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Bifang_5Änd.pdf

ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 18.02.2016 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 31 9 Begründung – Sonstiges 33 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 11 Begründung – Bilddokumentation 36 12 Verfahrensvermerke 38 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) 1.6 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speiesewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) können nur ausnahms- weise zugelassen werden. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen). Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: am höchsten Punkt des Firstes. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig E Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In den Baugebieten sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen, Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamt- höhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 7 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.15 Versickerung von Nie- derschlagswasser inner- halb des Baugebietes Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, über Rückhaltezisternen zu drosseln und dann dem Regenwasserkanal zuzuführen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.16 Bodenbeläge in den Baugebieten In den Baugebieten (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 8 2.17 Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt in Form von unter- irdischen Infrastrukturleitungen (Schmutzwasserkanal). Die Infrastrukturleitungen sind mit Stellplätzen, Carports und bau- lichen Nebenanlagen überbaubar. Eine Überbauung mit Hauptge- bäuden oder Garagen ist nicht zulässig. Die Pflanzung von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern (sog. "Tiefwurzler") ist innerhalb des Leitungsrechtes unzulässig. Hinweis: eine Zugänglichkeit bei bspw. Schäden an der Leitung sollte jederzeit und ohne viel Aufwand möglich sein. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Gehölze aus der unten genannten Pflanzliste zu ver- wenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata LR Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 9 Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.19 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch diese Än- derung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 10 2.21 Grenze des Erweiterungsbereiches zur 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang"; (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 11 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften dieser Ände- rung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bau- teile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 12 Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie ab einer Dachneigung von 20° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 13 unter 20° sind sowohl Dachplatten als auch eine vollständige Be- grünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.10 Einfriedungen und Stützkonstruktionen in den Baugebieten Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter oder aus Holz-Latten (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem end- gültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,50 m über dem endgültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 14 Schmutzwasserkanal 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 ...m2 Voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.5 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Schmutzwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.6 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.07.1974) (siehe Planzeichnung); 4.7 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 4.8 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. 130/3 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe über 8,00 m aufwei- sen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 4.9 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 16 Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Aufgrund der starken Hangneigung wird den Grundstückseigentü- mer empfohlen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entspre- chende Maßnahmen gegen anfallendes Hangwasser zu treffen. 4.10 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.11 Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 01.03.2016 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.02.2016. § 2 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.02.2016. Der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.02.2016 beigefügt, ohne deren Be- standteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten zur Dachform zur Dachneigung zu Widerkehre und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten zu Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 18 und zur Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (Elmar Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt wird im Bereich nörd- lich der "Zeppelinstraße" ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Planbereich umschließt die bestehende "Zeppelinstraße" westlich der alten Trasse der B 30. Die 5. Änderung dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der orts- ansässigen Bevölkerung. Durch die Anbindung an die bereits bestehende "Zeppelinstraße" können die Erschließungskosten gering gehalten werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang"zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt, westlich der alten Trasse der B 30. Im Norden grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden und Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung an der "Zeppelinstraße" sowie der "Boschstraße". Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der B 30, die nun als Naherho- lungsgebiet dient. Der Geltungsbereich verläuft im Westen und Süden entlang der bestehenden Bebauung in der "Boschstraße" und der "Zeppelinstraße". Im Norden, Westen und Osten wurde die Grenze an den Flurstücksgrenzen der Fl.-Nrn. 130/3, 130/4, 131/22 gezogen und im Westen entlang der Fl.- Nr. 130. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: 130 (Teilfläche), 130/3, 130/4, 131/22 und 132/1 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 20 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom "Östlichen Bodenseebecken" geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 12 %. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Süden sind unproblematisch. Gegenüber den bebauten Grundstücken entlang der "Bosch- straße" im Westen ist ein Höhenversatz von ca. 2,00 m festzustellen. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der Rekultivierung der alten Trasse der B 30 ergibt sich eine städtebaulich neue Situation in diesem Bereich. Dennoch ist sichergestellt, dass keine Flächen überplant werden, die dem Planfeststel- lungsbeschluss zur B 30 vom 20.01.1997 unterliegen. Durch die beidseitige Bebauung der "Zep- pelinstraße" können vorhandene Erschließungsvorleistungen genutzt und der Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindever- waltung zahlreiche konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbe- reichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden (2.3.1.1). Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flächen- und energie- sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungs- einrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hinzuwirken (2.3.1.2). Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-BadWaldsee (-Biberach a. d. Riß) (2.6.2/Anhang "Landesentwicklungsachsen"). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 21 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungs- entwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfra- strukturen und wohnortnahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlun- gen und Freiräumen vermieden werden (2.6.4.1). Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruch- nahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (3.1.9). Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum (Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"). Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwicklungsachsen und der regional be- deutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren (2.2.1). Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. mit den Siedlungsbereichen Saulgau, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnli- nien 766/753 (2.2.3 (1)/2.2.3 (2)/Strukturkarte). Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifi- zierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben (2.3.2/Karte "Sied- lung") Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Da die in der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 22 Innerhalb des Geltungsbereiches der. 5. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die westlich und südlich bereits beste- hende Wohnbebauung sowie der Erschließung durch die bereits bestehende "Zeppelinstraße". Des Weiteren sind die Flächen für die Ausweisung des Wohngebietes verfügbar. Die eingeplante Straße in Richtung Norden dient der Sicherung einer möglichen Erweiterung des Plangebietes in Richtung Norden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik der 5. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfah- rens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 3.178 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 23 Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" leitet sich aus der Syste- matik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt auf eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bestehe- neden Bebauung ab. Dadurch werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausge- nutzt und die Erschließungsaufwendungen verringert. 6.2.6 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.2.7 Stand vor der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" Die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. 6.2.8 Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang": Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich nördlich der "Zeppelinstraße" ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der breits erfolgten Rekultivierung der alten Trasse im Osten des Plangebietes ergibt sich eine städtebaulich neue Gesamtsituation im Planungs- bereich. Eine wesentliche Änderung ist die Vernetzung des innerörtlichen Straßenverkehrs durch eine Ost-West-Verbindung von der "Boschstraße" über die "Zeppelinstraße" zur "Marsweilerstraße". Durch eine beidseitige Bebauung der "Zeppelinstraße" können bereits vorhandene Erschließungs- anlagen genutzt und damit sowohl die Kosten, als auch der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören- den Handwerksbetriebe) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 24 Bereich ist auf Grund der Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzuneh- men. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. - anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,30 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete und stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Er orientiert sich insbesondere an der im Westen und Süden angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dach- neigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städte- baulich vertretbares Maß beschränkt. Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, kann nur als Einzelhaus umge- setzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 25 Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen, sowie des dörflichen Charakters des Orts-Teils wäre bei einer zu star- ken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von über- wiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.9 Infrastruktur Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergar- ten, Rathaus). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 26 6.2.10 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Boschstraße" und deren Einmündung in die K 7951 hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die K 7951 besteht eine Anbindung an die B 30. Dadurch sind weitere Anbindungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im östlichen Bereich der "Zeppelinstraße"gegeben. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.2.11 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.12 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der Bau- Grund Süd vom 13.02.2012). Für die Grundstücke ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vor- gesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal er- möglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.2.13 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 27 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexponierten Offenlandschneise. Im Süden verläuft die "Zeppelinstraße". West- lich, südlich der "Zeppelinstraße" und weiter östlich grenzt Wohnbebauung an. Das verbleibende Plangebiet wird ebenso wie die nördlich angrenzenden Freiflächen als Grünland genutzt. Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der ehemaligen B 30, die nun als das Ortsgebiet querender Grüngürtel der Naherholung dient. Für das Plangebiet besteht bereits überwiegend Planungsrecht durch die in diesem Bereich geltende 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang". Diese sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte Mähwiese mit gerin- ger floristischer Artenvielfalt. Im Süden liegt ein Abschnitt der asphaltierten "Zeppelinstraße" mit randlichem Schotterstreifen im überplanten Bereich. Durch die Kulissenwirkungen der sich im Wes- ten und Osten erstreckenden Bebauung bieten das Plangebiet sowie die nahe daran anschließende Offenlandschneise keine Habitatpotentiale für Offenlandbrüter. Auch gehölzbewohnende Arten (Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger) finden innerhalb des Plangebietes keinen Lebensraum. Nach- weise über besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 28 oder regional bedeutsame Arten) gibt es nicht. Auf Grund der intensiven Nutzung sowie der Vorbe- lastungen durch die umliegende Bebauung sind diese auch nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene Natura 2000-Ge- biet liegt ca. 600 m südwestlich des Plangebietes (der "Sulzmoosbach" als Teilfläche des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel", Nr. 8323341). Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich knapp 700 m nördlich und knapp 600 m südöstlich. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sich in der weiträumigen Moränenlandschaft des Alpenvorlandes. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 13.02.2012 stehen im Plangebiet Glazialböden aus Grundmoräne und untergeordnet Moränen- kiesen an. Nach dem endgültigen Eisrückzug waren die Glazialböden einer intensiven Verwitterung ausgesetzt und es bildete sich eine Verwitterungsdecke aus. Eine Mutterbodenschicht schließt die natürliche Schichtenfolge ab. Die Böden des Plangebietes sind weitgehend unversiegelt und werden landwirtschaftlich genutzt. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Einzig im Bereich der "Zeppelinstraße" wurden die natürlicherweise anstehenden Böden versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen bereits verloren gingen. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer kommen im Plangebiet und dessen räumlichen Umfeld nicht vor. Gemäß dem o.g. geotechnischen Gutachten wurde in einer Bohrung im östlichen Plangebiet Schichtwasser angetroffen (2,8 m unter Gelände). Die über- wiegend vorkommende Grundmoräne stellt einen Grundwassergering- bzw. -nichtleiter dar. Auf Grund dieser geringen Versickerungsfähigkeit und des Gefälles Richtung Westen ist bei stärkeren Niederschlagsereignissen mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die westexponierte, in die Ortschaft Baindt hineinragende Offenlandschneise begünstigt die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft in Richtung der Bebauung. Das Plangebiet am südli- chen Rand dieser Schneise trägt einen geringfügigen Teil hierzu bei, ist für das Siedlungsklima jedoch nicht relevant. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexpo- nierten und grünlandgeprägten Offenlandschneise. Das Gebiet kann als Teil einer großen Grün- landfläche ohne landschaftliche Einzelelemente als strukturarm eingestuft werden. Einsehbar ist der Bereich von der "Zeppelinstraße", der umliegenden Bebauung sowie von Norden aus der freien Landschaft. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 29 7.2.2 Auswirkungen der Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung von drei Wohngrundstücken. Gegenüber dem rechtsverbindli- chen Bebauungsplan, der für einen Großteil des Plangebietes Verkehrsflächen festsetzt, ist mit kei- nen verstärkten Auswirkungen durch die Planung auf die jeweiligen Schutzgüter zu rechnen. Im nachfolgenden werden die Auswirkungen auf den faktischen Bestand dargestellt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper gehen das intensiv genutzte Grünland mit der daran anschließenden straßenbegleitenden Schotterfläche auf kleiner Fläche als Lebensräume verloren. Das hierdurch bedingte naturschutzfachliche Konfliktpotential ist gering. Artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete jeglicher Art sowie Bio- tope sind von der Planung nicht berührt. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Mit der Planung geht innerhalb des Plangebiets ein Verlust einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche einher. Auf Grund der Hanglage kommt es zudem zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Da es sich lediglich um drei Wohnbaugrund- stücke handelt (GRZ von 0,3), ist der Eingriff in das Schutzgut gering. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Wohnbebauung hat eine ge- ringfügige Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und Flächen nur in geringem Umfang versiegelt werden, sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bau- und anlagenbedingte Eingriffe in wasserführende Schichten können nicht gänzlich ausgeschlossen wer- den. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die Planung führt zu keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut. Siedlungsrelevante Kaltluft-Abflussbahnen werden nicht beeinträchtigt. Nachteilige Umweltauswir- kungen durch Schadstoff-Emissionen können bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen vermieden werden. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Planung führt auf Grund ihrer Lage und geringen Größe zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 30 barkeit des landschaftlichen Umfeldes zu rechnen. Die getroffenen Festsetzungen und bauord- nungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anwohner begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Auf jedem privaten Baugrundstück ist zur Durchgrünung der Bebauung ein Laubbaum zu pflanzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Arten für das zuvor genannte Pflanzgebot als auch für den überwiegenden Teil der zu pflanzenden Sträu- cher gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 31 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird über Bauvorschriften zur Dachform, zur Dachneigung sowie zu Dachaufbauten ge- regelt. Als Dachdeckungsmaterial stehen rote oder rotbraune Betonpfannen zur Auswahl. Zudem bestehen Regelungen bezüglich Antennen. Zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Stützmauern und Einfriedungen, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie zur Höhenentwicklung. Der von der 5. Änderung betroffene Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht jedoch ausschließlich Verkehrsflächen vor. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Ge- bäude im überplanten Bereich weisen ebenfalls Satteldächer und Walmdächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermögli- chen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Ne- bengebäude. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bau- ordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vor- schriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 32 Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt auch für Stützmauern. 8.3 Sonstige Regelungen 8.3.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. In der heutigen Zeit sind Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung not- wendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Es wurde hohen Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Durch diese kann weitgehend sicherge- stellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angrenzenden Verkehrsflächen zweckentfremdet werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 33 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,20 62,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 16,66% Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 3 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 9 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 0,03 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 34 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 7,5 – 22,5 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der Netze BW GmbH, Biberach Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.02.2016) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2016 enthalten): Anpassung der Wand- und Firsthöhen auf Flst.-Nr. 131/22 in der Planzeichnung Klarstellende Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen Überarbeitung des Hinweises zum Brandschutz Einarbeitung eines Hinweises bezüglich der Verunreinigung von Niederschlagswasser Ergänzung der Begründung um den Planfeststellungsbeschluss zur B 30 Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Flächen für die Land- wirtschaft, Mischbauflä- chen (M) und Ortsrand- eingrünung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 36 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nord- westen auf das Plange- biet sowie die bestehende Bebauung in der "Bosch- straße" Blick von der überplanten Fläche nach Süden auf die Bestandsbebauung in der "Zeppelinstraße" Blick nach Osten entlang der "Zeppelinstraße"; links das Plangebiet, im Hintergrund die alte Trasse der B 30 sowie die bestehende Bebauung in der "Kornblumenstraße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 37 Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nor- den, im Vordergrund das Plangebiet, im Hinter- grund die angrenzenden landwirtschaftlich genutz- ten Flächen, links die be- stehende Bebauung in der "Boschstraße" Blick von der überplanten Fläche in Richtung Nor- den, im Vordergrund ist ein Höhenversatz inner- halb des Plangebietes zu erkennen Blick vom Plangebiet in Richtung Osten, im Hin- tergrund die Bebauung in der "Kornblumenstraße" sowie der "Marsweiler- straße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 38 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2012. Der Beschluss wurde am 10.08.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.12.2015 bis 15.01.2016 (Billigungs- beschluss vom 10.11.2015; Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Bekanntmachung am 04.12.2015) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2015 (Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Billigungsbeschluss vom 10.11.2015) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 39 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 über die Entwurfs- fassung vom 18.02.2016. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 18.02.2016 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 01.03.2016 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am ………….ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 40 Plan aufgestellt am: 10.11.2015 Plan geändert am: 18.02.2016 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. N. Riel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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        G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2019 und 2020 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 / 2020 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 11 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 15 A. Allgemeines 17 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 30 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 33 Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 33 Haushaltsjahre 2019 und 2020 36 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 /2020 36 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 38 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 55 4. Interne Leistungsverrechnung 57 5. Schulden 58 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 61 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 65 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 68 9. Kennzahlen 71 10. Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 73 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 79 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 83 Beteiligungsbericht 87 III. Haushaltsplan 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 91 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 100 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 103 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 107 Teilergebnishaushalt I 107 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 108 Produktbereich 1133 Grundstücksmanagement 121 Teilergebnishaushalt II 123 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 124 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 131 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 139 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 140 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 142 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 144 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 145 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 155 Produktbereich 42 Sport und Bäder 164 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 168 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 170 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 178 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 182 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus 187 Teilergebnishaushalt III 190 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 191 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 195 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 197 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 213 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 215 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 223 Stellenplan 251 IV. Anlagen 266 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 266 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 267 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 274 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 276 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 278 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 281 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 286 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 292 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 303 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 305 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 308 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2019 / 2020 313 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2019 / 2020 349 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.900.000 10.514.150 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.393.650 11.204.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 506.350 -690.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 10.678.100 10.295.050 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 9.565.850 10.246.250 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 1.112.250 48.800 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.406.000 8.528.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.338.200 10.668.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -2.932.200 -2.139.800 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.819.950 -2.091.000 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 0 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 68.100 68.100 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -68.100 -68.100 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.888.050 -2.159.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.295.000 2.350.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. 330 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 15.01.2019 Elmar Buemann, Bürgermeister 2 § 2 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 367.500 402.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 408.500 400.600 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -41.000 1.600 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -41.000 1.600 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 363.400 399.700 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 354.000 344.100 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 9.400 55.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 80.000 59.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.000 302.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -532.000 -243.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -522.600 -187.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 580.000 270.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57.950 62.950 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 522.050 207.050 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -550 19.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 580.000 270.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 300.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 150.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 4 § 3 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 840.200 846.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 872.000 873.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -31.800 -26.800 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -31.800 -26.800 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 719.200 724.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 597.000 598.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 122.200 126.200 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 195.000 177.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.481.000 505.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.286.000 -328.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.163.800 -201.800 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.400.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 79.000 89.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.321.000 361.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 157.200 159.200 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.400.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 425.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 6 Bereich Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2018 (Kameralistik) Verände- rung 2019 zu 2018 Rechnungs- ergebnis 2017 Kameralistik Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.200 5.250 5.242 -0,80% 5.141 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 davon Erträge 10.900.000 10.514.150 9.609.750 9.831.054,90 davon Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 9.609.750 9.831.054,90 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 9.406.000 8.528.500 4.281.750 2.699.066,65 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 12.338.200 10.668.300 4.281.750 2.699.066,65 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -2.932.200 -2.139.800 Steuern Grundsteuer A 34.000 33.500 33.500 1,49% 33.952,22 Hebesatz Grundsteuer A 330 330 330 0,00% 320 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 -4,00% 479.113,45 Hebesatz Grundsteuer B 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 1.750.000 1.800.000 1.350.000 29,63% 1.462.953,45 Hebesatz Gewerbesteuer 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 30,59% 334.119,64 Gewerbesteuerumlagesatz in % 68,5 68 68 0,74% 69 Hundessteuer 13.000 14.000 13.000 0,00% 14.114,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.300.000 3.520.000 2.720.000 21,32% 2.799.594,37 Gemeindeanteil an der USt 224.000 228.500 197.000 13,71% 158.370,50 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.027.000 1.354.000 1.535.000 32,05% 1.759.239,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 540.000 573.500 451.500 19,60% 478.653,40 Familienlastenausgleich 242.000 250.000 230.000 5,22% 215.034,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.000 119.000 113.000 5,31% 122.918,35 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)7.710.000 5.925.000 3.500.000 120,29% 105.269,16 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 506.350 -690.700 keine Angabe keine Angabe Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 605.900 739.500 keine Angabe keine Angabe Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 1.112.250 48.800 keine Angabe keine Angabe Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit inkl. Tilgung -3.000.300 -2.207.900 keine Angabe keine Angabe Veränderung liquide Mittel -1.888.050 -2.159.100 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 5.311.950 3.152.850 7.200.000 8.190.310,09 Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Stand zum 31.12. des Jahres 408.917 332.457 485.377 0,00% 561.837,07 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 78,64 63,33 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Zinsen 0 0 0 0,00% 0,00 - Tilgungen (Kfw 68.100 €) 76.460 76.460 76.460 0,00% 93.444,71 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 6.356.904 7.565.051 6.661.518 -4,57% 5.719.889,23 - Hebesatz - Reduzierung angenommen 29,50% 29,00% 30,00% -1,67% 32,50% - Aufkommen 1.875.287 2.193.865 1.998.455 -6,16% 1.858.964,00 Personalausgaben 2.750.800 2.831.500 2.513.150 9,46% 2.403.530,11 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.424.000 1.762.600 1.346.000 5,79% 1.270.959,10 Investitionsausgaben - Grunderwerb (Konto 01-02,0211, 0221,0231, 0241,0291) 2.486.000 2.675.000 980.000 153,67% 851.618,86 - bewegl. Vermögen (Konten 05-07 Soll) 409.700 428.500 261.800 56,49% 120.160,31 - Baumaßnahmen (Konten 02 ohne Grund- und Boden)9.433.000 7.560.000 2.519.950 274,33% 2.814.318,92 - Erwerb von Beteiligung (Konten 10-12) 9.500 4.800 0 0,00% 9.500,00 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 und 2020 Haushaltsjahr 7 Bereich 2018 2017 Veränderung 2016 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.200 5.242 -0,80% 5.141 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,25 2,27 -0,80% 2,18 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.209 5.242 -0,63% 5.088 deutsch 4.616 4.649 -0,71% 4.646 ausländischer Herkunft 593 593 0,00% 442 Privathaushalte 2.150 2.150 0,00% 2.150 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,42 2,41 0,44% 2,42 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 80 85 0,00% 83 davon über 3 Jahre 59 62 0,00% 64 davon unter 3 Jahre 21 23 0,00% 19 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 3 0,00% 2 Regenbogen gesamt 18 20 0,00% 13 davon über 3 Jahre 18 20 0,00% 13 davon unter 3 Jahre 0 0 0,00% 0 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 0 0,00% 0 St. Martin gesamt 82 77 0,00% 76 davon über 3 Jahre 71 67 0,00% 67 davon unter 3 Jahre 11 10 0,00% 9 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 1 0,00% 1 Waldorfkindergarten gesamt 40 39 0,00% 37 davon über 3 Jahre 37 32 0,00% 33 davon unter 3 Jahre 3 7 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 28 28 0,00% 31 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 155 160 -3,13% 151 Grundschüler 155 160 -3,13% 151 davon aus Baindt 145 151 -3,97% 143 davon auswärtige Grundschüler 10 9 11,11% 8 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.318 1.251 5,36% 1.221 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.252 2.172 3,68% 2.168 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.085 1.023 6,06% 989 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.021 1.946 3,85% 1.939 Arbeitslose gesamt Sept. 75 82 -8,54% 72 Arbeitslosenquote 3,3% 4,3% -22,55% 3,3% Arbeitslose unter 25 im September 13 14 -7,14% 7 Trinkwassergebühren netto 1,35 1,29 4,65% 1,29 Landesdurchschnitt netto 2,01 1,98 1,42% 1,97 Schmutzwassergebühren 2,46 2,46 0,00% 1,85 Niederschlagswassergebühren 0,41 0,41 0,00% 0,47 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 3.923 3.815 2,83% 3.714 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2019 2020 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.112.250 48.800 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 605.900 739.500 4. Zuführung zu Rückstellungen 0 0 5. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 1.044.150 -19.300 6. Brutto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 7. Netto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 8. Verschuldung zum 31.12. 408.917 332.457 absolut € rd. €/Einw. rd. 78,64 63,33 9. Investitionen 10.668.300 12.338.200 10. Verpflichtungsermächtigungen 8.295.000 2.350.000 11. Änderung Finanzierungsmittelbestand -1.888.050 -2.159.100 12. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 5.311.950 3.152.850 Eckdaten zum Haushaltsplan 2019 und 2020 9 10 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 11 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 0000 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 0200 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 0200 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 0200 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 8810 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 7710 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 8830, 8810 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 0200 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 1100 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 0600 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 0200 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1300 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2150, 8810 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2151 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2900 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2910 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2152 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 3300 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 3500 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 3660 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 3700 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 4320 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 8810 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 030011.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 12 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 4980,4982 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 4360 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4641 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6- Jährige 4645 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4645 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 4645 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 5500 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 5610 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 5620 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 6100,6151 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 8100 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 8100 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 8150 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 8170 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 7910 2 464036.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 13 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 7200,7201 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 7000 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 6300 2 6300 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 6700 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 6300 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 7920 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 5800,5810 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 6900 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 7510 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 5551 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 7910 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 7670 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 9000 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 9100 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 14 Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2019/2020 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2019 / 2020 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 15 Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich Ihnen den ersten Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach den Grundzügen der Kommunalen Doppik zu präsentieren. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts‐ und Rechnungswesen (NKHR) ändert sich nicht nur der Rechnungsstil, sondern vielmehr die Perspektiven der Darstellung. Optisch und inhaltlich hebt sich der Haushalt damit deutlich von dem „kameralen Vorgänger“ ab. Die 10 Einzelpläne weichen künftig den 3 Teilhaushalten und die 68 organisationsorientierten Unterabschnitte werden durch 61 Produktgruppen ersetzt. Die Finanzperspektive verliert im NKHR dabei ihre herausgehobene Rolle. Neben einem umfassenden, aber verdichteten Zahlenwerk ist der neue Haushaltsplan auch Ausdruck von Produkten und Verwaltungsdienstleistungen geworden. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Ergebnisse bzw. die Wirkung bei der Zielgruppe deutlicher in den Fokus des gemeindlichen Handelns zu rücken. Effektivität (Zielerreichung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit der Handlungsalternative) sind künftig die entscheidenden Beurteilungskriterien. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und sehr komplexen Projekt. Baindt, im November 2018 Wolfgang Abele Kämmerer 16 A. Allgemeines 1. Einleitung und rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik, erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2019 wendet die Gemeinde Baindt erstmals das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung (Einzahlungen und Auszahlungen) im Haushaltsplan durch (Erträge und Aufwendungen) ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Gemeinde Baindt hat am 09.06.2015, 03.05.2016, 04.07.2017, 03.07.2018 sowie am 06.11.2018 den Gemeinderat über die wesentlichen Inhalte, die mit der Reform verbunden sind unterrichtet und zum aktuellen Umsetzungsstand in Baden-Württemberg berichtet. Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gefasst und die Verwaltung mit der Einführung zum 01.01.2019 beauftragt. Mit der Einführung des NHKR wird auch der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg sowie der Kontenplan II verbindlich. Produktplan und Kontenplan ersetzen die bisherige Verwaltungsvorschrift „Gliederung und Gruppierung“ als Grundlage für die Struktur des Haushaltsplanes. Die Gemeinde Baindt erstellt für die Jahre 2019 und 2020 erneut einen Doppelhaushalt. Die Gemeinde Baindt erstellt die Haushaltsplanung seit 2017 in Form eines Doppelhaushaltes. Gründe hierfür sind neben der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie die Umsetzung von Großprojekten, die aufgrund der Ausschreibungsfristen regelmäßig nicht mehr innerhalb eines Haushaltsjahres realisierbar sind. Die Gemeinde Baindt erhofft sich durch diese Vorgehensweise, das Volumen der evtl. notwendigen Haushaltsreste zumindest zum Ende des zweiten Jahres deutlich zu reduzieren und damit mehr Haushaltsklarheit zu schaffen. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien 17 - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. Die bisherige Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Ergebnishaushalt (§ 2 Gemeindehaushaltsverordnung nachfolgend GemHVO) / Ergebnisrechnung: Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung stellt die Quelle des Ressourcenaufkommens (z.B. Steuern, Zuweisungen) einer Gemeinde, sowie die Ursachen ihres Ressourcenverbrauchs (z.B. Personal, Abschreibungen) dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es, im Gegensatz zum ehemaligen Verwaltungshaushalt, keine Rolle, wann der tatsächliche Geldabfluss bzw. -zufluss erfolgt. Die Ergebnisrechnung gibt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit an. Künftig werden 18 auch zahlungsunwirksame Vorgänge (z.B. Abschreibungen, Auflösungen von Zuschüssen) abgebildet. Das Jahresergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis, welches alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen umfasst, zusammen. Es stellt eine Vermögensmehrung oder -minderung für die Kommune dar und wird in der Vermögensrechnung unter den Kapitalpositionen ausgewiesen. Im Ergebnishaushalt werden Erträge und Aufwendungen ressourcenorientiert veranschlagt. Auch nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen von Zuweisungen und innere Verrechnungen sind abgebildet. Der Ergebnishaushalt weist das jährliche Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig aus. Die Abnahme oder Zunahme des Vermögens (Basiskapital) der Gemeinde wird durch den Saldo ermittelt. Ertragsarten: Aufwandsarten: 30 Steuern, Abgaben 40 Personalaufwand 31 Zuwendungen, Umlagen 41 Versorgungsaufwand 32 Sonstige Transfererträge 42 Sach- und Dienstleistungen 33 Öffentlich-rechtliche Entgelte 43 Transferaufwendungen 34 Privatrechtliche Entgelte 44 Sonstige ordentliche Aufwendungen 35 Sonstige ordentliche Erträge 45 Zinsen 36 Finanzerträge 46 Abschreibungen 37 Aktivierte Eigenleistungen 48 Aufwendungen aus internen Leistungen 38 Erträge aus internen Leistungen 50 Außerordentliche Erträge 51 Außerordentliche Aufwendungen 53 Veräußerungen von Vermögen Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) / Finanzrechnung: Im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres abgebildet. Entsprechend dem Kassenwirksamkeitsprinzip sind alle Zahlungen aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden – ohne periodengerechte Abgrenzung. Es wird dargestellt, woher die finanziellen Mittel der Gemeinde stammen (z.B. Zuweisungen, Kredite) und wofür sie verwendet werden (Investitionen, Verwaltungstätigkeiten und Tilgung). Der Finanzhaushalt beinhaltet vor allem die Investitionsplanung und daneben die Finanzierungsplanung (Kreditaufnahme, -tilgung). Er entspricht daher in etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Außerdem enthält der Finanzhaushalt alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts. Zudem kann eine Aussage zur Liquiditätslage der Gemeinde getroffen werden, da der Saldo des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung die Position „Liquide Mittel“ in der Vermögensrechnung beeinflusst. Der Finanzhaushalt ist die Liquiditätsrechnung der Kommune. Einzahlungen: Auszahlungen: 60 Steuern, Abgaben 70 Personalauszahlungen 61 Zuwendungen, Umlagen 71 Versorgungsauszahlungen 62 Sonstige Transfererträge 72 Sach- und Dienstleistungen 63 Öffentlich-rechtliche Entgelte 73 Transferauszahlungen 64 Privatrechtliche Entgelte 74 Sonstige Auszahlungen 65 Sonstige Einzahlungen 75 Zinsen 66 Finanzeinzahlungen 77 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 67 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 78 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 69 Einzahl. aus Finanzierungstätigkeit 79 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Auch wenn sich die Haushaltswirtschaft zukünftig in einer neuen Form zeigt, bleibt das oberste Ziel weiterhin die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Deshalb muss 19 gewährleistet sein, dass die anfallenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge finanziert werden können. Während in der Vergangenheit der aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt bestehende Gesamthaushalt in kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen war, bezieht sich die zukünftige Ausgleichsverpflichtung primär auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt bilden zusammen den Gesamthaushalt. Bildung der Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte ihrerseits sind in der Regel nach Produktgruppen noch weiter untergliedert. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2017 mit der Bildung von Teilhaushalten beschäftigt. Die Gliederung kann nach § 4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen. Für eine Gliederung nach Produktbereichen spricht die Stetigkeit des Haushaltes, da sich eventuelle künftige Organisationsänderungen nicht auf den Haushalt auswirken. Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. 20 Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die in der Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c.) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d.) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt gliedert sich in einem Gesamtergebnishaushalt (Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzhaushalt (Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen). Des Weiteren enthält der Gesamthaushalt je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilergebnishaushalte, sowie über die 21 Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilfinanzhaushalte. Diese Zusammenstellung nennt man Haushaltsquerschnitt. Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 3 GemHVO als Anlage beizufügen: - Vorbericht - Finanzplan mit Investitionsprogramm - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht über Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rücklage - Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten - Letzter Gesamtabschluss (§ 95a GemO sog. Konzernabschluss, ist für Städte erst ab 2022 Pflicht) - Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen - Übersicht über die Budgets Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Künftig wird der Haushalt produktorientiert gegliedert. Im Vordergrund stehen dabei die Leistungen der Verwaltung, welche im NKHR als Produkte bezeichnet werden. Die Produkte werden verbindlich vom Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Aufbauend auf dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg werden die von der Kommune erbrachten Leistungen in Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche gegliedert. Die Teilergebnishaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die dem Budget zugeordneten Produktgruppen − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einzelnen Produktgruppen Die Teilfinanzhaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionen 22 − Übersicht über die einzelnen Investitionen des Teilfinanzhaushalts einschließlich mittelfristigen Investitionsprogramms, das demzufolge nicht mehr als Anlage der mittelfristigen Finanzplanung beiliegt, sondern direkt jedem Teilfinanzhaushalt zugeordnet wird. Produkte: Eine Leistung ist das Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit. Diese Leistung und die dazu gehörenden Teilleistungen bilden ein Produkt. Produktgruppe: In einer Produktgruppe werden inhaltlich zusammengehörende Produkte zusammengefasst. Beispielsweise besteht zwischen der Erstellung eines Personalausweises, weiteren Meldeangelegenheiten und einer Einbürgerung ein inhaltlicher Zusammenhang. Alle Leistungen werden daher in der Produktgruppe „12.22 Einwohnerwesen“ zusammengefasst. Auf dieser Ebene erfolgt grundsätzlich der Ausweis im Haushaltsplan. Produktbereich: Nach derselben Systematik bilden wiederum inhaltlich zusammengehörende Produktgruppen einen Produktbereich. Jeder Produktbereich stellt dabei ein Aufgabenfeld der Verwaltung dar. So gehört beispielsweise das Ordnungswesen und das Einwohnerwesen zum Produktbereich „12 Sicherheit und Ordnung“. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden im Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nur die Produktgruppen abgebildet. Kostenstellen: Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht wird die alte kamerale Haushaltsstelle durch eine Kombination aus Kostenstelle und Sachkonto abgelöst. Der bisherige Unterabschnitt wird durch eine Kostenstelle und die bisherige Gruppierung durch eine Kostenart bzw. Sachkonto ersetzt. Sachkonto: Das Sachkonto löst die bisherige Gruppierung ab und stellt dar, um welche Kostenarten es sich handelt (z.B. Geschäftsaufwendungen, Personalaufwendungen). Die Gliederung der Sachkonten richtet sich nach dem Kontenrahmen Baden- Württemberg. Durch die erste Ziffer des Sachkontos lässt sich erkennen, ob es sich um einen Ertrag (3), Aufwand (4), außerordentlichen Ertrag oder Aufwand (5), eine Einzahlung (6) oder eine Auszahlung (7) handelt. 23 Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2019 und 2020 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und nicht als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: 24 Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen. Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen. Stellenplan (§ 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. 25 Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wird voraussichtlich Mitte 2019 beschlossen und in einem 2 Jahreszeitraum von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2019 67.500 € und 2020 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2019 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 26 Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes) gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. Vergleich Kameralistik und NKHR: Kriterien Kameralistik Doppik Rechnungskonzept Geldverbrauchskonzept Ressourcenverbrauchskonzept -Verwaltungshaushalt -Vermögenshaushalt -Mittelfristige Finanzplanung - Gesamt- u. Teilergebnishaushalt - Gesamt- u. Teilfinanzhaushalt - Mittelfristige Finanzplanung Rechnungsgrößen Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzhaushalt) Buchungssystem Buchung auf Haushaltsstellen Doppelte Buchführung auf Konten Rechnungsabschluss Jahresrechnung Jahresabschluss mit Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnis- und Finanzrechnung Struktur des Haushalts Einzelpläne Unterabschnitte Teilhaushalte Produktgruppen Gruppierung (Ausgabe-/ Einnahmearten) Ergebnishaushalt (Aufwands- und Ertragsarten) Finanzhaushalt (Auszahlungs- und Einzahlungsarten) 27 Vermögensausweis Investitionen im Vermögenshaushalt Investitionen im Finanzhaushalt Darstellung des Werteverzehrs des Vermögens im Ergebnishaushalt Freiwillige Vermögenserfassung in Anlagenachweisen Pflicht bei kostenrechnenden Einrichtungen und BGAs Verpflichtende Vermögenserfassung in der Anlagenbuchhaltung Jährliche Zusammenstellung des Vermögens in der Bilanz Kassenwirksamkeit Fälligkeitsprinzip Periodengerechte Abgrenzung Finanz- und Fachverantwortung getrennt Finanz- und Fachverantwortung in einer Hand (Dezentrale Ressourcenverantwortung) Haushaltsausgleich Verwaltungs- und Vermögenshaushalt müssen ausgeglichen sein Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen, der Finanzhaushalt nicht zwingend. Spezialregelungen zum Haushaltsausgleich in § 24 GemHVO Liquiditätsübersicht Nein Ja Finanzplanung Zustimmende Kenntnisnahme Beschluss Gemeinderat Budgetierung Ausnahmefall Regelfall Haushaltsreste für Investitionen finanziert Ja Nein Sammelnachweise Ja Nein, aber § 20 Abs. 2 GemHVO Allgemeine Rücklage Ja Nein Rechnungsabgrenzung Ausnahmefall Regelfall Finanzlage Kommune Geldmenge unverändert Geldmenge unverändert Haushaltsplan unverändert unverändert Haushaltssatzung unverändert unverändert Finanzplanung unverändert unverändert Haushaltsübertragungen Haushaltsreste möglich Haushaltsermächtigungen möglich Verfügungsmittel unverändert unverändert Vorbericht unverändert unverändert 28 Verpflichtungsermächtigungen unverändert unverändert Schuldenübersicht Ja Ja Rücklagenübersicht Ja Ja Deckungsreserve Ja Ja Gesamtrechnung Ja Ja Berichtspflicht Ja Ja Haushaltswirtschaftliche Sperre Ja Ja Gebührenrecht unverändert unverändert Grundlage für den Haushaltsplan 2019 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2019 (2020) umfasst die Jahre 2018 (2019) bis 2022 (2023). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich 29 freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftliche Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Für die folgenden Jahre hat es nach der Novembersteuerschätzung keine Steigerungen mehr gegeben. Die Steuerschätzung im vergangenen Mai hatte für den Gesamtstaat bereits einen großen zusätzlichen Spielraum ergeben. Die deutsche Wirtschaft zeigt sich derzeit noch stabil. Die nächste Rezession wird aber im Finanzplanungszeitraum kommen. Derzeit ist alles noch in bester Ordnung: Die Arbeitslosigkeit ist bei uns niedrig, die Kauflust aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der guten Einkommenssituation ungebrochen und die Wirtschaft gut ausgelastet. Im neunten Aufschwungsjahr geht es weiterhin bergauf. Für das laufende Jahr haben die Forschungsinstitute ihre Wachstumsprognose um 0,5 -0,8% auf 1,7 - 1,4 Prozent nach unten korrigiert. Darin drückt sich die Sorge vor einer Eskalation der Handelskonflikte. Der exportstarken deutschen Wirtschaft macht dies Probleme. Auch die nachlassende Nachfrage aus dem Ausland und der Brexit sowie die Lage bei den südeuropäischen Ländern entwickeln sich zu Konjunkturrisiken und erste Bremsspuren erkennbar. Was den Konjunkturzug zudem bremst, ist derzeit der Mangel an gut ausgebildetem Personal und bürokratische Auflagen. Die Börse könnte ein Synonym für die wirtschaftliche Dynamik sein. In Kombination mit einer Reihe von politischen Versäumnissen haben wir im Finanzplanungszeitraum ein gesteigertes Risiko. Die steigenden Energiepreise und eine langsam verfallende Infrastruktur macht Deutschland aus einem Musterschüler zu einem Problemfall. Die gute Auftragslage und das gute Konsumklima wird die deutsche Wirtschaft noch durch eine gewisse Zeit tragen: Die Konjunktur verläuft in Zyklen und deshalb wird der Tag der beginnenden Rezession kommen. Unter anderen Umständen würde die Zentralbank dann die Zinsen senken, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Wirtschaft wieder zu stimulieren. Bei Zinsen von null Prozent jedoch scheidet diese Möglichkeit aus. Umso wichtiger ist es daher, dass die Politik das Ihre tut, um die Konjunktur in Schwung zu halten. Die Wirtschaftsweisen rechnen 2019 ebenfalls mit etwas geringerem Wachstum Der Sachverständigenrat hat seine Wachstumsprognose für 2019 gesenkt. Die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum schwanken teilweise sehr stark und werden im Laufe eines Jahres regelmäßig nach oben oder unten korrigiert. Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Überblick. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Sie sagten dabei für das laufende Jahr ein Wachstum mit 1,8% und für das kommende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts mit 1,4-1,8 % voraus. Damit korrigierten die Forscher ihre Schätzung vom Frühjahr nach unten. 30 Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2018 Prognos e für 2019 Bundesregierung Okt 18 1,80% 1,80% EU-Kommission Jul 18 1,90% 1,90% Internationaler Währungsfonds Jul 18 2,20% 2,10% OECD Sep 18 1,90% 1,80% Bundesbank Jun 18 2,00% 1,90% Sachverständigenrat zur Begutacht. der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mrz 18 2,30% 1,80% Gemeinschaftsdiagn. der führenden Wirtschaftsforschungsinst. Sep 18 1,70% 1,90% Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Sep 18 1,80% 1,70% ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der UNI München Sep 18 1,90% 1,90% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 18 1,90% 2,00% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 18 1,80% 1,40% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 18 1,90% 1,60% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 18 1,80% 1,70% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Jun 18 2,10% 2,10% Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung RWI Sep 18 1,80% 1,50% Die Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der bevorstehende Brexit, der schwerfällige Breitbandausbau und die Entwicklung der Energiepreise sind Risiken der Wirtschaft 2019. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2019 und 2020 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2019 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich die weiterhin gute wirtschaftliche Lage in Deutschland wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 2,3 % für dieses Jahr und + 2,1 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 4,2 % für das Jahr 2018, + 4,1 % für das Jahr 2019 sowie je + 3,3 % für die Jahre 2020 bis 2022 projiziert. Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2018 gegenüber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: Für das 31 Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,5 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von + 4,1 % erwartet. Dies sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. Für die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von + 3,2 % unverändert. Dennoch dürften im nächsten Jahr die Steuereinnahmen zunächst weiter Jahr für Jahr auf immer neue Rekordwerte klettern. Die aktuellen Prognosen sind wegen des evtl. bevorstehenden Brexits, dem Handelspartner Amerika, die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Integration sowie des Abgasskandals auf das Steueraufkommen schwierig. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz Wirtschaftswachstum ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Besonders erfreulich ist auch, dass nach einem jahrelangen Rückgang der Kindergartenförderung Mitte 2018 die kommunalen Spitzenverbände und das Land einen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ schließen konnten, der dafür sorgt, dass der Förderbetrag für die Kinder über drei Jahren wieder steigt. Dies mildert erfreulicherweise den prognostizierten Anstieg des Defizits in diesem Bereich und verschafft den kommunalen Finanzen somit etwas Luft. Eine Trendwende der Kosten- und der Defizitentwicklung ist damit im Kindergartenbereich aber nicht verbunden. Kosten und Defizite werden weiter steigen, zumal in Baindt in den kommenden Jahren die Betreuungskapazitäten nochmals kräftig ausgebaut werden. Dies spiegelt sich insbesondere in der Entwicklung der Personalkosten wieder. Die Gemeinde Baindt bleibt daher auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren habe viele Problemlagen nicht in voller Deutlichkeit zutage treten lassen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen wäre gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes dringend notwendig. Der Novembersteuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in guter Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Das Ergebnis der Steuerschätzung spiegelt trotz den etwas geringeren Mehreinnahmen die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wieder. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte, Einkommen und Gewinne steigen. Die Inlandsnachfrage ist weiter robust und eine tragende Säule des Aufschwungs. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft dennoch nach wie vor gut aufgestellt. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ist seit 2011 durchwegs positiv. Aber neben steigen Einnahmen machen den Kommunen vor allem sehr hohe Ausgabensprünge im Bereich Kindergarten sowie steigende Personal- und Materialkosten zu schaffen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent 32 fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Finanzminister von Bund und Länder und die kommunalen Spitzenverbände vertreten nach wie vor folgende Konsolidierungsthese: Angesichts der langfristigen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt es zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte keine Alternative. Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Haushaltsspielräume morgen. Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich muss daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen. In die Haushaltsplanansätze 2019 und 2020 wurde neben dem Haushaltserlass auch die Novembersteuerschätzung eingearbeitet. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 Das Rechnungsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2017 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 03.07.2018 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. In den bisherigen kameralen Haushalten war im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen. Diese Zuführung hat aufgezeigt, wie hoch der Überschuss aus dem laufenden Haushalt für den Vermögenshaushalt erbracht hat. Im NKHR gibt es keine Zuführung an den Finanzhaushalt, lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt ist mit der Zuführung vergleichbar. Nach Abzug der kassenunwirksamen Erträge bzw. Aufwendungen verbleibt der „Zahlungsmittelüberschuss“. Aufgrund positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate 2017 vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.312.658,02 €. Tilgungen in Höhe von 85.044,71 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2017 nach einer Entnahme von 2.356.496,09 € einen Stand in Höhe von 2.730.150,24 € aus. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2017 2.730.150,24 €. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2017: 527.455,29 €* *Lt. den Vorgaben des NKHR wäre der vorfinanzierte Betrag des Pächter Gaststätte zur Mühle in Höhe von 34.381,78 € noch hinzuzurechnen. →im EB Wasserversorgung 599.836,29 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 € (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 570.950 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 28.886,29 €) →im EB Abwasserbeseitigung: 1.757.283,98 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 €) (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 1.650.750,00 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 106.533,98 €) 33 Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe) beträgt zum 31.12.2017 2.884.575,56 €. Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2017 -: 5.242 Einwohner. Somit ergibt sich durch die Aufnahme des KfW-Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 100,62 €/Einwohner. Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). Unter anderem wurden 2017 folgende Haushaltsreste gebildet: Es werden folgende Haushaltsreste gebildet: 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.441.000 € Haushaltsvollzug 2018 Das Rechnungsjahr 2018 gestaltet sich im Verwaltungshaushalt wesentlich besser als erwartet. Im Einzelnen kann von folgenden finanziellen Entwicklungen des Verwaltungshaushaltes (VwH) und Vermögenshaushaltes (VmH) ausgegangen werden. Entlastungen des VwH: a) 1.900.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen b) 400.000 € mehr Gemeindeanteil an der EKSt c) 130.000 € höhere Schlüsselzuweisungen und kommunale Investitionspauschale aufgrund höheren Kopfbeträgen und höherer Einwohnerzahl Belastungen des VwH: a) 385.000 € mehr Gewerbesteuerumlage aufgrund 1,9 Mio. € höheres Gewerbesteueraufkommen Die Entlastungen des Verwaltungshaushalts erläutern sich wie folgt: o 1,9 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen Die Gewerbesteuer wird 2019 ausnahmsweise ca. 3,25 Mio. € in die Gemeindekasse einspielen. Baindt ist hauptsächlich von der Ertragsentwicklung einiger weniger Steuerpflichtigen abhängig. Vor allem Nachzahlungen und angepasste Vorauszahlungen ermöglichten dieses positive Ergebnis. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. 34 Im Vermögenshaushalt sind folgende Abweichungen zu nennen: Im investiven Bereich wurde 2019 die Sanierung der Sporthalle sowie das Baugebiet Geigensack forciert. Es werden zum einen Maßnahmen erst schlussgerechnet und zum anderen konnten geplante Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Im Haushalt 2018 war auch der Verkauf von Bauplätzen vorgesehen. Die Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet Geigensack sowie weiterer Baugebiete sind 2019 erneut eingeplant. 2018 konnten Grundstückserlöse in Höhe von 1,08 Mio. € aus Verkäufen GE Mehlis Erweiterung sowie Baugebiet Mehlisstraße erzielt werden. Eingeplant waren Verkaufserlöse in Höhe von 3,5 Mio. €. Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2018: Ein Ergebnis für 2018 kann noch nicht vorhergesagt werden. Der Verwaltungshaushalt wird eine wesentliche bessere Zuführungsrate erwirtschaften. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gibt es im Übergangsjahr zur Doppik nicht mehr. Vermögensentwicklung 2018 a) Allgemeine Rücklagen Im Haushaltsjahr 2018 wird keine Rücklage vorgesehen. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Der Stand der allgemeinen Rücklagen zum 31.12.2018 würde in der Prognose voraussichtlich ca. 5,5 Mio. € betragen. Damit liegt die allgemeine Rücklage über der gesetzlichen Mindestrücklage. b) Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2018 527.455,29 € Stand zum 31.12.2018 *485.377,07 € Somit Abnahme 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 € b) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 570.950,00 € Stand zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 104.862,50 € c) Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 1.650.750,00 € Stand zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 344.000,00 € e) Voraussichtliche Gesamtschulden (inkl. Trägerdarlehen, ohne Kassenmehrausgaben) der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt zum 31.12.2018: 3.155.939,57 € 35 Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 voraussichtlich -: 5.200 Einwohner. Somit ergibt sich auf ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 93,34 €/Einwohner. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2019/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Buemann nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich von Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Außerdem werden die Mitteilungen vom Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg berücksichtigt. Der Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2019, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Ob er aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2018 noch einmal geändert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2019 und 2020 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2020 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das gute Rechnungsergebnis 2018 wesentlich schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die deutliche Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lautet einer der Leitgedanken des Gemeindetags im diesjährigen Gemeindefinanzbericht. In der Tat ist die Einnahmesituation – einer anhaltend positiven Konjunkturlage sei Dank – unverändert gut. Die Steuererträge jagen von Rekord zu Rekord und vordergründig gibt es wenig Grund für Klagen. So steigen die Einnahmen der öffentlichen Hand in Deutschland seit neun Jahren kontinuierlich an. Ein weiterer Leitgedanke heißt aber auch „Haushalte werden in den guten Jahren ruiniert“. Denn nicht nur die Einnahmen steigen kontinuierlich, die Ausgaben tun dies in gleicher Weise. Bricht aber die Wirtschaft eines Tages ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen sehr wohl zurückgehen, die Ausgaben aber bleiben. Und so wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen an-gewiesen sind und es auch in Zeiten der Hochkonjunktur gilt, ein Augenmerk darauf zu haben, welches Maß an Aufgabenerfüllung man sich auch in schwierigeren Zeiten wird weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Ob dies die erfreulicherweise zunehmende Zahl an Kindern ist, die einen Betreuungsplatz brauchen, die Digitalisierung oder der Wohnungsbau 36 einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeinde-tag gibt hierzu eine klare Antwort. „Gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“, so der Gemeindetag. Die Haushaltspläne 2019 und 2020 stehen trotz der weltpolitischen Lage weiterhin unter positiven Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird 2019 und 2020 wieder größer als 2018 sein. Deutschland ist trotz der weltweiten Krisen ein Wachstum auf gutem Niveau. Während sich in der Welt humanitäre Katastrophen abspielen und Kriege ganze Regionen destabilisieren, ist Deutschland eine Insel des Wohlstands. Wohl auch deshalb reißt der Flüchtlingsstrom in die Bundesrepublik nicht ab. Mit steigenden Steuereinnahmen steigt auch die Finanzsituation der Kommunen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelingt es über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt mit einer positiven Zuführungsrate im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen; Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2019 und 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt sich derzeit weiterhin als befriedigend bezeichnen. Die Investitionskraft sind aufgrund konstanten bis steigenden Umlagen und Kosten und evtl. Steuermehreinnahmen nur als konstant zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. eingespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2019/2020 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2019 Erträge in Höhe von 10.900.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.393.650 €. Für den Ergebnishaushalt sind 2020 Erträge in Höhe von 10.514.150 € und Aufwendungen in Höhe von 11.204.850 veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2019 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2018 sowie das Ergebnis des Jahres 2017. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 506.350 € bzw. -690.700 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2019 erwirtschaften kann und 2020 nicht erwirtschaften kann. Unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann für den Planungszeitraum bis 2023 jeweils ein knapp positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 37 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund baulichen Veränderungen 2019 bei 480.000 € (VJ 500.000 € Plan, Erg. lediglich 480.000 €) und 2020 bei 485.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 330 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 342 v. H., landesweiter Hebesatz 362 v. H.) und der Grundsteuer B in Höhe von 340 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 369 v. H., landesweiter Hebesatz 398 v. H.) liegen etwas über den Ausgleichstockanrechnungshebesätze. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 330 340 340 Baienfurt 320 340 340 Fronreute 320 360 340 Vogt 360 360 340 Wolpertswende 335 360 340 Weingarten 330 400 380 Ravensburg 230 370 363 b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 1.750.000 € und 1.800.000 € in den Jahren 2019 und 2020 gut veranschlagt, was 16% bzw. 17% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2018 Ansatz 1.350.000 €). Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Höhe von 340 v. Hd. entspricht dem Ausgleichstockanrechnungshebesatz. (Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis Ravensburg (ohne Große Kreisstädte) beträgt 340 v.H.) In den Vorjahren wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2019 und 2020 wird sie um 400.000 €/450.000 € gegenüber 2018 angehoben. Man geht weiterhin von einer sehr guten Konjunktur aus. Die Gewerbesteuer wird 2019 und 2020 mit 1,75 Mio./1,80 Mio. € prognostiziert. Diesen Ansatz haben wir bisher nur 2018 erreicht. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 1,75 Mio. €/1,80 Mio. € sicher angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 352.000 € bzw. 363.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 38 Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2019 68,3 % bzw. 2020 68,0% (Vorjahr 68 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 340 v. Hd. Die Gemeinde hat somit 352.000 € bzw. 363.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 1.750.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 408.000 €. 39 Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 1.750.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Auswirkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2019 von 1.750.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) Annahmen: Steuereinnahme 1.750.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 v.H. örtlicher Gewerbesteuerhebesatz 340,00 v.H. FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 25,00 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2021 Gewerbesteuerumlage 68,50 v.H. (2019) 68,50 v.H. (2019 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Auswirkungen im 1. Jahr (2019) 1.1 Mehreinnahme Gewerbesteuer 1.750.000,00 1.2 Höhere Gewerbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -352.573,53 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2019) 1.397.426,47 2. Auswirkungen im 3. Jahr (2021) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) wegen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2021 (§ 6 FAG): 2.1.1 GewSt 2019 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.492.647,06 2.1.2 abzüglich GewSt-Umlage 2019 -352.573,53 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2021 = geringere Schlüsselzahl 2021 (bei Abundanzgemeinde ohne Auswirkungen) 1.140.073,53 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquote von ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuweisung nach mangelnder Steuerkraft -798.051,47 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021 * FAG-Umlagesatz -285.018,38 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021* Kreisumlagesatz -353.422,79 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2021) -1.436.492,65 3. Auswirkungen im 5. Jahr (2023) Im Jahr 2023 verringert sich - wegen der zurückgegangenen Schlüsselzuweisung 2021 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist eine 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw. 2021 * FAG-Umlagesatz 199.512,87 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw. 2021* Kreisumlagesatz 247.395,96 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2023) 446.908,82 4. Gesamtauswirkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 1.750.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 407.842,65 4.2 Abschöpfung (v.H.) 76,69 40 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 13.000 € im Jahr 2019 und 14.000 € im Jahr 2020 (Vj. 13.000 €) veranschlagt und entspricht 0,1 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.13 72 €/Hund und Jahr. In Baindt sind derzeit lediglich 182 Hunde registriert. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2019 und 2020 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 1.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2019 in Höhe von 850 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 24.09.2018 werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2019 auf 7,042 Mrd. und 2020 auf 7,468 Mrd. € (Vj. 2018 6,6 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist mit 2019 mit 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlastenausgleich) ist im Haushaltserlass mit 509,8 bzw. 528 Mio. € eingestellt. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2018 bis 2020 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2013 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus Statistikjahr 2013 beträgt 2019 0,0004758 (Vj. 0,0004758). Erst für die Jahre 2021 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2018 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2019 in Höhe von 3,30 Mio. € und 2020 in Höhe von 3,52 Mio. €, dies entspricht 30,3% bzw. 33,4% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2018 2.720.000 €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. 41 Insgesamt waren im September 2019 in der Region Konstanz-Ravensburg 2,6 Prozent der Menschen arbeitslos. Von solchen Arbeitslosenquoten träumen andere Kreise. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet dann jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 509 Mio. € bzw. 528 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 242.000 € bzw. 250.000 € (2018 230.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei unveränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0001915 (Vj. 0,0001915) ergibt sich bei 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 224.000 € bzw. 228.500 € (Vj. 2018 197.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2017 und wesentlich stärkere Steuerjahr 2018, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnzahl vom 30.06.2018 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2019 in Höhe von 1.440 € bzw. dem Kopfbetrag 2020 in Höhe von 1.485 € (Vj. 1.300 €)) wesentlich differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2019 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2019 2.027.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der wesentlich höheren Steuerkraftmesszahl 2020 aus dem Basisjahr 2018 nur 1.354.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches 42 positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2019 und 2020 beträgt die kommunale Investitionspauschale 91 bzw. 95 € je EW (Vj. 77,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Einnahmen in Höhe von 540.000 € bzw. 573.500 €. Die Schlüsselzuweisungen inkl. Investitionspauschale ergeben 2019 2.567.000 € und 2020 1.927.500 € (2018 Plan 1.986.500 €). Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2019 und 202 bei den öffentlichen Entgelten auf 245.150 € sowie 236.650 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 631.300 € bzw. 635.250 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2018 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2019 und 2020 bei den Entgelten bei 48.000 € und aus der Auflösung von Grabnutzungsgebühren bei 32.100 € (Vj. Gesamt 60.000 €). Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof an. Eine Gebührenanpassung war unvermeidlich, um die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der kalkulatorischen Kosten im Haushaltsplan 2019 bei 46,2%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte ist 2019 liegt mit Einbeziehung des kalkulatorischem Ergebnisses bei 17,8 %. 43 Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge für das Kindergarten-Jahr 2018/2019 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Kindergartenjahr 2018/2019 Monatlicher Beitrag bei einer Tage pro Woche Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren Kind ab 3 Jahren im Regel- Kindergarten 5 124 € 95 € 63 € 21 € Kind unter 3 Jahren in der Kinderkrippe (Betreuungszeit 6 Std/Tag) 2 146 € 109 € 74 € 29 € 3 219 € 163 € 110 € 44 € 4 292 € 218 € 147 € 58 € 5 365 € 272 € 184 € 73 € Kind unter 3 Jahren im Regel- Kindergarten 2 99 € 76 € 50 € 17 € 3 149 € 114 € 76 € 25 € 4 198 € 152 € 101 € 34 € 5 248 € 190 € 126 € 42 € Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der Elternbeiträge beleuchtet: • Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? • Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? • Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichszuweisungen zu erreichen. • Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August)? • Darstellung der Nachmittagsbelegung? 44 • Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird derzeit nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 08.11.2018, Einwohnermeldeamt, 2018 Hochgerechnet): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 23 22 45 2006 32 21 53 2007 30 22 52 2008 29 27 56 2009 28 28 56 2010 27 22 49 2011 20 33 53 2012 21 32 53 2013 27 18 45 2014 27 26 53 2015 21 31 52 2016 19 29 48 2017 18 35 53 2018 Hochrechnung 53 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10 Kinder bei 1.000 Einwohner. Interessant wird bezüglich des Zuschusses sein, ob die zweite Kleinkindgruppe trotz Zuzug die nächsten 5 Jahre belegt werden kann. Die Gemeinde verfügt derzeit über zwei Kleinkindgruppen in kommunaler Hand (20 Kinder) und eine Kleinkindgruppe in nichtkommunaler Hand (10 Kinder). Des Weiteren stehen noch zwei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren zur Verfügung. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Dieses sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjeniger Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 45 Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Ab dem Jahr 2015 werden gewertet: 1.die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG (2) Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden ab dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. Zinseinnahmen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 59.200 € und 2020 56.650 € (2018 54.000 €) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie Geldmarktkonto werden nicht mehr im Zeitraum 2019/2020 verzinst. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich auf die Geldanlagen aus. Die Tendenz 2019 liegt bei 0,00% bzw. Negativzinsen von -0,4%. Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2019: Die Personalkosten 2019 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 237.650 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 9,5%. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen, Freistellungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2019 2.750.800 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 55.500 € (Vj. 51.100 €) und im Bereich Abwasser 77.500 € (Vj. 70.200 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2019 ca. 26,5 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. 46 Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: - Tariferhöhung ca. 3% - Freistellung KIGA SMS (Leiterin 100%, Stellvertretung 20%) - Umlage Bauamt ehemaliger Bauamtsleiter - Neue KIGA Gruppe (Krippe) - Halbtagestelle Kämmerei 49% - Umlage Bürgermeister Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, ob in der Kleinkindbetreuung eventuell längere Betreuungszeiten gewünscht werden – die Personalkosten würden sich dann entsprechend erhöhen. Die Kindertagesstättenverordnung sieht keine Leitungsfreistellung, sondern lediglich Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2020: Die Personalkosten 2020 nehmen gegenüber dem Vorjahr nur um 80.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,9%. Diese geringere Steigerung resultiert insbesondere durch den Verzicht des Personalamtes von Personalkosten bei Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten. Insgesamt werden 2.831.500 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen - Freistellung - Keine Personalkosten mehr für Integrations- als auch Flüchtlingsbeauftragte vom Personalamt eingeplant Im Bereich Kindergarten bleibt es abzuwarten, ob noch eine weitere Kleinkindgruppe benötigt wird. Ebenso ist es im Gespräch, den Stellenschlüssel in diesem Bereich nach oben anzupassen. TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Tarifrunde TVöD 2018 1. Laufzeit • 30 Monate: 01.03.2018 - 31.08.2020 2. Entgelt • TVöD VKA (Kommunen) • Entgelterhöhung in 3 Stufen Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe: o 01.03.2018: mindestens 2,85%, höchstens 5,70% (min. 64,44 €) o 01.04.2019: mindestens 2,81%, höchstens 5,39% (min. 71,00 €) o 01.03.2020: mindestens 0,96%, höchstens 1,81% (min. 22,78 €) • Einmalzahlung in den Entgeltgruppen E 1 bis E 6: 250 € zum 01.03.2018 • Einführung einer neuen Entgeltgruppe 9c im Bereich des Bundes • TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Entgelterhöhung in 3 Stufen: o 01.03.2018: ca. +3,11% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.04.2019: ca. +3,02% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.03.2020: ca. +1,03% (15,0% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) größere Entgelterhöhungen in allen Stufen 1 sowie S2/2 Einmalzahlung von 250 € für S 2, S 3 und S 4 zum 01.03.2018 47 Beamte ab 01.07.2018+2,675% Besoldungstabellen A, Erhöhung: +2,675% Die Besoldungsrunde für die Beamten findet erst 2019 statt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2019 auf 1.551.950 € und im Jahr 2020 auf 1.459.000 €. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2019 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Vor allem bezüglich des Nahwärmenetzes entstehen buchhalterisch auf der Ausgabenseite höhere Heizungskosten, da die Abschreibungen bisher nicht enthalten waren und über den Heizpreis mit umgelegt werden. Während bei den Heizungs- und Stromkosten nur konstante Anstiege festzustellen sind, haben wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg. Hier könnte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden. 48 Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 49 Der Anstieg bei den Stromkosten sowie bei den Nebenkosten (Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall) ist aufgrund der Darstellung der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte gestiegen. Diese wurden bisher außerhalb des Haushaltes dargestellt und schlugen sich nur bei nicht gedeckten Aufwendungen nieder. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 € auch jetzt in dieser Kontierung ab 2019 enthalten. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden bisher separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 80.000 bzw. 83.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Gebäudemanagement/ Facility Management mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2018 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude ein wenig abgemildert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt konnte 2018 eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 50 Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2019 862.700 € und 2020 909.200 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 770.000 € bzw. 805.000 € gegenüber dem Planansatz 2018 von 725.000 € sowie den geplanten 30.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2019 für Kredite betragen 0 € (Vorjahr 0 €). Im Haushalt 2019 sind keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Für Kassenkredite/Negativzinsen sind lediglich Zinsausgaben in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Die Gemeinde Baindt wurde nach Abschluss der Planansätze informiert, dass bei den örtlichen Banken ab 01.02.2019 Verwahrentgelte ab einer Einlage von über 1 Mio. € zu bezahlen sind. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 51 Steuerkraftsumme 2018, resultierend aus Rechnungsergebnis 2016: 6.661.518 € Steuerkraftsumme 2019, resultierend aus Rechnungsergebnis 2017: 6.356.904 € Steuerkraftsumme 2020, resultierend aus Rechnungsergebnis 2018: 7.565.051 € Da das Rechnungsjahr 2017 mit einer Steuerkraftsumme von 6.356.904 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2018 mit einer Steuerkraftsumme von ca. 7.565.051 ein stärkeres war, wirkt sich dies wie folgt im Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2019 1.424.000 € und 2020 1.762.600 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2019 22,4 bzw. 2020 23,3%. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2018 mit einem festgesetzten Hebesatz 29,5% gerechnet wird, beträgt 2019 1.875.500 € (Plan 2018 1.963.500 €/Erg. 1.998.455 €) und 2020 bei reduziertem Hebesatz von 29,0 % 2.194.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der guten Konjunktur 2019 und 2020 mit 29,5% und 29,0% prognostiziert. 52 Kreisumlage pro Einwohner 2019 Lfd. Nr. Stadt/Gemeinde Vorläufige Einwohnerzahl Vorläufige Steuerkraft- summe Vorläufige Kreisumlage 2019 Steuerkraft- summe pro Kopf Kreisumlage pro Einwohner Anteil an Umlage 4. Quartal 2017 in Euro 29,50% in Euro in Euro in % 1 Ravensburg 50 393 94.945.432 28.008.902 1.884,10 555,81 22,87 2 Waldburg 3 145 4.853.149 1.431.679 1.543,13 455,22 1,17 3 Wangen i. A. 27 109 41.364.162 12.202.428 1.525,85 450,12 9,96 4 Bad Waldsee 20 294 30.359.560 8.956.070 1.495,99 441,32 7,31 5 Isny 13 847 20.670.038 6.097.661 1.492,74 440,36 4,98 6 Baienfurt 7 231 10.425.984 3.075.665 1.441,85 425,34 2,51 7 Weingarten 25 011 34.530.848 10.186.600 1.380,63 407,28 8,32 8 Bad Wurzach 14 662 20.213.144 5.962.877 1.378,61 406,69 4,87 9 Grünkraut 3 216 4.416.470 1.302.859 1.373,28 405,12 1,06 10 Leutkirch 22 752 31.051.659 9.160.239 1.364,79 402,61 7,48 11 Amtzell 4 218 5.711.755 1.684.968 1.354,14 399,47 1,38 12 Horgenzell 5 320 7.188.848 2.120.710 1.351,29 398,63 1,73 13 Boms 619 832.766 245.666 1.345,34 396,88 0,20 14 Aulendorf 10 214 13.712.504 4.045.189 1.342,52 396,04 3,30 15 Kißlegg 8 914 11.896.107 3.509.352 1.334,54 393,69 2,87 16 Berg 4 299 5.683.183 1.676.539 1.321,98 389,98 1,37 17 Eichstegen 493 646.975 190.858 1.312,32 387,14 0,16 18 Wolfegg 3 714 4.825.413 1.423.497 1.299,25 383,28 1,16 19 Altshausen 4 116 5.346.275 1.577.151 1.298,90 383,18 1,29 20 Aitrach 2 663 3.445.398 1.016.392 1.293,80 381,67 0,83 21 Bodnegg 3 208 4.118.954 1.215.091 1.283,96 378,77 0,99 22 Fronreute 4 710 5.998.431 1.769.537 1.273,55 375,70 1,44 23 Ebersbach/Musbach 1 695 2.154.629 635.616 1.271,17 374,99 0,52 24 Argenbühl 6 460 8.185.334 2.414.674 1.267,08 373,79 1,97 25 Vogt 4 578 5.796.879 1.710.079 1.266,25 373,54 1,40 26 Wolpertswende 4 149 5.168.007 1.524.562 1.245,60 367,45 1,24 27 Königseggwald 668 820.506 242.049 1.228,30 362,35 0,20 28 Hoßkirch 741 904.883 266.940 1.221,16 360,24 0,22 29 Baindt 5 209 6.356.769 1.875.247 1.220,34 360,00 1,53 30 Aichstetten 2 819 3.437.320 1.014.009 1.219,34 359,71 0,83 31 Bergatreute 3 123 3.770.584 1.112.322 1.207,36 356,17 0,91 32 Wilhelmsdorf 5 018 6.041.683 1.782.296 1.204,00 355,18 1,46 33 Riedhausen 649 781.268 230.474 1.203,80 355,12 0,19 34 Ebenweiler 1 208 1.449.502 427.603 1.199,92 353,98 0,35 35 Unterwaldhausen 285 341.456 100.730 1.198,09 353,44 0,08 36 Schlier 3 931 4.694.488 1.384.874 1.194,22 352,30 1,13 37 Achberg 1 718 2.039.682 601.706 1.187,24 350,24 0,49 38 Guggenhausen 181 212.370 62.649 1.173,31 346,13 0,05 39 Fleischwangen 684 778.454 229.644 1.138,09 335,74 0,19 Summe 283.264 415.170.869 122.475.406 1.465,67 388,32 100,00 53 Baindt liegt 2019 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2017 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage 2019/2020 (Stand 01.12.2018) Landkreis Hebesatz 2019 % Hebesatz 2020 voraussichtl. Veränderung zu 2018 Alb-Donau-Kreis 28,00 28,00 0,00 Biberach 27,00 27,00 0,00 Bodenseekreis 32,00 32,00 0,0 Ravensburg 29,50 29,00 -0,5/-1,0 Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2019 und 2020 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.112.500 € bzw. 48.800 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 (Plan) 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 (Plan) 1.112.250 € 2020 (Plan) 48.800 € Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 12,3 Mio. Euro bzw. 10,7 Mio. €. Im Jahr 2019 und 2020 54 werden Investitionsmaßnahmen fortgeführt und einige neue Maßnahmen können wieder begonnen werden. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquiden Mittel vorgehalten werden. Es werden daher voraussichtlich auch in 2019 keine Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO eingegangen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2019 und 2020 verteilen sich auf: 2019 2020 Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € Bewegl. Anlagevermögen 409.700 € 426.500 € Beteiligungen 9.500 € 4.800 € Investitionsförderungsmaßnahmen 0 € 0 € Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Haushalt 2019 betragen jeweils 68.100 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 12,34 Mio. Euro bzw. 10,67 Mio. €. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2019/2020 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.112.500 bzw. 48.8000 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen (nivellierender Effekt des Finanzausgleiches nur leicht steigenden, laufenden Einzahlungen kann 2020 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal- und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen 55 und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2019/2020 sind dies in Summe 12.338.200 bzw. 10.668.300 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 9.406.000 bzw. 8.528.500 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach 1.819.950 bzw. 2.139.800 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen wie 2019 erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Diese wurden bisher im kameralen Haushalt im Unterabschnitt 9100 abgebildet. Im Haushalt 2019 und 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite jeweils mit 68.100 Euro getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2019 1.888.050 und 2020 2.159.100 Euro. Für den Finanzhaushalt ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung grundsätzlich keine Ausgleichspflicht. Im Haushalt 2019 ist eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel vorgesehen. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2019 rund 7,2 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2020 noch rund 5,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2021 noch rund 3,1 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2019/2020 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 10.900.000 bzw. 10.514.150 Euro (Jahr 2020) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.678.100 bzw. 10.295.050 Euro ergibt sich eine Differenz von 221.900 bzw. 219.100 Euro. Diese entspricht im Wesentlichen den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 189.800 bzw. 187.100 Euro, reduziert um Grabnutzungsgebühren mit 32.100 bzw. 32.000 Euro. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 10.393.650 bzw. 11.204.850 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 9.565.850 bzw. 10.246.250 Euro beträgt 817.800 bzw. 958.600 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnis mit +506.350 bzw. -690.700 Euro ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1.112.250 bzw. 48.800 Euro, der zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 1.819.850 bzw. 2.091.000 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2018 -2023 56 Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2019 9.565.850 192.000 2020 10.246.250 205.000 2021 9.940.500 199.000 2022 9.832.700 197.000 2023 9.894.500 198.000 Das ordentliche Ergebnis 2019 und 2020 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2019 und 2020 Investitionen von 12,4 Mio. € bzw. 10,7 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den guten Einnahmenprognosen sowie die Einhaltung der Planansätze von sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushaltsanmeldungen sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weitere Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. (Vgl. Anlage 8 des Haushaltsplanes) Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den 57 Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die kalkulatorischen Mieten, die Reinigungsleistungen sowie die Mietnebenkosten an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 38110010) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 38110020) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2019 1.734.100 € und 2019 1.740.100 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes sowie der Eigenbetriebe. Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2017 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit mögliche und bekannte, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die Inneren Verrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Schulden Schulden der Gemeinde 2019 Stand zum 01.01.2019 485.377,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2019 0,00 € zu leistende Tilgung 2019 76.460,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 408.917,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 675.812,50 € zu leistende Tilgung 2019 57.950,00 € Zwischensumme 627.862,50 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 580.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 1.197.863 € 58 Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 1.994.750,00 € zu leistende Tilgung 2019 79.000,00 € Zwischensumme 1.935.750,00 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 1.400.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 3.315.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 4.922.529,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 408.917,07 € Schulden der Gemeinde 2020 Stand zum 01.01.2020 408.917,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2020 0,00 € zu leistende Tilgung 2020 76.460,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 332.457,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 1.197.863,00 € zu leistende Tilgung 2020 62.950,00 € Zwischensumme 1.134.913,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 270.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 1.404.913,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 3.315.750,00 € zu leistende Tilgung 2020 89.000,00 € Zwischensumme 3.226.750,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 3.676.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 5.414.119,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 332.457,07 € 59 Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit• - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. 60 Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes bemisst. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2019 und 2020" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2019 und 2020 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2018 und dem Rechnungsergebnis von 2017 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat einen ungedeckten Ressourcenbedarf von 41.900 € bzw. 2020 von 51.900 €. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei 493.150 € bzw. 2020 bei 470.900 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 768.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit, Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und in die Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/ Bürgerbus. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 sowie für die weiteren Klassen geht an die aufnehmenden Schulen z. B. in Baienfurt. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Der Rückgang der Schülerzahlen sind insbesondere der demographischen Entwicklung geschuldet. 61 Der Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/Bürgerbus weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 31.600 € bzw. 30.850 € aus. Die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen werden in der Jahresrechnung aufgezeigt. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2019 189.800 bzw. 2020 195.550 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2019 ein Zuschussbedarf von 114.800 € bzw. 2020 in Höhe von 88.050 € eingeplant. Es wurden einige Produktgruppen (Kostenstellen) gebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.6000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Um die anstehenden Ausgaben auffangen zu können, hat das Land 2018 und 2019 eine Integrationspauschale zur Verfügung gestellt. 2020 sind laut Mittelanmeldung des Hauptamtes keine Personalausgaben für Flüchtlings- bzw. Integrationsbeauftragte vorgesehen. 62 Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Derzeit sind noch aus 2017 ungeklärten Miet- und Mietnebenkostenabrechnungen 35.000 € offen. Das Hauptamt wird aufgefordert die entsprechenden Abrechnungen vorzunehmen und aufzuklären. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit 1.226.150 € im Jahr 2019 und 1.400.250 € im Jahr 2020 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben und Freistellungen auch erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragsteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten haben auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2019/2020 sollten evtl. anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) werden höher belastet. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten werden zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2018) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 241.150 € bzw. 263.150 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei 242.150 € bzw. 263.150 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. 63 Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurde gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (120.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 192.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden aufgrund weiterem Einsatz von LED- Beleuchtung auf 16.000 € festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Einspareffekte wären noch höher, jedoch sind Stromsteigerungen und Verlängerung der Beleuchtungszeiten (1/2 vor und nach dem ersten bzw. letzten Bus; lediglich 3 h von 01 Uhr bis 04 Uhr im Winter nicht in Betrieb) ursächlich. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Von Seiten des Landkreises ist 2019 eine harte Rückdelegation angedacht. Zudem wurden sonstige diverse Haushaltsstellen nach oben bzw. unten angepasst. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller kalkulatorischen Kosten wie bereits erwähnt 46,2 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Nach derzeitigen Hochrechnungen ist eine Friedhofserweiterung aufgrund zunehmender Urnenbestattungen nicht mehr erforderlich. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2019 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist unter Einbeziehung aller kalkulatorischen Kosten mit 17,80 % niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2019 und 2020 mit gleichbleibender Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 105.000 € gegenüber 105.000 € im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 8.000 € (Vj. 8.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 64 Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2019 sowie auch 2020 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsüberschuss-/bedarf von rund -0,5 Mio. Euro – 1 Mio. Euro zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2018 auf rund 7,2 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2021 und 2023 macht deutlich, das nach Abarbeitung der großen Maßnahmen wie Kindergartenneubau, Kreisverkehr, Bauhofneubau, Dorfplatz, Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus, Schulhaussanierung eine Phase der Beruhigung einsetzen muss, wenn die Prognosen für die kommenden Jahre nicht nochmals übertroffen werden. Auch muss abgewartet werden, ob die Umsetzung all der geplanten Maßnahmen in diesem Zeitraum möglich ist und die Kosten eingehalten werden können. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie des kommunalen Glasfaserausbaus langjährige Kosten- und Zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität darf verwiesen werden. Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 65 2019 2020 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 10.900.000 € 10.514.150 € Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 10.393.650 € 11.204.850 € Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes 506.350 € -690.700 € zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 827.800 € 958.600 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) -189.800 € -187.100 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Grabnutzungsgebühren) -32.100 € -32.000 € Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt 1.112.250 € 48.800 € 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2019 479.000 € bzw. 2020 1.244.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 8.220.000 € bzw. im Jahr 2020 7.175.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen jeweils 107.000 € Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 9.406.000 € bzw. 8.528.000 € Was wird damit finanziert? Alle Maßnahmen die im Jahr 2019 noch nicht begonnen oder noch nicht abgeschlossen waren. Da im Abschluss 2018 keine Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gebildet werden, waren alle noch anfallenden Auszahlungen neu zu veranschlagen. Dazu kommen neue Maßnahmen. 2019 2020 1. Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 409.700 € 426.550 € 3. Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 9.500 € 4.800 € 5. Investitionsförderungen 0 0 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 0 2.000 € Summe Auszahlungen 12.338.200 € 10.668.300 € 7. Tilgungen 68.100 € 68.100 € Gesamter Liquiditätsbedarf (Ergebnishauhalt und Finanzhaushalt aufsummiert) 1.888.050 € 2.159.100 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. 66 a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Grabnutzungsgebühren) betragen 10.678.100 € bzw. 10.295.050 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen mit 827.000 € bzw. 958.600 € als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 9.565.850 € bzw. 10.246.250 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2019 1.112.250 € bzw. 2020 nur 48.800 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 479.000 € bzw. 1.244.000 € für 2019/2020 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für das Jahr 2019 und 2020 1,1 bzw. 1,25 Mio. € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit zum Ansatz gebracht. Davon entfallen 810.000 bzw. 350.000 € auf Erschließungsbeiträge. Die anderen Beträge resultieren aus einem möglichen Zuschuss des Programms Soziale Integration im Quartier. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 7,7 Mio. € bzw. 5,9 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird wie in den Vorjahren mit einer jährlichen Tilgung von 107.000 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2019 und 2020 Auszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € bzw. 2,7 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,4 Mio. € bzw. 7,5 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2019 2020 Gebäude 3.610.000 € 2.900.000 € Straßen, Wege, Plätze 4.155.000 € 3.315.000 € Wasserbauliche Anlagen 700.000 € 400.000 € Bestattungseinrichtungen 338.000 € 350.000 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 630.000 € 595.000 € 67 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 409.700 € bzw. 426.500 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: 0 € Für die Schenkenwaldbrücke, Nichtkommunale Kindergärten als auch für Investitionsförderungsmaßnahmen an Vereine sind 2019 und 2020 aufgrund keiner Mittelanmeldung keine Ansätze vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von EDV-Lizenzen wurden 2020 2.000 € eingeplant. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmitteln betragen zu Jahresbeginn 7,2 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalts wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2019 von 5,3 Mio. € erwartet. 2020 wird ein Liquidititätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und keinen Ausgabensteigerungen von 3,1 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Die Umstellung auf das NKHR hat die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, da für die Aufstellung des ersten doppischen Haushalts nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2019 und 2020 wird das NKHR-Projekt aber noch nicht abgeschlossen sein. In den nächsten Monaten wird mit hoher Priorität die Erstellung des letzten kameralen Abschlusses 2018 und der Eröffnungsbilanz mit vollständiger Vermögensbewertung verfolgt. Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2019 wurden von der Verwaltung wie in den vergangenen Jahren im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Dazu wird auf den in 2018 bereits geleisteten Vorarbeiten aufgesetzt, mit dem Ziel die Erfassung und Bewertung des Vermögens möglichst im ersten Halbjahr 2019 abzuschließen. Die ersten doppischen Haushaltspläne weisen 2019 und 2020 im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von +506.350 € bzw. -690.700 Euro aus. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem 68 Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voran zu bringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit derzeit im gesamten Finanzplanungszeitraum erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, weiterhin positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es daher auch in den kommenden Jahren gelingen können, stabile Haushalte aufzustellen. Dabei sind unverändert alle wesentlichen Parameter im Auge zu behalten. Gerade vor dem Hintergrund eines jederzeit möglichen konjunkturellen Einbruchs und der zusätzlichen Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung ist darauf zu achten, dass weitere Aufgaben und damit verbundene Aufwandssteigerungen maßvoll erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.295.000 € vorgesehen. Für 2020 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.350.000 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2023 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2018 (2019), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2019 (2020). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2020 bis 2022 (2023). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2023 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des 69 Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2023 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2019) weisen für die kommenden Jahre weiter einen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb mit steigenden Erträgen in den Jahren 2020 bis 2023 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2020-2023 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen auch die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2011 bis 2018 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse sind 2021-2023 geringfügig positiv. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier nur noch bedingt möglich; bspw. sind hier die Gebäude- oder Straßenunterhaltung genannt, ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr wurden die Pflichtaufgaben in diesem Bereich dauerhaft ausgedehnt. Einen Zahlungsmittelüberschuss von mehr als 1 Mio. Euro wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Weitere Anpassungen bspw. bei allen "freiwilligen" Leistungen können mit einem Konsolidierungsprozesses verbunden werden. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2020 bis 2023 angesetzten Beträge von mindestens 1,8 Mio. Euro pro Jahr für die Gewerbesteuererträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte ohne Erhöhung der Realsteuersätze nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2019 bis 2023 ist keine Nettokreditaufnahme enthalten. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2021 bis 2023 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2023 ff. verwirklicht werden. 70 Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt bei 23 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen als je zuvor vor. 2021 bis 2023 soll es sich dann auf insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro belaufen. Durch das NKHR wird deutlich, dass Baindt in der positiven Finanzplanung den Ressourcenverbrauch durch solides Haushalten und guten Erträgen erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer Wirtschaftskrise oder konjunkturellen Delle kommen sollte, würde ein Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass die Krise aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht dazu führt, dass auch in Deutschland wieder die Rezession zurückkehrt. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage • Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2020 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. • Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer • Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. • Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. • Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. • Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) • Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) • Zinsen pro Einwohner 71 Kennzahlen zur Finanzlage • Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) • Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) • Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage • Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. • Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). • Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: • Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 72 Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.000 1.350.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.000 2.722.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.500 197.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.500 1.500 30320000 Hundesteuer 13.000 14.000 13.000 30490000 Jagdgenossen Baindt Pachtanteil 2-jährig 800 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienausgleich 242.000 250.000 230.000 Summe 6.044.500 6.332.200 5.046.700 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.000 1.535.000 31111000 Kommunale Investitionspauschale 540.000 573.500 451.500 31410000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land u. a. Kindergartenförderung § 29 FAG, Schule, (Asyl nur 2019) 766.450 719.300 610.700 Summe 3.333.450 2.646.800 2.597.200 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31610000 Erträge aus der Aufl. von Sonderposten 189.800 187.100 0 Summe 189.800 187.100 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3311 Verwaltungsgebühren 35.550 35.550 37.200 3321 Benutzungsgebühren 87.100 88.100 106.100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.000 99.000 33220000 Elternbeiträge für die Betr. V. Kindern von 0 - 3 45.000 60.000 Summe 245.150 263.650 242.300 73 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3411 Miet- und Pachterträge 187.000 187.000 105.950 3421 Erträge aus Verkauf 113.600 113.800 57.300 3461 Sonstige Leistungsentgelte Mietnebenkosten, Abrechnungen Fernwärme etc. 330.700 334.450 195.250 Summe 631.300 635.250 358.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden, u. a. interk. Kostenausgleich Kiga sowie minimal Schule 84.500 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbänden und Elternbeiträge für Betreuung 15.300 15.300 0 34850000 Erstattungen von Eigenbetrieben, Bauhof- und Personalkostenerstattung 134.000 134.000 118.300 34880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100 0 Summe 235.400 231.400 218.900 8 Zinsen und ähnliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 36150000 Zinserträge aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 59.200 56.650 52.000 Summe 59.200 56.650 52.000 9 Aktivierte Eigenleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 37110000 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 Summe 0 0 0 74 10 Sonstige ordentliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 35110000 Konzessionsabgaben 119.000 119.000 115.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen u. Abgaben dgl. 9.000 9.000 9.000 35710000 Erträge aus Auflösung SoPo Grabnutzung 32.100 32.000 0 Summe 161.200 161.100 125.100 12 Personalaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 40110000 - 41 Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.750.800 2.831.500 2.513.150 Summe 2.750.800 2.831.500 2.513.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 280.800 208.100 166.900 42111000 Winterdienst 27.000 27.000 27.000 42112000 Straßenunterhaltung 120.000 120.000 100.000 42113000 Straßenkehrung 15.000 15.000 15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein 30.000 30.000 5.000 42120000 Unterhaltung des sonst. unbew. Vermögens 56.500 56.500 39.000 42123000 Straßenentwässerungskosten 100.000 100.000 100.000 42220000 Unterhaltung bewegl. Vermögen 66.350 62.750 82.300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 49.100 32.200 42310000 Mieten und Pachten 79.900 79.900 10.800 42411000 Fernwärme/Heizungskosten 74.500 78.400 67.300 42412000 Gebäudereinigung/Aufwand 102.900 107.100 102.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energieaufwand 108.500 109.700 67.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 71.900 72.400 45.600 42415000 Aufwand für Gasbezug BgA Fernwärme 80.000 83.000 79.100 42510000 Haltung von Fahrzeugen 77.500 70.000 66.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung und ärztliche Untersuchung 20.800 19.000 4.000 42611000 Aus- und Fortbildungen, Seminare 33.400 33.900 31.350 75 42710000 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 6.000 6.000 8.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG 1.000 1.000 0 42715000 Aufwendungen zur Ortsbildverschönerung 5.000 5.000 187.200 45720000 Aufwendungen EDV 14.000 14.000 42750000 Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 25.500 26.500 42750000 Lernmittel 300 300 42790000 Ehrungen, Förderungen etc.. 37.500 33.300 42810000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 2.300 2.300 42910000 Sonstige Aufwendungen 66.200 65.650 Summe 1.551.950 1.459.000 1.204.550 15 Abschreibungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 471100000 Abschreibungen 827.800 958.600 196.000 Summe 827.800 958.600 196.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42510000 Zinsen für Kassenkredite 1.000 1.000 1.000 Summe 1.000 1.000 1.000 17 Transferaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 4313000 Zuweisungen an Zweckverband und dergleichen 105.000 107.000 92.000 43183000 Deckungsumlage Auft. 1.500 1.500 1.500 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche, u. a. Nichtkommunale Kindergärten (770.000 €) 862.700 909.200 780.950 43181000 Zuw. für Tagesmütter 2.500 2.500 2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich 30.000 30.000 30.000 43410000 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land – FAG- Umlage 1.424.000 1.762.600 1.346.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage 1.875.500 2.194.000 1.963.500 43730000 Allgemeine Umlagen an GPA 3.000 15.000 3.000 43780000 Umlage an übrige Bereiche 0 0 0 Summe 4.656.800 5.384.800 4.489.450 76 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 44110000 Sonstige Personalausg. Stellenausschr. betriebl. Veranst. 21.000 21.000 Bisher Teil von Personalausg. 44210000 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonst. Tätigk. (GR, Feuerw., Aula etc.) 37.400 38.400 Bisher Teil von Personalausg. 44220000 Verfügungsmittel 1.500 1.500 1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge 11.400 11.900 s.o. 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 157.050 150.650 102.850 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 4.000 4.000 0 44313000 Bücher- und Zeitschriften 13.800 13.900 19.300 44314100 Portokosten 18.400 17.850 20.300 44314200 Telefonkosten 6.200 6.200 44314300 Internetkosten 1.500 1.500 44315000 Dienstreisen 2.650 2.650 1.950 44316000 Sachverständigenkosten 35.300 35.300 15.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 9.850 9.850 6.400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Stadtsanierung bisher Projektbezogen im VMH 150.000 135.000 25.000 44318100 GIS 5.000 5.000 17.500 44410000 Steuern, Versicherungen (Unfallkasse, WGV) 102.750 102.750 74.950 44820200 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 10.000 10.000 10.000 44980000 Deckungsreserve 17.500 2.500 10.000 Summe 605.300 569.950 305.250 Ordentliche Erträge 10.900.000 10.514.150 8.640.700 Ordentliche Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 8.709.400 Ordentl. Ergebnis des Ergebnishaushalts 506.350 -690.700 -68.700 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufw. (Abschr.) 827.800 958.600 196.000 abzgl. nicht zahlungswirks. Ertr. (Aufl. Zuschüss.) -221.900 -219.100 0 Zahlungsmittelüberschuss lfd. 1.112.250 48.800 127.300 ** nachrichtliche haushaltsneutrale interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Zinsen 77 2019 2020 3811 Erträge Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 3812 Erträge Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.000 4811 Aufwendungen Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 4812 Aufwendungen Kalk. Zinsen 67.500 70.000 Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen umgekehrt die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen macht deutlich, dass 2020 die Aufwendungen die Erträge voraussichtlich übersteigen werden und somit der Haushaltsausgleich nur über die gerade erwähnte Entnahme aus den Rücklagen erreicht werden kann 78 Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO) vom 7.12.1992 (GBl. S. 776). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Das vorliegende Wirtschaftsjahr wird voraussichtlich 2020 einer Überprüfung unterzogen. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 79 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2018 auf 1,35 €/m³ netto kalkuliert. In der Planung 2019 und 2020 ist eine minimale Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren sollen ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2018 und je nach Fortschritt bei der Querverbindung, des Regionalplans zum 01.01.2019 erneut einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), die Bau der Querverbindung sowie die prozentuale Übernahme des technischen Leiters im Zweckverband sich auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 120.600 € bzw. 122.000 € (Vj. 76.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 28.000 € bzw. 32.500 € (Vj. 32.500 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 13.800 € bzw.15.000 € (Vj. 18.000 €) hinzu. Die Erstattung der Personalleihe der Wassermeister liegt bei 40.000 €. (Vj. 45.000 €). Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 25.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 54.500 € bzw. 56.500 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von 40.000 € und 42.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. 80 Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Querverbindung/ Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird zu Ende 2018 ausgeschrieben und es wurde ein Erhöhungszuschussantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft gestellt. Die Umsetzung ist im Jahr 2019 angedacht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen in Höhe von 612.000 € im Jahr 2019 und 302.000 € im Jahr 2020 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 80.000 € bzw. 59.000 sowie Kreditaufnahmen von 580.000 € bzw. 270.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2018 bis 2023 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 81 Pro Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm Plan 2018 214.000 cbm Plan 2019 229.000 cbm Plan 2020 230.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 195.000 m³ - 229.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 229.000 cbm aus. 2020 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ vorgesehen. Die Gebührenkalkulation 2019/2020 wird nach Abschluss des Rechnungsjahres 2018 vorgenommen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland als anfällig für Wassermangel eingestuft. Das Jahr 2018 wird voraussichtlich eines der wärmsten und niederschlagsärmsten Jahre werden. Nicht nur im Osten, auch im Norden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Im Juli 2018 verursachte die lange Trockenheit gleich mehrere Großbrände vor allem im Nordosten des Landes. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. Über das ganze Jahr und alle Regionen hinweg betrachtet herrscht in Deutschland keine Wasserknappheit. Rund drei Viertel des deutschen Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Diese Wasservorkommen haben sich vor Tausenden von Jahren gebildet. Doch der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich und massiv. 82 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 (vorl. Ergebnis) + ca. 10.000 € 1,35 €/m³ 2019 (Plan) -41.0000 € 1,35 €/m³ 2020 (Plan) +1.600 € 1,45 €/m³ E. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. 83 Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz im Jahr 2018 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,46 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,41 €/m² festgesetzt. Für 2019 und 2020 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Aufgrund der Schließung und abschließenden Verhandlungen mit Artic Paper Mochenwangen sind weiterhin höhere ins Soll gestellte Abrechnungsbeträge vom Abwasserzweckverband (341.000 €) offen. Sollten sich die Beträge nicht realisieren lassen, würde sich die derzeitige Gebührenaus- gleichsrückstellung (387.831 €) massiv reduzieren. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 330.000 € die größte Ausgabenposition. Bei der Umlage an den Abwasserzweckverband muss trotz Einsparungen nach vorläufigen Prognosen 330.000 € aufgebracht werden. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des kurzfristigen Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2019 und 2020 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2019 235.000 € und 2020 ebenfalls 235.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von 40.000 € aufgeführt. 84 Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind jeweils 100.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2019 und 2020 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 195.000 € bzw. 177.000 sowie enorme Kreditaufnahmen von 1,4 Mio. € bzw. 0,4 Mio. € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zu Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm Plan 2018 190.000 cbm Plan 2019 201.000 cbm Plan 2020 201.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² Plan 2018 297.100 m² Plan 2019 303.000 m² Plan 2020 303.000 m² 85 Die Schmutzwassermengen variieren von 183.000 - 203.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 201.000 cbm angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 303.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2017 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 168.596,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2017 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 387.831 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2017 sowie für 2016, 2015 und 2014 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenergebnis 2014 +18.144,59 € 2015 -63.719,27 € 2016 +66.540,46 € 2017 +155.911,74 € Davon Schmutzwasser +8.698,56 € -45.431,63 € +31.737,19 € +166.375,87 € Davon Niederschlagswasser +9.446,03 € -18.287,64 € +34.803,27 € -10.464,13 € 86 Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020. Sollten sich für 2019 und 2020 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. 87 Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € (bisher zum 3.350 €, Erhöhung zum 30.06.2018 um 13.815 €, zum 30.06.2019 13.815 €, zum 30.06.2020 6.907 €) 88 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2018 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 05.12.2018 89 90 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 1.900.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 525.000 31410000 Zuweisungen vom Land 742.950 695.8000 710.8000,00 715.800 715.800 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 500 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 189.8000+ 187.1000,00 181.300 181.300187.100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 189.800 187.1000 187.1000,00 181.300 181.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 13.050 13.0500 13.0500,00 13.050 13.050 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.0000 85.0000,00 85.000 85.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 39.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 48.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 34110000 Mieten und Pachten 166.500 166.5000 166.5000,00 166.500 166.500 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 12.000 34210000 Erträge aus Verkauf 15.100 15.3000 15.3000,00 15.300 15.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 58.500 58.5000 58.5000,00 58.500 58.500 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 40.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 83.050 85.5500 82.6500,00 82.650 82.650 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 119.900 119.9000 119.9000,00 119.900 119.900 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 34612000 Kostenersätze Steiger 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 92 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 50.000 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 84.500 82.0000 82.0000,00 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 134.000 134.0000 134.0000,00 134.000 134.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 56.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 161.2000+ 161.1000,00 161.100 161.100161.100 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.000 119.0000 119.0000,00 119.000 119.