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Anlage_1_Gebührenberechung_ab_01.09.2024_01.pdf

Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Kosten hierfür betragen zusätzlich je Essen 4,80 €. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw. Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 195 € 145 € 99 € 41 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 290 € 217 € 147 € 60 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 482 € 359 € 243 € 98 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 590 € 439 € 297 € 119 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 327 € 255 € 173 € 59 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 399 € 311 € 211 € 71 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 165 € 129 € 88 € 31 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 201 € 157 € 107 € 37 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 166 € 130 € 89 € 32 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 236 € 185 € 126 € 44 € 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 266 € 208 € 142 € 50 € Fr 07.00 - 14:00 zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Anlage 1_Gebührentabelle für die Betreuung eines Kindes in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit… 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja[mehr]

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    Zuletzt geändert: 21.06.2024
    Bericht_23_04_04.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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        Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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          Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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            Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wirkung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder befahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg hergestellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushaltestellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leuchtmittel ist für Ende November terminiert. Es wird angestrebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die statisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Bodenbelagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftragswert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wurde im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2- Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätsplanes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegangenen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klimamobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamobilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maß-nahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch keine Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitgerechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweiligen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umsetzungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber dem Land Baden- Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungsbeiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von insgesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben als Satzung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbeschluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemeinde Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regionalplan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hinblick auf die Sicherung des Wasservorkommens verursachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbststeuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die regionalisierten Prognosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwaltung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einsparungen eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleichstockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stellen. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflanzungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasseraufbereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitätsprobleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbauunterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinderatssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bauzustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen.[mehr]

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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

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                  Amtsblatt_2023_03_24_KW12.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 24. März 2023 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Besuch italienischer Gäste im Hinblick auf eine freundschaftliche Verbindung Eine Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti kommt vom 17. Mai bis 21. Mai 2023 nach Baindt und ins Schussental. Wir suchen Unterstützerinnen und Unterstützer! Venedig Turin Genua Neapel Rom Gazoldo degli Ippoliti Mailand Florenz Mantua Die Kommunen Weingarten, Berg und Baienfurt pflegen bereits seit vielen Jahren einen freundschaftlichen Kontakt in die Provinz Mantua und haben dort Partnerstädte und -gemeinden. Auch die dortige Gemeinde Gazoldo degli Ippoliti, die mit ihren rund 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern etwa 21 Kilometer nord- westlich von Mantua in der Lombardei, zwischen den Flüssen Oglio und Mincio liegt, hat nun Interesse an einer Partnerschaft mit unserer Gemeinde. Bereits im vergangenen Oktober besuch- te eine kleine Abordnung aus Baindt mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der genannten Gemeinden die Provinz Mantua, unter anderem, um Gazoldo degli Ippoliti kennenzulernen. Herz- lich wurden wir in Gazoldo aufgenommen und hatten die Gele- genheit uns mit den Menschen und dem Ort vertraut zu machen. So führt beispielsweise an Gazoldo die frühere Römerstraße, Via Postumia vorbei. Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist der Firmensitz von Marcegaglia, einem führenden Unternehmen im Bereich der Eisen- und Stahlverarbeitung mit einem sich welt- weit entwickelnden Markt. Bei dem nun anstehenden Besuch der italienischen Gäste steht das persönliche Kennenlernen im Vor- dergrund. Wir suchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, beim Aufbau partnerschaftlicher Struk- turen mitzuwirken. Ideen und Anregungen zur weiteren Ausge- staltung der Partnerschaft sind erwünscht. Sprachliche Unter- stützung beim Besuch unserer Gäste wäre ganz hervorragend, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie Interesse oder Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf bei Frau Gerhardt unter der Telefonnum- mer: 07502 94 06 -26 oder per E-Mail an n.gerhardt@baindt.de. Frau Gerhardt ist zu 50 % Stabstelle der Bürger- meisterin und für diese Sonderaufgabe zuständig. Wir freuen uns auf schöne Begegnungen und einen wertvollen Austausch beim Besuch der italienischen Delega- tion im Mai. Ebenso wünschen wir uns eine herzliche und von den Bürgerinnen und Bürgern beider Orte gelebte Partnerschaft, die von gegenseitigen Besuchen getragen wird. Haben wir durch manches Geschehen auf unserer Welt doch erfahren, wie wichtig es ist, wenn Menschen zusammenhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Nahwärmenetz im Fischerareal Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Alle Wohneinheiten bekom- men dort einen Nahwärmeanschluss. Die Versorgung mit Nahwärme erfolgt über ein Wärmenetz. Das Trans- portmedium Wasser wird als Wärmespeicher im Heiz- kreis gepumpt. Über Wärmetauscher wird das Wasser erhitzt und zum Verbraucher transportiert (Vorlauf). Dort wird es ebenfalls über Wärmetauscher an den Heizkreis- lauf des Abnehmers abgegeben. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück. Für die Wärmevertei- lung werden wegen der einfachen Verlegung meist fle- xible Verbundrohre verwendet, daneben kommen auch Kunststoffmantelverbundrohre zum Einsatz. Das Nahwär- menetz wird von der Gemeinde Baindt betrieben. Seminar zum Thema „Notvorsoge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ in Baindt am 05. April Am Mittwoch, den 05.04.2023 findet von 18:00 bis 19:30 Uhr ein kostenfreies Seminar zum Thema „Notvorsorge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Inhalte sind insbesondere das Thema Blackout (flächendeckender Stromausfall), sowie Vorsorgemaßnahmen und praktische Tipps. Durchgeführt wird das Seminar vom Deutschen Roten Kreuz. Eine kostenfreie Anmeldung ist online über www.drk-rv.de → Angebote & Kurse → Kursangebot Notvorsorge, Selbsthilfe, Blackout oder den QR-Code möglich. Sollte Ihnen einen digitale Anmeldung nicht möglich sein, dürfen Sie sich gerne telefonisch bei Frau Gerhardt (07502 94 06 -26) anmelden. Weitere Informationen zum Thema Blackout finden Sie auch auf unserer Homepage www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → StromBlackout Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Gedenken nehmen wir Abschied von unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau Sofie Wachter die im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2001, war sie 20 Jahre bei der Gemeinde als Reinigungskraft in der Schule beschäftigt. Durch ihre fleißige und zuverlässige Arbeit wurde sie sehr geschätzt. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gemeinde und den Gemeinderat Simone Rürup Bürgermeisterin Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 25. März auf Sonntag 26. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 29. März bis Freitag, 31. März 2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 25. März und Sonntag, 26. März AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 26. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2023 Vom 01.04.2023 – 30.11.2023 gelten für die Grüngutan- nahmestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag u. Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS April 01.04. Frühlingsausflug VDK 04.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 06.04. Blutreiterversammlung BSS 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.05. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unseres Kindergartens bas- teln in diesem Jahr wieder viele Pal- men, die am Palmsonntag auf dem Dorfplatz und vor der Kirche verkauft werden. Dafür be- nötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Möglich sind Thuja, Buchs, Lorbeer, Efeu, Wei- denkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind sehr dankbar dafür! Das Grünzeug kann am Montag, den 27.März und Dienstag, den 28.März bei uns im Kindergarten (Lilienstr.2) abge- geben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 02. April verkauft unser Elternbeirat die selbstgebastelten Palmen ab 9:15 Uhr auf dem Dorf- platz und nach der gemeinsamen Prozession auch vor der Kirche (ca.9:45 Uhr). Sie können sie für 5,00 € erwer- ben. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern, die sich extra Zeit nehmen, die Palmen im Kindergarten zu basteln! Auch herzlichen Dank an unseren Elternbeirat für das Organisieren und Verkauf von Palmen! Waldorfkindergarten Ein Dankeschön ... Mit großen Schritten hält der Frühling Ein- zug - die Blümelein erwachen aus ihrem Winterschlaf, die Vöglein zwitschern munter ihre Weisen und die ersten kräftigen Son- nenstrahlen erwärmen die Erde. Für Kinder heißt das, raus aus den gefütterten Hosen, rein in die kurzen Buddel-Shorts. Wie freuten sich da die Kinder des Waldorfkindergarten Baindt, als Ihnen das Basarteam Baindt eine finanzielle Unterstützung bei der Aufstockung des Sommer-Equip- ments zukommen ließ. Dafür sagen alle Kinder mit Familien und das Erzieher*in- nen-Team ein ganz herzliches DANKESCHÖN! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues von den Junior-PausenhelferInnen Am 08. März besuchte der Kranken- transportwagen des Deutschen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen im Pausenhof. Die freiwilligen HelferIn, Herr Stiefvater und Frau Janina von Watzdorf, stellten sich der motivierten Gruppe vor. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre viel- fältigen Fragen an die BesucherIn stellen. Mit großer Ge- duld und Fachkenntnis beantworteten Sie alle Fragen und dabei konnten Sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals be- stärken. Mit großer Wissbegier durften alle im Anschluss den Rettungswagen mit all seinen Raffinessen kennenlernen. Außerdem wurde er- klärt, wann der Rettungswagen zum Einsatz kommt. Nach einer Stunde verabschiedeten sich die Kinder mit ihrem fröhlichen Juni-Pausi-Spruch und bedankten sich für den freundlichen Besuch „der Helfer vor Ort“. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen tollen Besuch und wir freuen uns schon auf nächstes Jahr! Anja Steidle, Stefanie Nandi und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Zur Information LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Weltwassertag 2023: Den Wandel beschleunigen Überwachung des Grundwassers in Baden-Württem- berg: Schwellenwerte werden noch nicht flächende- ckend eingehalten „Wandel beschleunigen, so lautet das Motto des diesjäh- rigen Weltwassertages. Das heißt für mich: Wir müssen alles unternehmen, damit von uns verwendete Chemika- lien nicht mehr in den Wasserkreislauf gelangen. Zu viele der von uns in letzten Jahrzehnten freigesetzten Chemi- kalien finden sich in den Kreisläufen der Erde wieder. Das gilt auch für unser Grundwasser“, so Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. „Trotz rückläufiger Konzentrationen vieler Grundwas- ser-Schadstoffe werden die Schwel lenwerte der Grund- wasserverordnung immer noch nicht flächendeckend unterschritten. Knapp drei Viertel des Trinkwassers wird in Baden-Württemberg aus Grund- und Quellwasser ge- wonnen. Unser Ziel muss es sein, das wertvolle Gut mög- lichst frei von Schadstoffen zu halten“, fasst Altkofer die Ergebnisse des nun veröffentlichten Grundwasserberichts für Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW über- wacht regelmäßig an rund 1.900 Messstellen Qualität und Quantität des Grundwassers in Baden-Württemberg. Die Berichte erscheinen im jährlichen Turnus. Nitrat Seit Beginn der systematischen Messungen im Jahr 1994 haben die mittleren Nitratkonzentrationen im Landes- messnetz Beschaffenheit fast kontinuierlich um rund 22 Prozent abgenommen. Auch an Messstellen in ausge- prägt landwirtschaftlich genutzten Gebieten sinken die mittleren Nitratkonzentrationen seit vielen Jahren. Trotz dieses kontinuierlichen Rückgangs stellt Nitrat die Hauptbelastung im Grundwasser dar. An rund 8 Prozent der Messstellen im Land überschreitet der Nitratgehalt im Berichtsjahr 2021 den Schwellenwert der Grundwas- serverordnung von 50 Milligramm pro Liter. Im Berichts- jahr wurde ein leichter Anstieg der Nitratmittelwerte zum Vorjahr beobachtet. Einzelne leichte Anstiege gab es in den letzten 30 Jahren immer wieder. Ursache sind hierfür meist bestimmte Witterungsbedingungen. * Zu dem langfristigen Rückgang der Nitratkonzentrati- onen trägt unter anderem die Schutzgebiets- und Aus- gleichsverordnung (SchALVO) bei. Seit dem Jahr 2001 ist die Nitratkonzentration in den hoch belasteten Sa- nierungsgebieten um rund 16 Prozent zurückgegangen. In den weniger belasteten Problem- bzw. Normalgebie- ten wurden im gleichen Zeitraum Rückgänge von etwa 12 bzw. 5,3 Prozent beobachtet. ** Die Verordnung ver- pflichtet Landwirtinnen und Landwirte, in Wasserschutz- gebieten die Flächen grundwasserschonend zu bewirt- schaften. Die Landesregierung