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_Klima-__Spartipp_des_Monats_Juli.pdf

Klima-Spartipp des Monats Juli: Einfach nur Abkühlen Ein Patentrezept gegen Hitze in Gebäuden gibt es leider nicht, denn jedes Gebäude ist hinsichtlich Gebäudehülle und Fensterausrichtung, Lüftungstechnik und Klimatisierung doch sehr unterschiedlich. Hier zwei Tipps für „coole“ Gebäude an heißen Tagen: Richtig lüften sorgt für Abkühlung Im Sommer ist es wichtig, nur in den frühen Morgen- und späten Abendstunden zu lüften, also dann, wenn die Außentemperatur kühler ist als die Temperatur im Gebäudeinneren. Tagsüber, wenn es draußen wärmer ist als drinnen, sollten die Fenster geschlossen bleiben, um die aufgeheizte Außenluft möglichst lange draußen zu halten. Wichtig ist beim Lüften, dass die Fenster nicht nur gekippt, sondern ganz geöffnet werden. Und dies idealerweise für mindestens 20 Minuten, denn nur in dieser Zeit findet die volle Dröhnung Luftaustausch statt. Anschließend ist es wichtig, alle Fenster zu schließen, da sonst im Tagesverlauf die heiße Luft in die Räume gelangt. Und zu viel heiße Luft ist bekanntlich selten gut. Wenn sich Fenster gegenüberliegen, aber nur bei nicht übermäßig feuchten Räumen, ist Querlüften perfekt. Dadurch entsteht ein heftiger Luftzug, durch den sich Raum- und Außenluft auf schnellstem Wege austauschen können. Wichtig ist dabei sicherzustellen, dass die Fenster nicht zuknallen können, denn sonst wird ganz schnell aus einem Glashaus ein Scherbenmeer. Räume verdunkeln, hilft die Hitze draußen zu lassen Wer daheim oder im Geschäft einen Rollladen oder Fensterläden hat, ist im Vorteil, denn werden diese nach dem morgendlichen Lüften tagsüber heruntergelassen bzw. geschlossen, bleibt die Hitze weitgehend draußen. Jetzt geht’s für den Spartipp in die Sommerpause. Neue Tipps bzw. alte Tipps in neu verföhnter Fassung gibt es wieder ab September. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 23.07.2025
    _Klima-__Spartipp_des_Monats_November_25.pdf

    Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztemperatur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benötigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßenverkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmäßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht gemacht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heizkörper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 72,21 KB
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      Zuletzt geändert: 20.11.2025
      Winterzeit

      Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

      Zuletzt geändert: 22.11.2024
      Bericht_25_08_28.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. August 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Öffentliche Gruselführung Am 07.11.2025 findet eine öffentliche Gruselführung mit Paul Sägmüller statt. Eine Einladung mit Hinweis zur Anmeldung folgt. Beschattung Dorfplatz Anfragen zur Anbringung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen liegen vor. Eine mögliche Umsetzung wird für das nächste Jahr geprüft, die Entwicklung wird derzeit beobachtet. Betriebszeiten Fontänenfeld und Buzzer Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr in Betrieb. Über den Buzzer, eine Taste neben dem Brunnen, kann das Fontänenfeld zusätzlich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 18 und 20 Uhr aktiviert werden. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine beschränkte öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit der Planung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude durchzuführen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen stellen sich geeignete Planungsbüros vor, um ihre Ansätze und Konzepte zur Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude darzulegen. 4. Nach Abschluss der Planung und Vorlage einer aktualisierten Kostenberechnung entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) Beschluss: 1. Zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt beschließt der Gemeinderat die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. 2. Für das Gebiet „Ortskern II“ wird die Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2028 festgelegt. 3. Der Ergänzung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wird zugestimmt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Zuletzt geändert: 10.09.2025
        Amtsblatt

