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ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 16.03.2020
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    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 18.02.2016 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 31 9 Begründung – Sonstiges 33 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 11 Begründung – Bilddokumentation 36 12 Verfahrensvermerke 38 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) 1.6 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speiesewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) können nur ausnahms- weise zugelassen werden. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen). Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: am höchsten Punkt des Firstes. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig E Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In den Baugebieten sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen, Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamt- höhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 7 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.15 Versickerung von Nie- derschlagswasser inner- halb des Baugebietes Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, über Rückhaltezisternen zu drosseln und dann dem Regenwasserkanal zuzuführen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.16 Bodenbeläge in den Baugebieten In den Baugebieten (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 8 2.17 Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt in Form von unter- irdischen Infrastrukturleitungen (Schmutzwasserkanal). Die Infrastrukturleitungen sind mit Stellplätzen, Carports und bau- lichen Nebenanlagen überbaubar. Eine Überbauung mit Hauptge- bäuden oder Garagen ist nicht zulässig. Die Pflanzung von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern (sog. "Tiefwurzler") ist innerhalb des Leitungsrechtes unzulässig. Hinweis: eine Zugänglichkeit bei bspw. Schäden an der Leitung sollte jederzeit und ohne viel Aufwand möglich sein. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Gehölze aus der unten genannten Pflanzliste zu ver- wenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata LR Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 9 Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.19 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch diese Än- derung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 10 2.21 Grenze des Erweiterungsbereiches zur 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang"; (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 11 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften dieser Ände- rung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bau- teile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 12 Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie ab einer Dachneigung von 20° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 13 unter 20° sind sowohl Dachplatten als auch eine vollständige Be- grünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.10 Einfriedungen und Stützkonstruktionen in den Baugebieten Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter oder aus Holz-Latten (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem end- gültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,50 m über dem endgültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 14 Schmutzwasserkanal 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 ...m2 Voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.5 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Schmutzwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.6 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.07.1974) (siehe Planzeichnung); 4.7 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 4.8 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. 130/3 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe über 8,00 m aufwei- sen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 4.9 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 16 Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Aufgrund der starken Hangneigung wird den Grundstückseigentü- mer empfohlen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entspre- chende Maßnahmen gegen anfallendes Hangwasser zu treffen. 4.10 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.11 Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 01.03.2016 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.02.2016. § 2 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.02.2016. Der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.02.2016 beigefügt, ohne deren Be- standteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten zur Dachform zur Dachneigung zu Widerkehre und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten zu Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 18 und zur Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (Elmar Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt wird im Bereich nörd- lich der "Zeppelinstraße" ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Planbereich umschließt die bestehende "Zeppelinstraße" westlich der alten Trasse der B 30. Die 5. Änderung dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der orts- ansässigen Bevölkerung. Durch die Anbindung an die bereits bestehende "Zeppelinstraße" können die Erschließungskosten gering gehalten werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang"zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt, westlich der alten Trasse der B 30. Im Norden grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden und Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung an der "Zeppelinstraße" sowie der "Boschstraße". Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der B 30, die nun als Naherho- lungsgebiet dient. Der Geltungsbereich verläuft im Westen und Süden entlang der bestehenden Bebauung in der "Boschstraße" und der "Zeppelinstraße". Im Norden, Westen und Osten wurde die Grenze an den Flurstücksgrenzen der Fl.-Nrn. 130/3, 130/4, 131/22 gezogen und im Westen entlang der Fl.- Nr. 130. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: 130 (Teilfläche), 130/3, 130/4, 131/22 und 132/1 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 20 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom "Östlichen Bodenseebecken" geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 12 %. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Süden sind unproblematisch. Gegenüber den bebauten Grundstücken entlang der "Bosch- straße" im Westen ist ein Höhenversatz von ca. 2,00 m festzustellen. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der Rekultivierung der alten Trasse der B 30 ergibt sich eine städtebaulich neue Situation in diesem Bereich. Dennoch ist sichergestellt, dass keine Flächen überplant werden, die dem Planfeststel- lungsbeschluss zur B 30 vom 20.01.1997 unterliegen. Durch die beidseitige Bebauung der "Zep- pelinstraße" können vorhandene Erschließungsvorleistungen genutzt und der Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindever- waltung zahlreiche konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbe- reichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden (2.3.1.1). Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flächen- und energie- sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungs- einrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hinzuwirken (2.3.1.2). Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-BadWaldsee (-Biberach a. d. Riß) (2.6.2/Anhang "Landesentwicklungsachsen"). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 21 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungs- entwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfra- strukturen und wohnortnahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlun- gen und Freiräumen vermieden werden (2.6.4.1). Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruch- nahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (3.1.9). Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum (Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"). Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwicklungsachsen und der regional be- deutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren (2.2.1). Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. mit den Siedlungsbereichen Saulgau, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnli- nien 766/753 (2.2.3 (1)/2.2.3 (2)/Strukturkarte). Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifi- zierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben (2.3.2/Karte "Sied- lung") Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Da die in der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 22 Innerhalb des Geltungsbereiches der. 5. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die westlich und südlich bereits beste- hende Wohnbebauung sowie der Erschließung durch die bereits bestehende "Zeppelinstraße". Des Weiteren sind die Flächen für die Ausweisung des Wohngebietes verfügbar. Die eingeplante Straße in Richtung Norden dient der Sicherung einer möglichen Erweiterung des Plangebietes in Richtung Norden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik der 5. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfah- rens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 3.178 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 23 Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" leitet sich aus der Syste- matik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt auf eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bestehe- neden Bebauung ab. Dadurch werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausge- nutzt und die Erschließungsaufwendungen verringert. 6.2.6 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.2.7 Stand vor der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" Die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. 6.2.8 Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang": Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich nördlich der "Zeppelinstraße" ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der breits erfolgten Rekultivierung der alten Trasse im Osten des Plangebietes ergibt sich eine städtebaulich neue Gesamtsituation im Planungs- bereich. Eine wesentliche Änderung ist die Vernetzung des innerörtlichen Straßenverkehrs durch eine Ost-West-Verbindung von der "Boschstraße" über die "Zeppelinstraße" zur "Marsweilerstraße". Durch eine beidseitige Bebauung der "Zeppelinstraße" können bereits vorhandene Erschließungs- anlagen genutzt und damit sowohl die Kosten, als auch der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören- den Handwerksbetriebe) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 24 Bereich ist auf Grund der Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzuneh- men. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. - anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,30 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete und stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Er orientiert sich insbesondere an der im Westen und Süden angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dach- neigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städte- baulich vertretbares Maß beschränkt. Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, kann nur als Einzelhaus umge- setzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 25 Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen, sowie des dörflichen Charakters des Orts-Teils wäre bei einer zu star- ken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von über- wiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.9 Infrastruktur Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergar- ten, Rathaus). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 26 6.2.10 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Boschstraße" und deren Einmündung in die K 7951 hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die K 7951 besteht eine Anbindung an die B 30. Dadurch sind weitere Anbindungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im östlichen Bereich der "Zeppelinstraße"gegeben. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.2.11 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.12 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der Bau- Grund Süd vom 13.02.2012). Für die Grundstücke ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vor- gesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal er- möglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.2.13 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 27 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexponierten Offenlandschneise. Im Süden verläuft die "Zeppelinstraße". West- lich, südlich der "Zeppelinstraße" und weiter östlich grenzt Wohnbebauung an. Das verbleibende Plangebiet wird ebenso wie die nördlich angrenzenden Freiflächen als Grünland genutzt. Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der ehemaligen B 30, die nun als das Ortsgebiet querender Grüngürtel der Naherholung dient. Für das Plangebiet besteht bereits überwiegend Planungsrecht durch die in diesem Bereich geltende 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang". Diese sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte Mähwiese mit gerin- ger floristischer Artenvielfalt. Im Süden liegt ein Abschnitt der asphaltierten "Zeppelinstraße" mit randlichem Schotterstreifen im überplanten Bereich. Durch die Kulissenwirkungen der sich im Wes- ten und Osten erstreckenden Bebauung bieten das Plangebiet sowie die nahe daran anschließende Offenlandschneise keine Habitatpotentiale für Offenlandbrüter. Auch gehölzbewohnende Arten (Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger) finden innerhalb des Plangebietes keinen Lebensraum. Nach- weise über besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 28 oder regional bedeutsame Arten) gibt es nicht. Auf Grund der intensiven Nutzung sowie der Vorbe- lastungen durch die umliegende Bebauung sind diese auch nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene Natura 2000-Ge- biet liegt ca. 600 m südwestlich des Plangebietes (der "Sulzmoosbach" als Teilfläche des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel", Nr. 8323341). Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich knapp 700 m nördlich und knapp 600 m südöstlich. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sich in der weiträumigen Moränenlandschaft des Alpenvorlandes. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 13.02.2012 stehen im Plangebiet Glazialböden aus Grundmoräne und untergeordnet Moränen- kiesen an. Nach dem endgültigen Eisrückzug waren die Glazialböden einer intensiven Verwitterung ausgesetzt und es bildete sich eine Verwitterungsdecke aus. Eine Mutterbodenschicht schließt die natürliche Schichtenfolge ab. Die Böden des Plangebietes sind weitgehend unversiegelt und werden landwirtschaftlich genutzt. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Einzig im Bereich der "Zeppelinstraße" wurden die natürlicherweise anstehenden Böden versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen bereits verloren gingen. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer kommen im Plangebiet und dessen räumlichen Umfeld nicht vor. Gemäß dem o.g. geotechnischen Gutachten wurde in einer Bohrung im östlichen Plangebiet Schichtwasser angetroffen (2,8 m unter Gelände). Die über- wiegend vorkommende Grundmoräne stellt einen Grundwassergering- bzw. -nichtleiter dar. Auf Grund dieser geringen Versickerungsfähigkeit und des Gefälles Richtung Westen ist bei stärkeren Niederschlagsereignissen mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die westexponierte, in die Ortschaft Baindt hineinragende Offenlandschneise begünstigt die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft in Richtung der Bebauung. Das Plangebiet am südli- chen Rand dieser Schneise trägt einen geringfügigen Teil hierzu bei, ist für das Siedlungsklima jedoch nicht relevant. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexpo- nierten und grünlandgeprägten Offenlandschneise. Das Gebiet kann als Teil einer großen Grün- landfläche ohne landschaftliche Einzelelemente als strukturarm eingestuft werden. Einsehbar ist der Bereich von der "Zeppelinstraße", der umliegenden Bebauung sowie von Norden aus der freien Landschaft. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 29 7.2.2 Auswirkungen der Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung von drei Wohngrundstücken. Gegenüber dem rechtsverbindli- chen Bebauungsplan, der für einen Großteil des Plangebietes Verkehrsflächen festsetzt, ist mit kei- nen verstärkten Auswirkungen durch die Planung auf die jeweiligen Schutzgüter zu rechnen. Im nachfolgenden werden die Auswirkungen auf den faktischen Bestand dargestellt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper gehen das intensiv genutzte Grünland mit der daran anschließenden straßenbegleitenden Schotterfläche auf kleiner Fläche als Lebensräume verloren. Das hierdurch bedingte naturschutzfachliche Konfliktpotential ist gering. Artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete jeglicher Art sowie Bio- tope sind von der Planung nicht berührt. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Mit der Planung geht innerhalb des Plangebiets ein Verlust einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche einher. Auf Grund der Hanglage kommt es zudem zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Da es sich lediglich um drei Wohnbaugrund- stücke handelt (GRZ von 0,3), ist der Eingriff in das Schutzgut gering. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Wohnbebauung hat eine ge- ringfügige Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und Flächen nur in geringem Umfang versiegelt werden, sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bau- und anlagenbedingte Eingriffe in wasserführende Schichten können nicht gänzlich ausgeschlossen wer- den. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die Planung führt zu keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut. Siedlungsrelevante Kaltluft-Abflussbahnen werden nicht beeinträchtigt. Nachteilige Umweltauswir- kungen durch Schadstoff-Emissionen können bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen vermieden werden. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Planung führt auf Grund ihrer Lage und geringen Größe zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 30 barkeit des landschaftlichen Umfeldes zu rechnen. Die getroffenen Festsetzungen und bauord- nungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anwohner begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Auf jedem privaten Baugrundstück ist zur Durchgrünung der Bebauung ein Laubbaum zu pflanzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Arten für das zuvor genannte Pflanzgebot als auch für den überwiegenden Teil der zu pflanzenden Sträu- cher gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 31 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird über Bauvorschriften zur Dachform, zur Dachneigung sowie zu Dachaufbauten ge- regelt. Als Dachdeckungsmaterial stehen rote oder rotbraune Betonpfannen zur Auswahl. Zudem bestehen Regelungen bezüglich Antennen. Zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Stützmauern und Einfriedungen, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie zur Höhenentwicklung. Der von der 5. Änderung betroffene Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht jedoch ausschließlich Verkehrsflächen vor. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Ge- bäude im überplanten Bereich weisen ebenfalls Satteldächer und Walmdächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermögli- chen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Ne- bengebäude. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bau- ordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vor- schriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 32 Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt auch für Stützmauern. 8.3 Sonstige Regelungen 8.3.