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2022_07_05_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweckverband Breitbandversorgung an den günstigsten Bieter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird mangels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona- Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvorlage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Angebot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauftragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäudes wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nordseite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Straße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahrbahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Befreiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Errichtung einer Doppelgarage in der nicht überbaubaren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2022/2023 Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich geändert. Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischenzeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermögen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergebnis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Gewinnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenkapital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 bestätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Millionen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschätzung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaftliche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Inflation, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Maisteuer- schätzung 2022 +/- Gewerbesteuer Nachzahlung veranlagt/hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u. a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 479.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukrainekrieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. 2022 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bauabschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Gebäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Maurer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Walter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Kreisebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstandesbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstandesbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungsstandesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbeamten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangsfrist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Behandlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in folgenden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druckkosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zuzüglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs rot markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müsste die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgeltlichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrachte "sonstige Leistungen" des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemeinderatssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnahme Hochwasser- schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenabfluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinnvolle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch einen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des Förderbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikomanagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasserschutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächsten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemeinde laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des Förderbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putzfirma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Ackermann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hundeschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht genehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemeindegrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen.[mehr]

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    Gemeinde Baindt Vorbereitende Untersuchungen „Ortskern II“ Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Gemeinde Baindt Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen „Ortskern II“ Auftraggeber: Gemeinde Baindt Bürgermeisteramt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Auftragnehmer: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Hohenzollernstraße 12-14 71638 Ludwigsburg 07141 149-0 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Wolfgang Fürst M. Eng. Katharina Kraus Bearbeitungszeitraum Juni 2014 - September 2014 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH I INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Untersuchungsverfahren 1 2. DIE GEMEINDE BAINDT UND DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 2.1 Lage im Raum 2 2.2 Übergeordnete Planungen 4 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 4 2.2.2 Flächennutzungsplan 4 2.2.3 Bebauungsplan 4 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 4 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 5 3. BESTANDSAUFNAHME 8 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 8 3.2 Bevölkerung 11 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 12 3.4 Bausubstanz 14 3.4.1 Zustand der Gebäude 14 3.4.2 Denkmalschutz 16 3.5 Nutzung 16 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 16 3.5.2 Nutzungsstruktur 16 3.5.3 Nutzung der Gebäude 17 4. BETEILIGUNG DER BETROFFENEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET 19 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 19 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 19 5. BESTANDSANALYSE 20 5.1 Verkehr 20 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 20 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 20 5.2.2 Defizite an Gebäuden 21 5.2.3 Gebäudeleerstand 21 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 21 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 22 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH II 6. NEUORDNUNGSKONZEPT 25 6.1 Neuordnungskonzept 25 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 26 7. MAßNAHMENPROGRAMM 29 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 29 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 29 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 29 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 29 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 29 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 29 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 30 8. ANHÖRUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 31 9. EMPFEHLUNGEN ZUR WEITEREN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG 36 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 36 9.2 Durchführungsfrist 39 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 39 10. SOZIALPLANUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH 45 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 46 11. VORLÄUFIGE KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT 48 12. ANHANG ZUR STELLUNGNAHME DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 51 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH III VERZEICHNIS - TABELLEN Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse ......................................................................8 Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner ..................................................................................11 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie ...........................................................................13 Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................13 Tabelle 5: Zustand der Gebäude............................................................................................14 Tabelle 6: Nutzung der Gebäude ...........................................................................................17 VERZEICHNIS – PLÄNE Plan 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................6 Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete .......................................................................................7 Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse..................................................................10 Plan 4: Gebäudezustand........................................................................................................15 Plan 5: Gebäudenutzung........................................................................................................18 Plan 6: Mängel / Konflikte.......................................................................................................24 Plan 7: Maßnahmen-/ Neuordnungskonzept..........................................................................28 Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes .................................................38 VERZEICHNIS - ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage im Raum .....................................................................................................3 Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt .................................................12 Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs .........................................................20 Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt....................................................................................21 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld ...............................................................................22 Abbildung 6: Dorfplatz ............................................................................................................23 Abbildung 7: Alte B 30............................................................................................................23 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau, in der Stadtentwicklung und Stadterneuerung sind vielfältig. Die Gemeinde Baindt stellt sich diesen Herausfor- derungen seit vielen Jahren und nutzt zur Bewältigung der Aufgaben auch die In- strumente des besonderen Städtebaurechts. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Anstrengungen der Städte und Gemeinden dabei mit vielfältigen Programmen der städtebaulichen Er- neuerung. Die Programme der städtebaulichen Erneuerung wurden in den vergan- genen Jahren dabei zunehmend differenziert im Hinblick auf einzelne Problemlagen ausgestaltet. Als übergeordnete Themenstellungen über alle Programme hinweg werden dabei jedoch die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der energetischen Erneuerung der Immobilienbestände gesehen. Die Gemeinde Baindt wurde zum 01.01.2014 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Zur Fortführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauf- tragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich „Ortskern II“ durchzuführen. Nachstehend wird dokumentiert, dass zur Bewältigung der zahl- reichen aufgezeigten Defizite, die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanie- rungsgebietes nach dem BauGB durch Satzung im Untersuchungsgebiet vorliegen. 1.2 Untersuchungsverfahren Die Bestandsaufnahme wurde von Mitarbeitern der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aufgrund von Ortsbesichtigungen durchgeführt; die Bewertung des Zustands aller Gebäude erfolgte dabei anhand der Beurteilung der jeweils von außen ersicht- lichen Gebäudehülle. Auch auf Grund dieses äußeren Erscheinungsbildes wurde eine Einschätzung abgegeben, ob bereits Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude durchgeführt wurden. Die weiteren, im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Grundstücksdaten, wurden durch Katastererhebungen, Auswertungen von Statisti- ken und Angaben der Kommunalverwaltung erfasst. Bei einer Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden im laufenden Verfahren auch die vom Baugesetzbuch geforderte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) durchgeführt. Dabei wurden die Grundstückseigentü- mer, Mieter und Gewerbetreibende im Untersuchungsgebiet mittels einer Fragebo- genaktion über die bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Wohnen und Arbei- ten sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Ausstattungsstandards befragt. Die Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme zu der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme gebeten. Somit dienen alle hier vorliegenden und geplanten Verfahrensschritte dazu, die An- forderungen der vorbereitenden Untersuchungen zu erfüllen. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 1 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum Die Gemeinde Baindt liegt ca. 8 km nördlich der Stadt Ravensburg in der Region Bodensee – Oberschwaben. Baindt gehört zum Landkreis Ravensburg und ist somit dem Regierungsbezirk Tübingen zugeordnet. Die Siedlungsräume der Gemeinde Baindt liegen im „Mittleren Schussental“. Die Gemeinde besteht aus dem Hauptort Baindt und einigen kleinen Teilorten bzw. Weilern / Einzelhöfen. Die verkehrliche Anbindung von Baindt an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die B 30 (Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen), die ca. 1,5 km westlich des Ortes verläuft und die über die K 7951 erreichbar ist. Die nächsten Au- tobahnzugänge liegen bei Leutkirch und Wangen, an der A 96 (München – Lindau). Busverbindungen bestehen u.a. nach Ravensburg. Dort besteht Anschluss an das überregionale Schienennetz. Die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde Baindt beträgt 4.999 (Stand: 01.09.2013). Insgesamt umfasst das Untersuchungsgebiet inklusive der öffentlichen Straßenflä- chen eine Fläche von rd. 6,24 ha. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 2 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 3 Abbildung 1: Lage im Raum Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 4 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan Baindt ist im Landesentwicklungsplan 2002 von Baden-Württemberg sowie im Re- gionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben vom 04.04.1996 als Gemeinde an der Entwicklungsachse Friedrichshafen – Meckenbeuren/Tettnang – Ravensburg/ Weingarten – Bad Waldsee – Biberach – Ulm festgelegt. Diese Hauptachse Ober- schwabens verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm. Ravensburg / Weingarten ist als Oberzentrum ausgewiesen. Im Regionalplan ist Baindt als Teil des Verdichtungsbereichs Ravensburg / Fried- richshafen und somit als Siedlungsbereich, in dem die Siedlungsentwicklung zu konzentrieren ist, ausgewiesen. Laut Regionalplan sollen in diesen Siedlungsberei- chen qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausrei- chend Wohnungen für den Eigenbedarf zu Aufnahme von Wanderungsgewinnen angestrebt werden. 2.2.2 Flächennutzungsplan Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist im Flächennutzungsplan „Gemeindever- band Mittleres Schussental“ mit der Änderung vom 11.12.2004 überwiegend als Mischbau sowie Grünflächen festgesetzt. 2.2.3 Bebauungsplan Für das Untersuchungsgebietes existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne; somit gelten für das Untersuchungsgebiet die Vorschriften des § 34 BauGB – Zu- lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist auch Bestandteil des integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes. Dieses beruht auf verschiedenen Quellen und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: - Flächennutzungsplan - Entwicklungskonzept Baindt (Professor Stötzer, 2008) - Projekt „CO2 – Neutrales Schussental“ des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Entwicklungsplanung Baindt – Rekultivierung Alte B 30 (Planungsbüro Groß) - Interdisziplinäre Planungswerkstatt der Universität Stuttgart („Lost Highway – Baindt und die B30“) - Vorbereitende Untersuchungen zu den Stadterneuerungsmaßnahmen „Orts- kern“ und „Klosterhof“ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 5 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte durch Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen des Gemeinderates der Gemeinde Baindt am 03.06.2013. Dieser Beschluss wurde am 13.06.2014 ortsüblich bekannt gemacht. Die Lage und die genaue Abgrenzung sind im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Die Abgrenzung ist weitestgehend parzellenscharf. Das Untersu- chungsgebiet umfasst 6,24 ha und beinhaltet die ehemalige Trasse der B 30 (nörd- licher Teil) den Bereich Marsweiler Straße 1-13 sowie im Süden den Bereich zwi- schen Marsweiler Straße / Küferstraße und das Grundstück Klosterhof 4. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet Legende $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 12 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/ 1 6/5 1/2 6/4 6/3 6/2 1/6 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 8/ 3 5/1 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/ 1 56/5 41/1 117 114 811 116 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 772 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 810 147 812 813 814 815 816 817 146 823 140 827 828 840 841 848 849 850 851 852 856 857 858 859 860 861 879 123 124 125 27/3 8/11 11 /1 6/11 13/5 37 /1 58/7 38 /1 38 /2 38 /3 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 40 /1 40 /2 40 /3 34/8 40/4 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 35/1 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 36/1 6/10 58/9 58/8 40/5 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 36/2 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 42 /3 42 /2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 41/3 41/2 36/3 40/6 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/3 147/3 147/2 147/1 106/1 575/3 129/5 129/6 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 168/1 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 13 4/ 8 137/6 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 169/2 13 5/ 8 136/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 20 6/ 1 206/3 136/7 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 840/1 136/3 41/12 49/10 136/4 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/5 575/1 575/2 670/2 58/10 136/6 58/12 670/1 828/4 670/3 815/1 828/1 828/3 112/11 112/10 133/11 171/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 136/11 112/25 129/11 208/28 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/28 175/13 132/30 133/10 129/17 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 206/58 136/14 137/10 137/36 171/10 208/20 171/12 17 4/ 13 175/10 8/ 1 10 /2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 1/1 2 30 18 12 4 4 1 10 15 36 5 40/2 2 3 2 1 5 1 4 7 17 40/3 4 3 7 1/1 24 34/1 3 11 48 17 14 37 5 20 15 2 48 49 1 5 34 2 12 6 52 32 8 8 15 11 2 16 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 6 27 1 4 2 5 23 6/1 8 24 9 3 12 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 2 1 13 5 3 5 16 14 24 38 17 21 31 79 34 21 7 2/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 10 /1 4 6 8/ 2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 35 50 18 11 20 9 1 8 29 25 19 42 19 11 13 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 15 2 3 10 8 6 9 4 8 25 9 7 58 8 14 6 2 13 3 3 14 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 51 4 62 10 5 7 21 3 3 8 9 28 7 8 47 2 2 514 12 4 5 15 6 9 26 3 32 5/ 1 826 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 169/6 20 6/ 2 206/4 671 112/24 132/29 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 BadwegBadweg 114/ Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg Im Voken St. Martin 76 Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße 112/ Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße D ahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 208/27 207/3 Ko rn bl um 112 56/5 1 46 82 2 9 174/6 13 11 41/1 815/1 9 40 /1 44 147/4 7 175/11 828/2 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet "Ortskern II" Legende Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet "Klosterhof" (2002 - 2011) Sanierungsgebiet "Ortskern" (bis 2001) $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 8 3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen un- ter Berücksichtigung des § 136 BauGB. Dabei wird geprüft, ob das Untersuchungs- gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaf- fenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Ferner, ob das Untersuchungsgebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, welche ihm nach seiner Lage und Funktion zukommen. Kriterien, die bei der Prüfung Berücksichtigung finden sollen, sind in § 136 Absatz 3 BauGB genannt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Untersuchungsgebiet die durch eine Begehung und Auswertung zur Verfügung ste- hender Unterlagen und prüfbaren Sachverhalte erfasst. Eine weitere, vertiefende Überprüfung erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere durch die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger. 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Die nachfolgenden Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erhebungen vor- liegenden Grundbuchauszügen. Im Eigentum der Gemeinde befinden sich 29 Grundstücke mit insgesamt rd. 4,3 ha. Die Gemeinde hält dabei, bezogen auf die privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstü- cke (ohne Verkehrsflächen) rd. 56 % der Grundstücksflächen im Untersuchungsge- biet. Der Anteil der Verkehrsflächen (Kommune / Land / Kreis) beträgt ca. 13 % (0,8 ha) bezogen auf das Gesamtgebiet. Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse Anzahl Anzahl Fläche FlächeGrundstücke/ Eigentümer absolut in % in ha in % Verkehrsflächen (im Eigentum der Ge- meinde.) 16 39 % 0,8 13 % Privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke 25 61 % 5,44 87 % Von den privatwirtschaftlich nutzbaren Flächen: im Eigentum der Gemeinde 13 52 % 3,52 65 % in Privateigentum (Einzeleigentümer) 12 48 % 1,92 35 % Gesamt 41 100 % 6,24 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen Juli 2014) Auffallend hoch ist der Anteil der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde (13 Grundstücke = 65 % Gesamtflächenanteil). Neben den geplanten Neuordnungs- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 9 maßnahmen wird deshalb darauf zu achten sein, dass die im Rahmen einer Sanie- rungsdurchführung bestehenden Möglichkeiten (Einsatz von Sanierungsfördermit- teln und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Missständen und Mängeln i. S. § 177 BauGB) sinnvoll kombiniert eingesetzt werden. Ein Überblick über die Eigentumsverhältnisse ergibt sich aus Plan 3 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Gemeinde Baindt Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Privateigentum Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 11 3.2 Bevölkerung Heute unterliegen auch die städtebaulichen Strukturen dem demografischen Wan- del, der unter anderem Auswirkungen auf die Nachfrage nach neuen und individuel- leren Wohnformen sowie den Bedarf nach einem attraktiven und ansprechendem Wohnumfeld hat. Daher ist im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Planung auch die Bevölkerungsstruktur zu berücksichtigen. Aufgrund der geringen Einwoh- nerzahl im Untersuchungsgebiet, wurde von einem Vergleich der Altersstruktur zwi- schen dem Kreis Ravensburg, der Gesamtgemeinde und dem Untersuchungsgebiet abgesehen. Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner Alter Kreis Ravensburg Ravensburg Gesamt / % Gemeinde Baindt Gesamt / % 0 bis 14 Jahre 40.752 / 15,0 % 765 / 15,2 % 15 bis 17 Jahre 10.134 / 3,7 % 159 / 3,2 % 18 bis 24 Jahre 24.267 / 8,9 % 459 / 9,1 % 25 bis 39 Jahre 47.403 / 17,4 % 946 / 18,8 % 40 bis 64 Jahre 98.854 / 36,3 % 1.793 / 35,7 % über 65 Jahre 51.015 / 18,7 % 902 / 18,0 % Gesamt 272.425 / 100,0 % 5.024 / 100,0 % (Quelle: Statistisches Landesamt, August 2014 Gemeinde Baindt Auswertung WHS) Beim Vergleich der Altersstrukturen fällt auf, dass in der Gemeinde Baindt sowohl die mittleren Jahrgänge (18 bis 39-jährige), die klassische Eltern, als auch die Jahr- gänge der Kinder und Jugendlichen (bis 17-jährige) gut vertreten sind. Dies zeigt sich auch im Vergleich zum Landkreis Ravensburg. Eine gezielte Stärkung der Strukturen für ein kinder- und jugendfreundliches als auch seniorengerechtes Um- feld sollte dennoch weiter vorangetrieben werden. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zuletzt 2014 eine Bevölke- rungsprognose für alle Gemeinden im Land mit mehr als 5.000 Einwohner (mit Wanderung) und für alle Gemeinde (ohne Wanderung) mit einem Zeithorizont bis 2030 erstellt. Für die Gemeinde Baindt wurde eine ohne Wanderung leicht abneh- mende Bevölkerungsentwicklung (in 2012 mit 5.024 Einwohner und 4.871 Einwoh- ner in 2030) prognostiziert. Durch eigene Berechnungen wurden aus den Progno- sewerten des Statistischen Landesamts für den Landkreis und die Gemeinden über 5.000 Einwohner eine hypothetische Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt unter Berücksichtigung von Wanderungseinflüssen abgeleitet. Daraus ergä- be sich eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt bis Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 12 4600 4700 4800 4900 5000 5100 5200 5300 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Jahr B ev öl ke ru ng Bevölkerungsstand Bevölkerungsentw icklung ohne Wanderung Bevölkerungsentw icklung mit Wanderung 2030. Den Entwicklungsprognosen wurde die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt. Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt Daten Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnung, Grafik WHS 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten Die Nutzung naturräumlicher Gegebenheiten bzw. die Nutzung vorhandener Res- sourcen ist von zunehmender Bedeutung für Nachhaltigkeit im Sinne der städtebau- lichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunen. Vorhandene bzw. nutzbare Potenziale vor Ort, die in die Energieversorgung einbezogen werden können, soll- ten nach Möglichkeit erschlossen bzw. zugänglich gemacht werden. Eine Informationsquelle zu möglichen Potenzialen findet sich unter http://www.energymap.info. Dort dargestellt (Stand 14.07.2014) ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch im Ort. Hier wird für Ge- meinde Baindt ein Anteil von 30 % ausgewiesen, was im Vergleich zu den überge- ordneten Gebietseinheiten ein guter Wert ist. http://www.energymap.info/ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 13 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie 24 % erneuerbare Energien Bundesrepublik Deutschland 15 % erneuerbare Energien Baden-Württemberg 23 % erneuerbare Energien Regierungsbezirk Tübingen 27 % erneuerbare Energien Landkreis Ravensburg 30 % erneuerbare Energien Gemeinde Gemeinde Baindt (Quelle: http://www.energymap.info) Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien Erneuerbare Stromproduktion 10.225 MWh/Jahr Solarstrom 130 Anlagen 2.928 MWh/Jahr Biomasse 3 Anlage 7.297 MWh/Jahr Geothermie 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Klärgas, etc. 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Wasserkraft 0 Anlage 0 MWh/Jahr Windkraft 0 Anlagen 0 MWh/Jahr (Quelle: http://www.energymap.info) Im Zuge der Durchführung der städtebaulichen Erneuerung ist auch eine Prüfung zu möglichen energetischen Konzepten geplant. Die Nutzbarkeit von Agrarflächen und Stallungen z. B. zur möglichen Nutzung von Bioabfall, Schnittgut, Mist und Gül- le für eine Biogasanlage bzw. Fließgewässern und Windkraft kann nur für das Ge- meindegebiet insgesamt beantwortet werden. Bei der Nutzung von Sonnenenergie im Untersuchungsgebiet ist nicht nur von der Anzahl von Sonnenstunden, sondern auch von Dachneigung, Dachfläche bzw. Flä- che eines Areals etc. für deren Rentabilität relevant. Soweit dies mit denkmalschüt- zerischen Belangen und den Anforderungen an das Ortsbild vereinbar ist, kann der Ausbau im Untersuchungsgebiet im weiteren Verlauf der Sanierung unterstützt wer- den. Gerade im Vorfeld zur Durchführung umfassender Straßenumgestaltungsmaßnah- men bzw. zu Modernisierungsvorhaben an kommunaler Infrastruktur ist zu prüfen, inwieweit Nah- / Fernwärmenetze berücksichtigt oder regenerative Energien zur Versorgung eingesetzt werden können. Dabei sollte nicht die Versorgung von Ein- zelgrundstücken im Vordergrund stehen, sondern die Anbindung von Baublöcken bzw. Quartieren, um die Ressourcen möglichst flächendeckend einzusetzen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 14 3.4 Bausubstanz Ein maßgebliches Beurteilungskriterium für den Sanierungsbedarf im Quartier ei- nerseits und die Erarbeitung des Neuordnungskonzeptes andererseits ist die Ein- schätzung der vorhandenen Gebäudesubstanz. 3.4.1 Zustand der Gebäude Im Untersuchungsgebiet befinden sich zum Zeitpunkt der Untersuchung insgesamt 13 Hauptgebäude und 20 Nebengebäude. Diese wurden in drei Kategorien einge- teilt. Maßstab für die Zuordnung war der von außen sichtbare konstruktive Zustand der Gebäude, der u.a. anhand des Zustands der Fassade, der Dachdeckung und Regenschutzanlagen sowie der Fenster und Türen bewertet wurde. Der Zustand der Sanitärinstallationen und Heizung kann nur bedingt von außen eingeschätzt werden (z.B. neue Entlüftungsrohre im Dachbereich). Zusammen mit der fehlenden Kenntnis des Zustands im Inneren der Gebäude kann dies im Einzelfall noch zu ei- ner Fehleinschätzung führen. Vor Beginn konkreter Baumaßnahmen an den Einzel- gebäuden ist deshalb anhand ausführlicher Modernisierungs- und Instandsetzungs- gutachten die mit diesem Bericht vorliegende Einschätzung des Bauzustandes zu überprüfen. Tabelle 5: Zustand der Gebäude Gebäude Anzahl absolut Anzahl in % Geringe / mittlere Schäden 17 51 % Schwerwiegende Schäden 16 49 % Gesamt 33 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen, Juli 2014) Die Kartierung der Gebäudesubstanz ist dem Plan 4: Gebäudezustand zu entneh- men. Der hohe Anteil der teilweise sehr schlechten Bausubstanz bei den Gebäuden – die Kategorie „schwerwiegende Schäden““ umfasst insgesamt 49 % und erfordert gleichfalls aufwendige Instandsetzungen / Modernisierungen. Zu berücksichtigen ist, dass 45 % der Endenergie in Deutschland für Heizwärme (Raumwärme + Warmwasserbereitung) verbraucht wird. Der überwiegende Teil da- von wird von privaten Haushalten – d.h. in Wohngebäuden – verwendet. Laut Energie- CO2-Gebäudereport der Bundesregierung ergab ein Test zur Ener- gie- und Kosteneinsparung bei Modernisierungsmaßnahmen, dass 70 % der von Eigentümern und Hausverwaltung geplanten Sanierungen zu einer Energieeinspa- rung bei den heutigen Energiepreisen rentierlich sein können. Denn die Heizkos- tenersparnis überwiegt mittel- bis langfristig die Modernisierungskosten, also die Kosten, die über eine ohnehin fällige Instandsetzung hinaus gehen. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 4: Gebäudezustand Geringe / mittlere Schäden Schwerwiegende Schäden Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 16 3.4.2 Denkmalschutz Im Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ befinden sich keinerlei Kulturdenkmale. Die Belange der archäologischen Denkmalpflege werden nicht berührt. 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Gemeinbedarfseinrichtungen. Aller- dings grenzt das Gebiet an infrastrukturelle Nutzungen, wie das Rathaus, Schule, Schenk-Konrad-Halle und Einkaufsmöglichkeiten direkt an. 3.5.2 Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet lässt sich in vier verschiedene Teilbereiche gliedern. Ei- nen wesentlichen Bereich stellt die ehemalige Trasse der Bundesstraße B 30 dar, die noch weiteren Gestaltungsbedarf darstellt und den Ortskern Baindts weiterhin in zwei Teile unterteilt. Der Rückbau sowie die Rekultivierung waren Teil der Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen des Baus der „B 30 neu“ zu bewerkstelligen waren. Der Teilbereich zwischen ehemaliger B 30 und der Marsweiler Straße ist durch Be- standsbebauung gekennzeichnet. Im südlichen Bereich befindet sich neben Wohn- bebauung ein ehemaliges, heute leerstehendes Küchenstudio mit Ausstellungs- räumlichkeiten. Für diese Fläche sind bereits konkrete Planungen für eine neue Wohnbebauung vorhanden. Dieser zweite Teilbereich weist Mängel bei den Ge- bäudezuständen auf, welche zudem die Gestaltung des Ortseingang Baindts in die- sem Bereich erheblich abwerten. Im Bereich Marsweiler Straße 7 sowie auf dem Flurstück nördlich davon befindet sich eine Spedition, die aufgrund des Rangier- und Fuhrbetriebs auf dem Gelände eine Lärmquelle für die umliegende Wohnbebauung darstellt. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räum- lichkeiten einer Autowerkstatt. Südlich der Marsweiler- und westlich der Küferstraße, im südlichen Teil des Unter- suchungsgebiets, befindet sich mit den Flurstücken 55 und 55/1 (Marsweiler Straße 2, 2/1) eine insgesamt 1,7 ha große Fläche, die – abgesehen von der Bebauung im nördlichen Teil – überwiegend aus Grünflächen / Streuobstwiesen besteht. Diese beiden Grundstücke hat die Gemeinde Baindt im Zuge der Sanierung bereits er- worben. Im Bereich Küferstraße 6-8 sowie Ziegeleistraße 6 befinden sich drei Wohngebäude in teilweise modernisierungsbedürftigem Zustand. Die Wohngebäu- de sind von teilweise großen Hausgärten / Grünflächen umgeben. Den vierten Teilbereich des Untersuchungsgebiets bildet schließlich der Dorfplatz zwischen dem Kreisverkehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad-Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße. Der so genannte „Dorfplatz“ wird im Wesentlichen Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 17 als Parkplatz genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet durch den hohen Anteil der Brachflächen gekennzeichnet. 3.5.3 Nutzung der Gebäude Für die infrastrukturelle Einordnung des Gebiets vornehmen bzw. um Aussagen über die Nutzung der Gebäude treffen zu können, wurde auf Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zurückgegriffen. Die Auswer- tung ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Tabelle 6: Nutzung der Gebäude Gebäudenutzung Anzahl absolut Anzahl in % Wohnhaus 9 27 % Gewerblich genutzte Gebäude 1 3 % Wohn- und Geschäftsgebäude 3 9 % Garagen 4 12 % Landwirtschaftliche Nebengebäude und sonstige Gebäude 16 49 % Gebäude insgesamt 33 100 % (Quelle: ALKIS-Daten, WHS-Auswertung August 2014) An der Zahl landwirtschaftlicher Nebengebäude wird die vormalige Bedeutung des Ortskerns als Standort landwirtschaftlicher Betrieb deutlich. Die ebenfalls hohe Zahl an Wohngebäuden deutet auf den bereits vollzogenen Funktionswandel hin. Sie geben auch Hinweis auf die künftige Gebietsentwicklung, welche durch die städte- baulichen Maßnahmen gefördert werden sollte. Das vorhandene Nutzungsgefüge im Untersuchungsgebiet ist im folgenden Lage- plan kartiert. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 1 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 50 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 51 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 49 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 48 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 52 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 55 840 737 62/3 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 5: Gebäudenutzung Wohngebäude Wohn- und Geschäfts-/ Betriebsgebäude Geschäftsgebäude Schuppen Sonstige Nebengebäude Garage Spedition Parkplatz Brachfläche/untergenutzte Fläche Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Beteiligung der Betroffenen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 19 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote Im Benehmen mit der Kommunalverwaltung wurden die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet angeschrieben und zu einem Einzelgespräch im Rathaus mit dem Sanierungsträger, der Wüstenrot Haus- und Städtebau zur Beteiligung und Begründung der Mitwirkungsbereitschaft eingeladen. Aufgrund der geringen Eigen- tümer- und Bewohnerzahl des Gebietes wurde auf den sonst üblichen Fragebogen aufgrund von zu erwartendem Mangel repräsentativer Ergebnisse verzichtet. Am Veranstaltungstag der Einzelgespräche, dem 01. Juli 2014, sind 7 von 11 eingela- denen Eigentümern erschienen. Dies entspricht einer Beteiligung von 64 %. 4.2 Ergebnisse der Beteiligung Die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet hatten bei dieser Beteili- gungsform die Möglichkeit, sich zu informieren, aktiv Fragen rund um das Thema Sanierung zu stellen und ihre Sicht auf das Untersuchungsgebiet, sowie ihre Mitwir- kungsbereitschaft kund zu tun. Die Gespräche wurden protokolliert. Aus den Ge- sprächen ging hervor, dass zwei Grundstückseigentümer durch Modernisierung der Gebäude Interesse an der Sanierung und einem möglichen Zuschuss haben. Auf einem Grundstück soll das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bei vier, für die Sanierung teilweise bedeutenden Grundstücken gaben die Eigentümer an, sich bei der Sanierung nicht beteiligen zu wollen. Als störend im Untersuchungsgebiet gaben zwei Befragte die Belastung durch Ver- kehrslärm und –emmission entlang der Marsweiler Straße an. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Anregungen gingen seitens der Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet nicht ein. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 20 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr Das Untersuchungsgebiet wird durch die Marsweiler Straße komplett erschlossen. Die alte B 30 wurde bereits zurückgebaut und teilweise renaturiert. Der Dorfplatz fungiert heute lediglich als Parkierungsfläche. Die Gemeinde Baindt ist durch die Bundesstraßen B30 und B32 an das überregionale Straßenverkehrsnetz ange- schlossen. Über die Landesstraße L314 gelangt man über Baienfurt und Weingar- ten nach Ravensburg. 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der vorgenommenen Erhebungen und Datenauswertungen, werden die Mängel und Konfliktbereiche im Untersuchungsgebiet im Folgenden zusammengetragen. 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt gravierende Mängel aus städtebaulicher und räumlicher, vor allem aber funktionaler Sicht auf. Besonders auffällig sind die mindergenutzten Potenzialflächen, sowie die nichtstandortgerechte Nutzung im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Siedlungsstruktur weist auf- grund der Bebauungsdichte, aber auch des Bebauungszustands der Gebäude kein attraktives Ortsbild auf. Die fehlende Gestaltung des Stadteingangs und des Dorf- platzes, welcher derzeit als Parkplatz fungiert, bilden weitere städtebauliche Miss- stände, welche es durch die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zu beseitigen gilt. Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 21 5.2.2 Defizite an Gebäuden Auffallend ist die Anzahl von Gebäuden mit schlechter bzw. sehr schlechter Bau- substanz im Untersuchungsgebiet. Dabei spielt nicht nur die äußere Erscheinung der Gebäude, sondern insbesondere auch der Rückstand an grundlegenden Mo- dernisierungen und energetischen Sanierungen eine bedeutende Rolle. 5.2.3 Gebäudeleerstand Im Rahmen der Begehungen und Erhebungen vor Ort wurden auch Gebäudeleer- stände erfasst. Durch leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile verliert die Bau- substanz rasch an Qualität, was in der Folge den Sanierungsbedarf erhöht und größere Investitionen in die Modernisierung und Instandsetzung erforderlich macht. Des Weiteren haben leerstehende Gebäude eine negative Wirkungen auf das direk- te Umfeld, wodurch im Falle einer Häufung von Leerständen auch das Gesamtbild des Untersuchungsgebietes geprägt wird. Diese führt dann oftmals dazu, dass In- vestitionen insgesamt zurückgehalten werden. Leerstehende Gebäude sollten da- her zügig einer neuer Nutzung zugeführt werden oder durch eine Neubebauung er- setzt werden. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räumlichkeiten einer Autowerkstatt. Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen Wesentliche Nutzungskonflikte bestehen zwischen der angrenzenden Wohnbebau- ung und der Spedition an der Marsweiler Straße. Die durch den Betrieb der Spediti- on verursachten Lärm- und Geruchsemissionen beeinträchtigen das gesunde Wohnverhältnis der umliegenden Anwohner. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 22 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum Defizite im öffentlichen Raum ergeben sich durch die fehlende Funktionalität und Gestaltung des Dorfplatzes, welcher den Dorfmittelpunkt zwischen dem Kreisver- kehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad- Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße bilden soll, wird im Wesentlichen als Parkplatz genutzt. Der Rückbau der „Alten B 30“ wurde zwar bereits zu Teilen durchgeführt, allerdings weist die Fläche auch nach ersten Gestaltungsmaßnahmen weitere Potenziale auf. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 23 Abbildung 6: Dorfplatz Abbildung 7: Alte B 30 Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 2 2 13 8/ 1 3 40/3 23 44/3 7 2/1 31 2 14 1 10 35 17 1 7 4 15 9 29 18 48 /1 1 18 2 3 3 32 20 6 12 4 30 11 1 5 1 11 26 4 18 19 6 5 56 8/ 2 49 5 2 5 10 23 5 48 13 17 34/1 1 11 50 39 8 4 5 6 5 16 8 26 4 14 42 Wa 2 8 6/1 1 21 1 41 38 58 4 1 9 18 21 6 18 11 28 9 3 4 6 10 8 25 4 9 5/1 15 1 1 6 2 5 47 7 37 2 7 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 3 16 3 7 1/1 14 30 12 2 7 34 6 19 1 20 9 12 1 32 1 20 3 5 13 14 10 2 23 36 3 2 17 3 49 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 2 62 8 14 6 48 13 24 4 15 40/2 1/1 25 11 46/1 13 24 10 5 19 20 5 4 1/1 51 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 47 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 8 29 3 12 53 55 2/1 840 737 62/5 62/3 57/1 56/3 55/7 55/2 55/1 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 40 /1 13 828/2 41/1 13 2 12 56/5 175/11 44 174/6 11 52 815/1 82 2 7 6 46 7 2 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 6: Mängel und Konflikte Ehemalige Trasse der B 30 Bausubstanz mit schwerwiegenden Mängeln Spedition: Rangier- und Um- schlagflächen, Quelle von Lärm- und Schadstoffemissionen für die umliegende Wohnbe- bauung Parkplatzfläche - wird ihrer Funktion als "Dorfplatz" / Dorfmittelpunkt nicht gerecht Unklar definierter Ortseingangs- bereich von der B 30 her kommend Untergenutzte Fläche am Ortseingang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 25 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept Die Planungsempfehlungen wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der Be- standsaufnahme und nach Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde Baindt un- ter Beachtung der vorgefundenen Mängel und Konflikte erarbeitet. Das Neuord- nungskonzept ist keinesfalls als starre Planung zu verstehen; es dient als Leitlinie für mögliche Entwicklungen des Untersuchungsgebietes im städtebaulichen Gefüge und ist bei der weiteren Sanierungsdurchführung entsprechend fortzuschreiben. Notwendig ist ein abgestimmter Ablauf der Einzelmaßnahmen, unter jeweiliger Ab- wägung privater und öffentlicher Interessen. Bei allen Planungs- / Lösungsansätzen soll ein durchgängiges städtebauliches Prinzip erkennbar bleiben, wobei die Ge- meinde Baindt durch planerische Vorgaben, gezielten Mitteleinsatz und durch die Aufwertung des Wohn- und Gewerbeumfeldes die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert. Seitens der Gemeinde wurden sowohl für die Rekultivierung der ehemaligen Bun- desstraßentrasse als auch für die Neuordnung und Aktivierung des südlichen Teils des Untersuchungsgebiets und des Dorfplatzes bereits erste Planungsüberlegun- gen angestellt bzw. in Auftrag gegeben. Rekultivierung der ehemaligen B 30 Beim Abschluss des Vertrags über den Kauf der Fläche der ehemaligen B 30 zwi- schen Gemeinde und Bund wurde vereinbart, dass der Bund den Straßenkörper zu- rückbaut und bis zur Rohplanie abträgt. Bezüglich der Rekultivierung, die Aufgabe der Gemeinde Baindt ist und die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Schaf- fung der „B 30 neu“ angerechnet wird, wurde 2006 bereits ein Entwurf erarbeitet. Dieser sieht einen Grünbereich mit Fußwegen, Spielflächen, Sukzessionsflächen und einen Wasserlauf vor. Querungen für Fußgänger sollen die bisher durch den mächtigen Straßenkörper getrennten Ortsteile Baindts miteinander verbinden. Bei der weiteren naturnahen Rekultivierung sollten die Vorschläge der ProRegio Land- kreis Ravensburg berücksichtigt werden. Brachfläche südlich der Marsweiler Straße Für die Entwicklung dieses Bereichs gibt es ebenfalls bereits erste Planungsüberle- gungen. Diese sehen im nördlichen Bereich eine dreigeschossige Bebauung als Mehrfamilienhäuser oder Mehrgenerationenhäuser vor. Im südlichen Bereich wäre eine zweigeschossige Wohnbebauung für Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser denkbar. Im westlichen Bereich besteht – in attraktiver Lage – die Option zur Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Kleingewerbe mit entsprechenden Parkie- rungsflächen. Zu beachten wäre hierbei die exponierte Situation am Ortseingang von Baindt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 26 Ortseingang In unmittelbarem Zusammenhang mit der Neuordnung und behutsamen Nachver- dichtung der Flurstücke 55 und 55/1 steht die Aufwertung des Ortseingangsbe- reichs von Baindt nach der Abzweigung von der Friesenhäusler in die Marsweiler Straße. Nördlich davon geht die Trasse der alten B 30 ab. Bei einer Rekultivierung bietet sich an dieser Stelle ein Zugang zum Grünbereich der ehemaligen Bundes- straßentrasse und somit eine Vernetzung des neu entstandenen mit dem beste- henden Fußwegenetz in Baindt an. Südlich davon sieht der Planungsentwurf für die Bebauung der Flurstücke Nr. 55 und 55/1 als Puffer bzw. Übergang zwischen Marsweiler Straße und dem Beginn der Bebauung eine offene Wasserfläche vor. Der an dieser Stelle momentan verdolt verlaufende Sulzmoosbach könnte hier an der Erdoberfläche verlaufen und in die Wasserfläche integriert werden. Durch die Pflanzung von Bäumen und/oder Sträuchern können im Bereich des Ortseingangs klare Raumkanten geschaffen werden. Dorfplatz Ein Planungskonzept für den Dorfplatz sieht Baumpflanzungen als Grundlage für neue, ordnende Raumkanten in diesem Bereich vor. Grundsätzlich ist eine Erhö- hung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Dorfplatzes anzustreben. Spedition / Bereich westlich der Marsweiler Straße Derzeit ist eine Betriebsverlagerung der Spedition für den Eigentümer nicht denk- bar. Langfristig betrachtet müssen die zentral gelegenen Flächen auf weitere Ent- wicklungs- und Nachverdichtungspotenziale geprüft werden, um sich einer nachhal- tigen Innenentwicklung anzunähern und um das Ortsbild zu verbessern. Modernisierung der Gebäudesubstanz Die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz ist eine we- sentliche Voraussetzung zur Erneuerung und Revitalisierung des gesamten Ge- biets. 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten Aus der Häufung von Missständen und Fehlentwicklungen und im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Maßnahmen ergeben sich Handlungsschwerpunkte / Prioritä- ten und damit Anhaltspunkte für den vorrangigen Einsatz der zur Verfügung ste- henden Finanzierungsmittel und für die weitere planerische Vorbereitung. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurch- führung folgende Sanierungsziele angestrebt: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Be- reich des Untersuchungsgebiets – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 27 Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweiler Straße. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30 in zentraler, innerörtlicher Lage. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Moder- nisierung privater Gebäude. Prüfung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten auf den Flurstücken Nr. 47/3 und 47/4. Ziegeleistraße Gar te ns tra ße e Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Bauhof M ar sw eil er S tra ße Friesenhäusler Straße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Marsweiler Straße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 51 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 50 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 49 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 48 53 840 737 62/5 62/3 56/3 55/7 55/2 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 1 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 52 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 7: Maßnahmenplan und Neuordnungskonzept Aufwertung des Dorfplatzes - Baumpflanzungen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ggf. Betriebsverlagerung Spedition - Freiwerden von Rangier- und Umschlagflächen Aufwertung des Ortseingangs von der B 30 her kommend - Vernetzung von Fußwegen, Schaffung einer Wasserfläche Flächen zur Neuordnung und Nachverdichtung Umfassende Gebäudemodernisierungen Gebäudeabbrüche - im Einzelfall zu prüfen Rekultivierung und Neugestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 Prüfung weiterer Entwicklungs- möglichkeiten Gebäudeabbruch + Neubebauung Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 29 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken Zur Erreichung der Sanierungsziele ist eine punktuelle/flächenhafte Neuordnung der Grundstücke erforderlich/nicht auszuschließen. Hierzu können auch vorberei- tende Grunderwerbe erforderlich werden. Die geplante Neuordnung wird im Zuge der Sanierung weiter präzisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach dem BauGB oder der Erwerb bzw. Tausch von Flächen ausreichend sein wird. 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben Die gewerblichen/landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen das Wohnumfeld. Auf Grund dessen ist es im weiteren Verlauf der Sanierung zu prüfen, ob diese Be- triebe gegebenenfalls an anderer Stelle ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zur Durchführung der Neuordnungsmaßnahmen und teilweise auch bei den Moder- nisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann den Umzug von Bewohnern er- fordern. Auf die Ausführungen zum Sozialplan wird hierbei verwiesen. 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen Zur Verwirklichung der Neuordnung ist auch der Abbruch einzelner Gebäude zur Vorbereitung einer Grundstücksneuordnung und Neubebauung, entsprechend den städtebaulichen Zielen, erforderlich. Dies wird im Verlauf der Sanierungsdurchfüh- rung noch weiter präzisiert. 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung Sofern wirtschaftlich vertretbar können Gebäude mit schlechtem, aber erhaltungs- würdigem Zustand umfassend modernisiert und instand gesetzt werden. Insgesamt ist der städtebaulich gebotene Zustand, insbesondere der Wohngebäude entspre- chend ihrer Funktion und der das Ortsbild prägenden Bedeutung herzustellen. Durch die Gebietsbegehung konnte bei einer Vielzahl der Gebäude ein deutliches Modernisierungspotenzial festgestellt werden. Zur Verbesserung der Wohnsituation im Gebiet wird auch die Ausweitung des Wohnraumangebotes durch Nutzung bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäu- de(-teile) sowie den Ausbau von ungenutzten Dachgeschossen angestrebt. Maß- nahmen zur funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden werden daher ange- strebt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 30 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten In verschiedenen Arealen werden auf Grund der Neuordnung mehrere Neubauten entstehen. So sollen auf den Flächen des Fischer-Areals und des ehemaligen Kü- chenstudios die Potenziale für attraktiven Wohnraum im Kernbereich genutzt wer- den. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 31 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung und gemäß § 139 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB wurde mit Schreiben vom 17.06.2014 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die beabsich- tigte Planung berührt werden kann, Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unter- richtung über ihre Absichten gegeben. Von 39 angeschriebenen öffentlichen Aufgabenträgern haben sich 21 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Im Wesentlichen beinhalten die Stellungnahmen Hinweise und Anregungen zu den Planungen im Untersuchungsgebiet. Die Inhalte in Zusammenfassung: Öffentlicher Aufgabenträger Eingang Inhalt Regierungspräsidium Tübingen Höhere Landesplanung, Herrn Adler Regierungspräsidium Tübingen Referat 26, Herrn Thiem Regierungspräsidium Tübingen Referat 45, Herrn Martin Regierungspräsidium Tübingen Raumordnungsbehörde 21.07.2014 Keine Bedenken aus Sicht der Raumord- nung Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Bauleitung Wangen - H. Mader Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Archäologische Denk- malpflege Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Bau- u. Kunstdenkmal- pflege Regierungspräsidium Tübingen Naturschutz und Landschaftspfle- ge Regierungspräsidium Tübingen Ref. 53.2, Landesbetrieb Gewäs- ser Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 32 Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Straßenbetrieb u. Ver- kehrstechnik Regionalverband Bodensee- Oberschwaben 09.07.2014 Von dem Vorhaben sind keine zu beach- tenden Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan i. S. von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG betroffen. Nach dem Grundsatz des Re- gionalplanes sollen vor der Ausweisung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Innenentwicklung von Städten und Dör- fern, vor allem im Rahmen der Stadtsa- nierung und Dorfentwicklung, geprüft werden. Das geplante Vorhaben wird begrüßt. Es werden keine weiteren Anre- gungen oder Bedenken vorgebracht. Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Bauordnung/Städtebau 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeaufsicht 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeabwasser und Abfall Landratsamt Ravensburg Naturschutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Fachgruppe Ökologie Landratsamt Ravensburg Bodenschutz, Abbauvorh., Altlas- ten 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Grundwasser / Wasserversor- gung 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Kommunales Abwasser 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Oberflächengewässer, Ge- wässerökologie, Hochwasser- schutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 33 Landratsamt Ravensburg Landwirtschaftsamt Landratsamt Ravensburg Straßenbauamt 25.06.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Verkehrsamt- Straßenverkehrsbehörde Arbeitsgemeinschaft der Natur- freunde in Baden-Württemberg Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesge- schäftsstelle Stuttgart 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Handwerkskammer Ulm 07.07.2014 Es sind im Grundsatz keine Bedenken vorzubringen, wenn durch diese Planung einzelne Handwerksbetriebe nicht nachteilig betroffen sind. Ist eine Beein- trächtigung einzelner Betriebe nicht aus- zuschließen, so wird um Mitteilung dieser Firmen gebeten, damit ggf. unter Hinzu- ziehung der Beratungsdienste eine Lö- sung gefunden werden kann. Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 10.07.2014 Die Ziele der Sanierung für dieses Ge- biet, wie dargestellt, werden unterstützt. Weitere Anmerkungen zu den vorberei- tenden Untersuchungen bzw. zum aktuel- len Verfahrensstand gibt es nicht. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Landesbauernverband Baden- Württemberg e.V. Geschäftsstelle 25.07.2014 Keine Bedenken. Es ist kein Landwirt mehr im Ortskern angesiedelt und die Fläche wird auch nicht mehr zu landwirt- schaftlichen Zwecken umgetrieben. Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. 03.07.2014 Das Planungsgebiet umfasst auch die Strecke des Sulzmoosbaches, der im Ortskern etwa auf der Höhe des Rathau- ses/Schenk-Konrad-Halle nach dem Spielplatz in einem ca. 1,5 – 2 m mes- senden Rohr verschwindet und erst wie- der unter der Friedenhäusler Straße ans Tageslicht kommt. Diese Verrohrung entspricht nicht den Vorgaben der WRRL, des BNatSchG, des NSG BW, des WHG und des WG BW. Es wird deshalb vorgeschlagen: Vorschläge / weitere Stellungnahme sie- he im Anhang. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 34 Deutsche Telekom Netzprodukti- on GmbH PTI 32/Bauleitplanung 17.06.2014 Es sind im Untersuchungsgebiet vorhan- dene Telekommunikationslinien der Tele- kom ersichtlich. Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Tele- kom können erst Angaben gemacht wer- den, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorlie- gen. Weitere Stellungnahmen siehe Anhang Netze BW GmbH Regionalzentrum Oberschwaben 16.07.2014 Im Geltungsbereich befinden sich 0,4-kV- Kabel, 20-kV-Kabel und ein Kabelvertei- lerschrank, dieser ist im beiliegenden Planausschnitt zu sehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Sollten jedoch Sicherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig wer- den, so richtet sich die Kostentragung dafür nach den bestehenden Verträgen. Zweckverband Breitbandversor- gung Landkreis Ravensburg Gemeinde Baienfurt 24.07.2014 Keine Bedenken Gemeinde Bergatreute 24.06.2014 Keine Bedenken Gemeinde Fronreute Gemeinde Wolpertswende Gemeindeverband Mittleres Schussental 17.07.2014 Auf dem Plan zur Abgrenzung des Unter- suchungsgebietes sind mögliche Auswir- kungen auf den Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. Es wird um Beteiligung des Gemeinde- verbandes beim weiteren Verfahren ge- beten, insbesondere wenn Belange auf Ebene der Flächennutzungsplanung be- troffen sind. Stadt Bad Waldsee Bauamt Baurecht 30.06.2014 Keine Bedenken und keine weitere Betei- ligung mehr. Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die beabsich- tigte Sanierung des Gebietes unmöglich machen bzw. erheblich erschweren würde. Naturschutzrechtliche Belange können nach derzeitiger Einschätzung insbesondere in Neuordnungsbereichen tangiert sein. Gerade für die Neuordnungsbereiche wird voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden. In die- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 35 sem Verfahren werden die relevanten Belange intensiv geprüft werden. Im Übrigen werden bei Einzelvorhaben die jeweiligen Belange geprüft. Die Belange der Bewohner und Betriebe werden im Rahmen der Sanierung beach- tet. Erforderlichenfalls werden diese im Sozialplan Berücksichtigung finden. Die gegebenen Anregungen werden im weiteren Verlauf der Sanierung zu gegebe- ner Zeit mit den entsprechenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange abge- stimmt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 36 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes Gemäß § 142 Abs. 1 BauGB ist das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Ergänzend hierzu verlangen die Be- stimmungen des § 136 BauGB eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchfüh- rung der Sanierungsmaßnahme. An die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnah- me werden folgende Bedingungen geknüpft: Nachweis des Vorhandenseins städtebaulicher Missstände, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Darlegung der städtebaulichen Zielsetzung, Finanzierbarkeit der Maßnahmen. Die städtebaulichen Missstände (Funktions- und Substanzmängel) wurden, ebenso wie die zu verfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorstehend aufgezeigt. Aus der Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibenden und sonstiger Nut- zungsberechtigter hat sich eine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft für die Errei- chung der angestrebten Zielsetzungen ergeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurde für die Realisierung der nach diesem Bericht und dem Neuordnungskonzept ange- strebten Sanierungsmaßnahmen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbei- tet. Aus dieser wurde der für die städtebauliche Erneuerung erforderliche Förder- rahmen abgeleitet. Das Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von rd. 6,24 ha auf. Eine Veränderung der Gebietsabgrenzung erscheint nach dem Ergebnis der vorbereitenden Untersu- chungen lediglich im Bereich des Flurstücks Nr. 48 (Marsweiler Straße 1) sinnvoll zu sein. Auf dieser Fläche wird ein privater Investor die Freilegung sowie den Neubau von Wohnbebauung realisieren. Da hierzu keine Sanierungsmittel benötigt werden, muss diese Fläche nicht zwingend in das künftige Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Die Fläche des Vorschlages zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes be- trägt nun 6,05 ha. Im übrigen Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersu- chungen verteilen sich die festgestellten Missstände und Mängel im privaten und öf- fentlichen Bereich nahezu gleichmäßig über das gesamte Gebiet. Das so abgegrenzte Sanierungsgebiet hätte den Vorteil, dass mit den Sanierungs- maßnahmen entsprechend der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen gleichzeitig an mehreren Stellen be- gonnen werden kann. Bei dem bewilligten Förderrahmen von 833.333,00 € ist hin- sichtlich des Mitteleinsatzes zu berücksichtigen, dass nicht alle städtebaulichen Missstände und Mängel abschließend behoben werden können, sondern dass es darauf ankommt, die weitere eigenständige Entwicklung und Regeneration des Ge- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 37 bietes durch geeignete Maßnahmen / Prioritäten wieder in Gang zu setzen. Es wird davon ausgegangen, dass die innerhalb dieses zukünftig förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ vorgesehenen Maßnahmen mit dem beantrag- ten Förderrahmen und der Ausbildung von Prioritäten zügig begonnen werden kön- nen. Um das Defizit zwischen benötigtem und bewilligtem Förderrahmen auszuglei- chen ist mittelfristig eine Aufstockung des bewilligten Förderrahmens anzustellen. Ebenso ist die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln aus anderen Program- men (z.B. zur energetischen Verbesserung von Gebäuden), sowie steuerliche Ver- günstigungen (§7h EStG) zur weiteren Finanzierung fortlaufend und im Einzelfall zu prüfen. Der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sollte kurzfristig gefasst werden, da die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm be- reits erfolgt ist. Im weiteren Verfahren der Sanierung wären dann die Betroffenen auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, mittels Einzelgesprächen und Informati- onsveranstaltungen über die Sanierungsabsichten und das Sanierungsverfahren weiter zu unterrichten, um die bestehende Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Beteiligten weiter zu verbessern. Der Abgrenzungsvorschlag für das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus nach- folgendem Lageplan. Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gart en str aß e Thumbstraße Dor fp la tz Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Boschstraße Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S tra ße Kü fer str aß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 822 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 12 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/6 828/2 147/4 1/1 6/5 8/3 6/4 1/6 6/1 6/2 1/4 6/3 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 5/1 8/2 8/1 1/2 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/1 56/5 41/1 116 811 117 114 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 722 737 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 147 812 813 814 815 816 146 817 140 823 857 827 828 840 841 848 849 850 851 856 123 860 861 124 125 27/3 8/11 11/ 1 6/11 14/1 40 /1 6/10 40/ 2 40/ 3 40/4 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23/4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/1 40/5 40/6 38/ 3 36/2 41/2 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 36/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 37 /1 41/3 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 38 /1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44/ 3 44 /2 44 /1 38 /2 42 /3 42/ 2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 58 /11 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/8 58/10 167/3 147/3 147/2 106/1 136/7 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 168/1 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 147/1 134 /8 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 135 /8 169/2 136/2 136/3 169/4 169/5 169/6 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 206 /1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 136/4 41/12 49/10 136/5 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/6 575/1 575/2 575/3 840/1 137/6 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 828/4 112/11 112/10 133/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 171/11 112/25 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 208/28 133/10 129/18 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 135 /10 129/17 136/14 137/10 137/36 167/14 171/10 206/58 175/13 171/12 174 /13 175/10 8/1 40/2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 6/1 2 30 37 4 4 1 15 12 5 10 /2 1 2 2 1 5 1 4 17 34/1 4 3 7 1/1 25 40/3 3 48 11 17 14 38 5 20 15 2 48 49 11 1 5 35 2 36 6 52 32 8 8 15 2 17 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 5 28 1 4 2 5 21 2/1 8 24 3 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 13 2 1 14 5 3 5 16 14 23 39 17 20 32 13 10 34 21 75/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 3 6 8/2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 12 50 18 11 19 9 1 8 29 26 18 42 19 11 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 16 2 3 10 8 6 9 4 7 25 9 6 58 8 14 6 2 13 3 3 15 10 /1 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 1/1 51 4 62 10 4 7 20 3 3 8 9 29 7 8 47 2 2 5 7 14 13 12 4 5 15 6 9 27 3 34 1/32/8 772 879 826 175/12 134/6 134 /9 135 /9 206 /2 206/4 112/24 208/20 133/15 134 /10 136/12 136/13 137/42167/13 BadwegBadweg Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg 114/5 St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Hirschstraße Hirschstraße 112/22 Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Thum bstr aße Do rnie rst raß e Dahlienstraße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e 76 Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sweg Mars weile rstr aße Mars weile rstr aße Ko rnb lum en str aß e Ko rnb lum en str aß e Bis cho f-S pro ll-S aa l Knechtenhausgässle 42 /5 56/5 17 174/6 2 7 46 175/11 11 828/2 9 12 41/1 40/ 1 13 815/1 822 44 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets Gebietsabgrenzung 6,05 ha Legende $1:2.500 Stand: Oktober 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 39 9.2 Durchführungsfrist Durch Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 142 (3) BauGB die Durchführungsfrist für die Sanierungsmaßnahme festzulegen. Diese kann nach den Regelungen des BauGB bis zu 15 Jahre betragen. Bei Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in die Programme der städtebaulichen Erneuerung beträgt derzeit der Bewilligungszeitraum 8 Jahre. Dieser wird nach der- zeitiger Praxis in begründeten Fällen um 2 Jahre verlängert. Die Programmaufnah- me erfolgt zum 01.01.2014 Bei der festzulegenden Durchführungsfrist sollte somit ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren, zuzüglich einer Restlaufzeit zur Durchführung und dem Abschluss letzter Einzelmaßnahmen, beschlossen werden. Das Ende der Durchführungsfrist sollte derzeit auf den 31.12.2025 festgelegt werden. Kann die Sanierung – wider erwarten - nicht innerhalb der Frist durchgeführt wer- den, kann die Frist ggf. durch einen weiteren Gemeinderatsbeschluss verlängert werden. 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsver- fahren Wahl Sanierungsverfahren Mit der förmlichen Festlegung finden im Sanierungsgebiet besondere bodenrechtli- che Bestimmungen Anwendung, wobei der Kommune nach Maßgabe des § 142 Abs. 4 BauGB zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen das Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtli- chen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB („klassisches Verfahren“) oder das „vereinfachte Sanierungsverfahren“ unter Ausschluss dieser Vorschrif- ten zur Verfügung steht. Die Entscheidung, welches Verfahren für ein Sanierungsgebiet jeweils zu wählen ist, d.h. ob die Sanierung im „klassischen Verfahren“ oder im „vereinfachten Verfah- ren“ durchzuführen ist, muss aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städte- baulichen Situation und des sich abzeichnenden Sanierungskonzeptes getroffen werden. Maßstab für die Entscheidung der Kommune ist die Erforderlichkeit der „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152 bis 156a BauGB). Liegen die Voraussetzungen zum Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB vor, ist die Kommune gemäß § 142 Abs. 4 BauGB zur Anwendung des „vereinfachten Ver- fahrens“ verpflichtet. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 40 Neben den allgemeinen städtebaulichen Vorschriften kommen sowohl im „verein- fachten Verfahren“ als auch im „klassischen Verfahren“ folgende sanierungsrechtli- chen Vorschriften zur Anwendung: § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet, § 88 Abs. 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen, §§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen, soweit die Anwendung dieser Vorschriften im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht ausgeschlossen wird, §§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und den Härteausgleich, §§ 182 bis 186 BauGB über die Aufhebung / Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen. „Klassisches“ Verfahren Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch sind dadurch gekennzeichnet, dass neben der Anwendung der vorgenannten sanierungsrechtlichen Vorschriften ein Erfordernis für die Anwendung der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vor- schriften besteht (§ 142 Abs. 4 BauGB). Diese Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB, werden als sogenannte „bodenpoli- tische Konzeption des Sanierungsrechtes“ bezeichnet und sollen bewirken, dass Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet, die durch die Aussicht auf die Sanie- rung, ihre Vorbereitung oder Durchführung entstehen, zur Finanzierung der Sanie- rungskosten herangezogen werden. Insbesondere zu erwähnen sind: die Nichtberücksichtigung sanierungsbedingter Grundstückswerterhöhungen bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen (§ 153 Abs. 1 BauGB), die Preisprüfung, d.h. keine Genehmigung eines Kaufvertrages (§ 144 BauGB), wenn der Kaufpreis über den Anfangswert der Sanierung hinaus geht (§ 153 Abs. 2 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Erwerb eines Grundstücks nur zum „sanierungsunbeeinflussten" Anfangswert kaufen darf (§ 153 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Verkauf eines Grundstückes nur zum Neuordnungswert veräußern darf (§ 153 Abs. 4 BauGB), die Bemessung der Einwurfs- und Zuteilungswerte in der Sanierungsumlegung (§ 153 Abs. 5 BauGB), Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 41 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen beim Abschluss der Sanierung (§ 154 ff. BauGB). Dafür entfällt die Beitragsverpflichtung nach § 127 BauGB (Erschlie- ßungsbeitrag), die sogenannte „Bagatell-Klausel“ für die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen (§ 155 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass – falls nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme die erzielten Einnahmen über den getätigten Ausgaben liegen – der Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu vertei- len ist (§ 156a BauGB). „Vereinfachtes“ Verfahren Ist für die zügige Durchführung der geplanten Sanierung die Anwendung der beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch nicht erforderlich und wird die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert, ist die Sanierung gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch im „vereinfachten Verfahren“ durchzuführen. Das heißt mit anderen Worten, es erfolgt keine Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen. Dafür gilt aber das allgemeine Erschließungsbeitragsrecht nach § 127 ff. BauGB, keine Limitierung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, keine Preiskontrolle. Hat sich die Kommune für die Sanierung nach dem „vereinfachten Verfahren“ ent- schlossen, so stehen ihr hinsichtlich des Einsatzes der Verfügungs- und Verände- rungssperre folgende weitere Entscheidungsmöglichkeiten offen: Bestimmt die Kommune in der Sanierungssatzung – neben der Anordnung des „vereinfachten Verfahrens“ – nichts weiteres, findet die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch Anwendung. In diesem Fall ist wegen der Verfü- gungssperre nach § 144 Abs. 2 BauGB ein Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB) einzutragen. Die Kommune kann in der Sanierungssatzung jedoch auch bestimmen, dass nur § 144 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre, Teilungsgenehmigung, Ge- nehmigung von Miet- und Pachtverhältnissen) anzuwenden ist. Die Verfü- gungssperre des § 144 Abs. 2 BauGB wird damit ausgeschlossen; daher be- darf es in diesem Fall auch nicht der Eintragung eines Sanierungsvermerkes (§ 143 Abs. 2 BauGB) in das Grundbuch; nur § 144 Abs. 2 BauGB (Verfügungssperre) anzuwenden ist; in diesem Fall unterliegt insbesondere die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grund- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 42 stücks der gemeindlichen Genehmigung; die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB keine Anwen- dung findet. Diese Darstellung macht deutlich, dass die Kommune auch im „vereinfachten Ver- fahren“ ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Sanierungsmaßnahme abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung hat. Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren Wie oben bereits dargelegt, muss die Gemeinde die Entscheidung, ob die Sanie- rung im „vereinfachten“ oder im „klassischen“ Verfahren durchzuführen ist, aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städtebaulichen Situation und des sich abzeich- nenden Sanierungskonzeptes treffen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist nach § 142 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB in der Sanierungssatzung auszuschließen, wenn die Anwendung für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung der Sanierung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird. Maßstab für die Entscheidung bezüglich der Verfahrenswahl ist somit die Erforder- lichkeit der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB), wobei insbesondere die Beurteilung der Frage der sanierungsbedingten Wertsteigerungen von Grundstücken von ausschlaggebender Bedeutung ist. Es ist zum einen zu prüfen, ob die Gefahr besteht, dass bereits durch die Sanie- rungsabsicht Bodenwertsteigerungen ausgelöst werden, die dann insbesondere den erforderlichen Grunderwerb für die geplanten Neuordnungsmaßnahmen beeinträch- tigen könnten. Zum anderen ist die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB im Hinblick auf die Er- hebung von Ausgleichsbeträgen zur Mitfinanzierung der Sanierung, also die Erfas- sung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, von rechtlicher Bedeutung. Die Schwerpunkte der geplanten Sanierung sind bereits skizziert; diese sind zu- sammengefasst im wesentlichen: Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Grunderwerb zur Neuordnung und Entwicklung der untergenutzten Bereiche, Entwicklung untergenutzter Bereiche für Wohnen, Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude; Abbruch und städtebau- lich angepasster Neubebauung; unter Beachtung energetischer Gesichtspunk- te. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 43 Es ist somit festzuhalten, dass die Gemeinde neben den bereits in ihrem Besitz be- findlichen Grundstücksflächen, zusätzlich für Neuordnungs- und Erschließungs- maßnahmen weitere Grundstücke bereits im Zuge der Sanierung mit Städtebauför- derungsmitteln hinzuerworben hat. Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit für die Anwendung des besonderen bodenpolitischen Instrumentariums des Bauge- setzbuches gesehen (§ 153 BauGB: Erwerb zum sanierungsbeeinflussten Grund- stückswert). Die im Neuordnungskonzept im Bereich der privaten Grundstücke vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich auch heute bereits im Zuge des Baurechtsverfah- rens möglich und werden ausschließlich auf privater Basis erfolgen. Eine sanie- rungsbedingte Wertsteigerung dieser Grundstücke kann somit ausgeschlossen wer- den. Es wird deshalb empfohlen, die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ im klassi- schen Sanierungsverfahren unter Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen. Aus den in den vorausgegangenen Kapiteln erwähnten Gründen wird empfoh- len, nachfolgende Sanierungssatzung in dieser Form zu beschließen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 44 Entwurf der Sanierungssatzung: S A T Z U N G der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ Auf Grund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 13.01.2015 folgende Satzung: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 6,05 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern II“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgrenzung“ im Maßstab 1:2.500 vom August 2014 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beige- fügt. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 finden Anwendung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts- verbindlich. Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betrof- fenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 45 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch Gemäß § 141 Baugesetzbuch sollen sich die vorbereitenden Untersuchungen auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sa- nierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirt- schaftlichen und sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Die vorbereitenden Untersuchungen dienen somit zugleich der Vorbereitung eines gegebenenfalls erforderlich werdenden Sozialplanes im Sinne des § 180 Bauge- setzbuch. Danach soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betrof- fenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Sind Betroffene nach ihren persönlichen Lebensumständen nicht in der Lage, Empfehlungen und anderen Hinweisen der Gemeinde zur Vermeidung von Nachteilen zu folgen oder Hilfen zu nutzen, oder sind aus anderen Gründen weitere Maßnahmen der Gemeinde erforderlich, hat sie geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Gemäß § 180 Abs. 2 BauGB sind das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen (§ 180 Abs. 1 BauGB) sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnah- men der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung schriftlich darzustel- len (Sozialplan). Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich eine Erörterung möglicher Aus- wirkungen der Sanierungsdurchführung zunächst nur auf allgemein vorstellbare Planungsmöglichkeiten beziehen (vgl. Sanierungsziele oben). Die hieraus zu entwickelnden Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Milde- rung negativer Auswirkungen können somit noch nicht personenbezogen sein. So- bald dann im Verlauf der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen auf Einzelpersonen erkennbar werden, müssen die im Bau- gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten auf den Einzelfall angewendet und für die betroffenen Personen individuell berücksichtigt werden. Obwohl das Baugesetzbuch zur Erreichung der Sanierungs- und Bebauungsplan- ziele Maßnahmen verschiedener Art vorsieht (zum Beispiel Abbruch-, Modernisie- rungs- oder Instandsetzungsgebot, erleichtertes Enteignungsverfahren), erscheint es aus heutiger Sicht nicht erforderlich und angesichts der mit solchen Maßnahmen bekanntermaßen verbundenen Problematik auch nicht geboten, im künftigen Sanie- rungsgebiet überhaupt davon Gebrauch zu machen. Die Freiwilligkeit sollte an oberster Stelle stehen und auf oben genannte Zwangsmittel sollte, wenn irgend möglich, verzichtet werden. Die Maßnahmen zur Attraktivierung des Straßenraumes und Wohn- und Arbeitsum- feldes beschränken sich im Wesentlichen auf öffentliche Flächen, so dass hier keine negativen Auswirkungen im Sinne des Sozialplanes auf die Bewohner des Untersu- chungsgebietes zu erwarten sind. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 46 Über Entschädigungsleistungen für Gebäudesubstanzverluste können in aller Regel sowohl Anreize zur Schaffung von privaten Freiflächen durch den Abbruch von un- genutzten Nebengebäuden oder den Neu- bzw. Umbau auf das tatsächlich benötig- te Maß gegeben, als auch soziale Härten für die Eigentümer ausgeschlossen wer- den. Da auf Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote verzichtet werden sollte, dürf- ten sich aus den Erneuerungsmaßnahmen bei Privatgebäuden für den Eigentümer selbst keine sozialen Härten ergeben. Sollten Mieter ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen räumen müssen, so kann eine Zwischenunterbringung in Ersatzobjekten oder der Bezug ei- ner neuen Wohnung notwendig werden. Zur Vermeidung sozialer Härten können verschiedene Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, z.B. Ausgleichszahlungen bei Umzug, Übernahme der Mietkosten usw., die sich aus der persönlichen Situati- on ergeben und individuell erörtert werden müssen. Bei der sanierungsbedingten Verlagerung von Gewerbe- bzw. landwirtschaftlichen Betrieben ist stets darauf zu achten, dass betroffene Betriebe durch diese Maßnah- men nicht nachhaltig wirtschaftlich geschädigt oder gar in ihrer Existenz gefährdet werden. Zur Abfederung oder Kompensation sanierungsbedingter Eingriffe können durch die Übernahme von Betriebsverlagerungskosten und anderer umzugsbeding- ter Vermögensnachteile sowie Gewährung von Überbrückungshilfen oder Be- triebsausfallkosten soziale Härten ausgeglichen werden; falls erforderlich, ist bei der Suche nach einem Ersatzbetriebsstandort aktive Unterstützung durch die Gemeinde angebracht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Verlauf der Sanierungsdurchführung Prob- leme in Einzelfällen ergeben werden, die im Rahmen eines Sozialplanes gelöst werden müssen. Sind hiervon bei der Durchführung im konkreten Falle Grundstückseigentümer, Mie- ter oder Gewerbetreibende betroffen, wird nach der jeweils rechtlichen Situation die für die Betroffenen schonendste Lösung zur Durchführung empfohlen, die stets auf freiwilliger Basis in die Praxis umgesetzt werden sollte. 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird folgende Ab- wicklung für das Gebiet „Ortskern II“ vorgeschlagen: 1. Behandlung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen im Gemein- derat der Gemeinde Baindt, insbesondere zustimmende Kenntnisnahme zum Neuordnungskonzept als Planungsleitlinie für die Sanierungsdurchführung. 2. Beschluss des Gemeinderates über die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes als Satzung. 3. Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 47 4. Mitteilung der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung an das Grundbuchamt zur Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke. 5. Förderung der privaten Mitwirkungsbereitschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Information über die Sanierungsabsichten (z.B. Sanierungsbroschü- re, u.a.). Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 48 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht In die nachstehende Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen und des erarbeiteten Maßnahmen- und Neuord- nungskonzeptes aufgrund von Erfahrungswerten Kostenansätze für die Sanierung des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Es wurden alle derzeit einschätzbaren Aufwendungen und Einnahmen ermittelt. Un- ter Zugrundelegung der Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg (StBauFR) wurden die zuwendungsfähigen Kosten sowie die anzurechnenden Ein- nahmen ermittelt. Bei Neugestaltungsmaßnahmen der Straßen bzw. der Herstellung öffentlicher Stellplätze wurden die Flächen überschlägig ermittelt. Als Kostenansatz wurde, sofern die Kosten nicht geringer geschätzt wurden, die Obergrenze von ma- ximal EUR 150,--/m² nach den Städtebauförderungsrichtlinien zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten und die Förderobergrenzen können auch hier erst vor Durch- führung der Einzelmaßnahmen exakt ermittelt werden. In der nachstehenden Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die förderfähigen Ausgaben eingestellt. Der Gemeinde Baindt wird empfohlen, in Kenntnis des zur Verfügung stehenden Förderrahmens, die Schwerpunkte in der Sanierungsdurch- führung und Prioritäten bei der Umsetzung festzulegen. Insgesamt ergibt sich bei einem sehr sparsamen Einsatz von Mitteln für die Durchführung der Sanierung im Untersuchungsgebiet, nach Abzug der sanierungsbedingten Einnahmen, ein vor- aussichtlich erforderlicher Förderrahmen von rund 1.500.000,00 €. Bei der Sanierungsdurchführung ist zu beachten, dass die Kommune Gemeinde Baindt neben dem 40%-igen Eigenanteil des Förderrahmens von derzeit 333.333,00 € auch die ggf. nicht durch den Förderrahmen (zukünftige Erhöhungen vorbehalten) gedeckten sowie die nicht zuwendungsfähigen Eigenanteile bei eige- nen Maßnahmen zu tragen hat. Auf dieser Grundlage wird vorläufig von folgenden sanierungsbedingten Ausgaben- und Einnahmenansätzen ausgegangen: Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 49 I. Sanierungsbedingte Ausgaben TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – 1. Vorbereitende Untersuchungen 10,0 2. Weitere Vorbereitung der Sanierung - Allgemeine städtebauliche Planung - Bebauungspläne - Wettbewerbe - Sonder- und Fachgutachten - Öffentlichkeitsarbeit 30,0 20,0 20,0 15,0 5,0 90,0 3. Grunderwerbe - Zwischenerwerb zur Reprivatisierung Fischer-Areal - Grunderwerb für Erschließungs- maßnahmen 1.630,0 80,0 1.710,0 4. Ordnungsmaßnahmen - Bodenordnung / Vermessung - Abbruch Marsweiler Straße 2, 2/1 - Sonstige Gebäudeabbrüche - Entwicklung und Erschließung Fischer-Areal - Rekultivierung Alte B 30 (16.300 m² x 49 €/m²) - Aufwertung Ortseingangsbereich - Aufwertung des Dorfplatzes 20,0 100,0 30,0 250,0 250,0 250,0 60,0 960,0 5. Baumaßnahmen - Modernisierung Klosterhof 4 - Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: 3 Modernisierungen à 20,0 T€ 170,0 60,0 230,0 6. Sonstige Maßnahmen 7. Sanierungsträger 120,0 Sanierungsbedingte Ausgaben Gesamt 3.120,0 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 50 II. Sanierungsbedingte Einnahmen TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – Grundstückserlöse / Wertansätze Ausgleichsbeträge Sonstige Einnahmen 1.620,0 III. Förderrahmen 1.500,00 (Nachrichtlich: bisher anerkannter Förderrahmen) 833,00 Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im jährlich zu erstellenden Sachstandsbericht nach dem Stand der jeweiligen Planungen fortzuschreiben und an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg weiterzuleiten. Erforderlichenfalls sind Erhöhungen der Finanzhilfen zu beantragen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 51 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1.2 Untersuchungsverfahren 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 2.2.2 Flächennutzungsplan 2.2.3 Bebauungsplan 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 3. Bestandsaufnahme 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 3.2 Bevölkerung 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 3.4 Bausubstanz 3.4.1 Zustand der Gebäude 3.4.2 Denkmalschutz 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 3.5.2 Nutzungsstruktur 3.5.3 Nutzung der Gebäude 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 5.2.2 Defizite an Gebäuden 5.2.3 Gebäudeleerstand 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 9.2 Durchführungsfrist 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 24. Februar 2023 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023Samstag, 25. Februar 2023 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub„Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023Sonntag, 26. Februar 2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:30 Uhr – 17:00 Uhr EINLADUNG zur AUSSTELLUNG “Seht her, was in uns steckt!“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 28. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 27.02.2023 – 03.03.2023 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten, 5 Radfahrzeu- ge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Fronhofen-Schmalegg-Baienfurt-Wolpertswende-Küm- merazhofen-Reute-Bad Waldsee-Berg-Staig Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (27.02.- 03.03.2023) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 27./28.02.2023 und 02./03.03.2023 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Fe- bruar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vor- feld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden ab- gelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirt- schaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirt- schaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall geneh- migte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerb- lich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zuge- lassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Anna­ bergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg­ Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleine- ren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Tras- se erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Was- serleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sa- nierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versor- gungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich er- höhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklis- straße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Bau- gebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im so- genannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterla- gen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Ge- meinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Ver- äußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer­ und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleis- tungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des ver- anschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsver- fahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität an- gedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweite- rung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energeti- sche Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahres- verlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnah- men wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben ein- zelner Maßnahmen erforderlich machen. • Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudes- anierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemein- de fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnah- men der Baindter Bürgerinnen und Bürger. • Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellla- destation für E-Autos errichtet. • Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Kli- mastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. • In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kom- munalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraus- sichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. • Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt be- reits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. • Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfas- sung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgase- missionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgas- reduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. • Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovol- taikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wur- de, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschuss- verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Da- bei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschuss- wesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisa- tion konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutach- terausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemein- samer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutach- terausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegrün- dung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Werter- mittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzen- tration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ra- vensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westli- chen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzel- nen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ gemäß der als An- lage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zu- schussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesen- schule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleich- stockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergi- schen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenen- nung des Kindergartenausschusses in den Sozial auschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergarten- ausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich The- men der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozial- ausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialar- beit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Bera- tung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung be- schlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergar- tenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 25. Februar und Sonntag, 26. Februar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 26. Februar Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS März 03.03. Jahreshauptver- sammlung Feuerwehr Feuerwehrhaus 05.03. Jahreshauptver- sammlung Musikverein SKH 07.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Kranken- salbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptver- sammlung TC Baindt BSS 18.+19.03. Skikurs Alpinteam 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptver- sammlung SV Baindt Vereinsraum 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptver- sammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Buntes Fasnetstreiben im Kindergarten St.Martin Am 25. Januar läuteten alle Kinder und Er- zieher/innen unseres Kindergartens mit dem Aufstellen des Narrenbaums und lau- tem Rufen „Unter-Wasser“ die Fasnet ein. Als Unterwasser- tiere verkleidet und geschminkt zogen wir mit dem Narren- baum, flotter Musik und in Begleitung einiger Raspler durch die Straßen von Baindt. Zurück am Kindergarten angekom- men, wurde der buntgeschmückte Narrenbaum mit kräfti- gen Hau-Ruck-Rufen der Kinder aufgestellt. Gemeinsam mit den Raspler tanzten wir und sangen das Baindter Narrenlied. Gleich am darauffolgenden Sonntag trafen wir uns wie- der als Unterwassertiere an zwei großen Fischernetzen zum Baindter Narrensprung. Die Kinder konnten es kaum abwarten, die Guatsle an die Zuschauer zu verteilen. Der Höhepunkt der Fasnet war unser traditioneller Kinder- ball am Mittwoch, den 15.Februar. Schon beim Eintreten in den Kindergarten wurden Groß und Klein mit fetziger Musik begrüßt, die später zum Tanzen einlud. Alle waren schön verkleidet. Neben einer Kinderdisco gab es an diesem Vor- mittag eine Schminkecke, in der zwei Erzieherinnen zum Kostüm passende Motive gezaubert haben. Viel Lachen gab es auch beim Dosenwerfen, dass schon seit Jahren zum festen Programmpunkt beim Kinderball gehört. Und gleich am nächsten Tag ging es mit der Feierlaune weiter. Zahlreiche Raspler-Hästräger begrüßten uns in unserem Garten zur Musik der Schalmeien. Die Kindergar- tenkinder halfen beim Erzählen der „Raspler“-Geschichte. Als Dank dafür und das gemeinsame Tanzen und Singen warfen die Raspler viele Bonbons zu. Herzlichen Dank für Euer Kommen! Raspler-Ratsch, Ratsch Unter-Wasser Zur Information Wohl-Fühl-Treff „Wohlfühltreff“ Für Menschen mit demenzieller Erkran- kung Immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich Bonhoeffer Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Erkrankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Raddemo für den Radschnellweg Friedrichshafen - Baindt Für den Klimaschutz und die Verkehrswende in unserer Region ist ein Ausbau der Radinfrastruktur überfällig. Dazu gehört als zentraler Bestandteil der Radschnellweg Friedrichshafen - Baindt. Im Frühjahr oder Sommer soll in Ravensburg und Weingarten entschieden werden, ob er gebaut werden soll und auf welcher Trasse er verlau- fen soll. In einer gewachsenen Bebauung ist es schwierig, eine optimale Trasse zu finden, da viele Randbedingun- gen und Interessen verknüpft werden müssen. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) setzt sich für eine zentrale und attraktive Streckenführung ein, mit der viele Ziele schnell und ohne Umweg erreicht werden können. Leider erwecken manche Leserbriefe - sogar von Rad- fahrern - den Eindruck, ein Radschnellweg sei überflüssig. Daher lädt der ADFC zusammen mit BUND, NABU, VCD, Radfahrerverein Weingarten, Lebenswertes Schussental und Bündnis 90/ Die Grünen zu einer Rad-Demonstration von Eschach nach Baindt ein. Sie soll zeigen, dass viele Alltagsradler den Radschnellweg und einen Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen. Dabei wird auch über den aktuellen Planungsstand informiert, um eine Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen zu schaffen. Termin: So 5. März 2023 14:00 Start in Eschach, Parkplatz Pizzeria B30 (Fried- richshafener Str. 101) ca. 14:45 Zustieg möglich in Ravensburg, Ecke Fried- rich-Schiller-Str./Jahnstr. für Teilnehmer, die nicht so weit fahren wollen 15:30 - 16:15 Kundgebung im Stadtgarten Weingarten mit Informationen und Beiträgen ca. 17:00 Ende in Baindt am Endpunkt des Radschnellwegs Wer den ganzen geplanten Radschnellweg abfahren will, kann um 12:30 Uhr am Bahnhof Friedrichshafen bei einer geführten Radtour nach Eschach zur Raddemo mitfahren. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Februar – 05. März 2023 Gedanken zur Woche Ein liebevolles Herz ist der Anfang allen Verstehens. Thomas Carlyle Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Leopold Koch, Leana Neb († Kurt Brugger) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lukas 11.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Johanna und Benjamin Dienstag, 28. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 02. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 03. März – Weltgebetstag der Frauen 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche Anschließend Treffen im katholischen Gemein- dehaus Samstag, 04. März 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Luis und Jannis 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 05. März – 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Mona Stiefvater, Johan- na Zentner) († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frei, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Gesundheitsfürsorge – gut mit Rückschlägen umgehen Einladung an alle Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde, Donnerstag, 9. März, 18:30, Bischof-Sproll Saal Baindt. Themenabend zur Gesundheitsfürsorge Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Caritas Fastenopfer 04./05. März 2023 „Wir sind dankbar für jede Hilfe“ Helfen Sie - hier und jetzt. Online spenden unter: www.caritas-spende.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Februar 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltge- betstags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der evange- lischen Kirche. Anschließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkungen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ – notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chin- as und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z.B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können – egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Samstag, 25. Februar 16.00 Uhr Baindt Vernissage der Ausstellung des Kreativen Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Sonntag, 26. Februar Invocavit 10.30 Uhr Baindt!!!! Gottesdienst im Rahmen der Aus- stellung des Kreativen Montag mit Friedensgebet, Dietrich- Bonhoef- fer-Saal 10.00 – 12.00 + 14.30 – 17.00 Uhr Baindt Ausstellung des Kreativen Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Montag, 27. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 01. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Elternabend Konfi 8 in der Ev. Kir- che Thema „Konfirmation“ Freitag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenischer Weltgebetstag The- ma „Taiwan“ in der Ev. Kirche Sonntag, 05. März Reminiszere 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal ------------------- Gedanken zur diesjährigen Fastenaktion: 7 Wochen ohne „Leuchten – 7 Wochen ohne Ver- zagtheit“ Was für ein Lichtblick – angesichts der vielen schlechten Nachrichten, die uns täglich erreichen. Gott lässt uns selbst ein Licht auf- gehen – strahlt in Jesus in unse- rem Leben auf – lässt sein Licht durch uns in die ganze Welt hineinleuchten. Mut wird entfacht, der Versuchung zu widerstehen und nicht einfach zu resignieren, trotz der Herausforderungen unserer Tage. Dazu lädt uns das diesjährige Motto für die Passionszeit ein: 7 Wochen ohne Verzagtheit. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir stehen doch als Christ*innen, ja als ganze Kirche für die gute Nachricht – fürs Evangelium. Diese gute Nachricht ist in einer Krisenzeit entstanden und sie ist bis heute krisentauglich. Sie schafft eine neue Perspektive auf Probleme und rech- net mit Gottes Möglichkeiten, auch dort, wo wir keine mehr sehen. Zuversicht ist deshalb die Lebenseinstellung, die Gottes Dasein, sein Heiliger Geist in uns bewirkt: Alles, was wir sagen, planen und tun, soll dieses Evange- lium für Menschen erlebbar machen. Zu diesem Leuchten-Üben lädt uns die Passionszeit ein. Verzicht auf Dinge, die uns davon abhalten wollen – und Hingabe für das, was Wert hat im Leben – das ist ein Fas- ten, das Gott gefällt und diese Welt heller macht. Dazu sind wir in den Wochen vor Ostern eingeladen. Gottes Segen für eine unverzagte und trotz allem zu- versichtliche Vorbereitungszeit auf Ostern! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------------------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Die Evangelische Kirche in Baienfurt wurde von 1948-1952 tatsächlich als Kino genutzt, bevor sie zum Gottesdienstmittelpunkt der Evangelischen in Baienfurt und Baindt wurde. Nach coronabedingter Pause startet unser Kirchenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensicht- lichen Kniefall der Mehrheit in der christ- lichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgruppe innerhalb der deutschen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hit- ler führt zu einer Verhaftungswelle der Gestapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Ge- fängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wunderbar geborgen“. 