        Amtsblatt der Gemeinde Baindt Das Amtsblatt der Gemeinde Baindt dient der Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen sowie Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich am Freitag und kann für 28,00 Euro zuzügl. 7% MwSt. abonniert werden. Redaktionsschluss für Beiträge ist dienstags um 21:00 Uhr. Der Redaktionsschluss kann sich durch Feiertage verschieben. Der Abgabetermin wird vorher im Amtsblatt bekannt gegeben. Gewerbetreibende, die bezahlte Anzeigen im Gemeindeblatt aufgeben möchten, können sich direkt an den Verlag Wagner wenden. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt haben, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse presse(@)baindt.de . Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Das Amtsblatt besteht aus einem redaktionellen (amtlichen und nichtamtlichen) Teil und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihre Stellvertreter im Amt; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen die jeweilige Kirchengemeinde oder die Vereinsvorstände; für die Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Für den übrigen Inhalt ist der Verlag des Amtsblatts verantwortlich. Zuständiger Verlag: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de Anzeige buchen: 07154-8222-70 anzeigen(@)duv-wagner.de www.duv-wagner.de/anzeige-buchen Bestellschein Baindter Amtsblatt / Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 83,54 KB, 22.12.2025) Kündigung Amtsblatt (PDF-Dokument, 81,24 KB, 15.05.2025) Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Baindt sowie Kündigungen können Sie ab sofort auch bequem per E-Mail an info(@)baindt.de übermitteln. Bitte senden Sie bei Kündigungen das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular als Anhang mit. Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden. Amtsblätter 2026 Amtsblatt vom 05.06.2026 (PDF-Dokument, 14,5 MB, 03.06.2026) Amtsblatt vom 29.05.2026 Amtsblatt vom 22.05.2026 (PDF-Dokument, 28,5 MB, 22.05.2026) Amtsblatt vom 15.05.2026 (PDF-Dokument, 19,0 MB, 13.05.2026) Amtsblatt vom 08.05.2026 (PDF-Dokument, 3,55 MB, 08.05.2026) Amtsblatt vom 30.04.2026 (PDF-Dokument, 22,5 MB, 30.04.2026) Amtsblatt vom 24.04.2026 (PDF-Dokument, 28,3 MB, 24.04.2026) Amtsblatt vom 17.04.2026 (PDF-Dokument, 3,88 MB, 17.04.2026) Amtsblatt vom 10.04.2026 (PDF-Dokument, 25,0 MB, 10.04.2026) Amtsblatt vom 02.04.2026 (PDF-Dokument, 18,3 MB, 02.04.2026) Amtsblatt vom 27.03.2026 (PDF-Dokument, 22,3 MB, 27.03.2026) Amtsblatt vom 20.03.2026 (PDF-Dokument, 2,69 MB, 20.03.2026) Amtsblatt vom 13.03.2026 (PDF-Dokument, 15,7 MB, 13.03.2026) Amtsblatt vom 06.03.2026 (PDF-Dokument, 22,6 MB, 06.03.2026) Amtsblatt vom 27.02.2026 (PDF-Dokument, 5,11 MB, 27.02.2026) Amtsblatt vom 20.02.2026 (PDF-Dokument, 17,6 MB, 20.02.2026) Amtsblatt vom 13.02.2026 (PDF-Dokument, 17,9 MB, 13.02.2026) Amtsblatt vom 06.02.2026 (PDF-Dokument, 16,2 MB, 06.02.2026) Amtsblatt vom 30.01.2026 (PDF-Dokument, 18,0 MB, 30.01.2026) Amtsblatt vom 23.01.2026 (PDF-Dokument, 21,6 MB, 23.01.2026) Amtsblatt vom 16.01.2026 (PDF-Dokument, 24,9 MB, 16.01.2026) Amtsblatt vom 09.01.2026 (PDF-Dokument, 17,4 MB, 09.01.2026) Amtsblätter 2025 Amtsblatt vom 19.12.2025 (PDF-Dokument, 25,2 MB, 19.12.2025) Amtsblatt vom 12.12.2025 (PDF-Dokument, 20,0 MB, 12.12.2025) Amtsblatt vom 05.12.2025 (PDF-Dokument, 18,9 MB, 05.12.2025) Amtsblatt vom 28.11.2025 (PDF-Dokument, 8,53 MB, 28.11.2025) Amtsblatt vom 21.11.2025 (PDF-Dokument, 2,59 MB, 20.11.2025) Amtsblatt vom 14.11.2025 (PDF-Dokument, 7,71 MB, 14.11.2025) Amtsblatt vom 07.11.2025 (PDF-Dokument, 4,50 MB, 06.11.2025) Amtsblatt vom 31.10.2025 (PDF-Dokument, 2,87 MB, 31.10.2025) Amtsblatt vom 24.10.2025 (PDF-Dokument, 2,84 MB, 23.10.2025) Amtsblatt vom 17.10.2025 (PDF-Dokument, 3,39 MB, 17.10.2025) Amtsblatt vom 10.10.2025 (PDF-Dokument, 3,08 MB, 10.10.2025) Amtsblatt vom 02.10.2025 (PDF-Dokument, 3,06 MB, 02.10.2025) Amtsblatt vom 26.09.2025 (PDF-Dokument, 3,23 MB, 25.09.2025) Amtsblatt vom 19.09.2025 (PDF-Dokument, 4,44 MB, 19.09.2025) Amtsblatt vom 12.09.2025 (PDF-Dokument, 3,17 MB, 12.09.2025) Amtsblatt vom 05.09.2025 (PDF-Dokument, 3,04 MB, 05.09.2025) Amtsblatt vom 29.08.2025 (PDF-Dokument, 2,55 MB, 29.08.2025) Amtsblatt vom 22.08.2025 (PDF-Dokument, 2,99 MB, 25.08.2025) Amtsblatt vom 15.08.2025 (PDF-Dokument, 3,39 MB, 14.08.2025) Amtsblatt vom 25.07.2025 (PDF-Dokument, 3,33 MB, 25.07.2025) Amtsblatt vom 18.07.2025 (PDF-Dokument, 3,42 MB, 18.07.2025) Amtsblatt vom 11.07.2025 (PDF-Dokument, 2,44 MB, 10.07.2025) Amtsblatt vom 04.07.2025 (PDF-Dokument, 2,87 MB, 03.07.2025) Amtsblatt vom 27.06.2025 (PDF-Dokument, 2,76 MB, 26.06.2025) Amtsblatt vom 20.06.2025 (PDF-Dokument, 2,99 MB, 25.08.2025) Amtsblatt vom 13.06.2025 (PDF-Dokument, 3,08 MB, 13.06.2025) Amtsblatt vom 06.06.2025 (PDF-Dokument, 3,15 MB, 06.06.2025) Amtsblatt vom 30.05.2025 (PDF-Dokument, 3,13 MB, 30.05.2025) Amtsblatt vom 23.05.2025 (PDF-Dokument, 3,44 MB, 22.05.2025) Amtsblatt vom 16.05.2025 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 15.05.2025) Amtsblatt vom 09.05.2025 (PDF-Dokument, 3,59 MB, 09.05.2025) Amtsblatt vom 02.05.2025 (PDF-Dokument, 2,25 MB, 02.05.2025) Amtsblatt vom 25.04.2025 (PDF-Dokument, 2,58 MB, 25.04.2025) Amtsblatt vom 17.04.2025 (PDF-Dokument, 3,74 MB, 17.04.2025) Amtsblatt vom 11.04.2025 (PDF-Dokument, 3,12 MB, 11.04.2025) Amtsblatt vom 04.04.2025 (PDF-Dokument, 4,77 MB, 03.04.2025) Amtsblatt vom 28.03.2025 (PDF-Dokument, 5,63 MB, 28.03.2025) Amtsblatt vom 21.03.2025 (PDF-Dokument, 3,70 MB, 21.03.2025) Amtsblatt vom 14.03.2025 (PDF-Dokument, 4,27 MB, 14.03.2025) Amtsblatt vom 07.03.2025 (PDF-Dokument, 3,50 MB, 07.03.2025) Amtsblatt vom 28.02.2025 (PDF-Dokument, 3,12 MB, 28.02.2025) Amtsblatt vom 21.02.2025 (PDF-Dokument, 3,57 MB, 20.02.2025) Amtsblatt vom 14.02.2025 (PDF-Dokument, 7,84 MB, 14.02.2025) Amtsblatt vom 07.02.2025 (PDF-Dokument, 3,15 MB, 07.02.2025) Amtsblatt vom 31.01.2025 (PDF-Dokument, 2,27 MB, 31.01.2025) Amtsblatt vom 24.01.2025 (PDF-Dokument, 2,79 MB, 24.01.2025) Amtsblatt vom 17.01.2025 (PDF-Dokument, 3,27 MB, 16.01.2025) Amtsblatt vom 10.01.2025 (PDF-Dokument, 6,80 MB, 10.01.2025) Amtsblätter 