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 9.000 35710000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.900.0000 11.087.800 11.080.000 11.380.60010.514.150 12 Personalaufwendungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -293.100 -304.6500 -313.0500,00 -321.550 -328.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.785.750 -1.809.1500 -1.858.8000,00 -1.908.750 -1.949.300 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -163.650 -171.0000 -165.4500,00 -169.850 -173.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -125.800 -137.3000 -141.0000,00 -144.800 -147.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -349.700 -376.5500 -386.9000,00 -397.150 -405.750 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -32.800 -32.8500 -33.6500,00 -34.550 -35.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -280.800 -208.1000 -330.6000,00 -138.100 -140.600 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -56.500 -56.5000 -56.5000,00 -56.500 -56.500 93 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -66.350 -62.7500 -62.7500,00 -62.750 -62.750 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -49.100 -32.2000 -32.5000,00 -53.000 -53.000 42310000 Mieten und Pachten -79.900 -79.9000 -79.9000,00 -79.900 -79.900 42411000 Fernwärme / Heizung -74.500 -78.4000 -79.0000,00 -79.100 -79.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -102.900 -107.1000 -107.1000,00 -107.100 -107.100 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -108.500 -109.7000 -109.7000,00 -109.700 -109.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -71.900 -72.4000 -72.4000,00 -72.400 -72.400 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 -87.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -33.400 -33.9000 -23.9000,00 -23.900 -23.900 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -19.300 -17.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 94 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 -14.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -25.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 -26.500 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.6000 -8.6000,00 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 -11.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -5.3000 -5.3000,00 -5.300 -5.300 42798000 Narrenumzug alle 2 Jahre -2.200 00 -2.2000,00 0 -2.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -3.000 -2.4500 -2.4500,00 -2.450 -2.450 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 -22.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -827.8000- -972.4000,00 -986.000 -985.800-958.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 17 Transferaufwendungen -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -105.000 -107.0000 -107.0000,00 -107.000 -107.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -862.700 -909.2000 -919.2000,00 -944.200 -944.200 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 -2.000.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -37.400 -38.4000 -38.4000,00 -38.400 -38.400 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -11.400 -11.9000 -11.9000,00 -11.900 -11.900 95 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -157.050 -150.6500 -166.1500,00 -151.950 -158.950 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -13.800 -13.9000 -13.9000,00 -13.900 -13.900 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.400 -17.8500 -17.8500,00 -17.850 -17.850 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.200 -6.2000 -6.2000,00 -6.200 -6.200 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.650 -2.6500 -2.6500,00 -2.650 -2.650 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -35.300 -35.3000 -35.3000,00 -35.300 -35.300 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -9.850 -9.8500 -9.8500,00 -9.850 -9.850 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -102.750 -102.7500 -102.9500,00 -102.950 -102.950 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.393.6500 -10.912.900 -10.818.700 -10.880.300-11.204.850 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 96 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 97 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 11 3. 20 0 1 61 .3 00 2 94 .1 50 43 .0 00 3 17 .2 00 1. 56 9. 85 0 14 .5 00 0 - 41 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 58 .7 50 51 .9 00 79 .2 00 6 .8 00 80 .6 50 0 2 20 .7 50 0 -4 93 .1 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 08 .5 50 1 42 .4 00 2 45 .2 00 0 2 90 .0 00 0 1 66 .8 50 0 -7 68 .2 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 6 .5 00 30 .0 00 0 0 5 .5 50 0 - 42 .0 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .5 00 50 0 11 .0 50 0 2 .1 00 0 12 .0 00 0 - 33 .1 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 7 .3 50 4 .4 00 37 .9 00 0 55 .0 50 0 -1 04 .4 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .6 50 0 - 10 .1 50 0 So zi al e H ilf en 31 1 19 .3 50 3 39 .6 00 1 76 .1 00 50 0 32 .1 00 1 64 .5 50 2 90 .9 00 0 -1 14 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 8 94 .2 00 7 92 .5 00 1 19 .8 50 8 02 .5 00 51 .5 50 0 1 50 .5 50 0 - 1. 22 6. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 11 .8 00 50 0 55 .2 00 6 .0 00 83 .8 00 0 85 .8 50 0 -2 42 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 63 .4 50 24 .4 00 23 .5 00 70 .0 00 1 65 .5 00 0 1 28 .0 50 0 -5 26 .1 00 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 59 .0 50 1 43 .8 00 35 .0 00 48 .7 50 0 97 .2 50 0 28 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 11 .3 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 87 .2 00 0 -5 08 .8 00 32 .1 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 19 .5 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 48 .2 00 0 2 90 .2 00 0 -2 94 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .0 00 36 .4 00 49 .9 00 0 50 .6 00 0 87 .5 50 0 -1 80 .6 50 6. 10 3. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 56 7. 00 0 0 3. 65 2. 10 0 18 .5 00 67 .5 00 0 0 5. 06 7. 60 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 26 4. 90 0 S u m m e 2. 75 0. 80 0 4. 63 5. 10 0 1. 55 1. 95 0 4. 65 6. 80 0 1. 43 4. 10 0 1. 80 1. 90 0 1. 80 1. 90 0 0 5 06 .3 50 98 koehler Rechteck Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 15 5. 65 0 1 57 .7 50 2 61 .5 50 65 .0 00 3 24 .7 00 1. 60 2. 75 0 14 .5 00 0 - 51 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 63 .7 00 50 .4 00 50 .9 00 6 .8 00 77 .5 50 0 2 23 .4 50 0 -4 70 .9 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 14 .6 00 1 47 .9 00 2 21 .2 00 0 3 08 .3 00 0 1 71 .6 00 0 -7 67 .8 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 8 .3 00 31 .5 00 0 0 5 .8 50 0 - 45 .6 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .8 50 50 0 11 .0 50 0 5 .6 00 0 12 .6 50 0 - 37 .6 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 5 .1 50 4 .4 00 36 .8 00 0 55 .8 00 0 -1 01 .9 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .8 50 0 - 10 .3 50 0 So zi al e H ilf en 31 14 .5 50 2 64 .9 50 1 76 .6 00 50 0 32 .1 00 1 37 .3 50 2 66 .6 00 0 - 88 .0 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 01 8. 75 0 8 35 .0 00 1 11 .2 00 8 37 .5 00 1 13 .8 00 0 1 54 .0 00 0 - 1. 40 0. 25 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .3 50 50 0 52 .7 00 6 .0 00 1 05 .0 00 0 87 .6 00 0 -2 63 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 68 .7 50 24 .4 00 23 .5 00 72 .0 00 1 50 .5 00 0 1 28 .0 00 0 -5 18 .3 50 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 62 .0 50 1 46 .8 00 35 .0 00 50 .7 50 0 1 03 .2 00 0 20 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 08 .6 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 91 .2 50 0 -5 15 .5 50 32 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 20 .0 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 58 .2 00 0 2 96 .5 00 0 -3 11 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .8 00 36 .4 00 49 .9 00 0 55 .5 00 0 89 .2 50 0 -1 88 .0 50 6. 38 8. 85 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 1. 92 7. 50 0 0 4. 31 9. 60 0 3 .5 00 70 .0 00 0 0 4. 06 3. 25 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 54 9. 95 0 S u m m e 2. 83 1. 50 0 3. 96 4. 20 0 1. 45 9. 00 0 5. 38 4. 80 0 1. 52 9. 55 0 1. 81 0. 10 0 1. 81 0. 10 0 0 - 69 0. 70 0 99 koehler Rechteck Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 6.044.5000+ 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 129.1000+ 129.1000,00 129.100 129.100129.100 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.678.1000 10.868.700 10.866.700 11.167.30010.295.050 10 Personalauszahlungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -9.565.8500 -9.940.500 -9.832.700 -9.894.500-10.246.250 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 1.112.2500 928.200 1.034.000 1.272.80048.800 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 479.0000+ 300.0000,00 92.000 01.244.000 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 1.110.0000+ 100.0000,00 100.000 01.250.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 7.710.0000+ 1.850.0000,00 2.400.000 1.250.0005.927.500 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 9.406.0000 2.357.000 2.699.000 1.357.0008.528.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -2.486.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-2.675.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -9.433.0000- -2.730.3000,00 -1.165.000 -265.000-7.560.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -409.7000- -45.0000,00 -521.000 -21.000-426.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 0-2.000 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -12.338.2000 -3.775.300 -2.686.000 -1.286.000-10.668.300 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -2.932.2000 -1.418.300 13.000 71.000-2.139.800 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.819.9500 -490.100 1.047.000 1.343.800-2.091.000 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 00,00 0 00 101 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -68.1000- -68.1000,00 -68.100 -68.100-68.100 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) -68.1000 -68.100 -68.100 -68.100-68.100 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.888.0500 -558.200 978.900 1.275.700-2.159.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 102 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 6. 94 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 2. 47 3. 90 0 - 1. 48 7. 15 0 2. 97 8. 95 0 0 0 2. 97 8. 95 0 -5 00 .0 00 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 97 .5 00 -2 52 .1 00 -4 49 .6 00 0 0 -4 49 .6 00 -2 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 6 66 .1 00 -4 16 .5 50 - 1. 08 2. 65 0 0 0 - 1. 08 2. 65 0 - 1. 30 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 36 .5 00 - 36 .5 00 0 0 - 36 .5 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 1 .0 00 - 19 .6 50 - 20 .6 50 0 0 - 20 .6 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 16 .7 00 - 16 .7 00 0 0 - 16 .7 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 42 .6 50 37 .6 50 0 0 37 .6 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 80 9. 20 0 - 1. 05 5. 30 0 - 2. 86 4. 50 0 0 0 - 2. 86 4. 50 0 - 1. 00 0. 00 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 2 81 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 5 10 .0 00 - 72 .5 00 -3 01 .5 00 0 0 -3 01 .5 00 0 1. 11 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 09 7. 50 0 -3 98 .0 50 -3 85 .5 50 0 0 -3 85 .5 50 -1 00 .0 00 1 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3 20 .0 00 1 67 .0 00 - 46 .0 00 0 0 - 46 .0 00 -7 30 .0 00 8 18 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 15 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 62 7. 50 0 0 0 - 3. 62 7. 50 0 - 3. 21 5. 00 0 1 50 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 05 3. 00 0 5 .2 00 -8 97 .8 00 0 0 -8 97 .8 00 -9 50 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 00 - 48 .0 00 -1 03 .0 00 0 0 -1 03 .0 00 -2 50 .0 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 00 0. 10 0 5. 00 0. 10 0 0 68 .1 00 4. 93 2. 00 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9. 40 6. 00 0 S u m m e 1 2. 33 8. 20 0 1. 11 2. 25 0 - 1. 81 9. 95 0 0 68 .1 00 - 1. 88 8. 05 0 - 8. 29 5. 00 0 104 koehler Rechteck an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 30 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 59 .9 00 - 1. 52 3. 05 0 2 17 .0 50 0 0 2 17 .0 50 - 2. 00 0. 00 0 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 70 .0 00 -2 22 .4 50 -4 92 .4 50 0 0 -4 92 .4 50 0 4 52 .5 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 1. 37 6. 60 0 -3 93 .6 00 - 1. 31 7. 70 0 0 0 - 1. 31 7. 70 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 39 .8 00 - 39 .8 00 0 0 - 39 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 20 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 13 .4 00 - 13 .4 00 0 0 - 13 .4 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 00 .0 00 72 .3 00 - 27 .7 00 0 0 - 27 .7 00 0 4 90 .0 00 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 00 0. 00 0 - 1. 16 6. 25 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 0 - 70 .5 50 - 70 .5 50 0 0 - 70 .5 50 0 4. 52 5. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2. 28 1. 80 0 -3 90 .3 50 1. 85 2. 85 0 0 0 1. 85 2. 85 0 -1 00 .0 00 3 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 7 30 .0 00 1 67 .0 00 -2 56 .0 00 0 0 -2 56 .0 00 0 3 54 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 3. 23 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 17 1. 50 0 0 0 - 3. 17 1. 50 0 -2 50 .0 00 1 00 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 8 65 .0 00 4 .7 00 -7 60 .3 00 0 0 -7 60 .3 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 2 50 .0 00 - 48 .8 00 -2 98 .8 00 0 0 -2 98 .8 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 99 3. 25 0 3. 99 3. 25 0 0 68 .1 00 3. 92 5. 15 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 8. 52 8. 50 0 S u m m e 1 0. 66 8. 30 0 48 .8 00 - 2. 09 1. 00 0 0 68 .1 00 - 2. 15 9. 10 0 - 2. 35 0. 00 0 105 koehler Rechteck 106 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bürgermeister, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.0000+ 14.0000,00 14.000 14.00014.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 14.000 14.0000 14.0000,00 14.000 EB Wasserversorgung 6.000 €, EB Abwasserbeseitigung 8.000 € 14.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.0000 14.000 14.000 14.00014.000 12 Personalaufwendungen -213.6000- -219.9500,00 -225.900 -230.650-224.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.9000- -23.9000,00 -31.900 -23.900-31.900 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 00 00,00 0 Ausstattung neuer BM/in (Handy etc.) 0 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern und Versicherung: 500 € Kraftstoff: 500 € (evtl. ab 2019 E-Fahrzeug Stromaufw.) Kundendienst: 1000 €. -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest November 2020 2019: Ansätze für Verabschiedung BM und Amtseinsetzung neuer BM 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -11.000 15 Abschreibungen 00- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 108 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Abschreibungen neuer Dienst-PKW - E Mobil Abschreibung neuer PKW vermutlich ab 2020, Neuanschaffung 2019, derzeitiger PKW EZ 1999 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.8500- -22.8500,00 -22.850 -22.850-22.850 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sitzungsgelder RE 2017: 16.000 €) -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Öffentliche Bekanntmachungen -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Post- und Fernmeldegebühren -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Dienstreisen -200 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -350 -3500 -3500,00 -350 -350 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -272.3500 -270.700 -284.650 -281.400-282.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -258.3500 -256.700 -270.650 -267.400-268.850 21 Erträge aus internen Leistungen 258.3500+ 256.7000,00 270.650 267.400268.850 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 258.350 268.8500 256.7000,00 270.650 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 1110 267.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 258.3500 256.700 270.650 267.400268.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Repräsentationen, Ehrungen, Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 500+ 500,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 500 500,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.8000+ 15.0000,00 15.000 15.00015.000 34210000 Erträge aus Verkauf 14.800 15.0000 15.0000,00 15.000 Bezugskosten Amtsblatt:13,80 €/Jahr, Neubürger erhalten das Amtsblatt 1 Jahr kostenlos zugestellt, Anpassung Gebühr ab 2020 geplant 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Wasserversorgung: 1.000 €, Abwasserbeseitigung 1.000 € 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.8500 17.050 17.050 17.05017.050 12 Personalaufwendungen -66.1500- -70.3500,00 -72.200 -73.800-68.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Sonstige sächliche Zweckausgaben -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.4000- -37.9000,00 -37.900 -37.900-37.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Umlage Gemeindetag: 5.250 EW x 0,65 € Mitgliedsbeitrag Kreisverband GT: 50 € -3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -21.500 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Herausgabe Amtsblatt 17.900 € Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3.600 €. -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Bücher und Zeitschriften -2.400 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Postgebühren Rathaus 6.000 € Telefongebühren Rathaus 1.500 € -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Glasfaseranschluss des Rathauses ab 2019 ff geplant -1.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -104.3000 -109.000 -110.850 -112.450-107.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4500 -91.950 -93.800 -95.400-90.050 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4500+ 91.9500,00 93.800 95.40090.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.450 90.0500 91.9500,00 93.800 95.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4500 91.950 93.800 95.40090.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung mit Fernmeldeeinrichtungen; Datensicherung; Prozessoptimierung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wassversorgung 1.500 €, EB Abwasser 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -36.3000- -38.5500,00 -39.600 -40.450-37.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -21.0000- -21.2000,00 -41.700 -41.700-21.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -24.500 PC, Drucker, Zubehör, ab 2022 - Sitzungsunterlagen online und iPads evtl. auch Verbuchung auf Produktgruppe 1110 Gemeinderat -24.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 Aufwendungen EDV plus laufende Kosten Regisafe -14.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -60.3000 -62.750 -84.300 -85.150-61.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -57.3000 -59.750 -81.300 -82.150-58.550 21 Erträge aus internen Leistungen 57.3000+ 59.7500,00 81.300 82.15058.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 57.300 58.5500 59.7500,00 81.300 82.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 57.3000 59.750 81.300 82.15058.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren - Durchführung der Ausbildung - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.0000+ 1.0000,00 1.000 1.0001.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 EB Wasservers. 500 €, EB Abwasserbes. 500 € 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -34.6000- -36.4500,00 -37.450 -38.250-35.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4000- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -4000 -4000,00 -400 -400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.4000- -53.4000,00 -53.400 -53.400-53.400 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 Stellenausschreibungen Ausflug, Weihnachten etc. -14.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -22.000 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Kosten dvv Lohn-Programm, Erhöhung durch Abgabe Programmpflege um 16.000 € (Vj. RE 6.000 €). -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.1000 -2.1000,00 -2.100 -2.100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Unfallkasse 15.000 € -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -88.4000 -90.250 -91.250 -92.050-89.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4000 -89.250 -90.250 -91.050-88.350 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4000+ 89.2500,00 90.250 91.05088.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.400 88.3500 89.2500,00 90.250 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 12-57 91.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4000 89.250 90.250 91.05088.350 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.0000+ 56.0000,00 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.0000 56.0000,00 56.000 EB Wasserversorgung: 23.000 € EB Abwasserbeseitigung: 33.000 € 56.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge, Mahngebühren 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 65.0000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -225.9000- -241.0000,00 -247.500 -252.700-234.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.3000- -5.3000,00 -5.300 -5.300-15.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42611000 Aus- und Weiterbildung -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Fortbildung Kämmerei - Neues kommunales Haushaltsrecht, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform -5.000 17 Transferaufwendungen -3.0000- -10.0000,00 -8.700 -3.500-15.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Prüfung Eröffnungsbilanz 01.01.2019 und Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 im Jahr 2020/2021 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.8500- -37.8500,00 -37.850 -37.850-37.850 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Fachverband Kassenverwalter -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Finanzwesenprogramm CIP + externe Beratungskosten -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -8000 -8000,00 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik -12.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelt -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -282.0500 -294.150 -299.350 -299.350-302.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -217.0500 -229.150 -234.350 -234.350-237.700 21 Erträge aus internen Leistungen 217.0500+ 229.1500,00 234.350 234.350237.700 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 217.050 237.7000 229.1500,00 234.350 234.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 217.0500 229.150 234.350 234.350237.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wasserversorgung 1.500 €, EB Abwasserbeseitigung 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -24.6000- -26.1000,00 -26.800 -27.350-25.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -73.6000- -47.8000,00 -47.800 -47.800-52.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -36.200 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 2019: Rathaus Sanierung Rathaus Anstrich innen über Bauhof/ Unterhaltung aussen 20.000€ und Umrüstung Schiebetüren Rathaus 16.200€ 2020: Sanierung Rathaus 10.000€ und Sanierung Klimaanlage Serverraum 5.000€ -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.800 -5.0000 -5.2000,00 -5.200 Heizungskosten Rathaus 2017: 4.576,22 € -5.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 RE 2017: 20.853,41 € -22.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -4.600 -4.6000 -4.6000,00 -4.600 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Fremdbezug 2017: 4.244,17 € -4.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Wasser, Abwasser, Versicherung Rathaus RE 2017: 1.976 € -2.500 15 Abschreibungen -42.5000- -42.5000,00 -42.500 -42.500-42.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.500 -42.5000 -42.5000,00 -42.500 -42.500 116 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -47.6000- -47.6000,00 -47.600 -47.600-47.600 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Beraterkosten European Energy Award inkl. Zertifizierung, Einsparpotenziale -3.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -44.000 -44.0000 -44.0000,00 -44.000 Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2018 - Versicherungen sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. -44.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -188.3000 -164.000 -164.700 -165.250-168.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -185.3000 -161.000 -161.700 -162.250-165.100 21 Erträge aus internen Leistungen 185.3000+ 161.0000,00 161.700 162.250165.100 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 185.300 165.1000 161.0000,00 161.700 162.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 185.3000 161.000 161.700 162.250165.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10.7500+ 7.0000,00 7.000 7.0007.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 Kosterersätze Steiger - 50% der Kosten werden von der Gde Baienfurt getragen - Höhere Kosten Austausch Schläuche 2019 3.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 34.0000+ 34.0000,00 34.000 34.00034.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 34.000 34.0000 34.0000,00 34.000 EB Wasserversorgung: 14.000 € EB Abwasserbeseitigung: 20.000 € 34.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.7500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen -512.0500- -544.6500,00 -559.150 -571.150-530.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -130.2000- -102.6000,00 -102.600 -102.600-122.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.0000 -5.0000,00 -5.000 Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung -5.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften, Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -16.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 2019: Striegel oder Schleppnetz für Sportplätze 900€, Trimmer Akku (Ersatzbeschaffung) 600€ 2020: 2 Motorsensen (Ersatzbeschaffung) a 700€ -1.400 42411000 Fernwärme / Heizung -3.700 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Heizungskosten RE: 2017 3.656,67 €, Bauhof größtenteils über Stückholz, -3.700 118 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 29.55,13 € -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 RE 2017: 5.987,27 € (Abfallkosten, Wasser/Abwasser/ Versicherung) -5.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Erneuerung Druckschläuche - Angebot aus Vorjahr. -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -2.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -7.500 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 15 Abschreibungen -60.0000- -63.0000,00 -63.000 -63.000-63.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -63.0000 -63.0000,00 -63.000 -63.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Personalnebenausgaben -2.500 119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -900 -9000 -9000,00 -900 darunter Bauhofprogram 700 € -900 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Post- und Fernmeldegebühren -1.300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.2500 -715.250 -729.750 -741.750-720.650 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -662.5000 -674.250 -688.750 -700.750-679.650 21 Erträge aus internen Leistungen 677.0000+ 688.7500,00 703.250 715.250694.150 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 677.000 694.1500 688.7500,00 703.250 Innere Verrechnungen 715.250 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.5000- -14.5000,00 -14.500 -14.500-14.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Verzinsung des Anlagekapitals -14.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 662.5000 674.250 688.750 700.750679.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abwicklung von Grundstücksgeschäften und Bestellung sowie Verwaltung von Erbbaurechten - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 22.7000+ 22.8000,00 22.800 22.80022.700 34110000 Mieten und Pachten 14.600 14.6000 14.6000,00 14.600 Jährliche Pachterlöse aus Verpachtung von Stellplätzen, landwirtschaftlichen Grundstücken: 2.000 € Mieterträge inkl. Mietnebenkosten Dorfplatz 12 und Dorfplatz 18: 12.660 €. 14.600 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 8.100 8.1000 8.2000,00 8.200 Kostenersätze 8.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 22.7000 22.800 22.800 22.80022.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Dorfplatz 1 Einheit 6 264,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 12 356,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 18 322,00 € pro Monat. Unterhaltungskosten ca. 3.700 € pro Jahr. Beschluss Bauausschuss 05.11.2018 - Sanierung Bad Wohneinheit 12 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke: Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall sonst. Liegenschaften -2.000 15 Abschreibungen -7.6000- -7.6000,00 -7.600 -7.600-7.600 121 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 -7.600 17 Transferaufwendungen -40.0000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-50.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -50.0000 -30.0000,00 -30.000 Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt . Der Förderbetrag beträgt für für jedes weitere Kind 3.000,- €, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Festgesetzte Richtlinien des Familienförderprogrammes beachten. -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -64.6000 -54.600 -54.600 -54.600-74.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 122 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 123 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ohne Widersprüche (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.3000+ 6.8000,00 800 800800 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 Erstattung Bundestagswahl - nächste BT-Wahl 2021 Erstattung Europawahl - Europawahlen 26. Mai 2019 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 Erstattung Kommunalwahl 2019 - Kreistag 500 € Erstattung Landtagswahl erst 2021 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.3000 6.800 800 800800 12 Personalaufwendungen -9.3000- -9.9500,00 -10.200 -10.400-9.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.0000- -15.2000,00 -1.000 -8.000-200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.800 00 -15.0000,00 -800 Kommunal (Gemeinderats- und Kreistagswahl) - und Europawahlen Aufwand 2019 - 26.05.2019 7.000 €, Programm PC-Wahl 800 Euro jährlich, Finanzplan 2021 Landtagswahl und Bundestagswahl -7.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -17.5500 -25.400 -11.450 -18.650-10.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.2500 -18.600 -10.650 -17.850-9.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.7500- -8.0000,00 -9.200 -9.300-8.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.750 -8.0500 -8.0000,00 -9.200 -9.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.7500 -8.000 -9.200 -9.300-8.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.0000 -26.600 -19.850 -27.150-17.450 124 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.1000+ 1.1000,00 1.100 1.1001.100 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6000 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen -15.3000- -16.1500,00 -16.650 -16.950-15.750 17 Transferaufwendungen -6.3000- -6.3000,00 -6.300 -6.300-6.300 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.300 -6.3000 -6.3000,00 -6.300 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.250 EW x 1,20 €, (Erhöhung gem. GR-Beschluss auf 1,20 Euro pro EW bis Ende 2020) Ansatz 2018: 5.000 € -6.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Vermischte Ausgaben, Erlass einer Benutzungsordnung Baindter Bädle sowie Security Dienst -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -23.1000 -23.950 -24.450 -24.750-23.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.5000 -22.350 -22.850 -23.150-21.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.7000- -94.9500,00 -97.850 -98.150-97.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -96.700 -97.1000 -94.9500,00 -97.850 -98.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.7000 -94.950 -97.850 -98.150-97.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.2000 -117.300 -120.700 -121.300-119.050 125 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen für planerische, steuerliche und sonstige Belange der Gemeinde Baindt - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.5000+ 32.5000,00 32.500 32.50032.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3000+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte 300 3000 3000,00 300 Kostenersätze 300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.8000 32.800 32.800 32.80032.800 12 Personalaufwendungen -89.8000- -95.0500,00 -97.650 -99.700-92.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -26.7000- -26.7000,00 -26.700 -26.700-26.700 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -26.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 Kosten Programm Einwohnerwesen Meso sowie dvv Meldeportal 6.500 € Kosten Bundesdruckerei 20.000 € -26.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -116.7500 -122.000 -124.600 -126.650-119.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -83.9500 -89.200 -91.800 -93.850-86.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.1000- -24.1000,00 -28.400 -28.650-24.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.100 -24.0500 -24.1000,00 -28.400 -28.650 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.1000 -24.100 -28.400 -28.650-24.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0500 -113.300 -120.200 -122.500-110.750 126 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2000+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 2000 2000,00 200 200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -39.6000- -42.0000,00 -43.150 -44.050-40.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.8000- -9.8000,00 -9.800 -9.800-9.800 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Fachverband der Standesbeamten -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 -5.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Vorjahresansatz 1.800 €, Erhöhung des Standesamtes durch Bestellung Ergänzungslieferungen -4.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.4000 -51.800 -52.950 -53.850-50.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.7000 -51.100 -52.250 -53.150-50.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -17.5500- -17.9000,00 -20.950 -21.050-18.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.0500 -17.9000,00 -20.950 -21.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -17.5500 -17.900 -20.950 -21.050-18.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -66.2500 -69.000 -73.200 -74.200-68.050 127 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.1000+ 3.1000,00 3.100 3.1003.100 31410000 Zuweisungen vom Land 2.600 2.6000 2.6000,00 2.600 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 2.600 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 5.0000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5000+ 7.5000,00 7.500 7.5007.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.500 7.5000 7.5000,00 7.500 Kosterersätze 7.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.6000 15.600 15.600 15.60015.600 12 Personalaufwendungen -4.7500- -4.9000,00 -5.000 -5.100-4.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -78.7000- -45.4000,00 -45.400 -45.400-50.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sanierung Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude Gauben Außenanstrich und Rissverfugungen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -11.500 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände 2019:Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, 4 LED Einsatzstellenscheinwerfer 3.000€, Hochwasser Spannungsprüfer P2 2.500€ 2020: Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Lungenautomaten Revision (12x150€) 1.800€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, -8.000 128 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42411000 Fernwärme / Heizung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 nur Material, Personalaufwendungen Minijob werden auf anderem Konto verbucht -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 RE 2017 1.455,60 € -1.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 RE 2017: 598,27 € -1.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Wartung etc. -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 2019: 1xTruppmann, 3xSprechfunker, 3xTruppführer, 3xAtemschutzgeräteträger 2020: 2xTruppmann, 2xSprechfunker, 2xTruppführer, 2xAtemschutzgeräteträger, Gruppenführer -4.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -11.800 -10.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: 3x Uniform FWA 800€, 3x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 4.500€, lange Sweatshirts 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme 5.000€ 2020: 2x Uniform FWA 500€, 2x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 3.000€, Kurzarmhemden 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme (optional) 5.000 € -5.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Übungen u. Einsätze / Feuerwehreinsatzkosten -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -6000 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -25.3000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-30.000 129 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -25.300 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.3500- -9.3500,00 -9.350 -9.350-9.350 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.9000 -2.9000,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. 576 €, Jugendwart 576 €,stellv.Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -3500 -3500,00 -350 Kreisfeuerwehrverband 350 € -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -4500 -4500,00 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Unfallkasse -5.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -118.6000 -90.150 -90.250 -90.350-95.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.0000 -74.550 -74.650 -74.750-79.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.6500- -74.6500,00 -77.300 -77.550-76.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -67.650 -68.2000 -66.6500,00 -69.300 -69.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Verzinsung des Anlagekapitals -8.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.6500 -74.650 -77.300 -77.550-76.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -178.6500 -149.200 -151.950 -152.300-155.600 130 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.0000+ 16.0000,00 16.000 16.00016.000 31410000 Zuweisungen vom Land 16.000 16.0000 16.0000,00 16.000 Keine Schulsachkostenbeiträge bei Grundschule, Schulbegl. flexible Nachmittagsbetreuung 12.250 Euro, der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 an die aufnehmende Schule, Kostenersatz Schulbegleiter wurde ab Jan. 2016 nicht mehr verbucht 16.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.7000+ 5.7000,00 5.700 5.7005.700 34110000 Mieten und Pachten 5.500 5.5000 5.5000,00 5.500 Vermietung ehemalige Hausmeisterwohnung 5.500 34210000 Erträge aus Verkauf 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf Lernmittel 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf - Lernmittel 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 § 4 Schullastenverordnung zu § 19 I FAG, 200 € pro auswärtiges Kind 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.7000 23.700 23.700 23.70023.700 12 Personalaufwendungen -99.7500- -106.0000,00 -108.800 -111.150-103.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -202.2000- -178.2000,00 -178.200 -178.200-178.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 RE 2017: 20.678,75 € allgemeine Unterhaltungsausgaben 2019 zusätzliche evtl. Sanierungsarbeiten:-Malerarbeiten Aussenwand Fassadenanstrich (Grünes und Gelbes Haus) 20.000€ -Streicharbeiten Treppenaufgang (Gelbes Haus) 5.000€ -Sanierung Besuchertoiletten 3.000€ -Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€ 2020:-Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€, zusätzlich Investitionen Sanierungabschnitte -20.000 131 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: -8 Trocknungswagen Kunst 1.800 € - 8 Keybords a 200 € -Unvorhergesehenes 2.500 € 2020: -4 ELMO Dokumentationskameras a 500€ -Unvorhergesehenes 2.500€ -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Heizungskosten RE 2017: 29.981,55 € -30.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -43.000 -43.0000 -43.0000,00 -43.000 RE 2017: 40.624,97 € -43.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -18.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Stromkosten, RE 2017: 16.619,95 € -19.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer, RE 2017: 12.340,53 € -12.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Ansatz 2018: 20.000 € inkl. Kopierkosten, RE 2017: 17.853,55 € -20.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 Schülerveranstaltungen und Schülerauszeichnungen -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 Zuschüsse an Förderverein GHS -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Schulkostenanteil für Bainder Schüler welche nicht die Grundschule Baindt besuchen. -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt Beschluss GR 14.12.2010 - Anpassung 2016 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Jugendverkehrsschule; Kosten Schülerbeförderung Baindt - Hallenbad Baienfurt: 5.000 €; Baindt - Jugendverkehrsschule: 1.000 € -6.000 15 Abschreibungen -160.2000- -180.0000,00 -200.000 -200.000-175.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -160.200 -175.0000 -180.0000,00 -200.000 -200.000 132 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -51.8000- -52.0000,00 -52.000 -52.000-51.800 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -6.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Geschäftsaufwendungen Bücher und Zeitschriften -1.300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 Post- und Fernmeldegebühren -4.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 inkl. Medienoffensive -4.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.200 -2.2000 -2.2000,00 -2.200 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -2.200 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -32.300 -32.3000 -32.5000,00 -32.500 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle Ansatz Vorjahr 25.000 € Umlage Unfallkasse - Umlage 2018 28.800 € Umlage WGV - Versicherung 2018 3.500 € -32.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -513.9500 -516.200 -539.000 -541.350-508.150 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -490.2500 -492.500 -515.300 -517.650-484.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -116.7000- -117.0500,00 -121.900 -122.750-118.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -116.700 -118.7500 -117.0500,00 -121.900 -122.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -116.7000 -117.050 -121.900 -122.750-118.750 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -606.9500 -609.550 -637.200 -640.400-603.200 133 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind)21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.0000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.1500- -2.3000,00 -2.350 -2.350-2.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.150 -2.4000 -2.3000,00 -2.350 -2.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.1500 -2.300 -2.350 -2.350-2.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.1500 -2.300 -2.350 -2.350-2.400 134 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Organisation und Abwicklung der Schülerbeförderung - Schülerbeförderung des inneren Schulbetriebs z.B. von der Schule zur Schwimmhalle über Produkt Klosterwiesenschule und Bodo (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2900) Produktbeschreibung - Gewährleistung der räumlichen Erreichbarkeit der Bildungsangebote Abfahrstellen von Schachen und Sulpach Sulpach: Einmündungsbereich Hirschstraße, K 7951, Höhe Sulpacherstraße Schachen: - Kreuzungsbereich Mehlisstraße Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5.0000 5.0000,00 5.000 Kostenersatz Schulbus - Anpassung bei Fahrzeuneukauf: bisher: 1. Kind 20 €/mtl., 2. Kind 10 €/mtl., jedes weitere Kind 10 €/mtl. 5.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 5.000 5.000 5.0005.000 12 Personalaufwendungen -10.1000- -10.3500,00 -10.650 -10.900-10.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.0000- -6.0000,00 -6.000 -6.000-6.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011, EZ 19.09.2007, Kauf 13.11.2012 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 3.000 € pro Jahr -5.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -200 -2000 -2000,00 -200 -200 15 Abschreibungen -2.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Abschreibungen -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1000- -1000,00 -100 -100-100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.2000 -21.450 -21.750 -22.000-21.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -17.7000 -16.450 -16.750 -17.000-16.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -13.9000- -14.4000,00 -14.650 -14.750-14.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -13.400 -14.1500 -13.9000,00 -14.150 -14.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -5000 -5000,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals -500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -13.9000 -14.400 -14.650 -14.750-14.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -31.6000 -30.850 -31.400 -31.750-30.850 135 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 34.9000+ 34.9000,00 34.900 34.90034.900 31410000 Zuweisungen vom Land 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung 12.000 € 12.000 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.0000+ 39.0000,00 39.000 39.00039.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung. RE 2017 38.041 € 39.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.5000+ 11.5000,00 11.500 11.50011.500 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 1.500 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 Kostenersätze (Bläserkasse) RE 2017 7.273,50 € 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.5000+ 14.5000,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule, RE 2017. 14.642 € 14.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 98.9000 99.900 99.900 99.90099.900 12 Personalaufwendungen -67.1000- -71.6500,00 -73.600 -75.150-69.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -32.7000- -32.7000,00 -32.700 -32.700-32.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -8000 -8000,00 -800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -800 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung inkl. Jugendbegl., Musikschule Abrechnung RE 2017 5.990,22 € -6.000 136 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 Kosten Ferienbetreuung, RE 2017 2.616,25 € -2.700 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 Projekt Bläserklasse, RE 2017: 16.004 €, RE 2018: ca. 30.000 € -22.500 15 Abschreibungen -22.6000- -22.6000,00 -22.600 -22.600-22.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.600 -22.6000 -22.6000,00 -22.600 -22.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.0000- -54.0000,00 -54.000 -54.000-53.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung, RE 201712.978,50 € -14.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -38.500 -39.0000 -39.5000,00 -39.500 Ausgaben (Essen Ganztagsbetreuung) - Essensausgabekosten an Caterer -39.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -175.4000 -180.950 -182.900 -184.450-178.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -76.5000 -81.050 -83.000 -84.550-78.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen -30.5000- -31.6000,00 -32.100 -32.250-31.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.500 -31.9500 -31.6000,00 -32.100 -32.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -30.5000 -31.600 -32.100 -32.250-31.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0000 -112.650 -115.100 -116.800-110.600 137 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.3000+ 16.3000,00 16.300 16.30016.300 31410000 Zuweisungen vom Land 16.300 16.3000 16.3000,00 16.300 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2017 16.350 € 16.300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.3000 16.300 16.300 16.30016.300 12 Personalaufwendungen -31.6000- -32.4500,00 -33.350 -34.050-31.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.3000- -1.3000,00 -1.300 -1.300-1.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -8000 -8000,00 -800 RE 2017: 742,99 € -800 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 Lernmittel -300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3000- -3000,00 -300 -300-300 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.2000 -34.050 -34.950 -35.650-33.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -16.9000 -17.750 -18.650 -19.350-16.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.6000- -3.8000,00 -4.050 -4.100-3.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -3.600 -3.8500 -3.8000,00 -4.050 -4.100 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -3.6000 -3.800 -4.050 -4.100-3.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -20.5000 -21.550 -22.700 -23.450-20.750 138 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Objekt Klosterhof 5 - Vereinshaus (ab 2020 höhere Kosten da nicht mehr auf Kiga Regenbogen verbucht) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.5000- -8.5000,00 -8.500 -8.500-8.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -1.600 42411000 Fernwärme / Heizung -2.000 -3.0000 -3.2000,00 -3.200 ab 2020 inkl. Räumlichkeiten Kiga Regenbogen -3.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Strom Klosterhof 5 -1.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -200 -5000 -5000,00 -500 -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -2.200 -2.2000 -2.2000,00 -2.200 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -2.200 17 Transferaufwendungen -30.0000- -31.5000,00 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -30.000 -31.5000 -31.5000,00 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmusikschule 2019: 19.000 € (Erhöhung komm. Beitrag ab 01.01.2019) Jugendmusikschule 2020: 20.500 € (Erhöhung komm. Beitrag ab 01.01.2020 um 1.470 €) je nach Belegerzahler. Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1.795 € Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen in der SKH, Zuschuss für Vereine Hallenmiete + 2 h Hausmeister SKH 5.500 € -31.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.5500- -5.7500,00 -5.850 -5.900-5.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.550 -5.8500 -5.7500,00 -5.850 -5.900 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.5500 -5.750 -5.850 -5.900-5.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.0500 -45.750 -45.850 -45.900-45.650 139 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 5000+ 5000,00 500 500500 31410000 Zuweisungen vom Land 400 4000 4000,00 400 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 400 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 Spenden 100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -8.5000- -9.0500,00 -9.350 -9.550-8.850 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.0500- -11.0500,00 -11.050 -11.050-11.050 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 Bücherbeschaffung 7.500 €, Sonstige sächliche Zweckausgaben 100 €, u.a. Abrechnung Kontoführungsgebühren, VHS-Konto, Zuschüsse VHS etc. -7.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.100 -3.1000 -3.1000,00 -3.100 Autorenlesungen, Kinderfilme -3.100 15 Abschreibungen -1.5000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.500 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -6000- -6000,00 -600 -600-600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -2500,00 -250 EDV Programm/ Wartungskosten -250 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -2500,00 -250 -250 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -21.6500 -25.700 -26.000 -26.200-25.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.1500 -25.200 -25.500 -25.700-25.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -12.0000- -12.4500,00 -12.900 -13.000-12.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -12.000 -12.6500 -12.4500,00 -12.900 -13.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -12.0000 -12.450 -12.900 -13.000-12.650 140 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -33.1500 -37.650 -38.400 -38.700-37.650 141 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1000+ 1000,00 100 100100 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 Benutzungsgebühren 100 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500+ 500,00 50 5050 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50 500 500,00 50 50 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1000+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2500 250 250 250250 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.3500- -7.3500,00 -5.150 -7.350-5.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Stromkosten Dorfplatz, Festplatz -250 42798000 Narrenumzug 2-jährig -2.200 00 -2.2000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, ungerade Jahre Narrenumzug wieder 2019 -2.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -32.7000- -32.7000,00 -32.700 -32.500-32.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -32.700 -32.7000 -32.7000,00 -32.700 -32.500 17 Transferaufwendungen -4.4000- -4.4000,00 -4.400 -4.400-4.400 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.400 -4.4000 -4.4000,00 -4.400 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.044 € (260 € Regelzuschuss, 784 € Investitionskostenzuschuss) Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € Geschirrmobil nach Antrag, Beschluss GR 80% Zuwendung: 2.000 € -4.400 142 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.2000- -4.1000,00 -4.100 -4.100-4.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -4000 -4000,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.800 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Ferienprogramm (Druck 900 €, Versicherung, Essen): 1.500 € Zuschuss Landjugend: 2.550 € (500 € Regelzuschuss Maibaumstellen/Funken, 1.300 € Investitionszuschuss T-Shirt sowie 750 € Brauchtumspflege, Beschluss 06.02.2018 bzw. 09.10.2018) Druck Rahmenterminkalender 2019: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -3.700 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.6500 -48.550 -46.350 -48.350-46.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -49.4000 -48.300 -46.100 -48.100-46.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -55.0500- -54.8500,00 -56.500 -56.800-55.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -55.050 -55.8000 -54.8500,00 -56.500 -56.800 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -55.0500 -54.850 -56.500 -56.800-55.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -104.4500 -103.150 -102.600 -104.900-101.900 143 Förderung von Kirchengemeinden Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 50% Zuschuss für Wartung Kirchturm, Uhr und Glocke (gem. Kirchenvermögensausscheidungsakten) -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -5000 -500 -500 -500-500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.6500- -9.7500,00 -9.950 -10.000-9.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.650 -9.8500 -9.7500,00 -9.950 -10.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.6500 -9.750 -9.950 -10.000-9.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -10.1500 -10.250 -10.450 -10.500-10.350 144 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -5000 -500 -500 -500-500 145 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 26.2000+ 26.2000,00 26.200 26.20026.200 34110000 Mieten und Pachten 14.350 14.3500 14.3500,00 14.350 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 9 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 14.350 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 11.850 11.8500 11.8500,00 11.850 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 9 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 11.850 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 26.2000 26.200 26.200 26.20026.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.0000- -25.0000,00 -25.000 -25.000-25.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -5.000 15 Abschreibungen -7.0000- -7.0000,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Abschreibungen -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.0000 -33.000 -33.000 -33.000-33.000 146 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.8000 -6.800 -6.800 -6.800-6.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.8500- -31.1500,00 -32.200 -32.450-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.850 -31.6000 -31.1500,00 -32.200 -32.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.8500 -31.150 -32.200 -32.450-31.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.6500 -37.950 -39.000 -39.250-38.400 147 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.7500+ 40.7500,00 40.750 40.75040.750 34110000 Mieten und Pachten 22.300 22.3000 22.3000,00 22.300 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 14 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 22.300 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 18.450 18.4500 18.4500,00 18.450 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 14 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 18.450 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 40.7500 40.750 40.750 40.75040.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.9000- -11.4000,00 -11.400 -11.400-11.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.2000 -4.2000,00 -4.200 -4.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.700 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -10.0000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-10.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -20.9000 -21.400 -21.400 -21.400-21.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 19.8500 19.350 19.350 19.35019.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.1000- -26.9000,00 -27.700 -27.900-27.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.600 -24.7000 -24.4000,00 -25.200 -25.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Verzinsung des Anlagekapitals -2.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.1000 -26.900 -27.700 -27.900-27.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -12.2500 -7.550 -8.350 -8.550-7.850 148 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.7000+ 75.7000,00 75.700 75.70075.700 34110000 Mieten und Pachten 41.450 41.4500 41.4500,00 41.450 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 26 Personen a 132,98 €/pro Person/Monat 41.450 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 34.250 34.2500 34.2500,00 34.250 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 26 Personen a 109,89 €/pro Person und Monat 34.250 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 75.7000 75.700 75.700 75.70075.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -75.8000- -75.8000,00 -75.800 -75.800-75.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42310000 Mieten und Pachten -38.800 -38.8000 -38.8000,00 -38.800 Monatliche Miete 3.231,90 € -38.800 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.000 -12.0000 -12.0000,00 -12.000 laut Abrechnung 2017 Wasser/Abwasser 8.000 €, Müllgebühren 3.000 €, Versicherung? -12.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -75.8000 -75.800 -75.800 -75.800-75.800 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1000 -100 -100 -100-100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.8500- -31.1500,00 -32.200 -32.450-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.850 -31.6000 -31.1500,00 -32.200 -32.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.8500 -31.150 -32.200 -32.450-31.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -37.9500 -31.250 -32.300 -32.550-31.700 149 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 52.4500+ 52.4500,00 52.450 52.45052.450 34110000 Mieten und Pachten 28.700 28.7000 28.7000,00 28.700 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 18 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 28.700 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 23.750 23.7500 23.7500,00 23.750 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 18 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 23.750 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 52.4500 52.450 52.450 52.45052.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 -8.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 15 Abschreibungen -9.4000- -9.4000,00 -9.400 -9.400-9.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -9.400 -9.4000 -9.4000,00 -9.400 -9.400 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.4000 -26.400 -26.400 -26.400-26.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 26.0500 26.050 26.050 26.05026.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -31.6000- -26.4000,00 -27.200 -27.400-26.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.600 -24.7000 -24.4000,00 -25.200 -25.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -31.6000 -26.400 -27.200 -27.400-26.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -5.5500 -350 -1.150 -1.350-650 150 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 20.3500+ 20.3500,00 20.350 20.35020.350 34110000 Mieten und Pachten 11.150 11.1500 11.1500,00 11.150 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 7 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 11.150 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 9.200 9.2000 9.2000,00 9.200 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 7 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 9.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.3500 20.350 20.350 20.35020.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.5000- -10.5000,00 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 15 Abschreibungen -4.7000- -4.7000,00 -4.700 -4.700-4.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.700 -4.7000 -4.7000,00 -4.700 -4.700 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -15.2000 -15.200 -15.200 -15.200-15.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 5.1500 5.150 5.150 5.1505.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.4500- -15.5500,00 -16.000 -16.100-15.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -16.450 -13.7500 -13.5500,00 -14.000 -14.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Verzinsung des Anlagekapitals -2.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.4500 -15.550 -16.000 -16.100-15.750 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.3000 -10.400 -10.850 -10.950-10.600 151 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.0500+ 32.0500,00 32.050 32.05032.050 34110000 Mieten und Pachten 17.550 17.5500 17.5500,00 17.550 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 11 Personen a 132,98 €/pro Person und Monat 17.550 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 11 Personen a 109,89 €/pro Person und Monat 14.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.0500 32.050 32.050 32.05032.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -22.5000- -22.5000,00 -22.500 -22.500-22.500 42310000 Mieten und Pachten -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 1.470 € inkl. Nebenkosten (Miete 1.150 €, NK VZ 320 €) -18.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 -4.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.5000 -22.500 -22.500 -22.500-22.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.5500 9.550 9.550 9.5509.550 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.2500- -6.7500,00 -7.000 -7.050-6.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.250 -6.8500 -6.7500,00 -7.000 -7.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.2500 -6.750 -7.000 -7.050-6.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 1.3000 2.800 2.550 2.5002.700 152 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 17.4500+ 17.4500,00 17.450 17.45017.450 34110000 Mieten und Pachten 9.550 9.5500 9.5500,00 9.550 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 6 Personen a 132,98 €/pro Person und Monat 9.550 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 7.900 7.9000 7.9000,00 7.900 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 6 Personen a 109,89 € /pro Person und Monat 7.900 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 17.4500 17.450 17.450 17.45017.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.4000- -14.4000,00 -14.400 -14.400-14.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.800 -4.8000 -4.8000,00 -4.800 Nebenkostenpauschale 400 € pro Monat -4.800 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.6000 -9.6000,00 -9.600 monatliche Miete 800 € -9.600 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -14.4000 -14.400 -14.400 -14.400-14.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 3.0500 3.050 3.050 3.0503.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -4.9500- -4.0500,00 -4.200 -4.250-4.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -4.950 -4.1000 -4.0500,00 -4.200 -4.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -4.9500 -4.050 -4.200 -4.250-4.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.9000 -1.000 -1.150 -1.200-1.050 153 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 74.6500+ 00,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 74.650 00 00,00 0 0 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 74.6500 0 0 00 12 Personalaufwendungen -119.3500- -14.9500,00 -15.400 -15.700-14.550 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -119.3500 -14.950 -15.400 -15.700-14.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -44.7000 -14.950 -15.400 -15.700-14.550 21 Erträge aus internen Leistungen 164.5500+ 135.4500,00 139.900 141.100137.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 164.550 137.3500 135.4500,00 139.900 141.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -119.8500- -120.5000,00 -124.500 -125.400-122.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -119.850 -122.8000 -120.5000,00 -124.500 -125.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 44.7000 14.950 15.400 15.70014.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 154 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung ab 2020 im Neubau zusätzlich 1 Kleinkindgruppe U3 sowie 1 altersgemische Gruppe ehemals Kindergarten Regenbogen - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 275.0000+ 325.0000,00 325.000 325.000315.000 31410000 Zuweisungen vom Land 275.000 315.0000 325.0000,00 325.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank, RE 2017: 252.213 € ab 2020 inkl. Kiga Regenbogen, ab 2021 inkl. 1 Kleinkindgruppe Stichtag 31.03.2020 325.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 107.0000+ 145.0000,00 145.000 145.000140.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 62.000 80.0000 85.0000,00 85.000 Elternbeiträge Kindergarten, RE 2017 59.967 € 85.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 RE 2017: 42.300 € 60.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 10.0000+ 10.0000,00 10.000 10.00010.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 10.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 392.0000 480.000 480.000 480.000465.000 12 Personalaufwendungen -758.4000- -1.037.1000,00 -1.064.900 -1.087.600-1.009.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.1000- -261.7000,00 -71.800 -71.900-111.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -50.0000 -200.0000,00 -10.000 Sanierungsarbeiten 2019: Umgestaltung des roten Zimmers im KIGA „Sonne, Mond und Sterne“ durch Herrn Architekt Nehls, 42.000 € - Kigaausschuss 04.06.2018 Sanierungsarbeiten Kiga SMS ab 2020 ff (Dach, Fassade, Feuchtigkeit, etc.)- Ziel Objekt ins Sanierungsgebiet aufnehmen, um dort die Ausgaben zu generieren - Umsetzung nur sofern über Sanierungsgebiet -10.000 155 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.600 -9.0000 -9.0000,00 -9.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -9.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -11.500 -5.2000 -5.5000,00 -5.500 2019: -Ersatzbeschaffung Backofen 900€ -Ausstattung Kiga Ü3, ehem. Regenbogen, pauschal außerhalb Architekturbüro 4.000€ -Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen unter 800€ (pro Gruppe bisher 550€, 2019 zusätzlich 3.600€, 2020 2.200€) 6.600€ 2020: -Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen unter 800€ (pro Gruppe bisher 550€, 2019 zusätzlich 3.600€, 2020 2.200€) 5.200€ -5.500 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -8.0000 -8.2000,00 -8.300 ab 2020 zusätzliches Objekt - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -8.400 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -20.500 -25.0000 -25.0000,00 -25.000 RE 2017: 19.616,83 €, ab 2020 mehr Flächenanteile - Neubau Kiga -Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -25.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.800 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 RE 2017: 1.288,15 €, ab 2020 zusätzliches Objekt - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -3.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.200 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 2.138,60 € - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen Supervision -4.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -2.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.500 15 Abschreibungen -20.3000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.300 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 -80.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -27.5000- -33.8000,00 -33.800 -33.800-33.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -3.000 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Personalnebenausgaben -3.500 156 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.700 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 3600 € -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.800 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf ab 2020 inkl. EDV-Vernetzung neues Gebäude, seperater Server -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.100 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 -1.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Heilpädagogischer Fachdienst -16.000 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -900 -9000 -9000,00 -900 Sonstige Geschäftsausgaben Projekt Leswelten -900 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -907.3000 -1.412.600 -1.250.500 -1.273.300-1.234.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -515.3000 -932.600 -770.500 -793.300-769.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -104.6000- -137.5500,00 -143.400 -144.300-140.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -104.600 -140.1000 -137.5500,00 -143.400 -144.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -104.6000 -137.550 -143.400 -144.300-140.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -619.9000 -1.070.150 -913.900 -937.600-909.450 157 Regenbogen Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010120 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Regenbogen" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4641) - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Eingliederung ab 2020 in Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 23.5000+ 00,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 23.500 00 00,00 0 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG, RE 2017 16.880 € 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 15.5000+ 00,00 0 00 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 15.500 00 00,00 0 RE 2017:15.253 € 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5000+ 00,00 0 00 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 00 00,00 0 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen 0 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.5000 0 0 00 12 Personalaufwendungen -126.4000- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.7500- 00,00 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 00 00,00 0 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen u.a. Kleinarbeiten, Überwachung Schimmelsanierung 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.500 00 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -8.500 00 00,00 0 Ca. 20 Positionen von 100-300€ (Erhöhung Ansatz von 3.500€ auf 7.500€) 7.500€ Umzugskosten pauschal 1.000€ 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 00 00,00 0 RE 2017 : 977,97 € Heizungskostenanteil am Vereinshaus. Ab 2020 im Kiga SMS 0 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -300 00 00,00 0 RE 2017 : 83,46 € Materialkostenanteil, ab 2020 im Kiga SMS 0 158 Regenbogen Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010120 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 00 00,00 0 RE 2017 : 1.827,37 € ab 2020 im Kiga SMS 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -900 00 00,00 0 RE 2017 : 710,07 € ab 2020 im Kiga SMS 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 00 00,00 0 Aus-, Fortbildung, Umschulung 0 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -550 00 00,00 0 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.7500- 00,00 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 00 00,00 0 Personalnebenausgaben 0 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 00 00,00 0 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -800 00 00,00 0 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeiträge kath. Landesverband 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -700 00 00,00 0 Geschäftsbedarf, Bürobedarf 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 00 00,00 0 Bücher und Zeitschriften Zusätzliche Bücher und Zeitschriften für eine Gruppe - zudem Ausleihe über Kiga Sonne, Mond u. Sterne 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -550 00 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -148.9000 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -107.4000 0 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.4500- 00,00 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.450 00 00,00 0 0 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.4500 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -139.8500 0 0 00 159 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 224.0000+ 235.0000,00 240.000 240.000230.000 31410000 Zuweisungen vom Land 224.000 230.0000 235.0000,00 240.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin: 224.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 240.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5000+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5000 2.5000,00 2.500 Interk. Kostenausgleich-ausw. Kinder 2.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 226.5000 237.500 242.500 242.500232.500 12 Personalaufwendungen -4.7000- -4.8500,00 -4.950 -5.050-4.700 17 Transferaufwendungen -520.0000- -560.0000,00 -580.000 -580.000-540.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -520.000 -540.0000 -560.0000,00 -580.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Abmangel Kindergarten St. Martin Kosten: - Abmangel Gemeinde: 520.000 €/540.000€ Vorjahres Ansatz 490.000 € -580.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -524.7000 -564.850 -584.950 -585.050-544.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -298.2000 -327.350 -342.450 -342.550-312.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -304.9500 -334.250 -349.500 -349.700-319.150 160 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 65.0000+ 70.0000,00 70.000 70.00070.000 31410000 Zuweisungen vom Land 65.000 70.0000 70.0000,00 70.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Kindergarten Waldorf: 65.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 67.5000+ 67.5000,00 67.500 67.50067.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 67.500 67.5000 67.5000,00 67.500 interk. Kostenausgleich-auswärt. Kinder 67.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 132.5000 137.500 137.500 137.500137.500 12 Personalaufwendungen -4.7000- -4.8500,00 -4.950 -5.050-4.700 17 Transferaufwendungen -250.0000- -275.0000,00 -280.000 -280.000-265.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -250.000 -265.0000 -275.0000,00 -280.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergaren Kosten: - Abmangel Gemeinde: 250.000 €/265.000 € Vorjahresansatz 235.000 € -280.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -254.7000 -279.850 -284.950 -285.050-269.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -122.2000 -142.350 -147.450 -147.550-132.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -128.9500 -149.250 -154.500 -154.700-139.150 161 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Tagesmütter - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -32.5000- -32.5000,00 -32.500 -32.500-32.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 162 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -4.0000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Zuschuss an Rotkreuzgruppe Baienfurt/Baindt: 650 € Hilfsmaßnahmen Brest alternativ anderes soziales Projekt 2.000 € (alternativ Unterstützung Asylbewerberhelferkreis) VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit 400 € Soldatenkameradschaft80 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -2000 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, DRK-Kreisverband Ravensburg60 € Inserat Rotkreuzbericht 130 € -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 163 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz -200 17 Transferaufwendungen -6.0000- -6.0000,00 -6.000 -6.000-6.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 400 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.600 € -6.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -6.2000 -6.200 -6.200 -6.200-6.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.2000 -6.200 -6.200 -6.200-6.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -16.3500- -15.9500,00 -16.400 -16.400-16.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -16.350 -16.2500 -15.9500,00 -16.400 -16.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -16.3500 -15.950 -16.400 -16.400-16.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -22.5500 -22.150 -22.600 -22.600-22.450 164 Sportstätten, Sporthalle Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 5000,00 500 Kostenersätze 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -11.8000- -12.6500,00 -13.000 -13.300-12.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -41.2000- -41.2000,00 -41.200 -41.200-41.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 Sanierungsarbeiten -4.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -1.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 RE 2017: 6.616,97 € -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -13.000 -13.0000 -13.0000,00 -13.000 RE 2017: 12.181,32 € -13.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -9.500 -9.5000 -9.5000,00 -9.500 RE 2017: 8.521,81 € -9.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 RE 2017: 4.855,02 € -5.200 15 Abschreibungen -83.8000- -105.0000,00 -105.000 -105.000-105.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -83.800 -105.0000 -105.0000,00 -105.000 Erhöhung aufgrund Investitionen - Erhöhung Afa geschätzt -105.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -136.8000 -158.850 -159.200 -159.500-158.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -136.3000 -158.350 -158.700 -159.000-158.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.3500- -25.8500,00 -26.600 -26.900-26.200 165 Sportstätten, Sporthalle Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -25.350 -26.2000 -25.8500,00 -26.600 Verrechnung mit Bauhof -26.900 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -25.3500 -25.850 -26.600 -26.900-26.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -161.6500 -184.200 -185.300 -185.900-184.250 166 Freisportanlagen Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -13.8000- -13.8000,00 -11.300 -13.800-11.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -7.5000 -10.0000,00 -7.500 Sportplatz Tiefenlockerung / Unterhaltung / Düngung -10.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.300 -3.3000 -3.3000,00 -3.300 RE 2017: 2.698,69 € - 2018 höhere Wasserkosten -3.300 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.8000 -13.800 -11.300 -13.800-11.300 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -13.8000 -13.800 -11.300 -13.800-11.300 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.1500- -44.7500,00 -45.700 -46.450-45.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -44.150 -45.1500 -44.7500,00 -45.700 Verrechnung mit Bauhof -46.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.1500 -44.750 -45.700 -46.450-45.150 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -57.9500 -58.550 -57.000 -60.250-56.450 167 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 2.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4000+ 4000,00 400 400400 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 400 4000 4000,00 400 Kostenersätze 400 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 21.0000+ 21.0000,00 21.000 21.00021.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 21.000 21.0000 21.0000,00 21.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung: 8.500 € EB Abwasserbeseitung: 12.500 € 21.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.4000 24.400 24.400 24.40024.400 12 Personalaufwendungen -163.4500- -173.4500,00 -178.050 -181.800-168.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -23.5000- -23.5000,00 -23.500 -23.500-23.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.500 -17.5000 -17.5000,00 -17.500 Geräte und Ausstattungsgegenstände -17.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 17 Transferaufwendungen -70.0000- -72.0000,00 -72.000 -72.000-72.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -70.000 -72.0000 -72.0000,00 -72.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan / Erhöhung Gutachterausschusstelle / Klimaschutzbeauftragte -72.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -165.5000- -107.5000,00 -77.500 -77.500-150.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -100 168 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Bürobedarf, EDV-Progr. GIS, Kopierer, Leasing Plotter -5.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.100 -1.1000 -1.1000,00 -1.100 -1.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen: Proj. 11 Allgemein: 10.000 € Proj. 12 Stadtsanierung: 25.000 € Proj. 13 Regionalplan: 5.000 € Proj. 15 Ökolog. Ausgleich: 5.000 € Proj. 21 Marsw. Ost II Abschluss: 5.000 € Proj. 22 Geigens. Erw. Abschluss 2.500 € Proj. 23 Grünenberg 2. Erw. Abschluss 2.500 € Proj. 25 GE Mehlis 2. Erw. 25.000 € Proj. 26 Bifang III. Erw. 10.000 € Proj. 27 Voken Erw. 10.000 € Proj. 28 Bplan Sulpach: 50.000 € -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -422.4500 -376.450 -351.050 -354.800-414.750 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -398.0500 -352.050 -326.650 -330.400-390.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -128.0500- -124.7500,00 -130.550 -130.400-128.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -128.050 -128.0000 -124.7500,00 -130.550 -130.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -128.0500 -124.750 -130.550 -130.400-128.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -526.1000 -476.800 -457.200 -460.800-518.350 169 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.5000+ 3.5000,00 3.500 3.5003.500 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 3.500 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.0000+ 110.0000,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.0000 110.0000,00 110.000 Konzessionsabgabe Strom: Konzessionsabgabe EnBW: 110.000 € (Abschluss bis 31.12.2027) 110.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 113.5000 113.500 113.500 113.500113.500 15 Abschreibungen -2.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.0000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 111.5000 111.500 111.500 111.500111.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -5000 -5000,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 111.0000 111.000 111.000 111.000111.000 170 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Konzessionsabgabe Techische Werke Schussental: 9.000 € (Vertrag bis 11.09.2027) - Rückgang der Gaskonzessionserträge 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 171 Wasserversorgung Wasserversorgung53300000 5330000000 Unterprodukt Leistung Wasserversorgung Wasserversorgung5330 533000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - siehe Eigenbetrieb Wasserversorgung - Produkt für Gewährung von Trägerdarlehen sowie Tilgungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8150) Produktbeschreibung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4000+ 4000,00 400 400400 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 400 4000 4000,00 400 400 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4000 400 400 400400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 4000 400 400 400400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 4000 400 400 400400 172 Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 56,62% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200.0000+ 220.0000,00 220.000 220.000205.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 55.000 55.0000 55.0000,00 55.000 RE 2017: 49.056,85 € 55.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 Kostenersätze Eigenstrom, Eigenstrom Schulkomplex Genaue Darstellung erst beim Rechnungsabschluss. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Friesenhäusler Str. 12 im Wege Kindergartenneubau geplant RE 2017 36.700,46 € 40.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug, RE 2017: 53.352,48 €, Anschluss Fischerareal geplant 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug, Anschluss Kindergartenneubau geplant. RE 2017: 43.489,22 € 50.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 200.0000 220.000 220.000 220.000205.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -141.1000- -147.1000,00 -148.100 -148.100-144.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung / Bereitschaft BHKW (sollte sich über Erlöse decken) RE 2017: 42110 und 42212: 37.967,75 € -20.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -40.000 -40.0000 -40.0000,00 -40.000 Umbau der großen Heizungspumpe insgesamt 70.000€, Ausgaben 2018 und 2019 sowie evtl. Anteil Schulkomplex, RE 2017: 42110 und 42120: 37.967,75 € -40.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz -500 173 Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall, RE 2017 29,74 € -100 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 Gasbezugskosten BHKW, Anpassung zusätzliche Liegenschaften RE 2017 72.619,38 € sowie höherer Gaspreis - ansteigende Ölpreise -87.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -5000 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -28.4000- -28.4000,00 -28.400 -28.400-28.400 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -28.400 -28.4000 -28.4000,00 -28.400 -28.400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.5000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-2.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -172.0000 -178.000 -179.000 -179.000-175.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 28.0000 42.000 41.000 41.00030.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.5000- -40.5000,00 -41.500 -41.700-41.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.500 -33.7500 -33.0000,00 -34.000 -34.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.000 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 Verzinsung des Anlagekapitals/Trägerdarlehen für Betrieb gewerblicher Art - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -7.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.5000 -40.500 -41.500 -41.700-41.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -9.5000 1.500 -500 -700-11.250 174 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes - Produktbeschreibung - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.5000+ 4.5000,00 4.500 4.5004.500 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 4.500 4.5000 4.5000,00 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6500+ 6500,00 650 650650 34110000 Mieten und Pachten 650 6500 6500,00 650 Pachteinnahmen Breitband 650 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.1500 5.150 5.150 5.1505.150 15 Abschreibungen -12.2000- -12.2000,00 -12.200 -12.200-12.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -12.200 -12.2000 -12.2000,00 -12.200 -12.200 17 Transferaufwendungen -35.0000- -35.0000,00 -35.000 -35.000-35.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -35.000 -35.0000 -35.0000,00 -35.000 Umlage an den Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg inkl. FTTB-Planung - Planungsaufträge Breitbandverlegung -35.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.2000 -47.200 -47.200 -47.200-47.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.0500 -42.050 -42.050 -42.050-42.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -27.0500- -27.0000,00 -28.750 -28.700-27.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -27.050 -27.8500 -27.0000,00 -28.750 -28.700 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -27.0500 -27.000 -28.750 -28.700-27.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -69.1000 -69.050 -70.800 -70.750-69.900 175 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Annahme (Bringsystem) und Verwertung von Grüngut - Unterhaltung RAWEG- Sammelstelle / Wertstoffhof - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7200 / 7201) Produktbeschreibung - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfallbeseitigung - Bürgernahe Abfallberatung mit Behältermanagement und Reklamationen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50.0000+ 45.0000,00 45.000 45.00048.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50.000 48.0000 45.0000,00 45.000 Kostenersätze Landkreis 2,25 € pro Einwohner 2019, 2,00 € pro EW 2020, (2019: Biotonnebefr. 1,25 €/EW (1,00 €/EW ), Einssammeln Wilder Müll 1,00 €/EW) Ansatz 2019 11.700 €, 2020: 10.400 € Kostenersatz Ist-Kosten Personal Grünannahmestelle/Werstoffhof insges. Kostenersatz Grünmüllannahmestelle ca. 35.000 € Raweg -Kostenersatz bis 2018: 1,60 € pro EW, ab 2019 nur noch 1,37 € pro EW 45.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 50.0000 45.000 45.000 45.00048.000 12 Personalaufwendungen -24.5000- -25.2000,00 -25.900 -26.400-24.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.7000- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen -2.9000- -4.9000,00 -4.900 -4.900-4.900 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.900 -4.9000 -4.9000,00 -4.900 Abschreibungen, Neuanlage WSH-Außenbereich -4.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -750 -7500 -7500,00 -750 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -750 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.8500 -33.550 -34.250 -34.750-32.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 19.1500 11.450 10.750 10.25015.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.2000- -33.0500,00 -33.950 -34.200-33.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.1000 -31.5500,00 -32.450 Innere Verrechnungen: Verrechnung mit Bauhof u. Innere Verwaltung -32.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -1.500 176 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.2000 -33.050 -33.950 -34.200-33.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.0500 -21.600 -23.200 -23.950-18.450 177 Gemeindestraßen Gemeindestraßen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Feldwege, Plätze, Brunnen und Grün an Straßen (ohne Reinigung und Winterdienst) - Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Produktbeschreibung - Schaffung / Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300, 6800) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.5000+ 30.5000,00 30.500 30.50030.500 31410000 Zuweisungen vom Land 30.500 30.5000 30.5000,00 30.500 30.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 180.3000+ 177.6000,00 171.800 171.800177.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 180.300 177.6000 177.6000,00 171.800 171.800 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 5000,00 500 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 211.3000 208.600 202.800 202.800208.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -256.3500- -256.3500,00 -256.350 -256.350-256.350 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -350 -3500 -3500,00 -350 RE 2017: 299,57 € -350 15 Abschreibungen -204.4000- -201.4000,00 -195.000 -195.000-201.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -204.400 -201.4000 -201.4000,00 -195.000 -195.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4500- -4500,00 -450 -450-450 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -4500 -4500,00 -450 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € -450 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -461.2000 -458.200 -451.800 -451.800-458.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -249.9000 -249.600 -249.000 -249.000-249.600 22 Aufwendungen für interne Leistungen -156.7500- -157.3500,00 -161.200 -163.050-160.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -156.750 -160.0500 -157.3500,00 -161.200 -163.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -156.7500 -157.350 -161.200 -163.050-160.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -406.6500 -406.950 -410.200 -412.050-409.650 178 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6700) Produktbeschreibung - Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -26.0000- -26.0000,00 -26.000 -26.000-26.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen, Umstellung auf LED, Sanierung Straßenbeleuchtung, Erneuerung Schaltkästen -10.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.2000 -26.200 -26.200 -26.200-26.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -26.2000 -26.200 -26.200 -26.200-26.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.3000- -20.6500,00 -21.100 -21.450-20.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.300 -20.8000 -20.6500,00 -21.100 -21.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.3000 -20.650 -21.100 -21.450-20.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -46.5000 -46.850 -47.300 -47.650-47.000 179 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen - Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Verkehrssicherheit - Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -42.0000- -42.0000,00 -42.000 -42.000-42.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 180 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Zuschuss BOB - Unterhaltung und Betrieb Bushaltestellen im Gemeindegebiet Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7920) Produktbeschreibung - Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und kostensparsamen ÖPNV Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -2.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen Beteiligung an ÖPNV - verbilligte Samstagskarte ist von Ravensburg im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahme gestrichen worden -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.5000 -6.500 -6.500 -6.500-6.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -3.5000 -6.500 -6.500 -6.500-6.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.1500- -10.3500,00 -10.550 -10.750-10.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.150 -10.4000 -10.3500,00 -10.550 -10.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.1500 -10.350 -10.550 -10.750-10.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.6500 -16.850 -17.050 -17.250-16.900 181 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Spielplätze Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von Grünanlagen (Bädle, B30, Kreisverkehr) einschl. Wegenetz und Spielplätze (und deren Ausstattung) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5800, 5810, 5710) Produktbeschreibung - Erhöhung der sozialen und wirtschaftlichen Standortqualität - Planung und Herstellung sowie naturnahe und nachhaltige Pflege der Grünanlagen und Spielflächen - Wirtschaftliche Unterhaltung des öffentlichen Grüns Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.5000- -3.5000,00 -3.500 -3.500-3.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen inkl. Tüv-Gebühr Spielplätze -1.500 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke- Reinigungskosten - Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 250 € (monatlich) -1.500 15 Abschreibungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -200 -2000 -2000,00 -200 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -8.7000 -8.700 -8.700 -8.700-8.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.7000 -8.700 -8.700 -8.700-8.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -144.4000- -146.7500,00 -149.850 -152.350-147.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -144.400 -147.9500 -146.7500,00 -149.850 -152.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -144.4000 -146.750 -149.850 -152.350-147.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -153.1000 -155.450 -158.550 -161.050-156.650 182 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb wasserbaulicher Anlagen und kommunaler Gewässer - Gewässer 2. Ordnung: Bampfen, Sulzmoosbach, Baindter Bädle, Gewässerrandstreifen Wolfegger Ach (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6900) Produktbeschreibung - Erhalt der Gewässer und des Grundwassers als Existenzgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Natur- haushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erhalt und Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer - Unterhaltung der Gewässerläufe inkl. Hochwasserschutz und Gehölzpflege Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung und Reinigung-Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.1000- -2.1000,00 -2.100 -2.100-2.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme - Beschluss GR 08.02.2018 -1.600 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.1000 -10.100 -10.100 -10.100-10.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.1000 -10.100 -10.100 -10.100-10.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -29.3000- -29.6500,00 -30.300 -30.750-29.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.300 -29.9500 -29.6500,00 -30.300 -30.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -29.3000 -29.650 -30.300 -30.750-29.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -39.4000 -39.750 -40.400 -40.850-40.050 183 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung von Reihen- und Wahlgräbern als Kinder-, Urnen-, Erd- und Anonymgräber einschließlich Bau und Unterhaltung von Erschließungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Grünflächen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7510) Produktbeschreibung - Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume - Durchführung pietätvoller Bestattungen, inklusive Räume zur Abschiednahme und zur Durchführung von Trauerfeiern Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 48.0000+ 48.0000,00 48.000 48.00048.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 Benutzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren werden als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht und auf 30 Jahre aufgelöst. Absummierung auf Ertragskonto 3571000; Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren: 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand): 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab, doppelbreit, doppeltief: 5.650,-- Urnenwahlgrab: 1.825,-- 48.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 32.1000+ 32.0000,00 32.000 32.00032.000 35710000 Erträge aus der Aufl. Sonderposten Grabnutzungsgebühren 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 80.1000 80.000 80.000 80.00080.000 12 Personalaufwendungen -19.5000- -20.6000,00 -21.100 -21.500-20.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.3000- -8.3000,00 -8.300 -8.300-8.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 € -3.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -1.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Sonstige sächliche Zweckausgaben -200 184 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 15 Abschreibungen -31.2000- -50.0000,00 -50.000 -50.000-41.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -31.200 -41.2000 -50.0000,00 -50.000 Abschreibungen -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.7000- -4.7000,00 -4.700 -4.700-4.700 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -6000,00 -600 Geschäftsausgabe, Bürobedarf -600 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -50 -500 -500,00 -50 Bücher und Zeitschriften -50 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Sonstige Geschäftsausgaben -4.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -63.7000 -83.600 -84.100 -84.500-74.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 16.4000 -3.600 -4.100 -4.5005.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -109.7500- -110.2500,00 -113.950 -114.800-111.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -93.750 -95.6500 -94.2500,00 -97.950 -98.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -16.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -109.7500 -110.250 -113.950 -114.800-111.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -93.3500 -113.850 -118.050 -119.300-105.850 185 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft/Landschaftspflege (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5551) Produktbeschreibung - Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen der Natur und Landschaft - Erhaltung und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt - Natur- und Artenschutz Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Aufteilung Deckumlage, Förderung der Landwirtschaft - Abschaffung aufgrund De-minimis-Verordnung (Beihilferegelung) geplant -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.5000 -1.500 -1.500 -1.500-1.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.5000 -1.500 -1.500 -1.500-1.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -8.2500 -8.400 -8.550 -8.650-8.450 186 Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung und Unterstützung der örtlichen Wirtschaft - Interkommunales Gewerbegebiet - Förderung Gewerbe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Produktbeschreibung - Schaffung und Sicherung eines ausreichenden, differenzierten Arbeitsplatzangebotes sowie Erhaltung und Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch Ansiedlung von Firmen und Organisationen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7000+ 7000,00 700 700700 34110000 Mieten und Pachten 700 7000 7000,00 700 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet - Pachtzahlung der vorhanden gemeinsamen Flurstücke 700 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 7000 700 700 700700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.5000- -14.8500,00 -15.300 -15.250-15.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.500 -15.2500 -14.8500,00 -15.300 -15.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.5000 -14.850 -15.300 -15.250-15.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.8000 -14.150 -14.600 -14.550-14.550 187 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Privatrechliche Vermietung und Verpachtung von der Schenk-Konrad-Halle bzw. Gaststätte "Zur Mühle" - Unterhaltung der Festhalle, Gaststätte "Zur Mühle" -Einnahmen gem. Pachtvertrag bzw. Entgelte, jährliche Unterhaltung und Abmangel (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7670). Produktbeschreibung - Betrieb gewerblicher Art (Schenk-Konrad-Halle und Gaststätte zur Mühle) - Inbetriebnahme 06.09.1986 - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung nach unternehmerischer Nutzung (Vorsteuerabzugsquote 2017: 98,43%). Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.7000+ 35.7000,00 35.700 35.70035.700 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 Mieteinnahmen Halle 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 Pachteinnahmen Gaststätte 12.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.700 14.7000 14.7000,00 14.700 Kostenersätze 14.700 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 Nur noch 500 € Rückvergütung Brauerei/Tabakw.-Prov. 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.7000 35.700 35.700 35.70035.700 12 Personalaufwendungen -29.0000- -30.6000,00 -31.400 -32.100-29.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.9000- -44.9000,00 -44.900 -44.900-49.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unter anderem: Verdunklungsrollos im Bereich Halleneingang Step 1 und anschl. ganze Halle 2.000€ Küchenschubladen und -schränke (Sanierung) 2.000€ Erneuerung Kühlaggregate (2019/2020: je 5.000€) Raucherkäfig am Halleneingang mit eingelassenen Rohren im Pflaster (Bauhof) 2.000€ -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42310000 Mieten und Pachten -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 Rückzahlung Pachtreduzierung -8.400 42411000 Fernwärme / Heizung -13.000 -13.0000 -13.0000,00 -13.000 RE 2017: 10.756,71 € -13.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Nur Materialkosten, Personalkosten über Personalaufwand -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 RE 2017: 4.795,39 € -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 RE 2017: 3.663,95 € -4.000 188 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 15 Abschreibungen -45.1000- -50.0000,00 -50.000 -50.000-50.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -45.100 -50.0000 -50.0000,00 -50.000 Abschreibungen -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.5000- -5.5000,00 -5.500 -5.500-5.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -129.5000 -131.000 -131.800 -132.500-135.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -93.8000 -95.300 -96.100 -96.800-99.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -72.0500- -73.0500,00 -75.000 -75.450-74.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -57.050 -59.0000 -58.0500,00 -60.000 -60.450 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -15.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -72.0500 -73.050 -75.000 -75.450-74.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -165.8500 -168.350 -171.100 -172.250-173.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 189 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 190 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und ähnliches (Konzessionsabgaben 5310 und 5320) - Allgemeine Zuweisungen wie Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen, Bedarfszuweisungen - Allgemeine Umlagen, z. B. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage (ehem. Gliederung Kameralistik UA 9000) Produktbeschreibung - Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer - festgelegte Hebesätze - gem. Haushaltserlass: Gemeindeanteil an der EKSt und USt. sowie Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Komm. Investitionspauschale, FAG-Umlage, Kreisumlage Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 Grundsteuer A Hebesatz 330 v. H. 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 Grundsteuer B Hebesatz 2019 und 2020 340 v. H., Hebesatz 2021 380 v. H. 2021 Erhöhung um 40 v. Hd. (10 Punkte rund 14.000 €) 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 Hebesatz: 340 v. H., Vorjahresansatz 1,35 Mio. € 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 2019: 7,0 Mrd. € x 0,0004758 lt. Orientierungsdaten 2020: 7,4 Mrd. € x neue Schlüsselzahl; resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2013 (Jahre 2018-2020 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2013) 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzahl 0,0002223, Gesamtaufkommen 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 Hundesteuer, minimale Anspassung 2020 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 Zweitwohnungssteuer 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2019 und 2020: 509 Mio.€/528 Mio.€ x 0,0004758 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.567.0000+ 2.325.0000,00 2.225.000 2.425.0001.927.500 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 2019: Schlüsselzuweisungen: 2.027.000 € (Basis Differenz Bedarfsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Kopfbetrag Baindt 1.440 € 2020: Schlüsselzuweisung 1.430.000 €, Kopfbetrag Baindt: 1.485 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2018, deshalb deutlich weniger Schlüsselzuweisungen 2020) 1.900.000 191 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 2019: Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 91 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2020: Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 95 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten, aber geringerer Vervielfältiger aufgrund hoher Steuerkraftmesszahl 2018 525.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 8.611.5000 8.795.500 8.794.700 9.095.5008.259.700 17 Transferaufwendungen -3.652.1000- -3.863.0000,00 -3.863.000 -3.863.000-4.319.600 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 Gewerbesteuerumlage Hebesatz: 68,5 v.H. (2019),68,5 v.H. (2020) -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,40 v.H. (2019), Steuerkraftsumme: 2019: 6.356.769 (Vj. 6.514.619 €), 2020: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,5 Mio. € - FAG Umlagesatz erhöht -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 Kreisumlage - Senkung um 0,5% 2019 und 2020 2019: Hebesatz: 29,5 v.H.: 1.875.500 €, Steuerkraftsumme: 6.356.904 € (Vj. 6.514.619 €), 2020: Hebesatz: 29,0 v.H.: 2.194.000 €, 2020 wesentlich höhrere Steuerkraftsumme (7.565.051 €) -2.000.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.652.1000 -3.863.000 -3.863.000 -3.863.000-4.319.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 4.959.4000 4.932.500 4.931.700 5.232.5003.940.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 4.959.4000 4.932.500 4.931.700 5.232.5003.940.100 192 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten (ehem . Gliederung Kameralistik UA 9100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen Beschluss Zinsanpassung 03.05.2016 Zinseinnahmen 2019 Wasserversorgung insgesamt: darunter Trägerdarlehen WV: 3.000 €,Trägerdarlehen WV: 445 €,Trägerdarlehen WV: 1.451,88 €, Trägerdarlehen WV: 2.913,36 €, Trägerdarlehen WV: 27.28,13 €, Trägerdarlehen WV: 2.214,84 € Zinseinnahmen Abwasserbeseitigung insgesamt: Trägerdarlehen AW: 9.937,50 €, Trägerdarlehen AW: 9.656,26 €, Trägerdarlehen AW: 9.837,50 € Trägerdarlehen AW: 4.337,50 €, Trägerdarlehen AW: 4.991,26 €, Trägerdarlehen AW: 5.925 € Zinserrtrag Darlehen an Zweckverband WV: 1.800 € 56.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 59.2000 56.400 56.200 56.00056.650 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -17.5000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-2.500 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Deckungsreserve - Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben - evtl. auch Entscheidungsspielraum neuer Gemeinderat -2.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.5000 -3.500 -3.500 -3.500-3.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 40.7000 52.900 52.700 52.50053.150 21 Erträge aus internen Leistungen 67.5000+ 70.0000,00 70.000 70.00070.000 38120000 Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.0000 70.0000,00 70.000 70.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 67.5000 70.000 70.000 70.00070.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 108.2000 122.900 122.700 122.500123.150 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 193 194 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 195 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Seite : 20.11.2018Datum: 10:59:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 170.3000+ 166.8500,00 166.850 166.850166.750 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.657.4500- -1.643.6000,00 -1.702.350 -1.714.900-1.689.800 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.487.1500 -1.476.750 -1.535.500 -1.548.050-1.523.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 40.0000+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6.900.0000+ 1.850.0000,00 2.100.000 1.250.0002.300.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.940.0000 1.850.000 2.100.000 1.250.0002.300.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.700.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-500.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -600.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -173.9000- -20.0000,00 0 0-59.900 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -2.473.9000 -1.020.000 -1.000.000 -1.000.000-559.900 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 4.466.1000 830.000 1.100.000 250.0001.740.100 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 2.978.9500 -646.750 -435.500 -1.298.050217.050 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 196 koehler Rechteck Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 197 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 48.0000+ 52.5000,00 46.500 46.50046.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -300.1000- -283.3000,00 -273.700 -284.250-268.950 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -252.1000 -230.800 -227.200 -237.750-222.450 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 92.000 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 92.000 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -75.0000- 00,00 0 0-250.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -122.5000- 00,00 -500.000 0-20.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -197.5000 0 -500.000 0-270.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -197.5000 0 -408.000 0-270.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -449.6000 -230.800 -635.200 -237.750-492.450 198 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 142.4000+ 147.9000,00 147.900 147.900147.900 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -558.9500- -548.0500,00 -554.000 -558.850-541.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -416.5500 -400.150 -406.100 -410.950-393.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0450.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 02.500 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0452.500 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -600.0000- 00,00 0 0-1.300.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -66.1000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-76.600 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -666.1000 -5.000 -5.000 -5.000-1.376.600 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -666.1000 -5.000 -5.000 -5.000-924.100 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.082.6500 -405.150 -411.100 -415.950-1.317.700 199 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -36.5000- -40.0000,00 -40.000 -40.000-39.800 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 200 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5000+ 5000,00 500 500500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -20.1500- -20.7000,00 -21.000 -21.200-20.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -19.6500 -20.200 -20.500 -20.700-20.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.0000- -5.0000,00 -1.000 -1.000-5.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.0000 -5.000 -1.000 -1.000-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.0000 -5.000 -1.000 -1.000-5.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -20.6500 -25.200 -21.500 -21.700-25.000 201 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2500+ 2500,00 250 250250 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -16.9500- -15.8500,00 -13.650 -15.850-13.650 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -16.7000 -15.600 -13.400 -15.600-13.400 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -16.7000 -15.600 -13.400 -15.600-13.400 202 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -5000- -5000,00 -500 -500-500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -5000 -500 -500 -500-500 203 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 339.6000+ 264.9500,00 264.950 264.950264.950 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -296.9500- -193.0500,00 -193.500 -193.800-192.650 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 42.6500 71.900 71.450 71.15072.300 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -100.0000,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.0000 -100.000 0 0-100.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.0000 -100.000 0 0-100.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 37.6500 -28.100 71.450 71.150-27.700 204 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 792.5000+ 855.0000,00 860.000 860.000835.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.847.8000- -2.209.8000,00 -2.072.900 -2.095.900-2.001.250 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.055.3000 -1.354.800 -1.212.900 -1.235.900-1.166.250 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0490.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0490.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.800.0000- 00,00 0 0-1.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -9.2000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.809.2000 0 0 0-1.000.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.809.2000 0 0 0-510.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.864.5000 -1.354.800 -1.212.900 -1.235.900-1.676.250 205 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.2000- -4.2000,00 -4.200 -4.200-4.200 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 206 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5000+ 5000,00 500 500500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -73.0000- -73.8500,00 -71.700 -74.500-71.050 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -72.5000 -73.350 -71.200 -74.000-70.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 281.0000+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 281.0000 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -510.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -510.0000 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -229.0000 0 0 00 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -301.5000 -73.350 -71.200 -74.000-70.550 207 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 24.4000+ 24.4000,00 24.400 24.40024.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -422.4500- -376.4500,00 -351.050 -354.800-414.750 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -398.0500 -352.050 -326.650 -330.400-390.350 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 300.0000+ 00,00 0 0900.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 810.0000+ 00,00 300.000 03.625.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.110.0000 0 300.000 04.525.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -786.0000- 00,00 0 0-2.175.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -300.0000- -200.0000,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- 00,00 0 0-2.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.097.5000 -200.000 0 0-2.281.800 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 12.5000 -200.000 300.000 02.243.200 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -385.5500 -552.050 -26.650 -330.4001.852.850 208 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 373.5500+ 388.5500,00 388.550 388.550376.550 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -206.5500- -213.2500,00 -214.950 -215.450-209.550 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 167.0000 175.300 173.600 173.100167.000 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0200.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 107.0000 107.000 107.000 107.000307.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -310.0000- -150.0000,00 -100.000 -50.000-480.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.0000- 00,00 0 0-250.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -320.0000 -150.000 -100.000 -50.000-730.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -213.0000 -43.000 7.000 57.000-423.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -46.0000 132.300 180.600 230.100-256.000 209 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.0000+ 31.0000,00 31.000 31.00031.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -326.5000- -326.5000,00 -326.500 -326.500-326.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -295.5000 -295.500 -295.500 -295.500-295.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 8.0000+ 300.0000,00 0 04.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 810.0000+ 100.0000,00 100.000 0350.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 818.0000 400.000 100.000 0354.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.150.0000- -2.180.3000,00 -965.000 -215.000-3.230.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -4.150.0000 -2.180.300 -965.000 -215.000-3.230.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -3.332.0000 -1.780.300 -865.000 -215.000-2.876.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -3.627.5000 -2.075.800 -1.160.500 -510.500-3.171.500 210 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 48.0000+ 48.0000,00 48.000 48.00048.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -42.8000- -43.9000,00 -44.400 -44.800-43.300 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 5.2000 4.100 3.600 3.2004.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.0000+ 00,00 0 0100.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 150.0000 0 0 0100.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.038.0000- -100.0000,00 -100.000 0-850.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -15.0000- -15.0000,00 -15.000 -15.000-15.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.053.0000 -115.000 -115.000 -15.000-865.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -903.0000 -115.000 -115.000 -15.000-765.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -897.8000 -110.900 -111.400 -11.800-760.300 211 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 36.4000+ 36.4000,00 36.400 36.40036.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -84.4000- -81.0000,00 -81.800 -82.500-85.200 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.0000 -44.600 -45.400 -46.100-48.800 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -50.0000- 00,00 0 0-250.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -55.0000 0 0 0-250.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -55.0000 0 0 0-250.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -103.0000 -44.600 -45.400 -46.100-298.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 212 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 213 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 8.670.7000+ 8.851.9000,00 8.850.900 9.151.5008.316.350 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.670.6000- -3.866.5000,00 -3.866.500 -3.866.500-4.323.100 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 5.000.1000 4.985.400 4.984.400 5.285.0003.993.250 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 5.000.1000 4.985.400 4.984.400 5.285.0003.993.250 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 214 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 215 S te u er u n g u n d O rg an is at io n ( G em ei n d er at /B ü rg er m ei st er ) S te u er u n g u n d O rg an is at io n ( G em ei n d er at /B ü rg er m ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g S te u er u n g S te u er u n g u n d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 - A ns ch af fu ng e in es D ie ns tw ag en s. B is he rig en D ie ns tw ag en E Z 19 99 . N eu an sc ha ffu ng E -M ob il m it La de st at io n 40 .0 00 € - A ns ch af fu ng e in e P ed el ec 2 .5 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -2 2. 50 0 0 0 0 0 -2 2. 50 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 216 koehler Rechteck Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 00 0 0 0 2. 00 0, 00 V ire ns ch ut z 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 45 .5 00 0 10 .0 00 95 .5 00 ,0 0 20 19 : - A ns ch af fu ng n eu es O ffi ce (R at ha us ) 5 .0 00 € - E rs at zb es ch af fu ng S ca nn er K äm m er ei 1 .0 00 € - E vt l. A us st at tu ng d at en ge sc hü tz te r B er ei ch - zw ei te r B ür oa rb ei ts pl at z B ür ge rth ek e 2. 50 0€ - R at ha us -A pp 5 .0 00 € un d R at ha us -S er vi ce -P or ta l 5 .0 00 € - O nl in e- B ez ah ls ys te m M itt ag se ss en K lo st er w ie se ns ch ul e 2. 50 0€ - A us ba u S itz un gs sa al m it fe st in te rg rie rte m B ea m er 7 .5 00 € - o ffe ne s W LA N R at ha us 1 .5 00 € - b ar rie re fre ie H om ep ag e in kl . z ah lre ic he r A nw en du ng en 1 0. 00 0€ 20 20 : - E rs at zb es ch af fu ng S er ve r R at ha us 2 5. 00 0€ - E rs at zb es ch af fu ng D ru ck er R at ha us (S pe zi al dr uc ke r S ta nd es am t/B ür ge rth ek e) 2 .0 00 € - Q R -C od e au f R ec hn un ge n/ M ah nu ng en 2 .0 00 € - o ffe ne s W LA N D or fp la tz 5 .0 00 € - R at si nf or m at io ns sy st em 1 0. 00 0€ - E in fü hr un g de r E -R ec hn un g in kl . d ig ita le r A no rd nu ng 1 .5 00 € 20 21 : - W eb -G IS -L ös un g 10 .0 00 € 217 koehler Rechteck Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -4 0. 00 0 0 -4 7. 50 0 0 -1 0. 00 0 -9 7. 50 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 218 koehler Rechteck B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 0 0 0 0 60 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 0 0 0 0 60 0. 00 0, 00 B au e in er n eu en B au ho fh al le in kl . A uß en an la ge 6 00 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 91 .4 00 0 12 .4 00 0 10 .0 00 11 3. 80 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 85 .0 00 0 7. 00 0 0 10 .0 00 10 2. 00 0, 00 20 19 : E rs at zb es ch af fu ng R ad la de r 4 0. 00 0€ , N eu be sc ha ffu ng E -F ah rz eu g N is sa n fü r K aw as ak i M ul e in kl . L ad ei nf ra st ru kt ur 4 5. 00 0€ 20 20 : R ei fe n fü r L K W 2 .5 00 €, A ut oa nh än ge r ( E rs at zb es ch af fu ng ) 4 .5 00 € 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 1. 60 0 0 0 1. 60 0, 00 S tro m ag gr eg at (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .6 00 € 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 3. 80 0 0 0 10 .2 00 ,0 0 20 19 : T ra ns po rtb ox V W (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .4 00 €, B an dr ec he n fü r U R U S -M äh er 4. 00 0€ , H ec ke ns ch er e A kk u (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .0 00 € 20 20 : M ot or fle x (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .7 00 €, M ot or sä ge (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .1 00 €, S on st ig es 1 .0 00 € 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 69 1. 40 0 0 12 .4 00 0 10 .0 00 71 3. 80 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -6 71 .4 00 0 -1 2. 40 0 0 -1 0. 00 0 -6 93 .8 00 ,0 0 219 koehler Rechteck B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 69 1. 40 0 0 12 .4 00 0 10 .0 00 71 3. 80 0, 00 220 koehler Rechteck G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 20 19 : -V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B P B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng (1 B au pl at z Ze pp el in st ra ße ) 1 00 .0 00 € -V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be 2 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 1 (M ar sw ei le r O st II ) 2 .4 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 2 (G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng ) 3 .5 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 3 (G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ) 7 00 .0 00 € 20 20 : -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 1 (M ar sw ei le r O st II ) 1 .0 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 3 (G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 7 00 .0 00 € 20 21 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € - V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € 20 22 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € - G ru nd st üc ks er lö se R an db eb au un g B 30 2 50 .0 00 € - V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € 20 23 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 221 koehler Rechteck G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 20 19 : - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n G ew er be 1 .0 00 .0 00 € - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 70 0. 00 0 € 20 20 : - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 50 0. 00 0€ 20 21 ff: - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n G ew er be 5 00 .0 00 € - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 50 0. 00 0€ 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 1. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 5. 20 0. 00 0 -5 00 .0 00 1. 80 0. 00 0 -2 .0 00 .0 00 85 0. 00 0 9. 20 0. 00 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 222 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 223 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 75 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 32 5. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 -A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s: K os te n no ch o ffe n -B ra nd m el de an la ge 5 .0 00 € -A bg as ab sa ug un g üb er A la rm sc ha lte r ( B la sc hk e 4- 8T €) 8 .0 00 € -Ä nd er un ge n an F al lto re n 4X 10 .0 00 € -F lu ch tw eg e da ue rh af t k en nz ei ch ne n 10 0€ -L E D L am pe n in d er H al le in kl . O rie nt ie ru ng sb el eu ch tu ng fü r S tro m au sf al l 3 .0 00 € -S tra hl er fü r H of 2 .0 00 € -U m kl ei de n au ße rh al b de r F eu rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür -K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el 8 0. 00 0€ -R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C 1 0. 00 0€ 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 A la rm au sf ah rt 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 12 2. 50 0 0 20 .0 00 0 0 64 2. 50 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 86 .5 00 0 0 0 0 58 6. 50 0, 00 20 19 : E rs at zb es ch af ftu ng M TW - Li ef er un g M TW e rs t 2 01 9 - B es ch lu ss G R 0 5. 06 .2 01 8 20 22 : L F2 0 (5 00 .0 00 € / E Z 08 .0 2. 19 92 ) 224 koehler Rechteck Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 36 .0 00 0 20 .0 00 0 0 56 .0 00 ,0 0 20 19 : -D ig ita lfu nk (4 xF ah rz eu gf un k, 2 xG er ät eh au s, 1 xt ra gb ar =1 5. 00 0€ /3 xF ah rz eu ge in ba u 3. 00 0€ / E in ba u G er ät eh au s / Z us ch us s 4x 60 0€ =2 .4 00 €) 2 0. 00 0€ -A te m sc hu tz ge rä te (4 x2 50 0€ m it R et tu ng sh au be R es pi H oo d M S A fü r Z w ei ta ns ch lu ss ) 10 .0 00 € -L un ge na ut om at (4 x5 00 €) 2 .0 00 € - G FK F la sc he n- D ru ck lu ftf la sc he n (4 x) 4 .0 00 € 20 20 : N ot st ro m ag gr eg at 2 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 19 7. 50 0 25 0. 00 0 27 0. 00 0 0 0 96 7. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 08 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 97 .5 00 -2 50 .0 00 -2 70 .0 00 0 0 -8 75 .5 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 19 7. 50 0 25 0. 00 0 27 0. 00 0 0 0 96 7. 50 0, 00 225 koehler Rechteck K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 0 0 1. 90 0. 00 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 0 0 1. 90 0. 00 0, 00 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e -In ve st iti on en B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e- K la ss e 3 un d 4- U m se tz un g A us se nk la ss e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) -In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de -E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e, et c. ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 .1 00 0 26 .6 00 0 5. 00 0 10 7. 70 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 .1 00 0 26 .6 00 0 5. 00 0 10 7. 70 0, 00 20 19 : -1 3 iP ad s m it A pp le T V -B ox , N et w er ka rb ei te n, W -L an -D ru ck er im B la ue n un d G el be n H au s 10 .0 00 € -A us st at tu ng B lä se rk la ss e pr o Ja hr 5 .0 00 € -G ro ße P ap ie rs ch ne id em as ch in e A 1 1. 10 0€ -U m ba u/ N eu au ss ta ttu ng v on d re i Z w is ch en rä um en z u Le hr m itt el -, G ru pp en - u nd B es pr ec hu ng sr äu m en 3 6. 00 0€ -U m ba u/ N eu au st at tu ng e he m . M as ch in en ra um z ur S pi el ei ns el 7 .5 00 € -A us st at tu ng d es S ek re ta ria ts m it ab sc hl ie ßb ar em M ob ili ar 5 .0 00 € -n eu e Fi re w al l 1 .5 00 € 20 20 : -A us st at tu ng B lä se rk la ss e 5. 00 0€ -1 3 iP ad s m it A pp le T V -B ox , N et w er ka rb ei te n, W -L an -D ru ck er im B la ue n un d G el be n 226 koehler Rechteck koehler Rechteck koehler Rechteck K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 H au s 10 .0 00 € -8 a n de r D ec ke in st al lie rs te B ea m er a 1 .2 00 € un d In st al la tio n E le kt rik 2 .0 00 €: 1 1. 60 0€ 20 21 ff : -A us st at tu ng B lä se rk la ss e 5. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 6. 10 0 1. 30 0. 00 0 1. 32 6. 60 0 0 5. 00 0 2. 00 7. 70 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 0, 00 0 0 -6 66 .1 00 -1 .3 00 .0 00 -8 76 .6 00 0 -5 .0 00 -1 .5 57 .7 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 6. 10 0 1. 30 0. 00 0 1. 32 6. 60 0 0 5. 00 0 2. 00 7. 70 0, 00 227 koehler Rechteck Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 V er ka uf se rlö s al te s Fa hr ze ug 2 .5 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 N eu an sc ha ffu ng S ch ul bu s/ B ür ge rb us 5 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 -4 7. 50 0 0 0 -4 7. 50 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 228 koehler Rechteck B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 E rw er b vo n be w eg lic he n S ac he n de s A V im R ah m en U m zu g S ch ul sa ni er un g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 .0 00 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 -1 3. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 229 koehler Rechteck B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 A ns ät ze fü r d en B au e in er w ei te re n A sy l- bz w . O bd ac hl os en un te rb rin gu ng 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 -1 00 .0 00 0 0 -1 00 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 230 koehler Rechteck Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 M ög lic he Ü be rn ah m e A ns ch lu ss un te rb rin gu ng L an dk re is 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 -1 00 .0 00 -1 00 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 231 koehler Rechteck A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 E in zi ge p au sc ha le M itt el an m el du ng H er r P la ng g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 0 0 0 -5 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 232 koehler Rechteck So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 -Z us ch us s A us gl ei ch ss to ck 2 50 .0 00 € -Z us ch us s vo n 2 K rip pe ng ru pp en (K le in ki nd be tre uu ng ) 2 40 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 1. 80 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 0. 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 1. 80 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 0. 00 0, 00 N eu ba u vo n 3 K in de rg ar te ng ru pp en in d ie R äu m lic hk ei te n de r K lo st er w ie se ns ch ul e in kl . A us st at tu ng u nd V er le gu ng A uß en an la ge in sg . 3 ,2 M io € (i nk l. V er so rg un gs le is tu ng en ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 0 0 0 6. 40 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 0 0 0 6. 40 0, 00 A us st at tu ng K rip pe , n eu p au sc ha l a uß er ha lb v on A rc hi te kt ur bü ro 3 .0 00 € 2 K rip pe nb us se (1 x 1 .5 00 € un d 1x 1 .9 00 €) 3 .4 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 80 6. 40 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 6. 40 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 .8 06 .4 00 -1 .0 00 .0 00 -5 10 .0 00 0 0 -2 .3 16 .4 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 80 6. 40 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 6. 40 0, 00 233 koehler Rechteck R eg en bo ge n K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 20 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 S on ne ns ch irm 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 .8 00 0 0 0 0 -2 .8 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 234 koehler Rechteck Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 Zu sc hu ss S po rts tä tte nf ör de ru ng S po rth al le 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 S ch lu ss re ch nu ng S po rth al le - 50 0. 00 0€ K om pl et ts an ie ru ng (m eh r a ls 3 G ew er ke ) K os te n ca . 1 .0 00 .0 00 € Ze itr au m S ep t.- D ez . 2 01 8 / A uf st el lu ng 0 3. 07 .2 01 8 91 1. 00 0€ S an ie ru ng H al le nb el eu ch tu ng k le in e Tu rn ha lle 1 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 29 .0 00 0 0 0 0 -2 29 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 235 koehler Rechteck B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 90 0. 00 0 0 0 1. 20 0. 00 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 90 0. 00 0 0 0 1. 20 0. 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 3. 62 5. 00 0 0 0 4. 73 5. 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 3. 62 5. 00 0 0 0 4. 43 5. 00 0, 00 - G ru nd st üc ks er lö se F is ch er ar ea l 20 19 : 8 10 .0 00 € un d 20 20 : 3 .6 25 .0 00 € W oh nb au flä ch en c a. 6 .5 00 m ², 3. 50 0 m ² A lte n- b zw . D em en zh ei m , S up er m ar kt 5 .4 00 m ² 68 21 24 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- un d G ar te na nl ag en 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 G ru nd st üc ks er lö s Zi eg el ei st ra ße im R ah m en d es S an ie ru ng sg eb ie ts O rts ke rn II 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 11 0. 00 0 0 4. 52 5. 00 0 0 0 5. 93 5. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 78 6. 00 0 0 2. 17 5. 00 0 0 0 2. 96 1. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 48 6. 00 0 0 2. 17 5. 00 0 0 0 2. 66 1. 00 0, 00 A bf üh ru ng d er G ru nd st üc ks er lö se F is ch er ar ea l a n La nd B ad en -W ür tte m be rg 6 0% 20 19 : 4 86 .0 00 € un d 20 20 : 2 .1 75 .0 00 € 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 G ru nd er w er b Zi eg el ei st ra ße im R ah m en d es S an ie ru ng sg eb ie ts O rts ke rn II 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 60 0. 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 9. 50 0 0 4. 80 0 0 0 14 .3 00 ,0 0 236 koehler Rechteck B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 9. 50 0 0 4. 80 0 0 0 14 .3 00 ,0 0 B et ei lig un g R E K O - B es ch lu ss v om 0 9. 01 .2 01 8 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 0 4. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 0 4. 00 0, 00 B ür oa us st at tu ng B ür om öb el B au am t 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 09 7. 50 0 10 0. 00 0 2. 28 1. 80 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 3. 57 9. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 12 .5 00 -1 00 .0 00 2. 24 3. 20 0 -1 00 .0 00 -2 00 .0 00 2. 35 5. 70 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 09 7. 50 0 10 0. 00 0 2. 28 1. 80 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 3. 57 9. 30 0, 00 237 koehler Rechteck El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m D or fp la tz - E ig en an te il - Zu sc hu ss an tra g lie gt v or - al te rn at iv a uf S up er m ar kt ge lä nd e 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 238 koehler Rechteck W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 20 19 ff: D ar le he ns rü ck flü ss e E B W as se rv er so rg un g 48 .0 00 € G ew äh ru ng T rä ge rd ar le he n - k ei ne - ex te rn e K re di ta uf na hm e 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 239 koehler Rechteck Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss B H K W Fe rn w är m ev er so rg un g / L ei tu ng sn et z 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 -E rw ei te ru ng w ei te re s B H K W 1 00 .0 00 € -A us ta us ch G as -K es se l - K am in - E le kt ro ar be ite n 15 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 50 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 00 .0 00 -4 00 .0 00 -3 50 .0 00 0 0 -4 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 50 0. 00 0, 00 240 koehler Rechteck B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 Zu sc hü ss e La nd B re itb an dv er so rg un g 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 -V er ka be lu ng G ew er be ge bi et Z ie ge le is tra ße 2 01 9: 2 0. 00 0€ , 2 02 0: 2 80 .0 00 € - V er ka be lu ng M ar sw ei le r O st II 4 0. 00 0 € - V er ka be lu ng F is ch er ar ea l 4 0. 00 0 € - G ei ge ns ac k A br ec hn un g 20 18 - V er ka be lu ng G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 .0 00 € - V er ka be lu ng G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 4 0. 00 0 € - V er ka be lu ng E rle ns tra ße 2 2. 00 0 € - B re itb an dv er so rg un g w ei te re r A us ba u, G la sf as er 2 01 9f f: je 5 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -2 10 .0 00 -3 30 .0 00 -1 80 .0 00 0 -1 50 .0 00 -6 90 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 241 koehler Rechteck A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 20 19 ff: T ilg un g Tr äg er da rle he n 59 .0 00 € G ew äh ru ng T rä ge rd ar le he n - k ei ne G ew äh ru ng v on D ar le he n - e xt er ne K re di ta uf na hm e 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 242 koehler Rechteck G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0 30 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0 30 0. 00 0, 00 B au n ur b ei A uf na hm e in s La nd es ge m ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz u nd e vt l. A us gl ei ch st oc kf ör de ru ng 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 36 0. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 36 0. 00 0, 00 -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng (1 B au pl at z Ze pp el in st ra ße ) 2 01 9: 1 5. 00 0€ -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 1: M ar sw ei le r O st II ; 2 01 9: 3 15 .0 00 €; 2 02 0: 2 00 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei rä ge P ro je kt 2 2: G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 4 30 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 3: G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 5 0. 00 0€ ; 2 02 0: 50 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 5: G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ; 2 02 0/ 20 21 /2 02 2: 1 00 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 40 0. 00 0 1. 66 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 -V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u .a . H irs ch st ra ße : 2 01 9: 2 5. 00 0€ 2 02 0f f: je 5 .0 00 € -B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g: 2 02 2/ 20 23 : j e 50 .0 00 € -P ro je kt 2 1: M ar sw ei le r O st II ; H er st el lu ng S tra ße ; 2 01 9: 4 10 .0 00 € -P ro je kt 2 2: G ei ge ns ac k E rw ., H er st el lu ng S tra ße S ch lu ss re ch nu ng ; 2 01 9: 3 60 .0 00 € -P ro je kt 2 3: G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 1 25 .0 00 € -P ro je kt 2 4: F is ch er ar ea l G es ta ltu ng D or fp la tz ; 2 01 9: 1 .5 00 .0 00 € , V er pf l.e rm . 2 .5 00 .0 00 €, 2 02 0: 2 .5 00 .0 00 € -P ro je kt 2 5: G E M eh lis -H er st el lu ng S tra ße ; 2 01 9: 4 97 .0 00 € -P ro je kt 2 6: B ifa ng 3 . E rw ei te ru ng , E rs ch lie ßu ng G ew an n B üh l; 20 21 : 2 50 .0 00 €, 2 02 2: 25 0. 00 0€ -P ro je kt 2 7: E rs ch lie ßu ng B ifa ng 3 , V ok en E rw ei te ru ng ; 2 02 1: 2 50 .0 00 € , 2 02 2: 2 50 .0 00 € 243 koehler Rechteck G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 -P ro je kt 5 1: S an ie ru ng E rle ns tra ße (k om pl et t); 2 01 9: 1 75 .0 00 € -P ro je kt 5 2: R eh st ra ße k om pl . F ah rb ah ns an . m it A uf ba u; 2 02 1: 2 60 .0 00 € -P ro je kt 5 3: R os en st ra ße k om pl . F ah rb ah ns an . m it A uf ba u; 2 02 2: 3 50 .0 00 € , 2 02 3: 15 0. 00 0 € -P ro je kt 5 4: K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tra ße in sg . 1 .2 00 .0 00 € ; 2 01 9: 4 66 .0 00 €, 20 20 : 3 00 .0 00 € - K re is ve rk eh r w es tli ch T ho m as -D ac hs er -S tra ße 2 01 9: 5 1. 00 0€ - K re is ve rk eh r b is E in m ün d. B os ch st r. (A nr ec h. S an ie ru ng sg eb ie t); 2 01 9: 2 12 .0 00 €, 20 20 : 2 00 .0 00 € A bl ös eb et ra g La nd kr ei s 20 20 : 1 00 .0 00 € -P ro je kt 5 5: G rü ne nb er gs tra ße ; 2 02 1: 4 00 .0 00 € -P ro je kt 5 6: G eh - u nd R ad w eg H as en w eg R ic ht un g M oW a, 3 . B au ab sc hn itt ; 2 02 1: 92 5. 30 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 05 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 .0 10 .0 00 -3 .1 00 .0 00 -2 .7 55 .0 00 -2 50 .0 00 -1 .6 90 .3 00 -8 .4 65 .3 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 244 koehler Rechteck St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 10 .0 00 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 50 .0 00 ,0 0 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 0, 00 0 0 17 0. 00 0 0 0 0 80 .0 00 30 0. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 0. 00 0 0 0, 00 0 0 -1 80 .0 00 0 -1 0. 00 0 0 -9 0. 00 0 -3 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 245 koehler Rechteck Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le - La nd kr ei s 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 - B us ha lte st el le M ar sw ei le r s ow ie B lin de ns ch ul e, b ar rie re fre i 2 01 9: 1 50 .0 00 € - B us ha lte st el le G ar te ns tra ße 2 02 0: 1 15 .0 00 €, b ar rie re fre i - G R -S itz un g 02 .0 5. 20 17 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 42 .0 00 -1 15 .0 00 -1 11 .0 00 0 0 -2 53 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 246 koehler Rechteck Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, S pi el pl ät ze Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T Ü V -B ea ns ta nd un g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 5. 00 0 0 0, 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 -7 5. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 247 koehler Rechteck G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 - 2 01 9: Zu sc hu ss L an d 12 7. 50 0€ ; E rs ät ze Ö ko pu nk te / Fi sc he re iv er ei n 22 .5 00 € - 2 02 0: Z us ch us s G ew äs se r 2 . O rd nu ng 1 00 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 -H oc hw as se rs ch ut zm aß na hm en E rr ic ht un g G ra be n G ew äs se r 2 . O rd nu ng 2 01 9: 1 00 .0 00 €, 2 02 0: 4 00 .0 00 € - M aß na hm en E ge ls ee im R ah m en S ee np ro gr am m 2 01 9: 1 50 .0 00 € - A us sp ül un g W ol fe gg er A ch - Fl uß be ttb ef es tig un g - S tü tz m au er z ur L 31 4 20 19 : 10 0. 00 0€ - W as se rb au lic he A nl ag en ; P ro je kt 2 4: F is ch er ar ea l; 20 19 : 3 50 .0 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 50 .0 00 -4 00 .0 00 -3 00 .0 00 0 0 -8 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 248 koehler Rechteck Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 P ar kp lä tz e Fr ie dh of 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 88 8. 00 0, 00 B es ch lu ss F rie sh of in ve st iti on en B a 1 a - 1 c - G R B es ch lu ss 0 3. 07 .2 01 7 - M aß na hm en be gi nn 2 01 9 20 20 : 2 50 .0 00 € E rw ei te ru ng V or da ch A us se gu ng sh al le 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 38 .0 00 -5 50 .0 00 -4 50 .0 00 0 -1 00 .0 00 -9 88 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 249 koehler Rechteck Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 S an ie ru ng sk on ze pt S K H Lü ftu ng sv lie s 5. 00 0€ , S an itä ra nl ag en 7 0. 00 0€ , F en st er u nd T ür en 2 5. 00 0€ , P V -A nl ag e 29 .0 00 €, B el eu ch tu ng 1 6. 00 0€ , U m ba u H ei zu ng W ar m w as se r/K al tw as se r 4 5. 00 0€ , Lü ftu ng sa nl ag e 50 .0 00 €, U nv or he rg es eh en es 6 0. 00 0€ 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng bi sh er ig e K af fe em as ch in e M el itt a 19 88 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 55 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 5. 00 0 -2 50 .0 00 -2 50 .0 00 0 0 -3 05 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 55 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 250 koehler Rechteck koehler Rechteck Stellenplan 2019 und 2020 Anlage 11 (§ 5 GemHVO) 251 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 1 1 1 1 " A 16 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0,5 0,5 0,5 0,5 " A 10 " A 9 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 3,5 3,5 0 0 0 3,5 3,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2018 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2018 5) insge- samt1) Stellenplan 2019 252 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 1,15 1,15 1,15 4 0,00 0,65 0,00 5 0,68 6,70 0,68 6 11,30 4,20 10,30 8 2,00 2,00 2,00 9 3,00 4,50 3,00 10 1,00 0,50 1,00 12 0,00 1,00 1,00 13 1,00 0,00 0,00 FV 20,00 18,00 20,00 S4 1,20 1,85 1,20 S6 0,00 0,00 0,00 S8a 11,05 8,96 9,36 S9 0,00 2,00 1,00 S15 1,00 1,00 1,00 insgesamt 53,38 52,51 51,69 Beschäftigte insgesamt (A + B) 56,88 56,01 55,19 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2018 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2018 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 253 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 1 0 0 0 0 1,25 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 254 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,70 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 4,00 1,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 1,00 12.22 1,90 12.23 12.60 1,00 21 21.10 1,14 1,20 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 2,00 21.40.01.0000 21.50 8,00 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 1,00 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 1,14 0,00 0,68 9,15 1,70 3,00 0,60 13,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 255 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,4 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 0,1 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 256 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 13 FV S3 S4 S8a S9 S15 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,30 1,15 10,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 0,05 1,00 2,00 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 4,00 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 2,00 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 1,15 0,30 0,00 0,40 1,00 7,00 0,00 1,15 12,00 0,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 257 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 20____ Beschäftigt am 30. Juni 20____ Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 20___ 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2018 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2019 Beschäftigt am 30. Juni 2018 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge 1 1 0 Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 3 3 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.01.0000 Sporthalle 20 36.50.01.120 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 40 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 18) 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 15) 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr.?) 70 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 258 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 1 1 1 1 " A 16 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0,5 0,5 0,5 0,5 " A 10 " A 9 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 3,5 3,5 0 0 0 3,5 3,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2020 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2019 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2019 5) 259 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 1,15 1,15 1,15 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 11,30 11,30 11,30 8 2,00 2,00 2,00 9 3,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 20,00 20,00 20,00 S4 1,20 1,20 1,20 S6 0,00 0,00 0,00 S8a 11,05 11,05 11,05 S9 0,00 0,00 0,00 S15 1,00 1,00 1,00 insgesamt 53,38 53,38 53,38 Beschäftigte insgesamt (A + B) 56,88 56,88 56,88 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2019 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2019 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 260 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 1 0 0 0 0 1,25 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 261 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,70 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 4,00 1,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 1,00 12.22 1,90 12.23 12.60 1,00 21 21.10 1,14 1,20 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 2,00 21.40.01.0000 21.50 8,00 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 1,00 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 1,14 0,00 0,68 9,15 1,70 3,00 0,60 13,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 262 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,4 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 0,1 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 263 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 13 FV S3 S4 S8a S9 S15 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,30 1,15 10,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 0,05 1,00 2,00 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 4,00 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 2,00 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 1,15 0,30 0,00 0,40 1,00 7,00 0,00 1,15 12,00 0,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 264 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2020 Beschäftigt am 30. Juni 2018 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 20205) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2018 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2020 Beschäftigt am 30. Juni 2019 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge 1 1 1 Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 3 3 3 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 40 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 18) 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 15) 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr.?) 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 265 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 8 .3 2 7 .4 1 1 ,8 7 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = 8 .3 2 7 .4 1 1 ,8 7 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- - 1 .1 2 7 .4 1 1 ,8 7 € - 1 .8 8 8 .0 5 0 € - 2 .1 5 9 .1 0 0 € - 5 5 8 .2 0 0 € 9 7 8 .9 0 0 € 1 .2 7 5 .7 0 0 € 9 = 7 .2 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 5 .3 1 1 .9 5 0 € 3 .1 5 2 .8 5 0 € 2 .5 9 4 .6 5 0 € 3 .5 7 3 .5 5 0 € 4 .8 4 9 .2 5 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 7 .2 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 5 .3 1 1 .9 5 0 € 3 .1 5 2 .8 5 0 € 2 .5 9 4 .6 5 0 € 3 .5 7 3 .5 5 0 € 4 .8 4 9 .2 5 0 € 1 3 1 9 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 1 .3 1 7 € 2 0 4 .9 2 5 € 1 9 8 .8 1 0 € 1 9 6 .6 5 4 € 1 9 6 .6 5 4 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 266 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 15 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 267 Anlage 15 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2019 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen 0,0%) 459.395,29 391.335,29 -68.060,00 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 25.981,78 17.581,78 -8.400,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 485.377,07 408.917,07 -76.460,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 706.380,30 1.197.862,50 491.482,20 davon Darlehen an Eigenbetriebe 675.812,50 627.862,50 -47.950,00 davon externe Darlehen 0,00 570.000,00 570.000,00 2.3.1 Kassenkredite 30.567,80 0,00 -30.567,80 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.101.283,98 3.315.750,00 1.214.466,02 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.994.750,00 1.935.750,00 -59.000,00 davon externe Darlehen 0,00 1.380.000,00 1.380.000,00 2.3.2 Kassenkredite 106.533,98 0,00 -106.533,98 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.807.664,28 4.513.612,50 1.705.948,22 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.267.059,57 4.904.947,79 1.637.888,22 3.3 Kassenkredite 106.533,98 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 25.981,78 17.581,78 -8.400,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.293.041,35 4.922.529,57 1.629.488,22 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.670.562,50 2.563.612,50 -106.950,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 622.478,85 2.358.917,07 1.736.438,22 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2019 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger 268 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 1 9 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 8 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 1 9 Z in s 2 0 1 9 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s a n p a s s u n g G e m e in d e B a in d t 1 K fW K fw 4 5 9 .3 9 5 ,2 9 0 ,0 0 % 6 8 .0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 9 1 .3 3 5 ,2 9 2 A u s le ih e P ri v a td a rl e h e n G a s t. Z . M ü h le 2 5 .9 8 1 ,7 8 0 ,0 0 % 8 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 7 .5 8 1 ,7 8 E n d s u m m e 4 8 5 .3 7 7 ,0 7 0 ,0 0 7 6 .4 6 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 8 .9 1 7 ,0 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 2 1 .4 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .6 0 0 ,0 0 4 4 5 ,0 0 1 1 .8 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .4 5 1 ,8 8 5 6 .9 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 3 .8 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .9 1 3 ,3 6 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 2 .2 1 4 ,8 4 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 4 7 .9 5 0 ,0 0 1 2 .7 5 3 ,2 1 6 2 7 .8 6 2 ,5 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 269 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 8 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 1 9 Z in s 2 0 1 9 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 5 3 8 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .9 3 7 ,5 0 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .6 5 6 ,2 6 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 9 .8 3 7 ,5 0 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 4 .3 3 7 ,5 0 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 2 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .9 9 1 ,2 6 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 1 9 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .9 2 5 ,0 0 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 6 E n d s u m m e 1 .9 9 4 .7 5 0 ,0 0 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 4 .6 8 5 ,0 2 1 .9 3 5 .7 5 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 270 Anlage 15 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2020 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen 0,0%) 391.335,29 323.275,29 -68.060,00 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 17.581,78 9.181,78 -8.400,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 408.917,07 332.457,07 -76.460,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.197.862,50 1.404.912,50 207.050,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 627.862,50 579.912,50 -47.950,00 davon externe Darlehen 570.000,00 825.000,00 255.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 3.315.750,00 3.676.750,00 361.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.935.750,00 1.876.750,00 -59.000,00 davon externe Darlehen 1.380.000,00 1.800.000,00 420.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 4.513.612,50 5.081.662,50 568.050,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.904.947,79 5.404.937,79 499.990,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 17.581,78 9.181,78 -8.400,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 4.922.529,57 5.414.119,57 491.590,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.563.612,50 2.456.662,50 -106.950,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.358.917,07 2.957.457,07 598.540,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2020 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger 271 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 0 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 0 Z in s 2 0 2 0 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 0 Z in s a n p a s s u n g G e m e in d e B a in d t 1 K fW K fw 3 9 1 .3 3 5 ,2 9 0 ,0 0 % 6 8 .0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 2 3 .2 7 5 ,2 9 2 A u s le ih e P ri v a td a rl e h e n G a s t. Z . M ü h le 1 7 .5 8 1 ,7 8 0 ,0 0 % 8 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .1 8 1 ,7 8 E n d s u m m e 4 0 8 .9 1 7 ,0 7 0 ,0 0 7 6 .4 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 3 2 .4 5 7 ,0 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 2 .4 0 0 ,0 0 8 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 1 1 .8 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .6 0 0 ,0 0 2 0 5 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 6 .9 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .4 0 6 ,8 8 5 5 .1 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 9 ,7 6 1 2 6 .2 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .6 5 3 ,1 3 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 2 .1 5 8 ,6 0 1 4 1 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 6 2 7 .8 6 2 ,5 0 4 7 .9 5 0 ,0 0 1 1 .6 5 3 ,3 7 5 7 9 .9 1 2 ,5 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 272 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 0 Z in s 2 0 2 0 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 0 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 5 3 8 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .4 3 7 ,5 0 3 6 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .4 0 6 ,2 6 3 7 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 9 .5 3 7 ,5 0 3 7 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 4 .2 3 7 ,5 0 1 6 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .8 8 1 ,2 6 2 1 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .8 0 5 ,0 0 3 8 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 1 .9 3 5 .7 5 0 ,0 0 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 3 .3 0 5 ,0 2 1 .8 7 6 .7 5 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .7 8 3 ,1 3 1 1 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 273 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 12 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 274 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Seite : 20.11.2018Datum: 09:55:54Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 8.095.000 100.000 100.000 0 0 8.295.000 2020 0 1.350.000 1.000.000 0 0 2.350.000 Summe: 1.450.000 1.100.000 0 0 0 0 8.095.000 0 10.645.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 275 koehler Rechteck Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 14 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 276 Anlage 14 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 0,00 2.1 … … Rückstellungen gesamt 0,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 277 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 13 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 278 Anlage 13 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 23 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 506.350,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 0,00 506.350,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2019 Art TEUR 279 Anlage 13 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 23 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 506.350,00 -690.700,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 506.350,00 -184.350,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2020 Art TEUR 280 Berechnung der Finanzzuweisungen 2019 und 2020 281 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.18) 5.200 Einw. (EW-Zahl 30.06.2018 wird erst Ende 2018 veröffentlicht) (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .21 Familienangehörigen der nicht meldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte - .22 nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte - .23 Aussiedler und ausländische Flüchtlinge in den zentralen Aufnahmestellen (§ 30 II Ab. 2 FAG) .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 1,5 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.202 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.202 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 34.283 zweitvorangegangen Jahr 2017 .11 Hebesätze (2017) 330 v. H. .12 Grundbeträge (2017) 10.389 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 20.258 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 1.531.678 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2017 (-rot) 295.432 € ((1.705.882 x 69) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004758 Gemeindeanteil Ust x 80 % 127.504 € Familienlastenausgleich x 0,0004758 226.120 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004758 3.004.277 € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 4.594.147 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 883,15 3.1 Erhöhte Einwohnerzahl 5.200x 1440 € = 7.490.880 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl 7.490.880 € 3.41 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 4.494.528 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 4.594.147 € 61,33% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -99.619 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 2.896.733 = 2.027.713 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.027.713 € 6.314.159.311,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € IV. Höhe der Schlüsselzuweisungen 185 v. H. 290 v. H. 260.684 1.250.737 159.380,00 € 475.241.698,00 € Ertrag und Kapital 479.094 1.466.381 340 v. H. 340 v. H. 140.910 431.289 Zuweisungen und Umlagen 2019 I. Einwohnerzahl 2 Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 282 Zuweisungen und Umlagen 2019 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 91,00 € = 544.180,00 € 6. Kurtaxepflichtige Übernachtungen = - € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 6.356.770 € 7.4 Je Einwohner in € 1.222,46 € Landesdurchschnitt 1.572 € 0,777866336 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,00 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004758 € ergibt Gemeindeanteil 3.330.600 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 1.750.000 € : 340 (Hebesatz) 514.706 € 68,5 v. H. 352.574 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 6.356.770 € x 29,5 v. H. (Hebesatz Kreisuml. 29,5% Senkung um 0,5%) 1.875.247 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 6.356.770 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 65,00 % - 60 % = _ 5,00 % x 0,06 = 0,30% FAG-Umlagesatz 22,40% 1.423.916,56 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 242.182 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 224.523 € Erläuterungen 1) Vorjahr 2018 2) Zweitvorangegangenes Jahr. 2017 6) Haushaltsjahr. 2019 7) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8) 9) jedoch auf 22,40% 10) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2019 =68,5 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10) Hebesatz 509.000.000 0,0004758 1.010.000.000 0,0002223 3) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz Finanzausgleichsumlage 4.594.147 1.762.623 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 5.980,00 VI. Zuschüsse an Fremdenverkehrsgemeinden x € VII. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.200 5.980,00 V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 283 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.19) 5.250 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .21 Familienangehörigen der nicht meldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte - .22 nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte - .23 Aussiedler und ausländische Flüchtlinge in den zentralen Aufnahmestellen (§ 30 II Ab. 2 FAG) .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 1,5 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.252 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.252 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 36.000 zweitvorangegangen Jahr 2018 .11 Hebesätze (2018) 330 v. H. .12 Grundbeträge (2018) 10.909 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.273 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 3.011.589 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2018 (-rot) 604.000 € ((1.705.882 x 69) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004758 Gemeindeanteil Ust x 80 % 179.200 € Familienlastenausgleich x 0,0004758 233.142 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004758 3.045.120 € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.865.051 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.116,73 3.1 Erhöhte Einwohnerzahl 5.250x 1485 € = 7.799.220 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl 7.799.220 € 3.41 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 4.679.532 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.865.051 € 75,20% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -1.185.519 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 1.934.169 = 1.353.918 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 1.353.918 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = Zuweisungen und Umlagen 2020 I. Einwohnerzahl 2 Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 479.500 3.200.000 340 v. H. 340 v. H. 141.029 941.176 185 v. H. 290 v. H. 260.904 2.729.412 224.000,00 € 490.000.000,00 € 6.400.000.000,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € IV. Höhe der Schlüsselzuweisungen V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 5.250 6.037,50 284 Zuweisungen und Umlagen 2020 x 95,00 € = 573.562,50 € 6. Kurtaxepflichtige Übernachtungen = - € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.565.051 € 7.4 Je Einwohner in € 1.440,96 € Landesdurchschnitt 1.600 € 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,40 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004758 € ergibt Gemeindeanteil 3.520.920 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 1.800.000 € : 340 (Hebesatz) 529.412 € 68,5 v. H. 362.647 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.565.051 € x 29,0 v. H. (Hebesatz Kreisumlage 29,0% Senkung um 0,5%) 2.193.865 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.565.051 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 80,00 % - 60 % = _ 20,00 % x 0,06 = 1,20% FAG-Umlagesatz 23,30% 1.762.656,86 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 251.222 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 229.858 € Erläuterungen 1) Vorjahr 2018 2) Zweitvorangegangenes Jahr. 2017 6) Haushaltsjahr. 2019 7) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8) 9) jedoch auf 23,30% 10) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2019 =68,5 v. H. 6.037,50 VI. Zuschüsse an Fremdenverkehrsgemeinden x € VII. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.865.051 1.700.000 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage Hebesatz 528.000.000 0,0004758 1.034.000.000 0,0002223 3) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10) 285 Anlagennachweis 2019 und 2020 286 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A nl ag en bu ch fü hr un g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 24 00 00 00 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 29 3. 72 0, 00 2. 12 0. 85 1, 21 2. 12 0. 85 1, 21 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 12 40 00 00 0 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 2. 12 0. 85 1, 21 42 .4 17 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 25 00 00 00 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .2 34 ,0 0 4 77 .4 54 ,4 3 7 99 .4 00 ,3 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 12 50 00 00 0 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 7 99 .4 00 ,3 6 58 .4 23 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 33 00 00 00 G ru n d st ü ck sm an ag em en t 0 ,0 0 0 ,0 0 2 21 .7 51 ,0 0 3 79 .1 81 ,2 0 3 79 .1 81 ,2 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 13 30 00 00 0 G ru n d st ü ck sm an ag em en t 3 79 .1 81 ,2 0 7 .5 84 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 12 60 00 00 00 F eu er w eh r, B ra n d - u n d K at as tr o p h en sc h u tz 0 ,0 0 0 ,0 0 3 03 .2 47 ,0 0 3 35 .8 72 ,9 0 7 15 .5 97 ,3 7 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 26 00 00 00 0 F eu er w eh r, B ra n d - u n d K at as tr o p h en sc h u tz 7 15 .5 97 ,3 7 24 .2 95 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 21 10 01 00 00 K lo st er w ie se n sc h u le ( G an zt ag es g ru n d sc h u le ) 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 16 7. 76 3, 00 1 1. 06 9. 92 7, 00 1 1. 06 9. 92 7, 00 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 11 00 10 00 0 K lo st er w ie se n sc h u le (G an zt ag es g ru n d sc h u le ) 1 1. 06 9. 92 7, 00 1 58 .1 42 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 21 50 03 00 00 A u la - u n d B et re u u n g G an zt ag es g ru n d sc h u le al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 287 koehler Rechteck 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A nl ag en bu ch fü hr un g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 8 22 .6 54 ,0 0 1. 12 6. 91 7, 07 1. 12 6. 91 7, 07 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 15 00 30 00 0 A u la - u n d B et re u u n g G an zt ag es g ru n d sc h u le 1. 12 6. 91 7, 07 22 .5 38 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 28 10 00 00 00 S o n st ig e K u lt u rp fl eg e 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 08 0. 13 8, 00 1. 61 8. 21 9, 89 1. 61 8. 21 9, 89 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 81 00 00 00 0 S o n st ig e K u lt u rp fl eg e 1. 61 8. 21 9, 89 32 .6 11 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 05 10 00 B o sc h st ra ß e 1/ 5 S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r W o h n u n g sl o se 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .1 88 ,0 0 69 .3 08 ,1 1 69 .3 08 ,1 1 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 51 00 0 B o sc h st ra ß e 1/ 5 S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r W o h n u n g sl o se 69 .3 08 ,1 1 6 .9 31 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 07 30 00 K lo st er h o f 4, S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 0 ,0 0 0 ,0 0 1 45 .3 80 ,0 0 3 00 .1 50 ,0 0 3 00 .1 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 73 00 0 K lo st er h o f 4, S o zi al e E in ri ch tu n g en fü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 3 00 .1 50 ,0 0 9 .3 80 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 07 40 00 K ü fe rs tr aß e 8, S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 0 ,0 0 0 ,0 0 1 23 .5 02 ,0 0 1 44 .4 72 ,0 0 1 44 .4 72 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 74 00 0 K ü fe rs tr aß e 8, S o zi al e E in ri ch tu n g en fü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 1 44 .4 72 ,0 0 4 .6 60 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 36 50 01 01 10 S o n n e, M o n d u n d S te rn e K in d er g ar te n , F ö rd er u n g v o n K in d er n in G ru p p en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 288 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A nl ag en bu ch fü hr un g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 2 27 .0 23 ,0 0 6 13 .5 91 ,0 0 6 13 .5 91 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 65 00 10 11 0 S o n n e, M o n d u n d S te rn e K in d er g ar te n , F ö rd er u n g v o n K in d er n in G ru p p en 6 13 .5 91 ,0 0 12 .2 72 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 42 41 01 00 00 S p o rt st ät te n , S p o rt h al le 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 04 7. 48 8, 00 4. 18 9. 98 8, 00 4. 18 9. 98 8, 00 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 4 24 10 10 00 0 S p o rt st ät te n , S p o rt h al le 4. 18 9. 98 8, 00 83 .8 00 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 10 00 00 00 E le kt ri zi tä ts ve rs o rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 26 .8 76 ,0 0 28 .8 42 ,0 0 39 .5 32 ,1 8 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 31 00 00 00 0 E le kt ri zi tä ts ve rs o rg u n g 39 .5 32 ,1 8 1 .9 66 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 40 00 00 00 F er n w är m ev er so rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 3 63 .5 70 ,0 0 4 53 .4 99 ,5 5 5 00 .3 85 ,8 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 34 00 00 00 0 F er n w är m ev er so rg u n g 5 00 .3 85 ,8 6 28 .3 59 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 60 00 00 00 B re it b an d ve rs o rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 4 04 .1 74 ,0 0 4 79 .5 06 ,6 7 4 85 .2 92 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 36 00 00 00 0 B re it b an d ve rs o rg u n g 4 85 .2 92 ,2 5 12 .1 52 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 70 00 00 00 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,0 0 0 ,0 0 18 .6 41 ,0 0 21 .5 19 ,0 0 65 .3 19 ,3 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 37 00 00 00 0 A b fa llw ir ts ch af t 65 .3 19 ,3 6 2 .8 78 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 54 10 01 00 00 G em ei n d es tr aß en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 289 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 06 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A nl ag en bu ch fü hr un g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 28 6. 37 5, 10 8. 17 4. 59 2, 40 8. 17 4. 94 4, 60 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 41 00 10 00 0 G em ei n d es tr aß en 8. 17 4. 94 4, 60 2 04 .3 86 ,4 5 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 55 30 00 00 00 F ri ed h o fs - u n d B es ta tt u n g sw es en 0 ,0 0 0 ,0 0 3 54 .4 52 ,0 0 4 08 .1 73 ,3 9 7 77 .8 55 ,4 2 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 53 00 00 00 0 F ri ed h o fs - u n d B es ta tt u n g sw es en 7 77 .8 55 ,4 2 31 .1 14 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 57 30 00 00 00 S ch en k- K o n ra d -H al le , G as ts tä tt e zu r M ü h le 0 ,0 0 0 ,0 0 6 43 .6 09 ,0 0 7 28 .9 79 ,8 3 1. 54 6. 21 0, 20 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 73 00 00 00 0 S ch en k- K o n ra d -H al le , G as ts tä tt e zu r M ü h le 1. 54 6. 21 0, 20 45 .0 66 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3. 81 7. 78 5, 10 3 2. 74 1. 04 5, 65 3 4. 73 7. 14 3, 08 0 ,0 0 12 .2 01 9 3 4. 73 7. 14 3, 08 7 88 .9 74 ,4 5 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 290 201245 Rechteck AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herr Robert Müllererstellt von: 15.11.2018 / 16:34:46erstellt am: 01 Gemeinde Baindt Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2019 bis 12.2019 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 788.974,45Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2019 788.974,45Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31610000 190.234,43Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 2019 35710000 31.424,00Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 2019 221.658,43Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 567.316,02 * Gesamtsumme 567.316,02 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 291 koehler Rechteck Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der neuen gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 10 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich ab dem 01.01.2019 unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2019 müsste der Bauhof hiernach 677.000 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 292 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t P la n 2 0 2 1 g e ru n d e t P la n 2 0 2 2 g e ru n d e t P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 2 5 8 .3 5 0 2 6 8 .8 5 0 2 5 6 .7 0 0 2 7 0 .6 5 0 2 6 7 .4 0 0 1 1 1 4 3 8 1 1 ze n tr al e F u n kt io n e n 8 7 .4 5 0 9 0 .0 5 0 9 1 .9 5 0 9 3 .8 0 0 9 5 .4 0 0 1 1 2 0 3 8 1 1 ze n tr al e F u n kt io n e n 5 7 .3 0 0 5 8 .5 5 0 5 9 .7 5 0 8 1 .3 0 0 8 2 .1 5 0 1 1 2 1 3 8 1 1 P e rs o n al w e se n 8 7 .4 0 0 8 8 .3 5 0 8 9 .2 5 0 9 0 .2 5 0 9 1 .0 5 0 1 1 2 2 3 8 1 1 Fi n an zv e rw al tu n g/ K as se 2 1 7 .0 5 0 2 3 7 .7 0 0 2 2 9 .1 5 0 2 3 4 .3 5 0 2 3 4 .3 5 0 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 1 .0 0 0 1 6 1 .7 0 0 1 6 2 .2 5 0 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge B au h o f 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 8 8 .7 5 0 7 0 3 .2 5 0 7 1 5 .2 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 7 .7 5 0 8 .0 5 0 8 .0 0 0 9 .2 0 0 9 .3 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 9 6 .7 0 0 9 7 .1 0 0 9 4 .9 5 0 9 7 .8 5 0 9 8 .1 5 0 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 2 3 .1 0 0 2 4 .0 5 0 2 4 .1 0 0 2 8 .4 0 0 2 8 .6 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 7 .5 5 0 1 8 .0 5 0 1 7 .9 0 0 2 0 .9 5 0 2 1 .0 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 6 7 .6 5 0 6 8 .2 0 0 6 6 .6 5 0 6 9 .3 0 0 6 9 .5 5 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si kp fl e ge 5 .5 5 0 5 .8 5 0 5 .7 5 0 5 .8 5 0 5 .9 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib lio th e k 1 2 .0 0 0 1 2 .6 5 0 1 2 .4 5 0 1 2 .9 0 0 1 3 .0 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 5 .0 5 0 5 5 .8 0 0 5 4 .8 5 0 5 6 .5 0 0 5 6 .8 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 9 .6 5 0 9 .8 5 0 9 .7 5 0 9 .9 5 0 1 0 .0 0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 1 6 .3 5 0 1 6 .2 5 0 1 5 .9 5 0 1 6 .4 0 0 1 6 .4 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 1 2 8 .0 5 0 1 2 8 .0 0 0 1 2 4 .7 5 0 1 3 0 .5 5 0 1 3 0 .4 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 3 2 .5 0 0 3 3 .7 5 0 3 3 .0 0 0 3 4 .0 0 0 3 4 .2 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 2 7 .0 5 0 2 7 .8 5 0 2 7 .0 0 0 2 8 .7 5 0 2 8 .7 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 3 0 .7 0 0 3 2 .1 0 0 3 1 .5 5 0 3 2 .4 5 0 3 2 .7 0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 2 3 .1 0 0 2 4 .7 0 0 2 4 .3 0 0 2 4 .8 5 0 2 5 .0 0 0 * 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 0 .1 5 0 1 0 .4 0 0 1 0 .3 5 0 1 0 .5 5 0 1 0 .7 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 1 4 4 .4 0 0 1 4 7 .9 5 0 1 4 6 .7 5 0 1 4 9 .8 5 0 1 5 2 .3 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 2 9 .3 0 0 2 9 .9 5 0 2 9 .6 5 0 3 0 .3 0 0 3 0 .7 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 9 3 .7 5 0 9 5 .6 5 0 9 4 .2 5 0 9 7 .9 5 0 9 8 .8 0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 1 5 .5 0 0 1 5 .2 5 0 1 4 .8 5 0 1 5 .3 0 0 1 5 .2 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 5 7 .0 5 0 5 9 .0 0 0 5 8 .0 5 0 6 0 .0 0 0 6 0 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 1 1 6 .7 0 0 1 1 8 .7 5 0 1 1 7 .0 5 0 1 2 1 .9 0 0 1 2 2 .7 5 0 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 P ro je kt s ch u lr e if e s K in d 2 .1 5 0 2 .4 0 0 2 .3 0 0 2 .3 5 0 2 .3 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 1 3 .4 0 0 1 4 .1 5 0 1 3 .9 0 0 1 4 .1 5 0 1 4 .2 5 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G an zt ag e sg r. 3 0 .5 0 0 3 1 .9 5 0 3 1 .6 0 0 3 2 .1 0 0 3 2 .2 5 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 Sc h u ls o zi al ar b e it 3 .6 0 0 3 .8 5 0 3 .8 0 0 4 .0 5 0 4 .1 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 1 1 9 .8 5 0 1 2 2 .8 0 0 1 2 0 .5 0 0 1 2 4 .5 0 0 1 2 5 .4 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 5 .3 5 0 2 6 .2 0 0 2 5 .8 5 0 2 6 .6 0 0 2 6 .9 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 4 4 .1 5 0 4 5 .1 5 0 4 4 .7 5 0 4 5 .7 0 0 4 6 .4 5 0 A u fs u m m ie ru n g 293 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t P la n 2 0 2 1 g e ru n d e t P la n 2 0 2 2 g e ru n d e t P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t A u fs u m m ie ru n g 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 1 3 3 .6 5 0 1 3 5 .3 5 0 1 3 3 .3 0 0 1 3 6 .5 5 0 1 3 8 .1 0 0 * 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 2 0 .3 0 0 2 0 .8 0 0 2 0 .6 5 0 2 1 .1 0 0 2 1 .4 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 4 .6 0 0 1 0 7 .2 0 0 1 0 5 .3 0 0 1 0 9 .9 0 0 1 1 0 .6 0 0 * * 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 2 .4 5 0 3 2 .9 0 0 3 2 .2 5 0 3 3 .5 0 0 3 3 .7 0 0 * * 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 * 5 4 1 0 .4 8 1 1 u n d 5 4 1 0 .0 1 .4 8 1 1 = G e m e in d e st ra ß e n : in C IP je w e ils b e id e K o n te n a u fa d d ie rt 1 5 6 .7 5 0 1 6 0 .0 5 0 1 5 7 .3 5 0 1 6 1 .2 0 0 1 6 3 .0 5 0 * * K ig a R e ge n b o ge n a b 2 0 2 0 a u f K in d e rg ar te n S M S ve rb u ch t 3 6 5 0 .0 1 .0 1 1 0 .4 8 1 1 K ig a SM S 1 0 4 .6 0 0 1 4 0 .1 0 0 1 3 7 .5 5 0 1 4 3 .4 0 0 1 4 4 .3 0 0 3 6 5 0 .0 1 .0 1 2 0 .4 8 1 1 K ig a R e ge n b o ge n 3 2 .4 5 0 0 0 0 0 294 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 2 5 8 .3 5 0 2 5 8 .3 5 0 2 6 8 .8 5 0 2 6 8 .8 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 3 1 .0 0 2 3 1 .0 0 0 3 2 .2 6 2 3 2 .2 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 2 .5 8 4 2 .6 0 0 2 .6 8 9 2 .7 0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 9 .3 7 6 1 9 .4 0 0 2 0 .1 6 4 2 0 .1 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 2 0 .6 6 8 2 0 .6 5 0 2 1 .5 0 8 2 1 .5 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 2 .9 1 8 1 2 .9 0 0 1 3 .4 4 3 1 3 .4 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 6 .4 5 9 6 .4 5 0 6 .7 2 1 6 .7 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 5 1 .6 7 0 5 1 .6 0 0 5 3 .7 7 0 5 3 .8 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 3 .8 7 5 3 .9 0 0 4 .0 3 3 4 .0 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 2 0 .6 6 8 2 0 .6 5 0 2 1 .5 0 8 2 1 .5 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 4 .2 0 9 1 4 .2 0 0 1 4 .7 8 7 1 4 .8 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 6 .4 5 9 6 .4 5 0 6 .7 2 1 6 .7 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 7 ,0 0 % 1 8 .0 8 5 1 8 .1 0 0 1 8 .8 2 0 1 8 .8 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 7 ,5 0 % 1 9 .3 7 6 1 9 .4 0 0 2 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1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si kp fl e ge 1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib lio th e k 2 ,5 0 % 5 .4 2 6 5 .4 5 0 5 .9 4 3 5 .9 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 3 ,0 0 % 6 .5 1 2 6 .5 0 0 7 .1 3 1 7 .1 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 0 ,0 0 % 2 1 .7 0 5 2 1 .7 0 0 2 3 .7 7 0 2 3 .7 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 2 1 .7 0 5 2 1 .7 0 0 2 3 .7 7 0 2 3 .7 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 2 ,0 0 % 4 .3 4 1 4 .3 5 0 4 .7 5 4 4 .7 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,0 0 % 4 .3 4 1 4 .3 5 0 4 .7 5 4 4 .7 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 6 ,0 0 % 1 3 .0 2 3 1 3 .0 0 0 1 4 .2 6 2 1 4 .2 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 1 5 .1 9 4 1 5 .2 0 0 1 6 .6 3 9 1 6 .6 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 0 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 1 5 .1 9 4 1 5 .3 5 0 1 6 .6 3 9 1 6 .4 5 0 1 0 0 ,0 0 % 2 1 7 .0 5 0 2 1 7 .0 5 0 2 3 7 .7 0 0 2 3 7 .7 0 0 F in a n zv e rw a lt u n g - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e n 1 1 2 2 299 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 1 8 5 .3 0 0 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 2 2 .2 3 6 2 2 .2 5 0 1 9 .8 1 2 1 9 .8 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 1 .8 5 3 1 .8 5 0 1 .6 5 1 1 .6 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 3 .8 9 8 1 3 .9 0 0 1 2 .3 8 3 1 2 .4 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 1 4 .8 2 4 1 4 .8 0 0 1 3 .2 0 8 1 3 .2 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 9 .2 6 5 9 .2 5 0 8 .2 5 5 8 .2 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 4 .6 3 3 4 .6 5 0 4 .1 2 8 4 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 3 7 .0 6 0 3 6 .9 5 0 3 3 .0 2 0 3 2 .8 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 2 .7 8 0 2 .8 0 0 2 .4 7 7 2 .5 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 1 4 .8 2 4 1 4 .8 0 0 1 3 .2 0 8 1 3 .2 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 0 .1 9 2 1 0 .2 0 0 9 .0 8 1 9 .1 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 4 .6 3 3 4 .6 5 0 4 .1 2 8 4 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 7 ,0 0 % 1 2 .9 7 1 1 2 .9 5 0 1 1 .5 5 7 1 1 .5 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,5 0 % 1 3 .8 9 8 1 3 .9 0 0 1 2 .3 8 3 1 2 .4 0 0 1 0 0 ,0 0 % 1 8 5 .3 0 0 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 5 .1 0 0 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s 1 1 2 4 300 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 6 7 7 .0 0 0 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 9 4 .1 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 2 3 .6 9 5 2 3 .7 0 0 2 4 .2 9 5 2 4 .3 0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 4 0 .6 2 0 4 0 .6 0 0 4 1 .6 4 9 4 1 .6 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 0 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 8 ,0 0 % 5 4 .1 6 0 5 4 .1 5 0 5 5 .5 3 2 5 5 .5 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 5 ,0 0 % 3 3 .8 5 0 3 3 .8 5 0 3 4 .7 0 8 3 4 .7 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 1 ,5 0 % 1 0 .1 5 5 1 0 .1 5 0 1 0 .4 1 2 1 0 .4 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 1 6 .9 2 5 1 6 .9 5 0 1 7 .3 5 4 1 7 .3 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 4 0 .6 2 0 4 0 .6 0 0 4 1 .6 4 9 4 1 .6 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 1 ,0 0 % 1 4 2 .1 7 0 1 4 2 .2 0 0 1 4 5 .7 7 2 1 4 5 .9 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 9 8 .1 6 5 9 8 .1 5 0 1 0 0 .6 5 2 1 0 0 .6 5 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 2 7 .0 8 0 2 7 .1 0 0 2 7 .7 6 6 2 7 .7 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 4 4 .0 0 5 4 4 .0 0 0 4 5 .1 2 0 4 5 .1 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 0 .1 5 5 1 0 .1 5 0 1 0 .4 1 2 1 0 .4 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 1 0 0 ,0 0 % 6 7 7 .0 0 0 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 9 4 .1 5 0 B a u h o f 1 1 2 5 301 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä ge V e rt e ilu n g au f 1 0 0 % 1 6 4 .5 5 0 1 6 4 .5 5 0 1 3 7 .3 5 0 1 3 7 .3 5 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 3 % 3 7 .8 4 7 3 7 .8 5 0 3 1 .5 9 1 3 1 .6 0 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 8 % 2 9 .6 1 9 2 9 .6 0 0 2 4 .7 2 3 2 4 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 Fr ie se n h äu sl e r St ra ß e 1 2 2 3 % 3 7 .8 4 7 3 7 .8 5 0 3 1 .5 9 1 3 1 .6 0 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 8 % 2 9 .6 1 9 2 9 .6 0 0 2 4 .7 2 3 2 4 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr aß e 8 1 0 % 1 6 .4 5 5 1 6 .4 5 0 1 3 .7 3 5 1 3 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 5 % 8 .2 2 8 8 .2 5 0 6 .8 6 8 6 .8 5 0 3 1 4 0 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 2 3 % 4 .9 3 7 4 .9 5 0 4 .1 2 1 4 .1 0 0 1 0 0 % 1 6 4 .5 5 0 1 6 4 .5 5 0 1 3 7 .3 5 0 1 3 7 .3 5 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 302 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2019/2020 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 75,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 3.300,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 40,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. - Kiga SMS -: 3.700,00 3650010120.4431 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. - Kiga Regenbogen -: 800,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 190,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 70,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 320,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 1.600,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 60,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 10.955,00 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 303 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,20 €/Einw. -: 6.300,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Begabtenförderung -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 260,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 19.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 2.530,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 105,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 515,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege, Mesnerbesoldung -: 55,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Hospitz) -: 250,00 4140.4318 Weltweite Kinderhilfe e.V. -: 30,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 115,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Hilfsmaßnahmen Brest/ altern. Asylbewerberhelferkreis -: 2.000,00 4140.4318 Zuschüsse Seniorenarbeit -: 400,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 1260.4271 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG Einsatz -: 1.000,00 4140.4318 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt -: 650,00 B: Zuschüsse -: 45.110,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 304 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 16 305 Anlage 16 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € k. A. k. A. 506.350 -690.700 174.900 261.300 500.300 €/EW k. A. k. A. 97,38 -131,56 33,00 48,84 92,65 % k. A. k. A. 104,87% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 11.914.000 12.231.300 12.305.500 12.303.400 12.599.000 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 2.291,15 2.329,77 2.321,79 2.299,70 2.333,15 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 58,16% 56,51% 59,29% 60,73% 61,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 4.685.450 4.847.200 4.940.000 4.893.100 4.960.100 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 901,05 923,28 932,08 914,60 918,54 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 45,08% 43,26% 45,27% 45,23% 45,59% 2. Sonderergebnis € k. A. k. A. 0 0 0 0 0 3. Gesamtergebnis € k. A. k. A. 506.350 -690.700 174.900 261.300 500.300 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 1.312.658 127.300 1.112.250 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 €/EW 252,43 24,48 213,89 9,30 175,13 193,27 235,70 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 1.227.613 57.300 1.044.150 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € k. A. k. A. 840.850,00 -218.700,00 654.700,00 766.500,00 1.005.300,00 €/EW k. A. k. A. 161,70 -41,66 123,53 143,27 186,17 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 198.288 188.231 207.873 224.097 218.258 216.374 217.606 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 8.190.310 7.200.000 5.311.950 3.152.850 2.594.650 3.573.550 4.849.250 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € k. A. 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € k. A. 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % k. A. 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % k. A. 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % k. A. 11. Verschuldung € 527.455 €/EW 101 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 0 0 0 0 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 306 Anlage 16 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % k. A. k. A. 104,87% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% % k. A. k. A. 55,45% 60,23% 58,36% 59,29% 58,61% % k. A. k. A. 1.162 1.206 1.221 1.228 1.235 € k. A. k. A. 337 343 340 336 333 % k. A. k. A. 43,93% 48,06% 45,21% 45,82% 45,51% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % k. A. k. A. 26,47% 25,27% 26,56% 27,51% 27,94% % k. A. k. A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € k. A. k. A. 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % k. A. k. A. 0 0 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € k. A. 93 79 63 48 35 22 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 1.312.658 127.300 1.112.250 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 1.227.613 57.300 1.044.150 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 Kennzahlen zur Vermögenslage % k. A. k. A. 1189% 833% 285% 171% 29% % k. A. k. A. 11% 1% 33% 47% 415% % k. A. k. A. 44,80% 38,06% 20,13% 13,39% 2,54% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Weitere Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (muss ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen9 Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 307 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2019 und 2020 Für den Haushaltsplan 2019 und 2020 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2019 und 2020 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210100 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 Kiss Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 308 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42751000 Lern- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen (nur bei Regenbogen!! Telefonkosten?) 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 3. Bauhofbudget 44210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 44210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltung- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42610000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze 309 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im 310 Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 311 312 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2019 / 2020 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2017 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 313 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2019 / 2020 314 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.1000+ 1.6000,00 1.600 1.6002.500 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 2.500 9000 00,00 0 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6000 1.6000,00 1.600 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 345.000 33213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 367.5000 403.600 407.400 412.200402.200 12 Personalaufwendungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -40.000 -42.0000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42910000 Wasseranalysen -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 15 Abschreibungen -54.5000- -57.0000,00 -58.000 -60.000-56.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 -11.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 17 Transferaufwendungen -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 43134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 -41.5000 -41.5000,00 -41.500 -41.500 315 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 -14.000 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -408.5000 -410.100 -411.100 -413.100-400.600 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.0000 -6.500 -3.700 -9001.600 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -41.0000 -6.500 -3.700 -9001.600 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 316 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2019 / 2020 317 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 345.000 63213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 363.4000 402.000 405.800 410.600399.700 10 Personalauszahlungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -40.000 -42.0000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 72210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 -100 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 -11.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 73134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -55.500 -55.5000 -55.5000,00 -55.500 -55.500 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -354.0000 -353.100 -353.100 -353.100-344.100 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 9.4000 48.900 52.700 57.50055.600 318 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 80.0000+ 25.0000,00 25.000 25.00059.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 80.000 59.0000 25.0000,00 25.000 25.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 80.0000 25.000 25.000 25.00059.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -610.0000- -525.0000,00 -400.000 -150.000-200.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -610.000 -200.0000 -525.0000,00 -400.000 -150.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- -102.0000,00 -2.000 -2.000-102.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.000 -102.0000 -102.0000,00 -2.000 -2.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -612.0000 -627.000 -402.000 -152.000-302.000 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -532.0000 -602.000 -377.000 -127.000-243.000 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -522.6000 -553.100 -324.300 -69.500-187.400 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 580.0000+ 620.0000,00 380.000 130.000270.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 580.000 270.0000 620.0000,00 380.000 130.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -57.9500- -67.9500,00 -67.950 -67.950-62.950 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -47.950 -47.9500 -47.9500,00 -47.950 -47.950 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -10.000 -15.0000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 522.0500 552.050 312.050 62.050207.050 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -5500 -1.050 -12.250 -7.45019.650 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 319 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 320 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 321 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.1000+ 1.6000,00 1.600 1.6002.500 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 2.500 9000 00,00 0 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse ab 2021 0 € 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6000 1.6000,00 1.600 Auflösung RAP 1.600 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 2019: 228.000 m³ x 1,35 € pro m³, 2020 230.000 € x 1,45 € pro m³ 345.000 33213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 Erhöhung Grundgebühren 2020 60.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 361.9000 398.600 402.600 407.600397.000 12 Personalaufwendungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -4.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -30.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 2019: Austausch von 550 Wasserzähler -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Stromkosten -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -100 42910000 Wasseranalysen -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Wasseranalysen im Bereich Schanzweiher und Egelsee -1.000 15 Abschreibungen -54.5000- -57.0000,00 -58.000 -60.000-56.500 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -54.500 -56.5000 -57.0000,00 -58.000 Abschreibungen auf Sachanlagen -60.000 17 Transferaufwendungen -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 322 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 43134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Versicherungen -1.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 -41.5000 -41.5000,00 -41.500 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 -14.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -390.3000 -390.100 -391.100 -393.100-383.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -28.4000 8.500 11.500 14.50013.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -28.4000 8.500 11.500 14.50013.400 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 323 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -335.8000- -333.1000,00 -333.100 -333.100-327.100 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 22.0000 63.900 67.900 72.90067.400 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 80.0000+ 25.0000,00 25.000 25.00059.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 80.0000 25.000 25.000 25.00059.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -610.0000- -525.0000,00 -400.000 -150.000-200.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- -102.0000,00 -2.000 -2.000-102.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -612.0000 -627.000 -402.000 -152.000-302.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -532.0000 -602.000 -377.000 -127.000-243.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -510.0000 -538.100 -309.100 -54.100-175.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 324 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 325 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 8 Zinsen und ähnliche Erträge 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.6000 5.000 4.800 4.6005.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -11.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 Zinsen für Fremdkredite -7.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.2000 -20.000 -20.000 -20.000-17.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 326 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 327 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 7: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 V er - un d E nt so rg un g 53 40 .0 00 3 61 .9 00 58 .9 00 1 67 .4 00 1 24 .0 00 0 0 0 - 28 .4 00 5 .6 00 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 0 0 0 18 .2 00 0 0 0 - 12 .6 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 5 .6 00 S u m m e 40 .0 00 3 61 .9 00 58 .9 00 1 67 .4 00 1 42 .2 00 0 0 0 - 41 .0 00 328 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 7: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 V er - un d E nt so rg un g 53 42 .0 00 3 97 .0 00 41 .1 00 1 74 .5 00 1 26 .0 00 0 0 0 13 .4 00 5 .2 00 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 0 0 0 17 .0 00 0 0 0 - 11 .8 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 5 .2 00 S u m m e 42 .0 00 3 97 .0 00 41 .1 00 1 74 .5 00 1 43 .0 00 0 0 0 1 .6 00 329 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 8: 36 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 80 .0 00 V er - un d E nt so rg un g 53 6 12 .0 00 22 .0 00 - 51 0. 00 0 0 0 - 51 0. 00 0 - 30 0. 00 0 0 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 - 12 .6 00 - 12 .6 00 5 80 .0 00 57 .9 50 5 09 .4 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 80 .0 00 S u m m e 6 12 .0 00 9 .4 00 - 52 2. 60 0 5 80 .0 00 57 .9 50 - 55 0 - 30 0. 00 0 330 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 8: 36 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 59 .0 00 V er - un d E nt so rg un g 53 3 02 .0 00 67 .4 00 - 17 5. 60 0 0 0 - 17 5. 60 0 0 0 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 - 11 .8 00 - 11 .8 00 2 70 .0 00 62 .9 50 1 95 .2 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 59 .0 00 S u m m e 3 02 .0 00 55 .6 00 - 18 7. 40 0 2 70 .0 00 62 .9 50 19 .6 50 0 331 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 332 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 2: 40 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 D ie A ns ch lu ss be itr äg e/ Z us ch üs se w er de n ge m äß R 3 4 A bs . 2 E S tR v on d en A ns ch af fu ng s- o de r H er st el lu ng sk os te n fü r de n V er so ru ng sa ns ch lu ss a bg es et zt en ts pr ec he nd d en A us fü hr un ge n de s B M F -S ch re ib en s vo m 2 7. 05 .2 00 3 (B S tB l. 20 03 l S . 36 1) . 20 19 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 2 5. 00 0 € P ro je kt 2 2 B G G ei ge ns ac k 45 .0 00 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 9 .0 00 € B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng / 1 B au pl at z Z ep pe lin st r. 1 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 2 5. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 9 .0 00 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 20 21 :P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 20 22 :P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 40 0. 00 0 0 0, 00 0 0 61 0. 00 0 20 0. 00 0 20 0. 00 0 0 52 5. 00 0 1. 88 5. 00 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 40 0. 00 0 0 0, 00 0 0 61 0. 00 0 20 0. 00 0 20 0. 00 0 0 52 5. 00 0 1. 88 5. 00 0, 00 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 5 1 E rle ns tr aß e 60 .0 00 € P ro je kt 5 4 K V T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 50 .0 00 € P ro je kt 5 8 T hu m bs tr aß e 50 .0 00 € 20 20 : 333 koehler Rechteck W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 2: 40 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 50 .0 00 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 5 2 R eh st ra ß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 25 .0 00 € P ro je kt 6 0 S ul pa ch 1 00 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 5 3 R os en st ra ß e 15 0. 00 0 € P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 6 G eh -u . R ad w eg S ul pa ch -M oW a 50 .0 00 € 20 23 : P ro je kt 5 6 G eh -u . R ad w eg S ul pa ch M oW a 50 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 00 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 10 0. 00 0 10 2. 00 0 0 10 2. 00 0 21 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 00 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 10 0. 00 0 10 2. 00 0 0 10 2. 00 0 21 0. 00 0, 00 M es se in ric ht un ge n S an ie ru ng H oc hb eh äl te r M ar sw ei le r 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 2. 00 0 0 0, 00 0 0 61 2. 00 0 30 0. 00 0 30 2. 00 0 0 62 7. 00 0 2. 09 5. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -3 77 .0 00 0 0, 00 0 0 -5 32 .0 00 -3 00 .0 00 -2 43 .0 00 0 -6 02 .0 00 -1 .8 81 .0 00 ,0 0 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 2. 00 0 0 0, 00 0 0 61 2. 00 0 30 0. 00 0 30 2. 00 0 0 62 7. 00 0 2. 09 5. 00 0, 00 334 koehler Rechteck A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 - 3 0 .5 6 7 ,8 0 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = - 3 0 .5 6 7 ,8 0 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- 5 0 .5 6 7 ,8 0 € - 5 5 0 € 1 9 .6 5 0 € - 1 .0 5 0 € - 1 2 .2 5 0 € - 7 .4 5 0 € 9 = 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 .4 5 0 € 3 9 .1 0 0 € 3 8 .0 5 0 € 2 5 .8 0 0 € 1 8 .3 5 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 .4 5 0 € 3 9 .1 0 0 € 3 8 .0 5 0 € 2 5 .8 0 0 € 1 8 .3 5 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 335 Kreditgeber Neuaufnahmen Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2019 Schuldenstand zum 31.12.2019 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 580.000 0 4.500 10.000 570.000 alternativ Trägerdarlehen Summe 580.000 0 5.500 10.000 570.000 Trägerdarlehen Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 129.000 3.000 24.000 105.000 5330.6120231231 Trägerdarlehen Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 21.400 445 9.600 11.800 5330.6120231232 Trägerdarlehen Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 58.750 1.452 1.800 56.950 5330.6120231233 Trägerdarlehen Nr. 4 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde 2,20 133.850 2.913 3.800 130.050 5330.6120231234 Trägerdarlehen Nr. 5 von Gemeinde 1,50 183.750 2.728 5.000 178.750 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231235 Trägerdarlehen Nr. 6 von Gemeinde 1,50 149.063 2.215 3.750 145.313 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231236 Summe 0 - 675.813 12.753 47.950 627.863 Gesamtsumme 675.813 18.253 57.950 1.197.863 Tilgung 2019 gesamt: 57.950 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2019 336 Kreditgeber Neuaufnahmen Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2020 Schuldenstand zum 31.12.2020 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 270.000 0 0 5.000 265.000 alternativ Trägerdarlehen Aufnahme 2019 580.000 570.000 4.500 10.000 560.000 Summe 850.000 570.000 5.500 15.000 825.000 Trägerdarlehen Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 105.000 2.400 24.000 81.000 5330.6120231231 Trägerdarlehen Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 11.800 205 9.600 2.200 5330.6120231232 Trägerdarlehen Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 56.950 1.407 1.800 55.150 5330.6120231233 Trägerdarlehen Nr. 4 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde 2,20 130.050 2.830 3.800 126.250 5330.6120231234 Trägerdarlehen Nr. 5 von Gemeinde 1,50 178.750 2.653 5.000 173.750 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231235 Trägerdarlehen Nr. 6 von Gemeinde 1,50 145.313 2.159 3.750 141.563 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231236 Summe 0 - 627.863 11.653 47.950 579.913 Gesamtsumme 1.197.863 17.153 62.950 1.404.913 Tilgung gesamt 2020: 62.950 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2020 Schuldendienst 337 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 22.11.2018Datum: 15:43:55Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 300.000 0 0 0 0 300.000 2020 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 0 0 300.000 0 300.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 338 koehler Rechteck Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 Einnahmen ---- Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 37 41 41 41 41 (ohne techn. Betreuung ZV) Ersätze für Bauhofleistungen 13 14 14 14 14 Zinsen Trägerdarlehen 13 13 11 11 11 Tilgung Trägerdarlehen 44 48 48 48 48 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Wasserversorgung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 339 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2019 / 2020 - Fehlanzeige - 340 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 341 A n la g e n g ru p p e 1 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g 2 A b g a n g 2 E n d s ta n d 3 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g , d . h . E n d s ta n d R e s tb u c h w e rt e A b s c h re ib u n g e n E n d s ta n d v o ra u s s . im H a u s h a lt s ja h r v o ra u s s . v o ra u s s . 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 € € € € € € € € 1 2 3 4 5 6 7 9 1 0 W a s s e rv e rs o rg u n g 2 . W a s s e rg e w in n u n g U n b e b a u te G ru n d s tü c k e 5 5 .2 8 8 ,5 5 5 5 .2 8 8 ,5 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 5 .2 8 8 ,5 5 Q u e lle rf a s s u n g 7 6 .6 4 6 ,2 3 7 6 .6 4 6 ,2 3 7 6 .6 4 4 ,2 3 0 ,0 0 7 6 .6 4 4 ,2 3 2 ,0 0 P u m p w e rk m . T ie fb ru n n e n 3 8 2 .8 6 8 ,0 1 3 8 2 .8 6 8 ,0 1 3 8 2 .8 6 5 ,0 1 0 ,0 0 3 8 2 .8 6 5 ,0 1 3 ,0 0 B e tr ie b s e in ri c h tu n g 1 .0 6 7 ,6 4 1 .0 6 7 ,6 4 1 .0 6 7 ,6 4 0 ,0 0 1 .0 6 7 ,6 4 0 ,0 0 Z u le it u n g z . H o c h b e h ä lt e r 5 9 .5 7 5 ,7 3 5 9 .5 7 5 ,7 3 5 9 .5 7 4 ,7 3 0 ,0 0 5 9 .5 7 4 ,7 3 1 ,0 0 3 . S p e ic h e ru n g U n b e b a u te G ru n d s tü c k e 1 3 .0 6 0 ,9 5 1 3 .0 6 0 ,9 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 6 0 ,9 5 H o c h b e h ä lt e r 3 2 5 .7 9 3 ,3 1 3 2 5 .7 9 3 ,3 1 3 1 0 .5 7 4 ,3 1 7 .6 0 8 ,0 0 3 1 8 .1 8 2 ,3 1 7 .6 1 1 ,0 0 F a ll- L e it u n g z . O rt s n e tz 7 1 .3 1 7 ,5 5 7 1 .3 1 7 ,5 5 7 0 .3 6 7 ,5 5 5 9 5 ,0 0 7 0 .9 6 2 ,5 5 3 5 5 ,0 0 B e tr ie b s e in ri c h tu n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 . V e rt e ilu n g H a u p tr o h rn e tz m H a u s a n s c h lü s s e n 2 .1 8 7 .0 3 1 ,6 2 1 0 3 .5 9 1 ,1 9 2 .2 9 0 .6 2 2 ,8 1 1 .2 7 6 .8 1 0 ,9 2 4 3 .2 1 9 ,7 0 1 .3 2 0 .0 3 0 ,6 2 9 7 0 .5 9 2 ,1 9 W a s s e rm e s s e r 3 .0 7 4 ,2 2 3 .0 7 4 ,2 2 2 .1 9 3 ,2 2 3 6 4 ,0 0 2 .5 5 7 ,2 2 5 1 7 ,0 0 5 . B e tr ie b s - u . G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 2 2 .0 0 1 ,6 1 2 2 .0 0 1 ,6 1 2 1 .0 4 9 ,6 1 2 8 5 ,0 0 2 1 .3 3 4 ,6 1 6 6 7 ,0 0 S u m m e W a s s e rv e rs o rg u n g 3 .1 9 7 .7 2 5 ,4 2 1 0 3 .5 9 1 ,1 9 0 ,0 0 3 .3 0 1 .3 1 6 ,6 1 2 .2 0 1 .1 4 7 ,2 2 5 2 .0 7 1 ,7 0 2 .2 5 3 .2 1 8 ,9 2 1 .0 4 8 .0 9 7 ,6 9 2 .5 0 0 ,0 0 5 4 .5 7 1 ,7 0 V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 2 0 - : 2 .0 0 0 ,0 0 5 6 .5 7 1 ,7 0 A n s c h a ff u n g - u n d H e rs te llu n g s k o s te n z u A n s c h a ff u n g s w e rt e n V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 1 9 - : A b s c h re ib u n g e n / W e rt b e ri c h ti g u n g e n 342 Empfangene Ertragszuschüsse der Wasserversorgung Stand 31.12.2018 (bis 2002) Gesamtbei- träge € Bisherige Auflösung 5 %/€ Buchrestwert 31.12.2017 € Jährliche Auflösung 5% € Buchrestwert 31.12.2018 € vor 1960 0 0 0 0 1960 - 1988 926.996 926.996 0 0 1989 32.599 32.599 0 0 0 1990 22.758 22.758 0 0 0 1991 12.972 12.972 0 0 0 1992 22.548 22.548 0 0 0 1993 8.796 8.796 0 0 0 1994 25.930 25.930 0 0 0 1995 22.155 22.155 0 0 0 1996 37.974 37.974 0 0 0 1997 13.379 13.379 0 0 0 1998 83.472 83.472 0 0 0 1999 19.007 18.051 956 950 6 2000 21.207 19.080 2.127 1.060 1.067 2001 17.846 15.804 2.042 878 1.164 2002 Korrektur für VJ inkl. 11.039 8.979 2.060 552 1.508 ab 2003 1.278.678 1.271.493 7.185 3.440 3.745 1.278.678 1.271.493 7.185 3.440 3.745 Ertragszuschüsse 2019: 2.500,00 Ertragszuschüsse 2020: 900,00 Auflösung Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Stand 31.12.2018 Verteilungsanlagen des ZV WV Baienfurt-Baindt Gesamt- beiträge € Bisherige Auflösung € Buchrestwert 31.12.2017 € Jährliche Auflösung € Buchrestwert 31.12.2018 € 2007 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 Auflösung PRAP 2019 und 2020: 1.650,00 € Zwischensumme Summe EUR Summe EUR Erhebungs- zeitraum lt. Sachbuch Die Zuschüsse werden gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorungsanschluss abgesetzt entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003 (BStBl. 2003 l S. 361). Zwischensumme Erhebungs- zeitraum lt. Sachbuch 343 Jahresabschluss zum 31.12.2017 EB Wasserversorgung Baindt 344 345 346 347 348 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2019 / 2020 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2017 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 349 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2019 / 2020 350 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 121.0000+ 122.0000,00 122.500 123.000122.000 31611000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse Land) 121.000 122.0000 122.0000,00 122.500 123.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 33214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 510.000 33214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 128.000 33214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 840.2000 855.200 860.700 861.200846.200 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 15 Abschreibungen -275.0000- -280.0000,00 -280.000 -280.000-275.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 -57.5000 -57.5000,00 -57.500 -57.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 -330.000 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -872.0000 -858.000 -858.000 -858.000-873.000 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.8000 -2.800 2.700 3.200-26.800 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -31.8000 -2.800 2.700 3.200-26.800 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 351 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2019 / 2020 352 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 63214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 510.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 128.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 200 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 64820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 719.2000 733.200 738.200 738.200724.200 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.500 -77.5000 -77.5000,00 -77.500 -77.500 74530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 -330.000 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -597.0000 -578.000 -578.000 -578.000-598.000 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 122.2000 155.200 160.200 160.200126.200 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 195.0000+ 50.0000,00 50.000 25.000177.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 195.000 177.0000 50.0000,00 50.000 25.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 195.0000 50.000 50.000 25.000177.000 353 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.401.0000- -600.0000,00 -650.000 -200.000-425.000 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.401.000 -425.0000 -600.0000,00 -650.000 -200.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -80.0000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -80.000 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 -80.000 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -1.481.0000 -680.000 -730.000 -280.000-505.000 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -1.286.0000 -630.000 -680.000 -255.000-328.000 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.163.8000 -474.800 -519.800 -94.800-201.800 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.400.0000+ 550.0000,00 600.000 200.000450.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.400.000 450.0000 550.0000,00 600.000 200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -79.0000- -89.0000,00 -89.000 -89.000-89.000 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -59.000 -59.0000 -59.0000,00 -59.000 -59.000 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -20.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 1.321.0000 461.000 511.000 111.000361.000 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 157.2000 -13.800 -8.800 16.200159.200 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 354 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 355 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 121.0000+ 122.0000,00 122.500 123.000122.000 31611000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse Land) 121.000 122.0000 122.0000,00 122.500 123.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 33214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 201.000 m³ Schmutzwassermenge x 2,46 €/m³ 510.000 33214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 303.000 m² x 0,41 € pro m² versiegelte Fläche 128.000 33214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 Zisternenzähler etc. 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 840.2000 855.200 860.700 861.200846.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -2.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Stromkosten -1.500 15 Abschreibungen -275.0000- -280.0000,00 -280.000 -280.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Sachvermögen -235.000 -235.0000 -240.0000,00 -240.000 Abschreibung Sachanlagen -240.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -40.000 -40.0000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 356 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 -57.5000 -57.5000,00 -57.500 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 Betriebskostenumlage AZV - Zum 20.11.2018 waren noch offene Posten in Höhe von 341.000 € offen. 103.343,57 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2017 29.965,68 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013, 2014 184.507,74 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2016 10.822,03 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2012 12.507,55 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013 -330.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -818.5000 -803.500 -803.500 -803.500-818.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 21.7000 51.700 57.200 57.70027.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 21.7000 51.700 57.200 57.70027.700 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 357 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 719.2000+ 733.2000,00 738.200 738.200724.200 63214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 201.000 m³ Schmutzwassermenge x 2,46 €/m³ 510.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 303.000 m² x 0,41 € pro m² versiegelte Fläche 128.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 Zisternenzähler etc. 200 64820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -543.5000- -523.5000,00 -523.500 -523.500-543.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -2.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Stromkosten -1.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.500 -77.5000 -77.5000,00 -77.500 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -77.500 74530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 Betriebskostenumlage AZV - Zum 20.11.2018 waren noch offene Posten in Höhe von 341.000 € offen. 103.343,57 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2017 29.965,68 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013, 2014 184.507,74 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2016 -330.000 358 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 10.822,03 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2012 12.507,55 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 175.7000 209.700 214.700 214.700180.700 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 195.0000+ 50.0000,00 50.000 25.000177.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 195.000 177.0000 50.0000,00 50.000 Anschlussbeiträge - Kanal- und Klärbeiträge 2019: Projekt 21 BG Marsweiler Ost 58.000€ Projekt 22 BG Geigensack 115.000 € Projekt 23 BG Grünenberg 2. Erweiterung 20.000 € Bifang 8. Erweiterung/1 Bauplatz Zeppelinstr. 2.000 € 2020: Projekt 21 BG Marsweiler Ost II 57.000 € Projekt 23 BG Grünenberg 2. Erweiterung 20.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 2021: Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 2022: Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 25.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 195.0000 50.000 50.000 25.000177.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.401.0000- -600.0000,00 -650.000 -200.000-425.000 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.401.000 -425.0000 -600.0000,00 -650.000 2019: Projekt 51 Erlenstraße 80.000 € 2020: Projekt 57 Dorfplatz 25.000 € 2021: Projekt 55 Grünenbergstraße 100.000 € 2022: Projekt 52 Rehstraße 50.000 € Projekt 53 Rosenstraße 50.000 € Projekt 56 Geh- u. Radweg Sulpach-MoWa 50.000 € 2023: Pauschal 200.000 € 2019: Projekt 21 Marsweiler Ost II 200.000 € Projekt 22 Geigensack Erweiterung 100.000 € Projekt 23 Grünenberg 2. Erweiterung 50.000 € Projekt 24 Fischerareal 50.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 209.000 € 2020: Projekt 24 Fischerareal 100.000 € Projekt 54 Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße 50.000 € 2021: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € -200.000 359 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2022: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2019: Projekt 21 Marsweiler Ost II 200.000 € Projekt 22 Geigensack Erweiterung 100.000 € Projekt 23 Grünenberg 2. Erweiterung 50.000 € Projekt 24 Fischerareal 50.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 312.000 € 2020: Projekt 24 Fischerareal 150.000 € Projekt 54 Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße 100.000 € 2021: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2022: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -80.0000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -80.000 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 Kapitalumlage AZV -80.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.481.0000 -680.000 -730.000 -280.000-505.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.286.0000 -630.000 -680.000 -255.000-328.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.110.3000 -420.300 -465.300 -40.300-147.300 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 360 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 361 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 362 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 363 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 21 .7 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 21 .7 00 364 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 53 .5 00 0 0 0 - 53 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 53 .5 00 0 0 0 - 53 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 7 48 .5 00 0 0 0 - 31 .8 00 365 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 27 .7 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 27 .7 00 366 koehler Rechteck koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 54 .5 00 0 0 0 - 54 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 54 .5 00 0 0 0 - 54 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 7 49 .5 00 0 0 0 - 26 .8 00 367 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 95 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 48 1. 00 0 1 75 .7 00 - 1. 11 0. 30 0 0 0 - 1. 11 0. 30 0 - 42 5. 00 0 1 95 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 48 1. 00 0 1 75 .7 00 - 1. 11 0. 30 0 0 0 - 1. 11 0. 30 0 - 42 5. 00 0 368 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 53 .5 00 - 53 .5 00 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1. 26 7. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 53 .5 00 - 53 .5 00 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1. 26 7. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 95 .0 00 S u m m e 1. 48 1. 00 0 1 22 .2 00 - 1. 16 3. 80 0 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1 57 .2 00 - 42 5. 00 0 369 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 77 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 5 05 .0 00 1 80 .7 00 - 14 7. 30 0 0 0 - 14 7. 30 0 0 1 77 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 5 05 .0 00 1 80 .7 00 - 14 7. 30 0 0 0 - 14 7. 30 0 0 370 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 54 .5 00 - 54 .5 00 4 50 .0 00 89 .0 00 3 06 .5 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 54 .5 00 - 54 .5 00 4 50 .0 00 89 .0 00 3 06 .5 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 77 .0 00 S u m m e 5 05 .0 00 1 26 .2 00 - 20 1. 80 0 4 50 .0 00 89 .0 00 1 59 .2 00 0 371 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 372 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 A ns ch lu ss be itr äg e - K an al - un d K lä rb ei tr äg e 20 19 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st 5 8. 00 0€ P ro je kt 2 2 B G G ei ge ns ac k 11 5. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 2 0. 00 0 € B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng /1 B au pl at z Z ep pe lin st r. 2 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 5 7. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 2 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 20 22 : P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 65 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 40 1. 00 0 42 5. 00 0 42 5. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 27 6. 00 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 65 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 40 1. 00 0 42 5. 00 0 42 5. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 27 6. 00 0, 00 20 19 : P ro je kt 5 1 E rle ns tr aß e 80 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 5. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € 20 22 : P ro je kt 5 2 R eh st ra ß e 50 .0 00 € 373 koehler Rechteck A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro je kt 5 3 R os en st ra ß e 50 .0 00 € P ro je kt 5 6 G eh - u. R ad w eg S ul pa ch -M oW a 50 .0 00 € 20 23 : P au sc ha l 2 00 .0 00 € 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 09 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 1 00 .0 00 € P ro je kt 5 4 K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 50 .0 00 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 3 12 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 4 K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 10 0. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 374 koehler Rechteck koehler Rechteck koehler Rechteck A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 80 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 80 .0 00 0 80 .0 00 40 0. 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 80 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 80 .0 00 0 80 .0 00 40 0. 00 0, 00 K ap ita lu m la ge A Z V 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 73 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 48 1. 00 0 42 5. 00 0 50 5. 00 0 0 68 0. 00 0 3. 67 6. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -6 80 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 .2 86 .0 00 -4 25 .0 00 -3 28 .0 00 0 -6 30 .0 00 -3 .1 79 .0 00 ,0 0 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 73 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 48 1. 00 0 42 5. 00 0 50 5. 00 0 0 68 0. 00 0 3. 67 6. 00 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 375 koehler Rechteck A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 - 1 0 6 .5 3 3 ,9 8 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = - 1 0 6 .5 3 3 ,9 8 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- 1 1 6 .5 3 3 ,9 8 € 1 5 7 .2 0 0 € 1 5 9 .2 0 0 € - 1 3 .8 0 0 € - 8 .8 0 0 € 1 6 .2 0 0 € 9 = 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 6 7 .2 0 0 € 3 2 6 .4 0 0 € 3 1 2 .6 0 0 € 3 0 3 .8 0 0 € 3 2 0 .0 0 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 6 7 .2 0 0 € 3 2 6 .4 0 0 € 3 1 2 .6 0 0 € 3 0 3 .8 0 0 € 3 2 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . B e i d e r Li q u id it ä ts p la n u n g s in d f o lg e n d e P u n k te z u b e a ch te n . D e r E B A b w a ss e rb e se it ig u n g f in a n zi e rt s ic h a u s 1 0 0 % F re m d k a p it a l Li q u id tä ts st a n d 3 1 .1 2 .2 0 1 8 ca . 1 0 .0 0 0 € o ff e n e P o st e n F o rd e ru n g e n a n A M S ca . 3 4 1 .0 0 0 € G e b ü h re n sa u sg le ic h sr ü ck st e ll . 2 0 1 7 ca . 3 8 7 .8 3 1 € F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 376 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2019 Schuldenstand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2019 1.400.000 0 7.500 20.000 1.380.000 Summe - - - - 0 7.500 20.000 1.380.000 Kassenkredite 1.000 Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 405.000 9.938 20.000 385.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 390.000 9.656 10.000 380.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 398.000 9.838 12.000 386.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 175.000 4.338 4.000 171.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 228.750 4.991 5.000 223.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 398.000 5.925 8.000 390.000 6120231236 Summe - - - - 1.994.750 45.685 59.000 1.935.750 Endsumme - - - - 1.994.750 53.185 79.000 3.315.750 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2019 377 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2020 Schuldenstand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2020 450.000 0 2.500 10.000 440.000 Summe - - - - 0 2.500 10.000 440.000 Kassenkredite 1.000 Aufnahmen 2019 2019 1.400.000 1.380.000 7.500 20.000 1.360.000 Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 385.000 9.438 20.000 365.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 380.000 9.407 10.000 370.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 386.000 9.538 12.000 374.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 171.000 4.238 4.000 167.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 223.750 4.881 5.000 218.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 390.000 5.805 8.000 382.000 6120231236 Summe - - - - 3.315.750 50.805 79.000 3.236.750 Endsumme - - - - 3.315.750 53.305 89.000 3.676.750 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2020 Schuldendienst 378 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 27.11.2018Datum: 10:50:12Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 425.000 0 0 0 0 425.000 2020 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 0 0 425.000 0 425.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 379 koehler Rechteck Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 53 57 57 57 57 Ersätze für Bauhofleistungen 20 20 20 20 20 Zinsen Trägerdarlehen 65 45 44 44 44 Tilgung Trägerdarlehen 58 59 59 59 59 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 380 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2019 und 2020 - Fehlanzeige – 381 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Anlagennachweis Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 - 9 382 A n la g e n g ru p p e 1 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g 2 E n d s ta n d 3 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g , d . h . E n d s ta n d R e s tb u c h w e rt e A b s c h re ib u n g e n E n d s ta n d v o ra u s s . im H a u s h a lt s ja h r v o ra u s s . v o ra u s s . 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 € € € € € € € 1 2 3 5 6 7 9 1 0 A b w a s s e rb e s e it ig u n g E n tw ä s s e ru n g 1 . H a u p ts a m m le r 2 3 9 .9 8 8 ,1 4 2 3 9 .9 8 8 ,1 4 2 0 9 .0 0 0 ,1 4 6 .1 0 0 ,0 0 2 1 5 .1 0 0 ,1 4 2 4 .8 8 8 ,0 0 2 . E n tw ä s s e ru n g s le it u n g e n 6 .1 4 0 .3 3 5 ,0 3 4 2 0 .9 4 9 ,8 1 6 .5 6 1 .2 8 4 ,8 4 3 .1 5 6 .8 2 1 ,0 3 1 3 2 .1 8 5 ,5 6 3 .2 8 9 .0 0 6 ,5 9 3 .2 7 2 .2 7 8 ,2 5 i n k l. H a u s a n s c h lü s s e 3 . B e tr ie b s - u . G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 . A n la g e n i m B a u 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e E n tw ä s s e ru n g 6 .3 8 0 .3 2 3 ,1 7 4 2 0 .9 4 9 ,8 1 6 .8 0 1 .2 7 2 ,9 8 3 .3 6 5 .8 2 1 ,1 7 1 3 8 .2 8 5 ,5 6 3 .5 0 4 .1 0 6 ,7 3 3 .2 9 7 .1 6 6 ,2 5 K lä ru n g 1 . G ru n d s tü c k 1 2 .8 1 3 ,4 9 1 2 .8 1 3 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .8 1 3 ,4 9 2 . R e g e n k lä rb e c k e n u n d P u m p e 8 2 6 .7 0 6 ,6 5 8 2 6 .7 0 6 ,6 5 4 1 2 .6 9 6 ,1 4 3 4 .9 7 9 ,0 0 4 4 7 .6 7 5 ,1 4 3 7 9 .0 3 1 ,5 1 3 . K lä ra n la g e Z u le it u n g s s a m m le r 2 .6 9 1 .9 1 1 ,8 0 2 .6 9 1 .9 1 1 ,8 0 1 .9 2 0 .5 5 8 ,8 0 6 3 .6 1 4 ,0 0 1 .9 8 4 .1 7 2 ,8 0 7 0 7 .7 3 9 ,0 0 4 . A n la g e n i m B a u - K lä ra n la g e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e K lä ru n g 3 .5 3 1 .4 3 1 ,9 4 0 ,0 0 3 .5 3 1 .4 3 1 ,9 4 2 .3 3 3 .2 5 4 ,9 4 9 8 .5 9 3 ,0 0 2 .4 3 1 .8 4 7 ,9 4 1 .0 9 9 .5 8 4 ,0 0 S u m m e G e m e in d e (E n tw ä s s e ru n g /K lä ru n g ) 9 .9 1 1 .7 5 5 ,1 1 0 ,0 0 1 0 .3 3 2 .7 0 4 ,9 2 5 .6 9 9 .0 7 6 ,1 1 2 3 6 .8 7 8 ,5 6 5 .9 3 5 .9 5 4 ,6 7 4 .3 9 6 .7 5 0 ,2 5 -1 .0 0 0 ,0 0 (I n v e s ti ti o n e n B a u g e b ie t, I n lin e rs a n ie ru n g e n ) 2 3 5 .8 7 8 ,5 6 V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 2 0 - : 0 ,0 0 2 3 5 .8 7 8 ,5 6 A b s c h re ib u n g e n / W e rt b e ri c h ti g u n g e n A n s c h a ff u n g - u n d H e rs te llu n g s k o s te n z u A n s c h a ff u n g s w e rt e n V e rä n d e ru n g e n 2 0 1 9 - : 383 Gesamt- beiträge bish. Auflösung Auflösung 2% Buchrestwert 2,00% 2018 31.12.2018 1. Entwässerungsbeiträge Kostenersatz Hausanschlüsse, Kanalbeiträge 2.287.240,95 1.258.788,39 42.582,56 985.870,00 2. Landesbeihilfen Entwässerung 603.373,00 469.485,00 9.421,00 124.467,00 3. Klärbeiträge 1.440.424,11 797.805,79 28.958,30 613.576,00 4. Landesbeihilfen ohne Ausgleichstock für Zuleitungssammler 1.652.471,00 1.082.507,00 32.501,00 537.463,00 5. Landesbeihilfen aus Ausgleichstock für Zuleitungssammler 153.388,00 93.569,00 3.068,00 56.751,00 6. Kostenersätze für Hausanschlüsse 136.031,00 46.072,00 2.719,00 87.240,00 6.272.928,06 3.748.227,18 119.249,86 2.405.367,00 Zusammenstellung per 31.12.2018 Ertragszuschüsse 384 Bilanz Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2017 – 12.2017 erstellt am : 23.05.2017 in Währung : EUR 385 386 387 388 389 390 Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

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            G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" (Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 21.10.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 43 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 46 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 64 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 73 11 Begründung – Sonstiges 76 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 79 13 Begründung – Bilddokumentation 80 14 Verfahrensvermerke 82 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: WA MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 6 − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 8 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 10 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 11 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Bereich der Zone 2 des Mischgebiets ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Be- reich zu bündeln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefga- ragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 12 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 13 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 14 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Geh- und Fahrrecht 4 zu Gunsten der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS 1 LR 1 GR/LR 2 LR 3 GR GR/FR 4 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 15 − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- LS 2 LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 16 bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 17 Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.49 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 18 − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 19 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 20 Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Von dieser Regelung aus- genommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spiel- plätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie ober- irdische Stellplätze. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 22 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.52 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 23 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.56 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.57 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Mobil- und Richtfunkan- lagen Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Für diejenigen Bereiche der Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. er- forderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, Wär- mepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen ausgenommen der Zu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 26 und Abluftöffnungen bis 0,15 m², etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Zone1/ Zone 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 27 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Einfrie- dungen sind auf eine maximale Höhe von 0,70 m begrenzt. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.12 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 6.13 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 32 Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.14 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.15 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 33 − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.16 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.17 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.18 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 34 6.19 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Externe Ausgleichsflächen im Rahmen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes "Fischerareal Mischgebiet" Dem durch die Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.- Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laub- hölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 35 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zu- gewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Ökopunk- ten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Ver- fügung. 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 36 naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.24 Grundwasserdichte Unter- geschosse Aufgrund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. 6.25 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 37 ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Hierzu wird des Weiteren auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 LBod- SchAG, sowie § 3 Abs. 3 und 4 LKreiWiG verwiesen. 6.26 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 38 Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.27 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 39 6.28 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.29 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.30 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.31 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.32 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 40 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.33 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vor- gelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutach- tenden Ingenieurbüros. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhan- denen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekann- ter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rech- nen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungs- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 41 verhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene orga- nische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernis- sen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrund- aufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfoh- len. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 42 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Gem. § 11 Abs. 4 LBO sind in allgemeinen Wohngebieten nur Wer- beanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Eine sog. Sammel- werbeanlage ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.34 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.35 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 43 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.10.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.10.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 21.10.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 44 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 45 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 46 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 47 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 48 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 49 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 50 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 51 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem Bebauungsplan sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) jeweils 5 Bauplätze und im Mischgebiet (MI) jeweils 5 Bauplätze vorhanden. Da nicht verbindlich festge- setzt ist, welche Bauformen umgesetzt werden müssen, ist eine Verwirklichung von Einzel- oder Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Mehrfamilienhäusern grundsätzlich denkbar. Allerdings ist an- zuführen, dass dem vorliegenden Bebauungsplan ein städtebauliches Entwurfskonzept des Archi- tekturbüros Gauggel vom 08.12.2020 zugrunde liegt und die Gemeinde anstrebt dieses Konzept umzusetzen. Die Planung sieht eine flächensparende Bebauung vor. Es sollen ca. 10 Mehrfamili- enhäuser vor. Das Städtebauliche Entwurfskonzept geht bei einer Realisierung der maximalen An- zahl an Wohneinheiten (118 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 121 Einwohner je Hektar. Damit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deutlich übertroffen. Selbst wenn die ange- strebte Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten geringer ausfallen würde, wäre die Bruttowohndichte von 50 Einwohner pro Hektar noch erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 52 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 53 Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 54 eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 55 strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischge- biete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 56 − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 57 stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch das Bauvolumen entlang der neuen Erschließungsstraße und mit ihrer Auf- weitung als Nachbarschaftsplatz entsteht eine Raumabfolge. Zum westlich anschließenden Lebens- mittelmarkt und der oberirdischen Parkierung sowie zum südlichen Gelände mit Bauhof, Feuer- wehrwache und Wertstoffhof grenzt sich die Zone 2 des "Mischgebiets" baulich ab, um für die Wohnnutzungen eine höhere Qualität zu erzielen. Um diese beiden Grundzüge der Planung zu si- chern, wurden in diesen Bereichen Baulinien festgesetzt. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bau- teile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bauteile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Für die formu- lierten Ausnahmen unter Ziffer 2.13 und 2.14 muss ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Baurechtsbehörde gem. § 31 BauGB gestellt werden. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Insgesamt soll der ruhende Verkehr aus den öffentlichen Bereichen so weit wie möglich ferngehalten werden. Die Planung einer Tiefgarage bringt den Anwohnern einen erheblichen Mehrwert in Form von Lebens- qualität und Erholung. Die Realisierung von oberirdischen Stellplätzen im gesamten Plangebiet würde die Qualität der Freiräume in Frage stellen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen stellt einen Grundzug der Planung dar. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 58 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 59 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. Die Festset- zung der Bereiche mit Ein- und Ausfahrt sowie der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt stellen einen Grundzug der Planung dar. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 60 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). Es sind daher keine Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Gewerbelär- mimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des geplanten Mischgebietes ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (eingeschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch in diesem Bereich theoretisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutzfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmimmissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vor- gesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Mischgebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreisstraße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärmimmissionen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärmimmissionen der "Mars- weilerstraße" im Bereich des allgemeinen Wohngebietes durch das Büro Sieber durchgeführt (Gut- achten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des allgemeinen Wohngebietes tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 61 Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutzmaßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt (LS 3). Für Aufenthaltsräume wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Die Schallimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes wurden ebenfalls im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissi- onsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten wer- den, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes erforderlich. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar ist, wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet zu rech- nen ist. Daher wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungs- stand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutzmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach konkreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Bau- genehmigungsverfahrens Lärmschutzbestimmungen festzulegen. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 62 Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück der Fl.-Nr. 55 der im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächen-Nr. 1346). Die Fläche wurde auf- grund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Boden- schutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausge- räumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. 8.2.9 Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz wird durch eine Hochwasserschutzanlage im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche am nordöstlichen Rand des Plangebiets sichergestellt. 8.2.10 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ist ausreichend dimensioniert. Das anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzuleiten. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Aufgrund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Be- reiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwasser- stand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 63 8.2.11 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließungsstraße wird auf eine entsprechende Vorgabe der Höhen geachtet. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 64 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Ortszentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen grenzt die überplante Fläche an die Kreisstraße K 7951, welche die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft bildet. Das Plangebiet selbst ist durch Bebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle) sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offenfließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangierend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Zudem befindet sich im Südwesten ein im Rahmen des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" realiserter Lebensmittelmarkt mit nördlich an- grenzendem Parkplatz. Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Bereich durch die rechtverbindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal", "Wohnen Fischerareal" und "Innere Breite, 7. Änderung" bereits Bau- recht besteht und die Flächen bereits bebaut wurden bzw. werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 65 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Neben dem Lebensmittelmarkt und der zugehörigen Parkfläche im Westen, handelt es sich bei dem überplanten Bereich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheu- nen) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abge- storben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnitt- verträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nordöstlichen Teilbereich verläuft ein offener Teil- abschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Der überplante Bereich ist nicht Teil des landesweit berechneten Biotopverbunds. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG kartierten Biotope liegen etwa 440 m bzw. 260 m südöstlich ("24a-Biotope im NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436- 6963 "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-812-3436-0452) sowie 380 m östlich ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124). Der Kreisstraße K 7951 in südli- cher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1- 8123-436-0449). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungs- bereich von Hasenweiler-Schottern: Darüber liegt im Planbereich Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich darauf braune Au- enböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vo- rangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind und einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwas- serflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 66 Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden trotz Abriss der Bestandsgebäude anthropogen überprägt. Im Bereich der landwirtschaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden voll- ständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Aufgrund der derzeitigen Wiesennut- zung können die dort vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet in ihrer Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" mit Bewertungsklasse "3" (hoch) eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plange- bietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch voll- umfänglich erfüllt werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 80 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließge- wässer. Aufgrund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Im Rahmen der Fortschreibung der HWGK steht im Einzugsgebiet der Schussen eine gebietsweise Fortschreibung an, die u.a. eine Veränderung der errechneten Überflutungsflächen bewirken kann. Diesen Berechnungen zufolge liegt das Plangebiet zukünftig außerhalb des Überschwemmungsbereiches HQ100. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Lebensmittelmarkt) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Boden- beschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plangebietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird über den Kanal zum westlich des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt. Auf den Freiflächen kann sich in geringem Um- fang Kaltluft bilden. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die um- fangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 67 kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östlichen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umliegende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Sü- den zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plangebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schad- stoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße K 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus und aus den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes und des Bauhofes Luftschadstoffe im Plan- gebiet anreichern. Im Bereich der bereits vorhandenen Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stär- ker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbe- lasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- und Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Änderungen zu den rechtsverbindlichen Bebaungsplänen richten sich nach dem städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tü- bingen und führen zu Anpassungen der Festsetzungen sowie engeren Baugrenzen und zu ange- passter Art und Maß der baulichen Nutzung. Wie auch bei den bereits rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen geht durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einherge- hende Versiegelung der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstrukturen vor- kommenden Tiere und Pflanzen verloren. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Be- reich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 68 voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone, gerodet. Durch die Änderungen wer- den jedoch mehr Baumpflanzungen festgesetzt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" in der Fassung vom 16.03.2020 wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des eu- ropäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungs- plan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photo- voltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik, d.h. Zwischenspeicherung und Filterung im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße K 7951sowie an- schließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einleitung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasserkanalnetz) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Durch die Änderung des Bebauungspla- nes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festge- setzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Eine Änderung in der Betroffenheit des FFH- Gebietes ist somit nicht zu erwarten und der Inhalt der vorliegenden FFH-Vorprüfung besitzt, wie auch beim Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung besprochen, weiterhin Gültigkeit. Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der Entfernung, die zu den weiteren o.g. Schutzgebieten besteht und weil wegen der dazwischen liegenden Bebauung keine funktionalen Beziehungen anzunehmen sind, sind die Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Plaung ermöglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Durch den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 69 rechtverbindlichen Bebauungsplan ist bereits Baurecht auf den Flächen vorhanden und somit eine Versiegelung möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege und festge- setzte Materialbeschaffenheiten bleibt die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung als mittel-hoch einzustufen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung der Fläche gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen bereits möglich ist. Zudem erfolgt im Bereich der Tiefgaragen ein Auftrag einer mindestens 60 cm dicken, durchwur- zelbaren Drainage- und Substratschicht um hier eine Bepflanzung zu ermöglichen und die Boden- funktionen in gewissem Umfang zu erhalten. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Behandlung von Nie- derschlagswasser entspricht den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlagswasser eingeschränkt. Infolgedessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Nieder- schlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Re- tentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfal- lende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentions- filterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Re- genwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Durch die Änderung der Art und Maß der baulichen Nutzung und des Festsetzungskonzeptes ist keine Veränderung im Bereich des Schutz- gutes Wasser/Wasserwirtschaft gegenüber den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 70 baches) bleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wir- kung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruktur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Die Fläche ist durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan bereits bebaubar. Nenneswerte kleinklimatische Ver- änderungen durch die Anpassungen des Festsetzungskonzeptes sowie der Baugrenze und von Art und Maß der baulichen Nutzung sind jedoch auszuschließen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Derzeit ist das Plangebiet teilweise noch nicht bebaut. Aufgrund des bestehenden Baurechts könnte es in naher Zukunft zu einer bereits zulässigen Beeinträchtigung für das Schutzgut kommen. Die geplante Bebauung fin- det in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Bereich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Wes- ten in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und die Planung verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Sicherung und Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches dient und eine Eingrü- nung und Begegnungsstätte im Norden schafft. Im Südwesten wird eine öffentliche Grünfläche zur Ein- und Durchgrünung festgesetzt, welche eine Pufferzone zur angrenzenden Straße und der freien Landschaft bildet. Auf den öffentlichen Grünflächen sind blütenreiche Extensivwiesen zu errichten, welche den Lebens- raumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten fördert. Auf den öffentlichen Grünflächen und auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung ge- währleistet. Zudem verbessert sich auch hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungs- typische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 71 Durch die Festsetzung der Pflanzlisten wird die Verwendung überwiegend standortgerechter, hei- mischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nah- rungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Gehölzliste für den Straßenraum ermöglicht eine klima- und standortangepasste Durchgrünung des Plangebietes. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Im Plangebiet wachsen im Nordosten ältere, hohe Bäume. Es handelt sich dabei um einen natur- schutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die Bäume in diesem Bereich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen sind im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffent- liche Flächen angrenzen, nur Pflanzungen von Laubgehölzen zulässig. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in den Pflanzlisten festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwick- lungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 3 ° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabflussspitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 72 von 4,50 m in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebiet Zone 2 sowie 6,00 m in Mischgebiet Zone 1 verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 73 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die zulässige Dachform für den Hauptbaukörper ermöglicht die Errichtung eines Flachdaches. Diese Dachform entspricht der Vorstellung moderner, innerörtlicher Baukörper und gilt auch für Neben- gebäude. Das Spektrum für die Dachneigung bei Flachdächern reicht von 0-3 °. Es berücksichtigt eine zeit- gemäße Bauform. Durch die Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausge- schlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschrift zur Aufständerung von Photovoltaikanlagen auf Flachdächern soll grundsätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der So- larmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachformen. Durch die Vorschrift zu Mobil- und Richtfunkanlagen soll ein negatives, visuelles städtebauliches Erscheinungsbild und funktionale Beeinträchtigungen der öffentlichen Räume vermieden werden. Mobil- und Richtfunkanlagen sind unzulässig, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Bei der Fassadengestaltung sowie bei den Farben von Außenwänden wird auf ein einheitliches und zurückhaltendes Erscheinungsbild geachtet. Durch die Vorschrift zur Fassadengestaltung, soll ein störendes, visuelles Erscheinungsbild in der Wirkung der Gebäude vermieden bzw. das Gebiet ge- stalterisch aufgewertet werden. Aus diesem Grund sind grelle, spiegelnde oder andere auffällige Oberflächen an Gebäudefassaden unzulässig. Bei Außenfenstern ist undurchsichtiges Glas sowie großflächiges Bekleben unzulässig. Fenster von Bädern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Gestaltung soll dem Ortsbild entsprechend angepasst und unauffällig sein. Entlang der Erschlie- ßungsstraße sind keine technischen Einrichtungen an Gebäudefassaden zulässig, um zu gewähr- leisten, dass an den zur Straße gewandten Gebäudeseiten ein einheitliches Bild entsteht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 74 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Mit den Vorschriften zu Einfriedungen soll einerseits die Gestaltung möglichst offener öffentlicher (Straßen-) Räume sowie gemeinschaftlicher Innenhöfe und andererseits ein möglichst homogenes Gesamterscheinungsbild des Plangebietes erreicht werden, ohne die Interessen der Bewohner nach Sicherung einer angemessenen Privatsphäre zu vernachlässigen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennenden Elementen erforderlich. Ein- friedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Außerdem sind zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich lebende Ein- friedungen zulässig. Dadurch soll erreicht werden, dass ein grünes Ortsbild entsteht. Die Sichtschut- zelemente entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstücksgrenzen werden in ihrer Höhe und Länge begrenzt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu massiv wirkende Elemente zu verhindern. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen im Umfeld zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stell- plätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwick- lungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 10.2.2 Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen dienen dem Schutz des Ortsbildes und sollen gestalterisch unerwünschte und für die Umgebung untypische Werbeanlagen verhindern. Die Festsetzungen die- nen diesem Ziel, erlauben aber auch bspw. Selbstständigen die Möglichkeit, werblich in einem angemessenen Rahmen auf sich aufmerksam zu machen. Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in diesem Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 75 zurückhaltend gestaltet werden, um das städtebauliche Konzept nicht zu beeinträchtigen. Ein Be- zug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 76 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. Der überplante Bereich könnte in verschiedenen Bauabschnitten erschlossen und verwirklicht wer- den. Dies trifft insbesondere auf die beiden zentralen Wohnbauquartiere im Mischgebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet zu. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Trenngrün im zent- ralen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,23 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,47 21,1 % Baufläche als MI 1,12 50,2 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Fußweg 0,37 16,6 % Öffentliche Grünflächen inkl. Retentionsbereich 0,27 12,1 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 77 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 23,2 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das gemeindliche Trennsystem. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Wärmeenergieversorgung durch Anschluss an das gemeindliche Nahwärmenetz. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung iden- tisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungspro- tokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Ge- meinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Streichung der Zulässigkeit zur Umsetzung von Sammelwerbeanlagen und Werbeanlagen an der Stätte der Leistung unter Ziffer 2.1, Aufnahme eines Verweises auf § 11 LBO unter den ergänzenden Hinweisen − Streichung des Hinweises auf die Vollgeschossregelung der LBO bei den Ziffer 2.5 und 2.6 − Anpassung der farblichen Darstellung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze unter Zif- fer 2.16 sowie Ergänzung der Stellplatzlinie im Bereich der Zone 1 des Mischgebiets − Anpassung der Festsetzung zu Einfahrt/ Ausfahrt unter Ziffer 2.24 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 78 − Anpassung des Verlaufs der Flächen für Hochwasserschutzanlagen unter Ziffer 2.32 − Anpassung der farblichen Darstellung des Geh- und Leitungsrechts 2 unter Ziffer 2.37 − Ergänzung des Geh- und Fahrrechts 4 unter Ziffer 2.40 − Ergänzungen zur Aufbauhöhe unter Ziffer 2.49 − Streichung der Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen unter Ziffer 3.7 − Änderung der örtlichen Bauvorschrift unter Ziffer 3.8 in Bezug auf die Dachbegrünung − Klarstellung der Begrifflichkeit "technische Einrichtungen" unter Ziffer 3.9 − Redaktionelle Ergänzung der Zone 2 in dem Planzeichen unter Ziffer 3.10 − Ergänzung der Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI unter Ziffer 3.12 − Streichung des Hinweises "+D" unter der ehemaligen Ziffer 6.11 sowie im Plan − Aufnahme des Hinweises zur Ausgleichsmaßnahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes unter Ziffer 6.19 − Streichung der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden soll (ehemals Ziffer 6.21) − Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz unter Ziffer 6.26 − Anpassung der ergänzenden Hinweise unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 79 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als gemischte Baufläche (M) in Planung und als Wohnbauflä- che (W) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 80 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf den südlichen Bereich des Plange- biets, im Hintergrund Gebäude des Bauhofes. Blick auf den Einmündungsbe- reich in die "Marsweiler Straße". Blick von Süden auf das Plange- biet mit Wiese und anschließen- dem Brachland. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 81 Blick aus südöstlicher Richtung. In westlicher Richtung ist der be- reits umgesetzte Lebensmittel- markt zu sehen. Östlich daran anschließend befindet sich das MI sowie WA Plangebiet. Blick von Süden auf die Be- standsbebauung östlich des Plan- gebiets sowie die geplante Wohnbaufläche. Blick von Westen über den nörd- lichen Bereich des Plangebiets auf die östlich gelegene Schenk- Konrad-Halle. Im Hintergrund befindet sich der bereits umge- setzte Lebensmittelmarkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 82 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021. Der Beschluss wurde am 20.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 27.08.2021 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 20.08.2021). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 (Billigungsbeschluss vom 03.08.2021; Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Bekanntmachung am 20.08.2021) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 05.08.2021 (Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Billigungsbeschluss vom 03.08.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 über die Entwurfs- fassung vom 21.10.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 83 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.11.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungs- beschluss entspechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Ein- sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 84 Plan aufgestellt am: 15.07.2021 Plan geändert am: 21.10.2021 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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              G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" (Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 21.10.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 43 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 46 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 64 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 73 11 Begründung – Sonstiges 76 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 79 13 Begründung – Bilddokumentation 80 14 Verfahrensvermerke 82 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: WA MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 6 − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 8 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 10 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 11 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Bereich der Zone 2 des Mischgebiets ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Be- reich zu bündeln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefga- ragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 12 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 13 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 14 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Geh- und Fahrrecht 4 zu Gunsten der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS 1 LR 1 GR/LR 2 LR 3 GR GR/FR 4 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 15 − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- LS 2 LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 16 bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 17 Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.49 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 18 − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 19 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 20 Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Von dieser Regelung aus- genommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spiel- plätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie ober- irdische Stellplätze. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 22 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.52 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 23 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.56 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.57 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Mobil- und Richtfunkan- lagen Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Für diejenigen Bereiche der Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. er- forderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, Wär- mepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen ausgenommen der Zu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 26 und Abluftöffnungen bis 0,15 m², etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Zone1/ Zone 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 27 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Einfrie- dungen sind auf eine maximale Höhe von 0,70 m begrenzt. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.12 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 6.13 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 32 Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.14 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.15 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 33 − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.16 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.17 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.18 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 34 6.19 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Externe Ausgleichsflächen im Rahmen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes "Fischerareal Mischgebiet" Dem durch die Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.- Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laub- hölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 35 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zu- gewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Ökopunk- ten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Ver- fügung. 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 36 naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.24 Grundwasserdichte Unter- geschosse Aufgrund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. 6.25 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 37 ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Hierzu wird des Weiteren auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 LBod- SchAG, sowie § 3 Abs. 3 und 4 LKreiWiG verwiesen. 6.26 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 38 Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.27 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 39 6.28 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.29 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.30 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.31 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.32 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 40 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.33 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vor- gelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutach- tenden Ingenieurbüros. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhan- denen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekann- ter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rech- nen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungs- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 41 verhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene orga- nische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernis- sen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrund- aufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfoh- len. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 42 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Gem. § 11 Abs. 4 LBO sind in allgemeinen Wohngebieten nur Wer- beanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Eine sog. Sammel- werbeanlage ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.34 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.35 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 43 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.10.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.10.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 21.10.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 44 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 45 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 46 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 47 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 48 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 49 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 50 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 51 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem Bebauungsplan sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) jeweils 5 Bauplätze und im Mischgebiet (MI) jeweils 5 Bauplätze vorhanden. Da nicht verbindlich festge- setzt ist, welche Bauformen umgesetzt werden müssen, ist eine Verwirklichung von Einzel- oder Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Mehrfamilienhäusern grundsätzlich denkbar. Allerdings ist an- zuführen, dass dem vorliegenden Bebauungsplan ein städtebauliches Entwurfskonzept des Archi- tekturbüros Gauggel vom 08.12.2020 zugrunde liegt und die Gemeinde anstrebt dieses Konzept umzusetzen. Die Planung sieht eine flächensparende Bebauung vor. Es sollen ca. 10 Mehrfamili- enhäuser vor. Das Städtebauliche Entwurfskonzept geht bei einer Realisierung der maximalen An- zahl an Wohneinheiten (118 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 121 Einwohner je Hektar. Damit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deutlich übertroffen. Selbst wenn die ange- strebte Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten geringer ausfallen würde, wäre die Bruttowohndichte von 50 Einwohner pro Hektar noch erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 52 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 53 Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 54 eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 55 strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischge- biete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 56 − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 57 stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch das Bauvolumen entlang der neuen Erschließungsstraße und mit ihrer Auf- weitung als Nachbarschaftsplatz entsteht eine Raumabfolge. Zum westlich anschließenden Lebens- mittelmarkt und der oberirdischen Parkierung sowie zum südlichen Gelände mit Bauhof, Feuer- wehrwache und Wertstoffhof grenzt sich die Zone 2 des "Mischgebiets" baulich ab, um für die Wohnnutzungen eine höhere Qualität zu erzielen. Um diese beiden Grundzüge der Planung zu si- chern, wurden in diesen Bereichen Baulinien festgesetzt. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bau- teile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bauteile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Für die formu- lierten Ausnahmen unter Ziffer 2.13 und 2.14 muss ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Baurechtsbehörde gem. § 31 BauGB gestellt werden. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Insgesamt soll der ruhende Verkehr aus den öffentlichen Bereichen so weit wie möglich ferngehalten werden. Die Planung einer Tiefgarage bringt den Anwohnern einen erheblichen Mehrwert in Form von Lebens- qualität und Erholung. Die Realisierung von oberirdischen Stellplätzen im gesamten Plangebiet würde die Qualität der Freiräume in Frage stellen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen stellt einen Grundzug der Planung dar. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 58 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 59 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. Die Festset- zung der Bereiche mit Ein- und Ausfahrt sowie der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt stellen einen Grundzug der Planung dar. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 60 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). Es sind daher keine Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Gewerbelär- mimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des geplanten Mischgebietes ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (eingeschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch in diesem Bereich theoretisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutzfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmimmissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vor- gesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Mischgebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreisstraße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärmimmissionen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärmimmissionen der "Mars- weilerstraße" im Bereich des allgemeinen Wohngebietes durch das Büro Sieber durchgeführt (Gut- achten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des allgemeinen Wohngebietes tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 61 Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutzmaßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt (LS 3). Für Aufenthaltsräume wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Die Schallimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes wurden ebenfalls im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissi- onsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten wer- den, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes erforderlich. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar ist, wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet zu rech- nen ist. Daher wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungs- stand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutzmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach konkreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Bau- genehmigungsverfahrens Lärmschutzbestimmungen festzulegen. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 62 Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück der Fl.-Nr. 55 der im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächen-Nr. 1346). Die Fläche wurde auf- grund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Boden- schutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausge- räumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. 8.2.9 Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz wird durch eine Hochwasserschutzanlage im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche am nordöstlichen Rand des Plangebiets sichergestellt. 8.2.10 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ist ausreichend dimensioniert. Das anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzuleiten. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Aufgrund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Be- reiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwasser- stand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 63 8.2.11 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließungsstraße wird auf eine entsprechende Vorgabe der Höhen geachtet. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 64 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Ortszentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen grenzt die überplante Fläche an die Kreisstraße K 7951, welche die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft bildet. Das Plangebiet selbst ist durch Bebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle) sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offenfließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangierend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Zudem befindet sich im Südwesten ein im Rahmen des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" realiserter Lebensmittelmarkt mit nördlich an- grenzendem Parkplatz. Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Bereich durch die rechtverbindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal", "Wohnen Fischerareal" und "Innere Breite, 7. Änderung" bereits Bau- recht besteht und die Flächen bereits bebaut wurden bzw. werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 65 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Neben dem Lebensmittelmarkt und der zugehörigen Parkfläche im Westen, handelt es sich bei dem überplanten Bereich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheu- nen) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abge- storben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnitt- verträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nordöstlichen Teilbereich verläuft ein offener Teil- abschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Der überplante Bereich ist nicht Teil des landesweit berechneten Biotopverbunds. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG kartierten Biotope liegen etwa 440 m bzw. 260 m südöstlich ("24a-Biotope im NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436- 6963 "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-812-3436-0452) sowie 380 m östlich ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124). Der Kreisstraße K 7951 in südli- cher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1- 8123-436-0449). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungs- bereich von Hasenweiler-Schottern: Darüber liegt im Planbereich Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich darauf braune Au- enböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vo- rangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind und einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwas- serflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 66 Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden trotz Abriss der Bestandsgebäude anthropogen überprägt. Im Bereich der landwirtschaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden voll- ständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Aufgrund der derzeitigen Wiesennut- zung können die dort vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet in ihrer Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" mit Bewertungsklasse "3" (hoch) eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plange- bietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch voll- umfänglich erfüllt werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 80 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließge- wässer. Aufgrund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Im Rahmen der Fortschreibung der HWGK steht im Einzugsgebiet der Schussen eine gebietsweise Fortschreibung an, die u.a. eine Veränderung der errechneten Überflutungsflächen bewirken kann. Diesen Berechnungen zufolge liegt das Plangebiet zukünftig außerhalb des Überschwemmungsbereiches HQ100. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Lebensmittelmarkt) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Boden- beschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plangebietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird über den Kanal zum westlich des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt. Auf den Freiflächen kann sich in geringem Um- fang Kaltluft bilden. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die um- fangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 67 kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östlichen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umliegende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Sü- den zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plangebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schad- stoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße K 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus und aus den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes und des Bauhofes Luftschadstoffe im Plan- gebiet anreichern. Im Bereich der bereits vorhandenen Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stär- ker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbe- lasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- und Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Änderungen zu den rechtsverbindlichen Bebaungsplänen richten sich nach dem städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tü- bingen und führen zu Anpassungen der Festsetzungen sowie engeren Baugrenzen und zu ange- passter Art und Maß der baulichen Nutzung. Wie auch bei den bereits rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen geht durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einherge- hende Versiegelung der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstrukturen vor- kommenden Tiere und Pflanzen verloren. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Be- reich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 68 voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone, gerodet. Durch die Änderungen wer- den jedoch mehr Baumpflanzungen festgesetzt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" in der Fassung vom 16.03.2020 wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des eu- ropäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungs- plan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photo- voltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik, d.h. Zwischenspeicherung und Filterung im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße K 7951sowie an- schließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einleitung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasserkanalnetz) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Durch die Änderung des Bebauungspla- nes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festge- setzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Eine Änderung in der Betroffenheit des FFH- Gebietes ist somit nicht zu erwarten und der Inhalt der vorliegenden FFH-Vorprüfung besitzt, wie auch beim Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung besprochen, weiterhin Gültigkeit. Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der Entfernung, die zu den weiteren o.g. Schutzgebieten besteht und weil wegen der dazwischen liegenden Bebauung keine funktionalen Beziehungen anzunehmen sind, sind die Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Plaung ermöglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Durch den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 69 rechtverbindlichen Bebauungsplan ist bereits Baurecht auf den Flächen vorhanden und somit eine Versiegelung möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege und festge- setzte Materialbeschaffenheiten bleibt die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung als mittel-hoch einzustufen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung der Fläche gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen bereits möglich ist. Zudem erfolgt im Bereich der Tiefgaragen ein Auftrag einer mindestens 60 cm dicken, durchwur- zelbaren Drainage- und Substratschicht um hier eine Bepflanzung zu ermöglichen und die Boden- funktionen in gewissem Umfang zu erhalten. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Behandlung von Nie- derschlagswasser entspricht den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlagswasser eingeschränkt. Infolgedessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Nieder- schlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Re- tentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfal- lende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentions- filterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Re- genwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Durch die Änderung der Art und Maß der baulichen Nutzung und des Festsetzungskonzeptes ist keine Veränderung im Bereich des Schutz- gutes Wasser/Wasserwirtschaft gegenüber den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 70 baches) bleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wir- kung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruktur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Die Fläche ist durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan bereits bebaubar. Nenneswerte kleinklimatische Ver- änderungen durch die Anpassungen des Festsetzungskonzeptes sowie der Baugrenze und von Art und Maß der baulichen Nutzung sind jedoch auszuschließen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Derzeit ist das Plangebiet teilweise noch nicht bebaut. Aufgrund des bestehenden Baurechts könnte es in naher Zukunft zu einer bereits zulässigen Beeinträchtigung für das Schutzgut kommen. Die geplante Bebauung fin- det in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Bereich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Wes- ten in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und die Planung verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Sicherung und Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches dient und eine Eingrü- nung und Begegnungsstätte im Norden schafft. Im Südwesten wird eine öffentliche Grünfläche zur Ein- und Durchgrünung festgesetzt, welche eine Pufferzone zur angrenzenden Straße und der freien Landschaft bildet. Auf den öffentlichen Grünflächen sind blütenreiche Extensivwiesen zu errichten, welche den Lebens- raumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten fördert. Auf den öffentlichen Grünflächen und auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung ge- währleistet. Zudem verbessert sich auch hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungs- typische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 71 Durch die Festsetzung der Pflanzlisten wird die Verwendung überwiegend standortgerechter, hei- mischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nah- rungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Gehölzliste für den Straßenraum ermöglicht eine klima- und standortangepasste Durchgrünung des Plangebietes. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Im Plangebiet wachsen im Nordosten ältere, hohe Bäume. Es handelt sich dabei um einen natur- schutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die Bäume in diesem Bereich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen sind im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffent- liche Flächen angrenzen, nur Pflanzungen von Laubgehölzen zulässig. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in den Pflanzlisten festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwick- lungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 3 ° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabflussspitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 72 von 4,50 m in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebiet Zone 2 sowie 6,00 m in Mischgebiet Zone 1 verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 73 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die zulässige Dachform für den Hauptbaukörper ermöglicht die Errichtung eines Flachdaches. Diese Dachform entspricht der Vorstellung moderner, innerörtlicher Baukörper und gilt auch für Neben- gebäude. Das Spektrum für die Dachneigung bei Flachdächern reicht von 0-3 °. Es berücksichtigt eine zeit- gemäße Bauform. Durch die Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausge- schlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschrift zur Aufständerung von Photovoltaikanlagen auf Flachdächern soll grundsätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der So- larmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachformen. Durch die Vorschrift zu Mobil- und Richtfunkanlagen soll ein negatives, visuelles städtebauliches Erscheinungsbild und funktionale Beeinträchtigungen der öffentlichen Räume vermieden werden. Mobil- und Richtfunkanlagen sind unzulässig, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Bei der Fassadengestaltung sowie bei den Farben von Außenwänden wird auf ein einheitliches und zurückhaltendes Erscheinungsbild geachtet. Durch die Vorschrift zur Fassadengestaltung, soll ein störendes, visuelles Erscheinungsbild in der Wirkung der Gebäude vermieden bzw. das Gebiet ge- stalterisch aufgewertet werden. Aus diesem Grund sind grelle, spiegelnde oder andere auffällige Oberflächen an Gebäudefassaden unzulässig. Bei Außenfenstern ist undurchsichtiges Glas sowie großflächiges Bekleben unzulässig. Fenster von Bädern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Gestaltung soll dem Ortsbild entsprechend angepasst und unauffällig sein. Entlang der Erschlie- ßungsstraße sind keine technischen Einrichtungen an Gebäudefassaden zulässig, um zu gewähr- leisten, dass an den zur Straße gewandten Gebäudeseiten ein einheitliches Bild entsteht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 74 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Mit den Vorschriften zu Einfriedungen soll einerseits die Gestaltung möglichst offener öffentlicher (Straßen-) Räume sowie gemeinschaftlicher Innenhöfe und andererseits ein möglichst homogenes Gesamterscheinungsbild des Plangebietes erreicht werden, ohne die Interessen der Bewohner nach Sicherung einer angemessenen Privatsphäre zu vernachlässigen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennenden Elementen erforderlich. Ein- friedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Außerdem sind zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich lebende Ein- friedungen zulässig. Dadurch soll erreicht werden, dass ein grünes Ortsbild entsteht. Die Sichtschut- zelemente entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstücksgrenzen werden in ihrer Höhe und Länge begrenzt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu massiv wirkende Elemente zu verhindern. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen im Umfeld zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stell- plätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwick- lungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 10.2.2 Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen dienen dem Schutz des Ortsbildes und sollen gestalterisch unerwünschte und für die Umgebung untypische Werbeanlagen verhindern. Die Festsetzungen die- nen diesem Ziel, erlauben aber auch bspw. Selbstständigen die Möglichkeit, werblich in einem angemessenen Rahmen auf sich aufmerksam zu machen. Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in diesem Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 75 zurückhaltend gestaltet werden, um das städtebauliche Konzept nicht zu beeinträchtigen. Ein Be- zug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 76 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. Der überplante Bereich könnte in verschiedenen Bauabschnitten erschlossen und verwirklicht wer- den. Dies trifft insbesondere auf die beiden zentralen Wohnbauquartiere im Mischgebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet zu. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Trenngrün im zent- ralen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,23 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,47 21,1 % Baufläche als MI 1,12 50,2 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Fußweg 0,37 16,6 % Öffentliche Grünflächen inkl. Retentionsbereich 0,27 12,1 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 77 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 23,2 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das gemeindliche Trennsystem. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Wärmeenergieversorgung durch Anschluss an das gemeindliche Nahwärmenetz. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung iden- tisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungspro- tokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Ge- meinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Streichung der Zulässigkeit zur Umsetzung von Sammelwerbeanlagen und Werbeanlagen an der Stätte der Leistung unter Ziffer 2.1, Aufnahme eines Verweises auf § 11 LBO unter den ergänzenden Hinweisen − Streichung des Hinweises auf die Vollgeschossregelung der LBO bei den Ziffer 2.5 und 2.6 − Anpassung der farblichen Darstellung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze unter Zif- fer 2.16 sowie Ergänzung der Stellplatzlinie im Bereich der Zone 1 des Mischgebiets − Anpassung der Festsetzung zu Einfahrt/ Ausfahrt unter Ziffer 2.24 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 78 − Anpassung des Verlaufs der Flächen für Hochwasserschutzanlagen unter Ziffer 2.32 − Anpassung der farblichen Darstellung des Geh- und Leitungsrechts 2 unter Ziffer 2.37 − Ergänzung des Geh- und Fahrrechts 4 unter Ziffer 2.40 − Ergänzungen zur Aufbauhöhe unter Ziffer 2.49 − Streichung der Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen unter Ziffer 3.7 − Änderung der örtlichen Bauvorschrift unter Ziffer 3.8 in Bezug auf die Dachbegrünung − Klarstellung der Begrifflichkeit "technische Einrichtungen" unter Ziffer 3.9 − Redaktionelle Ergänzung der Zone 2 in dem Planzeichen unter Ziffer 3.10 − Ergänzung der Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI unter Ziffer 3.12 − Streichung des Hinweises "+D" unter der ehemaligen Ziffer 6.11 sowie im Plan − Aufnahme des Hinweises zur Ausgleichsmaßnahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes unter Ziffer 6.19 − Streichung der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden soll (ehemals Ziffer 6.21) − Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz unter Ziffer 6.26 − Anpassung der ergänzenden Hinweise unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 79 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als gemischte Baufläche (M) in Planung und als Wohnbauflä- che (W) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 80 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf den südlichen Bereich des Plange- biets, im Hintergrund Gebäude des Bauhofes. Blick auf den Einmündungsbe- reich in die "Marsweiler Straße". Blick von Süden auf das Plange- biet mit Wiese und anschließen- dem Brachland. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 81 Blick aus südöstlicher Richtung. In westlicher Richtung ist der be- reits umgesetzte Lebensmittel- markt zu sehen. Östlich daran anschließend befindet sich das MI sowie WA Plangebiet. Blick von Süden auf die Be- standsbebauung östlich des Plan- gebiets sowie die geplante Wohnbaufläche. Blick von Westen über den nörd- lichen Bereich des Plangebiets auf die östlich gelegene Schenk- Konrad-Halle. Im Hintergrund befindet sich der bereits umge- setzte Lebensmittelmarkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 82 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021. Der Beschluss wurde am 20.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 27.08.2021 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 20.08.2021). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 (Billigungsbeschluss vom 03.08.2021; Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Bekanntmachung am 20.08.2021) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 05.08.2021 (Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Billigungsbeschluss vom 03.08.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 über die Entwurfs- fassung vom 21.10.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 83 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.11.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungs- beschluss entspechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Ein- sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 84 Plan aufgestellt am: 15.07.2021 Plan geändert am: 21.10.2021 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                Zuletzt geändert: 19.11.2021
                2021-07-15_TEXT_BP_Fischerareal.pdf

                G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" ( Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 15.07.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 41 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 44 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 61 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 69 11 Begründung – Sonstiges 72 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 74 13 Begründung – Bilddokumentation 75 14 Verfahrensvermerke 77 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 7 − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse Die Vollgeschossdefinition ist der Landesbauordnung (LBO) zu ent- nehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 8 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) Die Vollgeschossdefinition ist der Landesbauordnung (LBO) zu ent- nehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 9 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 10 zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. keine baulichen Anlagen 70 3 TGa St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 11 Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Grundstücksabschnitt ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Bereich zu bün- deln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefgaragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 12 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 13 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 14 gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 1 GR/LR 2 GR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 15 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LS 1 LS 2 LR 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 16 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 17 wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 18 ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 19 Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 20 Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 21 Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.49 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 22 − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Flächen für befestigte Wege, Ter- rassen, Spielplätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 23 2.52 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.56 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Satelliten-Empfangsan- lagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkan- lagen Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen sind an Fassaden unzulässig. Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen im Dachbereich sind zulässig, wenn sie von öffentlichen Bereichen aus nicht sichtbar sind. Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Flachdächer sind mit mindestens 10 cm Gründachaufbau umzuset- zen; hiervon ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, techni- sche Aufbauten und Lichtkuppeln. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errich- tung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 26 Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 27 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 + D Nicht-Vollgeschoss; die Angabe "+ D" bei der zwingenden Zahl der Vollgeschosse dient als Hinweis, dass in Verbindung mit den zulässigen Gesamt-Gebäudehöhen zusätzlich zur zwingend umzu- setzenden Anzahl an Vollgeschossen eine weiteres Nicht-Vollge- schoss hinzutritt (siehe Planzeichnung) 6.12 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.13 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 32 6.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.16 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 33 − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.17 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.18 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.19 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 34 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte; der genaue Verlauf des Gehrechtes innerhalb dieser Flächen kann über Grund- dienstbarkeiten gregelt werden (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.23 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.24 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.25 Grundwasserdichte Unter- geschosse Auf Grund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 35 6.26 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 36 Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.27 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 37 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.28 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.29 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 38 Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 39 i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 40 Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 41 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 15.07.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.07.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 15.07.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 42 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 43 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 44 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 45 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 46 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 47 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 48 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 49 Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 50 Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 51 − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 52 Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischgebiete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 53 ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit "+ D" (Dachgeschoss) stellt klar, dass die Zahl der Vollgeschosse mit zu- sätzlichem Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss umgesetzt werden kann und dadurch eine mo- derne, einheitliche Gebäudestruktur entsteht, die den Raum optimal ausnutzt, ohne zu massiv zu wirken. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 54 Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bauteile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksgrenzen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bau- teile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 55 Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 56 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 57 Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Toefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). Es sind daher keine Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Gewerbelär- mimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des geplanten Mischgebietes ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (eingeschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch in diesem Bereich theoretisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutzfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmimmissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vor- gesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Mischgebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreisstraße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärmimmissionen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärmimmissionen der "Mars- weilerstraße" im Bereich des allgemeinen Wohngebietes durch das Büro Sieber durchgeführt (Gut- achten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des allgemeinen Wohngebietes tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 58 werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutzmaßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt (LS 3). Für Aufenthaltsräume wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Die Schallimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes wurden ebenfalls im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissi- onsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten wer- den, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes erforderlich. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar ist, wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet zu rech- nen ist. Daher wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungs- stand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutzmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 59 erforderlich. Je nach konkreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Bau- genehmigungsverfahrens Lärmschutzbestimmungen festzulegen. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück der Fl.-Nr. 55 der im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächen-Nr. 1346). Die Fläche wurde auf- grund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Boden- schutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausge- räumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. 8.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ist ausreichend dimensioniert. Das anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzuleiten. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Aufgrund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Be- reiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwasser- stand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 60 8.2.10 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließungsstraße wird auf eine entsprechende Vorgabe der Höhen geachtet. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 61 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Ortszentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen grenzt die überplante Fläche an die Kreisstraße K 7951, welche die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft bildet. Das Plangebiet selbst ist durch Bebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle) sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offenfließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangierend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Zudem befindet sich im Südwesten ein im Rahmen des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" realiserter Lebensmittelmarkt mit nördlich an- grenzendem Parkplatz. Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Bereich durch die rechtverbindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal", "Wohnen Fischerareal" und "Innere Breite, 7. Änderung" bereits Bau- recht besteht und die Flächen bereits bebaut wurden bzw. werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 62 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Neben dem Lebensmittelmarkt und der zugehörigen Parkfläche im Westen, handelt es sich bei dem überplanten Bereich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheu- nen) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abge- storben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnitt- verträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nordöstlichen Teilbereich verläuft ein offener Teil- abschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Der überplante Bereich ist nicht Teil des landesweit berechneten Biotopverbunds. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG kartierten Biotope liegen etwa 440 m bzw. 260 m südöstlich ("24a-Biotope im NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436- 6963 "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-812-3436-0452) sowie 380 m östlich ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124). Der Kreisstraße K 7951 in südli- cher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1- 8123-436-0449). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungs- bereich von Hasenweiler-Schottern: Darüber liegt im Planbereich Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich darauf braune Au- enböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vo- rangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind und einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwas- serflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 63 Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden trotz Abriss der Bestandsgebäude anthropogen überprägt. Im Bereich der landwirtschaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden voll- ständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Aufgrund der derzeitigen Wiesennut- zung können die dort vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet in ihrer Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" mit Bewertungsklasse "3" (hoch) eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plange- bietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch voll- umfänglich erfüllt werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 80 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließge- wässer. Aufgrund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Im Rahmen der Fortschreibung der HWGK steht im Einzugsgebiet der Schussen eine gebietsweise Fortschreibung an, die u.a. eine Veränderung der errechneten Überflutungsflächen bewirken kann. Diesen Berechnungen zufolge liegt das Plangebiet zukünftig außerhalb des Überschwemmungsbereiches HQ100. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Lebensmittelmarkt) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Boden- beschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plangebietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird über den Kanal zum westlich des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt. Auf den Freiflächen kann sich in geringem Um- fang Kaltluft bilden. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die um- fangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 64 kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östlichen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umliegende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Sü- den zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plangebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schad- stoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße K 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus und aus den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes und des Bauhofes Luftschadstoffe im Plan- gebiet anreichern. Im Bereich der bereits vorhandenen Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stär- ker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbe- lasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- und Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Änderungen zu den rechtsverbindlichen Bebaungsplänen richten sich nach dem städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tü- bingen und führen zu Anpassungen der Festsetzungen sowie engeren Baugrenzen und zu ange- passter Art und Maß der baulichen Nutzung. Wie auch bei den bereits rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen geht durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einherge- hende Versiegelung der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstrukturen vor- kommenden Tiere und Pflanzen verloren. Durch die Änderungen der GRZ von 0,40 auf 0,60 bei angepasster Baugrenze im Bereich des Mischgebietes vergrößert sich der Anteil an zu versiegelnder Fläche. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone, gerodet. Durch die Änderungen werden jedoch mehr Baumpflanzungen festgesetzt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 65 Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" in der Fassung vom 16.03.2020 wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des eu- ropäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungs- plan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photo- voltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik, d.h. Zwischenspeicherung und Filterung im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße K 7951sowie an- schließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einleitung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasserkanalnetz) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der Entfernung, die zu den weiteren o.g. Schutzgebieten besteht und weil wegen der dazwischen liegenden Bebauung keine funktionalen Beziehungen anzunehmen sind, sind die Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Plaung ermöglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan ist bereits Baurecht auf den Flächen vorhanden und somit eine Versiegelung möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst, weshalb zukünftig eine größere Versiegelungsfläche möglich sein und das Potenzial im Sinne der Nachverdichtung genutzt wird. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege und festge- setzte Materialbeschaffenheiten bleibt die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung als Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 66 mittel einzustufen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung der Fläche gemäß den rechts- verbindlichen Bebauungsplänen bereits möglich ist. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Behandlung von Nie- derschlagswasser entspricht den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlagswasser eingeschränkt. Infolgedessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Nieder- schlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Re- tentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfal- lende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentions- filterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Re- genwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Durch die Änderung der Art und Maß der baulichen Nutzung und des Festsetzungskonzeptes ist keine Veränderung im Bereich des Schutz- gutes Wasser/Wasserwirtschaft gegenüber den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) bleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wir- kung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruktur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Die Fläche ist durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan bereits bebaubar. Nenneswerte kleinklimatische Ver- änderungen durch die Anpassungen des Festsetzungskonzeptes sowie der Baugrenze und von Art und Maß der baulichen Nutzung sind jedoch auszuschließen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Derzeit ist das Plangebiet teilweise noch nicht bebaut. Aufgrund des bestehenden Baurechts könnte es in naher Zukunft zu einer bereits zulässigen Beeinträchtigung für das Schutzgut kommen. Die geplante Bebauung fin- det in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Bereich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Wes- ten in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und die Planung verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 67 Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Sicherung und Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches dient und eine Eingrü- nung und Begegnungsstätte im Norden schafft. Im Südwesten wird eine öffentliche Grünfläche zur Ein- und Durchgrünung festgesetzt, welche eine Pufferzone zur angrenzenden Straße und der freien Landschaft bildet. Auf den öffentlichen Grünflächen sind blütenreiche Extensivwiesen zu errichten, welche den Lebens- raumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten fördert. Auf den öffentlichen Grünflächen und auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung ge- währleistet. Zudem verbessert sich auch hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungs- typische Tierarten. Durch die Festsetzung der Pflanzlisten wird die Verwendung überwiegend standortgerechter, hei- mischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nah- rungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Gehölzliste für den Straßenraum ermöglicht eine klima- und standortangepasste Durchgrünung des Plangebietes. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Im Plangebiet wachsen im Nordosten ältere, hohe Bäume. Es handelt sich dabei um einen natur- schutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die Bäume in diesem Bereich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 68 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen sind im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffent- liche Flächen angrenzen, nur Pflanzungen von Laubgehölzen zulässig. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in den Pflanzlisten festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwick- lungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 3 ° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabflussspitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebiet Zone 2 sowie 6,00 m in Mischgebiet Zone 1 verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 69 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die zulässige Dachform für den Hauptbaukörper ermöglicht die Errichtung eines Flachdaches. Diese Dachform entspricht der Vorstellung moderner, innerörtlicher Baukörper und gilt auch für Neben- gebäude. Das Spektrum für die Dachneigung bei Flachdächern reicht von 0-3 °. Es berücksichtigt eine zeit- gemäße Bauform. Durch die Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausge- schlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschrift zur Aufständerung von Photovoltaikanlagen auf Flachdächern soll grundsätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der So- larmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachformen. Durch die Vorschrift zur Beschränkung der Verwendung von Außenantennen, Satelliten-Empfangs- anlagen sowie Mobil- und Richtfunkanlagen soll ein negatives, visuelles städtebauliches Erschei- nungsbild und funktionale Beeinträchtigungen der öffentlichen Räume vermieden werden. Das Festsetzungskonzept für Satelliten-, Mobil- und Richtfunkanlagen sowie Außenantennen sieht vor, dass diese von öffentlichen Bereichen aus nicht sichtbar sein sollen, um das Ortsbild nicht zu be- einträchtigen. Aus diesem Grund sind diese Anlagen an Fassaden generell unzulässig. Im Dachbe- reich sind solche Anlagen nur zulässig, wenn sie von öffentlichen Bereichen aus nicht sichtbar sind. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Bei der Fassadengestaltung sowie bei den Farben von Außenwänden wird auf ein einheitliches und zurückhaltendes Erscheinungsbild geachtet. Durch die Vorschrift zur Fassadengestaltung, soll ein störendes, visuelles Erscheinungsbild in der Wirkung der Gebäude vermieden bzw. das Gebiet ge- stalterisch aufgewertet werden. Aus diesem Grund sind grelle, spiegelnde oder andere auffällige Oberflächen an Gebäudefassaden unzulässig. Bei Außenfenstern ist undurchsichtiges Glas sowie großflächiges Bekleben unzulässig. Fenster von Bädern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 70 Die Gestaltung soll dem Ortsbild entsprechend angepasst und unauffällig sein. Entlang der Erschlie- ßungsstraße sind keine technischen Einrichtungen an Gebäudefassaden zulässig, um zu gewähr- leisten, dass an den zur Straße gewandten Gebäudeseiten ein einheitliches Bild entsteht. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Mit den Vorschriften zu Einfriedungen soll einerseits die Gestaltung möglichst offener öffentlicher (Straßen-) Räume sowie gemeinschaftlicher Innenhöfe und andererseits ein möglichst homogenes Gesamterscheinungsbild des Plangebietes erreicht werden, ohne die Interessen der Bewohner nach Sicherung einer angemessenen Privatsphäre zu vernachlässigen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennenden Elementen erforderlich. Ein- friedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Außerdem sind zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich lebende Ein- friedungen zulässig. Dadurch soll erreicht werden, dass ein grünes Ortsbild entsteht. Die Sichtschut- zelemente entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstücksgrenzen werden in ihrer Höhe und Länge begrenzt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu massiv wirkende Elemente zu verhindern. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen im Umfeld zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stell- plätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwick- lungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 10.2.2 Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen dienen dem Schutz des Ortsbildes und sollen gestalterisch unerwünschte und für die Umgebung untypische Werbeanlagen verhindern. Die Festsetzungen die- nen diesem Ziel, erlauben aber auch bspw. Selbstständigen die Möglichkeit, werblich in einem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 71 angemessenen Rahmen auf sich aufmerksam zu machen. Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in diesem Bereich zurückhaltend gestaltet werden, um das städtebauliche Konzept nicht zu beeinträchtigen. Ein Be- zug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 72 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. Der überplante Bereich könnte in verschiedenen Bauabschnitten erschlossen und verwirklicht wer- den. Dies trifft insbesondere auf die beiden zentralen Wohnbauquartiere im Mischgebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet zu. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Trenngrün im zent- ralen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,23 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,47 21,1 % Baufläche als MI 1,12 50,2 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Fußweg 0,37 16,6 % Öffentliche Grünflächen inkl. Retentionsbereich 0,27 12,1 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 73 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 23,2 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das gemeindliche Trennsystem. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Wärmeenergieversorgung durch Anschluss an das gemeindliche Nahwärmenetz. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 74 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als gemischte Baufläche (M) in Planung und als Wohnbauflä- che (W) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 75 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf den südlichen Bereich des Plange- biets, im Hintergrund Gebäude des Bauhofes. Blick auf den Einmündungsbe- reich in die "Marsweiler Straße". Blick von Süden auf das Plange- biet mit Wiese und anschließen- dem Brachland. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 76 Blick aus südöstlicher Richtung. In westlicher Richtung ist der be- reits umgesetzte Lebensmittel- markt zu sehen. Östlich daran anschließend befindet sich das MI sowie WA Plangebiet. Blick von Süden auf die Be- standsbebauung östlich des Plan- gebiets sowie die geplante Wohnbaufläche. Blick von Westen über den nörd- lichen Bereich des Plangebiets auf die östlich gelegene Schenk- Konrad-Halle. Im Hintergrund befindet sich der bereits umge- setzte Lebensmittelmarkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 77 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 78 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entspechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Ein- sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 79 Seiten, Fassung vom 15.07.2021 Seite 79 Plan aufgestellt am: 15.07.2021 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  Jahresabschluss 2022 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 31 III. Anhang zum Jahresabschluss 2022 7. Allgemeine Hinweise 44 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 44 9. Pensionsrückstellungen 44 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 45 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 45 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 45 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 46 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 47 15. Sonstige Angaben 49 IV. Rechenschaftsbericht 2022 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 50 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 52 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 79 19. Erläuterung der Bilanz 89 20. Finanzlage 106 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 107 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 108 23. Fazit 112 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 113 25. Vermögensübersicht 114 26. Schuldenübersicht 115 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 116 28. Rückstellungsspiegel 117 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 118 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 123 31. Produktplan 154 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 157 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 160 2. Abschlussbeurkundungen 161 3. Jahresabschlussbericht 163 RSW Steuerberatungskanzlei 185 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 202 4.1 Bilanz 203 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 207 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 208 4.4 Gesamtergebnisrechnung 209 4.5 Gesamtfinanzrechnung 212 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 216 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 218 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2012 - 2022 220 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1980 - 2022 221 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 224 2. Abschlussbeurkundungen 226 3. Lagebericht 227 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 231 5. Jahresabschluss 232 5.1 Bilanz zum 31.12.2022 233 5.2 Gesamtergebnisrechnung 238 5.3 Gesamtfinanzrechnung 242 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 248 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 249 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 250 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2007 – 2022 251 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2022 252 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 253 6.4 Strukturkennzahlen 255 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2023 aufgestellt und im Juli 2023 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderätin Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2022 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - VR Bank Ravensburg Weing. DE36 6509 1600 XXXX 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE89 6506 2577 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: 1. Ergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Finanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 54.139.972,06 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2022 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2022 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs- anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.06.2023 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde vom 19.06.2023 bis je 27.06.2023 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 32 0. 94 0, 70 6. 45 9. 50 0, 00 6. 80 0. 17 5, 21 34 0. 67 5, 21 0, 00 0, 00 -3 40 .6 75 ,2 1 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 43 ,4 2 37 .0 00 ,0 0 40 .1 12 ,5 2 3. 11 2, 52 0, 00 0, 00 -3 .1 12 ,5 2 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 59 9. 31 2, 49 57 0. 00 0, 00 61 4. 19 3, 90 44 .1 93 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 4. 19 3, 90 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 1. 88 0. 29 5, 06 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 7. 16 0, 97 25 7. 16 0, 97 0, 00 0, 00 -2 57 .1 60 ,9 7 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 21 .3 64 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .3 84 ,0 0 5. 38 4, 00 0, 00 0, 00 -5 .3 84 ,0 0 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 67 0, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 3. 39 8. 47 2, 91 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 17 5. 32 5, 84 1. 24 1. 92 5, 84 0, 00 0, 00 -1 .2 41 .9 25 ,8 4 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 1. 62 3. 90 4, 80 1. 62 0. 00 0, 00 2. 23 7. 60 6, 30 61 7. 60 6, 30 0, 00 0, 00 -6 17 .6 06 ,3 0 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 54 6. 60 4, 60 44 6. 00 0, 00 74 7. 71 8, 90 30 1. 71 8, 90 0, 00 0, 00 -3 01 .7 18 ,9 0 0, 00 31 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 12 6. 10 3, 72 84 3. 70 0, 00 1. 06 2. 84 9, 52 21 9. 14 9, 52 0, 00 0, 00 -2 19 .1 49 ,5 2 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 31 41 50 00 Z us ch us s M itt ag sb et re uu ng 72 ,2 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 37 .2 10 ,0 0 23 .1 00 ,0 0 48 .4 96 ,2 6 25 .3 96 ,2 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 6, 26 0, 00 31 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .8 91 ,1 3 10 0, 00 78 .1 74 ,8 6 78 .0 74 ,8 6 0, 00 0, 00 -7 8. 07 4, 86 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 41 2. 28 7, 82 + 36 6. 85 0, 00 40 3. 04 1, 06 36 .1 91 ,0 6 0, 00 0, 00 -3 6. 19 1, 06 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n 39 6. 98 2, 00 36 5. 30 0, 00 38 4. 23 0, 14 18 .9 30 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 8. 93 0, 14 0, 00 31 62 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei trä ge n 15 .3 05 ,8 2 1. 55 0, 00 18 .8 10 ,9 2 17 .2 60 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 7. 26 0, 92 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 29 3. 83 3, 12 + 25 5. 95 0, 00 35 3. 58 7, 68 97 .6 37 ,6 8 0, 00 0, 00 -9 7. 63 7, 68 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 42 ,8 8 12 .0 50 ,0 0 16 .9 70 ,4 9 4. 92 0, 49 0, 00 0, 00 -4 .9 20 ,4 9 0, 00 8 Robert Müller Schreibmaschine 3. Gesamtergebnisrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte , s ow ei t n ic ht 3 32 2 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 33 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 15 .1 36 ,7 8 12 .0 00 ,0 0 19 .3 54 ,8 0 7. 35 4, 80 0, 00 0, 00 -7 .3 54 ,8 0 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 11 3. 34 5, 00 80 .0 00 ,0 0 14 3. 38 4, 00 63 .3 84 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 3. 38 4, 00 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .6 45 ,8 0 39 .0 00 ,0 0 57 .0 25 ,6 0 18 .0 25 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 8. 02 5, 60 0, 00 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 32 .0 46 ,7 0 23 .2 00 ,0 0 40 .8 41 ,4 7 17 .6 41 ,4 7 0, 00 0, 00 -1 7. 64 1, 47 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 52 .8 18 ,5 0 54 .0 00 ,0 0 42 .0 19 ,0 0 -1 1. 98 1, 00 0, 00 0, 00 11 .9 81 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 78 7. 77 8, 40 + 64 2. 25 0, 00 85 6. 87 4, 08 21 4. 62 4, 08 0, 00 0, 00 -2 14 .6 24 ,0 8 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 28 0. 33 9, 51 18 2. 10 0, 00 30 2. 99 7, 24 12 0. 89 7, 24 0, 00 0, 00 -1 20 .8 97 ,2 4 0, 00 34 11 00 10 M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 1. 40 7, 57 11 .0 00 ,0 0 3. 70 0, 00 -7 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 30 0, 00 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 47 .9 11 ,1 6 37 .0 00 ,0 0 75 .6 62 ,3 9 38 .6 62 ,3 9 0, 00 0, 00 -3 8. 66 2, 39 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 43 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -8 .1 82 ,8 0 0, 00 0, 00 8. 18 2, 80 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 10 5. 38 7, 80 77 .7 50 ,0 0 87 .3 89 ,9 8 9. 63 9, 98 0, 00 0, 00 -9 .6 39 ,9 8 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 12 2. 67 2, 77 12 2. 40 0, 00 12 4. 56 9, 02 2. 16 9, 02 0, 00 0, 00 -2 .1 69 ,0 2 0, 00 34 61 01 00 M ie te N ah w är m e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 44 3, 04 3. 50 0, 00 2. 75 5, 56 -7 44 ,4 4 0, 00 0, 00 74 4, 44 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .4 06 ,5 0 13 .0 00 ,0 0 14 .3 12 ,0 0 1. 31 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 12 ,0 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 61 .1 28 ,2 3 60 .0 00 ,0 0 82 .7 08 ,5 8 22 .7 08 ,5 8 0, 00 0, 00 -2 2. 70 8, 58 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 58 .6 27 ,5 7 50 .0 00 ,0 0 71 .7 30 ,5 4 21 .7 30 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 1. 73 0, 54 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 3. 77 3, 88 5. 50 0, 00 3. 40 5, 90 -2 .0 94 ,1 0 0, 00 0, 00 2. 09 4, 10 0, 00 34 61 81 00 K os te ne rs ät ze G em ei nd e B ai en fu rt 0, 00 0, 00 59 3, 85 59 3, 85 0, 00 0, 00 -5 93 ,8 5 0, 00 9 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 84 7, 00 34 7, 00 0, 00 0, 00 -3 47 ,0 0 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 25 9. 61 8, 24 + 24 5. 20 0, 00 24 0. 83 0, 99 -4 .3 69 ,0 1 0, 00 0, 00 4. 36 9, 01 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 66 .3 97 ,5 0 75 .3 00 ,0 0 43 .1 24 ,9 2 -3 2. 17 5, 08 0, 00 0, 00 32 .1 75 ,0 8 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 14 .5 60 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .9 15 ,0 0 10 .4 15 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 41 5, 00 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 16 5. 95 5, 88 15 4. 50 0, 00 17 0. 30 0, 32 15 .8 00 ,3 2 0, 00 0, 00 -1 5. 80 0, 32 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 77 .4 23 ,6 3 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 36 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt o 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 74 .2 10 ,6 9 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 36 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 15 0. 21 6, 37 + 13 0. 10 0, 00 13 6. 29 8, 34 6. 19 8, 34 0, 00 0, 00 -6 .1 98 ,3 4 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 13 5. 32 9, 33 12 0. 00 0, 00 12 6. 93 8, 17 6. 93 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .9 38 ,1 7 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 12 .9 93 ,7 9 9. 00 0, 00 7. 29 9, 17 -1 .7 00 ,8 3 0, 00 0, 00 1. 70 0, 83 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 11 .7 00 .5 71 ,1 9 11 .1 03 .7 00 ,0 0 13 .0 46 .9 86 ,4 3 1. 94 3. 28 6, 43 0, 00 0, 00 -1 .9 43 .2 86 ,4 3 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 .0 51 .5 26 ,6 8 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 04 .4 37 ,0 2 -6 9. 68 7, 02 0, 00 0, 00 69 .6 87 ,0 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en -3 26 .4 37 ,7 7 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 01 .4 60 ,4 5 68 .0 39 ,5 5 0, 00 0, 00 -6 8. 03 9, 55 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -1 .8 88 .3 84 ,6 0 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 07 .5 89 ,8 1 -1 53 .8 39 ,8 1 0, 00 0, 00 15 3. 83 9, 81 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng -2 4. 44 1, 73 0, 00 -2 3. 69 7, 94 -2 3. 69 7, 94 0, 00 0, 00 23 .6 97 ,9 4 0, 00 40 19 00 00 D ie ns ta uf w en du ng en s on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 10 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 80 .1 57 ,0 0 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 37 .3 23 ,6 5 -7 2. 47 3, 65 0, 00 0, 00 72 .4 73 ,6 5 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 63 .1 54 ,0 5 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 43 .3 29 ,5 8 6. 67 0, 42 0, 00 0, 00 -6 .6 70 ,4 2 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -5 72 .8 75 ,0 4 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 79 .8 18 ,0 5 -7 9. 21 8, 05 0, 00 0, 00 79 .2 18 ,0 5 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 70 0, 76 -2 7. 00 0, 00 -1 1. 37 8, 30 15 .6 21 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 62 1, 70 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 6. 20 4, 63 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 9. 98 3, 58 50 .0 16 ,4 2 0, 00 0, 00 -5 0. 01 6, 42 0, 00 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 86 ,8 9 35 .1 13 ,1 1 0, 00 0, 00 -3 5. 11 3, 11 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -8 5. 40 5, 28 -1 00 .0 00 ,0 0 -9 0. 29 3, 58 9. 70 6, 42 0, 00 0, 00 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 2. 40 2, 36 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 25 5, 50 1. 79 4, 50 0, 00 0, 00 -1 .7 94 ,5 0 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 93 0, 86 -3 6. 10 0, 00 -4 2. 37 9, 94 -6 .2 79 ,9 4 0, 00 0, 00 6. 27 9, 94 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en -2 6. 72 8, 16 -3 8. 10 0, 00 -4 6. 23 1, 29 -8 .1 31 ,2 9 0, 00 0, 00 8. 13 1, 29 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -8 4. 32 0, 04 -7 6. 90 0, 00 -9 1. 64 8, 27 -1 4. 74 8, 27 0, 00 0, 00 14 .7 48 ,2 7 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 59 .7 22 ,6 9 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 95 .9 02 ,1 4 -6 2. 80 2, 14 0, 00 0, 00 62 .8 02 ,1 4 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 43 .1 62 ,3 1 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 13 .7 74 ,0 3 50 .2 75 ,9 7 0, 00 0, 00 -5 0. 27 5, 97 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 6. 07 5, 12 -9 6. 00 0, 00 -1 19 .6 33 ,0 2 -2 3. 63 3, 02 0, 00 0, 00 23 .6 33 ,0 2 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W -1 00 .2 20 ,2 3 -9 5. 00 0, 00 -9 0. 72 6, 87 4. 27 3, 13 0, 00 0, 00 -4 .2 73 ,1 3 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 14 ,1 8 -4 .0 00 ,0 0 -2 .2 91 ,5 8 1. 70 8, 42 0, 00 0, 00 -1 .7 08 ,4 2 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .7 28 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -9 .5 96 ,5 7 -1 .5 96 ,5 7 0, 00 0, 00 1. 59 6, 57 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 11 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 77 4, 78 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 02 ,4 8 4. 29 7, 52 0, 00 0, 00 -4 .2 97 ,5 2 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 34 ,3 1 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 46 ,6 8 -5 46 ,6 8 0, 00 0, 00 54 6, 68 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .3 85 ,7 4 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 8. 46 9, 29 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 14 5, 06 -3 .1 45 ,0 6 0, 00 0, 00 3. 14 5, 06 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 84 ,9 8 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 91 ,1 8 -4 91 ,1 8 0, 00 0, 00 49 1, 18 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .2 57 ,6 6 -2 .5 00 ,0 0 -3 6, 49 2. 46 3, 51 0, 00 0, 00 -2 .4 63 ,5 1 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 83 ,3 7 -1 .5 00 ,0 0 -8 33 ,9 6 66 6, 04 0, 00 0, 00 -6 66 ,0 4 0, 00 42 51 01 90 R V -G B 3 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 42 51 02 00 R V -G B 2 34 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 42 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 46 ,3 1 0, 00 -1 .7 88 ,8 1 -1 .7 88 ,8 1 0, 00 0, 00 1. 78 8, 81 0, 00 42 51 02 02 R V -G B 9 99 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 42 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 44 ,4 2 -5 00 ,0 0 -8 42 ,5 1 -3 42 ,5 1 0, 00 0, 00 34 2, 51 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .7 57 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -4 .5 23 ,3 6 -2 .5 23 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 52 3, 36 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 97 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -4 .9 79 ,1 0 3. 02 0, 90 0, 00 0, 00 -3 .0 20 ,9 0 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -8 75 ,5 6 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -2 .4 54 ,0 5 -4 54 ,0 5 0, 00 0, 00 45 4, 05 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 6. 97 9, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 5. 60 6, 71 -1 2. 80 6, 71 0, 00 0, 00 12 .8 06 ,7 1 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 3. 96 9, 50 -1 5. 60 0, 00 -1 1. 05 6, 51 4. 54 3, 49 0, 00 0, 00 -4 .5 43 ,4 9 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en -2 0. 82 5, 30 -6 .0 00 ,0 0 -2 6. 05 0, 36 -2 0. 05 0, 36 0, 00 0, 00 20 .0 50 ,3 6 0, 00 12 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) -3 60 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V -2 2. 38 3, 63 -1 5. 70 0, 00 -2 6. 63 3, 78 -1 0. 93 3, 78 0, 00 0, 00 10 .9 33 ,7 8 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el -2 8. 00 8, 72 -2 6. 00 0, 00 -2 7. 14 3, 43 -1 .1 43 ,4 3 0, 00 0, 00 1. 14 3, 43 0, 00 42 74 20 00 S on st ig e Le hr - u nd U nt er ric ht sm itt el -3 75 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .2 28 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -6 .3 48 ,4 7 2. 25 1, 53 0, 00 0, 00 -2 .2 51 ,5 3 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 26 ,9 2 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 47 5, 92 3. 02 4, 08 0, 00 0, 00 -3 .0 24 ,0 8 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 88 ,2 4 -5 88 ,2 4 0, 00 0, 00 58 8, 24 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 88 ,0 3 -1 2. 00 0, 00 -7 .8 88 ,0 9 4. 11 1, 91 0, 00 0, 00 -4 .1 11 ,9 1 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .3 84 ,4 5 2. 61 5, 55 0, 00 0, 00 -2 .6 15 ,5 5 0, 00 42 91 14 00 K os te n K er nz ei tb et re uu ng 0, 00 0, 00 -5 0, 96 -5 0, 96 0, 00 0, 00 50 ,9 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -1 .8 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 07 6, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 25 0, 64 4. 74 9, 36 0, 00 0, 00 -4 .7 49 ,3 6 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -2 .6 57 ,1 6 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -1 .4 66 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -3 .3 77 ,5 2 -1 .8 77 ,5 2 0, 00 0, 00 1. 87 7, 52 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -5 55 ,2 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .5 45 ,7 2 3. 95 4, 28 0, 00 0, 00 -3 .9 54 ,2 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -1 .2 81 .5 58 ,5 5 - -1 .1 40 .5 00 ,0 0 -1 .4 29 .5 49 ,1 8 -2 89 .0 49 ,1 8 0, 00 0, 00 28 9. 04 9, 18 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 .2 00 .1 68 ,7 5 -1 .1 40 .0 00 ,0 0 -1 .4 19 .7 45 ,4 9 -2 79 .7 45 ,4 9 0, 00 0, 00 27 9. 74 5, 49 0, 00 13 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 47 17 72 00 A bs ch re ib un ge n au f B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 47 22 00 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er A -1 ,9 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 00 03 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ew er be st eu er -4 5. 42 4, 80 0, 00 -7 .1 97 ,8 0 -7 .1 97 ,8 0 0, 00 0, 00 7. 19 7, 80 0, 00 47 22 10 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er H un de st eu er -7 2, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte -1 8. 96 3, 00 0, 00 -2 10 ,0 0 -2 10 ,0 0 0, 00 0, 00 21 0, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n -4 70 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 44 ,7 9 0, 00 -7 58 ,4 4 -7 58 ,4 4 0, 00 0, 00 75 8, 44 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 .0 92 ,3 0 0, 00 -3 03 ,4 5 -3 03 ,4 5 0, 00 0, 00 30 3, 45 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -1 1. 92 1, 00 0, 00 -2 48 ,0 0 -2 48 ,0 0 0, 00 0, 00 24 8, 00 0, 00 47 29 00 00 S on st ig e A bs ch re ib un ge n au f F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 -1 .0 86 ,0 0 -1 .0 86 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 6, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -2 7. 56 8, 99 - -7 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 3. 66 0, 95 0, 00 0, 00 13 .6 60 ,9 5 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -5 .1 18 .7 57 ,3 8 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .6 47 .3 82 ,3 8 55 4. 81 7, 62 0, 00 0, 00 -5 54 .8 17 ,6 2 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. -8 7. 74 1, 49 -1 43 .5 00 ,0 0 -1 10 .1 50 ,3 6 33 .3 49 ,6 4 0, 00 0, 00 -3 3. 34 9, 64 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e -9 25 .5 39 ,5 3 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 35 .4 80 ,2 6 11 .9 19 ,7 4 0, 00 0, 00 -1 1. 91 9, 74 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -1 0. 19 5, 25 -3 0. 00 0, 00 -1 1. 72 0, 84 18 .2 79 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 8. 27 9, 16 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -1 1. 22 7, 44 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -8 53 .2 20 ,2 9 - -6 50 .8 50 ,0 0 -6 61 .5 24 ,1 7 -1 0. 67 4, 17 0, 00 0, 00 10 .6 74 ,1 7 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au fw en du ng en -2 2. 01 2, 39 -3 0. 50 0, 00 -4 3. 60 3, 26 -1 3. 10 3, 26 0, 00 0, 00 13 .1 03 ,2 6 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 99 9, 78 -4 2. 60 0, 00 -3 2. 84 7, 07 9. 75 2, 93 0, 00 0, 00 -9 .7 52 ,9 3 0, 00 14 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 44 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 2. 58 0, 40 -9 80 ,4 0 0, 00 0, 00 98 0, 40 0, 00 44 29 10 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n 0, 00 0, 00 -8 80 ,8 4 -8 80 ,8 4 0, 00 0, 00 88 0, 84 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -2 04 .7 86 ,6 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -2 10 .8 73 ,6 2 -4 0. 57 3, 62 0, 00 0, 00 40 .5 73 ,6 2 0, 00 44 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 86 ,2 5 0, 00 -6 7, 83 -6 7, 83 0, 00 0, 00 67 ,8 3 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .6 52 ,0 7 -5 .3 00 ,0 0 -3 .4 08 ,1 2 1. 89 1, 88 0, 00 0, 00 -1 .8 91 ,8 8 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 1. 83 7, 54 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 02 6, 48 42 3, 52 0, 00 0, 00 -4 23 ,5 2 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 42 7, 74 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 69 6, 58 9. 35 3, 42 0, 00 0, 00 -9 .3 53 ,4 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .6 00 ,3 6 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 29 ,6 8 3. 37 0, 32 0, 00 0, 00 -3 .3 70 ,3 2 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 09 ,0 5 -2 .6 00 ,0 0 -4 .1 01 ,8 0 -1 .5 01 ,8 0 0, 00 0, 00 1. 50 1, 80 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 51 ,6 7 -2 .8 50 ,0 0 -1 .0 84 ,3 8 1. 76 5, 62 0, 00 0, 00 -1 .7 65 ,6 2 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 5. 45 7, 49 -4 3. 50 0, 00 -2 7. 81 5, 54 15 .6 84 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 5. 68 4, 46 0, 00 44 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) -1 8. 55 0, 64 -1 3. 30 0, 00 -1 9. 83 2, 13 -6 .5 32 ,1 3 0, 00 0, 00 6. 53 2, 13 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -4 08 .3 60 ,3 8 -1 60 .0 00 ,0 0 -2 05 .1 59 ,2 3 -4 5. 15 9, 23 0, 00 0, 00 45 .1 59 ,2 3 0, 00 44 31 81 00 G IS -5 .9 78 ,3 2 -1 0. 00 0, 00 -2 .7 29 ,6 5 7. 27 0, 35 0, 00 0, 00 -7 .2 70 ,3 5 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -6 1. 72 0, 85 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 67 4, 58 23 .8 25 ,4 2 0, 00 0, 00 -2 3. 82 5, 42 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .7 13 ,2 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 2, 00 9. 96 8, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 68 ,0 0 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -1 2. 09 5. 78 5, 94 -1 1. 78 5. 30 0, 00 -1 1. 60 6. 88 3, 28 17 8. 41 6, 72 0, 00 0, 00 -1 78 .4 16 ,7 2 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) -3 95 .2 14 ,7 5 -6 81 .6 00 ,0 0 1. 44 0. 10 3, 15 2. 12 1. 70 3, 15 0, 00 0, 00 -2 .1 21 .7 03 ,1 5 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 2. 35 3. 71 9, 30 + 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 9, 05 -1 12 .2 20 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 0, 95 0, 00 53 11 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög en sg eg en st än de u nd d er en A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 2. 35 3. 71 9, 30 0, 00 13 7. 77 9, 05 13 7. 77 9, 05 0, 00 0, 00 -1 37 .7 79 ,0 5 0, 00 15 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en -1 8. 01 8, 65 - 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) -1 8. 01 8, 65 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 2. 33 5. 70 0, 65 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 0, 05 -1 12 .2 29 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 9, 95 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 1. 94 0. 48 5, 90 -4 31 .6 00 ,0 0 1. 57 7. 87 3, 20 2. 00 9. 47 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .0 09 .4 73 ,2 0 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 16 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 4 8 .1 4 5 ,5 0 7 .1 3 1 .9 5 9 ,3 4 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 0 ,0 0 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 17 Robert Müller Schreibmaschine 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 1Seite : 22.05.2023Datum: 14:52:56Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2022 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2022 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2022 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.1 3.288.248,651.848.145,50Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,5020100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 7.269.729,397.131.959,34Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,3420200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 10.557.978,048.980.104,84 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 51 9. 98 6, 95 + 6. 45 9. 50 0, 00 6. 79 7. 16 2, 97 33 7. 66 2, 97 0, 00 0, 00 -3 37 .6 62 ,9 7 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 41 ,5 1 37 .0 00 ,0 0 40 .0 98 ,8 1 3. 09 8, 81 0, 00 0, 00 -3 .0 98 ,8 1 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 60 9. 68 4, 03 57 0. 00 0, 00 61 6. 70 5, 21 46 .7 05 ,2 1 0, 00 0, 00 -4 6. 70 5, 21 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 06 9. 10 5, 68 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 2. 02 5, 13 25 2. 02 5, 13 0, 00 0, 00 -2 52 .0 25 ,1 3 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 20 .9 58 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .0 10 ,0 0 5. 01 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 10 ,0 0 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 94 2, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 3. 40 0. 26 3, 70 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 16 8. 27 6, 25 1. 23 4. 87 6, 25 0, 00 0, 00 -1 .2 34 .8 76 ,2 5 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 2. 17 0. 50 9, 40 2. 06 6. 00 0, 00 2. 98 5. 32 5, 20 91 9. 32 5, 20 0, 00 0, 00 -9 19 .3 25 ,2 0 0, 00 61 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 16 5. 13 7, 69 86 6. 80 0, 00 1. 10 7. 39 1, 70 24 0. 59 1, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .5 91 ,7 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 61 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .9 30 ,1 5 10 0, 00 75 .0 79 ,3 5 74 .9 79 ,3 5 0, 00 0, 00 -7 4. 97 9, 35 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 32 5. 77 3, 50 + 25 5. 95 0, 00 39 3. 03 1, 40 13 7. 08 1, 40 0, 00 0, 00 -1 37 .0 81 ,4 0 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 94 ,3 8 12 .0 50 ,0 0 17 .1 91 ,6 9 5. 14 1, 69 0, 00 0, 00 -5 .1 41 ,6 9 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 63 21 00 10 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh r 1 16 .4 49 ,3 2 12 .0 00 ,0 0 14 .7 77 ,1 8 2. 77 7, 18 0, 00 0, 00 -2 .7 77 ,1 8 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 94 .0 26 ,0 0 80 .0 00 ,0 0 14 1. 95 0, 00 61 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 1. 95 0, 00 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .9 17 ,0 0 39 .0 00 ,0 0 60 .4 12 ,3 6 21 .4 12 ,3 6 0, 00 0, 00 -2 1. 41 2, 36 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 92 .9 17 ,5 6 23 .2 00 ,0 0 82 .7 53 ,8 5 59 .5 53 ,8 5 0, 00 0, 00 -5 9. 55 3, 85 0, 00 19 Robert Müller Schreibmaschine 5. Gesamtfinanzrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 41 .5 71 ,7 8 54 .0 00 ,0 0 41 .9 54 ,0 0 -1 2. 04 6, 00 0, 00 0, 00 12 .0 46 ,0 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 71 7. 29 8, 00 + 64 2. 25 0, 00 88 5. 68 7, 16 24 3. 43 7, 16 0, 00 0, 00 -2 43 .4 37 ,1 6 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 23 9. 23 6, 64 18 2. 10 0, 00 33 8. 15 4, 93 15 6. 05 4, 93 0, 00 0, 00 -1 56 .0 54 ,9 3 0, 00 64 11 00 10 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 3. 95 7, 57 11 .0 00 ,0 0 2. 90 0, 00 -8 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 10 0, 00 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 36 .1 14 ,2 5 37 .0 00 ,0 0 90 .1 08 ,5 9 53 .1 08 ,5 9 0, 00 0, 00 -5 3. 10 8, 59 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 50 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -1 5. 18 2, 80 0, 00 0, 00 15 .1 82 ,8 0 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 10 4. 35 9, 61 77 .7 50 ,0 0 77 .6 96 ,4 9 -5 3, 51 0, 00 0, 00 53 ,5 1 0, 00 64 61 00 10 E in za hl un ge n au s so ns tig em p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el t 1 12 2. 83 5, 26 12 2. 40 0, 00 12 3. 18 8, 15 78 8, 15 0, 00 0, 00 -7 88 ,1 5 0, 00 64 61 01 00 M ie te N ah w äm e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 61 7, 40 3. 50 0, 00 3. 44 3, 04 -5 6, 96 0, 00 0, 00 56 ,9 6 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .1 97 ,2 2 13 .0 00 ,0 0 14 .5 33 ,3 6 1. 53 3, 36 0, 00 0, 00 -1 .5 33 ,3 6 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 51 .3 90 ,5 7 60 .0 00 ,0 0 78 .9 12 ,2 6 18 .9 12 ,2 6 0, 00 0, 00 -1 8. 91 2, 26 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 48 .7 22 ,1 8 50 .0 00 ,0 0 66 .1 40 ,5 7 16 .1 40 ,5 7 0, 00 0, 00 -1 6. 14 0, 57 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 4. 18 6, 93 5. 50 0, 00 3. 99 9, 75 -1 .5 00 ,2 5 0, 00 0, 00 1. 50 0, 25 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 40 8, 00 -9 2, 00 0, 00 0, 00 92 ,0 0 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 29 4. 44 2, 77 + 24 5. 20 0, 00 26 0. 29 0, 10 15 .0 90 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 5. 09 0, 10 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 87 .6 09 ,9 2 75 .3 00 ,0 0 65 .9 97 ,5 0 -9 .3 02 ,5 0 0, 00 0, 00 9. 30 2, 50 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 13 .4 75 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .6 95 ,0 0 10 .1 95 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 19 5, 00 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 18 0. 65 2, 99 15 4. 50 0, 00 16 7. 10 6, 85 12 .6 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -1 2. 60 6, 85 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 79 .8 35 ,9 2 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 66 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt en 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 76 .6 22 ,9 8 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 66 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 13 7. 42 8, 04 + 13 0. 10 0, 00 15 2. 87 7, 61 22 .7 77 ,6 1 0, 00 0, 00 -2 2. 77 7, 61 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 12 4. 32 8, 44 12 0. 00 0, 00 14 5. 39 0, 76 25 .3 90 ,7 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 0, 76 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 11 .2 06 ,3 5 9. 00 0, 00 5. 42 5, 85 -3 .5 74 ,1 5 0, 00 0, 00 3. 57 4, 15 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 11 .4 75 .0 28 ,8 8 10 .7 36 .8 50 ,0 0 12 .7 38 .1 78 ,7 2 2. 00 1. 32 8, 72 0, 00 0, 00 -2 .0 01 .3 28 ,7 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -3 .0 60 .2 79 ,5 1 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 15 .4 49 ,1 1 -8 0. 69 9, 11 0, 00 0, 00 80 .6 99 ,1 1 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n -3 28 .3 13 ,6 3 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 24 .1 68 ,9 7 45 .3 31 ,0 3 0, 00 0, 00 -4 5. 33 1, 03 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -1 .9 14 .6 43 ,3 7 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 24 .6 51 ,2 5 -1 70 .9 01 ,2 5 0, 00 0, 00 17 0. 90 1, 25 0, 00 70 19 00 00 D ie ns ta us za hl un ge n S on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 85 .2 16 ,9 3 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 32 .2 63 ,7 2 -6 7. 41 3, 72 0, 00 0, 00 67 .4 13 ,7 2 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 15 .6 30 ,3 6 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 13 .2 38 ,7 4 36 .7 61 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 6. 76 1, 26 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -4 97 .0 09 ,5 5 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 70 .7 62 ,8 6 -7 0. 16 2, 86 0, 00 0, 00 70 .1 62 ,8 6 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 05 7, 61 -2 7. 00 0, 00 -1 0. 67 2, 01 16 .3 27 ,9 9 0, 00 0, 00 -1 6. 32 7, 99 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 5. 74 0, 37 -1 50 .0 00 ,0 0 -1 01 .0 33 ,1 0 48 .9 66 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 8. 96 6, 90 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei ne -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 26 ,9 0 35 .1 73 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 17 3, 10 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -1 10 .8 72 ,0 9 -1 00 .0 00 ,0 0 -8 5. 40 5, 28 14 .5 94 ,7 2 0, 00 0, 00 -1 4. 59 4, 72 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 0. 75 6, 65 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 24 1, 52 1. 80 8, 48 0, 00 0, 00 -1 .8 08 ,4 8 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 70 9, 03 -3 6. 10 0, 00 -3 5. 69 9, 89 40 0, 11 0, 00 0, 00 -4 00 ,1 1 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 -3 4. 70 9, 94 -3 8. 10 0, 00 -4 5. 13 6, 29 -7 .0 36 ,2 9 0, 00 0, 00 7. 03 6, 29 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -7 3. 24 5, 02 -7 6. 90 0, 00 -8 3. 81 1, 69 -6 .9 11 ,6 9 0, 00 0, 00 6. 91 1, 69 0, 00 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 66 .0 05 ,6 3 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 85 .5 08 ,0 6 -5 2. 40 8, 06 0, 00 0, 00 52 .4 08 ,0 6 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 44 .5 66 ,3 2 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 28 .2 32 ,9 0 35 .8 17 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 81 7, 10 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 0. 24 7, 81 -9 6. 00 0, 00 -1 17 .7 52 ,3 0 -2 1. 75 2, 30 0, 00 0, 00 21 .7 52 ,3 0 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W -1 08 .6 05 ,0 2 -9 5. 00 0, 00 -9 2. 11 6, 80 2. 88 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .8 83 ,2 0 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .8 08 ,1 6 -4 .0 00 ,0 0 -2 .0 26 ,5 4 1. 97 3, 46 0, 00 0, 00 -1 .9 73 ,4 6 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .3 95 ,1 1 -8 .0 00 ,0 0 -8 .2 34 ,8 5 -2 34 ,8 5 0, 00 0, 00 23 4, 85 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 68 3, 14 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 74 ,0 5 4. 22 5, 95 0, 00 0, 00 -4 .2 25 ,9 5 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 17 ,9 9 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 96 ,3 4 -5 96 ,3 4 0, 00 0, 00 59 6, 34 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .4 56 ,3 8 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 7. 85 3, 63 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 05 6, 23 -3 .0 56 ,2 3 0, 00 0, 00 3. 05 6, 23 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 71 ,3 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 84 ,6 3 -4 84 ,6 3 0, 00 0, 00 48 4, 63 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 72 ,0 1 -2 .5 00 ,0 0 17 ,4 0 2. 51 7, 40 0, 00 0, 00 -2 .5 17 ,4 0 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 06 ,9 0 -1 .5 00 ,0 0 -9 10 ,4 3 58 9, 57 0, 00 0, 00 -5 89 ,5 7 0, 00 72 51 01 90 R V -G B 30 - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 72 51 02 00 R V -G B 2 34 5 -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 72 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 34 ,7 0 0, 00 -1 .5 13 ,0 1 -1 .5 13 ,0 1 0, 00 0, 00 1. 51 3, 01 0, 00 72 51 02 02 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 72 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 05 ,5 6 -5 00 ,0 0 -9 81 ,3 7 -4 81 ,3 7 0, 00 0, 00 48 1, 37 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .5 62 ,7 4 -2 .0 00 ,0 0 -4 .4 71 ,9 7 -2 .4 71 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 47 1, 97 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 68 ,1 4 -8 .0 00 ,0 0 -5 .0 63 ,7 7 2. 93 6, 23 0, 00 0, 00 -2 .9 36 ,2 3 0, 00 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -1 .0 66 ,6 5 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -1 24 ,5 6 1. 87 5, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 75 ,4 4 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 5. 75 4, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 2. 25 3, 93 -9 .4 53 ,9 3 0, 00 0, 00 9. 45 3, 93 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 2. 81 4, 30 -1 5. 60 0, 00 -1 2. 33 9, 57 3. 26 0, 43 0, 00 0, 00 -3 .2 60 ,4 3 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en -4 0. 38 9, 02 -2 1. 70 0, 00 -5 8. 43 0, 19 -3 6. 73 0, 19 0, 00 0, 00 36 .7 30 ,1 9 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K -6 36 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l -2 8. 67 7, 44 -2 6. 00 0, 00 -2 6. 95 8, 84 -9 58 ,8 4 0, 00 0, 00 95 8, 84 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 64 ,7 6 -5 64 ,7 6 0, 00 0, 00 56 4, 76 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 98 ,9 4 -1 2. 00 0, 00 -6 .9 16 ,4 0 5. 08 3, 60 0, 00 0, 00 -5 .0 83 ,6 0 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .4 97 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -5 .5 39 ,5 1 3. 06 0, 49 0, 00 0, 00 -3 .0 60 ,4 9 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 59 ,0 8 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 76 9, 26 2. 73 0, 74 0, 00 0, 00 -2 .7 30 ,7 4 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -4 .4 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 10 4, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 19 4, 64 4. 80 5, 36 0, 00 0, 00 -4 .8 05 ,3 6 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .1 79 ,5 8 2. 82 0, 42 0, 00 0, 00 -2 .8 20 ,4 2 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -3 .1 37 ,4 0 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -2 .3 99 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .1 69 ,0 0 33 1, 00 0, 00 0, 00 -3 31 ,0 0 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -3 83 ,3 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .7 17 ,6 2 3. 78 2, 38 0, 00 0, 00 -3 .7 82 ,3 8 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n 0, 00 - -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -5 .1 12 .8 81 ,6 9 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .5 81 .9 11 ,6 8 62 0. 28 8, 32 0, 00 0, 00 -6 20 .2 88 ,3 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. -8 6. 06 5, 76 -1 43 .5 00 ,0 0 -8 2. 20 7, 56 61 .2 92 ,4 4 0, 00 0, 00 -6 1. 29 2, 44 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e -9 13 .9 17 ,7 6 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 00 .5 73 ,9 5 46 .8 26 ,0 5 0, 00 0, 00 -4 6. 82 6, 05 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -2 3. 18 6, 42 -3 0. 00 0, 00 -9 .0 99 ,2 5 20 .9 00 ,7 5 0, 00 0, 00 -2 0. 90 0, 75 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .1 70 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -5 .5 68 ,0 8 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -8 50 .3 70 ,2 8 - -6 55 .8 50 ,0 0 -6 66 .5 61 ,6 0 -1 0. 71 1, 60 0, 00 0, 00 10 .7 11 ,6 0 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en -1 9. 46 7, 25 -3 0. 50 0, 00 -4 2. 58 2, 91 -1 2. 08 2, 91 0, 00 0, 00 12 .0 82 ,9 1 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 84 8, 66 -4 2. 60 0, 00 -3 8. 49 4, 39 4. 10 5, 61 0, 00 0, 00 -4 .1 05 ,6 1 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 74 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 3. 46 1, 24 -1 .8 61 ,2 4 0, 00 0, 00 1. 86 1, 24 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 98 .1 68 ,9 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -1 95 .9 62 ,1 3 -2 5. 66 2, 13 0, 00 0, 00 25 .6 62 ,1 3 0, 00 74 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 64 ,8 3 0, 00 -8 9, 25 -8 9, 25 0, 00 0, 00 89 ,2 5 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .0 54 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -3 .2 27 ,5 2 2. 07 2, 48 0, 00 0, 00 -2 .0 72 ,4 8 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 03 6, 66 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 20 5, 44 24 4, 56 0, 00 0, 00 -2 44 ,5 6 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 09 2, 47 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 81 4, 04 9. 23 5, 96 0, 00 0, 00 -9 .2 35 ,9 6 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .9 50 ,7 7 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 09 ,8 3 3. 39 0, 17 0, 00 0, 00 -3 .3 90 ,1 7 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 10 ,5 3 -2 .6 00 ,0 0 -4 .0 81 ,1 8 -1 .4 81 ,1 8 0, 00 0, 00 1. 48 1, 18 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 13 ,1 5 -2 .8 50 ,0 0 -1 .1 22 ,9 0 1. 72 7, 10 0, 00 0, 00 -1 .7 27 ,1 0 0, 00 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 0. 65 9, 41 -4 3. 50 0, 00 -3 2. 61 3, 62 10 .8 86 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 0. 88 6, 38 0, 00 74 31 70 00 K on to fü hr un gs ge bü hr en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 7. 27 4, 50 -1 3. 30 0, 00 -2 0. 46 6, 55 -7 .1 66 ,5 5 0, 00 0, 00 7. 16 6, 55 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -3 90 .5 57 ,7 1 -1 60 .0 00 ,0 0 -1 93 .6 63 ,8 0 -3 3. 66 3, 80 0, 00 0, 00 33 .6 63 ,8 0 0, 00 74 31 81 00 G IS -5 .5 01 ,6 3 -1 0. 00 0, 00 -3 .1 81 ,8 3 6. 81 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .8 18 ,1 7 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -6 4. 49 6, 36 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 84 3, 04 23 .6 56 ,9 6 0, 00 0, 00 -2 3. 65 6, 96 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .6 27 ,7 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -1 0. 73 9. 16 1, 84 -1 0. 64 4. 80 0, 00 -1 0. 07 7. 16 1, 13 56 7. 63 8, 87 0, 00 0, 00 -5 67 .6 38 ,8 7 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 73 5. 86 7, 04 92 .0 50 ,0 0 2. 66 1. 01 7, 59 2. 56 8. 96 7, 59 0, 00 0, 00 -2 .5 68 .9 67 ,5 9 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 66 9. 85 6, 00 + 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 66 9. 85 6, 00 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 73 1. 73 4, 28 + 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 6. 06 6, 65 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 72 4. 21 7, 82 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 3. 35 6. 19 0, 64 + 4. 03 5. 00 0, 00 33 0. 05 5, 06 -3 .7 04 .9 44 ,9 4 0, 00 0, 00 3. 70 4. 94 4, 94 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 33 5. 44 0, 64 4. 02 5. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -3 .7 09 .5 32 ,6 4 0, 00 0, 00 3. 70 9. 53 2, 64 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 8. 44 6, 70 8. 44 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .4 46 ,7 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 4. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 69 1, 00 -4 .3 09 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 30 9, 00 0, 00 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 0, 00 0, 00 45 0, 00 45 0, 00 0, 00 0, 00 -4 50 ,0 0 0, 00 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 16 .7 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 14 6. 55 0, 00 + 1. 61 4. 40 0, 00 1. 64 9. 35 0, 00 34 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 4. 95 0, 00 0, 00 68 60 00 00 E in za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 14 6. 55 0, 00 11 4. 40 0, 00 1. 14 9. 35 0, 00 1. 03 4. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 34 .9 50 ,0 0 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 4. 90 4. 33 0, 92 9. 64 1. 40 0, 00 2. 98 0. 48 0, 95 -6 .6 60 .9 19 ,0 5 0, 00 0, 00 6. 66 0. 91 9, 05 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n -4 41 .7 61 ,3 3 - -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 91 .3 13 ,8 8 1. 98 3. 68 6, 12 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 83 .6 86 ,1 2 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke -4 35 .3 58 ,2 0 -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 89 .3 02 ,6 2 1. 98 5. 69 7, 38 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 85 .6 97 ,3 8 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s -6 .4 03 ,1 3 0, 00 -2 .0 11 ,2 6 -2 .0 11 ,2 6 0, 00 0, 00 2. 01 1, 26 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 .0 25 .5 87 ,9 5 - -9 .9 60 .0 00 ,0 0 -1 .9 98 .3 84 ,8 1 7. 96 1. 61 5, 19 0, 00 -3 .5 13 .5 00 ,0 0 -1 1. 47 5. 11 5, 19 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en -3 33 .8 30 ,0 7 0, 00 -7 64 .9 74 ,3 1 -7 64 .9 74 ,3 1 0, 00 0, 00 76 4. 97 4, 31 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n -1 1. 60 2, 24 0, 00 -9 .3 41 ,3 6 -9 .3 41 ,3 6 0, 00 0, 00 9. 34 1, 36 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 -6 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en -2 .5 18 ,6 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en -8 6. 12 3, 34 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 3. 50 0, 00 -2 73 .5 00 ,0 0 0, 00 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en -8 5. 14 0, 09 0, 00 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 01 1. 47 4, 70 0, 00 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en -1 38 .5 45 ,6 8 -1 .8 35 .0 00 ,0 0 -5 3. 03 7, 28 1. 78 1. 96 2, 72 0, 00 -8 15 .0 00 ,0 0 -2 .5 96 .9 62 ,7 2 0, 00 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en -1 5. 21 9, 67 -3 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .5 86 ,2 2 2. 99 0. 41 3, 78 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -3 .2 40 .4 13 ,7 8 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en -2 00 .6 24 ,3 7 -4 30 .0 00 ,0 0 0, 00 43 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 -8 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n -1 40 .7 93 ,0 4 -5 0. 00 0, 00 -2 8. 92 4, 22 21 .0 75 ,7 8 0, 00 0, 00 -2 1. 07 5, 78 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s -1 1. 19 0, 85 -3 75 .0 00 ,0 0 -1 21 .0 46 ,7 2 25 3. 95 3, 28 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -2 78 .9 53 ,2 8 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -2 07 .2 85 ,8 7 - -9 55 .6 00 ,0 0 -2 47 .9 94 ,9 8 70 7. 60 5, 02 0, 00 -1 54 .0 00 ,0 0 -8 61 .6 05 ,0 2 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -5 07 .2 00 ,0 0 -1 41 .9 62 ,5 8 36 5. 23 7, 42 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 05 .2 37 ,4 2 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en -4 6. 40 3, 61 0, 00 -8 .2 94 ,3 0 -8 .2 94 ,3 0 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -4 .2 05 ,7 0 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en -3 4. 15 6, 83 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 31 1. 60 0, 00 0, 00 0, 00 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n -1 .1 18 ,0 2 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng -1 25 .6 07 ,4 1 -1 34 .3 00 ,0 0 -9 7. 73 8, 10 36 .5 61 ,9 0 0, 00 -1 01 .5 00 ,0 0 -1 38 .0 61 ,9 0 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -1 .0 75 .0 00 ,0 0 - -9 0. 00 0, 00 -4 4. 65 0, 00 45 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 5. 35 0, 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d -7 5. 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 -3 9. 65 0, 00 50 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0. 35 0, 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -2 .7 49 .6 35 ,1 5 -1 4. 68 0. 60 0, 00 -1 2. 98 3. 97 6, 95 1. 69 6. 62 3, 05 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -7 .1 64 .1 23 ,0 5 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 2. 15 4. 69 5, 77 -5 .0 39 .2 00 ,0 0 -1 0. 00 3. 49 6, 00 -4 .9 64 .2 96 ,0 0 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -5 03 .2 04 ,0 0 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 2. 89 0. 56 2, 81 -4 .9 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -2 .3 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -3 .0 72 .1 71 ,5 9 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 69 20 20 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 b is e in sc hl . 5 J ah re ) 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 -3 .9 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 27 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 0 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 2. 89 0. 56 2, 81 -1 .0 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -6 .2 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 82 7. 82 8, 41 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 5. 78 2. 92 8, 19 + - - - - - 5. 74 2. 14 6, 11 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 3. 74 5, 17 - - - - - 4. 68 2, 81 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 1. 25 0, 00 - - - - - 1. 05 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 41 2. 61 7, 63 - - - - - 76 .5 13 ,3 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 19 .8 92 ,9 7 - - - - - 44 .5 77 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n 27 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - 6. 50 5, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - 13 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 1. 33 8, 00 - - - - - 73 5, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 1. 97 6, 57 - - - - - 2. 08 8, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 3. 08 5, 70 - - - - - 1. 97 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 51 4, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 3. 24 1, 04 - - - - - 87 9, 34 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 1. 00 0, 00 - - - - - 1. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 12 0, 00 - - - - - 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 38 E in za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - 18 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 4 60 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 14 .7 63 ,6 0 - - - - - 15 .0 17 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 16 0. 08 6, 73 - - - - - 17 4. 54 9, 92 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un ge n - L oh n/ G eh al t 1. 50 2. 89 4, 94 - - - - - 1. 64 9. 46 5, 94 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 34 5. 27 7, 74 - - - - - 37 8. 10 8, 77 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 89 E in za hl un g - E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - 18 .3 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 72 4. 26 2, 72 - - - - - 80 5. 16 0, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 25 .7 37 ,5 2 - - - - - 58 .8 15 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 37 .6 36 ,5 4 - - - - - 41 .1 18 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 32 .0 67 ,3 1 - - - - - 7. 55 8, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 41 .8 61 ,2 7 - - - - - 24 .7 98 ,6 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 99 00 00 E in za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 2. 44 9. 74 2, 74 - - - - - 2. 42 8. 40 1, 20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -5 .7 87 .6 09 ,5 3 - - - - - - -5 .6 89 .7 46 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 -3 .7 45 ,1 7 - - - - - -5 .3 89 ,8 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 00 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 20 0, 00 - - - - - -5 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 -1 .2 50 ,0 0 - - - - - -1 .0 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 -4 11 .9 92 ,4 9 - - - - - -7 7. 13 8, 51 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r d as F ol ge ja hr -2 5. 79 8, 09 - - - - - -1 9. 89 2, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n -1 .4 04 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - -6 20 ,1 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - -1 35 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 -1 .2 88 ,0 0 - - - - - -5 60 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se -1 .9 66 ,2 9 - - - - - -9 78 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t -2 .1 34 ,4 0 - - - - - -2 .5 80 ,3 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S -1 .5 85 ,2 4 - - - - - -2 .1 70 ,0 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l -3 61 ,9 1 - - - - - -8 22 ,2 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 37 A us za hl un g - V er ka uf N ot fa llm ap pe n -9 0, 00 - - - - - -1 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 38 A us za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - -1 .0 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 41 M ie tk au tio ne n 0, 00 - - - - - -9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 -1 4. 76 3, 60 - - - - - -1 5. 01 7, 52 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 -1 60 .0 86 ,7 3 - - - - - -1 74 .5 49 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un ge n - L oh n/ G eh al t -1 .5 02 .8 94 ,9 4 - - - - - -1 .6 49 .4 65 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r -3 48 .0 90 ,3 8 - - - - - -3 60 .8 38 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 89 A us za hl un g E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - -1 8. 30 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn -7 24 .2 62 ,7 2 - - - - - -8 05 .1 60 ,3 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 5. 18 3, 79 - - - - - -7 .0 12 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) -3 0. 90 2, 46 - - - - - -3 5. 93 4, 09 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 7. 63 4, 46 - - - - - -4 1. 06 1, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) -3 2. 43 2, 12 - - - - - -4 0. 09 7, 33 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 99 00 00 A us za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n -2 .4 49 .7 42 ,7 4 - - - - - -2 .4 28 .4 01 ,2 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -4 .6 81 ,3 4 - - - - - 52 .3 99 ,7 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 4. 73 9. 31 7, 72 = - - - - - 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 2. 36 5. 75 3, 06 - - - - - 4. 45 5. 68 3, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 64 4. 12 4, 17 - - - - - 1. 46 1. 15 5, 89 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 50 0. 00 0, 00 - - - - - 50 0. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 1. 00 0. 00 0, 00 - - - - - 99 6. 27 0, 08 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 06 00 G iro ko nt o M itt ag es se n 56 .2 57 ,2 0 - - - - - 85 .9 59 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 07 00 G iro ko nt o - R B R eu te -G ai sb eu re n 38 1. 66 1, 39 - - - - - 31 3. 68 9, 47 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 00 G iro ko nt o - V ol ks ba nk A lts ha us en 35 4. 71 7, 69 - - - - - 32 7. 22 4, 02 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 01 F le xs pa rk on to V ob a A lts ha us en 49 .0 00 ,0 0 - - - - - 48 .8 97 ,9 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 02 G el dm ar kk on to - V ob a A lts ha us en 15 1. 03 6, 75 - - - - - 35 1. 07 9, 69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 91 00 S P - G iro ko nt o V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 33 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 7. 01 9, 76 - - - - - 3. 03 1, 07 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23 97 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e -7 70 .2 52 ,3 0 - - - - - -9 18 .1 29 ,8 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 2. 88 5. 88 1, 47 = - - - - - -7 .2 90 .0 78 ,6 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - 33 5. 12 0, 55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 30 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 22.152,00 15.080,00 -7.072,00 0025000 - DV-Software 2.621,00 1.906,00 -715,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,00 16.986,00 -7.787,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,29 5.720.373,65 1.505.293,36 Summe 6.354.526,19 7.859.819,55 1.505.293,36 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.458.257,00 3.317.790,00 -140.467,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,00 1.288.472,00 -329.276,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,00 2.872.784,00 -165.486,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,00 1.941.631,00 -76.546,00 Summe 11.567.719,13 10.855.944,13 -711.775,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,58 2.172.914,59 -2.480,99 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 422.454,00 415.127,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00 304.246,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,00 9.067.198,00 673.213,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 910.236,00 962.217,00 51.981,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 237.732,00 233.148,00 -4.584,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49 769.140,49 -1.849,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 435.680,00 558.027,00 122.347,00 Summe 13.654.686,07 14.482.018,08 827.332,01 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 31 Robert Müller Schreibmaschine 6. Bilanz AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 342.817,50 416.722,00 73.904,50 0620000 - Maschinen 63.002,50 60.376,50 -2.626,00 0630000 - Technische Anlagen 430.221,00 368.808,00 -61.413,00 Summe 836.041,00 845.906,50 9.865,50 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 13.807,00 11.744,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 408.773,00 435.731,00 26.958,00 Summe 422.580,00 447.475,00 24.895,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,26 1.300.149,26 767.125,00 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,79 146.476,53 -61.514,26 Summe 741.015,05 1.446.625,79 705.610,74 Summe Sachvermögen 33.585.218,96 35.946.440,57 2.361.221,61 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 Summe 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 Summe 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00 78,00 -2,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,78 3.526,00 -10.929,78 32 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,47 5.849,69 2.699,22 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72 897,72 -163,00 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 0,00 13,71 13,71 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,83 2.432,52 -2.511,31 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70 85.445,74 -2.061,96 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 760,00 1.134,00 374,00 1531000 - Forderungen aus Transferleistungen -3.095,51 11.721,60 14.817,11 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 3.954,08 3.954,08 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 712,30 13.010,89 12.298,59 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,07 4.216,48 -18.452,59 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00 280,00 200,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,30 2.316,73 811,43 Summe 133.829,66 134.877,16 1.047,50 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,93 1.902,12 -44.404,81 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95 -8.858,69 -17.525,64 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,95 19.726,94 8.618,99 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,72 3.723,38 -57,34 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53 113.310,86 -7.919,67 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 0,00 5.400,00 5.400,00 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,57 41.786,87 -1.794,70 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.393,80 3.599,52 2.205,72 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 10.483,55 13.677,02 3.193,47 16917010 - Forderungen aus Löhne - Vorschuss 0,00 775,05 775,05 16917200 - Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 0,00 550,00 550,00 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 0,00 900,00 900,00 16918020 - Forderungen aus Feuersicherheitswache SKH 0,00 108,00 108,00 16918038 - Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine RV 0,00 820,00 820,00 Summe 246.552,00 197.421,07 -52.283,98 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,80 898.765,43 -3.556.918,37 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.461.155,89 105.281,26 -1.355.874,63 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00 157.999,03 -342.000,97 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,08 0,00 -996.270,08 17110600 - Girokonto Mittagessen 85.959,07 11.680,15 -74.278,92 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47 3.747,49 -309.941,98 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 327.224,02 2.628,82 -324.595,20 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,97 0,00 -48.897,97 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 351.079,69 1.033,50 -350.046,19 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. 