Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2019 und 2020 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 / 2020 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 11 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 15 A. Allgemeines 17 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 30 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 33 Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 33 Haushaltsjahre 2019 und 2020 36 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 /2020 36 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 38 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 55 4. Interne Leistungsverrechnung 57 5. Schulden 58 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 61 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 65 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 68 9. Kennzahlen 71 10. Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 73 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 79 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 83 Beteiligungsbericht 87 III. Haushaltsplan 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 91 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 100 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 103 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 107 Teilergebnishaushalt I 107 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 108 Produktbereich 1133 Grundstücksmanagement 121 Teilergebnishaushalt II 123 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 124 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 131 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 139 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 140 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 142 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 144 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 145 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 155 Produktbereich 42 Sport und Bäder 164 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 168 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 170 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 178 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 182 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus 187 Teilergebnishaushalt III 190 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 191 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 195 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 197 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 213 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 215 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 223 Stellenplan 251 IV. Anlagen 266 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 266 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 267 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 274 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 276 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 278 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 281 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 286 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 292 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 303 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 305 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 308 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2019 / 2020 313 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2019 / 2020 349 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.900.000 10.514.150 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.393.650 11.204.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 506.350 -690.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 10.678.100 10.295.050 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 9.565.850 10.246.250 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 1.112.250 48.800 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.406.000 8.528.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.338.200 10.668.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -2.932.200 -2.139.800 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.819.950 -2.091.000 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 0 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 68.100 68.100 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -68.100 -68.100 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.888.050 -2.159.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.295.000 2.350.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. 330 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 15.01.2019 Elmar Buemann, Bürgermeister 2 § 2 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 367.500 402.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 408.500 400.600 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -41.000 1.600 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -41.000 1.600 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 363.400 399.700 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 354.000 344.100 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 9.400 55.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 80.000 59.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.000 302.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -532.000 -243.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -522.600 -187.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 580.000 270.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57.950 62.950 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 522.050 207.050 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -550 19.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 580.000 270.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 300.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 150.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 4 § 3 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 840.200 846.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 872.000 873.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -31.800 -26.800 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -31.800 -26.800 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 719.200 724.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 597.000 598.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 122.200 126.200 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 195.000 177.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.481.000 505.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.286.000 -328.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.163.800 -201.800 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.400.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 79.000 89.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.321.000 361.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 157.200 159.200 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.400.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 425.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 6 Bereich Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2018 (Kameralistik) Verände- rung 2019 zu 2018 Rechnungs- ergebnis 2017 Kameralistik Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.200 5.250 5.242 -0,80% 5.141 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 davon Erträge 10.900.000 10.514.150 9.609.750 9.831.054,90 davon Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 9.609.750 9.831.054,90 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 9.406.000 8.528.500 4.281.750 2.699.066,65 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 12.338.200 10.668.300 4.281.750 2.699.066,65 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -2.932.200 -2.139.800 Steuern Grundsteuer A 34.000 33.500 33.500 1,49% 33.952,22 Hebesatz Grundsteuer A 330 330 330 0,00% 320 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 -4,00% 479.113,45 Hebesatz Grundsteuer B 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 1.750.000 1.800.000 1.350.000 29,63% 1.462.953,45 Hebesatz Gewerbesteuer 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 30,59% 334.119,64 Gewerbesteuerumlagesatz in % 68,5 68 68 0,74% 69 Hundessteuer 13.000 14.000 13.000 0,00% 14.114,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.300.000 3.520.000 2.720.000 21,32% 2.799.594,37 Gemeindeanteil an der USt 224.000 228.500 197.000 13,71% 158.370,50 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.027.000 1.354.000 1.535.000 32,05% 1.759.239,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 540.000 573.500 451.500 19,60% 478.653,40 Familienlastenausgleich 242.000 250.000 230.000 5,22% 215.034,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.000 119.000 113.000 5,31% 122.918,35 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)7.710.000 5.925.000 3.500.000 120,29% 105.269,16 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 506.350 -690.700 keine Angabe keine Angabe Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 605.900 739.500 keine Angabe keine Angabe Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 1.112.250 48.800 keine Angabe keine Angabe Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit inkl. Tilgung -3.000.300 -2.207.900 keine Angabe keine Angabe Veränderung liquide Mittel -1.888.050 -2.159.100 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 5.311.950 3.152.850 7.200.000 8.190.310,09 Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Stand zum 31.12. des Jahres 408.917 332.457 485.377 0,00% 561.837,07 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 78,64 63,33 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Zinsen 0 0 0 0,00% 0,00 - Tilgungen (Kfw 68.100 €) 76.460 76.460 76.460 0,00% 93.444,71 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 6.356.904 7.565.051 6.661.518 -4,57% 5.719.889,23 - Hebesatz - Reduzierung angenommen 29,50% 29,00% 30,00% -1,67% 32,50% - Aufkommen 1.875.287 2.193.865 1.998.455 -6,16% 1.858.964,00 Personalausgaben 2.750.800 2.831.500 2.513.150 9,46% 2.403.530,11 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.424.000 1.762.600 1.346.000 5,79% 1.270.959,10 Investitionsausgaben - Grunderwerb (Konto 01-02,0211, 0221,0231, 0241,0291) 2.486.000 2.675.000 980.000 153,67% 851.618,86 - bewegl. Vermögen (Konten 05-07 Soll) 409.700 428.500 261.800 56,49% 120.160,31 - Baumaßnahmen (Konten 02 ohne Grund- und Boden)9.433.000 7.560.000 2.519.950 274,33% 2.814.318,92 - Erwerb von Beteiligung (Konten 10-12) 9.500 4.800 0 0,00% 9.500,00 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 und 2020 Haushaltsjahr 7 Bereich 2018 2017 Veränderung 2016 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.200 5.242 -0,80% 5.141 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,25 2,27 -0,80% 2,18 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.209 5.242 -0,63% 5.088 deutsch 4.616 4.649 -0,71% 4.646 ausländischer Herkunft 593 593 0,00% 442 Privathaushalte 2.150 2.150 0,00% 2.150 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,42 2,41 0,44% 2,42 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 80 85 0,00% 83 davon über 3 Jahre 59 62 0,00% 64 davon unter 3 Jahre 21 23 0,00% 19 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 3 0,00% 2 Regenbogen gesamt 18 20 0,00% 13 davon über 3 Jahre 18 20 0,00% 13 davon unter 3 Jahre 0 0 0,00% 0 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 0 0,00% 0 St. Martin gesamt 82 77 0,00% 76 davon über 3 Jahre 71 67 0,00% 67 davon unter 3 Jahre 11 10 0,00% 9 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 1 0,00% 1 Waldorfkindergarten gesamt 40 39 0,00% 37 davon über 3 Jahre 37 32 0,00% 33 davon unter 3 Jahre 3 7 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 28 28 0,00% 31 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 155 160 -3,13% 151 Grundschüler 155 160 -3,13% 151 davon aus Baindt 145 151 -3,97% 143 davon auswärtige Grundschüler 10 9 11,11% 8 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.318 1.251 5,36% 1.221 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.252 2.172 3,68% 2.168 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.085 1.023 6,06% 989 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.021 1.946 3,85% 1.939 Arbeitslose gesamt Sept. 75 82 -8,54% 72 Arbeitslosenquote 3,3% 4,3% -22,55% 3,3% Arbeitslose unter 25 im September 13 14 -7,14% 7 Trinkwassergebühren netto 1,35 1,29 4,65% 1,29 Landesdurchschnitt netto 2,01 1,98 1,42% 1,97 Schmutzwassergebühren 2,46 2,46 0,00% 1,85 Niederschlagswassergebühren 0,41 0,41 0,00% 0,47 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 3.923 3.815 2,83% 3.714 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2019 2020 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.112.250 48.800 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 605.900 739.500 4. Zuführung zu Rückstellungen 0 0 5. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 1.044.150 -19.300 6. Brutto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 7. Netto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 8. Verschuldung zum 31.12. 408.917 332.457 absolut € rd. €/Einw. rd. 78,64 63,33 9. Investitionen 10.668.300 12.338.200 10. Verpflichtungsermächtigungen 8.295.000 2.350.000 11. Änderung Finanzierungsmittelbestand -1.888.050 -2.159.100 12. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 5.311.950 3.152.850 Eckdaten zum Haushaltsplan 2019 und 2020 9 10 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 11 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 0000 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 0200 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 0200 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 0200 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 8810 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 7710 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 8830, 8810 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 0200 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 1100 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 0600 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 0200 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1300 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2150, 8810 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2151 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2900 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2910 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2152 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 3300 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 3500 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 3660 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 3700 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 4320 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 8810 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 030011.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 12 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 4980,4982 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 4360 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4641 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6- Jährige 4645 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4645 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 4645 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 5500 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 5610 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 5620 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 6100,6151 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 8100 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 8100 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 8150 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 8170 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 7910 2 464036.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 13 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 7200,7201 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 7000 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 6300 2 6300 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 6700 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 6300 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 7920 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 5800,5810 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 6900 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 7510 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 5551 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 7910 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 7670 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 9000 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 9100 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 14 Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2019/2020 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2019 / 2020 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 15 Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich Ihnen den ersten Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach den Grundzügen der Kommunalen Doppik zu präsentieren. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts‐ und Rechnungswesen (NKHR) ändert sich nicht nur der Rechnungsstil, sondern vielmehr die Perspektiven der Darstellung. Optisch und inhaltlich hebt sich der Haushalt damit deutlich von dem „kameralen Vorgänger“ ab. Die 10 Einzelpläne weichen künftig den 3 Teilhaushalten und die 68 organisationsorientierten Unterabschnitte werden durch 61 Produktgruppen ersetzt. Die Finanzperspektive verliert im NKHR dabei ihre herausgehobene Rolle. Neben einem umfassenden, aber verdichteten Zahlenwerk ist der neue Haushaltsplan auch Ausdruck von Produkten und Verwaltungsdienstleistungen geworden. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Ergebnisse bzw. die Wirkung bei der Zielgruppe deutlicher in den Fokus des gemeindlichen Handelns zu rücken. Effektivität (Zielerreichung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit der Handlungsalternative) sind künftig die entscheidenden Beurteilungskriterien. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und sehr komplexen Projekt. Baindt, im November 2018 Wolfgang Abele Kämmerer 16 A. Allgemeines 1. Einleitung und rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik, erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2019 wendet die Gemeinde Baindt erstmals das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung (Einzahlungen und Auszahlungen) im Haushaltsplan durch (Erträge und Aufwendungen) ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Gemeinde Baindt hat am 09.06.2015, 03.05.2016, 04.07.2017, 03.07.2018 sowie am 06.11.2018 den Gemeinderat über die wesentlichen Inhalte, die mit der Reform verbunden sind unterrichtet und zum aktuellen Umsetzungsstand in Baden-Württemberg berichtet. Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gefasst und die Verwaltung mit der Einführung zum 01.01.2019 beauftragt. Mit der Einführung des NHKR wird auch der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg sowie der Kontenplan II verbindlich. Produktplan und Kontenplan ersetzen die bisherige Verwaltungsvorschrift „Gliederung und Gruppierung“ als Grundlage für die Struktur des Haushaltsplanes. Die Gemeinde Baindt erstellt für die Jahre 2019 und 2020 erneut einen Doppelhaushalt. Die Gemeinde Baindt erstellt die Haushaltsplanung seit 2017 in Form eines Doppelhaushaltes. Gründe hierfür sind neben der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie die Umsetzung von Großprojekten, die aufgrund der Ausschreibungsfristen regelmäßig nicht mehr innerhalb eines Haushaltsjahres realisierbar sind. Die Gemeinde Baindt erhofft sich durch diese Vorgehensweise, das Volumen der evtl. notwendigen Haushaltsreste zumindest zum Ende des zweiten Jahres deutlich zu reduzieren und damit mehr Haushaltsklarheit zu schaffen. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien 17 - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. Die bisherige Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Ergebnishaushalt (§ 2 Gemeindehaushaltsverordnung nachfolgend GemHVO) / Ergebnisrechnung: Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung stellt die Quelle des Ressourcenaufkommens (z.B. Steuern, Zuweisungen) einer Gemeinde, sowie die Ursachen ihres Ressourcenverbrauchs (z.B. Personal, Abschreibungen) dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es, im Gegensatz zum ehemaligen Verwaltungshaushalt, keine Rolle, wann der tatsächliche Geldabfluss bzw. -zufluss erfolgt. Die Ergebnisrechnung gibt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit an. Künftig werden 18 auch zahlungsunwirksame Vorgänge (z.B. Abschreibungen, Auflösungen von Zuschüssen) abgebildet. Das Jahresergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis, welches alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen umfasst, zusammen. Es stellt eine Vermögensmehrung oder -minderung für die Kommune dar und wird in der Vermögensrechnung unter den Kapitalpositionen ausgewiesen. Im Ergebnishaushalt werden Erträge und Aufwendungen ressourcenorientiert veranschlagt. Auch nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen von Zuweisungen und innere Verrechnungen sind abgebildet. Der Ergebnishaushalt weist das jährliche Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig aus. Die Abnahme oder Zunahme des Vermögens (Basiskapital) der Gemeinde wird durch den Saldo ermittelt. Ertragsarten: Aufwandsarten: 30 Steuern, Abgaben 40 Personalaufwand 31 Zuwendungen, Umlagen 41 Versorgungsaufwand 32 Sonstige Transfererträge 42 Sach- und Dienstleistungen 33 Öffentlich-rechtliche Entgelte 43 Transferaufwendungen 34 Privatrechtliche Entgelte 44 Sonstige ordentliche Aufwendungen 35 Sonstige ordentliche Erträge 45 Zinsen 36 Finanzerträge 46 Abschreibungen 37 Aktivierte Eigenleistungen 48 Aufwendungen aus internen Leistungen 38 Erträge aus internen Leistungen 50 Außerordentliche Erträge 51 Außerordentliche Aufwendungen 53 Veräußerungen von Vermögen Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) / Finanzrechnung: Im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres abgebildet. Entsprechend dem Kassenwirksamkeitsprinzip sind alle Zahlungen aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden – ohne periodengerechte Abgrenzung. Es wird dargestellt, woher die finanziellen Mittel der Gemeinde stammen (z.B. Zuweisungen, Kredite) und wofür sie verwendet werden (Investitionen, Verwaltungstätigkeiten und Tilgung). Der Finanzhaushalt beinhaltet vor allem die Investitionsplanung und daneben die Finanzierungsplanung (Kreditaufnahme, -tilgung). Er entspricht daher in etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Außerdem enthält der Finanzhaushalt alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts. Zudem kann eine Aussage zur Liquiditätslage der Gemeinde getroffen werden, da der Saldo des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung die Position „Liquide Mittel“ in der Vermögensrechnung beeinflusst. Der Finanzhaushalt ist die Liquiditätsrechnung der Kommune. Einzahlungen: Auszahlungen: 60 Steuern, Abgaben 70 Personalauszahlungen 61 Zuwendungen, Umlagen 71 Versorgungsauszahlungen 62 Sonstige Transfererträge 72 Sach- und Dienstleistungen 63 Öffentlich-rechtliche Entgelte 73 Transferauszahlungen 64 Privatrechtliche Entgelte 74 Sonstige Auszahlungen 65 Sonstige Einzahlungen 75 Zinsen 66 Finanzeinzahlungen 77 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 67 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 78 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 69 Einzahl. aus Finanzierungstätigkeit 79 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Auch wenn sich die Haushaltswirtschaft zukünftig in einer neuen Form zeigt, bleibt das oberste Ziel weiterhin die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Deshalb muss 19 gewährleistet sein, dass die anfallenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge finanziert werden können. Während in der Vergangenheit der aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt bestehende Gesamthaushalt in kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen war, bezieht sich die zukünftige Ausgleichsverpflichtung primär auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt bilden zusammen den Gesamthaushalt. Bildung der Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte ihrerseits sind in der Regel nach Produktgruppen noch weiter untergliedert. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2017 mit der Bildung von Teilhaushalten beschäftigt. Die Gliederung kann nach § 4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen. Für eine Gliederung nach Produktbereichen spricht die Stetigkeit des Haushaltes, da sich eventuelle künftige Organisationsänderungen nicht auf den Haushalt auswirken. Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. 20 Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die in der Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c.) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d.) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt gliedert sich in einem Gesamtergebnishaushalt (Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzhaushalt (Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen). Des Weiteren enthält der Gesamthaushalt je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilergebnishaushalte, sowie über die 21 Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilfinanzhaushalte. Diese Zusammenstellung nennt man Haushaltsquerschnitt. Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 3 GemHVO als Anlage beizufügen: - Vorbericht - Finanzplan mit Investitionsprogramm - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht über Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rücklage - Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten - Letzter Gesamtabschluss (§ 95a GemO sog. Konzernabschluss, ist für Städte erst ab 2022 Pflicht) - Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen - Übersicht über die Budgets Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Künftig wird der Haushalt produktorientiert gegliedert. Im Vordergrund stehen dabei die Leistungen der Verwaltung, welche im NKHR als Produkte bezeichnet werden. Die Produkte werden verbindlich vom Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Aufbauend auf dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg werden die von der Kommune erbrachten Leistungen in Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche gegliedert. Die Teilergebnishaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die dem Budget zugeordneten Produktgruppen − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einzelnen Produktgruppen Die Teilfinanzhaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionen 22 − Übersicht über die einzelnen Investitionen des Teilfinanzhaushalts einschließlich mittelfristigen Investitionsprogramms, das demzufolge nicht mehr als Anlage der mittelfristigen Finanzplanung beiliegt, sondern direkt jedem Teilfinanzhaushalt zugeordnet wird. Produkte: Eine Leistung ist das Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit. Diese Leistung und die dazu gehörenden Teilleistungen bilden ein Produkt. Produktgruppe: In einer Produktgruppe werden inhaltlich zusammengehörende Produkte zusammengefasst. Beispielsweise besteht zwischen der Erstellung eines Personalausweises, weiteren Meldeangelegenheiten und einer Einbürgerung ein inhaltlicher Zusammenhang. Alle Leistungen werden daher in der Produktgruppe „12.22 Einwohnerwesen“ zusammengefasst. Auf dieser Ebene erfolgt grundsätzlich der Ausweis im Haushaltsplan. Produktbereich: Nach derselben Systematik bilden wiederum inhaltlich zusammengehörende Produktgruppen einen Produktbereich. Jeder Produktbereich stellt dabei ein Aufgabenfeld der Verwaltung dar. So gehört beispielsweise das Ordnungswesen und das Einwohnerwesen zum Produktbereich „12 Sicherheit und Ordnung“. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden im Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nur die Produktgruppen abgebildet. Kostenstellen: Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht wird die alte kamerale Haushaltsstelle durch eine Kombination aus Kostenstelle und Sachkonto abgelöst. Der bisherige Unterabschnitt wird durch eine Kostenstelle und die bisherige Gruppierung durch eine Kostenart bzw. Sachkonto ersetzt. Sachkonto: Das Sachkonto löst die bisherige Gruppierung ab und stellt dar, um welche Kostenarten es sich handelt (z.B. Geschäftsaufwendungen, Personalaufwendungen). Die Gliederung der Sachkonten richtet sich nach dem Kontenrahmen Baden- Württemberg. Durch die erste Ziffer des Sachkontos lässt sich erkennen, ob es sich um einen Ertrag (3), Aufwand (4), außerordentlichen Ertrag oder Aufwand (5), eine Einzahlung (6) oder eine Auszahlung (7) handelt. 23 Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2019 und 2020 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und nicht als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: 24 Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen. Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen. Stellenplan (§ 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. 25 Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wird voraussichtlich Mitte 2019 beschlossen und in einem 2 Jahreszeitraum von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2019 67.500 € und 2020 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2019 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 26 Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes) gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. Vergleich Kameralistik und NKHR: Kriterien Kameralistik Doppik Rechnungskonzept Geldverbrauchskonzept Ressourcenverbrauchskonzept -Verwaltungshaushalt -Vermögenshaushalt -Mittelfristige Finanzplanung - Gesamt- u. Teilergebnishaushalt - Gesamt- u. Teilfinanzhaushalt - Mittelfristige Finanzplanung Rechnungsgrößen Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzhaushalt) Buchungssystem Buchung auf Haushaltsstellen Doppelte Buchführung auf Konten Rechnungsabschluss Jahresrechnung Jahresabschluss mit Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnis- und Finanzrechnung Struktur des Haushalts Einzelpläne Unterabschnitte Teilhaushalte Produktgruppen Gruppierung (Ausgabe-/ Einnahmearten) Ergebnishaushalt (Aufwands- und Ertragsarten) Finanzhaushalt (Auszahlungs- und Einzahlungsarten) 27 Vermögensausweis Investitionen im Vermögenshaushalt Investitionen im Finanzhaushalt Darstellung des Werteverzehrs des Vermögens im Ergebnishaushalt Freiwillige Vermögenserfassung in Anlagenachweisen Pflicht bei kostenrechnenden Einrichtungen und BGAs Verpflichtende Vermögenserfassung in der Anlagenbuchhaltung Jährliche Zusammenstellung des Vermögens in der Bilanz Kassenwirksamkeit Fälligkeitsprinzip Periodengerechte Abgrenzung Finanz- und Fachverantwortung getrennt Finanz- und Fachverantwortung in einer Hand (Dezentrale Ressourcenverantwortung) Haushaltsausgleich Verwaltungs- und Vermögenshaushalt müssen ausgeglichen sein Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen, der Finanzhaushalt nicht zwingend. Spezialregelungen zum Haushaltsausgleich in § 24 GemHVO Liquiditätsübersicht Nein Ja Finanzplanung Zustimmende Kenntnisnahme Beschluss Gemeinderat Budgetierung Ausnahmefall Regelfall Haushaltsreste für Investitionen finanziert Ja Nein Sammelnachweise Ja Nein, aber § 20 Abs. 2 GemHVO Allgemeine Rücklage Ja Nein Rechnungsabgrenzung Ausnahmefall Regelfall Finanzlage Kommune Geldmenge unverändert Geldmenge unverändert Haushaltsplan unverändert unverändert Haushaltssatzung unverändert unverändert Finanzplanung unverändert unverändert Haushaltsübertragungen Haushaltsreste möglich Haushaltsermächtigungen möglich Verfügungsmittel unverändert unverändert Vorbericht unverändert unverändert 28 Verpflichtungsermächtigungen unverändert unverändert Schuldenübersicht Ja Ja Rücklagenübersicht Ja Ja Deckungsreserve Ja Ja Gesamtrechnung Ja Ja Berichtspflicht Ja Ja Haushaltswirtschaftliche Sperre Ja Ja Gebührenrecht unverändert unverändert Grundlage für den Haushaltsplan 2019 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2019 (2020) umfasst die Jahre 2018 (2019) bis 2022 (2023). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich 29 freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftliche Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Für die folgenden Jahre hat es nach der Novembersteuerschätzung keine Steigerungen mehr gegeben. Die Steuerschätzung im vergangenen Mai hatte für den Gesamtstaat bereits einen großen zusätzlichen Spielraum ergeben. Die deutsche Wirtschaft zeigt sich derzeit noch stabil. Die nächste Rezession wird aber im Finanzplanungszeitraum kommen. Derzeit ist alles noch in bester Ordnung: Die Arbeitslosigkeit ist bei uns niedrig, die Kauflust aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der guten Einkommenssituation ungebrochen und die Wirtschaft gut ausgelastet. Im neunten Aufschwungsjahr geht es weiterhin bergauf. Für das laufende Jahr haben die Forschungsinstitute ihre Wachstumsprognose um 0,5 -0,8% auf 1,7 - 1,4 Prozent nach unten korrigiert. Darin drückt sich die Sorge vor einer Eskalation der Handelskonflikte. Der exportstarken deutschen Wirtschaft macht dies Probleme. Auch die nachlassende Nachfrage aus dem Ausland und der Brexit sowie die Lage bei den südeuropäischen Ländern entwickeln sich zu Konjunkturrisiken und erste Bremsspuren erkennbar. Was den Konjunkturzug zudem bremst, ist derzeit der Mangel an gut ausgebildetem Personal und bürokratische Auflagen. Die Börse könnte ein Synonym für die wirtschaftliche Dynamik sein. In Kombination mit einer Reihe von politischen Versäumnissen haben wir im Finanzplanungszeitraum ein gesteigertes Risiko. Die steigenden Energiepreise und eine langsam verfallende Infrastruktur macht Deutschland aus einem Musterschüler zu einem Problemfall. Die gute Auftragslage und das gute Konsumklima wird die deutsche Wirtschaft noch durch eine gewisse Zeit tragen: Die Konjunktur verläuft in Zyklen und deshalb wird der Tag der beginnenden Rezession kommen. Unter anderen Umständen würde die Zentralbank dann die Zinsen senken, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Wirtschaft wieder zu stimulieren. Bei Zinsen von null Prozent jedoch scheidet diese Möglichkeit aus. Umso wichtiger ist es daher, dass die Politik das Ihre tut, um die Konjunktur in Schwung zu halten. Die Wirtschaftsweisen rechnen 2019 ebenfalls mit etwas geringerem Wachstum Der Sachverständigenrat hat seine Wachstumsprognose für 2019 gesenkt. Die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum schwanken teilweise sehr stark und werden im Laufe eines Jahres regelmäßig nach oben oder unten korrigiert. Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Überblick. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Sie sagten dabei für das laufende Jahr ein Wachstum mit 1,8% und für das kommende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts mit 1,4-1,8 % voraus. Damit korrigierten die Forscher ihre Schätzung vom Frühjahr nach unten. 30 Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2018 Prognos e für 2019 Bundesregierung Okt 18 1,80% 1,80% EU-Kommission Jul 18 1,90% 1,90% Internationaler Währungsfonds Jul 18 2,20% 2,10% OECD Sep 18 1,90% 1,80% Bundesbank Jun 18 2,00% 1,90% Sachverständigenrat zur Begutacht. der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mrz 18 2,30% 1,80% Gemeinschaftsdiagn. der führenden Wirtschaftsforschungsinst. Sep 18 1,70% 1,90% Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Sep 18 1,80% 1,70% ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der UNI München Sep 18 1,90% 1,90% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 18 1,90% 2,00% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 18 1,80% 1,40% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 18 1,90% 1,60% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 18 1,80% 1,70% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Jun 18 2,10% 2,10% Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung RWI Sep 18 1,80% 1,50% Die Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der bevorstehende Brexit, der schwerfällige Breitbandausbau und die Entwicklung der Energiepreise sind Risiken der Wirtschaft 2019. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2019 und 2020 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2019 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich die weiterhin gute wirtschaftliche Lage in Deutschland wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 2,3 % für dieses Jahr und + 2,1 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 4,2 % für das Jahr 2018, + 4,1 % für das Jahr 2019 sowie je + 3,3 % für die Jahre 2020 bis 2022 projiziert. Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2018 gegenüber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: Für das 31 Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,5 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von + 4,1 % erwartet. Dies sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. Für die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von + 3,2 % unverändert. Dennoch dürften im nächsten Jahr die Steuereinnahmen zunächst weiter Jahr für Jahr auf immer neue Rekordwerte klettern. Die aktuellen Prognosen sind wegen des evtl. bevorstehenden Brexits, dem Handelspartner Amerika, die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Integration sowie des Abgasskandals auf das Steueraufkommen schwierig. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz Wirtschaftswachstum ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Besonders erfreulich ist auch, dass nach einem jahrelangen Rückgang der Kindergartenförderung Mitte 2018 die kommunalen Spitzenverbände und das Land einen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ schließen konnten, der dafür sorgt, dass der Förderbetrag für die Kinder über drei Jahren wieder steigt. Dies mildert erfreulicherweise den prognostizierten Anstieg des Defizits in diesem Bereich und verschafft den kommunalen Finanzen somit etwas Luft. Eine Trendwende der Kosten- und der Defizitentwicklung ist damit im Kindergartenbereich aber nicht verbunden. Kosten und Defizite werden weiter steigen, zumal in Baindt in den kommenden Jahren die Betreuungskapazitäten nochmals kräftig ausgebaut werden. Dies spiegelt sich insbesondere in der Entwicklung der Personalkosten wieder. Die Gemeinde Baindt bleibt daher auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren habe viele Problemlagen nicht in voller Deutlichkeit zutage treten lassen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen wäre gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes dringend notwendig. Der Novembersteuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in guter Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Das Ergebnis der Steuerschätzung spiegelt trotz den etwas geringeren Mehreinnahmen die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wieder. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte, Einkommen und Gewinne steigen. Die Inlandsnachfrage ist weiter robust und eine tragende Säule des Aufschwungs. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft dennoch nach wie vor gut aufgestellt. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ist seit 2011 durchwegs positiv. Aber neben steigen Einnahmen machen den Kommunen vor allem sehr hohe Ausgabensprünge im Bereich Kindergarten sowie steigende Personal- und Materialkosten zu schaffen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent 32 fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Finanzminister von Bund und Länder und die kommunalen Spitzenverbände vertreten nach wie vor folgende Konsolidierungsthese: Angesichts der langfristigen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt es zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte keine Alternative. Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Haushaltsspielräume morgen. Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich muss daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen. In die Haushaltsplanansätze 2019 und 2020 wurde neben dem Haushaltserlass auch die Novembersteuerschätzung eingearbeitet. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 Das Rechnungsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2017 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 03.07.2018 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. In den bisherigen kameralen Haushalten war im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen. Diese Zuführung hat aufgezeigt, wie hoch der Überschuss aus dem laufenden Haushalt für den Vermögenshaushalt erbracht hat. Im NKHR gibt es keine Zuführung an den Finanzhaushalt, lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt ist mit der Zuführung vergleichbar. Nach Abzug der kassenunwirksamen Erträge bzw. Aufwendungen verbleibt der „Zahlungsmittelüberschuss“. Aufgrund positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate 2017 vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.312.658,02 €. Tilgungen in Höhe von 85.044,71 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2017 nach einer Entnahme von 2.356.496,09 € einen Stand in Höhe von 2.730.150,24 € aus. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2017 2.730.150,24 €. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2017: 527.455,29 €* *Lt. den Vorgaben des NKHR wäre der vorfinanzierte Betrag des Pächter Gaststätte zur Mühle in Höhe von 34.381,78 € noch hinzuzurechnen. →im EB Wasserversorgung 599.836,29 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 € (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 570.950 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 28.886,29 €) →im EB Abwasserbeseitigung: 1.757.283,98 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 €) (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 1.650.750,00 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 106.533,98 €) 33 Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe) beträgt zum 31.12.2017 2.884.575,56 €. Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2017 -: 5.242 Einwohner. Somit ergibt sich durch die Aufnahme des KfW-Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 100,62 €/Einwohner. Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). Unter anderem wurden 2017 folgende Haushaltsreste gebildet: Es werden folgende Haushaltsreste gebildet: 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.441.000 € Haushaltsvollzug 2018 Das Rechnungsjahr 2018 gestaltet sich im Verwaltungshaushalt wesentlich besser als erwartet. Im Einzelnen kann von folgenden finanziellen Entwicklungen des Verwaltungshaushaltes (VwH) und Vermögenshaushaltes (VmH) ausgegangen werden. Entlastungen des VwH: a) 1.900.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen b) 400.000 € mehr Gemeindeanteil an der EKSt c) 130.000 € höhere Schlüsselzuweisungen und kommunale Investitionspauschale aufgrund höheren Kopfbeträgen und höherer Einwohnerzahl Belastungen des VwH: a) 385.000 € mehr Gewerbesteuerumlage aufgrund 1,9 Mio. € höheres Gewerbesteueraufkommen Die Entlastungen des Verwaltungshaushalts erläutern sich wie folgt: o 1,9 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen Die Gewerbesteuer wird 2019 ausnahmsweise ca. 3,25 Mio. € in die Gemeindekasse einspielen. Baindt ist hauptsächlich von der Ertragsentwicklung einiger weniger Steuerpflichtigen abhängig. Vor allem Nachzahlungen und angepasste Vorauszahlungen ermöglichten dieses positive Ergebnis. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. 34 Im Vermögenshaushalt sind folgende Abweichungen zu nennen: Im investiven Bereich wurde 2019 die Sanierung der Sporthalle sowie das Baugebiet Geigensack forciert. Es werden zum einen Maßnahmen erst schlussgerechnet und zum anderen konnten geplante Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Im Haushalt 2018 war auch der Verkauf von Bauplätzen vorgesehen. Die Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet Geigensack sowie weiterer Baugebiete sind 2019 erneut eingeplant. 2018 konnten Grundstückserlöse in Höhe von 1,08 Mio. € aus Verkäufen GE Mehlis Erweiterung sowie Baugebiet Mehlisstraße erzielt werden. Eingeplant waren Verkaufserlöse in Höhe von 3,5 Mio. €. Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2018: Ein Ergebnis für 2018 kann noch nicht vorhergesagt werden. Der Verwaltungshaushalt wird eine wesentliche bessere Zuführungsrate erwirtschaften. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gibt es im Übergangsjahr zur Doppik nicht mehr. Vermögensentwicklung 2018 a) Allgemeine Rücklagen Im Haushaltsjahr 2018 wird keine Rücklage vorgesehen. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Der Stand der allgemeinen Rücklagen zum 31.12.2018 würde in der Prognose voraussichtlich ca. 5,5 Mio. € betragen. Damit liegt die allgemeine Rücklage über der gesetzlichen Mindestrücklage. b) Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2018 527.455,29 € Stand zum 31.12.2018 *485.377,07 € Somit Abnahme 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 € b) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 570.950,00 € Stand zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 104.862,50 € c) Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 1.650.750,00 € Stand zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 344.000,00 € e) Voraussichtliche Gesamtschulden (inkl. Trägerdarlehen, ohne Kassenmehrausgaben) der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt zum 31.12.2018: 3.155.939,57 € 35 Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 voraussichtlich -: 5.200 Einwohner. Somit ergibt sich auf ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 93,34 €/Einwohner. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2019/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Buemann nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich von Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Außerdem werden die Mitteilungen vom Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg berücksichtigt. Der Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2019, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Ob er aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2018 noch einmal geändert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2019 und 2020 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2020 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das gute Rechnungsergebnis 2018 wesentlich schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die deutliche Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lautet einer der Leitgedanken des Gemeindetags im diesjährigen Gemeindefinanzbericht. In der Tat ist die Einnahmesituation – einer anhaltend positiven Konjunkturlage sei Dank – unverändert gut. Die Steuererträge jagen von Rekord zu Rekord und vordergründig gibt es wenig Grund für Klagen. So steigen die Einnahmen der öffentlichen Hand in Deutschland seit neun Jahren kontinuierlich an. Ein weiterer Leitgedanke heißt aber auch „Haushalte werden in den guten Jahren ruiniert“. Denn nicht nur die Einnahmen steigen kontinuierlich, die Ausgaben tun dies in gleicher Weise. Bricht aber die Wirtschaft eines Tages ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen sehr wohl zurückgehen, die Ausgaben aber bleiben. Und so wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen an-gewiesen sind und es auch in Zeiten der Hochkonjunktur gilt, ein Augenmerk darauf zu haben, welches Maß an Aufgabenerfüllung man sich auch in schwierigeren Zeiten wird weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Ob dies die erfreulicherweise zunehmende Zahl an Kindern ist, die einen Betreuungsplatz brauchen, die Digitalisierung oder der Wohnungsbau 36 einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeinde-tag gibt hierzu eine klare Antwort. „Gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“, so der Gemeindetag. Die Haushaltspläne 2019 und 2020 stehen trotz der weltpolitischen Lage weiterhin unter positiven Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird 2019 und 2020 wieder größer als 2018 sein. Deutschland ist trotz der weltweiten Krisen ein Wachstum auf gutem Niveau. Während sich in der Welt humanitäre Katastrophen abspielen und Kriege ganze Regionen destabilisieren, ist Deutschland eine Insel des Wohlstands. Wohl auch deshalb reißt der Flüchtlingsstrom in die Bundesrepublik nicht ab. Mit steigenden Steuereinnahmen steigt auch die Finanzsituation der Kommunen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelingt es über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt mit einer positiven Zuführungsrate im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen; Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2019 und 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt sich derzeit weiterhin als befriedigend bezeichnen. Die Investitionskraft sind aufgrund konstanten bis steigenden Umlagen und Kosten und evtl. Steuermehreinnahmen nur als konstant zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. eingespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2019/2020 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2019 Erträge in Höhe von 10.900.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.393.650 €. Für den Ergebnishaushalt sind 2020 Erträge in Höhe von 10.514.150 € und Aufwendungen in Höhe von 11.204.850 veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2019 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2018 sowie das Ergebnis des Jahres 2017. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 506.350 € bzw. -690.700 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2019 erwirtschaften kann und 2020 nicht erwirtschaften kann. Unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann für den Planungszeitraum bis 2023 jeweils ein knapp positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 37 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund baulichen Veränderungen 2019 bei 480.000 € (VJ 500.000 € Plan, Erg. lediglich 480.000 €) und 2020 bei 485.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 330 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 342 v. H., landesweiter Hebesatz 362 v. H.) und der Grundsteuer B in Höhe von 340 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 369 v. H., landesweiter Hebesatz 398 v. H.) liegen etwas über den Ausgleichstockanrechnungshebesätze. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 330 340 340 Baienfurt 320 340 340 Fronreute 320 360 340 Vogt 360 360 340 Wolpertswende 335 360 340 Weingarten 330 400 380 Ravensburg 230 370 363 b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 1.750.000 € und 1.800.000 € in den Jahren 2019 und 2020 gut veranschlagt, was 16% bzw. 17% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2018 Ansatz 1.350.000 €). Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Höhe von 340 v. Hd. entspricht dem Ausgleichstockanrechnungshebesatz. (Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis Ravensburg (ohne Große Kreisstädte) beträgt 340 v.H.) In den Vorjahren wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2019 und 2020 wird sie um 400.000 €/450.000 € gegenüber 2018 angehoben. Man geht weiterhin von einer sehr guten Konjunktur aus. Die Gewerbesteuer wird 2019 und 2020 mit 1,75 Mio./1,80 Mio. € prognostiziert. Diesen Ansatz haben wir bisher nur 2018 erreicht. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 1,75 Mio. €/1,80 Mio. € sicher angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 352.000 € bzw. 363.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 38 Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2019 68,3 % bzw. 2020 68,0% (Vorjahr 68 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 340 v. Hd. Die Gemeinde hat somit 352.000 € bzw. 363.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 1.750.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 408.000 €. 39 Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 1.750.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Auswirkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2019 von 1.750.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) Annahmen: Steuereinnahme 1.750.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 v.H. örtlicher Gewerbesteuerhebesatz 340,00 v.H. FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 25,00 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2021 Gewerbesteuerumlage 68,50 v.H. (2019) 68,50 v.H. (2019 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Auswirkungen im 1. Jahr (2019) 1.1 Mehreinnahme Gewerbesteuer 1.750.000,00 1.2 Höhere Gewerbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -352.573,53 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2019) 1.397.426,47 2. Auswirkungen im 3. Jahr (2021) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) wegen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2021 (§ 6 FAG): 2.1.1 GewSt 2019 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.492.647,06 2.1.2 abzüglich GewSt-Umlage 2019 -352.573,53 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2021 = geringere Schlüsselzahl 2021 (bei Abundanzgemeinde ohne Auswirkungen) 1.140.073,53 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquote von ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuweisung nach mangelnder Steuerkraft -798.051,47 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021 * FAG-Umlagesatz -285.018,38 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021* Kreisumlagesatz -353.422,79 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2021) -1.436.492,65 3. Auswirkungen im 5. Jahr (2023) Im Jahr 2023 verringert sich - wegen der zurückgegangenen Schlüsselzuweisung 2021 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist eine 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw. 2021 * FAG-Umlagesatz 199.512,87 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw. 2021* Kreisumlagesatz 247.395,96 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2023) 446.908,82 4. Gesamtauswirkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 1.750.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 407.842,65 4.2 Abschöpfung (v.H.) 76,69 40 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 13.000 € im Jahr 2019 und 14.000 € im Jahr 2020 (Vj. 13.000 €) veranschlagt und entspricht 0,1 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.13 72 €/Hund und Jahr. In Baindt sind derzeit lediglich 182 Hunde registriert. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2019 und 2020 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 1.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2019 in Höhe von 850 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 24.09.2018 werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2019 auf 7,042 Mrd. und 2020 auf 7,468 Mrd. € (Vj. 2018 6,6 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist mit 2019 mit 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlastenausgleich) ist im Haushaltserlass mit 509,8 bzw. 528 Mio. € eingestellt. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2018 bis 2020 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2013 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus Statistikjahr 2013 beträgt 2019 0,0004758 (Vj. 0,0004758). Erst für die Jahre 2021 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2018 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2019 in Höhe von 3,30 Mio. € und 2020 in Höhe von 3,52 Mio. €, dies entspricht 30,3% bzw. 33,4% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2018 2.720.000 €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. 41 Insgesamt waren im September 2019 in der Region Konstanz-Ravensburg 2,6 Prozent der Menschen arbeitslos. Von solchen Arbeitslosenquoten träumen andere Kreise. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet dann jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 509 Mio. € bzw. 528 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 242.000 € bzw. 250.000 € (2018 230.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei unveränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0001915 (Vj. 0,0001915) ergibt sich bei 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 224.000 € bzw. 228.500 € (Vj. 2018 197.