5. Mai 2023, 20.15 (!) Uhr, Ev. Kirche: „Der 3. Tag“ Augenzeugen berichten, dass sie am 3. Tag nach dem Tod Jesu dessen Grab leer vorfanden und ihm dann in Jerusalem wieder begegneten. Der Dokumentarfilm „Der 3. Tag“ setzt sich mit der Frage aus- einander, wie glaubwürdig die Augenzeu- gen sind, die über sein Leben, seinen Tod und seine Auferstehung berichten. Der Film sucht nach Antworten auf die Fragen: War Je- sus nur scheintot? Stahlen ihn seine Jünger aus dem Grab? Halluzinierten sie und meinten, ihm begegnet zu sein? Schufen sie eine Legende, um die Bewegung der Jesus-Jünger am Leben zu erhalten? Ein Film für Zweifler und Skeptiker - und jeden, dem die Frage „Leben nach dem Tod?“ nicht gleichgültig ist. 29. September 2023, 19.30 Uhr, Ev. Kirche: „Den Him- mel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, dokumentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Bestseller avancierte: Ein Vier- jähriger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Him- mel gewesen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Verwandte getroffen habe. Erzählt wird diese Ge- schichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Er- lebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zu- schreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? 13. Oktober 2023, 19.00 Uhr, Ev. Kirche: „Faszination Universum Eine Entdeckungsreise in ferne Welten“ Faszinierende Bilder immer besserer Te- leskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjahre entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nötig für die Existenz intelligenten Lebens? Was macht die Erde zu einem besonde- ren Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmologie und Weltanschauung? 17. November 2023, 19.00 Uhr, Ev. Kirche: „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Stro- bel dreht sich alles um Fakten und Be- weise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der „wahren Geschichte“ des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstandenen kreati- ven Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein. Februar 25. und 26.2: Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.2.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enk- austik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein – buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt gestrickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Pa- peterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Über- raschungen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt!“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr / 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stellver- tretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 10.03.2023 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - Stellvertretender Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen - Leiter Aktive Herren - Stellvertretender Leiter Aktive Herren - Jugendleiter - Leiter AH - Technischer Leiter - Kassier 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt la- den wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Bei- sitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spahlinger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Elisabeth Rude Alter: 38 Beruf: Lehrerein Med. Ausbildung: Sanitätshelfer HvO seit: 2014 Mir gefällt im DRK, dass... wir eine gute Kamerad- schaft haben Ich engagiere mich eh- renamtlich im DRK weil: ... ich dort schnell Men- schen helfen kann Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall, Dauer ins- gesamt 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Die Dankbarkeit eines 80-jäh- rigen, als wir kamen um seiner Frau zu helfen. Lieblingsausrüstung: Cervicalstütze – schnelle Anwen- dung, große Wirkung Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Was sonst noch interessiert Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel, Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst, Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 02.03.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Musik am Markttag in Weingarten Alle vier Wochen finden sich in der evangelischen Stadt- kirche in Weingarten am Markttag um 12 Uhr bei „Musik und ein Wort auf den Weg“ zahlreiche Besucher ein. Am Mittwoch, den 1. März 2023 übernimmt der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt unter Leitung ihrer Dirigentin Irene Streis den Musikteil. Geistliche und welt- liche Lieder kommen zu Gehör. Für die Renovierung der Stadtkirche wird um Spenden gebeten. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bestell-Aktion Blumenerde und Dünger 2023 Liebe Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, wir bieten auch in diesem Jahr wieder zu einem Vorteils- preis aus der Fuchsien-Gärtnerei Himmelreich eine Pflan- zerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinn- vollem Gärtnern entsprechen und die im normalen Handel nicht zu kaufen sind. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger N (Stickstoff) 15, P (Phosphat) 10, K (Kalium) 15, Mg (Magnesium): Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Blütendünger N 8, P 16, K 24, Mg 2: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wochen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 11,50 €, Nichtmitglieder 12,00 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 16 €, Nicht- mitglieder für 17 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Dort sollte das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit be- achtet werden. Auch bei der Beimischung von Kompost ist oft Klärschlamm mit enthalten, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Der Tor- fanteil ist stark reduziert und durch Holzteile und Tonmi- neralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hochbeet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com unter der Rubrik „Termine/Monatsbrief“ oder bei Bernhard Kohler: Kohler.Bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 26.02.2023, da uns nur ein begrenztes Kontingent an Erde zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Mitte / Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: Kohler.Bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herzlich. Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Virtuelle Welt der Nachhaltigkeit wird vorgestellt Online-Release-Party am 03.03.2023 wirundjetzt ist das Nachhaltigkeits- und Beziehungsnetz- werk am Bodensee. Gemeinsam mit den Experten für virtuelle Welten, der Firma RaumZeit aus Ravensburg, baut der Verein eine virtuelle Welt auf (WIRtuell), in der die Themen der Nachhaltigkeit sichtbar und erlebbar werden. Am Freitag, den 03.03. um 19 Uhr lädt wirundjetzt Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zu einer Online-Release-Party ein, bei der die virtuelle Welt präsentiert und im Anschluss veröffentlicht wird. Seit über einem halben Jahr arbeiten wirundjetzt und Raum- Zeit bereits an der Umsetzung der virtuellen Welt. Man kann die virtuelle Welt am PC oder mit dem Handy erkunden, aber auch mit der VR-Brille eintauchen. Ziel ist es, dass sich im virtuellen Raum Projekte, Unternehmen und Ideen bes- ser vernetzen und gemeinsam einen visuell sichtbaren und erlebbaren Mehrwert generieren. „Ein Mehrwert, der ohne diese Möglichkeit der virtuellen Begegnungsräume nicht ent- stehen würde.“ sagt Simon Neitzel, Vorstand von wirundjetzt. Ein Teil der virtuellen Welt ist die Bürgerkarten-Stadt, die Gemeinwohl-City. Hier wird das Konzept der Bür- gerkarte greifbar und erlebbar und es sind alle Anbieter und Förderprojekte der Bürgerkarte dabei. Im virtuellen Gemeinwohl-Café der Gemeinwohl-City kann man als Avatar anderen Menschen begegnen und sich mit ihnen austauschen. Ein anderer Teil der virtuellen Welt ist die Ökomodellregion Deggenhausertal, in der das Deggen- hausertal im virtuellen Raum nachgebaut ist. Bei der Online-Release-Party am Freitag, den 03.03. um 19 Uhr sind alle recht herzlich eingeladen, die sich für die Themen der Nachhaltigkeit interessieren. Die Zu- gangsdaten zu dem Zoom-Meeting sind auf der wi- rundjetzt-Homepage unter www.wirundjetzt.org und auf der Bürgerkarten-Homepage unter www.buergerkarte- bodensee-oberschwaben.de veröffentlicht. Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 04. März 2023 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstandsbe- kleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinderfahr- räder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 13.02.2023 per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkindern zugute. Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung findet am Samstag, den 18.03.2023 in der Festhalle Wet- zisreute statt. Für das kommende Frühjahr und den Som- mer wird angeboten: - Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56-176, Schwan- gerschaftsbekleidung, Spielsachen, Bücher, Kinderwa- gen usw.) - Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 8:30 – 9:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 – 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 – 18:00 Uhr Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 26. Februar 2023 ab 18.00 Uhr statt. Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 26. Fe- bruar 2023 ab 18.00 Uhr statt. Infos zur Nummernvergabe erhalten Sie unter: www.kleiderbörse-schlier.de Musik 1. In welcher Tonart ist die 9. Sinfonie Ludwig van Beethovens komponiert? A Es-Dur B c-Moll C d-Moll D h-Moll 2. Von wem stammt das Gedicht „An die Freude“, das im Finalsatz der 9. Sinfonie vertont wird? A Johann Wolfgang von Goethe B Rainer Maria Rilke C Ho mann von Fallersleben D Friedrich Schiller 3. Was tri t nicht auf Beethovens 9. Sinfonie zu? A Ihr verdankt die CD ihre Länge. B Beethoven widmete sie Kaiser Wilhelm I. C Der vierte Satz ist die o zielle Europahymne. D Beethoven konnte die Urau ührung nicht mehr hören. 4. Wer dirigierte am 25. Dezember 1989 anlässlich des Mauerfalls die 9. Sinfonie Beethovens in Ostberlin? A Leonard Bernstein B Justus Frantz C Kurt Masur D Herbert von Karajan Lösung: 1C, 2D, 3B, 4A Illustration: © Stulle-Gold/DEIKE, Text: DEIKE PRESS 759R67R2 Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. Juli 2021 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Weinfest der Schalmeienkapelle 2021 Am Samstag, den 31.07.2021 ist es endlich soweit, unser Weinfest kann wieder stattfinden. Aufgrund der Corona Verordnung leider nur in einer abgeschwächten Form aber immerhin. Um 18 Uhr geht es wie gewohnt auf dem Dorfplatz los. Für die musikalische Unterhaltung sorgt dieses Jahr der Musikverein Baindt, ansonsten gibt es wie auch schon die Jahre zuvor einige erlesene Weine, unseren Schalmeienbecher und auch sonst ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Der Eintritt beläuft sich dieses Jahr auf 3 €, dieser Betrag ist sozusagen eine Corona-Pau- schale um den Mehraufwand den wir mit den Corona Auflagen haben, sowie das Risiko falls die Veranstaltung nicht stattfinden kann, abzudecken. Bei schlechtem Wetter oder falls die 7-Tage Inzidenz fünf Tage hintereinander über 10 liegt, fällt das Weinfest leider aus. In diesem Fall wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet, um die angefallenen Kosten abzudecken. Da die Gästezahl auf 300 begrenzt ist, sind auch dementsprechend nur so viele Karten ver- fügbar. Also falls Ihr Interesse habt bei unserem diesjährigen Weinfest dabei zu sein, dann schreibt eine kurze E-Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de. Der Zutritt ist nur für Personen die geimpft, genesen, oder getestet sind (Test nicht älter als 24 Stunden) und einen entspre- chenden Nachweis dabei haben. Am Sonntag, den 01.08.2021 fin- det dann außerdem noch wie letztes Jahr ein Kuchenver- kauf auf dem Dorfplatz statt. Von 11 bis 16 Uhr gibt es dann wieder Kuchen zu kaufen, also falls Ihr Lust auf einen leckeren, selbstgebackenen Kuchen habt kommt einfach vorbei. Bis dahin Eure Schalmeienkapelle Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 30.07.2021 Redaktionsschluss: 27.07.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Amtliche Bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 06.07.2021 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 07.06.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Ent- wurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 06.07.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt west- lich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lagerflächen um- gesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 4 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplan- ten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Oberen Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502 940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 06.07.2021 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallge- halts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravens- burg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirt- schaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flä- chenschonenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Ge- bieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vorprüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuchtung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Land- ratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwas- ser), des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschut- zes und der Eingriffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 23.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vorankündigung In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 kommt es wegen Bauarbeiten im Zuge der Sanierung der Nel- kenstraße zu einer Vollsperrung der Marsweilerstraße im Bereich der Einmündung Nelkenstraße. Nähere Informationen zur geänderten Fahrstrecke des Linienbusses und der entsprechenden Haltestel- len werden in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes bekannt gegeben. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pande- mibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essensverpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Baindter Ferien- programm ist seit letzter Woche freigeschaltet!! Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher die Anmeldung zum Ferienprogramm ganz un- kompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 27. Juli findet eine automatisch Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Und hier eine Übersicht, welche Veranstaltungen in diesem Jahr stattfinden: Nr. 1 Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Nr. 2 Fr 30.07. Reitergruppe „Kutschfahrt“ ab 6 Jahre, 17 - 19 Uhr Nr. 3 Sa. 31.07. Landjugend „Abenteuer auf dem Bau- ernhof“ 5 - 12 Jahre, 10 - ca. 14 Uhr Nr. 4 Di 03.08. Kinderchor „Zu Besuch bei den India- nern“ 5 - 10 Jahre, 14.30 - 18 Uhr Nr. 5 Mi 04.08. TC Baindt „Einführung in den Tennis- sport“ ab 6 Jahre, 9 - 12 Uhr Nr. 6 Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen un- terwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 7 Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ Alter 7 - 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Nr. 8 Do 12.08. Schalmeienkapelle „Kanu Tour auf der Schussen“ ab 10 Jahre, 12.30 - 18.30 Uhr Nr. 9 Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Nr. 10 Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 11 Do 19.08. Jugendfußball „Alles rund um den Fuß- ball“ ab 5 Jahre, 9 - 13 Uhr Nr. 12 Sa 28.08. Jugendfeuerwehr „Wasser Marsch“ ab 6 Jahre, 14.30 - 17 Uhr Nr. 13 Fr 03.09. Bauunternehmen Schützbach, Igel aus Ytong, ab 7 Jahre, 14.30 - 16.30 Uhr Nr. 14 Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 15 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 10 - 12.30 Uhr Nr. 16 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 - 14 Jahre, 14 - 16.30 Uhr Nr. 17 Mo 06.09. Kunstkreis „Kunstwerke aus Ytong“ 8 - 13 Jahre, 14 - 16 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. Juli / Sonntag, 25. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 25. Juli Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Juli 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt „Ortsmitte“ Schenk-Konrad-Halle 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Sozi- ales Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergar- tens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Projekten und Aktivitäten Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmar- tin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Polizei ist zu Besuch Die Ferien nähern sich so langsam und wir Vorschüler dürfen schon bald alleine in die Schule gehen! Dabei ist es wichtig, dass wir die Regeln auf dem Schulweg gut kennen. Genau deshalb hat uns Herr Gruber von der Ver- kehrspolizei besucht. Gemeinsam haben wir uns Verkehrs- schilder angeschaut und besprochen, was im Straßenver- kehr alles wichtig ist. Die wichtigsten drei Regeln lauteten: 1. Wir schauen immer „Links - Rechts - Links“ 2. Wir suchen den Blickkontakt zum Autofahrer 3. Wir geben ein Handzeichen und überqueren die Straße. „Das ist ja gar nicht schwer! Das kann ich mir gut mer- ken!“, freuten sich die Vorschüler. Um erst einmal ganz in Ruhe üben zu können, haben wir uns einen Zebrastrei- fen aufgebaut. Danach sind wir sogar noch eine Runde durch Baindt gelaufen, um das was wir gelernt hatten auch nochmal richtig zu testen. Zum Schluss durften wir noch das Polizeiauto bestaunen! „Wooow, was für eine tolle Vorschule!“, jubelten die Kinder. Hierbei möchten wir uns noch einmal herzlich bei Herrn Gruber für seinen Besuch bedanken! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in der Bücherei Die Sommerferien beginnen bald. Damit ihr nicht sechs Wochen lang die gleichen Bücher lesen müsst, bietet die Gemeinde- bücherei geänderte Öffnungszeiten an. An den Montagen ist während der Ferienzeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet. Am Freitag den 30.7.2021 ist die Bücherei geschlossen. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag, 2.8.2021 Montag, 9.8.2021 Montag, 16.8.2021 Montag, 23.8.2021 Montag, 30.8.2021 Montag, 6.9.2021 Ab Montag, den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten. Montags 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versand der Bescheide zum Grundrentenzuschlag hat begonnen Der Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag hat begonnen. Versandt wer- den die Bescheide schrittweise zuerst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner. Hierauf weist die Deut- sche Rentenversicherung hin. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten. Den Grundrentenzuschlag soll künftig erhalten, wer vie- le Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich ver- dient hat. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraus- setzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Weitere Informationen, eine Broschüre, Fallbeispiele so- wie einen Frage- und Antwortkatalog finden Interessier- te im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung. de/grundrente. Landratsamt Ravensburg Berufliche Qualifizierung in der Hauswirtschaft - noch freie Plätze für die Online-Info-Veranstaltung am Don- nerstag, 29. Juli 2021 Die Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg - Fachrich- tung Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 einen berufsbeglei- tenden Qualifizierungskurs zum/zur staatlich geprüften Hauswirtschafter/in an. Am Donnerstag, 16. September 2021 beginnt der neue Kurs. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sind Profis im Bereich Haushaltsmanagement, ausgewoge- ne Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftlicher Betreuung. Sie arbeiten in Tagungshäusern, Kitas oder Kindergärten, Schulmen- sen, Seniorenzentren, Gastronomie und Hotellerie, Pri- vathaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmen oder sind selbstständig. Am Donnerstag, 29. Juli 2021, 19:00 Uhr findet ein On- line-Informationsabend statt. Zur Anmeldung und für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Frau Monika Wessle unter Tel. 07561 9820-6640 oder per E-Mail m.wessle@rv.de. Die Teilnehmenden des Online-Informationsabends erhalten vorab einen Zu- gangslink per Mail zugeschickt. Weitere Informationen unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Deutsches Rotes Kreuz Katastrophenhilfe aus dem Landkreis Ravensburg un- terwegs nach Rheinland-Pfalz Vier Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes der Ka- tegorie Krankentransportwagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg, DRK Kreisverband Wangen und der Johanniter Unfallhilfe Bo- densee-Oberschwaben mit insgesamt 12 Einsatzkräften Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sind soeben auf Marschbefehl des Innenministeriums als Dringlichkeitseinsatz zur Unterstützung bei der Unwet- terlage in Rheinland-Pfalz ausgerückt. Die Helfer stellen sich auf einen mehrtägigen Hilfeeinsatz ein. Primäres Ziel ist nun die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal in Ba- den-Württemberg. Dort sammeln sich 100 Krankentrans- portfahrzeuge der Kategorie Typ B oder 4-Tragewagen. Das Land Baden-Württemberg entsendet von dort die Einsatzzüge in die genauen Schadensgebiete. Bereits die Anfahrt erfolgt mit Sonderrecht. Der voraussichtliche Ein- satzraum wird der Landkreis Ahrweiler in RLP sein. Die Helfer des Roten Kreuzes haben in Windeseile für sich gepackt aber auch Spielzeug für betroffene Kinder nicht vergessen. „Wir bereiten uns auf Evakuierungssituationen von Krankenhäusern und Altenheimen vor sowie weitere Betreuungslagen“ so Alfred Bosch, Katastrophenschutz- beauftragter des DRK Kreisverbandes Ravensburg. DRK-Kreisbereitschaftsleiterin Cornelia Barth hat veran- lasst, dass alle Katastrophen- und DRK-Eigenfahrzeuge für ein weiteres aufwachsen der Gefahrenlagen auch für die Region Bodensee-Oberschwaben vorbereitet sind. Im Landkreis Ravensburg gibt es 4 Einsatzeinheiten des Ka- tastrophenschutzes, davon stellt der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. zwei Einheiten mit 17 Sonderfahrzeugen und 250 ausgebildeten Katastrophenschutzhelfern. Die Anordnung des Innenministeriums erfolgt gemäß § 21 Absatz 4 LKatSG. Mehrfach hat das DRK auf die Notwendigkeit eines sach- lich gut ausgestatteten Katastrophenschutzes hingewie- sen. Neben Flüchtlingskrise und Coronakrise zeigt nun auch diese Unwetterlage wie wichtig ein funktionierender Bevölkerungsschutz ist. Das DRK Generalsekretariat hat aus seiner eigenen Bun- desvorhaltung den betroffenen DRK Landesverbänden Ressourcen dispositiv zur Verfügung gestellt: Transportkapazität Hochwasser: 3 LKW, Allrad und watfähig, Nutzlast 7 t 1 Teleskopstapler, Allrad Notstromversorgung: 8 ESE 300 kVA 2 ESE 240 kVA Trinkwassertransport und Ausgabe: 2 Trinkwassertank, 7.000 l (20“ Container) 4 Trinkwassertank, 3.800 l (10” Container) 20 Trinkwasserausgabestellen 1.000 l Unterkunftsmaterial: 5.000 Schlafsäcke 5.000 Decken 10.000 Feldbetten/Etagenbetten 1.000 Unterkunftsausstattung, Satz (bestehend aus Woll- decke, Schlafsack, Kissen) Medizinische Ausstattung: 3 Medizinische Versorgungseinheiten (Ergänzung oder Ersatz von Arztpraxen) 3 IKTW (Allrad und watfähig) 500 Schutzbekleidung (Infektionsschutz) 50 Beatmungsgeräte (Medumat Standard / Oxylog 2000) Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg bleibt dran - Weitere Impfaktionen vor Ort geplant Impfen ohne Termin im Kreisimpfzentrum während der Öffnungszeiten Nachdem das Kreisimpfzentrum Ravensburg diese Wo- che bereits vielfältig erfolgreich im Einsatz war, unter anderem im Rahmen des Impfens ohne Termin und auf dem Welfenfest in Weingarten, erweitern wir unser An- gebot nochmals und führen folgende zusätzliche Imp- faktionen durch: • „Impfen ohne Termin“ Täglich im Kreisimpfzentrum während der Öffnungs- zeiten. Diese sind Mo, Di, Do, Fr von 7 Uhr bis 15 Uhr und Mi, Sa, So von 7 Uhr bis 20:30 Uhr, alle Impfstoffe vorhanden • „Ruten-Test- und Impfaktion-Kuppelnau“ Freitag, 23. Juli, 15 Uhr bis 22 Uhr, Samstag, 24. Juli und Sonntag, 25. Juli, 11 Uhr bis 22 Uhr, weitere Details folgen unter www.rv.de Das Interesse an den Aktionen kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, daher bitten wir um Verständnis, sollte es zu Wartezeiten kommen. Wer nicht so flexibel ist kann mittels eines eigenen Buchungssystems ganz unkompliziert einen Termin buchen. Dies ist auch telefo- nisch unter 0751/85-5159 möglich. Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert: lange Zeit haben wir uns privat und beruflich massiv einschrän- ken müssen und darauf geachtet, Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Mit Start der Corona-Schutzimpfungen Anfang des Jahres haben wir einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung der Pande- mie an die Hand bekommen. Mittlerweile ist ausreichend Impfstoff verfügbar, so dass an alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden kann. Nur mit einer hohen Impfbereitschaft und einem vollständigen Impfschutz wird es uns gelingen, die Pan- demie einzudämmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juli - 01. August 2021 Gedanken zur Woche Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. Joachim Ringelnatz Samstag, 24. Juli 16.00 Uhr Baindt - Taufe von Paul 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brugger, Margareta und Josef Veeser, Fa- milie Hugo Schmidt, Anna und Eugen Halder, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) Dienstag, 27. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Donnerstag, 29. Juli Schulferienbeginn Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt - evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 01. August - 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Marie Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Mas- ken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottes- dienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Dienstag 20. Juli bis Samstag 31. Juli ist Pfarrer Stau- dacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdi- gungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mittwoch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro ist vom 02. August - 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Tag der Hochzeitsjubilare am 5. September 2021 im Kloster Reute Tag für Tag, Jahr für Jahr - das ist Aufgabe, Herausforderung, aber auch Geschenk. An Jahres- tagen und besonders an Jubiläen ist es deshalb schön, sich Zeit zu nehmen, vielleicht auch mal aus der Routine des Alltags auszu- steigen und sich eine Unterbrechung zu gönnen. Dabei kann man das, was war, in den Blick nehmen und an das denken, was die Zukunft noch bringen wird. Für alles kann Gott gedankt und um seinen Segen gebeten werden. Egal, ob Sie Baumwoll- oder sogar diamantene Hochzeit feiern, Sie sind als Paar ein großes Stück Ihres Lebens- weges miteinander gegangen. Herzlichen Glückwunsch! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 An diesem Tag der Hochzeitsjubilare wollen wir Sie ein- laden, in einem festlichen Gottesdienst zurückzuschauen auf Ihren gemein-samen Weg und sich für den zukünfti- gen der Begleitung Gottes zu vergewissern. Nach einem Mittagessen erhalten Sie in verschieden-artigen Nachmit- tagsangeboten Impulse für Ihre Partnerschaft. Das ausführliche Programm und Infos zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.paar-ehe.de/partnerschaft-leben/hoch- zeitsjubilare.html Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Freitag, 23. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 25. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Donnerstag, 29. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Ihr gehört zur Familie - das kann euch nichts und nie- mand nehmen; über allem Anderen steht das fest. Ihr braucht nichts beweisen; dürft echt sein. Ihr seid zu mehr auf der Welt, als ihr im Alltag so man- ches Mal meint; aufleuchten soll Lebendigkeit durch euer Leben. Lebt, was ihr in Gottes Augen längst seid: Gutes, Freundlichkeit, Fairness, Authentizität können durch euch das Licht dieser Welt erblicken; Gottes Lebendigkeit - sein Da-Sein für euch - bringt sie ans Licht: Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. (Ephe- ser 5,8b.9) _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt - bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: - Freitag, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 26.7.2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit CHRISTA WELLE- LEBHERZ, um mit ihr „federleicht“ zu aqua- rellieren. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 26.7. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien „Federleicht“ August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti KREATIV mit Holz und Stein Schützbach: in Bertis Werkstatt in der Ziegeleistr. 1 in Baindt 23.8. Moni Franz: Neue Ideen zum Steine-Be- malen Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Herren 70, Verbandsstaffel: TA TSV Langenau - TC Baindt 6:0 Gegen die, in Bestbesetzung angetrete- nen, Gastgeber hatte unsere ersatzge- schwächte Mannschaft keine Chance einen Punkt zu er- spielen. Lediglich im Doppel konnten Ulli Spille und Lothar Braun sowie Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann auf dem Niveau der Langenauer mitspielen. Damit nahm die Ten- nisabteilung Langenau Revanche für die in der letzten Spielrunde gegen uns erlittene Niederlage. Für den TC Baindt spielten noch Klaus Ondera und Ger- hard Zinser. Damen 40, Staffelliga: SG Baienfurt Tennis 1976 - TC Baindt 3:3 Letzte Woche habe ich noch das gute Samstagswetter gelobt. Dieses Mal fühlte es sich eher wie Herbst an. Re- gen und Niesel waren wenig sommerlich. Das Lokalderby stand an und wir rechneten uns gegen die LK-starken Baienfurter Damen wenig Chancen aus. Babsi hatte den größten Brocken und verlor deutlich. Silvi konnte zwar im ersten Satz gut dagegenhalten, muss- te sich dann aber auch geschlagen geben. Marion und Steffi erkämpften die beiden Punkte im Einzel. Diesmal wählten wir die richtige Taktik in der Doppelaufstellung und verstärkten das Doppel 2. Es ging auf. Babsi und Silvi konnten zwar im 2. Satz im Einserdoppel super da- gegenhalten, mussten dann aber doch das Spiel an die Gastgeber abgeben. Marion und Steffi wollten es wissen und hatten vom Satz- bis zum Matchtiebreak alles dabei. Dieses Doppel ging mit 6:3, 6:7 und 10:5 an uns :-) Wieder 3:3 im Endstand. Leider hatten wir das schlechtere Satz- verhältnis und somit verloren. Aber wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Silvi Auer und Marion Grabherr. Herren 40, Bezirksstaffel 1: SC Friedrichshafen - TC Baindt 5:1 Nichts zu holen gab es für uns in Friedrichshafen beim Sport-Club. Lediglich Thomas Schäfer rettete mit einer guten Leistung in einem spannenden Einzel auf Position 1 einen Sieg und somit wenigstens einen Ehrenpunkt. Die weiteren Partien gingen allesamt an unsere starken Geg- ner. Trotzdem war eine gewisse Enttäuschung zu spüren, da wir uns doch mehr erhofft und vorgenommen hatten. Jetzt heißt es für kommende Woche nochmals alle Kräfte zu mobilisieren und beim bereits letzten Spieltag dieser Saison noch einen Sieg zu erringen. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Marc Ege- ter und Andreas Lang. Damen 50, Verbandsliga: TC Dettingen/Erms - TC Baindt 1:8 Nicht erwartet aber erhofft!! Unser letztes Verbandsspiel in Dettingen bescherte uns einen schönen Abschluss. Da wir die letzten 3 Verbands- spiele hoch verloren haben, konnten wir diesmal einen Sieg mit nach Hause nehmen. 5 Einzel und 3 Doppel konn- ten wir für uns verbuchen. Ein gutes Gefühl! Nach einem leckerem Essen (es gab Holzofen-Pizza), ging es dann heimwärts. Im Tennisheim saßen wir noch in gemütlicher Runde beisammen und ließen den sport- lich anstrengenden Tag ausklingen. Es spielten: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Heike Hirmke, Co Nehls, Konny Amann und Andrea Strehle. Herren 60, Verbandsliga: TA TSV Pfullingen - TC Baindt 4:5 Bei „Novemberwetter“ auf der Alb kam man nach 1:30 Std. Fahrzeit auf der großflächigen Tennisanlage in Pfullingen an. Die Vorfreude auf einen zügigen Spielverlauf bei ei- ner Vielzahl freier Tennisflächen wurde schnell getrübt, da der Gegner sich nicht überzeugen ließ auf mehr als 3 Plätzen zu beginnen. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Im Bewusstsein, dass mit mehreren angeschlagenen Spie- lern die Matchtaktik von entscheidender Rolle sein kann, ging man in die Einzel. So gelang es uns zumindest nach den Einzeln ein 3:3 durch unsere 3 fittesten Spieler auf den Positionen 1 - 3 zu erreichen. Dieses kalkulierte Zwischenergebnis bot uns für die ab- schließenden Doppel dann noch alle Möglichkeiten. Nachdem das Doppel L. Reich/W. Graf ihren Gegnern von Anfang keine Chance ließ und das Doppel G. Rupp/J. Auer sich nach gutem Spiel geschlagen geben musste, fiel die Entscheidung im letzten noch offenen Match. Dort taten sich R. Puk/E. Feurle lange Zeit schwer den Gegner zu beherrschen. Erst im Match-Tiebreak konnte sich un- ser Doppel dann mit 10:8 (nach 4:8 Rückstand) glücklich durchsetzen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Georg Rupp, Jürgen Auer. Vorschau: Fr., 23.07.21: Junioren U15/1 - TC Kisslegg Junioren U15/2 -TC Schlier-Unterankenreute Sa., 24.07.21: TC Meckenbeuren-Kehlen 2 - Herren 40 TC Ösch-Weingarten - Herren 50 Herren 60 - TC Nehren 1 TA TSG Söflingen - Damen 40 So., 25.07.21: Herren 30 - TC Bad Schussenried Mi., 28.07.21: Herren 70 - TC Rechberghausen-Birenb. Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 16.07.2021, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch unsere Bürgermeisterin Simone Rürup. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. Anschließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2020 bis zur abgelaufenen Fasnet 2021. Von den zurzeit insgesamt 350 Mitgliedern (151 aktive und 199 passive) waren 46 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befunden wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Programm. Unter der fachkundigen Leitung von Werner Weißenberg wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunf- trates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Zunftmeister: Roland Oelhaf - Kassiererin: Ann-Kathrin Haug - Brauchtumer: Werner Späth - Zeugwart: Fabian Steinhauser - 2 Zunfträte für Veranstaltung: Elena Ilka und Melanie Kaplan - 9 Umzugsordner: Thomas Stephan, Erich Brei, Tho- mas Faiß, Oliver Eichelmann, Wolfgang Müller, Susi Ritter, Cordula Neuner, Michael Brugger und Caroline Oelhaf. In ihren Ämtern bestätigt wurden Roland Oelhaf, Ann-Ka- thrin Haug und Elena Ilka. Werner Späth tritt nach einem Jahr Pause die Nachfolge von Steffi Neuner als Brauch- tumer an. Sie war 4 Jahre in ihrem Amt als Brauchtumer. Melanie Kaplan tritt die Nachfolge von Harald Eckert an, welcher 6 Jahre lang im Zunftrat tätig war. Fabian Stein- hauser übernimmt das Amt als Zeugwart und wird von Johannes Lübcke unterstützt. Manuel Hähl scheidet nach 10 Jahren im Zunftrat als Zeugwart aus. Bei den ausge- schiedenen Zunfträten Steffi Neuner, Harald Eckert und Manuel Hähl möchtet sich die Narrenzunft Raspler für de- ren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Melanie Kaplan, Werner Späth und Fabian Steinhauser gratulieren wir zu ihren neuen verantwortungsvollen Ämtern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude. Anschließend ehrte unser Zunftmeister Roland Oelhaf unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Harald Eckert und Tobias Lang und ließ es sich nicht nehmen den An- wesenden ein kleines Präsent in Form eines Halstuches zu überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den an- wesenden Mitgliedern und Werner Weißenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Frau Rürup hatte an- schießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona-Situation. Ebenso sprach unser Ehrenzunftmeister Rainer Beer ein Paar Wort an die Mitglieder. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 28.07.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederver- sammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Donnerstag, 29.07.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Ein Corona-Test für Ungeimpfte ist vor Ort möglich. Bitte dementsprechend früher erscheinen. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist Pflicht. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Kassierer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2021 10. Anträge und Verschiedenes 11. Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle 12. 46. Reitturnier am 28.-29.08.2021 Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 11.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 11.09. um 17 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandsmitglieder - Planmäßige Wahlen mit zweijähriger Amtszeit Vorsitzende/r Sportwart/in Snowboardvetreter/in Wanderwart/in Jugendvertreter - Außerordentliche Wahlen mit der Amtszeit für ein Jahr: 2. Vorsitzende/r Kassierer/in Ausbildungswart Schriftführer/in Jugendvertreterin Tourenwart/in - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter abteilungsleiter@ alpinteambaindt.de abzugeben. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike-Park Wo immer man sportlich aktiv ist, passieren früher oder später auch (hoffentlich nur kleine) Unfälle. Um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, veranstaltet das Jugendrot- kreuz Baienfurt-Baindt einen Nachmittag im Bike-Park zum Thema „richtig Erste Hilfe leisten“. Am 26.07.2021 werden unsere „Nachwuchs-Helden“ ge- meinsam mit der Leitung unseres Jugendrotkreuzes den interessierten Jugendlichen, die sich zukünftig im Bike-Park austoben wollen, Frage und Antwort stehen. Inhalt des Nachmittags sollen folgende Themen sein: Was zeichnet einen HELD aus und was bedeutet die PECH Regel? Wie setze ich einen Notruf ab - welche Informa- tionen muss ich der Leitstelle mitteilen und wer kommt dann zu meiner Hilfe? Wie können Wunden am Besten mit Verbänden versorgt werden? Ein besonderes Augenmerk soll auf Inhalte gelegt werden, die vor allem im Bike Park wichtig sein können: Worauf müssen wir achten, wenn ein Biker aus großer Höhe auf dem Boden aufkommt? Besonders wichtig im Bike Park ist natürlich auch die Absicherung der Unfallstelle und das Zusammenarbeiten im Team... Wir sind uns sicher, die Fragen und Themen gehen nicht aus und freuen uns auf einen interessanten und span- nenden Nachmittag im Bike Park. Was sonst noch interessiert Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Hohes Leistungsniveau bescheinigt Zertifikat für vorbildliche stationäre Betreuung und Pflege von Menschen mit ausgeprägten Unterstüt- zungsbedarfen IQD-Qualitätssiegel zum wiederholten Mal in Folge ver- liehen Dem Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wur- de erneut das „Qualitätssiegel für Pflegeheime“ verliehen. Das unabhängige Institut für Qualitätskennzeichnung von Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sozialen Dienstleistungen (IQD) mit Sitz in Filderstadt wur- de beauftragt, die beratenden Audits, die Bewohner- und Angehörigenbefragung sowie die Mitarbeitendenbefra- gung durchzuführen. „Unseren Qualitätsanforderungen liegen insbesondere die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu Grunde, aber auch aktuelle Erkenntnisse in der Pflege und Betreuung. Diese sind Grundlage für die kontinuierliche Weiterent- wicklung der Qualitätskriterien“, so IQD-Geschäftsführer Gregor Vogelmann. Im Rahmen der Begehung im Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack wurden unter Beachtung des hau- sinternen Hygienekonzeptes die Lebenssituation der Be- wohner in den Wohnbereichen wahrgenommen. Es ist wahrzunehmen, dass vom Personal große Anstren- gungen unternommen wurden, den Bewohnern ein Le- bensumfeld zu schaffen, damit diese sich ggf. mit ihren reduzierten Möglichkeiten wohlfühlen und selbstständig bewegen können. Positiv viel auf, dass viele Bewohner, auch die hoch Pflegebedürftigen, am Tagesgeschehen so weit als möglich teilnehmen. Vogelmann hob insbe- sondere hervor, dass durch das sehr breite Angebot im Rahmen der sozialen Betreuung den Bewohnern viel Ab- wechslung und eine gezielte Tagesstruktur geboten wird. Insbesondere der Neubau ist durch eine wohl überlegte Gesamtgestaltung auf die besonderen Bedürfnisse und Biografie geprägten Lebenswelten von Menschen mit Demenz hin ausgerichtet und vermittelte den Auditoren eine entspannte und familiäre Atmosphäre – bedingt auch durch entsprechende Gruppengröße und den sich optimal ergänzenden natürlichen und künstlichen Lichtquellen. Der IQD-Pflegesachverständige Marcus Koch beschei- nigte der Einrichtung, dass die Bewohner eine individuelle Betreuung und Pflege erhalten und diese nachweislich in der Pflegedokumentation dargestellt wird. Die einge- sehenen Pflegedokumentationen spiegelten eine hohe Systematik in der Pflege und Betreuung wider, was auf eine fundierte Fachlichkeit schließen lässt. Gregor Vogelmann wies auch auf das Ergebnis der Be- wohner- bzw. Angehörigenbefragung hin. Eine hohe Zufriedenheit liegt bei den Bewohnern im Essen. Hier sind über 95 % mit dem Essen zufrieden, was in den geprüften Einrichtungen nicht sehr oft vorkommt. Ein- drücklich bejahten alle Befragten, dass der Umgangston zwischen den Mitarbeitern und den Bewohnern freund- lich und höflich ist. Auch die entschiedensten Fragen „Ich fühle mich hier sicher.“ und „Insgesamt gesehen fühle ich mich hier wohl.“ erhielten eine Zustimmung von 100 %. „Das sind klasse Ergebnisse. Darauf können Sie mit Ihrem Team stolz sein!“ so Vogelmann wörtlich in der Schluss- besprechung nach Beendigung der Prüfung gegenüber der Hausleitung Claudia Weber, der Pflegedienstleitung Sabrina Vieweger und den Qualitätsbeauftragten Nana Omidiji, Christiane Herzog und Carmen Alvarez. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 25. Juli 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Achtung: Fleischfressende Pflanzen und anderes! Fleischfressende Pflanzen, sowohl im Wasser umher schwirrende Fliegen locken und fangen sie mit Hilfe von Lockstoffen und Fallen ein. Orchideen, Mädesüß und Moosbeere finden wir auf der 2,5-stündigen Wanderung. Gute Schuhe und Mücken- schutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internet- seite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. OPEN AIR - KINO OOPPEENN AAIIRR -- KKIINNOO auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „Enkel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüllteste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senioren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und Enkeln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unverhofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpfburg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen inklusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! auf dem Marktplatz Baienfurt Freitag, 30. Juli 2021 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwach- sene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Filmbeschreibung: Ruhestand? Noch lange nicht! In „En- kel für Anfänger“ finden drei Rentner als „Leihoma“ und „Leihopa“ ihre neue Bestimmung und starten damit unverhofft in die turbulenteste und erfüll- teste Zeit ihres Lebens: Auf Nordic-Walking und Senio- ren-Kurse an der Uni haben die Rentner Karin (Maren Kroymann), Gerhard (Heiner Lauterbach) und Philippa (Barbara Sukowa) keine Lust. Und mit Kindern und En- keln hatten Karin und Gerhard bislang auch so gar nichts am Hut. Deshalb verhilft Philippa, die als Paten-Oma von Leonie das Leben voll auskostet, den beiden zur unver- hofften Großelternschaft. Im Handumdrehen haben sie zwei lebhafte Paten-Enkel zu versorgen, eine riesige Hüpf- burg im Garten stehen und Lego-Steine an den Füßen kleben. Drei nicht mehr ganz blutjunge Anfänger treffen auf Familienwahnsinn für Fortgeschrittene: hyperaktive Patchwork-Geschwister, stirnrunzelnde Helikoptereltern und alleinerziehende Mütter mit ihren Tinder-Profilen in- klusive... Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf Freitag, 6. August 2021 verschoben! Lange Nacht der Museen Lange Nacht der Museen 13. August 2021, 18-24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, Foto: Wynrich Zlomke - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermitteln unsere Museum-Guides an ausgewählten Ob- jekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspannter Musik die Ausstellung AUS- ZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich – ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs 13. August 2021, 18 - 24 Uhr Einzigartiges Kulturerlebnis: Vier Museen, ein Preis: 10 € Vorverkauf ab 2. August bei Kunstmuseum Ravensburg, - allen vier Museen Kunstmuseum Ravensburg, - Tourist Information - Filialen der KSK (Waaghaus und Meersburger in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die vier Ravensburger Museen öffnen am 13. August 2021 ihre Türen zur Langen Nacht. Als Talking Labels vermit- teln unsere Museum-Guides an ausgewählten Objekten in den vier Museen spannende Anekdoten. Kunstmuseum Ravensburg Kunsterlebnis für die ganze Familie! Nutzen Sie den Abend, um mit Ihrer Familie bei entspann- ter Musik die Ausstellung AUSZEIT. VON PAUSEN UND MOMENTEN DES AUFBRUCHS zu erleben. Die Gruppenausstellung widmet sich - ausgehend von der Sammlung Selinka des Kunstmuseum Ravensburg - der vielschichtigen Bedeutung des Begriffs ›Auszeit‹ und vereint Werke des 20. und 21. Jahrhunderts. Familien mit Kindern empfehlen wir unsere Sonderaus- stellung DER BLAUE VOGEL. CORNEILLE AUS KINDERAUGEN (EG). Ausgehend von den farbigen Druckgrafiken des Künstlers Corneille (1922 - 2010) wurde ein Projekt mit Kindern zu Corneilles wiederkehrenden Bildmotiven des Gartens und der Vögel umgesetzt. Kinder sind eingeladen, selbst kreativ zu werden. Die Zeit der Corona-Pandemie wird durch die zeichne- rischen Interventionen des rumänischen Künstlers Dan Perjovschi (* 1961) im Erdgeschoss und im Treppenhaus des Kunstmuseums pointiert kommentiert. Programm: - 18 - 20 Uhr Kinderatelier (Alter 6 - 12) - 20 - 22.30 Uhr Live-Set im 2. OG, Musik mit DJ Martin Gregori (Seismographic Records, Ravensburg) Tipp: - kostenfreies Kinder-Quiz durch die Ausstellungen - kostenfreier Audioguide durch die Ausstellung Auszeit - Ausstellungsposter zum Sonderpreis (A1: 1 €, A2: 2 €) Museum Humpis-Quartier Ravensburger Stadtgeschichte erleben Begeben Sie sich in sechs Häusern des mittelalterlichen Wohnquartiers auf die Spuren von ehemaligen Bewoh- ner*innen des mittelalterlichen Wohnquartiers. Unsere Guids informieren Sie im beleuchteten Innenhof über ein- zelne Aspekte der Stadtgeschichte sowie über die aktuelle Sonderausstellung. Henggi Humpis nimmt Sie mit auf eine Reise durch das abendliche Ravensburg. Es werden außerdem Stadtführungen und Straßen-The- ater stattfinden. Wirtschaftsmuseum Ravensburg Den Dingen auf den Grund gehen! Das Wirtschaftsmuseum Ravensburg erzählt anhand persönlicher Geschichten, kurzweiliger Anekdoten und originaler Objekte die vielfältige Wirtschaftsentwicklung der letzten 200 Jahre in Oberschwaben und dem Allgäu. Erfahren Sie während einer Zeitreise durch die Daueraus- stellung von den Anfängen und Aufstiegen namhafter Unternehmen der Region: Wussten Sie, dass Arist Det- hleffs - ein Peitschen- und Skistockfabrikant - das erste deutsche „Wohnauto“ aus dem Jahr 1931 nur aus Liebe zu seiner Frau gebaut hat und damit den Grundstein für seine erfolgreiche Wohnwagen-Firma gelegt hat? Im Innenhof genießen Sie bei entspannter Live-Musik von Franky und Amigos sommerliche Getränke an der mobilen Ochsen-Bar. Museum Ravensburger Gemeinsam Faszinierendes erleben. Mitten in der Stadt Ravensburg lädt das Museum Ravens- burger zu einem interaktiven Familienausflug zu memo- ry®, Malefiz® und Co. ein: Auf über 1.000 Quadratmetern entdecken die Besucher Spiele, Puzzles und Bücher aus Geschichte und Gegenwart des Verlags mit dem blauen Dreieck. Wie entsteht ein Spiel? Warum passt ein Puzz- leteil ins andere? Die Antworten dazu finden die Besu- cher auf drei Stockwerken. Mitmachen ist im Museum Ravensburger ausdrücklich erwünscht! Bei der tiptoi® Museums-Rallye führt der bekannte Stift aus dem audi- odigitalen Lernsystem Kinder und Jugendliche durch die Räume und stellt Wissensfragen. Erwachsene erkunden die Ausstellung mit dem multimedialen Audio guide, der auf einer kurzweiligen Highlight-Tour an 25 Stationen zu- sätzliche Informationen und Anekdoten liefert. Wer ge- nug Zeit einplant, kann im Anschluss in der Spiele- und Leselounge oder im „Spielehof“ die Würfel rollen lassen. Caritas Bodensee-Oberschwaben Der Fairkauf-Flohmarkt ist wieder da! Am Samstag, den 7. August findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-16 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspen- dedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Som- merferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfal- lopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Er- krankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressemitteilung Juli 2021 Zahl der Blutkonserven dramatisch gesunken. Blutspenden werden auch während der Urlaubszeit dringend benötigt. Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Der DRK- Blutspendedienst ruft dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen sowie den anstehenden Sommerferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Patienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 11.08.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informieren, ob sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spen- dewillige, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, können sich unter www.blutspende.de/corona informie- ren, ob Sie spenden dürfen. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Findest du den Weg aus dem Labyrinth? ©Sasse/DEIKE 750R15R1 © Sasse/DEIKE Lösungen „Höhlenmalerei“: A) B) URMENSCH – Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? © Sasse/DEIKE C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch. D) Nur zwei der Tiere sind identisch. Welche?Findest du den Weg aus dem Labyrinth? Lösung: B) URMENSCH - Feuer, Mond, Knochen, Fisch C) Nummer 3 und Nummer 10 sind identisch D) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 VERKÄUFE Apartment für Mitarbeiterin gesucht! Wir suchen ab sofort für unsere Mitarbeiterin ein möbliertes 1-2 Zimmer-Apartment in Baindt. Angebote bitte an: Kling Automaten GmbH Sabine Gumsheimer, Tel: 07502-94 33 20 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Oneida © Glättli/DEIKE 749U46W1 VERSCHIEDENES Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! Zur Verstärkung unseres jungen Teams suchen wir ab sofort: Zimmerergeselle (m,w,d) Bewerbung an: Fabian Wespel, Pfr.-A.-Braun-Str. 14 88353 Kißlegg/Immenried, Tel.: 07563/913766, Mobil: 0171/4197109, E-Mail: wespel@abrw.de abrw.de Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt im Dekanat Allgäu-Ober- schwaben die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden in Angelegenheiten des Finanzwesens, der Personalverwaltung, des Bauwesens und der Einrichtungen, insbesondere Kindergärten. Für unser Team suchen wir zum nächst möglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte bewerben Sie sich bis 01.08.2021, unter Angabe der Kennziffer 21/28/878 und Ihrer Konfession, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11 Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. Chiffre 777/1135 GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 14. Mai 2021 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gemeindeeigenes Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Zwei erdgasbetriebene und wärmegeführte Blockheizkraftwerke versorgen die Klosterwiesenschule zu 96 Prozent mit eigen produziertem Strom. Neben der Schule und Sporthalle werden bisher der Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“, die Schenk-Konrad-Halle, das Rathaus, die Asyl- und Obdachlosenunter- kunft, einige private Haushalte sowie der neue Lebensmittelmarkt Feneberg mit der gemeindeeigenen Wärme versorgt. Zukünftig soll auch das neue Wohnquartier Fischerareal an das gemeindeeigene Nahwärmenetz ange- schlossen werden. Im Fischerareal wird ein modernes und energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die Gebäude werden auch aufgrund hoher Fördermittel im KFW-Effizienzhausstandard gebaut. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel soll zukünftig durch einen überwiegen- den Anteil aus regenerativen Energieträgern ergänzt werden. Damit ist sichergestellt, dass der Nahwär- memix den Anforderungen der Fördermittelgeber entspricht und vor allem ein höherer Anteil an rege- nerativer Energie für alle im Nahwärmenetz bereitgestellt wird. So wird auch der eingeschlagene Weg in Richtung Klimaneutralität weiter voran getrieben. Denkbare regenerative Energieträger für die Umrüstung des Nahwärmenetzes in Baindt sind Holzpellets, Hackschnitzel oder auch weitere regenerative Energie- träger. Die Gaskessel dienen zukünftig lediglich zur Abdeckung der Spitzenlast und zur Ausfallsicherheit. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienz- hausstandard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüstung soll die CO2-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Stellenausschreibungen In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammengeschlossen. Die Kläran- lage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- tet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9a nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste wer- den mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisa- tion der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regel- technik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, kön- nen Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen - Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Leitungspositi- on in der im schönen Schussental eingebetteten Klär- anlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Pri- vat liegen mit der attraktiven Region nahe des Boden- sees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 20.06.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per E-Mail: m.hugger@berg-schussental.de, www.azv-mittleres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapo- theke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusam- men mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medi- zinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter fol- gendem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.cdu-baindt.de. Testpflicht Kindergarten Seit Mittwoch, 12.05.2021, gilt für die Kinder in den Kin- dergärten im Landkreis Ravensburg eine Testplicht und somit für alle Baindter Einrichtungen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, dass Kinder, die in die Einrichtungen kommen, verpflichtend getestet werden müssen, so lange die Inzidenz über 100 im Landkreis liegt. Das Landratsamt begründet die All- gemeinverfügung damit, dass die epidemische Lage im Landkreis Ravensburg trotz der Notbremse sehr ange- spannt sei und der Anteil der Virusvarianten sich erhöht hat. Das bisherige Infektionsgeschehen in den Kitas zeigt, dass auch hier verstärkt getestet werden sollte, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzei- tig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu un- terstützen. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit Höchst gemessenen Fahrzeuge Überschreitungen km/h geschwindigkeit km/h Boschstraße 96 4 30 41 Thomas-Dachser-Straße 314 13 70 118 Gartenstraße 5 0 50 26 Seit dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen? • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen - zum Beispiel den gelben Impf- pass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten er- forderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Ge- ruchs- oder Geschmacksverlust. • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten. Eine Augenweide ist nicht unbedingt eine Bienenweide Wir erleben derzeit ein ungeahntes Artensterben und alle, private Haushalte, Landwirte, Gewerbebetreiben- de sowie Kommunen, sind gefordert diesem entgegen- zuwirken. Wir müssen den Begriff „schön“ neu definie- ren, nicht alles was schön aussieht, ist beispielsweise für Insekten wertvoll. Zum Beispiel mag der Löwenzahn auf den ersten Blick als Nahrungsquelle unbedeutend oder sogar überflüssig wirken, so ist er doch wertvoll und bietet Nahrung und Nektar für Wildbienen und andere Insekten. Somit trägt auch der Löwenzahn zu mehr Biodiversität bei und letztendlich dazu, dass wir es schön haben und dass es uns gut geht. Offene Sand- , Lehm- oder Schotterböden, die nicht umgegraben und lückig bepflanzt werden, bieten darüber hinaus ideale Nistgelegenheiten für Wildbienen. Jeder noch so kleine Beitrag bzw. jede kleine Wiese für unsere Bie- nen und Insekten hilft, den Artenverlust zu verringern. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 15. Mai/Sonntag, 16. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Mai Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 16. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Mai 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Roswita Schropp feierte am 9. Mai 2021 ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Cäcilia und Karl Bohner zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Der Förderverein sagt DANKE in Zeiten der Pandemie Die Grundschule geschlossen, Fernun- terricht, nur wenige Kinder in der Notbetreuung, die die Spielgeräte und Räumlichkeiten nutzen, für die der För- derverein immer gern bei neuen Anschaffungen unter- stützt. Keine Ausflüge, die gefördert werden könnten... ... und doch ist die Mehrbelastung für alle an der Grund- schule Baindt in diesen Zeiten höher denn je! Im letzten Jahr hat der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. deshalb allen SchülerInnen ein Springseil zukommen lassen, um ihnen in dieser anstrengenden Zeit eine kleine Freude zu machen. Jetzt sind die Lehrerinnen und MitarbeiterInnen dran: Ob Lehrerin, Sekretärin, Mitarbeiterin in der Betreuung oder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der Mensa, Hausmeister oder Studierende im Praktikum – alle erhielten vom Förderverein eine kleine Topfrose als Dank für ihren Einsatz in diesen Zeiten! DANKE! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Veranstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Ver- anstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Men- schen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Zugelaufen Schwarze Kätzin, fast blind, älter, längeres Haar, ist am 03.05. in der Rosenstraße zugelaufen. Wer diese zahme Kätzin, leider ohne Tattoo und Chip, vermisst, möchte sich bitte bei Hundefreunde Baindt e.V., Bri- gitte Wild, Telefon 0171 6923474 melden. Landratsamt Ravensburg Geflügelpest im Kreis Ravensburg erfolgreich be- kämpft Die Geflügelpest in den beiden betroffenen Ausbruchs- regionen Isny und Bad Wurzach wurde erfolgreich be- kämpft. Damit endet am Freitag, 07.05.2021 das verfügte Aufstallungsgebot für Geflügel in den Sperrbezirken, so dass die Tiere wieder im Freien gehalten werden dürfen. Auch ein Verbringen und Zukaufen von Tieren wird wieder möglich und Beschränkungen hinsichtlich der Eier- und Geflügelfleischvermarktung gelten ebenfalls nicht mehr. Insgesamt mussten durch die vier Ausbrüche in kleinen Geflügelhaltungen auch mehrere Hühner in Kontaktbe- trieben getötet werden. Von den Einschränkungen waren ca. 740 Geflügelhalter betroffen. Obwohl sich Verdachts- fälle in angrenzenden Gemeinden alle als negativ erwie- sen, ist weiterhin Vorsicht beim Zukauf geboten und die Biosicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/oeffentliche +bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15.Mai - 23. Mai 2021 Gedanken zur Woche Die wichtigste Stunde Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch ist immer der, der dir gerade gegenübersteht, und das notwendigste Werk ist immer die Liebe. Meister Eckhart Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgotesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 18. Mai Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt - Seniorenmaiandacht in der Kirche (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Donnerstag, 20. Mai Kein Schülergottesdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 11.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Seli- gen Irmgard (nicht öffentlich) Freitag, 21. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hedwig und Paul Krzikalla. Monika Kronen- berger, Karl Kuch) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt -Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Liana Montag, 24. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Jahrtag: Baptist Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 21. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unsere Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Seniorentreff - Maiandacht Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Seniorenmaiandacht mit Herrn Pfar- rer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Von 13. Bis 16. Mai 2021 findet der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. ist auch dieser Kirchentag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ – unter diesem Leitwort werden die Gottesdienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstaltungen digital und dezentral über das Internet ausgestrahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Von 13. Bis 16. Mai 2021 fin- det der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. Wie alles ist auch dieser Kirchen- tag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ - unter diesem Leitwort werden die Gottes- dienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstal- tungen digital und dezentral über das Internet ausge- strahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl mit ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 4. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wer hat das Ruder in der Hand? Christus hat keine Hände, nur unsere Hände, um seine Arbeit zu tun. - Eine Einsicht aus unseren Tagen, die zwar fromm klingt, aber nach Calvins aus der Bibel gewonne- nen Einsicht trotzdem falsch ist. Im vierten Teil seines Kapitels zu Gottes Providenz schreibt er, dass Gott „gewissermaßen das Ruder hält und also alle Ereignisse lenkt“. Diese Überzeugung entbindet den Menschen auf keinen Fall seiner Verantwortung, aber sie wälzt eben auch nicht alle Last auf den Menschen, weil sie ihn erdrücken würde. Der Mensch ist Mensch und nicht Gott, auch wenn er sich in diesen Tagen immer wieder so aufführt, als wäre er es. Calvins Überzeugung, dass Gott am Ruder steht, macht deutlich, wohin unser Leben sich im letzten immer aus- richten kann. Wir sind als Menschen damit keinem blinden Schicksal ausgeliefert. Auch nicht der Konstellation der Gestirne, deren Bedeutung nicht nur in Calvins Tagen, son- dern bis heute von vielen Menschen maßlos überschätzt wird, wenn sie in ihrem Horoskop nach Orientierung für den Tag suchen, statt in der Bibel, wo sie diese auch tat- sächlich finden würden. Calvin lenkt also unseren Blick vom Vorletzten, von allem, was in der Welt ist auf das Letzte, von dem alles her- kommt und auf den es hinläuft. Deshalb warnt er davor, anzunehmen „Glück und Unglück hänge von Bestimmung oder Vorbedeutung der Gestirne und nicht von Gottes Wil- len ab.“ Er hält dagegen fest, dass „die Geschöpfe keinerlei ungeordnete Macht, Wirksamkeit oder Bewegung in sich tragen, sondern dass (...) nichts geschieht, was nicht nach (Gottes) Wissen und Willen beschlossen wäre.“ Es geht Calvin hierbei um eine Zuversicht, mit der wir vom christlichen Glauben her unser Leben bestreiten können. Gott lenkt die Welt - Punkt. Und noch eins gilt von der Bibel hat: Wir sind seine Ver- walter. Er könnte es - sicher sogar besser - auch ohne uns. Wenn er wirklich nur unsere Hände hätte, um seine Arbeit in der Welt zu tun, dann Gnade uns Gott! Das Fortbestehen der Welt hängt sicher nicht von uns Menschen ab - was wäre das für eine maßlose Selb- stüberschätzung! Wer sich mit der Natur und dem ökolo- gischen Gleichgewicht der Erde beschäftigt, ahnt schnell: Die Welt wäre sogar ein friedlicherer und besserer Ort ohne uns Menschen und unsere massiven Eingriffe in die Umwelt - und doch hat sich Gott für uns entschieden. Im 1. Buch der Bibel heißt es: „Lasst uns Menschen ma- chen. Nach unserem Bildnis - als unser Gegenüber.“ - So hat sich Gott, dessen Wesen Gemeinschaft und Liebe ist, für die Gemeinschaft mit uns entschieden, auf die wir Zeit unseres Lebens hinwachsen - auch wenn diese Gemein- schaft mit uns ihn teuer zu stehen kommt. Der tiefste Sinn unseres Lebens ist damit: wachsende, tiefere Gemeinschaft und Liebe zu Gott und zu seinen Geschöpfen. Aus dieser biblischen Einsicht in Gottes Wesen erklärt sich Calvins Überzeugung von Gottes „Fürsorge für jedes ein- zelne seiner Werke“. Darum geht es im Grunde. Nicht um den jahrhundertealten Streit, ob der Mensch nun in seinem Willen völlig frei ist, oder doch von Einflüssen gelenkt und was dann mit seiner Verantwortlichkeit für sein Tun und die Welt ist. Absolute Freiheit gibt es nur in der Phantasie und trotz- dem kommt niemand aus der Verantwortung heraus, die uns für die Welt und für unser eigenes Leben übertragen wurde. Calvin schließt mit der Feststellung: „Wir wollen also festhalten: Gottes Walten geschieht so, dass er alle einzelnen Geschehnisse lenkt, und so kommt alles aus seinem bestimmten Ratschluss; es geschieht also nichts aus ‚Zufall‘.“ Es geht Calvin im letzten damit weder um Spekulation über Metaphysik, noch um Weltdeutung auf der Grund- lage von Geheimwissen, wie sie in unseren Tagen in den kursierenden Verschwörungsmythen wieder hoch im Kurs steht. Er wendet sich vielmehr gegen solche menschen- gemachten Denk-Krücken, die Zusammenhängen in der Welt eine Rolle zumessen, die allein dem Schöpfer zusteht. Wer sich an Gott wendet, von wem alles herkommt und auf den wir alle zu leben, kann „die Sorge um die unge- wisse Zukunft auf den Willen dessen werfen, der stets verwickelten und verworrenen Dingen einen Ausgang zu geben weiß.“ - Einen besseren seelsorglichen Rat können wir auch heute nicht geben. Augustinus hat diese Einsicht in seinen sehr persönlichen Confessiones einmal so festgehalten: „Unser Herz ist unruhig. - Bis es Ruhe findet in dir, mein Gott.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfi- zeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Kon- firmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt statt. Im baden-württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mitt- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 wochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _________________________ Frauen sind freundlich, lie- bevoll, einfühlsam, nehmen stets Rücksicht auf die Be- dürfnisse von anderen und kümmern sich liebevoll um die Menschen, die ihnen na- hestehen. Und auch im Beruf meis- tern Frauen zwar dieselben Heraus forderungen wie Männer, sollten aber.„wei- cher“ auftreten, denn diese Sensibilität zuleben, ist ein Teil des Frau seins... Finden Sie sich in diesen Erwartungen an sieh selbst wieder? Ärgern Sie sich oft über sich selbst, wenn Sie mal wie- der nachgegeben haben, weil Sie so schlecht „Nein“ sagen können? Oder weil Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Bedürfnisse kommunizieren können, ohne Ihr Gegenüber zu ver- letzen und/oder zu verärgern? Dann ist dieser Kurs genau richtig für Sie! Hier treffen Sie auf andere Frauen in Ihrem Alter, die ähn- liche Herausforderungen im Alltag zu bewältigen haben und lernen an vier Freitagabenden durch entsprechende Inputs und gezielte Übungen, wieSie künftig zwar freund- lich, aber bestimmt, Ihre eigenen Interessen vertreten können. Sowohl auf berufliche als auch auf private Themen be- zogen. Die Inhalte sind teilweise angelehnt, an die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg. ADRESSEN UND KONTAKTE Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Fachbereich Psychologische Beratung Weinbergstraße10, 88214 Ravensburg T + 49 751 95223-070 F + 49 751 95223-079 pbs@diakonie-oab.de www.diakonie-oab.de ANMELDUNGEN zum Kurs melden Sie sich bitte per E-Mail bei FrauTrunkan, unter: m.trunk@diakonie-oab.de Anmeldeschluss 31.05.2021 TERMINE Freitag, 23.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 30.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 06.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 13.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 17.09.2021 / 18:00- 20:00 Uhr (Reflexionstermin) VERANSTALTUNGSORT Haus der Evangelischen Kirche (HEK) Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg KOSTEN Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Weitere Infos zur Anmeldung und Terminein finden Sie auf unserer Homepage unter www.diakonie-oab.de _________________________ Auf eine ganz besondere Art kre- ativ hat sich unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt in Zeiten der Pandemie erwiesen. Er hatte nach einer Baumfällaktion am Bach in Sulpach den Gedanken nun nicht mit Pinsel und Far- be, sondern mit einem Kirschbaum und der Kettensäge aktiv zu werden. Heraus kam sein ganz persönlicher Jesus. Oh Herr Gärtner wundervoll Ihre Führung der Ket- tensäge und die ausdrucksstarke Bear- beitung dieses herrlichen Naturmaterials. Danke für Ihre Inspiration, wäre ein Kurs im Kreativen Montag denkbar? Wir hof- fen darauf. Für weitere Ideen sind wir immer dankbar bitte senden an Petra: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles Wir setzen uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein. Denn wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle. Mit unseren Forderungen für mehr soziale Gerechtigkeit erhöhen wir den Druck bei den Politikern. So auch Mitte April beim geplanten Impfgipfel des Landes. Dieser sollte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 mit verschiedenen Vertretern der kommunalen Familie sowie Vertretern aus dem Gesundheitswesen stattfinden. Eine Beteiligung der Sozialverbände, Patientenvertretun- gen und sozialen Dienstleister war zunächst nicht vorge- sehen. Nach der Veröffentlichung einer gemeinsamen Pressemitteilung erhielten der Landesverbandsvorsit- zende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Hans-Josef Hotz, sowie Ursel Wolfgramm, Vorstandsvor- sitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, doch noch eine Einladung zum Landesimpfgipfel. Sie konnten somit aktiv die Interessen der älteren, behinderten, chro- nisch kranker und pflegebedürftigen Menschen sowie pflegender Angehöriger vertreten. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Netze BW PV-Anlage online anmelden im Kundenportal der Net- ze BW Der Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württem- berg ist auch im Stromnetz der Netze BW deutlich sicht- bar: Allein im Jahr 2020 hat das Unternehmen fast 20.000 Einspeiseanfragen für erneuerbare Energien abgewickelt. Als größter Verteilnetzbetreiber Baden-Württembergs bringt die Netze BW so gemeinsam mit Netzkunden, In- stallateuren und Kommunen die Energiewende voran. Für Kunden der Netze BW wird es künftig noch einfacher, ihre neue PV-Anlage anzuschließen: Über ein digitales Kundenportal können sie ihre Anlage selbst anmelden und danach online die Fortschritte der Anfrage verfolgen, Sta- tus-Meldungen empfangen und ihre Unterlagen einsehen. Im Kundenportal werden die Besitzer der PV-Anlagen Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Zusätz- liche Hilfestellung bietet ein Film. Er zeigt, wie sie digital und unkompliziert eine Photovoltaik-Anlage an das Nie- derspannungsnetz anschließen können. Mehr Informationen zum Kundenportal: www.netze-bw.de/einspeiser/anschluss-pv Link zum Film: https://youtu.be/XFtwGpRut1I Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg Rotes Kreuz im Kreis Ravensburg fordert mehr Anstrengungen beim Bevölkerungsschutz Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen deutlich: Ein wirksamer Bevölkerungsschutz steht und fällt mit der Qualität der Infrastruktur und dem Engagement der Men- schen. Darauf weist das Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg anlässlich des Weltrotkreuztags am 8. Mai hin. Die in Baden-Württemberg größte Hilfsorganisation betont die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und fordert eine Stärkung der Strukturen des Bevölkerungs- schutzes, um auf zukünftige Herausforderungen zielge- richteter und effizienter reagieren zu können. „Unsere stabile und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Behörden im Landkreis hat sich in der Pandemie be- währt und hat einen enormen Stresstest bestanden“, so Dieter Meschenmoser, der Präsident des DRK-Kreisver- bands. Der Landkreis könne sich auch weiterhin auf das Rote Kreuz und seine Einsatzkräfte verlassen. Mit Blick in die Zukunft weist der Verband darauf hin, dass der Ka- tastrophenschutz auf Dauer mehr Förderung benötige: Die Zuschüsse des Landes und des Bundes reichen nicht aus – beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der Fahrzeuge. Auch der Aufwand für die stetig steigenden behördlichen Anforderungen an die Verwaltungsauf- gaben und Ausbildungsstrukturen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. „Die an sich vorbildlichen Einsatzstrukturen müssen ge- stärkt und endlich komplett durch das Land finanziert werden“, bezieht Dieter Meschenmoser Stellung. Die feh- lenden Mittel könne das DRK als Hilfsorganisation nicht weiterhin mit Spendenmitteln auffangen, Das Rote Kreuz stelle qualifizierte Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich für den Bevölkerungsschutz engagieren. Deren Motivation werde nicht durch lobende Worte allein, sondern auch durch eine intakte Infrastruktur gefördert. Also dann, wenn die öffentliche Hand die Kosten für Material und Fahrzeuge, deren Unterbringung samt Betriebskosten sowie die Kosten der Ausbildung der Helferinnen und Helfer auskömmlich finanziert. Das Deutsche Rote Kreuz stellt mit seinen Einsatzkräften das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes im Landkreis Ravensburg. Bei der Bekämpfung der Pandemie war das DRK im Kreisverband Ravensburg mit 450 Einsatzkräften Tausende von Stunden im Einsatz. Seit über einem Jahr hilft das Rote Kreuz, wo und wie es kann: im Impfzentrum, bei Schnelltestaktionen, bei der Unterstützung der Behörden in der Kontaktnachverfol- gung, in der Qualifizierung von Schnelltestern in Betrieben, in der Notbetreuung und in sozialen Brennpunkten. „Die Börde und die Bürger merken, dass wir ein verlässlicher Dreh- und Angelpunkt für verlässliche Hilfen und Vernet- zung aller Akteure im Bevölkerungsschutz, mit vielen Hil- feangeboten sind“, fasst Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. die Erfahrung der letzten zwölf Monate zusammen. Auch im Rettungsdienst kann das DRK auf eine eindrucks- volle Bilanz verweisen: Im vergangenen Jahr wurden die Rettungsteams des DRK- Rettungsdienstes Boden- see-Oberschwaben im Rettungsdienstbereich zu rund 92.500 Einsätzen geschickt. Rechnerisch gab es über das Jahr hinweg für die Rettungsdienstgesellschaft alle sechs Minuten einen Einsatz. Um in Minutenschnelle der Bevölkerung zu helfen, setzt allein das Rote Kreuz in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis an 14 Ret- tungswachen bis zu 20 Rettungswagen, 30 Krankentrans- portwagen und neun Notarzteinsatzfahrzeuge ein. „An unseren Rettungswachen bilden wir derzeit 87 Notfallsa- nitäter/-innen aus, um für die Zukunft eine hohe Qualität im Rettungsdienst gewährleisten zu können“, so Volker Geier, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst gGmbH Am Weltrotkreuztag 8. Mai 2021 feierte der DRK e.V. sein 100-jähriges Bestehen. Im Jahr 1921 hatten sich die zum Teil bereits seit 1863 bestehenden deutschen Rot- kreuz-Landesvereine in Bamberg zu einem Dachverband zusammengeschlossen, der das gesamte Rote Kreuz in Deutschland vertritt. Bundesweit sind derzeit mehr als 430.000 Ehrenamtliche und 183.000 hauptamtliche Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter für das Deutsche Rote Kreuz tätig. Im DRK Kreisverband Ravensburg e.V. engagieren sich über 1.000 Freiwillige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Bodenseekreis Das nächste Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe Mus- kelverkrampfung-Dystonie kann am Samstag, 29.05.2021 aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht stattfin- den. Haben Sie die Diagnose Lidkrampf, Schiefhals, Hand- krampf oder einer anderen Dystonieform? Möchten Sie nicht nur abwarten sondern selbst aktiv werden und Ihre Probleme in die Hand nehmen? Dann sind Sie richtig in der Selbsthilfegruppe. Die Gruppe möchte Dystonie bekannter machen, Ärzte, Therapeuten und die Bevölkerung informieren damit die- se mit dem Krankheitsbild besser umgehen, die Krankheit früher diagnostiziert und behandelt werden kann. Sie können in der Gruppe erfahren, wie die Therapie von Dystonie aussieht und auch der Austausch zwischen den Betroffenen kommt nicht zu kurz. Wenn Sie Ihre Situation aktiv verbessern möchten, mel- den Sie sich bei der Gruppe. Kontakt für die Selbsthilfegruppe: Annette Daiber, Tel. 07542 / 9536050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de www.tierheime-helfen.de Mit einer Patenschaft können Sie Kinderarbeit bekämpfen. Ein Leben verändern! „Werden Sie Pate!“ Plan International Deutschland e.V. www.plan.de Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 © Stefanie Kolb/DEIKE 748R11R2 Wiesenlabyrinth Fridolin hilft einem Rehkitz, den Weg zurück zu seiner Mutter zu finden. Wie müssen die beiden laufen, wenn sie unterwegs alle zehn Löwenzahnblüten einsammeln möchten, ohne dabei eine Strecke zweimal zu gehen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir suchen Immobilien im Raum Weingarten => 1-2 Familienhaus, gerne auch älteres Baujahr => ETW und Mehrfamilienhaus für vorgem. Kapitalanleger => kleineres Haus mit Garten (Witwe 55 + verkleinert sich) Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Fon: +49 (0)931 - 79480 Spendenkonto Sparkasse Mainfranken Würzburg IBAN DE35 7905 0000 0000 0096 96 dahw.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Im Aufgabenfeld der Behindertenhilfe suchen wir für das Internat und für die Tagesgruppen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Sehen in Baindt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Heilerziehungspfleger (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation (unbefristet, 40-80%) Lernen Sie auf unserem Karriereportal Ihre Vorteile kennen: www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Starke Leistungen für Kinder und Jugendliche I Menschen mit Behinderung I ältere Menschen Werden Sie Teil unseres Teams – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail oder Post bis zum 31.05.2021. Ihre Ansprechpartnerin: Sonja Friedel · Abteilungsleitung Internat Klosterhof 1 · 88255 Baindt E-Mail: sonja.friedel@stiftung-st-franziskus.de Telefon: 07502 94194425 Sie sind gerne im Freien körperlich tätig? Dann bewerben Sie sich. 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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 6. Oktober 2023 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Hilfsorganisationstag der Jugendfeuerwehr Baindt und des Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt Am Samstag, den 30. September und Sonntag, den 01. Oktober 2023 fand der gemeinsame Hilfsorganisationstag der Jugendfeuerwehr Baindt und des Ju- gendrotkreuz Baienfurt-Baindt statt. Ziel des Hilfsorganisationstags ist es, Ju- gendliche für den ehrenamtlichen Dienst in einer Hilfsorganisation zu begeistern. Dabei wurde eine 24-Stunden-Schicht einer Berufsfeuerwehr bzw. einer Ret- tungswache simuliert. Hierzu wurde das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulung und für Freizeit genutzt. Um dieses Erlebnis möglichst rea- litätsnah zu gestalten, wurden beispielsweise Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Insgesamt mussten zwölf Einsätze abgearbeitet werden. So stießen beispiels- weise zwei Fahrräder im Bikepark zusammen und im Bereich des Friedhofs gab es einen Flächenbrand. Neben den Einsätzen gab es noch weitere Aktivitäten. Den Jugendlichen wurde die Höhenrettung der Feuerwehr Weingarten vorge- stellt. Ebenso fanden Gerätekunde sowie ein gemeinsames Abendessen statt. Wir danken allen ehrenamtlichen Organisatorinnen und Organisatoren, die den Hilfsorganisationstag für die Jugendlichen möglich gemacht haben. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Unterstützung können Sie sich gerne bei Frau Nicolle Ahnemüller (Leiterin Jugendrotzkreuz, jugendrotkreuz@drk-baienfurtbaindt.de) oder bei Herrn Markus Striegel (Jugendfeuerwehrwart, jugendfeuerwehr@feuerwehr-baindt.de) melden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstfe- rien vom 30.10. bis 31.10. und vom 02.11 bis 03.11.2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.10.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Wechsel bei Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unsere Austrägerin Helena Escher hat das Amtsblatt Ende September zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufrie- denheit Aller hat sie über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Abiel Stör hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt zum ab 6. Oktober austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwas- serzweckverbandes Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Mittleres Schussental hat in seiner Sitzung vom 19. September 2023 den Jahresabschluss 2022 nach § 95b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg wie folgt festgestellt: 1. Ergebnisrechnung EUR 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.169.344,06 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.169.344,06 1.3 Ordentliches Ergebnis 0,00 1.4 außerordentliche Erträge 0,00 1.5 außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis 0,00 1.7 Gesamtergebnis 0,00 2. Finanzrechnung EUR 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 952.463,57 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.083.417,46 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung -130.953,89 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 504.779,92 2.5 Summer der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -468.200,83 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit 36.579,09 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf -94.374,80 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätig- keit 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres -94.374,80 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 217,72 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 152.290,24 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -94.157,08 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 58.133,16 3. Bilanz EUR Aktiva: 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen 2.613.211,27 3.3 Finanzvermögen 345.636,60 3.4 Abgrenzungsposten 5,00 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Summe Aktiva 2.958.852,87 Passiva: 3.7 Basiskapital 22.732,62 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 2.615.717,82 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 320.072,43 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungs- posten 330,00 3.14 Summe Passiva 2.958.852,87 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Das Haushaltsjahres 2022 schließt mit einem Ergebnis von 0,00 EUR ab. 5. Weitergehende Beschlüsse Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Verbandssatzung des Ab- wasserzweckverbandes Mittleres Schussental wird den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus- zahlungen über 10.000,00 EUR im Einzelfall zugestimmt. Soweit sich in der Jahresrechnung über- und außerplan- mäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben, er- teilt die Verbandsversammlung - soweit dies nicht bereits in früheren Beschlüssen erfolgt ist - die Zustimmung ge- mäß § 84 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GemO. Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2022 mit 2,0 % angesetzt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Jahresrechnung und der Jahresabschluss 2022 wer- den gemäß § 95 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt und zwar vom Montag, 9. Oktober 2023 bis Donnerstag, 19. Oktober 2023 im Rathaus der Gemeinde Fronreute, Verbandspflege Zimmer Nr. 1, in Blitzenreute, Schwommengasse 2 wäh- rend der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öf- fentlich aus. Fronreute, 27.09.2023 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Anmeldung zum Nikolausmarkt Auf Grund der Baumaßnahmen am Dorfplatz findet der Nikolausmarkt dieses Jahr auf dem unteren Schulhof statt. Anmeldungen zur Teilnahme können ab jetzt ab- gegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmel- deformular. Siehe Seite 5. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 2. Dezember 2023 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2023 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeige- ne Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marswei- lerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalver- waltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 7. Oktober und Sonntag, 8. Oktober Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 7. Oktober Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Sonntag, 8. Oktober Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2023 Anmeldung bis 31.10.2023 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 27. September 2023 feierten die Eheleute Anita und Berthold Striegel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Sabrina Schmid und Julian Vollmer zur Geburt ihrer Tochter Mina Vollmer am 23.06.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herz- lich. Veranstaltungskalender Oktober 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Die Vorschüler besuchen die Gemeinde- bücherei Am 28.09.23 bekamen die Vorschüler der Sonnen- und Regenbogengruppe eine Führung von Frau Lins durch die Gemeindebücherei. Nach einer spannenden Bauernhofgeschichte zum Mit- lesen durften die Kinder in den vielen Büchern stöbern. Doch wie funktioniert das mit dem Ausleihen? Dies demonstrierte uns Frau Lins, indem sie für die Son- nengruppe einen Büchereiausweis erstellte und Kinder, die bereits einen Büchereiausweis mitgebracht hatten zeigten stolz, wie der Ausleihvorgang abläuft. Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Lins für die Füh- rung und das geduldige beantworten der Fragen. Die Vorschüler vom Kindergarten Sonne, Mond und Ster- ne Kindergarten St. Martin Kennenlernfest im Kindergarten St. Mar- tin Zu Beginn des Kindergartenjahres veran- staltete jede Gruppe ein Kennenlernfest, zu welchem alle Eltern eingeladen waren. Somit hatten sie die Gelegenheit intensiver die vorhandenen Kontakte zu vertiefen und/oder neue zu knüpfen. Während die Kinder zusammenspielten, konnten sich die Eltern untereinander austauschen. Man hat sich entweder im Garten des Kindergartens getroffen oder ist gemeinsam zum Spielplatz gelaufen. So war die „Seesterngruppe“ mit Picknickdecken, Snacks und Getränken auf dem Spielplatz in der Sonnenstraße und die „Fischegruppe“ in der Boschstraße. Am Vormittag wurden die Muffins als Nachtisch für das Fest gebacken. Die „Fröschegruppe“ hat ihren Nachmittag im unteren Garten des Kindergartens mit einem Buffet verbracht. Die „Seepferdchengruppe“ traf sich in ihren Räumlichkeiten und im Garten. Passend zu ihrem Projekt „Apfel“ wurden dafür die Apfelschnecken gebacken und die Himbeer- milch zubereitet. Schön, dass Ihr da wart! Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Abiel Stör, Tel.: 94 21 99 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bie- tet jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet auf Grund des Feier- tags am 10.10.2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Hospizbewegung Weingarten Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 14.10.2023 Die Aktion „Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 14.10.2023 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hospizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativarbeitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verblei- benden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 14.10.2023 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Wochenmarkt Weingarten am 11.10.2023 Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Blumen am Park, Liebfrauenstr. 10, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. FÜR ALLE DIE SICH BEGEGNEN WOLLEN – BEGEGNUNGSCAFÉ Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck mitein- ander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mit- gebracht werden. Jeden Freitag 09:00 – 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kreisjugendring Ravensburg Öffentlichkeitsarbeit leicht gemacht Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 27.10.23 von 15:30 - 18:30 Uhr ein Seminar über mo- derne Pressearbeit in den Räumen der Schwäbischen Zeitung in der Karlsstr. 16 in Ravensburg an. Die Redakteurin der Schwäbischen Zeitung, Frau Katarina Neef leitet an diesem Abend das Seminar. Auf der eigenen Homepage, im Gemeindeblatt oder in der Vereins-beila- ge der Schwäbischen Zeitung - wer zeigen will, was sein Verein, sein Jugendtreff oder die Verbandsgruppe alles auf die Beine stellt, muss sich um eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kümmern. Was interessiert meine Le- ser wirklich? Wie muss eine gute Pressearbeit aufgebaut sein? Was interessiert meine Leser wirklich? Was sind die Auswahlkriterien für eine Presseveröffentlichung? Und worauf kommt es bei einem guten Foto an? Zu solchen Fragen gibt’s Infos, Tipps und Anregungen. Anmeldungen bis 20.10.23 erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter 0751/ 21081 oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Ge- schäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. ABSH e.V. Einladung zur Fachmesse „Weiter-Sehen 2023“ mit gro- ßer Hilfsmittelausstellung am Samstag, 07.10.2023 Seit 2011 nun bereits zum neunten Mal veranstaltet die ABS die größte Fachmesse dieser Art südlich von Stutt- gart. Am Messetag werden namhafte Hilfsmitteilfirmen ihre neuesten Produkte präsentieren. Die ABSH e.V. als Landesorganisation für Menschen mit Behinderung prä- sentiert sich und ihr reichhaltiges Angebot für Hilfesu- chende aus ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind die- ses Mal auch Verbände für Betroffene von Fibromyalgie, Burn-Out und Mobbing, die an Informationsständen ihr Angebot vorstellen. So bietet die wichtige Messe wieder en großes Forum für Betroffene, Angehörige und Bevöl- kerung sich unverbindlich orientieren zu können. Selbst- verständlich ist auch dieses Mal wieder für das leibliche Wohl gesorgt. Die Veranstaltung bietet gute Möglichkei- ten für die Besucher zur Begegnung und zum Austausch. Die Fachmesse Weiter-Sehen 2023 findet statt am Samstag, 14. Oktober 2023 von 10 - 16 Uhr in der Ebert- halle, Ebertstr. 24 in 72336 Balingen. Der Eintritt ist frei. Fortsetzung auf Seite 10 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Tim Bartels (Umweltbriefe) Lebensmittelverschwendung Topf und Teller statt Tonne So werfen Sie weniger weg: Einkaufszettel. Was wollte ich noch mal einkaufen? Ein Einkauf nach Zettel be- wahrt davor, zu viel einzukaufen und es Im Handel sollen künftig deutlich we- niger Lebensmittel in der Tonne lan- den. Das hat die Bundesregierung mit 14 Unternehmen des deut- schen Groß- und Einzel- handels vereinbart: Bei- de Seiten unterzeichne- ten dazu einen „Pakt gegen Lebensmittel- verschwendung“. Die Unternehmen ver- pflichten sich darin auf „messbare Reduzie- rungsziele“. Dazu zählt u.a., die Lebensmittelab- fälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu einem selbstgewähl- ten Basisjahr zu reduzieren. Weltweit wird nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) über ein Drittel aller Lebens- mittel verschwendet oder geht verloren. In Deutschland sind das – ohne nicht erfasste Vorernteverluste – laut der Umweltstiftung WWF mindestens 18 Millionen Tonnen pro Jahr. Das Statistische Bundesamt dokumen- tiert für das Jahr 2020 in Deutschland knapp 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Dies hat schwerwiegende Folgen für die Umwelt. Die Vergeudung wertvoller Res- sourcen, wie Wasser, Boden und Energie für Anbau und Weiterverarbeitung dieser Lebensmittel, ebenso wie der Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden, belasten die planetaren Grenzen. Denn Lebensmittel- verschwendung ist für zehn Prozent aller globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich und damit einer der Haupttreiber der globa- len Klimakrise. Laut Schät- zungen der UN könnten von den verschwendeten Lebensmitteln zwei Milli- arden Menschen ernährt werden – also mehr als die doppelte Menge der derzeit laut Welthungerhil- fe 828 Millionen Menschen, die Hunger leiden. Mit jedem weggeworfenen Lebensmittel lan- det zudem bares Geld in der Tonne. Lebensmittelretter Das Bündnis Lebensmittelrettung – ein Zu- sammenschluss aus Initiativen wie Food- sharing, Unternehmen wie Querfeld, Sirplus und Too Good To Go, sowie Umweltverbän- den wie DUH und WWF – beklagt an der politischen Vereinbarung mit dem Handel, dass dahinter „wenig Verbindlichkeit“ stehe. Die Umsetzung will die Bundesregierung jährlich veröffentlichen, überprüft vom bun- deseigenen Thünen-Institut. „Die anonymi- sierte Berichterstattung über die Verschwen- dung in den Märkten ist ein guter Schritt, aber reicht nicht aus, um die gesamten Abfäl- le entlang der Lieferkette transparent zu ma- chen und zu reduzieren“, sagt Elisa Kollenda vom WWF. Sie fordert eine für die Öffent- lichkeit detailliert einsehbare Berichtspflicht pro Unternehmen. So wie es bereits in Öster- reich der Fall ist. Und noch etwas bemängeln die Lebensmittelretter-Organisationen: Dass man sie bei den Verhandlungen über geeig- nete Maßnahmen nicht mit einbezogen hat. Sind sie es doch, die überproduzierte Le- bensmittel retten und verteilen. „Weder der Handel noch die Regierung haben gefragt, wie das praktisch umgesetzt und finanziert werden kann“, sagt Frank Bowinkelmann von Foodsharing. Die Initiative bewahrt noch ge- nießbare Lebensmittel vor der Entsorgung, indem sie überproduzierte Ware täglich von Bäckereien, Supermärkten, Kantinen und Großhändlern abholt und verteilt. (tb) Foodserver verteilen gerettetes Esssen in der Nach- barschaft, Heimen, Schulen, Kitas: foodsharing.de https://buendnislebensmittelrettung.de/ Der Pakt der Regierung mit dem Handel (53 S.): https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/ DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/ pakt-gegen-lebensmittelverschwendung.pdf dann zu Hause vergammeln zu lassen. Kühlschrank im Blick. Immer wie- der wird übersehen, was im Eisschrank noch da ist. Das sollte man checken, bevor man einkaufen geht – und sich daran ge- wöhnen, alles, was bereits geöffnet ist, im Kühlschrank nach vorne zu stellen. Dann gerät es nicht in Vergessenheit. Resteverwertung. Das Essen von ge- stern kann noch eine schmackhafte Grundlage für das Essen von heute sein. Aus beispielsweise einer übriggebliebenen Toma- tensoße von gestern wird so schnell eine le- ckere Zutat für die heutige Lasagne. Auf Vorrat kochen. Was macht man mit den Resten einer üppigen Mahl- zeit? Einfrieren! So freut man sich an Ta- gen, an denen wenig Zeit zum Kochen oder schlicht keine Lust vorhanden ist, auf den fertigen Vorrat aus dem Gefrierfach Obst on the edge. Droht das Obst auf dem Teller die nächsten Tage nicht zu überleben: einfach klein schneiden, Joghurt draufpacken und fertig ist ein späteres Früh- stück, etwa auf Arbeit. Überreife Bananen. Jeder kennt es: die braune Banane in der Obstschale. Daraus lässt sich ein leckerer Bananenshake oder süßes Bananenbrot machen. Seinen Sinnen vertrauen. Das Min- desthaltbarkeitsdatum (MDH) birgt so manches Missverständnis: Das aufgedruck- te Datum dient lediglich zur Orientierung. Wenn also ein Joghurt laut Aufdruck abge- laufen ist, sollte man sich vor dem Wurf in die Tonne davon selbst überzeugen: sehen, riechen und schmecken. Ewig haltbar. Lebensmittel, die bei trockener und kühler Lagerung un- sterblich sind: Reis, Honig, Zucker, Essig, Salz. Die müssen also nie in den Müll. Ohne Verpackung. Alles was ver- packt ist, wird genau dafür produziert. Was nicht reinpasst, wird abgeschnitten und weggeschmissen. Versuchen Sie, möglichst viele unverpackte Lebensmittel zu kaufen: z.B. auf dem Wochenmarkt. Die Studie des WWF von 2015 (77 S.) https://www. wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/ WWF_Studie_Das_grosse_Wegschmeissen.pdf Fo to : E ch el on IM G /A do be S to ck Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Ihre Unterstützung ist sehr wichtig Um blinden und sehbehinderten Menschen, aber auch Menschen mit anderen Behinderungen nachhaltig hel- fen zu können sind solche Veranstaltungen sehr wichtig, nicht zuletzt, um diese über ihre Möglichkeiten zu infor- mieren aber auch um die Bevölkerung auf die Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Zur Finanzierung solcher Projekte sind die Behinderten- organisationen wie die ABSH e.V. auch immer wieder auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Wir unterstüt- zen darüber hinaus baden-württembergweit schon über 1.000 Menschen mit Seheinschränkung, helfen diesen bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Unser oberstes Ziel ist es, dass alle wieder selbstbestimmt und selbständig am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben kön- nen. Die ABSH e.V. ist ein gemeinnützig und mildtätig an- erkannter Verein und würde sich über Ihre Zuwendung und Unterstützung sehr freuen. Jede noch so kleine Spende hilft uns, Menschen in Ba- den-Württemberg zu helfen. Unser Spendenkonto lautet: Volksbank Albstadt eG, IBAN: DE25 6539 0120 0360 0690 02, BIC: GENODES1EBI Ihre Marita Bürmann-Eigler, Vorsitzende der ABSH e.V. Schlossstr. 4, 72359 Dotternhausen, Telefon: 0 74 27 – 466 037 5, E-Mail: buero@abs-hilfe.de Internet: www.abs-hilfe.de Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Bauernverband Allgäu Oberschwaben Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln - Wir Pflanzen Zu- kunft“ - Kooperationsprojekt des Landschaftserhal- tungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Initia- tive teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, son- dern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern sie erfüllen auch wich- tige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tra- gen zur Erhaltung der Biodiversität bei.“, so H. Böhmer, Mitarbeiterin LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den An- fang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönber- ger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur För- derung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Pro- jekt „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsver- bands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben. Dort finden Sie das Online-Bestellfor- mular. Bestellfrist ist Sonntag der 22. Oktober 2023. Die Ausgabe der Bäume erfolgt dann Ende Oktober/Anfang November an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg un- terstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Lions-Club Weingarten Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 17. und 18. November wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 17. und 18. November 2023 vor: Django Asül - 17. November 2023 „offenes Visier“ Ganz ohne Scheuklappen und toten Winkel, sondern mit Weitblick und einer gehörigen Portion purer Gaudi prä- sentiert Django Asül sein aktuelles Programm ,,Offenes Visier‘. Ein Power-Programm für Jederfrau und Jeder- mann, unheimlich amüsant und unterhaltsam. Und nein, Django Asül beschäftigt sich in diesem Werk nicht mit Parteien und Politikern, sondern mit den wirklich wichti- gen Dingen des Lebens: Solidarität und Nachhaltigkeit. Klingt vielleicht spröde - aber nicht bei Django! Denn er hat begriffen: Die Realität da draußen hat schon lang nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Luise Kinseher - 18. November 2023 „Wände streichen. Segel setzen“ Die Möbel sind raus. Die Kinseher sitzt in ihrer leeren Wohnung und hat plötzlich unendlich viel Platz: sie könn- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 te ungehindert auf Socken den Gang hinunterrutschen, endlich ausladend zu ABBA tanzen oder ein Bobby Car Rennen veranstalten, wenn da nicht dieses riesige Loch im Boden wäre: Los ging es mit einer kleinen Delle im Par- kett, dann wurde es ein Riss, schließlich irgendwann das Loch. Seitdem waren eine Menge Spezialisten am Werk, richtige Handwerker lassen seit Jahren auf sich warten! Keiner kann es genau sagen: War das Loch schon immer da und es hat nur keiner bemerkt? Hätte man das Loch verhindern können, wenn man es früher erkannt hätte? Ist das jetzt nur ein vorübergehendes Loch oder der An- fang vom Ende? Was kommt nach dem Loch und wer ist eigentlich schuld? Der Architekt? Ein Schimmelpilz? Oder hat es der Dackel gegraben? Und lohnt sich in die- ser abgerockten Wohnung eigentlich das Streichen der Wände noch? Bevor Kinseher diese weitreichenden Fragen beantwor- tet, macht sie sich erstmal eine Flasche Schampus auf: Es gilt Abschied zu nehmen! Unvergesslich die gemütlichen Abende vorm Kamin, die fröhlichen Stunden am Herd, das vertraute Summen des Kühlschranks! Ach war das schön: damals, als der Boden unter ihren Füßen noch ganz war. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- vorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingar- ten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volks- bank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apothe- ke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter stefan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- € Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Oktober - 15. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Ein Geschenk Gottes Grüßen wir jeden neuen Tag mit Freude und Hoffnung, denn er ist ein Geschenk Gottes. Franz von Sales Samstag, 07. Oktober 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Carolin Schnez und Patrick Bentele 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Franziska Joachim Noemi Oelhaf, Mateo Oel- haf, Max Schützbach, Johanna Zentner († Maria Ungemach, Klara Merk, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Leokadia und Josef Malsam, Magdale- na und Klemens Braunagel, Theresia, Baptist, Anton und Eugen Elbs, Johann Germann, Mat- hilde Elbs) Sonntag, 08. Oktober - 27. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe „Sternschnuppe“ (demenziel Erkrankte) Dienstag, 10. Oktober 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 13. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager, Isa und Mario Perugino, Margarete und Albert Voll- mer) Samstag, 14. Oktober Keine Vorabendmesse Sonntag, 15. Oktober - 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Hl. Leiber Fest Ministranten: Pia Kronenberger, Benjamin Mi- chelberger, Alina Michelberger, Robin Schnez, Emil Schützbach, Marlene Stör († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Adalbert Berger, Agathe und Adam Zimmermann, Familie Amann, Familie Gaismaier, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Klara Merk) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Johanna Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 12. Oktober geschlossen Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 40 Jahre Helferkreis Baindt Zu diesem Jubiläum hatte Pfarrer Bernhard Staudacher alle aktiven und ehemaligen ins Gasthaus Zur Mühle ein- geladen. Als besondere Gäste konnte er, Herrn Rist von den Cari- tas-Konferenzen der Diözesanverband Rottenburg-Stutt- gart und Herrn Dekan a. D. Leuze und 6 „Gründerfrauen“ begrüßen. Im Rahmen dieser Feier wurden geehrte: für 40 Jahre: Cilli Bohner, Lioba Stephan, Pauline Stephan, Anita Striegel, Ruth Grathwohl und Verity Wingert für 20 Jahre: Ursula Kaletta und für 10 Jahre: Monika Bentele. Gemeinsam hielten wir mit den geehrten einen kleinen Rückblick: Vor 40 Jahren, am 12. September 1983, gründete Herrn Pfarrer Heinz Leuze den Helferkreis. Verschiedene Ge- meindemitglieder waren spontan bereit ehrenamtlich tätig zu werden. Sie wurden bei einem Schulungsabend auf dem Besuchsdienst vorbereitet. Heute zählt der Hel- ferkreis 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der Helferkreis macht Ge- burtstagsbesuche und überreicht Briefe und Ge- schenke. Weiter zählen zu den Diensten, das Austra- gen der Unterlagen für die Caritassammlung und der Säcke für die Kleider- sammlung „Aktion Hoff- nung“, das verzieren von Kerzen für die Angehörigen der verstorbenen und das gestalten der Kräutersäule und Blumenschmuck für die Kirche. Vielen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Helferkreis für die ganzen Aufgaben, die sie über das ganze Jahr leisten. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2024. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2024 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgot- tesdienste laden wir am Dienstag, 24. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herz- lich ein. Bitte vormerken! Gottesdienst für Demenz erkrankte Men- schen Am Sonntag, den 08. Oktober 2023 laden Pfarrer Staudacher und die Selbsthilfe- gruppe Sternschnuppe alle Gesunden und Kranken und alle Interessierten zum „Got- tesdienst für den Augenblick ist Gottesdienst in der Ge- genwart“ ein. Bereichert wird der Gottesdienst durch die Juka mit Maria Hummel. Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schön- statt-Bewegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alternativangebot mit Impulsen, Führun- gen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++ Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung: Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Be- sinnungswochenende im Advent, zu dem das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent in- nezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzu- bereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharistische Anbetung, Zeit zur persön- lichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungstage, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Johannes 4,21 Samstag, 07. Oktober 13.00 - 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe der Erntedankga- ben an der Ev. Kirche Sonntag, 08. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedankgottesdienst mit dem Kindergarten + Vor- stellung der Konfi3-Kinder in der Ev. Kirche, anschließend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Heute findet Kinderkirche in der Ev. Kirche statt Montag, 09. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 11. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemeindehaus 18.00Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 15. Oktober 10.30 Uhr Baienfur Gottesdienst in der Ev. Kir- che (Dr. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch Geschwisterliebe Das ist manchmal gar nicht so einfach, denn neben Momenten der friedlichen Einigkeit, wie auf diesem Foto, gibt es auch Zeiten des Neidisch-Seins, des einan- der eins Auswischen-Wollens und des Denkens zuerst an sich selbst. - Da spüren wir, dass dieses Gebot der Nächsten-Liebe mehr ist als ein „Du sollst“. Gottes Wesen ist Liebe und wer mit dieser Liebe in Kontakt bleibt, kann gar nicht anders, als im Alltag - mal besser und mal schlechter - mit Gottes Hilfe diese Liebe durch- zubuchstabieren. Auch wenn ich manche Geschwister hier und da, so rein gefühlsmäßig doch lieber auf den Mond schießen würde ... Unser Wochenspruch erlaubt kein Abtauchen ins Abstrak- te: eine ehrliche Liebe zu Gott, die nicht im Alltag praktisch wird - die gibt es nicht. Gottes Segen fürs Durchbuchstabieren des größten Ge- bots, das wir haben! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedan- kaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis ab so- fort um 18:00 Uhr Liebe Frauen, beim letzten Treffen im September kam der Wunsch bei euch auf, die Treffen auf 18:00 Uhr zu verlegen. Dem komme ich hiermit nach. Wir wollen schauen, ob es für euch ange- nehmer ist. Also treffen wir uns am Mittwoch, 11. Oktober schon um 18:00 Uhr. Unser Gast, Dorothee Pachler-Sey- bold wird uns einen Abend „Rund ums Brot“ gestalten. Der Kreative Montag bietet an Oktober 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aqua- rell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins der Fußballabteilung des SV Baindt am Datum: Freitag, den 13. Oktober 2023 Ort: Vereinsraum Uhrzeit: 19.00 Uhr laden wir die Mitglieder des Fördervereins herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung Vorstand/Kassier 5. Wahlen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 6. Verschiedenes Die Vorstandschaft Verdiente Auswärtsniederlage in Straßberg TSV Straßberg 1903 - SV Baindt 3:0 (1:0) Durch die Ausfälle zahlreicher wichtiger Spieler reiste der SVB mit gerade einmal zwölf Spielern aus dem Kader der ersten Mannschaft zum Auswärtsspiel nach Straßberg. Die Gastgeber starteten im Gegensatz zu den Baind- tern stark in die Saison und rangierten vor der Partie mit 13 Punkten auf Tabellenplatz drei. Die im Vergleich zur Vorwoche auf sieben Positionen umgestellte Baindter Startelf fand trotz all der Verände- rungen überraschend ordentlich ins Spiel, konnte in der Vorwärtsbewegung immer wieder wichtige zweite Bälle gewinnen und verteidigte mit dem zurückgekehrten Ab- wehrchef Mi. Brugger sehr engagiert gegen die starke Straßberger Offensive um Torjäger Fiorenza. Trotz der ansprechenden Leistung musste Keeper Walser bereits nach einer Viertelstunde hinter sich greifen, da die Baind- ter Mannschaft bei einer Ecke Holzmann im Rückraum aus den Augen verlor - der Straßberger schob überlegt zum 1:0 ein (16.). Fast im Gegenzug hatte der SVB jedoch die Chance auszugleichen, Kelmendis Abschluss aus hal- brechter Position war allerdings zu unplatziert. In der Fol- ge erspielten sich beide Teams aussichtsreiche Möglich- keiten, es fehlte jedoch die Zielstrebigkeit im Abschluss. Während die Baindter Abwehr mehrmals die Abschlüsse des TSV im letzten Moment noch blocken oder Walser parieren konnte, verzogen auf der Gegenseite Dischl und Boenke mit ihren Abschlüssen knapp. So ging es mit ei- nem knappen 1:0 für den TSV in die Halbzeit, aus welcher die Gastgeber noch dominanter zurückkamen. In dieser Phase rollten im Minutentakt Angriffe auf das Baindter Tor zu, wobei es unter anderem Torhüter Walser verdanken zu war, dass die Partie nicht in einem Straßberger Schüt- zenfest endete. Dennoch schraubte der TSV das Ergeb- nis in der Schlussphase standesgemäß auf 3:0 - Ulmer traf per abgefälschtem Schuss von der Strafraumkante (75.), Binder verwandelte einen Foulelfmeter souverän rechts unten (81.). Auf der Gegenseite hatte Kelmendi in der Schlussminute noch den Baindter Ehrentreffer auf dem Fuß, der Neuzugang zögerte beim Abschluss aber etwas zu lang. Damit verliert die zusammengewürfelte Baindter Mann- schaft auch in der Höhe verdient mit 3:0 beim TSV aus Straßberg. Vor allem in der zweiten Halbzeit ging Rädels Elf die nötige Klarheit im Pass- und Offensivspiel ab, wo- durch ein in der ersten Halbzeit noch möglich erschei- nender Punktgewinn in weite Ferne rückte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Marc Bolgert, Daniel Kronenberger (73. David Krauter), Kevin Fischer, Jonathan Dischl, Philipp Boen- ke, Johannes Kern (58. Daniele D´Ercole), Baba Camara (83. Kai Kaspar), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Nils Temme - Zuschauer: 123 Tore: 1:0 Timo Holzmann (16.), 2:0 Tim Ulmer (75.), 3:0 Moritz Binder (81.) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:7 (0:4) Im Gegensatz zur ersten Mannschaft konnte Trainer Geg- gier für das Auswärtsspiel gegen den TSV Ratzenried II auf nahezu alle Leistungsträger zurückgreifen, wodurch der SVB II bereits in der ersten Halbzeit die Weichen auf Sieg stellte. Schnez knüpfte an seinen Viererpack aus der Vorwoche an, brachte die „Zwoite“ früh mit 0:1 in Füh- rung (8.) und erhöhte wenig später auf 0:2 (17.). Kapitän Späth (32.) und Krauter (42.) sorgten im Anschluss für den 0:4-Halbzeitstand. Nach der Pause war es erneut Krauter, welcher das 0:5 markierte (54.). Die nicht in Bestbesetzung aufgelaufenen Gastgeber konnten in der Schlussphase zwar auf 1:5 verkürzen (72.), der dritte Doppelpacker der Partie, Akaiber, sorgte am Ende jedoch wieder für ein- deutigere Verhältnisse (77.) (82.). Mit dem zweiten Kantersieg in Folge scheint der SVB II endgültig in der Saison angekommen zu sein und springt dadurch auch tabellarisch auf einen soliden fünften Platz. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (60. Niklas Späth), Patrick Späth, Kai Kaspar (60. Markus Wöhr), Tobias Trautwein (79. Kai Kaspar), Moritz Gresser (65. Luca Lauriola), Dennis Hecht, Daniel Kronenberger (79. Moritz Gresser), Marius Hahn (60. Rabie Akaiber), Johannes Schnez, David Krauter (60. Kai Kostka) - Trai- ner: Timo Geggier Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schiedsrichter: Hüseyin Demirdal () - Zuschauer: 50 Tore: 0:1 Johannes Schnez (8.), 0:2 Johannes Schnez (17.), 0:3 Patrick Späth (32.), 0:4 David Krauter (42.), 0:5 David Krauter (54.), 1:5 Mark Lawson (72.), 1:6 Rabie Akaiber (77.), 1:7 Rabie Akaiber (82.) Vorschau: Sonntag, 08.10 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Mochenwangen II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Sulmetingen Jugendfußball Abteilung Jugendfußball D-Junioren SV Bergatreute - SV Baindt 3:3 Am Samstag den 30.09. mussten die Jungs der D-Jugend zum schweren Auswärtsspiel nach Bergatreute. Wer spannende und aufregende Spiele mag, ist derzeit bei unserer D-Jugend bestens bedient! Die Jungs starteten mit viel Elan und Einsatz und kamen nach einem sehenswerten Spielzug über vier Stationen bereits in der 5. Minute zur 1:0 Führung durch Leon K. Die Mannschaft des SV Bergatreute agierte hauptsächlich mit langen Abschlägen durch den Torwart auf die schnellen Stürmer, was unsere Abwehr immer wieder vor Probleme stellte. Auf diese Weise kamen die Bergatreuter bereits in der 7. Minute zum Ausgleich zum 1:1. Das Spiel war nun ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten, jedoch hat- ten die Gegner nach einem Konter das bessere Händchen und erzielten in der 19. Minute die 2:1 Führung. Die Ber- gatreuter kamen immer wieder mir Ihren langen Bällen durch die Abwehr und so konnte kurz vor der Halbzeit einer dieser Angriffe nur durch ein Foul gelöst werden, was zu einem Elfmeter für die Heimmannschaft führte. Glücklicherweise wurde dieser verschossen und so blieb es beim 2:1 Halbzeitstand. Wie auch in den letzten Spielen musste man einen Rückstand nach der Pause aufholen und wurde bereits in der 37. Minute belohnt als unsere Jungs nach einem Handspiel der Gegner den fälligen Strafstoß bekamen. Der Strafstoß wurde durch unseren Kapitän Anton P. souverän verwandelt und so konnten die vielen mitgereisten Fans den Ausgleich zum 2:2 beju- beln. Jetzt hatte man die langen Bälle der Gastgeber im Griff und drängte auf die Führung. So war es wieder Anton P. der nach einer schönen Einze- laktion mit einem sehenswerten Schuss in der 40. Minute das 3:2 erzielte. Leider hielt die Führung nicht lange und man musste bereits in der 41. Minute nach einem Weit- schuss, der unglücklich über unseren sehr gut haltenden Torwart zum 3:3 im Netz landete. Jetzt war es ein offener Schlagabtausch und beide Mann- schaften wollten den Siegtreffer erzielen. Beide Seiten hatten noch gute Möglichkeiten, es konnte jedoch keine der Mannschaften mehr ein Tor erzielen. So blieb es nach einer hektischen und emotionalen Schlussphase beim - für beide Seiten - verdienten 3:3 unentschieden. Es spielten: Michael N., Rafael D., Anton P., Lucca B., Mo- hamad B., Leon. K., Ben D, Giulio A., Anton S., Max S., Luis H. E-Juniorinnen SGM Union MBK I - SGM Baindt/Fronreute 4:4 Nachdem unsere Mädels letzte Woche gegen die jüngeren Mädels von Union einen hohen Sieg einfuhren, spielten sie heute gegen die älteren Mädels von Union. Unsere 8-fache Torschützin von letzter Woche Isabella Lang wurde extrem bearbeitet, kann aber trotzdem zu einigen Abschlüssen. Eine starke Torspielerin, sowie die Torumrandungen verhinderten allerdings einen Treffer von Isabella. Weil sie es meistens mit 2 oder auch 3 Ge- genspielerinnen zu tun hatte, ergaben sich Räume für Hanna Alosh und Hanaa Busam. Beide nutzten diese Räume und erzielten jeweils 2 Treffer für ihr Team. Als 15 Minuten vor Spielende das 4:1 für unsere Mädels fiel, war das Spiel eigentlich entschieden. Doch das Heim- team gab nicht auf und erzielte zum Ende der Begegnung noch 3 Treffer, was letztlich bei den Gegnerinnen noch zum umjubelten Remis reichte. D-Juniorinnen SV Bergatreute - SGM Baindt-Fronreute 3:8 Beim Spiel gegen dem benachbarten SV Bergatreute gin- gen wir bereits in der ersten Minute durch ein schönes Tor von Lena P. mit 1:0 in Führung. Danach kam Bergatreute ein paar Mal in unsere Hälfte, doch unsere Verteidigerin- nen Hanaa, Haifaa oder Greta fingen alles ab und leiteten über Lea und Fiona immer wieder kluge Angriffe ein. So dauerte es nur bis zur 7. Minute, bis Lena ihr zweites Tor nach schönem Zuspiel von Lena Marie per Schuss in den Winkel erzielte, um dann gleich in der 25. Minute nach Zu- spiel von Fiona ihren Hattrick perfekt zu machen. Danach setze sich Lea auf der linken Seite zum wiederholten Mal durch, legte den Ball perfekt auf Lena Marie, die zum 4:0 einnetzte. Nach einem weiteren Tor von Lena kamen die Gegnerinnen erstmalig vor unser Tor und schossen ihren ersten Anschlusstreffer. In der Pause hatte der gegnerische Trainer umgestellt und offensichtlich mehr Körperlichkeit eingefordert. So kam es zu einigen heftigeren Duellen, die meistens für unse- re Spielerinnen recht schmerzhaft endeten und zu zwei weiteren Gegentoren führten. Eigentlich war der Schiri gefordert aber leider überfordert. Er ließ alles laufen und pfiff z.T. nach Zwischenrufen von außen, was es für unser Team noch schwerer machte. Ein Schlag ins Gesicht gegen Greta war dann auch zu viel für unser Trainerteam, die Beschwerde führte allerdings nur zum Feldverweis. Greta konnte aufgrund des Schlages nicht mehr weiterspielen. Trotzdem behielten wir unser gutes Aufbauspiel bei und so konnte Maylin mit ihrem ersten Saisontor sowie Lena mit zwei weiteren und Lena-Marie mit ihrem Abschlusstor das Spiel souverän beenden. Am Ende ein tolles Spiel und überlegener Sieg unserer Mädels, leider etwas überschattet von einigen Verlet- zungen, die zum Glück im Laufe des Nachmittags schon wieder einigermaßen verheilten. Es spielten: Maylin Kretzer, Greta Heilmeier, Fiona Maier, Haifaa Alosh, Hanaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Al- ber, Lena Pfleghar C-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Zum Auswärtsspiel ging es für unsere C-Jugend zur PSG Friedrichshafen. Bei besten Bedingungen entwickelte sich von Beginn an ein Spiel auf Augenhöhe, das sehr viel Laufleistung erforderte. Unsere Mädels spielten technisch ansehnlichen Kombinationsfußball und versuchten so den Führungstreffer zu erzielen. Dies gelang schließlich Jana in der 15 Minute mit einem wunderschönen Fernschuss. Die Gegnerinnen steckten nicht auf und hielten dagegen. Kurz vor der Halbzeit gelang unseren Mädels durch ein schönes Zuspiel von Jana auf Sarah Leibfahrt, die souve- rän zum 2:0 ins kurze Eck vollendete. Zur zweiten Halbzeit kamen die Gäste gleich zu Beginn durch einen unhaltba- ren Freistoß, direkt unter die Latte zum 1:2 Anschlusstreffer. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Die Gastgeberinnen witterten ihre Chance zum Ausgleich und sorgten durch viele Einzelleistungen für Druck bei unseren Mädels, doch die Abwehr um Lena, Vici und Vi- vienne sowie unsere hervorragende Torspielerin Sarah Jukic stellten ein nicht zu überwindendes Abwehr System dar. Wir versuchten dagegen durch Kombinationsfußball die Führung auszubauen. In der 63 Minute spielte Sarah Leibfahrt einen sehr schönen Pass in die Tiefe auf Jana, die vor dem Tor cool blieb und ruhig in die Ecke einschob. Das 3:1 stellte schließlich den alles in Allem verdienten End- stand dar. Damit knüpfen die C-Mädels an ihre Leistung vom Mittwoch im Pokalspiel an, welches mit 11:3 gegen Bad Waldsee gewonnen wurde. Im kommenden Spiel am Samstag, den 07.10. um 13:30 Uhr geht es zu Hause auf dem Sportplatz in Staig gegen den TSV Tettnang. Dieses verspricht mit Sicherheit erneut ein sehr spannendes Spiel zu werden. Es spielten: Sara J. (T); Lena; Vivienne; Vici; Sophie; Hedda; Jana E.; Sarah L.; Malena; Mia; Jana R.; Pauline; Franzi Verbesserte Jugendteams verpassen knapp die ersten Punkte Aufgrund vieler terminbedingter Absagen konnten wir dieses Wochenende nur mit zwei Dreiermannschaften antreten, was aufgrund des flexiblen Spielsystems aber kein Problem darstellt. Jugend 1 - TSG Ailingen II 4:6 Nach einem schnellen 0:3 Rückstand kam die 1. Jugend- mannschaft besser ins Spiel. Vor allem Fabian Striegel erwischte einen super Tag, konnte 2 Spiele gewinnen und verlor sein drittes Match ganz knapp mit 9:11 im fünften Satz. Aber auch Jona Klein und Benjamin Michelberger konnten mit einem Spielgewinn einen Punkt fürs Team erzielen. Am Ende fehlte nur ein Sieg für ein Unentschie- den und den ersten Punktgewinn. Es spielten: Jona Klein (1:2), Benjamin Michelberger (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Jugend 2 - SVW Weingarten IV 3:7 Viele knappe Spiele und Sätze bestimmten den Spielver- lauf bei der 2. Jugendmannschaft gegen die 4. Mann- schaft aus Weingarten. Sehr erfreulich war, dass alle Spieler und Spielerinnen zu Erfolgserlebnissen kamen. Leopold Koch konnte seinen ersten Satz bei einem Ju- gendspiel gewinnen, weitere werden sicher folgen! Franz Kreutle gewann ein Einzel und verlor zwei weitere Spiele äußerst knapp und seine Schwester Pia konnte sogar ihr erstes Spiel gewinnen. Dies gefiel ihr offenbar so gut, dass sie direkt noch eine Partie gewann :) Super gespielt! Es spielten: Leopold Koch (0:3), Franz Kreutle (1:2) und Pia Kreutle (2:1) Krimi gegen ersatzgeschwächte Laupheimer TSV Laupheim - SV Baindt 6:9 Vier Stunden Spielzeit, sieben Fünfsatzspiele bei vielen knappen Satzergebnissen und mehrfach abgewehrten Matchbällen. Das Spiel gegen Laupheim, die ohne ihre Nummer eins und vier antreten mussten, wurde zum ech- ten Krimi - mit dem besseren Ende für Baindt. In den Doppeln konnten wir uns einen 2:1 Vorsprung er- spielen. Ungewöhnlich dabei: beide Einserdoppel unter- lagen den jeweiligen Zweierdoppeln. Wolfgang Assfalg und Thomas Nowak gewannen ihr Dreierdoppel sicher. Marcel Brückner bestätigte seine derzeit sehr starke Form mit zwei Einzelsiegen. Philipp Schwarz, der weiterhin noch nicht gesundheitlich voll einsatzfähig ist, spielte mit ange- zogener Handbremse und versuchte durch variable Auf- schläge und taktische Spielweise einfache Punkte zu er- zielen. Dies gelang ihm in seinem zweiten Einzel sehr gut, sodass er überraschend einen Punkt beisteuern konnte. Wolfgang bekam seine zuletzt starken Trainingsleitun- gen leider nicht an die Platte und musste zweimal seinen Gegnern gratulieren. Beim Spielstand von 6:6 gewann Tobias Nowak ein extrem wichtiges Spiel mit 13:11 im 5. Satz, nachdem er zuvor 3 Matchbälle abgewehrt hatte. Nico Scheffold gelang es ebenfalls in seinem ersten Spiel nach Abwehr zweier Matchbälle das Spiel zu drehen. Sein zweites Match gewann er mit 3:0. Thomas Nowak muss- te sich in seinem ersten Spiel mit 2:3 geschlagen geben, drehte in seinem zweiten Einzel den Spieß dann um und gewann seinerseits mit 3:2. Damit war eine unglaublich spannende Partie mit 9:6 gewonnen und wir dürfen, für zumindest eine Woche, von der Tabellenspitze grüßen! Als nächstes wartet beim Auswärtsspiel am 14.10. um 18:30 Uhr mit dem 1. TTC Wangen ein echtes Tischten- nis-Schwergewicht auf uns. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (2:0) und Thomas Nowak (1:1) Herren 2 mit super Saisonstart SV Baindt II - TTF Altshausen IV 9:4 Die zweite Mannschaft legte mit drei starken Doppelsie- gen den Grundstein für einen optimalen Saisonstart. In den Einzeln stachen Tobias Sonntag und Robert Nowak mit jeweils zwei gewonnenen Spielen heraus, Oliver Rü- ckert und Rüdiger Sorg steuerten je einen weiteren Punkt bei. Josef Spöri und Christine Malsam mussten ihren Geg- nern zum Sieg gratulieren, hatten aber beide entschei- denden Anteil an den drei Doppelpunkten. Somit startet die Zweite mit einem Sieg in die neue Spielzeit und hofft am kommenden Samstag um 19 Uhr in Meckenbeuren an die gezeigten Leistungen anknüpfen zu können. Es spielten: Tobias Sonntag (2:0), Josef Spöri (0:2), Robert Nowak (2:0), Rüdiger Sorg (1:1), Oliver Rückert (1:0) und Christine Malsam (0:1) TC Baindt e.V. Bändelesturnier zum Saisonende 2023 Als letztes Event der Sommersaison veran- stalten wir am kommenden Sonntag, den 8.10.2023 um 13.00 Uhr, unser Bändelestur- nier für alle Tennisbegeisterten. Bunt gemischt wollen wir nochmals zusammen ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison verabschieden. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und jeder Spielklasse recht herzlich einladen. Am Vereinsheim hängt eine Meldeliste aus. Anmeldeschluss ist morgen, 7.10.23 um 16.00 Uhr. Alle Infos auch auf un- serer Homepage unter www.tc-baindt.de Breitensportwartin Abräumen der Tennisplätze Liebe Mitglieder, am Fr., 27.10. ab 14 Uhr und Sa., 28.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winterfest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Taekwondo Baindt e.V. SELBSTVERTEIDIGUNG – Kurs beim TKD Baindt e.V. Selbstverteidigung – Kurs Für DAMEN + HERREN Datum: 12.10.2023 Mittwoch: 18:30-20:00 Uhr Wo: Klosterhof 1 (Blindenschule), 88255 Baindt einfache Sportbekleidung genügt Kursdauer: ca. 8 Wochen ... 50.- € Vorkenntnisse im Kampfsport sind nicht notwendig. Wir freuen uns auf Sie. JEDER HAT EINE CHANCE Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Das neue Jubiläums-Backbuch anlässlich 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg ist da! Hierzu la- den wir euch am Dienstag, 10.10.2023 zur Vorstellung und einer kleinen Verkostung in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt ein. Im Anschluß werden wir noch die diesjähri- ge Oberschwabenschau besprechen. Wir sind natürlich wieder auf eure Mithilfe angewiesen und freuen uns über Angebote für Kuchen, Torten oder Flädle. Die Vorstandschaft Voranzeige: Oberschwabenschau vom 18.10.-22.10.2023, Baindter Landfrauen sind wie bisher am Donnerstag auf der OSS. Hubertusmesse wurde verlegt auf Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Pfarrkirche Baindt Mittwoch, 08.11.2023, Rund ums Brot, mit Verkostung, Re- ferent: Valentin Schmid. Blutreitergruppe Terminvorankündigung Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, auch Ju- gendliche bitten wir um Vormerkung des Termines, Samstag, 02. Dezember 2023: Wir besuchen gemeinsam die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in unserer Kirche, bei der ein Messgedenken für unsere verstorbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschließend treffen wir uns zur gemütlichen Einkehr im Gasthaus „Mühle“ um uns sowohl rückblickend als auch vorausschauend auszutauschen und zu unterhalten. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Erfolgreiches Weinfest 2023-Schalmeien Baindt ziehen positive Bilanz Dieses Jahr startete das Weinfest wie ge- plant am Samstag Abend und obwohl das Wetter am Mittag noch sehr schlecht aussah, lockerte es auf und wir hatten am Abend das perfekte Weinfest Wetter. Der neue Platz zeigte sich schnell als sehr gute Alternative zum Dorfplatz, da er genauso war und jeder der Besu- cher sich positiv zurück gemeldet hatte. Nach dem das Fest etwas anlief, durfte natürlich die Musik nicht fehlen, diese kam dieses Jahr von SelfControl-The 80´s Band. Diese heizten ganz schön ein und sorgten für eine mega Stimmung. Dieses Jahr war nicht nur unser berühmter Schalmeienbecher sehr gefragt, auch unsere Weinpro- be ToGo war sehr beliebt. Ein Höhepunkt an dem Abend waren unsere Freunde der Fanfarenzug Löwen aus Bai- enfurt. Sie sorgten nochmals für super Stimmung und rissen das Publikum richtig mit. Am Sonntagmorgen zeigten sich die Oldtimerfahrer wie- der sehr engagiert und waren bereits vor Festbeginn anwesend, damit den übrigen Besuchern bereits zum Festauftakt etwas geboten war.Pünktlich mit den Schüs- sen der Böllergruppe startete das Weinfest mit dem Früh- shoppen und wurde musikalisch von dem Musikverein Baindt umrahmt. Der Mittagstisch war wieder einmal sehr gefragt. Die Kaf- fee und Kuchenauswahl war, wie die Jahre zuvor dank zahlreicher Spenden sehr vielfältig. Die Tombola, war auch dieses Jahr wieder sehr beliebt, dass führte dazu, dass wir trotz noch mehr Preise noch früher ausverkauft waren und somit schnell die Haupt- preisgewinner feststanden. Mittlerweile war auch der Oldtimerparkplatz komplett mit Chrom und schönem his- torischen Blech gefüllt. Im Schatten der Bäume sorgten die Oldtimerfreunde für eine tolle Show mit alten Sägen, Holzspaltern und vielen mehr, was bei den Zuschauern begeistert aufgenommen wurde. Zum späteren Mittag starteten dann die Oldtimer in einer sagenhaften Kolon- ne vom Festgelände in Richtung Umland. Begleitet von vielen Schaulustigen und sogar einer Drohne, welche die historischen Fahrzeuge auf der Rundfahrt begleitete. Nach dem MV Baindt, sorgte die BANALOS BigBand für super Stimmung am Nachmittag und begleitete die Be- sucher perfekt in den Abend, bevor dann das Abendpro- gramm mit RoyBlech startete, wurden die Hauptpreise bekanntgegeben, hier nochmal ; Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern. Obwohl der Sonntagabend erstmalig mit zum Festprogrammgehörte, ist er sehr gut angenommen worden und wir hatten bis spät Abends feiernde Gäste auf dem Festplatz Dank einer tollen Auswahl an erlesenen Weinen, guter Musik und Weinfest-typischen Speisen, wie z.B. „dem be- rühmten Schalmeienbecher oder unserem selbstgemach- ten Flammkuchen war für jeden Geschmack etwas dabei Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 und so war das Weinfest 2023 ein voller Erfolg. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste! Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2023 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Bauhof Baindt • Böllergruppe Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Jonny Elbs und Christian Sonntag für die Gabelstapler • Karl Eßl Werbepräsente für die Organisation der Gläser • Matthias Schützbach für die Bereitstellung des Trans- porters • Klosterwiesenschule für die Nutzung von Schulhof und Aula • Musikverein Baindt • Narrenzunft Raspler • Alexander Henzler für die Wasserversorgung • Tomobil für die Toilettenwagen • Harry Buchter-Zeltverleih Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern: • Achtal Apotheke • Achtal Reisen • Achtal Sport& physio • Ackermann Spülmaschinen GmbH • Allfinanz-Deutsche Vermögensberatung Morit Lang • Angies Haardesign • Autohaus Ebner, Baienfurt • Bäckerei Schmidt, Baindt • Bausch Schrott-Metalle, Ravensburg • Bayer Medien, Weingarten • Bistro Pizza Cafe, Baindt • Brauerei Leibinger, Ravensburg • Bohmeier Bodenbeläge, Weingarten • CAP-Markt, Baindt • Christines Haarideen, Weingarten • Dorn Arbeitssicherheit, • DM-Argonnenpark, Weingarten • Elektro Jöchle, Baindt • Eiscafe La dolce Vita, Baienfurt • Foret Marmor und Granit, Baienfurt • Frisör Geng, Baienfurt • Gaststätte Grüner Berg, Baindt • Gemeinde Baindt, Baindt • Graf & Riss, • Gräber-Arbeitsbühnen, Weingarten • Grieshaber Logistik GmbH,Weingarten • Haarschneiderei, Baindt • Hausmann Bäckerei Baindt • Haarstudio Buchmann, Baindt • Hubertus Apotheke, baindt • Helmut Benkel-Malerbetrieb, Baindt • Hoppe Heizung, Baindt • ics for automotive, Baindt • JF Baumaschinen • Juwelier Jerg, Baienfurt • Kappler, Umwelt-Service GmbH, Baindt • Kieswerk Hämmerle, Baindt • Kirchner Energiedienstleistungen, Weingarten • Kling Automaten GmbH, Baindt • Krumbach, Krumbach • Krusch-Holzbau, Bad Wurzach • Kuhn-Stoff GmbH, Weingarten • Mayer Baustoffe, Weingarten • Metzgerei Brenner, Baienfurt • Opel Firley, Aulendorf • Paletten Heider, Unterankenreute • RavensBuch/ Marienplatz, Ravensburg • Re_Flex Physiotherapie, Baindt • Reddy Küchen, Weingarten • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Ristorante Da Nino, Baienfurt • Ronald Spahlinger Steuerberater, Baindt • RS Farbroller, Baienfurt • salon schreiber by björn • Schreinerei Bernhart, Baindt • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Schützbach-Zweiradhaus, Baindt • Stadtbuchhandlung, Weingarten • Stefan Konzett KFZ, Baindt • Subway Argonnenpark, Weingarten • S`Hoflädele- Sontag, Baindt • TK Car Systems, Baindt • Tomobil, Baienfurt • TZ Anhängervermietung, Baindt • Waitkus Engineering, Weingarten • Waldseer Weinmarkt Klingele, Bad Waldsee • Weber Versicherungs- & Finanzmakler, Ravensburg • Wellness and Move, Baindt • Württembergische Versicherung , Baienfurt • Zweiradhaus Schützbach, Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam-Powerworkout startet am 10.10. Am 10.10. startet wieder unser Alpin-Pow- er-Workout. Mit der bewährten Kombina- tion aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top- Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwan- dern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herz- lich willkommen! Weitere Infos unter „Alpinteam-Fitness“ auf www.svbaindt.de oder per Mail unter workout-alpin- team@svbaindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Kommunikation im Einsatz Bei unserem nächsten Dienstabend am 12.10.2023 wird sich alles um das Thema „Kommunikation im Einsatz“ drehen. Gedacht ist nicht gesagt, gesagt ist nicht gehört und gehört ist nicht verstanden - vor allem in Stresssi- tuationen kann es schwer sein, richtig und verlässlich zu kommunizieren. Welche Aspekte es rund um das Thema „Kommunikation im Einsatz“ zu beachten gibt, werden wir Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 uns gemeinsam in Theorie und Praxis anschauen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt. de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Ge- sichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Erfolgreiche Katastrophenschutz-Übung „Dekon V“ Am Samstag den 23.09.2023 fand die Übung der Verletz- ten-Dekontamination des Landkreis Ravensburg statt. Da die Bereitschaft Baienfurt-Baindt ein Teil der 1. Ein- satzeinheit des Landkreises Ravensburg ist, waren auch wir bei der Übung tatkräftig dabei. Auch wenn wir im- mer hoffen, dass ein Einsatz des Katastrophenschutzes nicht notwendig sein wird, haben Einsätze wie bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal bewiesen, dass wir stets vorbereitet sein müssen. Getreu dem Motto „Übung macht den Meister“ finden daher regelmäßig groß an- gelegte Katastrophenschutz-Übungen statt, bei denen Großschadensereignisse beübt werden. Diese Übungen sollen unseren Helfer:innen die Sicherheit geben, für den Ernstfall gerüstet zu sein, aber auch zeigen, an welchen Stellen wir als Katastrophenschutz-Einheit noch Optimie- rungsbedarf haben. Angenommen wurde bei dieser Übung eine Lackage eines Kesselwagens mit Betriebsstoffen auf einem Großtan- klager. Mehrere Mitarbeiter der Firma und der Bahn be- fanden sich zum Zeitpunkt der Leckage in unmittelbarer Nähe zum Güterzug und galten somit als „kontaminiert“. Aufgrund der großen Anzahl kontaminierter Personen wurde das Einsatzkonzept des Landes „Dekon-V Platz 50 BaWü“ alarmiert und an der Einsatzstelle aufgebaut. HIerbei kamen auch unsere Kräfte zum Einsatz. Allein aufgrund der Größe ist dies ein Einsatzszenario, welches für uns alles andere als alltäglich ist. Unsere Aufgabe bestand dabei in der Sichtung, Entklei- dung, Erstversorgung und Reinigung der kontaminierten Betroffenen und Verletzen. In enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren Ravensburg und Tettnang, wie auch mit den anderen DRK-Gliederungen, die zur 1. Einsatzeinheit des Landkreises Ravensburg gehören, arbeiteten unsere Helfer:innen dieses Übungsszenario erfolgreich ab. Auch wenn unsere ehrenamtlichen Kräfte unter den An- zügen sehr in Schwitzen kamen, blicken wir auf eine er- folgreiche Übung mit großen Lerneffekten und auch viel Spaß zurück! Derartige Übungen bilden zusammen mit den regelmäßigen Fortbildungsangeboten in unseren wöchentlichen Dienstabenden die Grundlage dafür, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Vielen Dank an alle Hel- fer:innen, die an dieser Übung mitgewirkt haben! CDU Wie kommt das Wasser in den Was- serhahn? Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Die Mitarbeiter des Zweckverbands stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Herr Birkenmaier vom ZV informiert über die aktuelle Struktur unserer Wasserversorgung mit einem Blick in den Hochbehälter Marsweiler am Freitag, den 13. Oktober 2023 um 15.00 Uhr. Treff- punkt Hochbehälter Marsweiler bei der Bushaltestelle. Wir freuen uns über Ihr Kommen. Ihr CDU Ortsverband. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Oktober ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialver- bandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 11. Oktober 2023 aus. Was sonst noch interessiert DLRG Jugend Baienfurt Jugendleiter-Team überrascht mit „Fahrt ins Blaue“ die DLRG Jugend mit Ausflug in den Kletterpark Am Samstag, 16. September stand für unsere Jugend der Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bad Waldsee die „Fahrt ins Blaue“ an. Dabei wissen die Kinder und Jugendlichen nicht, wohin der Ausflug geht oder was unternommen wird. Einzig der Treffpunkt und was jeder mitnehmen bzw. anziehen muss, sind bekannt. Trotz der Ungewissheit haben sich 31 Kinder und 9 Be- treuer an das Abenteuer gewagt. Der Treffpunkt in Bad Waldsee brachte dabei schon Einige auf die richtige Spur des Ausflugsziels. Nach 20 Minuten Fußweg wurde die Überraschung schließlich gelüftet und alle freuten sich über den Besuch im Kletterpark Tannenbühl. Nachdem neun Gruppen gebildet wurden und jede Gruppe eine Einweisung in die richtige Sicherungstechnik und die ver- schiedenen Schwierigkeiten der Parcours bekommen hat, konnte es losgehen. Vier Stunden lang wurde geklettert, balanciert und auf Seilrutschen hinunter gesaust. Dabei konnten je nach Alter unterschiedliche Hindernisse und Übungen überwunden werden, bei denen Konzentration, Geschicklichkeit, Kraft und Mut gefragt waren. Somit war für jeden etwas Herausforderndes dabei. Nachdem die Kletterzeit vorbei war, wurde an der be- nachbarten Grillstelle gegrillt, was alle wieder für den be- vorstehenden Fußmarsch zurück zum Abholpunkt stärkte. Außerdem durften die Kids bei der Gelegenheit unserem neuen Maskottchen einen Namen gegeben. Der blau-grü- ne Plüschfisch „Spläschy“ wird uns bei den kommenden Fahrten ins Blaue begleiten. Wir freuen uns, dass die „Fahrt ins Blaue“ bei allen so gut angekommen ist. Seid gespannt, wo es das nächste Mal hingehen wird! Eure DLRG Jugend Baienfurt Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburgerstr. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Einladung zum Mitsingen bei unserem Adventskonzert am Sonntag, den 3. Dez. 2023. Gastsänger sind herzlich willkommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Chorleiterin: I. Streis 0751 / 55 26 32 oder an W. Haag 0751 / 25 914 Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Am Samstag, 14. Oktober 2023 bietet die Staudengärt- nerei Gaißmayer in Illertissen eine besondere Ausstel- lung unter dem Motto Gras & Krempel an. Einkehrmög- lichkeit auf dem Gartengelände ist gegeben. Gräservielfalt & Gartenflohmarkt Datum: Samstag, 14.10.2023, 9:00 Uhr - 16:00 Uhr Ort: Staudengärtnerei Gaißmayer und Museum der Gar- tenkultur Kosten: Eintritt 3,00 €, Kinder unter 14 Jahren frei Die angebotenen Programmpunkte sind vielfältig und sehr ansprechend: 11.00 Uhr: »Wildes Blühen früh im Jahr« - Dr. Michael Schwerdtfeger, Botanischer Garten Göttingen 12.00 Uhr: »Gräservielfalt« 13.00 Uhr: »Aster, Anemone & Co - Stauden für den Herbst« 14.00 Uhr: »Tomatenvielfalt - Anbau, Pflege, Saatgewin- nung« Führungen Schaugarten der Gärtnerei: 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr Museum der Gartenkultur und Museumsgärten: 12.00 und 14.00 Uhr Wir bieten Ihnen an, Fahrgemeinschaften zu bilden (18 € pro Person) und treffen uns dazu am Rathaus-Parkplatz Baienfurt um 10.00 Uhr (Fahrtzeit Hin- und Rückfahrt: je ca. eine gute Stunde). Bitte melden Sie sich an bei Ionela Atanasof 0151 66745879 oder per Mail ionela_atanasof@yahoo.com oder gertrud. rittler@web.de Herbstliche Grüße senden die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Frauenwirtschaftstage Vom 13. bis 25. Oktober 2023 gibt es in der Region Bo- densee-Oberschwaben viele spannende Veranstaltun- gen für Frauen. Diese finden sowohl im Landkreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis als auch online statt. Los geht´s mit der Auftaktveranstaltung am 13. Oktober 2023 um 18 Uhr in der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten. Aufgrund stereotyper Rollenbilder und unbewusster Denkmuster sind Frauen besonders oft von Mental Load (Belastung durch das Organisieren von Alltagsaufgaben) betroffen. Sie tragen meist nach wie vor die Hauptlast der Fürsorgearbeit und haben wenig Raum für sich selbst oder ihren beruflichen Werdegang. Außerdem tragen sie ein hohes Risiko, im Alter arm zu sein – denn Fürsorge wird nicht oder nur schlecht bezahlt. Die bekannte Expertin und Autorin Laura Fröhlich erklärt in ihrem spannenden Vortrag „Die Frau für‘s Leben ist nicht das Mädchen für alles - Mental Load mindern und Fürsorge-Arbeit fair-teilen“ das Phänomen Men- tal Load und zeigt die Folgen für Betroffene auf. Sie stellt Lösungen für den privaten wie öffentlichen Bereich vor und gibt Anregungen, wie Care-Arbeit endlich fair-teilt und ausreichend wertgeschätzt werden kann. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Am Dienstag, 17. Oktober heißt es ebenfalls in den Räumlichkeiten der IHK „Von der Idee zum Projekt – eige- ne Ideen strukturiert in die Tat umsetzen“. Am Mittwoch, 18. Oktober lernen Frauen in einem Online-Workshop souverän und selbstsicher zu kommunizieren und erfah- ren außerdem in der Hochschule Ravensburg-Weingarten welche Karriereoptionen für Frauen es an Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt. Am Donnerstag, 19. Oktober gibt es im Landratsamt Bodenseekreis In- formationen der Agentur für Arbeit zum Thema Wieder- einstieg und in einem Online-Seminar lernen die Teilneh- merinnen goldene Regeln zum Netzwerken mit LinkedIn. „So klappt es! - Bewerbung für berufs- und lebenserfah- rene Frauen“ ist der Titel einer Veranstaltung am Freitag, 20. Oktober im BIZ Ravensburg. „Facemapping – sehen Sie mehr als andere“, heißt es ebenfalls am Freitag in der vhs Friedrichshafen. Am Samstag, 21. Oktober geht es darum, welchen Einfluss Hormone auf die Leistungs- fähigkeit von Frauen haben und wie diese Karriere und Berufsweg bestimmen. Einen niederschwelligen Zugang zum Thema Künstliche Intelligenz und die Möglichkeit Be- rührungsängste abzubauen, bietet ein Online-Workshop am Dienstag, 24. Oktober. Am Mittwoch, 25. Oktober erhalten Frauen, die nebenberuflich gründen wollen, in der IHK Bodensee- Oberschwaben das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. In der Region Bodensee-Oberschwaben organisiert eine Kooperation regionaler Akteurinnen, seit vielen Jahren ein spannendes und vielfältiges Programm anlässlich der Frauenwirtschaftstage. Diese sind: Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Frauen- und Familienbeauf- tragte des Bodenseekreises, die externe Gleichstellungs- beauftragte des Landkreises Ravensburg, die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Städte Friedrichshafen und Ravensburg, die IHK Bodensee-Oberschwaben, die Referentin für Gleichstellung der Hochschule Ravens- burg- Weingarten, die Kontaktstelle Frau und Beruf Ra- vensburg – Bodensee-Oberschwaben, das Regionalbüro für berufliche Fortbildung sowie die vhs Friedrichshafen. Finanziell unterstützt werden die Frauenwirtschaftstage von den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bo- denseekreises und des Landkreises Ravensburg sowie der Kreissparkasse Ravensburg. Weitere Informationen sowie Anmeldung zu den einzel- nen Veranstaltungen unter www.frauenwirtschaftstage- sued.de. Vielfältige Herbstfrüche im Bauernhaus-Museum Roter Herbstkavill und Zabergäuer, Bamberger Hörnchen und Blauer Schwede ... Wenn Ihnen diese Namen (noch) nichts sagen, sollten Sie am Sonntag, 8. Oktober zum Apfel- und Kartoffeltag einen Ausflug ins wüttember- gische Allgäu machen. Etwa 200 historische Apfelsorten stellen wir Ihnen vor und überhaupt: an diesem Tag dreht sich alles um vielseitige Früchtchen und tolle Knollen. Als besonderen Gast erwartet das Bauernhaus-Museum den Fernsehgärtner Matthias Schuh. Er gibt allerhand Informationen zum Streuobstanbau, zum Pflanzschnitt sowie zur Baumpflege und zur vielfältigen Obstverwer- tung. Und er erzählt die Geschichte des Apfels, wie das Obst überhaupt zu uns kam.Es gibt allerhand Informati- onen zum Streuobstanbau, zum Pflanzschnitt sowie zur Baumpflege und zur vielfältigen Obstverwertung. Wer ein Apfelbäumchen kaufen möchte, findet bei uns alte, einheimische Sorten. Außerdem gibt es eine Kartoffelaus- stellung mit über 100 Sorten.Für die kleinen Besucherinnen und Besucher kommt die Märchenerzählerin. Außerdem können sie Rübengeister schnitzen, Apfelmus kochen, Kartoffelkorb nähen, Kartoffel lesen mit Kartoffelfeuer und Kartoffeldruck. Tipp für alle Besucherinnen und Besucher: Die Apfelex- perten Thomas Bosch und Wolfgang Lau sind zur Sor- tenbestimmung bei uns vor Ort. Bitte bringen Sie zur Be- stimmung Ihrer Sorte drei bis vier gut ausgereifte Früchte von der Sonnenseite des Baumes mit, die nicht abge- wischt oder poliert worden sind. Der Stiel sollte auf jeden Fall komplett vorhanden sein. Die Sortenbestimmung ist kostenlos für Sie. Apfel- und Kartoffeltag im Bauernhausmuseum Wolfegg Sonntag, 8. Oktober von 10 bis 17 Uhr www.bauernhausmuseum-wolfegg.de Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 7. Oktober 2023 Gästeführer: Manfred Traub Fahrradtour vom Hatzenturm bei Wolpertswende zum Römerturm in Fronhofen Diese besondere Tour führt uns von der ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor mehr als 900 Jahren, zur nahezu identischen Turmruine in Fronhofen. Manfred Traub zeigt auf dieser Führung geschichtsträch- tige Orte, wie das keltische Kalenderwerk in Mettis, die Stätte der Steinzeitsiedlung auf der Schreckensee-Halbin- sel, den Ort einer Schwedenschlacht im 30-jährigen Krieg, auch den Platz einer abgetragenen Welfenwehrburg und den Beguinenhügel bei Grünlingen. Nach der Turmbesteigung in Fronhofen geht es über das ehemalige Wasserschloss in Bettenreute zur Stiereiche, einer der ältesten Eichen im Oberland, vorbei am Biber- see, dem besonderen Juwel der Blitzenreuter Seenplat- te und zurück zum Ausgangspunkt am Rathaus in Wol- pertswende. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende um 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Sonntag, 8. Oktober 2023 Gästeführer: Günter Schwegler Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Buch- seehof Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de „Neue Räume“: Interkulturelle Woche im Landkreis Ravensburg vom 19.09. bis 4.11. Hunger, die Folgen des Klimawandels, Verfolgung und Krieg sind häufige Ursachen von Migration und Flucht. Für alle Beteiligten müssen „Neue Räume“ geschaffen und das Leben darin gemeinsam gestaltet werden. Damit dies gelingen kann, braucht es auf allen Seiten Offenheit für und Respekt vor den Erfahrungen und Lebensweisen anderer Menschen. Die Angebote der Interkulturellen Woche sowie der Fairen Woche ermöglichen Begegnung und klären über Hinter- gründe auf. Sie zeigen, dass Menschen mit all ihren Un- terschiedlichkeiten gut zusammenleben können. Über 30 Kooperationspartner haben ein vielfältiges Pro- gramm zusammengetragen: Von Ausstellungen über Filmvorstellungen, Lesungen, Kochveranstaltungen und einem internationalen Picknick, einem Workshop zum Thema Rassismus bis zu einer digitalen Stadtrallye und natürlich dem Tag der offenen Moschee ist für jede und jeden etwas dabei. Das vollständige Programm finden Sie unter www.rv.de/ikw. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Integrationsbe- auftrage, Frau Militz, Tel. 0751 85-9863, e.militz@rv.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel Warum hat ein Baum in Norddeutschland eine eigene Postanschrift? Ein Baum mit einer eigenen Postanschrift – das gibt es tatsächlich und zwar bei Eutin in Norddeutschland. Ein Astloch wird als Briefkasten verwendet und soll Heiratswillige zusammenführen. Aus diesem Grund heißt er auch Bräutigamseiche. Im 19. Jahrhundert nutzte ein Liebes- paar das Astloch, um sich heimlich Briefe zu schicken. Als der Vater der Braut einwilligte, gab sich das Paar unter der Eiche das Ja-Wort. Die Geschichte verbreitete sich wie ein Lau euer und schon bald bekam der Baum Zuschriften aus aller Welt. Seit 2006 hat auch Düsseldorf einen Baum mit Postanschrift: die Himmelsgeister Kastanie. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 72 4/ 1 © D EI K E PR ES S 724R19R1 1000 Mal warum: Illustration: © Dieter Hermenau/DEIKE Pfi gs: © Eddy Roßwog/DEIKE Clipart: © Dirk Pietrzak Irmi: © Marcin Bruchnalski Bilderkreuzworträtsel: © Inez Rommeis/DEIKE Au ösung: 1. MIR, 2. VIEL/VEILCHEN, 3. EGGE, 4. ZWERG/ZITRONE, 5. ITALIEN, 6. NASE, 7. ALM, 8. MUEHLE, 9. KOCH, 10. SAU, 11. ERLE, 12. LUPE, 13. KERN, 14. RAD, 15. APFEL/ASS, 16. DOSE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 VERSCHIEDENES WiWiW riri frfrf euenene unsnsn auf EuEuE chchc !h!Wir freuen uns auf Euch! Sonntag, 08.10.2023 von 9:30 Uhr - 16:30 Uhr Tag der offenen Tür und große Hausmesse mit Maschinenvorführungen, Bewirtung im Festzelt und extra Kinderprogramm. Eisenbahnstraße22/26,88255Baienfurt /Niederbiegen Jahre schre inere i | l adenbau Der Neurologe, Psychiater und Autor Prof. Dr. Volker Busch erforscht sei 20 Jahren an der Universität Regensburg die Zusammenhänge zwischen Stress, Schmerz und Emotionen. Auf der Grundlage spannender Erkenntnisse und therapeutischer Erfahrungen bekommen Sie auf unterhaltsame Art Einblicke in sein Wissen und hilfreiche Übungen gegen die „geistige Verstopfung“, wie er es nennt. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit Dr. Busch und Sie können ihn nach Herzenslust zu allem befragen, worüber er soeben gesprochen hat. Gönnen Sie sich einen „Freien Kopf“ und bleiben Sie gesund - wir freuen uns auf Sie im Medienhaus! Kopf frei U n s e r e m K ö r p e r t u n w i r g e r n e e t w a s G u t e s , a b e r p f l e g e n w i r a u c h u n s e r e n K o p f ? Donnerstag, 26.10.2023 Einlass: 18.30 Uhr Beginn: 19:00 Uhr Tickets Einzelkarte 39,00 € AboKarte-Besitzer 35,00€ schwaebischer-verlag.reservix.de/events Medienhaus Ravensburg Karlstraße 16 88212 Ravensburg Prof. Dr. Volker Busch Jetzt Tickets sichern! Mo,Di,Do,Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr,Mi geschlossen Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Genießen Sie den herbstlichen Gartenzauber. Freuen Sie Sich mit uns auf die Herbstsaison. Samstag, 7. Oktober 2023, 9.00 - 17.00 Uhr Herbstzeit ist Pflanzzeit! FruchtRauschAnzeige ausschneiden und einlösen ab 7. Oktober solange Vorrat reicht Herbst-Geschenk für Sie ! Mitfahrgelegenheit Bergatreute/Leutkirch von Azubi gesucht: Mo-Do AZ ab 6:30, zurück ab 15:30, Tel. 07527 918670 VERANSTALTUNGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 GAME ON! MIT SCHÜTZBACH GMBH Maurer Hochbaufacharbeiter Duales Studium – Bauingenieur Plus Ihr habt die Talente – wir haben die Berufe: Ausbildung zum Schützbach GmbH Bauunternehmung Matthias Schützbach Ziegeleistraße 1 88255 Baindt fon 07502 / 9424-0 info@schuetzbach.com WIR SUCHEN Macher*innen. Anlagenmechaniker*in Versorgungstechnik (m/w/d) Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) Elektroniker*in für Betriebstechnik (m/w/d) Industriekaufleute (m/w/d) AUSBILDUNG 2024 Bachelor of Engineering (m/w/d) – Elektrotechnik STUDIUM 2024 Jetzt bewerben: KANNST DU GUT MIT MENSCHEN? Ausbildungstipp mit Zukunft: Vertriebstalente sind gefragt Die künftigen Vertriebstalente im Au- ßendienst sind gefragt und die Ent- wicklungsperspektiven ausgezeich- net. Foto: djd/DEVK/Jürgen Naber (djd). Ausbildung oder Studium? Wel- cher Beruf könnte mir Spaß ma- chen? Für welche Tätigkeiten bin ich geeignet? Naht das Ende der Schul- zeit, machen sich viele Absolventin- nen und Absolventen Gedanken über ihre beru iche Zukunft. Wer gut mit Menschen umgehen kann, zuhört und eine Af nität zu Zahlen hat, für den kann zum Beispiel eine Ausbildung bei der DEVK als Kauf- mann oder Kauffrau für Versiche- rungen und Finanzanlagen das Richtige sein. Die künftigen Vertriebstalente sind gefragt und die Entwick- lungsperspektiven ausgezeichnet. Vieles ist möglich: eine angestellte Tä- tigkeit in einer Geschäftsstelle, die selbstständige Leitung einer eigenen Agentur oder eine Führungsposition im Außendienst. Unter www.devk.de/ karriere erfahren Interessierte mehr zu Ausbildungsinhalten und Karrier- echancen. AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 - Ausbildungsstellen Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) (m/w/d) Einstieg zum neuen Schuljahr noch möglich! Evtl. auch vor Studium. - ZMA/ZMF in der KFO – Assistenz (m/w/d) - z.B Handwerklich begabte Person . Lehrerin, Goldschmiedin, auch fachfremd, Einweisung möglich, zur Herstellung von Gipsmodellen und herausnehmbaren Zahnspangen. Was wir bieten: - kleines harmonisches Team - überdurchschnittliche Bezahlung - attraktive Arbeitszeiten (07:45 Uhr - 11:30 Uhr / 12:30 Uhr - 16:45 Uhr) - 36-Stunden-Woche bei Vollzeit - keine Überstunden - überdurchschnittlich viel Urlaub (meist während der Schulferien) - als Minijob, Teilzeit oder Vollzeit möglich - sehr gute Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln Ich freue mich auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: Praxis@willburger-kfo.de Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Wenn Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, ein ver- gnügtes und aufgeschlossenes Team, ein modernes Arbeits- umfeld mit überdurchschnittlich hoher Vergütung wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Mehr Infos auf www.steuerberater-stoeckert.de (m/w/d) in flexibler Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- u./o. Finanzbuchhalter W ir s u ch en : QUALITATIV. ZUVERLÄSSIG. FORTSCHRITTLICH. Bewirb dich jetzt & gestalte deine Zukunft! Kellerbühlstraße 14 • 88239 Wangen i. A. - Neuravensburg www.karriere-weiss.de Zerspanungsmechaniker (m/w/d) ›› Fachkraft ›› Ausbildung ›› Schnupperpraktikum VOLLER FOKUS IN BERUF UND ALLTAG Wie man mit wachen Sinnen besser denken, arbeiten und lernen kann Ein neues Jobprojekt, eine kniffelige Uni-Hausarbeit: Es gibt immer wieder Situationen, in denen es auf volle Konzentration und eine fokussierte Ar- beitsweise ankommt. In unseren schnelllebigen Zeiten mit ständigen Ab- lenkungen durch digitale Medien fällt dies aber oft schwer. Unterstützung bietet das Wissen der alten Tibeter. Neben Tipps zum Verhalten stehen in deren Lehre vor allem die Ernährung und dabei der Geschmack im Mittel- punkt. Alles, was bitterscharf schmeckt, aktiviert, schärft und klärt die Sin- ne – wie Muskat, Ingwer oder Kümmel. In Padma CogniTib Kapseln etwa sind inspirierende Gewürze kombiniert mit Eisen für eine bessere Konzen- tration, kognitive Funktion und Verringerung von Müdigkeit. Mehr bietet www.padma.de. Kleine Pausen und Atemübungen sind zusätzlich förderlich. Für den Erfolg im Job ist konzentriertes Arbeiten eine wichtige Vorausset- zung. Foto: djd/Padma/freepik Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. September 2024 Nummer 37 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. 