338,00 0,00 -338,00 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 3.031,07 4.979,08 1.948,01 33 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87 -850.994,21 67.135,66 Summe 7.669.760,19 380.046,55 -7.290.078,64 Summe Finanzvermögen 17.963.595,43 17.981.448,36 14.334,88 Summe Vermögen 51.573.587,39 53.944.874,93 2.367.769,49 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,81 48.683,33 21.658,52 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,64 7.518,80 1.684,16 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,84 0,00 -2.148,84 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,80 0,00 -5,80 Summe 35.014,09 56.202,13 21.188,04 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 132.167,00 155.921,00 23.754,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,00 27.900,00 -600,00 Summe 160.667,00 183.821,00 23.154,00 Summe Abgrenzungsposten 195.681,09 240.023,13 44.342,04 SUMME AKTIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.412.111,53 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 1.848.145,50 3.288.248,65 1.440.103,15 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,34 7.269.729,39 137.770,05 Summe 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 40.526.210,83 42.104.084,03 1.577.873,20 34 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,00 8.776,00 -1.145,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,35 5.032.655,68 780.764,33 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 16.753,00 15.584,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 4.913,00 3.663,00 -1.250,00 Summe 4.283.478,35 5.060.678,68 777.200,33 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 Summe 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 375,00 275,00 -100,00 Summe 375,00 275,00 -100,00 Summe Sonderposten 9.941.693,35 10.573.576,18 631.882,83 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00 440.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,50 62.000,00 31.668,50 Summe Rückstellungen 400.331,50 502.000,00 101.668,50 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 0,00 11.510,82 11.510,82 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90 410,55 -2.933,35 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 0,00 2.150,69 2.150,69 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,81 20.061,24 32.340,05 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,00 1.453,91 1.453,91 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,35 30.926,99 10.935,64 35 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,00 2.184,73 2.268,73 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,00 46,45 46,45 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,53 80,33 -1.285,20 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,75 4.596,75 108,00 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,00 2.731,42 -268,58 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 0,00 -3.730,00 -3.730,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43 8.771,42 5.651,99 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,84 -5.945,02 -5.848,18 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,00 32,00 32,00 Summe 75.468,94 128.266,91 52.432,97 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,84 7.856,53 5.707,69 Summe 2.148,84 7.856,53 5.707,69 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,41 0,00 -2.516,41 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,62 22.292,85 964,23 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50 1.312,59 6.491,09 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,85 111.051,19 36.454,34 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,31 11.986,48 -47.385,83 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 85.451,63 58.563,36 -26.888,27 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,34 0,00 4.155,34 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,97 44.577,07 24.684,10 27996012 - Spenden 736,00 736,00 0,00 27996020 - Spenden allgemein 0,00 108,00 108,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27996036 - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,09 0,00 -638,09 27997010 - Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 0,00 68,00 68,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,10 9.794,71 6.323,61 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 625,14 0,00 -625,14 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 0,00 175,80 175,80 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.550,00 2.550,00 0,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 31.720,84 48.991,11 17.270,27 Summe 296.016,52 314.657,56 18.641,04 Summe Verbindlichkeiten 373.634,30 450.781,00 76.781,70 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,00 10.218,46 3.111,46 36 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 11.721,60 11.721,60 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,69 150.137,52 43.598,83 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81 382.379,27 -31.373,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 554.456,85 27.058,35 SUMME PASSIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.415.264,58 37 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 16.986,0024.773,00 00200000 Lizenzen 15.080,0022.152,00 00250000 DV-Software 1.906,002.621,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.859.819,556.354.526,19 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.720.373,654.215.080,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.855.944,1311.567.719,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.317.790,003.458.257,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.288.472,001.617.748,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.872.784,003.038.270,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.941.631,002.018.177,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 14.482.018,0813.654.686,07 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.914,592.175.395,58 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 415.127,00422.454,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 304.246,00308.214,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.067.198,008.393.985,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 962.217,00910.236,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 233.148,00237.732,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 769.140,49770.989,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 558.027,00435.680,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 845.906,50836.041,00 06100000 Fahrzeuge 416.722,00342.817,50 06200000 Maschinen 60.376,5063.002,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 368.808,00430.221,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 447.475,00422.580,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 11.744,0013.807,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 435.731,00408.773,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.446.625,79741.015,05 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 1.300.149,26533.024,26 38 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 146.476,53207.990,79 Summe: Sachanlagen 35.946.440,5733.585.218,96 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.201.637,505.345.987,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.201.637,505.345.987,50 1.3.5 Wertpapiere 11.800.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 11.800.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 134.877,16133.829,66 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 78,0080,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.526,0014.455,78 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 5.849,693.150,47 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 897,721.060,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 13,710,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 2.432,524.943,83 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 85.445,7487.507,70 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 1.134,00760,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 11.721,60-3.095,51 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.954,080,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 13.010,89712,30 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 4.216,4822.669,07 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 280,0080,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 2.316,731.505,30 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 197.421,07246.552,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.902,1246.306,93 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -8.858,698.666,95 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 19.726,9411.107,95 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.780,72 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 113.310,86121.230,53 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 5.400,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 41.786,8743.581,57 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 3.599,521.393,80 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 13.677,0210.483,55 16917010 Forderungen aus Löhne - Vorschuss 775,050,00 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 550,000,00 39 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 16918000 Forderungen aus Verwahrungen 900,000,00 16918020 Forderungen aus Feuersicherhetiswache SKH 108,000,00 16918038 Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine Ravensburg 820,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 335.120,557.625.199,19 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 898.765,434.455.683,80 17110200 Girokonto - KSK RV 105.281,261.461.155,89 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 157.999,03500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 0,00996.270,08 17110600 Girokonto Mittagessen 11.680,1585.959,07 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.747,49313.689,47 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 2.628,82327.224,02 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 0,0048.897,97 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.033,50351.079,69 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 0,00338,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.979,083.031,07 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -850.994,21-918.129,87 Summe: Finanzvermögen 17.936.522,3617.919.034,43 Summe: Vermögen 53.899.948,9351.529.026,39 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 56.202,1335.014,09 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 48.683,3327.024,81 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.518,805.834,64 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,002.148,84 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005,80 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 183.821,00160.667,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 155.921,00132.167,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.900,0028.500,00 Summe: Abgrenzungsposten 240.023,13195.681,09 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 54.139.972,0651.724.707,48 40 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 42.104.084,0340.526.210,83 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 5.060.678,684.283.478,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 8.776,009.921,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 5.032.655,684.251.891,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 15.584,0016.753,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 3.663,004.913,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.512.622,505.657.840,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.512.622,505.657.840,00 2.3 für Sonstige 275,00375,00 21900000 Sonstige Sonderposten 275,00375,00 Summe: Sonderposten 10.573.576,189.941.693,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 440.000,00370.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 440.000,00370.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 62.000,0030.331,50 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 62.000,0030.331,50 Summe: Rückstellungen 502.000,00400.331,50 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.340,9130.907,94 41 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,820,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,553.343,90 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,690,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24-12.278,81 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,910,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,9919.991,35 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73-84,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,450,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,331.365,53 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,754.488,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,423.000,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.730,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,423.119,43 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.945,02-96,84 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.856,532.148,84 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,532.148,84 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 314.657,56296.016,52 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,002.516,41 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,8521.328,62 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59-5.178,50 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,1974.596,85 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,4859.372,31 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,3685.451,63 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00-4.155,34 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,0719.892,97 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 108,000,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00638,09 27997010 Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 68,000,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,713.471,10 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 0,00625,14 27998030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 175,800,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kaution Schließanlage und Öffentliche Toilette 2.550,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 48.991,1131.720,84 Summe: Verbindlichkeiten 405.855,00329.073,30 5. Passive Rechnungsabgrenzung 554.456,85527.398,50 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 10.218,467.107,00 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 11.721,600,00 42 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 150.137,52106.538,69 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 382.379,27413.752,81 Summe: Passiva 54.139.972,0651.724.707,48 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 43 III. Anhang zur Jahresrechnung 2022 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2022 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2022 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 4.496.777 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 4.441.076 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2022 unverändert 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 280.002 Ökopunkte). 44 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2022) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 2.800.000,00 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1133.0190 S Grundstücksmanagement – Sonstige unbebaute Grundstücke 2.800.000,00 2.800.000,00 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 269.926,52 Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 daher zum 31.12.2022 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2022 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2022 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2022 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2022 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: 45 Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - 3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben - 5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,00 Gesamtbetrag 83.340,91 46 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,36 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996020 Verwahrgeld 2 108,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00 27997010 Verbindlichkeiten aus Vorschuss 1 68,00 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,71 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen 0,00 27998030 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 3 175,80 27998040 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 4 2.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 48.991,11 Gesamtbetrag 314.657,56 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,53 Gesamtbetrag 7.856,53 47 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2022 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 48 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 49 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022 Der Gemeinderat hat am 12.01.2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 25.01.2021 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde am 29.01.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde im Zeitraum vom 01.02.-09.02.2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2022 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.577.873,20 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 137.770,05 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2022 überstiegen die Erträge den Aufwendungen und es ergibt sich somit eine Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 137.770,05 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.577.873,20 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 2 Mio. € aufgrund Nachzahlungen aus Vorjahren 257.160,97 € über dem Planansatz. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag 2.842,93 € unter dem Planansatz, die Schlüsselzuweisungen 617.606,30 € und die Kommunale Investitionspauschale 301.718,90 € über dem Plansatz. 50 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. - 681.600,00 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 2.121.703,15 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 3,3 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen lag bei 1,51 Mio. € und war um 14,3 % geringer. Die planmäßige Abschreibungen betrugen 1,43 Mio. €. Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die 4,65 Mio. € entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf eine Überdeckung von 1,47 Mio. €, welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um + 1,87 Mio. € verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge in Höhe aufgrund von Verkäufen: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 137.779,05 € Außerordentlicher Ertrag 137.779,05 € Lizenzen: außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Technische Anlagen – Sanierung Heizungsverteilung Aufwand Betriebs- und Geschäftsaufwand – Abgang 2,00 € Bauhof, Fahrzeug 1,00 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Aufwand: 18.014,65 € Außerordentlicher Aufwand: - 9,00 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 133.770,05. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,0 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2,98 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 12,98 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit -10 Mio. €) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf -7,34 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 12,98 Mio. € abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten der Geh-und Radweg mit Teilleistungen in Höhe von 1.013.309,98 €, Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße (131.867,52 €), Kauf Grundstücke 1.689.302,62 € (Voken Erweiterung, Bühl, Mehlis) , 50 iPads mit Koffer- und Zusatzausstattung (27.049,18 €), Neukauf Opel Vivaro E (38.134,88) sowie Anzahlung des Löschgruppenfahrzeug in Höhe von 83.500,80 €. Im Bereich der Schulsanierung beziffern sich die Planungskosten in Anlagen im Bau zum 31.12.2022 bei 1.288.249,26 €. Die Sanierung der Toilettenanlage des grünen Gebäudes wurde bzw. wird als lfd. Aufwand verbucht. Für das Nahwärmenetz wurde im BA III 80.465,03 € beglichen. Zudem wurden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 2022 zu Jahresende in Höhe von 9 Mio. € (Spareinlagen/Festgeld) getätigt. 51 Der veranschlagte Finanzierungsüberschuss von -5 Mio. € (Erg. -10 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2022 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 noch über genügend liquide Mittel verfügte, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 335.120,55 €. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei um 2,57 Mio. € auf 2,6 Mio. €. Es fehlen noch Schlussrechnungen (Abmangel) beim Geh- und Radweg BA III und Nahwärmeleitungen. Die Schulsanierung wird uns 2023 und 2024 begleiten. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 6,6 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurden mit 12,9 Mio. € 1,7 Mio. € weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht bautechnisch begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte planerisch (Geh- und Radweg etc.) fertig gestellt. 9 Mio. wurden in Finanzanlagen/Spareinlagen zu Jahresende angelegt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 4,9 Mio. € verschlechtert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 340 Tsd. € besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 257 Tsd. € über dem Planansatz lag. Bei der Grundsteuer B kam es ebenfalls zu Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 44 Tsd. € über dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 1,24 Mio. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+617 Tsd. €) und der Investitionspauschale (+301 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine höhere Einwohnerzahl und eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 97 Tsd. € über dem Ansatz. 52 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 214 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 126 Tsd. € und die Stromvergütung der BHKW um 39 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge, Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit -5 Tsd. € leicht unter und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 10 Tsd. € leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 32 Tsd. € geringer, jedoch die Erstattung von den Eigenbetrieben um 15 Tsd. € höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 6 Tsd. € mehr erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), waren die Erträge aus Säumniszuschläge um 1.700 € geringer. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch dieser Veränderungen um 1,9 Mio. € höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2022 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 3.234.750,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 3.303.987,02 €. Der Haushaltsansatz wurde 69.237,02 € überschritten. Es wurde bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von -30.500 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4411) um 13.103,26 € mehr als geplant verfügt. 53 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2022 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,54 Mio. € insgesamt 6.670,42 € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (+79.218,02 €). Jedoch ergaben sich Einsparungen beim Winterdienst (-15.621,70 €) und Straßenunterhaltung (-50.016,42 €), Brückenunterhaltung (-30.000,00 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.113,11 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Reinigung (+62.802,14 €) und Fernwärme (+14.748,27 €) ergaben sich 2022 z. T. wesentliche Mehrkosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2022 mit 1.429 Tsd. € 289 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 403 Tsd. 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 20 Tsd. €. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2022 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 554 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Kreis- und FAG- Umlage sowie fehlende Abrechnungen im Kindergartenbereich waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 11 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Bauleitplanungskosten (+45.159,23 €) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer, sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 21 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 13.046.986,43 € - Planansatz 11.103.700,00 € Differenz 1.943.286,43 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 11.606.883,28 € - Planansatz 11.785.300,00 € Differenz -178.416,72 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 13.046.986,43 € Ordentliche Aufwendungen 11.606.883,28 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 1.440.103,15 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 54 Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 1,4 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten minimal aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 137.779,05 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 9,00 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 137.770,05 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.440.103,15 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 137.770,05 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.577.873,20 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.577.873,20 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 55 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 200.600,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 279.818,05 € (Vj. 572.875,04 €). Der Planansatz wurde somit um 79.218,05 € überschritten. Der Unterhaltungsaufwand des Sportsplatzes mit 73.410,70 (+58.410,70 €) schlägt hier zu Buche. Die eingegangenen Rechnungen der Toilettensanierung des grünen Gebäudes 2022 wurden mit der Schlussrechnung als Unterhaltungsaufwand verbucht. Der Unterhaltungsaufwand der Klosterwiesenschule wurde um 16.745,35 € überzogen. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 470.050 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 520.957,46 €. Strom- und Heizungskosten sind gemeinsam nur minimal höher wie die Reinigungskosten. Bei den Leistungen der Reinigung sollte gespart werden. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 76.900 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 91.648,27 € (Vj. 84.320,04 €) verfügt. Die höheren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 14.748,27 €. 56 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 164.050,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 113.774,03 € (Vj. 131.408,15 €) 50.275,97 € geringere Aufwendungen als im Planansatz. Die Senkung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem Einsparungen im Rahmen des Gas- und Stromengpass (HomeOffice, 19 Grad Regelung, Vorgaben etc.) geschuldet. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 133.100 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss aufgrund höheren Aufwendungen 195.902,14 € (Vj. 159.722,69 €) 62.802,14 € höher. Hier sollte angedacht werden, Reinigungsintervalle zu reduzieren und auch eine Reinigung mit eigenem Personal anzustreben. 57 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 119.633,02 € (Vj. 96.075,12 €) über dem Ansatz von 96.000 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 170.300,00 € mit 210.873,62 € (Vj. 204.786,69 €) um 40.573,62 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum und dvv Meldeportal ergaben sich erhebliche Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 58 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.971.300 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.832.947,60 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2022 72,22 € (Vj. 70,46 €), 51,21 € Personalkostenanteil (Vj. 49,99 €), 21,01 € (Maschinenkostenanteil Vj. 20,48 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 154.500 €. Abgerechnet wurden 170.300,32 €. Aufführung erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich und können diese erläutern. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.42792 Dankeschönfest Ehrenamtliche, Sportler- u. Blutspenderehrung (+) 6.006,87 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.006,87 € Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Ehrenamtsfest von 2021 auf 2022 verschoben. 1110.42720 Aufwendungen für EDV (+) 3.528,94 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt; 3.528,94 € 1110.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (-) 7.556,00 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt 10.444,00 € Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.34210 Erträge aus Verkauf (+) 8.808,00 € Ansatz: 15.200,00 €; tatsächlich verfügt: 24.008,00 € Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.42720 Aufwendungen für EDV (+) 7.404,84 € Ansatz: 15.700,00 €; tatsächlich verfügt: 23.104,84 €. 1120.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 3.834,28 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.834,28 €. 59 Produkt 1121 – Personalwesen 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 8.327,13 € Ansatz: 41.000,00 €; tatsächlich verfügt: 49.327,13 €. 1121.31410 Zuweisungen vom Land (+) 6.584,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.584,00 €. 1121.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (-) 6.531,94 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.968,06 €. 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 373,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.373,00 €. Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 4.999,56 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 72.499,56 €. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und (-) 3.597,14 € ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.402,86 €. 1122.43730 Umlage an die Gemeindeprüfanstalt (-) 6.499,36 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.500,64 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 8.645,24 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.354,76 €. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.968,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32,00 €. Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 4.625,19 € Ansatz: 24.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.625,19 €. 1124.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche (-) 17.905,00 € Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 595,00 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 44.000 € geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 57.677,02 € . Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 60 1125.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 25.951,60 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 85.951,60 €. 1125.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen (+) 13.677,02 € Von verbundene Unternehmen Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.677,02 €. 1125.4251009 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen (-) 4.297,52 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.702,48 €. 1125.4251011 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen (-) 8.453,58 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.546,42 €. Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 7.642,95€ Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.642,95 €. 1133.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall (+) 5.501,76 € Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.517,76 €. 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 8.634,45 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.365,55 €. 1133.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (-) 18.941,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 21.059,00 €. Produkt 1210 – Statistik und Wahlen 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 9.187,36 € Ansatz: 14.200,00 €; tatsächlich verfügt: 5.012,64 €. Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 28.135,15 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 35.135,15 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 166.050 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 157.045,81 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 9.004,19 €. 126.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 8.918,79 € Ansatz: 34.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.918,79 €. 1260.3321001 Kostenersätze Feuerwehr (+) 7.354,80 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.354,80 €. 61 1260.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 4.999,03 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.999,03 €. 1260.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 4.464,10 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.464,10 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 3.954,28 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.545,72 €. 1260.42612 Dienst- und Schutzbekleidung (-) 4.042,88 € Ansatz: 8.100,00 €; tatsächlich verfügt: 4.057,12 €. Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.34610010 Mietneben-/Betriebskosten (-) 3.033,80 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.466,20 € 127001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 7.777,69 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.222,31 € Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höherer Abschreibungen (Sonder-AfA bei gelbem Gebäude) und Schlussrechnungen der Toilettensanierung im grünen Gebäude bei 926.585,11 € (Plan 584.800 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 48.674,64 € (Planansatz 93.500 €). 211001.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 194.291,43 € Ansatz: 126.000,00 €; tatsächlich verfügt: 320.291,43 €. 211001.42411 Fernwärme / Heizung (+) 28.183,72 € Ansatz: 34.000,00 €; tatsächlich verfügt: 62.183,72 €. 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 34.076,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 74.076,00 €. 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 16.745,35 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.745,35 €. 211001.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) (+) 5.152,63 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.152,63 €. 211001.31480 Zuweisungen und Zuschüsse für ldf. Zwecke von (+) 4.900,00 € übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.900,00 €. 211001.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.230,33 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.730,00 €. 211001.443141 Portokosten Geschäftsaufwendungen (-) 4.283,25 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 216,75 €. 62 211001.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (-) 9.899,00 € Ansatz: 33.800,00 €; tatsächlich verfügt: 23.901,00 €. 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 12.000,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 211001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 14.581,51 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.418,49 €. 211001.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.899,05 € Ansatz: 32.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.600,95 €. – Die Rechnung der Unfallkasse wurde auf Konto 4041 verbucht. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt besser als geplant (RE 48.674,64 €, Plan 93.500 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 25.396,26 € Ansatz: 23.100,00 €; tatsächlich verfügt: 48.496,26 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 18.025,26 € Ansatz: 39.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.025,60 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 18.489,80 € Ansatz: 43.000,00 €; tatsächlich verfügt: 61.489,80 €. 215003.34831 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (+) 10.415,00 € Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 24.915,00 €. 215003.429145 Projekt Bläserklasse (-) 4.749,36 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.250,64 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (-) 7.371,51 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.128,49 €. 215003.31410 Zuweisungen vom Land (-) 14.500,00 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.000,00 €. Produkt 2620 – Musikpflege 2620.3411001 Mietnebenkosten (+) 5.441,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.441,80 €. 2620.34110 Mieten und Pachten (+) 5.097,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.097,80 €. Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.42798 Narrenumzug 2-jährig (-) 3.500,00 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 63 Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2022 Erg. 2022 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -42.350,00 -19.979,55 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -10.550,00 +4.593,12 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -30.950,00 +3.067,04 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -25.150,00 -23.099,98 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -22.200,00 -10.934,17 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung +1.450,00 4.006,38 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -4.900,00 -22.365,00 Unterbringung ukrainische Geflüchtet 0,00 -6.510,09 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -134.650,00 € -71.222,25 € Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2022 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte mit einem Defizit ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140077 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. 64 Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten (Bauhof, Verwaltung) U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34110 Mieten und Pachten (+) 3.770,72 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.770,72 €. 3140051.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 10.013,41 € Ansatz: 20.500,00 €; tatsächlich verfügt: 10.486,59 €. 3140071.34110 Mieten und Pachten (+) 5.772,92 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.772,92 €. 3140071.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 1.529,47 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.970,53 €. 3140072.34110 Mieten und Pachten (+) 24.184,34 € Ansatz: 42.000,00 €; tatsächlich verfügt: 66.184,34 €. 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 3.866,58 € Ansatz: 30.500,00 €; tatsächlich verfügt: 34.366,58 €. 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 9.948,44 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 22.051,56 €. 3140073.4711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 18.444,00 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 25.444,00 €. 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 11.201,62 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.798,38 €. 3140074.4711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 13.518,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.518,00 € 3140074.34110 Mieten und Pachten (+) 12.453,80 € Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 20.953,80 €. 3140074.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 4.390,64 € Ansatz: 6.400,00 €; tatsächlich verfügt: 10.790,64 €. 3140074.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 4.209,03 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.5709,03 €. 3140075.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 11.693,94 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 4.300,00 €; tatsächlich verfügt: 15.993,94 €. 65 3140075.34110 Mieten und Pachten (+) 5.694,45 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 25.194,45 €. 3144075.42310 Miete und Pachten (-) 8.686,46 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.313,54 €. 3140076.3461001 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 7.600,00 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 400,00 € 3140076.34110 Mieten und Pachten (-) 8.152,57 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.847,43 €. 3140077.34110 Mieten und Pachten (+) 26.136,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 26.136,08 €. 3140077.42310 Mieten und Pachten (+) 17.927,75 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 17.927,75 € 3140077.3461001 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 13.429,45 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 13.429,45 €. 3140077.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 7.665,74 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.665,74 €. 3140077.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 6.274,76 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.274,76 € Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.4012 Beschäftigte Dienstaufwendungen (+) 73.410,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 73.410,00 €. 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 55.699,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 55.699,08 €. Im Integrationsmanagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.481.900 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Zuschüssen auf -1.380.784,24 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2022 Erg. 2022 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne 984.100,00 912.097,39 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin 322.150,00 354.312,72 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten 143.150,00 102.653,29 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich 32.500,00 11.720,84 Summe: 1.481.900 € 1.380.784,24 € 66 Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 984.100,00 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2022 912.097,39 (Vj. 793.711,03 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 52,78 % (Vj. 54,70 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 12,01 % (Vj. 12,90%). 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 160.835,58 € Ansatz: 380.000,00 €; tatsächlich verfügt: 540.835,58 €. 365001011.31480 Zuweisungen und Zuschüsse (+) 72.966,00 € für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 72.966,00 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über (+) 63.384,00 € 3 Jahre - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 80.000,00 €; tatsächlich verfügt: 143.384,00 €. 365001011.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 27.589,53 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 62.589,53 €. 365001011.42611 Aus- und Weiterbildung (+) 20.730,51 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 25.230,51 €. 365001011.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (+) 12.396,28 € Ansatz: 67.000,00 €; tatsächlich verfügt: 79.396,28 € 365001011.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 10.116,90 € Ansatz: 850,00 €; tatsächlich verfügt: 10.966,90 € 365001011.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 8.100,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.100,00 €. 365001011.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 7.522,03 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.522,03 € 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 11.468,98 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 14.968,98 €. 365001011.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 7.273,09 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.273,09 €. 365001011.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 7.023,60 € Ansatz: 16.500,00 €; tatsächlich verfügt: 23.523,60 €. 365001011.44210 Aufwend. für ehrenamtl. Tätigkeit Jugendbegl., GR etc. (+) 4.448,58 € Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 6.648,58 €. 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.500,00 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 67 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 10.391,54 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.608,46 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (-) 11.981,00 € Ansatz: 54.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.019,00 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2022 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2022 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 45,53% (Vj. 57,40 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 1.048,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 295.205,92 € Aufwendungen St. Martin: 640.000,00 € (Abrechnung 2021 u. 2022 fehlen leider noch). Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -354.312,72 € (Vj. -255.321,57 €) 365001013.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 6.800,66 € Ansatz:0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.800,66 €. 365001013.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 45.000,00 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 595.000,00 €; tatsächlich verfügt: 640.000,00 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2022 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 57,90% (Vj. 62,68 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 37.270,92 (Vj. 63.112,50 €). Zuweisungen und Zuschüsse: 103.912,22 € Aufwendungen Waldorf: 240.000,00 €.(Abrechnung Waldorf fehlt- Verbuchung erst 2023) Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: -102.653,29€ (Vj. -107.783,06 €) 365001014.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 50.000,00 € Ansatz: 290.000,00 €; tatsächlich verfügt: 240.000,00 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 32.729,08 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 37.270,92 €. 365001014.31410 Zuweisungen vom Land (+) 13.912,22 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt 103.912,22 €. Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 68 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 18.279,16 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.720,84 €. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2022/2023 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2022/2023 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 421000.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 6.029,75 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3,470,25 €. 424101.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 13.049,21 € Ansatz: 300,00 €; tatsächlich verfügt: 13.349,21 €. 424101.47110 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (-) 3.612,00 € Ansatz: 93.000,00 €; tatsächlich verfügt: 89.388,00 €. 424101.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 1.869,13 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.130,87 €. 424101.42411 Fernwärme / Heizung (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424101.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 232,37 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.767,63 €. 69 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 58.410,70 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 73.410,70 €. 5510.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 5.818,01 € Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.318,01 €. 5110.31410 Zuweisungen vom Land (+) 3.838,46 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.838,46 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (-) 4.547,43 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 452,57 €. 5110.44580 Erstattung an übrige Bereiche (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.4431810 GIS (-) 7.270,35 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.729,65 €. 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 7.487,02 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12,98 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 5.294,51 € Ansatz: 108.500,00 €; tatsächlich verfügt: 103.205,49 €. Die Bauleitplanungskosten für diverse Bebauungspläne und Projekte waren für 160.000 € vorgesehen. Das Ergebnis 2022 beziffert sich auf 205.159,23 €. (+45.159,23 €). u. a. 5110.443180 – 10 Klima- und Artenschutz – Bauleitplanungskosten, (-) 5.201,92 € Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.798,08 €. 5110.44318 – 11 Sonstige Planungskosten – Bauleitplanungkosten, (-) 14.074,59 € Gutachterkosten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.925,41 €. 5110.44318 - 12 Stadtsanierung LSP Ortskern II Bauleitplanungskosten, (+) 84.237,81 € Gutachterkosten Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 109.237,81 €. 5110.44318 – 24 Fischerareal Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 33.035,90 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.964,10 €. 5110.44318 - 26 Bühl Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 11.515,66 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 11.515,66 € 5110.443180 – 27 Voken Erweiterung – Bauleitplanungskosten, (-) 15.000,00 € Gutachterkosten Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 – 28 Sulpach Bplan – Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 21.718,17 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 21.718,17 €. Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (+) 2.783,83 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 112.783,83 €. 70 Produkt 5320 – Gasversorgung 5320.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (+) 4.154,34 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.154,34 €. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen, ab 2022 Lebensmittelmarkt. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2022 ein Verlust in Höhe von -34.600 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 6.161,64 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2022). Vergleich Vorjahre 2014 (RE - 4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €) 2020 (7:432,31 €) (2021: 6.943,78 €). 2022 war verwaltungstechnisch ein sehr schwieriges Jahr. Neben der unsicheren Situation (mögliche Kündigung bestehender Lieferverträge – Ankündigung Gasumlage, Anforderung und Auszahlung und Abwicklung der Dezemberumlage, Preisgestaltung der Abrechnung und aktuell Information der Kunden über die Wärmepreisbremse 2023). Finanziell hat der Betrieb dies bisher jedoch gut bewältigen können. Das vorläufige Jahresergebnis 2022 gestaltet sich wie folgt: Das Jahr schließt mit +6.011,35 € vor Steuern ab. Der Arbeitspreis hat sich von 5,95 ct/kWh auf 10,18 ct kWh erhöht. Die Verkaufsmenge war 2022 um 318.700 kwh niedriger (2022: 1.236.110 kwh, 2021: 1.584.800 kwh). Die Einnahmen liegen mit 70.848 € über der Planung. Auf der Aufwandseite liegen die Abschreibungen 17.832,36 € höher als in der Planung. Die Aufwendung aus internen Leistungsverrechnungen (Verwaltung/Bauhof) lagen mit 24.933,37 € und die kalk. Zinsen mit 2.882,60 € höher als in der Planung. Seit 2022 wird auch eine Miete für die Räumlichkeiten in Höhe von 9.990 € sowie die Aufwendung der politischen Steuerung mit 746 € mit eingerechnet. 71 Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2022-12.2022 1. Umsatzerlöse 263.311,80 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 74.055,48 46.629,98 5340.34614 Kostenersätze privat 34.817,20 61.128,23 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 0,00 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 71.730,54 58.627,57 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 82.708,58 54.593,44 Summe 263.311,80 220.979,22 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 90.726,87 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 90.726,87 100.220,23 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 90.726,87 100.220,23 55.295,36 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 55.295,36 39.309,96 Summe 55.295,36 39.309,96 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 103.045,66 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 29.276,54 41.326,76 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbew . Verm. 0,00 0,00 5340.42310 Mieten und Pachten 9.990,00 0,00 5340.42414 Sonst. Bew irtschaftungsk. Schornst., Versicher. 1.234,78 104,52 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.4421 Aufw endungen für ehrenamtl. Tätigk. 746,00 0,00 5340.44311 Geschäftsaufw and 1.114,97 1.388,72 5340.48110 Verw altungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verw altungskostenanteil) 60.683,37 24.688,23 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 0,00 Summe 103.045,66 67.508,23 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.632,60 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 7.632,60 6.252,58 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 7.632,60 6.252,58 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 6.611,31 JAHRESGEWINN v. STEUERN 6.611,31 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2022 449,67 15. ERGEBNIS n. STEUERN 6.161,64 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) 72 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.34110 Mieten und Pachten (+) 36.328,40 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.328,40 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 22.708,58 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 82.708,58 €. 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand – Wärmebezug (+) 21.730,54 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 71.730,54 €. 5340.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.333,71 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.666,29 €. 541001.3162 Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen (+) 17.172,92 € Ansatz: 1.450,00 €; tatsächlich verfügt: 18.622,92 € 541001.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 55.928,88 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt 94.071,12 €. 541002.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 8.697,44 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.302,56 €. 5450.42111 Winterdienst (-) 18.699,03 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.300,97 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 20.445,68 € Ansatz: 15.500,00 €; tatsächlich verfügt: 35.945,68 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.618,08 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.618,08 €. Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2022 bei 36,38%. Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% Ergebnis 2022: Defizit in Höhe von -121.002,74 €; Kostendeckungsgrad 36,38% 5530.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 1.988,42 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.988,42 €. 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 17.641,47 € Ansatz: 23.200,00 €; tatsächlich verfügt: 40.841,41 €. 73 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -417,00 €. Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 163.700 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -147.558,62 € (Vj. -160.636,29 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34112 Pacht Gaststätte (-) 4.000,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.000,00 €. 5730.34111 Miete Schenk-Konrad-Halle (-) 7.300,00 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.700,00 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 12.213,44 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.786,56 €. 5730.4211 – 2 Unterhaltung Gaststätte zur Mühle – Unterhaltung der (+) 8.561,58 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.561,58 €. 5730.4211 – 1 Unterhaltung SKH – Unterhaltung der Grundstücke (+) 4.059,94 € und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.059,94 €. 5730.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 5.683,46 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.816,54 €. 5730.42310 Mieten und Pachten (-) 8.400,00€ Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 74 Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2022 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.112,52 € Die Grundsteuer A wurde mit 37.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 40.112,52 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2022 liegt bei 40.112,52 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 37.000,00 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 44.193,90 € Die Grundsteuer B war um 44.193,90 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 lag bei 614.193,90 €. Der Planansatz 2022 war mit 570.000,00 € veranschlagt. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 257.160,97 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 2.257.160,97 € (Ansatz 2.000.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.729.812,00 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 527.348,97 €. Die Gewerbesteuer 2023 liegt Stand Mai im Ansatz im Ansatz von 2,3 Mio. €. 75 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 2.842,93 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7,019 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,78 Mrd. € auf die Gemeinden 2022 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2022 0,0004713, Rechnungsergebnis 3.305.157,07 €, Ansatz 3.308.000,00 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 16.959,76 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 16.959,76 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 276.959,76 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 260.000,00 €. Schlüsselzahl 2022-2023: 0,0002444. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 617.606,30 € Planmäßig waren hier 1.620.000,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.237.606,30 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2022 (Stand 2020) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.456,00 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.597,50 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,09 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 301.718,90 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte höherer Beträge (Plan 80,00 €/EW, Erg. 111,40 €/EW) mit 747.718,90 € (Plan 446.000,00 €) mehr als geplant einnehmen. 76 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (+) 13.824,00 € Ansatz: 266.700,00 €; tatsächlich verfügt: 280.524,00 €. Der Familienlastenausgleich lag 13.824,00 € über dem Planansatz. 6110.3032 Hundesteuer (+) 5.384,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.384,00 €. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 58.007,58 € Ansatz: 206.000,00 €; tatsächlich verfügt: 264.007,58 €. Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträge im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, musste auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 244.193,30 € Ansatz: 1.811.600,00 €; tatsächlich verfügt: 1.567.406,70 €. Bei der Finanzausgleichumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.567.406,70 € gegenüber 1.811.600,00 €geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 295.964,00 € Ansatz: 2.050.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.754.036,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.754.036,00 € abführen. Der Hebesatz betrug 25 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 2.050.000 € (geplanter Hebesatz 28,0% aber niedrigere Steuerkraftsumme). 77 6120.3616 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 2.892,69 € Ansatz: 70.450,00 €, tatsächlich verfügt: 73.342,69 €. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 15.660,95 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.660,95 €. Die Gemeinde Baindt musste 2022 Verwahrentgelte in Höhe von -0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 6120.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 14.805,53 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.805,53 €. 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 4.309,54 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.309,54 €. 6120.44980 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 78 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit -175.302,62 € schlechter als geplant ab. Es wurden 315.467,36 € (Planabweichung -84.532,64 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,5 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 1.689.302,62 € (Planabweichung -189.302,62 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit und Familienbeiträge beträgt im Grundstückswesen: 259.825,36 €. Im Bereich Feuerwehr ist die Erweiterung des Feuerwehrhauses erst 2023/2024 vorgesehen. Das Fahrzeug wurde auch 2023 erneut veranschlagt. Der Abschnitt Feuerwehr verbesserte sich um 562.285,21 €. Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule verschoben. Das Produkt Klosterwiesenschule verbesserte sich wegen Verschiebung der Baumaßnahme um 2.860.559,26 €. Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 3.700 € vorgesehen. Das Produkt verschlechterte sich durch Restzahlung Kindergarten und Anschaffungen um 16.787,37 €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv nur teilweise angegangen. Es sind 2023 Ansätze in entsprechender Höhe gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2024) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Städtebaulich angepasste Nachverdichtung Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2023, 2023, 2024 werden die Erträge gegengerechnet. 79 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: 80 P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgew inn 2022 0,00 6.161,64 0,00 6.161,64 5340.2001997 Bilanzgew inn a. Vj. 34.675,40 0,00 0,00 34.675,40 Summe 34.675,40 6.161,64 0,00 40.837,04 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 190.837,04 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 35.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/GPA 331,50 1.000,00 331,50 1.000,00 Summe 35.331,50 1.000,00 331,50 36.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 280.000,65 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.102,00 238.408,70 253.102,00 238.408,70 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 0,00 0,00 0,00 0,00 5340.2792 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Unterhaltung des unbew eglichen Vermögens 1.930,66 18.050,09 1.930,66 18.050,09 5340.2793 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Bew irtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 14.071,70 18.537,13 14.071,70 18.537,13 534025113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufw endungen 40,46 80,01 40,46 80,01 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Erklärung 1.600,90 4.924,72 1.600,90 4.924,72 Summe 270.745,72 280.000,65 270.745,72 280.000,65 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 01.2022-12.2022 Gesamtbetrag EUR 36.000,00 40.837,04 190.837,04 36.000,00 36.000,00 506.837,69 40.837,04 280.000,65 280.000,65 81 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden keine außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -90.246,82 € ab. Insgesamt wurden 947.946,94€ investiert, aber auch Beiträge und Abschlagszahlung von Zuschüsse in Höhe von 857.700,12 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zum Teil sind Projekte wie der Geh- und Radweg BA III noch nicht schlussgerechnet. Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt - investiver Bereich: Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 17.500,00 € Ansatz: 17.500,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1125 – Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeugen 1125.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 10.736,52 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 10.736,52 €. 1125.0610 (H) Fahrzeuge (+) 5.619,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 5.619,00 €. 1125.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 13.500,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u. ä.) Ansatz: 13.500,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1125.0610 (S) Fahrzeuge (+) 11.261,78 € Ansatz: 47.200,00 €, tatsächlich verfügt: 58.461,78 €. Produkt 1133 - Grundstücksmanagement 1133.0190 (S) 27 - Voken Erweiterung – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 1.224.185,13 Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 1.224.185,13 €. 1133.0190 (S) – 26 Bühl – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 280.891,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 280.891,00 €. 1133.0190 (H) – 26 Bühl – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 165.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 165.000,00 €. 1133.0190 (H) – 23 Grünenberg Stöcklis – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 150.467,36 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 150.467,36 €. 1133.0190 (S) – 25 GE Mehlis 2. Erweiterung (+) 26.726,49 € – sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 26.726,49 €. 1133.0190 (H) – 25 GE Mehlis 2. Erweiterung (-) 250.000,00 € – sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 82 Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.0961 (S) – Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (+) 11.900,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 11.900,00 €. 1260.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 7.286,01 € Ansatz: 20.800,00 €, tatsächlich verfügt: 13.513,99 €. 1260.0610 (S) Fahrzeuge (-) 416.499,20 € Ansatz: 500.00,00 €; tatsächlich verfügt: 83.500,80 €. Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (+) 755.225,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 755.225,00 €. 211001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und (-) 400.000,00 € Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 400.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 211001.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 58.633,57 € Ansatz: 96.000,00 €, tatsächlich verfügt: 37.366,43 €. 211001.0232 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen (-) 6.000.000,00 € Ansatz: 6.000.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0 €. Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072 – Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen 3140072.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 10.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00€. 83 Produkt 365001011 – Kindergarten Sonne Mond und Sterne 365001011.0222 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 9.341,36 € bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 9.341,36 €. 365001011.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 10.075,92 € Ansatz: 3.500,00 €, tatsächlich verfügt: 13.775,92 €. Produkt 365001014 – Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 365001014.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 40.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthalle 424101.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (+) 3.650,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,00 €. Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.0960 Anlagen im Bau (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.2111 – 24 (H) Fischerareal – Sonderposten aus Zuwendungen und (-) 500.000,00 € Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0190 (S) – 24 Fischerareal – sonstige unbebaute Grundstücke (-) 2.475.000,00 € Ansatz: 2.475.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0190 (H) – 24 Fischerareal – sonstige unbebaute Grundstücke (-) 3.625.000,00 € Ansatz: 3.625.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5330 – Wasserversorgung 5330.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 9.950,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 55.400,00 €, tatsächlich verfügt: 65.350,00 €. Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 150.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u. a.) Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5340.0962 (S) – 24 Fischerareal – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen (+) 80.465,03 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 80.465,03 €. 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 67.083,33 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 117.083,33 €. 84 Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 1.000.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 1.000.000,00 €. 5360.0962 – 56 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 7.142,86 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 7.142,86 €. 5360.0360 – 66 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 5.710,82 € und zugehörige Anlagen – Nelkenstraße Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.710,82 €. 5360.0390 – 29 (S) Lilienstraße – sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 40.000,00 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5360.0360 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen u. zugehörige Anlagen (-) 3.248.503,57 € Ansatz: 3.250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.496,43 €. Produkt 5380 – Abwasserbeseitigung 5380.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 25.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 59.000,00 €, tatsächlich verfügt: 84.000,00 €. Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.0962 – 56 (S) Geh- u. Radweg BA Sulpach Richtung Mochenw. (+) 897.271,56 € BA III – Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 897.271,56 €. 541001.2120 – 23 (S) Grünenberg Stöcklisstraße – Sonderposten aus (+) 49.465,92 € Beiträgen und ähnlichen Entgelten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 49.465,92 €. 541001.2021 – 26 (S) Bühl – Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen (+) 44.687,50 € Entgelten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 44.687,50 €. 541001.0350 – 66 (S) Nelkenstraße – Straßen, Wege, Plätze, (+) 20.135,25 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 20.135,25 €. 541001.0350 – 21 (S) Marsweiler Ost II – Straßen, Wege, Plätze, (-) 20.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 22 (S) Geigenstack Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (-) 20.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 85 541001.42116 (S) Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 25 (S) GE Mehlis 2. Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (-) 40.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 26 (S) Bühl – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanl. (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.2120 – 25 (S) GE Mehlis 2. Erweiterung – Sonderposten aus Beitr. (-) 50.000,00 € und ähnlichen Entgelten Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.42112 (S) Straßenunterhaltung allgemein (+) 55.928,88 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 94.071,12 €. 541001.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 67.532,46 € Ansatz: 95.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.467,54 €. 541001.0350 – 29 (S) Lilienstraße - Straßen, Wege, Plätze, (-) 375.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 375.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 24 (S) Fischerareal - Straßen, Wege, Plätze, (-) 930.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 930.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 56 (S) Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 1.088.489,18 € Mochenwangen BA III - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 1.100.000,00; tatsächlich verfügt: 11.510,82 €. Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.42112 (S) Straßenunterhaltung allgemein (+) 5.912,46 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.912,46 €. 541002.0962 – 56 (S) Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (+) 5.794,13 € Mochenwangen BA III – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.794,13 € 541002.0350 – 21 (S) Marsweiler Ost II - Straßen, Wege, Plätze, (+) 5.434,49 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.434,49 €. 541002.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541002.0390 – 66 (S) Nelkenstraße Sonstige Bauten des (-) 20.177,85 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 25.000,00 €, tatsächlich verfügt: 4.822,15 €. 541002.0390 – 29 (S) Lilienstraße – sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 86 Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 8.000,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 8.000,00 €. 5470.0962 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 4.888,42 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.888,42 €. Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 40.000,00 € Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5520 – Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 5520.0962 – 18 (S) Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (+) 12.977,12 € Starkregenrisikomanagement - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 12.977,12 €. 5520.0370 – 16 (S) Starkregenrisikomanagement – wasserbauliche Anlagen (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 20 (S) Hochwassergefahrenstellen – wasserbauliche Anlagen (-) 150.000,00 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 18 (S) Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (-) 650.000,00 € Starkregenrisikomanagement – wasserbauliche Anlagen Ansatz: 650.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5530 – Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0380 (S) Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (-) 21.075,78 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.924,22 €. Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.23102 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen (-) 4.000.000,00 € beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) - Tilgung Kredite KFW-Darlehen Ansatz: 4.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. 2,6 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 6,6 Mio. € weniger als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 3 Mio. € weniger eingenommen als veranschlagt. 87 Insgesamt wurden rd. 4,0 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 330.055,06 € und somit rd. 3,7 Mio. € weniger als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus einem Verkauf eines Grundstückes und minimal aus Fahrzeugen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhten sich im Vergleich zum Ansatz um 1,69 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,69 Mio. €, Baumaßnahmen in Höhe 2,0 Mio. € sowie Festgeldanlagen in Höhe von 9 Mio. €. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2022 in Höhe von 9 Mio. € (Spareinlagen - Festgeld) getätigt. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 44.650,00 € und somit 45.350,00 € unter dem Planansatz. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich - 10 Mio. € und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -4,96 Mio. € wesentlich höher aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von - 4,94 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 2,4 Mio. € wesentlich höher als geplant aus. Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2022, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2022 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von - 7,34 Mio. €. Im Haushaltsplan waren hier - 1,04 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 7.625.199,19 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 335.120,55 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2022: 183.846,45 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2022: 667.147,76 €. 88 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapital- positionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 89 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2022 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen werden auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. 90 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2022 von rund 33,6 Mio. € auf 36,0 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und der geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 17,91 Mio. € im Jahr 2021 auf rund 17,93 € im Jahr 2022 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 91 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2022 A. AKTIVSEITE 54.139.972,06 € 1. Vermögen 53.899.948,93 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 16.986,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 15.080,00 € DV-Software 025 1.906,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 24.7730,00 1.663,28 € 0,00 € 9.420,28 € 16.986,00 1.2 Sachvermögen 35.946.440,57 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 7.859.819,55 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.092.625,98 € Ackerland 013 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 5.720.373,65 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 6.354.526,19 € 1.689.302,62 € 184.009,26 € 0,00 € 7.859.819,55 € Die Zugänge 2022 waren Kaufverträge i. H. v. 1.689.302,62 € waren für Kauf Ausgleichsgrundstück, Grundstück GE Mehlis Batteriespeicher, Grundstückstausch Retensionsfläche, Kaufvertrag Baugebiet Voken Erweiterung und Abgänge waren durch Tausch von einem Bauplatz Bühl Baubegiet Bühl zu verzeichnen. 92 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 10.855.944,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2022: Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 3.317.790,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 1.288.472,00 € Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 2.872.784,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.941.631,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 11.567.719,13 € 9.341,36 € 0,00 € 721.116,36 € 10.855.944,13 € Zugänge 2022 bei Nachtrag Neubau Kiga Sonne, Mond und Sterne 9.341,36 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 14.482.018,08 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.172.914,59 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 415.127,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 304.246,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 9.067.198,00 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 962.217,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 233.148,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 769.140,49 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 558.027,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022/Umbuchungen Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 13.654.686,07 € 1.299.105,48 € 4.492,250 € 467.281,22 € 14.482.018,08 € 93 Zugänge 2022 bei: Mehrfläche Geh- und Radweg BAIII 2.011,26 € Straßenbau Nelkenstraße 20.135,25 € Straßenbel. Marsweiler Ost II 5.434,49 € Geh- und Radweg BA III Sulpach 1.013.309,98 € Hausanschluss und Microleerohre Breitb. 9.586,22 € Restzahlung Friedhofsanierung BA I 12.689,12 € Glasstelen Friedhof Urnengrabsystem 7.600,88 € Bodenplatten Friedhof 1.542,24 € Glasstelen Urnenwand 7.091,98 € Straßenbeleuchtung Nelkenstraße 4.822,15 € Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße 131.867,52 € Straßenbeleuchtung Geh- und Radweg 1. AZ 5.794,13 Tiefbau Nahwärmenetz BA I 77.220,36 Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2023. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 845.906,50 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 416.722,00 € Maschinen 062 60.376,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 368.808,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 836.041,00 € 150.406,82 € 3.933,44 € 136.607,88 € 845.906,50 € Zugänge 2022 bei Adler thermische Unkrautvernichtung 8.294,30 € Neukauf Opel Vivaro-E 38.134,88 € Neukauf Sigg Anhänger 5.028,94 € Kauf VW Caddy als Ersatz 15.447,90 € Löschgruppenfahrzeug für die Feuerwehr 83.500,80 € 94 Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 447.475,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 11.744,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 435.731,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 422.580,00 € 94.804,75 € 0,00 € 69.909,75 € 447.475,00 € Zugänge 2022 bei: Notstromaggregat Feuerwehr 895,71 € Kramer Radlader Bauhof 3.108,07 € NAS Festplatte 2.872,00 € VOIS Software Einwohnerwesen 15.315,31 € Schrank, Tisch und Stühle 8.899,30 € Wasserspender Kiga Gelbes Gebäude 2.854,81 € Atemschutzausrüstung 12.074,45 € Stühle für Aula – Erstbeschaffung 3.492,65 € Palettenregal Bauhof 5.883,43 € ELMO 3.534,60 € Elektronisches Anordnungswesen (CIP) 4.096,58 € 50 iPads mit Koffer und Zusatzausstattung 27.049,18 € Zwei Klarinetten und ein Saxophon (Bläserklasse) 3.290,00 € Wasserspender für Kiga Sonne, Mond und Sterne 2.021,81 € Motorsense Stihl FS 431 C-EM 1.201,19 € Zwei Gaswarnmelder 1.087,66 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2022 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. 95 Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 1.446.625,79 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 1.300.149,26 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 146.476,53 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2022 vorhanden: Anlagenr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 1.288.249,26 € Anlagenr. 2094 Breitbandversorgung Fischerareal 2022 784,29 € Anlagenr. 2098 FTTB weiße Flecken Projektbezogene Kosten 12.991,02 € Anlagenr. 2101 Bau Fischerstraße 28.971,49 € Anlagenr. 2102 Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / Siemensstr. 18.560,72 € Anlagenr. 2103 Straßenbeleuchtung Fischerstraße 2.829,73 € Anlagenr. 2145 Ideenkonzept neuer Waldspielplatz „Grüner Berg“ 1.874,25 € Anlagenr. 2183 1. AR Rohrleitungsbau Fischerareal 3. BA 80.465,03 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022/ Umbuchungen 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 741.015,05 € 1.778.599,70 € 1.072.988,96 € 0,00 € 1.446.625,79 € 96 1.3 Finanzvermögen 17.936.522,36 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 151.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 151.961,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151.961,00 € 97 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.201.637,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Tilgungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 5.345.987,50 € 5.000,00€ 1.149.350,00 € 4.201.637,50 € Stand 2022: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.501.887,50 € (Abgang 2022 63.350,00 €) Stand 2022: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 2.699.750,00 € (Abgang 2022 84.000,00 €) Stand 2022: Zweckverband Breitbandversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € (Abgang 2022 1.000.000,00 €) 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 11.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Festgelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 3.300.000,00 € 9.000.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 11.800.000,00 € Sparbriefe/Festgelder im Wege der Einlagensicherung nur bei örtlichen Banken. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 134.877,16 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 133.829,66 € 134.877,16 € 133.829,66 € 0,00 € 134.877,16 € 98 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 197.421,07 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 246.552,00 € 197.421,07 € 246.552,00 € 0,00 € 197.421,07 € 1.3.8 Liquide Mittel 171 335.120,55 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 7.625.199,19 € 335.120,55 € 7.625.199,19 € 0,00 € 335.120,55 € 2. Abgrenzungsposten 240.023,13 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 56.202,13 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2022 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2022 zuzuordnen sind. 99 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 183.821,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 160.667,00 € 39.650,00 € 0,00 € 16.496,00 € 183.821,00 € Zugang 2022 bei Familienförderung Flst. 1222 9.000,00 € Familienförderung Flst. 115/22 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/11 3.000,00 € Familienförderung Flst. 115/12 6.000,00 € Familienförderung Flst. 1225 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/14 6.000,00 € Kostenbeteiligung Sportverein 2.000,00 € Aufholen nach Corona – Jugendraum 1.650,00 € Abgang geleistete Investitionszuschüsse 0,00 € Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv- Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO). 100 B. PASSIVSEITE 54.139.972,06 € 1. Eigenkapital 42.104.084,03 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 10.557.978,04 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2022 eine. Überschuss in Höhe von 1.440.103,15 € (2021: - 395.241,75 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 3.288.248,65 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2022 einen Überschuss in Höhe von 137.770,05 € (Vj: 2.335.700,65 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 7.269.729,36 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2022 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 101 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 3.288.248,65 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 7.269.729,39 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 10.573.576,18 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 5.060.678,68 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 9.921,00 € 0,00 € 0,00 € 1.145,00 € 8.776,00 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 4.251.891,35 € 910.407,47 € 2.400,00 € 128.790,14 € 5.031.108,68 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 16.753,00 € 0,00 € 0,00 € 1.169,00 € 15.584,00 Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 4.913,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250,00 € 3.663,00 102 Zugänge 2022 bei Zuschuss E-Gutschein RV-GB-999 Bauhof 1.000,00 € Beschaffung Notstromaggregat 7.800,00 € Zuschuss E-Fahrzeug 6.826,24 € Zuschuss Trinkwasserspender Kindergarten 2.629,90 € Zuschuss E-Fahrzeug Bauhof 9.568,00 € Zuschuss Notstromaggregat 2.400,00 € Zuwendung Straßenbegleitgrün Geh- u. Radweg BA III Sulpach 5.600,00 € Zuschuss Aufholen nach Corona 1.650,00 € Zuschuss Nahwärmenetz Baindt 117.083,33 € Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-LGVFG 749.500,00 € Zuschuss Landratsamt – barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße 8.000,00 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.512.622,50 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 5.657.840,00 € 96.818,42 € 0,00 € 242.035,92 € 5.512.622,50 € Zugänge 2022 bei: Glasfaser-Hausanschluss 850,00 € Glasfaser-Hausanschluss 965,00 € Erschließungsbeiträge VZ 44.687,50 € Erschließungsbeiträge 49.687,50 € Glasfaser-Hausanschluss 850,00 € 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 275,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 375,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 275,00 € 3. Rückstellungen 502.000,00 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 103 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 440.000,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 370.000,00 € 440.000,00 370.000,00 0,00 € 440.000,00 € Rückstellungen 2022 bei Rückstellung Nahwärme Gasabrechnung 35.000,00 € Rückstellung Abrechnung Stelle Asylbeauftragte 30.000,00 € Rückstell. Kindergarten interk. Kostenausgl. 125.000,00 € Rückstellung Abrechnung Unterhaltung Gemeindestraßen 60.000,00 € Rückst. Konzeptvergabe Fischerareal 40.000,00 € Rückstell. ZV Breitbandvers. und EDV 50.000,00 € Rückstell. Sportplatzbel. und Pflege 50.000,00 € Rückstell. für Kosten Bauleitplanung 50.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 62.000,00 € Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 30.331,50 € 32.000,00 331,50 0,00 € 62.000,00 € Rückstellung 2022 bei Rückstellung GPA – Rechnungsjahr 2022 6.000,00 € Nahwärmeabschluss 1.000,00 € Abrechnung Klimabeauftragten 3-B-Gemeinden 25.000,00 € 4. Verbindlichkeiten 405.855,00 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2022: 183.846,45 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2022: 667.147,76 €. 104 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.340,91 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.856,53 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 314.657,56 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 554.456,85 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 413.752,81 € 0,00 € 0,00 € 31.373,54 € 382.379,27 € 291100 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung, Mittagessen) Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 7.107,00 € 3.111,46 0,00 0,00 € 10.218,46 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Eingliederungshilfe): Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 0,00 € 11.721,60 0,00 0,00 11.721,60 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhof): Restbuchwert 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Abschreibungen 2022 Restbuchwert 31.12.2022 106.538,69 € 49.852,30 6.253,47 0,00 150.137,52 € 105 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2022 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.736.850,00 12.738.178,72 2.001.328,72 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -10.644.800,00 10.077.161,13 20.721.961,13 Saldo = Zahlungsmittelüber- 92.050,00 22.815.339,85 22.723.289,85 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.641.400,00 2.980.480,95 -6.660.919,05 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -14.680.600,00 -12.983.976,95 1.696.623,05 Saldo aus Investitionstätigkeit -5.039.200,00 -10.003.496,00 -4.964.296,00 Finanzierungen Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 4.000.000,00 0,00 -4.000.000,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -100.000,00 0,00 100.000,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.900.000,00 0,00 -3.900.000,00 106 Zusammenstellung Planansatz 2022 Ergebnis 2022 Vergleich Euro Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 92.050,00 22.815.339,85 22.723.289,85 Saldo Investitionen -5.039.200,00 -10.003.496,00 -4.964.296,00 Saldo Finanzierungstätigkeit 3.900.000,00 0,00 -3.900.000,00 Finanzierungsmittelbestand -1.047.150,00 12.811.843,85 13.858.993,85 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 52.312,49 Anfangsbestand Zahlungsmittel 7.625.199,19 Endbestand Zahlungsmittel 335.120,55 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i. H. v. 2.980.480,95 € aus. Dem stehen Auszahlungen i. H. v. 12.983.976,95 € gegenüber. Der positive Saldo i. H. v. 10.003.496,00 € wurde den Zahlungsmitteln zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 107 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2021 31.12.2022 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 26,40% 26,75% Infrastrukturvemögen: 13.654.686,07 14.482.018,08 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.137.545,98 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 78,35% 77,77% Basiskapital+Rücklagen: 40.526.210,82 42.104.084,03 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.139.972,06 Eigenkapitalquote II 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 97,57% 97,30% Basiskapital + Rücklagen 40.526.210,82 42.104.084,03 Summe: Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 9.941.693,35 10.573.576,18 Bilanzsumme: 51.724.707,48 54.139.972,06 108 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2021 31.12.2022 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 54,02% 52,12% Steuererträge: 6.320.940,70 6.800.175,21 ordentliche Erträge: 11.700.571,19 13.046.986,43 Zuwendungsquote 31.12.2021 31.12.2022 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwen- dungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kom- mune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 29,05% 32,00% Erträge aus Zuwendungen: 3.398.472,91 4.175.325,84 ordentliche Erträge: 11.700.571,19 13.046.986,43 Personalaufwandsquote 30.12.2021 31.12.2022 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den or- dentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kom- mune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,23% 28,47% Personalaufwendungen: 3.051.526,68 3.304.437,02 ordentliche Aufwendungen: 12.095.785,94 11.606.883,28 109 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 400.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -133.950 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -24,58 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 4.900.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 5.000.000 5.250.000 0 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 110 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 € 590 398 355 419 426 459 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 400.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 111 22. Fazit Im Jahr 2022 – das vierte Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem positiven ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2022 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe 1,44 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 0,13 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 1,57 Mio. €. Im vierten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis noch positiv. Maßgeblich für das ordentliche Ergebnis im Jahr 2022 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2022“ ersichtlich werden, konnten 2022 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch vereinzelte Aufwendungen stärker angestiegen. Insgesamt wurde die Aufwandsseite planmäßig abgewickelt. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2023,2024 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund dem Ukraine-Krieg zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Abschwächung der Wirtschaft 2023 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2022 zeigt ein positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2022 insgesamt 0,3 Mio. €. Festgelder waren wegen Bauverzögerungen mit 11,8 Mio. € angelegt. Es ist für künftige, notwendige Investitionen (Sanierung Klosterwiesenschule, Dorfplatz, Grunderwerb, Breitbandversorgung, Barrierefreiheit, Erschließung von Straßen) ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2023 ff will die Gemeinde Baindt trotz hoher Inflation ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2023 ff kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 112 V. Anlagen zum Anhang 23. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2021 Stand zum 31.12.2022 Tsd. € 1. Ergebnisrücklagen 8.980 10.558 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 1.848 3.288 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 7.313 7.270 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 8.980 10.558 113 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 24.773,00 1.633,28 0,00 0,00 0,00 9.420,28 16.986,00 2. 33.585.218,96 3.948.571,77 192.434,95 0,00 0,00 1.394.915,21 35.946.440,57 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,19 1.689.302,62 184.009,26 0,00 0,00 0,00 7.859.819,55 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,13 9.341,36 0,00 0,00 0,00 721.116,36 10.855.944,13 2.3. Infrastrukturvermögen 13.654.686,07 226.116,52 4.492,25 1.072.988,96 0,00 467.281,22 14.482.018,08 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00 150.406,82 3.933,44 0,00 0,00 136.607,88 845.906,50 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00 94.804,75 0,00 0,00 0,00 69.909,75 447.475,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05 1.778.599,70 0,00 -1.072.988,96 0,00 0,00 1.446.625,79 3. 9.913.453,58 9.005.000,00 1.649.350,00 0,00 0,00 0,00 17.269.103,58 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 5.345.987,50 5.000,00 1.149.350,00 0,00 0,00 0,00 4.201.637,50 3.5. Wertpapiere 3.300.000,00 9.000.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 11.800.000,00 43.523.445,54 12.955.205,05 1.841.784,95 0,00 0,00 1.404.335,49 53.232.530,15 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2022 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2022Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chungen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 114 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.016.237,50 965.387,50 50.850,00 254.250,00 660.287,50 -50.850,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.016.237,50 965.387,50 50.850,00 254.250,00 660.287,50 -50.850,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.794.987,50 3.665.137,50 129.850,00 570.250,00 2.965.037,50 -129.850,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-)5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 115 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 EUR EUR 2021 2022 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 4.739.317,72 € 7.625.199,19 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 735.867,04 € 2.661.017,59 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 2.154.695,77 € 10.003.496,00 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) - € - € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 4.681,34 €- 52.399,77 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 7.625.199,19 € 335.120,55 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 3.300.000,00 € 11.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 10.925.199,19 € 12.135.120,55 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 5.467.500,00 €- 2.800.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.457.699,19 € 9.335.120,55 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 5.457.699,19 € 9.335.120,55 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 241.916,00 € 201.267,74 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 116 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 -2 0 2 2 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 8 9 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 2 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e a b s c h l. 2 8 9 1 3 3 1 ,5 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 3 3 1 ,5 0 1 .0 0 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e G a s a b re c h n u n g 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g S te ll e A s y lb e a u ft ra g te G d e 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g K li m a b e a u ft ra g te r A b r. G d e 0 ,0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n i n te rk . K o s te n a u s g l. 2 8 7 0 4 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g U n te rh a lt u n g G e m e in d e s tr a ß e n 2 8 7 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s t. K o n z e p tv e rg a b e F is c h e ra re a l 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . S p o rt p la tz b e l. u n d P fl e g e 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . fü r K o s te n B a u le it p la n u n g 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 0 .3 3 1 ,5 0 0 ,0 0 3 4 7 .0 0 0 ,0 0 2 4 5 .3 3 1 ,5 0 5 0 2 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .0 0 0 ,0 0 3 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 2 2 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .4 9 6 .7 7 7 E U R ( V j. 4 .3 5 5 .5 8 8 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 117 Robert Müller Schreibmaschine 28. Rückstellungsspiegel A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 6 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 58 .9 47 ,0 7 1 .6 33 ,2 8 0 ,0 0 60 .5 80 ,3 5 0 ,0 0 36 .7 95 ,0 7 0 ,0 0 45 .5 00 ,3 5 15 .0 80 ,0 0 8 .7 05 ,2 8 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 4 .9 97 ,8 0 0 ,0 0 5 .7 12 ,8 0 1 .9 06 ,0 0 71 5, 00 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 01 20 00 00 - A ck er la nd 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 4. 21 5. 08 0, 29 1. 68 9. 30 2, 62 1 84 .0 09 ,2 6 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 4. 56 8. 27 3, 10 9 .3 41 ,3 6 0 ,0 0 4. 57 7. 61 4, 46 0 ,0 0 1. 11 0. 01 6, 10 0 ,0 0 1. 25 9. 82 4, 46 3. 31 7. 79 0, 00 1 49 .8 08 ,3 6 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 5. 08 4. 02 0, 00 0 ,0 0 5. 41 3. 29 6, 00 1. 28 8. 47 2, 00 3 29 .2 76 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 3. 50 6. 35 7, 18 0 ,0 0 3. 67 1. 84 3, 18 2. 87 2. 78 4, 00 1 65 .4 86 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 118 Robert Müller Schreibmaschine 29. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 6 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 1. 59 4. 61 2, 27 0 ,0 0 1. 67 1. 15 8, 27 1. 94 1. 63 1, 00 76 .5 46 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 17 5. 39 5, 58 2 .0 11 ,2 6 4 .4 92 ,2 5 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 28 .5 76 ,7 9 0 ,0 0 1 35 .9 03 ,7 9 4 15 .1 27 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 8 .8 36 ,1 9 0 ,0 0 12 .8 04 ,1 9 3 04 .2 46 ,0 0 3 .9 68 ,0 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 7. 73 3. 18 6, 21 1. 03 8. 87 9, 62 0 ,0 0 1 8. 77 2. 06 5, 83 0 ,0 0 9. 33 9. 20 1, 21 0 ,0 0 9. 70 4. 86 7, 83 9. 06 7. 19 8, 00 3 65 .6 66 ,6 2 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 1. 10 8. 98 5, 11 86 .8 06 ,5 8 0 ,0 0 1. 19 5. 79 1, 69 0 ,0 0 1 98 .7 49 ,1 1 0 ,0 0 2 33 .5 74 ,6 9 9 62 .2 17 ,0 0 34 .8 25 ,5 8 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 0 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 3 .1 16 ,2 2 0 ,0 0 7 .7 00 ,2 2 2 33 .1 48 ,0 0 4 .5 84 ,0 0 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 1. 38 7. 30 7, 07 28 .9 24 ,2 2 0 ,0 0 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 6 16 .3 17 ,5 8 0 ,0 0 6 47 .0 90 ,8 0 7 69 .1 40 ,4 9 30 .7 73 ,2 2 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 7 49 .8 57 ,4 6 1 42 .4 83 ,8 0 0 ,0 0 8 92 .3 41 ,2 6 0 ,0 0 3 14 .1 77 ,4 6 0 ,0 0 3 34 .3 14 ,2 6 5 58 .0 27 ,0 0 20 .1 36 ,8 0 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 119 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 7 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 21 9. 41 0, 30 1 42 .1 12 ,5 2 42 .4 70 ,8 4 1. 31 9. 05 1, 98 0 ,0 0 8 76 .5 92 ,8 0 38 .5 45 ,4 0 9 02 .3 29 ,9 8 4 16 .7 22 ,0 0 64 .2 82 ,5 8 06 20 00 00 - M as ch in en 3 31 .4 38 ,6 8 8 .2 94 ,3 0 23 .0 44 ,4 3 3 16 .6 88 ,5 5 0 ,0 0 2 68 .4 36 ,1 8 23 .0 36 ,4 3 2 56 .3 12 ,0 5 60 .3 76 ,5 0 10 .9 12 ,3 0 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 0 ,0 0 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 2 22 .1 47 ,3 4 0 ,0 0 2 83 .5 60 ,3 4 3 68 .8 08 ,0 0 61 .4 13 ,0 0 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 0 ,0 0 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 6 .7 68 ,2 3 0 ,0 0 8 .8 31 ,2 3 11 .7 44 ,0 0 2 .0 63 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 6 77 .4 26 ,9 8 94 .8 04 ,7 5 0 ,0 0 7 72 .2 31 ,7 3 0 ,0 0 2 68 .6 53 ,9 8 0 ,0 0 3 36 .5 00 ,7 3 4 35 .7 31 ,0 0 67 .8 46 ,7 5 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 09 61 00 00 - A nl ag en im B au - H oc hb au m aß na hm en 5 33 .0 24 ,2 6 7 67 .1 25 ,0 0 0 ,0 0 1. 30 0. 14 9, 26 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 30 0. 14 9, 26 0 ,0 0 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 2 07 .9 90 ,7 9 1. 01 1. 47 4, 70 1. 07 2. 98 8, 96 1 46 .4 76 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 46 .4 76 ,5 3 0 ,0 0 10 13 00 00 - S on st ig e A nt ei ls re ch te (K om m un al ge s. N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z V u . s on st ig e A nt ei ls re ch te ( T W S N et z, R eK o, R aW E G ,.. .) 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 10 00 00 - S on de rv er m ög en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 11 00 00 - S on de rv er m ög en a llg . R üc kl ag en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 13 15 20 00 - A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 5. 34 5. 98 7, 50 5 .0 00 ,0 0 1. 14 9. 35 0, 00 4. 20 1. 63 7, 50 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 20 1. 63 7, 50 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 120 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 4 :2 8 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 3. 30 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 5 00 .0 00 ,0 0 1 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 1 45 .2 00 ,0 0 39 .6 50 ,0 0 0 ,0 0 1 84 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 13 .0 33 ,0 0 0 ,0 0 28 .9 29 ,0 0 1 55 .9 21 ,0 0 15 .8 96 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 00 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 00 ,0 0 27 .9 00 ,0 0 60 0, 00 G e s a m t 6 7 .2 8 7 .0 1 7 ,0 5 1 4 .0 6 7 .8 4 4 ,0 1 2 .9 7 6 .3 5 5 ,7 4 7 8 .3 7 8 .5 0 5 ,3 2 0 ,0 0 2 3 .6 0 2 .9 0 4 ,5 1 1 .4 2 0 .8 3 1 ,4 9 6 1 .5 8 1 ,8 3 2 4 .9 6 2 .1 5 4 ,1 7 5 3 .4 1 6 .3 5 1 ,1 5 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 121 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 2 0 2 2 er st el lt vo n: 0 3 .0 5 .2 0 2 3 / 0 7 :4 6 :1 4 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G e rh a rd t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 0 1 G e m e in d e B a in d t 21 10 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , B un d 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 1 .5 26 ,7 6 0 ,0 0 2 .6 71 ,7 6 8 .7 76 ,0 0 1 .1 45 ,0 0 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 6. 65 0. 04 9, 77 9 12 .0 57 ,4 7 2 .4 00 ,0 0 7. 55 9. 70 7, 24 1 17 .0 83 ,3 3 2. 39 8. 15 8, 42 0 ,0 0 2. 52 7. 05 1, 56 5. 03 2. 65 5, 68 1 28 .8 93 ,1 4 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 6 .6 23 ,7 6 0 ,0 0 7 .7 92 ,7 6 15 .5 84 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , p riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 4 .4 14 ,9 0 0 ,0 0 5 .6 64 ,9 0 3 .6 63 ,0 0 1 .2 50 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 2. 84 8. 60 2, 21 96 .8 18 ,4 2 0 ,0 0 1 2. 94 5. 42 0, 63 0 ,0 0 7. 19 0. 76 2, 21 0 ,0 0 7. 43 2. 79 8, 13 5. 51 2. 62 2, 50 2 42 .0 35 ,9 2 21 90 00 00 - S on st ig e S on de rp os te n 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 62 5, 00 0 ,0 0 72 5, 00 27 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 4 35 .7 64 ,8 6 0 ,0 0 4 64 .2 12 ,8 6 3 32 .1 46 ,0 0 28 .4 48 ,0 0 G e s a m t 2 0 .3 4 0 .1 6 3 ,2 6 1 .0 0 8 .8 7 5 ,8 9 2 .4 0 0 ,0 0 2 1 .3 4 6 .6 3 9 ,1 5 1 1 7 .0 8 3 ,3 3 1 0 .0 3 7 .8 7 5 ,9 1 4 0 3 .0 4 1 ,0 6 0 ,0 0 1 0 .4 4 0 .9 1 6 ,9 7 1 0 .9 0 5 .7 2 2 ,1 8 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 122 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 2. 13 6, 09 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 86 3, 91 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 123 Robert Müller Schreibmaschine 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .7 13 ,2 0 0, 00 -4 .5 66 ,6 3 -4 .5 66 ,6 3 0, 00 -1 7. 50 0, 00 -1 2. 93 3, 37 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 71 3, 20 0, 00 4. 56 6, 63 4. 56 6, 63 0, 00 17 .5 00 ,0 0 12 .9 33 ,3 7 0, 00 124 Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se 11 22 11 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -4 .0 96 ,5 8 -4 .0 96 ,5 8 0, 00 -1 9. 00 0, 00 -1 4. 90 3, 42 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 4. 09 6, 58 4. 09 6, 58 0, 00 19 .0 00 ,0 0 14 .9 03 ,4 2 0, 00 125 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 126 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 17 .3 94 ,2 4 17 .3 94 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 7. 39 4, 24 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 16 .7 50 ,0 0 0, 00 6. 14 1, 00 6. 14 1, 00 0, 00 0, 00 -6 .1 41 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 16 .7 50 ,0 0 0, 00 23 .5 35 ,2 4 23 .5 35 ,2 4 0, 00 0, 00 -2 3. 53 5, 24 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 86 .1 23 ,3 4 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 .5 00 ,0 0 13 .5 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 12 1. 27 3, 61 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 52 .5 00 ,0 0 43 .8 07 ,4 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 7. 39 6, 95 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 66 .0 00 ,0 0 57 .3 07 ,4 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 90 .6 46 ,9 5 -6 8. 80 0, 00 -5 3. 95 7, 36 14 .8 42 ,6 4 0, 00 -6 6. 00 0, 00 -8 0. 84 2, 64 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 7. 39 6, 95 68 .8 00 ,0 0 77 .4 92 ,6 0 8. 69 2, 60 0, 00 66 .0 00 ,0 0 57 .3 07 ,4 0 0, 00 127 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 3. 33 5. 44 0, 64 40 0. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -8 4. 53 2, 64 0, 00 0, 00 84 .5 32 ,6 4 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 33 5. 44 0, 64 40 0. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -8 4. 53 2, 64 0, 00 0, 00 84 .5 32 ,6 4 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 43 5. 35 8, 20 1. 50 0. 00 0, 00 1. 68 9. 30 2, 62 18 9. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 31 0. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 75 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 36 .0 00 ,0 0 -1 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 51 0. 35 8, 20 1. 55 0. 00 0, 00 1. 72 5. 30 2, 62 17 5. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 32 4. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 2. 82 5. 08 2, 44 -1 .1 50 .0 00 ,0 0 -1 .4 09 .8 35 ,2 6 -2 59 .8 35 ,2 6 0, 00 -1 .5 00 .0 00 ,0 0 -1 .2 40 .1 64 ,7 4 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 51 0. 35 8, 20 1. 55 0. 00 0, 00 1. 72 5. 30 2, 62 17 5. 30 2, 62 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 1. 32 4. 69 7, 38 2. 80 0. 00 0, 00 128 Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 00 00 12 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 12 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 -1 5. 31 5, 31 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 15 .3 15 ,3 1 15 .3 15 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 5. 31 5, 31 0, 00 129 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .5 02 ,8 5 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 50 2, 85 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 130 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 92 .0 00 ,0 0 2. 40 0, 00 -8 9. 60 0, 00 0, 00 0, 00 89 .6 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 10 2. 00 0, 00 2. 40 0, 00 -9 9. 60 0, 00 0, 00 0, 00 99 .6 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 25 0. 00 0, 00 11 .9 00 ,0 0 -2 38 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 23 8. 10 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 37 .5 74 ,5 9 52 0. 80 0, 00 97 .0 14 ,7 9 -4 23 .7 85 ,2 1 0, 00 0, 00 42 3. 78 5, 21 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 37 .5 74 ,5 9 77 0. 80 0, 00 10 8. 91 4, 79 -6 61 .8 85 ,2 1 0, 00 0, 00 66 1. 88 5, 21 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -3 7. 57 4, 59 -6 68 .8 00 ,0 0 -1 06 .5 14 ,7 9 56 2. 28 5, 21 0, 00 0, 00 -5 62 .2 85 ,2 1 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 37 .5 74 ,5 9 77 0. 80 0, 00 10 8. 91 4, 79 -6 61 .8 85 ,2 1 0, 00 0, 00 66 1. 88 5, 21 0, 00 131 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 5. 66 1, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 5. 66 1, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 40 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 33 3. 83 0, 07 4. 00 0. 00 0, 00 75 3. 07 4, 31 -3 .2 46 .9 25 ,6 9 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 5. 24 6. 92 5, 69 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 6. 29 6, 77 51 .0 00 ,0 0 37 .3 66 ,4 3 -1 3. 63 3, 57 0, 00 45 .0 00 ,0 0 58 .6 33 ,5 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 34 0. 12 6, 84 4. 05 1. 00 0, 00 79 0. 44 0, 74 -3 .2 60 .5 59 ,2 6 0, 00 2. 04 5. 00 0, 00 5. 30 5. 55 9, 26 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -3 34 .4 65 ,8 4 -3 .6 51 .0 00 ,0 0 -7 90 .4 40 ,7 4 2. 86 0. 55 9, 26 0, 00 -2 .0 45 .0 00 ,0 0 -4 .9 05 .5 59 ,2 6 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 34 0. 12 6, 84 4. 05 1. 00 0, 00 79 0. 44 0, 74 -3 .2 60 .5 59 ,2 6 0, 00 2. 04 5. 00 0, 00 5. 30 5. 55 9, 26 0, 00 132 Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 4. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 133 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 134 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 135 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 49 0. 00 0, 00 0, 00 2. 62 9, 90 2. 62 9, 90 0, 00 0, 00 -2 .6 29 ,9 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 49 1. 44 9, 81 0, 00 2. 62 9, 90 2. 62 9, 90 0, 00 0, 00 -2 .6 29 ,9 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 11 .6 02 ,2 4 0, 00 9. 34 1, 36 9. 34 1, 36 0, 00 0, 00 -9 .3 41 ,3 6 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n -1 .2 28 ,1 8 3. 70 0, 00 13 .7 75 ,9 2 10 .0 75 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 0. 07 5, 92 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .3 74 ,0 6 3. 70 0, 00 23 .1 17 ,2 8 19 .4 17 ,2 8 0, 00 0, 00 -1 9. 41 7, 28 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 48 1. 07 5, 75 -3 .7 00 ,0 0 -2 0. 48 7, 38 -1 6. 78 7, 38 0, 00 0, 00 16 .7 87 ,3 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .3 74 ,0 6 3. 70 0, 00 23 .1 17 ,2 8 19 .4 17 ,2 8 0, 00 0, 00 -1 9. 41 7, 28 0, 00 136 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 30 0, 00 0, 00 137 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 138 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 1. 65 0, 00 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 50 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 1. 65 0, 00 1. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 50 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 3. 65 0, 00 3. 65 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .6 50 ,0 0 0, 00 139 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 2. 51 8, 60 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 51 8, 60 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 18 ,6 0 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 51 8, 60 1. 50 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 140 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 1 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .1 18 ,0 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 11 8, 02 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 141 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 3. 62 5. 00 0, 00 0, 00 -3 .6 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 62 5. 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 4. 12 5. 00 0, 00 0, 00 -4 .1 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 12 5. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 2. 17 5. 00 0, 00 0, 00 -2 .1 75 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 47 5. 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 35 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 2. 21 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .2 12 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 51 2. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 1. 91 3. 00 0, 00 0, 00 -1 .9 13 .0 00 ,0 0 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 1. 61 3. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 2. 21 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .2 12 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 2. 51 2. 00 0, 00 0, 00 142 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 9. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 50 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 65 .3 50 ,0 0 9. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 50 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 67 .5 50 ,0 0 55 .4 00 ,0 0 60 .3 50 ,0 0 4. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .9 50 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 143 Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 11 7. 08 3, 33 67 .0 83 ,3 3 0, 00 0, 00 -6 7. 08 3, 33 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 50 0, 00 50 .0 00 ,0 0 11 7. 08 3, 33 67 .0 83 ,3 3 0, 00 0, 00 -6 7. 08 3, 33 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 1. 79 1, 19 15 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -6 9. 53 4, 97 0, 00 0, 00 69 .5 34 ,9 7 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 27 .8 60 ,0 6 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 29 .6 51 ,2 5 30 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -2 19 .5 34 ,9 7 0, 00 0, 00 21 9. 53 4, 97 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 8. 15 1, 25 -2 50 .0 00 ,0 0 36 .6 18 ,3 0 28 6. 61 8, 30 0, 00 0, 00 -2 86 .6 18 ,3 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 29 .6 51 ,2 5 30 0. 00 0, 00 80 .4 65 ,0 3 -2 19 .5 34 ,9 7 0, 00 0, 00 21 9. 53 4, 97 0, 00 144 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 -2 .7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 2. 55 0, 00 0, 00 2. 66 5, 00 2. 66 5, 00 0, 00 0, 00 -2 .6 65 ,0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 2. 55 0, 00 2. 70 0. 00 0, 00 1. 00 2. 66 5, 00 -1 .6 97 .3 35 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 69 7. 33 5, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 24 .1 85 ,4 2 3. 04 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .0 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 27 3. 27 0, 92 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 02 4. 18 5, 42 3. 14 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .1 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 37 3. 27 0, 92 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .0 21 .6 35 ,4 2 -4 40 .0 00 ,0 0 98 5. 93 5, 92 1. 42 5. 93 5, 92 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -1 .6 75 .9 35 ,9 2 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 02 4. 18 5, 42 3. 14 0. 00 0, 00 16 .7 29 ,0 8 -3 .1 23 .2 70 ,9 2 0, 00 25 0. 00 0, 00 3. 37 3. 27 0, 92 0, 00 145 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 79 .0 00 ,0 0 59 .0 00 ,0 0 84 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 146 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 0. 00 0, 00 75 5. 10 0, 00 55 5. 10 0, 00 0, 00 0, 00 -5 55 .1 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 72 6. 23 4, 47 50 .0 00 ,0 0 94 .1 53 ,4 2 44 .1 53 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 4. 15 3, 42 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 8. 44 6, 70 8. 44 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .4 46 ,7 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 72 6. 23 4, 47 25 0. 00 0, 00 85 7. 70 0, 12 60 7. 70 0, 12 0, 00 0, 00 -6 07 .7 00 ,1 2 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 6. 40 3, 13 0, 00 2. 01 1, 26 2. 01 1, 26 0, 00 0, 00 -2 .0 11 ,2 6 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 19 8. 94 8, 75 1. 82 5. 00 0, 00 94 5. 93 5, 68 -8 79 .0 64 ,3 2 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 4. 06 4, 32 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 5. 35 1, 88 1. 82 5. 00 0, 00 94 7. 94 6, 94 -8 77 .0 53 ,0 6 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 2. 05 3, 06 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 52 0. 88 2, 59 -1 .5 75 .0 00 ,0 0 -9 0. 24 6, 82 1. 48 4. 75 3, 18 0, 00 -8 05 .0 00 ,0 0 -2 .2 89 .7 53 ,1 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 5. 35 1, 88 1. 82 5. 00 0, 00 94 7. 94 6, 94 -8 77 .0 53 ,0 6 0, 00 80 5. 00 0, 00 1. 68 2. 05 3, 06 0, 00 147 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 28 6, 80 -5 0. 00 0, 00 -1 6. 05 0, 77 33 .9 49 ,2 3 0, 00 -3 5. 00 0, 00 -6 8. 94 9, 23 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .2 86 ,8 0 50 .0 00 ,0 0 16 .0 50 ,7 7 -3 3. 94 9, 23 0, 00 35 .0 00 ,0 0 68 .9 49 ,2 3 0, 00 148 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 60 .0 95 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 60 .0 95 ,0 0 0, 00 8. 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 49 .3 40 ,4 7 -1 30 .0 00 ,0 0 -1 13 .1 12 ,9 9 16 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 -1 6. 88 7, 01 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .7 54 ,5 3 13 0. 00 0, 00 12 1. 11 2, 99 -8 .8 87 ,0 1 0, 00 0, 00 8. 88 7, 01 0, 00 149 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 87 4, 25 1. 87 4, 25 0, 00 0, 00 -1 .8 74 ,2 5 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 0, 00 -4 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 40 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 1. 87 4, 25 -3 8. 12 5, 75 0, 00 0, 00 38 .1 25 ,7 5 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 .3 11 ,0 4 -4 0. 00 0, 00 -1 .8 74 ,2 5 38 .1 25 ,7 5 0, 00 0, 00 -3 8. 12 5, 75 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 9. 31 1, 04 40 .0 00 ,0 0 1. 87 4, 25 -3 8. 12 5, 75 0, 00 0, 00 38 .1 25 ,7 5 0, 00 150 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 2 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 11 1. 10 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 11 1. 10 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 3. 65 3, 97 -4 30 .0 00 ,0 0 -1 2. 97 7, 12 41 7. 02 2, 88 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 -8 17 .0 22 ,8 8 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 20 4. 75 3, 97 43 0. 00 0, 00 12 .9 77 ,1 2 -4 17 .0 22 ,8 8 0, 00 40 0. 00 0, 00 81 7. 02 2, 88 0, 00 151 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 0 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 14 0. 79 3, 04 50 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 1. 07 5, 78 0, 00 0, 00 21 .0 75 ,7 8 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 14 0. 79 3, 04 55 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 6. 07 5, 78 0, 00 0, 00 26 .0 75 ,7 8 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 40 .7 93 ,0 4 -5 5. 00 0, 00 -2 8. 92 4, 22 26 .0 75 ,7 8 0, 00 0, 00 -2 6. 07 5, 78 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 14 0. 79 3, 04 55 .0 00 ,0 0 28 .9 24 ,2 2 -2 6. 07 5, 78 0, 00 0, 00 26 .0 75 ,7 8 0, 00 152 So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 00 00 61 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 61 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 2 3 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 11 :0 8: 28 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 -8 .5 00 .0 00 ,0 0 -1 0. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "F in an zr ec hn un g de r In ve st iti on sm aß na hm en " ** * 153 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 154 Robert Müller Schreibmaschine 31. Produktplan 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 155 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 156 157 Robert Müller Schreibmaschine 32. Pensionsrückstellungen 158 Jahresabschluss 2022 EB Wasserversorgung 159 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 469.481,58 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 456.641,40 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 81.567,35 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -11.546,94 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -62.396,94 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanz 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 € 160 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 444.312,64 € 3.8 Rücklagen 168.007,59 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 57.453,09 € 3.11 Rückstellungen 15.000,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 161 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 13.06.2023. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom 19.06.2023 bis 27.06.2022 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 162 3. Jahresabschluss zum 31.12.2022 RSW Steuerberaterkanzlei Jahresabschlussbericht EB Wasserversorgung Baindt 163 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Ganter Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 164 mailto:info@rsw-stb.de Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 25 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2022 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2022 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2022 IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2022 VI 165 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 für den Eigenbetrieb Wasser ver- sorgung aus den uns vor ge leg ten Be legen, Bü chern und Be standsnachwei sen, die wir auf trags ge- mäß nicht ge prüft ha ben, un ter Be rücksichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga- ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus- übung be stehen der Wahl rechte zu ent wickeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurtei lun gen haben wir in der Zeit von April bis Mai 2023 in un seren Ge schäftsräu men durch ge führt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungsge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung ver bun de ner Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsak te zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver lust rechnung sowie den Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte Lagebericht wurde vom Kämmerer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer berater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 166 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahres ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachli chen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandtei le auf Grund- lage der Buchfüh rung und des Inven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 167 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernommen. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter der Annahme der Fortfüh- rung der Unterneh mens tä tig keit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewandt. Die auf den vor her ge- hen den Jah res ab schluss an ge wand ten Be wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 168 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 14.09.2021 Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trink- bares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baien furt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 169 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württem berg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 statt. Der Prüfungsbericht ist auf den 29.01.2021 datiert. Wesentliche Ände rungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 170 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organträger: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2021 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- anlagungen stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30% des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.720.004,83 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 57.453,09 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.662.551,74 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 498.765,52 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 671.413,21 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 40,4% EUR 671.413,21 171 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.225,6 71,6 1.174,0 68,3 1.228,0 66,2 Finanzanlagen 243,5 14,2 254,0 14,8 264,6 14,3 Anlagevermögen 1.469,1 85,8 1.428,0 83,0 1.492,6 80,5 Kundenforderungen 49,6 2,9 34,8 2,0 87,6 4,7 Ford. gg. Gesell./verb. UN 183,8 10,7 246,9 14,4 267,5 14,4 Sonstige Forderungen 9,0 0,5 10,4 0,6 7,2 0,4 Umlaufvermögen 242,5 14,2 292,0 17,0 362,2 19,5 Aktiva 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 1.854,8 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 612,3 35,8 599,5 34,9 671,4 36,2 Sonderposten mit Rücklageanteil 57,5 3,4 51,0 3,0 51,6 2,8 Verb. gg. verb. UN/UN mit Bet.verh. 965,4 56,4 1.016,2 59,1 1.069,3 57,6 Fremdkapital > 1 Jahr 965,4 56,4 1.016,2 59,1 1.069,3 57,6 Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 2,6 0,1 Sonstige Rückstellungen 15,0 0,9 15,0 0,9 15,0 0,8 Lieferantenverbindlichkeiten 29,1 1,7 10,5 0,6 11,7 0,6 Sonstige Verbindlichkeiten 19,4 1,1 13,6 0,8 17,3 0,9 Fremdkapital < 1 Jahr 63,5 3,7 39,1 2,3 46,6 2,5 Rechnungsabgrenzungsposten 12,7 0,7 14,3 0,8 15,9 0,9 Passiva 1.711,5 100,0 1.720,0 100,0 1.854,8 100,0 172 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Anteil Fremdfinanzierung Erhöhung des Fremdkapitals Verbindlichkeiten aus LuL 18,6 10,8% Sonstige Verbindlichkeiten 6,0 3,5% 24,6 Selbstfinanzierung Jahresüberschuss 12,8 7,5% 12,8 Zunahme Sonderposten Sonstiger SoPo 6,5 3,8% 6,5 Umfinanzierung Minderung des Anlagevermögens sonstige Ausleihungen 10,6 6,1% Verminderung des allgemeinen Umlaufvermögens Forderungen gg. Gesellschafter 63,0 36,6% Sonstige Vermögensgegenstände 1,3 0,8% 64,4 Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen 53,1 30,9% 172,0 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Anteil Minderung des Fremdkapitals Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter 50,9 29,6% Rechnungsabgrenzungen 1,6 0,9% 52,4 Vermögensmehrung Mehrung des Anlagevermögens Investitionen Anlagevermögen 104,8 60,9% 104,8 Mehrung des allgemeinen Umlaufvermögens Forderungen aus LuL 14,8 8,6% 14,8 172,0 100,0% 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 463,4 100,0 442,1 100,0 434,4 100,0 Gesamtleistung 463,4 100,0 442,1 100,0 434,4 100,0 Wareneinsatz 167,7 36,2 221,1 50,0 210,9 48,6 Rohertrag 295,7 63,8 221,0 50,0 223,4 51,4 Sonstige betriebliche Erträge 1,8 0,4 2,2 0,5 2,8 0,7 Rohergebnis 297,5 64,2 223,2 50,5 226,2 52,1 Personalaufwand 1,9 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Abschreibung 53,1 11,5 53,1 12,0 51,4 11,8 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,6 0,4 1,6 0,4 1,4 0,3 Reparaturen und Instandhaltungen 148,2 32,0 155,8 35,2 61,0 14,0 Verschiedene betriebliche Kosten 56,9 12,3 58,7 13,3 65,0 15,0 Betriebskosten 261,7 56,5 269,2 60,9 178,8 41,2 Betriebsergebnis 35,8 7,7 -46,0 -10,4 47,4 10,9 Zinsen und ähnliche Erträge 4,3 0,9 4,7 1,1 5,2 1,2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27,3 5,9 33,3 7,5 31,4 7,2 Finanz- und Beteiligungsergebnis -23,0 -5,0 -28,6 -6,5 -26,2 -6,0 Ergebnis vor Steuern 12,8 2,8 -74,5 -16,9 21,2 4,9 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 -2,6 -0,6 2,6 0,6 Jahresergebnis 12,8 2,8 -71,9 -16,3 18,7 4,3 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 EUR Vorjahr EUR Grundstückswert bebauter Grundstücke 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.143.463,00 Vorjahr: EUR 1.099.414,00 EUR Vorjahr EUR Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.143.243,00 1.099.158,00 Speicheranlagen Hochbehälter 217,00 253,00 Gewinnungsanlagen 2,00 2,00 Messeinrichtungen 1,00 1,00 1.143.463,00 1.099.414,00 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung EUR 11.804,00 Vorjahr: EUR 15.355,00 EUR Vorjahr EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,00 15.355,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 47.193,50 Vorjahr: EUR 36.039,91 EUR Vorjahr EUR Technische Anlagen und Maschinen im Bau 47.193,50 36.039,91 Summe Sachanlagen EUR 1.225.613,03 Vorjahr: EUR 1.173.961,44 176 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 EUR Vorjahr EUR Beteiligungen Zweckverband 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 87.452,78 Vorjahr: EUR 98.024,02 EUR Vorjahr EUR Darlehen an Zweckverband 87.452,78 98.024,02 Summe Finanzanlagen EUR 243.452,78 Vorjahr: EUR 254.024,02 Summe Anlagevermögen EUR 1.469.065,81 Vorjahr: EUR 1.427.985,46 177 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen EUR 49.580,69 Vorjahr: EUR 34.776,47 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 -15.221,61 Forderungen aus L+L ohne Kontokorrent 64.802,30 49.998,08 49.580,69 34.776,47 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemein de mitgeteilt. 