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Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen sollten, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben wollen. Eine Anzeige nach dem o.g. Stichtag ist auch weiterhin möglich. Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben. Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bürgerplattform

Bürgerplattform Die neue Plattform für Baindter Bürgerinnen und Bürger Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber!“, startet ab sofort unsere neue Bürgerplattform. Ziel ist es, tolle Ideen und andere Anregungen in der Gemeinde zu teilen und zum Mitmachen anzuregen. Erzählen auch Sie anderen von Ihrem Engagement und Ihren Ideen, wie Sie unsere Gemeinde vielfältiger gestalten - Nachahmen ist dabei erwünscht. Sind Sie beispielsweise ehrenamtlich aktiv oder haben einen besonders naturnahen Garten angelegt? Betreuen Sie Jugendliche oder kümmern sich um ältere Menschen in der Gemeinde? Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer Maßnahme wie Neophytenbekämpfung oder planen Sie eine Kindergruppe und suchen Verstärkung? Hier bieten wir Ihnen die Plattform für die Vernetzung untereinander. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt werden wir in Zukunft die eingesendeten Beiträge veröffentlichen. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee, Ihrem Beitrag oder Ihren Zukunftsplänen für gemeinsame Projekte. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Einsendungen an: helfen@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Projekte Naturfreunde Baindt „Insektensterben geht weiter“ Den Start machen die Naturfreunde Baindt Woran liegt das? Die Ursachen für das Insektensterben sind vielfältig. Um den Insektenschwund zu stoppen, müssen wir den negativen Auswirkungen entgegenwirken. Dazu zählen beispielsweise die Art der Bodenbearbeitung, der allgemeine Flächenverbrauch, die Versiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen- und Siedlungsbau, karge Privatgärten, „Verschmutzung“ durch Licht oder auch Auswirkungen durch den Klimawandel. Dabei benötigen wir die Insekten dringend.Rund 80 Prozent unserer heimischen Wild- und Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Dabei können Honigbienen nur einen verschwindenden Teil beitragen – die überwiegende Aufgabe erfüllen unsere Wildbienen und -insekten. Zum anderen übernehmen Insekten einen wichtigen Teil innerhalb der Nahrungskette und unterstützen die biologische Schädlingsbekämpfung. Was kann jede(r) Einzelne tun? Im Kleinen kann Jede(r) selbst etwas tun; zum Beispiel im eigenen Garten. Biodiversität heißt das Zauberwort! Die Gemeinde ist bemüht mit gutem Beispiel voranzugehen: In den letzten Jahren wurden „nutzlose“ Beete und Grünflächen nachhaltig in wertvolle insektenfreundli- che Blühflächen verwandelt. Machen wir es nach und verwandeln auch unsere heimischen Gärten in nachhaltige Biotope. Dazu gibt es viele Anleitungen im Internet. Naturschutzver- bände wie NABU, BUND und unser hiesiger Landschaftserhaltungsverband (LEV) halten ebenfalls gute Anleitungen parat. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns, die „Naturfreunde Baindt“. Sie erreichen uns per E-Mail unter: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Unser Motto: Ich bin „natürlich“ dabei! Wir brauchen Unterstützung! Derzeit bauen und installieren wir Insektenareale (Insektenhotels, Insektenstelen, Totholzbe- reiche, Sandarien) im gesamten Gemeindegebiet. Dazu benötigen wir weiteres geeignetes Bau- und Füllmaterial: - abgelagerte Harthölzer, mind. 12 cm stark - Bretter und Kanthölzer - Schilf und Bambus, bis 10 mm Durchmesser - markhaltige Stängel von Brombeere, o. ä. Wenn Sie hierzu etwas beitragen können, dann melden Sie sich bitte unter der genannten E-Mail-Adresse bei uns. Wir holen es gerne ab. Vielen Dank! Wer möchte mitarbeiten? Dankbar sind wir auch über Jede(n), die/der uns beim Bau und der Installation helfen möchte. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann halten wir Sie gerne über unsere Aktionen auf dem Laufenden. Kontaktdaten: Telefonnummer: Mobiltelefon: 01608432779 E-Mail: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Hochschulreife. Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind asylberechtigt oder staatenlos und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen: Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart. Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für EU- und EWR-Bürger (Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen) zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft. Alle anderen Bewerber für die genannten Fächer wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule bzw. an uni-assist in Berlin, sofern die Wunschuniversität sich dem Verfahren von uni-assist angeschlossen hat. Uni-assist ist eine Serviceeinrichtung, die im Auftrag verschiedener Hochschulen eine gebührenpflichtige Vorprüfung ausländischer Bildungsnachweise vornimmt. Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein. Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Deutsche Staatsangehörigkeit

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen? Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Klimaschutzorientierte Verkehrsplanung

