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2019-09-05_BP_Wohnen_Fischerareal_TEXT_endg.pdf

ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 11.08.2021
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    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup Bürgermeisterin geändert am 07.03.2023[mehr]

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      Mitarbeiter/in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Klosterwiesenschule in Baindt Minijob oder Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Kinder lachen, lernen, entdecken – und du bist dabei! Wir suchen herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger/in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag, Dienstag und Donnerstag 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch und Freitag 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 16:00 Uhr Die Anstellung ist stundenweise auf Minijob-Basis oder in Teilzeit möglich – ganz so, wie es zu deiner verfügbaren Zeit passt. Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spielen • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspannten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Umfelds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer Grundschulbetreuung! Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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        Eingliederungshilfen (m/w/d) für Kinder in der Klosterwiesenschule oder im Kindergarten in Baindt gesucht Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Mit Herz begleiten. Alltag erleichtern. Perspektiven eröffnen Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Deine Aufgabe bei uns: Als Eingliederungshilfe begleitest Du ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf während des Alltags. Du ermöglichst Teilhabe, gibst Orientierung und schaffst Sicherheit. Dein Stundenumfang beträgt 15–25 Stunden pro Woche, je nach bewilligter Maßnahme. Beginn ist der 01.09.2025, befristet bis zum 31.08.2026 – mit der Option auf Verlängerung. Was uns wichtig ist • Du hast Freude daran, Kinder ein Stück ihres Weges zu begleiten • Du bringst Einfühlungsvermögen, Geduld und Verlässlichkeit mit • Du tauschst dich gerne mit Fachkräften aus • Du begegnest Kindern auf Augenhöhe – respektvoll und aufmerksam • Du bringst Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Das erwartet dich • Eine sinnstiftende Aufgabe mit direkter Wirkung • Ein wertschätzendes Miteinander im pädagogischen Umfeld • Enge Begleitung durch das Team vor Ort • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die deine Zukunft absichert Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer kleinen, aber großartigen Welt der Kinderbetreuung in Baindt! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Oktober 2025 Nummer 42 Fotos: Dominik Baumeister & Gemeindeverwaltung Erfolgreiche Wette mit Herz! 720 Radfahrende und über 7.000 Euro Spenden! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Baindt im Wettfieber Am 11. Oktober nahmen über 700 Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wette von Bürgermeis- terin Simone Rürup und Extremsportler Daniel Steinhauser teil Eine Gemeinde, eine Wette, ein großes Ziel: Extremsportler und Weltrekordhalter Daniel Stein-hauser forderte Baindts Bürgermeisterin Simone Rürup heraus: Schafft es die Bürgermeisterin, 5000 Euro an Spenden für das Therapiebad „Bädle“ des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt zu sammeln? Der Extrem-Radsportler wettete im Gegenzug, am 11. Oktober, mindestens 500 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu gewinnen, die in Baindt die steile Marsweilerstraße hinauffahren. Wer hat nun die Wette gewonnen? Das Ergebnis übertraf alle Erwartungen! Insgesamt 720 Radfahrerinnen und Radfahrer aus Baindt und der Region versammelten sich am vergangenen Samstag, 11. Oktober, in Baindt, um die Wette zu unterstützen. Am Ende stand eine Spendensumme von über 7000 Euro! Ziel der von Extrem-Radsportler Daniel Steinhauser initiierten Spendenaktion war es, Mittel für das sanierungsbedürftige Therapiebad des SBBZ Sehen in Baindt zu sammeln. Da die Stiftung St. Fran- ziskus als gemeinnützige Organisation nicht über ausreichende Eigenmittel für die Sanierung des über 40 Jahre alten Therapiebads, das „Bädle“, des SBBZ Sehen in Baindt verfüge, sei diese auf Spenden angewiesen. Die Freude über den Erfolg war entsprechend groß: „Ich kann meinen Dank kaum in Worte fassen. Wir alle sind von der überraschenden Aktion zutiefst bewegt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Er wolle sich, auch im Namen der Stiftung St. Franziskus, ganz herzlich bei allen Teilnehmenden und vor allem bei den beiden Wettstreitern für das enorme Engagement und die Eigeninitiative bedanken. Auch er sei vom Zusammenhalt in Baindt zutiefst bewegt. Auch Daniel Steinhauser selbst ist berührt: „Das, was wir heute tun, ist etwas ganz Gewöhnliches - wir fahren Fahrrad. Aber manchmal kann man mit etwas Gewöhnlichem Außergewöhnliches erreichen.“ Es gehe bei diesem Event nicht darum, eine Wette zu gewinnen, sondern darum, Menschen zu ver- einen, sich stark zu machen – um gemeinsam für etwas einzustehen. Es habe ihn zutiefst berührt, zu erleben, wie ambitionierte Hobbysportler, ältere Menschen mit E-Bikes und ganze Familien sich die Straße teilten und sich den Berg hochkämpften, für Menschen, die dies selbst nicht können. „Simone Rürup als Wettpartnerin zu haben, ist ein echtes Privileg – pragmatisch, wertschätzend und voller Menschlichkeit. Ich ziehe meinen Hut vor ihr!“, so Daniel Steinhauser. Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich ebenfalls begeistert: „Es ist ein wunderschönes Gefühl, zu sehen, wie in Baindt zusammengehalten wird. Egal ob jung oder alt, groß oder klein – alle haben zum Gelingen der Wette beigetragen.“ Sie danke allen großzügigen Spendern von Herzen. „Die Bereitschaft in Baindt, füreinander da zu sein, erfüllt mich mit großem Stolz“, so Simone Rürup abschließend. Wir bedanken uns herzlich bei allen Spender- innen und Spendern, die diese Aktion unterstützt haben. Besonders danken wir den folgenden Unternehmen für ihre großzügigen Beiträge: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Dachser SE, Fritz Müller GmbH, Gabriele und Heinrich Gries- haber Stiftung, Hoppe Heizung, Kreissparkasse Ravensburg, Ristorante Da Michele, Ribo Rei- nigungs- und Gebäude-Service GmbH, Ronald Spahlinger Steuerberatung, TOMOBIL GmbH und Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG. Ebenso gilt unser Dank allen privaten Unterstützerinnen und Unterstützern, die mit ihren Spenden zum Erfolg der Aktion beitragen. Ihre Gemeindeverwaltung Auf nachfolgendes Spendenkonto kann weiter- hin gespendet werden: Stiftung St. Franziskus IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLADES1RWL Verwendungszweck: Wette mit Herz Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Nach gelungener Neugestaltung der Ortsmitte findet der diesjährige Nikolausmarkt statt am Samstag, den 29. November 2025 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 16. November 2025 per E-Mail mit dem voll- ständig ausgefüllten beiliegenden Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Bitte beachten Sie zwingend nachfolgende Hinweise: o Der Nikolausmarkt ist in diesem Jahr von 12:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Alle Verkaufsstände dürfen nicht früher abgebaut werden. o Für eine gemütliche und festliche Atmosphäre ist es wünschenswert, dass die Stände mit warmem Licht beleuchtet werden. o Es stehen insgesamt 15 Hütten zur Verfügung - in sechs Hütten passt ein Biertisch. Bitte be- achten Sie, dass zusätzliche Pavillons nur nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung aufgestellt werden dürfen. o Ein vielfältiges Essen- und Getränkeangebot ist wünschenswert. o Wir bitten darum, kein Einweggeschirr zu verwenden. Zur kostenfreien Verfügung stehen Pommesschalen der Gemeinde, die genutzt werden können. o Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden sollen. o Es fallen keine Gebühren für Stände mehr an. o Alle verwendeten Elektrogeräte müssen vorab durch unseren Gemeindeelektriker geprüft werden. Die Prüfung der Elektrogeräte ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Geräte, die nicht geprüft wurden, können von der Marktleitung ausgeschlossen werden. o Heizlüfter sind nicht gestattet. o Es besteht die Möglichkeit, Geschirr und Utensilien in der Schenk-Konrad-Halle zu spülen. o Die Marktleitung ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Verstö- ße können den sofortigen Ausschluss vom Markt zur Folge haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Brauchle (07502 94 06 26, vereine@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Anmeldung bis 16.11.2025 per E-Mail an vereine@baindt.de Name, Vorname: ggf. Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ………. Starkstrom ………. Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben sowie Prüfung durch Gemeinde beachten. Ich habe alle Hinweise und Vorgaben zum Nikolausmarkt gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass Kontrollen erfolgen und bei Verstößen ein Ausschluss möglich ist. Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________ Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sanierung der Rathausfassade Nach 25 Jahren wird die Fassade des Rathauses im Zuge der Sanierung der Ortsmitte erneuert. Dabei wer- den Risse im Mauerwerk behoben und die Fassade farblich angepasst, um das Gebäude besser in das Ge- samtbild der neu gestalteten Ortsmitte zu integrieren. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkun- gen beim Parken kommen. Ausweichmöglichkeiten bestehen im Bereich des Dorfplatzes. Die Arbeiten dauern voraussichtlich noch etwa drei Wochen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser Zeit. Ihre Gemeindeverwaltung Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung auf dem Dorfplatz spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 12/13 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für einen Ladekran und einen Ab- transport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christ- baum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantworten diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 27.10.2025 bis Freitag, 31.10.2025 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hin- dernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Bitte Straßen sauber halten Als landwirtschaftlich geprägte Gemeinde schätzen wir unsere Landwirte sehr. Damit die Straßen für alle sicher und sauber bleiben, bitten wir um Folgendes: • Fahrzeuge und Anhänger nicht überladen. • Ladung sicher befestigen, z. B. mit Netz oder Plane. • Geschwindigkeit an Ladung und Straßenverhält- nisse anpassen. Heruntergefallene Ladung möglichst zeitnah entfernen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus- sental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstra- ße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohn- hauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Alten- teiler im EG und einer Wohnung für einen landwirt- schaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheu- nenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebüh- ren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserver- sorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinforma- tionssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Vorankündigung Herbstübung Am Samstag, den 25.10.2025 fin- det unsere diesjährige Herbst- übung statt. Im Jahr unseres Jubiläums wollen wir dabei unserer Jugendfeuerwehr die Gelegenheit geben, ihr Kön- nen unter Beweis zu stellen. Die Herbstübung beginnt um 13:30 Uhr, dieses Jahr auf dem Dorfplatz. Wie gewohnt werden wir Sie mit Kaffee und Kuchen sowie Getränken bewirten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Oktober 2025 und Sonntag, 19. Oktober 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Oktober 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 19. Oktober 2025 Welfen-Apotheke Weingarten Boschstraße 12 88250 Weingarten Tel: 0751 48 08 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis Novem- ber) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Veranstaltungen Oktober 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 24.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 30.10. Oktoberfest Selige – Stiftung St. Franziskus Irmgard November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung mit Paul Sägmüller 08.11. Firmung Kirche Baindt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Kindergarten St. Martin Offener Nachmittag für interessierte Eltern Kindergarten St. Martin Baindt Mittwoch, 12. November 2025 Unser Programm: Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Wann? Kindergarten: 14:30 Uhr im Eingangsbereich Krippe: 15:00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik in Baindt: Bewegung, Gemeinschaft und Gutes tun Sport treiben und dabei spenden – das gelingt seit drei Jahren bei der Outdoor-Gymnastik in Baindt. Jeden Dienstag um 18 Uhr treffen sich motivierte Teilneh- merinnen und Teilnehmer auf dem Sportplatz, um gemein- sam unter freiem Himmel zu trainieren – bei jedem Wetter, am liebsten natürlich bei Sonnenschein. Geleitet wird der Kurs von Osteopathin und Physiotherapeutin Barbara Lys- zus, die mit viel Engagement und musikalischer Begleitung für eine abwechslungsreiche Stunde sorgt. Es ist ein funk- tionelles Training für Körper und Geist. Die Outdoor-Gym- nastik legt den Fokus auf alltagsnahe Bewegungen, die Kraft, Beweglichkeit und Koordination fördern. Nach einem aktivierenden Warm-up folgen gezielte Übungen für Mus- kelkraft, Ausdauer und Gleichgewicht – stets im Wechsel, um Überlastungen zu vermeiden. Das Training an der fri- schen Luft stärkt nicht nur das Immunsystem, sondern un- terstützt auch mentale Gesundheit und Stressabbau. Den krönenden Abschluss bildet eine wohltuende Dehnphase – oft sogar unter dem Sternenhimmel. Gemeinsam helfen: Spenden für das SBBZ Baindt Dank der Unterstützung der Gemeinde Baindt, die den Sportplatz zur Verfügung stellt, und dem sozialen Engage- ment von Barbara Lyszus, kommt der Erlös des Kurses regelmäßig dem SBBZ Baindt mit Förderschwerpunkt Sehen zugute. In diesem Jahr wurde wiederum eine Spen- de von 1500 Euro überreicht. Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum begleitet Kinder mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung vom Schulkindergar- ten bis zur Hauptschule – mit individueller Förderung, le- benspraktischer Unterstützung und Teilhabe am Alltag. Die Spenden an den Förderverein ermöglichen unter anderem die Finanzierung von Ausflügen und die An- schaffung von Sportmaterialien – und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. Mitmachen ausdrücklich erwünscht! Der Kurs findet ganz- jährig dienstags um 18 Uhr statt – auch in den Ferien. Alle Altersgruppen sind herzlich willkommen! Wer es ein- mal ausprobieren möchte, kann jederzeit gerne zu einer Schnupperstunde vorbeikommen. Weitere Informationen gibt es unter www.osteopathie-belebt.de. Barbara Lyszus und die Outdoor-Gymnastik-Gruppe freuen sich auf neue Gesichter und gemeinsame Bewegung! Die Outdoorgruppe Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Ab- schieden lieber aus, als sie bewusst zu begehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begegnen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen finden, Abschiede, die sich abzeichnen, selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 23.10.2025, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kinder- hospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Krisen- coach Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 18. Oktober – 26. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über Dei- nem Haupte fliegen, kannst Du nicht ändern. Aber dass sie Nester in Deinem Haar bauen, das kannst Du verhin- dern. (aus China) Samstag, 18. Oktober 10.30 Uhr Sulpach - Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Elsa und Wendelin Kaplan, Maria und Bern- hard Henzler, Johann Germann, Eugen Haug, Artur Henzler, Zita Maurer, Erwin Fässler) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 19. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, Kirchweihfest mit dem Kirchenchor Mittwoch, 22. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 23. Oktober 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 25. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE zum Sonntag der Weltmission Sonntag, 26. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis – (Ende der Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Do- minik Klein, Elena Mayer, Marie Renner, Lilly Romer, Emily Wenzel († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Anna Hal- der, Agathe und Adam Zimmermann, Chris- tina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Al- exander und Nikolaus Linkov, Jahrtag: Eugen Halder, Karl Bohner) Kollekte Weltmission 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Freyja Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Jahresrechnung 2022 Die Jahresrechnung 2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 06. Oktober – 20. Oktober 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Kirche für Kinder Sonntag, 26.10.2025, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule. Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Angebot der Trauerbegleitung: „Trauer- bänkle“ Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf den Friedhöfen der Ortschaften an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg machen, son- dern können unsere Trauerbegleiterinnen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Die Bänke auf den Friedhöfen werden durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An unserer „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, spre- chen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit anderen Trauernden sein, z.B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: Baienfurt: jeden dritten Montag im Monat, beginnend am 20.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Baindt: jeden vierten Montag im Monat, beginnend am 27.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Berg: 13.10.2025, 17.11.2025, 8.12.2025, jeweils 14 - 15 Uhr Blaue Bank in Eingangsnähe Begleitung: Ingrid Elser-Hermle, Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen www.hospizbewegung-weingarten.de Hoffnung für Myanmar - ein Sprung ins Licht Ihre Spende hilft! Weitere Informationen unter: www.missio-hilft.de/wms Kirchenchor Baindt Glanzvoller Abschluss eines musikali- schen Gemeinschaftsprojekts der Kir- chenchöre Baindt und Bergatreute Beim festlichen Gottesdienst anlässlich des Heilig-Leiber-Fests fand das gemeinsame Chorprojekt der Kirchenchöre aus Baindt und Bergatreu- te seinen würdigen Abschluss. Die Sängerinnen und Sän- ger beider Gemeinden berührten die zahlreichen Gottes- dienstbesucher mit der Aufführung der „Missa brevis in D“ von Wolfgang Amadeus Mozart. Die festlich geschmückte Kirche und der harmonische, volle Klang der vereinten Stimmen sorgten für eine besondere Atmosphäre. Bereits am 2. Juli hatten die beiden Chöre bei der feier- lichen Festmesse zur Wallfahrt „Maria Heimsuchung“ in der Pfarrkirche St. Philippus und Jakobus in Bergatreu- te gemeinsam musiziert. Auch dort war die Resonanz überwältigend. Begleitet wurde der Chor von sieben Streichinstrumenten, ergänzt durch Caroline Forderer, Chorleiterin aus Ber- gatreute, an der Truhenorgel. Die musikalische Leitung übernahm Rainer Strobel, Chorleiter des Kirchenchors Baindt, der zudem das Eingangs- und Schlussstück auf der großen Orgel spielte. Im Anschluss an den Gottesdienst versammelten sich die Sängerinnen und Sänger beider Chöre mit ihren Partnern zu einem gemeinsamen Essen. In geselliger Runde wurde das erfolgreiche Projekt gefeiert – ein schöner und ver- bindender Abschluss einer musikalischen Zusammenar- beit, die nicht nur klanglich, sondern auch menschlich ein voller Erfolg war. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Film-Nachmittag für Kinder Herzliche Einladung zum Film-Nachmittag Am: 24.10.25 Um: 15.00 Uhr Ratatouille Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt FSK 0 Empfehlung 6 Jahre Eintritt frei Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Samstag, 18. Oktober 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi-3, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 19. Oktober 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 20. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 22. Oktober 15.00 Uhr Baindt Konfi-3, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 15.30 - 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1, Ev. Gemeindehaus 16.30 - 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi3, Ev. Gemeindehaus Freitag, 24. Oktober 15.00 Uhr Baindt Kinderfilmnachmittag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 26. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Glaube im Alltag Regeln für unsere Zeit Die Zehn Gebote sind nicht als mahnender Zeigefinger, sondern als ein weiter Rahmen gedacht, der gutes Zusammenleben er- möglicht. Gehen Sie doch einmal die Ge- bote durch: Welche sind für unsere Gemeinschaft nötig? Womit haben Sie Schwierigkeiten? Bräuchten die Gebote vielleicht heute eine Ergänzung? Und wenn ja, wie müss- te diese Ergänzung aussehen? Menschenrechte? Schutz der Umwelt? Formulieren Sie doch einmal für sich zehn Gebote für das 21. Jahrhundert. Würden sie sich stark von den biblischen unterscheiden? Oder vielleicht gar nicht? (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Alexander Andrews) --- Zum Vormerken https://www.rauhes.de/images/product_images/original_images/bi- belwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten-646300.jpg Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bekanntgabe der Wahl Am Sonntag, 30.11.2025 finden die Wah- len zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt. Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. Wer bisher noch keine Bescheinigung über die Auf- nahme in die Wählerliste als Wahlaus- weis erhalten hat, wolle sich bis spätestens Donnerstag, 27.11.2025 um 18 Uhr im Ev. Pfarramt Baienfurt melden. Am Wahltag ist um 10.30 Uhr Gottesdienst in der Ev. Kir- che in Baienfurt. Im Anschluss an den Gottesdienst kann im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt zwischen 11.30 – 16.00 Uhr gewählt werden. Im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt Kann bereits zwischen 9.00 – 11.00 Uhr gewählt werden. Jedes Gemeindeglied stimmt in dem Abstimmungsbezirk ab, in dem es in die Wählerliste aufgenommen worden ist. Die ausgegebenen Wahlausweise sollen zur Abstimmung mitgebracht werden. Kirchengemeindeglieder, die ihren Haupt- und Neben- wohnsitz im Bereich der Landeskirche haben, können ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben (vgl. Nr. 3 AVO Kirchliche Wahlordnung). Sie müssen dies bis zum Abschluss der Wählerliste (§ 12 KWO), d. h. spätestens am 16. November 2025, der Kir- chengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen. Kirchengemeindeglieder, die sich gemäß § 6a Kirchenge- meindeordnung in eine andere Kirchengemeinde ummel- den wollen, müssen dies bis 29. August 2025 tun, wenn sie ihr Wahlrecht in der Kirchengemeinde ausüben wollen, zu der sie sich ummelden möchten. Wird von der Briefwahl Gebrauch gemacht, so werden dem Wahlumschlag (Stimmzettelumschlag) der Wahlaus- weis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt. Die Entgegennahme von Wahlbriefen erfolgt durch das geschäftsführende Pfarramt Öschweg 32, 88255 Baienfurt. Außerdem sind von 01.11.2025 bis 30.11.2025 den zusätz- lichen Wahlbriefkasten in der Kirchengemeinde an fol- gendem Ort benutzen: Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr beim Ortswahlausschuss eingegangen sein. Einzelheiten zur Briefwahl sind auf dem Briefwahlschein erläutert. Termine für die Vorstellung der Kandidaten unseres Wahlkreises für die Landessynode: Die Vorstellungsabende beginnen um jeweils 19 Uhr in folgenden 4 Mittelzentren unserer beiden Kirchenbezirke Mittwoch, 05.11.2025 in Ravensburg, Matthäus Gemeindehaus, Weinbergstraße 12 Donnerstag, 06.11.2025 in Laupheim, Ev. Gemeindehaus, Schillerstraße 9 Montag, 17.11.2025 in Biberach Martin-Luther-Gemeindehaus, Waldseer Straße 20 Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandi- daten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewig- keitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt im Rahmen eines Kirchenkaffees persönlich begegnen kann. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 30.11.2025 Evangelische Kirchenwahl Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Abstimmungsbezirk Baienfurt-Baindt Bekanntmachung über die Auflegung der Wählerliste Die Wählerliste zur Wahl des Kirchengemeinderats und der Landessynode ist von Montag, 20. Oktober 2025 bis Freitag, 24. Oktober 2025 wie nachstehend aufgeführt Montag, 20. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag, 21. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwoch, 22. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag, 23. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag, 24. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Einsicht bei Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufgelegt. Schriftliche oder mündliche Einsprachen gegen die Wäh- lerliste können vom 20. Oktober 2025 bis 24. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Kirchengemein- derats Ute Lins, Sperlingweg 11, 88255 Baindt eingelegt werden Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Kerzenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SV Baindt siegt gegen den SV Aichstetten SV Baindt – SV Aichstetten 4:1 (2:0) Nach Wochen mit angespanntem Kader konnte das Trainerduo Rolf Weiland und Sandro Caltabiano endlich wieder nahezu aus dem Vol- len schöpfen. Lediglich Tobias Szeibel (Urlaub) und Lu- kas Walser (Praktikum in Portugal) fehlten im Aufgebot. Die Gastgeber erwischten einen ordentlichen Start und erspielten sich in der ersten Halbzeit mehrere gute Mög- lichkeiten. Kurz vor dem Pausenpfiff schlug Baindt dann eiskalt zu – und das gleich doppelt. Zunächst setzte sich der flinke Jan Fischer stark über au- ßen durch und bediente im Strafraum Mika Dantona, der überlegt zum 1:0 traf. Nur wenige Minuten später folgte der nächste Treffer: Nach einem Freistoß von der Mit- tellinie landete der Ball bei Marko Szeibel, der clever auf Philipp Thoma verlagerte. Dieser zog bis zur Grundlinie durch und legte flach in die Mitte, wo Michael Brugger nur noch einschieben musste. Nach dem Seitenwechsel verpasste es Baindt zunächst, den Sack frühzeitig zuzumachen. Stattdessen verkürzte der Aufsteiger aus Aichstetten mit einem seiner wenigen Abschlüsse. Doch die Antwort der Hausherren folgte in der Schlussphase: Max Kretzer setzte sich im Mittelfeld stark durch und schickte Sandro Caltabiano auf die Rei- se – im Eins-gegen-Eins blieb dieser eiskalt. Den Schluss- punkt setzte wiederum Kretzer, der eine Flanke von Phi- lipp Thoma per Kopf zum 4:1 verwertete. Baindt zeigte insgesamt eine gute Leistung mit vielen lan- gen Bällen auf beiden Seiten und hätte die Partie bereits früher entscheiden können. Ausblick: Am kommenden Spieltag wartet mit dem FV Bad Waldsee der nächste Aufsteiger. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Zweifel (80. Marc Bolgert), David Krauter (85. Philipp Kneisl), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (67. Kevin Lang), Jan Fischer (85. Tobias Fink), Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (75. Max Kretzer) - Spie- lertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) Tore: 1:0 Mika Dantona (43.), 2:0 Michael Brugger (45.), 2:1 Sebastian Zeh (70.), 3:1 Sandro Caltabiano (84.), 4:1 Max Kretzer (88.) Jugendfußball Bericht Jugendfußball E-Jugend Erster Sieg für die E3 – Kantersieg in Haisterkirch! SGM SV Haisterkirch / Molpertshaus III – SV Baindt III 3:9 (2:4) Im vierten Saisonspiel war es endlich so weit: Die neu formierte E3 des SV Baindt feierte ihren ersten Sieg und das in beeindruckender Manier! Beim Auswärtsspiel in Haisterkirch zeigte die Mannschaft von Beginn an gro- ßen Einsatz und Spielfreude. Mit einer sicheren Abwehr und sehenswerten Angriffszügen erspielte sich das Team bereits nach 13 Minuten eine 3:0 Führung. Zur Halbzeit stand es verdient 4:2. Nach dem Seitenwechsel machte die E3 dort weiter, wo sie aufgehört hatte: mit Druck nach vorne und starkem Zusammenspiel. Durch frühe Tore in der zweiten Hälf- te nahm Baindt dem Gegner schnell die Hoffnung auf eine Wende und baute den Vorsprung konsequent aus. Am Ende stand ein überzeugender 9:3 Erfolg, der Lohn für eine geschlossene Mannschaftsleistung und viel Ein- satzfreude. Tore: Benjamin (3), Cengiz (2), Bennett (1), Constantin (1), Jonathan (1), Hugo (1) Es spielten: Khan, Bennett, Mohamad, Constantin, Jonat- han, Hugo, Benjamin, Lila, Max, Cengiz Fazit: Starke Leistung, schöne Tore – weiter so, E3! Reitergruppe Baindt Jugendausflug nach Ulm ins „Face Off“ Letzten Sonntag fand der diesjährige Ju- gendausflug statt. Insgesamt 20 unserer Jugendlichen machten sich auf den Weg nach Ulm ins „Face Off“, eine Spielehalle mit 13 abwechslungsreichen Gruppenspielen. Hochmotiviert traten die Teilnehmenden in Teams ge- geneinander an und stellten sich spannenden und lustigen Herausforderungen – von Wissensfragen über Tischkicker und Reaktionswände bis hin zu ei- nem Sitzfahrradspiel war alles dabei. Besonders das Bullenreiten sorgte für viel Spaß und Gelächter – hier konnten alle zeigen, wie sattelfest sie wirklich sind! Nach so viel Action gab es zur Stärkung noch ein gemein- sames Essen, bevor es wieder zurückging. Ein rundum gelungener Tag, an den sich alle noch lange gerne erin- nern werden! Abteilung Tischtennis Umkämpfte Niederlage der 1. Mannschaft SV Amtzell II – Erwachsene I 9:3 Zur zweiten Mannschaft aus Amtzell reisten wir mit Au- ßenseiterchancen an, die wir nach vielen umkämpften Partien leider nicht nutzen konnten. Alle drei Doppel endeten, wie schon in der letzten Wo- che, im 5. Satz, wobei sich auch dieses Mal die Paarung Philipp Schwarz/Wolfgang Assfalg hauchdünn mit 12:10 durchsetzen konnte. Marcel Brückner/Thomas Nowak und Tobias Nowak/Florian Magdalenc mussten sich ihren Gegner trotz ansprechenden Leistungen geschla- gen geben. In den Einzeln ging es genauso spannend weiter und die Baindter hielten stark mit. Philipp spielte nach verlorenem ersten Satz taktisch verändert und stellte seinen Geg- ner Kevin Leuprecht vor große Probleme, die dieser erst Mitte des 4. Satzes lösen konnte und im 5. Satz gewann. Marcel brauchte zwei Sätze, um seine hohe Fehlerzahl in den Griff zu bekommen, danach war es ein offenes Spiel, dass er mental bärenstark im 5. Satz mit 13:11 gewinnen konnte. Florian stand in der Mitte gegen Matthias Bädi- cker auf verlorenem Posten, lediglich den ersten Satz konnte er für sich entscheiden. Tobias kämpfte sich nach 1:2 Satzrückstand in den 5. Satz, führte bereits hoch und musste trotz mehrerer Matchbälle eine bittere Niederla- ge hinnehmen. Die Überraschung des Tages gelang Tho- mas, der seinen 150 Punkte besser eingestuften Gegner Christoph Kostgeld durch eine super Leistung mit 3:2 in die Knie zwingen konnte. Etwas enttäuschend war Wolf- gangs 0:3 Niederlage gegen Thomas Marb, da hatte er sich mehr erhofft. Nach sage und schreibe sieben 5-Satz-Spielen in den ersten neun Partien stand es 3:6 gegen uns und die Uhr zeigte schon eine Spieldauer von 2:45h an. Ich weiß nicht, ob wir das schon mal erlebt haben… Das Spiel der Spitzenspieler endete, wie sollte es anders sein, ebenfalls im 5. Satz: Marcel kämpfte stark, musste schlussendlich aber doch die Segel streichen. Damit war unser Widerstand gebrochen, sowohl Philipp als auch Tobias konnten nicht mehr zulegen und verloren jeweils deutlich mit 0:3. Es fehlt uns an etwas Konstanz und Kaltschnäuzigkeit, um die knappen Spiele auf unsere Seite zu bringen, aber wir stellen unsere Gegner vor Probleme. Mit den gezeigten Leistungen sind wir zuversichtlich, auch bald die ersten Punkte ergattern zu können. Das nächste Spiel führt uns am 25.10. um 15:30 Uhr zum SSV Ulm II. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf den Buschel bei Kisslegg Vom Obersee wandern wir zum Aussichts- punkt Buschel, nördlich von Kisslegg, und haben bei entsprechendem Wetter das Alpenpanorama vor uns. Über Oberreute, Wiggenreute und ein Natur- schutzgebiet kommen wir wieder zum Ausgangspunkt zurück. Wann: Sonntag, 26.10.2025 um 12.30 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10,5 km, 110 hm. Fahrpreis: 5 € für Mitglieder/ Gäste 2 € extra. Einkehr: Gasthaus Ochsen in Kißlegg. Sonstiges: Wir nutzen PKWs. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung: ab 22.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag oder 0751-46672. Wanderführung: Bernd Gmünder E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T-0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Herbstwanderung im Tannenbühl Wir starten in Mittelurbach und wandern durch das Na- herholungsgebiet Tannenbühl zurück zum Ausgangs- punkt. Wann: Dienstag, 21.10.2025 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten oder um 13.30 Uhr am Parkplatz hin- ter dem Rathaus BW-Mittelurbach. Rückkehr: ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 130 hm. Fahrpreis: 4 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung. Anmeldung: ab 17.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man auch Fahrer ist. Wanderführung: Margit Strobel, E-Mail: emu@haus-strobel.de. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A LVERBA ND Barbara Baur zur Vorsitzenden gewählt; die Hauptversammlung des VdK-OV Weingarten mit Wahlen fand am 26.07.2025 statt. Der VdK-OV Weingarten traf sich zu seiner diesjähri- gen Hauptversammlung unter Leitung des VdK-Kreis- verbands, vertreten durch Karl-Siegfried Essig. Dieser berichtete über die Arbeit im Kreisverband und als Gast erklärte Beatrix Schröder, wie sich die Arbeit als Frauen- vertreterin in den Ortsverbänden gestaltet. Nach einer kurzen Pause wurde die Vorstandswahl durchgeführt. Barbara Baur ist zur Vorsitzenden des OV-Weingarten gewählt worden. Der Gesamtvorstand fand sich im An- schluss zu dem Foto zusammen. Der Vorstand freut sich auf die Aufgaben in diesem Ehrenamt und Karl-Siegfried Essig beglückwünschte die Gewählten. Nach einem ge- mütlichen Zusammensein bei Kaffee und Kuchen been- dete Barbara Baur die Sitzung. Es wurden gewählt (Bild von links); die Revisorinnen Gab- riele Nägele und Annemarie Schmid; Margit Bürck, Frau- envertreterin; Barbara Baur, Vorsitzende; Sabine Prang, Schriftführerin; Inge und Wolfgang Heidrich, Beisitzer; Werner Keye, Kassierer; Ursula Fuchs, stellvertretende Vorsitzende; Klaus Prang und Karin Keye, Beisitzer. Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeis- terschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppierungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Ver- ein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgender- maßen Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): • Serie mit 15 Schuss (Ringe-Wertung, alle 15 Schuss zäh- len) Wanderpokal (Mannschaftswertung) • Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, nur der beste Schuss zählt) Schützenkönig (Einzelwertung) • Ein Schuss (Teiler-Wertung) Schießzeiten für die Ortsmeisterschaft Das Schützenhaus ist an folgenden Tagen für Training und für die Ortsmeisterschaft geöffnet: Mittwoch, 15.10.2025 von 19:00 - 22:00 Mittwoch, 22.10.2025 von 19:00 - 22:00 Weitere separate Termine zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sportleiter möglich. Startgeld Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abgabe der Meldeliste und Begleichung des Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schützenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2025 Seit September ist unsere neue elektronische Schießanla- ge in Betrieb. Es gibt keine Scheiben mehr, der Schuss wird direkt auf einem Bildschirm angezeigt. Bei Bedarf können Trainingsschüsse noch auf Scheiben gemacht werden. Siegerehrung Die Siegerehrung findet am Freitag, 24. Oktober im Schüt- zenhaus statt. Das Schützenhaus ist ab 19:00 Uhr geöffnet, die Siegereh- rung startet „pünktlich“ um 20:00. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zur Verfügung Sportleiter: Stefan Schnez Mobil: 0171/9374633 Aus dem Landkreis Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbegleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de DRK-Kreisverbandes Ravensburg e.V. DRK Kinder-Krisen-Einsatzdienst erhält höchste Auszeichnung des Bundes Große Ehre für das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Ravensburg: Der ehrenamtlich getragene Kinder-Kri- sen-Einsatzdienst des DRK-Kreisverbandes Ravensburg e.V. wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für den renommierten Förderpreis „Helfen- de Hand“ 2025 nominiert – in der Kategorie „Innovative Konzepte“. Der Preis gilt als die höchste Auszeichnung des Bundes für ehrenamtliches Engagement im Bevöl- kerungsschutz. Der DRK-Kreisverband Ravensburg gehört damit zu den bundesweit 16 Projekten, die von einer Fachjury aus knapp 400 Bewerbungen ausgewählt wurden. Die Preisverlei- hung findet am 1. Dezember 2025 im Bundesinnenminis- terium in Berlin statt und wird live übertragen. „Kinder brauchen in Ausnahmesituationen vor allem je- manden, der ruhig bleibt, zuhört und Halt gibt“, erklärt Gerhard Krayss, DRK-Kreisgeschäftsführer in Ravens- burg. „Unsere Ehrenamtlichen begleiten Kinder auf Au- genhöhe und sorgen dafür, dass sie in Notlagen nicht übersehen werden. Schon die Nominierung zeigt, wie wichtig und zukunftsweisend dieser Ansatz ist.“ Hilfe für Kinder und Jugendliche in seelischen Notlagen Der Kinder-Krisen-Einsatzdienst ist bislang einzigartig im süddeutschen Raum. Er entstand aus der Erfahrung zahlreicher DRK-Einsätze, bei denen Kinder und Jugend- liche nach tragischen Ereignissen besonders belastet waren – etwa nach Schulbusunfällen, plötzlichen Todes- fällen, Bränden, Amokalarmen oder Gewalterlebnissen in Oberschwaben. Speziell geschulte Ehrenamtliche leisten kindgerechte „seelische Erste Hilfe“. Sie stabilisieren Kinder und Ju- gendliche in der Akutsituation, erklären Bezugspersonen altersgerechte Reaktionen auf traumatische Ereignisse und begleiten Familien in den ersten Tagen nach dem Geschehen. Bis zu drei strukturierte Nachbetreuungen helfen, eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen. „Verstehen ist der erste Schritt zur Heilung – besonders, wenn Worte fehlen“, betont Ulrike Schmid, ehrenamtli- che Leiterin des Kinder-Krisen-Einsatzdienstes. „Unsere Arbeit soll betroffenen Kindern und ihren Familien das Gefühl geben, dass sie in ihrer Not gesehen und verstan- den werden.“ Starkes Netzwerk im Hintergrund Das Projekt wurde gemeinsam mit der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten, dem Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weissenau und Fachleuten der Psychosozialen Notfall- versorgung (PSNV) entwickelt. Es verbindet wissenschaft- liche Erkenntnisse mit praktischer Hilfe. Zum Netzwerk gehören Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendamt, Schulen und Traumaambulanzen. Seit Projektbeginn kommt der Kinder-Krisen-Einsatz- dienst im Schnitt dreimal pro Monat zum Einsatz – mit stetig wachsender Nachfrage und positiver Resonanz. Ehrenamt im Mittelpunkt Der Förderpreis „Helfende Hand“ wird seit 2009 jährlich vom Bundesinnenministerium vergeben. Er zeichnet Pro- jekte aus, die mit Kreativität, Mut und Herzblut den Be- völkerungsschutz stärken und das freiwillige Engagement sichtbar machen. „Wir würden uns sehr freuen, wenn wir zusätzlich den Pu- blikumspreis gewinnen könnten – aber schon die Nomi- nierung selbst ist für uns eine große Anerkennung“, sagt Michael Schulz vom ehrenamtlichen DRK-Leitungsteam. „Gleichzeitig möchten wir andere DRK-Verbände ermu- tigen, ihr Krisenmanagement auch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auszurichten.“ Das Online-Voting für den Publikumspreis läuft bis zum 1. Dezember 2025 unter https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/die-pro- jekte/2025/kinder-krisen-einsatzdienst?ref=833&cHas- h=4667878c049df95f198eaef86ec035ed Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis ist am Samstag, 25. Oktober 2025, von 13.30 - 17.00 Uhr auf den Gesund- heitstagen Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Haus, Olgastr. 20, Friedrichshafen am Stand 66, des Selbsthilfe-Netz- werks Bodenseekreis, anzutreffen. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es treten unwillkürliche, länger anhaltende Muskelverkramp- fungen auf, die die Betroffenen selbst nicht steuern kön- nen. Es können beispielsweise Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf, als Krankheitsbild auftreten. Am Stand können Sie einen Überblick über die verschie- denen Dystonieformen und deren Behandlungsmöglich- keiten erhalten. Ebenso können Sie sich über die Tiefe Hirnstimulation informieren. Diese Therapieform wird u. a. bei Dystonie und Parkinson angewandt. Natürlich erhalten Sie am Stand Informationen über alle Selbsthilfegruppen. Kontaktadresse für die Selbsthilfegruppe Bodensee- kreis: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 19. Oktober 2025 Ein Pfad in die Jungsteinzeit Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppe: Alle, die Freude an unserer Natur und Ge- schichte haben. Die Halbinsel im Schreckensee verbirgt, im Moor gut kon- serviert, Siedlungsreste vom Jungneolithikum (Jungstein- zeit) bis in die Frühbronzezeit. Sie gehört seit 2011 zur UNESCO-Welterbestätte „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“. Der Verein „Heimatspuren e. V.“ war der Ansicht, dass die- ses fast unbekannte Welterbe der Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden sollte. Auf der Halbinsel erkennt man ja nichts von dem unbehelligt im feuchten Inselboden schlummernden „Schatz im Schreckensee“! Am 14.05.2023 wurde der (Jung)-Steinzeit-Natur-Erlebnispfad auf der Blitzenreuter Seenplatte eingeweiht. Zehn Thementafeln und zwei Übersichtstafeln geben nun Einblick über Funde und in das Leben am Schreckensee von 3650 v. Chr. bis 2900 v. Chr. Außerdem gibt es Infos zu Bannwald und Natur. Dazu auf jeder Tafel Abenteuertipps für Kids, auf den Spuren von Natur und Jungsteinzeit! Kommt mit auf diesen Pfad, auf Spuren der Jungsteinzeit. Gästeführer Gerhard Tempel war maßgeblich beteiligt an Texten und Fotos auf den Infotafeln. Wir streifen durch den geheimnisvollen „Märchenwald“ am sagenumwo- benen Schreckensee. Wer schafft es, Glut und Feuer zu machen mit Feuerstein? Wir fühlen Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen sowie scharfe Messer aus Feuerstein. Fotos zeigen Funde vom Monitoring 2018. Unsere Wanderstrecke ist ca. 5 bis 6 km lang, ohne grö- ßere Steigungen. Denken Sie an gutes Wanderschuhwerk und Mücken- schutz. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Deutsches Rotes Kreuz Herbstaktion bei der DRK-Blutspende: Erst Blut spen- den – dann Koffer packen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Lissabon. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen, die zum ersten Mal gespendet haben, ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Un- fall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert daher an alle Unent- schlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Lissabon gewinnen. Unter allen Blutspen- der*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Lissabon. Einfach Blut- spendetermin im Aktionszeitraum (22. September bis 31. Oktober 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Worauf warten? Alle Informationen und Teilnahmebe- dingungen unter: www.blutspende.de/lissabon So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. NÄCHSTER TERMIN in 88284 MOCHENWANGEN Mittwoch, dem 29.10.2025 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteraturtage in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight im Oktober sind die Ver- anstaltungen im Rahmen Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtage. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 2. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 26. Oktober | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: Mutmachlesung „Mach dir die Welt“ mit Raffaela Schöbitz 26. Oktober | 15.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Entdeckt mit der Illustratorin und Autorin Raffaela Schöbitz inspirierende Persönlichkeiten, die un- sere Welt geprägt haben. Ob Politikerin, Dragqueen oder Künstler – hier findet jede/r Anregungen, die eigenen Ta- lente zu entfalten. Eine interaktive Lesung, die Mut macht, die Welt zu verändern und sich selbst zu sein. Eine Veran- staltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendlitera- turtage: Geschichten erfinden & illustrieren mit Martin Baltscheit 29. Oktober | 10.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Zusammen mit Martin Baltscheit (Erfinder des „Löwen, der nicht schreiben konnte“) entstehen mit den Kindern in diesem kurzweiligen Workshop nicht nur eine eigene Geschichte, sondern sie gestalten auch dazu passende Bilder. Unter Anleitung des Künstlers können sie verschiedene Maltechniken ausprobieren und sich kreativ austoben. Eine Veranstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württem- bergischen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: Workshop mit Christina Röckl „Bus“ 29. Oktober | 10.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Im Mittel- punkt des Workshops steht das Bilderbuch „Bus”: Fast ohne Worte erzählt „Bus” über die ganz kleinen Dinge, die die Welt zum Wackeln bringen. Wie können wir mit winzigen Schritten ganz Großes bewirken? In dieser Ver- anstaltung schmieden die teilnehmenden Kinder Pläne für eine Welt, in der sie leben wollen und halten ihre Ideen auf Papier fest. Außerdem zeichnet Christina Röckl live, gibt Einblicke in den Entstehungsprozess eines Bilderbuches und animiert zum Selbermachen und -denken. Eine Ver- anstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendlitera- turtage: Workshop mit Christina Röckl „Kaugummi verklebt den Magen“ 30. Oktober | 14.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Nach einer interaktiven Lesung aus „Kaugummi verklebt den Magen” geht es ans eigene Geschichtenspinnen: Es wird nachgehakt und nachge- fragt, Lügen werden aufgedeckt und umgedacht. Was ist überhaupt eine Lüge und wie merkt man, dass je- mand flunkert? Die Künstlerin lädt auf eine spannende Reise rund ums Büchermachen und Geschichtenerzäh- len ein. Dabei werden Charaktere entwickelt und Texte geschrieben, Hefte gebunden, Comics gezeichnet und Cover entworfen. Am Ende nimmt jedes Kind ein eigenes kleines Büchlein mit nach Hause. Eine Veranstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: New-Adult Lesung mit Gabriella Santos de Lima 31. Oktober | 18.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforder- lich „Moments so blue like our love“ ist der Auftakt von Blue Eternity, einer herzzerreißenden New-Adult-Dilogie von Spiegel-Bestsellerautorin Gabriella Santos de Lima. Die Autorin erzählt eine Geschichte voller Emotionen, Freundschaft und Liebe, die junge und junggebliebene Leserinnen und Leser gleichermaßen berührt. Eine Ver- anstaltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Schlossführung 1. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Ach- berg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlos- ses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung 1. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Kuratorinnenführung mit Gebärdensprache 2. Novem- ber | 13.00 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt| Anmeldung erfor- derlich Die Ausstellungskuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken durch „Kunst & Liebe“. Sie stellt sich dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung übersetzen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Ausstellungsführung 2. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlitera- turtage: Familienlesung mit Annika Scheffel 2. Novem- ber |15.00| kostenfrei | Anmeldung nicht erforderlich Eine abenteuerliche Lesung für die ganze Familie: Taucht ein in die geheimnisvolle Welt der Insel Solupp. Annika Scheffel liest aus dem vierten Band ihrer beliebten Solupp-Reihe. Eine spannende Geschichte voller Phantasie, die die ganze Familie begeistert. Eine Veranstaltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergi- schen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Die Lesung ist zugleich die Finissage der Literaturtage. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Öffnungszeiten bis 2. November 2025 Freitag 14 – 18 Uhr | Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG auf der Oberschwabenschau Gesundheitsgefährdung durch Gase Moderne Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und see- lische Gesundheit – auf der Oberschwabenschau in Ra- vensburg zeigt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vom 15. bis 19. Oktober praxisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. So informiert die SVLFG an ihrem Stand in Halle 11 unter anderem über die mit Stallgasen verbundenen Risiken. Jährlich ereignen durchschnittlich 163 Arbeitsunfälle beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten ereignen sich bei der Arbeit an Gül- lefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zu- sammenhang mit Güllegasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Am- moniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahrnehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Einatmen drohen Bewusstlosigkeit und Atem- stillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlen- dioxid birgt Vergiftungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rau- chen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergangenheit Ursache für viele tragische Unfälle. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Die SVLFG zeigt am Stand, wor- auf man beim Kauf achten sollte, um Fußgesundheit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Die Kampagne der SVLFG „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der rund um die Uhr erreichbaren Krisenhotline für Versicherte. Kinderhospizdienst AMALIE Neues Angebot für Jugendliche, die mit den Themen Tod und Trauer konfrontiert sind Gemeinsam mit dem Jugendseelsorger des Dekanates Friedrichshafen erweitert der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE nun erstmalig sein Angebot und bietet eine Jugendtrauergruppe für den Landkreis Ravensburg und den Bodenseekreis an. Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ist diese Zeit schon schwierig genug. Die Suche nach der eigenen Persönlichkeit, das Zurechtfinden in den Freundeskreisen – eigentlich ist es eine Zeit voller Leben. Wenn dann der Verlust eines nahestehenden Menschen dazu kommt, ist plötzlich nichts mehr so, wie es war. Erinnerungen, Gefühle und Schmerz brauchen Raum, um in das neue, veränder- te Leben integriert zu werden. „Und es braucht andere Jugendliche, mit denen man sich in einem geschützten Rahmen austauschen kann, die Ähnliches erlebt haben“, weiß Stefanie Wirth von AMALIE aus ihrer Erfahrung als Kinder- und Jugendtrauerbegleiterin. Gemeinsam mit dem Jugendseelsorger Konrad Krämer wird sie die mo- natlich stattfindende Jugendtrauergruppe leiten. Mit dem Verlust eines geliebten und nahestehenden Menschen umgehen „Gerade in dem Alter wird vieles überspielt und im alltäg- lichen Umfeld hat Trauer keinen Platz. Die Jugendtrau- ergruppe bietet Raum, über den Verlust zu sprechen “, erklärt Konrad Krämer. Das Ziel ist es, die Jugendlichen in ihrer veränderten Lebenssituation durch altersentspre- chende fachliche Informationen und Hilfe zur Selbsthil- fe zu stärken. „Was nicht heißt, dass man ständig über Trauer reden muss, aber man kann und darf“, so Stefa- nie Wirth. Gespräche, kreative Angebote, erlebnis- und theaterpä- dagogische Elemente, aber auch spirituelle Fragen sind Inhalte der Trauergruppe. Das Angebot ist teiloffen und findet immer am ersten Montag im Monat im Familien- treff Meckenbeuren statt. Die Jugendlichen können re- gelmäßig teilnehmen, oder erstmal reinschnuppern. Und die Trauer muss nicht frisch sein, das Angebot richtet sich auch an Jugendliche, die als Kind Trauer erfahren haben. Vor dem ersten Gruppenbesuch findet ein Einzel- oder Familiengespräch statt, um gemeinsam zu klären, ob das Angebot passt. Auch Kindertrauergruppe startet wieder Im November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis auch wieder neue Kindertrauergruppen für Kinder von 6 – 12 Jahren an, in denen jeweils noch Plätze frei sind (www.kinder- hospizdienst-amalie.org). Parallel dazu findet jeweils ein Elterncafé statt, in dem sich die Eltern der teilnehmenden Kinder austauschen können. Beide Angebote sind dank Spenden kostenfrei Alle Trauerangebote von AMALIE sind grundsätzlich spen- denfinanziert. Die Kindertrauergruppen im Landkreis Ra- vensburg werden von der Sonja Reischmann Stiftung finanziert. Im Bodenseekreis finanziert der Verein „Mu- sik hilft Menschen“ die Arbeit der Kindertrauergruppen maßgeblich und der Verein unterstützt auch die neue Jugendtrauergruppe finanziell. Infokasten Jugendtrauergruppe: Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren Jeden ersten Montag im Monat Start: Montag, 3. November 2025, von 17:30 bis 19:30 Uhr Familientreff Meckenbeuren, Graf-Zeppelin-Straße 22 (sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) Informationen und Anmeldung: Stefanie Wirth unter Telefon: 0171/765 925 6 oder E-Mail: stefanie.wirth@stiftung-liebenau.de Infokasten Kindertrauergruppe: Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren 8 Termine, ca. einmal monatlich Start Ravensburg (KuBiQu, Parkstraße 40): Samstag, 8. November 2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr Start Friedrichshafen (Margaretenstraße 41): Samstag, 15. November 2025, von 10:00 bis 12:30 Uhr Informationen und Anmeldung: Heike Lander unter Telefon: 07541/388 59 86 oder E-Mail: h.lander@kinderhospizdienst-amalie.org Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Buntes Herbstprogramm im Bauern- haus-Museum in Wolfegg! Beim Erlebnistag am 26. Oktober dreht sich alles um die Herstellung unseres Grundnahrungsmittels Brot. In den Herbstferien wird dienstags und donnerstags das beliebte Ferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben angeboten. Erlebnistag: „Unser täglich Brot…“ 26. Oktober | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Was mussten die Bauern früher alles tun, um das Grundnahrungsmittel „Brot“ herzustellen? Welche Getreidesorten gab es über- haupt und welche Arbeitsschritte braucht es vom Acker bis zur Mühle und in den Backofen? Ziehen Sie selbst den Pflug, machen Sie mit beim Getreide-Quiz, beim Dreschen und Worfeln und begleiten Sie Alfons Rauch beim Rund- gang durch die Wolfegger Schachenmühle. Können Sie verschiedene Mehlsorten unterscheiden? Probieren Sie es aus! Herbstferienprogramm: „Wärme und Licht“ 26. Oktober | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den ba- den-württembergischen Herbstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Pro- gramm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Herbstferienprogramm: „Märchen, Sagen und Ge- schichten“ 30. Oktober | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Herbstferi- en bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 1. November | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 2. November | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegsausstellung 2. November | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben. Öffnungszeiten bis 10. November: täglich von 10 bis 17 Uhr, montags geschlossen Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de „Weihnachten im Schuhkarton“ startet am 1. Oktober Am 1. Oktober startet im deutschsprachigen Raum, die beliebte Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Ab diesem Tag werden alle offiziellen Abgabeorte auf der Webseite der Organisation veröffentlicht. In Weingarten gibt es 4 Abgabemöglichkeiten, berichtet Inna Kutter, die die Aktion ehrenamtlich als Abgabestelle bei Schus- ter KG in Weingarten, koordiniert. Die Idee ist simpel und jeder kann mitmachen: Man packt einen individuell de- korierten Schuhkarton mit neuen Geschenken wie Spiel- zeuge, Schulmaterialien, Hygieneartikeln, Kleidung und einer persönlichen, wertschätzenden Botschaft für ein bedürftiges Kind im Alter von 2-4, 5-9 oder 10-14 Jahren. Während der offiziellen Abgabewoche vom 10. bis 17. November 2025 können die liebevoll gepackten Schuh- kartons an der großen Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Str. 10, 88250 Weingarten, abgegeben werden. Wer keine passenden Kartons zuhause hat, kann unter jetzt-mitpacken.org welche bestellen. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationa- len Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Ziel der Aktion ist es, bedürftigen Kindern weltweit zu zeigen, dass Gott sie liebt und durch die Schuhkartons zusammen mit Kirchen- gemeinden vor Ort die gute Nachricht von Jesus Christus weiterzugeben. Seit 1993 wurden im Rahmen der Aktion über 220 Millionen Geschenkkartons auf die Reise zu Kindern in mehr als 170 Ländern und Regionen gebracht. Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im November Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im November anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: Workshop am 6. sowie am 11. November Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauer- kraut zu schmackhaften Gerichten. Der Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 6. November in Bad Waldsee (Schillerstraße 34) oder am Dienstag, 11. November in Leutkirch (Wangener Straße 70) statt. Der Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 20 €. Zusätzlich wird dieser Workshop am Donnerstag, 4. Dezember um 17:30 Uhr als Online-Vortrag angeboten. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Die An- meldung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 19. No- vember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 19. November um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teil- nahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Wildfleisch – Kulinarischer Schatz aus heimischen Wäl- dern: Workshop am 20. sowie am 25. November In diesem Workshop werden die Geheimnisse der Zube- reitung von Wildfleisch gelüftet. Außerdem erhalten die Teilnehmenden wertvolle Informationen zur Auswahl und Verarbeitung von passenden Beilagen. Ebenfalls wird das Kochen mit neuen Gewürzkombinationen thematisiert. Dieser Workshop ist perfekt für alle geeignet, die ihre Kochkünste erweitern und neue Geschmackserlebnisse entdecken möchten. Der Workshop mit Referentin Kerstin Nadig findet am Donnerstag, 20. November in Bad Wald- see (Schillerstraße 34) oder am Dienstag, 25. November in Leutkirch (Wangener Straße 70) statt. Der Veranstal- tungsbeginn ist jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 25 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Die An- meldung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Windpark Röschenwald Fortschritt sichtbar Rotorblätter und Turmsegmente kommen in Wolperts- wende an – nächtliche Anlieferungen minimieren Ver- kehrsbeeinträchtigungen Der Windpark Röschenwald nimmt weiter Gestalt an: Drei Turmsegmente sind Anfang der Woche auf der Baustelle im Röschenwald angekommen. Außerdem hat ein Ro- torblatt aus dem Zwischenlager bei Mochenwangen den zukünftigen Windpark erreicht. Die Betreiberfirmen Wind- kraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und Alterric Deutschland GmbH liegen damit exakt im Zeitplan. „Mit jeder Anlieferung wird unser Projekt greif- barer und trägt sichtbar zur Energiewende in der Region bei“, erklärt Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO. Nächtliche Transporte, minimale Verkehrseinschrän- kungen Bis voraussichtlich Mitte November liefert die Hersteller- firma Enercon sämtliche Großkomponenten für die vier Windenergieanlagen – jeweils in nächtlichen Schwer- transporten zwischen 20 und 6 Uhr. Straßensperrungen erfolgen abschnittsweise und begleiten die Transporte, sodass der Verkehr nur kurzzeitig beeinträchtigt ist. Die Gemeinde Wolpertswende steht in engem Austausch mit WKBO und Alterric, um frühzeitig und transparent über die Transporte zu informieren. Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich, etwa durch starken Wind oder neue Baustellen entlang der Strecke. Spezialtechnik für sichere Transporte Für den sicheren Transport der übergroßen Rotorblätter kommen sogenannte Self-Propelled Modular Transpor- ter, kurz SPMT, zum Einsatz. Begleitet werden diese von BF4-Begleitfahrzeugen, deren Leuchttafeln Hinweise und Verkehrszeichen anzeigen, um andere Verkehrsteilneh- mer rechtzeitig zu warnen und sicher vorbeizuführen. An einigen Stellen müssen Verkehrsschilder versetzt und Bäume zurückgeschnitten werden, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Nächster Meilenstein: Aufbau der ersten Anlagen Die nächsten Rotorblätter gelangen voraussichtlich in der nächsten Woche (KW 42) vom Zwischenlager zur Baustelle im Röschenwald. Bis Mitte November folgen insgesamt zwölf Rotorblätter und ebenso viele Turmseg- mente. Darüber hinaus finden Generatoren und Maschi- nenhäuser ihren Weg auf die Baustelle. Parallel bereiten die Betreiberfirmen den Einsatz eines Großkrans vor, der die Komponenten auf den südlichsten Turm heben wird. Anschließend erfolgt die Montage der restlichen Anlagen. Mehrwert für die Region Der Windpark Röschenwald ermöglicht Bürgern eine di- rekte finanzielle Beteiligung. Anwohner in unmittelbarer Nähe profitieren von besonders attraktiven Konditionen. Die Standortgemeinde Wolpertswende sowie umliegende Kommunen erhalten Einnahmen über Standortabgaben und Gewerbesteuer. Insgesamt entstehen vier Windener- gieanlagen mit einer Gesamtleistung von 22 Megawatt – ein bedeutender Beitrag zu Klimaschutz und Versor- gungssicherheit in der Region. Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) In Bewegung bleiben für starke Knochen Die Bewegung der Menschen zu fördern, stellt ein zen- trales Anliegen der Krankenkassen dar. Deshalb bietet auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ihren Versicherten verschiedene Präventionsmaßnahmen an, unter anderem um Osteoporose vorzubeugen. In der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) finden sich auch spezielle Kurse zur Osteoporo- se-Prävention. Alle hier gelisteten Kurse sind qualitätsge- prüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Die LKK bezuschusst Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Es werden auch Kurse in den weiteren Handlungsfeldern Ernährung, Stressreduktion und Sucht angeboten. Zur Datenbank gelangt man über die Internetseite: www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden Bei Osteoporose ist der Knochenstoffwechsel gestört und die Knochendichte nimmt ab, so dass es öfter zu Kno- chenbrüchen kommen kann. Die Erkrankung wird unter anderem durch Kalziummangel und Bewegungsmangel verursacht und auch oft als Knochenschwund bezeich- net. Osteoporose ist die häufigste Knochenerkrankung im höheren Lebensalter. In Deutschland sind zirka sechs Millionen der über 50-Jährigen betroffen. Es erkranken häufiger Frauen als Männer. Ziel des Welt-Osteoporo- se-Tages am 20.10.2025 ist es, über wirksame Behand- lungsmöglichkeiten zu informieren. Eine Behandlung mit verschiedenen Medikamenten in Kombination mit einer Bewegungstherapie kann ein Fortschreiten der Erkran- kung verhindern. So früh wie möglich heißt es daher: Muskeln stärken und auf einen knochengesunden Le- bensstil achten. Regelmäßige körperliche Bewegung hält fit und stärkt die Knochen. Es gibt spezielle Osteoporo- se-Gymnastik und Kräftigungsübungen. Knochen mö- gen Kalzium. Zusätzlich fördert Vitamin-D die Aufnahme von Kalzium über den Darm und in den Knochen. Wei- tere Informationen gibt es auch unter: www.osteoporo- se-deutschland.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg Mehr Service durch Terminvereinbarung – Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg passt ­Öffnungszeiten­an Die Agenturen für Arbeit passen ihre Dienstleistungsan- gebote vor Ort an und setzen vorrangig auf terminierte Angebote. Das verringert Wartezeiten und bietet mehr Zeit, die jeweiligen Anliegen zielgerichtet zu klären. Für dringende Anliegen sind in einzelnen Dienststellen weiter- hin unterminierte Vorsprachen während den Öffnungs- zeiten möglich. „Mit den neuen Öffnungszeiten schaffen wir mehr Raum für das, was unseren Kundinnen und Kunden wichtig ist: eine persönliche und passgenaue Beratung – ohne un- nötige Wartezeiten“, sagt Anke Traber, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Sie erreichen uns bequem von zu Hause mit unseren eSer- vices, telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4555500 (Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-14 Uhr), über die BA-Mobil-App oder können sich online einen Termin buchen. Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de © Bouyssou/DEIKE 750R08R1 Lö su ng : Kindsein heißt: fürs Leben lernen. Nicht für Essen arbeiten. kindernothilfe.de/kindsein Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Mobile Tierarztpraxis Schussental info@mobile-tierarztpraxis-schussental.de mobile-tierarztpraxis-schussental.de 0176-405-33771 • Hausbesuche im gesamten Schussental • Stressfreie Behandlung für Tier & Halter • Flexible Terminvereinbarung IHR TIERARZT AUF RÄDER-DIRKT ZU IHNEN NACH HAUSE Buchen Sie jetzt Ihren Hausbesuch! ÄRZTE VERANSTALTUNGEN TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 IMMOBILIENMARKT Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen Fragen und Bewerbung: Jonas Schwer · Telefon: 07422 569-3665 E-Mail: bewerbungen@stift ung-st-franziskus.de Werde Teil unseres Teams! Das Aufgabenfeld der Behindertenhilfe sucht Verstärkung für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs- zentrum in Baindt: Schulbegleitung (w/m/d) in Teilzeit (60-70%) Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Johannes Stöhr Heilerziehungspfl eger · Individuelle Deputate, die zu Deiner aktuellen Lebensphase passen · Innovative Gesundheitsleistungen wie Hansefit, fitbase oder Jobrad · Gehaltsanstieg ohne Verhandlungen dank tariflicher Vergütung und Sonderzahlungen Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus 2 Zi.-DG-Whg. 52 qm EBK, Balkon ab 1.12.2026 in Baindt zu vermieten. KM € 520,- + NK-VZ € 150,- inkl. Stellplatz, Kaution 2 MM, Tel. 015787622451 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Wir bewegen mehr als nur Zeitungen - Pünktlich. Verlässlich. Regional. Merkuria sorgt dafür, dass Zeitungen, Magazine und weitere Produkte Tag für Tag zuverlässig in die Haushalte unserer Region gelangen. Hinter dieser Aufgabe steckt ein eingespieltes Team von über 3.500 Kolleginnen und Kollegen in der SV Gruppe. Jetzt suchen wir Sie als Organisationsleiter Logistik (m/w/d) in Weingarten, um gemeinsam unsere Touren, Zusteller und Prozesse auf Erfolgskurs zu halten.. IHRE AUFGABEN – DISPOSITION MIT VERANTWORTUNG In dieser Schlüsselposition steuern Sie den gesamten Ablauf der Zustellung in unserer Region. • Zustellplanung: Termingerechte Disposition unserer Printprodukte und sonstiger Zustellprodukte • Personalmanagement: Betreuung und Koordination unserer Zusteller – per- sönlich, effizient, motivierend • Einsatzsteuerung: Vorausschauende Touren- und Personaleinsatz- planung mit Blick auf Qualität & Kosten • Organisation: Büroabläufe im Griff behalten – von Postbearbeitung bis Dokumentation • Projektarbeit: Mitarbeit an internen Projekten zur Optimierung unserer Lo- gistikprozesse IHR PROFIL – DAS BRINGEN SIE MIT • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung ( z. B. Büromanagement, Spe- dition, Logistik) oder vergleichbare Berufserfahrung • Organisationstalent, Freude an strukturierter Planung und lösungsorientiertem Arbeiten • Freude an der Arbeit mit Menschen, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit • Erste Führungserfahrung oder Lust, in diese Rolle hineinzuwachsen • Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht sind von Vorteil • Führerschein Klasse B DAS BIETEN WIR IHNEN – IHRE VORTEILE BEI MERKURIA • Sicherheit & Perspektive: Unbefristeter Vertrag in einer zukunftssicheren Branche • Mobilität: Firmenwagen auch zur privaten Nutzung • Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten möglich • Entwicklung: Schulungen & Trainings, um Ihr Potenzial als Führungskraft auszubauen • Gesundheit & Freizeit: EGYM Wellpass, JobRad, Vergünstigungen für Sport & Kultur • Teamkultur: Kollegiales Umfeld, moderne Ausstattung und kurze Entscheidungswege BEWERBEN SIE SICH JETZT! Werden Sie Teil unseres Teams in Weingarten und bringen Sie Ihre Ideen ein. Bewirb dich bitte ausschließlich online unter www.schwaebisch-media.de/karriere Organisationsleiter Logistik (m/w/d)[mehr]

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            1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Wärmepumpe Ökoheizung vor der Tür Ratgeber Wärmepumpe: Expertensuche. Der erste Schritt zur Wärmepumpe ist eine Energiebera- tung. Die Gretchenfrage lautet: Funktioniert Ist die Wärmepumpe das E-Auto un- ter den Heizungen? „Nun, beide sind elektrisch geführt“, zählt Bundeskli- maschutzminister Robert Habeck eine von zwei Gemeinsam- keiten auf. Die andere: Millionen dieser bei- den „Stromverhei- zer“ sollen gekauft und genutzt wer- den. Sie sind Hoff- nungsträger für den Klimaschutz. Was also kann eine Wärmepumpe? Und wo lässt sie sich sinn- voll einsetzen? Die Funktionsweise wird gern erklärt mit dem Prinzip des Kühl- schranks, der aus seinem Innenraum Wärme entzieht und diese über Blechlamellen auf der Rückseite rauspustet. Was da im Kühl- schrank arbeitet, ist nichts anderes als eine Wärmepumpe. Im Fall der Heizung ist es ein Heizkreislauf mit einem Kältemittel, das als Flüssigkeit oder Gas draußen Wärme aus der Luft oder im Erdreich aufnimmt. Dieses Kältemittel wird dann warm und schließ- lich verdichtet. Entscheidend ist, dass dafür Strom benötigt wird, der den Kompressor in Gang setzt. Dabei wird das Kältemittel noch wärmer. Die Wärme wird dann wieder ab- gegeben, wenn es Richtung Heizkörper geht oder zum Warmwasserspeicher. Eine Wärmepumpe arbeitet viel effizienter als eine Öl- oder Gasheizung (s. Kasten). Und ist klimaschonend, wenn der dafür be- nötigte Strom aus erneuerbaren Quel- len stammt. Aber gilt dieser Ef- fizienzgewinn auch für ältere Gebäude, Baujahr 1973 oder gar 1937? Oft noch hört man das Argu- ment, solch Bestand benötige zu hohe Heizkreisvorlauftem- peraturen, die extrem viel Strom fressen. Also Effizienz dahin? Stimmt nicht, sagt Wis- senschaftler Marek Miara vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE): „Pauschal kann man sagen, dass Standard-Wärmepumpen ohne Probleme eine Vorlauftemperatur von 55 °C bis 60 °C erreichen können.“ Auch an sehr kalten Ta- gen. Und das reiche aus, um eine angenehme Raumwärme zu gewährleisten. Selbst in nicht oder nur teils sanierten Häusern, berichtet Miara, arbeiteten Wärmepumpen „ähnlich effizient und erfolgreich wie in Neubauten“. Jetzt braucht man noch einen Stellplatz, zumeist vorm Haus oder im Garten, wo der Wärmetauscher stehen kann. Im Fall der Luftwärmepumpe ist das eine Art kühl- schrankgroßer Ventilator, der die Luft an- saugt – allerdings nicht ganz lautlos. In Län- dern wie NRW muss man einen pauschalen sie auch in meinem Haus? Gefolgt von Fra- gen nach Preis und Wirtschaftlichkeit. Ex- perten, hoffentlich auch in Ihrer Nähe, fin- den Sie hier: https://www.waermepumpe. de/fachpartnersuche/ – Die Deutsche Ener- gie-agentur betreut eine Plattform/Liste der Energieeffizienzexperten mit Suchfunktion: https://www.energie-effizienz-experten.de/ Gute Dämmung ist von Vorteil. Eine Wärmepumpe kann nur hocheffizient Wärme erzeugen, wenn das Haus gut ge- dämmt ist. Andernfalls würden diese Hoff- nungsträger für klimafreundliches Heizen unnötig viel Strom verbrauchen. Es wäre also mit dem Energieberater zu klären, ob man vorm Einbau der Wärmepumpe die Gebäudehülle oder Geschossdecke noch dämmen oder Fenster austauschen sollte. Sich selbst informieren. Auch unter den Energieberatenden besteht ein Be- darf nach herstellerunabhängigen Informati- onen. Um denen die richtigen Fragen zu stel- len, kann es sinnvoll sein, selbst alles zu lesen, was das Internet zu bieten hat, sich z.B. durch die Seiten des Umweltbundesamts (https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttipps- fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepum- pe) und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zu klicken (https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepum- pen-im-bestand-eine-serie-in-12-folgen/) so- wie Info-Veranstaltungen zu besuchen. Mindestabstand von 3 m zum Nachbarn einhalten, um die die immissionsschutzrecht- liche Lärmanforderung zu erfüllen. Doch das ist in Reihenmittelhäusern oft unmöglich. Zumindest im Neubau aber hat sich diese alternative Heizungsform bereits durchge- setzt. So sind 2021 schon 50,6 Prozent aller neuen Wohngebäude mit Wärmepumpen als Primärwärmequelle ausgestattet worden und damit erstmals in einem Jahr die Mehrheit aller neuen Wohnhäuser. Doch insgesamt nutzen nicht mal drei Prozent der deutschen Haushalte diese Wärmequelle. Die Zahl der jährlich installierten Geräte betrug im Jahr 2021 rund 154 000, das waren 30 Prozent mehr als im Jahr davor. Klingt nach viel, ist aber noch viel zu wenig. Denn geht es nach Robert Habeck, sollen ja bis 2030 sechs Mil- lionen Wärmepumpen im Land laufen. (tb) Dass Wärmepumpen auch in Altbauten funktionieren können, davon erzählt die zwölfteilige Blogserie des Fraunhofer ISE: https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepumpen-im- bestand-eine-serie-in-12-folgen/ Mehrere Angebote einholen. Las- sen Sie sich in Angeboten die Energie- verbrauchskennzeichnung, die auf die ge- forderte Effizienz hinweist, samt der Pflicht- Produktinformation vorlegen. Bevorzugen Sie zertifizierte Unternehmen, z.B. mit dem Gütezeichen „Fachbetrieb Wärmepumpe“ nach VDI 4645 für Installationsfirmen oder Zertifizierung nach DVGW W120 für Erd- sonden-Bohrunternehmen. Die Wärme- pumpe sollte möglichst einfach sein, denn: je komplexer die Anlage desto fehleranfälliger. Förderung. Da Wärmepumpen erneu- erbare Energien nutzen und als klima- freundlich und effizient gelten, sind sie förderfähig (https://www.energiewechsel.de/ KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html): Wärmepumpen werden aktuell mit 35 Pro zent der Kosten bezuschusst (zusätzlich fünf Prozent, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird). https://www.waermepumpe.de/ Effizienz der Wärmepumpe Als wichtigster Indikator für den Wirkungsgrad von Wärmepumpen (WP) gilt die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ. Die JAZ ist definiert als das Verhältnis von jährlich erzeugter Wärmemenge zum notwendigen Stromeinsatz und wird als Quotient aus beiden Größen dargestellt. Beispiel: Wenn eine WP 4000 kWh Strom benötigt, um 16000 kWh Heizenergie zu produzieren, beträgt die JAZ: 16000: 4000 = 4. Es wird also vier Mal mehr Wärme hergestellt als Strom verbraucht. Je höher die JAZ, desto effizienter ist das Heizsystem. Sinnvoll ist die WP erst ab einer JAZ von 3. Darunter ist die Anlage eher ein Energieverschwender. Ideal seien Werte von 4,0 oder höher, sagt das Umweltbundesamt. F o to : B u n d es v er b an d W är m ep u m p e (B W P ) e. V . http://www.energie-effizienz-experten.de/ http://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps- http://www.energiewechsel.de/ http://www.waermepumpe.de/[mehr]

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              Information_NiederschlagswasserBaindt_01.pdf

              Gemeinde Baindt Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bezüglich Niederschlags- wasser, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Wasser- zisternen etc.) Niederschlagswasserbeseitigung In der Gemeinde Baindt wurde, ebenso wie in allen anderen Städten und Gemeinden in Baden Württemberg, aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtshofs die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Während die Schmutzwassergebühr weiterhin anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt wird, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind öffentliche Abwasserkanäle und öffentliche Retentionsanlagen. Die einzelnen Flächen auf den Grundstücken wurden ebenso wie deren Versiegelungs- und Entwässerungsart erhoben. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müssen die Grundstücks- gegebenheiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 qm an der versiegelten Grundstücksfläche, der Gemeinde innerhalb von einem Monat mitzuteilen. Dies gilt auch für im Bau befindliche Gebäude (Neubauten..) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Niederschlagswasserversickerung auf dem eigenen Grundstück (dezentral) oder in öffentlichen Retentions- bzw. Versickerungsanlagen seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr neben ökologischen auch finanzielle Anreize bietet. Die Versickerung von gering belastetem Niederschlagswasser am Entstehungsort ist sinnvoll um: ▪ den Oberflächenabfluss aus den bebauten Gebieten zu reduzieren ▪ die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen ▪ die punktförmige Belastung für die Fließgewässer zu mindern ▪ die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten Die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser fordert seit 1. Januar 1999 entweder die ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Retentionsanlage oder die Versickerung in den Untergrund über den belebten Oberboden. Dieser Standart wurde in Baden Württemberg eingeführt, um das Grundwasser durch die Reinigungsleistung einer mindestens 30 cm starken, belebten Bodenschicht vor Verunreinigung zu schützen. Seitens des Landratsamtes Ravensburg wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass immer wieder Anfragen kommen, Niederschlagswasser über Sickerschächte versickern zu wollen. Diese Form der Regenwasser – bzw. Niederschlagswasserableitung ist nicht zulässig und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die zulässigen Formen der Niederschlagswasserbeseitigung hat das Landratsamt Ravensburg , Umweltamt, in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt kann auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf heruntergeladen werden und liegt außerdem im Rathaus (Flur Ebene 3 /Kämmerei) aus. Regenwassernutzungsanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwasserrzisternen Beim Bau bzw. beim Betrieb von Regenwassernutzungsanlangen ( Nichttrinkwasseranlagen, Zisternen..) sind unbedingt folgende Vorschriften (DIN 1988,Teil 4) einzuhalten: ▪ Die entsprechenden Anlagen sind der Gemeinde Baindt vor dem Bau bzw. bei Betrieb anzumelden. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 Trinkwasserverordnung) ▪ Zwischen der Nichttrinkwasseranlage (z.B. Zisterne mit Leitungsnetz) und der öffentlichen Wasserversorgung darf auf keinen Fall eine Verbindung vorhanden sein. Dies gilt auch dann wenn ein Rückschlagventil vorhanden sein sollte. Rohrunterbrecher sind entsprechend der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes und der Forderung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes nicht zugelassen. Sofern eine Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassernetz gegeben sein sollte, besteht die Gefahr des Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz . Dies stellt nach dem Bundesseuchengesetz ein Strafttat bestand dar. Gerade bei einem Einsatz durch die Feuerwehr ist durch die Gefahr eines Unterdruckes in der Wasserleitung ein Rückfließen von verkeimten Wasser aus einer Nichttrinkwasseranlage in das Trinkwassersystem nicht ausgeschlossen. Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage. ▪ Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig. Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauf unbedingt einzuhalten. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme ( Regen-bzw. Trinkwasser ) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein ( DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ). ▪ Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Gebührensituation bei Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf ▪ Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist für diese Menge keine Abwassergebühr zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. ▪ Sofern das Zisternenregenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine … genutzt wird, ist dies zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Zur korrekten Zählung dieser Abwassereinleitungen ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Baindt diesen Umstand anzeigt, um dann einen „Abwasserzähler“ einbauen zu können. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, wie bei der Wasserversorgung, die entsprechende Vorinstallation zu veranlassen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am „Abwasserzähler „ (Zisternenzähler) vorbei läuft. ▪ Warum muss eine Abwassergebühr für häusliches Zisternenwasser bezahlt werden ? Nach der Toilettenspülung oder dem Waschgang wird stark verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet. Würde diese Abwassermenge nicht veranlagt, würden in der Gebührenkalkulation die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten die übrigen Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für die Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwassermenge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungsanlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. ▪ Wir bitten die Grundstückseigentümer im eigenen Interesse die Regenwasser- nutzungsanlagen bei der Gemeinde Baindt anzuzeigen und bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation unverzüglich die Installation zur Abwassermessung vorzunehmen. Der Wassermeister der Gemeinde Baindt wird abschließend die Abnahme der Anlage sowie die Verplombung der Messeinrichtung vornehmen . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache Tel: 07502-9406-21; E-mail: f.stavarache@baindt.de[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. Juli 2024 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2024 erfolgreich beendet – 19.562 zurückgelegte Kilometer und 87 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 19.562 Kilometer von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narren- zunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Kilometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.100 km und 14 Radelnden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehen- den QR-Code zu finden. Im Rahmen der Stadtradeln-Aktion wurden drei Touren vom Radsportverein Baindt angeboten: Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die ers- te Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wetter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurück- gelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Bei der Familientour am Samstag, den 22. Juni 2024 konnten aufgrund des schlech- ten Wetters keine Teilnehmenden gefunden werden. Bei der letzten Tour am Freitag, den 28. Juni 2024 starteten sechs Radelnde in Richtung Bad Schussenried. Aufgrund eines Gewitters musste eine halbstündige Pause in Otter- schwang eingelegt werden, bevor die Tour wieder fortgesetzt werden konnte. Belohnt wurden die Radelnden nach 60 km mit ei- nem sonnigen Abschluss in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Wir bedanken uns herzlich bei allen akti- ven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem be- danken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Beispielhaftes Engagement – Sehbehinderte Schülerin setzt sich für Spendenkampagne ein Die 16-jährige Celina Sigg unterstützte durch den Verkauf von selbstgebastelten Tieren die Spen- denkampagne „Rettet das Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt. Die hochgradig sehbehinderte Celina Sigg steuerte der Spen- denkampagne „Bädle Baindt“ durch den Verkauf von selbstge- bastelten Tieren über 100 Euro bei. Bild: Stefanie Keppeler Celina Sigg sitzt strahlend in der Cafe- teria des SBBZ Sehen in Baindt. Ihre lockigen Haare hat sie zu einem hohen Dutt hochgebunden. In ihren Händen hält die 16-Jährige zwei von ihr gebas- telte Tiere – eine Katze und eine Maus. „Ich habe die Tiere aus Klopapierrollen gemacht. Um die Rollen habe ich Fäden gewickelt. Für die Augen habe ich Wa- ckelaugen benutzt“, erzählt sie stolz. Für die Schülerin der Hauptschulstufe des SBBZ Sehen in Baindt ist diese Bastelei eine enorme Leistung, denn Celina ist hochgradig sehbehindert. Ihre Sehleis- tung liegt bei etwa fünf Prozent. Ihr Kontrastsehen ist stark reduziert, zu- dem sind ihre visuellen räumlichen Fä- higkeiten eingeschränkt. Celina ist erhöht blendeempfindlich und ihre Gesichtswahrnehmung ist gestört. Feinarbeiten wie die Tier-Basteleien stellen für die 16-Jährige eine große Herausforderung dar. „Ich habe mich arg angestrengt. Es ist für mich nicht leicht, solche kleinen Dinge mit den Händen zu machen“, er- klärt sie selbstbewusst. Insgesamt 30 Katzen und Mäuse hat Celina über drei Tage hinweg hergestellt, mit dem Ziel, diese dann am 5. Mai beim großen Fest im Klosterhof Baindt „meet & see“ an Gäste auf Spen- denbasis zu verkaufen. Über 100 Euro habe sie eingenommen, berichtet sie stolz. Den Erlös hat sie der Spendenkampagne „Bädle Bavindt“ zukommen lassen, die im Zuge des Festes ge- startet ist. Das Therapiebad, auch als „Bädle“ bekannt, steht nämlich vor einer ungewissen Zukunft. Es ist sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die über 40 Jahre alte Technik des Bades versagt. Es gibt für die alte Technik keine Ersatzteile mehr, was letztendlich eine Stilllegung des Bädles bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Für Menschen mit Sinnesbehinderung und komplexen Mehrfachbehinderungen stelle das Bad jedoch ein unerlässliches Angebot dar und werde für die therapeutische Unterstützung der Menschen dringend benötigt. Das Bädle sei ein Ort der Förderung, Entspannung, Heilung und Geborgenheit. „Wir hoffen, dass es uns durch die Spendenkampagne mög- lich wird, unser Bädle zu sanieren. Ein solches Therapiebad vor Ort zu haben, ist absolut schützenswert und wir werden alles unternehmen, um es erhalten zu können“, so Dr. Marcus Adrian. Celina ist mit einem großartigen Beispiel vorangegangen. Vorbild für andere zu sein, anderen Menschen Mut zu machen und sich zu engagieren, das ist Celina äußerst wichtig. „Ich will meinen Mitschülern zeigen, dass sie auch etwas bewegen können, trotz Behinderung. Macht das Beste daraus, ihr schafft das!“, meint die 16-Jährige voller Elan. Sie freue sich, dass sie durch den Erlös der verkauften Basteleien einen Beitrag zur Spendenkam- pagne leisten konnte, denn das Bädle bedeute ihr und ihren Mitschülern viel. „Das Bad muss bleiben!“, sagt sie mit fester Stimme. Sie wünsche sich, dass viele Menschen ihrem Beispiel folgen, helfen und mit Spenden zur Rettung des Therapiebades beitragen werden. Mehr erfahren zum Projekt und direkt spenden unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 09. Juli 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail u.frank@baindt.de. Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Hochwasser: Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde haben beim letzten Stark- und Dauerregen gut funktioniert. Die fertiggestellte bauliche Maßnah- me im Bühl ist die erste abgeschlossene Hochwas- serschutzmaßnahme im Landkreis, die auf Grundlage eines Konzeptes zum Starkregenrisikomanagement erstellt wurde. • Landesturnfest: Das Landesturnfest wurde in Baindt erfolgreich durchgeführt, wenn es auch sehr schade war, dass auf Grund der Unwetterereignisse abgebro- chen werden musste. Dieses tolle Fest war nur mit Hilfe aus der Bevölkerung und der ortsansässigen Vereine möglich, denen an dieser Stelle ein besonderer Dank gilt. • KfW-Förderung: Die Gemeinde hat einen Förderan- trag gestellt und dieser wurde bewilligt. Somit erhalten wir eine Klimaschutzförderung in Höhe von 80% der Kosten. Gefördert wird z.B. die Pflanzung von Bäumen bei der Baumaßnahme „Neugestaltung Ortsmitte“. • Werbebanner: Nach dem Dorffest wird das Werbe- banner am Ortseingang entfernt, da es nicht mehr stabil und sicher ist. Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen sowie der Medientechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Tischlerarbeiten wird an die Schrei- nerei Bucher GmbH&Co.KG aus Owingen zum Auf- tragswert von 239.109,68 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für WC-Trennwände wird an die Firma Cato GmbH& Co.KG aus Ummendorf zum Auftrags- wert von 16.810,74 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für Interaktiven Displays wird an die Firma Bellgardt Medientechnnik Vertriebs-GmbH aus Me- ckenbeuren zum Auftragswert von 75.981,50 € brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die analogen Tafeln wird an die Firma VKT Video Kommunikation GmbH aus Pfullingen zum Auftragswert von 24.633,00 € brutto vergeben. 5. Der Auftrag für die Erweiterung des Netzwerkes wird an die Firma all for IT aus Bad Saulgau zum Auftrags- wert von 41.630,96 € brutto vergeben. Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ab- weichung von den geforderten Doppelparkern aus der Baugenehmigung und die Zustimmung zum Stellplatz- schlüssel der Landesbauordnung (LBO) gemäß der Tek- tur wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, An- nabergstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Malerarbeiten werden an die Firma Maler Novak GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 15.786,38 € vergeben. Die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe werden an die Stahlbau Butscher GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 16.362,50 € vergeben. Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde- verwaltung Baindt wird beauftragt, die obenstehenden Reinigungsleistungen, für vier Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr, in Form eines Werkvertrages auszuschreiben und den Auftrag nach Prüfung und Wer- tung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabekriterien beinhalten neben dem Preis auch Qualitätssicherung, Personal- und Umweltkonzept. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2023 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.05.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Streichung einer örtlichen Bauvorschrift und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung be- schlossen. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Jahresab- schluss 2023 der Gemeinde Baindt sowie dem Jahres- abschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wurde zugestimmt. Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings nach der Maisteuerschätzung zur Kenntnis. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. Anfragen und Verschiedenes - Kommunalwahl: Die letzte Gemeinderatssitzung in der jetzigen Zusammensetzung findet am 16. Juli statt. In dieser Sitzung werden die Ehrungen vorgenommen und die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder verab- schiedet. Am 17. September findet die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums statt. - Waldspielplatz: Auf Nachfrage eines Gemeinderates informiert Bürgermeisterin Rürup, dass sie im Austausch mit dem Planungsbüro steht und nach wie vor an einer Umsetzung in diesem Jahr festgehalten wird. - Thumbstraße: Es kam die Frage auf, ob die Vorgehens- weise der Eigentümer abgestimmt ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies bestätigt. - Buszeiten Marsweiler: Die seit ca. zwei Jahren verän- derten Buszeiten in Marsweiler am Abend resultieren aus einer nächtlichen 30er-Zone in Weingarten. Die dort verlorene Zeit wird so wieder aufgeholt. - Sportplatz: Das Gutachten bezüglich des Zustandes des Sportplatzes wird bei einem Vorort-Termin besprochen und erörtert. Dann erfolgt eine Information im Gremium. - Wertstoffhof: Das Erscheinungsbild wurde bemän- gelt. Ein anderer Standort ist jedoch nicht angedacht, da dieser von Seiten des Landkreises nicht finanziert werden würde. Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Sommerferien stehen kurz bevor und mit ihnen die Gelegenheit, gemeinsam unvergessliche Abenteuer zu erleben! Das Baindter Ferienprogramm ist wieder da, vollgepackt mit spannenden Aktivitäten wie Kanufahren, aufregenden Expeditionen durch Baindt und einer Fülle von sportlichen Herausforderungen. In diesem Jahr setzen wir erneut auf die bequeme On- line-Anmeldung! Wir nutzen die moderne Plattform „nu- pian“, die es euren Eltern ermöglicht, euch schnell und unkompliziert anzumelden. Diese bewährte Methode er- leichtert nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern erspart auch lästige Warteschlangen am Anmeldetag. Am Dienstag, den 16. Juli 2024, wird das Programm freige- schaltet und eure Eltern können euch anmelden! Weitere Informationen zum Nupian-Programm sowie eine Über- sicht aller Aktivitäten findet ihr im nächsten Amtsblatt und in den örtlichen Schulen und Kindergärten. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag,06. Juli und Sonntag, 07. Juli 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Juli 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 07. Juli 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 19. Juni 2024 feierte Herr Eberhard Thoma sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup er- hielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Juli 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Zur Informationi Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024,je- weils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 09.07.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Juli - 14. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Römer 12,12 Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Zita Maurer, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor Dienstag, 09. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 10. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 11. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 12. Juli 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegheim Selige Irmgard Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest - ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei Regen- wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kir- che statt Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Frei- tag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halb- jahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. STERNWALLWAHRT ZUR GUTEN BETH 6.Juli 2024 „Lass uns lebendige Steine sein – hoffnungsvoll in die Zukunft gehen“ Liebe Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt in Baienfurt, liebe Kirchengemeinde St.Johannes Baptist in Baindt, wir laden Sie ganz herzlich ein, an der Sternwallfahrt zur Guten Beth nach Reute teilzunehmen. Leider können wir die Pilgerroute nicht wie in der Zeit vor Corona, von Baienfurt und Baindt aus starten. Im Flyer sind diese beiden Orte jedoch genannt. Es gibt alternativ die Möglichkeit für Sie, von umliegen- den Orten aus nach Reute mitzupilgern: s.Flyer www. kloster-reute.de 07.00 Uhr Weingarten Basilika / Hauptportal Kirche 09:00 Uhr Mochenwangen / Kirche 09.00 Uhr Bergatreute / Kirche Alle Routen werden thematisch begleitet mit Gebet, Be- sinnung, und Zeit miteinander in der Natur. Mitbringen: • Vesper und Getränke für Unterwegs • Sonnenschutz • Gute Schuhe • Mückenschutz Anmeldung: Pfarramt Reute Tel.: 07524/1248 E-Mail: KathPfarramt.Reute@drs.de Programm bei der Ankunft am Kloster Reute: 13:15 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Segen mit der Reliquie der Guten Beth Anschließend: Begegnung auf dem Klosterberg 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr: freie Angebote Für Kinder: Spiele im Klostergarten Für Jugendliche: Spielebus der mobilen Jugendseelsorge Für Erwachsene: Führung im Kräutergarten Führung Aussegnungshalle und Friedhof Führung Klos- terbaustelle 16:00 Uhr Finale 16:30 Uhr Busfahrt nach Aulendorf / Bahnhof 16:30 Uhr Busfahrt nach Bad Waldsee / Bahnhof Linienbus nach RV Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Som- merfest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll- Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43,1) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 10. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. Juli 19.00 Uhr Anmeldeabend Konfirmation, -20.00 Uhr Baienfurt Ev. Gemeindehaus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 20.00 - Baienfurt Ur-Geschichte, 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Gedanken zum Wochenspruch Der ermutigende Wochen- spruch begegnet uns gern bei Taufen, oder auch als Zuspruch nach der Feier des Abendmahls. Doch wir sollten dabei nie vergessen, an wen er ur- sprünglich gerichtet ist: An Jakob, dem Gott den neuen Namen „Israel“ gege- ben hat. Wir haben Israel so viel zu verdanken – unser Herr Jesus Christus selbst stammt aus diesem Volk. In Zeiten, in denen sich Menschen, wegen ihrer Zuge- hörigkeit zum Judentum in der Öffentlichkeit aus Angst vor Übergriffen verstecken müssen, gilt es deshalb ganz entschieden gegen jede Form von Antisemitismus ein- zutreten. Das „Fürchte dich nicht!“, das in der Berufung und Befrei- ung durch Gott begründet ist, gilt jedem Menschen und soll im Alltag erfahrbar werden – auch und besonders für die Ersten, an die diese Worte gerichtet waren, unse- re älteren Geschwister im Glauben aus dem Volk Israel. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. Die Abende können auch ein- zeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Anmeldeabend zur Konfirmation 2025 Du besuchst im Schuljahr 2024/25 die 8. Klasse und interessierst dich für die Konfir- mation im nächsten Jahr? – Dann komm mit deinen Eltern vorbei zum Anmeldeabend am Donnerstag, 11. Juli um 19.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt! – Dort gibt’s alle Infos zur Konfi-Zeit & den Anmeldebogen. Rückfragen? – Dann melde dich doch einfach im Pfarr- büro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail bei martin. schoeberl@elkw.de. ACHTUNG: Frauenkreis am MITT- WOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich la- den wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreati- ves Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 08.07. Birgit Schwartz- Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 09.09. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am ver- gangenen Wochenende um die Punkte: KIDsCup: Bezirkssstaffel TC Altshausen – TC Baindt 1:5 Am Mittwoch, 26.06.2024 hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das zweite Auswärtsspiel der Saison. Diese Woche waren die Kinder beim TC Altshausen zu Gast. In einem spannenden Match mit sehenswerten Ballwechseln setzte sich Cedric (3:5, 2:4) durch und holte auch diese Woche wieder einen Punkt für unsere Mannschaft. Jakob muss- te den ersten Satz 4:0 abgeben, konnte aber dann im zweiten Satz das Match drehen und sich 2:4 durchsetzen und es kam zum Match-Tiebreak. Jakob und sein Geg- ner kämpften beide um die Punkte; am Ende konnte sich Jakob aber mit 8:10 durchsetzen. Auch Lenny (4:1, 4:0) lie- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ferte sich in seinem Match mit seiner Gegnerin sehr span- nende Ballwechsel und hatte gute Chancen zu punkten, musste sich aber trotzdem geschlagen geben. Im vierten Einzel der Begegnung konnte sich Elias (1:4, 1:4) deutlich durchsetzen und damit einen weiteren Punkt für Baindt sichern. Nach einer kurzen Pause ging es in die beiden Doppelbegegnungen: Elias und Lenny (1:4, 1:4) konnten das Match dominieren, sich gut durchsetzen und zeigten dabei auch schönes Fairplay. Cedric und Jakob (2:4, 5:3, 8:10) verloren den ersten Satz, kämpften sich zurück ins Match und konnten sich schließlich im Matchtiebreak in einer durchgängig sehr spannenden und umkämpften Begegnung gegen ihre ebenfalls stark spielenden Gegner behaupten. Zum Abschluss wurde auch in Altshausen in fröhlicher Runde zusammen gegessen und der gemeinsame Nach- mittag beendet. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute/Mochenwangen 0:6 Gegen die sehr starken Gegner war auch mit vollem Ein- satz nicht viel zu holen. Alle Einzel und Doppel wurden von den Gästen gewonnen. Christiane, Vincent, Rafael und Jonathan haben alles gegeben und weitere Erfah- rungen gesammelt, die sie in den weiteren Spielen in Er- folge umsetzen wollen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Altshausen – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag bestritten wir unsere vorletz- te Begegnung in Altshausen bei über 30°C Sommerhitze. Wie Johannes Neubauer musste auch Tim Pantoffelmann trotz Tiebreak im ersten Satz nach zwei Sätzen seinem Gegner gratulieren. Das enge Match von Marian Dorn endete schließlich ebenfalls mit einem positiven Ergebnis für Altshausen. Besonders spannend verlief das Einzel von Laurin Wösle gegen Altshausens Nummer 1. Nach verlo- renem ersten Satz ging es im zweiten in den nervenauf- reibenden Tiebreak, den am Ende leider der Gegner für sich entscheiden konnte. Nach diesem fatalen Rückstand konnten die Altshausener auch das Einserdoppel gegen Tim Pantoffelmann und Silja Amm für sich entscheiden, während Johannes Neubauer und Marian Dorn sich ei- nen spannenden Kampf mit ihren Gegnern lieferten. Doch auch dieses Spiel konnten die Gegner für sich entschei- den. Das letzte Spiel der Saison findet nächste Woche zu Hause gegen die SG Baienfurt statt. Damen 40: Staffelliga TA TV Merklingen – TC Baindt 2:4 Dieses Wochenende mussten wir eine weite Reise antre- ten. Es ging nach Merklingen. Am bisher heißesten Tag des Jahres waren die Einzel schon einmal sehr schweiß- treibend. Marion musste sich leider einer sehr starken Gegnerin geschlagen geben. Steffi und Evelyn gewan- nen dafür sehr deutlich. Aber Silvi machte es spannend. Nach klar verlorenem ersten Satz drehte sie das Spiel und konnte im erreichten MatchTiebreak für uns den 3. Punkt sichern. Klasse! Nun brauchten wir noch ein Doppel. Silvi und Marion erkämpften dann diesen 4. Punkt und somit war es nicht tragisch, dass Steffi und Evelyn ihr Spiel ab- gaben. Zweiter Sieg in diesem Jahr. Nun haben wir erst einmal ein Wochenende spielfrei bevor es dann mit zwei weiteren Begegnungen in die Endphase der Saison geht. Damen 60: Staffelliga Tennisklub SSV Ulm 1846 – TC Baindt 3:3 Knapper kann ein Sieg nicht ausfallen: 3:3 Matches/7:7 Sätze/54:50 Spiele Eine 3:1-Führung nach den Einzeln reichte uns fast nicht zum Sieg. Obwohl wir in den Doppeln nochmals alles gaben, mussten wir beide Punkte unseren Gegnerinnen überlassen. Umso glücklicher waren wir, als wir in der Endabrechnung trotzdem als Sieger nach Hause fuhren. Gekämpft haben: Sibylle, Cordula, Andrea und Conny Herren: Kreisklasse 2 TC Bad Waldsee 2 – TC Baindt 2:7 Am vergangenen Sonntag reisten wir, die Herren, zu un- serem ersten Auswärtsspiel zum TC Bad Waldsee. Auf Platz 1 spielte Lars Fernsemer, der in seinem zweiten Einzel für den TC Baindt, seinen ersten Sieg einfahren konnte. Max Schäfer, der auf Platz 2 spielte, musste sein Match im MTB leider abgeben. Unsere Nummer 3 am vergan- genen Sonntag, Aaron Schäfer, gewann sein Einzel sou- verän in 2 Sätzen. Auch David Schäfer (Platz 4) und Jannis Wösle (Platz 5) konnten ihre Einzel sicher nach Hause bringen. Auf Platz 6 spielte Tim Raubald. Nachdem er den ersten Satz ab- geben musste und im zweiten Satz beim Spielstand von 2:5 gegen ihn, 5 Match-Bälle abwehrte, konnte er die- sen Satz noch mit 7:5 gewinnen. Leider verlor auch er im MTB. Somit stand es nach den Einzel 4:2 für uns. Nun galt es mindestens ein Doppel zu gewinnen.Nach einer Tak- tik-Besprechung stellten wir wie folgt auf: Doppel 1 Lars und Tim, Doppel 2 Max und Jannis, Doppel 3 Aaron und DavidAlle 3 Doppel zeigten sich von ihrer besten Seite, und gewannen diese. Mit dem zweiten Saison-Sieg fuhren wir gut gelaunt zurück. Kommenden Sonntag schlagen die Herren des TC Baindt in Schlier auf. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Allmendingen 3:6 Ohne Dorffestmusik, nach einer bescheidenen Trainings- woche und krankheits-geschwächt traten wir die Partie gegen den Favoriten aus Allmendingen an. Stefan und Lars konnten ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak be- zwingen. Die weiteren Einzel von Philipp N., Ralf, Christian und Christoph gingen nach ausgeglichenen Matches lei- der alle an die Gäste. Bei diesem Zwischenstand mussten wir alle drei Doppel gewinnen. Mit der gewählten Doppel- aufstellung waren alle Doppel hart umkämpft und lange ergebnisoffen, jedoch konnte am Ende nur Doppel 1 mit Philipp B. und Ralf einen weiteren Sieg holen. Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Kisslegg 0:6 Wie erwartet hatten wir gegen durchweg starke Gegner aus Kisslegg nichts zu bestellen. Trotz großen Einsatzes aller Kameraden, konnten wir gegen diese Übermacht nichts gewinnen. Weder im Einzel noch im Doppel konn- ten wir einen Satzgewinn verbuchen und somit ging diese Begegnung klar und deutlich mit 0:6 an unsere Gäste. Im Anschlss beim bewährten Herren 40 – Menü und einem geselligen Miteinander mit unseren tollen Gästen aus Kiss- legg beendeten wir unseren bereits letzten Heimspieltag in Baindt. Weiter geht es noch auswärts gegen Tettnang und Wangen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Sascha Wösle, MichaelTrotzki und Andi Bosch. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TA TSG Söflingen 2:7 So knapp können Sieg und Niederlage zusammenliegen. Immer wieder eine spannende Begegnung zwischen uns und unseren Gästen aus Söflingen. Die Einzel konnten diesmal unsere Gäste relativ klar für sich entscheiden. Nur Stefan und Gerhard konnten uns jeweils einen Punkt sichern. Nach den Einzeln stand es 2:4. Nun galt es die Doppelpaarungen gut aufzustellen. Bei hochsommerli- chen Temperaturen nahmen wir den Kampf an und be- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gannen alle sehr solide. Unser Plan schien aufzugehen. Jede Doppelpaarung gewann den ersten Satz. Leider mussten dann alle den zweiten Satz abgeben und es ging jeweils ins Match-Tie-Break. Unglaublich aber wahr behielten unsere Gäste die besseren Nerven. Wir führten im MTB alle „relativ klar“ und mussten diesen aber jeweils in Doppel eins und zwei mit 8:10 und im Doppel drei mit 9:11 unseren Gästen überlassen. Statt 5:4 stand es nun 2:7. Wahnsinn! Das war wirklich eine Hitzeschlacht, mit besserem Ausgang für unsere Gäste. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Wolfi, 2. Stefan/Volker, 3. Gerhard/Josef. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 3:1 Im Nachbarschaftsderby gegen Baienfurt konnte sich der Gastgeber souverän durchsetzen. In Runde 1 gewannen E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich ihre Doppel in jeweils 2. Sätzen. In der 2.Runde mussten sich E.Feurle/H.Mar- schner nach einem umkämpften Spiel knapp geschla- gen geben. W.Graf/J.Spöri siegten in ihrem Doppel ohne einmal in ernste Gefahr zu geraten. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TA SV Burgrieden – TC Baindt 2:2 Mit dem letzten Aufgebot fuhren unsere Herren 70 nach Burgrieden, die mit der gleichen Mannschaft zusätzlich in der Oberligastaffel starten. Ulli Spille und Georg Gössner harmonierten gut miteinander und erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:3 die 1:0 Führung. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mussten sich nach über 2 Stunden in einem hart umkämpften Match mit 3:6, 6:2 und 8:10 zum Spielstand 1:1 geschlagen geben. In der zweiten Doppel- runde gingen Gerhard Zinser und Lothar Braun gegen ein LK starkes Doppelduo mit 5:7 und 0:6 als Verlierer vom Platz. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille behielten nach über zwei Stunden aufreibendem Spiel mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und stellten das Spielergebnis auf 2:2. Durch einen mehr gewonnenen Satz ging der TC Baindt als Sieger gegen die TA SV Burgrieden vom Platz. Vorschau Samstag, 6.7.: Junioren U18 – SG Baienfurt Tennis Damen 60 – TC Tettnang TA SV Horgenzell – Herren 50/1 Sonntag, 7.7.: TC Schlier-Unterankenreute – Herren Herren 30 – TA TSV FH-Fischbach Montag, 8.7.: TC Hohentengen – Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 – SG Aulendorf Tennis Mittwoch, 10.7.: TA SC Staig – Herren 65 Freitag, 12.7.: TA SV Aichstetten – Junioren U15 Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trainings haben wir am 28.06.2024 wieder eine Gürtel- prüfung in Baindt abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstvertei- digung und Wettkampf geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainerin Verena Pfau Prüfer Alfred Manthei Gürtel Weiß-gelb Hyvönen Oskar, Hirth Lucia, Dreher Jule Gürtel Gelb Yildiz Mehmet, Buchmüller Ida, Frommann Emilia Gürtel gelb-grün Angele Jonas, Weiß Eric Gürtel Blau Walter Kimberly Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Info-Abend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in ei- ner Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am 11.07.2024 um 18.30 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail Adresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjäh- rigen Hauptversammlung, am Mittwoch, 10.07.2024, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Anregungen, Verschiedenes, Termine Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Zum Start in unsere Sommerpause gibt es im Anschluß wieder einen tollen Eisbecher der Eisdiele „la dolce vita“ Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Theresa Henzler konnte mit ihrem Pferd Bonne Diamond bei den Reiter- tagen in Bergatreute zwei Siege mit nach Hause nehmen. Sie siegte im Dressurwettbewerb der Klasse E und Klasse A . Herzlichen Glückwunsch an Theresa! Anna Tratzyk konnte mit Sisko über die Wertungsprüfung Stilgelände-Wettbewerb in der PSK Meisterschaft Vielsei- tigkeit U18 den 2. Platz erreichen. Zwei Siege für Theresa und Bonne Diamond Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Blutfreitag in Bad Wurzach am 12. Juli 2024 Auch dieses Jahr werden die Baindter Blutreiterinnen und Blutreiter in stattlicher Anzahl an der Reiterprozession zu Ehren der Heilig-Blut-Reliquie von Bad Wurzach teilnehmen. Sehr erfreulich ist wiederum das große Interesse unserer Jugendlichen. Dieses Jahr sind wir in der 2. Abteilung mit der Nummer 55 eingeteilt. Quartier und Treffpunkt für unsere Gruppe ist wie ge- wohnt auf dem Hof der Familie Zweifel in Untergreut an der Straße Richtung Aitrach. Der Abritt dort ist auf 7.00 Uhr angesetzt. „Herz Jesu,, König und Mittelpunkt aller Herzen - Mit die- sen Worten lädt der Festgast Abt Vinzenz Wohlwend von der Abtei Wettingen-Mehrerau Pilger und Blutreiter nach Bad Wurzach ein. Am Mittwoch, 26. Juni 2024 versammelten wir uns im Bi- schof-Sproll-Saal zur Vorbereitung und zur Anmeldung. Höhepunkt dieser Versammlung war die Ehrung zweier Blutreiter für 10 malige Teilnahme an der Reiterprozessi- on in Bad Wurzach. Gruppenführer Berthold Steinhauser konnte bereits dem Jugendlichen Simon Elbs sowie Ro- land Oelhaf im Namen der Gruppe danke sagen für die Treue und die Jubiläumsmedaillen überreichen - siehe Bild. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24, 07.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Neue Bilder vom Kunstkreis Mitglieder vom Kunstkreis bringen mit ihren neuen Bilder Urlaubsstimmung ins Rathaus. Lassen Sie sich inspirieren für die anstehenden Ferien. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir fahren mit dem Bus über Meersburg zur Birnau. Nach Besichtigung der Klosterkir- che wandern wir über Seefeld zum „Jammer nich“. Nach dem Einkehren geht es zum Bahnhof Uhldin- gen-Mühlhofen und von dort aus wieder heimwärts. Treffpunkt: Donnerstag 11.07.2024 um 9.15 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gesamtwanderzeit 1 1/2 Stunden. Fahrpreis 7,00 Euro für Mitglieder. Mitbringen: nach Bedarf kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke. Anmeldung bis 09.07.2024 unter Tel. 0751/93442 oder E-Mail: vehe-bergmann@t-online.de. Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein ei- genes Ticket hat. Gäste sind willkommen! Von Zussdorf auf den Höchsten Von Zussdorf aus wandern wir steil bergauf (ca. 15 Min.) über Latten zum Höchsten und zurück nach Zussdorf. Treffpunkt: Sonntag 14.07.2024 um 09.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16 Uhr. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 11 km, 250 hm. Fahrpreis 5,40 Euro für Mitglieder (PKW Fahrgemein- schaften) Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Anmeldung ab 10.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Welfentreffen 09.07.2024 um 18 Uhr Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, wir treffen uns ganz zwanglos im Biergarten beim Fest- zelt des Welfenfestes. Treffpunkt: Dienstag 09.07.2024 um 18.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Ansprechpartnerin: Wally Knoll, keine Anmeldung erfor- derlich. Mitbringen: Kleingeld für Speisen und Getränke Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Verbandsvorstand vom VdK OV Weingarten ist am 22.Juni 2024 ge- schlossen zurückgetreten. Wir wün- schen dem Verband auf weiterem Weg viel Erfolg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreisverband in Ravensburg, Parkstr.25, Telefon: 0751-7696210 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Samstags kostenlos mit Bus und Bahn nach Ravensburg Ab dem 6. Juli ist immer samstags die Fahrt im öffentli- chen Nahverkehr innerhalb der Stadttarifzone Ravens- burg-Weingarten kostenlos. Das gilt für die Stadt- und Regionalbusse ebenso wie für die Züge der Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der samstägliche Aus- flug nach Ravensburg zum Einkaufen und Genießen ist künftig also zum Nulltarif gesichert. Die Stadtzone reicht im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grün- kraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB zählt von Niederbiegen bis Oberzell dazu. Eine genaue Darstellung liefert der Zonenplan des bodo-Verkehrsverbunds unter www.bodo.de. Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt ei- nen digitalen Fahrschein – erhältlich in der twsMobilApp und in der neuen bodo-App, die in Kürze erscheint. Inha- ber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus. Eine Berechnung der Fahrt findet dann nicht statt. Der kostenlose Fahrschein ist nicht auf Papier erhältlich, und somit auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Dass man selbst für kostenloses Fahren ein Ticket benö- tigt, begründet sich in der Notwendigkeit einer fundier- ten Fahrgast-Statistik zu Abrechnungszwecken. Denn die Kosten für den Nulltarif übernimmt die Stadt Ravensburg. Damit will sie zur guten Erreichbarkeit, Belebung und Stär- kung der Innenstadt beitragen und den Einzelhandel so- wie die Gastronomie unterstützen. Der neue Nulltarif löst das bisher ebenfalls samstags gültige Ein-Euro-Ticket im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab. Im Dezember 2023 hatte der Ravensburger Gemeinde- rat beschlossen, ab 2024 die erste Stunde Parken in der Marienplatz-Tiefgarage kostenlos anzubieten und auch beim Busfahren in der Stadtzone samstags einen Null-Eu- ro-Tarif einzuführen. Bis das kostenlose Fahren im Nah- verkehr möglich wurde, waren eine Reihe von Gesprächen mit verschiedenen Partnern nötig. „Unsere Innenstadt soll lebendig bleiben. Garant dafür sind unser Einzelhandel und die Gastronomie. Eine gute Erreichbarkeit unserer Innenstadt ist uns wichtig. Des- halb ist neben der ersten kostenlosen Parkstunde in der Marienplatztiefgarage auch der zweite Baustein dafür von großer Bedeutung: nämlich, dass der Stadtbus, die Regionalbusse und die BOB am Haupteinkaufstag die Menschen zum Nulltarif nach Ravensburg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp. Info: Allen, die eher selten die Busse und Bahnen des bo- do-Verkehrsverbunds nutzen und keine Abo-Fahrschei- ne besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) eine bodo-eCard. Auch wer kein Smartphone nutzt, kann mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. Samstags wird innerhalb der Stadt- zone der Nulltarif gebucht, ansonsten werden derzeit 25 Prozent Nachlass auf den Preis eines Einzelfahrscheins gewährt, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Bestellen kann man die eCard zum Beispiel unter www.bodo-ecard. de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus Kreis Ravensburg - Erstmalig im Europäischen Sozial- fonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Or- ganisationen und Unternehmen ist noch bis zum 31. Juli 2024 möglich. Alle weiteren Informationen sind im För- deraufruf auf der ESF-Webseite sowie unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds zu finden. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@ rv.de. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit ho- hem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESFVerwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Ziel- gruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzie- rungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behin- dertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 25.06.2024 Seite 2 ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Be- kämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millio- nen Euro für ESF-PlusMaßnahmen zur Verfügung. Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samts Ravensburg am 17. Juli Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt am Mittwoch, 17. Juli alle Inter- essierten zur traditionellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Folgendes Programm ist geplant: Beginn der Veranstal- tung ist um 9:30 Uhr auf dem Bio-Betrieb der Familie Vollmer in Aichstetten, Ottmannshofer Weg 5. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch den stellvertretenden Amtsleiter Norbert Böhringer präsentieren Klaus und Josef Voll- mer ihren Stallneubau, welcher durch das hohe Shed- dach mit Kassetteneindeckung und großem Lichtgiebel beeindruckt. Ab 11:30 öffnet der Bioland-Betrieb von Hans-Peter Mai- er in Leutkirch-Wuchzenhofen, Allmishofen 48 die Tore. Zu besichtigen ist der neue Kälber- und Rindermaststall (EIP-Projekt LÄND-KALB) mit Tiefstreu, innenliegenden Laufhöfen und Einstreuroboter. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Maier statt. Nachmittags gegen 14 Uhr wird die Erweiterung des Milchviehstalles von Raimund Kresser in Argenbühl, Enkenhofen 24 besichtigt. Das Gebäude bietet nun Platz für 125 Tiere mit AMS und passt sich ideal ins Gelände ein durch den abgewinkelten Futtertisch. Zudem stellt sich das neue Beratungsteam Tierwohl des RP Tü- bingen vor, vertreten durch Dr. Miriam Knauer und Felix Hezel. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Spielend eröffnen! Bauernhof-Erlebnisspielplatz im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg wird am Sonntag, 07. Juli eröffnet Der erste und ganz neue Spielplatz auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu Oberschwaben Wolfegg bietet hochwertige Spielgeräte aus Robinie und Lärche, darunter ein Klettertraktor und Heuwagen, eine vielseitig nutzbare Indoor-Spielscheune, Klettersteine mit „Räu- berloch“ zum Verstecken und viel Platz zum Toben. Um- setzbar war das Projekt nur durch die Unterstützung des Förderprogramms ‚Weiterkommen!‘ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg und durch eine großzügige Spende der Kreissparkasse Ravensburg. Die Eröffnung wird im Beisein zahlreicher Beteiligter und Ehrengäste, darunter viele Wolfegger Familien, stattfin- den. Landrat Harald Sievers, Bürgermeister Peter Müller und Dr. Tanja Kreutzer werden den Spielplatz offiziell um 13 Uhr eröffnen. Ab 10 Uhr bieten die Museumsmitarbeiter/innen ein bun- tes Mitmachprogramm rund um das Spielplatzareal an. Unter anderem gibt es eine „Vorführung Steckenpferd her- stellen“ und zahlreiche museumspädagogische Aktionen wie„Rasseln bauen“, „Wolle waschen, kardieren und spin- nen“, Kinderschminken und Geschichtenerzählen. Auch das Handmelken können die Kinder unter fachkundiger Anleitung selber ausprobieren. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: „Im Anschluss an die feierliche Eröffnung ab 13 Uhr darf der neue Spielplatz dann fleißig von unseren klei- nen Gästen getestet werden“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer. Die Museumsleiterin erläutert die Planung und Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war klar, dass der Spiel- platz mitten im Museumsgelände entstehen soll“, erklärt Dr. Tanja Kreutzer. „Er bietet nun einen Aktionsraum, in dem Kinder ihrem Bewegungs- und Entdeckungsdrang auch mal freien Lauf lassen können. Im Zuge des Voran- schreitens der Inklusion im Museum, insbesondere beim Hof Beck, wurde der Spielplatz so gestaltet, dass er so- wohl die Inhalte des Museums (Leben und Spielen auf dem Bauernhof) aufgreift als auch die Inklusion fördert.“ In Zukunft sollen noch weitere Spielmöglichkeiten hin- zukommen, darunter eine „Saukuhle“ mit Wasser- und Sandspiel für Kleinkinder, weitere Balancier- und Klette- relemente sowie ein „kultiger“ Milchpilz, der Mitte nächsten Jahres eröffnet wird. Das Projekt wurde von der Firma Hochkant GmbH realisiert. Der Spielplatz ist für Kinder aller Altersgruppen mit und ohne Handicap konzipiert. Ziel ist es, gemeinsames Spie- len zu fördern und Toleranz zu stärken. Die Spielgeräte sind so gestaltet, dass sie von allen Kindern genutzt wer- den können. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wolfegger Anwohner/innen haben am Eröffnungstag kostenfreien Eintritt. Die Veranstaltung findet ohne Vor- anmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Infor- mationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: bis 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3,00 € I Er- mäßigt: 3,00 € I Große Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine Familien-Tageskarte: 8,50 € Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Über Jahrhunderte fristete der Mensch in Oberschwaben ein karges Leben. Fast unberührt lag die karge Moorland- schaft „im Schatten der geschichtlichen Ereignisse“, bis die Industrialisierung die Landschaft in kurzer Zeit immer stärker veränderte. Vorher gab es weniger Veränderun- gen, von denen wir erst in letzter Zeit Interessantes erfah- ren. Die historischen Zeugnisse sind spärlich und weisen nur auf sprunghafte Fortschritte hin. Dafür weist unsere großräumige Landschaft auch heute noch wesentliche Besonderheiten auf, besonders, wenn wir sie bei Föhn betrachten. Die scheinbar nahen Alpen helfen unserer Vorstellungskraft, die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Veränderungen grob zu rekonstruieren. Natürlich lohnt es immer im kurzen Exkurs noch weiter zurück zu fragen. Wichtiger aber sind die persönlichen Kontakte mit den Pflanzen und Tieren in unseren Lebens- räumen. Sie stoßen scheinbar unwesentliche Fragen an. „Wie konnte ein kleines unscheinbares Torfmoos nicht nur seinen unmittelbaren Standort, sondern auch seinen Lebensraum, ja unser Weltklima beeinflussen?“ Sie wer- den staunen, wie die Moore mehr Kohlenstoffdioxid bin- den können, als der Luftverkehr in die Atmosphäre bläst. Bitte an Regen- und Mückenschutz denken.Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ startet im Herbst – weiterführen- de Schulen können sich jetzt bewerben Kreis Ravensburg - Das Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben bietet für alle weiterführenden Schu- len im Herbst das innovative Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ an. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 9). Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich die Fahrt- kosten sind selbst zu tragen. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmel- deschluss ist der 27. September 2024. Über fünf Wochen lernen die Teilnehmenden an fünf Fortbildungstagen (18. und 24. Oktober; 06., 11. und 20. November) die vier Dimensionen der nachhaltigen Er- nährung (Gesundheit, Ökologie, Ökonomie, Soziologie) kennen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen wie „Warum sollte ich nachhaltig essen und trin- ken?“, „Wie ernähre ich mich nachhaltig?“ und „Was heißt eigentlich nachhaltig?“. Als Botschafter für eine nachhaltige Ernährung lernen die Jugendlichen mehr über die Herkunft unserer Le- bensmittel, über Lebensmittel aus fairem Handel, Ver- meidung von Lebensmittelverschwendung und Verpa- ckungsmüll sowie über die gemeinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Neben den fachlichen Zielen werden auch persönliche Kompetenzen gefördert. Die Schüler- mentorinnen und Schülermentoren lernen schrittweise eigenverantwortlich Projekte an ihrer Schule umzuset- zen. Ihre Erfahrungen und das Erlernte geben sie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter und gestalten so den Schulalltag aktiv mit. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen zum Schülermentorenprogramm sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748- 6430). Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 22. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg – Die Ravensburger Standorte des Landratsamts bleiben am Montag, 22. Juli ganztägig geschlossen. Die anderen Standorte im Landkreis Ra- vensburg sind geöffnet. Was sonst noch interessiert Renten steigen um 4,57 Prozent Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rent- nerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Brut- torente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im drit- ten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjah- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berech- net? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Erste Hilfe Tipps zum public viewing während der Fußball-EM Damit das Fußballfest auf den Fanmeilen und andern- orts ein Vergnügen bleibt, gibt das DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Hinweise zum Umgang mit Alkohol bei hochsommerlichen Temperaturen. Tipp 1: Maß halten „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist besonders bei Übermüdung, Hitze und bestehendem Flüssigkeitsmangel groß. Im Extremfall kann eine Alkohol- vergiftung zu Bewusstlosigkeit, Schock und Atemstillstand führen“, so DRK-Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Wer anfängt zu lallen oder unsicher zu gehen, sollte un- bedingt eine Alkoholpause einlegen. Tipp 2: Hitze und Alkohol: Auf Flüssigkeitsmangel ach- ten „Unser Körper benötigt pro Tag durchschnittlich zwei Li- ter alkoholfreie Flüssigkeit. Um den Flüssigkeitshaushalt an langen und heißen Tagen auszugleichen, ist Trinken also ein Muss. Bei großer Hitze empfehlen wir, zusätzlich zwei bis drei Liter zu trinken“, so Richter. Erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel können z.B. Kreislaufbeschwer- den oder Kopfschmerzen sein. Muskelkrämpfe beson- ders in den Beinen oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps kündigen einen Hitzenotfall an. Alkoholkonsum stellt, bei Jung und Alt, einen Gefährdungsfaktor dar, da er durch vermehrte Ausscheidung zu gesteigerten Flüssigkeitsver- lusten führt. Bei Hitze verschärft sich das Problem, denn es wird zusätzlich noch mehr Flüssigkeit durch Schwitzen ausgeschieden. Tipp 3: Hilflosen helfen: Raus aus der Menge! Wer einen stark alkoholisierten Fan oder ein Hitzeopfer antrifft, muss unbedingt helfen. Für sie gilt: Raus aus der Menge! Bei Flüssigkeitsmangel und einem Hitzenotfall können gekühlte, elektrolythaltige Getränke wie Apfel- saftschorle helfen die Notsignale des Körpers zu mildern. Durch das Öffnen überflüssiger oder beengender Klei- dung sollte ein Wärmestau verhindert werden. Dass sich Menschen mit Hitzeproblemen in kühle, schattige Räume begeben sollten, ist selbstverständlich. Für zusätzliche Kühlung sorgen kalte Umschläge und das Zufächeln von Luft. Opfer eines übermäßigen Alkoholgenusses sollten an einen kühlen Ort gebracht und beobachtet werden. Verbessert sich die Situation nicht und kommt es zu einer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinstrübungen oder gar zur Bewusstlosigkeit, sollte man den Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. Fußballfans können sich auf vielen Fanmeilen in Oberschwaben direkt an die Hilfsstationen des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. wenden. Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutra- len Hebesätze - Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Han- deln auf Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zen- tralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die He- besätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tap- pen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 be- zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregis- ter aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mitt- lerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grund- steuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneut- ral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium. „Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneut- ralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deut- lich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommu- ne von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebe- satz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städ- te und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuer- last mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchs- te Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nach- bessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch An- passungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteu- er vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwert- steuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Würt- temberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Regionale Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeiti- ge Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Beauf- tragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Ulm erneut auf. In Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Ein- blick in die Auswirkungen von Augen-krankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglichkeiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegende Angehörige, ehrenamtlich En- gagierte und Beratungsdienste. Alle Interessierten sind willkommen. Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, gro- ßer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungs- saal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Mit einem Ferienjob die Kasse aufbessern Was junge Menschen als Minijobber zu beachten haben Ende Juli 2024 starten in Baden-Württemberg die Som- mer- und Semesterferien. Viele Schülerinnen und Schü- ler oder Studierende wollen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Minijob. Die jungen Menschen haben beim Minijob die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Stundenzahl nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, erste Arbeitserfahrung zu sammeln und wertvolle Fähigkeiten zu erlernen. Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze Bei Minijobs wird grundsätzlich zwischen zwei Arten un- terschieden: Zum einen gibt es Minijobs mit einer Ver- dienstgrenze von 538 Euro monatlich und zum anderen kurzfristige Minijobs ohne Verdienstgrenze, dafür aber zeitlich begrenzt. Für einen Ferienjob, der nur wenige Wochen lang und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, bietet sich der kurz- fristige Minijob an. Hier ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Begrenzt ist der kurzfristige Minijob von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Er ist sozialversicherungs- frei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbe- schränkung. Minijob mit Verdienstgrenze Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden kön- nen, kann auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausge- übt werden. Bei diesem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Er kann dafür dauerhaft aus- geübt werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenver- sicherung, denn Minijobs mit Verdienstgrenze unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Die Menschen im Minijob haben die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von dieser Rentenversicherungspflicht können sie sich jeder- zeit befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung. Weitere Informationen rund um das Thema Minijobs gibt es auf www.minijob-zentrale.de Minijob mit Ver- dienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung Dauer Keine zeitliche Be- grenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitsta- ge. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gele- gentlich. Verdienst- grenze Aktuell durch- schnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienst- grenze. Beiträge Arbeitge- berinnen und Arbeit- geber Grundsätzlich Pauschalbeträ- ge zur Kran- ken- und Renten- versicherung und Umlagen. Indivi- dueller Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung. Keine Sozialversi- cherungs-beiträge, grundsätzlich nur Umlagen. Individueller Bei- trag zur gesetzli- chen Unfallversi- cherung. Beiträge Arbeitneh- merinnen und Arbeit- nehmer Beiträge zur Ren- tenversicherung; Befreiung mög- lich. Keine Beiträge. Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder in- dividuell nach der Lohnsteuerklas- se der Arbeitneh- merin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauscha- len Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeit- nehmers. Quelle: Minijob-Zentrale; Stand: Juni 2024 Die neuen AOK- Gesundheitsangebote sind da Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Herbst und Winter 2024 bietet die AOK Boden- see-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kursprogramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechs- lung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, erklärt Mar- kus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesund- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 heitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch unter 0711 6525- 46641 oder online unter www.aok.de/bw/gesundheits- kurse möglich. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen, u.v.m. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Am Mehlsack, Juli 2024 - Mit großer Freude und emotionalen Momenten fand kürzlich der feierliche Abschluss des Projekts „Was man schreibt, bleibt!“ im Haus Am Mehlsack statt. Das innova- tive Erinnerungsbuch-Projekt, initiiert und geleitet von der Literatur- und Medienwissenschaftlerin Tatjana Schmidt, bot Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehö- rigen die einzigartige Möglichkeit, ihre Lebensgeschichten und Erinnerungen festzuhalten. Die feierliche Übergabe der fertigen Erinnerungsbücher fand in einem herzlichen Rahmen in der Einrichtung mit der Einrichtungsleitung Claudia Weber, sowie der Leitung des Betreuungsteam Ulrike Rapp statt. Unterstützt durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg im Rahmen ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘, erstreckte sich das Projekt über sechs Wochen. In wöchentlichen Sitzungen wurden Er- lebnisse, Anekdoten und Gedanken der Teilnehmenden auf Papier gebracht. Das Projekt zielte nicht nur auf die Bewahrung von Erinnerungen ab, sondern förderte auch die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Bewohnenden und ihren Angehörigen. Die Teilnehmenden und ihre Angehörigen versammelten sich, um die persönlichen Geschichten zu feiern, welche in den vergangenen Wochen entstanden waren. „Es war eine wunderbare Gelegenheit, meine Geschichte festzuhal- ten und sie mit anderen zu teilen“, so eine der Teilneh- merinnen. Eine Angehörige äußerte sich bewegt: „Dieses Projekt war unglaublich wertvoll für uns. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Projekte gäbe.“ Tatjana Schmidt sowie die Einrichtungsleitung Claudia Weber bedankten sich bei allen Teilnehmenden für ihr Engagement und bei der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Un- terstützung. Das Erinnerungsbuch-Projekt hat gezeigt, wie wichtig das Teilen von Erinnerungen sein kann, ins- besondere für Menschen mit kognitiven Veränderungen und ihre Angehörigen. Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Seestraße 26- 28 | 88214 Ravensburg | 0751 8807 146 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Jobs4you“ – Berufe erleben auf der LGS Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstaltet unter dem Motto „jobs4you - Berufe erleben“ gemeinsam mit der Landesgartenschau 2024 GmbH und der Stadt Wangen ein besonderes Event. Am 11. und 12. Juli, jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, haben Schülerinnen und Schü- ler sowie deren Eltern, aber natürlich auch alle anderen Interessier-ten die Gelegenheit, auf dem Gelände der Lan- desgartenschau Berufs-orientierung mal ganz anders zu erleben. Rund 55 Betriebe, Innungen und Organisationen machen die Berufswelt und die vielfältigen Ausbil-dungs- möglichkeiten in der Region greif- und erlebbar. „Die Akti- onstage sind eine Premiere, alle Beteiligten betreten da- mit Neuland in Sachen Berufsorientierung. Viele Schulen haben ihr Kommen zugesagt, nun hoffen wir nur noch auf gutes Wetter.“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Wangens Oberbürgermeister Michael Lang ergänzt: „Ich danke der Agentur für Arbeit und den vielen Betrieben aus Wangen und der Region für ihr großartiges Engagement auf der Landesgartenschau. Ich freue mich na-türlich sehr, dass sich die Stadt Wangen auch in die- sem Rahmen als attraktiver Arbeitgeber vorstellen kann.“ Die Ausstellenden aus Handwerk, Industrie, Verwaltung, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft, Gastro- nomie und Handel bieten den Besucherinnen und Besu- chern Berufsorientierung zum Anfassen. Dabei werden die Weitläufigkeit des Geländes und das große Platzangebot genutzt, sodass Mit-machaktionen durchgeführt werden können und besondere „berufsbezogene Ausstellungs- stücke“ wie zum Beispiel ein Kran, eine Hebebühne und Großgerät zum Einsatz kommen werden. Zur Abrundung des Informationsange-bots werden auf dem Gelände des Berufsschulzentrums Wangen die Erlebnis-Lern-Trucks DISCOVER INDUSTRY, GASTROMOBIL und M + E (Me- tall- und Elektro) vor Ort sein. Am 11. Juli findet ferner ab 17 Uhr ein kostenfreier Elterinformationsabend zum The- ma Berufswahl im Berufsschulzentrum Wan-gen statt. Als besonderes Highlight wird Oberbürgermeister Micha- el Lang am zweiten Veranstaltungstag einen Einblick in seinen Berufsalltag geben und die Stadt Wangen als Ar- beitgeber vorstellen. Auch die Agentur für Arbeit selbst präsentiert sich als Ausbildungsbetrieb im Bereich „Sport- park“. Außerdem steht die Berufsberatung jungen Men- schen während der gesamten Veranstaltung vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler inspirieren und ihnen berufliche Wege und Pers- pektiven aufzeigen“, so Simon Weber, Geschäftsstellen- leiter der Agentur für Arbeit Wangen. Aktionstage „jobs4you“ auf dem Gelände der Landes- gartenschau - Berufsorientierung mal anders 11. und 12. Juli 2024 von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schulen ein Eintrittsbändchen sichern und erhalten so an beiden Tagen freien Eintritt auf das Gelände der Landesgarten- schau. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger *KW 29: Pattonville und Oe ngen Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 9/ 30 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN * KW29: Patt onville, Oeffi ngen GESCHÄFTSANZEIGEN Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindes- tens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offe- nen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. 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Juli 2024, 10 - 17 Uhr großes Salatbuffet mit Maultaschen, Putenstreifen/Wurst Informaonen rund um den Garten und Nützlinge Oldmer Traktoren und handwerklicher Markt musikalische Unterhaltung mit dem MVWolpertswende * * * * Herzliche Einladung zum Gemüsefest! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 15.07.24 bis einschließlich Freitag, den 02.08.2024 geschlossen. Ab Montag, den 05.08.2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt nach tel. Anmeldung: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Putzhilfe für 2 Personenhaushalt, 3-4 Std. wöchentlich, dringend nach Baindt gesucht. 07502 92009 KFZ-MARKT ÄRZTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT MIETANGEBOTE Midsummer Sale in Sattelbach. - Sofakissen - Kuscheldecken - Tischsets, Läufer - Abgepasste Teppiche - Kleinmöbel Montag–Freitag 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 | haller-raumgestaltung.de bis zu 50 %reduziert www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. 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                  Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Höhenplan: 1 R=oo L=0.100m 0.000.15 R=oo L=8.400m 0.15 8.55 R=22 L=8.800m 8.55 17.36 R=10 L=6.700m 17.36 24.07 R=oo L=3.400m 24.0727.52 R=51 L=21.700m 27.52 49.22 R=21 L=8.600m 49.22 57.80 R=13 L=10.800m 57.80 68.56 R=100 L=19.500m 68.56 88.09 R=10 L=6.100m 88.09 94.17 R=9 L=5.600m 94.17 99.82 R=oo L=6.900m 99.82 106.69 R=14 L=5.500m 106.69 112.23 R=oo L=2.100m 112.23114.31 R=24 L=5.700m 114.31 120.00 R=oo L=2.100m 120.00122.11 R=18 L=6.100m 122.11 128.17 R=18 L=8.000m 128.17 136.15 R=oo L=5.100m 136.15 141.29 R=50 L=9.200m 141.29 150.50 R=22 L=6.500m 150.50 156.97 R=oo L=5.500m 156.97 162.46 R=10 L=2.100m 162.46164.57 R=oo L=8.700m 164.57 173.25 R=20 L=3.400m 173.25176.60 R=oo L=9.600m 176.60 186.16 R=12 L=3.200m 186.16189.37 R=20 L=6.000m 189.37 195.39 R=20 L=17.800m 195.39 213.20 R=13 L=13.400m 213.20 226.64 R=25 L=21.600m 226.64 248.26 R=9 L=5.400m 248.26 253.70 R=oo L=6.900m 253.70 260.57 R=14 L=4.900m 260.57 265.48 R=20 L=16.800m 265.48 282.31 R=14 L=9.400m 282.31 291.76 R=15 L=9.200m 291.76 300.91 R=oo L=26.800m 300.91 327.72 R=10 L=7.200m 327.72 334.91 R=10 L=5.000m 334.91 339.88 R=oo L=5.600m 339.88 345.45 R=20 L=13.600m 345.45 359.08 R=oo L=8.700m 359.08 367.81 R=10 L=3.800m 367.81371.59 R=10 L=5.000m 371.59 376.60 R=oo L=12.400m 376.60 389.01 473.17 hTS m= km = 473.170 0+ 000 469.30 -4.84% 79.93m hTS m= km = 469.300 0+ 079.93 467.95 -1.27% 106.23m hTS m= km = 467.948 0+ 186.16 466.04 -1.85% 102.99m hTS m= km = 466.042 0+ 289.15 465.24 -5.04% 15.92m hTS m= km = 465.239 0+ 305.07 464.03 -1.44% 83.94m hTS m= km = 464.030 0+ 389.01 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Höhenplan Achse Geigensack 4-12.2-HP-A Genehmigung 1: 500/100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 w = Ausrundungshalbmesser Wanne [m] k = Ausrundungshalbmesser Kuppe [m] T = Tangentenlänge [m] f = Stichmaß [m] AA = Ausrundungsanfang AE = Ausrundungsende HP = Hochpunkt TP = Tiefpunkt Zeichenerklärung geplante Fahrbahnoberkante bestehende Geländeoberkante Einschnitt Dammschüttung NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Tieferlegung Bach ab 0+290[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Donnerstag, den 28. März 2024 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ostergruß Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit dem Frühling erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch unsere Hoffnung und Zuversicht. Ostern, das Fest der Auferstehung, erinnert uns daran, dass selbst in dunklen Zeiten das Licht der Hoffnung niemals erlischt. Trotz anhaltender Herausforderungen sollen die Ostertage uns Kraft und Mut schenken, um gestärkt in die Zukunft blicken zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Osterfest, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Glück und Zuversicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Am 11.3.2024 stand Ostereier-Malen des Kunstkreises mit Marina auf dem Programm. Nach der jahrhunder- tealten Tradition aus der Ukraine werden ausgeblasene Eier mit Bienenwachs beschriftet und in Naturfarbe getaucht. Dies erfolgt in verschiedenen Schichten, so dass diese schönen Muster entstehen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Informative und gut besuchte Baustellenbesichtigung am 22.03.2024 Vergangenen Freitag bestand die Möglichkeit für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unse- rer Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Ortsbau- meister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Personen folgten dieser Einladung. Bei strahlendem Son- nenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Orts- mitte anhand großer Pläne erklärt. Ebenso bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So erkundigte sich ein Herr nach den Kosten dieser umfänglichen Neugestaltung der Ortsmitte. Bürgermeisterin Rürup informiert, dass rund 3,5 Mio. Euro zzgl. Ingenieursleistungen an Kosten entste- hen. Allerdings erhält die Gemeinde auch eine sehr gute Förderung aus dem Landessanierungsprogramm (Sa- nierung Ortskern II). Gemäß Städtebauförderrichtlinien sind die Kosten für die Herstellung und Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einem Betrag von 250 Euro je Quadratmeter (Förderober- grenze) zuwendungsfähig. Hiervon bekommt die Gemeinde Baindt einen Fördersatz von 60 Prozent. Demzufolge werden 150 Euro je Quadratmeter auf dem Dorfplatz über die Städtebauförderung unterstützt. Zudem bekommt die Gemeinde eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für die barriere- freie Bushaltestellen in Höhe von 170.000 Euro. Weiter bestand Interesse zu erfahren, wann die Maßnahme fertig- gestellt ist. Von Seiten der Baufirma wird kommuniziert, dass die Ortsmitte zum Nikolausmarkt 2024 fertig sein wird. Eine offizielle Einweihungsfeier erfolgt im Frühjahr 2025, so Bürgermeisterin Rürup. Neben interessierten Bürgerin- nen und Bürgern waren auch Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine vor Ort. Zu begutachten gibt es bereits einen der Stromverteilungskästen für Feste und Veranstaltungen sowie die bereits asphaltierte Zufahrt zu den Parkplätzen, die auch als Fläche für ein Zelt bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz dient. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Da- rüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee aufgrund ihres 20- jährigen Bestehens und den Verkauf von Getränken sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das hervorragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Beginn der Sommerzeit 2024 In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Sitzung des Gemeindewahlausschusses Am Donnerstag, den 4. April 2024 um 14: 00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Baindt in der Marswei- lerstraße 4 eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung ist der Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. gez. Lina Heilig Schriftführerin Gemeindewahlausschuss Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Karfreitag, 29. März 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 30. März und Ostersonntag, 31. März 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Hundekotbeutel im Naturschutzgebiet Annaberg – Gefahr für Amphibien Naturschutzgebiete sind dafür da, die Artenvielfalt zu schützen und einen wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten zu bieten. Wir Menschen haben eine gemeinsame Verantwortung, diese Ökosysteme zu schützen, weshalb wir behutsam mit ihnen umgehen sollten. Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg hat sich intensiv dafür eingesetzt, im Naturschutzgebiet Annaberg bei Baindt neue Gewässer anzulegen, um die Vielfalt der Amphibienarten dort zu bewahren. „Leider müssen wir jedoch feststellen, dass zunehmend Hundekotbeutel einfach im Naturschutzgebiet, sei es am Weg, in der Wiese oder sogar in den Gewässern, entsorgt werden“, so Moritz Ott, Biodiversitätsmanager Landkreis Ravensburg. Dazu kommt noch, dass die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, unter anderem zur Fütterung von Tieren. Daher bit- ten wir alle Hundebesitzer*innen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Hundekotbeutel sachgerecht im 100m entfernten Mülleimer zu entsorgen. Danke für Ihre Unterstützung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Ostermontag, 01. April 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Karfreitag, 29. März 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Karsamstag, 30. März 2024 Apotheke am Frauentor, Schussenstraße 3, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 21 21 Ostersonntag, 31. März 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Ostermontag, 01. April 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 30.03.2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2024 Vom 01.04.2024 - 30.11.2024 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag u. Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemein- deverwaltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte verein- baren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestat- tung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia Kastelber- ger und Franz Berle zur Geburt ihrer Tochter Hannah Kastelberger am 02.03.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender 01.04. Siegerehrung der Schützengilde 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Aula KWS Klosterwiesenschule 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung BSS Blutreitergruppe 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch bei Herr Gessler Am Dienstag den 19. März besuchten die Vorschüler Herr Gessler aus unserer Ge- meinde. Er zeigte uns seine gut ausgestat- tete Schnitzwerkstatt. Seit über zwanzig Jahren schnitzt er tolle Gegenstände und Figuren. Es gab Truhen, Elefanten, Fische, Schutzengel, Krippenfiguren uvm. Er hat uns dargestellt wie man aus einem Holzblock einen Elefanten schnitzt. Dies benötigt sehr viele Stunden Arbeit. Außerdem hat er uns verschiedene Holzarten gezeigt und aus welchen Ländern diese stammen. Anhand der Jahresringe im Holz hat er uns erklärt wie alt die Bäu- me sind. Jedes Kind hat von Herr Gessler einen Ha- sen aus Holz bekommen und konnte sich zudem aus seinen vielen geschnitzten Kunstwerken etwas aussuchen. An dieser Stelle möchten wir uns nochmal recht herzlich für die tolle Führung und die geschnitzten Kunstwerke bedanken. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-13 Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 02.04.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. März - 07. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein Ruf nach Ostern... Wo Dunkelheit und Distanz herr- schen - komm, du Licht der Auferstehung! Wo Trostlosig- keit und Trauer tief sitzen- komm, du Freude der Aufer- stehung! Wo Mut und Perspektiven verloren gegangen sind - komm, du Hoffnung der Auferstehung! Wo Antrieb und Ideen fehlen - komm, du Kraft der Auferstehung. Donnerstag, 28. März - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl. Mi- nistranten bitte um 18.30 Uhr in der Sakristei sein Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Kirchenchor Anschließend Gebets- stunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens im Katholi- schen Gemeindehaus Baienfurt, Abschluss bei der Villa Kunterbunt in Baindt (gestaltet von den Minis) Freitag, 29. März - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 11.00 Uhr Baindt - Ministrantenprobe für Karfreitag 11.30 Uhr Baindt - Ministrantenprobe für die Osternacht 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi OSTERGEDANKEN Deine Spur ertasten Wie wirst Du, Gott Dich ereignen - in unserer vereinsamten Welt? Wie wirst Du Uns berühren - in unseren erstarrten Beziehungen? Wenn Menschen nach Dir fragen, Dein Antlitz suchen, wie die Frauen am Ostermorgen. Da begegnen wir Dir, tasten nach Deiner Spur - in unserer Lebensgeschichte. Ich wünsche Ihnen die Erfahrung „er lebt - er ist wirklich auferstanden!“ Gesegnete Ostern! Pfarrer Bernhard Staudacher Samstag, 30. März - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt - Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen anschließend kleiner Stehempfang. Der KGR lädt ein zu frischem Zopf, und Saft, Wein oder Bier 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfei- er, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen mitgestaltet von der JuKa Sonntag, 31. März - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze und dem Kirchenchor, Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 01. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Orgel und Trom- pete und Segnung der Osterspeisen († Josef Heine, Kurt Brugger, Agathe Zimmer- mann, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Else und Jo- hann Neth, Jahrtag: Adam Zimmermann) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte Dienstag, 02. April kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 03. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 04. April Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 05. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Brunhilde Dreher) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 02. April 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 04. April geschlossen Freitag, 05. April 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der KGR lädt ein ... im Anschluss an den Gottesdienst in der Osternacht die Osterfreude miteinander zu teilen. Dazu reicht der KGR geweihte Ostereier, Zopfbrot und etwas zum Trinken. Wir Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 freuen uns auf ein geselliges Miteinander vor der Kirche um das wärmende Osterfeuer. Dieses Jahr fällt die Os- ternacht noch in die Winterzeit, daher der vorgezogene Beginn bereits um 20.00 Uhr. Herzliche Einladung! Der KGR Baindt Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besondere Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort kön- nen die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen lassen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Ostersonntag, 31.03.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Quelle: Foto Bildkarten- set Kamishibai „Das Os- terküken“ Das Osterküken Alle Kindergartenkinder und Kin- der bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Got- tesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 21.03.2024 Pfarrer Staudacher schlägt vor, den alten Aktenbestand inklusive alter Kirchenbücher, ins Diözesanarchiv abzu- geben. Sie sind dort jederzeit zugänglich. Der KGR stimmt dem Vorgehen zu. Die Groß-Reinigung des Bischof-Sproll-Saal, sowie die Fenster-Reinigung vom ganzen Gemeindehaus steht wie- der an. Die Personen bzw. Firmen vom vergangenen Jahr wer- den wieder angefragt. Im März 2025 wird die nächste KGR-Wahl stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden 5 Personen wieder kan- didieren, 4 Personen haben abgesagt. Da die Wahl auch digital sattfinden wird, werden nach den Sommerferien die ersten Schulungen des Wahl-Ausschuss stattfinden - hierzu werden noch Personen gesucht. Danach wird die Kandidatensuche für die Wahl beginnen. Für die Bauschau 2024 muss noch ein Architekt gesucht werden. Nach einem Vorschlag vom Verwaltungs-Zen- trum, wird bei Fr.Pilz aus RV und Hr. Dietrich in Berg an- gefragt. Die Villa muss entrümpelt werden - es stehen diverse Sperrmüllkarten zur Verfügung. Sobald der Abhol-Termin bekannt ist, wird der KGR, mit Hausmeister und Mini’s/ KJG eine Vorsortier-Aktion starten. In der Osternacht wird es nach dem Gottesdienst wieder eine Agape-Feier geben. Es wurde vom Kiga-Ausschuss und von der Hospiz-Mit- glieder-Versammlung berichtet. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Freitag, 29. März Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. März Osternacht 06.15 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. März Ostersonntag 10.30 Uhr Baienfurt Familienostergottesdienst zum Konfi-3-Abschluss mit Abend- mahl (Pfr. Schöberl) Montag, 01. April 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst mit Tau- fe, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. April 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant H. Stumper) anschlie- ßend Kirchenkaffee Gedanken zum Wochenspruch Ostern ist Hoffnungs-Fest! - Und zwar nicht von der Art Hoffnung, die zuletzt stirbt. Sondern von der Art, die trotz allem Anschein, trotz allem Machtgebaren der Despoten noch nicht einmal vom Tod totzukriegen ist. Dass da mehr ist, als ich vor meiner Nasenspitze sehen kann, ist nicht allen Zeitgenossen klar. Viele spotten nur darüber oder schütteln abschätzig den Kopf. Menschlich, diese Reaktion. - Aber wer sich nicht vom ersten Anschein blenden lässt, wer’s genauer wissen will, erlebt, was selbst die ersten Auferstehungs-Zeuginnen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 kaum glauben konnten: Jesus ist wirklich da für mich - lebendige Hoffnung - mitten im Alltag. Nichts, wirklich nichts kann ihn davon abhalten, uns Men- schen zu befreien, selbst von dem, was unser Leben zer- stören will. Im Vertrauen auf diese leibhaftige Liebe Gottes, die sogar das Böse besiegt hat, in diesem Vertrauen leben wir als Menschen von Ostern her - mit einer Hoffnung, die aus dem Glauben kommt und in der Liebe Gottes, in Jesus untersterblich ist. Der Herr ist auferstanden! - Frohe Ostern! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlings- landschaften“ Goua- che, Acryl oder Aqua- rell Juni: 10.06. Christa Welle-Leb- herz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung SVB mit wildem Remis in Ravensburg FV Ravensburg II - SV Baindt 2:2 (1:1) Am Sonntagmittag hatte der SV Baindt die kürzeste Anrei- se dieser Saison auf sich zu nehmen. Es ging zum Nachbar aus Ravensburg, gegen den die Hinrundenpartie auf der heimischen Klosterwiese 2:2 geendet war. Der FV II ran- gierte vor der Partie auf Tabellenplatz 2, stellte mit 46 To- ren die zweitbeste Offensive der Liga und ging demnach als klarer Favorit ins Spiel, welches auf dem Kunstrasen- platz des TSB Ravensburg ausgetragen wurde. Dort erwischte Rädels Mannschaft einen denkbar schlech- ten Start: nach einem langen Ball hinter die Baindter Ab- wehrkette, fand Boneberger mit einer Flanke von rechts Blaser, welcher mit einem Flugkopfball zum 1:0 ins lange Eck einnickte (2.). Der SVB schüttelte sich kurz, kämpfte sich dann aber trotz des frühen Rückstands in die Par- tie und hatte nur zwei Minuten später den Ausgleich auf Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 dem Fuß. Ein Ravensburger Fehlpass brachte Kelmendi ins Spiel, dessen Abschluss von der Strafraumkante Stein- lechner zur Seite parierte. Auch bei Boenkes Nachschuss war der Ravensburger-Torhüter auf der Hut (4.). In der Folge bekamen die 120 Zuschauer eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei der FV II sich wiederholt über die rechte Angriffsseite gefährlich zeigte, der SVB dagegen mit Aktivposten Fischer über links offensive Akzente setz- te. Darüber hinaus sollte auch der Wind immer mal wieder Einfluss aufs Spiel nehmen - wie in der 30.Minute. Ein Ab- schlag von Wetzel wurde länger und länger und landete in der gegnerischen Hälfte bei Boenke, der seinen Gegen- spieler clever abschüttelte. Vor dem herausstürmenden Keeper behielt Baindts Nummer 7 dann die Nerven und lupfte die Kugel zum 1:1-Ausgleich in die Maschen (30.). Zehn Minuten später standen wieder die gleichen Prota- gonisten im Fokus: Boenke blockte beim Anlaufen einen Abschlag von Steinlechner, wobei der Ball nur Zentime- ter am Pfosten vorbeirauschte (39.). Noch enger wurde es zwei Zeigerumdrehungen später, als Kelmendi einen Freistoß aus 25 Metern an den Außenpfosten setzte (41.). So ging es mit einem Unentschieden in die Halbzeitpau- se, aus welcher der SVB erneut engagiert zurückkam und sich schlussendlich, wenn auch etwas glücklich, für seine Bemühungen belohnte. Ein schnell ausgeführter Freistoß landete bei Fischer, welcher den Ball aus spitzem Winkel in Richtung Tor jagte. Da Steinlechner im Tor vermutlich auf eine Flanke spekuliert hatte, schlug der Ball im kurzen Eck zum 1:2-Führungstreffer ein (53.). Rädels Mannschaft verständigte sich nun auf eine sichere Defensivarbeit, wobei die Gastgeber dennoch zu guten Chancen kamen. Wetzel wackelte zunächst bei einem Kopfball von Blaser (57.), parierte wenig später aber einen Versuch von Ceko aus der zweiten Reihe herausragend (63.). Der FV II erhöh- te weiter den Druck, Wetzel lenkte einen Kopfball stark über die Latte, schwächte sich dann aber selbst. Muntean ließ sich zu einem taktischen Foul gegen Boenke hinrei- ßen und sah die Ampelkarte (73.). In Überzahl ergaben sich für den Aufsteiger offensiv wieder mehr Räume, wo- bei Kelmendi eine butterweiche Hereingabe von Boenke über die Querlatte setzte (84.) und Thoma einige Minu- ten später den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf. Nach Muntean verabschiedete sich in den Schlussminu- ten aber auch Bolgert zum Duschen, welcher in Volley- ball-Manier einen langen Ball klärte, welcher vermutlich zu einem freien FV-Stürmer durchgekommen wäre (90.). Wieder in Gleichzahl setzte L.Föger zunächst noch eine Ecke knapp am Kreuzeck vorbei (90+1.), vollendete zwei Minuten später dann aber einen mustergültigen Angriff über links zum 2:2 (90+3.). Wie in der Vorwoche kassiert der SVB auch gegen den FV II in der Nachspielzeit noch ein empfindliches Gegentor und gibt erneut sicher geglaubte Punkte aus der Hand. Trotz des bitteren Last-Minute-Ausgleichs kann der SVB allerdings auf dieser Leistung aufbauen, so zeigte man nach einem verschlafenen Beginn eine starke Auswärts- partie gegen den favorisierten Tabellenzweiten. Dies muss Auftrieb geben für die drei enorm wichtigen, anstehen- den Partien gegen direkte Konkurrenten aus der unteren Tabellenhälfte. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (83. Daniel Kronenberger), Philipp Boenke (90. Lukas Walser), Tobias Fink (83. Nico Geggier), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Felix Braun (Kißleg) - Zuschauer: 120 Tore: 1:0 Dennis Blaser (2.), 1:1 Philipp Boenke (29.), 1:2 Jan Fischer (53.), 2:2 Luka Föger (90.+3) Gelb-Rot: Dumitru Sorin Muntean (73./FV Ravensburg II/) Gelb-Rot: Marc Bolgert (90./SV Baindt) SV Baindt II - SG Argental II 4:1 (4:0) Nach dem überzeugenden Auftaktsieg des „Zwoiten“ in der Vorwoche gegen den SVO II, wartete mit der SG Ar- gental II nun ein Gegner aus dem unteren Tabellendrit- tel auf Geggiers Team. Gespielt wurde erneut auf dem Kunstrasenplatz in Oberzell, da die Baindter Klosterwiese noch geschont werden sollte. Die favorisierte Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und ging schnell durch einen Kopfballtreffer von Schnez in Führung (6.). Etwa eine Viertelstunde später sorgte die „Zwoite“ mit zwei Traumtoren bereits früh für eindeutige Verhältnisse: erst setzte sich Wöhr mit einem tollen Dribbling gegen drei durch und markierte das 2:0 (21.) und wenig später zirkelte Knisel einen Freistoß se- henswert ins Netz (24.). Schnez erhöhte nur zwei Minuten später mit seinem 19.Saisontor auf 4:0 (26.). Bis zur Halb- zeit vergab der SVB II weitere aussichtsreiche Chancen, wodurch es mit einem auch in der Höhe verdienten 4:0 in die Halbzeit ging. Im zweiten Durchgang schaltete der Tabellenvierte einen Gang zurück und wechselte munter durch. Die Gäste kamen so in der 71.Minute durch einen Foulelfmeter noch zum Ehrentreffer. Der SVB II fährt damit den vierten Sieg in Folge ein und wird gewillt sein, diese Form auch in die schwere Aus- wärtspartie gegen den Tabellendritten aus Leutkirch zu übertragen. SV Baindt II: Benjamin Walser, Patrick Späth, Kai Kaspar (59. Robin Blattner), Niklas Hugger (55. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (65. Sebastian Bren- ner), Markus Wöhr (75. Kai Kaspar), Konstantin Knisel (50. Luca Lauriola), Johannes Schnez (65. Marius Hahn), Max Kretzer, David Krauter (75. Niklas Hugger) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (6.), 2:0 Markus Wöhr (21.), 3:0 Konstantin Knisel (24.), 4:0 Johannes Schnez (26.) 4:1 Maximilian Krekels (71.) Vorschau: Samstag, 30.03 13.15 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 15.30 Uhr: SV Baindt - SV Ochsenhausen Montag, 01.04 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Riedlingen (Nachholspiel des letzten Hinrundenspieltags) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen Verbandspokalviertelfinale Letzten Freitag kam es im Viertelfinale des Verbandspo- kals zum Duell unserer C-Juniorinnen gegen den FSV 08 Bietigheim-Bissingen. Das Spiel wurde von beiden Mannschaften von Beginn an auf hohem technischem Niveau gespielt, wobei sich unsere Mädels mit technisch gutem Zusammenspiel immer wieder schnell nach vorne kombinierten. Angetrieben von unseren Mittelfeldspie- lerinnen Hedda, Jana und Sophie wurde immer wieder schön über die Außen kombiniert und so entstanden ei- nige gute Läufe über rechts, wo sich Haifaa durchsetzte und zweimal Lena in der Mitte bediente, die nur knapp an der Torfrau scheiterte. Auch Lea konnte ein ums andere Mal ihre körperlich überlegene Gegnerin ausspielen und u.a. Hanaa bedienen, die aber ebenfalls an der aufmerk- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 samen Torfrau scheiterte. Wir setzten uns zunehmend in der gegnerischen Hälfte fest und nach schönem Zuspiel von Hedda zu Lena, nahm diese den Ball direkt ab und versenkte ihn zum verdienten 1:0 im Netz. Nach der Pause setzten die Gegnerinnen uns stärker unter Druck und bedienten immer wieder ihre schnellen Stürmerinnen, doch unsere Abwehr um Victoria, Vivien- ne und Lena stand sicher. Leider kam es dann in der 54. Minute zu einem leichten, aber regelwidrigen Kontakt im Strafraum. Der Schiedsrichter zeigte sofort auf den Punkt und obwohl Sara im Tor in der richtigen Ecke lag, konnte sie den Ausgleich nicht verhindern. Kurz darauf setzte sich die gegnerische Stürmerin nochmal durch und schippte den Ball gekonnt über unsere herauslaufende Sara, doch Vivienne kratzte mit einer spektakulären Aktion den Ball noch vorn der Linie. In der 65. Minute schickte Jana Haifaa über rechts, die Gegenspielerin versuchte sie wegzuche- cken, doch sie blieb standhaft, worauf die Innenverteidi- gerin dies nachholte und sie im Strafraum zu Fall brachte. Eigentlich ein klarer Strafstoß, doch der ansonsten gut leitende Schiedsrichter legte das Foul, zum Unverständnis aller, auf die erste Aktion außerhalb des Strafraums. Der von Jana geschossene Freistoß ging dann leider knapp am Tor vorbei. So kam es zur Verlängerung in der nichts mehr passierte und zum anschließenden Elfmeterschie- ßen. Nachdem von beiden Mannschaften die ersten neun Penaltys alle extrem genau ins Eck geschossen wurden, dass beide Torfrauen keine Chance hatten den Ball zu parieren, fiel erst im letzten Schuss die Entscheidung - leider gegen uns. Ein großes Kompliment an die Mädels zu diesem hoch- klassigen Spiel vor großem Publikum, wo leider nur einer siegen konnte. Tolle Werbung für den Juniorinnenfußball zumal auch die Gegnerinnen im und nach dem Spiel noch extrem fair waren. Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Lena Pfleghar, Hanaa Alosh, Haifaa Alosh, Lea Busam, Malena Kaletta, Pauline Preis, Jana Rimmele Kampf um Platz 3 knapp verloren SV Baindt 1 - 1. TTC Wangen 7:9 Beide Mannschaften konnten in Bestbeset- zung antreten, sodass einige hochklassige und knappe Spiele zu erwarten waren. In den Doppeln allerdings ging alles sehr ein- deutig zu: unsere Doppel 1 (Marcel und Tobi ) und 3 (Wolf- gang und Thomas) machten bei ihren 3:0 Siegen kurzen Prozess mit den Doppeln 2 und 3 der Gegner. Genauso schnell wurden allerdings auch Philipp und Nico vom Spit- zendoppel aus Wangen mit 3:0 abgefertigt. In den Einzeln wogte das Spiel hin und her und in der ers- ten Einzelrunde gab es in jedem Paarkreuz eine Punkte- teilung. Marcel siegte hart umkämpft mit 3:2, Philipp, der angeschlagen mitspielte um ein Aufrücken zu verhindern, verlor chancenlos mit 0:3. In der Mitte gewann Tobi nach Berg und Talfahrt mit 3:2 und Wolfgang verlor nach tol- lem Spiel mit 2:3. Hinten konnte Thomas seinen Gegner durch gutes Blockspiel in drei engen Sätzen bezwingen. Nico kann aktuell leider nicht auf seine sonst sicheren Grundschläge vertrauen und verlor gegen seinen stark spielenden Gegner mit 1:3. Dann folgten 2 knappe Nie- derlagen im vorderen Paarkreuz, die dem Spiel die erste Wende gaben. Marcel hatte im 3. Satz zwei Satzbälle zur 2:1 Führung, konnte diese leider nicht nutzen und verlor mit 1:3. Philipp kämpfte sich nach 0:2 Rückstand nochmals in den 5. Satz, ging dort mit 5:1 in Führung und verlor dann Konzentration und Spielglück. So ging auch dieses Spiel an die Gastmannschaft. Doch unsere heute sehr stark spielende Mitte konterte mit 2 super Siegen postwendend. Wolfgang spielte aggressiv und sicher und Tobi war in den entscheidenden Momenten hellwach. Somit stand es vor den letzten Einzeln 7:6 für uns. Nico und Thomas versuchten alles um einen Sieg einzufahren, aber leider sollte es nicht sein. Nico kämpfte sich nach 0:2 nochmal ran, aber im 5. Satz lief es leider nicht mehr rund für ihn. Trotzdem gute Moral gezeigt und gekämpft, gerade wenn nichts von selbst läuft. Thomas spielte gut mit, konnte seinem stark spielenden Gegner keinen Satz abnehmen. Das Schlussdoppel beim Stand von 7:8 musste entschei- den, ob wir zumindest mit einem verdienten Unentschie- den den Abend beenden durften. Zwei Sätze lang sah es sehr gut aus, Marcel und Tobi trafen überragende Bälle und dominierten ihre Gegner in allen Belangen. Doch in den Sätzen drei, vier und fünf steigerten die Wangener ihre Qualität, während auf unserer Seite das Niveau fiel und der Frust stieg. So gingen die letzten 3 Sätze deut- lich gegen uns und eine knappe 7:9 Niederlage stand als Ergebnis fest. Somit bleiben wir Tabellenvierter und sind mit dieser Platzierung alles in allem auch sehr zufrieden. Zum letzten Heimspiel der Saison am 06.04. um 18 Uhr gegen die TSG Lindau-Zech landen wir nochmals alle Fans und Interessierte ein, mit dabei zu sein. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (0:2), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (0:2) und Thomas Nowak (1:1) TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am Fr., 22.03. fand die diesjährige Sit- zung im Vereinsheim des SV Baindt statt (danke für die Nutzung eurer loca- tion!). 38 Personen nahmen an der Sit- zung teil. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke begrüßte die Anwesen- den, insbesondere Bürgermeisterin Frau Rürup und Jo- chen Hofele, den neuen Platzwart. Sie gab bekannt, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und keine schriftlichen Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung eingegangen sind. In einer Schweigeminute wurde an das, im letzten Jahr verstorbene, langjährige Mitglied Erwin Kleinser gedacht. Die anschließenden Ressortberichte der Vorstandsmit- glieder zeigten auf, dass der Verein nach wie vor finanziell gut aufgestellt ist, die Mitgliederzahlen seit Jahren stabil sind und das Vereinsleben nach der „abstinenten“ Co- ronazeit wieder funktioniert. Für das Fortbestehen eines Vereins ist gute Jugendarbeit von großer Bedeutung. Des- halb an dieser Stelle einen riesigen Dank an dich, Philipp und deine Helfer*in Sevgi und David. Es ist euer Verdienst, dass immer wieder neue Kinder dazustoßen und die Kin- der und Jugendlichen mit Begeisterung Tennis spielen. Sehr zufrieden, wie immer, waren die beiden Kassenprüfer mit der Arbeit des Kassiers. Edgar Schaz lobte die her- vorragende Arbeit von Leo Reich. Im Anschluss erfolgte unter der Leitung von Frau Rürup einstimmig die Ent- lastung des Kassiers und der gesamten Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung. Bei den nachfolgenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Frau Rürup (vielen Dank an Sie!), wurden folgende Vor- standsmitglieder einstimmig für zwei weitere Jahre wie- dergewählt: Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Erste Vorsitzende Sibylle Boenke • Kassier Leo Reich • Sportwart Wolfgang v. Bank • Eine Organisatorin f. Bewirtung Marion Grabherr • Zwei Kassenprüfer (für 1 Jahr) Edgar Schaz, Roland Futterer Gerhard Reich stellt sich nicht mehr für das Amt des Tech- nischen Leiters zur Verfügung. Es konnte im Rahmen der Sitzung kein Nachfolger gefunden werden. Somit ist das Amt unbesetzt. Die Aufgaben (Organisation des tech- nischen Bereichs und der Platzpflege) können nicht von den anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden. Zeitnah muss es eine Vorstandssitzung geben, auch sind alle Mitglieder angesprochen, denn wir alle wollen eine gepflegte Anlage und gute Tennisplätze. Das vakante Amt muss neu besetzt werden!!! Unterstützung und tatkräfti- ge Mitarbeit durch Vereinsmitglieder sind gewährleistet. Die 1. Vorsitzende verabschiedete Gerhard Reich mit gro- ßem Dank für seine vorbildlich geleistete Arbeit. Einen besonderen Dank richtete Edgar Schaz auch an Oskar Halder, den „Chef“ der Rendezvous-Gruppe. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke, viele Jahre im Amt, schloss die Sitzung mit der Info über ihre Amtsniederle- gung in zwei Jahren und einem Dank an die Anwesenden für ihr Erscheinen zur Sitzung. Inge Fink-Spöri, Schriftführerin Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 um 16:00 Uhr im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Hannah Elbs hat beim Jugendturnier in Krumbach mit Dolly den 4. Platz im Rei- terwettbewerb erreicht. Hannah Elbs mit Dolly Lina Heilig konnte sich mit ihrem Pferd Sebastiano im Stilspringwettbewerb 80 cm beim Reitsportzentrum Boll auf dem 6. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein am Montag, 15. April 2024, 20.00 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Chorleiter 4. Kassen- und Kassenprüfberichte für die Jahre 2022 und 2023 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ausblick auf das Jahr 2024 7. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis 07. April 2023 gestellt werden an: Kathrin Schütz, Lerchenweg 1, 88214 Ravensburg oder per E-Mail an liederkranzvor- stand@gmail.com. Die Vorstandschaft DLRG Ortsgruppe Baienfurt Erfolgreiche Rettungsschwimmer bei Bezirksmeister- schaften 2024 Die diesjährigen DLRG Bezirksmeisterschaften fanden für die Teilnehmer der Ortsgruppen aus dem gesamten Landkreis im Hallenbad in Baienfurt statt. Für 5 Einzelschwimmer und 5 Mannschaften aus unserer Ortsgruppe ging es bei verschiedensten Disziplinen rund um den Rettungssport an den Start. So mussten Hindernisse durchtaucht, Puppen geschleppt, der Gurtretter eingesetzt und Verunglückte gezogen wer- den. Etliche Zuschauer konnten bei Kaffee und Kuchen die Wettkämpfe verfolgen und sich selbst ein Bild machen, wie fit unsere Rettungsschwimmer bei der Anwendung von Rettungstechniken sind und dabei keine Zeit verlie- ren. Denn im Notfall zählt jede Sekunde! In der Altersklasse 12 männlich gingen 3 unserer Teil- nehmer an den Start. So mussten 50 m Kombiniertes Schwimmen, 50 m Flossenschwimmen und 50 m Hinder- nisschwimmen absolviert werden. Hier erzielte Mathias Kanke einen hervorragenden 3. Platz, gefolgt von Jannik Schmidt (7. Platz) und Max Müller (8. Platz). Auch zwei unserer Trainer stellten ihr Können unter Be- weis. Ida Mehrle und Lukas Wurm erzielten in der Ge- samtwertung der Disziplinen 100 m Lifesaver, 50 m Ret- ten und 100 m Kombinierte Rettungsübung im Bereich der Altersklasse offen weiblich und männlich jeweils den 1. Platz und sicherten sich so den Titel als Bezirksmeister und Bezirksmeisterin 2024! Einzelschwimmer mit Trainerin Carola Auch unsere 5 Mannschaften waren in Wettkampfstim- mung und zeigten Teamgeist bei den verschiedenen Staf- feldisziplinen, welcher schließlich bei allen zu tollen Ergeb- nissen mit 4 Plätzen auf dem Treppchen führte: Die Jungs der Altersklasse 10 männlich, Raffael Feiri, Paul Keller, Nikolas Märten, Elias Wora und Maximilian Schneider, erzielten nach 4x25 m Hindernisstaffel, 4x25 m Gurtretterstaffel, 4x25 m Rettungsstaffel und 4x25 m Rückenlage ohne Armtätigkeit den 1. Platz und dürfen sich in ihrer Altersklasse Bezirksmeister nennen. In der Altersklasse 12 männlich wurde das Treppchen von einer der zwei angetretenen Mannschaften aus Baienfurt besetzt. So schwammen sich bei 4x50 m Hindernisstaffel, 4x25 m Gurtretterstaffel, 4x25 m Rettungsstaffel und 4x25 m Rückenlage ohne Armtätigkeit die Mannschaft um Ma- thias Kanke, Lukas Mahle, Max Müller und Samuel Roth auf Platz 3 und Belinda Geray, Luis Jaeger, Ida Seyfried und Emily Steinbach auf Platz 4. Unsere Mannschaften der Altersklasse offen bewiesen, dass sie den Titel der Bezirksmeister verdient haben. So schwammen beide jeweils die 4x50 m Hindernisstaffel, 4x25 m Puppenstaffel, 4x50 m Gurtretterstaffel, 4x50 m Rettungsstaffel mit Erfolg. Für die Altersklasse offen männlich traten an: Daniel Ei- sele, Patrick Gebhart, Manuel Keller, Manuel Rothmund und Lukas Wurm. In der Altersklasse offen weiblich gingen an den Start: Ida Mehrle, Leonie Schmid, Lea Staudinger und Melissa Wurm. Alle Bezirksmeister haben sich durch ihren ersten Platz zur Teilnahme an den Württembergischen Meisterschaf- ten am 22. und 23. Juni 2023 in Geislingen qualifiziert! Wir gratulieren all unseren Wettkämpfern und Wettkämp- ferinnen und freuen uns über diese tollen Ergebnisse und Erfolge! Ein besonderer Dank gilt allen Organisatoren, Wett- kampfbetreuern und Helfern im Bad, aber auch im Hin- tergrund, die zum zweiten Mal in Folge bereit waren, diese Meisterschaften aufgrund der unsicheren Badsituation in Weingarten zum Zeitpunkt der Wettkampfvorbereitung, ausnahmsweise wieder in Baienfurt abzuhalten. Ohne euch wäre eine solche Veranstaltung nicht mög- lich gewesen und beweist den Zusammenhang unter uns DLRGlern! Im nächsten Jahr können wir uns entspannt zurückleh- nen und freuen uns, wieder als Gast am Wettkampf im Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bad einer unserer Nachbar-Ortsgruppen teilzunehmen. Hannah Brenner, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Manschaftsteilnehmer - es fehlen: Belinda Geray, Emily Steinbach, Leonie Schmid. Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt fällt’s auf: Jetzt Blutspender werden Blut wird täglich zur Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt. Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlo- se Versorgung angew- iesen. Vielen Menschen wird erst bewusst wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr näheres Umfeld durch einen Unfall oder eine Erkrankung unmittelbar auf Blut angewiesen sind. Das DRK ruft auf: Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspender*in werden. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 10.04.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: „Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren.“, sagt Eberhard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Ba- den-Württemberg - Hessen. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5-10 Minuten 6. Ruhepause und Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. B-o-R-a Frauenpolitik: Gewappnet bei verbalen Übergriffen - Tipps für Frauen im Kommunalwahlkampf Freitag, 19. April 2024 | 16.00 - 18.00 Uhr | Online-Seminar „Nehmt mal die Karla mit auf‘s Pressefoto, das sieht dann besser aus“. „Wir freuen uns über jede Frau, die gewählt wird, dann haben wir mehr Expertise im Bereich Kultur. Wie bitte, du willst in den Bauausschuss? Wie kommst du denn darauf?” „Echt, du kandidierst? Ja, kannst du das denn? Wer passt da auf deine Kinder auf? - Der Vater“. Stereotype, fehlende Kompetenzerwartung qua Ge- schlecht, Verniedlichung, Reduzierung auf‘s Äußere, Mansplaining: solche Sprüche sind für viele Frauen in der Kommunalpolitik keine Seltenheit. Und doch sind ei- nige immer noch unsicher, ob und wie sie auf diese per- fide Abwertung reagieren sollen und wollen. Vor allem im Wahlkampf, wenn man doch souverän, freundlich und sympathisch wirken will? Das überparteiliche Netzwerk B-o-R-a Frauenpolitik bietet mit diesem Online Seminar für Kandidierende Informa- tionen und Tipps, damit Sie für sich klarer entscheiden können, wann und wie Sie in Zukunft reagieren werden. Es werden Studienergebnisse und Alltagsbeispiele über Sexismus in der Kommunalpolitik vorgestellt, eigene Gren- zen aufgespürt und Schlagfertigkeit geübt. Referentin ist die Politikwissenschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz. Anmeldung unter: info@messarosch.de Landratsamt Ravensburg Geschenkideen für die Osterzeit aus der Bio-Muster- region Ravensburg Ein Projekt in der Bio-Musterregion Ravensburg bringt eine frische Brise Bio-Geschenkideen in die Osterzeit! Be- reits 17 Bio-Höfe, Bio-Verarbeiter/-innen und Bio-Läden beteiligen sich am Projekt „Bio-Gschenkle“ und bieten die Möglichkeit, regional, nachhaltig und biologisch Genuss zu verschenken. Ein Oster-Nest, das nicht nur hübsch aussieht, sondern auch die Herkunftsgeschichte von Ei- ern und Kakao kennt - da macht Genießen doch gleich doppelt Spaß! Die Bio-Musterregion Ravensburg unterstützt die regio- nale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tett- nang und Neukirch und hat das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die liebevoll gepackten Nester mit besten Bio-Produkten aus der Region sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern unterstützen auch die regio- nalen Bio-Bäuerinnen und Bauern sowie die handwerk- lichen Verarbeitungsunternehmen. Neben klassischen Eiern finden sich im Bio-Gschenkle beispielsweise auch Honig, Mehl, Essig, Selbstgebranntes, Marmeladen und vieles mehr von den regionalen Bio-Erzeugern/-innen aus dem Landkreis Ravensburg. „Mit dem Bio-Gschenk- le möchten wir die Vielfalt unserer Region aufzeigen und die Menschen für nachhaltigen Genuss begeistern“, so Katharina Eckel, die Regionalmanagerin der Bio-Muster- region Ravensburg. Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Die Details zu den Bio-Gschenkle und Verkaufsstellen sind auf der Webseite der Bio-Musterregion unter www. biomusterregionen-bw.de/biogschenkle zu finden. Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Aulendorf Das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf bietet ab diesem Jahr bereits die zweite Stelle für ein FÖJ, kurz für Freiwilliges Ökologisches Jahr, an. In der Wildforschungsstelle hat sich das FÖJ be- reits etabliert und nun kommt mit dem Fachbereich 3, der für die Grünlandwirtschaft und den Futterbau zuständig ist, eine weitere Stelle hinzu. Der Fachbereich „Grünlandwirtschaft und Futterbau“ un- tersucht aktuelle Fragestellungen zur Bewirtschaftung von Grünlandbeständen unterschiedlicher Intensität. Da- bei spielt auch das artenreiche Grünland sowie Maßnah- men zur Biodiversitätssteigerung im Grünland eine we- sentliche Rolle. Weitere Themen des Fachbereichs sind Weidehaltung, ökologische Grünlandbewirtschaftung, Anpassung der Bewirtschaftung an den Kli-mawandel und nicht zuletzt die Einsparung der THG-Emissionen bei der Grünlandbewirtschaftung. Untersuchungen zur Fut- terkonservierung sowie Futtermitteluntersuchungen im Labor runden den Arbeitsbereich ab. Während des freiwil- ligen ökologischen Jahres werden Möglichkeiten geboten an aktuellen Forschungsprojekten mitzuwirken. Dabei ist der Einblick in wissenschaftliches Arbeiten möglich und praktische Erfahrungen wechseln sich mit Bürotätigkeiten ab. Weitere Informationen unter www.lazbw.de/karriere Katamaran ab Ostersonntag wieder im Stundentakt Am 31. März wechselt die Reederei in den Sommerfahr- plan. Wichtigste Änderung: Der Kat ist wieder durch- gehend im Stundentakt unterwegs, auch an Sonn- und Feiertagen. Der neue Fahrplan gilt ab Sonntag, 31. März. Die Abfahrts- zeiten in den Häfen Konstanz und Friedrichshafen sind dann stündlich von Montag bis Freitag an Werktagen von 6 Uhr bis 19 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feierta- gen starten die schnellen Schiffe erst um 8 Uhr und sind ebenfalls bis 19 Uhr unterwegs. Besonders attraktiv: bis zum 30. April gilt noch das güns- tige Frühlings-Ticket. Damit fahren Erwachsene für nur 15,70 Euro am selben Tag über den See und zurück, Kin- der zahlen 8,30 Euro. Für Kleingruppen - zwei Erwachse- ne und bis zu drei Kinder - kostet die Hin- und Rückfahrt 39,80 Euro. Weitere Informationen zur Katamaran-Verbindung gibt es unter der Telefonnummer 07531 3639320 oder im Inter- net unter www.der-katamaran.de. Dort kann man auch gleich die Fahrkarten buchen. Bergwacht-Jugend des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Mit spielerischem Ehrgeiz für den Notfall lernen RAVENSBURG - Spiel und Wettbewerb, Fähigkeiten und Wissen stehen im Mittelpunkt bei den Treffen der Berg- wacht-Jugend des DRK-Kreisverbandes Ravensburg. Seit rund einem Jahr zeigen die Anleitenden der Ravensbur- ger Bergwacht bis zu 15 Kindern und Jugendlichen ein- mal im Monat die Grundlagen, um Menschen in Not bei jedem Wetter und in jedem Gelände retten zu können. Die jungen Teilnehmenden lernen spielerisch und haben viel Spaß dabei. Sorgfalt steht an erster Stelle Jedes der anwesenden Kinder hat ein farbiges aufge- rolltes Seil vor sich. Heute ist Knotenkunde. Im Hof der DRK-Zentrale des Kreisverbandes in der Ulmer Straße üben alle zusammen den Achterknoten mit Schlaufe. Anleiterin Judith Schönebeck instruiert mit einer spiele- rischen Übung. Wer seinen Knoten am schnellsten ge- knüpft hat, hat gewonnen. Sie gibt dabei zu bedenken: „Den Knoten exakt zu machen, ist wichtiger, als ihn schnell zu machen. Wenn der Knoten nicht hält, habt ihr sowieso verloren.“ Denn im Ernstfall hängt das eigene Leben da- ran. Der Knoten wird als Einbindeknoten am Klettergurt oder am Standplatz verwendet. Wettstreit spornt an Dann geht es aufgeregt und mit viel Eifer an die Aufga- be. Dafür, dass die meisten Kinder den Knoten an dem Tag erst gelernt haben, meistern sie ihn schon vorbildlich. Manche kennen ihn vom Klettern und haben einen kleinen Vorteil. Später wiederholen die Kids den Knoten mehrmals unter anderem auf einem Bein oder teilweise hinter dem Rücken, immer vom Spiel und Wettstreit angespornt. Die Aufregung ist genauso groß wie der Spaßfaktor. Mit viel Intuition zum Ziel Immer wieder halten die drei Betreuer Judith Schöne- beck, Markus Mayer und Daniel Hennecke die Kinder an, nicht auf ihr Seil zu treten. Hintergrund ist, den sorg- fältigen Umgang mit dem Material zu beherzigen. Denn im Notfall und bei Bergungen muss es in einwandfreiem Zustand sein. Die Aktivitäten der Bergwacht-Jugend fin- den auch im Gelände statt. Bei einem Termin in der Höll in der Ravensburger Weststadt kam die Gebirgstrage zum Einsatz, um eine Person zu retten. Markus Mayer, Leiter der Bergwacht Ravensburg, schildert begeistert, wie die Kids die Trage bereitstellten: „Sie machten ganz intuitiv die dazugehörenden Arbeitsschritte in der richtigen Rei- henfolge.“ Zwei Jungen erklären, dass es den Berg runter einfacher war, den Berg hoch schon ziemlich schwierig. Schuld war auch das rutschige Gelände. So lernen sie, dass die Einsätze der Bergwacht bei jedem Wetter und in jedem Gelände bewältigt werden müssen. Für Kinder ab sechs Jahren Bis zu 15 Kinder ab sechs Jahren können in der Gruppe mitmachen. Die Kinder erzählen auch unter Lachen, wie sie bei einem anderen Mal im Gelände ihre Betreuerin Ju- dith fast vollständig einbanden. Danach riefen sie die 112 - also die Rettungsleitstelle. Am Telefon sollten sie etwa schildern, wo sie sind, was passiert war und ob es Verletz- te gibt. Erst als die Person am anderen Ende es erlaubt habe, hätten sie auflegen dürfen. Auf diese Weise lernen die Kinder und Jugendlichen nicht nur die Grundlagen der Bergwacht, sondern auch des Rettungsdienstes. Jetzt schon ist die Vorfreude über den nächsten Termin groß. Denn dann besuchen sie die Rettungsleitstelle. Spielerischer Gewinn Am Anfang und am Ende der zweistündigen offenen Treffen der Bergwacht-Jugend stehen Spiele. Gefragt, was heute am besten gefallen hat, sagt ein Achtjähriger erfreut: „Dass wir beim Seilziehen gewonnen haben.“ Das Mitmachen bei der Bergwacht-Jugend ist aber auch ohne Sieg ein Gewinn für die Kids. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Für immer mehr Menschen in der Region Boden- see-Oberschwaben wird das Frühjahr zur Qual AOK-Auswertung zeigt: Juckende Augen, eine laufende Nase und Halskratzen sind keine Seltenheit Der Beginn des Frühjahrs hängt für viele Menschen gleichzeitig mit juckenden Augen, laufender Nase und Halskratzen zusammen. Der Pollenflug macht Allergike- rinnen und Allergikern jedes Jahr aufs Neue das Leben schwer. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben, berichtet: „In den letzten Jahren ist die Anzahl der Menschen, die in der Region Bodensee-Oberschwaben an einer Pollen- allergie leiden, gestiegen. Im Bodenseekreis waren 2018 noch 2.404 Menschen von einer Pollenallergie betroffen, 2022 hingegen 2.585. Im Landkreis Ravensburg ist die Zahl von 4.314 auf 4.590 gestiegen und im Landkreis Sig- maringen von 3.051 auf 3.062.“ Aufgrund der steigenden Temperaturen und des Klima- wandels fliegen die Pollen inzwischen immer früher. Die- ses Jahr sind die sogenannten Frühjahrsblüher schon im Winter aus dem Boden geschossen. „Es ist nicht unüblich, dass Allergikerinnen und Allergiker bereits früh im Jahr unter Beschwerden leiden“, so Markus Packmohr weiter. „Der Pollenkalender kann einen Flug von Haselnuss- und Erlenpollen schon im Januar ausweisen. Im März und April machen Birkenpollen Allergikern stark zu schaffen.“ Bei einer Pollenallergie reagiert das Immunsystem auf den Blütenstaub der Pflanzen. Die in Pollen enthaltenen Eiweiße werden beim Kontakt mit den Schleimhäuten freigesetzt. Bei Menschen mit einer Pollenallergie produ- ziert das Immunsystem daraufhin Antikörper, welche ent- zündungsauslösende Stoffe wie beispielsweise Histamin bilden. Das Histamin sorgt für die typischen Symptome wie Juck- und Niesreiz sowie Halskratzen. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr betont: „Die AOK-Auswertung zeigt nur die betroffenen Menschen auf, die tatsächlich in ärztlicher Behandlung waren. Die Anzahl dürfte deutlich höher sein, da viele Allergikerinnen und Allergiker ihre Medikamente rezeptfrei in der Apothe- ke kaufen und einnehmen.“ Wer an einer Pollenallergie leidet, sollte darauf achten, Wäsche nur in Innenräumen zu trocknen, getragene Klei- dung nicht im Schlafzimmer aufzubewahren und nach Regen gründlich zu lüften. Auch spezielle Pollenschutz- gitter an den Fenstern können angebracht werden. Die- se verhindern, dass Pollen in die Wohnräume gelangen. Ein Allergietest beim Arzt klärt, welche Pollen genau Aus- löser der Allergie sind. Vor allem bei akuten Beschwerden helfen Medikamente wie Antihistaminika. Sie wirken ge- gen Juckreiz und Hautausschlag, lindern Schwellungen der Schleimhäute und stoppen Niesattacken. Weitere Informationen gibt es unter www.aok.de, Suche: Heuschnupfen Besonderer Gottesdienst am Karfreitag in Wangen im Allgäu Diakonie Württemberg stellt „Hoffnung für Osteuropa“ in der Stadtkirche vor. Unter dem Thema „Hoffnung wächst, wenn wir Hoff- nung teilen“ gestalten Gäste der Diakonie Württemberg den Gottesdienst am Karfreitag in der Stadtkirche mit. Sie stellen die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ vor, die deutschlandweit in Diakonischen Werken und Landeskir- chen angesiedelt ist. Die Aktion Hoffnung für Osteuropa unterstützt evange- lische und ökumenische Partner in Ländern wie Bosni- en-Herzegowina, Georgien, Griechenland, Polen, Rumä- nien, Russland, Serbien, der Slowakei und der Ukraine. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, ältere oder arbeitslose Menschen, Angehörige von Minderheiten und Menschen aus Kriegsgebieten sind auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Dank des großen Engagements und mit Hilfe von Spenden ist über 30 Jahre ein vielfältiges Netz- werk der Solidarität zwischen Ost und West gewachsen. Gottesdienst am Karfreitag, 29. März 2024, 10 Uhr Evangelische Stadtkirche, Bahnhofsplatz 6, 88239 Wangen im Allgäu „Hoffnung wächst, wenn wir Hoffnung teilen“ Mitwirkende: - Pfarrerin Dr. Elisabeth Jooß, geschäftsführende Pfar- rerin Wangen im Allgäu - Diakon Pétur Thorsteinsson, Geschäftsführer Hoff- nung für Osteuropa, Württemberg - Diakon Matthias Rose, Abteilungsleiter Migration und Internationale Diakonie im Diakonischen Werk Würt- temberg - Matthias Kiefer, Kirchenmusiker Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Frühlingserwachen im Sprachcafé Am Freitag, den 05. April starten wir wieder mit dem Sprach- und Begegnungscafé in der X-Zone in Baienfurt. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kul- turen besser kennenlernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mit- gebracht werden. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 – 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Eieruhr Zunächst müssen die Querspalten des Rätsels gelöst werden. Auf der senkrechten Mittelspal- te ergibt sich dann das Lösungswort. 1. Staudenharz 2. Feld und Wald 3. Salbe 4. Tiroler Kurort 5. moderne Musikrichtung 6. Unfall 7. tätig 8. unweit © D EI KE P RE SS 72 8R 38 R6 Lösung: OSTERMONTAG = 1. ASA, 2. NATUR, 3. CREME, 4. ERL, 5. POP, 6. PANNE, 7. AKTIV, 8. NAH Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger * KW15: Pattonville, Biberach, Hochdorf, Bad Waldsee und Weingarten GESCHÄFTSANZEIGEN Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. 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