Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3266 Ergebnisse in 17 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2671 bis 2680 von 3266.
1._Nachtragshaushaltssatzung_mit_Nachtragshaushaltsplan.pdf

1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 1,10 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 13.12.2023
    Warum_Windräder_in_Oberschwaben.pdf

    Warum Windräder in Oberschwaben? Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Wie beeinflusst uns der Klimawandel? Mit Roland Roth, Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd … Welche Rolle spielen Windräder bei der Energiewende und den Klimazielen? Mit Prof. Dr. Uwe Leprich, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes … Wie nachhaltig sind Windräder im Altdorfer Wald? Mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten 18. Januar | 2024 Gemeindehalle Baienfurt | Beginn 19 Uhr Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden. Es ist keine Anmeldung notwendig. Vorträge, Fragen und Diskussion mit Live-Stream auf YouTube www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und plant unter anderem Veranstaltungen wie diese. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 258,58 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 20.12.2023
      Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

      Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 147,77 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 17.10.2023
        Pressemitteilung_Bündnis_Junge_Kommunalwahl__24.pdf

        PRESSEMITTEILUNG Stuttgart, den 18. September 2023 Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören: 1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de. 3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden. Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Gewählt werden: Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in 35 Landkreisen; in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Über das Bündnis Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert. Die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften) Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR) Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit http://www.lpb-bw.de/politische-tage http://www.kommunalwahl-bw.de/ http://www.erste-wahl-bw.de/ https://jungekommunalwahl24.de/ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg (Stand: 12. September 2023) Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit. Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de). Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de. Kontakt Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://jungekommunalwahl24.de/ tel:0711%2016447-42 mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ mailto:michael.wehner@lpb.bwl.de http://www.lpb-bw.de/ http://www.lpb-freiburg.de/ Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Über das Bündnis Kontakt[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 152,28 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 19.10.2023
          Modulübersicht_für_die_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_Sonne_Mond_und_Sterne_ab_01.09.2023.pdf

          Modulübersicht der buchbaren Betreuungszeiten für Kinder in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne ab 01.09.2023 Modul 1A in der Krippe kann mit 12 Std. bzw. 18 Std. nur bei freier Kapazität gebucht werden. M o d u l B e tr e u u n g T rä g e r M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n B e m e rk u n g Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 Stunden am Tag 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30,00 Regelbetreuung Kindergarten Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Kommune N e in 1B VÖ Kommune J a Die Tage für die Nachmittagsbetreuung sind durch den Träger festgelegt Ein Modul kommt nur zustande, wenn für mindestens fünf Kinder das Modul in der Einrichtung gebucht wird. Eine Buchung eines anderen Modul kann nur zu den Stichtagen 01.09, 01.12, 01.03., mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von einem Monat, erfolgen. Bei ausreichender Kapazität werden Kinder zwischen zwei und drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen aufgenommen. für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt 1A VÖ Kommune N e in In diesem Modul stehen pro Krippengruppe insgesamt 2 Plätze als Sharing-Plätze (2mal eine 3-Tagesbuchung (Mo-Mi) und 2mal eine 2-Tagesbuchung (Do-Fr)) zur Verfügung. Modul 1B: wird die Betreuung bis 14 Uhr genutzt, muss ein Mittagessen dazu gebucht werden. Die Tage müssen von den Sorgeberechtigten festgelegt werden und können nur zum neuen Kita-Jahr geändert werden. Modul 3B: die Sorgeberechtigten legen zwei Tage für die Ganztagesbetreuung fest. An diesen Tagen muss ein Mittagessen dazu gebucht werden. An den weiteren drei Tagen kann ein Mittagessen dazu gebucht werden. Die Tage für die Ganztagesbetreuung und die zusätzlichen Mittagessen können nur zum neuen Kita-Jahr, mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von einem Monat, geändert werden. Modul 3D: die Sorgeberechtigten legen die Tage für die Ganztagesbetreuung fest. An diesen Tagen muss ein Mittagessen dazu gebucht werden. An den weiteren Tagen kann ein Mittagessen dazu gebucht werden. Die Tage für die Ganztagesbetreuung und die zusätzlichen Mittagessen können nur zum neuen Kita-Jahr, mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von einem Monat, geändert werden. Seite 1 von 2 Modulübersicht der buchbaren Betreuungszeiten für Kinder in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne ab 01.09.2023 M o d u l B e tr e u u n g T rä g e r M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n B e m e rk u n g für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40,00 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45,00 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Kommune J a 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Kommune J a Die Eltern können die zwei Tage an denen sie einen Ganztagesplatz benötigen selbstständig wählen. Ganztagesbetreuung Kindertagesstätte ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt Seite 2 von 2[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 65,97 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 26.06.2023
            2023-06-26_Bürgerinformation_Gutachterausschuss.pdf

            Information Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Eben- weiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravens- burg. Ab dem 01.07.2023 obliegt dem neuen Gutachterausschuss somit die Erstattung von Verkehrswertgutachten, die Führung der Kaufpreissammlung einschließlich die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstigen wertre- levante Daten sowie die Bearbeitung von Auskunftsersuchen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als Ansprechpartner wird ab 01.07.2023 bei der Stadt Ravensburg aufgebaut. Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihnen schnellstmöglich einen guten Service bieten zu können, bitten jedoch um Nachsicht, dass dies gerade während des Zuständigkeitswechsels nicht immer möglich sein wird. Ebenso werden sich Wartezeiten in der Bearbeitung Ihrer Anträge nicht immer vermeiden lassen; wir sind jedoch bemüht, diese so kurz als möglich zu halten. Für Fragen und Antworten steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung. Bei allgemeinen Fra- gen erreichen Sie uns unter gutachterausschuss@ravensburg.de. Ebenso wird die Homepage des Gutachteraus- schusses Zug um Zug unter www.ravensburg.de aufgebaut werden. Das Team der Geschäftsstelle ist für Sie ab sofort wie folgt erreichbar: Gemeinden Ansprechpartner Telefon E-Mail Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg Verantwortlich: Frau Krause weitere Sachbearbeiter: Frau Fauser 0751/82-572 0751/82-952 mira.krause@ravensburg.de selina.fauser@ravensburg.de Bad Waldsee, Bergatreute Aulendorf Ebersbach-Musbach Verantwortlich: Frau Reich weitere Sachbearbeiter: Herr Sonntag 0751/82-229 0751/82-275 amanda.reich@ravensburg.de herbert.Sonntag@ravensburg.de Altshausen Boms Ebenweiler Eichstegen Fleischwangen Fronreute Guggenhausen Horgenzell Hoßkirch Königseggwald Riedhausen Unterwaldhausen Wilhelmsdorf Wolpertswende Verantwortlich: Frau Pfeifer weitere Sachbearbeiter: Frau Knubben 0751/82-661 0751/82-939 angela.pfeifer@ravensburg.de susanne.knubben@ravensburg.de Geschäftsstelle Gutachterausschuss Salamanderweg 22 88212 Ravensburg mailto:gutachterausschuss@ravensburg.de http://www.ravensburg.de/ mailto:mira.krause@ravensburg.de mailto:selina.fauser@ravensburg.de mailto:amanda.reich@ravensburg.de mailto:herbert.Sonntag@ravensburg.de mailto:angela.pfeifer@ravensburg.de mailto:susanne.knubben@ravensburg.de[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 49,29 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 03.07.2023
              Argumentationspapier_Grundsteuer_Stand_16_02_2023.pdf

              Gemeindetag Baden-Württemberg Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden Gemeindetag Baden-Württemberg Panoramastr. 31 | 70174 Stuttgart | Telefon +49 711 22572-0 | Telefax +49 711 22572-47 | zentrale@gemeindetag-bw.de / www.gemeindetag-bw.de Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform (Stand: 16.02.2023) Das Bundesverfassungsgericht hat mit sei- nem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) die Vorschriften zur Einheitsbe- wertung für die Bemessung der Grund- steuer als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungswidrigkeit wurde im We- sentlichen darin gesehen, dass das Fest- halten des Gesetzgebers an dem Haupt- feststellungszeitpunkt von 1964 zu gravie- renden und umfassenden Ungleichbehand- lungen bei der Bewertung von Grundver- mögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt, führt. Das Bundesver- fassungsgericht hat gleichwohl bestimmt, dass die bisherigen Regelungen noch bis spätestens 31.12.2024 angewendet wer- den können um Gesetzgeber und Verwal- tung die Möglichkeit einzuräumen eine Neuregelung der Grundsteuer zu treffen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 18.10.2019 sowohl eine Reform des (Bundes-) Grundsteuergesetzes, als auch eine Grundgesetzänderung beschlossen, welche den Ländern erlaubt eigene Rege- lungen für die Grundsteuer zu treffen. In der Folge haben sich in den Bundeslän- dern unterschiedliche Modelle in Bezug auf die Umsetzung des Urteils ergeben. Neben der Anwendung des sogenannten „Bun- desmodells“ sind in den Bundesländern weitere Modelle mit unterschiedlichen Aus- prägungen entstanden. Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Beschluss des Landesgrundsteuergeset- zes am 4.11.2020 über die hier anzuwen- den Modelle entschieden. Während für die Grundsteuer A das Bundesmodell ange- wendet werden soll, handelt es sich bei der baden-württembergischen Grundsteuer B um eine Bodenwertsteuer. Zu dieser sind, insbesondere in der jünge- ren Vergangenheit seitens der Steuerpflichtigen, aber auch seitens der Presse eine Vielzahl an Fragen an die Städte und Gemeinden herangetragen worden. Weiterhin sind Fragestellungen zu den zu erwartenden Auswirkungen der Grundsteuerreform zunehmend auch Ge- genstand der Beratung in kommunalen Gremien. Mit dem vorliegenden Argumentationspa- pier sollen die wesentlichen Hintergründe zu den in der kommunalen Praxis häufig aufkommenden Fragestellungen erläutert werden. 1. Was bedeute t „Aufkom- mensneutra l i tä t“ in Bezug auf d ie Grundsteuer? „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt, also für das ge- samte Gemeindegebiet, mit der neuen Sys- tematik des Landesgrundsteuergesetzes keine Mehreinnahmen gegenüber der bis- herigen Grundsteuer anstrebt. Für die Kommunikation gegenüber Bürgern und Gremien vor Ort wird es wichtig sein frühzeitig herauszustellen, dass „Aufkom- mensneutralität“ nicht bedeutet, dass für je- den Einzelnen künftig die gleiche Höhe der zu zahlenden Grundsteuer anfällt, wie dies in der Systematik der bisherigen Grund- steuer der Fall war. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass es Fälle geben wird, in denen die Steuerschuldner in der neuen Systematik teils deutlich mehr zu bezahlen haben werden als bisher, wohingegen an- dere weniger belastet werden. Der Begriff der „Aufkommensneutralität“ nimmt somit Bezug auf die Einnahmenent- wicklung aus der Grundsteuer insgesamt, aus der Perspektive der Kommune, nicht jedoch aus der individuellen Perspektive des jeweiligen Steuerzahlers. mailto:zentrale@gemeindetag-bw.de 2 Dass es zu entsprechenden „Belastungs- verschiebungen“ kommen kann und wird, liegt im Urteil des Bundesverfassungsge- richts begründet, welches die bisherige Systematik der Vorschriften zur Einheitsbe- wertung für die Bemessung der Grund- steuer für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfG Urteil vom 10. April 2018, 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Die bisherige Grundsteuer hat in Baden- Württemberg im Wesentlichen auf Werte für die Einheitswertberechnung aus dem Jahr 1964 zurückgegriffen, stellt also letzt- lich auf eine veraltete Datengrundlage ab. Die Verhältnisse haben sich seit dem Jahr 1964 zum Teil stark geändert. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundes- verfassungsgericht in der genannten Ent- scheidung festgestellt, dass die bisherigen Regelungen den allgemeinen Gleichheits- grundsatz verletzen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Eine Nachfolgeregelung, welche darauf abzielen würde, genau die bisherigen Ergebnisse in der Steuerbelastung eines jeden Einzelnen Steuerpflichtigen zu replizieren, wäre ab- sehbar wiederum rechtswidrig. Es wird da- her, durch die Grundsätze des Urteils be- dingt, zwangsläufig zu „Belastungsver- schiebungen“ kommen müssen. 2. Was is t mi t „Belas tungs- versch iebungen“ genau gemeint? Der Begriff „Belastungsverschiebungen“ stellt darauf ab, wie stark die verschiede- nen Steuerpflichtigen einerseits, aber auch die Grundstücksarten (bspw. Wohnen, Ge- werbe) zum Aufkommen der Grundsteuer beitragen und in welchem Maße sich die je- weiligen Belastungen durch die Neurege- lung der Grundsteuer verändern. Bei angestrebter Aufkommensneutralität ergibt das Ist-Aufkommen geteilt durch die Summe der neuen Grundsteuermessbe- träge den künftigen Grundsteuer-Hebe- satz. Somit sind die Messbetragsverände- rungen der Indikator für Belastungsverschiebungen. Die Messbe- träge und damit auch deren Veränderun- gen werden durch die künftig vollständige Abhängigkeit von den Bodenrichtwerten beeinflusst. Anders als im bisherigen Grundsteuerrecht wird die vorhandene Grundstücksbebauung in der Bemes- sungsgrundlage der neuen Grundsteuer nicht mehr berücksichtigt. Es zählt allein der Bodenrichtwert der Richtwertzone, in der das Grundstück liegt, und die Größe des Grundstücks, nicht aber, ob und mit welcher Intensität und welchem Objektalter die Grundstücke bebaut sind. Lediglich über eine Differenzierung der Steuermesszahlen gibt es eine Unterschei- dung in der Gewichtung zwischen zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken (Bonus von 30 Prozent) und zu anderen Zwecken genutzten Grundstücken. Da die Gemeinde nur einen Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) und einen Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festsetzen kann und ledig- lich für unbebaute, aber baureife Grundstü- cke des Grundvermögens (Grundsteuer C) einen weiteren Hebesatz bestimmen kann, kann auf Veränderungen der Messbeträge neu/alt für einzelne Steuerschuldner bzw. Grundstücke/Grundstücksarten/Gebiete/ Gemeindeteile nicht mit eine näher konkre- tisierenden Hebesatzgestaltung eingegan- gen werden. Nicht aussagekräftig wäre es, die Höhe der neuen Grundsteuer aus Sicht des Steuer- pflichtigen allein durch Anwendung des bis- herigen Hebesatzes auf den neuen Mess- betrag zu ermitteln. Hieraus die künftige in- dividuelle Steuerbelastung abzuleiten würde unbeachtet lassen, dass der Hebe- satz sich – wie dargestellt – bei der Umstel- lung auf die neue Grundsteuer im Jahr 2025 erwartungsgemäß ändern wird. Auch aus einem Vergleich der Messbe- träge alt/neu eines oder einzelner oder auch nur einer kleinen Auswahl an Grund- stücken lässt sich kein belastbarer Rück- schluss auf den zu erwartenden neuen He- besatz treffen. Die Gemeinden werden überwiegend voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024, wenn der 3 Großteil der neuen Messbescheide vor- liegt, über eine verlässliche