leistet entsprechende Ausgleichszahlungen für die daraus resultierenden wirt- schaftlichen Nachteile. Industriechemikalien Industriechemikalien werden überwiegend in den von Siedlung und Industrie beeinflussten Messstellen festge- stellt. Für die meisten Stoffe sind die Konzentrationen seit vielen Jahren rückläufig. Der für Grundwasser geltende Schwellenwert von 10 Mikrogramm für die Summe ha- logenierter Lösemittel wie Tri- und Tetrachlorethen wur- de an 3,5 Prozent der untersuchten Messstellen im Be- richtsjahr 2021 überschritten. Im Jahr 2001 waren es noch 5,9 Prozent der Messstellen. Nachweisbar sind die Stof- fe an rund einem Viertel der untersuchten Messstellen. Schadensfälle im Grundwasser und Altlasten in Böden entstehen hauptsächlich durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Stoffen bei metallverarbeitenden Betrieben (Trichlorethen) oder bei chemischen Reinigungen (Te- trachlorethen). Trihalo genmethane, wie beispielsweise Chloroform, werden als Desinfektionsmittel verwendet. Monoaromaten wie Benzol und Toluol wurden nur an einzelnen Messstellen gefunden. Die Benzinzusatzstof- fe MTBE und ETBE waren an 2,4 bzw. 2,0 Prozent der untersuchten Messstellen messbar. Die Stoffe gelangen meist punktuell ins Grundwasser infolge von Leckagen und Unfällen mit Mineralöl verbindungen sowie aus Alta- blagerungen wie beispielswei se Gaswerken. Diffuse Ein- träge sind beziehungsweise waren vor allem Emissionen aus der Kraftstoffverbrennung, Lösemittelver wendung sowie Verdampfung bei Herstellung, Transport und Um- füllen von Kraftstoffen. Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Benzol wurde an einer Messstelle überschritten, das entspricht 0,1 Prozent der Messstellen. Die Messstelle liegt direkt an einer Tank- stelle und ist Teil des Messnetzes „Emittenten Industrie.“ Die Messstelle dient der Sanierung der dortigen Grund- wasserbelastung. Entwicklung der Grundwassermenge Das Jahr 2021 verzeichnete erstmals seit dem Jahr 2013 wieder eine durchschnittliche Niederschlagsmenge. Die Grundwasserverhältnisse lagen daher im Mittel auf hö- herem Niveau als im vorangegangenen sehr trockenen Jahr 2020. Dennoch bestätigt auch dieser Bericht, dass die Anzahl der Messstellen mit langfristig rückläufiger Tendenz zunimmt. Er zeigt auch, dass im Jahr 2021 ein deutliches Süd-Nord-Gefälle vorhanden war: In der südli- chen Landeshälfte und im Oberrheingraben waren leicht überdurchschnittliche, in der nördlichen Landeshälfte hin- gegen unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse zu verzeichnen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Bericht: Grundwasser-Überwachungsprogramm – Ergebnisse 2021 Diese und weitere Ergebnisse zu Grundwasserinhaltsstof- fen sowie zu den Grundwasservorräten sind detailliert ver- öffentlicht im Bericht „Grundwasser-Überwachungspro- gramm – Ergebnisse 2021“. Er kann im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pudi.lubw.de/ als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Zur Aus- wahl stehen hier eine zweiseitige Kurzfassung und ein 47-seitiger Fachbericht. Hintergrundinformation * Nitrat: Jahre mit leichten Anstiegen Der große Trend beim Nitrat geht seit dem Jahr 2001 abwärts. In einzelnen Jahren werden leichte Anstiege im Vergleich zum Vorjahr beobachtet, so auch im Berichts- jahr 2021. Diese Anstiege sind meist auf die Witterungs- bedingungen zurückzuführen. In trockenen Jahren mit wenig Sickerwasserbildung und niedrigen Grundwasser- ständen wird oft mehr Stickstoff im Boden gespeichert. Folgen dann Jahre mit normalen oder erhöhten Nieder- schlagsmengen, gelangt wieder mehr Sickerwasser in den Boden und das im Boden gespeicherte überschüs- sige Nitrat wird im Grundwasser gelöst. Auch steigende Grundwasserspiegel lösen zusätzlich Nitrat aus der in den trockenen Jahren ungesättigten Aquiferzone. ** Einstufung von Wasserschutzgebieten anhand von Nitratklassen: Nitratklasse 1: Normalgebiete mit Nitrat ≤ 25 mg/l oder Nitrat zwischen 25 und 35 mg/l ohne ansteigenden Trend Nitratklasse 2: Problemgebiete mit Nitrat ≥ 35 mg/l oder Nitrat ≥ 25 mg/l mit ansteigendem Trend Nitratklasse 3: Sanierungsgebiete mit Nitrat ≥ 50 mg/l oder Nitrat ≥ 40 mg/l mit ansteigendem Trend Sporteln-Spielen-Toben Kreissparkasse unterstützt Bewegungs-Pass an Grund- schulen Am 20.03. ist in mehreren Bundesländern für über 110.000 Kinder eines der größten Schulprojekte in Deutschland für mehr Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz auf dem Schulweg gestartet. Gefördert von der Sparkas- sen-Finanzgruppe Baden-Württemberg können über 37.000 Kinder in Baden-Württemberg kostenlos daran teilnehmen. Die Abkürzung SpoSpiTo steht dabei für Spor- teln-Spielen-Toben. Die Kreissparkasse Ravensburg unterstützt 6 Grundschu- len mit insgesamt 960 Schülerinnen und Schülern und leistet somit einen Beitrag, Kinder zur Bewegung zu mo- tivieren und gefährliche Situationen für Kinder vor den Grundschulen zu verringern. Folgende Grundschulen im Landkreis Ravensburg sind mit dabei: • Gemeinschaftsschule Horgenzell • Grundschule Ebersbach • Grundschule Eintürnen, Bad Wurzach • Grundschule Oberzell • GWRS Kißlegg • Klosterwiesenschule, Baindt Die Herausforderung: Innerhalb von sechs Wochen min- destens 20-mal ohne Elterntaxi in die Schule zu kommen. Ob mit dem Rad, dem Tretroller oder zu Fuß – Hauptsa- che das Auto bleibt in der Garage. Kinder, die diese Auf- gabe meistern, erhalten als Anerkennung für so viel Be- wegung und Klimaschutz eine SpoSpiTo-Urkunde! Doch der eigentliche Lohn ist eine tägliche Bewegungs-Einheit noch vor Unterrichtsbeginn – und der Stolz, den Weg zur Schule selbst zurückgelegt zu haben. Vielleicht spart das morgens sogar Zeit. Denn der Stau und das Verkehr- schaos vor der Schule entfallen prompt. Für die Eltern en- det stattdessen der morgendliche Stress an der eigenen Haustür. Wer will, darf seinen Sprössling aber natürlich zur Schule begleiten. Und ganz nebenbei: Unter allen erfolgreich teilnehmen- den Kindern werden Preise im Wert von über 20.000 Euro verlost. Zu gewinnen gibt es: 400 Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro von DECATHLON, 60 Scooter Sprite der Marke Micro und 100 Kinderrucksäcke von VAUDE. Die Preise jedenfalls haben‘s in sich. Die wichtigsten Infos zusammengefasst: • Der Hintergrund: Viele Kinder bewegen sich zu we- nig. Folgen sind Übergewicht, Haltungsschwächen und ernsthafte gesundheitliche Störungen. • Das Ziel: Innerhalb von 6 Wochen mindestens 20-mal ohne Elterntaxi in die Schule kommen. • Der Nachweis: Pro aus eigener Kraft zurückgelegtem Weg unterschreiben die Eltern im SpoSpiTo-Bewe- gungs-Pass. • Das Finale: Jedes erfolgreiche Kind erhält eine Urkunde und nimmt an einem großen Gewinnspiel teil, bei dem tolle Preise (400 Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro von DECATHLON, 60 Scooter Sprite der Marke Micro und 100 Kinderrucksäcke von VAUDE) verlost werden. • Und dann? Nach der SpoSpiTo-Aktion ist vor dem nächsten Schultag: Am besten auch nach der Aktion fleißig weiter zu Fuß in die Schule gehen! Gesundheit, Selbstständigkeit und Klima werden es danken – und die Eltern. Girls´Day / Boys´Day am 27. April 2023 Wir machen mit! – Seid ihr dabei? Das Regierungspräsidium Tübingen stellt sich euch beim Girls´Day / Boys´Day am 27. April 2023 mit seinen Berufen persönlich vor! An verschiedenen Dienstorten des Regierungspräsidiums Tübingen warten spannende Programme auf junge Men- schen, die sich über Berufsbilder jenseits der traditionellen Geschlechterrollen informieren wollen. Für Mädchen gibt es verschiedene Angebote im Eichwe- sen, in der Straßenplanung bzw. im Straßenbau sowie in der Marktüberwachung und zwar in den Städten Dorn- stadt bei Ulm, Fellbach, Freiburg i. Br., Stuttgart-Wangen, Ravensburg, Reutlingen und Tübingen. Für Jungen besteht ein Angebot im Bibliothekswesen an unserem Hauptsitz in Tübingen. Anmelden? Das geht online! Ihr könnt euch online informieren und anmelden unter www.girls-day.de oder www.boys-day.de. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, die sehr gerne eure Fragen beantworten, sind in den ein- zelnen Programmen genannt. Außerdem könnt ihr euch auch an Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071 / 757-3074 wenden. Alle Informationen zu den Angeboten des Regierungs- präsidiums Tübingen findet ihr unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/wir-machen-mit- seid-ihr-dabei/ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31. März 2023 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. März – 02. April 2023 Gedanken zur Woche Wo immer der Tanzende mit dem Fuß auftritt, da ent- springt dem Staub ein Quell des Lebens. Aus Persien Samstag, 25. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministrante: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Klara und Johannes Merk, Familie Gisi, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov) Miseror Fastenkollekte Sonntag, 26. März – 5. Fastensonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier zusammen mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Gruppe Meile und dem Kirchenchor Miseror Fastenkollekte Anschließend Mittagstisch im Gemeinde- haus 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Marius Dienstag, 28. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Donnerstag, 30. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 31. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Sonntag, 02. April – Palmsonntag 09.30 Uhr Baindt – Palmweihe auf dem Dorfplatz 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hildegard und Siegfried Müller, Klara Merk, Familie Schimanowski, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Rosa Vogel, Alber- tine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Jahrtag: Johannes Merk, Hermann Stephan) Kollekte ist für das Heilige Land 11.15 Uhr Baindt – Taufe von David 09.45 Uhr Baienfurt – Palmweihe auf dem Kirchplatz mit Übertragung der Weihe in der Kirche 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor, Prozession der Palmträger in der Kirche und Kinderpassion mit der Jugendkantorei Kollekte ist für das Heilige Land Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist am 06. und 07. April geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wir sagen Danke für 20 Jahre Mesnerdienst! Nach 20 Jahren hat unser Aushilfsmesner Berthold Strie- gel für sich entschieden, sein Amt, das er immer mit gro- ßer Freude ausgeübt hat, zurückzugeben. Wir sagen Danke! Einmal im Monat übernahm Herr Striegel den Mesnerdienst an einem Wochenende und war auch sonst immer zur Stelle, wenn „Not am Mann“ war. So manches technisch-praktische Detail verdanken wir ihm. In all den 20 Jahren war er die Zuverlässigkeit in Person. An die- sem, seinem letzten „Wochenende“ als Mesner wollen wir ihn in der Vorabendmesse ganz offiziell verabschieden. Dazu laden wir herzlich ein. Altkleidersammlung, Samstag, 25. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 25. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterla- gen richten Sie bitte bis zum an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 2. April by Minis Baienfurt und Baindt Das Leitwort: Frau. Macht. Veränderung. Teilhabe ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Ver- änderungen. Misereor engagiert sich an der Seite sei- ner Partnerorganisationen für Geschlechtergerechtigkeit, gleiche Bildungschancen und eine gerechte und nach- haltige Welt. Setzen Sie mit Ihrer Spende ein Zeichen der Solidarität! Sie unterstützen damit Vahatra (sprich: Vahadsch), VOZAMA und viele andere Organisationen, die mit Misereor fast 3.100 Entwicklungsprojekte im Sü- den der Welt realisieren. Dabei geht es immer darum, zusammen mit den Menschen Wege aus der Armut zu suchen – Wege in eine gerechte Zukunft. Herzlichen Dank für Ihre Spende! Spendenkonto Pax-Bank Aachen IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10 BIC: GENODED1PAX Oder im Gottesdienst am 26. März oder im Pfarramt. Vortrag am 15.3.2023 Herr Dr. Bernd Kaminski war so freund- lich und hat als Mitglied des Lions Club Weingarten uns einen Vortrag gehal- ten über die Arbeit und Funktion des Lions Club: We Serve, wir dienen: Wer sind die Lions? 45.000 Clubs mit fast 1,4 Millionen Mitgliedern in 202 Ländern. Was machen die Lions? Die Clubs organisieren ehrenamtlich Projekte und Ver- anstaltungen, sammeln Spenden und leisten aktiv und finanziell humanitäre Hilfe auf internationaler, nationa- ler und regionaler Ebene. International z. B. die globale Bekämpfung von Blindheit sowie Katastrophenhilfe, Ent- wicklungs- und Gesundheitsprogramme; national Schul-, Kindergarten- und Jugendprogramme zur Unterstützung der Erziehung bei Sucht- und Gewaltprävention, Persön- lichkeitsentwicklung, gesunde Ernährung und Bewegung, Umgang mit Gewalt und Konflikten. Aber auch Direkthil- fe unschuldig in Not geratener Menschen, für die unser soziales Netz keinen Schutz bietet. Ethnische Zielsetzung: Der Gemeinschaft dienen. Freundschaftliche Beziehungen zwischen den Völkern fördern und pflegen, Menschen in materieller und seelischer Not beistehen. Der Vortrag hat bewirkt, dass die anwesenden Gäste viel über den Lions Club gelernt haben und diese Ziele und dieses Ehrenamt bisher so nicht gekannt haben. Schade war nur, dass es zu wenig Zuhörer gab. Weitere Infos sie- he im Internet unter „Lions Club Weingarten“. Herzlichen Dank an Herrn Dr. Bernd Kaminski für Zeit, die er für uns geopfert hat. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kin- der herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren wel- che Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Gleichnis vom Verlorenen Schaf Gott ist wie ein guter Hirte. Diese Bot- schaft durften die Kinder heute er- fahren. Zunächst bauten die Kinder mit Na- turmaterial eine schöne Landschaft auf, die Kulisse für die Geschichte, die wir ganzheitlich erleben durften. Jedes Kind erhielt ein (noch nicht ganz fertiges) Schaf und brachte dieses zum Hirten. Nach der Geschichte gestalteten die Kinder die Schafe noch mit Wolle und Beinen. Frau Lehmann begleitete diesen Gottesdienst und fasste noch einmal für die Eltern und Kinder die Aussage zusam- men: Gott kümmert sich auch um die Menschen, die ihm fern sind und vielleicht nicht ganz angepasst und folgsam. Zur Vertiefung spielten die Kinder Verstecken. War das schön, gefunden zu werden. Spontan gab es für jeden Fund Applaus. Die gewohnte Apfelschorlerunde beendete diesen Gottesdienst. Der nächste Krabbelgottesdienst findet statt am Sonntag, 18.Juni. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Freitag, 24. März 16.00 Uhr Baindt Gesamttreffen Konfi-3 im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Samstag, 25. März 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 26. März Judika 10.30 Uhr Baienfurt Familienfestgottesdienst Ab- schluss Konfi-3 mit Abendmahl in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 27. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 29. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 31. März 20.00 Uhr Baindt Kirchenkino im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 02. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt !!! Gottesdienst mit Posaunenchor in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Ge- meindehaus -------- Gedanken zum Wochenspruch Wir haben ein Gespür in uns, das uns zeigt, dass es nicht richtig ist, wenn sich einflussreiche Menschen auf Kosten anderer bereichern, wenn sie nur dafür sorgen, dass Gleichgesinnte zu ihrem Recht kommen und alle anderen nur Härte spüren lassen. Jesus ist ganz anders. – Obwohl kein einflussreicherer Mensch je über diese Erde gelaufen ist, obwohl er selbst Gott in Person ist, bezeichnet er sich selbst in der Regel nur als „Mensch“, durchbricht die Erwartungen und Kon- ventionen seiner Zeit und ist sich noch nicht einmal für den einfachsten Sklavendienst zu schade, sich hinzuknien, um anderen die Füße zu waschen. Damit setzt er ein Zeichen dafür, was wahre Größe ist. Denn die zeigt sich in Liebe und Hingabe. Die hat Jesus mit jeder Pore gelebt – bis ans Ende – und uns damit gezeigt, dass es für Gott kein Ende gibt, son- dern nur Erfüllung. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Eine gesegnete Passionszeit – geprägt vom Blick auf Si- tuationen, in denen unser Dienst der Liebe gefragt ist! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtlichen Knie- fall der Mehrheit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwa- ger Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgrup- pe innerhalb der deut- schen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hitler führt zu einer Ver- haftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoef- fer zum Opfer fällt. Im Gefängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mäch- ten wunderbar geborgen“. Tischabendmahl am Grün- donnerstag, 6. April um 19 Uhr im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottes- dienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Pas- sah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung im Pfarramt bis spätes- tens Dienstag, 4. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorbereiten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der Kreative Montag startet wieder durch März 27.03.: H. Rothenbacher: „ Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“ - (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. B-Juniorinnen - Viertelfinale Verbandspokal SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) : 1. FC Donzdorf 1:7 Zu einem besonderen Pokalspiel kam es am Samstagnachmittag, als die Verbandsliga B-Juniorin- nen des SV Baindt die Bundesligisten des 1. FC Donzdorf im Viertelfinale des Verbandspokals empfingen. Auf- grund der Platzverhältnisse in Baindt, wich man auf den Kunstrasen des Rafi-Stadions in Berg aus. Bei herrlichem Wetter und einer achtbaren Zuschauerkulisse von fast 100 Interessierten starteten die heimischen Baindter mit viel Kampfgeist und Leidenschaft ins Spiel und erarbei- teten sich auch gleich die ein oder andere Torchance, wo auch die gegnerische Torfrau mit einer guten Parade eingreifen musste. Doch bald setzte sich die Abgeklärt- heit der Bundesligisten durch, die meist über außen den Ball schön reinspielten und in der Mitte eiskalt verwan- delten. So gingen die Mannschaften mit einem 0:3 in die Pause. In der zweiten Halbzeit mussten die Baindter zwar zunächst ein schnelles Gegentor hinnehmen, doch sie steckten nicht auf und nach einem schönen Zuspiel von Jana Eiberle auf Martha Stöhr, konnte diese nur durch ein Foul kurz vor der Strafraumgrenze gestoppt werden. Stella Schmid legte sich den Ball zurecht und versenk- te den Ball mit einem fulminanten Schuss im Torwinkel. Nach dem Donzdorf kurz darauf den alten Toreabstand wieder herstellte setzte Mona Eiberle zu einem kraftvol- len Sololauf an, setzte sich gegen zwei Gegenspielrinnen geschickt durch und konnte ebenfalls nur durch ein Foul an der Strafraumgrenze gestoppt werden, doch der an- schließende Freistoß von Stella ging diesmal leider über das Tor. In der letzten Viertelstunde des Spiels konnte Donzdorf, die physisch deutlich weniger investieren muss- ten, ihre spielerische Überlegenheit dann immer besser ausspielen, so dass Baindt nur noch selten zum Kontern kam und so wurde das Ergebnis dann noch deutlicher. Schlussendlich muss man den Baindtern aber eine mehr als respektable Leistung attestieren, gegen einen Gegner, der einige Klassen höher spielt. Im Kader: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Julia Eberlen, Alina Braun, Laura Schaz, Boenke schießt Baindt zum Derbysieg SG Baienfurt - SV Baindt 1:3 (0:2) Eine Woche nach dem unzufriedenstellenden Remis ge- gen den TSV Meckenbeuren, durfte der SVB am Sonn- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 tagnachmittag erneut auf dem Baienfurter Kunstrasen auflaufen - diesmal zum mit Spannung erwarteten Lo- kalderby gegen den Nachbarn aus Baienfurt. Die SGB, vor der Partie auf Tabellenplatz neun, ist in dieser Saison vor allem in der Offensive vom Verletzungspech verfolgt, erarbeitete sich in der Vorwoche jedoch ein Remis gegen den Tabellendritten aus Mochenwangen und sollte dem- entsprechend nicht unterschätzt werden. Auf Baindter Seite durfte man sich über die Reiserückkehr von Ab- wehrchef Brugger freuen, welcher der zuletzt etwas lö- chrigen Baindter-Defensive wieder zur nötigen Stabilität verhelfen sollte. Die Partie startete, wie es auch für ein Derby zu erwar- ten war, mit vielen intensiven Zweikämpfen und einigen kleinen Scharmützeln. Zudem meldeten sich beide Teams sofort offensiv an: Gehweiler parierte einen Kopfball von Boenke stark per Fuß (3.) und Bolgert rettete wenig spä- ter auf der Linie gegen Afonso (6.). Fast im Gegenzug be- wies dann Baindts Boenke seine ganze Routine, luchste Innenverteidiger Frey beim Abdrehen in Richtung eigenes Tor clever den Ball ab und überwand Gehweiler eiskalt per Flachschuss ins lange Eck (7.). Angetrieben vom Füh- rungstor übernahm der SVB zunhemend die Spielkontrolle und setzte in der 13.Minute den nächsten Nadelstich. To- bias Szeibel leitete nach starker Balleroberung den Ball diagonal zu Fischer weiter, welcher das Spielgerät mit Zug in den Sechzehner brachte. Dort rutschte die Kugel zu Boenke am zweiten Pfosten durch, der überlegt zum 0:2 einschob. Da der SVB in den letzten beiden Wochen je- doch anschaulich zeigte, wie man einen 2-Tore-Vorsprung doch noch verspielen kann, war trotz schneller Führung weiterhin die richtige Einstellung gefragt. Dies setzte Rä- dels Team in der Folge mit energischen Zweikämpfen im Mittelfeld und gefährlichen Standards um, wobei Boenke nach eben einer dieser Standards fast den Hattrick per- fekt gemacht hätte - sein Kopfball klatschte jedoch nur gegen den Pfosten (35.). Da auch die Baindter Defensive im ersten Durchgang sehr konzentriert agierte, ging es mit einer verdienten 0:2-Führung in die Halbzeitpause. Aus dieser kamen die Gäste erneut engagiert zurück und drückten auf das vorentscheidende dritte Tor, wobei sich Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß fast für seine starke Partie belohnt hätte (54.). Nur einige Augen- blicke später konnte sich der SVB aber einmal mehr auf Boenkes Torriecher verlassen - nach Eckball von Dantona nickte Boenke am langen Pfosten den Ball gegen Geh- weilers Laufrichtung über die Linie (55.) und stellte damit auch seinen Coach an der Seitenlinie zufrieden: „Drei Tore Vorsprung sind besser als zwei Tore.“ Einen noch grö- ßeren Vorsprung verhinderte in den folgenden Minuten dann vor allem Baienfurts Schlussmann Gehweiler. Mit einigen offensiven Umstellungen und der Einwechslung des lange verletzten Sauters, fand die SGB zwanzig Mi- nuten vor Schluss wieder mehr Zugriff auf die Partie und hatte durch Bertsch und Bitschi gute Chancen auf den Anschlusstreffer, Wetzel parierte jedoch zweimal stark. In der 79.Minute war dann allerdings auch er machtlos - nach einer Flanke von Holzer stieg Afonso in der Mitte am höchsten und köpfte zum 1:3 ein. Nur wenige Sekunden später hätte die Partie sogar nochmal Spannung aufneh- men können; nach einem langen Ball kam es außerhalb des Sechzehners zum Auffahrunfall zwischen Wetzel und Afonso, wobei der Schiedsrichter zum Unmut der Baien- furter auf Weiterspielen entschied. Marko Szeibel rettete den dabei noch abgegebenen Abschluss kurz vor der Tor- linie (80.). Thoma mit einem Weitschuss an den Pfosten (85.) und Afonso mit einem Versuch aus spitzem Winkel ans Außennetz (87.) waren am Ende die letzten großen Chancen eines unterhaltsamen Derbys, welches im SVB schlussendlich einen verdienten Sieger fand. Nach einem unglücklichen Start in die Rückrunde, holt der SVB die ersten drei Punkte im neuen Kalenderjahr und behauptet sich so weiter in der Spitzengruppe der Bezirksliga. In der nächsten Woche steht für die Baindter Mannschaft mit der Partie gegen den abstiegsbedrohten SV Bergatreute dann direkt das nächste interessante Nachbarschaftsduell auf dem Plan. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (90.Lukas Wal- ser), Marc Bolgert (63.Nico Geggier), Michael Brugger (77.Denis Schimanowski), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Thoma - Jan Fischer (70.Konstan- tin Knisel), Philipp Boenke, Jonathan Dischl SG Baienfurt II - SV Baindt II 0:2 (0:1) Auch für die „Zwoite“ stand am Sonntagnachmittag das Derby gegen die SG aus Baienfurt an, wobei man die un- glückliche Niederlage aus der Vorwoche gegen den TSV Meckenbeuren II vergessen machen wollte. Die Weichen stellte man hierfür bereits nach 120 Sekunden, als Hecht eine Flanke von Küchler energisch zum 0:1 in die Ma- schen köpfte (2.). Auch in der Folge zeigte sich Geggiers Team weiter überlegen, ohne zunächst den zweiten Tref- fer nachzulegen. Vor allem Küchlers Halbfeldflanken von der linken Seiten sorgten immer wieder für Gefahr und auch Schnez und Späth vergaben mehrmals aussichts- reich. So sollte es auch in der zweiten Halbzeit weitergehen - der SVB II spielbestimmend und mit guten Chancen, die SGB II mit solider Abwehrarbeit jedoch fehlenden offen- siven Lösungen. Durch den knappen Vorsprung blieb die Partie daher unnötigerweise spannend, bis Akaiber nach starker Spielverlagerung von Späth mit einem schönen Schlenzer ins lange Eck den bekannten „Sack zu machte“ (77.). Durch diesen verdienten Derbysieg springt der SVB II vorübergehend auf Tabellenplatz zwei und wird in der kommenden Woche gewillt sein gegen den Fünften aus Bergatreute, gegen welchen man in der Hinrunde noch knapp verloren hatte, den nächsten „Dreier“ einzufahren Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Tobias Trautwein, Dennis Hecht (73.Lukas Grabherr), Sebastian Brenner, Jannik Küchler - Manuel Brugger (46.Rabie Akaiber), Ju- lian Keppeler (67.Niklas Hugger), Luca Lauriola (46.Moritz Gresser) - Johannes Schnez, Niklas Späth Vorschau: Sonntag, 26.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Bergatreute II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute Saisonabschluss der 2. Jugendmannschaft TSV Neukirch - SV Baindt II 10:0 Auch im letzten Saisonspiel blieb unsere zweite Mannschaft leider ohne Erfolgserlebnis, konn- te den Gegnern aus Neukirch aber dennoch in einigen Situationen gefährlich werden. So verloren Ben- jamin Michelberger und Valentin Koch ihr Doppel knapp im fünften Satz und auch in den Einzelbegegnungen gab es viele knappe Sätze, die leider meist zugunsten der Neukircher ausgingen. Valentin hätte bei seinem 10:12 im fünften Satz den Sieg genauso verdient gehabt wie sein Gegner und Benjamin verlor mit 1:3 Sätzen, wobei 3 Sätze erst in der Verlängerung entschieden wurden. Franz und Pia Kreutle erspielten sich ebenfalls viele Punkte, mehr als ein Satzgewinn von Franz und einem sehr knappen Satz von Pia war allerdings leider nicht drin. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Somit endet die erste Saison der neuen 2. Jugendmann- schaft sieglos, wobei in dem einen oder anderen Spiel schon zu sehen war, dass wir durchaus konkurrenzfähig sind. Nichtsdestotrotz war die Saison ein voller Erfolg, alle Kinder und Jugendlichen (und Eltern) waren mit vollem Einsatz und Engagement dabei. Wir freuen uns jetzt auf das Training über den Sommer und sind schon gespannt, wie die Saison 2023/24 laufen wird :). Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Valentin Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Pflichtsieg gegen Abstiegskandidat SV Baindt – TTF Kißlegg 9:2 Auch ohne den verhinderten Marcel Brückner konnten wir unser Spiel gegen die Tischtennisfreunde aus Kißlegg mit 9:2 gewinnen. Für Marcel kam unser Edeljoker Nico Scheffold zu seinem 3. Einsatz in dieser Saison. Die Doppel liefen wie zuletzt gut für uns, Philipp Schwarz und Thomas Nowak siegten 3:0 und auch unser 3er Dop- pel mit Frank Markwart und Thomas Rauch gelang ein weiterer Sieg. Das neu formierte Doppel Tobias Nowak und Nico Scheffold musste den Gästen gratulieren, sodass wir mit einer 2:1 Führung in die Einzel starteten. Mit konzentrierten Leistungen bauten wir den Vorsprung nach und nach immer weiter aus, sodass wir uns nach etwas mehr als 2 Stunden einen ungefährdeten und ver- dienten 9:2 Sieg erspielten. Lediglich Thomas Rauch ging am Ende seines Spiels die Puste aus und er musste sich im 5. Satz geschlagen geben. Alle anderen Spiele gingen deutlich zu unseren Gunsten aus. Mit dieser konzentrier- ten Teamleistung bleiben wir weiterhin im Meisterschafts- rennen, welches sich in den verbleibenden drei Spielta- gen entscheiden wird. Das nächste Heimspiel gegen den TTC Wangen findet an diesem Samstag um 18 Uhr in der Baindter Sporthalle statt. Wir freuen uns über zahlreiche Zuschauer und Fans. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Nico Scheffold (2:0), To- bias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2023 Diese fand am Fr., 17.03. im Vereinsheim des SV Baindt statt. Erfreulicherweise nahmen 43 Personen an der Sitzung teil. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke begrüßte die Anwe- senden, insbesondere Herrn Herrmann als Vertreter der Gemeinde. Sie gab bekannt, dass die Versammlung ord- nungsgemäß einberufen wurde und keine schriftlichen Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliederver- sammlung eingegangen sind. In einer Gedenkminute wurde an Mitglied und Berater bei Bau-Angelegenheiten, Uwe Nehls, gedacht, der im Dezember 2022 verstorben ist. Die anschließenden Ressortberichte der Vorstandsmit- glieder machten deutlich, dass der Verein nach wie vor finanziell auf gesunden Füßen steht und die Mitglieder- zahlen seit Jahren stabil sind. Auch war die Saison 2022 zufriedenstellend verlaufen. Die Verbandsrunde konn- te reibungslos durchgeführt werden. Die Normalität auf der Anlage war wieder eingekehrt; man traf sich zum Spiel und saß anschließend in gemütlicher Runde im Ver- einsheim. Jedoch war bei manchen vereinsinternen Ver- anstaltungen noch die Zurückhaltung der Mitglieder zu spüren. Der Technische Leiter machte deutlich, dass eine Mitarbeit von vielen Mitgliedern, vor allem bei geplanten Arbeiten wie Plätze richten, dringend erforderlich ist. Die- se können nicht von wenigen bewerkstelligt werden und - nicht zu vergessen - geleistete Arbeitsstunden werden vergütet (s. unten TOP „Änderung der Beitrags- und Ge- bührenordnung“). Der Kassenprüfer Edgar Schaz lobte die alljährlich vor- bildliche Kassenführung von Leo Reich. Im Anschluss er- folgte unter der Leitung von Herrn Herrmann einstimmig die Entlastung des Kassiers und der gesamten Vorstand- schaft durch die Mitgliederversammlung. Die anschließenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Herrn Herrmann (vielen Dank an dieser Stelle!), ergaben fol- gendes Ergebnis: • Zweiter Vorsitzende Max Reich • Schriftführerin Inge Fink-Spöri • Breitensportwartin Barbara Blattner • Eine Organisatorin f. Bewirtung Silvia Auer • Technischer Leiter Gerhard Reich • Jugendwart Philipp Neubauer • Zwei Kassenprüfer Edgar Schaz, Roland Futterer Franz Wiest scheidet nach 20 Jahren als Kassenprüfer aus. Sein Amt übernimmt Roland Futterer. (Roland, dan- ke für deine Bereitschaft!). Alle Vorstandsmitglieder stell- ten sich zur Wiederwahl und wurden jeweils einstimmig gewählt. Gerhard Reich erklärte sich bereit, das Amt des Technischen Leiters für 1 Jahr weiterzuführen. Mit auf der Tagesordnung stand der Antrag der Vorstand- schaft auf Änderung der Beitrags- und Gebühren-ord- nung, der wie folgt lautet: „Jedes Mitglied ab 18 Jahren muss pro Saison 4 Stunden für Bewirtschaftung oder Arbeitsdienst ableisten. Für jede nicht geleistete Stunde werden 5,- € berechnet. Alle weite- ren geleisteten Arbeitsstunden werden mit 10,- € vergütet. Wirterstunden sind ausgenommen. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr sind ebenfalls zu 4 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr verpflichtet. Für jede nicht geleistete Stunde werden 3,- € berechnet. Alle weite- ren geleisteten Arbeitsstunden werden mit 6,- € vergütet. Wirterstunden sind ausgenommen.“ Die finanzielle Vereinslage ermöglicht es, den Mitgliedern, die sich tatkräftig in den Verein einbringen, etwas zurück- zugeben. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Mitorganisator des Rendezvous, Edgar Schaz, betonte am Schluss, dass dieser Treff als „offene“ Gruppe zu se- hen sei und alle (Herren) willkommen sind. Er bedankte sich bei Oskar Halder für sein langjähriges Engagement. Mit dem Wunsch auf eine gut verlaufende Saison 2023 beendete die 1. Vorsitzende die Versammlung. Inge Fink-Spöri Schriftführerin Plätze richten: heute Fr., 24.03. ab 14 Uhr und morgen ab 9 Uhr, bei schlechtem Wetter eine Woche später. Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 20.04.2023 um 19.00 Uhr Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll Saal Marsweilerstr. 30 88255 Baindt laden wir alle Mitglieder ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen. 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Satzungsänderung 7. Anträge 8. Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.04.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1. Vorsitzende Schützengilde Baindt Osterschießen 2023 Nach einer fast 3 jährigen Corona Pause lädt die Schützengilde Baindt die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschie- ßen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Schießzeiten: Montag, 03.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Dienstag, 04.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Die Siegerehrung mit Frühschoppen findet am 10.04.2023 ab 10 Uhr im Schützenhaus Baindt statt. Auf Euer zahlrei- ches kommen freut sich die Schützengilde Baindt. Blutreitergruppe Donnerstag, 06.04.2023; Versammlung zur Mitgliederaufnahme in die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 31.03.2023 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den31.03.2023 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Erster Vorstand • Zeugwart • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 30.03.2023 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT PS: Am kommenden Montag, den 27.03.2023 werden die Passivbeiträge per Lastschriftverfahren eingezogen. Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich eingeladen! Volleyball LJ Baindt Saisonabschluss beim letzten Heimspieltag Am kommenden Samstag, 25.03.2023 geht es für die Volleyball Landjugend Baindt 1 nochmal um alles. Im Abstiegskampf zählt jeder Punkt! Sowohl gegen den VfB Ulm und die BSG Im- menstaad Dornier-Reha haben wir gute Chancen– erst recht, wenn es so weiter geht wie am letzten Spieltag. Also seid live dabei und feuert eure Freunde, Kolleg:innen, Geschwister und alle anderen Mitspieler:innen an! Wir freuen uns ab 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwie- senschule über eure lautstarke Unterstützung! Kunstkreis Frühlingsbilder im Rathaus Neue Ausstellung Der Kunstkreis hat seine Bilder im Rathaus umgehängt. Passend zum Frühling zeigen wir Frühlingsbilder in Aquarell u. Acryl . Ein Besuch zu den Öffnungszeiten lohnt sich, und wir würden uns über Rückmeldungen freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Hauptversammlung des WBB Am 30, März findet die diesjährige Hauptversammlung statt, Beginn ist um 19:00 im Gasthof Bräuhäusle in Bai- enfurt. Wir laden alle Mitglieder hierzu recht herzlich ein und freuen uns auf ihr Kommen. Die Einladungen nebst Tagesordnung ist zwischenzeitlich verschickt, gewählt werden in diesem Jahr der oder die 1. Vorsitzende, Kassier sowie alle Beisitzer. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Steegersee in großem Bogen in Richtung Tannhausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Dienstag 04.04.2023 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahrpreis 6,50 Euro für Mit- glieder. Einkehr ist vorgesehen. Festes Schuhwerk, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung ab 28.03.2023 bei Wanderführung Jürgen Frank, T. 0751/43287 Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2023 Besonders begrüßen konnte der Vorsitzende Rainer Müller neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern im DLRG Vereinsheim den 1. stellv. Bürgermeister Herr Richard Birnbaum sowie den Vertreter des DLRG Bezirks Ravensburg, Peter Sieber, die Vorsitzende des Förderver- eins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath und das Ehrenmitglied und ehemaligen Vizepräsident der DLRG, Herr Oskar Jürgen Illing. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und der Mitgliederstand mit 406 Mit- gliedern einen neuen Rekord erreicht hat. Davon sind 242 Mitglieder jünger als 18 Jahre. Christian Rundel (Leiter Wasserrettungsdienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserret- tungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Darunter fallen Absicherungseinsätze für Triathlon und Seenachtsfest in Bad Waldsee sowie Tauch- und Strömungsrettungs- übungen. Auch eine Bootsübung in Kooperation mit der Bundeswehr hat stattgefunden. Agnes Müller (Leiterin Ausbildung) berichtet, dass seit Mit- te März 2022 wieder reguläres Training in Baienfurt statt- finden kann. In 15 Gruppen mit insgesamt 20 Trainern und ca. 120 Teilnehmenden wurden ca. 1.000 ehrenamtliche Stunden im Hallenbad Training geleistet. Folgende Ab- zeichen wurden ausgestellt: 9 Seepferdchen, 68 Schwim- mabzeichen, 10 Juniorretter und 59 Rettungsschwimm- abzeichen. Neben dem normalen Training gab es wieder unsere Vereinsmeisterschaft und die Bezirksmeisterschaft im Rettungsschwimmen. Rainer Müller bedankt sich bei Agnes Müller und dem Team Ausbildung für die hervor- ragende Organisation des Trainingsbetriebs, welcher der Stützpfeiler unserer Vereinsarbeit darstellt. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2023 und den Jahresabschluss 2022 vor. Die Kasse wurde geprüft und für einwandfrei befunden, so dass die Feststellung sowie die Entlastung der Vorstandschaft einstimmig erfolgten. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Lea Staudin- ger zeigen eine Fotopräsentation über die vielfältigen Aktivitäten der Jugend im vergangenen Jahr. Darunter Osterbasteln, Kanalfahrt als Sommerferienprogramm, Radtour, Teilnahme am Bezirkszeltlager, Ausflug in den Skylinepark, Besuch beim Ringerwettkampf und vieles mehr. Auch für 2023 sind schon viele Aktivitäten geplant. Der Vorsitzende bedankt sich beim Jugendleiter-Team und betont, wie wichtig die Förderung des sozialen Mitei- nanders durch solche Aktionen ist und welche vielfältigen Vorteile das Miteinander in der DLRG hat. Peter Sieber von der Bezirksvorstandschaft hebt Arthurs großes Engagement in der DLRG und fürs Hallenbad und seinen Kampfgeist bei der Hallenbadrettung hervor und verleiht ihm das höchste Verdienstabzeichen der DLRG in „Gold mit Brillant“ (siehe Bericht im MTB letzte Woche). Herr Birnbaum richtet Grüße von Herrn Bürgermeister Binder aus. Er gratuliert Arthur zu seiner Ehrung und blickt auf die Hallenbadrettung zurück. Herr Birnbaum sagt, dass die Gemeinde sowohl das Hallenbad als auch die DLRG gerne unterstützt. Herr Birnbaum betont, dass die Jugendarbeit in der DLRG hervorragend läuft und dass Förderverein, Genossenschaft und DLRG eine Ein- heit sind. Außerdem berichtet Herr Birnbaum, dass kein anderer Verein in Baienfurt eine so konstante Vorstand- schaft (Müller, Pfau) hat und gleichzeitig Jugendliche zu Engagement und Mitarbeit „nachzieht“. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern, der Bezirksvorstandschaft sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite Unterstützung und das kameradschaftliche Miteinander. Bei einem von Charlotte Knöpfler liebevoll zusammengestellten Buffet lassen die Teilnehmer die Versammlung anschließend ausklingen Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Peter Sieber (DLRG Bezirk Ravensburg), Arthur Pfau, Richard Birnbaum (Gemeinde Baienfurt) Kegelfreunde Baienfurt „Wir suchen neue Mitkegler (Freizeitkegler) für Montag Abend um 19.30 Uhr in der Gaststätte Marktplatz 3 in Baienfurt. Gerne können Sie auch einfach zum Schnuppern kom- men. Näheres unter der Telefonnummer 0171 2677950 (gerne auch per Whatsapp). Wir freuen uns auf Sie.“ Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungseingang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stor- nierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirklich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Aktion Blumenerde und Dünger Am Samstag, 1. April 2023 werden wir die Aktion durch- führen. Die Abholer können Ihre bestellten Produkte von 14.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Rittler, Waldseerstr. 32, Baienfurt abholen. Barzahlung möglich. Wer die Ware zugestellt haben wollte, bekommt diese am 1. April 2023 ab 11.00 Uhr zugefahren. Bitte seien Sie zuhause. Vielen Dank fürs Mitmachen. Gemeinde Wolfegg Die Gemeinde Wolfegg, Heilklimatischer Kurort im würt- tembergischen Allgäu, Landkreis Ravensburg (ca. 3.900 Einwohner), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) im Sachbereich Tourismus und Kultur in Teilzeit (50 %) Aufgabengebiet: • Weiterentwicklung des touristischen Angebots der Ge- meinde • Zusammenarbeit mit den touristischen Leistungsträ- gern vor Ort • Koordination der touristischen Printprodukte • Mitarbeit in der Tourist Information und Gästebetreuung • Organisation und Mitwirkung bei den vielfältigen kultu- rellen Veranstaltungen Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 17.04.2023. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf un- serer Homepage www.wolfegg.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 31 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2022 2. Kassenbericht 2022 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss Schwäbische Mundart Kabarett mit „Hillus Herzdropfa“ Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 24.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien Förderrunde 2023 startet – Jetzt mitmachen! 140 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wurden in den vergangenen zwölf Jahren mithilfe des EnBW-För- derprogramms „Impulse für die Vielfalt“ unterstützt und erfolgreich umgesetzt. Jedes Einzelprojekt bedeutet kon- krete Hilfe vor Ort. Es verbessert Lebensräume bedrohter Amphibien und Reptilien und die Entwicklung der Tier- arten. Diese positive Bilanz spornt an. Daher fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Wie bis- her unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis 15. Mai 2023 können Anträge eingereicht werden. Wer eine Schutzmaßnahme plant, kann bis zum 15. Mai 2023 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Ge- fördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms: www.impulse-fuer-die-vielfalt.de Maßnahmen werden vom 1. Oktober bis 31. Dezem- ber 2023 realisiert. Ob Eiablageplatz für wärmeliebende Eidechsen oder Laichgewässer für Unken und Frösche, Landlebensräu- me mit lockeren Sandböden oder anderen Versteckmög- lichkeiten für Geburtshelferkröten - sämtliche förderfä- hige Maßnahmen sollen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Fachleuten für Amphibien und Rep- tilien sowie Vertretende des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die ein- gereichten Projektideen und stellen so die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte sicher. 12 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Repti- lien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Amphi- bien- und Reptilienschutz „Impulse für die Vielfalt“ wurde im Rahmen der Initiative des Landes Baden-Württem- berg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ gemeinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Es startete im Jahr 2011. Das Förderprogramm verbessert die Le- bensräume heimischer Amphibien- und Reptilienarten landesweit und hilft so mit, ihren Bestand positiv zu ent- wickeln. Anträge können für das laufende Jahr jeweils am Jahresbeginn gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegangenen Vorschläge. Die ausgewählten Pro- jekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finanziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. Heilklimatischer Kurort Wolfegg Allgäu „Heimatkunde – wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bau- ernhaus-Museum Wolfegg Den Anfang der vierteiligen Vortragsreihe „Heimatkun- de – wie sich nicht im Schulbuch steht“, machte Dr. Bernd Mayer, der Leiter der Fürstlichen Kunstsammlungen am Donnerstag, 23. März 2023 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg mit dem Thema „Wohl verwahrt auf Schloss Wolfegg – Was Schränke, Schubladen und Schachteln so alles erzählen“. Ob im Archiv, in der Bibliothek oder in Depots: Auf Schloss Wolfegg hat sich im Lauf der Jahrhunderte eine schier unüberschaubare Fülle von Sachen angesammelt. Sie befinden sich normalerweise wohlverwahrt in Schränken, Kommoden und Truhen, wo sie gegen äußere Einwirkungen geschützt sind. Diese Schmuckstücke, Waffen, Urkunden, Fotografien oder auch makabre Gegenstände wie Galgenstricke und Hen- kerschwerte stecken voller spannender, bewegender und manchmal auch trauriger Geschichten. In seinem Vortrag brachte Dr. Bernd Mayer mit der Hilfe von vielen Bildern diese Objekte zum Sprechen. Weitere Vorträge im Rahmen der Heimatkunde: Donnerstag, 30. März, 19 Uhr „Beseeltes Land – Über die Frömmigkeit im westlichen Allgäu“ Referent: Geograph Prof. Dr. Manfred Thierer Donnerstag, 13. April, 19 Uhr „Heimat – eine launig emotionale Gedankenreise mit ei- nem Oberschwaben“ Referent: Poetry Slammer Wolfgang Heyer Donnerstag, 20. April, 19 Uhr „Das Oberamt Waldsee“ Referent: Stadtarchivar Michael Tassilo Wild Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort GESCHÄFTSANZEIGEN Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocenter: Sonntag 15 - 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-0 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 WIR SUCHEN DICH! Für unsere Elektrotechnik- Abteilung suchen wir Bewirb dich jetzt: karriere@expert-kessler.de Auszubildende für Elektroniker – Fach- richtung Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) expert-kessler.de Elektro Keßler GmbH 88339 Bad Waldsee expert-kessler.de WIR SUCHEN DICH! Elektro Keßler GmbH 88339 Bad Waldsee Für unsere Elektrotechnik- Abteilung suchen wir Bewirb dich jetzt: karriere@expert-kessler.de Fachkräfte für Elektroniker – Fach- richtung Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) ONLINE-STUDIENINFO 28. MÄRZ, 16 – 18 UHR www.ravensburg.dhbw.de DUALES STUDIUM WIRTSCHAFT UND TECHNIK 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. 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                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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