2. Forderungen gegen Gesellschafter EUR 183.846,45 Vorjahr: EUR 246.881,46 EUR Vorjahr EUR Verrechnungskonto Einheitskasse 183.846,45 246.881,46 178 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 9.038,50 Vorjahr: EUR 10.361,44 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: Körperschaftsteuer-Erstattung 2022 EUR 1.284,00 EUR 1.284,00 Umsatzsteuererstattung 2022 EUR 7.754,50 EUR 7.754,50 EUR 9.038,50 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 49,6 49,6 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 183,8 183,8 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 9,0 9,0 0,0 242,4 242,4 0,0 Summe Umlaufvermögen EUR 242.465,64 Vorjahr: EUR 292.019,37 Summe Aktiva EUR 1.711.531,45 Vorjahr: EUR 1.720.004,83 179 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Verlustvortrag EUR 16.025,03 Vorjahr: EUR -55.908,13 IV. Jahresüberschuss EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 Summe Eigenkapital EUR 612.320,23 Vorjahr: EUR 599.480,05 180 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Andere Sonderposten EUR 57.453,09 Vorjahr: EUR 50.956,68 EUR Vorjahr EUR Landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 57.449,09 50.738,68 Empfangene Ertragszuschüsse 4,00 218,00 57.453,09 50.956,68 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Seit 2003 wurden die Zuschüsse gemäß Richtlinie 6.5 EStR von den An- schaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). Seit 2019 werden gestundete landwirtschaftliche Anschlussbeiträge als Sonderposten er fasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 15.000,00 Vorjahr: EUR 15.000,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2022 Zuführung Verbrauch 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - sonstige Rückstellungen 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 - für Abschluss und Prüfung 12.000,00 6.500,00 3.500,00 15.000,00 15.000,00 6.500,00 6.500,00 15.000,00 15.000,00 6.500,00 6.500,00 15.000,00 181 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 29.103,82 Vorjahr: EUR 10.476,42 EUR Vorjahr EUR Verbindlichkeiten L+L ohne Kontokorrent 29.103,82 10.476,42 Eine Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Ge- meinde EUR 965.387,50 Vorjahr: EUR 1.016.237,50 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 33.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 51.550,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 118.650,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 163.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 134.062,50 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 10.09.2019 1,00% EUR 275.625,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 04.08.2020 1,00% EUR 188.750,00 EUR 965.387,50 EUR 965.387,50 182 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 19.582,81 Vorjahr: EUR 13.584,18 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Umsatzsteuervoranmeldung IV/2022 EUR 144,71 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen EUR 19.438,10 EUR 19.582,81 EUR 19.582,81 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 29,1 29,1 0,0 Gegenüber Gesellschaftern 965,4 50,9 914,5 Sonstige Verbindlichkeiten 19,6 19,6 0,0 1.014,1 99,6 914,5 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 12.684,00 Vorjahr: EUR 14.270,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2022 Zuführung Verbrauch 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung Verteilungsanlagen ZV Baienfurt-Baindt 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 14.270,00 0,00 1.586,00 12.684,00 Summe Passiva EUR 1.711.531,45 Vorjahr: EUR 1.720.004,83 183 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 463.415,38 Vorjahr: EUR 442.065,00 EUR Vorjahr EUR Erlöse aus Trinkwasserabgabe 370.970,45 359.023,02 Grundgebühren 75.106,60 74.425,10 Bauwasserzins 2.219,39 1.813,41 Ersätze 15.118,94 6.803,47 463.415,38 442.065,00 2. Gesamtleistung EUR 463.415,38 Vorjahr: EUR 442.065,00 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.800,00 Vorjahr: EUR 2.248,00 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 214,00 662,00 Auflösung Rechnungsabgrenzung 1.586,00 1.586,00 1.800,00 2.248,00 184 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand EUR 167.696,11 Vorjahr: EUR 221.066,92 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren EUR 147.650,86 Vorjahr: EUR 200.636,13 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 101.634,82 160.210,49 Betriebskostenumlage AfA an ZV 46.016,04 40.425,64 147.650,86 200.636,13 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 20.045,25 Vorjahr: EUR 20.430,79 EUR Vorjahr EUR Strombezug -1.683,27 734,37 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 21.728,52 19.696,42 20.045,25 20.430,79 Nachrichtlich: Rohertrag (Gesamtleistung ./. Materialaufwand) EUR 295.719,27 Vorjahr: EUR 220.998,08 185 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Personalaufwand EUR 1.865,00 Vorjahr: EUR 0,00 a) Löhne und Gehälter EUR 1.865,00 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Löhne und Gehälter 1.865,00 0,00 6. Abschreibungen EUR 53.149,56 Vorjahr: EUR 53.128,46 a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 53.149,56 Vorjahr: EUR 53.128,46 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 53.149,56 53.128,46 186 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 206.660,92 Vorjahr: EUR 216.069,15 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.638,59 Vorjahr: EUR 1.565,67 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.638,59 1.565,67 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 148.154,97 Vorjahr: EUR 155.767,61 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 6.098,68 18.987,34 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 108.076,71 82.190,00 Unterhaltung der Messeinrichtungen 3.952,56 18.824,77 Personalleihe Wassermeister von ZV 29.952,50 35.717,50 Wasseranalysen 74,52 48,00 148.154,97 155.767,61 c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 56.867,36 Vorjahr: EUR 58.735,87 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 9.495,62 10.442,69 Verwaltungskostenbeitrag 45.049,32 44.588,93 Post und Fernmeldegebühren 1.378,62 2.240,28 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 121,39 0,00 Fortbildungskosten 822,41 277,10 Werkzeuge und Kleingeräte 0,00 1.186,87 56.867,36 58.735,87 187 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 4.266,20 Vorjahr: EUR 4.724,40 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.266,20 4.724,40 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 27.269,81 Vorjahr: EUR 33.275,03 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite / Verwahrentgelt 657,37 175,04 Zinsumlage an ZV 12.161,88 17.639,84 Zinsen f. Kredite Gemeinde 14.450,56 15.460,15 27.269,81 33.275,03 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR -2.569,00 EUR Vorjahr EUR Körperschaftsteuererstattung Vorjahre 0,00 -2.436,00 Solidaritätszuschl.-Erstattung Vorjahre 0,00 -133,00 0,00 -2.569,00 11. Ergebnis nach Steuern EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 12. Jahresüberschuss EUR 12.840,18 Vorjahr: EUR -71.933,16 188 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2022 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bi lanz, Ge winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Ge schäfts jahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 un ter Be ach tung der deut schen han dels rechtli chen Vor schriften und der er gänzen den Be stim mun gen der Betriebs satzung er stellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnach wei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grund sät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars sowie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewer tungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jah- resabschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags. Biberach, den 22.05.2023 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 189 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Ganter Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 190 mailto:info@rsw-stb.de A n la g e I G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e ile rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t H A N D E L S B IL A N Z z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 2 A K T IV A E U R G e s c h ä ft s ja h r E U R V o rj a h r E U R A . A n la g e v e rm ö g e n I. S a c h a n la g e n 1 . G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e R e c h te u n d B a u te n e in s c h lie ß lic h d e r B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 . T e c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 1 .1 4 3 .4 6 3 ,0 0 1 .0 9 9 .4 1 4 ,0 0 3 . A n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d G e s c h ä ft s a u s - s ta tt u n g 1 1 .8 0 4 ,0 0 1 5 .3 5 5 ,0 0 4 . G e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n i m B a u 4 7 .1 9 3 ,5 0 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 II . F in a n z a n la g e n 1 . B e te ili g u n g e n 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 2 . S o n s ti g e A u s le ih u n g e n 8 7 .4 5 2 ,7 8 9 8 .0 2 4 ,0 2 2 4 3 .4 5 2 ,7 8 2 5 4 .0 2 4 ,0 2 S u m m e A n la g e v e rm ö g e n 1 .4 6 9 .0 6 5 ,8 1 1 .4 2 7 .9 8 5 ,4 6 B . U m la u fv e rm ö g e n I. F o rd e ru n g e n u n d s o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n - s tä n d e 1 . F o rd e ru n g e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 9 .5 8 0 ,6 9 3 4 .7 7 6 ,4 7 2 . F o rd e ru n g e n g e g e n G e s e lls c h a ft e r 1 8 3 .8 4 6 ,4 5 2 4 6 .8 8 1 ,4 6 3 . S o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 9 .0 3 8 ,5 0 1 0 .3 6 1 ,4 4 2 4 2 .4 6 5 ,6 4 2 9 2 .0 1 9 ,3 7 S u m m e U m la u fv e rm ö g e n 2 4 2 .4 6 5 ,6 4 2 9 2 .0 1 9 ,3 7 1 .7 1 1 .5 3 1 ,4 5 1 .7 2 0 .0 0 4 ,8 3 P A S S IV A E U R G e s c h ä ft s ja h r E U R V o rj a h r E U R A . E ig e n k a p it a l I. G e z e ic h n e te s K a p it a l 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 II . Z w e c k g e b u n d e n e R ü c k la g e n 1 . K a p it a le rh a lt u n g s rü c k la g e 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 II I. V e rl u s tv o rt ra g 1 6 .0 2 5 ,0 3 -5 5 .9 0 8 ,1 3 IV . J a h re s ü b e rs c h u s s 1 2 .8 4 0 ,1 8 -7 1 .9 3 3 ,1 6 S u m m e E ig e n k a p it a l 6 1 2 .3 2 0 ,2 3 5 9 9 .4 8 0 ,0 5 B . a n d e re S o n d e rp o s te n 5 7 .4 5 3 ,0 9 5 0 .9 5 6 ,6 8 C . R ü c k s te ll u n g e n 1 . S o n s ti g e R ü c k s te llu n g e n 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 D . V e rb in d li c h k e it e n 1 . V e rb in d lic h k e it e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n - g e n 2 9 .1 0 3 ,8 2 1 0 .4 7 6 ,4 2 2 . V e rb in d lic h k e it e n g e g e n ü b e r d e r G e m e in d e 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 3 . S o n s ti g e V e rb in d lic h k e it e n 1 9 .5 8 2 ,8 1 1 3 .5 8 4 ,1 8 1 .0 1 4 .0 7 4 ,1 3 1 .0 4 0 .2 9 8 ,1 0 E . R e c h n u n g s a b g re n z u n g s p o s te n 1 2 .6 8 4 ,0 0 1 4 .2 7 0 ,0 0 1 .7 1 1 .5 3 1 ,4 5 1 .7 2 0 .0 0 4 ,8 3 191 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Geschäftsjahr EUR % Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 463.415,38 100,00 442.065,00 2. Gesamtleistung 463.415,38 100,00 442.065,00 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.800,00 0,39 2.248,00 4. Materialaufwand 167.696,11 36,19 221.066,92 5. Personalaufwand 1.865,00 0,40 0,00 6. Abschreibungen 53.149,56 11,47 53.128,46 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 206.660,92 44,60 216.069,15 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.266,20 0,92 4.724,40 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.269,81 5,88 33.275,03 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 -2.569,00 11. Ergebnis nach Steuern 12.840,18 2,77 -71.933,16 12. Jahresüberschuss 12.840,18 2,77 -71.933,16 192 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er- gänzen den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Re- ge lungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so- weit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö- gens ge genstände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewer tet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da- bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We sentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entneh men. 193 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 183.846,45 (Vorjahr: EUR 246.881,46). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2022 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J. TEUR TEUR TEUR TEUR aus Lieferungen und Leistungen 29,1 29,1 0,0 0,0 gegenüber Gesellschaftern 965,4 50,9 914,5 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 19,6 19,6 0,0 0,0 Summe 1.014,1 99,6 914,5 0,0 Sonstige Angaben Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). 194 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 448.296,44 Ersätze 11.118,94 Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar- beiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbei- ten für die Wasser versorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Auf- wand wird nach der Inanspruch nahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Ge- meinderat entschei det neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 25.05.2023 Bürgermeisterin Simone Rürup 195 A n la g e I V G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e ile rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t A N L A G E N S P IE G E L n a c h E ig e n b e tr ie b s re c h t z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 2 P o s te n d e s A n la g e v e rm ö g e n s A n s c h a ff u n g s - u n d H e rs te llu n g s k o s te n A b s c h re ib u n g e n K e n n z a h le n B ila n z p o s te n E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R Z u g a n g A b g a n g E U R U m b u c h u n g e n E U R E n d s ta n d E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R W ir ts c h a ft s ja h r A b s c h re ib u n g e n i m A b g ä n g e E U R 4 a u s g e w ie s e n e n a u f d ie i n S p a lt e A b s c h re ib u n g e n A n g e s a m m e lt e E U R E n d s ta n d E U R ja h re s W ir ts c h a ft s - a m E n d e d e s R e s tw e rt e a h re s E U R W ir ts c h a ft s j v o ra n g e g . d e s a m E n d e R e s tw e rt e v . H . b u n g s s a tz A b s c h re i- lic h e r s c h n it t- D u rc h - v . H . w e rt b u c h - R e s t- lic h e r s c h n it t- D u rc h - 1 2 3 , 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 I. S a c h a n la g e n 1 , B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n R e c h te u n d B a u te n e in s c h lie ß lic h d e r G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 1 0 0 ,0 0 2 , te c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 3 .1 1 3 .3 0 2 ,0 9 8 .7 3 5 ,1 3 9 0 .5 2 7 ,5 2 3 .1 5 7 .9 2 9 ,7 9 2 .0 1 3 .8 8 8 ,0 9 4 7 .8 7 7 ,3 0 -4 7 .2 9 8 ,6 0 2 .0 1 4 .4 6 6 ,7 9 1 .1 4 3 .4 6 3 ,0 0 1 .0 9 9 .4 1 4 ,0 0 1 ,5 2 3 6 ,2 1 -5 4 .6 3 4 ,9 5 3 , G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g a n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d 3 2 .3 4 6 ,0 9 1 .7 2 1 ,2 6 3 4 .0 6 7 ,3 5 1 6 .9 9 1 ,0 9 5 .2 7 2 ,2 6 0 ,0 0 2 2 .2 6 3 ,3 5 1 1 .8 0 4 ,0 0 1 5 .3 5 5 ,0 0 1 5 ,4 8 3 4 ,6 5 4 , im B a u g e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 7 9 .3 7 6 ,1 1 -9 0 .5 2 7 ,5 2 4 7 .1 9 3 ,5 0 4 7 .1 9 3 ,5 0 3 6 .0 3 9 ,9 1 1 0 0 ,0 0 -7 7 .6 9 5 ,0 0 S u m m e S a c h a n la g e n 3 .2 0 4 .8 4 0 ,6 2 1 8 9 .8 3 2 ,5 0 3 .2 6 2 .3 4 3 ,1 7 2 .0 3 0 .8 7 9 ,1 8 5 3 .1 4 9 ,5 6 -4 7 .2 9 8 ,6 0 2 .0 3 6 .7 3 0 ,1 4 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 1 ,6 3 3 7 ,5 7 -5 4 .6 3 4 ,9 5 In s g e s a m t 3 .2 0 4 .8 4 0 ,6 2 -5 4 .6 3 5 4 ,9 5 1 8 9 .8 3 2 ,5 0 -9 0 .5 2 7 ,5 2 3 .2 6 2 .3 4 3 ,1 7 2 .0 3 0 .8 7 9 ,1 8 5 3 .1 4 9 ,5 6 0 ,0 0 2 .0 3 6 .7 3 0 ,1 4 1 .2 2 5 .6 1 3 ,0 3 1 .1 7 3 .9 6 1 ,4 4 1 ,6 3 3 7 ,5 7 196 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 1 Entwicklung der Trinkwasserabgabe (Abschlag und Abrechnung) (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- cbm Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Anteil % 242.465 244.233 -1.768 -0,72 370.970 359.023 +11.947,43 +3,3 75.106,60 74.425,10 +681,50 +0,9 Wasserbereitstellung Die Gemeinderäte der Gemeinden Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 den Zweckver- band Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ gegründet. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war eine zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verant wor- tung sowie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Grün dung eines gemeinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investi tionsko- sten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausreichend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die techni sche Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich wei terhin im Eigen- tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zins umlage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trug 2021 42,55 % der Umlagen. 2022 wurde leider noch nicht abgerechnet. Die vorläufigen Vorauszah- lungen 2022 wurden mit 40% der Umlagen angesetzt. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die- nen die damaligen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser ver- sorgung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt ausschließlich aus der Weißenbronner-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemaligen Wasser- schutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hoch- wertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbin- dung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei- ner juristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteu- errechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre- chend der Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigen- kapitalverzinsung vorgenommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen (kein Betrieb mehr seit 2007) im Ortsnetz Baindt wurden 2020 aus dem Anlagevermögen entfernt. Diese waren bereits schon seit 10 Jahren abge- schrieben und dienen nicht mehr der Wasserversorgung. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2022 weiter frei von externen Darlehen. Im 197 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 2 Finanzhaushalt wurde 2022 kein Trägerdarlehen aufgenommen. Der Stand der gewährten Trä- gerdarlehen von der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 965.387,50 €. Der Liquiditätsbestand beziffert sich zum 31.12.2022 auf 183.846,45 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli- chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In ei nem zweiten Schritt wurde es ab dem 1.1.2019 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Zum 01.01.2022 (Beschluss Kalkulation Gemeinderatsit zung am 14.09.2021) beträgt der kalkulierte Wasserzins 1,53 € (Kalkulation 2023/2024 11.10.2022 2023: 1,70 €/m³, 2024: 1,80 €/m³). Der Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,72% verringert, jedoch die Erlöse auf- grund der Gebührenerhöhung um 3,3% erhöht. Europaweit war der Winter viel zu trocken. Regenfälle weit unter dem Durchschnitt gab es u.a. in Italien, Spanien, Irland, England, Deutschland, Frankreich, Griechenland. Das zeigen auch Satellitendaten des EU-Erdbeobachtungsdienstes Copernicus. Am Gardasee geht es zur Isola di San Biagio normalerweise nur mit dem Boot - jetzt ist es auch zu Fuß möglich. Der Wasserspiegel des größten Wasserreservoirs Oberitaliens liegt bis zu 60 cm unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahrzehnte. Deswegen ergreifen die Gar- dasee-Gemeinden so früh wie nie erste Maßnahmen: Jeder Einzelne muss u.a. so viel Wasser wie möglich sparen. Bis zu 30°C im März? In Spanien Realität. Auch das Wasser ist jetzt schon knapp. In Barcelo na sind Sprinkleranlagen in Parks abgestellt. Nur noch Bäume und Sträucher dürfen bewässert werden. Die Stauseen in Andalusien und Katalonien sind nur noch zu einem Viertel gefüllt. Des- halb hat dort die Landwirtschaft und Industrie nur noch eingeschränkt Wasser zur Verfü gung. Und: Sollte der Regen weiter ausbleiben, rechnet der Leiter der regionalen Wasserbe hörde ab Herbst mit Einschränkungen des privaten Trinkwasserverbrauchs. Quelle: Zeitung El Pais. Mehr als einen Monat hat es in Frankreich nicht geregnet - ein Rekord. Bereits im Winter gab es Haushalte ohne fließend Wasser. Die Speicher, die die Bewohner mit Wasser versorgen, sind vielerorts leer. In mehreren Regionen war es verboten, Gemüsegärten zu bewässern, Ra- sen zu besprengen oder Autos zu waschen. Im Département Var ist der Bau neuer Pools in den nächsten fünf Jahren komplett untersagt. Und auch bei uns gab es im Frühjahr Regionen, die zu trocken sind. Im Südwesten Deutsch- lands ist mancherorts im Ober- und Gesamtboden eine schwere bis außergewöhnliche Dürre festzustellen. Es fehlt einfach an Niederschlägen. Bereits Mitte 2021 lag ein Entwurf für die nationale Wasserstrategie vor. Der wurde diese Wo- che beschlossen. Der Bund möchte mit der Strategie den naturnahen Wasserhaushalt wieder- herstellen und die Wassernutzung an den Klimawandel anpassen. Das soll unter anderem durch wasserschonende Flächennutzung in Städten und auf dem Land passieren. Dadurch soll die Verfügbarkeit von bezahlbarem Trinkwasser bis 2050 gesichert werden. Quellen: Kombinierter Dürre-Indikator des European Drought Observatory, OSM contributors 198 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Seite 3 Die Erlaubnis der Wasserentnahme des Zweckverbandes in Weißenbronnen ist bis Ende 2028 gesichert. Die genehmigten Wassermengen entsprechen dem benötigten Bedarf einschließlich einer Sicherheit. Um ein neues Wasserrecht zu beantragen, müssen Nachweise erbracht wer- den. Bei einer der Besprechungen im Jahr 2022 mit dem Landratsamt wurde angedeutet, dass wir zukünftig ein kleineres Wasserrecht bekommen könnten, da wir ja nur einen Teil der Quell- schüt tungen nützen und damit weniger benötigen würden. Wie aufgeführt, benötigen wir die bisheri gen Wassermengen, unabhängig von den Quellschüttungen. Der Kampf ums Wasser beginnt. Baindt, den 16.05.2023 Wolfgang Abele Kämmerer 199 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2022 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2022 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 12.840,18 Summe der Einkünfte EUR 12.840,18 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 12.840,18 - Verlustvortrag EUR 12.840,18 Zu versteuerndes Einkommen (abgerundet) EUR 0,00 Der Verlustvortrag entwickelt sich wie folgt: Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. des Vorjahres EUR 58.268,00 Jahresüberschuss EUR 12.840,00 Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2022 EUR 45.428,00 200 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2022 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 477.460,07 EUR 33.422,36 EUR 33.422,36 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 59.031,50 EUR 59.031,50 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -25.609,14 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.854,64 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -7.754,50 201 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 202 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.143.243,001.099.158,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.143.243,001.099.158,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 220,00256,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 217,00253,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,0015.355,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.804,0015.355,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 47.193,5036.039,91 09600000 Anlagen im Bau 47.193,5036.039,91 Summe: Sachanlagen 1.225.613,031.173.961,44 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 87.452,7898.024,02 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 87.452,7898.024,02 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 50.840,2639.526,01 15111000 Abrechnung Wasser -36.118,64-46.577,19 15112000 Abschlag Wasser 33.556,0532.885,48 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 46.865,4540.879,02 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1,7855,13 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 1.284,005.138,98 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 20.473,2322.366,20 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 7.778,935.611,90 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 0,00958,48 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 0,004.263,98 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 7.754,500,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 24,43373,44 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 0,0016,00 1.3.8 Liquide Mittel 183.846,45246.881,46 203 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 183.846,45246.881,46 Summe: Finanzvermögen 485.918,42546.043,39 Summe: Vermögen 1.711.531,451.720.004,83 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.711.531,451.720.004,83 204 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85-16.025,03 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 12.840,18-71.933,16 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre -16.025,0355.908,13 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 168.007,59155.167,41 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 612.320,23599.480,05 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 57.453,0950.956,68 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 57.453,0950.956,68 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 57.453,0950.956,68 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 15.000,0015.000,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 15.000,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 15.000,0015.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 965.387,501.016.237,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 33.000,0057.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 51.550,0053.350,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 118.650,00122.450,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 163.750,00168.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 134.062,50137.812,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 275.625,00283.125,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 188.750,00193.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 205 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 23.05.2023Datum: 06:52:49Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.103,8210.476,42 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 18.179,316.587,82 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 959,10-5.088,08 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 23,230,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 59,120,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.865,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.416,192.710,28 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -126,652.569,98 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.728,523.696,42 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 19.582,8113.584,18 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 144,71-10.510,90 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00-122,13 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 19.438,1024.217,21 Summe: Verbindlichkeiten 1.014.074,131.040.298,10 5. Passive Rechnungsabgrenzung 12.684,0014.270,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 12.684,0014.270,00 Summe: Passiva 1.711.531,451.720.004,83 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 206 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 12 .0 4. 20 23 / 08 :5 4: 45 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 2 3. 15 2, 53 10 0, 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 .5 60 .7 30 ,3 7 8 .7 35 ,1 3 5 4. 63 4, 95 2 .6 05 .3 58 ,0 7 1 .4 61 .5 72 ,3 7 4 7. 29 8, 60 1 .4 62 .1 15 ,0 7 1 ,8 4 7. 84 1, 30 9 0. 52 7, 52 1 .1 43 .2 43 ,0 0 1 .0 99 .1 58 ,0 0 4 3, 9 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 20 8. 45 8, 17 0, 00 0, 00 20 8. 45 8, 17 20 8. 45 6, 17 0, 00 20 8. 45 6, 17 0 ,0 0, 00 0, 00 2, 00 2, 00 0 ,0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 34 1. 92 8, 15 0, 00 0, 00 34 1. 92 8, 15 34 1. 67 5, 15 0, 00 34 1. 71 1, 15 0 ,0 3 6, 00 0, 00 2 17 ,0 0 2 53 ,0 0 0 ,1 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 2 .1 85 ,4 0 0, 00 0, 00 2 .1 85 ,4 0 2 .1 84 ,4 0 0, 00 2 .1 84 ,4 0 0 ,0 0, 00 0, 00 1, 00 1, 00 0 ,0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 2. 34 6, 09 1 .7 21 ,2 6 0, 00 3 4. 06 7, 35 1 6. 99 1, 09 0, 00 2 2. 26 3, 35 1 5, 5 5 .2 72 ,2 6 0, 00 1 1. 80 4, 00 1 5. 35 5, 00 3 4, 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 3 6. 03 9, 91 17 9. 37 6, 11 7 7. 69 5, 00 4 7. 19 3, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 -9 0. 52 7, 52 4 7. 19 3, 50 3 6. 03 9, 91 10 0, 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig e A nt ei ls re ch te 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 10 0, 0 G es am t 3 .3 60 .8 40 ,6 2 18 9. 83 2, 50 13 2. 32 9, 95 3 .4 18 .3 43 ,1 7 2 .0 30 .8 79 ,1 8 5 3. 14 9, 56 4 7. 29 8, 60 4 0, 4 0, 00 2 .0 36 .7 30 ,1 4 1 .3 81 .6 13 ,0 3 1 ,6 1 .3 29 .9 61 ,4 4 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 207 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 12 .0 4. 20 23 / 08 :5 5: 17 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 11 9. 83 7, 68 6 .7 10 ,4 1 0, 00 12 6. 54 8, 09 6 8. 88 1, 00 0, 00 6 9. 09 5, 00 0 ,2 2 14 ,0 0 0, 00 5 7. 45 3, 09 5 0. 95 6, 68 4 5, 4 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng ( R A P ) 3 8. 87 6, 00 0, 00 0, 00 3 8. 87 6, 00 2 4. 60 6, 00 0, 00 2 6. 19 2, 00 4 ,1 1 .5 86 ,0 0 0, 00 1 2. 68 4, 00 1 4. 27 0, 00 3 2, 6 G es am t 15 8. 71 3, 68 6 .7 10 ,4 1 0, 00 16 5. 42 4, 09 9 3. 48 7, 00 1 .8 00 ,0 0 0, 00 4 2, 4 0, 00 9 5. 28 7, 00 7 0. 13 7, 09 1 ,1 6 5. 22 6, 68 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 208 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 2. 24 8, 00 + 1. 85 0, 00 1. 80 0, 00 -5 0, 00 0, 00 0, 00 50 ,0 0 0, 00 31 61 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Z uw en du ng en 66 2, 00 25 0, 00 21 4, 00 -3 6, 00 0, 00 0, 00 36 ,0 0 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 1. 58 6, 00 1. 60 0, 00 1. 58 6, 00 -1 4, 00 0, 00 0, 00 14 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 43 5. 26 1, 53 + 42 1. 00 0, 00 44 8. 29 6, 44 27 .2 96 ,4 4 0, 00 0, 00 -2 7. 29 6, 44 0, 00 33 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 33 7. 04 3, 45 36 0. 00 0, 00 35 1. 43 2, 79 -8 .5 67 ,2 1 0, 00 0, 00 8. 56 7, 21 0, 00 33 21 31 50 A br ec hn un g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 21 .9 79 ,5 7 0, 00 19 .5 37 ,6 6 19 .5 37 ,6 6 0, 00 0, 00 -1 9. 53 7, 66 0, 00 33 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 74 .4 25 ,1 0 60 .0 00 ,0 0 75 .1 06 ,6 0 15 .1 06 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 5. 10 6, 60 0, 00 33 21 33 00 B au w as se rz in se n 1. 81 3, 41 1. 00 0, 00 2. 21 9, 39 1. 21 9, 39 0, 00 0, 00 -1 .2 19 ,3 9 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 6. 80 3, 47 + 0, 00 15 .1 18 ,9 4 15 .1 18 ,9 4 0, 00 0, 00 -1 5. 11 8, 94 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte H au sa ns ch lü ss e 6. 80 3, 47 0, 00 15 .1 18 ,9 4 15 .1 18 ,9 4 0, 00 0, 00 -1 5. 11 8, 94 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 4. 72 4, 40 + 4. 20 0, 00 4. 26 6, 20 66 ,2 0 0, 00 0, 00 -6 6, 20 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 16 ,0 0 0, 00 33 ,5 0 33 ,5 0 0, 00 0, 00 -3 3, 50 0, 00 36 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 70 8, 40 4. 20 0, 00 4. 23 2, 70 32 ,7 0 0, 00 0, 00 -3 2, 70 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 44 9. 03 7, 40 42 7. 05 0, 00 46 9. 48 1, 58 42 .4 31 ,5 8 0, 00 0, 00 -4 2. 43 1, 58 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 5. 71 7, 50 - -4 3. 00 0, 00 -2 9. 95 2, 50 13 .0 47 ,5 0 0, 00 0, 00 -1 3. 04 7, 50 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -3 5. 71 7, 50 -4 3. 00 0, 00 -2 9. 95 2, 50 13 .0 47 ,5 0 0, 00 0, 00 -1 3. 04 7, 50 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 23 .0 91 ,9 4 - -3 4. 10 0, 00 -1 18 .2 62 ,5 4 -8 4. 16 2, 54 0, 00 0, 00 84 .1 62 ,5 4 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 8. 98 7, 34 -4 .0 00 ,0 0 -6 .0 98 ,6 8 -2 .0 98 ,6 8 0, 00 0, 00 2. 09 8, 68 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -8 2. 19 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 08 .0 76 ,7 1 -8 8. 07 6, 71 0, 00 0, 00 88 .0 76 ,7 1 0, 00 209 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n -1 8. 82 4, 77 -4 .5 00 ,0 0 -3 .9 52 ,5 6 54 7, 44 0, 00 0, 00 -5 47 ,4 4 0, 00 42 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge -1 .1 86 ,8 7 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -7 34 ,3 7 -5 .0 00 ,0 0 1. 68 3, 27 6. 68 3, 27 0, 00 0, 00 -6 .6 83 ,2 7 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -8 43 ,4 9 -1 00 ,0 0 -9 20 ,9 3 -8 20 ,9 3 0, 00 0, 00 82 0, 93 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -2 77 ,1 0 0, 00 -8 22 ,4 1 -8 22 ,4 1 0, 00 0, 00 82 2, 41 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -4 8, 00 -5 00 ,0 0 -7 4, 52 42 5, 48 0, 00 0, 00 -4 25 ,4 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -5 3. 12 8, 46 - -5 5. 00 0, 00 -5 3. 14 9, 56 1. 85 0, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 50 ,4 4 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -5 3. 12 8, 46 -5 5. 00 0, 00 -5 3. 14 9, 56 1. 85 0, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 50 ,4 4 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -1 5. 63 5, 19 - -2 0. 45 0, 00 -1 5. 10 7, 93 5. 34 2, 07 0, 00 0, 00 -5 .3 42 ,0 7 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -1 75 ,0 4 -1 .0 00 ,0 0 -6 57 ,3 7 34 2, 63 0, 00 0, 00 -3 42 ,6 3 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 5. 46 0, 15 -1 4. 45 0, 00 -1 4. 45 0, 56 -0 ,5 6 0, 00 0, 00 0, 56 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -2 18 .2 75 ,9 7 - -1 97 .0 00 ,0 0 -1 59 .8 12 ,7 4 37 .1 87 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 7. 18 7, 26 0, 00 43 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 60 .2 10 ,4 9 -1 40 .0 00 ,0 0 -1 01 .6 34 ,8 2 38 .3 65 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 8. 36 5, 18 0, 00 43 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 0. 42 5, 64 -4 0. 00 0, 00 -4 6. 01 6, 04 -6 .0 16 ,0 4 0, 00 0, 00 6. 01 6, 04 0, 00 43 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 7. 63 9, 84 -1 7. 00 0, 00 -1 2. 16 1, 88 4. 83 8, 12 0, 00 0, 00 -4 .8 38 ,1 2 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -7 5. 12 1, 50 - -7 7. 50 0, 00 -8 0. 35 6, 13 -2 .8 56 ,1 3 0, 00 0, 00 2. 85 6, 13 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .4 09 ,1 7 -1 .5 00 ,0 0 -9 .3 37 ,3 7 -7 .8 37 ,3 7 0, 00 0, 00 7. 83 7, 37 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 33 ,5 2 -1 3. 50 0, 00 -1 58 ,2 5 13 .3 41 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 3. 34 1, 75 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 21 ,3 9 -1 21 ,3 9 0, 00 0, 00 12 1, 39 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .2 40 ,2 8 -1 .0 00 ,0 0 -1 .3 78 ,6 2 -3 78 ,6 2 0, 00 0, 00 37 8, 62 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -7 22 ,1 8 -1 .0 00 ,0 0 -7 17 ,6 6 28 2, 34 0, 00 0, 00 -2 82 ,3 4 0, 00 44 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g 2. 56 9, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -4 4. 58 8, 93 -4 4. 50 0, 00 -4 5. 04 9, 32 -5 49 ,3 2 0, 00 0, 00 54 9, 32 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -1 9. 69 6, 42 -1 6. 00 0, 00 -2 1. 72 8, 52 -5 .7 28 ,5 2 0, 00 0, 00 5. 72 8, 52 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -5 20 .9 70 ,5 6 -4 27 .0 50 ,0 0 -4 56 .6 41 ,4 0 -2 9. 59 1, 40 0, 00 0, 00 29 .5 91 ,4 0 0, 00 210 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 06 :5 2: 27 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) -7 1. 93 3, 16 0, 00 12 .8 40 ,1 8 12 .8 40 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 2. 84 0, 18 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) -7 1. 93 3, 16 0, 00 12 .8 40 ,1 8 12 .8 40 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 2. 84 0, 18 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 211 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 49 0. 63 5, 08 + 42 1. 00 0, 00 44 9. 51 5, 54 28 .5 15 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 8. 51 5, 54 0, 00 63 21 31 00 E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 33 6. 96 1, 63 36 0. 00 0, 00 35 0. 53 0, 96 -9 .4 69 ,0 4 0, 00 0, 00 9. 46 9, 04 0, 00 63 21 31 50 A br ec hu ng E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 77 .4 86 ,4 6 0, 00 21 .6 08 ,8 5 21 .6 08 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 1. 60 8, 85 0, 00 63 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 74 .4 25 ,1 0 60 .0 00 ,0 0 75 .1 06 ,6 0 15 .1 06 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 5. 10 6, 60 0, 00 63 21 33 00 B au w as se rz in se n 1. 76 1, 89 1. 00 0, 00 2. 26 9, 13 1. 26 9, 13 0, 00 0, 00 -1 .2 69 ,1 3 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 6. 45 4, 46 + 0, 00 15 .4 67 ,9 5 15 .4 67 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 5. 46 7, 95 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 6. 45 4, 46 0, 00 15 .4 67 ,9 5 15 .4 67 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 5. 46 7, 95 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 4. 70 8, 40 + 4. 20 0, 00 4. 28 2, 20 82 ,2 0 0, 00 0, 00 -8 2, 20 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 0, 00 0, 00 49 ,5 0 49 ,5 0 0, 00 0, 00 -4 9, 50 0, 00 66 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 4. 70 8, 40 4. 20 0, 00 4. 23 2, 70 32 ,7 0 0, 00 0, 00 -3 2, 70 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 50 1. 79 7, 94 42 5. 20 0, 00 46 9. 26 5, 69 44 .0 65 ,6 9 0, 00 0, 00 -4 4. 06 5, 69 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -2 7. 41 0, 40 - -4 3. 00 0, 00 -3 3. 96 8, 56 9. 03 1, 44 0, 00 0, 00 -9 .0 31 ,4 4 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -2 7. 41 0, 40 -4 3. 00 0, 00 -3 3. 96 8, 56 9. 03 1, 44 0, 00 0, 00 -9 .0 31 ,4 4 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 23 .6 22 ,4 4 - -3 4. 10 0, 00 -1 03 .3 67 ,2 6 -6 9. 26 7, 26 0, 00 0, 00 69 .2 67 ,2 6 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 4. 31 6, 86 -4 .0 00 ,0 0 -1 1. 16 9, 16 -7 .1 69 ,1 6 0, 00 0, 00 7. 16 9, 16 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -8 1. 72 4, 49 -2 0. 00 0, 00 -9 3. 26 5, 49 -7 3. 26 5, 49 0, 00 0, 00 73 .2 65 ,4 9 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -1 8. 82 4, 77 -4 .5 00 ,0 0 -3 .9 52 ,5 6 54 7, 44 0, 00 0, 00 -5 47 ,4 4 0, 00 72 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge -1 .1 86 ,8 7 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -6 .4 00 ,8 6 -5 .0 00 ,0 0 6. 75 7, 18 11 .7 57 ,1 8 0, 00 0, 00 -1 1. 75 7, 18 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -8 43 ,4 9 -1 00 ,0 0 -9 11 ,6 9 -8 11 ,6 9 0, 00 0, 00 81 1, 69 0, 00 212 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -2 77 ,1 0 0, 00 -8 00 ,7 0 -8 00 ,7 0 0, 00 0, 00 80 0, 70 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -4 8, 00 -5 00 ,0 0 -2 4, 84 47 5, 16 0, 00 0, 00 -4 75 ,1 6 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -1 6. 50 7, 72 - -2 0. 45 0, 00 -1 5. 10 7, 93 5. 34 2, 07 0, 00 0, 00 -5 .3 42 ,0 7 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -1 .0 47 ,5 7 -1 .0 00 ,0 0 -6 57 ,3 7 34 2, 63 0, 00 0, 00 -3 42 ,6 3 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 5. 46 0, 15 -1 4. 45 0, 00 -1 4. 45 0, 56 -0 ,5 6 0, 00 0, 00 0, 56 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -2 18 .2 75 ,9 7 - -1 97 .0 00 ,0 0 -1 59 .8 12 ,7 4 37 .1 87 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 7. 18 7, 26 0, 00 73 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd -1 60 .2 10 ,4 9 -1 40 .0 00 ,0 0 -1 01 .6 34 ,8 2 38 .3 65 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 8. 36 5, 18 0, 00 73 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd -4 0. 42 5, 64 -4 0. 00 0, 00 -4 6. 01 6, 04 -6 .0 16 ,0 4 0, 00 0, 00 6. 01 6, 04 0, 00 73 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd -1 7. 63 9, 84 -1 7. 00 0, 00 -1 2. 16 1, 88 4. 83 8, 12 0, 00 0, 00 -4 .8 38 ,1 2 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -8 3. 80 2, 79 - -7 7. 50 0, 00 -7 5. 44 1, 85 2. 05 8, 15 0, 00 0, 00 -2 .0 58 ,1 5 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 0. 28 0, 30 -1 .5 00 ,0 0 -9 .6 43 ,4 7 -8 .1 43 ,4 7 0, 00 0, 00 8. 14 3, 47 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -1 .0 33 ,5 2 -1 3. 50 0, 00 -1 58 ,2 5 13 .3 41 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 3. 34 1, 75 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 21 ,3 9 -1 21 ,3 9 0, 00 0, 00 12 1, 39 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .3 64 ,7 4 -1 .0 00 ,0 0 -1 .3 35 ,8 2 -3 35 ,8 2 0, 00 0, 00 33 5, 82 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -7 22 ,1 7 -1 .0 00 ,0 0 -7 22 ,1 8 27 7, 82 0, 00 0, 00 -2 77 ,8 2 0, 00 74 41 10 00 K ör pe rs ch af ts st eu er /S te ue rn a us E in ko m m en u nd E rt ra g -2 .5 69 ,9 8 0, 00 1. 28 5, 00 1. 28 5, 00 0, 00 0, 00 -1 .2 85 ,0 0 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 6. 83 2, 08 -6 0. 50 0, 00 -6 4. 74 5, 74 -4 .2 45 ,7 4 0, 00 0, 00 4. 24 5, 74 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -4 69 .6 19 ,3 2 -3 72 .0 50 ,0 0 -3 87 .6 98 ,3 4 -1 5. 64 8, 34 0, 00 0, 00 15 .6 48 ,3 4 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 32 .1 78 ,6 2 53 .1 50 ,0 0 81 .5 67 ,3 5 28 .4 17 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 8. 41 7, 35 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 10 .4 07 ,1 6 + 25 .0 00 ,0 0 5. 18 5, 42 -1 9. 81 4, 58 0, 00 0, 00 19 .8 14 ,5 8 0, 00 68 71 00 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n B au m aß na hm en 54 7, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 4. 06 9, 80 4. 06 9, 80 0, 00 0, 00 -4 .0 69 ,8 0 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 9. 85 9, 66 25 .0 00 ,0 0 1. 11 5, 62 -2 3. 88 4, 38 0, 00 0, 00 23 .8 84 ,3 8 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 10 .5 71 ,2 4 + 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 213 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 10 .5 71 ,2 4 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 20 .9 78 ,4 0 25 .0 00 ,0 0 15 .7 56 ,6 6 -9 .2 43 ,3 4 0, 00 0, 00 9. 24 3, 34 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 33 9, 12 - -6 20 .0 00 ,0 0 -1 07 .1 49 ,6 9 51 2. 85 0, 31 0, 00 0, 00 -5 12 .8 50 ,3 1 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -8 .7 96 ,4 2 0, 00 -1 01 .6 81 ,1 1 -1 01 .6 81 ,1 1 0, 00 0, 00 10 1. 68 1, 11 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 9. 13 5, 54 -6 20 .0 00 ,0 0 -5 .4 68 ,5 8 61 4. 53 1, 42 0, 00 0, 00 -6 14 .5 31 ,4 2 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - -5 7. 00 0, 00 -1 .7 21 ,2 6 55 .2 78 ,7 4 0, 00 0, 00 -5 5. 27 8, 74 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -5 2. 00 0, 00 0, 00 52 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 2. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 .7 21 ,2 6 3. 27 8, 74 0, 00 0, 00 -3 .2 78 ,7 4 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 33 9, 12 -6 77 .0 00 ,0 0 -1 08 .8 70 ,9 5 56 8. 12 9, 05 0, 00 0, 00 -5 68 .1 29 ,0 5 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 21 .3 17 ,5 2 -6 52 .0 00 ,0 0 -9 3. 11 4, 29 55 8. 88 5, 71 0, 00 0, 00 -5 58 .8 85 ,7 1 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 53 .4 96 ,1 4 -5 98 .8 50 ,0 0 -1 1. 54 6, 94 58 7. 30 3, 06 0, 00 0, 00 -5 87 .3 03 ,0 6 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 55 0. 00 0, 00 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 55 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -5 3. 05 0, 00 - -8 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -5 3. 05 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -5 0. 85 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -5 3. 05 0, 00 46 9. 15 0, 00 -5 0. 85 0, 00 -5 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 52 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 44 6, 14 -1 29 .7 00 ,0 0 -6 2. 39 6, 94 67 .3 03 ,0 6 0, 00 0, 00 -6 7. 30 3, 06 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 56 .1 56 ,8 9 + - - - - - 95 .7 49 ,1 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -2 5. 13 3, 94 - - - - - 33 .1 39 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 214 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 12 .0 4. 20 23 D at um : 08 :3 1: 43 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er ( A br ec hn un g) 34 .8 54 ,3 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 46 .4 36 ,5 3 - - - - - 62 .6 09 ,3 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -7 7. 18 2, 01 - - - - - - -9 6. 38 7, 18 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -4 4. 77 3, 91 - - - - - -1 0. 05 0, 98 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er ( A br ec hn un g) -2 .4 91 ,2 5 - - - - - -4 6. 94 8, 62 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st ( A br ec hn un g) -2 9. 91 6, 85 - - - - - -3 9. 38 7, 58 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -2 1. 02 5, 12 - - - - - -6 38 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 26 7. 46 0, 44 = - - - - - 24 6. 88 1, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 26 7. 46 0, 44 - - - - - 24 6. 88 1, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -2 0. 57 8, 98 = - - - - - -6 3. 03 5, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 24 6. 88 1, 46 - - - - - 18 3. 84 6, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 215 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 - EB Wasserversorgung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 267.460,44 € 246.881,46 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) 32.178,62 € 81.567,35 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) 21.317,52 € 93.114,29 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) 53.050,00 €- 50.850,00 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) 21.025,12 €- 638,07 €- 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 246.881,46 € 183.846,45 € 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - € - € 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - € - € 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 246.881,46 € 183.846,45 € 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - € - € 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 246.881,46 € 183.846,45 € 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - € - € 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 246.881,46 € 183.846,45 € 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen. Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 216 b is z u 1 Ja h r 2 ) ü b e r 1 b is 5 J a h re 3 ) m e h r a ls 5 Ja h re 4 ) 1 2 3 4 5 6 7 1 .1 A n le ih e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 V e rb in d li c h k e it e n a u s K re d it e n f ü r I n v e s ti ti o n e n 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 -5 0 .8 5 0 ,0 0 1 .2 .1 B u n d 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .2 L a n d 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .3 G e m e in d e B a in d t 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 0 ,0 0 1 .2 .4 Z w e c k v e rb ä n d e u n d d e rg le ic h e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .5 K re d it in s ti tu te 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .2 .6 s o n s ti g e B e re ic h e 6 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .3 K a s s e n k re d it e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .4 . V e rb in d li c h k . a u s k re d it ä h n li c h e n R e c h ts g e s c h ä ft e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 . G e s a m ts c h u ld e n E B W a s s e rv e rs o rg u n g 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 2 5 4 .2 5 0 ,0 0 6 6 0 .2 8 7 ,5 0 -5 0 .8 5 0 ,0 0 1 ) e n ts p ri ch t S ta n d z u m 3 1 .1 2 . d e s V o rj a h re s 2 ) T ilg u n g sr a te n im 1 . F o lg e ja h r 3 ) T ilg u n g sr a te n im 2 . b is 5 . F o lg e ja h r 4 ) T ilg u n g sr a te n a b d e m 6 . F o lg e ja h r 5 ) S p a lte 3 m in u s S p a lte 2 A n m e rk u n g : D ie Ü b e rs ic h t ka n n d u rc h E in b e zu g w e ite re r V e rb in d lic h ke ite n a u sg e b a u t w e rd e n . 6 ) e n ts p ri ch t d e n B e re ic h e n " G e se tz lic h e S o zi a lv e rs ic h e ru n g ", " V e rb u n d e n e U n te rn e h m e n , B e te ili g u n g e n u n d S o n d e rv e rm ö g e n ", " S o n st ig e ö ff e n tli ch e S o n d e rr e ch n u n g e n ", " S o n st ig e r in lä n d is ch e r B e re ic h " u n d " S o n st ig e r a u sl ä n d is ch e r B e re ic h " n a ch d e r B e re ic h sa b g re n zu n g B 7 ) e in sc h l. S o n d e rr e ch n u n g e n n a ch § 5 9 G e m H V O 8 ) n ic h t ve rb in d lic h f ü r G e m e in d e n , d ie f ü r d a s Ja h r e in e n G e sa m ta b sc h lu ss a u fs te lle n S c h u ld e n ü b e rs ic h t E B W a s s v e rs o rg u n g A rt d e r S ch u ld e n a m 0 1 .0 1 .2 0 2 2 z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 d a v o n T ilg u n g sz a h lu n g e n m it e in e m Z a h lu n g sz ie l M e h r (+ ) w e n ig e r( -) 5 ) E U R 217 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 ** € € € € € € % X X X 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . D a rl e h e n s g e b e r S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 P a s s iv k o n to G K Z 2 Z in s a n p a s s u n g € € € € € % G e m e in d e (0 1 .0 1 .2 0 0 7 ) 5 7 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 3 3 .0 0 0 ,0 0 1 .2 0 0 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) 5 3 .3 5 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 5 1 .5 5 0 ,0 0 1 .3 1 6 ,8 8 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 1 2 2 .4 5 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .8 0 0 ,0 0 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 2 .6 6 2 ,5 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 5 ) 1 6 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 2 .5 0 3 ,1 3 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 1 3 7 .8 1 2 ,5 0 0 ,0 0 3 .7 5 0 ,0 0 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 2 .0 4 6 ,1 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) 2 8 3 .1 2 5 ,0 0 0 ,0 0 7 .5 0 0 ,0 0 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 2 .8 0 3 ,1 3 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 2 0 ) 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,7 6 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 0 1 .1 0 .2 0 2 4 1 .0 1 6 .2 3 7 ,5 0 0 ,0 0 5 0 .8 5 0 ,0 0 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 4 .4 5 0 ,5 6 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .7 5 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r T rä g e rd a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g € U rs p ru n g s b e tr a g S o n d e rt ilg u n g 2 0 1 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 218 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 R ü c k s te llu n g e n f ü r A lt e rs te ilz e it a rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A F in a n z P rü fu n g 2 0 2 0 - 2 0 2 1 s o w ie B a u a m ts p rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 2 1 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g J a h re s a b s c h lu s s 3 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K ö rp e rs c h a ft s s te u e r 2 8 9 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n i n d e r W a s s e rv e rs o rg u n g - B il a n z k o n te n 2 8 9 1 u n d 2 8 9 2 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R K e in e ig e n e s P e rs o n a l 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 219 2 0 1 2 b is 2 0 2 2 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 € € € € € € € € € € € 2 6 7 .1 8 4 3 5 8 .3 5 8 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 7 .4 8 5 3 6 3 .0 7 5 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 4 2 3 .7 2 2 5 2 0 .9 7 1 4 5 6 .6 4 1 + 5 .8 8 2 -5 .8 8 2 0 0 2 .0 3 4 -1 .5 1 4 0 0 0 0 0 2 7 3 .0 6 6 3 5 2 .4 7 6 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 9 .5 1 9 3 6 1 .5 6 1 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 4 2 3 .7 2 2 5 2 0 .9 7 1 4 5 6 .6 4 1 ./ . 6 3 .2 9 2 6 3 .7 9 5 6 1 .7 6 1 6 0 .4 6 8 5 7 .2 8 6 5 8 .0 4 0 8 4 .1 4 7 7 0 .1 6 2 8 3 .0 1 4 9 0 .0 1 4 9 8 .5 1 1 2 0 9 .7 7 3 2 8 8 .6 8 1 2 6 4 .9 8 5 2 8 4 .8 7 9 2 5 2 .2 3 4 3 0 3 .5 2 1 3 2 2 .1 2 4 3 1 3 .1 1 3 3 4 0 .7 0 7 4 3 0 .9 5 6 3 5 8 .1 3 0 2 5 9 .4 1 5 2 3 2 .5 8 1 2 6 6 .6 4 8 2 8 6 .4 1 2 2 8 9 .0 7 0 2 9 5 .4 7 2 3 2 5 .8 2 8 3 1 5 .8 6 2 3 5 9 .3 7 9 3 5 9 .0 2 3 3 7 0 .9 7 0 4 9 .6 4 2 -5 6 .1 0 0 1 .6 6 3 1 .5 3 3 3 6 .8 3 6 -8 .0 4 9 3 .7 0 5 2 .7 4 9 1 8 .6 7 2 -7 1 .9 3 3 1 2 .8 4 0 2 0 1 .0 9 7 m ³ 2 0 5 .8 2 4 m ³ 2 0 6 .7 0 4 m ³ 2 2 2 .0 2 5 m ³ 2 2 4 .0 8 5 m ³ 2 2 9 .0 4 8 m ³ 2 4 1 .3 5 4 m ³ 2 3 3 .9 7 2 m ³ 2 4 7 .8 4 8 m ³ 2 4 4 .2 3 3 m ³ 2 4 2 .4 6 5 m ³ 1 ,0 4 3 1 € /m ³ 1 ,4 0 2 5 € /m ³ 1 ,2 8 2 0 € /m ³ 1 ,2 8 3 0 € /m ³ 1 ,1 2 5 6 € /m ³ 1 ,3 2 2 5 € /m ³ 1 ,3 3 3 4 7 € /m ³ 1 ,3 3 8 2 5 € /m ³ 1 ,3 7 4 6 6 € /m ³ 1 ,7 6 4 5 € /m ³ 1 ,4 7 7 0 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,1 3 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,4 5 € /m ³ 1 ,4 7 € /m ³ 1 ,5 3 € /m ³ Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E rg e b n is se d e r G e w in n - u n d V e rl u st re ch n u n g W a ss e rz in s ko st e n d e ck e n d /m ³ Z e itr a u m V e rk a u fs m e n g e n S u m m e A u fw a n d S u m m e E rt rä g e E rt ra g s- u n d A u fw a n d sa rt e n Z w is ch e n su m m e A u fw a n d K ö rp e rs ch a ft ss te u e r/ S o li W a ss e rz in s ka lk u lie rt Ü b e r W a ss e rp re is z u d e ck e n d e r A u fw a n d W a ss e rv e rk a u f lt V e ra n la g u n g G e w in n /V e r lu s t 220 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1980 - 2022 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 2019 + 2.749 € + 37.236 € 2020 + 18.672 € + 55.908 € 2021 - 71.933 € - 16.025 € 2022 + 12.840 € - 3.185 € 221 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 34,85% 35,78% Eigenkapital+Rücklagen: 599.480,05 612.320,23 Bilanzsumme: 1.720.004,83 1.711.531,45 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 37,82% 39,13% Eigenkapital + Rücklagen 599.480,05 612.320,23 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 50.956,68 57.453,09 Bilanzsumme: 1.720.004,83 1.711.531,45 31.12.2021 31.12.2022 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 0,07% 21,92% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 469.619,32 387.693,34 Investitionsauszahlungen 339,12 108.870,95 Gesamtauszahlungen 469.958,44 496.564,29 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Wasserversorgung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 222 Jahresabschluss 2022 EB Abwasserbeseitigung 223 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 832.251,60 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 185.153,94 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 74.899,35 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 4.100,65 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanz 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 Abgrenzungsposten 234.652,22 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 € 224 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 0,00 € 3.8 Rücklagen 123.650,20 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 225 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2022 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 13.06.2023. Baindt, den ................................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom 19.06.2023 bis 27.06.2023 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 226 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 23.851,82 € ab. Den Erträgen von 832.251,60 € stehen Aufwendungen in Höhe von 808.399,78 € gegenüber. Leider hat der Abwasserzweckverband die Betriebskostenumlage 2022 und die Abschreibung der Investitionszuschüsse noch nicht endgültig fertiggestellt. Das gebührenrechtliche Ergebnis ist deshalb nur vorläufig und wird erst mit den endgültigen Zahlen fertiggestellt. Es ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 94.150,00 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz Verbesserungen resultieren aus geringen Unterhaltungsaufwendungen und der noch vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug nach der Gebührenkallation 2019-2022 zum 01.01.2022 1,98 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2022 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswasser- gebühr betrug 0,61 €/m² und war gem. vorläufigem gebührenrechtlichen Ergebnis kostendeckend. Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2022 210.115 cbm. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim eingeführt. An Erträgen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten vorläufig laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 90.293,58 € (2021 85.405,28 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 227 Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Regenwasser 0,00 Betriebsausstattung 2.408,29 Beteiligungen, Sonderposten AMS 70.087,36 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 143,91 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2022 in Höhe von 13.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betragen 0 € zum 31.12.. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 200.624,25 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (landwirtschaftliche Stundungen). Die Liquidität beträgt zum 31.12.2022 667.147,76 €. Es ist analog auf der Passivseite eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 448.252,00 € vorhanden. Der Jahresgewinn in Höhe von 23.851,82 € ist auf die Rechnung 2023 vorzutragen bzw. in die Gebührenausgleichsrückstellung einzustellen. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 2.699,750,00 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 2.699,750,00 € und 0 € Kassenkrediten aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen mit 2,5/2,2%/1,5%/1,0% verzinst. 2022 wurde kein Darlehen aufgenommen. 2023 und 2024 wird aufgrund Zinsanpassungsterminen eine Aktualisierung vorgenommen. a) Bilanzaufbau 31.12.2022 Anlagevermögen 4.685.804,33 142% ./. empf. Sonderp./Ertragsz. 2.491.959,51 76% 2.193.844,82 67% + Vorräte 0,00 0 + Finanzvermögen 867.772,01 26% + Akt. Rechnungsabgr.posten 234.652,22 7% 3.296.269,05 100 Eigenkapital 123.650,20 0 + langfristige Schulden 2.699.750,00 82% 2.823.400,20 82% + kurzfristige Schulden 11.616,85 0% + Rückstellungen 461.252,00 14% 3.296.269,05 100 228 Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatsitzung am 10.09.2019 die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2019 bei den Schmutzwassergebühren gesenkt. Die Gebührensenkung wurde aufgrund von Gewinnvorträgen aus Vorjahren vorgenommen. Jedoch fiel im Abwasserzweckband mit Schließung der Papierfabrik Mochenwangen einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2022 und 2023 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2022 mit 1,98 €/m³ nicht kostendeckend. Wie aus dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab. Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,61 € pro m² war kostendeckend. Es wurde 2022 eine versiegelte Fläche mit 322.534 m² (Vj. 314.068 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags- wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 229 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinde Baindt 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.778.750,00 2.699.750,00 79.000,00 316.000,00 2.304.750,00 -79.000,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schuldenübersicht EB Abwasserbeseitigung Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR 230 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 ** € € € € € € % X X X X X X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 2 2 Z in s s a tz Z in s a n p a s s u n g 0 1 .0 1 .2 0 2 2 3 1 .1 2 .2 0 2 2 G K Z 3 P a s s iv k . € € € € € % 3 4 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 8 .4 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 8 .9 0 6 ,2 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 6 2 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 8 .9 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 1 6 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 .0 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 2 1 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 4 .6 6 1 ,2 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 3 7 4 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .0 0 0 ,0 0 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 5 .5 6 5 ,0 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 6 6 8 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 6 .6 3 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 9 2 .5 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 .0 0 0 ,0 0 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 2 .9 0 2 ,5 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 8 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 2 .7 7 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 7 9 .0 0 0 ,0 0 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 5 0 .0 8 0 ,0 2 G e m e in d e B a in d t (0 1 .0 1 .2 0 0 6 ) G e m e in d e B a in d t (3 0 .0 3 .2 0 0 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 2 1 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) G e m e in d e B a in d t ( 3 0 .0 6 .2 0 1 0 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r In n e re n D a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 2 2 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g D a rl e h e n s g e b e r G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 231 5. Jahresabschluss zum 31.12.2022 Abwasserbeseitigung Baindt 232 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 233 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.642.359,514.834.852,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 909.125,00971.634,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.409.429,001.447.169,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.519.936,001.558.533,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 295.102,51310.663,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 506.130,00541.579,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 2.637,005.274,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.650,0014.987,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.650,0014.987,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.981,3317.837,42 09600000 Anlagen im Bau 17.981,3317.837,42 Summe: Sachanlagen 4.685.804,334.880.490,42 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 200.624,25190.990,16 15112000 Abschlag Schmutzwasser 1.289,52947,03 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 212.270,01205.613,51 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 15,007,50 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 75,60211,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -3.319,46-826,66 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -9.706,42-14.962,59 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 0,00386,82 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00367,87 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 0,0018,95 1.3.8 Liquide Mittel 667.147,76671.248,41 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 667.147,76671.248,41 Summe: Finanzvermögen 867.772,01862.625,39 Summe: Vermögen 5.553.576,345.743.115,81 234 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 234.652,22218.071,97 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 234.652,22218.071,97 Summe: Abgrenzungsposten 234.652,22218.071,97 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.788.228,565.961.187,78 235 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 123.650,20-3.262,62 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 123.650,20-3.262,62 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 123.650,20-3.262,62 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 123.650,20-3.262,62 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.491.959,512.591.144,33 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 505.899,00539.974,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.340.679,441.376.081,82 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 645.381,07675.088,51 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.491.959,512.591.144,33 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 448.252,00551.313,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 448.252,00551.313,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 13.000,0013.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 13.000,0013.000,00 Summe: Rückstellungen 461.252,00564.313,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.699.750,002.778.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 325.000,00345.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 350.000,00360.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 350.000,00362.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 159.000,00163.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 208.750,00213.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 366.000,00374.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 654.500,00668.500,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 286.500,00292.500,00 236 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 05.04.2023Datum: 09:45:05Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.252,91-29.469,82 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 23,230,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.865,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.416,182.710,27 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.948,50-32.180,09 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,0059.063,81 26111803 Verbindlichkeiten aus auszuzahlenden Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 0,0059.063,81 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -636,06649,08 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -636,06649,08 Summe: Verbindlichkeiten 2.711.366,852.808.993,07 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.788.228,565.961.187,78 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 237 G E S A M T E R G E B N I S R E C H N U N G G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 238 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 13 1. 71 2, 28 + 12 3. 95 0, 00 12 6. 93 0, 10 2. 98 0, 10 0, 00 0, 00 -2 .9 80 ,1 0 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei tr äg en 13 1. 71 2, 28 12 3. 95 0, 00 12 6. 93 0, 10 2. 98 0, 10 0, 00 0, 00 -2 .9 80 ,1 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 63 0. 29 5, 79 + 63 6. 60 0, 00 61 5. 02 7, 92 -2 1. 57 2, 08 0, 00 0, 00 21 .5 72 ,0 8 0, 00 33 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n -1 .9 96 ,0 0 46 0. 00 0, 00 0, 00 -4 60 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 46 0. 00 0, 00 0, 00 33 21 41 10 A bs ch la g S ch m ut zw as se r 48 2. 92 2, 00 0, 00 46 4. 97 8, 40 46 4. 97 8, 40 0, 00 0, 00 -4 64 .9 78 ,4 0 0, 00 33 21 41 20 A br ec hn un g S ch m ut zw as se r -9 .6 24 ,7 0 0, 00 -4 8. 94 7, 19 -4 8. 94 7, 19 0, 00 0, 00 48 .9 47 ,1 9 0, 00 33 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 17 5. 00 0, 00 0, 00 -1 75 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 17 5. 00 0, 00 0, 00 33 21 43 10 A bs ch la g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 14 7. 14 1, 00 0, 00 15 0. 74 7, 00 15 0. 74 7, 00 0, 00 0, 00 -1 50 .7 47 ,0 0 0, 00 33 21 43 20 A br ec hn un g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 9. 85 7, 49 0, 00 45 .9 99 ,1 1 45 .9 99 ,1 1 0, 00 0, 00 -4 5. 99 9, 11 0, 00 33 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 1. 99 6, 00 1. 60 0, 00 2. 25 0, 60 65 0, 60 0, 00 0, 00 -6 50 ,6 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 85 .4 05 ,2 8 + 10 0. 00 0, 00 90 .2 93 ,5 8 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 0, 00 9. 70 6, 42 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 85 .4 05 ,2 8 10 0. 00 0, 00 90 .2 93 ,5 8 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 0, 00 9. 70 6, 42 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 18 ,9 5 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 36 10 00 00 Z in se rt rä ge v om B un d 18 ,9 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 84 7. 43 2, 30 86 0. 55 0, 00 83 2. 25 1, 60 -2 8. 29 8, 40 0, 00 0, 00 28 .2 98 ,4 0 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 4. 55 3, 48 - -9 3. 50 0, 00 -7 0. 02 9, 23 23 .4 70 ,7 7 0, 00 0, 00 -2 3. 47 0, 77 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -3 55 ,0 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 9. 34 5, 64 -1 7. 34 5, 64 0, 00 0, 00 17 .3 45 ,6 4 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -1 0. 39 7, 99 -9 0. 00 0, 00 -4 9. 38 4, 03 40 .6 15 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 0. 61 5, 97 0, 00 239 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge -1 .4 41 ,2 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 .4 14 ,4 0 -1 .5 00 ,0 0 -7 11 ,9 4 78 8, 06 0, 00 0, 00 -7 88 ,0 6 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -9 44 ,7 5 0, 00 -5 87 ,6 2 -5 87 ,6 2 0, 00 0, 00 58 7, 62 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -2 52 .8 28 ,5 6 - -2 57 .0 00 ,0 0 -2 50 .3 85 ,4 0 6. 61 4, 60 0, 00 0, 00 -6 .6 14 ,6 0 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -2 02 .8 11 ,4 6 -2 10 .0 00 ,0 0 -1 96 .8 78 ,2 9 13 .1 21 ,7 1 0, 00 0, 00 -1 3. 12 1, 71 0, 00 47 11 10 00 A bs ch re ib un g S ac ha nl ag en A Z V a bz üg lic h A uf lö su ng E rt ra gs zu sc hu ss -5 0. 01 6, 65 -4 7. 00 0, 00 -5 3. 50 7, 11 -6 .5 07 ,1 1 0, 00 0, 00 6. 50 7, 11 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -0 ,4 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -5 2. 39 5, 49 - -5 6. 20 0, 00 -5 2. 21 4, 75 3. 98 5, 25 0, 00 0, 00 -3 .9 85 ,2 5 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -7 35 ,4 7 -1 .2 00 ,0 0 -2 .1 34 ,7 3 -9 34 ,7 3 0, 00 0, 00 93 4, 73 0, 00 45 12 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 1. 66 0, 02 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 08 0, 02 -8 0, 02 0, 00 0, 00 80 ,0 2 0, 00 45 17 00 00 Z in sa uf w en du ng en a n K re di tin st itu te 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -4 04 .6 30 ,0 5 - -5 48 .0 00 ,0 0 -4 35 .7 70 ,4 0 11 2. 22 9, 60 0, 00 0, 00 -1 12 .2 29 ,6 0 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r eh re na m tli ch e un d so ns tig e T ät ig ke it 0, 00 0, 00 -1 .8 65 ,0 0 -1 .8 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 86 5, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 19 3, 62 -1 5. 00 0, 00 -8 .7 13 ,3 8 6. 28 6, 62 0, 00 0, 00 -6 .2 86 ,6 2 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .9 03 ,5 8 -4 0. 00 0, 00 -1 18 ,2 3 39 .8 81 ,7 7 0, 00 0, 00 -3 9. 88 1, 77 0, 00 44 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 44 ,4 5 -1 44 ,4 5 0, 00 0, 00 14 4, 45 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .2 15 ,9 0 0, 00 -1 .1 78 ,4 9 -1 .1 78 ,4 9 0, 00 0, 00 1. 17 8, 49 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -5 27 ,6 4 0, 00 -1 .0 03 ,6 4 -1 .0 03 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 00 3, 64 0, 00 44 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -6 6. 88 3, 40 -6 5. 00 0, 00 -6 7. 57 3, 98 -2 .5 73 ,9 8 0, 00 0, 00 2. 57 3, 98 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f -3 4. 78 7, 13 -2 8. 00 0, 00 -3 5. 94 8, 50 -7 .9 48 ,5 0 0, 00 0, 00 7. 94 8, 50 0, 00 44 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -2 79 .1 18 ,7 8 -4 00 .0 00 ,0 0 -3 19 .2 24 ,7 3 80 .7 75 ,2 7 0, 00 0, 00 -8 0. 77 5, 27 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -7 24 .4 07 ,5 8 -9 54 .7 00 ,0 0 -8 08 .3 99 ,7 8 14 6. 30 0, 22 0, 00 0, 00 -1 46 .3 00 ,2 2 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 12 3. 02 4, 72 -9 4. 15 0, 00 23 .8 51 ,8 2 11 8. 00 1, 82 0, 00 0, 00 -1 18 .0 01 ,8 2 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 240 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :4 8: 52 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 12 3. 02 4, 72 -9 4. 15 0, 00 23 .8 51 ,8 2 11 8. 00 1, 82 0, 00 0, 00 -1 18 .0 01 ,8 2 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 241 G E S A M T F I N A N Z R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2022 – 12.2022 erstellt am : 11.04.2023 in Währung : EUR 242 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 66 9. 42 5, 09 + 63 6. 60 0, 00 61 7. 30 6, 50 -1 9. 29 3, 50 0, 00 0, 00 19 .2 93 ,5 0 0, 00 63 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 51 1. 29 5, 23 46 0. 00 0, 00 45 4. 18 8, 69 -5 .8 11 ,3 1 0, 00 0, 00 5. 81 1, 31 0, 00 63 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 15 6. 13 3, 86 17 5. 00 0, 00 16 0. 86 7, 21 -1 4. 13 2, 79 0, 00 0, 00 14 .1 32 ,7 9 0, 00 63 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 1. 99 6, 00 1. 60 0, 00 2. 25 0, 60 65 0, 60 0, 00 0, 00 -6 50 ,6 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 11 0. 87 2, 09 + 10 0. 00 0, 00 85 .4 05 ,2 8 -1 4. 59 4, 72 0, 00 0, 00 14 .5 94 ,7 2 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 11 0. 87 2, 09 10 0. 00 0, 00 85 .4 05 ,2 8 -1 4. 59 4, 72 0, 00 0, 00 14 .5 94 ,7 2 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 18 ,9 5 18 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 8, 95 0, 00 66 10 00 00 Z in se in za hl un ge n vo m B un d 0, 00 0, 00 18 ,9 5 18 ,9 5 0, 00 0, 00 -1 8, 95 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 78 0. 29 7, 18 73 6. 60 0, 00 70 2. 73 0, 73 -3 3. 86 9, 27 0, 00 0, 00 33 .8 69 ,2 7 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -4 6. 99 1, 40 - -9 3. 50 0, 00 -7 1. 29 1, 14 22 .2 08 ,8 6 0, 00 0, 00 -2 2. 20 8, 86 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -3 55 ,0 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 9. 34 5, 64 -1 7. 34 5, 64 0, 00 0, 00 17 .3 45 ,6 4 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -4 3. 54 7, 84 -9 0. 00 0, 00 -4 9. 38 4, 03 40 .6 15 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 0. 61 5, 97 0, 00 72 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge -1 .4 41 ,2 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -7 02 ,4 7 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 97 ,0 8 -4 97 ,0 8 0, 00 0, 00 49 7, 08 0, 00 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g -9 44 ,7 5 0, 00 -5 64 ,3 9 -5 64 ,3 9 0, 00 0, 00 56 4, 39 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n -5 3. 93 5, 25 - -6 6. 50 0, 00 -5 2. 21 4, 75 14 .2 85 ,2 5 0, 00 0, 00 -1 4. 28 5, 25 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te -2 .2 75 ,2 3 -1 .5 00 ,0 0 -2 .1 34 ,7 3 -6 34 ,7 3 0, 00 0, 00 63 4, 73 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -5 1. 66 0, 02 -5 5. 00 0, 00 -5 0. 08 0, 02 4. 91 9, 98 0, 00 0, 00 -4 .9 19 ,9 8 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 243 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -4 47 .8 69 ,5 5 - -5 48 .0 00 ,0 0 -3 94 .0 70 ,9 0 15 3. 92 9, 10 0, 00 0, 00 -1 53 .9 29 ,1 0 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 96 2, 50 -1 5. 00 0, 00 -9 .0 58 ,4 0 5. 94 1, 60 0, 00 0, 00 -5 .9 41 ,6 0 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .5 62 ,9 4 -4 0. 00 0, 00 -1 18 ,2 3 39 .8 81 ,7 7 0, 00 0, 00 -3 9. 88 1, 77 0, 00 74 31 30 00 B üc he r un d Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 44 ,4 5 -1 44 ,4 5 0, 00 0, 00 14 4, 45 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .1 60 ,3 4 0, 00 -1 .1 27 ,5 6 -1 .1 27 ,5 6 0, 00 0, 00 1. 12 7, 56 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -5 27 ,6 4 0, 00 -1 .0 03 ,6 4 -1 .0 03 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 00 3, 64 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -1 09 .5 70 ,1 3 -9 3. 00 0, 00 -1 02 .3 61 ,1 1 -9 .3 61 ,1 1 0, 00 0, 00 9. 36 1, 11 0, 00 74 53 00 00 E rs ta ttu ng en a n Z w ec kv er bä nd e un d dg l. -3 18 .0 86 ,0 0 -4 00 .0 00 ,0 0 -2 80 .2 57 ,5 1 11 9. 74 2, 49 0, 00 0, 00 -1 19 .7 42 ,4 9 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -5 48 .7 96 ,2 0 -7 08 .0 00 ,0 0 -5 17 .5 76 ,7 9 19 0. 42 3, 21 0, 00 0, 00 -1 90 .4 23 ,2 1 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 23 1. 50 0, 98 28 .6 00 ,0 0 18 5. 15 3, 94 15 6. 55 3, 94 0, 00 0, 00 -1 56 .5 53 ,9 4 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 9. 91 2, 64 9. 91 2, 64 0, 00 0, 00 -9 .9 12 ,6 4 0, 00 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om A bw as se rz w ec kv er ba nd 0, 00 0, 00 9. 91 2, 64 9. 91 2, 64 0, 00 0, 00 -9 .9 12 ,6 4 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 13 3. 15 3, 10 + 70 .0 00 ,0 0 21 .0 88 ,7 8 -4 8. 91 1, 22 0, 00 0, 00 48 .9 11 ,2 2 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 13 3. 15 3, 10 70 .0 00 ,0 0 21 .0 88 ,7 8 -4 8. 91 1, 22 0, 00 0, 00 48 .9 11 ,2 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 13 3. 15 3, 10 70 .0 00 ,0 0 31 .0 01 ,4 2 -3 8. 99 8, 58 0, 00 0, 00 38 .9 98 ,5 8 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -5 5. 12 8, 37 - -8 50 .0 00 ,0 0 -1 43 ,9 1 84 9. 85 6, 09 0, 00 0, 00 -8 49 .8 56 ,0 9 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 63 ,9 1 0, 00 -1 43 ,9 1 -1 43 ,9 1 0, 00 0, 00 14 3, 91 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n -5 4. 96 4, 46 -8 50 .0 00 ,0 0 0, 00 85 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -8 50 .0 00 ,0 0 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - -3 5. 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 9 32 .9 51 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 2. 95 1, 71 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 9 7. 95 1, 71 0, 00 0, 00 -7 .9 51 ,7 1 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 244 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -6 2. 06 9, 16 - -1 00 .0 00 ,0 0 -1 39 .0 63 ,8 1 -3 9. 06 3, 81 0, 00 0, 00 39 .0 63 ,8 1 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd -6 2. 06 9, 16 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 39 .0 63 ,8 1 -3 9. 06 3, 81 0, 00 0, 00 39 .0 63 ,8 1 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -1 17 .1 97 ,5 3 -9 85 .0 00 ,0 0 -1 41 .2 56 ,0 1 84 3. 74 3, 99 0, 00 0, 00 -8 43 .7 43 ,9 9 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 15 .9 55 ,5 7 -9 15 .0 00 ,0 0 -1 10 .2 54 ,5 9 80 4. 74 5, 41 0, 00 0, 00 -8 04 .7 45 ,4 1 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 24 7. 45 6, 55 -8 86 .4 00 ,0 0 74 .8 99 ,3 5 96 1. 29 9, 35 0, 00 0, 00 -9 61 .2 99 ,3 5 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 80 0. 00 0, 00 0, 00 -8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 -8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en -7 9. 00 0, 00 - -1 09 .0 00 ,0 0 -7 9. 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) -7 9. 00 0, 00 69 1. 00 0, 00 -7 9. 00 0, 00 -7 70 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 77 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 16 8. 45 6, 55 -1 95 .4 00 ,0 0 -4 .1 00 ,6 5 19 1. 29 9, 35 0, 00 0, 00 -1 91 .2 99 ,3 5 0, 00 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 50 2. 79 1, 86 = - - - - - 67 1. 24 8, 41 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e 50 2. 79 1, 86 - - - - - 67 1. 24 8, 41 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - < D iv er se > 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 16 8. 45 6, 55 = - - - - - -4 .1 00 ,6 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 67 1. 24 8, 41 - - - - - 66 7. 14 7, 76 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 245 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 05 .0 4. 20 23 D at um : 09 :5 0: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 246 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 - EB Abwasserbeseitigung EUR EUR 1 2 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 502.791,86 € 671.248,41 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 17 EigBVO-Doppik) 231.500,98 € 185.153,94 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 31 EigBVO-Doppik) 15.955,57 € 110.254,59 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 35 EigBVO-Doppik) 79.000,00 €- 79.000,00 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 39 EigBVO-Doppik) - € - € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. 42 EigBVO-Doppik) 671.248,41 € 667.147,76 € 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende - € - € 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere - € - € 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 671.248,41 € 667.147,76 € 8a - Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 3) - € - € 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 671.248,41 € 667.147,76 € 10 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) - € - € 12 + Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Absatz 4 EigBVO-Doppik) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 671.248,41 € 667.147,76 € 14 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 5) 551.313,00 € 448.252,00 € 15 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 119.935,41 € 218.895,76 € 1) Die Zeile 14 (Gesammtsumme der gebundenen Mittel) kann bedarfsgerecht unterteilt werden 2) 3) 4) 5) Nr. Liquiditätsrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Aus der Liquiditätsrechnung (§ 10 i. V. m. Anlage 12 Nr. EigBVO-Doppik) Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten hier zu berücksichtigen.Die Kreditermächtigung eines Wirtschaftsjahres gilt weiter, bis der Beschluss über den Wirtschaftsplan für das übernächste Jahr gefasst ist (vgl. § 12 Absatz 4 EigBG i. V. m. § 87 Absatz 3 GemO). Hierunter können z.B. auch Rückstellungen fallen. 247 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 11 .0 4. 20 23 / 09 :2 9: 38 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 3. 05 3. 87 1, 77 0 ,0 0 3. 11 6. 38 0, 77 9 09 .1 25 ,0 0 62 .5 09 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 4 15 .6 72 ,0 4 0 ,0 0 4 53 .4 12 ,0 4 1. 40 9. 42 9, 00 37 .7 40 ,0 0 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 3 47 .1 29 ,3 5 0 ,0 0 3 85 .7 26 ,3 5 1. 51 9. 93 6, 00 38 .5 97 ,0 0 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 5 16 .0 43 ,1 4 0 ,0 0 5 31 .6 04 ,1 4 2 95 .1 02 ,5 1 15 .5 61 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 2. 15 0. 33 2, 80 0 ,0 0 2. 18 5. 78 1, 80 5 06 .1 30 ,0 0 35 .4 49 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 34 .7 14 ,1 4 0 ,0 0 2 37 .3 51 ,1 4 2 .6 37 ,0 0 2 .6 37 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 20 .8 61 ,9 5 2 .0 48 ,2 9 0 ,0 0 22 .9 10 ,2 4 0 ,0 0 5 .8 74 ,9 5 0 ,0 0 10 .2 60 ,2 4 12 .6 50 ,0 0 4 .3 85 ,2 9 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 17 .8 37 ,4 2 14 3, 91 0 ,0 0 17 .9 81 ,3 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 17 .9 81 ,3 3 0 ,0 0 G es am t 1 1. 60 4. 12 8, 61 2 .1 92 ,2 0 0 ,0 0 1 1. 60 6. 32 0, 81 0 ,0 0 6. 72 3. 63 8, 19 1 96 .8 78 ,2 9 0 ,0 0 6. 92 0. 51 6, 48 4. 68 5. 80 4, 33 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 248 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 22 er st el lt vo n: 11 .0 4. 20 23 / 09 :3 5: 07 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 73 6. 88 5, 00 0 ,0 0 1. 77 0. 96 0, 00 5 05 .8 99 ,0 0 34 .0 75 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 75 4. 33 3, 49 20 .4 39 ,2 2 0 ,0 0 2. 77 4. 77 2, 71 0 ,0 0 1. 37 8. 25 1, 67 0 ,0 0 1. 43 4. 09 3, 27 1. 34 0. 67 9, 44 55 .8 41 ,6 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 1. 08 2, 06 7 .3 06 ,0 6 0 ,0 0 1. 61 8. 38 8, 12 0 ,0 0 9 35 .9 93 ,5 5 0 ,0 0 9 73 .0 07 ,0 5 6 45 .3 81 ,0 7 37 .0 13 ,5 0 G es am t 6. 64 2. 27 4, 55 27 .7 45 ,2 8 0 ,0 0 6. 67 0. 01 9, 83 0 ,0 0 4. 05 1. 13 0, 22 1 26 .9 30 ,1 0 0 ,0 0 4. 17 8. 06 0, 32 2. 49 1. 95 9, 51 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 249 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 250 Jahr 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.025 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € 2022 + 23.852 € + 571.902 € Einnahme- und Ausgabearten 2020 2021 2022 € € € 656.592 € 471.579 € 558.014 € 275.278 € 252.829 € 250.385 € 148.080 € 131.712 € 126.930 € 110.872 € 85.405 € 90.294 € 672.919 € 507.271 € 591.176 € 634.615 € 630.296 € 615.028 € -38.304 € 123.025 € 23.852 € -4.587 € 75.325 € 16.816 € 220.441 m³ 217.190 m³ 210.115 m³ 308.941 314.068 322.534 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² 0,50 €/m² 0,61m² Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2007 - 2022 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2020 - 2022 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust 251 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 35.948,50 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 319.224,73 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 19.345,64 - der Kanäle 49.384,03 - Stromkosten 711,94 - sonstige Sach u. Dienstl. 587,62 - der Messeinrichtungen 0,00 389.253,96 sonstiger Geschäftsaufwand 13.023,19 438.225,65 Abschreibungen - Gemeinde 196.878,29 - AZV 53.507,11 250.385,40 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -126.930,10 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -126.930,10 123.455,30 Schuldzinsen - für Darlehen 50.080,02 - für Kassenkredite für Investitionen 2.134,73 52.214,75 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 67.573,98 Abwasserabgabe 0,00 681.469,68 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2021 -90.293,58 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge 0,00 - Grundgebühren -2.250,60 -92.544,18 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Grundgebühren 588.925,50 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 23.851,82 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2022 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 448.252,00 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2022 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2021, 2020 und 2019 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 141.256,01 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Es wurde 2022 kein Trägerdarlehen aufgenommen. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2022 Bei einer berechneten Abwassermenge von 210.115 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 123.455,30 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 79.000,00 € zu finanzieren. Gebührenerg. 22 16.815,89 75.324,59 Niederschlagsw. Gebührenerg. 21 Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 19 Schmutzw. Niederschlagsw. Schmutzw. Niederschlagsw. 43.247,96 32.076,63 -11.534,72 2.123,29 Gebührenerg. 20 Schmutzw. -41.807,51 -13.658,01 58.623,40 -4.586,92 29.683,79 -34.270,71 252 Gemeinde Baindt Ergebnisermittlung Abwasser Seite 3 31.12.2021 Auflösung Zuführung 31.12.2022 Schmutzwasser 455.991 -72.595 0 383.396 Niederschlagswasser 64.856 0 0 64.856 Summe 520.847 -72.595 0 448.252 Straßenentwässerungskostenanteil Betriebskosten 29.048,03 Straßenentwässerungskostenanteil Kalkulatorische Kosten 60.370,49 Summe 89.418,52 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2022 Allevo Kommunalberatung253 Robert Müller Textfeld Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 1 3 1 .1 2 .2 0 2 2 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 R ü c k s te llu n g e n f ü r A lt e rs te ilz e it a rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 2 0 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 2 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 2 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g J a h re s a b s c h lu s s 2 0 2 1 -2 0 2 2 6 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g K ö rp e rs c h a ft s s te u e r 2 8 9 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 - A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n i n d e r A b w a s s b e s e it ig u n g - B il a n z k o n te n 2 8 9 1 u n d 2 8 9 2 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it K e in e ig e n e s P e rs o n a l 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 254 31.12.2021 31.12.2022 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Eigenbetrieb von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme -0,05% 2,55% Eigenkapital*: 0,00 0,00 Rücklagen -3.262,62 123.650,20 Bilanzsumme: 5.961.187,78 5.788.228,56 *EB Abwasserbeseitigung ist zu 100% fremdkapitalfinanziert. 31.12.2021 31.12.2022 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 43,41% 45,19% Eigenkapital + Rücklagen -3.262,62 123.650,20 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 2.591.144,33 2.491.959,51 Bilanzsumme: 5.961.187,78 5.788.228,56 31.12.2021 31.12.2022 Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. (Investitionsauszahlungen) x 100 Gesamtauszahlungen 17,60% 21,44% Auszahlungen aus lfd. Tätigkeit 548.796,20 517.576,79 Investitionsauszahlungen 117.197,53 141.256,01 Gesamtauszahlungen 665.993,73 658.832,80 Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Investitionsquote Strukturkennzahlen - Kennzahlen für Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 255 Hauptbericht Auftrag 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Rechtliche Verhältnisse 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen Erläuterungsbericht 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bescheinigung/Vermerk 5. Bescheinigung Anlagen[mehr]

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                    HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 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3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € 8080 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch • den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken • die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, • die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital 8181 Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2022 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2022 8282 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 8383 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.398.472,91 4.257.750 4.282.7503.911.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.070.100 1.070.100843.700 1.070.1001.126.103,72 1.070.100 1.070.100 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 35.000 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.891,13 2.100 2.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000366.850+ 373.000412.287,82 372.000 361.000375.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 371.000 356.000365.300 354.000396.982,00 353.000 342.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.550 19.00015.305,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250293.833,12 308.250 308.250296.250 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.942,88 15.550 15.550 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 130.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 35.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 30.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700787.778,40 846.700 846.700840.700 34110000 Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600280.339,51 292.600 292.600 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 7.500 8484 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00047.911,16 52.000 52.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 87.300 87.30077.750 87.300105.387,80 87.300 87.300 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 130.500 130.500122.400 130.500122.672,77 130.500 130.500 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 34612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 4.500 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 13.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 70.000 34618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5003.773,88 5.500 5.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400259.618,24 269.400 261.400242.200 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00066.397,50 76.000 76.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000165.955,88 170.000 170.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.423,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 60.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 127.600130.100+ 129.600150.216,37 129.600 129.600128.600 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.800 119.800120.000 119.800135.329,33 119.800 119.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 8.000 11.700.571,19=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 13.131.40011.103.700 14.402.600 14.662.600 14.772.60013.475.400 12 Personalaufwendungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.051.526,68 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-326.437,77 -390.250 -390.250 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.888.384,60 -2.602.800 -2.602.800 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-24.441,73 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-380.157,00 -452.150 -452.150 8585 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.763.154,05 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-572.875,04 -259.000 -259.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.700,76 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.204,63 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-52.402,36 -64.450 -64.450 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.930,86 -49.700 -49.700 42310000 Mieten und Pachten -58.100 -58.100-38.100 -58.100-26.728,16 -58.100 -58.100 42411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-84.320,04 -152.500 -157.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-159.722,69 -211.500 -211.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-143.162,31 -314.900 -314.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-96.075,12 -121.900 -122.000 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 -222.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 8686 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 0 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-16.979,33 -33.300 -33.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-13.969,50 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-20.825,30 -7.000 -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -31.000 -31.000-15.700 -31.000-22.383,63 -32.000 -32.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.008,72 -27.000 -27.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.228,46 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.988,03 -12.000 -12.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 -18.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.323.200-1.140.500- -1.474.200-1.281.558,55 -1.472.200 -1.437.228-1.385.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.319.200 -1.381.200-1.140.000 -1.470.200-1.200.168,75 -1.468.200 -1.433.228 8787 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.963,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-11.921,00 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.118.757,38 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-87.741,49 -175.000 -175.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-925.539,53 -1.300.600 -1.350.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -969.900-650.850- -945.100-853.220,29 -648.100 -632.600-677.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-22.012,39 -33.500 -33.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.999,78 -32.600 -32.600 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.400 -14.500-11.600 -14.500-12.301,65 -14.500 -14.500 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-204.786,69 -200.900 -185.400 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 -35.000 8888 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-3.652,07 -7.300 -7.300 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-11.837,54 -14.450 -14.450 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-14.427,74 -19.000 -19.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.600,36 -11.150 -11.150 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.409,05 -4.600 -4.600 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-851,67 -2.400 -2.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-35.457,49 -38.000 -38.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -17.300 -17.300-13.300 -17.300-18.550,64 -17.300 -17.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -75.400 -75.900-89.500 -75.900-61.720,85 -75.900 -75.900 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 -12.095.785,94=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.472.500-11.785.300 -14.961.100 -14.943.750 -14.998.378-14.300.250 -395.214,75=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -341.100-681.600 -558.500 -281.150 -225.778-824.850 21 Außerordentliche Erträge 250.000250.000+ 250.0002.353.719,30 250.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 250.000 250.000250.000 250.0000,00 250.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 02.353.719,30 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-18.018,65 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-18.018,65 0 0 2.335.700,65=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 250.000250.000 250.000 250.000 250.000250.000 1.940.485,90=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -91.100-431.600 -308.500 -31.150 24.222-574.850 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 8989 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 9090 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 0: 09 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 6 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 49 5. 70 0 2 17 .0 50 3 53 .8 00 10 .0 00 4 05 .7 50 2. 03 2. 70 0 51 .5 00 0 - 61 .0 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 12 .2 00 75 .3 50 1 08 .6 00 7 .5 00 1 10 .6 50 0 2 98 .5 50 0 -6 60 .3 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 22 .9 00 1 74 .2 00 3 50 .5 00 0 3 08 .8 00 0 2 71 .5 50 0 -9 79 .5 50 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 6 .6 50 0 - 48 .4 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 18 .6 00 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 18 .4 00 0 - 49 .4 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 14 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 93 .9 50 0 -1 51 .9 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .1 00 0 - 19 .7 00 0 So zi al e H ilf en 31 93 .8 00 3 83 .5 00 3 10 .2 50 50 0 44 .5 00 2 19 .2 00 4 06 .5 50 0 -2 52 .9 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 45 1. 75 0 1. 20 8. 00 0 2 36 .9 00 1. 00 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 48 .4 00 0 - 1. 86 1. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .1 50 20 .3 00 89 .6 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 39 .5 00 0 -3 23 .4 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 24 .7 00 25 .5 00 8 .5 00 1 35 .0 00 5 16 .3 00 0 1 73 .0 50 0 - 1. 13 2. 05 0 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 23 .7 50 3 40 .0 00 2 28 .5 00 40 .0 00 85 .8 00 0 1 41 .4 50 0 - 59 .7 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 90 .5 00 3 80 .6 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 35 .6 50 0 -9 65 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .1 50 66 .0 00 67 .1 50 1 .2 00 63 .2 50 0 4 02 .1 50 0 -4 88 .9 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 12 .9 00 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 51 .0 00 0 1 06 .6 50 0 -2 18 .8 50 7. 24 6. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 90 4. 00 0 0 3. 65 7. 50 0 1 17 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 93 6. 40 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 37 4. 30 0 S u m m e 3. 89 5. 15 0 5. 75 7. 10 0 2. 25 3. 95 0 4. 92 3. 30 0 2. 40 0. 10 0 2. 81 2. 10 0 2. 81 2. 10 0 0 - 34 1. 10 0 9191 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 15 .1 2. 20 22 D at um : 11 :4 9: 54 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 7 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 56 8. 00 0 2 17 .5 50 4 15 .8 00 10 .0 00 4 13 .8 50 2. 17 3. 10 0 51 .5 00 0 - 61 .5 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 21 .7 50 76 .8 50 1 16 .7 50 7 .5 00 1 39 .7 50 0 3 17 .7 50 0 -7 24 .8 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 32 .3 00 1 74 .2 00 3 54 .0 00 0 3 58 .8 00 0 2 85 .3 00 0 - 1. 05 6. 20 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 7 .1 00 0 - 48 .9 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 19 .5 50 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 19 .3 50 0 - 51 .3 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 10 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 98 .8 00 0 -1 52 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .9 50 0 - 20 .5 50 0 So zi al e H ilf en 31 96 .5 50 3 86 .0 00 2 93 .0 50 50 0 31 .5 00 2 33 .8 00 4 33 .0 00 0 -2 34 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 52 4. 20 0 1. 21 7. 00 0 1 67 .1 00 1. 02 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 61 .7 50 0 - 1. 88 8. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .8 00 20 .3 00 86 .5 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 47 .3 00 0 -3 28 .8 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 22 .4 00 4 .8 00 8 .0 00 1 70 .0 00 2 01 .3 00 0 1 85 .3 00 0 -8 82 .2 00 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .0 00 3 55 .0 00 2 38 .5 00 40 .0 00 1 08 .8 00 0 1 49 .2 50 0 - 86 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 79 .5 00 3 77 .1 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 52 .1 50 0 -9 89 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .3 00 64 .0 00 67 .9 50 1 .2 00 57 .2 50 0 4 26 .6 50 0 -5 11 .3 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 13 .4 50 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 44 .0 00 0 1 12 .9 50 0 -2 18 .7 00 7. 68 0. 90 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 81 8. 00 0 0 4. 30 1. 00 0 3 22 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 43 6. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 80 9. 50 0 S u m m e 4. 06 3. 85 0 5. 66 5. 90 0 2. 24 0. 30 0 5. 62 1. 80 0 2. 37 4. 30 0 2. 96 7. 10 0 2. 96 7. 10 0 0 - 82 4. 85 0 9292 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 9393 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500+ 8.282.5006.519.986,95 8.416.500 8.522.5007.615.300 60110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.841,51 42.000 42.000 60120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000609.684,03 750.000 750.000 60130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0002.069.105,68 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00020.958,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.942,00 2.500 2.500 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.400.263,70 4.257.750 4.282.7503.911.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.890.000 2.804.0002.066.000 3.025.0002.170.509,40 3.150.000 3.175.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 61400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.105.100 1.105.100866.800 1.105.1001.165.137,69 1.105.100 1.105.100 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 61420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.930,15 2.100 2.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250325.773,50 308.250 308.250296.250 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.994,38 15.550 15.550 63112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 2000,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a.Kostenersatz FFW 12.500 12.50012.000 12.50016.449,32 12.500 12.500 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.00094.026,00 130.000 130.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.917,00 35.000 35.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 30.000 30.00023.200 30.00092.917,56 30.000 30.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 53.000 53.00054.000 53.00041.571,78 53.000 53.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700717.298,00 846.700 846.700840.700 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600239.236,64 292.600 292.600 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5003.957,57 7.500 7.500 64112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00036.114,25 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 67.000 67.00050.000 67.00054.593,44 67.000 67.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 87.300 87.30077.750 87.300104.359,61 87.300 87.300 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete und NK 130.500 130.500122.400 130.500122.835,26 130.500 130.500 9494 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 64611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 64612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.617,40 4.500 4.500 64613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.197,22 13.000 13.000 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00051.390,57 80.000 80.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00048.722,18 70.000 70.000 64618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5004.186,93 5.500 5.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400294.442,77 269.400 261.400242.200 64800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00087.609,92 76.000 76.000 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50013.475,00 14.500 14.500 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000180.652,99 170.000 170.000 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68.20070.450+ 64.40079.835,92 62.400 60.40065.600 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 400 4000 4003.082,94 400 400 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00076.622,98 62.000 60.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 127.600130.100+ 129.600137.428,04 129.600 129.600128.600 65110000 Konzessionsabgaben 119.800 119.800120.000 119.800124.328,44 119.800 119.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00011.206,35 8.000 8.000 11.475.028,88=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 12.741.40010.736.850 14.029.600 14.290.600 14.411.60013.100.400 10 Personalauszahlungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.060.279,51 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-328.313,63 -390.250 -390.250 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.914.643,37 -2.602.800 -2.602.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-385.216,93 -452.150 -452.150 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.715.630,36 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-497.009,55 -259.000 -259.000 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.057,61 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-95.740,37 -150.000 -150.000 9595 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72113000 Kehrmaschine -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-110.872,09 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-50.756,65 -64.450 -64.450 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.709,03 -49.700 -49.700 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -58.100 -58.100-38.100 -58.100-34.709,94 -58.100 -58.100 72411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-73.245,02 -152.500 -157.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-166.005,63 -211.500 -211.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-144.566,32 -314.900 -314.900 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-90.247,81 -121.900 -122.000 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-108.605,02 -220.000 -222.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 72510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.808,16 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.395,11 -10.000 -10.000 72510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.683,14 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.317,99 -3.500 -3.500 72510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.456,38 0 0 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-17.853,63 -13.000 -13.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.571,30 -1.700 -1.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.372,01 0 0 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.206,90 -1.500 -1.500 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-134,70 -500 -500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-705,56 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.562,74 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.268,14 -9.000 -9.000 72518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-1.066,65 0 0 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 9696 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-15.754,33 -33.300 -33.300 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-12.814,30 -23.000 -23.000 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -38.000 -38.000-21.700 -38.000-40.389,02 -39.000 -39.000 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-636,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.677,44 -27.000 -27.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -14.000 -14.000-12.000 -14.000-7.998,94 -14.000 -14.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.497,46 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.059,08 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.400,00 -4.000 -4.000 72914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.104,88 -18.500 -18.500 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.137,40 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-2.399,50 -1.500 -1.500 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-383,38 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -105.000-2.000- -310.0000,00 -310.000 -310.000-310.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.112.881,69 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-86.065,76 -175.000 -175.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-913.917,76 -1.300.600 -1.350.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-23.186,42 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.170,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-5.568,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -971.900-655.850- -947.100-850.370,28 -650.100 -634.600-679.100 9797 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-19.467,25 -33.500 -33.500 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.848,66 -32.600 -32.600 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -164.400 -14.500-11.600 -314.500-12.301,65 -14.500 -14.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-198.168,99 -200.900 -185.400 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-164,83 -35.000 -35.000 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-6.054,80 -7.300 -7.300 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-12.036,66 -14.450 -14.450 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-12.092,47 -19.000 -19.000 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.950,77 -11.150 -11.150 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.410,53 -4.600 -4.600 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-813,15 -2.400 -2.400 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-30.659,41 -38.000 -38.000 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -17.300 -17.300-13.300 -17.300-17.274,50 -17.300 -17.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-390.557,71 -105.000 -105.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.501,63 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -75.400 -75.900-89.500 -75.900-64.496,36 -75.900 -75.900 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.627,70 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 -10.739.161,84=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.149.300-10.644.800 -13.486.900 -13.471.550 -13.561.150-12.915.050 735.867,04=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 592.10092.050 542.700 819.050 850.450185.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.244.0003.942.000+ 6.096.000669.856,00 3.600.000 03.780.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.244.000 3.780.0003.942.000 6.096.000669.856,00 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0731.734,28 0 01.130.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 01.449,81 0 0 68712000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen 0 00 06.066,65 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.000 1.130.00050.000 0724.217,82 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.956.0004.035.000+ 1.150.0003.356.190,64 1.000.000 1.000.0003.510.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 3.940.000 3.500.0004.025.000 1.150.0003.335.440,64 1.000.000 1.000.000 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 16.000 10.00010.000 04.000,00 0 0 9898 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 016.750,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.644.3501.614.400+ 629.350146.550,00 129.350 129.350929.350 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.500.000 800.0001.500.000 500.0000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350 129.350114.400 129.350146.550,00 129.350 129.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.904.330,92=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 12.259.3509.641.400 7.875.350 4.729.350 1.129.3509.349.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.408.000-3.675.000- -1.500.000-441.761,33 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -3.408.000 -2.908.000-3.675.000 -1.500.000-435.358,20 -1.500.000 -1.500.000 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 0-6.403,13 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.345.000-9.960.000- -7.113.000-1.025.587,95 -5.585.000 -475.000-8.217.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen -120.000 -520.000-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.100.000 -5.000.0000 0-333.830,07 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -250.000-11.602,24 0 0 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0 0-4.000.000 00,00 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen -20.000 00 0-2.518,60 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -260.000 -150.000-250.000 -100.000-86.123,34 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.510.000 -860.0000 0-85.140,09 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -1.300.000 -850.000-1.835.000 -785.000-138.545,68 -865.000 -355.000 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -1.900.000 -150.000-3.000.000 -5.535.000-15.219,67 -4.535.000 -85.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -1.640.000 -160.000-430.000 -10.000-200.624,37 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 0-50.000 -250.000-140.793,04 0 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -495.000 -527.000-375.000 -183.000-11.190,85 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.295.050-955.600- -550.500-207.285,87 -38.500 -34.500-1.566.400 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -500.500 -31.900-507.200 -206.0000,00 0 0 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen 0 -9.0000 0-46.403,61 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.397.000 -890.000-311.600 -290.000-34.156,83 0 0 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen -2.500 -132.500-2.500 -20.000-1.118,02 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -395.050 -503.000-134.300 -34.500-125.607,41 -38.500 -34.500 9999 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.500-90.000- -150.000-1.075.000,00 0 0-40.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -65.500 -40.000-90.000 -150.000-75.000,00 0 0 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen -20.000 00 00,00 0 0 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-1.000.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -12.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -12.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 -2.749.635,15=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -19.145.550-14.680.600 -9.315.500 -7.125.500 -2.011.500-12.733.400 2.154.695,77=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.886.200-5.039.200 -1.440.150 -2.396.150 -882.150-3.384.050 2.890.562,81=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -6.294.100-4.947.150 -897.450 -1.577.100 -31.700-3.198.700 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 5.000.0004.000.000+ 00,00 800.000 2.200.0005.250.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 5.000.000 5.250.0004.000.000 00,00 800.000 2.200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-100.000- -400.0000,00 -500.000 -500.000-300.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) -150.000 -300.000-100.000 -400.0000,00 -500.000 -500.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 4.850.0003.900.000 -400.000 300.000 1.700.0004.950.000 2.890.562,81=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.444.100-1.047.150 -1.297.450 -1.277.100 1.668.3001.751.300 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.0001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.6501.555.900 17899999 Planwert liquide Mittel 3.000.000 1.555.9001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.650 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 100100 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 101101 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 02 6. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 91 1. 50 0 - 1. 86 8. 50 0 - 1. 75 4. 00 0 0 0 - 1. 75 4. 00 0 0 15 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 7 00 .0 00 -3 15 .8 00 - 1. 00 0. 80 0 0 0 - 1. 00 0. 80 0 -1 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 17 8. 50 0 -5 24 .0 00 - 5. 70 2. 50 0 0 0 - 5. 70 2. 50 0 - 5. 35 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .0 00 - 35 .0 00 0 0 - 35 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 25 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 20 .0 00 - 60 0 - 20 .6 00 0 0 - 20 .6 00 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 30 .0 00 - 28 .5 50 -1 58 .5 50 0 0 -1 58 .5 50 -5 00 .0 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .5 00 - 1. 53 9. 75 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 99 .0 00 -1 10 .9 50 -2 09 .9 50 0 0 -2 09 .9 50 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 69 5. 00 0 -9 59 .0 00 -4 24 .0 00 0 0 -4 24 .0 00 0 5 60 .3 50 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 43 7. 00 0 1 49 .7 50 - 2. 72 6. 90 0 0 0 - 2. 72 6. 90 0 - 1. 30 0. 00 0 5 15 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 09 0. 00 0 -3 56 .2 50 - 3. 93 1. 25 0 0 0 - 3. 93 1. 25 0 - 1. 35 0. 00 0 4 13 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 73 0. 00 0 - 62 .7 50 - 1. 37 9. 75 0 0 0 - 1. 37 9. 75 0 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 50 - 66 .7 00 -1 21 .7 50 0 0 -1 21 .7 50 0 6. 50 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 37 6. 20 0 1 2. 87 6. 20 0 5. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 7. 72 6. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 2 .2 5 9 .3 5 0 S u m m e 1 9 .1 4 5 .5 5 0 5 9 2 .1 0 0 - 6 .2 9 4 .1 0 0 5 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 - 1 .4 4 4 .1 0 0 - 8 .6 5 0 .0 0 0 102102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 57 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 95 2. 40 0 - 2. 00 8. 40 0 - 2. 39 0. 80 0 0 0 - 2. 39 0. 80 0 0 1 32 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 76 .5 00 -3 46 .1 00 -3 90 .6 00 0 0 -3 90 .6 00 0 1. 22 8. 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 35 7. 50 0 -5 36 .9 00 - 4. 66 6. 40 0 0 0 - 4. 66 6. 40 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .9 50 - 35 .9 50 0 0 - 35 .9 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 21 .0 00 - 21 .0 00 0 0 - 21 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 00 .0 00 - 11 .6 00 -5 11 .6 00 0 0 -5 11 .6 00 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 42 .0 00 - 1. 55 2. 40 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 15 .0 00 -1 08 .5 00 -1 23 .5 00 0 0 -1 23 .5 00 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 19 3. 00 0 -6 96 .9 00 3 40 .1 00 0 0 3 40 .1 00 0 2. 13 9. 35 0 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 10 0. 00 0 1 53 .5 00 1. 19 2. 85 0 0 0 1. 19 2. 85 0 0 1. 25 0. 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 01 2. 00 0 -3 52 .7 50 - 1. 11 4. 75 0 0 0 - 1. 11 4. 75 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 3 20 .0 00 - 64 .7 00 -3 84 .7 00 0 0 -3 84 .7 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 60 .0 00 - 67 .2 50 -1 27 .2 50 0 0 -1 27 .2 50 0 8 00 .0 00 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 87 5. 90 0 6. 67 5. 90 0 5. 25 0. 00 0 3 00 .0 00 1 1. 62 5. 90 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9 .3 4 9 .3 5 0 S u m m e 1 2 .7 3 3 .4 0 0 1 8 5 .3 5 0 - 3 .1 9 8 .7 0 0 5 .2 5 0 .0 0 0 3 0 0 .0 0 0 1 .7 5 1 .3 0 0 0 103103 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 104104 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung, Repräsentationen, Ehrenamtsfest, Stadtradeln -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung - Bürgermeisterin, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.500+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.500 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.114,00 2.000 2.0002.000 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.114,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16.00015.000+ 16.50015.708,00 16.500 16.50016.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 16.000 16.50015.000 16.50015.708,00 16.500 Erstattung Verwaltungsaufw., WV, Abw, Nahwärme 16.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.267,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00018.500 19.500 19.500 19.50019.500 12 Personalaufwendungen -351.500-312.700- -367.000-249.552,25 -367.000 -367.000-363.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -159.500 -167.500-111.250 -170.000-123.084,24 -170.000 Besoldung der Beamten -170.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -143.500 -145.000-83.350 -145.000-126.831,01 -145.000 Beiträge Beamte zu Versorgungskassen -145.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -48.500 -51.000-118.100 -52.000363,00 -52.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -52.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.500-27.900- -35.500-22.125,11 -41.500 -35.500-52.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -12.000-1.500 -1.500-787,57 -1.500 EDV Geräte, Laptop, Handy Bürgermeisterin, 2024 evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -1.500 105105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 € Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.032,07 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.0000 -3.000-2.894,20 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.812,26 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2024 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.000- -4.200-4.124,91 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.000 -4.200-4.124,91 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -23.500-25.800- -23.800-16.386,65 -23.800 -23.800-23.800 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.000-18.000 -18.000-13.695,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-2.500 -1.000-403,07 -1.000 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-255,33 -500 Bücher und Zeitschriften -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.500-2.000 -1.500-1.016,25 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-18,00 -400 Dienstreisen -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 106106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -400 -400-400 -400-316,61 -400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -400 -292.188,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -414.700-370.400 -430.500 -436.500 -430.500-443.500 -272.921,92=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -395.700-351.900 -411.000 -417.000 -411.000-424.000 21 Erträge aus internen Leistungen 395.700351.900+ 411.000273.543,92 417.000 411.000424.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 395.700 424.000351.900 411.000273.543,92 417.000 411.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-622,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-622,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 272.921,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 395.700351.900 411.000 417.000 411.000424.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 107107 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung - Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50270,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50270,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 24.00015.200+ 24.00024.678,00 24.000 24.00024.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.000 24.00015.200 24.00024.678,00 24.000 24.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.328,04 1.500 1.5001.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.500 1.5002.000 1.5001.328,04 1.500 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 26.276,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.55017.250 25.550 25.550 25.55025.550 12 Personalaufwendungen -66.100-65.550- -70.800-101.910,71 -70.800 -70.800-69.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -50.750 -53.300-48.350 -54.000-77.346,08 -54.000 -54.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.139,89 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.850 -4.050-6.500 -4.250-6.193,53 -4.250 -4.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -11.450 -12.000-10.650 -12.500-17.231,21 -12.500 -12.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.000-1.500- -4.000-4.453,46 -4.000 -4.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.932,10 0 Unterhaltung werden auf 1124 verbucht 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -500-251,33 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -5000 -500-341,53 -500 -500 108108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.5000 -1.500-875,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-53,50 -1.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.000 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-168,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-168,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -57.600-48.700- -57.400-50.426,27 -57.400 -57.400-57.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -4.500 -4.600-3.500 -4.600-4.195,84 -4.600 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,72 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -4.600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -30.100 -30.100-30.100 -30.100-26.791,48 -30.100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen) Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben -30.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.018,50 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.800-1.000 -2.800-2.507,12 -2.800 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, ieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kmmunaler Aktenplan 21 -2.800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-9.000 -11.700-11.727,81 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-776,47 -1.500 -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -4.900 -4.500-2.600 -4.500-3.409,05 -4.500 Homepage Jahresgebühr, Wartung GemeindeApp - anteilige Aufteilung auch auch auf die EB WV und ABW -4.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -156.958,44=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -128.700-116.750 -133.200 -133.200 -133.200-131.800 -130.682,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.150-99.500 -107.650 -107.650 -107.650-106.250 21 Erträge aus internen Leistungen 103.15099.500+ 107.650130.758,40 107.650 107.650106.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 103.150 106.25099.500 107.650130.758,40 107.650 107.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-76,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-76,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 109109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 130.682,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 103.15099.500 107.650 107.650 107.650106.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 110110 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung; Datensicherung und Datenschutz; Prozessoptimierung Erläuterung - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage, Instagram, Gemeinde-App etc. (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.450+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 01.450 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 0116,79 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 0116,79 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.544,79=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.0004.450 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -42.550-37.450- -46.050-37.605,78 -46.050 -46.050-44.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -33.100 -34.750-29.000 -36.000-28.662,07 -36.000 -36.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-403,26 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.800 -2.900-2.400 -3.000-2.432,04 -3.000 -3.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -6.600 -6.900-6.000 -7.000-6.108,41 -7.000 -7.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.500-21.700- -31.000-23.223,77 -32.000 -32.000-30.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.500 -6.500-5.000 -7.000-2.246,54 -7.000 -7.000 111111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.487,80 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -23.000 -23.000-15.700 -23.000-19.489,43 -24.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -24.000 15 Abschreibungen -20.000-16.000- -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000-20.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.000 -20.000-16.000 -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.800-3.000- -3.800-490,70 -3.800 -3.800-3.800 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -100-26,45 -100 -100 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-451,65 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-12,60 0 0 -80.291,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -96.850-78.150 -100.850 -101.850 -101.850-98.900 -78.747,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -92.850-73.700 -97.850 -98.850 -98.850-95.900 21 Erträge aus internen Leistungen 92.85073.700+ 97.85079.821,01 98.850 98.85095.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 92.850 95.90073.700 97.85079.821,01 98.850 98.850 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 79.821,01=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 92.85073.700 97.850 98.850 98.85095.900 1.074,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Scouting - Durchführung von Ausbildung und Praktikum - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 500906,06 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 500906,06 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5001.000+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 5001.000 5000,00 500 Ersattung Verw. Personal WV, Abw. 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 906,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -109.500-81.700- -118.450-67.511,62 -118.500 -118.500-118.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-46.000 -8.200-12.712,87 -8.200 -8.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.650 -44.650-14.950 -44.650-13.405,48 -44.650 -44.650 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -50.000 -58.000-2.600 -58.000-37.784,15 -58.000 -58.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.250 -1.300-1.250 -1.300-1.039,02 -1.350 -1.350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.050 -3.150-3.100 -3.200-2.596,50 -3.200 -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.050-13.800 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -104.300-85.900- -105.800-84.155,85 -105.800 -105.800-105.800 113113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -17.500 -17.500-12.500 -17.500-9.741,31 -17.500 Ausflug 5.000 €, Weihnachtsfeier 3.500 € , 3.500 € Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen, 5.000 € betriebliche Gesundheitsvorsorge -17.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -32.000-30.000 -32.000-27.032,62 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-410,24 -2.100 -2.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-7,49 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -500-374,39 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -150-300 -150-87,45 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.000 -53.500-41.000 -53.500-46.502,35 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -151.667,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -214.200-168.000 -224.650 -224.700 -224.700-224.350 -150.761,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -213.200-167.000 -223.650 -223.700 -223.700-223.350 21 Erträge aus internen Leistungen 213.200167.000+ 223.650149.833,12 223.700 223.700223.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 213.200 223.350167.000 223.650149.833,12 223.700 223.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 149.833,12=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 213.200167.000 223.650 223.700 223.700223.350 -928,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 114114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen, Steuerrecht - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 02.416,18 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 02.416,18 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 71.50067.500+ 71.50071.348,59 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 71.500 71.50067.500 71.50071.348,59 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.0009.000+ 8.00012.993,79 8.000 8.0007.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 86.758,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 77.50076.500 79.500 79.500 79.50078.500 12 Personalaufwendungen -318.050-268.350- -338.000-239.718,76 -338.000 -338.000-333.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -110.650 -116.200-80.800 -117.000-79.251,22 -117.000 -117.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.300 -110.600-95.100 -112.000-93.959,29 -112.000 -112.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.572,00 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -42.850 -45.000-32.200 -45.000-37.383,84 -45.000 -45.000 115115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.850 -9.250-7.850 -10.000-8.004,23 -10.000 -10.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -21.500 -22.500-19.450 -23.000-19.796,18 -23.000 -23.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.900 -30.350-32.950 -31.000248,00 -31.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -9.800-10.300- -9.800-174,34 -9.800 -9.800-9.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -300-13,99 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.5000 -1.500-116,62 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -8.000 -8.000-10.000 -8.000-43,73 -8.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto -8.000 15 Abschreibungen -2.5000- -2.500-4.537,09 -2.500 -2.500-2.500 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Bauamtsprüfung 2023/2024 (Bauamtsprüfung wird auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -24.350-30.050- -24.350-9.208,84 -24.350 -24.350-24.350 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.348,24 -1.000 Personalnebenausgaben -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -50-80,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-9.700 -8.000-4.444,96 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-696,70 -800 Bücher und Zeitschriften -800 116116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-27,95 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-967,52 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-45,08 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-325,58 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.252,91 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontogebühren -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO, 2021 Aussetzung Rückzahlungen -5.000 -264.866,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -364.700-318.700 -394.650 -384.650 -384.650-380.550 -178.107,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -287.200-242.200 -315.150 -305.150 -305.150-302.050 21 Erträge aus internen Leistungen 287.200242.200+ 315.150178.139,41 305.150 305.150302.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 287.200 302.050242.200 315.150178.139,41 305.150 305.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 178.139,41=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 287.200242.200 315.150 305.150 305.150302.050 31,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117117 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -32.350-29.600- -34.350-29.228,97 -34.350 -34.350-34.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -25.050 -26.300-22.950 -26.500-22.136,33 -26.500 -26.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-356,31 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.100 -2.200-1.850 -2.300-1.882,40 -2.300 -2.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.150 -5.450-4.750 -5.500-4.853,93 -5.500 -5.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.400-71.200- -71.400-95.708,37 -71.500 -71.500-114.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -40.000 -55.000-30.000 -10.000-55.013,87 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-635,03 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.500 -9.000-5.200 -10.000-5.209,64 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.600 -31.600-24.000 -31.600-26.324,60 -31.600 Evtl. Reduzierung der Reinigungsintervalle -31.600 118118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.500 -13.500-6.500 -14.000-6.192,83 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.332,40 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -43.000-43.000- -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000-43.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -43.000 -43.000-43.000 -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.600-22.600- -14.100-11.933,84 -14.100 -14.100-14.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -10.000-18.500 -10.000-9.841,08 -10.000 Sachverständigenkosten, Beraterkosten European Energy Award -10.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.028,76 -4.000 -4.000 -179.824,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 -179.824,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 21 Erträge aus internen Leistungen 184.350166.400+ 162.850203.797,18 162.950 162.950206.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 184.350 206.000166.400 162.850203.797,18 162.950 162.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-23.973,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23.973,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 179.824,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 184.350166.400 162.850 162.950 162.950206.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 119119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 3.0002.000+ 3.0002.305,00 3.000 3.0003.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.000 3.0002.000 3.0002.305,00 3.000 3.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.0007.000+ 8.0005.102,92 8.000 8.0008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 Kosterersätze Steiger 4.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5003.500 3.5001.659,88 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 54.00044.000+ 54.00054.483,55 54.000 54.00054.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 54.000 54.00044.000 54.00054.483,55 54.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 54.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.891,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 64.00053.000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -575.650-543.200- -605.550-547.244,99 -605.550 -605.550-604.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -445.350 -467.650-421.300 -468.000-417.353,68 -468.000 Vergütung der Beschäftigten -468.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-6.102,22 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -37.300 -39.150-34.850 -39.500-35.157,36 -39.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -39.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -92.950 -97.600-87.000 -98.000-88.595,73 -98.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -98.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-36,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 120120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -153.700-113.500- -132.700-114.899,69 -132.700 -132.700-185.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -60.000-6.000 -10.000-4.376,69 -10.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Aussenfassade inkl. Gesims und Gauben, Kostenaufteilung - Sanierung Heizung -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-16.000 -17.000-15.791,54 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -2.500-2.500 -2.500-835,49 -2.500 darunter 4.000 € Instandsetzung Abrollcontainer -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -6.000 -6.000-2.500 -6.000-3.026,84 -6.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -6.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -7.000 -6.500-5.000 -6.500-2.830,08 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-5.500 -6.500-5.572,25 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 2024 inkl. Reifen LKW MAN 2.800 € -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 121121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.544,68 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-7.500 -8.000-6.075,72 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 15 Abschreibungen -85.000-60.000- -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000-85.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -85.000 -85.000-60.000 -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.900-7.200- -5.900-4.234,33 -5.900 -5.900-5.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.000 -2.000-4.000 -2.000-1.277,89 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-300 -1.000-730,66 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-653,64 -400 -400 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.566,54 -2.000 -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-5,60 0 0 -752.118,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -820.250-723.900 -824.150 -824.150 -824.150-880.550 122122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -690.227,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -756.250-670.900 -759.150 -759.150 -759.150-815.550 21 Erträge aus internen Leistungen 756.250670.900+ 759.150709.518,49 759.150 759.150815.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 756.250 815.550670.900 759.150709.518,49 759.150 Innere Verrechnungen 759.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-19.291,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 00 0-19.291,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 690.227,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 756.250670.900 759.150 759.150 759.150815.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123123 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung - Abwicklung von Grundstücksgeschäften - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.00027.000+ 33.00042.397,26 33.000 33.00032.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00020.000 26.00026.098,04 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 09.500,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0006.799,22 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.397,26=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.00027.000 33.000 33.000 33.00032.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-21.000- -19.000-13.886,32 -19.000 -19.000-19.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-12.000 -6.000-2.693,00 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -13.000-9.000 -13.000-11.193,32 -13.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -13.000 15 Abschreibungen -23.000-40.000- -23.000-16.859,00 -23.000 -23.000-23.000 124124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.000 -22.000-40.000 -22.000-16.859,00 -22.000 -22.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.745,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -41.500-61.000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 11.651,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-34.000 -9.000 -9.000 -9.000-10.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.500-72.400- -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500-51.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.500 -51.500-72.400 -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -51.491,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.500-72.400 -51.500 -51.500 -51.500-51.500 -39.839,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -61.000-106.400 -60.500 -60.500 -60.500-61.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 125125 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 126126 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung/ Zensus, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahl, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 800800+ 4.80012.704,86 8.800 8002.300 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 2026 Landtag Baden-Württemberg 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.704,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 800800 4.800 8.800 8002.300 12 Personalaufwendungen -10.400-15.400- -11.250-8.220,81 -11.250 -11.250-10.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.000-7.400 -4.200-3.659,06 -4.200 -4.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.950 -4.150-4.000 -4.200-3.457,94 -4.200 -4.200 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-67,72 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.300 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -350 -350-350 -350-295,85 -350 -350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-850 -950-753,44 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -250-250- -250-155,00 -250 -250-1.000 127127 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -1.000-250 -250-155,00 -250 -250 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.750-14.400- -15.250-14.839,06 -18.250 -2.750-17.250 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -17.000-14.200 -15.000-14.815,31 -18.000 Wahlmanager 2023, 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl, 2026 Landtag Baden-Württemberg, 2026 BM-Wahl -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-23,75 -50 -50 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 -23.214,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.400-30.050 -26.750 -29.750 -14.250-29.150 -10.510,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.600-29.250 -21.950 -20.950 -13.450-26.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.950-9.100- -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400-11.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.950 -11.500-9.100 -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.972,97=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.950-9.100 -11.400 -11.400 -11.400-11.500 -31.482,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.550-38.350 -33.350 -32.350 -24.850-38.350 128128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 038.675,53 0 00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 038.675,53 0 hier wurden die Corona Zuschüsse des landes verbucht, keine Einnahmen 2023/2024 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1.000500+ 1.0002.578,00 1.000 1.0001.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.000 1.000500 1.0002.578,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.122,72 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.122,72 0 Kostenersätze Corona Erstattung Land, keine Einnahmen 2023/2024 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.8001.100+ 1.8001.893,25 1.800 1.8001.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 Bußgelder, Zwangsgeld 1.800 51.269,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.8001.600 2.800 2.800 2.8002.800 12 Personalaufwendungen -16.350-25.350- -17.400-13.101,91 -17.400 -17.400-17.100 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-14.700 -8.100-7.317,75 -8.100 -8.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.950 -5.200-4.350 -5.250-4.949,76 -5.250 -5.250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-2.600 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-750 -950-860,80 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.000-2.950 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 129129 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.319,20 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.319,20 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.300 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.550-1.500- -2.550-38.011,25 -2.550 -2.550-2.550 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-37.986,91 -2.500 2021 Ausgaben für Coronaschutzmaßnahmen, Pandemie 2023/2024 beendet, Vermischte Ausgaben -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-24,34 -50 -50 -57.432,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.900-33.850 -26.950 -26.950 -26.950-26.650 -6.162,86=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.100-32.250 -24.150 -24.150 -24.150-23.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -123.850-110.150- -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600-133.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -123.850 -133.050-110.150 -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -96.124,17=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -123.850-110.150 -124.950 -125.400 -124.600-133.050 -102.287,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -146.950-142.400 -149.100 -149.550 -148.750-156.900 130130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen - Zensus - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.00039.000+ 40.00038.006,10 40.000 40.00038.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0007.000 10.00010.302,30 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300189,25 300 300300 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 015,25 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300174,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 38.195,35=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.30039.300 40.300 40.300 40.30038.300 12 Personalaufwendungen -136.400-119.100- -144.550-75.247,52 -144.550 -144.550-143.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.150 -110.400-92.300 -111.000-56.738,77 -111.000 -111.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.557,17 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.800 -9.250-7.600 -9.500-4.815,18 -9.500 -9.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -22.400 -23.500-19.150 -24.000-12.120,40 -24.000 -24.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-16,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.850-250- -10.150-1.248,45 -10.150 -10.150-10.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Planung Umbau Bürgertheke, keine bauliche Maßnahme in den Jahren 2023/2024 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 -8.400 131131 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.200 -5000 -500-846,95 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-401,50 -250 -250 15 Abschreibungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 0-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -31.650-7.200- -31.650-28.126,60 -31.650 -31.650-31.650 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -31.000-7.000 -31.000-27.540,95 -31.000 Bundesdruckerei, Personalausweisgebühren - Einnahmen 32.000 € -31.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -400-405,21 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-141,92 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-200 -100-38,52 -100 -100 -104.622,57=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -181.900-126.550 -189.350 -189.350 -186.350-188.000 -66.427,22=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -143.600-87.250 -149.050 -149.050 -146.050-149.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.900-30.750- -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150-39.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.900 -39.450-30.750 -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -33.831,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.900-30.750 -40.250 -40.150 -40.150-39.450 -100.258,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -181.500-118.000 -189.300 -189.200 -186.200-189.150 132132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 4.5004.500+ 4.5004.725,40 4.500 4.5004.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 4.500 4.5004.500 4.5004.725,40 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.725,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.7004.700 4.700 4.700 4.7004.700 12 Personalaufwendungen -43.950-53.800- -46.050-70.711,37 -46.050 -46.050-45.450 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -20.750 -21.750-29.850 -22.000-45.528,61 -22.000 -22.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -13.050 -13.050-10.450 -13.050-25.567,76 -13.050 -13.050 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -10.150 -10.650-13.500 -11.000385,00 -11.000 -11.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -600-2.441,26 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-20,00 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-704,26 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -6000 -600-1.717,00 -600 -600 15 Abschreibungen -1.0000- -1.000-344,85 0 0-1.000 133133 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.0000 -1.000-344,85 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -11.150-10.300- -11.150-11.497,05 -11.150 -11.150-11.150 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-85,00 -100 -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.100 -5.100-4.800 -5.100-5.064,24 -5.100 -5.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-243,05 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.500-4.400 -4.500-5.097,42 -4.500 -4.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-125,80 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-334,32 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-547,22 -500 -500 -84.994,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.700-64.100 -58.800 -57.800 -57.800-58.200 -80.269,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.000-59.400 -54.100 -53.100 -53.100-53.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-21.750- -27.550-21.820,74 -27.550 -27.500-27.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -26.250 -27.600-21.750 -27.550-21.797,74 -27.550 -27.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.820,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-21.750 -27.550 -27.550 -27.500-27.600 -102.089,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -78.250-81.150 -81.650 -80.650 -80.600-81.100 134134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung (Ölspur, Hochwasser, Unwetter, Blackout, Katastrophenschutz) -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.5503.100+ 3.5503.710,00 3.550 3.5503.550 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0002.600 3.0003.150,00 3.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0006.250+ 7.0006.479,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0006.250 7.0006.479,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 12.50012.000+ 12.50015.136,78 12.500 12.50012.500 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.000 00,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.325,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.05023.350 23.050 23.050 23.05023.050 12 Personalaufwendungen -5.100-5.000- -5.100-2.951,25 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.700 -3.750-2.951,25 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.050 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 135135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -84.300-54.600- -67.500-51.040,82 -67.500 -67.500-94.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-892,32 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.200 -14.700-9.700 -10.000-16.522,11 -10.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände, Atemschutzwartung 8.000,00 €, Prüfung Gaswarngerät 400,00 €, Prüf. Absturzsich.geräte 650,00 €, Prüf. Feuerlöscher 320,00 € (2024), Schlauchwäsche 1.500,00 €, Schlauchbeschaffung 200,00 €, Meldeempf.reparatur 500,00 €, Verschlüsselungsupgrade 800,00 € (2023), Funkgeräte-Akkus 600,00 €, Ersatzbeschaff. Meldeempf. 1.000,00 € (2023) und 1.500,00 € (2024), Meldeempf.verschlüsselung 800,00 € (2023), CO-Gaswarngeräte 540,00 € (2023), sonst. Ausgaben 500,00 €, Ölbinder 500,00 €, Verpflegunsbox 50,00 € (2023), Klappstühle 100,00 € (2023) -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-2.325,47 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.000 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen. -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.800 -3.500-1.600 -3.800-1.416,82 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.300 -1.400-1.000 -1.400-1.197,91 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-35,68 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -11.300 -11.300-8.400 -10.000-6.207,38 -10.000 Erste Hilfe 105,00 €, Erste Hilfe für FA 375,00 €, Truppmann 1.560,00 €, Sprechfunker 705,00 €, Truppführer 2.400,00 €, Atemschutzgeräteträger 1.260,00 €, Atemschutzwärmegewöhn. 852,00 €, Atemschutzheißausbildung 1.620,00 €, Brandbekämpfungstechnik 301,00 €, Motorsägenausbildung 390,00 €, Fahrersicherheitstraining 170,00 €, Gruppenführer 1.500,00 € (2024), Gerätewart 1.500,00 € (2023) -10.000 136136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -24.400 -35.900-8.100 -15.000-7.893,78 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 750,00 €, Reparaturen Einsatzkl. 300,00 €, Beschaff. Ausgehuniform 750,00 €, Beschaff. Tagdienstkl. 600,00 €, Nachbeschaff. Tagdiensthosen 1.000,00 €, Beschaff. Einsatzkl. 3.000,00 € (2023) und 4.500,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Helme 4.000,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Einsatzhosen 18.000,00 € (2023), Ersatzbeschaff. Einsatzjacke 24.000,00 € (2024) -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.994,00 -7.000 Übungen u. Einsätze -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -600-416,20 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 Jugendkleidung 4000 €, Dienstkleidung 400 €, Feldbetten, Lampen, Spiele 1200 € -5.500 15 Abschreibungen -42.000-34.000- -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.000 -57.000-34.000 -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.550-9.350- -9.150-8.856,91 -9.150 -9.150-9.150 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.016,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant, Stellvertr. , Jugendwart -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -350-350 -350-378,65 -350 -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-130,30 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-217,98 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -450-450 -450-141,13 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 137137 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-103,88 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -100-300 -100-97,20 -100 Abholung Feuerwehrfahrzeug 2023 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.000-5.000 -5.000-5.771,77 -5.000 -5.000 -101.993,12=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -141.450-103.450 -139.250 -139.250 -139.250-165.850 -76.667,34=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -118.400-80.100 -116.200 -116.200 -116.200-142.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -97.350-85.950- -98.450-63.329,34 -98.650 -98.200-103.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -89.150 -95.700-77.950 -90.250-55.206,34 -90.450 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -90.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.200 -8.200-8.000 -8.200-8.123,00 -8.200 Verzinsung des Anlagekapitals -8.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -63.329,34=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -97.350-85.950 -98.450 -98.650 -98.200-103.900 -139.996,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -215.750-166.050 -214.650 -214.850 -214.400-246.700 138138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Unterstützung DRK Baienfurt-Baindt - Vereinsräumlichkeiten 1. OG Erläuterung DRK-Heim / DRK Baienfurt-Baindt Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5007.500+ 7.5006.706,51 7.500 7.5007.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.500 7.5007.500 7.5006.706,51 7.500 7.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 6.706,51=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.5007.500 7.500 7.500 7.5007.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -12.600-10.000- -10.900-7.842,68 -10.900 -10.900-10.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -3.5000 -3.500-3.995,99 -3.500 -3.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.500 -6.800-10.000 -6.800-3.384,36 -6.800 -6.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -6000 -600-462,33 -600 -600 15 Abschreibungen -7.000-6.000- -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.227,68=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.600-16.000 -17.900 -17.900 -17.900-17.900 -7.521,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.100-8.500 -10.400 -10.400 -10.400-10.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.250-1.000- -2.250-6.441,91 -2.250 -2.250-2.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-4.221,91 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.250 -2.250-1.000 -2.250-2.220,00 -2.250 -2.250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.441,91=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.250-1.000 -2.250 -2.250 -2.250-2.250 139139 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -13.963,08=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.350-9.500 -12.650 -12.650 -12.650-12.650 140140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot - Inklusion - 2 Außenklassen der SBBZ (Blinden- und Sehbehinderte Baindt) Erläuterung Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.00012.000+ 11.00011.601,23 11.000 11.00011.000 31410000 Zuweisungen vom Land 9.000 9.00012.000 9.0008.801,23 9.000 9.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.000 2.0000 2.0002.800,00 2.000 2.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.00033.800+ 22.00044.449,00 22.000 18.00023.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.000 23.00033.800 22.00044.449,00 22.000 18.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2002.937,08 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 10058,00 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 1002.879,08 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0002.000+ 2.0001.800,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0002.000 2.0001.800,00 2.000 2.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 60.787,31=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 36.20048.000 35.200 35.200 31.20036.200 12 Personalaufwendungen -138.600-87.900- -146.050-192.243,42 -146.050 -146.050-145.500 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -106.100 -111.400-68.300 -111.500-124.680,74 -111.500 -111.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.299,54 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.900 -8.300-5.550 -8.500-9.270,57 -8.500 -8.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.550 -25.750-14.000 -26.000-31.310,18 -26.000 -26.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-25.682,39 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 141141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -316.700-189.700- -338.200-468.421,52 -343.200 -348.200-320.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-25.000 -40.000-257.630,68 -40.000 Vorjahre erhöhte Aufwendungen wegen Toilettensanierung grünes Gebäude, langfristig sollten die Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. -40.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-5.000 -8.000-9.502,81 -8.000 inkl. Papierhandtücher etc. -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-6.500 -10.000-9.862,99 -10.000 inkl. 5.000 € für Hausmeister -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -75.000 -75.000-34.000 -80.000-54.139,33 -85.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-40.000 -90.000-60.245,36 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -41.000 -38.000-19.000 -38.000-18.155,10 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.000 -16.500-12.500 -16.500-14.886,50 -16.500 -16.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Aufwand Digitalpakt - digitale Geräte - externe Leistungen -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -21.000 -21.000-20.000 -21.000-22.066,59 -21.000 -21.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -200.000-126.000- -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000-250.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200.000 -250.000-126.000 -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -30.800-60.600- -30.800-29.746,79 -30.800 -30.800-30.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 -500-500 -500-154,70 -500 -500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-7.500 -8.000-8.683,54 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.800 -1.000-602,03 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.164,90 -1.300 -1.300 142142 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-4.500 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.495,88 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-8.000 -12.000-14.035,83 -12.000 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -12.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-32.500 -4.000-3.609,91 -4.000 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle, Verbuchung Unfallversicherung bisher bei 1121.4441 -4.000 -846.680,50=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -686.100-464.200 -865.050 -870.050 -875.050-746.500 -785.893,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -649.900-416.200 -829.850 -834.850 -843.850-710.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.650-168.600- -191.500-157.213,96 -191.450 -191.000-198.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -160.150 -170.650-138.600 -164.000-130.187,96 -163.950 -163.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -27.500 -27.500-30.000 -27.500-27.026,00 -27.500 -27.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -157.213,96=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.650-168.600 -191.500 -191.450 -191.000-198.150 -943.107,15=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -837.550-584.800 -1.021.350 -1.026.300 -1.034.850-908.450 143143 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.702,97 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.702,97 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.702,97=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.692,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 10,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.850-2.400- -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050-3.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.850 -3.000-2.400 -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 -1.696,89=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 144144 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einstellung Schülerbeförderung 2021 Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.500+ 0800,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.500 0800,00 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 800,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 02.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-7.800- 0-3.713,18 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-5.650 0-2.675,00 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-450 0-224,47 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-1.700 0-813,71 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-6.700- 0-875,56 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-300 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 2.000 € pro Jahr 0 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 0-200 00,00 0 Aus-, Forbildung, Umschulung 0 15 Abschreibungen 0-5.000- 0-470,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-5.000 00,00 0 Abschreibungen 0 145145 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-100- 00,00 0 00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 -5.058,74=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-19.600 0 0 00 -4.258,74=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-17.100 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-17.800- 0-11.116,88 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-17.300 0-11.116,88 0 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Schul-/Bürgerbus Bauhof 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 0-500 00,00 0 Verzinsung des Anlagekapitals 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -11.116,88=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-17.800 0 0 00 -15.375,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-34.900 0 0 00 146146 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 38.50042.600+ 38.50040.782,20 38.500 38.50038.500 31410000 Zuweisungen vom Land 3.500 3.50019.500 3.5003.500,00 3.500 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung für ehrenamtlich Tätige: 3.500 € 3.500 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.00017.650+ 17.00017.624,00 17.000 17.00017.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.000 17.00017.650 17.00017.624,00 17.000 17.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 35.00039.000+ 35.00029.645,80 35.000 35.00035.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung, Einnahmen 35.000 €, Ausgaben 43.000 € 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15.00015.000+ 15.00012.525,39 15.000 15.00015.000 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 2.000 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 Kostenersätze (Bläserkasse) 13.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.50014.500+ 14.50014.560,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 115.137,39=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 120.000128.750 120.000 120.000 120.000120.000 12 Personalaufwendungen -50.250-46.850- -53.100-6.761,68 -53.100 -53.100-52.750 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -38.800 -40.750-34.050 -41.000-5.266,23 -41.000 Vergütung der Beschäftigten -41.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.050 -3.200-2.350 -3.250-216,62 -3.250 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte -3.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -8.350 -8.750-10.400 -8.800-1.274,83 -8.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -8.800 147147 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.200-36.300- -30.200-25.979,57 -30.200 -30.200-30.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-633,41 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -800 -800-800 -800-1.033,23 -800 Geräte und Ausstattungsgegenstände -800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.200-800 -1.200-848,54 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 Kosten Ferienbetreuung -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 Projekt Bläserklasse, Einnahmen 11.000 €, Ausgaben 18.500 € -18.500 15 Abschreibungen -24.000-24.000- -24.000-24.421,00 -24.000 -24.000-24.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -24.000 -24.000-24.000 -24.000-23.205,00 -24.000 -24.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-21,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1.195,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.500-63.500- -53.500-43.409,93 -53.500 -53.500-53.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -9.500 -9.500-19.500 -9.500-6.932,40 -9.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung -9.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -43.000 -43.000-43.000 -43.000-36.477,53 -43.000 Essen Ganztagsbetreuung -43.000 -100.572,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.950-170.650 -160.800 -160.800 -160.800-160.450 148148 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14.565,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -37.950-41.900 -40.800 -40.800 -40.800-40.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.100-51.600- -78.850-53.900,40 -78.250 -78.250-77.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.900 -62.750-47.900 -63.650-38.715,40 -63.050 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung -63.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -15.200 -15.200-3.700 -15.200-15.185,00 -15.200 -15.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -53.900,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.100-51.600 -78.850 -78.250 -78.250-77.950 -39.335,19=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -113.050-93.500 -119.650 -119.050 -119.050-118.400 149149 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 15.00015.800+ 15.00015.500,00 15.000 15.00015.000 31410000 Zuweisungen vom Land 15.000 15.00015.800 15.00015.500,00 15.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2022: ca. 12.700 € 15.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 15.500,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.00015.800 15.000 15.000 15.00015.000 12 Personalaufwendungen -34.050-33.350- -34.050-25.359,59 -34.050 -34.050-34.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 -34.050-33.350 -34.050-25.359,59 -34.050 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-500- -600-674,49 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -200-200 -200-275,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -100-77,67 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 Lernmittel -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-300- -500-261,09 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-100 -200-199,50 -200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 150150 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-61,59 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 -26.295,17=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.150-34.150 -35.150 -35.150 -35.150-35.150 -10.795,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -20.150-18.350 -20.150 -20.150 -20.150-20.150 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.950-4.800- -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300-6.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.950 -6.200-4.800 -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -5.204,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.950-4.800 -6.400 -6.300 -6.300-6.200 -15.999,53=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.100-23.150 -26.550 -26.450 -26.450-26.350 151151 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Vereinshaus/Musikpflege (Klosterhof 5) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.0000 6.0000,00 6.000 6.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0000 6.000 6.000 6.0006.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.400- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.200 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.200 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.500-10.900- -10.500-70,57 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-944,42 -2.000 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.200 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-1.000 -2.5001.071,98 -2.500 Strom Klosterhof 5 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-2.000 -500-198,13 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -500 -500-2.200 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 152152 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -31.500-31.500- -31.500-23.368,46 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -31.500 -31.500-31.500 -31.500-23.368,46 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmuskischule: 17.800 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € -31.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2500- -250-207,86 -250 -250-250 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -250-207,86 -250 -250 -23.646,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.800-47.800 -47.800 -47.800 -47.800-47.800 -23.646,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.800-47.800 -41.800 -41.800 -41.800-41.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.650-5.750- -6.950-1.707,85 -6.850 -6.850-7.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.650 -7.100-5.750 -6.950-1.707,85 -6.850 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -6.850 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.650-5.750 -6.950 -6.850 -6.850-7.100 -25.354,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 153153 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 700400+ 7001.175,00 700 700700 31410000 Zuweisungen vom Land 600 600300 6001.025,00 600 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 600 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.175,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 700400 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -18.600-7.500- -20.050-10.140,67 -20.050 -20.050-19.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.350 -15.100-5.800 -15.500-7.857,31 -15.500 Vergütung der Beschäftigten -15.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.250-500 -1.300-659,25 -1.300 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.000 -3.150-1.150 -3.200-1.620,11 -3.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.150-11.050- -11.150-6.844,26 -11.150 -11.150-11.150 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-3.890,46 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 154154 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.200 -3.200-3.100 -3.200-2.953,80 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-180,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-180,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -950-850- -950-532,23 -950 -950-950 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -600-500 -600-525,22 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-7,01 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -17.697,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.700-20.400 -33.150 -33.150 -33.150-32.650 -16.522,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.000-20.000 -32.450 -32.450 -32.450-31.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.400-15.150- -19.450-10.993,82 -19.200 -19.200-19.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -18.350 -19.300-15.100 -19.400-10.949,82 -19.150 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -19.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-44,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.993,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.400-15.150 -19.450 -19.200 -19.200-19.350 -27.515,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -49.400-35.150 -51.900 -51.650 -51.650-51.300 155155 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 2000,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10050+ 100495,50 100 100100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 10050 100495,50 100 Verkauf Baindter Bildband etc. 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 495,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400350 400 400 400400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.000-8.900- -14.000-9.446,26 -10.000 -14.000-10.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-467,08 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-2.400,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42411000 Fernwärme / Heizung 0 00 0-3.214,79 0 Heizung Klosterhof 5 - Vereinshaus - verbucht auf 2620 - wegen Nutzung Kiga Regenbogen evtl. höher. 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.100 -3.100-500 -3.100-1.310,87 -3.100 Stromkosten Dorfplatz -3.100 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.000-1.598,99 -2.000 Versicherung Vereinshaus -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder 2023 - Kosten 2019 beim Jubiläum 3.887,16 € -4.000 156156 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.000-2.000 -2.000-454,53 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -33.000-33.000- -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000-33.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -33.000 -33.000-33.000 -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-4.400- -7.000-2.514,91 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-4.400 -7.000-2.514,91 -7.000 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.478,20 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.203,20 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 1.200 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen und Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -4.000 -47.365,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -58.400-50.700 -58.400 -54.400 -58.400-54.400 -46.869,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -58.000-50.350 -58.000 -54.000 -58.000-54.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -93.950-86.100- -95.500-81.828,79 -95.550 -95.250-98.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -73.650 -78.500-64.600 -75.200-61.540,79 -75.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -74.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -20.300 -20.300-21.500 -20.300-20.288,00 -20.300 -20.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -81.828,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -93.950-86.100 -95.500 -95.550 -95.250-98.800 157157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -128.698,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -151.950-136.450 -153.500 -149.550 -153.250-152.800 158158 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-600,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-600,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -6000,00 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -6000,00 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -600,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 -600,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.100-14.650- -18.900-14.322,38 -18.850 -18.800-18.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.500 -18.350-14.350 -18.300-13.753,38 -18.250 -18.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-300 -600-569,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -14.322,38=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.100-14.650 -18.900 -18.850 -18.800-18.950 -14.922,38=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -19.700-16.250 -20.500 -20.450 -20.400-20.550 159159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 160160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -500-500 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -500-500 -500 -500 -500-500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -500-500 -500 -500 -500-500 161161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00029.500+ 30.00028.180,91 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 20.000 20.00017.000 20.00018.557,25 20.000 Mieten 20.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.000 10.00012.500 10.0009.623,66 10.000 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 28.180,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00029.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -53.750-30.000- -47.750-26.209,56 -47.750 -47.750-47.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.202,07 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-2.036,24 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -7500 -750-546,13 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -45.000 -39.000-20.500 -39.000-19.442,28 -39.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -39.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.982,84 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- 0-6.931,00 0 0-4.000 162162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -4.000-7.000 0-6.931,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -33.140,56=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.750-38.000 -48.750 -48.750 -48.750-52.750 -4.959,65=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.750-8.500 -18.750 -18.750 -18.750-22.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.250-33.850- -45.750-30.536,86 -45.600 -45.500-47.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -43.850 -46.750-33.200 -45.350-30.141,86 -45.200 Innere Verrechnungen -45.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -400 -400-650 -400-395,00 -400 -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.536,86=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.250-33.850 -45.750 -45.600 -45.500-47.150 -35.496,51=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.000-42.350 -64.500 -64.350 -64.250-69.900 163163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.0006.550+ 6.0006.528,00 6.000 6.0006.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.000 6.0006.550 6.0006.528,00 6.000 6.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 43.00041.000+ 43.00040.546,02 43.000 43.00043.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00025.000 28.00027.288,30 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 15.000 15.00016.000 15.00013.257,72 15.000 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 47.074,02=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 49.00047.550 49.000 49.000 49.00049.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.100-10.700- -16.600-8.743,83 -16.600 -16.600-16.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-363,74 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-2.500 -4.000-2.467,86 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.900 -6.900-3.500 -6.900-3.050,82 -6.900 -6.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.500-3.500 -4.500-2.861,41 -4.500 -4.500 15 Abschreibungen -14.000-14.000- -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000-14.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -14.000 -14.000-14.000 -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 -22.079,83=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.600-24.700 -31.100 -31.100 -31.100-31.100 24.994,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 18.40022.850 17.900 17.900 17.90017.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 164164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.200-33.400- -38.250-29.235,18 -38.150 -38.050-39.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-22.773,18 -31.650 -31.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.500 -6.500-3.550 -6.500-6.462,00 -6.500 -6.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.235,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.200-33.400 -38.250 -38.150 -38.050-39.250 -4.240,99=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.800-10.550 -20.350 -20.250 -20.150-21.350 165165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 107.50072.500+ 110.000126.887,36 110.000 110.000110.000 34110000 Mieten und Pachten 72.500 75.00042.000 75.00083.759,74 75.000 75.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 35.000 35.00030.500 35.00043.127,62 35.000 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 126.887,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 107.50072.500 110.000 110.000 110.000110.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -91.000-53.000- -83.500-44.203,13 -83.500 -83.500-83.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.839,43 -5.000 -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -70.000 -62.500-32.000 -62.500-28.604,75 -62.500 -62.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.758,95 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -10.000-12.000- 0-11.602,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 0-12.000 0-11.602,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-13,98 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-13,98 0 0 -55.819,11=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -101.000-65.000 -83.500 -83.500 -83.500-83.500 71.068,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.5007.500 26.500 26.500 26.50026.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 166166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.100-38.450- -52.850-29.304,51 -52.650 -52.600-54.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.400 -53.750-38.150 -52.150-28.641,51 -51.950 -51.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -700 -700-300 -700-663,00 -700 -700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.304,51=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.100-38.450 -52.850 -52.650 -52.600-54.450 41.763,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.600-30.950 -26.350 -26.150 -26.100-27.950 167167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.00046.000+ 34.00022.674,60 34.000 34.00034.000 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.00027.500 22.00014.967,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.000 12.00018.500 12.0007.707,60 12.000 12.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.674,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.00046.000 34.000 34.000 34.00034.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.800-30.500- -35.800-16.475,61 -35.800 -35.800-36.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -4.000-3.000 -3.500-1.187,62 -3.500 -3.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -29.500 -26.500-19.000 -26.500-11.725,87 -26.500 -26.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.800 -3.800-6.500 -3.800-3.562,12 -3.800 -3.800 15 Abschreibungen -6.000-7.000- -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-7.000 -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.011,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -44.800-37.500 -41.800 -41.800 -40.800-42.300 -337,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.8008.500 -7.800 -7.800 -6.800-8.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.300-33.650- -35.350-25.413,99 -35.250 -35.150-36.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-21.865,99 -31.650 -31.550 168168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -3.600 -3.600-3.800 -3.600-3.548,00 -3.600 -3.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.413,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.300-33.650 -35.350 -35.250 -35.150-36.350 -25.751,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -45.100-25.150 -43.150 -43.050 -41.950-44.650 169169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 31.50014.900+ 31.50032.492,76 31.500 31.50031.500 34110000 Mieten und Pachten 21.000 21.0008.500 21.00021.702,12 21.000 21.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.500 10.5006.400 10.50010.790,64 10.500 10.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 32.492,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 31.50014.900 31.500 31.500 31.50031.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.300-9.700- -16.700-9.602,05 -16.700 -16.700-16.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-1.500 -2.000-438,38 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-743,33 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.000 -5.0000,00 -5.000 Ölheilzung - wurde im Vj auf 41414 verbucht -5.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -4.700-1.700 -4.700-2.342,92 -4.700 -4.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-1.500 -3.000-6.077,42 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -5.000-5.000- -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.262,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.300-14.700 -21.700 -21.700 -21.700-21.700 18.230,71=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.200200 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 170170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.250-22.400- -23.850-18.895,37 -23.750 -23.750-24.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.700-16.600 -18.150-13.242,37 -18.050 -18.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.700 -5.700-5.800 -5.700-5.653,00 -5.700 Verzinsung des Anlagekapitals -5.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -18.895,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.250-22.400 -23.850 -23.750 -23.750-24.400 -664,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.050-22.200 -14.050 -13.950 -13.950-14.600 171171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00035.500+ 41.00049.753,60 41.000 41.00041.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00019.500 25.00032.927,40 25.000 weniger Bewohner als im Rechnungsergebnis 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00016.000 16.00016.826,20 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 49.753,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00035.500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -28.400-22.400- -28.700-21.956,05 -28.700 -28.700-28.700 42310000 Mieten und Pachten -16.000 -16.000-15.000 -16.000-14.728,16 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.400 -5.700-3.100 -5.700-2.833,69 -5.700 -5.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.000 -7.000-4.300 -7.000-4.394,20 -7.000 -7.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -21.956,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -28.400-22.400 -28.700 -28.700 -28.700-28.700 27.797,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.60013.100 12.300 12.300 12.30012.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.350-11.650- -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800-16.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.350 -16.350-11.650 -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.150,26=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.350-11.650 -15.800 -15.750 -15.800-16.350 172172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 18.647,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.7501.450 -3.500 -3.450 -3.500-4.050 173173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.00019.000+ 11.00022.503,90 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.00011.000 6.00014.670,30 6.000 weniger Bewohner, Kündigung einer Wohnung 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 5.000 5.0008.000 5.0007.833,60 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.503,90=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.00019.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.900-16.200- -24.500-17.213,10 -24.500 -24.500-24.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-250,05 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-9.600,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.300 -10.900-1.600 -10.900-5.441,44 -10.900 -10.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.500-3.500 -2.500-1.921,61 -2.500 -2.500 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-176,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-176,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -17.389,10=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.900-17.200 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 5.114,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.9001.800 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.800-6.700- -9.100-6.423,05 -9.100 -9.050-9.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.750 -9.350-6.650 -9.050-6.384,05 -9.050 -9.000 174174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-39,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.423,05=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.800-6.700 -9.100 -9.100 -9.050-9.400 -1.308,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -24.700-4.900 -23.600 -23.600 -23.550-23.900 175175 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.5000+ 34.5000,00 34.500 34.50034.500 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.0000 22.0000,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.5000 12.5000,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.5000 34.500 34.500 34.50034.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -39.0000- -39.0000,00 -39.000 -39.000-39.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42310000 Mieten und Pachten -19.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 -19.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.0000 -39.000 -39.000 -39.000-39.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.5000 -4.500 -4.500 -4.500-4.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -21.9000- -22.6500,00 -22.600 -22.550-23.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.900 -23.4000 -22.6500,00 -22.600 -22.550 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -21.9000 -22.650 -22.600 -22.550-23.400 176176 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.4000 -27.150 -27.100 -27.050-27.900 177177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung Anschlussunterbringung - Erledigung aller sich aus den ausländerrechtlichen Vorschriften ergebenden Aufgaben in enger Kooperation mit den beteiligten Behörden und Verbänden Erläuterung - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - Umfassende Information und Beratung zu sämtlichen Fragen - Integrationsförderung - Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 033.750+ 00,00 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 033.750 00,00 0 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 033.750 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 033.750 0 0 00 178178 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 45.0000+ 45.00051.743,05 45.000 45.00045.000 31410000 Zuweisungen vom Land 45.000 45.0000 45.00051.743,05 45.000 45.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.743,05=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.0000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen -93.800-33.750- -96.650-84.347,21 -96.650 -96.650-96.550 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -11.450 -12.000-25.500 -12.050-10.976,81 -12.050 -12.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -78.000 -80.0000 -80.000-73.410,00 -80.000 -80.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.800 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.350 -4.550-4.450 -4.60039,60 -4.600 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -84.347,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -93.800-33.750 -96.650 -96.650 -96.650-96.550 -32.604,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.800-33.750 -51.650 -51.650 -51.650-51.550 21 Erträge aus internen Leistungen 219.200165.950+ 226.650113.724,01 225.900 225.500233.800 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 219.200 233.800165.950 226.650113.724,01 225.900 225.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -170.400-132.200- -175.000-81.119,85 -174.250 -173.850-182.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -170.400 -182.250-132.000 -175.000-80.914,85 -174.250 -173.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-200 0-205,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 32.604,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 48.80033.750 51.650 51.650 51.65051.550 179179 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 180180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - ab 2023 Belegung Gruppe U3 altersgemische Gruppe - 3 zusammenhängende Häuser - insgesamt 8 Gruppen, sofern Personal vorhanden. - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 490.000380.000+ 490.000517.753,93 490.000 490.000490.000 31410000 Zuweisungen vom Land 490.000 490.000380.000 490.000500.488,33 490.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank 490.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 017.265,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 11.000850+ 10.00010.616,00 10.000 9.00010.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 11.000 10.000850 10.00010.616,00 10.000 9.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 168.000134.000+ 183.000166.163,50 183.000 183.000173.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 Elternbeiträge Kindergarten 130.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.483,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.483,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.500800+ 1.5001.485,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.500800 1.5001.485,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 704.501,43=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 670.500515.650 684.500 684.500 683.500674.500 12 Personalaufwendungen -1.441.150-1.157.200- -1.514.300-1.032.666,50 -1.514.300 -1.514.300-1.513.200 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -38.150 -40.100-37.100 -40.500-36.589,09 -40.500 -40.500 181181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.126.600 -1.182.900-890.550 -1.183.000-764.829,71 -1.183.000 Vergütung der Beschäftigten -1.183.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-9.721,87 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-12.600 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -73.300 -76.950-56.400 -77.000-66.223,25 -77.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -77.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -188.650 -198.050-145.700 -198.500-155.342,58 -198.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -198.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -14.450 -15.200-14.850 -15.30040,00 -15.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -15.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -209.900-75.500- -127.300-102.325,06 -117.300 -117.300-165.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -90.000 -50.000-15.000 -25.000-13.245,14 -15.000 Einbau Sanierung Toiletten in gelbes Gebäude 35.000 € und Boschstraße 1/6 35.000 €, Unterhaltung alter Kindergarten 20.000 € -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.254,30 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -19.000 -16.300-3.500 -7.500-10.712,51 -7.500 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung Bürokraft Ausgaben 2023 700 € -7.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-4.500 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -52.000 -52.000-35.000 -52.000-44.246,64 -52.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -52.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -24.800 -22.500-1.500 -22.500-11.006,40 -22.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -22.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.600 -3.800-3.500 -3.800-3.507,80 -3.800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser -3.800 182182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -7.500 -7.500-4.500 -3.500-2.127,15 -3.500 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen -3.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-5.975,00 0 0 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-3.250,12 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 15 Abschreibungen -80.000-67.000- -79.000-107.622,97 -78.000 -77.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -80.000 -80.000-67.000 -79.000-77.954,97 -78.000 -77.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.942,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-10.726,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.600-40.400- -45.600-45.206,77 -45.600 -45.600-45.600 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-8.714,91 -10.000 Personalnebenausgaben -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.200 -2.200-2.200 -2.200-7.356,38 -2.200 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -2.200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.000 -6.000-4.500 -6.000-5.221,16 -6.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 6000 €) -6.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.200 -4.200-4.200 -4.200-4.427,14 -4.200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -4.200 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.225,32 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-834,21 -1.200 Bücher und Zeitschriften -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-863,65 -1.800 -1.800 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -19.000 -19.000-16.500 -19.000-16.564,00 -19.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -19.000 -1.287.821,30=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.776.650-1.340.100 -1.766.200 -1.755.200 -1.754.200-1.803.900 -583.319,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.106.150-824.450 -1.081.700 -1.070.700 -1.070.700-1.129.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 183183 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -233.300-159.650- -238.100-210.391,16 -237.600 -237.000-245.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -180.100 -192.250-156.650 -184.900-157.278,16 -184.400 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -183.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-3.000 -53.200-53.113,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -210.391,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -233.300-159.650 -238.100 -237.600 -237.000-245.450 -793.711,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.450-984.100 -1.319.800 -1.308.300 -1.307.700-1.374.850 184184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 350.000290.000+ 350.000344.107,47 350.000 350.000350.000 31410000 Zuweisungen vom Land 350.000 350.000290.000 350.000344.107,47 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: 80.000 € Kindergarten St. Martin: 185.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 344.107,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 352.500292.500 352.500 352.500 352.500352.500 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.650-3.645,86 -5.650 -5.650-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.000-1.000- -3.000-4.575,00 -3.000 -3.000-2.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -3.0000,00 -3.000 Streichen Wände, Teppiche, Balancierbretter 2024 2.000 €, Holzböden schleifen 2023: 10.000 €, PVC Böden: 5.000 €, Schallschutz: 10.000 € -3.000 185185 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 0-1.000 00,00 0 2023 - Diverse Gegenstände 0 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-4.575,00 0 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -630.000-595.000- -660.000-591.208,18 -660.000 -660.000-650.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -630.000 -650.000-595.000 -660.000-591.208,18 -660.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde: 630.000 € -660.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -599.429,04=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -666.300-606.450 -672.650 -672.650 -672.650-661.500 -255.321,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -313.800-313.950 -320.150 -320.150 -320.150-309.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-8.200- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -7.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-1.500 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-8.200 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -255.321,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -321.350-322.150 -327.750 -327.750 -327.750-317.150 186186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.00090.000+ 120.000117.978,60 120.000 120.000120.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 120.00090.000 120.000117.978,60 120.000 120.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 65.00070.000+ 70.00063.112,50 70.000 70.00070.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 65.000 70.00070.000 70.00063.112,50 70.000 70.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 181.091,10=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 185.000160.000 190.000 190.000 190.000190.000 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.600-3.645,86 -5.600 -5.600-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.50013,20 -1.500 -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-3.281,30 0 00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-3.281,30 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -320.000-290.000- -320.000-281.947,00 -320.000 -320.000-320.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -320.000 -320.000-290.000 -320.000-281.947,00 -320.000 Abmangel Waldorfkindergarten -320.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -288.874,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -325.300-296.450 -325.600 -325.600 -325.600-325.500 187187 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -107.783,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -140.300-136.450 -135.600 -135.600 -135.600-135.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -107.783,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -147.850-143.150 -143.200 -143.200 -143.200-143.650 188188 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Tagesmütter - Interkommunaler Kostenausgleich - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -52.500-32.500- -52.500-10.195,25 -52.500 -52.500-52.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.195,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 -10.195,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.195,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 189189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-2.457,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.457,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -2.457,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -2.457,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 190190 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -2.457,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 191191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-200- 00,00 0 00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-200 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-4.301,94 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-4.301,94 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.301,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 -4.301,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 192192 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.550-20.400- -22.750-26.884,35 -22.950 -22.750-24.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.750 -23.300-19.600 -21.950-26.082,35 -22.150 -21.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-802,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -26.884,35=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.550-20.400 -22.750 -22.950 -22.750-24.100 -31.186,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.050-30.100 -32.250 -32.450 -32.250-33.600 193193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 20.00020.950+ 20.00020.922,00 20.000 20.00020.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 20.000 20.00020.950 20.00020.922,00 20.000 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.30021.250 20.300 20.300 20.30020.300 12 Personalaufwendungen -12.150-13.000- -13.100-11.140,69 -13.100 -13.100-12.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.350 -9.850-9.900 -10.000-8.482,49 -10.000 Personalausgaben -10.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-154,51 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -850-900 -900-711,24 -900 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.000 -2.100-2.200 -2.200-1.792,45 -2.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.100-59.300- -74.000-46.191,02 -74.000 -74.000-71.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.622,17 -6.000 Sanierungsarbeiten -6.000 194194 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -2.000-2.000 -5.0000,00 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.000-6.000 -8.0000,00 -8.000 Heizungskosten Sporthalle, keine Verrechnung 2021 von Schulareal, Werte zur Verrechnung fehlen. -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -32.000 -32.500-30.000 -32.500-27.238,76 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -32.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.600 -12.000-6.000 -12.000-5.597,02 -12.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -12.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.500 -10.500-9.300 -10.500-9.733,07 -10.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -10.500 15 Abschreibungen -90.000-93.000- -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-93.000 -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -146.645,31=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -176.250-165.300 -177.100 -177.100 -177.100-173.800 -125.723,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.950-144.050 -156.800 -156.800 -156.800-153.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -60.300-48.650- -61.050-41.682,87 -60.950 -60.900-62.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -31.650 -33.900-27.450 -32.400-13.035,87 -32.300 Verrechnung mit Bauhof -32.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -28.650 -28.650-21.200 -28.650-28.647,00 -28.650 -28.650 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.682,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -60.300-48.650 -61.050 -60.950 -60.900-62.550 -167.406,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -216.250-192.700 -217.850 -217.750 -217.700-216.050 195195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportplatzfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-16.500- -15.500-111.026,98 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-110.979,12 -15.000 Unterhaltung Sportplatz, Austausch Sportplatzbeleuchtung Abwicklung 2022 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-1.000 -500-47,86 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -3.000-3.000- -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 0-6.581,75 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 00 0-6.581,75 0 2021 - Schaffung von Bikepark 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -120.516,73=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 -120.516,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -56.650-50.450- -56.950-42.576,37 -57.000 -56.950-60.650 196196 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.450 -55.450-45.350 -51.750-37.416,37 -51.800 Innere Verrechnungen mit Bauhof -51.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.200 -5.200-5.100 -5.200-5.160,00 -5.200 -5.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.576,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -56.650-50.450 -56.950 -57.000 -56.950-60.650 -163.093,10=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -75.150-69.950 -75.450 -75.500 -75.450-79.150 197197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen - Energetische Maßnahmen, Förderprogramme Erläuterung - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 046.079,79 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 046.079,79 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0003.500+ 2.0002.844,66 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0651,00 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5002.000+ 500443,91 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5002.000 500443,91 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.00022.000+ 23.00023.087,70 23.000 23.0002.300 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 23.000 2.30022.000 23.00023.087,70 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 72.456,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.50027.500 25.500 25.500 25.5004.800 12 Personalaufwendungen -324.700-209.250- -323.700-182.410,88 -323.700 -323.700-322.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen 0 0-9.500 00,00 0 Besoldung der Beamten 0 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -213.950 -209.100-119.700 -210.000-117.423,20 -210.000 Vergütung der Beschäftigten -210.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.795,06 0 0 198198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -46.150 -48.000-18.450 -48.000-29.714,92 -48.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -48.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.700 -10.900-9.900 -11.000-9.977,84 -11.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -11.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.700 -25.200-23.100 -25.500-23.487,86 -25.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -25.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -29.200 -29.200-28.600 -29.200-12,00 -29.200 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -29.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-13.500- -8.000-8.792,60 -8.000 -8.000-8.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-7.500 -2.000-103,02 -2.000 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-77,67 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.000-1.000 -1.000-188,02 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-1.007,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-1.007,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -135.000-108.500- -135.000-72.412,57 -135.000 -135.000-170.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -135.000 -170.000-108.500 -135.000-72.412,57 -135.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 132.000 €/135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € 2024- Inkl. Ausgaben Landesturnfest Ravensburg -135.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -516.300-186.300- -471.300-430.134,98 -171.300 -171.300-201.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-775,34 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2025 0 199199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 Der Ansatz für 2023 ist für die Schaffung von Ökopunkten u. a. für die Reithalle angedacht. 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.889,51 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-157,96 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.080,15 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-1.291,94 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -4000,00 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 Vergabeverfahren Landratsamt -5.000 -694.758,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -984.500-518.550 -938.000 -638.000 -638.000-701.700 -622.301,97=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -959.000-491.050 -912.500 -612.500 -612.500-696.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 06.355,62 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 06.355,62 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -173.050-153.150- -175.350-132.073,39 -176.100 -174.900-185.300 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -172.250 -184.500-152.400 -174.550-131.296,39 -175.300 -174.100 200200 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-750 -800-777,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -125.717,77=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -173.050-153.150 -175.350 -176.100 -174.900-185.300 -748.019,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.132.050-644.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 201201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.281,18 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.281,18 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.000110.000+ 110.000125.551,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.000110.000 110.000125.551,00 110.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 110.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 110.000 126.832,18=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 112.000112.000 112.000 112.000 112.000112.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 124.865,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 110.000110.000 110.000 110.000 110.000110.000 202202 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -500-500- -500-455,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-500 -500-455,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -500-500 -500 -500 -500-500 124.410,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 109.500109.500 109.500 109.500 109.500109.500 203203 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 0130,00 0 00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.80010.000+ 9.8009.778,33 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.80010.000 9.8009.778,33 9.800 9.800 9.908,33=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.908,33=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.908,33=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 204204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz, Umstellung auf regeneratives System - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 58,27% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.0000+ 2.0002.531,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.0000 2.0002.500,00 2.000 2.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 00 031,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 252.000195.000+ 267.000220.979,22 267.000 267.000267.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00035.000 50.00046.629,98 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 223.510,22=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 254.000195.000 269.000 269.000 269.000269.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -225.800-146.100- -285.800-141.651,51 -285.800 -287.800-235.800 205205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -45.000-30.000 -45.000-41.326,76 -45.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000 €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -45.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -300 -300-100 -300-104,52 -300 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -300 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften -222.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -50.000-40.000- -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -50.000 -70.000-40.000 -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.500-3.000- -3.500-2.133,16 -3.500 -3.500-3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-1.388,72 -1.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-744,44 -2.000 -2.000 -185.625,63=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -279.300-189.100 -359.300 -359.300 -361.300-309.300 37.884,59=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.3005.900 -90.300 -90.300 -92.300-40.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 206206 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -47.750-40.500- -49.200-30.940,81 -48.800 -48.700-50.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -41.450 -44.200-35.750 -42.900-24.688,23 -42.500 -42.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.300 -6.300-4.750 -6.300-6.252,58 -6.300 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.940,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -47.750-40.500 -49.200 -48.800 -48.700-50.500 6.943,78=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -73.050-34.600 -139.500 -139.100 -141.000-90.800 207207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes - Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 9.0009.150+ 9.0009.133,00 9.000 9.0009.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 9.000 9.0009.050 9.0009.078,00 9.000 9.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 0100 055,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.00010.000+ 40.00039.442,80 40.000 40.00035.000 34110000 Mieten und Pachten 35.000 35.00010.000 40.00039.442,80 40.000 Pachteinnahmen Breitband 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 48.575,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00019.150 49.000 49.000 49.00044.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-50,00 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-50,00 0 0 15 Abschreibungen -27.000-25.000- -30.000-26.167,97 -30.000 -28-30.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -27.000 -30.000-25.000 -30.000-26.167,97 -30.000 -28 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -40.000-35.000- -40.000-15.328,92 -40.000 -40.000-40.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -40.000 -40.000-35.000 -40.000-15.328,92 -40.000 Personal Zweckverband sowie Vorarbeit graue Flecken -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -41.546,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -67.000-60.000 -70.000 -70.000 -40.028-70.000 7.028,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.000-40.850 -21.000 -21.000 8.972-26.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -53.200-40.500- -54.750-42.545,25 -54.450 -54.300-55.650 208208 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 83Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -36.400 -38.850-31.350 -37.950-25.743,25 -37.650 -37.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -16.800 -16.800-9.150 -16.800-16.802,00 -16.800 -16.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.545,25=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -53.200-40.500 -54.750 -54.450 -54.300-55.650 -35.516,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.200-81.350 -75.750 -75.450 -45.328-81.650 209209 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 84Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfallbeseitigung - Bürgernahe Abfallberatung mit Behältermanagement und Reklamationen Erläuterung - Annahme (Bringsystem) und Verwertung von Grüngut - Unterhaltung RAWEG- Sammelstelle / Wertstoffhof - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7200 / 7201) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.00045.000+ 40.00042.915,99 40.000 40.00040.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.000 40.00045.000 40.00042.915,99 40.000 Kostenersätze Landkreis 2,50 € pro Einwohner Ansatz 16.500 €, Kostenersatz Personal Grünmüllannahmestelle 13.200 € plus Miete 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.915,99=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 40.00045.000 40.000 40.000 40.00040.000 12 Personalaufwendungen -23.750-22.500- -25.600-23.081,39 -25.600 -25.600-25.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -19.300 -20.300-16.100 -20.500-16.627,67 -20.500 -20.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -950 -1.000-1.350 -1.200-1.240,09 -1.200 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.200 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.500 -3.700-5.050 -3.900-5.213,63 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.700-2.700- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.700-2.700 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-2.488,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-2.488,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.300-3.300- -3.300-3.261,90 -3.300 -3.300-3.300 210210 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 85Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -3.300 -3.300-3.300 -3.300-3.261,90 -3.300 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -3.300 -28.831,29=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -29.750-29.500 -31.600 -31.600 -31.600-31.000 14.084,70=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 10.25015.500 8.400 8.400 8.4009.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -40.000-34.800- -41.850-49.107,33 -41.400 -41.350-42.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.500 -42.100-34.150 -41.350-48.699,33 -40.900 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -40.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-650 -500-408,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -49.107,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -40.000-34.800 -41.850 -41.400 -41.350-42.600 -35.022,63=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -29.750-19.300 -33.450 -33.000 -32.950-33.600 211211 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 86Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung / Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300, 6800) Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Feldwege, Plätze, Brunnen und Grün an Straßen (ohne Reinigung und Winterdienst) - Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 31.00030.500+ 31.00031.027,28 31.000 31.00031.000 31410000 Zuweisungen vom Land 31.000 31.00030.500 31.00031.027,28 31.000 31.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 257.000237.300+ 246.000253.411,82 246.000 242.000246.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 238.000 227.000235.850 227.000238.192,00 227.000 223.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.450 19.00015.219,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 500938,64 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 500938,64 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 285.377,74=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 288.500268.300 277.500 277.500 273.500277.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -286.800-286.350- -286.800-190.541,33 -286.800 -286.800-286.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.856,72 0 0 42111000 Winterdienst 0 00 0-772,73 0 0 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.022,70 -150.000 -150.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.000-6.000 -6.000-557,98 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -800 -800-350 -800-355,91 -800 Ampelanlage Marsweilerstraße Stromkosten -800 15 Abschreibungen -420.000-369.000- -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000-420.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -420.000 -420.000-369.000 -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -450-450- -450-372,00 -450 -450-450 212212 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 87Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -450-450 -450-372,00 -450 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € Gesellschaft zur Förd. umwelt- gerechter Straßenplanungen: 30 € -450 -566.328,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.250-655.800 -707.250 -707.250 -707.250-707.250 -280.950,47=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -418.750-387.500 -429.750 -429.750 -433.750-429.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -396.150-249.200- -398.450-372.800,57 -398.250 -397.800-409.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -185.450 -199.250-164.600 -187.750-162.099,57 -187.550 -187.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -210.700 -210.700-84.600 -210.700-210.701,00 -210.700 -210.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -372.800,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -396.150-249.200 -398.450 -398.250 -397.800-409.950 -653.751,04=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -814.900-636.700 -828.200 -828.000 -831.550-839.700 213213 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 88Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.800-33.300- -46.300-24.431,55 -46.300 -46.300-46.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.300 -5.300-5.300 -5.300-2.656,57 -5.300 -5.300 42112000 Straßenunterhaltung allgemein 0 00 0-181,93 0 Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung Erneuerung der Schaltkästen 0 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.067,64 -12.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen -12.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-76,93 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -32.500 -29.000-16.000 -29.000-14.448,48 -29.000 -29.000 15 Abschreibungen -6.000-5.000- -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-5.000 -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 -29.430,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 214214 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 89Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -29.430,35=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.150-20.950- -25.250-23.175,95 -25.250 -25.250-26.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -22.650 -24.450-20.150 -22.750-20.655,95 -22.750 -22.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -2.500 -2.500-800 -2.500-2.520,00 -2.500 -2.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.175,95=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -25.150-20.950 -25.250 -25.250 -25.250-26.950 -52.606,30=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -81.150-59.450 -77.750 -77.750 -77.750-79.450 215215 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 90Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Verkehrssicherheit - Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Erläuterung - Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen - Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -43.000-42.000- -43.000-30.164,14 -43.000 -43.000-43.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-14.928,03 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.164,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 -30.164,14=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-25.333,68 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-25.333,68 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.333,68=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -55.497,82=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 216216 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 91Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 217217 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 92Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und kostensparsamen ÖPNV Erläuterung - Zuschuss BOB und ab 2026 für Stadtbus - Unterhaltung und Betrieb Bushaltestellen im Gemeindegebiet Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7920) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.000650+ 2.0002.627,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.000650 2.0002.627,00 2.000 2.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.627,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.000650 2.000 2.000 2.0002.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -6.500-4.400- -6.500-4.341,09 -250.000 -300.000-6.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.500 -6.500-4.400 -6.500-4.341,09 -250.000 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Erhöhung BOB ab 2022, Beteiligung an ÖPNV Stadtbus ab 2026 vermutlich hoher Abmangel wegen Anteil Stadtbus- Mobilitätsplan -300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.794,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -14.500-12.400 -14.500 -258.000 -308.000-14.500 -8.167,09=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.500-11.750 -12.500 -256.000 -306.000-12.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 218218 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 93Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.350-10.350- -14.400-4.309,32 -14.400 -14.400-15.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -11.350 -12.250-10.000 -11.400-1.186,32 -11.400 Innere Verrechnungen -11.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -3.000 -3.000-350 -3.000-3.123,00 -3.000 -3.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -4.309,32=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -14.350-10.350 -14.400 -14.400 -14.400-15.250 -12.476,41=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.850-22.100 -26.900 -270.400 -320.400-27.750 219219 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 94Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhöhung der sozialen und wirtschaftlichen Standortqualität - Planung und Herstellung sowie naturnahe und nachhaltige Pflege der Grünanlagen und Spielflächen - Wirtschaftliche Unterhaltung des öffentlichen Grüns Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von Grünanlagen (Bädle, B30, Kreisverkehr) einschl. Wegenetz und Spielplätze (und deren Ausstattung) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5800, 5810, 5710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0657,00 0 00 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0150+ 0117,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 0150 0117,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.0000+ 5.0009.909,50 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.000 5.0000 5.0009.909,50 5.000 Kostenersätze Holzerlöse, Verkauf Obstbäume etc. 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 10.683,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.000150 5.000 5.000 5.0005.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -33.200-17.700- -34.200-28.735,62 -34.200 -34.200-34.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -31.000 -31.500-15.500 -31.500-28.735,62 -31.500 Bewirtschaftung öffentliches Grün, Mulchen, Holz schlagen etc. -31.500 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -700 -700-700 -7000,00 -700 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -700 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -2.000-1.500 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 238 € (monatlich) -2.000 15 Abschreibungen -10.000-9.000- -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 -4.000-9.000 -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 220220 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 95Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.100-1.900- -5.100-6.109,09 -5.100 -5.100-5.100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.700 -2.500-3.627,78 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.600 -2.600-200 -2.600-2.481,31 -2.600 Umlage Unfallversicherung -2.600 -44.615,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -48.300-28.600 -42.300 -42.300 -42.300-43.300 -33.932,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.300-28.450 -37.300 -37.300 -37.300-38.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -214.900-198.500- -215.450-280.599,31 -215.500 -215.450-227.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -161.700 -174.350-143.500 -162.250-227.361,31 -162.300 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -162.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-55.000 -53.200-53.238,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -280.599,31=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -214.900-198.500 -215.450 -215.500 -215.450-227.550 -314.531,56=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -258.200-226.950 -252.750 -252.800 -252.750-265.850 221221 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 96Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhalt der Gewässer und des Grundwassers als Existenzgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Natur- haushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erhalt und Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer - Unterhaltung der Gewässerläufe inkl. Hochwasserschutz und Gehölzpflege Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb wasserbaulicher Anlagen und kommunaler Gewässer - Gewässer 2. Ordnung: Bampfen, Sulzmoosbach, Baindter Bädle, Gewässerrandstreifen Wolfegger Ach (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6900) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.000150+ 4.0002.946,00 4.000 4.0004.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.000 4.000150 4.0002.946,00 4.000 4.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.946,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.000150 4.000 4.000 4.0004.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-1.600- -3.000-2.902,21 -3.000 -3.000-3.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-1.600 -3.000-2.902,21 -3.000 Unterhaltung und Reinigung Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -6.000-2.000- -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-2.000 -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.500-2.200- -2.500-1.600,00 -2.500 -2.500-2.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -2.000 -2.000-1.700 -2.000-1.600,00 -2.000 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme -2.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 -7.514,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -11.500-5.800 -11.500 -11.500 -11.500-11.500 222222 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 97Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -4.568,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -7.500-5.650 -7.500 -7.500 -7.500-7.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -41.150-35.450- -41.200-50.234,74 -41.250 -41.200-43.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -33.150 -35.700-29.450 -33.200-42.416,74 -33.250 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -33.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -8.000 -8.000-6.000 -8.000-7.818,00 -8.000 -8.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -50.234,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -41.150-35.450 -41.200 -41.250 -41.200-43.700 -54.803,27=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.650-41.100 -48.700 -48.750 -48.700-51.200 223223 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 98Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume - Durchführung pietätvoller Bestattungen, inklusive Räume zur Abschiednahme und zur Durchführung von Trauerfeiern Erläuterung - Bereitstellung von Reihen- und Wahlgräbern als Kinder-, Urnen-, Erd- und Anonymgräber einschließlich Bau und Unterhaltung von Erschließungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Grünflächen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7510) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 27.00028.450+ 24.00029.726,00 23.000 21.00025.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 27.000 25.00028.450 24.00029.726,00 23.000 21.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 30.00023.200+ 30.00032.046,70 30.000 30.00030.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 Benutzungsgebühren 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.772,70=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 57.00051.650 54.000 53.000 51.00055.000 12 Personalaufwendungen -21.150-20.300- -22.700-19.643,85 -22.700 -22.700-22.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.300 -17.150-15.650 -17.500-14.938,07 -17.500 Vergütung der Beschäftigten -17.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-210,36 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.300-1.150 -1.300-1.148,85 -1.300 -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.650 -3.850-3.450 -3.900-3.346,57 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -3.900 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete 0 0-50 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.950-18.200- -31.850-26.628,26 -31.850 -31.950-30.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -14.000 -14.000-3.000 -15.000-15.153,11 -15.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 €, Rau, Belegung Gräber Erdarbeiten -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.750 -1.750-1.200 -1.750-1.121,20 -1.750 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.750 224224 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 99Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.400 -2.200-1.500 -2.200-1.068,00 -2.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -2.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.300 -2.300-2.000 -2.400-1.805,95 -2.400 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -2.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -9.000 -9.000-9.000 -9.000-7.480,00 -9.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, öffnen Gräber -9.000 15 Abschreibungen -39.000-27.000- -39.000-39.886,04 -39.000 -39.000-39.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -39.000 -39.000-27.000 -39.000-39.886,04 -39.000 Abschreibungen -39.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -650-650- -650-8.765,56 -650 -650-650 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-38,73 -500 Geschäftsausgabe, Bürobedarf -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-8.726,83 0 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 0 -94.923,71=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -91.750-66.150 -94.200 -94.200 -94.300-92.700 -33.151,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.750-14.500 -40.200 -41.200 -43.300-37.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -138.550-116.600- -141.450-126.616,33 -141.200 -140.900-147.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -122.850 -131.550-105.600 -125.750-110.934,33 -125.500 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 40.000 € Personalkosten 00./02./03.: 14.700 € -125.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.700 -15.700-11.000 -15.700-15.682,00 -15.700 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -15.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -126.616,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -138.550-116.600 -141.450 -141.200 -140.900-147.250 225225 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 100Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -159.767,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -173.300-131.100 -181.650 -182.400 -184.200-184.950 226226 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 101Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen der Natur und Landschaft - Erhaltung und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt - Natur- und Artenschutz Erläuterung - Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft/Landschaftspflege (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5551) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -1.200-1.200- -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200-1.200 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 Aufteilung Deckumlage Förderung der Landwirtschaft -1.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.080,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -1.080,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -1.080,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -8.750-7.900 -8.800 -8.800 -8.800-9.350 227227 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 102Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherung eines ausreichenden, differenzierten Arbeitsplatzangebotes sowie Erhaltung und Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch Ansiedlung von Firmen und Organisationen Erläuterung - Förderung und Unterstützung der örtlichen Wirtschaft - Interkommunales Gewerbegebiet - Förderung Gewerbe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.6001.600+ 1.600926,56 1.600 1.6001.600 34110000 Mieten und Pachten 1.600 1.6001.600 1.600926,56 1.600 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet alle zwei Jahr Auszahlung 1.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 926,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6001.600 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.0000- -10.000-2.500,00 -10.000 -10.000-10.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -10.000 -10.0000 -10.000-2.500,00 -10.000 Aufwendungen interkommunales Gewerbegebiet - Anteil Baindt -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.500,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.0000 -10.000 -10.000 -10.000-10.000 -1.573,44=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.4001.600 -8.400 -8.400 -8.400-8.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.000-18.050- -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800-21.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.000 -21.550-18.050 -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.548,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.000-18.050 -19.700 -19.900 -19.800-21.550 -18.122,23=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -28.400-16.450 -28.100 -28.300 -28.200-29.950 228228 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 103Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 229229 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 104Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Betrieb gewerblicher Art (Schenk-Konrad-Halle und Gaststätte zur Mühle) - Inbetriebnahme 06.09.1986 - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung nach unternehmerischer Nutzung (Vorsteuerabzugsquote 2017: 98,43%). Erläuterung - Privatrechliche Vermietung und Verpachtung von der Schenk-Konrad-Halle bzw. Gaststätte "Zur Mühle" - Unterhaltung der Festhalle, Gaststätte "Zur Mühle" -Einnahmen gem. Pachtvertrag bzw. Entgelte, jährliche Unterhaltung und Abmangel (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7670). Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0449,50 0 00 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 44.00048.500+ 44.00017.549,88 44.000 44.00044.000 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 Mieteinnahmen Halle, sofern Belegung wegen Corona und Energiekrise stattfinden kann. 7.500 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 Pachteinnahmen Gaststätte 10.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 26.000 26.00025.000 26.0005.042,31 26.000 Kostenersätze 26.000 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 Rückvergütung Brauerei/Tabakw.-Prov. 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 17.999,38=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00048.500 44.000 44.000 44.00044.000 12 Personalaufwendungen -12.900-19.850- -13.600-9.719,96 -13.600 -13.600-13.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.600 -10.050-14.500 -10.100-5.873,94 -10.100 Vergütung der Beschäftigten -10.100 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-61,82 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -800-1.200 -800-745,72 -800 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -800 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.500 -2.600-4.150 -2.700-3.038,48 -2.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -2.700 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -83.900-62.900- -83.900-45.250,63 -83.900 -83.900-83.900 230230 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 105Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-15.000 -25.000-12.486,77 -25.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unter anderem: Kleinarbeiten, Fenstererneuerung, Fassade streichen, Fliesen ersetzen: 15.000 € Reinigung Abluftanlage Küche, Vorhaltung für Notreparaturen: 5.000 € Nebenkosten Einheit 6 und 18 -25.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-248,63 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -8.400 -8.400-8.400 -8.4000,00 -8.400 -8.400 42411000 Fernwärme / Heizung -23.000 -23.000-15.000 -23.000-16.261,58 -23.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -23.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -500-500 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.500 -12.500-12.500 -12.500-5.026,65 -12.500 Stromkosten waren wegen der geringeren Belegung (Corona) geringer -12.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-10.000 -13.000-11.027,00 -13.000 Versicherungskosten, Müll, Wasser -13.000 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 00 0-200,00 0 0 15 Abschreibungen -45.500-45.500- -38.500-45.874,00 -38.500 -38.500-38.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -45.000 -38.000-45.000 -38.000-45.874,00 -38.000 Abschreibungen -38.000 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.500-5.500- -5.500-819,40 -5.500 -5.500-5.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-371,34 -2.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-182,36 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-265,70 -2.000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.000 231231 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 106Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -101.663,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -147.800-133.750 -141.500 -141.500 -141.500-141.350 -83.664,61=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.800-85.250 -97.500 -97.500 -97.500-97.350 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -86.650-78.450- -89.300-66.344,27 -88.750 -88.600-91.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -74.850 -79.600-64.950 -77.500-54.561,27 -76.950 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -76.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -11.800 -11.800-13.500 -11.800-11.783,00 -11.800 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -11.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -66.344,27=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -86.650-78.450 -89.300 -88.750 -88.600-91.400 -150.008,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -190.450-163.700 -186.800 -186.250 -186.100-188.750 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 232232 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 233233 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer - festgelegte Hebesätze - gem. Haushaltserlass: Gemeindeanteil an der EKSt und USt. sowie Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Komm. Investitionspauschale, FAG-Umlage, Kreisumlage Erläuterung - Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und ähnliches (Konzessionsabgaben 5310 und 5320) - Allgemeine Zuweisungen wie Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen, Bedarfszuweisungen - Allgemeine Umlagen, z. B. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage (ehem. Gliederung Kameralistik UA 9000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 Grundsteuer A - Erhöhung um 20% Hebesatzpunkte auf Hebesatz 370 v. H. 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 Grundsteuer B - Erhöhung um 50 Hebesatzpunkte auf Hebesatz 450 v. H. 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 Hebesatz: Erhöhung um 20 Hebesatzpunkte auf 370 v. H. 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 Hundesteuer-Anpassung 2024 bzw. 2025 geplant 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 Zweitwohnungssteuer 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.890.0002.066.000+ 3.025.0002.174.529,36 3.150.000 3.175.0002.804.000 234234 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 8.495.470,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.068.5008.525.500 11.307.500 11.566.500 11.697.50010.419.300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 0-45.498,71 0 00 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -3.657.500-4.067.600- -4.700.000-4.082.973,67 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 Gewerbesteuerumlage Hebesatz: 2023: -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 235235 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.128.472,38=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.657.500-4.067.600 -4.700.000 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 4.366.997,68=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 4.366.997,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 236236 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten (ehem . Gliederung Kameralistik UA 9100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.0000+ 14.00014.777,09 14.000 14.00014.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.000 14.0000 14.00014.777,09 14.000 Beteiligungsgesellschaft Netze BW - Vergütung des 500.000 € Anteils. 14.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.293,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 2023/2024 Zins 0,00-0,1% - 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen Zinseinnahmen EB Wasserversorgung insgesamt: 13.400 €/ 12.500 € Zinseinnahmen EB Abwasserbeseitigung insgesamt: 48.500 €/ 46.900 € Zinseinnahmen ZV Wasserversorgung insgesamt: 5.800 €/ 5.700 € 60.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 92.070,72=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 82.20070.450 78.400 76.400 74.40079.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 Zinsen für Kassenkredite, Liquidität wird mit Investitionen massiv runter gefahren. -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt - Kreditaufnahmen Durchschnittzinssatz 3%- max. 5 Mio. 2023/ max. 10 Mio. € 2024 -300.000 237237 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.000-10.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-10.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -27.568,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -117.000-17.000 -322.000 -322.000 -322.000-322.000 64.501,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.80053.450 -243.600 -245.600 -247.600-242.400 21 Erträge aus internen Leistungen 560.200370.450+ 560.200604.251,58 560.200 560.200560.200 38120000 Kalkulatorische Zinsen 560.200 560.200370.450 560.200604.251,58 560.200 560.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 604.251,58=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 560.200370.450 560.200 560.200 560.200560.200 668.753,31=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 525.400423.900 316.600 314.600 312.600317.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 238238 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 239239 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2021 / 2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 02.12.2020Datum: 15:08:55Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2020 2021 2022 20232019 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2024 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2025 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 192.750166.750+ 192.750185.843,86 192.750 192.750192.750 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.855.100-1.689.800- -1.844.100-1.612.779,61 -1.832.100 -1.839.100-1.839.300 -1.426.935,75=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.662.350-1.523.050 -1.651.350 -1.639.350 -1.646.350-1.646.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 027.140,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 0249.256,91 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.034.0002.300.000+ 2.150.0004.356.456,80 500.000 2.500.000400.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.632.853,71=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.034.0002.300.000 2.150.000 500.000 2.500.000400.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.500.000-500.000- -1.000.000-1.358.586,60 -1.000.000 -1.000.000-1.500.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 0-498.513,82 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -189.500-57.900- -15.500-85.653,16 -13.000 -10.000-73.800 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -50.0000- 00,00 0 0-50.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0-2.000- 0-28.335,33 0 00 -1.971.088,91=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.739.500-559.900 -1.015.500 -1.013.000 -1.010.000-1.623.800 2.661.764,80=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 294.5001.740.100 1.134.500 -513.000 1.490.000-1.223.800 1.234.829,05=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.367.850217.050 -516.850 -2.152.350 -156.350-2.870.350 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 240240 Maurer Stempel weiß klein Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 241241 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 70.15071.000+ 76.150133.356,49 80.150 72.15071.650 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -684.500-592.700- -695.850-580.983,53 -699.400 -682.600-735.500 -447.627,04=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -614.350-521.700 -619.700 -619.250 -610.450-663.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 15.00092.000+ 00,00 0 0122.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 010.000+ 00,00 0 010.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 15.000102.000 0 0 0132.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -250.000-250.000- 00,00 0 0-150.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -440.000-522.300- -236.000-39.077,44 0 0-26.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -10.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -39.077,44=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -700.000-772.300 -236.000 0 0-176.500 -39.077,44=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -685.000-670.300 -236.000 0 0-44.500 -486.704,48=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.299.350-1.192.000 -855.700 -619.250 -610.450-708.350 242242 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 134.200146.600+ 134.200131.538,75 134.200 134.200134.200 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -929.750-781.800- -969.900-1.022.876,74 -974.050 -978.600-956.400 -891.337,99=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -795.550-635.200 -835.700 -839.850 -844.400-822.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0400.000+ 1.396.0005.661,00 0 01.228.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 04.000,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 9.661,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0400.000 1.396.000 0 01.228.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -5.100.000-4.000.000- 0-333.830,07 0 0-5.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -78.500-51.000- -5.000-6.296,77 -5.000 -5.000-357.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -340.126,84=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.178.500-4.051.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.357.500 -330.465,84=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.178.500-3.651.000 1.391.000 -5.000 -5.000-4.129.500 -1.221.803,83=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -5.974.050-4.286.200 555.300 -844.850 -849.400-4.951.700 243243 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -54.450-53.550- -54.750-22.439,11 -54.650 -54.650-54.900 -22.439,11=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -22.439,11=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 244244 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 700400+ 7001.175,00 700 700700 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -49.100-34.550- -51.600-28.583,19 -51.350 -51.350-51.000 -27.408,19=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.400-34.150 -50.900 -50.650 -50.650-50.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.000-5.000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 -27.408,19=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -53.400-39.150 -55.900 -55.650 -55.650-55.300 245245 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 400350+ 400495,50 400 400400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -119.350-103.800- -120.900-96.930,26 -116.950 -120.650-120.200 -96.434,76=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -96.434,76=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 246246 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -18.700-15.250- -19.500-14.521,12 -19.450 -19.400-19.550 -14.521,12=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -18.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -20.0000 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -20.0000 0 0 00 -14.521,12=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -38.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 247247 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 596.700458.100+ 606.650488.790,47 605.900 605.500613.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -812.800-520.050- -810.000-455.347,25 -808.500 -807.700-824.800 33.443,22=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -216.100-61.950 -203.350 -202.600 -202.200-211.000 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -110.0000- -100.0000,00 -100.000 0-500.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -20.0000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 33.443,22=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -346.100-61.950 -303.350 -302.600 -202.200-711.000 248248 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.197.000967.300+ 1.217.0001.209.653,70 1.217.000 1.217.0001.207.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.985.150-2.379.050- -2.987.250-2.294.407,90 -2.976.750 -2.976.150-3.021.150 -1.084.754,20=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.788.150-1.411.750 -1.770.250 -1.759.750 -1.759.150-1.814.150 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 0490.000,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.449,81 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 491.449,81=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -150.000-11.602,24 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-5.000- -2.0001.228,18 -2.000 -2.000-2.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -35.500-40.000- -150.0000,00 0 0-40.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -10.0000- 00,00 0 00 -10.374,06=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 481.075,75=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 -603.678,45=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.882.650-1.456.750 -2.072.250 -1.761.750 -1.761.150-1.856.150 249249 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.200-4.200- -4.200-3.107,00 -4.200 -4.200-4.200 -3.107,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -3.107,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 250250 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 300300+ 3000,00 300 300300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -250.750-218.000- -252.850-192.604,36 -253.000 -252.700-256.100 -192.604,36=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -250.450-217.700 -252.550 -252.700 -252.400-255.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -30.0000- 0-2.518,60 0 0-10.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-1.500- -2.500-1.118,02 -2.500 -2.500-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -3.636,62=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -3.636,62=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -196.240,98=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -349.450-219.200 -255.050 -255.200 -254.900-270.800 251251 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 25.50027.500+ 25.50078.034,08 25.500 25.5004.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.157.550-670.700- -1.113.350-807.855,70 -814.100 -812.900-887.000 -729.821,62=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.132.050-643.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 300.000500.000+ 300.0000,00 0 0300.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.930.0003.625.000+ 00,00 0 01.930.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.230.0004.125.000 300.000 0 02.230.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.658.000-2.175.000- 00,00 0 0-1.158.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -35.000-35.000- -100.0000,00 0 0-35.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.000-2.000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.695.000-2.212.000 -100.000 0 0-1.193.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 535.0001.913.000 200.000 0 01.037.000 -729.821,62=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -597.0501.269.800 -887.850 -788.600 -787.400154.800 252252 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 448.800372.000+ 468.800484.052,37 468.800 468.800463.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -440.500-328.900- -507.200-450.340,23 -506.050 -507.750-459.550 33.712,14=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 8.30043.100 -38.400 -37.250 -38.9504.250 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 416.0002.750.000+ 4.400.0000,00 3.600.000 02.010.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 04.050,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 144.350114.400+ 129.350146.550,00 129.350 129.350129.350 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 150.600,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 560.3502.864.400 4.529.350 3.729.350 129.3502.139.350 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.090.000-3.190.000- -5.560.000-25.976,61 -4.560.000 -85.000-350.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.347.000-250.000- -260.000-27.860,06 0 0-750.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-1.000.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -1.053.836,67=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.437.000-3.440.000 -5.820.000 -4.560.000 -85.000-1.100.000 -903.236,67=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.876.650-575.600 -1.290.650 -830.650 44.3501.039.350 -869.524,53=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.868.350-532.500 -1.329.050 -867.900 5.4001.043.600 253253 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.50031.000+ 31.50031.027,28 31.500 31.50031.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -823.400-648.200- -822.350-701.859,20 -1.065.650 -1.115.200-836.400 -670.831,92=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -791.900-617.200 -790.850 -1.034.150 -1.083.700-804.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 100.000200.000+ 060.095,00 0 0120.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0726.234,47 0 01.130.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 786.329,47=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 515.000250.000 0 0 01.250.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 0-6.403,13 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.090.000-2.005.000- -893.000-219.990,08 -915.000 -380.000-2.012.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -226.393,21=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -4.090.000-2.005.000 -893.000 -915.000 -380.000-2.012.000 559.936,26=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -3.575.000-1.755.000 -893.000 -915.000 -380.000-762.000 -110.895,66=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.366.900-2.372.200 -1.683.850 -1.949.150 -1.463.700-1.566.900 254254 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 35.00023.200+ 35.000101.914,31 35.000 35.00035.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -499.900-421.000- -506.900-553.295,13 -506.750 -506.450-526.350 -451.380,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -464.900-397.800 -471.900 -471.750 -471.450-491.350 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 413.0000+ 0111.100,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 111.100,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 413.0000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.640.000-480.000- -310.000-345.547,01 -10.000 -10.000-160.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -90.000-45.000- -30.000-9.311,04 -10.000 -10.000-160.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -354.858,05=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.730.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -243.758,05=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.317.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -695.138,87=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.781.900-922.800 -811.900 -491.750 -491.450-811.350 255255 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 45.60050.100+ 45.60037.042,96 45.600 45.60045.600 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -218.950-184.750- -222.000-173.612,27 -221.650 -221.400-225.800 -136.569,31=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -173.350-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-180.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -55.0500- 00,00 0 0-60.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -55.0500 0 0 0-60.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -55.0500 0 0 0-60.000 -136.569,31=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -228.400-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-240.200 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 256256 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 257257 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:33:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.711.1008.966.400+ 11.946.30012.587.264,87 12.203.300 12.332.30011.059.300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.774.500-4.084.600- -5.022.000-7.312.256,62 -5.072.000 -5.122.000-4.623.000 5.275.008,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 6.936.6004.881.800 6.924.300 7.131.300 7.210.3006.436.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.500.0001.500.000+ 500.0000,00 0 0800.000 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 5.275.008,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 13.436.6006.381.800 7.424.300 7.131.300 7.210.3007.236.300 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 258258 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 259259 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om B un d 0 0 11 .4 47 ,7 6 0 0 0 0 0 0 0 11 .4 47 ,7 6 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 3. 57 2, 80 0 0 0 0 0 0 0 3. 57 2, 80 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 25 .5 19 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 25 .5 19 ,6 5 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 75 9, 11 86 3 0 0 0 0 0 0 5. 75 9, 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 0. 40 3, 80 2. 13 6 0 0 0 0 0 0 -2 0. 40 3, 80 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 260260 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 261261 Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt, B ür ob ed ar f Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f 11 14 00 00 11 14 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f Ze nt ra le F un kt io ne n 11 14 11 14 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 .1 93 ,6 6 0 0 0 0 0 0 0 -4 .1 93 ,6 6 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 262262 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 2. 00 0 0 10 .8 79 ,3 8 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 20 .8 79 ,3 8 V ire ns ch ut z A ns ch af fu ng v on n eu en L iz en ze n - V ie re ns ch ut z 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4. 00 0 0 38 .3 57 ,8 1 2. 71 3 0 2. 50 0 0 64 .5 00 0 0 10 9. 35 7, 81 N eu es D ok um en te nm an ag em en ts ys te m (2 02 4: 1 0. 00 0 €) , S er ve r R at ha us , i nk l. B au ho f, S ch ul e, K in de rg ar te n - R es tl. A nt ei l E B W V u nd A B W (2 02 4: 5 0. 00 0 €) A us ba u S itz un gs sa al m it fe st em in te gr ie rte m B ea m er (2 02 3: 2 .5 00 € ) D ru ck er S ta nd es am t 2 02 4: 1. 50 0 € O ffe ne s W LA N D or fp la tz (2 02 6: 4 .0 00 € ), W eb -G IS -L ös un g (2 02 4: 3 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 263263 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 .0 00 0 -4 9. 23 7, 19 -2 .7 13 0 -4 .5 00 0 -6 6. 50 0 0 -2 .0 00 -1 30 .2 37 ,1 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 264264 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g - H öh en ve rs te llb ar e S ch re ib tis ch e (2 02 3 - 1 5. 00 0 €, 20 24 - 15 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .2 98 ,6 8 0 -5 .0 00 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 0 -3 8. 29 8, 68 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 265265 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 266266 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 19 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 35 .6 50 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 2. 90 0, 00 0 0 16 .0 00 0 0 0 0 18 .9 00 ,0 0 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 16 .7 50 ,0 0 16 .7 50 0 0 0 0 0 0 16 .7 50 ,0 0 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 22 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 38 .6 50 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 3. 11 9, 94 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 25 3. 11 9, 94 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 15 2. 22 7, 13 0 0 0 0 0 0 0 15 2. 22 7, 13 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 10 0. 89 2, 81 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 10 0. 89 2, 81 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 267267 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 22 5. 54 5, 31 12 1. 27 3 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 51 8. 44 5, 31 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 24 .0 89 ,9 6 0 7. 20 0 14 0. 00 0 0 31 .9 00 0 0 19 5. 98 9, 96 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0 0 51 .0 11 ,2 0 46 .4 03 0 0 0 9. 00 0 0 0 60 .0 11 ,2 0 Fr ei sc hn ei de r 3 x in sg . ( 20 24 - 4. 20 0 €) M ot or sä ge (2 02 4 - 1 .8 00 € ) A kk u, G er ät e (2 02 4 - 3 .0 00 € ) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 61 .6 00 ,0 0 0 61 .6 00 0 0 80 .0 00 0 0 14 1. 60 0, 00 P V -A nl ag e (2 02 4 - 8 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 88 .8 44 ,1 5 74 .8 70 0 2. 00 0 0 0 0 10 .0 00 12 0. 84 4, 15 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -4 56 .0 15 ,2 5 -1 90 .6 46 -6 8. 80 0 -1 26 .0 00 0 -1 20 .9 00 0 -1 0. 00 0 -7 32 .9 15 ,2 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 268268 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 269269 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 50 0. 00 0 0 4. 70 1. 94 0, 95 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .7 01 .9 40 ,9 5 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 74 4. 17 4, 54 0 0 0 0 0 0 0 74 4. 17 4, 54 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 50 0. 00 0 0 3. 95 7. 76 6, 41 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 11 .9 57 .7 66 ,4 1 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 270270 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 00 .0 00 0 1. 59 5. 73 7, 10 2. 82 5. 08 2 -1 .1 50 .0 00 26 0. 00 0 0 -1 80 .0 00 0 -3 50 .0 00 32 5. 73 7, 10 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 271271 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 272272 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 273273 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 274274 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 275275 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 276276 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 277277 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 278278 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 279279 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 280280 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 281281 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 282282 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 283283 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 284284 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck (2 02 4 - 1 80 .0 00 € , 2 02 5 - 4 50 .0 00 € ) Zu sc hu ss L an d S ch ul sa ni er un g/ S ch ul ba uf ör de ru ng (2 02 4 - 2 48 .0 00 € , 2 02 5 - 1 46 .0 00 € ) Zu sc hu ss B un d K fW -5 5 S an ie ru ng (2 02 4 - 8 00 .0 00 € , 2 02 5 - 8 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 4. 53 6. 33 1, 60 33 3. 83 0 4. 00 0. 00 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 14 .6 36 .3 31 ,6 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 19 9. 19 4, 19 0 0 0 0 0 0 0 19 9. 19 4, 19 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 33 3. 83 0, 07 33 3. 83 0 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 10 .4 33 .8 30 ,0 7 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e - I nv es tit io ne n 20 21 /2 02 2 B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e - K la ss e 3 un d 4 - U m se tz un g A uß en kl as se /B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e et c. ) - b is E nd e A ug us t b er ei ts 8 30 .0 00 € a n P la nu ng sk os te n, U m zu g et c. (2 02 3 - 5. 00 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 .0 00 .0 00 € ) -R et en tio ns be ck en a uf gr un d S ch ul sa ni er un g in G en eh m ig un g ge fo rd er t ( 20 23 - 10 0. 00 0 €) 285285 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 0 4. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e In ve st iti on en B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e- K la ss e 3 un d 4- U m se tz un g A us se nk la ss e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e, et c. ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 12 9. 20 9, 24 6. 29 6 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 58 0. 20 9, 24 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 71 .9 27 ,7 9 6. 29 6 0 0 0 0 0 0 71 .9 27 ,7 9 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 57 .2 81 ,4 5 0 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 50 8. 28 1, 45 -A us st at tu ng M ed ie ne nt w ic kl un gs pl an (2 02 3 - 5 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 0. 00 0 €) -A us st at tu ng B lä se rk la ss e N eu an sc ha ffu ng p ro J ah r 2 .5 00 € -A ns ch af fu ng n eu e M us ik - u nd M ik ro fo na nl ag e (2 02 3 - 7 .0 00 € ) -A us st at tu ng T ie rp rä pa ra te S ac hu nt er ric ht (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) -A us st at tu ng R äu m lic hk ei te n im W eg e de r S ch ul sa ni er un g - M öb ili ar (2 02 4 - 3 00 .0 00 € ) -U nv or he rg es eh en es im S ch ul be tri eb p ro J ah r 2 .5 00 € -S ch ne er tra kt or / a lte rn . S ch ne ef rä se (2 02 3 - 1 4. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -4 .2 59 .8 79 ,8 4 -3 34 .4 65 -3 .6 51 .0 00 -5 .1 78 .5 00 -5 .3 50 .0 00 -4 .1 29 .5 00 0 1. 39 1. 00 0 -1 2. 18 6. 87 9, 84 286286 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 287287 Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 288288 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 E rw er b vo n be w eg lic he n S ac he n de s A V im R ah m en U m zu g S ch ul sa ni er un g pr o Ja hr 5. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 -3 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 289289 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 290290 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss S an ie ru ng e v. K irc he B ai en fu rt/ B ai nd t - B es ch lu ss 1 1. 01 .2 2 (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 0. 00 0 0 0 0 0 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 291291 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 292292 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 0 60 0. 00 0, 00 A ns at z fü r S oz ia lb au (2 02 3 - 1 00 .0 00 € , 2 02 4 - 5 00 .0 00 € ) 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0, 00 A ns ät ze fü r d en A br is s K lo st er ho f 4 , K üf er st ra ße 8 (2 02 5 - 1 00 .0 00 € , 2 02 6 - 1 00 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 00 .0 00 -5 00 .0 00 -5 00 .0 00 0 -1 00 .0 00 -8 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 293293 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 294294 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Le itu ng v on H ei zz en tra le z um O bj ek t F rie se nh äu sl er S tr. 1 2 - S tro m ei ge nv er so rg un g (2 02 3 - 1 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 E rs at zb es ch af fu ng en in e in ze ln en G eb äu de n (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 5. 00 0 0 0 0 0 -2 5. 00 0, 00 295295 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 296296 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 P au sc ha le l M itt el an m el du ng A us st at tu ng H er r P la ng g (2 02 3 - 5 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 0 0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 297297 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 49 1. 44 9, 81 49 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 49 1. 44 9, 81 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 08 9. 35 7, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 1. 23 9. 35 7, 60 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 56 6. 86 4, 00 0 0 0 0 0 0 0 56 6. 86 4, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 52 2. 49 3, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 67 2. 49 3, 60 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 00 0 0 15 9. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 22 6. 74 8, 90 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Ze ite rfa ss un gs pr og ra m m K in de rg ar te n S M S 298298 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 00 0 0 13 4. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 49 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 19 1. 74 8, 90 M öb el n eu e K in de rg ar te ng ru pp e (2 02 3 - 3 5. 00 0 €) S pi el m at er ia l ( 20 23 - 12 .0 00 € ) V er sc hi ed en es - pr o Ja hr 2 .0 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .0 00 0 -7 57 .6 56 ,6 9 48 1. 07 5 -3 .7 00 -5 9. 00 0 0 -2 .0 00 0 -1 52 .0 00 -9 74 .6 56 ,6 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 299299 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 B es ch af fu ng Ip ad s 4. 00 0 € so w ie Z us ch us s Lü ftu ng sa nl ag e 2. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .3 00 ,0 0 0 -1 .3 00 -6 .0 00 0 0 0 0 -7 .3 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 300300 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 301301 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 20 23 - 29 .5 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 7 .5 00 € ; S an ie ru ng sk os te n: 1 4. 50 0 €; S an ie ru ng P ar ke tb öd en , G ar te nm öb el 3 .5 00 € 20 24 - 40 .0 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 8 .5 00 € S an ie ru ng sk os te n: 2 6. 00 0 €" In ve st iti on sk os te nz us ch us s 20 25 . 1 50 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 302302 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 0 -4 0. 00 0 -2 9. 50 0 0 -4 0. 00 0 0 -1 50 .0 00 -2 59 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 303303 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 68 12 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng G er ät sc ha fte n S po rth al le k le in e Tu rn ha lle T ur ng er ät e - N ut zu ng K ig a S M S , S B B Z un d pa rti el l d ie S ch ul e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € , 2 02 5 - 2 .5 00 € , 2 02 6 - 2. 50 0 €, 2 02 7 - 2 .5 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 00 0 -3 .6 89 ,0 7 -2 .5 18 -1 .5 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -2 .5 00 -2 1. 18 9, 07 304304 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 305305 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 0 40 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 N eu er B el ag M in is pi el fe ld - K le in sp ie lfe ld (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 P la nu ng sr at e Fr ei sp or ta nl ag e S po rtv er ei n - r ot er P la tz 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 In ve st iti on sz us ch us s R ei tv er ei n - A ns ch lu ss ko st en be itr äg e un d ök ol og is ch er A us gl ei ch (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 44 .0 00 0 0 0 0 52 .1 49 ,4 9 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 0 0 0 0 0 8. 14 9, 49 306306 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 44 .0 00 0 0 0 0 44 .0 00 ,0 0 R as en m äh ro bo te r ( 20 23 - 22 .0 00 € ) B ew äs se ru ng sa nl ag e (2 02 3 - 2 2. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .1 49 ,4 9 -1 .1 18 0 -9 4. 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 -1 12 .1 49 ,4 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 307307 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 12 8. 30 7, 45 0 4. 12 5. 00 0 2. 23 0. 00 0 0 2. 23 0. 00 0 0 30 0. 00 0 8. 88 8. 30 7, 45 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 35 .0 00 ,0 0 0 35 .0 00 35 .0 00 0 35 .0 00 0 10 0. 00 0 20 5. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 .0 00 ,0 0 0 20 .0 00 20 .0 00 0 20 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 K lim a- u nd A rte ns ch ut z - p au sc ha le r A ns at z In ve st iv (2 02 3 - 2 0. 00 0 €, 2 02 4 - 2 0. 00 0 €) 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 .0 00 ,0 0 0 15 .0 00 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 45 .0 00 ,0 0 U nv or he rg es eh en es A llg em ei n B au am t ( 20 23 - 15 .0 00 € , 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 78 43 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en A nt ei le n 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 308308 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 Ta bl et fü r A uß en di en st (2 02 3 - 2 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 1. 41 3. 00 0, 00 0 1. 91 3. 00 0 53 5. 00 0 0 1. 03 7. 00 0 0 20 0. 00 0 3. 18 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 309309 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m L eb en sm itt el m ar kt : 14 7. 00 0 €; w ei te re P V -A nl ag e 10 0. 00 0 € (S po rth al le ng eb äu de , K ig a N eu ba u od er F rie se nh äu sl er S tr. 1 2) P V -A nl ag en S K H u nd B au ho f s in d 20 24 d ire kt a uf d en P ro du kt en v or ha nd en . A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m D or fp la tz - E ig en an te il 1 La de st at io n (2 02 5 - 1 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 310310 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 31 .0 00 0 0 0 -1 0. 00 0 -1 41 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 311311 G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 00 00 53 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 53 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 312312 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 313313 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 50 .3 50 0 -8 50 ,0 0 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 26 5. 90 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 314314 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 Zu sc hu ss B H K W - Fe rn w är m ev er so rg un g/ Le itu ng sn et z (2 02 3 - 3 00 .0 00 € , 2 02 4 - 30 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 1. 50 0, 00 1. 50 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 1. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 6. 33 4, 22 1. 79 1 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 50 6. 33 4, 22 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 31 .4 99 ,4 4 0 0 0 0 0 0 0 31 .4 99 ,4 4 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 46 7, 29 46 7 0 0 0 0 0 0 46 7, 29 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 24 .3 67 ,4 9 1. 32 3 0 0 0 0 0 0 24 .3 67 ,4 9 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 0. 00 0, 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z Fi sc he rs tra ße in k. U m ve rle gu ng D or fp la tz (2 02 3 - 1 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 315315 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le e tc . ( 20 23 - 1. 00 0. 00 0 €, 20 24 - 75 0. 00 0 €, 2 02 5 - 2 50 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 31 .9 42 ,2 1 -2 8. 15 1 -2 50 .0 00 -8 50 .0 00 -1 .1 50 .0 00 -6 00 .0 00 0 -2 50 .0 00 -2 .1 31 .9 42 ,2 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 316316 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 Zu sc hü ss e vo m L an d un d B un d B re itb an dv er so rg un g (2 02 4 - 1 .7 10 .0 00 € , 2 02 5 - 4. 40 0. 00 0 €, 2 02 6 - 3 .6 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 4. 65 5, 92 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 65 5, 92 68 71 33 60 E in za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 29 7, 09 0 0 0 0 0 0 0 29 7, 09 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 4. 35 8, 83 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 35 8, 83 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 7. 48 5, 10 2. 55 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 27 .4 85 ,1 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 4. 56 0. 00 0 0 3. 23 3. 94 4, 22 24 .1 85 3. 04 0. 00 0 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 15 .5 78 .9 44 ,2 2 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 6. 63 2, 45 6. 63 2 0 0 0 0 0 0 6. 63 2, 45 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 4. 53 5. 00 0 0 3. 13 8. 76 1, 70 13 .8 95 3. 00 0. 00 0 1. 90 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 5. 53 5. 00 0 15 .3 43 .7 61 ,7 0 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 25 .0 00 0 88 .5 50 ,0 7 3. 65 7 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 25 .0 00 22 8. 55 0, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 317317 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 P O P -S ta nd or t K lo st er w ie se ns ch ul e (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 60 .0 00 0 -1 .5 16 .4 59 ,1 2 -1 .0 21 .6 35 -4 40 .0 00 -2 .0 40 .0 00 -1 50 .0 00 1. 51 0. 00 0 0 -1 .1 60 .0 00 -4 .2 51 .4 59 ,1 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 318318 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 79 .0 00 0 -9 2. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 30 2. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 319319 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 320320 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 B au n ur b ei A uf na hm e in s La nd es ge m ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz u nd e vt l. A us gl ei ch st oc kf ör de ru ng (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 34 9. 62 9, 64 72 6. 23 4 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 89 4. 62 9, 64 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 0 0 6. 06 6, 65 6. 06 6 0 0 0 0 0 0 6. 06 6, 65 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 6. 93 3, 43 0 0 0 0 0 0 0 6. 93 3, 43 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 33 6. 62 9, 56 72 0. 16 7 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 88 1. 62 9, 56 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 89 7. 40 3, 42 72 6. 23 4 25 0. 00 0 51 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 3. 54 2. 40 3, 42 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 13 .7 79 ,7 2 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 79 ,7 2 321321 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 15 ,3 5 0 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 13 .7 64 ,3 7 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 64 ,3 7 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 85 5. 00 0 0 2. 89 0. 76 7, 71 19 8. 94 8 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .2 95 .7 67 ,7 1 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 49 .8 91 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 49 .8 91 ,6 5 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 63 .1 56 ,2 2 63 .1 56 0 2. 50 0. 00 0 85 0. 00 0 85 0. 00 0 0 0 3. 41 3. 15 6, 22 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 69 .4 72 ,7 4 0 0 0 0 0 0 0 69 .4 72 ,7 4 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 85 5. 00 0 0 2. 70 8. 24 7, 10 13 5. 79 2 1. 82 5. 00 0 1. 29 0. 00 0 50 0. 00 0 84 0. 00 0 0 72 5. 00 0 6. 76 3. 24 7, 10 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 55 .0 00 0 -1 .0 07 .1 44 ,0 1 52 0. 88 2 -1 .5 75 .0 00 -3 .2 75 .0 00 -1 .3 50 .0 00 -5 60 .0 00 0 -7 25 .0 00 -6 .7 67 .1 44 ,0 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 322322 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 323323 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 10 .0 00 0 60 .4 90 ,2 8 2. 75 3 10 .0 00 10 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 11 0. 49 0, 28 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 47 .5 33 ,6 6 7. 53 3 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 50 .0 00 26 2. 53 3, 66 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 0. 00 0 0 -1 08 .0 23 ,9 4 -1 0. 28 6 -5 0. 00 0 -5 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 -3 73 .0 23 ,9 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 324324 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 325325 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le n O rts m itt e (2 02 4 - 1 20 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 7. 67 0, 15 0 0 0 0 0 0 0 10 7. 67 0, 15 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 10 .7 54 ,5 3 10 .7 54 0 0 0 0 0 0 10 .7 54 ,5 3 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 17 3. 58 6, 10 0 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 79 3. 58 6, 10 B us ha lte st el le K üf er st ra ße B ar rie re fre i i m Z ug e U m ge st al tu ng D or fp la tz (2 02 3 - 2 50 .0 00 €, 2 02 4 - 2 50 .0 00 € ) B us ha lte st el le B ar rie re fre ie B us ha lte st el le B os ch st ra ße (2 02 4 - 1 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 08 .0 00 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 326326 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 19 .5 15 ,7 8 49 .3 40 -1 30 .0 00 -2 50 .0 00 0 -1 42 .0 00 0 -1 08 .0 00 -7 19 .5 15 ,7 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 327327 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 94 .5 28 ,0 2 0 0 0 0 0 0 0 94 .5 28 ,0 2 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 63 .2 94 ,4 2 0 0 0 0 0 0 0 63 .2 94 ,4 2 78 21 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n A ck er la nd 0 0 31 .2 33 ,6 0 0 0 0 0 0 0 0 31 .2 33 ,6 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 W al ds pi el pl at z (2 02 3 - 7 5. 00 0 €, 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T üv -B ea ns ta nd un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -1 52 .8 17 ,7 5 -9 .3 11 -4 0. 00 0 -8 5. 00 0 0 -2 5. 00 0 0 -1 0. 00 0 -2 92 .8 17 ,7 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 328328 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 329329 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 1, 92 0 0 0 0 0 0 0 20 1, 92 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 4. 12 9, 60 4. 12 9 0 0 0 0 0 0 4. 12 9, 60 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 10 .0 00 0 63 0. 62 4, 37 20 0. 62 4 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 0. 62 4, 37 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -3 06 .8 55 ,8 9 -9 3. 65 3 -4 30 .0 00 -1 .2 27 .0 00 0 -1 60 .0 00 0 -1 0. 00 0 -1 .7 23 .8 55 ,8 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 330330 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 331331 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 30 0. 00 0 69 3. 49 0, 39 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 P ar kp lä tz e Fr ie dh of -P ar kp lä tz e en tla ng S tö ck lis st ra ße (2 02 5 - 5 0. 00 0 €) 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 25 0. 00 0 64 3. 49 0, 39 In ve st iti on sm aß na hm en F rie dh of b zw . U m se tz un g Fr ie dh of sk on ze pt io n B A 2 (2 02 5 - 25 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 39 3, 35 0 5. 00 0 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 20 .0 00 16 8. 39 3, 35 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 2. 50 0 0 13 2. 50 0 0 20 .0 00 15 7. 50 0, 00 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) N eu e U rn en w an d (2 02 4 - 1 30 .0 00 € , 2 02 5 - 2 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 89 3, 35 0 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 0 10 .8 93 ,3 5 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) 332332 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 01 .8 83 ,7 4 -1 40 .7 93 -5 5. 00 0 -5 .0 00 0 -1 35 .0 00 0 -3 20 .0 00 -8 61 .8 83 ,7 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 333333 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 60 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e au f S K H (2 02 4 - 6 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 0 0 0 58 .4 43 ,0 0 K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng b is he rig er K af fe em as ch in e (2 02 3 - 3 .0 00 €) P C B ür o in kl . B ild sc hi rm m it B et rie bs sy st em W in do w s 10 (2 10 23 - 50 0 €) U m ba u de r a na og en B es ch al lu ng sa nl ag e au f d ig ita l- S ou nd cr af t U i2 4R d ig it. M ul ira ck in kl . K ab el l, S te ck er , R ac ke s (2 02 3 - 1 .5 50 € ) S on st ig es (2 02 3 - 2 .0 00 € ), E in ba u K üc he nb lo ck 4 8. 00 0 € ne tto 334334 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .3 93 ,0 0 0 0 -5 5. 05 0 0 -6 0. 00 0 0 0 -1 18 .4 43 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 335335 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,0034.840,00 00200000 Lizenzen 22.152,0031.504,00 00250000 DV-Software 2.621,003.336,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,196.904.888,33 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,294.765.442,43 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,1311.990.066,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.458.257,003.564.691,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,001.783.080,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,003.201.164,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,002.005.864,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13.654.686,0713.622.800,94 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,582.168.992,45 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 422.454,00429.781,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00312.182,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,008.639.165,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 910.236,00926.368,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 237.732,0033.620,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49669.799,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 435.680,00442.893,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00887.476,00 06100000 Fahrzeuge 342.817,50413.166,50 06200000 Maschinen 63.002,5032.184,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 430.221,00442.125,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00364.825,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 13.807,0015.870,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.773,00348.955,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05328.313,46 09600000 Anlagen im Bau 0,00328.313,46 336336 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,260,00 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,790,00 Summe: Sachanlagen 33.585.218,9634.107.021,38 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 5.345.987,504.492.537,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,504.492.537,50 1.3.5 Wertpapiere 3.300.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 3.300.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 133.829,66380.165,23 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00495,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,7817.597,43 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,472.946,68 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72540,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,8315.315,37 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70321.743,12 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 760,00426,00 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00272,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -3.095,510,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,002.509,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 712,302.207,13 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,0711.668,18 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,304.254,95 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 246.552,00211.351,55 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,931.065,69 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95-4.937,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,9519.550,35 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,729.932,51 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53123.634,95 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 0,002.412,29 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,5737.893,84 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.393,802.256,26 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 10.483,5519.543,35 1.3.8 Liquide Mittel 7.625.199,194.739.317,72 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,802.365.753,06 337337 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 17110200 Girokonto - KSK RV 1.461.155,89644.124,17 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,081.000.000,00 17110600 Girokonto Mittagessen 85.959,0756.257,20 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47381.661,39 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 327.224,02354.717,69 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,9749.000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 351.079,69151.036,75 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 338,000,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 3.031,077.019,76 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87-770.252,30 Summe: Finanzvermögen 17.919.034,4314.390.838,08 Summe: Vermögen 51.529.026,3948.532.699,46 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 35.014,0930.811,56 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,8125.148,95 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,645.662,61 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,840,00 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,800,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 160.667,0096.877,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 132.167,0067.777,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,0029.100,00 Summe: Abgrenzungsposten 195.681,09127.688,56 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 51.724.707,4848.660.388,02 338338 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 8.980.104,847.039.618,94 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 40.526.210,8338.585.724,93 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 4.283.478,353.757.553,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,0011.066,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,353.722.402,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 16.753,0017.922,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 4.913,006.163,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.657.840,005.172.153,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.657.840,005.172.153,00 2.3 für Sonstige 375,00475,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 375,00475,00 Summe: Sonderposten 9.941.693,358.930.181,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 370.000,00255.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00255.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.331,5025.941,58 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,5025.941,58 Summe: Rückstellungen 400.331,50280.941,58 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.907,9453.797,34 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen 0,00-315,50 339339 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,030,00 25111710 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,001.118,02 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90-2.379,22 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,8122.161,10 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,0016,05 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,3526.442,12 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,000,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,530,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,754.395,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43-158,83 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,840,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.148,84-569,36 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,8490,00 26114370 Verbindlichkeiten aus Allgemeine Umlagen 0,00-659,36 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 296.016,52298.694,22 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,410,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,6216.066,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50-3.506,87 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,8582.421,24 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,3174.065,98 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 85.451,6360.681,31 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,341.050,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,9725.798,09 27996012 Spenden 736,001.870,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00120,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40270,12 27996032 Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 0,00624,00 27996034 Abrechnung Kurse VHS 0,00120,00 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,090,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,1090,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 625,140,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.550,002.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 31.720,8434.533,48 Summe: Verbindlichkeiten 329.073,30351.922,20 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50511.617,96 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,0015.159,58 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,003.814,09 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,6946.239,94 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81446.404,35 Summe: Passiva 51.724.707,4848.660.388,02 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 340340 Stellenplan 2023 und 2024 Anlage 11 (§ 5 GemHVO) 341341 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) insge- samt1) Stellenplan 2023 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter 342342 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 343343 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 344344 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 345345 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 346346 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 347347 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2023 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2022 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 348348 Anmerkungen: 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 349349 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) insge- samt1) Stellenplan 2024 350350 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 351351 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 352352 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 353353 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 354354 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 355355 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2024 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2023 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 356356 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 7 .6 2 5 .1 9 9 € 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 7 .6 2 5 .1 9 9 € 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 4 .6 2 5 .1 9 9 € - 1 .4 4 4 .1 0 0 € 1 .7 5 1 .3 0 0 € - 1 .2 9 7 .4 5 0 € - 1 .2 7 7 .1 0 0 € 1 .6 6 8 .3 0 0 € 9 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 3 2 1 4 .7 8 0 € 2 4 2 .9 8 6 € 2 5 8 .3 0 0 € 2 6 9 .7 2 0 € 2 6 9 .4 3 0 € 2 7 1 .2 2 3 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d 1 3 M io . € D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 357357 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 15 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 358358 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 965.387,50 1.844.537,50 879.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 965.387,50 914.537,50 -50.850,00 davon externe Darlehen 0,00 930.000,00 930.000,00 2.3.1 Kassenkredite 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.699.750,00 4.145.750,00 1.446.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.699.750,00 2.620.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 0,00 1.525.000,00 1.525.000,00 2.3.2 Kassenkredite 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2023 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 359359 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 3 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,0 M io . € N N 0 ,0 0 2 ,8 8 % 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 9 7 0 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 6 0 0 ,0 0 9 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 1 .5 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 7 1 ,8 8 4 9 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .5 7 8 ,9 6 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .4 2 8 ,1 3 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 8 9 ,8 4 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 6 8 ,7 6 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 ,8 4 % 9 0 .8 5 0 ,0 0 3 8 .4 6 5 ,7 0 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 2 - 0 € , A u fn . 2 0 2 3 5 M io . € j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt A u fn a h m e 2 0 2 3 - 9 7 0 .0 0 0 € je n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 360360 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .5 7 5 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .9 3 7 ,5 0 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .6 5 6 ,2 6 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .6 3 7 ,5 0 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .9 3 7 ,5 0 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .5 5 1 ,2 6 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .4 4 5 ,0 0 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .4 9 2 ,5 0 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .8 4 2 ,5 0 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 6 8 .5 0 0 ,0 2 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 4 8 ,1 3 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 2 5 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .2 1 1 ,8 8 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 3 6 .5 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .8 6 0 ,0 1 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 3 - 1 .5 2 5 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 361361 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2024 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.844.537,50 2.208.687,50 364.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 914.537,50 878.687,50 -35.850,00 davon externe Darlehen 930.000,00 1.330.000,00 400.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 4.145.750,00 5.361.750,00 1.216.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.620.750,00 2.541.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 1.525.000,00 2.820.000,00 1.295.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2024 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 362362 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 4 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,2 5 M io . € N N 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 4 5 0 .0 0 0 € N N 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .0 0 0 ,0 0 7 5 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 9 .7 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 2 6 ,8 8 4 7 .9 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .4 9 5 ,3 6 1 1 1 .0 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .3 5 3 ,1 3 1 5 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 3 3 ,6 0 1 2 6 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .6 5 3 ,1 3 2 6 0 .6 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 1 8 ,7 6 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 4 j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt 5 ,2 5 M io . € A u fn a h m e 2 0 2 4 - 4 5 0 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 363363 E n d s u m m e 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 1 ,8 4 % 8 5 .8 5 0 ,0 0 5 2 .5 5 5 ,8 6 2 .2 0 8 .6 8 7 ,5 0 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .3 7 5 .0 0 0 € N N 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .4 3 7 ,5 0 2 8 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .4 0 6 ,2 6 3 3 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .3 3 7 ,5 0 3 2 6 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .8 3 7 ,5 0 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .4 4 1 ,2 6 1 9 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .3 2 5 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .3 5 2 ,5 0 6 2 6 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .7 8 2 ,5 0 2 7 4 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 7 6 .9 2 0 ,0 2 5 .3 6 1 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 0 3 ,1 3 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .0 9 6 ,8 8 4 0 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 1 5 0 7 .5 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 4 - 1 .3 7 5 .0 0 0 € j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 364364 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 12 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 365365 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:14:52Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 8.400.000 250.000 0 0 0 8.650.000 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 250.000 0 0 0 0 800.000 8.400.000 5.250.000 8.650.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 2.200.000 366366 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 14 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 367367 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 250.000,00 u. a. Rückstellung für GPA-Prüfung, Kindergartenabschlusszahlungen, Digitalisierung und Breitband … Rückstellungen gesamt 250.000,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 368368 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 13 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 369369 Stand 31.12.2021 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2023 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (Plan 2022: - 680.000 € Erg. Progn. 0 €, Abgang 2023 ordentl. Ergebnis -341.100 €) 1.848.145 1.848.000,00 1.506.900,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (außerordentl. Ergebnis 2023: 250.000 € eingeplant) 7.131.959 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.348.000,00 9.006.900,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2023 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2021 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 370370 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2024 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentl. Ergebnis 2024: -824.850 € Abgang) 1.506.900,00 682.050,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Ergebnis 2024 außerordentl. Erträge 250.000 €) 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.006.900,00 8.182.050,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2024 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2022 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 371371 Berechnung der Finanzzuweisungen 2023 und 2024 372372 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.22) 5.370 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.842 zweitvorangegangen Jahr 2021 .11 Hebesätze (2021) 350 v. H. .12 Grundbeträge (2021) 11.669 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.755 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.019.135 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2021 (-rot) 206.676 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 247.963 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 247.297 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.294.136,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.601.855 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.041,24 3.1 Einwohnerzahl 5.380x 1585 € = 8.527.300 € 6.989.467.430,51 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 281.979 1.714.402 309.953,75 € 524.712.497,35 € Ertrag und Kapital 609.684 2.069.106 400 v. H. 350 v. H. 152.421 591.173 Zuweisungen und Umlagen 2023 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 373373 Zuweisungen und Umlagen 2023 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.527.300 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 77,10 Summe Bedarfsmesszahl B 77,10 x 5.284 407.396,40 Bedarfsmesszahl gesamt 8.934.696 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.360.818 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.601.855 € 65,69% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -241.037 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.332.841 = 2.322.990 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.322.990 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 105,00 € = 593.145,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.201.651 € 7.4 Je Einwohner in € 1.341,09 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.601.855 1.599.796 5.649,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.380 5.649,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 374374 Zuweisungen und Umlagen 2023 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,640 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.600.732 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.300.000 € : 370 (Hebesatz) 621.622 € 35 v. H. 217.568 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.201.651 € x 25,5 v. H. Hebesatz Kreisumlage 1.836.421 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.201.651 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 1.600.206,91 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 287.964 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 255.645 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2022 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2021 6 ) Haushaltsjahr. 2023 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2023 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 611.000.000 0,0004713 1.150.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 375375 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.390 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 39.000 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.143 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.729 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.252.846 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 264.000 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 260.000 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 265.000 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.300.000,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.813.846 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.076,64 3.1 Einwohnerzahl 5.284x 1626 € = 8.780.400 € 7.001.909.612,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 283.975 1.947.143 325.000,00 € 562.274.560,00 € Ertrag und Kapital 614.000 2.350.000 400 v. H. 350 v. H. 153.500 671.429 Zuweisungen und Umlagen 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 376376 Zuweisungen und Umlagen 2024 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.780.400 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 35,4 Summe Bedarfsmesszahl B 35,4 x 5.284 187.053,60 Bedarfsmesszahl gesamt 8.967.454 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.380.472 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.813.846 € 66,21% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -433.374 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.153.607 = 2.198.064 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.198.064 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 107,00 € = 606.690,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.913.846 € 7.4 Je Einwohner in € 1.468,25 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.813.846 2.100.000 5.670,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.400 5.670,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 377377 Zuweisungen und Umlagen 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,116 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.825.071 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 735.294 € 35 v. H. 257.353 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.913.846 € x 28,0 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.215.877 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.913.846 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 76,00 % - 60 % = _ 16,00 % x 0,06 = 0,96% FAG-Umlagesatz 23,06% 1.824.932,99 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 295.505 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 260.758 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 23,06% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 627.000.000 0,0004713 1.173.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 378378 Anlagennachweis 2023 und 2024 379379 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 35 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 20 00 00 L iz en ze n 0 ,0 0 20 8, 00 6 .6 64 ,0 0 32 .6 31 ,5 1 60 .5 80 ,3 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 00 00 0 L iz en ze n 60 .5 80 ,3 5 8 .4 16 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 25 00 00 D V -S o ft w ar e 0 ,0 0 2 9, 00 1 .1 91 ,0 0 3 .5 72 ,8 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 50 00 0 D V -S o ft w ar e 7 .6 18 ,8 0 71 5, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 0 ,0 0 39 .7 60 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 11 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 20 00 00 A ck er la n d 0 ,0 0 59 3, 00 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 12 00 00 0 A ck er la n d 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 31 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 7 4, 00 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 32 00 00 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 22 2, 00 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 20 00 0 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 380380 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 69 .5 68 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 21 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 9 .4 01 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 22 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 61 .9 49 ,0 0 3. 20 4. 68 2, 00 3. 97 2. 09 9, 06 4. 57 7. 61 4, 46 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 4. 57 7. 61 4, 46 1 13 .1 08 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 31 00 00 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 0 ,0 0 8 .5 86 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 32 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 0 ,0 0 27 .9 89 ,0 0 1. 42 4. 88 4, 00 4. 80 8. 33 9, 22 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 6. 70 1. 76 8, 00 96 .4 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 41 00 00 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 381381 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 4 .8 70 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 42 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 0 ,0 0 53 .0 11 ,0 0 2. 70 7. 75 4, 00 5. 31 2. 34 0, 17 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 6. 54 4. 62 7, 18 1 65 .0 30 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 91 00 00 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 0 ,0 0 4 .4 13 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 92 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 0 ,0 0 36 .2 38 ,0 0 1. 87 0. 26 5, 00 2. 90 5. 84 2, 13 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 3. 61 2. 78 9, 27 73 .9 56 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 10 00 00 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 0 ,0 0 40 .9 78 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 31 00 00 0 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 20 00 00 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 382382 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 7 .8 19 ,0 0 4 07 .8 00 ,0 0 5 51 .0 28 ,7 9 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 32 00 00 0 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 5 51 .0 30 ,7 9 7 .3 27 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 00 00 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 0 ,0 0 5 .7 43 ,0 0 3 00 .2 78 ,0 0 3 04 .2 46 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 10 00 0 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 3 17 .0 50 ,1 9 3 .9 68 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 50 00 00 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 0 ,0 0 1 68 .3 83 ,0 0 8. 66 9. 04 2, 00 1 4. 99 0. 82 8, 08 1 8. 76 0. 55 5, 01 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 35 00 00 0 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 1 8. 76 0. 55 5, 01 3 86 .6 72 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 60 00 00 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d z u g eh ö ri g e A n la g en 0 ,0 0 16 .5 72 ,0 0 8 56 .2 46 ,0 0 1. 03 2. 84 6, 38 1. 11 8. 57 1, 33 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 36 00 00 0 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d zu g eh ö ri g e A n la g en 1. 11 8. 57 1, 33 31 .8 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 4 .3 86 ,0 0 2 28 .5 64 ,0 0 2 33 .1 48 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2 40 .8 48 ,2 2 4 .5 84 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 80 00 00 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 383383 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 14 .0 09 ,0 0 7 21 .7 19 ,0 0 7 92 .2 21 ,6 1 1. 39 9. 84 6, 68 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 38 00 00 0 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 1. 37 4. 05 2, 08 31 .0 59 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 90 00 00 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 0 ,0 0 10 .3 57 ,0 0 5 32 .3 30 ,0 0 8 52 .8 29 ,9 5 8 92 .3 41 ,2 6 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 39 00 00 0 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 8 92 .3 41 ,2 6 25 .6 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 10 00 00 K u n st g eg en st än d e 0 ,0 0 16 4, 00 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 51 00 00 0 K u n st g eg en st än d e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 50 00 00 B au d en km äl er 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 55 00 00 0 B au d en km äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 10 00 00 F ah rz eu g e 0 ,0 0 5 .8 26 ,0 0 2 76 .8 15 ,0 0 4 62 .2 52 ,4 6 1. 24 1. 13 3, 31 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 61 00 00 0 F ah rz eu g e 1. 24 1. 13 3, 31 60 .7 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 20 00 00 M as ch in en 0 ,0 0 1 .0 52 ,0 0 50 .5 16 ,5 0 86 .6 42 ,9 9 3 35 .0 62 ,4 8 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 62 00 00 0 M as ch in en 3 35 .0 62 ,4 8 10 .0 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 384384 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 6 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 6 .2 14 ,0 0 3 04 .4 60 ,0 0 4 28 .3 31 ,2 8 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 00 00 0 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 45 .1 69 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 10 00 00 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 0 ,0 0 20 3, 00 9 .6 81 ,0 0 18 .2 67 ,7 4 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 71 00 00 0 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 20 .5 75 ,2 3 2 .0 63 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 7 .4 61 ,0 0 3 56 .3 12 ,0 0 5 69 .8 70 ,2 9 7 65 .1 68 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 7 65 .1 68 ,0 0 72 .6 75 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 10 13 00 00 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 01 30 00 0 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 0 ,0 0 56 8, 00 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 10 00 00 S o n d er ve rm ö g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 385385 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 7 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 00 00 0 S o n d er ve rm ö g en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 11 00 00 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 10 00 0 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 15 20 00 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 31 52 00 0 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 14 92 00 00 S o n st ig e E in la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 49 20 00 0 S o n st ig e E in la g en 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 00 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 2 .6 95 ,0 0 1 33 .2 24 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 30 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 1 78 .8 50 ,0 0 16 .7 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 60 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 52 4, 00 27 .3 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 36 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 30 .0 00 ,0 0 60 0, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 11 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 386386 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 8 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 5, 00 1 .1 35 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 11 10 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 1 .6 50 ,0 0 41 2, 00 G es am ts u m m e 0 ,0 0 6 09 .8 90 ,0 0 4 4. 87 2. 70 6, 37 3 7. 56 7. 83 8, 46 7 0. 79 1. 89 2, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 7 0. 76 6. 09 8, 17 1. 15 7. 31 9, 00 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 387387 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 06.12.2022 / 09:25:48erstellt am: 01 Gemeinde Baindt Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 1.155.395,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 47290000 1.512,00Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen 2023 53220001 50,00Aufwendung aus Verlust bei produktübergreifender Umsetzung von Vermögensgegenstä 2023 1.156.957,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31610000 379.338,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2023 31620000 19.447,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 398.785,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 758.172,00 * Gesamtsumme 758.172,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 388388 Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der neuen gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 15 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2023 müsste der Bauhof hiernach 756.250 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 389389 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 4 7 .4 8 4 4 7 .5 0 0 5 0 .8 8 0 5 0 .9 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 3 .9 5 7 3 .9 5 0 4 .2 4 0 4 .2 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .8 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 9 .7 8 5 1 9 .8 0 0 2 1 .2 0 0 2 1 .2 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 7 9 .1 4 0 7 9 .1 5 0 8 4 .8 0 0 8 4 .8 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 5 .9 3 6 5 .9 5 0 6 .3 6 0 6 .3 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 2 1 .7 6 4 2 1 .6 0 0 2 3 .3 2 0 2 3 .3 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 3 9 .5 7 0 3 9 .5 5 0 4 2 .4 0 0 4 2 .4 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .9 5 0 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 B ü rg e rm e is te r/ G e m e in d e ra t 1 1 1 0 390390 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 4 3 8 1 1 ze n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 0 3 .1 5 0 1 0 3 .1 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 1 1 ,5 0 % 1 1 .8 6 2 1 1 .8 5 0 1 2 .2 1 9 1 2 .2 0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d w e se n 0 ,5 0 % 5 1 6 5 0 0 5 3 1 5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .5 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 1 .0 3 2 1 .0 5 0 1 .0 6 3 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 5 ,0 0 % 5 .1 5 8 5 .1 5 0 5 .3 1 3 5 .3 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 8 ,5 0 % 1 9 .0 8 3 1 9 .1 0 0 1 9 .6 5 6 1 9 .6 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 0 ,0 0 % 0 0 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .4 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 6 .1 8 9 6 .2 0 0 6 .3 7 5 6 .4 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 2 ,5 0 % 2 .5 7 9 2 .6 0 0 2 .6 5 6 2 .6 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o 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P ro je k t sc h u lr e if e s K in d 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si k p fl e g e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 2 ,5 0 % 7 .1 8 0 7 .2 0 0 7 .5 5 1 7 .5 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 3 ,0 0 % 8 .6 1 6 8 .6 0 0 9 .0 6 2 9 .0 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .9 0 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 3 ,0 0 % 3 7 .3 3 6 3 7 .3 5 0 3 9 .2 6 7 3 9 .2 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 3 4 .4 6 4 3 4 .4 5 0 3 6 .2 4 6 3 6 .2 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 2 ,0 0 % 5 .7 4 4 5 .7 5 0 6 .0 4 1 6 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .4 0 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 - 0 - 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 1 0 0 ,0 0 % 2 8 7 .2 0 0 2 8 7 .2 0 0 3 0 2 .0 5 0 3 0 2 .0 5 0 F in a n zv e rw a lt u n g - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e n 1 1 2 2 394394 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 2 2 .1 2 2 2 2 .1 0 0 2 4 .7 2 0 2 4 .7 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 1 .8 4 4 1 .8 5 0 2 .0 6 0 2 .0 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 9 .2 1 8 9 .2 0 0 1 0 .3 0 0 1 0 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 3 6 .8 7 0 3 6 .8 5 0 4 1 .2 0 0 4 1 .2 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 2 .7 6 5 2 .8 5 0 3 .0 9 0 3 .1 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 0 .1 3 9 1 0 .1 5 0 1 1 .3 3 0 1 1 .3 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 1 8 .4 3 5 1 8 .4 5 0 2 0 .6 0 0 2 0 .6 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s 1 1 2 4 395395 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 2 6 .4 6 9 2 6 .4 5 0 2 8 .5 4 4 2 8 .5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .4 0 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 - 0 - 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 8 ,5 0 % 6 4 .2 8 1 6 4 .3 0 0 6 9 .3 2 2 6 9 .3 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 1 8 .9 0 6 1 8 .9 0 0 2 0 .3 8 9 2 0 .4 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .3 5 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 1 ,0 0 % 1 5 8 .8 1 3 1 5 8 .8 0 0 1 7 1 .2 6 6 1 7 1 .2 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 1 0 9 .6 5 6 1 0 9 .6 5 0 1 1 8 .2 5 5 1 1 8 .2 5 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .6 5 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 3 0 .2 5 0 3 0 .2 5 0 3 2 .6 2 2 3 2 .6 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 1 .3 4 4 1 1 .3 5 0 1 2 .2 3 3 1 2 .2 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 0 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 5 0 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 B a u h o f 1 1 2 5 396396 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä g e V e rt e il u n g a u f 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 0 % 4 3 .8 4 0 4 3 .8 5 0 4 6 .7 6 0 4 6 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e 1 2 2 3 % 5 0 .4 1 6 5 0 .4 0 0 5 3 .7 7 4 5 3 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr a ß e 8 8 % 1 7 .5 3 6 1 7 .5 5 0 1 8 .7 0 4 1 8 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 7 % 1 5 .3 4 4 1 5 .3 5 0 1 6 .3 6 6 1 6 .3 5 0 3 1 3 9 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 1 4 % 8 .7 6 8 8 .7 5 0 9 .3 5 2 9 .3 5 0 3 1 4 0 0 7 7 0 0 0 4 8 1 1 U k ra in e 1 0 % 2 1 .9 2 0 2 1 .9 0 0 2 3 .3 8 0 2 3 .4 0 0 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 397397 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0001 interne Leistungs Verrechnung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3811 4811 KontenProdukt(e) 2.251.900,00 0 2.251.900,00Ansatz 2023 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Ansatz 2024 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Finanzplan 2024 0,00 2.303.950,00 0 2.303.950,00Finanzplan 2025 0,00 2.300.350,00 0 2.300.350,00Finanzplan 2026 0,00 2.293.950,00 0 2.293.950,00Finanzplan 2027 0,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 398398 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 2 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0002 kalk.Verzinsung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3812 4812 KontenProdukt(e) 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2023 0,00 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2025 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2026 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2027 0,00 *** Ende der Liste *** alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 399399 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2023/2024 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 2023 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 100,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 4.400,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 50,00 2810.4429 Schwäbischer Heimatbund 70,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. -: 6.000,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 200,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 80,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 370,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 2.000,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 100,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 14.170,00 Aufwand für Geschirrmobil ca. 4.000 € im Jahr 2023 (Zuschuss an Schalmeien, Musikverein, Kapellengem., Reitverein) Das DRK erhält neben Investitionszuschuss einen Zuschuss für die Räumlichkeiten in Höhe von 1.500 €. Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 400400 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 2023 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,30 €/Einw. -: 7.000,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Schülerauszeichnungen -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 250,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 20.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 500,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.42798 Narrenumzug alle 2 Jahre -: 4.000,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 105,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 520,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege, Mesnerbesoldung -: 55,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Asyl/Obdachlose) -: 500,00 4140.4318 Weltweite Kinderhilfe e.V. -: 30,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 100,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Soziale Maßnahmen -: 2.000,00 4140.4318 Dt. Jugendherbergswerk Schwaben -: 30,00 4140.4318 Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. -: 52,00 4140.4318 Verein zur Förderung von Sehgeschädigten -: 260,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 4140.4318 Zuschuss DRK evtl. außerplänmäßig - Regelzuschuss -: 650,00 127001.1803 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt - Investitionszuschuss -: 10.000,00 B: Zuschüsse -: 57.952,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten kostenlos zur Verfügung gestellt, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 401401 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 16 402402 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 -681.600 -341.100 -824.850 -558.500 -281.150 -225.778 €/EW -74,51 -127,40 -63,17 -151,35 -101,55 -5,11 -41,05 % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 4.447.900 6.401.000 6.108.300 6.587.500 6.806.500 6.887.500 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 831,38 1.185,37 1.120,79 1.197,73 123,75 1.252,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 54,81% 53,28% 53,25% 55,36% 56,32% 56,82% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 5.136.000 6.738.100 6.929.150 7.132.000 7.313.650 7.279.278 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 960,00 1.247,80 1.271,40 1.296,73 132,98 1.323,51 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 43,58% 50,01% 48,45% 47,67% 48,94% 48,53% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 250.000 250.000 250.000 250.000 250.001 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 -431.600 -91.100 -574.850 -308.500 -31.149 24.222 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 €/EW 138,74 17,21 109,65 34,01 98,67 14,89 154,63 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 551.950,40 -7.950,00 -175.700,00 -33.950,00 617.400,00 -962.913,05 981.230,00 €/EW 104,06 -1,49 -32,54 -6,23 112,25 -17,51 178,41 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 235.706 269.450 286.005 299.222 298.875 299.968 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 42.466.697 42.035.097 41.943.997 41.369.147 41.060.647 41.029.498 41.053.720 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 4.850.000 9.950.000 9.800.000 10.450.000 12.500.000 €/EW 898 1.826 1.782 190 2.273 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 5.000.000 5.250.000 0 800.000 2.200.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 403403 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% % 54,02% 58,17% 54,67% 56,51% 57,51% 57,40% 57,69% % 1.192 1.207 1.329 1.397 1.506 153 1.550 € 355 374 444 459 455 0 0 % 42,32% 44,14% 36,54% 39,31% 40,14% 42,09% 42,60% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 27,45% 28,91% 28,42% 27,30% 27,33% 27,23% % 0,23 0,06 0,79 2,18 2,02 1,95 1,88 € 5,20 1,31 19,81 57,25 54,91 5,31 51,27 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 926 963 0 15 400 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 898 1.826 1.782 190 2.273 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 957% 1182% 706% 520% 382% 35% % 51% 1% 3% 2% 7% 14% 156% % 9,14% 43,10% 49,74% 37,70% 33,03% 26,66% 3,17% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte eigentl. über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 404404 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2023 und 2024 Für den Haushaltsplan 2023 und 2024 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210000 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 KISS-Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 405405 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 3. Bauhofbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände) 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Erstattung Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 406406 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. 407407 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 408408 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 409409 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 410410 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 100 0250 0662,00 0 0 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.724,40 2.800 2.8003.400 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 016,00 0 0 36101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 449.037,40=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 512.800427.050 558.400 573.400 583.400546.000 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 -5.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 411411 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -520.970,56=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -520.800-427.050 -554.300 -554.800 -556.300-561.300 -71.933,16=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -71.933,16=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 412412 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2023 / 2024 413413 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000490.635,08 562.000 572.000535.000 63213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.454,46 7.000 7.0006.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 7.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 501.797,94=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 511.100425.200 556.800 571.800 581.800544.400 10 Personalauszahlungen -45.000-43.000- -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000-47.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.622,44 -63.300 -60.800-64.800 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -96.500-77.500- -98.500-83.802,79 -98.500 -98.500-98.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 414414 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 -70.000 -469.619,32=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -464.800-372.050 -498.300 -496.800 -496.300-505.300 32.178,62=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 46.30053.150 58.500 75.000 85.50039.100 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 50.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 20.978,40=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 -600.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 21.317,52=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 53.496,14=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -906.200-598.850 -399.000 -432.500 -472.000-380.400 415415 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 970.000550.000+ 500.0000,00 550.000 600.000450.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 970.000 450.000550.000 500.0000,00 550.000 600.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -90.850-80.850- -105.850-53.050,00 -105.850 -105.850-100.850 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -50.850 -50.850-50.850 -50.850-53.050,00 -50.850 -50.850 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -40.000 -50.000-30.000 -55.0000,00 -55.000 -55.000 -53.050,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 879.150469.150 394.150 444.150 494.150349.150 446,14=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -27.050-129.700 -4.850 11.650 22.150-31.250 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 120.00080.000 61.7000,00 56.850 68.50092.950 17899999 Planwert liquide Mittel 120.000 92.95080.000 61.7000,00 56.850 68.500 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 416416 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 417417 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 100 0250 0662,00 0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Zuwenungen 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 Auflösung RAP 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 016,00 0 00 36100000 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 00 016,00 0 Zinserträge 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 444.329,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 509.000422.850 555.600 570.600 580.600542.600 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 418418 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 Stromkosten -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 42910000 Wasseranalysen 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 Abschreibungen auf Sachvermögen -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 Versicherungen -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -505.335,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -480.800-406.600 -494.300 -494.800 -496.300-506.300 -61.006,37=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 419419 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -61.006,37=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 420420 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 507.300421.000+ 554.000553.246,43 569.000 579.000541.000 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-25.133,94 0 0 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 0 00 034.854,30 0 0 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 0 00 046.436,53 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -424.800-351.600- -438.300-530.293,61 -436.800 -436.300-450.300 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 Stromkosten -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 421421 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 Versicherungen -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -70.000 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-44.773,91 0 0 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) 0 00 0-2.491,25 0 0 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) 0 00 0-29.916,85 0 0 22.952,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 82.50069.400 115.700 132.200 142.70090.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 Anlagen im Bau 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 empf. Ertragszuschüsse 50.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.407,16=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 Anlagen im Bau 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 Allgemein ohne Projekt 2023 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 24 BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024 100.000 €, Projekt 26 BG Bühl: 2023: 100.000 €, 2024: 150.000 €, 2025 ff jeweils auch 150.000 €. -600.000 422422 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 Projekt 29 BG Lilienstraße 2023 200.000 €, 2024 50.000 €. Projekt 55 Grünenbergstraße 2023: 300.000 €, 2024: 20.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2023: 75.000 €, 2024 25.000 € 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 Messeinrichtungen -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ersatzbeschaffung Server 2024 -5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 10.746,28=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 33.699,10=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -870.000-582.600 -341.800 -375.300 -414.800-328.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 423423 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 424424 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:02:06Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.708,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.8004.200 2.800 2.800 2.8003.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -15.635,19=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -40.000-20.450 -60.000 -60.000 -60.000-55.000 -10.926,79=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.926,79=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 425425 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:05:31Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 -11.799,32=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.571,24=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 10.571,24=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -1.228,08=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 426426 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 427427 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .8 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 3 .8 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .8 00 S u m m e 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 92 .5 00 0 0 0 -8 .0 00 428428 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 429429 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .4 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 3 .4 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .4 00 S u m m e 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 2 09 .5 00 0 0 0 - 15 .3 00 430430 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 431431 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 9 82 .5 00 46 .3 00 - 90 6. 20 0 9 70 .0 00 90 .8 50 - 27 .0 50 0 432432 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 53 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 53 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 433433 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 53 .0 00 S u m m e 4 72 .5 00 39 .1 00 - 38 0. 40 0 4 50 .0 00 1 00 .8 50 - 31 .2 50 0 434434 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 435435 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 5. 40 7, 16 68 71 00 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n B au m aß na hm en 0 0 54 7, 50 54 7 0 0 0 0 0 0 54 7, 50 A nl ag en im B au 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 34 .8 59 ,6 6 9. 85 9 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 4. 85 9, 66 em pf . E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 53 .0 00 0 50 .0 00 26 8. 40 7, 16 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 55 0. 00 0 0 80 2. 54 4, 54 -3 39 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 87 2. 54 4, 54 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 45 .9 67 ,0 0 8. 79 6 0 0 0 0 0 0 45 .9 67 ,0 0 A nl ag en im B au 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 55 0. 00 0 0 75 6. 57 7, 54 -9 .1 35 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 82 6. 57 7, 54 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 76 .0 10 ,6 7 0 57 .0 00 7. 50 0 0 27 .5 00 0 7. 50 0 13 3. 51 0, 67 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 50 0 0 52 .0 00 ,0 0 0 52 .0 00 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 64 .5 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 24 .0 10 ,6 7 0 5. 00 0 5. 00 0 0 25 .0 00 0 5. 00 0 69 .0 10 ,6 7 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , E rs at zb es ch af fu ng S er ve r 20 24 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 436436 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -5 07 .5 00 0 -8 43 .1 48 ,0 5 10 .7 46 -6 52 .0 00 -9 52 .5 00 0 -4 19 .5 00 0 -4 57 .5 00 -3 .7 37 .6 48 ,0 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 437437 S o n st ig e al lg em ei n e F in an zw ir ts ch af t A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 61 20 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 438438 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 2 4 6 .8 8 1 ,4 6 € 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 ,0 0 € 6 1 .7 0 0 ,0 0 € 5 6 .8 5 0 ,0 0 € 6 8 .5 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 1 2 6 .8 8 1 ,4 6 € - 2 7 .0 5 0 € - 3 1 .2 5 0 € - 4 .8 5 0 € 1 1 .6 5 0 € 2 2 .1 5 0 € 9 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 439439 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schuldenstand zum 31.12.2023 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 970.000 3,00 0 25.000 40.000 930.000 Summe 970.000 0 26.000 40.000 930.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 33.000 600 24.000 9.000 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 0 0,00 0 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 51.550 1.272 1.800 49.750 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 118.650 2.579 3.800 114.850 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 163.750 2.428 5.000 158.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 134.063 1.990 3.750 130.313 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 275.625 2.728 7.500 268.125 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 188.750 1.869 5.000 183.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 965.388 13.466 50.850 914.538 Gesamtsumme 965.388 39.466 90.850 1.844.538 Tilgung 2023 gesamt: 90.850 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2023 440440 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schuldenstand zum 31.12.2024 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.000 Kredite - Neuaufnahme 450.000 3,00 0 15.000 20.000 430.000 Aufnahme 2023 970 Tsd. € Kreditaufnahme 2023 970.000 3,00 930.000 25.000 30.000 900.000 Endsumme 930.000 41.000 50.000 1.330.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 0 0 0 0 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 137.895 2,50 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 49.750 1.227 1.800 47.950 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 114.850 2.495 3.800 111.050 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 158.750 2.353 5.000 153.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 130.313 1.934 3.750 126.563 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 268.125 2.653 7.500 260.625 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 183.750 1.819 5.000 178.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 1.835.538 53.481 76.850 2.208.688 Tilgung gesamt 2024: 126.850 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 441441 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:13:01Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 550.000 0 450.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 600.000 442442 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 / 2024 - Fehlanzeige - 443443 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 444444 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 445445 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 16 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 44 0, 00 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 19 .6 42 ,0 0 1. 01 0. 35 4, 00 1. 09 4. 71 0, 79 2. 56 6. 19 8, 95 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2. 56 6. 19 8, 95 47 .1 62 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 31 00 00 G ew in n u n g sa n la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 10 00 0 G ew in n u n g sa n la g en 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 32 00 00 S p ei ch er an la g en 0 ,0 0 4 ,0 0 18 1, 00 21 3, 00 3 41 .9 28 ,1 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 20 00 0 S p ei ch er an la g en 3 41 .9 28 ,1 5 3 6, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 33 00 00 M es se in ri ch tu n g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 30 00 0 M es se in ri ch tu n g en 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 15 5, 00 6 .2 26 ,0 0 11 .3 20 ,6 2 32 .3 46 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 32 .3 46 ,0 9 4 .0 28 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d s o n st ig e A n te ils re ch te al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 446446 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 17 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 .9 64 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d so n st ig e A n te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 23 .2 05 ,0 0 1. 19 5. 91 6, 53 1. 10 6. 24 4, 41 3. 33 0. 26 9, 29 0 ,0 0 12 .2 02 3 3. 33 0. 26 9, 29 51 .2 26 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 447447 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 41 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 0 ,0 0 57 .4 53 ,0 9 0 ,0 0 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 29 11 00 00 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 0 ,0 0 22 6, 00 11 .0 98 ,0 0 12 .6 84 ,0 0 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 91 10 00 0 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 38 .8 76 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 22 6, 00 68 .5 51 ,0 9 12 .6 84 ,0 0 1 65 .4 24 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 65 .4 24 ,0 9 1 .5 86 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 448448 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:57:56erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 51.226,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 51.226,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 1.586,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 1.586,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 49.640,00 * Gesamtsumme 49.640,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 449449 Jahresabschluss zum 31.12.2021 EB Wasserversorgung Baindt 450450 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.099.158,001.155.419,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.099.158,001.155.419,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 256,00291,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 253,00288,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 09600000 Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 Summe: Sachanlagen 1.173.961,441.227.976,52 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 98.024,02108.595,26 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 98.024,02108.595,26 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 39.526,0187.627,98 15111000 Abrechnung Wasser -46.577,19-14.785,63 15112000 Abschlag Wasser 32.885,4815.271,18 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 40.879,0250.738,68 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 55,130,00 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 5.138,980,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 22.366,2051.625,36 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 5.611,907.156,57 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 958,480,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 4.263,98-124,38 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,007.280,95 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 373,440,00 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 16,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 246.881,46267.460,44 451451 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 246.881,46267.460,44 Summe: Finanzvermögen 546.043,39626.840,25 Summe: Vermögen 1.173.961,441.227.976,52 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.720.004,831.854.816,77 452452 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,0355.908,13 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -71.933,1618.672,01 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 55.908,1337.236,12 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 155.167,41227.100,57 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 599.480,05671.413,21 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 50.956,6851.618,68 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 50.956,6851.618,68 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 50.956,6851.618,68 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 15.000,0017.569,98 28910000 Weitere Rückstellungen 0,002.569,98 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 15.000,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 15.000,0017.569,98 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.016.237,501.069.287,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 57.000,0081.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 0,002.200,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 53.350,0055.150,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 122.450,00126.250,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 168.750,00173.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 137.812,50141.562,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 283.125,00290.625,00 453453 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 193.750,00198.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.476,4211.738,20 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 6.587,82464,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.088,081.607,46 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,283.423,59 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.569,980,00 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.696,426.243,15 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 13.584,1817.333,20 27920000 Umsatzsteuer 0,0025,05 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer -10.510,902.581,30 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,006,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen -122,13-122,14 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,00872,53 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 24.217,2113.970,46 Summe: Verbindlichkeiten 1.040.298,101.098.358,90 5. Passive Rechnungsabgrenzung 14.270,0015.856,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 14.270,0015.856,00 Summe: Passiva 1.720.004,831.854.816,77 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 454454 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, o hn e Ty pe n Zu sc hu ss u nd B ei tra g Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 18 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 01 90 00 00 - So ns tig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 1. 15 5. 41 9, 00 44 .8 72 ,6 2 54 .0 08 ,1 6 0 ,0 0 1. 09 9. 15 8, 00 47 .1 25 ,4 6 0 ,0 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 06 32 00 00 - Sp ei ch er an la ge n 28 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 25 3, 00 3 5, 00 0 ,0 0 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 07 20 00 00 - Be tri eb s- u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 21 .3 23 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 15 .3 55 ,0 0 5 .9 68 ,0 0 0 ,0 0 09 60 00 00 - An la ge n im B au 27 .7 90 ,9 9 8 .7 96 ,4 2 54 7, 50 0 ,0 0 36 .0 39 ,9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - Be te ilig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e An te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 1. 38 3. 97 6, 52 53 .6 69 ,0 4 54 .5 55 ,6 6 0 ,0 0 53 .1 28 ,4 6 0 ,0 0 1. 32 9. 96 1, 44 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 455455 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d Be itr ag Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 33 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 21 20 00 00 - So nd er po st en a us B ei trä ge n un d äh nl . E nt ge lte n 51 .6 18 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 50 .9 56 ,6 8 66 2, 00 0 ,0 0 29 11 00 00 - Pa ss iv e R ec hn un gs ab gr en zu ng (R AP ) 15 .8 56 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 14 .2 70 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 67 .4 74 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .2 48 ,0 0 0 ,0 0 65 .2 26 ,6 8 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 456456 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 457457 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 458458 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwasser 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwasser 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 459459 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 -405.000 -724.407,58=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -963.850-954.700 -1.059.050 -996.650 -1.024.100-985.050 123.024,72=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 123.024,72=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 460460 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2023 / 2024 461461 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000669.425,09 802.000 802.000674.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000110.872,09 100.000 100.000100.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 780.297,18=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600 902.000 902.000 902.000774.400 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-46.991,40 -119.500 -119.500-114.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -539.850-548.000- -585.050-447.869,55 -517.650 -545.100-521.050 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 -405.000 -548.796,20=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -701.850-697.700 -794.050 -731.650 -759.100-720.050 231.500,98=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 23.25038.900 107.950 170.350 142.90054.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 462462 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 170.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 -200.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 -75.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 247.456,55=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.596.750-876.100 -695.050 -501.650 -72.100-1.465.650 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.575.000800.000+ 725.0000,00 575.000 275.0001.375.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.575.000 1.375.000800.000 725.0000,00 575.000 275.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -129.000-109.000- -169.000-79.000,00 -179.000 -189.000-159.000 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -79.000 -79.000-79.000 -79.000-79.000,00 -79.000 -79.000 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -50.000 -80.000-30.000 -90.0000,00 -100.000 -110.000 -79.000,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 1.446.000691.000 556.000 396.000 86.0001.216.000 463463 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 168.456,55=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -150.750-185.100 -139.050 -105.650 13.900-249.650 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 650.000360.000 249.6000,00 110.550 4.900499.250 17899999 Planwert liquide Mittel 650.000 499.250360.000 249.6000,00 110.550 4.900 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 464464 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 465465 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 Auflösung von Ertragszuschüssen AZV 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwassergebühren 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwassergebühren 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 Andere sonstige Zinsen und Erträge 0 466466 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 Stromkosten -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Abwasseruntersuchungen Aufwendungen -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 Abschreibung Sachanlagen -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 -672.012,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -889.350-898.500 -969.550 -902.150 -929.600-900.550 175.420,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 467467 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 175.420,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 468468 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600+ 902.000780.297,18 902.000 902.000774.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -627.350-641.500- -704.550-494.860,95 -637.150 -664.600-635.550 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 Stromkosten -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 469469 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 285.436,23=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 97.75095.100 197.450 264.850 237.400138.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 Empfangene Ertragszuschüsse 170.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 Anlagen im Bau 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 Speicheranlagen Regenüberlaufbecken Schmutzwasser allg. 2023: 50.000 €, 2024 50.000 € Schmutzwasser: Proj. 24: BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 BG Bühl 2023: 200.000 €, 2024: 250.000 €, 2025: 150.000 €, 2026: 150.000 € Proj. 27 BG Voken Erweiterung: 2024: 100.000 €, 2025 ff: 150.000 € Proj. 29 BG Lilienstraße 2023: 250.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 57 Dorfplatz: 2023: 100.000 €, 2024: 75.000 € Regenwasser: Proj. 24 Fischerareal 2023: 150.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 Bühl 2023 250.000 €, 2024 ff. 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 57 Dorfplatz 75.000 €, 100.000 € -200.000 470470 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 Regenklärbecken und Pumpe, RÜB - Ansätze -75.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 Messeinrichtungen 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2024 Austausch der Server -10.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 Kapitalumlage 2023 ff laut Haushaltsplan AMS 2023 -100.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 301.391,80=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.522.250-819.900 -605.550 -407.150 22.400-1.381.150 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 471471 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 472472 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:39:08Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -52.395,49=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 -52.395,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -52.395,49=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 473473 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:42:01Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 -53.935,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -53.935,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 474474 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 475475 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 76 .3 50 0 0 0 - 11 4. 75 0 476476 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 477477 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 8 70 .5 50 0 0 0 - 86 .6 50 478478 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 479479 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 69 0. 00 0 23 .2 50 - 1. 59 6. 75 0 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 - 15 0. 75 0 0 480480 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 481481 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 59 0. 00 0 54 .3 50 - 1. 46 5. 65 0 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 - 24 9. 65 0 0 482482 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 483483 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 68 71 23 40 E in za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 19 .9 34 ,5 6 0 0 0 0 0 0 0 19 .9 34 ,5 6 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 1. 00 0, 22 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 17 0. 00 0 0 29 3. 06 6, 66 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 94 3. 06 6, 66 E m pf an ge ne E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 57 5. 00 0 0 1. 18 8. 74 1, 35 55 .1 28 85 0. 00 0 1. 59 5. 00 0 0 1. 39 5. 00 0 0 72 5. 00 0 5. 75 3. 74 1, 35 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 58 .5 06 ,8 8 16 3 0 0 0 0 0 0 58 .5 06 ,8 8 A nl ag en im B au 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 50 0. 00 0 0 1. 12 9. 23 4, 25 54 .9 64 85 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 1. 32 5. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 37 9. 23 4, 25 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 75 .0 00 0 1. 00 0, 22 0 0 70 .0 00 0 70 .0 00 0 25 .0 00 31 6. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 K ap ita lu m la ge 2 02 3 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 3 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 55 .8 61 ,9 5 0 35 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 12 0. 86 1, 95 484484 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 30 .8 61 ,9 5 0 10 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 95 .8 61 ,9 5 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , 2 02 4 A us ta us ch d er S er ve r 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -6 72 .0 00 0 -1 .1 29 .3 23 ,9 8 15 .9 55 -9 15 .0 00 -1 .6 20 .0 00 0 -1 .5 20 .0 00 0 -8 03 .0 00 -5 .9 59 .3 23 ,9 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 485485 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 6 7 1 .2 4 8 ,4 1 € 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 ,0 0 € 2 4 9 .6 0 0 ,0 0 € 1 1 0 .5 5 0 ,0 0 € 4 .9 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 2 1 .2 4 8 ,4 1 € - 1 5 0 .7 5 0 € - 2 4 9 .6 5 0 € - 1 3 9 .0 5 0 € - 1 0 5 .6 5 0 € 1 3 .9 0 0 € 9 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 3 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 486486 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2023 1.575.000 0-0,5 0 20.000 50.000 1.525.000 Summe - - - - 0 20.000 50.000 1.525.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihungen von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 325.000 7.938 20.000 305.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 350.000 8.656 10.000 340.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 350.000 8.638 12.000 338.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 159.000 3.938 4.000 155.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 208.750 4.551 5.000 203.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 366.000 5.445 8.000 358.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2019 700.000 14.000 1,00 654.500 6.493 14.000 640.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2020 300.000 6.000 1,00 286.500 2.843 6.000 280.500 6120231238 Summe - - - - 2.699.750 48.500 79.000 2.620.750 Endsumme - - - - 2.699.750 68.500 129.000 4.145.750 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2023 487487 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahme 2024 1.375.000 3,00 0 7.500 30.000 1.345.000 Aufnahme 2023 2023 1.575.000 3,00 1.525.000 22.500 50.000 1.475.000 Summe - - - - 1.525.000 30.000 80.000 2.820.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihung von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 305.000 7.438 20.000 285.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 340.000 8.406 10.000 330.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 338.000 8.338 12.000 326.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 155.000 3.838 4.000 151.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 203.750 4.441 5.000 198.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 358.000 5.325 8.000 350.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2018 700.000 14.000 1,00 640.500 6.353 14.000 654.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2018 300.000 6.000 1,00 280.500 2.783 6.000 286.500 6120231238 Summe - - - - 2.620.750 46.920 79.000 2.581.750 Endsumme - - - - 4.145.750 76.920 159.000 5.401.750 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 488488 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 19.12.2022Datum: 12:45:38Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 725.000 575.000 0 1.375.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 275.000 489489 Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 2026 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 65 68 70 70 70 Ersätze für Bauhofleistungen 28 36 38 38 38 Zinsen Trägerdarlehen 50 52 52 52 52 Tilgung Trägerdarlehen 79 79 79 79 79 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 490490 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 und 2024 - Fehlanzeige – 491491 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Abschreibungen Eigenbetrieb ohne Abschreibungen des AMS Auflösung Sonderposten Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 492492 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 24 3, 00 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 11 00 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 0 ,0 0 16 .6 86 ,0 0 8 47 .3 80 ,0 0 9 11 .2 90 ,8 6 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 10 0 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 61 .7 45 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 12 00 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 0 ,0 0 26 .4 18 ,0 0 1. 37 1. 69 0, 00 1. 48 1. 47 4, 74 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 20 0 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 1. 86 2. 84 1, 04 37 .7 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 20 00 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 0 ,0 0 28 .5 11 ,0 0 1. 48 1. 33 9, 00 1. 60 6. 88 7, 04 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 12 00 0 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 38 .5 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 10 00 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 0 ,0 0 5 .4 59 ,0 0 2 79 .5 41 ,5 1 2 95 .1 00 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 01 00 0 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 8 26 .7 06 ,6 5 15 .5 61 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 20 00 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 493493 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 9 .2 80 ,0 0 4 70 .6 82 ,0 0 5 06 .1 29 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 02 00 0 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 35 .4 48 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 30 00 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 0 ,0 0 2 5, 00 2 ,0 0 2 .6 36 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 03 00 0 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 2 39 .9 88 ,1 4 2 .6 35 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 16 6, 00 6 .6 23 ,0 0 10 .8 05 ,0 0 20 .8 61 ,9 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 20 .8 61 ,9 5 4 .1 82 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 86 .7 88 ,0 0 4. 47 0. 07 1, 00 4. 81 4. 32 2, 64 1 1. 58 6. 29 1, 19 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 1. 58 6. 29 1, 19 1 95 .9 07 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 494494 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 39 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 9 .2 87 ,0 0 4 71 .8 26 ,0 0 5 05 .8 93 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 2. 27 6. 85 9, 00 34 .0 73 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 21 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 0 ,0 0 21 .8 80 ,0 0 1. 27 9. 44 0, 44 1. 18 3. 53 7, 95 2. 76 7. 45 3, 91 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 10 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 2. 76 7. 45 3, 91 53 .9 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 22 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 0 ,0 0 10 .5 08 ,0 0 6 06 .1 44 ,0 7 5 73 .0 95 ,4 3 1. 61 6. 16 5, 12 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 20 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 6. 16 5, 12 37 .0 18 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 41 .6 75 ,0 0 2. 35 7. 41 0, 51 2. 26 2. 52 6, 38 6. 66 0. 47 8, 03 0 ,0 0 12 .2 02 3 6. 66 0. 47 8, 03 1 25 .0 23 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 495495 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:56:20erstellt am: 03 Abwasserbeseitigung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 195.907,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 195.907,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 125.023,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 125.023,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 70.884,00 * Gesamtsumme 70.884,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 496496 EB Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 Gewinn- und Verlustrechnungen 2021 sowie Vj. Anlagennachweis 2021 497497 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.834.852,514.978.517,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 971.634,001.036.565,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.447.169,001.434.641,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.558.533,001.592.248,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 310.663,51326.223,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 541.579,00577.028,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 5.274,0011.812,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 09600000 Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 Summe: Sachanlagen 4.880.490,425.028.173,51 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 190.990,16246.952,32 15112000 Abschlag Schmutzwasser 947,03362,26 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 205.613,51207.483,33 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 7,500,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 211,3735,66 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -826,6639.071,07 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -14.962,590,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 386,8210.872,09 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 367,8710.872,09 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 18,950,00 1.3.8 Liquide Mittel 671.248,41502.791,86 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 671.248,41502.791,86 Summe: Finanzvermögen 862.625,39760.616,27 Summe: Vermögen 4.880.490,425.028.173,51 498498 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 218.071,97147.110,81 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 218.071,97147.110,81 Summe: Abgrenzungsposten 218.071,97147.110,81 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.961.187,785.935.900,59 499499 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62108.095,66 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62-38.303,73 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 0,00146.399,39 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen -3.262,62108.095,66 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital -3.262,62108.095,66 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.591.144,332.591.573,33 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 539.974,00577.598,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.376.081,821.333.143,82 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 675.088,51680.831,51 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.591.144,332.591.573,33 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 551.313,00316.930,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 551.313,00316.930,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 13.000,008.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 13.000,008.000,00 Summe: Rückstellungen 564.313,00324.930,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.778.750,002.857.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 345.000,00365.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 360.000,00370.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 362.000,00374.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 163.000,00167.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 213.750,00218.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 374.000,00382.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 668.500,00682.500,00 500500 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 292.500,00298.500,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -29.469,8213.487,29 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,274.082,95 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -32.180,099.404,34 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 59.063,81155,16 26111803 Verbindlichkeiten aus auszuzahlenden Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 59.063,81155,16 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 649,0839.909,15 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 649,0833.087,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005.282,39 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,001.539,76 Summe: Verbindlichkeiten 2.808.993,072.911.301,60 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.961.187,785.935.900,59 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 501501 Jahr 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.025 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € Einnahme- und Ausgabearten 2019 2020 2021 € € € 577.798 € 656.592 € 471.579 € 340.913 € 275.278 € 252.829 € 183.632 € 148.080 € 131.712 € 103.561 € 110.872 € 85.405 € 631.518 € 672.919 € 507.271 € 606.012 € 634.615 € 630.296 € -25.506 € -38.304 € 123.025 € -11.535 € -4.587 € 105.791 € 207.648 m³ 220.441 m³ 217.190 m³ 306.755 308.941 314.068 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2006 - 2021 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2019 - 2021 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust 502502 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 3: 22 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 1 2. 81 3, 49 10 0, 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4 .0 25 .5 05 ,7 7 0, 00 0, 00 4 .0 25 .5 05 ,7 7 2 .9 88 .9 40 ,7 7 0, 00 3 .0 53 .8 71 ,7 7 1 ,6 6 4. 93 1, 00 0, 00 97 1. 63 4, 00 1 .0 36 .5 65 ,0 0 2 4, 1 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1 .8 12 .7 42 ,0 8 5 0. 09 8, 96 0, 00 1 .8 62 .8 41 ,0 4 37 8. 10 1, 08 0, 00 41 5. 67 2, 04 2 ,0 3 7. 57 0, 96 0, 00 1 .4 47 .1 69 ,0 0 1 .4 34 .6 41 ,0 0 7 7, 7 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1 .9 00 .7 96 ,8 5 5 .0 76 ,2 2 2 10 ,7 2 1 .9 05 .6 62 ,3 5 30 8. 54 8, 85 0, 00 34 7. 12 9, 35 2 ,0 3 8. 58 0, 50 0, 00 1 .5 58 .5 33 ,0 0 1 .5 92 .2 48 ,0 0 8 1, 8 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 82 6. 70 6, 65 0, 00 0, 00 82 6. 70 6, 65 50 0. 48 3, 14 0, 00 51 6. 04 3, 14 1 ,9 1 5. 56 0, 00 0, 00 31 0. 66 3, 51 32 6. 22 3, 51 3 7, 6 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2 .6 91 .9 11 ,8 0 0, 00 0, 00 2 .6 91 .9 11 ,8 0 2 .1 14 .8 83 ,8 0 0, 00 2 .1 50 .3 32 ,8 0 1 ,3 3 5. 44 9, 00 0, 00 54 1. 57 9, 00 57 7. 02 8, 00 2 0, 1 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 23 9. 98 8, 14 0, 00 0, 00 23 9. 98 8, 14 22 8. 17 6, 14 0, 00 23 4. 71 4, 14 2 ,7 6 .5 38 ,0 0 0, 00 5 .2 74 ,0 0 1 1. 81 2, 00 2 ,2 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2 0. 86 1, 95 0, 00 0, 00 2 0. 86 1, 95 1 .6 92 ,9 5 0, 00 5 .8 74 ,9 5 2 0, 0 4 .1 82 ,0 0 0, 00 1 4. 98 7, 00 1 9. 16 9, 00 7 1, 8 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 1 7. 67 3, 51 1 63 ,9 1 0, 00 1 7. 83 7, 42 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 7. 83 7, 42 1 7. 67 3, 51 10 0, 0 G es am t 11 .5 49 .0 00 ,2 4 5 5. 33 9, 09 2 10 ,7 2 11 .6 04 .1 28 ,6 1 6 .5 20 .8 26 ,7 3 20 2. 81 1, 46 0, 00 4 2, 1 0, 00 6 .7 23 .6 38 ,1 9 4 .8 80 .4 90 ,4 2 1 ,7 5 .0 28 .1 73 ,5 1 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 503503 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 4: 24 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 2 .2 76 .8 59 ,0 0 0, 00 0, 00 2 .2 76 .8 59 ,0 0 1 .6 99 .2 61 ,0 0 0, 00 1 .7 36 .8 85 ,0 0 1 ,7 3 7. 62 4, 00 0, 00 53 9. 97 4, 00 57 7. 59 8, 00 2 3, 7 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2 .6 54 .1 72 ,3 9 10 0. 16 1, 10 0, 00 2 .7 54 .3 33 ,4 9 1 .3 21 .0 28 ,5 7 0, 00 1 .3 78 .2 51 ,6 7 2 ,1 5 7. 22 3, 10 0, 00 1 .3 76 .0 81 ,8 2 1 .3 33 .1 43 ,8 2 5 0, 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1 .5 79 .9 59 ,8 8 3 1. 12 2, 18 0, 00 1 .6 11 .0 82 ,0 6 89 9. 12 8, 37 0, 00 93 5. 99 3, 55 2 ,3 3 6. 86 5, 18 0, 00 67 5. 08 8, 51 68 0. 83 1, 51 4 1, 9 G es am t 6 .5 10 .9 91 ,2 7 13 1. 28 3, 28 0, 00 6 .6 42 .2 74 ,5 5 3 .9 19 .4 17 ,9 4 13 1. 71 2, 28 0, 00 3 9, 0 0, 00 4 .0 51 .1 30 ,2 2 2 .5 91 .1 44 ,3 3 2 ,0 2 .5 91 .5 73 ,3 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 504504[mehr]

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