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Amtsblatt_2025_01_10_KW02.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 10. Januar 2025 Nummer 1/2 am Samstag, 11.01.2025 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2025 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Jahresrückblick 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde – Noch nie wurden so viele große Bauprojekte in einem Jahr vorangetrieben! Neugestaltung der Ortsmitte Das Jahr 2024 stand im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsenteste Baustelle war und ist mit Sicher- heit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen, at-traktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnahmen konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches auch als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstufen sowie der Einbau der Granitbrücke über das Gewässer, die Schaffung eines Trampolins und eines steuer-baren Fontänenfeldes sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens. Sämtliche Tiefbauarbei-ten und große Teile der Pflasterarbeiten konnten ebenso wie die barrierefreien Bushaltestellen fertiggestellt werden. Der ersten Prüfung wird unsere neuge- staltete Ortsmitte bereits am Sonntag, den 26. Januar 2025 beim Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. unter- zogen. Große Teile werden erstmals von der Öffentlichkeit genutzt. Wir blicken gespannt auf die letzten Schritte der Baumaßnahme und freuen uns auf die offizielle Einweihung am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute herzlich einladen. Baustellenbesichtigung Am Freitag, den 22. März 2024 bestand die Möglich- keit für interessierte Bür- gerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° frei- raum + umwelt, der Bau- firma Zwisler sowie mit un- serer Bürgermeisterin Simone Rürup und unse- rem Ortsbaumeister Flori- an Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Perso- nen folgten dieser Einla- dung. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Ortsmitte anhand von Plänen erläutert. Selbstverständ- lich bestand die Möglichkeit Fragen zu stellen. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Darüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das Verständ- nis der umliegenden Gewerbetreibenden und Ärzte für diese umfängliche Baumaßnahme sowie für das hervor- ragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! Besuch Regierungspräsidium Am Montag, den 23. September 2024 besuchten Ver- treter des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Ba- den-Württemberg unsere Gemeinde, um sich ein Bild der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte zu machen. Die Umgestaltung der Ortsmitte profitiert zu großen Teilen von der Förderung Städtebaulicher Erneuerung. Dabei stehen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen inner- halb eines Sanierungsgebiets von Kommunen im Fo- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 kus. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt beinhaltet die städtebauliche Ent- wicklung des Fischerareals, des Ortseingangsbereiches (Dorfplatz) sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Aufnahmejahr in die Ortskernsanierung war bereits 2014. Nach anfänglicher Basis- und Planungsarbeit wurde der Kreisverkehr am Ortseingang bereits 2019 in Betrieb ge- nommen und ist nicht mehr wegzudenken. Der Sulzmoos- bach im Bereich des Fischerareals ist offen-gelegt und bietet bereits jetzt deutlich mehr Aufenthaltsqualität Der Lebensmittelmarkt Feneberg wird gerne angenommen und trägt einen großen Teil zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung bei. Außerdem konnte die Fischerstraße im Mai 2023 fertiggestellt werden. Darüber hinaus wird im Fischeraral Wohnraum in zentraler Lage geschaffen. Die Gemeinde Baindt bekommt im Rahmen der Städte- bauförderung für den Dorfplatz 150 € pro m² gefördert. Bei 6.000 m² inkl. Randflächen entspricht dies einer För- dersumme von 900.000 €. Wenn zum Jahresende dann auch der größte Teil der Erneuerungs- und Sanierungs- maßnahme rund um den Dorfplatz fertiggestellt ist, hat Baindt eine zukunftsfähige Ortsmitte mit hervorragender Aufenthaltsqualität Bauen im Fischerareal Bereits 2022 wurden für die ersten Baukör- per im Fischerareal Reservierungsverein- barungen abgeschlos- sen. Mitte des Jahres 2023 wurde der Ge- meindeverwaltung von allen vier Akteu- ren signalisiert, dass die aktuelle geopoliti- sche und wirtschaftli- che Lage die Projekt- entwicklung außerordentlich erschwert haben. Anfang 2024 hat die Gemeindeverwaltung Markterkundungsge- spräche durchgeführt, um die weitere Entwicklung zu eruieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bau- wirtschaft etwas stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstü- cken im Fischerareal besteht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde deshalb beschlossen, das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzeptver- gabeverfahren auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum11. März 2025. Mitte Mai 2025 ist geplant, die Bau- plätze zu vergeben, so dass die Bewerberinnen und Be- werber mit der Planung beginnen können. Für zwei Ge- bäude (Baukörper C und D in Baufeld 2) wurden von Seiten des Bauträgers Bauanträge eingereicht, die kurz vor der Genehmigung stehen, so dass mit der Vermark- tung der Eigentumswohnungen im Frühjahr 2025 begon- nen wird und auch die Baumaßnahme in diesem Jahr erfolgt. Schulsanierung Nachdem im Jahr 2023 das Schulgebäude entkernt wur- de, fand im Jahr 2024 die Erneuerung statt. Anfang des Jahres musste erst das Dach über dem neu aufgesetzten Stockwerk geschlossen werden, nachdem im Dezember 2023 die Bauarbeiten durch den Wintereinbruch einge- stellt werden mussten. Anschließend wurden neue Fens- ter und Wände ein- und zwei Treppenhäuser angebaut. Das inzwischen fast fertig gestellte Schulgebäude wurde brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Darüber hinaus erreicht das gesamte Gebäude einen der besten und effizientesten Energiegebäudestandard, den es momentan gibt. Unsere Kinder der Grundschule können sich nach den Faschingsferien auf neue, helle Klassenzimmer mit digitaler Ausstattung freuen, in de- nen optimales Lernen möglich ist. Auch zwei Klassen des SBBZ Sehen werden im Sommer wieder in das Schulge- bäude einziehen. Die Einweihung des neuen Gebäudes der Klosterwiesenschule findet am Samstag, den 17. Mai 2025 im Rahmen des Schulfestes statt. Dazu laden wir Sie bereits heute herzlich ein. Sanierung des Feuerwehrhauses und des Bauhofs Im April 2024 wurde mit dem Um- und Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof begonnen. Die Bau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 maßnahme war erforderlich, da bei der Feuerwehr keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden war. Schwarz-Weiß- Trennung bedeutet, dass verschmutze Einsatzkleidung nicht mit der Privatkleidung in Kontakt kommen darf und getrennt gelagert werden muss. Weiter hatten die Bauhof- mitarbeiter keine Umkleideräume. Der Anbau, in dem die Umkleide-, sowie die Sanitärräume der Feuerwehrleute und ein neuer Aufenthaltsraum für die Bauhofangestell- ten untergebracht sind, wurde in Holzständerbauweise errichtet. Im Zuge der Baumaßnahmen hat sich gezeigt, dass auch Bauteile am Bestandsgebäude sanierungsbe- dürftig waren. So wurden die Gaupen und die Giebelseite zur Straße neu gedämmt und verkleidet. Die Tore in der Feuerwehrhalle und in der Bauhofhalle wurden erneuert und mit großen Fenstern ausgestattet. Die bestehende Gasheizung wurde stillgelegt und das Gebäude an das umweltfreundlichere und gemeindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Im neuen Jahr werden noch die Wand- und Bodenbeläge, die Lüftungsanlage und die Sanitäraus- stattung eingebaut. Zusammen mit dem Jubiläum der Feuerwehr zum 150-jährigen Bestehen, können unsere Bürgerinnen und Bürger am 28. September 2025 die neuen Räumlichkeiten von Feuerwehr und Bauhof bei einem Tag der offenen Tür besichtigen. Auch hierzu la- den wir herzlich ein und freuen uns über Ihr Interesse! Waldspielplatz In unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes wird aktuell ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. In einem ers- ten Schritt wurden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Diese werden dann von ei- nem Holzbildhauer und seinem Team zu einem Spielgerät, dem „Baummikado“ verarbeitet. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der erste Abschnitt des Waldspielplat- zes bis zum März 2025 fertiggestellt. Breitbandausbau Der Breitbandausbau in unserer Gemeinde schreitet vor- an. Das im Rahmen von Bund und Land geförderte Breit- bandausbauprojekt steht kurz vor dem Abschluss. Dieses Projekt, realisiert mit dem Zweckverband Breitbandver- sorgung Ravensburg, der TeleData GmbH als Netzbetrei- ber und dem Planungsbüro Ingenieurgesellschaft P.P.H.T. mbH, wird unsere Gemeinde digital stärker vernetzen und verbessert die Internetzugänglichkeit. Der Ausbau des Glasfasernetzes zahlreicher Haushalte im Bereich der weißen Flecken konnte bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die Freischaltung erfolgt voraussichtlich im März 2025. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Vergabesumme inkl. Nebenkosten betrug 1,8 Mio. Euro. Der finanzielle Eigenanteil der Gemeinde betrug rund 300.000 Euro. Im weiteren Verlauf werden die grauen Flecken, also die Gebiete mit einer Internetversorgung zwischen 30 und 100 Mbit/s ausgebaut. Hierfür haben wir bereits eine Förderzusage bekommen. Das Ingeni- eurbüro muss zunächst europaweit vom Zweckverband Breitbandversorgung ausgeschrieben werden, bevor ge- startet werden kann. Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde ein Nahwärmenetz, des- sen Zentrale im Untergeschoss der kleinen Sporthalle im roten Gebäude ist. Im Oktober 2024 wurde das Objekt Dorfplatz 2 daran angeschlossen und seitdem mit Wär- me versorgt. Schon länger machen sich Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Gedanken über die Art der Energie für das Nahwärmenetz. So hat der Gemeinderat bereits 2023 entschieden, den Anteil an fossilen Energieträgern zu reduzieren und sich für einen zusätzlichen Einbau ei- ner Pelletheizung, einer Hochtemperaturwärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage auf dem Sporthallen- dach entschieden. 2024 wurden die Planungen konkreti- siert und die räumliche Unterbringung der Pelletanlage im Untergeschoss des roten Gebäudes beschlossen. Ein Transformationsplan zur Treibhausgasneutralität wurde auf den Weg gebracht und ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im August gestellt. Nach dessen Bewilligung soll im Jahr 2025 das Projekt in der Heizzentrale umgesetzt werden. Batteriegroßspeicher Seit einiger Zeit ist die Gemeinde mit der Firma Ju:niz Energy in Kon- takt, um den Bau eines Batteriegroßspeichers auf der Baindter Ge- markung zu verwirkli- chen. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Ansiedlung eines Batte- riegroßspeichers zum einen die Stabilität des Stromnetzes deutlich verbessert, die Versorgungssicherheit somit er- höht und die Auswirkungen von Stromausfällen verringert. In Folge ist die Möglichkeit Strom zu speichern zwingend erforderlich, wenn die Energiewende gelingen soll! Zwi- schenzeitlich konnte ein geeignetes Grundstück in unmit- telbarer Nähe des Umspannwerkes gefunden werden. Das Genehmigungsverfahre ist am Laufen, so dass in diesem Jahr mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann. Kläranlage – Einführung der 4. Reinigungsstufe Herkömmliche Kläranlagen haben drei Reinigungsstufen – die mechanische Reinigung, die biologische und chemi- sche Reinigung sowie die Nachklärung. Unsere Kläran- lage in Ettishofen-Kanzach baut nun eine vierte Reini- gungsstufe ein. Das bedeutet, dass eine bestimmte Gruppe der im Abwasserstrom ent- haltenen Spurenstoffe (z.B. Chemikalien, Medikamenten- rückstände, hormonell aktive Substanzen) in einer definier- ten Mindestmenge mit Hilfe Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 von Aktivkohle aus dem Abwasser entnommen werden. Da das Wasser aus der Kläranlage in die Schussen fließt und diese wiederum in den Bodensee, der vielen Men- schen als Trinkwasser dient, ist es unerlässlich das best- möglich gereinigtes Wasser ausgeleitet wird. Unser Gemeinwesen Sternsinger Die Sternsinger besuch- ten am 02. Januar 2024 das Rathaus und brach- ten den Segen für das neue Jahr. In ihren schö- nen bunten Gewändern ziehen die Sternsinger als die Heiligen Drei Kö- nige verkleidet von Haus zu Haus, singen Lieder, bringen Gottes Segen und sammeln Spenden für Kinder in anderen Ländern, denen es nicht so gut geht. Im Jahr 2024 konnten knapp 13.000 Euro gesammelt werden. Wir danken unseren rund 85 Kindern und Jugendlichen, dass diese sich so engagiert für andere junge Menschen einsetzen und an dieser schönen Tradition festhalten. Erstkommunion Am Sonntag, den 14. April 2024 wurde in der katholischen Kirche St. Johannes Baptist die Heilige Erstkommunion gefeiert. Es war ein bedeutendes Ereignis für die Kinder, ihre Familien sowie die gesamte Gemeinde, da die Kinder zum ersten Mal das Sakrament der Eucharistie empfan- gen haben. Der Festgottesdienst begann mit einer fei- erlichen Prozession, bei der die Erstkommunionkinder in ihren festlichen Gewändern in die Kirche einzogen. Beglei- tet wurden sie von ihren Eltern, Paten und Gemeindemit- gliedern, die sie auf ihrem spirituellen Weg unterstützen. Landesgartenschau Wangen im Allgäu und Einwei- hungsfest SBBZ Sehen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg zur Landesgar- tenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter zeigte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite. Wir bedanken uns herzlich beim Musikverein für das Spielen beim Frühschoppen, beim Kunstkreis für das Kinderschminken, bei unseren Reitern für die Präsentati- on der historischen Kutschen, bei der Schalmeienkapelle für die musikalische Gestaltung, beim Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert und bei der Narrenzunft Raspler e.V. für die bereit gestellte Rasplerfigur. Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindtern, die an die- sem besonderen Tag den Weg nach Wangen gefunden haben. An der Tafel des Landkreises war über die gesamte Dauer der Landesgartenschau auch der Stuhl aus Baindt zu finden, welcher die Geschichte der Gemeinde „erzählte“. Für die Unterstützung unseres „Stuhlprojektes“ bedanken wir uns herzlich bei unserem historisch überaus bewander- ten Pfarrer Bernhard Staudacher. Parallel zum Baindter Tag auf der Landesgartenschau fand das Einweihungs- fest des neu gestalteten Sinnesgartens des SBBZ Sehen statt, der nun unter anderem barrierefrei gestaltet wurde. Landesturnfest im Schussental Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feier- ten das Landesturnfest im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräte- turnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Chal- lenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Früh- stück für unsere Gäste wurde ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke küm- merte. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des an- haltenden Dauerregens veranlasste die Organisatoren gemeinsam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veranstaltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg ha- ben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der Hochwasserlage und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 um 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote im Rahmen des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasse- ralarmplan der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemein- de aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungs- maßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maß- nahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt un- terstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerwehren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sand- säcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, unserem Bauhof sowie allen Hel- ferinnen und Helfern in diesen Tagen. Wir sind sehr stolz auf den Zusammenhalt in Baindt! Fronleichnam An Fronleichnam 2024 fand ausnahmsweise keine Pro- zession durch die Gemeinde statt, doch trotzdem haben unsere Ministrantinnen und Ministranten in der Kirche ei- nen prächtigen Blumenteppich gelegt. Auch unsere Land- jugend ließ es sich nicht nehmen und schuf auf dem Areal Wucherer ein farbenfrohes Kunstwerkt aus Blumen. Das gemeinsame Feiern dieses kirchlichen Festes tut unserer örtlichen Gemeinschaft gut. Unser herzlicher Dank gilt al- len, die dazu beigetragen haben, dass an dieser Tradition festgehalten wird. Ehrenamtsfest – Baindt sagt Danke! Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taekwondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kristof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch sowie Phäonie Rittler für ihre hervorragenden sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Tho- mas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspie- lerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvizemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeis- terin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leonhard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glück- wünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehrenamtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Broszeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sascha Wösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jäh- rige Tätigkeit als Vorstand des Taekwondo geehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Gemeinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wurde Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Mi- chael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmei- enkapelle wurde das Engagement von Michael Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewürdigt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhauser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esenwein, Christine Heilig und Viktoria Köberle sowie Werner Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Um- setzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstandschaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Landfrauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehren- amtsfest war die Ver- leihung der Ehrennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bür- germeister a.D. Die Eh- rennadel der Gemeinde ist die höchste Aus- zeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber Edgar Schaz, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei al- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 len ehrenamtlich Tätigen für deren wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehrenamtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Danke- schön! Sankt Martin Auch in diesem Jahr fand am 11. Novem- ber anlässlich des Tages des heiligen Sankt Martin der Laternenumzug in Form eines Sternen- marsches statt. Mit bunten Laternen zo- gen die Kinder auf den Festplatz und bestaunten dann, wie der heilige Sankt Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Es ist ein Fest der Wärme und des Lichts, das uns daran erinnert, dass wir füreinander da sein sollen. Wir bedan- ken uns bei den Organisatoren und allen Beteiligten für diese schöne Veranstaltung! Nikolausmarkt Ein letztes Mal wurde der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof veranstaltet. Das Trompetenquartett der Mu- sikschule Ravensburg eröffnete unseren Nikolausmarkt musikalisch. Darauf folgten Auftritte des Musikvereins und der Bläserklasse sowie der Besuch des Nikolauses durch die Landjugend. Darüber hinaus wurde erstmals Ponyrei- ten von der Reitergruppe angeboten. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden sowie Besucherinnen und Besu- chern. Bereits heute freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2025 in unserer neuen Ortsmitte. 72h Aktion der Ministrantinnen und Ministranten – drei Tage voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft Insgesamt 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen ihr Projekt „Natur ver- bindet“ im Rahmen der 72h Aktion des Bundes der Deutschen Katho- lischen Jugend (BDKJ) umgesetzt. Ziel war es, ein Bewusstsein für die Natur zu schaffen und gleichzeitig die Menschen mit der Natur zu ver- binden. Dazu wurden Lebensräume für Insekten und Vögel durch Vogelnistkästen und Insek- tenhotels geschaffen. Um auch die Bevölkerung zu sen- sibilisieren, wurde in unserer Gemeinde ein Ort der Be- gegnung in und mit der Natur geschaffen. Eine rückenergonomische Holzliege wurde gebaut und im Bereich der alten B30 aufgestellt. Wir bedanken uns bei unseren Minis für diese tolle Aktion! Ebenso danken wir den zahlreichen Spenderinnen und Spendern, ohne die das Projekt nicht möglich gewesen wäre. 25 Jahre CAP-Märkte In diesem Jahr feierten die CAP-Märkte ihr 25-jähriges Be- stehen. Seit der Eröffnung des ersten Marktes 1999 in Her- renberg hat sich das Konzept der inklusiven Nahversorgung bundesweit etabliert. Heute gibt es über 100 CAP-Märkte in fast allen Bundesländern. Rund 1.555 Mitarbeitende, da- runter etwa 850 Menschen mit Behinderung, arbeiten in den Märkten. Auch der CAP-Markt in Baindt, der seit dem 01.03.2002 fester Bestandteil unserer Gemeinde ist, nahm an den Jubiläumsfeierlichkeiten teil. Betreiber ist die OWB, Oberschwäbische Werkstätten gGmbH, mit Marktleiter Oli- ver Sonnenschein. Im Rahmen des Jubiläums leistete die Gemeinde einen Beitrag für die Beschaffung eines Tisch- kickers, welcher nun im Markt für Spiel und Spaß sorgt. Die CAP-Märkte stehen für gelebte Inklusion. Bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze werden bewusst mit Menschen mit Be- hinderung besetzt – auf Positionen, die ihren Fähigkeiten optimal entsprechen. Wir gratulieren herzlich zu diesem Jubiläum und wollen unseren CAP-Markt nicht missen! Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wur- de ins Leben gerufen, um ge- meinnützige Projekte und Initi- ativen in unserer Gemeinde zu fördern. Sie hat das Ziel, finan- zielle Mittel für Projekte bereit- zustellen, die das Gemeinwohl Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kul- turellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt unterstüt- zen. In diesem Jahr konnten bereits erste Zustiftungen erreicht werden. Um die Bürgerstiftung nachhaltig hand- lungsfähig zu machen, ist ein Stiftungskapital in Höhe von 25.000 Euro nötig. Daher freuen wir uns über engagierte Zustifterinnen und Zustifter, die mit einem finanziellen Beitrag, egal in welcher Höhe, bereit sind, sich für die Zukunft unserer Gemeinde einzusetzen. Auch Dekan a. D. Heinz Leuze unterstützt die Bürgerstiftung mit einem großzügigen Geldbetrag. Herzlichen Dank allen Zustifte- rinnen und Zustiftern! Vereine Narrenzunft Raspler Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag sowie Kinder- garten- und Schülerbefreiung Der Rathaussturm begeistert mit buntem Treiben! Am Don- nerstag, den 08. Februar 2024 wurde mit dem Rathaussturm der Startschuss für die Haupt- fasnet gegeben. Getreu dem diesjährigen Motto „Baindter Zirkus“ zeigten die Mitarbei- tenden der Gemeindeverwal- tung ihre kreative Seite und brachten das bunte Treiben des Zirkuslebens in die Ge- meinde. Denn im Jahr 2024 stehen viele Projekte und Veranstaltungen an. Beim tra- ditionellen Rathaussturm übernahmen die Narrenzunft Raspler e.V. auch in diesem Jahr wieder symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmte die Schlüssel- übergabe musikalisch. Die Gemeinde Baindt bedankt sich ganz herzlich bei allen mitwirkenden Vereinen und Ak- teuren, die zum Gelingen des Rathaussturms sowie der Kindergarten- und Schülerbefreiung. beigetragen haben Dorfputzete Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt ein- mal mehr durch das aktive Tun seiner Vereine und der engagierten Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz-Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde das Gemeindegebiet begangen und al- les eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der gesammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferin- nen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wieder zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemein- sam erreichen und bewegen kann, auch wenn es noch schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Musikverein Dorffest des Musikvereins Das Dorffest des Musikvereins fand in bewährter Form auf dem unteren Schulhof der Klosterwiesenschule statt. Ein Highlight war sicherlich das spannende Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft, das im Zelt über- tragen wurde. Schalmeien Weinfest Ein letztes Mal fand das sehr gut besuchte Wein- fest der Schalmeienkapel- le auf dem unteren Schul- hof statt, bevor es im Jahr 2025 wieder in der neuen Ortsmitte durchgeführt werden kann. Wir freuen uns bereits heute darauf! Landjugend Maibaumstellen der Landjugend Am 30. April 2024 wurde der diesjährige Maibaum gestellt. Aufgrund der Baumaßnahme in der Ortsmitte, wurde der Baum in diesem Jahr ausnahmsweise im Fischerareal aufgestellt. 75 Jahre Landjugend Die Landjugend Baindt feierte in diesem Jahr mit Land- jugend-Rallye und Jubiläumsabend ihr 75-jähriges Be- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 stehen. Der Jubiläumsabend ist ganz besonders gelun- gen, manch ehemaliges Landjugendmitglied wankte zu später Stunde heim, angetan vom Theaterstück, in dem sogar die blauflügelige Ödlandschrecke bewundert wer- den konnte. Wir gratulieren unserer Landjugend nochmals herzlich und bedanken uns für Eure zupackende Art, wann immer Ihr in der Gemeinde gebraucht werdet! Reitergruppe Reitturnier Das Reitturnier fand 2024 erstmals in und um die neue Reithalle statt. Durch die neue Reithalle wird beim Ablauf des Turniers manches einfacher, auch wenn diese Veran- staltung für die Ehrenamtlichen eine Herausforderung be- deutet. Vom 29. bis 31. August 2025 feiert die Reitergruppe mit dem 50. Reitturnier ein Jubiläum. Hierauf freuen wir uns schon heute! Ferienprogramm Im Rahmen des vielfältigen Sommerferienprogramms 2024 konnten wir zahlreiche spannende Angebote für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde realisie- ren. Eine schöner Programmpunkt war der Besuch des Insektenparks nahe der Zeppelinstraße, an dem 12 neu- gierige Kinder teilnahmen. Sie lernten das Insektenhotel, das Sandarium und den Totholzhaufen kennen und erfuh- ren durch anschauliche Videos viel Spannendes über die Lebensweise von Wildbienen. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die dieses und viele weitere Angebote ermöglicht haben! Gedenken an unsere Verstorbenen In ehrendem Gedenken erinnern wir an die in diesem Jahr verstorbenen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemein- de, die mit ihrem Engagement und ihrem Tun so viel für unser Gemeinwesen geleistet haben. Das Wirken unserer Verstorbenen bleibt unvergessen. Wir sagen Danke und wünschen den trauernden Hinterbliebenen viel Kraft! Auf mancher Beerdigung war der Zusammenhalt in unserer Gemeinde so deutlich spürbar und hat trotz all der Trau- er gutgetan. Daseinsvorsorge Fahrzeugweihe des neue Löschfahrzeugs LF 20 sowie des MTW Am Sonntag, den 17.03.2024 fand die Fahrzeugsegnung der beiden Feuerwehrfahrzeuge statt. Nach dem öku- menischen Gottesdienst und der Segnung der Fahrzeuge zogen befreundete Feuerwehren aus dem Landkreis so- wie der Musikverein Baindt und die Bevölkerung in einer feierlichen Prozession zur Schenk-Konrad-Halle. Dort er- wartete die Besucherinnen und Besucher ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musikverein sowie Kaffee und Kuchen. Für die kleinen Gäste gab es Rund- fahrten mit dem Feuerwehrauto und selbstverständlich die Möglichkeit die Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen. Herbstübung Am Samstag, den 02. November 2024 fand die diesjähri- ge Herbstübung unserer Freiwilligen Feuerwehr mit vielen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 interessierten Baindter Bürgerinnen und Bürgern statt. In diesem Jahr wurde ein Brand in der neuen Reithalle simuliert. Mit dabei waren außerdem die Jungenfeuer- wehr, das DRK Baienfurt-Baindt sowie die Feuerwehren Baienfurt und Weingarten. Bei einer spannenden Übung mit hervorragenden Sichtbeziehungen auf dem Gelände der Reitanlage kamen Feuerwehr und Bevölkerung voll auf ihre Kosten. Wir danken unseren örtlichen Hilfskräf- ten für deren Bereitschaft stets für unseren Schutz zur Verfügung zu stehen! Wohnen in Baindt Baugebiet Lilienstraße Im August dieses Jahres starteten die Bauarbeiten für ein weiteres Baugebiet der Gemeinde in der Lilienstraße. Die Erschließung umfasst 16 Bauplätze und konnte Ende 2024 abgeschlossen werden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 900.000 €, die Arbeiten wurden von der Firma Dobler aus Kißlegg ausgeführt. Besonderes Merkmal des Baugebiets ist die zukunftsorientierte Energieversorgung: Jeder Bauplatz erhält eine eigene Erdwärmebohrung, die als nachhaltige Heizquelle dienen wird. Der Verkauf der Bauplätze ist für Mitte bis Ende 2025 geplant. Mit die- sem Projekt schafft die Gemeinde dringend benötigten Wohnraum und setzt zugleich auf eine umweltfreundli- che Infrastruktur. Natur und Klimaschutz Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahme Orts- ausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanage- ment erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich der Igelstraße konnte fertiggestellt werden. Beim Starkregen im Mai 2024 hat diese Maßnahme bereits vollumfänglich gegrif- fen und zeigte ihre Wirkung. Zukunft des ÖPNV im Gemeinderat beschlossen Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema in der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, be- darfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-An- gebot entwickelt wird bzw. nach wie vor Bestand hat. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfas- sende Verbesserungen des ÖPNV-Angebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitäts- plan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan um- fasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Das neue Verkehrskonzept Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 soll schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sind unter anderem Taktverdichtungen im Fahrplanangebot der Linie 1 vorgesehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, nicht zu- letzt um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushal- testellen im Rahmen der Neugestaltung unserer Ortsmit- te. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sit- zung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirt- schaftlichen ÖPNV ab dem 01. Januar 2027 umzusetzen und stimmte damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Am 19. Dezember 2024 wurden die Verkehrsbetriebe Schussental gegründet. Der Gemeinde- rat hat in dem Bewusstsein entschieden, dass ein guter ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Der ÖPNV ist damit nicht nur Verkehrsmittel, sondern ein Baustein für eine gerechte, umweltfreundliche und lebenswerte Gesellschaft. Stadtradeln Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wurden 19.486 Kilo- meter von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radel- ten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narrenzunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Ki- lometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.060 km und 14 Radelnden. E-Carsharing der Firma deer Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizielle Standorteröffnung der E-Carsharing-Station in der Fi- scherstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeit- raum reserviert und gebucht werden. Die Registrierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahr- zeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württem- berg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Nähere Informationen zur Vorgehensweise sind auf un- serer Homepage zu finden. Kiesabbau im Altdorfer Wald - Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwaben Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qua- litätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Die Belange der Gemeinden Baindt und Bai- enfurt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt werden im Regionalplan im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen unseres Erachtens nur unzureichend berücksichtigt. Kies- abbau in einem Bereich zu ermöglichen, indem er bisher ausgeschlossen war, gilt es zu hinterfragen, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben im Rahmen ei- ner Normenkontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof geprüft wird und möglicherweise dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Gremienarbeit Kommunal- und Europawahl – Ausscheiden und Ehrung von Gemeinderäten Nach der Europa- und Kom- munalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemein- deratssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremi- um stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinde- rat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Ge- meinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 unun- terbrochen dem Gre- mium des Gemeinde- rates der Gemeinde Baindt an. In Anerken- nung Ihrer Dienste wer- den ihnen für ihre 10-jährige kommunal- politische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Klausurtagung „Energie der Zukunft“ Für unseren Gemeinderat und einen Teil der Verwaltung ging es im Juli zu einer Klausurtagung „Energie der Zu- kunft“ nach Österreich ins Montafon. Neben einer Wan- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 derung um den Lünersee, stand auch die Besichtigung der Illwerke - des Kopswerk II (Pumpspeicherkraftwerk) auf dem Programm. Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Gemein- derat! Wir beglückwünschen die neu gewählten Mitglieder unse- res Gemeinderats zu deren Wahl am 09. Juni 2024 und wünschen viel Erfolg bei der anstehenden Gremienarbeit. Gemeinsam zukunftsorientiert zu handeln und innovative Ansätze zu entwickeln, wird entscheidend sein, um die Le- bensqualität in unserer Gemeinde nachhaltig zu gestalten. Bildung und Betreuung Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Jahr 2024 war im Kin- dergarten Sonne, Mond und Sterne geprägt von Veränderung und dem Bekenntnis zu bewährten Konzepten. Im September wurde die bereits seit sehr vielen Jahren bestehende Konzeption wieder mit Le- ben gefüllt, verbunden mit räumlichen Anpassungen und einer Neustrukturie- rung der Häuser und Gruppen. Die drei Häuser des Kindergartens erhielten eigene Na- men, die nun auch in den Gruppennamen erkennbar sind: • Haus Sonne: Das Ursprungsgebäude des Kindergar- tens dient nun als Ort für die ältesten Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. • Haus Sterne: Im Gebäude, das gemeinsam mit Schul- kindern genutzt wird, entstand das „Haus der Sterne“. Dort befinden sich die Krippengruppen „Sternenlicht“ und „Sternenstaub“ sowie die altersgemischte Gruppe „Himmelszauber“ für Kinder ab drei Jahren bis ein Jahr vor der Einschulung. • Haus Mond: Der Neubau bekam den Namen „Haus des Mondes“. In den Gruppen „Regenbogen“, „Regentröpf- chen“ und „Sternschnuppe“ werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum vorletzten Kindergartenjahr betreut. Die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte setzen mit ihrem Engagement und ihrer fachlichen Kompetenz Maßstäbe in der Arbeit mit den Kleinsten. Durch ihre her- vorragende und qualitativ hochwertige Betreuung wird den Kindern ein sicherer Raum zum Wachsen, Lernen und Entdecken geboten. Wir bedanken uns herzlich bei den Erzieherinnen und Erziehern sowie bei den Hauslei- tungen in unserem Kindergarten für deren kompetente Arbeit, deren Verbundenheit zu unseren Kindern und zur Kommune als Träger des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne. Im Bereich der frühkindlichen Bildung schlägt der Fachkräftemangel besonders durch. Oft muss vorhan- denes Personal Zusatzdienste verrichten, aushelfen und Lücken füllen, das ist nicht selbstverständlich, für dieses Engagement danken wir herzlich! Schulkindbetreuung Auch die Arbeit in der Schulkindbetreuung wird fordernder und umfänglicher. Im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbe- treuung für Grundschulkinder, gilt es auch in diesem Be- reich gut in die Zukunft zu denken. Mit einer Ganztages- grundschule in Wahlform ist Baindt bereits jetzt sehr gut aufgestellt, doch gilt es darüber hinaus zukünftig weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Mit viel Herz arbeitet das Team der Schulkindbetreuung, damit unsere Kinder eine gute Zeit in der Klosterwiesenschule erleben. Wir bedan- ken uns herzlich für die tolle Arbeit zum Wohle unserer Kinder. Gemeinsam konnte ein harmonisches und erfolg- reiches Betreuungsjahr gestaltet werden. Ein großer Dank gilt unseren Baindterinnen und Baind- tern für all ihr Engagement für unser Gemeinwesen im Jahr 2024! Dieser Rückblick könnte um viele weitere Themen und Ereignisse ergänzt werden. Doch sollen dies nur Aus- schnitte aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Ein- blick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Baumaßnah- men und Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2024 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ganz besonders leistungsstark und hochmotiviert. Mit einer schlanken Verwaltung wurde richtig viel geleistet! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kindergärten sowie den Betreuungs- kräften in der Klosterwiesenschule. Gemeinsam sind wir ein großartiges Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für ihre wertvolle Unterstützung. Bevor Dinge umgesetzt werden können, sind dies von Seiten des Gemeinderates zu beschließen. In zahlreichen Sitzungen, wurde um gute Lösungen und Entscheidungen gerungen. Darüber hinaus hat sich das Gremium in viele komplexe und fordernde Themen ein- gearbeitet und den Herausforderungen gestellt. Ich bin sehr dankbar für das wertschätzende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat! Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftli- che und geopolitische Lage angespannt ist, gilt es, unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dazu gehören im Jahr 2024 die großen Baumaßnahmen wie die Sanierung eines Ge- bäudes unserer Klosterwiesenschule, des Feuerwehr- und Bauhofgebäudes sowie die Neugestaltung der Ortsmitte, aber auch Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende und den Klimaschutz bzw. Gesundheitsschutz! Unser starkes Gemeinwesen ist geprägt von Menschen, die sich in Vereinen, Institutionen, Kirchen oder im Stillen für andere einsetzen. Das herausragende Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK und allen örtli- chen Hilfskräften ist ein Grundstein für unser gutes Mitei- nander. In Baindt können wir uns aufeinander verlassen. Herzlichen Dank an Sie alle! Dieses Gemeinschaftsgefühl ist zu jeder Zeit, doch besonders in diesen herausfordern- den Zeiten unbezahlbar. Mit Blick auf das Jahr 2025 bleiben wir dennoch ein we- nig optimistisch. Weiter haben wir fordernde Aufgaben zu bewältigen, doch sind wir auch gut aufgestellt und werden diese meistern. Wir freuen uns auf viele schöne Ereignisse, wie die Einweihungen der Ortsmitte, der Klos- terwiesenschule, des umgebauten Feuerwehr- und Bau- hofgebäudes sowie auf zahlreiche Feste und Jubiläen, die die Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde zum Ausdruck bringen. Lassen Sie uns hoffnungsvoll und zuversichtlich nach vorne blicken! Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2025 von Herzen alles Gute, Gesundheit, Gottes Segen und viele tolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessan- ter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben: • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-An- wendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätig- keit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, EMail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, EMail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amts- blatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2025 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2025 per SEPA-Lastschrift- verfahren automatisch abgebucht, sofern eine Ein- zugsermächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Rechnungen erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Rechnungen mehr zustellen, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 14. Januar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner 05 Doppelhaushalt 2025 und 2026 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetrie- be Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 06 Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ 07 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 08 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 11 Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 12 Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Narrensprung der Narrenzunft Ras- pler 2025 - Hinweis Konsumcannabis- gesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in de- ren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbau- vereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wohin mit dem ausgedienten Weih- nachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Frie- senhäusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kos- tenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig ab- dekoriert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 1 Ab dem 10. Januar 2024 übernimmt ein neuer Austrä- ger die Verteilung des Amtsblatts in Bezirk 1. Wir dan- ken dem bisherigen Austräger Simon Traudt herzlich für seinen Einsatz und wünschen dem neuen Austräger Luis Damoune viel Freude bei seiner Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Grünmüllablagerungen - Funken der Landjugend Baindt Auch in diesem Jahr wird der Funken der Landjugend Baindt wie gewohnt im Annaberg stattfinden. Der Fun- ken an dieser Stelle wurde durch das Regierungspräsi- dium Tübingen ausdrücklich genehmigt, allen Beteiligten Akteuren ist dennoch die Empfindlichkeit dieser Stelle im Naturschutzgebiet Annaberg bewusst und es erfolgt eine genaue Kontrolle des Ablaufes. Die Gemeindeverwaltung freut sich, die Landjugend un- terstützen zu können, mit Maß und Ziel an dieser Traditi- on festzuhalten. Für einen reibungslosen Ablauf müssen folgende Regelungen eingehalten werden: • Keine Ablagerung von privatem oder gewerblichem Grünmüll (Grünschnitt, Reisig, Weihnachtsbäume) durch Bürger oder Gewerbetreibende • Keine lange Vorlagerung des Brennmaterials an der Funkenstelle, um ein Einnisten von Tieren zu verhindern • Behandeltes Holz, Möbel oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden • Salut-/ Böllerschüsse sind zur Eröffnung der Veranstal- tung erlaubt Sollten Sie Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingun- gen der Funkentradition im Annaberg haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungs- amt 07502 9406-11, L.Heilig@Baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus.Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, kön- nen Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stava- rache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Januar und Sonntag, 12. Januar 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Januar 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 22588 Sonntag, 12. Januar 2025 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravens- burg, Tel: 0751 23 86 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Tischtennis Sporthalle SV Baindt 25.01 Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01 Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur goldenen Hochzeit! Am 20. Dezember 2024 feierten die Eheleute Anita und Anton Städele das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Egon Woblick feierte am 25. Dezember 2024 sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Gemeinderätin Frau Graf erhielt Herr Woblick ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Schulnachrichten SBBZ Sehen SBBZ Sehen Baindt – Wohnen und Fördern Erwachsene Nach einem hoffentlich guten Rutsch ins neue Jahr 2025 wünscht Ihnen das SBBZ Sehen in Baindt viel Glück und Erfolg in all‘ Ihren Vorhaben! Hoffentlich können Sie mit neuer Energie und frischen Ideen Ihre Pläne umsetzen, haben schöne Erlebnisse, fröhliche Begegnungen und sammeln so herzenserfreuliche Erinnerungen für sich und Ihre Liebsten. Wir im SBBZ Sehen Baindt können auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken, welches wir mit einer wunder- vollen Advents- und Weihnachtszeit gebührend abschlie- ßen konnten. Wir schafften uns schöne Momente durch das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern, dem vorlesen von Geschichten und dem genießen von frisch gebackenen Plätzchen. Außerdem erhielten wir durch den Einsatz tatkräftiger Ehrenamtlicher die Gelegenheit ganz besondere Momente miteinander zu teilen: An der Stelle unseren herzlichsten Dank an die Bläser- gruppe „Böhmski“ aus Baienfurt, die uns am 2. Dezem- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ber 2024 zum abendlichen „Adventsspielen“ mit einer tollen Auswahl verschiedener Weihnachtsstücke verzau- berte und uns so einen gelungenen Einstieg in die Ad- ventszeit ermöglichte. Wir hoffen, Sie auch in diesem Jahr wieder als unsere Besucher begrüßen zu dürfen! Zudem durften wir zum 05. Dezember 2024 den Nikolaus bei uns willkommen heißen: Ein Glöckchen ertönte und es wurde still im Förder- und Betreuungsbereich. Schritte folgten und da stand er: Der Nikolaus mit weißem Bart, ro- tem Mantel, Bischofsstab, Mitra und dem goldenen Buch. Neugierig wurde der Nikolaus beäugt, der Bischofsstab durfte gehalten werden. Für jeden Einzelnen nahm sich der Nikolaus Zeit und sah im goldenen Buch nach, welche positiven Eigenschaften die jeweilige Person kennzeichne- te. Zum Schluss erhielt auch jeder noch ein kleines Säck- chen mit einer süßen Überraschung – die strahlenden Ge- sichter erhellten den Tag! An der Stelle bedanken wir uns bei Herr Geßler vom Lions Club für sein ehrenamtliches Engagement als Nikolaus bei uns zu Besuch zu kommen. Mit Herz und Humor hatte er so ein tolles Erlebnis für uns geschaffen, an das wir zurückdenken werden! Nun starten auch wir voller Tatendrang ins neue Jahr 2025, haben viele gute Ideen und freuen uns loszulegen: Können Sie sich vorstellen, ehrenamtlich Teil davon zu sein? Möchten Sie Ihre Zeit, guten Ideen und besonderen Talente einbringen? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen! Melden Sie sich gern bei Frau Sowa, erreichbar Mo-Do per Email: evelyn. sowa@stiftung-st-franziskus.de oder telefonisch unter: 07502/9419-4431. Simone Großmann Zur Informationi Energieberatung für einkommensschwa- che Haushalte wird verlängert Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg e.V. Insbesondere in der kalten Jahreszeit steigt der Energie- verbrauch und einkommensschwache Haushalte leiden unter hohen Energiekosten. Zusammen mit einer ineffi- zienten Energienutzung kann so eine finanzielle Überfor- derung entstehen, welche für die Betroffenen die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen birgt. Kern des Projekts ist daher die aufsuchende Beratung ein- kommensschwacher Haushalte zum Thema Energiespa- ren. Ob Podcasts, Webinare in Fremdsprachen, regionale Informationsbroschüren oder Informationsstände – alle Angebote des Projekts „Energieberatung für einkom- mensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg zielen darauf ab, belasteten Personen- gruppen eine zeitnahe Unterstützung in Energiefragen zu bieten. Seit 2022 erreichte die Landesverbraucherzentrale so bereits über 1.600 Haushalte und führte 78 Veranstal- tungen durch.Dieses Projekt bietet finanziell belasteten Haushalten in ganz Baden-Württemberg Unterstützung bei der Energieeinsparung im Individualwohnraum an. Die finanzielle Entlastung durch Energieeinsparungen soll das Lebensumfeld in den betroffenen Haushalten nachhaltig verbessern. Gleichzeitig wird das Potenzial der Haushalte erschlossen, um eigenverantwortlich zum Kli- maschutz beizutragen. Tipps und Informationen zu den Angeboten der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-bawue. de/energie/energieberatung-fuer-einkommensschwa- che-haushalte-74779 Rabattaktion Carsharing in Baindt Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REIN- DEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt fin- den Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https:// www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/ e-carsharing Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Januar – 19. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Der Mensch ist nicht nach dem zu beurteilen, was er ist, sondern nach dem, was er liebt. Nur die Liebe macht ihn zu dem, der er ist. Aurelius Augustinus Samstag, 11. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anna Renner, Robin Schnez, Anton Strehle, Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs († Martha und Josef Haug, Jahrtag: Rolf Feld- brügge) 17.00 Uhr Baienfurt – Neujahrskonzert mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dienstag, 14. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 16. Januar 7.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte auf die Öffnungszeiten achten!) Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung v. 28.11.2024 Der Tagesordnungspunkt „Ersatzbeschaffung Heizung Gemeindehaus u. Kindergarten“ wurde auf die Janu- ar-Sitzung vertagt. Alle Mitglieder des Wahlausschusses haben an Schulungen teilgenommen. Die für die Wahl vorgeschlagenen Kandidaten werden gefragt, ob sie be- reit sind, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren. Dem Antrag des Kirchenchors auf Kostenübernahme für Noten und Honorare wurde stattgegeben. Die Resonanz auf die vergangene Firmung war sehr gut. Die Jahres- versammlung der Josefine-Heine-Stiftung fand im Nov. statt. Von ihr werden Jugendprojekte gefördert. Die Rei- se des Jugendchors nach Paris war ein Erfolg. Auch der erste Erstkommunionelternabend ist gut gelungen. Viele Eltern waren bereit, Aufgaben zu übernehmen und sich einzubringen. 2025 wird es wieder eine gemeinsame „Mi- nistrantenhütte“ mit Baienfurt geben. Die Eucharistie - verstehen und Leben Ein Glaubensseminar, locker, entspannt und doch ernsthaft mit Pfr. Leo Tanner (Chur-Jonschwil) An 7 Abenden ab 30. Januar, jeweils donnerstags 19 bis 21 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Saulgau-Fried- berg, Steigstrasse 14 wird Pfr. Tanner Zugänge zur Feier der Eucharistie erschließen. Ausgehend vom Ritus werden Wandlungsschritte aufgezeigt, die eine heilende Wirkung haben und zu mehr Lebensfreude führen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter: Dekanat Saulgau und Verein Praedicate Evangelium e.V. Weitere Info: www.praedicate-evengelium.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Heute, Freitag, den 10.01.2025 veranstaltet der Katholische Kirchenchor seine Jahres- mitgliederversammlung. Begonnen wird um 18:30 Uhr mit einem öffentlichen Got- tesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt. Danach treffen sich die Kirchenchormitglieder im Proben- raum zu einem kleinen Imbiss und der Versammlung selbst. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baienfurter Kirchenkino Freitag, 10. Januar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt „The Chosen“ erzählt beindru- ckend anders und sehr anschau- lich das Leben und Wirken von Jesus von Nazareth. Nach Anga- ben der Macher wurde die Serie bereits von 600 Millionen Men- schen gesehen. Herzliche Einla- dung zur bisher nicht auf Deutsch veröffentlichten Weih- nachtsepisode „Heilige Nacht“, die einlädt, die Weihnachtszeit nicht im Dezember enden zu lassen. Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Freitag, 10. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend „The Cho- sen”, Ev. Kirche (Eintritt frei) FSK 12 Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 13. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeinde- haus Dienstag, 14. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag „Jahres- losung“ (Dr. D. Widmann) Mittwoch, 15. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzgebetswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl + Regina Herzer) Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Tauferinnerung „Ich bin getauft.“ Diese drei Wor- te müssen Martin Luther viel Kraft gegeben haben – so viel, dass er sie auf sein Pult schrieb, wenn ihn die Anfechtung überkam. Auch in der Evangelischen Kirche gibt es den Brauch, sich immer wieder an die eigene Taufe zu erinnern. So wird in manchen Gemeinden regelmäßig im Gottesdienst eine Tauferinnerung gefeiert.Die Besucher werden an den Taufstein gebeten. Mit Wasser wird ihnen ein Kreuz auf die Hand gezeichnet, und dazu ein Segensspruch und die Zusage mit auf den Weg gegeben: Du bist getauft – du bist Gottes geliebter Sohn, Gottes geliebte Tochter. Die Taufkerze erinnert auch zuhause an den Tauftag: Ich bin getauft. Nichts kann mich scheiden von Gottes Liebe. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: Thomas Max Müller / pixelio.de) Kinderkirche Wir treffen uns im neuen Jahr am 12.01.25 erst- mals wieder und starten um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Baienfurt. Dazu laden wir Euch wieder herzlich ein. Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am Dienstag, 14.1.2025 findet unser Senio- renkreis im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Unser Thema: „Gedanken zur Jah- reslosung“ mit Prädikant Dr. Dieter Wie- dmann. Ich freue mich, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Allianzgebetswoche 2025 Miteinander Hoffnung Leben 12.1. 10 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Immanuel Schubertstr. 28, RV 14.1. 19 Uhr - Pfarrer M. Schöberl (ev. Landeskirche Baienfurt) LKG Zeppelinstr. 9, RV 15.1. 19 Uhr - Jugendgottesdienst FCG Meersburger Str. 150, RV 16.1. 19 Uhr - M. Pfizenmaier (ev. Landeskirche) Baptisten Gartenstr. 99b, RV 17.1. 18 Uhr - A.+S. Dennenmoser (Gebetshaus RV) Gebetshaus RV Bachstr. 1, RV 19.1. 18 Uhr - Regina Herzer (vineyard) Ev. Kirche, Aachstr. 4, Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ALLIANZGEBETSABENDE 2025 Allianzgebetswoche.de/2025 MONTAGS, 19-20 UHR GEBETSHAUS RAVENSBURG, BACHSTR. 1 88212 RAVENSBURG 03.02. / 03.03. / 07.04. / 05.05. / 02.06. / 07.07. / 04.08. / 08.09. / 06.10. / 03.11. / 08.12. GRILL&PRAISE 12.07.2025, 16:30-21 UHR BUCHSEEHOF, BUCHSEE 1, 88273 FRONREUTE (ENTFÄLLT BEI SCHLECHTEM WETTER) TREFFEN ZUM GEMEINSAMEN LOBPREIS UND BEGEG- NUNG ÜBER DIE GENERATIONEN HINWEG ADONIA-KONZERT MOSE - GERETTET UND BEFREIT 24.04.2025, 19.30 UHR KULTUR- UND KONGRESS-ZEN- TRUM ABT-HYLLER-STR. 37-39 88250 WEINGARTEN GOTTESDIENST AM TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT 03.10.2025 19 UHR EINHEIT LEBEN - WIEDERVEREINIGUNG FEIERN Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. ERSTES FASNETSWOCHENENDE Spätestens jetzt sollte der Sprungbän- del 2025 seinen Platz am Kopfputz ge- funden haben und die Gutzlesbeutel prall gefüllt sein, denn das erste närrische Wochenende steht vor der Tür. Bereits heute, am Freitagabend, werden ca. 30 Ras- pler beim traditionellen ANR-Regionenball in die Häser schlüpfen, bevor wir morgen am ersten Sprung in Neura- vensburg teilnehmen und mit der Laufnummer 37 (Um- zugsbeginn 13:30 Uhr), gemeinsam mit der Lumpenka- pelle Baienfurt-Baindt, die diesjährige Fasnet begrüßen. Am Abend wird offiziell der „Baindter Wald” erwachen und wer nicht weiß was es mit dem Raspler, seinem Weib und dem Oberwaldschrat auf sich hat, sollte definitiv dabei sein, wenn der Zunftmeister mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH das Maskenbefreien mit Narrentaufe auf dem Mühleparkplatz eröffnet. Anschließend geht das Programm in der Schenk-Konrad-Halle weiter. Die Schal- meien und die Lumpenkapelle werden erneut aufspielen. Diverse Ehrungen wird es geben und die Mädchen- und Männertanzgruppe werden ebenfalls ihr diesjähriges De- büt geben. Bei Speis und Trank wird es sicherlich ein toller närrischer Abend für Jung und Alt. Nach Bodnegg geht es dann am Sonntag, zusammen mit der Schalmeienkapelle Baindt und der Lumpenmusik Wilhelmskirch. Wir sind die Laufnummer 11 (Umzugsbe- ginn 14:00 Uhr) und somit ganz vorn dabei, bei hoffent- lich schönem Wetter. Die Busabfahrzeiten werden in unserer Zunft-App ge- pflegt und eventuelle Änderungen per WhatsApp kom- muniziert. Wir wünschen allen Narren, ob groß ob klein, ob Raspler oder auch nicht, a glückselige Fasnet 2025, gemäß dem Motto: „Jedem zur Freud´ und niemand zu Leid!” Euer Zunftrat Schwäbischer Albverein OG Weingarten Neujahrswanderung von Bermatingen nach Meersburg Wir treffen uns am Sonntag, den 12.01.2025 um 9.45 Uhr an der Bushaltestelle Charlot- tenplatz, Abfahrt 9.47 Uhr oder um 10.15 Uhr am Bahnhof Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ravensburg. Hinfahrt mit dem Zug ab RV und Rückfahrt mit dem Bus. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Die Gehzeit beträgt ca. 3 Stunden, 10 km, nur leichte Steigungen. Der Fahrpreis ist für Mitglieder 5 Euro, für Gäste 7 Euro. Eine Einkehr ist geplant. Bitte mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 08.01.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei Unwetter und zu großer Kälte wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Das Ponticelli Ensemble spielt in der Alten Kirche Mo- chenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Januar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musika- lische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Optionale Sitzplatzreservierung Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe BadenWürttemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persönliche Gespräche mit den Klient*innen. Sie beden- ken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswir- kungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine profes- sionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen beglei- tet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Eh- renamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. In- teresse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Bodenauffüllung im Außenbereich – was ist zu beachten? Grundsätzlich benötigen Bodenauffüllungen im Außen- bereich ab einer Fläche von 500 Quadratmetern oder einer Höhe von mehr als zwei Metern eine behördliche Genehmigung. Aber auch kleinere Auffüllungen können genehmigungspflichtig sein, wenn diese beispielsweise in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt oder ein Biotop tangieren. In speziellen Gebieten (z.B. in Wäldern, Mooren, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebie- ten) sind Auffüllungen im Regelfall unzulässig. Alle Bo- denauffüllungen im Außenbereich einschließlich der nicht genehmigungspflichtigen sind nur dann zulässig, wenn Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 sie der Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen oder der Bewirtschaftungserleichterung dienen. Aufgefüllt werden darf nur mit Oberboden und kulturfähigem Un- terboden ohne Schadstoffbelastung und ohne Störstoffe (Bauschutt, Metall, Plastik, usw.). Die Bodenaufbringung muss fachgerecht durchgeführt werden. Nicht geneh- migte oder nicht fachgerecht durchgeführte Bodenauf- füllungen können zu einer Anzeige führen und mit einer Anordnung zum Rückbau enden. Dies kann mit hohen Kosten, empfindlichen Bußgeldern und hohem unnötigem Zeitaufwand für den Verursacher bzw. den Grundstücks- eigentümer verbunden sein. Daher empfehlen wir Ihnen bei Auffüllungen im Außenbereich frühzeitig Kontakt mit dem Bau- und Umweltamtes des Landkreises aufzu- nehmen. Die Mitarbeitenden beantworten Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und geben Tipps zur sachgerechten Bodenverwertung. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum Bau- und Umweltamt finden Sie unter www.rv.de/auffuellung Sichere Trinkwasserversorgung ist auf- wendig TWS erhöht Preise zum 1. Januar 2025 – Anpassung an Kostenstruktur und -entwicklung RAVENSBURG. Die Tech- nische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt zum 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser in ihrem Versorgungsgebiet in Ravensburg, Eschach und Weingarten an die Entwicklung und Struktur der Kosten an. Der Kubikmeter Trinkwasser kostet dann 1,50 Euro pro Kubikmeter brutto, also inklusive Steuern und Ab- gaben. Der Grundpreis bleibt für den gängigsten Zäh- ler (Q3=4) stabil. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser und dem Zähler Q3=4 zahlt ab 1. Januar 2025 rund 1,88 Euro brutto mehr pro Monat. Dieser Zähler ist bei 94 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher eingebaut. Für die restlichen 6 Prozent der Anschlüsse erhöht sich der Grundpreis. Dies betrifft Kundinnen und Kunden mit Zäh- lern für einen höheren Verbrauch. Grund hierfür ist eine schrittweise Anpassung des Grundpreises an die tatsäch- liche Kostenstruktur je Zählergröße. Kontinuierliche Investitionen in die Infrastruktur „Trinkwasser ist unser wichtigstes Nahrungsmittel. Es ist ein kostbares Gut“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Ge- schäftsführer der TWS, und fügt an: „Die langfristige Sicherung einer zuverlässigen Versorgung mit gutem Wasser erfordert kontinuierliche Investitionen in die In- frastruktur, eine aufwendige Pflege des Netzes und gut ausgebildetes verantwortungsbewusstes Personal.“ In diesem Jahr hat die TWS zum Beispiel die Sanierung der Wasserinfrastruktur fortgesetzt; sie hat den Hochbehälter Greckenhof für 1,9 Millionen Euro erneuert. Der Hochbe- hälter hat ein Fassungsvermögen von mehr als drei Millio- nen Liter und kann damit die Ravensburger Weststadt für ungefähr drei Tage mit Trinkwasser versorgen. Rund 18,4 Millionen Euro hat die TWS in den Jahren 2011 bis 2023 in die Erneuerung und Ertüchtigung der Wasserversorgung investiert. In den kommenden Jahren sind weitere Investi- tionen von mehr als vier Millionen Euro pro Jahr geplant. TWS bleibt im preislichen Mittelfeld Die TWS werde laut Andreas Thiel-Böhm mit den neu- en Preisen aber nach wie vor im preislichen Mittelfeld der privatrechtlich organisierten Wasserversorger in Baden-Württemberg liegen. „Die Herausforderungen, auch in Zukunft genügend Trinkwasser in einwandfreier Qualität sicherstellen zu können, werden größer“, erklärt Andreas Thiel-Böhm. Klimawandel und steigende Kosten spielen hierfür eine große Rolle: „Wir werden unsere Kun- dinnen und Kunden jedoch weiterhin nicht nur zuverlässig beliefern, sondern auch möglichst günstig.“ Dafür brauche es aber auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger: Er appelliert an sie, möglichst sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Herzliche Einladung zum Neujahrskon- zert der Kammermusikvereinigung Baienfurt Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Diri- gentin Isabel Gräfin Pachta Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie zu einem ganz besonderen Auftakt in das neue Jahr am Sonntag, 12. Januar 2025 um 17 Uhr in der katholischen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt zum festlichen Neujahrskonzert ein. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen musikalisch zu beginnen. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird je- doch um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Zwei weitere Ladeparks bei Vetter gehen in Betrieb Pharmadienstleister hat 36 neue Ladepunkte für Elektro- fahrzeuge auf Firmengelände – Projekt in Zusammenar- beit mit der TWS umgesetzt Der Pharmadienstleister Vetter treibt die ökologische Mo- bilität im Unternehmen weiter voran: In Zusammenarbeit mit den Technischen Werke Schussental (TWS) sind 18 Ladestationen mit je zwei Ladepunkten an zwei Stand- orten des Familienunternehmens für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter entstanden. Im Gewerbegebiet Erlen im Südwesten von Ravensburg sind es 13 Ladestationen, im Gewerbegebiet Mariatal südlich vom Zentrum kom- men zu den bestehenden drei Ladestationen noch einmal fünf hinzu. Seit 2020 haben Vetter und die TWS bereits 15 Ladestationen an den Ravensburger Standorten in der Schützenstraße, im Wiesental und in Mariatal sowie im ös- terreichischen Rankweil installiert. Henryk Badack, Senior Vice President Technischer Service / Internes Projektma- nagement, der die globalen Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens verantwortet, sagt: „Wir reduzieren kon- sequent CO2-Emissionen, sparen Energie ein und setzen auf grüne Technologien, um das Klima zu schützen. Eine zukunftsfähige, klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiger Baustein unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Es ist ein großer Schritt nach vorn, dass wir die Ladekapazitäten für unsere Mitarbeitenden nun mehr als verdoppeln konnten.“ Nachhaltige Partnerschaft Die TWS hat Vetter wie schon in der Vergangenheit bei der Planung und Umsetzung der neuen Ladeinfrastruktur unterstützt. Der Lokalversorger hat die Stationen aufge- baut und kümmert sich im Betrieb um das intelligente Last- und Lademanagement sowie die Abrechnung mit Vetter. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erklärt: „Mit diesem Projekt haben wir die Zusammenar- beit mit Ravensburgs größtem Arbeitgeber weiter ver- tieft. Elektro-Mobilität zahlt in die Nachhaltigkeitsstrategie unserer Kunden ein, wenn wie bei Vetter der Strom zum Laden der Autos aus erneuerbaren Quellen stammt.“ Die Versorgung der Ladestationen beim Pharmadienstleister erfolgt wie bei allen Stromkunden der TWS zu 100 Pro- zent mit Ökostrom. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zukunft gestalten: Ein Jahrzehnt für Bildung und Kinderhilfe Schon immer haben sich Gabriele und Heinrich Griesha- ber für gesellschaftliche und soziale Belange engagiert. Einen besonderen Meilenstein hierfür setzten sie im Jahr 2014 mit der Gründung der Gabriele und Heinrich Gries- haber Stiftung. Im Mittelpunkt der Stiftung stehen zwei Herzensanliegen des Ehepaares: Bildung und die Förde- rung von Kinder- und Jugendhilfe. Auch nach dem Tod von Heinrich Grieshaber im Jahr 2020 setzt die Stiftung ihren engagierten Fokus auf diese Themen fort und feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen und Wirken. Zum Jubiläum beantwortete Stifterin und Stiftungsvor- ständin Gabriele Grieshaber einige Fragen: Frau Grieshaber, Sie haben sich bereits vor Stiftungs- gründung vielseitig engagiert. Was war Ihr Beweg- grund für die Gründung der Stiftung? Man kann sich immer und überall engagieren. Uns war wichtig, einen Fokus zu setzen und damit eine langfristige Unterstützung zu ermöglichen. Außerdem wollten wir unser Engagement nicht nur zu unseren Lebzeiten einbringen, sondern auch sicherstellen, dass unser Anliegen, jungen Menschen Chancen zu bieten, für immer weitergelebt wird. Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Wir unterstützen Projekte und Organisationen, die jungen Menschen Chancen ermöglichen, sich unabhängig ihrer Lebensumstände zu entwickeln. Wir haben viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft, die aufgrund ih- rer Lebenssituation hintenanstehen müssen und denen nicht jede Tür offensteht. Sie haben die gleichen Chancen verdient, wie Kinder aus stabilen Lebensverhältnissen. Des- halb fördern wir Angebote für Bildung sowie Kinder- und Jugendhilfe, die mehr Chancengleichheit ermöglichen. Wie hat sich das Engagement der Stiftung in den letz- ten zehn Jahren entwickelt? Mittlerweile sind es schon viele verschiedene Aktionen und Projekte, die wir unterstützt haben und laufend unterstüt- zen, ich habe sie nie gezählt. Wir haben einzelne große Förderprojekte, die wir über Jahre hinweg unterstützen. Oft ist es ja so, dass man einmal etwas unterstützt und dann nicht mehr. So muss die Organisation immer wieder neu nach Förderungen schauen. Uns ist wichtig, dass die Organisatoren sich mit dem Kern ihrer Arbeit beschäfti- gen können und unterstützen deshalb oft über mehrere Jahre. Gleichzeitig fördern wir auch viele kleinere Projekte. Egal, ob es sich um kleine oder große Hilfen handelt – wir sind insbesondere regional aktiv. An den Standorten von GRIESHABER Logistik fördern wir gezielt lokale Initiativen. Welche Förderungen haben Sie in den 10 Jahren Stif- tung am meisten bewegt? Wenn ich zwei Herzensprojekte nennen müsste, würde ich die Frühförderstelle der Stiftung Liebenau in Mark- dorf und die Lesewelten der Kinderstiftung Ravensburg hervorheben. Bei der Frühförderstelle bin ich immer wie- der in engem Kontakt mit den Menschen vor Ort. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sie bereits in den ersten Monaten bei Entwicklungsverzögerungen gestärkt wer- den und jedes einzelne Kind an dem Entwicklungsstand „abgeholt“ wird, wo es steht. Die Lesewelten haben wir bereits vor Stiftungsgründung unterstützt. Vorlesen, Lesen lernen und in die Welten der Bücher einzutauchen ist unheimlich wichtig für die Ent- wicklung und Bildung junger Menschen. Das Engagement der Stiftung in diesen Projekten be- deutet mir viel, da ich an das Potenzial jedes einzelnen Kindes glaube und an die positive Veränderung, die wir gemeinsam bewirken können. Es liegen 10 Jahre hinter der Stiftung und noch viele Jahre vor ihr. Welche Zukunftsvision hat die Stiftung? Wir haben die Vision, dass jeder junge Mensch unabhän- gig von seinen Lebensumständen die gleichen Chancen bekommt und sich frei entfalten kann. Wir sind überzeugt, dass Kinder das grundlegende Recht haben, sich gleichbe- rechtigt zu entwickeln. Dabei soll jeder Zugang zu Ressour- cen und Möglichkeiten bekommen, die es ihm ermöglichen, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Wenn uns dies gelingt, können Innovation, Vielfalt und Ideenreichtum entstehen. Indem Kinder und Jugendliche in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen, können sie ihre besten Fähigkeiten entdecken und entfalten, was nicht nur ihrem individuellen Wachstum zugutekommt, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. So können wir eine dynamische, kreative und integrative Zukunft schaffen. Was würden Sie den jungen Menschen, die die Stiftung unterstützt, mitgeben? Ich möchte den jungen Menschen, die wir unterstützen, mit auf den Weg geben, dass sie Herausforderungen stets mit einer positiven Einstellung begegnen sollten. In ihrem jungen Leben werden sie noch viele Hürden überwinden müssen, und es werden weiterhin Herausforderungen auf sie zukommen. Diese Erfahrungen werden sie nicht schwächen, sondern in ihrem Tun stärken und ermutigen. Mein Wunsch für jedes Kind ist, dass es mit diesem Mut durchs Leben geht und mit Freude auf das, was kommt und mit Zuversicht in die Zukunft schaut. Frau Grieshaber versprüht eine mitreißende Energie und man merkt, wie sehr ihr das Wirken der Stiftung am Her- zen liegt. Abschließend hebt sie hervor, was sie beim Han- deln der Stiftung stets verfolgt: Nur was wir von Herzen tun, kommt auch im Herzen der anderen an. Informationsabend der Edith-Stein- Schule 88212 Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77 Am Mittwoch, den 22.01.2025, findet von 18:00 bis 20:30 Uhr der Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ra- vensburg zu folgenden Schularten statt: § Berufliche Gymnasien mit den Fachrichtungen Bio- technologie, Ernährungs-wissenschaft, Sozial- und Ge- sundheitswissenschaften § Berufskollegs mit den Profilen Gesundheit und Pflege, Ernährung und Haushaltsmanagement, und dem dualen Berufskolleg Soziales § Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz: in Form einer schulischen Ausbildung, einer praxisintegrier- ten Ausbildung und über den Kita-Direkteinstieg § 2-jährige Berufsfachschule mit den Profilen Ernährung und Hauswirtschaft bzw. Gesundheit und Pflege § AVdual (Ausbildungsvorbereitung mit und ohne Haupt- schulabschluss) Neben allgemeinen Informationen zur Bewerbung und zum Aufnahmeverfahren können zukünftige Schülerin- nen und Schüler sowie deren Eltern in Themenräumen und Profilfachräumen Einblicke in die jeweilige Schulart gewinnen. Dies ist eine gute Gelegenheit, um mit Lehr- kräften ins Gespräch zu kommen und von Schülerinnen und Schülern aus erster Hand etwas vom Schulleben an der Edith-Stein-Schule zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Nähere Informationen, auch zum zeitlichen Ablauf, finden Sie unter: www.ess-rv.de oder Facebook@Edith.Stein.Schule. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 31. Januar 2025 Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 31. Januar 2025 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Viertkläss- ler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musi- kalische Darbietungen des Schulorchesters und viele Mit- machangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. Eltern und Schüler haben die Möglich- keit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. B a u e r n v e r s a m m l u n g Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 13.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute die diesjährige B A U E R N V E R S A M M L U N G für die landwirtschaftlichen Ortsvereine Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Boms, Blitzenreute, Ebersbach-Musbach, Fleischwangen, Fronhofen, Guggenhausen/Unterwald- hausen, Horgenzell, Hoßkirch/Königseggwald, Mochen- wangen/Wolpertswende, Riedhausen und Wilhelmsdorf TOP 1: Andrea Gmeinder, neue Leiterin des LWA Ra- vensburg, stellt sich vor und berichtet über GAP, AFP und Neuerungen Gemeinsamer Antrag TOP 2: Franz Schönberger, Vorsitzender des Bauern- verbandes Allgäu-Oberschwaben berichtet über den aktuellen Stand Biosphärengebiet TOP 3: Stefan Loderer, Geschäftsführer des Bauern- verbandes, berichtet über Neues von der Ge- schäftsstelle Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Stefan Loderer -Geschäftsführer- Was sonst noch interessiert Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen bis 31. März 2025 der Arbeitsagen- tur melden Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Ar- beitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich. Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elek- tronischer Anzeige Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeit- gebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan. de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die brows- erbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgän- gerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integ- rations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum in- klusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stich- tag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen einge- setzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehin- derten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem An- zeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur. de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/ schwerbehinderte-menschen. Für Fragen zum Anzeigeverfahren ist für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770-333 eine Hotline eingerichtet. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immobilie. Mit dem Im- mobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. So gilt es beispielsweise die ab 2025 neu berechnete Grundsteuer, die primär bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft zu einer höheren steuerlichen Belastung führt, aus finanzieller Sicht im Auge zu haben. Um auf alle Eventualitäten rund um das Thema Immobi- lien gut vorbereitet zu sein, benötigen Eigentümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kompetente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfahren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der Abschreibung in Sachen Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnut- zung, Vermietung und Sanierung bis hin zur Veräuße- rung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der aktuelle Ratgeber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 08000 / 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Ich suche für meine allgemeinmedizinische Praxis eine freundliche Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Über Ihre Bewerbung freut sich das ganze Praxisteam. Dr. med. Rainer Eisele Elisabeth-Achler-Str. 3, 88339 Bad Waldsee-Reute (rainer.eisele@web.de) Stellungswechsel? Finde Deinen Job bei Prolana! Für unser Produktionsteam in Waldburg suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen! Flexible Allrounder für unsere Textilproduktion Vollzeit bei 80-100% von „keine Erfahrung“ bis „Vollprofi“ Interesse? Einfach eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer an: bewerbung@prolana.com Keine Bewerbungsunterlagen notwendig - wir melden uns! Prolana GmbH | Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 / 9721-0 Ökologisch. Gesund. Fair. 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ST IF TU N G K AT H O LI SC H E FR EI E SC H U LE Klösterle Mädchenschulen Ravensburg Klösterle Grundschule Theresia-Gerhardinger-Realschule mit offenem Ganztagsbereich Olgastr. 13 88214 Ravensburg Tel. 0751/36193-0 www.kloesterle-rv.de Tag der offenen Tür der Realschule mit offenem Ganztagsbereich Samstag, 25. Januar von 10:00-13:00 Uhr Gemeinsamer Beginn um 10:00 Uhr im Filmsaal Schuljahr 2025/2026 Aufnahme 5. Klasse Realschule | Informationsabend Mittwoch, 15. Januar um 19:30 Uhr Informieren Sie sich auch am Tag der offenen Tür, Freitag, 07. Februar 2025, über alle Angebote unserer Schule. Studienkolleg St. Johann Blönried Arnold-Janssen-Str. 10/1 88326 Aulendorf Telefon 07525 949-280 www.studienkolleg-st-johann.de www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Dienstag, 14. Januar 2025, 19:00 Uhr, Speisesaal RS/GYM Tag der offenen Tür am Freitag, 17. Januar 2025, gemeinsamer Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr REALSCHULE ST. KONRAD RAVENSBURG AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2025/2026 VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2025. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Neuer Vorsatz 2025: Schöner Wohnen? 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    Bürgerplattform

    Bürgerplattform Die neue Plattform für Baindter Bürgerinnen und Bürger Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber!“, startet ab sofort unsere neue Bürgerplattform. Ziel ist es, tolle Ideen und andere Anregungen in der Gemeinde zu teilen und zum Mitmachen anzuregen. Erzählen auch Sie anderen von Ihrem Engagement und Ihren Ideen, wie Sie unsere Gemeinde vielfältiger gestalten - Nachahmen ist dabei erwünscht. Sind Sie beispielsweise ehrenamtlich aktiv oder haben einen besonders naturnahen Garten angelegt? Betreuen Sie Jugendliche oder kümmern sich um ältere Menschen in der Gemeinde? Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer Maßnahme wie Neophytenbekämpfung oder planen Sie eine Kindergruppe und suchen Verstärkung? Hier bieten wir Ihnen die Plattform für die Vernetzung untereinander. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt werden wir in Zukunft die eingesendeten Beiträge veröffentlichen. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee, Ihrem Beitrag oder Ihren Zukunftsplänen für gemeinsame Projekte. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Einsendungen an: helfen@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Projekte Naturfreunde Baindt „Insektensterben geht weiter“ Den Start machen die Naturfreunde Baindt Woran liegt das? Die Ursachen für das Insektensterben sind vielfältig. Um den Insektenschwund zu stoppen, müssen wir den negativen Auswirkungen entgegenwirken. Dazu zählen beispielsweise die Art der Bodenbearbeitung, der allgemeine Flächenverbrauch, die Versiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen- und Siedlungsbau, karge Privatgärten, „Verschmutzung“ durch Licht oder auch Auswirkungen durch den Klimawandel. Dabei benötigen wir die Insekten dringend.Rund 80 Prozent unserer heimischen Wild- und Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Dabei können Honigbienen nur einen verschwindenden Teil beitragen – die überwiegende Aufgabe erfüllen unsere Wildbienen und -insekten. Zum anderen übernehmen Insekten einen wichtigen Teil innerhalb der Nahrungskette und unterstützen die biologische Schädlingsbekämpfung. Was kann jede(r) Einzelne tun? Im Kleinen kann Jede(r) selbst etwas tun; zum Beispiel im eigenen Garten. Biodiversität heißt das Zauberwort! Die Gemeinde ist bemüht mit gutem Beispiel voranzugehen: In den letzten Jahren wurden „nutzlose“ Beete und Grünflächen nachhaltig in wertvolle insektenfreundli- che Blühflächen verwandelt. Machen wir es nach und verwandeln auch unsere heimischen Gärten in nachhaltige Biotope. Dazu gibt es viele Anleitungen im Internet. Naturschutzver- bände wie NABU, BUND und unser hiesiger Landschaftserhaltungsverband (LEV) halten ebenfalls gute Anleitungen parat. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns, die „Naturfreunde Baindt“. Sie erreichen uns per E-Mail unter: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Unser Motto: Ich bin „natürlich“ dabei! Wir brauchen Unterstützung! Derzeit bauen und installieren wir Insektenareale (Insektenhotels, Insektenstelen, Totholzbe- reiche, Sandarien) im gesamten Gemeindegebiet. Dazu benötigen wir weiteres geeignetes Bau- und Füllmaterial: - abgelagerte Harthölzer, mind. 12 cm stark - Bretter und Kanthölzer - Schilf und Bambus, bis 10 mm Durchmesser - markhaltige Stängel von Brombeere, o. ä. Wenn Sie hierzu etwas beitragen können, dann melden Sie sich bitte unter der genannten E-Mail-Adresse bei uns. Wir holen es gerne ab. Vielen Dank! Wer möchte mitarbeiten? Dankbar sind wir auch über Jede(n), die/der uns beim Bau und der Installation helfen möchte. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann halten wir Sie gerne über unsere Aktionen auf dem Laufenden. Kontaktdaten: Telefonnummer: Mobiltelefon: 01608432779 E-Mail: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Bericht_24_03_19.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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      Zuletzt geändert: 17.04.2024