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2017 und wesentlich stärkere Steuerjahr 2018, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnzahl vom 30.06.2018 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2019 in Höhe von 1.440 € bzw. dem Kopfbetrag 2020 in Höhe von 1.485 € (Vj. 1.300 €)) wesentlich differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2019 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2019 2.027.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der wesentlich höheren Steuerkraftmesszahl 2020 aus dem Basisjahr 2018 nur 1.354.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches 42 positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2019 und 2020 beträgt die kommunale Investitionspauschale 91 bzw. 95 € je EW (Vj. 77,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Einnahmen in Höhe von 540.000 € bzw. 573.500 €. Die Schlüsselzuweisungen inkl. Investitionspauschale ergeben 2019 2.567.000 € und 2020 1.927.500 € (2018 Plan 1.986.500 €). Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2019 und 202 bei den öffentlichen Entgelten auf 245.150 € sowie 236.650 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 631.300 € bzw. 635.250 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2018 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2019 und 2020 bei den Entgelten bei 48.000 € und aus der Auflösung von Grabnutzungsgebühren bei 32.100 € (Vj. Gesamt 60.000 €). Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof an. Eine Gebührenanpassung war unvermeidlich, um die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der kalkulatorischen Kosten im Haushaltsplan 2019 bei 46,2%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte ist 2019 liegt mit Einbeziehung des kalkulatorischem Ergebnisses bei 17,8 %. 43 Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge für das Kindergarten-Jahr 2018/2019 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Kindergartenjahr 2018/2019 Monatlicher Beitrag bei einer Tage pro Woche Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren Kind ab 3 Jahren im Regel- Kindergarten 5 124 € 95 € 63 € 21 € Kind unter 3 Jahren in der Kinderkrippe (Betreuungszeit 6 Std/Tag) 2 146 € 109 € 74 € 29 € 3 219 € 163 € 110 € 44 € 4 292 € 218 € 147 € 58 € 5 365 € 272 € 184 € 73 € Kind unter 3 Jahren im Regel- Kindergarten 2 99 € 76 € 50 € 17 € 3 149 € 114 € 76 € 25 € 4 198 € 152 € 101 € 34 € 5 248 € 190 € 126 € 42 € Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der Elternbeiträge beleuchtet: • Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? • Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? • Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichszuweisungen zu erreichen. • Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August)? • Darstellung der Nachmittagsbelegung? 44 • Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird derzeit nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 08.11.2018, Einwohnermeldeamt, 2018 Hochgerechnet): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 23 22 45 2006 32 21 53 2007 30 22 52 2008 29 27 56 2009 28 28 56 2010 27 22 49 2011 20 33 53 2012 21 32 53 2013 27 18 45 2014 27 26 53 2015 21 31 52 2016 19 29 48 2017 18 35 53 2018 Hochrechnung 53 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10 Kinder bei 1.000 Einwohner. Interessant wird bezüglich des Zuschusses sein, ob die zweite Kleinkindgruppe trotz Zuzug die nächsten 5 Jahre belegt werden kann. Die Gemeinde verfügt derzeit über zwei Kleinkindgruppen in kommunaler Hand (20 Kinder) und eine Kleinkindgruppe in nichtkommunaler Hand (10 Kinder). Des Weiteren stehen noch zwei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren zur Verfügung. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Dieses sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjeniger Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 45 Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Ab dem Jahr 2015 werden gewertet: 1.die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG (2) Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden ab dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. Zinseinnahmen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 59.200 € und 2020 56.650 € (2018 54.000 €) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie Geldmarktkonto werden nicht mehr im Zeitraum 2019/2020 verzinst. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich auf die Geldanlagen aus. Die Tendenz 2019 liegt bei 0,00% bzw. Negativzinsen von -0,4%. Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2019: Die Personalkosten 2019 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 237.650 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 9,5%. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen, Freistellungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2019 2.750.800 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 55.500 € (Vj. 51.100 €) und im Bereich Abwasser 77.500 € (Vj. 70.200 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2019 ca. 26,5 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. 46 Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: - Tariferhöhung ca. 3% - Freistellung KIGA SMS (Leiterin 100%, Stellvertretung 20%) - Umlage Bauamt ehemaliger Bauamtsleiter - Neue KIGA Gruppe (Krippe) - Halbtagestelle Kämmerei 49% - Umlage Bürgermeister Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, ob in der Kleinkindbetreuung eventuell längere Betreuungszeiten gewünscht werden – die Personalkosten würden sich dann entsprechend erhöhen. Die Kindertagesstättenverordnung sieht keine Leitungsfreistellung, sondern lediglich Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2020: Die Personalkosten 2020 nehmen gegenüber dem Vorjahr nur um 80.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,9%. Diese geringere Steigerung resultiert insbesondere durch den Verzicht des Personalamtes von Personalkosten bei Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten. Insgesamt werden 2.831.500 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen - Freistellung - Keine Personalkosten mehr für Integrations- als auch Flüchtlingsbeauftragte vom Personalamt eingeplant Im Bereich Kindergarten bleibt es abzuwarten, ob noch eine weitere Kleinkindgruppe benötigt wird. Ebenso ist es im Gespräch, den Stellenschlüssel in diesem Bereich nach oben anzupassen. TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Tarifrunde TVöD 2018 1. Laufzeit • 30 Monate: 01.03.2018 - 31.08.2020 2. Entgelt • TVöD VKA (Kommunen) • Entgelterhöhung in 3 Stufen Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe: o 01.03.2018: mindestens 2,85%, höchstens 5,70% (min. 64,44 €) o 01.04.2019: mindestens 2,81%, höchstens 5,39% (min. 71,00 €) o 01.03.2020: mindestens 0,96%, höchstens 1,81% (min. 22,78 €) • Einmalzahlung in den Entgeltgruppen E 1 bis E 6: 250 € zum 01.03.2018 • Einführung einer neuen Entgeltgruppe 9c im Bereich des Bundes • TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Entgelterhöhung in 3 Stufen: o 01.03.2018: ca. +3,11% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.04.2019: ca. +3,02% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.03.2020: ca. +1,03% (15,0% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) größere Entgelterhöhungen in allen Stufen 1 sowie S2/2 Einmalzahlung von 250 € für S 2, S 3 und S 4 zum 01.03.2018 47 Beamte ab 01.07.2018+2,675% Besoldungstabellen A, Erhöhung: +2,675% Die Besoldungsrunde für die Beamten findet erst 2019 statt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2019 auf 1.551.950 € und im Jahr 2020 auf 1.459.000 €. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2019 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Vor allem bezüglich des Nahwärmenetzes entstehen buchhalterisch auf der Ausgabenseite höhere Heizungskosten, da die Abschreibungen bisher nicht enthalten waren und über den Heizpreis mit umgelegt werden. Während bei den Heizungs- und Stromkosten nur konstante Anstiege festzustellen sind, haben wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg. Hier könnte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden. 48 Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 49 Der Anstieg bei den Stromkosten sowie bei den Nebenkosten (Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall) ist aufgrund der Darstellung der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte gestiegen. Diese wurden bisher außerhalb des Haushaltes dargestellt und schlugen sich nur bei nicht gedeckten Aufwendungen nieder. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 € auch jetzt in dieser Kontierung ab 2019 enthalten. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden bisher separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 80.000 bzw. 83.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Gebäudemanagement/ Facility Management mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2018 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude ein wenig abgemildert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt konnte 2018 eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 50 Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2019 862.700 € und 2020 909.200 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 770.000 € bzw. 805.000 € gegenüber dem Planansatz 2018 von 725.000 € sowie den geplanten 30.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2019 für Kredite betragen 0 € (Vorjahr 0 €). Im Haushalt 2019 sind keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Für Kassenkredite/Negativzinsen sind lediglich Zinsausgaben in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Die Gemeinde Baindt wurde nach Abschluss der Planansätze informiert, dass bei den örtlichen Banken ab 01.02.2019 Verwahrentgelte ab einer Einlage von über 1 Mio. € zu bezahlen sind. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 51 Steuerkraftsumme 2018, resultierend aus Rechnungsergebnis 2016: 6.661.518 € Steuerkraftsumme 2019, resultierend aus Rechnungsergebnis 2017: 6.356.904 € Steuerkraftsumme 2020, resultierend aus Rechnungsergebnis 2018: 7.565.051 € Da das Rechnungsjahr 2017 mit einer Steuerkraftsumme von 6.356.904 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2018 mit einer Steuerkraftsumme von ca. 7.565.051 ein stärkeres war, wirkt sich dies wie folgt im Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2019 1.424.000 € und 2020 1.762.600 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2019 22,4 bzw. 2020 23,3%. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2018 mit einem festgesetzten Hebesatz 29,5% gerechnet wird, beträgt 2019 1.875.500 € (Plan 2018 1.963.500 €/Erg. 1.998.455 €) und 2020 bei reduziertem Hebesatz von 29,0 % 2.194.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der guten Konjunktur 2019 und 2020 mit 29,5% und 29,0% prognostiziert. 52 Kreisumlage pro Einwohner 2019 Lfd. Nr. Stadt/Gemeinde Vorläufige Einwohnerzahl Vorläufige Steuerkraft- summe Vorläufige Kreisumlage 2019 Steuerkraft- summe pro Kopf Kreisumlage pro Einwohner Anteil an Umlage 4. Quartal 2017 in Euro 29,50% in Euro in Euro in % 1 Ravensburg 50 393 94.945.432 28.008.902 1.884,10 555,81 22,87 2 Waldburg 3 145 4.853.149 1.431.679 1.543,13 455,22 1,17 3 Wangen i. A. 27 109 41.364.162 12.202.428 1.525,85 450,12 9,96 4 Bad Waldsee 20 294 30.359.560 8.956.070 1.495,99 441,32 7,31 5 Isny 13 847 20.670.038 6.097.661 1.492,74 440,36 4,98 6 Baienfurt 7 231 10.425.984 3.075.665 1.441,85 425,34 2,51 7 Weingarten 25 011 34.530.848 10.186.600 1.380,63 407,28 8,32 8 Bad Wurzach 14 662 20.213.144 5.962.877 1.378,61 406,69 4,87 9 Grünkraut 3 216 4.416.470 1.302.859 1.373,28 405,12 1,06 10 Leutkirch 22 752 31.051.659 9.160.239 1.364,79 402,61 7,48 11 Amtzell 4 218 5.711.755 1.684.968 1.354,14 399,47 1,38 12 Horgenzell 5 320 7.188.848 2.120.710 1.351,29 398,63 1,73 13 Boms 619 832.766 245.666 1.345,34 396,88 0,20 14 Aulendorf 10 214 13.712.504 4.045.189 1.342,52 396,04 3,30 15 Kißlegg 8 914 11.896.107 3.509.352 1.334,54 393,69 2,87 16 Berg 4 299 5.683.183 1.676.539 1.321,98 389,98 1,37 17 Eichstegen 493 646.975 190.858 1.312,32 387,14 0,16 18 Wolfegg 3 714 4.825.413 1.423.497 1.299,25 383,28 1,16 19 Altshausen 4 116 5.346.275 1.577.151 1.298,90 383,18 1,29 20 Aitrach 2 663 3.445.398 1.016.392 1.293,80 381,67 0,83 21 Bodnegg 3 208 4.118.954 1.215.091 1.283,96 378,77 0,99 22 Fronreute 4 710 5.998.431 1.769.537 1.273,55 375,70 1,44 23 Ebersbach/Musbach 1 695 2.154.629 635.616 1.271,17 374,99 0,52 24 Argenbühl 6 460 8.185.334 2.414.674 1.267,08 373,79 1,97 25 Vogt 4 578 5.796.879 1.710.079 1.266,25 373,54 1,40 26 Wolpertswende 4 149 5.168.007 1.524.562 1.245,60 367,45 1,24 27 Königseggwald 668 820.506 242.049 1.228,30 362,35 0,20 28 Hoßkirch 741 904.883 266.940 1.221,16 360,24 0,22 29 Baindt 5 209 6.356.769 1.875.247 1.220,34 360,00 1,53 30 Aichstetten 2 819 3.437.320 1.014.009 1.219,34 359,71 0,83 31 Bergatreute 3 123 3.770.584 1.112.322 1.207,36 356,17 0,91 32 Wilhelmsdorf 5 018 6.041.683 1.782.296 1.204,00 355,18 1,46 33 Riedhausen 649 781.268 230.474 1.203,80 355,12 0,19 34 Ebenweiler 1 208 1.449.502 427.603 1.199,92 353,98 0,35 35 Unterwaldhausen 285 341.456 100.730 1.198,09 353,44 0,08 36 Schlier 3 931 4.694.488 1.384.874 1.194,22 352,30 1,13 37 Achberg 1 718 2.039.682 601.706 1.187,24 350,24 0,49 38 Guggenhausen 181 212.370 62.649 1.173,31 346,13 0,05 39 Fleischwangen 684 778.454 229.644 1.138,09 335,74 0,19 Summe 283.264 415.170.869 122.475.406 1.465,67 388,32 100,00 53 Baindt liegt 2019 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2017 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage 2019/2020 (Stand 01.12.2018) Landkreis Hebesatz 2019 % Hebesatz 2020 voraussichtl. Veränderung zu 2018 Alb-Donau-Kreis 28,00 28,00 0,00 Biberach 27,00 27,00 0,00 Bodenseekreis 32,00 32,00 0,0 Ravensburg 29,50 29,00 -0,5/-1,0 Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2019 und 2020 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.112.500 € bzw. 48.800 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 (Plan) 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 (Plan) 1.112.250 € 2020 (Plan) 48.800 € Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 12,3 Mio. Euro bzw. 10,7 Mio. €. Im Jahr 2019 und 2020 54 werden Investitionsmaßnahmen fortgeführt und einige neue Maßnahmen können wieder begonnen werden. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquiden Mittel vorgehalten werden. Es werden daher voraussichtlich auch in 2019 keine Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO eingegangen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2019 und 2020 verteilen sich auf: 2019 2020 Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € Bewegl. Anlagevermögen 409.700 € 426.500 € Beteiligungen 9.500 € 4.800 € Investitionsförderungsmaßnahmen 0 € 0 € Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Haushalt 2019 betragen jeweils 68.100 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 12,34 Mio. Euro bzw. 10,67 Mio. €. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2019/2020 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.112.500 bzw. 48.8000 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen (nivellierender Effekt des Finanzausgleiches nur leicht steigenden, laufenden Einzahlungen kann 2020 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal- und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen 55 und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2019/2020 sind dies in Summe 12.338.200 bzw. 10.668.300 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 9.406.000 bzw. 8.528.500 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach 1.819.950 bzw. 2.139.800 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen wie 2019 erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Diese wurden bisher im kameralen Haushalt im Unterabschnitt 9100 abgebildet. Im Haushalt 2019 und 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite jeweils mit 68.100 Euro getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2019 1.888.050 und 2020 2.159.100 Euro. Für den Finanzhaushalt ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung grundsätzlich keine Ausgleichspflicht. Im Haushalt 2019 ist eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel vorgesehen. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2019 rund 7,2 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2020 noch rund 5,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2021 noch rund 3,1 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2019/2020 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 10.900.000 bzw. 10.514.150 Euro (Jahr 2020) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.678.100 bzw. 10.295.050 Euro ergibt sich eine Differenz von 221.900 bzw. 219.100 Euro. Diese entspricht im Wesentlichen den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 189.800 bzw. 187.100 Euro, reduziert um Grabnutzungsgebühren mit 32.100 bzw. 32.000 Euro. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 10.393.650 bzw. 11.204.850 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 9.565.850 bzw. 10.246.250 Euro beträgt 817.800 bzw. 958.600 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnis mit +506.350 bzw. -690.700 Euro ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1.112.250 bzw. 48.800 Euro, der zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 1.819.850 bzw. 2.091.000 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2018 -2023 56 Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2019 9.565.850 192.000 2020 10.246.250 205.000 2021 9.940.500 199.000 2022 9.832.700 197.000 2023 9.894.500 198.000 Das ordentliche Ergebnis 2019 und 2020 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2019 und 2020 Investitionen von 12,4 Mio. € bzw. 10,7 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den guten Einnahmenprognosen sowie die Einhaltung der Planansätze von sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushaltsanmeldungen sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weitere Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. (Vgl. Anlage 8 des Haushaltsplanes) Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den 57 Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die kalkulatorischen Mieten, die Reinigungsleistungen sowie die Mietnebenkosten an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 38110010) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 38110020) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2019 1.734.100 € und 2019 1.740.100 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes sowie der Eigenbetriebe. Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2017 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit mögliche und bekannte, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die Inneren Verrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Schulden Schulden der Gemeinde 2019 Stand zum 01.01.2019 485.377,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2019 0,00 € zu leistende Tilgung 2019 76.460,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 408.917,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 675.812,50 € zu leistende Tilgung 2019 57.950,00 € Zwischensumme 627.862,50 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 580.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 1.197.863 € 58 Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 1.994.750,00 € zu leistende Tilgung 2019 79.000,00 € Zwischensumme 1.935.750,00 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 1.400.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 3.315.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 4.922.529,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 408.917,07 € Schulden der Gemeinde 2020 Stand zum 01.01.2020 408.917,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2020 0,00 € zu leistende Tilgung 2020 76.460,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 332.457,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 1.197.863,00 € zu leistende Tilgung 2020 62.950,00 € Zwischensumme 1.134.913,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 270.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 1.404.913,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 3.315.750,00 € zu leistende Tilgung 2020 89.000,00 € Zwischensumme 3.226.750,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 3.676.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 5.414.119,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 332.457,07 € 59 Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit• - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. 60 Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes bemisst. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2019 und 2020" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2019 und 2020 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2018 und dem Rechnungsergebnis von 2017 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat einen ungedeckten Ressourcenbedarf von 41.900 € bzw. 2020 von 51.900 €. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei 493.150 € bzw. 2020 bei 470.900 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 768.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit, Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und in die Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/ Bürgerbus. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 sowie für die weiteren Klassen geht an die aufnehmenden Schulen z. B. in Baienfurt. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Der Rückgang der Schülerzahlen sind insbesondere der demographischen Entwicklung geschuldet. 61 Der Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/Bürgerbus weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 31.600 € bzw. 30.850 € aus. Die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen werden in der Jahresrechnung aufgezeigt. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2019 189.800 bzw. 2020 195.550 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2019 ein Zuschussbedarf von 114.800 € bzw. 2020 in Höhe von 88.050 € eingeplant. Es wurden einige Produktgruppen (Kostenstellen) gebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.6000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Um die anstehenden Ausgaben auffangen zu können, hat das Land 2018 und 2019 eine Integrationspauschale zur Verfügung gestellt. 2020 sind laut Mittelanmeldung des Hauptamtes keine Personalausgaben für Flüchtlings- bzw. Integrationsbeauftragte vorgesehen. 62 Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Derzeit sind noch aus 2017 ungeklärten Miet- und Mietnebenkostenabrechnungen 35.000 € offen. Das Hauptamt wird aufgefordert die entsprechenden Abrechnungen vorzunehmen und aufzuklären. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit 1.226.150 € im Jahr 2019 und 1.400.250 € im Jahr 2020 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben und Freistellungen auch erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragsteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten haben auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2019/2020 sollten evtl. anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) werden höher belastet. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten werden zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2018) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 241.150 € bzw. 263.150 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei 242.150 € bzw. 263.150 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. 63 Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurde gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (120.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 192.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden aufgrund weiterem Einsatz von LED- Beleuchtung auf 16.000 € festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Einspareffekte wären noch höher, jedoch sind Stromsteigerungen und Verlängerung der Beleuchtungszeiten (1/2 vor und nach dem ersten bzw. letzten Bus; lediglich 3 h von 01 Uhr bis 04 Uhr im Winter nicht in Betrieb) ursächlich. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Von Seiten des Landkreises ist 2019 eine harte Rückdelegation angedacht. Zudem wurden sonstige diverse Haushaltsstellen nach oben bzw. unten angepasst. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller kalkulatorischen Kosten wie bereits erwähnt 46,2 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Nach derzeitigen Hochrechnungen ist eine Friedhofserweiterung aufgrund zunehmender Urnenbestattungen nicht mehr erforderlich. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2019 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist unter Einbeziehung aller kalkulatorischen Kosten mit 17,80 % niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2019 und 2020 mit gleichbleibender Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 105.000 € gegenüber 105.000 € im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 8.000 € (Vj. 8.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 64 Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2019 sowie auch 2020 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsüberschuss-/bedarf von rund -0,5 Mio. Euro – 1 Mio. Euro zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2018 auf rund 7,2 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2021 und 2023 macht deutlich, das nach Abarbeitung der großen Maßnahmen wie Kindergartenneubau, Kreisverkehr, Bauhofneubau, Dorfplatz, Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus, Schulhaussanierung eine Phase der Beruhigung einsetzen muss, wenn die Prognosen für die kommenden Jahre nicht nochmals übertroffen werden. Auch muss abgewartet werden, ob die Umsetzung all der geplanten Maßnahmen in diesem Zeitraum möglich ist und die Kosten eingehalten werden können. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie des kommunalen Glasfaserausbaus langjährige Kosten- und Zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität darf verwiesen werden. Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 65 2019 2020 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 10.900.000 € 10.514.150 € Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 10.393.650 € 11.204.850 € Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes 506.350 € -690.700 € zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 827.800 € 958.600 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) -189.800 € -187.100 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Grabnutzungsgebühren) -32.100 € -32.000 € Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt 1.112.250 € 48.800 € 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2019 479.000 € bzw. 2020 1.244.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 8.220.000 € bzw. im Jahr 2020 7.175.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen jeweils 107.000 € Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 9.406.000 € bzw. 8.528.000 € Was wird damit finanziert? Alle Maßnahmen die im Jahr 2019 noch nicht begonnen oder noch nicht abgeschlossen waren. Da im Abschluss 2018 keine Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gebildet werden, waren alle noch anfallenden Auszahlungen neu zu veranschlagen. Dazu kommen neue Maßnahmen. 2019 2020 1. Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 409.700 € 426.550 € 3. Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 9.500 € 4.800 € 5. Investitionsförderungen 0 0 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 0 2.000 € Summe Auszahlungen 12.338.200 € 10.668.300 € 7. Tilgungen 68.100 € 68.100 € Gesamter Liquiditätsbedarf (Ergebnishauhalt und Finanzhaushalt aufsummiert) 1.888.050 € 2.159.100 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. 66 a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Grabnutzungsgebühren) betragen 10.678.100 € bzw. 10.295.050 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen mit 827.000 € bzw. 958.600 € als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 9.565.850 € bzw. 10.246.250 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2019 1.112.250 € bzw. 2020 nur 48.800 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 479.000 € bzw. 1.244.000 € für 2019/2020 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für das Jahr 2019 und 2020 1,1 bzw. 1,25 Mio. € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit zum Ansatz gebracht. Davon entfallen 810.000 bzw. 350.000 € auf Erschließungsbeiträge. Die anderen Beträge resultieren aus einem möglichen Zuschuss des Programms Soziale Integration im Quartier. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 7,7 Mio. € bzw. 5,9 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird wie in den Vorjahren mit einer jährlichen Tilgung von 107.000 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2019 und 2020 Auszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € bzw. 2,7 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,4 Mio. € bzw. 7,5 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2019 2020 Gebäude 3.610.000 € 2.900.000 € Straßen, Wege, Plätze 4.155.000 € 3.315.000 € Wasserbauliche Anlagen 700.000 € 400.000 € Bestattungseinrichtungen 338.000 € 350.000 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 630.000 € 595.000 € 67 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 409.700 € bzw. 426.500 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: 0 € Für die Schenkenwaldbrücke, Nichtkommunale Kindergärten als auch für Investitionsförderungsmaßnahmen an Vereine sind 2019 und 2020 aufgrund keiner Mittelanmeldung keine Ansätze vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von EDV-Lizenzen wurden 2020 2.000 € eingeplant. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmitteln betragen zu Jahresbeginn 7,2 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalts wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2019 von 5,3 Mio. € erwartet. 2020 wird ein Liquidititätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und keinen Ausgabensteigerungen von 3,1 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Die Umstellung auf das NKHR hat die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, da für die Aufstellung des ersten doppischen Haushalts nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2019 und 2020 wird das NKHR-Projekt aber noch nicht abgeschlossen sein. In den nächsten Monaten wird mit hoher Priorität die Erstellung des letzten kameralen Abschlusses 2018 und der Eröffnungsbilanz mit vollständiger Vermögensbewertung verfolgt. Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2019 wurden von der Verwaltung wie in den vergangenen Jahren im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Dazu wird auf den in 2018 bereits geleisteten Vorarbeiten aufgesetzt, mit dem Ziel die Erfassung und Bewertung des Vermögens möglichst im ersten Halbjahr 2019 abzuschließen. Die ersten doppischen Haushaltspläne weisen 2019 und 2020 im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von +506.350 € bzw. -690.700 Euro aus. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem 68 Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voran zu bringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit derzeit im gesamten Finanzplanungszeitraum erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, weiterhin positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es daher auch in den kommenden Jahren gelingen können, stabile Haushalte aufzustellen. Dabei sind unverändert alle wesentlichen Parameter im Auge zu behalten. Gerade vor dem Hintergrund eines jederzeit möglichen konjunkturellen Einbruchs und der zusätzlichen Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung ist darauf zu achten, dass weitere Aufgaben und damit verbundene Aufwandssteigerungen maßvoll erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.295.000 € vorgesehen. Für 2020 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.350.000 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2023 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2018 (2019), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2019 (2020). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2020 bis 2022 (2023). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2023 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des 69 Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2023 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2019) weisen für die kommenden Jahre weiter einen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb mit steigenden Erträgen in den Jahren 2020 bis 2023 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2020-2023 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen auch die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2011 bis 2018 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse sind 2021-2023 geringfügig positiv. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier nur noch bedingt möglich; bspw. sind hier die Gebäude- oder Straßenunterhaltung genannt, ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr wurden die Pflichtaufgaben in diesem Bereich dauerhaft ausgedehnt. Einen Zahlungsmittelüberschuss von mehr als 1 Mio. Euro wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Weitere Anpassungen bspw. bei allen "freiwilligen" Leistungen können mit einem Konsolidierungsprozesses verbunden werden. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2020 bis 2023 angesetzten Beträge von mindestens 1,8 Mio. Euro pro Jahr für die Gewerbesteuererträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte ohne Erhöhung der Realsteuersätze nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2019 bis 2023 ist keine Nettokreditaufnahme enthalten. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2021 bis 2023 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2023 ff. verwirklicht werden. 70 Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt bei 23 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen als je zuvor vor. 2021 bis 2023 soll es sich dann auf insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro belaufen. Durch das NKHR wird deutlich, dass Baindt in der positiven Finanzplanung den Ressourcenverbrauch durch solides Haushalten und guten Erträgen erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer Wirtschaftskrise oder konjunkturellen Delle kommen sollte, würde ein Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass die Krise aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht dazu führt, dass auch in Deutschland wieder die Rezession zurückkehrt. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage • Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2020 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. • Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer • Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. • Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. • Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. • Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) • Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) • Zinsen pro Einwohner 71 Kennzahlen zur Finanzlage • Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) • Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) • Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage • Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. • Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). • Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: • Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 72 Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.000 1.350.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.000 2.722.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.500 197.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.500 1.500 30320000 Hundesteuer 13.000 14.000 13.000 30490000 Jagdgenossen Baindt Pachtanteil 2-jährig 800 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienausgleich 242.000 250.000 230.000 Summe 6.044.500 6.332.200 5.046.700 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.000 1.535.000 31111000 Kommunale Investitionspauschale 540.000 573.500 451.500 31410000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land u. a. Kindergartenförderung § 29 FAG, Schule, (Asyl nur 2019) 766.450 719.300 610.700 Summe 3.333.450 2.646.800 2.597.200 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31610000 Erträge aus der Aufl. von Sonderposten 189.800 187.100 0 Summe 189.800 187.100 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3311 Verwaltungsgebühren 35.550 35.550 37.200 3321 Benutzungsgebühren 87.100 88.100 106.100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.000 99.000 33220000 Elternbeiträge für die Betr. V. Kindern von 0 - 3 45.000 60.000 Summe 245.150 263.650 242.300 73 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3411 Miet- und Pachterträge 187.000 187.000 105.950 3421 Erträge aus Verkauf 113.600 113.800 57.300 3461 Sonstige Leistungsentgelte Mietnebenkosten, Abrechnungen Fernwärme etc. 330.700 334.450 195.250 Summe 631.300 635.250 358.