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Bericht_23_11_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wirkung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder befahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg hergestellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushaltestellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leuchtmittel ist für Ende November terminiert. Es wird angestrebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die statisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Bodenbelagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftragswert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wurde im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2- Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätsplanes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegangenen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klimamobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamobilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maß-nahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch keine Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitgerechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweiligen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umsetzungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber dem Land Baden- Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungsbeiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von insgesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben als Satzung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbeschluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemeinde Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regionalplan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hinblick auf die Sicherung des Wasservorkommens verursachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbststeuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die regionalisierten Prognosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwaltung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einsparungen eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleichstockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stellen. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflanzungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasseraufbereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitätsprobleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbauunterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinderatssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bauzustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.11.2023
    Bericht_24_01_23.pdf

    [mehr]

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      Zuletzt geändert: 07.02.2024
      Bericht_24_02_27.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 19.03.2024
        Bericht_24_03_19.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschläge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskandidaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. - Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igelstraße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertiggestellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. - Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konnte der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. - Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Bereich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflasterarbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeitgleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. - EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaffung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jährigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. - Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungskonzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Gemeindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen an anderen Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windenergie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebietszone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nachweislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lilienstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebotssumme von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbeiten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunternehmen aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost" zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Marsweilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2) Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3) Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn- beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Planung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Ferienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwaltung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwaltung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehenswerte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt.[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus ausgeliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rektorat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des freien Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Integrationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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              Zuletzt geändert: 25.06.2024
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              KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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                23.06.2024 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt.docx 1 Nahwärmenetz Gemeinde Baindt Veröffentlichungen gemäß Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), zuletzt geändert am 13.7.2022 Für das Jahr 2023 Preise Grundpreis Der Grundpreis setzt sich aus dem Aufwand für die Unterhaltung der Wärmeversorgung, dem Aufwand zur Betriebsführung, Wartung, Reparatur, Ersatzteile, Not- Entstördienst und Fernüberwachung der Versorgungsanlage zusammen. Ebenfalls enthalten sind Mess- und Abrechnungskosten. Weiterer Bestandteil des Grundpreises sind die Kapitalkosten. Der Grundpreis errechnet sich aus einem Preis von 23,81 €/kW und Jahr und einer vom Kunden angegeben Bezugsleistung. GPneu = GP0 €/Jahr x Preisänderungsfaktor GPneu = GP0 €/Jahr x (a2 IGneu/IGO + 0,79) Bedeutung der Abkürzungen: GP0 : Basisgrundpreis laut diesem Vertrag. GPneu : neuer Grundpreis. a2: Gewichtungsfaktor Instandhaltung ist 0,21 IG0: Basis-InvesAAonsgüterindex (Basis: 2021 = 100, Stand 2023 = 113,2) aus: Veröffentlichung des StaAsAschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar der Erzeugnisse der InvesAAonsgüterproduzenten (lfd.-Nr. 3) IGneu: aktueller InvesAAonsgüterindex. Der jeweils gülAge InvesAAonsgüterindex gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaAsAschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS- Nummer 61241“ – und zwar der Erzeugnisse der InvesAAonsgüterproduzenten (lfd.-Nr. 3). Es gilt der jeweilige arithmeAsche MiFelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Arbeitspreis für gelieferte Wärmeenergie Der Wärmearbeitspreis zu Heizzwecken und Warmwasserbereitung beträgt: WP0 = 11,58 ct/kWh Der Wärmearbeitspreis ändert sich entsprechend der Preisentwicklung der Wärmeerzeugung. Die Preisentwicklung wird beim StaAsAschen Bundesamt veröffentlicht. Zur Anpassung wird die durchschniFliche Preisentwicklung im Jahr der abzurechnenden Periode herangezogen. Die Abrechnung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres der abzurechnenden Periode (Kalenderjahr). Der Wärmearbeitspreis zu Heizzwecken wird bei sich ändernden Bezugsbedingungen nach folgender Formel ermiFelt. 23.06.2024 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt.docx 2 WPneu = WP0 ct/kWh x Preisänderungsfaktor WPneu = WP0 ct/kWh x (b3 x Gasneu/Gaso + b4 x Lohnneu/Lohno+b5xFWneu/FW0) WPneu = 11,58 ct/kWh x (0,83 Gasneu/Gaso + 0,12 Lohnneu/Lohno+ 0,05 FWneu/FW0) Der Preisänderungsfaktor setzt sich zusammen aus der gewichteten Änderung der BrennstoNosten und der gewichteten Entwicklung der Lohnkosten, sowie einer Marktkomponenten, dem Fernwärmeindex, welche die Entwicklungen auf dem Wärmemarkt wiederspiegelt. Die Wärmeabnahme des Kunden wird erfasst und jährlich abgerechnet. Bedeutung der Abkürzungen: WP0: Wärmearbeitspreis für das Basisjahr WPneu: Wärmearbeitspreis für das abzurechnende Jahr b3: Gewichtungsfaktor Gas ist 0,83 Gas0: Basis- Index für „Erdgas, bei Abgabe an Handel u. Gewerbe“ (Basis: 2021 = 100, Stand 2023 = 212,6), arithmeAscher MiFelwert von Januar 2023 bis Dezember 2023 aus: “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe (lfd.-Nr. 635). Gasneu: aktueller Index für „Erdgas, bei Abgabe an Handel u. Gewerbe“ Der jeweils gülAge Erdgas-Index gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaAsAschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe (lfd.-Nr. 635). Es gilt der jeweilige arithmeAsche MiFelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Lohnindex b4: Gewichtungsfaktor Lohnkosten ist 0,12 Lohno: Basis-Index der tariflichen Monatsverdienste (Basis 2020 = 100; Stand 2023 = 107,7) Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland gemäß Veröffentlichungen des StaAsAschen Bundesamtes, EVAS-Nummer 62221 „Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a“ mit Sonderzahlungen. Lohnneu: aktueller Lohnindex Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland gemäß Veröffentlichungen des StaAsAschen Bundesamtes, EVAS-Nummer 62221 „Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a“ mit Sonderzahlungen. Es gilt der jeweilige arithmeAsche MiFelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Fernwärme b5: Gewichtungsfaktor Marktkomponente ist 0,05 FW0: Basis- Index für „Fernwärme mit Dampf und Wasser“ (FW-Index) (Basis: 2021 = 100; Stand 2023 = 161,0), arithmeAscher MiFelwert von Januar 2023 bis Dezember 2023 aus: Veröffentlichung des StaAsAschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Fernwärme mit Dampf und Warmwasser (lfd.-Nr. 645) 23.06.2024 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt.docx 3 FWneu: aktueller Index für „Fernwärme mit Dampf und Wasser“ (FW-Index) Der jeweils gülAge FW-Index gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaAsAschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS- Nummer 61241“ – und zwar Fernwärme mit Dampf und Warmwasser (lfd.-Nr. 645). Es gilt der jeweilige arithmeAsche MiFelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2023 Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68 . Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkauRe Menge): 0,218314 kg CO2/kWh Kosten pro to CO2 30,00 €/to (Wert 2023) Kosten CO2: 0,65494ct/kWh Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 247.678 kWh.[mehr]

