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Umweltbriefe_Wasser.pdf

W 1. 2 . 3. 4. 5. Virtuelles Wasser … Blaues virtuelles Wasser ist bei land- über den beregneten Feldern oder aus Kanälen und Speichern verdunstet. Bei Der grüne virtuelle Wassergehalt Menge an Regenwasser, die während seiner Erzeugung verdunstet. Auf zu großem (Wasser-)Fuß asser ist nichts, worüber man sich in Deutschland den Kopf zerbricht. Wir drehen den Hahn einfach auf – schon fließt sauberes Wasser zum Kochen, Waschen oder für die Toilettenspülung. Allerdings müssen wir gar nicht weit schauen, um festzustellen, dass Wasser immer knapper wird. Spanien und Portugal haben 2017 un- ter starken Dürren gelitten. In Deutschland gab es 2018 und 2019 sogar zwei Trocken- jahre in Folge. Wie stark diese Dür- rephase in Europa vom Klima- wandel beeinflusst war, ist noch nicht im Detail ge- klärt. Dass solche Dür- ren aber häufiger auf- treten werden und länger andauern als in der Vergangen- heit, gilt als sicher. Vor allem die Land- wirtschaft leidet da- runter. Denn Nah- rungsmittel und ande- re landwirtschaftliche Produkte haben mit 86 Prozent den höchsten Anteil am weltweiten Wasserfußab- druck. Diese Größe zeigt an, wieviel Wasser man verbraucht, um alle im Land konsumierten Produkte und Dienstlei- stungen bereitzustellen. Der Durchschnitts- deutsche verbraucht etwa 127 Liter Trink- wasser pro Tag aus (Wasch-)Küche, Bad und WC. Das ist allerdings nur ein Bruchteil des- sen, was wir tatsächlich an Süßwasser ver- brauchen. Rechnet man nämlich diejenige Menge hinzu, die für Erzeugung und Trans- port unserer genutzten Konsumartikel be- nötigt werden, kommt jeder Deutsche auf 4230 Liter täglich. So groß ist unser Wasser- fußabdruck! Darin enthalten sind nämlich auch die Wasserressourcen anderer Län- der, aus denen wir Ware importieren: das sogenannte virtuelle Wasser. Deutschland ist demnach ein Wasserimportland. Unser Import von To- maten aus Spanien oder von Baumwol- le aus der Aralseere- gion hat in den An- bauländern einen hohen Wasserbedarf zur Folge. Dies führt dort häufig zur Über- nutzung der Wasser- ressourcen und dem- zufolge zum Schrump- fen von Seen und Absinken der Grundwasserspiegel. Acht- zig Prozent dieses virtuellen Was- serflusses resultieren aus dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, der Rest aus Industriegütern. Wenig virtuelles Was- ser entsteht, wenn zum Beispiel Kakaobäu- me zwar viel Wasser verschlingen, um zu wachsen, dafür aber mit reichlich Nieder- schlag im tropischen Herkunftsland geseg- net sind. Auch großflächige Arabica-Kaffee- plantagen in Bergregionen verbrauchen vor allem „grünes“ Regenwasser (s. Kasten). Doch südspanische Erdbeeren, für deren Anbau das kostbare Nass aus Flüssen und dem Grundwasser von Schutzgebieten ge- zapft wird – nur weil im Winter Erdbeeren auf den Tisch müssen –, sind ökologischer Wahnsinn. Zwar ist in puncto Wassereffizi- enz und nachhaltigem Umgang mit lokalen Reserven auch der Ökolandbau nicht zwin- gend ein Musterknabe – Gemüse kann also trotz Biosiegel einen ähnlich hohen Wasser- fußabdruck aufweisen wie konventionell erzeugtes. Doch in der Regel schont Bio- gemüse das Wasser wirksamer, da dessen Böden infolge der Gründüngung humusrei- cher sind und eine bessere Wasserhaltefä- higkeit besitzen. Überdies wird das Wasser unterm Ökoacker nicht durch Mineraldün- ger und Pestizide verunreinigt. (tb) Wasserschonend einkaufen: Fleisch. Eine deutliche Verringerung des Wassereinsatzes erreicht, wer we- niger davon isst oder aus extensiver Wei- dehaltung kauft. Ein Kilo Rindfleisch ver- schlingt 15000 Liter Wasser, wenn das Tier nicht nur Gras frisst, sondern mit Weizen, Mais und Soja gemästet wird. Weniger ver- schwenderisch als die Rinder- ist die Schwei- ne- und Geflügelmast. Noch günstiger fällt die Bilanz aus, wenn nur betriebseigenes statt Import-Futter verwendet wird. Das schont den globalen Wasserhaushalt. Baumwolle. Nutzen Sie Textilien län- ger, verschenken Sie abgelegte Klei- dung oder wählen Sie auch mal Second- hand-Klamotten. Kleidung aus Hanf und Leinen ist umweltschonender, da zu de- ren Produktion nur ein Viertel der Wasser- menge benötigt wird, die Baumwolle be- ansprucht (im Schnitt 2700 Liter für ein T- Shirt). In unseren Breiten reicht dafür das Niederschlagswasser. Kunstfaser spart Was- ser, ist aber biologisch schwer abbaubar. Kaffee. Dessen Bohne hat einen ho- hen Wasserbedarf – bei 7 g ergeben sich 140 l für eine Tasse Kaffee. Um seinen persönlichen Kaffeewasser-Fußabdruck zu verkleinern, kann man Arabica-Kaffee aus Bergregionen mit viel Niederschlag statt Ro- busta aus dem bewässerungsintensiven Tief- land trinken; Kaffee mit Biosiegel kommt ohne Dünger und Pestizide aus. Das verrin- gert den „grauen“ Wasseranteil deutlich. Obst. Beim Einkauf deutscher Äp- fel müssen Sie sich nicht sorgen, zum Wassermangel beizutragen. Bevorzugen Sie bio: Im Ökoanbau sind die Böden humusrei- cher, sie speichern Wasser besser, das nicht durch Dünger oder Pestizide verunreinigt wird. Das schlägt im konventionellen Anbau Südeuropas immerhin mit 40 bis 50 Liter pro Kilogramm Orangen zu Buche. Schnittblumen. Der Verein „Flower- Label Program“ (FLP) hat ein Sie- gel für nachhaltigen Gartenbau entwickelt. Es garantiert dem Käufer, dass die Blu- men umweltschonend und sozialverträg- lich produziert wurden. Das FLP-Zertifi- kat kann auch Zusätze wie „regional“ oder „bio“ haben, um auf kurze Transportwege und strengeren Bio-Anbau hinzuweisen. http://www.virtuelles-wasser.de/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) F o to : f o vi to /A d o b e S to ck http://www.virtuelles-wasser.de/[mehr]

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    Amtsblatt_2024_03_22_KW12.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 22. März 2024 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. DU BIST DABEI? GRÜNDONNERSTAG, 28. MÄRZ 2024 Frida Rapp 0176 64432798 (Baindt) Elena Stärk 0176 15401251 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 24. März 2024 FÜR ALLE KINDER AB DER 3. KLASSE WachensDES Nacht HERZLICHE EINLADUNG BY GEMEINSAMES ABENDMAHL FACKEL NACHT- WANDERUNG SPANNENDE GESCHICHTEN TOLLE WORKSHOPS & SPIELE & 20.15 UHR GEMEINDEHAUS BAIENFURTBEGINN ENDE 24 UHR VILLA KUNTERBUNT MARSWEILERSTR. 24, BAINDT AB 12 JAHREN: NACH DEM FILM ~ CA. 1:30 UHR DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Amtliche Bekanntmachungen Tag des Wassers am 22.03.2024 - Motto „Wasser für den Frieden“ Der internationale „Tag des Wassers“ findet je- des Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erin- nert daran, dass sauberes Wasser eine Grundvorausset- zung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wich- tigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und In- dustrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maß- nahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2024 steht unter dem Motto: „Wasser fürden Frieden“ - Die Kernbotschaften zum Weltwassertag 2024 lauten: • Wasser kann Frieden schaffen oder Konflikte entfa- chen. • Wohlstand und Frieden hängen vom Wasser ab. • Wasser kann uns aus der Krise führen. Wasser bedeutet Hygiene, Energie und Gesundheit. Für andere wiederum bedeutet es auch Kultur, Religion, Spiri- tualität und Gemeinschaft. Zudem ist Wasser unser wich- tigstes Grundnahrungsmittel. Der Zugriff auf ausreichend sauberes Wasser ist dabei nicht allen gleich gewährt. Der Weltwassertag soll die Aufmerksamkeit auf diesen wich- tigen Rohstoff lenken und so einen Beitrag zu einer fairen und nachhaltigen Nutzung leisten. Die elementare Bedeutung des Grundwassers als unver- zichtbare Ressource und Teil des Wasserkreislaufs und die Belastungen, denen es durch menschliche Tätigkeiten und zunehmend durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sind vielen Menschen nicht wirklich präsent und bewusst. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Wandel rücken die Vereinten Nationen die Bedeutung und den Wert unseres kostbaren Grundwassers wieder stärker ins gesellschaftliche sowie politische Bewusstsein. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größe- re Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Arten- schutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geolo- gen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimen- sion entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Wasserschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landrat- samt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und Nor- menkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans mit Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschafts- schutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges Trink- Wasserreser- voir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schus- sentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 22.03.2024 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Leihe des Lastenrads der Gemeinde Baindt vorerst nicht möglich Auch wenn das Modell des Elektro-Lastenfahrrads der Gemeinde Baindt derzeit noch nicht vom Rückruf des Herstellers Babboe betroffen ist, wird dieses Lastenrad bis auf Weiteres nicht mehr an Familien und Einzelper- sonen verliehen. Momentan läuft ein Prüfverfahren des Herstellers, ob weitere Modelle zurückgerufen werden müssen. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt von einer Nutzung aller Las- tenräder dieses Herstellers abgeraten. Zum Hintergrund: Aufgrund der Gefahr von Rahmenbrü- chen, wurde am 17. Februar 2024 ein Verkaufsstopp aller Lastenräder von Babboe in Deutschland veranlasst. Zu- dem läuft nun die Rückrufaktion aller betroffenen Modelle der letzten Jahre, bei denen sicherheitsrelevante Mängel aufgetreten sind. Wer selbst ein Lastenrad dieses Herstellers besitzt, kann unter folgendem Link prüfen, ob sein Modell bereits vom Rückruf betroffen ist: https://kontrollieredeinenrahmen.de/ Darüber hinaus werden auch alle Händler sowie betrof- fene Kundinnen und Kunden informiert, was nun zu tun ist. Im Rahmen des Rückrufs wird den betroffenen Per- sonen ein Ersatzlastenrad oder eine andere geeignete Alternative angeboten, sowie eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Rückblick Fahrzeugsegnung Zusammen mit zahlreichen befreundeten Feuerwehr- wehren aus dem Landkreis sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde, feierten wir letzten Sonntag eine rundum gelungene Fahrzeugsegung unseres LF 20 sowie unseres MTWs. Pfarrer Staudacher und Pfarrer Schöberl zogen, gemeinsam mit den Ministranten so- wie den Fahnenabordnungen, in die bis auf den letzten Platz gefüllte Kirche ein und feierten mit uns einen sehr schönen ökumenischen Gottesdienst. Angeführt von un- serem Musikverein ging es nach der Fahrzeugsegnung von der Kirche mit der gesamten Festgemeinde in Rich- tung Dorfmitte. Die zahlreichen Besucher strömten im Anschluss direkt in die Schenk-Konrad-Halle zum gesel- ligen Frühschoppen. Der Musikverein spielte auch hier auf, die Baindter Feuerwehr bewirtete die Besucher und das Mühle-Team servierte einen ausgezeichneten Mit- tagstisch. Wer mochte und noch Hunger hatte, konnte auch das ein oder andere Stück Kuchen probieren oder bei schönem Wetter die neuen Fahrzeuge bestaunen. Die Kinder nutzten gerne die Möglichkeit eine Runde mit dem Feuerwehrauto mitzufahren. Gegen Abend traten die letzten Besucher den Heimweg an und wir konnten zufrieden sagen: „Schee war‘s!“ An dieser Stelle möchen wir uns ganz herzlich bei der Gemeindeverwaltung sowie dem Bauhof für die Unter- stützung bedanken. Ebenso gilt unser Dank Pfarrer Stau- dacher und Pfarrer Schöberl, den Ministranten, dem Or- ganisten Herrn Strobel, der Messnerin Frau Bohnert, dem Baindter Musikverein, den Soldatenkameraden und allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die uns unterstützt haben. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. März und Sonntag, 24. März 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. März 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 84, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 24. März 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 30.03.2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Helga Ketturakat feierte am 20.03.2024 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Ketturakat ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25 . -27.03. Osterschießen Schützengilde 01.04. Siegerehrung der Schützengilde 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ausflug auf den Bauernhof Die Seesterngruppe unternahm passend zu ihrem Projekt „Bauernhof“ am 13.03.2024 einen Ausflug zum Bauernhof von Familie Heilig. Die Kinder haben sich im Vorfeld Fragen überlegt, die sie dem Landwirt Matthias Heilig stellen wollen: „Wie viel Milch geben die Kühe?“, „Haben die Kühe Namen?“, „Gibt es einen Melkroboter?“ und viele weitere Fragen standen auf unserer Liste. Herr Heilig empfing und be- grüßte uns mit seiner Tochter auf seinem Bauernhof. Gemeinsam gingen wir von Stall zu Stall. Besonders auf- regend war der Stall von den Kälbchen, da die Kinder die Möglichkeit hatten diese zu füttern und zu streicheln. Als nächstes schauten wir den Melkstand an, das war sehr spannend! Auch andere Tiere konnten wir sehen wie Hühner, Pferde, Schafe, Katzen und einen Hofhund. Da- nach ging es in die Maschinenhalle wo viele Fahrzeuge bestaunt wurden. Es gab viel zum Zeigen und Erklären. Die Kinder durften sogar selbst in einen Traktor steigen. Das war ein Erlebnis! Alle Seesternkinder und Erzieherinnen bedanken sich sehr bei Herr Heilig für die Führung durch den Bauernhof und das Beantworten all unserer Fragen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 24. März, verkauft unser Elternbei- rat die selbstgebastelten Palmen vor dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz. Sie können diese Palmen für 5,00 € erwerben. Der Erlös kommt den Kindergarten-/Krippen- kindern zu Gute. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern, die sich extra Zeit nehmen, die Palmen im Kindergarten zu basteln. Allen voran unserem Elternbeirat, der den Pal- menverkauf organisiert und durchführt. Herzlichen Dank! Bücherei Die Gemeindebücherei ist in den Oster- ferien geschlossen In der Zeit von Montag den 25.3.24 bis 5.4.25 ist die Gemeindebücherei ge- schlossen. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen schöne Osterferien. Lesung mit Martina Baumbach Am Dienstag, den 12.3.24 war Martina Baumbach für zwei Lesungen an unserer Klosterwiesenschule. Am Vormittag stellte sie den Schülern der ersten Klassen ihre Buchreihe über die Kinder im Holunderweg vor. Ida, Lennart, Ella, Malte und Bruno sind allerbeste Freunde und wohnen im Holunderweg 7. Zusammen erleben sie rund ums Jahr die tollsten Abenteuer. Egal ob sie eine Zirkusvorstellung im Hinterhof vorstellen oder gemeinsam auf Geisterjagd auf den Dachboden schleichen, sie haben viel Spaß zusam- men, wäre da nicht der penible Herr Schlussnuss, der am liebsten alles verbieten würde, was Kindern Spaß macht. Frau Baumbach hat das Leben im Holunderweg so leben- dig erzählt und vorgelesen, dass die Kinder das Gefühl hatten dabei gewesen zu sein. Wobei das stimmt, Frau Baumbach ging mit allen Kindern auf Gespensterjagd. Nach der Lesung haben die Kinder Fragen an die Auto- rin gestellt und hBild vom Buch Holunderwegaben dabei auch erfahren wie ein Buch hergestellt wird. Diese Lesung war ein super Erlebnis für die Kinder. Am Nachmittag hatten dann die Drittklässler Ihre Lesung. „Die Tierwandler“ ist eine Buchreihe mit einem Magi- schen Mix aus Verwandlung, Freundschaft & Schulalltag Merle und Finn sind baff: Das Zwergschwein des neu- en Lehrers wählt sie für eine besondere Sport-AG aus! Merkwürdig genug, doch dann verrät ihnen Herr Olsson die eigentliche Sensation: Sie sind Tierwandler! Natürlich können beide den geheimen Unterricht kaum erwarten ... Welches Tier steckt wohl in ihnen? Mit dabei hatte Frau Baumbach Melusine, die Assistentin von Herrn Olsson, das kleine Zwergschwein. Bei soviel magischer Verwandlung darf eine Geistersuche über das Schulgelände bis ins Dachgeschoss des alten Schulhau- ses nicht fehlen. Die Kinder waren mit Feuereifer dabei, durch Gräser, Wasser und dunkle Flure... . Zum Schluß hatten die Schüler noch Zeit ihre Fragen an die Autorin zu stellen. Nachdem auch die letzte, neugierige Frage geduldig beantwortet war bekam jedes Kind noch eine unterschriebene Autogramkarte. Alle Bücher der Autorinnen sind in der Gemeindebüche- rei ausleihbar. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-13 Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. März - 02. April 2024 Gedanken zur Woche: Groß ist die Liebe Jesus! Und so zieht er in Jerusalem ein - mit dieser Liebe, und er schaut uns alle an. Papst Franziskus Samstag, 23. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 24. März - Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor dem Kriegerdenkmal, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistie- feier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze. Palmenver- kauf durch den Elternbeirat Kiga St. Martin Ministranten: Lisa Schad, Lena Himpel, Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Robin Schnez, Emilia Stotz († Klara Merk, Familie Schimanowski, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Karl Schnell, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ig- naz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehöri- gen, Walter Frei, Anton Ortner, Jahrtag: Jo- hannes Merk) 10.00 Uhr Baienfurt - Wir beginnen zusammen mit der Kleinen Kirche mit der Palmweihe vor der Kir- che, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor. Palmenverkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst Dienstag, 26. März Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 27. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 28. März - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Pia Kronenberger, Marisa Pfis- ter, Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Lenny Sonntag, Marlene Stör Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Abschluss der Villa Kunterbunt in Baindt (gestaltet von den Minis) Freitag, 29. März - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Lisa Schad, Benjamin Stiefva- ter, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Johanna Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi Samstag, 30. März - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt - Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen Ministranten: : Felix Haller, Laureen Hartmann, Pia Kronenberger, Benjamin Zentner, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Marian Schäfer, Mona Stiefvater 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 31. März - Ostersonntag - Hochfest der Aufer- stehung des Herrn - Achtung Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Segnung der Osterspeisen Ministranten: Linus Kaplan, Jakob Spähn, Niklas Alber, Franziska Joachim, Silias Ka- plan, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Emilia Stotz Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 01. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Benjamin Stiefvater, Rafael Dorn, Ricco Hal- ler, Leopold Koch, Alexandra Schnez († Josef Heine, Kurt Brugger, Agathe Zimmer- mann, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ludmilla und Rochus Illenseer, Else und Jo- hann Neth, Jahrtag: Adam Zimmermann) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orgel und Trompete Bischof-Moser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 28. März Geschlossen Freitag, 29. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Ostersonntag, 31.03.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Quelle: Foto Bildkarten- set Kamishibai „Das Os- terküken“ Das Osterküken Alle Kindergartenkinder und Kin- der bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Got- tesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 28.03.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße. Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest. Bitte bleiben Sie gesund! Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen. Die Yogakurse im ev. Gemeindehaus in Baienfurt werden nach Ostern fortgesetzt. Freitagvormittag. Bei Interesse bitte um Anmeldung, Tel. 0751/ 52720. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 24. März 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir folgen der bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachtet mir mir“ Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 28.03.2024 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Sonntag, 24. März Palmarum /Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 25. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. März 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 28. März Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl (Anmeldung), Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) Freitag, 29. März Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor Sonntag, 31. März Osternacht 06.15 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 31. März Ostersonntag 10.30 Uhr Baienfurt Familienostergottesdienst zum Konfi-3-Abschluss mit Abendmahl (Pfr. Schöberl) Pfarrbüro geschlossen Vom 25. - 28. März ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. Telefonische Anmeldungen für Grün- donnerstag sind trotzdem möglich. Gedanken zum Wochenspruch Influencer, Stars & Sternchen, alle wollen groß rauskommen. - Ganz anderer Art ist die Erhöhung, von der Jesus hier spricht: Das Kreuz - menschlich betrachtet der Ort der größten Schande - wird zum Ort der Rettung. Gott begnügt sich nicht mit dem Blick auf die Fassade - er schaut direkt ins Herz. Er schaut auf das Vertrauen von Jesus und bekennt sich zu seinem Sohn. Er macht klar, dass noch nicht einmal der Tod diese Lie- be zerstören kann. In der Heiligen Woche auf Ostern hin bedenken wir, was das für unser Leben hier und heute bedeutet - diesem Jesus zu glauben und aus Gottes Ewigkeit zu leben. Herzliche Einladung zu unseren vielfältigen Gottesdiens- ten! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Unsere Konfirmanden 2024 Dieses Jahr feiern am 21. April 16 Jugendliche in unserer Kirchengemeinde ihre Konfirmation: Waldemar Baun, Baienfurt Adrian Brückmann, Baienfurt Vivien Freling, Baienfurt Ewa Gross, Baienfurt Vincent Heithier, Baienfurt Annemarie Hoffmann, Wgt Jessica Liese, Baindt Amelie Miltner, Baindt Tamina Rau, Baienfurt Evelyn Schreiner, Baienfurt Benjamin Speidel, Baindt Joscha Titz, Baindt Vanessa Toth, Baindt Mara Tränkle, Baienfurt Levin Wolf, Baindt Alia Züchler, Baindt Gottes reichen Segen euch, schön, dass ihr mit uns auf dem Weg bleiben wollt! So gings los: September 2023 Tischabendmahl am Gründon- nerstag, 28. März um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer et- was anderen Form des Abend- mahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 26. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Mitarbeiter gesucht Für unser Gemeindefest am Sonntag, den 09.06.2024 be- nötigen wir noch Mitarbeiter für die Gestaltung des Gottes- dienstes. Wie letztes Jahr ge- stalten wir einen Gottesdienst Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 auf besondere Art und Weise. Nennen wir es Kirche Kunterbunt. Wer Interesse am Mitgestalten, Planen und Durchführen hat, meldet sich im Pfarrbüro, bei Pfarrer Schöberl oder einem/r Kirchengemeinderat/rätin. Egal ob Jung oder Alt, sprechen sie uns gerne an. Unser erstes Planungstreffen findet am 16. April um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus statt. Gerne einfach da- zukommen. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung K.O. in der Nachspielzeit SV Baindt - FC 07 Albstadt 1:2 (0:1) Aufgrund der wechselhaften Wetterbedingungen begrüß- te der SV Baindt den FC 07 Albstadt am Sonntagmittag zum ersten Heimspiel der Saison nicht auf der heimischen Klosterwiese, sondern auf dem Kunstrasenplatz in Wein- garten. Die Gäste rangierten vor der Partie zehn Punkte vor dem SV Baindt auf Rang elf der Tabelle. Ein Baindter Sieg wäre dementsprechend enorm wichtig, um wieder Kontakt zum hinteren Mittelfeld der Tabelle herzustellen. Im Vergleich zum über weite Strecken ordentlichen Spiel gegen den VfB, veränderte Rädel seine Mannschaft auf drei Positionen: B. Walser, Dischl, T. Szeibel rückten für Boenke, Wetzel (beide Beruf) und Fink (Verletzung) neu in die erste Elf. Und diese wusste, wie schon in der Vorwoche, in der Anfangsphase zu gefallen. Eine schnelle Kombinati- on über setzte Dischl in Szene, wobei Kelmendi die Flanke nicht mehr entscheidend erreichte. In der Folge übernah- men die Gäste jedoch zunehmend die Spielkontrolle und brachen immer wieder gefährlich über beide Flügel durch. So auch in der 30. Minute, wobei der FCA einen Freistoß schnell ausführte und Rechtsverteidiger Hotz in Position brachte, dessen Hereingabe in den Rücken der Abwehr Torjäger Mazrekaj zum 0:1 veredelte (30.). Auch im zweiten Durchgang bestimmten die Gäste zu- nächst das Spielgeschehen und verpassten mehrere Mög- lichkeiten, auf 2:0 zu stellen: Mazrekaj wurde von Brugger noch entscheidend geblockt (49.), Walser parierte stark gegen den Torschützen vom 0:1 (55) und wenig später Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 schob Matur die Kugel freistehend über den Kasten. Der SVB blieb damit im Spiel und zeigte sich, unter anderem mit der Hereinnahme von Rückkehrer Dantona, selbst wieder in der Offensive. Kapitän Thoma (60.), im letzten Moment geblockt, und Kelmendi (63.), starke Parade von Leitenberger aus kurzer Distanz, verpassten zunächst noch den Ausgleich. Nach einer kurz ausgeführten Ecke von rechts, fand jedoch Tobias Szeibel mit seiner Flanke Zwillingsbruder Marko Szeibel am zweiten Pfosten, wel- cher den Ball zum 1:1 über die Linie nickte (66.). Das Mo- mentum schien nun auf Baindter Seite zu kippen, wobei Dischl die dickste Chance auf den Führungstreffer hat- te. Baindts Nummer 9 eine Freistoßflanke von Kneisl in Richtung langes Eck, die Kugel klatschte allerdings nur gegen den Innenpfosten und sprang wieder ins Feld. Im anschließenden Chaos im Albstadter Strafraum wäre der Ball fast noch per Eigentor über die Linie getrudelt, Lei- tenberger griff am Ende entschlossen zu. In einer offenen Schlussphase ließ der SVB sich jedoch wieder zunehmend in die eigene Hälfte drücken und leistete sich immer wie- der kleinere Unkonzentriertheiten. Da Walser zweimal stark parierte sollten diese zunächst ohne Konsequenz bleiben, jedoch verlor der SVB in der Nachspielzeit erneut den Ball am eigenen Strafraum. Die Kugel landete über Umwege bei Joker Rodriguez, welcher das Leder sehens- wert aus 16 Metern in den rechten Winkel jagte (90+1). Damit gibt der SVB spät einen verdienten Punktgewinn aus der Hand und steht nach zwei, im Vergleich zum Ende der Hinrunde deutlich formverbesserten, Auftritten ohne Punkte da. Eine neue Chance sich endlich zu belohnen, gibt es am kommenden Sonntag, wobei die Auswärtsauf- gabe beim Tabellenzweiten aus Ravensburg keinesfalls einfacher wird. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Mar- ko Szeibel, Nico Geggier (57. Mika Dantona), Jan Fischer, Jonathan Dischl (81. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trai- ner: Jens Rädel Schiedsrichter: Dennis Wahl () - Zuschauer: 90 Tore: 0:1 Denis Mazrekaj (30.), 1:1 Marko Szeibel (66.), 1:2 Nicolas Gil Rodriguez (90.) SV Oberzell II - SV Baindt II 0:2 (0:1) Zum Rückrundenauftakt gastierte der SVB II beim Tabel- lenzweiten aus Oberzell, der punktgleich mit dem Tabel- lenführer aus Wangen die Liga bisher dominierte und als klarer Favorit ins Spiel ging. Nach einer etwas nervösen Anfangsphase arbeitete sich Geggiers Team mit zunehmender Spieldauer immer bes- ser in die Partie und ging nach einer knappen halben Stunde durch Gresser in Führung (31.). Angetrieben vom Führungstreffer erarbeitete sich der SVB II bis zum Halb- zeitpfiff weitere gute Chancen, die jedoch erstmal unge- nutzt blieben. Auch im zweiten Durchgang wusste die „Zwoite“ zu spie- lerisch und kämpferisch zu gefallen, wobei Schnez vom Punkt aus zunächst das 0:2 verpasste - er scheiterte mit seinem etwas zu unplatzierten Elfmeter an SVO-Keeper Deiss (58.). Acht Minuten später brachte jedoch ein schnörkelloser Konter Krauter in Position, welcher auf 0:2 zu stellte (66.). Die Baindter Mannschaft verteidig- te auch in der Schlussphase weiterhin konzentriert und konnte sich darüber hinaus auf die ins Tor zurückgekehrte (Aushilfs-) Katze Manuel Brugger verlassen, wodurch es am Ende bei einem verdienten 0:2-Auswärtssieg blieb. Geggier zeigte sich nach dem erfolgreichen Auftakt sehr zufrieden und sprach seiner Mannschaft nach der Partie ein großes Kompliment aus. Diese gute Form gilt es nun in der kommenden Woche gegen die SG Argental II zu bestätigen, gegen die es in der Hinrunde noch eine ein- deutige 4:1-Niederlage gab. SV Baindt II: Patrick Späth, Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Niklas Späth, Markus Wöhr (69. Robin Blattner), Manuel Brugger, Konstantin Knisel (80. Marius Hahn), Johannes Schnez, Max Kretzer (80. Johannes Heisele), David Krauter (74. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 0:1 Moritz Gresser (31.), 0:2 David Krauter (66.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Florian Deiss (58.). Vorschau: Sonntag, 24.03. 13.00 Uhr: FV Ravensburg II - SV Baindt 13.15 Uhr: SV Baindt II - SG Argental II Sensationelle Bezirksranglistenergebnisse von Pia und Jona Am Sonntag, dem 10.03.24, fand mit der Be- zirksrangliste in Isny ein wichtiges Jugendtur- nier statt. Die besten Jugendspieler*innen des Bezirks Allgäu-Bodensee messen sich in ihren jeweiligen Altersklassen und kämpfen um die Qualifikation für die überregionale Regionsrangliste. Für den SV Baindt traten Pia bei den Mädchen 12 und Jona bei den Jun- gen 13 an. Während Jona vorne mitspielen wollte und auf einen Platz unter den besten 2 hoffte, der zur Qualifika- tion berechtigt, wollte Pia Erfahrungen sam- meln und mindestens ein Spiel gewinnen. Jona marschierte von Anfang an durch das Turnier und wurde am Ende unge- schlagen bei nur einem Satzverlust verdienter Sieger der Bezirksrang- liste. Damit belohnte er sich für seinen Trainings- fleiß der letzten Wochen und zeigt wirklich eine beeindruckende Entwicklung. Bei Pia entwickelte sich ein spannendes Turnier, bei dem jede Spielerin die andere schlagen konnte. Pia startete mit 2 Siegen und 2 Nieder- lagen und hatte ihr Tagesziel eigentlich schon erreicht. Doch da sie die nachfolgenden Partien allesamt gewinnen konnte und sich die Kontrahentinnen um die vorderen zwei Plätze gegenseitig besiegten, konnte Pia am Ende einen nie für möglich gehaltenen 2. Platz erringen. Damit haben sich sowohl Pia, als auch Jona, für die Regions- rangliste am 07.04. in Biberach qualifiziert. Herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg! Deutlicher 9:1 Auswärtserfolg beim Tabellenletzten SG Aulendorf II - SV Baindt 1:9 Unsere Mitaufsteiger aus Aulendorf tun sich in der Lan- desklasse, auch aufgrund zahlreicher Verletzungen und Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ausfällen, weiter schwer und werden zum Ende der Sai- son wieder den Gang in die Bezirksliga antreten müssen. Nach dem 0:3 Start letzte Woche in Leutkirch waren wir dieses Mal in den Doppeln überlegen und konnten alle Doppel gewinnen. Hart umkämpft, aber keines Wegs un- verdient, war dabei der 5-Satz-Sieg von Nico Scheffold und Philipp Schwarz. Marcel Brückner mit Tobias Nowak, sowie Wolfgang Assfalg mit Thomas Nowak hatten bei ihren 3:0 Siegen jeweils weniger Mühe. Die Einzel begannen gleich mit einem nervenaufreiben- den Spiel von Philipp, der große Probleme mit den gren- zwertigen Aufschlagsvariationen seines Gegners hatte. Dennoch kämpfte er sich nach großartiger Aufholjagd in den 5. Satz, um nach vergebenem Matchball durch einen unerreichbaren Netzroller mit 11:13 zu verlieren. Marcel, Tobias und Thomas machten es bei ihren 3:0 Siegen we- niger spannend und waren kaum gefährdet einen Satz abzugeben. Wolfgang musste im mittleren Paarkreuz kämpfen und konnte mit 3:2 gewinnen. Nico brauchte ei- nen Satz um sich auf das Noppen- und Schussspiel seines Gegners einzustellen, gewann die Partie dann aber recht souverän mit 3:1. Den Schlusspunkt setzte unsere Num- mer 1 Marcel, der einen starken Tag hatte und abermals mit 3:0 als Sieger den Tisch verließ. Am Samstag, 23.03.24 um 18 Uhr kommt es zum direkten Duell um den 3. Tabellenplatz mit dem 1. TTC Wangen. Zu diesem hoffentlich hochklassigen Spiel begrüßen wir alle Zuschauer und Fans in der heimischen Sporthalle in Baindt. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (0:1), Wolfgang Assfalg (1:0), Tobias Nowak (1:0), Nico Schef- fold (1:0) und Thomas Nowak (1:0) BASAR TEAM Baindt Spende für den Kindersport der Abtei- lung Turnen Liebes BASAR TEAM Baindt Im Namen der Kindersport-Leiterinnen un- serer Abteilung Turnen bedanken wir uns herzlich für Eure großzügige Spende und Unterstützung. Eure Spende wird in jedem Falle sinnvoll und zur Freude der Kinder umge- setzt. DANKE! Birgit Dengler Franz Karg TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung heute am Fr., 22.03.2024 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Plätze richten: heute Fr., 22.03. ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Ich freue mich auf viele Helfer*innen Technischer Leiter Musikverein Baindt Der Musikverein Baindt startet in die Früh- schoppensaison Am vergangenen Sonntag durften wir den ersten Frühschoppen des Jahres 2024 bei der Fahrzeugweihe der Feuerwehr Baindt spielen. Die Schenk-Konrad-Halle war sehr gut besucht und somit war es für uns ein gelungener Start in die Früh- schoppensaison. Für Alle, die sich, so wie wir, auch schon auf den nächsten Frühschoppen freuen, haben wir gute Nachrichten. Wir spielen bereits am 7. April den nächsten Frühschoppen beim Thannfest in Alttann. Wir freuen uns über viele Baindter Gäste im Festzelt. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 um 16:00 Uhr im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Osterritt Liebe Mitglieder, am Ostersamstag, den 30. März 2024 fin- det der diesjährige Osterritt statt. Treffpunkt ist um 13:15 Uhr an unserer Reithalle. Nach einem Ritt durch Baindt wird es bei gutem Wetter zum Abschluss bei Dennis in Sulpach noch etwas zu trinken geben. Anmeldungen bitte bis Montag, 25. März an Dennis Haug (017634479658). Wir freuen uns auf euch. Turnierergebnis und Abzeichen Alisa Schnez mit Sokrates Alisa Schnez konnte sich beim Reitturnier in Fronhofen mit ihrem Pferd Sokrates in der Dressurprüfung Klasse A** auf dem 4. Platz platzieren. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Hannah Elbs hat die Prüfung zum Fahrabzeichen 5 und für den Kutschenführerschein bestanden. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Hannah Elbs nach Verleihung der Urkunden Hannah Elbs bei der Fahrprüfung Schalmeienkapelle Baindt e.V. Erinnerung an die heutige Generalver- sammlung der Schalmeien Kapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder, wir wollten euch nochmal daran erinnern, unsere diesjährige Generalversammlung findet heute am Freitag, den22.03.2024 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: - Zweiter Vorstand - Kassierer - 1 Kassenprüfer - Musikalischer Leiter 8. Ehrungen, Verschiedenes Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet heute am Freitag, den 22.03.2024 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich eingeladen. Volleyball LJ Baindt Zwei Siege zum Abschluss der Saison Fünf Punkte kamen am Wochenende auf das Konto der Volleyball Landjugend Baindt 1. Der Start gegen die SSV Ulm 1846 lief zu- nächst recht souverän (25:17). Doch bereits im ersten Satz war spürbar, dass die Ulmer jede kleine Schwäche aus- nutzen würden - und das taten sie dann auch direkt im zweiten Satz. Einige Aufschlagfehler und unpräzises Spiel ließen die Gegner Oberwasser gewinnen (15:25). Umso härtere Bandagen wurden im alles entscheidenden letz- ten Satz aufgezogen. Unter anderem führten Traineran- sagen wie „Wenn wir zuerst 13 Punkte haben und dann zuerst 25, dann gewinnen wir - meistens“ die Gastgeber schlussendlich zum Sieg (25:23). Blitzschnelle Abwehr, präzises Zuspiel und bombastische Angriffe am vergangenen Heimspieltag Im allerletzten Spiel der Saison zeigten die Baindter noch- mals astreines Volleyball vom Feinsten (25:16) und domi- nierten gegen die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Eine kurze Durststrecke im zweiten Satz konnte durch die laut- starke Unterstützung unserer treuen Fans abgefangen Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 werden und trug die Mannschaft zum Doppelsieg an diesem letzten Heimspieltag der Saison (27:25). Mit diesem tollen Ergebnis schiebt sich die VLJ Baindt 1 auf den 5. Platz. Allerdings steht beim aktuell Tabellen- sechsten noch ein Spiel aus, womit sie sich an Baindt vorbeischieben könnten. Komme es wie es wolle - der Klassenerhalt ist gesichert! Mit einem weinenden Auge verabschieden wir uns in die „Sommerpause“ und freuen uns gleichzeitig mit einem lachenden Auge auf das Halbfinale im Pokal gegen den TV 02 Langenargen Psychos am 08.04.2024 auswärts in LA-Bierkeller. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nachhaltige und umweltfreundliche Blutspendeaktion beim DRK Baienfurt-Baindt - Doppelt Gutes tun für Mensch und Natur Die Blutspendeaktion am 14. März 2024 in Baindt stand unter einem besonderen Motto: „Doppelt Gutes tun - für Mensch und Natur“. Zusammen mit dem DRK-Blutspen- dedienst Baden Württemberg-Hessen pflanzt das DRK Baienfurt-Baindt für jede:n Erstspender:in einen Baum - bei uns vor Ort. Durch diese Aktion angelockt konnten wir 25 Erstspender:innen zu unserem Termin begrüßen, somit ein voller Erfolg. Insgesamt kamen 191 Blutspen- der:innen zu uns. Das Pilotprojekt in Baden-Württemberg und Hessen ent- stand als Folge der Idee, Blutspendeaktionen nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir beziehen unser Wasser aus unserer Heimatquelle Weißenbronnen, fügen selbst Kohlensäure hinzu und schenken es in Glasflaschen und Gläsern aus. Wir verzichten auf PET-Flaschen und re- duzieren unseren Plastikmüll durch weitere kleine Dinge deutlich. Obst wird bei regionalen Bauern gekauft, auch die weitere Verpflegung wird von regionalen Anbietern bezogen oder von unseren Unterstützer:innen selbst ge- backen. Damit wird auch der CO2-Abdruck verringert. Mit der Aktion „Doppelt Gutes tun - ein Baum für jede:n Erst- spender:in“ retten wir pro Erstspender:in bis zu drei Men- schenleben und geben der Natur erstmals etwas zurück. Auch die Medien wurden auf die Aktion aufmerksam. Be- reits im Vorfeld wurde die Aktion im SWR-Hörfunk auf den Sendern SWR1, SWR3 und SWR4 vorgestellt und bewor- ben. Zudem waren Kamerateams vom SWR Fernsehen sowie von Regio TV bei uns und begleiteten uns mit der Kamera. Die Links zu den TV-Beiträgen sind auf unserer Homepage http://www.drk-baienfurt-baindt.de zu finden. Schon heute vormerken: Die nächste Blutspendeaktion findet am 4. Juli 2024 wieder in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt statt. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversammlung der Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Am Mittwoch, den 13. März 2024 trafen sich die Mitglieder zur Heiligen Messe um 19:00 Uhr in der Dreifaltigkeitskapelle. Anschließend wur- de die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal abgehalten. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwe- senden. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Stau- dacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft, so- wie Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, der als Mitglied, Initiator und Unterstützer der Kapellengemeinschaft, stets herzlich willkommen ist. Die Versammlung gedachte der 3 verstorbenen Mitglieder seit der letzten Mitgliederver- sammlung. Hans Peter Späth bemerkt, dass das vergangene Jahr 2023 ein eher ruhiges Jahr für die Kapellengemeinschaft war und dennoch musste sie mit dem Tod von Hans Späth einen schweren Verlust hinnehmen. Bereits seit den 1960er Jahren lag ihm die Schachener Kapelle am Herzen, und er kümmerte sich um die verschiedensten Dinge rund um die Kapelle. Auf Initiative von Herrn Dekan Leuze wurde 1994 die Kapellengemeinschaft Schachen e. V. gegründet und die Kapelle von der Gemeinde Baindt an die Kapellenge- meinschaft überschrieben. Seit dieser Zeit bis 2014 war Hans Späth 1. Vorsitzender der Kapellengemeinschaft. In seiner Regie und durch den Erlös von bis dahin 10 Scha- chener Dorffesten konnten umfangreiche Sanierungen und Renovierungsarbeiten an der Kapelle durchgeführt werden. Die Kapellengemeinschaft ist sehr dankbar für den jahrzehntelangen Einsatz von Hans Späth, und sie behält ihn als liebevollen Menschen in Erinnerung. Erfreuliche Ereignisse im Jahr 2023 waren 3 Taufen in der Dreifaltigkeits-Kapelle. Danach folgte der Jahresbericht des Schriftführers Tho- mas Stephan. Der Verein hat derzeit 88 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht vor. Der Kassenstand war leicht rückläufig. Die Kassenprüfung war von Karl- Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die perfekte Kassenführung. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vorstandschaft. Sie wurde von der Mitgliederversamm- lung einstimmig, mit Enthaltung der Betroffenen, ent- lastet. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Stau- dacher für die Durchführung der Entlastung. Danach leitete Herr Pfarrer Staudacher die Wahl der Vorstandschaft. Der gesamte Vorstand der Kapellengemeinschaft wurde wie folgt einstimmig wieder für 2 Jahre gewählt: - Vorsitzender: Hans Peter Späth - Vorsitzende: Doris Sonntag - Kassiererin: Silvia Späth - Schriftführer: Thomas Stephan - Festausschuss: Willi Bentele, Hugo Geng, Michael Koscher, Paul Sonntag - Kassenprüfer: Karl-Heinz Blank, Wolfgang Kränkle Pfarrer Staudacher lobte die Bereitschaft langjährig in einer Vorstandschaft tätig zu sein, dies gäbe es in weni- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 gen Vereinen und wäre ein gutes Zeichen für ein gutes Miteinander! Hans Peter Späth bedankte sich beim neu gewählten Vorstand für deren Vertrauen und Bereitschaft, Aufgaben zum Dienste der Kapellgemeinschaft zu übernehmen. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Minist- ranten, das Mesner-Team und an alle anderen Personen, die mit Blumenschmuck und anderen Vorbereitungen, Dienst in und um die Kapelle gemacht haben. Hans-Peter Späth informierte die Versammlung, dass am 26. Mai das Patrozinium mit Schachener Dorffest stattfin- det. Geplant ist ein Patroziniums-Gottesdienst im Freien bei der Kapelle, und anschließend ein „etwas kleineres Schachener Dorffest“. Außerdem teilte er mit, dass von der Gemeinde noch frei- willige Helfer für die Ortsputzete und für das Landes-Turn- fest gesucht werden. Er schloss mit einer Mitglieder-Werbung: Die Basis der Ka- pellengemeinschaft sind die Mitglieder - mit 6 € Mitglieds- beitrag kann ein Großteil der laufenden Kosten gedeckt werden. Deshalb sind interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Hans Peter Späth für die die sehr gut vorbereiteten Vorstandssitzungen und die hervorragende Arbeit als 1. Vorsitzender. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Kunstkreis Frühlingsbilder im Rathaus Die Mitglieder vom Kunstkreis Baindt e.V. haben passend zur Jahreszeit Frühlingsbil- der im Rathaus ausgestellt. Diese können zu den Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden. Freie Wähler KandidatInnen der FWV Baindt: Mladen Renic, Thorsten Lott, Stefan Konzett, Marius Maucher, Florian Kränkle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad, Renate Stratmann, Bern- hard Berle, Michael Alber. Am Montag, den 11.03. fand im Feuerwehrhaus Baindt die offizielle Kandidatenaufstellung der Freien Wähler Ver- einigung Baindt für die Gemeinderatswahl am 09. Juni statt. Insgesamt haben sich zehn engagierte Baindterin- nen und Baindter dafür bereit erklärt, als „Freie Wähler“ für den zukünftigen Baindter Gemeinderat zu kandidieren. Alle Kandidaten freuen sich in den nächsten Wochen auf einen regen Austausch im persönlichen Gespräch mit Ihnen - die Möglichkeit hierzu haben Sie bei einem der Bürgerdialoge, im Rahmen der Kandidatenvorstellung in der Schenk-Konrad-Halle oder einfach in einem per- sönlichen Gespräch auf der Straße oder beim Einkaufen. Sprechen Sie uns einfach an und kommen Sie gerne mit uns in Gespräch! Grüne reden mit Landwirten Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten, Baienfurt, Baindt lädt ein zu einer Veranstaltung „Für faire Produktionsbedingungen in der Land- wirtschaft - Wir reden miteinander!“ am Dienstag 26.3., 18 Uhr auf dem Hof der Familie Kapler in Köpfingen. Land- wirt Kapler ist der stv. Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben e.V. Nach einer Hofführung soll bei einem gemütlichen Hock offen über die Situation der Landwirte geredet werden. Was belastet sie? Was erwar- ten die Landwirte von der Politik auf Bundes- und Lan- desebene allgemein, von der Politik der Grünen speziell? Wie kann die Kommunalpolitik den Landwirten helfen? Wer mit dem Rad kommt: Abfahrt mit dem Fahrrad um 17.30 Uhr ab Münsterplatz Weingarten oder ab Rathaus Baienfurt. Wegen einer beschränkten Zahl an Teilneh- mer*innen bittet der OV um Anmeldung unter info@gru- ene-wgt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Neidingen auf den Schaufelsen Von Neidingen wandern wir über den Schaufelsen zur Klarahöhle. Über die Steighöfe und das Heidenschloss geht es zurück nach Neidingen. Treffpunkt: Dienstag, 02.04.2024 um 10.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 10 km, 500 hm. Fahrpreis 19,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Wanderführung Arnold Methner. E-Mail: arnometh97@gmail.com Anmeldung ab 20.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Von Sigmaringendorf zum Zielfingersee Von Sigmaringendorf wandern wir über Wusthauweiher, Zielfinger Seen, Zielfingen zurück nach Sigmaringendorf. Treffpunkt: Sonntag, 07.04.2024 um 9.10 Uhr am Charlot- tenplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 13 km, 200 hm. Fahrpreis 15 Euro. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wech- selschuhe. Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Anmeldung ab 03.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man ein eigenes Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bus/Bahn Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter am Alternativprogramm „Besuch des Sigmaringer Schlos- ses“ teilnimmt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Mundart und Musik, Lacha mit em Bodenseeschwob Der Bodenseeschwob, Friede Hahn, bringt Ihnen ein ver- gnügliches und kurzweiliges Programm mit selbstverfass- ten Songs, Akordeonbegleitung und deftigen Wortbeiträ- gen. Das musikalische Urgestein versteht es trefflich, die Seele des Schwaben und seine Eigenheiten mit seinen Liedern schonungslos offenzulegen. Genießen Sie musikalische Schmankerln, hintergründigen Humor und Schwabenpower. Donnerstag 11.04.2024 um 14 Uhr im Haus am Mühlbach in Weingarten. Es wird Kaffee und Kuchen angeboten. Ende ca. 17.30 Uhr. Um Spenden wird gebeten. Anmeldung bis Montag 08.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rettungsschwimmkurs Silber (DRSA Silber) Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt bietet ab Montag, 8. April 2024, 20:00 Uhr einen Rettungsschwimmkurs an. Zielgrup- pe sind alle, die für ihre berufliche Tätigkeit (Schwimm- badaufsicht, Ferienjob, Studenten oder Referendare im Fach Sport, Schwimmlehrer, etc.) oder ihr Hobby (Ka- nufahren, Rafting, etc.) den Nachweis eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber benötigen. Voraussetzung Jeder geübte Schwimmer über 15 Jahren kann an dem Kurs teilnehmen. Es wird der Nachweis eines gültigen Ers- te-Hilfe-Kurses (oder höhere Ausbildung) verlangt. Dieser Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Schwimmtraining Am Montag, 8. April beginnt um 20:00 Uhr das Training im Hallenbad Baienfurt, Marktplatz 5, 88255 Baienfurt. Es finden 6 Trainingstermine statt. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten ist verpflichtend, da die Schwimmdis- ziplinen nach und nach geübt und abgenommen werden. Theorie-Unterricht Am Sonntag, 28. April 2024 findet von 9:00 - 16:00 Uhr Theorieunterricht mit anschließender schriftlicher Prüfung statt. Eine Teilnahme ist Pflicht. DLRG-Raum, Baindter Str. 48/1, 88255 Baindt. Kursgebühr EUR 90,-. Sind im Training in bar mitzubringen. Anmeldung Wir akzeptieren nur Online-Anmeldungen über unsere Homepage https://baienfurt.dlrg.de Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wen- den: leiter.ausbildung@baienfurt.dlrg.de Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Rosenschnittkurs begeistert Gartenliebhaber in Bai- enfurt Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. veranstal- teten am vergangenen Samstag einen inspirierenden Ro- senschnittkurs im idyllischen Garten der Familie Schmitt. Unter strahlend blauem Himmel und inmitten einer lie- bevoll gestalteten grünen Oase trafen sich 18 begeisterte Teilnehmer, darunter auch einige Nicht-Vereinsmitglieder, um von den Erfahrungen und Tipps der Expertin Frau Schwarzat zu profitieren. Frau Schwarzat, ein langjähri- ges Mitglied der Garten- und Blumenfreunde, führte die Teilnehmer durch die kunstvolle Welt des Rosenschnitts. Anhand einer Vielzahl von Strauch- und Buschrosen de- monstrierte sie eindrucksvoll, worauf es ankommt, damit die geliebten Rosen im Sommer in voller Pracht erblühen. Von der richtigen Schnitttechnik bis hin zur Pflege nach dem Schnitt lernten die Teilnehmer wertvolle Tricks und Kniffe, um ihre Rosen optimal zu pflegen. Die Atmosphäre während des Kurses war geprägt von Begeisterung und Interaktion. Jeder Teilnehmer konnte nicht nur wertvolles Wissen mitnehmen, sondern auch die Gelegenheit nutzen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und neue Kontak- te zu knüpfen. Als Höhepunkt des Nachmittags genossen die Teilnehmer nicht nur die fachkundige Anleitung, son- dern wurden auch kulinarisch verwöhnt. Ein reichhaltiges Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Angebot an Vesper, Kuchen und Getränken rundete das Erlebnis ab und lud zum geselligen Beisammensein ein. Nach fast drei Stunden endete der Rosenschnittkurs mit einem herzlichen Dank an Frau Schwarzat und die Fa- milie Schmitt für ihre Gastfreundschaft. Die Teilnehmer verließen den Garten mit neuen Kenntnissen, inspiriert und voller Vorfreude darauf, ihre eigenen Rosensträucher in Szene zu setzen. Das erfolgreiche Event zeigte einmal mehr, wie wichtig es ist, Wissen und Erfahrungen in der Gemeinschaft zu teilen und die Liebe zur Natur zu pflegen. Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. freuen sich bereits auf weitere spannende Veranstaltungen in der Zukunft. Thorsten Seufer Caritas Bodensee-Oberschwaben Die Caritas sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für unterschiedliche Bereiche in Weingarten Haben Sie Lust sich in angenehmer Atmosphäre sozial zu engagieren? Dann sind Sie bei uns richtig! Die Tafel Weingarten braucht dringend Verstärkung für die Vorbereitung von Obst und Gemüse für den Verkauf an unterschiedlichen Tagen. Auch im Verkauf am Diens- tagnachmittag könnten wir weitere Unterstützung gut gebrauchen. Das Second Hand Kaufhaus Fairkauf setzt auf Nachhal- tigkeit und sucht weitere ehrenamtlich Engagierte die Lust haben mitzuarbeiten. Darüber hinaus würden sich auch die Mitarbeiterinnen des neu entstandenen Fairkauf-Cafe am Freitag über Zuwachs für den Mittagstisch freuen. Sind Sie neugierig geworden und wollen sich einbringen? Dann melden Sie sich bei Frau Prommer, unter Tel.: 0751- 7646320 oder per E-Mail an prommer.s@caritas-boden- see-oberschwaben.de, und verabreden sie sich zu einem ersten, unverbindlichen Gespräch. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung zur Grünland Nachsaat am Versuchs- feld in Kißlegg Oberhaid Nach einem milden Winter fängt die Grünlandvegetation in diesem Jahr recht früh zu wachsen an. Zum Thema Nachsaat im Grünland bietet das Landwirtschaftsamt am Dienstag, 26. März um 13:30 Uhr eine Felderbegehung an. Werner Sommerer und Verena Klamer vom Landwirt- schaftsamt sprechen auf dem Grünland-Versuchsfeld über die möglichen Maßnahmen für eine Grünlandverbes- serung. Insbesondere wenn Lücken in der Grasnarbe wie- der geschlossen werden, ist die Frage nach geeignetem Saatgut wichtig. Kilian Obermeyer vom Landwirtschaft- lichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) Aulendorf erläutert, welche Mischungen für welche Situation und welche Sorten für welchen Standort geeignet sind. Eine Anmeldung für die Veranstaltungen ist nicht notwendig. Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Freitag, 22. März 2024 Führung zum Tag des Wassers: Wasser bestimmt nicht nur unser Leben Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Auch dieses Jahr gibt es eine Sonderführung auf unserer Seenplatte zum Thema Wasser. Wir haben im vergan- genen Sommer feststellen müssen, dass Wasser auch in unserer Heimat ein wertvolles Gut ist und knapp werden kann. Keiner weiß, wie es dieses Jahr wird. Reicht das im Boden gespeicherte Wasser? Viele Fragen stellen sich erst, wenn man sich mit dem Thema Wasser nä- her beschäftigt. Wussten Sie, dass es jedes Jahr einen internationalen Tag des Wassers gibt und dass Wasser eine wichtige Rolle nicht nur für die Entstehung unserer Landschaft, sondern für alles Leben spielt? Gemeinsam mit Ihnen, Ihrer Erfahrung und Ihrem Wissensdurst wer- den wir den wichtigsten Fragen nachgehen und mit Hilfe mancher Beobachtung Erklärungen finden. Die Führung erfolgt auf befestigten Wegen, denken Sie bitte an wettertaugliche Kleidung. Im Anschluss gibt es eine kurze Aussprache über die Möglichkeit zur gemein- samen Einkehr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Katholisches Jugendreferat Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehren- amtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Home- page: www.propellerfestival.de Bei Fragen können Sie sich jederzeit sehr gerne an uns wenden! Hier unsere Kontaktadressen: jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de oder jugendreferat.fn@drs.de Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen aus den katholischen Jugendre- feraten Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen Einladung zur Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ am 30. April in Ravensburg Wie funktionieren die Systeme die uns gesunde, nach- haltige Lebensmittel auf die Teller bringen? Wen braucht es entlang der Wertschöpfungskette, damit wir regional mehr Bio-Lebensmittel erzeugen und erwerben können? Wie kommen die Lebensmittel vom Land in die Stadt und letztlich auf unsere Teller? Diese und weitere Fra- gen stehen bei der 3. Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravensburg im Fokus, zu der am Dienstag, 30. April die Bio-Musterregion Ravensburg und die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben ins Haus am See in Ravensburg einladen. Unter dem Titel „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ wird es an diesem Tag für alle Interessierten die Möglich- keit geben, zusammen an diesen Themen zu arbeiten, zu lernen, zu staunen und die Region mitzugestalten. In der Mitmach-Konferenz stehen ab 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr unterschiedliche Bereiche rund um das Thema „Bio“ und „Nachhaltigkeit“ im Mittelpunkt: ökologische Landwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Kli- maschutz, Energie, Wirtschaft, Biodiversität sowie eine gesunde Ernährung. Neben Impulsvorträgen zu Beginn der Konferenz sind insbesondere die Thementische ein Herzstück der Mitmach-Konferenz. Hierbei werden The- men und Projekte entlang unterschiedlicher Wertschöp- fungsketten regionaler Produkte vorgestellt und mit al- len Interessierten weiterentwickelt - das Mitmachen und Mitgestalten steht dabei im Vordergrund. Daneben gibt es in den Pausen genügend Raum für den Austausch und auf dem „Marktplatz der Möglichkeiten“ jede Menge regionale Bio-Betriebe und -Unternehmen sowie deren Produkte und Projekte zu entdecken. Die Veranstaltung richtet sich an Verbraucher/-innen, Landwirte/-innen, Unternehmen, Händler/-innen, Kü- chen, Verarbeiter/-innen, Politik und Verwaltung. Für die kostenlose Teilnahme ist eine Anmeldung unter www. biomusterregionen-bw.de/ravensburg nötig. Die Teilneh- merzahl ist begrenzt, Anmeldungen sind bis spätestens 22. April möglich. NATUR- UND KULTURLANDSCHAFT ALTDORFER WALD E.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen - kein Kiesabbau etc. Unterstüt- zen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Buchstabensalat: Passionsgeschichte In dem Rätsel sind 24 Begriffe zur Passi- onsgeschichte versteckt. Sie finden die- se, indem Sie die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsuchen. Die Wörter können sich überschneiden. Nicht alle Buchstaben des Gitters wer- den verwendet. Lösung: ESSIG, EVANGELIEN, FOLTER, GETHSEMANE, HERODES, ECCEHOMO, INRI, JERUSALEM, JUDAS, JUDEN, KARFREITAG, KREUZIGUNG, MARIA, MISSION, OELBERG, PASSALAMM, PESSACH, PETRUS, PIETA, RAEU- BER, ROEMER, TEMPEL, THOMAS, VORHANG72 0R 66 R2 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Warum gibt es manchmal Zwillinge? Ab und zu bringt eine Frau nicht nur ein, sondern zwei Babys gleich- zeitig zur Welt. Dabei wird zwischen eineiigen und zweieiigen Zwillin- gen unterschieden. Bei den Eineiigen entwickeln sich zwei Kinder aus einer befruchteten Eizelle. Diese haben genau die gleichen Gene und sehen sich später oft zum Verwechseln ähnlich. Wenn zwei Eizellen von zwei verschiedenen Spermien befruchtet werden und sich gleichzeitig in der Gebärmutter einnisten, kommt es zu zweieiigen Zwillingen. Diese sehen sich nicht ähnli- cher als „normale“ Geschwister. In den meisten Fällen ist es Zufall, dass Zwillinge entstehen. Es kann aber auch erblich bedingt sein oder an einer Kinderwunschbehandlung liegen. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 74 5/ 3 © D EI K E PR ES S KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Das gefaellt mir! Kindergitterrätsel: 1. Schere, 2. Storch/Schnecke, 3. Rom, 4. Oh!, 5. Hammer, 6. Machete, 7. Eichel, 8. Leguan, 9. Pfarrer, 10. Elfe, 11. Kae g, 12. Arzt, 13. Fin, 14. Gerti, 15. Uhr, 16. Hut, 17. Zentaur, 18. Tee, 19. Ente 74 5R 24 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Rosmarie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Montag - Mittwoch ist immer geschlossen (auch am Feiertag) April - Oktober (Hofladen, Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, So. und Feiertags 13 - 18 Uhr Unsere Öffnungszeiten imMärz (Hofladen): Do. - Fr. 9 - 17 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Für das leiblicheWohl ist gesorgt Zuckerbäcker Frühjahrsdeko Blumen * * * Karten, Bastelsachen Handwerk in jeder Art und vieles mehr... * * * 24.März 2024, 10 - 17 Uhr Einladung zum Frühlingserwachen! AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 712R83K2 MIETANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. 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Die Ausbildung umfasst 120 Stunden, alle Infos: www.senioren-assistentin.de. Die Ausbildungsstätten be nden sich im Raum Hamburg, bei Kiel, bei Düsseldorf, bei Leverkusen und in Berlin. Die Ausbildung geht über fachliche Kenntnisse hinaus, sie bietet auch viel Know-how für die erfolgreiche Selbstständigkeit. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Großraum Ravensburg eine/n Servicetechniker m/w/d mit dem Aufgabenbereich Service und Wartung. Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil, gerne auch Quereinsteiger. Haben wir Ihr Interesse geweckt? 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Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein NahversorgerMein Nahversorger * KW15: Pattonville, Biberach, Hochdorf, Bad Waldsee und Weingarten GESCHÄFTSANZEIGEN TIERLIEBE ZUM BERUF MACHEN Die Heimtierbranche bietet attraktive Ausbildungs- und Aufstiegs- möglichkeiten (djd). Angesichts des Fachkräftemangels gewinnt eine fundierte Berufsaus- bildung nochmals an Bedeutung. Am beliebtesten bei den Schulabgängern in Deutschland ist die Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Ein- zelhandel, berichtet Statista. Die Heimtierbranche etwa bietet nicht nur si- chere Zukunftsaussichten, sondern gleichzeitig die Chance, die Liebe zum Tier zum Beruf zu machen. Allein bei Das Futterhaus etwa sind zum Start am 1. August 2024 bundesweit über 50 Ausbildungsplätze zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Einzelhandel zu besetzen. Teamwork, eine persön- liche Betreuung und eine fundierte Ausbildung mit dem richtigen Mix aus Theorie und Praxis werden großgeschrieben. Unter www.futterhaus.de etwa nden sich mehr Informationen und die Möglichkeit zur Onlinebewerbung. Kleine Teams Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Unsere Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 17:00 bis 23:00 Uhr Familie Bösch Bundestr. 15 Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Tel. 07524–9980 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Samstag, 23. März 2024 von 09.00 bis 17.00 Uhr In den Garten, fertig, los! FrühlingsLust g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Samstag, 23. März 2024 von 09.00 bis 17.00 Uhr Bitte vormerken! Rasenseminaram 03.04.2024um 17.00 Uhr KFZ-MARKT[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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        Zuletzt geändert: 23.05.2024
        Melde- und Zahlungspflichten