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden, u. a. interk. Kostenausgleich Kiga sowie minimal Schule 84.500 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbänden und Elternbeiträge für Betreuung 15.300 15.300 0 34850000 Erstattungen von Eigenbetrieben, Bauhof- und Personalkostenerstattung 134.000 134.000 118.300 34880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100 0 Summe 235.400 231.400 218.900 8 Zinsen und ähnliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 36150000 Zinserträge aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 59.200 56.650 52.000 Summe 59.200 56.650 52.000 9 Aktivierte Eigenleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 37110000 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 Summe 0 0 0 74 10 Sonstige ordentliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 35110000 Konzessionsabgaben 119.000 119.000 115.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen u. Abgaben dgl. 9.000 9.000 9.000 35710000 Erträge aus Auflösung SoPo Grabnutzung 32.100 32.000 0 Summe 161.200 161.100 125.100 12 Personalaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 40110000 - 41 Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.750.800 2.831.500 2.513.150 Summe 2.750.800 2.831.500 2.513.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 280.800 208.100 166.900 42111000 Winterdienst 27.000 27.000 27.000 42112000 Straßenunterhaltung 120.000 120.000 100.000 42113000 Straßenkehrung 15.000 15.000 15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein 30.000 30.000 5.000 42120000 Unterhaltung des sonst. unbew. Vermögens 56.500 56.500 39.000 42123000 Straßenentwässerungskosten 100.000 100.000 100.000 42220000 Unterhaltung bewegl. Vermögen 66.350 62.750 82.300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 49.100 32.200 42310000 Mieten und Pachten 79.900 79.900 10.800 42411000 Fernwärme/Heizungskosten 74.500 78.400 67.300 42412000 Gebäudereinigung/Aufwand 102.900 107.100 102.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energieaufwand 108.500 109.700 67.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 71.900 72.400 45.600 42415000 Aufwand für Gasbezug BgA Fernwärme 80.000 83.000 79.100 42510000 Haltung von Fahrzeugen 77.500 70.000 66.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung und ärztliche Untersuchung 20.800 19.000 4.000 42611000 Aus- und Fortbildungen, Seminare 33.400 33.900 31.350 75 42710000 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 6.000 6.000 8.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG 1.000 1.000 0 42715000 Aufwendungen zur Ortsbildverschönerung 5.000 5.000 187.200 45720000 Aufwendungen EDV 14.000 14.000 42750000 Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 25.500 26.500 42750000 Lernmittel 300 300 42790000 Ehrungen, Förderungen etc.. 37.500 33.300 42810000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 2.300 2.300 42910000 Sonstige Aufwendungen 66.200 65.650 Summe 1.551.950 1.459.000 1.204.550 15 Abschreibungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 471100000 Abschreibungen 827.800 958.600 196.000 Summe 827.800 958.600 196.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42510000 Zinsen für Kassenkredite 1.000 1.000 1.000 Summe 1.000 1.000 1.000 17 Transferaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 4313000 Zuweisungen an Zweckverband und dergleichen 105.000 107.000 92.000 43183000 Deckungsumlage Auft. 1.500 1.500 1.500 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche, u. a. Nichtkommunale Kindergärten (770.000 €) 862.700 909.200 780.950 43181000 Zuw. für Tagesmütter 2.500 2.500 2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich 30.000 30.000 30.000 43410000 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land – FAG- Umlage 1.424.000 1.762.600 1.346.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage 1.875.500 2.194.000 1.963.500 43730000 Allgemeine Umlagen an GPA 3.000 15.000 3.000 43780000 Umlage an übrige Bereiche 0 0 0 Summe 4.656.800 5.384.800 4.489.450 76 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 44110000 Sonstige Personalausg. Stellenausschr. betriebl. Veranst. 21.000 21.000 Bisher Teil von Personalausg. 44210000 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonst. Tätigk. (GR, Feuerw., Aula etc.) 37.400 38.400 Bisher Teil von Personalausg. 44220000 Verfügungsmittel 1.500 1.500 1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge 11.400 11.900 s.o. 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 157.050 150.650 102.850 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 4.000 4.000 0 44313000 Bücher- und Zeitschriften 13.800 13.900 19.300 44314100 Portokosten 18.400 17.850 20.300 44314200 Telefonkosten 6.200 6.200 44314300 Internetkosten 1.500 1.500 44315000 Dienstreisen 2.650 2.650 1.950 44316000 Sachverständigenkosten 35.300 35.300 15.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 9.850 9.850 6.400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Stadtsanierung bisher Projektbezogen im VMH 150.000 135.000 25.000 44318100 GIS 5.000 5.000 17.500 44410000 Steuern, Versicherungen (Unfallkasse, WGV) 102.750 102.750 74.950 44820200 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 10.000 10.000 10.000 44980000 Deckungsreserve 17.500 2.500 10.000 Summe 605.300 569.950 305.250 Ordentliche Erträge 10.900.000 10.514.150 8.640.700 Ordentliche Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 8.709.400 Ordentl. Ergebnis des Ergebnishaushalts 506.350 -690.700 -68.700 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufw. (Abschr.) 827.800 958.600 196.000 abzgl. nicht zahlungswirks. Ertr. (Aufl. Zuschüss.) -221.900 -219.100 0 Zahlungsmittelüberschuss lfd. 1.112.250 48.800 127.300 ** nachrichtliche haushaltsneutrale interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Zinsen 77 2019 2020 3811 Erträge Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 3812 Erträge Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.000 4811 Aufwendungen Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 4812 Aufwendungen Kalk. Zinsen 67.500 70.000 Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen umgekehrt die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen macht deutlich, dass 2020 die Aufwendungen die Erträge voraussichtlich übersteigen werden und somit der Haushaltsausgleich nur über die gerade erwähnte Entnahme aus den Rücklagen erreicht werden kann 78 Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO) vom 7.12.1992 (GBl. S. 776). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Das vorliegende Wirtschaftsjahr wird voraussichtlich 2020 einer Überprüfung unterzogen. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 79 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2018 auf 1,35 €/m³ netto kalkuliert. In der Planung 2019 und 2020 ist eine minimale Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren sollen ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2018 und je nach Fortschritt bei der Querverbindung, des Regionalplans zum 01.01.2019 erneut einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), die Bau der Querverbindung sowie die prozentuale Übernahme des technischen Leiters im Zweckverband sich auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 120.600 € bzw. 122.000 € (Vj. 76.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 28.000 € bzw. 32.500 € (Vj. 32.500 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 13.800 € bzw.15.000 € (Vj. 18.000 €) hinzu. Die Erstattung der Personalleihe der Wassermeister liegt bei 40.000 €. (Vj. 45.000 €). Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 25.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 54.500 € bzw. 56.500 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von 40.000 € und 42.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. 80 Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Querverbindung/ Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird zu Ende 2018 ausgeschrieben und es wurde ein Erhöhungszuschussantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft gestellt. Die Umsetzung ist im Jahr 2019 angedacht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen in Höhe von 612.000 € im Jahr 2019 und 302.000 € im Jahr 2020 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 80.000 € bzw. 59.000 sowie Kreditaufnahmen von 580.000 € bzw. 270.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2018 bis 2023 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 81 Pro Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm Plan 2018 214.000 cbm Plan 2019 229.000 cbm Plan 2020 230.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 195.000 m³ - 229.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 229.000 cbm aus. 2020 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ vorgesehen. Die Gebührenkalkulation 2019/2020 wird nach Abschluss des Rechnungsjahres 2018 vorgenommen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland als anfällig für Wassermangel eingestuft. Das Jahr 2018 wird voraussichtlich eines der wärmsten und niederschlagsärmsten Jahre werden. Nicht nur im Osten, auch im Norden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Im Juli 2018 verursachte die lange Trockenheit gleich mehrere Großbrände vor allem im Nordosten des Landes. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. Über das ganze Jahr und alle Regionen hinweg betrachtet herrscht in Deutschland keine Wasserknappheit. Rund drei Viertel des deutschen Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Diese Wasservorkommen haben sich vor Tausenden von Jahren gebildet. Doch der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich und massiv. 82 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 (vorl. Ergebnis) + ca. 10.000 € 1,35 €/m³ 2019 (Plan) -41.0000 € 1,35 €/m³ 2020 (Plan) +1.600 € 1,45 €/m³ E. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. 83 Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz im Jahr 2018 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,46 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,41 €/m² festgesetzt. Für 2019 und 2020 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Aufgrund der Schließung und abschließenden Verhandlungen mit Artic Paper Mochenwangen sind weiterhin höhere ins Soll gestellte Abrechnungsbeträge vom Abwasserzweckverband (341.000 €) offen. Sollten sich die Beträge nicht realisieren lassen, würde sich die derzeitige Gebührenaus- gleichsrückstellung (387.831 €) massiv reduzieren. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 330.000 € die größte Ausgabenposition. Bei der Umlage an den Abwasserzweckverband muss trotz Einsparungen nach vorläufigen Prognosen 330.000 € aufgebracht werden. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des kurzfristigen Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2019 und 2020 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2019 235.000 € und 2020 ebenfalls 235.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von 40.000 € aufgeführt. 84 Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind jeweils 100.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2019 und 2020 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 195.000 € bzw. 177.000 sowie enorme Kreditaufnahmen von 1,4 Mio. € bzw. 0,4 Mio. € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zu Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm Plan 2018 190.000 cbm Plan 2019 201.000 cbm Plan 2020 201.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² Plan 2018 297.100 m² Plan 2019 303.000 m² Plan 2020 303.000 m² 85 Die Schmutzwassermengen variieren von 183.000 - 203.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 201.000 cbm angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 303.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2017 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 168.596,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2017 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 387.831 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2017 sowie für 2016, 2015 und 2014 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenergebnis 2014 +18.144,59 € 2015 -63.719,27 € 2016 +66.540,46 € 2017 +155.911,74 € Davon Schmutzwasser +8.698,56 € -45.431,63 € +31.737,19 € +166.375,87 € Davon Niederschlagswasser +9.446,03 € -18.287,64 € +34.803,27 € -10.464,13 € 86 Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020. Sollten sich für 2019 und 2020 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. 87 Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € (bisher zum 3.350 €, Erhöhung zum 30.06.2018 um 13.815 €, zum 30.06.2019 13.815 €, zum 30.06.2020 6.907 €) 88 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2018 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 05.12.2018 89 90 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 1.900.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 525.000 31410000 Zuweisungen vom Land 742.950 695.8000 710.8000,00 715.800 715.800 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 500 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 189.8000+ 187.1000,00 181.300 181.300187.100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 189.800 187.1000 187.1000,00 181.300 181.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 13.050 13.0500 13.0500,00 13.050 13.050 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.0000 85.0000,00 85.000 85.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 39.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 48.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 34110000 Mieten und Pachten 166.500 166.5000 166.5000,00 166.500 166.500 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 12.000 34210000 Erträge aus Verkauf 15.100 15.3000 15.3000,00 15.300 15.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 58.500 58.5000 58.5000,00 58.500 58.500 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 40.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 83.050 85.5500 82.6500,00 82.650 82.650 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 119.900 119.9000 119.9000,00 119.900 119.900 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 34612000 Kostenersätze Steiger 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 92 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 50.000 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 84.500 82.0000 82.0000,00 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 134.000 134.0000 134.0000,00 134.000 134.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 56.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 161.2000+ 161.1000,00 161.100 161.100161.100 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.000 119.0000 119.0000,00 119.000 119.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 9.000 35710000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.900.0000 11.087.800 11.080.000 11.380.60010.514.150 12 Personalaufwendungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -293.100 -304.6500 -313.0500,00 -321.550 -328.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.785.750 -1.809.1500 -1.858.8000,00 -1.908.750 -1.949.300 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -163.650 -171.0000 -165.4500,00 -169.850 -173.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -125.800 -137.3000 -141.0000,00 -144.800 -147.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -349.700 -376.5500 -386.9000,00 -397.150 -405.750 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -32.800 -32.8500 -33.6500,00 -34.550 -35.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -280.800 -208.1000 -330.6000,00 -138.100 -140.600 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -56.500 -56.5000 -56.5000,00 -56.500 -56.500 93 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -66.350 -62.7500 -62.7500,00 -62.750 -62.750 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -49.100 -32.2000 -32.5000,00 -53.000 -53.000 42310000 Mieten und Pachten -79.900 -79.9000 -79.9000,00 -79.900 -79.900 42411000 Fernwärme / Heizung -74.500 -78.4000 -79.0000,00 -79.100 -79.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -102.900 -107.1000 -107.1000,00 -107.100 -107.100 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -108.500 -109.7000 -109.7000,00 -109.700 -109.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -71.900 -72.4000 -72.4000,00 -72.400 -72.400 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 -87.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -33.400 -33.9000 -23.9000,00 -23.900 -23.900 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -19.300 -17.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 94 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 -14.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -25.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 -26.500 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.6000 -8.6000,00 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 -11.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -5.3000 -5.3000,00 -5.300 -5.300 42798000 Narrenumzug alle 2 Jahre -2.200 00 -2.2000,00 0 -2.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -3.000 -2.4500 -2.4500,00 -2.450 -2.450 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 -22.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -827.8000- -972.4000,00 -986.000 -985.800-958.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 17 Transferaufwendungen -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -105.000 -107.0000 -107.0000,00 -107.000 -107.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -862.700 -909.2000 -919.2000,00 -944.200 -944.200 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 -2.000.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -37.400 -38.4000 -38.4000,00 -38.400 -38.400 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -11.400 -11.9000 -11.9000,00 -11.900 -11.900 95 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -157.050 -150.6500 -166.1500,00 -151.950 -158.950 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -13.800 -13.9000 -13.9000,00 -13.900 -13.900 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.400 -17.8500 -17.8500,00 -17.850 -17.850 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.200 -6.2000 -6.2000,00 -6.200 -6.200 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.650 -2.6500 -2.6500,00 -2.650 -2.650 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -35.300 -35.3000 -35.3000,00 -35.300 -35.300 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -9.850 -9.8500 -9.8500,00 -9.850 -9.850 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -102.750 -102.7500 -102.9500,00 -102.950 -102.950 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.393.6500 -10.912.900 -10.818.700 -10.880.300-11.204.850 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 96 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 97 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 11 3. 20 0 1 61 .3 00 2 94 .1 50 43 .0 00 3 17 .2 00 1. 56 9. 