HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 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3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung un