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Gewerbebauplätze

Gewerbebauplätze Aktuell werden keine Gewerbebauplätze zum Verkauf angeboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 27.05.2024
Vereine

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Zuletzt geändert: 04.03.2024
Soziale Einrichtungen

Soziale Einrichtungen Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere sozialen Einrichtungen. Altenzentrum/Pflegeheim Altenzentrum Selige Irmgard Sperlingweg 6 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 94085-0 Zur Homepage Sozialstation St.-Anna Weingarten Pflegebereich Baienfurt-Baindt Info: Frau Daubert Sozialstation St. Anna Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Erreichbarkeit: werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr Telefonnummer: 0751 560010 Faxnummer: 0751 5600123 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher Telefonnummer: 07502 621098 Lebensräume "Für Alt und Jung" Dorfplatz 2/1 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 921650 E-Mail schreiben Sprechzeiten: Dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwochs von 9:00 bis 11:00 Uhr (Termine auch nach Vereinbarung) Betreuungsgruppe für ältere, verwirrte, hilfsbedürftige Menschen Baindt-Baienfurt: Dienstag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Malteser-Hilfsdienst Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte Telefonnummer: 0751 366130 Mobiler Pflege- und Betreuungsdienst Telefonnummer: 0751 66204 Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Begleitung von schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Telefonnummer: 0160 96207277[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Hilfedienste für Senioren

Hilfeleistung für Senioren mit dem DRK Kreisverband Ravensburg Hier finden Sie die verschiedenen Angebote für Senioren des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. DRK Das DRK bietet einen Hausnotruf an, der im Notfall durch einen Knopfdruck eine direkte Verbindung zur Notruf-Zentrale herstellt. Der Mobilruf des DRK ermöglicht Sicherheit mit Satelliten-Ortung und 24-Stunden-Notfallmanagement für unterwegs. Der Menüservice „Essen auf Rädern“ des DRK bringt täglich eine heiße Mahlzeit in die Wohnung. Mit den Bewegungsprogrammen des DRK kann die eigene Gesundheit erhalten und verbessert werden. Betreutes Reisen mit dem DRK bedeutet Organisation und Betreuung von Anfang an. Mit dem Aktivierenden Hausbesuch wird die Seniorengymnastikstunde sozusagen von der Sporthalle ins Wohnzimmer verlegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat)

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat Im SBBZ mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei Weingarten (Kreis Ravensburg) leben Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen und Behinderungen. Die Kinder und ihre Familien kommen aus einem weiten und offen gehaltenen Einzugsgebiet.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Evangelische Kirchengemeinde

Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Evangelische Kirche Baienfurt Die evangelische Kirchengemeinde besteht aus evangelischen Christen, die in Baienfurt, Baindt und den dazugehörigen Ortsteilen wohnen. Zur Zeit sind das ungefähr 2100 Menschen. Die Kirche steht in Baienfurt an der Achse, die die Ach und die Ortsdurchfahrt bilden (Waldseer Str. 2) Räumlichkeiten in Baindt: Dietrich-Bonhoeffer-Saal im Erdgeschoss der "Lebensräume für Jung und Alt", Dorfplatz 2/1 Räumlichkeiten in Baienfurt: Gemeindehaus und Kindergarten, Öschweg 30 Pfarrhaus, Öschweg 32 Einrichtungen Gemeindehaus, Öschweg 30, 88255 Baienfurt Evang. Kindergarten, Öschweg 30, 88255 Baienfurt, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Kirchenchor, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Jugendwerk Jugendreferent erreichbar in Kohlstraße 1, 88212 Ravensburg, Telefonnummer: 0751 16126 Altenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Frauenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Klosterwiesenschule - Grundschule

Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule erreichen Sie unter http://www.klosterwiesenschule.de Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan (PDF-Dokument, 10,7 MB, 15.09.2023) erstellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Zusammensetzung Gremien

Zusammensetzung der einzelnen Gremien des Gemeinderats Unten aufgeführt finden Sie die einzelnen Gremien. Stellvertreter Bürgermeister 1. Stellvertreter: Konzett, Stefan (FWV) 2. Stellvertreter: Herrmann, Dieter (CDU) Fraktionsvorsitzende 1. GR Schad, Jürgen (FWV) 2. GR Herrmann, Dieter (CDU) 3. GR Spiegel, Michael (Die Grünen) Mitglieder im Bauausschuss Schad, Jürgen (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Konzett, Stefan (Stellv.: Berle, Bernhard) Alber, Michael (Stellv.: Maucher, Marius) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder des Sozialausschusses Jaudas, Yvonne (Stellv.: Alber, Michael) Renic, Mladen Petar (Stellv.: Maucher, Marius) Lins, Volkher (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Spiegel, Michael (Stellv.: Lins, Volkher) Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental Konzett, Stefan (Stellv.: Alber, Michael) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Mitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Schad, Jürgen (Stellv.: Berle, Bernhard) Herrmann, Dieter (Stellv.: Lins, Volkher) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Maucher, Marius (Stellv.: Schad, Jürgen) Herrmann, Dieter (Stellv.: Müller, Stefan) Vertreter Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg Berle, Bernhard (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Kreutle, Johannes[mehr]

Zuletzt geändert: 11.09.2024
Ratsinformationssystem

Neues Bürger- und Ratsinformationssystem Das neue Bürger- und Ratsinformationssystem war zum ersten Mal in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2020 im Einsatz; einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft. Ab sofort besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen über das Bürger- und Ratsinformationssystem einzusehen. Somit können Sie sich daheim oder unterwegs über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informieren und im Nachgang auch die Beschlüsse hierzu lesen. Darüber hinaus gibt es auch eine Übersicht der Mitglieder des Gemeinderates und Sie können diese direkt kontaktieren. Bürger- und Ratsinformationssystem Wir wünschen Ihnen viel Spaß damit. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Standesamt

Standesamt Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Es beurkundet unter anderem Geburten und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, nimmt die Anmeldung zur Eheschließung von Paaren entgegen, die in der Gemeinde leben und führt Eheschließungen durch. Nachfolgend stellen wir unseren Aufgabenbereich im Allgemeinen kurz dar. Ausstellen von Urkunden aus Personenstandsregistern Personenstandsurkunden können selbst oder von Verwandten in gerader Linie angefordert werden. Auch Personen, die ein rechtliches Interesse geltend machen können sich Urkunden ausstellen lassen. Die Register befinden sich unabhängig von Ihrem Wohnort jeweils am Standesamt des Ereignisortes (Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Sterbeort). Zur Vorlage der Urkunden bei ausländischen Behörden können internationale (mehrsprachige) Urkunden ausgestellt werden, welche auch im Inland anerkannt sind. Die Urkunden können online unter formular.komuna.net/intelliform/forms/standesamt/baindt/baindt/index bestellt werden. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Nachweis des rechtlichen Interesses (Schreiben des Nachlassgerichtes o. Ä.) bei Vertretung schriftliche Vollmacht der Person, auf die sich der Eintrag bezieht Kosten: 8,00 bzw. 12,00 Euro (Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei) Kirchenaustritt Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesbeamten erklären. Der Kirchenaustritt muss persönlich von Ihnen erklärt werden. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass wenn möglich Informationen zum Ort der Taufe Kosten: 28,50 Euro service-bw - Kirchenaustritt Beurkundung der Geburt eines Kindes Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. In Baindt können ausschließlich Hausgeburten angezeigt werden. Erforderliche Unterlagen: Anzeigeformular der Hebamme mit den Unterschriften der Inhaber des Sorgerechts eine mündliche Geburtsanzeige muss von einem Elternteil aufgenommen werden Personalausweise, Reisepässe oder Identitätskarten der Eltern (Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend) Geburtsurkunden/beglaubigte Geburtsregisterabschriften der Eltern (ggf. mit Übersetzung) sowie die Eheurkunde oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Eheregister Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, muss zur Beurkundung des Vaters eine Vaterschafsanerkennung durchgeführt werden (dies kann auch vor der Geburt erfolgen) und falls die Eltern eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben haben, muss ein Nachweis hierzu vorgelegt werden. Das Standesamt kann weitere Unterlagen oder die Hinzuziehung eines Dolmetschers verlangen. Daher empfehlen wir eine vorherige Absprache mit dem Standesamt. Kosten: Für jede benötigte Geburtsurkunde (auch mehrsprachig) fällt eine Gebühr von 12 Euro an. Für die Anträge von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) wird Ihnen jeweils eine gebührenfreie Urkunde ausgehändigt. Hausgeburt dem Standesamt melden Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung kann erfolgen, wenn die Mutter eines Kindes ledig, geschieden oder verwitwet ist. Dies gilt nicht bei Müttern, die verheiratet sind, da der Ehemann der gesetzliche Vater des Kindes ist (Sonderregelung beim Scheidungsverfahren). Anerkennungen von Vaterschaften müssen öffentlich beglaubigt werden, können also vor jedem deutschen Standesbeamten oder anderen zuständigen Urkundsperson (Jugendämter etc.) erklärt werden. Hierzu muss die Anerkennung persönlich vom Vater des Kindes erklärt werden und die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Erforderliche Unterlagen: gültige Personalausweise, Reisepässe oder Identitätskarten der Erklärenden Nachweise zur Geburtsregistrierung der Eltern Aufenthaltsbescheinigung der Eltern, wenn die Erklärung nicht beim Wohnsitz abgegeben wird nach der Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Erklärung nicht im Standesamt des Geburtsregisters erklärt wird Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen. Kosten: Es fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge kann nur vor dem zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die vorherige Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung müssen zur Beurkundung des Kindes beim Standesamt des Geburtsortes vorgelegt werden. service-bw - Vaterschaftsanerkennung Sterbefallbeurkundung In der Regel stehen die Bestatter in Kontakt mit dem zuständigen Standesamt, zeigen den Sterbefall auf Wunsch an