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. In der heutigen Zeit sind Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung not- wendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Es wurde hohen Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Durch diese kann weitgehend sicherge- stellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angrenzenden Verkehrsflächen zweckentfremdet werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 33 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,20 62,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 16,66% Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 3 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 9 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 0,03 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 34 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 7,5 – 22,5 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der Netze BW GmbH, Biberach Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.02.2016) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2016 enthalten): Anpassung der Wand- und Firsthöhen auf Flst.-Nr. 131/22 in der Planzeichnung Klarstellende Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen Überarbeitung des Hinweises zum Brandschutz Einarbeitung eines Hinweises bezüglich der Verunreinigung von Niederschlagswasser Ergänzung der Begründung um den Planfeststellungsbeschluss zur B 30 Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Flächen für die Land- wirtschaft, Mischbauflä- chen (M) und Ortsrand- eingrünung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 36 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nord- westen auf das Plange- biet sowie die bestehende Bebauung in der "Bosch- straße" Blick von der überplanten Fläche nach Süden auf die Bestandsbebauung in der "Zeppelinstraße" Blick nach Osten entlang der "Zeppelinstraße"; links das Plangebiet, im Hintergrund die alte Trasse der B 30 sowie die bestehende Bebauung in der "Kornblumenstraße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 37 Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nor- den, im Vordergrund das Plangebiet, im Hinter- grund die angrenzenden landwirtschaftlich genutz- ten Flächen, links die be- stehende Bebauung in der "Boschstraße" Blick von der überplanten Fläche in Richtung Nor- den, im Vordergrund ist ein Höhenversatz inner- halb des Plangebietes zu erkennen Blick vom Plangebiet in Richtung Osten, im Hin- tergrund die Bebauung in der "Kornblumenstraße" sowie der "Marsweiler- straße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 38 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2012. Der Beschluss wurde am 10.08.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.12.2015 bis 15.01.2016 (Billigungs- beschluss vom 10.11.2015; Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Bekanntmachung am 04.12.2015) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2015 (Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Billigungsbeschluss vom 10.11.2015) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 39 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 über die Entwurfs- fassung vom 18.02.2016. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 18.02.2016 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 01.03.2016 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am ………….ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 40 Plan aufgestellt am: 10.11.2015 Plan geändert am: 18.02.2016 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. N. Riel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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        Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

        Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

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          1. 2 . 3. 4. 5. 6. D V R / . n ch n Insektenfreundlicher Garten Jeder Quadratmeter zählt Private Haus- oder Schrebergärten kön- Welchen Beitrag zur Biodiversität die Haus- nen artenreiche Wiesen und Weiden im halte mit ihren Gärten leisten können, zeigt Land zwar nicht ersetzen. Dennoch sind der ergleich mit den hiesigen Naturschutz- auch unsere Gärten ein wichtiger Wild- gebieten (NSG) an Land: Deren 1,38 Mio. ha lebensraum, der ein Netzwerk an geschützter Fläche stehen näm- grüner Inseln für heim merhin 930000 ha Pri- Pflanzen, Insekten un ärten gegenüber. Doch andere Tiere bildet – ie muss diese unbe- und damit die Folgen baute Parzelle hinterm der intensiven Land- Haus aussehen, damit wirtschaft ein we- sie Insekten anzieht? nig abpuffern hilft. Die „bunte Wiese“ ist kein normaler Zu- euts chland stand mehr. Im Ver- zählt fünf- waltungsjargon heißt zehn Millio- es „Grünfläche“ oder nen Gartenbesitzer, die auch „Straßenbegleit- – vom Schottergarten zu grün“. Klingt eher ar- schweigen – ihren Boden enarm und nach kurz bepflanzen und von den haltenem Grün, auch sich ein zunehmender A n genannt, ein strapa- gegen den Verlust der Artenviel- zierfähiger Belag, möglichst frei falt stemmt. Hinzu kommen Millionen von Klee, Löwenzahn und Gänse- Balkonnutzer, die ebenso ihr Scherflein gegen blümchen. Um ihn dicht zu halten, heißt es: das Insektensterben beitragen. „mähen, mähen und schon wieder mähen“. Achten Sie auf heimisches Saatgut Die wichtigsten Bestäuber Auch Blumenwiesen muss man mähen, damit Gräser und Sträucher nicht zu dicht Die Westliche Honigbiene Apis mellifera ist wachsen und artenarm verbuschen – doch keine Wildbiene, sondern ein Nutztier des bloß ein- bis zweimal pro Sommer. Ab- Menschen. Sie fliegt von Blüte zu Blüte, ohne schnittsweises Mähen ist dabei wichtig, den Baum zu wechseln. Wildbienen dagegen um einen kompletten Nahrungsausfall zu fliegen mehrere Pflanzenstandorte an – und verhindern und ein durchgehendes Blühen das auch bei schlechtem Wetter. Sie ergänzen zu ermöglichen. Zur Anlage einer bunten die Bestäubungsleistung der Honigbiene. Wiese gebe es viele Möglichkeiten, schreibt Gartenbesitzerin und Autorin Eva Rosen- Auch Hummeln zählen zu den Wildbie- kranz: „Man kann in eine bestehende Wiese nen. Bei uns sind etwa 40 Arten heimisch. vorgezogene Pflanzen spezieller Anbieter Durch ihren Pelz geschützt fliegen sie Blüten einsetzen, man kann Fenster aus Wildblu- auch bei sehr kalten Temperaturen an. menmatten legen oder eine komplett neue Einsaat.“ Dabei sei immer auf heimisches Von den etwa 560 Wildbienenarten in Saatgut zu achten, das die regionalen Bo- Deutschland (Schweiz: 580, Österreich: 690, denverhältnisse berücksichtigt. Also zum weltweit 17 000 Arten) stehen mehr als die Beispiel Hornklee, Glockenblume, Wie- Hälfte auf der Roten Liste. 41 Prozent sind sensalbei, Zaunwicke, Wiesenschaumkraut in ihrem Bestand gefährdet; 39 Arten sind oder Wilde Möhre. Dagegen seien viele hierzulande ausgestorben oder verschollen. Blühmischungen aus den Baumärkten nur wenig geeignet, warnt Eva Rosenkranz. Um Wildbienen sind sog. Schlüsselarten, herauszufinden, welche Pflanzen für die die großen Einfluss auf die Artenvielfalt eigene Region typisch und angepasst sind, ausüben und deren Verlust dramatische empfiehlt sie, sich bei speziellen, zugelas- Folgen fürs Ökosystem haben kann. senen Anbietern zu informieren: https://www.natur-im-vww.de/bezugsquellen/ Die Bestäubungsleistung der Bienen graeser-und-kraeuter/ hierzulande wird auf 2,5 Mrd. Euro taxiert, Eva Rosenkranz: Das große Insektensterben – Was es bedeutet und was wir jetzt tun müssen. 208 S. Dienst für den Erhalt der Wildpflanzenvielfalt. 20 Euro, Oekom-Verlag Von Tim Bartels (Umweltbrief) So wird Ihr Garten bunt und wild: Blühende Gärten ganzjährig. Egal wie groß ein Garten ist: Auch die kleinste Scholle lässt sich insektenfreund- lich gestalten. Dabei gilt es, fürs ganze Jahr Nahrungsquellen zu schaffen, also ausrei- chend standortangepasste Wirtspflanzen über alle Vegetationsmonate hinweg verteilt. Naturnahe Gärten haben in der Re- gel vier wesentliche Elemente: ein blütenreiches Wiesenstück, verschiedene Staudenbeete, heimische Sträucher (mög- lichst als gemischte Hecke) und – falls aus- reichend Platz vorhanden – Laubbäume. Verzichten Sie auf kurzlebige Hy- bridpflanzen und gefüllte Blüten. Viele Blumen sehen zwar wunderschön aus, bieten aber keinen Mehrwert für Bie- nen und andere Sechsbeiner. Dies gilt vor allem für Blumen mit gefüllten Blüten, die den Weg zu Pollen und Nektar versperren. Verzichten Sie auf Dünger, Insekti- zide und Herbizide. Klar, wer mehr Insekten und bunt blühende Kräuter ha- ben will, setzt keine chemischen „Pflanzen- schutzmittel“ ein. Aber auch mineralische Dünger sind im naturnahen Garten tabu. Allenfalls organische Dünger wie Kom- posterde, Dung oder Hornspäne verwenden. Reisighaufen und Laub anlegen. Sammeln Sie das Laub in einer Ecke oder verteilen Sie es unter den Büschen. Haufen aus Laub und Gehölz im Herbst an- zulegen sorgt dafür, dass Kriechtiere und Insekten im Winter Unterschlupf finden. Insektenhotels. Baumärkte offerie- ren zwar jede Menge gewagter Kon- struktionen. Doch die meisten sind gut ge- meint, aber schlecht gemacht. Denn Bienen und andere Insekten brauchen mehr als ein paar Hohlziegel und Holzstücke mit Boh- rungen. Ohnehin nehmen nur 30 Wildbie- nenarten Nisthilfen an– und das sind vor allem die ungefährdeten. Alle anderen ni- sten nämlich im Boden. Wie man wirkungs- volle Bienenhäuser baut, lesen Sie hier: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/ insekten-und-spinnen/insekten-helfen/00959.html https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ oekologisch-leben/balkon-und-garten/index.html[mehr]

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            GMS_Klimawandelanpassungskonzept-Broschüre.pdf

            KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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              KLAK_-_Klimaanpassungskonzept.pdf

              KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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                G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. Dezember 2024 Nummer 49 Rückblick auf den Nikolausmarkt 2024 Der diesjährige Nikolausmarkt in Baindt war ein großer Erfolg und zog am vergangenen Samstag zahlreiche Gäste auf den unteren Schulhof der Klosterwiesenschule. Die Besucherinnen und Besucher erwartete ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte um 12:00 Uhr das Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter. Mit ihren festlichen Klängen sorgten die Musiker für eine stimmungsvolle Eröffnung. Anschließend übernahm um 13:00 Uhr der Musikverein Baindt, der mit einem abwechslungsreichen Repertoire für weihnacht- liche Atmosphäre sorgte. Am Nachmittag trat um 14:00 Uhr die Bläserklasse der Klosterwiesenschule auf und begeisterte das Publikum mit ihrem Können. Währenddessen hatten die jüngsten Besucherinnen und Besucher erstmals die Möglichkeit, sich beim Ponyreiten der Reitergruppe Baindt zu vergnügen. Ein besonderer Höhepunkt des Tages war der Be- such des Nikolauses der Landjugend um 16:00 Uhr, der für leuchtende Kinderaugen sorgte. Zum Abschluss trat um 17:00 Uhr noch einmal der Musikverein Baindt auf und stimmte die Besucherinnen und Besucher musikalisch auf die Adventszeit ein. Ein besonderer Dank gilt Familie Mohring, die den großen Christbaum für den Nikolausmarkt gespendet hat. Der Christbaumverkauf bei Familie Mohring startet am 06. Dezember 2024. Verkauft wird täglich von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr. Ein herzliches Dankeschön gilt aber auch allen Mitwirken- den, die diesen besonderen Tag möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf den nächsten Nikolausmarkt in der neuen Ortsmitte und wünschen allen eine besinnliche Advents- zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wurde gegründet, um gemeinnützige Projekte und Initiativen innerhalb der Gemeinde zu fördern. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, finanzielle Mittel für Projekte bereitzustellen, die das Gemeinwohl stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kulturellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt in der Gemeinde unterstützen. Wir freuen uns, die ersten drei Zustifter bekannt zu geben. Die ersten Zustiftungen sind ein bedeutender Schritt, um das Stiftungskapital aufzubauen und langfristig gemeinnützige Projekte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu unterstützen. v.l.n.r.: Dr. Anton Eberle, Hans-Peter Späth und Michael Pastuschka als Zustifter sowie Bürgermeisterin Simone Rürup Zur Steuerung und Kontrolle der Bürgerstiftung ist die Gründung eines Stiftungsrats erforderlich. Dieser soll als Aufsichts- und Ent- scheidungsgremium fungieren und die strategische Ausrichtung der Stiftung sowie die Vergabe der finanziellen Mittel überwa- chen. Die Gründung eines Stiftungsrats ist gemäß der geschlos- senen Vereinbarung notwendig und um zu gewährleisten, dass die Bürgerstiftung in Übereinstimmung mit ihrem Stiftungszweck handelt und die Bevölkerung aktiv in die Entscheidung über die Förderung von Projekten einbezogen wird. Der Stiftungsrat bie- tet zudem die Möglichkeit, wichtige Akteure der Gemeinde in die Arbeit der Bürgerstiftung zu integrieren, was zu einer stärkeren Akzeptanz und breiteren Unterstützung in der Bevölkerung führt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde über die Gründung des Stiftungsrats entschieden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche für die nächsten vier Jahre bestellt wer- den – Frau Simone Rürup als Bürgermeisterin, Frau Eva-Maria Meschenmoser als geborenes Mitglied sowie Herrn Edgar Schaz, Bürgermeister a.D., als Vertreter der Bürgerschaft. Wir danken den Zustiftern für ihr Vertrauen und ihre großzügige Unterstützung, die zeigt, wie sehr die Ge- meinschaft hinter der Idee einer gemeinsamen Verantwortung steht. Momentan sind wir auf der Suche nach weiteren Zustifterinnen und Zustiftern, die bereit sind, die Bürgerstiftung Baindt finanziell zu unterstützen. Be- vor über erste Projekte diskutiert werden kann, benötigt die Bürgerstiftung Baindt ein durch Zustiftung ent- stehendes Kapital in Höhe von 25.000 Euro. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich der Bürgerstiftung anzuschließen und zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde beizutragen. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ist von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01. Januar 2025 geschlos- sen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 20. Dezember 2024 zu erle- digen. Ab Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst eingerichtet. Am 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezem- ber 2024 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder tele- fonisch unter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Die Ablesekarten wurden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Neufassung der Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2024 wurde die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze werden ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzen- den Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein be- festigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de > Rathaus & Bürgerser- vice > Satzungen ist die Satzung abruf- bar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Dezember und Sonntag, 08. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Dezember 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 95 110 Sonntag, 08. Dezember 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 35 24 405 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen Dezember 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Zu Besuch beim Zahnarzt Die „Mittleren“ unserer Kindergartengrup- pen besuchten am 27.11.2024 die Gemein- schaftliche Zahnarztpraxis Hinderer und Heinrich in Baindt. Die Kinder wurden eingeladen, um die Praxis zu besichtigen, das richtige Zähneputzen zu lernen und selbst in die Rolle des Zahnarztes zu schlüpfen. Mit Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 teilweise mulmigen Gefühl begaben sich Kinder und Er- zieherinnen auf den kurzen Fußmarsch zur Praxis. Nach der Begrüßung durch Frau Dr. Hinderer und den Zahnputzdrachen „Rüdiger“ begleitete eine ausgelasse- ne Stimmung den Vormittag. Durch Zuhören, Anschau- en und Ausprobieren konnten alle Kinder neues Wissen über die Zahnhygiene erlangen und positive Erfahrun- gen geschaffen werden. Die Zahnärztin staunte über das bereits vorhandene Wissen der Kinder. Danach wurden dem Zahnputzdrachen die Zähne geputzt und die Kin- der konnten als Paar zu Doktor und Patient werden. Zur Stärkung gab es Äpfel und Wasser, woraufhin die Zähne kräftig geputzt wurden. Dies geschah mit einer sogenann- ten Zauberzahnbürste, bei dieser war die Zahnpasta in den Borsten enthalten. Nachdem die Zahnärztin den Kindern ein Abschiedsge- schenk überreichte, strahlten nicht mehr nur die Zähne, sondern auch die Gesichter. Der Kindergarten bedankt sich für diese tolle und ein- zigartige Möglichkeit beim Zahnarztteam! Waldorfkindergarten Vorfreude schönste Freude, Freude im Ad- vent Kerzenlicht am Morgen, andächtige Bastel- arbeit und das Singen von Weihnachtsliedern wecken in den Kindern des Waldorfkindergar- tens Baindt Jahr für Jahr Ehrfurcht und Auf- regung vor den kommenden Tagen des Advents und der Weihnachtszeit. Und aus diesem Anlass machten sich Kin- der und Eltern am ersten Adventssonntag auch auf den Weg zum Kindergarten, um ihr Adventsgärtlein zu feiern. In einem dunklen Raum erwartete die bunte Schar aus Kindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern eine wun- derschön dekorierte Spirale aus Tannengrün und Moos, in deren Mitte eine einzelne Kerze, von roten Rosen umge- ben, ihr goldenes Licht ausstrahlte. Die andächtige Atmo- sphäre wurde abwechselnd von sanften Harfenklängen und gemeinsamem Gesang begleitet. Jedes Kind nahm ein Apfellicht in die Hand und begab sich durch das Dun- kel, um sein Licht in der Spirale zu entzünden. Dieses tru- gen sie dann wieder in die Gemeinschaft, so dass nach und nach die ganze Spirale und mit ihr der gesamte Raum in ein warmes Licht getaucht wurde. Es gab wohl niemanden, der von diesem besonderen Fest, seiner Atmosphäre und der andächtigen Ernsthaftigkeit der Kinder nicht tief berührt war. Die Kinder selbst hin- gegen trugen am Ende des Festes stolz auf ihr Apfellicht nach Hause und es gab viel zu erzählen. Und während nun am Adventskranz die erste Kerze ihr Licht verströmt, ein jeder Kindergartentag mit gemein- samem Singen bei Kerzenschein beginnt, steigt die Vor- freude auf Weihnachten mit jeder neuen Überraschung, die die Tage bis zu den Weihnachtsferien noch so mit sich bringen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? Welche Wünsche für mein Lebensende habe ich? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 12.12.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Tim Bartels (Umweltbriefe) Ressourcenschutz - Wo lässt sich das reparieren? Hersteller müssen künftig verstärkt auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Waren achten. So will es eine neue EU-Verordnung über das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Beispielsweise müs- sen Komponenten wie Akkus in Laptops oder Smart- phones austauschbar werden. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Verbraucher bekommen ein Recht auf Reparatur. Dem- nach müssen gängige Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Lampen Produkte auch nach Ablauf der Garantiezeit noch repa- rabelsein. Damit man darauf vertrauen kann, dass sich eine Wiederinstandsetzung lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Repara- tur gilt. Den Regeln zufolge müssen Hersteller außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten ausführen zu lassen. Diese Dienstleister dürfen auch nicht mehr an der Verwendung gebrauchter oder 3D-gedruckter Ersatzteile gehindert werden. Unter das Gesetz fallen Produkte, für die bereits Vorgaben an die Reparierbarkeit festgelegt wurden. Diese Liste der reparierfähigen Produkte wird die EU-Kommis- sion nun sukzessive erweitern. „Dass Unternehmen Pro- dukte obsolet werden lassen, indemsieSoftware-Updates nicht mehr zur Verfügung stellen oder indem sie dafür sorgen, dass Reparaturen kaum möglich oder zu teuer sind, könnte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Johanna Graf von der Nichtregierungsorganisation Ger- manwatch. Frau Graf kritisiert allerdings, dass „Software“ keine eigenständige Produktkategorie sei und deren enor- mer Energie- und Ressourcenverbrauch nicht beachtet werde. Jeder Mitgliedstaat muss laut der neuen Ökode- sign-Verordnung mindestens eine Maßnahme zur För- derung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann ein EU-Staat etwa durch Reparaturgutscheine erfüllen, um sich damit an den Instandsetzungskosten zu beteili- gen. Österreich führte bereits 2022 einen Reparaturbo- nus von 200 Euro jährlich ein. Dafür stellt das Land rund 130 Mio. Euro bis 2026 zur Verfügung. Solche Anreize zur Reparaturstärkung geben in Deutschland bisher nur die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Berlin (s. Kasten). Lieber gleich wieder neue Ware? Geht ein Elektrogerät kaputt, entscheiden sich Verbrau- cher bisher mehrheitlich für einen Neukauf. Das ergab eine Umfrage von Konsumforschern für den Elektronik- verband ZVEI. Danach gaben drei Viertel an, dass sie ihre Geräte nicht repariert, sondern ad hoc ersetzt haben. Das begründeten drei von zehn Befragten damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, die Instandsetzung hätte län- ger gedauert als Ersatz zu beschaffen. Für 16 Prozent war Reparieren gar nicht möglich. Nur jeder Fünfte ließ das Gerät wieder heil machen oder machte es selbst. Oft habe man eine etwaige Reparatur aber gar nicht erst geprüft, so ZVEI. Der Verband hält daher auch mehr Kommuni- kation und Kampagnen für notwendig. (tb) Reparaturbonus Nach erfolgreichem Pilotprojekt in Leipzig, das 2022 statt- fand, wurde der Reperaturbonus im November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Mehr als 460 Reperaturbe- triebe nehmen an dem Peogramm teil: 50 Prozent der Reperaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro erstattet, Pro Jahr können bis zu zwei Reperaturen gefördert werden. Seit Mitte September 2024 fördert auch Berlin 50 Prozent bzw. max. 200 Euro der Instandsetzungskosten. Auch im Repair-Cafe wird der Kauf eines Ersatzteils (mind. 25 Euro) zu 100 Prozent gefördert. Gewusst wie, gewusst wo: 1. Reperaturbetriebe. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Doch Vor- sicht: Der Kostenvoranschlag darf um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur; manche stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. 2. Repair-Cafés. Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen repariert wird, sind eine kostengüns- tige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-in- itiativen. de und repaircafe.org. Erkundigen Sie sich vor- her, ob Sie einen Termin buchen müssen oderspontan vorbeikommen können. 3. Selbst reparieren. Reparaturanleitungen finden Sie in Onlineportalen wie kaputt.de oder de.ifixit.com und auf Videoplattformen. Viele auf Reparatur spezialisierte Platt- formen bieten auch Spezialwerkzeuge an, berichtet das Umweltbundesamt. Aber auch mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren,so dieBehörde. 4. Aufwertung durch Reparatur. Viele Dinge werden für uns mit der Zeit unersetzbar, etwa ein Fahrrad, ein Kleidungsstück oder ein Handy. Sie sind uns ans Herz gewachsen, jemehr wirsie nutzen. Gehen sie kaputt und werden von uns wieder repariert, löst dies „Selbstwirksam- keit“ bei uns aus. Etwa auch, wenn wir unsere Kleidung auffällig umgestalten, flicken oderstopfen. 5. Bereits beim Kauf auf Reparierbarkeit achten. Kön- nen Gehäuse geöffnet werden, sind sie geschraubt statt verschweißt? Sind Akkus austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Software-Up- dates angeboten? Werden Reparaturdienstleistungen angeboten? 6. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, müssen Sie Altgeräte sachgerecht entsorgen. Elek- troaltgeräte können Sie umweltschonend und kostenlos bei Ihrem Ihrem Wertstoffhof abgeben. https://www.evz.de/einkaufen-internet/ recht-auf-reparatur.html https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/ kon- sum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/ uebergreifende-tipps/reparieren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Dezember – 15. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Gott kommt uns näher und er ist schon da und er kommt wieder. Er, der war, der ist und der sein wird. Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugend- chor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Montag, 09. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent. Die Ge- betstexte dazu liegen in der Kirche aus Dienstag, 10. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Dezember 14.00 Uhr Baindt Seniorentreff – Adventsfeier im Bi- schof Sproll Saal 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund Donnerstag, 12. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Helferkreis Adventsfeier mit einem Wortgottesdienst in der Kirche und im An- schluss Weihnachtsfeier im Bischof Sproll Saal Freitag, 13. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs) Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Huogo Schmidt, Jahr- tag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Adventliche Einstimmung auf Weih- nachten mit der Kirche für Kinder Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 9. Dezember 2024 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das Thema lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öff- nungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 12.De- zember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wort- gottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Sonntag, 3. Advent 15.12.2024, 16:00 Uhr Katholische Kir- che St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Herzliche Einladung Nacht der 1000 Lichter Kath. Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 8.12.24 18 Uhr Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 11.12.2024 19.00 Uhr Rorategottesdienst in der kath. Kir- che, Baienfurt 20.00 Uhr Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus St. Anna in Baienfurt. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Alle Mitglieder sowie Nichtmitglieder. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit. Die Vorständinnen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kir- che allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm geschrie- benes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Montag, 09. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 14. Dezember 14.30 Baienfurt Senioren-Advent, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kin- derkirche Aktion „Licht“, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Gedanken zur Woche: Adventslieder singen Selten wird in Schule und Familie so viel gesungen und musiziert wie in der Adventszeit. Das Singen von Advents- liedern und das Spielen der alten, fei- erlichen Weisen wecken die Vorfreu- de auf Weihnachten. Advent heißt Ankunft – Kommen dessen, der helfen und retten kann: Jesus Christus. Das Motiv seines Kommens in die Welt hat der Liederdichter Paul Gerhardt in einem Adventslied so ausgedrückt: Nichts, nichts hat dich getrie- ben / zu mir vom Himmelszelt / als das geliebte Lieben / damit du alle Welt in ihren Tausend Plagen und großen Jammerlast / die kein Mund kann aussagen / so fest um- fangen hast. (Paul Gerhardt, EG 11). Ich frage mich: Wo- rauf warte ich? Ich lese den Liedvers Zeile für Zeile und beziehe ihn auf mich. Ich bringe meine „Plagen“ vor den, der kommen will: Jesus Christus. (Quelle: Evangelischer Lebensbegleiter, S. 759) (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: BettinaF_ pixelio.de) Seniorenadventsfeier Wir laden herzlich zu unserer Ad- ventsfeier am Dienstag, 10.12.2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus ein. Mit dem Kindergarten, mit Singen und Geschichten wollen wir uns gemeinsam auf Weihnachten einstimmen. Diakonie und Interessengemein- schaftLangzeitarbeitsloser (IGELA) rufen zumSelbstversuch: Ernährung mit demBürgergeld Ravensburg, 28.11.2024 – Immer wie- der wird behauptet mit dem Bürger- geld ließe sich gut leben. Manche re- den von einer „sozialen Hängematte“ in der sich diese Menschen ausruhen würden. Diakonie und IGELA wollen das nicht so stehen lassen. Sie wissen, dass Bürgergeld-Empfangende je- den Cent zwei Mal umdrehen müssen. Für eine alleinste- hende Person beträgt das monatliche Budget für Nah- rungsmittel, Getränke und Tabakwaren 195,39 €. Damit müssen Menschen im Bürgergeld Monat für Monat aus- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 kommen. Nun rufen Diakonie und IGELA dazu auf im Selbstversuch deren Schicksal für einen kurzen Zeitraum zu teilen. Dazu können sich alle Interessierten bis Weih- nachten unverbindlich anmelden unter fuhrmann.h@dia- konie-wuerttemberg.de. Sie werden dann zu einem ersten Informations- und Vorbereitungstreffen eingeladen. Das besondere an der Aktion ist: Menschen, die im Bürgergeld- bezug sind, stehen Allen die mitmachen mit Rat und Tat zur Seite und organisieren einen Erfahrungsaustausch. Die Auswertung des Selbstversuchs wird dann zeigen, wie schwer oder einfach es ist mit dem Bürgergeld zu leben. Wie es Ihm beim Selbstversuch erging, berichtet Hol- ger Fuhrmann am 13.02.2025 um 19:00 Uhr bei einem Themenabend in der Vesperkirche Weingarten. Herz- liche Einladung! Bildrechte: Diakonie_OAB Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 www.diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Einladung zum Gottesdienst der Kinderkirche am 15. Dezember, 10:30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt Was für ein Licht Lichtzeichen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB bricht nach 45 Minuten ein TSG Ailingen - SV Baindt 5:2 (0:2) Nach der Spielabsage in der Vorwoche ge- gen den FC Leutkirch, reiste der SVB für das letzte Spiel des Jahres zur TSG nach Ailingen. SVB-Coach Weiland musste für Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 die Partie gegen den Tabellenvierten verletzungsbedingt auf einige wichtige Stützen verzichten: Dischl, L. Walser, Zweifel, Geggier und Bolgert fielen allesamt aus. Trotz einiger Umstellungen kam die neuformierte Baind- ter Mannschaft auf dem kompakten Ailinger Kunstrasen gut ins Spiel und ging umgehend in Führung. Der wieder- genesene Caltabiano schickte Linksaußen Fischer sehens- wert auf die Reise, welcher vor Harting die Ruhe behielt und auf 0:1 stellte (3.). Ailingen schüttelte sich kurz und antwortete mit einer eigenen Druckphase, wobei Baindt Glück hatte, dass M. Szeibel nach einer Ungenauigkeit im Aufbau den Ball noch vor di Leo klären konnte (7.). Bereits bei dieser Aktion forderte das Heimteam Elfmeter, wovon sich der Schiedsrichter in der Folge zunehmend beeinflus- sen ließ. Ein intensiver Zweikampf zwischen Willauer und Thoma im Baindter Strafraum wertete der Unparteiische als Foulspiel und entschied auf Strafstoß. TSG-Stürmer Fiegle verzögerte beim fälligen Elfmeter etwas zu lange und jagte die Kugel dann unkontrolliert rechts über das Tor (10.). In der Folge stellte sich Baindt besser auf die langen Bälle in Richtung di Leo ein und setzte offensiv selbst Nadelstiche. Langs Weitschuss zischte über die Latte (12.), Dantona verpasste nach Hartings Fehlpass den Abschluss aufs leere Tor (13.) und Fink rutschte an einer Hereingabe von Fischer vorbei (35.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber in der 38.Minute ein zweites Mal. Nach einem Eckstoß sprang die Kugel über Umwe- ge zu Brugger, welcher mit seinem 4.Saisontor auf 0:2 stellte (38.). Kurz vor dem Pausenpfiff konnten sich dann noch beide Torhüter auszeichnen: Walser parierte stark mit dem Fuß gegen di Leo (41.) und Harting lenkte einen Kopfball von Brugger über die Latte (45.). Für den zweiten Durchgang schienen sich die Gastge- ber einiges vorgenommen zu haben und der SVB ver- schlief den Start dagegen völlig. Weilands Team bekam kein Zugriff am Sechzehner, Walser konnte den daraus resultierenden freien Schuss nicht entscheidend fangen und schmiss sich im Anschluss gemeinsam mit di Leo auf das freigewordene Spielgerät, der mit dem Fuß einfädel- te. Erneut entschied Schiri Alegöz auf Strafstoß, erneut eine harte Entscheidung. Bürgin verwandelte den fälligen Elfmeter sicher links unten (47.). Der SVB hatte in dieser Phase enorme Probleme sich wieder die Spielkontrolle aus der ersten Halbzeit zurückzuholen und lief nach ei- genem Eckball in einen Konter, welchen Willauer zum 2:2 abschloss (54.). Das Baindter Momentum aus dem ers- ten Durchgang war dahin, die TSG war nun am Drücker und erhöhte in der Folge eiskalt durch Bürgin (60.) und Sagawe (76.) auf 4:2. Fiegle setzte in der 85.Minute mit dem 5:2 den Schlusspunkt. Damit verliert der SVB trotz komfortabler Halbzeitfüh- rung noch mit 5:2 und rutscht in der Tabelle auf Platz elf ab. Das Spiel in Ailingen fasst das Baindter Jahr 2024 am Ende ganz gut zusammen: Die Mannschaft zeigt immer wieder zu was sie spielerisch in der Lage ist, jedoch fehlt nach Gegentoren beziehungsweise in schwächeren Pha- sen des Spiels oftmals die nötige Widerstandsfähigkeit, um das mögliche Leistungsniveau über 90 Minuten abzu- rufen. Dazu kommen 38 Gegentore in 16 Spielen, wodurch der SVB die zweitschwächste Defensive der Liga stellt. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich der SVB nach dem Landesliga-Abstieg und dem Abgang wichtiger Säulen wie Torwart Wetzel, Stürmer Boenke sowie dem langjährigen Motivator und Co-Trainer Gauder als Team erst wieder neu finden musste und durch verschiedene Ausfälle bisher kaum einspielen konnte. Diesen Prozess gilt es im kommenden Jahr weiter fortzuführen. Der SVB dankt an allen Fans und Gönnern, welche die Mannschaft in diesem Jahr unterstützt haben. Wir wün- schen euch Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, David Krauter (78. Johannes Schnez), Tobias Fink (65. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Melih Alegöz Tore: 0:1 Jan Fischer (3.), 0:2 Michael Brugger (38.), 1:2 Marcel Bürgin (47. Foulelfmeter), 2:2 Michael Willauer (54.), 3:2 Marcel Bürgin (60.), 4:2 Janis Sagawe (76.), 5:2 Dean Fiegle (85.) Besondere Vorkommnisse: Dean Fiegle (TSG Ailingen) vergibt Foulelfmeter (10.). Jugendfußball Juniorinnenfußball D-Juniorinnen sind zweitbestes Team in Würtemberg Am Sonntag 1.12.24 fuhren unsere D-Juniorinnen zur End- runde der Final-4 des VR- Talentiade Cups auf Verband- sebene und durften somit gegen die besten Mannschaf- ten des Verbands antreten. Im ersten Spiel waren unsere Mädels noch nicht ganz wach und mussten sich dem späteren Turniersieger Normania Gemünd mit 0:2 ge- schlagen geben. Doch die nächsten beiden Spiele gegen die Biegelkicker Erdmannshausen sowie den SV Immenried konnten gewonnen werden und somit stand man im Finale gegen Normania Gmünd. Dort legten wir richtig los, mussten aber nach der ersten vergebenen Chance ein Konto und das erste Gegentor hinnehmen. Wir ließen uns nicht beirren, drängten weiter, standen insgesamt viermal allein vor des Gegners Tor, brachten den Ball aber nicht unter. Die Gegnerinnen dagegen wa- ren effizienter und platzierten ein weitere Mal den Ball in unserem Netz unter. Schade, dass es nicht ganz zum Turniersieg geklappt hat, aber wir können ganz stolz sein auf unsere Mädels, die somit das zweitbeste Team in Württemberg stellen und sich gleichzeitig qualifiziert haben für die nächste Runde gegen die Top Clubs aus Baden am 15.3. in Lahr im Schwarzwald. Herren 1 mit tollem Wochenende TSV Laubach – SV Baindt 2:9 Nach der ersten Saisonniederlage zeigten die Herren 1 am vergangenen Wochen- ende eine klasse Reaktion und konnten in beiden Partien voll überzeugen. Am Freitagabend stand das Nachholspiel beim TSV Lau- bach an. In den Doppeln erspielten wir uns einen 2:1 Vor- sprung, den wir in den Einzeln weiter ausbauen konnten. In Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 der ersten Einzelrunde zeigten sich auf dem Papier einige deutliche 3:0 Spiele, die aber allesamt äußerst umkämpft und knapp waren. Beim Zwischenstand von 6:2 übertru- gen sich die knappen Satzergebnisse auch auf ganze Spiele, sodass die letzten 3 Begegnungen von Roman Buck, Marcel Brückner und Philipp Schwarz im 5. Satz zu unseren Gunsten entschieden wurden. Philipp schaffte es dabei, einen 4:8 Rückstand im Entscheidungssatz noch in ein 11:9 zu drehen, sodass er nun beachtliche sieben Ent- scheidungssätze in Folge gewonnen hat. Damit endete die Partie mit einem 9:2 Erfolg für uns, der bei etwas un- glücklicherem Spielverlauf aber viel knapper hätte aus- fallen können. SV Baindt – SV Deuchelried II 9:3 Am Samstag hatten wir dann den SV Deuchelried II zu Gast, der sich im Mittelfeld der Tabelle befindet. Auch hier konnten wir mit 2 Siegen aus den Doppeln starten. Besonders hervorzuheben ist das Comeback von Mar- cel Brückner und Roman Buck, die im 5. Satz das Einser- doppel der Gäste nach hohem Rückstand noch mit 13:11 bezwingen konnten. In den Einzeln musste Philipp Schwarz seine erste Sai- sonniederlage gegen Florian Joos hinnehmen, der in den entscheidenden Momenten fehlerfrei agierte und seine Chancen nutzen konnte. Marcel Brückner, Tobias Nowak und Wolfgang Assfalg konnten ihre Gegner jeweils mit 3:1 in Schach halten und unseren Vorsprung auf 5:2 aus- bauen. Nico Scheffold musste anschließend Peter Fuchs zu dessen guter Leistung gratulieren und Roman Buck konnte ein umkämpftes Spiel mit guten Ballwechseln ge- gen Michael Wetzel ebenfalls mit 3:1 gewinnen. Im Duell der beiden besten Spieler der Liga trafen Marcel und Florian aufeinander und die Zuschauer erwarteten ein Topduell auf Augenhöhe. Doch Marcel hatte anschei- nend keine Lust auf Spannung, spielte nahezu fehlerfrei und ließ Florian zu keinem Zeitpunkt in die Partie kom- men. Mit 11:2, 11:3 und 11:5 erlebte Florian eine Niederlage wie selten zuvor. Philipp und Tobias folgten dem Beispiel von Marcel und hatten ihre Gegner beim jeweiligen 3:0 ebenfalls voll im Griff. Mit diesem furiosen Ende gewannen wir hochverdient mit 9:3 und können am kommenden Samstag um 19 Uhr mit einem Sieg in Meckenbeuren zum Abschluss der Vorrun- de den 2. Platz in der Tabelle sichern. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Vorrundenabschluss mit 3 Partien Samstag 07.12. • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 2 - TG Bad Waldsee II • 19 Uhr: TSV Meckenbeuren - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Haben Sie schon Karten für das Konzert am 14.12.2024? Der Musikverein Baindt lädt Sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Sichern Sie sich jetzt die besten Plätze und kaufen Sie Karten im Vorverkauf im Baindter Rathaus. Wir freuen uns darauf am 14.12.2024 mit Ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen Sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas entführen und lauschen Sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Unsere 2-Tages-Fahrt zum Christkindlmarkt an Chiem- see, Rosenheim und München rückt näher. Für alle An- gemeldeten hier nochmals die Abfahrtszeit: Am Sonntag, 08.12.2024 starten wir um 7.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle in Baindt. Für ein kleines Frühstück ist gesorgt. Ankunft am Montag, 09.12.2024 in Baindt ca. 20 Uhr. Wir freuen uns auf zwei gesellige Tage. Die Vorstandschaft. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herz- lich zum traditionellen Königsschießen mit Adventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen gesel- ligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus ver- bringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Dritter Rundenwettkampf Luftpistole Am 27.11.2024 gelang der Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihr dritter Rundenwettkampfsieg in Folge. Dabei übertrafen sie die Gäste aus Vogt (3. Mann- schaft) mit 1369:1342. Wertung Baindt Stefan Schnez: 351 David Sill: 348 Oliver Damoune: 344 Günter Schnetz: 326 Aktuelles aus Berlin - mit Axel Müller, MdB Kommunalpolitisch sehr aktuell war der Info-Abend des CDU-Gemeindeverbandes in Koope- ration mit dem Gemeindeverband Baienfurt am Donners- tag, 21. November 2024 um 20:00 Uhr, mit dem Bundes- tagsabgeordneten und frisch nominierten Kandidaten unseres Wahlkreises Axel Müller zu den aktuellen politi- schen Ereignissen in Berlin. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis auf den letzten Platz war der Saal gefüllt. Mit Span- nung verfolgten die Teilnehmer den Vortrag über die aktuellen Geschehnisse in Berlin. Ebenfalls gab Axel Mül- ler einen Überblick über die noch kommenden Geset- zesvorhaben und den kommenden Wahlkampf 2025. Programatisch gab er einen Ausblick über kommende und wichtige notwendige Änderungen und Neuausrich- tung der Politik in Berlin. Von der Gesundheitsreform, wirtschaftlichen Themen, innere und äußere Sicherheit, kommunalpolitische Spielräume für die Gemeinden und weiteren wichtige politische Themen. Anschließend konn- ten die Teilnehmer Fragen stellen und es entwickelte sich eine interessante Diskussionsrunde. Einig waren sich Alle, dass es gelingen muss Menschen wieder vermehrt für die Politik zu begeistern und dieses Feld nicht den linken oder rechten radikalen undemokra- tischen Gruppen zu überlassen. „Was braucht gute Landwirt- schaft?