85 0 14 .5 00 0 - 41 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 58 .7 50 51 .9 00 79 .2 00 6 .8 00 80 .6 50 0 2 20 .7 50 0 -4 93 .1 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 08 .5 50 1 42 .4 00 2 45 .2 00 0 2 90 .0 00 0 1 66 .8 50 0 -7 68 .2 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 6 .5 00 30 .0 00 0 0 5 .5 50 0 - 42 .0 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .5 00 50 0 11 .0 50 0 2 .1 00 0 12 .0 00 0 - 33 .1 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 7 .3 50 4 .4 00 37 .9 00 0 55 .0 50 0 -1 04 .4 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .6 50 0 - 10 .1 50 0 So zi al e H ilf en 31 1 19 .3 50 3 39 .6 00 1 76 .1 00 50 0 32 .1 00 1 64 .5 50 2 90 .9 00 0 -1 14 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 8 94 .2 00 7 92 .5 00 1 19 .8 50 8 02 .5 00 51 .5 50 0 1 50 .5 50 0 - 1. 22 6. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 11 .8 00 50 0 55 .2 00 6 .0 00 83 .8 00 0 85 .8 50 0 -2 42 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 63 .4 50 24 .4 00 23 .5 00 70 .0 00 1 65 .5 00 0 1 28 .0 50 0 -5 26 .1 00 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 59 .0 50 1 43 .8 00 35 .0 00 48 .7 50 0 97 .2 50 0 28 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 11 .3 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 87 .2 00 0 -5 08 .8 00 32 .1 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 19 .5 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 48 .2 00 0 2 90 .2 00 0 -2 94 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .0 00 36 .4 00 49 .9 00 0 50 .6 00 0 87 .5 50 0 -1 80 .6 50 6. 10 3. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 56 7. 00 0 0 3. 65 2. 10 0 18 .5 00 67 .5 00 0 0 5. 06 7. 60 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 26 4. 90 0 S u m m e 2. 75 0. 80 0 4. 63 5. 10 0 1. 55 1. 95 0 4. 65 6. 80 0 1. 43 4. 10 0 1. 80 1. 90 0 1. 80 1. 90 0 0 5 06 .3 50 98 koehler Rechteck Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 15 5. 65 0 1 57 .7 50 2 61 .5 50 65 .0 00 3 24 .7 00 1. 60 2. 75 0 14 .5 00 0 - 51 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 63 .7 00 50 .4 00 50 .9 00 6 .8 00 77 .5 50 0 2 23 .4 50 0 -4 70 .9 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 14 .6 00 1 47 .9 00 2 21 .2 00 0 3 08 .3 00 0 1 71 .6 00 0 -7 67 .8 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 8 .3 00 31 .5 00 0 0 5 .8 50 0 - 45 .6 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .8 50 50 0 11 .0 50 0 5 .6 00 0 12 .6 50 0 - 37 .6 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 5 .1 50 4 .4 00 36 .8 00 0 55 .8 00 0 -1 01 .9 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .8 50 0 - 10 .3 50 0 So zi al e H ilf en 31 14 .5 50 2 64 .9 50 1 76 .6 00 50 0 32 .1 00 1 37 .3 50 2 66 .6 00 0 - 88 .0 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 01 8. 75 0 8 35 .0 00 1 11 .2 00 8 37 .5 00 1 13 .8 00 0 1 54 .0 00 0 - 1. 40 0. 25 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .3 50 50 0 52 .7 00 6 .0 00 1 05 .0 00 0 87 .6 00 0 -2 63 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 68 .7 50 24 .4 00 23 .5 00 72 .0 00 1 50 .5 00 0 1 28 .0 00 0 -5 18 .3 50 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 62 .0 50 1 46 .8 00 35 .0 00 50 .7 50 0 1 03 .2 00 0 20 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 08 .6 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 91 .2 50 0 -5 15 .5 50 32 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 20 .0 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 58 .2 00 0 2 96 .5 00 0 -3 11 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .8 00 36 .4 00 49 .9 00 0 55 .5 00 0 89 .2 50 0 -1 88 .0 50 6. 38 8. 85 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 1. 92 7. 50 0 0 4. 31 9. 60 0 3 .5 00 70 .0 00 0 0 4. 06 3. 25 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 54 9. 95 0 S u m m e 2. 83 1. 50 0 3. 96 4. 20 0 1. 45 9. 00 0 5. 38 4. 80 0 1. 52 9. 55 0 1. 81 0. 10 0 1. 81 0. 10 0 0 - 69 0. 70 0 99 koehler Rechteck Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 6.044.5000+ 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 129.1000+ 129.1000,00 129.100 129.100129.100 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.678.1000 10.868.700 10.866.700 11.167.30010.295.050 10 Personalauszahlungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -9.565.8500 -9.940.500 -9.832.700 -9.894.500-10.246.250 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 1.112.2500 928.200 1.034.000 1.272.80048.800 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 479.0000+ 300.0000,00 92.000 01.244.000 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 1.110.0000+ 100.0000,00 100.000 01.250.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 7.710.0000+ 1.850.0000,00 2.400.000 1.250.0005.927.500 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 9.406.0000 2.357.000 2.699.000 1.357.0008.528.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -2.486.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-2.675.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -9.433.0000- -2.730.3000,00 -1.165.000 -265.000-7.560.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -409.7000- -45.0000,00 -521.000 -21.000-426.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 0-2.000 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -12.338.2000 -3.775.300 -2.686.000 -1.286.000-10.668.300 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -2.932.2000 -1.418.300 13.000 71.000-2.139.800 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.819.9500 -490.100 1.047.000 1.343.800-2.091.000 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 00,00 0 00 101 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -68.1000- -68.1000,00 -68.100 -68.100-68.100 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) -68.1000 -68.100 -68.100 -68.100-68.100 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.888.0500 -558.200 978.900 1.275.700-2.159.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 102 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 6. 94 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 2. 47 3. 90 0 - 1. 48 7. 15 0 2. 97 8. 95 0 0 0 2. 97 8. 95 0 -5 00 .0 00 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 97 .5 00 -2 52 .1 00 -4 49 .6 00 0 0 -4 49 .6 00 -2 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 6 66 .1 00 -4 16 .5 50 - 1. 08 2. 65 0 0 0 - 1. 08 2. 65 0 - 1. 30 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 36 .5 00 - 36 .5 00 0 0 - 36 .5 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 1 .0 00 - 19 .6 50 - 20 .6 50 0 0 - 20 .6 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 16 .7 00 - 16 .7 00 0 0 - 16 .7 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 42 .6 50 37 .6 50 0 0 37 .6 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 80 9. 20 0 - 1. 05 5. 30 0 - 2. 86 4. 50 0 0 0 - 2. 86 4. 50 0 - 1. 00 0. 00 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 2 81 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 5 10 .0 00 - 72 .5 00 -3 01 .5 00 0 0 -3 01 .5 00 0 1. 11 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 09 7. 50 0 -3 98 .0 50 -3 85 .5 50 0 0 -3 85 .5 50 -1 00 .0 00 1 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3 20 .0 00 1 67 .0 00 - 46 .0 00 0 0 - 46 .0 00 -7 30 .0 00 8 18 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 15 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 62 7. 50 0 0 0 - 3. 62 7. 50 0 - 3. 21 5. 00 0 1 50 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 05 3. 00 0 5 .2 00 -8 97 .8 00 0 0 -8 97 .8 00 -9 50 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 00 - 48 .0 00 -1 03 .0 00 0 0 -1 03 .0 00 -2 50 .0 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 00 0. 10 0 5. 00 0. 10 0 0 68 .1 00 4. 93 2. 00 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9. 40 6. 00 0 S u m m e 1 2. 33 8. 20 0 1. 11 2. 25 0 - 1. 81 9. 95 0 0 68 .1 00 - 1. 88 8. 05 0 - 8. 29 5. 00 0 104 koehler Rechteck an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 30 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 59 .9 00 - 1. 52 3. 05 0 2 17 .0 50 0 0 2 17 .0 50 - 2. 00 0. 00 0 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 70 .0 00 -2 22 .4 50 -4 92 .4 50 0 0 -4 92 .4 50 0 4 52 .5 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 1. 37 6. 60 0 -3 93 .6 00 - 1. 31 7. 70 0 0 0 - 1. 31 7. 70 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 39 .8 00 - 39 .8 00 0 0 - 39 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 20 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 13 .4 00 - 13 .4 00 0 0 - 13 .4 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 00 .0 00 72 .3 00 - 27 .7 00 0 0 - 27 .7 00 0 4 90 .0 00 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 00 0. 00 0 - 1. 16 6. 25 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 0 - 70 .5 50 - 70 .5 50 0 0 - 70 .5 50 0 4. 52 5. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2. 28 1. 80 0 -3 90 .3 50 1. 85 2. 85 0 0 0 1. 85 2. 85 0 -1 00 .0 00 3 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 7 30 .0 00 1 67 .0 00 -2 56 .0 00 0 0 -2 56 .0 00 0 3 54 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 3. 23 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 17 1. 50 0 0 0 - 3. 17 1. 50 0 -2 50 .0 00 1 00 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 8 65 .0 00 4 .7 00 -7 60 .3 00 0 0 -7 60 .3 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 2 50 .0 00 - 48 .8 00 -2 98 .8 00 0 0 -2 98 .8 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 99 3. 25 0 3. 99 3. 25 0 0 68 .1 00 3. 92 5. 15 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 8. 52 8. 50 0 S u m m e 1 0. 66 8. 30 0 48 .8 00 - 2. 09 1. 00 0 0 68 .1 00 - 2. 15 9. 10 0 - 2. 35 0. 00 0 105 koehler Rechteck 106 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bürgermeister, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.0000+ 14.0000,00 14.000 14.00014.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 14.000 14.0000 14.0000,00 14.000 EB Wasserversorgung 6.000 €, EB Abwasserbeseitigung 8.000 € 14.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.0000 14.000 14.000 14.00014.000 12 Personalaufwendungen -213.6000- -219.9500,00 -225.900 -230.650-224.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.9000- -23.9000,00 -31.900 -23.900-31.900 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 00 00,00 0 Ausstattung neuer BM/in (Handy etc.) 0 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern und Versicherung: 500 € Kraftstoff: 500 € (evtl. ab 2019 E-Fahrzeug Stromaufw.) Kundendienst: 1000 €. -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest November 2020 2019: Ansätze für Verabschiedung BM und Amtseinsetzung neuer BM 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -11.000 15 Abschreibungen 00- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 108 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Abschreibungen neuer Dienst-PKW - E Mobil Abschreibung neuer PKW vermutlich ab 2020, Neuanschaffung 2019, derzeitiger PKW EZ 1999 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.8500- -22.8500,00 -22.850 -22.850-22.850 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sitzungsgelder RE 2017: 16.000 €) -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Öffentliche Bekanntmachungen -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Post- und Fernmeldegebühren -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Dienstreisen -200 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -350 -3500 -3500,00 -350 -350 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -272.3500 -270.700 -284.650 -281.400-282.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -258.3500 -256.700 -270.650 -267.400-268.850 21 Erträge aus internen Leistungen 258.3500+ 256.7000,00 270.650 267.400268.850 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 258.350 268.8500 256.7000,00 270.650 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 1110 267.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 258.3500 256.700 270.650 267.400268.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Repräsentationen, Ehrungen, Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 500+ 500,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 500 500,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.8000+ 15.0000,00 15.000 15.00015.000 34210000 Erträge aus Verkauf 14.800 15.0000 15.0000,00 15.000 Bezugskosten Amtsblatt:13,80 €/Jahr, Neubürger erhalten das Amtsblatt 1 Jahr kostenlos zugestellt, Anpassung Gebühr ab 2020 geplant 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Wasserversorgung: 1.000 €, Abwasserbeseitigung 1.000 € 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.8500 17.050 17.050 17.05017.050 12 Personalaufwendungen -66.1500- -70.3500,00 -72.200 -73.800-68.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Sonstige sächliche Zweckausgaben -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.4000- -37.9000,00 -37.900 -37.900-37.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Umlage Gemeindetag: 5.250 EW x 0,65 € Mitgliedsbeitrag Kreisverband GT: 50 € -3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -21.500 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Herausgabe Amtsblatt 17.900 € Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3.600 €. -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Bücher und Zeitschriften -2.400 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Postgebühren Rathaus 6.000 € Telefongebühren Rathaus 1.500 € -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Glasfaseranschluss des Rathauses ab 2019 ff geplant -1.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -104.3000 -109.000 -110.850 -112.450-107.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4500 -91.950 -93.800 -95.400-90.050 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4500+ 91.9500,00 93.800 95.40090.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.450 90.0500 91.9500,00 93.800 95.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4500 91.950 93.800 95.40090.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung mit Fernmeldeeinrichtungen; Datensicherung; Prozessoptimierung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wassversorgung 1.500 €, EB Abwasser 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -36.3000- -38.5500,00 -39.600 -40.450-37.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -21.0000- -21.2000,00 -41.700 -41.700-21.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -24.500 PC, Drucker, Zubehör, ab 2022 - Sitzungsunterlagen online und iPads evtl. auch Verbuchung auf Produktgruppe 1110 Gemeinderat -24.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 Aufwendungen EDV plus laufende Kosten Regisafe -14.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -60.3000 -62.750 -84.300 -85.150-61.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -57.3000 -59.750 -81.300 -82.150-58.550 21 Erträge aus internen Leistungen 57.3000+ 59.7500,00 81.300 82.15058.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 57.300 58.5500 59.7500,00 81.300 82.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 57.3000 59.750 81.300 82.15058.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren - Durchführung der Ausbildung - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.0000+ 1.0000,00 1.000 1.0001.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 EB Wasservers. 500 €, EB Abwasserbes. 500 € 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -34.6000- -36.4500,00 -37.450 -38.250-35.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4000- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -4000 -4000,00 -400 -400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.4000- -53.4000,00 -53.400 -53.400-53.400 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 Stellenausschreibungen Ausflug, Weihnachten etc. -14.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -22.000 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Kosten dvv Lohn-Programm, Erhöhung durch Abgabe Programmpflege um 16.000 € (Vj. RE 6.000 €). -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.1000 -2.1000,00 -2.100 -2.100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Unfallkasse 15.000 € -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -88.4000 -90.250 -91.250 -92.050-89.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4000 -89.250 -90.250 -91.050-88.350 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4000+ 89.2500,00 90.250 91.05088.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.400 88.3500 89.2500,00 90.250 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 12-57 91.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4000 89.250 90.250 91.05088.350 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.0000+ 56.0000,00 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.0000 56.0000,00 56.000 EB Wasserversorgung: 23.000 € EB Abwasserbeseitigung: 33.000 € 56.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge, Mahngebühren 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 65.0000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -225.9000- -241.0000,00 -247.500 -252.700-234.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.3000- -5.3000,00 -5.300 -5.300-15.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42611000 Aus- und Weiterbildung -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Fortbildung Kämmerei - Neues kommunales Haushaltsrecht, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform -5.000 17 Transferaufwendungen -3.0000- -10.0000,00 -8.700 -3.500-15.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Prüfung Eröffnungsbilanz 01.01.2019 und Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 im Jahr 2020/2021 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.8500- -37.8500,00 -37.850 -37.850-37.850 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Fachverband Kassenverwalter -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Finanzwesenprogramm CIP + externe Beratungskosten -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -8000 -8000,00 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik -12.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelt -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -282.0500 -294.150 -299.350 -299.350-302.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -217.0500 -229.150 -234.350 -234.350-237.700 21 Erträge aus internen Leistungen 217.0500+ 229.1500,00 234.350 234.350237.700 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 217.050 237.7000 229.1500,00 234.350 234.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 217.0500 229.150 234.350 234.350237.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wasserversorgung 1.500 €, EB Abwasserbeseitigung 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -24.6000- -26.1000,00 -26.800 -27.350-25.