        Wenn Sie jemanden einstellen wollen, müssen Sie zu Beginn der Beschäftigung bestimmte Schritte erledigen und Vorgaben erfüllen: Bei Einstellung des ersten Beschäftigten müssen Sie eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer wird unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialbeiträge benötigt. Wenn Sie erstmalig Beschäftigte einstellen, müssen Sie dies binnen einer Woche bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der gesetzlichen Sozialversicherung müssen Sie der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle melden. Den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie dem Finanzamt Ihrer Betriebsstätte mitteilen. An dieses Finanzamt müssen Sie die Lohnsteuer, eine eventuell zu entrichtende Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag bezahlen. Private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Daneben existieren erleichternde Sonderregelungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Daneben gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zum Schutz von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie etwa das Benachteiligungsverbot mit Entschädigungsregelung oder der besondere Kündigungsschutz. Teilt Ihnen eine Arbeitnehmerin mit, dass sie schwanger ist, müssen Sie das dem Regierungspräsidium sofort melden. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Das Regierungspräsidium prüft, ob das Mutterschutzgesetz eingehalten wird. Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer gemeldet haben, auch mitteilen. Steuern Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn folgende Beträge einbehalten, beim zuständigen Finanzamt anmelden und bezahlen: die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer Die Höhe der Abzüge können Sie entsprechend der Höhe des Lohnes und der Lohnsteuerklasse aus Tabellen ablesen oder mit speziellen Programmen ermitteln. Lohnsteuertabellen erhalten Sie im Buchhandel. Unfallversicherung Je nach Gewerbeart ist für Ihre Beschäftigten eine der verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Angaben über die für Ihr Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft erhalten Sie beim Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung". Hinweis : Die Beiträge für die Unfallversicherung tragen Sie als Arbeitgeber alleine. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Sie als Arbeitgeber müssen feststellen, ob Ihre Beschäftigten sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei sind. die Meldungen an die Einzugsstellen abgeben (An- und Abmeldungen beziehungsweise Veränderungen mitteilen). das beitragspflichtige Entgelt sowie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnen und abführen. die Lohnunterlagen führen. Die Beiträge zur Sozialversicherung bestehen aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst alle Beiträge. Diesen müssen Sie an die Einzugsstellen überweisen. Die Einzugsstellen entscheiden über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Sozialversicherung. Einzugsstellen sind die jeweiligen Krankenkassen. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) zuständig. Bestehen für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber oder Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Unklarheiten, ob im Einzelfall eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, können beide bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) den Status feststellen lassen. Die Entscheidung ist für alle Zweige der Sozialversicherung verbindlich. Die Höhe der Beiträge in der Sozialversicherung richtet sich nach dem Bruttoverdienst Ihrer Beschäftigten. Die Einkommensteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleiben unberücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest. Höhe der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2024: Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz liegt für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber- und von Beschäftigtenseite getragen; auch ein kassenspezifischer Zusatzbeitrag ist jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite zu tragen. Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 Euro jährlich Rentenversicherung Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung: 90.600 Euro jährlich Knappschaft-Bahn-See: 111.600 Euro jährlich Arbeitslosenversicherung Der Beitrag liegt bei 2,6 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze: 90.600 Euro jährlich Pflegeversicherung seit 01.07.2023 Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent. Für kinderlose Beschäftigte kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkte hinzu. Der Beitragssatz für kinderreiche Familien für das zweite bis fünfte Kind, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ermäßigt sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Der Beitragssatz des Arbeitgebers beträgt - unabhängig von der Anzahl der Kinder - 1, 7 Prozent. Der Beitragssatz des Beschäftigten (Arbeitnehmeranteil) ab dem 01.07.2023 beträgt wie folgt: Beschäftigte ohne Kinder: 2,3 Prozent (3,4 Prozent + Zuschlag 0,6 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 1 Kind: 1,7 Prozent (3,4 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 2 Kindern: 1,45 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 3 Kindern: 1,2 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 2 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 4 Kindern: 0,95 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 3 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 5 Kindern: 0,7 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 4 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Bis 30.06.2023 war der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Wenn Sie Kinder haben, lag er bei 3,05 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze ab 2024: 62.100 Euro jährlich Die Höhe der Beiträge für spezielle Arbeitsformen kann davon abweichen. Im Gegensatz zum Regelfall der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Minijobs und kurzfristige Minijobs nur in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt beispielsweise vor, wenn die Tätigkeit nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert. Dies ist z.B. bei Aushilfen oder Ferienjobs der Fall. Wird die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt beziehungsweise übersteigt das Arbeitsentgelt bei einem Minijob 538 Euro ) im Monat (6.456 Euro im Jahr), liegt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung beispielsweise ausgeübt, wenn sie für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist oder sich die Beschäftigungen über 538 Euro wiederholen und länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauern. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollten Sie im Zweifelsfall sicherstellen, dass keine weitere Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber besteht. Hinweis: Die Versicherungsträger können nach vorheriger Ankündigung eine Prüfung über die Richtigkeit der Beitragsberechnungen und -abführungen bei Ihnen vornehmen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Fernabsatzverträge

        Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Das gilt auch, wenn eine dritte Person im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelt. Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nicht vor, wenn der Unternehmer im Normalfall für den Vertrieb keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt pflegt und nur im Einzelfall den Fernabsatz als Vertriebsweg wählt. Beispiele für Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, Internetformulare, SMS, Rundfunk und Telemedien. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Vertragsparteien bei Anbahnung oder Abschluss des Vertrages nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind. Informationspflichten Bei Fernabsatzverträgen bestehen bestimmte Informationspflichten. Diese Informationspflichten sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch näher geregelt. Widerrufs- und Rückgaberecht Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Wenn Sie einen Vertrag fristgerecht widerrufen, müssen Sie ihn nicht erfüllen. Sie können den Widerruf erklären, in dem sie gegenüber dem Unternehmer fristgerecht eine entsprechende eindeutige Erklärung (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefonanruf) abgeben. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich die Abgabe in Textform. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Kauf beweglicher Dinge (Verbrauchsgüterkauf) beginnt sie anders als sonst erst, wenn der Verbraucher oder eine von ihm benannte dritte Person die Waren erhalten hat. Speziellere Vorschriften gelten, wenn Sie mehrere Waren bestellen und die Waren beispielsweise getrennt geliefert werden oder der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren gerichtet ist. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß seinen Pflichten unterrichtet hat. Die Widerrufsfrist endet grundsätzlich ein Jahr und vierzehn Tage nach dem Beginn der Frist, auch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hatte, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hatte und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hatte, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Rückabwicklung Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltenen Leistungen sofort, spätestens nach 14 Tagen zurückgeben. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Verbraucher trägt nur dann die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher über diese Pflicht informiert hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht mit der Post zurückgesandt werden können. Erleidet die Ware einen Wertverlust, so hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der nicht notwendig war zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren und er zuvor vom Unternehmer über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren des Widerrufs und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informiert wurde. In bestimmten Fallgestaltungen besteht kein Widerrufsrecht. So können Sie beispielsweise kein Widerrufsrecht geltend machen bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, die versiegelt sind und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, bei denen es sich um alkoholische Getränke handelt, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, bei denen es sich um Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung handelt, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, bei denen es sich um Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen handelt, Darüber hinaus haben Sie kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, Verträgen, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung), Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und notariell beurkundeten Verträgen; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht, wenn dem Verbraucher bereits aus einem anderen Grund ein Widerrufsrecht zusteht. Einschlägige Rechtsvorschriften zum Fernabsatzvertrag finden Sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kündigung und Vollmacht zur Kündigung Wenn Sie mit einem Unternehmer einen neuen Vertrag eingehen, der einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Unternehmer ersetzen soll, muss Ihre Kündigung des alten Vertrags in Textform erfolgen. Sie können auch dem neuen Vertragspartner in Textform eine Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrages geben. So wird verhindert, dass unseriöse Anbieter ohne Einverständnis des Kunden bestehende Verträge kündigen können. Beispiel: Sie werden von einem Mobilfunkanbieter angerufen und von einem Anbieterwechsel überzeugt. Der Anrufer bietet Ihnen an, auch gleich Ihren alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter für Sie zu kündigen. Dafür benötigt er unbedingt eine Kündigung in Textform oder eine entsprechende Vollmacht von Ihnen.[mehr]

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        Bifang_8Änd.pdf

        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. Februar 2025 Nummer 8 Bundestagswahl 2025 Wahlaufruf zur Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025 sind Sie dazu aufgerufen, an der Bun- destagswahl teilzunehmen. Nutzen Sie diese Chance, mit Ihrer Stimme einen Beitrag zur Stärkung unserer Demo- kratie zu leisten und die Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten. In diesen schwieri- gen Zeiten steht unser Land vor zahlreichen Herausforderungen. Die Bundestagswahl ist eine wichtige Weichenstellung, wie wir unseren Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort erhalten, die innere und äußere Sicherheit gewährleisten, die Fragen von Migration und Integration lösen und den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen können. In unserer vielfältigen Gesellschaft ist es wichtig, dass wir für Werte wie Zusammenhalt, Respekt und Toleranz einstehen. Parteien der Mitte bieten eine stabile Grundlage für eine Politik, die den Dialog fördert, Brücken baut und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit anbietet. Unsere Demokratie lebt von Ihrer Beteiligung – jede Stimme zählt! Ich bitte Sie herzlich: Überlassen Sie diese Entscheidung nicht anderen. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Zukunft in die Hand nehmen. Gehen Sie zur Wahl und setzen Sie ein Zeichen für Demokratie, Stabilität und Zusammenhalt! Die Ergebnisse der Bundestagswahl sind am Sonntagabend auf un- serer Homepage unter www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Wahlen oder über den nebenstehenden QR-Code abrufbar. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Beim Rathaussturm übernimmt die Narrenzunft Raspler e.V. symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmt die Schlüsselübergabe musikalisch. Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte zur Mühle ab 12:30 Uhr mit einer Gulasch- und Kartoffelsuppe sowie Getränken, die vor Ort erworben werden können. Wir laden alle Baindterinnen und Baindter recht herzlich zum diesjährigen Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag auf den neu gestalteten Rathausvorplatz ein. Herzliche Einladung zum Rathaussturm am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ab 11:45 Uhr Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Morgens werden die Kindergärten und Schule von den Raspler, begleitet durch die Schalmeienkapelle, befreit. Herzliche Einladung zum Rathaussturm am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ab 11:45 Uhr Wir laden alle Baindterinnen und Baindter recht herzlich zum diesjährigen Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag auf den neu gestalteten Rathausvorplatz ein. Beim Rathaussturm übernimmt die Narrenzunft Raspler e.V. symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmt die Schlüsselübergabe musikalisch. Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte zur Mühle ab 12:30 Uhr mit einer Gulasch- und Kartoffelsuppe sowie Getränken, die vor Ort erworben werden können. Morgens werden die Kindergärten und Schule von den Raspler, begleitet durch die Schalmeienkapelle, befreit. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Raspler - ratsch, ratsch Orts fasn et2 025 Donnerstag, 27.02.2025 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 28.02.2025 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Schließung der Hubertus-Apotheke Liebe Kundinnen und Kunden der Hubertus Apotheke! Leider müssen wir die Hubertus Apotheke aus be- triebswirtschaftlichen Gründen zum 01.03.2025 schlie- ßen. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Treue und Ihr Vertrauen in uns. Das Team der Hubertus Apotheke würde sich freuen, Sie in der Achtal-Apotheke in Bai- enfurt weiterhin beraten und mit Medikamenten ver- sorgen zu dürfen. Es wird aktuell an einem Service gearbeitet, mit dem künftig eine Versorgung der Bevölkerung mit Medi- kamenten aus der Apotheke gesichert werden kann. Weitere Infos folgen in Kürze. Beste Wünsche für Sie alle! Ihr Team der Hubertus Apotheke Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen der Leucht- zeiten der Straßenbeleuchtung und unter Berücksich- tigung der aktuell zahlreichen Fasnetsveranstaltungen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2025 eine Verlängerung der Leuchtzeit der Straßenbeleuchtung beschlossen. Am Morgen wird die Beleuchtung, statt wie bisher um 05:30 Uhr, bereits um 05:00 Uhr eingeschaltet. Zudem wird die Beleuchtung am Wochenende, also von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag erst um 02:00 Uhr ausgeschaltet. Dies gilt für das gesamte Gemeindegebiet inklusive Schachen und Sulpach. An den verbleibenden Wochentagen (Montag bis Donnerstag sowie Sonntag) bleibt die bisherige Regelung bestehen, sodass die Beleuchtung um 00:00 Uhr ausgeschaltet wird. Ihre Gemeindeverwaltung Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ag- ri-PV-Anlage Feuersberg“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinde- ratssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes befindet sich im westlichen Randbereich des Ge- meindegebietes von „Baindt“, etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes „Baindt“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grund- stück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: · Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer der- zeit als Grünland genutzten Fläche im Außenbereich · Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens · Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, ins- besondere die Nutzung erneuerbarer Energien · Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktver- meidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbe- gebiet Mittleres Schussental hält am Dienstag, den 25. Februar 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine konstituierende Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Konstitution der Organe des Zweckverbandes des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittle- res Schussental“ 1.1 Verpflichtung der Vertreter der Verbands- versammlung 1.2 Benennung der Mitglieder des Verwaltungs- rates 1.3 Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stell- vertretungen des Zweckverbandes. TOP 2: Bestellung der Geschäftsführung TOP 3: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung TOP 4: Wirtschaftsplan des „Interkommunalen Gewer- begebiets Mittleres Schussental“ für das Jahr 2025 TOP 5: Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- liche Tätigkeiten im Zweckverband „Interkom- munales Gewerbegebiets Mittleres Schussen- tal“ TOP 6: Ausblick auf die Entwicklung des „Interkommu- nalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 7: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg Neugestaltung Ortsmitte Aktuell finden verschiedene Restarbeiten statt, die plan- mäßig voranschreiten: Die Pflasterarbeiten kommen mo- mentan gut voran. Wenn das Wetter mitspielt, werden diese voraussichtlich Anfang März abgeschlossen sein. Im Baumhain, der Baumgruppe zum Kreisverkehr hin, wer- den derzeit die Bäume gesetzt. Zudem werden Sitzbänke, Sitzellipsen und Mülleimer von Fachfirmen montiert. Der zweite Lamellenzaun im Baumhain wurde bereits letzte Woche angebracht. Anfang März wird das Planungsbüro 365° die Stauden vor Ort auslegen, die anschließend von der Firma Zwisler gepflanzt werden. Ende März erfolgt schließlich die Lieferung und Montage des Geländers am Sulzmoosbach. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Die Einweihung unserer neu- en Ortsmitte findet am Mittwoch, den 30. April 2025 zu- sammen mit dem Maibaumstellen der Landjugend statt. Notieren Sie sich diesen Termin schon heute. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Februar und Sonntag, 23. Februar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Februar 2025 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3621584 Sonntag, 23. Februar 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 28.02.2025 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 für am Fasnetssamstag, den 01.03.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Wolfgang Buchholz feierte am 31. Januar 2025 seinen 90. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Buchholz ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler März 02.03. Narrenmesse – NZ Raspler Kath. Kirche Baienfurt 02.03. Schalmeienball – Schalmeienkapelle SKH 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – NZ Raspler DP + SKH 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. 08/09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo SS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Kindergärten Kindergarten St. Martin Projekte in der Fasnet Auf hoher See, im wilden Westen oder vor langer, langer Zeit findet man momentan die Kinder und Erzieher des Kindergarten St. Martin. Für die fünfte Jahreszeit durften die Kinder aus den Gruppen ein Thema wählen, das sie begleitet. Die Fröschegrupppe befindet sich an Deck mit ihrer Pi- ratenmannschaft. Sie singen Piratenlieder und steuern auf geheime Schätze zu. In der Fischegruppe begegnen sich Cowboy und Indianer in Tipis und Saloons. Sie tan- zen gemeinsam um das Feuer und machen sich mit lau- ten Indianerrufen bemerkbar. Die Seesterngruppe reist in der Zeit zurück und besucht die Steinzeit. Es werden Mammuts gejagt, die zu Kleidung und Schmuck verar- beitet werden. Die Kleinsten in der Seepferdchengruppe genießen das bunte Treiben und lernen fleißig das Lied der Raspler. Zum Projektabschluss verkleiden sich die Kinder pas- send zu ihren Themen und feiern eine Abschlussparty mit Essen, Tanzen und guter Laune bevor ein paar Tage später die Raspler zur Befreiung kommen. Dann heißt es im Kindergarten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Raspler - Ratsch, Ratsch! Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu. Schließlich hängt der Geschmack eines Essens auch immer von dessen Ausgangsbasis in Form der ver- wendeten Zutaten ab. Und wenn einem das ursprüngliche Essen schon nicht geschmeckt hat, wird selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen, geschmackstech- nisch nicht mehr viel aus dem neu zu kreierendem Gericht herausholen können. Aber selbst, wenn nur gekocht wird was schmeckt, blei- ben trotzdem oftmals Essensreste übrig, die aber definitiv zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Weg- schmeißen von Lebensmitteln bestmöglich verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf zu vieler letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreative Kochkunst. Dazu müs- sen Sie nur im Kühlschrank, der Küche oder dem Vorrats- raum schauen, was an Essensresten da ist und schon las- sen sich daraus schwuppdiwupp neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken die gängigen Suchmaschinen im Internet sowie entsprechende Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödel- schmarrn und viele weitere Gerichte, für die kreative Kü- che mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leergegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospizbewegung Weingarten sucht neue ehrenamtliche Begleiterinnen und Be- gleiter Der ambulante Hospizdienst unterstützt Menschen in ihrer letzten Lebenszeit zu Hause, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Durch individuelle Hilfe werden Betroffene und ihre Angehörigen entlastet. Aktiver Hospizbegleiter*innen erleben es als erfüllend und bereichernd, Mitmenschen in dieser besonderen Lebens- situation zur Seite zu stehen. Ihr Dienst ist Lebensbeglei- tung bis zum Schluss. Vorbereitungskurs für Ehrenamtliche: Um gut für diese Aufgabe vorbereitet zu sein, absolvieren alle Interessent*innen zunächst einen 6-monatigen Vor- bereitungskurs. An 5 Wochenenden und einigen Abend- termine werden grundlegende Themen der Hospizarbeit bearbeitet. Die eigene Sichtweise zu Themen Sterben und Tod, Krank- heit oder Leiden und Spiritualität bekommt Raum. Die Teilnehmenden nähern sich in unterschiedlicher Weise dem eigenen Bezug zu den Themen und lernen sich selbst besser kennen. Eigene Stärken und Grenzen stehen genauso im Fokus wie Möglichkeiten, auf Menschen mit manchmal ganz anderen Wertvorstellungen einzugehen. Teilnehmende erhalten außerdem grundlegendes ‚Hand- werkszeug’ wie Gesprächsführung, Informationen über Schmerzbehandlung und über verschiedene Phasen, die ein sterbender Mensch möglicherweise durchlebt. Wäh- rend einer Praxisphase können die Teilnehmenden erste Erfahrungen sammeln und reflektieren. Die Hospizbewegung Weingarten bietet ab Oktober 2025 einen Vorbereitungskurs an. Wir möchten besonders auch Männer ermutigen, sich für dieses interessante und lebensbereichernde Ehrenamt zu engagieren. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter Telefon 0751-18056382 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Februar – 02. März 2025 Gedanken zur Woche: Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 22. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der ErstkommunionkinderMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Johan- na Rößner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noah Himpel, Franziska Joachim(† Adalbert Berger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Fa- milie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam) 11.15 Uhr Baindt -Taufe von Luan Dienstag, 25. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baienfurt – „Frauenfasnet“, veranstaltet vom Katholischen Frauenbund im kath. Gemein- dehaus Donnerstag, 27. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 28. Februar Kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Narrenzünften Baienfurt und Baindt Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Vorhinweis: Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 27. Februar Geschlossen Freitag, 28. Februar Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Verabschiedung von Pfarrer Marco Rodri- guez in Weingarten Einige Jahre war „Pfarrer Marco“ in unserer Seel- sorgeeinheit als Pfarr- vikar tätig und hat un- sere Herzen gewonnen. Im Oktober wurde Pfar- rer Marco die Stelle des Leitenden Pfarrers der Seelsorgeeinheit Metzin- gen im Dekanat Reutlin- gen-Zwiefalten verliehen. Die Termine für seinen Wechsel sehen nun an: Am 2. Fas- tensonntag (16. März) wird er in Weingarten im Gottes- dienst verabschiedet und am 5. Fastensonntag (6. April) wird er um 14.30 Uhr in Metzingen investiert. Vielen wird er fehlen. Unsere Gedanken und Gebete mögen ihn be- gleiten! Die Verabschiedung und die Feier der Investitur sind öffentlich. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Him- melfahrt Baienfurt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt In Südtirol ist ein Treffen zwischen Israel und Palästina angesetzt. Dort soll ein Jugendorchester auftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizieren und beweisen, dass ein friedliches Miteinander trotz aller Differenzen möglich ist. Musik verbindet über Grenzen hinaus. Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Freitag, 21. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend mit Pfr. Schö- berl, Ev. Kirche Sonntag, 23. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 24. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Zuhören einüben Kann ich gut zuhören? Manch- mal ist das gar nicht so leicht zu beantworten. Ein paar leichte Übungen helfen, sich selbst zu überprüfen oder das Zuhören zu schärfen. Eine solche Übung kann ganz im Stillen geschehen: Nach einem Gespräch frage ich mich selbst: Was habe ich ge- hört? Weiß ich noch alle Themen, die in diesem Gespräch angesprochen wurden oder habe ich schon etwas ver- gessen? Wie wirkte mein Gegenüber? Oder man macht daraus eine Partnerübung: Jeder der beiden Partner darf sieben Minuten lang erzählen. Und der / die andere wiederholt hinterher, was sie gehört hat. Das ist oft sehr erhellend. Um das Hören geht es auch im Gebet. Zum einen, weil es unter der Verheißung steht, dass Gott das, was wir ihm anvertrauen, hört – zum an- deren, weil das Gebet dazu führt, immer besser auf Got- tes Wort zu hören. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) Kirchenwahl am 1. Advent 2025 – Kandidierende gesucht Verantwortung übernehmen – für etwas, das mir am Herzen liegt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kirche mitgestalten – mit meinen Fähigkeiten und Interessen, ganz konkret, hier in Baienfurt und Baindt. Im Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde daran mitarbeiten, dass die Rahmenbedingungen stimmen und sich Menschen bei uns zu Hause fühlen. Im Miteinander mit anderen nach Wegen suchen, wie das Evangelium heute ganz praktisch in unserer Gemeinde lebendig wird. Solche Menschen mit Herzblut suchen wir für die Wahl zum Kirchengemeinderat am 30. November 2025. Bei Rückfragen und Interesse, sehr gern im Pfarramt melden! Martin Schöberl, Pfarrer Informationen zu den Aufgaben im Kirchengemeinderat und zur Wahl: KIRCHENWAHL.DE Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beantwortet typische Fragen Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hochzeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein High- light. Hier kommen jedoch immer wie- der Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Warum heiraten Paare kirchlich? Was versprechen sich die Menschen davon für ihre Ehe? Die Bedeutung der Trauung hat in den letzten Jahren gesellschaftlich erneut stark zugenommen. Eine Trauung ist meistens das größte und wichtigste Fest im Leben. In diesen Tag investieren die Paare viel, nicht nur finanziell, sie bereiten ihn intensiv vor und beziehen Verwandte und Freunde ein. Die Feier in der Kirche ist der Höhepunkt des Festes und nimmt auch die sonst oft verborgenen religiö- sen Sehnsüchte auf. Viele Paare haben große Erwartun- gen an ihre kirchliche Trauung; sie versprechen sich von diesem feierlichen und zeremoniellen Akt, dass ihre Ehe und Partnerschaft dadurch fester und glücklicher werden. Sie möchten ihren Bund unter Gottes Segen stellen. Außer- dem wird mit der Trauung die Einbindung und Geborgen- heit in der größeren Gemeinschaft der Kirchengemeinde oder der Kirche insgesamt deutlich und stärkt die Paare. Wir gehen höchstens zu Weihnachten in die Kirche, möchten aber kirchlich heiraten. Geht das? Selbstverständlich geht das. Hier liegt auch die Chance, einen neuen Zugang zu Kirche und Glauben zu finden. Als Paar findet man noch einmal auf eine andere Wei- se zusammen und entdeckt neue Seiten an sich und am gemeinsamen Verständnis von der Ehe. Welche Bedeutung hat die kirchliche Trauung im Ver- gleich zur standesamtlichen? Was kommt zuerst? Die Eheschließung ist in Deutschland eine staatliche An- gelegenheit mit einem klaren Rechtsrahmen. Daher geht die standesamtliche Trauung der kirchlichen voraus. In der Kirche geht es um die Bitte um und den Zuspruch von Gottes Segen. Es kommt bei der Trauung zu einem gemeinsamen Bekenntnis vor Gott und vor der versam- melten Gemeinde zur Partnerin oder zum Partner. Beide werden miteinander als Paar gesegnet, in der Regel auch mit dem Zeichen der Handauflegung und einem Gebet speziell für die Getrauten. Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 23. Feb- ruar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Weingarten wieder ein Offener Bibeltreff zur Vesperkir- che statt. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Osterge- schenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwa- schenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freun- de und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jahres- hauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum (Loch) für unse- re diesjährige Abteilungsversammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Jugendfußball D-Juniorinnen holen sich den Württem- bergischen Hallenmeistertitel Mit dem ‚Lohr Bus‘, der uns freundlicher- weise von Firma Franz Lohr als Sponsor zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank), fuhren unsere D-Mädels am vergangenen Sonn- tag zur Endrunde der Hallenverbandsmeisterschaften in Eningen. Morgens um 7:00 brachen wir auf und hatten es im ersten Spiel gleich mit dem späteren Finalisten Sindel- fingen Ladies zu tun. Trotz guter Ansätze wurden wir zwei- mal überwunden und verloren das Spiel mit 0:2. Damit waren wir im zweiten Spiel direkt unter Druck, doch trotz klarer Überlegenheit im Spiel gegen Tura Untermünkheim mussten wir wieder ein Tor hinnehmen und gerieten in Rückstand, konnten jedoch binnen 2 Minuten durch Jule ausgleichen, wenn auch nicht mehr gewinnen. Im letzten Spiel gegen den FC Glatten musste dann un- bedingt ein Sieg her, doch bis 17 Sekunden vor Schluss stand es noch 0:0, was das Ausscheiden bedeutet hätte. Nach schöner Flanke von Lea, schoss Isabella per Direk- tabnahme das Siegtor und uns damit ins Halbfinale. Dort trafen wir auf den altbekannten SV Immenried, wo wir uns im 6-m-Schießen durchsetzen konnten. Im Finale trafen wir wieder auf die Sindelfingen Ladies, die klar favorisiert waren, doch durch eine taktische Umstellung gegenüber dem Auftaktspiel hielten wir bis einschließlich der Verlän- gerung ein torloses Remis. Im 6-m-Schießen behielten wir die besseren Nerven und gewann mit 4:3. Somit gewan- nen wir den Pokal des Württembergischen Hallenmeisters 2025 - ein Wahnsinnserfolg für unser D-Mädels, den so noch keine Mannschaft der SGM Baindt-Fronreute er- reicht hatte – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Es spielten: Luisa Kolbaske, Jule Ambacher, Lena Alber, Emma Straub, Lea Busam, Hanna Busam, Taneesha Mah- ler, Emilia Müllerleile, Isabella Lang Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Erneut knappe Niederlage für Jungenteam SC Markdorf – Jungen 6:4 Beim Auswärtsspiel der Jungs in Markdorf mussten wir uns knapp mit 4:6 geschlagen geben. Mit ein bisschen mehr Spielglück wäre ein Unentschieden oder gar ein Sieg möglich gewesen. Als Krankheitsvertretung durfte Mar- ta bei den Jungs mitspielen und machte ihre Sache sehr ordentlich, auch wenn für sie leider kein Satzgewinn drin war. Jona und Ricco wussten zu überzeugen und blieben jeweils in beiden Einzeln ungeschlagen. Fabian erwisch- te einen unglücklichen Tag, denn sowohl im Doppel mit Ricco, als auch in beiden Einzeln musste er sich mit 2:3 geschlagen geben. So standen wir nach 2 h Spielzeit und gutem Kampf leider mit leeren Händen da. Wir sind nun im Abstiegskampf der Bezirksklasse ange- kommen und müssen die kommenden spielfreien Wo- chen zum Training nutzen, um im weiteren Verlauf der Rückrunde noch punkten zu können. Sieg der Herren 1 nur auf dem Papier deutlich Herren 1 – SV Bergatreute 9:0 Zum ersten Mal in dieser Saison konnte die erste Herren- mannschaft einen 9:0 Sieg einfahren. Mit einer Spielzeit von beinahe 3h und einem Satzverhältnis von 27:11 war dieser aber keinesfalls ein Selbstläufer. Bereits beide Eingangsdoppel hätten genauso gut an die Gäste gehen können, doch Philipp Schwarz/Wolfgang Assfalg und Marcel Brückner/Tobias Nowak hatten in den entscheidenden Momenten die besseren Antworten und konnten sich knapp mit 3:1 und 3:2 durchsetzen. Un- ser drittes Doppel Roman Buck/Nico Scheffold hingegen gewann souverän mit 3:0. Zum Auftakt in die Einzel zeigte Marcel einmal mehr seine Klasse und ließ dem in der Rückrunde bislang ungeschla- genen Oli Zenn nicht den Hauch einer Chance. Philipp musste in seiner Partie gegen Kevin Oberhofer alles auf- bieten, um nach 5 Sätzen den Tisch als Gewinner verlas- sen zu können. Kevin konnte sich mit Rückenschmerzen im 5. Satz leider nicht mehr ganz so frei bewegen, gute Besserung an dieser Stelle! Tobi und Wolfgang hatten nach verlorenem ersten Satz ebenfalls zu kämpfen, doch beide konnten ihre Partie drehen. Tobi gewann mit 3:1 ge- gen Felix Hartmann, wobei die letzten beide Sätze in der Verlängerung entschieden wurden und Wolfgang behielt gegen Mark Toth im Entscheidungssatz die Oberhand. Im hinteren Paarkreuz drehte Nico gar einen 0:2 Rückstand noch in einem 3:2 Erfolg. Er schaffte es, seine Fehlerquo- te zu senken und besser auf die Aufschläge von Nathan Leichtle zu reagieren. Den Schlusspunkt setzte dann Ro- man mit einem schönen 3:1 Erfolg gegen Stephan Igel. Dank des relativ frühen Endes schafften wir es noch ins Bistro und ließen den Abend bei der gemeinsamen Ein- kehr entspannt ausklingen. Nächste Woche hat die erste Herrenmannschaft spielf- rei, bevor am 01.03. um 18 Uhr der TSV Meckenbeuren zu Gast in der Baindter Sporthalle auflaufen wird. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 2 als einziges Team gefordert Samstag, 22.02. 18:00 Uhr: Herren II - TT Blitzenreute-Wolpertswende III XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Herzliche Einladung zur Jahreshaupt- versammlung Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 16.03.2025 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und In- teressierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassier*in (für 2 Jahre), Jugendleiter*in (für 2 Jahre), zwei Beisitzer*innen (für 2 Jahre), zwei Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2025 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Ste- inhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 16.03.2025 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2025 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich beim Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. s´goht dagega… Das letzte Wo- chenende vor der Hauptfasnet steht an… … und was wäre die Fasnet ohne Musik. Stellvertretend für all unse- re musikalische Begleitung bei den vielen Umzügen und Veranstaltungen, soll dieses Bild, entstanden beim Sonn- tagssprung in Schemmerberg, stehen. Fasnet verbindet und wir freuen uns auf viele musikali- sche Highlights mit unseren Schalmeien und unserer Lum- penkapelle und allen anderen die uns durch die Gassen springen lassen. Vergelt´s Gott!!! Nach dem Mitwirken der Raspler am Kinderball geht es gemeinsam mit den Lumpen und Schalmeien nach Ge- brazhofen, wir springen mit der Nummer 16. Zum Jubiläum geht es am Samstag zu unseren Freunden der Narrenzunft Haidgau. Hier sind wir die Nummer 12 und begleitet werden wir von den Schalmeien. Am Abend werden sicherlich viele der Premiere des Mühle-Hausballs beiwohnen, bevor es zur Wahl geht und danach mit der Laufnummer 11 und der Lumpenmusik Wilhelmskirch zum Sonntagssprung nach Scheidegg. Und dann springen wir noch in die Hauptfasnet mit den ersten wichtigsten Eckdaten. Donnerstag in der Früh werden die Kindergärten und die Schule befreit, dann geht es zum Rathaussturm und am frühen Nachmittag in das SBBZ und den Abschluss machen wir im Altenzen- trum Selige Irmgard. Freitag sind die Holzhändler ab 09:00 Uhr unterwegs und mit der Laufnummer 16 springen wir parallel in Mo- chenwangen. Alle weiteren „ZDF“ (Zahlen, Daten, Fakten) gibt es in un- serer Mitglieder-App und wo sich die Raspler vom Fas- netssamstag bis zum Aschermittwoch aufhalten, erfahrt ihr im nächsten Amtsblatt. Es grüßt närrisch Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: - FZ „Löwen“ Baienfurt - LKBB - FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Endspurt! Die letzten beiden Wochen waren für die Baindter Schal- meien ganz schön aufregend und anstrengend. Zuerst das Wochenende beim 100. Gründungsfest unserer Freunde von der Faschingsmusi Waging am See, bei de- nen wir 2 unvergessliche Tage mit viel Spaß und einigen Kilometern Fußmarsch erleben durften. Und das vergangene Wochenende, dass von Freitag (Raui-Ball), Samstag (Umzug in Waldburg und Abends Trommlerball in Wetzis) und Sonntag (Umzug in Schem- merberg) nicht weniger spaßig war. Darum freuen wir uns auch schon auf das letzte reguläre Fasnets-Wochenende. Den Anfang macht am Freitag der Nachtumzug in Ge- brazhofen. Dort starten wir gemeinsam mit den Rasplern. Am Samstag geht es dann, wieder mit den Rasplern zum Jubiläums-Umzug nach Haidgau. Den Tagesabschluss verbringen wir dann beim Hausball in der Mühle in Baindt. Hierzu sind natürlich alle einge- laden! Am Sonntag dürfen wir zwar ausschlafen, verbringen dann aber den Nachmittag beim Geburtstag von unse- rem Timo. Und schon steht die Hauptfasnet vor der Tür… Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.03.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr über die Basarlino App. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) uns auf Ins- tagram „kinderbasarbaindt” Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesen- schule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrung Ehrung langverdienter Helferinnen und Helfer beim Kameradschaftsabend des DRK Baienfurt-Baindt Beim letzten Kameradschaftsabend des Deutschen Ro- ten Kreuzes (DRK) Baienfurt-Baindt standen nicht nur die laufenden Projekte und Zukunftsperspektiven der Bereitschaft auf der Agenda, sondern auch die verdien- te Würdigung langjähriger und tatkräftiger Helferinnen und Helfer. Den Mitgliedern, die sich über viele Jahre hinweg für das Wohl ihrer Mitmenschen engagiert haben, wurde beson- dere Anerkennung zuteil. Der Abend bot die perfekte Ge- legenheit, denjenigen zu danken, die mit ihrem Einsatz und ihrer Zeit das DRK zu dem machen, was es heute ist: eine unverzichtbare Stütze in der Notfallhilfe und im sozialen Bereich unserer Gemeinden. Die Bereitschaftsleitung betonte, wie wichtig der freiwillige Einsatz und das Engagement der Mitglieder für den Fort- bestand der wichtigen Rotkreuz-Arbeit sind. „Es ist nicht selbstverständlich, sich über Jahre hinweg regelmäßig für andere Menschen einzusetzen. Diese Beständigkeit und die Bereitschaft, immer dann zu helfen, wenn Not am Mann ist, verdienen unsere höchste Anerkennung“. Ehrung der Jubilare In einer kleinen Feierstunde wurden die Mitglieder, die seit 5, 10 und 15 Jahren aktiv im Verein sind, namentlich geehrt: Für 5 Jahre aktive Mitgliedschaft: Benjamin Stiefvater, Felix Haller Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft: Elisabeth Rude Für 15 Jahre aktive Mitgliedschaft: Silvia Lehmann und Fabian Stach. „Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre ruhige Hand in Kri- sensituationen sind für uns alle ein Vorbild“, erklärte der Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Die ausgezeichne- ten Helferinnen und Helfer erhielten von Bürgermeisterin und stv. Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Simone Rürup Urkunden und kleine Präsente als Zei- chen der Dankbarkeit und Wertschätzung. Das DRK dankt allen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz und freut sich auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unserer Ge- meinden. Ein großer Dank an unsere Helfer – heute und in Zukunft! Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 DRK sucht Unterstützung für Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpfle- gung der Blutspender sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von der Burg zum Kloster Von Waldburg wandern wir über Mühlenreu- te, Groppach an den Hängen des Lauratales entlang nach Weingarten. Unterwegs streifen wir das Naturschutzgebiet Bohlweiher. Wir treffen uns am Dienstag, 25.02.2025 um 10.05 Uhr an der Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten, bzw. 10.35 Uhr am Busbahnhof Ravensburg Steig 13. Die Rück- kehr ist ca. 17.00 Uhr geplant. Die Gehzeit beträgt ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Der Fahrpreis ist 8 €, für Mit- glieder 6 €. Eine Einkehr ist in Weingarten vorgesehen. Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und nach Bedarf Stö- cke mitnehmen. Anmeldung ab 21.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com Bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Besuch des urgeschichtlichen Museums in Blaubeuren Wir können die außergewöhnlichen Fundstücke aus den Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb wie z. B. die „Venus vom Hohle Fels“ bestaunen. Danach machen wir einen Rundgang durch die Altstadt und besuchen den Blau- topf. In einem Café lassen wir die Zeit bis zur Heimfahrt ausklingen. Wir treffen uns am Sonntag, 02.03.2025 um 8.40 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder um 9.05 Uhr Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr ca. 18 Uhr. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden. Fahrpreis 17 €, für Mitglieder 15 €. Anmeldung ab 26.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Wanderführung Hanifa Selimi E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Für den Eintritt ins URMU bitte 7 € bzw. 5 € (ab 12 Perso- nen bereithalten). Bitte Kopfhörer für das Smartphone mitnehmen. Die Führung kann digital aufs Handy geladen werden. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Ausschreibung Ausschreibung Vereinsmeisterschaft 2025 Ich möchte alle Mitglieder der Schützengilde Baindt zu unserer diesjähriger Vereinsmeis- terschaft 2025 in unser Schützenhaus in Baindt einladen. Folgende Disziplinen können geschossen werden: - Luftgewehr - Luftpistole - Laufende Scheibe - Mehrschüssige Luftpistole - Standard Luftpistole - Mehrkampf Luftpistole Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Die Schießzeiten sind: Mittwoch, 19.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, 26.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr Freitag, 21.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr (nur Laufende Scheibe, nach Rücksprache!) Anmeldeschluss der Kreismeisterschaft ist der 28.02.2025. Hier müssen die Ergebnisse der VM vorliegen. Wer nicht an der KM teilnehmen möchte, kann bis einschließlich 05.03.2025 die VM schießen. Die Serien können für 2 € je Serie bei der Standaufsicht erworben werden. Die geschossenen Scheiben sind an- schließend beim Sportleiter abzugeben. Auf euer zahlreiches Kommen freuen wir uns! i.A. Stefan Schnez Sportleiter Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 12.02.2025 bestritt die Luftgewehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Runden- wettkampf in der Kreisliga A 2025. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1281:1367. Wertung Baindt Stefan Schnez: 331 Hans-Martin Schmidt: 327 David Sill: 314 Heiko Laske: 309 Sechster Rundenwettkampf Luftpistole Am 13.02.2025 bestritt die Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Runden- wettkampf in der Kreisklasse LP 2025. Dabei unterlag sie den Gastgebern in Bergatreute mit 1389:1353. Wertung Baindt David Sill: 353 Stefan Schnez: 336 Oli Damoune: 332 Günter Schnetz: 332 Aus dem Landkreis Musikschule Ravensburg e.V. Konzert anlässlich der Übereignung des neuen Kla- viers an die Gemeinde Wo: Gemeindehalle Baienfurt Wann: Mittwoch, 12. März 2025, 19.00 Uhr Schülerinnen und Schüler des Fachbereichs Klavier sowie aktuelle und ehemalige Preisträger des Wett- bewerbs Jugend musiziert bringen klassische Werke von Barock bis zur Moderne zu Gehör. Im Rahmen des Preisträgerkonzerts übergibt die Bür- gerstiftung Baienfurt an diesem Abend das von ihr ge- stiftete Klavier an die Gemeinde. Über Ihren zahlreichen Besuch würden wir uns sehr freuen. Der Eintritt ist frei, wir bitten um Spenden für die Musikschule Ravensburg. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg am 3. März geschlossen, Kreishaus Bad Waldsee zusätzlich am 27. Februar ge- schlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Rosenmontag, 3. März, ganztägig geschlossen. Der Standort Bad Waldsee vom Landratsamt Ravensburg bleibt zusätzlich am Gumpigen Donnerstag, den 27. Feb- ruar, ganztägig geschlossen. Deutsches Rotes Kreuz Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Pa- ris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden, hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendeter- min im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlo- sung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebe- dingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnellsten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, da- von dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minu- ten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blut- spende erfahren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 06.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Photovoltaik-Scouts feiern 500. Beratung im Landkreis Ravensburg Seit Beginn des kostenfreien Angebots vor etwas mehr Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 als zwei Jahren haben speziell geschulte PV-Scouts über 500 Personen im Landkreis Ravensburg zu Photovoltaik beraten. In den Beratungen helfen die Scouts dabei, eine zukunftsfähige Lösung für die Deckung des individuellen Strombedarfs zu finden. Sie unterstützen bei der Beurtei- lung des Daches, teilen ihre eigenen Erfahrungen und ge- ben wichtige Informationen weiter, etwa zu Fördermög- lichkeiten, Eigenstromnutzung, Stromspeicherung oder der Integration von Elektrofahrzeugen. Die PV-Scouts leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Er- reichung der Klimaziele in der Region. Die 500. Beratung markiert einen bedeutenden Meilenstein auf diesem Weg. Die PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg geschulte Privatpersonen, die ehrenamtlich andere Bür- gerinnen und Bürger beraten. Sie bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, um den Weg zur Nutzung von Sonnenenergie zu ebnen. Ein ehrenamtli- cher PV-Scout in Wohnortnähe wird vom Energiebündnis „eb2bw“ vermittelt (Kontaktaufnahme unter Angabe des Wohnortes per E-Mail an info@eb2bw.de). Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Einladung zur Frauen Fasnet, 26.2.2025 ab 14.00 Uhr Im Gemeindehaus St. Anna Baienfurt. Waldbad -- > das schönste Kleinod Oberschwabens < — —————————————————- Mittwoch, 26. Februar 2025 bei jeder Witterung Frauenfasnet im katholischen Gemeindehaus Eine Sensation schlägt die andere! Alle sind eingeladen zu dieser närrischen Veranstaltung. Ganz besonders Männer heißen wir als Gäste willkom- men. Darum alles groß und klein - an der Frauenfasnet wird im Gemeindehaus sein! Beginn: 14:00 Uhr Saalöffnung: 13:00 Uhr Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, när- rische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 €, für Nichtmitglieder 10,00 € Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto: Wunderbar geschaffen haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Weiße Sand- strände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Männerchor Alttann Doppelkonzert mit Männerchor Alttann und Frauen- gruppe Halbadrui in Bad Wurzach-Ziegelbach Der Männerchor Alttann veranstaltet in Ziegelbach zu- sammen mit der A-Cappella-Gruppe „Halbadrui“ ein Dop- pelkonzert unter dem Motto: Frauenpower trifft auf Män- nerchor. Das Sextett aus Unteropfingen/Iller präsentiert sich in „Omas bestem Häs“ und berichtet aus ihrem Leben, schwäbisch und lustig.Für den Männerchor hat Dirigent Peter Schad ein breitgefächertes Programm zusammen- gestellt. Franz Ott begleitet am Piano und Josef Matheis führt mit Witz und Humor durch das Programm. Konzert am Sa. 15. März um 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr) im Dorfstadel in Ziegelbach. Bewirtung: Getränke/Imbiss. Eintritt 15 EUR Karten an der Abendkasse. Vorverkauf über: karlmotz@gmx.de DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Anschlag in München - Wie mit Kindern und Jugendli- chen in Notfallsituationen umgehen? Beim aktuellen Anschlag in München sind unter den Op- fern auch Kinder. Wer in einer Krise unmittelbar oder in- direkt betroffen ist, erlebt Ängste und stellt viele Fragen. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gibt es ein in Süddeutschland einmaliges Hilfeangebot, den ehrenamt- lichen Kinder-Kriseneinsatzdienst. Im Radio gaben diese zuletzt Eltern in München Tipps, wie und ob Sie mit Ihren Kindern über den Anschlag sprechen sollen und wie sie ihren Kindern helfen können. Ob Busunglück, Amokalarm, Terroranschlag oder Natur- katastrophe: Krisensituationen jeder Art sind für Kinder und Jugendliche hochbelastend, denn sie erleben und verarbeiten Erlebnisse grundsätzlich anders als Erwach- sene. Mangelnde Unterstützung bei der Verarbeitung dieser Erlebnisse führt bei jungen Menschen häufig zu anhaltenden Ängsten, Schuldgefühlen und Konzentrati- onsstörungen. Mitunter reagieren sie gereizt, aggressiv, oder mit depressiver Symptomatik. Eltern und Familie sind oftmals verunsichert und überfordert. „Grundsätzlich ist es wichtig, einen Rahmen mit einer Be- zugsperson zu schaffen, in dem der junge Mensch sich sicher fühlen kann und ihm Raum geben, um Reaktionen zuzulassen“ erklärt Michael Schulz vom DRK-Krisenteam seine Arbeit. „Allein die Information, dass diese Reaktio- nen normal sind, kann schon helfen.“ Jedes Kind ist unterschiedlich, weshalb eine genaue Be- obachtung und anschließende individuelle, altersgerechte Zuwendung wichtig ist. Bei Säuglingen sind altersgemäße Reaktionen auf Belastungen an Schreckhaftigkeit und Un- ruhe zu erkennen. Wichtig ist für Kinder in diesem Alter, dass sie eine ruhige und verlässliche Versorgung durch eine Bezugsperson erhalten, das können Eltern, Verwand- te, Freunde, Lehrer oder z.B. auch Schulsozialarbeiter sein. Betroffene Kinder im Vorschul- und Grundschulalter re- agieren häufig mit aggressivem Verhalten oder einem starken Bedürfnis nach Zuwendung. Sie stellen oft viele Frage und machen sich Sorgen. Helfen kann es, Rituale und Routinen zu entwickeln. Die Erlebnisse durch Spiel, Bewegung und Malen zu Verarbeiten ist hilfreich. Richtig ist es auch, kindgerechte, aber ehrliche Antworten auf die Fragen der Kinder zu geben. Bei Jugendlichen äußern sich Reaktionen auf Krisen häu- fig in Form von Überregung, Zurückgezogenheit und emotionaler Taubheit oder Verleugnung. In dieser Alters- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 gruppe existiert ein stärkerer Bezug zu Gleichaltrigen als zu Erwachsenen. Geboten sind hier Rückzugsmöglichkei- ten und eine altersgerechte Ablenkung. Eine erwachsene Bezugsperson mit gutem Draht zu dem jungen Menschen ist auch hier immer noch wichtig. „Ob Familie, Eltern oder die junge Person selbst: Nie- mand sollte davor zurückschrecken, Unterstützungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen z. B. in einer Traumaambulanz im ZfP“ weiß Ulrike Schmid vom Ro- ten Kreuz. Erste Ansprechpartner sind Kinderärzte, Schulsozialar- beiter, die Polizei und das Jugendamt. Vom Deutschen Roten Kreuz steht jederzeit bei akuten Krisensituationen eine psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sowie ein Kinder-Krisen-Einsatz-Team unter 112 als Erste Hilfe für die Seele zur Verfügung. Jugendlichen und Kindern fällt es oft leichter, Hilfe ano- nym in Anspruch zu nehmen. Die Nummer gegen Kummer ist jederzeit speziell für Junge Menschen kostenlos unter der 116 111 oder im Chat erreichbar. Für Erziehende ist das Elterntelefon ebenfalls anonym und kostenlos unter der 0800 111 0550 zu erreichen. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde in Präsenz Kreis Ravensburg - Jede/r Sachkundige im Pflanzen- schutz ist dazu verpflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 2-stündige Prä- senz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Donners- tag, 20.03.2025 von 19:30 bis ca. 21:30 Uhr, im Gasthaus „Traube“ in 88263 Horgenzell. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau. Markus Kreh und Maria Koch vom Landwirtschaftsamt Ravensburg refe- rieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutz, keine Zulassungsverlänge- rung von Flufenacet, Empfehlungen für die Saison 2025 und Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen. Zudem wird das Thema Spritzwasserkonditionierung – Wirkung von Pflanzenschutz absichern, von Herrn Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH, präsentiert. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilnehmer selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Ge- burtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden noch bis Montag, 17.03.2025 als E-Mail an la@rv.de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist dies ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt, sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit, wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u. a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten Sie auf unserer Homepage des Vereins: www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.- Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 von 13.30 bis 15.00 Uhr abgeholt werden. Ihre Bestellung können Sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 AOK Bodensee-Oberschwaben Fit durch die Grippewelle AOK-Expertin gibt wertvolle Gesundheitstipps Die Wintermonate sind dafür bekannt: Husten, Heiserkeit und eine verstopfte Nase. Die Grippewelle ist aktuell in vollem Gange. Auch in dieser Saison scheint die Grippe besonders heftig zu sein. Im Kindergarten, in der Schule oder im Büro, in der Bahn oder im Supermarkt hört man überall Husten und Schniefen. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Immunsystem stärken und das Ansteckungsrisiko reduzieren. Margit Michelberger, Ernährungsexpertin der AOK Bodensee-Oberschwaben, gibt wertvolle Tipps, wie wir neben einer Impfung gesund durch die Grippewelle kommen. Starke Abwehrkräfte durch gesunde Ernährung „Eine gesunde Ernährung mit frischen, nährstoffreichen Lebensmitteln ist entscheidend für ein starkes Immun- system“, erklärt Margit Michelberger. Besonders zinkhal- tige Lebensmittel wie Nüsse, Sonnenblumenkerne und Vollkornprodukte tragen zur Stärkung der Abwehrkräf- te bei. Auch Vitamin D spielt eine wichtige Rolle für die Immunfunktion – es kommt in Fisch, Eiern und Pilzen vor und wird zudem durch Sonnenlicht in der Haut produ- ziert. Vitamin C kann dazu beitragen, den Verlauf von Infekten zu mildern. Es steckt nicht nur in Zitrusfrüchten, sondern auch in frischem Gemüse wie Brokkoli, Paprika und Rosenkohl. Ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen „Regelmäßiges Trinken hält die Schleimhäute feucht und hilft dem Körper, Krankheitserreger abzuwehren“, so Mi- chelberger. Empfehlenswert sind Wasser, Tees und warme Zitronen- oder Ingwergetränke. Hygiene beachten „Gründliches Händewaschen ist eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen gegen Infektionen“, betont die AOK-Expertin. Zudem sollte es vermieden werden, sich mit ungewaschenen Händen ins Gesicht zu fassen. Auch das regelmäßige Desinfizieren von häufig genutzten Gegen- ständen, wie Smartphones oder Türklinken, kann helfen. Genügend Schlaf und Stressreduktion Ein ausgeruhter Körper ist widerstandsfähiger gegen Infekte. „Sieben bis neun Stunden Schlaf pro Nacht sind ideal“, empfiehlt Margit Michelberger. Auch Entspan- nungstechniken, wie Meditation oder Yoga, können hel- fen, Stress zu reduzieren und dadurch das Immunsystem zu stärken. Frische Luft und Bewegung fördern die Gesundheit Bewegung an der frischen Luft trägt zur Stärkung des Immunsystems bei: „Tägliche Spaziergänge oder Sport im Freien sind auch in der kalten Jahreszeit wichtig.“ Gleich- zeitig sollten geschlossene Räume regelmäßig gelüftet werden, um Krankheitserreger zu reduzieren. Richtige Kleidung und Luftfeuchtigkeit beachten „Kalte Temperaturen können den Körper schwächen, da- her ist es wichtig, sich wettergerecht zu kleiden.“ Zudem sollte trockene Heizungsluft vermieden werden, da sie die Schleimhäute austrocknet. Ein Luftbefeuchter oder feuchte Tücher auf der Heizung können Abhilfe schaffen. Sollten sich dennoch erste Erkältungssymptome zeigen, empfiehlt die Expertin sich auszuruhen und viel zu trinken, insbesondere warme Tees, um die Symptome zu lindern. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Verkehrsparcours für KIDS – Ein Erfolgsprojekt geht ins dritte Jahr Das Interesse an dem landesweiten Verkehrserziehungs- projekt ist ungebrochen. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr will gelernt sein. Und dieser Lernprozess soll so früh als möglich einset- zen. Dafür haben die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und die Landesverkehrswacht Baden-Württem- berg e.V. im Frühjahr 2023 den Verkehrsparcours für KIDS ins Leben gerufen. Das gemeinsame Angebot, das auch von der Wiedeking Stiftung Stuttgart unterstützt wird, ist binnen kurzer Zeit zu einem Erfolgsprojekt avanciert. Das Kids-Projekt richtet sich an Kindergartenkinder ab 3 Jahren bis zum Vorschulalter. Angeleitet von ausgebilde- ten Moderierenden absolvieren die Kinder vor Ort einen Parcours auf Rutschautos und lernen dabei mit Spaß und Bewegungsfreude die ersten wichtigen Verhaltens- regeln im Straßenverkehr. Und das aus verschiedenen Blickwinkeln in unterschiedlichen Verkehrssituationen: An der Ampel, am Fußgängerüberweg oder am Stoppschild. „Schon wenige Tage nach Projektstart verzeichneten wir über 1.000 Anfragen von Kitas aus dem Land“, sagt Burk- hard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Das hat sich fortgesetzt und das Interesse am Verkehrsparcours ist nach wie vor un- gebrochen. Darauf haben wir reagiert und die Projek- torganisation ausgebaut und optimiert. Mittlerweile sind rund 200 ausgebildete Moderierende für das Projekt lan- desweit im Einsatz, die für den Transport des Parcours eingesetzten Kids-Mobile haben wir von fünf auf acht erhöht. Und die Bilanz ist wirklich beeindruckend: In den vergangenen beiden Jahren fanden über 1.300 Veranstal- tungen bei Kindergärten und Kindertageseinrichtungen statt, bei denen unsere Moderierenden über 27.000 Kin- der erreichten. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind durchweg positiv. Das freut uns sehr und bestärkt uns, den Verkehrsparcours für Kids fortzuführen“. Das sieht Tanja Hund, die Geschäftsführerin der UKBW genauso: „Der Verkehrsparcours für KIDS ist mittlerweile ein fester Bestandteil der frühkindlichen Verkehrserzie- hung in Baden-Württemberg ist. Das enorme Interesse an unserem Angebot zeigt, dass wir mit dem Projekt ge- nau den Nerv treffen: Kinder lernen altersgerecht und mit Spaß, worauf sie im Straßenverkehr achten müssen. Gemeinsam mit unserem Partner setzen wir uns weiter- hin mit voller Kraft dafür ein, dass Kinder von Klein auf lernen, wie sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.“ Kindertageseinrichtungen können die Veranstaltungen kostenfrei über die Landesverkehrswacht und die UKBW buchen. Nähere Informationen über das Kids-Projekt gibt es unter: https://www.verkehrswacht-bw.de/kids und http://akademie.ukbw.de/kidsparcours. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG startet zweite Förderaktion Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der So- zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitze- schutzprodukten sowie Kühlkleidung. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weite- rer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies: Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts) Sonnenschutzkappen mit Na- ckenschutz Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersum- me auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jah- resbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025. Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung. Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de AOK Bodensee-Oberschwaben Die Schattenseite der Fasnet: Komatrinken Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt einen leichten Rückgang Von Komatrinken wird gesprochen, wenn eine Person mindestens einmal im Monat sechs oder mehr alkoho- lische Getränke mit jeweils 10 Gramm Alkohol zu sich nimmt. Die Gefahr dabei: Diverse gesundheitliche Folgen und ein erhöhtes Risiko für Alkoholabhängigkeit. Eine ak- tuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigt nur einen leichten Rückgang der aufgrund zu viel Alkohols behandelten AOK-Versicherten. „Im Jahr 2023 wurden 774 Personen in der Region Boden- see-Oberschwaben aufgrund Alkoholmissbrauchs ärztlich behandelt“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „2019 waren es noch 828.“ Vorreiter ist dabei der Landkreis Ravensburg mit 363 be- handelten Patientinnen und Patienten. Im Landkreis Sig- maringen waren es im Jahr 2023 200 Patientinnen und Patienten und im Bodenseekreis 211. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene trinken oftmals exzessiv. Von den insgesamt 774 betroffenen Menschen im Jahr 2023, waren 64 noch Jugendliche un- ter 15 Jahren. „Vor allem jetzt, während der Fasnet wird vermehrt Alkohol konsumiert. Oftmals sogar an mehreren Tagen hintereinander“, meint der AOK-Geschäftsführer. Das regt zur Besorgnis an: Alkohol hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Neben Leberschäden als Lang- zeitfolge kann es zu Entwicklungsschäden durch eine be- einträchtigte Entwicklung des jugendlichen Gehirns kom- men. Je jünger die Person ist, desto wahrscheinlicher sind bleibende Schäden. Außerdem besteht für Jugendliche, die bereits in jungen Jahren viel Alkohol trinken ein höhe- res Risiko, später eine Alkoholabhängigkeit zu entwickeln. Was können Eltern tun? Wichtig ist es, das Gespräch mit dem Sohn oder der Toch- ter zu suchen. Dabei sollte die Bedeutung und vor allem die Gefahren und Risiken von Alkohol vermittelt werden - schließlich kann Komatrinken zum Tod führen. Auch soll- ten feste Grenzen und Uhrzeiten beim Ausgehen gesetzt werden, damit weniger Zeit besteht, eine große Menge an Alkohol zu trinken. Sollte das Kind stark betrunken nach Hause kommen, ist ein Gespräch in den darauffolgenden Tagen ratsam, die direkte Konfrontation noch im Alkoholrausch ist wenig zielführend. Von einem generellen Alkoholverbot sollte abgesehen werden. Das bringt oft nicht die gewünschte Wirkung: Es besteht die Gefahr, dass aus Trotz Alkohol getrunken wird. Weitere Informationen: • Verzeichnis der Suchtberatungsstellen: www.bzga.de • BZgA für Jugendliche: www.Kenn-dein-limit.info • Anonyme Beratung: www.drugcom.de • Bei komorbider Depression Online-Selbsthilfepro- gramm: https://moodgym.de/ • Nähere Infos zum Haus- und FacharztProgramm der AOK: www.aok.de/bw/hausarztprogramm und www.aok.de/bw/facharztprogramm • Persönlich, menschlich und nah. Der Soziale Dienst der AOK Baden-Württemberg unterstützt und be- rät: www.aok.de/bw, Suchwort: Sozialer Dienst • Vermittlung und Beratung in allen AOK-Kunden- Centern vor Ort Katamaran am Gumpigen Donnerstag — zusätzliche Abendfahrten Reederei bietet AbendKat am 27. Februar – und das zum Sonderpreis. Ticket auch am Folgetag gültig. Am Gumpigen Donnerstag, den 27. Februar, erweitert die Katamaran-Reederei ihr Angebot um zusätzliche Abend- fahrten. Auch für diese gilt das derzeitige Tarifangebot von 14 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Das Beste: das Ticket vom 27. Februar gilt auch am Folgetag bis 10 Uhr. Am Gumpigen bzw. Schmotzigen Donnerstag tobt vieler- orts die Fasnet. Liebhaber des bunten Treibens nutzen an diesem Tag gerne den Katamaran. Dieser verkehrt neben dem regulären Stundentakt von 6 bis 19 Uhr an diesem Tag zusätzlich am Abend. Sonderfahren am Abend Die Schnellschiffe starten am 27. Februar zu den folgen- den Zeiten ab Friedrichshafen: 20:00 Uhr, 21:48 Uhr und 22:00 Uhr. Ab Konstanz gibt es Sonderfahrten um 20:48 Uhr, 21:00 Uhr, 22:48 Uhr und 23:00 Uhr. Die Anlegestel- le in Konstanz liegt nur wenige Minuten von der Altstadt entfernt, in der an diesem Tag das bunte Fasnachtsge- schehen inklusive Straßenfasnacht, Narrenbaumstellen und Hemdglonkerumzug stattfindet. Günstiger geht’s nicht Mit den Sonderfahrten am Gumpigen Donnerstag bietet der Katamaran eine schnelle und besonders günstige Möglichkeit, den See zu überqueren. Erwachsene zah- len nur 14 Euro für die Hin- und Rückfahrt, Kinder zahlen 6,50 Euro, und Familien können für 34,50 Euro fahren. Das Ticket ist nicht nur für den 27. Februar gültig, sondern auch für die Fahrten am Folgetag bis einschließlich 10 Uhr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Reservierungen für die Sonderfahrten sind nicht not- wendig. Die Tickets gibt es online unter der-katamaran. de sowie an den Automaten und in den Geschäftsstellen der Reederei. Narrensprung in Baienfurt Einladung zur Narrenschänke des Liederkranzes Liebe Narrenfreunde, am Fasnetssamstag, 01.03.2025, öffnen wir ab 13:00 Uhr unsere legendäre Narrenschänke direkt am Vereinsheim in Baienfurt! Drinnen verwöhnen wir euch mit Kaffee und Zopf, wäh- rend es draußen Getränke aller Art und Würstchen gibt – beste Voraussetzungen für eine (feucht)fröhliche Fasnet! Wir freuen uns auf alle, die vorbei kommen! Euer Liederkranz Baienfurt Auch letztes Jahr gab es einen gewaltigen Ansturm auf unsere Narrenschänke Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN An alle Vereine und Institutionen! Kostenlos: redaktionelle Textbeiträge; diese müssen jedoch bei der jeweiligen Gemeinde aufgegeben werden. Logos von Sponsoren sind generell nicht erlaubt. Kostenpflichtig: alle als Anzeigenauftrag bezeichneten Eingänge werden als kostenpflichtig angesehen und berechnet. Der Verlag Bitte beachten Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr s a en n e Gartensaison 0 5 Ab dem 24. Februar e zt sc on vo me en „Auf geht‘s ins Gartenjahr“ S , 2 .03.2 25 | 9.00 - 1 .00 r Wir starten in die Gartensaison 2025! Ab dem 24. Februar sind wir wieder für Sie da! Entdecken Sie unser neues Pflanzensortiment für Garten und Balkon – für blühende Ideen und grüne Freude! Jetzt schon vormerken: „Auf geht‘s ins Gartenjahr“ Sa, 29.03.2025 | 9.00 - 17.00 Uhr Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt.[mehr]

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            Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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              Energiesparen im Haushalt Praktische Tipps für den Alltag IMPRESSUM Herausgeber und Bestellungen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Telefon: 0711 126-0 poststelle@um.bwl.de Konzeption, Text und Redaktion CONSISTE, Ursula Rath Dorfstraße 42, 72074 Tübingen Telefon: 07071 687163 www.consiste.de © Copyright/Fotonachweis: CONSISTE www.hartmann-energietechnik.de, S. 32 www.mees-zacke.de www.fotolia.de (© Robert Neumann S. 4, © Irina Fischer S. 4, 15, © B. Lipbbach S. 1, 4, 20, © Eisenhans, S. 30) EnergieAgentur.NRW, S. 28, 29 Wuppertal-Institut S. 33 Gestaltung: www.mees-zacke.de Aktualisierung: pVS – pro Verlag und Service GmbH & Co. KG Stauffenbergstraße 18 74523 Schwäbisch Hall www.pro-vs.de Druckerei: Schwäbische Druckerei, Stuttgart Das verwendete Papier ist mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert. Juli 2015 klimaneutral natureOffice.com | DE-327-576920 gedruckt 205_15 U2 mit Klima-Logo:Layout 1 11.09.2015 15:52 Uhr Seite 1 Konzipiert und verfasst wurde die Broschüre von Energiesparen im Haushalt Praktische Tipps für den Alltag Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 Stromsparen – wozu? 6 Begriffe begreifen 10 Helle Sparfreude 13 Waschen im Schongang 15 Wäscheleine am Stromzähler 17 Eiskalt kalkuliert 19 Sparsame Spülhelfer 21 Den Deckel drauf halten 23 Stromfresser im Büroschlaf 25 Unterhaltungselektronik im Stromstreik 27 Dauerläufer im Keller 29 Kühle Küche, warme Stube 33 Heiße Quellen 36 Weiterführende Informationen ENERGIESPAREN 3 Der Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende sind Herausforderungen, denen wir uns in Baden-Württemberg stellen müssen. Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Baden-Württemberg in Sachen Energiewende und Klimaschutz zu einer Musterregion zu entwickeln. Wir haben uns vorgenommen, die CO 2 -Emissionen aus unserem Land bis 2050 um bis zu 90 Prozent abzusenken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir schrittweise in den kommenden Jahren sowohl die Strom- und Wärme- erzeugung als auch den Verkehr fast vollständig auf emis- sionsfreie Alternativen umstellen. Hierfür brauchen wir Spitzentechnologie – daher ist der bevorstehende Wandel eine Riesenchance für die innovativen Unternehmen in Baden-Württemberg. Mit Technik allein werden die notwendigen Veränderungen aber nicht zu schaffen sein. Ohne Änderungen im Konsum- verhalten jedes und jeder Einzelnen wird es nicht gehen. Jeder kann durch sein Konsumverhalten einen Beitrag leisten. Die Beispiele, wie durch einfache Maßnahmen und ohne auf Komfort verzichten zu müssen, Energie und damit auch Kosten eingespart werden können, sind viel- fältig. Bei Haushaltsgeräten können wir als Konsumenten auf geringen Energieverbrauch achten. Aber auch durch energiebewusstes Verhalten, etwa beim täglichen Lüften der Wohnung, können wir einen Beitrag zur Energiewende leisten. Ich setze auf Ihre Mitwirkung und hoffe, dass diese Broschüre Anregungen gibt und Ihnen bei der Umsetzung hilft. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Vorwort Franz Untersteller MdL ENERGIESPAREN4 Stromsparen – wozu? Energie- und Rohstoffverbrauch der Menschheit sind eine Belastung für Umwelt und Klima, und dies schlägt in der Haushaltskasse zu Buche, besonders in Zeiten mit hohen Energiepreisen. Doch manchmal ist es gar nicht schwer, die Belastung zu verringern, auch und gerade im privaten Haushalt. Diese Broschüre richtet sich speziell an kleine Haus- halte. Diese haben ein Interesse an der Beschaffung von und am sparsamen Umgang mit kleineren Haushaltsgeräten. Es sind jedoch auch viele Informationen enthalten, die für alle Haushaltsgruppen gelten, wie etwa zu den Fragen: Wo lohnt es sich anzufangen? Was kann gleich geschehen, wo muss eine anstehende Neuanschaffung abgewartet werden, um wirk- sam einzugreifen? Viele Investitionen in energiesparende Geräte sind wirtschaftlich – ökonomischer und ökologischer Vorteil können sich durchaus ergänzen. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann dann mit 1.500 kWh auskommen – der Unterschied zu durchschnittlichen Geräten ist bemerkenswert. JAHRESSTROMVERBRAUCH IM 2-PERSONEN-HAUS- HALT FÜR VERSCHIEDEN EFFIZIENTE GERÄTE Zahlenangaben in Kilowattstun- den (gerundete Werte) Durchschnitt- liche Geräte sparsame Neugeräte sparsame Neugeräte + Optimierung + Substitution Kühlen 250 120 250 ^) Gefrieren 280 180 Kochen + Backen (Elektro) 350 300 270 Spülen 200 100 °) 100 °) Waschen 140 110 80 °) Trocknen 260 130 *) – Licht 300 100 80 Informations- technik 150 100 80 Unterhaltungs- elektronik 160 100 80 Pumpe 250 60 60 Diverses 560 200 150 Summe 2.900 1.500 1.150 °) mit Warmwasseranschluss *) Wärmepumpentrockner ^) Kühl-Gefrier-Kombination statt 2 Geräten Wird zudem dort, wo es möglich ist, Strom durch einen anderen Energieträger ersetzt, z. B. durch einen Warmwasseranschluss für Spül- und Waschmaschine, In dieser Broschüre sind zahlreiche Hinweise zum sparsa- men Umgang mit Energie im Haushalt zusammengestellt, die sich praktisch sofort verwirklichen lassen. Es wird jeweils beschrieben, welche Unterschiede im Verbrauch zwischen effizienten und wenig sparsamen Elektrogeräten bestehen und worauf beim Gerätekauf zu achten ist. WODURCH WIRD DIE STROMRECHNUNG BESTIMMT? Ein Ein-Personen-Haushalt hat in Deutschland einen durchschnittlichen Stromverbrauch von gut 1.700 kWh, bei zwei Personen sind es im Mittel 2.900 kWh. Umgerechnet in Kilogramm Kohlendioxid sind das bei einer Person etwa knapp 1.000 kg pro Jahr, bei zwei knapp 1.700 kg. Ein ganz erheblicher Teil dieses Stromverbrauchs kann durch bewusst sparsamen Umgang mit den Geräten vermieden werden, besonders aber durch den Kauf eines effizienteren Gerätes, wenn ein Austausch ansteht. Die Haushaltsgroßgeräte für Kochen, Spülen, Kühlen, Waschen und Trocknen benötigen im durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt jeweils zwischen 140 und 350 kWh pro Jahr. Kleingeräte wie Staubsauger, Föhn und Bohr- maschine zusammen verbrauchen etwa gleich viel wie ein Haushaltsgroßgerät. Dasselbe gilt für den Lichtstromver- brauch, wobei hier die Spanne zwischen den Haushal- ten sehr hoch ist, abhängig davon, wie viele Leuchten in Betrieb sind, ob bereits Energiespar- oder LED-Lampen eingesetzt werden, und ob beim Verlassen des Raums das Licht abgeschaltet wird. Für einige Anwendungen ist eine Ersparnis von 50 Pro- zent möglich, wenn neue effiziente Geräte angeschafft und diese bewusst sparsam genutzt werden! In Einzelfällen wie bei den Heizungsumwälzpumpen oder bei der Beleuch- tung kann sogar ein noch höherer Prozentsatz eingespart werden. ENERGIESPAREN 5 Gas fürs Kochen, wird auf den Einsatz eines Wäschetrock- ners verzichtet und insgesamt sehr bewusst mit der Energie umgegangen, kann ein sparsamer Zwei-Personen-Haushalt mit nur 1.150 kWh Stromverbrauch jährlich auskommen – das entspricht einer Einsparung von rund 60 % gegenüber dem heutigen Durchschnitt! WANN LOHNT EINE NEUANSCHAFFUNG? Wenn ein Haushaltsgroßgerät einen Defekt hat, stellt sich die Frage, ob sich eine Reparatur rentiert. Generell gilt: Geräte, die älter als acht bis zehn Jahre sind, sollten nicht mehr repariert werden, es sei denn, es handelt sich um sehr hochwertige Fabrikate. Normalerweise ist nämlich nach dieser Zeit ein neueres Gerät so viel effizienter als das alte, so dass sich der Neukauf lohnt. Unschön dabei ist, dass Material und Werkstoffe, soge- nannte „Graue Energie“, weggeworfen werden. Dieses Manko kann durch die Auswahl von Geräten, deren Bau- stoffe gut wieder verwertbar sind, wettgemacht werden. Der Blaue Engel des Umweltbundesamtes ist hierfür ein Kennzeichen. WO FINDET SICH WAS? Für alle Haushaltsgroßgeräte gibt es nachstehend jeweils ein eigenes Kapitel, in dem • grundsätzliche Informationen zum Gerät, • Vorschläge zur sparsamen Nutzung sowie • Hinweise für eine Neuanschaffung enthalten sind. Ebenso findet sich ein Kapitel über Unterhaltungselektro- nik, also zu Fernseher, Video- und Audio-Geräten, sowie ein Kapitel zu Informationstechnik, also PC, Drucker & Co. Auch für die Beleuchtung ist ein Kapitel reserviert. Wenig im Bewusstsein ist, dass es „heimliche“ Stromver- braucher gibt, nämlich die Umwälzpumpen für Warmwas- ser und Heizung. Gerade hier sind die Einsparmöglichkei- ten besonders hoch. Wird das Wasser elektrisch erwärmt oder wird per Nacht- speicherheizung geheizt, sind dies die mit Abstand größten Stromverbraucher. Auch hierzu gibt es jeweils ein Kapitel mit Informationen. Durch vernünftiges Lüften und Heizen lässt sich ebenfalls Energie einsparen und zudem wird Bauschäden vorge- beugt. Dies und die Funktionsweise von Heizungsregelung und Thermostatventil werden in einem Kapitel erläutert. Schauen Sie sich zunächst die Kapitel an, die für Sie be- sonders interessant sind, weil in Ihrem Haushalt vielleicht eine Neuanschaffung oder eine Reparatur ansteht. Diese Broschüre wird dort am hilfreichsten sein, wo kon- krete Fragen zu beantworten sind. Am Ende des Heftes sind weiterführende Informationsquellen benannt. Denn wenn hier auch vieles angesprochen wird, bleibt doch sicher auch manches offen – oder es soll eine Frage noch umfänglicher beantwortet werden, dann empfiehlt es sich, aus einer dieser Quellen zu schöpfen. EINIGE WICHTIGE INFORMATIONEN Als Abkürzungen werden im Text benutzt kWh für die Einheit Kilowattstunde (Strom oder Gas), W für Watt, kg CO2 für Kilogramm Kohlendioxid. Betriebskosten sind in dieser Broschüre mit 28,8 Cent pro Kilowattstunde Strom (Quelle: www.strompreise.de, Stand 2015), 6,4 Cent pro Kilowattstunde Gas (Quelle: www.verivox.de) und 4 Euro pro Kubikmeter Wasser + Abwasser berechnet, entsprechend der Preis- situation im Sommer 2013, jeweils inklusive Umsatz- steuer. Preissteigerung und Inflationsrate werden nicht berücksichtigt, für die hier diskutierten Investitionen im Privathaushalt reicht eine sogenannte statische Berech- nung aus. Standzeit oder Lebensdauer der Geräte sind Erfah- rungswerte, die je nach Quelle differieren. Für Kühl- und Gefriergeräte werden oft 15 Jahre angesetzt, für Waschmaschinen hingegen nur 11 Jahre, was ange- sichts der hohen mechanischen Belastung durch das Schleudern auch vernünftig ist. Spülmaschinen und Trockner liegen eher bei 13 Jahren. Auch von der Herstellerfirma hängt die Standzeit ab; die Stiftung Warentest macht immer wieder Umfragen dazu. ENERGIESPAREN6 Begriffe begreifen Bei der Beschäftigung mit dem Stromverbrauch im eigenen Haushalt tauchen die Fachbegriffe „EU-Label“, „Wirt- schaftlichkeit“ und „Stand-by“ oder auch „Leerlaufverluste“ im Zusammenhang mit vielen der Geräte auf. Hier eine zusammenfassende Erklärung. Dieses Label gilt seit 2011 für die genannten Geräte, vorhandene Geräte mit bisherigem Label darf der Handel noch abverkaufen. (Quelle: ZVEI 2010) ENERGIEETIKETT Seit vielen Jahren gibt es als verbindliche Kennzeichnung für Haushaltsgeräte das Energieetikett oder EU-Label. Hersteller und Lieferanten im EU-Raum müssen für ihre Geräte verbindliche Daten liefern, Händler die Geräte im Geschäft mit dem jeweils korrekten Label versehen. Für jede Gerätegruppe werden die einzelnen Gerä- tetypen nach einem vorgegebenen Mess- verfahren einer Kategorie von A+++ bzw. A (effizient) bis D bzw. G (ineffizient) zu- geordnet. Damit wird den Endkundinnen und -kunden ein einfaches Instrument an die Hand gegeben, die energietechnische Qualität der Geräte zu vergleichen. Seit Dezember 2010 gibt es dieses Label für Kühl- und Gefriergeräte sowie für Wasch- und Spülmaschinen und für Wäsche- trockner in einer modifizierten Form: Die schlechtesten Labelklassen E, F und G sind entfallen und es gibt zusätzlich die Klassen A+, A++ und A+++ für die effizientesten Geräte. Wenn also nun ein Gerät der Effizi- enzklasse A angeschafft wird, dann ist dies am heutigen Markt eines mit vergleichswei- se hohen Verbrauchswerten! Kühlgerate, die schlechter als A+ bewertet sind, dürfen daher seit Juli 2012 nicht mehr neu in die Läden kommen. Seit 1. September 2013 gilt das neue EU- Energielabel für Lampen. Für Leuchten gibt es seit 1. März 2014 ein Label mit den Klas- sen A++ bis E. Ein neues EU-Energielabel mit den Effizienzklassen von A++ bis E wurde im September 2013 eingeführt, wel- ches für Lampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht gilt. Leuchtdioden (LED – Light Emitting Diodes) und Energiespar- XYZ kWh/annum YZ dBYZ LXYZ L 2010/1060 D C B A A+ A++ A+++ A++ ENERG Y IJA IE IAΙ Ι Ι Ι Ι Ι Name oder Marke des Herstellers, Typenbezeichnung Energieefzienzklasse Energieverbrauch in kWh/Jahr (auf Grundlage der Ergebnisse der Normprüfung) Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Gerätes ab. Gesamtnutzinhalt aller Kühlfächer (Fächer ohne Sternekennzeichnung) Gesamtnutzinhalt aller Tiefkühlfächer (Fächer mit Sternekennzeichnung) Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) Bezeichnung der Regulierung ENERGIESPAREN 7 lampen, die als sehr effizient gelten, können auch die Klassen A+ und A++ erhalten. Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht gibt es in Klasse C, mit gerichte- tem Licht in Klasse B. Glühlampen weisen eine geringe Energieeffizienz auf und können maximal in der Klasse D gefunden werden. Sie wurden aus diesem Grund auch schrittweise aus dem Handel genommen. Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von weniger als 30 Lumen sowie Lampen und LED-Module, die für den Betrieb mit Batterien geeignet sind, sind von der Kenn- zeichnungspflicht ausgenommen. Für Waschtrockner werden seit 29. Mai 2013 die Klas- sen A+, A++ und A+++ vergeben. Geräte mit einem A+++ verbrauchen rund 65 % weniger Energie als ein Gerät der Klasse A. Bei kombinierten Wasch- und Trockenautoma- ten gelten weiterhin Energieeffizienzklassen von A (am effizientesten) bis G (sehr ineffizient). Seit 2015 müssen alle betroffenen Zentralheizgeräte mit dem Energielabel Klasse A++ bis Klasse G gekennzeich- net werden. Wärmepumpen erreichen aufgrund ihrer ho- hen Effizienz die oberen Labelklassen ohne Schwierigkei- ten. Eine neue Regelung gilt ab 26. September 2015: Dann erstreckt sich die Scala für die betroffenen Produkte von Klasse A++ bis Klasse G. Ab 2019 werden die Geräte dann in die Energieeffizienzklassen von A+++ bis D eingeteilt. Für TV-Geräte wurde 2011 erstmals ein europaweit einheit- liches Energieverbrauchsetikett eingeführt. Die Energieef- fizienzklassen reichen bisher von A+ (sehr effizient) bis F (sehr ineffizient). Im Stand-by-Betrieb darf das Gerät maxi- mal 0,5 Watt verbrauchen. Im Jahr 2017 wird die Klasse A ++ eingeführt, und ab 2020 auch die Klasse A+++. Staubsauger werden seit 1. September 2014 mit dem neuen EU-Energielabel in den Klassen von A bis G gekennzeich- net. Gleichzeitig wird die maximale Leistungsaufnahme der Geräte auf 1.600 Watt begrenzt. Damit werde laut www.stromeffizienz.de der jährliche Energieverbrauch auf weniger als 62 kWh / Jahr und jährliche Kosten von rund 17 Euro. begrenzt. Ein Staubsauger der Energieeffizienz- klasse A etwa benötigt rund 28 kWh / Jahr, was mit Kos- ten von rund 8 Euro zu Buche schlägt. Ab 2017 gibt es die Energieeffizienzklassen A+, A++, A+++. Das neue Label ist sprachneutral gestaltet, um EU-einheit- lich zu sein. Daher steht eine Milchtüte für das Volumen im Kühlgerät und ein Wasserhahn repräsentiert den Wasserverbrauch bei Wasch- oder Spülmaschine. Allerdings wird vorausgesetzt, dass für „kWh / annum“ die Übersetzung „Kilowattstunden pro Jahr“ bekannt ist. Für Lampen gibt es ein Label mit den Klassen A++ bis E. Für Waschtrockner und ebenso für Pumpen gilt weiterhin das bereits bekannte Label mit den Klassen A bis G. Wichtig ist zu wissen, dass die Messverfahren standardisiert sind und deshalb nicht unbedingt den Verbrauch des ein- zelnen Geräts in der praktischen Anwendung im Privat- haushalt wiedergeben. Beispielsweise ist für Spülmaschi- nen genau festgelegt, was für Geschirr in welcher Größe und welcher Stückzahl verwendet werden muss. Diese Standardbeladung wird im praktischen Betrieb kaum vorkommen. Dennoch ist das Label wertvoll, denn es schafft die Möglichkeit, schon beim Kauf Geräte zu vergleichen. Neben dem Energieverbrauch sind bei Spül- maschinen auch die Trocknungsqualität und der Wasser- verbrauch benannt. Das Label enthält für jedes Gerät wichtige Kenndaten dieser Art. In Küchenstudios und Einrichtungshäusern wird häufiger nicht korrekt deklariert als im Fachhandel. Auch der Onlinehandel hat hier Defizite. Die Kundinnen und Kunden müssen konkret nach Verbrauchswerten fragen. WIRTSCHAFTLICHKEIT Der Kauf eines neuen bzw. der Ersatz eines vorhandenen Gerätes kostet zum einen einige hundert Euro für die Anschaffung, zum anderen entstehen durch den Verbrauch von Energie und ggf. auch Wasser laufende Kosten, die so- genannten Betriebskosten. Nur wenige Käufer berücksich- tigen diese beim Kauf. Das ist ungünstig, denn über die gesamte Nutzungszeit der Geräte sind die Betriebskosten oft gleich hoch wie die Anschaffungskosten oder sogar hö- her, und die Unterschiede zwischen den Geräten sind zum Teil erheblich. Für Spülmaschinen kann der Unterschied in den Betriebskosten zwischen sparsamem neuem Modell und ineffizientem Gerät von 400 Euro bis zum doppelten Betrag an Strom und Wasserkosten reichen (über 15 Jahre gerechnet). Ähnlich hohe Kostenunterschiede treten auch bei anderen Gerätegruppen auf. Dies wird in den einzel- nen Kapiteln beschrieben. In diesen Vergleich ist noch nicht eingerechnet, dass Energie und Wasser über die Jahre teurer werden. ENERGIESPAREN8 Wer langfristig plant, hat also gute Gründe, sich für ein effizientes Gerät zu entscheiden, selbst wenn es ein- oder zweihundert Euro mehr kostet als ein Vergleichsgerät. Wenn beides, Anschaffungspreis und Betriebskosten einberechnet werden, wird klar: Das effiziente Gerät ist wirtschaftlicher, auch wenn es anfangs teurer ist. STAND-BY, LEERLAUF UND SCHEIN-AUS Viele Geräte wie z. B. der Fernseher haben eine Stand- by-Funktion. Sie erlaubt es, einen Fernseher oder eine Audioanlage komfortabel vom Sofa aus einzuschalten, zu steuern und wieder auszuschalten. Manchmal ist nur so die Hauptfunktion eines Gerätes erfüllbar, wie z. B. beim Fax- gerät, das überwiegend im Stand-by steht und erst durch das Anrufsignal „aufgeweckt“ wird. Eine neue Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Hersteller seit 2014, nur noch Geräte mit maximal 1 bzw. 0,5 Watt Stand-by-Bezug auf den Markt zu bringen. Der jeweils höhere Wert gilt für Geräte, die im Stand-by eine Funktion erfüllen, wie z. B. eine Zeitanzeige. Diese Richtlinie wird in der Praxis auch umgesetzt, wie ein Blick in die Verbrauchsdaten aktueller Tests von Stiftung Waren- test zeigt. Eine Verordnung für die oft ineffizienten externen (Stecker-) Netzteile ist laut c‘t Magazin bereits in Arbeit. Ein typisches 65-Watt-Laptop-Netzteil darf demnach in einigen Jahren höchstens noch 0,5 Watt im Leerlauf schlu- cken und muss 87 Prozent Wirkungsgrad erreichen. Netz- teile mit bis zu 51 Watt müssen sich demnach ohne Last mit 0,3 Watt begnügen. Nicht offensichtlich ist, wenn ein elektrischer Verbraucher im „Schein-Aus“ ist: Manche Geräte haben einen Aus- schaltknopf, der keiner ist, der nur die Elektronik vom Netz nimmt, nicht jedoch den Transformator. Ein solcher „Trafo“ gehört zum Netzteil und dient dazu, die übliche Netzspannung von 230 Volt in 12 oder 24 Volt umzuwan- deln, wie es viele Geräte benötigen. Wird er nicht vom Netz getrennt, fließt permanent ein kleiner Strom. Je nach Gerät können das ein, zwei oder drei Watt, bei älteren Modellen auch einmal zehn Watt sein. Umgerechnet auf das Jahr können in letzterem Fall 80 Kilowattstunden Stromverbrauch entstehen, ohne irgendeinen Nutzen. Das entspricht immerhin rund 23 Euro! Schaltbare Steckerleis- ten bieten Abhilfe. Entdecken lassen sich derartige heimliche Verbraucher daran, dass das Netzteil permanent warm ist, dass Kon- trolllampen leuchten, obwohl das Gerät scheinbar aus ist, oder durch Messen mit einem einfachen Wattmeter, welches z. B. in Baumärkten erworben oder in Energiebe- ratungsstellen ausgeliehen werden kann. Zu Beratungs- möglichkeiten finden sich am Ende der Broschüre noch Hinweise. Generell werden solche Energieverluste, die keinen spür- baren Nutzen erzeugen, unter „Leerlaufverluste“ zusam- mengefasst. Das schließt auch Pumpenstrom ein, der die Heizungspumpe betreibt, obwohl alle Heizkörper zuge- dreht sind, und Licht, das brennt, obwohl niemand im Raum ist. Bei der Auswahl neuer Geräte sollten Fragen zur bediener- freundlichen Nutzbarkeit im Vordergrund stehen. Man- che Geräte bieten eine Vielzahl von Funktionen, die nur selten oder nie benötigt werden, sind aber dadurch in der Bedienung unübersichtlich. Manche sind zu klein beschrif- tet oder haben winzige Tasten, die schlecht zu bedienen sind. Hier bestehen bei den Herstellern noch Optimie- rungsmöglichkeiten. Beim Kauf ist der richtige Zeitpunkt, Einfluss zu nehmen. TECHNIKER SAGEN ... Normal-Betrieb zu einem Gerät in üblicher Funktion Stand-by wenn ein Gerät einen Teil der Funktio- nen ausgeschaltet hat, jedoch schnell in Normal-Betrieb zurückkehren kann Ruhezustand (manchmal auch Sleep Mode) wenn beispielsweise ein PC ein paar mehr Sekunden braucht, um aus einer „Schlaf- stellung“ in Normalbetrieb zurückzukehren Schein-Aus wenn Geräte nur vermeintlich ausgeschal- tet sind Aus zu den elektrischen Verbrauchern, die tatsächlich vollständig vom Netz getrennt sind. SMART METERING Versorgungsunternehmen müssen seit Anfang 2011 einen zeitvariablen Stromtarif anbieten. Um diesen Service nutzen zu können, ist die Installation von so genannten Smart-Metering-Geräten erforderlich. Sie sind bei Neu- installationen bzw. Sanierungen in größeren Wohn- gebäuden mittlerweile Pflicht, der einzelne Haushalt kann sich einen Smart Meter nachträglich einbauen lassen (ggf. kostenpflichtig). Von Nutzen ist das dann, wenn ein ENERGIESPAREN 9 Teil des Stromverbrauchs in Zeiten günstigerer Tarife verla- gert werden kann. Z. B. könnte eine Spülmaschine spät am Abend in Betrieb genommen werden, oder eine Wasch- maschine per Zeitvorwahl in den Nachtstunden waschen, so dass die Wäsche morgens aufgehängt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maschine leise genug arbeitet, damit im Mehrfamilienhaus niemand gestört wird. Für den Privathaushalt ist der Vorteil, dass er durch aktive Verlagerung der Gerätenutzung Kosten sparen kann. Für das Versorgungsunternehmen ist es günstig, wenn der Verbrauchsverlauf der versorgten Haushalte gleichmäßiger wird. SMART HOME Die nächste Generation von Wohnungen könnten viel- leicht so genannte Smart Homes sein. Hierbei sind speziell ausgerüstete „intelligente“ Geräte über einen Rechner vernetzt und per Internet auch von unterwegs durch die BewohnerInnen steuerbar. Andere Systeme vernetzen die Geräte über eine spezielle Basisstation zur Steuerung von zu Hause aus und bieten die Steuerung per Internet als Option an. Auf Wunsch kann mit dieser Art der Ansteuerung beispielsweise ein im Backofen zuvor angerichteter Auflauf schon gegart werden, solange Koch oder Köchin noch auf der Heimfahrt sind. Ebenfalls mög- lich sind Überwachungsfunktionen z. B. gegen Einbruch oder eine Kontrolle, ob das Bügeleisen vor Verlassen der Wohnung ausgeschaltet wurde. Voraussetzung für einen energieeffizienten Betrieb eines solchen Systems sind einerseits sehr geringe Stand-by-Verluste der geschalteten Geräte, andererseits ein Rechner mit sehr niedrigem Ver- brauch. Ansonsten wird der Komfort mit hohem Zusatz- stromverbrauch bezahlt. Zudem dürfen die erforderlichen technischen Komponenten nicht zu hohe Anschaffungs- kosten verursachen und die Bedienung muss einfach sein, sonst ist keine Akzeptanz zu erwarten. ENERGIEPOLITIKER SAGEN ... Primärenergie zum Energiegehalt des Rohstoffs, z. B. von Rohöl oder Rohgas Endenergie zum Energiegehalt des raffinierten Öls am Verbrauchsort, Transportverluste sind eingerechnet Nutzenergie zur gewünschten Energieform, zum Beispiel Raumwärme ENERGIESPAREN10 Helle Sparfreude Wer das Licht in gerade nicht genutzten Räumen ausschaltet, spart Energie. Aber es muss nicht dunkel in der Wohnung sein, damit weniger Strom für die Beleuchtung gebraucht wird. Auch Energiesparlampen und LED liefern heute angenehmes Licht, und das mit einem Bruchteil der Energie, die eine Glühlampe verbraucht. Daher rentiert sich der höhere Preis nach kurzer Zeit, zudem halten diese Lampen wesentlich länger. Etwa zehn Prozent des Stromver- brauchs in privaten Haushalten fällt auf die Beleuchtung, davon lässt sich durch effiziente Lampen die Hälfte bis drei Viertel ein sparen. Glühlampen werden heiß, sobald Strom durch sie fließt. Das zeigt, dass sie keineswegs nur Licht erzeugen. Der größte Teil der Energie wird in Wärme umgewandelt. HOHE KOSTEN, HOHER VERSCHLEISS Hinzu kommt ein weiterer Nachteil von Glühlampen: Sie gehen viel schneller kaputt als andere Lampen und müssen häufiger ersetzt werden. Das kostet Geld und ist mit Auf- wand verbunden. Eine Glühlampe fällt durchschnittlich nach 1.000 Stunden Betriebszeit aus. Die vier Alternativen, die heute ange- boten werden, halten alle länger durch. So tun Halogen- lampen zwischen 2.000 und 4.000 Stunden ihren Dienst, Energiesparlampen und andere Leuchtstofflampen halten 5.000 bis 20.000 Stunden durch, und Leuchtdioden (LEDs) versagen erst nach 25.000, 50.000 oder 100.000 Stunden. Energiesparlampen und LED können fast überall einge- setzt werden, wo bisher Glühlampen verwendet wurden. Sie werden mit zwei verschiedenen Schraubgewinden angeboten, der Fachbegriff lautet E27 bzw. E14, es gibt sie aber auch für andere Fassungen. Am besten nimmt man beim Kauf eine Lampe zum Vergleich mit. Jede Energie- sparlampe ersetzt in ihrer langen Nutzungsdauer mehrere Glühlampen. Sie spart dadurch über die Stromrechnung 70 bis 140 Euro, je nach Typus. Oder anders gerechnet: Bei einer täglichen Brenndauer von einer Stunde braucht eine Energiesparlampe mit 15 Watt im Jahr 5,5 kWh, das sind Betriebskosten von rund 1,60 Euro. Eine gleich helle Glühlampe mit 75 Watt verbraucht in dieser Zeit 27,5 kWh oder fast 8 Euro. Der Unterschied in den Anschaffungskos- ten ist schon nach einem Jahr ungefähr ausgeglichen. Alle Lampen tragen auf der Verpackung das EU-Label, in dem ihre Effizienzklasse angegeben wird. Gute Energie- sparlampen, LED und Leuchtstoffröhren erreichen die höchste Effizienzklasse A, Halogenleuchten die Klassen B bis D, Glühlampen nur Klasse E. Das EU-Label für eine effiziente Lampe mit Angabe des Stromverbrauchs während 1.000 Stunden Nutzung in Kilowattstunden (Quelle: Europäische Kommission und InitiativeEnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)) A++ XXX kWh/1000h A++ A+ A B C D E Energieefzienz - klasse der Lampe Stromverbrauch in Kilowattstunden bei 1000 Stunden Nutzung ENERGIESPAREN 11 Glühlampen, manche Halogenlampen und sogar eini- ge Energiesparlampen sind aufgrund ihrer schlechten Lichtausbeute von einer Richtlinie der EU betroffen, die ineffiziente Leuchtmittel nach und nach aus dem Markt nimmt. Seit September 2012 sind Standardglühlampen nicht mehr am Markt erhältlich. 2013 wird die Produktion verspiegelter Glühlampen eingestellt, 2014 jene von ineffi- zienten Halogenlampen. TYPISCHE LICHTAUSBEUTEN PRO BEZOGENER ENERGIEEINHEIT (LUMEN PRO WATT) Glühlampe 12 Halogen-Lampe 25 Standard-LED 30 Gute LED 60 Hochleistungs-LED 80 bis 90 Laborwerte für hocheffiziente LED bis 250 Energiesparlampe 60 bis 90 Leuchtstofflampe ohne elektronisches Vorschaltgerät (EVG) 70 Leuchtstofflampe mit EVG 100 Künftig wird zunehmend die abgegebene Lichtmenge einer Lampe in der Einheit Lumen als Angabe auf der Lampenpackung stehen. Eine zu einer Glühlampe mit 100 Watt vergleichbare Energiesparlampe oder LED muss also rund 1.200 Lumen abgeben. Energiesparlampen (ESL) und LED gibt es in vielen unterschiedlichen Bauformen und mit unterschiedlicher Lichtfarbe, ständig kommen neue auf den Markt. Die Far- ben „extra warmweiß“ oder „warmweiß“ entsprechen am ehesten denen einer Glühlampe und sind im Wohnbereich eine gute Wahl. Die Farbe „neutralweiß“ oder „tageslicht- weiß“ eignet sich eher für Arbeitsbereiche. Gut sortierte Elektrofachhändler haben einige Lampen in Betrieb, so dass man sich von ihrem Licht einen Eindruck verschaffen kann. Der von manchen Kritikern bemängelte Blaulichtan- teil von ESLs liegt laut Messungen von Stiftung Warentest bei den warmweißen Typen niedriger als der von Glüh- lampen. Qualitäts-ESLs halten länger und zeigen ein besseres, also schnelleres Anlaufverhalten als Billigangebote. Leuchtstofflampen werden hauptsächlich in Büros und Werkstätten eingesetzt, wo besonders helles Licht ge- braucht wird. Sehr empfehlenswert sind wegen flacker- freiem Licht und längerer Lebensdauer elektronische Vorschaltgeräte. Halogenlampen sind weiterentwickelte Glühlampen und halten länger als diese. Sie sind weniger effizient als Energiesparlampen, wie die Tabelle zeigt. Halogenlampen mit Infrarot-Beschichtung (IRC) nutzen den Strom besser aus, evtl. kann statt einer 50-Watt-Lampe eine mit 35 Watt installiert werden. Niedervolt-Halogenlampen brauchen ei- ne Versorgungsspannung von 12 oder 24 Volt und werden deshalb über einen Transformator (Trafo) an das Netz an- geschlossen. Wichtig ist, dass der Netzschalter auch diesen Transformator vom Netz trennt. Sonst fließt ständig ein geringer Strom. Auch für manche der speziellen Fassungen von Halogenlam- pen gibt es Energiesparlampen oder LED als Ersatz. LED (Light Emitting Diode) machen derzeit eine rasante technische Entwicklung. Sie haben durch die kleine Bau- form viele Einsatzmöglichkeiten. Einzelne Dioden kom- men im Labor bereits auf eine hervorragende Lichtaus- beute von bis zu 250 Lumen pro Watt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Lampen zu bezahlbaren Preisen auf den Markt kommen. Auch hier ist es wichtig, im Wohnbereich eine warmweiße Lampe einzusetzen. Links eine Reihe von Energiesparlampentypen und rechts einige LED-Lampen ENERGIESPAREN12 BESONDERHEITEN VON ENERGIESPARLAMPEN UND LED Häufiges Ein- und Ausschalten ist bei Markenfabrika- ten kein Problem mehr, bei Billigprodukten allerdings schon. Gute Fabrikate werden durch eine Vorheizfunk- tion geschützt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, zwischen Aus- und Einschalten zwei Minuten Zeit zu lassen, da die Elektronik das Schalten in warmem Zustand nicht gut verträgt. Entsorgung als Sondermüll: Energiesparlampen enthalten eine geringe Menge Quecksilber. Sie gehören deshalb keinesfalls in den Hausmüll. Die Hersteller sind verpflichtet, ausgediente Lampen zurückzunehmen; außerdem können sie bei kommunalen Sammelstellen und vielfach auch im Handel abgegeben werden. Auch defekte LED sind als Elektronikschrott über Sammel- stellen zu entsorgen! Zerbrochene Energiesparlampen sollen z. B. mit 2 Kartons wie mit einer Kehrschaufel aufgenommen und in ein verschließbares Gefäß gegeben werden, mitsamt den Kartons – Splitter mit einem feuchten Papiertuch auftupfen und dazu packen. Keinesfalls den Staubsauger verwenden. Gut lüften. Entsorgung über Schadstoffsammelstelle. In manchen ESLs ist das Quecksilber in ausgeschalte- tem Zustand in Form von Amalgam gebunden. Zerbricht die Lampe dann, wird kein flüssiges oder dampfförmiges Quecksilber frei. Manche Lampen haben als äußere Hülle einen Kunststoffmantel und sind so gegen das Zerbrechen geschützt. Übrigens: Die in den ESLs enthaltene Menge an Queck- silber ist geringer als jene, die durch den Betrieb gleich heller Glühlampen bei der Stromerzeugung emittiert wird. Dimmer: Die Helligkeit von normalen Energiespar- lampen lässt sich nicht mit einem Dimmer verstellen. Es gibt allerdings etwas teurere Modelle, bei denen das möglich ist. Auch für LED gilt: Nicht jede kann gedimmt werden und es muss ein passender Dimmer verwendet werden. Neutralweiß eignet sich für Akzentbeleuchtung oder für den Arbeitsplatz. Strahler sind für gezielte Beleuchtung ge- eignet, Lampentypen mit Rundum-Abstrahlung für die All- gemeinbeleuchtung. Inzwischen gibt es diese Leuchtmittel auch zu günstigen Preisen, etwa im Internet, im Baumarkt oder gar in Supermärkten. NICHT NUR DIE LAMPE MACHT DAS LICHT Beim Kauf sollte man darauf achten, dass Lampe und Leuchte zusammenpassen. Auch mit der Auswahl der rich- tigen Leuchte lässt sich Energie sparen. Etwa ein Drittel des Lichts darf den Raum indirekt beleuchten, das ist an- genehmer. Reflektoren und Glaskörper sollten sauber sein, sonst wirkt selbst eine gute Lampe matt. LICHT, WO LICHT GEBRAUCHT WIRD Küchen und andere Arbeitsräume brauchen wesentlich helleres Licht als Flure und Toiletten, darauf sollten die Leuchten und die Helligkeit der Lampen abgestimmt sein. Ein entscheidender Beitrag zum Energiesparen ist es aber, Licht nur dort brennen zu lassen, wo es gebraucht wird. Schon wenige Lampen, geschickt über die Wohnung ver- teilt, können eine behagliche Atmosphäre erzeugen. In Hausfluren, auf Gartenwegen und in Kellerräumen kann auch die Technik beim Stromsparen helfen. Zeitschaltuh- ren, Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter sorgen automatisch dafür, dass nirgendwo unnütz Licht brennt. ENERGIESPARTIPPS • In allen häufig genutzten Leuchten Energiesparlampen oder LED verwenden • Licht aus bei Abwesenheit (Ausnahme: per Zeitschalt- uhr geschaltete Lampe während des Urlaubs als Einbruchschutz) • Allgemeinbeleuchtung sparsam, helles Licht gezielt am Ort der Sehaufgaben • Helligkeit der Nutzung anpassen • Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter für Außenbeleuchtung • Bei Halogenlampen zumindest IRC-Typen wählen, wenn kein Austausch durch Energiesparlampen oder LED möglich BETRIEBSKOSTENVERGLEICH VERSCHIEDENER WASCHMASCHINENTYPEN Frontlader Toplader Beladung 5 – 5,5 kg 6 – 6,5 kg 7 – 8 kg 5 – 7 kg Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro sparsame Geräte 137 7.260 749 150 7.899 818 137 8.140 788 99 7.490 640 mittlerer Verbrauch 170 8.471 906 187 9.633 1.010 185 10.167 1.027 180 9.113 965 hoher Ver- brauch 199 10.450 1.084 220 12.540 1.241 304 13.800 1.560 240 12.400 1.298 Gerechnet mit Daten aus der Geräteliste des NEI Detmold 2012/13, jedoch mit 28,5 ct pro kWh Strom und 4 Euro pro cbm Wasser. ENERGIESPAREN 13 Waschen im Schongang Waschmaschinen sind Großgeräte, die relativ viel Energie brauchen und lange halten. Sie laufen bis zu 18 Jahre, im Schnitt etwa elf Jahre. Neue Geräte brauchen deutlich weniger Energie und Wasser als ältere. Wie hoch Energiebedarf und Betriebskosten ausfallen, hängt gerade bei diesem Gerät sehr von der Nutzung ab. ENERGIE WOFÜR? Eine Waschmaschine braucht einen kleinen Anteil der ein- gesetzten Energie (je nach Waschprogramm zehn bis zwan- zig Prozent) für die Regelung und um die Wäschetrommel zu drehen; der Hauptteil dient zum Aufheizen der Wasch- lauge. Der Energiebedarf für einen Waschgang steigt mit der Wassermenge und der Waschtemperatur. Wie viel Wasser ein Waschgang benötigt, hängt von der Maschine ab, aber auch von der Wahl des Waschpro- gramms. Früher flossen in einem 60 °C-Standard-Programm mehr als hundert Liter Wasser durch die Maschine. Heute sind es bei den sparsamsten Geräten 40 bis 55 Liter für fünf, sechs oder gar sieben Kilogramm Wäsche. Das wurde möglich, weil die Wäsche heute gewissermaßen „geduscht“ und nicht mehr „gebadet“ wird. Geringer Wasserverbrauch ist allerdings nicht für alle gut. Wer empfindliche Haut hat oder unter Allergien leidet, sollte besonders auf die Spülwirkung achten. Manche Maschinen bieten wahlweise einen Zusatzspülgang an. Niedrige Waschtemperaturen sparen viel Energie. Bei reinem Kaltwasseranschluss braucht eine 60-Grad-Bunt- wäsche ungefähr dreimal soviel Strom wie eine 30-Grad- Wäsche, bei 90-Grad ist der Stromverbrauch sogar fünfmal so hoch. Moderne Waschmaschinen erzielen mit heutigen Waschmitteln in 40-Grad-Programmen Waschergebnisse, die 15 Jahre alte Geräte nur bei 60 °C mit entsprechend höherem Energie- und Wassereinsatz erreichen. Ein Warmwasseranschluss für die Waschmaschine spart Strom und zusätzlich das Treibhausgas Kohlendioxid, sofern das warme Wasser nicht elektrisch geheizt wird, sondern z. B. aus Sonnenkollektoren, einer modernen Gas- oder Ölheizung oder einem Fernwärmenetz kommt. Zudem darf zu Beginn nicht zu viel kaltes Wasser einlau- fen (Faustregel: nach zwei Litern sollte warmes Wasser kommen). Für vorhandene Maschinen gibt es Nachrüstge- räte, die zwischen Warm- und Kaltwasserhahn und Maschi- ne geschraubt werden. Neue Maschinen mit Warmwasser- anschlussmöglichkeit sind am Markt verfügbar. BEWERTUNGSSYSTEM FÜR WASCHMASCHINEN Die Energieeffizienzklassen für Waschmaschinen basieren beim derzeit geltenden EU-Label auf dem Energiebedarf ENERGIESPAREN14 für einen angenommenen Mix von Waschprogrammen bei 220 Waschgängen pro Jahr. Angaben zu älteren Geräten beziehen sich auf einen Kochwaschgang oder eine 60 °C- Wäsche. In die Berechnung der Energieeffizienzklassen gehen die verschiedenen Waschprogramme nach Messvorschrift der EU ein. Ein Gerät mit Label A+ verbraucht im Mittel 13 % weniger als eines mit Label A, ein Gerät mit A++ im Mittel 24 % weniger als mit Label A, ein Gerät mit A+++ im Mittel 32 % weniger als mit Label A. Die neuen Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ beschreiben nun die sparsamen Geräte. A-Geräte sind heute als ineffizient anzusehen, Geräte mit Effizienzklasse A+++ am Markt erhältlich (Sommer 2013). Bei Waschmaschinen wird zudem die Schleuderwirkung mit den Effizienzklassen A bis G bewertet; ein energetisch gutes Gerät mit hoher Schleuderleistung hat also die Klassifizie- rung A+++A. Die Effizienzklasse für das Schleudern wird über die Restfeuchte nach dem 60 °C-Baumwoll-Wasch- programm festgelegt. Geringe Restfeuchte reduziert den Energiebedarf von Wäschetrocknern; Schleudern braucht zur Reduzierung hoher Feuchtigkeit um den Faktor 100 weniger Energie als ein Trockner. Mit dem neuen EU-Label entfällt die Klassifizierung der Reinigungswirkung, da für alle Geräte eine Mindestwaschwirkung vorgeschrieben wird. Neu hinzu kommt eine Information über die Geräu- schentwicklung beim Waschen und beim Schleudern. FASSUNGSVERMÖGEN UND BELADUNG DER WASCHMASCHINE; WASCHPROGRAMME Wer eine Waschmaschine nur zum Teil füllt, erhöht die Zahl der Waschgänge und damit Strom und Wasserverbrauch. Eine Mengenautomatik kann zwar den Wasser- und Stromeinsatz bei geringer Beladung reduzieren, aber nur zum Teil anglei- chen. Für kleine Haushalte ist eine Maschine mit 5 kg Fas- sungsvermögen sinnvoll, auch wenn dann der Verbrauch pro kg Wäsche höher als bei 7-kg-Maschinen liegt. Auch wenn große Maschinen eine Mengenautomatik haben, ist doch der Verbrauch pro Kilogramm Wäsche bei Teilbeladung höher. Das Marktangebot an Geräten der Klassen A+++ und A++ ist bei großen Maschinen breiter als bei kleinen. Die gute Klas- sifizierung lässt sich hier leichter erreichen. Manche dieser Geräte erreichen bei einer 60 °C Wäsche nur 45 oder 50 °C Wassertemperatur – fragen Sie im Handel kritisch nach. Die AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Gute Spülwirkung (Testergebnisse); ggf. zuschaltbarer Spülgang • Niedriger Wasserbedarf im Standardprogramm • Bei Trockner-Einsatz: mindestens Schleuderwirkungs- klasse B, besser A • Energieeffizienzklasse A+++ oder A++. Vergleichen Sie den Jahresenergiebedarf auch für 30 °C- und 40 °C-Wäschen • 60 °C Wassertemperatur bei 60 °C Waschgang • Ggf. Mengenautomatik, Mischprogramm; Spezial- programme für Wolle und Seide, Sportkleidung und anderes, Zeitvorwahl • Für 1 – 2-Personen-Haushalte reicht ein 5 kg-Gerät • Gerät mit Warmwasseranschluss wählen, wenn das Wasser im Haushalt nicht-elektrisch erwärmt wird • Toplader oder Frontlader? Gut ablesbare Anzeigen; Drehschalter und Tasten leicht und sicher zu bedienen • Leise im Betrieb • Sicherheit gegen Wasseraustritt über gesamte Lebensdauer des Gerätes; Langlebigkeit; Service- qualität (siehe Berichte der Stiftung Warentest) ENERGIESPARTIPPS • Möglichst niedrige Waschtemperatur; bei gering verschmutzter Wäsche reichen oft 30 °C • Fassungsvermögen der Waschmaschine möglichst gut ausnützen. Zur Kontrolle einmal mit und einmal ohne einen Korb mit einer Maschinenfüllung trockener Wäsche auf die Personenwaage stellen • Auf Vorwaschgang verzichten • Möglichst wenige Schonwaschgänge wegen geringer Beladung und erhöhtem Wasserstand • Geräte mit Zeitvorwahl oder mit Uhr benötigen ganz- jährig einige Watt Leistung; sie sollten vollständig abschaltbar sein oder per schaltbarem Stecker vom Netz getrennt werden Laufzeit der Waschprogramme beträgt zum Teil 3 Stunden. Effiziente Geräte mit 5 kg Fassungsvermögen finden sich am ehesten bei den Topladern. Spezialprogramme sehen oft nur eine Teilbeladung der Waschmaschine und manchmal einen höheren Wasserver- brauch vor. Trotzdem sind einige wichtig, z. B. für Wolle und Seide. ENERGIESPAREN 15 Wäscheleine am Stromzähler Elektrische Wäschetrockner sind Strom-Großverbraucher. Gut dran ist, wer seine Wäsche kostenlos draußen oder im ungeheizten Trockenraum auf der Leine trocknen lassen kann. Wer einen Wäschetrockner braucht, hat die Wahl zwischen mehreren Typen mit deutlich unterschiedlichem Energiebedarf. Wäschetrockner sind separate Geräte zum Trocknen der Wäsche, während Waschtrockner Waschmaschine und Trockner platzsparend in einem Gerät vereinen. Sehr ver- breitet sind elektrisch beheizte Trommel-Wäschetrockner; es gibt aber auch gasbeheizte Geräte. Trockenschränke, in denen die Wäsche im Kaltluftstrom hängend trocknet, sind in Deutschland kaum bekannt. Unter Trommel- Wäschetrocknern gibt es zwei Grundtypen: Ablufttrockner saugen Umgebungsluft an und führen sie erwärmt durch die Wäsche, wo sie Feuchtigkeit aufnimmt; anschließend pusten sie die feuchte Warmluft nach außen. Sie benötigen einen gut durchlüfteten Raum und eine Abluftleitung nach draußen, damit nicht feuchte, sondern einigermaßen trockene Luft angesaugt wird und keine Feuchteschäden an der Bausubstanz entstehen. Gas- beheizte Ablufttrockner haben einen um etwa die Hälfte niedrigeren Primärenergieverbrauch als elektrisch beheizte. Kondensationstrockner benötigen nur einen Stroman- schluss. Feuchte warme Luft wird hier in einem Teil des Geräts abgekühlt, wobei die Feuchtigkeit kondensiert und in einem Behälter gesammelt oder gleich ins Abwasser geleitet wird. Die so getrocknete und gekühlte Geräteluft wird erneut erwärmt und durch die Wäsche geleitet. Zum Kühlen verwenden sie meist Raumluft, die über einen Wärmetauscher die Trocknerwarmluft abkühlt und diese erwärmt wieder in den Raum abgibt. Das heizt die Trock- nerumgebung. Alternativ gibt es auch Wasserkühlungen. Bauartbedingt benötigen diese Geräte für die gleiche Wir- kung 5 bis 10 Prozent mehr Energie als Ablufttrockner. Im Kondensationstrockner mit integrierter Wärme- pumpe entzieht ein Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf der feuchtwarmen Trocknerluft Wärme und heizt mit dieser Wärme die gekühlte und getrocknete Geräteluft wieder auf – und nicht die Umgebung. Dieses „Wärme-Re- cycling“ senkt den Strombedarf um 40 bis 50 Prozent. ENERGIEBEDARF UND ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN FÜR WÄSCHETROCKNER Damit man Geräte vergleichen kann, wird auf dem EU- Label einheitlich der Energiebedarf für das Standardpro- gramm „Baumwolle schranktrocken“ bei voller Beladung des Geräts mit normierten Wäschestücken bestimmter Feuchte angegeben. Zu beachten ist, dass für die Mes- sung für das EU-Label ein Schleudern der Wäsche mit 800 Umdrehungen pro Minute festgelegt ist und heutige Herstellerangaben sich häufig auf 1000 U / min oder mehr beziehen! Gründlich schleudern hilft sehr beim Sparen: Es braucht 100 Mal so viel Energie, Feuchtigkeit durch Wärme zu ent- ziehen als durch Schleudern! SCHLEUDERWIRKUNG VON WASCHMASCHINEN Schleuderwirkungs- klasse A B C ... G Restfeuchte in % < 45 45 – 54 54 – 63 > 90 erreichbar mit Schleu dertouren [U / min] meist ab 1.500 1.200 bis 1.450 1.000 bis 1.200 Anmerkung: Große Waschmaschinen erreichen aufgrund des höheren Trommeldurchmessers mit weniger Schleuder- touren eine niedrigere Restfeuchte als kleinere, daher ist die Restfeuchte der wichtige Kennwert Kondensationstrockner mit Wärmepumpe erfüllen die Bedingungen für Klasse A, außerdem mit Kaltluft arbei- tende Trockenschränke. Gastrockner fallen nicht unter die EU-Richtlinie und tragen darum kein Energieetikett. Ihre Energieeffizienz wäre ebenfalls mit „A“ zu bewerten. Abluft- und Kondensationstrockner ohne Wärmepumpe fallen in Labelklasse B und C. Die neuen Labelklassen A+, A++ und A+++ gelten seit 2012 auch für Wäschetrockner, die schlechtesten Klassen sind entfallen. Waschtrockner sind weniger effizient; außerdem können sie in einem Trockengang stets nur mit der halben Menge aus dem Waschgang befüllt werden. ENERGIESPAREN16 Der preiswerteste Wäschetrockner BETRIEBSKOSTEN Für die Stromkostenberechnung werden zwei Trockner- läufe pro Woche angenommen. Das ergibt in 15 Jahren 1.560 Durchläufe und entspricht etwa der von der Stiftung Warentest geforderten Lebensdauer von 1.600 Trocknungs- durchläufen. Beim nachfolgenden Vergleich ist zu beach- ten, dass für Geräte mit 5 und mit 6 kg Fassungsvermögen gerechnet wurde. ENERGIEBEDARF UND STROMKOSTEN VON WÄSCHETROCKNERN Energieeffizienz- klasse und Art des Wäschetrockners (1) Energiebedarf je Trockengang nach Schleudern mit 1.000 I 1.400 Umdreh. / Minute (2) Stromkosten pro Jahr bei 2 Trockengängen je Woche (3) kWh Euro A+-Gerät 6 kg (K, WP) 1,7 1,42 43 A-Gerät 6 kg (K, WP) 1,8 1,55 46 B-Gerät 6 kg (K) 3,3 2,85 85 C-Gerät 6 kg (K) 4,3 3,7 111 C-Gerät 6 kg (A) 3,2 2,75 82 Gastrockner 5 kg (A) Gas Strom 3,25 0,30 gesamt 31 22 9 (1) Angaben in Klammern: K: Kondensationstrockner, WP: Wärmepumpe, A: Ablufttrockner; (2) für Baumwollwäsche; (3) berechnet nach Schleudern mit 1.400 Umdreh. / Minute; Strom 28,8 ct / kWh, Gas: 6,4 ct / kWh (gerundet) Eine Wärmepumpe verteuert den Kondensationstrockner. Durch die Stromeinsparung während der Nutzungsdauer wird diese Mehrausgabe ausgeglichen. Das Fassungsvermögen eines Wäschetrockners sollte mög- lichst gut ausgenutzt werden. Das gilt auch für Trockner mit Feuchtesteuerung, obwohl diese Geräte besonders effizient arbeiten. Sie schalten automatisch ab, wenn die Wäsche trocken ist, statt pauschal über eine voreingestellte Zeit zu trocknen. Solch einen Trockner kann man gele- gentlich auch laufen lassen, wenn er nicht ganz voll ist. Da- her kann es unter Energiespargesichtspunkten von Vorteil sein, ein etwas größeres effizienteres Gerät (6 kg) einem kleineren ineffizienteren (5 kg) vorzuziehen. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Bevorzugt Gerät mit Wärmepumpe oder Gasbetrieb wählen • Kondensationstrockner für Wohnung besser geeignet als Abluftgerät • Feuchtesteuerung hat mehrere Vorteile gegenüber Zeitsteuerung • Fassungsvermögen passend zur Waschmaschine • Aufstellmöglichkeiten (unten / oben) für das Gerät, Bedienelemente, Ablesbarkeit; Lautstärke • Flusensieb leicht zu reinigen? Bei Kondensations- trocknern: Kondensat einfach zu entfernen? • Spezialprogramme entsprechend Ihren Bedürfnissen (Wolle etc.) ENERGIESPARTIPPS • Wenn möglich, Wäsche im Freien oder einem unbe- heizten Trockenraum aufhängen (wegen der Feuchtig- keitsabgabe lieber nicht in der beheizten Wohnung) • „Trocknerwäsche“ möglichst mit 1.200 bis 1.400 Um- drehungen pro Minute schleudern • Immer möglichst gleichartige Gewebe zusammen trocknen • Gerät voll beladen, ohne zu überladen, sonst knittert Wäsche vermehrt • Wäsche nicht „übertrocknen“ (Geräte mit Feuchte- fühler vermeiden das automatisch) • Das Gerät sollte komplett ausgeschaltet werden können (kein Stand-by) • Flusensieb und Wärmetauscher regelmäßig reinigen ENERGIESPAREN 17 Eiskalt kalkuliert Kühl- und Gefriergeräte müssen rund um die Uhr arbeiten; die Kühlaggregate laufen mehrere Stunden täglich. In den letzten Jahren wurde die Energieeffizienz neuer Kältegeräte ganz erheblich verbessert: die besten Energiesparer benötigen heute nur noch halb so viel Strom wie die besten Geräte vor zehn Jahren. JAHRESENERGIEBEDARF UND ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN Auf dem EU-Etikett für Kühl- und Gefriergeräte wird der unter normierten Bedingungen ermittelte Jahresenergiebe- darf in kWh angegeben. Wie hoch der Wert für ein Gerät ist, verrät die Energieeffizienzklasse von A+++ (sehr gering) über A++, A+ und A bis hin zu D (sehr hoch). Ein Gerät mit Label A+++ benötigt nur 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Geräts, das gerade noch zur Klasse A gehört und unter einem Fünftel eines alten D-Geräts. A-Geräte gehören mittlerweile zu den energetisch schlech- teren, seit Mitte 2012 dürfen sie nicht mehr in den Handel gelangen. WAS BEDEUTET STROMEFFIZIENZ FÜR DEN GELDBEUTEL? Haushaltsübliche A++ -Kühl- und Gefriergeräte brauchen jährlich rund 100 kWh Strom weniger als ähnlich große A-Geräte (s. Tabelle) und sparen damit 28,5 Euro pro Jahr an Stromkosten. Höhere Anschaffungskosten von spar- samen Geräten kommen durch die eingesparten Strom- kosten wieder herein, ohne dass Strompreissteigerungen eingerechnet werden. TISCH-KÜHLSCHRÄNKE MIT * / ***-FACH MIT CA. 116 L VOLUMEN KÜHLRAUM UND 16 L GEFRIERFACH A+++- Gerät A++- Gerät A+- Gerät A- Gerät Strombedarf pro Jahr [kWh] 82 124 157 220 Strombedarf in 15 Jahren [kWh] 1.240 1.860 2.355 3.300 Stromkosten in 15 Jahren [Euro] 353 530 671 940 Einsparung A+++-Gerät gegen andere Geräte in 15 Jahren [Euro] 177 318 587 AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Für einen Ein-Personen-Haushalt reicht ein Kühlschrank mit ca. 100 – 140 l Volumen aus • Ein großer Kühlschrank ist energetisch günstiger als zwei kleine • Fragen Sie nach A+++ - oder mindestens A++-Geräten. Vergleichen Sie den Jahresenergiebedarf • Wenn Sie selten etwas einfrieren und nur wenig Tiefkühlkost lagern, ist ein Kühlschrank mit Gefrierfach (* / ***) zu empfehlen, für großes Tiefkühlvolumen eine Truhe möglichst mit Aufstellort Keller • Wenn Sie vorhandene Gefriergeräte aufgeben wollen, sollten Sie ein Gerät mit Gefrierfach oder eine Kühl-Ge- frier-Kombination kaufen. Sonst reicht ein Kühlschrank ohne Gefrierfach zusammen mit einem Gefriergerät • Wünschenswert sind: getrennter Regler für Kühl- und Gefrierteil, Temperaturskala für die Einstellung, außen ablesbare Temperaturskala, Warnsignale bei offen stehender Tür oder Überschreiten der vorge- sehenen Temperatur im Innenraum, Türschließ- automatik, Urlaubsschaltung • Eine Abtauautomatik verursacht etwas mehr Energie- verbrauch, ist aber komfortabel. Eine No-Frost-Funktion hilft gegen Vereisen des Gefrierfachs bei häufigem Öffnen, erhöht aber ebenfalls den Strombedarf • Je besser ein Gefriergerät wärmegedämmt ist, desto länger hält es die Lebensmittel auch bei Stromausfall kalt. Manche Geräte verfügen über Kühlakkus als Kältespeicher • Standgeräte sind häufig sparsamer als Einbaugeräte. Maximaler Energiebedarf in den Energieeffizienzklassen in Prozent des Bezugswertes A++ < 33 % A+++ < 22 % A+ < 44% A < 55 % B < 75 % C < 95 % D < 110 % ENERGIESPAREN18 Auch wenn der Stromverbrauch im praktischen Alltag etwas anders aussehen kann als der in der Tabelle angege- bene Jahresenergieverbrauch, erlaubt dies gute Vergleiche. Am Markt sind zahlreiche A+++ und A++ -Geräte verfüg- bar. Dabei ist die Auswahl unter Tisch- und Standgeräten größer als unter Einbaugeräten; letztere sind erheblich teurer. Die Anschaffungskosten hängen mehr von anderen Ausstattungsmerkmalen ab als von der Energieeffizienz. Ein großer Kühlschrank spart Strom im Vergleich zu zwei kleinen mit dem gleichen Fassungsvermögen. Trotzdem benötigt ein zu großes Gerät mit leerstehendem Kühl- oder Gefrierraum unnötig Energie. Gefriertruhen sind bei gleichem Nutzvolumen sparsamer als Gefrierschränke (vergleiche Werte in der Tabelle). Kühl-Gefrierkombinationen der Klasse A++ schneiden unter Normbedingungen energetisch teilweise besser ab als eine Kombination aus A++ -Kühlschrank ohne *-Fach und kleinem A++ -Gefrierschrank. Bei einer Neuanschaf- fung sollte man aber immer die Werte der konkreten Geräte vergleichen. STANDORTEINFLUSS, NUTZERVERHALTEN Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen sollten kühl stehen, also nicht neben der Heizung oder dem Herd oder in der Sonne, sondern am besten in einem wenig beheizten Raum. Ein Grad weniger Umgebungstemperatur spart bei Kühlschränken etwa sechs Prozent und bei Gefriergeräten drei Prozent an Strom. Allerdings ist zu ENERGIESPARTIPPS • Herstellerhinweise zur Aufstellung beachten • Bei Standgeräten alle zwei Jahre das Kühlgitter auf der Rückseite entstauben • Warme Speisen abkühlen, ehe sie in den Kühlschrank kommen • Türen von Kühl- oder Gefrierschrank immer nur kurz und möglichst selten öffnen. Ab und zu kontrollieren, ob die Dichtung der Tür sauber und in Ordnung ist • Innenraumtemperatur des Kühlschranks mit Thermo- meter kontrollieren. 7 °C reichen aus und benötigen weniger Strom als 5 °C. Im Gefrierfach sind minus 18 °C optimal • Geräte ohne Abtauautomatik abtauen, sobald eine deutliche Eisschicht entstanden ist • Bei längerer Abwesenheit Kühlschrank vom Netz trennen (abtauen, Tür offen lassen) ENERGIEBEDARF FÜR VERSCHIEDENE KÜHL- UND GEFRIERGERÄTE (DATEN IM HANDEL BEFINDLICHER GERÄTE) Gerätetyp Nutzvolumen in Liter für Jahresstromverbrauch in kWh Kühlen Gefrieren A+++-Geräte A++-Geräte A-Geräte Kühlschrank ohne *-Fach 140 – 155 – 64 85 – 95 150 (B-Gerät: 208) 181 – 228 – 71 94 – 104 160 Kühlschrank mit * / ***-Fach 100 – 116 16 – 18 93 – 95 110 – 140 204 – 245 (Gefrierfach) 200 – 222 22 – 26 153 – 180 263 Kühl-Gefrierkombination 190 – 250 65 – 120 132 – 170 204 – 270 327 – 342 Gefriertruhe – – 150 – 170 200 – 300 117 – 169 132 180 – 219 178 223 Gefrierschrank (Standgeräte) – – 92 – 104 200 – 300 101 146 – 193 132 – 152 194 – 264 204 – 215 280 Geräte der Effizienzklasse A+++ sind im Sommer 2013 für viele Gerätetypen am Markt zu finden. beachten, dass die Geräte für bestimmte Umgebungstempe- raturen gebaut sind: Klimaklasse SN für 10 – 32 °C, N für 16 – 32 °C (normal in Deutschland), ST für 18 – 38 °C. Außerhalb ihres Bereichs arbeiten die Geräte nicht optimal. Die Luft sollte am äußeren Wärmetauscher gut zirkulieren können. Einbaugeräte brauchen Lüftungsschlitze; Stand- kühlschränke Abstand zur Wand. Bei Gefriertruhen ist der Wärmetauscher oft in die Außenwände integriert; deshalb sollten sie frei stehen. ENERGIESPAREN 19 Sparsame Spülhelfer Der Abwasch von Hand ist für viele eine lästige Pflicht und wird gerne abgegeben. Wer sich die Anschaffung einer Geschirrspülmaschine überlegt, findet seit einiger Zeit in Testberichten ökologische Argumente dafür: Demnach verwen- den moderne elektrische Geschirrspüler Energie und Wasser sparsamer, als das im Handabwasch möglich ist. ARBEITSWEISE UND ENERGIEBEDARF Die Reinigungswirkung von Geschirrspülmaschinen be- ruht auf einer Kombination von Einweichen mit Wasser, chemischer Einwirkung des Geschirrspülmittels und etwas mechanischer Reinigung durch das Besprühen. Energie wird vor allem zum Aufheizen des Wassers und zum Trocknen benötigt. Deshalb brauchen Geschirrspüler mit Warmwasseranschluss deutlich weniger elektrischen Strom als Geräte mit Kaltwasseranschluss; das Wasser wird dann überwiegend durch einen anderen Energieträger erwärmt. Ansonsten hängt der Strombedarf für einen Spülvorgang davon ab, wie viel Wasser verwendet wird und bis zu wel- cher Temperatur dieses aufgeheizt wird. Technische Verbesserungen haben den Wasserbedarf neuer Spülmaschinen auf 7 Liter pro Spülgang (Gerät mit 13 Maßgedecken) reduziert und auch deren Strombedarf auf etwa ¾ Kilowattstunden pro Spülgang erheblich verrin- gert. Der niedrige Wasserverbrauch wird erreicht, indem das letzte Spülwasser des vorhergehenden Spülprogramms gespeichert und zum Vorreinigen des nachfolgenden Spül- ganges verwendet wird. Die Sparprogramme der Geräte nutzen aus, dass durch län- gere Reinigungsdauer bei niedrigerer Temperatur mit weni- ger Energieeinsatz gleich gute Ergebnisse erreicht werden können wie bei kürzerer Programmdauer mit höherer Tem- peratur. Meist gibt es eine Vielzahl von Programmen für verschiedene Verschmutzungsgrade, die sich durch Tempe- ratur (40 – 70 °C) und Laufzeit (ca. 30 – 120 Minuten) und auch Energiebedarf unterscheiden. Eine Automatik, die den Verschmutzungsgrad des Ge- schirrs am Spülwasser erkennt, sorgt bei vielen neuen Geräten für einen optimierten Programmablauf. Manche Geräte verwenden das Mineral Zeolith, um eine besonders gute Trocknungswirkung zu erreichen. Die Feuchtigkeit wird beim Trockengang im Zeolith eingela- gert, das Mineral gibt hierbei Wärme ab, und durch die Erwärmung beim nächsten Spülgang wird das Wasser wieder in den Spülgang eingespeist. GERÄTETYPEN Fast alle Geschirrspüler sind Frontlader; nur einige Kleinst- geräte werden von oben befüllt. Viele Spülmaschinen, auch ältere Modelle, können direkt an die Warmwasserleitung angeschlossen werden. Sinnvoll ist dies dann, wenn das warme Wasser mit Sonnenkollektoren, einer modernen Gas-, Öl- oder Holzheizung oder per Fern- wärme bereitet wird und an der Anschlussstelle ohne langen kalten Vorlauf aus der Leitung kommt (Faustregel: maximal 2 Liter, 1 Liter bei den neuen Geräten mit sehr wenig Was- serverbrauch). Es gibt auch Spülmaschinen mit einem Abwasser-Wärme- tauscher, die mit Wärme aus dem Abwasser der Maschine neu zulaufendes Kaltwasser aufheizen. Bei ihnen ist ein Warmwasseranschluss nicht sinnvoll. Sie sind für Haushalte mit elektrischer Wassererwärmung eine gute Wahl. GERÄTEGRÖSSEN Der überwiegende Teil der Geräte ist ca. 60 cm breit und für 12 bis 14 Maßgedecke vorgesehen; unter Maßgedeck verstehen Fachleute eine bestimmte Sortierung von Sup- pen-, Speise- und Frühstückstellern, dazu Tassen mit Unter- tassen und Dessertschälchen. Die schmalen 45 cm breiten Geräte haben Fassungsvermögen von 7 bis 9 Maßgedecken Erstaunlich hohes Fassungs vermögen ENERGIESPAREN20 und sind speziell für kleine Haushalte geeignet. Manche Geräte für 9 Maßgedecke sind zwar 60 cm breit, aber nur 60 cm hoch und 50 cm tief. Sie können in höher liegende Schrankfächer eingebaut werden, so dass das Ein- und Aus- räumen leichter fällt. ANGABEN AUF DEM NEUEN EU-LABEL Geschirrspülmaschinen wurden früher auf dem EU-Etikett hinsichtlich Energieeffizienz, Reinigungswirkung und Trocknungswirkung bewertet. Ein in jeder Hinsicht gutes Gerät hat nach bisheriger Bezeichnung die Labelklasse AAA; im Lauf des Jahres 2011 wurde dies umgestellt, heute ist ein Gerät mit A+++ für die Energieeffizienz und A für die Trocknung ein sehr effizientes Gerät. Die Angabe zur Reinigungswirkung entfällt, da eine Mindestreinigungsqua- lität entsprechend der bisherigen Klasse A vorgeschrieben wird. Für die Energieeffizienzklassen ist festgelegt, wie viele Kilowattstun- den ein Gerät für einen Durch- lauf (bei Kaltwasseranschluss) in einem Spar- oder Ecoprogramm maximal brauchen darf. Die Ein- teilung hängt von der Gerätegröße ab; kleinere Geräte werden dabei „begünstigt“, was bedeutet, dass sie bei gleicher Effizienzklasse mehr Energie pro Maßgedeck benötigen dürfen als große Maschinen. Für kleine Haushalte kann dies den- noch die bessere Wahl sein, damit das Gerät immer voll gefüllt ist, wenn es in Betrieb genommen wird. Der Was- serbedarf je Maßgedeck ist bei kleinen Geräten allerdings höher. Mit Warmwasseranschluss brauchen gute neue Spülmaschinen ca. 40 Prozent weniger Strom als ohne. Zu den Energiekosten kommen noch die Wasserkosten hinzu, bei einem Neugerät mit 10 l pro Spülgang sind das rund 100 Euro in 15 Jahren (gerechnet mit 4 Euro / m3), bei einem älteren Gerät gut doppelt so viel. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Aufstellungs- und Einbautyp; eventuell höheren Einbauort berücksichtigen • Warmwasseranschluss wählen, sofern zentrale Wassererwärmung nicht-elektrisch erfolgt • Fassungsvermögen und Größe entsprechend der Haushaltsgröße auswählen • Effizienzklassenkombination möglichst A+++A wählen, mindestens A++A, Wasserbedarf max. 10 l bei 60 cm breiten bzw. 11 l bei Geräten für 8 bis 9 Maßgedecke • Sparprogramm(e) • Garantie der Sicherheit gegen auslaufendes Wasser für gesamte Nutzungsdauer • Geringe Lautstärke (möglichst unter 45 dB) • Geringer Bedarf an Spültabs (auch im Intensiv- programm nur einer) • Gute Ablesbarkeit und Handhabung der Bedien- elemente; leichtes Einfüllen von Regeneriersalz und gegebenenfalls Klarspüler • Niedrige Leistung nach Programmende ENERGIESPARTIPPS • Falls noch nicht geschehen: Vom Kalt- auf den Warm- wasseranschluss umlegen lassen (außer bei Geräten mit Wärmetauscher) • Gerät möglichst voll beladen • Programme mit niedriger Temperatur wählen • Sparprogramme verwenden • Nicht von Hand vorspülen. Grobe Reste mit Papier entfernen (Biomüll) STROMBEDARF UND -KOSTEN FÜR SPÜLMASCHINEN VERSCHIEDENER ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN Neugerät Klasse A+++ mit WWA Neugerät Klasse A+++ ohne WWA Neugerät Klasse A+ ohne WWA Altgerät Klasse D ohne WWA Strombedarf je Spülgang [kWh] 0,63 0,82 1,04 1,64 Strombedarf jährlich [kWh] 98 128 162 256 Strombedarf in 15 Jahren [kWh] 1.470 1.920 2.430 3.840 Stromkosten in 15 Jahren [Euro] 419 547 693 1.094 Annahme: 3 Spülgänge pro Woche, Gerät für 13 Gedecke; Berechnung mit Sparprogramm, WWA = Warmwasseranschluss z. B. über Sonnenkollektor STROM- UND WASSERBEDARF FÜR EINEN SPÜLGANG Sehr sparsame Geräte mit Kaltwasseranschluss Maß- gedecke Breite [cm] Strom [kWh] Wasser [Liter] Strom je Gedeck [kWh] 9 45 0,70 8 0,08 13 60 0,70 7 0,05 ENERGIESPAREN 21 STROM- UND WASSERBEDARF FÜR EINEN SPÜLGANG Sehr sparsame Geräte mit Kaltwasseranschluss Maß- gedecke Breite [cm] Strom [kWh] Wasser [Liter] Strom je Gedeck [kWh] 9 45 0,70 8 0,08 13 60 0,70 7 0,05 Den Deckel drauf halten Energie beim Kochen und Backen zu sparen bedeutet, die Energieverluste an die Umgebung so gering wie möglich zu halten und nicht mehr Material als nötig zu erhitzen – im Idealfall also nur die Nahrungsmittel. Großen Einfluss auf den Energiebedarf hat die Handhabung der Geräte. Zudem beeinflusst die Entscheidung zwischen Gas- und Elektro- System die CO 2 -Bilanz. VIELE MÖGLICHE VARIANTEN Das Kochfeld mit mehreren Kochzonen und der Backofen spielen trotz vieler Spezialgeräte immer noch die größte Rolle bei der Nahrungszubereitung. Für Elektro-Backöfen ist das EU-Label für elektrische Haushaltsgroßgeräte mit der Energieeffizienzklassifizierung A bis G vorgeschrieben, für Kochfelder und alle Gasgeräte dagegen zurzeit nicht. Gaskochfelder nutzen ca. 58 Prozent der eingesetzten Primärenergie zum Kochen, etwa doppelt so viel wie elektrische Koch- felder, weil die Umwandlungsverluste bei der Stromproduktion entfallen. Die Wär- me kommt durch die Flamme direkt an den Kochtopf, der Herd wird kaum miter- wärmt. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Regelbarkeit. Brenner mit automatischer Zündung sorgen dafür, dass die Gaszufuhr schließt, wenn einmal durch überkochen- des Wasser die Flamme erloschen ist. Es gibt auch Gaskochfelder mit Brennern, die unter einer Glaskeramikplatte liegen; das verlangsamt aber die Regelungsmöglichkeit. Herkömmliche Elektro-Kochfelder haben Gusseisenplat- ten als Kochzonen. Moderne elektrische Kochfelder sind mit einer Glaskeramikplatte (Ceranfläche) abgedeckt, darunter können Infrarotstrahler oder Halogenstrahler stecken. Induktionskochfelder, die ebenfalls mit einer Glaskera- mikplatte abgedeckt sind, erzeugen selbst keine Wärme, sondern ein magnetisches Wechselfeld. Dieses bewirkt im Boden des Kochtopfs einen elektrischen Strom, der den Topfboden erhitzt. Man benötigt spezielles Kochgeschirr. Die Wärmezufuhr lässt sich schnell regeln. Die Kochzonen werden nicht sehr heiß. Herzschrittmacher haben in einem Test nicht auf die verwendete Frequenz reagiert. ENERGIEBEDARF VON KOCHFELDERN Unter den elektrischen Kochfeldern benötigen Induktions- kochfelder am wenigsten Energie, ca. 20 bis 30 Prozent weniger als konventionelle Glaskeramik-Kochfelder. Die Mehrkosten für die Geräte und das gegebenenfalls neu zu Die Abbildung vergleicht den Strombedarf für drei ver schiedene Kochtätigkeiten ENERGIEBEDARF VERSCHIEDENER KOCHSYSTEME Datenquelle: Stiftung Warentest Kochplatte 1,5 l Wasser von 15 °C auf 90 °C erhitzen* 600 g Eintopf auf 80 °C erwärmen 45 Min. warmhalten * ohne Deckel (!) Glaskeramik Infrarot Glaskeramik Infrarot mit Sensor Glaskeramik Halogen Glaskeramik Induktion Strom in kWh 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 ENERGIESPAREN22 beschaffende Spezialgeschirr werden dadurch aber nicht ausgeglichen. Gusseiserne Kochplatten schneiden beim Energieverbrauch am schlechtesten ab. Kochfelder (und auch Backöfen) mit Uhr benötigen auch im ausgeschalteten Zustand Energie. Einzelheiten erfährt man nur in Testberichten; nur wenige Hersteller geben sie in der Gerätebeschreibung an. BACKÖFEN Gasbacköfen nutzen Energie besser als elektrische, aller- dings empfiehlt es sich, die Verbrennungsluft über eine Abluftanlage abzuführen. Für sie gibt es kein EU-Label. Moderne Elektrobacköfen gehören meist der Energie- effizienzklasse A an. Auf dem Energie-Etikett ist auch der Energiebedarf für einen Normbackvorgang angegeben. Wenn zweimal pro Woche gebacken wird, betragen die AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Ist ein Gasanschluss vorhanden, dann Gasherd kaufen • Halogenstrahler oder Induktionsfelder unter Ceranfel- dern benötigen weniger Strom • Sinnvolle Sicherheits- und Komfortaspekte: Abschalt- automatik; Restwärmeanzeigen; versetzt angeordnete Kochzonen; versenkbare Schalter im Aus-Zustand • Elektro-Backofen: Gerät der Energieeffizienzklasse A in bedarfsgerechter Größe wählen, Umluft ist günstig • Statt energieintensiver pyrolytischer Selbstreinigung die katalytische Methode bevorzugen • Anschaffung eines Mikrowellengeräts überlegen • Testberichte heranziehen zu Stand-by-Leistung, Sicherheitsfunktionen etc. ENERGIESPARTIPPS • Gut schließende Topfdeckel sparen Energie. Glas- deckel müssen seltener angehoben werden (auf gute Griffe achten) • Topfböden und Elektro-Kochzonen sollten sauber sein und guten Kontakt miteinander haben. Sandwich- Böden (innen Aluminium, außen Chromnickelstahl) verbessern den Wärmeübergang vom Herd zum Topf und sparen Energie (nicht bei Induktionsherden) • Topfgröße passend zur Größe der Kochzone (Platte) und zur Inhaltsmenge wählen • Automatikkochplatten sofort auf gewünschte Stufe einstellen (Geräteanleitung dazu beachten). Das Auf- heizen verzögert sich dadurch nicht • Abschalten vor Ende der Koch- oder Backzeit nutzt Restwärme • Warmhalten ohne Energieeinsatz mit Thermoskanne, Kochkiste, ... • Auftauen im Kühlschrank spart zweimal Energie: erst kühlt das Gefriergut das Kühlschrankinnere, danach ist es auf dem Herd schneller zu erwärmen • Gemüse, Kartoffeln, Eier müssen beim Garen nicht von Wasser bedeckt sein. Im geschlossenen Topf gart alles mit wenig Wasser (1 bis 2 cm hoch; Kontrolle!) energiesparend im Dampf. Geschmack und Vitamine bleiben besser erhalten • Dampfkochtöpfe reduzieren Garzeit und Energiebedarf um bis zu 60 Prozent bei langkochenden, 30 bis 40 Prozent bei kurzkochenden Gerichten • Elektrische Wasserkocher sind effizienter als der Elektroherd – und die Geräte schalten sicher ab • Wärmegedämmte Kochtöpfe verhindern Abstrahl- verluste an die Luft • Backofen: Vorheizen ist oft unnötig • Für spezielle Aufgaben stromsparender als Herd oder Backofen: Wasserkocher, Kaffeemaschine mit Thermoskanne, Eierkocher, Toaster, Mikrowellengerät jährlichen Stromkosten für eine mittlere Backröhre beim A-Gerät ca. 20 Euro, bei B 26 Euro und bei D 36 Euro. WEITERE VERFAHREN Mikrowellenherde erwärmen kleine Portionen (bis zu ca. 250 ml Flüssigkeit oder 500 g Gemüse bzw. Beilagen) ener- getisch günstiger als andere Geräte. Wenn häufiger kleine Mengen erwärmt werden, lohnt sich die Neuanschaffung eines Mikrowellenherdes schon allein aus Komfortgrün- den, denn es geht schnell, und aus Energiegründen, denn es wird nur die Speise und nicht der Herd und der Topf erwärmt. Eine Kochkiste besteht aus einem wärmegedämmten Behältnis und einem passenden Kochtopf. Reis, Kartof- feln und anderes kann auf dem Herd angekocht und in der Kochkiste ohne weitere Energiezufuhr fertig gegart werden. ENERGIESPAREN 23 Stromfresser im Büroschlaf Noch vor fünfzehn Jahren stand nur in jedem fünften deutschen Haushalt ein Computer. Inzwischen wollen vier von fünf Haushalten nicht mehr darauf verzichten, und auch das Mobiltelefon gehört zur Selbstverständlichkeit. Dagegen spricht nichts, solange die Geräte nicht unnötig Strom verbrauchen und die Haushaltskasse belasten. Wichtig sind eine kluge Wahl beim Einkauf und das Einhalten einiger Regeln bei der Nutzung. Nach einer Schätzung der Computerzeit- schrift „PC-Magazin“ könnte damit bei 30 Millionen Computern in Deutschland die elektrische Leistung eines halben Kernkraftwerks gespart werden. Wie viel Strom ein Computer braucht, hängt von den Komponenten ab, aus denen er besteht, und von der Art, wie er genutzt wird. Käufer haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Tischcomputer (Desktop) und einem trag- baren Rechner (Notebook). Notebooks brauchen rund 70 Prozent weniger Energie, weil sie für das mobile Arbeiten ohne Netzanschluss mit besonders sparsamen Bauteilen ausgestattet und mit kompakten Abmessungen entworfen werden. Doch das hat seinen Preis: Ein Notebook ist deut- lich teurer als ein Desktop gleicher Leistung. Außerdem ist die feste Verbindung von Tastatur und Bildschirm für langes Arbeiten nicht zu empfehlen. DEM TATSÄCHLICHEN BEDARF ANPASSEN Fast alle Komponenten eines Desktops können den Bedürf- nissen angepasst und auch später ausgetauscht werden. Wer schon beim Kauf ungefähr weiß, wozu der Rechner genutzt werden soll, kann Geld und später Energie sparen. Leis- tungsfähige Grafikkarten zum Anschauen von Filmen und für manche Spiele benötigen oft eigene Lüfter zur Kühlung. Sie machen Lärm und brauchen erheblich Strom. Für Büro- arbeiten oder die Verwaltung der Urlaubsfotos reicht meist die eingebaute Grafikkarte. KOMPONENTEN OHNE NETZSCHALTER Viele externe Komponenten von Computeranlagen wie z. B. Drucker oder Kopierer werden über ein eigenes Steckernetzteil mit Strom versorgt. Diese Netzteile haben normalerweise keinen Netzschalter. Sie ziehen ständig Strom, was man daran merkt, dass sie warm sind. Deshalb ist sehr zu empfehlen, eine Steckdosenleiste mit Netzschalter zu kaufen. Damit werden alle Komponenten vom Netz getrennt, ein- schließlich des PC selbst, denn der kann im ausgeschalteten Zustand ebenfalls mehrere Watt brauchen. Zudem gibt es Steckerleisten, die einen Schutz gegen Blitzschlag bieten. Eine sogenannte Master-Slave-Steckerleiste nimmt alle einge- steckten Geräte vom Netz, wenn das Führungsgerät (Master) ausgeschaltet oder in Ruhestand versetzt wird. Von den sons- tigen üblichen Bürogeräten brauchen allenfalls der DSL-Rou- ter, die Telefonanlage und das Telefaxgerät ständig Strom. Diese Geräte sollen normalerweise ständig bereit sein. Von Vorteil für die Strombilanz können auch Multifunk- tionsgeräte sein, die z. B. Drucker, Kopierer, Scanner und Fax in einem Gerät sind. Es ist nur eine Anschaffung für verschiedene Nutzungen nötig und auch Stand-by- und Betriebsstrom-Verbrauch entstehen nur einmal. Eine Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Hersteller, nur noch Geräte mit maximal 1 bzw. 0,5 Watt Stand-by-Bezug auf den Markt zu bringen. Der höhere Wert gilt für Geräte, die im Stand-by eine Funktion erfüllen, wie z. B. eine Zeitanzeige. Schaltbare Steckerleiste auch mit Fußtaster ver fügbar ENERGIESPAREN24 HILFE BEIM KAUF Beim Kauf eines Computers oder eines Druckers müssen zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden. Die nötigen Informationen zusammenzutragen und zu bewerten, ist an- spruchsvoll. Deshalb sind am Ende dieser Broschüre einige empfehlenswerte Informationsquellen zusammengestellt. Darin wird z. B. darauf hingewiesen, dass ein Computer- monitor das Qualitätssiegel TCO 6. 0. tragen, in Höhe und Neigung verstellbar sowie nicht spiegelnd sein sollte. Als Anhalt für übliche Strombezugswerte sind im Folgenden einige Daten aufgelistet: DURCHSCHNITTLICHER STROMVERBRAUCH (WATT) Gerät niedrig hoch Standard-PC (normal) 40 100 Spiele-PC 80 300 Notebook (Standard) 10 50 Notebook (für Spiele) 30 100 Netbook 10 20 Röhrenmonitor 21 Zoll (Geräte im Bestand ) 70 120 Flachbildschirm 19 bis 22 Zoll 22 40 Laserdrucker (Sleep Mode) 1 – Laserdrucker (Stand-by) 5 80 Laserdrucker (Druck) 180 665 Tintenstrahldrucker (Stand-by) < 1 8 Tintenstrahldrucker (Druck) 10 40 DSL-Router 2 8 SPAREN BEI DER ARBEIT Wie viel Strom der Computer samt Peripheriegeräten tat- sächlich verbraucht, kann die Nutzerin oder der Nutzer entscheidend beeinflussen. So werden z. B. Drucker und Scanner normalerweise nicht ständig gebraucht. Sie können dann ausgeschaltet werden. Manche Tintenstrahldrucker führen allerdings bei jedem Einschalten ein Reinigungs- programm durch und verbrauchen damit Tinte. Diese lässt man besser länger am Netz. Der Computer selbst lässt sich auf Sparbetrieb einstellen. Unter dem Betriebssystem Windows finden sich die ent- sprechenden Optionen in der Systemsteuerung. Dort lassen sich Energiesparoptionen wählen wie die, nach einer festge- legten Leerlaufzeit den Monitor, die Festplatte und schließ- lich den ganzen PC in den Stand-by-Zustand zu schalten. In ENERGIESPARTIPPS • Während längerer Arbeitspausen Geräte per schalt- barer Steckerleiste komplett ausschalten • Geräte nur mit so viel technischer Ausstattung kaufen, wie auch genutzt wird • Auf einfache Bedienung achten • Nicht gebrauchte Funktionen abschalten • Stand-by-Funktionen bei Bürogeräten während Arbeitspausen aktivieren • Ladegeräte für Mobilgeräte nach Ende des Lade- vorgangs aus der Steckdose nehmen • Unabhängige Beratungsangebote nutzen • Im Zweifel mit einem Messgerät prüfen, ob der Netzschalter eines Geräts dieses tatsächlich vom Netz trennt oder es in einen Schein-Aus-Zustand versetzt diesem Zustand wird zwar Energie gespart, die Computer- anlage kann aber durchaus noch mehrere Dutzend Watt ver- brauchen. Aus Stand-by-Stellung sollte sie nicht vom Netz getrennt werden, denn dann gehen alle nicht gespeicherten Daten verloren. Nach einer weiteren Wartezeit kann der PC sich dann in den sogenannten Ruhezustand versetzen. Nun kann der Rechner vom Netz genommen werden. Aus bei- den Sparzuständen kann man nach einem Tastendruck und kurzer Wartezeit dort weiterarbeiten, wo man aufgehört hat. TELEFONIEREN – UND SONST? Sparen können auch Benutzer von Mobiltelefonen und mobilen Adress- und Terminverwaltungsgeräten (Smartpho- nes und anderen). Die große Zahl der Funktionen dieser Geräte geht allerdings auf Kosten der Übersichtlichkeit. Wer ein Mobiltelefon wirklich nur zum Telefonieren nutzen will, sollte ein entsprechend einfaches, bedienerfreundliches Gerät kaufen, ggf. auf große Tasten und klare Beschriftung achten. Um den Akku zu schonen, empfiehlt es sich, nicht ge- brauchte Funktionen abzuschalten wie etwa einen Internet- zugang oder Funktionen wie Fotoapparat, Bluetooth und UMTS. Obwohl moderne Akkus sehr robust sind, sollte man sie möglichst nutzen, bis sie leer sind, und mindestens einmal im Monat laden. Und auch für manche Mobiltelefone gilt: das Ladegerät braucht Strom, wenn es unnötig am Netz bleibt. Für Smartphones gibt es neuerdings von vielen Herstellern ein einheitliches Ladegerät (DIN EN 50558) mit einem Mikro-USB-Stecker. Das spart beim nächsten Kauf Kosten. ENERGIESPAREN 25 Unterhaltungselektronik im Stromstreik Würden Sie sich eine Digitaluhr kaufen, die mehrere hundert Euro kostet und ständig mehr als zehn Watt elek- trischen Strom braucht? In vielen Haushalten steht so ein Gerät. Es heißt Video- oder DVD-Spieler und wartet täglich durchschnittlich 23 Stunden darauf, etwas tun zu dürfen außer der Zeit anzuzeigen. Wer zu Hause gerne Filme sieht und aufzeichnet, aber auch der Musikfreund mit Stereoanlage und Aktivboxen kann durch kluge Gerätewahl dutzende Euro Stromkosten im Jahr sparen. Fernsehgerät und Radio gehören heute selbstverständ- lich in fast jeden Haushalt. Doch gerade weil diese Geräte so selbstverständlich sind, ist es vielen Film- und Musik- freunden nicht richtig bewusst geworden, dass sich in den letzten Jahren ein Wandel der Gerätetechnik vollzogen hat. LICHTERFLUT IM MUSIKREGAL Es ist ein dreifacher Wandel. Erstens ist zur Musikanlage im Wohnzimmer längst das Zweit- und Drittradio in Küche und Schlafzimmer gekommen, oft ein tragbares Gerät mit Steckernetzteil ohne Schalter und Zusatzfunktionen wie Zeitanzeige oder Weckfunktion, so dass ständig Strom ver- braucht wird. Zweitens haben sich die Regale im Wohnzim- mer gefüllt mit zusätzlichen Apparaten für Satelliten- und Digitalempfang sowie das Aufzeichnen von Sendungen und mit aktiven, also Strom verbrauchenden Lautsprecherboxen. All diese Geräte brauchen Strom, und zwar, dies ist die drit- te Änderung, oft Tag und Nacht. Auf Netzschalter verzichtet mancher Hersteller ganz, oder er baut einen Schalter ein, der zwar das Gerät stumm schaltet, Teile aber ständig mit elektrischer Energie versorgt lässt (Schein-Aus). Meistens, aber nicht immer, sieht man das an Kontrollleuchten und Digitaluhren, die nie erlöschen oder spürt, dass das Gerät warm ist. Wer sicher gehen will, kann sich bei Energiebera- tungsstellen oder Stromversorgungsunternehmen ein Strom- messgerät ausleihen und einmal nachmessen, ob vermeint- lich ausgeschaltete Geräte tatsächlich keinen Verbrauch mehr haben. ALLZEIT BEREIT Manchmal ist die ständige Bereitschaft eines Geräts ge- wünscht und unvermeidlich. Schließlich soll der DVD- Rekorder auch den Krimi spät in der Nacht aufnehmen können. Dann ist es wichtig, schon beim Kauf nicht nur auf den Stromverbrauch im Betrieb zu achten – der Verbrauch im Bereitschaftsmodus (Stand-by-Betrieb) kann einen erheb lichen Anteil am gesamten Stromverbrauch ausma- chen. Ein effizientes Gerät braucht im Betrieb knapp zehn bis zwanzig Watt, und in Bereitschaft ein Watt oder weni- Eine Musikanlage besteht häufig aus mehreren Komponenten ENERGIESPAREN26 ger. Ineffiziente Geräte dagegen ziehen im Betrieb bis zu 30 Watt und im Stand-by kaum weniger, nämlich mehr als 13 Watt. Da Videogeräte üblicherweise ständig eingeschaltet sind, summieren sich die Stromkosten im Jahr bei einem ineffizienten Gerät auf rund 30 Euro, davon 27 Euro im Stand-by. Ein effizientes Gerät kommt dagegen mit gut 5 Euro im Jahr aus, davon 2 Euro im Stand-by-Betrieb. Ähnliche Unterschiede finden sich auch bei Fernsehgeräten, Decodern, Set-top-Boxen und anderen Geräten. Lassen Sie sich von Ihrem Händler die Verbrauchsdaten verschiedener Geräte zum Vergleich nennen, oder ziehen Sie Quellen wie die Berichte der Stiftung Warentest zu Rate. Wer den Kom- fort der Fernbedienung nutzen möchte, kann ein Vorschalt- gerät erwerben, welches zwischen z. B. Fern seher und Steck- dose eingesteckt und ebenfalls per Fernbedienung aktiviert wird. Mit dem ersten Drücken schaltet man dann das Vor- schaltgerät an, mit dem zweiten den Fernseher oder Geräte aus der Unterhaltungselektronik etc., es gibt hier mehrere Anwendungsmöglichkeiten. Bezugsquellen sind im Anhang genannt. Auch für Neugeräte der Unterhaltungselektronik gilt, dass nur noch ein Stand-by-Verlust von 1 bzw. 0,5 Watt zulässig ist. Zudem müssen viele Gerätegruppen laut einer EU-Richtlinie eine Auto-Power-Down-Funktion besitzen. DAS RICHTIGE GERÄT Wer Geräte kauft, die nur die Funktionen haben, die tat- sächlich benutzt werden, spart nicht nur beim Kauf, son- dern auch viele Jahre danach bei der Nutzung. Beispiel Fernsehgerät: Nicht immer ist es sinnvoll, sich eines mit besonders großem Bildschirm zu kaufen. Als Faustregel gilt: die Höhe des Bildes sollte etwa ein Fünftel bis ein Siebtel der Entfernung zum Gerät entsprechen. Wer seinen Fern- sehsessel drei Meter von seinem Fernseher entfernt aufstellt, kommt also mit einer Bildhöhe von 60 Zentimetern aus. Ob Röhrenfernseher, LCD- oder Plasma-Bildschirm – je nach Bauart und Modell ist der Stromverbrauch sehr unter- schiedlich, daher sind Informationen unabhängiger Stellen wichtig. Manche Geräte besitzen zusätzlich einen Schnellstartmodus, bei dem das Bild um wenige Sekunden schneller aufgebaut wird als aus dem üblichen Stand-by-Modus. Allerdings ist der Stromverbrauch hierfür meist sehr hoch, zwischen 15 und 30 Watt und verursacht zusätzliche Kosten von etwa 25 bis 50 Euro pro Jahr. Daher sollte dieser Modus unbe- dingt deaktiviert werden. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF Alle Geräte sollten programmierte Einstellungen auch bei vollständigem Abschalten speichern können. Kaufen Sie Geräte, welche batterie- oder akkugepuffert sind und wählen Sie Modelle mit nur so vielen Funktio- nen, wie Sie auch benötigen. Fernsehgerät: Flachbildschirme brauchen weniger Strom als Röhrengeräte. Der Stromverbrauch von LCD- und Plasmafernsehern unterscheidet sich weniger wegen der Bildschirmtechnik als wegen des sonstigen Geräteaufbaus. Achten Sie auf einen gut erreichbaren Netzschalter, der das Gerät wirklich vom Netz trennt! Fernbedienung: Wenn der Griff zum Netzschalter nicht möglich oder zu unbequem ist, erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler nach einer Steckerleiste, die per Fernbedienung aktiviert werden kann. Sie braucht zwar ständig Strom, aber sehr viel weniger als die ange- schlossenen Geräte. Bedienerfreundlichkeit: Achten Sie auf ausreichend große Tasten, lesbare Beschriftung, verständliche Bedienungsanleitungen. Lassen Sie sich im Geschäft den Umgang mit dem Gerät zeigen. Seit kurzem gibt es auch für Fernsehgeräte ein EU-Label mit Effizienzklassen von A bis G. Über die nächsten Jahre wer- den dann zusätzlich die Labelklassen A+, A++ und A+++ ein- geführt, so dass ab 2020 die optische Klasseneinteilung für dieses Label der für Haushaltsgroßgeräte entspricht. Auch die schlechten Klassen E bis G entfallen nach und nach. DVD-Rekorder können heute oft nicht nur Sendungen auf DVD aufzeichnen, sondern sind zusätzlich mit einer Fest- platte ausgestattet, die die Kapazität für hunderte Stunden Film hat. Die Festplatte erlaubt es sogar, einen Film zu un- terbrechen, etwa wenn ein Telefonanruf kommt, und nach dem Gespräch noch während der Aufzeichnung dort weiter- zuschauen, wo man unterbrochen hat. Festplatten-Rekorder sind also sehr komfortabel. Doch sind sie teurer, und sie brauchen mehr Strom als Rekorder ohne Festplatte. Wer die Option nicht nutzen will, sollte deshalb einen Rekorder ohne Festplatte wählen. ENERGIESPAREN 27 Dauerläufer im Keller Wärme muss fließen – von dort, wo die Heizung sie erzeugt, dorthin, wo es warm und behaglich sein soll. Deshalb gehört zu einer Heizanlage mindestens eine Pumpe, die das erwärmte Wasser auf die Rundreise durch die Heizkörper schickt. Meist sorgt eine zweite für warmes Brauchwasser in Küche und Bad. Solche Umwälzpumpen sind stille Strom- verbraucher. Eine neue, effiziente Pumpe spart gegenüber einer durchschnittlichen im Bestand so viel Energie, dass sich selbst eine vorzeitige Anschaffung finanziell lohnt. Heizungspumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern bezie- hen oft 80 bis 100 Watt Leistung, solche in Mehrfamilien- häusern entsprechend mehr. Manche Pumpen (zumindest in älteren Heizanlagen) laufen in der Heizperiode ständig, manche sogar das ganze Jahr über, Tag und Nacht, und verursachen damit rund 10 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauchs. Aufgrund der großen Zahl der installierten Geräte summiert sich deshalb der Stromver- brauch von Heizungs- und Warmwasserpumpen auf etwa zwei Prozent des gesamten Verbrauchs in der Europäischen Union. SPAREN DURCH MODERNE TECHNIK Wie viel der einzelne Haushalt mit einer modernen Um- wälzpumpe sparen kann, zeigt ein Rechenbeispiel: Eine ältere Pumpe mit 100 Watt, die durchläuft, verursacht Stromkosten von fast 250 Euro im Jahr (angesetzter Strom- preis 28,5 Cent). Durch die Anschaffung einer modernen Pumpe kann man 60 bis 80 Prozent davon sparen. Das sind bis zu 200 Euro im Jahr. Eine neue, moderne Pumpe kos- tet inklusive Installation ungefähr das Doppelte. Sie macht sich also in zwei Jahren über die Stromrechnung bezahlt. Das Kernstück einer Umwälzpumpe ist ein Elektromotor. Dieser Motor muss leise laufen, er darf nicht viel Geld kos- ten, und er muss wartungsfrei sein. Viele Pumpen, die heute in Betrieb sind, haben sehr viel stärkere Motoren als nötig. Das liegt daran, dass die meis- ten Heizungsplaner und auch -installateure zu Vorsicht nei- gen und eher eine stärkere Pumpe einbauen, um nicht das Risiko einzugehen, dass der Kunde sich über mangelhafte Heizleistung beschwert. Ein Gespräch mit dem Installateur bei der Auftragsvergabe spart bares Geld, denn kleinere Pumpen sind billiger in der Anschaffung und sparen lang- fristig viel Energie. Zudem muss bedacht werden, dass eine starke Pumpe, die in ihrer Leistung gedrosselt wird, immer weniger effizient läuft als eine kleinere Pumpe, die optimal ausgelastet ist. Das heißt: War bisher eine 100-Watt-Pumpe installiert, genügt jetzt meist eine mit 20 Watt oder weniger. Allein der Austausch der Pumpe, ohne weitere Maßnahmen, spart also schon Energie. Als Faustregel gilt: Pro Kilowatt Heiz- leistung ist etwa ein Watt Pumpenleistung erforderlich. Hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen in vielen Leistungs- stufen gibt es mittlerweile von allen Herstellern, beispielhaft seien diese gezeigt. Kenntlich sind sie am EU-Label mit der Effizienzklasse A. Für Pumpen, die warmes Heizungs- oder Brauchwasser transportieren, gibt es genau passende Wärmedämmschalen. Quellen: www.biral.ch, www.grundfos.de, www.wilo.de ENERGIESPAREN28 ENERGIESPARTIPPS • Alte Pumpe frühzeitig durch Hocheffizienzpumpe ersetzen • Pumpen knapp dimensionieren lassen • Betriebszeiten der Pumpen reduzieren • Auf Warmwasserzirkulation möglichst verzichten oder diese per Zeitschaltuhr auf die wesentlichen Zeiten für Warmwasserbedarf beschränken; im Eigenheim ist das unproblematisch, in Mietobjekten kann die Zirkulationspumpe evtl. in Intervallen betrieben werden • Zusammen mit dem Pumpentausch hydraulischen Abgleich durchführen lassen ELEKTRONISCH GEREGELT Gängige Heizungspumpen nutzen nur 5 bis 24 Prozent der elektrischen Leistung als Pumpleistung aus. Neue EC-Pum- pen mit Permanentmagnet-Motor liegen hingegen bei etwa 40 Prozent. Die Abkürzung EC steht für „electronically commutated“ und beschreibt eine elektronische Regelung. In Zeiten mit niedrigem Wärmebedarf ist bei herkömmli- cher Pumpenregelung die Pumpleistung zu hoch, denn die Thermostatventile sind dann fast oder ganz geschlossen, dennoch arbeitet die Pumpe. Eine moderne Pumpe mit EC-Motor passt die Drehzahl dem Bedarf an. HYDRAULISCHER ABGLEICH Auf jeden Fall ist es aber wichtig, dass der Installateur dafür sorgt, dass alle Heizkörper im Heizkreis gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Ohne diesen so genannten hydraulischen Abgleich kann es vorkommen, dass z. B. einzelne Heizkörper im Obergeschoss nicht richtig warm werden, wohingegen jene im Erdgeschoss heiß sind. Beim hydraulischen Abgleich werden Drosselventile an den Heizkörpern so eingestellt, dass alle gleichmäßig durchströmt werden. Zudem sollten dort, wo noch nicht geschehen, Thermo- statventile installiert werden. Es gibt voreinstellbare Mo- delle, über die der hydraulische Abgleich erfolgen kann. In manchen älteren Heizsystemen sind Strömungsgeräu- sche des Wassers zu hören, weil die zu große Pumpe gegen fast geschlossene Thermostatventile arbeitet. Auch dies entfällt durch die kleinere Heizungspumpe und den hydraulischen Abgleich. ANPASSEN UND AUCH MAL ABSCHALTEN Im Gespräch mit dem Installateur sollte man klären, dass die Regelung die Heizungspumpe im Sommerhalbjahr, solange nicht geheizt wird, abschaltet. Bei neuen Heiz- anlagen ist