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Amtsblatt_KW_30_29_07_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 29. Juli 2022 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kennen Sie schon diese zwei (Wetter-)Warn-Apps? Das Wetter wird immer unbeständiger und unberechenbarer. Plötzliche Starkregenereig- nisse, Gewitter oder andere extreme Wetterphänomene häufen sich und eine Fortsetzung dieses Trends wir prognostiziert. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sind nicht nur Vorkehrungen, wie das Absichern von Türen und Fenstern, sondern auch rechtzeitige Warnung wichtig. Hierfür eignet sich unter anderem die Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz NINA Warn-App, des Bundesamts für Be- völkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die App kann die Benutzer sowohl deutschlandweit, als auch speziell für den aktuellen Standort warnen. Gewarnt wer- den diese dann vor unterschiedlichen Ge- fahrenlagen, wie zum Beispiel den oben genannten, aber auch vor Gefahren- stoffausbreitungen oder einem Großbrand. Des Weiteren können von Experten erarbeitete Empfehlungen und Verhaltenshinweise zu bestimmten Gefahrensituationen und aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie nachgelesen werden. Der Download der App ist kostenlos. Weitere Informationen sind unter https://www.bbk. bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html zu finden. Auch die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfüllt den Zweck der Warnung vor der aktuellen Wet- terlage in Deutschland. Durch die Einfärbungen in einer Karte können die Benutzer die Gefährdungslage für Deutschland schnell erfassen und zusätzlich ergänzende Detailinformationen abrufen. Über eine Pushfunktion werden diese vor aktuellen Unwetterge- fahren vor Ort informiert. Der Download der App ist kostenlos und auch die Nutzung ist in einer eingeschränkten Version (Abruf von Warninformationen) kostenlos möglich. Für weitere Funktio- nen, wie Wettervorhersagen oder das Niederschlagsradar, muss die Vollversion einmalig gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/ dwdapps_node.html. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sperrung auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren vom 15. August bis 09. September 2022 Auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren wird in den Sommerferien der Straßenbe- lag zwischen Egelsee (ab dem Ende des Ausbauabschnittes) bis nach Gaisbeuren (bis zur Einmündung auf die L285, also der Abbiegung nach Reute) erneuert. Drei bis vier Wochen wird die Straße komplett gesperrt und der Verkehr umgeleitet. Alle örtlich vorhandenen Verkehrszeichen- und Ein- richtungen sind zu berücksichtigen. Wie verläuft die Umleitung? Zur Aufrechterhaltung des Linien-/Schulbusverkehrs zwischen Ravensburg und Bad Waldsee erhält dieser die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der B 30 OD Enzisreute in der Über-Eck-Beziehung 7939 Kümmerazhofen – Bergatreute. Für den B 30-Individual-Verkehr ist die Einrichtung von folgenden Umleitungsverkehrsführungen vorgesehen: von Friedrichshafen/Ravensburg nach Bad Waldsee/Ulm: Der großräumige Verkehr in Richtung Ulm wird an der Ausfahrt Baindt/Baienfurt ausgeleitet. Die Umleitung ver- läuft über Baindt, Bergatreute, Roßberg, Mennisweiler, Hittikofen, Haisterkich, Osterhofen, Mühlhausen und von dort zurück zur B 30 bei Oberessendorf. von Ulm/Bad Waldsee nach Ravensburg/Friedrichshafen: Der großräumige Verkehr in Richtung Friedrichshafen wird ab Englerts umgeleitet, über Gaisbeuren, Reute, Aulen- dorf, Zollenreute und Mochenwangen zurück zum B 30-Anschluss Baindt/Baienfurt. Beide Umleitungsstrecken verlaufen über zum Teil schmale Landes- und Kreisstraßen und können vom Lkw-Ver- kehr nur in eine Richtung befahren werden. Wir bitten Sie dies zu beachten! Ihre Gemeindeverwaltung STADTRADELN 2022 erfolgreich in Baindt beendet! Starke 31084 Kilometer sind Baindter Radlerinnen und Radler in drei Wochen gefahren. Drei Wochen lang – vom 25. Juni bis 15. Juli 2022 – beteiligten sich der Land- kreis Ravensburg sowie zwanzig Städte und Gemeinden im Kreis am gemeinsa- men STADTRADELN, einer Kampagne des internationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis. In diesem Zeitraum legten im Kreis Ravensburg 8506 Radelnde rund 2,3 Mil- lionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück. In der Gemeinde Baindt wurden in den drei Wochen insgesamt 31084 Kilometer geradelt. Im Vorjahr haben die Baindter Radlerinnen und Radler 32400 Kilometer erreicht. Durchschnittlich wurden somit 220 km pro Person gefahren. Bei einer Einwohnerzahl von circa 5300 Einwohnern ent- spricht dies 5,87 Kilometer pro Einwohner. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde Baindt über 5 Tonnen CO₂ eingespart. In diesem Jahr haben 147 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer mitgemacht, im Jahr 2021 waren es 174 teilnehmende Personen. Es wurden dieses Jahr 11 Teams gegründet. Das Team „NZ Raspler“ radelte über 6100 Kilometer in diesen drei Wochen und landete somit in der Gemeinde Baindt auf Platz 1 der Teamwertung. In der Einzelwertung führte Sven Stiefvater mit 1111 Kilometern die Rangliste an. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahrenen Kilometern, als auch das Team mit den ins- gesamt am meisten gefahrenen Kilometern erhalten eine kleine Überraschung. Außer- dem dürfen sich drei weitere ausgeloste Stadtradlerinnen oder Stadtradler über diese Aufmerksamkeit freuen. Detaillierten Ergebnisse können Sie auf folgender Seite abrufen: https://www.stadtradeln.de/baindt Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich sehr zufrieden vom Ergebnis. Herzlich bedankt sie sich bei allen Teilneh- merinnen und Teilnehmern und hofft, dass im nächsten Jahr noch mehr Baindterinnen und Baindter zu motivieren sind. Das Ergebnis kann als ein positives Zeichen für eine klimafreundlichere Zukunft gesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vor- zulegen. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2022 um 18:00 im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewerbege- biet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen- Vorstellung Entwurfsplanung 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unter- zeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Stellenausschreibungen Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 30. Juli und Sonntag, 31. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 06. August und Sonntag, 07. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 13. August und Sonntag, 14. August Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 31. Juli Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Samstag, 06. August Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 07. August Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 13. August Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 14. August Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Friesenhäusler Str. 8, 88255 Baindt Endlich wieder Sommerfest im Kin- dergarten „Sonne Mond und Sterne“ Am Freitag den 8. Juli konnte nach 2 Jahren Pause end- lich wieder unser Sommerfest stattfinden. Bei traumhaft schönem und warmem Wetter trafen sich zunächst alle Familien auf dem Schulhof zusammen. Nach einer klei- nen Ansprache von der Kindergartenleitung Frau Stoll verzauberten uns die Kinder der einzelnen Gruppen unter dem Motto „Kunterbunter Sommer“ mit verschiedenen Aufführungen. Die Sternengruppe hat sich in den letzten Wochen mit dem Thema „Bienen“ beschäftigt und gelernt, was eine Biene so macht. Deswegen haben sie uns ein Bienenlied vorgetanzt. Bei unseren Kleinsten im Haus-den Krippenkindern, hat in den letzten Tagen kräftig die Sonne geschienen, wes- halb sie uns ein Sonnenlied vorgesungen haben. Und die Sonne hat noch viel mehr gelacht, als sie gemeinsam mit ihren Eltern einen Sonnentanz aufführen durften. Die Sternschnuppengruppe hat ihr Thema „Alles über mich“ mit einem fetzigen Körperblues „Hallo-wir sind froh“ vor- gestellt und richtig Stimmung gemacht. Weiter ging es mit der Regenbogengruppe, welche ein Lied vom Hühnerhof gesungen hat. Mit selbstgestalteten Tierkostümen haben sie den Hof mit seinen verschiedenen Tieren dargestellt. Anschließend hat die Mondgruppe das neue Geburtstags- lied „ich schenk dir einen Regenbogen“ vorgesungen und uns erzählt, was man so alles schenken kann. Das kann zum Bespiel eine Wolke, ein Herz oder ein Kieselstein sein. Danach zauberten die Kinder aus der Sonnengruppe mit ihrem Lied „Itsy Bitsy Teenie Weenie Honolulu Strandbiki- ni“ eine lustige, sommerliche Partystimmung in die Runde und beendete damit die Vorführung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Anschluss konnten alle Familien das Sommerfest im Garten unserer Einrichtung genießen und sich den sonnigen Nachmittag mit leckerem Kuchen, Eis und kühlen Geträn- ken versüßen. Gegen Abend hat uns der Da Michele-Stand noch mit leckeren Pizzen, Chicken Nuggets und Pommes verwöhnt. Vielen lieben Dank dafür, es war köstlich! Beim vom Elternbeirat organisierten Spielewangen „Rap- pelkiste“ konnten sich die Kinder mit verschiedenen Fahr- zeugen und Spielsachen beschäftigen und austoben. Vie- len lieben Dank an den Elternabeirat für die Organisation und die Unterstützung. Auch der Basteltisch vom Kinder- garten kam gut bei den Kindern an. Sie konnten schicke Sonnencaps für den Urlaub, sowie Windspiele gestalten und sommerliche Mandalas ausmalen. Für die Eltern wa- ren außerdem die Gruppen, beziehungsweise die Räum- lichkeiten zur Besichtigung geöffnet. Wie der Wind raste die schöne gemeinsame Zeit an uns vorbei und es wurde Abend. Viele fleißige Helfer aus der Elternschaft haben uns sowohl beim Kuchenbacken, beim Aufbau, beim Getränke- und Kuchenverkauf, bei der Kin- derbetreuung als auch beim Abbau tatkräftig unterstützt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ein solch gro- ßes Fest wäre ohne Ihre Hilfe und Unterstützung nicht möglich gewesen. Schulnachrichten SBBZ Sehen Tanzprofis zu Gast auf der Schulabschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt Feierliche Zeugnisübergabe wird von tänzerischem Höhepunkt gekrönt Es war ein besonderer Moment, als Dr. Marcus Adrian, Direktor des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums des SBBZ Sehen in Baindt, am 21. Juli den drei Berufsschulstufenschülern ihr Abschlusszeugnis überreichte. „Es ist für die zwei Schüler und die Schülerin, deren Eltern und auch für uns ein emotional ergreifen- der Moment“, sagt Dr. Marcus Adrian. Es erfüllt alle mit Stolz, was die jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren erreicht haben. Die Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt boten ein tänzerisches Highlight auf der Abschlussfeier der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt credit: Stefanie Keppeler Der Auftritt des Tanzpaares Marie Schwarz und Maximi- lian Schmidt war das abschließende Highlight der Feier- lichkeit. Die beiden Profitänzer wurden dieses Jahr bereits zum Landesmeister in der Hauptgruppe 2 A, sowie zum Vizemeister der Hauptgruppe 2 S gekürt. „Der Auftritt bei der Abschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt war für uns ein tolles Erlebnis. Es ist schön, wie fasziniert und glücklich sie uns zugeschaut haben“, so Marie Schwarz. In Vorbereitung auf die Abschlussfeier kamen die Schü- ler und Schülerinnen des SBBZ Sehen in Baindt bereits in den Genuss einer privaten Tanzstunde. Ein Tanzlehrer des Tanzwerks by Jürgen Schlegel in Ravensburg brachte den Schülern einen Line Dance bei. Für die Abschlussfeier im kommenden Jahr ist die Vorfreude bereits groß. Es ist ein Tanzkurs geplant, so dass die Schüler und Schülerin- nen nächstes Jahr ihren eigenen Auftritt auf der Bühne präsentieren können. Die beiden leidenschaftlichen Tänzer Marie und Maximili- an beantworteten nach ihrem Auftritt alle wissbegierigen Fragen. „Wir lieben die Vielseitigkeit, die der Tanzsport mit Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sich bringt und die Lebensfreude, die wir dadurch aus- drücken können“, meint Maximilian Schmidt. „Spaß, Energie und Lebensfreude“ - das wünscht auch das Kollegium des SBBZ Sehen in Baindt seinen Berufs- schulstufenschülern für den weiteren Weg, den sie nun beschreiten werden. Die Abschlussfeierlichkeit der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einem Auftritt der beiden Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt gekrönt credit: Stefanie Keppeler Zur Information Achtalschule Baienfurt Folgende Schüler*innen haben die Hauptschulabschluss- prüfung abgelegt: Alisa Golander, Enes Demiryürek (Belobigung), Daniel Andreka und Soraya Aydin Zur bestanden Prüfung gratulieren wir recht herzlich! Schulleitung und Kollegium der Achtalschule Baienfurt Bildungszentrum St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Milena Demsic, Timothy Gehrke, Leonie Heisele, Lea Streubel, Kilian Kunstmann Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 37: Fair Schenken Die Klimakrise wird bis 2030 voraussichtlich mehr als 100 Millionen Menschen im Globalen Süden unter die Armutsgrenze drängen. Durch seinen nachhaltigen Ansatz, der soziale, wirtschaftliche und ökologische Grundsätze vereint, trägt der Faire Han- del zu mehr Klimaresistenz in globalen Lieferketten bei. Handelsgerechtigkeit ist daher ein wichtiger Schritt, um Klimagerechtigkeit zu erreichen. Ob Kosmetik, Rosen, modische Accessoires oder sogar Schmuck – Geschenke aus fairem Handel haben eine tie- fere Bedeutung. Denn damit zeigen Sie nicht nur, dass Sie die Beschenkten wertschätzen, sondern auch die Men- schen, die hinter den Produkten stehen. Netzwerktreffen Klimaschutz Ambitioniert im Einsatz für den kommunalen Klimaschutz in der Region Bodensee Bereits am 11.07.2022 trafen sich die kommunalen Kli- maschutzbeauftragten der Region Bodensee in Über- lingen auf dem Weltacker. Insgesamt 23 Klimaschutz-, Klimaneutralitäts- und Energiemanager:innen sowie eine Klimaanpassungs- und eine Nachhaltigkeitsbeauftragte nahmen teil, die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg waren durch Herrn Florian S. Roth vertreten. Die Gesichter des Klimaschutzes am Bodensee sind über- wiegend jung und dem vielfältigen Job wird mit star- ker intrinsischer Motivation und großen gestalterischen Ambitionen nachgegangen. Das Netzwerktreffen diente dazu Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu ler- nen und gemeinsame Projekte zu entwickeln. Diskutiert wurden der kürzlich veröffentlichte Leitfaden „Klimaneu- trale Kommunalverwaltung“, Strategien zur Anpassung der Region an die fortschreitende Erderwärmung sowie die aktuelle Energiekrise und die damit verbundene kurz- fristige Notwendigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus nahmen die kommunalen Vertreter:innen an einer Führung über den Überlinger Weltacker teil, der die weltweit am meisten angebauten Ackerkulturen maß- stabsgetreu im Verhältnis zu ihrer globalen Anbaufläche zeigt. Diese Freiluftausstellung macht erlebbar, wie die Themen Bodenleben, Biodiversität, Futterbau, Energie, Konsum, Lebensmittelverschwendung, Klimaschutz und Klimaanpassung zusammenhängen und dass Flächen anders bewirtschaftet werden müssen, wenn die Klima- ziele erreicht werden sollen. Angesichts der großen Teilnehmendenzahl und dem An- teil neu geschaffener Stellen, scheinen die Themen Klima- schutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit endgültig in den Kommunen in der Region angekommen zu sein. Wie die Diskussionen zeigten, ist allerdings ist die langfristi- ge Planbarkeit schwierig, da etwa die Hälfte der Stellen befristet sind. Obwohl die Klimakrise weit fortgeschrit- ten ist, stehen viele Kreise und Kommunen in puncto Kli- maschutz noch ganz am Anfang und beginnen erst mit den konzeptionellen Grundlagen. In anderen Kreisen und Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Kommunen hat sich das Thema bereits etabliert und wird mit konkreten Maßnahmen angegangen. Einigkeit herrschte unter den kommunalen Expert:innen darüber, dass sich die Welt für nachhaltigen und erfolg- reichen Klimaschutz in Suffizienz üben und Klimaschutz wie auch Klimaanpassung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkennen und angehen muss. Es benötigt den Beitrag einer und eines jeden Einzelnen, um unsere Region zukunftssicher zu machen. Damit in Anbetracht der dringlichen Herausforderungen schnell eine struk- turelle Kehrtwende eingeleitet werden kann, sind in den kommunalen Verwaltungen, beim Land, beim Bund aber auch in großen Firmen deutlich mehr personelle Ressour- cen vonnöten. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten der Region Bodensee auf dem Überlinger Weltacker. Foto: Eva Hauber Landratsamt Ravensburg Infoabend am 2. August zur Agrarreform ab 2023 Das Landwirtschaftsamt Ravensburg informiert am Dienstag, 2. August, über die Vorgaben nach der neuen Agrarreform. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr und findet online statt. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2023 wird auf politischer Ebene noch immer intensiv diskutiert. Trotzdem müssen die Landwirte/-innen bereits heute Entscheidun- gen für die Aussaat im Herbst treffen. Vier Prozent Still- legung, Fruchtartenwechsel, Mindestbodenbedeckung und Öko-Regelungen sind Schlagworte, die bei vielen Landwirten/-innen Unbehagen und Unverständnis her- vorrufen. Auch wenn nach wie vor noch keine Rechtsver- bindlichkeit herrscht, sind die wesentlichen Punkte wei- testgehend geklärt. Daher können die Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Sie im Rahmen eines Infoabends über die wichtigsten Punkte informieren. Ziel ist es, dass die Landwirte/-innen für die anstehende Feld- bestellung die richtigen Entscheidungen treffen können. Der Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 2. August beitreten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über Ihre Teilnahme. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Herbst/Winter 2022 ist da! Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Rund 350 abwechslungs- reiche und interessante Ange- bote warten darauf, entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs- weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 19. Septem- ber 2022. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Gesundheit Neu Nr. V3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. • - 8 Personen • Abende, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 - 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Neu Nr. V3012-04W3 Mamazeit - Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Tage, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 - 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Vormittagskurs Nr. V3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swami Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt.Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 - 10.02.2023 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangeli- schen Kirchengemeinde 53,70 € (keine Ermäßigung) TWS rät zum sparsameren Umgang mit Strom und Gas Weniger Erdgasimporte über Pipeline aus Russland – Energiesparen hilft Versorgungsengpässe zu ver- meiden Am Donnerstag (21. Juli) wurde Nord Stream 1 wieder in Betrieb genommen, nachdem Russland, wie angekün- digt, seine jährlichen Wartungsarbeiten an der Gaspi- peline beendet hat. Wenngleich die Gaslieferung wieder einsetzten, bleibt dabei unklar, ob über diese Verbindung je wieder der Umfang der vertraglich vereinbarten Lie- fermenge erreicht wird. Generell ist offen, wie es mit rus- sischen Gasimporten weitergeht. In Europa erhalten wir zur Zeit vermehrt verflüssigtes Erdgas (LNG), das über verschiedene Leitungen auch nach Deutschland gelangt. Zusammen mit den Gasimporten aus Norwegen und den Niederlanden ersetzen diese den Ausfall zwar nicht vollständig, doch wird die aktuelle Verbrauchsnachfrage gedeckt; problematisch daran ist jedoch, dass die Gas- speicher nicht – wie von Bundeswirtschaftsminister Ro- bert Habeck geplant – bis Eintritt der kalten Jahreszeit voll befüllt werden können. „Die Speicherstände liegen mit knapp 65 Prozent zwar höher als im vergangenen Jahr um diese Zeit“, informiert Tobias Ederer, Experte Gasver- sorgung der TWS Netz, und fügt an: „Jedoch wird dies vermutlich nicht für einen langen, kalten Winter genügen. Nur wenn wir alle über den Sommer kräftig Energie spa- ren, können wir die Füllstände auch unter den veränderten Bedingungen noch erhöhen.“ Energiesparen ist notwendig – auch beim Strom Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS, appelliert ebenfalls an die Bevölkerung, Strom und Gas zu sparen. Denn die Beschaffungspreise für Strom und Gas haben sich seit vergangenem Sommer vervielfacht. „Die Prei- sentwicklung ist neben der Versorgungssituation ein wei- terer guter Grund, mit Energie sparsam umzugehen“, er- läutert er und fügt hinzu: „Wer Strom spart, trägt zugleich zur Einsparung des Gasverbrauchs bei. Das übersehen manche vielleicht. Doch zur Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz.“ Der Anteil der Gasverstro- mung ist in Deutschland allerdings rückläufig, 2021 lag er bei rund 15 Prozent. Deutlich mehr liefern aktuell die Kohlekraftwerke, und je nach Wetterlage kann Strom in Deutschland inzwischen zu etwa 50 Prozent aus erneu- erbaren Energien gewonnen werden. Robert Sommer rechnet damit, dass wir in Deutschland in einem norma- len Winter bei den sogenannten „geschützten Kunden“ – dazu gehören unter anderem Privathaushalte, Kran- kenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Fernwärmeanlagen - ohne Gasabschaltungen über die Runden kommen, wenn sich wirklich alle die heikle Situation am Energiemarkt bewusst machen und sich am Energiesparen beteiligen. Der größte Hebel zur Einsparung liege bei Heizung und Warmwasser. Wer zum Beispiel die Temperatur zuhause um nur ein Grad herunterregelt, spart bereits bis zu sechs Prozent Energie. Elektrische Heizlüfter sind keine Lösung Mit einer Sorge wendet sich Philipp Perchner, Elektromeis- ter der TWS Netz, an alle Haushalte mit Gasheizung: „Wir beobachten, dass sich viele Menschen in Deutschland der- zeit mit elektrischen Heizlüftern eindecken. Die Befürch- tung, im Winter zu Hause in der Kälte zu sitzen, können wir natürlich nachvollziehen. Doch der Umstieg auf die kleinen Elektroheizungen ist keine gute Idee.“ Zum einen seien viele Hausinstallationen nicht auf die zusätzliche Stromlast ausgelegt, was zu Überlastung führen könnte. Zum anderen könnte es auch das gesamte Stromnetz überlasten, wenn plötzlich viele gleichzeitig mit Strom heizen. Doch Philipp Perchner relativiert: „Auf solche Fälle bereiten sich die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, vor. Doch sind wir alle auf- gerufen dazu beizutragen, die Energieversorgung mög- lichst stabil zu halten“, betont er. TWS rät zur Anpassung der monatlichen Abschlags- beträge Mit dem Ratschlag, selbst aktiv zu werden, tritt die TWS an ihre Energiekundinnen und -kunden heran, die im letzten halben Jahr eine Preiserhöhung von ihrem Energiever- sorger erhalten haben. Und zwar könnten alle ihre mo- natlichen Abschläge jederzeit an die gestiegenen Ener- giepreise anpassen. Das geht ganz einfach über das passwortgeschützte Kundenportal, wo jeder seine Zah- lungsbeträge einsehen und entsprechende Änderungen vornehmen kann. „Wir wollen dadurch vermeiden, dass unsere Kundschaft mit der Jahresrechnung allzu hohe Nachzahlungen leisten muss“, erklärt Robert Sommer und ergänzt: „Die Zeiten sind für alle sehr herausfordernd. Jetzt, wo alles teurer wird, ist es einfacher, ein paar Euro mehr pro Monat zu zahlen, als eine größere Summe auf einmal. Wir sehen im Moment leider keine Entspannung bei den Preisen am Energiemarkt.“ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Conservation Gardening Reichtum in Gärten schaffen Wie Sie in Ihrem Garten mehr bunte Vielfalt erreichen: Mehr Wildwuchs wagen. Mehr Pflanzenvielfalt und damit Nahrung Gärten können eine wichtige Rolle da- bei spielen, den Artenschwund zu brem- sen. Schätzungen zufolge gibt es 17 Mil- lionen Gärten in Deutschland, also eine riesige Anzahl klei- ner bis kleinster Lebens- räume. Bisher sei die Vielfalt aber vieler- orts niedrig, habe in den vergange- nen Jahren gar ab- genommen, kon- statiert der Um- weltverband Nabu. Für eine Trendwen- de schlagen Forscher nun vor, das Pflanzen zurückgehender Arten gezielt zu fördern. Um die Biodiversität der Pflanzen hierzu- lande ist es schlecht bestellt zurück. Mehr als zwei Drittel der Bestände ursprünglicher Pflanzenarten in Deutschland gehen zurück. Ein Großteil dieses Verlustes führen Fach- leute auf den Rückgang natürlicher Lebens- räume zurück, etwa durch die zunehmende Verstädterung. Doch genau diese urbanen Flächen würden ein erhebliches und noch ungenutztes Potenzial für den Naturschutz bergen, schreiben Forschende aus Halle und Leipzig im Fachblatt Nature Sustainability. Sie empfehlen „Conservation Gardening“. Bei dieser gärtnerischen Praxis geht es da- rum, heimische Arten, die allmählich ver- schwinden, auf städtischem Grün wie öffentlichen und privaten Gär- ten wieder zurückzubringen. „Doch hierfür wäre eine Trendwende im Garten- bau nötig“, sagt Josiane Segar vom Zentrum für integrative Bio- diversitätsforschung (iDiv). Schließlich, so Segar, sei der Gar- tenbau ein wichtiger Wirtschaftszweig: 2018 wurden in Deutschland 8,7 Mrd. Euro für Pflan- zen ausgegeben. Gartencenter müssten im großen Maßstab Pflan- zen fürs Conservation Gardening anbieten. Die Vermehrung zertifizierten Saatguts hei- mischer Pflanzen sollte man stärker finanzi- ell unterstützen, empfiehlt Segar. Schließlich seien die meisten dieser Arten an trockene Standorte angepasst und könnten besser mit Dürren zurechtkommen als viele der derzeit im Gartenbau gedeihenden Pflanzen. Die Forscherin schlägt dafür vor, den Einsatz regi- onsspezifischer Listen zu rückläufigen Arten für privates und öffentliches Grün zu nutzen. Privatgärten als Reallabore In Siedlungsräumen können Grünflächen eine wichtige Rolle spielen als „Trittsteinbio- tope“. Das sind kleinere ökologische Nischen, die Verbindung schaffen zwischen größeren weit auseinanderliegenden Naturräumen. Um die biologische Vielfalt in Gärten zu fördern, arbeitet der Naturschutzbund Nabu mit dem Institut für ökologische Wirtschafts- forschung zusammen im Projekt „gARTEN- reich“. Dabei dienen Gärten in der Stadt Gü- tersloh in Nordrhein-Westfalen und in der Gemeinde Aumühle in Schleswig-Holstein als sogenannte Reallabore. „Gartenbesitzer, die in ihrem Garten etwas für die Biodiversi- tät tun möchten, sollten auf heimische Pflan- zen setzen, die Nahrung für Vögel und Insek- ten bieten“, sagt Nabu-Chef Leif Miller. Auch Strukturen wie Reisig- oder Laubhaufen sind wichtige Lebensräume für Tiere, genauso wie Flächen mit blühenden Kräutern, Gräsern oder Blumen anstelle von Rasenflächen. (tb) www.gartenreich-projekt.de Schritt für Schritt zum Naturgarten: https://www. nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch- leben/balkon-und-garten/grundlagen/index.html für Insekten und Vögel bietet eine Grünflä- che, die einfach mal sich selbst überlassen wird. Rasenmäher, Unkrautstecher, Verti- kutierer dürfen dann im Schuppen bleiben. Artenvielfalt statt Rasen. Darf der Rasen verwildern, wandern Löwen- zahn, Gänseblümchen, Ehrenpreis, Spitz- wegerich, Schafgarbe oder Wiesenklee aus der Umgebung ein. Diese Pflanzen sind zu- dem schmackhafte Wild- und Heilkräuter. Es reichen bereits vier Quadratme- ter. Schon vier Quadratmeter Wild- blumenwiese in einem Garten können eine wertvolle Oase für Insekten sein. Das zeigt ein Versuch englischer Forscherinnen und Bürgerwissenschaftler. Demnach leben in diesen Gärten doppelt so viele Hummeln, Wespen und wilde Bienen. Nur ein- bis zwei Mal mähen. Eine wilde, blühende Wiese braucht nur maximal drei Mal im Jahr gemäht zu wer- den. Wege durch die Wildnis können Sie kurz halten. Werden verblühte Pflanzen, etwa von Margeriten oder Glockenblume, geschnitten, blühen sie ein zweites Mal. Weil Wildkräuter den Boden bedecken und in heißen Sommern vor dem Austrocknen schützen, spart man wertvolles Gießwasser. Wildblumenmischungen einsäen. Dafür wird die oberste Rasenschicht samt Wurzeln entfernt und eine heimische, mehrjährige Saatgutmischung ausge- bracht. Die dort entstehende Pflanzenge- meinschaft kann viele Jahre bestehen, be- deutet zu Beginn aber Mehraufwand. Nistplätze für bodenbrütende Insek- ten schaffen. Gibt es offene Bodenstel- len, können bodenbrütende Wildbienen- arten wie Schmalbienen oder die Gelbbin- dige Furchenbiene einen Nistplatz finden. Einige der Bienenarten, die in unserem Gar- ten vorkommen, nutzen auch Nisthilfen aus Holz, Lehm oder Pflanzenstängeln. Licht aus für unsere Insekten. Um In- sekten im Garten oder in den benach- barten Lebensräumen nicht zu stören, sollte sich die Beleuchtung auf Wege und Treppen beschränken. Licht direkt wieder ausknipsen, wenn nicht mehr benötigt. NABU-Gartenexpertin Anna Sesterhenn gibt weitere Tipps in einem Youtube-Video unter https://kurzelinks.de/orzs Fo to : N A B U / Sa bi ne H ol m ge irs so n Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Warnung vor Betrugsanrufen Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Infor- mationen zu erhalten. Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Infor- mationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversiche- rungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die SVLFG kei- ne Dritten beauftragt, Kontakt aufzunehmen, ohne dass diese Anrufe vorher schriftlich angekündigt werden und rät deshalb, vorsichtig zu bleiben. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter: www.svlfg.de/warnung-vor-betrugsanrufen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Juli - 21. August 2022 Gedanken zur Woche Du kannst dein Leben nicht verlängern und du kannst es auch nicht verbreitern. Aber du kannst es vertiefen. Gorch Fock Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli - 18. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz - Weinfest († Annaund Eugen Halder, Theres- ia, Baptist und Eugen Halder, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Anni und Eu- gen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Anton Elbs, Margarete Vollmer) Dienstag, 02. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 03. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Echaristiefeier († Irmgard Schnez, Karl Kuch, Monika Kronenberger, Lucia Fi- scher, Eugen Haug, Alfons Metzler) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Donnerstag, 04. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 05. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Juliana und Her- mann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 06. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maja 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 07. August - 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe du Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leo Dienstag, 09. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 10. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 11. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 12. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 13. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Keno 18.30 Uhr Baind - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und An- ton Elbs, Familie Gisi, Familie Merk, Johann Germann, Josef Jerg, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) Sonntag, 14. August – 20. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Jonas Montag, 15. August 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Dienstag, 16. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 17. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 18. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 19. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Henry 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August - 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 13.08.2022 um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen, und Material von Kräuter/ Blumen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst findet am Samstag 13.08.2022 statt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Trauer im Gepäck Auszeit für junge Erwachsene im Allgäu September 2022 TRAUER Du hast einen wichtigen Menschen deines Lebens durch den Tod verloren. Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen, dir deshalb eine Auszeit zu ermöglichen. • Rauskommen und eintauchen • Mut über Erlebtes zu sprechen • Verstehen von Trauererfahrungen • Kraft sammeln zum Weiterleben • Begegnung mit jungen Menschen, die Ähnliches erlebt haben Trauer geht nicht einfach vorbei. Trauer braucht Räume und Zeiten. Diese werden wir ermöglichen und dich dabei begleiten. Wir freuen uns über deine Anmeldung und beantworten gerne deine Fragen. Kontaktmöglichkeiten auf der Rückseite Nach der Anmeldung erhältst du weitere Infos zum Auf- enthalt per E-Mail. Termin Fr 16.09.22 So 18.09.22 ab 16 Uhr bis 13 Uhr Ort Jugendhaus Elias Seifriedsberg 12, 87544 Blaichach www.jugendhaus-elias.org Gruppe Junge Erwachsene zwischen 18-30 Jahre, deren Leben in den letzten Monaten oder Jahren durch den Tod er- schüttert wurde. Inhalte • Deine Geschichte • Gedenken an die Verstorbenen • Wissenswertes über das Trauern • Einzelgespräche auf Wunsch • Workshop-Angebote zur Auswahl • Leichte Kurzwanderung mit Impulsen • Wohnzimmerkonzert • Stärkendes für den Alltag Kosten EUR 90,00 / ermäßigt: EUR 60,00 Beinhaltet Unterkunft und Verpflegung für das ganze Wochenende. Veranstalter Kontaktstelle Trauerpastoral des Dekanats Allgäu-Oberschwaben WIR SIND NICHT MEHR DIE DIE WIR WAREN BEVOR UNS DIE TRAUER TRAF GIANNINA WEDDE Leiter.in Alexander Nikendei, 51 Notfallsanitäter, Pädagoge, Trauerbegleiter In vielen Bereichen begleite ich Menschen in Not. Kraft finde ich in der Begegnung mit meinen Freun- den. Ab- schalten kann ich in Frankreich und bei meinem Hobby, bei dem ich über allem schwebe. Theresia Fischer, 37 Religionspädagogin, Trauerbegleiterin Immer wieder wurde und wird mir die Verwundbarkeit und damit die Kostbarkeit des Lebens vor Augen geführt. Mein Glaube und meine Familie geben mir Halt. Natur, Kunst und Musik begeistern mich. Begleiter.innen Elisabeth Kerler, 26 Bildungsreferentin der Fachstelle Junge Erwachsene, Bistum Augsburg Sebastian Heeß, 28 Bildungsreferent für Popmusik, Diözese Rottenburg-Stutt- gart Heike Ostertag, 25 Kontaktstelle Trauerpastoral Dekanat Allgäu-Oberschwaben Kontaktstelle Trauerpastoral Kirchplatz 3, 88250 Weingarten www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Trauerpastoral-Dekanat.AO@drs.de 0176 749 90279 (auch Whatsapp) 0751 354 105 0 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 31. Juli - 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 01. August 10.00 Uhr- Baienfurt Kinderbibeltag rund ums Ev. 15.00 Uhr Gemeindehaus, nur mit Anmel- dung!!! Sonntag, 07. August - 8. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 14. August - 9. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 21. August - 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, son- dern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. „Alteingesessene“ und „Neigschmeckte“ – „Mir san mir“ – und die „Anderen“ – solche Kategorien helfen offensicht- lich seit Jahrtausenden, das Leben zu sortieren. Nicht selten dienen sie aber auch einfach nur der Abgren- zung von anderen. Unser Wochenspruch ist eine echte Revolution, weil er mit solchem Schubladendenken und Abstempeln aufräumt. Wir haben so etwas gar nicht mehr nötig, denn in der Ge- meinde treffen sich sogar Menschen, zwischen denen un- ter normalen Umständen tiefe Gräben verlaufen würden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Menschen verschiedener Herkunft begegnen einander auf Augenhöhe und verstehen sich ein Teil von Gottes Familie – als Geschwister miteinander verbunden. Ich wünsche uns solche Momente, mitten im Alltag, in denen etwas von diesem Miteinander als Gottes Kinder spürbar wird. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Zur Amtseinführung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl Abschied vom früheren Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July Der frühere Lan- desbischof Dr. h.c. Frank Otfried July übergibt Landes- bischof Ernst-Wil- helm Gohl das Amtskreuz. Im Beisein von Ministerpräsident Winfried Kretsch- mann und rund 600 geladenen Gästen aus Kirchen, Ge- sellschaft und Politik ist in einem festlichen Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche am 24. Juli Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als neuer Landesbischof der Evangeli- schen Landeskirche in Württemberg eingeführt worden. Zugleich hat die Landeskirche Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July in den Ruhestand verabschiedet. (Bild: Gottfried Stoppel) ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spie- gelungen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Traumfänger oder Blu- menampel...“was wir mit Makramee alles schaf- fen können! 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ – Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorschau Sonntag, 31.07.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Blitzenreute (Testspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbron Dienstag, 02.08.2022 19.00 Uhr: SC Bürgermoos - SV Baindt II (Testspiel) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ergebnisse der Vorbereitung TSV Berg III - SV Baindt II 1:1 Torschütze: Keppeler SV Baindt - TuS Immenstaad 4:3 Torschützen: Knisel, Schmidt, Boenke, Thoma SV Baindt - SV Oberzell 0:2 SV Bolstern - SV Baindt 1:6 Torschützen: Schmidt 3x, Knisel, Kneisl, Dantona Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Die Termine für unser Sommerprogramm: 1.8.22 Eis essen, Baienfurt 15.8.22 Pizza essen, Bad Waldsee 29.9.22 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.30 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen. Im August findet kein Stammtisch statt. TC Baindt e.V. Erst begonnen und nun schon wieder zu Ende! Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbandsrunde statt: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Biberach - TC Baindt 5:1 Am vorletzten Freitag hatte unsere U15 ihr letztes Spiel beim TC Biberach. Die Wetterbedingungen waren perfekt, trocken aber nicht zu heiß. Beim Eintreffen in Biberach konnte sofort auf 4 Plätzen begonnen werden, so dass alle Einzel parallel gespielt werden konnten. Drei der Einzel waren leider eine recht kurze Angelegenheit und wurden für Baindt verloren. Maurice Zimmermann verlor sein Einzel an der Position 1 mit 2:6 0:6. Marian Dorn verlor an Position 2 mit 3:6 0:6 und Carla Seitner, die mit Abstand jüngste in der Mannschaft, an Position 4 verlor leider auch klar mit 0:6 0:6. Lediglich Johannes Neubauer konnte an diesem Tag an der Position 3 seine ganze Leistungsfähig- keit abrufen. Es war ein Match auf Augenhöhe, am Ende konnte er knapp in 2 Sätzen mit 6:3 7:6 gewinnen. Nach den Einzeln war der Spielstand somit 1:3 für Biberach. Mit 2 erfolgreichen Doppeln wäre ein Sieg noch drin gewesen. Schnell wurde aber klar, dass sich das 2. Doppel mit Car- la und Johannes am Ende mit 1:6 1:6 geschlagen geben musste. Im 1. Doppel spielten Maurice und Marian sehr stark. Obwohl sie ihre Einzel recht klar verloren hatten und damit die Favoritenrolle für das Doppel klar bei den Biberachern lag, konnten die beiden das Spiel bis zum Schluss offen halten. Erst im Match-Tie-Break mussten sie sich knapp geschlagen geben, das Ergebnis des Spiels lautete 4:6 6:3 6:10. Am Ende stand somit eine 1:5 Nieder- lage für die U15 von Baindt auf dem Papier. Die Saison ist damit für die Spieler der U15 des TC Baindt beendet. Auch wenn die U15 am Ende lediglich den sechs- ten Platz erreicht hat, können wir trotzdem von einer erfolgreichen Saison sprechen. Wir sind mit einer recht jungen Mannschaft ins Rennen gegangen, dafür haben sich alle bravourös geschlagen. Der Spaß stand im Vor- dergrund und davon gab es reichlich. Alle Spieler freuen sich schon auf die nächste Saison 2023. Herren30: Bezirksliga TC Leutkirch – TC Baindt 3:6 Nach der Sandwüste von Kressbronn ging es diese Woche für die Herren 30 in das Moorloch von Leutkirch. Um die theoretische Chance auf den Aufstieg zu wahren, war ein Sieg obligatorisch. Unterstützung dafür kam diesmal von den Herren 50 in Gestalt von Peter Schmitt, welcher sein Einzel auf Platz 1 souverän 6:2 6:2 für Baindt entschied. Auf Platz 2 distanzierte Stefan Boenke seinen Gegner 6:1 6:1. Auf Platz 3 kämpfte Philipp Neubauer stark und emo- tional, doch leider musste er sich seinem Gegner 4:6 4:6 geschlagen geben. Auf Platz 4 konnte Ralf Boenke mit seiner großen Routine seinen Gegner mit 6:3 6:4 bezwin- gen. 6:3 6:1 lautete das starke Ergebnis von Stefan Bix auf Position 5. An Position 6 konnte Lars Hinner seinen Geg- ner ebenfalls mit 6:3 6:1 bezwingen. So ging es mit einem Spielstand von 5:1 in die Doppel. Als erstes bezwangen Philipp und Stefan im 1er Doppel ihre Gegner souverän mit 6:1 6:0. Das 3er Doppel mit Ralf und Stefan Bix kämpfte bis zum letzten Ball, musste sich jedoch letztendlich 4:6 3:6 geschlagen geben. Im 2er Doppel hatten Peter und Lars mit 6:1 einen fulminanten Start, den sie jedoch im 2. Satz mit 5:7 wieder hergaben und anschließend im Match-Tie-Break 6:10 verloren. Ins- gesamt konnte Baindt also 6:3 gewinnen. Nun hieß es Daumen drücken, dass die Konkurrenten aus Kressbronn gegen Fischbach verlieren, um doch noch aufzusteigen. Hier kam es parallel zu einem spannenden Spiel, welches Kressbronn knapp, im letzten Doppel im Match-Tie-Bre- ak, für sich mit 5:4 entschied. Somit erreicht Baindt die- ses Jahr den 2. Platz und gratuliert dem TC Kressbronn zum Aufstieg. Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Sigmaringen – TC Baindt 6:0 Beim Tabellenführer und Aufsteiger aus Sigmaringen hatten wir keine wirkliche Chance. Bemerkenswert war die Leistung von Marc Egerter, der im Einzel seinem Geg- ner einen Satz abnehmen konnte und dann nur knapp im Match-Tie-Break unterlag. Wir gratulieren unserem Gegner zum hochverdienten Aufstieg ! Die im Anschluss auf einem fast 2 Meter langen Holzbrett servierte Pizza schmeckte hervorragend und war ein ge- lungener Saisonabschluss für uns alle. Es spielten: Rafael Grabherr, Sascha Wösle, Roland Fut- terer und Marc Egerter. Wir möchten uns an dieser Stelle bedanken für: • die Organisation der Verbandsrunde /Mannschafts- meldung, etc. • die jederzeit hervorragend gepflegte Anlage • die stets sauberen und ordentlichen Umkleide- und Duschräume • die fortlaufend bestens präparierten Plätze • die immer pünktliche Ergebnismeldung an den WTB • die Berichtsübermittlung ans Gemeindeblatt • die Spieler, die uns ausgeholfen haben, wenn Not am Mann war und bei allen, die in irgendeiner Form dazu beigetragen haben, dass wir viele schöne gemeinsa- me Tennisstunden auf unserer herrlichenAnlage erle- ben durften. Vielen Dank von der gesamten Mannschaft Herren 40! Herren 50/1: Verbandsliga TC Ochsenhausen – TC Baindt 6:3 Nachdem wir letztes Jahr in die Verbandsliga aufgestie- gen sind, ging es nun am letzten Spieltag für uns um den Klassenerhalt. Rein rechnerisch würde uns ein 7:2-Sieg hierzu reichen. Hochmotiviert begannen wir unsere Ein- zelspiele. Stefan und Gerhard sicherten uns, in Topform, schon mal 2 Punkte. Peter gestaltete sein Spiel spannend. Den 1. Satz musste er klar abgeben, der 2. Satz ging dann ebenso klar an Peter. Der spannende MTB ging dann Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 unglücklich mit 12:10 an den Gegner. Leider gingen auch die restlichen Einzel, in jeweils 2 Sätzen, an die Gastgeber. Nach den Einzeln stand es 4:2 für die Heimmannschaft. Nun war schon klar, dass wir den Klassenerhalt nicht schaffen konnten. In den anschließenden Doppeln er- kämpften sich Stefan und Sigi im MTB noch einen Punkt. Die anderen Doppel gingen in jeweils 2 Sätzen an die Gastgeber. Fazit: In der Verbandsliga konnten wir uns letztendlich nur knapp nicht behaupten. In 2 Begegnun- gen mussten wir feststellen, wie wichtig ein MTB sein kann. Frustriert sind wir nicht, da wir wirklich eine starke Gruppe hatten und nur knapp nicht mithalten konnten. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Hirmke S. und Hillebrand V. /Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TA SV Unterstadion – TC Baindt 4:5 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel beim TC Un- terstadion. Thomas Schäfer hatte mit seinem Gegner wenig Mühe und gewann klar in 2 Sätzen. Harry Wetzel und Max Reich machten es spannend und gewannen jeweils nach har- tem Kampf erst im Match-Tie-Break. Harald Steinmeier und Matze Klimmer verloren in 2 Sätzen. Sepp Spöri siegte nach einem spannenden Spiel auch erst im Match-Tie- Break. Somit gingen wir mit einer 4:2 Führung in die Dop- pel. Thomas und Max verloren im Match-Tie-Break. Matze und Barny hatten keine Chance. Mal wieder konnten wir uns auf unser Doppel Harry/ Sepp verlassen; diese ge- wannen glatt in 2 Sätzen. Damit stand der 5:4 Sieg fest. Ein Dank auch noch an Max Reich , der bei uns kurzfris- tig eingesprungen ist. Somit haben wir die Runde mit 4:2 Siegen abgeschlossen und den 3. Platz belegt. Ein Dank an alle, die mitgespielt haben. Damen 40: Staffelliga / 4. und 5. Spieltag TC Baindt – TA TSV Merklingen 5:1 TC Baindt – TC Blaubeuren 5 :1 Zum Abschluss der Saison kann unsere Mannschaft noch zwei erfolgreiche Heimspiele verbuchen. Bereits am 16.7. war die Mannschaft aus Merklingen zu Gast auf unserer Anlage. Mit Respekt wurde der Tabel- lenführer erwartet. Durch beherzigten, guten Spieleinsatz konnten wir jedoch schon nach den Einzeln mit 3:1 einen Vorsprung erzielen, welcher zum Spielende auf 5:1 aus- gebaut wurde. Zum letzten Spiel kamen die Gegnerinnen aus Blaubeu- ren angereist. Bei hitzigen 34 Grad auf dem Platz konnten wir sehr schnell wieder einen 3:1 Spielstand in den Einzeln erspielen. Die Doppel waren dann reine Formsache - mit einem Spielstand von 5:1 sowie einem abschließenden guten 3. Tabellenrang konnten wir die Saison 2022 ab- schließen. Ein besonderer Dank an diesem Spieltag gilt den Ersatzspielerinnen Luci Reich, Sibylle Boenke und Andrea Strehle für ihr Engagement in unserer virusge- schwächten Mannschaft. Diese Saison spielten: Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann, Silvia Auer und die o.g. Damen. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Ehingen 3:6 Wir sind steigerungsfähig! Im Hinspiel in Ehingen muss- ten wir ein 1:8-Ergebnis hinnehmen. Im Rückspiel konnten wir uns steigern und den Gegnerinnen 2 Matches mehr abnehmen. Ein schöner Abschlusstag der Verbandsrun- de mit netten Gegnerinnen. Es spielten in dieser Saison: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Fink-Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle, Christine Jäkle-Schieß, Eve Göppert und Heike Hirmke. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 3:1 Durch den 3:1 Sieg gegen den Tabellenzweiten aus Kress- bronn beendeten die Baindter ungeschlagen die Ver- bandsrunde 2022. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp beherrschten mit 6:1 und 6:2 ihre Gegner klar. Ulli Spille und Gerhard Zinser erhöhten mit einem souveränen 6:4 und 6:1 auf 2:0. Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann gaben sich nach einem 6:3 und 4:6 erst im Match-Tie-Break ge- schlagen. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille erhöhten mit 6:1 und 7:6 zum klaren 3:1 Sieg. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willi Fischer, Georg Gössner, Kurt Hoffmann, Karl Heinz Hänssler, Günter Kessler, Klaus Klumpp, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum groß- artigen Ergebnis der Verbandsrunde 2022 beigetragen haben, herzlich gedankt. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf - Tennis 3:1 Auch in ihrem letzten Doppelrunden-Spiel kamen die Baindter zu einem weiteren Sieg mit einem kleinen Schön- heitsfehler. So konnte man den erstmals stattfindenden Wettbewerb ungeschlagen mit 6:0 Siegen als Gruppensie- ger beenden. Beim letzten Spiel waren dabei: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Einfach schon mal vormerken: Unser alljährlicher Mannschaftsabschluss wird am Sams- tag, 10.September, stattfinden. Weitere Infos gibt es hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage. Narrenzunft Raspler e.V. Dieses Wochenende veranstaltet die Schalmeienkapelle Baindt das Weinfest. Hierzu würden wir uns am Sonn- tag, 31.07.2022 um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 12.07.2022 fand un- sere diesjährige Hauptversammlung mit Wahlen der Vor- standschaft statt. Unsere Kreisvorsitzende, Gisela Eisela, war zur Entlastung sowie als Wahlleiterin anwesend. Nach der Begrüßung durch unsere Vorständin Doris Sonntag und einer kurzen Gedenkminute unserer verstorbenen Landfrauenmitglieder, folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin, und der Kassenprüferinnen. Die Vor- standschaft wurde einstimmig von ihren anwesenden Mitgliedern entlasten. Somit konnten im Anschluß die Neuwahlen durchgeführt werden. Die bisherige Vorstand- Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 schaft stellte sich fast komplett wieder zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden wie folgt: Vorständin: Doris Sonntag Stellvertreterinnen: Bärbel Schad und Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez und Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Petra Keller Diana Kapler, bisher Beisitzerin, ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Herzlichen Dank an Diana Kapler für ihr Engagement in den letzten sieben Jahren in der Vor- standschaft der Landfrauen Baindt. Die Vorstandschaft Terminvorschau: vorr. Montag, 19. September, ca. 13 Uhr. Halbtagesausflug mit dem Zug nach Ulm - Bummeln, Besuch des Fischerviertel, Abendessen. Dienstag, 05.10.2022, 19.30 Uhr, Vortrag Dr. Sigg - mein Herz und Ich. Dienstag, 15.11.2022 19.30 Uhr, Vortrag Joachim Kapler - Kartoffel, die tolle Knolle. Schützengilde Baindt Grillabend Liebe Mitglieder, am Freitag den 05.08.2022 findet ab 18 Uhr ein Grillabend statt. Grillgut darf jeder selber mitbringen, Geträn- ke werden an diesem Abend vom Ver- ein übernommen. Auf Euer zahlreiches kommen freut sich die Vorstandschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Der Eintritt beträgt 5 € und Einlass ist ab 16 Jahren nur mit Partypass. Am Samstag den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Liebe Anwohner, an diesem Wochenende findet auf dem Baindter Dorf- platz wieder das alljährliche Weinfest statt. Ein Fest wel- ches den Dorfplatz zum Treffpunkt für Jung und Alt ver- wandelt. Zunächst möchten wir uns noch einmal ganz herzlich für Ihre Unterstützung in den vergangenen Jahren bedanken. Mit buntem Programm, der Unterstützung der Gemeinde und Ihrem Verständnis für eventuell auftretende Unan- nehmlichkeiten werden wir auch in diesem Jahr schöne und gesellige Stunden verbringen. Sollten trotz größtmöglicher Rücksichtnahme und Vor- sicht dennoch Probleme oder Fragen auftreten, bitte ich Sie, uns anzusprechen, per Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de, damit wir schnellstens an einer Lösung arbeiten können. Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Ihre Schalmeienkapelle 1987 Baindt e.V. Marius Maucher, 1. Vorstand Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Volleyball LJ Baindt Vereinsmeisterschaft Nachdem sich die Terminfindung für eine traditionelle Vereinsmeisterschaft an einem Freitagabend als schwieriger herausstellte als „vor Corona“, fand sie in diesem Jahr am Donnerstag, 21.07.2022 zur gewohn- ten Trainingszeit statt. Die Spieler:innen wurden für jede Runde in neue Teams zusammengelost. Auf zwei Feldern wurde entweder drei gegen drei oder vier gegen vier ge- spielt. Die Stimmung war ausgelassen und der Schweiß floss bei sommerlichen Temperaturen nur so in Strömen. Nach intensiven Kämpfen standen die Sieger fest. Bei den Damen gewann Miriam Loos und bei den Herren Ima- nuel Eisenbacher. Herzlichen Glückwunsch euch beiden zur verdienten Meisterschaft! Auch im Anschluss hatten die Volleyballer der VLJ Baindt noch Zeit für eine tolle Gemeinschaft, viele Gespräche und den Austausch lustiger Anekdoten. Nach einem gemeinsamen Sommerfest mit Grillen steht nun eine kleine Sommerpause bevor. Allerdings bleiben die Spieler:innen der VLJ Baindt auch da nicht untä- tig, sondern werden sich beim Beachen bereits um das Grundlagentraining für die neue Saison kümmern, die im Oktober starten wird. Wer selbst schon Volleyballvor- kenntnisse hat, ist herzlich eingeladen, einfach mal bei uns reinzuschnuppern. Für Fragen steht Adrian Zanutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 10.09.22 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 10.09.2022 um 17:00 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Filmvorführung und Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandmitglieder - Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 1 Jahr (außerordentliche Wahl) - 2. Vorsitzende/r - Kassierer/in - Schriftführer/in - Ausbildungswart - Jugendvertreter/in weiblich - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich bei der Abtei- lungsleiterin Larissa Fetscher unter abteilungsleiterin@ alpinteambaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Jagdgenossenschaft Baindt Satzung der Jagdgenossenschaft Baindt Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanage- mentgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zu- letzt geändert am 24. Juni 2020 (GBL S. 421) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. Ap- ril 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdge- nossenschaft Baindt am 24.05.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenos- senschaft Baindt“ und hat ihren Sitz in Baindt. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form ver- zichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagd- bezirk gelegenen Grundstücke. Bei Erbpachtverträgen tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentü- mers. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums oder bei Wegfall der Bejagbarkeit des Grundstücks. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zuste- hende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdge- nossen zu verwalten, zu nutzen und auf den Zielen des JWMG (insbesondere § 2) angepasste Abschusspläne und damit auf einen der Biotopkapazität des Jagdreviers angepassten Wildbestand und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken. Außerdem hat die Jagdgenossenschaft für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildscha- dens zu sorgen. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. der Jagdvorstand (§ 10) § 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Jagd- vorstand mindestens einmal in sechs Jahren einbe- rufen. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflä- chen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 3. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. 4. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 5. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöf- fentlich. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Jeder Jagdgenosse kann seinen Stimmabgabevermerk im Jagdkataster überprüfen. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich aus- üben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer benötigt zur Vertretung von allen anderen Miteigentümern eine schriftliche Voll- macht. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen, ausge- nommen bei Wahlen, sowohl der Mehrheit der anwe- senden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf der Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdge- nossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen volljährigen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtig- te nach Nr. 5 kann höchstens zwei abwesende Jagd- genossen vertreten. Vollmachten nach Nr. 2 werden hierbei nicht mitgezählt. § 8 Sitzungsniederschrift Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Nie- derschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Jagdvorstand bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a. die Wahl des Jagdvorstandes b. die Wahl von zwei Kassenprüfern c. die Erstellung und Änderungen der Satzung d. die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, e. Abrundung, Zusammenlegung oder Teilung des ge- meinschaftlichen Jagdbezirks, f. die Erhebung von Umlagen g. die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassen- führers h. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger i. den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften Ver- pachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks j. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung § 10 Jagdvorstand Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus: dem Vorsit- zenden, zwei Stellvertreter und einem Beisitzer, von denen einer die Kasse führt. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Diese werden von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 15 Absatz 3 JWMG für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Er vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Wählbar ist jede volljährige ge- schäftsfähige Person. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Jagdvorstand ist ehrenamtlich tätig. Er erhält für seine notwendig getätigten Auslagen in angemessener Höhe Ersatz. § 11 Aufgaben des Jagdvorstandes 1. Der Jagdvorstand hat die Interessen der Jagdgenos- senschaft im Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Jagdvorstand ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unauf- schiebbare Geschäfte zu vollziehen. Er hat die Ver- sammlung der Jagdgenossen unverzüglich einzu- berufen und über seine Maßnahmen zu unterrichten, wenn für die Jagdgenossen Verbindlichkeiten entste- hen oder zu erwarten sind. 3. Der Jagdvorstand hat sämtliche Verwaltungsaufga- ben, soweit sie nicht der Versammlung der Jagdge- nossen vorbehalten sind, zu erfüllen. Dies sind insbe- sondere folgende Aufgaben: a. Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b. die Erstellung und Führung eines Jagdkatasters so- wie die Erstellung und Führung des elektronischen Verzeichnisses gemäß § 14a Absatz 2 JWMG, § 21 DVO JWMG, c. Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, d. Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- wesens, e. Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, f. Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, g. Entscheidung über das Einvernehmen zum Ab- schussplan, h. Abschluss einer Zielvereinbarung über den Ab- schuss von Rehwild im Pachtgebiet, i. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu An- trägen auf Befriedung von Grundflächen aus ethi- schen Gründen Neuverpachtung bei vorzeitigem Ende eines Pachtvertrages j. Abweichend von § 9k kann der Vorstand bei ent- sprechendem Kassenstand eine Auszahlung vor- nehmen. § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter An- gabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemein- schaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einbe- rufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversamm- lung fortzuschreiben. 3. Die Jagdgenossen haben zu diesem Zweck die erfor- derlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkunds- abschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Bei einem Eigentumswechsel hat der Erwerber des Grundstücks diesen unaufgefordert durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs nachzuweisen. 4. Das Jagdkataster kann von Mitgliedern der Jagdge- nossenschaft Baindt beim Vorsitzenden eingesehen werden. § 13 Verpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändi- ge Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 14 Abschussplanung 1. Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erfor- derlich ist, legt der Jagdvorstand den von den Jagd- ausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürger- meisteramt Baindt ausgelegt und kann dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vor- her ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Ausle- gungsfrist Einwendungen erheben. Der Jagdvorstand wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Än- derungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 2. Jagdgenossenschaft und Jagdpächter haben eine Zielvereinbarung zur Abschussgestaltung zu treffen. Die Vereinbarung ist formlos zu gestalten und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind regelmäßige Streckenmeldungen bei der hierfür zuständigen Stelle einzureichen. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nut- zungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemein- schaftlichen Jagdbezirks. § 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Jagdgenos- senschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. 2. Sofern die Regulierung von Wildschäden durch die Jagdpächter den im Pachtvertrag vereinbarten Be- trag übersteigt, erklären sich die Jagdgenossen bereit, die Regulierung weiterer Wildschäden zu finanzieren. 3. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schrift- lich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorstand geltend gemacht wird. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Rei- nertrag als 15 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 25 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus- scheidet. § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushalt für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossen- schaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), un- ter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlungen sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberech- tigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§18) ist ein neues Kassenbuch anzu- legen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschließend den gewählten Kassenprüfern nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen und von diesen zu prüfen. Insbesondere ist zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt. Außerdem ob der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungs- gemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entspre- chen. In der nächsten turnusmäßigen Versammlung der Jagdgenossen ist über das Prüfungsergebnis zu berichten. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr ist das Jagdjahr und läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, ein- schließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versamm- lung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlus- ses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 20 Bekanntmachungen Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen- schaft (§ 6) und die Auslegung des Abschussplans nebst Zielvereinbarung zur Bejagung von Rehwild (§ 14) sowie alle übrigen Bekanntmachungen werden im Bekanntma- chungsorgan der Gemeinde Baindt bekannt gemacht. Es gilt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Baindt in der jeweils gültigen Fassung. § 21 Regelungen zum Datenschutz Die Jagdgenossenschaft ist, soweit es zur Erfüllung der ihr gesetzlich zugedachten Aufgaben erforderlich ist, zur Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten der Mitglieder und sonstiger Dritter berechtigt. Dies gilt ins- besondere für personenbezogene Daten der Jagdge- nossen, Jagdausübungsberechtigten, Jagdgäste sowie der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschafter des eigenen und der angrenzenden Jagdbezirke. Daten zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen von Flächen, die nach § 14 JWMG von der Bejagung ausgenommen sind, werden von der Jagdgenossenschaft außerhalb des eigentlichen Jagdkatasters gesondert geführt. § 21 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung der Jagdgenossenschaft vom 24.09.1982 außer Kraft. Ausgefertigt: Baindt, den 24.05.2022 gez. Franz Schnez Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Es gibt noch freie Zimmer „Wandern in Frommern und an der Mosel“ Wandertage vom 2. - 5. Sept. 2022 in From- mern am Fuße der Schwäbischen Alb Wanderwoche vom 18. - 23. Sept. 2022 Moselsteig/Mo- selpremiumweg Nähere Informationen https://weingarten.albverein.eu/kategorie/neuigkeiten Vollmondwanderung Wir bieten die im Juli abgesagte Vollmondwanderung durch Wälder und Felder bei Fuchsenloch nochmals an und treffen uns am Donnerstag 11.08.2022, 20.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gezeit beträgt ca. 2 Stunden. Eine Einkehr ist nicht geplant. Fahrgeld 2,00 Euro. Sonstige Hinweise: Festes Schuhwerk, Wanderstöcke sind zur Sicherheit von Vorteil. Unsere einzige Lichtquelle ist der Vollmond. Anmeldung per Mail bis 8.8.22 bei Wander- führer Arnold Methner, email: arnometh97@gmail.com Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Fünfseenwanderung bei Wolfegg Von Weitprechts geht es größtenteils im Schatten entlang der Waldseen auf den Spuren der wilden Tiere. Bades- achen nicht vergessen! Treffpunkt Sonntag, 07.08.2033 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 12 km, 100 hm, Fahrpreis 5,00 € für Mitglieder, Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen, Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Anmeldung ab 03.08.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter), bei schlechtem Wetter Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. 0151-12998910 Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem trationellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr.Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf spre- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 chen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,- dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Sommerfest mit Ehrung Bei hochsommer- lichen Tempera- turen feierten der Männerchor und die CHORifeen & Friends am Mon- tag den 18. Juli ihr Sommerfest im Vereinsheim. Nach dem Markt- platzfest am Wo- chenende vorher, bei dem es viel zu organisieren gab, war dieser Abend eine schöne ent- spannende Gele- genheit mit den Sängern und Sängerinnen zu feiern, ins Ge- spräch zu kom- men und unbe- schwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigierstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen, die ge- grillten Sachen fanden reissenden Absatz. Die Damen des Chores hatten auch für Salate gesorgt, die Getränke wa- ren nicht umsonst gekühlt, unbeschwert, zwanglos in net- ter Umgebung vor dem Vereinsheim ließ sich der Abend geniessen. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war aber die Eh- rungder Dirigentin des Männerchores, coronabedingt erst jetzt, da im Frühjahr keine Singstunde möglich war. Irene Streis, die seit nunmehr 25 Jahren den Chor leitet, wurde in einer kleinen Laudatio über ihre Arbeit mit den Männern des Chores gefeiert, sie hatte ja in vielen Auf- tritten, wie Frühjahrs- und Herbstkonzerten, Adventskon- zerten und öffentlichen Auftritten bei anderen festlichen Angelegenheiten bewiesen, dass in dem Chor Potential steckt für weitere Projekte, obwohl die aktiven Mitglie- der natürlich nicht mehr so zahlreich sind, wie zu Beginn ihrer Arbeit. Ihr Vorgänger Anton Schiefer war 30 Jahre Dirigent, sie nun ist es 25 Jahre, also sieht man, dass diese Arbeit gern gemacht wird. Das liegt vielleicht auch daran, dass Singen doch Balsam für die Seele ist, und so manch ein Sänger sich gern von einer kompetenten Dirigentin in die Geheimnisse der Chormusik einführen lässt. Es ist schöner im Verein zu singen als allein!! Wir, die Männer des Liederkranzes hoffen auf noch mehr Jahre mit Irene Streis als Dirigentin und bedanken uns noch einmal ganz herzlich bei ihr. Blutspende in Bergatreute Dienstag 09. und Mittwoch 10. August 2022 von 14:30 - 19:30 Uhr in der Gemeindehalle, Schmidstraße 5, Bergatreute Bitte online Termin reservieren: www.blutspende.de Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen und die ohnehin hö- here Mobilität der Menschen innerhalb der Urlaubs- und Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Derzeit zählt jede Blutspende! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 10.08.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle Lebensretter aufgepasst: Jede/r Blutspender/in, der eine/n Erstspender/in zur Blutspende mitbringt, wird vom DRK-Blutspendedienst mit Lebenszeit in Form einer Kinokarte für sich und den neue/n Lebensretter/in beschenkt. Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Kontaktstelle Trauerpastoral TRAUER IM GEPÄCK Auszeit für junge Erwachsene 16.-18. September 2022 Jugendhaus Elias bei Sonthofen Die ganze Ausschreibung hier: www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Bauernhausmuseum Wolfegg Ferienprogramm im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Jeden Samstag in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 2. August, Ferienprogramm „Es war einmal“ – Märchentag 12-15 Uhr: stündlich Märchen erzählen oder Mitmach-Märchen 12, 15 Uhr: Mitmach-Märchen „Frau Holle“ 13, 16 Uhr: Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ 13.30, 14.30 Uhr: Märchen aus der Kiste 12, 14 Uhr: Märchen erzählen außerdem: Spindel bauen, süßen Brei kochen, Dornröschens Kräuterschlaftee Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 4. August, Ferienprogramm Backtag Reisig-Büschel binden zum Anfeuern, Wecken backen, Buttermesser schnitzen, Kornmahlen mit der Hand, Brot- beutel besticken, Brotgewürz mischen, Puppentheater (13 Uhr). 6. August, Familiensamstag Auf Spurensuche in der Landschaft Familientickets zum halben Preis sowie kostenloses Mit- mach-Angebot mit Voranmeldung) Wir pflügen, säen und eggen eigenhändig auf dem „Mu- seumsäckerle“. Anschließend werden das Mähen des Ge- treides und das Garbenbinden demonstriert. In der Tenne lernen wir die unterschiedlichen Getreidesorten kennen, dreschen das Getreide mit dem Dreschflegel und reini- gen das Korn in der Blähmühle. Außerdem dürfen wir uns beim Mahlen mit der Handmühle versuchen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jah- re: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermä- ßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Ta- geskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de BUND - Schmetterlingsexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 07.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Schmetterlingsexkursion ins Naturschutzgebiet Loch- moos. Unter der Leitung von Prof.Dr. Nele Wellinghausen wird das kleinräumige Mosaik mit seinen artenreichen Feucht- und Sumpfwiesen sowie Waldrändern entdeckt– ein Paradies für eine vielfältige Schmetterlingsfauna. Das Kennenlernen und Bestimmen häufiger Schmetterlingsar- ten steht ebenso im Fokus wie die Entdeckung besonde- rer Arten. Sicherlich werden wir auch den Schmetterling des Jahres 2022, den Kaisermantel, finden, der meist in hoher Zahl am Dost im Lochmoos nach Nektar sucht. Die Exkursion dauert ca. 2,5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos in Schlier-Hintermoos. Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz den- ken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 05.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen zum Programm unter: https://www.bund-ravensburg.de BUND Ravensburg-Weingarten lädt ein, die Weiher im Altdorfer Wald zu entdecken Am Sonntag, den 14.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Exkursion in den Altdorfer Wald, bei der der Agra- ringenieur und LandZungen-Autor Dr. Rudi Holzberger in die Welt der Weiher entführt. Die zahlreichen Weiher im Altdorfer Wald sind wahre Oasen, Kleinode der Natur, oft im Dornröschenschlaf. Jeder Weiher ein „locus amoe- nus“, ein lieblicher Ort, fast ein Paradies. Leider nur sind die Zeiten lange vorbei, als die Mönche hier Fische für die Fastenzeit fütterten. So wie die Waldhütten verwaist sind, die ideale Rast für müde Wanderer wären. Die anspruchsvolle Tour mit Rast bietet Anlass genug für eine spannende Diskussion über den Wald als Ge- meinplatz, der Wildnis und Waldwirtschaft vereint. Start der etwa dreistündigen Tour ist um 14:00 Uhr am Wald- parkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen). Bitte an Wan- derschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 12.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Juli 2022 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Oft ärgern wir uns, wenn es in den Wäldern nicht so auf- geräumt aussieht, wie es unseren Vorstellungen von Zivili- sation entspricht. Dabei wird vergessen, dass gerade hier Leben in seiner größten Vielfalt herrscht. Unsere Forst- wirtschaft steuert allmählich dem Artenschwund entgegen und so finden wir gerade in Naturschutzgebieten zuneh- mend Bannwälder, in denen wenige Eingriffe stattfinden. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Spannend erleben wir den Umbruch in unserer Erho- lungslandschaft. Bitte denken Sie auch an Mückenschutz und der Witte- rung entsprechend geeignete Kleidung. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Gemeinde Fronreute Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. Juli 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Herzliche Einladung zum Marinechor Freitag, den 05.08.2022 ab 15.30 Uhr auf der Terrasse Der Marinechor Aulendorf nimmt Sie mit auf eine musika- lische Reise vom Schwabenland zu den Meeren der Welt. Der Eintritt ist kostenfrei. Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung im Kel- lersaal statt. Wir freuen uns auf Sie! Buchstabensalat „Eissorten“ Außer dem farbig unterlegten sind hier 23 weitere Eissorten versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Lö su ng : A M A RE N A , A M A RE TT O , B A N A N E, CA SS AT A , C A SS IS , E RD BE ER E, H A SE L- N U SS , K O KO SN U SS , M A LA G A , M A N G O , M A RA CU JA , M EL O N E, M O KK A , N O U G AT , O RA N G E, P IS TA ZI E, S CH O KO LA D E, ST RA CC IA TE LL A , T A RT U FO , T IR A M IS U , VA N IL LE , W A LN U SS , Z IM T, Z IT RO N E 73 3R 67 R2 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein fluss – so viel mehr als ein stromlieferant! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 MIETGESUCHE Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 22.08.2022 bis 09.09.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit! Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Sommerurlaub von Mo., 15.08.22 bis einschl. Fr., 02.09.22 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (15.08.22 – 02.09.22) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (22.08.22 – 02.09.22) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Do., 29.09. und Fr., 30.09.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. 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    Zuletzt geändert: 28.07.2022
    Satzung_über_den_Anschluss_an_die_öffentliche_Wasserversorgung.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserver- sorgung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb- bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversor- gung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Be- darfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserab- nehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke be- schränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Was- serhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- zung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemein- de berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- gung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung ange- schlossen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grund- stücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst erge- ben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlus- ses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die aus- schließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallen- den Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- bereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom An- schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be- stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz über- nimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel fest- gestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder ge- schätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzutei- len. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- tet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebau- ung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei- tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grund- stücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grund- stücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordne- ten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingarten- anlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bau- liche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerun- det und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschoss- zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks ge- teilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke bei- tragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,38 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflä- chen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebühren- pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 3 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 54,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubik- meter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abga- benordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pau- schale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauscha- ler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fer- tigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundge- bühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum ange- rechnet. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebühren- bescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaf- fen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunter- nehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Ge- meinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkei- ten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsver- hältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht wer- den. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamt- schuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteu- ergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 11.10.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder- mann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 14.10.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 Hofflohmarkt in Schachen am 09.04.2022. Von 10- 14.00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem Hofflohmarkt in der Schachener Straße 90 ein. Verkauft wird Kinderkleidung von 0- 9 Jahren sowie Kinderspielzeug. Klamotten und Accessoires für die Mamies sind auch dabei.Weiter im Angebot sind Möbel , Wohnacces- soires etc. Alles, was das Flohmarktherz höher schlagen lässt. BAIENFURT Suche zur Unterstützung meines 1 Personenhaushalts eine Hilfe.Vor- aussichtlicher Bedarf alle 4 Wochen. 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Merkuria Zustelldienst Tel. 0751 2955 1666 info@merkuria.de www.merkuria.de Verteilen der Zeitung • in deinem Ort, direkt vor der Haustüre • einmal die Woche, immer mittwochs • Du bist mindestens 13 Jahre alt Jetzt auch über WhatsApp informieren und bewerben. Einfach QR-Code scannen! m/w/d *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. November 2023 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Martinsumzug Am Freitag, den 10. November 2023 findet der traditionelle Martinsumzug statt. Gemeinsam werden wir auch in diesem Jahr mit einem Laternenumzug durch die Gemeinde ziehen. Dies findet in Form eines Sternmarsches statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Festplatz. Der Kindergarten St. Martin startet um 17:00 Uhr über die Zeppelinstraße, Boschstraße und am neuen Kindergarten vorbei zum Festplatz. Der Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne startet um 17:30 Uhr von der Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) über die Friesenhäusler Straße zum Festplatz. Die Gemeindemitglieder sind eingeladen, sich den Kindern unserer Kindergär- ten anzuschließen. Natürlich wird der Heilige Sankt Martin hoch zu Ross dabei sein und die Geschichte der Mantelteilung auf dem Festplatz nachspielen. Es ist eine bewegende Geschichte eines Mannes mit großem Herz und Güte, der uns an die wahren Werte der Großzügigkeit und des Teilens erinnert. Bitte bleiben Sie mit Ihren Kindern hinter den Absperrungen und denken Sie da- ran, dass kleine Kinder nur ganz vorne etwas sehen können. Darüber hinaus bitten wir Sie, unbedingt die Flucht- wege für das Pferd freizuhalten. Der Laternenumzug geht anschließend ohne Pferd und Reiter weiter zum Schulhof. Im Anschluss an den Laternen- umzug laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein auf dem Schulhof ein. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken und für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen glücklichen Gesichtern und leuchtenden Laternen! Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenausschreibungen Stellvertretende Einrichtungsleitung für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeich- nen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschu- lung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung des zweigruppigen Kindergarten im Altbau. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Es erwarten Sie neugie- rige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemein- sam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil • Erzieher*in oder Bachelorabschluss Elementarbildung (Kindheitspädagogik) • Bereitschaft zu Verwaltungsaufgaben mit Anwendung der gängigen Programme • Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsver- mögen im Umgang mit dem päd. Team und der Kooperation mit der Fachbereichsleitung, den Leitungskolleg*innen sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen • Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine ra- sche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Stelle nach SuE 8b, in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang • Verfügungszeit im Umfang von 25 % für die Betreuungszeitanteile • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schrift- liche Bewerbung bis Sonntag, den 19.11.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemein- deverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in der Schenk-Konrad-Halle Wir bieten > Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) > Arbeitsstunden abhängig von den Veranstaltungen in der Schenk- Konrad-Halle Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 26.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Jagd am 23.11.2023 Aufgrund einer Jagd im Gebiet der L314 auf der Gemar- kung Baindt und Bergatreute (zwischen der Abzweigung Kiesgrube Hämmerle und der Abzweigung Bolanden Bergatreute) gilt in diesem Bereich am Donnerstag, den 23.11.2023 von 08:30 bis 12:30 Uhr eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bitte achten Sie die Beschilderung vor Ort. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Erinnerung Hauptprobe Wir möchten auch dieses Jahr alle Interessierten zu unse- rer Herbstübung recht herzlich einladen. Übungsobjekt ist die Biogasanlage der Familie Schnez in Sulpach. Beginn der Übung ist um 13:30 Uhr. Dieses Jahr unterstützen uns die Feuerwehr Baienfurt sowie das DRK Baienfurt-Baindt. Im Anschluss an die Übung besteht die Möglichkeit, das neue Löschfahrzeug zu besichtigen. Die Jugendfeuerwehr bewirtet Sie wieder gerne mit Kaf- fee, Kuchen und Getränken. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Wir trauern um unseren Kameraden Hermann Schmid Hermann trat im Januar 1993 in die Baindter Feuer- wehr ein und verrichtete zuverlässig und kamerad- schaftlich 25 Jahre aktiven Dienst am Nächsten. Für dieses außergewöhnliche Engagement gilt ihm unser aller Dank. 2018 wechselte er von der Einsatzabtei- lung in die Altersabteilung. Seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, auch über den Feuerwehrdienst hinaus, war Vorbild für alle Kameraden. Gerne un- terstützte er auch die Jugendfeuerwehr mit seiner Tatkraft. Er verstarb unerwartet und viel zu früh. „Bobbe“ war ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, der für seine Hilfe keine Gegenleistung erwartete. Für seine uneigennützige Tätigkeit für die Bürgerin- nen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief emp- fundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. November und Sonntag, 05. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. November Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Sonntag, 05. November Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Zur Information Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ Mit dieser treffenden Aussage von Christoph Lehmann laden wir Sie herzlich zum gemeinsamen Singen ein! Sin- gen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns ‚in Stimmung‘. Wir singen einfache Lieder aus ver- schiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 9.11., 7.12. 