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Schutzrechtsverletzungen

Schutzrechtsverletzungen können Unternehmen großen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden über die tatsächliche Qualität und den Ursprung von Waren getäuscht und die Produktsicherheit kann aufgrund von gefälschten Bestandteilen zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigt sein. Am häufigsten werden Schutzrechte durch Marken- und Produktpiraterie verletzt. Beispiele für die Verletzung von Schutzrechten: Fälschung von Markenprodukten (Markenpiraterie): Produkte tragen das gefälschte Logo eines bekannten Herstellers, werden mit qualitativ minderwertigem Material erzeugt und zu Billigpreisen verkauft. Fälschung eines Designs (Produktpiraterie): Viele Hersteller gestalten ihre Produkte unverwechselbar, sodass die Konsumentinnen und Konsumenten schon beim Anblick der Ware wissen, wer der Hersteller ist. Oft wird das Design eines Produkts kopiert, damit Konsumentinnen und Konsumenten es im Glauben kaufen, es handle sich dabei um das Originalprodukt dieses Herstellers. Verletzung von Urheberrechten: Dazu gehört beispielsweise das unerlaubte Kopieren von CDs, DVDs oder das unerlaubte Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet. Die Anmeldung eines Schutzrechts schützt Sie in der Praxis jedoch nicht vor der unerlaubten Verwendung. Sie erhalten aber das Recht, im Verletzungsfall die Unterlassung bestimmter Handlungen zu verlangen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Achtung: Schutzrechtsverletzungen sind Straftaten, die auch mit Gefängnis- oder mit Geldstrafen geahndet werden können. Als Schutzrechtsinhaberin oder Schutzrechtsinhaber können Sie auf zwei Arten von Schutzrechtsverletzungen betroffen sein: Ihre Schutzrechte werden von Dritten verletzt Für alle gewerblichen Schutzrechte gilt, dass die Inhaberin oder der Inhaber das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Verwertung hat. Wenn jemand eines Ihrer Schutzrechte ohne Ihre Erlaubnis benutzt, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Dabei ist es zunächst unwichtig, ob die Schutzrechtsverletzung absichtlich oder unabsichtlich begangen wurde. Bevor Sie ein Gericht anrufen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Angelegenheit außergerichtlich regeln und damit Zeit und Kosten sparen können. Wenn Sie sicher sind, dass eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, sollten Sie zunächst die Verletzerin oder den Verletzer schriftlich mit einem Verwarnungsschreiben auffordern, die Verletzungshandlung zu unterlassen und ihr oder ihm eine angemessene Frist setzen, sich dazu zu äußern. Die Verwarnung erleichtert Ihnen vor Gericht den Nachweis, dass Dritte Ihr Schutzrecht widerrechtlich benutzen. Ist die Verwarnung erfolglos, sollten Sie ein Gericht anrufen. Sie können Unterlassung oder Schadensersatz fordern. In bestimmten Fällen können Sie auch verlangen, dass die widerrechtlich hergestellten Erzeugnisse vernichtet werden. Das Gericht wird seine Entscheidung unter anderem davon abhängig machen, ob die Rechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Achtung: Sobald Sie den Verdacht haben, dass jemand Ihre Schutzrechte verletzt, sollten Sie sich von einer Patent- oder Rechtsanwältin oder einem Patent- oder Rechtsanwalt beraten lassen. Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Sie auch über die Seiten der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg finden oder sich von diesen vermitteln lassen: Rechtsanwaltskammer Freiburg Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwaltskammer Tübingen Hinweis: In Baden-Württemberg werden Gemeinschaftsmarken- und Geschmacksmusterstreitigkeiten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim, im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart beim Landgericht Stuttgart, Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten für alle Gerichtsbezirke des Landes beim Landgericht Mannheim verhandelt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Verletzung. Eine Möglichkeit, Schutzrechtsverletzungen durch aus dem Ausland kommende Waren zu unterbinden, besteht darin, bei begründetem Verdacht ein Grenzbeschlagnahmeverfahren bei der zuständigen Oberfinanzdirektion zu beantragen. Damit können Sie für einen Zeitraum von zwei Jahren verhindern, dass gefälschte Produkte ins Land kommen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Eventuell benötigen Sie dafür eine gerichtliche Entscheidung. Bundes- und europaweit werden Grenzbeschlagnahmeverfahren auf Antrag von Firmen durch die Zentralstelle für Gewerblichen Rechtsschutz (ZGR) koordiniert. Die ZGR ist zentraler Ansprechpartner mit betreuender Funktion. Tipp: Sie selbst können dazu beitragen, die Durchführung von Grenzbeschlagnahmeverfahren zu erleichtern, indem Sie Ihre Produkte mit Sicherungsmitteln wie Etiketten, Sicherheitsfäden, Sicherheitslabels, Hologrammen oder Ähnlichem versehen. Sie selbst werden von Dritten beschuldigt, deren Schutzrechte zu verletzen Sie müssen grundsätzlich bereits in der Forschungs- und Entwicklungsphase recherchieren, ob Ihr künftiges Erzeugnis, Ihre beabsichtigte Dienstleistung oder Ihre künftige Produkt- oder Firmenbezeichnung keine Rechte Dritter verletzt. Damit können Sie derartige Beschuldigungen generell vermeiden. Auch sollten Sie selbst gewerbliche Schutzrechte anmelden, wo es sinnvoll und möglich ist. Achtung: Sollten Sie trotz größter Sorgfalt von einer Schutzrechtsinhaberin oder einem Schutzrechtsinhaber ein Verwarnungsschreiben erhalten und darin aufgefordert werden, die Verletzungshandlung zu unterlassen, dürfen Sie dieses keinesfalls ignorieren. Sie sollten eine Patent- oder Rechtsanwältin oder einen Patent- oder Rechtsanwalt hinzuziehen und die nächsten Schritte mit diesen abstimmen. Vor Gericht benötigen Sie in jedem Fall eine zugelassene Vertretung. Es kann sein, dass Sie sowohl eine patent- als auch eine rechtsanwaltliche Vertretung benötigen. In einigen Patentanwaltskanzleien sind daher auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Im ersten Schritt sollten Sie klären, ob es sich um ein geltendes Schutzrecht handelt und ob die Absenderin oder der Absender des Schreibens befugt ist, Sie zu verwarnen. Das können Sie durch eine Recherche in der Patentrolle oder in den einschlägigen Registern des DPMA feststellen. Im zweiten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre Benutzung in den Schutzumfang des betreffenden Schutzrechts fällt. Das kann meist nur die Patentanwältin oder der Patentanwalt mit Ihnen gemeinsam beurteilen. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Sie das Schutzrecht tatsächlich verletzen, sollten Sie versuchen, eine Lösung zu finden, bei der eine Verletzung des Schutzrechtes unterbleibt. Wenn das nicht möglich oder zu aufwendig für Sie ist, sollten Sie prüfen, ob das verletzte Schutzrecht anfechtbar ist. Hierzu sollten Sie gründlich recherchieren, ob es Dokumente gibt, auf deren Grundlage Sie ein Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren einleiten können. Wenn es sich um ein ungeprüftes Patent handelt, können Sie einen Prüfungsantrag stellen. Bis zum Ausgang des eingeleiteten Verfahrens wird auch im Verletzungsverfahren vor Gericht nichts entschieden. Tipp: Recherchen können Sie selbst in den Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München und Berlin oder in Patentinformationszentren durchführen. In Baden-Württemberg gibt es das Patentinformationszentrum Stuttgart . Das DPMA bietet auf seinen Seiten auch Such- und Recherchemöglichkeiten, die Sie extern nutzen können. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum. Generell wird es leichter sein, gegen ein ungeprüftes Patent, ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder eine Marke vorzugehen als gegen ein auf alle Schutzvoraussetzungen geprüftes, erteiltes Patent. Tipp: Sie sollten beachten, dass nicht jede Schutzrechtsverletzung vor Gericht verhandelt wird. Sie können sich gegebenenfalls außergerichtlich einigen und es kann durchaus sein, dass die Schutzrechtsinhaberin oder der Schutzrechtsinhaber an Nutzungsrechten für von Ihnen angemeldete Schutzrechte oder Know-how von Ihnen interessiert ist. Gegenseitige Nutzungsrechte können für beide Seiten von Vorteil sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eintragung

Nachdem Ihre Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Eventuell werden Sie aufgefordert, offensichtliche Mängel in den Anmeldeunterlagen zu beheben (Offensichtlichkeitsprüfung). Um Ihnen einen Innovationsvorsprung zu sichern, wird die Patentanmeldung erst nach 18 Monaten veröffentlicht, es sei denn, das Patent wird bereits vor Ablauf dieses Zeitraums erteilt. Bereits mit der Veröffentlichung beziehungsweise dem Hinweis auf diese können Sie von eventuellen Patentverletzerinnen oder Patentverletzern eine Entschädigung verlangen. Mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Jahren, können Sie die Prüfung Ihrer Patentanmeldung beantragen. Ansonsten gilt diese als zurückgenommen. Damit Sie die Chancen Ihrer Patentanmeldung im Prüfungsverfahren besser einschätzen können, haben Sie die Möglichkeit, bereits mit der Anmeldung oder später eine gebührenpflichtige Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen. Eigene Recherchen können Sie kostenlos, gegebenenfalls auch mit Unterstützung, im Informationszentrum Patente in Stuttgart durchführen. Bestätigt das Patentamt im Prüfungsverfahren, dass die materiellen Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Patent erteilt. Mit der Patenterteilung treten die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein. Wird das Patent nicht oder nur teilweise erteilt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen (Beschwerdeverfahren). Mit der Veröffentlichung der Erteilung beginnt eine dreimonatige Frist, in der jeder das Recht hat, gegen die Erteilung des Patents Einspruch zu erheben (Einspruchsverfahren). Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Patent nur noch mittels eines Verfahrens vor dem Bundespatentgericht teilweise oder gänzlich für nichtig erklärt werden (Nichtigkeitsverfahren). Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Dritte können jederzeit einen Antrag auf Löschung stellen. Die Wirkung des Gebrauchsmusters beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Gebrauchsmusterregister. Der Gebrauchsmusterschutz beträgt zunächst drei Jahre. Verlängerungen sind danach für nochmals drei Jahre und zweimal für jeweils zwei Jahre möglich. Spätestens zehn Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Designschutz

Attraktives Design kann das Kernstück einer erfolgreichen Marketingstrategie sein. Bevor Sie ein neues Produkt vermarkten, sollten Sie das Design Ihres Produktes schützen lassen. Das Schutzrecht für Designs ist das Eingetragene Design (früher "Geschmacksmuster"). Es gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, dieses zu benutzen. Designs sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen oder Erzeugnisteilen, die sich aus den Merkmalen von Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder den verwendeten Werkstoffen ergeben. Auch Verpackungen, Ausstattungen oder Einzelteile eines komplexen Erzeugnisses können als Design angemeldet werden. Recherche Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie - wie bei allen Schutzrechten - eine Recherche durchführen, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design wirklich neu ist. Designs gelten auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Designs vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Designs unterscheiden. Das Design muss "Eigenart" besitzen. Empfehlenswert ist die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten - besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert. Wenn die Recherche ergibt, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Register stellen. Mit einem Eingetragenen Design können Sie das Design Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr können Sie den Schutz dann alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall. Designschutz im Ausland Dieser ist möglich durch: die Anmeldung eines nationalen Designs im jeweiligen Land, die internationale Eintragung nach dem Haager Musterabkommen oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster über das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anmeldung

Wenn Sie zu der Auffassung gelangt sind, dass Ihre Erfindung die genannten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie eine Patentanmeldung vorbereiten. Hinweis: Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Patentschrift in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges der Erfindung oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt hinzuziehen. Haben Sie keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland, müssen eine als Rechts- oder Patentanwältin oder Rechts- oder Patentanwalt zugelassene Vertretung bestellen. Diese können auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Bevor Sie eine Anmeldung vornehmen, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen (z.B. verkaufen, im eigenen Unternehmen einsetzen oder eine oder mehrere Lizenzen vergeben). Patente sind mit Gebühren verbunden, die sich gerade für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder und kleine Unternehmen nicht lohnen, wenn keine realistische Vorstellung zur Verwertung der Erfindung vorhanden ist. Wie Sie bei einer Patentanmeldung vorgehen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten Ihnen entstehen, können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Patentanmeldung" nachlesen. Hinweis: Ein Patent, das Sie in Deutschland anmelden, gilt nur hier. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, in anderen Ländern ein Patent anzumelden oder eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung vorzunehmen. Damit können Sie in mehreren Ländern gleichzeitig Schutz erlangen. Sofern es sich dabei um Nachanmeldungen der gleichen Erfindung handelt, müssen Sie dies innerhalb eines Jahres zur Wahrung des zeitlichen Ranges der Erstanmeldung tun. Bei der Entscheidung, für welche Länder Sie für Ihre Erfindung Patentschutz anstreben, sollten Sie - neben finanziellen Aspekten - vor allem berücksichtigen, wo Sie die Erfindung vermarkten wollen und wo wichtige Konkurrenzunternehmen ansässig oder tätig sind. Tipp: Ausführliche Hinweise finden Sie auch im " Merkblatt für Patentanmelder " des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder direkt vor Ort beim Informationszentrum Patente in Stuttgart . Von den Internetseiten des DPMA können Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare downloaden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutzvoraussetzungen

Durch Patente können Erfindungen geschützt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Neuheit Die Erfindung darf der Öffentlichkeit weder schriftlich oder mündlich noch in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden sein. Eine öffentliche Zugänglichkeit ist immer dann gegeben, wenn es für einen unbegrenzten Personenkreis möglich ist, von der Erfindung Kenntnis zu erlangen. ausreichende erfinderische Tätigkeit Auf dem jeweiligen technischen Gebiet tätige Fachleute dürfen nicht ohne Weiteres auf die gefundene Lösung kommen. gewerbliche Anwendbarkeit Eine Erfindung ist eine Lehre zum technischen Handeln. Als Erfindungen gelten unter anderem nicht: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen und Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche. Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden (z.B. Einbruchswerkzeuge oder Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen) sind nicht patentierbar, ebenso Pflanzensorten und Tierrassen. Die Erfindung kann ein Erzeugnis (das heißt einen Gegenstand, eine Anordnung oder Schaltungsanordnung, eine Vorrichtung oder einen chemischen Stoff), ein Verfahren (das heißt ein Herstellungs- oder Arbeitsverfahren) oder eine neue Verwendung eines Erzeugnisses oder Verfahrens betreffen. Das Gebrauchsmuster hat große Ähnlichkeit mit dem Patent. Unterschiede bestehen vor allem in den Schutzvoraussetzungen, in der Schutzdauer, im Verfahren vor dem Patentamt und darin, was geschützt werden kann. Das Gebrauchsmuster bietet ebenfalls Schutz für technische Erfindungen. Auch für den Gebrauchsmusterschutz sind die Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit (materielle Schutzvoraussetzungen) entscheidend. Wenn alle formellen Erfordernisse erfüllt sind, wird das Gebrauchsmuster in das amtliche Register eingetragen. Eine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen erfolgt nicht. Verfahren können nicht durch Gebrauchsmuster geschützt werden. Anders als beim Patent gibt es hier eine Neuheitsschonfrist: Wenn Sie Ihre Erfindung innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung veröffentlicht haben, ist dieser Stand der Technik nicht neuheitsschädlich und steht Ihrer Anmeldung nicht entgegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Netzwerke und regionale Cluster

Für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft schwierig, alleine am Markt zu bestehen. Zu groß sind meist die finanziellen Risiken bei der Entwicklung und Umsetzung von Ideen oder Erfindungen. Ohne die ständige Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen können die globalen Herausforderungen aber kaum bewältigt werden. Eine Möglichkeit, diese Risiken niedrig zu halten, ist die Teilnahme an Innovationsplattformen, -netzwerken sowie an Clusterinitativen. Dadurch können sie in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit Forschungseinrichtungen als Dienstleister Aufträge kostengünstiger realisieren oder mit innovativen Produkten neue Märkte erschließen. Unter der Zielsetzung die Regionen zu befähigen, bedarfsgerecht auf Transformationsherausforderungen zu reagieren und die Clusterentwicklung in den strategischen Wachstumsfeldern des Landes voranzutreiben, hat das Wirtschaftsministerium die RegioClusterAgentur eingerichtet. Die RegioClusterAgentur legt einen besonderen Wert auf die Analyse und Messung von Transformationsprozessen von regionalen Wirtschaftsräumen sowie auf die Zusammenführung von Transformationspartnerschaften, in denen Clusterinitiativen und Wirtschaftsfördereinrichtungen nachhaltig mit weiteren regionalen Innovationsakteuren zusammenarbeiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Recherche

Bevor Sie ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden, sollten Sie eine Recherche durchführen, um herauszufinden, ob Ihre Lösung wirklich neu ist. Recherchieren können Sie z. B. in einem Patentinformationszentrum. Für Baden-Württemberg zuständig ist das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart, das zusätzlich auch eine wöchentliche kostenlose Erfindererstberatung mit einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt anbietet. Natürlich können Sie auch das Angebot in den Recherchesälen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München oder Berlin. Hinweis: Das DPMA stellt auf seinen Seiten Informationen und Datenbanken für die Recherche zur Verfügung, die Sie nutzen können. Auch private Informationsvermittlungen führen Patentrecherchen durch. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, z.B. im Patent- und Markenzentrum BW in Stuttgart, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten. Ersterfinderinnen und Ersterfinder können vielfach nicht überblicken, welche technischen und rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine kompetente Beratung notwendig. Wenn das Rechercheergebnis zeigt, dass die gefundene Lösung voraussichtlich neu ist, sollten Sie sich vergewissern, ob die Erfindung auch die übrigen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Insbesondere gilt das für den erfinderischen Schritt, dessen Beurteilung einwesentlicher Bestandteil des Patentprüfungsverfahrens ist. Recherche Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie - wie bei allen Schutzrechten - eine Recherche durchführen, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design wirklich neu ist. Designs gelten auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Designs vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Designs unterscheiden. Das Design muss "Eigenart" besitzen. Empfehlenswert ist die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten - besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert. Wenn die Recherche ergibt, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Register stellen. Mit einem Eingetragenen Design können Sie das Design Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr können Sie den Schutz dann alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben, und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen: Tipp: Solange Sie nicht wissen, ob eines der beiden Schutzrechte infrage kommt, sollten Sie Ihre Erfindung auf jeden Fall geheim halten, damit sie später die Schutzvoraussetzung der Neuheit erfüllt und angemeldet werden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beschreibung

Forschung und daraus folgende Innovation sind für die jeweiligen Unternehmen oft mit großen finanziellen Investitionen verbunden. Sie haben eine Idee für ein innovatives Produkt oder eine Dienstleistung, wissen aber nicht, wie Sie Forschung und Entwicklung finanzieren sollen? Informieren Sie sich, welche finanziellen Hilfen Ihnen eventuell zustehen könnten. Finanzielle Förderungen in Baden-Württemberg Baden-Württemberg gibt als erstes Bundesland Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen aus. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Unternehmen eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise für deren qualitative Verbesserung. Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups. Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen. Einzelbetriebliche Innovationsförderung Invest BW Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bietet mit Invest BW einzelbetriebliche Förderzuschüsse für Innovationsvorhaben in Form von Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben an. Gefördert werden können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen und bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Unterstützt werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Weitere Informationen sind auf der Website Invest BW unter vertiefende Informationen zu finden. Darüber hinaus gibt es beispielsweise finanzielle Förderungen für den Technologie- und Innovationsbereich: Innovationsfinanzierung Technologie- und Innovationsfinanzierung Digitalisierungsprämie Plus Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen MBG Beteiligungen für Technologie- und Innovationsfinanzierung Förderung von Patentanmeldungen aus den Hochschulen MicroMountains - Unterstützung für die beschleunigte Anwendung von Forschungsergebnissen aus der Mikrosystemtechnik in kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg Tipp: Wenn Sie eine Innovation zum Anlass genommen haben, um ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie auch überlegen, welche Förderungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer für Sie infrage kommen könnten. Wettbewerbe Neben klassischen Förderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihrer Innovation an Wettbewerben teilzunehmen und so vielleicht einen Teil Ihrer Investitionen in Form eines Preisgeldes zurückzubekommen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Baden-Württemberg vergibt das Land jährlich den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg. Förderprogramme auf Bundesebene Neben den Förderungen des Landes Baden-Württemberg gibt es noch diverse Förderprogramme auf Bundesebene, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer aus Baden-Württemberg ebenfalls in Anspruch nehmen können: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als Basisprogramm des Bundes für die marktorientierte Technologieförderung des Mittelstandes Gefördert werden unter anderem Kooperationsprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland. Das ERP-Innovationsprogramm für klein- und mittelständische