18. Baindter um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Start- plätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baumaßnahme in der Ortsmitte Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Baustelle in der Ortsmitte befindet sich in der „heißen Phase“. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand so- wie über den weiteren Verlauf der Baumaßnah- me: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasser- fall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthalts- qualität für unsere Bür- gerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18.September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich einge- bracht. Hierfür ist eine Vollsper- rung für den Verkehr erforderlich. Die Umlei- tungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeit- raum ebenfalls voll ge- sperrt werden. Als alter- native Parkmöglichkeiten stehen während der Voll- sperrung der Mühlepark- platz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursa- lon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung D H 468 .30 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .00 469 .24 469 .28 469 .8 70 1 65 1 87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 70 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 2/ 4 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O K A ttika 471 .32 46 0 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 469.75 469.76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 469 .07 469 .21 469 .11 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 0 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 . 9 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 468 467.19 467.25 467.47 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 68.20 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 44 51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 220002220200088 22888 22...6668888888888888 ....6666888688888888 468 468.2 468 . 24 30 0 80-9 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 0-99 80-99 80 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80 9 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 0-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 80-99 113300-9999 00-9999 80 9 46 8. 37 468.35 4 6 8 .4 5 46 8. 45 46 8. 45 S tü tze ML Typ LTM440 R65) 9/27W ML Typ (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ M440 (R65) 9/27W M L T yp L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60 24W ML Typ LTM440 W ML Typ LTM440 (C60) 24W M TM440 (C60) ML Ty M440 (C60) 2 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ M440 (C60) 2 M ML Typ LTM440 (C60) 24W SL LPH S LP SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m 30 Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 Fahrrad- Repar.Station PL Typ ZFY230 40 W 0 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W BS 3 x Entlüftungshaube Wasserspiel Leerrohr "Windsensor" zu Mastleuchte ML Typ LTM (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 B S T yp E T C 1 20 ( M ) 0 TM440 ((( ((C 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 r camp. "Els 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summ 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. nsylv Summit" 21.6 ax. pen sylv. "Summit" 21 6 21 rax. penn ylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.7 | Gled. triac. "Inermis" Ulmus "Lobel" 28 Stück 21.9 | Prunus avium 21.10 | Prunus padus 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.12 | Sophora jap. 21.13 | Tilia tom. "Brabant" 21.14 | Quercus cerris 21.15 | Acer ginnala 21.15 | Acer ginnala 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii 21.19 | Amel. lamarckii 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.21 | Gled. triac. "Skyline" 21.22 | Perrotia persica 21.22 | Perrotia persica 21.6 | Frax. Pflanzung 3/ Ty Gartenhydrant 8,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K üferstraß e Dorfplatz Totalsperrung für KFZ Durchgang Fußgänger Gehweg Küferstraße Fußweg zu Praxen/ Apotheke + Ladengeschäfte mit Einschränkungen möglich. Z u g an g P ra xe n + L ad en g es ch äf te ü b er R am p e Bäckerei Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Abstrich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Menschenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHENLEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 16.09.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feier- tagen wird das Dienstgebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 15. September 2024 Internationale Tag der Demokratie Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Ferienwohnungen Wir möchten aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass das Anbieten von Einliegerwohnungen oder Teilen des eigenen, privaten Wohnhauses als Feri- enwohnung auf den einschlägigen Portalen eine gewerb- liche Nutzung darstellt, die bei privaten Wohnhäusern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Wenn Sie dennoch Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum ver- mieten möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung beantragen. Wer ungenehmigt Feri- enwohnungen betreibt, setzt sich der Gefahr eines bau- aufsichtlichen Verfahrens aus. Herr Hohenhausen vom Bauamt erteilt Ihnen telefonisch unter der 07502/9406- 52 oder per E-Mail unter t.hohenhausen@baindt.de gerne weitere Auskünfte. Herzlich willkommen in der Gemeinde Baindt, Marie Benkel - Ausbildungsstart Die Gemeinde Baindt freut sich, Marie Benkel als neue Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im Team begrüßen zu dürfen. Am Montag, 02. September hat Ma- rie ihre Ausbildung begonnen und wird in den kommen- den Jahren verschiedene Abteilungen durchlaufen, um umfassende Einblicke in die Arbeit der kommunalen Ver- waltung zu erhalten. Durch ihre Ausbildung wird sie wertvolle Kenntnisse er- werben, die sie gezielt auf ihre zukünftigen Aufgaben vor- bereiten. Wir sind überzeugt, dass Marie ihre Ausbildung mit großem Engagement und Teamgeist absolvieren wird. Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 17. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof 05 Neugestaltung Dorfplatz: Auftragvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer 06 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel 07 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung 08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne 10 Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt 11 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt 12 Vereinszuschüsse 2025/2026 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: TOP Sonstiges – Baumaßnahme Anbau und Umbau Feuer- wehrhaus und Bauhof: Die Ausschreibungen Elektroins- tallationen, Heizung/Sanitär und Lüftung werden aufge- hoben. Diese werden direkt erneut ausgeschrieben. Bericht der Bürgermeisterin • Sanierung Feuerwehrhaus: Die Gemeinde erhält eine Ausgleichsstockförderung für die Sanierung des Feu- erwehrhauses in Höhe von 330.000 €. Im Haushalt 2025 wurden 242.000 € eingestellt. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Grundsteuerreform: Mit Stand vom 26.06.2024 sind Grundsteuermessbeträge in folgendem Umfang ein- gegangen: - Grundsteuer B: 87,84 % - Grundsteuer A: 70,49 % Die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes erfolgt im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im November oder Dezember 2024. Das Ziel hier- bei ist, trotz einer anstehenden eklatanten Erhöhung der Kreisumlage und einer geringeren Einwohner- zahl aufgrund des Zensus 2022, keine Erhöhung der Grundsteuer. Dennoch werden nach derzeitigem Stand Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit ei- nem Anstieg der Grundsteuer rechnen müssen. Eigentümer von Gewerbegrundstücken und Eigen- tumswohnungen hingegen werden voraussichtlich etwas entlastet. • Zensus 2022: Baindt verliert 117 Personen über den Zensus. Dies stellt einen Verlust von 2,2 % dar. Insge- samt ist in Baden-Württemberg mit -1,2 % ein Bevöl- kerungsrückgang zu verzeichnen, im Landkreis Ra- vensburg sind es -1,5 %. Baindt liegt mit -2,2 % damit über dem Landes- und Landkreisdurchschnitt. Ein Einwohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Baindt bedeutet für die Gemeinde im kommunalen Finan- zausgleich ca. 1.200 € - 1.500 € jährlich. Die jetzige Einwohnerzahl wird sich diesbezüglich ca. 10 Jahre bis zum nächsten Zensus nicht mehr ändern. Es gibt durchaus auch Kritik an der Vorgehensweise beim Zensus. So sollten bei der Analyse der Genauigkeit der geschätzten Einwohnerzahlen Stichprobenfehler betrachtet werden. Die gemachten Stichproben wer- den hochgerechnet, hierdurch ist mit Ungenauigkeiten zu rechnen. Weiterhin findet kein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldesystem statt. Die Polizei, Feuer- wehr und sonstige Behörden greifen damit auf alte Daten zurück. Ein Datenabgleich darf weiterhin nicht vorgenommen werden. Mit dem offiziellen Feststel- lungsbescheid ist im September zu rechnen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Naturwerksteinarbeiten werden an die Firma Flie- sen Röhlich GmbH aus Wendelstein mit einem Auf- tragswert von 1.135,07 € vergeben. 2. Die Fliesenarbeiten werden an die Firma Munz Fliesen aus Ebenweiler mit einem Auftragswert von 29.760,59 € vergeben. 3. Bodenbelagsarbeiten werden an die Raum & Design Mauz aus Immenstaad mit einem Auftragswert von 7.199,80 € vergeben. 4. Die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG euronics Ha- gen aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 51.532,15 € vergeben. 5. Die Elektroinstallationen werden an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG -Filiale Euronics Hagen- aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 146.629,09 € vergeben. 6. Die Lüftungsarbeiten werden an die Firma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 67.001,33 € vergeben. 7. Die Heizung- und Sanitärarbeiten werden an die Fir- ma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 118.445,39 € vergeben. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 - Vergabe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Bewerbung „Zwei Familien – ein Hof“ wird aus- gewählt, nach einer Reservierungsphase das Gehöft Schachen zu erwerben. Das „Wohnprojekt Patio“ wird als zweitplatziertes als Nachrücker benannt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ausgewähl- ten Bewerber eine Reservierungsvereinbarung abzu- schließen. Im Falle eines Rücktritts des ausgewählten Bewerbers kann mit dem Zweitplatzierten eine ent- sprechende Vereinbarung geschlossen werden. Ausschreibung Waldspielplatz – Vorratsbeschluss Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird per Vorratsbeschluss beauftragt, nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen für den Waldspielplatz, die Leistungen bis zu einer Summe in Höhe von 96.911,82 € (Kostenberechnung zzgl. 10%) zu vergeben. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I mit Änderung“ hinsichtlich des Sichtfens- ters wird -außer für die Schallschutzwand- erteilt. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und der Nutzungsänderung wird vorbehaltlich der Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird vorläufig nicht erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Nutzungsänderung von einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaft- liche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts (mit Planänderung EG vom 23.06.2023) wird erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltend- ausbau wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von 54.607,72 Euro brutto vergeben. Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen Der Tagesordnungspunkt wurde auf September vertagt. Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die neugewählten Gemeinderäte vom 9. Juni 2024 keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen. Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026; Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 und Änderung der Wasserversorgungssat- zung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf- fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Ge- bührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird zu- gestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ge- bunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2022 wird in Höhe von +12.840,18 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -16.025,03 verrechnet. Der Jahresverlust 2023 in Höhe von -73.470,38 € wird mit dem Jahresüberschuss 2024 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,88 € Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,88 € Die Grundgebühren werden 2025 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/Q3=63 32,81 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 8. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 3 wird zugestimmt. Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersat- zung – Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Änderung der Hundesteuersatzung wird zugestimmt. Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbe- seitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 350.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 7.600 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 2. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 3. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung außerplanmäßig zu. Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten Ehrung von Gemeinderäten: Gemeinderätin Yvonne Jau- das, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johan- nes Kreutle gehörten seit dem 01.07.2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste wurden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Verabschiedung von Gemeinderäten: Am 9. Juni 2024 fand die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt statt. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemein- derat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zur Wahl. Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat das Kommunal – und Prüfungsamt des Landratsamts Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ravensburg die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt für gültig erklärt. Die ausscheidenden Gemeinde- räte und Gemeinderätinnen waren zu verabschieden. Ge- meinderat Heiko Bayer gehörte dem Gremium seit dem 01.12.1999 an. Gemeinderat Alexander Svoboda gehörte dem Gremium seit dem 14.07.2009 an. Gemeinderätin Antje Claßen gehörte dem Gremium seit dem 24.07.2019 an. Diese drei Gemeinderäte wurden verabschiedet. Anfragen und Verschiedenes • Straßenlaternen: Das Gremium bemängelte, dass die Straßenlaternen zu früh ausgeschaltet werden. Zunächst bei Festen wird daher die Straßenbeleuch- tung in Zukunft länger leuchten und die Situation wei- ter beobachtet. Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 7. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. September und Sonntag, 15. September 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. September 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Sonntag, 15. September 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 11. September 2024 feierte Herr Heinz Hermann Kapitzke seinen 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Rürup überbringt Herrn Kapitzke herz- liche Glückwünsche der Gemeinde und darüber hinaus ein kleines Präsent. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Diamanten Hochzeit Am 05. September 2024 feierten die Eheleute Ingelore und Helmut Lang sowie Hannelore und Erwin Salzer das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich den Jubelpaaren sehr herzlich und wünsche ihnen für den weiteren gemeinsamen Le- bensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungen September 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhü- terinnen (Ecke Marsweilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Das neue Schuljahr 2024-2025 hat am Mon- tag begonnen und an der Klosterwiesen- schule gibt es einige Neuigkeiten. Unsere Schule: Auch in diesem Schuljahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 21 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Insgesamt starten wir mit 173 Schulkindern in das neue Schuljahr. Unser Schulteam: Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Jutz. Auch von unserer Leh- rerin Frau Steidle mussten wir Abschied nehmen. Sie wird nun eine erste Klasse an der Grundschule Unteranken- reute übernehmen. Unsere Lehrerin Frau Siegert, die schon in den letzten beiden Jahren abgeordnet war, haben wir endgültig an die Grundschule Blitzenreute verabschiedet. Frau Dittmann begrüßen wir wieder - sie ist an unserer Schule zurück! Wir haben eine neue FSJ, die uns das ganze Schuljahr unterstützen wird: Liana Färber Wir wünschen allen alles Gute für den Start! Unserer diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg, 1b Frau Weidlich, 2a Frau Staudacher-Rall, 2b Frau Schreiber, 3a Frau Pechar, 3b Frau Murr, 4a Frau Brugger, 4b Frau Rieger. Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon, Frau Dittmann, Frau Heberling, Frau Holweger, Frau Schmidt (Referendarin), Frau Lehmann (Gemeindereferentin). Pädagogische Assistentin: Britta Petrino Schulsozialarbeiterin. Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr steht unsere Schulsekretärin Frau Mohring allen mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der stellv. Leitung von Frau Weiß kümmert sich liebevoll und engagiert um alle ange- meldeten Kinder. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Mischkowski freut sich wieder auf viele Kinder zum Mittagessen. Wir wünschen allen ein tolles Schuljahr! Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Zur Informationi Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. September – 22. September 2024 Gedanken zur Woche: Sei wie eine Brunnenschale, die erst Wasser in sich sam- melt und dann überfließend weiterschenkt. Bernhard von Clairvaux Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt - Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör († Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 43. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard, Patrozinium Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvorberei- tung. Wir treffen uns vor der Kirche in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wollen. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Hüttenbericht 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der diesjäh- rigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer sowie vier Küchen- feen auf die legendäre Minihütte zum Thema „Zeitreise“. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und geschmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellte sich vor. Sie zauberten in ihrer Laborküche für uns die leck- ersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche teleportiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von an- tiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer be- zogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt waren die Olympischen Spiele – pas- send zur Antike. Abends haben wir an unserer Feuerstel- le gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwanderung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbegleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ traten wir den Weg zurück zur Hütte an und alle fielen müde ins Bett. Am nächsten Morgen wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschi- ne mitten in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter ge- landet. Nach dem Frühstück starteten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. Mittags bereiteten wir uns mit Quarkmasken, Nägel Lackieren und Frisuren Machen für den bevorstehenden Casinoabend vor. Bei Black Jack, Roulette und am Glücksrad wurde dann fleißig um das Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeit- reise Zisch“ gab und der Casinoabend wurde mit einem „Betthupferle“ beendet. Am Donnerstag hat die Zeitmaschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zufäl- lig irgendwo im Nirgendwo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „An- schuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Besuch von Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit denen wir einen Hüttengottesdienst zum Thema „Zufälle“ feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeit- diebe lösen und konnten somit den geklauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine reparieren. Schließlich ha- ben sich die Kinder und Teamer beim Abendprogramm „Schlag den Zeitdieb“ in verschiedenen kleinen Spielen gemessen und mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen be- wältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine gro- ße Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellow Grillen und gemeinsamem Singen ausklingen lassen. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir haben einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee gemacht und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneippwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Abends ging auch schon die Zeitrei- separty los: Gäste aus jeder Epoche haben teilgenommen und die Kinder verkleideten sich gemäß ihren zukünfti- gen Traumberufen. Bei einem tollen Programm, welches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Comedy-Be- werbungsgespräche merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete unsere traditionelle Hüttendisco mit Discolicht, Knicklich- tern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, be- vor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und wir sind ge- meinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Und dann hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, doch eine Abschlussrunde und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. Frau Rürup für den netten Besuch. Familie Fricker für die leckeren Äpfel. Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer su- perleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechs- lungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt be- kommen! das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Bai- enfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder be- grüßen zu dürfen! Schön war‘s! Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Leh- mann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im An- schluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Tim 1,10b Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) Montag, 16. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoche, 18. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung einüben „Der Tod hat keine Macht mehr“ – was für ein steiler Satz! Wie wäre es denn, das einmal versuchswei- se anzunehmen? Dazu wage ich ein Experiment: Von Tod höre und lese ich täglich – ob über die Nachrichten oder im privaten Be- reich. Oft blende ich das aus. Heute höre ich aber genau hin und setze in Gedanken hinter jede Hiobsbotschaft: „Das ist nicht das Ende.“ Oder: „Der Tod wird nicht siegen.“ Am Abend schaue ich, was ich erlebt habe: Bin ich kämp- ferischer geworden? Nehme ich nicht mehr alles hin? Ist meine Hoffnung gewachsen? Referat für Kommunikation im Amtsbereich der VELKD Ausflug Begegnungscafé nach Lindau Bevor es in eine zweiwöchige Sommerpause ging, fuhren wir mit dem Begegnungscafé Baienfurt am Freitag, den 16. August ins schöne Konstanz. Wir begannen unsere Reise mit einer 1,5-stündigen Bus- fahrt von Ravensburg bis nach Meersburg und dann über den See mit der Autofähre. In Konstanz angekommen erkundeten wir gemeinsam die Altstadt und hörten vom Streit dreier Päpste und wie dieser im 2-jährigen Konstanzer Konzil beigelegt wurde. Anschließend bestaunten wir den eindrucksvollen Bau des Münsters und auch die Imperia haben wir uns ge- nau angesehen! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei einem schönen Picknick im schattigen Stadtgarten fanden wir Schutz vor der Hitze und stärkten uns für die Heimfahrt. Sie möchten sich vom Begegnungscafé ein persönliches Bild machen? Sich sogar selbst einbringen? Neben dem Sprachangebot steht die X-Zone freitags von 09:00-11:30Uhr allen offen, die einander begegnen und sich austauschen möchten. Kommen Sie einfach vorbei! Kinderbibeltag 2024 Einen abwechslungsreichen Tag unter dem Mot- to „Hey du, hör mir zu“ erlebten die Kinder am Dienstag, 3. September rund ums Evangelische Gemein- dehaus. Mit viel Spaß, kreativen An- geboten, leckerem Essen und spannenden Einblicken in die Bibel rund ums Thema Gebet, bei herrlichstem Wetter. Ein herzliches Dankeschön al- len Mitarbeiterinnen für ihr gro- ßes Engagement und bis zum nächsten Mal – ich freu mich schon drauf! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder selbst gestalten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Vereinsnachrichten Gewitterfront sorgt für Spielabbruch SV Baindt - SV Bergatreute Abbr. Die Partie zwischen dem SV Baindt und dem SV Bergatreute wurde am Donners- tagabend in der 60.Minute beim Stand von 3:1 (2:1) aufgrund eines Gewitters abgebro- chen. Das Spiel wird voraussichtlich am offiziellen Nach- holspieltag, dem 1.11, erneut angesetzt. SV Baindt II - SV Bergatreute II 2:0 (1:0) Im dritten Saisonspiel, welches wie das Spiel der ersten Mannschaft aufgrund der Hochzeit von Teamkamerad Luca Wetzel vorverlegt wurde, bekam es der SVB II mit dem SV Bergatreute II zu tun, welcher bisher zwei Siege in zwei Spielen einfahren konnte. Die Gäste zeigten auch in der Anfangsphase ihre Stär- ken: ein intensives Zweikampfverhalten und schnelles Umschalten, mit dem die „Zwoite“ zunächst nicht zurecht kam. Nachdem Mohring die Baindter Mannschaft vor dem Rückstand bewahrte hatte, fand Geggiers Mannschaft besser ins Spiel und ging durch einen Distanzschuss von Kretzer (30.) nicht unverdient in Führung. Schnez und Knisel ließen vor der Halbzeit noch aussichtsreiche Chan- cen aus, wodurch es mit einem 1:0 in die Kabine ging. Auch im zweiten Durchgang dominierte der SVB II nun das Spielgeschehen und Schnez erhöhte nach einem se- henswerten Doppelpass mit Knisel auf 2:0 (68.). In der Schlussphase hätte Hosse das Spiel endgültig entschei- den können, sein selbst herausgeholten Elfmeter setzte der Linksaußen aber am Tor vorbei (74.) Da der SVB II in der Folge aber weiterhin konzentriert verteidigte, blieb es bei der weißen Weste für Torhüter Mohring und dem zweiten Sieg in Folge. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (65. Robin Blattner), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Henry Hosse), Konstantin Knisel, David Krauter (80. Moritz Lang), Johannes Schnez, Max Kretzer (74. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Max Kretzer (30.), 2:0 Johannes Schnez (68.) Besondere Vorkommnisse: Henry Hosse (SV Baindt II) verschießt Foulelfmeter (74.). Vorschau: Sonntag, 15.09 15.00 Uhr: FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Tettnang - SV Baindt Viel Spaß beim Ferienprogramm Am Samstag, 07.09.2024 trafen sich 14 Teil- nehmer*innen zwischen 7 und 12 Jahren, um den Tischtennissport näher kennen zu lernen. In der ersten Stunde konnten die Kids ihre Geschicklichkeit mit Schläger und Ball unter Beweis stellen und beim Riesenrundlauf kam man ordentlich ins Schwitzen. Danach startete das große Turnier, bei dem man 2 Sät- ze bis 11 Punkte gewinnen musste, um als Sieger*in von der Platte zu gehen. Nach 6 Runden setzte sich Marian Schäfer vor Jakob Kreutle und Emil Schützbach durch und wurde Turniersieger. Zum Abschluss des Nachmittags zeigten die Trainer beim Schaukampf noch verschiedene Schlagtechniken und die Kinder konnten einen Eindruck von der Geschwindikeit des Spiels erhalten. Unser Kinder- und Jugendtraining findet immer montags von 18:00 - 19:30 Uhr statt, aktuell haben wir für Neuein- steiger noch ein paar Plätze zur Verfügung. Tischtennisabteilung startet in die neue Saison Die Saison 2024/25 steht vor der Tür und die Vorberei- tungen laufen auf Hochtouren. Die Tischtennisabteilung startet mit zwei Herrenmannschaften, einer Jugenmann- schaft und nach langer Zeit wieder mit einer Mädchen- mannschaft in den Ligaspielbetrieb. Die Herren 1 bleiben nach dem letztjährigen 4. Platz der Landesklasse erhalten und wollen wieder um die vorde- ren Plätze mitspielen. Dabei dürfen wir Roman Buck als Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Neuzugang begrüßen, er wird im hinteren Paarkreuz auf Punktejagd gehen. Für ihn rutscht Thomas Nowak als absoluter Spitzenspieler in die zweite Mannschaft und wird dieser hoffentlich neuen Schwung und Auftrieb ver- leihen. Sollte es das Team schaffen, an jedem Spieltag eine schlagkräftige Truppe an die Platten zu schicken, wird unsere 2. Mannschaft ein gewichtiges Wort um die Meisterschaft der Kreisliga C mitreden können. Die erste Jugendmannschaft hat sich mit einer tollen Rückrunde und der Meisterschaft in der Kreisliga A den Aufstieg in die Bezirksklasse redlich verdient. Wir sind gespannt, ob sich das Jungsteam in der höheren Liga etablieren kann. Nach mehr als 10 Jahren nimmt wieder eine Mädchen- mannschaft am Spielbetrieb teil, darauf sind wir sehr stolz. Die Mädels dürfen sich auch gleich in der Bezirksklasse ausprobieren, es war noch ein Startplatz frei, den kein an- derer Verein haben wollte. Nach zwei Jahren mit haupt- sächlich Jungs als Gegner, freuen sich die Mädels nun auf ein Jahr unter sich :). Den Auftakt zur neuen Saison machen die Herren 1 an diesem Samstag, 14.09. um 18 Uhr beim Heimspiel gegen den Aufsteiger TSV Warthausen. Leider muss die Mann- schaft auf seinen terminlich verhinderten Spitzenspieler Marcel Brückner verzichten, wir hoffen dennoch auf ein erfolgreiches Spiel und einen ersten Punktgewinn. TT - V O R S C H A U Erstes Heimspiel der Saison! Samstag 14.09. • 19 Uhr: SV Baindt I - TSV Warthausen Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden beginnen wieder am kommenden Montag, dem 16.9.24. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschö- ne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunderbare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Einkehrmög- lichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Ab- fahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos unter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderun- gen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! In die Allgäuer Alpen aufs Wertacher Hörnle (1695m) Wir fahren in Fahrgemeinschaften ca. 1,5 Stunden zum Wanderparkplatz Obergschwend. Dort steigen wir auf ei- nem steilen Weg mit vielen Wurzeln aufs Wertacher Hörn- le und werden unterwegs mit tollen Ausblicken belohnt. Treffpunkt: Sonntag, 22.09.2024 um 8.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 11 km, 600 hm. Fahrpreis für Mitglieder 12 Euro. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Einkehr: am Ende der Wan- derung in der Buchelalpe. Anmeldung ab 15.09.2024 T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter). Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T - 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen! Die Zeit eines Menschen ist von Anfang an begrenzt. Wenn Gefühle und Liebe, Sorge und Aufrichtigkeit deren Inhalt waren, bleibt Unglaubliches zurück Wir trauern um unser Ehrenmitglied Achim Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Ver- anstaltungen zu unterschiedlichsten Themen, die das Ernährungszentrum im September anbietet. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 18. September Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 18. Septem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Vegetarisch mit Hülsenfrüchten: Workshop am 19. Sep- tember und 22. Oktober, Online-Workshop am 2. Oktober Hülsenfrüchte werden oft als Superfood, als Eiweißpo- wer für Vegetarier/-innen und Veganer/-innen und als klimafreundlich beworben. Zudem sind Linsen, Bohnen, Kichererbsen und Co preiswert und ballaststoffreich. Und trotzdem werden sie viel zu selten zubereitet. Der Workshop findet in Bad Waldsee am Donnerstag 19. September und in Leutkirch am Dienstag, 22. Oktober statt. Zusätzlich wird am 2. Oktober ein Online-Workshop angeboten. Die Workshops beinhalten Rezepte aus dem Workshop aus dem Jahr 2022. Die Workshops starten jeweils um 17.30 Uhr. Bei den Workshops in Bad Waldsee und Leutkirch wird für die eingesetzten Lebensmittel ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Eine Anmeldung für alle Workshops ist erforderlich un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de Power Food – ein Trend oder mehr? Online-Vortrag am 26. September Über sogenanntes Power- oder Super-Food ist überall zu lesen: in Zeitschriften oder im Prospekt des Supermarkts um die Ecke. Diätassistentin Katja Sontheimer stellt den Trend am Donnerstag, 26. September um 17.30 Uhr vor. Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden genaueres über Gojibeeren, Chia-Samen oder Moringa. Eine kleine Re- zeptbroschüre erhalten die Teilnehmenden nach dem Vortrag per Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Der Musikverein feiert 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Der Musikverein Reute-Gaisbeuren feiert am Wochenende vom 21. und 22. September 2024 das 150jährige Bestehen seiner Mu- sikkapelle. Das Festwochende beginnt am Samstag mit einer gro- ßen Party in der Durlesbachhalle. Unter dem Motto „DJ meets Brass“ wird erst die oberschwäbische Band „2 Takt Brass“ für Partystimmung sorgen bevor DJ Maximal die Bühne betritt und den Feiernden einheizt. Am Sonntag heißt es dann: ein „Tag mit Freunden“. Begon- nen wird der Tag mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Durlesbachhalle in Reute. Beim anschließenden Frühschoppen spielt die Musikkapelle Molpertshaus auf, während die Gäste mit leckeren Mittagstisch umsorgt werden. Um 13 Uhr folgt dann der Höhepunkt: 10 Kapellen starten gemeinsam mit einem Sternmarsch und enden in einem imposanten Gesamtchor in dem alle gemein- sam musizieren. Neben Kapellen aus der Nachbarschaft reisen befreundete Vereine aus dem Schwarzwald und bis aus Liechtenstein an. Beim Fahneneinmarsch in der Durlesbachhalle wird dann der Musikverein Fronhofen musikalisch einheizen. Ein wunderbarer Rahmen um auf 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren anzustoßen! Der Musikverein lädt herz- lich ein und freut sich auf viele Gäste und Interessierte! Werden Sie zum Bierkenner: Entdecken Sie die Feinheiten der Biere bei der Profi BierVersuchung der Brauerei Clemens Härle Profi BierVersuchung am 20. September 2024 um 18 Uhr in der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch. Karten kos- ten 30 € im Vorverkauf (keine Abendkasse!). Anmeldung bitte bis 18. September per Mail an info@haerle.de. Sind Sie schon ein Profi in der Bierverkostung? Die Braue- rei Härle in Leutkirch lädt im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg am 20. September 2024 um 18 Uhr alle Bierliebhaber ein, in die Welt der professionellen Bierbewertung einzutauchen. Seien es Schaum, Farbe, Geruch oder Geschmack – wie beschreiben Profis die Far- be des Härle Gold oder den Schaum und das Aroma des Böckle? Jetzt haben Sie die Möglichkeit, es herauszufin- den und Ihr Wissen zu vertiefen. Der Verkostungsbogen führt Sie durch die verschiedenen Aspekte der Verkos- tung und hilft Ihnen, den Charakter und die Qualität der Härle Biere noch besser zu verstehen und zu schätzen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Ak- tionswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Gästeführung 15.09.2024 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 15. September 2024 Der Schreckensee: UNESCO Welterbe! Wo und wie leb- ten die ersten Menschen in unserer Gegend? Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis max. 3 Stunden Zielgruppe: Erwachsene und Familien mit Kindern ab 8 Jahren Wir starten am Häcklerweiher-Parkplatz und gehen am Buchsee entlang. Unser Weg führt durch unterschied- liche Bannwälder bis auf die Schreckensee-Halbinsel. Hier wurden bei verschiedenen Ausgrabungen historische Pfahlbauten gefunden. Vielleicht können wir die Lebens- weise der Steinzeitmenschen ein wenig nachempfinden. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrü- ßen zu dürfen. B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Baubeginn am Montag, 16. September 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndecke- nerneuerung bis voraussichtlich Dienstag, 29. Oktober 2024, abgeschlossen. Ab Montag, 16.September 2024, beginnen die Arbeiten zunächst auf der Fahrbahn in Richtung Ulm. Hierzu wird die Richtungsfahrbahn voll gesperrt und der Verkehr auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich Mittwoch, 9. Oktober 2024, andauern. Anschließend werden die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen fortgesetzt. Auf- und Abfahrten an den B 30 Anschlussstellen wäh- rend der ersten Bauphase Der Verkehr der B 30 in Richtung Ulm kann an der An- schlussstelle Ravensburg-Nord weiterhin ausfahren, an der Anschlussstelle Weingarten ist dies nicht möglich. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. an der Anschlussstelle Weingarten ist die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Kosten: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4,65 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Ausblick auf die zweite Bauphase: Nach Abschluss des ersten Abschnitts beginnen die Arbeiten im Bereich der Richtungsfahrbahn Friedrichshafen voraussichtlich ab Don- nerstag, 10. Oktober 2024. Diese Fahrbahn wird dann vo- raussichtlich bis Dienstag, 29. Oktober 2024, voll gesperrt. Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlich- keit rechtzeitig über den Beginn der jeweiligen Baupha- sen informieren. Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschrän- kungen können auch im täglich aktualisierten Baustellen- informationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Ehrenamtliche für Familien mit Babys gesucht wellcome bietet Informationsveranstaltung für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger im Schussental an Mit der Geburt eines Babys wird der Alltag auf den Kopf gestellt. Wenn Eltern keine Unterstützung von Familie oder Freunden haben, springen die Ehrenamtlichen von wellcome ein. In der Region Schussental werden dafür neue Ehrenamtliche gesucht. Das Netzwerk wellcome ist ein praktisches Hilfsangebot für Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes, das es in ganz Deutschland gibt. Im Landkreis Ravens- burg wird das Angebot seit 2009 von der Stiftung Liebe- nau in Kooperation mit der Stiftung St. Anna getragen. Die Familien werden einmal wöchentlich für zwei bis drei Stunden von einer ehrenamtlichen Kraft besucht. Diese entlastet die Familie ganz praktisch, indem sie je nach Bedarf zum Beispiel mit dem Baby spazieren geht oder mit dem Geschwisterkind spielt. So erleben die Eltern klei- ne Pausen im Alltag, in denen sie Kraft schöpfen können, um das Wichtigste nicht aus den Augen zu verlieren: die Freude an ihrem Kind. Da die Nachfrage der Familien immer größer wird, sucht wellcome nach neuen an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Babys und Kleinkindern mitbringen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich bei einer Infoveranstaltung unverbindlich über wellcome und das Ehrenamtsangebot zu informieren. Die Veranstaltung findet am Montag, 23. September 2024, von 17:00 - 18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus am Gänsbühl, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Info und Kontakt: Silke Haller, wellcome-Koordinato- rin, Mehrgenerationenhaus Gänsbühl, Herrenstraße 43, Ravensburg, Tel.: 0173/4268758, E-Mail: ravensburg@ wellcome-online.de Weitere Informationen unter: www.wellcome-online.de oder www.netzwerkfamilie.de Asiatische Tigermücke erstmals im Landkreis Ravensburg nachgewiesen Kreis Ravensburg – Die schwarz-silberweiß gestreifte Asi- atische Tigermücke wurde nun erstmals auch im Land- kreis Ravensburg entdeckt. Anfang September erhielt das Landratsamt Ravensburg eine Meldung über einen möglichen Fund. Mittlerweile hat die Kommunale Aktions- gemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) bestätigt, dass es sich um die Asiatische Tiger- mücke (Aedes albopictus) handelt. Die Asiatische Tigermücke verbreitete sich als blinder Passagier in den letzten Jahrzehnten weltweit durch den globalen Handels- und Reiseverkehr. Der Klimawandel und immer mildere Winter in unserer Region begünstigen die Ansiedlung. Sie ist potenzielle Überträgerin verschie- dener Krankheitserreger wie Dengue-, Gelbfieber-, Chi- kungunya-, Zika- oder West-Nil-Viren. Diese Erkrankun- gen treten hauptsächlich in tropischen und subtropischen Gebieten auf, wo die Stechmücken heimisch sind. Bei in Deutschland festgestellten Infektionen handelt es sich häufig um Infektionen, die im Ausland erworben wurden. „Aufgrund der aktuell geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Krankheitserregern besteht bei einem Stich der Tigermücke in unserer Region aktuell kein Grund zur Beunruhigung“ erklärt die Leiterin des Amtes für Ge- sundheit und stationäres Wohnen Frau Dr. Unger. Um die Verbreitung der Tigermücke im Landkreis gering zu halten ist es jedoch wichtig, ihnen keine Plätze zum Brü- ten zu bieten. So kann die Ansiedelung von vornherein verhindert werden. Folgende Handlungsempfehlungen minimieren poten- zielle Brutstätten: • Nicht benutzte Behälter, in denen sich Regenwasser sammeln kann (Eimer, Gießkanne) entfernen oder umgedreht lagern. • Wasser in Planschbecken, Vogeltränken etc. mindes- tens einmal pro Woche erneuern. • Regentonnen abdecken + Regenrinnen mehrmals pro Jahr vom Laub befreien • Damit die Eier und Larven der Tigermücke nicht über das Abwasser weiter verteilt werden, abgestandenes Wasser nicht in den Gulli geben, sondern direkt vergießen. • Blumentopfuntersetzer, Gießkannen, Regentonnen und Vogeltränken vor einem Umzug gründlich reinigen, so wird eine Verschleppung der Mücken vermieden. • Natürliche Gegenspieler fördern: Die in naturbelas- senen Gartenteichen lebenden Insekten, wie Libel- len, Wasserkäfer und Wasserwanzen, reduzieren Stechmückenlarven effektiv. Auch können die Bürgerinnen und Bürger durch aufmerk- sames Beobachten helfen, weitere Fälle zu erkennen. So lassen sich mögliche Ausbreitungsherde und das Vor- liegen einer Population frühzeitig feststellen. Die Asiati- sche Tigermücke ist kleiner als eine Ein-Cent-Münze und hat einen schwarzen Körper und eine silberweise Mus- terung. Sie hat einen weißen Streifen auf dem Kopf und Rücken sowie fünf weiße Ringe am hinteren Beinpaar, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Wenn Sie eine Mücke finden, die dieser Beschreibung entspricht können Sie die Mücke oder ein Foto davon zur eindeutigen Bestim- mung an das TIGER Projekt (https://tiger-platform.eu/ de/stechmuecke- melden/) senden. Bei Fragen rund um die Asiatische Tigermücke können sich Bürgerinnen und Bürger auch an das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg wenden. Was sonst noch interessiert L 320, Radwege zwischen Argenbühl- Eggen (K 8010) und Argenbühl-Ratzenried Mit der Freigabe des Radwegs am Freitag, 6. September 2024 erhöht sich die Verkehrssicherheit für die Verkehr- steilnehmenden Am heutigen Freitag, 6. September 2024, wurde nach ei- ner rund sechsmonatigen Bauzeit der neue Radweg im Zuge der L 320 für den Verkehr freigegeben. Die neue Radwegverbindung verläuft zwischen der Einmündung der K 8010 bei Eggen und der Einmündung der K 8025 in Ratzenried. Sie erstreckt sich über eine Länge von rund einem Kilometer. Der Radwegabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Radwege des Landes Baden-Württemberg enthalten und Teil der Maßnahmenkonzeption des Landkreises Ravensburg. Erhöhung der Verkehrssicherheit Innerorts wird der neue Radweg entlang der Landesstraße mit einem Bordstein abgesetzt geführt. Außerorts ist er über einen Sicher- heitstrennstreifen vom Fahrbahnrand getrennt. Die Breite beträgt mindestens 2,50 Meter. Dadurch wird die Ver- kehrssicherheit auf der schnell befahrenen Landesstraße deutlich erhöht und eine Lücke im regionalen Radver- kehrsnetz geschlossen. Den Radfahrenden steht bereits eine vom Kraftfahrzeugverkehr nur sehr schwach befah- rene Kreisstraße zwischen Wangen und der Einmündung der K 8010 in die L 320 bei Eggen zur Verfügung. Der neue Radweg entlang der L 320 bildet nun gemeinsam mit der Kreisstraße eine durchgängige, komfortable und sichere Verbindung für den Alltags- und den touristischen Radverkehr. Rentenblicker macht Schüler fit in Sachen Altersvorsorge und Rente Mitarbeitende der Deutschen Renten- versicherung kommen in die Schulen Für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg heißt es bald wieder früh aufstehen, Schulranzen pa- cken – und idealerweise etwas fürs Leben lernen. Hierfür hält die Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) etwas Besonderes bereit: den Ren- tenblicker-Referentenservice. Mehr als 70 qualifizierte Mitarbeitende der DRV BW stehen zum Schulstart bereit und kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen vor Ort. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen So- zialversicherung, Altersvorsorge und Rente Das kosten- freie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9. Lehrkräfte können den Referentenservice einfach buchen unter www.rentenblicker.de/referenten- service-bestellen/. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Heute checken was morgen zählt! Vergangenes Jahr haben rund 1.000 Schülerinnen und Schüler von diesem Service in Baden-Württemberg pro- fitiert. Die Renten-Expertinnen und -Experten bringen durch ihr Fachwissen mehr Finanz- und Alltagskompe- tenz in die heimischen Klassenzimmer. Dabei erklären sie, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen heute schon für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsor- ge es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Schü- lerinnen und Schüler heute schon profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Die Referentinnen und Referenten werden vor ihrem Einsatz an Schulen speziell qualifiziert. Diese Qualifizie- rung beinhaltet neben einer Schulung zu den Rentenbli- cker-Unterrichtsmaterialien auch Themen wie Rhetorik, Didaktik oder Unterrichtsaufbau. Hintergrund: die Initiative Rentenblicker Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deut- schen Rentenversicherung. Sie bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvor- sorge und Rente zu beschäftigen. Die Initiative hat eine eigene Website und ist auf Instagram, TikTok und Youtu- be aktiv. Neben dem regionalen Referentenservice bietet sie Lehrkräften und Eltern kostenfrei hochwertige Unter- richts- und Infomaterialien. Diese Materialien sind 2024 zum zweiten Mal mit dem Comenius-EduMedia-Siegel ausgezeichnet worden. Schon 2022 würdigte die Gesell- schaft für Pädagogik, Information und Medien „Johann Amos Comenius“ e. V. (GPI) die Initiative. Details zum Bil- dungsangebot sind zu finden unter www.rentenblicker.de. Anmerkung für die Redaktion Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Freundliche Grüße Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für Körper und Seele mit „Gesundheit kompakt“ Der berufliche Alltag in der Grünen Branche ist geprägt von körperlich beanspruchender Arbeit, wirtschaftli- chem Druck und bürokratischen Zwängen – Belastun- gen, die auf Dauer krankmachen können. Vor diesem Hintergrund bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten eine viertägige Auszeit vom Alltag an: Das Aktivprogramm „Gesundheit kompakt“ mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten sowie Informationen zu ge- sundheitsschonendem Arbeiten. Der nächste Kurs findet vom 7. bis 10. Oktober in der Land- grafen-Klinik in Bad Nenndorf statt. Anmeldungen nimmt die SVLFG entgegen unter der Telefonnummer 0561 785- 10512 und per Mail an gruppenangebote@svlfg.de. Weitere Informationen und Termine unter: www.svlfg.de/gesundheit-kompakt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und Unfall- kasse Baden-Württemberg starten umfassende Aktionen zum Schulbeginn Zum Schulstart am 09. September machen die Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschie- denen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg aufmerksam. Mit dem Banner „Bitte lang- sam, Schule hat begonnen!“ und der Online-Plattform schulwegtrainer.de setzen sie auf Aufklärung und Prä- vention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten. „Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder die sicherste Art, um in die Schule zu kommen. Doch Kinder müssen das sichere Verhalten im Straßenverkehr erst lernen. Wir unterstützen sie mit unserem Schulwegtrainer dabei. Dieses digitale Angebot macht die Schulanfängerinnen und Schulanfän- ger fit für den Schulweg und zeigt Erwachsenen sichere Alternativen zum Elterntaxi. Tatsache ist, dass vor allem Elterntaxis ein besonderes Unfallrisiko darstellen. Des- wegen appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden in der Nähe von Schulen besonders achtsam zu sein. Rücksichtnahme ist der beste Weg für mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist dabei entscheidend, um Unfälle zu verhindern. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein modernes Tool entwickelt, das sowohl Kinder als auch Eltern in der Verkehrserziehung unterstützt. Die Ban- ner, die wir zum Schulbeginn aufstellen, lenken zusätzlich die Aufmerksamkeit auf die jungen und neuen Verkehr- steilnehmenden. Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten im Straßenverkehr ver- mitteln und selbst als Vorbilder agieren, indem wir Rück- sicht nehmen.“ Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß • Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg ge- meinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Ge- meinde, um die sichersten Routen zu identifizieren. • Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grund- legenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhi- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 gen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg. • Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiedenen Ver- kehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebe- nenfalls Hinweise. • Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzent- rieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen. • Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam fest- gelegten Schulweg bleibt. • Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen. • Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemeinsam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Minis- teriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Poli- zei Baden-Württemberg, der Verkehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im ak- tuellen Schuljahr 2024/2025 wurden landesweit zusätzlich rund 800 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf den Internetseiten www.verkehrswacht-bw. de und www.ukbw.de/schule. Täterarbeit ist immer Opferschutz – Das Projekt kraft.akt für Täter häuslicher Gewalt Im Juni 2024 wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Bundesfrauenministerin Lisa Paus und von der Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes Marti- na Link das Lagebild zur häuslichen Gewalt für 2023 vorgelegt. Das Ergebnis ist besorgniserregend. Auch in 2023 sind die Zahlen weiter angestiegen. Ravensburg, 05.09.2024 – In 2023 sind über 250.