2023, 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Deutsche Rentenversicherung Rentensprechtag Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Ver- bindung zum Rentenversicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB-Züge fahren bis auf Weiteres nicht mehr zum Hafenbahnhof Die Deutsche Bahn hat gestern Nachmittag kurzfristig be- kanntgegeben, dass der Bahnhof Friedrichshafen Hafen aufgrund von Infrastruktur-Problemen bis auf Weiteres nicht mehr angefahren werden kann. Das betrifft auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Die Züge der BOB enden und beginnen deswegen bis auf Weiteres in Friedrichshafen Stadt. Wann der Bahnhof wieder geöffnet werden kann, ist nicht bekannt. Fahrgäste können zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 15. November 2023 um 19.00 Uhr Thema: Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa Herr Dr. David Merle von der Universitätsaugenklinik Tü- bingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl mobil +49 69 71049922, 85406240815 Deutschland +49 69 38079883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bitte beachten Sie, dass wir unsere erfolgreiche Vortrags- reihe ab 14. Februar 2024 mit interessanten und neuen Themen fortsetzen werden. Die Termine 2024 und The- men werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen. Wir bedanken uns für das große Interesse! Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 08.11.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorteile für Spender*innen:Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spen- der*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zu- gleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- bin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. November - 12. November 2023 Gedanken zur Woche: Das Leben hat ein Ziel: die Heimat bei Gott. Und weil es ein Ziel hat, *hat es auch einen Sinn - trotz aller Sinnlo- sigkeiten des Lebens. Ein Vorgeschmack auf diese Heimat ist das Gebet. Im Gebet bin ich schon ein wenig auf „Heimaturlaub“ Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November - 31. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 07. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - Elternabend zur Erstkommunion 2024 im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 08. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 09. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf den Mühlepark- platz Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. November - 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Pia Kreut- le, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Else Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 14.00 Uhr Schachen - Taufe von Luis Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ______________________________________ Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ______________________________________ Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plät- ze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Vorhinweis: Sulpach: Kapellenpflegeverein - Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die gelungene Sulpacher Kirbe! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Krabbelgottesdienst am 22.10.2023 Heute war ein ganz besonderer Krabbel- gottesdienst. Ein kleines Mädchen wurde getauft und so war bei uns einiges los. Viele Kinder, Eltern, Paten und Großeltern waren zu Besuch. Ganz spontan hat uns ein älterer Junge aus der Taufgesellschaft mit seiner Geige musikalisch unterstützt und mit seinem Spiel die eigentliche Taufe umrahmt, dafür nochmal vie- len Dank! Das war wunderschön und die Kinder waren von der Musik ganz verzaubert. Auch Elia aus der Bibel war heute da. Elia vertraute auf Gott und Gott versorgte ihn, indem er ihm Raben schickte, die ihm Essen brachten. Die Kinder durften die Raben sein und im Raum nach dem versteckten „Salzteig Brot” suchen, welches sie dann Elia brachten. Im Anschluss gestal- tete jedes Kind ei- nen Teller mit Por- zellanstiften. Pfarrer Schöberl begleitete uns heu- te, fand die rich- tigen Worte zum Thema und bezog das Ganze auch auf die Taufe, die nun stattfand. Zum Abschluss gab es noch „echtes” Laugengebäck, was reißenden Absatz fand. Es war schön, dass es heute so „lebendig” war. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien!!! Montag, 06. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Jahresabschluss Der beschlossene Jahresabschluss 2022 liegt vom 30.10. bis 12.11.2023 im Pfarrbüro zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- übermenschlicher. Angst und Hass sind stattdessen Gedanken zum Wochenspruch Vergebung als eine Co- ping-Strategie anzusehen, um mit den Folgen einer Verlet- zung umzugehen. Das ist in- zwischen psychologischer Konsens. Allerdings ist dieser Schritt zur seelischen Gesundheit angesichts der Gescheh- nisse in der Welt und im eigenen Umfeld oft genug ein geradezu übermenschlicher. Angst und Hass sind statt- dessen die dominierenden Haltungen. Unser Wochen- spruch weist einen Ausweg aus diesem Teufelskreis der Gewalt. Der Schöpfer selbst greift ein und baut mit der Vergebung eine goldene Brücke, die Begegnung, Ver- ständnis, Versöhnung und Neuanfang möglich macht. Als Christenmenschen sind wir Botschafter dieser Staatsrä- son des Himmels, fürchten keinen Menschen und treten für Vergebung und Versöhnung ein. Gott gebe uns Kraft und Mut dafür, auch in diesen Tagen! Ihr M. Schöberl, Pfarrer ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangeli- um Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus fin- det, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systema- tisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testa- ment? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journa- list nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und le- bensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. ---------- Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt ein Konzert zugunsten der Kir- chenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Wir konnten folgende Musiker/innen gewinnen: Kammermusikkreis - Posaunenchor - Thomas Kalkreuth - Konzertgitarrist - Stefan Braunwarth - Panflöte - Ev. Kirchenchor ---------- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. November 2023 - 18:00 Uhr Claudia Strittmatter ist aus dem Urlaub zurück und wird nun das für September geplante heitere Gedächtnist- raining durchführen. Fröhlich wollen wir uns ein wenig Gehirn-Jogging widmen und gute Tipps für Übungen für zu Hause mitnehmen. Mitzubringen ist gute Laune. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra ---------- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Kreative Montag bietet an November 06.11. K. von Bank: „Passend zum Fasnetsbeginn „Fet- ziges aus alten Krawatten“ 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beim Tabellenführer ohne Chance TSG Balingen II - SV Baindt 5:0 (2:0) Am Samstagmittag machte sich der Tross des SV Baindt auf, um zum weitesten Aus- wärtsspiel der Saison zu fahren. Der Aufstei- ger war zu Gast in Balingen, wo man auf die Zweitver- tretung der Regionalligamannschaft traf. Die Gastgeber führen die Tabelle der Landesliga 4 souverän an, stol- perten jedoch in der Vorwoche erstmals gegen den FV Olympia Laupheim. Auf Baindter Seite vertraute Trainer Rädel der Mannschaft, welche gegen Hohentengen den ersten Sieg einfahren konnte; lediglich Camara ersetzte den privat verhinderten Dischl. Auf dem Balinger Kunstra- sen wurde der SVB von Beginn an tief in die eigene Hälfte gedrückt, wobei die TSG II die Baindter Defensive immer wieder über ihre schnelle Außen Bedrängnis brachte. Nach mehreren Chancen für den Tabellenführer, inklusive Pfostenschuss (15.), ging der Gastgeber in der 22.Minute folgerichtig in Führung. Ein Fehlpass im Baindter Aufbau- spiel lockte Wetzel zu weit aus seinem Tor, Bader umkurv- te Baindts Nummer 1 und schob zum 1:0 ein (22.). Sieben Minuten später erhöhte Farkas nach einem mustergül- tigen Angriff zur verdienten 2:0-Halbzeitführung (29.). Die im ersten Durchgang eher harmlose Baindter Of- fensive kam mit frischem Wind aus der Halbzeitpause, wobei der eingewechselte Boenke (49.) und Kapitän Tho- ma (51.) den Anschlusstreffer knapp verpassten. Im Stile einer Spitzenmannschaft präsentierte sich die TSG II auf der Gegenseite dagegen eiskalt, Bader stellte mit seinen Tagestreffern zwei (52.) und drei (62.) innerhalb von zehn Minuten die Weichen auf Heimsieg. Im Anschluss an die- sen Doppelschlag war die Luft auf Baindter Seite raus, Balingen ließ nichts mehr anbrennen und erhöhte einmal mehr durch Bader auf 5:0 - der Endstand (75.). Damit verliert der SVB verdient mit 0:5 in Balingen, auch wenn man durch die starke Phase zu Beginn der zweiten Halbzeit die Partie eventuell nochmals hätte spannend machen können. Die TSG II wird in dieser Saison allerdings kein Gradmesser für den Aufsteiger aus Baindt sein, viel- mehr müssen Punkte gegen direkte Konkurrenten einge- fahren werden, um die Abstiegsränge zu verlassen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer (62. Kisanthan Nagara- sa), Tobias Fink (46. Philipp Boenke), Baba Camara (62. Jannik Küchler), Elion Kelmendi (64. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Lukas Wolf () Tore: 1:0 Silas Bader (22.), 2:0 Viktor Farkas (29.), 3:0 Si- las Bader (52.), 4:0 Silas Bader (62.), 5:0 Silas Bader (75.) Vorschau: Sonntag, 05.11 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Olympia Laupheim Jugendfußball D-Junioren SV Baindt - SV Wolfegg 2:1 An einem herrlichen Herbsttag, bei dem die Sonne für gute Stimmung sorgte, trafen sich die D-Jugend Teams des SV Baindt und des SV Wolfegg. Trotz des schönen Wetters war der Platz jedoch sehr matschig, was beiden Mannschaften einiges an Geschick und Einsatz abver- langte. Die Jungs aus Baindt wollten am letzten Spieltag ein Erfolgserlebnis sammeln. So begann die Mannschaft druckvoll und nach vielen vorausgegangenen Chancen brachte Mo seine Mannschaft in der 17. Minute in Füh- rung. Leider musste man bereits in der 21. Minute, nach dem ersten Torschuss der Gäste, den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen. Nach der Pause entwickelte sich ein munteres Spiel mit zahlreichen Chancen für den SV-Baindt. Beide Teams schenkten sich nichts, und die Zuschauer sahen einen intensiven Schlagabtausch. Die Zuschauer mussten sich jedoch bis zur 59. Minute gedulden bis Mo durch einen direkt verwandelten Eckball das 2:1 erzielte, was gleich- zeitig den Endstand darstellte. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude und Erleichterung beim SV Baindt groß. Ein spannendes D-Jugend-Spiel mit einem besonderen Highlight durch den direkt ver- wandelten Eckball! Die Spieler, Betreuer und Fans machten sich am Abend gemeinsam auf den Weg zum „Grünen Berg“, um den Tag bei Conny und Achim gebührend ausklingen zu las- sen. Bei gutem Essen, Getränken und toller Gesellschaft feierte man den Sieg und den Abschluss der Vorrunde. Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Felix S., Anton S., Max S. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 7:3 E-Mädels sichern sich mit Heimsieg den Herbstmeis- tertitel Nach gespielten 15 Minuten lagen unsere Mädels mit 0:3 zurück und keiner konnte es so richtig glauben. Ravens- burg legte los wie die Feuerwehr und schoss Tor um Tor. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl jeder: Heute wird das nichts mit der Herbstmeisterschaft. Doch es kam an- ders. Nach gespielten 18 Minuten gelang Margo nach einem schwachen Abschlag der Torspielerin das 1:3 und Isabella legte in Minute 21 noch vor der Halbzeit den An- schlusstreffer drauf. Nach der Halbzeit drehten unsere Mädels das Spiel komplett. Isabella (2), sowie Hanna (2) und Lena-Marie mit einem herrlichen Freistoßtor stellten das Ergebnis letztlich auf 7:3. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 8:1 Bereits 90 Minuten vor dem Spiel waren die FN-Mädels mit ihrem Trainer in Staig. Als unsere Mädels zum Treff kamen, war FN bereits auf dem Platz, verschwanden dann wieder zur 30-münitigen Besprechung in der Kabine. Sie wollten gut vorbereitet ins Spiel gehen und uns in der Tabelle überholen. Unsere Mädels machten allerdings keine Angebote und gingen ebenfalls hoch konzentriert ins Spiel. Torjägerin Lena Pfleghaar wurde gesucht und gefunden. So war das Spiel bereits zur Halbzeit entschie- den und auch die zweite Spielhälfte wurde von unseren Mädels bestimmt und mit 3:1 gewonnen. Es spielten und trafen Carla Seitner, Greta Heilmeier, Lena Alber (2), Fiona Meier (2), Amelie Metzler, Lena Pfleghaar (3), Lea Busam, Leonie Ziegler und Maylin Kretzer. C-Juniorinnen SGM SGM Baindt/Fronreute:SV Alberweiler 5:0 (Verbandspokal 25.10.) SGM Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/ Tannheim:SGM Baindt/Fronreute 4:9 (Meisterschaft 28.10.) SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 7:1 (Bezirkspokal 29.10.) C-Juniorinnen sind Herbstmeister und erreichen in bei- den Pokalwettbewerben die nächste Runde Eine fußballerisch strenge Woche liegt hinter unseren C-Mädels, die sie überaus erfolgreich mit Siegen in allen drei Spielen, zweimal Pokal und einmal Meisterschaft, bewerkstelligt haben. Im Verbandspokal empfingen wir am Mittwochabend mit dem SV Alberweiler einen durchaus namhaften Gegner, den wir im Spiel dann von Beginn an kontrollierten und am Ende souverän in die nächste Runde einziehen konnten. Am Samstag dann das Meisterschaftsspiel gegen die SGM aus Aitrach, das wir bereits in der ersten Halbzeit mit acht Toren entschieden. In der zweiten Halbzeit stellte sich der gegnerische Trainer dann besser auf uns ein und ver- stärkte die Abwehr und wir schalteten zwei Gänge zurück, um uns für das Pokalspiel am nächsten Tag zu schonen. Am Sonntag dann das Bezirkspokalspiel gegen die PSG Friedrichshafen, wo wir dann Ferien- und krankheitsbe- dingt einige D-Spielerinnen einsetzten, die sich jedoch alle hervorragend integrierten und mit Greta gar eine Dreifachtorschützin stellten. Mädels, das war eine hervorragende Fußballwoche, wo ihr in jedem Spiel gezeigt habt, welch klasse Mannschaft ihr seid und wo sich auch die Jüngeren schon nahtlos eingefügt haben. Torschützinnen aus den Spielen: Hedda, Jana, Greta, Lena, Vivienne In den Spielen zum Einsatz kamen: Sara Jukic (T), Vivi- enne Pogrzeba, Haifaa Alosh, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Jana Eiberle, Hedda Said, Greta Heilmeier, Lena Füssel, Pauline Preis, Sarah Leibfarth, Philina Ziegler, Ame- lie Metzler, Jana Rimmele, Maylin Kretzer B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute): SV Deuchelried 1:3 Samstag empfingen wir den Tabellenführer aus Deu- chelried, doch wir kamen gut ins Spiel und waren in der ersten Spielhälfte zunächst auch leicht feldüberlegen. Immer wieder kombinierten wir über Nora M., Sarah und Hedda auf die Außen die dann Gefahr vors Tor brachten. So war es Marie, die in der 25. Minute sich über links gut gegen drei Spielerinnen durchsetzte, den Ball von der Grundlinie schön hineinlegte auf Hedda, die den Ball mit einem herrlichen Schuss im Torwinkel unterbrachte. Leider verloren wir dann in der 33. Minute den Ball im Mittelfeld und dann ließen wir an drei Stationen die ballführende Spielerin passieren, die so den Ausgleich erzielen konnte. Nach dem Seitenwechsel machte Deuchelried gleich deut- lich mehr Druck und spielte körperlicher, doch unsere Konter blieben gefährlich. So konnte sich Stella gut durch- setzen und bediente Jana, die jedoch freistehend aus ca. 10 Metern an der Torfrau scheiterte. Im direkten Gegen- zug sprang uns dann im Strafraum der Ball unglücklich an den Arm und nach dem verwandelten Handelfmeter liefen wir einem Rückstand hinterher. In den letzten 10 Minuten warfen wir nochmals alles nach vorne und lo- ckerten die Abwehr zugunsten einer weiteren Stürmerin, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 liefen dann aber in der vorletzten Minute in einen Konter, der die Niederlage besiegelte. Trotzdem haben wir ein gutes Spiel gegen den Tabellen- führer gezeigt und hatten durchaus die Möglichkeit, das Spiel auch zu gewinnen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lena Füssel, Julie Acker, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmidt, Ma- rie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann AbteilungTischtennis Spende des Basar-Teams Vielen Dank für die tolle Unterstützung unse- rer Jugendarbeit durch die Spende des Ba- sar-Teams. Wir können das Geld für Spielm- aterial und einen geplanten Ausflug zum Bundesligaspiel der TTF Ochsenhausen gut gebrauchen. Herren 1 mit überzeugendem Sieg SV Baindt - SV Rissegg 9:4 Ohne unsere Nummer 1 Marcel Brückner rechneten wir mit einem sehr engen Spiel, das schnell auch verloren gehen könnte. Jedoch hatten unsere Gegner aufgrund von Krankheit noch größere Personalsorgen als wir und mussten mit 3 Ersatzspielern antreten. Wir starteten hervorragend in die Doppel, vor allem Wolf- gang Assfalg und Thomas Nowak siegten sehr stark gegen das Einserdoppel der Gäste. Aber auch das neu formierte Dreierdoppel Tobias Nowak und Frank Mark- wart spielte gut und konnte ebenfalls gewinnen. Fest eingeplant war der Sieg unseres Einserdoppels Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die mit ihrem 3:0 alle Erwar- tungen erfüllten. Die Einzelpartien starteten mit einem un- gefährdeten 3:0 Sieg von Philipp und einer sehr knappen 2:3 Niederlage von Wolfgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Tobi verpasste es, einen der ersten beiden knap- pen Sätzen zu gewinnen und war im 3. Satz dann chan- cenlos. Nico und Thommy hatten bei ihren Spielen kaum Probleme und konnten jeweils mit 3:0 gewinnen. Frank spielte gutes Tischtennis, kam aber leider nicht an seine Leistungsgrenze und verlor mit 1:3. Somit stand es nach der ersten Einzelrunde 6:3 für uns. Philipp und Wolfgang konnten dann im vorderen Paarkreuz alle Sätze, wenn auch oftmals knapp, gewinnen und den Vorsprung auf 8:3 ausbauen. Tobi kam mit dem immer besser werdenden Blockspiel seines Gegners schwer zurecht und schaffte es zunehmend seltener, mit seinem Topspin Punkte zu erzielen. Er verlor unglücklich in einem Marathonmatch mit 9:11 im 5. Satz. Zwischenzeitich hatte Nico am Neben- tisch mit teilweise spektakulären Ballwechseln bereits 3:0 gewonnen und so den Endstand von 9:4 sichergestellt. Nächstes Wochenende haben wir spielfrei, bevor am 11.11. das Auswärtsspiel in Lindau ansteht. Wir wollen unsere 5-Spiele-Siegesserie weiter ausbauen und an der Tabel- lenspitze bleiben. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäckerinnen, Flädle-Macherinnen und Helferinnen, die uns dieses Jahr wieder so tatkräftig auf der Oberschwabenschau und zwei Wochen vorher beim Kuchenverkauf bei der Fa. Elbs unterstützt haben. Das alles konnte nur mit eurem tollen Einsatz gelingen. Am Mittwoch, 08.11.2023 kommt Valentin Schmidt, von der Bäckerei Schmidt, zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert rund ums Thema Brot, von der Teigfüh- rung, Zutaten, Backzeiten, alles was ein gutes Brot eben ausmacht. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inter- essierten recht herzlich ein. Der im Programm angekündigte Besuch eines Weih- nachtsmarktes am Freitag, 15.12.023 führt uns dieses Jahr nach Freiburg. Bisher geplante Abfahrt in Baindt 9.00 Uhr. Nach der Ankunft in Freiburg bekommen wir von Frau Michaela Elbs eine kurze Münstereinführung. Nach einem kurzen Snack kann nach Lust und Laune in Freiburg gebummelt oder gleich der Weihnachtsmarkt besucht werden. Rückfahrt ca. 19.00 Uhr..... Damit wir die Busbelegung wieder gut planen können, bitten wir um Anmeldung in den nächsten 3 - 4 Wochen. Die Weihnachtsfeier mit Gesangsduo findet am Mitt- woch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Weihnachtliche Einstimmung bei Glühwein, Punsch und Gebäck. Eure Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Unsere Fahrzeuge Bei unserem nächsten Dienstabend am 07.11.2023 wird sich alles um das Thema „unsere Fahrzeuge“ drehen. Unsere Fahrzeuge sehen komplett unterschiedlich aus - und das hat seinen Grund. Welches Fahrzeug kommt für welchen Zweck in den Einsatz? Und was für Möglichkeiten haben wir mit unseren Fahrzeugen? Diesem interessan- ten Thema werden wir uns an diesem Abend in Theorie und Praxis widmen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Don- nerstag, den 9. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Baindter Repaircafe startet Reparieren statt wegschmeißen - das ist die Devise al- ler Repaircafes. „Und auch das Zusammenkommen ist schön“ - da waren sich alle Anwesenden zum Start der Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Initiative Repaircafe Baindt einig. Vier Interessierte sind aus Baindt dabei: „Wenn es läuft, kommen immer wel- che dazu.“ Man traf sich im Rathaus mit „Werklern“ aus Grünkraut. Dort hat die „Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.„ vor einem Jahr eine Reparatur-Werkstatt ins Leben gerufen und nun teilte man großzügig die ersten Erfah- rungen. Kleine Näharbeiten und Reparaturen an Fahrrä- dern würden inzwischen auch übernommen. Die rechtli- chen und technischen Absicherungen eines Repaircafes wurden besprochen und begeistert von Reparaturen er- zählt:“ ... bei denen einen der Ehrgeiz packt.“ Die Unter- stützung durch die Gemeinwesenarbeiterin sei wichtig, so die Grünkrauter. Auch in Baindt steht die Unterstützung durch „Lebensräume für Jung u. Alt“ in Aussicht. Um sich ein besseres Bild machen zu können, ist im No- vember ein Ausflug nach Grünkraut geplant. Weiter In- teressierte sind herzlich eingeladen: Freitag der 24.11., Abfahrt 15:14 Uhr, Treffen vor dem Rathaus. Bei Fragen: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65 Von links: Peter Kaltenmark, Vera Winter; Hans Winter, Tino Gocht, Dirk Gutzeit; Foto: A. Claßen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter „Bargeldlose Bezahlsysteme in Direktvermarktung und Hofgastronomie“ Bargeldloses Bezahlen liegt im Trend und hat nicht erst in der Zeit der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen. Auch in Betrieben mit Direktvermarktung, Fe- rienbetten oder Hofgastronomie äußern Kunden öfters den Wunsch, mit einer Karte oder mit Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. Um landwirtschaftlichen Betrieben verschiedene Bezahl- möglichkeiten für ihre Kundschaft aufzuzeigen, bietet der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaft- samt Biberach am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:00 Uhr eine überregionale online-Fortbildung an. Die Referentin Frau Dr. Sophia Goßner von der Baye- rischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie in Ruhstorf, ist Expertin auf dem Gebiet der bargeldlosen Bezahlsysteme. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 15. No- vember 2023 über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Veranstaltung wird überregional für die „Re- gion Oberschwaben / Bodenseekreis“ angeboten. Inte- ressierte landwirtschaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter aus dem Bodenseekreis und dem Land- kreis Ravensburg sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Ravensburg Stadtradeln 2023: Landkreis Ravensburg mit 2,6 Mio. Radkilometern so stark wie nie Kreis Ravensburg - Das Ergebnis ist offiziell: Der Landkreis Ravensburg verteidigt beim Stadtradeln auch in diesem Jahr bundesweit seinen starken 3. Platz in der Einwohn- erklasse zw. 100.000 bis 499.999 Einwohnern. Erneut hat die Aktion des Klimabündnisses eine sehr hohe Beteiligung im Landkreis Ravensburg hervorgerufen. Vom 24. Juni bis 14. Juli traten knapp 10.400 Radelnde drei Wochen lang in die Pedale. Mit insgesamt rund 2,6 Mio. geradelten Kilometern wurde das Vorjahresergebnis von ca. 2,3 Mio. Kilometern sogar noch übertroffen. Heraus- ragend: Vier Teilnehmende schafften sogar jeweils mehr als 3.000 km. Der Kreis Ravensburg belegt damit hinter dem Kreis Steinfurt und dem Kreis Borken (beide Nordrhein-West- falen) den dritten Platz in seiner Einwohnerklasse. Im Vergleich aller Einwohnerklassen reicht es für den Kreis Ravensburg bundesweit zu Platz 9. Und das noch vor fahrradaffinen Städten wie Freiburg oder Münster. „Ich freue mich sehr über diese großartige Leistung und bin richtig stolz. Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass das Radfahren zum Alltag der Menschen in unserem Land- kreis gehört“, so Landrat Harald Sievers. Mit dem Ziel, Wege mit dem Fahrrad anstelle mit dem PKW zur absolvieren, CO2-Emmisionen zu reduzieren und dabei noch etwas für die Gesundheit zu tun, nah- men 552 Teams u.a. Schulklassen, Vereine, Kommunen und Unternehmen an der Aktion teil. Insgesamt konnten so 422 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Vergleich der Städte und Gemeinden im Landkreis konnten die Radler/innen in der Stadt Ravensburg in die- sem Jahr mit 426.689 km den ersten Platz belegen (vor Altshausen und Leutkirch im Allgäu). Im Vergleich von Kilometerleistung je Einwohner/in hatten die Radelnden in der Stadt Altshausen mit ca. 80 km pro Kopf die Nase vorn (gefolgt von Fleischwangen und Eben- weiler). Deutschlandweit hat die Gemeinde Altshausen bei den Gesamtkilometern in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen erneut den ersten Platz eingenommen. Bestes Team im Landkreis wurde in diesem Jahr das Team „MI-KA-Sports“ mit sage und schreibe 71.000 zu- rückgelegten Kilometern vor dem „TEAM Vetter“ mit knapp 63.400 km und dem Team „Albert-Einstein-Gym- nasium“ aus Ravensburg mit 43.000 km. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Patientenfürsprecher Sven Stöckle ergänzt das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Ravensburg Der Landkreis Ravensburg hat einen neuen ehrenamtli- chen Patientenfürsprecher. Klaus Göppert ist bereits seit 2021 ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Landkreis Ravensburg. Nun unterstützt Sven Stöckle das ehrenamt- lich und unabhängig tätige Team. Seine ersten Erfahrun- gen und Eindrücke fasst er mit einem Zitat von Albert Schweitzer zusammen: „Menschen helfen zu können ist etwas Wunderschönes. Menschen nicht helfen zu kön- nen ist schlimm. Menschen nicht helfen zu wollen jedoch das Erbärmlichste.“ Weitere Informationen sind zu finden unter Patientenfürsprechende | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) Saisonkarten-Verkauf 2024 für das Ravensburger Spieleland startet Vorteilspreis gültig bis 12. November 2023 Spieleland-Fans aufgepasst: Ab sofort bis 12. November 2023 gibt es die Saisonkarte für 2024 zum absoluten Vor- teilspreis von nur 89,00 Euro pro Person. Mit der Saison- karte ist an 177 Tagen Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit vorprogrammiert. Dabei können sich die Gäste auf einen neuen Liebling freuen. Denn Klein und Groß können ab 2024 täglich den bekannten Hasen aus dem gleichnami- gen Ravensburger Spiel „Lotti Karotti“ persönlich treffen. Familien, die auch 2024 das Ravensburger Spieleland in vollen Zügen genießen möchten, haben vom 25. Oktober bis 12. November 2023 die Möglichkeit, ihre Saisonkarte 2024 zum absoluten Vorteilspreis von nur 89,00 Euro pro Person zu sichern. Außerdem profitieren Dauerkar- tenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesitzer vom 18. bis 28. April 2024 eine Be- gleitperson gratis mit in den Themenpark bringen kön- nen. Saisonkartenbesitzer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenloses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feri- endorf übernachten möchte, kann sich die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageskarte für das Museum Ravensburger. Lotti Karotti live treffen Alle Ravensburger Fans können eine ihrer Lieblingsfiguren zukünftig im Ravensburger Spieleland persönlich treffen. Infos auf der Website des Ravensburger Spielelands un- ter spieleland.de/saisonkarte. Kunstausstellung von LebensKUNST Liebe Unterstützer*innen von INIOS, wir laden Sie / Euch recht herzlich zur Kunstausstellung von LebensKUNST in die Filiale der Kreissparkasse Waag- haus (Marienplatz 28) in Ravensburg ein. Sie ist zu den Öffnungszeiten der Kreissparkasse vom 25.10 bis zum 03.12.2023 zu sehen. Hintergrund zur Ausstellung: Im Juni 2023 verwandelte sich die Don-Bosco-Schule in Hegenberg in ein großes Atelier. Unter der Anleitung der Künstlerin Miriam Saric aus Ravensburg gestalteten die Lehrer mit ihren 80 Schüler*innen viele verschiedene Kunstwerke. Unter dem Motto „Kunst für uns“ entstanden individuelle Rückblicke auf die vergangenen drei Jahre. Diese waren von Corona und der Neugestaltung des Schulgebäudes geprägt. Ob auf Leinwand gemalt oder mit Schablonen gewalzt, ob Collagen geklebt oder Gips- abdrücke anfertigt, ob sich die Schülerinnen und Schü- ler im Linoldruck übten, Graffitis sprühten oder gemein- sam an einer großen Holzplatte in einer Gruppenarbeit künstlerisch tätig waren. Mit jedem Material konnten die Schülerinnen und Schüler ihren Gefühlen und Gedanken Ausdruck verleihen. Das Projekt wird von der OWB, in Kooperation mit der Don Bosco Schule Hegenberg, im Rahmen von „Impulse Inklusion 2022“ umgesetzt und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! 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Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 8. Juli 2022 Nummer 27 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 25 Jahre Kunstkreis Baindt e.V. Vernissage am 17. Juli 2022 von 11:00 bis 15:30 Uhr im Rathaus in Baindt - musikalische Umrahmung durch Anna Hofmann an der Harfe - 2255 Vernissage am 17. Juli 2022 Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten vom Rathaus zu sehen: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2022 – Sichern auch Sie sich jetzt Ihre Gewinnchance Das STADTRADELN 2022 hat begonnen und auch dieses Jahr nehmen in Baindt wieder viele Rad- lerinnen und Radler an dieser tollen Aktion teil. Als Motivation und zur Belohnung hat sich das Rathausteam auch für das Jahr 2022 etwas überlegt. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahrenen Kilometern, als auch das Team mit den insgesamt am meisten gefahrenen Kilo- metern erhält eine kleine Überraschung. Außerdem dürfen sich drei weitere Stadt- radlerinnen oder Stadtradler über diese Kleinigkeit freuen. Diese werden aus allen aktiven Teilnehmenden ausgelost. Sie sind noch nicht dabei? Ergreifen auch Sie jetzt die Chance und melden Sie sich noch heute unter https://www.stadtradeln.de/registrieren an. Vorstellung der Ankerkonzeptionen für die Baufelder 1 und 2 im Fischerareal Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschos- sige Gebäude. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptver- gabe, bei der die Bewerber mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkie- rung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Derzeit werden Anliegerprojekte mit eigenen Projektideen gesucht, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusam- men das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung des neues Wohnquartiers im Fischerareal steht nun an. Am Dienstag, 12. Juli 2022 um 19:00 Uhr stellen die beiden Ankerprojekte in der Schenk-Konrad-Halle die Ankerkonzeptionen für die Baufelder 1 und 2 vor. Es wird erläutert, wie die gemeinschaftlichen Freianlagen geplant und realisiert werden und wie die Parkierung in den Baufeldern erfolgen wird. Außerdem gibt es Gelegenheit, Fragen aller Art zum Konzept- vergabeverfahren zu stellen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal . Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche sowie Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Absage der Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschos- sige Gebäude. Leider müssen wir die geplante Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, den 16. Juli 2022, aufgrund geringer Anmeldungen absagen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Allgemeine Information zur Gasversorgung in Deutschland Liebe Bürgerinnen und Bürger, „Die Lage ist ernst“ erklärte Bundeswirtschaftsminister Habeck in einer eigens anberaumten Pres- sekonferenz zum Thema Erdgasversorgung in Deutschland am Donnerstag, den 23. Juni 2022 in Berlin. Für eine Gasknappheit gibt es in Deutschland einen dreistufigen Notfallplan, der in der äußersten Stufe die Verteilung der knappen Ressourcen regelt. Bereits am 30. März 2022 wurde im Zusam- menhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine die erste Stufe dieses Plans ausgerufen. Angesichts des Rückgangs der Gas-Lieferungen aus Russland wurde nun am 23.06.2022 die Alarm- stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Deshalb gilt Erdgas nun als knappes Gut, weshalb die jetzt schon hohen Erdgaspreise voraussichtlich weiter ansteigen werden. Aus diesem Grund hat die Auffüllung der deutschen Gasspeicher nun oberste Priorität. Aktuell (Stand 30.06.2022) sind diese zu knapp 61 Prozent gefüllt und aufgrund von Revisionsarbeiten wird sich dieser Füllstand noch reduzieren. Um allerdings relativ gut durch den Winter zu kommen, wird angestrebt, die Speicher bis 1. De- zember auf mindestens 90 Prozent aufzufüllen. Hierzu bedarf es immenser Energieeinsparungen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten. Daneben sucht die Bundesregierung nach alternativen Anbietern für Erdgas und versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Versorgungssicherheit sei laut Herrn Habeck nach aktuellem Stand noch gewährleistet. Die Versorgungsunternehmen sollen vorerst noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. In absehbarer Zeit könnte der Gaspreis-Regler des Energiesicherungsgesetzes dennoch zum Ein- satz kommen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein, was nun bereits geschehen ist. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtimportmenge“ feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn in dieser Situation der Vorlieferant eine Preisanpassung zur Weitergabe von Beschaffungs- mehrkosten, wie im EnSiG vorgesehen, verlangt, dürfen die Energieversorgungsunternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen. Auch Gaslieferverträge mit Fixpreisen wären in einem solchen Fall von extremen Preissteigerungen betroffen. Die derzeitige Gaskrise infolge des Ukrainekrieges macht leider auch vor der Gemeinde Berg nicht halt, da viele Privathaushalte, Unternehmen und auch kommunale Gebäude auf den Energieträger Erdgas angewiesen sind. Zudem sind die Preise anderer Energieträger (Heizöl, Holzpellets, etc.) in den vergangenen Monaten ebenfalls schon deutlich angestiegen und werden voraussichtlich weiterhin ansteigen. Deshalb lautet nun das Gebot der Stunde, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen! Ich bedanke mich daher bei Ihnen allen für Ihr Engagement zum Energie sparen und Ihren wichti- gen Beitrag zur Sicherstellung der Wärmeversorgung im kommenden Winter. Gemeinsam können wir diese für uns alle schwierige Situation meistern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin wird vom Dienstag, 12.07.2022 auf Dienstag, 19.07.2022 verlegt. Uhrzeit von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Gemeindeverwaltung Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Ver- waltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Ver- waltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investi- tionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszah- lungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbe- trag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergeb- nisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushalts- jahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflich- tungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kredit- ermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 449.037,40 1.2 Summe Aufwendungen 520.970,56 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 - 71.933,16 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 32.178,62 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätigkeit 21.317,52 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 53.496,14 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstätig- keit -53.050,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittel- bestands zum Ende des Wirtschafts- jahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 446,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschafts- planunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -21.025,12 3 Bilanzsumme 1.720.004,83 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.173.961,44 € • Finanzvermögen 546.043,39 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordent- lichen Ergebnisses -16.025,03 € • Sonderposten 50.956,68 € • Rückstellungen 15.000,00 € • Verbindlichkeiten 1.040.298,10 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14.270,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von - 71.933,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ver- lustvortrag -16.025,03 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungs- kanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushalts- jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Was- serversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigen- betriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Mars- weilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsge- setzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 847.432,30 1.2 Summe Aufwendungen 724.407,58 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 123.024,72 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 231.500,98 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätigkeit 15.955,57 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 247.456,55 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstätig- keit -79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmit- telbestands zum Ende des Wirt- schaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 168.456,55 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschafts- planunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.961.187,78 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 4.880.490,42 € • Finanzvermögen 862.625,39 € • Abgrenzungsposten 218.071,97 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehl- betrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite un- ter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen -3.262,62 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergeb- nisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.144,33 € • Rückstellungen 564.313,00 € • Verbindlichkeiten 2.808.993,07 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigen- betriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Mars- weilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Fundsachen - DorfMusikFest Beim DorfMusikFest des Musikvereins Baindt sind meh- rere Kleidungsstücke, ein blauer Taschenschirm sowie ein schwarz/weißer Rucksack liegengeblieben. Die Gegenstände wurden im Rathaus abgegeben und können beim Fundamt an der Bürgertheke abgeholt wer- den. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07502/9406- 12 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 09. Juli und Sonntag, 10 Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Juli Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 10. Juli Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vor- schriften ab. Juli 08.07. Schützengilde Siegerehrung Schützenhaus 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + 10.07. Dachser-Cup 12.07. Vorstellung Ankerkonzeption SKH 12.07. Landfrauen Baindt e.V. JHV BSS 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Wunderschöner Wellnesstag im Kiga Son- ne, Mond und Sterne Hurra, hurra, der Wellnesstag war wieder da! Endlich durften unsere Kinder nach der Coronazeit den Wellnesstag wieder gemeinsam erleben und genießen. Am Donnerstag, den 30.06.2022 ließen es sich die Kin- der bei unserem Wellnesstag so richtig gut gehen. Bei wunderbar sonnigem Wetter hatten sie viel Spaß und Freude an den verschiedensten Wellnessangeboten und Wasserspielen. Auf einer Picknickdecke zu ruhiger Musik konnten sich die Kinder mit verschiede- nen Massagegeräten ver- wöhnen lassen oder auf un- serer F lugschauke l entspannen. In unserem Beauty-Salon konnten sie sich ihre Finger- und Fuß- nägel mit buntem Nagel- lack verzieren. Viel Spaß bereitete ihnen auch die Wasserrutsche, Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Planschbecken und der Wassersprenkler, unter dem sie sich abkühlen konnten. Auch die Wasserspiele durf- ten nicht fehlen. Mit verschiedenem Werkzeug haben die Kinder große, bunte Seifenblasen gezaubert. Die Kinder durften sich außerdem über eine leckere Stär- kung am Kindergartenkiosk freuen. Wir haben uns dieses Jahr für Würstchen im Wecken (Hotdogs) und Wasser- melone entschieden. Hmmm war das lecker! Dieser schöne Tag wird den Kindern noch lange im Ge- dächtnis bleiben - schöner könnte es in keinem Freibad sein. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Ausflug der Seesterngruppe nach Sulpach Seit dem Mai beschäftigten sich die „See- stern“-Kinder unseres Kindergartens mit Projekt „Insekten“. Es wurden dabei ver- schiedene Insektenarten genannt, sie in den Büchern an- geschaut und bei unseren Spaziergängen mit der Lupe gesucht und beobachtet. Wir haben über die Lebensweise der Mai-/Junikäfer, Ma- rienkäfer und Bienen gehört. Um über das Leben der Ho- nigbienen und die Arbeit mit ihnen zu erfahren, haben wir Familie Moosmann in Sulpach besucht. Frau Moosmann hat uns ihre Bienenstöcke gezeigt. Wir haben erfahren, wie der Imker die Bienen pflegt und welche Utensilien er braucht. Sie hat uns vorgeführt, wie ein Rauchgerät funk- tioniert. Jedes Kind durfte selbst in die Rolle des Imkers schlüpfen, in dem es den Imkerhut anprobieren durfte. Frau Moosmann hat uns auch die Schleudermaschine gezeigt, die wichtig ist, um den Honig aus den Waben zu schleudern. Am Schluss dieses interessanten und lehrreichen Vormit- tages gab es noch eine süße Stärkung für den Rückweg zum Kindergarten, nämlich leckere Honigbrote. Vielen Dank liebe Frau Moosmann! Zusätzlich haben wir auch noch ein Honigglas geschenkt bekommen. Diesen Ho- nig teilten wir mit all den anderen Kindern aus unserem Kindergarten. „Mhh, leckere Honigbrote!“ hieß es dann. Für diesen unvergesslichen Ausflug bedanken sich alle See- sternkinder und Erzieherinnen bei der Familie Moosmann! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Waldorfkindergarten „In jedem Kind wird unsere Erde neu“ Nach einer Absage wegen Regens in der Vorwoche und darauf folgenden Tagen des Bangens und Hoffens, war es nun letzten Mittwoch endlich soweit und wir konnten unser lang ersehntes Sommer- und Johannifest in all seiner Pracht ge- meinsam feiern. Die Wolken des Morgens zogen vorbei und freundlich blickte die Sonne in den festlich geschmückten Garten des Waldorf- kindergartens in Baindt. Mit dem ersten Läuten der Festtagsglocke zog eine kräftig singende und reich mit Blütenkränze geschmückte Kin- derschar, Hand in Hand mit Eltern, Großeltern, Geschwis- tern und Erzieherinnen hinaus auf die große Wiese. Die Kinder strahlten förmlich mit der Sonne um die Wette, als sich auf der Wiese dann Groß und Klein, Jung und Alt beim gemeinsamen Tanze drehten. Zurück in den Garten ging es mit dem rituellen Sprung übers Feuer. „Ich spring übers Feuer und werde ein Neuer!