das so eingestellt, bei älteren oftmals nicht. Häufig ist auch für die Warmwasserzirkulation eine Pum- pe installiert. Als erstes sollte hinterfragt werden, ob das tatsächlich erforderlich ist. Der Transport des warmen Wassers zum Wasserhahn erfolgt über den Wasserdruck der öffentlichen Wasserversorgung, dafür ist keine Pumpe erforderlich. Wenn aus Komfortgründen eine Pumpe gewünscht ist, sollte deren Leistung dem speziellen Pump- bedarf zur Warmwasserversorgung angepasst und ebenfalls knapp dimensioniert sein. Die meiste Zeit des Jahres wird in den Nachtstunden weder Heizung noch warmes Wasser gebraucht. Für diese Zeiten kann man die Pumpen von der Heizungsregelung oder einer Zeitschaltuhr abschalten oder in Intervallen takten lassen. Weitere Informationen zu Pumpen und Regelung finden sich im Kapitel zur Heizung. KENNZEICHNUNG FÜR EFFIZIENTE PUMPEN Wer sich bei der Anschaffung einer neuen Heizungspumpe über deren Qualität informieren will, wird dabei seit 2005 durch das von Kühlschränken und anderen Haushalts- geräten bekannte EU-Energie-Label unterstützt. Im Januar 2005 haben sich 450 Pumpenhersteller in 18 europäischen Ländern verpflichtet, den Einsatz effizienter Umwälzpum- pen zu fördern und ihre Produkte in die Energiesparklas- sen A (effizient) bis G (wenig effizient) einzustufen. Das Bewertungsverfahren wurde international vereinheitlicht. In Deutschland wird seit 2005 außerdem das Umwelt- zeichen Blauer Engel für besonders effiziente Umwälz- pumpen vergeben. Gemäß der EU-Richtlinie für Ecodesign dürfen seit 2013 nur noch Hocheffizienzpumpen hergestellt und importiert werden – andere bekommen gar keine CE-Kennzeichnung mehr. Lagerbestände stromhungriger Modelle dürfen jedoch noch verkauft und eingebaut werden. ENERGIESPAREN 29 Kühle Küche, warme Stube In Baden-Württemberg gehen knapp ein Drittel der treibhausrelevanten Emissionen zu Lasten der fast 5 Millionen Wohnungen. Von diesen sind etwa fünf Prozent mit Strom beheizt und verursachen damit umgerechnet etwa sechs Pro- zent des Stromverbrauchs der Privathaushalte – angesichts der Diskussionen um den Klimaschutz eine nicht zu vernach- lässigende Größe. Daher wird in diesem Kapitel auch das Thema Umstellung auf andere Energieträger angeschnitten. Doch die meisten Tipps sind unabhängig vom Wärmeerzeugungssystem. Bei Fragen zum Gebäude hilft das Kapitel mit Beratungsangeboten am Ende der Broschüre weiter. WIE WARM SOLL ES SEIN? Wie viel Energie beim Heizen verloren geht, hängt nicht nur von Art und Zustand des Gebäudes und der Heizung ab, sondern maßgeblich auch von der Temperaturdifferenz zwischen beheiztem Wohnraum und Außenluft. Jedes Grad höhere Differenz erhöht den Verbrauch um etwa sechs Prozent! Wird ein Wohnraum auf 24 anstatt 20 °C beheizt, erhöht das die Energierechnung um fast ein Vier- tel! Andererseits ist es völlig normal, dass man sich in der Wohnung warm und behaglich fühlen möchte. Hier gilt es, einen guten Kompromiss zu finden und zu überlegen, welche Räume beheizt werden und mit welchen Tem- peraturen. Für die Küche reichen meist 18 °C, da durch das Kochen Abwärme entsteht, die zum Heizen beiträgt; Schlafzimmer werden meist mit 15 bis 17 °C auskommen, selten genutzte Gästezimmer können noch weiter abge- senkt und nur während eines Besuchs komfortabel beheizt werden. Wie hoch die Raumtemperatur liegen muss, um sich behaglich zu fühlen, hängt wesentlich von den Oberflächentempera- turen der umgebenden Wände und Fens- ter ab. Liegt diese nicht weit unterhalb von 20 °C, wie es bei gut wärmegedämm- ten Bauteilen der Fall ist, reicht auch eine Lufttemperatur von 20 °C für ein ange- nehmes Raumgefühl aus. Liegt sie hin- gegen deutlich tiefer, wie es bei älteren, energetisch nicht sanierten Gebäuden häufig vorkommt, sind 22 oder gar 24 °C Lufttemperatur notwendig, um gemütlich sitzen zu können. Entsprechend steigt der Energieverbrauch an. GANZ WICHTIG: RICHTIG LÜFTEN! Ein ausreichender Luftwechsel ist zum einen nötig, um das Kohlendioxid und die Feuchtigkeit aus der Atemluft ab- zuführen, zum anderen entsteht durch Kochen, Waschen, Duschen feuchtegesättigte Luft, die ausgetauscht werden muss. Kritisch wird es, wenn z. B. nach dem Duschen Türen zwischen Bad und wenig beheizten Räumen offen stehen, oder wenn das Schlafzimmer mit der warmen Luft aus dem Wohnzimmer „überschlagen“ werden soll: Leicht entsteht dann in den kühleren Räumen in Außenecken oder am Fenstersturz Schimmel. Wenn es Uneinigkeit wegen des Lüftungsverhaltens gibt, ist ein Hygrometer zur Messung der tatsächlichen Raumluftfeuchte ein gutes Hilfsmittel. Feuchtigkeit aus dem Bad sollte direkt nach außen abge- führt werden, schnell und gründlich. Optimal geschieht dies durch 5 bis 20 Minuten Querlüften, aber bitte bei zu- gedrehtem Thermostatventil! Bei gekipptem Fenster dauert es hingegen bis zu drei Stunden, die Luft im Raum einmal Stoßlüftung statt Kipplüftung 0 1 t (in Stunden) 2 3 4 0% 20% 40% 60% 80% 100% Stoßlüftung Dauerlüftung 5 20 min Anteil der Frischluft an der Raumluft Quelle: Verbraucher-Zentrale NRW Kurz Durchzug machen nützt am meisten (Quelle: Energieagentur NRW) ENERGIESPAREN30 auszutauschen! Bei trockener Außenluft, wie es im Win- ter der Fall ist, geht das Lüften sehr schnell, bei feuchter Außenluft, z.B. an einem schwülen Sommertag, dauert es entsprechend länger. Unter Umständen wird bei schwülem Wetter sogar Feuchtigkeit von außen nach innen transpor- tiert, dann bleibt das Fenster besser geschlossen bis zur Nacht, wenn es abgekühlt hat. Wie sehr sich Stoßlüftung und Kipplüftung unter- scheiden, zeigt das Diagramm der Energieagentur Nord- rhein-Westfalen sehr schön. Vergleiche zwischen Wohnungen in bestehenden Gebäu- den ergaben, dass im Extremfall ein verschwenderischer Haushalt doppelt so viel Heizenergie für eine gleich große Wohnung benötigt, wie ein sparsamer. Wesentlich hierfür waren vor allem Raumtemperatur und Lüftungsverhalten, zwei Faktoren, auf die BewohnerInnen direkt Einfluss neh- men können. GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS Aufgrund der geltenden Energieeinsparverordnung muss bei Mieterwechsel oder bei Verkauf von Seiten des Besit- zers ein Gebäudeenergieausweis vorgelegt werden. Die einfachere Form wird aus dem Durchschnittsenergie- verbrauch der letzten Jahre berechnet, schließt also das Nutzerverhalten der bisherigen BewohnerInnen mit ein (verbrauchsabhängiger Ausweis). Eine zweite Version wird aus den Kenndaten der vorhandenen Gebäudesubstanz errechnet, ist also unabhängig von der Nutzung (bedarfsab- hängiger Ausweis). Für beide gilt: Die angegebenen Kenn- werte bezüglich des Heizenergieverbrauchs pro Quadrat- meter Wohnfläche sind Anhaltswerte für einen Vergleich zwischen verschiedenen Wohnungen. Im konkreten Fall kann der Verbrauch aufgrund des Nutzerverhaltens jedoch deutlich höher oder tiefer liegen. THERMOSTATVENTILE Seit geraumer Zeit ist der Einsatz von Thermostatventi- len in Mietwohnungen Vorschrift, er empfiehlt sich aber genauso für die Eigentumswohnung. Durch eine tempera- turabhängige Masse im Ventilkopf wird abhängig von der Umgebungstemperatur sowie von der gewählten Vorein- stellung der Durchflussweg für das Heizungswasser mehr oder minder geöffnet. Für Urlaubszeiten oder für nicht genutzte Räume kann die Frostschutzstellung verwendet werden, kenntlich gemacht durch eine Schneeflocke oder einen Stern. Die Prinzipskizze zeigt einen Schnitt durch Über die gewählte Stufe wird die Raumtemperatur vorein- gestellt. Ist sie erreicht, wird das Ventil durch das tempera- turempfindliche Ausdehnungselement geschlossen (Quelle: Energieagentur NRW) ein solches Ventil. Für manche Räume, die zu bestimmten Zeiten genutzt werden, empfehlen sich programmierbare Thermostat- ventile. So lässt sich zum Beispiel für das Bad für morgens und abends die Heizung anschalten, tags, wenn kaum jemand das Bad nutzt, wird die Temperatur abgesenkt. Diese Ventile gibt es auch mit Wochenprogramm, so dass die Zeiten für das Wochenende entsprechend angepasst werden können. Für einen Hobby-Raum, der nur gelegentlich genutzt wird, kann ein funkgesteuertes Thermostatventil vorteilhaft sein, das bei Bedarf eine Stunde vor Nutzung geöffnet wird. Manche Ventil-Typen schließen automatisch, wenn das da- rüber liegende Fenster zum Lüften geöffnet wird. Sie kön- nen einen schnellen Temperaturabfall messen und darauf reagieren. Andere Typen schließen, wenn ein Fensterkon- takt meldet, dass das Fenster geöffnet ist. Die Energie für den Ventilbetrieb liefert bei diesen Modellen eine Batterie, die gelegentlich erneuert werden muss. Seit kurzem gibt es am Markt ein Wärmeverteilsystem, bei dem anstatt Thermostatventilen hocheffiziente Mini- ENERGIESPAREN 31 Pumpen an jedem Heizkörper installiert sind. Nur bei Wärmeanforderung im Raum läuft die besonders leise Pumpe mit wenigen Watt Leistungsbezug an. Dies ermög- licht eine sehr gut an den Bedarf angepasste Wärmeliefe- rung und damit eine Einsparung an Heizenergie und an Strom. Der Einbau ist in Neubauten leichter zu realisieren als in Bestandsgebäuden, da die Pumpe samt Raumrege- lung eine Stromversorgung benötigt. HEIZUNGSREGELUNG Heizsysteme in Wohngebäuden besitzen eine Regelung, die im Wärmeerzeuger dafür sorgt, dass bei kalter Außen- temperatur eine höhere Temperatur des Heizungswas- sers eingestellt wird, bei wärmerer Witterung eine tiefere oder dass der Heizkessel ganz ausgeschaltet wird, wenn es außen warm genug ist. Die so genannten Regelparameter können vom Wartungsdienst den individuellen Anforde- rungen angepasst werden. Auch die Zeiten, in denen mit Normaltemperatur geheizt wird, oder eine abgesenkte Temperatur ausreicht, können an der Regelung eingestellt werden. Wenn das Brauchwarmwasser über die Heizzen- trale erwärmt wird, können auch dessen Temperatur und die Aufheizzeiten regeltechnisch festgelegt werden. Mit diesen Parametern kann für geringeren Energiever- brauch gesorgt werden, durch sinnvolle Heizzeiten, durch Vorlauftemperaturen, die so hoch wie nötig, aber auch so tief wie möglich eingestellt sind. Dies liegt in der Hand des Servicehandwerkers, oder auch in der eines gut informier- ten Laien, der manches selbst vorwählen kann. Von der Veränderung von Regelparametern, deren Effekte nicht eingeschätzt werden können, sollte man allerdings die Finger lassen. Relativ einfach ist es meist, für Urlaubszei- ten die Heizung herunter zu fahren, so dass nur noch eine Frostsicherung gegeben ist und auf die Erwärmung des Brauchwassers ganz verzichtet wird. Auch bei Abwesenheit übers Wochenende kann eine Absenkung sinnvoll sein. WELCHEN ENERGIETRÄGER WÄHLEN? Als Kriterien zur Auswahl eines Heizsystems sind wichtig: • die Anfangsinvestition für Heizzentrale und Wärme- verteilung, • die jährlich anstehenden Betriebskosten für den Energie- träger und die Wartung, • die Emissionsbilanz (vergleiche Kap. zu Warmwasser- bereitung). Steht bei Ihnen im Haus ein Heizungsaustausch an, müssen Sie daran denken, erneuerbare Energien bei der künftigen Wärmeversorgung einzusetzen. Das Erneuerbare-Wärme- Gesetz Baden-Württemberg gibt seit dem 1. Januar 2010 vor, dass nach einem Heizungsaustausch 10 Prozent er- neuerbare Energien genutzt oder andere Energieeffizienz- maßnahmen wie z. B. Dachsanierung oder Heizanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung umgesetzt werden müssen. Zum 1. Juli 2015 treten modifizierte Bedingungen für dieses Gesetz in Kraft. Nähere Informationen finden Sie unter www.um.baden- wuerttemberg.de im Kapitel „Energie“ unter dem Stich- wort „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Alt bauten“. Ähnliche Anforderungen gibt es seit dem 1. Januar 2009 bundesweit für die Errichtung neuer Gebäude. Auch hier gilt es, bei der Wärmeversorgung erneuerbare Energien anteilig ein- zusetzen oder z. B. besondere Dämmstandards oder andere Ersatzmaßnahmen zu verwirklichen. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter www.um.baden-wuerttemberg.de unter dem Kapitel „Energie“. Elektroheizungen liegen mit den CO 2 -Emissionen um den Faktor 3,6 über denen von Gasbrennwertanlagen und sogar um den Faktor 13 über denen von Holzpelletheizungen. Langfristig sollte daher immer dann, wenn eine Elektro- heizung altershalber ersetzt werden muss, der Umstieg auf andere Energieträger erwogen werden. Am Anfang kann das hohe Investitionen verlangen. Bezieht man allerdings ENERGIESPAREN32 ENERGIESPARTIPPS • Stets möglichst niedrige Raumtemperatur einstellen • Beim Lüften die Thermostatventile zudrehen! • Kurz Stoßlüften, möglichst quer lüften; nicht über lange Zeit mit gekipptem Fenster • Heizkörper und Thermostatventile nicht mit Möbeln oder Vorhängen verdecken • Nachts Temperaturabsenkung vorsehen • Bei Abwesenheit tagsüber Heizung auf „Absenken bis xy Uhr“, bei mehrtägiger Abwesenheit auf „Ferien“ einstellen • Nachts Rollläden, Fensterläden, Vorhänge zu • An der Regelung die Heizkurve vom Handwerker rich- tig einstellen lassen • Hydraulischen Abgleich durchführen lassen (vergleiche Kapitel zu Umwälzpumpen) • Heizung regelmäßig warten lassen • Elektro-Direktheizgeräte sind die teuerste Form der Wärmeerzeugung den baulich bedingten Anteil der Sanierungskosten und die jährlichen Betriebskosten mit ein, gibt es durchaus wirtschaftlich konkurrenzfähige Versorgungssysteme mit recht geringer Schadstoffemission, wie beispielsweise eine Gasbrennwerttherme oder einen Holzpelletkessel. Wichtig ist, den Einzelfall genau anzusehen. Beispielsweise kann bei einer Umstellung auch eine Kollektoranlage für die Wassererwärmung eingeplant werden. Stiftung Warentest hat im Heft vom Oktober 2010 einen Vergleich zu Kosten und zu Emissionen zwischen Gas- brennwert-, Ölbrennwert- und Pelletkessel veröffentlicht. Bei der Anfangsinvestition sind Gas- und Ölkessel im Vorteil, bei den langfristigen Betriebskosten hingegen der Pelletkessel. Bei den Schadstoffemissionen liegt ebenfalls die Pelletheizung vorn, um den Faktor 5 gegenüber Gas und den Faktor 6,5 gegenüber Öl! Auch Aspekte wie die Lagerung von Brennstoffen (für Öl und Pellets) müssen in einer Planung überlegt werden. FÖRDERPROGRAMME Es gibt verschiedene Programme des Landes und des Bundes, die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und regenerative Energien durch zinsverbilligte Kredite fördern. Über die KfW-Bank sind auch Zuschüsse für Effi- zienzmaßnahmen erhältlich, erneuerbare Energien werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Für Wohnungseigentümergemein- schaften bietet Baden-Württemberg über die L-Bank ganz besonders günstige Kreditkonditionen für Sanierungs- maßnahmen an. Informationen erhalten Sie ebenfalls im Internet-Portal des Umweltministeriums. Wer eine unabhängige Kalkulation haben möchte, sollte eine firmenneutrale Beratung über eine der am Ende ge- nannten Beratungsstellen einholen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine gut fundierte Entscheidung bei Neu-Installation oder bei Ersatzbedarf sehr wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg. Auch Fördermöglichkeiten können nur so sachgerecht einkalkuliert werden. ENERGIESPAREN 33 Heiße Quellen Die Warmwasserversorgung im Haus kann mit der Heizung gekoppelt sein oder über getrennte Anlagen sicher- gestellt werden. Für die Auswirkungen dieses Energieverbrauchers auf das Erdklima gelten ähnliche Aussagen wie für diejenigen der Heizanlage; doch ist es vielfach möglich, eine Sonnenkollektoranlage zur Wassererwärmung zu installieren und so die Emissionsbilanz zu verbessern. Stets über warmes Wasser zu verfügen, gehört heute zu den selbstverständlichen Komforterwartungen. Die Dienstleistung „Warmes Wasser“ kann jedoch mit mehr oder weniger Input an Energie bereitgestellt werden. In einer großen Zahl von Wohnungen wird das warme Wasser über die Zentralheizung und durch den Energieinhalt des jeweils verwendeten Rohstoffs Gas, Öl, Holz etc. erwärmt. In einer zunehmenden Zahl von Gebäuden trägt auch ein Sonnenkollektor wesentlich zur Wassererwärmung bei. Wohnungen mit elektrischer Beheizung haben auch elek- trisch beheizte Durchlauferhitzer oder Wasserspeicher. Ein Zwei-Personen-Haushalt wird für die Wassererwärmung jährlich etwa 1.300 Kilowattstunden Strom verbrauchen, umgerechnet entspricht das rund 370 Euro. Kann stattdes- sen Gas eingesetzt werden, sinken die reinen Verbrauchs- kosten auf unter 100 Euro. WELCHE SYSTEME WERDEN VERWENDET? In Wohnungen mit zentralem Gas- oder Öl-Wärmeer- zeuger und gekoppelter Wassererwärmung gibt es einige einfache Möglichkeiten, Energie einzusparen: In kleineren Gebäuden wie Ein- und Zweifamilienhäusern kann bei- spielsweise oft darauf verzichtet werden, das warme Wasser ständig in einem Kreislauf durch das Haus zirkulieren zu lassen, ohne dass dies den Komfort stark senken würde. Man muss lediglich eine kurze Zeit warten, bis warmes Wasser kommt. Das spart Brennstoff, weil das Brauch- warmwasser nicht mehr durch die Zirkulation „gekühlt“ wird, und es spart Strom, den sonst die Warmwasserzirku- lationspumpe benötigen würde. In manchen Warmwas- sersystemen wurde statt der Zirkulation die Wasserleitung mit einem elektrischen Heizband warm gehalten, ein teu- rer Komfort. Diese stillzulegen senkt die Stromrechnung merklich. Der Energieverbrauch eines Warmwasserspeichers, der über die Heizzentrale erwärmt wird, hängt neben regel- technischen Einstellungen auch von der Wärmedämmung ab. Ältere Speicher haben hier häufig Defizite. Bei einer Neu-Installation sollte auf geringe Wärmeverluste Wert gelegt werden. Ein engagierter Heimwerker kann einen vorhandenen Speicher auch nachträglich mit einer zusätz- lichen Dämmschicht einpacken. Allerdings sollte dazu fachtechnische Beratung eingeholt werden. Bei elektrischer Beheizung sind Durchlauf- und Speicher- geräte zur Wassererwärmung gebräuchlich. Speicher wer- den, wenn sie beispielsweise 50 Liter oder mehr Volumen haben, meist mit Nachtstrom erwärmt. Durchlauferhitzer beziehen den Strom dann, wenn Bedarf ansteht, also auch Kollektoren (rechts) zur Wassererwärmung und Heizungsun- terstützung und Fotovoltaik-Elemente (links) zur Stromerzeu- gung sind an diesem Neubau optisch gut gestaltet. Quelle: www.hartmann-energietechnik.de ENERGIESPAREN34 zu Tagstromzeiten. Auch die kleinen Untertischspeicher mit fünf oder zehn Litern Fassungsvermögen sind in der Regel Tagstromverbrauch und erwärmen daher das Wasser mit recht hohen Kosten. Nur für das dezentral gelegene Gästezimmer, das nur ab und zu genutzt wird, ist diese Variante bei einer neuen Anlage zu empfehlen. Ist ein Un- tertischspeicher vorhanden, der selten, aber doch genutzt wird, empfiehlt sich die Installation eines Zwischenschal- ters: Auf Knopfdruck wird Strom für einmalige Erwärmung des Speichers freigegeben, danach schaltet sich das Gerät ab – bis zur nächsten Anforderung. Ein Sonnenkollektor kann auch in Kombination mit einer Elektroheizung eine sinnvolle Ergänzung sein. Optimal hinsichtlich der Schadstoffbilanz ist es jedoch, wenn statt Strom ein anderer Energieträger eingesetzt werden kann. LEGIONELLEN Um das Wachstum von Legionellen im warmen Wasser zu verhindern, wird empfohlen, Wasserspeicher auf 60 °C aufzuheizen. Legionellen wachsen bevorzugt bei 30 bis 45 °C, mit 60 °C wird das Wasser thermisch desinfiziert. Dort, wo warmes Wasser öffentlich zur Verfügung gestellt wird, wie etwa in Bädern oder auch in Krankenhäusern, ist dieser Schutz der Nutzer unbedingt erforderlich. Auch die Was- serversorgung in Mehrfamilienhäusern muss mindestens 60 °C im Speicher und 55 °C in der Zirkulationsleitung aufweisen. Vermieter mussten laut Trinkwasserverordnung bis Ende 2013 einen Trinkwassertest auf Legionellen durchführen und diesen danach alle 3 Jahre wiederholen lassen. Werden Legionellen gefunden, müssen die Mietparteien benachrich- tigt und Gegenmaßnahmen veranlasst werden. Im privaten Haus sind Infektionen sehr selten, doch wer ganz sicher ge- hen will, beziehungsweise, wer gesundheitlich geschwächt ist, hält sich auch dort an die Empfehlung. Regelungen von Warmwasserspeichern sind häufig so programmiert, dass sie einmal pro Woche den Speicher auf 60 °C aufheizen, um den Legionellenschutz zu gewährleisten. In der übrigen Zeit kann ein Speicher im Ein- und Zwei-Familienhaus dann auf beispielsweise 50 °C betrieben werden. Bei niedrigerer Temperatur verringert sich nicht nur der Energieverlust durch Wärmeabstrahlung, sondern auch der Ausfall von Kalk im Speicher. Bei Durchlauferhitzern tritt laut den Fachplanern das Legionellen-Problem nicht auf, sofern hinter dem Gerät maximal drei Liter Wasser in der Leitung stehen. SYSTEMVERGLEICH Die folgende Abbildung zeigt die Treibhausgas-Emissionen verschiedener Wärmeversorgungssysteme für kleinere Gebäude mit einer Heizleistung bis 15 Kilowatt. Ein Öl- Legende: THG – Treibhausgas; NT – Niedertemperatur; BW – Brennwert; WP – Wärmepumpe; BHKW – Blockheizkraftwerk; eta – Wirkungsgrad; JAZ – Jahresheizzahl (sollte über 3,5 liegen); JHZ – Jahresheizzahl; kWh – Kilowattstunde; g – Gramm. Berechnung erfolgte mit Gemis 4.2 bzw. 4.4 Quelle: Schüwer/Merten, Wuppertal-Institut ENERGIESPAREN 35 Niedertemperaturkessel emittiert demnach pro Kilowatt- stunde Endenergie 385 Gramm Treibhausgase, ein Gas- brennwertgerät mit kombiniertem Sonnenkollektor 178 Gramm, ein Niedertemperatur-Holzpelletkessel nur 38 Gramm. Es ist jeweils die gesamte Versorgungskette berücksichtigt, also auch der Transport der Pellets und die Verluste bei der Stromerzeugung im Kraftwerk. Die für die Vergleichsrechnung angesetzte Jahresarbeitszahl von 3,8 für die Elektrowärmepumpe wird nur bei einer optimalen Planung erreicht. Feldversuche zeigen Werte, die deutlich unter drei liegen, teils sogar nur bei zwei. Entsprechend höher sind dann der Primärenergieeinsatz sowie der Schad- stoffausstoß, ebenso die Betriebskosten – die Wärme- pumpe wird zunehmend zur Elektrodirektheizung und damit unwirtschaftlich. Die für positive wirtschaftliche Ergebnisse und eine vertretbare Emissionsbilanz mindes- tens erforderliche Jahresarbeitszahl von 3,5 wird meist nur bei Nutzung von Erdwärme oder von Grundwasser in Verbindung mit einer Niedertemperaturheizung in einem Niedrigenergie- oder Passivhaus erreicht. Auch die Erwärmung des Brauchwassers über einen Kol- lektor ist eine sehr umweltfreundliche Technik. Kollektor- anlagen amortisieren sich bei richtiger Auslegung inner- halb ihrer technischen Standzeit, das heißt, dass die höhere Anfangsinvestition durch die Ersparnis an Energiekosten aufgewogen wird. Selbstverständlich müssen auch wirtschaftliche Aspekte in die Überlegungen einfließen, doch wird es bei einer Neuplanung oder auch bei einer Sanierung häufig möglich sein, eine Versorgungsvariante zu finden, die ökonomisch und ökologisch gute Ergebnisse zeigt. ENERGIESPARTIPPS • Wasser nicht unnötig laufen lassen • Zum Händewaschen reicht oft kaltes Wasser • Spararmaturen verwenden, das sind Wasserhähne und Duschköpfe, die durch Luftzumischung einen vollen Wasserstrahl erzeugen, dabei aber den Wasser- durchlauf verringern • Wasser-Mischarmaturen können so eingestellt wer- den, dass in Mittelstellung kaltes Wasser kommt und erst bei bewusster Wahl der Einstellung auf „warm“ Wasser mit höherer Temperatur ausläuft • Lieber duschen statt baden, das braucht nur etwa ein Drittel des Wassers und der Energie • Auf Warmwasserzirkulation verzichten, wenn nur geringer Komfortverlust entsteht. Zumindest Betriebs- zeiten einschränken • Elektrische Heizbänder stilllegen • Temperatur von Warmwasserspeichern in der Regel auf 50 °C begrenzen (weniger Kalkausfall, geringere Abstrahlverluste) • Zur Legionellenvermeidung heizen moderne Regelungen den Wasserspeicher automatisch einmal wöchentlich auf 60 °C auf • Ist im Gästezimmer ein elektrischer Untertischwarm- wasserspeicher installiert, kann dieser komplett aus- geschaltet werden, wenn kein Besuch da ist (Frost- schutz wird über die Heizung gesichert) • Wenn keine andere Möglichkeit als elektrische Wasser erwärmung vorhanden, ist ein elektronisch ge- regelter Durchlauferhitzer die energetisch günstigste Variante Weiterführende Informationen Nachstehend finden sich sehr viele Bezugsquellen für Informationen zu den angeschnittenen Themenfeldern, häufig mit Internetadressen. Informationen über Klimaschutz, Energie- und Umwelt- themen gibt es vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über www.um.baden-wuerttemberg.de. Auch zum Erneuer- bare-Wärme-Gesetz finden sich dort Informationen; zudem sind zahlreiche andere Websites in der Linkliste aufgeführt. In Karlsruhe hat die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes Baden-Württemberg (Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 98471-0) ihren Sitz. Sie bietet über ihre Internetseite www.kea-bw.de Informationsmög- lichkeiten zu vielen energietechnischen Themen und leitet gegebenenfalls an die Energieagenturen vor Ort weiter. Hier ist auch die Informationskampagne „Zukunft Altbau“ angegliedert, die auf der Website www.zukunftaltbau.de Informationsmaterial zum Thema Altbausanierung zur Ver- fügung stellt und eine Kontaktdatenbank von Energiebe- ratern pflegt, worin jemand bei Ihnen in der Nähe gesucht werden kann. BERATUNG In fast allen Landkreisen in Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren Energieagenturen gegründet; auch dort gibt es Beratungsangebote, zum Teil auch die Möglichkeit für Termine vor Ort. Wo dieses Angebot besteht, ist unter dem Link www.kea-bw.de zu erfahren. Die Verbraucherzentrale bietet in Baden-Württemberg in Kooperation mit den regionalen Energieagenturen Beratun- gen an, eine telefonische Anmeldung ist notwendig. Über den Link www.vz-bawue.de im Unterpunkt „Beratungs- stellen“ sind die Orte aufzufinden. Zudem ist im Internet ein breites Informationsangebot verfügbar. Viele Kommunen haben Energie- und Umweltbeauftragte eingesetzt, ebenfalls eine Möglichkeit, Informationen zu erhalten, Adressen und Telefonnummern finden sich im Telefonbuch unter „Stadtverwaltung“ oder „Landratsamt“. Manche Energieversorgungsunternehmen haben Beratungsstellen zu Energiefragen, und wenn es um die Heizung geht, ist auch eine persönliche Beratung vor Ort möglich. Der Elektro-Fachhandel berät zu effizienten Elektrogerä- ten. Beim Besuch im Geschäft ist es nützlich, die jeweiligen Fragen zu den einzelnen Geräten aus der vorliegenden Broschüre parat zu haben, um gezielt zu den Antworten zu kommen, die den Stromverbrauch betreffen. Eine Da- tenbank mit Händleradressen, die besonders auf effiziente Geräte Wert legen, findet sich unter www.stromeffizienz. de im Kapitel „Private Verbraucher“ im Stichwort-Block unten auf der Seite. In manchen Landkreisen in Baden-Württemberg gibt es das gemeinsame Projekt 60+ von Seniorenrat und Kreis- handwerkerschaft, das mit dem Ziel gegründet wurde, bei Wohnungssanierungen auf die speziellen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren besser einzugehen, um anste- hende Investitionen optimal zu gestalten. Gerät zum Messen des Stromverbrauchs in Stand-by oder in Betrieb, auszuleihen bei Energieagenturen, kommunalen Energiereferaten oder Energieversorgungsunternehmen ENERGIESPAREN36 Die test-Hefte der Stiftung Warentest sind eine sehr kundenbezogene Informationsquelle zu vielen Fragen um Energie und Umwelt im Haushalt. Teilweise sind sie in Bibliotheken einzusehen oder auszuleihen, evtl. auch in Beratungsstellen. Unter www.test.de besteht für ange- meldete Nutzerinnen und Nutzer auch die Möglichkeit, Artikel per Internet zu beziehen. EINIGE NÜTZLICHE WEBSITES www.ecotopten.de Das Öko-Institut hat ein Informationsprogramm mit dem Namen EcoTopTen aufgebaut, worin zu verschiedenen haushaltsrelevanten Themen Fragen zu Energie und Um- welt behandelt werden. In der Regel werden die spar- samsten zehn Geräte aufgeführt (daher TopTen). Zudem sind Anschaffungskosten für Geräte und Anlagen genannt. Das Projekt wird laufend weiter entwickelt; aktuell wird es getragen von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit sowie durch das EU-Programm „Intelligent Energy Europe“. www.topten.ch Schon seit einigen Jahren gibt es in der Schweiz ein ent- sprechendes Programm, die Informationen sind eine gute Ergänzung zu ecotopten. www.spargeraete.de Vom Niedrigenergie-Institut Detmold wird seit langer Zeit eine Gerätedatenbank gepflegt, die einen sehr guten Überblick über den Verbrauch neuer Geräte und insbeson- dere den Vergleich zu durchschnittlichen und ineffizienten Geräten bietet. Die Daten werden laufend aktualisiert. Das Umweltministerium Baden-Württemberg bietet einen Download dieser Liste an unter www.um.baden- wuerttemberg.de im Kapitel „Presse & Service“ unter Publikationen. www.co2online.net Unter einer Website, die vom Bundesumweltministerium gefördert wird, sind verschiedene Angebote aufzufinden, wie der Stromverbrauch verringert werden kann. www.stromeffizienz.de Die Deutsche Energieagentur in Berlin gibt Tipps zu Stromeinsparmöglichkeiten. Sie verfügt über eine Datenbank, in die sich bundesweit Elektro-Fachhändler eingetragen haben, die dem Thema effiziente Elektrogeräte besondere Aufmerksamkeit widmen. Als zweites sind dort Beratungsstellen gelistet. So können Beratungsangebote vor Ort aufgefunden werden. Außerdem werden auf der Seite auch Neuerungen zu Effizienzklassen aufgezeigt. Weitere Informationen dazu gibt es auch unter http://label-online.de/label/eu-energielabel-elektro- backoefen/ Weitere Verbrauchsdaten zu einzelnen Geräten gibt es unter www.dena.de. QUELLENANGABEN Zu Energieeffizienzklassen, Schleuderwirkungsklassen wur- den Datenblätter von der Website www.stromeffizienz.de verwendet. Gerätedaten wurden außerdem einbezogen aus www.strompreise.de, www.die-stromsparinitiative.de, www.heise.de, www.spargeraete.de, www.ecotopten.de, www.topten.ch, Katalogen und Websites mehrerer Her- steller von Haushaltsgroßgeräten, http://asue.de/cms/up- load/inhalte/energie_im_haus/broschuere/09_10_14_ sparsame_haushaltsgeraete.pdf Das Umweltbundesamt hat eine Reihe von Studien zum Themenfeld Leerlaufverluste sowie zu künftiger Informati- onstechnik und Energieverbrauchsentwicklung herausgege- ben; auch daraus sind Daten verwendet worden. www.umweltbundesamt.de ENERGIESPAREN 37 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Kernerplatz 9 • 70182 Stuttgart Telefon: 0711 126-0 • poststelle@um.bwl.de[mehr]

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                Zuletzt geändert: 06.05.2020
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                Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 27.02.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021, beschlossen. § 30 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonder- gebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der bauli- chen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonderge- biete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anla- gen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl so- wohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 33 Beitragssatz wird wie folgt geändert: § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Nieder- schlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwas- serbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zu- sammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 28.02.2024

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