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Stipendien und Begabtenförderung

Die Förderung begabter Studierender sowie Doktorandinnen und Doktoranden hat in Deutschland einen hohen gesellschafts- und bildungspolitischen Stellenwert. Der Bund, das Land Baden-Württemberg, Hochschulen, verschiedene Firmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen bieten begabten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese sind in der Regel nach Abschluss des Studiums oder der Promotion nicht zurückzuzahlen, können aber an verschiedene Verpflichtungen gebunden sein (z.B. Praktikum oder Diplomarbeit im Betrieb). Hinweise zur Landesgraduiertenförderungen erhalten Sie bei den promotionsberechtigen Hochschulen in Baden-Württemberg. Der Bund und private Förderer unterstützen engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium. In Baden-Württemberg nehmen derzeit rd. 60 Hochschulen an dem Programm teil. Konkrete Informationen über die Voraussetzungen, das Vergabeverfahren und Fristen zur Beantragung von Fördergeldern und Stipendien erhalten Sie bei den Stipendiengebern.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt. Andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten. Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen: Studierende in Deutschland benötigen monatlich 864 Euro. Dieser Bedarf ist abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort und setzt voraus, dass Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Enthalten sind: Kosten für die Unterkunft wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren Kosten für Lebensmittel, Kleidung Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten Kosten für Versicherungen, zum Beispiel Krankenversicherung Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren Taschengeld Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag zur Verfassen Studentenschaft Fachliteratur, PC und sonstige Lernmittel Bei weiterbildenden Masterstudiengängen können die Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erheben. Verwaltungskostenbeitrag Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen wie Immatrikulation und Beurlaubung einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei den Hochschulen 70 Euro pro Semester und bei der Dualen Hochschule 140 Euro pro Studienjahr. Studierendenwerksbeitrag Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird ein Studierendenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studierendenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studierendenwerksbeitrags pro Semester ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studierendenwerks zu nutzen. Zum Studierendenwerksbeitrag kann je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket hinzukommen, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird zudem ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschule erhoben. Die Entrichtung dieses Beitrags ist ebenfalls verpflichtend. Mit dem Beitrag ermöglichen Sie es der Verfassten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden einer Hochschule vertritt. Versicherungen Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen wie Exkursionen und Hochschulsport, die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst. Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert. Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung an, letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen - Studium

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes können Studierende verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, wenn Unterhalt der Eltern, eigene Einkünfte und andere Zuwendungen beispielsweise von Großeltern nicht ausreichen. Zu den finanziellen Hilfen gehören vor allem: Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stipendien und Begabtenförderung Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Landesstiftung Baden-Württemberg für einen Aufenthalt im Ausland Kindergeld Familienversicherung bei der Krankenkasse Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Bildungskredit (Darlehen vom Staat) Studienkredit der KfW, Studiendarlehen, Bildungsfonds Ermäßigung von Internet und Telefongebühren Wohngeld, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld Wenn Ihnen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG zustehen, können Sie kein Wohngeld bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf BAföG haben oder im Fall eines Antrages BAföG-Leistungen gewährt würden. Haben Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit oder der Altersgrenze, können Sie Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, Ihr Lebensmittelpunkt sein muss. Das richtet sich nach Ihrer konkreten Lebenssituation (z.B. Hauptwohnsitz als Indiz für den Lebensmittelpunkt). Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung. Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen

In Ihrem Wohnort oder in direkter Nähe ist ein größeres Unglück geschehen, von dem Sie betroffen sind und Sie wollen sich darüber informieren, was Sie tun können oder wo Sie Hilfe bekommen können? Sie wollen mehr über die Notfallvorsorge wissen? Wo können Sie sich hinwenden? Hilfe- oder Auskunftsanfragen zu größeren Schadenereignissen (Naturereignisse und andere weiträumige Schadenlagen), richten Sie direkt an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Tipp: Legen Sie sich alle wichtigen Telefonnummern an einem zentralen Ort bei Ihnen zu Hause bereit. Wählen Sie nur in Notfällen die Notrufnummer 112 oder, wenn Sie Hilfe durch die Polizei benötigen, die Nummer 110. Halten Sie die Notrufnummern für dringende Notfälle frei! Wie erfahren Sie von Katastrophen und anderen Gefahrenlagen? Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen. Einige Kommunen verfügen auch über ein Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung. Ob in Ihrer Kommune Sirenen zur Warnung eingesetzt werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“ Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht. Wer hilft bei größeren Schadensereignissen? Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist auch auf größere Schadensereignisse vorbereitet. Für den Einsatz im Katastrophenfall gibt es besondere staatliche Stellen, die Katastrophenschutzbehörden, und im ganzen Land stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die schnelle Hilfe gewährleisten. Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, können auch Einheiten anderer Länder und des Bundes, zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), zur Hilfe gerufen werden. Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen. Notfalltreffpunkt Die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation ist jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können. Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Wohngebäuden kommen (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio). Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen. Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Ab wann Ihr Notfalltreffpunkt in Betrieb geht und welche Leistungen er bietet, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde. Wie sollen Sie sich im Katastrophenfall verhalten? Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können. Beachten Sie die Anweisungen durch die Behörden und Hilfsorganisationen Schalten Sie das Radio an. Schauen Sie bei schwerwiegenden Ereignissen auch nach Ihren Nachbarn und unterstützen Sie sich bis zum Eintreffen von Hilfe gegenseitig. Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr! Tipp: Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (zum Beispiel Sturm, Hochwasser) besondere Verhaltensratschläge, mit welchen Sie sich für Ihr Aufenthaltsgebiet vertraut machen sollten. Wie können Sie selbst Notfallvorsorge treffen? Selbstverständlich wird staatliche Vorsorge für Krisenfälle getroffen. Jedoch ist für eine effektive Krisenbewältigung auch Ihre Mithilfe erforderlich. Haben Sie die wichtigsten Dokumente griffbereit? Können Sie auf einen Notvorrat zurückgreifen und sich einige Tage selbst versorgen? Auch wenn es aktuell keinen Anlass zur Sorge gibt, kann beispielsweise der Strom unvorhergesehen ausfallen, eine Naturkatastrophe eintreten oder eine schwere Krankheitswelle ausbrechen. Tipp: Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen. Denken Sie auch an ein batteriebetriebenes Radio, um bei einem Stromausfall weiterhin informiert zu werden. Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können. Gibt es finanzielle Unterstützung im Katastrophenfall? Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Extremismus