Basis für die Hebesatzfestsetzung 2025 verfügen. Zeichnet sich beispielsweise zum Errei- chen der Aufkommensneutralität eine He- besatzerhöhung ab (weil die Messbeträge im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer gesunken wären), so werden Grundstücke, deren Messbetrag sich über den Gemein- dedurchschnitt erhöht, eine Grundsteuer- mehrbelastung erfahren. Grundstücke, de- ren Messbetrag sich unterdurchschnittlich verändert, werden gegenüber dem Status quo weniger Grundsteuer als bisher bezah- len müssen. Dies gilt sinngemäß, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz im Jahr 2025 ab- senkt (weil die Messbeträge im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer gestiegen wä- ren). Diese Veränderungen ergeben sich insbe- sondere innerhalb eines Gemeindegebie- tes, auch wenn die Bodenrichtwerte lan- desweit sehr viel stärker auseinanderfallen als innerhalb einer Gemeinde. Dies hängt damit zusammen, dass die Hebesätze zwi- schen den unterschiedlichen Gemeinden nivellierend wirken können und werden. In- nerhalb eines Gemeindegebietes ist dies jedoch nur bedingt möglich, da je Ge- meinde und Steuerart nur ein Hebesatz festgesetzt werden kann (siehe vorne). Wie die Belastungsverschiebung konkret aussieht, hängt von der Art und Struktur der Bebauung in der jeweiligen Gemeinde ab. Grundsätzlich deutet sich aber folgender Trend an: - Grundstücke, welche in Bodenricht- wertzonen mit höheren Bodenricht- werten liegen, werden tendenziell stärker belastet werden als Grund- stücke in Bodenrichtwertzonen mit niedrigen Bodenrichtwerten. - unbebaute Grundstücke werden tendenziell eine Mehrbelastung er- fahren, während verhältnismäßig kleine Grundstücke mit einem ho- hen Grad baulicher Nutzung ten- denziell entlastet werden. - Gewerblich genutzte Immobilien in Gewerbegebieten werden (da de- ren Bodenrichtwert geringer als der von Baugebieten mit Wohnbebau- ung ist), ebenfalls tendenziell ent- lastet werden, - Wohnbebauung wird (trotz des Kor- rektivs des 30%-Steuerabschlags für überwiegende Wohnnutzung), aufgrund der höheren Bodenricht- werte in der Tendenz eine Mehrbe- lastung erfahren. - Grundstücke in Altbaugebieten wer- den – da tendenziell niedrigere Ein- heitswerte zugrunde liegen, durch die Reform im Vergleich zu Neu- baugebieten eine höhere Belastung erfahren. - Eine tendenziell höhere Belastung ist auch für Grundstücke mit einer großen Fläche und einer vergleichs- weise geringen Grundfläche der Gebäude zu erwarten. 3. Is t d ie Gemeinde zur Auf - kommensneutra l i tä t ver - p f l ichtet? Nein. Es gibt für die Gemeinde keine recht- liche Verpflichtung die neue Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Grundsteuer- aufkommen „aufkommensneutral“ gestal- ten zu müssen. Den Gemeinden wurde nach Art 28 Abs. 2 und 106 Abs. 6 GG das Recht eingeräumt, die Hebesätze für die Grundsteuer festzu- setzen. Dies ändert sich auch mit dem neuen Bundesgrundsteuer- oder dem Lan- desgrundsteuergesetz nicht. Gleichwohl hatten sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber die Erwar- tung ausgesprochen, die Reform aufkom- mensneutral auszugestalten. Auch aus Sicht der Kommunalen Spitzen- verbände wurde flankierend betont, dass sich die Höhe der des angestrebten Grund- steueraufkommens am Finanzbedarf der jeweiligen Kommunen zum jeweiligen Zeit- punkt orientiert, jedoch der Prozess der Re- form als solcher nicht zum Instrument einer generellen Erhöhung des Aufkommens werden sollte. Viele Bürgerinnen und Bürger sind in Anbe- tracht der Unwägbarkeit über die letztendli- che Höhe der Grundsteuer nachvollziehbar 4 in Sorge. Hierbei löst insbesondere der „Schwebezustand“ bis zum Zeitpunkt der Festlegung des neuen Hebesatzes Unbe- hagen aus, was sich jedoch im Zuge des Reformprozesses zeitnah nicht auflösen lassen wird. 4. Nach w elchen Kr i ter ien legt e ine Gemeinde ihren Hebe- sa tz fes t? Obwohl keine rechtliche Verpflichtung zur Aufkommensneutralität besteht, ist die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze keinesfalls eine willkürliche Entscheidung. Bei der Entscheidung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, wie beispielsweise die wirtschaftliche Lage und die haushalts- rechtliche Situation der Gemeinde, die Möglichkeit Aufwendungen zu reduzieren oder anderweitig zusätzliche Finanzmittel zu generieren, die Höhe der Zuweisungen von Bund und Land, aber auch das Maß der Verpflichtungen welchen die Gemeinde auf Veranlassung von Bund und Land nachzukommen hat. So sind die Städte und Gemeinden auch nach dem 31.12.2024 dazu verpflichtet, ihre gesetzlich übertragenen und die selbst gewählten Aufgaben zu erfüllen. Sie müs- sen seit dem Jahr 2020 den Haushaltsaus- gleich nach den Kriterien des neuen kom- munalen Haushaltsrechts erreichen und haben in den vergangenen Jahren von Bund und von den Ländern zusätzliche Auf- gaben übertragen bekommen – bei gleich- zeitig oft nicht auskömmlicher Finanzierung dieser neuen Aufgaben. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Stadt oder Gemeinde durch He- besatzerhöhungen oder das Unterlassen von Hebesatzsenkungen das Aufkommen der Grundsteuer erhöhen wird. Denn auch die Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner ist regelmäßig ein gewichtiges Argument, welches in den Entscheidungs- prozess über die Höhe der Hebesätze in die Beratungen der kommunalpolitischen Gremien Eingang findet. 5. Inw iefe rn is t das aus - schl ießl iche Abste l len auf Grundstücks f läche und Bo- denr ichtw ert prob lema- t isch für d ie recht l iche Be- s tändigke i t des Model ls ? Sowohl im Bundes- als auch im Baden- Württembergischen Landesmodell liegen dem Grundsteuerwert die Grundstücksflä- che und die Bodenrichtwerte zugrunde. Im Baden-Württembergischen Modell wurde, unter anderem zur Verringerung des Pro- zessaufwandes, jedoch auf die Erfassung des Gebäudebestandes über eine statisti- sche Nettokaltmiete verzichtet und alleine auf die Grundstücksfläche abgestellt. Diese Vorgehensweise ist für das Land Ba- den-Württemberg nach einer Expertenan- hörung erfolgt. Dennoch wurden Klagen gegen die neue Grundsteuer angekündigt und auch bereits erhoben. Inwiefern diese zu einer Feststellung der Verfassungswid- rigkeit führen werden, bleibt abzuwarten. Es werden aber neben der modifizierten Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg voraussichtlich auch die grundsteuerlichen Neuregelungen im Bundesmodell sowie in den Grundsteuermodellen der Bundeslän- der Bayern (reines Flächenmodell), Hes- sen, Niedersachen und Hamburg (Flächen- Lage-Modelle) auf den verfassungsgericht- lichen Prüfstand kommen. 6. Welche Rol le spie len künf - t ig d ie Hebesätze? Im System der bisherigen Grundsteuer ha- ben Hebesätze zur Ermittlung der Steuer- höhe eine zentrale Rolle gespielt. Hieran ändert sich grundsätzlich nichts: - In eher ländlich geprägten Kommu- nen mit niedrigeren Bodenrichtwer- ten wird es eine Tendenz zu deutli- chen Hebesatzerhöhungen geben; - Im Verdichtungsraum mit ver- gleichsweise höheren oder sehr hohen Bodenrichtwerten ist 5 hingegen eine Absenkung der He- besätze zu erwarten. Kommunen und die Grundsteuerbelastung in den Kommunen ausschließlich auf der Grundlage der Höhe ihrer Hebesätze ver- gleichen zu wollen, wird mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz nahezu unmög- lich sein. Hierzu wäre als weiterer Indika- tor das Bodenwertniveau in einer Ge- meinde im Vergleich zum Landesdurch- schnitt oder im Vergleich mit benachbarten Kommunen mit in den Blick zu nehmen. Reine Hebesatzvergleiche, welche auch im Hinblick auf den Finanzausgleich eine bedeutende Rolle gespielt haben, werden mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz jedoch weitestgehend aussagelos werden. 7. An w elchen w ei teren An- knüpfungspunkten w ird s ich die Grundsteuer re form noch ausw irken? Neben der direkten Auswirkung als Ein- nahme bei den Gemeinden bzw. als Grund- steuerbelastung bei den Bürgerinnen und Bürgern wird die Grundsteuerreform auch mittelbare Auswirkungen haben, insbeson- dere auf den Finanzausgleich. So sind beispielsweise im Finanzaus- gleichsgesetz zur Bemessung der Steuer- kraft bisher Anrechnungshebesätze defi- niert, mit deren Hilfe die Bemessung der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden im Finanzausgleich und damit auch die Höhe der Zuweisungen und der Umlagen erfolgt. Daneben spielen die Hebesätze auch im Ausgleichsstock eine Rolle. Der Aus- gleichsstock soll dazu dienen, besonders fi- nanzschwache oder besonders belastete Gemeinden zu entlasten. Um Mittel aus dem Ausgleichsstock erhalten zu können müssen Gemeinden Hebesätze in einer ge- wissen Mindesthöhe erheben. Da die Hebesätze künftig nicht mehr dem bisherigen Maßstab folgen und deren Ver- gleichsfunktion im Wesentlichen entfällt, zeichnet sich Anpassungsbedarf an den genannten Stellen ab. Perspektivisch sind zudem auch Auswirkungen auf die Berück- sichtigung der Grundsteuer im Länderfinanzausgleich bei divergierenden Länderregelungen zu erwarten.[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 142,98 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 20.07.2023
                Buchungs-Umbuchungsantrag_der_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_SMS.pdf

                Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Buchungs-/Umbuchungsantrag der Betreuung eines Kindes in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne Die Preise und Öffnungszeiten der jeweiligen Module entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle Kindertagesstätte. Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren jeweils zum 01.09. des Jahres an die Gebührenordnung des Städte- und Gemeindetages und der Kirchen anpassen. Eine Buchung eines anderen Moduls kann immer zum 01.09., 01.12. und 01.03. erfolgen. Eine Festlegung der Tage für das Mittagessen und der Ganztagesbetreuung ist nur bei Buchung der Module möglich. Eine Änderung der Tage ist nur zum neuen Kindergartenjahr möglich. Wir würden gerne ab dem __________________________ folgendes Modul für unser Kind Name des Kindes: __________________________ Modul: __________________________ Geburtsdatum des Kindes: __________________________ Anzahl Wochenstunden: ____________ buchen. Bei der Wahl des Modul 1B bitte die gewünschten tage für ein Mittagessen angeben. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bei der Wahl des Modul 3b bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Bei der Wahl des Modul 3D bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Änderungswünsche außerhalb der festgelegten Zeiten, Gründe für den Änderungswunsch eintragen: _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Name eines Sorgeberechtigten: _______________________________________ Datum: ____________________ Unterschrift: _____________________________ Anmerkungen: _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Buchung/Umbuchung wird genehmigt. Datum: __________________ Unterschrift: ______________________________ (Fachbereichsleitung) Name des Kindes: Modul: Geburtsdatum des Kindes: Anzahl Wochenstunden: Montag: Off Dienstag: Off Mittwoch: Off Donnerstag: Off Freitag: Off Montag_1: Off Dienstag_1: Off Mittwoch_1: Off Donnerstag_1: Off Montag_2: Off Dienstag_2: Off Mittwoch_2: Off Donnerstag_2: Off Freitag_1: Off Änderungswünsche außerhalb der festgelegten Zeiten Gründe für den Änderungswunsch eintragen: TextField: TextField_1: TextField_2: Name eines Sorgeberechtigten: Datum: Unterschrift: Anmerkungen: TextField_3: TextField_4: TextField_5: TextField_6: Datum_1: Unterschrift_1: Montag_3: Off Dienstag_3: Off Mittwoch_3: Off Donnerstag_3: Off Montag_4: Off Dienstag_4: Off Mittwoch_4: Off Donnerstag_4: Off Freitag_2: Off Datum_2:[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 129,45 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 03.08.2023
                  ZOB_2024-Turnfest.pdf

                  ZOB Linienbelegung Landesturnfest 30.05–02.06.2024 ZOB Übersichtsplan Gültig während des Landesturnfestes Linien- und Bussteigübersicht WC Radhaus C h arlo tten straß e Richtung UlmRichtung Friedrichshafen Sch u ssen straß e R70 11 31 S30 20 21 7A 3 Bussteig 5 Bussteig 4 5 75357537700 7534 Bahnhof Ravensburg Mobilitäts- zentrale Am Alten Gaswerk Bussteig 12Bussteig 11 Bussteig 13 Bussteig 14 W eststad t/Sch m aleg g W ein g arten /B ain d t B u sste ig 2 B u sste ig 1 Taxi B u sste ig 1 0 n u r A u sstieg SEV R30 S40 R40 R65 R45 4 Weingarten – Baienfurt – Baindt Marsweiler Weststadt – Hofgut – Schmalegg RegioBus: Bad Waldsee Bergatreute – Wolfegg Mochenwangen – Wolpertswende Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Grünlandsiedlung – Weißenau – Oberzell Weingarten Lerchenfeld – Baienfurt Schacherösch Weißenau – Eschach (Oberzell) – Hegaustraße Nachtbus: Tettnang – Friedrichshafen RegioBus: Wangen – Isny Schornreute, St. Christina RegioBus: Berg – Fronhofen – Fleischwangen RegioBus: Blitzenreute – Bad Saulgau RegioBus: Tettnang – Friedrichshafen Rundkurs Sportzentrum Rechenwies, Meersburger Brücke, Hallenbad Nur Ausstieg RegioBus: Markdorf – Meersburg – Konstanz Ankenreute – Wolfegg – Bad Wurzach Bavendorf – Markdorf – Meersburg RegioBus: Horgenzell – Wilhelmsdorf – Illmensee Schlier – Waldburg – Vogt P+R Eissporthalle, Frauentor Flappach-Badebus Schienenersatzverkehr Sonderfahrten Bussteig 1 Bussteig 2 Bussteig 3 Bussteig 4 Bussteig 5 Bussteig 6 Bussteig 7 Bussteig 8 Bussteig 9 Bussteig 10 Bussteig 11 Bussteig 12 Bussteig 13 Bussteig 14 1 1 31S30 R30 S40 R40 R45 SEV R70 20 21 3 4 700 7534 7537 7A 5 7535 R65R60 N3 N3 Bussteig 6Bussteig 7 Bussteig 3 Bussteig 9 R60 Bussteig 8 50 57 59 59 57 50 Unsere Sonderlinien 50,57,59 Hier geht`s zu den Sonderfahrplänen[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 143,87 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 14.05.2024
                    Broschüre_Mietspiegel_Baindt_2024.pdf

                    - 1 - für nicht preisgebundenen Wohnraum gültig ab 01.04.2024 Qualifizierter Mietspiegel 2024 von Baindt - 2 - Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Baindt liegt richtig – im nördlichen Schussental, nahe der Oberzen- tren Ravensburg und Weingarten und ist darüber hinaus ein attrakti- ver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit rund 5.500 Einwohnern und einer Gemar- kungsfläche von über 2.300 Hektar ist Baindt eingebettet in land- schaftlich reizvoller Lage. Mit dem nun vorliegenden fortgeschriebe- nen, qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit ei- nem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübli- che Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Be- schaffenheit und Lage heranzuziehen. Das gesamte Werk basiert auf einer kommunalen Serviceleistung der Städte und Gemeinden des „Gemeindeverbandes Mittleres Schussental“ (GMS) mit Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt und Berg und gibt einen Überblick über das aktuelle Mitniveau für nicht preisge- bundenen Wohnraum bei uns in der Gemeinde Baindt und im gesamten Schussental. Nach- folgend finden Sie die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt. Dieser liegt nun mit den aktualisierten Zahlen vor und spiegelt die aktuellen Wohn- und Le- bensbedingungen wider. Aufgrund der Inflation der vergangenen Jahre wurden die Basiswerte um 13,53 % angepasst. Die Daten wurden sorgfältig fortgeschrieben, um eine präzise Ein- schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen. Sie finden die aktuelle Fassung des Mietspiegels neben der gedruckten Ausgabe auch online auf unserer Homepage unter www.baindt.de, Rubrik Wohnen & Leben / Mietspiegel, zum kos- tenlosen Download. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Online-Mietspiegel-Rechner auf unserer Homepage an, der eine schnelle und einfache Berechnung mit Ihren individuellen Daten er- möglicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin - 3 - Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zum Mietspiegel 4 Erstellung des Mietspiegels 4 Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels 4 Anwendungsbereich des Mietspiegels 5 Mietbegriff 5 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete 6 Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus 6 Ermittlung von Zu- und Abschlägen 7 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Beispiel) 10 Spannbreite 10 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Berechnungshilfe) 11 Ortsübliche Mietpreise für Garagen und Stellplätze 12 Auskunft zum Mietspiegel 13 - 4 - Allgemeine Informationen zum Mietspiegel Erstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von nicht preisgebundenen Wohnungen für den Gemeindebereich erstellt. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die von August bis Novem- ber 2021 bei 1.839 mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Ver- mietern in Baindt und vier weiteren Kommunen aus dem Landkreis (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg) eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch schriftliche und EDV- gestützte Befragung gesammelt wurden. Die Miethaushalte für die Erhebung wurden zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel 2022 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Gleichzeitig wurden in einer kommunenübergrei- fenden Aktion auch Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg erstellt. Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist ge- mäß Beschluss der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 1. April 2024. Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels Ein Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in einer oder mehreren Gemeinden üblichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. - 5 - Anwendungsbereich des Mietspiegels Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwi- schen 50 m² und 110 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwen- dungsbereich des Mietspiegels: • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen); • Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich oder zu Geschäftszwecken ge- nutzt wird; • Wohnraum in Wohnheimen oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zu- sätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung); • vorübergehend angemieteter Wohnraum; Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde: • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Ein- bauküchen und Einbauschränken); • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind; • Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind. Mietbegriff Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sein dürfen somit: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund- steuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warm- wasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemein- schaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten. Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzu- schläge sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten, ebenso nicht evtl. Anteile für Schön- heitsreparaturen. Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind Betriebskosten in der Mietzah- lung enthalten (= Brutto-/Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete), muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten berei- nigt werden. - 6 - Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt über 3 Tabellen: 1. In Tabelle 1 wird das durchschnittliche Mietniveau (= Basis-Nettomiete) nur in Abhängig- keit von Wohnfläche und Baujahr für durchschnittliche Standardwohnungen bestimmt. 2. In Tabelle 2 werden prozentuale Zu- und Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau aufgrund von Ausstattungs-, Beschaffenheits-, Wohnlage- und sonstigen Besonderheiten für eine Wohnung ermittelt. 3. In Tabelle 3 werden die Ergebnisse aus den Tabellen 1 und 2 zusammengeführt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Mietniveau (= Basis- Nettomiete) für Wohnraum nach bestimmten Wohnflächen- und Baujahresklassen in Euro pro m2 und Monat wieder. Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschoss- flächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien etc. werden nach § 2 Abs. 2 Zi. 2 und § 4 Zi. 4 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Wohnung in diejenige Baujahresklasse einzuordnen, in der die Woh- nung bezugsfertig wurde. Wenn durch An-/Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde (z. B. Dachgeschossausbau) oder wenn eine Generalsanierung erfolgt ist, die dazu geführt hat, dass das Gebäude einem Neubau vergleichbar ist, ist diejenige Baujahresklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte (Jahr der Fertigstellung). Sonstige bauliche Maßnahmen, die Wohnraum in einen neueren Zustand versetzen, bleiben in Tabelle 1 unbe- rücksichtigt und werden über Zuschläge in Tabelle 2 erfasst. Anwendungsanleitung für Tabelle 1: 1. Ordnen Sie Ihre Wohnung zunächst nach der Wohnfläche in die zutreffende Zeile ein. 2. Suchen Sie anschließend in der Kopfzeile das Baujahr, in dem das Gebäude errichtet wor- den ist. 3. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie den abgelesenen Wert in die Tabelle 3. - 7 - Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete nur in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr Wohn- fläche Baujahr bis 1948 1949 - 1960 1961 - 1977 1978 - 1983 1984 - 1994 1995 - 2001 2002 - 2009 2010 - 2015 2016 - 2021 m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 50-54 8,57 8,32 8,88 9,05 9,11 9,65 9,82 10,46 11,68 55-59 8,43 8,18 8,74 8,91 8,96 9,50 9,66 10,29 11,49 60-69 8,34 8,10 8,65 8,81 8,87 9,39 9,56 10,18 11,37 70-79 8,37 8,12 8,68 8,84 8,90 9,43 9,59 10,22 11,41 80-89 8,47 8,22 8,78 8,95 9,01 9,54 9,71 10,34 11,55 90-99 8,53 8,27 8,84 9,01 9,06 9,60 9,77 10,40 11,62 100-110 8,49 8,23 8,80 8,96 9,02 9,56 9,72 10,35 11,57 Die durchschnittliche Nettomiete in Baindt, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, be- trägt: 9,29 Euro/m2. Ermittlung von Zu- und Abschlägen Die in Tabelle 1 ermittelte Basis-Nettomiete gibt das durchschnittliche Mietniveau für Stan- dardwohnungen in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr an. Daneben können Besonderheiten bei Wohnungs-/Gebäudeausstattung, Modernisierung und Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung beeinflussen. Tabelle 2 listet Zu-/Abschläge zur Ba- sis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale mit nachgewiesenem Mietpreiseinfluss auf. Maßgeblich sind dabei nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür vom Vermie- ter erstattet wurden, so bleiben diese Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt. Bei der Höhe der ausgewiesenen Zu- und Abschläge handelt es sich jeweils um durchschnittliche Werte! Anwendungsanleitung für die Tabelle 2: 1. Überprüfen Sie, ob die in verschiedenen Kategorien angeführten Wohnwertmerkmale auf die Wohnung zutreffen und halten Sie zutreffende Zu-/Abschläge fest. 2. Bei den Kategorien „Wohnungs-/Gebäudeausstattung“, „Modernisierungsmaßnahmen“ und „Wohnlage“ sind zuerst jeweils Punktwerte für zutreffende Besonderheiten zu sam- meln. Anschließend erfolgt anhand der erzielten Punktsumme eine Klassifizierung inner- halb jeder Kategorie, um die Höhe des jeweiligen Zu-/Abschlags zu ermitteln. 3. Bilden Sie am Ende der Tabelle 2 die Summe aller Zu- und Abschläge. 4. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie die Ergebnisse in die Ta- belle 3. - 8 - Tabelle 2: Prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale Wohnwertmerkmale Zu-/Abschlag Übertrag 1) Wohnungs-/Gebäudeausstattung (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar! für frei- stehende Einfamilienhäuser gibt es einen Sonderzuschlag.) Kriterien zur Ermittlung der Ausstattungsklasse: Punktwert Gehobene Sanitärausstattung vorhanden 1) + 1 Komplette Einbauküche vom Vermieter ohne extra Zuschlag gestellt (Spüle mit Unterschrank, Kücheneinbauschränke, mind. 2 der folgenden Elektroein- baugeräte: Herd, Kühlschrank, Spülmaschine) + 1 Fußbodenheizung im Wohnzimmer oder in den Hauptwohnräumen vorhanden + 2 Hochwertiger Fußbodenbelag in mind. der Hälfte des Wohn- und Schlafbereichs vorhanden (z.B. Parkettboden, Holzdielen, Marmor oder gleichwertige Na- tursteine, Kork, Vinyl-/Designböden) + 1 Maisonette-Wohnung (Wohnung über 2 Etagen und über eine interne Treppe ver- bunden) oder Galerie-Wohnung (Wohnung mit balkonartigem Vorbau in 2. Etage) in einem Mehrfamilienhaus + 1 Aufzug in Gebäude mit weniger als 5 Volletagen vorhanden + 1 Garten zur alleinigen Nutzung in einem Mehrfamilienhaus (Garten ist nur dem Mieter zugänglich) + 1 Wohnung liegt in einem Reihenhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Doppel- haushälfte + 1 Barrierefreie Ausstattung: Wohnung stufenfrei erreichbar und alle Türen mind. 80 cm breit + 1 Keine vom Vermieter gestellte Heizung oder Einzelöfen mit Kohle-, Holz-, Gas- oder Ölbefeuerung - 3 Sehr einfache Badausstattung 2) - 1 Überwiegend einfach verglaste Fenster (eine einzige Scheibe ohne Zwischen- schichten) - 2 Überwiegend Kasten-/Doppelflügelfenster (zwei hintereinanderliegende Fenster- rahmen), Verbundfenster - 1 Installationsleitungen (Strom, Wasser, Gas) überwiegend freiliegend über Putz verlegt - 1 Keine zeitgemäße Elektroinstallation (z.B. nur eine Sicherung für Beleuch- tung/Steckdosen, bzw. Elektroherd, max. 2 Steckdosen pro Raum, keine FI-Schalter) - 1 Kein Balkon, Loggia oder (Dach-)Terrasse vorhanden - 2 Die Wohnung befindet sich im Keller/Untergeschoss/Souterrain - 2 Punktsumme Wohnungs-/Gebäudeausstattung: Weit überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme > = +7) + 9 % Überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = +5 oder +6) + 6 % Gehobene Wohnungsausstattung (Punktsumme = +3 oder +4) + 3 % Mittlere Wohnungsausstattung (Punktsumme 0 bis +2) 0 % Einfache Wohnungsausstattung (Punktsumme = -1 oder -2) - 3 % Unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = -3 oder -4) - 6 % Weit unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = + 4) + 3 % Wenige Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: +1 bis +3) + 2 % Keine Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: 0) 0 % 3) Wohnlage (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar!) Kriterien zur Ermittlung der Wohnlage: Punktwert Einkaufsmöglichkeiten für täglichen Bedarf (Nahrungsmittel) bis 300 m fußläufig erreichbar + 1 Wohnlage in Talregion mit Höhenlage + 2 Wohnlage in Talregion mit Halbhöhenlage + 1 Unverbaute Weitsicht + 1 Die Wohnung liegt in einem ruhigen Hinterhaus + 1 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- ,Flug- und Industrielärm ist sehr niedrig + 1 Die Wohnung liegt max. 100 m von einem gewerblich genutzten Gebiet entfernt (Industrie- bzw. Gewerbebetriebe, Diskos usw.) - 2 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- , Flug- und Industrielärm ist sehr hoch - 1 Der Grad sonstiger Beeinträchtigungen (z.B. durch Rauch, Abgase, Staub, Ge- ruch, Erschütterungen usw.) ist hoch bis sehr hoch - 1 Die direkte Umgebung im Umkreis von 100 m ist geschlossen bis sehr dicht be- baut - 1 Punktsumme Wohnlage: Sehr gute Wohnlage (Punktsumme > = +4) + 4 % Gute Wohnlage (Punktsumme = +2 oder +3) + 2 % Durchschnittliche Wohnlage (Punktesumme zwischen -1 bis +1) 0 % Einfache Wohnlage (Punktsumme[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 298,04 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 28.03.2024

                      Infobereiche