“- Die beiden Ortsverbände von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Wein- garten.Baienfurt.Baindt und Bad Waldsee luden Anfang November ein zum 2.HofDialog mit der Frage: „Was braucht gute Landwirtschaft?“ nach Bad Waldsee-Haisterkirch auf den Bioland-Hof der Familie Konrad ein. Der Betrieb wirtschaftet als zertifizierter Biolandbetrieb in der Milchwirtschaft seit 2007 mit derzeit 50 Kühen. Konrads sind Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäu- erliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“, wie sie es nennen. Circa 350 Höfe aus Baden-Württemberg sind dort Mitglied. Nach einer Stallführung kam es zum lebhaften Austausch zwischen Monika und Bernhard Konrad und den Besuche- rinnen und Besuchern der grünen Ortsverbände. Zuerst gab es einige wichtige Fakten. So werde eine Kuh, die konventionell gehalten wird, auf Höchstleistung gezüchtet und gäbe ca. 8000-11.000 Liter Milch im Jahr. Eine „Biok- uh“ hingegen muss nur ca. 5000-8000 Liter im Jahr pro- duzieren. Für einen Liter Biomilch bekomme man jedoch deutlich mehr und der Preis sei vor allem stabiler. Das er- gäbe mehr Planungssicherheit. Die Konrads wirtschaften mit einem nahezu geschlossenen Kreislauf: Futtermittel werden selbst angebaut. Manchmal „tauscht“ man auch mit anderen Biolandhöfen. Es gäbe einige obligatorische Maßnahmen zu mehr Biodiversität bei Bioland. U.a. die Pflege von Feldrandstreifen, Blühstreifen, schonende Bo- denbearbeitung und verzögerter Stoppelumbruch. Die Konrads sehen auf ihren bewirtschafteten Flächen da- durch mehr Leben – Insekten und Vögel.. Diskutiert wurde: „Warum gibt es nicht mehr biologische Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen?“ Es gibt Bei- spiele von öffentlichen Mensen mit deutlich höherem Bioanteil als in unserer Region, die doch eigentlich über einen relativ hohen Wohlstand verfüge. Die Universität in Cottbus wurde als Beispiel genannt. Eine gesunde Er- nährung sollte uns mehr wert sein, meinte Frau Konrad. Ausgerechnet im bundesrepublikanischen Süden gebe es eine geringere Quote als in nördlichen Bundesländern. Mit etwas weniger Fleisch z. B. in den Mensen würde sich ein höherer Preis ausgleichen lassen, so Konrad. Die Be- deutung der Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Wissen über Zusammenhänge von Nahrung und Erzeugungsweise wird auch von den Konrads für sehr wichtig eingeschätzt. Um eine Entlastung der Betriebe zu erreichen, wäre es wichtig, dass die Bäuer*innen weniger Zeit im Büro ver- bringen müssten. Anträge sind in der Vergangenheit eher umfangreicher geworden. Es wäre sinnvoll, sie kürzer zu gestalten und mit einer längeren Laufzeit auszustatten – manche Anträge müssen Jahr für Jahr erstellt werden. In der Runde war man sich einig, dass das unbedingt zu ändern sei. Einfache, transparente Label was Regionalität und Pro- duktionsbedingungen angeht, seien wichtig und müssten über die Medien publik gemacht werden. In Bezug auf das Biosphärengebiet herrscht auch bei Konrads Unsicherheit, was auf sie zukommt. Da gäbe es zwar nicht „den Bauern/die Bäuerin“. Diese Berufs- gruppe sei so divers wie jede andere, so Konrad. Aber man ist eher skeptisch, was die Effekte für die Höfe ins- gesamt angeht. Die auf EU-Ebene geplante Deregulie- rung der grünen Gentechnik bedrohe die Biolandwirte in ihrer Existenz. Landwirte seien auf eine konsequente, verlässliche Kennzeichnung des Saatgutes sowie der Fut- ter- und Lebensmittel angewiesen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Werde auf die Kennzeichnung verzichtet, verliere auch der Verbraucher das Wahlrecht. Es war ein sehr fruchtbarer Austausch und man zeigt auch hier ein Interesse an einer Fortsetzung des Dialogs. Der 3. HofDialog wird stattfinden und der Ortsverband Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird informieren. Interessierte Runde in Haisterkirch Mitarbeiterin auf dem Hof Konrad Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Hafenweihnacht nach Lindau Wir fahren mit der Bahn nach Enzisweiler und laufen zum Lindenhofpark. Weiter geht es am Ufer entlang über den Bahndamm auf die Insel Lindau. Nach der Umrundung des hinteren Teils lassen wir unsere Wanderung auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen. Treffpunkt: Sonntag, den 15.12.2024 um 12.00 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder 12.25 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19.00 Uhr. Gehzeit: 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis: 9,00 Euro/ Mitglieder 7,00 Euro. Mitnehmen: Getränk, gute Schuhe. Anmeldung: ab 11.12.2024 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und wo man einsteigt (Wgt. oder RV) Wander- führung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schenken Sie Chancengerechtigkeit! Zum Jahresende bittet die Kinderstiftung Ravensburg um Ihre Spende. Rund 2.400 Kinder fördert die Kinderstiftung Ravensburg jährlich mit unseren Angeboten in den Berei- chen Bildung, Musik, Werken und Sport. Diese finanzieren wir über Spenden. Ihre Weihnachtsspende ermöglicht Chancengerechtigkeit für Kinder hier in der Region! Bitte helfen Sie mit, auch im kommenden Jahr viele Kinder fit für die Zukunft zu machen. Die Kinderstiftung Ravens- burg ist dankbar für jeden Betrag! Ihre Spende können Sie mit dem Stichwort „Weihnachten“ auf dieses Konto überweisen: Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE69 6505 0110 0101 0592 59 BIC: SOLADES1RVB Oder Sie scannen folgenden QR-Code, um direkt auf das Online-Spendenformu- lar zu gelangen: Vom Adventskonzert zum Neujahrskonzert Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Dirigentin Isabel Gräfin Pachta Das traditionell für den 3. Adventssonntag geplante Ad- ventskonzert der Kammermusikvereinigung Baienfurt muss in diesem Jahr verschoben werden. Doch anstelle des weihnachtlichen Programms erwartet die Zuhörerinnen und Zuhörer nun ein ganz besonderer Auftakt ins neue Jahr: Ein festliches Neujahrskonzert am Sonntag, 12. Januar 2025, 17.00 Uhr in der katholi- schen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt. Mit diesem Konzert schlägt die Kammermusikvereini- gung Baienfurt ein neues Kapitel in ihrer musikalischen Geschichte auf, denn erstmals steht die neue Dirigen- tin Isabel Gräfin Pachta am Pult. Die junge Musikerin und Dirigentin bringt neue Klänge in das Ensemble und hat ein abwechslungsreiches Programm aus klassischen Meisterwerken und beschwingten Neujahrsmelodien zu- sammengestellt. „Wir möchten das neue Jahr mit einem festlichen Kon- zert einläuten, das die Besucherinnen und Besucher mit Leichtigkeit, Freude und musikalischer Vielfalt inspiriert“, erklärt Isabel Gräfin Pachta. Das Konzert am 12. Januar verspricht nicht nur ein musikalischer Genuss, sondern auch ein kultureller Höhepunkt zu Jahresbeginn zu wer- den. Die Kammermusikvereinigung Baienfurt bedankt sich herzlich für das Verständnis ihrer treuen Konzertbe- sucherinnen und -besucher, wünscht eine besinnliche Ad- ventszeit und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen mu- sikalisch zu beginnen. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mochen- wangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Ge- sang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in ei- nem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke werden von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stimmungsvoll inter- pretiert, während Edmund Butscher mit seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrücklich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Hoimeliger „Wolfegger Adventsmarkt“ Vom Springerle-Model bis zum traditionellen Christ- baumschmuck Drei Tage lang lädt das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zum Adventsmarkt ein. Auch dieses Jahr wird ein Teil der Einnahmen an ver- schiedene soziale Einrichtungen gespendet. Der Eintritt in das Museum ist frei. Am 3. Adventswochenende öffnet das Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben zum Adventsmarkt nochmals Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 seine Pforten. Vom 13. bis 15. Dezember präsentieren über 60 sorgfältig ausgewählte Ausstellerinnen und Austeller ihre handgefertigten Produkte in den historischen Muse- umshäusern und auf dem Gelände, darunter handgefer- tigte Strümpfe, kunstvoll geschnitzte Springerle-Model, einzigartige Krippenfiguren, kulinarische Spezialitäten und traditioneller sowie handgemachter Christbaumschmuck. Als „hoimelig und schee“ wird der Adventsmarkt im Bau- ernhaus-Museum gern bezeichnet und ist bekannt für sei- ne besondere Atmosphäre. Inmitten der malerischen Ku- lisse der historischen Museumsgebäude stehen unzählige Christbäume, Lichter und Feuerkörbe sorgen für adventliche Stimmung und wohlige Wärme. Auf dem Gelände spielen die Alphornbläser auf, Harfenklänge beleben alle Winkel, während Nikolaus und Knecht Ruprecht am Samstag und am Sonntag jeweils um 15 Uhr die kleinen Gäste begrüßen. Zudem tragen die adventlichen Vorlesegeschichten „Horch und komm zur Ruhe“ für Kinder inmitten der Tiere im Stall zur gemütlichen und festlichen Stimmung bei. Kulinarisch verwöhnt der Adventsmarkt seine Gäste eben- falls: Von Glühwein, Kinderpunsch, Glühmost und heißem Museumsapfelsaft mit Gewürzen bis hin zur allseits be- rühmt-berüchtigten Feuerzangenbowle ist für alle etwas dabei. Über dem Herdfeuer in der historischen Museumskü- che werden Waffeln und Pfannkuchen frisch ausgebacken, während weihnachtliche Leckereien wie hausgemachtes Birnenbrot und Schokoäpfel den Gaumen erfreuen. Der Eintritt ist frei! Die Spenden gehen dieses Jahr an: Verein Brennnessel e.V. Ravensburg: finanziert Bera- tungsstellen zu sexuellem Missbrauch von Kindern, Bera- tung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen, Präventionsprojekte, Fortbildungen etc. Ambulanter Kinderhospizdienst Amalie: Lebensbeglei- tung für Familien bei Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, Kindertrauergruppe. Jugendhilfe Arkade e.V. (JuMeGa): Einrichtungen und Streetwork im Bereich der Jugendhilfe, z.B. Gastfamilien und Integrations-WGs für minderjährige unbegleitete Ge- flüchtete, mobile Jugendarbeit; Patenschaften für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Öffnungszeiten am Adventsmarkt: Freitag, 13. Dezember 2024: 16 – 20 Uhr Samstag, 14. Dezember 2024: 11 – 20 Uhr Sonntag, 15. Dezember 2024: 11 – 18 Uhr Für Besucherinnen und Besucher des Adventsmarktes wird ein Shuttlebus eingerichtet, der zwischen dem Hofgarten, der Turnhalle Wolfegg und dem Museum verkehrt. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern, wird die Fischergasse während der Veranstaltung als Einbahn- straße geführt. Wir bitten die Anwohnerinnen und An- wohner um Verständnis für das erhöhte Verkehrsauf- kommen und entschuldigen uns im Voraus für etwaige Unannehmlichkeiten. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de I www.bauernhaus-museum.de Weihnachtskonzert Musikverein Schlier-Ankenreute Der 3. Advent steht vor der Tür und somit auch unser tra- ditionelles Weihnachtskonzert. Am Samstag, den 14. Dezember 2024 um 20 Uhr laden wir Sie recht herzlich in die Festhalle Wetzisreute. Entfliehen Sie aus der hektischen Vorweihnachtszeit und lassen sich vom abwechslungsreichen Programm des Vororchesters „Soundinis“, der Jugendkapelle Schlier- Vogt-Karsee, sowie der Musikkapelle Schiler-Ankenreute überraschen. Auf ein Wiedersehen freut sich Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Infoveranstaltung bodennahe Gülleausbringung ab 2025 Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. lädt am 11. Dezember um 09:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung zur bodennahen Gülleausbringung ab 2025 ins Gasthaus Paradies nach Vogt. Referenten sind Jörg Messner vom LAZBW und Simon Bayer vom Landwirtschaftsamt Ra- vensburg. Außerdem wird es einen Ausblick zu den Ver- suchen auf dem Spitalhof geben. Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung endet um ca. 13:00 Uhr. Die Tafel Weingarten sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Die Tafel Weingarten versorgt aktuell an drei Tagen in der Woche 183 einkaufsberechtigte Personen und die dazugehörigen 217 Kinder mit günstigen Lebensmitteln. Um dieses Angebot auch weiterhin umsetzen zu können, brauchen wir Verstärkung. Wir holen bei den umliegen- den Supermärkten, Bäckereien und Marktbeschickern die übrig gebliebene Ware ab, bereiten sie für den Verkauf vor und geben sie zu einem symbolischen Preis an Men- schen ab, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Le- bens stehen. So verbinden wir Nachhaltigkeit mit sozialem Engagement. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Fahrer zur Abholung, helfende Hände für das Sortieren und Vorbereiten von Obst und Gemüse für den Verkauf sowie Personen, die Lust haben, unser Verkaufsteam am Dienstagnachmittag zu bereichern. Haben Sie Lust, sich sinnvoll in einem netten Team zu beschäftigen? Dann melden Sie sich bei der zuständigen Ehrenamtskoordina- torin Simone Prommer unter Tel.: 0751-7646320 oder per E-Mail unter prommer.s@caritas-dicvrs.de. Hier können auch alle ihre Fragen beantwortet werden. Ansprechpartnerin: Ehrenamtskoordination Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.d Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg: „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ Am 15. Dezember 2024 von 11:00 bis 14:00 Uhr laden das Kapuziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee zu einem informativen Frühschop- pen in das Kapuziner ein. Unter dem Motto „Kein Raum in der Herberge – Über Wohnungsnot heute“ möchten die Veranstalter gemeinsam über ein Thema diskutieren, das für unsere Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist. In einer angenehmen und einladenden Atmosphäre er- warten Sie frisch gezapftes Bier, warmer Tee, traditio- nelle Blasmusik und herzhafte Speisen, die für geselliges Beisammensein sorgen. Im Rahmen einer gemütlichen Stammtisch-Atmosphäre wird von 12:00 bis 13:00 Uhr auf der Bühne eine Diskussion über die Wohnungsnot in unserer Region und Lösungsansätze stattfinden. Die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Diskutanten sind: - Fritz Utz von Haus und Grund - Christian Mayer vom Kapuziner - Christoph Sitta von der CDU Ravensburg - Atakan Celik von der Linken Besonders bewegt Wohnungsnot Frauen und Kinder, weiß Pfarrer Brennecke, der als Leiter des Diakonischen Werkes OAB tätig ist, „Die Wohnungsnot betrifft uns alle. In unserer Beratungsarbeit sehe ich, wie wichtig es ist, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft Wettbewerbs- nachteile auszugleichen. Unser Nächster ist nicht nur der, der uns nahesteht, sondern jeder, der in Not ist,“ betont er. „Wir haben dieses Format gemeinsam gewählt, um alle Milieus in der Stadt anzusprechen.“ sagt Christian Mayer. Er hofft „ ...das bei einem geselligen Frühschoppen, mit frisch gezapftem Bier, viele Menschen zusammenkom- men.“ Er geht davon aus „... dass nur gemeinsam wertvol- le Ideen und Ansätze entwickelt werden können, um ein Zuhause für jeden Menschen in Ravensburg zu schaffen.“ Im Kapuziner wird für 200 Menschen gestuhlt sein. Die Diskussion soll auch an den Tischen fortgesetzt werden. Eintritt wird nicht erhoben, Spenden sind möglich. Datum: 15. Dezember 2024 Uhrzeit: 11:00 – 14:00 Uhr Ort: Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg Was sonst noch interessiert GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEM- BERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Wichtiger Schritt für den Naturschutz in Baden-Würt- temberg: Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrecht- licher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für na- turschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausge- baut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutz- rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensations- maßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zen- tral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transpa- rent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Infor- mationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichs- maßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfü- gung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dash- boards zentral und übersichtlich dargestellt: • Dashboard zu Kompensationsmaßnahmen in Ba- den-Württemberg • Dashboard zu Ökokonto-Maßnahmen in Baden-Würt- temberg Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kom- pensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensations- maßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bau- leitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kom- pensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeich- nis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb ge- nommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Natur- schutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorga- nisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokonto- maßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Hintergrundinformation Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesna- turschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNat- SchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundes- naturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Ba- den-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaß- nahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitpla- nung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Na- tur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Ein- griffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beein- trächtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlech- terung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Ein- griffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnah- menflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompen- sation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Ver- ordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei spä- teren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsver- zeichnis erfasst. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Schalldämpfer für die Jagd müssen gepflegt werden Untersuchungen ergaben, dass die Reinigung und Pfle- ge von Schalldämpfern immens sicherheitsrelevant ist. Schalldämpfer bei der Jagd erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Sie bieten besseren Schusskomfort und zusammen mit einem Ge- hörschutz wirken sie gegen Knalltraumata und beugen Lärmschwerhörigkeit vor. Auch der Jagdhund ist dadurch weniger Schusslärm ausgesetzt. Wie bei allen technischen Neuerungen ergeben sich im Laufe der Zeit auch bei Schalldämpfern Erkenntnisse aus der Praxis. Bei zwei Unfällen, die sich jeweils bei Abgabe von Probeschüssen durch die Jäger ereigneten, sind die Schalldämpfer zerborsten, Fragmente und Knall verletz- ten dabei die Schützen. Für das betroffene Schalldämpfer-Modell OR-60 der Fir- ma Krontec läuft aktuell eine Rückrufaktion (www.kron- tec.de/aktuelles/202-rueckruf-or60). Wie sich zudem bei der Unfalluntersuchung zeigte, spielten dabei Korrosions- schäden im Inneren eine maßgebliche Rolle. Insbesondere bei der Schussabgabe bei geringen Temperaturen, zum Beispiel im Winter, kommt es zur Kondensation der hei- ßen Treibgase im kalten Schalldämpfer. Dem kann zwar durch Trocknung begegnet werden, allerdings kommt der Korrosionsprozess durch die vorhandene Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft nicht vollständig zum Erliegen. Daher ist es wichtig, die korrosiven Rückstände zu ent- fernen bzw. den Schalldämpfer fachgerecht zu pflegen und zu handhaben. Hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten, die ein regelmäßiges Reinigen und Warten fordern. Dies erhält die technische Sicherheit und erhöht die Lebensdauer des Schalldämpfers. Generell wird empfohlen, nach jedem Einsatz den Schall- dämpfer von der Waffe zu demontieren und aufrechtste- hend zu trocknen, um die Feuchtigkeit im Inneren zu ent- fernen. Da die Hersteller oft keine genauen Angaben zur maximalen Schussbelastung ihrer Schalldämpfer ma- chen, wird außerdem zu einer regelmäßigen Inspektion des technischen Zustands durch einen sachkundigen Büchsenmacher geraten. Hinweise zum Umgang mit Schalldämpfern: • Die Laufreinigung an der Waffe erfolgt bei demon- tiertem Schalldämpfer. • Der Waffentransport erfolgt ebenfalls bei demontier- tem Schalldämpfer, um mechanische Belastungen am Gewinde durch Stöße zu vermeiden. • Bei Serienschussabgaben sind die thermische Belas- tung zu begrenzen und die Herstellerangaben hierzu zu beachten, • Schalldämpfer verschleißen und sind daher regelmä- ßig durch einen Sachkundigen auf Schäden überprü- fen zu lassen. AOK warnt erneut vor aktueller Spam- und Phishing-Welle - Datensicherheit bei der AOK „Wir als AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben stellen sicher, dass die Daten der aktuell über 239.000 Versicherten nicht in fremde Hände gelangen“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Derzeit erreichen uns leider landesweit Meldungen, dass sich Per- sonen in betrügerischer Absicht als AOK-Mitarbeiter/-in- nen ausgeben und versuchen, über Phishing-Mails oder -SMS an Sozialdaten und sensible Gesundheitsdaten zu gelangen.