Der Klimaschutz ist ein zentraler Punkt in der Verkehrsplanung. Um die entsprechenden Ziele zu erreichen, muss viel unternommen werden. Der menschengemachte Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen, die unsere Lebensgrundlagen gefährden. Dies ist bereits spürbar: Starke Unwetter, niedrige Pegelstände des Rheins, Dürre und Waldbrände nehmen zu. Deshalb schreibt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg seit 2021 ein neues Ziel vor. Die Treibhausgas-Emissionen sinken bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990. 2040 ist Baden-Württemberg bereits klimaneutral. Das ist fünf Jahre früher als Deutschland insgesamt sich vornimmt. Dieses Klimaziel ist eine große Herausforderung für den Verkehrssektor. Denn insbesondere Pkw und Lkw sind einige der größten Verursacher von Treibhausgasen. Aktuell trägt der Verkehr rund ein Drittel zu den gesamten Emissionen in Baden-Württemberg bei. Dies ist in den letzten Jahrzehnten fast unverändert geblieben. Konkret sind die folgenden fünf Verkehrswende-Ziele zu erreichen. Die Ziele hat das Verkehrsministerium berechnet. Wird eines dieser ambitionierten Ziele nicht erreicht, müssen die anderen übertroffen werden. Diese Verkehrswende-Ziele beziehen sich auf das Ausgangsjahr 2010. Um bis 2030 55 Prozent der Emissionen einzusparen ist Folgendes nötig: Jedes zweite Auto fährt klimaneutral Ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr in Stadt und Land Jede zweite Tonne fährt klimaneutral Verdopplung des öffentlichen Verkehrs Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad Diese Verkehrswende-Ziele können nur durch weitgehende Maßnahmen erreicht werden. Alle Kommunen und das Land müssen diese Maßnahmen gemeinsam umsetzen. Darüber hinaus braucht es die Unterstützung des Bundes und der EU. Wie dies konkret angegangen werden soll, formuliert aktuell das Landeskonzept Mobilität und Klima. Die Landesregierung definiert darin Aufgaben und Meilensteinen. Alle diese Maßnahmen wurden 2022 mit Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert. Sie wurden systematisch begutachtet: auf ihre soziale, wirtschaftliche und Klimawirkung. Das Land fördert die Städte und Gemeinden bereits jetzt. Mit Personal, Geld und Beratung wird landesseitig die Umsetzung unterstützt. So schaffen wir gemeinsam die Verkehrswende. Eine Verkehrswende birgt viele Vorteile: geringere Emissionen, weniger Lärm und bessere Luft und mehr Sicherheit. Dies führt zu einer besseren Lebensqualität und Mobilität. Für alle Menschen in Stadt und Land. Das Land Baden-Württemberg legt also im Landeskonzept Mobilität und Klima konkrete Maßnahmen fest, mit denen die Einhaltung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreicht werden kann. Die Maßnahmen werden so gestaltet, dass alle Menschen mobil sein können - unabhängig von Einkommen, Beeinträchtigungen, Alter, Herkunft oder Geschlecht. Auch unterschiedliche Mobilitätsvoraussetzungen in der Stadt und in ländlichen Räumen werden bei den Maßnahmen beachtet. Für eine klimaschutzorientierte Verkehrsplanung auf kommunaler Ebene hat das Land das Instrument Klimamobilitätsplan geschaffen. Klimamobilitätspläne bieten Kommunen einen hilfreichen Handlungsrahmen. Sie sehen unter anderem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor und müssen ambitionierte Klimaschutzziele einhalten. Dafür etablieren sie wichtige Zuständigkeiten und Arbeitweisen, die sich an international übliche Standards von sogenannten Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) orientieren. Diese Klimamobilitätspläne berücksichtigen Chancen und Herausforderungen der lokalen Verkehrssituation sowie relevante Planwerke im Bereich Mobilität und Klimaschutz. Auf einer analytischen und datenbasierten Grundlage werden Maßnahmen entwickelt und zu einem passgenauen und effektiven Maßnahmenpaket kombiniert. Zudem werden Bürgerinnen und Bürger und andere Interessierte aktiv in den Erstellungs- und Umsetzungsprozess eingebunden. Rechtlich verankert sind die Klimamobilitätspläne im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§28 KlimaG BW 2023) sowie im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (§4 LGVFG). Klimamobilitätspläne richten sich vor allem an Kreise sowie große Städte und Zusammenschlüsse von Kommunen ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Speziell für die Bedürfnisse kleinerer Kommunen wurde der Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz als passgenaues Instrument entwickelt und mit der Lärmaktionsplanung verschränkt. Mit dem Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz können auch kleinere Kommunen ihre Verkehrsplanung zeit- und ressourcensparend und gleichzeitig ganzheitlich und klimaschutzorientiert aufstellen und kommunale Maßnahmen erarbeiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Passersatz