“ erklang es laut und freudig für jedes Kind, das, egal ob mit oder ohne Hilfe, zum Sprung ansetzte. Singen, Tanzen, Springen - das machte hungrig, aber da schuf ein farbenfrohes Buffet voller Köstlichkeiten rasch Abhilfe. Fleißige Elternhände hatten leckere deftige und süße Naschereien gerichtet und auf den im ganzen Gar- ten verteilten lauschigen Sitzgelegenheiten und Picknick- decken ließ es sich herrlich schmausen und plaudern. Die Kinder jedoch vergaßen bei aller Gemütlichkeit nicht, immer wieder zu lauschen, ob ein Glockenklang zu hören wäre. Und als endlich der helle Klang, das zweite Läuten der Festtagsglocke, ertönte, schwärmte die Kinderschar freudig aus, um die Spielstände zu erobern. Kleine Schiffchen, beladen mit den süßen Früchten des Sommers, wurden über das glitzernde Wasser gezogen. Im geheimnisvollen Schilfbrunnen hatte sich der Frosch- könig eingenistet und belohnte alle Kinder, die mit ihm und seiner goldenen Kugel spielten mit einem Filzfrösch- lein. Im Sandkasten thronte eine gar prächtige Burg und wer sich mit seinen Händen behutsam auf die Reise ins Innere der Burg begab, wurde mit funkelnden Edelstei- nen, die aus ihrem Tonmantel befreit werden mussten, belohnt. Am Johannifeuer brutzelte währenddessen das Stockbrot, hier war Geduld gefragt. Geschicklichkeit hin- gegen bedurfte es beim Angeln am Wasserstein und wer erfolgreich war, wurde mit leckeren Fischkeksen bedacht. Schließlich ertönte der dritte und letzte Glockenschlag und Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 läutete das Ende des Festes ein. Mit der Sonne im Herzen und einem Freund an der Hand, versammelten sich alle noch einmal auf der großen Wiese. Aus lauter Kehle und erfüllt von einem wunderbaren Fest sangen alle noch ein- mal gemeinsam ihr Sommerfestlied „Geh aus mein Herz und suche Freud“ .... Und Freude ließ sich an diesem Tag wohl im Überfluss finden! Allen die zu dieser Freude beigetragen haben, allen Mit- helfenden, sowohl Erzieherinnen als auch Familien, sei ein herzliches „Vergelt`s Gott“ gesagt. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Baindter Kinder erkunden den Land- tag Viele Luftballons schmückten den Ein- gang des Landtags von Baden-Würt- temberg: Am Samstag, den 2. Juli 2022 kamen rund 80 Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren aus verschiedenen Gemeinden, Städten und Landkreisen aus dem ganzen Land zum 5. Kindergipfel im Landtag zusammen - und einige Viert- lässlerInnen aus der Klosterwiesenschule waren mit dabei. „Ihr Kinder seid heute die Hauptpersonen“, sagte die Vor- sitzende des Bildungsausschusses Petra Häfner (Bündnis 90 die Grünen), bei der Begrüßung der jungen Gäste. „Hier ist eure Meinung gefragt.“ Danach folgte ein Stationenlauf durch den gesamten Landtag. Neben einer Kennenlernstation gab es Stationen rund um die Themen Landtag, Nachhaltigkeit, Mobilität, Schule, Frieden und Zusammenhalt. Auch Abgeordnete waren an den Stationen anzutreffen und standen den Kindern Rede und Antwort. Auch hier durften die Kin- der wieder ihre Wünsche loswerden: Auf dem Wunsch- bus konnten Wünsche an die Landespolitik angebracht werden. Auch ein buntes Rahmenprogramm durfte nicht fehlen: So nahm ein Zauberer die Kinder in Empfang, an Spielstationen konnten sie sich austoben und zum Ab- schluss gab es vom Eisfahrrad ein leckeres Eis. Begleitet wurden die Baindter Kinder von Frau Nandi (Schulsozialarbeiterin) und Frau Pechar (Klassenlehre- rin 4a). Ein besonderes Dankeschön geht an den Landesjugen- dring, der diesen Tag organisierte und ermöglichte. Die Bücherei zieht um Nächste Woche zieht die Bücherei um. Deshalb ist am Freitag, den 15.07.22 die Bücherei geschlossen. Am Mon- tag, den 18.07.22 ist die Bücherei wieder geöffnet zu den gewohnten Öffnungszeiten. Sie finden die neuen Räum- lichkeiten in der alten, roten Schulturnhalle zwischen den Betreuungsräumen. Zur Information Marktplatzfest Baienfurt 25 Jahre Nickelkarussell Hallo liebe Kinder aus Baindt, Baienfurt und Um- gebung, noch wenige Tage trennen uns vom Marktplatzfest in Baienfurt. Diese Attraktion ist wieder da und unser Ka- russell dreht sich an beiden Tagen für Euch, liebe Kinder, bis es dunkel wird. Selbstverständlich haben wir die Fahr- preise seit 25 Jahren für Euch nicht erhöht, so dass Ihr für 1 Euro 10-mal fahren könnt. Ist das nicht toll? Eure Eltern, Großeltern und Verwandte schickt Ihr in der Zwischen- zeit „zum Einkehren“ und ihr könnt nach Herzenslust viele Runden drehen. Das ganze Karussell-Team um Eberhard Thoma und Wal- ter Nägele ist für euch wieder voll im Einsatz und freut sich auf Euer Kommen. Viel Freude, Spaß und Vergnügen! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 MarktplatzfestBaienfurt am 16./17. Juli 2022 Samstag,16. Juli 14.30 Uhr Eröffnung des Marktplatzfestes 15.45 Uhr Luftballonmassenstart ab 16.00 Uhr Spiel und Spaß im „Kinderland“ ab 20.00 Uhr Musik und Unterhaltung auf dem Markt- platz Sonntag,17. Juli 09.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz anschl. Mittagstisch mit schwäbischen Speziali- täten ab 14.00 Uhr Spiel und Spaß im „Kinderland“ ab 11.00 Uhr Großer Flohmarkt in der Ortsmitte ab 12.00 Uhr Flohmarkt für Schüler und Jugendliche ab 19.30 Uhr Festlicher Abschluss mit dem Musikverein Bewirtung durch Vereine mit schwäbischen Spezialitäten, Weinbrunnen u.v.m. Kinderkarussell, Schminkstand, Wasserspiele, Bastelstände.... 20.15 Uhr Ziehung der Gewinnzahlen der Tombola mit vielen tollen Preisen. Landkreis Ravensburg Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmit- telverschwendung - Aktion „Gelbes Band“ an Obstbäu- men und Sträuchern lädt zum Pflücken ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Landkreis Ravensburg Telefonaktion für pflegende Angehörige am 19.07.2022 von 17 - 19 Uhr Der größte „Pflegedienst“ in Deutschland sind die pfle- genden Angehörigen. Sie pflegen über vier Millionen Pfle- gebedürftige, die im Alltag mehr oder weniger auf Hilfe angewiesen sind, in ihrer häuslichen Umgebung. Alles soll so organisieren sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Hierbei stoßen die Pfle- genden immer wieder auf neue Fragen und Probleme. In den Zeiten der Pandemie ist es für pflegende Angehörige immer schwieriger geworden, an wichtige Informationen zu kommen, jedoch hat sich der Beratungsbedarf rund um die Pflege in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Insbesondere wenn die Pflegesituation neu entstanden ist, bringt dies viele Fragen und ungelöste Probleme mit sich. Während der Telefonaktion der Kommunalen Pflegekon- ferenz (KPK) des Landkreises Ravensburg besteht die Möglichkeit, diese Fragen zu stellen. Expertinnen und Ex- perten aus dem Bereich der Pflege bieten eine allgemeine Beratung zu diesem Thema an. Ebenfalls können gezielt Fragen wie beispielsweise zum Thema Wohnen, Verein- barkeit von Pflege und Beruf, finanzielle Unterstützung und Entlastung durch Gesprächsgruppen gestellt werden. Die Telefonaktion findet am Dienstag, den 19.7.2022 von 17 - 19 Uhr statt. Unter der Nummer 0751/85-3322 errei- chen Sie folgende Experten und Expertinnen: Stefan Löff- ler (Pflegestützpunkt des Landkreises), Stefanie Wagner (Compass Pflegeberatung), Felix Brummbauer (AOK Bo- densee-Oberschwaben) und Gabriela Medesan (Sozial- station Schlier). Stadt Ravensburg Workshop anlässlich des Freiraumentwicklungskon- zepts am 13.07.2022 Die Stadt Ravensburg lädt zum Workshop anlässlich des Freiraumentwicklungskonzepts am Mittwoch, den 13.07.2022, um 18 Uhr im Schwörsaal, Marienplatz 28 ein. Im Rahmen der Onlinebeteiligungsplattform PinMit vom 13.5. - 12.6.2022 sind zahlreiche Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft eingegangen. Nun sollen vor der abschließenden Ausarbeitung die Zwischenergebnisse in einem öffentlichen Workshop gemeinsam beleuchtet und weiterentwickelt werden. Zum Auftakt des Abends werden die beauftragten externen Planer die bisher er- arbeiteten Zwischenergebnisse vorstellen. Im Anschluss besteht dann die Möglichkeit sich an Thementischen zu den Handlungsfeldern aktiv auszutauschen. Die Anregun- gen fließen dann final in den weiteren Planungsprozess mit ein. Moderativ begleitet wird der Prozess von der Bü- rogemeinschaft Sippel und Buff aus Stuttgart. Es wird um Anmeldung gebeten bei annett.eisele@ ravenburg.de, Tel. 0751 82-263. Alle Bürgerinnen und Bür- ger sind aber auch ohne Anmeldung herzlich willkommen. Finanzamt Ravensburg Information zur Grundsteuerreform Ausgabe von Vordrucken nur in Härtefällen nach Ver- einbarung eines Termins Am 30. März 2022 hat das Finanzministerium Baden-Würt- temberg zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft öffent- lich aufgefordert. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Diese Feststellungserklärungen müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (z.B. über Mein Elster; vgl. www.elster.de). In begründeten Einzelfällen, sog. Härtefälle, kann die Feststellungserklärung auch in Papierform eingereicht werden. Das Finanzamt hält für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die unter die Härtefallregelung fallen, Vor- drucke vor. Zur Ausgabe der Vordrucke ist beim Finanz- amt Ravensburg ein Termin zu vereinbaren. Das Terminvereinbarungssystem des Finanzamt Ravensburg ist rund um die Uhr auf der Homepage www.fa-ravensburg.de unter Service Termin- und Rück- ruf-system Terminvereinbarung erreichbar. Nach Ein- trag der Pflichtangaben ist auf der nächsten Seite das Anliegen „Grundsteuerreform“ auszuwählen. Alternativ können Termine auch unter der Rufnummer 0751 / 403- 717 (erreichbar: Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 und Mo. bis Do. 13.00 - 15.30 Uhr) vereinbart werden. Zu dem Termin sind der Personalausweis und das über- sandte Informationsschreiben mitzubringen. Auf Basis der Feststellung des Finanzamtes berechnet die Kommune die neue Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 erhoben wird. Bis dahin ist die Grundsteuer nach alter Rechtslage zu zahlen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von ins- gesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Aus- wirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Presse- mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungs- beihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag ge- prüft und im September 2022 ausgezahlt werden. Nach dem Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ soll die SVLFG der Anspruch- sprüfung die bei ihr zum 22. März 2022 erfassten Unter- nehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen (Un- ternehmerstatus, Flächen- und Tierzahlen) zugrunde legen. Die zusätzliche Prüfung der „Greening-Prämie in 2021“ soll über einen Datenaustausch mit den Stellen der Bundeslän- der, die für die EU-Agrarförderung zuständig sind, durchge- führt werden. Eine Antragstellung für die „Anpassungsbei- hilfe“ wird nicht erforderlich sein. In der verbleibenden Zeit wäre ein antragsbasiertes Verfahren nicht zu realisieren. Bis Ende Juli 2022 werden die rechtlichen Voraussetzun- gen für die „Anpassungsbeihilfe“ geschaffen. Aktuelle In- formationen wird die SVLFG laufend unter www.svlfg.de anbieten. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kosten- losen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemein- sam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausge- geben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimas- parbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 34: BürgerInnen - Energie Ein sozial-ökologischer Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit ge- schieht nicht (nur) auf internationaler - oder Bundesebene. Konkrete Maßnahmen und Projekt kön- nen auch vor allem lokal von Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Durch Zusammenschlüsse, Spenden und Engagement können zum Beispiel Projekte zum Auf- bau regenerativer Energien lokal vorangetrieben wer- den. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. beim Landesnetzwerk Ehrenamtlicher Energieinitiativen. Das Landesnetzwerk Ehrenamtlicher Energieinitiativen (LEE) der Landesanstalt für Umwelt in Baden- Württemberg (LUBW), vernetzt Energiegenossenschaften, örtliche und regionale Vereine, Initiativen und Energiearbeitskreise für erneuerbare Energien. Auf der Homepage der LUBW fin- den sich Informationen und Studien zum Thema erneu- erbare Energien und Zivilgesellschaft. Auch das Bündnis Bürgerenergie e.V. (www.buendnis-bu- ergerenergie.de) informiert über die Idee der Bürge- renergie. Die Homepage des Vereins bietet eine offene Plattform für alle Bürgerenergie-Akteure und diejenigen, denen eine klimafreundliche, dezentrale und demokrati- sche Energieversorgung am Herzen liegt. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Öffnungszeiten der Cafeteria Die Cafeteria ist wieder mittwochs von 14 - 17 Uhr geöffnet. (im Außenbereich und nur bei trockenem Wetter!) Nach langer coronabedingter Pause freuen wir uns, Sie wieder bei Kaffee und Kuchen in gemütlicher Runde be- grüßen zu dürfen. - Förderverein Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg LEV sucht Landwirt*innen für die Wildpflanzenvermeh- rung Mit Erfahrungen aus Ackerbau oder Sonderkulturanbau sowie Interesse an der Vermehrung regionalen Saatgutes sind Sie der richtige Betrieb für uns! Unserem „südlichen Alpenvorland“ fehlt es an Landwirt*in- nen und Interessierten, die Gräser und Kräuter unserer heimischen Wiesenarten vermehren. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Die Region benötigt diese dringend für ausgewogene Mischungen an Wildpflanzensaatgut. Angesichts des Bundesnaturschutzgesetzes, laut dem ab 2024 nur noch gebietsheimisches Saatgut ausge- bracht werden darf, und des Potenzials als mögliche Ein- kommensquelle für Ackerbaubetriebe organisierte der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg am 23.06.22 die Tagung „Regiosaatgutvermehrung im Süd- lichen Alpenvorland - Chancen und Herausforderungen beim Anbau von regionalem Wildpflanzensaatgut“ im Bauernhausmuseum Wolfegg. Ziel dieser Tagung war es, Interessierte, insbesondere Betriebe aus Acker- oder Sonderkulturanbau zu gewin- nen, die sich dieser großen Aufgabe annehmen möchten. Der LEV Ravensburg will den Einstieg mit Beratung und Sammlung des F0-Saatguts unterstützen. Teil des Tagungsprogramms mit einem Vortrag waren u. a. die Praktiker Werner Kuhn und Stefan Schäfler (Saat- gutvermehrer) sowie Johannes Rieger (Rieger-Hofmann GmbH). An der Podiumsdiskussion beteiligten sich neben dem Bürgermeister von Kißlegg Dieter Krattenmacher auch Franz Schönberger (Bauernverband Allgäu-Oberschwa- ben) und Robert Bauer (Geschäftsführer LEV Ravens- burg). Die Vorträge und Infostände sorgten für regen Austausch, konstruktive Diskussionen und Vernetzung unter den Teil- nehmenden. Es ist geplant, eine Gruppe für Neueinstei- gende zu gründen, die sich zukünftig zum Austausch und gemeinsamen Exkursionen treffen möchte. Wenn Sie sich für Saatgutvermehrung interessieren und Teil der Gruppe sein möchten, wenden Sie sich an info@ lev-ravensburg.de mit Ihrem Namen, Adresse und E-Mail sowie gegebenenfalls Ihrer Organisation/Institution. Maschinenförderung durch die Stuttgarter Hofbräu- Stiftung Dank des Stiftungsfonds der Brauerei Stuttgarter Hof- bräu in Kooperation mit dem Landesnaturschutzverband (LNV) konnten nicht nur dem LEV Ravensburg neue Ge- räte für den Naturschutz gefördert werden, sondern auch den NABU Gruppen Federsee und Bodensee-Reichenau. Neben vier akkubetriebenen Freischneidern und einer Motorsäge wurden auch außergewöhnlichere Geräte wie eine Drohne und ein Wiesensamensammler durch die Gelder finanziert. Alle Gerätschaften erleichtern die Arbeit für die Natur- schützer zeitlich und körperlich. Mit der Drohne können beispielsweise schwer zugängliche Bereiche in Moor- und Riedgebieten mit der integrierten Kamera der Drohne begutachtet werden. Der Wiesensa- mensammler hilft, heimisches Saatgut aus Wiesen ab- zuernten, das dringend für die Neuansaat und die öko- logische Aufwertung anderer Wiesen benötigt wird. Das müsste ansonsten händisch über eine Mahdgutübertra- gung erfolgen. Auch die akkubetriebenen Geräte sind in der Handhabung nicht nur rückenfreundlicher, sondern auch für beispielsweise steilere Hänge bestens geeignet. Außerdem sind alle Gerätschaften bei den jeweiligen Ein- richtungen ausleihbar. Zusammengefasst sind die Mitarbeitenden der Natur- schutzinstitutionen der Stuttgarter Hofbräu Stiftung sehr dankbar für die finanzielle Unterstützung. Jede Erleichte- rung der täglichen Arbeit ist willkommen und schafft Zeit und Raum für weitere Naturschutzprojekte. Peter-Max Zängerle mit dem selbst gebauten Wiesensa- mensammler als Anbaugerät für den Brielmaier Caritas Ravensburg Unterstützung bei Trennung und Scheidung der Eltern Psychologische Familien- und Lebensberatung der Cari- tas in Ravensburg plant ab Oktober ein Gruppenangebot für Kinder zwischen 8 und 11 Jahren Ziel ist es, Kinder bei der Bewältigung der Phase der familiären Neugestal- tung zu unterstützen und ihnen einen Rahmen zu bie- ten, in dem sie ihre Gefühle im Zusammenhang mit dem Trennungsgeschehen reflektieren können. Die einzelnen Stunden haben verschiedene thematische Schwerpunkte, die sowohl über Gesprächs- als auch kreativ-spielerische Elemente erarbeitet werden. Das Angebot umfasst 8 Termine von je 1,5 Stunden Dauer. Die Gruppengröße beträgt maximal 7 Kinder. In einem Vorgespräch mit Eltern und Kind wird das Kon- zept vorgestellt. Bei Interesse Anmeldung bis spätestens 30.09.22 über die Psychologische Familien- und Lebensberatung Allmandstr. 10 88212 Ravensburg Tel. 0751-3590150 pfl-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Landkreis Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Veran- staltungsreihe Demenz für Angehörige / Zugehörige und ehrenamtlich tätige Personen von Menschen mit Demenz in Aulendorf Eine 8-teilige kostenfreie Veranstaltungsreihe für An- gehörige/Zugehörige und ehrenamtlich tätige Personen von Menschen mit Demenz bietet das Fortbildung-Netz- werk Demenz ab 27.09.2022, immer dienstags von 14 – 16.30 Uhr, im Kath. Gemeindehaus St. Marin, Kolpingstr. 4, in Aulendorf an. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige und Ehrenamtlich tätige Personen zu stärken und so ein würdevolles Zu- sammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachrefe- renten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die Themen: Das Krankheitsbild Demenz, Wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit demenzkran- ken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote behandelt. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau, ist ein Angebot des Landratsamt Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Wegen der Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt statt. Anmeldeschluss ist der 19. September 2022. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz; Frau Marion Müller (Telefon 0751/7601-2040 (vormittags) / E-Mail marion. mueller@zfp-zentrum.de) Fortbildungsplanplan: www.zfp-web.de/forschung-und- bildung/netzwerk-demenz Landkreis Ravensburg Der Vorsitzende des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. Karlheinz Geppert und Regierungspräsident Klaus Tappeser präsentieren das neue Buch mit dem Titel: „Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübin- gen e. V. - Zusammen Heimat gestalten zwischen Schwä- bischer Alb und Bodensee“ Der Arbeitskreis Heimatpflege Tübingen im Regierungs- bezirk Tübingen e. V. hat die Zeit der Pandemie in den letzten beiden Jahren genutzt, um die langjährigen Ak- tivitäten, Wettbewerbe und Veranstaltungen des 1985 gegründeten Arbeitskreises in einer Veröffentlichung zu- sammen zu stellen. Die aktuell erschienene, 208 Seiten umfassende Publikation des Arbeitskreises beinhaltet zu- dem individuell gestaltete Beiträge der Mitgliedsvereine. Das mit zahlreichen Abbildungen gestaltete Buch bietet Überblick und Einblick in die Vielfalt der Heimatpflege im Regierungsbezirk zwischen Tübingen, Allgäu und Bo- densee. Es enthält nicht nur interessante Informationen, sondern soll auch Impulsgeber sein für weiteres Engage- ment in der Heimatpflege. Im Buch wird deutlich, wie sich der Begriff „Heimatpflege“ geweitet und versachlicht hat und von vielen neu interpretiert wird. Weltoffenheit und Heimatliebe sind in einer globalisierten Welt keine Ge- gensätze mehr. Zum Preis von 10 Euro kann das Buch über die Geschäfts- stelle, die beim Referat kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen des Regierungspräsidiums angeglie- dert ist, unter Heimatpflege-Tuebingen@rpt.bwl.de be- zogen werden. „Der Arbeitskreis gestaltet auf sehr unterschiedliche Art und Weise das gesellschaftliche und vereinspolitische Le- ben in unseren Gemeinden und Städten mit, und stärkt somit das Heimatgefühl. Die Mitglieder leisten durch ihre vielfältigen Aktivitäten einen wichtigen kulturellen Beitrag zur hohen Lebensqualität“, so Regierungspräsident und Schirmherr des Arbeitskreises Klaus Tappeser. Er bedankt sich bei allen Mitgliedern des Arbeitskreises für ihr ehren- amtliches Engagement: „Sie helfen mit, unsere Heimat zu erhalten und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.“ Weiterführende Informationen finden Sie auf der Home- page des Arbeitskreises https://heimatpflege-tuebingen. de. Hier gibt es auch Neuigkeiten zum aktuellen Wett- bewerb „Vorbildliches Heimatmuseum“ und zu den Hei- mattagen Baden-Württemberg in Biberach im Jahr2023. Hintergrundinformationen: Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tü- bingen e. V. ist der Dachverband für rund 30 Mitgliedsver- eine im Regierungsbezirk Tübingen, die sich intensiv der vielfältigen Förderung von allem „Heimatlichen“ widmen. Das Spektrum der möglichen Tätigkeitsbereiche ist dabei weit und umfasst unter anderem Bereiche wie: Pflege der Volksmusik, des Volkstanzes, des Chorgesangs, Förde- rung der Fastnacht, der Mundart und der Trachten, der Heimat- und Landesgeschichte, der Volks- und Landes- kunde, der Heimat- und Freilichtmuseen, der Erhaltung historischer Bausubstanz oder auch Schutz und Pflege Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 von Natur und Landschaft. Heimatpflege bedeutet für den Arbeitskreis, vorwiegend mit ehrenamtlichen Engagement den wiedererkannten hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Den Baum vor der Fällung richtig einschätzen Eine neue Präventionsbroschüre der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) er- klärt die sieben wichtigen Merkmale der Baumbeurteilung. Angenommen Sie möchten einen Baum fällen: Wissen Sie, was am Baum anzusprechen ist, was sie im Blick haben müssen? Kennen Sie die sieben Merkmale, die zu beachten sind, damit die Baumfällung sicher gelingt? Die Erfahrung zeigt, dass der Baumbeurteilung vor der Fäl- lung oft zu wenig Beachtung geschenkt wird. Die traurige Konsequenz: Viele schwere und tödliche Arbeitsunfälle bei der motormanuellen Fällarbeit lassen sich nicht zu- letzt auf Mängel bei der Baumbeurteilung zurückführen. Inhalte der Broschüre Mit der neuen Präventionsbroschüre „B47 - Baumbeur- teilung“ gibt die SVLFG den Leserin- nen und Lesern einen kompakten Leitfaden an die Hand, der hilft, den sieben Merkmalen einer Baumbeurteilung die nötige Beachtung zu schenken: • Baumhöhe • Baumkrone • Äste • Stammverlauf • Gesundheitszustand • Stammdurchmesser • Nachbarbäume und Umgebung Fotos, Cartoons und leicht verständliche Erläuterungen helfen, zu fällende Bäume richtig einzuschätzen und daraus folgernd die passenden Werk- zeuge und Techniken für die Fällarbeit auszuwählen. Darum ist die Baumbeurteilung wichtig Jeder Baum ist individuell in seiner Merkmalsausprägung, keiner ist wie der andere. Daher ist die Beurteilung des Baumes vor der Fällung grundlegend für die Arbeits- sicherheit. Die Ansprache, also das Erkennen und das Einschätzen der relevanten Baummerkmale, ist deshalb die wichtigste Maßnahme vor der Fällung. Ihr Ziel ist es, zu beurteilen, wie der Baum sicher gefällt werden kann. Broschüre kostenlos anfordern Die SVLFG-Broschüre kann unter www.svlfg.de/b47 kos- tenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Dru- ckexemplare können telefonisch unter 0561 785-10339 oder online über die Seite www.svlfg.de/broschueren-be- stellen anfordern. SVLFG auf der INTERFORST Die richtige Baumbeurteilung ist auch ein Themenschwer- punkt am Messestand der SVLFG auf der INTERFORST vom 17. bis 20. Juli 2022 in München. Die Besucherinnen und Besucher erwarten Praxisvorführungen zur Baumfäl- lung, eine Umfrage zur Netzverfügbarkeit, Informationen zur Stockbeurteilung sowie Baumkletter-Vorführungen und noch einiges mehr. Die SVLFG präsentiert sich in Halle B6 am Stand Nr. 12 sowie auf dem Freigelände F8. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. Juli - 17. Juli 2022 Gedanken zur Woche Gott wird diejenigen nicht vergessen, die sich selbst vergaßen, um an andere zu denken. Aurelius Augustinus Samstag, 09. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. Juli - 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Anna und Johann Bergen, Aga- the und Adam Zimmermann, Marta und Josef Haug, Jahrtag: Kurt Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche Dienstag, 12. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 13. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 14. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 15. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschlie- ßend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll- Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine Abordnung von unserer Mu- sikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Galaterbrief 6,2 Sonntag, 10. Juli 4. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Montag, 11. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. Juli 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfarrer Schö- berl - „1700 Jahre freier Sonntag“ Mittwoch, 13. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Geteiltes Leid ist halbes Leid - geteilte Freu- de doppelte Freude. - Da ist was dran: Wenn ich schwierige Herausforderungen mit anderen gemeinsam angehe, verlieren sie etwas von ihrem Schrecken. Deshalb sind wir als Gemeinde miteinander unterwegs - begleitet von Gott höchstpersönlich und von ihm auch motiviert und dafür gestärkt. Wo wir nacheinander schauen, uns füreinander interes- sieren und mit anpacken, wo Herausforderung sonst zu groß wäre, erfüllt sich etwas vom großen Auftrag, den Jesus uns gegeben hat: Und dies ist das Gebot das wir von ihm haben, dass werGott liebt, auch seine Geschwis- ter liebt. - Gottes Segen fürs gemeinsame Lastentragen - und fürs gemeinsame Freuen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer ger- ne persönlich. Hierzu wollen wir den Be- such bei Ihnen gerne anmelden. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- „1700 Jahre freier Sonntag“ - Se- niorenkreis am 12.7. Was selbstverständlich ist, schät- zen wir manchmal erst dann, wenn wir es nicht mehr haben. Damit uns das beim Sonntag nicht passiert, ist es wichtig, sich über seine bib- lischen und gesellschaftlichen Ur- sprünge bewusst zu werden, um sich diese Auszeit für Leib und Seele nicht mehr nehmen zu lassen. Wer sich gern auf diese Entdeckungsreise ein- lassen will, ist unabhängig vom Alter um 14.30 Uhr herzlich dazu ins Ev. Gemeindehaus eingeladen. - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Evange- lischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zum Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pfarrer Eberhard Seyboldt wird uns mit einem aktuellen Thema überra- schen. Wir dürfen also gespannt sein auf diesen Abend. Achtung wir beginnen um 18:00 Uhr. Eure PNS ---------- Der Kreative Montag startet wie- der durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 11.07. Walter Feil: „Kleine Blumen - ganz groß!“ 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Dachser-Cup 2022 Am Wochenende 9./10. Juli findet nach zwei- jähriger Pause wieder der Dachser-Cup auf dem Sportgelände Klosterwiese statt. Ein Fußballhöhepunkt unserer Jugendfußbal- labteilung. DATUM: SAMSTAG 09.07.2019 D-JUNIORINNEN JG. 09/10 E1 JUGEND JAHRGANG 11 E2 JUGEND JAHRGANG 12 SONNTAG 10.07.2019 F1 JUGEND JAHRGANG 13 F2 JUGEND JAHRGANG 14 BAMBINI JAHRGÄNGE 15/16 Vorbereitungsspiele 1. und 2. Mannschaft Sonntag, 10.07.22 11.00 Uhr: TSV Berg III - SV Baindt II Freitag, 15.07.22 19.00 Uhr: SV Baindt - TuS Immenstaad Sonntag, 17.07.22 15.00 Uhr: SG FV Waldburg II - SV Baindt II Donnerstag, 21.07.22 19.00 Uhr: SC Bürgermoos - SV Baindt II Sonntag, 24.07.22 11.00 Uhr: SV Bolstern - SV Baindt Sonntag, 31.07.22 Voraussichtlicher Saisonstart SVB und SVB II Juniorinnenfußball D-Juniorinnen - Turnier der Herbstmeister in Stuttgart 10 Herbstmeisterteams aus verschiedenen Bezirken in Ba- den-Württemberg waren eingeladen und trafen sich am Samstag, 25.06.2022 auf dem Sportgelände der SG Stutt- gart-West. Mit zwei 9-Sitzern ging es am frühen Sams- tagmorgen bei schönstem Wetter über Ulm auf die A8 gen Stuttgart. Um 9:45 Uhr wurde der Zielort erreicht und um 10:30 Uhr stand dann auch schon das erste Gruppenspiel gegen das Heimteam an. Unsere Mädels, allen voran unsere Torspielerin, waren extrem nervös, viele Fehler schlichen sich ein und folglich kamen sie dann auch gleich mit 1:5 unter die Räder. Dabei gelang Hedda mit einer Direktab- nahme nach Eckball von Jana, allerdings der schönste Treffer des Spiels. Auch im zweiten Spiel gegen Normania Gmünd kassier- te unser Team nach 2 Minuten einen Gegentreffer, legte danach aber ihre Nervosität ab und drehte durch Treffer von Sophie und Hedda das Spiel. Die folgende längere Pause nutzten unsere Spielerinnen zum Mittagessen. Danach ging es gegen die Mädels aus Aach-Linz. Auch hier kassierte unser Team bereits nach 2 Minuten einen vermeidbaren Gegentreffer, schafften es aber in den folgenden 18 Minuten, trotz klarer Feldüber- legenheit nicht mehr den Spielstand zu verändern. Danach war die Konstellation in der Gruppe so, dass un- sere Mädels gegen den VFL Sindelfingen gewinnen muss- ten und die Aach-Linzer Mädels gegen Normania-Gmünd nicht gewinnen durften, dann wäre das Halbfinale er- reicht. Unsere Mädels waren „on fire“, wollten unbedingt ins Halbfinale. Jana, Vivienne und Malena stellen schon nach der Hälfte der Spielzeit auf 3:0 und im Parallelspiel führte Gmünd mit 1:0 was das Halbfinale bedeuten würde. Un- sere Mädels hielten das 3:0. Auf dem Nebenplatz drehte allerdings Aach - Linz das Spiel und war somit im Halbfi- nale gegen den FC Eislingen, was sie klar und deutlich mit 3:0 verloren. Im anderen Halbfinale schlug die SG Stutt- gart - West die TSG Hoffenheim mit 1:0. Im Finale kam es zum Neunmeterschießen, was die SG Stuttgart-West für sich entscheiden konnte. Unsere Mädels waren natürlich etwas entäuscht, vor al- lem, weil das Erreichen des Halbfinales durchaus mög- lich war. Letztes Saisonspiel D-Juniorinnen am Samstag, 02. Juli 2022 FV Bad Waldsee - SG Baindt/Fronreute 0:12 Nachdem das Spielergebnis vom Schiedsrichter zunächst mit 12:0 für Bad Waldsee ins DFB-Net gemeldet wurde, war in der WhatsApp Gruppe der D-Mädels einiges los, Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 hatten sie ihr Spiel doch klar gewonnen. Dass es für die Waldseer Mädels heute zu ihrer höchsten Saisonniederlage kam, war vor allem auf eine sehr gute Leistung unseres Teams zurückzuführen. Etwas Glück war dann auch dabei, vor allem als Torspielerin Sara bei einer Rettungsaktion etwas zu spät aus ihrem Tor kam und die auf sie zulaufende Stürmerin foulte. Da sie lt. Schiri Ulm neben der Stürmerin, auch noch den Ball traf und auch die Absicht, den Ball zu spielen, klar erkennbar war, gab es für Sara nicht die Rote Karte und ihr Team konnte zu Siebt weiterspielen. Das taten unsere Mädels dann richtig gut, nutzten die Räume, ihr Passspiel war sehr gut und auch die Torschussstatistik war gegenüber den letzten Spielen viel besser. Es spielten und trafen: Sara Jukic, Victoria Wertmann (2), Jana Eiberle (4), Franziska Bayer, Hedda Said (2), Vivi- enne Pogrzeba (2), Sarah Leibfarth (2), Jana Rimmele und Pia Schwegler Glückwunsch an unsere Mädels zur Vizemeisterschaft! 11. Dachser-Cup 2022 mit über 75 Teams Es ist wieder so weit, der Dachser-Cup geht nach zwei- jähriger Pause an diesem Wochenende in die elfte Runde und über 600 Spielerinnen und Spieler werden sich in über 75 Mannschaften auf dem Sportgelände Kloster- wiese um die begehrten Pokale duellieren. Den Auftakt machen am Samstag, 09. Juli die D-Mäd- chen (Jahrgang 2009/10) ab 09:00 Uhr. Gruppe A: SGM Baindt/Fronreute I, SGM Aichstetten/Aitrach, PSG Friedrichshafen, FV Bad Waldsee, SV Jungingen Gruppe B: SGM Baindt/Fronreute II, TSB Ravensburg, TSV Tettnang, RW Salem, SGM Eglofs/Heimenkirch Am Samstagnachmittag finden parallel das E1-Jugendt- runier und das E2-Jugendturnier statt. Start für beide Turniere ist um 12:30 Uhr. E1-Jugend (Jahrgang 2011) Gruppe A: SV Baindt, SV Weingarten II, SV Vogt, TSV Berg Gruppe B: FC Wangen, SV Arnach, SG Baienfurt, SV Reute Gruppe C: SV Weingarten I, SV Haisterkirch, TSB Ravensburg, SGM Gebrazhofen E2-Jugend (Jahrgang 2012) Gruppe A: SV Weingarten, SG Baienfurt I, SV Haisterkirch, SGM Ge- brazhofen, SV Vogt Gruppe B: SV Baindt, TSV Berg, SV Reute, FC Wangen, SG Baienfurt II Insgesamt 28 Mannschaften werden sich am Sonntag- morgen, 10. Juli im F1-Jugendtrunier und F2-Jugendtur- nier duellieren. Beginn beider Turniere ist um 09:00 Uhr. F1-Jugend (Jahrgang 2013) Gruppe A: SV Baindt, SG Aulendorf, TSV Grünkraut, SGM Aufheim, SV Arnach, SV Bergatreute, SV Haisterkirch Gruppe B: SG Baienfurt, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, TSG Bad Wurzach, TSV Tettnang, SV Weingarten, TSV Berg F2-Jugend (Jahrgang 2014) Gruppe A: SV Haisterkirch, SV Weingarten, TSB Ravensburg I, TSV Tettnang, TSV Grünkraut, SG Baienfurt, SGM Aufheim Gruppe B: SV Baindt, SG Aulendorf, SV Bergatreute, SGM Fischbach, SV Blitzenreute, SV Schmalegg, TSB Ravensburg II Den Abschluss des zweitägigen Turniers machen am Sonntagnachmittag die Bambinis (Jahrgang 2015/16). Beginn des Turniers ist um 14:00 Uhr. Gruppe A: SV Baindt I, SG Baienfurt I, SV Haisterkirch I, SV Weingar- ten I, TSV Eschach I, SGM Aufheim I Gruppe B: SV Weingarten II, TSB Ravensburg, SV Schmalegg I, SV Baindt II, SG Baienfurt II, SV Haisterkirch II Gruppe C: SGM Aufheim II, SV Haisterkirch III, SG Baienfurt III, TSV Eschach II, SV Baindt III, SV Schmalegg II An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl gesorgt. Alle Spielerinnen und Spieler und die Jugendfußballabteilung SV Baindt freuen sich über zahlreiche Zuschauer. Weitere Informationen wie die Spielpläne können Sie sich von unserer Homepage www.sv-baindt-fussball.de entnehmen. Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Hege-Nonnenhorn 1:2 (1:0) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Argental/Tannau 1:0 (1:0) Im Heimspiel gegen die SGM Argental/Tannau gab es für unsere C1-Junioren am Ende den ersten Sieg in der Rückrunde, welcher mehr als verdient war. Von Beginn an zeigten die Jungs eine disziplinierte Leistung und ließen die gegnerischen Angreifer nicht in Erscheinung treten, während man selbst versuchte, das Spiel zu gestalten. Ein erster Distanzschuss durch Moritz Bürkle verfehlte aber noch das Ziel. In dieser Phase hatten dann auch die Gäste ihre gefährlichste Chance im Spiel. Ein Freistoß aus dem Halbfeld aufs Tor konnte Torspieler Lars Präg gekonnt abwehren. Kurz vor der Pause dann der erlösen- de Führungstreffer. Wieder war es Moritz Bürkle, welcher klasse von seinen Mitspielern freigespielt wurde und vor dem gegnerischen Torwart cool blieb und den Ball zur 1:0 Führung versenkte. In der zweiten Halbzeit änderte sich am Spielgeschehen nicht viel. Unsere C-Junioren be- stimmten das Spiel, konnten aber offensiv nicht für die Entscheidung sorgen, sodass es bis zum Schluss span- nend blieb. Doch wirklich gefährlich wurden die Gäste in diesem Spiel nicht mehr, sämtliche Angriffe wurden von der Abwehrreihe um Benjamin Stiefvater und Nico Reck ein ums andere Mal abgefangen. Als der Schlusspfiff er- tönte, war dementsprechend der Jubel über den ersten Saisonsieg groß. Es spielten: Lars Präg, Benjamin Stiefvater, Felix Singler, Lennard Schwarz, Magdalena Dittmann, Moritz Bürkle, Amar Ajdarpasic, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Enrico Laratta, Nico Reck, Maximilian Remsch, Filip Mitevski D-Junioren TSV Berg I - SGM Baindt/Baienfurt 1:1 (0:1) Im Gastspiel beim TSV Berg wollte die D1 auf die fulmi- nante Leistung aus der Vorwoche (8:0 Sieg gegen FV Langenargen) aufbauen und gegen den Tabellennach- barn zählbares mitnehmen. In einem ausgeglichenen Spiel mussten die Zuschauer lange Zeit auf Tore warten, ehe der Schiedsrichter unmittelbar vor der Halbzeit berech- tigterweise einen Strafstoß für unsere U13 gab und Linus Kaplan diesen sicher verwandelte. In der zweiten Hälfte verpasste es die SGM die Führung auszubauen und muss- te unglücklicherweise in der 40. Minuten den 1:1 Ausgleich hinnehmen, welcher auch das Endergebnis widerspiegelte. Es spielten: David Nidens, Benjamin Zentner, Dennis Dill, Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Luis Arnold, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Linus Kaplan, Aulon Maloku, Niklas Alber, Julian Kutter, Ole Buchmüller D2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Fronhofen/Blitzenreute I 3:2 (2:0) Ihr letztes Saisonspiel gewannen die D2-Junioren mit 3:2. Tore für die SGM trafen zwei mal Abel Lechli und einmal Gianni Di Maggio. Es spielten: Ruwen Hund, Kilian Kaplan, Nina Klumpp, Raphael Po- neß, Abel Lechli, Lukas Urbanczyk, Redon Beluli, Anes Ajdarpasic, Paul Locher, Rafael Kaplan, Piet Hannatzsch, Gianni Di Maggio, Luka Novakovic D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III - SV Reute II 2:3 (0:0) Zum letzten Spieltag empfing die D3 den SV Reute II. Nachdem es zur Halbzeit noch torlos 0:0 stand, traf im zweiten Durchgang Georg Korkis zur Führung für die Gastgeber. Zwei Gegentreffer der Reuter drehten zwi- schenzeitlich das Spiel, ehe erneut Georg zum Ausgleich für die SGM traf. Doch nur eine Minute später traf erneut Reute zum 2:3 Endstand. Es spielten: Luis Vujica, Joel Lanz, Batuhan Hazar, Georg Korkis, Jan- nik Krestle, Alexander Kihn, Jonas Elbs, Berat Agca, Janos Plaud, Nevio Silaghi E-Jugend SGM Vogt/Karsee - SV Baindt 6:4 (4:3) Am letzten Spieltag ging es für unsere E-Jugend zur SGM Vogt/Karsee und gleichzeitig ins Fernduell um die Meis- terschaft mit der SG Baienfurt. Vogt, welche in der Vor- woche noch deutlich gegen Baienfurt verloren hatten (0:9), verstärkten sich für das Spiel gegen unser U11 mit sehr guten Spielern aus der E1, was zwar Regelkonform ist, aber wenig mit Fair Play zu tun hat. So mussten sich die Baindter Jungs von Beginn an gefährlichen Angriffen aussetzen und bereits nach neun Minuten zwei Gegentref- fer hinnehmen. In der Folge kam die E-Jugend besser ins Spiel und konnte die Partei durch Tore von Leon, Anton und Lucca zwischenzeitlich sogar drehen. Vogt gab sich aber noch nicht geschlagen und ein Doppelschlag ihres besten Spielers kurz vor Pause brachte die Hausherren wieder in Führung. Mit dem Resultat von 4:3 ging es dann auch in die Halbzeit. Im zweiten Durchgang bekamen die Zuschauer weiterhin ein ausgeglichenes Spiel zu sehen und mussten zunächst das 5:3 für Vogt sehen, ehe sie über den Anschlusstreffer von Leon jubeln durften. Das sechste Tor für Vogt Mitte der zweiten Halbzeit stellte den 2-Tore-Vorsprung wieder her und sollte auch der letzte Treffer an diesem Tag bleiben. So musste sich die E-Ju- gend am Ende Vogt knapp geschlagen geben. Es spielten: Matteo, Yigit, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Rafael, Benedikt, Max Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Samstag, 25.06 09:00 Uhr - D-Juniorinnen: Dachser-Cup 12:15 Uhr - D1-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/ Baienfurt 12:30 Uhr - E1-Jugend: Dachser-Cup 12:30 Uhr - E2-Jugend: Dachser-Cup 14:30 Uhr - C-Junioren: TSV Berg II - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 10.07 09:00 Uhr - F1-Jugend: Dachser-Cup 09:00 Uhr - F2-Jugend: Dachser-Cup 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Hergensweiler/Schlachters - SGM Baindt/Baienfurt 14:00 Uhr - Bambinis: Dachser-Cup TC Baindt e.V. Viele spannende Spiele gab es am ver- gangenen Wochenende zu sehen, da alle Mannschaften im Einsatz waren: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TA SV Steinhausen-Rottum - TC Baindt 3:3 Am vergangenen Freitag machte sich unsere U15 gut ge- launt auf zum Auswärtsspiel beim SV Steinhausen-Rot- tum. Nach einem verregneten Vormittag hatten wir gro- ßes Wetterglück und Top-Platzbedingungen für unser Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 4. Saisonspiel.Christiane Haupter konnte den positiven Schwung aus dem erfolgreichen letzten Spieltag mitneh- men und siegte erneut klar in zwei Sätzen. Schöne und absolut sehenswerte Ballwechsel lieferte sich auch Jo- hannes Neubauer, der auf Nummer 2 spielte. Doch reich- te es schlussendlich diesmal leider nicht zum Sieg. Nach seinem Einzel auf Augenhöhe und teils hart umkämpften Bällen musste auch Vinzent Neubauer seinem Gegner gratulieren. Das längste Einzel spielte Marian Dorn, der das erste Mal auf Nummer 1 gesetzt war. Von den nun zuschauenden Teamkameraden angefeuert konnte er das Spiel gegen seinen ebenbürtigen Gegner im Match- Tie-Break für sich entscheiden.Nun stand es somit 2:2, was widerspiegelt, wie knapp und spannend die Einzel verliefen. Nicht minder umkämpft ging es in den Doppel weiter. Wunschgemäß spielten Johannes und Marian das erste Doppel. Die Gegner gaben sich sehr kämpferisch und hatten am Ende das Glück etwas mehr auf ihrer Seite und entschieden somit das Spiel für sich. Christiane und Vinzent hatten es nur augenscheinlich leichter, doch sieg- ten sie souverän und klar in zwei Sätzen.Somit stand es 3:3 ... doch leider geht der Sieg aufgrund des Satzverhält- nisses (7:6) an unsere tollen Gastgeber aus Steinhausen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Weingarten 2 - TC Baindt 5:1 Am vergangenen Samstag wurde unsere durch Coro- na geschwächte U18-Mannschaft beim TC Weingarten empfangen. Glücklicherweise konnten sich spontan Er- satzspieler finden. Leider gelang es Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann und Tim Raubald nicht, gegen die starken Gegner ins Spiel zu finden, sodass die drei Einzel schnell für Weingarten entschieden waren. Alle schau- ten also gespannt bei Tim Pantoffelmann zu, dessen sehr ausgeglichenes Match sich bereits über anderthalb Stunden und zwei Sätze zog. Es gelang ihm dann aber im engen Match-Tie-Break das Spiel nach knapp zwei Stun- den für sich zu entscheiden. In den Doppelspielen kam es sowohl bei Maurice Zimmermann und Vinzent Neubau- er als auch bei Tim Pantoffelmann und Tim Raubald zu spannenden Spielen, jedoch waren die Weingärtner in Topform und siegten in jeweils zwei Sätzen. Herren: Kreisstaffel 2 TC Berg - TC Baindt 0:6 Trotz leichter Verspätung aufgrund der weiten Anreise konnten wir unsere Einzel pünktlich um 9:00 Uhr auf 4 Plätzen beginnen. David Schäfer, der an diesem Sonn- tag auf Platz 2 auflief, konnte sein Einzel sicher mit 0:6 0:6 ins Ziel bringen. Auch Tim Raubald (Platz vier) konnte sein erstes Match, das er für die Herren spielte, mit einem souveränen 1:6 1:6 gewinnen. Auf Platz drei spielte David Pejic, der mit der „frühen“ Uhrzeit am Morgen noch nicht sonderlich klar kam. Trotzdem gewann er sein Spiel mit 2:6 3:6. Auf Platz eins spielte erneut Max Schäfer, der ein sehr umkämpftes Spiel hatte. Nachdem er aber seine nervliche Stärke bewies, gewann auch er sein Einzel 3:6 4:6. Nachdem wir erneut alle Einzel gewonnen hatten, starteten wir entspannt in die Doppel. Das Schäfer-Dop- pel, David und Tim gewannen die Doppel jeweils mit 2:6 1:6. Somit konnten wir den nächsten 6:0 Sieg nach Hause kutschieren. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt - TC Warthausen 9:0 Am Sonntag trafen wir bei freundlichstem Sommerwet- ter auf die noch sieglose Truppe aus Warthausen. Bereits nach den Einzeln standen wir, teilweise im Schnelldurch- lauf und nach überragenden Leistungen von Rakete Phil- ipp Boenke (6:0 6:1), Stefan Boenke (6:0 6:0), Philipp Neu- bauer (6:2 6:2), Ralf Boenke (6:1 6:1), Stefan Bix (3:6 6:2 10:5) und Lars Hinner (6:2 6:2), als Sieger fest. Die Doppel konnten daher druckfrei gespielt werden, wobei auch hier für Warthausen nichts zu holen war. Souverän gewannen wir in der Formation Stefan Boenke/Philipp Neubauer (6:2 6:1), Philipp Boenke/Stefan Bix (6:0 6:0) und Ralf Boenke/ Lars Hinner (6:0 6:3) auch diese Partien, wodurch das 9:0 Endergebnis feststand.Einen besonderen Dank an den Grillmeister Helmuth. Lecker war‘s! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TA Hochdorf 2 - TC Baindt 4:2 Unser erstes Auswärtsspiel der Saison führte uns nach Hochdorf. Eingekesselt zwischen B30 auf der einen und Bahnlinie auf der anderen Seite spielten wir unsere 4 Ein- zel zeitgleich auf 4 Plätzen. Klare Niederlagen von Rafael Grabherr und A. Lang, sowie ein toller Sieg von Sascha Wösle, gingen relativ schnell über die Bühne. Matze Klim- mer hatte in seinem Einzel den zwischenzeitlichen Aus- gleich mit einer 7:9 Führung im Match-Tie-Break bereits vor Augen, musste sich dann aber doch noch mit 12:10 ge- schlagen geben. Somit gingen wir natürlich unglücklich mit einem 1:3 Rückstand in die Doppel. Hier konnte Doppel 1 Wösle/Grabherr in 2 Sätzen gewinnen. Doppel 2 Klimmer/ Lang unterlag hier wiederum sehr knapp nach Match-Tie- Break. Matthias, dir vielen Dank für deinen kämpferischen Einsatz in unserem Team. Beim anschliessenden Essen mit unseren Gastgebern spülten wir unsere leichte Ent- täuschung hinunter und traten nach einem anstrengen- dem und trotzdem schönen Tennistag die Heimreise an. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Matze Klimmer. Herren 50/1: Verbandsliga TA TSV Eschach 1 - TC Baindt 1 5:4 Ein unglücklicher Ausgang! Wir konnten uns vom Ergebnis letzten Samstag gut erholen und gestalteten die Spiele, bis auf wenige Ausnahmen, sehr ausgeglichen. Nach den Einzel stand es 4:2 für Eschach. Wolfgang und Stefan si- cherten uns den Punkt. Peter und Gerhard konnten leider keinen Punkt holen. Siggi hatte den ersten Satz verloren, startete aber ein fulminantes Comeback und sicherte sich klar Satz zwei. Verlor dann aber leider das MTB. Es war für uns nicht unmöglich nun alle 3 Doppel zu gewin- nen. Zunächst sicherte uns Peter und Siggi im Doppel 2 einen Punkt. Stefan und Gerhard erkämpften uns im spannenden Doppel 3 im MTB auch einen Punkt. Leider ging dann aber das Doppel 1 klar an unsere gegnerische Mannschaft. Knapp mussten wir uns geschlagen geben. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Ste- fan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Siggi Hirmke Doppelaufstellung: Hillebrand V./von Bank W., Schmitt P./Hirmke S. und Reich G./Schäfer S. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt - TA SV Aichstetten 5:4 Nach einer etwas längeren Pause, hatten wir am Samstag unser 2. Heimspiel gegen den TA SV Aichstetten. Nach den Einzeln führten wir 4:2. Thomas Schäfer, Michael Schä- fer , Harry Wetzel und Richi Schäfer konnten Ihre Einzel gewinnen. Michael gewann erst im Match-Tie-Break 12:8. Somit würde uns ein Doppel zum Sieg reichen. Harry und Sepp gewannen das Doppel 3 souverän in 2 Sätzen. Ri- chi und Thomas mussten sich erst im Match-Tie-Break nach hartem Kampf geschlagen geben. Roland und Bar- ny verloren glatt in 2 Sätzen. Damit war der 1. Sieg mit 5:4 unter Dach. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Es spielten Thomas Schäfer, Michael Schäfer (Einzel), Sepp Spöri, Richi Schäfer, Roland Futterer, Harry Wetzel, Harald Steinmeier (Doppel) Dank noch an Roland Maier und Klaus Göppert für die gute Bewirtung und das sehr gute Essen. Herren 65: Verbandsstaffel TC Baindt - TC Bad Saulgau 4:2 Bei ihrem ersten und einzigen Heimspiel in der diesjäh- rigen Verbandsrunde empfingen die Herren 65 mit den Gästen aus Bad Saulgau einen starken Gegner. Trotzdem gelang eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, E.Feurle und J.Spöri. Die beiden Doppel teilte man sich dann brüderlich. L.Reich und E.Feurle mussten sich dabei in einem spannenden Match knapp geschlagen geben. W.Graf und J.Spöri gewannen im Doppel2 ohne Mühe. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Josef Spöri und im Doppel Werner Graf für Roland Puk. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TC Meckenbeuren-Kehlen 1 5:1 Zum Heimspiel am Samstag, 2.7. - wieder bei tollem Som- merwetter - hatten wir die Damen aus Meckenbeuren zu Gast. Pünktlich 11.00 Uhr starteten die Einzel, welche von Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann und Sil- via Auer gespielt wurden. Diesmal war nach gut 1,5 Stun- den ein Vorsprung von 3:1 Spielpunkten herausgespielt, sodass wir recht entspannt in die Doppel - hier brachten die Gegnerinnen nochmals zwei neue Joker ins Spiel - starten konnten. Dabei bewährten sich die inzwischen eingespielten Teams von Blattner/Grabherr und Amann/ Auer, sodass wir uns mit dem 5:1 Endstand über einen er- folgreichen Spieltag freuen durften. Damen 50: Bezirksoberliga TC Ehingen - TC Baindt 8:1 Rabenschwarzer Tag für uns in Ehingen - einziger Licht- blick: Sibylle gewann nach zähem Kampf im Match-Tie- Break. Auch die Doppel mussten wir den Gegnerinnen überlassen; wir haben gekämpft, aber sie waren einfach zu gut. Im Einsatz waren: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle und Eve Lagran- ge-Göppert. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt - TC Bingen 4:0 Im 4.Spiel der Doppelrunde blieben die Baindter Herren 65 weiter ungeschlagen. Allerdings war mit dem Tabel- lenletzten der bisher schwächste Gegner zu Gast. Die Ergebnisse: Runde 1: M.Reich/S.Spöri 2:0 Sätze und E. Feurle/C.Marschner 2:0 Sätze/ Runde 2: W.Graf/M.Reich 2:0 Sätze und E.Feurle/J.Spöri 2:0 Sätze. Die Tabellenspit- ze verteidigten dieses Mal: Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Kressbronn - TC Baindt 2:2 Willi Fischer und Ulli Spille dominierten mit einem 6:0 und 6:1 Sieg im ersten Doppel. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp bauten die Führung mit einem souveränen 6:0 und 6:1 auf 2:0 Punkte aus. Doppel 3 mit Willi Fischer und Lothar Braun musste trotz starker Gegenwehr mit 5:7 und 2:6 den Punkt abgeben. Karl Heinz Hänssler und Kurt Hoffmann gaben sich erst nach langem Kampf mit 3:6 und 4:6 geschlagen. Nachdem Punkte und Sätze ausge- glichen waren, siegten die Baindter aufgrund 12 mehr gewonnener Spiele. Vorschau: Fr, 8.7.: Junioren U15 - TC Ochsenhausen Sa, 9.7.: Junioren U18 - TC Berg SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - Damen 50 Herren 50/1 - TC Bad Saulgau Herren 40 - TA SV Blitzenreute TA TV Dettingen/Iller - Damen 40 SC Friedrichshafen - Herren 50/2 So, 10.7.: Herren - TC Bingen TC Langenargen - Herren 30 Mo, 11.7.: Herren 70 - TC Berg (Doppelrunde) TC Bad Buchau - Herren 65 (Doppelrunde) Fr, 15.7.: TC Biberach - Junioren U15 Musikverein Baindt Wir sagen Dankeschön! Wir blicken zurück auf ein erfolgreiches Festwochenende, gefüllt mit viel Freu- de, einer atemberaubenden Stimmung im Festzelt und ganz vielen strahlenden Gesichtern. Unser DorfMusikFest war ein voller Erfolg. Dafür möchten wir uns bei Allen bedanken, die uns dabei geholfen haben, dieses großartige Fest auf die Beine zu stellen. Besonders bedanken möchten wir uns bei folgenden Firmen, Spon- soren und Helfern: Ackermann Spülmaschinen GmbH Alexander Svoboda Armin Wucherer Bäckerei Schmidt - Baindter Beck Bayer Druck & Verlag BayWa AG Baustoffe Beschriften.de Bistro am Dorfplatz Bohmeier GmbH Dachser SE DF Werkzeugservice Die-Shirtmacher DJ Ficklas & Marmelade Dorn Arbeitssicherheit DRK Elisabeth und Otmar Entner Eurofahnen Mario Malmer Familie Bacher Familie Bader Familie Haug Familie Konzett Familie Steinhauser Feneberg Baindt Firma Moosmann & Möhrle Firma Störz Freiwillige Feuerwehr Baindt Fritz Müller GmbH Gemeinde Baienfurt Gemeinde Baindt Getränke Pohl GmbH Grieshaber Logistik GmbH H.L. Pommes-Import e.K. Hameso Entner Gmb&Co. KG hiwo Systembau GmbH Jöchle Elektrotechnik GmbH Johannes Elbs Johannes Steinhauser Heizung Sanitär Josef Elbs Josef Gessler Kässpätzle Dressel Kirchner Energie GmbH Kirchner Konstruktionen GmbH Kling Automaten GmbH Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Landfrauen Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Malerbetrieb Brandt Marc Beinhauer - Garten- und Landschaftsbau Marlene Giesinger Grafikdesign Musikverein Blöried-Zollenreute Narrenzunft Raspler e.V. Netze BW GmbH P. Konzett GmbH Philipp Häfele - Garten- und Landschaftsbau PhysioOne Philipp Boenke Reitergruppe Baindt e.V. Ronald Spahlinger - Steuerberatung Roth-Baukrane Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schreinerei Elbs GmbH Schützbach Bau GmbH Soundtec Stefan Konzett KfZ-Werkstatt Tank-Kontor Weingarten-Baienfurt GmbH&Co.KG TK Folien & Beschriftungen Tomobil GmbH TZ-Anhängervermietung VR-Bank Ravensburg-Weingarten eG WBB-Schussental Zweirad Schützbach Besonders bedanken möchten wir uns ebenfalls bei allen externen Helfern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung maßgeblich zum Gelingen unseres DorfMusikFests bei- getragen haben. Vielen Dank für Ihr Engagement! Ihr Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren beim Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail-Adresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Hauptversammlung Am Dienstag, 12.07.2022 findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt unsere diesjährige Haupt- versammlung mit Wahlen statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Anschließend werden wir mit einem Eisbecher der Eisdiele „La dolce Vita“ verwöhnt. Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Hallo zusammen, am Mittwoch, 13.07.2022 findet ab 17:30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz statt. Wir mähen wieder das Gelände aus und bearbeiten den Dressurplatz. Bitte bringt deshalb Rechen und Motorsensen mit. Und wie immer gilt: Viele Hände - schnelles Ende! Schützengilde Baindt Siegerehrung Ortsmeisterschaft Die Siegerehrung der Ortsmeisterschaft fin- det am Freitag, 08.07.2022, ab 18:00 Uhr im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Teilneh- mer und Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5€. Am Samstag, 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green Ri- ver für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag,31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mu- tigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Van- dans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Kunstkreis 25 Jahre Jahre Kunstkreis Baindt e.V. Zu diesm Anlass gibt es eine Vernissage am 17. Juli um 11 Uhr im Baindter Rathaus. Musikalische Umrahnung durch Anna Hof- mann an der Harfe. Auf Ihren Besuch freuen wir uns Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vollmondwanderung am 12.07.2022 (Änderung Treffpunkt) Weil der Festplatz in Weingarten wegen dem Welfenfest am 12.07.2022 gesperrt ist, treffen wir uns um um 20.30 Uhr auf dem Pakplatz des Marienfriedhofs in Weingarten. Zu den Tufffelsen über die Drahtseilbrücke bei Lin- genau Von Lingenau aus wandern wir zu den Tufffelsen und steigen anschließend in den Tobel der Subersach ab. Über eine Drahtseilbrücke geht es dann hoch oberhalb von Egg. Der Rückweg führt wieder durch den Tobel und dann in einer Schleife nach Lingenau zurück. Wann: Sonntag, 17.07.2022 um 9.45 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr, Gehzeit ca. 4 Stunden, 9,5 km, 280 Hm, (kurze, kräftige Auf- und Abstiege), Fahrpreis 18 € für Mitglieder, Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 13.07.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672) Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: savogwgt@ gmail.com Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zur Gemeinschaftsausstellung 14. Juli 2022 - 12.08.2022 im Rathaus Baienfurt Hans Peter Götze: Entdeckungen (Fotografie) Peter Hecht: Fundsachen (Holzarbeiten) Die Ausstellung wird am Donnerstag, 14. Juli 2022, 19 Uhr im Foyer des Rathauses Baienfurt eröffnet. Laudatorin ist Marianne Jocham, Kuratorin der Ausstel- lungen im Seenema, Bad Waldsee. Die musikalische Umrahmung gestaltet Andrea Kunze- mann, die Tochter von Herrn Götze, am Piano. Hans Peter Götze studierte bei Prof. R. Förch grafisches Zeichnen und bei Prof. F. Lautenschlager Fotografie in Stuttgart. Schon seit der Jugend gehört Fotografie zu seiner Vita. Seine Intension ist, etwas zu entdecken, was ihn fasziniert und eine Emotion auslöst, etwas Skurriles, Vergängliches, Strukturen, Spiegelungen etc. Durch Wahl des Bildaus- schnittes und der Komposition entsteht das eigentliche Bild, das im Idealfall auch beim Betrachter Emotionen auslöst. Bei Peter Hecht aus Wolpertswende entstand Kunst als Ausgleich zu seinem Berufsleben als selbständiger KFZ-Meister. Als Schüler des bekannten Christusschnit- zers von Oberammergau, Alfons Musch, konnte er mutig an neue Werke herangehen. Die Natur ist oft Vorbild für seine Schnitzarbeiten, sollen nicht nur schön sein, sondern zum Nachdenken anregen und Achtung von der Schön- heit der Schöpfung erzeugen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während der Öffnungs- zeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister Das Leben neu lernen - Gruppe für Trauernde Jeder Abschied verändert tiefgreifend das Le- ben. Der Tod eines nahestehenden Menschen löst das ver- traute Leben auf und führt dabei oft zu Verunsicherung und Ratlosigkeit. In der Trauergruppe dürfen Sie mit allen widersprüch- lichen Gefühlen - dunklen und hellen, lauten und leisen da sein. Wir schauen zurück und nach vorne, bleiben stehen, er- innern uns, weinen, hoffen oder klagen. Vielleicht können Sie sich mit der Trauer „aufmachen“, Schritte wagen, im eigenen Tempo neuentdeckte Pfade gehen. Wir begleiten Sie mit Informationen, Gesprächen, Impul- sen, Zeiten der Stille und Achtsamkeit, in einer geschütz- ten Atmosphäre. In unserer Trauergruppe widmen wir uns an vier Abenden dem Thema Trauer. Der 5. Termin findet am vierten Adventsnachmittag statt. Das bevorstehende Weihnachtsfest ist für viele Trauernde mit besonderen Herausforderungen verbunden. Wir wol- len diesen Nachmittag ‚trauertauglich‘ gestalten, damit beides Platz hat, Trauer und Festlichkeit. Die Termine können nur als Ganzes wahrgenommen wer- den. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.8., Mittwoch, 31.8., Donnerstag, 13.10., 17.11., 19 Uhr Sonntag, 18.12.2022, 15 Uhr Begleitung: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Fortbildung in systemischer Trauerbegleitung Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauer- begleiterin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landkreis Ravensburg Selbsthilfegruppe für „Verlassene Eltern und Großel- tern“ sucht weitere Mitglieder Wenn erwachsene Kinder plötzlich den Kontakt abbre- chen, fallen Eltern in ein tiefes Loch. Zunehmend mehr Eltern sind betroffen von Angst, Selbstvorwürfen, innerer Not und vielen Fragen, auf die sie keine Antwort finden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Die Selbsthilfegruppe für „Verlassene Eltern und Groß- eltern“ wendet sich an Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, auch einzelne Elternteile und Großeltern, die durch den Kontaktabbruch eines Familienmitglieds einen sehr tie- fen Einschnitt in ihrem Leben erfahren. Das Suchen nach möglichen Antworten, das (Wieder)Finden von Hoffnung, Mut, Kontakten und von Lebensfreude ist dabei ein wich- tiger Bestandteil der Gruppe. Die Treffen bieten einen ver- traulichen Rahmen, Trauer, Unverständnis, Enttäuschung und Wut zu verarbeiten und gleichzeitig Einsichten zu gewinnen, damit umzugehen. Im Erfahrungsaustausch helfen die Mitglieder einander mit der schmerzhaften Si- tuation umzugehen und Wege zu finden, damit zu leben. Für die bereits bestehende Selbsthilfegruppe werden weitere Mitglieder gesucht! Wenn Sie sich angesprochen fühlen, sind Sie herzlich eingeladen, zu unseren Treffen hinzuzukommen. Die Selbsthilfegruppe trifft sich an je- dem 3. Donnerstag im Monat im Familientreff der Caritas Bodensee-Oberschwaben in Ravensburg. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt auf zu S. Baumann (Tel. 0176-98 67 9014) oder zur Kontaktstelle für Selbsthilfe (Tel. 0751-85-3119 oder kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de). djo Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 -19.11.2022 (16 - 17 Jahre alt) Guatemala / Guatemala Stadt: 20.11. - 17.12.2022 (13 - 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. - 02.03.23 (14 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stutt- gart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Lieb- scher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bauernhausmuseum Wolfegg Arnold Stadler, Georg-Büchner-Preisträger, kommt ins Bauernhaus-Museum Wolfegg! Arnold Stadler, Sohn einer Bauernfamilie in Rast bei Meßkirch liest im Rahmen der Foto-Ausstellung „Men- schengemacht“ (noch bis 3.10.) im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg aus seinen preisge- krönten Büchern. Am Donnerstag, 14. Juli um 18 Uhr (Eintritt 4 €, Voranmeldung erwünscht unter info@ bauernhaus-museum.de oder Tel. 07527- 95500) beschäf- tigt er sich mit einer Landschaft, die mittlerweile ein hoch- industrialisierter Wirtschaftsraum mit Industrieanlagen, Neubaugebieten und Umgehungsstraßen ist. Auf diese Weise entlarvt er die ebenso folkloristische wie profitori- entierte Sicht auf den ländlichen Raum. Im Anschluss an die Lesung stellt er sich dem Publikum, zusammen mit Kurator und renommierten Fotografen Claudio Hils und Andreas Weinand, deren Arbeiten ebenfalls Teil der Aus- stellung sind. Am darauffolgenden Samstag, 16 Juli von 10-16 Uhr führt dann Claudio Hils in die Landschaftsfoto- grafie ein. Der Kurs kostet 80 €. Für den Kurs ist eine Digi- talkamera samt USB-Anschluss nötig. Anmeldungen un- ter Tel. 07527 955 00 oder info@bauernhaus-museum.de Arnold Stadler © Wiki Commons Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Wir bieten: Kleines, junges und engagiertes Team, betriebliche Altersvor- sorge, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den Träger: Studentenwerk Weiße Rose e.V., z.H. Philipp Stäbler, Briachstraße 10, 88250 Weingarten, Telefon 0751-560838-13, philipp.staebler@studentenwerk-ev.de Infos zur Kita unter www.kita-mullewapp-weingarten.de Zum 1. September 2022 suchen wir für unsere Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten HAUSMEISTER w/m/d | Teilzeit »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. schaffig Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal bis spätestens 18.07.22. Stiftung KBZO Martin Günther Fon: 0751 4007-83 Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten WIR Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Zur Beförderung unserer SchülerInnen suchen wir ab sofort für unseren Standort Weingarten FAHRER w/m/d | Teilzeit »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. aufme rksam Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter Fon: 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten WIR Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Charmante 2-Zi-DG RV-Weststadt, ca. 61 m2, EBK, Garage, Gas, 89 kWh, VP 269.000 € Keine Käuferprovison! 2 ½-Zi Penthouse-Whg, Mw, ca. 70 m2, EBK, Hochw. Ausstattung, Carport, Energieausw. in Vorb., VP 328.000 € Familienfreundliche DHH FN, ca. 109 m2, s.g. Zustand, EBK, frei, Energieausw. in Vorb., Garage, toller Garten, VP 615.000 € In Vorbereitung: Wohn-/Geschäftshaus Fuß- gängerzone Meersburg, Sanierungsobjekt VP 2,6 Mio € Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie uns an. Übrigens: Unsere Maklercourtage für beide Seiten jeweils nur 1,5 % zzgl. 19 % MWSt. Fa. Schmieder & Partner GmbH / 07502 911536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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            Zuletzt geändert: 07.07.2022
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            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2019 und 2020 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 / 2020 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 11 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 15 A. Allgemeines 17 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 30 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 33 Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 33 Haushaltsjahre 2019 und 2020 36 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 /2020 36 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 38 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 55 4. Interne Leistungsverrechnung 57 5. Schulden 58 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 61 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 65 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 68 9. Kennzahlen 71 10. Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 73 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 79 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 83 Beteiligungsbericht 87 III. Haushaltsplan 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 91 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 100 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 103 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 107 Teilergebnishaushalt I 107 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 108 Produktbereich 1133 Grundstücksmanagement 121 Teilergebnishaushalt II 123 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 124 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 131 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 139 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 140 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 142 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 144 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 145 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 155 Produktbereich 42 Sport und Bäder 164 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 168 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 170 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 178 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 182 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus 187 Teilergebnishaushalt III 190 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 191 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 195 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 197 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 213 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 215 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 223 Stellenplan 251 IV. Anlagen 266 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 266 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 267 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 274 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 276 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 278 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 281 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 286 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 292 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 303 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 305 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 308 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2019 / 2020 313 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2019 / 2020 349 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.900.000 10.514.150 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.393.650 11.204.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 506.350 -690.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 10.678.100 10.295.050 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 9.565.850 10.246.250 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 1.112.250 48.800 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.406.000 8.528.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.338.200 10.668.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -2.932.200 -2.139.800 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.819.950 -2.091.000 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 0 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 68.100 68.100 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -68.100 -68.100 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.888.050 -2.159.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.295.000 2.350.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. 330 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 15.01.2019 Elmar Buemann, Bürgermeister 2 § 2 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 367.500 402.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 408.500 400.600 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -41.000 1.600 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -41.000 1.600 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 363.400 399.700 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 354.000 344.100 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 9.400 55.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 80.000 59.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.000 302.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -532.000 -243.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -522.600 -187.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 580.000 270.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57.950 62.950 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 522.050 207.050 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -550 19.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 580.000 270.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 300.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 150.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 4 § 3 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 840.200 846.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 872.000 873.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -31.800 -26.800 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -31.800 -26.800 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 719.200 724.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 597.000 598.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 122.200 126.200 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 195.000 177.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.481.000 505.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.286.000 -328.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.163.800 -201.800 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.400.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 79.000 89.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.321.000 361.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 157.200 159.200 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.400.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 425.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 6 Bereich Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2018 (Kameralistik) Verände- rung 2019 zu 2018 Rechnungs- ergebnis 2017 Kameralistik Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.200 5.250 5.242 -0,80% 5.141 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 davon Erträge 10.900.000 10.514.150 9.609.750 9.831.054,90 davon Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 9.609.750 9.831.054,90 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 9.406.000 8.528.500 4.281.750 2.699.066,65 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 12.338.200 10.668.300 4.281.750 2.699.066,65 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -2.932.200 -2.139.800 Steuern Grundsteuer A 34.000 33.500 33.500 1,49% 33.952,22 Hebesatz Grundsteuer A 330 330 330 0,00% 320 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 -4,00% 479.113,45 Hebesatz Grundsteuer B 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 1.750.000 1.800.000 1.350.000 29,63% 1.462.953,45 Hebesatz Gewerbesteuer 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 30,59% 334.119,64 Gewerbesteuerumlagesatz in % 68,5 68 68 0,74% 69 Hundessteuer 13.000 14.000 13.000 0,00% 14.114,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.300.000 3.520.000 2.720.000 21,32% 2.799.594,37 Gemeindeanteil an der USt 224.000 228.500 197.000 13,71% 158.370,50 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.027.000 1.354.000 1.535.000 32,05% 1.759.239,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 540.000 573.500 451.500 19,60% 478.653,40 Familienlastenausgleich 242.000 250.000 230.000 5,22% 215.034,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.000 119.000 113.000 5,31% 122.918,35 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)7.710.000 5.925.000 3.500.000 120,29% 105.269,16 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 506.350 -690.700 keine Angabe keine Angabe Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 605.900 739.500 keine Angabe keine Angabe Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 1.112.250 48.800 keine Angabe keine Angabe Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit inkl. Tilgung -3.000.300 -2.207.900 keine Angabe keine Angabe Veränderung liquide Mittel -1.888.050 -2.159.100 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 5.311.950 3.152.850 7.200.000 8.190.310,09 Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Stand zum 31.12. des Jahres 408.917 332.457 485.377 0,00% 561.837,07 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 78,64 63,33 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Zinsen 0 0 0 0,00% 0,00 - Tilgungen (Kfw 68.100 €) 76.460 76.460 76.460 0,00% 93.444,71 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 6.356.904 7.565.051 6.661.518 -4,57% 5.719.889,23 - Hebesatz - Reduzierung angenommen 29,50% 29,00% 30,00% -1,67% 32,50% - Aufkommen 1.875.287 2.193.865 1.998.455 -6,16% 1.858.964,00 Personalausgaben 2.750.800 2.831.500 2.513.150 9,46% 2.403.530,11 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.424.000 1.762.600 1.346.000 5,79% 1.270.959,10 Investitionsausgaben - Grunderwerb (Konto 01-02,0211, 0221,0231, 0241,0291) 2.486.000 2.675.000 980.000 153,67% 851.618,86 - bewegl. Vermögen (Konten 05-07 Soll) 409.700 428.500 261.800 56,49% 120.160,31 - Baumaßnahmen (Konten 02 ohne Grund- und Boden)9.433.000 7.560.000 2.519.950 274,33% 2.814.318,92 - Erwerb von Beteiligung (Konten 10-12) 9.500 4.800 0 0,00% 9.500,00 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 und 2020 Haushaltsjahr 7 Bereich 2018 2017 Veränderung 2016 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.200 5.242 -0,80% 5.141 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,25 2,27 -0,80% 2,18 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.209 5.242 -0,63% 5.088 deutsch 4.616 4.649 -0,71% 4.646 ausländischer Herkunft 593 593 0,00% 442 Privathaushalte 2.150 2.150 0,00% 2.150 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,42 2,41 0,44% 2,42 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 80 85 0,00% 83 davon über 3 Jahre 59 62 0,00% 64 davon unter 3 Jahre 21 23 0,00% 19 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 3 0,00% 2 Regenbogen gesamt 18 20 0,00% 13 davon über 3 Jahre 18 20 0,00% 13 davon unter 3 Jahre 0 0 0,00% 0 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 0 0,00% 0 St. Martin gesamt 82 77 0,00% 76 davon über 3 Jahre 71 67 0,00% 67 davon unter 3 Jahre 11 10 0,00% 9 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 1 0,00% 1 Waldorfkindergarten gesamt 40 39 0,00% 37 davon über 3 Jahre 37 32 0,00% 33 davon unter 3 Jahre 3 7 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 28 28 0,00% 31 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 155 160 -3,13% 151 Grundschüler 155 160 -3,13% 151 davon aus Baindt 145 151 -3,97% 143 davon auswärtige Grundschüler 10 9 11,11% 8 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.318 1.251 5,36% 1.221 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.252 2.172 3,68% 2.168 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.085 1.023 6,06% 989 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.021 1.946 3,85% 1.939 Arbeitslose gesamt Sept. 75 82 -8,54% 72 Arbeitslosenquote 3,3% 4,3% -22,55% 3,3% Arbeitslose unter 25 im September 13 14 -7,14% 7 Trinkwassergebühren netto 1,35 1,29 4,65% 1,29 Landesdurchschnitt netto 2,01 1,98 1,42% 1,97 Schmutzwassergebühren 2,46 2,46 0,00% 1,85 Niederschlagswassergebühren 0,41 0,41 0,00% 0,47 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 3.923 3.815 2,83% 3.714 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2019 2020 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.112.250 48.800 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 605.900 739.500 4. Zuführung zu Rückstellungen 0 0 5. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 1.044.150 -19.300 6. Brutto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 7. Netto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 8. Verschuldung zum 31.12. 408.917 332.457 absolut € rd. €/Einw. rd. 78,64 63,33 9. Investitionen 10.668.300 12.338.200 10. Verpflichtungsermächtigungen 8.295.000 2.350.000 11. Änderung Finanzierungsmittelbestand -1.888.050 -2.159.100 12. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 5.311.950 3.152.850 Eckdaten zum Haushaltsplan 2019 und 2020 9 10 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 11 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 0000 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 0200 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 0200 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 0200 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 8810 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 7710 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 8830, 8810 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 0200 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 1100 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 0600 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 0200 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1300 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2150, 8810 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2151 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2900 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2910 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2152 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 3300 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 3500 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 3660 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 3700 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 4320 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 8810 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 030011.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 12 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 4980,4982 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 4360 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4641 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6- Jährige 4645 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4645 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 4645 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 5500 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 5610 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 5620 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 6100,6151 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 8100 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 8100 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 8150 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 8170 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 7910 2 464036.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 13 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 7200,7201 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 7000 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 6300 2 6300 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 6700 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 6300 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 7920 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 5800,5810 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 6900 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 7510 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 5551 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 7910 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 7670 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 9000 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 9100 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 14 Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2019/2020 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2019 / 2020 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 15 Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich Ihnen den ersten Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach den Grundzügen der Kommunalen Doppik zu präsentieren. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts‐ und Rechnungswesen (NKHR) ändert sich nicht nur der Rechnungsstil, sondern vielmehr die Perspektiven der Darstellung. Optisch und inhaltlich hebt sich der Haushalt damit deutlich von dem „kameralen Vorgänger“ ab. Die 10 Einzelpläne weichen künftig den 3 Teilhaushalten und die 68 organisationsorientierten Unterabschnitte werden durch 61 Produktgruppen ersetzt. Die Finanzperspektive verliert im NKHR dabei ihre herausgehobene Rolle. Neben einem umfassenden, aber verdichteten Zahlenwerk ist der neue Haushaltsplan auch Ausdruck von Produkten und Verwaltungsdienstleistungen geworden. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Ergebnisse bzw. die Wirkung bei der Zielgruppe deutlicher in den Fokus des gemeindlichen Handelns zu rücken. Effektivität (Zielerreichung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit der Handlungsalternative) sind künftig die entscheidenden Beurteilungskriterien. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und sehr komplexen Projekt. Baindt, im November 2018 Wolfgang Abele Kämmerer 16 A. Allgemeines 1. Einleitung und rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik, erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2019 wendet die Gemeinde Baindt erstmals das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung (Einzahlungen und Auszahlungen) im Haushaltsplan durch (Erträge und Aufwendungen) ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Gemeinde Baindt hat am 09.06.2015, 03.05.2016, 04.07.2017, 03.07.2018 sowie am 06.11.2018 den Gemeinderat über die wesentlichen Inhalte, die mit der Reform verbunden sind unterrichtet und zum aktuellen Umsetzungsstand in Baden-Württemberg berichtet. Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gefasst und die Verwaltung mit der Einführung zum 01.01.2019 beauftragt. Mit der Einführung des NHKR wird auch der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg sowie der Kontenplan II verbindlich. Produktplan und Kontenplan ersetzen die bisherige Verwaltungsvorschrift „Gliederung und Gruppierung“ als Grundlage für die Struktur des Haushaltsplanes. Die Gemeinde Baindt erstellt für die Jahre 2019 und 2020 erneut einen Doppelhaushalt. Die Gemeinde Baindt erstellt die Haushaltsplanung seit 2017 in Form eines Doppelhaushaltes. Gründe hierfür sind neben der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie die Umsetzung von Großprojekten, die aufgrund der Ausschreibungsfristen regelmäßig nicht mehr innerhalb eines Haushaltsjahres realisierbar sind. Die Gemeinde Baindt erhofft sich durch diese Vorgehensweise, das Volumen der evtl. notwendigen Haushaltsreste zumindest zum Ende des zweiten Jahres deutlich zu reduzieren und damit mehr Haushaltsklarheit zu schaffen. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien 17 - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. Die bisherige Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Ergebnishaushalt (§ 2 Gemeindehaushaltsverordnung nachfolgend GemHVO) / Ergebnisrechnung: Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung stellt die Quelle des Ressourcenaufkommens (z.B. Steuern, Zuweisungen) einer Gemeinde, sowie die Ursachen ihres Ressourcenverbrauchs (z.B. Personal, Abschreibungen) dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es, im Gegensatz zum ehemaligen Verwaltungshaushalt, keine Rolle, wann der tatsächliche Geldabfluss bzw. -zufluss erfolgt. Die Ergebnisrechnung gibt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit an. Künftig werden 18 auch zahlungsunwirksame Vorgänge (z.B. Abschreibungen, Auflösungen von Zuschüssen) abgebildet. Das Jahresergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis, welches alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen umfasst, zusammen. Es stellt eine Vermögensmehrung oder -minderung für die Kommune dar und wird in der Vermögensrechnung unter den Kapitalpositionen ausgewiesen. Im Ergebnishaushalt werden Erträge und Aufwendungen ressourcenorientiert veranschlagt. Auch nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen von Zuweisungen und innere Verrechnungen sind abgebildet. Der Ergebnishaushalt weist das jährliche Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig aus. Die Abnahme oder Zunahme des Vermögens (Basiskapital) der Gemeinde wird durch den Saldo ermittelt. Ertragsarten: Aufwandsarten: 30 Steuern, Abgaben 40 Personalaufwand 31 Zuwendungen, Umlagen 41 Versorgungsaufwand 32 Sonstige Transfererträge 42 Sach- und Dienstleistungen 33 Öffentlich-rechtliche Entgelte 43 Transferaufwendungen 34 Privatrechtliche Entgelte 44 Sonstige ordentliche Aufwendungen 35 Sonstige ordentliche Erträge 45 Zinsen 36 Finanzerträge 46 Abschreibungen 37 Aktivierte Eigenleistungen 48 Aufwendungen aus internen Leistungen 38 Erträge aus internen Leistungen 50 Außerordentliche Erträge 51 Außerordentliche Aufwendungen 53 Veräußerungen von Vermögen Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) / Finanzrechnung: Im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres abgebildet. Entsprechend dem Kassenwirksamkeitsprinzip sind alle Zahlungen aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden – ohne periodengerechte Abgrenzung. Es wird dargestellt, woher die finanziellen Mittel der Gemeinde stammen (z.B. Zuweisungen, Kredite) und wofür sie verwendet werden (Investitionen, Verwaltungstätigkeiten und Tilgung). Der Finanzhaushalt beinhaltet vor allem die Investitionsplanung und daneben die Finanzierungsplanung (Kreditaufnahme, -tilgung). Er entspricht daher in etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Außerdem enthält der Finanzhaushalt alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts. Zudem kann eine Aussage zur Liquiditätslage der Gemeinde getroffen werden, da der Saldo des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung die Position „Liquide Mittel“ in der Vermögensrechnung beeinflusst. Der Finanzhaushalt ist die Liquiditätsrechnung der Kommune. Einzahlungen: Auszahlungen: 60 Steuern, Abgaben 70 Personalauszahlungen 61 Zuwendungen, Umlagen 71 Versorgungsauszahlungen 62 Sonstige Transfererträge 72 Sach- und Dienstleistungen 63 Öffentlich-rechtliche Entgelte 73 Transferauszahlungen 64 Privatrechtliche Entgelte 74 Sonstige Auszahlungen 65 Sonstige Einzahlungen 75 Zinsen 66 Finanzeinzahlungen 77 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 67 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 78 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 69 Einzahl. aus Finanzierungstätigkeit 79 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Auch wenn sich die Haushaltswirtschaft zukünftig in einer neuen Form zeigt, bleibt das oberste Ziel weiterhin die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Deshalb muss 19 gewährleistet sein, dass die anfallenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge finanziert werden können. Während in der Vergangenheit der aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt bestehende Gesamthaushalt in kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen war, bezieht sich die zukünftige Ausgleichsverpflichtung primär auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt bilden zusammen den Gesamthaushalt. Bildung der Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte ihrerseits sind in der Regel nach Produktgruppen noch weiter untergliedert. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2017 mit der Bildung von Teilhaushalten beschäftigt. Die Gliederung kann nach § 4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen. Für eine Gliederung nach Produktbereichen spricht die Stetigkeit des Haushaltes, da sich eventuelle künftige Organisationsänderungen nicht auf den Haushalt auswirken. Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. 20 Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die in der Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c.) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d.) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt gliedert sich in einem Gesamtergebnishaushalt (Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzhaushalt (Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen). Des Weiteren enthält der Gesamthaushalt je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilergebnishaushalte, sowie über die 21 Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilfinanzhaushalte. Diese Zusammenstellung nennt man Haushaltsquerschnitt. Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 3 GemHVO als Anlage beizufügen: - Vorbericht - Finanzplan mit Investitionsprogramm - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht über Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rücklage - Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten - Letzter Gesamtabschluss (§ 95a GemO sog. Konzernabschluss, ist für Städte erst ab 2022 Pflicht) - Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen - Übersicht über die Budgets Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Künftig wird der Haushalt produktorientiert gegliedert. Im Vordergrund stehen dabei die Leistungen der Verwaltung, welche im NKHR als Produkte bezeichnet werden. Die Produkte werden verbindlich vom Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Aufbauend auf dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg werden die von der Kommune erbrachten Leistungen in Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche gegliedert. Die Teilergebnishaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die dem Budget zugeordneten Produktgruppen − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einzelnen Produktgruppen Die Teilfinanzhaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionen 22 − Übersicht über die einzelnen Investitionen des Teilfinanzhaushalts einschließlich mittelfristigen Investitionsprogramms, das demzufolge nicht mehr als Anlage der mittelfristigen Finanzplanung beiliegt, sondern direkt jedem Teilfinanzhaushalt zugeordnet wird. Produkte: Eine Leistung ist das Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit. Diese Leistung und die dazu gehörenden Teilleistungen bilden ein Produkt. Produktgruppe: In einer Produktgruppe werden inhaltlich zusammengehörende Produkte zusammengefasst. Beispielsweise besteht zwischen der Erstellung eines Personalausweises, weiteren Meldeangelegenheiten und einer Einbürgerung ein inhaltlicher Zusammenhang. Alle Leistungen werden daher in der Produktgruppe „12.22 Einwohnerwesen“ zusammengefasst. Auf dieser Ebene erfolgt grundsätzlich der Ausweis im Haushaltsplan. Produktbereich: Nach derselben Systematik bilden wiederum inhaltlich zusammengehörende Produktgruppen einen Produktbereich. Jeder Produktbereich stellt dabei ein Aufgabenfeld der Verwaltung dar. So gehört beispielsweise das Ordnungswesen und das Einwohnerwesen zum Produktbereich „12 Sicherheit und Ordnung“. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden im Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nur die Produktgruppen abgebildet. Kostenstellen: Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht wird die alte kamerale Haushaltsstelle durch eine Kombination aus Kostenstelle und Sachkonto abgelöst. Der bisherige Unterabschnitt wird durch eine Kostenstelle und die bisherige Gruppierung durch eine Kostenart bzw. Sachkonto ersetzt. Sachkonto: Das Sachkonto löst die bisherige Gruppierung ab und stellt dar, um welche Kostenarten es sich handelt (z.B. Geschäftsaufwendungen, Personalaufwendungen). Die Gliederung der Sachkonten richtet sich nach dem Kontenrahmen Baden- Württemberg. Durch die erste Ziffer des Sachkontos lässt sich erkennen, ob es sich um einen Ertrag (3), Aufwand (4), außerordentlichen Ertrag oder Aufwand (5), eine Einzahlung (6) oder eine Auszahlung (7) handelt. 23 Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2019 und 2020 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und nicht als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: 24 Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen. Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen. Stellenplan (§ 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. 25 Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wird voraussichtlich Mitte 2019 beschlossen und in einem 2 Jahreszeitraum von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2019 67.500 € und 2020 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2019 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 26 Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes) gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. Vergleich Kameralistik und NKHR: Kriterien Kameralistik Doppik Rechnungskonzept Geldverbrauchskonzept Ressourcenverbrauchskonzept -Verwaltungshaushalt -Vermögenshaushalt -Mittelfristige Finanzplanung - Gesamt- u. Teilergebnishaushalt - Gesamt- u. Teilfinanzhaushalt - Mittelfristige Finanzplanung Rechnungsgrößen Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzhaushalt) Buchungssystem Buchung auf Haushaltsstellen Doppelte Buchführung auf Konten Rechnungsabschluss Jahresrechnung Jahresabschluss mit Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnis- und Finanzrechnung Struktur des Haushalts Einzelpläne Unterabschnitte Teilhaushalte Produktgruppen Gruppierung (Ausgabe-/ Einnahmearten) Ergebnishaushalt (Aufwands- und Ertragsarten) Finanzhaushalt (Auszahlungs- und Einzahlungsarten) 27 Vermögensausweis Investitionen im Vermögenshaushalt Investitionen im Finanzhaushalt Darstellung des Werteverzehrs des Vermögens im Ergebnishaushalt Freiwillige Vermögenserfassung in Anlagenachweisen Pflicht bei kostenrechnenden Einrichtungen und BGAs Verpflichtende Vermögenserfassung in der Anlagenbuchhaltung Jährliche Zusammenstellung des Vermögens in der Bilanz Kassenwirksamkeit Fälligkeitsprinzip Periodengerechte Abgrenzung Finanz- und Fachverantwortung getrennt Finanz- und Fachverantwortung in einer Hand (Dezentrale Ressourcenverantwortung) Haushaltsausgleich Verwaltungs- und Vermögenshaushalt müssen ausgeglichen sein Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen, der Finanzhaushalt nicht zwingend. Spezialregelungen zum Haushaltsausgleich in § 24 GemHVO Liquiditätsübersicht Nein Ja Finanzplanung Zustimmende Kenntnisnahme Beschluss Gemeinderat Budgetierung Ausnahmefall Regelfall Haushaltsreste für Investitionen finanziert Ja Nein Sammelnachweise Ja Nein, aber § 20 Abs. 2 GemHVO Allgemeine Rücklage Ja Nein Rechnungsabgrenzung Ausnahmefall Regelfall Finanzlage Kommune Geldmenge unverändert Geldmenge unverändert Haushaltsplan unverändert unverändert Haushaltssatzung unverändert unverändert Finanzplanung unverändert unverändert Haushaltsübertragungen Haushaltsreste möglich Haushaltsermächtigungen möglich Verfügungsmittel unverändert unverändert Vorbericht unverändert unverändert 28 Verpflichtungsermächtigungen unverändert unverändert Schuldenübersicht Ja Ja Rücklagenübersicht Ja Ja Deckungsreserve Ja Ja Gesamtrechnung Ja Ja Berichtspflicht Ja Ja Haushaltswirtschaftliche Sperre Ja Ja Gebührenrecht unverändert unverändert Grundlage für den Haushaltsplan 2019 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2019 (2020) umfasst die Jahre 2018 (2019) bis 2022 (2023). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich 29 freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftliche Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Für die folgenden Jahre hat es nach der Novembersteuerschätzung keine Steigerungen mehr gegeben. Die Steuerschätzung im vergangenen Mai hatte für den Gesamtstaat bereits einen großen zusätzlichen Spielraum ergeben. Die deutsche Wirtschaft zeigt sich derzeit noch stabil. Die nächste Rezession wird aber im Finanzplanungszeitraum kommen. Derzeit ist alles noch in bester Ordnung: Die Arbeitslosigkeit ist bei uns niedrig, die Kauflust aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der guten Einkommenssituation ungebrochen und die Wirtschaft gut ausgelastet. Im neunten Aufschwungsjahr geht es weiterhin bergauf. Für das laufende Jahr haben die Forschungsinstitute ihre Wachstumsprognose um 0,5 -0,8% auf 1,7 - 1,4 Prozent nach unten korrigiert. Darin drückt sich die Sorge vor einer Eskalation der Handelskonflikte. Der exportstarken deutschen Wirtschaft macht dies Probleme. Auch die nachlassende Nachfrage aus dem Ausland und der Brexit sowie die Lage bei den südeuropäischen Ländern entwickeln sich zu Konjunkturrisiken und erste Bremsspuren erkennbar. Was den Konjunkturzug zudem bremst, ist derzeit der Mangel an gut ausgebildetem Personal und bürokratische Auflagen. Die Börse könnte ein Synonym für die wirtschaftliche Dynamik sein. In Kombination mit einer Reihe von politischen Versäumnissen haben wir im Finanzplanungszeitraum ein gesteigertes Risiko. Die steigenden Energiepreise und eine langsam verfallende Infrastruktur macht Deutschland aus einem Musterschüler zu einem Problemfall. Die gute Auftragslage und das gute Konsumklima wird die deutsche Wirtschaft noch durch eine gewisse Zeit tragen: Die Konjunktur verläuft in Zyklen und deshalb wird der Tag der beginnenden Rezession kommen. Unter anderen Umständen würde die Zentralbank dann die Zinsen senken, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Wirtschaft wieder zu stimulieren. Bei Zinsen von null Prozent jedoch scheidet diese Möglichkeit aus. Umso wichtiger ist es daher, dass die Politik das Ihre tut, um die Konjunktur in Schwung zu halten. Die Wirtschaftsweisen rechnen 2019 ebenfalls mit etwas geringerem Wachstum Der Sachverständigenrat hat seine Wachstumsprognose für 2019 gesenkt. Die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum schwanken teilweise sehr stark und werden im Laufe eines Jahres regelmäßig nach oben oder unten korrigiert. Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Überblick. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Sie sagten dabei für das laufende Jahr ein Wachstum mit 1,8% und für das kommende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts mit 1,4-1,8 % voraus. Damit korrigierten die Forscher ihre Schätzung vom Frühjahr nach unten. 30 Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2018 Prognos e für 2019 Bundesregierung Okt 18 1,80% 1,80% EU-Kommission Jul 18 1,90% 1,90% Internationaler Währungsfonds Jul 18 2,20% 2,10% OECD Sep 18 1,90% 1,80% Bundesbank Jun 18 2,00% 1,90% Sachverständigenrat zur Begutacht. der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mrz 18 2,30% 1,80% Gemeinschaftsdiagn. der führenden Wirtschaftsforschungsinst. Sep 18 1,70% 1,90% Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Sep 18 1,80% 1,70% ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der UNI München Sep 18 1,90% 1,90% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 18 1,90% 2,00% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 18 1,80% 1,40% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 18 1,90% 1,60% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 18 1,80% 1,70% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Jun 18 2,10% 2,10% Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung RWI Sep 18 1,80% 1,50% Die Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der bevorstehende Brexit, der schwerfällige Breitbandausbau und die Entwicklung der Energiepreise sind Risiken der Wirtschaft 2019. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2019 und 2020 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2019 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich die weiterhin gute wirtschaftliche Lage in Deutschland wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 2,3 % für dieses Jahr und + 2,1 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 4,2 % für das Jahr 2018, + 4,1 % für das Jahr 2019 sowie je + 3,3 % für die Jahre 2020 bis 2022 projiziert. Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2018 gegenüber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: Für das 31 Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,5 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von + 4,1 % erwartet. Dies sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. Für die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von + 3,2 % unverändert. Dennoch dürften im nächsten Jahr die Steuereinnahmen zunächst weiter Jahr für Jahr auf immer neue Rekordwerte klettern. Die aktuellen Prognosen sind wegen des evtl. bevorstehenden Brexits, dem Handelspartner Amerika, die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Integration sowie des Abgasskandals auf das Steueraufkommen schwierig. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz Wirtschaftswachstum ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Besonders erfreulich ist auch, dass nach einem jahrelangen Rückgang der Kindergartenförderung Mitte 2018 die kommunalen Spitzenverbände und das Land einen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ schließen konnten, der dafür sorgt, dass der Förderbetrag für die Kinder über drei Jahren wieder steigt. Dies mildert erfreulicherweise den prognostizierten Anstieg des Defizits in diesem Bereich und verschafft den kommunalen Finanzen somit etwas Luft. Eine Trendwende der Kosten- und der Defizitentwicklung ist damit im Kindergartenbereich aber nicht verbunden. Kosten und Defizite werden weiter steigen, zumal in Baindt in den kommenden Jahren die Betreuungskapazitäten nochmals kräftig ausgebaut werden. Dies spiegelt sich insbesondere in der Entwicklung der Personalkosten wieder. Die Gemeinde Baindt bleibt daher auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren habe viele Problemlagen nicht in voller Deutlichkeit zutage treten lassen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen wäre gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes dringend notwendig. Der Novembersteuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in guter Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Das Ergebnis der Steuerschätzung spiegelt trotz den etwas geringeren Mehreinnahmen die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wieder. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte, Einkommen und Gewinne steigen. Die Inlandsnachfrage ist weiter robust und eine tragende Säule des Aufschwungs. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft dennoch nach wie vor gut aufgestellt. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ist seit 2011 durchwegs positiv. Aber neben steigen Einnahmen machen den Kommunen vor allem sehr hohe Ausgabensprünge im Bereich Kindergarten sowie steigende Personal- und Materialkosten zu schaffen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent 32 fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Finanzminister von Bund und Länder und die kommunalen Spitzenverbände vertreten nach wie vor folgende Konsolidierungsthese: Angesichts der langfristigen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt es zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte keine Alternative. Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Haushaltsspielräume morgen. Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich muss daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen. In die Haushaltsplanansätze 2019 und 2020 wurde neben dem Haushaltserlass auch die Novembersteuerschätzung eingearbeitet. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 Das Rechnungsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2017 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 03.07.2018 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. In den bisherigen kameralen Haushalten war im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen. Diese Zuführung hat aufgezeigt, wie hoch der Überschuss aus dem laufenden Haushalt für den Vermögenshaushalt erbracht hat. Im NKHR gibt es keine Zuführung an den Finanzhaushalt, lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt ist mit der Zuführung vergleichbar. Nach Abzug der kassenunwirksamen Erträge bzw. Aufwendungen verbleibt der „Zahlungsmittelüberschuss“. Aufgrund positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate 2017 vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.312.658,02 €. Tilgungen in Höhe von 85.044,71 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2017 nach einer Entnahme von 2.356.496,09 € einen Stand in Höhe von 2.730.150,24 € aus. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2017 2.730.150,24 €. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2017: 527.455,29 €* *Lt. den Vorgaben des NKHR wäre der vorfinanzierte Betrag des Pächter Gaststätte zur Mühle in Höhe von 34.381,78 € noch hinzuzurechnen. →im EB Wasserversorgung 599.836,29 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 € (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 570.950 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 28.886,29 €) →im EB Abwasserbeseitigung: 1.757.283,98 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 €) (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 1.650.750,00 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 106.533,98 €) 33 Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe) beträgt zum 31.12.2017 2.884.575,56 €. Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2017 -: 5.242 Einwohner. Somit ergibt sich durch die Aufnahme des KfW-Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 100,62 €/Einwohner. Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). Unter anderem wurden 2017 folgende Haushaltsreste gebildet: Es werden folgende Haushaltsreste gebildet: 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.441.000 € Haushaltsvollzug 2018 Das Rechnungsjahr 2018 gestaltet sich im Verwaltungshaushalt wesentlich besser als erwartet. Im Einzelnen kann von folgenden finanziellen Entwicklungen des Verwaltungshaushaltes (VwH) und Vermögenshaushaltes (VmH) ausgegangen werden. Entlastungen des VwH: a) 1.900.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen b) 400.000 € mehr Gemeindeanteil an der EKSt c) 130.000 € höhere Schlüsselzuweisungen und kommunale Investitionspauschale aufgrund höheren Kopfbeträgen und höherer Einwohnerzahl Belastungen des VwH: a) 385.000 € mehr Gewerbesteuerumlage aufgrund 1,9 Mio. € höheres Gewerbesteueraufkommen Die Entlastungen des Verwaltungshaushalts erläutern sich wie folgt: o 1,9 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen Die Gewerbesteuer wird 2019 ausnahmsweise ca. 3,25 Mio. € in die Gemeindekasse einspielen. Baindt ist hauptsächlich von der Ertragsentwicklung einiger weniger Steuerpflichtigen abhängig. Vor allem Nachzahlungen und angepasste Vorauszahlungen ermöglichten dieses positive Ergebnis. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. 34 Im Vermögenshaushalt sind folgende Abweichungen zu nennen: Im investiven Bereich wurde 2019 die Sanierung der Sporthalle sowie das Baugebiet Geigensack forciert. Es werden zum einen Maßnahmen erst schlussgerechnet und zum anderen konnten geplante Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Im Haushalt 2018 war auch der Verkauf von Bauplätzen vorgesehen. Die Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet Geigensack sowie weiterer Baugebiete sind 2019 erneut eingeplant. 2018 konnten Grundstückserlöse in Höhe von 1,08 Mio. € aus Verkäufen GE Mehlis Erweiterung sowie Baugebiet Mehlisstraße erzielt werden. Eingeplant waren Verkaufserlöse in Höhe von 3,5 Mio. €. Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2018: Ein Ergebnis für 2018 kann noch nicht vorhergesagt werden. Der Verwaltungshaushalt wird eine wesentliche bessere Zuführungsrate erwirtschaften. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gibt es im Übergangsjahr zur Doppik nicht mehr. Vermögensentwicklung 2018 a) Allgemeine Rücklagen Im Haushaltsjahr 2018 wird keine Rücklage vorgesehen. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Der Stand der allgemeinen Rücklagen zum 31.12.2018 würde in der Prognose voraussichtlich ca. 5,5 Mio. € betragen. Damit liegt die allgemeine Rücklage über der gesetzlichen Mindestrücklage. b) Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2018 527.455,29 € Stand zum 31.12.2018 *485.377,07 € Somit Abnahme 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 € b) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 570.950,00 € Stand zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 104.862,50 € c) Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 1.650.750,00 € Stand zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 344.000,00 € e) Voraussichtliche Gesamtschulden (inkl. Trägerdarlehen, ohne Kassenmehrausgaben) der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt zum 31.12.2018: 3.155.939,57 € 35 Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 voraussichtlich -: 5.200 Einwohner. Somit ergibt sich auf ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 93,34 €/Einwohner. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2019/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Buemann nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich von Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Außerdem werden die Mitteilungen vom Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg berücksichtigt. Der Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2019, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Ob er aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2018 noch einmal geändert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2019 und 2020 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2020 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das gute Rechnungsergebnis 2018 wesentlich schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die deutliche Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lautet einer der Leitgedanken des Gemeindetags im diesjährigen Gemeindefinanzbericht. In der Tat ist die Einnahmesituation – einer anhaltend positiven Konjunkturlage sei Dank – unverändert gut. Die Steuererträge jagen von Rekord zu Rekord und vordergründig gibt es wenig Grund für Klagen. So steigen die Einnahmen der öffentlichen Hand in Deutschland seit neun Jahren kontinuierlich an. Ein weiterer Leitgedanke heißt aber auch „Haushalte werden in den guten Jahren ruiniert“. Denn nicht nur die Einnahmen steigen kontinuierlich, die Ausgaben tun dies in gleicher Weise. Bricht aber die Wirtschaft eines Tages ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen sehr wohl zurückgehen, die Ausgaben aber bleiben. Und so wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen an-gewiesen sind und es auch in Zeiten der Hochkonjunktur gilt, ein Augenmerk darauf zu haben, welches Maß an Aufgabenerfüllung man sich auch in schwierigeren Zeiten wird weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Ob dies die erfreulicherweise zunehmende Zahl an Kindern ist, die einen Betreuungsplatz brauchen, die Digitalisierung oder der Wohnungsbau 36 einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeinde-tag gibt hierzu eine klare Antwort. „Gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“, so der Gemeindetag. Die Haushaltspläne 2019 und 2020 stehen trotz der weltpolitischen Lage weiterhin unter positiven Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird 2019 und 2020 wieder größer als 2018 sein. Deutschland ist trotz der weltweiten Krisen ein Wachstum auf gutem Niveau. Während sich in der Welt humanitäre Katastrophen abspielen und Kriege ganze Regionen destabilisieren, ist Deutschland eine Insel des Wohlstands. Wohl auch deshalb reißt der Flüchtlingsstrom in die Bundesrepublik nicht ab. Mit steigenden Steuereinnahmen steigt auch die Finanzsituation der Kommunen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelingt es über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt mit einer positiven Zuführungsrate im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen; Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2019 und 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt sich derzeit weiterhin als befriedigend bezeichnen. Die Investitionskraft sind aufgrund konstanten bis steigenden Umlagen und Kosten und evtl. Steuermehreinnahmen nur als konstant zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. eingespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2019/2020 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2019 Erträge in Höhe von 10.900.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.393.650 €. Für den Ergebnishaushalt sind 2020 Erträge in Höhe von 10.514.150 € und Aufwendungen in Höhe von 11.204.850 veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2019 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2018 sowie das Ergebnis des Jahres 2017. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 506.350 € bzw. -690.700 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2019 erwirtschaften kann und 2020 nicht erwirtschaften kann. Unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann für den Planungszeitraum bis 2023 jeweils ein knapp positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 37 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund baulichen Veränderungen 2019 bei 480.000 € (VJ 500.000 € Plan, Erg. lediglich 480.000 €) und 2020 bei 485.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 330 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 342 v. H., landesweiter Hebesatz 362 v. H.) und der Grundsteuer B in Höhe von 340 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 369 v. H., landesweiter Hebesatz 398 v. H.) liegen etwas über den Ausgleichstockanrechnungshebesätze. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 330 340 340 Baienfurt 320 340 340 Fronreute 320 360 340 Vogt 360 360 340 Wolpertswende 335 360 340 Weingarten 330 400 380 Ravensburg 230 370 363 b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 1.750.000 € und 1.800.000 € in den Jahren 2019 und 2020 gut veranschlagt, was 16% bzw. 17% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2018 Ansatz 1.350.000 €). Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Höhe von 340 v. Hd. entspricht dem Ausgleichstockanrechnungshebesatz. (Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis Ravensburg (ohne Große Kreisstädte) beträgt 340 v.H.) In den Vorjahren wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2019 und 2020 wird sie um 400.000 €/450.000 € gegenüber 2018 angehoben. Man geht weiterhin von einer sehr guten Konjunktur aus. Die Gewerbesteuer wird 2019 und 2020 mit 1,75 Mio./1,80 Mio. € prognostiziert. Diesen Ansatz haben wir bisher nur 2018 erreicht. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 1,75 Mio. €/1,80 Mio. € sicher angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 352.000 € bzw. 363.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 38 Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2019 68,3 % bzw. 2020 68,0% (Vorjahr 68 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 340 v. Hd. Die Gemeinde hat somit 352.000 € bzw. 363.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 1.750.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 408.000 €. 39 Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 1.750.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Auswirkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2019 von 1.750.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) Annahmen: Steuereinnahme 1.750.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 v.H. örtlicher Gewerbesteuerhebesatz 340,00 v.H. FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 25,00 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2021 Gewerbesteuerumlage 68,50 v.H. (2019) 68,50 v.H. (2019 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Auswirkungen im 1. Jahr (2019) 1.1 Mehreinnahme Gewerbesteuer 1.750.000,00 1.2 Höhere Gewerbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -352.573,53 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2019) 1.397.426,47 2. Auswirkungen im 3. Jahr (2021) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) wegen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2021 (§ 6 FAG): 2.1.1 GewSt 2019 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.492.647,06 2.1.2 abzüglich GewSt-Umlage 2019 -352.573,53 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2021 = geringere Schlüsselzahl 2021 (bei Abundanzgemeinde ohne Auswirkungen) 1.140.073,53 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquote von ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuweisung nach mangelnder Steuerkraft -798.051,47 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021 * FAG-Umlagesatz -285.018,38 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021* Kreisumlagesatz -353.422,79 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2021) -1.436.492,65 3. Auswirkungen im 5. Jahr (2023) Im Jahr 2023 verringert sich - wegen der zurückgegangenen Schlüsselzuweisung 2021 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist eine 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw. 2021 * FAG-Umlagesatz 199.512,87 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw. 2021* Kreisumlagesatz 247.395,96 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2023) 446.908,82 4. Gesamtauswirkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 1.750.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 407.842,65 4.2 Abschöpfung (v.H.) 76,69 40 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 13.000 € im Jahr 2019 und 14.000 € im Jahr 2020 (Vj. 13.000 €) veranschlagt und entspricht 0,1 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.13 72 €/Hund und Jahr. In Baindt sind derzeit lediglich 182 Hunde registriert. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2019 und 2020 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 1.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2019 in Höhe von 850 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 24.09.2018 werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2019 auf 7,042 Mrd. und 2020 auf 7,468 Mrd. € (Vj. 2018 6,6 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist mit 2019 mit 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlastenausgleich) ist im Haushaltserlass mit 509,8 bzw. 528 Mio. € eingestellt. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2018 bis 2020 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2013 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus Statistikjahr 2013 beträgt 2019 0,0004758 (Vj. 0,0004758). Erst für die Jahre 2021 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2018 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2019 in Höhe von 3,30 Mio. € und 2020 in Höhe von 3,52 Mio. €, dies entspricht 30,3% bzw. 33,4% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2018 2.720.000 €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. 41 Insgesamt waren im September 2019 in der Region Konstanz-Ravensburg 2,6 Prozent der Menschen arbeitslos. Von solchen Arbeitslosenquoten träumen andere Kreise. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet dann jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 509 Mio. € bzw. 528 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 242.000 € bzw. 250.000 € (2018 230.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei unveränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0001915 (Vj. 0,0001915) ergibt sich bei 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 224.000 € bzw. 228.500 € (Vj. 2018 197.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2017 und wesentlich stärkere Steuerjahr 2018, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnzahl vom 30.06.2018 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2019 in Höhe von 1.440 € bzw. dem Kopfbetrag 2020 in Höhe von 1.485 € (Vj. 1.300 €)) wesentlich differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2019 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2019 2.027.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der wesentlich höheren Steuerkraftmesszahl 2020 aus dem Basisjahr 2018 nur 1.354.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches 42 positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2019 und 2020 beträgt die kommunale Investitionspauschale 91 bzw. 95 € je EW (Vj. 77,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Einnahmen in Höhe von 540.000 € bzw. 573.500 €. Die Schlüsselzuweisungen inkl. Investitionspauschale ergeben 2019 2.567.000 € und 2020 1.927.500 € (2018 Plan 1.986.500 €). Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2019 und 202 bei den öffentlichen Entgelten auf 245.150 € sowie 236.650 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 631.300 € bzw. 635.250 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2018 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2019 und 2020 bei den Entgelten bei 48.000 € und aus der Auflösung von Grabnutzungsgebühren bei 32.100 € (Vj. Gesamt 60.000 €). Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof an. Eine Gebührenanpassung war unvermeidlich, um die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der kalkulatorischen Kosten im Haushaltsplan 2019 bei 46,2%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte ist 2019 liegt mit Einbeziehung des kalkulatorischem Ergebnisses bei 17,8 %. 43 Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge für das Kindergarten-Jahr 2018/2019 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Kindergartenjahr 2018/2019 Monatlicher Beitrag bei einer Tage pro Woche Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren Kind ab 3 Jahren im Regel- Kindergarten 5 124 € 95 € 63 € 21 € Kind unter 3 Jahren in der Kinderkrippe (Betreuungszeit 6 Std/Tag) 2 146 € 109 € 74 € 29 € 3 219 € 163 € 110 € 44 € 4 292 € 218 € 147 € 58 € 5 365 € 272 € 184 € 73 € Kind unter 3 Jahren im Regel- Kindergarten 2 99 € 76 € 50 € 17 € 3 149 € 114 € 76 € 25 € 4 198 € 152 € 101 € 34 € 5 248 € 190 € 126 € 42 € Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der Elternbeiträge beleuchtet: • Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? • Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? • Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichszuweisungen zu erreichen. • Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August)? • Darstellung der Nachmittagsbelegung? 44 • Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird derzeit nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 08.11.2018, Einwohnermeldeamt, 2018 Hochgerechnet): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 23 22 45 2006 32 21 53 2007 30 22 52 2008 29 27 56 2009 28 28 56 2010 27 22 49 2011 20 33 53 2012 21 32 53 2013 27 18 45 2014 27 26 53 2015 21 31 52 2016 19 29 48 2017 18 35 53 2018 Hochrechnung 53 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10 Kinder bei 1.000 Einwohner. Interessant wird bezüglich des Zuschusses sein, ob die zweite Kleinkindgruppe trotz Zuzug die nächsten 5 Jahre belegt werden kann. Die Gemeinde verfügt derzeit über zwei Kleinkindgruppen in kommunaler Hand (20 Kinder) und eine Kleinkindgruppe in nichtkommunaler Hand (10 Kinder). Des Weiteren stehen noch zwei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren zur Verfügung. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Dieses sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjeniger Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 45 Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Ab dem Jahr 2015 werden gewertet: 1.die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG (2) Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden ab dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. Zinseinnahmen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 59.200 € und 2020 56.650 € (2018 54.000 €) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie Geldmarktkonto werden nicht mehr im Zeitraum 2019/2020 verzinst. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich auf die Geldanlagen aus. Die Tendenz 2019 liegt bei 0,00% bzw. Negativzinsen von -0,4%. Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2019: Die Personalkosten 2019 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 237.650 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 9,5%. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen, Freistellungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2019 2.750.800 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 55.500 € (Vj. 51.100 €) und im Bereich Abwasser 77.500 € (Vj. 70.200 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2019 ca. 26,5 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. 46 Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: - Tariferhöhung ca. 3% - Freistellung KIGA SMS (Leiterin 100%, Stellvertretung 20%) - Umlage Bauamt ehemaliger Bauamtsleiter - Neue KIGA Gruppe (Krippe) - Halbtagestelle Kämmerei 49% - Umlage Bürgermeister Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, ob in der Kleinkindbetreuung eventuell längere Betreuungszeiten gewünscht werden – die Personalkosten würden sich dann entsprechend erhöhen. Die Kindertagesstättenverordnung sieht keine Leitungsfreistellung, sondern lediglich Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2020: Die Personalkosten 2020 nehmen gegenüber dem Vorjahr nur um 80.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,9%. Diese geringere Steigerung resultiert insbesondere durch den Verzicht des Personalamtes von Personalkosten bei Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten. Insgesamt werden 2.831.500 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen - Freistellung - Keine Personalkosten mehr für Integrations- als auch Flüchtlingsbeauftragte vom Personalamt eingeplant Im Bereich Kindergarten bleibt es abzuwarten, ob noch eine weitere Kleinkindgruppe benötigt wird. Ebenso ist es im Gespräch, den Stellenschlüssel in diesem Bereich nach oben anzupassen. TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Tarifrunde TVöD 2018 1. Laufzeit • 30 Monate: 01.03.2018 - 31.08.2020 2. Entgelt • TVöD VKA (Kommunen) • Entgelterhöhung in 3 Stufen Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe: o 01.03.2018: mindestens 2,85%, höchstens 5,70% (min. 64,44 €) o 01.04.2019: mindestens 2,81%, höchstens 5,39% (min. 71,00 €) o 01.03.2020: mindestens 0,96%, höchstens 1,81% (min. 22,78 €) • Einmalzahlung in den Entgeltgruppen E 1 bis E 6: 250 € zum 01.03.2018 • Einführung einer neuen Entgeltgruppe 9c im Bereich des Bundes • TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Entgelterhöhung in 3 Stufen: o 01.03.2018: ca. +3,11% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.04.2019: ca. +3,02% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.03.2020: ca. +1,03% (15,0% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) größere Entgelterhöhungen in allen Stufen 1 sowie S2/2 Einmalzahlung von 250 € für S 2, S 3 und S 4 zum 01.03.2018 47 Beamte ab 01.07.2018+2,675% Besoldungstabellen A, Erhöhung: +2,675% Die Besoldungsrunde für die Beamten findet erst 2019 statt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2019 auf 1.551.950 € und im Jahr 2020 auf 1.459.000 €. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2019 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Vor allem bezüglich des Nahwärmenetzes entstehen buchhalterisch auf der Ausgabenseite höhere Heizungskosten, da die Abschreibungen bisher nicht enthalten waren und über den Heizpreis mit umgelegt werden. Während bei den Heizungs- und Stromkosten nur konstante Anstiege festzustellen sind, haben wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg. Hier könnte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden. 48 Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 49 Der Anstieg bei den Stromkosten sowie bei den Nebenkosten (Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall) ist aufgrund der Darstellung der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte gestiegen. Diese wurden bisher außerhalb des Haushaltes dargestellt und schlugen sich nur bei nicht gedeckten Aufwendungen nieder. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 € auch jetzt in dieser Kontierung ab 2019 enthalten. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden bisher separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 80.000 bzw. 83.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Gebäudemanagement/ Facility Management mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2018 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude ein wenig abgemildert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt konnte 2018 eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 50 Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2019 862.700 € und 2020 909.200 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 770.000 € bzw. 805.000 € gegenüber dem Planansatz 2018 von 725.000 € sowie den geplanten 30.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2019 für Kredite betragen 0 € (Vorjahr 0 €). Im Haushalt 2019 sind keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Für Kassenkredite/Negativzinsen sind lediglich Zinsausgaben in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Die Gemeinde Baindt wurde nach Abschluss der Planansätze informiert, dass bei den örtlichen Banken ab 01.02.2019 Verwahrentgelte ab einer Einlage von über 1 Mio. € zu bezahlen sind. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 51 Steuerkraftsumme 2018, resultierend aus Rechnungsergebnis 2016: 6.661.518 € Steuerkraftsumme 2019, resultierend aus Rechnungsergebnis 2017: 6.356.904 € Steuerkraftsumme 2020, resultierend aus Rechnungsergebnis 2018: 7.565.051 € Da das Rechnungsjahr 2017 mit einer Steuerkraftsumme von 6.356.904 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2018 mit einer Steuerkraftsumme von ca. 7.565.051 ein stärkeres war, wirkt sich dies wie folgt im Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2019 1.424.000 € und 2020 1.762.600 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2019 22,4 bzw. 2020 23,3%. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2018 mit einem festgesetzten Hebesatz 29,5% gerechnet wird, beträgt 2019 1.875.500 € (Plan 2018 1.963.500 €/Erg. 1.998.455 €) und 2020 bei reduziertem Hebesatz von 29,0 % 2.194.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der guten Konjunktur 2019 und 2020 mit 29,5% und 29,0% prognostiziert. 52 Kreisumlage pro Einwohner 2019 Lfd. Nr. Stadt/Gemeinde Vorläufige Einwohnerzahl Vorläufige Steuerkraft- summe Vorläufige Kreisumlage 2019 Steuerkraft- summe pro Kopf Kreisumlage pro Einwohner Anteil an Umlage 4. Quartal 2017 in Euro 29,50% in Euro in Euro in % 1 Ravensburg 50 393 94.945.432 28.008.902 1.884,10 555,81 22,87 2 Waldburg 3 145 4.853.149 1.431.679 1.543,13 455,22 1,17 3 Wangen i. A. 27 109 41.364.162 12.202.428 1.525,85 450,12 9,96 4 Bad Waldsee 20 294 30.359.560 8.956.070 1.495,99 441,32 7,31 5 Isny 13 847 20.670.038 6.097.661 1.492,74 440,36 4,98 6 Baienfurt 7 231 10.425.984 3.075.665 1.441,85 425,34 2,51 7 Weingarten 25 011 34.530.848 10.186.600 1.380,63 407,28 8,32 8 Bad Wurzach 14 662 20.213.144 5.962.877 1.378,61 406,69 4,87 9 Grünkraut 3 216 4.416.470 1.302.859 1.373,28 405,12 1,06 10 Leutkirch 22 752 31.051.659 9.160.239 1.364,79 402,61 7,48 11 Amtzell 4 218 5.711.755 1.684.968 1.354,14 399,47 1,38 12 Horgenzell 5 320 7.188.848 2.120.710 1.351,29 398,63 1,73 13 Boms 619 832.766 245.666 1.345,34 396,88 0,20 14 Aulendorf 10 214 13.712.504 4.045.189 1.342,52 396,04 3,30 15 Kißlegg 8 914 11.896.107 3.509.352 1.334,54 393,69 2,87 16 Berg 4 299 5.683.183 1.676.539 1.321,98 389,98 1,37 17 Eichstegen 493 646.975 190.858 1.312,32 387,14 0,16 18 Wolfegg 3 714 4.825.413 1.423.497 1.299,25 383,28 1,16 19 Altshausen 4 116 5.346.275 1.577.151 1.298,90 383,18 1,29 20 Aitrach 2 663 3.445.398 1.016.392 1.293,80 381,67 0,83 21 Bodnegg 3 208 4.118.954 1.215.091 1.283,96 378,77 0,99 22 Fronreute 4 710 5.998.431 1.769.537 1.273,55 375,70 1,44 23 Ebersbach/Musbach 1 695 2.154.629 635.616 1.271,17 374,99 0,52 24 Argenbühl 6 460 8.185.334 2.414.674 1.267,08 373,79 1,97 25 Vogt 4 578 5.796.879 1.710.079 1.266,25 373,54 1,40 26 Wolpertswende 4 149 5.168.007 1.524.562 1.245,60 367,45 1,24 27 Königseggwald 668 820.506 242.049 1.228,30 362,35 0,20 28 Hoßkirch 741 904.883 266.940 1.221,16 360,24 0,22 29 Baindt 5 209 6.356.769 1.875.247 1.220,34 360,00 1,53 30 Aichstetten 2 819 3.437.320 1.014.009 1.219,34 359,71 0,83 31 Bergatreute 3 123 3.770.584 1.112.322 1.207,36 356,17 0,91 32 Wilhelmsdorf 5 018 6.041.683 1.782.296 1.204,00 355,18 1,46 33 Riedhausen 649 781.268 230.474 1.203,80 355,12 0,19 34 Ebenweiler 1 208 1.449.502 427.603 1.199,92 353,98 0,35 35 Unterwaldhausen 285 341.456 100.730 1.198,09 353,44 0,08 36 Schlier 3 931 4.694.488 1.384.874 1.194,22 352,30 1,13 37 Achberg 1 718 2.039.682 601.706 1.187,24 350,24 0,49 38 Guggenhausen 181 212.370 62.649 1.173,31 346,13 0,05 39 Fleischwangen 684 778.454 229.644 1.138,09 335,74 0,19 Summe 283.264 415.170.869 122.475.406 1.465,67 388,32 100,00 53 Baindt liegt 2019 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2017 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage 2019/2020 (Stand 01.12.2018) Landkreis Hebesatz 2019 % Hebesatz 2020 voraussichtl. Veränderung zu 2018 Alb-Donau-Kreis 28,00 28,00 0,00 Biberach 27,00 27,00 0,00 Bodenseekreis 32,00 32,00 0,0 Ravensburg 29,50 29,00 -0,5/-1,0 Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2019 und 2020 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.112.500 € bzw. 48.800 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 (Plan) 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 (Plan) 1.112.250 € 2020 (Plan) 48.800 € Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 12,3 Mio. Euro bzw. 10,7 Mio. €. Im Jahr 2019 und 2020 54 werden Investitionsmaßnahmen fortgeführt und einige neue Maßnahmen können wieder begonnen werden. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquiden Mittel vorgehalten werden. Es werden daher voraussichtlich auch in 2019 keine Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO eingegangen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2019 und 2020 verteilen sich auf: 2019 2020 Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € Bewegl. Anlagevermögen 409.700 € 426.500 € Beteiligungen 9.500 € 4.800 € Investitionsförderungsmaßnahmen 0 € 0 € Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Haushalt 2019 betragen jeweils 68.100 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 12,34 Mio. Euro bzw. 10,67 Mio. €. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2019/2020 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.112.500 bzw. 48.8000 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen (nivellierender Effekt des Finanzausgleiches nur leicht steigenden, laufenden Einzahlungen kann 2020 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal- und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen 55 und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2019/2020 sind dies in Summe 12.338.200 bzw. 10.668.300 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 9.406.000 bzw. 8.528.500 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach 1.819.950 bzw. 2.139.800 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen wie 2019 erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Diese wurden bisher im kameralen Haushalt im Unterabschnitt 9100 abgebildet. Im Haushalt 2019 und 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite jeweils mit 68.100 Euro getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2019 1.888.050 und 2020 2.159.100 Euro. Für den Finanzhaushalt ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung grundsätzlich keine Ausgleichspflicht. Im Haushalt 2019 ist eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel vorgesehen. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2019 rund 7,2 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2020 noch rund 5,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2021 noch rund 3,1 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2019/2020 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 10.900.000 bzw. 10.514.150 Euro (Jahr 2020) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.678.100 bzw. 10.295.050 Euro ergibt sich eine Differenz von 221.900 bzw. 219.100 Euro. Diese entspricht im Wesentlichen den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 189.800 bzw. 187.100 Euro, reduziert um Grabnutzungsgebühren mit 32.100 bzw. 32.000 Euro. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 10.393.650 bzw. 11.204.850 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 9.565.850 bzw. 10.246.250 Euro beträgt 817.800 bzw. 958.600 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnis mit +506.350 bzw. -690.700 Euro ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1.112.250 bzw. 48.800 Euro, der zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 1.819.850 bzw. 2.091.000 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2018 -2023 56 Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2019 9.565.850 192.000 2020 10.246.250 205.000 2021 9.940.500 199.000 2022 9.832.700 197.000 2023 9.894.500 198.000 Das ordentliche Ergebnis 2019 und 2020 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2019 und 2020 Investitionen von 12,4 Mio. € bzw. 10,7 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den guten Einnahmenprognosen sowie die Einhaltung der Planansätze von sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushaltsanmeldungen sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weitere Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. (Vgl. Anlage 8 des Haushaltsplanes) Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den 57 Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die kalkulatorischen Mieten, die Reinigungsleistungen sowie die Mietnebenkosten an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 38110010) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 38110020) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2019 1.734.100 € und 2019 1.740.100 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes sowie der Eigenbetriebe. Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2017 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit mögliche und bekannte, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die Inneren Verrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Schulden Schulden der Gemeinde 2019 Stand zum 01.01.2019 485.377,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2019 0,00 € zu leistende Tilgung 2019 76.460,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 408.917,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 675.812,50 € zu leistende Tilgung 2019 57.950,00 € Zwischensumme 627.862,50 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 580.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 1.197.863 € 58 Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 1.994.750,00 € zu leistende Tilgung 2019 79.000,00 € Zwischensumme 1.935.750,00 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 1.400.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 3.315.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 4.922.529,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 408.917,07 € Schulden der Gemeinde 2020 Stand zum 01.01.2020 408.917,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2020 0,00 € zu leistende Tilgung 2020 76.460,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 332.457,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 1.197.863,00 € zu leistende Tilgung 2020 62.950,00 € Zwischensumme 1.134.913,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 270.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 1.404.913,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 3.315.750,00 € zu leistende Tilgung 2020 89.000,00 € Zwischensumme 3.226.750,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 3.676.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 5.414.119,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 332.457,07 € 59 Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit• - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. 60 Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes bemisst. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2019 und 2020" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2019 und 2020 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2018 und dem Rechnungsergebnis von 2017 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat einen ungedeckten Ressourcenbedarf von 41.900 € bzw. 2020 von 51.900 €. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei 493.150 € bzw. 2020 bei 470.900 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 768.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit, Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und in die Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/ Bürgerbus. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 sowie für die weiteren Klassen geht an die aufnehmenden Schulen z. B. in Baienfurt. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Der Rückgang der Schülerzahlen sind insbesondere der demographischen Entwicklung geschuldet. 61 Der Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/Bürgerbus weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 31.600 € bzw. 30.850 € aus. Die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen werden in der Jahresrechnung aufgezeigt. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2019 189.800 bzw. 2020 195.550 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2019 ein Zuschussbedarf von 114.800 € bzw. 2020 in Höhe von 88.050 € eingeplant. Es wurden einige Produktgruppen (Kostenstellen) gebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.6000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Um die anstehenden Ausgaben auffangen zu können, hat das Land 2018 und 2019 eine Integrationspauschale zur Verfügung gestellt. 2020 sind laut Mittelanmeldung des Hauptamtes keine Personalausgaben für Flüchtlings- bzw. Integrationsbeauftragte vorgesehen. 62 Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Derzeit sind noch aus 2017 ungeklärten Miet- und Mietnebenkostenabrechnungen 35.000 € offen. Das Hauptamt wird aufgefordert die entsprechenden Abrechnungen vorzunehmen und aufzuklären. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit 1.226.150 € im Jahr 2019 und 1.400.250 € im Jahr 2020 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben und Freistellungen auch erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragsteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten haben auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2019/2020 sollten evtl. anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) werden höher belastet. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten werden zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2018) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 241.150 € bzw. 263.150 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei 242.150 € bzw. 263.150 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. 63 Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurde gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (120.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 192.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden aufgrund weiterem Einsatz von LED- Beleuchtung auf 16.000 € festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Einspareffekte wären noch höher, jedoch sind Stromsteigerungen und Verlängerung der Beleuchtungszeiten (1/2 vor und nach dem ersten bzw. letzten Bus; lediglich 3 h von 01 Uhr bis 04 Uhr im Winter nicht in Betrieb) ursächlich. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Von Seiten des Landkreises ist 2019 eine harte Rückdelegation angedacht. Zudem wurden sonstige diverse Haushaltsstellen nach oben bzw. unten angepasst. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller kalkulatorischen Kosten wie bereits erwähnt 46,2 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Nach derzeitigen Hochrechnungen ist eine Friedhofserweiterung aufgrund zunehmender Urnenbestattungen nicht mehr erforderlich. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2019 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist unter Einbeziehung aller kalkulatorischen Kosten mit 17,80 % niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2019 und 2020 mit gleichbleibender Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 105.000 € gegenüber 105.000 € im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 8.000 € (Vj. 8.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 64 Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2019 sowie auch 2020 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsüberschuss-/bedarf von rund -0,5 Mio. Euro – 1 Mio. Euro zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2018 auf rund 7,2 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2021 und 2023 macht deutlich, das nach Abarbeitung der großen Maßnahmen wie Kindergartenneubau, Kreisverkehr, Bauhofneubau, Dorfplatz, Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus, Schulhaussanierung eine Phase der Beruhigung einsetzen muss, wenn die Prognosen für die kommenden Jahre nicht nochmals übertroffen werden. Auch muss abgewartet werden, ob die Umsetzung all der geplanten Maßnahmen in diesem Zeitraum möglich ist und die Kosten eingehalten werden können. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie des kommunalen Glasfaserausbaus langjährige Kosten- und Zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität darf verwiesen werden. Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 65 2019 2020 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 10.900.000 € 10.514.150 € Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 10.393.650 € 11.204.850 € Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes 506.350 € -690.700 € zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 827.800 € 958.600 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) -189.800 € -187.100 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Grabnutzungsgebühren) -32.100 € -32.000 € Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt 1.112.250 € 48.800 € 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2019 479.000 € bzw. 2020 1.244.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 8.220.000 € bzw. im Jahr 2020 7.175.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen jeweils 107.000 € Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 9.406.000 € bzw. 8.528.000 € Was wird damit finanziert? Alle Maßnahmen die im Jahr 2019 noch nicht begonnen oder noch nicht abgeschlossen waren. Da im Abschluss 2018 keine Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gebildet werden, waren alle noch anfallenden Auszahlungen neu zu veranschlagen. Dazu kommen neue Maßnahmen. 2019 2020 1. Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 409.700 € 426.550 € 3. Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 9.500 € 4.800 € 5. Investitionsförderungen 0 0 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 0 2.000 € Summe Auszahlungen 12.338.200 € 10.668.300 € 7. Tilgungen 68.100 € 68.100 € Gesamter Liquiditätsbedarf (Ergebnishauhalt und Finanzhaushalt aufsummiert) 1.888.050 € 2.159.100 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. 66 a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Grabnutzungsgebühren) betragen 10.678.100 € bzw. 10.295.050 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen mit 827.000 € bzw. 958.600 € als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 9.565.850 € bzw. 10.246.250 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2019 1.112.250 € bzw. 2020 nur 48.800 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 479.000 € bzw. 1.244.000 € für 2019/2020 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für das Jahr 2019 und 2020 1,1 bzw. 1,25 Mio. € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit zum Ansatz gebracht. Davon entfallen 810.000 bzw. 350.000 € auf Erschließungsbeiträge. Die anderen Beträge resultieren aus einem möglichen Zuschuss des Programms Soziale Integration im Quartier. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 7,7 Mio. € bzw. 5,9 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird wie in den Vorjahren mit einer jährlichen Tilgung von 107.000 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2019 und 2020 Auszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € bzw. 2,7 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,4 Mio. € bzw. 7,5 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2019 2020 Gebäude 3.610.000 € 2.900.000 € Straßen, Wege, Plätze 4.155.000 € 3.315.000 € Wasserbauliche Anlagen 700.000 € 400.000 € Bestattungseinrichtungen 338.000 € 350.000 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 630.000 € 595.000 € 67 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 409.700 € bzw. 426.500 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: 0 € Für die Schenkenwaldbrücke, Nichtkommunale Kindergärten als auch für Investitionsförderungsmaßnahmen an Vereine sind 2019 und 2020 aufgrund keiner Mittelanmeldung keine Ansätze vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von EDV-Lizenzen wurden 2020 2.000 € eingeplant. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmitteln betragen zu Jahresbeginn 7,2 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalts wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2019 von 5,3 Mio. € erwartet. 2020 wird ein Liquidititätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und keinen Ausgabensteigerungen von 3,1 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Die Umstellung auf das NKHR hat die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, da für die Aufstellung des ersten doppischen Haushalts nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2019 und 2020 wird das NKHR-Projekt aber noch nicht abgeschlossen sein. In den nächsten Monaten wird mit hoher Priorität die Erstellung des letzten kameralen Abschlusses 2018 und der Eröffnungsbilanz mit vollständiger Vermögensbewertung verfolgt. Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2019 wurden von der Verwaltung wie in den vergangenen Jahren im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Dazu wird auf den in 2018 bereits geleisteten Vorarbeiten aufgesetzt, mit dem Ziel die Erfassung und Bewertung des Vermögens möglichst im ersten Halbjahr 2019 abzuschließen. Die ersten doppischen Haushaltspläne weisen 2019 und 2020 im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von +506.350 € bzw. -690.700 Euro aus. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem 68 Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voran zu bringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit derzeit im gesamten Finanzplanungszeitraum erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, weiterhin positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es daher auch in den kommenden Jahren gelingen können, stabile Haushalte aufzustellen. Dabei sind unverändert alle wesentlichen Parameter im Auge zu behalten. Gerade vor dem Hintergrund eines jederzeit möglichen konjunkturellen Einbruchs und der zusätzlichen Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung ist darauf zu achten, dass weitere Aufgaben und damit verbundene Aufwandssteigerungen maßvoll erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.295.000 € vorgesehen. Für 2020 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.350.000 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2023 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2018 (2019), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2019 (2020). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2020 bis 2022 (2023). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2023 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des 69 Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2023 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2019) weisen für die kommenden Jahre weiter einen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb mit steigenden Erträgen in den Jahren 2020 bis 2023 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2020-2023 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen auch die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2011 bis 2018 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse sind 2021-2023 geringfügig positiv. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier nur noch bedingt möglich; bspw. sind hier die Gebäude- oder Straßenunterhaltung genannt, ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr wurden die Pflichtaufgaben in diesem Bereich dauerhaft ausgedehnt. Einen Zahlungsmittelüberschuss von mehr als 1 Mio. Euro wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Weitere Anpassungen bspw. bei allen "freiwilligen" Leistungen können mit einem Konsolidierungsprozesses verbunden werden. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2020 bis 2023 angesetzten Beträge von mindestens 1,8 Mio. Euro pro Jahr für die Gewerbesteuererträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte ohne Erhöhung der Realsteuersätze nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2019 bis 2023 ist keine Nettokreditaufnahme enthalten. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2021 bis 2023 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2023 ff. verwirklicht werden. 70 Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt bei 23 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen als je zuvor vor. 2021 bis 2023 soll es sich dann auf insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro belaufen. Durch das NKHR wird deutlich, dass Baindt in der positiven Finanzplanung den Ressourcenverbrauch durch solides Haushalten und guten Erträgen erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer Wirtschaftskrise oder konjunkturellen Delle kommen sollte, würde ein Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass die Krise aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht dazu führt, dass auch in Deutschland wieder die Rezession zurückkehrt. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage • Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2020 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. • Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer • Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. • Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. • Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. • Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) • Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) • Zinsen pro Einwohner 71 Kennzahlen zur Finanzlage • Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) • Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) • Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage • Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. • Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). • Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: • Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 72 Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.000 1.350.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.000 2.722.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.500 197.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.500 1.500 30320000 Hundesteuer 13.000 14.000 13.000 30490000 Jagdgenossen Baindt Pachtanteil 2-jährig 800 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienausgleich 242.000 250.000 230.000 Summe 6.044.500 6.332.200 5.046.700 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.000 1.535.000 31111000 Kommunale Investitionspauschale 540.000 573.500 451.500 31410000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land u. a. Kindergartenförderung § 29 FAG, Schule, (Asyl nur 2019) 766.450 719.300 610.700 Summe 3.333.450 2.646.800 2.597.200 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31610000 Erträge aus der Aufl. von Sonderposten 189.800 187.100 0 Summe 189.800 187.100 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3311 Verwaltungsgebühren 35.550 35.550 37.200 3321 Benutzungsgebühren 87.100 88.100 106.100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.000 99.000 33220000 Elternbeiträge für die Betr. V. Kindern von 0 - 3 45.000 60.000 Summe 245.150 263.650 242.300 73 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3411 Miet- und Pachterträge 187.000 187.000 105.950 3421 Erträge aus Verkauf 113.600 113.800 57.300 3461 Sonstige Leistungsentgelte Mietnebenkosten, Abrechnungen Fernwärme etc. 330.700 334.450 195.250 Summe 631.300 635.250 358.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden, u. a. interk. Kostenausgleich Kiga sowie minimal Schule 84.500 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbänden und Elternbeiträge für Betreuung 15.300 15.300 0 34850000 Erstattungen von Eigenbetrieben, Bauhof- und Personalkostenerstattung 134.000 134.000 118.300 34880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100 0 Summe 235.400 231.400 218.900 8 Zinsen und ähnliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 36150000 Zinserträge aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 59.200 56.650 52.000 Summe 59.200 56.650 52.000 9 Aktivierte Eigenleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 37110000 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 Summe 0 0 0 74 10 Sonstige ordentliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 35110000 Konzessionsabgaben 119.000 119.000 115.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen u. Abgaben dgl. 9.000 9.000 9.000 35710000 Erträge aus Auflösung SoPo Grabnutzung 32.100 32.000 0 Summe 161.200 161.100 125.100 12 Personalaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 40110000 - 41 Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.750.800 2.831.500 2.513.150 Summe 2.750.800 2.831.500 2.513.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 280.800 208.100 166.900 42111000 Winterdienst 27.000 27.000 27.000 42112000 Straßenunterhaltung 120.000 120.000 100.000 42113000 Straßenkehrung 15.000 15.000 15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein 30.000 30.000 5.000 42120000 Unterhaltung des sonst. unbew. Vermögens 56.500 56.500 39.000 42123000 Straßenentwässerungskosten 100.000 100.000 100.000 42220000 Unterhaltung bewegl. Vermögen 66.350 62.750 82.300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 49.100 32.200 42310000 Mieten und Pachten 79.900 79.900 10.800 42411000 Fernwärme/Heizungskosten 74.500 78.400 67.300 42412000 Gebäudereinigung/Aufwand 102.900 107.100 102.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energieaufwand 108.500 109.700 67.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 71.900 72.400 45.600 42415000 Aufwand für Gasbezug BgA Fernwärme 80.000 83.000 79.100 42510000 Haltung von Fahrzeugen 77.500 70.000 66.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung und ärztliche Untersuchung 20.800 19.000 4.000 42611000 Aus- und Fortbildungen, Seminare 33.400 33.900 31.350 75 42710000 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 6.000 6.000 8.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG 1.000 1.000 0 42715000 Aufwendungen zur Ortsbildverschönerung 5.000 5.000 187.200 45720000 Aufwendungen EDV 14.000 14.000 42750000 Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 25.500 26.500 42750000 Lernmittel 300 300 42790000 Ehrungen, Förderungen etc.. 37.500 33.300 42810000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 2.300 2.300 42910000 Sonstige Aufwendungen 66.200 65.650 Summe 1.551.950 1.459.000 1.204.550 15 Abschreibungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 471100000 Abschreibungen 827.800 958.600 196.000 Summe 827.800 958.600 196.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42510000 Zinsen für Kassenkredite 1.000 1.000 1.000 Summe 1.000 1.000 1.000 17 Transferaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 4313000 Zuweisungen an Zweckverband und dergleichen 105.000 107.000 92.000 43183000 Deckungsumlage Auft. 1.500 1.500 1.500 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche, u. a. Nichtkommunale Kindergärten (770.000 €) 862.700 909.200 780.950 43181000 Zuw. für Tagesmütter 2.500 2.500 2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich 30.000 30.000 30.000 43410000 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land – FAG- Umlage 1.424.000 1.762.600 1.346.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage 1.875.500 2.194.000 1.963.500 43730000 Allgemeine Umlagen an GPA 3.000 15.000 3.000 43780000 Umlage an übrige Bereiche 0 0 0 Summe 4.656.800 5.384.800 4.489.450 76 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 44110000 Sonstige Personalausg. Stellenausschr. betriebl. Veranst. 21.000 21.000 Bisher Teil von Personalausg. 44210000 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonst. Tätigk. (GR, Feuerw., Aula etc.) 37.400 38.400 Bisher Teil von Personalausg. 44220000 Verfügungsmittel 1.500 1.500 1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge 11.400 11.900 s.o. 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 157.050 150.650 102.850 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 4.000 4.000 0 44313000 Bücher- und Zeitschriften 13.800 13.900 19.300 44314100 Portokosten 18.400 17.850 20.300 44314200 Telefonkosten 6.200 6.200 44314300 Internetkosten 1.500 1.500 44315000 Dienstreisen 2.650 2.650 1.950 44316000 Sachverständigenkosten 35.300 35.300 15.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 9.850 9.850 6.400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Stadtsanierung bisher Projektbezogen im VMH 150.000 135.000 25.000 44318100 GIS 5.000 5.000 17.500 44410000 Steuern, Versicherungen (Unfallkasse, WGV) 102.750 102.750 74.950 44820200 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 10.000 10.000 10.000 44980000 Deckungsreserve 17.500 2.500 10.000 Summe 605.300 569.950 305.250 Ordentliche Erträge 10.900.000 10.514.150 8.640.700 Ordentliche Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 8.709.400 Ordentl. Ergebnis des Ergebnishaushalts 506.350 -690.700 -68.700 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufw. (Abschr.) 827.800 958.600 196.000 abzgl. nicht zahlungswirks. Ertr. (Aufl. Zuschüss.) -221.900 -219.100 0 Zahlungsmittelüberschuss lfd. 1.112.250 48.800 127.300 ** nachrichtliche haushaltsneutrale interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Zinsen 77 2019 2020 3811 Erträge Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 3812 Erträge Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.000 4811 Aufwendungen Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 4812 Aufwendungen Kalk. Zinsen 67.500 70.000 Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen umgekehrt die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen macht deutlich, dass 2020 die Aufwendungen die Erträge voraussichtlich übersteigen werden und somit der Haushaltsausgleich nur über die gerade erwähnte Entnahme aus den Rücklagen erreicht werden kann 78 Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO) vom 7.12.1992 (GBl. S. 776). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Das vorliegende Wirtschaftsjahr wird voraussichtlich 2020 einer Überprüfung unterzogen. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 79 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2018 auf 1,35 €/m³ netto kalkuliert. In der Planung 2019 und 2020 ist eine minimale Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren sollen ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2018 und je nach Fortschritt bei der Querverbindung, des Regionalplans zum 01.01.2019 erneut einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), die Bau der Querverbindung sowie die prozentuale Übernahme des technischen Leiters im Zweckverband sich auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 120.600 € bzw. 122.000 € (Vj. 76.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 28.000 € bzw. 32.500 € (Vj. 32.500 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 13.800 € bzw.15.000 € (Vj. 18.000 €) hinzu. Die Erstattung der Personalleihe der Wassermeister liegt bei 40.000 €. (Vj. 45.000 €). Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 25.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 54.500 € bzw. 56.500 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von 40.000 € und 42.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. 80 Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Querverbindung/ Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird zu Ende 2018 ausgeschrieben und es wurde ein Erhöhungszuschussantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft gestellt. Die Umsetzung ist im Jahr 2019 angedacht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen in Höhe von 612.000 € im Jahr 2019 und 302.000 € im Jahr 2020 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 80.000 € bzw. 59.000 sowie Kreditaufnahmen von 580.000 € bzw. 270.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2018 bis 2023 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 81 Pro Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm Plan 2018 214.000 cbm Plan 2019 229.000 cbm Plan 2020 230.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 195.000 m³ - 229.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 229.000 cbm aus. 2020 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ vorgesehen. Die Gebührenkalkulation 2019/2020 wird nach Abschluss des Rechnungsjahres 2018 vorgenommen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland als anfällig für Wassermangel eingestuft. Das Jahr 2018 wird voraussichtlich eines der wärmsten und niederschlagsärmsten Jahre werden. Nicht nur im Osten, auch im Norden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Im Juli 2018 verursachte die lange Trockenheit gleich mehrere Großbrände vor allem im Nordosten des Landes. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. Über das ganze Jahr und alle Regionen hinweg betrachtet herrscht in Deutschland keine Wasserknappheit. Rund drei Viertel des deutschen Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Diese Wasservorkommen haben sich vor Tausenden von Jahren gebildet. Doch der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich und massiv. 82 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 (vorl. Ergebnis) + ca. 10.000 € 1,35 €/m³ 2019 (Plan) -41.0000 € 1,35 €/m³ 2020 (Plan) +1.600 € 1,45 €/m³ E. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. 83 Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz im Jahr 2018 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,46 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,41 €/m² festgesetzt. Für 2019 und 2020 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Aufgrund der Schließung und abschließenden Verhandlungen mit Artic Paper Mochenwangen sind weiterhin höhere ins Soll gestellte Abrechnungsbeträge vom Abwasserzweckverband (341.000 €) offen. Sollten sich die Beträge nicht realisieren lassen, würde sich die derzeitige Gebührenaus- gleichsrückstellung (387.831 €) massiv reduzieren. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 330.000 € die größte Ausgabenposition. Bei der Umlage an den Abwasserzweckverband muss trotz Einsparungen nach vorläufigen Prognosen 330.000 € aufgebracht werden. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des kurzfristigen Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2019 und 2020 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2019 235.000 € und 2020 ebenfalls 235.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von 40.000 € aufgeführt. 84 Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind jeweils 100.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2019 und 2020 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 195.000 € bzw. 177.000 sowie enorme Kreditaufnahmen von 1,4 Mio. € bzw. 0,4 Mio. € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zu Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm Plan 2018 190.000 cbm Plan 2019 201.000 cbm Plan 2020 201.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² Plan 2018 297.100 m² Plan 2019 303.000 m² Plan 2020 303.000 m² 85 Die Schmutzwassermengen variieren von 183.000 - 203.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 201.000 cbm angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 303.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2017 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 168.596,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2017 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 387.831 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2017 sowie für 2016, 2015 und 2014 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenergebnis 2014 +18.144,59 € 2015 -63.719,27 € 2016 +66.540,46 € 2017 +155.911,74 € Davon Schmutzwasser +8.698,56 € -45.431,63 € +31.737,19 € +166.375,87 € Davon Niederschlagswasser +9.446,03 € -18.287,64 € +34.803,27 € -10.464,13 € 86 Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020. Sollten sich für 2019 und 2020 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. 87 Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € (bisher zum 3.350 €, Erhöhung zum 30.06.2018 um 13.815 €, zum 30.06.2019 13.815 €, zum 30.06.2020 6.907 €) 88 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2018 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 05.12.2018 89 90 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 1.900.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 525.000 31410000 Zuweisungen vom Land 742.950 695.8000 710.8000,00 715.800 715.800 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 500 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 189.8000+ 187.1000,00 181.300 181.300187.100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 189.800 187.1000 187.1000,00 181.300 181.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 13.050 13.0500 13.0500,00 13.050 13.050 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.0000 85.0000,00 85.000 85.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 39.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 48.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 34110000 Mieten und Pachten 166.500 166.5000 166.5000,00 166.500 166.500 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 12.000 34210000 Erträge aus Verkauf 15.100 15.3000 15.3000,00 15.300 15.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 58.500 58.5000 58.5000,00 58.500 58.500 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 40.