“ In den Phishing-Mails oder -SMS werden Versicherte dazu aufgefordert, durch Anklicken eines Buttons eine neue Gesundheitskarte zu beantragen, da mit der alten keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden. Diese In- formation kommt nicht von der AOK! Markus Packmohr: „Betroffene sollten die E-Mail oder SMS direkt löschen und niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden!“ Versicherte soll- ten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. „Wir legen bei der AOK großen Wert auf Datensicherheit. Wir versenden solche Informationen und Aufforderungen niemals über SMS oder E-Mail und wir fragen unsere Ver- sicherten niemals ohne Authentifizierung nach persön- lichen Daten“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grundsätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digitale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK- App). Jegliche Kundenkommunikation mit Sozialdaten oder die Herausgabe von persönlichen gesundheitsbe- zogenen Daten findet nur dann statt, wenn die Identität des Versicherten oder berechtigten Vertreters zweifelsfrei festgestellt wurde. Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echt- heit glauben, rät AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr, die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben zu kontaktieren und nachzufragen. Sollten Betroffe- ne bereits Daten von sich preisgegeben haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetz- agentur zu wenden. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok. Keine Trendwende am Arbeitsmarkt Im November ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 1,7 Prozent angestiegen, die Quote lag bei 3,6 Prozent. Insgesamt waren 16.489 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr. „Auch wenn der Arbeitsmarkt im Novem- ber einen für die Region und Jahreszeit üblichen Verlauf zeigte, so ist doch das Gesamtniveau der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwölf Monaten deutlich angestiegen“, Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und ergänzt: „Konjunktur und Transformationsprozesse hinterlassen auch am Arbeitsmarkt am Bodensee und in Oberschwa- ben ihre Spuren.“ Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres die Ar- beitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren im Vergleich zum Vormonat deutlich gesunken ist. Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten denken viele Unter- nehmen langfristig und setzen mit Blick auf den demo- grafischen Wandel auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Daneben spielt die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zunehmend eine Rolle. Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgeset- zes helfen dabei den Weg zu ebnen und Hürden abzu- bauen. „Ausländische Fachkräfte sind für die Wirtschaft vor Ort ein enorm wichtiges Potenzial. Ohne dieses lässt sich der Fachkräftebedarf langfristig nicht mehr decken“, sagt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im No- vember 16.489 Menschen ohne Arbeit, 7.532 Frauen und 8.957 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 277 Per- sonen bzw. 1,7 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.517 Personen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.842 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 454 oder 6,1 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.252 oder 19,0 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.647 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 177 oder 2,0 Prozent weniger als im Vormonat und eine Zunahme um 265 oder 3,2 Prozent zum November des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im No- vember 5.050 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 1.876 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.940 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.347 ar- beitslos waren. Betrachtet man ausschließlich den Monat November, verlief die Arbeitsmarktentwicklung in der Region Bo- densee-Oberschwaben saisonüblich: „In den Landkreisen Konstanz und Bodensee spiegelt sich die beginnende Wintersaison wider, die Arbeitslosigkeit steigt hier saison- bedingt üblicherweise etwas an. Im Landkreis Ravensburg ist die Arbeitslosigkeit hingegen gesunken“, erklärt Mathi- as Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb im November unterdurchschnittlich. Unternehmen und Verwaltungen informierten über 1.271 neue, offene Stellen, das sind 84 weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.743 offene Stellen gemeldet. Das waren 26 mehr als im Oktober und 220 oder 0,4 Prozent mehr als im November 2023. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, vie- le Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit blieb auch im November auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Be- reich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeug- bau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im November sind bis zum 25. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 54 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 2.482 Beschäftigte eingegangen. Im Oktober waren es 56 Anzeigen auf Kurzarbeit für ma- ximal 1.415 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,2 Pro- zentpunkte auf 3,6 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.494 Frauen und Männern waren 140 oder 3,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.149 Menschen (plus 249), das Jobcenter betreute 2.345 Frauen und Männer (minus 109). Im Landkreis Konstanz waren 6.977 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.214) oder das Jobcenter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 162 Menschen oder 2,4 Prozent mehr als im Oktober. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.018 Menschen über die Arbeitsagentur (2.479) und das Jobcenter (2.539) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 25 Personen oder um 0,5 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote verblieb bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Achtung bei der Weihnachtsfeier - Bei betrieblichen Feierlichkeiten gilt es steuerlich einiges zu bedenken In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsver- anstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, dro- hen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der Arbeitgeber Lohn- steuer abführen, zudem kann der Vorsteuerabzug ver- loren gehen. Übliche Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Mit- arbeiter im Rahmen einer betrieblichen Feier sind lohn- steuer- und sozialversicherungsfrei. Solche üblichen Zu- wendungen sind zum Beispiel Speisen und Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten oder Aufwendungen für Eintrittskarten zu einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung, soweit die Aufwendungen für die Betriebs- veranstaltung den Betrag von 110 Euro je Arbeitnehmer (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Außerdem darf neben der Weihnachtsfeier während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Bei der Lohnsteuer ist der Höchstbetrag von 110 Euro bei der Weihnachtsfeier ein Freibetrag. Heißt: Liegen die Kosten je Arbeitnehmer z.B. bei 130 Euro, bleiben 110 Euro steuerfrei, die übersteigenden 20 Euro müssen lohnver- steuert werden. Doch Vorsicht: Was für die Lohnsteuer gilt, gilt nicht für die Umsatzsteuer. In Sachen Umsatzsteuer handelt es sich bei dem Höchstbetrag von 110 Euro um eine Freigrenze. Überschreiten die Kosten für einen Teilnehmer der Weih- nachtsfeier den Höchstbetrag von 110 Euro, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen für diese Person. Um die Kosten je Teilnehmer der Weihnachtsfeier zu er- mitteln, werden die Gesamtkosten der Veranstaltung Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 durch die Anzahl der teilnehmenden Gäste geteilt, nicht durch die Zahl der eingeladenen Gäste. Für den Fall, dass Arbeitnehmer zur Weihnachtsfeier eine Begleitperson mitbringen dürfen, werden ihnen die Kosten dieser Be- gleitperson zugerechnet. Für Firmeninhaber empfiehlt es sich, die Weihnachts- oder Betriebsfeier so zu planen, dass die Teilnehmer unter der 110-Euro-Grenze bleiben. So kann sowohl das Anfallen von Lohnsteuer als auch der Wegfall des Vorsteuerabzugs verhindert werden. Wird die 110-Euro-Grenze dennoch überschritten, müssen die in diesem Fall entstehenden steuerpflichtigen Zuwen- dungen zwar im Grundsatz vom einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden, eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer) ist aber möglich. Die Zuwendungen sind im Pauschalierungsfall sozialversicherungsfrei. Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerfreie Zuwendun- gen bei Betriebsveranstaltungen“ kann unter der ge- bührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. an- gefordert werden. Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung Anspruch auf besondere Leistungsansprüche Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Men- schen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg aufmerksam. Menschen mit Behinderung in Deutschland Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Men- schen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinde- rungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Be- einträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen: Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen? Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetz- lichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbs- minderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- ben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder? Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedin- gungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht ab- sehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Alters- rente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Vor- aussetzungen. Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinder- te Menschen? Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Warte- zeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Mo- nate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechner er- fahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema be- antworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Das neue AOK-Kursprogramm ist da: Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Frühjahr und Sommer 2025 bietet die AOK Bo- densee-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kurspro- gramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechslung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, er- klärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, auch die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen ist möglich. Ein weite- res Highlight: Die Outdoor App komoot wurde als neue Funktion hinzugefügt. Über diese App können Wander-, Rad- oder Laufrouten entdeckt und geplant werden. Der individuell erzielte Fortschritt kann über die persönliche Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Gesundheitsassistentin AOK NAVIDA festgehalten werden. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Jetzt einfach über den Link downloaden: www.aok.de/pk/versichertenservice/app-navida. SVLFG bietet neue Seminare für Binnen- fischer an Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erweitert ihr Bildungsange- bot für die Binnenfischerei mit zwei neuen Formaten – einem Präsenzseminar zur Rettungsweste und ei- nem Online-Vortrag zu Sicherheit und Gesundheit in der Branche. Das neue zweitägige Präsenzseminar „Sicher und gesund arbeiten mit der Rettungsweste“ richtet sich an Unter- nehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte und interessierte Mitarbeitende aus Betrieben mit Ertrin- kungsgefahr, wie der Binnenfischerei oder der Grünpfle- ge an Gewässern. Im theoretischen Teil werden rechtliche Grundlagen, Un- fallstatistiken sowie Gefahren beim Sturz ins Wasser ver- mittelt und Schutzmaßnahmen vorgestellt. Der praktische Teil zeigt, wie eine Rettungsweste korrekt angelegt, über- prüft und gewartet wird. Das Seminar ist für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG kostenfrei und beinhal- tet auch Übernachtung sowie Verpflegung. Jetzt anmelden unter www.svlfg.de/seminar-rettungs- weste und lebensrettendes Wissen erwerben! Für das Jahr 2025 stehen drei Termine zur Verfügung: • 23./24. Januar 2025 in Waren/ Müritz • 4./5. Februar 2025 auf der Reichenau/ Bodensee • 25./26. Februar 2025 in Weiden/ Oberpfalz Der Online-Vortrag „Sicher und gesund arbeiten in der Binnenfischerei“ vermittelt Grundlagen zur Beurteilung von Gefährdungen und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren in Binnenfischereibetrieben. Am 15. Januar 2025 kann von 9 bis 12 Uhr bequem von überall aus teilgenom- men und damit Reisezeit gespart werden. Auf der Inter- netseite www.svlfg.de/online-vortrag-binnenfischerei sind die Einwahldaten zu finden. Für die Teilnahme wird ein HTML5-fähiger Browser oder die WebEx-Meetings-App benötigt. Das erworbene Wissen hilft dem Unternehmer, seine Un- ternehmerpflicht zur Unterweisung der Beschäftigten zu erfüllen und trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der Binnenfischerei bei. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum! Wie hoch ist Deine Umsatzsteuer? Selbstverständlich verdient das Finanzamt auch am Ver- kauf von Weihnachtsbäumen mit – aber wie viel? Das kommt ganz darauf an. Einmal, ob es sich um einen art- gerechten Naturbaum oder die schnöde Imitation des Tannengrüns handelt. Für den Plastikbaum muss der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen während der Umsatzsteuersatz beim Naturprodukt davon abhängt, wer ihn verkauft. Handelt es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf 7 Prozent Umsatz- steuer fällig, wobei noch danach unterschieden wird, ob es sich um „Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blü- ten – der abgesägte Baum“ oder um „lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln – der Christbaum als Topf- pflanze“ handelt. Wird der treue Weihnachtsfreund hingegen von einem Landwirt verkauft, können gleich drei Steuersätze zur An- wendung kommen, je nachdem, ob der Landwirt umsatz- steuerlich wie ein Gewerbetreibender behandelt werden will oder ob der Landwirt seine Umsatzsteuer pauschal ermittelt. Verkauft er einen Baum, der irgendwo zufällig in seinem Wald gewachsen ist, verlangt er 5,5 Prozent Umsatzsteuer, hat er den Baum hingegen in einer Sonder- kultur aufgezogen, werden 8,4 Prozent fällig. Schließlich gibt es auch noch die Kleinunternehmer. Diese müssen, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen, nicht einmal für einen Plastikbaum. Katamaran: zusätzliche Fahrten an den Adventssamstagen Zusatzfahrten sorgen beim Katamaran an den Ad- ventssamstagen für Entspannung. Der Katamaran kommt an — vor allem an den Advents- wochenenden. Die Reederei bietet zusätzliche Abfahr- ten an den folgenden drei Adventssamstagen und sorgt damit für Entspannung bei der Überfahrt. Ergänzend zu regulären, stündlichen Abfahrten gibt es am 7., 14. Und 21. Dezember auf jeder Seeseite zusätzliche Abfahrten jeweils zwölf Minuten vor dem Regelkurs. Das bedeutet in Friedrichshafen ergänzt die Reederei den Fahrplan mit einer Abfahrt um 10.48 Uhr, 12.48 Uhr, 17.48 Uhr und 19.48 Uhr. Ab Konstanz gibt es um 11.48 Uhr, 16.48 Uhr, 18.48 Uhr und 20.48 Uhr eine Zusatzfahrt. Auch an den Sonntagen erweitert die Reederei ihr Angebot vom 2-Stunden-Takt auf einen Stundentakt. Besonders günstig ist die Überfahrt derzeit mit dem Win- ter-Ticket: Erwachsene fahren am selben Tag für 16 Euro hin und zurück, Kinder (6-14 Jahre) für 8,50 Euro. In Kom- bination mit einem Heißgetränk kostet das Winterticket 18 Euro für Erwachsene und 10,50 Euro für Kinder. Die günstigen Tarife gibt es noch bis zum 7. Januar. Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft Ehrenamtliche Versichertenberatende für Rentenanfragen Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2024, dem Inter- nationalen Tag des Ehrenamtes, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kosten- frei und direkt vor Ort gut geschulte „Helfer in der Nach- barschaft“. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - alleine in diesem Jahr waren es rund 20.000 Beratungen. Dazu kommen über 7.500 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos die durch die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2024 aufgenommen wurden. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen auch die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie zudem die Vorausset- zungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn. Mit ihrer ehrenamt- lichen Arbeit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der DRV und den Versicherten, Rentnerinnen und Rent- Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nern dar. Die ehrenamtlichen Versichertenberatende fin- den Interessierte über die Internetseite www.drv-bw.de. Wie wird man Versichertenberaterin oder –berater der DRV? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Ver- treterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeit- nehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt da- bei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar. MIETGESUCHE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 1-2 Zi.-Wohnung in Bft. u. Umgebung zu mieten gesucht (w/60 J., berufst., NR) Mobil 01578/1905150 AUS DER LANDWIRTSCHAFT Weihnachtsgrüße Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. dvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm 3 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige *Allen Kunden schenken wir eine Naturkautschuk- Wärm asche, solange Vorrat reicht. Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg, bis 04.01.2025. 