fragen: Bau- und Umweltamt Landkreis Ravensburg Kontakt: BU@rv.de; Telefon: 0751 85 -4212 / -4210 Landratsamt Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um We- spen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefähr- lich und schädlich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei die- ser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, beläs- tigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Unsere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt wer- den. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Stichen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken verschluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nö- tig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vor- sicht zu behandeln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Projekt ich! Wege zum Berufsabschluss im Erwachsenenalter Vortrag am Montag, 12. Juni 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr im Berufsinformationszentrum Ravensburg, Schüt- zenstr. 69 Der Vortrag der Berufsberatung im Erwerbsleben rich- tet sich an alle, die im Erwachsenenalter einen Berufs- abschluss nachholen oder sich beruflich neu orientieren wollen, z.B. nach Familien- oder Pflegezeit. Gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie der große Fachkräftebedarf machen einen soliden Berufsabschluss wichtiger denn je. Viele Personen im Erwachsenenalter verfügen jedoch über keine abgeschlossene Ausbildung oder möchten sich aufgrund veränderter persönlicher Wünsche und Rahmenbedingungen beruflich neu orientieren. Michael Schlipf von der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit gibt in seinem Vortrag Antworten auf Fragen zum Thema Ausbildung, Umschulung, Ex- ternenprüfung und Teilqualifizierung. Dabei geht es um die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss und wel- che Beratungs- und Unterstützungsangebote dabei in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird das Thema der Finanzierung und Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit beleuchtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Katharina Franken, Beauftragte für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt, Tel. 07541 / 309-43 oder per E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Demenzfreiheit 2023 – Ein Urlaub der besonderen Art Kreis Ravensburg – Zum 17. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 16. Oktober bis 25. Oktober zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Ein vielfältiges Pro- gramm erwartet die Teilnehmenden, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie können sich bis zum 18. August 2023 anmelden. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräfte, soziale Diens- te und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen. Sie können je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inte- ressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstraße 11, 73249 Wernau/ Neckar; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Telefon: 07153- 9239-130, Fax: 07153-9239-13. „Und ich sag´ kein Sterbens- wörtchen!“ – oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 15.06.2023, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 13. Juni statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern. Anne Frank Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber Lena Alber, Benedikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Al- exandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Dienstag, 13. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 15. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 16. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Juni geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 10. Juni – 18. Juni 2023 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www.keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www. keb-rv.de entgegengenommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin betrachtet gemeinsam mit den Teilneh- menden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstal- tung erhalten angemeldete Teilnehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit an- geben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Voranzeige Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bi- schof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ra- vensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der küh- leren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gar- tenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderun- gen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. 14.6.2023, Wallfahrt nach Ottobeuren Wir fahren mit dem Bus nach Ottobeuren. Start am Feuerwehrhaus, 8.00 Uhr Nach der Ankunft ist in der Basilika Ottobeuren eine Kirchenführung und eine hl. Messe zusam- men mit Pfr. Marco. Anschließend Mittagspause 14.00 Uhr Kräuterführung im Kräutergarten Ottobeuren 15.30 Uhr Abfahrt nach Memmingen, Zeit zur freien Verfügung. Rückkehr nach Baienfurt ca. 19.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bis 10.6.23 bei Elisabeth Muschel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Tel. 0751/52720 oder E-Mail: wmuschel@t-online.de. Kosten der Fahrt incl. Führung: Mitglieder: 35,00 Euro Nichtmitglieder 38,00 Euro Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Im Schaukasten an der Kirche sind Bilder von der Rom- reise. Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. (Lukas 10,16a) Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 12. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Ge- meindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit der Reizüberflutung ist gar nicht immer so einfach, richtig hinzuhören. Dabei ist aufmerksames Zuhö- ren und interessiertes Antworten ein eindeutiger Ausdruck der gegenseitigen Wertschät- zung. Unser Wochenspruch lädt uns ein, einander in der Er- wartung zuzuhören, dass Gott uns auch durch andere Menschen begegnen will. Sie einfach zu ignorieren wäre deshalb sehr kurzsichtig. Dietrich Bonhoeffer hat es einmal ganz gut auf den Punkt gebracht: „Der Christus im Bruder ist stärker als der Christus im ei- genen Herzen.“ In diesem Sinne, viele gelingende Gespräche die beiden Seiten zum Segen werden! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Es beginnt um 10.30 Uhr mit einem Famili- engottesdienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baienfurt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittages- sen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Lassen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Meister! TSV Ratzenried - SV Baindt 0:2 (0:1) Sechs Tage nach der enttäuschenden Heim- niederlage gegen den SV Weingarten, be- kam der SVB beim Auswärtsspiel in Ratzen- ried die Chance, den zweiten „Matchball“ zur Meisterschaft zu verwandeln. Dass dies jedoch kein Spaziergang wer- den sollte, zeigte ein Blick auf das Resultat in der Hinrun- de, 3:5 für den TSV, und die Ratzenrieder Ergebnisse in den letzten Wochen, wobei das Team von Trainer Riechel zehn Punkte in den letzten vier Spielen einfahren konnte. Dennoch erwischte die Baindter Mannschaft gegen den Tabellenachten einen guten Start in die Partie und ließ die Kugel in den Anfangsminuten sicher in den eigenen Rei- hen kreisen. Deutlich geduldiger als noch in der Vorwoche erarbeitete sich der SVB so immer wieder Vorstöße in das letzte Drittel und wurde in der 14.Minute schlussendlich auch für eine dominante Anfangsphase belohnt. Nach einem Angriff über die rechte Seite landete der Ball im Rückraum bei Außenverteidiger Tobias Szeibel, welcher das Spielgerät mit viel Zug in den Strafraum flankte. Dort lauerte einmal mehr Stürmer Boenke und schob zum 0:1 ein. Angetrieben vom schnellen Führungstreffer drück- te der SVB in der Folge auf den zweiten Treffer; Thoma scheiterte aber aus kurzer Distanz an Kronforth (19.) und Boenke setzte eine feine Kopfballvorlage von Fink knapp am langen Pfosten vorbei (24.). Nach dieser zwischenzeit- lichen Baindter Druckphase flachte die Partie etwas ab und es ging ohne größere Highlights mit dem knappen 0:1 in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs fehlte dem Baindter Spiel zunächst etwas die Spannung, wodurch Karg aus gut 16 Metern das 1:1 auf dem Fuß hatte, Wet- zel parierte aber stark (50.). Die Baindter Mannschaft investierte im Anschluss aber wieder mehr und hätte in der 56.Minute auf 0:2 stellen können, Boenke scheiterte aber an der starken Fußabwehr von Kronforth. Doch das ersehnte zweite Baindter Tor sollte wenig später dann doch fallen: ein eigentlich schon geblockter Angriff über die linke Seite, landete beim nachgerückten Kapitän Tho- ma, welcher mit viel Wille in den Strafraum zog und Ball von der Grundlinie querlegte. Am langen Pfosten stand Boenke erneut goldrichtig und schob zum umjubelten 0:2 ein (64.). Die allerletzten Zweifel hätte Fischer knap- pe zehn Minuten später endgültig beseitigen können, nach genialer Ballannahme und Vorarbeit von Boenke, schlenzte der Baindter Linksaußen die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei. Und auch in den Schlussmin- unten war der SVB dem dritten Treffer näher als der TSV dem Anschlusstreffer: Xhafas artistischer Hackentrick rutschte nicht über die Linie (83.), Thomas Distanzschuss klatschte nur an die Latte und Dischl scheiterte nochmals am starken Kronforth (85.). Trotz dieser ausgelassenen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Chancen brachte die Baindter Mannschaft den Sieg am Ende souverän über die Zeit und krönte sich so am vor- letzten Spieltag zum Meister in der Bezirksliga Bodensee. In einer ausgeglichenen Liga zeigte der SVB über die gesamte Saison die größte Konstanz, konnte sich in ent- scheidenden Momenten auf seine beiden Torjäger (Boen- ke 29 Treffer, Dischl 23) verlassen, stand in der Defensive bis auf einzelne Phasen sehr stabil (drittbeste Abwehr) und steigt damit am Ende verdient erstmals in die Lan- desliga auf. Nach den spontanen Feierlichkeiten in Baindt und in Ratzenried, vielen Dank an dieser Stelle nochmals für die Gastfreundschaft, soll der Titel nach dem letzten Heimspiel gegen den FC Leutkirch in einem kleinen Fest- zelt neben dem Sportplatz nochmals gefeiert werden. Alle Fans des SVB sind hierzu recht herzlich eingeladen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel - Philipp Thoma, Mika Dantona, Jonathan Dischl - Jan Fischer (74.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (81.Ylber Xhafa), Tobias Fink (68. Nico Geggier) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:1 (0:0) Auch der SVB II ging am Sonntagmittag gegen den TSV Ratzenried II als Favorit in die Partie, wobei der Tabel- lendritte auf den Tabellenelften traf. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde Geggiers Mannschaft dieser Fa- voritenrolle gerecht und kombinierte sich wiederholt ge- fährlich in den Ratzenrieder Sechzehner. Einziges Manko an diesem Sonntag: die Chancenverwertung. Grabherr scheiterte am Torwart, Schnez köpfte zweimal knapp am Gehäuse vorbei und auch Hecht brachte den Ball nach ei- nem Standard nicht über die Linie. Ähnliches Bild auch im zweiten Durchgang, wobei der TSV II den Spielstand nach 68 Minuten auf den Kopf stellte und nach einem Standard mit 1:0 in Führung ging. In der Folge entwickelte sich ein Powerplay auf das Ratzenrieder Tor, doch die Kugel woll- te nicht über die Linie gehen. So scheiterte etwa Schnez nach Traumpass von Keppeler am Keeper und köpfte wenig später nur an den Pfosten. In der vierminütigen Nachspielzeit belohnte sich der SVB II dann aber doch noch für seine Bemühungen: nach einem langen Ball von Blattner, rutschte die Kugel zu Hecht durch, wobei dieser aufgrund eines Stellungsfehler des Ratzenrieder-Torwarts zum hochverdienten 1:1 einschieben konnte (90+4.). Damit schließt die „Zwoite“ die Saison auf einem guten dritten Platz ab und wird nächste Saison wieder neu an- greifen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (52.Robin Blatt- ner), Dennis Hecht, Patrick Späth, Niklas Späth (46.Tobias Trautwein), Lukas Grabherr - Jannik Küchler (63.Julian Keppeler), Manuel Brugger, Sam Robinson - Max Kretzer (63.Rabie Akaiber), Johannes Schnez Vorschau: Samstag, 10.06 Die Partie SV Baindt II - FC Leutkirch II entfällt aufgrund von Spielermangel der Gastmannschaft. 17.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Frauen erkämpfen Unentschieden gegen Tabellen- führer SV Baindt – FC Scheidegg 2:2 Vergangenen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt gegen den Tabellenführer FC Scheidegg. Trotz großem Respekt vor den Gegnern ließen die Baindterinnen sich keine Nervosität anmerken. Sie erspielten sich viele gute Chancen, wodurch das Spiel zu einem Großteil auf der gegnerischen Hälfte stattfand. Doch trotz Feldüberle- genheit trafen zunächst die Gegnerinnen schon in der 17. Minute bei der ersten Chance das Tor, nachdem sich eine Spielerin über links außen durchsetzte und in kurze Eck einschob. Doch auch nach dem unglücklichen Treffer ließen sich die Damen des SV Baindt nicht entmutigen, kämpften weiter und in der 70. Minute konnten sie sich dann belohnen. Durch einen geschickten Pass von Laura zu Mariella konnte diese den Ball mitnehmen und direkt vors Tor flanken, wo die gut mitlaufende Rebekka nur noch ihren Fuß hinhalten und ins Tor einschieben muss- te – Ausgleich. Mit neu gewonnener Motivation erspielten sich die Baindter Damen dann weitere Chancen und so konnte Viola schon acht Minuten später erneut den Ball zum nicht unverdienten Führungstreffer im Tor versen- ken. Da es beim FC Scheidegg um die Meisterschaft ging, legten sie nochmal einen Gang zu und so konnten sie in der 83. Minute wieder ausgleichen. Somit gingen beide Mannschaften mit jeweils einem Punkt vom Platz. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Angelina Bühler, Emma Schaumann, Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Laura Maucher, Rebecca Butsch, Rebekka Lins, Viola Zanutta, Elena Ilka, Mariella Pedraz- zoli, Selin Pfefferle, Lara Herde. Das nächste und letzte Meisterschaftsspiel der Saison gegen den SV Kressbronn findet am Samstag, den 10.06. um 12.15 auf dem Hauptplatz des SV Kressbronn statt. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 12.6.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.15 Uhr. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir sind da! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail info@duv-wagner.de Schon seit über 60 Jahren auch in Krisenzeiten ihr kompetenter Partner für’s Mitteilungsblatt www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 … mit dem eigenen Geld Chillen ist cooler … © L IG H TF IE LD S TU D IO S – st oc k. ad ob e. co m in Baindt, Schachen, Baienfurt, Niederbiegen Du bist mindestens 13 Jahre alt Du hast mittwochs Zeit Dann bist du bei uns als Südfinder Zusteller (m/w/d) genau richtig. Wir freuen uns auf dich. 0751-2955-1666 info@merkuria.de www.merkuria.de QR Code scannen und bewerben mit Vorgruppe 17.06.2023 B R A U E R E I G E L Ä N D E R A V E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. 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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 14. Juni 2024 Nummer 24 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für ihre engagierte Teilnah- me an den Kommunal- und Europawahlen am vergangenen Sonntag. Im Namen der Gemeinde Baindt und auch persönlich danke ich allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen und ihre Zeit für das Gemeinwohl zu investieren. Den gewählten Vertre- terinnen und Vertretern gratuliere ich herzlich und wünsche ihnen viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit! Ein besonderer Dank gilt unseren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag und auch am folgenden Montag mit großem Einsatz gearbeitet haben, sowie unserem Wahlteam im Rathaus. Dank der hervorragenden Arbeit von unter anderem Frau Heilig, Frau Brei, Herrn Bautz und Herrn Müller unter der Leitung von Frau Stocker verliefen die Wahlen reibungslos. Die detaillierten Wahlergebnisse unserer Gemeinde können Sie auf unserer Website unter www.baindt.de sowie bei den amtlichen Nachrichten (im Innenteil) einsehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Rückblick Landesturnfest und Fronleichnam 2024 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Die Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl in der Gemeinde Baindt sind nun (vorläufig) bekannt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen. Weitere Details und eine vollständige Aufschlüsselung der Wahlergebnisse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de. Wahlbeteiligung Europawahl Kreistagswahl Gemeinderatswahl Wahlberechtigte 3.925 4.177 4.151 Wähler/-innen 2.581 2.580 2.574 ungültige Stimmzettel 33 75 80 gültige Stimmzettel 2.505 2.494 gültige Stimmen 2.548 14.459 31.644 Wahlbeteiligung 65,76% 61,77% 62,01% gewählte Bewerber/innen Kreistag Wahlbezirk III Wahlvorschlag Name Stimmen CDU Günter A. Binder 6621 CDU Daniel Steiner 3229 FREIE WÄHLER Oliver Spieß 6468 FREIE WÄHLER Simone Rürup 4706 GRÜNE Andreas Hund 1797 AfD Isolde Lutz 2774 Wie bereits im letzten Amtsblatt berichtet, fand das Landesturnfest in den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt statt. Neben den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer in unserer Schulsporthalle übernachteten auch über 150 Sportlerinnen und Sportler in der Klosterwiesen- schule. Die Organisation und Umsetzung übernahmen vier Baindter Vereine. Eine der größten Herausforderungen war es, den Arbeitsplan trotz Pfingstferien und verlängertem Wochenende zu füllen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, die dieses sportliche Highlight in Baindt möglich gemacht haben. Vor allem bei unseren Vertreterinnen und Vertretern der Baindter Vereine, die federführend an der Organisa- tion beteiligt waren: - Jimmy Zimmermann für den Sportverein Baindt - Nadine Klotzer für den Kirchenchor Baindt - Lena Steinhauser für die Reitergruppe Baindt - Bärbel Schad und Christine Spähn für die Landfrauen Baindt - Elke Hirschmann und Celia Mischkowski für die Aula unserer Schule Ebenso bedanken wir uns bei den Lehrerinnen unserer Klosterwiesenschule und der Rektorin Amelie Heberling für die Kooperation. Der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dem DRK Baienfurt-Baindt danken wir für die Nachtwache im Schulareal. Außerdem bedanken wir uns bei dem Schwäbischen Turnerbund sowie den Organisatoren der Stadt Ravensburg für die gute Vorbereitung und Umsetzung. Gerne hätten wir vier Tage voller Sport, Spaß und Freude er- lebt. Das nächste Landesturnfest findet übrigens vom 13. bis 17. Mai 2026 in Konstanz statt. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. gewählte Bewerber/innen Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Stefan Konzett 2.752 16,73% FREIE WÄHLER Florian Kränkle 2.470 15,01% FREIE WÄHLER Yvonne Jaudas 1.811 11,01% FREIE WÄHLER Jürgen Schad 1.782 10,83% FREIE WÄHLER Mladen Petar Renic 1.607 9,77% FREIE WÄHLER Marius Maucher 1.567 9,52% FREIE WÄHLER Bernhard Berle 1.383 8,41% FREIE WÄHLER Michael Alber 1.188 7,22% CDU Johannes Kreutle 1.914 19,41% CDU Volkher Lins 1.567 15,89% CDU Dieter Herrmann 1.419 14,39% CDU Stefan Müller 1.274 12,92% GRÜNE Doris Graf 738 13,85% GRÜNE Michael Spiegel 661 12,41% Ersatzkandidaten Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Renate Stratmann 952 5,79% FREIE WÄHLER Thorsten Lott 941 5,72% CDU Miriam von der Heydt 1.247 12,64% CDU Stephan Winkler 1.112 11,27% CDU Axel Strehle 886 8,98% CDU Harald Hummler 444 4,50% GRÜNE Anna-Sophie Gutzeit 631 11,84% GRÜNE Dirk Gutzeit 478 8,97% GRÜNE Antje Claßen 443 0,0831 GRÜNE Daniela Böhner 426 8,00% GRÜNE Barbara Maria Lyszus 419 7,86% GRÜNE Bernhard Widmann 417 0,0783 GRÜNE Dr. Joachim Kunstmann 341 6,40% GRÜNE Angelika Federau 290 5,44% GRÜNE Rebekka Auer-Gutzeit 278 0,0522 GRÜNE Julia Kommerell 206 3,87% Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienstgebäude der Gemein- de Baindt beflaggt. Montag, 17. Juni 2024 Jahrestag des Volksauf- stands in der ehemaligen DDR Donnerstag, 20. Juni 2024 Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Ann- abergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Juni 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 16. Juni 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juni 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Viel Spaß bei der Familienolympiade im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Team vom Neubau des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne hatte am vergangenen Freitag alle Kinder und deren Eltern zur Familienolympiade ein- geladen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Team des Neubaus hatte zur Olympiade eingeladen Zahlreich wurde die Einladung angenommen und so er- schienen viele Familien mit freudiger Erwartung und guter Laune zur Olympiade. Der Wettergott hat mitgespielt, bei Sonnenschein und warmen Temperaturen traten die Familien gegeneinan- der an. Bei der Olympiade war jede Familie ein Gewin- ner und wurde nach der Überreichung der Urkunde zum Fotoshooting eingeladen. Zur Stärkung organisierte der Elternbeirat Würstchen und zur Erfrischung wurden Ge- tränke angeboten. Nach einem erfolgreichen, sportlichen Nachmittag, konnten alle Familien ausgepowert und zu- frieden ins Wochenende starten. Der Einsatz wurde mit einer Urkunde belohnt Kindergarten St. Martin Besuch von den Mitarbeitern des For- stamtes Jedes Jahr ist unser Kindergarten jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Woche im Wald. Dieses Jahr musste die Waldwoche im April ab- gesagt werden. Grund dafür war schlechtes Wetter mit Minusgraden und Regen. Aus den Waldtagen wurden kur- zerhand Naturtage gemacht. Jeden Tag machten sich die Kindergartengruppen, mit Regenkleidung und Gummis- tiefeln gerüstet auf den Weg durch unser schönes Baindt. Im Mai gab es aber von den Mitarbeitern des Forstamtes eine große Überraschung. Viele kleine und große gesägte Baumstämme brachten sie mit in den Kindergarten. Da- raus entstanden kleine Sitzmöglichkeiten, ein Brettspiel, Balancierstämme und vieles mehr. Alle Kinder bedanken sich sehr bei den Mitarbeitern des Forstamtes für die neuen Spielmöglichkeiten in unserem großen Garten, das Kindergartenteam überreichte als Dank eine kleine Vesperkiste. Besuch in der Bücherei Baindt Die Vorschüler unseres Kindergartens besuchten am 14. Mai die Bücherei in Baindt. Frau Lins zeigte uns ihren Schreibtisch im Eingangsbe- reich, an dem man mit einem Büchereiausweis Bücher uvm. ausleihen kann. Sie zeigte uns, was die verschiedenfarbigen Punkte an den Buchrücken für Bedeutungen haben, z.B.: Bücher mit einem grünen Punkt sind die Sachbücher. Bilderbücher erkennt man an ihrem roten Punkt. Anschließend wurde das Buch „Hex mir Farben kleine Hexe“ vorgelesen. Die Kinder konnten das Buch anhand der Symbole mitlesen. Alle Kinder konnten Frau Lins viele Fragen stellen, wie z.B.: „Warum gibt es in einer Bücherei CDs?“ oder „Wie ist es in der Bücherei zu arbeiten?“ Danach hatten die Kinder die Möglichkeit, selbst die Bü- cher anzuschauen. Manche Kinder haben mit ihrem Büchereiausweis Bücher/ CDs für zu Hause ausgeliehen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Alle Vorschüler bedanken sich herzlich bei Frau Lins und freuen sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken können. Zur Informationi Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müs- sen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanz- schalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Hau- fen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauch- ten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu su- chen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind unge- eignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möch- ten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vor- handene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Ak- tivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hin- terher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Eine Rankhilfe aus Holz und Juteschnur ist schnell aufge- baut. Ganz ohne Plastik. Foto: Sara Marouni Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wohl-Fühl-Treff 20-jähriges Jubiläum der Betreuungs- gruppe „Wohl-Fühl-Treff“ – ein Grund zu feiern! Am 25ten April feierten die Mitarbeiter*innen der Betreu- ungsgruppe „Wohl-Fühl-Treff“ Baienfurt/Baindt im festli- chen Rahmen ihr 20-jähriges Jubiläum. Mit dabei war der Leiter der Kirchlichen Sozialstation Schussental, Herr Stuhl- müller und die Koordinatorin der Betreuungsgruppen,Frau Munding. Frau Munding ehrte unsere Mitarbeiter*innen für ihre langjährige Zugehörigkeit. Zum Nachmittagskaffee im erweiterten Kreis mit reichhaltigem Kuchenbuffet und Live-Musik waren auch die ehemaligen Mitarbeiter*innen eingeladen. Herr Stuhlmüller betonte in seiner Rede die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Betreuung, auch als Ent- lastung für die pflegenden Angehörigen. Für unsere der- zeitigen Gäste fand in der Folgewoche eine kleine Feier mit gutem Essen und einer musikalischen Darbietung statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Juni - 23. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Lebenskunst Von allen Besitztümern auf Erden ist das Wertvollste die Lebenskunst. Denn alles andere können Kriege Und Schicksalsschläge rauben, die Lebenskunst aber bleibt uns bewahrt. Hipparchos Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selensky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Hal- der, Jahrtag: Anna Halder, Hermann Schilling) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfarrer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Dienstag, 18. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Seniorentreffen – Vortrag im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Freitag, 21. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth Kaplan) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lu- cia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 20. Juni geschlossen Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16.Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 16. Juni - 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, mit dem Liederkranz Baienfurt, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-B onhoeffer-Saal (Schöberl) Montag, 17. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 19. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ausflug, Abfahrt am Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus 21.00 Uhr (Schöberl) Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „ Das fliegende Klassenzimmer, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino Zoomania“, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 23. Juni - 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Dass wir in un- seren Krisen immer wieder so agieren, als wären wir Götter und nicht Men- schen, zeigt sich auch dann, wenn davon die Rede ist, dass wir die Welt vor der Klima-Katastrophe retten müssten. Es ist tatsächlich richtig, dass wir als Christen allen Kli- mabewegungen voran so zu leben haben, dass wir dem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung befolgen. Aber weil wir Menschen sind und nicht Götter, scheitern wir, auf uns allein gestellt, an diesem großen Auftrag im- mer wieder. Doch Gott sei Dank, wir sind nicht allein in die Welt gestellt. Gottes Schöpfergeist ist noch immer am Wirken und was bei Menschen unmöglich ist, ist bei Gott möglich. Nicht nur mit Blick auf unser Klima, sondern auch im Kli- ma des Miteinanders, sind dringend echte Umkehr und eine Neuausrichtung auf die gute Ordnungen angesagt, die uns von Gott mitgegeben sind. Und Gott sei Dank: Das Entscheidende hat er durch Jesus schon geschafft: Versöhnung über alle Grenzen hinweg im Geist seiner Liebe. Das ist die Triebkraft, auch für den Umgang mit aktuellen Krisen und Lebensfragen, die uns umtreiben. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen un- ter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfin- de; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4. Juli (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreis- termin am 19.6.