und reichen die erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung ein. Eine schriftliche Anzeige erfolgt auch durch Klinik, Alten- und Pflegeheimen, wenn die Person dort verstorben ist. Das Standesamt beurkundet dann den Sterbefall und stellt die notwendigen Dokumente aus. Kosten: 12 Euro für jede benötigte Sterbeurkunde (auch mehrsprachig) Für Rentenzwecke sind die Urkunden gebührenfrei. service-bw - Sterbefall dem Standesamt anzeigen Eheschließung und Lebenspartnerschaft Anmeldung zur Eheschließung Der erste Schritt für die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ist die Anmeldung beim Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ansonsten ist eine entsprechende Vollmacht nötig. Der Trauort in Baindt ist der Sitzungssaal im Rathaus, Marsweilerstraße 4. Beide Verlobte haben deutsche Staatsangehörigkeit Eine Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich durch beide Eheschließenden. Erst mit der vollständigen Anmeldung kann die Eheschließung durchgeführt werden. Die Reservierung erfolgt unter Vorbehalt, die Trauung kann erst mit rechtzeitiger Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann ab 6 Monaten vor der Trauung erfolgen. Nach der Anmeldung können Sie die abschließenden Einzelheiten zur Trauung mit uns besprechen. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Geburt im Ausland: mehrsprachige Geburtsurkunde oder legalisierte Geburtsurkunde ggf. mit Apostille und Übersetzung eines amtlich vereidigten Dolmetschers bei Geburt im Inland: beglaubigte(r) Ausdruck/Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate (keine Geburtsurkunde) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist, wenn Sie die Eheschließung außerhalb Ihres Wohnortes anmelden oder durchführen wollen Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen beispielsweise Nachweis über Begründung und Auflösung der vorherigen Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder Geburtenregisterabschriften gemeinsamer Kinder Kosten: 40,00 Euro standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet, eine Eheurkunde ausgestellt werden soll oder ein Stammbuch gewünscht wird. Hinweis: Die Unterlagen können je nach Ihrem Personenstand von dieser Aufzählung abweichen. Gehen dem Standesamt die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig ein, kann die Anmeldung der Eheschließung nicht durchgeführt werden. Daher empfehlen wir eine vorherige Absprache mit dem Standesamt. Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden Mindestens ein Verlobter hat eine ausländische Staatsangehörigkeit Eine Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich durch beide Eheschließenden und darf frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen. Eine Aufzählung der Unterlagen und notwendiger Zwischenschritte erfolgt hier nicht, da diese aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im Heimatrecht von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig sind. Hier empfiehlt es sich, zeitnah telefonischen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, da die Beantragung der Dokumente im Ausland oder bei den Konsulaten zeitaufwändig sein kann. Kosten: 80 Euro standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro Weitere Kosten können je nach Ihren erforderlichen Unterlagen und Anträgen entstehen. Eheschließung mit einer/einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden Umwandlung von bestehenden Lebenspartnerschaften zur Ehe Seit dem 01.10.2017 gilt die „Ehe für alle“. Neue Lebenspartnerschaften können daher im Inland nicht mehr geschlossen werden. Für Paare, die derzeit eine bestehende Lebenspartnerschaft führen welche im Inland begründet wurde, besteht die Möglichkeit, diese auf Antrag in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag kann beim Standesamt Ihres Wohnsitzes gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Umwandlung in eine Ehe beantragen Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Diese Zeugnisse bescheinigen, dass einer Eheschließung im Ausland nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht. Sie besitzen eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Hier sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie bei der Anmeldung der Eheschließung. Kosten: 40,00 bzw. 80,00 Euro service-bw - Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis beantragen Standesamtliche Namensänderung Hauptsächlich gibt es folgende standesamtliche, namensrechtliche Erklärungen: Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens wenn noch kein Ehename geführt wird Ablegen des Begleitnamens zum Ehename Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils Änderung der Geburtsnamens gemeinsamer Kinder, wenn die Eltern einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen oder die gemeinsame Sorge begründen Angleichungserklärungen Kosten: 25,00 Euro Ehenamen bestimmen Behördliche Namensänderung nach dem NamÄndG Behördliche Namensänderungen sind Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde, somit dem Landratsamt Ravensburg zugeordnet. Diese sind bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Für diese Namensänderungen sind die Behörden des Heimatstaates zuständig. Bitte lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024

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