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NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.24 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Einladung (Schulaufnahme 5) TAG DER OFFENEN TÜR Donnerstag, 12. Dezember 2024 von 17:00 – 19:30 Uhr Treffpunkt: Foyer Grundschule (Ravensburger Str. 18) VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 14. Juni 2024 Nummer 24 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für ihre engagierte Teilnah- me an den Kommunal- und Europawahlen am vergangenen Sonntag. Im Namen der Gemeinde Baindt und auch persönlich danke ich allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen und ihre Zeit für das Gemeinwohl zu investieren. Den gewählten Vertre- terinnen und Vertretern gratuliere ich herzlich und wünsche ihnen viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit! Ein besonderer Dank gilt unseren Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag und auch am folgenden Montag mit großem Einsatz gearbeitet haben, sowie unserem Wahlteam im Rathaus. Dank der hervorragenden Arbeit von unter anderem Frau Heilig, Frau Brei, Herrn Bautz und Herrn Müller unter der Leitung von Frau Stocker verliefen die Wahlen reibungslos. Die detaillierten Wahlergebnisse unserer Gemeinde können Sie auf unserer Website unter www.baindt.de sowie bei den amtlichen Nachrichten (im Innenteil) einsehen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Rückblick Landesturnfest und Fronleichnam 2024 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Die Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl in der Gemeinde Baindt sind nun (vorläufig) bekannt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen. Weitere Details und eine vollständige Aufschlüsselung der Wahlergebnisse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de. Wahlbeteiligung Europawahl Kreistagswahl Gemeinderatswahl Wahlberechtigte 3.925 4.177 4.151 Wähler/-innen 2.581 2.580 2.574 ungültige Stimmzettel 33 75 80 gültige Stimmzettel 2.505 2.494 gültige Stimmen 2.548 14.459 31.644 Wahlbeteiligung 65,76% 61,77% 62,01% gewählte Bewerber/innen Kreistag Wahlbezirk III Wahlvorschlag Name Stimmen CDU Günter A. Binder 6621 CDU Daniel Steiner 3229 FREIE WÄHLER Oliver Spieß 6468 FREIE WÄHLER Simone Rürup 4706 GRÜNE Andreas Hund 1797 AfD Isolde Lutz 2774 Wie bereits im letzten Amtsblatt berichtet, fand das Landesturnfest in den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt statt. Neben den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer in unserer Schulsporthalle übernachteten auch über 150 Sportlerinnen und Sportler in der Klosterwiesen- schule. Die Organisation und Umsetzung übernahmen vier Baindter Vereine. Eine der größten Herausforderungen war es, den Arbeitsplan trotz Pfingstferien und verlängertem Wochenende zu füllen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, die dieses sportliche Highlight in Baindt möglich gemacht haben. Vor allem bei unseren Vertreterinnen und Vertretern der Baindter Vereine, die federführend an der Organisa- tion beteiligt waren: - Jimmy Zimmermann für den Sportverein Baindt - Nadine Klotzer für den Kirchenchor Baindt - Lena Steinhauser für die Reitergruppe Baindt - Bärbel Schad und Christine Spähn für die Landfrauen Baindt - Elke Hirschmann und Celia Mischkowski für die Aula unserer Schule Ebenso bedanken wir uns bei den Lehrerinnen unserer Klosterwiesenschule und der Rektorin Amelie Heberling für die Kooperation. Der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dem DRK Baienfurt-Baindt danken wir für die Nachtwache im Schulareal. Außerdem bedanken wir uns bei dem Schwäbischen Turnerbund sowie den Organisatoren der Stadt Ravensburg für die gute Vorbereitung und Umsetzung. Gerne hätten wir vier Tage voller Sport, Spaß und Freude er- lebt. Das nächste Landesturnfest findet übrigens vom 13. bis 17. Mai 2026 in Konstanz statt. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. gewählte Bewerber/innen Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Stefan Konzett 2.752 16,73% FREIE WÄHLER Florian Kränkle 2.470 15,01% FREIE WÄHLER Yvonne Jaudas 1.811 11,01% FREIE WÄHLER Jürgen Schad 1.782 10,83% FREIE WÄHLER Mladen Petar Renic 1.607 9,77% FREIE WÄHLER Marius Maucher 1.567 9,52% FREIE WÄHLER Bernhard Berle 1.383 8,41% FREIE WÄHLER Michael Alber 1.188 7,22% CDU Johannes Kreutle 1.914 19,41% CDU Volkher Lins 1.567 15,89% CDU Dieter Herrmann 1.419 14,39% CDU Stefan Müller 1.274 12,92% GRÜNE Doris Graf 738 13,85% GRÜNE Michael Spiegel 661 12,41% Ersatzkandidaten Gemeinderat Baindt Wahlvorschlag Name Stimmen Prozent FREIE WÄHLER Renate Stratmann 952 5,79% FREIE WÄHLER Thorsten Lott 941 5,72% CDU Miriam von der Heydt 1.247 12,64% CDU Stephan Winkler 1.112 11,27% CDU Axel Strehle 886 8,98% CDU Harald Hummler 444 4,50% GRÜNE Anna-Sophie Gutzeit 631 11,84% GRÜNE Dirk Gutzeit 478 8,97% GRÜNE Antje Claßen 443 0,0831 GRÜNE Daniela Böhner 426 8,00% GRÜNE Barbara Maria Lyszus 419 7,86% GRÜNE Bernhard Widmann 417 0,0783 GRÜNE Dr. Joachim Kunstmann 341 6,40% GRÜNE Angelika Federau 290 5,44% GRÜNE Rebekka Auer-Gutzeit 278 0,0522 GRÜNE Julia Kommerell 206 3,87% Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienstgebäude der Gemein- de Baindt beflaggt. Montag, 17. Juni 2024 Jahrestag des Volksauf- stands in der ehemaligen DDR Donnerstag, 20. Juni 2024 Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Ann- abergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Juni 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 16. Juni 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juni 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Viel Spaß bei der Familienolympiade im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Team vom Neubau des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne hatte am vergangenen Freitag alle Kinder und deren Eltern zur Familienolympiade ein- geladen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Team des Neubaus hatte zur Olympiade eingeladen Zahlreich wurde die Einladung angenommen und so er- schienen viele Familien mit freudiger Erwartung und guter Laune zur Olympiade. Der Wettergott hat mitgespielt, bei Sonnenschein und warmen Temperaturen traten die Familien gegeneinan- der an. Bei der Olympiade war jede Familie ein Gewin- ner und wurde nach der Überreichung der Urkunde zum Fotoshooting eingeladen. Zur Stärkung organisierte der Elternbeirat Würstchen und zur Erfrischung wurden Ge- tränke angeboten. Nach einem erfolgreichen, sportlichen Nachmittag, konnten alle Familien ausgepowert und zu- frieden ins Wochenende starten. Der Einsatz wurde mit einer Urkunde belohnt Kindergarten St. Martin Besuch von den Mitarbeitern des For- stamtes Jedes Jahr ist unser Kindergarten jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Woche im Wald. Dieses Jahr musste die Waldwoche im April ab- gesagt werden. Grund dafür war schlechtes Wetter mit Minusgraden und Regen. Aus den Waldtagen wurden kur- zerhand Naturtage gemacht. Jeden Tag machten sich die Kindergartengruppen, mit Regenkleidung und Gummis- tiefeln gerüstet auf den Weg durch unser schönes Baindt. Im Mai gab es aber von den Mitarbeitern des Forstamtes eine große Überraschung. Viele kleine und große gesägte Baumstämme brachten sie mit in den Kindergarten. Da- raus entstanden kleine Sitzmöglichkeiten, ein Brettspiel, Balancierstämme und vieles mehr. Alle Kinder bedanken sich sehr bei den Mitarbeitern des Forstamtes für die neuen Spielmöglichkeiten in unserem großen Garten, das Kindergartenteam überreichte als Dank eine kleine Vesperkiste. Besuch in der Bücherei Baindt Die Vorschüler unseres Kindergartens besuchten am 14. Mai die Bücherei in Baindt. Frau Lins zeigte uns ihren Schreibtisch im Eingangsbe- reich, an dem man mit einem Büchereiausweis Bücher uvm. ausleihen kann. Sie zeigte uns, was die verschiedenfarbigen Punkte an den Buchrücken für Bedeutungen haben, z.B.: Bücher mit einem grünen Punkt sind die Sachbücher. Bilderbücher erkennt man an ihrem roten Punkt. Anschließend wurde das Buch „Hex mir Farben kleine Hexe“ vorgelesen. Die Kinder konnten das Buch anhand der Symbole mitlesen. Alle Kinder konnten Frau Lins viele Fragen stellen, wie z.B.: „Warum gibt es in einer Bücherei CDs?“ oder „Wie ist es in der Bücherei zu arbeiten?“ Danach hatten die Kinder die Möglichkeit, selbst die Bü- cher anzuschauen. Manche Kinder haben mit ihrem Büchereiausweis Bücher/ CDs für zu Hause ausgeliehen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Alle Vorschüler bedanken sich herzlich bei Frau Lins und freuen sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken können. Zur Informationi Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müs- sen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanz- schalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Hau- fen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauch- ten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu su- chen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind unge- eignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möch- ten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vor- handene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Ak- tivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hin- terher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Eine Rankhilfe aus Holz und Juteschnur ist schnell aufge- baut. Ganz ohne Plastik. Foto: Sara Marouni Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wohl-Fühl-Treff 20-jähriges Jubiläum der Betreuungs- gruppe „Wohl-Fühl-Treff“ – ein Grund zu feiern! Am 25ten April feierten die Mitarbeiter*innen der Betreu- ungsgruppe „Wohl-Fühl-Treff“ Baienfurt/Baindt im festli- chen Rahmen ihr 20-jähriges Jubiläum. Mit dabei war der Leiter der Kirchlichen Sozialstation Schussental, Herr Stuhl- müller und die Koordinatorin der Betreuungsgruppen,Frau Munding. Frau Munding ehrte unsere Mitarbeiter*innen für ihre langjährige Zugehörigkeit. Zum Nachmittagskaffee im erweiterten Kreis mit reichhaltigem Kuchenbuffet und Live-Musik waren auch die ehemaligen Mitarbeiter*innen eingeladen. Herr Stuhlmüller betonte in seiner Rede die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Betreuung, auch als Ent- lastung für die pflegenden Angehörigen. Für unsere der- zeitigen Gäste fand in der Folgewoche eine kleine Feier mit gutem Essen und einer musikalischen Darbietung statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Juni - 23. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Lebenskunst Von allen Besitztümern auf Erden ist das Wertvollste die Lebenskunst. Denn alles andere können Kriege Und Schicksalsschläge rauben, die Lebenskunst aber bleibt uns bewahrt. Hipparchos Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selensky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Hal- der, Jahrtag: Anna Halder, Hermann Schilling) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfarrer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Dienstag, 18. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Seniorentreffen – Vortrag im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Freitag, 21. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth Kaplan) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lu- cia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 20. Juni geschlossen Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16.Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 16. Juni - 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, mit dem Liederkranz Baienfurt, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-B onhoeffer-Saal (Schöberl) Montag, 17. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 19. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ausflug, Abfahrt am Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus 21.00 Uhr (Schöberl) Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „ Das fliegende Klassenzimmer, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino Zoomania“, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 23. Juni - 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Dass wir in un- seren Krisen immer wieder so agieren, als wären wir Götter und nicht Men- schen, zeigt sich auch dann, wenn davon die Rede ist, dass wir die Welt vor der Klima-Katastrophe retten müssten. Es ist tatsächlich richtig, dass wir als Christen allen Kli- mabewegungen voran so zu leben haben, dass wir dem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung befolgen. Aber weil wir Menschen sind und nicht Götter, scheitern wir, auf uns allein gestellt, an diesem großen Auftrag im- mer wieder. Doch Gott sei Dank, wir sind nicht allein in die Welt gestellt. Gottes Schöpfergeist ist noch immer am Wirken und was bei Menschen unmöglich ist, ist bei Gott möglich. Nicht nur mit Blick auf unser Klima, sondern auch im Kli- ma des Miteinanders, sind dringend echte Umkehr und eine Neuausrichtung auf die gute Ordnungen angesagt, die uns von Gott mitgegeben sind. Und Gott sei Dank: Das Entscheidende hat er durch Jesus schon geschafft: Versöhnung über alle Grenzen hinweg im Geist seiner Liebe. Das ist die Triebkraft, auch für den Umgang mit aktuellen Krisen und Lebensfragen, die uns umtreiben. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen un- ter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfin- de; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4. Juli (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreis- termin am 19.6.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fahren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gele- genheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 um 14:30 Uhr AUSFLUG Abfahrt am Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reich- tum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, wo- rum es wirklich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfra- gen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen Spitzenspiel endet mit Remis TSV Tettnang – SV Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen 1:1 Das vorentscheidende Spiel um die Meisterschaft der Verbandsrunde hielt, was man sich davon erwartete. Von Beginn an bis zur letzten Minute der Nachspielzeit bot sich den Zuschauern Spannung live. Bei besten Be- dingungen spielten unsere Mädels ihr dominantes Ball- besitz- und Passspiel. Die Gastgeberinnen aus Tettnang setzten Verteidigung und bei Ballgewinn auf schnelle Konter. In der 11 Minute führte ein solcher zur 1:0 Führung gegen uns. Unsere U15 Juniorinnen spielten unbeein- druckt ihren Kombinationsfußball weiter und erarbeite- ten sich durch wunderbare Tiefenpässe im letzten Drittel eine Großchance nach der anderen. Ein Torabschluss von Vivienne Pogrzeba ging gar an die Unterkante der Latte und landete hinter der Torlinie, doch leider erkannte, der in dieser Situation weit entfernt stehende Schiedsrichter das Tor nicht an. Die Angriffswellen unserer Spielerinnen gingen weiter, ermöglicht durch unser stark besetztes Mit- telfeld um Sophie, Sarah und Hedda, die immer wieder die Stürmerinnen herrlich in Szene setzten. Auf der anderen Seite kam es durch unsere perfekt geordnete Abwehr um Victoria, Lena und Jana sowie die sehr gut mitspielende Torspielerin Sara zu keiner einzigen Torchance seitens der Tettnangerinnen mehr. In der zweiten Halbzeit erhöhten unsere Mädels den Druck, das Mittelfeld wurde zusätzlich durch Haifaa ver- stärkt, die viele Bälle eroberte und im Sturm kam Maylin hinzu, die sich mehrfach durchsetzte. Tettnang dagegen verlegte sich gänzlich auf das Verteidigen, doch trotz weiterer unzähliger Torchancen wollte der Ausgleich nicht fallen. Dann lief bereits die zweite Minute der Nachspielzeit. Jana wurde tief in das rechte Halbfeld geschickt, setzte sich gegen ihre Verteidigerin durch und legte den Ball auf die in den Strafraum nachrückende Hedda zurück. Abschluss – Tor! Der hochverdiente Ausgleich mündete in einen emotiona- len Torjubel. Auf der anderen Seite brachen die Tettnan- gerinnen bei dem Sekunden später ertönenden Abpfiff, erschöpft von ihrer aufopfernden Abwehrleistung, am Boden zusammen. Die Brisanz des Ergebnisses: Sollten beide Teams in den verbleibenden Punktspielen erfolgreich sein, kommt es zum Entscheidungsspiel um die Meisterschaft. Es spielten: Sara Jucic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Jana Eiberle, Sopie Heilmeier, Sarah Leibfahrt, Hadda Said, Haifaa Alosh, Maylin Kretzer, Vivienne Pogrzeba Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D-Junioren SV Baindt- SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersb I 4:0 Nach der Pause durch die Pfingstferien erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 08.06 die SGM Aulendorf/ Blönr/Ebersb zum nächsten Heimspiel.Die Mannschaft wollte an die erfolgreiche Partie vor den Ferien anschlie- ßen und begann das Spiel mit viel Tempo und Druck. Aus der sicheren Abwehr heraus wurden die Spielzüge einge- leitet und die ersten Spielzüge waren durch Abseitsstel- lungen leider nicht erfolgreich. In der 14. Minute waren die Jungs dann erfolgreich und so konnte Lucca nach einem schönen Spielzug das verdiente 1:0 erzielen. Die Mann- schaft hatte den Gegner gut im Griff, konnte die meisten Angriffe wegverteidigen und wenn Abschlüsse auf das Tor kamen, wurden diese durch unseren Torwart Max ent- schärft. Leider wurden einige Momente im Pressing nicht sauber ausgeführt, um den Gegner mehr unter Druck zu setzen. So machte Anton P. in der 21. Minute alles richtig, und konnte beim Pressing den Ball erobern und mit Wil- len durch die Abwehr kämpfen und das 2:0 erzielen. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeit. Nach der Halbzeit wurden einige Umstellungen gemacht und der Beginn war daher sehr zerfahren und wenig Spielfluss vorhanden. So kam es etwas überraschend, dass nach einem langen Ball von Giulio auf Lucca sich dieser bis auf die Grundlinie durchsetzte und mustergültig auf Luis auflegte der in der 33. Minute das 3:0 erzielen konnte. Ein sehr schön heraus gespielter Treffer über 3 Stationen. Jetzt wurde das Tempo etwas herausgenommen und die Zweikämpfe teilweise nicht mehr so konsequent geführt. Dies führte zu einigen Chancen durch die Gegner, welche einmal durch die Latte und den Pfosten entschärft wur- den. Die weiteren Chancen der Gegner konnten durch Max mit hervorragenden Aktionen pariert werden. In der 48. Minute hatten auch wir Alu-Pech und ein schöner Freistoß von Leon landete leider nur am Pfosten. Aber Leon hatte bereits in der 52. Minute die nächste Chance das Tor zu erzielen und lies dem Torwart nach einem schönen Zu- spiel keine Chance und schob den Ball zum 4:0 Endstand in die Maschen. Die restlichen Minuten passierte nichts mehr und so ge- wann man die Partie verdient mit 4:0 und durch die so- lide Abwehrleistung das 2. Spiel in Folge ohne Gegentor. Mit dieser Einstellung ist man für das Derby am nächs- ten Samstag gegen den Tabellenführer aus Baienfurt gewappnet Glückwunsch und weiter so! Es spielten: Max Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St. C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SV Reute I 0:1 Der Wettergott meinte es an diesem Samstagnachmit- tag nicht sonderlich gut mit uns. Pünktlich zum Spielbe- ginn begann es zu regnen. Dies brachte allerdings we- der unsere Gegner noch uns von unserem Spielplan ab. Beide Mannschaften spielten eine solide erste Halbzeit mit Chancen auf beiden Seiten. Um jeden Ball wurde gefightet. Der SV Reute kam etwas besser in die Partie. Nach etwas mehr als zehn Minuten schafften unsere Geg- ner aus einem Ballverlust im Mittelfeld einen schnellen Tempogegenstoß. Der Abschluss landete schließlich am Außenpfosten. Um so länger die erste Halbzeit dauerte desto besser kamen wir ins Spiel und schafften zwei, drei vielversprechende Torabschlüsse, allen voran in der 20. Spielminute ein Weitschuss von Luis aus etwa 25 Metern Torentfernung, der sich brandgefährlich dreht und senkte und aus dem Innenpfosten des linken Torwinkels wieder zurück ins Spielfeld prallte. Kurz vor der Halbzeit belagerten wir das Tor unseres Gegners. Zunächst ein Lattenschuss und im Anschluss eine Glanztat des gegnerischen Torhüters, der den Ball noch von der Linie kratzen konnte, verhinderten unsere Führung noch vor der Pause. Nach der Halbzeit kamen wir mit Schwung und einem tollen Teamgeist ins Spiel, und konnten dem Tabellen- führer aus Reute nicht nur Paroli bieten, sondern waren auch die bessere Mannschaft. Jeder kämpfte für sei- nen Mannschaftskameraden. Kein Ball wurde aufgege- ben. Während Reute in der zweiten Halbzeit lediglich zu Halbchancen und einem gefährlichen Weitschuss kam, konnten wir ein ums andere Mal unsere Spielfreude und unseren Kampfgeist in teilweise stark heraus gespielte Torabschlüsse ummünzen. So war unser Führungstreffer in der 43. Minute die logische Konsequenz. Ein toller, hoher Diagonalball aus der Viererkette von Ja- kob, wurde mustergültig von Linus direkt mit nur einem Kontakt in die Schnittstelle weitergeleitet. Der zum rich- tigen Zeitpunkt im Vollsprint gestartete Timo erreichte den Ball vor dem gegnerischen Torwart und schob aus etwa 11 Metern halblinker Position ins lange Eck ein. Ein traumhafter Spielzug wie aus dem Lehrbuch! Nach weiteren guten Torgelegenheiten unsererseits war es wiederum Timo dem der Ball an der Strafraumkante etwas glücklich vor die Füße fiel. Diese Gelegenheit ließ er sich nicht entgehen und vollendete clever zum 2:0 in der 56.Minute. Unser Gegner versuchte zwar nochmal alles, war jedoch mehr und mehr frustriert, da wir an diesem Tag einfach nicht zu bezwingen waren. Ein verdienter Sieg nach einer tollen Mannschaftsleistung!!! Tore: 1:0 Timo Kutter (43.); 2:0 Timo Kutter (56.) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende starteten bereits einige unserer Mannschaften in die diesjährige Verbandsrunde. KIDS-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch 1:5 Voller Energie und Vorfreude auf das erste Spiel traten unsere Kids am Mittwoch, den 5.6. zum Heimspiel auf den Tennisplatz. Auch die Junioren der Spielgemeinschaft wa- ren top motiviert. So kam es zu den ersten Begegnungen im Einzel. Die Gäste konnten hier durch Erfahrung und Spielstärke glänzen. Allein Felix behauptete sich souverän gegen seinen Gegner und gewann beide Sätze deutlich. Auch im Doppel war die SPG überlegen und entschied je- den Satz für sich. Jedoch freuten sich die Baindter über jeden errungenen Punkt und ließen sich die Freude am Spiel nicht nehmen. So ist die Motivation für die kommen- den Spiele hoch und der Siegeswille ist geweckt. Für Baindt spielten Cedric, Lenny, Elias, Felix, Jakob und Josefine Junioren U15 Kreisstaffel 1: SG Baienfurt Tennis 1976 – TC Baindt 6:0 An diesem Freitag hatte unsere U15 Mannschaft ihr ers- tes Verbandsspiel der Saison 2024. Es ging gleich zum Lokalderby nach Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ohne die etatmäßige Nummer 1 gingen unsere U15 etwas ersatzgeschwächt in das Match. Schon schnell war klar, dass die Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. An Position 1 spielend, hatte Vinzent Neubauer eine starke Gegnerin, die mit sehr guten Grundschlägen das Spiel dominierte. Vinzent versucht dagegen zu hal- ten, war aber am Ende der Ballwechsel immer etwas zu ungeduldig und unterlag recht deutlich. Maurice Zimmer- mann an Position 2 erging es ähnlich. Er verlor sein Einzel mit 6:1 6:1. Rafael Dorn war hingegen gut in sein Match gestartet. Nachdem er den ersten Satz gewinnen konnte, kam sein Gegner besser ins Spiel. Am Ende musste sich Rafael leider im Matchtiebreak doch geschlagen geben. Jonathan Boenke startete auch gut in sein Einzel, unterlag am Ende aber in 2 Sätzen. Damit war die Entscheidung leider schon gefallen, die Baienfurter lagen uneinholbar mit 4:0 nach den Einzeln in Führung. Nach kurzer Pause ging es in die Doppel. Auch hier sah das Bild ähnlich aus, beide Doppel wurden deutlich ver- loren. Vinzent und Maurice spielten im ersten Doppel und unterlagen mit 6:2 6:0. Rafael und Jonathan verloren ih- res mit 6:2 6:1. Damit stand der 6:0 Sieg der Baienfurter fest. Die Spieler hatte trotzdem alle ihren Spass. In geselliger Runde wurde dann noch zum Abschluss gemeinsam Pizza gegessen. Junioren U18 Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Friedrichshafen 6:0 Zu ihrem ersten Verbandsspiel in diesem Jahr traf unsere U18 am Samstag zu Hause auf die 3. Mannschaft des TC Friedrichshafen. Bei schönem Wetter ging es am Morgen um 9 Uhr auf unserer Anlage in Baindt los. Nachdem die U18 letztes Jahr aufgestiegen war, musste in der höheren Bezirksstaffel mit stärkeren Gegnern gerechnet werden. An Position 1 spielte der Vereinsrückkehrer Laurin Wösle. Nach etwas Startschwierigkeiten mit Satzverlust im ers- ten Satz, konnte er das Match noch drehen und gewann im Matchtiebreak. Tim Pantoffelmann und Lukas Zö- schinger kamen sehr stark aus der Winterpause. Beide zeigten, warum sie letztes Jahr als Stützen der U18 den Aufstieg klar gemacht hatten. Beide gewannen ihre Spie- le sehr deutlich. Lediglich Johannes Neubauer hatte mit der höheren Spielklasse noch etwas Startschwierigkeiten. Er musste sich an Position 4 seinem Gegner geschlagen geben. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 für Baindt. Im ersten Doppel spielten Laurin und Lukas starkes Ten- nis und gewannen deutlich mit 6:4 6:2. Tim und Johan- nes machten es spannender. Den ersten Satz gewannen sie. Im zweiten Satz hatten sie beim Stand von 5:3 schon einige Matchbälle. Die nächsten Matchbälle folgten im Tiebreak des 2. Satzes. Der 2. Satz ging sogar verloren. Im Matchtiebreak ging es dann weiter knapp her, Tim und Johannes mussten jetzt selbst Matchbälle abwehren. Am Ende konnten sie aber doch noch den Matchtiebraek mit 13:11 gewinnen. Damit war das Endergebnis 5:1 für die Baindter U18. Ein spitze Sieg in der höheren Bezirksstaffel. Herren 30: Bezirksliga: TC Warthausen – TC Baindt 8:1 Bei regnerischem Wetter spielte die Herren 30 - Mann- schaft des TC Baindt nach intensiver Vorbereitung ihr erstes Saisonspiel in Warthausen. Im Endergebnis hatten wir gegen TC Warthausen trotz guter Leistungen keine Möglichkeit, das Spiel zu gewinnen. Dennoch gab es ei- nem sportlichen Leckerbissen in Form unserer Nummer 1. Stefan Boenke gewann sein Einzel in einem dreistün- digen epischen Match. Einen herzlichen Dank gilt auch unserem Ersatzspieler Michael Trotzki. In zwei Wochen findet das erste Heimspiel in Baindt gegen TC Sonder- buch statt. Nach weiterem Training und guter Vorberei- tung auf dem Dorffest sollte einem besseren Ergebnis nichts im Weg stehen. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TA SV Haisterkirch 3:6 Erstes Gruppenspiel in 2024. Bei wechselhaften, jedoch (noch) gutem Tenniswetter begannen wir unsere Einzel. Stefan sicherte uns souverän den ersten Punkt. Gerhard, nach Match-Tie-Break den Zweiten. Leider war´s das dann auch schon. Nach den Einzel stand es 2:4. Nach er- giebigen Regengüssen ging es dann in die DoppeI, die dann auch in ergiebigem Regen endeten. Gerhard und Peter konnten uns noch einen Punkt sichern. Mehr war an diesem Tag, sportlich gesehen, leider nicht drin. Mit unseren Gästen hatten wir dann noch einen kamerad- schaftlichen Ausklang. Herzlichen Dank an die Personen, die uns in der Bewir- tung kurzfristig so tatkräftig unterstützt hatten. Den Besu- cheransturm hätten wir alleine nicht bewältigen können. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Wolfi von Bank, 4. Gerhard Reich, 5. Josef Spöri, 6. Ha- rald Steinmeier. Doppel: 1. Peter/Gerhard, 2. Stefan/Josef, 3. Wolfi/Harald. Herren 65: Doppelrunde SPG Hettingen-Inneringen – TC Baindt 0:4 Die Baindter konnten ihre Siegesserie gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb fortsetzen. Somit bleibt man seit Einführung der Doppelrunde in der Saison 2022 weiterhin ungeschlagen. Die Doppel E.Feurle/W.Graf , R.Puk/W.Graf und E.Feur- le/M.Reich gewannen klar. Das 4.Doppel mit R.Puk/M. Reich wurde im Match-Tiebreak gewonnen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Biberach 3 : 1 Mit Baindt und Biberach trafen zwei Mannschaften aus unterschiedlichen Gruppen der Doppelrunde aufeinan- der, die bisher keine Matches verloren hatten. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten nach über 2 Stunden attraktivem Tennis mit 7:5 und 6:4 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde mussten sich Ulli Spille und Klaus Klumpp dem überlegenen Spitzend- oppel aus Biberach mit 1:6 und 1:6 geschlagen geben. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser ließen nichts anbren- nen, besiegten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und erhöhten das Spielergebnis auf 3:1. Vielen Dank an alle Spieler und Mannschaftsmitglieder, die zu diesem guten Start in die Doppelrunde beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 15.6.: TC Weingarten 2 – Junioren U18 Herren 40 – TC Meckenbeuren-Kehlen 2 TC Schmalegg – Herren 50/2 TA TV Dettingen/Iller – Damen 40 Damen 60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch-Weing. TC Isny – Herren 50/1 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Montag, 17.6.: Herren 65 – TC Bad Saulgau (Doppelrunde) TC Weingarten – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 19.6.: TC Onstmettingen – Herren 65 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22.-24. Juni 2024 Wie sie bestimmt schon mitbekommen haben, findet vom 22. – 24. Juni 2024 dieses Jahr wieder das allseits beliebte Dorffest auf dem unteren Schulhof in Baindt statt. Wir haben wieder ein ganz besonderes Programm für Blas- musik- aber auch Rockfans zusammengestellt. Am Sams- tag beginnen wir ab 18:30 Uhr mit unserem Rock-Abend. Dieses Jahr spielt für sie die Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag starten wir dann mit einem zünftigen Früh- schoppen in den Tag. Hierbei unterhält sie der Musikverein Alttann mit feinster Blasmusik. Ab 14:30 Uhr zeigen dann die kleinen Musikantinnen und Musikanten, was sie ge- lernt haben. Hier können sie gespannt dem Vororchester und der Bläserklasse lauschen. Danach übernimmt eine kleine Abordnung des Musikvereins Baindt und bringt sie schon einmal in Jubelstimmung für das im Anschluss beginnende EM-Spiel. Abschließen möchten wir unser Festwochenende wieder mit dem Feierabendhock am Montag, den 24.06.2024 ab 16:30 Uhr. Auch am Montag sind sie musikalisch bestens versorgt mit unserer Pro- jekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Auch kulinarisch haben wir Einiges zu bieten. Genießen sie über das ganze Festwochenende ein frisch gezapftes Bier sowie am Sonntag unseren reichhaltigen Mittagstisch mitsamt Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Und wie wäre es mit einem leckeren Wurstsalat in ihrem wohlver- dienten Feierabend am Montag? Wie Sie sehen, ist hier wirklich für jeden etwas dabei. Wir freuen uns auf Sie! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Kreisverband Ravensburg Am Montag, 01.07.2024 findet um 18.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Teilnahme für alle Landfrauen und gerne auch Mit- glieder von anderen Vereinen. Teilnahmegebühr Land- frauen 5,00 €, Nichtmitglieder 10,00 €. Bitte das oran- ge oder gelbe Nachweisheft mitbringen. Anmeldung bis 27.06.24 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de. Kreislandfrauen Ravensburg, Gisela Eisele. Samstag, 29.06.24, Bewirtung mit Kaffee & Kuchen durch die Landfrauen Baindt bei der Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Am Mittwoch, 10.07.24 findet unsere jährliche Mitglie- derversammlung um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu laden wir herzlich ein. Im Anschluß Eisverkostung der Eisdiele LaDolce aus Baienfurt. Die Vorstandschaft. Reitergruppe Baindt DANKE – Helfer Landesturnfest Leider musste das Landesturnfest wel- ches vom 30. Mai bis 2. Juni im Gemein- deverband Mittleren Schussental ausge- richtet wurde aufgrund des Unwetters frühzeitig beendet werden. Die Reitergruppe war für die Einlasskontrollen an den Schulgebäuden sowie für den Snackverkauf verantwortlich. Wir stolz darauf, dass sich insgesamt ca. 40 Mitglieder bereit erklärt haben beim Landesturnfest zu unterstützen auch wenn nicht jeder zum Einsatz kam. An alle Helfer: Herzlichen Dank für euren Einsatz! Vereinsausflug Wir möchten euch an den Anmeldeschluss (1. Juli) für unseren Vereinsausflug zu den CHI Donaueschingen er- innern. WIr freuen uns, wenn ihr dabei seid! CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil: Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Nachruf Wir nehmen Abschied von Hans Bauer, der am 30.5.2024 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Bauer trat 1982 in die CDU ein und war uns 42 Jahre lang treu verbunden. Von 2006 bis 2018 engagierte er sich als Kassenprüfer unseres Ortsverbands. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politi- schen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Wir sagen DANKE! Liebe Wählerinnen und Wähler aus Baindt, ganz herzlich bedanken wir uns bei Ihnen. Sie haben uns Ihre Stimmen gegeben und Ihr Vertrauen ausgesprochen. Wir werden mit unserer Energie Ihre Anliegen im Gemeinderat ver- treten. Bitte sprechen Sie uns auch immer wieder an in den nächsten fünf Jahren! Ihre GRÜNEN Gemeinderäte Doris Graf und Michael Spiegel Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Zarte Gewächse im Annaberg Ist dies hier ein Insekt? Oder eine kleine singende Person? Nein, es ist die Vergrößerung einer klei- nen, feinen Orchidee, dem Bie- nenragwurz, der im Annaberg blüht. Der Naturwart Walter Hohnheiser führte am Sonntag durch das Baindter Naturschutz- gebiet und machte aufmerksam auf zarte Blüten: „Waldvögelein“ und „Pyramidenorchidee-Hundwurz“. Mit der Zeit lernen alle das aufmerksame Schauen und beugen sich immer wieder am Rande der Wege über bekannte und selte- ne Blüten. Die Prägung der Landschaft an der Schus- sen durch die letzte Eiszeit war genauso Thema wie die negativen und positiven Folgen des Kiesabbaus. Erklärt wurde auch, warum es immer wieder nötig ist, dass die Gemeinde zum Teil mit schwerem Gerät die wichtigen Ma- gerwiesen und Sandhänge freihält: „Sonst wäre hier ganz schnell überall Wald und die wichtigen unterschiedlichen Flächen verschwinden. Nur so ist die Vielfalt zu erhalten.“. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird auch im Spätsommer zu einem Spaziergang durch den Annaberg einladen. Es wer- den dann andere Blüher und Insekten zu entdecken sein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schulungen für mehr Sicherheit in Bars, Kneipen und bei Festen – Fortsetzung der Kampagne „nachtsam“ Für mehr Sicherheit im Nachtleben steht die vom ba- den-württembergischen Sozialministerium geförderte Kampagne „nachtsam“. Sie richtet sich an Betreiber von Clubs, Bars, Tanzschulen und an Veranstalter von Festen mit dem Ziel, die Beschäftigten für die Wahrnehmung von Bedrohungen, sexuellen Belästigungen und Übergriffen zu sensibilisieren, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Hilfsangebote bekannt zu machen. Neu ist in diesem Jahr das Angebot für Veranstalter von Festen, wie Hei- mat- und Musikfeste oder Festivals. Für Bars, Clubs und Kneipen werden verschiedene Schu- lungsmodule angeboten, die u.a. über den Umgang mit K.O.-Tropfen, Bedrohungen und Übergriffen informieren. Die Schulungen mit einer Dauer von 30 oder 70 Minuten kann sich jede und jeder Mitarbeitende online anschauen. Auf Wunsch wird auch eine persönliche Schulung ange- boten, welche 90 Minuten umfasst. Für Feste und Festivals bietet nachtsam eine 90-minüti- ge Schulung im gleichen Rahmen wie für Bars und Clubs an, darüber hinaus wird die Struktur und die Kommuni- kation der Veranstaltung in den Blick genommen. Helfe- rinnen und Helfer vor Ort können auch danach bzw. zum Start der Veranstaltung in einem kurzen Video informiert und sensibilisiert werden. Die Teilnahme an allen Schu- lungen ist kostenfrei. Über die Webseite www.nachtsam. info/registrieren/ können sich Interessierte anmelden und die gewünschte Schulungsform auswählen. Alle Infos zur Kampagne sind unter www.nachtsam.info zusammen- gestellt. Weitere Informationen bieten auch die Mitar- beiterinnen von Frauen und Kinder in Not e.V. (kontakt@ frauen- beratung-ravensburg.de), Telefon 0751/23323. Die Kampagne wird unterstützt von den Gleichstellungs- beauftragten der Stadt und vom Landkreis Ravensburg. Das Ziel: Beim Feiern sollten sich alle sicher und wohl fühlen. Feiern soll Spaß machen, entspannt, frei und wild möglich sein. Davon profitieren auch die Clubs, denn „Ob ein Team eine „nachtsame“ Haltung vertritt, spricht sich herum und wer mit gutem Gefühl feiern kann, kommt gerne wieder!“ Demenzfreizeit 2024 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshoch- schule Wernau-Leutkirch lädt Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 21. Oktober bis 30. Oktober zur Freizeit in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein viel- fältiges, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Programm. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni möglich. Die Land- kreisverwaltung, Fach- und Pflegekräfte, soziale Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/-innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehö- rige erholen und austauschen. Sie können an einem ab- wechslungsreichen Freizeitprogramm teilnehmen und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Weitere In- formationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel: 07153-9239-130. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juli Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Juli anbietet. “Omas Küche”: Workshop am 2. Juli Die Referentinnen Bianca Ettensperger, Laura Krezdorn und Christina Rief entführen die Teilnehmenden am Diens- tag, 2. Juli um 12.45 Uhr am Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee in die kulinarische Welt vergangener Zeiten und die traditi- onelle Kochkunst der Großmütter. Dabei lernen die Teil- nehmenden Geheimnisse überlieferter Rezepte von herz- haften Eintöpfen bis hin zu süßen Leckereien kennen und entdecken Kräuter und Genüsse von damals. Es wird eine Zeitreise durch Geschmack und Tradition, bei der trotz- dem die Einfachheit der Rezepte überraschen werden. Die Kosten für den Workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 3. Juli Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 3. Juli um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal-Prep – ohne Stress durch den Tag: Workshop am 9. Juli Meal-Prep-Gerichte sind einfache und schnelle Gerich- te, die am Abend vorher zubereitet werden, um sie am nächsten Tag zu genießen. Unter der Anleitung von den Studierenden der Fachschule für Hauswirtschaft Lena Köpf, Birgit Kraft und Hannah Reich werden einfache und schnelle Meal-Prep-Gerichte zubereitet. Der Workshop richtet sich an motivierte, berufstätige Erwachsene, die schnell und ausgewogen durch den Tag kommen wollen. Der Workshop findet am Dienstag, 9. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schiller- straße 34, Bad Waldsee statt. Die Kosten für den Koch- workshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten – Gemüsegarten, Anbau und Boden- pflege: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 11. Juli Ein bewusster Umgang mit unserem Grund und Boden ist wichtig für Natur, Mensch und Tier. Schon bei der Pla- nung eines Gemüsegartens ist zu beachten, wie sich der Lebensraum für Mensch und Tier dadurch verändert. Eine bewusste Boden- und Pflanzenpflege, geschickte Anbau- planung, die Kombination verschiedener Gemüsearten mit Kräutern oder Blumen sowie die standortgerechte Auswahl sorgen für ein optimales Wachstum der Pflanzen. Am Donnerstag, 11. Juli informiert Referentin Annerose Herm über den Gemüsegarten. Grillen neu gedacht – Beilagen mal anders: Workshop am 16. Juli in Bad Waldsee Gemeinsam werden vielfältige Grillbeilagen neu entdeckt, die schnell und mit wenig Aufwand zubereitet sind. Die nächste Grillparty wird so zum Beilagen-Hit! Der Workshop findet am Dienstag, 16. Juli um 12.45 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schil- lerstraße 34, Bad Waldsee statt. Die Referentinnen Birgit Heilig, Daniela Heiß, Franziska Rummel und Hellen Zit- terell sind Studierende der Fachschule Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirtschaft. Die Kosten für den Kochworkshop betragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Darm gut – alles gut. Darmgesunde Ernährung: Online-Vortrag am 17. Juli Wir wissen immer mehr über die Bedeutung unseres Darms für die Gesundheit, den Stoffwechsel und die Le- bensqualität. Die Ernährung hat einen bedeutenden Ein- fluss auf unseren Darm und unsere „Darmbewohner“. Welche Lebensmittel tun unserem Darm gut und sind besonders wichtig? Anregungen und Tipps hierzu gibt Referentin Bettina Schmidt am Mittwoch, 17. Juli um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhal- ten die Teilnehmenden den Link zum Vortrag vorab per Mail. Pasta & Pesto: Workshop am 26. Juli für junge Erwachsene ab 17 Jahren Pesto ist der Klassiker unter den Würzsaucen. Pesto ist lecker, es lässt sich sehr schnell herstellen und ist vielseitig. Es schmeckt nicht nur in Verbindung mit Pasta, sondern auch als Brotaufstrich, Dip oder als Pestosalat. Wenn das Pesto frisch zubereitet wird, entfaltet es seine ganze Köst- lichkeit. In Verbindung mit der richtigen Nudelsorte ist es ein unschlagbarer Genuss für den Sommer! In dem Workshop am Freitag, 26. Juli um 17.00 Uhr in der Schillerstraße 34 in Bad Waldsee wird unter Anleitung der Referentinnen Tanja Müller und Manuela Schmied nicht nur das klassische Pesto Genovese mit Basilikum zubereitet, sondern es werden verschiedene Gerichte und Variationen von Pasta und Pesto zubereitet. Pesto kann z.B. auch süß zubereitet werden und dient dann als Sauce zum Dessert. Der Kostenbeitrag liegt bei 6 €. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Verleihung Förderpreis Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg Am vergangenen Donnerstag hat Landrat Harald Sievers zum vierten Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Aus- bildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verliehen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszu- bildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet und mit einer Prämie für ihre Leistungen belohnt. Die Preisträgerinnen und Preisträger in der Kategorie „Auszubildende“ erhielten jeweils eine Urkunde, eine Zu- wendung in Höhe von 300 Euro sowie ein kleines Prä- sent. Von den Laudatoren – Martin Bloching, stellv. Kreis- handwerksmeister, Markus Brunnbauer, Bereichsleiter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Ausbildung der Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, Dr. Jochen Eble, Vertreter der Be- zirkszahnärztekammer Tübingen und Dorothee Maurer, Schulleiterin der Pflegeschule Wangen – erfuhren die zahlreichen Gäste, welche besonderen Leistungen von den Auszubildenden jeweils erbracht wurden und welche Beweggründe zur Berufswahl geführt haben. Die Auswahl-Jury setzte sich aus Vertretern der Indust- rie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, der Kreishandwerkerschaft Ravensburg, des Landratsamtes Ravensburg, dem ge- schäftsführenden Schulleiter für die Beruflichen Schu- len im Landkreis sowie dem Landratsamt Ravensburg zusammen. Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger legten die Jurymitglieder ihr Augenmerk auf unterschiedliche Kriterien: So spielen etwa Persönlichkeit, individuelle Leistungsvoraussetzungen oder Engagement während der Ausbildung eine große Rolle. Weitere Ge- sichtspunkte können die Bereitschaft als „Ausbildungs- botschafter/in“ die Attraktivität des Handwerks zu be- werben, eine vorbildliche Integration unter erschwerten Bedingungen oder ein herausragendes Engagement mit hoher Sozialkompetenz in Mangelberufen sein. Die Jury hat mit Ihrer Auswahl sechs junge Menschen ge- ehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlos- sen haben, und die damit alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Weg und eine gesicherte Zukunft haben. Insbesondere, so betonte Landrat Sievers in seiner Be- grüßungsrede, solle mit dieser Preisverleihung auch noch- mals verdeutlicht werden, wie wichtig das Konzept der Dualen Ausbildung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist – besonders um dem Fachkräftemangel langfristig erfolgreich begegnen zu können. In der zweiten Kategorie wurde der Frisörsalon Haare Herrmann aus Ravensburg, vertreten durch das Ehe- paar Simone und Markus Herrmann für sein besonderes Engagement als Ausbildungsbetrieb mit einer Urkunde ausgezeichnet. Das Unternehmen bildet seit 1995 aus. Die meisten Beschäftigten sind eigens ausgebildete Fachkräf- te. Vor 3 Jahren hat der Betrieb eine eigene Haarwerk- statt (Azubiwerkstatt) eingerichtet, in der die Auszubilden- den zusammen mit einem Ausbilder an Modellen üben können und nicht nur an Frisierköpfen. Diese Übungen finden während der Arbeitszeit statt und nicht wie üblich an Modellabenden nach der Arbeitszeit. Der Betrieb zahlt übertariflich und gibt mehr Urlaub. Herr Herrmann hat zusammen mit anderen Ausbildern das „intercoiffure Ausbildungs-Upgrade“ ins Leben geru- fen. Das Upgrade besteht aus mehreren Modulen, die die Azubis im ersten Lehrjahr lernen. Durch die Lerneinheiten können die Azubis viel schneller effektiver im Salon mitar- beiten. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € übernimmt der Betrieb. Haare Herrmann erhielt das Top-Ausbilder-Siegel der Handwerkskammer Ulm von 2024 – 2026. Übersicht der Preisträger/innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2024 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen... 1. „Gewerbe & Handwerk“: Endraß, Amelie – Bäckerin Bäckerei Vogel GmbH & Co. KG, Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Kübler, Viktoria – Schreinerin Schreinerei Werner Mendel, Ravensburg Gewerbliche Schule Ravensburg 2. „Industrie & Handel“: Kiesel, Manuel – Mechatroniker Grunwald GmbH Wangen Gewerbliche Schule Ravensburg Fürst, Julia – Mediengestalterin (Print und Druck) Inallermunde GmbH, Leutkirch Gewerbliche Schule Ravensburg 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Marandi, Batoul – Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnarztpraxis Dr. Nicole Lehmann, Meersburg Edith-Stein-Schule Aulendorf Henkel, Elias – Pflegefachmann Westallgäuklinikum der Oberschwabenklinik, Wangen Pflegeschule Wangen Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ Haare Herrmann Markus und Simone Herrmann Gartenstraße 7 Ravensburg „Landtechnik, wie zu Großvaters Zeiten“ - Oldtimer-Traktortreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg am Sonntag 23.06.2024 Etwa 300 alte Traktoren und Landmaschinen sind am 23. Juni von 10 bis 17 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Die Schlep- per werden während einer moderierten Präsentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwä- bischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Felicitas Wehnert erzählt über die Kulturgeschichte alter regionaler Gemüsesorten mit ei- nem Exkurs zur „Restlesküche“. Technische Schätze präsentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 23. Juni im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlreiche Oldtimer-Traktoren zu sehen: Die „Vorallgäu- er Oldtimer Veteranen Wolfegg e.V.“ laden zum Oldti- mer-Traktorteffen ein. Einblicke in die Geschichte der Schlepper erhalten Besucher während der moderier- ten Präsentationen mit Christian Schupp. Wußten Sie zum Beispiel, dass es allein in Deutschland weit über 100 Traktormarken gab, einige davon auch aus der Region Allgäu-Oberschwaben? Die bis zu 90 Jahre alten Tech- nik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Manche sind komplett restauriert - teilweise schöner als neu, an- dere zeigen, dass sie Jahrzehnte harter Arbeit auf dem Buckel haben. In der Zehntscheuer Gessenried zeigt Heiko Jeuter, ein passionierter Modellbauer, einen kleinen Teil seiner Sammlung historischer Traktoren- und Landma- schinenmodelle, die meisten davon im Maßstab in 1:87, die in vielen Stunden Bastelarbeit entstanden. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (min- destens Baujahr 1968 oder älter) bis 12 Uhr in das Mu- seum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Eintritt. Spezialprogramm um alte Obst- und Gemüsesorten Wer sich neben ausgefeilter Technik auch für die Pflan- zenschätze in den Museumsgärten (und in den Gärten Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zu Hause) interessiert, sollte sich das Spezialangebot mit Buchautorin Felicitas Wehnert nicht entgehen lassen: Jeweils um 11.30 Uhr und um 14 Uhr lädt sie zum spannend bebilderten Vortrag über die Kulturgeschichte von alten Obst- und Gemüsesorten ein, etwa die des „Guten Hein- richs“ oder die attraktiv gesprenkelte Langenauer Stan- genbohne, die von den Donauschwaben mit ins Banat genommen und dort überlebte. Der Besuch des Vortrags ist im Eintrittspreis des Museums enthalten. Familienprogramm und Bewirtung Auch für junge Besuchende und Familien gibt es wie im- mer ein Mitmach-Programm: Passend zum Thema dürfen die Kinder Traktoren in der Holzwerkstatt bauen, Schlüs- selanhänger aus Leder und eine Politur herstellen. Um 11:30 und 13 Uhr erfahren Groß und Klein bei der Füh- rung „Ohne Handy, Tablet und co.“, wie die Technik den Alltag und die Landwirtschaft über die letzten 100 Jah- re verändert hat. Um 11 und 14 Uhr spielt außerdem das Puppentheater „Toldrian“. Wie immer gibt es neben haus- gemachten Kuchen und Kaffee auch deftige Bewirtung mit Grillwurst, Steaks, und Bratkartoffeln.“ Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bau- ernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e. V. Männerchor singt in der Ev. Kirche Baienfurt Am Sonntag, 16. Juni 2024 singt der Männerchor des Lie- derkranzes im Gottesdienst unter Leitung von Irene Streis. Beginn 10:30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 03.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung Regionale Veranstaltungsreihe „Durch- blick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeitige Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Be- auftragten für die Belange von Menschen mit Behinde- rung in der Region Ulm erneut auf. In Ulm, Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbst- ständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Einblick in die Auswirkungen von Augenkrankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglich- keiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegen- de Angehörige, ehrenamtlich Engagierte und Beratungs- dienste. Alle Interessierten sind willkommen. Mi, 19. Juni 2024 in Ulm: Bürgerzentrum Eselsberg, Virchowstr. 4, 89075 Ulm; Zeit: 14.00-16.30 Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, großer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungssaal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Info-Veranstaltung bei Kolping - Wie gelangen Erwachsene zu einem höheren Schulabschluss? Menschen, die berufstätig sind oder waren oder die ei- nen Familienhaushalt führen, können durch das Nach- holen eines höheren Schulabschlusses ihre beruflichen Chancen erhöhen oder die Zugangsberechtigung zu Hochschulen erlangen. Beim Besuch einer der Schulen des zweiten Bildungswegs – zum Beispiel Abendgym- nasium oder Kolping-Kolleg – nimmt man an den übli- chen staatlichen Prüfungen teil und kann das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss erwer- ben. Der erwachsenengerechte Unterricht findet bei den Zielen Abitur und Fachhochschulreife wahlweise abends oder tagsüber statt. Am Donnerstag, 20. Juni, findet um 19:00 Uhr im Kolping-Bildungszentrum Ravensburg eine Informationsveranstaltung über die Schulen des ersten und zweiten Bildungswegs statt. Bei dieser Veranstaltung erfährt man mehr über die Aufnahmebedingungen und die weiteren Regelungen; außerdem können die Unter- richtsräume besichtigt werden. Nähere Informationen auch über 0751-560159-10. Zusätzliche Steigerung bei bestimmten LAK-Renten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten stei- gen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestands- verbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungs- renten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Wit- wenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbe- zug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die entspre- chenden Mitteilungen verschickt die SVLFG Mitte Juni. UEFA EURO 2024 – DRK aus ganz Oberschwaben im Einsatz Das Deutsche Rote Kreuz Ravensburg e.V. hat mit der Fußball-EM große Einsätze vor sich. Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland Gastgeber der UEFA EURO 2024 sein. In dieser Zeit finden 51 Spiele an zehn ver- schiedenen Orten statt, bei denen Fans und Athleten aus ganz Europa zusammenkommen. Auch viele Freiwillige im DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. übernehmen eine entscheidende Rolle bei Veranstaltungen in der Region, indem wir für die notfallmäßige medizinische Versorgung und Betreuung verantwortlich sind, egal ob am Spielrand oder bei Public Viewing Veranstaltungen. Die Beteiligung des DRK Ravensburg e.V. unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und die Kompetenz in der Notfallversorgung, die wir in die Gemeinschaft einbringen. Unsere engagierten Freiwilligen sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Leidenschaft jeder- zeit bereit, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf des internationalen Sportereignisses zu sorgen. Die Sanitätsdienstmitglieder des Deutschen Roten Kreu- zes Ravensburg e.V. sind für jede Situation, einschließlich Großschadensereignissen und Katastrophen, wie Terro- ranschläge, hervorragend vorbereitet. Ihre Ausbildung umfasst spezielle Schulungen zu diesen Szenarien. Für die UEFA EURO 2024 setzen wir Einsatzkräfte ein, die eine breite Erfahrung aus vergleichbaren Großevents, wie Bundesliga- und Länderspielen oder dem Rutenfest, mitbringen. Besonders wichtig ist uns die Erfahrung der Führungskräfte, der Notärzte und des rettungsdienst- lichen Fachpersonals. Einsatzkräfte, die zusätzlich aus weiteren DRK-Gliederungen oder anderen Hilfsorgani- sationen angefordert werden, bereiten wir intensiv auf den Einsatz vor. Dazu gehört eine genaue Einweisung, die Einsatztaktik sowie das Training zu Sicherheitsrisiken und Rettungswegen, um eine schnelle und sichere Reaktion im Ernstfall zu gewährleisten. Welche Aufgaben erfüllen die Einsatzkräfte des DRK Ravensburg e.V.? Das DRK ist Leistungserbringer im Rettungsdienst und im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und hat sich zur Mitwirkung im Zivilschutz und im Katastrophenschutz (zusammenfassend „Bevölkerungsschutz“ genannt) be- reiterklärt. Die Einsatzkräfte sind für die Gesundheit aller Beteiligten verantwortlich und leisten im Rahmen des Sa- nitätsdienstes medizinische Versorgung und Betreuung von Erster Hilfe bis hin zur notfallmedizinischen Versor- gung. Allgemein gilt, dass Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitskräfte, Sanitäts-, Rettungs- und Betreuungs- dienste, öffentliche Gesundheitsversorgung u.v.a. eng zusammenarbeiten müssen, um den Risiken, die aus der Veranstaltung entstehen, effektiv begegnen zu können. Mit wie vielen Einsatzkräften ist das DRK aus dem Schussental im Einsatz? Insgesamt werden sich ca. 75 Einsatzkräfte des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. direkt an den Spielor- ten der EM 2024 engagieren. Die Ehrenamtlichen werden als Einsatzeinheit, als Spezialkomponenten der Gefahren- abwehr im Bereich von besonderen Lagen, aber auch in vielen Public Viewings in Stuttgart und in Oberschwaben aktiv sein. Unsere Einsatzkräfte sind erfahren und ein- satzerprobt. Sie sorgen auf vielen kleineren und großen Veranstaltungen dafür, dass alles rund läuft. Und das schon seit vielen Jahren. Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 15. und 16. Juni 2024 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenvielfalt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 darf auch ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsrei- chen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Moo- ren, ist sie nicht nur ein geschätztes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wertvollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Samstag, 15. Juni und Sonntag, 16. Juni können sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entde- ckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gästeführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges gebo- ten: Von Wanderempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tierund Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Wir würden uns freuen, Sie an diesem Wochenende an unserer Info-Station am Eingang zum Häcklerweiher be- grüßen zu dürfen. Infos zu unseren Gästeführungen und zur Blitzenreuter Seenplatte: www.zwischenschussenundsee.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung „Gesunde Erde – Gesunder Mensch“ Dies ist das Thema der 58. Internationalen Bodenseeta- gung am Samstag, 29. Juni, die dieses Jahr in Ravensburg im Haus der katholischen Kirche, Wilhelmstr. 2, stattfindet. In der Einführung wird Dr. Anja Hirscher, Nachhaltigkeits- expertin bei der KAB, auf christliche Werte der Genügsam- keit mit Ausschnitten aus Laudato Si und Lautdae Deum eingehen und diese in den Kontext der sozial-ökologi- schen Nachhaltigkeitsdebatte stellen. Anschließend gibt Simon Neitzel, vom Netzwerk „wirund- jetzt“, spannende Einblicke in das Thema Boden und Hu- musaufbau und beleuchtet den Zusammenhang mit un- serer Gesellschaft. Erstellt innovative und Mut machende Projekte rund um den Bodensee vor, wie den Paradies- garten, die Regionalwert AG und das Regenerate Forum. Seit vielen Jahren sammelt er als Visionär, Netzwerker und Gärtner spannende Erfahrungen und initiier zahlrei- che Projekte für eine gerechtere, solidarischere und faire Welt. Im Anschluss ist ein Dialog und Austausch geplant. Weiter Informationen und Anmeldung über https:// www.kab-drs.de/angebote/programm-2024/internatio- nale-bodenseetagung oder telefonisch unter 0751 21040 GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? DAUMEN DRÜCKEN und Prämie kassieren. Entscheide dich jetzt für twsÖkostrom und/oder twsÖkogas. Profitiere von 100 € Neukundenbonus pro Vertrag und einer EM-Prämie zusätzlich. Denn je weiter die deutsche Nationalmann- schaft kommt, desto höher steigt deine Prämie. Für dich. 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Eine fachärztliche Qualifikation in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie ist vorteilhaft und wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist u. a. für den Freiheits- entzug an männlichen Strafgefangenen im offenen und geschlossenen Vollzug zuständig. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.jva-ravensburg.de. Als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt nehmen Sie mit einem Team aus Pflegekräften interessante und vielfältige Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Gefangenen wahr. Ein Interesse an den Aufgabenstellungen des Justizvollzugs, selbstständiges Arbeiten, Entschlusskraft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Der Arbeitsplatz bietet ein hohes Maß an ärztlicher Unabhängigkeit und Selbstständigkeit außerhalb klassischer gesundheitspolitischer Zwänge. Das Ableisten von Nacht- und Wochenenddiensten ist nicht gegeben. Die weiterhin gebotenen regelmäßigen Arbeits- zeiten ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Ebenso ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Der Arbeitsplatz eignet sich daher auch für den Wiedereinstieg nach einer Familienpause. Zusätzlich können Sie neben dieser Tätigkeit auch gewünschte Nebentätigkeiten (z. B. gutachterliche Aufgaben etc.) durchführen. Gerne können Sie zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung bei uns hospitieren. Bei Einstellung im Tarifverhältnis findet der TV-Ärzte Anwen- dung. Ergänzend bieten wir Ihnen, je nach Einzelfall, bei der Einstellung im Rahmen der Stufenvorweggewährung eine befris- tete Zulage von durchschnittlich 500,00 Euro im Monat an. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der lauf- bahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Stelle bietet die Möglichkeit der Beförderung nach Besoldungs- gruppe A 15 LBesGBW. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen für weitere Informationen gerne die Verwaltungsleiterin Frau Fugel, Telefon: 0751/373-245, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen können Sie sich auch an Frau Medizinalreferentin Dr. Andrea Schmieder, Telefon: 0711/279-2337, beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.2024 an die Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Hinzistobel 34, 88212 Ravensburg oder per E-Mail an poststelle@jvaravensburg.justiz.bwl.de. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.jva-ravensburg.de / Service JUSTIZVOLLZUGSANSTALT RAVENSBURG Christian R. & Jacob T. Freiwilligendienstleistende Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Oberschwaben/Bodensee Pfannenstiel 31 88214 Ravensburg bewerbung.osb@johanniter.de Telefon: 0751 36149-0 Na klar, freiwilliges Engagement lohnt sich. Mit einem Freiwilligendienst bei den Johannitern engagierst du dich für andere Menschen und lernst gleichzeitig dich selbst noch einmal von einer ganz neuen Seite kennen. Zum 1. September 2024 bieten wir Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ravensburg. Werde Teil unseres Teams und gestalte eine lebenswerte Gesellschaft aktiv mit. Nimm dein Glück in die Hand und bewirb dich jetzt! Infos und Bewerbung: www.johanniter.de/fsj-bw oder www.johanniter.de/jobs-oberschwaben LEBENSHUNGER Arbeiten mit WISSENSDURST DAMIT DIE LIEFERKETTE FUNKTIONIERT Berufe: Fachkräfte für Lagerlogistik haben in Firmen eine bedeutsa- me Funktion (djd). Nur mit einer ausgetüftelten Lagerlogistik können Firmen ihre Pro- dukte ef zient und pünktlich an die Kunden bringen. Für diese verantwor- tungsvolle Aufgabe gibt es einen Ausbildungsberuf, die Fachkraft für La- gerlogistik. Bei der Brauerei C. & A. Veltins etwa nden Auszubildende eine vollautomatische Fördertechnik vor, die bedient, gesteuert und überwacht werden muss. „Unsere Hochregallager haben eine Höhe von bis zu 35 Me- tern und umfassen 41.000 Palettenstellplätze“, erklärt Peter Peschmann, technischer Geschäftsführer der Brauerei. Die Ausbildung dauert drei Jahre, Infos: www.veltins.de/brauerei/karriere. Bewerberinnen und Bewerber soll- ten über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen, organisatorisches und praktisches Geschick besitzen und Interesse und Spaß an Technik haben. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. 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                      Zuletzt geändert: 14.06.2024

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