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -73.6000- -47.8000,00 -47.800 -47.800-52.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -36.200 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 2019: Rathaus Sanierung Rathaus Anstrich innen über Bauhof/ Unterhaltung aussen 20.000€ und Umrüstung Schiebetüren Rathaus 16.200€ 2020: Sanierung Rathaus 10.000€ und Sanierung Klimaanlage Serverraum 5.000€ -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.800 -5.0000 -5.2000,00 -5.200 Heizungskosten Rathaus 2017: 4.576,22 € -5.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 RE 2017: 20.853,41 € -22.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -4.600 -4.6000 -4.6000,00 -4.600 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Fremdbezug 2017: 4.244,17 € -4.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Wasser, Abwasser, Versicherung Rathaus RE 2017: 1.976 € -2.500 15 Abschreibungen -42.5000- -42.5000,00 -42.500 -42.500-42.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.500 -42.5000 -42.5000,00 -42.500 -42.500 116 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -47.6000- -47.6000,00 -47.600 -47.600-47.600 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Beraterkosten European Energy Award inkl. Zertifizierung, Einsparpotenziale -3.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -44.000 -44.0000 -44.0000,00 -44.000 Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2018 - Versicherungen sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. -44.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -188.3000 -164.000 -164.700 -165.250-168.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -185.3000 -161.000 -161.700 -162.250-165.100 21 Erträge aus internen Leistungen 185.3000+ 161.0000,00 161.700 162.250165.100 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 185.300 165.1000 161.0000,00 161.700 162.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 185.3000 161.000 161.700 162.250165.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10.7500+ 7.0000,00 7.000 7.0007.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 Kosterersätze Steiger - 50% der Kosten werden von der Gde Baienfurt getragen - Höhere Kosten Austausch Schläuche 2019 3.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 34.0000+ 34.0000,00 34.000 34.00034.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 34.000 34.0000 34.0000,00 34.000 EB Wasserversorgung: 14.000 € EB Abwasserbeseitigung: 20.000 € 34.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.7500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen -512.0500- -544.6500,00 -559.150 -571.150-530.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -130.2000- -102.6000,00 -102.600 -102.600-122.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.0000 -5.0000,00 -5.000 Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung -5.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften, Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -16.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 2019: Striegel oder Schleppnetz für Sportplätze 900€, Trimmer Akku (Ersatzbeschaffung) 600€ 2020: 2 Motorsensen (Ersatzbeschaffung) a 700€ -1.400 42411000 Fernwärme / Heizung -3.700 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Heizungskosten RE: 2017 3.656,67 €, Bauhof größtenteils über Stückholz, -3.700 118 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 29.55,13 € -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 RE 2017: 5.987,27 € (Abfallkosten, Wasser/Abwasser/ Versicherung) -5.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Erneuerung Druckschläuche - Angebot aus Vorjahr. -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -2.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -7.500 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 15 Abschreibungen -60.0000- -63.0000,00 -63.000 -63.000-63.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -63.0000 -63.0000,00 -63.000 -63.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Personalnebenausgaben -2.500 119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -900 -9000 -9000,00 -900 darunter Bauhofprogram 700 € -900 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Post- und Fernmeldegebühren -1.300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.2500 -715.250 -729.750 -741.750-720.650 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -662.5000 -674.250 -688.750 -700.750-679.650 21 Erträge aus internen Leistungen 677.0000+ 688.7500,00 703.250 715.250694.150 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 677.000 694.1500 688.7500,00 703.250 Innere Verrechnungen 715.250 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.5000- -14.5000,00 -14.500 -14.500-14.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Verzinsung des Anlagekapitals -14.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 662.5000 674.250 688.750 700.750679.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abwicklung von Grundstücksgeschäften und Bestellung sowie Verwaltung von Erbbaurechten - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 22.7000+ 22.8000,00 22.800 22.80022.700 34110000 Mieten und Pachten 14.600 14.6000 14.6000,00 14.600 Jährliche Pachterlöse aus Verpachtung von Stellplätzen, landwirtschaftlichen Grundstücken: 2.000 € Mieterträge inkl. Mietnebenkosten Dorfplatz 12 und Dorfplatz 18: 12.660 €. 14.600 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 8.100 8.1000 8.2000,00 8.200 Kostenersätze 8.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 22.7000 22.800 22.800 22.80022.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Dorfplatz 1 Einheit 6 264,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 12 356,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 18 322,00 € pro Monat. Unterhaltungskosten ca. 3.700 € pro Jahr. Beschluss Bauausschuss 05.11.2018 - Sanierung Bad Wohneinheit 12 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke: Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall sonst. Liegenschaften -2.000 15 Abschreibungen -7.6000- -7.6000,00 -7.600 -7.600-7.600 121 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 -7.600 17 Transferaufwendungen -40.0000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-50.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -50.0000 -30.0000,00 -30.000 Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt . Der Förderbetrag beträgt für für jedes weitere Kind 3.000,- €, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Festgesetzte Richtlinien des Familienförderprogrammes beachten. -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -64.6000 -54.600 -54.600 -54.600-74.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 122 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 123 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ohne Widersprüche (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.3000+ 6.8000,00 800 800800 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 Erstattung Bundestagswahl - nächste BT-Wahl 2021 Erstattung Europawahl - Europawahlen 26. Mai 2019 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 Erstattung Kommunalwahl 2019 - Kreistag 500 € Erstattung Landtagswahl erst 2021 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.3000 6.800 800 800800 12 Personalaufwendungen -9.3000- -9.9500,00 -10.200 -10.400-9.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.0000- -15.2000,00 -1.000 -8.000-200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.800 00 -15.0000,00 -800 Kommunal (Gemeinderats- und Kreistagswahl) - und Europawahlen Aufwand 2019 - 26.05.2019 7.000 €, Programm PC-Wahl 800 Euro jährlich, Finanzplan 2021 Landtagswahl und Bundestagswahl -7.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -17.5500 -25.400 -11.450 -18.650-10.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.2500 -18.600 -10.650 -17.850-9.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.7500- -8.0000,00 -9.200 -9.300-8.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.750 -8.0500 -8.0000,00 -9.200 -9.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.7500 -8.000 -9.200 -9.300-8.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.0000 -26.600 -19.850 -27.150-17.450 124 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.1000+ 1.1000,00 1.100 1.1001.100 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6000 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen -15.3000- -16.1500,00 -16.650 -16.950-15.750 17 Transferaufwendungen -6.3000- -6.3000,00 -6.300 -6.300-6.300 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.300 -6.3000 -6.3000,00 -6.300 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.250 EW x 1,20 €, (Erhöhung gem. GR-Beschluss auf 1,20 Euro pro EW bis Ende 2020) Ansatz 2018: 5.000 € -6.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Vermischte Ausgaben, Erlass einer Benutzungsordnung Baindter Bädle sowie Security Dienst -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -23.1000 -23.950 -24.450 -24.750-23.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.5000 -22.350 -22.850 -23.150-21.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.7000- -94.9500,00 -97.850 -98.150-97.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -96.700 -97.1000 -94.9500,00 -97.850 -98.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.7000 -94.950 -97.850 -98.150-97.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.2000 -117.300 -120.700 -121.300-119.050 125 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen für planerische, steuerliche und sonstige Belange der Gemeinde Baindt - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.5000+ 32.5000,00 32.500 32.50032.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3000+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte 300 3000 3000,00 300 Kostenersätze 300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.8000 32.800 32.800 32.80032.800 12 Personalaufwendungen -89.8000- -95.0500,00 -97.650 -99.700-92.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -26.7000- -26.7000,00 -26.700 -26.700-26.700 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -26.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 Kosten Programm Einwohnerwesen Meso sowie dvv Meldeportal 6.500 € Kosten Bundesdruckerei 20.000 € -26.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -116.7500 -122.000 -124.600 -126.650-119.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -83.9500 -89.200 -91.800 -93.850-86.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.1000- -24.1000,00 -28.400 -28.650-24.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.100 -24.0500 -24.1000,00 -28.400 -28.650 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.1000 -24.100 -28.400 -28.650-24.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0500 -113.300 -120.200 -122.500-110.750 126 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2000+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 2000 2000,00 200 200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -39.6000- -42.0000,00 -43.150 -44.050-40.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.8000- -9.8000,00 -9.800 -9.800-9.800 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Fachverband der Standesbeamten -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 -5.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Vorjahresansatz 1.800 €, Erhöhung des Standesamtes durch Bestellung Ergänzungslieferungen -4.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.4000 -51.800 -52.950 -53.850-50.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.7000 -51.100 -52.250 -53.150-50.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -17.5500- -17.9000,00 -20.950 -21.050-18.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.0500 -17.9000,00 -20.950 -21.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -17.5500 -17.900 -20.950 -21.050-18.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -66.2500 -69.000 -73.200 -74.200-68.050 127 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.1000+ 3.1000,00 3.100 3.1003.100 31410000 Zuweisungen vom Land 2.600 2.6000 2.6000,00 2.600 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 2.600 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 5.0000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5000+ 7.5000,00 7.500 7.5007.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.500 7.5000 7.5000,00 7.500 Kosterersätze 7.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.6000 15.600 15.600 15.60015.600 12 Personalaufwendungen -4.7500- -4.9000,00 -5.000 -5.100-4.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -78.7000- -45.4000,00 -45.400 -45.400-50.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sanierung Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude Gauben Außenanstrich und Rissverfugungen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -11.500 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände 2019:Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, 4 LED Einsatzstellenscheinwerfer 3.000€, Hochwasser Spannungsprüfer P2 2.500€ 2020: Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Lungenautomaten Revision (12x150€) 1.800€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, -8.000 128 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42411000 Fernwärme / Heizung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 nur Material, Personalaufwendungen Minijob werden auf anderem Konto verbucht -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 RE 2017 1.455,60 € -1.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 RE 2017: 598,27 € -1.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Wartung etc. -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 2019: 1xTruppmann, 3xSprechfunker, 3xTruppführer, 3xAtemschutzgeräteträger 2020: 2xTruppmann, 2xSprechfunker, 2xTruppführer, 2xAtemschutzgeräteträger, Gruppenführer -4.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -11.800 -10.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: 3x Uniform FWA 800€, 3x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 4.500€, lange Sweatshirts 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme 5.000€ 2020: 2x Uniform FWA 500€, 2x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 3.000€, Kurzarmhemden 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme (optional) 5.000 € -5.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Übungen u. Einsätze / Feuerwehreinsatzkosten -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -6000 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -25.3000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-30.000 129 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -25.300 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.3500- -9.3500,00 -9.350 -9.350-9.350 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.9000 -2.9000,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. 576 €, Jugendwart 576 €,stellv.Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -3500 -3500,00 -350 Kreisfeuerwehrverband 350 € -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -4500 -4500,00 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Unfallkasse -5.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -118.6000 -90.150 -90.250 -90.350-95.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.0000 -74.550 -74.650 -74.750-79.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.6500- -74.6500,00 -77.300 -77.550-76.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -67.650 -68.2000 -66.6500,00 -69.300 -69.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Verzinsung des Anlagekapitals -8.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.6500 -74.650 -77.300 -77.550-76.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -178.6500 -149.200 -151.950 -152.300-155.600 130 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.0000+ 16.0000,00 16.000 16.00016.000 31410000 Zuweisungen vom Land 16.000 16.0000 16.0000,00 16.000 Keine Schulsachkostenbeiträge bei Grundschule, Schulbegl. flexible Nachmittagsbetreuung 12.250 Euro, der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 an die aufnehmende Schule, Kostenersatz Schulbegleiter wurde ab Jan. 2016 nicht mehr verbucht 16.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.7000+ 5.7000,00 5.700 5.7005.700 34110000 Mieten und Pachten 5.500 5.5000 5.5000,00 5.500 Vermietung ehemalige Hausmeisterwohnung 5.500 34210000 Erträge aus Verkauf 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf Lernmittel 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf - Lernmittel 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 § 4 Schullastenverordnung zu § 19 I FAG, 200 € pro auswärtiges Kind 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.7000 23.700 23.700 23.70023.700 12 Personalaufwendungen -99.7500- -106.0000,00 -108.800 -111.150-103.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -202.2000- -178.2000,00 -178.200 -178.200-178.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 RE 2017: 20.678,75 € allgemeine Unterhaltungsausgaben 2019 zusätzliche evtl. Sanierungsarbeiten:-Malerarbeiten Aussenwand Fassadenanstrich (Grünes und Gelbes Haus) 20.000€ -Streicharbeiten Treppenaufgang (Gelbes Haus) 5.000€ -Sanierung Besuchertoiletten 3.000€ -Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€ 2020:-Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€, zusätzlich Investitionen Sanierungabschnitte -20.000 131 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: -8 Trocknungswagen Kunst 1.800 € - 8 Keybords a 200 € -Unvorhergesehenes 2.500 € 2020: -4 ELMO Dokumentationskameras a 500€ -Unvorhergesehenes 2.500€ -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Heizungskosten RE 2017: 29.981,55 € -30.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -43.000 -43.0000 -43.0000,00 -43.000 RE 2017: 40.624,97 € -43.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -18.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Stromkosten, RE 2017: 16.619,95 € -19.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer, RE 2017: 12.340,53 € -12.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Ansatz 2018: 20.000 € inkl. Kopierkosten, RE 2017: 17.853,55 € -20.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 Schülerveranstaltungen und Schülerauszeichnungen -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 Zuschüsse an Förderverein GHS -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Schulkostenanteil für Bainder Schüler welche nicht die Grundschule Baindt besuchen. -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt Beschluss GR 14.12.2010 - Anpassung 2016 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Jugendverkehrsschule; Kosten Schülerbeförderung Baindt - Hallenbad Baienfurt: 5.000 €; Baindt - Jugendverkehrsschule: 1.