      Bericht_24_05_14.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus ausgeliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rektorat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des freien Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Integrationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Seite 1 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt § 1 Amtsblatt 1.1 Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Baindt ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Gemeinde Baindt“. Es erscheint derzeit im Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Kornwestheim in der Regel wöchentlich mit ca. 50 Ausgaben im Jahr. Erscheinungstag ist in der Regel Freitag, an Feiertagen der vorhergehende Werktag. Abweichungen sind mit Zustimmung der Ge- meindeverwaltung möglich. 1.2 Das Amtsblatt ist das durch Satzung bestimmte amtliche Bekanntmachungsorgan der Ge- meinde Baindt und dient der Information der Bevölkerung. Es ist nicht Teil der Meinungs- presse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rech- nung zu tragen, auch im Anzeigenteil. 1.3 Das Amtsblatt besteht aus einem redaktionellen (amtlichen und nichtamtlichen) Teil und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup o- der ihre Stellvertreter im Amt; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen die jeweilige Kirchen- gemeinde oder die Vereinsvorstände; für die Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Für den übrigen Inhalt ist der Verlag des Amtsblatts verantwortlich. 1.4 Die Artikel und Veröffentlichungen nach § 3 und § 4 dieses Redaktionsstatutes sind der Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG über das Onlineportal www.wagneronlinesen- den.de zuzusenden. § 2 Inhalt 2.1 Im Amtsblatt werden nach Maßgabe des Redaktionsstatuts veröffentlicht: a. Öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen und sonstige Informationen der Ge- meinde Baindt, ihrer Organe und Einrichtungen Seite 2 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) b. Bekanntmachungen und Pressemitteilungen anderer öffentlicher Behörden und Stellen mit Zuständigkeitsbezug nach Baindt c. Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen, insbe- sondere der Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen d. Berichte, Ankündigungen und sonstige Nachrichten der örtlichen Kirchen- und Religionsge- meinschaften e. Berichte, Veranstaltungshinweise und sonstige Informationen der örtlichen Vereine und ver- einsähnlichen Organisationen mit örtlichem Bezug zur Gemeinde Baindt und nicht erwerbs- wirtschaftlicher Zielsetzung f. Berichte, Ankündigungen örtlicher politischer Parteien und Gruppierungen/Fraktionen nach Maßgabe Ziffer § 4 g. Veranstaltungshinweise, Berichte und sonstige Informationen der örtlichen und für Baindt zuständigen weiterführenden Schulen und Bildungseinrichtungen h. sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse. Über die Aufnahme der Punkte a- h entscheidet die Gemeindeverwaltung im Einzelfall. i. im Anzeigenteil: Zur Deckung der Kosten des Amtsblatts dürfen gewerbliche Anzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen von Organisationen sowie Wahlanzeigen veröffentlicht werden. Für Anzeigen gelten die Preise des Verlags. Dieser entscheidet auch über Annahme oder Ablehnung nach seinen betrieblichen Gegebenheiten und im Sinne dieses Redaktionsstatutes. Für den Inhalt nicht gewerblicher Anzeigen ist insbesondere unzulässig, Texte, die wegen ihres Inhaltes im redaktionellen Teil nicht veröffentlicht werden können, in Form von Anzei- gen zu veröffentlichen. Anzeigen dürfen nicht gesetzeswidrigen Inhaltes sein, sich gegen Personen oder Personengruppen richten, oder sich gegen die Interessen der Gemeinde Baindt richten. Anzeigen müssen direkt beim Verlag eingereicht werden. § 3 Allgemeine Grundsätze 3.1 „Ankündigungen“ im Sinne des Redaktionsstatuts sind Hinweise auf künftige Veranstaltun- gen oder Ereignisse. „Berichte“ sind Zusammenfassungen von Inhalt und/oder Verlauf statt- gefundener Veranstaltungen oder Ereignisse. „Beiträge“ sind Ankündigungen, Berichte und sonstige redaktionelle Texte. 3.2 Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte in direkter oder indirekter Art enthalten. Beiträge auswärtiger Ver- eine und Organisationen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ankündigungen von Seite 3 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) überörtlichen Institutionen, in denen Einwohner der Gemeinde vertreten sind, können im Einzelfall zugelassen werden. 3.3 Sämtliche Berichte sind kurz, sachlich, prägnant und auf Deutsch zu formulieren. Die Ver- fasser haben auf korrekte Rechtschreibung zu achten. Für den Inhalt ist der im Redaktions- system registrierte Nutzer verantwortlich. Berichte werden ein- mal und auch nur an einer Stelle im Amtsblatt veröffentlicht. Tabellen mit Spielständen werden nicht veröffentlicht. 3.4 Stellungnahmen und Schlagabtausch zu partei- und ortspolitischen Themen sind im Amts- blatt nicht vorgesehen. In erster Linie hat das Amtsblatt die Aufgabe, auf örtliche Veranstal- tungen hinzuweisen. 3.5 Veranstaltungen können auf der Titelseite bzw. vor Veranstaltungsbeginn in der eigenen Rubrik veröffentlicht werden. 3.6 Zusätzlich dürfen pro Ausgabe und Rubrik zwei Bilder, das sich auf den Text bezieht, veröffentlicht werden. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, in Ausnahmefällen auch mehrere Bilder zuzulassen. Unscharfe und qualitativ minderwertige Fotos können nicht be- rücksichtigt werden. Es gelten die Qualitätsanforderungen des Verlags, z.B. nur Bildfor- mate in: .jpg; .jpeg; .png; .tif; .pdf. Die Bilder müssen mit dem Namen der Verantwortli- chen/des Fotografen versehen sein. Bei Vereinsjubiläen können abweichende Regelun- gen getroffen werden. Hierüber entscheidet die Bürgermeisterin oder ihr Vertreter im Amt. Die Bildkontingente gelten nicht für die Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung. 3.7 Das Amtsblatt wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Deshalb gelten fol- gende datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Im Feld „Bildunterschrift“ in der Eingabe- maske ist der Urheber des Fotos stets anzugeben, Beispiel: „Foto: Verein“ oder „Foto: Max Mustermann“. Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Schutz- rechte u.ä.). Insbesondere darf Bild- und Textmaterial aus dem Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht für Berichte zur Veröffentlichung im Amtsblatt verwendet werden. 3.8 Für Ankündigungen von Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung kann die Titelseite bei der Gemeindeverwaltung reserviert (mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung) wer- den, sofern diese nicht von der Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen wird. Bei- träge von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, abschließend über die Vergabe der Titelseite zu entscheiden. Seite 4 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) 3.9 Ausgeschlossen sind: a) Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Anfeindungen direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein können, die Ehre oder das Ansehen der Ge- meinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen b) Leserbriefe c) Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen d) Beiträge, die gegen die Interessen der Gemeinde Baindt gerichtet sind e) Veröffentlichungen, die Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen, Einzelper- sonen oder Personenvereinigungen, im privaten wie im öffentlichen Bereich, zum Inhalt haben f) anonyme Schriftsätze g) Hinweise auf Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die nicht in Baindt stattfinden und auch keinen direkten Bezug zu Baindt haben h) Beiträge über Aktionen, Projekte oder wirtschaftliche Aktivitäten von Privatpersonen, es sei denn, sie sind von besonders großem Interesse für die Allgemeinheit i) Glückwünsche zu Hochzeiten, Geburtstagen, Danksagungen, Nachrufe, Grußworte und ähnliches. Davon ausgenommen sind örtliche Vereine und Institutionen. Glück- wünsche u.a. gehören in den Bereich „Private Anzeigen“, sind kostenpflichtig und werden daher nicht im Redaktionsteil abgedruckt. j) gewerbliche und private Anzeigen im redaktionellen Teil 3.10 Die Gemeinde behält sich vor, Beiträge aufgrund ihres Inhalts, Stils oder ihrer Schreibart (ohne Benachrichtigung an den Einsendenden) nur auszugsweise oder gar nicht zu veröf- fentlichen. § 4 Politische Parteien und Wählervereinigungen 4.1 Gemäß § 20 GemO Abs. 3 wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Ver- öffentlichungen stehen einzelne Rubriken für die einzelnen Fraktionen Verfügung. 4.2 Zulässig sind Ankündigungen und Kurzberichte von Veranstaltungen in Baindt sowie Bei- träge, die sich auf die Darstellung der eigenen Projekte beschränken, soweit diese einen örtlichen Bezug haben. 4.3 Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und die Interessen der Gemeinde verstoßen. 4.4 Berichte nach 2.1 e) sind reine Mitgliederversammlungen, Ausschusssitzungen ebenso wie Veranstaltungen der Parteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen, die jedermann Seite 5 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) zugänglich sind. Sie müssen zuvor angekündigt sein und in einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Veranstaltungsraum stattfinden. Versammlungen in Privathäusern o. ä., der Allgemeinheit regelmäßig nicht zugänglichen Veranstaltungsorten, sind sowohl von der An- kündigung, als auch von der Berichterstattung im Amtsblatt ausgenommen. 4.5 Einladungen und Hinweise zu Wahlveranstaltungen dürfen neben den Fraktionen, die im Gemeinderat vertreten sind, auch seitens der politischen Ortsvereinigungen der Gemeinde Baindt im Amtsblatt unter der jeweiligen Rubrik im Bereich der Vereinsnachrichten veröffent- licht werden. Die Größe der Anzeige wird pro Ausgabe auf eine Viertelseite beschränkt. 4.6 Berichte über Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde sind nur gegen Berechnung im Anzeigenteil möglich. 4.7 Aus Gründen des für Amtsblätter geltenden Neutralitätsgebotes vor Wahlen sind Veröffent- lichungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ausgeschlossen („Karenzzeit“, vgl. § 20 Abs. 3 GemO). § 5 Wahlwerbung (im Anzeigenteil) 5.1 Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen Bürger der Ge- meinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist zulässig. Veröffentlichungsberechtigt sind die zur Wahl zugelassenen Parteien und Gruppierungen sowie die Wahlbewerber selbst. 5.2 Wahlanzeigen von Parteien und Wählervereinigungen dürfen nur innerhalb von vier Wo- chen vor einer Wahl veröffentlicht werden. Sie müssen sich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken und dürfen Angriffe auf politische Gegner nicht enthalten. Themen außerhalb des örtlichen Bereiches dürfen insoweit angesprochen werden. In die- sem Fall sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz zu beachten. Auch Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte beschränken und darf weder Angriffe auf politische Gegner bzw. anderweitiger Dritte enthalten noch gegen die Gemeinde gerichtet sein. Eine Danksagung nach der Wahl ist zulässig. 5.3 Vor Bürgermeisterwahlen können Wahlanzeigen vor der in § 5.2 genannten Frist erfolgen, soweit sich die Anzeige ausschließlich auf den Kandidaten bezieht und keine Parteinen- nung erfolgt. 5.4 Beilagen politischer Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen dürfen mit dem Amtsblatt nicht ausgetragen werden. Seite 6 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) § 6 Technische Abwicklung 6.1 Alle Berichte sind grundsätzlich über das Redaktionssystem über das Onlineportal www.wagneronlinesenden.de einzugeben. Die erforderlichen Zugangsdaten vergibt die Gemeindeverwaltung. Falls der Verfasser über keinen Internetanschluss verfügt, ist der Bei- trag elektronisch als .pdf fristgerecht an die Rathausredaktion einzureichen. 6.2 Abgabetermin ist dienstags um 21:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge einschließlich der Fotos im Internetredaktionssystem eingegeben sein. Sollte ein Hochladen nicht möglich sein, müssen alle Beiträge freitags bis 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwal- tung eingegangen sein. In Wochen mit Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss auf den vorausgehenden Werktag. Verspätet eingegangene Berichte können nicht berück- sichtigt werden. Anzeigen werden direkt dem Verlag übermittelt. Für Anzeigen gelten die vom Verlag festgelegten Zeiten. In Wochen mit Feiertagen kann der Redaktionsschluss vorverlegt werden; die Ankündigungen im Amtsblatt sind zu beachten. 6.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übli- che Umfang des redaktionellen Teils dies zulässt. § 7 Geltungsumfang Diese Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils dürfen nicht über den Anzei- genteil oder über Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden. § 8 Inkrafttreten Das Redaktionsstatut tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Baindt, den 23. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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            1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Dezember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 ist folgendes bekannt zu geben: Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt. Der Stiftungsrat soll aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen, die für die nächsten vier Jahre bestellt werden. Den Aufgaben und der Zusammensetzung des Stiftungsrats wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, Bürgermeisterin Simone Rürup, Frau Eva-Maria Meschenmoser und Herrn Edgar Schaz BM a. D. als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Bericht Bürgermeisterin Auf Nachfrage zum Thema häusliche Gewalt und Körperverletzungsdelikte an Kindern wurde ermittelt, dass zwischen 2019 und 2023 in Baindt keine entsprechenden Straftaten registriert wurden. Die Auswertung beschränkte sich auf Opfer unter 14 Jahren gemäß §225 StGB. Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule für das Schuljahr 2023/2024 Frau Stefanie Nandi, Schulsozialarbeiterin an der Klosterwiesenschule, hat den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 erstellt. Der Bericht wird dem Gremium vorgestellt und zur Kenntnis gegeben. Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Bauantrages zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen erteilt. Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau des landwirtschaftlichen Ferienhauses wird erteilt. Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehaltung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, der Nutzungsänderung und der Änderung der Tierplatzzahlen wird erteilt. Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der beim Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf gemeinsamer Tiefgarage erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fischerareal“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl wird erteilt. Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße Im Zuge der Entwicklung des Fischerareals wurde ein Fußweg im Gewässerrandstreifen des Sulzmoosbaches zugestanden, während der Gehweg an der Marsweilerstraße zurückgebaut werden muss. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsführung sollen in der Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren auf jeder Straßenseite ein Radfahrschutzstreifen entstehen, darüber hinaus wird der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Hausmann in Richtung Ortsausgang verschoben. Der Beginn des Radschnellweg wird am äußeren Kreisverkehr sein und entlang der K7951 verlaufen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Fassnacht wird mit der Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten beauftragt. Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/VKA und betriebliche Kommunalrente Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in eine Sachwertkarte mit Gesundheitskarte gemäß § 18a TVöD/VKA vorbehaltlich der positiven Rückmeldung des Finanzamts Ravensburg zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einführung abzustimmen und umzusetzen. 2. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zur Kenntnis. Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis: 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2025 auf 600 v.H. festgesetzt. 3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2025 auf 230 v.H. festgesetzt. 4. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2025 auf 390 v. H. festgesetzt. 5. Der als Anlage angefügten Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 01.01.2025 6. zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Banner Kreisverkehr Auf Nachfrage zum Banner am Kreisverkehr am Ortseingang wird mitgeteilt, dass dieses aus statischen Gründen abgebaut werden musste. Die Verwaltung arbeitet an einer zukunftsfähigen Lösung Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 16. August 2024 Nummer 33 Was macht die Bürgerstiftung Baindt? Mit der aktiven Beteiligung von Baindter Bürgerinnen und Bürgern soll eine unabhängige, autonom handelnde und ge- meinnützige Stiftung für die Gemeinde entstehen. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Baindter Gemeinderat. Damit können Vermögenswerte auf Dauer zugunsten aller Einwohnerinnen und Einwohner erhalten sowie Spenden der Stiftung gezielt für lokale Projekte verwendet werden. Die Erträge des Stiftungsfonds kommen ausschließlich Pro- jekten in der Gemeinde Baindt zugute. Der Stiftungsfonds wird unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (BSKR) verwaltet. Diese Struktur bietet viele Vorteile, darunter Kosteneffizienz, administrative Un- terstützung, Synergien sowie die Nutzung eines bestehen- den und sehr erfolgreichen Netzwerkes. Zunächst ist ein Stiftungskapital von 50.000 Euro nötig. 25.000 Euro trägt die Gemeinde Baindt bei. Im Wesentlichen bietet die BSKR der Gemeinde die Möglichkeit, Geld zu besseren Konditionen anzulegen und un- terstützt darüber hinaus mit Kompetenz und Fachwissen. Die Gemeinde erhofft sich damit eine Förderung des so- zialen Zusammenhalts, der lokalen Entwicklung und eine bessere Umsetzung bei gemeinnützigen Aufgaben und Herausforderungen. Welche Zwecke sollen in der Gemeinde Baindt unterstützt werden? • Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit • Bildung, Erziehung und Sport • Förderung von Menschen in sozialer Not, bei Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen • Kunst, Kultur und Musik • Umwelt- und Naturschutz Wie kann sich jeder und jede Einzelne in die Bürgerstiftung Baindt einbringen? • Werden Sie Zustifterin oder Zustifter der Bürgerstiftung Baindt. Ab einer Zustiftung von 500 Euro werden Sie Teil der Stifterversammlung und erhalten eine Stifterurkunde. • Außerdem können Sie die Bürgerstiftung durch eine Spende in beliebiger Höhe unterstützen. • Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung per Testament zu unterstützen. Wohin kann die Zustiftung oder Spende überwiesen werden? Kontoinhaber: Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (Zusatzfeld, falls vorhanden: Bürgerstiftung Baindt) Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE 37 6505 0110 0101 1990 30 Bitte geben Sie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Ihre Gemeindeverwaltung Eva-Maria Meschenmoser, stv. Vorsitzende der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, und Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, freuen sich über die Stiftungsgründung. (Foto: Gemeinde Baindt) Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Biodiversitätsindikatoren Wider das Artensterben Unwiederbringlich tot heißt im Englischen „dead as a Dodo“. Die truthahn- große Tau- benart, die nur auf Mauritius vorkam, war weniger als 100 Jahre nach ihrer Entdeckung durch holländische Seefahrer Ende des 17. Jahrhunderts ausgerottet. Heute ist der Dodo ein Symbol für das Artensterben. Denn mehr Arten als je zuvor sind vom Aus- sterben bedroht. Dem entgegentreten will nun ein zentrales Vorhaben der EU, um Ökosysteme zu schützen und wieder herzustellen: das Nature Restoration Law oder Renaturierungsgesetz. Auf deutscher Ebene gibt es bereits seit 2007 eine vergleichbare Initiative: die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Um den Erfolg ihrer Naturschutzmaßnahmen zu mes- sen, wird der Fortschritt (oder auch Rückschritt) regelmäßig mit Biodiversitätsindikatoren überprüft. Sie sollen Zustand und Trends der Artenvielfalt beschreiben. Als Indikator er- hellend sind Vorkommen ausgewählter Arten einer Artengruppe, die geeignet ist, ein Ökosystem zu repräsentieren – z.B. Schmetterlinge – oder ein für viele Artengruppen günstiges Merkmal ihrer Öko-Nische oder „Wohnung“, etwa die Menge an Totholz in einem Wald. Beispiele für Indikatoren im EU-Renaturie- rungsgesetz sind der Anteil von Agrarflächen mit Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen oder Gebüschen. Oder auch die Menge an organischem Kohlenstoff in Böden. Gezählt und bestimmt wer- den auch Schmetterlinge auf Wiesen und Weiden – Grassland Butterfly Index – und die im Agrarland vorkommenden Vögel – Common Farmland Bird Index –, genauso wie Vogelarten, die im Wald leben: der Common Forest Bird Index. Aber warum sind gerade Schmetterlinge ideale Bio- indikatoren? Tagfalter haben oft spezielle Ansprüche an ihre „Wohnung“, wissenschaftlich Habitat genannt: zum Beispiel benötigen sie bestimmte Pflanzen, auf denen sie ihre Eier ablegen und von denen sich dann die Raupen ernähren; zudem können sie aufgrund ihrer kurzen Generations- zeit schnell und empfindlich auch auf kleinräumige Veränderungen reagieren. Beispielsweise benötigt der Thymi- an-Ameisenbläuling (Phengaris arion) speziellen Thymian oder Oregano für seine Eiablage sowie ein Ameisenvolk einer bestimmten Art, bei dem er parasitiert. Der Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus) wiederum ist bei sei- ner Pflanzenwahl zur Nahrung oder für die Eiablage weniger wählerisch. Kommen beide Tagfalter-Arten auf einer Weise oder Weide vor, kann man sie als „gesund“ bezeichnen. Auch Vögel können aufgrund ihrer speziellen Ansprüche an ein Habitat die Intaktheit eines Lebensraumes gut re- präsentieren. Gutes Beispiel dafür ist das Rebhuhn, ein Agrarlandvogel, der einen Mix aus ein- und mehrjährigen Blühbrachen benötigt. Aktuell werden 168 häufige Vogelarten in 25 EU-Staaten erfasst, darunter 39 Arten fürs Agrarland und 34 Arten für Waldgebiete. In Deutschland sind es 51 typische Vogelarten, die die wichtigsten Landschafts- und Lebens- räume hierzulande repräsentieren (s. Kasten links). Anhand dieses Indikators kann man feststellen, dass die Dichte von vielen Arten im Siedlungsbereich viel höher ist als auf dem Acker: Da ist Agrarwüste, da ist kein Rebhuhn, kein Kie- bitz, keine Lerche mehr. (tb) • Das Science Media Center (SMC) hat zur Frage, wie Biodiversität gemessen werden kann, ein Factsheet veröf- fentlicht: https://www.sciencemediacenter.de/ fileadmin/user_upload/Fact_Sheets_PDF/FS_Biodi- ver- sitaet_messen_SMC_Fact_Sheet_2024-06-19.pdf So erhalten Sie Biodiversität: 1. Rasen zu Wiesen. Wer seinen Rasen zum Teil in eine Wiese umwandelt, kann erleben, dass immer irgendetwas wächst, gleich wie feucht oder trocken es gerade ist. Die Wiese liefert Nahrung für blattfressende und bestäu- bende Insekten und Vögel, baut Hummus auf und bindet Kohlenstoff. 2. Urbanes Gärtnern. Es darf getrost unordentlich aussehen: Begrünen Sie brachliegende Flächen,Balkone, Dä- cher, Seiten- und Mittelstreifen an Straßen und Wegen, lassen Sie Wiesen statt Rasen sprießen (s.o.), Totholz statt Zierpflanzenbeete, Blüten- und Beerensträucher statt Thujahecken – alles ein Gewinn für die Biodiversität 3. Weniger Fleisch essen. Weltweit wächst auf rund 70 Prozent der Ackerflächen Tierfutter. Würde weniger Fleisch konsumiert, könnte ein Teil dieser Flächen direkt der menschlichen pflanzlichen Ernährung dienen und weitere frei werdende Flächen im ländlichen Raum könnten zu Wildnisgebieten werden:Biodiversität gerettet 4. Mit Natur beschäftigen. Setzen Sie sich wenigstens eine halbe Stunde am Tag oder auch länger am Wochen- ende mit der Natur auseinander: Balkon bepflanzen, Kräuter, Gemüse anbauen, in Wald und Park spazieren, Vögeln zuhören, Insekten bestimmen – das hilft, sich immer wieder darüber zu besinnen, wie sehr wir die Natur und deren Vielfalt zum Leben brauchen. 5. Bio konsumieren. Die ökologische Landwirtschaft fördert die Artenvielfalt in Feld und Flur, schützt das Grund- wasser und schont Flüsse und Seen. Bioböden bauen mehr Kohlenstoff in den Humus ein. Bisher macht der Ökolandbau weltweit aber nur 1,5 Prozent aus, in Europa 9 Prozent, in Deutschland 11 Prozent. Die Bundesregie- rung will den Ökolandbau bis 2030 auf 30 Prozent der Agrarfläche ausweiten. 6. Medien über Natur. Lesen Sie mehr in (Internet-)Artikeln, (Web-)Magazinen, Büchern über den grassierenden Artenschwund, über unsere biologische Vielfalt und warum sie überlebenswichtig ist. Schauen Sie Filme, Repor- tagen zur Natur, gehen Sie in Ausstellungen zur Natur. Dabei sollte es weniger um Zoo- und Haustiere gehen, als vielmehr um Zusammenhänge, Ökosysteme: um die Natur als Existenzgrundlage. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Streuobstförderung: Projekt „1000 – schnittige Bäume“ Streuobstwiesen repräsentieren vielfältige Lebensräume für bedrohte Arten und spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Biotopen. Ihr reizvolles Erscheinungsbild prägt zudem die landschaftliche Schönheit unserer Region. Bedauerlicherweise sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen, darunter der Mangel an Wertschöpfungsmöglichkeiten, hoher Pflegeaufwand, fehlendes Fachwissen und der steigende Siedlungsdruck an den Rändern unserer Ortslagen. Sollten Sie die Umwandlung von Streuobstwiesen in Betracht ziehen – also den Abbau von Streuobstbeständen planen – ist es gemäß § 33a des Naturschutzgesetzes erforderlich, eine Genehmigung einzuholen. Allerdings reicht alleiniges Verbieten nicht aus, um diesen negativen Trend zu stoppen. Im Rahmen der Biodiversitäts-Strategie hat sich der Landkreis Ravensburg das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden aktiv dazu beizutragen, die Streuobstbestände zu erhalten. Foto: Streuobstbaum stark von Misteln befallen vor den Pflegemaßnahmen Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur regelmäßige, kreisweite Bestandsaufnahmen der Streuobstbestände an, sondern fördert auch Maßnahmen zur Streuobstpädagogik und unterstützt Gemeinden bei Pflanzprojekten finan- ziell. Darüber hinaus kooperiert der Landkreis seit 2018 mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau im Rah- men des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“. Dieses Projekt bietet eine attraktive Möglichkeit zur Unterstützung bei der Pflege von überalterten und pflegebedürftigen Streuobstbeständen. Die Schnittarbeiten werden von quali- fizierten Obstfachwarten durchgeführt, wobei sich die Kosten zwischen Eigentümer bzw. Eigentümerin, Gemeinde und Landkreis aufteilen. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, unsere Streuobstbestände zu bewahren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt zu leisten. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine post- alische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter www.rv.de - Ihr Anliegen - Bau- en und Umwelt - Naturschutz und Biodiversität - Streuobstförderung oder über den nebenstehen- den QR-Code. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Im Jahr 2006 wurde der bestehende Traktor New Holland an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Räumung der Geh- und Radwege), als Transportfahrzeug in der Wegeunterhaltung, zur Spielplatzunterhaltung und zur Grünflächenunterhaltung im Ein- satz. Jährlich fallen ca. 300 Betriebsstunden für das Fahrzeug an. Der Reparaturbedarf des alten Fahrzeugs stieg immer weiter. So wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 beschlossen, einen neuen Traktor des gleichen Herstellers zu beschaffen. Das Altfahrzeug wurde veräußert. Am 01. August 2024 konnten Bürgermeisterin Simone Rürup, Ortsbaumeister Florian Roth und das Bauhof-Team mit Bauhofleiter Peter Mohring-Landsberger das neue Fahrzeug in Empfang nehmen. Wir wünschen den Mitarbeitenden unseres Bauhofs allzeit gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Ferienwohnungen Wir möchten aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass das Anbieten von Einliegerwohnungen oder Teilen des eigenen, privaten Wohnhauses als Fe- rienwohnung auf den einschlägigen Portalen eine ge- werbliche Nutzung darstellt, die bei privaten Wohnhäu- sern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Wenn Sie dennoch Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum vermieten möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung beantragen. Wer ungeneh- migt Ferienwohnungen betreibt, setzt sich der Gefahr eines bauaufsichtlichen Verfahrens aus. Das Bauamt erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 18.06.2024 für das Gebiet im westlichen Bereich des Ortsteils „Scha- chen“ die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebau- ungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich östlich der „Wickenhauser Straße“ und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese 1. Änderung wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravens- burg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekannt- machung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweiler- straße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allge- meinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter https://www.baindt.de/ leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene ein- gestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen § 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baind- ter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobst- bäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. Sep- tember 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Um- welt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemp- lare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 16.08.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Verbandsversammlung des Abwasserzweck- verbandes Mittleres Schussental am 16.05.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ab 01.09.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie un- ter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Instandsetzungsarbeiten an der L 284: Sanierung der Überführung über die B 30 bei Baindt sowie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Vollsperrung der L 284 bereits ab Donnerstag, 15.08.2024 Das Regierungspräsidium lässt seit Anfang August 2024 Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisver- kehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Die Ar- beiten an der Brücke sind schneller vorangekommen als ursprünglich geplant. Deshalb kann die Fahrbahnsanie- rung der L 284 bereits am Donnerstag, 15. August 2024, beginnen. Günstige Witterungsverhältnisse vorausge- setzt, dauern die Arbeiten bis voraussichtlich Dienstag, 27. August 2024. Verkehrsführung Während der Arbeiten ist die L 284 zwischen dem Kreis- verkehr bei Riedsenn und dem Kreisverkehr bei der Firma Dachser voll gesperrt. Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der An- schlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochenwan- gen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Der Rad- und Gehweg entlang der L 284 kann voraus- sichtlich ab Freitag, 23. August 2024, wieder frei gege- ben werden. Bis dahin wird der Radverkehr wie bisher vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Kosten Die Kosten der Sanierungsmaßnahme betragen rund 180.000 Euro und werden vom Bund getragen. Hintergrundinformationen Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen können auch im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www. baustellen-bw.de abgerufen werden. Hinweis für die Redaktionen Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 17. August und Sonntag, 18. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. August 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Sonntag, 18. August 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Veranstaltungen August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhü- terinnen (Ecke Marsweilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ade, du schöne Kindergartenzeit ..... Rucki zucki verging auch dieses Kindergar- tenjahr und für unsere 30 Vorschüler hieß es Abschied nehmen. Dieses Ereignis nahmen wir zum Anlass für die zukünf- tigen Erstklässler ein unvergessliches Fest in die Nacht hinein zu organisieren. Dank Klaus und Miriam Moosmann, Anton Konzett und Christian Schmid konnten die Kinder eine Rundfahrt durch Baindt, entweder mit der Kutsche, oder mit dem Feuer- wehrauto unternehmen. Gestärkt mit Gegrilltem und einem leckerem, reichhal- tigen Nachtischbuffet, das dankenderweise die Kinder- garteneltern zubereitet haben, unternahmen wir eine Nachtwanderung. Als wir wieder zurück in der Sonnengruppe ankamen, erwar- tete uns dort schon das Sandmännchen mit einer Gute Nachtgeschichte und einer großen Portion Schlafsand. Leider war das schöne Fest damit auch schon zu Ende. Die Kinder wurden von ihren Eltern abgeholt und von den ErzieherInnen zur Türe „hinausgeworfen“. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und ihr behaltet viele schö- ne Erinnerungen an eure Kindergartenzeit in eurem Herzen. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns bei den Kutsche Fahrern, der freiwilligen Feuerwehr und den Feuerwehr- männern für das Bereitstellen und Fahren mit dem Feuer- wehrauto, den Eltern für die stets gute Zusammenarbeit, das leckere Nachtischbuffet und dem tollen Outdoor – Mensch – Ärgere dich Tisch. Für die Zukunft wünschen wir Ihnen und den Kindern nur das Allerbeste und vor allem, eine tolle und aufregende Schulzeit. Kindergarten St. Martin Segnung der Kinder und Erzieher Am Mittwoch, den 24. Juli, fand im Garten unseres Kindergartens eine fei- erliche Segnung der Vorschüler und Erzieher statt. Alle, die dieses Kinder- gartenjahr den Kindergarten verlas- sen, wurden von Frau Willmes gesegnet. Frau Willmes erklärte zuerst die Bedeutung des Abschieds und des Neuanfangs. Im Einzelsegen bedachte sie jeden mit aller- besten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Sym- bolisch für das Verlassen des bekannten Umfeldes und Hinausgehen in das Neue gingen die Vorschulkinder und Erzieher durch das kleine Tor. Alle anderen Kinder und Erzieherinnen sangen dabei das Lied „Viel Glück und viel Segen“. Zum Schluss segnete Frau Willmes noch alle Kinder und das Kindergartenpersonal mit dem Weihwasser für die kommenden Sommerferien. In diesem Sinne möchten wir uns auch von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder verabschieden. Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit im vergangenen Kindergartenjahr unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen und allen Familien eine wunderschö- ne und erholsame Zeit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Verabschiedung der künftigen Schulkinder Während die Schulen bereits ihre Ferien eingeläutet hatten, stand den Vorschulkin- dern des Baindter Waldorfkindergartens am vergangenen Freitag noch einmal ein besonders aufregender Tag bevor. Fleißig geübt hatten die sechs Kinder in den vergangenen Wochen und kräftig ge- stärkt wurde sich noch einmal, beim gemeinsamen Fest- frühstück, mit ihrer ganzen Gruppe. Aber aufgeregt waren sie dennoch unsäglich, als die Abschiedsfeier kurz bevor stand und Eltern und Geschwister mucksmäuschenstill, in freudiger Erwartung, den Gruppenraum füllten. Als sich die Tür dann öffnete und die sechs Kinder singend eintraten, konnte das Fest beginnen. Das Märchen von „Schneeweißchen & Rosenrot“ boten sie ihren Zuschauern dar und verzauberten damit alle. Nicht nur die liebevolle Kulisse oder die schönen Kostü- me begeisterten die Zuschauer, wahrlich zauberhaft und voller Details war das ganze Spiel, so dass ein Jeder im Raum mitfieberte. Den tosenden Applaus am Schluss hatten sich die beg- nadeten Schauspieler redlich verdient. Und während die Gäste kurz darauf Goldtaler aus Scho- kolade knabberten und die Kulissen umgebaut wurden, entledigten sich „die Großen“ ihrer Kostüme, um anschlie- ßend mit ihrem Vorschulkinderlied auf den Lippen wieder einzuziehen und die anderen Kinder ihrer Gruppe zu be- schenken. Ein Amulett mit guten Wünschen für jedes Kind und ein farbenfrohes selbstgebautes Flechtbrett durften diese nun entgegennehmen. Tja, und dann hieß es Platz nehmen, denn schließlich ge- hört zu einer Abschlussfeier auch das sich Erinnern. An- ekdoten aus den vergangenen Kindergartenjahren eines jeden Vorschulkindes, nachdenkliche und lustige, wurden den aufmerksam lauschenden Gästen erzählt, bevor von vielen guten Wünschen begleitet, die Schulkinderkronen auf den Häuptern thronten. Mit Dank und guten Wünschen sowie einer Rose, wurden aber auch die Eltern der Kinder bedacht, bereicherten doch auch sie in den letzten Jahren den Kindergarten durch ihr Engagement, ihr Vertrauen und die stets so wertvolle Zusammenarbeit. Und wie jedes Jahr nahmen schließlich alle ihre gesam- melten Schätze, hergestellten Schulkinderarbeiten und Erinnerungsstücke in Empfang, bevor sie „ihren Kinder- garten“ durch den Rosenbogen verließen. Ausklingen ließen Kinder, Eltern und Erzieherinnen diesen besonderen Tag dann traditionell im Garten, wo die Eltern nicht nur für ein köstliches Buffet gesorgt hatten, sondern auch die Gelegenheit nutzten und sich mit wunderbaren Worten und Geschenken bedankten. Eins dieser Geschenke lässt sich sogar bewundern, wenn man künftig am Waldorfkindergarten vorbeigeht. Dort hängt dann nämlich ein neuer und so richtig schöner Briefkasten ... mal sehen, vielleicht liegt da ja auch ab und zu mal Post von den Kindern drin, die nun ins Abenteuer Schule starten. Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist in den Ferien Dienstags und Freitags geschlossen. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 19.8.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.8.24 geschlossen Montag 02.9.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.9.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.9.24 15.00 -16.00 Uhr Freitag 13.9.24 geschlossen Ab Montag den 16.9.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten. Zur Informationi Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de „Ein Kurs fürs Leben“ - Vorbe- reitungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen 2024 abgeschlossen „Wenn Sie etwas über Ihr Leben erfahren möchten, dann machen Sie diesen Kurs!“, so eine Aussage von Teilneh- menden am Ende des Kurses. 15 Menschen haben sich seit Januar intensiv mit den The- men Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt und sich auf ihr Engagement in den ambulanten Hospizdiensten Weingarten, Ravensburg, Wilhelmsdorf, Illmensee, Aulen- dorf und im stationären Hospiz Schussental vorbereitet. An 5 Wochenenden und einigen Abenden trafen sich die Teilnehmer*innen und setzten sich in vielfältiger Weise mit verschiedenen Aspekten von Sterben und Tod auseinan- der. Die Kurswochenenden sind geprägt von Selbstrefle- xion, Humor und Lachen kommen jedoch nicht zu kurz. Die Kursleitung hatten Mitarbeiterinnen des ambulanten Hospizdienstes Weingarten. Die Tätigkeit als Hospizbegleiter*in bringt mit der eige- nen Endlichkeit in Kontakt. Zur Vorbereitung auf dieses Ehrenamt braucht es neben dem Erwerb von Wissen z.B. über die körperlichen Veränderungen und Beschwerden im Sterbeprozess, Kommunikation, Möglichkeiten der Schmerztherapie, Trauer, auch die Auseinandersetzung mit den eigenen Bildern, Hoffnungen und Ängsten in Be- zug auf das Sterben und den Tod. Mit dem Einsatz krea- tiver Methoden in Einzel, -Partner, -und Gruppenübungen konnten die Ehrenamtlichen wertvolle Erfahrungen mit Nähe und Distanz machen. Sie lernten ebenso ihre per- sönlichen Belastungsgrenzen besser kennen. Teilnehmende und Kursleitung Bild: Hospizbewegung Eine Erkenntnis ist, jeder Mensch geht auf ganz eigene Weise die letzte Etappe des Lebens, so individuell wie der Lebensweg. Das ‚Einfach – Dasein‘ ist etwas Grundlegen- des in der Begegnung mit schwerkranken Menschen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gerade in dieser Einfachheit kann es mitunter zur Her- ausforderung werden. Gut gerüstet und mit großer Motivation, Aufmerksamkeit und Respekt werden die Ehrenamtlichen nun die Hospi- zeinrichtungen personell verstärken. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. August – 25. August 2024 Gedanken zur Woche: Das Leben werden wir Nur erfahren, wenn wir bereit sind, uns immer wieder auf den Weg zu machen. Anselm Grün Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kräutersegnung Ministranten: alle die da sind († Johann Ger- mann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eugen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Hermann Stephan, Jahrtag: Martin Kränkle, Irmgard Stephan, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt – Kirchenkonzert Dienstag, 20. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 21. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 22. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 23. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 24. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. August – 21. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reitturnier) Ministranten: alle die da sind († Christina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea und Josef Kränkle, Familie Feyrer, Rose- marie Sterk, Helene und Adelbert Steinhauser) Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirchenchor nach intensiven Proben in der Sommerpause Nach einer energiegeladenen Probe am letz- ten Freitag im Juli feierten die Sänger des Kirchenchors den Start in ihre wohlverdiente 5-wöchi- ge Sommerpause. Bei Gegrilltem, leckeren Salaten und verlockenden Nachtischen genossen sie den lauen Som- merabend in vollen Zügen. Die Freude am gemeinsamen Beisammensein war deutlich spürbar. Bevor die Pause begann, hatten die Sänger mit großem Eifer und Begeisterung intensiv geprobt. Ihr Ziel: Moderne Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kirchenlieder aus dem Rock-, Pop- und Gospel-Bereich für den Gottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest am 13.10.2024 einzustudieren. Dabei möchten sie ihre Begeisterung für die rhythmischen neuen Lieder auf die Gottesdienstbe- sucher übertragen. Im September geht es dann wieder los mit den Chorpro- ben, und mit vollem Elan sollen die Kirchenlieder weiter perfektioniert werden. Heilig Leiber Fest Lasst uns zusammen feiern Herzliche Einladung zum Gottesdienst am 13. Oktober 2024 10:00 Uhr Mit Pfarrer Bernhard Staudacher Und dem Kirchenchor Baindt mit Band Rock & Pop Gospel Modern ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr.i.R. E. Seyboldt) Sonntag, 25. August 13. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) Keine Taizéandacht im August! Gebet zum Wochenspruch: „Barmherziger Gott, wenn wir unser Leben betrachten, sehen wir darin man- che Brüche: gescheiterte Pläne, enttäuschte Hoffnungen, verratene Liebe. Bei manchen von uns ist nicht viel übrig geblieben von dem Elan, etwas noch einmal neu zu be- ginnen. Die Lebenslust brennt oft nur noch auf kleiner Flamme. Gott, ver- söhne uns mit den Be- schädigungen des Le- bens, befreie uns von fruchtloser Rückwärts-gewandtheit und stärke uns zu Schritten der Heilung. Amen.“ (Sylvia Bukowski) Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Ange- bot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte mei- nen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestal- ten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Receycling alter T-Shirts- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Saisonstart SVB Ergebnisse Vorbereitung SVB I SV Ettenkirch - SV Baindt 3:8 (1:4) Tore: Dischl (4x), Fink (2x), Dantona, Fischer SV Baindt - SV Oberzell 6:2 (2:0) Tore: Fischer (4x), Kneisl, Lang Schussenpokal 2024 Als Titelverteidiger angereist, setzte sich der SVB in der Gruppenphase relativ souverän gegen die A-Ligisten SG Aulendorf und FV Bad Waldsee durch. Im Viertelfinale gegen den SV Haisterkirch erwischte der SVB dann al- lerdings eine rabenschwarze erste Hälfte und kassierte innerhalb von sieben Minuten vier Gegentore. Im Nach- gang rannte Weilands Mannschaft unermüdlich an, kam jedoch nur noch zum Ehrentreffer durch Dischl. SV Baindt - SG Aulendorf 4:0 (0:0) Tore: Geggier, Dantona, Fischer, Dischl FV Bad Waldsee - SV Baindt 3:4 (2:0) Tore: Dischl (2x), Camara, T.Szeibel SV Haisterkirch - SV Baindt 4:1 (4:0) Tore: Dischl 1.Runde Bezirkspokal TSV Bodnegg - SV Baindt 1:2 (0:1) Nach dem bitteren Aussscheiden aus dem Schussenpokal, war der SVB im ersten Pflichtspiel der Saison auf Wieder- gutmachung aus. Beim TSV Bodnegg, dem Meister der vergangenen Kreisliga B-Saison, übernahm der SVB auf holprigem Untergrund von Beginn an die Spielkontrolle, tat sich gegen die tiefstehenden Gastgeber allerdings schwer klare Torchanen zu erspielen. Die Bodnegger ver- ständigten sich auf schnelle Konter, mit welchen der SVB immer wieder Probleme hatte. Dennoch brachte Fink den SVB per Kopf nach einer Ecke nicht unverdient mit 1:0 in Führung (37.). Auch in der zweiten Hälfte zeigte sich den Zuschauern dasselbe Bild: Baindt bestimmte den Ballbe- sitz, während Bodnegg versuchte schnell umzuschalten. Nach einer Fehlerkette in der Baindter Defensive kam der TSV in dieser Phase etwas überraschend zum Ausgleich (71.). In der Folge erhöhte der SVB jedoch nochmals den Druck, traf dabei mehrmals das Aluminium, scheiterte am starken Jehle oder hatte Pech bei zwei klaren Fouls im Bodnegger Strafraum. Die Zeichen standen schon auf Elfmeterschießen, als Bayo in der Bodnegger Innenver- teidigung sich doch noch zu einem klaren Handspiel an der Sechzehnerkante hinreißen ließ und mit gelb-rot das Feld verlassen musste (90+5.). Dantona jagte den fälli- gen Freistoß in den linken Torwinkel (90+5.) und hievte den SVB damit am Ende verdient in die nächste Runde. Dort bekommt es der SVB am Mittwochabend mit dem Kreisliga-A-Absteiger FV Molpertshaus zu tun. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Marc Bol- gert (50. Lukas Walser), Marlon Brunner, Lukas Zweifel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (55. Philipp Thoma), Tobias Fink, Baba Camara (50. Philipp Boenke) - Trainer: Rolf Weiland Tore: 0:1 Tobias Fink (37.), 1:1 Nikolai Hack (71.), 1:2 Mika Dantona (95.) Gelb-Rot: Omar Bayo (95./TSV Bodnegg/) Ergebnisse Vorbereitung SVB II SV Schmalegg - SV Baindt 0:0 TSV Berg III - SV Baindt II 2:5 (1:3) Tore: Schnez (4x), Knisel SV Baindt II - SGM Blitzenreute/Mochenwangen II 2:1 (1:1) Tore: Schnez (2x) SV Wolfegg II - SV Baindt II 3:2 (0:1) Tore: Keppeler, Küchler Die Partie wurde 15 Minuten vor Schluss abgebrochen, da sich Daniel Kronenberger schwerer am Schlüsselbein verletzt hatte. Bereits einige Tage zuvor zog sich Markus Wöhr im Training einen Kreuzbandriss zu, der ihn die gan- ze Saison außer Gefecht setzen wird. Der SVB wünscht beiden Youngstern eine schnelle Genesung! 1.Runde Bezirkspokal SV Baindt II - SV Wolpertswende 2:2 (2:0) - 4:6 nach Elfmeterschießen In der ersten Runde des Bezirkspokals bekam es die zwei- te Baindter Mannschaft am Samstagabend mit dem fa- vorisierten A-Ligisten SV Wolpertswende zu tun. Schnez (23.), nach schnellem Konter und punktgenauer Herein- gabe von Gresser, und Späth (28.), nach Eckball, brach- ten den SVB II überrraschenderweise aber nicht unver- dient früh in Front. In der Folge ließ die „Zwoite“ mehrere hochkarätige Chancen aus und musste mit zunehmen- der Spieldauer dem hohen läuferischen Aufwand Tribut zuollen. Walser konnte zunächst noch den Anschlusstref- fer verhindern, als er einen Strafstoß von Kiefer aus der linken Ecke fischte (66.), jedoch glichen Petrich (78.) und Stocker (83.) die Partie kurz vor Schluss doch noch aus. Ohne Verlängerung ging es sofort ins Elfemterschießen, in welchem Walser zwar gegen Alvari parieren konnte, Hugger und Küchler aber die Nerven versagten. Damit scheidet die „Zwoite“ etwas unglücklich aus dem Pokal aus, kann aus dem starken Auftritt aber Selbstvertrauen für den Saisonauftakt am kommenden Sonntag ziehen. SV Baindt II: Benjamin Walser, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Moritz Gresser, Luca Wetzel, Julian Kep- peler, Manuel Brugger (56. Niklas Späth), Jakob Schaffer (71. Markus Baumgärtner), Johannes Schnez (89. Moritz Lang), Jannik Küchler - Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Johannes Schnez (23.), 2:0 Patrick Späth (28.), 2:1 Fabian Petrich (78.), 2:2 Thomas Stocker (83.) Besondere Vorkommnisse: Fabian Kiefer (SV Wolperts- wende) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Benjamin Walser (66.) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Vorschau: Mittwoch, 14.08 18.00 Uhr: FV Molpertshaus - SV Baindt (2.Runde Be- zirkspokal) Sonntag, 18.08 12.45 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 15.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2024 Liebe Mitglieder, nach Begutachtung unserer, kürzlich durch- geführten, Meinungsumfrage zum Saison- abschluss (Aushang Schwarzes Brett am Vereinsheim) haben wir folgende Entscheidung getroffen: Mannschaftsabschluss + Saisonabschluss werden dieses Jahr zusammengelegt. Daraus wird der Saisonabschluss für Mitglieder und Gäste. Termin/Ort: Sa., 14.09.2024 gegen 17 Uhr auf der Anlage im An- schluss an die Vereinsmeisterschaften Einzel und Ju- gendmeisterschaften. Anmeldung: per Mail bei Sibylle (sibylleboe@web.de) und Inge (fink-spoeri@web.de) oder im Aushang am Schwarzen Brett/Vereinsheim bis 05.09.2024. Für Essen und Getränke ist gesorgt! Wir freuen uns auf den gemeinsamen Abschluss und hof- fen auf zahlreiche Zuschauer*innen bei den Vereinsmeis- terschaften. Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt 49. Reitturnier am 24. und 25. August 2024 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 49. Reitturnier vom 24. bis 25. August 2024 in Baindt statt. Für die 24 ausgeschrie- benen Prüfungen haben wir an die 550 Nennungen erhalten. Für unsere Teilnehmer und Zuschauer haben wir ein sport- lich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnier- programm zusammengestellt. Neben einem Kegel-Fahr-Wettbewerb für unsere Gespann- fahrer und Dressur- und Springprüfungen in verschie- denen Klassen richten wir wieder mehrere Kinder- und Jugendprüfungen zur Förderung unseres Sportes aus. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich durch den Bau unserer Reithalle eine umfangreiche Neuge- staltung des Turnieraufbaus ergeben hat. Diese Verän- derungen bringen nicht nur eine Verschönerung und Optimierung der Anlage mit sich, sondern auch einige Änderungen in der räumlichen Organisation. Um Ihnen einen besseren Überblick über die neuen Struk- turen und Bereiche zu geben, haben wir ein Schaubild erstellt, welches die Änderungen nachfolgend visualisiert. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Gottesdienst mit Pfarrer Bernhard Stau- dacher im Vorraum der Reithalle feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Alle anderen Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Am Sonntagnachmittag findet dieses Jahr bereits zum zweiten Mal ein „Hobby-HorseWettbewerb“ auf dem Springplatz statt. Als Abschluss auf unserem Springplatz beinhaltet unser Turnierprogramm ein „HindernisfahrWettbewerb für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hinder- nissen bewältigen müssen. Nach der letzten Prüfung am Sonntag spielt ab ca. 17 Uhr die oberschwäbische Partyband d‘Quirlige 5 im Vorraum unserer Reithalle. Wir freuen uns, unser Reitturnier mit musikalischer Unterhaltung gemeinsam ausklingen zu lassen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Die Firmen Graf & Riss Baumaschinen GmbH und J.F. Maschinen GmbH & Co. KG stellen Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 22. August, 17 Uhr Aufbau Stände Freitag, 23. August 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurviereck, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 24. und Sonntag, 25. August Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen. Diese können am Samstag und Sonntagmorgen an der Kuchen- theke im Vorraum der Reithalle abgegeben werden. Montag, 26. August um 08:30 Uhr Abbau und Aufräumen Turnierergebnisse Einige unserer Reiterinnen waren wieder erfolgreich auf Turnieren unterwegs – herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringprüfung Klasse E, Platz 12 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A*, Platz 2 + 6 Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurwettbewerb, Platz 5 Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Daniela Schlegel mit Breakdance Dressurprüfung Klasse L*, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Kandare, Platz 3 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 18.08. auf dem Damülser Höhenweg Wir freuen uns über alle Teilnehmer, die Spaß am Wandern haben, unabhängig davon, ob jemand Mitglied im Alpin- team ist oder nicht. Treffpunkt ist um 06.45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Weitere Infos zur Wanderung finden Sie unter https://www.svbaindt.de/index.php/alpinteam/sommer programm . Eventuelle Änderungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Kurse für Erwachsene im Bauernhaus-Museum Wolfegg Samstag, 24.08.2024 9-16 Uhr Weidenkörbe flechten Wir flechten mit gewässerten Weiden kleine bis mittelgroße Körbe. Wahlweise mit einem einfachen Boden oder dem normalen Kreuzboden. Beispielbilder können unter wei- dennest@web.de angefordert werden. Vorerfahrungen sind hilfreich, aber nicht zwingend notwen- dig. Mitzubringen: scharfe(!) Gartenschere. Ggfs. Vesper - der Workshop findet ohne feste Mittagspause statt. Gebühr: 80€ pro Person, zzgl. 15€ Materialkosten (vor Ort in bar) Kursleitung: Elisabeth Danner Wir bitten um Anmeldung bis zum 9. August unter info@bauernhaus-museum.de Bauernhaus-Museum erhält „Extra-Preis“ des Lotto-Museumspreises Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg ist mit dem „Extra-Preis“ des Lotto-Museumsprei- ses ausgezeichnet worden. Erstmalig ist ein Freilicht- museum für die kontinuierliche Arbeit zum Thema Inklusion bedacht worden! Eine siebenköpfige Jury aus Museumsfachleuten und Kulturexpert/innen würdigte damit die kontinuierlichen Bemühungen des Museums, Inklusion und Barrierear- mut nachhaltig in das Museumskonzept zu integrie- ren. Die offizielle Preisverleihung wird am 30. Novem- ber in Friedrichshafen stattfinden. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert. Die Museumsleiterin, Dr. Tanja Kreutzer, äußerte sich vol- ler Freude: „Dieser Preis ist eine wunderbare Bestätigung unseres Engagements für eine inklusive Vermittlung re- gionaler Kulturgeschichte. Er motiviert uns, weiterhin ein breites Publikum für Geschichte, Kultur und Natur zu be- geistern und den Zugang zu unseren Angeboten stetig zu verbessern. Wir sind stolz und dankbar für diese Anerken- nung unserer Arbeit.“ Landrat Harald Sievers unterstrich die Bedeutung dieser Auszeichnung für den gesamten Landkreis Ravensburg: „Das Bauernhaus-Museum leis- tet einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen Bildung und Teilhabe in unserer Region. Der Lotto-Museumspreis bestätigt die hervorragende Arbeit des gesamten Teams und ihre innovativen Konzepte zur Inklusion.“ Mit über 28 historischen Bauwerken und rund 26.000 Objekten der bäuerlichen Kulturgeschichte bietet das Bauernhaus-Mu- seum einen einzigartigen Einblick in das Leben und Ar- beiten in Oberschwaben und dem westlichen Allgäu vom 15. bis 20. Jahrhundert. Durch originalgetreu eingerichtete Gebäude, digitale Angebote, buchbare Führungen und Mitmachprojekte für alle Altersgruppen, inklusive Men- schen mit Behinderungen, schafft das Museum einen niederschwelligen und praxisnahen Zugang zur Geschich- te. Ein besonderes Highlight des Bauernhaus-Musuems ist der „Hof Beck“, ein inklusiv erlebbares historisches Bauernhaus, das gemeinsam mit Betroffenen entwickelt wurde. Die ebenfalls partizipativ erarbeitete, barrierefreie Website, eine Gebärdensprach-App, ein tastbarer Orien- tierungsplan und ein taktiles Hausmodell sowie Führun- gen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache und Tastführungen ergänzen das vielfältige Vermittlungs- programm, das teilweise von Peers selbst durchgeführt wird. Im Juli 2024 eröffnete zudem ein neuer, inklusi- ver Spielplatz auf dem Gelände, der das Engagement für umfassende Teilhabe weiter voranbringt. Das Team des Bauernhaus-Museums dankt dem Gremium des Lot- to-Museumspreis für diese wertvolle Anerkennung und freut sich darauf, seine Museumsgäste auch in Zukunft mit spannenden und inklusiven Angeboten zu begeistern. Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag ein- mal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen sollte. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen- und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag. Das Erste-Hilfe-Ge- burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt. Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. „Neue Räume“ – unter diesem Motto lädt der Landkreis Ravensburg zur diesjährigen Interkulturellen Woche ein Über 40 Kooperationspartner an zehn Standorten tra- gen zu dem vielfältigen Programm bei: Ausstellungen mit Führungen, Lesungen für Kinder und Erwachsene, Sing- und Tanzveranstaltungen, ein internationales Picknick, ein Frauenfrühstück und eine Tafel der Kulturen, ein Chi- na-Tag, Kochveranstaltungen, eine Theateraufführung, ein Konzert, Einladungen zum Tag der offenen Moschee und vieles mehr. Da ist für jede und jeden etwas dabei. Die Veranstaltungsorte erstrecken sich von Achberg bis Wolfegg. Einige der Angebote sind über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Den Programmflyer finden Sie auch auf unserer Home- page unter https://www.rv.de/ikw Wir wünschen Ihnen interessante und bereichernde Be- gegnungen. Landratsamt Ravensburg Amt für Migration und Integration Einladung zum Familien- tag des Vereins landwirt- schaftlicher Fachbildung Leutkirch-Wangen e.V. Kreis Ravensburg - Der Verein landwirtschaftlicher Fach- bildung Leutkirch-Wangen e.V. veranstaltet am Donners- tag, den 05. September seinen Familientag auf der Lan- desgartenschau Wangen. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Eingang Süd, innerhalb des Geländes der Landesgarten- schau vor dem Gewächshaus „Gärtnermarkt“. Von dort startet eine Führung, die bis 12:00 Uhr geplant ist. An- schließend kann je nach Wunsch mit selbst mitgebrach- tem Picknick, in der Gastro der Landesgartenschau oder in der Stadt gegessen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Landesgartenschau in Eigenregie weiter zu besichtigen oder gemeinsam auf den Spielplätzen zu verweilen. Der Eintritt und die Verpflegung erfolgen auf eigene Kosten. Um Anmeldung wird gebeten bis Dienstag, 27. August unter la@rv.de oder 0751/85 6010. Lehrfahrt des Vereins Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) am 17. September Kreis Ravensburg - Auch in diesem Jahr lädt der VLF Ravensburg - Waldsee e. V. seine Mitglieder und Interes- sierte zu einer Sommerlehrfahrt ein. Der Ausflug führt die Teilnehmenden ins Allgäu, besichtigt werden ein Baum- haushotel sowie die Naturkäserei Maucher. Die Abfahrtszeiten sind um 07:40 Uhr in Bad Waldsee, Parkplatz Bleiche sowie um 08:10 Uhr in Ravensburg an der Eissporthalle, die Heimfahrt beginnt gegen 17.00 Uhr. Die Fahrtkosten von 55 € je Person beinhalten einen Früh- stücksimbiss, Kosten für die Führungen und eine Kä- sebrotzeit mit Getränk und sind bar zu entrichten. Mit- tagessen und weitere Getränke sind selbst zu bezahlen. Anmeldungen sind bis spätestens 10. September möglich unter la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 Die kommunale Schulden- und Insolvenz- beratung informiert: Hilfe bei finanzieller Schieflage – ab September 2024 offene Sprechstunde Kreis Ravensburg – Schulden zu machen, kommt alltäg- lich vor. Zum Beispiel durch die Nutzung einer Kreditkarte, Bestellung auf Ratenbasis oder durch Überziehungskredi- te. Was passiert aber, wenn Sie Ihren laufenden Verpflich- tungen nicht mehr nachkommen können, Mahnungen eingehen, das Konto gepfändet wird oder der Gerichts- vollzieher sich angemeldet hat. Ohne professionelle Hilfe ist es oft schwierig, einen Ausweg zu finden. Die Schulden- und Insolvenzberaterinnen des Landrat- samts Ravensburg beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten. Das Angebot ist für alle Einwohner und Einwohnerinnen im Landkreis Ravensburg kostenlos und vertraulich. Ab dem 01.09.2024 bietet die kommunale Schulden- und Insolvenzberatung eine offene Sprechstunde an. Die- se findet jeden Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Kreishaus II (Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg) statt. In dieser Sprechstunde kann ohne Terminvereinbarung eine Kurzberatungen von maximal 30 Minuten in An- spruch genommen werden um beispielsweise Einzelfra- gen zu klären. Ebenfalls dient die Sprechstunde zur Kri- senintervention. Für komplexe Fragen und Sachverhalte ist eine Terminver- einbarung notwendig: Telefon: 0751/85-3179, -3181, -3182 oder per E-Mail an schuldenberatung@rv.de Außenstelle Wangen: Telefon: 07522/996-3681, -3179 oder per E-Mail an schuldenberatung@rv.de Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Freitag, dem 30.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spen- denbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung auf- merksam zu machen und neue Spenderinnen und Spen- der zu gewinnen, rufen die DRK Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Un- terstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kommenden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebens- retter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württem- berg-Hessen gemeinnützige GmbH E-Mail: presse@blutspende.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Am Sonntag, 18. August 2024 fin- det keine Gästeführung statt. Bild: Gerhard Tempel Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fronreute-Wolpertswende: Sonntag, 25. August 2024 Die Steinzeitkids vom Schreckensee Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub und Christoph Kammerer Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Samstag, 31. August 2024 Der Sonnenweg – Ausblicke in die herrliche Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: 14:30 Uhr Rathausplatz Wolpertswende Bild: Gerhard Tempel Quelle: Stadtarchiv Ravensburg Samstag, 31. August 2024 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Gästeführer: Hubert Ehmann Treffpunkt: 14:30 Uhr Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße bei Bettenreute Sonntag, 1. September 2024 Von der Sonnenuhr zum Navi im Handy Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Skulptur: Sterne vom Himmel holen von Herbert Leichtle Unseren Newsletter abonnieren Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kunst mit Kind und Kegel in Schloss Achberg Kunst mit Kind & Kegel Interaktive Ausstellungsführung mit Ulrike Liebsch 25. August 2024 | 14:00 5 € pro Familie, zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich un- ter www.schloss-achberg.de oder 0751 85 9510 Entdecke die Kunstwerke der Ausstellung und lerne mehr über die Welt vor 100 Jahren. Welche Motive waren be- sonders beliebt und wie war es zur damaligen Zeit Künst- lerin zu sein? Bei der Führung sind alle aus Deiner Familie willkommen. Den Künstlerinnen auf der Spur Kinderkunstworkshop mit Ulrike Liebsch 25. August 2024 | 15:30 5 € pro Kind | Anmeldung erforderlich unter www. schloss-achberg.de oder 0751 85 9510 Auf den Spuren der Künstlerinnen entdecken wir, wie sie ihre Umwelt wahrgenommen haben und welche Motive sie inspirierten. Welche Farben nutzten sie? Was bedeu- tet es impressionistisch zu malen? Werde im Workshop selbst zur Künstlerin oder zum Künstler.. Was sonst noch interessiert Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Dirigent der Musikkapelle Wald- burg-Hannober. Nach dieser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werkstatt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. BundID: Neuer Zugang zu den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit Ab dem 22. Juli 2024 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen weiteren, sicheren Zugangsweg zu den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zusätzlich zu den bereits bestehenden digitalen Zugangswegen können sie ab sofort mit der BundID die eServices der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Fami- lienkassen einfach und sicher in Anspruch nehmen. Kundinnen und Kunden der BA können sich mit der Bun- dID identifizieren und authentifizieren und auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen, z.B. um Leistungen zu be- antragen – mit einem höchstmöglichen Schutz der per- sönlichen Daten. Eine weitere wichtige Änderung: Das Konto der BA wird umgestellt. Zukünftig können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Angebote der BA über ein persönliches Konto mit spezifischen Profilen nutzen – zum Beispiel, wenn sie Bescheide eines Jobcenters abrufen oder Kindergeld beantragen möchten. Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein Konto bei der BA haben, erhalten nach einer erneuten Anmeldung ab dem 22.Juli 2024 automatisch ein entsprechendes Kon- to mit Profil. Die zusätzliche Anmeldung mit BundID und die Kontoumstellung sind zwei wichtige Neuerungen, um Bürgerinnen und Bürgern auch zukünftig einen sicheren und einfachen Zugang zu digitalen Leistungen der BA zu ermöglichen. Hintergrund BundID Die BundID ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz der Da- ten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität. Immer mehr Verwaltungen bzw. Behörden bieten die Bun- dID als Zugangsmöglichkeit an. Mit der BundID können sich die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie das Kraft- fahrtbundesamt) und viele mehr. Die BundID ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung und soll zum zentralen Instrument zur Identifizierung alle Online-An- träge weiter ausgebaut werden. Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbsleben an der VHS Wangen Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit bietet wieder einmal pro Monat eine offene und kostenfreie Sprechzeit an der Volkshochschule (VHS) in Wangen an. Die Beraterinnen und Berater beantworten während der Sprechzeiten alle Fragen rund um das The- ma Weiterbildung, berufliche Umorientierung, Förderung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Berufswegepla- nung und Wiedereinstieg. Im Anschluss an das Gespräch können Beratungstermine vereinbart werden. Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbs- leben an der VHS in Wangen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder 1. Montag im Monat (außer im September) jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Volkshochschule in Wangen, Raum Minze, Zunfthausgasse 4: 07.10.2024 04.11.2024 02.12.2024 Mehr zur Berufsberatung im Erwerbsleben: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbil- dung/berufsberatung-im-erwerbsleben Link zur Veranstaltung bei der VHS: https://www.vhs-wangen.de/programm/beruf Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen – aber was, wenn man diese Fra- gen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuz- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 dose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50€ beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ulmer Straße 95 in Ravensburg. Auf der Internetseite www.rv.rotkreuzdose.de sind weitere Abgabestellen im Landkreis zu finden. Mit dem Erlös unterstützt man zu- gleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. Betrugsmasche am Telefon TWS macht auf unseriöse Anrufe aufmerksam – keine Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der Technische Werke Schussen- tal GmbH & Co. KG (TWS). Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernummer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbindungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt davor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zäh- lernummer. Sie ist für das unseriöse Geschäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlaute- rem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichs- leiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den bestehenden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzuschließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie werben mit einem vermeintlich günstigeren Angebot, das man aber schnell annehmen müsse. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Betrugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung setzen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im In- ternet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tä- giges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und ver- sichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Widerruf.“ Jetzt zukünftigen Schulweg üben - für einen sicheren und gesunden Schulweg Was können Eltern tun, um ihr Kind optimal auf den zu-künftigen Schulweg vorzubereiten? Die Unfallkasse Ba-den-Württemberg (UKBW) hat zahlreiche Tipps und praktische Hinweise für den Schulweg. Bald ist es soweit – nach den Sommerferien werden die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler eingeschult! Für die Kinder ist es der Start eines neuen Lebensabschnitts. Dieser aufregende und wichtige Lebensabschnitt ist für die Kinder und auch für ihre Eltern mit vielen Verände- rungen, neuen Herausforderungen, Erwartungen, aber auch zahlreichen Fragen verbunden. Die UKBW begleitet Schülerinnen und Schüler von der Einschulung bis zum Schulabschluss. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Alle Kinder und Jugendliche stehen in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg automatisch und kostenfrei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallver- sicherung. Eltern müssen hierfür keine besondere Versi- cherung abschließen. Schülerinnen und Schüler sind im Falle eines Unfalls in der Schule und auf dem Schulweg optimal bei uns abgesichert.“ Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) - seit über 50 Jahren kompetente Partnerin, wenn es um die Sicher- heit und Gesundheit von Schülerinnen und Schüler geht. Neben baulichen Maßnahmen, altersgerechtem Sportun- terricht oder Brandschutz, sorgt die UKBW mit Themen wie Verkehrssicherheit, Gewaltprävention, psychische Gesund-heit und Bewegung für eine gute Lernumgebung im Schulalltag. Verkehrssicherheit im Fokus – UKBW fängt bei den Kleinsten an Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Kinder frü- hestmöglich und auf spielerischer Weise fit für den Stra- ßenverkehr zu machen und dabei auch Spaß an Be- wegung vermitteln – das ist unser Ziel als Unfallkasse Baden-Württemberg. Dafür bieten wir digitale Verkehr- strainings, Präventionstheater, Fahrrad-Aktionstage und vieles mehr – für jedes Alter ist etwas dabei!“ Gesund und sicher auf dem Schulweg Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat zahl- reiche Tipps und praktische Hinweise für die Eltern und Kinder für den zukünftigen Schulweg: • Praxistipps – Eltern können mit ihrem Kind den zu- künftigen Schulweg vor dem ersten Schultag üben: Dabei ist es wichtig, dass die Kinder im Straßenver- kehr Verkehrssituationen richtig erkennen, einschät- zen können und dabei wissen, wie sie richtig auf op- tische und akustische Signale, Ampeln, Blinken von Autos und Hupen reagieren. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • Den zukünftigen Schulweg spielend lernen mit dem digitalen Schulwegtrainer: Der Schulwegtrainer ver- mittelt Erstklässlerinnen und Erstklässlern spielerisch und digital wichtige Kompetenzen für den Straßen- verkehr. Alle Informationen unter: www.schulwegtrainer.de • Zahlreiche Präventionsangebote von der UKBW für Schülerinnen und Schüler: Die UKBW nimmt die zu- künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Schülerinnen und Schüler bei der Verkehrserziehung an die Hand. Weitere Informationen unter: https:// www.ukbw.de/arbeits-gesundheits-schutz/schule Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) wünscht allen Eltern und ihren Kindern viel Spaß beim Üben. Al- len zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern ei- nen guten Start für den neuen Lebensabschnitt Schule und eine tolle Einschulung! Lust auf eine perfekte Work-Fun-Balance? Entdecke, wie überraschend anders eine Ausbil- dung und ein Job im Bereich Steuern sein kann. Wir suchen: > Auszubildende als Steuerfachangestellte m/w/d > Duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m/w/d > Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte m/w/d > Sachbearbeiter Lohn und Gehalt m/w/d > Bachelor - Steuern m/w/d Jetzt bewerben STELLENANGEBOTE VERSCHIEDENES „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Aktion zum 40. Töpfermarkt: 15% auf Sommerdecken* 10% auf Matratzen* *Angebot gültig im Manufaktur-Laden Waldburg bis 31.08.2024 für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Was 2024 wichtig ist! Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Heizungs- und Photovoltaik-Lösung senken. Das erwartet Sie: 18:15 Uhr Vortrag: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen zu Heizung und Photovoltaik und erfahren Sie mehr über die moderne Photovoltaik-Anlage der LINSE. Info-Abend Photovoltaik + Heizung www.solmotion.de Kulturzentrum LINSE Liebfrauenstraße 58 88250 Weingarten Montag, 19.8.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Marktplatzfest Baienfurt am 14.07.2024 Im Rathaus-Erdgeschoss, Behinderten-WC habe ich meine Baienfurter Uhr mit Metallband lie- gen gelassen. Wer die Uhr mitgenommen hat, möchte sie bitte auf dem Fundamt in Baienfurt gegen Finderlohn abgeben. Die Uhr ist ein Geschenk vom Kirchenchor Baienfurt und ist signiert. GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Ihr Mitteilungsblatt Die aktuelle Informationsquelle![mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. Dezember 2024 Nummer 49 Rückblick auf den Nikolausmarkt 2024 Der diesjährige Nikolausmarkt in Baindt war ein großer Erfolg und zog am vergangenen Samstag zahlreiche Gäste auf den unteren Schulhof der Klosterwiesenschule. Die Besucherinnen und Besucher erwartete ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte um 12:00 Uhr das Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter. Mit ihren festlichen Klängen sorgten die Musiker für eine stimmungsvolle Eröffnung. Anschließend übernahm um 13:00 Uhr der Musikverein Baindt, der mit einem abwechslungsreichen Repertoire für weihnacht- liche Atmosphäre sorgte. Am Nachmittag trat um 14:00 Uhr die Bläserklasse der Klosterwiesenschule auf und begeisterte das Publikum mit ihrem Können. Währenddessen hatten die jüngsten Besucherinnen und Besucher erstmals die Möglichkeit, sich beim Ponyreiten der Reitergruppe Baindt zu vergnügen. Ein besonderer Höhepunkt des Tages war der Be- such des Nikolauses der Landjugend um 16:00 Uhr, der für leuchtende Kinderaugen sorgte. Zum Abschluss trat um 17:00 Uhr noch einmal der Musikverein Baindt auf und stimmte die Besucherinnen und Besucher musikalisch auf die Adventszeit ein. Ein besonderer Dank gilt Familie Mohring, die den großen Christbaum für den Nikolausmarkt gespendet hat. Der Christbaumverkauf bei Familie Mohring startet am 06. Dezember 2024. Verkauft wird täglich von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr. Ein herzliches Dankeschön gilt aber auch allen Mitwirken- den, die diesen besonderen Tag möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf den nächsten Nikolausmarkt in der neuen Ortsmitte und wünschen allen eine besinnliche Advents- zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wurde gegründet, um gemeinnützige Projekte und Initiativen innerhalb der Gemeinde zu fördern. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, finanzielle Mittel für Projekte bereitzustellen, die das Gemeinwohl stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kulturellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt in der Gemeinde unterstützen. Wir freuen uns, die ersten drei Zustifter bekannt zu geben. Die ersten Zustiftungen sind ein bedeutender Schritt, um das Stiftungskapital aufzubauen und langfristig gemeinnützige Projekte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu unterstützen. v.l.n.r.: Dr. Anton Eberle, Hans-Peter Späth und Michael Pastuschka als Zustifter sowie Bürgermeisterin Simone Rürup Zur Steuerung und Kontrolle der Bürgerstiftung ist die Gründung eines Stiftungsrats erforderlich. Dieser soll als Aufsichts- und Ent- scheidungsgremium fungieren und die strategische Ausrichtung der Stiftung sowie die Vergabe der finanziellen Mittel überwa- chen. Die Gründung eines Stiftungsrats ist gemäß der geschlos- senen Vereinbarung notwendig und um zu gewährleisten, dass die Bürgerstiftung in Übereinstimmung mit ihrem Stiftungszweck handelt und die Bevölkerung aktiv in die Entscheidung über die Förderung von Projekten einbezogen wird. Der Stiftungsrat bie- tet zudem die Möglichkeit, wichtige Akteure der Gemeinde in die Arbeit der Bürgerstiftung zu integrieren, was zu einer stärkeren Akzeptanz und breiteren Unterstützung in der Bevölkerung führt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde über die Gründung des Stiftungsrats entschieden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche für die nächsten vier Jahre bestellt wer- den – Frau Simone Rürup als Bürgermeisterin, Frau Eva-Maria Meschenmoser als geborenes Mitglied sowie Herrn Edgar Schaz, Bürgermeister a.D., als Vertreter der Bürgerschaft. Wir danken den Zustiftern für ihr Vertrauen und ihre großzügige Unterstützung, die zeigt, wie sehr die Ge- meinschaft hinter der Idee einer gemeinsamen Verantwortung steht. Momentan sind wir auf der Suche nach weiteren Zustifterinnen und Zustiftern, die bereit sind, die Bürgerstiftung Baindt finanziell zu unterstützen. Be- vor über erste Projekte diskutiert werden kann, benötigt die Bürgerstiftung Baindt ein durch Zustiftung ent- stehendes Kapital in Höhe von 25.000 Euro. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich der Bürgerstiftung anzuschließen und zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde beizutragen. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ist von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01. Januar 2025 geschlos- sen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 20. Dezember 2024 zu erle- digen. Ab Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst eingerichtet. Am 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezem- ber 2024 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder tele- fonisch unter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Die Ablesekarten wurden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Neufassung der Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2024 wurde die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze werden ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzen- den Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein be- festigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de > Rathaus & Bürgerser- vice > Satzungen ist die Satzung abruf- bar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Dezember und Sonntag, 08. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Dezember 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 95 110 Sonntag, 08. Dezember 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 35 24 405 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen Dezember 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Zu Besuch beim Zahnarzt Die „Mittleren“ unserer Kindergartengrup- pen besuchten am 27.11.2024 die Gemein- schaftliche Zahnarztpraxis Hinderer und Heinrich in Baindt. Die Kinder wurden eingeladen, um die Praxis zu besichtigen, das richtige Zähneputzen zu lernen und selbst in die Rolle des Zahnarztes zu schlüpfen. Mit Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 teilweise mulmigen Gefühl begaben sich Kinder und Er- zieherinnen auf den kurzen Fußmarsch zur Praxis. Nach der Begrüßung durch Frau Dr. Hinderer und den Zahnputzdrachen „Rüdiger“ begleitete eine ausgelasse- ne Stimmung den Vormittag. Durch Zuhören, Anschau- en und Ausprobieren konnten alle Kinder neues Wissen über die Zahnhygiene erlangen und positive Erfahrun- gen geschaffen werden. Die Zahnärztin staunte über das bereits vorhandene Wissen der Kinder. Danach wurden dem Zahnputzdrachen die Zähne geputzt und die Kin- der konnten als Paar zu Doktor und Patient werden. Zur Stärkung gab es Äpfel und Wasser, woraufhin die Zähne kräftig geputzt wurden. Dies geschah mit einer sogenann- ten Zauberzahnbürste, bei dieser war die Zahnpasta in den Borsten enthalten. Nachdem die Zahnärztin den Kindern ein Abschiedsge- schenk überreichte, strahlten nicht mehr nur die Zähne, sondern auch die Gesichter. Der Kindergarten bedankt sich für diese tolle und ein- zigartige Möglichkeit beim Zahnarztteam! Waldorfkindergarten Vorfreude schönste Freude, Freude im Ad- vent Kerzenlicht am Morgen, andächtige Bastel- arbeit und das Singen von Weihnachtsliedern wecken in den Kindern des Waldorfkindergar- tens Baindt Jahr für Jahr Ehrfurcht und Auf- regung vor den kommenden Tagen des Advents und der Weihnachtszeit. Und aus diesem Anlass machten sich Kin- der und Eltern am ersten Adventssonntag auch auf den Weg zum Kindergarten, um ihr Adventsgärtlein zu feiern. In einem dunklen Raum erwartete die bunte Schar aus Kindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern eine wun- derschön dekorierte Spirale aus Tannengrün und Moos, in deren Mitte eine einzelne Kerze, von roten Rosen umge- ben, ihr goldenes Licht ausstrahlte. Die andächtige Atmo- sphäre wurde abwechselnd von sanften Harfenklängen und gemeinsamem Gesang begleitet. Jedes Kind nahm ein Apfellicht in die Hand und begab sich durch das Dun- kel, um sein Licht in der Spirale zu entzünden. Dieses tru- gen sie dann wieder in die Gemeinschaft, so dass nach und nach die ganze Spirale und mit ihr der gesamte Raum in ein warmes Licht getaucht wurde. Es gab wohl niemanden, der von diesem besonderen Fest, seiner Atmosphäre und der andächtigen Ernsthaftigkeit der Kinder nicht tief berührt war. Die Kinder selbst hin- gegen trugen am Ende des Festes stolz auf ihr Apfellicht nach Hause und es gab viel zu erzählen. Und während nun am Adventskranz die erste Kerze ihr Licht verströmt, ein jeder Kindergartentag mit gemein- samem Singen bei Kerzenschein beginnt, steigt die Vor- freude auf Weihnachten mit jeder neuen Überraschung, die die Tage bis zu den Weihnachtsferien noch so mit sich bringen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? Welche Wünsche für mein Lebensende habe ich? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 12.12.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Tim Bartels (Umweltbriefe) Ressourcenschutz - Wo lässt sich das reparieren? Hersteller müssen künftig verstärkt auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Waren achten. So will es eine neue EU-Verordnung über das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Beispielsweise müs- sen Komponenten wie Akkus in Laptops oder Smart- phones austauschbar werden. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Verbraucher bekommen ein Recht auf Reparatur. Dem- nach müssen gängige Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Lampen Produkte auch nach Ablauf der Garantiezeit noch repa- rabelsein. Damit man darauf vertrauen kann, dass sich eine Wiederinstandsetzung lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Repara- tur gilt. Den Regeln zufolge müssen Hersteller außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten ausführen zu lassen. Diese Dienstleister dürfen auch nicht mehr an der Verwendung gebrauchter oder 3D-gedruckter Ersatzteile gehindert werden. Unter das Gesetz fallen Produkte, für die bereits Vorgaben an die Reparierbarkeit festgelegt wurden. Diese Liste der reparierfähigen Produkte wird die EU-Kommis- sion nun sukzessive erweitern. „Dass Unternehmen Pro- dukte obsolet werden lassen, indemsieSoftware-Updates nicht mehr zur Verfügung stellen oder indem sie dafür sorgen, dass Reparaturen kaum möglich oder zu teuer sind, könnte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Johanna Graf von der Nichtregierungsorganisation Ger- manwatch. Frau Graf kritisiert allerdings, dass „Software“ keine eigenständige Produktkategorie sei und deren enor- mer Energie- und Ressourcenverbrauch nicht beachtet werde. Jeder Mitgliedstaat muss laut der neuen Ökode- sign-Verordnung mindestens eine Maßnahme zur För- derung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann ein EU-Staat etwa durch Reparaturgutscheine erfüllen, um sich damit an den Instandsetzungskosten zu beteili- gen. Österreich führte bereits 2022 einen Reparaturbo- nus von 200 Euro jährlich ein. Dafür stellt das Land rund 130 Mio. Euro bis 2026 zur Verfügung. Solche Anreize zur Reparaturstärkung geben in Deutschland bisher nur die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Berlin (s. Kasten). Lieber gleich wieder neue Ware? Geht ein Elektrogerät kaputt, entscheiden sich Verbrau- cher bisher mehrheitlich für einen Neukauf. Das ergab eine Umfrage von Konsumforschern für den Elektronik- verband ZVEI. Danach gaben drei Viertel an, dass sie ihre Geräte nicht repariert, sondern ad hoc ersetzt haben. Das begründeten drei von zehn Befragten damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, die Instandsetzung hätte län- ger gedauert als Ersatz zu beschaffen. Für 16 Prozent war Reparieren gar nicht möglich. Nur jeder Fünfte ließ das Gerät wieder heil machen oder machte es selbst. Oft habe man eine etwaige Reparatur aber gar nicht erst geprüft, so ZVEI. Der Verband hält daher auch mehr Kommuni- kation und Kampagnen für notwendig. (tb) Reparaturbonus Nach erfolgreichem Pilotprojekt in Leipzig, das 2022 statt- fand, wurde der Reperaturbonus im November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Mehr als 460 Reperaturbe- triebe nehmen an dem Peogramm teil: 50 Prozent der Reperaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro erstattet, Pro Jahr können bis zu zwei Reperaturen gefördert werden. Seit Mitte September 2024 fördert auch Berlin 50 Prozent bzw. max. 200 Euro der Instandsetzungskosten. Auch im Repair-Cafe wird der Kauf eines Ersatzteils (mind. 25 Euro) zu 100 Prozent gefördert. Gewusst wie, gewusst wo: 1. Reperaturbetriebe. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Doch Vor- sicht: Der Kostenvoranschlag darf um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur; manche stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. 2. Repair-Cafés. Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen repariert wird, sind eine kostengüns- tige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-in- itiativen. de und repaircafe.org. Erkundigen Sie sich vor- her, ob Sie einen Termin buchen müssen oderspontan vorbeikommen können. 3. Selbst reparieren. Reparaturanleitungen finden Sie in Onlineportalen wie kaputt.de oder de.ifixit.com und auf Videoplattformen. Viele auf Reparatur spezialisierte Platt- formen bieten auch Spezialwerkzeuge an, berichtet das Umweltbundesamt. Aber auch mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren,so dieBehörde. 4. Aufwertung durch Reparatur. Viele Dinge werden für uns mit der Zeit unersetzbar, etwa ein Fahrrad, ein Kleidungsstück oder ein Handy. Sie sind uns ans Herz gewachsen, jemehr wirsie nutzen. Gehen sie kaputt und werden von uns wieder repariert, löst dies „Selbstwirksam- keit“ bei uns aus. Etwa auch, wenn wir unsere Kleidung auffällig umgestalten, flicken oderstopfen. 5. Bereits beim Kauf auf Reparierbarkeit achten. Kön- nen Gehäuse geöffnet werden, sind sie geschraubt statt verschweißt? Sind Akkus austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Software-Up- dates angeboten? Werden Reparaturdienstleistungen angeboten? 6. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, müssen Sie Altgeräte sachgerecht entsorgen. Elek- troaltgeräte können Sie umweltschonend und kostenlos bei Ihrem Ihrem Wertstoffhof abgeben. https://www.evz.de/einkaufen-internet/ recht-auf-reparatur.html https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/ kon- sum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/ uebergreifende-tipps/reparieren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Dezember – 15. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Gott kommt uns näher und er ist schon da und er kommt wieder. Er, der war, der ist und der sein wird. Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugend- chor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Montag, 09. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent. Die Ge- betstexte dazu liegen in der Kirche aus Dienstag, 10. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Dezember 14.00 Uhr Baindt Seniorentreff – Adventsfeier im Bi- schof Sproll Saal 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund Donnerstag, 12. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Helferkreis Adventsfeier mit einem Wortgottesdienst in der Kirche und im An- schluss Weihnachtsfeier im Bischof Sproll Saal Freitag, 13. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs) Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Huogo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit der Kirche für Kinder Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 9. Dezember 2024 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öff- nungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 12.De- zember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wort- gottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Sonntag, 3. Advent 15.12.2024, 16:00 Uhr Katholische Kir- che St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Herzliche Einladung Nacht der 1000 Lichter Kath. Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 8.12.24 18 Uhr Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 11.12.2024 19.00 Uhr Rorategottesdienst in der kath. Kir- che, Baienfurt 20.00 Uhr Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Alle Mitglieder sowie Nichtmitglieder. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit. Die Vorständinnen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kir- che allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm geschrie- benes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Montag, 09. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 14. Dezember 14.30 Baienfurt Senioren-Advent, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kin- derkirche Aktion „Licht“, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Gedanken zur Woche: Adventslieder singen Selten wird in Schule und Familie so viel gesungen und musiziert wie in der Adventszeit. Das Singen von Advents- liedern und das Spielen der alten, fei- erlichen Weisen wecken die Vorfreu- de auf Weihnachten. Advent heißt Ankunft – Kommen dessen, der helfen und retten kann: Jesus Christus. Das Motiv seines Kommens in die Welt hat der Liederdichter Paul Gerhardt in einem Adventslied so ausgedrückt: Nichts, nichts hat dich getrie- ben / zu mir vom Himmelszelt / als das geliebte Lieben / damit du alle Welt in ihren Tausend Plagen und großen Jammerlast / die kein Mund kann aussagen / so fest um- fangen hast. (Paul Gerhardt, EG 11). Ich frage mich: Wo- rauf warte ich? Ich lese den Liedvers Zeile für Zeile und beziehe ihn auf mich. Ich bringe meine „Plagen“ vor den, der kommen will: Jesus Christus. (Quelle: Evangelischer Lebensbegleiter, S. 759) (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: BettinaF_ pixelio.de) Seniorenadventsfeier Wir laden herzlich zu unserer Ad- ventsfeier am Dienstag, 10.12.2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus ein. Mit dem Kindergarten, mit Singen und Geschichten wollen wir uns gemeinsam auf Weihnachten einstimmen. Diakonie und Interessengemein- schaftLangzeitarbeitsloser (IGELA) rufen zumSelbstversuch: Ernährung mit demBürgergeld Ravensburg, 28.11.2024 – Immer wie- der wird behauptet mit dem Bürger- geld ließe sich gut leben. Manche re- den von einer „sozialen Hängematte“ in der sich diese Menschen ausruhen würden. Diakonie und IGELA wollen das nicht so stehen lassen. Sie wissen, dass Bürgergeld-Empfangende je- den Cent zwei Mal umdrehen müssen. Für eine alleinste- hende Person beträgt das monatliche Budget für Nah- rungsmittel, Getränke und Tabakwaren 195,39 €. Damit müssen Menschen im Bürgergeld Monat für Monat aus- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 kommen. Nun rufen Diakonie und IGELA dazu auf im Selbstversuch deren Schicksal für einen kurzen Zeitraum zu teilen. Dazu können sich alle Interessierten bis Weih- nachten unverbindlich anmelden unter fuhrmann.h@dia- konie-wuerttemberg.de. Sie werden dann zu einem ersten Informations- und Vorbereitungstreffen eingeladen. Das besondere an der Aktion ist: Menschen, die im Bürgergeld- bezug sind, stehen Allen die mitmachen mit Rat und Tat zur Seite und organisieren einen Erfahrungsaustausch. Die Auswertung des Selbstversuchs wird dann zeigen, wie schwer oder einfach es ist mit dem Bürgergeld zu leben. Wie es Ihm beim Selbstversuch erging, berichtet Hol- ger Fuhrmann am 13.02.2025 um 19:00 Uhr bei einem Themenabend in der Vesperkirche Weingarten. Herz- liche Einladung! Bildrechte: Diakonie_OAB Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 www.diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Einladung zum Gottesdienst der Kinderkirche am 15. Dezember, 10:30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt Was für ein Licht Lichtzeichen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB bricht nach 45 Minuten ein TSG Ailingen - SV Baindt 5:2 (0:2) Nach der Spielabsage in der Vorwoche ge- gen den FC Leutkirch, reiste der SVB für das letzte Spiel des Jahres zur TSG nach Ailingen. SVB-Coach Weiland musste für Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 die Partie gegen den Tabellenvierten verletzungsbedingt auf einige wichtige Stützen verzichten: Dischl, L. Walser, Zweifel, Geggier und Bolgert fielen allesamt aus. Trotz einiger Umstellungen kam die neuformierte Baind- ter Mannschaft auf dem kompakten Ailinger Kunstrasen gut ins Spiel und ging umgehend in Führung. Der wieder- genesene Caltabiano schickte Linksaußen Fischer sehens- wert auf die Reise, welcher vor Harting die Ruhe behielt und auf 0:1 stellte (3.). Ailingen schüttelte sich kurz und antwortete mit einer eigenen Druckphase, wobei Baindt Glück hatte, dass M. Szeibel nach einer Ungenauigkeit im Aufbau den Ball noch vor di Leo klären konnte (7.). Bereits bei dieser Aktion forderte das Heimteam Elfmeter, wovon sich der Schiedsrichter in der Folge zunehmend beeinflus- sen ließ. Ein intensiver Zweikampf zwischen Willauer und Thoma im Baindter Strafraum wertete der Unparteiische als Foulspiel und entschied auf Strafstoß. TSG-Stürmer Fiegle verzögerte beim fälligen Elfmeter etwas zu lange und jagte die Kugel dann unkontrolliert rechts über das Tor (10.). In der Folge stellte sich Baindt besser auf die langen Bälle in Richtung di Leo ein und setzte offensiv selbst Nadelstiche. Langs Weitschuss zischte über die Latte (12.), Dantona verpasste nach Hartings Fehlpass den Abschluss aufs leere Tor (13.) und Fink rutschte an einer Hereingabe von Fischer vorbei (35.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber in der 38.Minute ein zweites Mal. Nach einem Eckstoß sprang die Kugel über Umwe- ge zu Brugger, welcher mit seinem 4.Saisontor auf 0:2 stellte (38.). Kurz vor dem Pausenpfiff konnten sich dann noch beide Torhüter auszeichnen: Walser parierte stark mit dem Fuß gegen di Leo (41.) und Harting lenkte einen Kopfball von Brugger über die Latte (45.). Für den zweiten Durchgang schienen sich die Gastge- ber einiges vorgenommen zu haben und der SVB ver- schlief den Start dagegen völlig. Weilands Team bekam kein Zugriff am Sechzehner, Walser konnte den daraus resultierenden freien Schuss nicht entscheidend fangen und schmiss sich im Anschluss gemeinsam mit di Leo auf das freigewordene Spielgerät, der mit dem Fuß einfädel- te. Erneut entschied Schiri Alegöz auf Strafstoß, erneut eine harte Entscheidung. Bürgin verwandelte den fälligen Elfmeter sicher links unten (47.). Der SVB hatte in dieser Phase enorme Probleme sich wieder die Spielkontrolle aus der ersten Halbzeit zurückzuholen und lief nach ei- genem Eckball in einen Konter, welchen Willauer zum 2:2 abschloss (54.). Das Baindter Momentum aus dem ers- ten Durchgang war dahin, die TSG war nun am Drücker und erhöhte in der Folge eiskalt durch Bürgin (60.) und Sagawe (76.) auf 4:2. Fiegle setzte in der 85.Minute mit dem 5:2 den Schlusspunkt. Damit verliert der SVB trotz komfortabler Halbzeitfüh- rung noch mit 5:2 und rutscht in der Tabelle auf Platz elf ab. Das Spiel in Ailingen fasst das Baindter Jahr 2024 am Ende ganz gut zusammen: Die Mannschaft zeigt immer wieder zu was sie spielerisch in der Lage ist, jedoch fehlt nach Gegentoren beziehungsweise in schwächeren Pha- sen des Spiels oftmals die nötige Widerstandsfähigkeit, um das mögliche Leistungsniveau über 90 Minuten abzu- rufen. Dazu kommen 38 Gegentore in 16 Spielen, wodurch der SVB die zweitschwächste Defensive der Liga stellt. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich der SVB nach dem Landesliga-Abstieg und dem Abgang wichtiger Säulen wie Torwart Wetzel, Stürmer Boenke sowie dem langjährigen Motivator und Co-Trainer Gauder als Team erst wieder neu finden musste und durch verschiedene Ausfälle bisher kaum einspielen konnte. Diesen Prozess gilt es im kommenden Jahr weiter fortzuführen. Der SVB dankt an allen Fans und Gönnern, welche die Mannschaft in diesem Jahr unterstützt haben. Wir wün- schen euch Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, David Krauter (78. Johannes Schnez), Tobias Fink (65. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Melih Alegöz Tore: 0:1 Jan Fischer (3.), 0:2 Michael Brugger (38.), 1:2 Marcel Bürgin (47. Foulelfmeter), 2:2 Michael Willauer (54.), 3:2 Marcel Bürgin (60.), 4:2 Janis Sagawe (76.), 5:2 Dean Fiegle (85.) Besondere Vorkommnisse: Dean Fiegle (TSG Ailingen) vergibt Foulelfmeter (10.). Jugendfußball Juniorinnenfußball D-Juniorinnen sind zweitbestes Team in Würtemberg Am Sonntag 1.12.24 fuhren unsere D-Juniorinnen zur End- runde der Final-4 des VR- Talentiade Cups auf Verband- sebene und durften somit gegen die besten Mannschaf- ten des Verbands antreten. Im ersten Spiel waren unsere Mädels noch nicht ganz wach und mussten sich dem späteren Turniersieger Normania Gemünd mit 0:2 ge- schlagen geben. Doch die nächsten beiden Spiele gegen die Biegelkicker Erdmannshausen sowie den SV Immenried konnten gewonnen werden und somit stand man im Finale gegen Normania Gmünd. Dort legten wir richtig los, mussten aber nach der ersten vergebenen Chance ein Konto und das erste Gegentor hinnehmen. Wir ließen uns nicht beirren, drängten weiter, standen insgesamt viermal allein vor des Gegners Tor, brachten den Ball aber nicht unter. Die Gegnerinnen dagegen wa- ren effizienter und platzierten ein weitere Mal den Ball in unserem Netz unter. Schade, dass es nicht ganz zum Turniersieg geklappt hat, aber wir können ganz stolz sein auf unsere Mädels, die somit das zweitbeste Team in Württemberg stellen und sich gleichzeitig qualifiziert haben für die nächste Runde gegen die Top Clubs aus Baden am 15.3. in Lahr im Schwarzwald. Herren 1 mit tollem Wochenende TSV Laubach – SV Baindt 2:9 Nach der ersten Saisonniederlage zeigten die Herren 1 am vergangenen Wochen- ende eine klasse Reaktion und konnten in beiden Partien voll überzeugen. Am Freitagabend stand das Nachholspiel beim TSV Lau- bach an. In den Doppeln erspielten wir uns einen 2:1 Vor- sprung, den wir in den Einzeln weiter ausbauen konnten. In Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 der ersten Einzelrunde zeigten sich auf dem Papier einige deutliche 3:0 Spiele, die aber allesamt äußerst umkämpft und knapp waren. Beim Zwischenstand von 6:2 übertru- gen sich die knappen Satzergebnisse auch auf ganze Spiele, sodass die letzten 3 Begegnungen von Roman Buck, Marcel Brückner und Philipp Schwarz im 5. Satz zu unseren Gunsten entschieden wurden. Philipp schaffte es dabei, einen 4:8 Rückstand im Entscheidungssatz noch in ein 11:9 zu drehen, sodass er nun beachtliche sieben Ent- scheidungssätze in Folge gewonnen hat. Damit endete die Partie mit einem 9:2 Erfolg für uns, der bei etwas un- glücklicherem Spielverlauf aber viel knapper hätte aus- fallen können. SV Baindt – SV Deuchelried II 9:3 Am Samstag hatten wir dann den SV Deuchelried II zu Gast, der sich im Mittelfeld der Tabelle befindet. Auch hier konnten wir mit 2 Siegen aus den Doppeln starten. Besonders hervorzuheben ist das Comeback von Mar- cel Brückner und Roman Buck, die im 5. Satz das Einser- doppel der Gäste nach hohem Rückstand noch mit 13:11 bezwingen konnten. In den Einzeln musste Philipp Schwarz seine erste Sai- sonniederlage gegen Florian Joos hinnehmen, der in den entscheidenden Momenten fehlerfrei agierte und seine Chancen nutzen konnte. Marcel Brückner, Tobias Nowak und Wolfgang Assfalg konnten ihre Gegner jeweils mit 3:1 in Schach halten und unseren Vorsprung auf 5:2 aus- bauen. Nico Scheffold musste anschließend Peter Fuchs zu dessen guter Leistung gratulieren und Roman Buck konnte ein umkämpftes Spiel mit guten Ballwechseln ge- gen Michael Wetzel ebenfalls mit 3:1 gewinnen. Im Duell der beiden besten Spieler der Liga trafen Marcel und Florian aufeinander und die Zuschauer erwarteten ein Topduell auf Augenhöhe. Doch Marcel hatte anschei- nend keine Lust auf Spannung, spielte nahezu fehlerfrei und ließ Florian zu keinem Zeitpunkt in die Partie kom- men. Mit 11:2, 11:3 und 11:5 erlebte Florian eine Niederlage wie selten zuvor. Philipp und Tobias folgten dem Beispiel von Marcel und hatten ihre Gegner beim jeweiligen 3:0 ebenfalls voll im Griff. Mit diesem furiosen Ende gewannen wir hochverdient mit 9:3 und können am kommenden Samstag um 19 Uhr mit einem Sieg in Meckenbeuren zum Abschluss der Vorrun- de den 2. Platz in der Tabelle sichern. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Vorrundenabschluss mit 3 Partien Samstag 07.12. • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 2 - TG Bad Waldsee II • 19 Uhr: TSV Meckenbeuren - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Haben Sie schon Karten für das Konzert am 14.12.2024? Der Musikverein Baindt lädt Sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Sichern Sie sich jetzt die besten Plätze und kaufen Sie Karten im Vorverkauf im Baindter Rathaus. Wir freuen uns darauf am 14.12.2024 mit Ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen Sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas entführen und lauschen Sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Unsere 2-Tages-Fahrt zum Christkindlmarkt an Chiem- see, Rosenheim und München rückt näher. Für alle An- gemeldeten hier nochmals die Abfahrtszeit: Am Sonntag, 08.12.2024 starten wir um 7.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle in Baindt. Für ein kleines Frühstück ist gesorgt. Ankunft am Montag, 09.12.2024 in Baindt ca. 20 Uhr. Wir freuen uns auf zwei gesellige Tage. Die Vorstandschaft. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herz- lich zum traditionellen Königsschießen mit Adventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen gesel- ligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus ver- bringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Dritter Rundenwettkampf Luftpistole Am 27.11.2024 gelang der Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihr dritter Rundenwettkampfsieg in Folge. Dabei übertrafen sie die Gäste aus Vogt (3. Mann- schaft) mit 1369:1342. Wertung Baindt Stefan Schnez: 351 David Sill: 348 Oliver Damoune: 344 Günter Schnetz: 326 Aktuelles aus Berlin - mit Axel Müller, MdB Kommunalpolitisch sehr aktuell war der Info-Abend des CDU-Gemeindeverbandes in Koope- ration mit dem Gemeindeverband Baienfurt am Donners- tag, 21. November 2024 um 20:00 Uhr, mit dem Bundes- tagsabgeordneten und frisch nominierten Kandidaten unseres Wahlkreises Axel Müller zu den aktuellen politi- schen Ereignissen in Berlin. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis auf den letzten Platz war der Saal gefüllt. Mit Span- nung verfolgten die Teilnehmer den Vortrag über die aktuellen Geschehnisse in Berlin. Ebenfalls gab Axel Mül- ler einen Überblick über die noch kommenden Geset- zesvorhaben und den kommenden Wahlkampf 2025. Programatisch gab er einen Ausblick über kommende und wichtige notwendige Änderungen und Neuausrich- tung der Politik in Berlin. Von der Gesundheitsreform, wirtschaftlichen Themen, innere und äußere Sicherheit, kommunalpolitische Spielräume für die Gemeinden und weiteren wichtige politische Themen. Anschließend konn- ten die Teilnehmer Fragen stellen und es entwickelte sich eine interessante Diskussionsrunde. Einig waren sich Alle, dass es gelingen muss Menschen wieder vermehrt für die Politik zu begeistern und dieses Feld nicht den linken oder rechten radikalen undemokra- tischen Gruppen zu überlassen. „Was braucht gute Landwirt- schaft?“- Die beiden Ortsverbände von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Wein- garten.Baienfurt.Baindt und Bad Waldsee luden Anfang November ein zum 2.HofDialog mit der Frage: „Was braucht gute Landwirtschaft?“ nach Bad Waldsee-Haisterkirch auf den Bioland-Hof der Familie Konrad ein. Der Betrieb wirtschaftet als zertifizierter Biolandbetrieb in der Milchwirtschaft seit 2007 mit derzeit 50 Kühen. Konrads sind Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäu- erliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“, wie sie es nennen. Circa 350 Höfe aus Baden-Württemberg sind dort Mitglied. Nach einer Stallführung kam es zum lebhaften Austausch zwischen Monika und Bernhard Konrad und den Besuche- rinnen und Besuchern der grünen Ortsverbände. Zuerst gab es einige wichtige Fakten. So werde eine Kuh, die konventionell gehalten wird, auf Höchstleistung gezüchtet und gäbe ca. 8000-11.000 Liter Milch im Jahr. Eine „Biok- uh“ hingegen muss nur ca. 5000-8000 Liter im Jahr pro- duzieren. Für einen Liter Biomilch bekomme man jedoch deutlich mehr und der Preis sei vor allem stabiler. Das er- gäbe mehr Planungssicherheit. Die Konrads wirtschaften mit einem nahezu geschlossenen Kreislauf: Futtermittel werden selbst angebaut. Manchmal „tauscht“ man auch mit anderen Biolandhöfen. Es gäbe einige obligatorische Maßnahmen zu mehr Biodiversität bei Bioland. U.a. die Pflege von Feldrandstreifen, Blühstreifen, schonende Bo- denbearbeitung und verzögerter Stoppelumbruch. Die Konrads sehen auf ihren bewirtschafteten Flächen da- durch mehr Leben – Insekten und Vögel.. Diskutiert wurde: „Warum gibt es nicht mehr biologische Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen?“ Es gibt Bei- spiele von öffentlichen Mensen mit deutlich höherem Bioanteil als in unserer Region, die doch eigentlich über einen relativ hohen Wohlstand verfüge. Die Universität in Cottbus wurde als Beispiel genannt. Eine gesunde Er- nährung sollte uns mehr wert sein, meinte Frau Konrad. Ausgerechnet im bundesrepublikanischen Süden gebe es eine geringere Quote als in nördlichen Bundesländern. Mit etwas weniger Fleisch z. B. in den Mensen würde sich ein höherer Preis ausgleichen lassen, so Konrad. Die Be- deutung der Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Wissen über Zusammenhänge von Nahrung und Erzeugungsweise wird auch von den Konrads für sehr wichtig eingeschätzt. Um eine Entlastung der Betriebe zu erreichen, wäre es wichtig, dass die Bäuer*innen weniger Zeit im Büro ver- bringen müssten. Anträge sind in der Vergangenheit eher umfangreicher geworden. Es wäre sinnvoll, sie kürzer zu gestalten und mit einer längeren Laufzeit auszustatten – manche Anträge müssen Jahr für Jahr erstellt werden. In der Runde war man sich einig, dass das unbedingt zu ändern sei. Einfache, transparente Label was Regionalität und Pro- duktionsbedingungen angeht, seien wichtig und müssten über die Medien publik gemacht werden. In Bezug auf das Biosphärengebiet herrscht auch bei Konrads Unsicherheit, was auf sie zukommt. Da gäbe es zwar nicht „den Bauern/die Bäuerin“. Diese Berufs- gruppe sei so divers wie jede andere, so Konrad. Aber man ist eher skeptisch, was die Effekte für die Höfe ins- gesamt angeht. Die auf EU-Ebene geplante Deregulie- rung der grünen Gentechnik bedrohe die Biolandwirte in ihrer Existenz. Landwirte seien auf eine konsequente, verlässliche Kennzeichnung des Saatgutes sowie der Fut- ter- und Lebensmittel angewiesen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Werde auf die Kennzeichnung verzichtet, verliere auch der Verbraucher das Wahlrecht. Es war ein sehr fruchtbarer Austausch und man zeigt auch hier ein Interesse an einer Fortsetzung des Dialogs. Der 3. HofDialog wird stattfinden und der Ortsverband Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird informieren. Interessierte Runde in Haisterkirch Mitarbeiterin auf dem Hof Konrad Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Hafenweihnacht nach Lindau Wir fahren mit der Bahn nach Enzisweiler und laufen zum Lindenhofpark. Weiter geht es am Ufer entlang über den Bahndamm auf die Insel Lindau. Nach der Umrundung des hinteren Teils lassen wir unsere Wanderung auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen. Treffpunkt: Sonntag, den 15.12.2024 um 12.00 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder 12.25 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19.00 Uhr. Gehzeit: 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis: 9,00 Euro/ Mitglieder 7,00 Euro. Mitnehmen: Getränk, gute Schuhe. Anmeldung: ab 11.12.2024 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und wo man einsteigt (Wgt. oder RV) Wander- führung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schenken Sie Chancengerechtigkeit! Zum Jahresende bittet die Kinderstiftung Ravensburg um Ihre Spende. Rund 2.400 Kinder fördert die Kinderstiftung Ravensburg jährlich mit unseren Angeboten in den Berei- chen Bildung, Musik, Werken und Sport. Diese finanzieren wir über Spenden. Ihre Weihnachtsspende ermöglicht Chancengerechtigkeit für Kinder hier in der Region! Bitte helfen Sie mit, auch im kommenden Jahr viele Kinder fit für die Zukunft zu machen. Die Kinderstiftung Ravens- burg ist dankbar für jeden Betrag! Ihre Spende können Sie mit dem Stichwort „Weihnachten“ auf dieses Konto überweisen: Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE69 6505 0110 0101 0592 59 BIC: SOLADES1RVB Oder Sie scannen folgenden QR-Code, um direkt auf das Online-Spendenformu- lar zu gelangen: Vom Adventskonzert zum Neujahrskonzert Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Dirigentin Isabel Gräfin Pachta Das traditionell für den 3. Adventssonntag geplante Ad- ventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt muss in diesem Jahr verschoben werden. Doch anstelle des weihnachtlichen Programms erwartet die Zuhörerinnen und Zuhörer nun ein ganz besonderer Auftakt ins neue Jahr: Ein festliches Neujahrskonzert am Sonntag, 12. Januar 2025, 17.00 Uhr in der katholi- schen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt. Mit diesem Konzert schlägt die Kammermusikvereini- gung Baienfurt ein neues Kapitel in ihrer musikalischen Geschichte auf, denn erstmals steht die neue Dirigen- tin Isabel Gräfin Pachta am Pult. Die junge Musikerin und Dirigentin bringt neue Klänge in das Ensemble und hat ein abwechslungsreiches Programm aus klassischen Meisterwerken und beschwingten Neujahrsmelodien zu- sammengestellt. „Wir möchten das neue Jahr mit einem festlichen Kon- zert einläuten, das die Besucherinnen und Besucher mit Leichtigkeit, Freude und musikalischer Vielfalt inspiriert“, erklärt Isabel Gräfin Pachta. Das Konzert am 12. Januar verspricht nicht nur ein musikalischer Genuss, sondern auch ein kultureller Höhepunkt zu Jahresbeginn zu wer- den. Die Kammermusikvereinigung Baienfurt bedankt sich herzlich für das Verständnis ihrer treuen Konzertbe- sucherinnen und -besucher, wünscht eine besinnliche Ad- ventszeit und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen mu- sikalisch zu beginnen. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mochen- wangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Ge- sang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in ei- nem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke werden von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stimmungsvoll inter- pretiert, während Edmund Butscher mit seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrücklich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Hoimeliger „Wolfegger Adventsmarkt“ Vom Springerle-Model bis zum traditionellen Christ- baumschmuck Drei Tage lang lädt das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zum Adventsmarkt ein. Auch dieses Jahr wird ein Teil der Einnahmen an ver- schiedene soziale Einrichtungen gespendet. Der Eintritt in das Museum ist frei. Am 3. Adventswochenende öffnet das Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben zum Adventsmarkt nochmals Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 seine Pforten. Vom 13. bis 15. Dezember präsentieren über 60 sorgfältig ausgewählte Ausstellerinnen und Austeller ihre handgefertigten Produkte in den historischen Muse- umshäusern und auf dem Gelände, darunter handgefer- tigte Strümpfe, kunstvoll geschnitzte Springerle-Model, einzigartige Krippenfiguren, kulinarische Spezialitäten und traditioneller sowie handgemachter Christbaumschmuck. Als „hoimelig und schee“ wird der Adventsmarkt im Bau- ernhaus-Museum gern bezeichnet und ist bekannt für sei- ne besondere Atmosphäre. Inmitten der malerischen Ku- lisse der historischen Museumsgebäude stehen unzählige Christbäume, Lichter und Feuerkörbe sorgen für adventliche Stimmung und wohlige Wärme. Auf dem Gelände spielen die Alphornbläser auf, Harfenklänge beleben alle Winkel, während Nikolaus und Knecht Ruprecht am Samstag und am Sonntag jeweils um 15 Uhr die kleinen Gäste begrüßen. Zudem tragen die adventlichen Vorlesegeschichten „Horch und komm zur Ruhe“ für Kinder inmitten der Tiere im Stall zur gemütlichen und festlichen Stimmung bei. Kulinarisch verwöhnt der Adventsmarkt seine Gäste eben- falls: Von Glühwein, Kinderpunsch, Glühmost und heißem Museumsapfelsaft mit Gewürzen bis hin zur allseits be- rühmt-berüchtigten Feuerzangenbowle ist für alle etwas dabei. Über dem Herdfeuer in der historischen Museumskü- che werden Waffeln und Pfannkuchen frisch ausgebacken, während weihnachtliche Leckereien wie hausgemachtes Birnenbrot und Schokoäpfel den Gaumen erfreuen. Der Eintritt ist frei! Die Spenden gehen dieses Jahr an: Verein Brennnessel e.V. Ravensburg: finanziert Bera- tungsstellen zu sexuellem Missbrauch von Kindern, Bera- tung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen, Präventionsprojekte, Fortbildungen etc. Ambulanter Kinderhospizdienst Amalie: Lebensbeglei- tung für Familien bei Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, Kindertrauergruppe. Jugendhilfe Arkade e.V. (JuMeGa): Einrichtungen und Streetwork im Bereich der Jugendhilfe, z.B. Gastfamilien und Integrations-WGs für minderjährige unbegleitete Ge- flüchtete, mobile Jugendarbeit; Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Öffnungszeiten am Adventsmarkt: Freitag, 13. Dezember 2024: 16 – 20 Uhr Samstag, 14. Dezember 2024: 11 – 20 Uhr Sonntag, 15. Dezember 2024: 11 – 18 Uhr Für Besucherinnen und Besucher des Adventsmarktes wird ein Shuttlebus eingerichtet, der zwischen dem Hofgarten, der Turnhalle Wolfegg und dem Museum verkehrt. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern, wird die Fischergasse während der Veranstaltung als Einbahn- straße geführt. Wir bitten die Anwohnerinnen und An- wohner um Verständnis für das erhöhte Verkehrsauf- kommen und entschuldigen uns im Voraus für etwaige Unannehmlichkeiten. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de I www.bauernhaus-museum.de Weihnachtskonzert Musikverein Schlier-Ankenreute Der 3. Advent steht vor der Tür und somit auch unser tra- ditionelles Weihnachtskonzert. Am Samstag, den 14. Dezember 2024 um 20 Uhr laden wir Sie recht herzlich in die Festhalle Wetzisreute. Entfliehen Sie aus der hektischen Vorweihnachtszeit und lassen sich vom abwechslungsreichen Programm des Vororchesters „Soundinis“, der Jugendkapelle Schlier- Vogt-Karsee, sowie der Musikkapelle Schiler-Ankenreute überraschen. Auf ein Wiedersehen freut sich Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Infoveranstaltung bodennahe Gülleausbringung ab 2025 Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. lädt am 11. Dezember um 09:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung zur bodennahen Gülleausbringung ab 2025 ins Gasthaus Paradies nach Vogt. Referenten sind Jörg Messner vom LAZBW und Simon Bayer vom Landwirtschaftsamt Ra- vensburg. Außerdem wird es einen Ausblick zu den Ver- suchen auf dem Spitalhof geben. Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung endet um ca. 13:00 Uhr. Die Tafel Weingarten sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Die Tafel Weingarten versorgt aktuell an drei Tagen in der Woche 183 einkaufsberechtigte Personen und die dazugehörigen 217 Kinder mit günstigen Lebensmitteln. Um dieses Angebot auch weiterhin umsetzen zu können, brauchen wir Verstärkung. Wir holen bei den umliegen- den Supermärkten, Bäckereien und Marktbeschickern die übrig gebliebene Ware ab, bereiten sie für den Verkauf vor und geben sie zu einem symbolischen Preis an Men- schen ab, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Le- bens stehen. So verbinden wir Nachhaltigkeit mit sozialem Engagement. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Fahrer zur Abholung, helfende Hände für das Sortieren und Vorbereiten von Obst und Gemüse für den Verkauf sowie Personen, die Lust haben, unser Verkaufsteam am Dienstagnachmittag zu bereichern. Haben Sie Lust, sich sinnvoll in einem netten Team zu beschäftigen? Dann melden Sie sich bei der zuständigen Ehrenamtskoordina- torin Simone Prommer unter Tel.: 0751-7646320 oder per E-Mail unter prommer.s@caritas-dicvrs.de. Hier können auch alle ihre Fragen beantwortet werden. Ansprechpartnerin: Ehrenamtskoordination Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.d Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg: „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ Am 15. Dezember 2024 von 11:00 bis 14:00 Uhr laden das Kapuziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee zu einem informativen Frühschop- pen in das Kapuziner ein. Unter dem Motto „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ möchten die Veranstalter gemeinsam über ein Thema diskutieren, das für unsere Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist. In einer angenehmen und einladenden Atmosphäre er- warten Sie frisch gezapftes Bier, warmer Tee, traditio- nelle Blasmusik und herzhafte Speisen, die für geselliges Beisammensein sorgen. Im Rahmen einer gemütlichen Stammtisch-Atmosphäre wird von 12:00 bis 13:00 Uhr auf der Bühne eine Diskussion über die Wohnungsnot in unserer Region und Lösungsansätze stattfinden. Die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Diskutanten sind: - Fritz Utz von Haus und Grund - Christian Mayer vom Kapuziner - Christoph Sitta von der CDU Ravensburg - Atakan Celik von der Linken Besonders bewegt Wohnungsnot Frauen und Kinder, weiß Pfarrer Brennecke, der als Leiter des Diakonischen Werkes OAB tätig ist, „Die Wohnungsnot betrifft uns alle. In unserer Beratungsarbeit sehe ich, wie wichtig es ist, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft Wettbewerbs- nachteile auszugleichen. Unser Nächster ist nicht nur der, der uns nahesteht, sondern jeder, der in Not ist,“ betont er. „Wir haben dieses Format gemeinsam gewählt, um alle Milieus in der Stadt anzusprechen.“ sagt Christian Mayer. Er hofft „ ...das bei einem geselligen Frühschoppen, mit frisch gezapftem Bier, viele Menschen zusammenkom- men.“ Er geht davon aus „... dass nur gemeinsam wertvol- le Ideen und Ansätze entwickelt werden können, um ein Zuhause für jeden Menschen in Ravensburg zu schaffen.“ Im Kapuziner wird für 200 Menschen gestuhlt sein. Die Diskussion soll auch an den Tischen fortgesetzt werden. Eintritt wird nicht erhoben, Spenden sind möglich. Datum: 15. Dezember 2024 Uhrzeit: 11:00 – 14:00 Uhr Ort: Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg Was sonst noch interessiert GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEM- BERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Wichtiger Schritt für den Naturschutz in Baden-Würt- temberg: Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrecht- licher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für na- turschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausge- baut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutz- rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensations- maßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zen- tral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transpa- rent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Infor- mationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichs- maßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfü- gung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dash- boards zentral und übersichtlich dargestellt: • Dashboard zu Kompensationsmaßnahmen in Ba- den-Württemberg • Dashboard zu Ökokonto-Maßnahmen in Baden-Würt- temberg Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kom- pensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensations- maßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bau- leitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kom- pensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeich- nis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb ge- nommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Natur- schutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorga- nisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokonto- maßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Hintergrundinformation Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesna- turschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNat- SchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundes- naturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Ba- den-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaß- nahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitpla- nung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Na- tur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Ein- griffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beein- trächtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlech- terung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Ein- griffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnah- menflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompen- sation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Ver- ordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei spä- teren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsver- zeichnis erfasst. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Schalldämpfer für die Jagd müssen gepflegt werden Untersuchungen ergaben, dass die Reinigung und Pfle- ge von Schalldämpfern immens sicherheitsrelevant ist. Schalldämpfer bei der Jagd erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Sie bieten besseren Schusskomfort und zusammen mit einem Ge- hörschutz wirken sie gegen Knalltraumata und beugen Lärmschwerhörigkeit vor. Auch der Jagdhund ist dadurch weniger Schusslärm ausgesetzt. Wie bei allen technischen Neuerungen ergeben sich im Laufe der Zeit auch bei Schalldämpfern Erkenntnisse aus der Praxis. Bei zwei Unfällen, die sich jeweils bei Abgabe von Probeschüssen durch die Jäger ereigneten, sind die Schalldämpfer zerborsten, Fragmente und Knall verletz- ten dabei die Schützen. Für das betroffene Schalldämpfer-Modell OR-60 der Fir- ma Krontec läuft aktuell eine Rückrufaktion (www.kron- tec.de/aktuelles/202-rueckruf-or60). Wie sich zudem bei der Unfalluntersuchung zeigte, spielten dabei Korrosions- schäden im Inneren eine maßgebliche Rolle. Insbesondere bei der Schussabgabe bei geringen Temperaturen, zum Beispiel im Winter, kommt es zur Kondensation der hei- ßen Treibgase im kalten Schalldämpfer. Dem kann zwar durch Trocknung begegnet werden, allerdings kommt der Korrosionsprozess durch die vorhandene Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft nicht vollständig zum Erliegen. Daher ist es wichtig, die korrosiven Rückstände zu ent- fernen bzw. den Schalldämpfer fachgerecht zu pflegen und zu handhaben. Hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten, die ein regelmäßiges Reinigen und Warten fordern. Dies erhält die technische Sicherheit und erhöht die Lebensdauer des Schalldämpfers. Generell wird empfohlen, nach jedem Einsatz den Schall- dämpfer von der Waffe zu demontieren und aufrechtste- hend zu trocknen, um die Feuchtigkeit im Inneren zu ent- fernen. Da die Hersteller oft keine genauen Angaben zur maximalen Schussbelastung ihrer Schalldämpfer ma- chen, wird außerdem zu einer regelmäßigen Inspektion des technischen Zustands durch einen sachkundigen Büchsenmacher geraten. Hinweise zum Umgang mit Schalldämpfern: • Die Laufreinigung an der Waffe erfolgt bei demon- tiertem Schalldämpfer. • Der Waffentransport erfolgt ebenfalls bei demontier- tem Schalldämpfer, um mechanische Belastungen am Gewinde durch Stöße zu vermeiden. • Bei Serienschussabgaben sind die thermische Belas- tung zu begrenzen und die Herstellerangaben hierzu zu beachten, • Schalldämpfer verschleißen und sind daher regelmä- ßig durch einen Sachkundigen auf Schäden überprü- fen zu lassen. AOK warnt erneut vor aktueller Spam- und Phishing-Welle - Datensicherheit bei der AOK „Wir als AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben stellen sicher, dass die Daten der aktuell über 239.000 Versicherten nicht in fremde Hände gelangen“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Derzeit erreichen uns leider landesweit Meldungen, dass sich Per- sonen in betrügerischer Absicht als AOK-Mitarbeiter/-in- nen ausgeben und versuchen, über Phishing-Mails oder -SMS an Sozialdaten und sensible Gesundheitsdaten zu gelangen.“ In den Phishing-Mails oder -SMS werden Versicherte dazu aufgefordert, durch Anklicken eines Buttons eine neue Gesundheitskarte zu beantragen, da mit der alten keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden. Diese In- formation kommt nicht von der AOK! Markus Packmohr: „Betroffene sollten die E-Mail oder SMS direkt löschen und niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden!“ Versicherte soll- ten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. „Wir legen bei der AOK großen Wert auf Datensicherheit. Wir versenden solche Informationen und Aufforderungen niemals über SMS oder E-Mail und wir fragen unsere Ver- sicherten niemals ohne Authentifizierung nach persön- lichen Daten“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grundsätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digitale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK- App). Jegliche Kundenkommunikation mit Sozialdaten oder die Herausgabe von persönlichen gesundheitsbe- zogenen Daten findet nur dann statt, wenn die Identität des Versicherten oder berechtigten Vertreters zweifelsfrei festgestellt wurde. Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echt- heit glauben, rät AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr, die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben zu kontaktieren und nachzufragen. Sollten Betroffe- ne bereits Daten von sich preisgegeben haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetz- agentur zu wenden. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok. Keine Trendwende am Arbeitsmarkt Im November ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 1,7 Prozent angestiegen, die Quote lag bei 3,6 Prozent. Insgesamt waren 16.489 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr. „Auch wenn der Arbeitsmarkt im Novem- ber einen für die Region und Jahreszeit üblichen Verlauf zeigte, so ist doch das Gesamtniveau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwölf Monaten deutlich angestiegen“, Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und ergänzt: „Konjunktur und Transformationsprozesse hinterlassen auch am Arbeitsmarkt am Bodensee und in Oberschwa- ben ihre Spuren.“ Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres die Ar- beitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren im Vergleich zum Vormonat deutlich gesunken ist. Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten denken viele Unter- nehmen langfristig und setzen mit Blick auf den demo- grafischen Wandel auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Daneben spielt die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zunehmend eine Rolle. Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgeset- zes helfen dabei den Weg zu ebnen und Hürden abzu- bauen. „Ausländische Fachkräfte sind für die Wirtschaft vor Ort ein enorm wichtiges Potenzial. Ohne dieses lässt sich der Fachkräftebedarf langfristig nicht mehr decken“, sagt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im No- vember 16.489 Menschen ohne Arbeit, 7.532 Frauen und 8.957 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 277 Per- sonen bzw. 1,7 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.517 Personen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.842 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 454 oder 6,1 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.252 oder 19,0 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.647 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 177 oder 2,0 Prozent weniger als im Vormonat und eine Zunahme um 265 oder 3,2 Prozent zum November des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im No- vember 5.050 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 1.876 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.940 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.347 ar- beitslos waren. Betrachtet man ausschließlich den Monat November, verlief die Arbeitsmarktentwicklung in der Region Bo- densee-Oberschwaben saisonüblich: „In den Landkreisen Konstanz und Bodensee spiegelt sich die beginnende Wintersaison wider, die Arbeitslosigkeit steigt hier saison- bedingt üblicherweise etwas an. Im Landkreis Ravensburg ist die Arbeitslosigkeit hingegen gesunken“, erklärt Mathi- as Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb im November unterdurchschnittlich. Unternehmen und Verwaltungen informierten über 1.271 neue, offene Stellen, das sind 84 weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.743 offene Stellen gemeldet. Das waren 26 mehr als im Oktober und 220 oder 0,4 Prozent mehr als im November 2023. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, vie- le Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit blieb auch im November auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Be- reich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeug- bau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im November sind bis zum 25. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 54 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 2.482 Beschäftigte eingegangen. Im Oktober waren es 56 Anzeigen auf Kurzarbeit für ma- ximal 1.415 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,2 Pro- zentpunkte auf 3,6 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.494 Frauen und Männern waren 140 oder 3,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.149 Menschen (plus 249), das Jobcenter betreute 2.345 Frauen und Männer (minus 109). Im Landkreis Konstanz waren 6.977 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.214) oder das Jobcenter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 162 Menschen oder 2,4 Prozent mehr als im Oktober. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.018 Menschen über die Arbeitsagentur (2.479) und das Jobcenter (2.539) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 25 Personen oder um 0,5 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote verblieb bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Achtung bei der Weihnachtsfeier - Bei betrieblichen Feierlichkeiten gilt es steuerlich einiges zu bedenken In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsver- anstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, dro- hen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der Arbeitgeber Lohn- steuer abführen, zudem kann der Vorsteuerabzug ver- loren gehen. Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mit- arbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier sind lohn- steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche üblichen Zu- wendungen sind zum Beispiel Speisen und Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten oder Aufwendungen für Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung, soweit die Aufwendungen für die Betriebs- veranstaltung den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Außerdem darf neben der Weihnachtsfeier während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Bei der Lohnsteuer ist der Höchstbetrag von 110 Euro bei der Weihnachtsfeier ein Freibetrag. Heißt: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer z.B. bei 130 Euro, bleiben 110 Euro steuerfrei, die übersteigenden 20 Euro müssen lohnver- steuert werden. Doch Vorsicht: Was für die Lohnsteuer gilt, gilt nicht für die Umsatzsteuer. In Sachen Umsatzsteuer handelt es sich bei dem Höchstbetrag von 110 Euro um eine Freigrenze. Überschreiten die Kosten für einen Teilnehmer der Weih- nachtsfeier den Höchstbetrag von 110 Euro, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen für diese Person. Um die Kosten je Teilnehmer der Weihnachtsfeier zu er- mitteln, werden die Gesamtkosten der Veranstaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 durch die Anzahl der teilnehmenden Gäste geteilt, nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Für den Fall, dass Arbeitnehmer zur Weihnachtsfeier eine Begleitperson mitbringen dürfen, werden ihnen die Kosten dieser Be- gleitperson zugerechnet. Für Firmeninhaber empfiehlt es sich, die Weihnachts- oder Betriebsfeier so zu planen, dass die Teilnehmer unter der 110-Euro-Grenze bleiben. So kann sowohl das Anfallen von Lohnsteuer als auch der Wegfall des Vorsteuerabzugs verhindert werden. Wird die 110-Euro-Grenze dennoch überschritten, müssen die in diesem Fall entstehenden steuerpflichtigen Zuwen- dungen zwar im Grundsatz vom einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden, eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer) ist aber möglich. Die Zuwendungen sind im Pauschalierungsfall sozialversicherungsfrei. Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerfreie Zuwendun- gen bei Betriebsveranstaltungen“ kann unter der ge- bührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. an- gefordert werden. Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung Anspruch auf besondere Leistungsansprüche Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Men- schen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg aufmerksam. Menschen mit Behinderung in Deutschland Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Men- schen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinde- rungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Be- einträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen: Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen? Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetz- lichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbs- minderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- ben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder? Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedin- gungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht ab- sehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Alters- rente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Vor- aussetzungen. Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinder- te Menschen? Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Warte- zeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Mo- nate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechner er- fahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema be- antworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Das neue AOK-Kursprogramm ist da: Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Frühjahr und Sommer 2025 bietet die AOK Bo- densee-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kurspro- gramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechslung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, er- klärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, auch die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen ist möglich. Ein weite- res Highlight: Die Outdoor App komoot wurde als neue Funktion hinzugefügt. Über diese App können Wander-, Rad- oder Laufrouten entdeckt und geplant werden. Der individuell erzielte Fortschritt kann über die persönliche Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Gesundheitsassistentin AOK NAVIDA festgehalten werden. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Jetzt einfach über den Link downloaden: www.aok.de/pk/versichertenservice/app-navida. SVLFG bietet neue Seminare für Binnen- fischer an Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erweitert ihr Bildungsange- bot für die Binnenfischerei mit zwei neuen Formaten – einem Präsenzseminar zur Rettungsweste und ei- nem Online-Vortrag zu Sicherheit und Gesundheit in der Branche. Das neue zweitägige Präsenzseminar „Sicher und gesund arbeiten mit der Rettungsweste“ richtet sich an Unter- nehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und interessierte Mitarbeitende aus Betrieben mit Ertrin- kungsgefahr, wie der Binnenfischerei oder der Grünpfle- ge an Gewässern. Im theoretischen Teil werden rechtliche Grundlagen, Un- fallstatistiken sowie Gefahren beim Sturz ins Wasser ver- mittelt und Schutzmaßnahmen vorgestellt. Der praktische Teil zeigt, wie eine Rettungsweste korrekt angelegt, über- prüft und gewartet wird. Das Seminar ist für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG kostenfrei und beinhal- tet auch Übernachtung sowie Verpflegung. Jetzt anmelden unter www.svlfg.de/seminar-rettungs- weste und lebensrettendes Wissen erwerben! Für das Jahr 2025 stehen drei Termine zur Verfügung: • 23./24. Januar 2025 in Waren/ Müritz • 4./5. Februar 2025 auf der Reichenau/ Bodensee • 25./26. Februar 2025 in Weiden/ Oberpfalz Der Online-Vortrag „Sicher und gesund arbeiten in der Binnenfischerei“ vermittelt Grundlagen zur Beurteilung von Gefährdungen und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren in Binnenfischereibetrieben. Am 15. Januar 2025 kann von 9 bis 12 Uhr bequem von überall aus teilgenom- men und damit Reisezeit gespart werden. Auf der Inter- netseite www.svlfg.de/online-vortrag-binnenfischerei sind die Einwahldaten zu finden. Für die Teilnahme wird ein HTML5-fähiger Browser oder die WebEx-Meetings-App benötigt. Das erworbene Wissen hilft dem Unternehmer, seine Un- ternehmerpflicht zur Unterweisung der Beschäftigten zu erfüllen und trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der Binnenfischerei bei. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum! Wie hoch ist Deine Umsatzsteuer? Selbstverständlich verdient das Finanzamt auch am Ver- kauf von Weihnachtsbäumen mit – aber wie viel? Das kommt ganz darauf an. Einmal, ob es sich um einen art- gerechten Naturbaum oder die schnöde Imitation des Tannengrüns handelt. Für den Plastikbaum muss der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen während der Umsatzsteuersatz beim Naturprodukt davon abhängt, wer ihn verkauft. Handelt es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf 7 Prozent Umsatz- steuer fällig, wobei noch danach unterschieden wird, ob es sich um „Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blü- ten – der abgesägte Baum“ oder um „lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln – der Christbaum als Topf- pflanze“ handelt. Wird der treue Weihnachtsfreund hingegen von einem Landwirt verkauft, können gleich drei Steuersätze zur An- wendung kommen, je nachdem, ob der Landwirt umsatz- steuerlich wie ein Gewerbetreibender behandelt werden will oder ob der Landwirt seine Umsatzsteuer pauschal ermittelt. Verkauft er einen Baum, der irgendwo zufällig in seinem Wald gewachsen ist, verlangt er 5,5 Prozent Umsatzsteuer, hat er den Baum hingegen in einer Sonder- kultur aufgezogen, werden 8,4 Prozent fällig. Schließlich gibt es auch noch die Kleinunternehmer. Diese müssen, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen, nicht einmal für einen Plastikbaum. Katamaran: zusätzliche Fahrten an den Adventssamstagen Zusatzfahrten sorgen beim Katamaran an den Ad- ventssamstagen für Entspannung. Der Katamaran kommt an — vor allem an den Advents- wochenenden. Die Reederei bietet zusätzliche Abfahr- ten an den folgenden drei Adventssamstagen und sorgt damit für Entspannung bei der Überfahrt. Ergänzend zu regulären, stündlichen Abfahrten gibt es am 7., 14. Und 21. Dezember auf jeder Seeseite zusätzliche Abfahrten jeweils zwölf Minuten vor dem Regelkurs. Das bedeutet in Friedrichshafen ergänzt die Reederei den Fahrplan mit einer Abfahrt um 10.48 Uhr, 12.48 Uhr, 17.48 Uhr und 19.48 Uhr. Ab Konstanz gibt es um 11.48 Uhr, 16.48 Uhr, 18.48 Uhr und 20.48 Uhr eine Zusatzfahrt. Auch an den Sonntagen erweitert die Reederei ihr Angebot vom 2-Stunden-Takt auf einen Stundentakt. Besonders günstig ist die Überfahrt derzeit mit dem Win- ter-Ticket: Erwachsene fahren am selben Tag für 16 Euro hin und zurück, Kinder (6-14 Jahre) für 8,50 Euro. In Kom- bination mit einem Heißgetränk kostet das Winterticket 18 Euro für Erwachsene und 10,50 Euro für Kinder. Die günstigen Tarife gibt es noch bis zum 7. Januar. Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft Ehrenamtliche Versichertenberatende für Rentenanfragen Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2024, dem Inter- nationalen Tag des Ehrenamtes, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kosten- frei und direkt vor Ort gut geschulte „Helfer in der Nach- barschaft“. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - alleine in diesem Jahr waren es rund 20.000 Beratungen. Dazu kommen über 7.500 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos die durch die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2024 aufgenommen wurden. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen auch die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie zudem die Vorausset- zungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn. Mit ihrer ehrenamt- lichen Arbeit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der DRV und den Versicherten, Rentnerinnen und Rent- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nern dar. Die ehrenamtlichen Versichertenberatende fin- den Interessierte über die Internetseite www.drv-bw.de. Wie wird man Versichertenberaterin oder –berater der DRV? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Ver- treterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeit- nehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt da- bei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar. MIETGESUCHE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 1-2 Zi.-Wohnung in Bft. u. Umgebung zu mieten gesucht (w/60 J., berufst., NR) Mobil 01578/1905150 AUS DER LANDWIRTSCHAFT Weihnachtsgrüße Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. dvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm 3 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige *Allen Kunden schenken wir eine Naturkautschuk- Wärm asche, solange Vorrat reicht. Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg, bis 04.01.2025. 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