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 70% der Opfer sind weiblich und über 75% der Täter*innen sind männlich. (vgl https://www.bundesre- gierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-ge- walt-2201488 Zugriff am 25.8.24). Damit ist diese Zahl weiterhin angestiegen. In 2023 kam es in 363 Fällen von häuslicher Gewalt im Landkreis Ravensburg zu einem Polizeieinsatz. Auch hier waren über 75% der Täter*innen männlich. Häusliche Gewalt tritt in jeder gesellschaftli- chen Bevölkerungsgruppe/sozialer Schicht auf und hat gesellschaftliche, kulturelle, historische und besonders auf das Geschlecht bezogene Kontexte. Sie dient immer der Stabilisierung von Machtverhältnissen. Die Dunkelziffer ist groß, oft wird nicht die Polizei gerufen, oft werden Ta- ten versteckt oder geleugnet. Es ist somit nicht bekannt, wie viele Menschen tatsächlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Aufgrund der besorgniserregenden Zahlen gibt es nun ei- nen Vorstoß von Frau Faeser, Täterarbeit im Rahmen des Gewaltschutzes verpflichtend zu etablieren. Ein wichtiger Vorstoß, bei dem aber vor allem auf einen längeren Pro- zess gesetzt werden und es nicht bei wenigen verpflich- teten Beratungsgesprächen verbleiben sollte. Seit 2021 gibt es im Landkreis Ravensburg das Projekt kraft.akt, ein Kooperationsprojekt der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben, das mit Tätern mit dem Ziel arbeitet, weitere Gewalttaten zu verhindern. Es ist finanziert von Landratsamt Ravensburg, seit 2023 werden zwei Plätze zusätzlich vom Landratsamt Bodenseekreis finanziert) Im Rahmen von kraft.akt wird ein- bis zweimal im Jahr ein umfangreiches Sozialtraining angeboten, in dem auf Grundlage der vollständigen Verantwortungsübernahme des Täters eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Tat/den Taten und den Tatsituationen stattfindet, um weitere Gewalttaten zu verhindern und neue Strategien zu erlernen. Dieses überstreckt sich über 18 Termine und dauert etwa ein halbes Jahr. Bevor eine Teilnahme am Gruppenangebot möglich ist, werden die Männer durch Beratung begleitet. Diese Beratung erfolgt immer zeitnah nach Anfrage. Wenn sie aus unterschiedlichen Gründen nicht von einem Gruppenangebot profitieren können, wie beispielsweise wenn noch keine Tateinsicht erreicht ist, werden die Täter oft über viele Monate beraten. Auch im Anschluss an das Sozialtraining stehen die Berater*innen von kraft.akt weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfü- gung. Diese enge Begleitung über einen längeren Zeit- raum sehen wir als nachhaltiges Wirkelement an, sowohl um eine erneute Gewalttat zu verhindern als auch im Falle eines Rückfalles, die sofort eine erneute Beratung und Begleitung ermöglicht. Innerhalb des Projektes, sowohl in der Beratung, als auch im Sozialtraining gehen wir von folgenden Grundannah- men aus: • Jede*r Täter*in ist für ihr*sein gewalttätiges Verhalten zu 100% verantwortlich und jeder Gewalttat liegt eine Entscheidung zu Grunde • Jedes gewalttätige Verhalten hat das Ziel Kontrolle sicher zu stellen und Macht herzustellen • Wir betrachten gewalttätiges Verhalten als erlerntes Verhalten und gehen davon aus, dass auch gewalt- freie Konfliktlösungsstrategien erlernt werden können Schon im letzten Jahr erlebten wir, dass sich viele Män- ner selbstständig meldeten, was wir als äußerst positive Entwicklung erachten. Weitere Zugangswege waren über die Polizei, die Justiz, die Bewährungshilfe und das Ju- gendamt. Kommt der Teilnehmer über eine Auflage der Staatsanwaltschaft, dann muss dieser die Erfüllung der Auflage nachweisen. Im Juli endete der vierte Durchlauf des Sozialtrainings. Von den 10 Männern, die es im November 2023 begon- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 nen haben, haben es 6 abgeschlossen. Das Training war sehr intensiv und wurde von den Teilnehmern als positiv bewertet. Einige werden sich in einer Art Selbsthilfegruppe weiter treffen. Für all diese Männer, unabhängig davon, ob sie das Sozialtraining abgebrochen haben oder nicht, bieten wir weiterhin Beratung an. Ein Teilnehmer wird den Kurs wiederholen. Der nächste Kurs findet ab November in Ravensburg statt. Falls Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diakonie, Tel. 0751 95223-070 oder die Caritas, Tel. 0751 3590150 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie- oab.de oder www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Diakonisches Werk OAB Für uns alle unfassbar und viel zu früh ist unser Freund und Mitglied Achim Wucherer von uns gegangen. Du fehlst uns allen sehr und hinterlässt eine große Lücke. Wir danken dir für deine ehrliche, fröhliche und sehr hilfsbereite Art. Durch die vielen schönen gemeinsamen Erlebnisse beim Darten, den Ausflügen und Aktionen hast du maßgeblich zu einem unvergleichlichen Gemeinschaftsgefühl beigetragen. Wir werden dich nicht vergessen und stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt deiner Frau Conny und der Trauerfamilie. Dein Dartstammtisch Grüner Berg NACHRUFE GESCHÄFTSANZEIGEN 1 3 5 7 9 6 10 4 2 8 © DEIKE PRESS 755R10R7 Kettenrätsel Die alphabetisch aufgeführten Buchstaben a - a - a - a - a - a - a - a - A - b - c - c - c - d - d - d - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - h - h - i - i - i - i - j - k - l - l - l - l - l - l - m - n - n - n - n - o - o - p - r - r - r - r - r - s - s - s - s - s - t - t - t - t - u - w sind so in die Rätselgrafik einzusetzen, dass sich in allen waagrechten Reihen jeweils zwei Wörter ergeben. Der Endbuchstabe des ersten ist gleichzeitig auch der Anfangsbuchstabe des zweiten Wor- tes. Richtig gelöst, ergeben die drei markierten Spalten ein Weihnachtslied. 1. Briefempfänger 2. asiat. Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © Ta nj a Po hl /D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Bremsen-Wochen bis 30.09.2024 Kostenloser Bremsen-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Bremsen-Ersatzteile (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. Februar 2022 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nistkästen an kommunalen Gebäuden Anfang Januar wurden mehrere Nistkästen für Fledermäuse und andere Vögel in ganz Baindt angebracht. Ob Meise, Sperling, Rotkelchen oder Fledermaus, vielen Tieren wird damit die Chance auf einen geeigneten Platz zum Nestbau gegeben. Doch nicht nur der Nestbau ist ein positives Argument für die Nistkästen. Sie bieten auch Schutz vor Feinden, schlechter Witterung und sind damit der optimale Ort, um Nachkommen großzuziehen. Aufgrund der intensiven Forstwirtschaft stehen den Tieren immer weniger naturbelassene Höhlen zum Nisten zur Verfügung. Außerdem ist der Mangel an Baumaterial für die Vögel deutlich zu spüren. Durch immer mehr Ziergärten und versiegelte Wege ist es schwierig für die Tiere genug Nestmaterial zu finden, was sie zwangs- läufig auf die vom Menschen geschaffenen Brutplätze angewiesen sein lässt. Doch nicht nur für die Tiere bieten die Nistkästen einige Vorteile, sondern auch für uns Menschen. Durch die Ansiedlung schrumpft die Anzahl an Insekten und Mücken, da diese das Hauptnahrungsmittel der Vögel und Fledermäuse darstellen. Außerdem wird dadurch der Erhalt der Artenvielfalt unterstützt. Ob sich schon neue zwitschernde Bewohner angesiedelt haben wird in einer baldigen Schau überprüft. Wir hoffen natürlich die Tiere fühlen sich wohl bei uns und wir freuen uns bereits jetzt auf viele Stunden an denen Vogelgezwitscher unseren Tag verschönern wird. Ihre Gemeindeverwaltung Rotkehlchen auf dem Baum Foto: Pixabay Fledermausnistkasten mit verschiedenen Kammern zur Unterbringung mehrerer Tiere. Gebäudebewohnen- de Fledermausarten sind u.a. Breitflügel-, Zwerg- und Fransenfledermaus Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Schulferien Liebe Eltern, auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler in den Schul- ferien eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klos- terwiesenschule an. Die Anmeldung über reservix ist bereits freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Für die Osterferien ist der Anmeldeschluss am 29.03.2022. Wetere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text bei reservix. Ihre Gemeindeverwaltung Den Klimaschutz vorantreiben Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg schaffen mit dem Experten und Koordinator Herrn Florian Sascha Roth gemeinsam eine neue Stelle für eine „klimaneu- trale Kommunalverwaltung“ Um den Gedanken des Klimaschutzes zukünftig in der Verwaltung noch besser zu verankern, beschäftigen die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam seit dem 01.11.2022 Herrn Florian Sascha Roth, als „Koordi- nator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“. Mit der Schaffung dieser zusätzlichen Stelle unterstreichen die Gemeinden ihre Vorbildfunktion im kommunalen Kli- maschutz. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben bis Ende 2021 lediglich in den Städten Ravensburg und Radolfzell vergleichbare Stellen geschaffen wurden. Zudem intensivieren die Gemeinden mit dieser beson- deren Stellenaufteilung ihren bereits bestehenden Aus- tausch im Bereich Klimaschutz, der bisher vor allem über den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) er- folgte. Ziel der neu geschaffenen Personalstelle ist es, die Ge- meinden Baienfurt, Baindt und Berg auf ihrem ambitio- nierten Weg hin zu einer klimaneutralen Verwaltung zu unterstützen und aktiv zu begleiten. Im Rahmen des Landesförderprogramms „Klima- schutz-Plus 2021“ wird diese zusätzliche Personalstelle mit 65 Prozent gefördert, die Sachkosten sogar mit 75 Prozent. Diese Stelle ist aktuell auf 3 Jahre befristet und kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Stelleninhaber Florian Sascha Roth ist 31 Jahre alt und kommt aus dem Bodenseekreis. Während seines mit Erfolg abgeschlossenen Geographiestudiums in Augsburg und des Studiums in Wirtschaftswissenschaften in Kon- stanz hat er sich bereits intensiv mit den Themen Nach- haltigkeit, Ressourcen sowie Erneuerbare Energien und den Folgen des Klimawandels beschäftigt. Zu seinen Hauptaufgaben zäh- len u.a. die Entwicklung eines Konzeptes für eine „klimaneu- trale Kommunalverwaltung“ bis 2040 mit dem Ziel, die Treib- hausgase zu reduzieren. Hier- für ist die Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplanes erforderlich, um die gesetzten Ziele bis 2040 erreichen zu kön- nen. Herr Florian Sascha Roth ist zu- dem Ansprechpartner zu allen Fragen bezüglich des kommunalen Klimaschutzes in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg und Mitglied in den regionalen Netzwerken im Bereich Klimaschutz. Kontaktdaten Da Herr Roth für die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg tätig ist, ist er persönlich vor Ort an folgenden Ta- gen erreichbar: Montag: im Rathaus Baienfurt Dienstag: im Rathaus Berg Mittwoch: im Rathaus Baindt Der Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung ist zudem täglich (Montag bis Freitag): per E-Mail an: klima@b-gemeinden.de oder telefonisch unter: 0157 80661690 erreichbar. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2021 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Be- freiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschrei- tung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaft- lichen Verkehrs im Schussental 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Infor- mationen zum Quartiersplatz 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehensweise 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besu- cher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teilnehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenen- status nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medi- zinischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Januar 2022: Handy Xiaomi Redmi, Handy Ulefone, Fahr- radschlüssel, Geldbeutel (Kindersocke mit Schnappver- schluss), Damenrad (silber, Marke: Alubike), Damenrad (anthrazit/orange, Marke: Victoria) Dezember 2021: Kinderfahrrad (blau/silber, Marke: Pe- gasus) November 2021: Jugend-Mountainbike (schwarz, Marke: Fischer), Damenrad (blau/ weiß, Marke: Cicly B), anthra- zitfarbene Strickmütze Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. Februar und Sonntag, 06. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Februar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 06. Februar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Anlaufschwierigkeiten bei der Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Ravensburg Nach erfolgter Ausschreibung durch das Duale System Landbell GmbH ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic seit dem 01.01.2022 für die Einsammlung der Leichtverpackun- gen (gelber Sack/gelbe Tonne) im Landkreis Ravensburg verantwortlich. Seit Auftragsbeginn ist die Firma Bausch GmbH als deren Nachunternehmer in die Einsammlung eingebunden. Dies gilt insbesondere für den Innenstadt- bereich von Ravensburg. Die Firma Knettenbrech + Gurdulic bedauert sehr, dass es in manchen Bereichen zu Anlaufschwierigkeiten ge- kommen ist. Diese wurden zwischenzeitlich erkannt und werden nun wie folgt abgestellt: Behälterauslieferung: Bisher wurden 95.000 Behälter für die Erfassung der Leicht- verpackungen im Landkreis Ravensburg ausgeliefert. Zu Beginn der kommenden Woche werden die Kapazitäten der Auslieferung von im Einzelfall noch fehlenden oder falsch gelieferten Tonnen von drei auf sechs Fahrzeuge verdoppelt. Alle aktuell vorliegenden Auslieferungsaufträge sind bis Ende Februar abgeschlossen. Bei neuen Aufträ- gen ist von einer Vorlaufzeit von vier Wochen auszugehen. Erreichbarkeit: Um die Erreichbarkeit zu verbessern, erhöht die Firma Knettenbrech + Gurdulic im Callcenter die Anzahl der für den Landkreis Ravensburg zuständigen Mitarbeiter von 6 auf 10. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vor allem die Möglichkeit zu nutzen, zusätzlich benötigte oder zu viel gelieferte Behälter über die Webseite an-/ abzumelden. Diese steht 7 Tage / 24 Stunden unter https://www.knettenbrech-gurdulic.de/leistungen/ lvp-entsorgung/ zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Firma per E-Mail zu kontaktieren: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Die Firma Knettenbrech + Gurdulic entschuldigt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ravens- burg für die Anlaufschwierigkeiten, welche durch den Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel auf das neue Behältersystem sowie die Einrich- tung neuer Abfuhrtouren entstanden sind. Entsorgungsunternehmen benötigen in neuen Gebieten erfahrungsgemäß eine Anlaufphase von sechs bis zehn Wochen, bis sie das Gebiet kennen. Aktuelle Begeben- heiten, wie der Systemwechsel sowie die Pandemie, er- schweren diesen Prozess. Ab letzten Samstag waren 10 Fahrzeugen im Einsatz, um die Touren nachzufahren. Ab dieser Woche soll die Abfuhr in allen Gebieten gemäß Abfallkalender erfolgen. Nächste Woche wird es einen Folgetermin gemeinsam mit dem Landkreis geben, um die Situation zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Joana Schulz und Timm Stehle zur Geburt ihrer Tochter Julina Stehle am 13.10.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Hurra, wir bekommen eine Matschküche! Ein herzliches Dankeschön an das Basar- team Baindt „Backe, backe Kuchen, der Bäcker hat ge- rufen...“, so oder so ähnlich wird es bald aus dem Garten des Waldolfkindergartens Baindt klingen. Denn in diesem Jahr wird es dort eine neue Matschküche geben. Was das ist? Eine Küche für den Gar- ten, in der alles ausdrücklich erlaubt und erwünscht ist, was man in der Küche daheim nicht darf: nämlich nach Herzenslust mit Sand und Wasser matschen, mit Erde, Blättern und Gänseblümchen kochen und backen. Es darf gerührt, geknetet, geformt, verziert und gematscht werden. Wir sind gespannt, welche Kreationen die Kinder entstehen lassen. Möglich gemacht hat das das Basarteam Baindt mit seiner großzügigen Spende an den Waldorfkindergarten. Wir sagen von ganzem Herzen Dankeschön für diese Unterstützung! Die Matschküche ist schon ausgesucht und ein passender Platz im Garten zwischen der Schneeweißchen- und der Rosenrotgruppe ist auch schon gewählt. Jetzt freuen wir uns darauf, wenn die Kinder die Küche in diesem Frühjahr in Betrieb nehmen können. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 13: Richtig Lüften und Heizen im Winter Warm sollen wir es natürlich haben, aber müssen wir wirklich im T-Shirt rumlaufen? Jedes Grad Celsius weniger im Raum spart 6 % bis 10 % der Heizenergie und damit Kosten. Lüften Sie kurz und intensiv. In kurzer Zeit sollte viel frische Luft rein- und verbrauchte (und feuchte) Luft raus gelassen werden. Dabei sinkt die Raumtemperatur nicht so stark wie bei lang gekippten Fenstern. Außerdem kühlen die Wände nicht aus und Schimmelbildung wird vermieden. Voraussetzung ist das regelmäßige Aufreißen der Fenster. Drei- bis Viermal täglich sollten Sie der frischen Luft eine Chance geben. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. An- meldungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 23 Ressource Verpackungen Wieder wiederverwenden Wie man Verpackung vermeidet: ⏵https://www.umweltbundesamt.de/themen/ abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/fragen- antworten-verpackungen-verpackungsabfaelle Tim Bartels (Umweltbriefe) l https://www.umweltbundesamt.de/themen/ Nutzen Sie Mehrwegbecher. Bringen Sie beim Einkauf eigene Ta- schen mit. Wählen Sie Mehrwegboxen. . Greifen Sie zu Nachfüllbeuteln. Probieren Sie den verpackungsarmen Einkauf aus. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz DRK Kreisverband Ravensburg e.V. bietet wieder An- tigen-Schnelltest Schulungen an Zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Bekämpfung des Coronavirus zählen Tests, auch wenn man bereits geimpft ist. Ziel des Schulungsangebots ist es Menschen zu befähigen einen Schnelltest adäquat an Dritten durchzuführen bzw. diese bei der Testung anzuleiten und / oder zu unterstüt- zen. Sie sollen neben den hygienischen Grundlagen ver- schiedene Abstrich-Methoden kennenlernen, Schnelltests richtig interpretieren und praktisch anwenden können. Das Schulungskonzept richtet sich explizit auch an Per- sonen, die keine Vorkenntnisse im medizinischen oder pflegerischen Bereich mitbringen. Infos und Termine: Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeiten für die Antigen-Schnelltests Schulungen finden Sie auf der DRK-Homepage https://www.drk-rv.de Termine können über diesen Link direkt über die Home- page des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gebucht werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Februar– 13. Februar 2022 Gedanken zur Woche Bilder der Seele Geh deinen Weg gelassen und ruhig Inmitten des Lärms und der Hast dieser Zeit Und erinnere dich, welcher Frieden in der Stille liegt. Aus der Lebensregel von Baltimore Samstag, 05. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Clemens Braunagel mit Angehörigen, Eli- sabeth und Hans Hartusch, Eu- gen Haug, Wilma Hoffmann) Sonntag, 06. Februar - 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 08. Februar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Februar 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Donnerstag, 10. Februar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 11. Februar 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar - 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bericht KGR-Sitzung 27.01.2022 Der meditative Einstieg wurde von Claudia Zanutta ge- staltet. Pfarrer Staudacher betonte in seiner „Neujahrsan- sprache“, dass er in diesem Jahr ein Wendejahr für die Kirche in vielen Bereichen sieht: Missbrauchs-skandalen, Kirchenaustritten, große Umstellung in der Finanzierung. Gleichzeitig sieht er auch große Chancen für eine Erneu- erung in der Kirche. Bewegungen wie „Out in Church“ werden diesen Wandel beschleunigen. Beim Rückblick auf die Weihnachtsfeiertage wurde fest- gestellt, dass die Ministranten ihren Dienst in großer Zahl und mit Freude gemacht haben. Die Sternsinger konnten Corona-bedingt leider nicht in Gruppen Hausbesuche ab- halten. Sie haben aber fleißig ihre Tütchen ausgetragen. Es sieht gut, ja sehr gut aus. Ihre Aktion wird wieder ein Erfolg. Die Gottesdienste waren gut besucht. Auch der Ordnerdienst hat gut geklappt. Bei der Renovierung der „Villa“ machen die Ministranten große Fortschritte. Alle Räume sind frisch gestrichen! Ein Boden wurde repariert und neu belegt! Dabei wurden sie von einigen „Ehemaligen“ tatkräftig unterstützt. Im Februar findet mit dem KGR Baienfurt und den ver- schiedenen Jugendgruppen eine gemeinsame Sitzung statt. Hierzu wurde Jugendreferent David Bösl, bekannt durch seine „mobile junge Kirche“ eingeladen. Das Gemeindehaus bleibt für private Veranstaltungen bis Ende März geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps 66,5 Sonntag, 06. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 09. Februar 15.00 - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Manchmal sehen wir den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wir fragen uns, wo Gott denn gerade ist, wenn die Welt droht, den Bach runter zu gehen und übersehen dabei, wie die Köpfchen der Schneeglöckchen schon längst ver- stohlen aus dem Boden schauen - Vorboten des aufbre- chenden Lebens schon mitten im Winter. Wir machen Gott Vorwürfe, warum er uns gerade dann im Stich gelassen hat, wenn wir ihn am dringendsten gebraucht hätten und übersehen dabei die Fußspuren Gottes, der uns gerade in diesen Momenten (durch-)getragen hat. Da tut es gut, uns immer mal wieder die Brille der Psalmen aufzusetzen, um in den uralten Geschichten von Israel und seiner Geschichte mit Gott, uns selbst zu entdecken und zu spüren, dass Gottes Präsenz in der Welt heute kein bisschen weniger wirksam ist als damals. Es lohnt sich, aufzubrechen, um zu sehen - Gott tut, was er verspricht - nicht immer so, wie wir es erwartet hätten, aber immer so, dass es am Ende gut wird: Kommt her und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschenkindern. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Kinderkirche Hallo Kinder, seit drei Wochen feiern wir wieder jeden Sonntag Kindergottesdienst. Wir haben Johannes kennengelernt, saßen in Höhlen, ha- ben ein Wüstenmahl probiert und wissen jetzt, dass Jesus von Johannes getauft wurde. Jesus war dann einige Zeit in der Wüste. Gott war bei ihm in seinem Zwei- feln und seiner Angst. Doch nun macht er sich gestärkt und mit Gottes Hilfe auf den Weg, den Menschen das Evangelium zu verkünden. Wie geht es weiter...? Geht Jesus alleine? Die Jünger Jesu, ...wo kamen die her, was machten sie, waren sie alle gleich? Damit beschäftigen wir uns die nächsten drei Wochen in der Kinderkirche. Kommt einfach vorbei. Euer Kinderkirchteam _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung noch- mals geändert und ab 20. Februar 2022 für den Besuch unserer Gottesdienste, mit Ausnahme von Bestattun- gen, die Vorlage eines 3G-Nachweises in den Alarm- stufen zur Voraussetzung gemacht. Bitte bringen Sie also Ihren Immunisierungsnachweis zur Kontrolle mit. Nur nicht-immunisierte Teilnehmende müssen einen ne- gativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Diesen können Sie bei den örtlich bekannten Testzent- ren einholen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die zugrundeliegende Testung darf im Fall eines Anti- gen-Tests maximal 24 Stunden, im Fall eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Wer keine Möglichkeit hat, sich vorab in einem Testzen- trum testen zu lassen, kann sich im Pfarramt anmelden und sonntags schon um 10.05 Uhr in der Kirche sein, um vor Ort unter Aufsicht zu testen. So ein negativer Test ist allerdings nur einmalig zur Nut- zung genau für diesen Gottesdienst gültig! _________________________ Frauenkreis am Mittwoch, den 9. Februar 2022 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplante Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstagsland England - Wales - Nordirland entfällt. Ich möchte aber die Gele- genheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. 2022 hat der Weltgebetstag drei Gastgeberländer - aber nicht ganz Großbritannien. Schottland und die Republik Irland haben aus historischen Gründen eigene Komitees, die aber in engem Kontakt mit dem EWNI-Komitee ste- hen. Trotz vieler Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den Ländern auch deutliche Unterschiede. England ist mit 130.000 km2 der größte und am dichtes- ten besiedelte Teil des Königreiches - über 55 Millionen Menschen leben in England, das sind ca. 85 % der Gesamt- bevölkerung. Im Gegensatz zu Schottland, Wales oder Nordirland hat England weder ein Landesparlament noch eine Landesregierung. Das 9 Millionen starke London ist nicht nur die Hauptstadt Englands, sondern des gesamten UK. Menschen aus mehr alls 100 Nationen leben in diesem kosmopolitischen Schmelztiegel der Kulturen. Die Waliser sind stolze Menschen, die sich ihre keltische Sprache und Identität bewahrt haben. - trotz vieler Ver- suche in der Vergangenheit, die walisische Kultur zu ver- drängen. Heute sind alle Ortsschilder und Hinweise zwei- sprachig. Wales ist reich an Bodenschätzen. Die großen Kohleminen waren einst sehr wichtig für Infrastruktur und Wohlstand. Cardiff, die Hauptstadt von Wales, hatte den größten Kohlehafen der Welt. Von der Schließung der Minen in den 1980er Jahren hat sich Wales wirtschaftlich bisher nicht erholt. Grüne Wiesen, zahlreiche Seen und Flüsse, unberührte Moorlandschaften, steile Klippen und einsame Buchten sind typisch für Nordirland. Seit dem Ende des Unab- hängigkeitskrieges von 1919 bis 1921 ist das englandtreue Nordirland von der unabhängigen Republik Irland ge- trennt. Jahrzehntelange gewaltsame Konflikte zwischen den protestantischen Unionisten und den katholischen Republikanern, die eine Wiedervereinigung mit der Re- pubik Irland anstreben, haben Nordirland erschüttert und auf beiden Seiten tiefe Wunden hinterlassen. Erst mit dem Karfreitagsabkommen von 1998 wurden die bewaffneten Auseinandersetzungen beendet. Infolge des Brexits haben die Spannungen erneut zugenommen. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen, dazu laden uns die Frauen aus England, Wales, Nordirland ein. Gemein- sam wollen wir Samen der Hoffnung aussäen und in unserem Leben, in unseren Gemeinschaften, in unserem Land und in dieser Welt. Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung - kein kreativer Montag Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstver- ständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wol- len wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitungsspiele Rückrunde 04.02.2022, 19 Uhr in Baienfurt SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 09.02.2022, 19 Uhr in Baienfurt SV Baindt - SG Argental 12.02.2022, 12 Uhr SG Baienfurt II - SV Baindt II 13.02.2022, 14 Uhr in Baienfurt SV Baindt - TUS Meersburg 19.02.2022, 14 Uhr&16 Uhr SG Ailingen II - SV Baindt II SG Aliingen - SV Baindt 20.02.2022, 10 Uhr in Leutkirch FC Wuchzenhofen - SV Baindt II Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 26.02.2022, 14 Uhr in Baienfurt: SV Baindt - VFL Brochenzell 27.02.2022, 14 Uhr SV Oberzell A-Jugend - SV Baindt II 06.03.2022 Rückrundenstart 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir aller- dings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfinden. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wollen oder weitere Informationen benötigen, E-Mail an ausbildungswart@ alpinteambaindt.de, die geht dann Volker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teilnahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur weni- ge - aber immerhin alle aktuellen - Informationen drauf. Unsere Vorstandsmitglieder sind via E-Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam) Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jahresstatistik Helfer-vor-Ort Baindt Die Helfer-vor-Ort Gruppe Baindt wurde vor allem durch die Corona Pandemie bei den Einsätzen zusätzlich be- ansprucht. Nicht jeder Einsatz konnte angefahren wer- den und dennoch wurden wir von der Integrierten Leit- stelle Bodensee-Oberschwaben zu 201 Notfalleinsätzen alarmiert und die HvO-Gruppe rückte 171 mal aus. Somit bedienten wir über 85 % der Alarmierungen. Die Notfalleinsätze können in etwa wie folgt eingeord- net werden: bei ca. 34 % der Notfalleinsätze handelt es sich um internistische Notfälle (bspw. Herzinfarkt oder auch Herz-Kreislaufstillstand), ca. 31 % entfallen auf chirurgische und in etwa 19 % auf neurologische Notfälle (bspw. Schlaganfall). Bei ca. 5 % der Alarmie- rungen handelt es sich beim Notfallpatienten um ein Kind, verbleibende ca. 11 % entfallen auf die Notfallbil- der Verkehrsunfälle, Intoxikationen, Polizei- oder Feu- erwehreinsätze. Die Helfer-vor-Ort werden bei Eingang eines Notrufes in der Rettungsleitstelle parallel mit dem Rettungsdienst alarmiert, sofern dies aus einsatztaktischen Gründen sinnvoll ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Hel- fer-vor-Ort durch ihre räumliche Nähe zum Einsatzort vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen und somit am Notfallort mit einem zeitlichen Vorsprung mit der Erstversorgung des Patienten beginnen können. Oberstes Ziel des Helfer-vor-Ort Einsatzes ist es also, das therapiefreie Intervall mit medizinischen Erstmaß- nahmen zu minimieren. Die Alarmierung erfolgt generell 24 h am Tag und 365 Tage im Jahr. Über ihren Funk- meldeempfänger erfahren die Helfer den Einsatzort sowie die Art des Notfalls. Abhängig vom Einsatzbild übernehmen die Helfer-vor-Ort noch weitere Arbeiten bei der Versorgung des Notfallpatienten gemeinsam mit dem Rettungsdient, stehen aber vor allem auch als Ansprechpartner für Angehörige und Betroffene nach dem Einsatz zur Verfügung. Ein großes Anliegen ist es, uns von Herzen beim DRK-Bai- enfurt-Baindt sowie bei allen Spenderinnen und Spen- dern zu bedanken, die mit ihrer finanziellen Unterstüt- zung helfen, die Kosten für medizinisches Material sowie derer Folgekosten (Ersatz von Verband- und sonstigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Ver- schleiß, teils jährlich anstehende Geräteüberprüfungen, etc.) zu decken. Bedanken möchten wir uns auch für jeden Gruß, der uns nach einem Einsatz erreicht. Es ist schön, das Vertrauen und die hohe Akzeptanz in unserer Gemeinde zu spüren. Wir wünschen allen Patienten eine gute und schnelle Ge- nesung. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Rettungs- dienst, den Notärzten, der Feuerwehr und der Polizei für die sehr gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Der abschließende Dank gilt dem gesamten HvO Team Baindt für das freiwillige und ehrenamtliche Engagement und das bereits über viele Jahre hinweg. Helfer vor Ort Gruppe Baindt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Bibelweg in Kressbronn Wir laden Euch herzlich ein mit uns auf dem Bibelweg zu wandern. Der Weg führt an 12 Stationen hinaus in die Natur. In Kressbronn durch den Ort, am Bodensee entlang und über die Höhen des Ottenbergs und Nunzenbergs. Wir treffen uns am Sonntag, 13.02.2022, um 12.00 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Die Gehzeit beträgt 2,5 Std., 8 km, 133 hm (kaum Stei- gungen) Fahrpreis 5,00 € für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wan- derung in Friedrichshafen vorgesehen. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gutes Schuhwerk, Vesper und Getränk werden empfohlen. Bitte die aktuellen Pandemieregeln beachten. Anmeldung ab 09.02.2022 bei Wanderführung U. Ve- he-Bergmann, Tel. 0751/93442 Bei einer Regenvorhersage > 75 % wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext Tel. 0151 - 12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Im Februar 2022 wurden für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkun- de und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 1 Mitglied geehrt. Die Urkunden wurden in dankba- rer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitglied- schaft im Sozialverband VdK Ba- den-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unterschrie- ben und über den VdK OV Wein- garten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren Mitgliedern, die im Febru- ar geboren sind, wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten al- les Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehinder- tenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstal- tungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 9. Februar 2022: Alltagshilfsmittel“ mit dem Landeshilfsmittelzentrum, Dresden und „barrierefreie Elektrogeräte“ mit der Fa. Feelware 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gartenparzelle sucht neuen Liebhaber/Liebhaberin Liebe Gartenfreunde und Interessierte, in unserer Dauergartenanlage in Baienfurt, Schussental- straße ist zur Zeit eine Gartenparzelle ohne Gärtnerin/ Gärtner. Die Parzelle ist ungefähr 360 m² groß und direkt an der Wolfegger Ach gelegen. Dort befinden sich eine neuwer- tige, solide gebaute Laube mit Freisitz, Wege, Gehölze und Stauden. Den Übernahmepreis und die Pachtgebühren erfahren Sie gern auf Anfrage. Auf der Gemeinschaftsfläche gibt es Parkplätze, eine To- ilette und ein kleiner Kinderspielplatz. Sind Sie naturverbunden und haben Spaß am Gärtnern unter Gleichgesinnten, dann melden Sie sich unter der Telefonnummer 0751/53899. Bitte sprechen Sie gerne auf den AB, Sie werden dann zurückgerufen. Wir würden uns freuen, wenn der Garten wieder mit Ge- müse, Obst, Kräuter und Blumen bepflanzt werden würde. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Die Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die neue Ausgabe von „MINT & SOZIAL for you“ ist da! Mädchen im Labor, Jungen im Kindergarten: Das Wen- deheft „MINT & SOZIAL for you“ 2022 stellt Ausbildungs- möglichkeiten für Jugendliche vor - ganz frei von Rol- lenklischees. Immer dabei: Infos für den Girls’ und Boys’ Day, dieses Jahr am 28.04.2022, digital und vor Ort. MINT for you Der MINT-Teil umfasst Berufe in Mathematik, Informa- tik, Naturwissenschaften und Technik. Darin stellen eine Elektronikerin für Automatisierungstechnik, eine Chemi- kantin, eine Maschinen- und Anlagenführerin für Lebens- mitteltechnik und eine Holzmechanikerin ihre MINT-Aus- bildungen vor. Zwei Schülerinnen berichten von ihren Erfahrungen bei einem MINT- Praktikum. Und eine Abwassermeisterin erzählt von ihrer Leidenschaft für diese Weiterbildung. SOZIAL for you Im SOZIAL-Teil erzählen ein Kinderpfleger, ein Ergothe- rapeut, ein Hauswirtschafter und ein Zahnmedizinischer Fachangestellter, warum sie sich für eine Ausbildung im SAGE-Bereich entschieden haben. SAGE steht für die Be- griffe Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie Erzie- hung und Bildung. Zwei Schüler berichten über ihren Einsatz als Schulsani- täter und ein Erzieher schildert seinen Werdegang vom Kinderpfleger zum angehenden Heilpädagogen. Außerdem gibt es im Heft die wichtigsten Informationen zum kommenden Girls’ and Boys’ Day im April 2022 so- wie spannende und kuriose Fakten aus dem MINT- und SAGE-Bereich. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de - Meine Zukunft. Meine Ausbildung“. Diese wird von der Bundes- agentur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A - Z. Zum Medienangebot ge- hören zudem Printprodukte für Schüler*innen der Sekun- darstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kontakt: Redaktion planet-beruf.de BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH Südwestpark 82 90449 Nürnberg www.planet-beruf.de T: 0911 9676-310 M: redaktion@planet-beruf.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Plan B: Erziehungsrente Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glück- lich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Un- terhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deut- sche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dür- fen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminde- rungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt. Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngs- te Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des ver- storbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Hinterblie- benenrente: Hilfe in schweren Zeiten«. Sie kann kosten- los unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Ver- fügung. 3 5 5 3 1 3 3 3 6 0 1 2 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 3 5 5 3 1 3 3 3 6 0 1 2 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 © Seckinger/DEIKE 355313336012 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 Schiffe versenken Die unter dem Rätsel gezeigten Schif- fe sind aufzuspüren. Alle Schiffe liegen senkrecht oder waagrecht im Wasser. Kein Schiff berührt ein anderes, auch nicht diagonal. Die Zahlen am Rand be- zeichnen die Anzahl der Schiffsteile pro Spalte oder Zeile. © Seckinger/DEIKE 755R52R7 Kauf am Ort - fahr nicht fort! STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 STELLENANGEBOTE H E I S S L U F T B A L L O N D F J E Z E P P E L I N E M I G E O A U W L A I R B U S E R N F L H P L M G N I E O B G I E G E H N C P L B E T E K A R B O M B E R O A E S O W I L M O T O R S E G L E R L C C E S S N A P O R E I N R O D D H L B R G L E I T S C H I R M F E I S E G E L F L I E G E R A U O C R C H T F C O N C O R D E L U C K M F O K K E R G U E Z G U L F K E E S P A C E S H U T T L E G E E R L H E I S S L U F T B A L L O N J E Z E P P E L I N E M I G E U W L A I R B U S E R N F L H M G N I E O B G I E G E H N C B E T E K A R B O M B E R O A O W I L M O T O R S E G L E R C E S S N A P O R E I N R O D L B R G L E I T S C H I R M F S E G E L F L I E G E R A U O C H T F C O N C O R D E L U C F O K K E R G U E Z G U L F K S Wer fliegen will, braucht Fluegel. P A C E S H U T T L E G E E DEIKE 1712B-0219 HEISSLUFTBALLONDF JEZEPPELINEMIGEOA UWLAIRBUSERNFLHPL MGNIEOBGIEGEHNCPL BETEKARBOMBEROAES OWILMOTORSEGLERLC CESSNAPOREINRODDH LBRGLEITSCHIRMFEI SEGELFLIEGERAUOCR CHTFCONCORDELUCKM FOKKERGUEZGULFKEE S Wer fliegen will, braucht Fluegel. PACESHUTTLEGEERL 743R80R2 Buchstabensalat: Luftfahrt Außer dem farbig unterlegten sind hier 23 weitere Begriffe rund um das Thema Luftfahrt versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter kön- nen sich überschneiden. Die übrig blei- benden Buchstaben ergeben ein Zitat aus England. Am Anfang: ein Solstitium. Da kommt keiner drum herum. Und im weiteren Verlauf treten konfuse Eschen auf. Außerdem ist sonnenklar: verwirrtes Sitzblei birgt Gefahr. © Margit Wolters/DEIKE Reimrätsel Was wird hier gesucht? © Margit Wolters/DEIKE 755R54R2 Lösung: Winter (Solstitium: Wintersonnenwende, ESCHEN Anagramm zu SCHNEE, SITZBEIL Anagramm zu BLITZEIS) Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 FAMILIENANZEIGEN STELLENANGEBOTE Schmieder KKM ist der außergewöhnliche, regionale Dienstleister mit Erfahrung. Für unsere Auftraggeber managen wir Kunden­ kontakte telefonisch und online, sowie Auftragsbearbeitung­ und Auftragserfassung. Neu hinzugekommen ist der Projektservice zur Bewältigung besonderer Aufgaben für anspruchsvolle Kunden. Starten Sie mit uns in eine gemeinsame Zukunft und werden Sie Teil unseres tollen Teams. 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                  Projekt-Nr. Auftraggeber Ausfertigungs-Nr. Datum GUTACHTEN 2215381 -- 21.03.2022 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt age/ HPC AG Telefon: 0751 36152-0, Fax: 0751 36152-99 Jahnstraße 26 Internet: www.hpc.ag 88214 Ravensburg E-Mail: ravensburg@hpc.ag Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – HPC_2215381_GU.docm INHALT Seite 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung ..................................................... 4 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes ........................................ 4 3 Grundlagen ......................................................................................................... 6 3.1 Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 4 Planerische Eckpunkte ....................................................................................... 7 5 Bodenkundliche Untersuchungen ....................................................................... 9 6 Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 12 6.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................ 12 6.2 Bilanz ................................................................................................................ 14 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien ................... 15 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit ................ 15 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen ....................................................................... 16 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack ......................................... 16 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl ................... 17 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens ............................. 17 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen ............................................................ 19 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche ...................................................................... 19 8 Schlussbemerkungen ....................................................................................... 20 TABELLEN Tab. 1: Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme ................................................................... 9 Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen .. 11 Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 14 ANHANG 1 Quellen- und Literaturverzeichnis 2 Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 3 HPC_2215381_GU.docm ANLAGEN 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 4 HPC_2215381_GU.docm 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufs als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Das Vorha- bengebiet liegt am nördlichen Bebauungsrand der Gemeinde Baindt. Der Graben soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebiets "Gei- gensack Erweiterung" und am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebiets "Bühl", östlich der Hirschstraße entstehen (s. Anlage 1.1). Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf mit kontinuierlichem Gefälle, so dass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Über- schwemmungsrisiko senkt. Bei den bevorstehenden Erdarbeiten müssen auf einer nicht unerheblichen Fläche bauliche Eingriffe in den natürlichen Boden erfolgen. Deshalb waren auf Anforderung durch das Land- ratsamt Ravensburg eine Untersuchung der bodenkundlichen Verhältnisse (humoser Oberbo- den, kulturfähiger Unterboden und anstehender Untergrund) sowie die Erstellung eines Bo- denschutzkonzepts mit Bodenschutzplan erforderlich. Die HPC AG, Standort Ravensburg, wurde auf Grundlage des Angebots Nr. 1215381 vom 05.11.2022 mit den entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen beauftragt. 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes Der humose Ober- bzw. kulturfähige Unterboden erfüllt gem. BBodSchG § 2 [1] in besonde- rem Maße natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum, Bestandteil des Na- turhaushalts sowie als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Die Böden und Bodenmaterialien unterliegen bei Baumaßnahmen vielfältigen und nachhalti- gen Eingriffen, die bei unsachgemäßem Umgang zu Schäden (Zerstörung des Bodengefüges, Bodenverdichtung, Vernässung) führen können und nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Deshalb sind Abgrabungen, die Lagerung und Geländeverfüllungen bzw. -andeckungen fachgerecht und mit geeigneten Techniken auszuführen. Auf der Basis von fachlichen und gesetzlichen Regelungen (u. a. BBodSchV [2], Vollzugshilfe zu BBodSchV § 12 [3], DIN 19731 [4], DIN 19639 [5], Leitfäden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub [10], zur Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodenaushub bei Flächeninanspruchnahmen [9] etc.) werden Vorgaben und Maßnahmen be- schrieben, wie mit natürlichem Bodenmaterial schonend umgegangen werden kann und wel- che Ziele (allgemeine Grundsätze für die technische Durchführung der Erdarbeiten, Anlage und Pflege von Oberboden- und Unterbodenmieten, Befahren der Bodenkrume etc.) daraus für das Bauvorhaben abgeleitet werden können. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 5 HPC_2215381_GU.docm Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen können im Wesentlichen folgende Tätigkeiten zu ei- ner nachhaltigen Schädigung bzw. zum Totalverlust von kulturfähigen Bodenmaterialien füh- ren: • Befahrung mit ungeeigneten Fahrzeugen (z. B. Radfahrzeuge) • Erdarbeiten bei ungeeigneter Witterung bzw. ungeeigneten Boden-Feuchteverhältnis- sen • keine oder unsachgemäße Trennung verschiedener Bodenhorizonte • unsachgemäße Lagerung von Bodenmaterialien • unsachgemäßer Wiederauftrag von Bodenmaterialien • Nutzung von Freiflächen als Materiallager, Baustelleneinrichtungsfläche etc. Die wichtigsten und offensichtlichsten Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Böden und Bodenmaterialien ergeben sich aus den erfolgten Störungen des Bodengefüges: • Störungen im Wasserhaushalt durch Verdichtungen (insbesondere im Unterboden) mit der Folge dauerhafter Vernässungen, Verschlämmungen etc. • Störungen im Lufthaushalt durch Verdichtungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die organischen und chemischen Umsetzungsprozesse im Boden • Zerstörung von Lebensräumen für Bodenorganismen Insbesondere Gefügestörungen im Unterboden sowohl durch die technische Beeinflussung auf der Fläche als auch bei der Zwischenlagerung sind durch anschließende Meliorations- maßnahmen (z. B. Tieflockern, Drainagen, Einsaat von Tiefwurzlern o. ä.) nicht mehr vollstän- dig reversibel und müssen daher durch geeignete Maßnahmen so weit als möglich vermieden werden. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 6 HPC_2215381_GU.docm 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben In nachfolgender Tabelle sind die allgemeinen Standortdaten für die Untersuchungsfläche zu- sammengestellt: Tab. 1: Allgemeine Standortangaben Parameter Untersuchungsfläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Lage Zeppelinstraße/Hirschstraße/Sulpacher Straße, Stadt Baindt, Landkreis Ravensburg Morphologie relativ eben im Teilabschnitt Geigensack, schwach bis mittel geneigt im Teilabschnitt Bühl (ca. 5 bis 9 %) Versiegelung/bebaute Fläche unversiegelt, landwirtschaftliche Fläche frühere Nutzung Grünland/Acker aktuelle Nutzung Grünland/Acker künftige Nutzung Hochwasserschutzgraben (Bachmäander) Umfeldnutzung Landwirtschaft, Wohnbaugebiet Wasserschutzgebiete außerhalb Naturschutz-/FFH-Gebiete außerhalb 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Nachfolgend sind die geologischen und bodenkundlichen Rahmendaten zusammengefasst: Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Parameter Ausbaufläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" geologische Einheit (Geol. Karte 1 : 50.000) Beckensedimente sowie holozäne Abschwemmmassen bodenkundliche Einheit (Bodenkarte 1 : 50.000) Pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig-schluffigen Beckensedi- menten sowie Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 7 HPC_2215381_GU.docm 4 Planerische Eckpunkte In Abstimmung mit dem Planer liegen bei der Baumaßnahme folgende Eingriffsbereiche mit bodenschutzrelevanten Arbeitsprozessen vor (s. dazu auch Bodenschutzpläne, Anlagen 2.1 und 2.2): • Zufahrt: Die Baustellenandienung erfolgt über die bestehenden Hirsch- und Sulpacher Straße jeweils am Westrand des Teilabschnitts Geigensack und Teilabschnitts Bühl. Die Baufelder sind somit weitgehend über bestehende befestigte Straßen erreichbar. Nur an einzelnen Stellen muss eine temporäre Baustellenzufahrt mittels mineralischer Schüttung eingerichtet werden. • Mineralische Baustraßen: Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack wer- den mineralische Baustraßen (Zufahrten zur Fahrtrasse und der BE-Fläche) eingerichtet. Sie dienen der Baustellenandienung sowie dem Transport der separierten Materialien zum vorgesehenen Verwertungsort. Im Bereich der mineralischen Baustraßen wird hu- moser Oberboden abgetragen, ein Vlies mit hoher Reissfestigkeitsklasse (GRK 5) einge- bracht und eine Kies-/Schotterschicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgetragen. Nach Beendigung der Maßnahme werden die mineralischen Baustraßen rückstandsfrei wieder ausgebaut. Das Vlies mit hoher Reißfestigkeit ist hierbei von entscheidender Bedeutung. • Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Gei- gensack: Als Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche dient die Fläche des ge- planten Retentionsbeckens im Westen des Teilabschnitts Geigensack (s. Anlage 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Die Tiefe des Retentionsbeckens im Teilabschnitt Geigensack soll im Endzustand ca. 1 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberbo- den als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmaterial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe gelagert. Später wird es zu einem Substrat aufbereitet (vo- raussichtlich 1 : 1 = humoser Oberboden : Sand) und anschließend als belebte Boden- zone über einer Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken wieder angedeckt. Der Oberboden-Überschuss wird teilweise für die geplante Geländeaufschüt- tung im Teilabschnitt Bühl verwendet. Der Rest des Oberbodenmaterials sowie das Un- terbodenmaterial sind einer externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das Un- tergrundmaterial wird bis zur erforderlichen Beckensohle abgetragen und einer sachge- rechten Entsorgung zugeführt. • Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl: Optional wird im Westen des Teilabschnitts Bühl eine Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche ein- gerichtet (s. Anlage 2.2). Auf der Fläche könnte bei Bedarf das Überschussmaterial aus dem neuen Graben (Teilabschnitt Bühl) kurzzeitig bereitgestellt werden. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Hier soll zuerst der Grasbewuchs kurz gemäht werden. Die Grasnarbe wird dann mit ei- nem Vlies (GRK 5) abgedeckt. Anschließend wird eine lastverteilende Kies-/Schotter- schicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgebracht. Nach Beendigung der Maßnahme wer- den die lastverteilende Schicht und das Vlies rückstandsfrei ausgebaut. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 8 HPC_2215381_GU.docm • Neuer Graben: Entlang des bestehenden Grabens im Bereich Bühl sowie der Verdolung im Bereich Geigensack wird zum Schutz gegen Hochwasser ein neuer offener Graben errichtet. Die Tiefe des Schutzgrabens soll je nach Position ca. 1 m bis 3 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberboden als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmate- rial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Südrand des Grabens im Bereich des Teilabschnitts Bühl und am Nordrand im Bereich des Teilabschnitts Geigensack bauzeit- lich gelagert. Die Wallmieten dienen zusätzlich als Abgrenzung des Baufelds gegen die angrenzenden Tabuflächen. Der Ausbau des Unterbodens erfolgt rückschreitend mittels Kettenbagger. Die Grabensohle dient als Fahrtrasse für baustelleninterne Quertransporte und den Abtransport von Überschussmaterial. Es wird nur auf dem Untergrund (Schicht C) gefahren. Soweit möglich, wird das ausgebaute Unterbodenmaterial im Be- reich Bühl mittels Kettenbagger direkt in den zu verfüllenden, parallel verlaufenden, be- stehenden Graben umgelagert. Zudem dient ein Teil des Unterbodens zur Errichtung des Unterboden-Kerns im Bereich der Geländeaufschüttung im Südosten des Teilabschnitts Bühl. Der verbleibende Überschuss wird einer externen bodenfunktionalen Verwertung zugeführt. Anfallendes Untergrundmaterial wird sachgerecht entsorgt. Das seitlich gela- gerte Oberbodenmaterial wird anschließend in der Grabenmulde und an den Böschungen (Grabenflanken) wieder angedeckt. • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl): Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird verfüllt und rekultiviert. Das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens wird zunächst abgetragen und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete entlang des Grabens bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Es dient dort auch als Abgrenzung gegen die rückwärtigen Tabuflächen. Der bestehende Graben soll dann verdolt werden, um bauzeitlich den Wasserabfluss zu gewährleisten. Danach wird er mit dem anfallenden Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben aufgefüllt. Anschließend wird die Fläche mit dem Oberbodenmaterial wieder angedeckt. • Wendestellen: Im Bereich des Teilabschnitts Bühl werden zwei Wendestellen (10 m x 5 m) für den Fahrzeugverkehr (LKW, Traktor mit Kippmulde) eingerichtet, da sonst die Strecke für Rückwärtsfahrten zu groß wird. Zudem dienen die Wendestellen als Aus- weichstellen im Begegnungsverkehr. Im Bereich der Wendestellen wird das Oberboden- material ausgebaut und temporär als Humusmiete stirnseitig zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschließend wird der Unterboden rückschreitend ausbaut und seitlich zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen als Wallmie- ten auf dem bestehenden Oberboden mit zuvor kurz geschnittener Grasnarbe bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Die Wendestellen werden abschließend profilgerecht wieder verfüllt und rekultiviert. Abschließend erfolgt eine Wiedereinsaat mit einer boden- stabilisierenden Grünland-Saatmischung. • Geländeaufschüttung: Im Teilabschnitt Bühl soll eine großflächige Geländeaufschüt- tung erfolgen, um großflächig über den Hang abfließendes Wasser abzuwehren und in Richtung des neuen Grabens zu leiten. Im nordöstlichen Randstreifen dieser Fläche wird ein Wall mit einer Höhe von ca. 0,65 m und einer Breite von ca. 1,4 m errichtet. Richtung Südwesten erfolgt eine großflächige Geländeangleichung. Richtung Nordosten verbleibt eine vergleichsweise steile Böschung. Die großflächige Geländeangleichung erfolgt mit überschüssigem Oberbodenmaterial aus der Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Geigensack. Der Wallstreifen im Nordosten wird mit dem Unterbodenma- terial aus dem neuen Graben des Teilabschnitts Bühl aufgebaut und anschließend mit dem zuvor abgetragenen Oberboden wieder abgedeckt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 9 HPC_2215381_GU.docm • Tabuflächen: Es handelt sich um bestehende Freiflächen mit natürlichem Bodenaufbau im Umfeld der baulichen Eingriffsflächen. Diese Flächen werden gegen unzulässige, bau- zeitliche Beeinträchtigungen (z. B. Überfahrung, Verdichtung etc.) geschützt. Dies erfolgt durch langgezogene Oberboden-Wallmieten entlang des Grabens bzw. sonstige Absper- rungen (z. B. Bauzaun). 5 Bodenkundliche Untersuchungen Auf der Untersuchungsfläche wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Datum: 10.02.2022 Umfang: bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand von elf Bohrstockeinsti- chen bis 1 m Tiefe im Bereich des geplanten Schutzgrabens Verfahren: Pürckhauer-Bohrstock Tiefe: ca. 1 m; entsprechend der Länge des Pürckhauer-Bohrstocks, ca. 1 m Ziel Ermittlung des Bodentyps, Erfassung der kulturfähigen Bodenhorizonte Bodenansprache: bodenkundlich, geologisch sowie organoleptisch Dokumentation: Lage der Bohrstockprofile: Anlage 1.2 Die bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand der Bohrstocksondierungen erbrachte folgende Ergebnisse (Terminologie nach bodenkundlicher Kartieranleitung [6] bzw. Arbeitshilfe für die Bo- denansprache [7]): Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P1 – 30 – 60 > 98 Ap M II Gor Ut2 Ut3 Ut2 G1 G1 G1 h4 h2 h0-1 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 3/4 10 YR 4/3 Grünland P2 – 33 – 72 > 100 Ap M II Go Uls Lt2 Tu3 G1 G1 G1 h4 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P3 – 30 – 62 > 94 Ap M II Go Uls Slu Su2 G1 G1 G1 h4 h1-2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 4/3 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P4 – 20 – 60 > 97 Ap M II Go Uls Lu Lts G1 G1 G1 h3 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 4/3 Grünland P5 – 20 – 40 > 100 Ap Gor-M II Gor Ut3 Uls Uls G1 G1 G1 h2 h1 h0 c3.3 c4 c4 feu2 feu2 feu1 10 YR 3/2 10 YR 4/2 10 YR 5/1 Grünland P6 – 20 – 40 – 60 > 100 Ap M M-Go II Gor Ut2 Ut3 Tu3 Tu2 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0-1 h0 c0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/2 10 YR 5/3 2,5 Y 6/2 Grünland Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 10 HPC_2215381_GU.docm Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P7 – 23 – 53 > 95 Ap M-Go II Gor Ut3 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c2 c3 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/3 2,5 Y 6/2 Grünland P8 – 20 – 60 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P9 – 27 – 55 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c1-2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P10 – 30 – 90 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut2 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/3 Grünland P11 – 10 – 55 – 90 > 100 Ah M-Go II Gor II Gr Lu Lt3 Tu2 St3 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0 h0 c0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu3 feu3 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/4 10 YR 5/4 Wald Bei den Profilen 1 bis 7 liegt ein Gley-Kolluvisol aus holozänen Abschwemmmassen vor. Die- ser Bodentyp ist durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap-Horizont) folgt zur Tiefe hin ein schwach humoser M-Horizont, welcher sich durch verlagertes Oberbodenmate- rial auszeichnet. Darunter folgt ab ca. 60 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasser- beeinflusster Horizont (II Gor- oder II Go-Horizont) mit Rostflecken und reduzierten Bereichen. Bei den Profilen 8 bis 10 handelt es sich um eine pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig- schluffigen Beckensedimenten. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap- Horizont) folgt ein schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont) mit einer Mäch- tigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm. Darunter folgt ab ca. 55 bis 90 cm unter der Geländeober- fläche ein wasserstauender Untergrundhorizont (Cv-Sd-Horizont). Beim Profil 11 (Waldbereich) handelt es sich um einen Kolluvisol-Gley. Dieser Bodentyp ist, wie bei den Profilen 1 bis 7, durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst und enthält ab ca. 10 cm Tiefe einen schwach humosen M-Go-Hori- zont. Darunter folgt ab ca. 55 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasserbeinflusster Horizont mit Rostflecken (II Gor-Horizont) und ab ca. 90 cm Tiefe ein reduzierter II Gr-Hori- zont. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 11 HPC_2215381_GU.docm Zur Vereinfachung der komplexen bodenkundlichen Horizontansprache dient im Hinblick auf die bautechnische Trennung der Schichten zusammenfassend folgende Gliederung: Schicht A: humoser Oberboden: - Pflughorizont, Mächtigkeit ca. 20 bis 30 cm (ausgenommen Waldbereich mit ca. 10 cm Mächtigkeit), verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht B: kulturfähiger Unterboden: - schwach humoser M- oder M-Go-Horizont, Mächtigkeit zwischen 20 und 40 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich - schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont), Mächtigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht C: Untergrund: - grundwasserbeeinflusster (II Gor-, II Go- oder II Gr-Horizont) oder wasser- stauender Horizont (Cv-Sd-Horizont) unterhalb der kulturfähigen Schichten ab ca. 60 cm Tiefe, verdichtungs- und witterungsempfindlich Da es sich hier hauptsächlich um einen Auebereich handelt, ist kleinräumig mit stark variie- renden Mächtigkeiten der einzelnen Schichten zu rechnen. Sie sind nach optischen Kriterien im Zuge der Bauarbeiten den jeweiligen Schichten zuzuordnen. Die humosen Oberböden (Schicht A), der kulturfähige Unterbodenhorizont (Schicht B) sowie der Untergrund (Schicht C) sind aufgrund ihres hohen Ton- und/oder Schluffgehalts verdich- tungs- und damit witterungsempfindlich. Insoweit besteht eine starke Abhängigkeit von den aktuellen Witterungs- und Bodenfeuchteverhältnissen während der Erdarbeiten. Gemäß DIN 19639 ergeben sich für die vorliegenden Böden folgende Einschränkungen: Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen Kosistenz- bereich Bodenfeuchte Befahrbarkeit Bearbeitbarkeit Verdichtungs- empfindlichkeit ko1 fest feu1 trocken optimal optimal gering ko2 halbfest feu2 schwach feucht gegeben optimal mittel ko3 steif feu3 feucht eingeschränkt (je nach Einsatzgeräten) eingeschränkt (je nach Rieselfähigkeit) hoch ko4 weich feu4 sehr feucht nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig hoch ko5 breiig feu5 nass nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig extrem Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 12 HPC_2215381_GU.docm Es ist ersichtlich, dass Erdarbeiten lediglich bei trockenen und schwach feuchten Bodenver- hältnissen durchgeführt werden sollten. Bei feuchten Bodenverhältnissen sind Einschränkun- gen gegeben, die zu Erschwernissen führen können (eingeschränkte Bearbeitbarkeit und Be- fahrbarkeit, ggf. Lastverteilungsmaßnahmen, Einsatz spezieller Geräte etc.). 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen Für die kulturfähigen Bodenmaterialien kann unter Berücksichtigung der planerischen Rah- menbedingungen und der bodenkundlichen Bestandsaufnahme eine überschlägige Mengen- bilanzierung erstellt werden. Dabei wurde zusammenfassend von folgenden Annahmen aus- gegangen: • Lager-/BE-Fläche (späterer Retentionsbeckenbereich) - Fläche ca. 5.500 m² - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.650 m³ - Wiederauftrag Oberboden als belebte Bodenzone: ca. 830 m³ (Zumischung von 1/1 Fremdmaterial im Zuge der Substratherstellung für die bewachsene Bodenzone) - Oberbodenüberschuss: Angleichung im Bereich der Geländeaufschüttung (Teilab- schnitt Bühl) - kulturfähige Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.650 m³ (teilweise Auftrag im Bereich der Gelände- aufschüttung), sonst: externe bodenfunktionale Verwertung) • Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack - Länge ca. 410 m - Breite Sohle ca. 4,5 bis 10,4 m, durchschn. ca. 7,5 m - Breite GOK ca. 5,5 bis 12 m, durchschn. ca. 8,8 m - Tiefe ca. 1,3 bis 2,5 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 1.100 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 13 HPC_2215381_GU.docm Teilabschnitt Bühl - Länge ca. 220 m - Breite Sohle ca. 3,5 bis 4 m, durchschn. ca. 3,8 m - Breite GOK ca. 8 bis 11 m, durchschn. ca. 9,5 m - Tiefe ca. 1 bis 3 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 520 m³ (220 m x 9,5 m x 0,25 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 520 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,35 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 730 m³ (220 m x 9,5 m x 0,35 m) • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl) - Länge ca. 170 m - Breite Sohle ca. 0,5 bis 1 m, durchschn. ca. 0,75 m - Breite GOK ca. 2 bis 6 m, durchschn. ca. 4 m - Tiefe ca. 0,4 bis 1,4 m, durchschn. ca. 0,9 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden (Grabensohle plus Böschung) ca. 140 m³ (170 m x 4 m x 0,2 m) - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau des Unterboden-Materials: ca. 200 m³ (Auf- tragsmächtigkeit 0,3 m) - Auftragsvolumen Unterboden ca. 260 m³ (170 m x 2,5 m x 0,6 m) • Wendestellen - Fläche ca. 10 m x 5 m (ohne Böschung), ca. 100 m² (2 Wendestellen) - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 25 m³ - Wiederauftrag Oberboden: ca. 25 m³ (ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,4 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 40 m³ - Wiederauftrag Unterboden: ca. 40 m³ (ausgeglichene Bilanz) • Geländeaufschüttung nordöstlicher Wallstreifen - Länge ca. 120 m - Breite ca. 1,4 m - Fläche ca. 170 m² - Oberbodenmächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 35 m³ - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau Unterboden-Material: ca. 35 m³ (ausgegli- chene Bilanz) - Unterbodenauftrag Wall; durchschn. Einbauhöhe ca. 0,5 m - Auftragsvolumen Unterboden ca. 90 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 14 HPC_2215381_GU.docm südwestliche Flächenangleichung - Fläche ca. 2.500 m² - kein Abtrag von Ober- und Unterboden - Auftragsvolumen Oberboden ca. 500 m³ (durchschn. Auftragsmächtigkeit 0,2 m) Für die C-Materialien wurde keine Mengenbilanz erstellt, da sie als nicht kulturfähiger Unter- grund eingestuft werden und insoweit für sie die Vorgaben des vorliegenden Bodenschutz- konzepts und -plans nicht gelten. Unabhängig davon sind ggf. anderweitige Anforderungen (z. B. abfallwirtschaftliche Haufwerksdeklaration) zu berücksichtigen. 6.2 Bilanz Aus den obigen Annahmen ergeben sich überschlägig die in nachfolgender Tabelle darge- stellten Mengen (in m³ fester Masse). Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung Bereich Humoser Oberboden Schicht A Kulturfähiger Unterboden Schicht B Ausbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 1.650 m³ 1.100 m³ 520 m³ 140 m³ 25 m³ 35 m³ 0 m³ 3.470 m³ 1.650 m³ 1.100 m³ 730 m³ 0 m³ 40 m³ 0 m³ 0 m³ 3.520 m³ Einbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 830 m³ 1.100 m³ 520 m³ 200 m³ 25 m³ 35 m³ 500 m³ 3.210 m³ 0 m³ 0 m³ 0 m³ 260 m³ 40 m³ 90 m³ 0 m³ 390 m³ Überschuss Gesamt (m³ feste Masse) 260 m³ 3.130 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 15 HPC_2215381_GU.docm Für das humose Oberbodenmaterial (Schicht A) bestehen vor Ort Verwertungsmöglichkeiten im Rahmen der Gestaltung der Grabensohlen und Böschung des neuen Grabens. Außerdem wird der Oberbodenmaterial-Überschuss aus dem Retentionsbeckenbereich im Rahmen der großflächigen Geländemodellierung im Teilabschnitt Bühl verwendet. In der Summe verbleibt ein rechnerischer Überschuss von überschlägig ca. 260 m³ (feste Masse). Das Material kann baugebietsintern als Reserve für Restmodellierungen eingesetzt werden oder ist einer sachgerechten externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das kulturfähige Unterbodenmaterial (Schicht B) fällt hauptsächlich im Bereich des neuen Grabens und des späteren Retentionsbeckens an. Das Unterbodenmaterial wird teilweise im Rahmen der Verfüllung des bestehenden Grabens sowie im Kern des Wallstreifens im Gelän- deaufschüttungsbereich des Teilabschnitts Bühl verwendet. Der Überschuss an kulturfähigem Unterbodenmaterial (ca. 3.130 m³) ist durch den Auftragnehmer (AN) einer externen boden- funktionalen Verwertung zuzuführen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (z. B. Anlieferung in einer Kiesgrube mit dortiger sachgerechter Mietenlagerung bis zur Ver- wertung im Bereich der Rekultivierungsschicht). Das bloße Verfüllen – z. B. in einer Kiesgrube – ist nicht zulässig. Da der Boden der bestehenden Flächen heterogen aufgebaut ist, können die angenommenen Mengen von den tatsächlichen vorzufindenden Verhältnissen abweichen. Wir empfehlen da- her, im Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung sowohl die Zuweisung der Aushubma- terialien zu den entsprechenden Schichten als auch den Einbau und die Verwertung/Entsor- gung zu überwachen und zu dokumentieren. 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit Zur Vermeidung der Schädigung kulturfähigen Bodenmaterials beim Umgang mit techni- schem Gerät (Ausbau, Zwischenlagerung, Transport, Aufbringung) sind allgemeine Vorgaben aus verschiedenen Regelwerken und Merkblättern zu beachten [4], [5], [9], [10], [14]. Dies bedeutet im vorliegenden Fall: • Erdarbeiten mit kulturfähigen Bodenmaterialien (Schicht A – humoser Oberboden, Schicht B – kulturfähiger Unterboden) nur bei ausreichend trockener Witterung und aus- reichend abgetrockneten Böden, soweit das Material der Wiederherstellung einer Boden- funktion i. S. d. BBodSchG [1] dient. • sorgfältige Trennung des humosen Oberbodens (Schicht A) vom kulturfähigen Unterbo- den (Schicht B) und ggf. vom Ausgangssubstrat (Schicht C); keine Vermischung der Schichten • Vor Abtrag des Oberbodens mähen und einfräsen der Grasnarbe. • Vermeidung von Verdichtungen und dadurch bedingte Gefügeveränderungen und Ver- nässungen beim Aushub, bei der Zwischenlagerung und bei der Aufbringung • Kein Befahren von verbleibenden Freiflächen; unvermeidliche Überfahrung nur mit Fahr- zeugen geringer Bodenpressung (Kettenfahrzeuge, Radfahrzeuge nur in Verbindung mit geeigneten Matratzen). Dies gilt für Abtrags- und Auftragsflächen. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 16 HPC_2215381_GU.docm • Schutz von angrenzenden Flächen/Baufeldern/Tabuflächen gegen Überfahrung durch langgezogene Oberboden-Wallmieten, ggf. geeignetes Absperrmaterial (z. B. Bauzaun; Flatterband ist ungeeignet). • Mächtigkeit von Oberbodenmieten max. 2 m zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung und Entwässerung zum Erhalt des Bodengefüges und des Bodenlebens • Mächtigkeit von Unterbodenmieten max. 3 m • trapezförmige Profilierung und Glättung von Ober- und Unterbodenmieten zur Vermei- dung von witterungsbedingter Vernässung • keine Befahrung von Oberboden- und Unterbodenmieten zur Vermeidung von Verdich- tungen und Gefügeschäden • kein Abstellen von Gerätschaften und Baumaterialien auf Bodenmieten • Einsaat aller Oberbodenmieten bei einer Lagerungsdauer von mehr als zwei Monaten mit einer Blühmischung (z. B. Luzerne, Phacelia und/oder Gelbsenf) zum Erhalt des krüme- ligen Gefüges und zur Vermeidung von Vernässung bzw. Verunkrautung • Minimierung der Flächenbefahrung und maximale Reduktion der Transportstrecken, Ein- satz von Kettenbaggern mit langstieligen Löffeln; Verzicht auf Raupen aller Art • maximale Gesamt-Mächtigkeit beim flächigen Wiederauftrag von humosem Oberboden: 0,4 m (inkl. ggf. bestehender Oberbodenschicht) 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen Nachfolgend ist die Vorgehensweise für die einzelnen Eingriffsbereiche beschrieben. Die allgemeinen Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit von Böden sind zu beachten (Kapitel 7.1). Insbesondere betrifft dies die Witterungs- und Bodenfeuchteverhält- nisse, sachgerechte Anlage und Pflege von Bodenmieten sowie den Verzicht auf Zwischen- befahrungen. Dies gilt an der Ausbaustelle ebenso wie an den Verwertungsstellen. 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack Als Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche (später Retentionsbecken) ist eine freie, bisher unbefestigte Fläche vorgesehen. Die Errichtung des Retentionsbeckens erfolgt von der Sulpacher Straße über eine mineralische Baustraße. Es fällt Material aus den Schichten A, B und C an. Bei der bautechnischen Umset- zung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abmähen des Bewuchses • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A) mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbodens (rückschreitendes Arbeiten), ggf. mehrmaliges Umset- zen, Bereitstellung des Oberbodens in langgezogenen Oberboden-Wallmieten am Flä- chenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche). Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 17 HPC_2215381_GU.docm • Rückschreitender Ausbau vom Unterbodenmaterial mittels Kettenbagger, ggf. zwischen- zeitliche baufeldinterne Bereitstellung im Bereich der Lagerfläche oder direktes Verladen und externe bodenkundliche Verwertung z. B. im Rahmen von Rekultivierungsmaßnah- men; es gelten die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit kulturfähigem Unterbo- denmaterial (s. o.). Es ist der Nachweis einer bodenfunktionalen Verwertung zu erbrin- gen. • Ausbau und sachgerechte Entsorgung des natürlichen Untergrundmaterials (Schicht C) • Befahrung und Materialtransporte mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C, ggf. streifenför- mige Vorgehensweise • bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüt- tung in Teilabschnitt Bühl • Wiederandeckung des in der Wallmiete bereitgestellten und substrataufbereiteten Oberbodens als belebte Bodenzone über der Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken mittels Kettenbagger, keine Raupen • externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Ober- und Unterbodens mit entsprechendem Nachweis durch die bauausführende Firma 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl Die optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Bühl wird über die Zep- pelinstraße erreicht. Hier ist im Bedarfsfall wie folgt zu verfahren: • Abmähen des Aufwuchses • Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 • Vor-Kopf-Schüttung einer Kies-/Schottertragschicht mind. 0,3 m mächtigen Schotter- schicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht und Entfernung des Vlieses • bei Bedarf Lockern des Oberbodens mittels landwirtschaftlichen Geräts und Neueinsaat nach Rücksprache mit der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens Der Aushub des neuen Grabens erfolgt mittels langstieligem Kettenbagger. Der Abtrag ist rückschreitend und kleingliedrig abschnittsweise – entsprechend der Reichweite des Baggers – durchzuführen. Die kulturfähigen Bodenmaterialien werden horizontiert gemäß den boden- kundlichen Horizonten (Schicht A, B) abgetragen. Der Oberboden wird in langgezogenen Mie- ten entlang des neuen Grabens (auf der Nordseite im Teilabschnitt Geigensack und auf der Südseite im Teilabschnitt Bühl) auf kurzgeschnittener Grasnarbe zur Abgrenzung gegen Ta- bufläche bereitgestellt. Schicht B des Teilabschnitts Bühl (Unterbodenmaterial) wird zur Ver- füllung des bestehenden Grabens benutzt. Schicht C (Untergrundmaterial) wird direkt abtrans- portiert oder im Bodenlager kurzfristig bereitgestellt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 18 HPC_2215381_GU.docm Die Befahrung mit Radfahrzeugen (z. B. zum Abtransport von Überschussmaterial) erfolgt ausschließlich in der Grabensohle/Fahrtrasse auf dem Untergrundmaterial (Schicht C). Im Westen des Teilabschnitts Geigensack (Abschnitt westlich der Sulpacher Straße) wird der bereits bestehende Graben neu modelliert. Hier wird das Oberbodenmaterial des bestehen- den Grabens zuerst ausgebaut und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete ent- lang des Grabens (nordseitig) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Der Bodenausbau er- folgt vom Oberboden der Wiesenfläche nördlich des Grabens aus mittels Kettenbagger. Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird mit dem kulturfähigen Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben verfüllt. Dafür wird das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens zuerst mittels Kettenbagger ausgebaut und temporär als langgezogene Oberboden-Wallmiete entlang des Grabens (auf der Nordseite) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschlie- ßend erfolgt die Verlegung einer Drainageleitung im Bereich des alten Grabens zur bauzeitli- chen Wasserableitung. Danach wird der alte Graben mit Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben durch direkte Umlagerung mittels Kettenbagger verfüllt. Der kulturfähige Zustand der Bodenmaterialien muss erhalten bleiben, daher darf nicht verdichtet eingebaut werden. Eine Befahrung der eingebauten Materialien ist daher nicht zulässig. Die Bodenmaterialien werden rückschreitend schichtweise (zuerst Schicht B, dann Schicht A) mittels Kettenbagger klein- gliedrig (ggf. streifenförmig) verteilt und mittels Glattlöffel moderat angedrückt. Bei der bautechnischen Umsetzung sind aus bodenkundlicher Sicht folgende Arbeitsschritte zu beachten: • rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen des neuen und bestehenden Grabens mittels Kettenbagger (Schicht A) • Bereitstellung des humosen Oberbodens in langgezogenen Oberbodenmieten entlang des neuen Grabens bis zur Wiederandeckung auf kurzgeschnittener Grasnarbe ohne vor- herigen Oberbodenabtrag (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) • rückschreitender Abtrag des kulturfähigen Unterbodens (Schicht B) im Bereich des neuen Grabens mittels Kettenbagger • bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens im Rahmen der Verfüllung des bestehen- den Grabens im Teilabschnitt Bühl, direkte Umlagerung und Einbau mittels Kettenbagger; moderate Andrücken mittels Baggerschaufel • externe bodenfunktionale Verwertung des Unterboden-Überschussmaterials mit entspre- chendem Nachweis (keine bloße Verkippung) • keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C im Bereich der Grabensohle • rückschreitender Abtrag des Untergrunds (Schicht C) im Bereich des neuen Grabens so- wie des bestehenden Grabens im Westen des Teilabschnitts Geigensack mittels Ketten- bagger; Abtransport über Zeppelinstraße (Teilabschnitt Bühl) und Sulpacher Straße (Teil- abschnitt Geigensack) • Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich des verfüllten Grabens im Teilabschnitt Bühl mittels Kettenbagger • Wiederandeckung des Oberbodens im neuen Graben mittels Kettenbagger • rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin • Wiederansaat mit geeigneter, bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 19 HPC_2215381_GU.docm 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack werden mineralische Baustraßen für die Baumaßnahmen eingerichtet. Hier ist wie folgt zu verfahren: • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A), seitliche Bereitstellung auf einer Oberbo- den-Wallmiete auf dem bestehenden Bodenaufbau • Abdeckung des Unterbodens (Schicht B) mit einem GRK 5-Vlies (seitlicher Vliesüber- stand mind. 0,5 m) und einer mind. 0,3 m mächtigen Schotterschicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht, Entfernung des Vlieses und Wiederandeckung des Oberbodens 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche Im Südosten des Teilabschnitts Bühl soll zur Abweisung von Hangwasser eine großflächige Ge- ländeaufschüttung erfolgen. Bei der bautechnischen Umsetzung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abernten des Bewuchses und Fräsen der Grasnarbe • Abtrag des bestehenden humosen Oberbodens (Schicht A) im Bereich des nordöstlichen Wallstreifens mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbo- dens (rückschreitendes Arbeiten), kurzzeitige seitliche Bereitstellung des Oberbodens in Wallmieten nordöstlich des Wallstreifens • Einbringen des kulturfähigen Unterbodens aus dem neuen Graben im Wallstreifen mittels Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen). Der Materialtransport muss ggf. unter Ein- satz lastverteilender Systeme erfolgen (z. B. Baggermatratzen). Verdichtungen der kul- turfähigen Schichten sind durch den Einsatz entsprechender Maschinen (z. B. Schlepper mit landwirtschaftlichen Kippmulden, Raupendumper) bzw. durch Ausführung bei ausrei- chend trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen (ko1/2 gem. DIN 19639) zu verhin- dern. • moderates Andrücken des Unterbodenmaterials mittels Baggerschaufel; keine techni- sche Verdichtung • Wiederandeckung des bereitgestellten Oberbodens • großflächiger Auftrag des humosen Oberbodens aus dem späteren Retentionsbecken (Teilabschnitt Geigensack) im Bereich der Angleichungsfläche mittels Kettenbagger, keine Raupen • Für den Antransport des Oberbodens gelten dieselben Vorgaben wie für den Unterboden im Bereich des Wallstreifens (s. o.). • Verbindung der Oberbodenschichten (anstehender und aufgetragener Oberboden) mit- tels Grubber im Bereich der großflächigen Angleichungsfläche • Ansaat auf der gesamten Fläche mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodensta- bilisierung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 20 HPC_2215381_GU.docm 8 Schlussbemerkungen Aufgrund des orientierenden Untersuchungscharakters und natürlicher oder anthropogener Heterogenitäten sind kleinräumige Abweichungen von den beschriebenen örtlichen Verhält- nissen nicht auszuschließen. Daher sind generell eine sorgfältige Überwachung der Arbeiten sowie eine laufende Überprü- fung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Fol- gerungen im Gutachten erforderlich. Bei Erdarbeiten ist deshalb sorgfältig auf Auffälligkeiten zu achten und in Zweifelsfällen der Gutachter hinzuzuziehen. Für Fragen zur weiteren Planung und Ausführung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. HPC AG Dipl.-Geogr. Martin Böhm Dr. Anna Georgiadis Stellv. Standortleiter Projektbearbeiterin BODENKUNDLICHER BAUBEGLEITER (ZERTIFIZIERT DURCH BUNDESVERBAND BODEN/UNIVERSITÄT OSNABRÜCK) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 21 HPC_2215381_GU.docm Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998. BGBl. I Nr. 16 S. 502 [2] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) [3] LABO Ad-hoc-Unterausschuss: Vollzugshilfe zu §12 BBodSchV, Stand 11.09.2002 [4] DIN 19731: Verwertung von Bodenmaterial, 1998-05, Berlin [5] DIN 19639: Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, 09/2019, Berlin [6] Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. verbesserte und erweiterte Auflage, Hannover 2005 [7] Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Hrsg.: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2009 [8] Landesanstalt f. Umweltschutz Baden-Württemberg (2001): „Boden nutzen, Böden schützen“ [9] Umweltministerium Baden-Württemberg: „Erhaltung des fruchtbaren Bodens fruchtba- ren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen – Reihe Luft-Boden-Ab- fall, Heft 10 [10] Umweltministerium Baden-Württemberg: Leitfaden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub – Reihe Luft-Boden-Abfall, Heft 28 [11] LUBW-Leitfaden: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt- temberg: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden, Bodenschutz 23, Karlsruhe 2010 [12] Umweltministerium Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 (GABl. Nr. 4, 2007, S. 172), deren Geltungsdauer gemäß Bekanntmachung vom 30. Oktober 2019 (GABI. Nr. 10, 2019, S. 331) bis 31. Dezember 2021 verlängert worden ist, gilt über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverord- nung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Än- derung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BGBl. 2021 Teil I Nr. 43, S. 2598) am 1. August 2023 (GABl. Nr. 12, S. 516) [13] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Schweiz): Bodenschutz beim Bauen, Bern 2001 [14] Bundesverband Boden (Hrsg.): Bodenkundliche Baubegleitung BBB-Leitfaden für die Praxis. BVB-Merkblatt Bad 2. Berlin 2013 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 22 HPC_2215381_GU.docm Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe): Braunerde durch Verwitterung und Verbraunung entstandener Boden, der sich durch ein A-Bv-C(v)-Profil auszeichnet Bodenart Korngrößenzusammensetzung des Feinbodens, wird als Sand, Schluff, Ton, Lehm gem. KA 5 beschrieben Bodenform Benennung eines Bodens unter Nennung des Bodentyps und des Ausgangs- substrats Bodengefüge erkennbare räumliche Anordnung der festen Bodenbestandteile einschließlich der zugehörigen Hohlräume Bodenmatrix feste Bestandteile des Bodens ohne Porenraum Bodenprofil zweidimensionaler Vertikalschnitt durch einen Boden, an dem Horizontaufbau und Schichtung erkennbar sind Bodenschätzung amtliche Schätzung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens durch die Fi- nanzverwaltung Bodenskelett Grobboden, Bodenanteile in einer Körnung > 2 mm Durchmesser Bodenfunktion Leistung des Bodens als Teil von Ökosystemen für Mensch und Umwelt auf- grund seiner Eigenschaften Bodentyp anhand des Profilaufbaus und der Horizonteigenschaften definierte Bezeich- nung für einen Boden unter Berücksichtigung bodengenetischer Aspekte C-Horizont mineralischer Untergrundhorizont; Gestein, das unter dem Solum liegt Feinboden Bodenmatrix < 2 mm Korndurchmesser geogen natürlich bzw. geologisch bedingt, d. h. von menschlichen Aktivitäten unabhän- gig, z. B. bestimmte Metallgehalte in Böden Grobboden Bodenmatrix > 2 mm Korndurchmesser Gley Bodentyp, der sich durch Grundwassereinfluss auszeichnet. Über einem ge- bleichten, grundwassererfüllten Reduktionshorizont an der Basis ist ein rostfle- ckiger Oxidationshorizont entwickelt. Die Stoffverlagerung von Eisen- und Mangan erfolgt mit dem Kapillarwasseraufstieg aus dem Gr-Horizont in den Go-Horizont. A-Go-Gr(-C)-Profil. Humus Gesamtheit aller im und auf dem Mineralboden befindlichen abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanzen und deren organische Umwandlungs- produkte sowie durch anthropogene Tätigkeiten eingebrachte organische Stoffe Humusform Erscheinungsform der organischen Substanz, Systematisierung in Humusfor- men wie Mull, Moder, Rohhumus je nach Zersetzungsgrad Kolluvium durch Akkumulation von erodiertem, humosem Oberbodenmaterial an Unter- hängen, Flachstellen, Senken oder Talauen entstandener Boden; Horizontbe- zeichnung für akkumuliertes Oberbodenmaterial: M-Horizont Lehm Korngrößengemenge aus den Körnungen Sand, Schluff, Ton Lysimeter Gerät zur Ermittlung von Bodenwasserhaushaltsgrößen (Versickerungsrate, Verdunstung) und zur Beprobung von Bodensickerwasser Mutterboden Begriff aus dem BauGB; wird dort zur Bezeichnung von Oberboden verwendet Oberboden mineralischer Bodenhorizont mit Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz Organische Auflage organische Substanz, die der Mineralbodenoberfläche aufliegt Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 23 HPC_2215381_GU.docm Parabraunerde Bodentyp, durch Tonverlagerung innerhalb des Bodenprofils geprägt; A-Al-Bt- C(v)-Profil. Al-Horizont: Tonauswaschungshorizont (lessiviert), Bt-Horizont: Tonanreicherungshorizont Pelosol Bodentyp, der sich aus Gestein mit sehr hohem Gehalt an Ton entwickelt; A-P-C(v)-Profil; P-Horizont sehr stark tonhaltig Podsol Bodentyp, der bei sehr sauren Standortbedingungen entstehen kann und einen gebleichten Auswaschungshorizont für Aluminium und Sesquioxide im Ober- boden und einen oft rostbraun bis schwarzbraun gefärbten Anreicherungsho- rizont im Unterboden aufweist. A-Ae-Bsh-C-Profil Pseudogley durch Stauwasser beeinflusster Bodentyp; A-Sw-Sd-C-Profil; zeichnet sich durch einen gebleichten, wasserleitenden Sw-Horizont (Reduktion) über einem rostfleckigen wasserstauenden Sd-Horizont (Oxidation) aus Ranker Bodentyp mit einem A-C(v)-Bodenprofil; Rohboden auf silikatischem Aus- gangsgestein; unter dem humosen Oberboden steht das (verwitterte) Aus- gangsgestein an. Kein oder nur ein geringmächtiger B-Horizont vorhanden. Sand Kornfraktion mit 0,063 - < 2 mm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Schluff Kornfraktion 2 - 63 µm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestand- teil Solum über dem unverwitterten oder schwach verwitterten Teil des Gesteins liegen- der Teil des Bodens Sorption Sammelbezeichnung für Vorgänge, die zu einer Anreicherung eines Stoffs in- nerhalb einer Phase oder auf einer Grenzfläche zwischen Phasen führen Substrat mineralische und organische Festsubstanz des Bodens Ton Kornfraktion mit < 2 µm Korndurchmesser; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Unterboden unterer, meist humusärmerer bis humusfreier Teil des Solums zwischen Ober- boden und Untergrund, je nach Bodentyp B-, P-, S-, G-, M-Horizonte, wichtiger Träger von Bodenfunktionen Untergrund Bereich unterhalb des Unterbodens, durch Verwitterung und Bodenbildung nicht oder nur schwach beeinflusstes Gestein unter dem Solum Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 5299895 32 T 54 93 73 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -1 .d w g Pf ad : Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.1 A4 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Übersichtslageplan 1.1 1 : 25.000 2215381 Plangröße [mm]: 210x297 22.02.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 N Lage des Standorts P 11 P 10 P 9 P 8 P 7 P 6 P 5 P 4 P 3 P 2 P 1 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: bodenkundliche ProfileP 1 - 11 N 30 60 90 120 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.2 A3 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Lageplan der beprobten Flächen 1.2 1 : 1.500 2215381 Plangröße [mm]: 420x297 17.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Bodenschutzmaßnahmen Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens (Schicht A) - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des bestehenden Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens; Transport mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C (Untergrund), ggf. streifenförmiger Abtrag - bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüttung in Teilabschnitt Bühl - externe bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens - Wiederandeckung des Oberbodens (Teil) als belebte Bodenzone über Kies-Filterschicht in der Beckensohle und den Beckenflanken - externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Oberbodens Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens N 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack 2.1 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 841x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken mit belebter Bodenzone und Kies-Filterschicht mineralische Baustraße Baustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Bodenschutzmaßnahmen Wendestellen - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens - Oberbodenlagerung in Wallmieten (seitlich zur Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - seitliche Unterbodenlagerung auf Wallmieten (Aufstandsfläche: bestehender Oberboden mit kurz geschnittener Grasnarbe) - Befahrung mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C - profilgerechtes Wiederandecken von Unterboden und Oberboden - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung mittels Kettenbagger Bodenschutzmaßnahmen optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche - Bewuchs kurz mähen - Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 - Vor-Kopf-Schüttung Kies-/Schottertragschicht ohne vorherigen Oberbodenabtrag - rückschreitender Wiederausbau der Tragschicht und des Geotextils rückstandsfrei - ggf. Lockerung des Oberbodens mit landwirtschaftlichem Gerät Bodenschutzmaßnahmen Geländeaufschüttung - Fräsen der Grasnarbe auf der Gesamtfläche - temporärer Abtrag des bestehenden Oberbodens im nordöstlichen Streifen - kurzzeitige seitliche Oberbodenlagerung in Wallmieten - Einbringen des kulturfähigen Unterbodens im nordöstlichen Streifen mittels - moderates Andrücken des aufgetragenen Unterbodens mittels Baggerschaufel; Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen) - Wiederauftrag des humosen Oberbodens - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung Bodenschutzmaßnahmen bestehender Graben - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens mittels Kettenbagger - Oberbodenlagerung seitlich in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - Verfüllung des bestehenden Grabens mit dem Unterboden-Material aus - moderates Andrücken des Unterbodens mittels Baggerschaufel; keine maschinelle Verdichtung - Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich mittels Kettenbagger - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung dem neuen Graben (Auffüllstreifen) für den Unterboden mittels Kettenbagger - Materialantransport ggf. über lastverteilende Plattensysteme keine maschinelle Verdichtung - großräumige Geländeangleichung durch zusätzlichen Oberbodenauftrag - Einmischen des aufgetragenen Oberbodens in den bestehenden Oberboden mittels Grubber Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens (aus Teilabschnitt Geigensach) 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.2 Bühl DIN A2 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl 2.2 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 594x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 N J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche bestehender GrabenBaustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Unterboden-Wallmieten, temporär Wendestelle (10 x 5 m) Geländeaufschüttung mit Unterboden-Kern und Oberboden-Abdeckung Geländeaufschüttung mit Oberbodenmaterial 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten 4 Planerische Eckpunkte 5 Bodenkundliche Untersuchungen 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen 6.2 Bilanz 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche 8 Schlussbemerkungen HPC_2215381_Anl_2-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 HPC_2215381_Anl_2-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.2 Bühl DIN A2 HPC_2215381_Anl_1-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.1 A4 HPC_2215381_Anl_1-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.2 A3[mehr]

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                    2021_04_13_Bericht.pdf

                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürgerbus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwaldbrücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder aufgebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Personen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erstmalig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impftermin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jährigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Patienten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Akteure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Veranstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpackungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD ingenieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsengagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzentwicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden- Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmenkonzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsengagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungspräsidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein erster Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzureichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlichkeit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dringlichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maßnahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussichtlich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden- Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch bewilligt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf diese Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremienbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Radschnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen werden. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vorrangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremien der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräumlichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung erfolgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online- Plattform informiert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgesehen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnittsbildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betroffenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Realisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Projekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Bühl" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Baugesetzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine frühzeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplangebiets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkregenereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbeitung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abfließen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleitplanung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine höhere Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiedener Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrechtliches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in dieser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städtebaulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entsprechend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheidene Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser ausgetauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswohnungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Entwurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche untergebracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74m lang werden. Wunsch der Firma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmenfahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, sowie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufvertrages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefordert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplante Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsätzen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entsprechend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VOKeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sätzen nach der VOKeFw wie folgt: Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Personalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemeindefeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeitaufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschädigt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrentschädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrentschädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkulation der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Mustersatzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abgestimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alternativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zukünftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung notwendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erhoben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten gegenüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Pressesprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsverzeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Weiteres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kommandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbericht die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage eines Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2016- 2019 wurde auch die Gemeinde Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko- Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erforderlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst werden). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die dadurch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeindeeigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt weiterhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grundstücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungsbetrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuordnung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Verteilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs- maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durchführung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städtebauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesondere bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleichzeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Konsens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städtebauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Vertragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule – Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule – Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule – Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule – Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt– und Neubau, sowie Klosterwiesenschule – Gebäude blau) werden vorübergehend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer– und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen gesandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Lehrerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Darüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schülerbeförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kindergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kirchengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmelden, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schulkinder Anzahl Kindergartenkinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemeinde für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltung skosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen möglich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kinder bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwortung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Beförderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach erstreckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schülerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternative Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kommende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeindeeigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9–Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf umweltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schuljahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Schachen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 – fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 – 4 168 8 2 6 - 8 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu gestalten, da überwiegend in den Jahren 2012 – 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläufig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergartenkinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schülerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen werden diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunternehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförderung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt – Sulpach, Baindt – Schachen zur Klosterwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Ortsteilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten – den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirtschaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2. Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahrzeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Balkenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitarbeiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der Wegeunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 – 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug sowie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach einem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: -Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; -Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf angeboten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Nettopreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahrzeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E- Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermöglichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gegeben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten- ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorlagen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu beraten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 23.04.2021

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