Wenn Sie nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchten, müssen Sie grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen. Die Ausstellung eines deutschen Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird. Ein Ausnahmefall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweislich einen ausländischen Pass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangen können. Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden sein, müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen. Für nicht deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, können je nach Einzelfall die folgenden Dokumente ausgestellt werden: Notreiseausweis Wenn Sie Bürger eines der EWR-Staaten, EU-Bürger oder Schweizer Staatsangehöriger sind, sich in Deutschland aufhalten und – ohne über ein gültiges Reisedokument zu verfügen – ins Ausland reisen wollen, können Sie direkt bei den Grenzbehörden einen Notreiseausweis beantragen. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführt sind oder wenn Sie eine Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, in der EU, den anderen EWR-Staaten oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin) nachweisen können. Reiseausweis für Ausländer Wenn Sie nicht Bürger eines der oben genannten Staaten sind und einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung besitzen, können Sie bei der Ausländerbehörde vor Antritt Ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Achtung: Die Ersatzreisedokumente für Ausländer dürfen nicht mit dem Ausweisersatz für Ausländer verwechselt werden. Dieser ist kein Passersatz, sondern dient nur dazu, dass ein Ausländer, der (vorübergehend) keinen Reisepass besitzt, seiner Ausweispflicht in Deutschland nachkommen kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wahlergebnisse

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der oder die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt hingegen auf keine sich bewerbende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen die beiden Personen, die bei der ersten Wahl die höchste und zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben. Personen, die sich nicht beworben haben, sondern durch Eintragung ihres Namens in die freie Zeile des Stimmzettels gewählt wurden, stehen jedoch nur auf dem Stimmzettel, wenn sie der Teilnahme an der Stichwahl zustimmen. Bei der Stichwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerbende die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los. Der noch amtierende Bürgermeister beziehungsweise die noch amtierende Bürgermeisterin benachrichtigt den gewählten Bewerber beziehungsweise die gewählte Bewerberin nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er oder sie fordert den gewählten Bewerber oder die gewählte Bewerberin auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er oder sie die Wahl annimmt. Nach Abschluss der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Die Wahlorgane

Wahlorgane bei der Kommunalwahl sind: Gemeindewahlausschuss Kreiswahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertretungen und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitglieder der Ausschüsse (mit Ausnahme des Bürgermeisters und des Landrates), ihre Stellvertretung sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Die Wahlorgane verhandeln und entscheiden in öffentlichen Sitzungen. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden jeweils durch Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes bekannt gegeben. Gemeindewahlausschuss Der Gemeindewahlausschuss leitet die Gemeindewahlen (Wahlen der Gemeinderäte und Ortschaftsräte) und stellt das Wahlergebnis fest. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Er wird für jede Wahl neu gebildet und besteht auch nach der Wahl so lange fort, bis alle Arbeiten abgewickelt sind. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Der Gemeinderat wählt die Beisitzer aus den Wahlberechtigten. Außerdem bestellt er aus dem Kreis der Wahlberechtigten für jeden Beisitzer eine Stellvertretung. Hinweis: Wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und eine Stellvertretung aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Der Gemeindewahlausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und die Hälfte der Beisitzer oder Stellvertreter anwesend sind. Mindestens müssen aber zwei Beisitzer oder Stellvertreter anwesend sein. Der Bürgermeister bestellt einen Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte. Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss leitet die Wahl der Kreisräte im Landkreis und stellt das Wahlergebnis fest. Er wird für jede Wahl neu gebildet und besteht auch nach der Wahl so lange fort, bis alle Arbeiten abgewickelt sind. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier Beisitzern. Der Kreistag wählt die Beisitzer und ihre Stellvertreter aus den Wahlberechtigten. Hinweis: Ist der Landrat selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Kreistag den Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Bediensteten des Landkreises. Der Kreiswahlausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder seine Stellvertretung und die Hälfte der Beisitzer oder Stellvertreter anwesend sind. Mindestens müssen aber zwei Beisitzer oder Stellvertreter anwesend sein. Der Landrat bestellt einen Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte. Wahlvorstand und Briefwahlvorstand Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Er leitet und überwacht die Wahlhandlung. Nach Schließung der Wahllokale ermittelt er das Wahlergebnis des Wahlbezirks. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seiner Stellvertretung und mindestens drei weiteren Beisitzern. Der Bürgermeister beruft aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten die Mitglieder des Wahlvorstands und die erforderlichen Hilfskräfte. Der Wahlvorsteher wiederum bestellt aus den Beisitzern den Schriftführer und dessen Stellvertretung. In Gemeinden mit mehreren Wahlbezirken bildet der Bürgermeister einen oder mehrere Wahlvorstände für die Briefwahl (Briefwahlvorstand). Dabei sollen mindestens 50 Wahlbriefe auf einen Briefwahlvorstand entfallen. So soll verhindert werden, dass bei der Auszählung erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Der Bürgermeister kann aber auch bestimmen, dass kein Briefwahlvorstand gebildet wird und stattdessen ein oder mehrere Wahlvorstände das Briefwahlergebnis zusammen mit dem Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Aufgaben eines Wahl- oder Briefwahlvorstandes vom Gemeindewahlausschuss mit wahrgenommen werden. Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder (darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter) anwesend sind. Hinweis: Für die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern oder Justizvollzugsanstalten können bewegliche Wahlvorstände gebildet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bericht_24_03_19.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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    Zuletzt geändert: 17.04.2024

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