2024 Amtsblatt vom 20.12.2024 (PDF-Dokument, 9,39 MB, 20.12.2024) Amtsblatt vom 13.12.2024 (PDF-Dokument, 4,80 MB, 12.12.2024) Amtsblatt vom 06.12.2024 (PDF-Dokument, 3,92 MB, 06.12.2024) Amtsblatt vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 4,84 MB, 29.11.2024) Amtsblatt vom 22.11.2024 (PDF-Dokument, 5,42 MB, 21.11.2024) Amtsblatt vom 15.11.2024 (PDF-Dokument, 5,37 MB, 15.11.2024) Amtsblatt vom 08.11.2024 (PDF-Dokument, 4,58 MB, 07.11.2024) Amtsblatt vom 31.10.2024 (PDF-Dokument, 4,17 MB, 31.10.2024) Amtsblatt vom 25.10.2024 (PDF-Dokument, 5,41 MB, 25.10.2024) Amtsblatt vom 18.10.2024 (PDF-Dokument, 5,47 MB, 17.10.2024) Amtsblatt vom 11.10.2024 (PDF-Dokument, 5,33 MB, 10.10.2024) Amtsblatt vom 04.10.2024 (PDF-Dokument, 7,52 MB, 02.10.2024) Amtsblatt vom 27.09.2024 (PDF-Dokument, 5,09 MB, 26.09.2024) Amtsblatt vom 20.09.2024 (PDF-Dokument, 8,86 MB, 20.09.2024) Amtsblatt vom 13.09.2024 (PDF-Dokument, 12,4 MB, 13.09.2024) Amtsblatt vom 06.09.2024 (PDF-Dokument, 7,05 MB, 06.09.2024) Amtsblatt vom 30.08.2024 (PDF-Dokument, 4,92 MB, 30.08.2024) Amtsblatt vom 23.08.2024 (PDF-Dokument, 2,49 MB, 23.08.2024) Amtsblatt vom 16.08.2024 (PDF-Dokument, 3,47 MB, 16.08.2024) Amtsblatt vom 26.07.2024 (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.07.2024) Amtsblatt vom 19.07.2024 (PDF-Dokument, 6,95 MB, 18.07.2024) Amtsblatt vom 12.07.2024 (PDF-Dokument, 4,81 MB, 11.07.2024) Amtsblatt vom 05.07.2024 (PDF-Dokument, 4,42 MB, 04.07.2024) Amtsblatt vom 28.06.2024 (PDF-Dokument, 4,10 MB, 28.06.2024) Amtsblatt vom 21.06.2024 (PDF-Dokument, 5,58 MB, 20.06.2024) Amtsblatt vom 14.06.2024 (PDF-Dokument, 6,29 MB, 14.06.2024) Amtsblatt vom 07.06.2024 (PDF-Dokument, 10,7 MB, 06.06.2024) Amtsblatt vom 31.05.2024 (PDF-Dokument, 5,11 MB, 31.05.2024) Amtsblatt vom 24.05.2024 (PDF-Dokument, 4,15 MB, 23.05.2024) Amtsblatt vom 17.05.2024 (PDF-Dokument, 6,12 MB, 17.05.2024) Amtsblatt vom 10.05.2024 (PDF-Dokument, 6,49 MB, 08.05.2024) Amtsblatt vom 03.05.2024 (PDF-Dokument, 4,76 MB, 03.05.2024) Amtsblatt vom 26.04.2024 (PDF-Dokument, 5,33 MB, 25.04.2024) Amtsblatt vom 19.04.2024 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 19.04.2024) Amtsblatt vom 12.04.2024 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 19.04.2024) Amtsblatt vom 05.04.2024 (PDF-Dokument, 4,31 MB, 05.04.2024) Amtsblatt vom 28.03.2024 (PDF-Dokument, 3,95 MB, 28.03.2024) Amtsblatt vom 22.03.2024 (PDF-Dokument, 6,65 MB, 22.03.2024) Amtsblatt vom 15.03.2024 (PDF-Dokument, 7,63 MB, 14.03.2024) Amtsblatt vom 08.03.2024 (PDF-Dokument, 4,88 MB, 08.03.2024) Amtsblatt vom 01.03.2024 (PDF-Dokument, 13,4 MB, 01.03.2024) Amtsblatt vom 23.02.2024 (PDF-Dokument, 6,12 MB, 22.02.2024) Amtsblatt vom 16.02.2024 (PDF-Dokument, 4,18 MB, 15.02.2024) Amtsblatt vom 09.02.2024 (PDF-Dokument, 5,37 MB, 09.02.2024) Amtsblatt vom 02.02.2024 (PDF-Dokument, 4,25 MB, 01.02.2024) Amtsblatt vom 26.01.2024 (PDF-Dokument, 5,93 MB, 25.01.2024) Amtsblatt vom 19.01.2024 (PDF-Dokument, 4,01 MB, 19.01.2024) Amtsblatt vom 12.01.2024 (PDF-Dokument, 8,41 MB, 11.01.2024)[mehr]

        Zuletzt geändert: 08.06.2026
        Freiwillige Feuerwehr Baindt

        Freiwillige Feuerwehr Baindt – stark für unsere Gemeinde Die Freiwillige Feuerwehr Baindt ist eine wichtige Säule der Sicherheit in unserer Gemeinde – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Als ehrenamtliche Einrichtung der Gemeinde steht sie jederzeit bereit, um Menschen, Tiere und Sachwerte vor Gefahren zu schützen. Die Feuerwehr besteht aus der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung. Mit rund 40 aktiven Einsatzkräften leistet die Feuerwehr Baindt nicht nur klassische Brandbekämpfung , sondern auch technische Hilfe bei Unfällen, Hochwasser oder Sturmschäden. Ergänzt wird dieses breite Einsatzspektrum durch Feuersicherheitswachen, Brandschutzerziehung, Übungen für den Katastrophenschutz und gesellschaftliche Aktivitäten im Ort. Ausgerückt wird vom Feuerwehrhaus in der Ziegelei Straße ca 30 -70 Mal im Jahr. Nähere Informationen finden Sie auch unter der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Baindt. Ausbildung und Zusammenarbeit Regelmäßige Übungen sind für uns selbstverständlich: alle 14 Tage trifft sich die Einsatzabteilung, zusätzlich gibt es Sonderübungen und Lehrgänge – zum Beispiel Atemschutz-, technisches Hilfeleistungs- oder Drohnentrainings. Unsere Ausstattung ist auf dem neuesten Stand, inklusive moderner Löschfahrzeuge und Drohne welche wir für die Feuerwehren des Landkreis Ravensburg betreiben und unserem modernen Feuerwehrhaus, das 2025 umgebaut und erweitert wurde.. Die enge Zusammenarbeit mit den Nachbarfeuerwehren und dem DRK Baienfurt-Baindt erhöht die Einsatzfähigkeit über die Ortsgrenzen hinaus. Ein starkes Bindeglied zur Jugend Ein wichtiger Teil unserer Feuerwehr ist die Jugendfeuerwehr Baindt , die 2011 gegründet wurde, um Kinder und Jugendliche für den Feuerwehrdienst zu begeistern und Nachwuchs für die Einsatzabteilung zu sichern. Hier werden nicht nur grundlegende feuerwehrtechnische Kenntnisse vermittelt, sondern auch Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und soziale Fähigkeiten gefördert – bei Übungen, Ausflügen oder gemeinsamen Aktionen. Gemeinsam aktiv – historisch wie heute Seit ihrer Gründung im Jahr 1875 hat sich die Feuerwehr Baindt stetig weiterentwickelt und ist heute ein moderner und verlässlicher Partner für Sicherheit und Gemeinschaft in der Gemeinde. Ob bei Einsätzen oder im Ehrenamt – wir sind für Baindt da, wenn’s zählt. Freiwillige Feuerwehr - Jugendfeuerwehr Markus Striegel, Jugendwart[mehr]

        Zuletzt geändert: 23.12.2025
        Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

        Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte .[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

        Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

        Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

        Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024

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