Unter den Begriff des Extremismus fallen Personen und Gruppen, die aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen. Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) unterstützt beim Ausstieg aus extremistischen Gruppen und Personen, die sich von extremistischen Ideologien lösen möchten in ein Leben ohne Extremismus. Kostenlos, kompetent und sicher. bietet Informationen gegen religiös und politisch motivierten Extremismus vermittelt Expertenwissen sowie Ansprechpartner zum Thema schult ausgewählte Berufsgruppen im Erkennen von sich radikalisierenden Personen und gibt Handlungssicherheit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte

Wenn Sie Spielgeräte gewerblich aufstellen möchten, benötigen Sie einen Nachweis, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Feuerwehr

Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit. Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112. Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Zudem gibt es häufig eine Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen. Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Notfall - wie helfe ich?

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten? Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab. Rufen Sie Hilfe herbei. Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung. Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110! Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden. Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten: Wo ist etwas passiert? Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen. Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich. Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person. Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet. Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. Notruf-App „nora“ Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt. Notruf-Fax Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden. Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit. Nothilfe-SMS Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können einen Hilferuf durch SMS an eine Leitstelle senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet wie folgt: T-Mobile (D1 / Vodafone D2): 99 0711 216-77112 beziehungsweise Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112. Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112. Tess-Relay-Dienste Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung. 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. 19222 - Krankentransport Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorbeugender Brandschutz

Um einem Brand vorzubeugen, können Sie verschiedene Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen. Seien Sie aufmerksam im Umgang mit Feuer und Elektrizität. Die häufigsten „Brandstifter“ im Haushalt sind beispielsweise: Zigaretten Kerzen, die unbeaufsichtigt abbrennen Elektrogeräte, wie beispielsweise Fernseher, Heizlüfter oder Heizdecken, die unsachgemäß genutzt werden (z.B. abgeknickte Kabel, unbeaufsichtigter Betrieb, kein Sicherheitsabstand zu Möbeln und Gardinen) Mehrfachsteckdosen, die bei elektrischer Überlastung erhitzen Es sollte an Mehrfachsteckdosen kein Gerät mit hoher Stromaufnahme wie beispielsweise Waschmaschine oder Geschirrspüler angeschlossen werden. Kaminfeuer, Kamin- und Kachelöfen Kamine und Kachelöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher ein Schornsteinfeger auf Brandsicherheit und sicherer Abgasführung überprüft hat. Grillen in Innenräumen wie z.B. im Wintergarten oder auf Balkonen Dies kann außerdem tödlich enden. Die entstehenden Verbrennungsgase sind tödlich. in Leinöl getränkte Stofflappen Diese sind lange nach der Verwendung brennbar und können sich selbst entzünden. Sie sollten in nicht brennbaren, luftdicht verschließbaren Behältern gelagert werden. nicht abgeschaltete Bügeleisen Feste wie Weihnachten, Silvester oder Ostern fordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Unsachgemäßer Umgang mit Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Silvesterraketen führen jedes Jahr wieder zu Bränden. Achtung: Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist in Baden-Württemberg aufgrund ihrer hohen Brandgefahr verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Himmelslaternen sind mit einer Flamme bestückte Papierlampions. Sie werden auch "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" genannt. Effektiven Schutz bietet die Installation eines Rauchmelders. Er warnt Sie rechtzeitig bei Auftreten eines Brandes vor dem gefährlichen Brandrauch. Dies ist besonders nachts von großer Bedeutung, da schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann. Auch Feuerlöscher und Feuerlöschdecken sind in vielen Haushalten keine Seltenheit mehr. Mit beiden können Sie bei kleinen Bränden eine aktive Brandbekämpfung leisten. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher und die Feuerlöschdecke leicht zugänglich aufbewahrt werden. Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen gut durch und machen Sie sich schon im Voraus mit dem richtigen Gebrauch vertraut. Achten Sie auch darauf, dass Rettungswege nicht versperrt werden. Im Fall eines Brandes sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus so schnell wie möglich verlassen können. Auch sollte der Einsatz der Feuerwehr nicht durch Hindernisse erschwert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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