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 83.050 85.5500 82.6500,00 82.650 82.650 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 119.900 119.9000 119.9000,00 119.900 119.900 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 34612000 Kostenersätze Steiger 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 92 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 50.000 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 84.500 82.0000 82.0000,00 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 134.000 134.0000 134.0000,00 134.000 134.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 56.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 161.2000+ 161.1000,00 161.100 161.100161.100 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.000 119.0000 119.0000,00 119.000 119.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 9.000 35710000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.900.0000 11.087.800 11.080.000 11.380.60010.514.150 12 Personalaufwendungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -293.100 -304.6500 -313.0500,00 -321.550 -328.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.785.750 -1.809.1500 -1.858.8000,00 -1.908.750 -1.949.300 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -163.650 -171.0000 -165.4500,00 -169.850 -173.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -125.800 -137.3000 -141.0000,00 -144.800 -147.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -349.700 -376.5500 -386.9000,00 -397.150 -405.750 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -32.800 -32.8500 -33.6500,00 -34.550 -35.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -280.800 -208.1000 -330.6000,00 -138.100 -140.600 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -56.500 -56.5000 -56.5000,00 -56.500 -56.500 93 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -66.350 -62.7500 -62.7500,00 -62.750 -62.750 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -49.100 -32.2000 -32.5000,00 -53.000 -53.000 42310000 Mieten und Pachten -79.900 -79.9000 -79.9000,00 -79.900 -79.900 42411000 Fernwärme / Heizung -74.500 -78.4000 -79.0000,00 -79.100 -79.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -102.900 -107.1000 -107.1000,00 -107.100 -107.100 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -108.500 -109.7000 -109.7000,00 -109.700 -109.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -71.900 -72.4000 -72.4000,00 -72.400 -72.400 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 -87.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -33.400 -33.9000 -23.9000,00 -23.900 -23.900 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -19.300 -17.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 94 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 -14.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -25.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 -26.500 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.6000 -8.6000,00 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 -11.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -5.3000 -5.3000,00 -5.300 -5.300 42798000 Narrenumzug alle 2 Jahre -2.200 00 -2.2000,00 0 -2.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -3.000 -2.4500 -2.4500,00 -2.450 -2.450 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 -22.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -827.8000- -972.4000,00 -986.000 -985.800-958.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 17 Transferaufwendungen -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -105.000 -107.0000 -107.0000,00 -107.000 -107.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -862.700 -909.2000 -919.2000,00 -944.200 -944.200 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 -2.000.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -37.400 -38.4000 -38.4000,00 -38.400 -38.400 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -11.400 -11.9000 -11.9000,00 -11.900 -11.900 95 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -157.050 -150.6500 -166.1500,00 -151.950 -158.950 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -13.800 -13.9000 -13.9000,00 -13.900 -13.900 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.400 -17.8500 -17.8500,00 -17.850 -17.850 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.200 -6.2000 -6.2000,00 -6.200 -6.200 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.650 -2.6500 -2.6500,00 -2.650 -2.650 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -35.300 -35.3000 -35.3000,00 -35.300 -35.300 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -9.850 -9.8500 -9.8500,00 -9.850 -9.850 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -102.750 -102.7500 -102.9500,00 -102.950 -102.950 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.393.6500 -10.912.900 -10.818.700 -10.880.300-11.204.850 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 96 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 97 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 11 3. 20 0 1 61 .3 00 2 94 .1 50 43 .0 00 3 17 .2 00 1. 56 9. 85 0 14 .5 00 0 - 41 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 58 .7 50 51 .9 00 79 .2 00 6 .8 00 80 .6 50 0 2 20 .7 50 0 -4 93 .1 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 08 .5 50 1 42 .4 00 2 45 .2 00 0 2 90 .0 00 0 1 66 .8 50 0 -7 68 .2 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 6 .5 00 30 .0 00 0 0 5 .5 50 0 - 42 .0 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .5 00 50 0 11 .0 50 0 2 .1 00 0 12 .0 00 0 - 33 .1 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 7 .3 50 4 .4 00 37 .9 00 0 55 .0 50 0 -1 04 .4 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .6 50 0 - 10 .1 50 0 So zi al e H ilf en 31 1 19 .3 50 3 39 .6 00 1 76 .1 00 50 0 32 .1 00 1 64 .5 50 2 90 .9 00 0 -1 14 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 8 94 .2 00 7 92 .5 00 1 19 .8 50 8 02 .5 00 51 .5 50 0 1 50 .5 50 0 - 1. 22 6. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 11 .8 00 50 0 55 .2 00 6 .0 00 83 .8 00 0 85 .8 50 0 -2 42 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 63 .4 50 24 .4 00 23 .5 00 70 .0 00 1 65 .5 00 0 1 28 .0 50 0 -5 26 .1 00 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 59 .0 50 1 43 .8 00 35 .0 00 48 .7 50 0 97 .2 50 0 28 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 11 .3 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 87 .2 00 0 -5 08 .8 00 32 .1 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 19 .5 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 48 .2 00 0 2 90 .2 00 0 -2 94 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .0 00 36 .4 00 49 .9 00 0 50 .6 00 0 87 .5 50 0 -1 80 .6 50 6. 10 3. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 56 7. 00 0 0 3. 65 2. 10 0 18 .5 00 67 .5 00 0 0 5. 06 7. 60 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 26 4. 90 0 S u m m e 2. 75 0. 80 0 4. 63 5. 10 0 1. 55 1. 95 0 4. 65 6. 80 0 1. 43 4. 10 0 1. 80 1. 90 0 1. 80 1. 90 0 0 5 06 .3 50 98 koehler Rechteck Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 15 5. 65 0 1 57 .7 50 2 61 .5 50 65 .0 00 3 24 .7 00 1. 60 2. 75 0 14 .5 00 0 - 51 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 63 .7 00 50 .4 00 50 .9 00 6 .8 00 77 .5 50 0 2 23 .4 50 0 -4 70 .9 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 14 .6 00 1 47 .9 00 2 21 .2 00 0 3 08 .3 00 0 1 71 .6 00 0 -7 67 .8 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 8 .3 00 31 .5 00 0 0 5 .8 50 0 - 45 .6 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .8 50 50 0 11 .0 50 0 5 .6 00 0 12 .6 50 0 - 37 .6 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 5 .1 50 4 .4 00 36 .8 00 0 55 .8 00 0 -1 01 .9 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .8 50 0 - 10 .3 50 0 So zi al e H ilf en 31 14 .5 50 2 64 .9 50 1 76 .6 00 50 0 32 .1 00 1 37 .3 50 2 66 .6 00 0 - 88 .0 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 01 8. 75 0 8 35 .0 00 1 11 .2 00 8 37 .5 00 1 13 .8 00 0 1 54 .0 00 0 - 1. 40 0. 25 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .3 50 50 0 52 .7 00 6 .0 00 1 05 .0 00 0 87 .6 00 0 -2 63 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 68 .7 50 24 .4 00 23 .5 00 72 .0 00 1 50 .5 00 0 1 28 .0 00 0 -5 18 .3 50 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 62 .0 50 1 46 .8 00 35 .0 00 50 .7 50 0 1 03 .2 00 0 20 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 08 .6 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 91 .2 50 0 -5 15 .5 50 32 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 20 .0 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 58 .2 00 0 2 96 .5 00 0 -3 11 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .8 00 36 .4 00 49 .9 00 0 55 .5 00 0 89 .2 50 0 -1 88 .0 50 6. 38 8. 85 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 1. 92 7. 50 0 0 4. 31 9. 60 0 3 .5 00 70 .0 00 0 0 4. 06 3. 25 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 54 9. 95 0 S u m m e 2. 83 1. 50 0 3. 96 4. 20 0 1. 45 9. 00 0 5. 38 4. 80 0 1. 52 9. 55 0 1. 81 0. 10 0 1. 81 0. 10 0 0 - 69 0. 70 0 99 koehler Rechteck Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 6.044.5000+ 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 129.1000+ 129.1000,00 129.100 129.100129.100 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.678.1000 10.868.700 10.866.700 11.167.30010.295.050 10 Personalauszahlungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -9.565.8500 -9.940.500 -9.832.700 -9.894.500-10.246.250 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 1.112.2500 928.200 1.034.000 1.272.80048.800 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 479.0000+ 300.0000,00 92.000 01.244.000 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 1.110.0000+ 100.0000,00 100.000 01.250.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 7.710.0000+ 1.850.0000,00 2.400.000 1.250.0005.927.500 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 9.406.0000 2.357.000 2.699.000 1.357.0008.528.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -2.486.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-2.675.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -9.433.0000- -2.730.3000,00 -1.165.000 -265.000-7.560.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -409.7000- -45.0000,00 -521.000 -21.000-426.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 0-2.000 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -12.338.2000 -3.775.300 -2.686.000 -1.286.000-10.668.300 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -2.932.2000 -1.418.300 13.000 71.000-2.139.800 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.819.9500 -490.100 1.047.000 1.343.800-2.091.000 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 00,00 0 00 101 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -68.1000- -68.1000,00 -68.100 -68.100-68.100 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) -68.1000 -68.100 -68.100 -68.100-68.100 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.888.0500 -558.200 978.900 1.275.700-2.159.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 102 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 6. 94 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 2. 47 3. 90 0 - 1. 48 7. 15 0 2. 97 8. 95 0 0 0 2. 97 8. 95 0 -5 00 .0 00 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 97 .5 00 -2 52 .1 00 -4 49 .6 00 0 0 -4 49 .6 00 -2 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 6 66 .1 00 -4 16 .5 50 - 1. 08 2. 65 0 0 0 - 1. 08 2. 65 0 - 1. 30 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 36 .5 00 - 36 .5 00 0 0 - 36 .5 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 1 .0 00 - 19 .6 50 - 20 .6 50 0 0 - 20 .6 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 16 .7 00 - 16 .7 00 0 0 - 16 .7 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 42 .6 50 37 .6 50 0 0 37 .6 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 80 9. 20 0 - 1. 05 5. 30 0 - 2. 86 4. 50 0 0 0 - 2. 86 4. 50 0 - 1. 00 0. 00 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 2 81 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 5 10 .0 00 - 72 .5 00 -3 01 .5 00 0 0 -3 01 .5 00 0 1. 11 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 09 7. 50 0 -3 98 .0 50 -3 85 .5 50 0 0 -3 85 .5 50 -1 00 .0 00 1 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3 20 .0 00 1 67 .0 00 - 46 .0 00 0 0 - 46 .0 00 -7 30 .0 00 8 18 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 15 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 62 7. 50 0 0 0 - 3. 62 7. 50 0 - 3. 21 5. 00 0 1 50 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 05 3. 00 0 5 .2 00 -8 97 .8 00 0 0 -8 97 .8 00 -9 50 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 00 - 48 .0 00 -1 03 .0 00 0 0 -1 03 .0 00 -2 50 .0 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 00 0. 10 0 5. 00 0. 10 0 0 68 .1 00 4. 93 2. 00 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9. 40 6. 00 0 S u m m e 1 2. 33 8. 20 0 1. 11 2. 25 0 - 1. 81 9. 95 0 0 68 .1 00 - 1. 88 8. 05 0 - 8. 29 5. 00 0 104 koehler Rechteck an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 30 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 59 .9 00 - 1. 52 3. 05 0 2 17 .0 50 0 0 2 17 .0 50 - 2. 00 0. 00 0 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 70 .0 00 -2 22 .4 50 -4 92 .4 50 0 0 -4 92 .4 50 0 4 52 .5 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 1. 37 6. 60 0 -3 93 .6 00 - 1. 31 7. 70 0 0 0 - 1. 31 7. 70 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 39 .8 00 - 39 .8 00 0 0 - 39 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 20 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 13 .4 00 - 13 .4 00 0 0 - 13 .4 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 00 .0 00 72 .3 00 - 27 .7 00 0 0 - 27 .7 00 0 4 90 .0 00 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 00 0. 00 0 - 1. 16 6. 25 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 0 - 70 .5 50 - 70 .5 50 0 0 - 70 .5 50 0 4. 52 5. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2. 28 1. 80 0 -3 90 .3 50 1. 85 2. 85 0 0 0 1. 85 2. 85 0 -1 00 .0 00 3 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 7 30 .0 00 1 67 .0 00 -2 56 .0 00 0 0 -2 56 .0 00 0 3 54 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 3. 23 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 17 1. 50 0 0 0 - 3. 17 1. 50 0 -2 50 .0 00 1 00 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 8 65 .0 00 4 .7 00 -7 60 .3 00 0 0 -7 60 .3 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 2 50 .0 00 - 48 .8 00 -2 98 .8 00 0 0 -2 98 .8 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 99 3. 25 0 3. 99 3. 25 0 0 68 .1 00 3. 92 5. 15 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 8. 52 8. 50 0 S u m m e 1 0. 66 8. 30 0 48 .8 00 - 2. 09 1. 00 0 0 68 .1 00 - 2. 15 9. 10 0 - 2. 35 0. 00 0 105 koehler Rechteck 106 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bürgermeister, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.0000+ 14.0000,00 14.000 14.00014.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 14.000 14.0000 14.0000,00 14.000 EB Wasserversorgung 6.000 €, EB Abwasserbeseitigung 8.000 € 14.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.0000 14.000 14.000 14.00014.000 12 Personalaufwendungen -213.6000- -219.9500,00 -225.900 -230.650-224.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.9000- -23.9000,00 -31.900 -23.900-31.900 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 00 00,00 0 Ausstattung neuer BM/in (Handy etc.) 0 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern und Versicherung: 500 € Kraftstoff: 500 € (evtl. ab 2019 E-Fahrzeug Stromaufw.) Kundendienst: 1000 €. -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest November 2020 2019: Ansätze für Verabschiedung BM und Amtseinsetzung neuer BM 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -11.000 15 Abschreibungen 00- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 108 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Abschreibungen neuer Dienst-PKW - E Mobil Abschreibung neuer PKW vermutlich ab 2020, Neuanschaffung 2019, derzeitiger PKW EZ 1999 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.8500- -22.8500,00 -22.850 -22.850-22.850 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sitzungsgelder RE 2017: 16.000 €) -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Öffentliche Bekanntmachungen -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Post- und Fernmeldegebühren -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Dienstreisen -200 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -350 -3500 -3500,00 -350 -350 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -272.3500 -270.700 -284.650 -281.400-282.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -258.3500 -256.700 -270.650 -267.400-268.850 21 Erträge aus internen Leistungen 258.3500+ 256.7000,00 270.650 267.400268.850 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 258.350 268.8500 256.7000,00 270.650 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 1110 267.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 258.3500 256.700 270.650 267.400268.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Repräsentationen, Ehrungen, Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 500+ 500,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 500 500,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.8000+ 15.0000,00 15.000 15.00015.000 34210000 Erträge aus Verkauf 14.800 15.0000 15.0000,00 15.000 Bezugskosten Amtsblatt:13,80 €/Jahr, Neubürger erhalten das Amtsblatt 1 Jahr kostenlos zugestellt, Anpassung Gebühr ab 2020 geplant 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Wasserversorgung: 1.000 €, Abwasserbeseitigung 1.000 € 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.8500 17.050 17.050 17.05017.050 12 Personalaufwendungen -66.1500- -70.3500,00 -72.200 -73.800-68.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Sonstige sächliche Zweckausgaben -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.4000- -37.9000,00 -37.900 -37.900-37.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Umlage Gemeindetag: 5.250 EW x 0,65 € Mitgliedsbeitrag Kreisverband GT: 50 € -3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -21.500 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Herausgabe Amtsblatt 17.900 € Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3.600 €. -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Bücher und Zeitschriften -2.400 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Postgebühren Rathaus 6.000 € Telefongebühren Rathaus 1.500 € -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Glasfaseranschluss des Rathauses ab 2019 ff geplant -1.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -104.3000 -109.000 -110.850 -112.450-107.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4500 -91.950 -93.800 -95.400-90.050 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4500+ 91.9500,00 93.800 95.40090.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.450 90.0500 91.9500,00 93.800 95.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4500 91.950 93.800 95.40090.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung mit Fernmeldeeinrichtungen; Datensicherung; Prozessoptimierung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wassversorgung 1.500 €, EB Abwasser 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -36.3000- -38.5500,00 -39.600 -40.450-37.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -21.0000- -21.2000,00 -41.700 -41.700-21.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -24.500 PC, Drucker, Zubehör, ab 2022 - Sitzungsunterlagen online und iPads evtl. auch Verbuchung auf Produktgruppe 1110 Gemeinderat -24.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 Aufwendungen EDV plus laufende Kosten Regisafe -14.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -60.3000 -62.750 -84.300 -85.150-61.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -57.3000 -59.750 -81.300 -82.150-58.550 21 Erträge aus internen Leistungen 57.3000+ 59.7500,00 81.300 82.15058.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 57.300 58.5500 59.7500,00 81.300 82.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 57.3000 59.750 81.300 82.15058.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren - Durchführung der Ausbildung - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.0000+ 1.0000,00 1.000 1.0001.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 EB Wasservers. 500 €, EB Abwasserbes. 500 € 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -34.6000- -36.4500,00 -37.450 -38.250-35.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4000- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -4000 -4000,00 -400 -400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.4000- -53.4000,00 -53.400 -53.400-53.400 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 Stellenausschreibungen Ausflug, Weihnachten etc. -14.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -22.000 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Kosten dvv Lohn-Programm, Erhöhung durch Abgabe Programmpflege um 16.000 € (Vj. RE 6.000 €). -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.1000 -2.1000,00 -2.100 -2.100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Unfallkasse 15.000 € -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -88.4000 -90.250 -91.250 -92.050-89.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4000 -89.250 -90.250 -91.050-88.350 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4000+ 89.2500,00 90.250 91.05088.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.400 88.3500 89.2500,00 90.250 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 12-57 91.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4000 89.250 90.250 91.05088.350 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.0000+ 56.0000,00 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.0000 56.0000,00 56.000 EB Wasserversorgung: 23.000 € EB Abwasserbeseitigung: 33.000 € 56.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge, Mahngebühren 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 65.0000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -225.9000- -241.0000,00 -247.500 -252.700-234.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.3000- -5.3000,00 -5.300 -5.300-15.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42611000 Aus- und Weiterbildung -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Fortbildung Kämmerei - Neues kommunales Haushaltsrecht, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform -5.000 17 Transferaufwendungen -3.0000- -10.0000,00 -8.700 -3.500-15.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Prüfung Eröffnungsbilanz 01.01.2019 und Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 im Jahr 2020/2021 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.8500- -37.8500,00 -37.850 -37.850-37.850 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Fachverband Kassenverwalter -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Finanzwesenprogramm CIP + externe Beratungskosten -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -8000 -8000,00 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik -12.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelt -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -282.0500 -294.150 -299.350 -299.350-302.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -217.0500 -229.150 -234.350 -234.350-237.700 21 Erträge aus internen Leistungen 217.0500+ 229.1500,00 234.350 234.350237.700 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 217.050 237.7000 229.1500,00 234.350 234.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 217.0500 229.150 234.350 234.350237.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wasserversorgung 1.500 €, EB Abwasserbeseitigung 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -24.6000- -26.1000,00 -26.800 -27.350-25.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -73.6000- -47.8000,00 -47.800 -47.800-52.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -36.200 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 2019: Rathaus Sanierung Rathaus Anstrich innen über Bauhof/ Unterhaltung aussen 20.000€ und Umrüstung Schiebetüren Rathaus 16.200€ 2020: Sanierung Rathaus 10.000€ und Sanierung Klimaanlage Serverraum 5.000€ -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.800 -5.0000 -5.2000,00 -5.200 Heizungskosten Rathaus 2017: 4.576,22 € -5.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 RE 2017: 20.853,41 € -22.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -4.600 -4.6000 -4.6000,00 -4.600 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Fremdbezug 2017: 4.244,17 € -4.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Wasser, Abwasser, Versicherung Rathaus RE 2017: 1.976 € -2.500 15 Abschreibungen -42.5000- -42.5000,00 -42.500 -42.500-42.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.500 -42.5000 -42.5000,00 -42.500 -42.500 116 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -47.6000- -47.6000,00 -47.600 -47.600-47.600 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Beraterkosten European Energy Award inkl. Zertifizierung, Einsparpotenziale -3.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -44.000 -44.0000 -44.0000,00 -44.000 Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2018 - Versicherungen sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. -44.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -188.3000 -164.000 -164.700 -165.250-168.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -185.3000 -161.000 -161.700 -162.250-165.100 21 Erträge aus internen Leistungen 185.3000+ 161.0000,00 161.700 162.250165.100 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 185.300 165.1000 161.0000,00 161.700 162.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 185.3000 161.000 161.700 162.250165.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10.7500+ 7.0000,00 7.000 7.0007.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 Kosterersätze Steiger - 50% der Kosten werden von der Gde Baienfurt getragen - Höhere Kosten Austausch Schläuche 2019 3.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 34.0000+ 34.0000,00 34.000 34.00034.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 34.000 34.0000 34.0000,00 34.000 EB Wasserversorgung: 14.000 € EB Abwasserbeseitigung: 20.000 € 34.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.7500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen -512.0500- -544.6500,00 -559.150 -571.150-530.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -130.2000- -102.6000,00 -102.600 -102.600-122.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.0000 -5.0000,00 -5.000 Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung -5.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften, Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -16.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 2019: Striegel oder Schleppnetz für Sportplätze 900€, Trimmer Akku (Ersatzbeschaffung) 600€ 2020: 2 Motorsensen (Ersatzbeschaffung) a 700€ -1.400 42411000 Fernwärme / Heizung -3.700 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Heizungskosten RE: 2017 3.656,67 €, Bauhof größtenteils über Stückholz, -3.700 118 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 29.55,13 € -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 RE 2017: 5.987,27 € (Abfallkosten, Wasser/Abwasser/ Versicherung) -5.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Erneuerung Druckschläuche - Angebot aus Vorjahr. -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -2.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -7.500 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 15 Abschreibungen -60.0000- -63.0000,00 -63.000 -63.000-63.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -63.0000 -63.0000,00 -63.000 -63.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Personalnebenausgaben -2.500 119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -900 -9000 -9000,00 -900 darunter Bauhofprogram 700 € -900 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Post- und Fernmeldegebühren -1.300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.2500 -715.250 -729.750 -741.750-720.650 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -662.5000 -674.250 -688.750 -700.750-679.650 21 Erträge aus internen Leistungen 677.0000+ 688.7500,00 703.250 715.250694.150 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 677.000 694.1500 688.7500,00 703.250 Innere Verrechnungen 715.250 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.5000- -14.5000,00 -14.500 -14.500-14.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Verzinsung des Anlagekapitals -14.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 662.5000 674.250 688.750 700.750679.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abwicklung von Grundstücksgeschäften und Bestellung sowie Verwaltung von Erbbaurechten - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 22.7000+ 22.8000,00 22.800 22.80022.700 34110000 Mieten und Pachten 14.600 14.6000 14.6000,00 14.600 Jährliche Pachterlöse aus Verpachtung von Stellplätzen, landwirtschaftlichen Grundstücken: 2.000 € Mieterträge inkl. Mietnebenkosten Dorfplatz 12 und Dorfplatz 18: 12.660 €. 14.600 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 8.100 8.1000 8.2000,00 8.200 Kostenersätze 8.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 22.7000 22.800 22.800 22.80022.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Dorfplatz 1 Einheit 6 264,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 12 356,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 18 322,00 € pro Monat. Unterhaltungskosten ca. 3.700 € pro Jahr. Beschluss Bauausschuss 05.11.2018 - Sanierung Bad Wohneinheit 12 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke: Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall sonst. Liegenschaften -2.000 15 Abschreibungen -7.6000- -7.6000,00 -7.600 -7.600-7.600 121 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 -7.600 17 Transferaufwendungen -40.0000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-50.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -50.0000 -30.0000,00 -30.000 Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt . Der Förderbetrag beträgt für für jedes weitere Kind 3.000,- €, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Festgesetzte Richtlinien des Familienförderprogrammes beachten. -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -64.6000 -54.600 -54.600 -54.600-74.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 122 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 123 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ohne Widersprüche (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.3000+ 6.8000,00 800 800800 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 Erstattung Bundestagswahl - nächste BT-Wahl 2021 Erstattung Europawahl - Europawahlen 26. Mai 2019 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 Erstattung Kommunalwahl 2019 - Kreistag 500 € Erstattung Landtagswahl erst 2021 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.3000 6.800 800 800800 12 Personalaufwendungen -9.3000- -9.9500,00 -10.200 -10.400-9.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.0000- -15.2000,00 -1.000 -8.000-200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.800 00 -15.0000,00 -800 Kommunal (Gemeinderats- und Kreistagswahl) - und Europawahlen Aufwand 2019 - 26.05.2019 7.000 €, Programm PC-Wahl 800 Euro jährlich, Finanzplan 2021 Landtagswahl und Bundestagswahl -7.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -17.5500 -25.400 -11.450 -18.650-10.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.2500 -18.600 -10.650 -17.850-9.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.7500- -8.0000,00 -9.200 -9.300-8.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.750 -8.0500 -8.0000,00 -9.200 -9.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.7500 -8.000 -9.200 -9.300-8.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.0000 -26.600 -19.850 -27.150-17.450 124 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.1000+ 1.1000,00 1.100 1.1001.100 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6000 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen -15.3000- -16.1500,00 -16.650 -16.950-15.750 17 Transferaufwendungen -6.3000- -6.3000,00 -6.300 -6.300-6.300 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.300 -6.3000 -6.3000,00 -6.300 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.250 EW x 1,20 €, (Erhöhung gem. GR-Beschluss auf 1,20 Euro pro EW bis Ende 2020) Ansatz 2018: 5.000 € -6.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Vermischte Ausgaben, Erlass einer Benutzungsordnung Baindter Bädle sowie Security Dienst -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -23.1000 -23.950 -24.450 -24.750-23.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.5000 -22.350 -22.850 -23.150-21.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.7000- -94.9500,00 -97.850 -98.150-97.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -96.700 -97.1000 -94.9500,00 -97.850 -98.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.7000 -94.950 -97.850 -98.150-97.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.2000 -117.300 -120.700 -121.300-119.050 125 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen für planerische, steuerliche und sonstige Belange der Gemeinde Baindt - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.5000+ 32.5000,00 32.500 32.50032.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3000+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte 300 3000 3000,00 300 Kostenersätze 300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.8000 32.800 32.800 32.80032.800 12 Personalaufwendungen -89.8000- -95.0500,00 -97.650 -99.700-92.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -26.7000- -26.7000,00 -26.700 -26.700-26.700 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -26.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 Kosten Programm Einwohnerwesen Meso sowie dvv Meldeportal 6.500 € Kosten Bundesdruckerei 20.000 € -26.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -116.7500 -122.000 -124.600 -126.650-119.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -83.9500 -89.200 -91.800 -93.850-86.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.1000- -24.1000,00 -28.400 -28.650-24.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.100 -24.0500 -24.1000,00 -28.400 -28.650 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.1000 -24.100 -28.400 -28.650-24.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0500 -113.300 -120.200 -122.500-110.750 126 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2000+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 2000 2000,00 200 200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -39.6000- -42.0000,00 -43.150 -44.050-40.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.8000- -9.8000,00 -9.800 -9.800-9.800 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Fachverband der Standesbeamten -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 -5.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Vorjahresansatz 1.800 €, Erhöhung des Standesamtes durch Bestellung Ergänzungslieferungen -4.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.4000 -51.800 -52.950 -53.850-50.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.7000 -51.100 -52.250 -53.150-50.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -17.5500- -17.9000,00 -20.950 -21.050-18.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.0500 -17.9000,00 -20.950 -21.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -17.5500 -17.900 -20.950 -21.050-18.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -66.2500 -69.000 -73.200 -74.200-68.050 127 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.1000+ 3.1000,00 3.100 3.1003.100 31410000 Zuweisungen vom Land 2.600 2.6000 2.6000,00 2.600 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 2.600 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 5.0000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5000+ 7.5000,00 7.500 7.5007.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.500 7.5000 7.5000,00 7.500 Kosterersätze 7.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.6000 15.600 15.600 15.60015.600 12 Personalaufwendungen -4.7500- -4.9000,00 -5.000 -5.100-4.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -78.7000- -45.4000,00 -45.400 -45.400-50.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sanierung Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude Gauben Außenanstrich und Rissverfugungen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -11.500 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände 2019:Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, 4 LED Einsatzstellenscheinwerfer 3.000€, Hochwasser Spannungsprüfer P2 2.500€ 2020: Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Lungenautomaten Revision (12x150€) 1.800€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, -8.000 128 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42411000 Fernwärme / Heizung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 nur Material, Personalaufwendungen Minijob werden auf anderem Konto verbucht -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 RE 2017 1.455,60 € -1.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 RE 2017: 598,27 € -1.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Wartung etc. -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 2019: 1xTruppmann, 3xSprechfunker, 3xTruppführer, 3xAtemschutzgeräteträger 2020: 2xTruppmann, 2xSprechfunker, 2xTruppführer, 2xAtemschutzgeräteträger, Gruppenführer -4.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -11.800 -10.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: 3x Uniform FWA 800€, 3x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 4.500€, lange Sweatshirts 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme 5.000€ 2020: 2x Uniform FWA 500€, 2x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 3.000€, Kurzarmhemden 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme (optional) 5.000 € -5.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Übungen u. Einsätze / Feuerwehreinsatzkosten -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -6000 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -25.3000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-30.000 129 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -25.300 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.3500- -9.3500,00 -9.350 -9.350-9.350 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.9000 -2.9000,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. 576 €, Jugendwart 576 €,stellv.Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -3500 -3500,00 -350 Kreisfeuerwehrverband 350 € -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -4500 -4500,00 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Unfallkasse -5.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -118.6000 -90.150 -90.250 -90.350-95.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.0000 -74.550 -74.650 -74.750-79.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.6500- -74.6500,00 -77.300 -77.550-76.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -67.650 -68.2000 -66.6500,00 -69.300 -69.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Verzinsung des Anlagekapitals -8.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.6500 -74.650 -77.300 -77.550-76.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -178.6500 -149.200 -151.950 -152.300-155.600 130 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.0000+ 16.0000,00 16.000 16.00016.000 31410000 Zuweisungen vom Land 16.000 16.0000 16.0000,00 16.000 Keine Schulsachkostenbeiträge bei Grundschule, Schulbegl. flexible Nachmittagsbetreuung 12.250 Euro, der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 an die aufnehmende Schule, Kostenersatz Schulbegleiter wurde ab Jan. 2016 nicht mehr verbucht 16.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.7000+ 5.7000,00 5.700 5.7005.700 34110000 Mieten und Pachten 5.500 5.5000 5.5000,00 5.500 Vermietung ehemalige Hausmeisterwohnung 5.500 34210000 Erträge aus Verkauf 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf Lernmittel 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf - Lernmittel 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 § 4 Schullastenverordnung zu § 19 I FAG, 200 € pro auswärtiges Kind 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.7000 23.700 23.700 23.70023.700 12 Personalaufwendungen -99.7500- -106.0000,00 -108.800 -111.150-103.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -202.2000- -178.2000,00 -178.200 -178.200-178.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 RE 2017: 20.678,75 € allgemeine Unterhaltungsausgaben 2019 zusätzliche evtl. Sanierungsarbeiten:-Malerarbeiten Aussenwand Fassadenanstrich (Grünes und Gelbes Haus) 20.000€ -Streicharbeiten Treppenaufgang (Gelbes Haus) 5.000€ -Sanierung Besuchertoiletten 3.000€ -Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€ 2020:-Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€, zusätzlich Investitionen Sanierungabschnitte -20.000 131 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: -8 Trocknungswagen Kunst 1.800 € - 8 Keybords a 200 € -Unvorhergesehenes 2.500 € 2020: -4 ELMO Dokumentationskameras a 500€ -Unvorhergesehenes 2.500€ -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Heizungskosten RE 2017: 29.981,55 € -30.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -43.000 -43.0000 -43.0000,00 -43.000 RE 2017: 40.624,97 € -43.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -18.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Stromkosten, RE 2017: 16.619,95 € -19.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer, RE 2017: 12.340,53 € -12.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Ansatz 2018: 20.000 € inkl. Kopierkosten, RE 2017: 17.853,55 € -20.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 Schülerveranstaltungen und Schülerauszeichnungen -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 Zuschüsse an Förderverein GHS -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Schulkostenanteil für Bainder Schüler welche nicht die Grundschule Baindt besuchen. -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt Beschluss GR 14.12.2010 - Anpassung 2016 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Jugendverkehrsschule; Kosten Schülerbeförderung Baindt - Hallenbad Baienfurt: 5.000 €; Baindt - Jugendverkehrsschule: 1.