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fahren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gele- genheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 um 14:30 Uhr AUSFLUG Abfahrt am Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reich- tum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, wo- rum es wirklich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfra- gen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen Spitzenspiel endet mit Remis TSV Tettnang – SV Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen 1:1 Das vorentscheidende Spiel um die Meisterschaft der Verbandsrunde hielt, was man sich davon erwartete. Von Beginn an bis zur letzten Minute der Nachspielzeit bot sich den Zuschauern Spannung live. Bei besten Be- dingungen spielten unsere Mädels ihr dominantes Ball- besitz- und Passspiel. Die Gastgeberinnen aus Tettnang setzten Verteidigung und bei Ballgewinn auf schnelle Konter. In der 11 Minute führte ein solcher zur 1:0 Führung gegen uns. Unsere U15 Juniorinnen spielten unbeein- druckt ihren Kombinationsfußball weiter und erarbeite- ten sich durch wunderbare Tiefenpässe im letzten Drittel eine Großchance nach der anderen. Ein Torabschluss von Vivienne Pogrzeba ging gar an die Unterkante der Latte und landete hinter der Torlinie, doch leider erkannte, der in dieser Situation weit entfernt stehende Schiedsrichter das Tor nicht an. Die Angriffswellen unserer Spielerinnen gingen weiter, ermöglicht durch unser stark besetztes Mit- telfeld um Sophie, Sarah und Hedda, die immer wieder die Stürmerinnen herrlich in Szene setzten. Auf der anderen Seite kam es durch unsere perfekt geordnete Abwehr um Victoria, Lena und Jana sowie die sehr gut mitspielende Torspielerin Sara zu keiner einzigen Torchance seitens der Tettnangerinnen mehr. In der zweiten Halbzeit erhöhten unsere Mädels den Druck, das Mittelfeld wurde zusätzlich durch Haifaa ver- stärkt, die viele Bälle eroberte und im Sturm kam Maylin hinzu, die sich mehrfach durchsetzte. Tettnang dagegen verlegte sich gänzlich auf das Verteidigen, doch trotz weiterer unzähliger Torchancen wollte der Ausgleich nicht fallen. Dann lief bereits die zweite Minute der Nachspielzeit. Jana wurde tief in das rechte Halbfeld geschickt, setzte sich gegen ihre Verteidigerin durch und legte den Ball auf die in den Strafraum nachrückende Hedda zurück. Abschluss – Tor! Der hochverdiente Ausgleich mündete in einen emotiona- len Torjubel. Auf der anderen Seite brachen die Tettnan- gerinnen bei dem Sekunden später ertönenden Abpfiff, erschöpft von ihrer aufopfernden Abwehrleistung, am Boden zusammen. Die Brisanz des Ergebnisses: Sollten beide Teams in den verbleibenden Punktspielen erfolgreich sein, kommt es zum Entscheidungsspiel um die Meisterschaft. Es spielten: Sara Jucic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Jana Eiberle, Sopie Heilmeier, Sarah Leibfahrt, Hadda Said, Haifaa Alosh, Maylin Kretzer, Vivienne Pogrzeba Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D-Junioren SV Baindt- SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersb I 4:0 Nach der Pause durch die Pfingstferien erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 08.06 die SGM Aulendorf/ Blönr/Ebersb zum nächsten Heimspiel.Die Mannschaft wollte an die erfolgreiche Partie vor den Ferien anschlie- ßen und begann das Spiel mit viel Tempo und Druck. Aus der sicheren Abwehr heraus wurden die Spielzüge einge- leitet und die ersten Spielzüge waren durch Abseitsstel- lungen leider nicht erfolgreich. In der 14. Minute waren die Jungs dann erfolgreich und so konnte Lucca nach einem schönen Spielzug das verdiente 1:0 erzielen. Die Mann- schaft hatte den Gegner gut im Griff, konnte die meisten Angriffe wegverteidigen und wenn Abschlüsse auf das Tor kamen, wurden diese durch unseren Torwart Max ent- schärft. Leider wurden einige Momente im Pressing nicht sauber ausgeführt, um den Gegner mehr unter Druck zu setzen. So machte Anton P. in der 21. Minute alles richtig, und konnte beim Pressing den Ball erobern und mit Wil- len durch die Abwehr kämpfen und das 2:0 erzielen. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeit. Nach der Halbzeit wurden einige Umstellungen gemacht und der Beginn war daher sehr zerfahren und wenig Spielfluss vorhanden. So kam es etwas überraschend, dass nach einem langen Ball von Giulio auf Lucca sich dieser bis auf die Grundlinie durchsetzte und mustergültig auf Luis auflegte der in der 33. Minute das 3:0 erzielen konnte. Ein sehr schön heraus gespielter Treffer über 3 Stationen. Jetzt wurde das Tempo etwas herausgenommen und die Zweikämpfe teilweise nicht mehr so konsequent geführt. Dies führte zu einigen Chancen durch die Gegner, welche einmal durch die Latte und den Pfosten entschärft wur- den. Die weiteren Chancen der Gegner konnten durch Max mit hervorragenden Aktionen pariert werden. In der 48. Minute hatten auch wir Alu-Pech und ein schöner Freistoß von Leon landete leider nur am Pfosten. Aber Leon hatte bereits in der 52. Minute die nächste Chance das Tor zu erzielen und lies dem Torwart nach einem schönen Zu- spiel keine Chance und schob den Ball zum 4:0 Endstand in die Maschen. Die restlichen Minuten passierte nichts mehr und so ge- wann man die Partie verdient mit 4:0 und durch die so- lide Abwehrleistung das 2. Spiel in Folge ohne Gegentor. Mit dieser Einstellung ist man für das Derby am nächs- ten Samstag gegen den Tabellenführer aus Baienfurt gewappnet Glückwunsch und weiter so! Es spielten: Max Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St. C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SV Reute I 0:1 Der Wettergott meinte es an diesem Samstagnachmit- tag nicht sonderlich gut mit uns. Pünktlich zum Spielbe- ginn begann es zu regnen. Dies brachte allerdings we- der unsere Gegner noch uns von unserem Spielplan ab. Beide Mannschaften spielten eine solide erste Halbzeit mit Chancen auf beiden Seiten. Um jeden Ball wurde gefightet. Der SV Reute kam etwas besser in die Partie. Nach etwas mehr als zehn Minuten schafften unsere Geg- ner aus einem Ballverlust im Mittelfeld einen schnellen Tempogegenstoß. Der Abschluss landete schließlich am Außenpfosten. Um so länger die erste Halbzeit dauerte desto besser kamen wir ins Spiel und schafften zwei, drei vielversprechende Torabschlüsse, allen voran in der 20. Spielminute ein Weitschuss von Luis aus etwa 25 Metern Torentfernung, der sich brandgefährlich dreht und senkte und aus dem Innenpfosten des linken Torwinkels wieder zurück ins Spielfeld prallte. Kurz vor der Halbzeit belagerten wir das Tor unseres Gegners. Zunächst ein Lattenschuss und im Anschluss eine Glanztat des gegnerischen Torhüters, der den Ball noch von der Linie kratzen konnte, verhinderten unsere Führung noch vor der Pause. Nach der Halbzeit kamen wir mit Schwung und einem tollen Teamgeist ins Spiel, und konnten dem Tabellen- führer aus Reute nicht nur Paroli bieten, sondern waren auch die bessere Mannschaft. Jeder kämpfte für sei- nen Mannschaftskameraden. Kein Ball wurde aufgege- ben. Während Reute in der zweiten Halbzeit lediglich zu Halbchancen und einem gefährlichen Weitschuss kam, konnten wir ein ums andere Mal unsere Spielfreude und unseren Kampfgeist in teilweise stark heraus gespielte Torabschlüsse ummünzen. So war unser Führungstreffer in der 43. Minute die logische Konsequenz. Ein toller, hoher Diagonalball aus der Viererkette von Ja- kob, wurde mustergültig von Linus direkt mit nur einem Kontakt in die Schnittstelle weitergeleitet. Der zum rich- tigen Zeitpunkt im Vollsprint gestartete Timo erreichte den Ball vor dem gegnerischen Torwart und schob aus etwa 11 Metern halblinker Position ins lange Eck ein. Ein traumhafter Spielzug wie aus dem Lehrbuch! Nach weiteren guten Torgelegenheiten unsererseits war es wiederum Timo dem der Ball an der Strafraumkante etwas glücklich vor die Füße fiel. Diese Gelegenheit ließ er sich nicht entgehen und vollendete clever zum 2:0 in der 56.Minute. Unser Gegner versuchte zwar nochmal alles, war jedoch mehr und mehr frustriert, da wir an diesem Tag einfach nicht zu bezwingen waren. Ein verdienter Sieg nach einer tollen Mannschaftsleistung!!! Tore: 1:0 Timo Kutter (43.); 2:0 Timo Kutter (56.) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende starteten bereits einige unserer Mannschaften in die diesjährige Verbandsrunde. KIDS-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch 1:5 Voller Energie und Vorfreude auf das erste Spiel traten unsere Kids am Mittwoch, den 5.6. zum Heimspiel auf den Tennisplatz. Auch die Junioren der Spielgemeinschaft wa- ren top motiviert. So kam es zu den ersten Begegnungen im Einzel. Die Gäste konnten hier durch Erfahrung und Spielstärke glänzen. Allein Felix behauptete sich souverän gegen seinen Gegner und gewann beide Sätze deutlich. Auch im Doppel war die SPG überlegen und entschied je- den Satz für sich. Jedoch freuten sich die Baindter über jeden errungenen Punkt und ließen sich die Freude am Spiel nicht nehmen. So ist die Motivation für die kommen- den Spiele hoch und der Siegeswille ist geweckt. Für Baindt spielten Cedric, Lenny, Elias, Felix, Jakob und Josefine Junioren U15 Kreisstaffel 1: SG Baienfurt Tennis 1976 – TC Baindt 6:0 An diesem Freitag hatte unsere U15 Mannschaft ihr ers- tes Verbandsspiel der Saison 2024. Es ging gleich zum Lokalderby nach Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ohne die etatmäßige Nummer 1 gingen unsere U15 etwas ersatzgeschwächt in das Match. Schon schnell war klar, dass die Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. An Position 1 spielend, hatte Vinzent Neubauer eine starke Gegnerin, die mit sehr guten Grundschlägen das Spiel dominierte. Vinzent versucht dagegen zu hal- ten, war aber am Ende der Ballwechsel immer etwas zu ungeduldig und unterlag recht deutlich. Maurice Zimmer- mann an Position 2 erging es ähnlich. Er verlor sein Einzel mit 6:1 6:1. Rafael Dorn war hingegen gut in sein Match gestartet. Nachdem er den ersten Satz gewinnen konnte, kam sein Gegner besser ins Spiel. Am Ende musste sich Rafael leider im Matchtiebreak doch geschlagen geben. Jonathan Boenke startete auch gut in sein Einzel, unterlag am Ende aber in 2 Sätzen. Damit war die Entscheidung leider schon gefallen, die Baienfurter lagen uneinholbar mit 4:0 nach den Einzeln in Führung. Nach kurzer Pause ging es in die Doppel. Auch hier sah das Bild ähnlich aus, beide Doppel wurden deutlich ver- loren. Vinzent und Maurice spielten im ersten Doppel und unterlagen mit 6:2 6:0. Rafael und Jonathan verloren ih- res mit 6:2 6:1. Damit stand der 6:0 Sieg der Baienfurter fest. Die Spieler hatte trotzdem alle ihren Spass. In geselliger Runde wurde dann noch zum Abschluss gemeinsam Pizza gegessen. Junioren U18 Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Friedrichshafen 6:0 Zu ihrem ersten Verbandsspiel in diesem Jahr traf unsere U18 am Samstag zu Hause auf die 3. Mannschaft des TC Friedrichshafen. Bei schönem Wetter ging es am Morgen um 9 Uhr auf unserer Anlage in Baindt los. Nachdem die U18 letztes Jahr aufgestiegen war, musste in der höheren Bezirksstaffel mit stärkeren Gegnern gerechnet werden. An Position 1 spielte der Vereinsrückkehrer Laurin Wösle. Nach etwas Startschwierigkeiten mit Satzverlust im ers- ten Satz, konnte er das Match noch drehen und gewann im Matchtiebreak. Tim Pantoffelmann und Lukas Zö- schinger kamen sehr stark aus der Winterpause. Beide zeigten, warum sie letztes Jahr als Stützen der U18 den Aufstieg klar gemacht hatten. Beide gewannen ihre Spie- le sehr deutlich. Lediglich Johannes Neubauer hatte mit der höheren Spielklasse noch etwas Startschwierigkeiten. Er musste sich an Position 4 seinem Gegner geschlagen geben. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 für Baindt. Im ersten Doppel spielten Laurin und Lukas starkes Ten- nis und gewannen deutlich mit 6:4 6:2. Tim und Johan- nes machten es spannender. Den ersten Satz gewannen sie. Im zweiten Satz hatten sie beim Stand von 5:3 schon einige Matchbälle. Die nächsten Matchbälle folgten im Tiebreak des 2. Satzes. Der 2. Satz ging sogar verloren. Im Matchtiebreak ging es dann weiter knapp her, Tim und Johannes mussten jetzt selbst Matchbälle abwehren. Am Ende konnten sie aber doch noch den Matchtiebraek mit 13:11 gewinnen. Damit war das Endergebnis 5:1 für die Baindter U18. Ein spitze Sieg in der höheren Bezirksstaffel. Herren 30: Bezirksliga: TC Warthausen – TC Baindt 8:1 Bei regnerischem Wetter spielte die Herren 30 - Mann- schaft des TC Baindt nach intensiver Vorbereitung ihr erstes Saisonspiel in Warthausen. Im Endergebnis hatten wir gegen TC Warthausen trotz guter Leistungen keine Möglichkeit, das Spiel zu gewinnen. Dennoch gab es ei- nem sportlichen Leckerbissen in Form unserer Nummer 1. Stefan Boenke gewann sein Einzel in einem dreistün- digen epischen Match. Einen herzlichen Dank gilt auch unserem Ersatzspieler Michael Trotzki. In zwei Wochen findet das erste Heimspiel in Baindt gegen TC Sonder- buch statt. Nach weiterem Training und guter Vorberei- tung auf dem Dorffest sollte einem besseren Ergebnis nichts im Weg stehen. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TA SV Haisterkirch 3:6 Erstes Gruppenspiel in 2024. Bei wechselhaften, jedoch (noch) gutem Tenniswetter begannen wir unsere Einzel. Stefan sicherte uns souverän den ersten Punkt. Gerhard, nach Match-Tie-Break den Zweiten. Leider war´s das dann auch schon. Nach den Einzel stand es 2:4. Nach er- giebigen Regengüssen ging es dann in die DoppeI, die dann auch in ergiebigem Regen endeten. Gerhard und Peter konnten uns noch einen Punkt sichern. Mehr war an diesem Tag, sportlich gesehen, leider nicht drin. Mit unseren Gästen hatten wir dann noch einen kamerad- schaftlichen Ausklang. Herzlichen Dank an die Personen, die uns in der Bewir- tung kurzfristig so tatkräftig unterstützt hatten. Den Besu- cheransturm hätten wir alleine nicht bewältigen können. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Wolfi von Bank, 4. Gerhard Reich, 5. Josef Spöri, 6. Ha- rald Steinmeier. Doppel: 1. Peter/Gerhard, 2. Stefan/Josef, 3. Wolfi/Harald. Herren 65: Doppelrunde SPG Hettingen-Inneringen – TC Baindt 0:4 Die Baindter konnten ihre Siegesserie gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb fortsetzen. Somit bleibt man seit Einführung der Doppelrunde in der Saison 2022 weiterhin ungeschlagen. Die Doppel E.Feurle/W.Graf , R.Puk/W.Graf und E.Feur- le/M.Reich gewannen klar. Das 4.Doppel mit R.Puk/M. Reich wurde im Match-Tiebreak gewonnen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Biberach 3 : 1 Mit Baindt und Biberach trafen zwei Mannschaften aus unterschiedlichen Gruppen der Doppelrunde aufeinan- der, die bisher keine Matches verloren hatten. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten nach über 2 Stunden attraktivem Tennis mit 7:5 und 6:4 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde mussten sich Ulli Spille und Klaus Klumpp dem überlegenen Spitzend- oppel aus Biberach mit 1:6 und 1:6 geschlagen geben. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser ließen nichts anbren- nen, besiegten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und erhöhten das Spielergebnis auf 3:1. Vielen Dank an alle Spieler und Mannschaftsmitglieder, die zu diesem guten Start in die Doppelrunde beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 15.6.: TC Weingarten 2 – Junioren U18 Herren 40 – TC Meckenbeuren-Kehlen 2 TC Schmalegg – Herren 50/2 TA TV Dettingen/Iller – Damen 40 Damen 60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch-Weing. TC Isny – Herren 50/1 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Montag, 17.6.: Herren 65 – TC Bad Saulgau (Doppelrunde) TC Weingarten – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 19.6.: TC Onstmettingen – Herren 65 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22.-24. Juni 2024 Wie sie bestimmt schon mitbekommen haben, findet vom 22. – 24. Juni 2024 dieses Jahr wieder das allseits beliebte Dorffest auf dem unteren Schulhof in Baindt statt. Wir haben wieder ein ganz besonderes Programm für Blas- musik- aber auch Rockfans zusammengestellt. Am Sams- tag beginnen wir ab 18:30 Uhr mit unserem Rock-Abend. Dieses Jahr spielt für sie die Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag starten wir dann mit einem zünftigen Früh- schoppen in den Tag. Hierbei unterhält sie der Musikverein Alttann mit feinster Blasmusik. Ab 14:30 Uhr zeigen dann die kleinen Musikantinnen und Musikanten, was sie ge- lernt haben. Hier können sie gespannt dem Vororchester und der Bläserklasse lauschen. Danach übernimmt eine kleine Abordnung des Musikvereins Baindt und bringt sie schon einmal in Jubelstimmung für das im Anschluss beginnende EM-Spiel. Abschließen möchten wir unser Festwochenende wieder mit dem Feierabendhock am Montag, den 24.06.2024 ab 16:30 Uhr. Auch am Montag sind sie musikalisch bestens versorgt mit unserer Pro- jekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Auch kulinarisch haben wir Einiges zu bieten. Genießen sie über das ganze Festwochenende ein frisch gezapftes Bier sowie am Sonntag unseren reichhaltigen Mittagstisch mitsamt Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Und wie wäre es mit einem leckeren Wurstsalat in ihrem wohlver- dienten Feierabend am Montag? Wie Sie sehen, ist hier wirklich für jeden etwas dabei. Wir freuen uns auf Sie! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Kreisverband Ravensburg Am Montag, 01.07.2024 findet um 18.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Teilnahme für alle Landfrauen und gerne auch Mit- glieder von anderen Vereinen. Teilnahmegebühr Land- frauen 5,00 €, Nichtmitglieder 10,00 €. Bitte das oran- ge oder gelbe Nachweisheft mitbringen. Anmeldung bis 27.06.24 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de. Kreislandfrauen Ravensburg, Gisela Eisele. Samstag, 29.06.24, Bewirtung mit Kaffee & Kuchen durch die Landfrauen Baindt bei der Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Am Mittwoch, 10.07.24 findet unsere jährliche Mitglie- derversammlung um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu laden wir herzlich ein. Im Anschluß Eisverkostung der Eisdiele LaDolce aus Baienfurt. Die Vorstandschaft. Reitergruppe Baindt DANKE – Helfer Landesturnfest Leider musste das Landesturnfest wel- ches vom 30. Mai bis 2. Juni im Gemein- deverband Mittleren Schussental ausge- richtet wurde aufgrund des Unwetters frühzeitig beendet werden. Die Reitergruppe war für die Einlasskontrollen an den Schulgebäuden sowie für den Snackverkauf verantwortlich. Wir stolz darauf, dass sich insgesamt ca. 40 Mitglieder bereit erklärt haben beim Landesturnfest zu unterstützen auch wenn nicht jeder zum Einsatz kam. An alle Helfer: Herzlichen Dank für euren Einsatz! Vereinsausflug Wir möchten euch an den Anmeldeschluss (1. Juli) für unseren Vereinsausflug zu den CHI Donaueschingen er- innern. WIr freuen uns, wenn ihr dabei seid! CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil: Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Nachruf Wir nehmen Abschied von Hans Bauer, der am 30.5.2024 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Bauer trat 1982 in die CDU ein und war uns 42 Jahre lang treu verbunden. Von 2006 bis 2018 engagierte er sich als Kassenprüfer unseres Ortsverbands. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politi- schen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Wir sagen DANKE! Liebe Wählerinnen und Wähler aus Baindt, ganz herzlich bedanken wir uns bei Ihnen. Sie haben uns Ihre Stimmen gegeben und Ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden mit unserer Energie Ihre Anliegen im Gemeinderat ver- treten. Bitte sprechen Sie uns auch immer wieder an in den nächsten fünf Jahren! Ihre GRÜNEN Gemeinderäte Doris Graf und Michael Spiegel Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Zarte Gewächse im Annaberg Ist dies hier ein Insekt? Oder eine kleine singende Person? Nein, es ist die Vergrößerung einer klei- nen, feinen Orchidee, dem Bie- nenragwurz, der im Annaberg blüht. Der Naturwart Walter Hohnheiser führte am Sonntag durch das Baindter Naturschutz- gebiet und machte aufmerksam auf zarte Blüten: „Waldvögelein“ und „Pyramidenorchidee-Hundwurz“. Mit der Zeit lernen alle das aufmerksame Schauen und beugen sich immer wieder am Rande der Wege über bekannte und selte- ne Blüten. Die Prägung der Landschaft an der Schus- sen durch die letzte Eiszeit war genauso Thema wie die negativen und positiven Folgen des Kiesabbaus. Erklärt wurde auch, warum es immer wieder nötig ist, dass die Gemeinde zum Teil mit schwerem Gerät die wichtigen Ma- gerwiesen und Sandhänge freihält: „Sonst wäre hier ganz schnell überall Wald und die wichtigen unterschiedlichen Flächen verschwinden. Nur so ist die Vielfalt zu erhalten.“. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird auch im Spätsommer zu einem Spaziergang durch den Annaberg einladen. Es wer- den dann andere Blüher und Insekten zu entdecken sein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schulungen für mehr Sicherheit in Bars, Kneipen und bei Festen – Fortsetzung der Kampagne „nachtsam“ Für mehr Sicherheit im Nachtleben steht die vom ba- den-württembergischen Sozialministerium geförderte Kampagne „nachtsam“. Sie richtet sich an Betreiber von Clubs, Bars, Tanzschulen und an Veranstalter von Festen mit dem Ziel, die Beschäftigten für die Wahrnehmung von Bedrohungen, sexuellen Belästigungen und Übergriffen zu sensibilisieren, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Hilfsangebote bekannt zu machen. Neu ist in diesem Jahr das Angebot für Veranstalter von Festen, wie Hei- mat- und Musikfeste oder Festivals. Für Bars, Clubs und Kneipen werden verschiedene Schu- lungsmodule angeboten, die u.a. über den Umgang mit K.O.-Tropfen, Bedrohungen und Übergriffen informieren. Die Schulungen mit einer Dauer von 30 oder 70 Minuten kann sich jede und jeder Mitarbeitende online anschauen. Auf Wunsch wird auch eine persönliche Schulung ange- boten, welche 90 Minuten umfasst. Für Feste und Festivals bietet nachtsam eine 90-minüti- ge Schulung im gleichen Rahmen wie für Bars und Clubs an, darüber hinaus wird die Struktur und die Kommuni- kation der Veranstaltung in den Blick genommen. Helfe- rinnen und Helfer vor Ort können auch danach bzw. zum Start der Veranstaltung in einem kurzen Video informiert und sensibilisiert werden. Die Teilnahme an allen Schu- lungen ist kostenfrei. Über die Webseite www.nachtsam. info/registrieren/ können sich Interessierte anmelden und die gewünschte Schulungsform auswählen. Alle Infos zur Kampagne sind unter www.nachtsam.info zusammen- gestellt. Weitere Informationen bieten auch die Mitar- beiterinnen von Frauen und Kinder in Not e.V. (kontakt@ frauen- beratung-ravensburg.de), Telefon 0751/23323. Die Kampagne wird unterstützt von den Gleichstellungs- beauftragten der Stadt und vom Landkreis Ravensburg. Das Ziel: Beim Feiern sollten sich alle sicher und wohl fühlen. Feiern soll Spaß machen, entspannt, frei und wild möglich sein. Davon profitieren auch die Clubs, denn „Ob ein Team eine „nachtsame“ Haltung vertritt, spricht sich herum und wer mit gutem Gefühl feiern kann, kommt gerne wieder!“ Demenzfreizeit 2024 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshoch- schule Wernau-Leutkirch lädt Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 21. Oktober bis 30. Oktober zur Freizeit in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein viel- fältiges, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Programm. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni möglich. Die Land- kreisverwaltung, Fach- und Pflegekräfte, soziale Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/-innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehö- rige erholen und austauschen. Sie können an einem ab- wechslungsreichen Freizeitprogramm teilnehmen und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Weitere In- formationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel: 07153-9239-130. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juli Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Juli anbietet. “Omas Küche”: Workshop am 2. Juli Die Referentinnen Bianca Ettensperger, Laura Krezdorn und Christina Rief entführen die Teilnehmenden am Diens- tag, 2. Juli um 12.45 Uhr am Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee in die kulinarische Welt vergangener Zeiten und die traditi- onelle Kochkunst der Großmütter. Dabei lernen die Teil- nehmenden Geheimnisse überlieferter Rezepte von herz- haften Eintöpfen bis hin zu süßen Leckereien kennen und entdecken Kräuter und Genüsse von damals. Es wird eine Zeitreise durch Geschmack und Tradition, bei der trotz- dem die Einfachheit der Rezepte überraschen werden. Die Kosten für den Workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 3. Juli Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 3. Juli um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal-Prep – ohne Stress durch den Tag: Workshop am 9. Juli Meal-Prep-Gerichte sind einfache und schnelle Gerich- te, die am Abend vorher zubereitet werden, um sie am nächsten Tag zu genießen. Unter der Anleitung von den Studierenden der Fachschule für Hauswirtschaft Lena Köpf, Birgit Kraft und Hannah Reich werden einfache und schnelle Meal-Prep-Gerichte zubereitet. Der Workshop richtet sich an motivierte, berufstätige Erwachsene, die schnell und ausgewogen durch den Tag kommen wollen. Der Workshop findet am Dienstag, 9. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schiller- straße 34, Bad Waldsee statt. Die Kosten für den Koch- workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten – Gemüsegarten, Anbau und Boden- pflege: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 11. Juli Ein bewusster Umgang mit unserem Grund und Boden ist wichtig für Natur, Mensch und Tier. Schon bei der Pla- nung eines Gemüsegartens ist zu beachten, wie sich der Lebensraum für Mensch und Tier dadurch verändert. Eine bewusste Boden- und Pflanzenpflege, geschickte Anbau- planung, die Kombination verschiedener Gemüsearten mit Kräutern oder Blumen sowie die standortgerechte Auswahl sorgen für ein optimales Wachstum der Pflanzen. Am Donnerstag, 11. Juli informiert Referentin Annerose Herm über den Gemüsegarten. Grillen neu gedacht – Beilagen mal anders: Workshop am 16. Juli in Bad Waldsee Gemeinsam werden vielfältige Grillbeilagen neu entdeckt, die schnell und mit wenig Aufwand zubereitet sind. Die nächste Grillparty wird so zum Beilagen-Hit! Der Workshop findet am Dienstag, 16. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schil- lerstraße 34, Bad Waldsee statt. Die Referentinnen Birgit Heilig, Daniela Heiß, Franziska Rummel und Hellen Zit- terell sind Studierende der Fachschule Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirtschaft. Die Kosten für den Kochworkshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Darm gut – alles gut. Darmgesunde Ernährung: Online-Vortrag am 17. Juli Wir wissen immer mehr über die Bedeutung unseres Darms für die Gesundheit, den Stoffwechsel und die Le- bensqualität. Die Ernährung hat einen bedeutenden Ein- fluss auf unseren Darm und unsere „Darmbewohner“. Welche Lebensmittel tun unserem Darm gut und sind besonders wichtig? Anregungen und Tipps hierzu gibt Referentin Bettina Schmidt am Mittwoch, 17. Juli um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhal- ten die Teilnehmenden den Link zum Vortrag vorab per Mail. Pasta & Pesto: Workshop am 26. Juli für junge Erwachsene ab 17 Jahren Pesto ist der Klassiker unter den Würzsaucen. Pesto ist lecker, es lässt sich sehr schnell herstellen und ist vielseitig. Es schmeckt nicht nur in Verbindung mit Pasta, sondern auch als Brotaufstrich, Dip oder als Pestosalat. Wenn das Pesto frisch zubereitet wird, entfaltet es seine ganze Köst- lichkeit. In Verbindung mit der richtigen Nudelsorte ist es ein unschlagbarer Genuss für den Sommer! In dem Workshop am Freitag, 26. Juli um 17.00 Uhr in der Schillerstraße 34 in Bad Waldsee wird unter Anleitung der Referentinnen Tanja Müller und Manuela Schmied nicht nur das klassische Pesto Genovese mit Basilikum zubereitet, sondern es werden verschiedene Gerichte und Variationen von Pasta und Pesto zubereitet. Pesto kann z.B. auch süß zubereitet werden und dient dann als Sauce zum Dessert. Der Kostenbeitrag liegt bei 6 €. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Verleihung Förderpreis Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg Am vergangenen Donnerstag hat Landrat Harald Sievers zum vierten Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Aus- bildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verliehen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszu- bildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet und mit einer Prämie für ihre Leistungen belohnt. Die Preisträgerinnen und Preisträger in der Kategorie „Auszubildende“ erhielten jeweils eine Urkunde, eine Zu- wendung in Höhe von 300 Euro sowie ein kleines Prä- sent. Von den Laudatoren – Martin Bloching, stellv. Kreis- handwerksmeister, Markus Brunnbauer, Bereichsleiter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ausbildung der Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, Dr. Jochen Eble, Vertreter der Be- zirkszahnärztekammer Tübingen und Dorothee Maurer, Schulleiterin der Pflegeschule Wangen – erfuhren die zahlreichen Gäste, welche besonderen Leistungen von den Auszubildenden jeweils erbracht wurden und welche Beweggründe zur Berufswahl geführt haben. Die Auswahl-Jury setzte sich aus Vertretern der Indust- rie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, der Kreishandwerkerschaft Ravensburg, des Landratsamtes Ravensburg, dem ge- schäftsführenden Schulleiter für die Beruflichen Schu- len im Landkreis sowie dem Landratsamt Ravensburg zusammen. Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger legten die Jurymitglieder ihr Augenmerk auf unterschiedliche Kriterien: So spielen etwa Persönlichkeit, individuelle Leistungsvoraussetzungen oder Engagement während der Ausbildung eine große Rolle. Weitere Ge- sichtspunkte können die Bereitschaft als „Ausbildungs- botschafter/in“ die Attraktivität des Handwerks zu be- werben, eine vorbildliche Integration unter erschwerten Bedingungen oder ein herausragendes Engagement mit hoher Sozialkompetenz in Mangelberufen sein. Die Jury hat mit Ihrer Auswahl sechs junge Menschen ge- ehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlos- sen haben, und die damit alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Weg und eine gesicherte Zukunft haben. Insbesondere, so betonte Landrat Sievers in seiner Be- grüßungsrede, solle mit dieser Preisverleihung auch noch- mals verdeutlicht werden, wie wichtig das Konzept der Dualen Ausbildung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist – besonders um dem Fachkräftemangel langfristig erfolgreich begegnen zu können. In der zweiten Kategorie wurde der Frisörsalon Haare Herrmann aus Ravensburg, vertreten durch das Ehe- paar Simone und Markus Herrmann für sein besonderes Engagement als Ausbildungsbetrieb mit einer Urkunde ausgezeichnet. Das Unternehmen bildet seit 1995 aus. Die meisten Beschäftigten sind eigens ausgebildete Fachkräf- te. Vor 3 Jahren hat der Betrieb eine eigene Haarwerk- statt (Azubiwerkstatt) eingerichtet, in der die Auszubilden- den zusammen mit einem Ausbilder an Modellen üben können und nicht nur an Frisierköpfen. Diese Übungen finden während der Arbeitszeit statt und nicht wie üblich an Modellabenden nach der Arbeitszeit. Der Betrieb zahlt übertariflich und gibt mehr Urlaub. Herr Herrmann hat zusammen mit anderen Ausbildern das „intercoiffure Ausbildungs-Upgrade“ ins Leben geru- fen. Das Upgrade besteht aus mehreren Modulen, die die Azubis im ersten Lehrjahr lernen. Durch die Lerneinheiten können die Azubis viel schneller effektiver im Salon mitar- beiten. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € übernimmt der Betrieb. Haare Herrmann erhielt das Top-Ausbilder-Siegel der Handwerkskammer Ulm von 2024 – 2026. Übersicht der Preisträger/innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen... 1. „Gewerbe & Handwerk“: Endraß, Amelie – Bäckerin Bäckerei Vogel GmbH & Co. KG, Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Kübler, Viktoria – Schreinerin Schreinerei Werner Mendel, Ravensburg Gewerbliche Schule Ravensburg 2. „Industrie & Handel“: Kiesel, Manuel – Mechatroniker Grunwald GmbH Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Fürst, Julia – Mediengestalterin (Print und Druck) Inallermunde GmbH, Leutkirch Gewerbliche Schule Ravensburg 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Marandi, Batoul – Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnarztpraxis Dr. Nicole Lehmann, Meersburg Edith-Stein-Schule Aulendorf Henkel, Elias – Pflegefachmann Westallgäuklinikum der Oberschwabenklinik, Wangen Pflegeschule Wangen Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ Haare Herrmann Markus und Simone Herrmann Gartenstraße 7 Ravensburg „Landtechnik, wie zu Großvaters Zeiten“ - Oldtimer-Traktortreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg am Sonntag 23.06.2024 Etwa 300 alte Traktoren und Landmaschinen sind am 23. Juni von 10 bis 17 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Die Schlep- per werden während einer moderierten Präsentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwä- bischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Felicitas Wehnert erzählt über die Kulturgeschichte alter regionaler Gemüsesorten mit ei- nem Exkurs zur „Restlesküche“. Technische Schätze präsentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 23. Juni im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlreiche Oldtimer-Traktoren zu sehen: Die „Vorallgäu- er Oldtimer Veteranen Wolfegg e.V.“ laden zum Oldti- mer-Traktorteffen ein. Einblicke in die Geschichte der Schlepper erhalten Besucher während der moderier- ten Präsentationen mit Christian Schupp. Wußten Sie zum Beispiel, dass es allein in Deutschland weit über 100 Traktormarken gab, einige davon auch aus der Region Allgäu-Oberschwaben? Die bis zu 90 Jahre alten Tech- nik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Manche sind komplett restauriert - teilweise schöner als neu, an- dere zeigen, dass sie Jahrzehnte harter Arbeit auf dem Buckel haben. In der Zehntscheuer Gessenried zeigt Heiko Jeuter, ein passionierter Modellbauer, einen kleinen Teil seiner Sammlung historischer Traktoren- und Landma- schinenmodelle, die meisten davon im Maßstab in 1:87, die in vielen Stunden Bastelarbeit entstanden. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (min- destens Baujahr 1968 oder älter) bis 12 Uhr in das Mu- seum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Eintritt. Spezialprogramm um alte Obst- und Gemüsesorten Wer sich neben ausgefeilter Technik auch für die Pflan- zenschätze in den Museumsgärten (und in den Gärten Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zu Hause) interessiert, sollte sich das Spezialangebot mit Buchautorin Felicitas Wehnert nicht entgehen lassen: Jeweils um 11.30 Uhr und um 14 Uhr lädt sie zum spannend bebilderten Vortrag über die Kulturgeschichte von alten Obst- und Gemüsesorten ein, etwa die des „Guten Hein- richs“ oder die attraktiv gesprenkelte Langenauer Stan- genbohne, die von den Donauschwaben mit ins Banat genommen und dort überlebte. Der Besuch des Vortrags ist im Eintrittspreis des Museums enthalten. Familienprogramm und Bewirtung Auch für junge Besuchende und Familien gibt es wie im- mer ein Mitmach-Programm: Passend zum Thema dürfen die Kinder Traktoren in der Holzwerkstatt bauen, Schlüs- selanhänger aus Leder und eine Politur herstellen. Um 11:30 und 13 Uhr erfahren Groß und Klein bei der Füh- rung „Ohne Handy, Tablet und co.“, wie die Technik den Alltag und die Landwirtschaft über die letzten 100 Jah- re verändert hat. Um 11 und 14 Uhr spielt außerdem das Puppentheater „Toldrian“. Wie immer gibt es neben haus- gemachten Kuchen und Kaffee auch deftige Bewirtung mit Grillwurst, Steaks, und Bratkartoffeln.“ Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bau- ernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e. V. Männerchor singt in der Ev. Kirche Baienfurt Am Sonntag, 16. Juni 2024 singt der Männerchor des Lie- derkranzes im Gottesdienst unter Leitung von Irene Streis. Beginn 10:30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 03.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung Regionale Veranstaltungsreihe „Durch- blick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeitige Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Be- auftragten für die Belange von Menschen mit Behinde- rung in der Region Ulm erneut auf. In Ulm, Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbst- ständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Einblick in die Auswirkungen von Augenkrankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglich- keiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegen- de Angehörige, ehrenamtlich Engagierte und Beratungs- dienste. Alle Interessierten sind willkommen. Mi, 19. Juni 2024 in Ulm: Bürgerzentrum Eselsberg, Virchowstr. 4, 89075 Ulm; Zeit: 14.00-16.30 Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, großer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungssaal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Info-Veranstaltung bei Kolping - Wie gelangen Erwachsene zu einem höheren Schulabschluss? Menschen, die berufstätig sind oder waren oder die ei- nen Familienhaushalt führen, können durch das Nach- holen eines höheren Schulabschlusses ihre beruflichen Chancen erhöhen oder die Zugangsberechtigung zu Hochschulen erlangen. Beim Besuch einer der Schulen des zweiten Bildungswegs – zum Beispiel Abendgym- nasium oder Kolping-Kolleg – nimmt man an den übli- chen staatlichen Prüfungen teil und kann das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss erwer- ben. Der erwachsenengerechte Unterricht findet bei den Zielen Abitur und Fachhochschulreife wahlweise abends oder tagsüber statt. Am Donnerstag, 20. Juni, findet um 19:00 Uhr im Kolping-Bildungszentrum Ravensburg eine Informationsveranstaltung über die Schulen des ersten und zweiten Bildungswegs statt. Bei dieser Veranstaltung erfährt man mehr über die Aufnahmebedingungen und die weiteren Regelungen; außerdem können die Unter- richtsräume besichtigt werden. Nähere Informationen auch über 0751-560159-10. Zusätzliche Steigerung bei bestimmten LAK-Renten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten stei- gen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestands- verbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungs- renten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Wit- wenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbe- zug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die entspre- chenden Mitteilungen verschickt die SVLFG Mitte Juni. UEFA EURO 2024 – DRK aus ganz Oberschwaben im Einsatz Das Deutsche Rote Kreuz Ravensburg e.V. hat mit der Fußball-EM große Einsätze vor sich. Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland Gastgeber der UEFA EURO 2024 sein. In dieser Zeit finden 51 Spiele an zehn ver- schiedenen Orten statt, bei denen Fans und Athleten aus ganz Europa zusammenkommen. Auch viele Freiwillige im DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. übernehmen eine entscheidende Rolle bei Veranstaltungen in der Region, indem wir für die notfallmäßige medizinische Versorgung und Betreuung verantwortlich sind, egal ob am Spielrand oder bei Public Viewing Veranstaltungen. Die Beteiligung des DRK Ravensburg e.V. unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die Kompetenz in der Notfallversorgung, die wir in die Gemeinschaft einbringen. Unsere engagierten Freiwilligen sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Leidenschaft jeder- zeit bereit, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf des internationalen Sportereignisses zu sorgen. Die Sanitätsdienstmitglieder des Deutschen Roten Kreu- zes Ravensburg e.V. sind für jede Situation, einschließlich Großschadensereignissen und Katastrophen, wie Terro- ranschläge, hervorragend vorbereitet. Ihre Ausbildung umfasst spezielle Schulungen zu diesen Szenarien. Für die UEFA EURO 2024 setzen wir Einsatzkräfte ein, die eine breite Erfahrung aus vergleichbaren Großevents, wie Bundesliga- und Länderspielen oder dem Rutenfest, mitbringen. Besonders wichtig ist uns die Erfahrung der Führungskräfte, der Notärzte und des rettungsdienst- lichen Fachpersonals. Einsatzkräfte, die zusätzlich aus weiteren DRK-Gliederungen oder anderen Hilfsorgani- sationen angefordert werden, bereiten wir intensiv auf den Einsatz vor. Dazu gehört eine genaue Einweisung, die Einsatztaktik sowie das Training zu Sicherheitsrisiken und Rettungswegen, um eine schnelle und sichere Reaktion im Ernstfall zu gewährleisten. Welche Aufgaben erfüllen die Einsatzkräfte des DRK Ravensburg e.V.? Das DRK ist Leistungserbringer im Rettungsdienst und im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und hat sich zur Mitwirkung im Zivilschutz und im Katastrophenschutz (zusammenfassend „Bevölkerungsschutz“ genannt) be- reiterklärt. Die Einsatzkräfte sind für die Gesundheit aller Beteiligten verantwortlich und leisten im Rahmen des Sa- nitätsdienstes medizinische Versorgung und Betreuung von Erster Hilfe bis hin zur notfallmedizinischen Versor- gung. Allgemein gilt, dass Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitskräfte, Sanitäts-, Rettungs- und Betreuungs- dienste, öffentliche Gesundheitsversorgung u.v.a. eng zusammenarbeiten müssen, um den Risiken, die aus der Veranstaltung entstehen, effektiv begegnen zu können. Mit wie vielen Einsatzkräften ist das DRK aus dem Schussental im Einsatz? Insgesamt werden sich ca. 75 Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. direkt an den Spielor- ten der EM 2024 engagieren. Die Ehrenamtlichen werden als Einsatzeinheit, als Spezialkomponenten der Gefahren- abwehr im Bereich von besonderen Lagen, aber auch in vielen Public Viewings in Stuttgart und in Oberschwaben aktiv sein. Unsere Einsatzkräfte sind erfahren und ein- satzerprobt. Sie sorgen auf vielen kleineren und großen Veranstaltungen dafür, dass alles rund läuft. Und das schon seit vielen Jahren. Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 15. und 16. Juni 2024 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenvielfalt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 darf auch ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsrei- chen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Moo- ren, ist sie nicht nur ein geschätztes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wertvollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni können sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entde- ckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges gebo- ten: Von Wanderempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tierund Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Wochenende an unserer Info-Station am Eingang zum Häcklerweiher be- grüßen zu dürfen. Infos zu unseren Gästeführungen und zur Blitzenreuter Seenplatte: www.zwischenschussenundsee.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung „Gesunde Erde – Gesunder Mensch“ Dies ist das Thema der 58. Internationalen Bodenseeta- gung am Samstag, 29. Juni, die dieses Jahr in Ravensburg im Haus der katholischen Kirche, Wilhelmstr. 2, stattfindet. In der Einführung wird Dr. Anja Hirscher, Nachhaltigkeits- expertin bei der KAB, auf christliche Werte der Genügsam- keit mit Ausschnitten aus Laudato Si und Lautdae Deum eingehen und diese in den Kontext der sozial-ökologi- schen Nachhaltigkeitsdebatte stellen. Anschließend gibt Simon Neitzel, vom Netzwerk „wirund- jetzt“, spannende Einblicke in das Thema Boden und Hu- musaufbau und beleuchtet den Zusammenhang mit un- serer Gesellschaft. Erstellt innovative und Mut machende Projekte rund um den Bodensee vor, wie den Paradies- garten, die Regionalwert AG und das Regenerate Forum. Seit vielen Jahren sammelt er als Visionär, Netzwerker und Gärtner spannende Erfahrungen und initiier zahlrei- che Projekte für eine gerechtere, solidarischere und faire Welt. Im Anschluss ist ein Dialog und Austausch geplant. Weiter Informationen und Anmeldung über https:// www.kab-drs.de/angebote/programm-2024/internatio- nale-bodenseetagung oder telefonisch unter 0751 21040 GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? DAUMEN DRÜCKEN und Prämie kassieren. Entscheide dich jetzt für twsÖkostrom und/oder twsÖkogas. Profitiere von 100 € Neukundenbonus pro Vertrag und einer EM-Prämie zusätzlich. Denn je weiter die deutsche Nationalmann- schaft kommt, desto höher steigt deine Prämie. Für dich. 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Unsere neuen Ö nungszeiten ab dem 19. Juni 2024 Montag Ruhetag Dienstag Ruhetag Mittwoch bis Sonntag 17:00 bis 01:00 Uhr Warme Küche bis 22:00 Uhr – Reseervierung unter 07502 4111 oder per WhatsApp unter 0176 96537944 &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. 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Eine fachärztliche Qualifikation in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie ist vorteilhaft und wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist u. a. für den Freiheits- entzug an männlichen Strafgefangenen im offenen und geschlossenen Vollzug zuständig. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.jva-ravensburg.de. Als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt nehmen Sie mit einem Team aus Pflegekräften interessante und vielfältige Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Gefangenen wahr. Ein Interesse an den Aufgabenstellungen des Justizvollzugs, selbstständiges Arbeiten, Entschlusskraft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Der Arbeitsplatz bietet ein hohes Maß an ärztlicher Unabhängigkeit und Selbstständigkeit außerhalb klassischer gesundheitspolitischer Zwänge. Das Ableisten von Nacht- und Wochenenddiensten ist nicht gegeben. Die weiterhin gebotenen regelmäßigen Arbeits- zeiten ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Ebenso ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Der Arbeitsplatz eignet sich daher auch für den Wiedereinstieg nach einer Familienpause. Zusätzlich können Sie neben dieser Tätigkeit auch gewünschte Nebentätigkeiten (z. B. gutachterliche Aufgaben etc.) durchführen. Gerne können Sie zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung bei uns hospitieren. Bei Einstellung im Tarifverhältnis findet der TV-Ärzte Anwen- dung. Ergänzend bieten wir Ihnen, je nach Einzelfall, bei der Einstellung im Rahmen der Stufenvorweggewährung eine befris- tete Zulage von durchschnittlich 500,00 Euro im Monat an. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der lauf- bahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Stelle bietet die Möglichkeit der Beförderung nach Besoldungs- gruppe A 15 LBesGBW. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen für weitere Informationen gerne die Verwaltungsleiterin Frau Fugel, Telefon: 0751/373-245, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen können Sie sich auch an Frau Medizinalreferentin Dr. Andrea Schmieder, Telefon: 0711/279-2337, beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.2024 an die Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Hinzistobel 34, 88212 Ravensburg oder per E-Mail an poststelle@jvaravensburg.justiz.bwl.de. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.jva-ravensburg.de / Service JUSTIZVOLLZUGSANSTALT RAVENSBURG Christian R. & Jacob T. Freiwilligendienstleistende Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Oberschwaben/Bodensee Pfannenstiel 31 88214 Ravensburg bewerbung.osb@johanniter.de Telefon: 0751 36149-0 Na klar, freiwilliges Engagement lohnt sich. Mit einem Freiwilligendienst bei den Johannitern engagierst du dich für andere Menschen und lernst gleichzeitig dich selbst noch einmal von einer ganz neuen Seite kennen. Zum 1. September 2024 bieten wir Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ravensburg. Werde Teil unseres Teams und gestalte eine lebenswerte Gesellschaft aktiv mit. Nimm dein Glück in die Hand und bewirb dich jetzt! Infos und Bewerbung: www.johanniter.de/fsj-bw oder www.johanniter.de/jobs-oberschwaben LEBENSHUNGER Arbeiten mit WISSENSDURST DAMIT DIE LIEFERKETTE FUNKTIONIERT Berufe: Fachkräfte für Lagerlogistik haben in Firmen eine bedeutsa- me Funktion (djd). Nur mit einer ausgetüftelten Lagerlogistik können Firmen ihre Pro- dukte ef zient und pünktlich an die Kunden bringen. Für diese verantwor- tungsvolle Aufgabe gibt es einen Ausbildungsberuf, die Fachkraft für La- gerlogistik. Bei der Brauerei C. & A. Veltins etwa nden Auszubildende eine vollautomatische Fördertechnik vor, die bedient, gesteuert und überwacht werden muss. „Unsere Hochregallager haben eine Höhe von bis zu 35 Me- tern und umfassen 41.000 Palettenstellplätze“, erklärt Peter Peschmann, technischer Geschäftsführer der Brauerei. Die Ausbildung dauert drei Jahre, Infos: www.veltins.de/brauerei/karriere. Bewerberinnen und Bewerber soll- ten über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen, organisatorisches und praktisches Geschick besitzen und Interesse und Spaß an Technik haben. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur KFZ-MARKTAUS DER LANDWIRTSCHAFT IMMOBILIEN VERKAUF GESUNDHEIT[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. November 2023 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Martinsumzug Am Freitag, den 10. November 2023 findet der traditionelle Martinsumzug statt. Gemeinsam werden wir auch in diesem Jahr mit einem Laternenumzug durch die Gemeinde ziehen. Dies findet in Form eines Sternmarsches statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Festplatz. Der Kindergarten St. Martin startet um 17:00 Uhr über die Zeppelinstraße, Boschstraße und am neuen Kindergarten vorbei zum Festplatz. Der Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne startet um 17:30 Uhr von der Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) über die Friesenhäusler Straße zum Festplatz. Die Gemeindemitglieder sind eingeladen, sich den Kindern unserer Kindergär- ten anzuschließen. Natürlich wird der Heilige Sankt Martin hoch zu Ross dabei sein und die Geschichte der Mantelteilung auf dem Festplatz nachspielen. Es ist eine bewegende Geschichte eines Mannes mit großem Herz und Güte, der uns an die wahren Werte der Großzügigkeit und des Teilens erinnert. Bitte bleiben Sie mit Ihren Kindern hinter den Absperrungen und denken Sie da- ran, dass kleine Kinder nur ganz vorne etwas sehen können. Darüber hinaus bitten wir Sie, unbedingt die Flucht- wege für das Pferd freizuhalten. Der Laternenumzug geht anschließend ohne Pferd und Reiter weiter zum Schulhof. Im Anschluss an den Laternen- umzug laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein auf dem Schulhof ein. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken und für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen glücklichen Gesichtern und leuchtenden Laternen! Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenausschreibungen Stellvertretende Einrichtungsleitung für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeich- nen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschu- lung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung des zweigruppigen Kindergarten im Altbau. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Es erwarten Sie neugie- rige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemein- sam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil • Erzieher*in oder Bachelorabschluss Elementarbildung (Kindheitspädagogik) • Bereitschaft zu Verwaltungsaufgaben mit Anwendung der gängigen Programme • Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsver- mögen im Umgang mit dem päd. Team und der Kooperation mit der Fachbereichsleitung, den Leitungskolleg*innen sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen • Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine ra- sche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Stelle nach SuE 8b, in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang • Verfügungszeit im Umfang von 25 % für die Betreuungszeitanteile • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schrift- liche Bewerbung bis Sonntag, den 19.11.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemein- deverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in der Schenk-Konrad-Halle Wir bieten > Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) > Arbeitsstunden abhängig von den Veranstaltungen in der Schenk- Konrad-Halle Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 26.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Jagd am 23.11.2023 Aufgrund einer Jagd im Gebiet der L314 auf der Gemar- kung Baindt und Bergatreute (zwischen der Abzweigung Kiesgrube Hämmerle und der Abzweigung Bolanden Bergatreute) gilt in diesem Bereich am Donnerstag, den 23.11.2023 von 08:30 bis 12:30 Uhr eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bitte achten Sie die Beschilderung vor Ort. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Erinnerung Hauptprobe Wir möchten auch dieses Jahr alle Interessierten zu unse- rer Herbstübung recht herzlich einladen. Übungsobjekt ist die Biogasanlage der Familie Schnez in Sulpach. Beginn der Übung ist um 13:30 Uhr. Dieses Jahr unterstützen uns die Feuerwehr Baienfurt sowie das DRK Baienfurt-Baindt. Im Anschluss an die Übung besteht die Möglichkeit, das neue Löschfahrzeug zu besichtigen. Die Jugendfeuerwehr bewirtet Sie wieder gerne mit Kaf- fee, Kuchen und Getränken. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Wir trauern um unseren Kameraden Hermann Schmid Hermann trat im Januar 1993 in die Baindter Feuer- wehr ein und verrichtete zuverlässig und kamerad- schaftlich 25 Jahre aktiven Dienst am Nächsten. Für dieses außergewöhnliche Engagement gilt ihm unser aller Dank. 2018 wechselte er von der Einsatzabtei- lung in die Altersabteilung. Seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, auch über den Feuerwehrdienst hinaus, war Vorbild für alle Kameraden. Gerne un- terstützte er auch die Jugendfeuerwehr mit seiner Tatkraft. Er verstarb unerwartet und viel zu früh. „Bobbe“ war ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, der für seine Hilfe keine Gegenleistung erwartete. Für seine uneigennützige Tätigkeit für die Bürgerin- nen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief emp- fundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. November und Sonntag, 05. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. November Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Sonntag, 05. November Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Zur Information Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ Mit dieser treffenden Aussage von Christoph Lehmann laden wir Sie herzlich zum gemeinsamen Singen ein! Sin- gen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns ‚in Stimmung‘. Wir singen einfache Lieder aus ver- schiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 9.11., 7.12. 2023, 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Deutsche Rentenversicherung Rentensprechtag Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Ver- bindung zum Rentenversicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB-Züge fahren bis auf Weiteres nicht mehr zum Hafenbahnhof Die Deutsche Bahn hat gestern Nachmittag kurzfristig be- kanntgegeben, dass der Bahnhof Friedrichshafen Hafen aufgrund von Infrastruktur-Problemen bis auf Weiteres nicht mehr angefahren werden kann. Das betrifft auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Die Züge der BOB enden und beginnen deswegen bis auf Weiteres in Friedrichshafen Stadt. Wann der Bahnhof wieder geöffnet werden kann, ist nicht bekannt. Fahrgäste können zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 15. November 2023 um 19.00 Uhr Thema: Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa Herr Dr. David Merle von der Universitätsaugenklinik Tü- bingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl mobil +49 69 71049922, 85406240815 Deutschland +49 69 38079883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bitte beachten Sie, dass wir unsere erfolgreiche Vortrags- reihe ab 14. Februar 2024 mit interessanten und neuen Themen fortsetzen werden. Die Termine 2024 und The- men werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen. Wir bedanken uns für das große Interesse! Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 08.11.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorteile für Spender*innen:Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spen- der*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zu- gleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- bin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. November - 12. November 2023 Gedanken zur Woche: Das Leben hat ein Ziel: die Heimat bei Gott. Und weil es ein Ziel hat, *hat es auch einen Sinn - trotz aller Sinnlo- sigkeiten des Lebens. Ein Vorgeschmack auf diese Heimat ist das Gebet. Im Gebet bin ich schon ein wenig auf „Heimaturlaub“ Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November - 31. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 07. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - Elternabend zur Erstkommunion 2024 im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 08. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 09. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf den Mühlepark- platz Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. November - 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Pia Kreut- le, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Else Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 14.00 Uhr Schachen - Taufe von Luis Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ______________________________________ Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ______________________________________ Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plät- ze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Vorhinweis: Sulpach: Kapellenpflegeverein - Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die gelungene Sulpacher Kirbe! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Krabbelgottesdienst am 22.10.2023 Heute war ein ganz besonderer Krabbel- gottesdienst. Ein kleines Mädchen wurde getauft und so war bei uns einiges los. Viele Kinder, Eltern, Paten und Großeltern waren zu Besuch. Ganz spontan hat uns ein älterer Junge aus der Taufgesellschaft mit seiner Geige musikalisch unterstützt und mit seinem Spiel die eigentliche Taufe umrahmt, dafür nochmal vie- len Dank! Das war wunderschön und die Kinder waren von der Musik ganz verzaubert. Auch Elia aus der Bibel war heute da. Elia vertraute auf Gott und Gott versorgte ihn, indem er ihm Raben schickte, die ihm Essen brachten. Die Kinder durften die Raben sein und im Raum nach dem versteckten „Salzteig Brot” suchen, welches sie dann Elia brachten. Im Anschluss gestal- tete jedes Kind ei- nen Teller mit Por- zellanstiften. Pfarrer Schöberl begleitete uns heu- te, fand die rich- tigen Worte zum Thema und bezog das Ganze auch auf die Taufe, die nun stattfand. Zum Abschluss gab es noch „echtes” Laugengebäck, was reißenden Absatz fand. Es war schön, dass es heute so „lebendig” war. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien!!! Montag, 06. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Jahresabschluss Der beschlossene Jahresabschluss 2022 liegt vom 30.10. bis 12.11.2023 im Pfarrbüro zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- übermenschlicher. Angst und Hass sind stattdessen Gedanken zum Wochenspruch Vergebung als eine Co- ping-Strategie anzusehen, um mit den Folgen einer Verlet- zung umzugehen. Das ist in- zwischen psychologischer Konsens. Allerdings ist dieser Schritt zur seelischen Gesundheit angesichts der Gescheh- nisse in der Welt und im eigenen Umfeld oft genug ein geradezu übermenschlicher. Angst und Hass sind statt- dessen die dominierenden Haltungen. Unser Wochen- spruch weist einen Ausweg aus diesem Teufelskreis der Gewalt. Der Schöpfer selbst greift ein und baut mit der Vergebung eine goldene Brücke, die Begegnung, Ver- ständnis, Versöhnung und Neuanfang möglich macht. Als Christenmenschen sind wir Botschafter dieser Staatsrä- son des Himmels, fürchten keinen Menschen und treten für Vergebung und Versöhnung ein. Gott gebe uns Kraft und Mut dafür, auch in diesen Tagen! Ihr M. Schöberl, Pfarrer ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangeli- um Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus fin- det, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systema- tisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testa- ment? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journa- list nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und le- bensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. ---------- Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt ein Konzert zugunsten der Kir- chenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Wir konnten folgende Musiker/innen gewinnen: Kammermusikkreis - Posaunenchor - Thomas Kalkreuth - Konzertgitarrist - Stefan Braunwarth - Panflöte - Ev. Kirchenchor ---------- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. November 2023 - 18:00 Uhr Claudia Strittmatter ist aus dem Urlaub zurück und wird nun das für September geplante heitere Gedächtnist- raining durchführen. Fröhlich wollen wir uns ein wenig Gehirn-Jogging widmen und gute Tipps für Übungen für zu Hause mitnehmen. Mitzubringen ist gute Laune. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra ---------- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Kreative Montag bietet an November 06.11. K. von Bank: „Passend zum Fasnetsbeginn „Fet- ziges aus alten Krawatten“ 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beim Tabellenführer ohne Chance TSG Balingen II - SV Baindt 5:0 (2:0) Am Samstagmittag machte sich der Tross des SV Baindt auf, um zum weitesten Aus- wärtsspiel der Saison zu fahren. Der Aufstei- ger war zu Gast in Balingen, wo man auf die Zweitver- tretung der Regionalligamannschaft traf. Die Gastgeber führen die Tabelle der Landesliga 4 souverän an, stol- perten jedoch in der Vorwoche erstmals gegen den FV Olympia Laupheim. Auf Baindter Seite vertraute Trainer Rädel der Mannschaft, welche gegen Hohentengen den ersten Sieg einfahren konnte; lediglich Camara ersetzte den privat verhinderten Dischl. Auf dem Balinger Kunstra- sen wurde der SVB von Beginn an tief in die eigene Hälfte gedrückt, wobei die TSG II die Baindter Defensive immer wieder über ihre schnelle Außen Bedrängnis brachte. Nach mehreren Chancen für den Tabellenführer, inklusive Pfostenschuss (15.), ging der Gastgeber in der 22.Minute folgerichtig in Führung. Ein Fehlpass im Baindter Aufbau- spiel lockte Wetzel zu weit aus seinem Tor, Bader umkurv- te Baindts Nummer 1 und schob zum 1:0 ein (22.). Sieben Minuten später erhöhte Farkas nach einem mustergül- tigen Angriff zur verdienten 2:0-Halbzeitführung (29.). Die im ersten Durchgang eher harmlose Baindter Of- fensive kam mit frischem Wind aus der Halbzeitpause, wobei der eingewechselte Boenke (49.) und Kapitän Tho- ma (51.) den Anschlusstreffer knapp verpassten. Im Stile einer Spitzenmannschaft präsentierte sich die TSG II auf der Gegenseite dagegen eiskalt, Bader stellte mit seinen Tagestreffern zwei (52.) und drei (62.) innerhalb von zehn Minuten die Weichen auf Heimsieg. Im Anschluss an die- sen Doppelschlag war die Luft auf Baindter Seite raus, Balingen ließ nichts mehr anbrennen und erhöhte einmal mehr durch Bader auf 5:0 - der Endstand (75.). Damit verliert der SVB verdient mit 0:5 in Balingen, auch wenn man durch die starke Phase zu Beginn der zweiten Halbzeit die Partie eventuell nochmals hätte spannend machen können. Die TSG II wird in dieser Saison allerdings kein Gradmesser für den Aufsteiger aus Baindt sein, viel- mehr müssen Punkte gegen direkte Konkurrenten einge- fahren werden, um die Abstiegsränge zu verlassen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer (62. Kisanthan Nagara- sa), Tobias Fink (46. Philipp Boenke), Baba Camara (62. Jannik Küchler), Elion Kelmendi (64. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Lukas Wolf () Tore: 1:0 Silas Bader (22.), 2:0 Viktor Farkas (29.), 3:0 Si- las Bader (52.), 4:0 Silas Bader (62.), 5:0 Silas Bader (75.) Vorschau: Sonntag, 05.11 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Olympia Laupheim Jugendfußball D-Junioren SV Baindt - SV Wolfegg 2:1 An einem herrlichen Herbsttag, bei dem die Sonne für gute Stimmung sorgte, trafen sich die D-Jugend Teams des SV Baindt und des SV Wolfegg. Trotz des schönen Wetters war der Platz jedoch sehr matschig, was beiden Mannschaften einiges an Geschick und Einsatz abver- langte. Die Jungs aus Baindt wollten am letzten Spieltag ein Erfolgserlebnis sammeln. So begann die Mannschaft druckvoll und nach vielen vorausgegangenen Chancen brachte Mo seine Mannschaft in der 17. Minute in Füh- rung. Leider musste man bereits in der 21. Minute, nach dem ersten Torschuss der Gäste, den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen. Nach der Pause entwickelte sich ein munteres Spiel mit zahlreichen Chancen für den SV-Baindt. Beide Teams schenkten sich nichts, und die Zuschauer sahen einen intensiven Schlagabtausch. Die Zuschauer mussten sich jedoch bis zur 59. Minute gedulden bis Mo durch einen direkt verwandelten Eckball das 2:1 erzielte, was gleich- zeitig den Endstand darstellte. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude und Erleichterung beim SV Baindt groß. Ein spannendes D-Jugend-Spiel mit einem besonderen Highlight durch den direkt ver- wandelten Eckball! Die Spieler, Betreuer und Fans machten sich am Abend gemeinsam auf den Weg zum „Grünen Berg“, um den Tag bei Conny und Achim gebührend ausklingen zu las- sen. Bei gutem Essen, Getränken und toller Gesellschaft feierte man den Sieg und den Abschluss der Vorrunde. Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Felix S., Anton S., Max S. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 7:3 E-Mädels sichern sich mit Heimsieg den Herbstmeis- tertitel Nach gespielten 15 Minuten lagen unsere Mädels mit 0:3 zurück und keiner konnte es so richtig glauben. Ravens- burg legte los wie die Feuerwehr und schoss Tor um Tor. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl jeder: Heute wird das nichts mit der Herbstmeisterschaft. Doch es kam an- ders. Nach gespielten 18 Minuten gelang Margo nach einem schwachen Abschlag der Torspielerin das 1:3 und Isabella legte in Minute 21 noch vor der Halbzeit den An- schlusstreffer drauf. Nach der Halbzeit drehten unsere Mädels das Spiel komplett. Isabella (2), sowie Hanna (2) und Lena-Marie mit einem herrlichen Freistoßtor stellten das Ergebnis letztlich auf 7:3. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 8:1 Bereits 90 Minuten vor dem Spiel waren die FN-Mädels mit ihrem Trainer in Staig. Als unsere Mädels zum Treff kamen, war FN bereits auf dem Platz, verschwanden dann wieder zur 30-münitigen Besprechung in der Kabine. Sie wollten gut vorbereitet ins Spiel gehen und uns in der Tabelle überholen. Unsere Mädels machten allerdings keine Angebote und gingen ebenfalls hoch konzentriert ins Spiel. Torjägerin Lena Pfleghaar wurde gesucht und gefunden. So war das Spiel bereits zur Halbzeit entschie- den und auch die zweite Spielhälfte wurde von unseren Mädels bestimmt und mit 3:1 gewonnen. Es spielten und trafen Carla Seitner, Greta Heilmeier, Lena Alber (2), Fiona Meier (2), Amelie Metzler, Lena Pfleghaar (3), Lea Busam, Leonie Ziegler und Maylin Kretzer. C-Juniorinnen SGM SGM Baindt/Fronreute:SV Alberweiler 5:0 (Verbandspokal 25.10.) SGM Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/ Tannheim:SGM Baindt/Fronreute 4:9 (Meisterschaft 28.10.) SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 7:1 (Bezirkspokal 29.10.) C-Juniorinnen sind Herbstmeister und erreichen in bei- den Pokalwettbewerben die nächste Runde Eine fußballerisch strenge Woche liegt hinter unseren C-Mädels, die sie überaus erfolgreich mit Siegen in allen drei Spielen, zweimal Pokal und einmal Meisterschaft, bewerkstelligt haben. Im Verbandspokal empfingen wir am Mittwochabend mit dem SV Alberweiler einen durchaus namhaften Gegner, den wir im Spiel dann von Beginn an kontrollierten und am Ende souverän in die nächste Runde einziehen konnten. Am Samstag dann das Meisterschaftsspiel gegen die SGM aus Aitrach, das wir bereits in der ersten Halbzeit mit acht Toren entschieden. In der zweiten Halbzeit stellte sich der gegnerische Trainer dann besser auf uns ein und ver- stärkte die Abwehr und wir schalteten zwei Gänge zurück, um uns für das Pokalspiel am nächsten Tag zu schonen. Am Sonntag dann das Bezirkspokalspiel gegen die PSG Friedrichshafen, wo wir dann Ferien- und krankheitsbe- dingt einige D-Spielerinnen einsetzten, die sich jedoch alle hervorragend integrierten und mit Greta gar eine Dreifachtorschützin stellten. Mädels, das war eine hervorragende Fußballwoche, wo ihr in jedem Spiel gezeigt habt, welch klasse Mannschaft ihr seid und wo sich auch die Jüngeren schon nahtlos eingefügt haben. Torschützinnen aus den Spielen: Hedda, Jana, Greta, Lena, Vivienne In den Spielen zum Einsatz kamen: Sara Jukic (T), Vivi- enne Pogrzeba, Haifaa Alosh, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Jana Eiberle, Hedda Said, Greta Heilmeier, Lena Füssel, Pauline Preis, Sarah Leibfarth, Philina Ziegler, Ame- lie Metzler, Jana Rimmele, Maylin Kretzer B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute): SV Deuchelried 1:3 Samstag empfingen wir den Tabellenführer aus Deu- chelried, doch wir kamen gut ins Spiel und waren in der ersten Spielhälfte zunächst auch leicht feldüberlegen. Immer wieder kombinierten wir über Nora M., Sarah und Hedda auf die Außen die dann Gefahr vors Tor brachten. So war es Marie, die in der 25. Minute sich über links gut gegen drei Spielerinnen durchsetzte, den Ball von der Grundlinie schön hineinlegte auf Hedda, die den Ball mit einem herrlichen Schuss im Torwinkel unterbrachte. Leider verloren wir dann in der 33. Minute den Ball