Betriebe, das die KfW Mittelstandsbank anbietet. Unter der Dachmarke WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen werden unterschiedliche Förderansätze zu Patentierung und Verwertung von Erfindungen, sowie zur Förderung von innovativen (Forschungs-) Projekten zur Normung angeboten. Weitere Informationen zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundes, in der Sie nach Programmen aus dem Förderbereich "Forschung & Innovation" suchen können. Hier finden Sie alle Landes-, aber auch Bundes- und EU-Förderungen auf einen Blick. Einen Überblick über die Förderbereiche der Innovationspolitik des Bundes finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Bundesregierung bietet zudem Unterstützung über die Förderberatung "Forschung und Innovation". Sie können sich kostenlos telefonisch (Tel. 0800/26 23 008) oder per E-Mail ( beratung@foerderinfo.bund.de ) beraten lassen. Für forschende Unternehmen wurde ein spezieller Lotsendienst eingerichtet (Tel.: 0800/26 23 009). Förderprogramme auf europäischer Ebene Neben den Förderungen des Landes Baden-Württemberg gibt es noch diverse Förderprogramme auf europäischer Ebene, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ebenfalls in Anspruch nehmen können. Zum einen gibt es die Möglichkeit, Teil von größeren Konsortialprojekten mit mehreren internationalen Partnern zu werden, die Lösungen zu klar vorgegebenen Problemstellungen suchen. Zum anderen gibt es über den Europäischen Innovationsrat aber auch die Möglichkeit, in kleinen Konsortien oder als einzelnes Unternehmen themenoffen Fördergelder zu beantragen. Hier ist es möglich, mehrere Millionen Förderung für ein Unternehmen zu erhalten – beispielsweise im EIC Accelerator-Programm bis zu 2,5 Mio. Euro Förderung sowie bis zu 15 Mio. Euro Beteiligungen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt im Projekt „innocheck-bw.de“ Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg bei der Antragstellung im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa. Auf der Website Innocheck BW findet sich dazu ein Fragebogen, mit dem konkrete Innovationsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit in unterschiedlichen Programmen überprüft werden können. Finanzielle Hilfe für die Eintragung von Schutzrechten Wenn Sie etwas erfunden haben, sich die Kosten eines Patents oder eines anderen Schutzrechtes jedoch nicht leisten können, können Sie Verfahrenskostenhilfe vor dem Deutschen Patentamt beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Innovation als Geschäftsidee

Innovationen helfen nicht nur bestehenden Unternehmen, sich am Markt zu behaupten. Sie können auch für Einzelpersonen eine Chance sein. Oft werden Unternehmen überhaupt erst aus einer Innovationsidee heraus gegründet oder auf deren Grundlage weitergeführt. Für folgende Adressaten kann eine Innovation als Geschäftsidee besonders interessant sein: Unternehmensgründerinnen oder -nachfolgerinnen und Unternehmensgründer oder -nachfolger Ob Sie ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen und eventuell verändert weiterführen möchten - es ist nicht leicht, am Markt Fuß zu fassen oder Marktanteile zu behalten. Innovative Geschäftsideen sind ein Weg, um sich von Konkurrenzunternehmen abzuheben. Einerseits können Sie bestehende Marktsegmente dahingehend beobachten, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich wären, denn nicht immer ist eine ganz neue Idee notwendig. Andererseits sollten Sie versuchen, Marktnischen zu finden, die Sie mit innovativen Produkten und Dienstleistungen bedienen könnten. Eine scheinbar gute Geschäftsidee reicht nicht aus, um als Unternehmerin oder Unternehmer erfolgreich zu sein. Tipp: Das Wirtschaftsministerium fördert innovative Start-up-Unternehmen mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up. Es werden dabei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, aber auch Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus bezuschusst. Der Innovationsgutschein B Hightech soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Auch die EU fördert hochinnovative Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen im Rahmenprogramm Horizont Europa. Im EIC Accelerator-Programm können beispielsweise bis zu 2,5 Mio. Euro europäische einzelbetriebliche Förderung sowie Beteiligung bis 15 Mio. Euro beantragt werden. Unterstützung bei der Beantragung europäischer Fördermittel finden Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg über die Webseite Innocheck BW unter vertiefende Informationen. Hier finden Sie auch einen Fragebogen zu konkreten Innovationsvorhaben, um sie auf ihre Förderfähigkeit in den verschiedenen Programmen zu prüfen (gefördert durch das Wirtschaftsministerium). Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Mitarbeitende an Universitäten ("Spin-offs") Wenn Sie noch studieren und sich vorstellen können, später ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie bereits vor Ihrem Abschluss überlegen, in welche Richtung Ihre selbständige Tätigkeit gehen könnte. Informieren Sie sich so früh wie möglich darüber, welche Möglichkeiten es an Ihrer Universität gibt, an Forschungsprojekten teilzunehmen. Forschungsprojekte, an denen Sie als Studierende, Absolventinnen oder Absolventen oder Angestellte einer Universität mitarbeiten, enthalten nicht selten auch die Möglichkeiten für "Spin-off"-Gründungen. Spin-offs sind Unternehmensgründungen durch Studierende, Absolventinnen und Absolventen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Kompetenzen aus Forschungsprojekten, die im Einvernehmen mit der betreffenden Hochschule oder Forschungseinrichtung gegründet werden. Spin-offs können auch entstehen, wenn ein Unternehmen auf der Suche nach einer technologischen Lösung an eine Forschungseinrichtung herantritt. Spin-offs bieten neue Produkte und Dienstleistungen an und sorgen damit für die schnelle Verbreitung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse in der Wirtschaft. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft und beschleunigen den technologischen Wandel. In Spin-offs finden häufig weitere Forschungsaktivitäten statt. Gleichzeitig haben Gründerinnen und Gründer von Spin-offs meist eine Vielzahl von Kontakten zu Forschungseinrichtungen. Diese Kontakte und die daraus entstehenden Netzwerke sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Sie können für die weitere Entwicklung des Unternehmens sehr nutzbringend sein und bieten vor allem Ansatzpunkte für weitere gemeinsame Forschungsprojekte sowie für die Gewinnung hochqualifizierter Mitarbeitender. Auf diese Weise können Spin-offs ein hohes Innovationsniveau und damit einen wesentlichen Vorsprung gegenüber Konkurrenzunternehmen erreichen. In den meisten Fällen werden Spin-offs aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründet, die während des Hochschulstudiums gewonnen wurden. Um diese Entwicklung zu unterstützen, haben viele Hochschulen eigene Netzwerke oder Zentren zur Unterstützung von Existenzgründungen aus Hochschulen geschaffen. Das Angebot reicht von Lehrveranstaltungen über Beratungsangebote bis hin zur Bereitstellung von Räumlichkeiten. Tipp: Auch die unterschiedlichen Fördermaßnahmen für Unternehmensgründungen können für Gründerinnen und Gründer von Spin-offs infrage kommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert beispielsweise im Rahmen des Programms "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Absolventinnen und Absolventen an Hochschulen, die aus einer innovativen Idee heraus ein Unternehmen gründen wollen. Für Spin-offs, die bereits die Gründung erfolgreich gemeistert haben, kann sich eine EIC Transition-Förderung anbieten: Die EU fördert hier im Rahmen von Horizont Europa Einzelunternehmen oder kleine Konsortien, die Ergebnisse aus EU-geförderten Vorprojekten aus dem Labor bis zu einem Demonstrator vorantreiben wollen, mit bis zu 2,5 Mio. Euro. Erfinderinnen und Erfinder Sie nehmen an, dass Sie etwas erfunden haben, das sich wirtschaftlich verwerten lässt? Dann sollten Sie als Erstes überlegen, wie Sie Ihre Erfindung am besten schützen lassen. Gewerbliche Schutzrechte sind die wirksamste Möglichkeit zu verhindern, dass Ihre Erfindung widerrechtlich benutzt wird. Was nicht geschützt ist, können alle verwerten! Welche Schutzrechte es gibt und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, eine verwertbare Erfindung gemacht zu haben, können Sie im Kapitel "Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster)" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen nachlesen. Überlegen Sie danach, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen. Nicht immer muss eine Idee gleich zur Gründung eines Unternehmens führen. Folgende weitere Möglichkeiten der Ideenverwertung gibt es: Sie können Ihre Idee oder Erfindung in Ihrem Unternehmen verwerten - entweder alleine oder in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. anderen eine Lizenz an Ihrer Erfindung übertragen (das heißt, ein anderes Unternehmen zahlt Ihnen Lizenzgebühren, um Ihre Erfindung in einem von Ihnen festgelegten Umfang nutzen zu dürfen). die gesamte Erfindung (das heißt, das Patent an sich sowie gegebenenfalls das zugehörige Know-how) an Dritte verkaufen. Damit gehen alle damit verbundenen Rechte auf diese über. Tipp: In jedem Fall sollten Sie eine Erfindererstberatung in Anspruch nehmen. Diese wird im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg und bei weiteren Erfinderberatungsstellen in Baden-Württemberg kostenlos von Patentanwältinnen und Patentanwälten angeboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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