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                  Aufruf_Sammelbestellung_von_Streuobstbaeumen_2024.pdf

                  Anmeldung zum Förderprogramm „Sammelbestellung von Streuobstbäumen“ der Gemeinde Baindt Vorname und Name: _________________________________________________ Anschrift: _________________________________________________ Telefon: _________________________________________________ E-Mail: _________________________________________________ Adresse bzw. Flurstück, auf dem gepflanzt werden soll: _________________________________________________________________________ Ich erkläre verbindlich meine Teilnahme am Projekt und stimme den nachfolgend genannten Verpflichtungen zu: - Übernahme eines Eigenanteils der anfallenden Kosten in Höhe von 30 Euro pro bestellten Baum. Inkludiert sind hier zusätzlich folgende Leistungen: Pflanzanleitung, Pflanzschnitt, Befestigungsmaterialien, Wühlmauskorb, Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren - Betretungsrecht des Grundstückes für die beauftragten Fachwarte für Obst- und Gartenbau nach Rücksprache mit den Eigentümer:innen Hiermit bestelle ich folgendes Pflanzgut aus der Liste (Anlage 1): Bezeichnung Obstsorte Menge Datenschutzeinwilligungserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Gemeinde Baindt die vorstehenden Daten zu meiner Person erhebt, speichert sowie zu nachfolgend unter 2) und 3) genannten Zwecken an die dort ebenfalls genannten Dritten weitergibt. Die Verarbeitung bzw. Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken: 1. Erstellung einer unterschriftsreifen Vereinbarung über die Teilnahme am Projekt 2. Bestimmung des Auftragsgegenstandes bei der Beauftragung von Fachwarten für Obst- und Gartenbau mit der Durchführung des Pflanzschnittes und der Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung 3. Kontaktaufnahme, auch durch die Gemeindeverwaltung, die Kontaktstelle für Obst- und Gartenbau, und den beauftragten Fachwarten Rechtsgrundlage für die Vereinbarung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. A DS-GVO. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich bei der Gemeinde Baindt widerrufen werden. ________________ ______________________ Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Vorname und Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Adresse oder Flst: Bezeichung 7: Menge 6: Menge 1: Ort, Datum: Bezeichung 1: Bezeichung 2: Bezeichung 3: Bezeichung 4: Bezeichung 5: Bezeichung 6: Obstsorte 1: Obstsorte 2: Obstsorte 3: Obstsorte 4: Obstsorte 5: Obstsorte 6: Obstsorte 7: Menge 2: Menge 3: Menge 4: Menge 5: Menge 7:[mehr]

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                    Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2024 mehrere Stellen für das Freiwillige soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kinderbildungscampus Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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