im Mittelfeld und dann ließen wir an drei Stationen die ballführende Spielerin passieren, die so den Ausgleich erzielen konnte. Nach dem Seitenwechsel machte Deuchelried gleich deut- lich mehr Druck und spielte körperlicher, doch unsere Konter blieben gefährlich. So konnte sich Stella gut durch- setzen und bediente Jana, die jedoch freistehend aus ca. 10 Metern an der Torfrau scheiterte. Im direkten Gegen- zug sprang uns dann im Strafraum der Ball unglücklich an den Arm und nach dem verwandelten Handelfmeter liefen wir einem Rückstand hinterher. In den letzten 10 Minuten warfen wir nochmals alles nach vorne und lo- ckerten die Abwehr zugunsten einer weiteren Stürmerin, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 liefen dann aber in der vorletzten Minute in einen Konter, der die Niederlage besiegelte. Trotzdem haben wir ein gutes Spiel gegen den Tabellen- führer gezeigt und hatten durchaus die Möglichkeit, das Spiel auch zu gewinnen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lena Füssel, Julie Acker, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmidt, Ma- rie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann AbteilungTischtennis Spende des Basar-Teams Vielen Dank für die tolle Unterstützung unse- rer Jugendarbeit durch die Spende des Ba- sar-Teams. Wir können das Geld für Spielm- aterial und einen geplanten Ausflug zum Bundesligaspiel der TTF Ochsenhausen gut gebrauchen. Herren 1 mit überzeugendem Sieg SV Baindt - SV Rissegg 9:4 Ohne unsere Nummer 1 Marcel Brückner rechneten wir mit einem sehr engen Spiel, das schnell auch verloren gehen könnte. Jedoch hatten unsere Gegner aufgrund von Krankheit noch größere Personalsorgen als wir und mussten mit 3 Ersatzspielern antreten. Wir starteten hervorragend in die Doppel, vor allem Wolf- gang Assfalg und Thomas Nowak siegten sehr stark gegen das Einserdoppel der Gäste. Aber auch das neu formierte Dreierdoppel Tobias Nowak und Frank Mark- wart spielte gut und konnte ebenfalls gewinnen. Fest eingeplant war der Sieg unseres Einserdoppels Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die mit ihrem 3:0 alle Erwar- tungen erfüllten. Die Einzelpartien starteten mit einem un- gefährdeten 3:0 Sieg von Philipp und einer sehr knappen 2:3 Niederlage von Wolfgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Tobi verpasste es, einen der ersten beiden knap- pen Sätzen zu gewinnen und war im 3. Satz dann chan- cenlos. Nico und Thommy hatten bei ihren Spielen kaum Probleme und konnten jeweils mit 3:0 gewinnen. Frank spielte gutes Tischtennis, kam aber leider nicht an seine Leistungsgrenze und verlor mit 1:3. Somit stand es nach der ersten Einzelrunde 6:3 für uns. Philipp und Wolfgang konnten dann im vorderen Paarkreuz alle Sätze, wenn auch oftmals knapp, gewinnen und den Vorsprung auf 8:3 ausbauen. Tobi kam mit dem immer besser werdenden Blockspiel seines Gegners schwer zurecht und schaffte es zunehmend seltener, mit seinem Topspin Punkte zu erzielen. Er verlor unglücklich in einem Marathonmatch mit 9:11 im 5. Satz. Zwischenzeitich hatte Nico am Neben- tisch mit teilweise spektakulären Ballwechseln bereits 3:0 gewonnen und so den Endstand von 9:4 sichergestellt. Nächstes Wochenende haben wir spielfrei, bevor am 11.11. das Auswärtsspiel in Lindau ansteht. Wir wollen unsere 5-Spiele-Siegesserie weiter ausbauen und an der Tabel- lenspitze bleiben. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäckerinnen, Flädle-Macherinnen und Helferinnen, die uns dieses Jahr wieder so tatkräftig auf der Oberschwabenschau und zwei Wochen vorher beim Kuchenverkauf bei der Fa. Elbs unterstützt haben. Das alles konnte nur mit eurem tollen Einsatz gelingen. Am Mittwoch, 08.11.2023 kommt Valentin Schmidt, von der Bäckerei Schmidt, zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert rund ums Thema Brot, von der Teigfüh- rung, Zutaten, Backzeiten, alles was ein gutes Brot eben ausmacht. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inter- essierten recht herzlich ein. Der im Programm angekündigte Besuch eines Weih- nachtsmarktes am Freitag, 15.12.023 führt uns dieses Jahr nach Freiburg. Bisher geplante Abfahrt in Baindt 9.00 Uhr. Nach der Ankunft in Freiburg bekommen wir von Frau Michaela Elbs eine kurze Münstereinführung. Nach einem kurzen Snack kann nach Lust und Laune in Freiburg gebummelt oder gleich der Weihnachtsmarkt besucht werden. Rückfahrt ca. 19.00 Uhr..... Damit wir die Busbelegung wieder gut planen können, bitten wir um Anmeldung in den nächsten 3 - 4 Wochen. Die Weihnachtsfeier mit Gesangsduo findet am Mitt- woch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Weihnachtliche Einstimmung bei Glühwein, Punsch und Gebäck. Eure Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Unsere Fahrzeuge Bei unserem nächsten Dienstabend am 07.11.2023 wird sich alles um das Thema „unsere Fahrzeuge“ drehen. Unsere Fahrzeuge sehen komplett unterschiedlich aus - und das hat seinen Grund. Welches Fahrzeug kommt für welchen Zweck in den Einsatz? Und was für Möglichkeiten haben wir mit unseren Fahrzeugen? Diesem interessan- ten Thema werden wir uns an diesem Abend in Theorie und Praxis widmen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Don- nerstag, den 9. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Baindter Repaircafe startet Reparieren statt wegschmeißen - das ist die Devise al- ler Repaircafes. „Und auch das Zusammenkommen ist schön“ - da waren sich alle Anwesenden zum Start der Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Initiative Repaircafe Baindt einig. Vier Interessierte sind aus Baindt dabei: „Wenn es läuft, kommen immer wel- che dazu.“ Man traf sich im Rathaus mit „Werklern“ aus Grünkraut. Dort hat die „Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.„ vor einem Jahr eine Reparatur-Werkstatt ins Leben gerufen und nun teilte man großzügig die ersten Erfah- rungen. Kleine Näharbeiten und Reparaturen an Fahrrä- dern würden inzwischen auch übernommen. Die rechtli- chen und technischen Absicherungen eines Repaircafes wurden besprochen und begeistert von Reparaturen er- zählt:“ ... bei denen einen der Ehrgeiz packt.“ Die Unter- stützung durch die Gemeinwesenarbeiterin sei wichtig, so die Grünkrauter. Auch in Baindt steht die Unterstützung durch „Lebensräume für Jung u. Alt“ in Aussicht. Um sich ein besseres Bild machen zu können, ist im No- vember ein Ausflug nach Grünkraut geplant. Weiter In- teressierte sind herzlich eingeladen: Freitag der 24.11., Abfahrt 15:14 Uhr, Treffen vor dem Rathaus. Bei Fragen: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65 Von links: Peter Kaltenmark, Vera Winter; Hans Winter, Tino Gocht, Dirk Gutzeit; Foto: A. Claßen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter „Bargeldlose Bezahlsysteme in Direktvermarktung und Hofgastronomie“ Bargeldloses Bezahlen liegt im Trend und hat nicht erst in der Zeit der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen. Auch in Betrieben mit Direktvermarktung, Fe- rienbetten oder Hofgastronomie äußern Kunden öfters den Wunsch, mit einer Karte oder mit Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. Um landwirtschaftlichen Betrieben verschiedene Bezahl- möglichkeiten für ihre Kundschaft aufzuzeigen, bietet der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaft- samt Biberach am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:00 Uhr eine überregionale online-Fortbildung an. Die Referentin Frau Dr. Sophia Goßner von der Baye- rischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie in Ruhstorf, ist Expertin auf dem Gebiet der bargeldlosen Bezahlsysteme. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 15. No- vember 2023 über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Veranstaltung wird überregional für die „Re- gion Oberschwaben / Bodenseekreis“ angeboten. Inte- ressierte landwirtschaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter aus dem Bodenseekreis und dem Land- kreis Ravensburg sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Ravensburg Stadtradeln 2023: Landkreis Ravensburg mit 2,6 Mio. Radkilometern so stark wie nie Kreis Ravensburg - Das Ergebnis ist offiziell: Der Landkreis Ravensburg verteidigt beim Stadtradeln auch in diesem Jahr bundesweit seinen starken 3. Platz in der Einwohn- erklasse zw. 100.000 bis 499.999 Einwohnern. Erneut hat die Aktion des Klimabündnisses eine sehr hohe Beteiligung im Landkreis Ravensburg hervorgerufen. Vom 24. Juni bis 14. Juli traten knapp 10.400 Radelnde drei Wochen lang in die Pedale. Mit insgesamt rund 2,6 Mio. geradelten Kilometern wurde das Vorjahresergebnis von ca. 2,3 Mio. Kilometern sogar noch übertroffen. Heraus- ragend: Vier Teilnehmende schafften sogar jeweils mehr als 3.000 km. Der Kreis Ravensburg belegt damit hinter dem Kreis Steinfurt und dem Kreis Borken (beide Nordrhein-West- falen) den dritten Platz in seiner Einwohnerklasse. Im Vergleich aller Einwohnerklassen reicht es für den Kreis Ravensburg bundesweit zu Platz 9. Und das noch vor fahrradaffinen Städten wie Freiburg oder Münster. „Ich freue mich sehr über diese großartige Leistung und bin richtig stolz. Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass das Radfahren zum Alltag der Menschen in unserem Land- kreis gehört“, so Landrat Harald Sievers. Mit dem Ziel, Wege mit dem Fahrrad anstelle mit dem PKW zur absolvieren, CO2-Emmisionen zu reduzieren und dabei noch etwas für die Gesundheit zu tun, nah- men 552 Teams u.a. Schulklassen, Vereine, Kommunen und Unternehmen an der Aktion teil. Insgesamt konnten so 422 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Vergleich der Städte und Gemeinden im Landkreis konnten die Radler/innen in der Stadt Ravensburg in die- sem Jahr mit 426.689 km den ersten Platz belegen (vor Altshausen und Leutkirch im Allgäu). Im Vergleich von Kilometerleistung je Einwohner/in hatten die Radelnden in der Stadt Altshausen mit ca. 80 km pro Kopf die Nase vorn (gefolgt von Fleischwangen und Eben- weiler). Deutschlandweit hat die Gemeinde Altshausen bei den Gesamtkilometern in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen erneut den ersten Platz eingenommen. Bestes Team im Landkreis wurde in diesem Jahr das Team „MI-KA-Sports“ mit sage und schreibe 71.000 zu- rückgelegten Kilometern vor dem „TEAM Vetter“ mit knapp 63.400 km und dem Team „Albert-Einstein-Gym- nasium“ aus Ravensburg mit 43.000 km. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Patientenfürsprecher Sven Stöckle ergänzt das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Ravensburg Der Landkreis Ravensburg hat einen neuen ehrenamtli- chen Patientenfürsprecher. Klaus Göppert ist bereits seit 2021 ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Landkreis Ravensburg. Nun unterstützt Sven Stöckle das ehrenamt- lich und unabhängig tätige Team. Seine ersten Erfahrun- gen und Eindrücke fasst er mit einem Zitat von Albert Schweitzer zusammen: „Menschen helfen zu können ist etwas Wunderschönes. Menschen nicht helfen zu kön- nen ist schlimm. Menschen nicht helfen zu wollen jedoch das Erbärmlichste.“ Weitere Informationen sind zu finden unter Patientenfürsprechende | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) Saisonkarten-Verkauf 2024 für das Ravensburger Spieleland startet Vorteilspreis gültig bis 12. November 2023 Spieleland-Fans aufgepasst: Ab sofort bis 12. November 2023 gibt es die Saisonkarte für 2024 zum absoluten Vor- teilspreis von nur 89,00 Euro pro Person. Mit der Saison- karte ist an 177 Tagen Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit vorprogrammiert. Dabei können sich die Gäste auf einen neuen Liebling freuen. Denn Klein und Groß können ab 2024 täglich den bekannten Hasen aus dem gleichnami- gen Ravensburger Spiel „Lotti Karotti“ persönlich treffen. Familien, die auch 2024 das Ravensburger Spieleland in vollen Zügen genießen möchten, haben vom 25. Oktober bis 12. November 2023 die Möglichkeit, ihre Saisonkarte 2024 zum absoluten Vorteilspreis von nur 89,00 Euro pro Person zu sichern. Außerdem profitieren Dauerkar- tenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesitzer vom 18. bis 28. April 2024 eine Be- gleitperson gratis mit in den Themenpark bringen kön- nen. Saisonkartenbesitzer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenloses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feri- endorf übernachten möchte, kann sich die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageskarte für das Museum Ravensburger. Lotti Karotti live treffen Alle Ravensburger Fans können eine ihrer Lieblingsfiguren zukünftig im Ravensburger Spieleland persönlich treffen. Infos auf der Website des Ravensburger Spielelands un- ter spieleland.de/saisonkarte. Kunstausstellung von LebensKUNST Liebe Unterstützer*innen von INIOS, wir laden Sie / Euch recht herzlich zur Kunstausstellung von LebensKUNST in die Filiale der Kreissparkasse Waag- haus (Marienplatz 28) in Ravensburg ein. Sie ist zu den Öffnungszeiten der Kreissparkasse vom 25.10 bis zum 03.12.2023 zu sehen. Hintergrund zur Ausstellung: Im Juni 2023 verwandelte sich die Don-Bosco-Schule in Hegenberg in ein großes Atelier. Unter der Anleitung der Künstlerin Miriam Saric aus Ravensburg gestalteten die Lehrer mit ihren 80 Schüler*innen viele verschiedene Kunstwerke. Unter dem Motto „Kunst für uns“ entstanden individuelle Rückblicke auf die vergangenen drei Jahre. Diese waren von Corona und der Neugestaltung des Schulgebäudes geprägt. Ob auf Leinwand gemalt oder mit Schablonen gewalzt, ob Collagen geklebt oder Gips- abdrücke anfertigt, ob sich die Schülerinnen und Schü- ler im Linoldruck übten, Graffitis sprühten oder gemein- sam an einer großen Holzplatte in einer Gruppenarbeit künstlerisch tätig waren. Mit jedem Material konnten die Schülerinnen und Schüler ihren Gefühlen und Gedanken Ausdruck verleihen. Das Projekt wird von der OWB, in Kooperation mit der Don Bosco Schule Hegenberg, im Rahmen von „Impulse Inklusion 2022“ umgesetzt und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! 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Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen un