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Amtsblatt_2024_01_12_KW02.pdf

Foto: Herr Manthei 2023 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung der Ortsmitte (Dorfplatz + Fischerareal) An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal im Mai 2023 nah- men rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk lag bei dieser Veranstaltung auf der Vorstel- lung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die wahrscheinliche Abfolge der Bauabschnitte und was nacheinander passiert. Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bus- haltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen unserer Vereine besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Außerdem wurde über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten und Projektsteuerer Herrn Gauggel berichtet. Der Baubeginn dieser Maßnahme war dann im Juli 2023. Die Baustelleneinrichtung erfolgte und vorbereitende Maß- Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Januar 2024 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 nahmen wurden getätigt. Nach den Handwerkerferien im August 2023 ging es dann richtig los. Zunächst wurden Beläge, Laternenmasten sowie Ausstattungsgegenstän- de zurückgebaut. Ebenso erfolgte ein teilweiser Rückbau der Buswartehäuschen sowie der Aufbau der Ersatzbus- haltestellen in der Fischerstraße. Danach wurde der Mi- schwasserkanal umverlegt sowie die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Ebenso wurde die gesamte Breitbandin- frastruktur neu- und umverlegt. Der Kreisverkehr konnte Mitte November 2023 wieder freigegeben werden. Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Randeinfassungen in der Küferstraße konnten fer- tiggestellt werden. So ist es kurz vor Weihnachten noch gelungen den Asphalt auf der Küferstraße einzubauen, so dass diese wieder befahrbar ist. Im nächsten Schritt erfolgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Fischerareal Das Fischerareal wird seit Mai 2023 durch eine neue Wohnstraße, die „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbin- det die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Zie- geleistraße. Das Nahwärmenetz wurde im Bereich des Fischerareals zwischen dem Lebensmittelmarkt Feneberg bis hin zur Ziegeleistraße erweitert. So kann beispiels- weise der Bauhof künftig auch über das Nahwärmenetz versorgt werden. Damit wurde eine regenerative Energie- komponente für das Fischerareal geschaffen. Im Bezug auf den Baubeginn der vier vergebenen Baufelder, sind die Projektträger, wie allerorts, in Wartestellung. Stark gestiegene Baupreise, stark gestiegene Bauzinsen, und fehlende Förderprogramme machen der Baubranche aktuell zu schaffen. Nahwärmenetz Die Gemeinde setzt auf die Erweiterung ihres Nahwär- menetzes, wobei ein umweltfreundlicher Energiemix aus Pelletheizung, Hochtemperaturwärmepumpe und Photo- voltaik zum Einsatz kommen wird. Der Gemeinderat hat diesen Schritt mehrheitlich beschlossen. Die Betriebsver- antwortung wird weiterhin vom Bauhof übernommen. Mit einem bereits bestehenden Netz seit 2014, das die Klosterwieseschule, Sporthallen, den Kindergarten, die Schenk-Konrad-Halle und das Rathaus versorgt, liegt der Fokus nun auf der Erweiterung. Schulsanierung Beim Sanierungsprojekt der Klosterwiesenschule wurden 2023 die Rückbauarbeiten sowie die Rohbauarbeiten ab- geschlossen. Das vorhandene Gebäude wurde komplett entkernt und um zwei neue Treppenhäuser erweitert. Die bestehende Struktur wurde statisch und räumlich ertüch- tigt, um den neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufstockung gerecht zu werden. Derzeit laufen die Holzbauarbeiten der Aufstockung, das Stellen der Wände und das Verlegen der Brettsperrholzdecken des neuen Daches. Parallel dazu finden die Dachabdichtungsarbei- ten statt. An den Treppenhäusern haben die Bauarbeiten zu den Alu-Glas-Fassaden begonnen. Im Januar werden die Holzbauarbeiten abgeschlossen und nach Schließen der Gebäudehülle wird mit den Technischen Installationen und den Ausbauarbeiten begonnen. Breitbandausbau Förderbescheid für den Breitbandausbau Im April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förder- bescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminis- ter Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemein- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Lieferung des Hauptverteilers Im Zuge des Breitbandausbaus und der Verlegung der Glasfa- seranschlüsse ist es notwendig, einen Hauptverteiler aufzubau- en. Dieser wird POP-Standort (Point-of-Presence) genannt. Er bildet das Herzstück der Glas- faserverkabelung. Hier befindet sich die gesamte Technikzent- rale. Er bildet die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausan- schlüsse. Der POP-Standort in unserer Gemeinde befindet sich neben der Klosterwiesenschule, auf Höhe des oberen Sportplat- zes. Die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau sind abge- schlossen. Nun wird Glasfaser in die bestehenden Rohre einge- blasen. Diese Arbeiten dauern noch bis Mitte des Jahres 2024. Die voraussichtliche In- betriebnahme wird im Herbst/Winter 2024 erfolgen. Unser Gemeinwesen Wiedereröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach länge- rer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastrono- miebetrieb eröffnet hat. Im März 2023 war es soweit. Ange- boten wird hochwer- tige deutsch-schwä- bische Küche. Egal, ob gemütliches Bei- sammensein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stamm- tische, alles ist in der Gaststätte möglich. Schön, dass Sie da sind, liebe Familie Kaiser! Freundschaftliche Verbundenheit mit Italien Im Mai 2023 war die italienische Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti, bestehend aus dem Bürgermeister der Kom- mune sowie zwei Stadträten, im Schussental zu Besuch. Mit einem Spaziergang durch unsere Gemeinde startete das Zusammentreffen unserer beiden Kommunen. An- schließend lud die Gemeinde Berg zu einem ersten offi- ziellen Empfang im dortigen Rathaus ein. Dort traf man auch auf die Vertreterinnen und Vertreter der benach- barten Kommunen sowie auf weitere italienische Gäste. Abgerundet wurde der Abend mit einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte „Zur Mühle“ in Baindt. Am nächsten Morgen fand der offizielle Empfang aller italie- nischen Gäste in der Gemeinde Baienfurt statt, bevor es anschließend in unser Rathaus ging. Allen Gästen wurde die Gemeinde Baindt anhand einer Präsentation mit vielen Bildern vorgestellt. Im Anschluss unterzeichneten Bürger- meister Nicola Leoni und Bürgermeisterin Simone Rürup eine Freundschaftsurkunde zwischen den Gemeinde Ga- zoldo degli Ippoliti und Baindt. In der Mittagszeit und vor dem Beginn der Feierlichkeiten anlässlich des Blutritts, fuhren die italienischen Gäste nach Weingarten, um sich die Basilika anzuschauen. Der letzte Programmpunkt des Besuchs war ein gemütliches Beisammensein auf dem Hof Elbs. Dort wurden die ankommenden Kutschen, die am nächsten Tag beim Weingartner Blutritt teilnahmen, bei Kaffee, Kuchen und Blasmusik bestaunt. Damit ende- te der Besuch der italienischen Gäste. Mit einem Baindter Gegenbesuch ist in diesem Jahr zu rechnen. Umweltausstellung im Rathaus Im selben Monat konnte die Umweltausstellung „Klima- wandel – Industrielandschaften“ im Baindter Rathaus bestaunt werden. Seit November 2019 engagieren sich Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schülerinnen und Schüler der Achtalschule für Nachhal- tigkeit, Natur und Umwelt. Ihr Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unserer Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei, Bäu- me zu pflanzen, weil sie CO2 aus der Luft aufnehmen, langfristig binden und damit dem Klimawandel entge- genwirken. Durch viele verschiedene Aktionen konnten bereits 1649 neue Bäume gepflanzt werden. Die Ausstel- lung wurde durch Bilder unseres Kunstkreises bereichert und vervollständigt. Fronleichnam Bei der Fronleichnamsprozession 2023 konnten wieder wunderschöne Blumenteppiche und geschmückte Altä- re der Ministrantinnen und Ministranten, der Landjugend und der Landfrauen bewundert werden. In der örtlichen Gemeinschaft dieses kirchliche Fest zu feiern, tut unserem Zusammenhalt gut. Ich danke den handelnden Akteuren, dass an dieser Tradition festgehalten wird. In diesem Jahr wird die Fronleichnamsprozession nach Aussage der Kirchengemeinde ausnahmsweise ausfallen. Da die Ortsmitte noch nicht fertig gestellt und ein genauer Ver- lauf des Prozessionswegs somit schlecht planbar ist und auch das Landesturnfest an diesem Wochenende in den Pfingstferien stattfindet, erscheint diese Entscheidung naheliegend. Das Gemeindefest der katholischen Kirche wird selbstverständlich durchgeführt. Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Im November fand die Hauptübung der Freiwilligen Feu- erwehr gemeinsam mit den Helfern vor Ort des DRK so- wie der DRK – Bereitschaft, der Jugendfeuerwehr und Vertretern der Feuerwehr Baienfurt statt. Auch die Drohnengruppe hat teilgenommen. Im Szenario gab es einen Brand im Technikgebäude einer Biogasan- lage in Sulpach. Übrigens versorgt diese Biogas anlage knapp 30 Gebäude mit Nahwärme. Die Zuschauerinnen und Zuschauer waren begeistert zu sehen, wie reibungslos die Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen abläuft. Im Ernstfall sind wir sehr gut vorbereitet. Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen der örtlichen Hilfskräfte! Martinsumzug Im November 2023 hat traditionell der Martinsumzug stattgefunden. Im Sternmarsch zogen die Kinder von ih- ren Kindergärten zum Festplatz. Dort fand das Martins- spiel statt. Im Anschluss an den Laternenumzug sorgten die Schalmeien auf dem Schulhof für das leibliche Wohl der kleinen und großen Teilnehmer. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind in ihrem Beruf und Alltag sehr gefor- dert, umso schöner, dass es allen ein Anliegen ist, diese Veranstaltung in der Form durchzuführen. Vielen Dank! Nikolausmarkt Anfang Dezember 2023 gab es auch wieder den Niko- lausmarkt. Aufgrund der Baustelle in unserer Ortsmitte, fand dieser auf dem unteren Schulhof statt. Schon heu- te freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2024 auf dem neuen und schönen Dorfplatz! Vereine Narrenzunft Raspler Zunftmeisterempfang + Narrensprung Das Jahr 2023 hat nach einer pande- miebedingten Pause mit dem 15. Narren- sprung mit Zunft- meisterempfang der Narrenzunft Raspler e.V. begonnen. Vor und nach dem Um- zug herrschte in der Schenk-Konrad-Hal- le, im Zelt, auf dem Dorfplatz und bei der Feuerwehr eine tolle und ausgelassene Fasnetsstimmung. Tausende Narren und Zuschauer feier- ten dabei ganz har- monisch. Bei dieser rundum gelungenen Veranstaltung haben sich unsere Raspler und unsere Gemeinde hervorragend prä- sentiert! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag + Kindergar- ten- und Schülerbefreiung Mit dem „Fliegerlied“ wurde am Gumpigen Donnerstag die Baindter Hauptfas- net gestartet. Dabei verkleideten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge- meindeverwaltung als Bautrupp. Hinter- grund sind die zahl- reichen Bauprojekte in der Gemeinde. Beim traditionellen Rathaussturm über- nahm die Narren- zunft Raspler symbolisch den Rathausschlüssel von Bür- germeisterin Simone Rürup. Dieses Jahr konnte die Fasnet wieder ohne Ein- schränkungen stattf inden. Erstmals um- rahmte die Räuberbande Baienfurt-Baindt die Schlüsselübergabe musikalisch. Doch bevor das Rathaus gestürmt wurde, wurden die Baindter Kindergärten sowie die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule befreit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Organisatoren und Mitwirkenden! In diesem Jahr muss bezüglich der Örtlichkeit bei den verschiedenen Fasnetsveranstaltungen aufgrund be- kannter Baustelle in der Ortsmitte improvisiert werden, doch bekommen wir das gut hin. Musikverein Musik+Chor Das Jubiläumsjahr des Musikvereins war 2023 zwar vor- bei, doch stand noch das Event „Musik trifft Chor“ gemein- sam mit dem Baindter Projektchor im März 2023 in der Schenk-Konrad-Halle an. Begeistert waren die Zuhöre- rinnen und Zuhörer von dieser Veranstaltung mit Gänse- hautmomenten und ganz besonderen Klängen! An dieser Stelle sei bemerkt, dass wir einen sehr motivierten Musik- verein haben mit jungen Musikerinnen und Musikern, ge- tragen von erfahrenen Musikanten, der unsere Gemeinde auch beim Festzug zur Eröffnung des Cannstatter Wasens ganz hervorragend vertreten hat. Dorffest des Musikvereins Im Juni fand das Dorffest des Musikvereins auf dem un- teren Schulhof statt. Die große Sanierung des bisherigen blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule machte diese Veränderung notwendig. Viele positive Stimmen haben von der sehr gemütlichen Örtlichkeit und einem gelungenen Fest be- richtet, so dass es kein Problem darstellen dürfte, auch in diesem Jahr noch einmal in dieser Form zu festen. Schalmeien Weinfest der Schalmeien Auch das diesjährige Weinfest fand ausnahmsweise auf dem unteren Schulhof statt und war ebenfalls sehr gelun- gen. Doch bereits jetzt freuen wir uns, wenn das Weinfest wieder in der dann neu gestalteten und für Vereine besser bespielbaren Ortsmitte stattfinden kann. Die Schalmeien stellen in jedem Fall ein tolles Fest auf die Beine, dass aus Baindt nicht wegzudenken ist! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Landjugend Maibaumstellen der Land- jugend mit musikalischer Umrahmung des Musikver- eins Baindt Kurz vor dem 01. Mai 2023 wurde der Maibaum von der Landjugend gestellt. Diese sorgten ebenfalls für eine gute leibliche Versorgung der anwesenden Zuschauerin- nen und Zuschauer. Musi- kalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Musik- verein Baindt. Im diesem Jahr wird die Landjugend ihr Jubiläum zum 75-jäh- rigen Bestehen feiern. Mit unserer Landjugend ha- ben wir eine schlagkräftige Truppe, die anpackt, wenn es gilt und auf die wir uns verlassen können. Sportvereine Meisterschaft der Fußballer und Tischtennisspieler des SV Baindt Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und damit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabtei- lung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltete der SV Baindt im Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Aufstieg der Tennismannschaften Auch für unseren TC war das Jahr 2023 überaus erfolg- reich. Vier Mannschaften des TC Baindt gelang der Auf- stieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die Herren 65 spie- len in der kommenden Saison in der Oberligastaffel, die Herren 50/2 wechseln in die Bezirksklasse 1, die Herren und die U18 jeweils in die Bezirksklasse 2. Wir gratulieren unseren Sportlern sehr herzlich und wün- schen weiterhin viel Erfolg! Reitergruppe Reitturnier + Bau der Reithalle Zum 48. Mal fand im August das Reitturnier in Baindt statt. In diesem Jahr gab es erstmalig einen Hobby-Horse- Wettbewerb auf dem Springplatzt. Insgesamt 20 Teil- nehmerinnen, aufgeteilt in zwei Altersklassen, haben am Wettbewerb teilgenommen. Foto: Herr Manthei Beim Hobby-Horse-Wettbewerb muss ein Parcours auf Zeit und möglichst fehlerfrei absolviert werden. Im ver- gangenen Jahr wurde auch nach einem zähen doch er- folgreichen Zielabweichungsverfahren mit dem Bau der Reithalle begonnen. Im Vorfeld fanden zahlreiche verein- sinterne Bauausschusssitzungen statt. Im Frühjahr 2023 wurde die Fläche dann vorbereitet und Fundamente ge- setzt und zahlreiche Leitungen verlegt. Das Gerüst konnte im September 2023 gestellt werden. Daraufhin folgten Zimmerarbeiten im Bereich des Dachs. Im Oktober 2023 fand eine erste Pflanzaktion statt, um einen ökologischen Ausgleich für den Bau der Reithalle zu schaffen. Im No- vember standen Elektroarbeiten sowie der Einbau der Fenster an. Darüber hinaus konnte ein Richtfest für alle Mitglieder gefeiert werden. Ab sofort können die ersten Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Reiterinnen und Reiter in der neuen Reithalle reiten. Pri- ma, was hier auf die Beine gestellt wurde! 20 Jahre Kinderchor Anlässlich des 20-jähri- gen Bestehens des Baindter Kinderchors fand im Juni ein Famili- engottesdienst auf der Wiese unterhalb der Kirche statt. Bereits seit 2003 besteht der Nach- wuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kap- pler. 25 Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis 12 Jahren tra- gen mit viel Spaß und Engagement zum Ge- lingen von vielen Veran- staltungen in unserer Gemeinde bei. Danke für Euer Tun! Daseinsvorsorge Neues Feuerwehrfahrzeug - Löschgruppenfahrzeug LF 20 Im vergangenen Jahr wurde für die Freiwillige Feuerwehr Baindt ein neues Löschgruppenfahrzeug angeschafft. So verfügt unsere Feuerwehr nun über ein weiteres moder- nes Einsatzmittel für einen universellen Anwendungs- bereich. Das Allradfahrzeug mit Platz für neun Feuer- wehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahr- gutunfällen können Erstmaßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Ge- sundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991 und wird am Sonntag, den 17. März 2024 in feierlichen Rahmen geweiht. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Sep- tember 2023 öffentlich die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof beschlossen. Unsere Feuerwehrleute, die im Ehrenamt tätig sind, sollen beste Arbeitsvoraussetzungen vorfinden. Ziel ist es den Anbau bis Mitte des Jahres 2025, in dem die Freiwillige Feuer- wehr Baindt Ihr Jubiläum zum 150-jährigen Bestehen feiert, fertig zu stellen. Sturmschäden 11. Juli 2023 Mitte Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinterließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleis- ten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Der Einsatz der Frei- willigen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Aner- kennung und Dankbarkeit. Ebenso bedanken wir uns bei allen Mitarbeitenden unseres Bauhofs, denn dieser war noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. Unterbringung Geflüchteter Angesichts der fortwährenden Herausforderungen im Umgang mit der Unterbringung von Geflüchteten bot die Besichtigung der kürzlich errichteten Wohncontaineran- lage in der Friesenhäusler Straße 14 am 08. Januar 2024 einen Überblick über die sich entwickelnde Situation. Die Wohncontaineranlage wurde als Antwort auf die hohe Anzahl an Geflüchteten geschaffen und soll adäquaten Wohnraum sowie lokale Unterstützung bereitstellen. Die Besichtigung ermöglichte den Teilnehmenden, sich vor dem Bezug ein Bild von den Wohnverhältnissen zu ma- chen und dabei Fragen zur Belegung sowie zum weiteren Ablauf zu klären. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wohnen in Baindt Baugebiete Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungs- gerichts zum §13b Baugesetzbuch (BauGB) hat den Ge- meinderat sehr beschäftigt. Dieses Urteil besagt, dass der Paragraph nicht mit EU-Recht vereinbar und somit nicht anwendbar ist. Das kleine Baugebiet mit acht Bauplätzen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser „Grünenberg – Stöck- lisstraße“ wurde mit Hilfe des § 13 b BauGB entwickelt. Die jungen Familien, die hier einen Bauplatz erworben haben waren stark verunsichert und in Sorge, ob sich deren Traum vom eigenen Häuschen noch verwirklichen lässt. Glücklicherweise konnten die Baugenehmigungen mit einiger Verzögerung dann doch erteilt werden und so entsteht bereits das eine oder andere Eigenheim. Insgesamt ist festzustellen, dass der Wohnungsdruck in Baindt und im Schussental nach wie vor vorhanden und die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen gegeben ist. So stehen mit den Baugebieten Lilienstraße und Bühl zwei weitere Gebiete zur Erschließung an. Beide Bebauungspläne wurden nach dem § 13b BauGB aufge- stellt. Nach Eintritt der Rechtskraft eines Bebauungspla- nes besteht ein Jahr Zeit, um diesen formell zu rügen. Der Bebauungsplan Bühl wurde von Seiten des NABU gerügt. Er muss nun daher in einem förmlichen Verfahren geheilt werden. Beim Bebauungsplan Lilienstraße bestand die dargestellte Problematik nicht. Der Bebauungsplan kann somit nicht mehr im Wege der Normenkontrolle angegrif- fen werden. Er hat Bestandskraft erlangt und ist Grundla- ge für Genehmigungsentscheidungen. Aus diesem Grund hat das Gremium beschlossen das Baugebiet Lilienstraße zu erschließen. Mit der Erschließung sollen Erdwärmeboh- rungen getätigt werden, so dass die späteren Erwerber bereits eine Energiequelle auf ihrem Grundstück mit er- werben. Erdwärme zählt zu den umweltfreundlichsten Energiequellen, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen. Natur und Klimaschutz Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Mitte Februar 2023 haben die Baustel- leneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Unterboden für die Hochwasserschutzmaß- nahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff auf einen Regenwasserkanal inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Mitte März 2023 begannen dann die eigentlichen Bauarbeiten. Die Gesamtmaßnah- me beläuft sich auf 1.700.000 Euro, Fördermittel stehen dabei zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommunen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versie- gelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Möglichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Klimamobilitätsplan im Gemeinderat beschlossen Oft wurde in Projekt- und Steuerungsgruppen und in den Gremien der Kommunen des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental (GMS) über den Klimamobilitätsplan dis- Bild: Ziele des Klimamobilitätsplans, Auszug aus der Präsentation im Gemeinderat im November 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 kutiert und beraten. Endlich, in der Gemeinderatssitzung im November, wurde Beschluss gefasst. Grundsätzlich ist hierzu festzuhalten, dass sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im GMS in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Das wiederum bedeutet, mehr Ver- kehr und neue Herausforderungen. Um weiterhin erfolg- reich zu sein und gut leben zu können, bedarf es einer kon- tinuierlichen Anpassung unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und So- ziales. Dies gelingt nur durch ganzheitliches Handeln und dabei sind wir alle gefordert unseren Beitrag zu leisten! Stadtradeln Insgesamt drei Wo- chen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadt- radeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zu- rück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zu- rückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen 2023 teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Ras- pler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zu- rück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 aktiven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunst- kreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Unser Ziel in 2024 muss sein mehr Kilometer als 2022 zu radeln! Mitfahrplattform PENDLA Das Online-Portal PENDLA ist seit Herbst 2023 auch für Pendlerinnen und Pendler der Gemeinde Baindt verfüg- bar. Ziel der Plattform ist es, Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte zu bilden, um einerseits einen Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, ebenso aber auch einen Bei- trag zum Klimaschutz und zur Entlastung des eigenen Geldbeutels zu leisten. Möglicherweise entstehen durch die Plattform auch unterhaltsame sowie bequeme Fahr- ten zum Arbeitsplatz. Im Online-Portal werden Personen angezeigt, die regelmäßig den gleichen bzw. einen ähnli- chen Weg mit dem PKW zur Arbeit fahren. Über den Link https://baindt.pendla.com/de kommen Sie ganz prob- lemlos zum Online-Portal. Schnellladesäule Feneberg Im Rahmen der Bundesförderung auf Gewährung einer Ladeinfrastruktur vor Ort hat die Gemeinde in Zusam- menarbeit mit der Numbat GmbH eine Schnellladesäule auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarkts Feneberg errichtet. Dabei handelt es sich um die erste öffentlich zugängliche Schnellladesäule in der Ortsmitte unserer Gemeinde. Windpark Altdorfer Wald – Energiedialog Im Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Alt- dorfer Wald GmbH die Gemeinderätinnen und Gemein- deräte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute zu einem ersten Informationsabend ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung erläuterte der Vorhaben- träger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Vorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Eine Be- sonderheit bildet der Bereich „Dialog“. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmä- ßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Rei- he aus. In diesem Zusammenhang findet am 18. Januar 2024 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Baienfurt eine Veranstaltung zum Thema „Warum Windräder in Oberschwaben“ statt zu der unsere Bürgerinnen und Bür- ger herzlich eingeladen sind. Die Beiträge der Info-Reihe werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage unter www.baindt.de ➞ Umwelt & Verkehr ➞ Regenerative Energien veröffentlicht. Nähere Informationen zum Pro- jekt finden Sie unter www.windpark-altdorferwald.de. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderats Gleich zu Beginn des vergangenen Jahres fand eine zwei- tätige Klausurtagung des Gemeinderats zum Thema „so geht KiTa – so geht KiTa Baindt“ statt. Die Gemeinde hat mir ihrer Kommunalpolitik die Belange von Kindern und jungen Familien konsequent im Blick und das stellt uns auch vor große Aufgaben. Bei der Klausur- tagung ging es darum, einen gemeinsamen Kenntnis- stand zu den strukturellen und betrieblichen Anforde- rungen der institutionellen Kindertagesbetreuung zu erschließen. Doch der Gemein- derat befasst sich in seinen Sitzungen neben diesem The- ma noch mit vielen weiteren Themen, von der 4. Reini- gungsstufe in der Kläranlage, über die Klage gegen den Regionalverband im Zusammenhang mit dem Kiesabbau im Bereich unserer Wasserquelle, bis hin zur Ausrich- tung unseres Nahwärmenetzes, die Arbeit im Gremium ist spannend und abwechslungsreich. An dieser Stelle danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für deren Engagement und die viele Zeit, die sie für unser Gemeinwohl aufbringen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung und Betreuung Kindertagesstätten Die Situation in den Kindergärten, Land auf und Land ab, stellt alle Beteiligten vor beträchtliche Herausforderun- gen. Im Jahr 2022 wurde der Prozess zur Strukturierung des kommunalen Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, rein rechtlich bestehend aus drei Kindertagesstätten, ein- geleitet. Wir freuen uns sehr, dass zum Ende des Jahres alle drei Einrichtungen mit hervorragend ausgebildeten Leitungen besetzt sind. Wir können auf engagierte Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bauen, die den Umstruk- turierungsprozess konstruktiv und motiviert begleitet ha- ben. Die Veränderung brachte neue Module mit sich, die im Sommer 2023 beschlossen wurden. Das oberste Ziel dieses Schrittes war es, eine rechtlich einwandfreie und qualitativ hochwertige Betreuungslandschaft für alle Bedarfe der Familien in Baindt zu gewährleisten. Mit dieser Entwicklung gehen wir optimistisch ins neue Jahr und sind zuversichtlich, dass die neu geschaffenen Strukturen die Bedürfnisse der Familien in unserer Ge- meinde bestmöglich erfüllen werden. Aufstockung der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule konn- te mit dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2023 von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Auch in ländlichen Strukturen trägt dich Schulsozialarbeit dazu bei, positive Lern- und Lebensbedingungen zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Die Arbeit, die von Seiten der Zieglerschen geleistet wird, ist ganz hervorragend und wir sind gut aufgestellt. Vielen Dank unseren Baindterinnen und Baindtern für all ihr Tun für unser Gemeinwesen im Jahr 2023! Natürlich wäre es möglich, diesen Rückblick um viele weitere Themen und schöne Erlebnisse zu ergänzen, doch sollen dies nur Impressionen aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 äußerst leistungsstark und hochmotiviert. Ich danke den Kollegin- nen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kin- dergärten und den Betreuungskräften in der Klosterwiesenschule. Wir sind ein tolles Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für Ihre Unterstützung. Über zahlreiche komplexe und fordernde Themen hat das Gremium gute und mutige Entscheidungen getroffen. Ich bin sehr dankbar für das wertschät- zende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat. Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftliche Situation angespannt ist, müssen wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen. Dazu gehören die Schaffung erstklassiger Bildungschancen für unsere Kinder und somit die Renovierung unserer Schule sowie die Neugestaltung der Orts- mitte. Die Chance im Rahmen einer Ortskernsanierung mit guter Förderung eine qualitativ hochwertige Ortsmitte schaffen zu können, ist unbedingt zu ergreifen. Wir gestalten damit die Zukunft unserer Gemeinde für die nächsten Jahrzehnte! Neben unseren örtlichen Themen, beherrschen Krisen, weltweit Kriege und Unruhen das Geschehen in unserer Welt. Am Ende des Tages sind auch die Kommunen gefordert und müssen handeln. Daraus resultiert beispielsweise die Unterbringung zahlreicher Geflüchteter auch in unserer Gemeinde. Wir haben ein starkes Ge- meinwesen, Menschen, die sich in unseren Vereinen, örtlichen Institutionen, Kirchen oder einfach im Stillen ein- bringen und füreinander da sind. Das Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, allen örtlichen Hilfskräften ist hervorragend, wir können uns in Baindt aufeinander verlassen. Herzlichen Dank Ihnen allen! Das ist in diesen fordernden Zeiten ein wirklich gutes Gefühl! Auch das Jahr 2024 wird uns einiges abverlangen und uns vor große Aufgaben stellen, doch haben wir gute Vor- aussetzungen, diese zu meistern. Für Baindt wird das auch ein Jahr sein, in dem große Baumaßnahmen fertigge- stellt werden und wir beispielsweise die neu gestaltete Ortsmitte und das sanierte Schulgebäude einweihen dürfen. Doch auch bei der Fahrzeugweihe unseres neuen Feuerwehrfahrzeuges, beim Landesturnfest, beim Jubiläum der Landjugend, um nur einen kleinen Ausschnitt unserer örtlichen Festivitäten zu nennen, haben wir Grund, zusam- men zu kommen und miteinander zu feiern. Lassen Sie uns zuversichtlich und hoffnungsvoll nach vorne blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2024 das Allerbeste, Gesundheit und Gottes Segen und viele wundervolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 am Samstag, 13.01.2024 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2024 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Neugestaltung Ortsmitte Unterbrechung der Arbeiten am Dorfplatz aufgrund von Dauerfrost Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in die- ser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Die Bau- firma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeinde- verwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der da- rauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und informie- ren Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2024 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://wzko.komuna.net/Citizen/227 Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Festsetzung der Grundsteuer 2024 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2024 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebe- sätze für die Grundsteuer 2024 betragen wie im Vorjahr • 370 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 450 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 12. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2024 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2024 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 fol- gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 be- schlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträge 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 € § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb ei- nes Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendun- gen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leisten- den Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bis- her fest gesetz- te (Ge- samt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Ein- träge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586750 1.3 Veranschlag- tes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentli- che Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentli- che Aufwendung 0 0 0 1.6 Veranschlag- tes Sonderergeb- nis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlag- tes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmit- telüberschus- s/-bedarf des Ergebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlun- gen aus Finanzie- rungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veran- schlagter Fi- nanzierungsmit- telüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlag- te Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Fi- nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bishe- rigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von BadenWürttemberg. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landrat- samt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Januar und Sonntag, 14. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Sonntag, 14. Januar Rosen-Apotheke Weingarten, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 35 13 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Flüchtlingsarbeit Helferkeis Asyl Aktuelles aus dem Helferkreis Asyl In Baindt leben derzeit ca 160 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Die Menschen sind zum großen Teil kommunal unterge- bracht, sei es in von der Gemeinde angemieteten Woh- nungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften. Glück- licherweise gibt es aber auch immer wieder Bürger, die ihren Wohnraum privat vermieten. All denjenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, gebührt ein ganz herz- liches Dankeschön, denn viele der geflüchteten Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Auch das Thema „Arbeitssuche“ beschäftigt viele dieser Menschen, vor allem eben diejenigen, die aufgrund ihres Status arbeiten dürfen. Einige, die schon seit 2016 hier sind, haben es geschafft, Ausbildungsplätze und auch unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen, z.B. bei Fir- men wie Kiesel, Dachser, Sprinz. Das Engagement unseres Helferkreises besteht derzeit hauptsächlich aus Einzelfallhilfe, sei es Unterstützung beim Erlernen der Sprache, bei Behördengängen, Stellen von Einträgen, Bewerbungen. Einen lieben Weihnachtsgruß gab es im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien, die kommunal un- tergebracht sind, verpackten und verteilten wir kleine Geschenke. Die Kleinen bekamen etwas zum Spielen und die Großen durften sich mit einem Gutschein selbst einen Wunsch erfüllen. Etwas zum Naschen durfte natürlich nicht fehlen. Bei unserem Treffen im Dezember mussten wir uns von unserer bisherigen Integrationsmanagerin, Regina Schnell, verabschieden. Sie wird sich aus privaten Gründen beruflich verändern und Richtung Biberach umziehen. Mit einem Blumengruß und einem Einkehrgutschein bedank- ten wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir werden sie vermissen! Ihre Nachfolgerin konnten wir bereits kurz kennenlernen und freuen uns auf ein gutes Miteinander. Spannend wird es in den nächsten Wochen werden, wenn die neue Unterkunft belegt wird. Sie ist eingerichtet für 57 Personen und wird voraussichtlich im Februar belegt werden. Allerdings sind genaue Aussagen schwierig, denn die Zuwanderung geflüchteter Menschen ändert sich oft auch kurzfristig. Immer wieder bekommen wir Anfragen wegen Spenden von Bürgern, z.B. Fahrräder, Haushaltswaren, Einrich- tungsgegenstände...... Gerne dürfen Sie sich bei uns mel- den. Wir fragen dann bei den Menschen nach, ob Bedarf besteht, stellen dann den Kontakt her oder organisieren eine Übergabe. Ein Dankeschön an alle Spender und Helfer! Wir freuen uns über jegliche Hilfe und Unterstützung aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch re- gelmäßig. Vorallem beim Erlernen der Sprache gibt es immer Bedarf, da die Menschen teilweise lange darauf warten müssen bis sie an einem Deutschkurs teilneh- men können. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Baindt Veranstaltungskalender Januar 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13.+14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Alle Jahre wieder - Rückblick auf die Weih- nachtszeit Alle Jahre wieder öffneten sich die Türen zum Adventskaffee im Kindergarten St. Martin. Hier konnten sich Eltern mit ihren Kindern oder auch anderen Gemeindemitgliedern Punsch, Waffeln und Laugenbrezeln schmecken lassen. Durch die tatkräftige Unterstützung vieler Eltern fand in dieser Woche jeder ei- nen geeigneten Termin zum gemütlichen Beisammensein. Bald schon kündigte sich hoher Besuch im Kindergar- ten an. Der Bischof Nikolaus besuchte mit seinem Helfer Knecht Ruprecht die Kindergartengruppen und die gan- zen Kleinen in der Krippe. Wie immer hatte er auch leckere Geschenke in seinem Korb für alle dabei. An Mandarinen, Lebkuchen und natürlich auch den beliebten Spekulati- us hatte er gedacht. Die Leckereien wurden dann in den alltäglichen Adventskreisen verspeist. Bald war es auch schon an der Zeit, für die alle Jahre wieder- kehrende Weih- nachtsfeier mit Eltern und Ge- schwistern vor- zubereiten. Im weihnachtl ich geschmückten Hof der Villa konnte man vie- le verkleidete Kinder sehen, die als Schafe, Hirten, Soldaten, Engel, Gast- wirte die Weihnachtsgeschichte spielten. In diesem Sinne auf Weihnachten eingestimmt konnten sich alle Gäste und Mitwirkende bei Kinderpunsch, Glühwein, Saitenwurst und Käsebrötchen stärken. Viele helfende Hände mach- ten am Schluss ein schnelles Ende. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr in irgendeiner Weise unterstützt haben! Wir wünschen allen ein gesegnetes neues Jahr 2024! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Advents- und Weihnachtszeit in der Klos- terwiesenschule Der Dezember und somit die Weihnachts- zeit brachte unheimlich vielfältige Momente mit sich: Nachdem der UNICEF-Tag schon ein voller Er- folg war und mit den ersten 300,00 Euro das Kässchen zum Klingeln brachte, sammelten unsere Schülerinnen und Schüler weiter ganz fleißig jeden Cent, um von Krieg und Not gebeutelte Kinder auf der ganzen Welt zu un- terstützen. Unser Adventssingen am Montagmorgen brachte für unsere Kinder in heimeligem, noch dämmerigem Licht z.B. im großen Kreis gesungene Lieder, verschiedene Gedich- te, spannende Geschichten oder kleine Musikstücke der Bläserklasse. Drei Mal durften wir so zusammenkommen und es ist jedes Mal etwas ganz besonderes. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 An der „Wunschsterne-Aktion“ der Kinderstiftung Ra- vensburg nahmen unsere Religionskinder der Klassen 3 und 4 in Weingarten teil. Jedes Kind wurde mit einem He- bekran in luftige Höhen befördert und durfte den selbst- gestalteten Stern am Weihnachtsbaum auf dem Müns- terplatz aufhängen. Vielleicht hat die ein oder andere Familie den großen, stattlichen Baum ja bewundert? Ein Foto dieses wunderschönen Weihnachtsbaums zierte je- denfalls in diesem Jahr unsere schulische Weihnachts- karte. Am vorletzten Schultag stand alles unter dem Motto “Flashmob auf dem Weihnachtsmarkt“, das Weih- nachtsstück, welches beide Theater-AGs, der Chor und die Aerobic-AG einstudiert hatten und welches unter gro- ßem Publikum in der Sporthalle mit einem fantastischen Bühnenbild und auch passgenauen Kleidern aufgeführt wurde. Die Kinder übertrafen sich selbst und das Publi- kum spendete einen minutenlangen, riesigen Applaus. Leider war uns das Wetter nicht ganz so wohl gesonnen, denn es graupelte und war eisig kalt . Dennoch ließen sich die Kinder und die Eltern leckeren Punsch und Waf- feln im Foyer schmecken, die der Elternbeirat zum Kauf angeboten hatte. Am nächsten Tag, dem letzten Schultag, traf sich die Schulgemeinde mit all ihren Lehrerinnen in der Kirche St. Johannes Baptist zum ökumenischen Weihnachtsgottes- dienst. “Das schönste Geschenk“ – die Geschichte von Max Bollinger, die von Liedern umrahmt wurde, zeigte den Kindern auf eindrucksvolle Art und Weise, wie ein Narr, trotz dass er alles hergegeben hatte, am Ende sehr glück- lich war. Mit Spannung erwarteten die Kinder am Ende des Gottesdienstes, wie hoch der diesjährige gesammel- te Geldbetrag für UNICEF ausfallen würde. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte von zwei Drittklässlern sage und schreibe 930,00 € entgegennehmen – ein großarti- ges Ergebnis, über das sich alle freuten! Die letzten beiden Unterrichtsstunden verbrachten die Schülerinnen und Schüler teils mit gemeinsamem Früh- stück, mit gemeinschaftlichen Spielen oder tauschten sich über die Ferien mit dem bevorstehenden Weihnachts- fest aus. Ich bedanke mich nochmals von Herzen bei unseren Schü- lerinnen und Schülern, bei unseren Lehrerinnen, ohne die all das nicht möglich gewesen wäre und allen, die dazu beigetragen haben, dass wir so viele unvergessliche Mo- mente genießen durften. Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 18.01., 22.02., 14.03.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Mehrstimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 16.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Bekanntmachung Finanzamt Überlingen über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der Gemeinde Baindt Gemarkungen Baindt werden in der Zeit vom 15.01.2024 bis15.02.2024 in den Diensträumen des Finanzamt Ravensburg Bronerplatz 10 88250 Weingarten Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und das Schätzungsbuch, in dem die Ergebnisse der Bodenschät- zung (Nachschätzung) niedergelegt sind. Die offengeleg- ten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids über die Ergebnisse der Bodenschätzung ein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Ei- gentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Ein- spruch einlegen. Dieser ist bei dem oben genannten Fi- nanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Mo- nat. Sie beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die Schätzungsergebnisse rechtskräftig, soweit kein Einspruch eingelegt ist. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schlichthärle (VT / ALS) unter der Rufnummer 0751 403-222. Bemerkungen: Bitte telefonische Terminvereinbarung. Ort, Datum Weingarten: 11.12.2023 Neher, Klaus (Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger) „Viertklässler-Tag“ an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024 Die Realschule Weingarten lädt Schülerinnen, Schüler und Eltern der 4. Klassen am Freitag, 26. Januar 2024 von 16.00 bis 18.30 Uhr zum Viertklässler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musikalische Darbietun- gen des Bläserprojekts und viele Mitmachangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. El- tern und Schüler haben die Möglichkeit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Zusätzlich besteht an zwei Infoabenden die Gelegenheit für Eltern, sich zu informieren. Die Elternabende finden am Dienstag, 16. Januar 2024 und Montag, 26. Febru- ar 2024, jeweils um 18.30 Uhr im Neubau der Realschule statt. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2024 Landkreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschu- le für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtun- gen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schü- lerabend ein. Der Schülerabend 2024 findet am Freitag, den 26. Ja- nuar 2024 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88364 Wolfegg, Rötenbacher Str. 35 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studie- renden einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Fachtagung für Milchviehhalter/-innen am 19. Januar in Bad Waldsee-Gaisbeuren Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt veranstal- tet zusammen mit weiteren Partnern der beruflichen Er- wachsenenbildung seine traditionelle Fachtagung für Milchviehhalter/-innen im Januar 2024 wieder als ganz- tägige Präsenz-Veranstaltung. Sie findet am Freitag, 19. Januar 2024 ab 9:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Waldsee-Gaisbeuren statt. Am Vormittag ist das Schwerpunktthema das geänder- te Tierarzneimittelrecht mit seinen Auswirkungen auf Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Milchviehhaltungen und deren Reaktionsmöglichkeiten. Frau Dr. Thalwitzer, Veterinäramt Ravensburg und Frau Weigele, Landwirtschaftsamt Ravensburg informieren zum rechtlichen Rahmen des Medikamenten- und Anti- biotikaeinsatzes, insbesondere auch zur Dokumentation und zum Maßnahmenplan. Herr Ziegler vom Landwirt- schaftsbetrieb der Technischen Hochschule Bingen und Frau Müller von der Agrarberatung Allgäu gehen auf die praktischen Maßnahmen zur Verringerung des Antibioti- kaeinsatzes ein. Nachmittags steht die zunehmende psy- chische Belastung von Landwirtinnen und Landwirten im Mittelpunkt. Frau Mayer von der Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) wird über deren Angebote zum Umgang mit Stress informieren. Stefan Leichenauer, als Landwirt selbst von Burnout betroffen, berichtet über sei- ne Erfahrungen über den Weg in die Krankheit und wieder heraus aus der Krankheit. Dr. Steve Truöl, Chefarzt der Abteilung Depression am ZfP Südwürttemberg Standort Weissenau, wird erläutern, wie sich Depressionen äußern und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Mitveranstalter der Fachtagung sind die Kreisbauernver- bände Allgäu-Oberschwaben und Tettnang, die Milch- vieh-Beratungsdienste Leutkirch und Ravensburg sowie die Vereine landwirtschaftlicher Fortbildung im Kreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsver- hältnisse und Berufsgruppen Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungs- beitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Brut- tolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden. Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversi- cherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbe- zahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständi- ge und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich. Änderungen für Mini- und Midi-Jobber Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Ren- tenansprüche vermindern. Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Einladung zu Info-Veranstaltungen in Weingarten, Friedrichshafen, Wangen und Überlingen Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Januar und Februar 2024. AMALIE begleitet und unterstützt als ambulanter Kinder- und Jugendhospiz- dienst im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis Fa- milien, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Le- benserwartung haben oder lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diag- nosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendliche, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Ko- operationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stif- tung Liebenau. Ehrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Ge- schwistern zu spielen, Hausaufgaben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mit zu tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglie- der mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Männer und Frauen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Wel- tanschauungen, aus unterschiedlichen Lebenssituatio- nen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervision, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schweigepflicht. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und Familien im Landkreis Ra- vensburg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Am 23. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 30. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margaretenstraße 41 Am 31. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Am 1. Februar 2024 um 19.00 Uhr in Überlingen, Evange- lisches Freizeitheim Lindenwiese e.V., Lindenbühlstr. 50 Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die AMALIE-Koordinatorinnen berichten, was die Quali- fizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher aus- tauschen. Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Januar - 21. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Gott allen Lebens, Gott meines Lebens, du weckst in uns Sehnsucht nach Neubeginn. Lass uns miteinander gut leben, denn du bist schon unter uns. Gib uns den Mut zu tun, was zum Frieden führt und lass mich deinen Segen für jede Stunde erwarten. Amen Samstag, 13. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alina Michelberger, Emilia Stotz (†Karl Bohner, Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Fel- der) Dienstag, 16. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 16.45 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof- Sproll Saal Donnerstag, 18. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Johannes 1,16 Donnerstag, 11. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 12. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sonntag, 14. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 15. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 17. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 21. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Nicht gerade zuversichtlich starten nach aktuellen Um- fragen viele Menschen ins neue Jahr. Die Krisen aus dem alten werden auch ins neue Jahr mitgenommen. – Mitten in dieser Krisenmü- digkeit und Perspektivlosig- keit unserer Tage hören wir auf den Wochenspruch, der uns vor Augen malt, welche Perspektive Gott für uns hat: In Jesus kommt er mitten hinein in unsere Situation und mit ihm Hoffnung, Kraft und alles, was wir zu einem Leben brauchen, das an sein Ziel kommt. In diesem Sinne gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr, denn das Entscheidende bleibt, egal was es bringt: Gott bleibt in Jesus mit seiner ganzen Fülle in unserem Leben präsent – auch 2024! Ein gesegnetes neues Jahr! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Ge- meindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evan- gelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abwei- sen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemein- samen Lesen, Diskutieren und Ent- decken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 8. Februar. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gesprä- che in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 28. Ja- nuar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Januar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem ersten Frauen- kreistermin 2024 ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pfarrer Schöberl wird mit uns über die diesjährige Jah- reslosung „Alles was ihr tut, geschehe in Liebe“ 1. Ko- rinther 16, 14 sprechen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Wir wünschen allen ein kreatives neu- es Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Januar 8.1. Hubert Gärtner: „Winterlandschaft“ im Aquarell Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportangebot 2024 Sporthalle Baindt Athletik-/Fitness-Training ab 16 Jahre Montags von 20:30 bis 22:00 Uhr Christian Staud 0176-80420095, staud.christian@gmail.com Frauenturnen Montags von 19:15 bis 20:15 Uhr Nina Assanti, 0151-15357191 Fun & Fit – Fitness für Frauen und Männer ab 30 Jahren Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr Karin Halder 07502-911182 Jedermann-Sport – Gymnastik und Spiele für Männer Mittwochs von 20:00 bis 21:30 Uhr Heiner Kern, 0170-7721771 Die Pampersflitzer Mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr Nathalie Rinczi, 0151-22669057 Eltern-Kind-Turnen „Die Turnzwerge“ Dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr Viola Sonnier und Stephanie Remy 0176-36366724 „Speedys“, Breitensport für Grundschüler Freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr Annika Busalt und Nadja Becher 0176-30580527 „Sportys“ – Breitensport ab Klasse 5 Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr Inken Lottermoser und Nina Assanti 0173-6629604 Sport für 4-5 jährige Kinder Freitags von 16:15 bis 17:15 Uhr Doris Alber, Nadja Becher und Angelika Federau 0160-93481693 Zumba-Kurs Donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr Angela Tanner, 0160-96215741 Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Nach einem Jahr, beginnt endlich wieder die närrische Zeit. Auch Wir Raspler sind aktiv und werden die Schellen nicht still halten. Am vergangenen Wochenende waren wir bereits in Lauin- gen auf den Straßen. Am Samstag, 13. Januar 2024 springen wir in Neura- vensburg. Busabfahrt Tennishalle: 11:45 Uhr Umzugsbeginn: 13:30 Uhr Laufnummer: 28 Am Abend freuen wir uns auf unser jährliches Maskenbe- freien, das aufgrund von Umbaumaßnahmen, auf dem Mühleparkplatz stattfindet. Beginn: 19:00 Uhr Das zweite Fasnetswochenende schließen wir dann am Sonntag, 14. Januar 2024 mit dem Umzug in Langenar- gen. Busabfahrt Tennishalle: 12:00 Uhr Umzugsbeginn: 14:00 Uhr Laufnummer: 50 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Hört Ihr Leut und lasst Euch sagen...“ Herzliche Einladung zur Nachtwächtertour in Wolfegg am Donnerstag, 25.01.2024 um 18.30 Uhr. Dauer ca. 1,25 h. Franz Frick lässt dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit le- bendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Tennishalle in Baindt und fahren anschließend in Fahrgemeinschaften nach Wolfegg, Treffpunkt Kreissparkasse in Wolfegg. Anschlie- ßende Einkehr in Rossberg im Bräuhaus. Bitte um Anmel- dung für diese Veranstaltung bis spätestens 20.01.2024 bei Doris Sonntag, Tel. 1035, Lucia Kränkle, Tel. 7953 oder Bärbel Schad, Tel. 911783. Voranzeige: Berger Frauenfasnet am 26.01.2024 im Bür- gersall in Berg, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr. Ball der Vereine am 27.01.2024 in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr........DA GE- HEN WIR DOCH GEMEINSAM HIN...... Programm Februar: Am Dienstag, 27.02.2024 kommt Frau Sigrun Kiehnle-Hohwy zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal mit ihrem Impulsvortrag: Resilienz und Beweg- lichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Im Voraus dieser Veranstaltung laden wir alle Mitglie- der zu einer außerordentlichen Mitgliederversamm- lung ein. Beginn 19.30 Uhr Die Vereinssatzung bedarf nochmals eines Beschlusses der Neufassung durch die Mitglieder. Die Satzung kann in den nächsten 14 Tagen bei unserer Vorständin eingesehen werden. Es handelt sich um die gleiche Fassung, deren Änderungen bereits 2023 beschlossen wurden. Bei Interesse bitte bei Doris Sonntag melden. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Hier darf sich natürlich jeder private Haushalt melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2024 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 23.02.2024 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführer/in für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2024 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 01.02.2024 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Spaßvolleyballturnier & Heimspieltag Das neue Jahr startete aus Volleyballsicht höchst aktiv mit dem Spaßvolleyballturnier am 06.01.2024 in Blitzenreute. Sieben Baind- ter aus beiden Mannschaften starteten gemeinsam als „Monsterblock“ durch und konnten nach kurzer Findungs- phase auf teilweise neuen Positionen einen tollen 9. Platz erspielen. Am morgigen Samstag, 13.01.2024 beginnt für die VLJ Baindt 1 die Rückrunde. Der Heimspieltag beginnt um 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Wir freuen uns sehr über lautstarke Unterstützung und hoffen auf viele Punkte gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und die TSG Leutkirch. Der Baindter „Monsterblock“ Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues Online-Anmelde- verfahren. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversamm- lung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Dienstag, den 30. Januar 2024 in der Gaststätte Zur Mühle, Mühl- straße 1, Baindt um 18.00 Uhr statt. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin , der Kas- siererin, der Kassenprüfung, gemeinsamer Ausschuss - Wahl des Wahlleiters - Entlastung Vorstandschaft , der Schriftführerin ,der Kas- siererin , der gemeinsame Ausschuss, der Kassenprü- fung - Wahl des Vorstandes , Stellvertreter /in, Schriftführer/ in, Kassierer/in , gemeinsamen Ausschuss u. Kassen- prüfer / in - Ausblick und Aktivitäten für 2024 - Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich beim Vorstand ein- gereicht werden. Vorstand Petra Moosmann Jahresbeitrag 10 Euro kann direkt bei der Jahreshauptver- sammlung bezahlt werden oder bis spätestens 28.02.2024 überweisen. Kunstkreis Baindt e.V. KSK RV IBAN DE18 6505 0110 0248 8733 36 Wir bitten auch noch um kurze Rückmeldung bei Petra Moosmann oder Birgit Kühndel betreffs Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bis 19. Januar 2024. Auf eine rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Die Gewinner stehen fest - Herzlichen Glückwunsch! Beim Weihnachtsgewinnspiel 2023 dürfen sich die fol- genden Losnummern auf einen Preis freuen: Weihnachtsgewinnspiel 2023 Preisspender Preis Gewinner 1. Angler Markt Ackermann Spühlmaschinen Graf & Riss - Baumaschinen VR Bank Bodensee - Oberschwaben Friseur Geng Naturwerk Gas Grill 4174 2. Autohaus Ebner Wochenende: Kia Sorento 3288 3. WBB Einkaufsgutschein: 200€ 3450 4. WBB Einkaufsgutschein: 150€ 2089 5. WBB Einkaufsgutschein: 100€ 3713 6. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 1309 7. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 242 8. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 2911 9. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 4203 10. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3621 11. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3543 12. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 113 13. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 1332 14. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 4042 15. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 2994 16. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 3019 17. Hubertus Apotheke Hausgutschein: 30€ 354 18. Achtal Apotheke Hausgutschein: 30€ 3606 19. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 4293 20. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 988 21. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 566 22. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 4247 23. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 3090 24. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 530 Die Gewinne können ab 15. Januar bei der Kreissparkasse in Baienfurt zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden. Alle Preise, die bis zum 16. Februar nicht abgeholt werden, verfallen leider. Wir gratulieren allen Gewinnerinnen und Gewinnern und wünsche viel Spaß mit den Preisen. Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung Am 27.01.2024 lädt die Vorstandschaft zur Jahreshaupt- versammlung ein. Ort: Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum, Staufer- saal. Uhrzeit: 16.00 Uhr. Es gibt Getränke, Kaffee und Kuchen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 24.01.2024 an B. Gmünder, Mail: sav.ogwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Jahresanfangswanderung Nessenreben Wann: Dienstag 23.01.2024 um 14.30 Uhr auf dem Freibad- parkplatz in Weingarten. Gehzeit: je nach Wetter ca. 1,5 bis 2,5 Stunden, 6 bis 9 km, 150 hm. Nach der Wanderung wird Glühwein angeboten, bitte Henkelbecher, evtl. etwas zum Knabbern, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 16.01.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Wally Knoll, Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wanderwoche Pfalz Termin: 15. bis 20. Sept. 2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer homepage, Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https://weingarten.alb- verein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2024 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Werden Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder sehen können. Gute Besserung und liebe Grüße. Karin Maucher, Vorsitzende Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Januar bis einschließlich Dezember 2024 werden 48 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 50 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 1 Mitglied Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 12 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern un- terschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juni bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Kunst, Kultur und Inklusion Zum zweiten Mal finden vom 04. bis 12. Mai 2024 die In- klusionstage im Landkreis Ravensburg statt. In verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis werden Programmpunkte zum Thema „Kunst, Kultur und Inklusion“ angeboten. Die offizielle Eröffnung ist am 04. Mai 2024 auf der Lan- desgartenschau in Wangen im Allgäu. Inklusionstage sind eine Aktion im Landkreis Ravensburg, die alle Bürger und Bürgerinnen dazu einlädt, sich mit den Themen Vielfalt und Inklusion zu beschäftigen. Es sollen verschiedene Workshops, Vorträge und Aktivitäten im ganzen Landkreis Ravensburg stattfinden. Dafür werden Veranstalter, wie zum Beispiel Vereine, Organisationen, Einrichtungen, Gemeinden, etc. gesucht, die Aktionen während den Inklusionstagen anbieten. Die Inklusionstage werden von der Kommunalen Beauftrag- ten für die Belange von Menschen mit Behinderung Sab- rina Kupka, der Stabstelle Sozialplanung (Fachbereich Teilhabe und Inklusion) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben) organisiert. Die Aktionstage sollen Inklu- sion für alle Menschen erlebbar machen und vielfältige Begegnungen ermöglichen. Veranstaltungen können ab sofort unter folgendem Link angemeldet werden: https://kurzelinks.de/inklusionstage Anmeldeschluss ist der 29.02.2024. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei Frau Kupka oder Frau Schefold melden. S.Kupka@rv.de, Tel.: 0751 85 3136 oder Silke.Schefold@owb.de, Tel.: 0751 36338 522 Weitere Informationen zu den Inklusionstagen, sowie den Abschlussbericht 2022 in leicht verständlicher Sprache finden Sie auf folgender Seite: www.rv.de/inklusionstage Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt, Landkreis Ravensburg, (ca. 4700 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Haupt- und Bauamt Wir bieten: eine unbefristete Vollzeitstelle, Anstellung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 11 oder eine vergleichbare Eingruppierung gemäß EG 10 TVöD, Flexi- ble Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung, Firmenfitness über EGYM/ Wellpass Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2024. Den vollständigen Ausschreibungstext der Stel- le mit Aufgabengebiet und Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt. de/de/rathaus/stellenangebote/stellenausschreibungen Schlachtfest am 21. Januar 2024 in der Durlesbachhalle Reute Schöne Musik, beste Unterhaltung und leckere Speisen werden am Sonntag, den 21. Januar 2024 beim Schlacht- fest in der Reutener Durlesbachhalle geboten. Ab 11.00 Uhr unterhält die Musikkapelle Reute-Gaisbeuren mit ihrem Dirigenten Erich Steiner die Zuhörer mit flotter Blasmusik. Auf dem Programm stehen neben aktuellen Unterhal- tungstiteln auch traditionelle Märsche und beliebte Pol- kas. Außer der Musikkapelle tritt um 14.00 Uhr auch der Schulchor der Durlesbachschule aus Reute für die Zuhö- rer auf und unterhält mit extra einstudiertem Programm. Zum Mittagstisch gibt es aus eigener Schlachtung vom Vereinsmetzger Kurt Fluhr sowie der örtlichen Metzgerei Klaus Frank Schlachtplatte, Saumagen, Schnitzel, Brat- würste und viele weitere Gaumenfreuden. Auch für Vege- tarier ist mit leckeren Gemüsemaultaschen gesorgt. Zur Mitnahme gibt es selbstverständlich feinste Wurstspezi- alitäten vom Schwein. Dazu passend werden ganztags Kaffee und Kuchen an- geboten. Um 13.30 Uhr spielt das Vororchester vom Mu- sikverein Reute-Gaisbeuren zur Nachmittagsunterhaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 auf. Für Familien mit Kindern ist eigens ein Spielbereich eingerichtet, wo der Nachwuchs interessante Angebote findet. Der Förderverein Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. freut sich über zahlreiche Besucher und lädt herzlich ein! Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Soll- te es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verscho- ben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann di- rekt benachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein an- stoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chroni- scher Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 24. Feb- ruar eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr im Musikerheim, Steinhauser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Ohne An- meldung und Eintritt. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hummel, Sprecherin der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben, leicht und verständlich, was es für Hilfen gibt und wie man diese be- antragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haushaltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integra- tionskraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-selbst- hilfegruppe-oberschwaben.de. Kling Glöckchen Klingelingeling Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Weihnachtsbasteln Am Samstag, den 9. Dezember 2023 fand das traditionel- le Weihnachtsbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 39 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemeinsamen Bastelmittag im Kinder- und Fa- milienzentrum Pinocchio, bei dem sich alle kreativ aus- toben konnten. Bei gemütlicher Weihnachtsmusik sind mit den verschie- densten Materialien und Techniken dabei schöne Ge- schenke und Dekorationen für die Weihnachtszeit kreiert worden. Auf angebrannten Holzbrettchen sind Tannen- bäume als Fadenbilder entstanden und aus buntem Pa- pier wurden Sterne gezaubert. Kleine Gipswichtel wurden mit Acrylfarbe zum Leben erweckt und leckere Trinkscho- kolade in Tütchen als Rentiere verpackt. Wie im Handumdrehen ist der Mittag vorbei gegangen, denn alle hatten Spaß, die Bastelideen in die Tat umzu- setzen. Einem gelungenen Start in die Weihnachtszeit stand so- mit nichts mehr im Wege. Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Das Imperium streicht zurück“ Filmmusikspektakel mit dem Ponticelli Ensemble in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende / Mochenwangen - Das Ponticelli Ensem- ble eröffnet am Samstag, 13. Januar um 19.30 Uhr und am Sonntag, 14. Januar um 17.00 Uhr traditionell das neue Kulturjahr der Alten Kirche Mochenwangen. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt des Ponticelli in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tau- chen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinst- rumenten, Piano und Percussion. Das Ponticelli Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Abend voller musikalischer Höhepunkte. Sa. 13. Januar um 19.30 Uhr und am So.14. Januar um 17.00 Uhr Einlass: 45 Minuten vor Beginn Veranstaltungsort: Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei, Spenden sind willkommen Weitere Informationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de Nachtwächterführung in Wolfegg mit Franz Frick „Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen“, so tönt es wieder, wenn Nachtwächter Franz Frick am Freitag, den 19. Ja- nuar ab 18 Uhr unterwegs ist und sich über viele interes- sierte Zuhörer freut. Stilecht gewandet lässt er dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit lebendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Die Teilnahmegebühr von 4,00 Euro wird direkt vor Ort bezahlt. Treffpunkt ist vor der Sparkasse in Wolfegg. Weitere Auskünfte: Wolfegg Information Tel. 07527 9601-51. infos unter www.wolfegg.de. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist da- rauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbe- wahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abge- sandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätz- lich sechs Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2024 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2013; • Inventare, die bis 31.12.2013 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2013 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2017 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2017 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jah- res nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigen Steuerzahler ihre Steuerer- klärung mit ElsterOnline an, so müssen sie die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 be- stellt werden. Anzahl der Schlaganfälle und Herzinfarkte in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen Wer Erste Hilfe leistet, hilft Leben zu retten und blei- bende Schäden zu verhindern Laut aktuellen Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Schlagan- fälle im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um 3,44 Prozent gestiegen. „Im Jahr 2022 wurden 2.857 Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben mit Schlaganfällen be- handelt“, betont Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Dabei waren 870 Pati- enten aus dem Landkreis Sigmaringen, 781 Patienten aus dem Bodenseekreis und 1.206 Patienten aus dem Land- kreis Ravensburg“, so Packmohr weiter. Auch die Anzahl der Herzinfarktpatienten ist seit 2018 um 4,22 Prozent von 1.445 auf 1.506 Patienten gestiegen. Während vor allem die höheren Altersgruppen ab 80 Jahren einen Schlaganfall erleiden, sind von einem Herz- infarkt oftmals Personen ab 50 Jahren betroffen. Sowohl bei einem Herzinfarkt als auch bei einem Schlag- anfall ist sofortige medizinische Hilfe notwendig. Jede Minute zählt, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können und mögliche Folgeschäden zu begrenzen. Des- halb ist es wichtig, bereits bei einem Verdacht sogleich den Notruf 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. „Zu den Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Ta- bakkonsum, körperliche Inaktivität, Übergewicht und Dia- betes mellitus Typ II bzw. Zuckerkrankheit, Fettstoffwech- selstörungen und Bluthochdruck“, meint Sabine Knapstein, Medizinerin der AOK Baden-Württemberg. Deshalb ist es zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen wichtig, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu achten, Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Freitag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Qi-Wandel Neuer Kurs: QI GONG Di.16.01.|18:30-19:45 Uhr |Baienfurt Info & Anmeldung Qi Wandel · Heidi Hecht · 88284 Wolpertswende Tel. 07502 912260 · info@qi-wandel.de Baienfurter Rentnerehepaar sucht 2-3 Zi.-Wohnung in Baienfurt oder Baindt. Beste Bonität vorhanden. Bitte melden unter 0751/58221. GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN sich viel zu Bewegen und auf Genussmittel wie Rauchen zu verzichten. Vor allem Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und andere chronische Herzkrankheiten. Schließlich war 2022 die häufigste Todesursache bei Frauen die koron- are Herzkrankheit. In diesem Jahr erlitten insgesamt 504 weibliche Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben einen Herzinfarkt. Frauen sind im Durchschnitt älter als Männer, wenn ein Herzinfarkt auftritt und haben häufig andere Krankheitsbeschwerden, die nicht als typisch für einen Herzinfarkt gelten. „Besonders bei Frauen können Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen alleinige Anzeichen ei- nes Infarkts sein. Bei ihnen wird ein Herzinfarkt deshalb häufiger übersehen als bei Männern.“, so die Medizinerin. Dieser Faktor trägt häufig dazu bei, dass zwischen dem Auftreten eines Herzinfarkts und der Aufnahme im Kran- kenhaus bei Frauen mehr Zeit vergeht als bei Männern, weshalb in der Folge die Behandlung später einsetzen und die Sterblichkeit infolge eines Herzinfarkts bei Frauen höher sein kann. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erklärt: „Das Haus- und Facharzt-Programm der AOK Ba- den-Württemberg bietet insbesondere chronisch kranken Menschen eine intensivere und besser koordinierte Ver- sorgung. Das Programm ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung auf dem aktuellen Wissensstand der Medizin, in deren Rahmen auch zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil beraten wird“. Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: HausarztProgramm. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zum Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024, 16:00 – 18:30 Uhr Wir stellen Schüler/innen der 4. Klassen die Schule vor: Schulhausführung, Experimente, Technik, Schulsanitäter, Sport- Parcours, Infos zur Bilingual-Klasse, ... und vieles mehr. Für musikalische Unterhaltung sowie das leibliche Wohl, ist gesorgt. Außerdem findet am Dienstag, 16.01.2024 und Montag, 26.02.2024 jeweils um 18:30 Uhr ein Elterninformationsabend für Viertklass-Eltern in unserem Neubau statt. www.realschule-weingarten.de Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. Die detaillierten Stellenbeschreibungen fi nden Sie unter www.hinder-tiefbau.de Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | jobs@hinder-tiefbau.de Kammermoosstr. 22 | 88339 Bad Waldsee Infl ation, Rezession, Krise, ... man mag es nicht mehr hören. Es wird endlich Zeit für eine neue Abbruchstimmung – mit einem neuen Job in unserem langjährig erfolgreichen Bau- und Abbruchunternehmen. Reißen Sie mit uns die Hütte ab als: Kaufmännische:r Angestellte:r (m/w/d) Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bauleiter:in Abbruch (m/w/d) Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Junior Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner:in Tiefbau (m/w/d) Wir bieten - 4,5-Tage-Woche - Flexible Arbeitszeiten - Homeo ce-Möglichkeiten - Jobrad - Weiterbildungsmöglichkeiten - 30 Tage Urlaub WAS IST IHNEN IM JOB WICHTIG? WIR BIETEN MEHR! FESTANSTELLUNG UND AUSBILDUNG IN RAVENSBURG ALS: • Steuerfachangestellter m/w/d • Steuerfachwirt m/w/d • Bachelor of Arts (B.A.) Steuern m/w/d • IT-Mitarbeiter/in idealerweise mit Steuerwissen m/w/d • Kaufleute für Büromanagement m/w/d • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement m/w/d • Tagesmutter m/w/d für unsere eigene Kinderbetreuung • Gärtner/in m/w/d (Minijob) www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN! Wir bieten krisensichere Jobs, anspruchsvolle Tätigkeiten, pro- fessionelle Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, tolle Karriere- möglichkeiten, hauseigene Kinderbetreuung und viele weitere Benefits. UNTERRICHT STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 MIETANGEBOTE EINLADUNG Persönliche Führungen bis 09.02.2024 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Donnerstag, 18. Januar 2024, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2024/2025 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 27. Januar 2024, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG Gehobene 3 Zi.-Whg in Bad Waldsee (Erstbezug) 102 qm mit EBK und Garten im Eschle - seniorengerechtes Wohnen ab 60 Jahren - ab 01.02.2024 zu vermieten - Tel. 0151 20680223 - Gesamtmiete inkl. Stellplatz, EBK, ASB-Service: 1650 Euro VERANSTALTUNGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT[mehr]

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    1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : D om in ic M en zl er /B L E , B on n / 1 / / Ernährungsrat Selbst isst die Stadt Wenn die Politik über Klimaschutz ver- Mit dem Modell der „essbaren Stadt“ reüs- handelt, wird das Thema Ernährung mei- sierte 2010 das rheinische Andernach und stens ignoriert. Dabei ist sich die Wissen- bietet seitdem auf öffentlichen Grünfl ächen schaft einig, dass unsere heutige Art zu Gemüse, Kräuter und Obst zum Selberpflü- essen und zu trinken nicht nur un- cken an. Dem sind in Deutschland be- serer Gesundheit scha reits mehr als 60 Städte gefolgt. sondern auch erheblic Auch Ernährungsräte in zur Erderhitzung bei- mehr als 45 Kommu- trägt. Reichlich ein nen und Regionen, in Drittel der Treib- denen meistens die hausgasemissionen, Verwaltung mit der die wir Menschen Zivilgesellschaft zu- zu verantworten sammenarbeitet, wol- haben, entstehen len dafür sorgen, dass bei der Herstellung es in Stadt oder Ge- unserer Nahrungs- meinde wieder mehr mittel – Überfluss lokale und nachhaltig und Verschwendung erzeugte Lebensmittel inklusive. Wie sich Städ gibt. Die ersten Ernährungs- te klimafreundlich, ges räte gründeten sich 2016 zuerst und sozial gerecht ernähren kön- in Köln und dann in Berlin. nen, erklärt ein Buch am Beispiel Berlin. „Wir haben das Thema Ernährung über- haupt erst auf die politische Agenda gebracht Bio-Städte, Essbare Städte, Ernährungsräte und für die Entwicklung einer Ernährungs- – wenn Politik und Industrie versagen, müs- strategie gepusht“, sagt Ratssprecherin Chri- sen die Kommunen selber ran. Zwanzig von stine Pohl aus Berlin. Der Stadtstaat hat als ihnen sind derzeit Mitglied im Netzwerk erstes Bundesland ein kostenloses Mittages- der deutschen Bio-Städte. Ihr Ziel ist es, sen für Grundschulkinder mit neuerdings 50 „den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung Prozent Bio-Anteil eingeführt. Schulessen sei und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ein zentraler Hebel für die Ernährungswende, mit kurzen Transportwegen und regionaler betont der Ernährungsrat Berlin: „Weil jeden Wertschöpfung (zu) fördern“. Tag große Mengen Zutaten benötigt werden, liegt darin auch eine große Einkaufsmacht.“ Vorbild ist hier das dänische Kopenhagen, Speiseplan für Mensch und Erde: in dessen städtischen Kantinen es seit 2015 ei- nen Bio-Anteil von sogar 90 Prozent gibt. Im Eine UN-Kommission um Johan Rockström selben Jahr begann man in der französischen vom Potsdam-Institut für Klimafolgenfor- Hauptstadt Paris, in der am dichtesten besie- schung legte 2019 einen gesunden, weil delten Metropole Europas, selbst wieder in ausgewogenen, und klimaverträglichen, großem Umfang Lebensmittel zu erzeugen – weil v.a. fleischarmen Ernährungsplan vor. und zwar auf den Gebäuden. Ziel der Pariser Danach stehen jedem Menschen pro Tag Bürgermeisterin Anne Hidalgo war es, 100 im Schnitt 2 500 Kilokalorien (kcal) zu. Hektar Dächer und Fassaden zu bepfl anzen, „wovon 30 Prozent der Produktion von Obst Diese Energie steckt insgesamt in folgen- und Gemüse gewidmet sind“. Beispielsweise den Lebensmittelportionen in Gramm (g): züchtet die Pariser Post auf ihrem Verwal- 300 g Gemüse, 200 g Obst, 50 g stärkehal- tungsgebäude Lauch, Bohnen, Bienen und tiges Gemüse (z.B. Kartoffeln oder Maniok), Kürbisse für die Kantine ihrer Mitarbeiten- 250 g Milchprodukte, 232 g Vollkornge- den; ein anderes Unternehmen hat ein Ge- treide, 75 g Hülsenfrüchte, 50 g Nüsse, wächshaus auf einen Supermarkt aufgestellt 14 g Rind-, Lamm- oder Schweinefleisch, und züchtet darin Tomaten und alte Gemü- 29 g Geflügel, 13 g Ei, 28 g Fisch, 40 g unge- sesorten; geheizt wird mit der Abwärme aus sättigte Fette (Oliven-, Soja oder Sonnenblu- den Kühlgeräten des Ladens. Von diesen Er- menöl), 12 g gesättigte Fette wie Palmöl fahrungen könne man doch auch hierzulan- oder Schmalz, maximal 31 g Zucker. de lernen, heißt es beim Ernährungsrat. (tb) Quee: https://eatforum.org/content/ Das Buch Berlin isst anders (224 S.) können Sie kostenlos herunterladen unter https://ernaehrungs rat-berlin.de/berlin-isst-so (als Print 20,30 Euro) So gelingt Ihre Essenswende: Ihre Nahrung sollte aus viel weniger Fleisch und weniger anderen tierischen Produkten wie Käse und Eier bestehen als heute. Das bedeutet nicht, dass Sie Vegetari- er oder gar Veganer werden müssen – gegen „a g'scheite Wurst“ oder Currywurst (150 g) einmal die Woche ist nichts zu sagen. Art und Umfang der Tierhaltung muss sich gravierend ändern. Wenn Ihr Fleischbedarf sinkt und Sie bereit sind, ihr Geld für hochwertigere Ware auszuge- ben, schaft das für Supermärkte Anreiz, diese Waren anzubieten. Wer bessere Tier- haltung unterstützt, kauft Biofl eisch oder Produkte der Haltungsform 4, das steht für mehr Platz im Stall und freien Auslauf. Wird eine Kuh nicht widernatürlich mit Eiweißfutter gefüttert, sondern auf ausreichend großer Weidefl äche gehalten und kann dort Gras rupfen, regt das zusam- men mit ihren Kuhfladen das Wurzelwachs- tum der Pflanzen an. Dadurch kann man große Mengen CO2 unter die Erde bringen. Sparsam mit Zucker und Salz. Die Sensitivität für süß und salzig kann trainiert werden. Reduzieren Sie ganz lang- sam den Einsatz von Zucker und Salz. Sie werden sehen, dass sich Ihr Geschmack- sempfinden an weniger salzige und süße Speisen ganz einfach gewöhnen kann. Mehr Gemüse, mehr nährstoffrei- che Hülsenfrüchte wie Linsen, Boh- nen, Erbsen. Was gegen Übergewicht, Herz- Kreislauf- und Lungenkrankheiten hilft , „hilft gleichzeitig dem Klima“, sagt Deutsch- lands erste Professorin für Klimawan- del und Gesundheit, Sabine Gabrysch: also mehr Gemüse und weniger Fleisch essen, mehr Fahrrad statt Auto fahren sowie Koh- lekraftwerke abschalten für bessere Luft . Regionalität und Bio stehen hoch im Kurs, während Pestizide und Gentech- nik in der Landwirtschaft auf Ablehnung stoßen – zumindest verbal. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernäh- rung eine Rolle. Meint: Nehmen Sie sich für Ihre Mahlzeiten tatsächlich Zeit, um zu genießen und bewusst zu essen. Es trägt nicht nur zum Stressabbau bei, Sie nehmen auch das Sättigungsgefühl früher wahr. Ver- zichten Sie darauf, währenddessen fernzu- sehen oder online zu gehen. Sind wir abge- lenkt, essen wir meistens übers Hungerge- fühl hinaus, da wir dem Sättigungsgefühl nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Tim Bartels (Umweltbriefe)[mehr]

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      4-12.2-HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack.pdf

      Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Höhenplan: 1 R=oo L=0.100m 0.000.15 R=oo L=8.400m 0.15 8.55 R=22 L=8.800m 8.55 17.36 R=10 L=6.700m 17.36 24.07 R=oo L=3.400m 24.0727.52 R=51 L=21.700m 27.52 49.22 R=21 L=8.600m 49.22 57.80 R=13 L=10.800m 57.80 68.56 R=100 L=19.500m 68.56 88.09 R=10 L=6.100m 88.09 94.17 R=9 L=5.600m 94.17 99.82 R=oo L=6.900m 99.82 106.69 R=14 L=5.500m 106.69 112.23 R=oo L=2.100m 112.23114.31 R=24 L=5.700m 114.31 120.00 R=oo L=2.100m 120.00122.11 R=18 L=6.100m 122.11 128.17 R=18 L=8.000m 128.17 136.15 R=oo L=5.100m 136.15 141.29 R=50 L=9.200m 141.29 150.50 R=22 L=6.500m 150.50 156.97 R=oo L=5.500m 156.97 162.46 R=10 L=2.100m 162.46164.57 R=oo L=8.700m 164.57 173.25 R=20 L=3.400m 173.25176.60 R=oo L=9.600m 176.60 186.16 R=12 L=3.200m 186.16189.37 R=20 L=6.000m 189.37 195.39 R=20 L=17.800m 195.39 213.20 R=13 L=13.400m 213.20 226.64 R=25 L=21.600m 226.64 248.26 R=9 L=5.400m 248.26 253.70 R=oo L=6.900m 253.70 260.57 R=14 L=4.900m 260.57 265.48 R=20 L=16.800m 265.48 282.31 R=14 L=9.400m 282.31 291.76 R=15 L=9.200m 291.76 300.91 R=oo L=26.800m 300.91 327.72 R=10 L=7.200m 327.72 334.91 R=10 L=5.000m 334.91 339.88 R=oo L=5.600m 339.88 345.45 R=20 L=13.600m 345.45 359.08 R=oo L=8.700m 359.08 367.81 R=10 L=3.800m 367.81371.59 R=10 L=5.000m 371.59 376.60 R=oo L=12.400m 376.60 389.01 473.17 hTS m= km = 473.170 0+ 000 469.30 -4.84% 79.93m hTS m= km = 469.300 0+ 079.93 467.95 -1.27% 106.23m hTS m= km = 467.948 0+ 186.16 466.04 -1.85% 102.99m hTS m= km = 466.042 0+ 289.15 465.24 -5.04% 15.92m hTS m= km = 465.239 0+ 305.07 464.03 -1.44% 83.94m hTS m= km = 464.030 0+ 389.01 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Höhenplan Achse Geigensack 4-12.2-HP-A Genehmigung 1: 500/100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 w = Ausrundungshalbmesser Wanne [m] k = Ausrundungshalbmesser Kuppe [m] T = Tangentenlänge [m] f = Stichmaß [m] AA = Ausrundungsanfang AE = Ausrundungsende HP = Hochpunkt TP = Tiefpunkt Zeichenerklärung geplante Fahrbahnoberkante bestehende Geländeoberkante Einschnitt Dammschüttung NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Tieferlegung Bach ab 0+290[mehr]

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        Klimamobilitätsplan.pdf

        Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Der Klima- mobilitäts- plan Das wichtigste in Kürze Baienfurt • Baindt • Berg • Ravensburg • Weingarten Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental Sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS), zu dem die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gehören, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um auch weiterhin als attraktive Region wahrgenommen zu werden, müssen wir also unser Handeln kontinuierlich anpassen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg insgesamt ist die Entwicklung des GMS überdurchschnittlich: In den Jahren 2011 bis 2022 stiegen die Einwohnerzahlen um rund acht Prozent. Die Kaufkraft wuchs zwischen 2011 und 2017 um mehr als 15,32 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr als im gesamten Bundesland. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 20 Prozent, in gesamt Baden-Württemberg waren es rund fünf Prozent weniger. Das bedeutet jedoch auch mehr Verkehr und neue Herausforderungen. Seit 2017 pendeln 17.700 Menschen in den GMS, das sind 20 Prozent mehr als in den Jahren davor. Das heißt, nicht nur bei den Themen Soziales und Ökonomie nachhaltig zu handeln, sondern auch beim Thema Verkehr, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Daher hat der GMS einen Klimamobilitätsplan erstellt mit dem Ziel, bis 2030 den von Fahrzeugen verursachten CO 2 -Ausstoß im GMS gegenüber 2010 um 40 Prozent zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen zu schaffen. Hierzu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, dessen Umsetzung nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Mit der Mobilitätswende haben wir die einmalige Chance, auch Veränderungen vorzunehmen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen, etwa eine Umverteilung des öffentlichen Raums, um neuen Platz für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Mit dem Klimamobilitätsplan nimmt der GMS eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein. Viele engagierte Akteurinnen und Akteure waren an dem Prozess beteiligt, um wichtige Verbesserungen und neue Mobilitätslösungen auf den Weg zu bringen. Der politische Beschluss hat auch einen ökonomischen Vorteil: Dadurch sichern wir uns bei der Beantragung von Fördermitteln die Möglichkeit auf einen Klimabonus, da einige der Maßnahmen einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Klimabonus bedeutet die Erhöhung der Förderquote von 50 auf 75% für ausgewählte Maßnahmen. Selbstverständlich können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Folgend finden Sie – übersichtlich dargestellt – unsere obersten Prioritäten, die TOP 5-Maßnahmen sowie eine Zusammen- fassung der geplanten innovativen Vernetzung unserer Kommunen, mit denen Orte auf dem Land an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) angebunden werden können. Der Klimamobilitätsplan inklusive Offenlage-Prozess ist nun abgeschlossen, die Ergebnisse können Sie detailliert im Endbericht nachlesen. Inhaltsverzeichnis Die Top -Themen im Überblick • Einrichtung der Hauptradroute – Radschnellverbindung RS9 • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS • Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes • Neue Aufteilung des Verkehrsraums • Förderung der Elektromobilität • Multimodalität und Intermodalität Klima- freundlich unterwegs Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Schnell ans Ziel 2. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS Ziele & Effekte: Infrastruktur • Lückenloses Radwegenetz herstellen • Verbesserung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Zufahrten • Sofortmaßnahme: Gefahrenstellen beseitigen • Fahrbahnbeläge und Beleuchtung verbessern Service • Ausreichend Radabstellanlagen • Attraktive Sharing-Angebote & Radservicestationen • Bessere Verknüpfung mit dem ÖPNV • Winterdienst und Instandhaltung Information • Wegweisende Beschilderung • Radkarten • Radschulwegpläne • Touristische Informationen Kommunikation • Pressearbeit • Kampagnen • Veranstaltungen i Dran bleiben Über 1.000 Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Vorrangiges Ziel ist ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept ist in die vier Bereiche Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation gegliedert. Top 5 Maßnahme Ein gutes Radverkehrsangebot fördert die Verkehrsverlagerung vom Auto weg hin zum Fahrrad. Mit Umsetzung aller Maßnahmen sowie dem Radschnellweg kann das Radverkehrsauf- kommen um bis zu 25% gesteigert werden. Dadurch wird der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Dran bleiben 3. Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Mobilität für alle Das Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des GMS steht. Es komplettiert den Umweltverbund und spielt eine Schlüsselrolle bei der Lösung verkehrlicher Probleme sowie bei der Sicherung der Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen sie ineinandergreifen, um den ÖPNV zu stärken. Verbesserung Nacht- und Veranstaltungsverbindungen Taktverdichtung und Einführung Expressbus Beschleunigung des Busverkehrs Einführung flexibler On-Demand-Verkehr MH Einrichtung zentraler Um- steigepunkte/Mobility Hub Top 5 Maßnahme Anpassungen Liniennetz und Fahrtenangebote Ziele & Effekte: Die Verbesserungen im ÖPNV-Angebot führen zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen. Gegenüber dem Bestand kann bei Umsetzung aller Maßnahmen nahezu eine Verdopplung (Zunahme der ÖPNV-Wege um 90%) erreicht werden. Dadurch wird das Aufkommen an Pkw sowie der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Mobilität für alle 4. Neue Aufteilung des Verkehrsraums Der GMS gibt die Richtung vor: Durch verkehrsberuhigte Zonen sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen möchte der GMS eine bessere Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Gemeinden erreichen. Zudem sollen Fahrspuren des MIV zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen begegnen sich die unterschiedlichen Verkehrsarten künftig nahezu gleichberechtigt. Gleichberechtigt miteinander Bereits bei der Straßenraumgestaltung müssen Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigt werden. Schlagworte sind hier: Querungshilfen, Radverkehrs- führungen und Barrierefreiheit. Zudem gilt es Fahrspuren des MIV, Kfz-Stellplätze und Gehweg- parken zu reduzieren. Runter vom Gas Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit und eine verbesserte Lebens- und Aufenthalts- qualität durch Lärmreduzierung. In Wohnvierteln und auf Hauptachsen müssen Geschwindigkeits- reduzierungen individuell geprüft werden. Diese Maßnahme hat Dominoeffekte in verschiedenen Bereichen zur Folge: Mehr Personen steigen vom Motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad um. Die hieraus resultierenden Effekte sind bereits im Radverkehr und ÖPNV enthalten. Vorher Nachher Raum für alle Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Stand: 12.2023 Raum für alle 5. Förderung der Elektromobilität Emissionsarme Mobilität braucht die Förderung und Stärkung von Elektromobilität - im Individual- verkehr, aber auch bei der städtischen Flotte sowie im ÖPNV. Hierdurch wird die Antriebswende weiter vorangetrieben und gestärkt. Lokal bedeutet dies eine deutliche Reduktion der Umwelt- belastungen sowie Lärmbelästigungen. Darüber hinaus sollen klimafreundliche Stadtgebiete einen wichtigen Beitrag leisten. Der Fokus liegt hier auf Neubauquartieren. Emissionsfrei in die Zukunft Den Rahmen schaffen • Ausbau der Ladeinfrastruktur • Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Taxis • Förderung der privaten E-Mobilität • Ausbau der emissionsfreien Busflotte Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Durch eine Steigerung des Elektromobilitätsanteils kann der CO 2 -Ausstoß zusätzlich reduziert werden. Weniger Fahrten mit dem Pkw werden dadurch allerdings nicht erwartet. Stand: 12.2023 Emissionsfrei in die Zukunft Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Impressum Gemeindeverband Mittleres Schussental Marienplatz 26 88212 Ravensburg Auftraggeber experience consulting Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Herzog-Heinrich-Straße 32 80336 München Julia Münsch Marianne Pfaffinger experience-consulting.de Plan:mobil ÖPNV-Konzept Ludwig-Erhard-Straße 14 34131 Kassel Frank Büsch Christian Kühn plan-mobil.de Bernard Gruppe ZT GmbH Verkehrsmodellierung Ulmer Str. 68 73431 Aalen Dirk Kopperschläger Claudia Zimmermann bernard-gruppe.com Stand: 12.2023 Gefördert wurde der Klimamoblitätsplan vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 3. Mai 2024 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 72h Aktion 2024 – NATUR VERBINDET Am vergangenen Wochenende ging es rund bei den Ministranten aus Baindt und Baienfurt. 72 Stunden – also drei Tage lang voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft. Wir 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen unser Projekt „Natur verbindet“ im Rahmen der 72h Aktion des BDKJs umgesetzt. Dabei war unser Ziel, ein Bewusstsein für die Natur zu kreieren und gleichzei- tig die Menschen mit der Natur zu verbinden. Hierzu haben wir Lebensräume für Insekten und Vögel geschaffen, indem wir Vogelnistkästen und Insektenhotels bauten. Um auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, wollten wir auch Orte der Begegnung in und mit der Natur erschaffen. Hierfür haben wir für jede Gemeinde eine rückenergonomi- sche Holzliege gebaut. Darüber hinaus haben wir Bienenwachstücher selbst hergestellt und anschließend verkauft. Die Auftaktveranstaltung am Donnerstagnachmittag in der Kirche St. Jodok in Ravensburg war der Startschuss für unsere Aktion: 3…2…1… und die 72 Stunden begannen genau um 17.07 Uhr! Nach letzten Vorbereitungen am Don- nerstagabend, trafen wir uns am Freitagmorgen an der Villa Kunterbunt in Baindt und starteten mit einem „An- schuggerle“ in unser Projekt. Bevor wir uns in den Arbeitsgruppen zusammenfanden, stärkten wir uns erst einmal mit einem leckeren Frühstück, welches wir vom Baindter Beck gespendet bekommen hatten. Darauf folgte eine kurze Sicherheitsunterweisung und schon lief unsere Tischkreissäge ununterbrochen, um das gespendete Holz vom Bauunternehmen Schützbach, Alexander Svoboda, dem Sägewerk Köberle, dem Bauhof und Pfarrer Staudacher auf die passenden Maße zu sägen. Die „Bank-Gruppe“, die für den Bau der Holz- liege zuständig war, hat das Holz anschlie- ßend geschliffen, die Kanten abgerundet und lasiert. Auch die Gruppen der Insektenhotels und Nistkästen begannen nach und nach das Holz zu schleifen und mit Leinöl zu versiegeln. Außerdem wurden für die Insektenhotels durchgehend Bambusröhren geschliffen und Rundhölzer gebohrt, um eine Einnistungs- möglichkeit für die Insekten zu schaffen. So haben wir uns um die Mittagszeit alle hungrig auf die Spaghetti Bolognese gefreut. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Motivation unserer fleißigen Minis war jedoch so groß, dass niemand an eine ausgiebige Mittagspause dachte, sondern alle direkt wieder an die Arbeit gingen. In unserer regulären Ministunde hatten die kleineren Minis die Mög- lichkeit, auch bei unserem Projekt mitzuwirken und selbst Hand anzulegen. Es wurde eifrig geschmirgelt und auch die gespendeten Stoffe für die späteren Bienenwachstücher wurden zugeschnitten. Zwischendurch bekamen wir immer wieder Besuch von Interessierten, den Veranstaltern der Aktion und unserem Pfarrer Staudacher. Schließlich ließen wir den ersten Abend gemütlich mit leckerer Pizza ausklingen und fielen alle müde in unsere Betten. Am nächsten Morgen trafen wir uns alle wieder motiviert an der Villa. Noch 38 Stunden! Das über Nacht getrocknete Holz wur- de verarbeitet und die Projekte nahmen langsam Gestalt an. Die Holzliegen wurden morgens fertiggebaut und die erste Liege konnte mittags bereits an der Zeppelinstraße aufgestellt werden. Währenddessen wurden in der Küche der Villa Kunterbunt fleißig Bienenwachstüchern hergestellt. Wie am Fließband wurde eins nach dem anderen mit Bienenwachs bestrichen, im Ofen erwärmt und schön verpackt. Mit ganz viel Mühe und Teamwork konnten auch gegen Abend die geplanten 30 Nistkästen, 16 Insektenhotels fertiggestellt werden. Daraufhin besuchten alle Minis am Abend die Vorabendmesse in Baindt und sogar Pfarrer Staudacher erklärte bewundernd, dass wir Minis in den Arbeitsklamotten in den laufenden 72 Stunden Zeit für den Gottesdienst fanden. So viele Engelbert-Strauß-Hosen hat die Kirche noch nie zu Gesicht bekommen! Nach dem Gottesdienst nutzten wir die Möglichkeit und verkauften unsere zahlreichen selbst hergestellten Bienenwachstücher. Den gesamten Erlös spendeten wir an den BUND, um unserem Motto „Natur verbindet“ noch mehr gerecht zu werden. Gut verpflegt wurden wir auch wieder an diesem Tag: Zum Mittagessen bekamen wir köstlichen Kartoffelsalat von Kaplers Kartoffeln und Leberkäs, welchen wir von der Metzgerei Brenner gespendet bekamen. Abends gab es leckere überbackene Seelen gespendet von der Bäckerei Sauter. Am Lagerfeuer ließen wir den Abend noch entspannt ausklingen. Den letzten Tag starteten wir mit einem Frühstück von der Bäckerei Mayer in Baienfurt. Nachdem wir alle den Gottesdienst besucht hatten, konnten wir auch hier unsere Bienenwachstücher verkaufen. Das Wetter war – anders als unsere Stimmung während dem Wochenende – leider nicht immer so toll. Um das Aprilwetter noch auf die Spitze zu treiben, hat es am Sonntag sogar noch geschneit. Etwas durchgefroren an der Villa angekommen, ließen wir uns unsere Laune nicht verderben und wärmten uns noch schnell auf, bevor sich ein paar von uns zum Aufhängen der Nistkästen und Insektenhotels auf den Weg machten. Dazu bekamen wir Hilfe des Naturschutzwarts Walter Hohnheiser. Und schon stand das Ende der 72 Stunden Aktion bevor. Als gemeinsamen Abschluss öffneten wir unsere Überraschungsbox vom BDKJ und haben noch eine letzte Foto-Challenge bewältigt. Danach ließen wir uns noch Schnitzel mit Pommes von der Gast- stätte „Zur Mühle“ schmecken und traten alle ausgepowert und etwas müde – aber glücklich und stolz, das Projekt gemeistert zu haben – den Heimweg an. Wir wollen uns nun nochmals beim gesamten Team bedanken. Ohne die tatkräftige und ausdauernde Arbeit von jedem Einzelnen hätten wir das Projekt nicht so umsetzen können. Egal ob Bauleiter, Social-Media-Beauftragte, Küchenteam, Taxi oder Gruppenleitung – jeder hatte eine enorm wichtige Aufgabe und mit den individuellen Stärken jedes Einzelnen haben wir ein super Team ergeben. Außerdem wollen wir an dieser Stelle unseren zahlreichen Spendern danken, ohne die unser Projekt nicht möglich gewesen wäre. DANKE… … der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Spende, mit der wir ein Großteil unserer Materialkosten de- cken konnten! … dem Sägewerk Köberle, Alexander Svoboda und Pfarrer Staudacher für die Holzspenden! … dem Bauunternehmen Schützbach für das gespendete Holz und den Trockenbeton! … der Firma IntraTec für die Spende der Metallunterkonstruktion unserer Holzliegen! … dem Biohof Forderer für die Spende, mit der wir eine Mahlzeit finanzieren konnten! … den Privatpersonen, welche uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben! … für die Baumwollstoffe, die wir gespendet bekamen! … dem Baindter Beck sowie der Bäckerei Mayer aus Baienfurt für das leckere Frühstück und der Bäckerei Sauter für die gespendeten Seelen! … der Metzgerei Brenner für den Leberkäs! … an alle Eltern unserer Teamer für die Snacks und das Fingerfood, die den kleinen Hunger zwischendurch gestillt haben! … den Pizzerien Romano und Da Michele sowie den Gasthof zur „Mühle“ für die Vergünstigung des Essens! Das Ministrantenteam Baienfurt/Baindt Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht ge- rade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Kloster- wiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Für die Naturfreunde Monika Hermann-Spiegel Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 10. Mai 2024 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 10. Mai 2024. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfrei- tag gilt als größte Reiterprozession Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (09. Mai 2024) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (10. Mai 2024) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2024 die Nummer 73. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-wein- garten.de --> Kultur, Tourismus & Stadtmarketing --> Tourismus --> Barock, Basilika & Blutfreitag --> Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Fotos von Felix Kästle meet & see 5. Mai 2024 | ab 10 Uhr Das Fest im Klosterhof Baindt am SBBZ Sehen 10 - 11.30 Uhr: Gottesdienst mit Einweihung des Sinnesgartens 11.30 - 16 Uhr: • Ausstellung: Mit anderen Augen sehen • Indoorspielplatz und Kinderschminken • Tierpädagogisches Angebot • Rallye mit Gewinnspiel • Dunkelgang • Foodtrucks, Kaffee und Kuchen • Führungen uvm. Ort: Klosterhof 1 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Baindt, 02.05.2024 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 10.05.2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) bleiben das Rathaus und die Gemein- debücherei geschlossen. Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, 07. Mai 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenom- men unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 2 und 5 Unsere Austräger Felix Haller und Markus Wöhr haben Ende April letztmalig das Baindter Amtsblatt ausge- tragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 3. Mai 2024 übernimmt Ricco Haller den Be- zirk 2 und Laura Koglin den Bezirk 5. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Asiatische Hornisse breitet sich aus - bitte Sichtungen melden! Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig- bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verur- sachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z. B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Som- mers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fach- kenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um At- tacken und Stiche zu vermeiden. Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimi- schen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts); Quelle: Reiner Jahn Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Kö- niginnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: QR-Code Meldeplattform Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur- und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni- versität Hohenheim unter https://bienenkunde. uni- hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch wei- tere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzver- waltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage). Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Mai und Sonntag, 05. Mai 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Mai 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 05. Mai 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Zur Information Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de PENDLA-Wettbewerb gestartet Seit dem 1. Mai läuft der PENDLA-Wettbewerb, initiiert vom Gemeindeverband Mittleres Schussental und vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen. In diesem Wettbewerb werden bis 31. Oktober Fahrge- meinschaften gesucht, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gefunden haben. Um am Wettbewerb teilzuneh- men, sollen diese nach erfolgter Anmeldung kreative und humorvolle Bild- oder Videobeiträge einreichen. Die mitmachenden Gemeinden, darunter auch die Ge- meinde Baindt, prämieren jeweils die drei kreativsten Einreichungen. Als Preise zu gewinnen gibt es dabei Frei- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 karten und Gutscheine für Einrichtungen in der Region. Das Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Bedingungen sind zu finden unter www.baindt.de/umwelt-verkehr/mitfahrplattform Mit dem Wettbewerb möchte der Gemeindeverband Schussental die Mitfahrplattform PENDLA bewerben. Denn täglich pendeln ca. 35.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein in den Kreis Ravensburg. Die Heraus- forderung: Viele davon sind mit dem Auto und oft alleine unterwegs. Insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit stellen regelmäßig wiederkehrende Fahrten da. Hier kommt die PENDLA-Plattform ins Spiel: pendelnde Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos unter www.baindt.pendla.com/de registrieren und mit anderen Nutzern eine Fahrgemeinschaft bilden. Dazu teilt man nach erfolgter Registrierung den Wohn- ort, den Arbeitsort bzw. das Fahrtziel und Informationen wie Arbeitstage oder Fahrzeiten. Die Nutzer der digita- len Plattform können dann ihre Fahrtroute mit der von anderen registrierten Nutzern vergleichen und bei Über- einstimmungen Kontakt aufnehmen. Dies kann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Aufteilung der Fahrtkosten wird zwischen dem Fahrenden und den Mit- fahrenden außerhalb der Plattform vereinbart. Die Mit- fahrplattform ist sowohl für Smartphones und Tablets als auch für den Computer zuhause geeignet. Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Außensprechstunde Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 07.05.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Mai - 12. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Der Weg der Liebe Ist der Weg zu Gott. Mutter Teresa Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle Baienfurt 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 06. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- opold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Anton Strehle 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 07. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Sulpach, bei Re- gen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach Ministranten: Pia Kronenberger, Lisa Schad, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alina Michelberger, Alexandra Schnez 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Jahrtag: Johann Germann) 18.15 Uhr Baienfurt - Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 08. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 09. Mai - Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Emil Schützbach, Max Schütz- bach 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit anschließen- der Öschprozession mit der Jugendkantorei Freitag, 10. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 73. Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musik- verein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 09. Mai geschlossen Freitag, 10. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob mit. Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einemHerzen Platzfinden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 5. Mai 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baien- furt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungsblatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Pfingstnovene Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 06. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Mai 10.00 - 16.00 Uhr Dobelmühle Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin Frau Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Not lehrt beten.“ - So sagt ein Sprichwort. - Und tat- sächlich ist für viele Men- schen das Gebet etwas, das ihren Alltag erst dann betrifft, wenn sie an ihre Grenzen kommen. Eine viel umfassendere Rolle spielt das Beten als „Atmen“ des Glaubens für uns Chris- tinnen und Christen: „Das Gebet ist ein Reden des Her- zens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung.“ (Katechismus nach Luther/Brenz) Es ist so gut, zu wissen, dass kein Reden des Herzens mit Gott unerhört bleibt; dass der Weg zu Gottes Herzen uns durch Jesus jederzeit offensteht und dass sein Heiliger Geist uns auch dann Worte leiht; wenn wir gar nicht wis- sen, was wir noch sagen sollen. Gottes Segen beim Einüben des Herzens-Gebets als Lebens-Haltung! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, mel- den Sie sich bitte bis 13. Mai im Pfarrbüro - telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- und Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr - Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) - Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) - Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zel- tinsel (5) - Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Da- niela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. - Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Petra Sprink wird uns über „Rebel Minds“ berichten. Doch muss man wirklich eine Rebellin sein, um den Paketfallschirm, die Wegwerfwindel, das Frequenzsprungverfahren oder auch nur die Currywurst zu erfinden? Ein sicher interes- santer Abend über eine kleine Auswahl an Erfinderinnen, die unsere Welt verändert haben. Euer Frauenkreisteam Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Zweiter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 9:30 Uhr beim SV Schmalegg zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen die Halb- zeit zu insgesamt vier Spieltagen. Bei lang ersehntem bestem Frühlingswetter gings für fünf Vereine, den SV Schmalegg, den SV Horgenzell, den SV Wolpertswende, den FG 2010 Wilhelmsdorf/Ried/Zuss und den SV Baindt an den Start. Auf dem Spielfeld mit Panoramablick fanden insgesamt 15 Spiele à 8 Minuten statt. Die musikalische Begleitung spornte die Spieler*innen in der jeweiligen letzten Minute nochmals an. Die F-Junioren beendeten die Spiele mit einem gewonnen und vier unentschieden Spielen. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf den nächsten Spieltag in Blitzenreute. Es spielten: Erik, Finja, Pauline, Max, Vincent, Emil, Benja- min, Theo und Tim D-Junioren SV Baindt - FV Bad Waldsee 7:2 (Bericht vom 20.4.) Nach einer guten Vorbereitung mit einem schönen Trai- ningstag erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 20.04. den FV- Bad Waldsee zum ersten Heimspiel der Rückrunde. Zu Beginn entwickelte sich ein spannendes, ausgeglichenes Spiel, dennoch stürmten die Jungs der D-Jugend nur auf das gegnerische Tor. So erzielte Mo- hamad B. nach einem tollen Spielzug in der 11. Minute das 1:0. Die Jungs spielten weiter wie am Schnürchen und so gelang es in der 16.Minute Lucca B. das 2:0 zu erzielen, und kurz darauf in der 22. Minute erhöhte Anton P. auf 3:0. Doch nun kamen auch unsere Gegner aus Waldsee in der 26. Minute vors Tor und erzielten den Anschlusstreffer zum 3:1. Doch die Heimmannschaft spielte weiter und er- zielte so durch Lucca B. in der 27. Minute das 4:1. Mit dem Stand von 4:1 ging es in die Pause. Beide Mannschaften kamen gut aus der Halbzeitpau- se und so konnte Anton P. in der 37. Minute nach einem großartigen Solo das zwischenzeitliche 5:1 erzielen. Trotz des Rückstands kam die Gastmannschaft aus Waldsee in der 38. Minute zum Treffer zum 5:2. Davon ließ sich unsere D-Jugend nicht unterkriegen und traf in der 43. Minute durch Leon K. zum 6:2. Die Baindter spielten weiter mutig nach vorne und so gelang Moha- mad B. in der 50. Minute durch einen satten Schuss in den Winkel das 7:2 Endergebnis. So holten die Jungs der D-Ju- gend verdient ihren ersten Sieg im 1. Spiel der Rückrunde. Es spielten: Michael N., Anton S., Max Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Felix Sch. FG2010 Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zußdorf I - SV Baindt 3:1 Am Samstag, den 27.04. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Wilhelmsdorf. Aufgrund vieler verletzter und erkranker Spieler mussten sogar noch 2 E-Jugend Spieler aktiviert werden um zumindest einen Ersatzspieler zu haben. Daher musste auch die Auf- stellung kräftig umgekrempelt werden und einige Spieler auf neuen Positionen spielen. Dennoch war man positiv und ehrgeizig gestimmt in Wilhelmsdorf etwas zu holen. So begann das Spiel auch mit Chancen auf beiden Seiten und nach einem schönen langen Flugball von Anton P. auf Lucca konnte der sich in der gegnerischen Hälfte durch- setzen und mit einem schönen Schuss aus dem Lauf zum 0:1 in der 9. Minute abschließen. Leider musste man bereits in der 12. Minute nach einem harmlosen Ball, der auf dem holprigen Rasen unglücklich aufsetzte, das 1:1 hinnehmen. Jetzt war leider der Spielfluss und das bekannte gute Passspiel der Jungs aus der D- Jugend vorbei und man merkte die zahlreichen Ausfälle. Es entwickelte sich ein fahriges Spiel mit vielen Fehlpässen und langen Bällen auf beiden Seiten. und so konnten bis zur Halbzeit keine eigenen guten Chancen mehr erspielt werden und man hatte bei einigen Chancen der Heimmannschaft Glück. So ging es mit 1:1 in der Halbzeit. Leider konnte man sich auch nach der Pause nicht ver- bessern und so lief das Spiel dahin. Ab der 50. Minute ergaben sich nochmals gute Chance auf beiden Seiten jedoch konnte keine der Mannschaften diese nutzen. Bei den heißen Temperaturen agierten die Gegner jetzt auch nur noch mit langen Abschlägen und einer dieser kam in der 58. Minute durch und führte zum 2:1. In den letzten Mi- nuten versuchte man noch mit allen Mitteln den Ausgleich zu erzielen, musste aber dadurch die Abwehr öffnen und bekam so in der 59. Minute noch den Gegentreffer zum 3:1 Endstand. Leider konnte man nichts zählbares mit nach Hause nehmen und muss hoffen, dass bis zum nächsten Spiel wieder alle Jungs an Bord sind. Es spielten: Michael N., Luis H., Max Sch., Emil Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch. B-Juniorinnen SV Eutingen II - SV Baindt-Fronreute 0:2 Gegen den SV Eutingen gingen wir stark ersatzge- schwächt und vor allem noch mit einigen angeschla- genen Spielerinnen in die Partie. Wir konnten uns in der ersten Halbzeit ganz gut behaupten und bestimmten das Spiel, doch nur selten kamen wir entscheidend vors Tor. Einmal setzte sich Jana nach Zusammenspiel mit Tabea rechts gut durch, doch sie traf nur das Außennetz. Die hochkarätigste Chance hatte Amelie nach einer Direk- tabnahme nach mustergültiger Flanke von Jana, doch die Torfrau reagierte überragend, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel unsererseits et- was zerfahren und klare Torchancen waren Mangelware. 5 Minuten vor Schluss wurde Marie kurz vor dem Straf- raum gefault, Stella legte sich den Ball zurecht und ver- senkte ihn mit einem fulminanten Schuss zur Führung ins Netz. Eutingen öffnete nun die Abwehr und wir ka- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 men mit einem Konter abermals vors Tor, wo Stella aus spitzem Winkel von rechts den Ball in den Winkel drosch. Ein wichtiger 2:0 Sieg, den wir beim nächsten Heimspiel wiederholen wollen. Es Spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sarah Leibfarth, Julia Eber- len, Amelie Geßler, Malena Kaletta. D-Juniorinnen SV Horgenzell - SGM Fronreute/Baindt 2:6 E-Juniorinnen SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim I - SGM Fronreute/Baindt I 5:4 SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim II - SGM Fronreute/Baindt II 6:3 Kneisls Doppelpack bringt SVB auf die Siegerstraße SV Baindt - FC Mengen 4:3 (2:2) Am Sonntagnachmittag durfte der SV Baindt den FC Mengen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Gäste spiel- ten eine starke Hinrunde, besiegten den SVB dort mit 2:1, konnten diese Form in der Rückrunde jedoch nicht auf- rechterhalten und rangierten vor der Partie mit 34 Punk- ten auf Tabellenplatz acht. Während es für den FCM also darum ging den Negati- vlauf (vier Niederlagen in Folge) zu stoppen, musste der SVB im Abstiegskampf fast dreifach punkten, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Und die offensive Ausrich- tung der Gastgeber hätte nach wenigen Augenblicken fast Früchte getragen, Thoma scheiterte jedoch an Eisele (2.). FCM-Angreifer Bachhofer zeigte sich nur wenige Se- kunden später etwas abgezockter vor dem Tor und voll- endete eiskalt rechts unten zum 0:1 (3.). Der SVB war in der Folge bemüht, hatte jedoch immer wieder Probleme mit den schnellen Gegenstößen des FCM über Nörz und Bachhofer. Letzterer hätte dabei nach 23 Minuten auf 2:0 stellen können, scheiterte jedoch an Walser. Aus dieser Parade entwickelte sich wiederum der Baindter Gegenan- griff, wobei Marko Szeibel den Ball in die Tiefe zu Fischer durchsteckte. Dieser ließ zwei FCM-Verteidiger mit einer schnellen Bewegung hinter sich und schob überlegt zum 1:1 ein (24.). Der Baindter Ausgleich sollte allerdings nicht lange Bestand haben, da der FCM, erneut nach tollem Steckpass zwischen zwei Baindter Verteidiger, frei vor Walser auftauchte und in Person von Nörz das 1:2 mar- kierte (32.). Der Aufsteiger steckte aber zu keiner Zeit auf und egalisierte den Rückstand kurz vor der Pause erneut. Nachdem Dischl und Kelmendi den Ball im Sechzehner verpassten, landete die Kugel bei Kneisl halbrechts im Rückraum, welcher den Ball aus 20 Metern überlegt ins lange Eck legte (45.). Beflügelt vom zweimaligen Ausgleich, startete der SVB furios in den zweiten Durchgang: Fischer bediente den eingelaufenen Dischl, welcher das Spielgerät butterweich auf den zweiten Pfosten servierte. Dort lauerte Kneisl, welcher zum 3:2 einschob (48.). Auch im weiteren Verlauf dominierte der SVB nun die Partie, wobei etwa Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß seinen dritten Tagestreffer und das 4:2 verpasste. Dieses sollte jedoch nur wenige Minuten später folgen, als Thoma den einge- wechselten Boenke auf die Reise schickte. Baindts Num- mer sieben nahm Tempo auf, umkurvte Eisele und schob ins leere Tor ein (70.). Einige Zeigerumdrehungen später stürmte Boeneke erneut alleine aufs Mengener Tor zu und wurde kurz vor dem Torabschluss klar gefoult, ein Pfiff des Unparteiischen blieb allerdings aus. So machte es der FCM im Gegenzug nochmals spannend: Nach einer Ecke schlief die Baindter Hintermannschaft, wodurch Klotz im „Fünfer“ erst frei zum Kopfball ansetzen und den Nach- schuss schlussendlich über die Linie drücken konnte (73.). Rädels Mannschaft sorgte in der Schlussphase allerdings immer wieder für Entlastung und verteidigte im Verbund das eigene Tor, wodurch es am Ende beim knappen aber verdienten 4:3 blieb. Vor den beiden anstehenden „englischen“ Wochen fährt der SVB somit einen wichtigen „Dreier“ ein und konnte erstmals in dieser Saison einen Rückstand zu einem Sieg drehen. Dies sollte Auftrieb für die kommenden Partien geben. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (88. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (67. Philipp Boenke), Mika Dan- tona (76. Nico Geggier), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) - Zuschauer: 120 Tore: 0:1 David Bachhofer (3.), 1:1 Jan Fischer (24.), 1:2 To- bias Nörz (32.), 2:2 Philipp Kneisl (45.), 3:2 Philipp Kneisl (48.), 4:2 Philipp Boenke (70.), 4:3 Patrick Klotz (73.) SV Mochenwangen II - SV Baindt II 2:7 (0:3) Nach zwei Niederlagen in Folge wollte der SVB II im Der- by gegen den FC Mochenwangen II den Bock umstoßen, wobei Schnez die Gäste mit einem Doppelschlag auch früh mit 2:0 in Front bringen konnte (13.) (15.). In der Fol- ge erspielte sich die „Zwoite“ weitere gute Möglichkeiten und stellte vor der Pause durch Kretzer die Weichen auf Auswärtssieg (35.). Den zwischenzeitlichen Mochenwan- gener Anschlusstreffer per Elfmeter (53.) konterte Schnez mit seinen Saisontoren 23, 24 und 25 (55.)(59.)(61.) und entschied die Partie so fast im Alleingang. Das Schlus- sergebnis brachten die Treffer von Kaplan zum 2:6 (85.) und Wöhr zum 2:7 (86.). Mit diesem Auswärtssieg beendet der SVB II den kleinen Negativlauf und zeigt sich gerüstet für das Topspiel am Mittwoch gegen den Tabellenführer aus Wangen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (68.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Niklas Hugger (68.Dennis Hecht), Ro- bin Blattner (68.Marius Hahn), Konstantin Knisel, Moritz Gresser, Markus Wöhr, Kai Kaspar, Johannes Schnez, Max Kretzer Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 0:2 Johannes Schnez (15.), 0:3 Max Kretzer (35.), 1:3 Markus Holzwarth (53. Foulelf- meter), 1:4 Johannes Schnez (55.), 1:5 Johannes Schnez (59.), 1:6 Johannes Schnez (61.), 2:6 Nicolas Kaplan (85.), 2:7 Markus Wöhr (86.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Sebastian Schwab (61.). Vorschau: Samstag, 04.05 16.00 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 TC Baindt e.V. Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Kommenden Sonntag, den 5. Mai um 13:00 Uhr, findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnupper- mitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr, Liste hängt am Ver- einsheim aus. Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Musikverein Baindt Im Mai ist beim Musikverein Baindt Einiges los Besuchen Sie uns am 5. Mai 2024 in Wan- gen auf der Landesgartenschau. Wir spie- len ab 11:00 Uhr den Frühschoppen beim Landkreispavillon. Am 9. Mai 2024 neh- men wir, wie jedes Jahr, wieder bei der Christi-Himmel- fahrtsprozession durch Baindt teil und am Tag darauf begleiten wir die Blutreiter früh morgens um 05:30 Uhr nach Weingarten zur Blutreiterprozession. Am 26. Mai 2024 sind wir beim Musikfest Münchenreute zu Gast. Der Musikverein Blönried-Zollenreute feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festumzug. Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Baindt bei unseren Auftritten im Mai. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am vergangenen Freitag, 26.04.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter unsere Bürgermeisterin Simone Rürup, Werner Weissenberg als Wahlleiter, unseren Ehrenzunft- meister Rainer Beer und unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert. Zu Beginn wurde eine Totenehrung gehalten um unse- ren verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Anschließend hielt Roland Oelhaf einen Rückblick von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2024. Im Speziellen ging er auf die Tätigkeiten des Zunftrats, die chronolo- gischen Aktivitäten der Narrenzunft und separat auf die Fasnet 2024 ein. Von den zurzeit insgesamt 397 Mitglie- dern (159 aktive und 238 passive) waren 59 stimmbe- rechtigte Mitglieder erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den Kassenprüferinnen Martina Brei und Ilona Wöhr als richtig befunden und sie bestätigten eine einwandfreie Kassenführung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft wur- de in diesem Jahr für eine Änderung der Finanz- und Beitragsordnung abgestimmt. Anschließend wurde unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg die Hälfte des Zunftrates neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: - Vize-Zunftmeisterin: Martina Joachim - Schriftführer: Sven Stiefvater - Häs- und Maskenwartin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Anna Spähn + Tobias Kränkle - Beisitzer Veranstaltungen: Christian Haug - 1 Kassenprüferin: Ilona Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Karin Pink und Fabi- an Ritter. Martina Joachim wurde von der Beisitzerin für Veranstaltungen zur Vize-Zunftmeisterin gewählt, Sven Stiefvater wurde vom Zunftrat für Veranstaltungen zum Schriftführer gewählt und Anna Spähn wurde von der Jugendvertreterin zur Zunfträtin für Veranstaltungen ge- wählt und somit wie Tobias Kränkle und Christian Haug erstmals in den Zunftrat gewählt. Ilona Wöhr konnte für 2 Jahre als Kassenprüferin gewonnen werden. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Norbert Kurz, Ulri- ke Wöhr und Sophia Hecht möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Anna Spähn, Tobias Kränkle und Chris- tian Haug gratulieren wir zu ihrem neuen Amt. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen aktiven Mitglieder Andreas Bosch und Patrick Faiß für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Dem entschul- digten Mitglied Michael Schmidt wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls überreichte Roland Oelhaf mit einigen persön- lichen Worten Geschenke an Norbert Kurz (8 Jahre), Ul- rike Wöhr (4 Jahre) und Sophia Hecht (2 Jahre) für ihre Tätigkeit im Zunftrat. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei allen an- wesenden Mitgliedern und bei Werner Weissenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach an die Mitglieder- versammlung ein paar Worte und bedankte sich für das Engagement der Narrenzunft zur Pflege der Tradition und zum Erhalt der Baindter Dorffasnet. Roland Oel- haf bedankte sich im Namen der Narrenzunft bei Frau Rürup für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauch- tumer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergange- nen Jahr bis zur diesjährigen Dorfputzete vorgeführt hat. An unserer Jugendversammlung, die ebenfalls am 26.04.2024 stattfand, wurde Benjamin Stiefvater zu un- serem neuen Jugendvertreter gewählt. Wir wünschen ihm viel Spaß und Freude in seinem neuen Amt. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Beim Dressurfestival in Pfullendorf konn- ten Luisa Walser und Alisa Schnez folgen- de Platzierungen mit nach Hause nehmen: Dressurreiterprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse A** Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Alisa mit Sokrates und Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützen- haus in Baindt laden wir alle Mitglieder herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 09.05.2024 um 13:45 Uhr der Proberitt in Sulpach statt. Blutfreitag in Weingarten am 10. Mai 2024: Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz in Baindt. Die Musikkapelle wird uns traditionell (zum 111. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzli- ches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe 73 in der Zugordnung nehmen wir dieses Jahr zum 116. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Mit dabei sein werden wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze sowie eine stattliche Anzahl Jugendlicher und Ministranten zu Pferde. Unser Aufstellungsplatz ist im Wirtschaftshof hinter den Gemäuern der Basilika und des Akademiegebäudes. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr aus Südtirol den Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Bericht von der Jahreshauptversammlung: Zur ersten Jahreshauptversammlung der Blutreitergrup- pe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 35 Anwesende begrüßen. Er dankte für die rege und dis- ziplinierte Beteiligung an den Prozessionsritten und ins- besondere für das Engagement im Jahr 2023 bei der Bildung unseres nun eingetragenen und gemeinnützigen Vereines. Nach einem würdevollen Gedenken an unsere Verstorbenen folgten die Berichte des Vorsitzenden, des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler. Kassenprüfer Walter Tagmann bat die Anwesenden danach um Entlastung der Vorstandschaft aufgrund der einwandfreien Geschäfts- und Kassenfüh- rung. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze geleitet und von den Anwesenden einstimmig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Versammlung der Gruppenführer am Ostermontag und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingarten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten, viele auch zum Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg an. Der Höhepunkt der Versammlung war dann aber die Ehrung von zwei verdienten Blutreitern. Die Brüder Markus und Simon Schwarz nehmen in die- sem Jahr zum 25. Mal am Blutritt in Weingarten teil. Herr Dekan a.D. Leuze überreichte die Ehrenurkunden und würdigte das Engagement der beiden für den christ- lichen Glauben sowie für die Baindter Blutreitergruppe. Dies in besonderem Maße, da sie aus Mengen stammen Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 und jedes Jahr zu den Prozessionsritten nach Baindt in die Heimat ihrer Mutter kommen. Die Unterstützung von Vater und Mutter sowie von der Familie Konzett ermöglichte dies von Anfang an. Dafür ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke ihren Glauben und schenke ihnen Anteil an der Auferstehung“ v.l.n.r. Vorstand Werner Elbs, Dekan a.D. Heinz Leuze, Markus Schwarz, Simon Schwarz, Gruppenführer Ber- thold Steinhauser GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Altein- gesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 5.5.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ludwigshafen über den Haldenhof nach Sipplingen Wir fahren mit der Bahn nach Ludwigshafen und wan- dern auf schmalen Waldwegen zum Haldenhof. Dort ma- chen wir unsere 1. Rast und genießen die tolle Aussicht. Auf verschlungenen Wegen geht es nach Sipplingen zu unserer Rückfahrt. Treffpunkt: Sonntag, 05.05.2024 um 9.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 350 hm, moderate Steigung. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr am Haldenhof vorgesehen. Anmeldung ab 26.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis 8. OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg von Mai bis Juli Landrat Harald Sievers hat am 23. April den 8. OEW-Kul- tursommer im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet: „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, durch die Unterstützung der OEW in unserem Landkreis sowohl etablierte Events als auch neue Beiträge zu fördern und damit zur kulturellen Pro- filierung unserer Region beizutragen!“ Ziel des von Land- rat Harald Sievers ins Leben gerufenen Veranstaltung ist es, markante kulturelle Lichtblicke in unserer Region zu stärken. Die fünf sommerlichen Kulturhighlights des OEW-Kultursommers reichen dabei vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Alt- stadtkulisse bis hin zum Musik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel und bieten somit ein breites Spektrum an unterschiedlichen musi- kalischen Stilrichtungen und eindrucksvollen Spielorten. Die Projektpartner erhalten vom Landkreis Ravensburg einen finanziellen Zuschuss aus den Kunst- und Kulturför- dermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), gespeist aus den Erträgen ihrer Tochter EnBW AG. Neben vier etablierten Kulturhighlights, wird das fünf- te Highlight jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Der Gewinner des Wettbewerbs: Oratorienchor Wangen Der Wettbewerb wurde im Februar ausgeschrieben. Ge- sucht wurde ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Unter den kreativen Bewerbungen, die beim Land- kreis Ravensburg eingingen, konnte sich der Oratori- enchor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn - Die Schöpfung“ durchsetzen. Die Jury war von der gro- ßen Strahlkraft der Veranstaltung, die am 12. Mai in der Waldorfschule Wangen stattfinden wird, überzeugt. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturpro- jekt kommen Musiker/innen und Solist/innen aus der Region Allgäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusam- men, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpretieren. Das Gemeinschaftsprojekt schafft Be- wegungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Un- terstützungsbedarf und trägt Kultur inklusiv in die Welt. Brass im Gras In diesem Jahr dürfen sich Blasmusikfans wieder auf Brass im Gras freuen (9. Mai): Brass im Gras feiert die Blasmusik und unterstützt gemeinsam mit dem Blasmu- sikkreisverband Ravensburg e.V. die zahlreichen Musikka- pellen im Landkreis Ravensburg. Brass im Gras versam- melt die Hochkaräter der fetzigen Blas- und Brassmusik an unterschiedlichen Spielorten im Landkreis. Das Be- sondere dabei: Jedes Jahr lädt eine andere Musikkapelle Blasmusikfans ein, das Tanzbein zu schwingen. Im Jahr 2024 richtet der Musikverein Waltershofen e.V. das be- liebte Format aus: Unter dem Motto „KMF meets Brass im Gras“ findet es am 9. Mai im Rahmen des Kreisver- bandsmusikfestes in Waltershofen statt. Ein großzügiger finanzieller Zuschuss aus den Kunst- und Kulturförder- mitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ermög- licht es dem Musikverein, die drei hochklassigen Bands „Erwin und Edwin“, „Druckluft“ und „Die Brasserie“ für ihr großes Fest zu gewinnen. Das Line-Up verspricht einen stimmungsvollen Abend mit erstklassiger Musik. Isny Opernfestival Das Isny Opernfestival (16. bis 23. Juni) inszeniert und dirigiert der künstlerische Leiter Hans-Christian Hauser in diesem Jahr die märchenhafte Oper „Die Mainacht“ von Nikolai Rimski-Korsakow. Damit bleibt es in seiner Tradition der slawische und jüdischer Komponist/innen. Am 20. und 22. Juni finden die etwas mehr als einstün- digen Freilichtaufführungen in der außergewöhnlichen Atmosphäre des Schlossinnenhofes in Isny statt. Am 21. Juni gibt es unter dem Motto „Die Mainacht für Kinder“ eine spezielle Inszenierung für Familien. Weiter auf dem Programm steht ein Festivalkonzert am 16. Juni in der Nikolaikirche Isny mit Beethovens 5. Sinfonie, dem 1. Satz aus dem Oratorium „Der Heilige Johannes von Damas- kus“ von Sergei Tanejew, dem jüdischen Jerusalem-Lied „Yerushalayim“, sowie Passagen aus Richard Wagners „Tannhäuser“. Es gibt zusätzlich zu den regulären Karten die sogenannten „Herzenskarten“ für 5 €. Internationale Wolfegger Konzerte In der stimmungsvollen Konzertreihe der renommierten Internationalen Wolfegger Konzerte (28. bis 30. Juni) bietet das Blechbläserensemble Bright Brass auf dem Preisträgerkonzert am 28. Juni in der Alten Pfarr in Wol- fegg Werke von Malcolm Arnold, Enrique Crespo, Kerry Turner, Astor Piazzolla (arr. Steven Verhaert), George Gershwin und Irving Berlin dar. Am Tag darauf, so die neue Geschäftsführerin des Freundeskreis Susanne Hölzer, präsentiert der künstlerische Leiter der Konzerte, Man- fred Honeck, beim Orchesterkonzert im eindrucksvollen Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit dem Tenor Simeon Esper und der Deutschen Radio Philharmonie Werke von Florian Frannek und Ludwig van Beethoven (29. Juni). Ein Kirchenkonzert mit Magdalena Lucjan (Sopran), Sus- an Zarrabi (Mezzosopran), Martin Mitterrutzner (Tenor), Lukas Siebert (Tenor), Krešimir Stražanac (Bassbariton) und der Deutschen Radio Philharmonie rundet das dies- jährige Konzertprogramm in Wolfegg ab (30. Juni). Zu den Proben werden vorab Schüler/innen aus Wolfegg und Umgebung eingeladen, um einen barrierearmen Zugang zu klassischer Musik zu bekommen. Einhaldenfestival Das Einhaldenfestival (25. bis 28. Juli) ist ein familiäres Kulturprojekt, tief verwurzelt in der Region Oberschwa- ben. Nach der erfolgreichen Premiere am neuen Standort im Jahr 2017 werden die vielen ehrenamtlichen Helfer/in- nen die Festivalbühne heuer wieder auf dem Kaseshof in Geratsreute bei Fronhofen aufschlagen. Zum Line-Up des 21. Einhaldenfestivals zählen, laut Veit Hübner, Berta Ep- ple feat. Marga Mitchell + Leandro Ragusa, Django Asül, Samuel Heinrich, Foaie Verde, Quadro Nuevo, Entropic Minds, Veits Jazz-Labor feat. Joo Kraus + Fola Dada, Lars Reichow und Peterston & Co. Am Samstagnachmittag finden wieder Veranstaltungen mit und für Kinder statt, darunter das Kinder-Chorkonzert „SingBach“ unter der Leitung von Friedhilde Trüün und das Liedertheater zum Mitmachen mit Christof und Vladislava Altmann. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Vorverkauf sind zu finden auf https://kultursommer.rv.de und über die dort vorgenommenen Verlinkungen auf die projektei- genen Kanäle der Kooperationspartner/-innen. Weitere Informationen zum 8. OEW-Kultursommer sind bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg un- ter Tel. 0751 8595-23 oder E-Mail: info@kultursommer-rv. de erhältlich. Was sonst noch interessiert DRK-Kreisverband Ravensburg Zu Hause und unterwegs sicher mit dem DRK-Haus- notruf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sind für die meis- ten Menschen bis ins hohe Alter ein wertvolles Gut. Sicher- heit für mögliche Notfälle bietet ihnen dann der Hausnot- ruf, ganz besonders wenn Menschen vorerkrankt sind oder allein leben. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg kommt seit kurzem eine neue Generation der Hausnot- ruftechnik „Home & Go“ zum Einsatz: Er funktioniert nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist ein- fach in der Anwendung. Mobil und sicher Der Notruf „Home & Go“ verbindet den klassischen Not- ruf mit einem mobilen System und bietet daher zusätzlich Sicherheit auch außerhalb der eigenen Wohnung. „Die Kunden müssen sich nicht mehr zwischen einem System für die Wohnung und einem für unterwegs entscheiden“, erklärt Robert Schön, der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Das Gerät besteht aus einem festen Basisteil und einem Mobilteil, das beim Verlassen der Wohnung eingesteckt wird. Befindet sich die Person im Freien, wählt sich das Gerät bei einem ab- gesetzten Notruf in das nächstgelegene Mobilfunknetz ein. Die laufende Ortung mithilfe von Satelliten oder WiFi liefert den genauen Standort der hilfebedürftigen Person an die Notrufzentrale oder die App. Die Erreichbarkeit ist mit der Technik sowohl in Deutschland als auch in Öster- reich und der Schweiz vollständig abgedeckt. Selbstgewählte Daten sicher hinterlegt Die Möglichkeiten des „Home & Go“-Systems sind vielfäl- tig. Mit den Kunden kann genau definiert werden, wer im Fall einer Notsituation neben der Notfallzentrale benach- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 richtigt werden soll: Familienangehörige, Nachbarn oder der Hausarzt etwa. Zuvor müssen - wie bei jedem System und immer in Absprache mit dem Kunden - Daten zu ent- sprechenden Kontakten, aber auch zu gesundheitlichen Problemen hinterlegt werden. Die Daten liegen verschlüs- selt in der „easierLife“-Cloud auf deutschen Servern. Über diese Cloud wird auch die Programmierung des Geräts vorgenommen und die Fernwartung getätigt. Interessant ist auch der „virtuelle Zaun“, der bei diesem System ein- gerichtet werden kann. Damit können sich zum Beispiel Menschen mit beginnender Demenz, deren Orientierung schon eingeschränkt ist, weiterhin in einem ausgewählten Bereich wie dem eigenen Garten unabhängig bewegen. Wird der definierte Bereich verlassen, erfolgt bei dem sogenannten Geofencing eine Benachrichtigung an den zuvor für diesen Zweck hinterlegten Kontakt. Mit den Angehörigen verbunden Interessant für Angehörige, findet Robert Schön, dass sie über eine kostenlose Smartphone-App die Aktivitäten der Mutter oder des Vaters einsehen können. So erfahren die Angehörigen in Echtzeit, ob das Gerät online ist, ob der Kunde gerade zu Hause oder unterwegs ist oder ein Not- ruf abgesetzt wurde. Dies soll weniger der Überwachung, als vielmehr der Sicherheit der Beteiligten dienen. Außer- dem können sie mit dem Gerät mit dem Senior oder der Seniorin - ähnlich wie mit dem Handy - kommunizieren. Neugierde ist groß Senioren in einer Wohnanlage haben zusammen mit den DRK-Verantwortlichen den Umgang mit dem Hausnotruf in der Praxis getestet und für gut befunden. Die Personen im Alter von 70 plus, die mitmachten, waren von Anfang an sehr interessiert. „Die Neugierde war sehr, sehr groß,“ schildert Robert Schön. „Mittlerweile haben wir bereits über 30 Geräte im Einsatz. Die Resonanz ist durchweg positiv.“ Er erläutert, dass bei einem Pflegegrad die Pfle- gekasse einen Teil der monatlichen Kosten übernimmt. Wichtig ist ihm auch zu betonen, dass Menschen sich günstigerweise früh mit der Technik auseinandersetzen, damit sie eine Routine dafür entwickeln. Wer sich für den Hausnotruf interessiert, bekommt im Vorfeld immer eine ausführliche persönliche Beratung vom DRK. Sonderaktion Im Aktionszeitraum von Mai-Juli 2024 schenkt das DRK die Anschlussgebühr und die erste Monatsgebühr. Sie sparen so bis zu 105 € und können den Hausnotruf des DRK in Ruhe kennenlernen. Egal für welches DRK-Haus- notrufgerät man sich entscheidet. Kontakt beim DRK-Kreisverband Ravensburg: DRK-Hausnotruf Tel.: 0751 56061-63; E-Mail: hausnotruf@rotkreuz-ravensburg.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 08. Mai 2024 um 19.00 Uhr Thema: Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann ei- nen massiven Einschnitt für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeuten. Das Leben teilt sich in davor und danach. Wie werden solche Ereignisse psychisch verar- beitet? Im Vortrag wird ein Behinderungsverarbeitungs- modell vorgestellt und wie man dies für sich nutzen kann. Katharina Weidenbach, Diplom-Heilpädagogin und sys- temische Familientherapeutin, arbeitet seit 28 Jahren im Sehbehinderten- und Blindenwesen. Neben ihrer Stelle im psychologischen Dienst des Berufsförderungswerks Würzburg ist sie seit vielen Jahren für verschiedene Blin- den- und Sehbehindertenvereine als Referentin und im Bereich der Blickpunkt-Auge-Ausbildung tätig. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Innovationspreis Landkreis Ravensburg 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Land- kreis Bereits zum 12. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus- geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationskraft ist die Schlüsselkompetenz für wirt- schaftlichen Erfolg. Sie sichert Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand - auch im Landkreis Ravensburg. Es braucht somit Unternehmen, die sich mit ihren Produk- ten, Verfahren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abgrenzen. Unternehmen, die zukunftsweisende Techno- logien eingeführt haben oder deren Arbeit in Forschung und Entwicklung wegweisend ist. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) ge- meinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 12. Mal den Innovationspreis Landkreis Ravensburg. „Die Unternehmen im Landkreis sind die Antriebskraft hin- ter unserem Wohlstand und unserer Zukunftssicherheit. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meis- tern und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR GmbH Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio- nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Pro- dukte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfähig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 31.05.2024 möglich. Neutrale und unabhängige Jury-Mitglieder aus Hand- werk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und bewerten alle eingereichten Innovationen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2024/2025 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Frühjahr 2025 • Bewerbungsschluss: 31.05.2024 • Online-Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de • 12. Innovationspreis Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt Botschafter für das Louis Braille Festival 2024 Ministerpräsident Winfried Kretschmann bedankt sich bei einem fleißigen Botschafter für Stuttgart. Der Blinden- führhund Harry hat zusammen mit seiner Halterin Lisa Mümmler unter dem Hashtag #FestivalFührhundHarry für das Louis Braille Festival geworben, das vom 3. bis zum 5. Mai in der Landeshauptstadt stattfinden wird. Nun werden bereits 3.000 blinde, sehbehinderte und sehende Gäste erwartet. (Infos und kostenlose Anmeldung: www. dbsv-festival.de) Dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr Gastgeberland für das Louis Braille Festival ist, dem europaweit größten Treffen blinder, sehbehinderter und sehender Menschen. Sie alle kommen nach Stuttgart, um an den vielen Veranstaltungen teilzunehmen, an den Konzerten, Workshops und dem Gottesdienst. Gleichzeitig werben Sie auf diesem Weg aber auch für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe in allen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit ist. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die kulturelle Vielfalt zu stärken. Das Louis Braille Festival leistet in diesem Sinne einen wertvollen Beitrag. Deshalb habe ich auch sehr gerne die Schirmherrschaft für dieses wunderbar vielfältige Festival übernommen. Ich danke den Veranstaltern für ihr großes Engagement bei der Vorbereitung und wünsche, dass es zu möglichst vielen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung kommt.“ Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten zusammen mit Stuttgarter Institutionen ein Programm mit Musik und Literatur, mit Film, Comedy und Sport so- wie mit zahlreichen Workshops und Gelegenheiten zum Mitmachen und Ausprobieren. Das Louis Braille Festival wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver- band (DBSV) zum fünften Mal initiiert und gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) und der Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart durchgeführt. Der Eintritt zum Louis Braille Festival ist frei, eine Anmeldung aber erwünscht. Alle Infos unter www.dbsv-festival.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg gibt Tipps Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Eltern begegnen in vielen Bereichen - ob privat, beruflich oder auf Social Media - zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Ren- te haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fra- gen zum Thema. Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruf- lich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungs- zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutge- schrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Mona- te, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen ei- nes Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichti- gungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können da- mit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversi- cherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zuge- ordnet - demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemein- sam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berück- sichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklä- rung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Erscheinen diese automatisch in meinem Versiche- rungskonto? Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungs- zeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort ab- gegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden? Der Antrag - bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklä- rung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberech- nung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ kön- nen Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kinderer- ziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wich- tigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www. drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Bund der Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an „Meine erste Steuererklärung“ Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser neuer Ratgeber „Meine erste Steuererklärung“ ganz sicher weiter. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanz- amt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschü- re listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu vergessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zei- gen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Mei- ne erste Steuererklärung - Für das Steuerjahr 2023“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. Autofreies Lauratal Sonntag, 5. Mai 2024, 8 - 20 Uhr Mit einem vielfältigen Programm startet die Initiative au- tofreies Lauratal ins Frühjahr. Mit ihrer Forderung nach mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer möchte die Imitative für bessere Infrastruktur für Fußgän- ger und Radfahrer eintreten. Das autofreie Lauratal ist an diesem Sonntag zusätzlich Partner der Inklusionstage des Landkreis Ravensburg htp://www.rv.de/inklusionstage Neben einem Infostand zu allen Fragen rund um ÖPNV, Radinfrastruktur und Verkehrsplanung im Schussental liegt dieses Mal ein besonderer Schwerpunkt auf inklu- siver Mobilität. Fahrradkultur ist ein Teil der Alltagskultur und Mobilitätskultur. Zahlreiche Imitativen und Vereine beteiligen sich mit tollen Angeboten am autofreien Lau- ratal, kommen und genießen sie das Naherholungsgebiet zwischen Weingarten und Schlier, das an diesem Sonntag den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht: ab 11 Uhr Bund Probefahrten mit dem Lastenrad sowie Infos zum Leihsystem, Infos zum Streuobst- Apfelsaft- projekt, zusätzlich können unter Anleitung Vogelhäuser gebaut werden. Yardimici Kunstwerke: der überregional bekannte Künstler stellt einige seiner beliebten Kunstwerke im Lauratal aus Critcal Mass: am 5.5.24 findet wieder die Kidical Mass statt. Für kinder- und fahrradfreundliche Orte - Straßen sind für alle da! Die Demo startet um 14 Uhr am Marienplatz RV, 14.30 Uhr Parkplatz Gewerbeschule und endet um 15 Uhr mit einem Fahrradfest und Picknick im Lauratal. 11 - 17 Uhr Spielmobil im Lauratal 10 - 12 Uhr „Ornithologische Müllsammlung“ Spaziergang durch den Wald, wir lauschen den Vögeln und versuchen herauszufinden, welche wir hören. Infos über Lebensweise, Fütterung etc. von Vögeln. Wenn wir am Wegesrand Müll finden, sammeln wir diesen auf. Dazu nehmen wir Mülltüten, Handschuhe und Greifzangen mit, diese werden gestellt. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche Infor- mationen über den Klimamobilitätsplan des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental - unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental - Radschnellweg - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS - Umsetzung des ÖPNV Konzeptes - Neue Aufteilung des Verkehrsraums - Förderung der Elektromobilität - Mulitmodalität und Intermodalität 11.30 Uhr Radtour zur Baumbesetzung im Altdorfer Wald geführte Radtour: Start um 11.30 Uhr am Infostand Lau- ratal, 12 Uhr Dorfplatz Schlier und 12.30 Uhr Grüner Baum Oberankenreute. Ab 11 Uhr Rikscha Projekt: Mobilität und Erlebnis für alle. Die Rikaschas erfreuen sich großer Beliebtheit, Ehrenamt- liche fahren Bewohner aus Seniorenheimen und schenken so ein großes Stück Lebensfreude und Lebensqualität. Infos zum Projekt und Ehrenamt, Rikscha kann vor Ort besichtigt werden. Inklusionstage: das autofreie Lauratal ist Kooperationspartner und bietet einen Überblick über inklusive Fortbewegungsmittel. Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger, Menschen mit Gehilfen und Radfahrern, Mobilität für alle, denn: Radfahren ist Kultur: Fahrrad-Kul- tur ist ein Teil der Alltags-Kultur und der Mobilitäts- Kultur. htps://www.rv.de/inklusionstage 15.30 Uhr Live - Musik unter freiem Himmel mit Franziska Gross, Sängnerin der Band Zimt&Zorn: Mit Gitarre und toller Stimme bringt Franzi das Lauratal zum Klingen. Natur und Kultur am Infostand. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche am Ein- gang zum Lauratal von Weingarten kommend. Aktionsbündnis autofreies Lauratal Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 4. Mai 2024 Mit dem Fahrrad: Vier aufgelassene Weiher und ein Bade- und Fischweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wegstrecke: ca. 8 km Dauer: 2,5 Stunden Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden verfüllt oder es stehen Häu- ser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere diesjährige Radtour führt vom Häckler- weiher zu trockengelegten Weihern, wie der Färberweiher, der Einödweiher, der Hofstetter-Weiher und der Neuwei- her. Anschließend geht es wieder zurück zum wasserge- füllten Bade- und Fischweiher, dem Häcklerweiher. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Rad-Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Mai 2024 Urwald der Zukunft - Der Bannwald. Reise in eine Welt unbekannter Tiere und Pilze. Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: 6 km Der Bannwald - wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. AOK Bodensee-Oberschwaben „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet - Mitmachaktion der AOK: Für die Umwelt und die eigene Gesundheit! Insgesamt 656 Teilnehmer haben sich in der Region Bo- densee-Oberschwaben im vergangenen Jahr an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligt. Vom 1. Mai bis 31. August 2023 zählte jeder geradelte Kilometer - und auch in diesem Jahr findet die Aktion wieder statt! Mit dem Rad zur Arbeit, anstatt ins Auto zu steigen: Eine nachhaltige Lebensweise hat in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern beugt gleichzeitig Bewegungsmangel vor. Bei einer täg- lich zurückgelegten Strecke von 12 Kilometern Radfahren wird pro Person etwa ein Kilogramm weniger CO2 pro- duziert. „2023 wurden in der Region insgesamt 272.423 Kilometer zurückgelegt“, betont AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr und berichtet stolz: „Dadurch wurden rund 53.613 Kilogramm CO2 eingespart.“ Erstmals startete die Aktion bundesweit im Jahr 2004 - vor 20 Jahren. Seitdem haben knapp zwei Millionen Radfahrer mitgemacht. Die Hauptziele der Aktion waren und sind noch immer: die Gesundheit zu fördern, Sprit und Abgase zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Die AOK als Gesundheitskasse beobachtet den Klima- wandel und die starke Umweltverschmutzung mit Sorge und setzt sich deshalb in der Gesundheitsversorgung für mehr nachhaltiges Handeln ein. „Die Mitmachaktion der AOK findet von 1. Mai bis 31. Au- gust 2024 statt“, teilt Alexander Gohm, Koordinator Prä- vention bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, mit. Un- ter allen Teilnehmenden, die das Ziel von 20 Tagen im Aktionszeitraum erreichen und in den Aktionskalender eintragen, werden attraktive Sachpreise verlost. Mitma- chen lohnt sich! Informationen und Anmeldung online unter www.mit- dem-rad-zur-arbeit.de. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Alexan- der Gohm, Koordinator Prävention bei der AOK Boden- see-Oberschwaben: Telefon 0711 6525-14613, alexander. gohm@bw.aok.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ü45-Onlinecheck: Wie gesund und fit bin ich? Online testen und direkt durchstarten Mit zunehmendem Alter häufen sich die körperlichen Zip- perlein. Stress und hohe Arbeitsbelastung können Men- schen zusätzlich erschöpfen. Wer erste Warnzeichen ig- noriert, riskiert auch seine Arbeitskraft. Damit Menschen sich mit dem Thema möglichst früh auseinandersetzen und aktiv werden, braucht es oft einen kleinen Impuls. Mit dem Ü45-Onlinecheck bietet die Deutsche Rentenversi- cherung anhand sieben einfacher Fragen an über 45-jäh- rigen die Chance, unkompliziert eine erste Einschätzung zur eigenen Gesundheit und Fitness zu bekommen: www. drv-bw.de/ueber45-onlinecheck Der Ü45-Onlinecheck soll erste Risikofaktoren aufspüren und mit gezielten Angeboten die Gesundheit fördern und somit die Erwerbsfähigkeit positiv unterstützen. Nach dem Ausfüllen des Onlinechecks erhalten die Teilnehmenden sofort eine Einschätzung und Empfehlung. Regt der Test einen möglichen Bedarf an Rehabilitations- oder Präven- tionsleistung an, können die Betroffenen am Ende sofort einen Antrag stellen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fragen zum Ü45-Onlinecheck oder zum Testergebnis? Dann kontaktieren Sie unser sozialmedizinisches Kom- petenzteam: E-Mail ue45-onlinecheck@drv-bw.de Telefon 0711 848-18087 Ü45-Onlinecheck und weitere Informationen zu den Prä- ventionsangeboten finden Sie unter www.drv-bw.de/ue- ber45-onlinecheck DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Ver- band e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Ver- bänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024, von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme derer, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hof- fen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - SMJ Oberland 2024 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2024 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 04. bis 11. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe trifft sich alle zwei Monate in Meckenbeuren. Blinzeln Sie häufig oder fallen Ihre Augen zu ohne dass Sie sie wieder öffnen können? Kippt und verdreht sich Ihr Hals? Verkrampfen sich Ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme. Kontakt für Informationen:Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Kleiner Tipp von uns für Sie Schuss, der Substantiv, maskulin BEISPIELE: - ein gezielter Schuss - ein Schuss auf eine Scheibe - es fielen zwei Schüsse (es wurde zweimal geschossen) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Anrede Vorname Name Straße, Nr. PLZ, Ort Jetzt einlösen und bestellen Telefon: 0228 97563-991 Fax: 0228 97563-51 E-Mail: pflieger@care.de Post: CARE Deutschland e.V. · Lea Pflieger Siemensstr. 17 · 53121 Bonn Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: care.de/Datenschutz Mein CARE-Paket für die Zukunft Wie Ihr Testament Gutes tut. Bestellen Sie jetzt Ihren kostenfreien Ratgeber: Lea Pflieger, 0228 97563-991, pflieger@care.de www.care.de/vererben Ihr Gutschein für den CARE-Testament-Ratgeber Schaubilder, Beispiele, ein Muster- Testament und Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen. A1600 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: _ Finanzbuchhalter (m/w/d) _Steuerfachangestellte (m/w/d) _Lohnbuchhalter (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken und Sie über einschlägige DATEV-Kenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent / kfm. Mitarbeiter (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariats- tätigkeiten I Büromanagement I Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. 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            S A T Z U N G E N D E R G E M E I N D E B A I N D T ● zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und zu ● den örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet " 2 . F R I E D H O F S E R W E I T E R U N G U N D W O H N - U N D M I S C H G E B I E T G R Ü N E N B E R G S T R A S S E U N D S T Ö C K L I S S T R A S S E “ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2003 den Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" aufgrund folgender Rechtsvorschriften als Satzungen beschlossen: 1. § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) idF vom 27.08.1997 (BGBl I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850), 2. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) idF vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 760). 3. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) idF vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 745), 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) idF vom 23.01.1990 (BGBl I, S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl I, S. 466), 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV '90) vom 18.12.1990 (BGBl I, 1991 S. 58). KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 2 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Festsetzung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 14.05.2003. § 2 Bestandteile der Satzungen 1. Der Bebauungsplan besteht aus dem • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003, jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und 2. den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO mit • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003 . • Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995 (durch nicht ausge- füllte Rechtecke gekennzeichnet) gilt der Textteil mit planungs- rechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.1995 weiterhin. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften • entgegen Ziff. 2 die Gebäudegestalt abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.1 die Dachform abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.2 die Dachneigung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.3 die Dachdeckung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.4 die Gaupen / Widerkehren abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.2 die Einfriedungen abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.3 Geländeveränderungen abweichend aus- führt • entgegen Ziff. 2.4 die Freiflächengestaltung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.5 die Stellplätze nicht herstellt • Entgegen Ziff. 2.6 das Niederschlagswasser nicht ord- nungsgemäß ableitet und versickert. § 4 Inkrafttreten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 3 - Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Baindt, den Buemann (Bürgermeister) KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 4 - BEBAUUNGSPLAN U. ÖRTL. BAUVORSCHR. G E M E I N D E B A I N D T mit integrierter Grünordnung TEXTTEIL "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCH- GEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" PLANZEICHNUNG (s. zeichn. Teil) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Ohne Gültigkeit für die Flächen des bestehenden Friedhofes nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Siehe dazu besonderen Textteil. 1. (§ 9 (1) 1. BauGB i. V. m. § 1 (3), (5), (6) 1. BauNVO) 1.1. (§§ 4, 6 BauNVO, § 1 (9) BauNVO, § 9 (1) 1., 15. BauGB) NUTZUNGSART / NUTZUNGSZWECK Mischgebiet -MI - Die in § 6 (2) 8. und § 6 (3) BauNVO genannten Vergnügungsstätten und Spielhallen sind unzulässig. Allgemeines Wohngebiet, - WA - Die in § 4 (3) 1. und 2. BauNVO genannten Nutzungen sind allgemein zugelassen. öffentliche Grünfläche - Friedhof - Die Grünfläche gliedert sich in: - Grabfelder, - Freie Grünfläche. G r a b f e l d e r , dienen der Belegung mit Gräbern. Zulässig sind in diesem Bereich Grabmale und sonstige mit der Grabstätte verbundene Einrichtungen (Zuwegungen, Pflanzbehältnisse). F r e i e G r ü n f l ä c h e n , auf diesen sind mit der Friedhofsnutzung verbundenen Einrichtungen und Anlagen zulässig wie z. B. Geräteschuppen, Wasserentnahmestellen, Gartenabfallbehälter, Sitzbänke, Wegflächen, Stützmauern, sakrale Kunstwerke. Die freien Grünflächen können langfristig bis zu 30% als Erweiterungsflächen für Grabfelder genutzt werden. Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind bauliche Anlagen nach § 2 (1) LBO ausgeschlossen. private Grünflächen zur Sicherung von Streuobstwiesen und Abstandsflächen zum bestehenden Friedhof. 1.2. (§ 9 (1) 1. BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO) NUTZUNGSMASS Wird bestimmt durch die Grundflächenzahl -GRZ- und -GFZ- als max. zulässiger Wert, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 5 - 1 . 2 . 1 (§ 16 (2) BauNVO) GESCHOSSZAHL als max. zulässige Zahl, s. zeichn. Teil. 1.3. (§ 9 (2) BauGB) HÖHENLAGE Die Höhenlage der Gebäude (-EFH-) sind verbindlich auf den Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte bezogen. Wer- den Gebäude abweichend vom vorgeschlagenen Standort erstellt, ist die EFH entsprechend der Höhenabweichung des vorhandenen Geländerverlaufes ( s. Höhnlinien) bis max. 0,3 m zu verändern. Soweit die Grundstücke bereits bebaut sind, ist die vorhan- dene Höhenlage der Gebäude maßgebend. Bei abwei- chendem Standort dient die EFH des jeweils vorhandenen oder benachbarten Gebäudes als grundsätzlich zu über- nehmende Höhe. Abweichungen zur Anpassung an die je- weilige Geländesituation sind bis max. 0,5 m zugelassen. 1.3.1. (§ 9 (1) 1. BauGB, § 18 (1) BauNVO) - GEBÄUDEHÖHEN Die Wandhöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt, s. Eintrag im zeichn. Teil. Die Wandhöhe bemisst sich am Schnittpunkt der Außenwandflucht mit OK Dachhaut (-WH-), dies gilt auch bei Rücksprüngen. Bei Pultdächern darf das gemittelte Maß der Traufhöhen die festgesetzte max. zul. Traufhöhe nicht überschreiten. Zugelassen werden kann: - bei loggienartigen Rücksprüngen (nur an einer Seite offener Bauteil), die WH in der Flucht der traufnäheren Außenwand zur Bemessung der Traufhöhe - bei Ausführung eines Aufschieblings kann die WH um max. 0,3 m zusätzlich erhöht werden. Die Gebäudehöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt (s. zeichn. Teil). Bezugsebene für die Wand- und Gebäudehöhe ist die EFH (s. Festsetzung 1.3). 1.4. (§ 9 (1) 2. BauGB GEBÄUDESTELLUNG s. zeichn. Teil 1.5. (§ 9 (1) 2. BauGB i. V. m. § 22 (1), (2) BauNVO BAUWEISE offene Bauweise -o- 1.5.1. (§ 22 (2) BauNVO) - HAUSFORM Einzel- und Doppelhäuser 1.6. (§ 9 (1) 2. BauGB, § 23 (3) u. (5) BauNVO) ÜBERBAUBARE FLÄCHE Diese ist festgelegt durch Baugrenzen, s. zeichn. Teil. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 6 - außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig (s. dazu auch 10.1) 1.7. (§ 9 (1) 26. BauGB) GELÄNDEAN- PASSUNGEN Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, sind auf dem Baugrundstück bis zu einer Höhe von 0,8 m und einer Tiefe von 1 m zu dulden. 1.8. (§ 9 (1) 21. BauGB) GEH– UND FAHRRECHT s. zeichn. Teil., zur Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 88. 1.9. (§ 9 (1) 11. BauGB) VERKEHRSFLÄCHE - öffentlich – Straße, Gehweg, Parkplätze, s. zeichn. Teil. 1.10. (§ 9 (1) 15. BauGB) GRÜNFLÄCHE Privat –p-. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (S. § 2 (1) LBO) ausgeschlossen. (Öffentliche Grünflächen, s. Ziff. 1.1). 1.10.1. (§ 9 (1) 20. BauGB) - BELEUCHTUNG Bei der Neuausstattung von Beleuchtungskörpern im öffentlichen Bereich sind – zum Schutz von nachtaktiven Insekten – Natriumdampfniederdrucklampen zu verwenden. Die Lampen sind mit nach unten gerichteten Lichtkegeln anzubringen, soweit dadurch keine Gefährdung von Menschen zu befürchten ist. 1.11. (§ 9 (1) 25. a) u. b) BauGB) s. zeichn. Teil. PFLANZUNGEN Die Erhaltung vorhandener Bäume und die Pflanzung von Bäumen und deren Unterhaltung ist bindend. Die Bepflanzung hat mit heimischen Laubbäumen zu erfolgen (s. Pflanzliste) Die eingetragenen Standorte sind veränderbar. Im Friedhofsbereich gilt: Die Bäume in den ausgewiesenen Flächen sind schematisch dargestellt und ihr Standort ist nicht verbindlich. Mindestpflanzgrößen: Hochstämme: StU 18/20; 3 x v. Stammbüsche: 3 x v.; 200 – 250 Heister: 2 x v.; 250 – 30 Sträucher: 2 x v.; 60 – 100 Die Verwendung von Ziergehölzen ist nur im unmittelbaren Umfeld der Grabfelder gemäß Pflanzliste zulässig. 1.12. (§ 9 (7) BauGB) s. zeichn. Teil. PLANBEREICH Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 7 - Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 25.08.1995, s. zeichn. Teil. 1.13. (§ 1 (4) u. (8) BauNVO) UNTERSCHIEDLI- CHE NUTZUNG Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 8 - ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995, s. dazu besonderen Textteil. 2. (§ 74 LBO - BW) ALLG. GESTAL- TUNGSGRUND- SÄTZE Glänzende sowie stark reflektierende Materialien sowie grelle Farben an großflächigen Außenbauteilen sind unzulässig. Die Außenwände und großflächigen Außenwandteile sind hell zu tönen. 2.1. (§ 74(1) LBO) DÄCHER 2.1.1. - F O R M Dachform, s. zeichn. Teil (Satteldach – Schrägdach). Un- tergeordnete Gebäudeteile können, sofern sie sich an einen Hauptbaukörper anlehnen, als Pultdach ausgeführt werden. 2.1.2. - NEIGUNG Bei Dächern nach 2.1.1. sind alle Gebäude inkl. Garagen, überdachte Stellplätze mit geneigten Dächern in Form und Material entsprechend denen des Hauptgebäudes zu versehen. Bei Anschluss eines Gebäudes an eine Grenz- bebauung ist die Dachneigung des vorhandenen Grenz- baus zu übernehmen. Untergeordnete Gebäude und Bauteile können eine ab- weichende Dachneigung haben, wobei eine Mindestdach- neigung von 18° nicht unterschritten werden darf. 2.1.3. - DECKUNGSMATERIAL Ziegel oder Betondachsteine rot bis rotbraun. Zusammenhängende Baukörper sind mit einer in Material und Farbe gleichen Dachdeckung zu versehen. Anlagen zur Nutzung von Primärenergie (Sonnenkollekto- ren, Photovoltaikanlagen) sind zulässig. 2.1.4. - DACHGAUPEN Die Länge von Dachaufbauten darf je Traufseite insge- samt 1/3 der Traufseite nicht überschreiten. Widerkehren und Dacheinschnitte sind in die Ermittlung des Maßes ein- zubeziehen. 2.2. (§ 74 (1) 5. LBO) EINFRIEDUNGEN Einfriedungen des Friedhofes: In Form von Mauern und Zäunen, max. Höhe 2 m, Zäune als Knotengitter, beidseitig eingepflanzt. Im gesamten Zaunbereich ist eine Bodenfreiheit von mindestens 8 – 10 cm einzuhalten (Durchschlüpfmöglichkeit für Kleinsäuger). 2.3. (§ 74 (1) 5. LBO, (§ 11 (1) LBO)) GELÄNDE Der bestehende Geländerverlauf (s. Höhenlinien im zeichn. Teil) ist grundsätzlich beizubehalten. Geländeveränderungen sind nur zugelassen zur Anpassung des Geländes an die KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 9 - - Geschossebenen - Garagen - Straßen und zur Herstellung der Zufahrts- und Zugangsflächen - Flächen für Freisitzplätze Geländeaufschüttungen sind erforderlich für die Unterbringung des Erdaushubs. Die Geländeauffüllung muss über den gesamten Bereich gleichmäßig verteilt erfolgen; Maximalhöhe der Erdaufschüttung 0,3 m. (Abgrabungen für Garagenzufahrten oder zur Belichtung von Untergeschossräumen sind nicht zugelassen). 2.4. ( § 74 (1) 3. LBO) FREIFLÄCHEN Versiegelte Flächen wie die Garagenzufahrten, sonstige Zugänge und Gehwege, Pkw-Stellplätze. Wenig benutzte Hofflächen, Flächen in Gartenbereichen usw. sind weitgehend zu vermeiden. Soweit erforderlich sind diese Flächen mit sickerfähigem Belag (Kies, Pflaster mit breiter Fuge, Rasengittersteine) zu befestigen. 2.5. ( § 74 (2) 2. LBO) STELLPLÄTZE Je Wohneinheit sind mindestens 2 Stellplätze herzustellen. 2.6. (§ 74 (3) 2 LBO) NIEDERSCHLAGS- WASSER Das auf den privaten Grundstücken WA 3 Flst. 239 anfallende Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern muss auf den jeweiligen Grundstücken entweder versickert werden oder ist Zisternen zuzuführen. Der Überlauf der Zisternen bzw. Sickermulden ist dem Regenwasserablaufkanal zuzuführen. Die Sickerflächen sind mit mind. 30 cm Humus oder Humus-Sandgemisch abzudecken und mit einer geeigneten Aussaat zu begrünen. Die Versickerungsflächen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu unterhalten. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 10 - GRUNDSTÜCKE HINWEISE Im zeichnerischen Teil sind nicht verbindlich folgende Elemente enthalten: •die Größe der Baugrundstücke, •die Umrisse der vorgeschlagenen Gebäude, •die Grundstücksgrenzen, •die Lage der Garagen und Stellplätze im Bauquartier. ARCHÄOLOGIE Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten, o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen. OBERFLÄCHEN- WASSER Um das anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen die Bodenversiegelung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. ÖFFENTLICHE FLÄCHEN: / Friedhof: Wirtschaftshof, Kompostierungsanlage, Hauptwege, Steilstücke der Nebenwege mit mehr als 5% Gefälle. / Parkierungsflächen: Der Ausbau erfolgt mit wasserdurchlässigem Material. / befestigten Wege- u. Platzflächen: das Oberflächenwasser wird über großvolumige Sickermulden versickert. WEITERER PLANUNGSBEREICH: Es sind zur Flächenbefestigung Verfahren anzuwenden, die den Boden wenigstens teilweise offen halten z. B. Rasengittersteine, Schotterrasen (s. Festsetzung 2.3). Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Oberflächenwassers sollten Zisternen angelegt werden, deren Wasser z. B. zur Bewässerung des Gartens genutzt wird. GRUNDWASSER Grundwasserabsenkungen durch Hausdrainagen bzw. Ent- wässerungsleitungen parallel der Erschließungsleitungen sind nicht gestattet. Auf das Merkblatt „Grundwasserschutz“ wird verwiesen. Um in kritischen Bereichen Schadensfälle vorzubeugen, ist zu überprüfen, ob auf Untergeschosse verzichtet werden kann oder ob die im Grundwasserbereich oder in der Nähe von Versickerungsmulden liegenden Gebäudeteile wasserdicht ausgeführt werden. REDUZIEREN DES METALLGEHALTS IM REGENWASSER Dachinstallationen wie Verwahrungen, Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titanzink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Regenwasser. Sie sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Alternative KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 11 - Materialien sind beschichtetes Zink oder Aluminium und Kunststoffteile. BAUGRUBENAUS- HUB Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit möglich, auf dem eigenen Grundstück zu verteilen, s. Text 2.2. ERDAUSHUB Erdbewegungen in größerem Ausmaß fallen nicht an. Anfallender Grabaushub (verdrängter Boden) wird über die Gemeindegärtnerei entsorgt. STROMVERSOR- GUNG Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind auf den privaten Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m Anlagen für die Stromversorgung (Kabelverteilerschränke) zu dulden. VERSICKERUNGS- ANLAGEN Im WA3 Flst. 239 ist das anfallende Dachflächenwasser auf dem eigenen Grundstück bzw. der anschließenden Grünfläche zu versickern. Zulässig ist nur die Versickerung über einen belebten Oberboden (Humusschicht). Ein Notüberlauf an die bestehende Kanalisation ist herzustellen. Im Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben sind Details der Versickerungsanlage nachzuweisen bzw. darzustellen. Arbeiten auf Flächen, die an die Versickerungsanlagen angeschlossen sind und zu einer Verschmutzung führen können (z. B. Autowaschen), sind verboten. D PFLANZLISTE als Bäume: - Feldahorn (Acer campestre) - Spitzahorn (Acer platanoides) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Hain-Weißbuche (Carpinus betulus) - Rotbuche (Fagus sylvatica) - Esche (Fraxinus excelsior) - Vogelkirsche (Prunus avium) - Stieleiche (Quercus robur) - Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia) - Winterlinde (Tilia cordata) - Apfel - Hochstämme in Lokalsorten - Birnen - Hochstämme in Lokalsorten als Sträucher: - Hartriegel (Cornus sanguinea) - Haselnuss (Corylus avellana) - Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) - Liguster, immergrün (Ligustrum vulgare atrov.) - Liguster (Ligustrum vulgare) - Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) - Schlehe (Prunus spinosa) - Hundsrose (Rosa canina) - Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) als Kletterpflanzen: - Waldrebe (Clematis vitalba) - Gemeiner Efeu (Hedera helix) Ziergehölze: im Um feld der Grabfelder - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Scheinquitte Chaenomeles in Arten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 12 - - Deutzie Deutzia in Arten - Johanniskraut Hypericum in Arten und Sorten - Kolkwizie Kolkwitzia amabilis - Heckenkirsche Lonicera in Arten und Sorten - Zierapfel Malus in Arten - Pfeifenstrauch Philadelphus in Arten - Latsche Pinus mugo mughus - Fingerkraut Potentilla in Arten - Zierkirsche Prunus in Arten - Wild- Park- u. Strauchrosen in Sorten - Johannisbeere Ribes in Arten und Sorten - Spierstrauch Spiraea in Arten und Sorten - Schneebeere Symphoricarpos in Arten - Flieder Syringa in Arten - Weigelie Weigela in Arten Wildstaudengesell- schaften im Randbe- reich der Friedhofs- flächen z.B.: - Eisenkraut - Eselsdistel - Esparsette - Färber-Kamille - Färberginster - Färberwaid - Haferwurz - Herzgespann - Hundszunge - Kleinbl. Königskerze - Moschusmalve - Mutterkraut - Natterkopf - Nickendes Leimkraut - Oder- mennig - Rainfarn - Rote Nachtnel- ke - Roter Fingerhut - Seifenkraut - Skabiosenflockenblume - Süßholz-Tragant - Taubenkropf - Taubenskabiose - Wegwarte - Weiße Lichtnelke - Wiesenbocksbart - Wiesenflockenblume - Wiesenlabkraut - Wilde Karde - Wilde Kugeldistel - Wilde Malve - Wilde Möhre - Wilde Ochsenzunge - Wildes Leinkraut - Wollk. Kratzdistel KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 13 - BEGRÜNDUNG zu den planungsrechtlichen Festsetzungen ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Notwendigkeit der Aufstellung Das starke Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahre erfordert auf absehbare Sicht eine 2. Erweiterung des Friedhofes. Die jetzt ausgewiesene Erweiterungs- fläche wurde durch Fallzahlen und Hochrechnungen ermittelt. Zur Regelung der Bauflächen und der Grünflächen des Umfeldes des Friedhofes wurden Bereiche südlich der Grünenbergstraße und südöstlich der Stöcklisstraße in den Bebauungsplan einbezogen. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan: Durch die 19. Teiländerung des FLN-Plans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (Zieljahr 2000) wurde die Grundlage für den Bebauungsplan ge- schaffen. Die 19. Teiländerung ist seit dem 24.05.2003 rechtswirksam. Nördlich der Stöcklisstraße ist im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche geplant. Ziele der Planung: Mit dieser Planung soll, wie zuvor angeführt innerhalb der bebauten Zonen im Ml, WA eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Für die Fläche des seitherigen Friedhofes besteht ein Bebauungsplan vom 27.05.1968, zuletzt geändert am 29.08.1995. Die Planung wurde übernommen. Dieser Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen hat weiterhin Gültigkeit. In die Abgrenzung der Friedhofserweiterung nach Süden ist eine neue Straße ein- bezogen, die später das Baugebiet "Vocken" von Osten her erschließen soll. Die Straße wurde so gelegt, dass der bestehende Streuobstbestand möglichst wenig beeinträchtigt wird. Zur Abrundung der Bebauung werden 3 Wohnhäuser im WA3 Flst. 239 geplant. Die im Südwesten vorgelagerte Streuobstwiese wird als private Grünfläche in den Bebauungsplan übernommen. Dadurch soll die Einbindung in die freie Landschaft dauerhaft gesichert werden. Entlang der Stöcklisstraße werden zusätzliche Parkierungsflächen für den Fried- hof geschaffen. Die seitherigen Notunterkünften werden abgebrochen. Erschließung Die Planungsflächen (Friedhof, WA1 bis WA3, Ml und private Grünflächen) sind von der Grünenbergstraße und der Stöcklisstraße erschlossen (Straße, Wasser, Abwasser, Energie). Die Stöcklisstraße wird auf ein Fahrbahnprofil von 5,0 m und einem einseitigen Gehweg von 1,5 m Breite ausgebaut. Eine weitere Erschließung dieser Flächen ist nicht erforderlich und auch nicht vor- gesehen. Planungsrechtliche Festsetzungen Die vorhandene Bebauung soll in Art, Dichte und Gestalt weitgehend erhalten bleiben. Die Art der baulichen Nutzung ist dementsprechend als Wohngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt. Die Allgemeinen Wohngebiete gliedern sich in ein WA1, WA2 und WA3 wegen des unterschiedlich festgesetzten Maßes der Nut- zung sowie der unterschiedlichen Dachform und Höhe der Bebauung. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 14 - Wegen zu befürchtender Störungen der vorhandenen und geplanten Wohnnut- zung wie auch dem vorhandenen Friedhof wurden Vergnügungsstätten ausge- schlossen. Allgemein zugelassen wurden hingegen die in § 4 (3) BauNVO ge- nannten Anlagen. Dies wegen der zentralen Lage bei der Ortsmitte und der be- reits vorhandenen Nutzung eines Gastronomiebetriebes. Das Ausweisen der Grünflächen soll die bestehenden Grünflächen sichern, teil- weise mit ihrem Bestand an Streuobstbäumen. Die überbaubare Fläche ist großflächig als Baustreifen gewählt um einen Gestal- tungsspielraum für die Bebauung und deren künftige Entwicklung zu ermöglichen. Wesentlich ist dabei, dass das Maß der Nutzung durch die GRZ und GFZ be- schränkt wird. Beim Berechnen des zulässigen Nutzungsmaßes können die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen nicht in die Berechnung einbezogen werden, da sie kein Bauland im Sinne von § 19 (3) BauNVO darstellen. Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ausmaß und Nutzung öffentl. Grünfläche (Friedhof) ca. 9.620 m² 28,9 % davon Wald 340 m² private Grünflächen ca. 8.560 m² 25,8 % Parz. 82 + 82/2 3.590 m² davon Wald 200 m² Parz. 90 1.820 m² Bereich Parz. 240 1.260 m² Bereich südwestl Stöcklisstr. 1.890 m² Bauflächen ca. 12.300 m² 37,0 % davon MI 2.300 m² Verkehrsflächen ca. 2.750 m² 8,3 % davon Fläche zur Erschließung Gebiet Vocken 1.050 m² Gesamtplanungsfläche ca. 33.230 m² = ~ 3,3 ha davon Bau- und Erschließungsflächen 15.050 m² 100,0 % BEGRÜNDUNG zu den örtlichen Bauvorschriften Private Garagen und Stellplätze Der öffentliche Nahverkehr in Baindt erfolgt in Streckenführung und Zeittakt nicht so dicht, dass auf den privaten PKW verzichtet werden könnte. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle zu Teilen des Baugebietes beträgt bis zu 1 km. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den Familien ein Zweit- und Drittwagen gehalten wird. Der über den auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplatz je Wohnung hinausgehende Stellplatzbedarf kann auf den öffentlichen Straßen nicht untergebracht werden. Die im östlichen Bereich ausgewiesenen Stellplätze müs- sen den Besuchern des Friedhofs und den Trauergästen vorbehalten werden. Bei großen Beerdigungen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Straßenflächen oh- nehin belegt sind. Es wurde deshalb im Bebauungsplan festgesetzt, dass je Woh- nung zwei Stellplätze oder Garagen nachgewiesen werden. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 15 - BESTANDSBEWERTUNG, EINGRIFFSANALYSE UND AUSGLEICHSMASSNAH - MEN ZUM § 1a BauGB BESTAND UND BESTANDSBEWERTUNG Die Bewertung des betroffenen Landschaftsteiles vor dem geplanten Eingriff wird nachfolgend anhand der Umweltbereiche Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion aufgezeigt. · Boden Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundmoräne der Würmeiszeit. Vorherr- schende Bodenart ist kiesiger Lehm. Vorherrschender Bodentyp ist Parabraun- erde. Momentane Nutzung des Plangebietes: Westlicher Bereich, Flurstücke 82/2, 82, 83 Obstwiese, Schafweide bereits baulich genutzte Fläche Nördlicher Bereich, Flurstück 90 Hausgarten, Obstwiese bereits baulich genutzte Flächen Östlicher Bereich (geplante Friedhofserweiterung) an der Stöcklisstraße Wohncontainer Obstwiese (9 Hochstämme) Ackerfläche Östlicher Bereich Bebauung mit zugehörigen Gartenflächen nordöstlich der Stöcklisstraße (Flur- stücke 240/2, 240/4 und 240/1) zur Bebauung vorgesehene bzw. private Grünfläche südwestlich der Stöcklis- straße (Teilfläche Flurstück 239) · Wasser Eine Belastung des Grundwassers ist für den gesamten Planbereich nicht anzuneh- men. Bezüglich des Oberflächenwassers existiert eine Belastung für den ackerbau- lich genutzten Teil der Parzelle 239 durch Düngung. Im Bereich der geplanten Friedhofserweiterung tangiert ein Nebenzufluss des Sulzmoosbaches das Plan- gebiet. Dieser Bach durchfließt den westlichen Teil des Plangebietes bevor er in den Sulzmoosbach mündet. Klima Die landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich des bestehenden Friedhofes be- günstigt aufgrund der Muldensituation die Entstehung von Kaltluft (Höhenlage ca. 448 - 491 m.ü.NN. ). Flora. Fauna, Biotope a) Westlicher u. nördlicher Bereich sowie Bereich nordöstlich der Stöcklisstraße: teilweise bebaute Flächen mit angrenzenden Hausgärten, überwiegend gärtnerische Bepflanzung mit einzelnen Obstbäumen b) geplanter Friedhofserweiterungsbereich und östlich angrenzender Bereich (Parzelle 239): KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 16 - landwirtschaftliche Nutzung als Acker und Obstwiese (Bestand 23 Apfel-Hoch- stämme). Hier existierten im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof am Bach Reste der ehemaligen Schluchtwald-Vegetation (Eichen, Eschen, Weiden) mit hohem Biotopwert. Der bestehende Streuobstbestand bietet wertvollen Le- bensraum für Vögel und Kleinsäuger. · Landschaftsbild Das Plangebiet liegt im Umfeld des bestehenden Friedhofs östlich des Ortes Baindt. Das geplante Friedhofserweiterungsgebiet ist aufgrund der Muldenlage in der Fernwirkung nicht einsehbar. · Erholung Die das Plangebiet tangierende, bzw. querende Stöcklisstraße bietet sich für Spaziergänge Richtung Grünenberg und in den Humpißwald an. EINGRIFFSBEWERTUNG Die Eingriffsintensität beschreibt die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die vorhandene Fläche. Das Plangebiet hat insgesamt einen Umfang von ca. 3,3 ha. Von Bau- bzw. Erschließungsmaßnahmen sind jedoch lediglich ca. 1,5 ha betroffen. Die Eingriffserheblichkeit beschreibt die weiteren Wirkungen der geplanten Maß- nahmen auf die bestehenden ökologischen und landschaftsästhetischen Funktionen des Gebietes. · Boden Durch die geplanten Maßnahmen entstehen bedingt Einwirkungen durch Mut- terbodenabtrag, Verdichtung und Versiegelung von Flächen. Davon betroffen ist allerdings nur der Bereich Friedhofserweiterung sowie die zur Überbauung vorgesehene Fläche der Parzelle 239. Betroffen sind ausschließlich bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wasser Einwirkungen in den Wasserhaushalt entstehen durch Kanalisierung und teil- weise verstärkten Oberflächenwasserabfluss. Dies betrifft die von der Planung in Anspruch genommenen Bereiche der Parzelle 239. Für den Bereich der Friedhofserweiterung sind bedingt durch die Grabnutzung Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse möglich. Oberflächengewässer sind durch die ge- planten Maßnahmen nicht betroffen. Flora, Fauna, Biotope Ein Eingriff erfolgt hier nur im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofserweiterung und Wohngebietsfläche an der Stöcklisstraße). Hier sind von der Planung Flächen mit geringem bis hohem Biotopwert betroffen. Ein Verlust von 9 Obsthochstämmen ist zu erwarten. 14 Obstbäume können erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden. Ebenfalls im Bestand gesichert wird der Gehölzsaum im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof. Die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfahren durch die Um- nutzung zum Friedhof aufgrund naturnah ausgerichteter Gestaltung eine ökolo- gische Aufwertung. Nur die unmittelbaren Grabfeldbereiche erhalten Rasenflä- chen bzw. wassergebundene Wegbeläge. Die Friedhofsrandbereiche werden extensiv bewirtschaftet. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 17 - Im Bereich der geplanten Gehölzstrukturen können sich wertvolle Krautfluren bzw. Wildstaudengesellschaften entwickeln. Auch bieten Friedhöfe aufgrund ihrer vielfältigen und abwechslungsreichen Strukturen Vögeln und Kleinsäu- gern wertvollen Lebensraum. Landschaftsbild Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist ebenfalls nur im Bereich der Parzelle 239 zu erwarten. Der Charakter der geplanten Friedhofserweite- rung mit umfangreichen Pflanzmaßnahmen ist der bestehende Situation kaum abträglich. Die geplante Bebauung WA3 ergänzt die vorhandene Streubebauung WA2 und ist durch den vorhandenen Streuobstbestand gut eingegrünt. Erholung Die "Spazierwegfunktion" der Stöcklisstraße wird durch die geplanten Maß- nahmen nicht beeinträchtigt. EINGRIFFSMINDERUNG Eingriffsmindernde Maßnahmen gleichen die durch den geplanten Eingriff zu er- wartenden Störungen im Naturhaushalt nicht aus. Sie vermindern aber die Erheb- lichkeit des Eingriffes. Für die geplante Maßnahme sollen nachfolgend aufgeführte eingriffsmindernde Maßnahmen zur Durchführung kommen: •Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der geplanten Friedhofs- erweiterung •Vermeidung von versiegelten Flächen im Bereich der geplanten Bauflächen Weitestgehende Erhaltung bestehender Gehölzstrukturen durch Pflanzbindung im Zaunbereich Durchschlupfmöglichkeit für Kleinsäuger (z.B. Igel) •Sicherung bestehender Streuobstbäume mittels Pflanzbindung (14 Bäume) AUSGLEICHSMASSNAHMEN Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die geeignet sind, durch den geplanten Eingriff verursachte Störungen und Verluste des Naturhaushaltes auszugleichen oder zu ersetzen. Nachfolgend aufgeführte Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: großzügige Bepflanzung des Friedhofserweiterungsbereiches, dabei: •Anlage von naturnah gepflegten Flächen im Randbereich der Grabfelder, im ge- samten Bereich der Friedhofsabgrenzung und der sonstigen Grünstrukturen der Friedhofserweiterungsfläche. •Ergänzung des bestehenden Streuobstbestandes, mit Obstbäumen in Lokalsor- ten (6 Bäume). Weitere Ersatzpflanzungen in Form von Obstbäumen im Fried- hofsbereich sind nicht sinnvoll, ebenso sollte der Streuobstbestand westlich der Bebauung WA3 nicht weiter verdichtet werden. •Ausweisung und Sicherung von privaten Grünflächen im Umfeld des beste- henden Friedhofbereiches. •Pflanzung einer Baumreihe an der neuen Erschließungsstraße. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 18 - FOLGERUNGEN Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes "2. Friedhofserwei- terung - Grünenbergstraße" stellt bezüglich des Naturhaushaltes einen Eingriff dar. Betroffen sind allerdings nur Flächen im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofs- erweiterung und Bebauung WA3). Hinsichtlich der Faktoren Boden und Wasser entstehen durch die Umnutzung kei- ne gravierenden Auswirkungen. Die bestehenden ökologischen Strukturen wer- den weitgehend erhalten und gesichert, abgängige Obsthochstämme können nur teilweise ersetzt werden, ersatzweise erfolgt die Pflanzung einer Baumreihe ent- lang der Erschließungsstraße zwischen Friedhoferweiterungsbereich und WA3. Bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion wirkt sich die geplan- te Maßnahme nicht negativ aus. Zusammenfassend wird durch die geplanten eingriffsmindernden und ausglei- chenden Maßnahmen ein Ausgleich des Eingriffes möglich. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 19 - GEMEINDE BAINDT, BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" GEFERTIGT: KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG Parkstraße. 9, 88212 Ravensburg E-Mail: PL@Landkreis-Ravensburg.de TEL. 0751 / 85-380 FAX 0751 / 85-555 14.05.2003 LUTZ (DIPL.-ING. FH) ANERKENNUNG DES PLANENT WURFS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) SATZUNGSBESCHLUSS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 1 BAUGB § 74 (1) LBO AM 03.03.1998 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNGS- BESCHLÜSSE ERFOLGT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 2 BAUGB AM 24.04.1998 / 01.08.2003 FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (1) S. 1 BAUGB AM 29.04.1998 ANHÖRUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 4 BAUGB AM 23.04.1998 / 28.07.2003 PLANENTWÜRFE UND AUSLEGUNG VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 01.12.1998 BEKANNTMACHUNG DER ENTWURFSAUSLEGUNG (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 29.01.1999 ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DER ENTWÜRFE FÜR DIE ZEIT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB VOM 08.02.1999 BIS 08.03.1999 / VOM 08.08.2003 BIS 08.09.2003 BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BAINDT SATZUNGSBESCHLÜSSE VOM GEMEINDERAT GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 10 BAUGB § 74 (1) LBO AM 13.04.1999 / 07.10.2003 ÖFFENTL. BEKANNTMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTL. BAUVORSCHRIFTEN § 10 (3) BAUGB AM KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 20 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 21 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 22 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 23 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 24 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 25 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. 1.2.1 - FORM - Odermennig - Rainfarn - Rote Nachtnelke - Roter Fingerhut[mehr]

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              2021-07-19_Artenschutz_Kurzbericht_Fischerareal.pdf

              1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" Sieber Consult GmbH, Lindau (B) Datum: 19.07.2021 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich "Fischerareal" im Westen von Baindt das Konzept der städte- baulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel, Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzun- gen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig mög- lich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus die- sem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am 13.04.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbe- hörde, Landratsamt Ravensburg angeregt, im Rahmen einer Relevanzbegehung derzeit bestehende aktuelle Konfliktthemen aktualisierend zu bewerten. Grundlage hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den Bebauungsplänen "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welche im Jahr 2015 mit Kartierun- gen zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien etc. durchgeführt wurden. 1.3 Für die aktualisierende Relevanzbegehung wurde die Sieber Consult GmbH, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Baindt. Unmittelbar westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße 7951, nördlich die Marsweiler Straße, östlich die Küferstraße und südöstlich die Ziegeleistraße. Das Gebiet war einst durch Bestandsbebauung geprägt. Die alten Gebäude sind bereits abgerissen und es befindet sich in der nördlichen Hälfte großflächig Baustellenbetrieb. Im Nordwesten wurde unlängst ein Feneberg-Markt eröffnet. 2.2 Der Nordteil ist aus ökologischer Sicht durch den Baustellenbetrieb im Nordosten und die Bebauung im Nord- westen und Westen, für welche zum Zeitpunkt der Untersuchung noch Fertigstellungsarbeiten auch an den Au- ßenanlagen erfolgten, stark vorbelastet. 2 2.3 Der Südteil des Plangebietes weist, wie bereits im Jahr 2015 Wirtschaftsgrünland auf. Durchsetzt ist dieses durch einzelne Obstbäume und weitere Gehölze. Einige Gehölze sind in die o.g. Bauarbeiten einbezogen und im Stammbereich teilweise mit Erdaushub angedeckt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Die Untersuchungen im Jahr 2015 (Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro Sieber, Fassung vom 10.02.2016) erbrachte ein spärliches Arteninventar: So wurde die Betroffenheit von einzelnen Gebäude- und Höhlenbrütern (z.B. Star, Haussperling) sowie ein Verlust nicht-essenzieller Nahrungshabitate weiterer, angrenzend vorkom- mender ubiquitärer Arten gefunden. Hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse wurde nur ein geringes Arten- spektrum nachgewiesen. Einzeltiere der Zwergfledermaus nutzten das Areal als Nahrungslebensraum, Großer Abendsegler und Breitflügelmaus überflogen das Gebiet. Wochenstubenquartiere konnten im Gebiet ausge- schlossen werden. Reptilienkartierungen erbrachten keine Nachweise artenschutzrechtlich relevanter Arten. 3.2 Im Jahr 2019 erfolgten im Zuge von Erschließungsarbeiten (Bau des Kreisverkehrs westlich des Plangebietes) Bestandserfassungen zu Reptilien und Gehölzbrütern. Die Randbereiche des Plangebietes wurden dabei ebenfalls begangen. Mit Ausnahme einer Amsel (Gelege westlich außerhalb) gelangen keine Nachweise geschützter Arten, auch keiner Reptilienarten. 3.3 Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (19.07.2021, Baindt-West [8123_4_40n]) ergab Nachweise von 15 Vogelarten aus dem weiteren Umfeld, ohne besondere Bedeutung für das Vorhaben. Weitere Bestandsin- formationen lagen nicht vor. 4. Untersuchungsumfang Am 21.06.2021 wurde das Plangebiet im Rahmen der aktualisierenden Relevanzbegehung begangen, alle Bäume wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höh- lungen untersucht. Das gesamte Areal, v.a. im Nordteil und an den Randstrukturen wurde nach Reptilienvor- kommen abgesucht. Hierfür wurden die geeigneten Bereiche langsam zu Fuß begangen. Die Witterungsbedin- gungen waren an diesem Tag als ideal anzusehen. 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die derzeit bestehenden Gehölze weisen einige Höhlungen in Form von Astausbrüchen, Fäulnishöhlen sowie Stammrisse auf. Nachweise geschützter Arten bzw. Hinweise auf Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gelangen im Rahmen der Untersuchung nicht. In erster Linie ist dies auf den unmittelbar angrenzenden bzw. die Bäume umgebenden Baustellenbetrieb zurückzuführen. Hinweise, wie z.B. Kot- spuren, welche auf xylobionte Käfer deuten würden, wurden ebenfalls nicht gefunden. Aufgrund der Untersuchungen im Jahr 2015, welche Brutvorkommen von Höhlenbrütern und Quartier- potenzial für Fledermäuse erbrachten, sind – auch wenn im Jahr 2021 kein Nachweis gelang – ent- sprechende Kompensationsmaßnahmen umzusetzen (vgl. auch Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg vom 13.04.2021). 3 5.2 Während der Begehung hielt sich temporär ein Buntspecht als Nahrungsgast in einem Obstbaum auf. Hinweise auf ein Brutvorkommen wurden nicht festgestellt. 5.3 Der Nordteil des Plangebietes weist prinzipiell im momentanen Zustand Habitateignung für Reptilien auf. Trotz intensiver Suche bei optimalen Witterungsbedingungen gelang kein Nachweis. Bereits im Jahr 2015 wurden bei einer viermaligen Erfassung keine Zauneidechsen, trotz prinzipieller Habitateignung nachgewiesen. Auch bei den Kartierungsarbeiten im Jahr 2019 wurden keine Reptilien festgestellt. Zusammengefasst lässt sich schluss- folgern, dass das Areal zwar im momentanen Zustand eine Eignung für Reptilien (v.a. Zauneidechse) aufweist, aufgrund der Untersuchungen in mehreren Jahren und fehlendem Nachweis jedoch davon auszugehen ist, dass wohl nutzungs- bzw. baustellenbedingt das Gebiet nicht besiedelt ist. Das im Nordteil gelagerte Aushubmaterial ist beispielsweise recht verdichtet. Zudem fehlt es an einer günstigen Habitatanbindung, so dass eine Zuwande- rung unwahrscheinlich erscheint. 5.4 Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten wurden nicht festgestellt. 6. Maßnahmen 6.1 Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkom- mende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeld- räumung müssen daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. 6.2 Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmög- lich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau- maßnahmen" durchgeführt werden. 7. Artenschutzfachliche Maßnahmen (keine CEF-Maßnahmen) Auf Grund des Wegfalls von Gebäuden und Gehölzen und damit von Brutstätten von Vögeln sowie von potenzi- ellen Quartieren für Fledermäuse, sind Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um den Erhalt der Lebensraumbedin- gungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten. − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installie- ren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räum- licher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammenhang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). 4 − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zu- sammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkästen der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzu- hängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeabriss. 8. Fazit 8.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg) vorbehalten. 8.2 Um adäquaten Ersatz für verlorengehende Bruthöhlen von Höhlenbrütern bzw. Quartierpotenzial von Fleder- mäusen zu schaffen, sind entsprechend Maßnahmen umzusetzen. 8.3 Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist auszuschließen. i.A. Stefan Böhm (Diplom-Biologe) 5 Luftbild Übersichtsluftbild des Geltungsbereiches (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LUBW Abgerissener Gebäudebestand Kreisverkehr Feneberg-Neubau N 6 Bilddokumentation Blick von Süden in Richtung Norden. Links im Bild ist der Feneberg-Markt, zentral im Hintergrund Aushubmate- rial zu sehen. Mit Erdaushub angedeckte Stämme bislang erhaltener Gehölze. Baustelle im Norden des Plangebietes. 7 Blick von Süden in Richtung Nordosten auf die einzelnen Gehölze im Plangebiet. Der Erdaushub eignet sich prinzipiell als Reptilienle- bensraum. Nachweise ge- langen jedoch nicht. Blick von Südwesten in Richtung Osten auf die Ge- hölzreihe entlang der Ziege- leistraße.[mehr]

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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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                  ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                    Seite 1 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie §§ 2, 8 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg am 31.07.2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. § 2 Steuergegenstand (1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. (2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes innehat. § 3 Steuerbefreiungen Von den in § 2 Abs. 2 genannten Zweitwohnungen sind steuerfrei 1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden; 2. Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehende Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen; 3. Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und der der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann; 4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung oder Studium befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet. § 4 Steuerschuldner (1) Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, welche im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat (Inhaber einer Zweitwohnung). (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. Seite 2 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht für den Besteuerungszeitraum entsteht jeweils am 01. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 01. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, mit dem die Zweitwohnungseigenschaft im Sinne des § 2 entfällt oder ein Befreiungstatbestand nach § 3 eintritt. § 6 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage der Steuer ist der jährliche Mietaufwand (Absatz 2 bis 5). (2) Der jährliche Mietaufwand ist die Netto-Kaltmiete, die der Inhaber der Zweitwohnung nach seinem Mietvertrag nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Besteuerungszeitraum zu zahlen hat. Hierbei ist die monatliche Netto-Kaltmiete des ersten Monats ab Entstehung der Steuerpflicht anzusetzen, multipliziert mit der Anzahl der Monate, für welche die Steuerpflicht im Besteuerungszeitraum besteht. Die monatliche Netto-Kaltmiete wird dabei auf volle Euro abgerundet. (3) Wenn nur eine Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Brutto-Kaltmiete. Wenn nur eine Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Brutto-Warmmiete. (4) Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente. (5) Statt des Betrages nach Abs. 2 und 3 gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. § 7 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 von Hundert der Bemessungsgrundlage (§ 6). § 8 Festsetzung und Fälligkeit, Rundung (1) Die Gemeinde Baindt setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass die Steuerfestsetzung auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. (2) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. (3) Die Steuer ist auf volle Euro abzurunden. (4) Endet die Steuerpflicht, so wird die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag erstattet. Seite 3 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 9 Kleinbetragsregelung Eine Festsetzung oder Änderung der Steuer unterbleibt, wenn diese einen Betrag von 30,00 Euro nicht überschreitet. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Baindt, innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (2) Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Baindt, die für die Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 11 Steuererklärung (1) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Gemeinde Baindt aufgefordert wird. (2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 6 eine Steuererklärung abzugeben. (3) Die von dem Steuerpflichtigen abzugebende Steuererklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) 2. allgemeine Angaben zur Zweitwohnung (Anschrift, Stockwerk, Wohnungsnummer, Tag des Einzuges, Wohnfläche), 3. zur Anzahl der Personen in der Zweitwohnung, inkl. zum Bestehen einer Wohngemeinschaft oder Familien-/Lebensgemeinschaft und zur persönlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Wohnfläche. 4. zur Miete, Pacht, Entgelt, etc. für die Zweitwohnung, oder zur Eigentümereigenschaft, unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung, Ausstattung der Wohnung (einfach, mittel oder gehoben), 5. zur Hauptwohnung (bei den Eltern, Untermietverhältnis), 6. die nach dem Formblatt der Gemeinde Baindt zu erstellende Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben. (4) Die Gemeinde Baindt kann zum Nachweis der Angaben geeignete Unterlagen, insbesondere Mietverträge, Mietänderungsverträge und Vergleichsmieten anfordern. § 12 Mitwirkungspflichten Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere derjenigen, die dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitbenutzung gestatten – z. B. Vermieter, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der jeweils geltenden Fassung – ergeben sich aus § 93 AO in der bei Beschlussfassung über die Einführung dieser Satzung geltenden Fassung. Seite 4 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde Der Steuerbehörde dürfen von der Meldebehörde für den Vollzug der Zweitwohnungssteuer die nachstehenden Daten derjenigen Bewohner, die in der Gemeinde Baindt mit Nebenwohnung gemeldet sind, weitergegeben oder zur Einsicht bereitgehalten werden: 1. Familienname 2. Vorname 3. Doktorgrad 4. Anschriften 5. Tag des Ein- und Auszuges 6. Sterbetag § 14 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach § 10-12 dieser Satzung nicht nachkommt. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.03.2019 Rürup, Bürgermeisterin Beschlussdatum Ausfertigungsdatum Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung 31.07.2012 10.08.2012 01.01.2013 Änderung 12.03.2019 15.03.2019 15.03.2019[mehr]

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