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Mehrsprachige Informationen und leichte Sprache Aktuelle Informationen in deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums Mehrsprachige Informationen und Handzettel zum Download finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat auf ihrer Homepage ein mehrsprachiges Angebot zu Regelungen und Verhaltensweisen veröffentlicht, u.a. Flyer und Plakate zum Herunterladen[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
06_Inforeihe-AdW_Fachdialog-Wasser_FED_Anzeige6_v5_250407_187x256_Web.pdf

Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. http://www.windpark-altdorferwald.de http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 15.04.2025
    Bericht_24_11_12.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. November 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Batteriegroßspeicher – Empfehlung für die Verbandsversammlung GMS Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GMS, der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität, zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage zuzustimmen. Bericht der Bürgermeisterin - Bundestagswahl: Die Bundestagswahl wird am 23.02.2025 stattfinden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wahrscheinlich muss aus organisatorischen Gründen ein Wahlbezirk geteilt werden. Interessierte Wahlhelferinnen und -helfer dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden. - Öffnungszeiten Rathaus: Zwischen dem 23.12.2024 und dem 31.12.2024 bleibt das Rathaus geschlossen. - Aktueller Stand Baustelle Ortsmitte: Die Markierungsarbeiten konnten abgeschlossen werden, momentan erfolgen Pflasterarbeiten in der Mühlstraße. Weiterhin wird am Einbau des Fontänenfelds und des Trinkwasserbrunnens gearbeitet. Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die drei erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe und für die Abweichungen bei der Dacheindeckung und Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe, den Neubau des PKW-Stellplatzes mit Carportüberdachung, den Neubau der Terrassenüberdachung und den Umbau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. - im Landkreis Ravensburg“ als Mitglied beizutreten und die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt erteilt seine Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die vorgelegte Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs-GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co.KG wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen zu können. 3. Der Abtretung der Stammkapitalanteile der Verkehrsbetrieb Hagmann Verwaltungs- GmbH seitens der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und der Übernahme durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten wird zugestimmt. Die Abtretung seitens RVV und die Übernahme sowie Bezahlung durch die drei anderen Gesellschafter erfolgt im Laufe des Jahres 2025. 4. Der Einzahlung in das Stammkapital der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten erfolgt bis 31.03.2026. Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe haben ihren Anteil bereits einbezahlt. 5. Der anteiligen Übernahme der Kapitalrücklage bei der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die vier Gesellschafter erfolgt bis 31.03.2026. Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Ravensburg auf einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 19.535,59 Euro zur Deckung der entstandenen Mehrkosten zuzustimmen. Der gesamte Betrag wird als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Winterdienstplanung mit der Einteilung der Bezirke und der Priorisierung. Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Baindt und den darin enthaltenen übertragenen Aufgaben zu. Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Satzung wird vom Gemeinderat mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Im Asylbereich ergab sich in den Jahren 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 7.050,33 €, 2022 in Höhe von -71.222,25 € und 2023 von +98.188,15 € eine aufsummierte ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 19.915,57 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 4. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 20.968,35 € brutto vergeben. Anfragen und Verschiedenes - Termine: Dem Gremium werden folgende Termine bekanntgegeben: - 25.11.2024: Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle des Zweckverbands Breitbandversorgung und Tele-Data (für Haushalte, die im Rahmen der weißen Flecken angeschlossen wurden) - 27.11.2024: Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserversorgung - 03.12.2024: Gemeinderatssitzung - 17.12.2024: Gemeinderatssitzung - Kindergartenbeiträge: Es wird angeregt, dass das Gremium darüber entscheiden sollte, ob die Geschwisterkinder bis zum Alter von 18 Jahren oder aber solange Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt werden. Das Gremium wird hierüber bei der Behandlung der Gebührensätze nächstes Jahr entscheiden.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 116,57 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 16.01.2025
      Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_Kigat_ab_01.05.2025.pdf

      Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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        Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 14.05.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. April 2024 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dorfputzete 2024 in Baindt: Ein Erfolg für die Gemeinschaft Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt wieder einmal durch seine aktive und engagierte Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Es war schnell klar, dass auch der Schmutz heute keine Sonne sehen wird! Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz- Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde alles eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der ge- sammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferinnen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wie- der zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemeinsam erreichen und bewegen kann, auch wenn es schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Die Narrenzunft Raspler, welche dieses Jahr die Organisation übernahm, bedankt sich recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Planungsunterstützung, sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt für das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und das absolute „Vergelts Gott“ gebührt den großen und den kleinen Helferinnen und Helfern, die durch ihren „Regen“-Einsatz, Baindt noch schöner und vor allem sauberer gemacht haben. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Dorfputzete - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei strahlendem Sonnenschein haben sich die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne an ihrem Naturtag auf den Weg gemacht um bei der diesjährigen Dortputzete mitanzupacken. Hoch motiviert und ausgerüstet mit Hand- schuhen, Eimern, großen Mülltüten und Greifzangen befrei- ten wir die alte B30 von arglos weggeworfenem Müll und Unrat. Es wurde eifrig nach jeglicher Art von Müll Ausschau gehalten, Büsche durchforstet und alle gesichteten Gegen- stände fleißig eingesammelt. Hierbei kam so einiges zusam- men, wie z. B. Zigarettenstummel, Süßigkeiten-Verpackun- gen, Plastikflaschen... , was nicht in unsere Natur gehört und dort so auch nicht gewachsen sein kann. Nach getaner Arbeit leerten die Kinder ihre vollen Eimer und gemeinsam entsorgten wir den Müll fachgerecht. Die Kinder zeigten sich sichtlich betroffen, als sie sahen wie viel Müll in unserer Natur landet und waren stolz darauf wie viel Müll sie entfernen konnten. Die Dorfputzete und die Gespräche über Naturschutz die daraufhin mit den Kindern geführt ha- ben, hat alle verstärkt für das Thema Sensibilisiert. Mit dieser Erfahrung möchten wir alle dazu ermutigen, aufmerksam zu sein und aktiv an der Sauberkeit unserer Umgebung mit- zuwirken um unsere Umwelt und Lebewesen zu schützen. An unseren regelmäßigen Naturtagen möchten die Kinder nun immer eine Mülltüte mitnehmen, um liegengebliebenen Müll zu entsorgen. Wir wünschen uns, dass diese Tüten auf Dauer leer bleiben. Achten wir gemeinsam auf unsere Natur! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Pfarrer, geistlichen Begleiter und Reiterkamerad Prälat Franz Glaser Franz Glaser wurde am 30. Juli 1938 in Schemmerhofen geboren. Zum Priester ge- weiht wurde er am 18. Juli 1965 in Riedlingen. "Ich will tun, was ich kann und Gott wird tun was er will" dieser Satz von Charles de Foucould wählte Franz Glaser zu seinem Primizspruch. Öfter sagte er, beten Sie für mich, dass ich so lebe, dass sich Gott mei- ner bedienen kann, um ein wenig Gutes zu bewirken. Nach Vikarsjahren in Bolheim, Stuttgart-Rot und Bad Urach wurde er 1970 Stadtpfarrer von Bad Urach. Im Novem- ber 1977 wechselte er als Pfarrer nach Baindt, zugleich wurde ihm die Studenten- seelsorge an der Pädagogischen Hochschule Weingarten übertragen. Im Novem- ber 1982 wechselte er in die Pfarrei St. Blasius in Ehingen. 1990 wurde er zum Dekan gewählt. 1997 berief Bischof Walter Kasper ihn ins Domkapitel nach Rottenburg. Über zwölf Jahre lang war Prälat Glaser als Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal im Rottenburger Ordinariat für die Priester und Laienmitarbeiter in der Seelsorge der Diözese Rottenburg-Stuttgart verantwortlich. 1998 wurde Franz Glaser zum Päpstlichen Ehrenkaplan und 2002 zum Päpstlichen Ehrenprälaten ernannt. Seinen Ruhestand verbrachte er in Untermarchtal. Auch nach seinem Wechsel blieb er Oberschwaben eng verbunden. Aus seinen tiefen Wurzeln und seinen „Erfahrungen des Glau- benslebens in der oberschwäbischen Frömmigkeit“ hatte Prälat Franz Glaser nie einen Hehl gemacht. Einmal hatte er als Grund seiner Beliebtheit genannt, „er sei ein Löwe in der Kanzel und ein Lamm im Beichtstuhl.“ Am Mittwoch in der Osterwoche wurde Prälat Glaser in seiner Heimatgemeinde Schemmerhofen beigesetzt. Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Pfarrer von Baindt, waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Pfarrer Franz Glaser hat mit unserer Blutreitergruppe fünf Mal am Blutritt in Weingarten und sieben Mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Herr Prälat Franz Glaser war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutrei- terkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“. Wir bedanken uns bei Herrn Prälat Franz Glaser für das gute und das wertschätzende Miteinander. In dieser Zeit des Abschieds und der Trauer sind unsere Gedanken und Gebete bei seiner Familie und allen, die ihn lieb- ten und schätzten. Für die katholische Kirchengemeinde Für die Gemeinde Baindt Für die Blutreitergruppe Baindt Bernhard Staudacher Simone Rürup Werner Elbs Berthold Steinhauser Pfarrer Bürgermeisterin Vorstand Gruppenführer Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Pflasterarbeiten und weiterer Verlauf Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplat- zes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außen- gastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvor- platzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar. Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes soll- ten mit Erscheinen dieses Amtsblatts bereits gepflastert sein. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie weiterhin regel- mäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 09. April 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. April und Sonntag, 07. April 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. April 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Sonntag, 07. April 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 31. März 2024 feierte Frau Erika Schock ihren 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt Ihres Sohnes Samu Paul Bergen am 18.02.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender April 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Das Schönste am Frühling ist, dass er einen neuen Lebenszyklus in der Natur beginnt... Und ganz in diesem Sinne konnten wir uns beim diesjährigen Frühlingsfest darüber freu- en, dass wir den gesamten Tag unter freiem Himmelsdach verbringen durften. Im herrli- chen Aussenbereich des Kindergartens, wurde gesungen, getanzt und vor allem viel geplaudert und gelacht. Zum Auftakt wurde mit gemeinsamem Gesang die frohe Stimmung für diesen besonderen Tag eingeläutet. Von klein bis gross durften alle Anwesenden den Frühling in ihren Herzen begrüssen und auch die Vögel zwitscherten schon ihre Symphonien von den spriessenden Ästen der umliegenden Bäume. Strahlende Kinderaugen erfreuten sich an den schönen und abwechslungsreichen Programmpunkten. Viele kleine und grosse helfenden Hände haben uns diesen schönen Tag geschenkt, dafür ein besonderer Dank an die fleissi- gen und leidenschaftlichen Organisatoren. Voller Stolz waren die Kinder mit ihren grünen Laufkarten im Getümmel der zahlreichen Gäste unterwegs. Freudig Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 zeigten sie ihren Liebsten die schönsten Ecken ihres klei- nen Reiches, indem sie unter der Woche so viele großar- tige Stunden verbringen dürfen. Bei den Kleineren ließ vor allem das Puppentheater und die Edelsteinsuche das Kinderherz Freudensprünge ma- chen. Bei den etwas Grösseren stand das Zubereiten ih- res eigenen Stockbrots über der offenen Feuerstelle und das Toben, mit ihren Freunden und Freundinnen, hoch im Kurs. Allen gemeinsam war aber natürlich die riesige Freude, wenn es in den zauberhaften Kinderkaufladen ging, dessen Tür sich ausschließlich für Kinder öffnet. Auch die Bastelecke wurde fleissig genutzt und viele kleine Schmuckstücke mit Glanz und Glitzer sind hier entstanden. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt, denn von Süssem bis Herzhaftem war der Tisch reichlich mit aller- lei Feinem gedeckt. Viele der angebotenen Köstlichkeiten sind auch bereits ausserhalb des Kindergartens bekannt, so dass sich auch so manch externer Besucher zu uns gesellte. Liebevoll dekorierte Stände mit selbstgemach- tem Makramee-Schmuck, funkelnden Edelsteinen und farbenfrohen Basteleien aus Märchenwolle boten die Möglichkeit, so manch einmaliges Andenken zu erwerben. Und wir, wir freuen uns schon auf die kommenden Feste, die wir an diesem speziellen Ort geniessen dürfen, denn auch der Frühling wird sich im Lauf der Dinge bald schon zu einem frühen Sommer wandeln. Manche munkeln, dass sie hinter den umliegenden Sträuchern schon ein paar Langohren durchblitzen sahen. Die Natur gibt jeder Jah- reszeit ihre eigene Schönheit und mit der Fantasie unserer Kinder dürfen wir den Frühling immer in unserem Herzen tragen. Die Erinnerungen an das diesjährige Frühlingsfest werden uns spätestens im nächsten Winter wieder die Vorfreude auf das kommende bescheren. Und das wird sicher auch ganz besonders werden, denn dann feiert der Waldorfkindergarten Baindt sein 40-jähriges Bestehen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung des Fördervereins Klos- terwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 17. April 2024 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesen- schule Baindt. Tagesordnung: TOP1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*innen, Beisitzer) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschu- le TOP 7: Struktur des Vereins mit Elternbeirat, Powerfrüh- stück und Basarteam TOP 8: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assis- tenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de BUND Ravensburg-Weingarten BUND-Jahresbericht 2023 für Ravensburg-Weingarten und Umgebung ist fertig Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde des BUND, der Jahresbericht 2023 des BUND Ravensburg-Weingar- ten ist gedruckt. Er enthält auch wieder ein ausführliches Veranstaltungsprogramm für 2024. Wir haben wieder ein tolles Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald zu- sammengestellt, interessante Kurzreferate bei den Um- welttreffs in der Stadtbücherei und viele kostenlose Fort- bildungen im Angebot. Das 40 seitige Dokument ist hier zu finden https://www.bund-ravensburg.de/fileadmin/ravensburg/ Taetigkeitsbericht/tb2023-doppelseiten.pdf - oder über den angefügten QR-Code. Um Papier und Porto zu sparen versenden wir dieses Jahr diesen Lesehinweis an alle, von denen wir eine E-Mail Ad- resse haben. Das sind immerhin 1.000 Adressen. Wir haben 1.900 Exemplare drucken lassen. Wer ihn gedruckt haben möchte kann ihn gerne bei uns anfor- dern - oder einfach im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße vorbeikommen und ihn abholen - gerne auch zum Weitergeben, Auslegen in Arztpra- xen, Schulen ... Und nun wünsche ich viel Spaß bei der Lektüre und freue mich auf Anregungen, Unterstützung, neue Mitglieder ... Herzliche Grüße Ulfried Müller Geschäftsführer Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. April - 14. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein kleiner Funke kann große Feuer entfachen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer große Hoffnung wecken. Adolf Faut Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle, († Brunhilde Dreher, Paula und Franz Wuche- rer) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Montag, 08. April 10.00 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst Dienstag, 09. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 16.30 Uhr Baindt - Probe für alle Erstkommunionkinder 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Erna und Franz Kränkle, Gebhard Kaplan, Hans Späth) Donnerstag, 11. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Auferstehungsfeier in der Blinden- schule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 13. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 14. April 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Mona Stiefvater Montag, 15. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkindern mit Segnung der religiösen Gegenstände Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bewegende Kar- und Ostertage in Baindt und Baienfurt Viele Hände und Stimmen haben dazu beigetragen, die Heilige Woche in unserer Seelsorgeeinheit zum Höhe- punkt im Kirchenjahr zu machen. Angefangen beim Her- richten der Kirche, den Proben der Chöre und Ministranten bis zu großen Gottesdiensten selbst blieb kein Wunsch offen. Mein besonderer Dank gilt auch unseren Pensio- nären. Auch für die Kleinen war was dabei, Palmsonntag, Kinderkreuzweg, Kinderkirche, bzw. Kirche für Kinder. Al- les fand großen Anklang in der Gemeinde und war der verdiente Lohn für den großen Einsatz so vieler. Dabei geschieht Vieles im Verborgenen, wie zum Beispiel die Krankenkommunion zu Hause, das Palmenbasteln und Vieles mehr. Ich sage ganz herzlich: „Vergelt’s Gott!“ Bis zum Nächten Mal. Bernhard Staudacher Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Folgende Kinder empfangen am Sonntag 14. April 2024 das Sakrament der Erstkommunion Lara Barbat, Tim Bekcert, Hanna Busam, Dalibor Damja- novic, Maria Dorn, Debora dos Santos Rodrigues, Emma Dreher, Moritz Elbs, Nora Gründler, Noah Himpel, Noel Jautz, Ida Junginger, Dominik Klein, Moritz Klewin, Leona Koscher, Emily Lacher, Amy Müller, Luis Pandele, Anna Renner, Pauline Rist, Christian Schäfer, Lena Schelenz, Julia Schulz, Jonah Schützbach, Julia Sonntag, Leona Sordon, Marie Stotz, Celine Völkel, Hannah Volkmann, Emily Wenzel Feier der Erstkommunion - 14. April 2024 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch 10. April um 16.30 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 13. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien - Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Klein- kinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben je- mand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 15. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Voranzeige Seniorentreff „Musik liegt in der Luft“! Wir laden Sie ein zu unserem Früh- lingsfest am Mittwoch, 17. April 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns, aus unserer Gemeinde, das musikalische Talent Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen fröhlichen Nachmittag. Bei vielen bekannten Melodien dürfen Sie gerne mitsingen. Liebe Grüße das Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Prof. Dr. Joachim Kunstmann hält einen Vortrag zum Thema GLÜCK „Glück haben“, „etwas glückt“, „Momente des Glücks“, „glücklich sein“, ... Schon an den vielen Redewendungen um das Glück kann man erkennen, wie sehr wir alle in un- serem Leben nach Glück streben. Nun wird uns Prof. Dr. Kunstmann bei unserem Frauenfrühstück einen Vortrag zu diesem Thema halten. Sie sind herzlich eingeladen, ein paar glückliche Stunden zu verbringen, bei diesem Vortrag, interessanten Gesprä- chen mit anderen Frauen und unserem reichhaltigen, le- ckeren Frühstücksbuffet. Am Freitag, 26.04.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 22.04.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzig- keit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 07. April Quasimodogeniti 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Prädikant H. Stumper) anschließend Kirchenkaffee Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Montag, 08. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Mittwoch, 10. April 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. April 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 14. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin M. Hayen) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch In der Osterwoche ... und darüber hinaus Ostern ist der Beginn. Da- mit fängt alles neu an. Mit dem Sieg des Lebens über den Tod fängt alles neu an. Und ein Weg be- ginnt, der gegangen sein will - mitten im Alltag. Voll Hoffnung - weil es uns einer vorgelebt hat. Voll Vertrauen, weil auch uns diese Zusage gilt. Voll Liebe, weil uns einer so sehr liebt, dass er selbst all das auf sich nimmt - und weil er selbst alle diese Wege mitgeht. Genau darum geht es: Sich jeden Tag neu dem Tod und dem Leben stellen - und jeden Tag neu Auferstehung zu probieren. Das, was wir in der Fastenzeit einüben, feiern wir mitei- nander an den Osterfesttagen - und genau das will im Alltag gelebt werden. Wege entstehen dadurch, dass man sie Schritt für Schritt geht - aber das Ziel ist klar: Dem Leben entgegen ... (Andrea Schwarz) Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmationsgottesdienste 2024 Wir feiern Konfirmation unter dem Thema „Neu werden“ am Sonntag, den 21. April in zwei Gottesdiensten in der Ev. Kirche in Baienfurt: 10.00 Uhr Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier 11.30 Uhr Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Österliches Bibelgespräch „Brannte nicht unser Herz ...?“ - lau- tet das Motto des Bibelgesprächs am Sonntag, 7. April um 14:30 Uhr im Martin-Luther-Gemein- dehaus. Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, gibt Impulse zur Geschichte der Emmausjünger (Lukas 24, 13-35 i.A.) Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt interessierte Gäste herzlich ein. Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwabentag 2024 Festgottesdienst mit Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Workshops Gespräche Kinder- und Jugendprogramm Lieben:geliebt? O ja O nein O vielleicht oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 9. Mai, 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 • E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Liese- lotte Schnürer wird mit uns über die Frau sprechen, die Jesus die Füße salbte. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingsland- schaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Arbeitssieg im Abstiegskampf SV Baindt - SV Ochsenhausen 2:0 (1:0) Zum Start des doppelten Heimspielwochenendes begrüß- te der SV Baindt am Karsamstag den SV Ochsenhausen auf der Klosterwiese, gegen den es in der Hinrunde noch eine deutliche 5:0-Schlappe zu verkraften gab. Trotz des deutlichen Siegs im Oktober steckt auch der SVO tief im Abstiegskampf und rangierte vor der Partie mit insgesamt 15 Punkten auf Tabellenplatz zwölf. Im ersten „richtigen“ Heimspiel 2024 entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie, die wenige spielerische Highlights zu bieten hatte. Der SVB zeigte sich offensiv jedoch etwas aktiver als die Gäste und hatte in den An- fangsminuten eine Halbchance von Kelmendi zu ver- zeichnen. Das 1:0 für Rädels Elf fiel wenig später dennoch etwas aus dem Nichts: Über rechts landete der Ball bei Neuner Dischl, welcher die Kugel am Strafraumeck für Marko Szeibel ablegte. Durch die vielbeinige SVO-Abwehr fand dessen präziser Linksschuss den Weg ins kurze Eck und brachte den SVB so früh in Führung (18.). In der Folge egalisierten sich beide Mannschaften weitestgehend, ehe Wetzel nach einer knappen halben Stunde einen verdeck- ten Schuss von Kunz mit einer starken Reaktion zur Ecke klärte (34.). In den Schlussminuten der ersten Halbzeit er- höhte der SVB nochmals den Druck, scheiterte aber am gut aufgelegten Miehle im Tor der Gäste (45.) und vergab aussichtsreich nach einer Ecke (45+3.). Zu Beginn der zweiten Hälfte schien sich der SVO eini- ges vorgenommen zu haben, die Druckphase der Gäste verpuffte allerdings bereits wieder nach wenigen Minu- ten. Bis auf einen zurückgenommen Abseitstreffer durch Dischl (76.) sahen die knapp 100 Zuschauer ein klassi- sches Duell im Abstiegskampf, das sich vor allem durch viele Zweikämpfe und wenig Spielfluss auszeichnete. So mussten die Baindter Fans bis in die Nachspielzeit auf einen der wenigen sehenswerten Angriffe im Spiel war- ten, der direkt zum Torerfolg führen sollte. Dantona und Walser setzen Boenke clever über links in Szene, der bis zur Grundlinie durchmarschierte. Boenkes flache Herein- gabe konnte Kronenberger im Fünfer zunächst nicht im Tor unterbringen, der Abpraller landete jedoch vor den Füßen von Camara, welcher mit seinem vierten Saisontor den 2:0-Endstand besorgte. Mit dem erst zweiten Sieg in dieser Saison belohnt sich der SVB endlich für seine aufsteigende Form in den letz- ten Wochen und verkürzt in einem sogenannten „Sechs- Punkte-Spiel“ den Abstand auf den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Mika Dantona), Jan Fischer (72. Daniel Kronenber- ger), Jonathan Dischl (82. Baba Camara), Tobias Fink (40. Philipp Boenke), Elion Kelmendi (88. Lukas Walser) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Oskar Roeck - Zuschauer: 100 Tore: 1:0 Marko Szeibel (13.), 2:0 Baba Camara (90.+2) FC Leutkirch II - SV Baindt II 5:5 (1:1) Im Verfolgerduell der Kreisliga B1 zwischen dem Dritten aus Leutkirch und dem Vierten aus Baindt, bekamen die Zuschauer am Karsamstag ein echtes Torfestival zu se- hen. Die Gäste gingen früh durch Nabelberg in Führung (8.), wobei Kretzer noch vor der Pause zum 1:1 ausgleichen konnte (39.). Ein sehenswerter Schlenzer von der Straf- raumkante durch Gresser brachte den SVB II nach dem Seitenwechsel sogar in Front (49.) In den nächsten elf Mi- nuten überschlugen sich dann aber die Ereignisse: Stärk (50.) und Nabelberg per Distanzschuss aus 30 Metern (58.) konterten die Baindter Führung, welche wiederum Gresser ausgleichen konnte (60.). Doch nur eine Minute Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 später brachte Nabelberg den Tabellendritten mit sei- nem dritten Tagestreffer erneut in Front (61.). Durch ein Eigentor der Gastgeber (75.) und die wiederum vierte Leutkircher Führung des Tages (80.) schien die „Zwoite“ den Platz in einem verrückten Spiel aber doch als Verlierer verlassen zu müssen. Mit einem herrlichen „Zehnerball“ von Lauriola wurde jedoch der aufgerückte Kapitän Pa- trick Späth über links auf die Reise geschickt, welcher im Stile eines Torjägers nach innen zog (O-Ton seiner Mit- spieler „wie Chris Führich“) und den Ball im langen Eck zum 5:5-Endstand versenkte (90.). In einem verrückten Auswärtsspiel landet Geggiers Mann- schaft doch noch einen späten Lucky Punch und hält so- mit den Rückstand auf den Dritten aus dem Ällgau bei sechs Zählern. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Tobias Trautwein (35. Manuel Brugger) (75. Kai Kostka), Moritz Gresser (81. Luca Lauriola), Niklas Späth (81. Lukas Grabhherr), Markus Wöhr (71. Marius Hahn), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (87. Niklas Späth), Max Kretzer (84. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 1:0 Marcel Nabelberg (8.), 1:1 Max Kretzer (39.), 1:2 Moritz Gresser (49.), 2:2 Johannes Stärk (50.), 3:2 Marcel Nabelberg (58.), 3:3 Moritz Gresser (60.), 4:3 Marcel Na- belberg (61.), 4:4 Kirill Kreutzer (75. Eigentor), 5:4 Mouhib EL-Yazid (80.), 5:5 Patrick Späth (90.) SVB gibt am Ostermontag Sieg spät aus der Hand SV Baindt - TSV Riedlingen 1:1 (0:0) Bereits zwei Tage nach dem wichtigen Sieg gegen den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen, gastierte am Ostermon- tag der TSV Riedlingen auf der Baindter Klosterwiese. Das Spiel konnte Ende November aufgrund von Schnee- fall nicht ausgetragen werden und wurde dementspre- chend in das neue Jahr verlegt. Dennoch waren sich der Tabellenvierzehnte (12 Punkte) und der Tabellenelfte (23 Punkte) in dieser Saison bereits begegnet - in der zwei- ten Runde des WFV-Pokals konnte sich der SVB knapp gegen den TSV mit 1:0 durchsetzen. Auch im ersten Aufeinandertreffen in der Liga macht der SVB zunächst den besseren Eindruck, spielte jedoch die sich ergebenden Räume nicht mit der letzten Präzision zu Ende. Auf der Gegenseite zeigte die Baindter Hinter- mannschaft um Brugger und Thoma eine sehr konzen- trierte Leistung und ließ die gefährliche Offensive um Altergott (14 Tore) und Schoppenhauer (4 Tore) nicht ins Spiel kommen. Nach einer chancenarmen ersten Halbzeit erhöhte die Baindter Mannschaft in der zweiten Halbzeit etwas die Schlagzahl und ging prompt in Führung. Ein langer Ball von Kneisl brachte Fischer in die Verlosung, welcher über links seine Tempovorteile nutzte und den Ball flach auf den ersten Pfosten brachte. Dort lauerte Boenke, wel- cher den Ball durch die Beine von TSV-Torwart Herma- nutz zum 1:0 im Kasten unterbrachte (54.). Zwölf Minuten später hatten die Baindter Fans nach identischem Angriff, Fischer auf Boenke, den Torschrei schon auf den Lippen, doch der Assistent entschied nach dem „zweiten Treffer“ des Routiniers auf Abseits - eine diskutable Szene (66.). In der Folge ließen sich die Gastgeber etwas tiefer fallen, wodurch der TSV immer häufiger gefährliche Räume be- spielen konnte; die beste Chance hatte Ragg, welcher mit einem Flatterball von der Strafraumkante SVB-Keeper Wetzel prüfte. Außerdem ging die intensive Partie nicht spurlos am Baindter Team vorbei: zunächst musste Tho- ma verletzungsbedingt ausgewechselt werden, wenig später Marko Szeibel mit Nasenbluten den Platz kurzzei- tig verlassen. Zum Pech der Baindter Mannschaft nutzten die Gastgeber die Unordnung und Überzahl im Baindter Mittelfeldzentrum eiskalt aus, wobei Schoppenhauer den Angriff zum 1:1-Endstand trocken abschloss (82.). Mit etwas mehr Spielglück und einem möglichen zweiten Treffer durch Boenke hätte der SVB nicht unverdient den zweiten Sieg innerhalb von zwei Tagen eingefahren, muss sich so am Ende jedoch mit nur einem Punkt begnügen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma (67. Marc Bolgert), Marko Szeibel, Nico Geggier (80. Daniel Kronenberger), Jan Fi- scher, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Popp - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (54.), 1:1 Pascal Schoppenhauer (82.) Vorschau: Samstag, 06.04 16.00 Uhr SG TSV Eschach/Weissenau A-Jugend - SV Baindt II (Testspiel) Sonntag, 07.04 15.00 Uhr TSV Harthausen/Scher - SV Baindt TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zum Fachvortrag und Workshop „Sicher unterwegs“ am Dienstag, 16. April 2024, in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 18.00 Uhr. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, Treffpunkt Dorfplatz, kleine Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit anschließendem Grillen beim Ackermanngrill am Bäd- le. Samstag, 29.06.2024, Bewirtung Kaffee und Kuchen bei Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Um 16 Uhr startet die Jahreshauptversammlung vom Förder- verein, anschließend geht es mit dem Hauptverein weiter. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Nachbericht Osterritt Am vergangenen Samstag, den 30. März fand unser traditioneller Osterritt statt. Um 13:15 Uhr war Treffpunkt an unserer Reithalle. Insgesamt 11 Reiterinnen und Reiter nahmen am Ritt teil. Von unserem Reitgelände aus ging es Richtung Baindter Wald. Nach einer kleinen Runde durch den Wald führte der Weg nach Sulpach, hier gab es bei Familie Haug noch eine Verpflegung. Wir bedanken uns herzlich bei unserem Ausschussmitglied Dennis Haug für die Organisation des Ritts. Rückblick Arbeitseinsätze Am Samstag, den 23. März trafen sich einige unserer Mit- glieder bei der Firma Beutinger GmbH in Bad Saulgau, um 130 m² Pflastersteine auszubauen. Der Transport der Pflastersteine nach Baindt zu unserem Reitgelände wur- de von Johnny Elbs übernommen. Am 30. März ging es dann in die nächste Runde: Die 130 m² Pflastersteine wurden geputzt und anschließend auf Paletten aufgestapelt. Ein großes Dankeschön an unsere fleißigen Helfer! Ausbauen der Pfastersteine Putzen und aufstapeln der Pflastersteine Turnierergebnis Lina Heilig konnte sich in Leutkirch-Haid beim Stilspring- wettbewerb Klasse E mit ihrem Pferd Sebastiano auf dem 4. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Osterritt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Förderverein Schalmeien- kapelle Baindt e.V. Die Jahreshauptversammlung für 2023 fand am 22.03.2024 um 19.30 Uhr im Bischoff-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Der Bericht des ersten Vorstandes, Thorsten Lott, verwies auf die tatkräftige Unterstützung des Hauptvereines und der erfolgreichen Durchführung des Schalmeienballes 2023. Dies soll auch der Fokus im neuen Jahr 2024 sein. Der Bericht des Kassierers, Daniel Bacher, zeigte eine lückenlose und einwandfrei geführte Kasse auf. Das auch die beiden Kassenprüfer bestätig- ten. Somit stand die Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege. Es kam zu den Wahlen lt. Tagesordnungspunkt. Turnus gemäß wurde der erste Vorstand, Thorsten Lott, und der Kassenprüfer, Jürgen Ingerl, auf weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Durch das frühzeitige Ausscheiden des zweiten Vorstandes, Luca Zanutta, wur- de ein Nachfolger auf ein Jahr gewählt. 1. Vorstand: Thorsten Lott 2. Vorstand: Adrian Zanutta Kassenprüfer: Jürgen Ingerl Der erste Vorstand gratulierte den Neu- und Wiederge- wählten Vorstandsmitglieder und wünschte ihnen viel Erfolg und Freude beim Ausüben ihrer Ehrenämter. Er bedankte sich noch bei allen Anwesenden Mitglieder für die Teilnahme an der Versammlung und beendete die Jahreshauptversammlung 2023. Schnupperprobe 2024 Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf eine super Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet. Dann komm zu unserer Schnupperprobe am 09.04.2024 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Für dein leibliches Wohl ist gesorgt! Wir freuen uns auf Dich! Du willst uns besuchen? Schreib einem Schalmeienkamerad, den du kennst, oder eine kurze E-Mail an info@schalmeien-baindt.de Protokoll der Generalversammlung 2024 Datum: 22.03.2024 Ort: Bischof Sproll Saal, Baindt Anwesenheit: Bei der diesjährigen Generalversammlung der Schalmei- enkapelle Baindt 1987 e.V. waren 23 Aktive Mitglieder, 6 Passive Vereinsmitglieder. Somit war die Versammlung beschlussfähig. 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden (Marius Maucher) Die Versammlung wurde vom 1. Vorsitzenden, Marius Maucher, um 20.00 Uhr eröffnet. Nach der Begrüßung aller Aktiven und Passiven Mitglieder begrüßte Marius Maucher unser Ehrenmitglieder Andreas Joachim sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Weiterhin stellte er fest, dass die Generalversammlung Satzungsgemäß einberufen wurde. Dadurch ergaben sich folgende Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Ersten Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Schriftführer • Kassenprüfer • Ehrungen, Verschiedenes Im Anschluss gab er einen Rückblick auf das letzte Jahr. • Es liegt ein sehr intensives Jahr hinter uns mit vielen Herausforderungen. Am meisten herausfordernd war bestimmt die personelle Situation in der Kapelle, durch einige Austritte, dank der Kennlernprobe konnten wir durch Neumitglieder das Defizit ausgleichen. Der Vor- stand bedankt sich hier ausdrücklich nochmals bei den Neumitgliedern und auch den passiven Mitgliedern, die uns in den Proben so stark unterstützt haben. • Weinfest 2024 , war trotz der neuen Lokalität ein vol- ler Erfolg. Wir hatten zwar keine Erfahrungen mit dem neuen Platz und mussten uns neu erfinden, aber es hat alles sehr gut geklappt. Auch hier ein ausdrücklicher Dank an alle Helfer • In der Sommerpause, fand natürlich wieder das Ferien- programm „Kanu fahren auf der Schussen“ statt • Anfang Oktober dann der Ausflug in die Heimat unse- res verstorbenen Freund und Kammeraden Moik. Wir trafen uns mit Angehörigen und nahmen an der örtli- chen Kirmes teil. Bei welcher wir einen gemeinsamen Auftritt mit dem Thüringer Schalmeienorchester e.V. Meuselbach hatten. • Nach etwas Ruhe, starteten wir natürlich voll in die Fas- net 2024. • Und auch wenn das vergangene Jahr und auch die Fas- net ein voller Erfolg waren, dürfen wir uns nicht ausruhen • Ausblick 2024 • wir werden uns weiterhin musikalisch verbessern wol- len • neue Mitglieder dazu gewinnen, dazu soll wieder die Kennlernprobe am 09.04.2024 dienen • das Weinfest 2024, wieder auf dem Schulgelände, mit Optimierungen • Zum Schluss bedankte sich Marius Maucher auch bei seinen Vorstandskollegen. Trotz dass man sich nicht immer einig war, war es immer eine gute Zusammen- arbeit. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 2. Bericht des Schriftführers (Alexander Abel) siehe Jahresbericht 2023/24, kann angefragt werden 3. Bericht des musikalischen Leiters (Martin Stauber) Martin Stauber gab einen Rückblick über das vergange- ne musikalische Jahr. Im letzten Jahr fanden wieder sehr viele Auftritte statt, das hat ihm und auch den Mitgliedern gefallen. Auch weil es so viele Auftritte gab ging ein Dank an die gesamte Kapelle dass alle so gut mitgezogen ha- ben und wir immer ein sehr gutes Bild abgeben konnten. Ein besonderer Dank ging an Timo Rösch, der neu in der Rolle war, wie auch Christian Kerner beide haben ihn in seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut ver- treten. Ein Dank ging auch an Roland Oehlhaf, dass er immer einen guten Einsatz bringt um uns neue Auftritte zu verschaffen und so uns neue Türen öffnet und wir in der Fansetzeit auf eine gute Zusammenarbeit blicken können. Außerdem hat Martin Stauber auch noch einmal betont, dass es in weiterhin sehr wichtig ist, neue Mitglieder zu finden und wir Werbung machen sollen wo es nur geht. • Probenstatistik • Gesamtschnitt: 68% Auftritte und Proben • Stimmenstatistik • 71% Erste Stimme • 77% Schlagwerk • 65% Tenor • 76% Akkord • 71% Zweite Stimme • 77% Bariton 5 Beste Proben- und Auftritte: 1. 99% Thomas Tittel 2. 98% Martin Stauber 3. 97% Michael Sonntag, Christian Kerner, Werner Schell- horn 4. 96% Michael Schnez 5. 93% Timo Rösch 4. Bericht des Kassiers (Moritz Lang) siehe Kassenbericht 2024, kann angefragt werden 5. Bericht der Kassenprüfer (Thomas Gauder und Sab- rina Tenhünfeld) Die ordentliche Kassenführung wurde am 21.03.2024 ge- prüft und bestätigt. 6. Entlastung der Vorstandschaft Wahlleiter Werner Weißenberg beantragte die Entlas- tung der Vorstandschaft, welche einstimmig angenom- men wurde. Zusammensetzung der bisherigen Vorstandschaft: 1. Vorsitzender: Marius Maucher 2. Vorsitzender: Adrian Zanutta Kassierer: Moritz Lang Musikalischer Leiter: Martin Stauber Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel 7. Wahlen Wahlleitung: Werner Weissenberg führte die Wahl durch. Mitglieder: 23 Passive: 6 Gesamt: 29 Ergebnis der Wahlen: Amt Vorschlag Wahlberechtigt Wahlergebnis 2. Vorstand Alexander Abel Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Kassierer Moritz Lang Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Schriftführer Christian Kerner Generalver- sammlung Ja: 28 Nein: 0 Kassenprüfer Sabrina Tenhünfeld Generalver- sammlung Ja: 29 Nein: 0 Alle Ämter wurden Satzungsgemäß auf 2 Jahre gewählt. Ausgenommen der Schriftführer, da der bisherige Schrift- führer nach einem Jahr Amtszeit das Amt niedergelegt hat. Herzlichen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weis- senberg Aus der Vorstandschaft ausgeschieden sind: -Adrian Zanuta In die Vorstandschaft eingetreten sind: -Christian Kerner 8. Ehrungen/Verschiedenes In diesem Jahr wurde Mario Zanuta zu seinem 10 jähri- gen geehrt. 9. Verschiedenes Roland Oehlhaf bedankte sich im Namen der ganzen Narrenzunft Raspler für die musikalische Unterstützung und den Einsatz während der gesamten Fasnet. Außer- dem bedankte er sich für das gute Verhältnis und den guten Kontakt vor allem zur Vorstandschaft. Der neu gewählte 2 Vorstand Alexander Abel, bedankte sich im Namen der Vorstandschaft, wie auch der ganzen Kapelle bei Marius Maucher. Trotz beruflichen wie auch privaten Aufgaben, war Marius immer für den Verein da und kümmert sich gerne darum, dass es dem Verein gut geht. Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Anschließend gemütliches Beisammensein Basar Baindt Förderverein der Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahr-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 24. Februar hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Förderverein der Blindenshule Baindt 4. Krabbelgruppe Bibabutzemann Baindt 5. Kinderchor Baindt 6. Abteilung Kinderturnen Baindt 7. Reitverein Baindt 8. Taekwondo Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 21.09.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz Weingarten und Baienfurt-Baindt üben gemeinsam Um die Gemeinschaft zwischen den beiden Jugendrot- kreuz-Gruppen zu fördern, veranstalteten sie einen ge- meinsamen Übungssamstag. Im Vordergrund stand das Kennenlernen der Kinder und Jugendlichen, obwohl sie zwei unterschiedlichen Ortsgruppen angehören. Zu Be- ginn haben sie zusammen Kennenlernspiele gespielt, um sich so miteinander vertraut zu machen. Dabei mussten sie sich in verschiedenen Kategorien auf einer Stuhlreihe positionieren, ohne diese Reihe dabei zu verlassen. An- schließend haben die Jugendrotkreuzler:innen in verschie- denen gestellten Situationen ihre Erste-Hilfe Kenntnisse unter Beweis gestellt. Von leichten Schürfwunden bis zu einem Leitersturz mit mehreren Verletzungen war alles mit dabei. Trotz der gemischten zweier Teams konnten die JRKler:innen die Situationen gut meistern und haben gemeinsam die Verletzungen versorgt, den Patienten Mut zugesprochen und dabei immer die Ruhe bewahrt. Nach einem wohlverdienten Mittagessen wurde zum Abschluss Jeopardy gespielt. Hierfür wurden drei Teams gebildet, Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 die in den Kategorien Erste-Hilfe, Rotkreuzgeschichte, Allgemeinwissen, DRK und Spaß und Spiel gegeneinan- der angetreten sind. Das gemeinsame Übung war nicht nur lehrreich, die Ju- gendrotkreuzler:innen konnten sich darüber hinaus auch besser kennenlernen. So wird die Gemeinschaft unter den DRK-Ortsvereinen kontinuierlich gestärkt. Falls du auch Lust auf eine tolle Gemeinschaft hast und zwischen 6 und 15 Jahre alt bist, kannst du gerne mal bei uns reinschnuppern. Schreib uns einfach eine E-Mail un- ter jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de, wir freuen uns auf dich! Freie Wähler Nominierung der Kreistagswahlliste der Freien Wähler im Wahlkreis III Baienfurt Die Freien Wähler im Landkreis Ravensburg haben Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis III (Bai- enfurt, Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende) be- stimmt. Den Freien Wählern ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um eine unabhängige Wählervereinigung handelt, die nicht zur Partei der Freien Wähler gehört. Genau diese Unabhängigkeit ist einer der Bewegründe für die 3 Frauen und 6 Männer zu kandidieren. Darüber hinaus wollen sich alle für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises einsetzen und sich stark für einen lebenswer- ten Kreis Ravensburg machen. Mit dieser ausgewogenen und vielseitigen Liste wollen die Freien Wähler im neuen Kreistag wieder eine treibende Kraft für finanzielle Ver- lässlichkeit und Nachhaltigkeit sein. Folgende Kandidaten wurden nominiert: 1. Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt 2. Manuela Hugger, Bürgermeisterin der Gemeinde Berg 3. Oliver Spieß, Bürgermeister der Gemeinde Fronreute und Fraktionsvorsitzender 4. Janina von Watzdorf, Baienfurt 5. Richard Birnbaum, Baienfurt 6. Thoma Böse-Bloching, Fronreute 7. Stefan Dittrich, Baienfurt 8. Klaus Dieter Jehle, Wolpertswende 9. Stefan Konzett, Baindt Oliver Spieß Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag Ravensburg Grüne Kommunalpolitiker und Politikerinnen reden mit der Landwirtschaft Zu einem offenen Austausch über die Probleme der Land- wirtschaft kam es bei einem Besuch grüner Kommu- nalpolitiker*innen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt auf dem Hof von Landwirt Joachim Kapler in Köpfingen. Joachim Kapler ist der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben. „Für faire Pro- duktionsbedingungen in der Landwirtschaft“ war der Titel der Veranstaltung, zu der der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen eingeladen hatte. Am Ende stellte man fest, dass man trotz unterschiedlicher Auffassung in prinzipi- ellen Fragen und Zielen nicht so weit auseinanderliegt, wie es die Proteste der Landwirte in den letzten Monaten – z. Teil mit den Grünen als Feindbild - vermuten lassen. Landwirt Kapler betreibt auf 90 ha Fläche Milchvieh- wirtschaft und baut Getreide, Silomais und vorwiegend Kartoffeln an, die er im eigenen Hofladen und in Super- märkten vermarktet. Bei einer Hofführung verdeutlichte er durch einen Vergleich vom alten und neuen - 2012 er- richteten - Kuhstall die Fortschritte in der Tierhaltung. Er erläutert die kostspielige Melktechnik und die Halteform. Die Form der modernen Landwirtschaft entspreche nicht mehr der alten Vorstellung von einer „Bilderbuchlandwirt- schaft“ und stoße manchmal auf Unverständnis. Abge- schlossen wurde die Hofführung mit einer großzügigen Bewirtung der Gäste mit hofeigenen Produkten. Zur Frage:„Wo drückt der Schuh“ sprach Kapler den Im- port billiger Lebensmittel aus EU-Ländern oder andern Ländern an. Diese Freihandelsabkommen seinen im In- teresse des Exports von Industriewaren abgeschlossen worden. Dadurch seien die heimischen Produkte einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Die importierten Pro- dukte würden in Ländern mit niedrigeren Standards bei Naturschutz, Tierhaltung und Arbeitsbedingungen her- gestellt als es in Deutschland erlaubt sei. Durch deren Import würden die heimischen Lebensmittel im Preis ge- drückt. Er forderte deshalb mehr Außenschutz der hei- mischen Landwirtschaft. Dazu merkte Uwe Hertrampf, Fraktionssprecher in Baienfurt, an, dass die Grünen immer sehr kritisch beim Abschluss von Freihandelsabkommen gewesen seien. Die weltmarktausgerichtete Agrarpolitik der Vorgängerregierungen habe es versäumt, die Forde- rung der Landwirte nach Herkunftsbezeichnungen und gleichen Produktionsstandards umzusetzen – wohl im Interesse der Industrie, der Lebensmittelverarbeitung, des Handels und letzten Endes auch der Verbraucher. Zum Thema Preisdruck fragt Claus Kessel, Fraktions- sprecher in Weingarten, warum die Landwirte nicht vor Discountern protestiert hätten. Diese würden ihnen doch mit ihrer Marktmacht tendenziell eine zukunftssichernde Vergütung verweigern. Beim Bemühen der Landwirte um bessere Vergütung stünden die Grünen an der Seite der Landwirte. Hier verwies Kapler auf den Staat, der im Kartellrecht die Rahmenbedingungen setze und auf die Nachfrage der Verbraucher nach billigen Lebensmitteln. Dieses Problem erklärte Antje classen, Gemeinderätin in Baindt, mit den geringen Einkommen vieler unterbezahl- ter Erwerbstätiger und Rentner, die sich faire Lebensmit- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 telpreise oft nicht leisten. Insofern habe der Preisdruck, der auf der Landwirtschaft laste, auch eine sozialökono- mische Ursache. Es wurde auch der Flächendruck angesprochen, der land- wirtschaftliche Flächen reduziert, dadurch Flächen- und Produktionskosten erhöht und den Grad der heimischen Selbstversorgung verringert. Kapler äußerte die Angst, dass der Landwirtschaft durch Naturschutzmaßnahmen weitere Flächen entzogen würden. In diesem Zusammen- hang sprach er die von den Gemeinden zu vollziehende Biotopverbundsplanung an (mit dem Ziel einer Auswei- sung von 15% Freifläche pro Gemeindegemarkung) und die Umsetzung des geplanten Biosphärengebiets. Dieses halte er nicht – wie die Biosphärengebiete im Schwarz- wald und auf der Schwäbischen Alb - zur oberschwäbi- schen Landschaft passend. Diese verfüge über bessere Böden, mehr Grünlandwirtschaft und bereits jetzt über ausreichenden Naturschutz und funktionierenden Tou- rismus. Darauf entgegnete Hermine Städele, Stadträ- tin in Weingarten, dass die Grünen im Regionalverband und in den Kommunalparlamenten wie in Weingarten ( Schmetterlingswiese, Weingartener Ösch ) sich am meis- ten gegen den Flächenverbrauch für Wohnen, Gewer- be und Verkehr – zu Lasten der Landwirtschaft – und für Innenverdichtung und Aufstockung einsetzen wür- den. Wenn sie dann für den von ihnen bekämpften Flä- chenfraß Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten von Natur und Artenschutz verlangen würden, seien sie die Bösen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass nur eine auskömmliche und naturnahe Landwirtschaft Zukunft habe und dass freiwillige Leistungen der Landwirte für den Naturschutz durch finanzielle Anreize belohnt wer- den sollten. In diesem Zusammenhang wies die Kreis- rätin Hille Fiegel-Hertrampf darauf hin, dass die Grünen sich auf EU-Ebene schon lange dafür einsetzen, die Sub- ventionspolitik stärker an ökologischen Maßnahmen der Landwirtschaft statt an die Größe landwirtschaftlicher Betriebe auszurichten. Das könnte gerade kleineren Be- trieben helfen, ihre Existenz zu sichern und gleichzeitige naturschonende Landwirtschaft zu betreiben. Am Ende des Besuchs stellten sowohl Landwirt Kapler als auch die grünen Kommunalpolitiker*innen eine Einig- keit fest in dem Streben nach einer auskömmlichen und nachhaltigen Landwirtschaft mit dem Ziel einer regio- nalen Versorgung mit Lebensmitteln. Nicht alle Themen konnten angesprochen werden. Also wurde vereinbart, den gelungenen Gedankenaustausch fortzusetzen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Theateraufführungen in Waldburg Waldburg Eine Hotelsuite, drei Tenöre, zwei Ehefrauen, drei Lieb- schaften und ein Stadion voller Opernfans; die Bühne ist bereitet für das Konzert des Jahrhunderts – na ja, solan- ge Produzent Leo Sander es schafft, den liebeshungrigen, italienischen Star-Tenor Tito Merelli und seine heißblütige Ehefrau Maria im Zaum zu halten. Doch nicht nur die sorgen für reichlich Chaos. Alle an- deren „helfen“ mit vereinten Kräften mit, dass das Kon- zert fast noch ins Wasser fällt. Loderndes Temperament, folgeschwere Verwechslungen und dramatische Eifer- suchtsanfälle tragen dazu bei, dass die Redewendung „the show must go on“ eine neue Bedeutung bekommt. Die drei Tenöre heißt die Farce in 2 Akten, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß bei dieser kurzweiligen Komödie. Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Aufführungstermine: Nachmittagsvorstellung: Freitag, 12.04.2024, 14:30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen Eintrittspreis: Erwachsene 5 Euro, Kinder 3 Euro, Nach- mittagskasse, kein Kartenvorverkauf Abendvorstellungen: Freitag, 12.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 13.04.2024, 19:30 Uhr Sonntag, 14.04.2024, 18:30 Uhr Freitag, 19.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 20.04.2024, 19:30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro Kartenvorverkauf: Im Foyer der Gemeinschaftsschule Waldburg nur am Karsamstag, 30.03.2024 von 10 bis 13 Uhr. Telefonisch unter 0151-23375331: An Karsamstag, 30.03.024 von 11 bis 18 Uhr und ab Diens- tag, 2.04.2024 werktags von 18 bis 20 Uhr. Vorbestellte Karten bitte spätestens am Tag der Auffüh- rung bis 19.00 Uhr an der Abendkasse abholen. Für weitere Informationen, z.B. den Bestuhlungsplan be- suchen Sie uns auf unserer Homepage www.theater- verein-waldburg.de, bei Instagram oder Facebook und schmökern Sie in unserem Flyer! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Theaterverein Waldburg e.V. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 AOK Baden-Württemberg AOK warnt vor Betrügereien an Telefon oder Haustür: Kriminelle fordern (Pflege-)Daten und bieten Hausnot- rufsysteme und Pflegeboxen an Eine dreiste Betrugsmasche überzieht derzeit Ba- den-Württemberg: Im ganzen Land – auch in Boden- see-Oberschwaben - melden sich Pflegebedürftige und Angehörige bei der AOK und berichten von Anrufen und Besuchen unbekannter Personen, die sich als AOK-Mit- arbeitende von scheinbar seriösen Gesundheitsorgani- sationen ausgeben. Die AOK Baden-Württemberg geht im Schnitt von fünf gemeldeten Fällen pro Tag aus. Im Rahmen dieser Gespräche werden sensible Gesundheits- daten, wie zum Beispiel Pflegegrade, das Geburtsdatum und die Versichertennummer abgefragt. Zudem werden die Versicherten dazu gedrängt, Anträge zu unterzeich- nen oder die Versichertenkarte wird abfotografiert. Die betroffenen Versicherten beziehungsweise deren Ange- hörige sind meist sehr verunsichert, da die kontaktierten Personen oftmals hochaltrig und pflegebedürftig sind und nicht wissen, was sie im Einzelnen unterschrieben oder welche Daten sie „freiwillig“ weitergegeben haben. Absicht der Betrüger ist in den häufigsten Fällen, dass Anträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, sogenannte „Pflegeboxen“, oder Anträge für Versorgun- gen mit Hausnotrufsystemen unterschrieben und an- schließend bei der AOK zur Erstattung eingereicht werden. Teilweise wird auch von Fällen berichtet, in denen Versi- cherte im Internet nach Pflegeunterstützung suchten und über Onlineformulare zur Bestellung von sogenannten kostenfreien „Pflegeboxen“ im Namen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefordert werden. Die AOK Baden-Württemberg weist mit Nachdruck dar- auf hin, dass dies keine AOK-Mitarbeitende sind und sie auch keine Angebote von Drittanbietern zur Versorgung von Hausnotrufsystemen oder Pflegeboxen platziert. Des- halb rät die Südwestkasse dazu, niemals am Telefon, an der Haustür oder im Internet Auskünfte zu den persönli- chen und finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen zu geben. Stattdessen sollte das Gespräch sofort beendet und vorher noch die angezeig- te Telefonnummer und der Name der Gesprächspartner notiert werden. Die AOK Baden-Württemberg bittet Betroffene mögliche Betrugsversuche der Kasse mitzuteilen und auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer unsicher ist, kann sich bei der AOK bestätigen lassen, ob Anrufende bei der AOK tätig sind oder sich nur als vermeintliche Mitarbeitende ausgeben. AOK-Versicherte können sich dafür an das nächste KundenCenter oder an die AOK-DirektBeratung unter 0711 76 16 19 23 wenden. Die AOK bittet alle Betrof- fenen darum, die AOK vor Ort über ähnliche Erfahrungen zu informieren. Unfreiwillig unterschrieben Anträge auf Pflegehilfsmittel können jederzeit zurückgezogen werden, sofern Leistun- gen nicht benötigt werden. Die Mitarbeitenden der AOK leiten darüber hinaus die Meldung an die Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermitt- lungsbehörden können gegebenenfalls weitere Maßnah- men veranlasst werden. Kükenschau 2024 Sonntag 14.04.2024 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Vorführung der Kanin-Hopp Gruppe • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis auch im Jahr 2024 „Mit hohen Investitionen von Bund und Land in den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, in deren Erhaltung sowie in Radwege wird das Regierungspräsidi- um auch in diesem Jahr die Verkehrsinfrastruktur weiter stärken und die Mobilität verbessern. Auch bei sorgfäl- tigster Planung lässt sich aber nicht ausschließen, dass es mitunter zu Verkehrsbehinderungen und zu Mehrbelas- tungen an den Umleitungsstrecken kommt. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Erhaltungsmaßnahmen: B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Anschlussstelle Ra- vensburg-Nord – Anschlussstelle Weingarten Die B 30 zeigt zwischen den Anschlussstellen Ravens- burg-Nord und Weingarten auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern Längsrisse, Schadstellen und Netzrisse auf beiden Richtungsfahrbahnen. Daher muss die Fahr- bahndecke in diesem Abschnitt saniert werden. An der Anschlussstelle Weingarten ist zudem die Sanierung der Anschlussrampen notwendig. Die Arbeiten erfolgen nach derzeitigem Stand im September und Oktober 2024. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise unter Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn. Der Verkehr wird in die- ser Zeit über die andere Richtungsfahrbahn geführt. Die Bauzeit beträgt insgesamt etwa sieben Wochen und die Baukosten belaufen sich auf rund drei Millionen Euro. L 284, Fahrbahndeckenerneuerung Mochenwanger- straße im Bereich der B 30 Baindt, Baienfurt Die L 284 weist im Abschnitt zwischen den zwei Kreisver- kehren im Bereich der B 30 Risse, Spurrinnen und Verdrü- ckungen auf, die eine Sanierung der Fahrbahn erfordern. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Straßen- abschnittes ausgeführt werden. Die Umleitung erfolgt über die B 32 und Staig. Die Baulänge beträgt circa 0,5 Kilometer. Die Baukosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 200.000 Euro. Bauwerkssanierungen: B 30, Instandsetzung der Astbrücke über die Schussen beim Anschluss Ravensburg-Nord Die Brücke weist Schäden an den Gleitlagern auf, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Gleichzeitig werden auch weitere Schäden behoben und die Übergangskons- truktion umgebaut. Unter anderem werden die Geländer erneuert und nach außen versetzt, wodurch der Radweg 25 Zentimeter breiter wird. Die Arbeiten können nur unter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vollsperrung durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro und werden vom Bund getra- gen. Die Bauzeit beträgt sechs Monate. Geplant ist die Arbeiten Anfang Juni zu beginnen. B 30, Instandsetzungsarbeiten an Lärmschutzwänden bei Ravensburg An drei Lärmschutzwänden bei Ravensburg im Abschnitt zwischen dem Wernerhoftunnel bis zur Auffahrt Ravens- burg Mitte werden im Juni Schäden behoben. Die einen Monat dauernden Arbeiten können ohne Beeinträchti- gung des Verkehrs ausgeführt werden. Die Kosten belau- fen sich auf 50.000 Euro und werden vom Bund getragen. Nähere Informationen über den genauen Beginn und Ab- lauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen folgen zeitnah. Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Ba- den-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/Bau- stellen abgerufen werden. Rekordjahr für die erneuerbaren Energien - Anlagen der TWS erzeugen im Jahr 2023 über 90 Millionen Kilowattstunden Ökostrom Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht einen neuen Rekord: Noch nie haben die eigenen Anlagen und die Anlagen, an denen die TWS beteiligt ist, so viel Ökostrom erzeugt wie im Jahr 2023. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens beträgt das Ergebnis über 90 Millionen Kilowattstunden. „Bereits 2022 hatten wir ein sehr erfolgreiches Jahr, aber 2023 stellt dieses Ergebnis noch einmal in den Schatten“, resümiert Helmut Hertle, Technischer Geschäftsführer der TWS, und fügt an: „Das ist eine sehr erfreuliche Steigerung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“ Allein die Windenergieanla- gen haben für rund 82 Millionen Kilowattstunden Strom gesorgt – bei gleicher Anlagenzahl wie im Vorjahr. „Wir werden unsere Eigenerzeugung an Strom aus erneuerba- ren Energien weiter ausbauen, aus Gründen des Klima- schutzes und der Versorgungssicherheit.“ So ist die TWS zum Beispiel an der Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) beteiligt und führt auch deren Geschäfte. Diese hat kürzlich die Genehmigung für den Bau des Windparks Röschenwald erhalten. Neu in Be- trieb gegangen sind im vergangenen Jahr zwei weitere Photovoltaikanlagen der TWS in Ravensburg: eine auf dem Waldorfkindergarten und eine auf der TWS-Arena. Erzeugter Ökostrom versorgt über 25.000 Haushalte Mit den 90,5 Millionen Kilowattstunden können rechne- risch über 25.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Damit konnte die TWS im Berichtsjahr bilanziell alle Privathaushalte, die von ihr Strom beziehen, aus ei- gener Erzeugung bedienen. „Das ist ein wichtiges strate- gisches Ziel für unser Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir diese Marke erreichen konnten“, informiert Helmut Hertle. Die 18 Photovoltaikanlagen der TWS erzeugten 7,1 Millionen Kilowattstunden Strom. Im Vergleich zum sehr sonnigen Jahr 2022 ist das ein leichter Rückgang. Strom aus Wasserkraft und Biomasse liefern die restlichen 1,4 Millionen Kilowattstunden für das Rekordergebnis. Bürgerschaft ist an Ausbau beteiligt Seit 2009 investiert die TWS in den Ausbau eigener Ökostromerzeugung: Seither hat sie 66 Millionen Euro in die eigene Ökostromerzeugung investiert, 23 Millionen Euro davon stammen aus Genussrechten, die Bürgerinnen und Bürger am Unternehmen erworben haben. In diesem Jahr soll es die nächste Auflage von Genussrechten ge- ben; damit geht es weiter vorwärts mit der Energiewende im Schussental. Die Bio-Musterregion Ravensburg lädt zu kulinarischen Erlebnissen auf dem Drahtesel ein Die BioGenuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravens- burg bieten eine großartige Möglichkeit, die Region zu entdecken und den Frühling zu genießen. Auf vier ver- schiedenen „BioGenuss-Radtouren“ im Landkreis Ra- vensburg wird das Radfahren wortwörtlich zum Genuss. Entlang von Bio-Bauernhöfen und -verarbeitern/-innen können köstliche Bio-Schätze direkt vor Ort erstanden werden, während man mehr über die Betriebe und ihre Besonderheiten erfährt. Ein tolles Erlebnis, um die Verbin- dung zwischen Verbraucher/-innen und Bio-Landwirten zu stärken. Die vier Rundtouren befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wol- fegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden un- ter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. „Uns schickt der Himmel — 72-Stunden-Aktion des BDKJ“ Unter diesem Motto stellen sich vom 18.-21. April im Land- kreis Ravensburg 31 Gruppen mit über 600 Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen 72 Stunden lang in den Dienst der guten Sache. Bei der bundesweiten Sozi- alaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) engagieren sie sich eigenverantwortlich und selb- storganisiert in einem sozialen Projekt. Der Grundgedan- ke der Solidarität im Einsatz für Andere und mit Anderen steht in diesen drei Tagen im Fokus. Bereits im Jahr 2019 haben viele tausend Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene aus allen 16 Bundeslän- dern bei der BDKJ-Sozialaktion mitgemacht und zahlrei- che Sozialprojekte auf die Beine gestellt. Vom Bau und Anlegen eines Sternenkindergrabs, über das Organisie- ren und Durchführen eines Benefizkonzerts, bis zur Klei- der-Tausch-Party mit Spendenaktion, war alles dabei. Die 72-Stunden-Aktion, unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers, wird im Landkreis Ravensburg von einem Koordinierungskreis, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen des Dekanats Allgäu-Oberschwa- ben, organisiert. Für die Umsetzung der Projekte sind die einzelnen Grup- pen auf die Unterstützung der Gemeinden und Betriebe vor Ort angewiesen. Der gesamte Landkreis ist eingela- den, die Aktion mit zu verfolgen, zu unterstützen und sich von der Energie und dem Einsatz der jungen Menschen inspirieren zu lassen. Lassen sie uns gemeinsam in 72 Stunden die Welt ein bisschen besser machen! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 10. April 2024 um 19.00 Uhr Thema: Reisen als Sehbehinderte oder blinder Mensch, Unterstützungsmöglichkeiten, Reiseangebote Referent Arne Jöns Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Lebensgefahr beim Einstieg ins Güllelager Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen. Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Ar- beitsunfälle* in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten Unfälle er- eignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Gül- legasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahr- nehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Ein- atmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergif- tungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauer- stoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergan- genheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten: • Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicher- stellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können • Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern • Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gas- konzentration oder durch ein umluftunabhängiges Fri- schluftgerät • Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch min- destens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an ei- nem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prä- misse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigen Vorgehen aller im Betrieb lebenden Perso- nen ist wichtig. Bei einem Schadgasunfall gilt: 1. Notruf 112 absetzen 2. Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen 3. Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren) 4. Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen Alles Wissenswerte zum sicheren Umgang mit Gülle und Gärsubstrat sowie zu den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten stehen in der Broschüre B25 Flüs- sigmist, die unter www.svlfg.de (Suchbegriff B25) herun- tergeladen werden kann. Unter dem Suchbegriff Gülle finden sich außerdem wichtige TippsSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Luki e.V. bringt gemeinsam mit Ramona Springer das Thema Depression auf die Bühne Depression und psychische Krankheit sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Viel zu selten wird darüber ge- sprochen. Ziel des Luki e.V. ist es, offen über psychische Erkrankungen zu sprechen und über Hilfsangebote zu informieren. Um das wichtige Thema noch breiter in die Öffentlichkeit zu tragen, bringen wir gemeinsam mit Ra- mona Springer ihr Tanz- und Theaterstück „Die Scheinriesin – Meine Depression wollte auf die Bühne“ am 13. April 2024 ins Konzerthaus Ravensburg. Ein wundervoller Abend mit viel Tanz, Gesang, non- verbalem Theater, jeder Menge Gefühl und Herzblut. Tickets und mehr Informationen: www.luki-ev.com/ scheinriesin Mit der Reha Kinderleben verändern - Hilfe für Kinder und Jugendliche für ein gesundes Leben Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgrün- de für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversi- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 cherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kin- dern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, zeigt die DRV BW anlässlich des Welt- gesundheitstages am 7. April auf. Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vorder- grund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht re- gelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chroni- sche Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wie- derhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bun- desweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Stan- dard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan er- stellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, päd- agogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entspre- chend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechen- den Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Haupt- fächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Be- treuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträ- ger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf An- trag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Ver- dienst bezahlt. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha bean- tragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Renten- versicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzli- che Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Ju- gendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www. drv-bw.de/Ansprechstelle MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. Infos unter: 0172- 1415218 oder Wohnung-Waldsee@web.de Haushaltshilfe für 2 Stunden wöchentlich in die Bahnhofstraße 8 in Baienfurt gesucht. Sie erreichen mich unter 0175- 5457142. GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. 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LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Öffnungszeiten Mo. – Fr.: Tel. 0751 65273270 08:00 Uhr – 12:00 Uhr info@kfz-technik-keller.de 13:00 Uhr – 17:00 Uhr www.kfz-technik-keller.de Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Der Sommer steht vor der Tür Jessica Kapellen Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten Aktion gültig bis 30.04.2024 Sie möchten sich diesen Sommer in ihrem Körper endlich wieder so richtig wohl fühlen? Sich im Freibad nicht vor unangenehmen Blicken sorgen? Endlich wieder kurze Hosen, Shirts oder Kleider tragen, bei denen nichts reibt, zwickt oder spannt? Dann starten Sie jetzt! Melden Sie sich jetzt bei mir - gemeinsam finden wir heraus, wo ihre Abnehmhürden liegen. Ich helfe Ihnen, damit Sie sich diesen Sommer endlich wieder schlank und schön in ihrer Haut fühlen. Ich freue mich auf Sie! Gleich kostenfreies & unverbindliches Erstgespräch inkl. Stoffwechselanalyse vereinbaren! GESUNDHEIT KFZ-MARKT[mehr]

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              Solaratlas

              Wärme- und Solarpotenzialkarten Gemeinsam dem Klimawandel in der Region entgegenzuwirken und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Klimawende vor Ort zu entwickeln, sind die wichtigsten Ziele der am European Energy Award beteiligten Kommunen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Wärmebedarfs- und Solarpotenzialkarte wurde von der Energieagentur an die Gemeinde Baindt überreicht. Wesentliche Komponente der Klimawende vor Ort sind auf der einen Seite den Wärmeverbrauch und dabei die Wärmedämmung an Gebäuden als größte Herausforderung. Die unterschiedlichen Wärmeverbrauchsareale in Gemeinden sollen den Gemeinden die Planung von Sanierungsgebieten unter energetischen Aspekten erleichtern. Gleichzeitig dient der bewusst gewordene Wärmebedarf im Idealfall als Motivation für Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die zweite Komponente stellt das große vorhandene Solarpotenzial dar. So liegt zum Beispiel aktuell der Anteil der regenerativen Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg bei jährlich über 25 Millionen Kilowattstunden (kWh). Das sind 5,2 % des Gesamtstromverbrauchs. Durch einen Ausbau dieser Anlagen könnte man den Anteil auf über 50 % erhöhen und somit den Anteil Erneuerbarer Energien im Mittleren Schussental mit Hilfe einer vergleichsweise einfach zu erschließenden Technologie steigern. Die Potenzialkarte zeigt, dass Baindt 49 % aufweist. Wärmepotenzialkarte (PDF-Dokument, 1,67 MB, 22.01.2020) Solarpotenzialkarte (PDF-Dokument, 7,65 MB, 22.01.2020) Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg, rät das Potenzial zu nutzen. Denn Eigenstrom ist lohnenswert! Nähere Informationen erteilt die unabhängige Energieagentur Ravensburg unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0751 7647070 oder www.energieagentur-ravensburg.de.[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.03.2024
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              G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 17. Mai 2024 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2024, wieder ein besonderer Tag! Fast 1.800 Reiterinnen und Reiter nahmen, begleitet durch Musik- kapellen, in diesem Jahr am Blutritt in Weingarten teil. Rund 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Prozession. Auch die Blutreitergruppe und der Musikverein Baindt waren mit dabei: Traditionell findet an Christi Himmelfahrt nach der morgendlichen Prozession der Proberitt der Baindter Blutreiter in Sulpach statt. Im Anschluss daran kommen viele Baindterinnen und Baindter auf den früheren Hof Elbs, um die vielen Pilger mit ihren Kutschen und Pfer- den auf dem Weg in Richtung Weingarten zu ihren Quartieren zu bewundern. Eine Besonderheit war in diesem Jahr der Besuch des Bischofs Ivo Muser aus Bozen-Brixen, der am Abend in der Basili- ka die Festpredigt gehalten hat. In seiner Predigt betonte er diese besonders schöne, festliche Stimmung der Menschen, denen er am Nachmittag begegnet ist und dass genau dieses Miteinander von unschätzbarem Wert ist für unsere Gemeinschaft. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Reiterinnen und Reitern der Blutreitergruppe Baindt, beim Musikverein Baindt für die musi- kalische Begleitung und bei den vielen Baindtern, die zum Gelingen dieser besonderen Tage beitragen. Ein ganz herzlicher Dank gilt den Familien Sonntag in Wickenhaus, die Blutreiter beherbergen und bei denen ein ganzer Bus voll Musikanten zu Gast ist. Ebenso ein herz- licher Dank an die Familien Späth aus Schachen auch hier werden auswärtige Blutreiter beherbergt und verpflegt. Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Familien Elbs, Schad und Moosmann für die Bewirtung und die Einstimmung auf den Blutfreitag. Dieser Festtag ist etwas ganz Besonderes! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin v.l.n.r.: Pfarrer Bernhard Staudacher, Bürger- meisterin Simone Rürup, Bischof Ivo Muser aus Bozen-Brixen, Pfarrvikar Marco Rodri- guez Rivas und Dekan Ekkehard Schmid aus Weingarten an Christi Himmelfahrt Der Musikverein Baindt beim ersten Teil der Prozession. Pfarrer i.R. und ehemaliger Dekan Heinz Leuze begleitet von den Blutreitern Gebhard und Christian Sonntag Blutreitergruppe Baindt im Ösch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Fragen und Antworten zu den Wahlen am 9. Juni 2024 In gut drei Wochen ist Baindt aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen und auch ein neues Europa- parlament mitzubestimmen. Rund 4.200 Wahlberechtigte erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichti- gung. Alles, was Sie zur Stimmabgabe am 9. Juni wissen müssen, erfahren Sie hier und auf unserer Home- page www.baindt.de. Wer darf wählen? Für die Gemeinderatswahl gilt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU- Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baindt ihren Hauptwohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl gilt: In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnen und sich seit min- destens drei Monaten in der EU aufhalten. Weitere Informationen, auch zu Sonderfällen, erteilt die Bundes- wahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de. Wer steht zur Wahl? Der Gemeindewahlausschuss hat am 4. April 2024 alle drei Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemein- deratswahl eingereicht worden sind. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019: - Freie Wählervereinigung Baindt - Christlich Demokratische Union (CDU) - Bündnis 90/ Die Grünen Insgesamt stehen 30 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Zu bestimmen sind 14 Mitglieder des Gemeinderates - jede/r Wahlberechtigte hat also maximal 14 Stimmen. Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältnis- wahlsystem. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese in das Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 34 Parteien und politische Vereinigungen in Baden- Württemberg. Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Wie kann ich meine Stimme abgeben? Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates beziehungsweise des Eu- ropäischen Parlaments und können Baindt und Europa aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahl- lokal Gelegenheit. Welchem der drei Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, muss dies beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online auf www.baindt.de. Kontakt Sollten Sie weitere Fragen rund um die Kommunal- und Europawahlen 2024 haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Frau Heilig, 07502/9406-11 oder L.Heilig@Baindt.de. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvor- stellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen die- ser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Ge- staltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberech- tigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreista- ges rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zugestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Ge- meinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunter- lagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbe- nachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024;18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Te- lefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksich- tigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Brief- wahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 SBBZ Sehen in Baindt: „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ war ein voller Erfolg Einweihungsfest des neuen Sinnesgarten lockte zahlreiche Besucher nach Baindt Der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Kloster- hof Baindt - meet & see“ feierlich eröff- net, geweiht und vorgestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung nach Baindt. _credit: SBBZ Sehen in Baindt Am Sonntag, den 5. Mai war es endlich soweit: der neu gestaltete Sinnes- garten des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einer großen Einweihungsfei- er „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vor- gestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung und nahmen am Gottesdienst, der anschließenden Segnung durch Pfarrer Bernhard Stau- dacher und am bunten Nachmittagsprogramm teil. Es war viel geboten und im wahrsten Sinne des Wortes wurden alle Sinne angesprochen. „Be- sonderer Dank gilt dem Lions Club Weingarten, der mit enormem Engage- ment eine Getränkebewirtung und ein Kuchenbuffet mit über 38 Torten ausrichtete. Wir sind über die großzügige Unterstützung sehr dankbar“, so Dr. Markus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Der Erlös, der beim Fest durch das Lions Café erzielt wurde, wird dem SBBZ zu Gute kommen. Zudem gab es unterschiedliche Food Trucks auf dem Gelände der Einrich- tung. Highlights wie der Dunkelgang oder das Mini-Galloway-Rind im Strei- chelzoo luden zum Staunen und Anfassen ein. Die Rollrutsche und das Trampolin, auf dem sogar Menschen im Rollstuhl auf ihren Spaß kommen können, begeisterten nicht nur die kleinen Gäste an diesem Nachmittag. Die Klassenzimmer und Fachräume waren geöffnet, um einen Einblick in die Besonderheiten einer Schule für Blinde und Sehbehinderte zu ermög- lichen. „Es hat uns sehr gefreut, dass neben Familien, Freunden und Ko- operationspartnern der Einrichtung auch viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unserer Einladung nachkamen. Der Sinnesgarten soll nämlich auch in Zukunft ein Begegnungsort sein - für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und er soll auch der Öffentlichkeit offen- stehen“, so Dr. Marcus Adrian. Der Sinnesgarten werde für Vereine, für die Kirchengemeinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren der Alten- pflege, für Menschen mit oder ohne Behinderung zugänglich sein. Bürger- meisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, richtete ebenfalls ein Gruß- wort an die Anwesenden. Der Sinnesgarten sei ein gelungener Zugewinn in der historischen Mitte Baindts. Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sin- nesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Der neu konzipierte Sinnesgarten ist nun barrierefrei und mit Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderung gestaltet. Zudem wurde auf viel „Grün“ geachtet. So wachsen in Hoch- beeten unterschiedlich blühende und duftende Pflanzen, die sich auch von der Haptik unterscheiden. Zahlreiche Spielgeräte sorgen für Action. Rückzugsmöglichkeiten laden jedoch auch zum Entspannen ein. „Der neu gestaltete Garten bietet Menschen mit komplexen Einschränkungen weitere Möglichkeiten der Teilhabe. Es ist ein Ort, an dem inklusives Leben gelebt werden soll, und darauf sind wir stolz“, so Dr. Marcus Adrian. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Der neu umgestaltete und nun auch barrierefreie Sin- nesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ eröffnet und vorgestellt_credit: SBBZ Sehen in Baindt „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ am 5. Mai war ein voller Erfolg. Zahlreiche Gäste folgten der Einla- dung des SBBZ Sehen in Baindt und nahmen am Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten teil _credit: SBBZ Sehen in Baindt Text: Stefanie Keppeler Bilder: Stefanie Keppeler Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gartenglück für alle Foto: Sara Marouni Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenide- en bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nah- rung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgar- tenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gege- benem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Sieben- punkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Verstärkerbusse und Sonderlinien zum Landesturnfest Zum Landesturnfest, das von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag, 2. Juni in den Schussentalgemeinden Ravens- burg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg stattfin- det, wird das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten des großen Sportevents. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Erweitert wird das Angebot auf den Stadtbus-Linien 1, 3 und 7A. Zusätzlich gibt es die Landesturnfest-Sonder- linien 50, 52, 56, 57, 59. Abends verkehren zusätzliche Fahrten zu den Veranstaltungen in der Eissporthalle und am Marienplatz (Haltestelle Frauentor). Die Turn- festlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahraus- weis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teil- nehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Fahrscheine können zudem z. B. über die bodo App/ twsMobil App erworben oder mit der bodo E-Card be- zahlt werden. Die erweiterten und zusätzlichen Fahrten werden zu folgenden Zeiten angeboten: Donnerstag, 30. Mai zwi- schen 8 und 24 Uhr, Freitag, 31. Mai zwischen 8 und 2 Uhr (Samstagfrüh), Samstag, 1. Juni zwischen 8 und 24 Uhr und Sonntag, 2. Juni zwischen 8 und 14 Uhr. Die Linie 1 fährt im 15-Minuten-Takt zwischen Baindt, Rat- haus - Baienfurt, Achtalschule - Weingarten, Charlotten- platz - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Huberesch. Im 30/60-MinutenTakt fährt die Linie die Haltestellen Hof- gut, Schmalegg und Marsweiler an. Teilweise fahren die Busse in anderen als den üblichen Taktzeiten. Ein Blick in den Online-Fahrplan ist dabei hilfreich. Die Linie 3 fährt im 15-Minuten-Takt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Weingarten, Charlottenplatz - Bil- dungszentrum St. Konrad - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Weissenau, Torplatz - Untereschach. Gorn- hofen wird bis 20 Uhr im 30-Minutentakt angefahren. Wichtiger Hinweis: Während der Landesturnfestes wer- den die Haltestellen Dreiländerring und Hegaustraße nicht bedient! Stattdessen können die Haltestellen „Am Sonnenbüchel“ oder die Zusatzhaltestelle „BZ St. Kon- rad“ genutzt werden. Die Linie 7A fährt am Freitag und Samstag im 15-Minu- ten-Takt zwischen Ravensburg Bahnhof - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) zum Flappachbad. Die Ringlinie 50 bedient die Haltestellen Ravensburg Bahnhof - Frauentor (Nähe Marienplatz) - Eissporthalle - Ravensburg Bahnhof im 15-Minuten-Takt. Die Ringlinie 52 fährt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Berg, Schule - Weingarten Berg (BOB-Halt) im 30- bis 60-Min-Takt und bietet einen Anschluss von und zur Linie 3. Die Verstärkerlinie 56 verkehrt von Weingarten, Lerchen- feld - Charlottenplatz - BZ St. Konrad zur Hegaustraße im 30-Minuten-Takt morgens und nachmittags. Die Linie 57 fährt im 30-Minuten-Takt vom Bahnhof Ravensburg - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) nach St. Christina. Die Ringlinie 59 verkehrt vom Bahnhof Ravensburg über die Eisporthalle - Sportzentrum - Meersburger Brücke - Hallenbad - Karlstraße und wieder zum Bahnhof Ra- vensburg. Zusätzliche Fahrten gibt es auch am Abend auf der Bo- densee-Oberschwaben-Bahn zwischen Friedrichshafen und Aulendorf. Die Fahrten verkehren von Donnerstag bis Samstag ab Ravensburg um 21.51 und 23.34 Uhr nach Aulendorf. Ab Ravensburg nach Friedrichshafen um 22.41, 23.20 und 00.29 Uhr. Alle Echtzeitinformationen findet man auf der bodo-App oder dem DB-Navigator. Weitere Auskünfte gibt es auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ra- vensburg.de, auf www.bodo.de/landesturnfest und unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Donnerstag, 23. Mai 2024 Jahrestag der Verkündung- des Grundgesetzes Gemeindeverwaltung Baindt Sperrung von Wanderwegen Die Brücke von der L 314 (Baienfurt-Bergatreute) zum ehemalien Waldbad wurde wegen Baufälligkeit vom Be- sitzer komplett gesperrt, sodass an dieser Stelle auch kei- ne Wanderer durchkommen. Deshalb wurde der Jakobs- weg vom Kanal südlich des Waldbades entlang dieses Kanals nach Bolanden - Engenreute verlegt (siehe Karte). Die Wanderwege des Schwäbischen Albvereins vom Kanal südlich Waldbad, über das Waldbad - Querung L314 - in nördlicher Richtung bis zum Erlenmoos (roter Punkt) sowie die Verbindung (rotes- Kreuz) vom Spiel- platz östlich von Baindt bis zum Anschluss zum „roten- Punkt-Weg“ werden ersatzlos aufgehoben. Windenergie: Bürgerinitiativen bleiben im Dialog miteinander Am 24.04.2024 hat ein Treffen der Vereine BREMN, Energiewende Vogt und der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) - Klimacamp in Wolfegg stattgefunden. Dabei wurden die unterschiedlichen Perspektiven auf den geplanten Windpark ausgetauscht und die jüngsten Entwicklungen unter anderem zum Teilregionalplan Energie des Regio- nalverband reflektiert. Auch wenn die Initiativen unterschiedliche Zielsetzungen haben, wollen sie weiter im Aus- tausch bleiben. Im Rahmen des kommunalen Energiedialogs werden weiterhin die wichtigen Fragestellungen rund um den möglichen Windpark erörtert. Die von der Dialoggruppe priorisierten Themen - Windenergie im Wald und Grundwasserschutz - sind auch für die Initiativen nach wie vor richtig. Zusätzlich sollen aber auch mögliche ge- sundheitliche Beeinträchtigungen thematisiert werden. Weil am 09. Juni die Kommunalwahl stattfindet und die Mitglieder teilweise im Wahlkampf eingebunden sind, trifft sich die Dialoggruppe bis Ende Juli nur in Kleingruppen. Als nächstes werden die zufällig ausgewählten Mitglieder zu einem Treffen eingeladen. Hintergrund: Neben jeweils zwei Personen aus den Initiativen und Gruppen, zu denen auch der Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e. V gehört, sind sieben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, je ein Mitglied der Ge- meinderäte und 14 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger Teil der Dialoggruppe. Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald GmbH formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forde- rungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Jakobsweg Bad Waldsee - Weingarten = alte Wegführung = neue Wegführung Informationen zur Europawahl 2024 Schablonen für blinde und sehbehinderte Wahlbe- rechtigte Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Par- laments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Für die Wahl zum Euopäischen Parlament haben blin- de und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blin- den- und Sehbehinderenverbänden kostenfrei spezi- elle Stimmzettelschablonen und eine vorgelesene Be- schreibung des vollständigen Stimmzettelinhaltes als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastba- rer Schrift Erläuterungen angebracht. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter der Telefonnummer: 0761/36122. Es besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blin- den- und Sehbehindertenverband e. V. Informatio- nen zu den Stimmzetteln barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonische Auskünfte unter 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten. Leihe des Elektrolastenrads der Gemeinde wieder möglich Wie im Rahmen des Prüfverfahrens nun festgestellt wurde, ist das Modell des Elektro-Lastenfahrrads der Gemeinde Baindt nicht vom Rückruf des Herstellers Babboe betroffen. Eine Gefahr von Rahmenbrüchen besteht bei diesem Modell deshalb nicht. Daher kann das Elektro-Lastenfahrrad ab sofort wieder bei der Gemeinde Baindt von Familien und Einzelpersonen ausgeliehen werden. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wo- cheneinkaufs. Durch eine elektrische Tretunterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Pro- blem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen aktiven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu transportieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreundlichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswir- kung nicht vergessen werden. Die Reservierung des Lastenfahrrads erfolgt per E-Mail an info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406- 12. Eine Leihe ist zwischen einem und drei Tagen sowie über das Wochenende (Freitag bis Montag) möglich und erfolgt über das Baindter Rathaus. Weitere Infor- mationen hierzu erhalten Sie auf der Gemeindehome- page unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/e-lastenrad Florian S. Roth Klimakoordinator Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Mai und Sonntag, 19. Mai 2024 (Pfingst- sonntag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Montag, 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Mai 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Pfingstsonntag, 19. Mai 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Pfingstmontag, 20. Mai 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 29. April feierte Frau Emilie Schlösser ihren 85. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Mai 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind Am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Mamafest Der Dienstagnachmittag des 07. Mai´s war für Kinder ein besonderer Tag. Ihre Mamas durften mit ihnen im Kin- dergarten bleiben, da sie zum Mama- fest eingeladen waren. Zur Begrüßung sangen die Kinder das Lied „Eine Mama wie die meine findst du nirgends auf der Welt“. Danach konnten sich die Mamas einen ganzen Nachmittag lang von ihren Kindern verwöhnen lassen. Verschiedene Stationen im Haus luden die Familien zur Wellness und Entspannen ein. Es gab eine Handmassage mit einer duftenden Handcreme und eine Rückenmassa- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 ge zur Geschichte „Der Maler Klecks“. In dem Ruheraum konnte man liegend oder sitzend etwas hören, sehen und riechen. Auch einen leckeren „Mama-Tee“ konnten die Kinder in die vorbereiteten Teebeutel einfüllen und später mit nach Hause nehmen. Gemeinsam wurden die Portfo- lioordner angeschaut und die Kinder erzählten dazu. In der Fotoecke mit verschiedenen Utensilien machten die Mamas zusammen mit ihrem Kind ein Erinnerungsfoto von diesem Fest. Schon am Vormittag wurde in jeder Gruppe fleißig für das Fest gebacken: die Muffins, einen Fanta- und Marmorku- chen und das Zopfbrot. Diese Leckereien und auch Saft- cocktails ließen sich alle Besucher in der Bar schmecken und somit den Nachmittag ausklingen. Besuch von der Verkehrspolizei Ravensburg Am Dienstag, dem 07. Mai, kam die Verkehrspolizei zu den Vorschulkindern. Frau Mangold hat uns gezeigt, dass es wichtig ist sich hell anzuziehen, damit die Autofahrer einen besser se- hen können. Mithilfe von Herbert hat sie verschiedenfarbige Warnwes- ten und Sicherheitskragen, an denen Reflektoren sind, hergezaubert. Diese helfen, um im Straßenverkehr noch besser gesehen zu werden. Danach hat Frau Mangold mit ihrer Gitarre ein Lied ge- spielt. Solang sie gespielt hat, durften die Kinder auf ei- nem Bein hüpfen. Als wir das rote Stoppzeichen sahen, mussten wir sofort stehen bleiben. Außerdem haben wir wichtige Regeln im Straßenverkehr gelernt z. B. wie man eine Straße richtig überquert oder wie man über einen Zebrastreifen läuft. Anschließend sind wir nach draußen, um dies zu üben. Frau Mangold hatte ein kleines Kuscheltier Zebra dabei, welches uns die ganze Zeit im Straßenverkehr begleitet hat. Wir sind zum Dorfplatz gelaufen und haben geübt, mit ausgestreckter Hand, den Zebrastreifen zu überqueren. Zum Schluss haben wir noch das Polizeiauto mit Sirene und Blaulicht angeschaut. Bücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Pfingstferien ist die Bücherei vom 20.5.24 bis zum 31.5.24 geschlossen. Zur Information „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsiche- rung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal evangelisches Gemeindehaus, Abt-Hyl- lerstraße 17, Weingarten Termin: Donnerstag 23.05.2024, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Mai - 26. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Unser Glaube ist wie der Regenbogen, der uns mit dem Himmel verbindet. Günter Goepfert Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Angehörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.30 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Dienstag, 21. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 22. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier Donnerstag, 23. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 24. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier († Theresia Elbs, Eugen und Anton Elbs, Jahr- tag: Baptist Elbs) 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sonntag, 26. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Anschließend Kapellenfest mit Frühschoppen im Hof „Paul Sonntag“ Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Renovabis-Kollekte 2024 Liebe Schwestern und Brüder, „Friede sei mit Euch“ - so grüßt der auferstandene Chris- tus seine Jüngerinnen und Jünger. „Friede sei mit Dir“ - das wünschen wir uns auch als Gläu- bige gegenseitig im Gottesdienst. Denn Christus hat uns dazu berufen, in seiner Nachfolge zu Werkzeugen des Friedens zu werden. Unsere Gedan- ken und unser Handeln helfen mit, dass Friede in der Welt gedeiht. Das Leitwort der diesjährigen Solidaritätsaktion Renovabis bringt dies zum Ausdruck. Es lautet: „Damit Frieden wächst. DU machst den Unterschied“. Renovabis berichtet von mutmachenden Beispielen aus der Friedensarbeit seiner Projektpartner in Mittel- und Osteuropa: So setzt sich die katholische Kirche in Bos- nien und Herzegowina, wo der vor 30 Jahren geführte Krieg bis heute nachwirkt, in vielfältiger Weise für Dialog und Versöhnung zwischen den Volksgruppen ein. In der Ukraine liegt ein Förderschwerpunkt von Renovabis auf der psychosozialen Begleitung von Kriegsopfern; damit wird schon jetzt auch die Basis für künftige Friedensbe- mühungen gelegt. Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie: Unterstützen Sie die Arbeit von Renovabis und seiner Partner durch Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag. Dafür danken wir Ihnen herzlich. Augsburg, den 22. Februar 2024 Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Dr. Clemens Stroppel Diözesanadministrator Kinderchor dankt dem Basar-Team Der Kinderchor Baindt freut sich über die Spende vom Basar-Team des Förderver- eins Klosterwiesenschule Baindt und be- dankt sich herzlich. Fronleichnam, Donnerstag, 30.5.2024 Die Kirchengemeinde lädt ein zum Gemein- defest nach der Prozession auf dem Platz neben der Kirche (bei gutem Wetter) oder im kath. Gemeindehaus. Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 / Frauenfest iebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusam- men und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbil- dung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024, 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke, Tel. 49841 bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Im Mai findet keine Taizéandacht in Baindt statt. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth Sach 4,6b Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 26. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam und Eva im Para- dies, die Schlange und die verbotene Frucht, der Brudermord, Arche und Flut oder der Turm- bau zu Babel. - We- niger bekannt ist, wie inhaltstief diese schein- bar einfachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie widersprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise und Raum für eigene Notizen. An Pfingsten feiern wir ja, dass Gottes schöpferischer Geist noch immer am Wirken ist - der Rückblick auf die- se grundlegenden Geschichten öffnet uns erstaunlicher- weise gerade fürs Hier und Heute ganz neu die Augen und lässt uns die Welt und das Geschehen um uns herum nochmal tiefer wahrnehmen und begreifen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) und 13. (Gene- sis 2-3: Gut und Böse) und 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) und 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) und 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) und 18. Juli 2024 (Ge- nesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Gemeindefest am 9. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Fa- miliengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkeiten einge- schränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TSG Balingen II krönt sich beim SVB zum Meister SV Baindt - TSG Balingen II 0:2 (0:2) An Christi Himmelfahrt empfing der SVB den designierten Meister aus Balingen, welcher mit einem Punkt bereits frühzei- tig die Meisterschaft klarmachen konnte. Ein früher Doppelschlag der TSG, begünstigt durch ein Eigentor von Thoma (3.) und einen Abstimmungsfehler in der Defensive (4.), brachte die Gäste früh auf die Sieger- straße. In der Folge präsentierte sich die Baindter Abwehr dann stabiler und Wetzel bewahrte Rädels Mannschaft mit einigen Paraden vor einem höheren Rückstand. In der Offensive gelang dem SVB aber nur wenig, wodurch es am Ende beim verdienten 0:2 blieb. Der SVB gratuliert der TSG Balingen II zur Meisterschaft und wünscht viel Erfolg in der Verbandsliga. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (75. Marc Bolgert), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (5. Baba Camara) (80. Daniel Kronenberger), Johannes Kern (89. Michele Carbone), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Philipp Schlegel - Zuschauer: 160 Tore: 0:1 Philipp Thoma (3. Eigentor), 0:2 Silas Bader (4.) SV Kehlen II - SV Baindt II 1:5 (1:4) Nach dem überraschenden Sieg in Unterzahl gegen den Tabellenführer aus Wangen, übernahm der SV Baindt am Dienstagabend nun selbst die Favoritenrolle gegen den Tabellenletzten aus Kehlen. Auch wenn Geggiers Mannschaft teilweise zu viele Chancen zuließ, hatte sie das Spiel weitestgehend im Griff und ging durch Knisel (6.) und einen Doppelpack von Schnez (16.)(27.) früh mit 0:3 in Front. Ein unglückliches Eigentor von Kaspar (36.) und der 29.Saisontreffer von Schnez (40.) führten im An- schluss zum 1:4-Halbzeitstand. Das Niveau der Partie nahm im zweiten Durchgang deut- lich ab, wobei die P.Späth seinem Bruder N.Späth schlus- sendlich noch den Treffer zum 1:5-Endstand auflegte (81.). Damit behauptet der SVB II Platz 4 in der Tabelle und trifft kommende Woche im Derby auf die SGB II. SV Baindt II: Luca Wetzel, Patrick Späth, Kai Kaspar (74. Niklas Hugger), Niklas Hugger (55. Robin Blattner), Lukas Grabhherr (63. Sebastian Brenner), Moritz Gresser (55. Luca Lauriola), Niklas Späth, Manuel Brugger (78. Lukas Grabhherr), Konstantin Knisel (74. Moritz Gresser), Mari- us Hahn (63. Moritz Lang), Johannes Schnez (78. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Tore: 0:1 Konstantin Knisel (6.), 0:2 Johannes Schnez (16.), 0:3 Johannes Schnez (27.), 1:3 Kai Kaspar (36. Eigentor), 1:4 Johannes Schnez (40.), 1:5 Niklas Späth (81.) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Chancenwucher in Laupheim FV Olympia Laupheim - SV Baindt 3:1 (1:0) Unter anderem durch den Junggesellenabschied von Torwart Wetzel, reiste der SVB ohne einige wichtige Stüt- zen zum Auswärtsspiel nach Laupheim. Die Gastgeber, vor dem Spieltag auf Tabellenplatz vier, schielen noch auf Platz zwei, welcher die Aufstiegsrelegation bedeu- ten würde. Dementsprechend zeigte sich der FV OL auch von Beginn bemüht, seiner Favoritenrolle gerecht zu werden und be- stimmte den Ballbesitz. Bis auf eine starke Parade von Walser im Baindter Tor (5.), blieben die Gäste zunächst jedoch oftmals an der vielbeinigen und diszipliniert vertei- digenden SVB-Abwehr hängen. Umso bitterer aus Baind- ter Sicht war so der Führungstreffer der Laupheimer, wel- cher nach einem Eckstoß durch Guggenberger per Kopf erzielt wurde (16.). In der Folge drängten die Gastgeber auf die frühe Entscheidung und ließen gute Möglichkeiten aus, wobei etwa Brugger für den bereits geschlagenen Walser auf Torlinie rettete. Im Anschluss an eine kurze Trinkpause kippte das Momentum jedoch plötzlich auf Baindter Seite. Nach Fischers Abschluss von halblinks an den Pfosten, konnten sowohl Kelmendi als auch Schnez den Ball nicht über die Linie drücken (30.) und kurze Zeit später fischte Eiberle einen Schuss von Camara aus dem Eck, wobei der SVB erneut den Abstauber verpasste. Wie so oft in dieser Saison war auch in dieser Phase Fischer über seine linke Bahn ein ständiger Unruheherd und fünf Minuten nach der Doppelchance setzte Boenke seine fla- che Hereingabe Fischers durch etwas Rücklage über das Tor. So ging es zum Leidwesen der mitgereisten Baindter Fans mit einem knappen 0:1 in die Pause. Aus dieser kamen die Gastgeber wieder deutlich aktiver zurück und schnürten den Aufsteiger in der eigenen Hälfte ein. Der SVB überstand diese Phase durch einige wichtige Paraden von Walser und Tacklings der Hintermannschaft jedoch ohne Gegentor und kam nach der Stundenmarke wieder zur mehr Entlastung. Ein schnörkelloser Angriff über rechts brachte Camara in die Partie, der mit sei- ner Flanke Boenke in der Mitte fand. Dessen wuchtiger Kopfball kratzte Eiberle aber noch herrlich aus dem Eck, wodurch es zunächst beim 1:0 blieb. Etwa zehn Minuten später war aber auch Eiberle dann machtlos, als eine Linksflanke von Fischer zu Schnez an den zweiten Pfos- ten durchrutschte, der in seinem ersten Landesligaspiel auf 1:1 stellte (69.). Die Baindter Mannschaft zog sich nun weiter zurück und ließ defensiv nur noch wenig zu, lief je- doch in der 84. Minute nach eigenem Konter wiederum in den Gegenangriff der Laupheimer, welchen Schrode über Umwege zum 2:1 abschloss. Der Baindter Widerstand war gebrochen und Seeman sorgte in der Schlussminute mit einem schönen Lupfer für den 3:1-Endstand (90.). Trotz personeller Engpässe zeigte der SVB in Laupheim eines der besten Auswärtsspiele dieser Saison und hätte in einer starken Phase vor der Pause sogar die Weichen auf Siegen stellen können. Da aber auch der FV OL Chan- cenwucher betrieb und die reifere Spielanlage bewies, ist der Sieg für die Laupheimer nicht ganz unverdient. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Wal- ser, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Nico Geggier (80. Moritz Gresser), Jan Fischer, Philipp Boenke, Baba Camara (86. Niklas Hugger), Elion Kelmendi, Johannes Schnez (77. Michele Carbone) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Matthias Wituschek (Erbach) - Zuschauer: 75 Tore: 1:0 Fabian Guggenberger (16.), 1:1 Johannes Schnez (69.), 2:1 Alexander Schrode (84.), 3:1 Nick Seemann (90.) Vorschau: Samstag, 18.05. 15.30 Uhr: TSV Heimenkirch - SV Baindt Mittwoch, 22.05. 18.30 Uhr: SG Baienfurt II - SV Baindt II Juniorenfußball D-Junioren TSV Berg II - SV Baindt 0:1 Am Samstag den 11.05. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Berg. Nach der verdienten Heimniederlage aus der Vorwoche gegen Bergatreute wollten die Jungs der D- Jugend Wiedergutmachung und ein Erfolgserlebnis erzielen. Da wir wieder einige Ausfälle hatten wurde der Kader durch 3 E-Jugend Spieler ver- stärkt (vielen Dank hierfür!) und so konnten wir dennoch einen guten Kader stellen. Bei den schwülen Tempera- turen und zusätzlichen Belastungen durch den heißen Kunstrasen war das Spiel von Anfang an sehr anstren- gend. Es wurde bereits früh erkennbar, dass dies ein aus- geglichenes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten werden würde. Die ersten Minuten waren daher sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten. Mitte der 1. Halbzeit wur- de unser Torwart Max mit einer Doppelchance geprüft, welche er aber in Nübel Manier herausragend parierte!. So verlief die 1. Halbzeit mit wenigen Chancen unserer Sei- te und die Angriffe der Berger konnten durch die starke Abwehr oder Max pariert werden. So ging es mit einem 0:0 in die Halbzeit. Nach der Halbzeit konnten wir uns durch Nika einige gute Chancen erspielen, jedoch waren die Bälle in die Spitze oft zu ungenau oder es wurde alles nur durch die Mitte versucht. So brauchten wir einen Eckball in der 34. Minute durch Mo, den Rafi dann in der Mitte im 2. Versuch unter großem Jubel im Netz unterbrachte. Die Berger drückten so die letzten 20 Minuten mit langen Bällen und unsere Abwehr versuchte mit allen Mitteln die Null zu halten. Die meisten Angriffe konnten abgewehrt werden und wenn die Abwehr geschlagen war, konnte sich unser Torwart Michi mit einigen sehr guten Paraden auszeichnen. Leider konnten wir in dieser Phase kaum mehr Entlastungsan- griffe nach vorne machen. So war auch das Aluminium unser Freund und man fühlte sich wie im Champions Le- ague Spiel des BVB gegen PSG Paris. Die Jungs schafften durch viel Leidenschaft die Zeit zu überstehen und so war der Jubel nach dem Schlusspfiff riesengroß. Fazit: Spielerisch war noch sehr viel Luft nach oben, aber dank der kämpferischen Leistungen aller Jungs ein glück- licher, aber nicht unverdienter 1:0 Sieg. Es spielten: Max Sch., Emil Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch., Anton St., Mi- chael N., Luis H., Nika Cl C-Junioren SV Oberteuringen I - SGM Baindt/Baienfurt I 0:1 Bei sommerlichen Temperaturen verlief die Begegnung in der Anfangsviertelstunde weitestgehend Ereignisarm gegen kompakt stehende Gastgeber aus Oberteurin- gen. Erst nach etwas mehr als zwanzig Minuten gab es die ersten Torchancen auf beiden Seiten, die allerdings von keinem der Teams genutzt werden konnten. Der SV Oberteuringen hatte jedoch die besseren Gelegenheiten, die jedoch immer wieder vereitelt werden konnten. Wie schon so oft gegen den SV Oberteuringen wirkten wir et- was gehemmt und taten uns schwer unser eigenes Spiel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 aufzuziehen. Oftmals war der Gegner Gedankenschneller und bissiger in den Zweikämpfen. und so ging es letztlich mit 0:0 in die Pause. Nach dem Seitenwechsel erhöhten wir die Geschwindig- keit bei eigenem Ballbesitz und konnten prompt in der 45. Spielminute durch Timo Kapital daraus schlagen. Nach schönem Zuspiel in die Tiefe konnte sich Timo gegen zwei Gegenspieler durchsetzen und den zu diesem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer einnetzen. Leider verflachte die Partie danach wieder, vermutlich auch den sommer- lichen Temperaturen geschuldet. Es gab viele einfache Ballverluste, die der Gegner mit teilweise gut und schnell vorgetragenen Zuspielen in die Spitze herausspielte, je- doch ein ums andere Mal aus aussichtsreicher Position an unserem Torwart, unserer Abwehr oder am eigenen Unvermögen scheiterten. Vereinzelt konnten wir auch Nadelstiche in der Offensive setzen, verpassten jedoch auch das vorentscheidende 2:0 zu erzielen.und es blieb bis zum Ende spannend. An diesem Nachmittag blieb uns zudem das Glück hold, als unser Abwehrchef und Mann- schaftskapitän den Ball mit einer Monstergrätsche kurz vor Spielende noch von der eigenen Torlinie kratzte, als unser Torhüter bereits geschlagen war. Mit dem vierten Sieg aus dem fünften Spiel haben wir uns nun vorne fest- gesetzt und belegen aktuell den zweiten Tabellenplatz. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Timo Kutter, Luis Ar- nold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem Tore: 0:1 Timo Kutter (45.) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sichern sich erstmalig in der Vereinsge- schichte die Bezirkspokalmeisterschaft! SGM Aichstetten/Aitrach - SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen 1:4 In einem Spiel auf Augenhöhe gingen es die Gegnerin- nen aus Aichstetten/Aitrach hochmotiviert an. Mit dieser Dominanz erspielten sie sich gleich zu Beginn gegen un- sere Mädels Chancen. Diese wurden jedoch durch un- sere souveräne Defensive um Victoria, Lena und Jana sowie Torspielerin Sara rechtzeitig entschärft. Nach etwa zwanzig Minuten nahmen unsere C Juniorinnen den Po- kalfinal-Fight an. Es kamen nun ansehnliche Kombina- tionen zustande. Eine dieser Kombinationen mündete in einem wunderbaren direkten Pass in die Tiefe durch Haifaa. Vivenne lauerte an der Abseitskante und spielte ihre Schnelligkeit voll aus. Den Ball am Fuß enteilte sie der Abwehrspielerin, verzögerte kurz vor der herausei- lenden Torhüterin und mit einem gekonnten Schuss ins lange Eck, aus zwölf Metern Entfernung, brachte sie ihr Team mit 1:0 in Führung. Auf dem sehr großen Platz mit relativ hohem Rasen zeigten sich ab Minute 30 auf beiden Seiten, nach hohem Einsatz, erste Ermüdungserschei- nungen mit der Folge von vermehrten Fehlpässen und sinkender Laufbereitschaft. Inmitten dieser Egalisierung blitzte in der 27. Minute erneut die spielerische Klasse un- serer Juniorinnen auf. Dieses Mal war es Sophie, die den Raum in der Tiefe richtig deutete und Hedda mit einem Traumpass auf die Reise schickte. Ebenso überlegt und durchsetzungsstark, wie Vivienne zuvor, ließ sie sich die Chance nicht nehmen, um mit einem gezielten Schuss ins lange Eck auf 2:0 zu erhöhen. Der Sieg war damit aber noch lange nicht in trockenen Tüchern. Die Gegnerinnen erhöhten nach der Halbzeit spürbar den Druck. Viel Laufbereitschaft und Körperlich- keit sowie das Zustellen von Passwegen war von unse- ren Spielerinnen gefordert. Die Juniorinnen aus Aitrach/ Aichstetten bewiesen in dieser Phase erneut, weshalb sie es bis ins Pokalfinale geschafft hatten. Insgesamt dreimal Aluminium sowie eine Sara in Bestform bewahrten uns vor noch mehr Dramatik. In der 60. Minute, inmitten die- ser Druckphase der Gegnerinnen, setzte sich Hedda nach klugem Zuspiel von Jana gegen zwei Gegnerinnen durch und kam zu einem Distanzschuss, der der gegnerischen Torspielerin durchrutsche. 3:0 für die SGM Baindt/Blitzen- reute/Fronhofen! Doch die Moral der Gegnerinnen blieb ungebrochen, sie steckten nicht auf und mobilisierten ihre letzten Kräfte. Verdient kam es in 70. Minute zum An- schlusstreffer, doch binnen einer Minute wurde jedoch die Hoffnung und aufkommende Euphorie bei den Aitrach-/ Aichstetterinnen durch unsere jüngsten Spielerinnen zu- nichte gemacht. Lena-Marie eroberte durch konsequentes Pressing am gegnerischen Strafraum den Ball, legte ihn überlegt auf Lea quer, die diesen gezielt im kurzen Eck einnetzte. Dadurch war unseren C-Juniorinnen der Erfolg bis zum Abpfiff nicht mehr zu nehmen. Es spielten: Sara, Lena F., Victoria, Jana, Sophie, Sarah, Hedda, Vivienne, Haifaa, Lena P., Hanaa, Lea, Lena-Marie B-Juniorinnen SV Alberweiler : SV Baindt/Fronreute 1:3 Zum Abschluss der bereits jetzt endenden Verbandsliga- saison fuhren wir zum Tabellenschlusslicht nach Alber- weiler. Den Sieg fest eingeplant, taten wir uns anfäng- lich trotzdem sehr schwer, zumal die Gegnerinnen sehr aggressiv um jeden Ball kämpften. Und so gerieten wir bereits in der siebten Minute unverhofft in Rückstand. Daraufhin stellten wir um, hatten somit hinten Ruhe und Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 erarbeiteten die ein oder andere Möglichkeit nach vor- ne. Die beste entstand nach einer herrlichen Flanke von Jana von rechts außen, doch Marie die sich super vor dem Tor freigelaufen hatte und nur noch einschieben musste, konnte den Ball leider nicht im Netz unterbringen. Nach der Pause wurde das Spiel unsererseits etwas bes- ser und wir hatten kontinuierlich Feldüberlegenheit, doch immer noch waren unsere letzten Pässe zu ungenau. Eine Viertelstunde vor Schluss bediente Laura Stella, die mit einem herrlichen Schuss, den ersehnten Ausgleich erzielte. Jetzt blieben wir dran und nur 9 Minuten später steckte Sophie den Ball gekonnt auf Stella durch, die den Ball abermals im Tor versenkte. Plötzlich hatten wir die Räu- me und Passgenauigkeit und eine herrliche Kombinati- on zwischen Jana und Stella brachte das entscheidende 3:1, abermals durch Stella. Wir kombinierten jetzt nach Belieben und Stella hätte, allein auf das Tor zulaufend, noch ein viertes Tor schießen können, doch die Torfrau konnte parieren. Durch die drei Tore hat es Stella geschafft am letzten Spieltag die Krone der offiziellen Torjägerliste der Ver- bandsliga zu erlangen - Glückwunsch! Trotz anfänglicher Schwierigkeiten schlussendlich ein ver- sönlicher Nachmittag zum Ende der Verbandsligasaison, die mit dem sechsten Platz ganz ordentlich endete. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett, Pogrzeba, Vivi- ane Wertmann, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sophie Heilmeier, Julia Eberlen, Sara Jukic, Lena Füssel, Nora Mohr. D-Juniorinnen TSV Grünkraut - SG Fronreute/Baindt 0:21 E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 2:8 Reitergruppe Baindt Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktda- ten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7:00 und 7:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18:00 und 19:00 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnis Beim Jugendturnier in Bad Wurzach konnte sich Han- nah Elbs mit ihrer Dolly erneut im Reiterwettbewerb den Sieg holen. Hannah holt sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg. Herzlichen Glückwunsch! Blutreitergruppe Der Blutfreitag brachte wieder viele Menschen zusammen Bereits am Sonntag, 28. April betei- ligte sich die Blutreitergruppe mit 15 Teilnehmenden am Sankt-Georgsritt in Bergatreute-Gwigg. Dies war für die Reiter und Pferde eine geeignete Vorbereitung auf die große Prozession am Blutfreitag in Weingarten. Hier- zu diente aber auch wieder traditionell der Proberitt an Christi Himmelfahrt in Sulpach. Ein herzlicher Dank den Sulpacher Bürgern, die neben vielen anderen Besuchern bereits eine große Kulisse zur Angewöhnung der Pferde auf den Blutfreitag boten. Blutfreitag, 10. Mai 2024, morgens 5:30 Uhr in Baindt: An- geführt von dem klingenden Spiel der Musikkapelle Baindt ritten wir, so wie in jedem Jahr seit 1909 (unterbrochen nur durch Kriegs- und Coronajahre), durch den Torbogen entlang der Thumb- und Gartenstraße über Baienfurt nach Weingarten. Danke den vielen Menschen, die uns zu Fuß folgten sowie den Anliegern des Weges. Das gemeinsame Ziel ist die Verehrung des heiligen Blutes Jesus Christi in der Reliquie in Weingarten, das an Gottes Schöpfung mit den Menschen, den Tieren und der Natur erinnern soll. Unser Aufstellungsplatz war der schöne und ruhige Klostergarten hinter der Basilika. Dort erteilte uns Blutreiter Dekan Ekkehard Schmid den Segen des heili- gen Blutes. Als Nummer 73 in der Zugordnung reihten wir uns um etwa 9:30 Uhr in die Prozession ein, die wir nach knapp 3 Stunden in der Doggenriedstraße beendeten. Stolz sind wir auf die vielen jugendlichen in unserer Grup- pe. Unter den 44 Teilnehmern in Weingarten waren 12 Ministranten und insgesamt 13 Jugendliche. Dankeschön euch für die gute Disziplin und euren Eltern für die Unter- stützung und Begleitung. An dieser Stelle bedanken wir uns auch bei Markus Elbs für die Besorgung geeigneter Pferde. Einige der Jugendlichen kommen aus Baindter Blutreiterfamilien, so zum Beispiel Lenny und Henry Sonn- tag. Hier waren mit Vater Christian und Opa Gebhard 3 Generationen in unserer Gruppe vertreten. Der Familie Sonntag gilt auch ein großer Dank für die alljährliche Be- treuung unseres geistlichen Begleiters Dekan a.D. Heinz Leuze. Jubiläum feiern durften die Brüder Markus und Simon Schwarz, die zum 25. Mal dabei waren und bei der Jahreshauptversammlung die Ehrung erhielten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hier noch die nächsten Termine: Mittwoch, 26. Juni 2024 Mitgliederversammlung zur Vorbereitung des Blutrittes in Bad Wurzach Sonntag, 30. Juni 2024 Teilnahme mit Standartenabordnung beim Heiligblutfest in der Basilika Weingarten Freitag, 12. Juli 2024 Heiligblutfest und Blutritt in Bad Wurzach Der Klostergarten bot eine ruhige Atmosphäre Bild: Egon Woblick / Blutreitergruppe Baindt, vorne v.l. Simon Schwarz, Markus Schwarz, Berthold Steinhauser Alpinteam Baindt Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu ges- tossen werden. Generell findet er immer donnerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Jeder, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unterschiedlicher Leis- tungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz (JRK) Wettbewerb Am 04.05. fand der Kreisentscheid des Jugendrotkreuz bei uns in Baienfurt statt. Insgesamt sind 7 Gruppen dabei gewesen, wovon zwei Gruppen vom JRK Baienfurt-Baindt selbst gestellt wurden. Bei verschiedensten Stationen wie Soziales, kreatives Rotkreuz-Wissen, Erste Hilfe Aufgaben und Sport & Spiel wurde das Wissen und das Geschick der Kinder und Jugendlichen getestet. Unsere beiden Gruppen haben einen tollen 3 Platz in Stu- fe 2 und einen grandiosen 1 Platz in Stufe 3 gemacht und dürfen somit weiter zum Landesentscheid. Vielen Dank an alle die mitgewirkt und geholfen haben, damit dieser Tag gut gelingen kann. Einen besonderer Dank geht an die Achtalschule für die Bereitstellung der Räume, die Metzgerei Brenner für das leckere Essen, an den Rewe Baienfurt für die Spende der Bananen und Äpfel, sowie an Valentin Schmidt vom Baindter Beck der uns mit leckeren Brezeln versorgt hat. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Voranzeige! SCHACHEN feiert das 21. Dorffest zugunsten der Dreifaltigkeits-Ka- pelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits-Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend: Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Radeln durch den „Blumengarten“ Baindt Bei der Baindt-Radtour, ange- boten von „Bündnis 90/ Die Grü- nen“, erläutert Dirk Gutzeit den Ursprung des Namens unserer Gemeinde: Im Mittelalter hieß es „Biunta“, was so viel bedeutet wie „eingehegtes Grundstück“. In alten Schriften wird Baindt auch „Hortus floribus“ genannt - Blumengarten. Daran wurde erinnert auf dem ehemaligen Klostergelände der Zisterziense- rinnen. Eine kleinere Gruppe von GrünTourRadler*innen hatte sich für diese informative Ortsrunde kreuz und quer durch Baindt eingefunden. Kanditat*innen der kommu- nalen Grünen Liste standen für Fragen zur Verfügung. Die Route führte zuerst zu „Neubürgern“ im Voken - ei- nem Storchenpaar mit Nachwuchs. Wird ein Dorf durch ein Storchennetz zu einem besseren Ort? Wahrschein- lich schon! Barbara Lyszus hat bei der Vorbereitung der Strecke das Nest entdeckt. Auch erstaunliche Steingär- ten wurden wahrgenommen. Oben am Waldrand stehen die ersten Elemente für den neuen Waldspielplatz bereit. Von dort schaute man weit ins frische Grün der Felder und Streuobstwiesen und hatte einen herrlichen Ausblick ins Schussental. Auf der Fläche der alten B30 erläuterte Daniela Böhner von den „Naturfreunden Baindt“ das gut angenommene „Insektenhotel“ bei den Obstbäumen auf der Magerwiese. Oft sind Kindergartenkinder hier immer wieder zu Gast. Vorbei ging es am Baugebiet-in-Planung „Bühl“, unter- halb der alten B30 gelegen. Doris Graf wies auf die neuen Hochwasser- Schutzmaßnahmen für ein aktives Starkre- genmanagement hin. Hier wird Wohnraum durch dichtere, grünere, ökologische Bauweise entstehen - mehr Woh- nungen bei weniger Flächenbedarf und Versiegelung ist die Zukunft auch des dörflichen Bauens. Weiter führte die Tour durch Sulpach und Schachen mit ihren schönen kleinen Kapellen, deren Ausstattung zum Teil noch aus Klosterbesitz stammt. In landwirtschaftlich geprägten Be- reichen der weitläufigen Gemeinde Baindt gibt es einige Möglichkeiten, heimisch produzierte Produkte zu erwer- ben - das Eierhäusle in Sulpach, der kleine Verkaufsstand in Wickenhaus sowie die Milchtankstelle in Schachen. Im Schachener Ortsteil Mehlis läuterte Michael Spiegel die Zukunft des interkommunalen Gewerbegebietes. Gleich- zeitig beherbergt Schachen einen „Zeitzeugen“ bäuerli- chen Lebens, Arbeitens und Wohnens aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts - ein großes Hofareal gegen- über der Kapelle, das zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt wurde und über einen Wettbewerb der Ideen zum Verkauf steht. Den Abschluss der an Ausblicken und Einsichten reichen Tour bildete ein Abstecher ins Naturschutzgebiet Ann- aberg. Hier ist ein besonderes Sekundärbiotop in der al- ten Kiesgrube entstanden. Der einzigartige Reichtum an gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten in diesem Trockenlebensraum lässt das Herz höherschla- gen und hat Baindt allen Teilnehmenden vollends an das Selbige gebunden. Sehr schön war`s. Insektenhotel alte B30 Blick ins Schussental vom Waldspielplatz Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger in Baindt Am 9. Juni werden Gemeinderat, Kreistag und das Euro- paparlament gewählt. Deswegen besucht die Bundestag- sabgeordnete Agnieszka Brugger am Freitag, den 24.05. von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr den Baindter Wahlkampfstand Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 von Bündnis 90/ Die Grünen vor dem CAP-Markt. Auch Kandiat*innen für Kommunal- und Kreistagswahl werden vor Ort sein und sind auf Baindter Themen ansprech- bar. Vor allem Erstwählerinnen und Wähler sind herzlich eingeladen. Ihre Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Radtour (E-Bike) Weingarten - Horgenzell - Oberzell Von Weingarten über Weiler fahren wir hoch nach Fron- hofen mit hoffentlich herrlicher Bergsicht. Über Zogenwei- ler geht es durchs Hinterland bei Winterbach, bevor wir im Raum Bavendorf eine Mittagsrast einlegen. Bei Oberzell kommen wir wieder ins Schussental zurück. Wann: Dienstag, 28.05.2023 um 11.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr: ca. 18.00 Uhr, Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Anmeldung: ab 24.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail. com. Mitbringen: Getränk > 1 l Bei schlechtem Wetter fällt die Tour aus. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Vorankündigung „Besuch mit Führung Landesgartenschau Wangen“ Am 16.07.2024 (bei Regen 18.07.2024) bietet uns Wally Knoll einen Besuch auf der Landesgartenschau in Wan- gen an. Julian Schmidberger wird uns in einer 2- stündigen Füh- rung das Gelände zeigen. Anreise mit dem Bus (Kombiticket). Bitte Termin vormerken! Nähere Infos folgen. Aus dem Landkreis Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Termine Schaf- und Handarbeitstag Pfingstmontag, 20.5. 10-17 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstü- cke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand gescho- ren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Nadelspiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Unterschied- liche Aussteller (wie der Finkhof) bieten unterschiedliche Produkte zum Schaf und Handarbeit an. Es kann Wolle gewaschen, Untersetzer gefilzt und Holz- knöpfe hergestellt werden. Und ein Stricklieslkurs für Kin- der. Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch zeigt Kindernähmaschinen zum Ausprobieren. Historische Strickmaschinen werden ausgestellt. Der passionierte Sänger Herr Bachmann lädt zum Schäferliedersingen ein. Flachbauerngruppe Mettenberg zeigt die Flachverar- beitung vom Brechen, Kämmen bis zum fertigen Leinen. 11 und 14 Uhr: Schauhüten mit Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., (11 Uhr mit Übersetzung in Gebär- densprache) Ganztägig Schafscheren (13 Uhr mit Übersetzung in Ge- bärdensprache) 13 Uhr: Geschichten vorlesen Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manuskript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Koch- buchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Klöppeln, Spinnen, Schauhüten: Schaf- und Handarbeitstag und Pfingstferienpro- gramm am Bauernhaus-Museum Wolfegg Pfingstferienprogramm bis 28.5. immer dienstags und donnerstags im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg, Start ist am Pfingstmontag, 20.5. mit dem „Schaf- und Handarbeitstag“. Es wird trubelig im Bauernhaus-Museum in Wolfegg: Das Museum startet mit dem „Schaf- und Handarbeits- tag“ an Pfingstmontag, 10 bis 17 Uhr in ereignisreiche Pfingstferien: Ohne Worte, aber mit Pfiff - Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., ihre border-Collies und ihre Schafe bilden eine Einheit, die gleichermaßen sehenswert wie beeindruckend ist. Beim Schauhüten erklärt sie ihre Arbeit mit den Tieren. Die Schafzucht Kieble aus Bergat- reute stellt ihre Tiere aus und der Schafscherer Berthold Zwerger zeigt im Museum, wie Schafe geschoren wurden. Eine Gebärdendolmetscherin wird um 11 Uhr eine Vorfüh- rung vom Schauhüten und um 13 Uhr beim Schafscherer übersetzen. Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten spiel- ten im bäuerlichen Leben früherer Jahrhunderte, als es Kleidung und Textilien noch nicht von der Stange zu kau- fen gab, eine wichtige Rolle. Die Handarbeiten wurden vor allem zu den Tages- und Jahreszeiten erledigt, wenn auf dem Feld und im Hof keine Arbeiten verrichtet werden konnten. Es war die typische Beschäftigung am Abend und im Winter, Müßiggang gab es also selten. Vor allem Mädchen lernten schon im jungen Alter zahlreiche heute fast vergessene Handarbeitstechniken, wie beispielsweise Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Klöppeln. Passend zum Jahresthema Kindheit, stellt das elektrotechnische Museum kleine Kinder-Nähmaschi- nen aus, es wird eine historische Sockenstrickmaschine vorgeführt und die Herstellung von Zwirn- und Posa- mentenknöpfen gezeigt. Wie werden Rüschen-Blüten aus Stoffen für Trachten gefertigt? Wie wird Flachs angebaut und verarbeitet? Kinder dürfen an diesem Tag Wolle wa- schen, Untersetzer nass filzen, Holzknöpfe herstellen, das Sticken und Nähen ausprobieren und um 13 Uhr Märchen lauschen. Kulinarisch darf man sich auf „Zogene Kiach- la“, Grillwurst und Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen freuen. Dies und vieles mehr wird beim „Schaf- und Hand- arbeitstag“ erlebbar! PFINGSTFERIENPROGRAMM und Familiensamstag Damit bei Feriengästen und Daheimgebliebenen in den Pfingstferien keine Langeweile aufkommt, bietet das Bauernhaus-Museum ein spannendes Pfingstferienpro- gramm an. Das Programm findet jeweils dienstags und donnerstags von 11 - 17 Uhr statt. Die Kinder packen selbst mit an und lernen alte Spiele ebenso kennen wie den ar- beitsreichen Alltag der Landkinder früher. Obendrauf gibt es spannende Ideen und Basteleien als Bereicherung des heutigen Familienalltags. Am 21.5., 11 bis 17 Uhr startet das Ferienprogramm mit „Wer will fleißige Gärtner/innen sehn?“ Im Frühling wächst und gedeiht es in den Gärten! An diesem Tag kön- nen die jungen Museumsgäste selbst zu kleinen Gärtne- rinnen und Gärtnern werden. Sie können Insektenhilfen und Vogelscheuchen bauen, Anzuchttöpfe aus alten Zei- tungen falten und Gemüsesuppe kochen. Ein Gartenquiz zum Thema „Was wächst denn da?“ lädt zum Rätseln ein und am Infostand geht es rund um die Welt der Ameisen. Neben dem beliebten „Geschichten vorlesen“ um 13 Uhr findet noch die Führung „Auf Spurensuche in der Land- schaft“ um 14.30 Uhr statt. Am 23.5., 11 bis 17 Uhr dreht sich im Ferienprogramm alles um das Thema „Spielplatz Natur“. Es werden Na- tur-Mobiles gebaut, mit Naturfarben gemalt, ein Barfuß Parcours ist aufgebaut und die Kinder können Natur- bingo spielen. Außerdem dürfen sie Pfeifen basteln und Stockbrot grillen. „Oma, Opa erzähl doch mal!“ - familiär und gesellig geht es im Erzählcafé mit Seniorinnen und Senioren um 14 Uhr zu. Etwas Besonderes erwartet die Kinder und ihre Eltern am Familiensamstag, 25.5. um 14 Uhr: Eine Mitmach-Füh- rung durch die Sonderausstellung „Sinnhaft berührt sein...“. Einmal im Monat finden die sogenannten „Familiensams- tage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und ei- nem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Fa- milien. Dieses Mal können die Teilnehmenden bei einem Rundgang mit dem Künstler Bernhard Schmid die Kunst, Natur und lebensgroßen Baumskulpturen auf dem Mu- seumsgelände entdecken. Den kleinen Museumsbesu- chenden schenkt das gestaltete Mitmach-Heft rund um das Hermelin „Merlin“ und seinen Freund „Aba“, den Ap- felbaum spielerische Anknüpfungspunkte. Zum Abschluss des Ferienprogramms lädt das Bauern- haus-Museum zum Pfingstferienprogramm „Von der Bä- ckerin bis zum Zimmermann - Kindertraumberufe“ ein. Am Dienstag, 28.5. von 11 bis 17 Uhr können die jungen Museumsgäste hautnah in einige Berufe hineinschnup- pern: Zusammen mit Expert/innen aus dem jeweiligen Bereich backen sie Seelen, schnitzen Schindeln und dür- fen auf dem Traktor mitfahren. Es gibt einen Infofilm zur „Walz“, außerdem stellen wir Schreibtafeln her, sticken und um 13 Uhr werden Geschichten vorgelesen. Die Veranstaltungen finden ohne Voranmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juni Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veranstal- tungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernäh- rungszentrum im Juni anbietet. Ernährung - Einfach Nachhaltig: Online-Vortrag am 19. Juni Nachhaltigkeit - ein Begriff, der mittlerweile alle Lebens- bereiche anspricht und aus der täglichen Berichterstat- tung nicht mehr wegzudenken ist. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit für den Bereich der Ernährung? Wie kann eine nachhaltige Ernährung im Alltag umgesetzt werden? Im Vortrag geht Referentin Bettina Schmidt auf die ge- nannten Fragen ein und stellt Aspekte einer nachhaltigen Ernährung sowie viele kleine Ansatzpunkte für eine ein- fache Umsetzung vor. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, den 19. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veran- staltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Workshop „Grillmitbringsel“: Online-Veranstaltung am 12. Juni & Workshop in Leut- kirch am 21. Juni Die Grillsaison steht vor der Tür, wir sind auf einer Grill- party eingeladen und wissen nicht, was wir mitbringen sollen. Im Kochworkshop des Ernährungszentrums „Grill- mitbringsel“ werden unter Anleitung der Referentinnen (online: Patricia Graf, Leutkirch: Tanja Müller) verschie- denste Beilagen wie Aufstriche, Salate aber auch Gebäck, was sich gut vorbereiten und mitbringen lässt, zubereitet. So kann die Grillparty starten. Die Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, den 12. Juni um 17.30 Uhr statt. Eine Woche vorher bekommen alle angemeldeten Teilneh- menden eine Einkaufs- und Vorbereitungsliste zugesen- det. Der Workshop in Leutkirch findet Freitag, den 21. Juni ebenfalls um 17.30 Uhr statt. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Anmeldung für beide Veranstaltun- gen ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten - Kräutergarten: Anbau und Verwen- dung: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 13. Juni Kräuter sind Pflanzen, die in der Küche und in der Heil- kunde verwendet werden. Es gibt mehr als 120 wichtige Heil- und Küchenkräuter, die im Kräuterlexikon aufgelistet sind. Es gibt viele essbare Kräuter und Wildkräuter, die man in eigenen Garten, in Töpfen auf dem Küchenfenster oder Balkon anbauen kann. Löwenzahn und Brennnessel sind nur einige Beispiele für Wildkräuter, die durch ihre Wuchsfreude Gärtner zur Verzweiflung treiben können. Gleichzeitig sind sie jedoch sehr schmackhaft, häufig vi- taminreicher als Gemüse vom Markt und können wegen ihrer gesundheitsfördernden Wirkung getrost zum „Su- perfood“ gezählt werden. Wie Kräuter im eigenen Garten oder auf der Fensterbank wachsen, was alles daraus in der Küche hergestellt und wie diese bevorratet werden können, erfahren die Teilnehmenden am 13. Juni durch die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Referentinnen Annerose Herum und Manuela Schmied, jeweils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr auf der Landesgar- tenschau in Wangen beim Stand des Ernährungszentrums Bodensee-Oberschwaben im Landkreis-Pavillon. Fruchtaufstriche und Gelierhilfen: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 5. Juni Sommerzeit ist Marmeladenzeit. Fruchtaufstriche selber herzustellen liegt wieder voll im Trend. Der Vorteil selbst gekochter Marmeladen, Konfitüren und Gelees gegen- über gekauften Produkten: Man weiß genau, was drin ist, und kann den süßen Aufstrich nach eigenen Wünschen kreieren. Doch was ist drin in den verwendeten Gelierhil- fen? Wie unterscheiden sich die Gelierhilfen und welche Alternativen gibt es? In dieser Fachinformation mit kleiner Verkostung erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um die Vielfalt der Gelierhilfen. Beim Landkreis-Pa- villon referiert Monika Wessle am Mittwoch, 5. Juni je- weils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr über Gelierhilfen und Fruchtaufstriche. Ab ins Glas - neue Ideen für Eingemachtes: Workshop am 12. Juni in Leutkirch Lebensmittel einzukochen liegt wieder im Trend und ge- lingt mit der richtigen Grundausstattung selbst Anfängern und Anfängerinnen. So kann in den Sommermonaten frisch geerntetes Obst, Gemüse, Aufstriche und vieles mehr für die Winterzeit haltbar gemacht werden. Auch vorgekochte Lebensmittel wie Fleisch, Suppen, Eintöpfe, Soßen lassen sich für einen längeren Zeitraum konser- vieren. Kuchen und Gebäck können sogar gleichzeitig gebacken und konserviert werden. Im Workshop werden von Referentin Monika Wessle einfache und geling-si- chere Rezepte und Konservierungsverfahren vorgestellt. Hinweis: Der Kurs ist inhaltlich eine Wiederholung vom Sommer 2023. Der Workshop findet am Mittwoch, 12. Juni um 17.30 Uhr in Leutkirch statt. Die Kosten für den Koch-Workshop be- tragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Toppings - Reste mal anders: Workshop am 20. Juni in Bad Waldsee Aus altem Brot Semmelbrösel oder Croûtons herzustellen ist sicher den meisten bekannt. Aber was lässt sich sonst auch noch aus kleinen Resten herstellen? Im Workshop zaubern die Teilnehmenden mit Referentin Katja Sonthei- mer unter anderem leckere Schäumchen oder knusprige Krusten, die sich auf unterschiedliche Speisen anrichten lassen. Der Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 20. Juni in Bad Waldsee statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Resilienz kann man essen - mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken: Online-Vortrag am 27. Juni Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzu- gehen. In dem interaktiven Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stärken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbraucher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Carmen Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem ausgebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Der Online-Vor- trag findet am Donnerstag, 27. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 26. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 26. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Kindertagespflegepersonen gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Leutkirch Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September erneut einen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und -väter an, der dieses Mal in Leutkirch stattfindet. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online Informationsveranstaltung statt. Im Kurs werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraus- setzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erzie- hungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Jüngst haben 17 Teilnehmerin- nen die Qualifizierung im Umfang von 50 Unterrichtsein- heiten (UE) erfolgreich abgeschlossen. Der kostenfreie Vorbereitungskurs startet am 20. Sep- tember in Leutkirch und ermöglicht den ersten Schritt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Die Absol- ventinnen und Absolventen können nach Erteilung ei- ner Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeper- son einsteigen. Für einen Teil des Kurses (Personen ohne pädagogische Vorausbildung) beginnt im Anschluss ab November tätigkeitsbegleitend ein einjähriger Qualifizie- rungskurs. Teilnehmende mit einer pädagogischen Vor- ausbildung sind bereits nach den 50 Unterrichtseinheiten erfolgreich qualifiziert. Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: - Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk Telefon 07522/7075015 E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. - Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de - Region Nordwest: Dagmar Soherr und Ulrike Heiner Telefon 07524/40116812 E-Mail ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online In- formationsveranstaltung statt. Bei Interesse hieran wen- den Sie sich gerne an h.fey@rv.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. HEAVYSAURUS rockt im Ravensburger Spieleland Am Sonntag, den 30. Juni 2024, haben Klein und Groß im Ravensburger Spieleland die Möglichkeit dazu. Denn HEAVYSAURUS ist während ihrer „Pommesgabel Tour“ zu Gast! Vier Dinosaurier und ein Drache, die Rock- musik für die ganze Familie auf die Bühne bringen - ein echtes Live-Erlebnis mit kindgerechten Texten und bombastischer Show. Das Konzert startet um 17:30 Uhr auf der Eventwiese. Konzert-Tickets berechtigen ab 16:00 Uhr zum Einlass in den Freizeitpark am Bodensee. Die Pommesgabel kennen schon die kleinsten Fans: Zei- gefinger und kleiner Finger ausgestreckt, Hand stolz nach oben gereckt - das Erkennungszeichen aller Rocker und Dino-Metalheads jeden Alters. Mit dem Album „Pommes- gabel“ bieten HEAVYSAURUS kraftvolle Riffs, tolle Me- lodien und mitreißende Schlagzeugbeats, zu denen die kleinen (oder auch großen) Hörer singen, tanzen und ausflippen können, wie es ihnen gefällt. Echte Rockmusik, mal wild, mal leise, mit Texten eigens für die kleinen größ- ten Fans. Die fünf Profimusiker bieten den 3- bis 11-Jäh- rigen und ihren Begleitern jeden Alters ein einzigartiges Konzerterlebnis: Vier Dinos und ein Drache, mit richtigen Instrumenten live auf großer Bühne, mit Lichtspektakel, Nebel und Funkenregen. Und natürlich mit den Songs, die viele Kinder und Eltern jetzt schon mitsingen können, wie „Kaugummi ist mega“, „Stark wie ein Tiger“ und na- türlich „Rarrr“, der von vielen lachenden Mündern gerne laut mitgerufene Kampfschrei der Dinos. Für die Eltern: Das Konzert findet mit angepasster Laut- stärke statt. Vor der Bühne gibt es einen eigenen Kinder- bereich mit bester Sicht auch für die Kleinen. Und keine Sorge: Die Dinos beißen nicht. Tickets für das Konzert am 30. Juni 2024 um 17:30 Uhr gibt es im Vorverkauf unter spieleland-tickets.de oder im HEAVYSAURUS Store. Die ausführliche Presse-Information sowie das dazuge- hörige Bildmaterial finden Sie zum Download auf unserer Website unter https://www.ravensburger-gruppe.de/ --> Newsroom Das Forstamt des Landkreises Ravens- burg informiert über Brennholzverkauf In den vergangenen Wintermonaten wurde in den Pri- vat- und Gemeindewäldern im Landkreis Ravensburg planmäßig Brennholz eingeschlagen. Das Brennholz fällt insbesondere bei Durchforstungen, also bei der Pflege von Beständen an. Momentan sind noch freie Brennholz- mengen aus dem vergangenen Wintereinschlag verfüg- bar. Restmengen können aktuell zu einem attraktiven Preis erworben werden. Bestellungen sind möglich über www.genoholz.de Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt - Land -Tisch“ war ein voller Erfolg Am 30. April 2024 luden die Bio-Musterregion Ravens- burg und die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben gemeinsam zur dritten Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravensburg ein. Unter dem Titel „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ gab es an diesem Tag im Haus am See in Ravens- burg für alle Interessierten die Möglichkeit, zusammen an folgenden Fragen zu arbeiten und die Region mitzuge- stalten: Wie funktionieren die Systeme die uns gesunde, nachhaltige Lebensmittel auf die Teller bringen? Wen braucht es entlang der Kette, damit wir regional mehr Bio-Lebensmittel erzeugen und erwerben können? Wie kommen die Lebensmittel vom Land in die Stadt und letztlich auf unsere Teller? „Landwirte, Verarbeiter, Handel und Verbraucher, aber auch Politik und Verwaltung sowie weitere Organisati- onen zusammenzubringen und in einen wertvollen Dia- log zu führen, benötigt neue Wege der Kommunikation und Zusammenarbeit. Hier setzt die Mitmach-Konfe- renz „Wertstatt Stadt-Land-Tisch“ 2024 im Landkreis Ra- vensburg an. Die Konferenz ermöglicht Vernetzung ent- lang diverser Wertschöpfungsketten und bringt Akteure vom Land und aus der Stadt an einen Tisch.“, so Thomas Lötsch, der neue Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravens- burg, in seiner Begrüßung. Die Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravens- burg Katharina Eckel und die Vorständin der Regional- wert AG Bodensee-Oberschwaben Sarina Gisa führten die rund 70 Teilnehmenden im Anschluss durch ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte dabei Sepp Braun, Biolandbauer und Vorstand der Bioland-Stiftung, mit seinem Impuls über innovative Kooperationen in der Bio-Wertschöpfungs- kette und darüber wie Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel für eine nachhaltige Zukunft zusammenarbeiten können. In mehreren Thementischrunden rauchten dann die Köpfe der Teilnehmenden zu verschiedenen Themen und Pro- jekten. Egal ob Neuausrichtung des Biohofs Sigg zum Gesundheitshof, Ideen für die Kommunikation des Rind- fleischprojekts GrasRind vom Bodensee und auch des Bio-Mittagstisches von FrischaufdenTisch, eine digitale Plattform für Erzeuger und die Außer-Haus-Verpflegung, „Paludikultur in wiedervernässten Mooren“, „Bauernoper“ oder aber die Entwicklung eines Filmprojekts, alle Projekte bekamen bei den Thementischen Impulse, Hinweise und Kontakte um nun erfolgreich weiterentwickelt zu werden. Zum Abschluss des Tages sprach Professor Ernst Ulrich von Weizsäcker in seinem Impulsvortrag „Mitmachen ist besser als nach den Sternen greifen“ davon, dass wir mehr Balance brauchen, zum Beispiel zwischen Herz Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 und Verstand, Wissen und Weisheit, Gerechtigkeit und Leistungsanreiz, Mensch und Natur. Sein Fazit zur Mit- mach-Konferenz: „Großartig, wie hier miteinander ge- schaffen wird, machen Sie bitte weiter so!“ Verpflegt wurden die Teilnehmenden durch „Frischaufden- Tisch“ mit 100-prozentigem Bio-Essen. Das GrasRind-Pro- jekt konnte dabei auch gleich in Form eines Burgers ver- köstigt werden. Während der Pausen präsentierten sich bei bestem Wetter direkt am Flappachweiher auf dem Marktplatz der Möglichkeiten verschiedene Initiativen und Projekte sowie Bio-Betriebe der Region: Bestes Flair um miteinander ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen. An den Ergebnissen der Konferenz soll künftig in den Projektgruppen weitergearbeitet werden. Das Team der Mitmach-Konferenz möchte die Projekte und Initiativen auch weiterhin bei der Umsetzung unterstützen. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Verbänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024 von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Das Deutsche Schwimmabzeichen wird wie das Deutsche Sportabzeichen bei den Bonusprogrammen der Kranken- kassen anerkannt! Wir freuen uns über eine rege Teilnahme der zahlenden Mitglieder, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hoffen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - AOK Bodensee-Oberschwaben Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben gesunken - Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt deutlichen Rückgang Viele Menschen haben es schon einmal erlebt: Die Haut beginnt zu kribbeln, spannen oder brennen und kurze Zeit später entsteht ein Herpes. Eine aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigt einen deutli- chen Rückgang an Herpes-Infektionen. „Insgesamt ist die Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um rund 26 Prozent gesunken“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Das spiegelt sich auch in den einzel- nen Landkreisen wider: „Im Landkreis Sigmaringen muss- ten 494 Personen mit Herpes behandelt werden, 2018 waren es 720 Personen. Auch der Landkreis Ravensburg folgt diesem Trend. Die Anzahl ging von 898 Infizierten auf 695 Infizierte zurück. Im Bodenseekreis waren es 2018 497 Personen. 2022 lediglich 375 Personen.“ „Erfasst wurden die Daten AOK-Versicherter, deren Er- krankungen ärztlich hinterlegt wurden“, hebt Markus Packmohr hervor. Vor allem Kleinkinder im ersten bis vierten Lebensjahr wurden im Jahr 2022 wegen einer Herpes-Infektion behandelt. „Von insgesamt 1.564 betrof- fenen Personen in der Region Bodensee-Oberschwaben waren es 161 Kleinkinder.“ Da bei Kleinkindern das Risiko für einen schweren Verlauf besonders hoch ist, sollten sie besonders vor einer Ansteckung geschützt werden. Lippenherpes ist eine Infektionskrankheit Dr. Matthias Osswald, Arzt bei der AOK Baden-Württem- berg erklärt: „Bei Lippenherpes handelt es sich um eine vor allem durch das Herpes-simplex-Virus verursachte Erkrankung, bei der meist um den Mund im Bereich des Lippenrots gruppierte, schmerzhafte Bläschen entstehen. In den flüssigkeitsgefüllten Bläschen befinden sich die Herpesviren, die zum Beispiel nach dem Berühren über die Hände oder auch beim Küssen übertragen werden können. Neben Lippenherpes können die Viren auch den sogenannten Genitalherpes verursachen.“ Da die Herpes-Viren lebenslang in den Nervenknoten des Körpers verweilen, können die lästigen Bläschen nach der Erstinfektion immer wieder auftreten. „Bei Schwächung des Immunsystems, im Rahmen einer Erkältung oder bei Fieber, durch UV- bzw. Sonnenstrahlung und andere Verletzungen im Bereich der Lippen sowie bei Stress oder hormonellen Schwankungen kann es zur Reaktivierung des Herpes-simplex-Virus und damit zur Entstehung eines Lippenherpes kommen“, so Dr. Matthias Osswald. Doch nicht immer muss der Herpes zwingend an den Lip- pen entstehen. Selten tritt er auch an der Nase, den Au- gen, Fingernägeln, Brustwarzen oder dem Gesäß auf. Bei einer Infektion am Auge gilt besondere Vorsicht, da durch die Entzündung der Hornhaut eine Vernarbung entstehen und dies zu einer verminderten Sehkraft führen kann. Die Viren werden durch eine Schmierinfektion übertra- gen, weshalb andere Personen nicht mit dem infektiö- sen Sekret in Berührung kommen sollten. Vor allem beim Küssen oder gemeinsamen Benutzen von Gläsern oder Besteck können die Viren durch winzige Verletzungen in der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangen. Da- her sollte hierauf verzichtet werden, solange Bläschen vorhanden sind. Bei einer Herpes-Infektion, die sich großflächig ausbrei- tet, starke Schmerzen auftreten oder es zu Vereiterun- gen kommt, sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Doch in den meisten Fällen ist der Herpes nicht gefährlich und klingt von selbst ab. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps Kindererziehungszeiten können auch für Väter gelten Die Erziehung eines Kindes wird bei der Rentenberech- nung entweder bei der Mutter oder beim Vater berück- sichtigt. Anlässlich des Vatertages am 9. Mai zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf, wann Väter Kindererziehungszeiten bei der ge- setzlichen Rentenversicherung erhalten können. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wann bekommen Väter Kindererziehungszeiten gut- geschrieben? Falls überwiegend der Vater die Erziehung des Kindes übernimmt, ist die Anerkennung der Zeiten für ihn - auch rückwirkend - problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegen- über dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklä- rung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Er- klärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Was sind Kindererziehungszeiten? Um für die Erziehenden möglicherweise hieraus resul- tierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Ren- tenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererzie- hung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformularen auf der Themenseite www.drv-bw.de/ Altersvorsorge/Frauen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Mit kleinen Anpassungen bei der Heuernte tausende Tiere retten - Broschüre der LUBW zeigt Wege der na- turverträglichen Mahd auf Jede Heuernte ist eine Gefahr für zahlreiche Tiere, ins- besondere Insekten. Wie diese Gefahr reduziert werden kann, zeigt der nun veröffentlichte „Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Eine schonende Heu- ernte ist im Interesse aller, denn unsere Insekten sind ein wichtiger Baustein unserer Fauna und Flora sowie für unsere Landwirtschaft. Wiesen im Wandel der Zeit Blumenbunte Wiesen sind durch die Intensivierungswel- le der Landwirtschaft zu Ende des letzten Jahrhunderts selten geworden. Klappertopf, Knolliger Hahnenfuß, Mar- gerite oder Mittlerer Wegerich sind nicht nur schön, son- dern sind für viele Insekten überlebenswichtige Nahrung. Wiesen bieten auch Lebensraum für zahlreiche Amphibien und Vögel. Anmutig bereichern die verbliebenen Bestände immer noch das Landschaftsbild Baden-Württembergs. Die heutigen Wiesen sind nicht mehr mit den historischen vergleichbar. Moderne Mähgeräte sind vor allem ökono- misch effizient, sie werden immer größer und schneller. Auch für die Pflege von naturschutzwichtigen Flächen werden immer größere Geräte eingesetzt. „Diese Entwick- lung ist eine der zentralen Ursachen der Gefährdung und des Rückgangs etlicher Tierarten dieser Lebensräume. Erst durch die Diskussionen der letzten Jahre zum ‚In- sektensterben‘ sind auch die Auswirkungen der moder- nisierten Mahd in den Fokus gerückt“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Moderne Mähgeräte sind für den Rückgang etlicher Tierarten verantwortlich „Die heute praktizierte Form der Heuernte bewirkt bei Heuschrecken einen Individuen-Verlust von bis zu 80 Pro- zent - bei einem einzigen Erntedurchgang! Etliche Tierar- ten können, von der nahenden Erntemaschine überrascht, nicht rechtzeitig fliehen und gelangen so in die rotierenden Messer – was oftmals tödlich endet“, berichtet Maurer. Viele Wiesen werden mehrfach pro Jahr gemäht. Auch Arten wie der Grasfrosch wurden in den letzten Jahren durch moderne Technik und Verfahren fast vollständig aus Wiesen verdrängt. Es existiert eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die negativen Auswirkungen der modernen Mahd zu redu- zieren. Viele davon sind derzeit selbst Fachleuten wenig bekannt. Hier setzt der Praxisleitfaden der LUBW für eine naturverträgliche Mahd an. Hierzu wenige Beispiele: Bereits eine einfache Pendelstange kann den Unter- schied machen Eine einfache Pendelstange, die vor dem Mähgerät an- gebracht wird, hilft bei etlichen Tieren, den Fluchtimpuls auszulösen. Für viele Insektenarten ist schon diese klei- ne vorzeitige Warnung eine lebensrettende Maßnahme. Rückgriff auf naturverträgliche Techniken Auch bereits totgesagte, aber prinzipiell naturverträgliche- re Techniken sind wieder im Kommen. Der sogenannte Bal- kenmäher wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt und ist gegenüber moderner Technik nun wieder konkurrenzfähig. Rückzugsräume, das wichtigste Instrument Das wichtigste Instrument einer naturverträglichen Mahd ist und bleibt aber das Belassen von Rückzugsräumen, besser bekannt auch als Insektenschutzstreifen. Zahl- reiche Tiere sterben nicht durch die Messer, haben aber nach der Mahd große Schwierigkeiten Schutz und Nah- rung zu finden. Und genau dieses bieten die sogenannten Insektenschutzstreifen. Von hier aus kann die Wiese wie- derbesiedelt werden, wenn Gras und Kräuter ausreichend nachgewachsen sind. Schlüsselfaktor Straßenbegleitgrün Wer an das Straßenbegleitgrün denkt, der hat in der Regel keine blühenden Kräuter vor dem Auge. Zu Un- recht! Das Straßenbegleitgrün ist in vielen Abschnitten ein wichtiger Lebensraum für etliche Tierarten geworden. Es durchdringt praktisch alle Landschaften und kann von vielen Tieren als Ausbreitungskorridor genutzt werden. Allein in Baden-Württemberg dienen tausende Hektare als Straßenbegleitgrün und werden von Straßenmeistereien gepflegt. Hier hat sich besonders viel zum Positiven ver- ändert: Etliche Kommunen haben erkannt, dass auf kom- munalen Grünflächen oftmals weniger mehr ist. Wurde bis vor wenigen Jahren jedes Jahr mehrfach geschnitten, bleiben Gräser und Kräuter heute viel öfter länger stehen. Die Insekten „danken“ es. In Berlin wurden auf einem Mit- telstreifen einer vielbefahrenen Straße sogar sehr seltene Insektenarten wie die Heuschreckensandwespe entdeckt! Auch die Gerätehersteller bieten insektenschonende Lö- sungen: Hier ist die technische Entwicklung so weit, dass der Aufwuchs effizient entfernt werden kann, aber prak- tisch keine Insekten mehr sterben müssen. Solche neu- artige Technik, die speziell für den Insektenschutz entwi- ckelt wurde, sollte künftig zur Standardausrüstung jeder Kommune gehören. Publikationsdienst der LUBW bietet an: Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd Die LUBW hat nun eine 84-seitige Broschüre herausge- geben, in der die Zusammenhänge von Artenschutz und Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Heuernte durchleuchtet werden. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Verwaltungen und ehrenamtliche Naturschutzakteure. Sie bietet aber auch interessierten Laien einen guten Überblick. Ziel der Broschüre ist es, die Heuernte und die Pflege des Straßenbegleitgrüns natur- verträglicher zu gestalten. Neben der Sammlung aller vor- handenen Informationen zu Verfahren und Technik, wer- den am Ende der Broschüre auch Empfehlungen für die Praxis ausgesprochen. Die Broschüre kann über den fol- genden Link im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Da- tei heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10580 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 19. Mai 2024 Botanische Exkursion: Zwischen Streuwiesen, Hoch- moor und naturnahen Waldgesellschaften Gästeführer: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Tauchen Sie mit der Ökologin Anne Straub in die faszi- nierende Welt der Pflanzen ein. Bei einem Spaziergang durchs Dornacher Ried werden wir verschiedene Pflanzengesellschaften und ihre unter- schiedlichen Lebensraumansprüche kennenlernen. An- hand einzelner vorgestellter Arten bekommen wir einen Einblick in die Ökologie und Vielfalt der Pflanzen, die cha- rakteristisch sind für die Blitzenreuter Seenplatte. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de Katamaran startet am 10. Mai mit Abendverkehr Die Katamaran-Reederei startet zum langen Wochen- ende mit Abendfahrten. Der Pendelverkehr zwischen Friedrichshafen und Konstanz wird damit über den Sommer an Freitagen und Samstagen bis nach Mit- ternacht ausgeweitet. Abends über den See - das geht ab dem 10. Mai auch wieder mit dem Katamaran. Bis September bietet die Reederei freitags und samstags einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Das Zu- satzangebot macht den Katamaran damit zum idea- len Begleiter für Kulturveranstaltungen auf der anderen Seeseite oder um einfach, die länger werdenden Tage ausgiebig zu genießen. Die Abendabfahrten starten ab Friedrichshafen um 20 und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abend- fahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 €. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 €, und das Familienticket für zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 €. Lediglich am 10. August, wenn in Konstanz das Seenacht- fest stattfindet, benötigen Katfahrer ab 20 Uhr eine Son- derfahrkarte. Der Vorverkauf dazu läuft bereits. Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Deutsches Rotes Kreuz Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 29.05.2024, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1, 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Laufprojekt in Leutkirch Lesung - Workshop für Guideläufer - Volkslauf In Leutkirch im Allgäu steht das zweite Juliwochenende die- ses Jahr ganz im Zeichen des Laufsports - und zwar eines Laufsports, der für alle möglich sein soll. Am Samstag, 13. Juli können sich Interessierte zu sogenannten Guideläufern ausbilden lassen. Guideläufer sind Teil des deutschland- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 weiten Guidenetzwerks und begleiten blinde und sehbe- hinderte Läuferinnen und Läufer. Sie sind durch Leibchen erkennbar und durch ein Laufband miteinander verbunden - beides erhalten die Teilnehmer des Workshops. Am Sonntag, 14. Juli startet die Gruppe dann beim tradi- tionellen Leutkircher Volkslauf. Mit dabei wird auch Mike Schmitz sein. Der passionierte Sportler und Träger einer Beinprothese begleitet die frischgebackenen Guideläu- fer - und ermutigt dazu, auch mit Behinderung am Sport im öffentlichen Leben teilzuhaben. Schmitz ist nicht nur Botschafter von „Inklusion braucht Aktion“, sondern er ist auch Mitinitiator der Initiative „Inklusion mit Herz“. Mike Schmitz wird auch am Freitag, 12. Juli schon in Leut- kirch sein. Im Bocksaal liest er aus seinem Buch „Mike macht Mut - Never give up!“. Darin erzählt er seine Ge- schichte: Wie er in jungen Jahren das Bein verlor und sich lange Zeit mit einer Prothese mehr schlecht als recht durch das Leben kämpfte. Und wie eine Hightech-Prothe- se schließlich sein Leben veränderte, ihm Sport ermög- lichte und die Lebensfreude zurückkam. Das Buch kann vor Ort erworben und auch signiert werden. Die Teilnehmenden können sich außerdem auf Spiderman freuen. Spiderman ist ehrenamtlich in Kinderkliniken und Hospizen unterwegs, um „kranken kleinen Helden“ Kraft und Mut zu spenden. Er begleitet das Laufprojekt. Veranstalter ist der VdK Ortsverein Leutkirch in Koope- ration mit dem Guidenetzwerk Deutschland. Das gesamte Laufprojekt wird aus dem Bundespro- gramm „Demokratie leben!“ gefördert. Anmeldung zur Guideläufer-Ausbildung unter vhs-leutkirch.de Überblick: Freitag 12. Juli, 19.30 Uhr, Bocksaal Leutkirch: Lesung aus „Mike macht Mut - Never give up!“. Eintritt kostenlos. Samstag 13. Juli, 9 - 12 Uhr, Tagungshaus Regina Pacis Leutkirch: Guideläufer-Workshop. Teilnahme umsonst, Anmeldung bei der Volkshochschule unter https://kurse.vhs-leutkirch.de/kuferweb/webbasys/in- dex.php?kathaupt=11&knr=241- 30257&kursname=Guide- laeufer-Workshop&katid=27 Sonntag 14. Juli, 9 Uhr: Gemeinsame Teilnahme am Volks- lauf. Die Startgebühren für die Teilnehmer der Guideläu- fer-Ausbildung werden übernommen. Kontakt: Sven Stöckle, VdK Ortsverband Leutkirch Sven.stoeckle@outlook.de, 0172 287 29 37 Maria Hönig „Demokratie leben!“ maria.hoenig@stiftung-st-anna.de, 0151 - 750 627 91 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 25. Mai 2024 in den Lebens- räumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Sie Sie an einem Lidkrampf, Schiefhals, Handkrampf oder einer anderen Dystonieform erkrankt? In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Es gibt auch Informa- tionen zur Tiefen Hirnstimulation die auch bei Parkinson angewendet wird. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme und helfen sich selbst weiter. Eine verbindliche Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 21. Mai erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmel- dungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS verstärkt Investitionen in Energiezukunft Sichere und nachhaltige Versorgung erfordert breitere Finan- zierungsbasis - Sondereffekte verbessern Jahresergebnis Wir haben die akute Phase der Energiekrise zwar fürs Erste überwunden, sind aber mit der Energiewende in Deutschland noch lange nicht so weit, dass unsere Ver- sorgung langfristig sicher und nachhaltig ist“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) betonte am Montag (13. Mai) bei der Bilanzpressekonferenz des Un- ternehmens, wie wichtig das Gelingen der Energiewende für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und damit für den Wohlstand in Deutschland ist. Die TWS und ihre Netztochter TWS Netz GmbH haben das Tempo für die Transformation der Versorgung im Geschäftsjahr 2023 deshalb weiter erhöht: Sie haben 30 Millionen Euro für eine zukunftsfähige und zunehmend klimaneutra- le Energieversorgung aufgewendet. Schwerpunkte der Investitionen waren der Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt sowie weitere Energie- und Mobilitätslösungen, die Ertüchtigung des Strom- und Was- sernetzes und der Erweiterungsbau am Hauptsitz in Ra- vensburg. Dieser soll ein neues Rechenzentrum und die neue Netzleitstelle beheimaten. Zur Finanzierung we- sentlich beigetragen haben Bürgerbeteiligungen und die Nicht-Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter. Darüber hinaus war das Wirtschaftsjahr im Wesentlichen geprägt von den Auswirkungen der Energiekrise: einer wei- terhin volatilen Lage am Beschaffungsmarkt mit großen Preisrisiken und der administrativen Umsetzung der Preis- bremsen für Energie, mit denen der Staat die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zaum gehalten hat. Der zunehmende Fachkräftemangel kam erschwerend hin- zu. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen zufrieden mit dem Geschäftsverlauf: Die TWS hat im Berichtsjahr ins- gesamt 8,3 Millionen Euro Überschuss (Vorjahr 5,9 Millionen Euro) erwirtschaftet; Ursache hierfür seien auch Sonderef- fekte, wie Dr. Andreas Thiel-Böhm informiert: „Zum einen konnten wir Rückstellungen für potenzielle Drohverluste auflösen, die glücklicherweise nicht eingetreten sind.“ Zum anderen liege das Ergebnis aus der Beteiligung an der Tri- anel GmbH über dem Planwert und der Materialaufwand unter dem Ansatz. „Ein stabiles Ergebnis ist Basis für die erforderlichen Investitionen in eine zukunftsfähige Ener- gieversorgung“, erklärt der Geschäftsführer und fügt an: „Die Finanzierung der auch angesichts des alarmierenden Klimawandels dringend erforderlichen Dekarbonisierung der Energieversorgung ist eine große Herausforderung. Sie bedarf einer gemeinsamen Anstrengung und neuer Wege.“ Wachstum in Stromsparte Die Eigenerzeugung an Ökostrom stieg von 80 Millionen Kilowattstunden in 2022 auf 90,5 Millionen Kilowattstunden im Berichtsjahr. Inzwischen betreibt die TWS 7 eigene Wind- parks mit 18 Windkraftanlagen und 18 Photovoltaik-Anlagen. Hinzu kommen Beteiligungen an einem Onshore-Wind- parkportfolio und einem Offshore-Windpark. Zwei Bio- methan-Blockheizkraftwerke und eine Wasserkraftanlage runden das Portfolio ab. Gewachsen ist auch die Zahl der Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Stromkunden: „Wir versorgen gut 1.000 Kundinnen und Kun- den mehr. Dennoch reicht unser eigener Ökostrom immer noch aus, unsere Haushaltskunden bilanziell voll zu versor- gen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Stromabsatz stieg von rund 302 Millionen Kilowattstunden Strom auf rund 305 Millionen Kilowattstunden Strom. Bei Gas gingen Kunden- zahl und verkaufte Mengen zurück; Gründe hierfür sind die warme Witterung, und Sparappelle im Energiekrisenjahr. Fortschritt bei der Energiewende Die TWS ist Partner der Städte Ravensburg und Wein- garten bei der kommunalen Wärmeplanung. Gut voran- gekommen ist sie mit dem Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt. Auch bei der Mobilitätswende geht es voran: Die integrierte Mobilitätsplattform tws.mo- bil der TWS ist zentraler Angelpunkt: Zuwächse gab es beim Fuhrparkmanagement für Firmen und Verwaltun- gen; die Ausleihungen von Autos im Rahmen des Betriebli- chen Mobilitätsmanagements stiegen um 2.800 auf 7.400. Und die Zahl der Buchungen beim jungen e-Carsharing Angebot konnte um 45 Prozent gesteigert werden. Steigende Nachfrage nach Dienstleistungen Weiter etabliert hat sich die TWS als Dienstleister für Kommunen: Die Erlöse stiegen um 11,2 Prozent auf rund 3 Millionen Euro. Der Landkreis Ravensburg und viele Kommunen im Landkreis haben im Jahr 2023 die kom- munale Beschaffungsstelle für Strom und Gas an die TWS vergeben; sie folgten damit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie Bad Waldsee, für die das Unterneh- men in dieser Funktion schon länger erfolgreich tätig ist. FAHRER/IN für Schultour gesucht. 2x täglich. Schulferien frei. Verstärkung für unser Team ab sofort gesucht. Tel. 0160 5824411 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Sie interessieren sich dafür, wie das Windparkprojekt im Altdorfer Wald vorangeht? Unser Newsletter liefert Ihnen alle aktuellen Informationen, Einblicke und Wissenswertes zum Windpark viermal im Jahr direkt in Ihr Postfach. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Mit dem Newsletter gut informiert zum Windpark Altdorfer Wald! Zur Newsletter Anmeldung geht es unter: www.windpark-altdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIENBAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig FLIESEN PARKETT www.koelle-ausbausto e.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung. 88213 Ravensburg-Albersfeld 1/1, Telefon: +49 751 76 06-0 Schausonntag jeden 1. So. im Monat ab 13 Uhr - k.B. / k.V. Dämmen für mehr Wohnbehaglichkeit Die „gefühlte Temperatur“ wird nicht nur vom Thermometer bestimmt Das subjektive Wärmeemp n- den in den eigenen vier Wänden wird nicht nur von der gemesse- nen Raumtemperatur, sondern auch von der Kälteabstrahlung der Wand ächen, der Luftfeuch- te und -qualität beein usst. Foto: djd/puren (djd). Im Wetterbericht ist häu- g von der „gefühlten Tempera- tur“ die Rede. Das Phänomen, dass nicht die auf dem Thermo- meter angezeigte Temperatur über unser subjektives Wohlbe- nden bestimmt, lässt sich aber im eigenen Zuhause beobach- ten. Denn das Wohlfühlklima im Raum wird neben der objektiven Raumtemperatur auch durch Luftfeuchte, Luftbewegung und -qualität sowie die Wärme- oder Kälteabstrahlung der Wände be- ein usst. Eine gute Gebäude- dämmung ist daher nicht nur eine Frage der Energieeinsparung, sondern außerdem des Wohn- komforts. Bei der Auswahl der Dämmung spielt zudem die Luftqua- lität eine Rolle. Emissionsarm sind zum Beispiel Hochleistungsdä- mmungen mit dem pure life-Umweltzeichen. Unter www.puren. com gibt es hierzu mehr Infos und einen kostenlosen Bauherren-Rat- geber. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hitzeschutz fürs Dachfenster Wer im Dachgeschoss lebt, muss sich besonders gut für som- merliche Wärme wappnen (djd). Wer im Dachgeschoss lebt, sollte nicht nur das Dach gut däm- men, sondern auch die Fenster mit einem soliden Hitzeschutz aus- statten und sich so für die steigenden sommerlichen Temperatu- ren wappnen. Außen liegende Rollläden oder Außenmarkisen sind am besten geeignet, um sommerliche Hitze abzuhalten. Der Dienst- leister TLS-Dachfenster etwa hat viele entsprechende Produkte auf Lager, sodass direkt ein Montagetermin vereinbart werden kann. Muss doch einmal Zubehör bestellt werden, garantiert der Anbie- ter den Einbau innerhalb von zehn Tagen nach Materialeingang. Der Dienstleister kann auf ein Netzwerk von rund 70 Servicetechni- kern in Deutschland zurückgreifen, monatelange Wartezeiten wer- den so vermieden. Mehr Infos gibt es unter www.tls-dachfenster.de. Außen liegende Rollläden oder Markisen sorgen für einen effektiven Hitze- schutz. Dabei lassen Markisen weiterhin Tageslicht in den Raum, weshalb sie vor allem für den Wohnbereich geeignet sind. djd/TLS-Dachfenster/Roto Frank Dachsystem-Technologie Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 VERSCHIEDENES www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Die Kälteanwendung mit Unterdruck Probier‘s einfach aus. Erste Anwendung kostenlos! Termine bitte telefonisch vereinbaren Anzuwenden bei Beschwerden wie zum Beispiel: ■ Arthritis ■ Karpaltunnelsyndrom ■ Long Covid ■ Migräne ■ Sportverletzungen ■ Restless Legs ■ Rheuma ■ Rückenschmerzen ■ uvm. Kältestudio Amtzell Wohlbenden und Fitness Goppertshäusern 19/1 I 88279 Amtzell Tel. +49 151 70306282 Rolf.Jeck@Kältestudio-Amtzell.de www.Kältestudio-Amtzell.de Bürgermeisterin Kreistagswahl am 9. Juni auf Listenplatz 1 der Freien Wähler Stark für Baindtfür Baindt & für den Landkreis ! V.i.S.d.P Simone Rürup Rebsteige 3 | 88214 Ravensburg | 0151 5153 6083 Suche Begleitung für Spaziergänge für meine Mutter in Baindt. Tel: 0041-79 966 79 71 oder per mail omundo@outlook.de WAHLANZEIGEN/PARTEIEN KFZ-MARKT[mehr]

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